5. Januar 10
Brake an der Unterweser in Niedersachsen. Um 5.00 Uhr morgens erscheinen
Beamte von Polizei und Ausländerbehörde in der Flüchtlingsunterkunft
Friesenmoor und geben dem 48 Jahre alten kurdischen Flüchtling Abdeloehab
Hussein 30 Minuten Zeit, seine Habseligkeiten einzupacken. Dann fahren
sie ihn nach Frankfurt am Main und fordern ihn auf, in ein Flugzeug nach
Damaskus einzusteigen. Unmittelbar vor dem geplanten Abflug der Maschine
um 15.00 Uhr gelingt dem Rechtsanwalt des Kurden mit einem Asylfolgeantrag
die vorläufige Unterbrechung der Abschiebung. Abdeloehab Hussein kommt
zurück nach Friesenmoor und muß hier zunächst medizinisch
versorgt werden, weil er bei der Aktion verletzt wurde.
Der Versuch der Ausländerbehörde Wesermarsch, den politischen
Flüchtling in sein Verfolgerland abzuschieben, ist deshalb bemerkenswert,
weil damit das Abschiebemoratorium des Bundesinnenministeriums vom 16.12.2009
ignoriert wurde. Aufgrund mehrerer Gefangennahmen von abgeschobenen Flüchtlingen
in Syrien hatte das Ministerium die Bundesländer gebeten, vorerst
von Abschiebungen nach Syrien abzusehen.
BMI 16.12.09;
NWZ 6.1.10; NWZ 8.1.10;
FRat NieSa
12. Januar 10
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Um 14.15 Uhr versucht
sich ein 28 Jahre alter Inhaftierter aus der Türkei durch das Trinken
von Haarshampoo zu vergiften. Er kommt ins Krankenhaus.
Nach Abschluß der Behandlung kommt der Mann in das Abschiebegefängnis
zurück und wird bis zu seiner Abschiebung zur ständigen Beobachtung
in einer Einzelzelle untergebracht. Nach insgesamt 80 Tagen Haft wird er
abgeschoben.
BeZ 14.1.10; jW 31.8.10;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Ev. Seelsorge in der Abschiebungshaft
12. Januar 10
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Gegen 15.50 Uhr fügt
sich ein 27 Jahre alter Gefangener aus Tunesien mit einer Rasierklinge
schwere Schnittverletzungen am ganzen Körper zu. Er muß mit
einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.
Nach Abschluß der Behandlung kommt der Mann in das Abschiebegefängnis
zurück und wird die ersten Tage zur ständigen Beobachtung in
einer Einzelzelle untergebracht. Nach insgesamt 140 Tagen Haft wird er
freigelassen.
BeZ 14.1.10; jW 31.8.10;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
13. Januar 10
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Um 1.00 Uhr versucht
ein 28 Jahre alter Gefangener, sich zu erhängen. Die Beamten können
dies verhindern, und der Mann kommt ins Krankenhaus.
Nach Abschluß der Behandlung kommt er in das Abschiebegefängnis
zurück und wird die ersten Tage zur ständigen Beobachtung in
einer Einzelzelle untergebracht. Nach insgesamt 170 Tagen Haft wird er
in die Türkei abgeschoben.
BeZ 14.1.10; jW 31.8.10;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
13. Januar 10
Eine Chinesin aus Hessen wird über den Flughafen Frankfurt am
Main nach Peking abgeschoben. Sie ist unmittelbar vorher auf der Ausländerbehörde
festgenommen worden, als sie ihre Duldung verlängern lassen wollte.
Ihr Mann, der keine Ausreisepapiere hat, bleibt in der Bundesrepublik.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
13. Januar 10
Sulz am Neckar im Bundesland Baden-Württemberg. Morgens um 7.00
Uhr alarmiert ein Bewohner der Flüchtlingsunterkunft In der Vorstadt
20 die Feuerwehr, und als diese wenige Minuten später eintrifft, steht
bereits das Dach und ein Teil der ersten Etage in hellen Flammen.
Den insgesamt 40 Feuerwehrmännern, die mit acht Fahrzeugen,
mit Drehleiter und Atemschutz im Einsatz sind, gelingt es erst nach Stunden,
den immer wieder aufflammenden Brand zu löschen.
Von den zwei dort lebenden Asylbewerbern ist zur Zeit des Brandes
nur ein Mann im Haus er kommt mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins
Krankenhaus.
Das im Stadtkern gelegene Haus ist nach dem Brand völlig
zerstört und wegen Einsturzgefahr nicht mehr zu bewohnen. Auch das
linke Nachbargebäude hat schweren Schaden durch das übergreifende
Feuer und das Löschwasser erlitten. Als Brandursache wird ein technischer
Defekt vermutet.
SchwT 13.1.10;
SchwB 13.1.10; SchB 18.1.10;
neckar-chronik.de
16. Januar 10
Die 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, daß
die Auslieferung eines Menschen bei drohender Verurteilung zu einer sogenannten
"erschwerten" lebenslangen Freiheitsstrafe gegen Art. 1 Abs. 1 und Art.
2 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik verstößt. Damit
wird eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben, und die
Behörden sind aufgerufen, neu zu entscheiden.
Die Verfassungsbeschwerde wurde von dem Rechtsanwalt des seit
dem 2. April 09 in Auslieferungshaft sitzenden Yildirim K. erhoben. Die
türkische Regierung begründet das Auslieferungsbegehren mit dem
Vorwurf, er habe als Gebietsverantwortlicher der Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK) für die Region E. die Ausführung eines Bombenanschlags
auf den Provinzgouverneur von B. am 5. April 99 durch das PKK-Mitglied
T. beschlossen und angeordnet. Dabei seien der Gouverneur und T. getötet
und 14 weitere Personen verletzt worden. Aufgrund dieses Vorwurfes droht
dem Kurden im Falle seiner Verurteilung in der Türkei eine sogenannte
erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe bis zum Tod, ohne daß eine
Möglichkeit einer bedingten Strafaussetzung beziehungsweise vorzeitigen
Entlassung aus dem Strafvollzug entstünde.
Nachdem das Bundesministerium der Justiz der Generalstaatsanwaltschaft
Hamm am 27. Januar mitteilt, daß die Auslieferung des Yildirim K.
nicht bewilligt wird, wird Herr K. am 28. Januar aus der Haft entlassen.
BVG 20.1.10 Aktenzeichen 2 BvR 2299/09;
Azadi 20.1.10;
Barbara Neppert ai Türkei-Kogruppe
20. Januar 10
Hamburg. Der 23 Jahre alte Wadim S. stellt sich zwischen Harburg und
Wilhelmsburg auf die Schienen der S-Bahnlinie 3 und läßt sich
dann vom Zug überfahren.
Damit beendet er selbst sein Leben, für das er keine Zukunft
mehr sieht.
Im Alter von sechs Jahren war er 1992 mit seinen Eltern aus Lettland
in die BRD gekommen, fand sich schnell zurecht und nahm zusammen mit seinem
jüngeren Bruder am Gemeindeleben der katholischen Gemeinde Hamburg-Harburg
aktiv teil. Er besuchte das Gymnasium, mußte dann aber später
auf die Hauptschule zurückgehen. Mit seiner Clique brach er in ein
Autohaus ein und wurde vom Gericht zu fünf Sozialstunden verurteilt.
Damit war er vorbestraft.
Am 4. Februar 2005 wurde der 18-Jährige ohne seine Familie
nach Lettland abgeschoben. Er, der sich als Hamburger fühlte, war
völlig verzweifelt.
(siehe hierzu: 4. Februar 05)
Eine Zeitlang kam er provisorisch bei einer ehemaligen Kollegin
seiner Mutter unter. Um eine Perspektive entwickeln zu können, beantragte
er die lettische Staatsangehörigkeit. Wie alle 400.000 in Lettland
lebenden Russen bekam er diese nicht.
Im April 2006 gelang es ihm per Bus, Fähre und Bahn über
Litauen und Dänemark nach Hamburg zurückzukehren. Die Angst vor
erneuter Abschiebung trieb ihn dann nach Frankreich, in die Schweiz und
nach Belgien. Hier wurde er - nach erneutem Asylantrag in Abschiebehaft
genommen. Beim zweiten Abschiebeversuch aus Brüssel wurde der sich
Wehrende von belgischen Polizisten geschlagen.
Im Dezember 2006 erfolgte tatsächlich seine Abschiebung
aus Brüssel nach Riga. Dort fand er für ein Jahr lang eine Anstellung
als Hilfsarbeiter, bis die Firma aufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen
Krise Entlassungen vornehmen mußte. Bei seinem zweiten Aufenthalt
in Hamburg war Wadim S. schon sehr depressiv und angstvoll. Bei einem weiteren
Versuch, mit dem Reisebus über Polen nach Hamburg zu kommen, wurde
er zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er damit gegen das Einreiseverbot
infolge der Abschiebung verstieß. Da er das Geld nicht hatte, folgte
die Verordnung der Strafhaft gegen ihn.
ndr-info 12.3.10;
Die Linke LV Hamburg 17.4.10;
Spiegel 20.4.10; Spiegel 13.12.11;
Dokumentarfilm "Wadim" 2011
5. Februar 10
Bundesland Bayern. Seit dem 23. Januar befinden sich die BewohnerInnen
der Flüchtlingsheime Hauzenberg und Breitenberg im Hungerstreik. 19
Flüchtlinge protestieren gegen die unmenschlichen Lebensbedingungen
in den Lagern und fordern Bewegungsfreiheit, Recht auf Arbeit und die Abschaffung
der Lebensmittelpakete.
Auch Ahmed M., palästinensischer Flüchtling aus Israel,
beteiligt sich an den Protesten. Während ein Arzt die Hungerstreikenden
untersucht, schließt sich der 23-Jährige im Badezimmer ein und
schneidet sich mit Messer und Rasierklinge die Arme auf. Mit schweren Schnittverletzungen
und hohem Blutverlust kommt er ins Krankenhaus, wo er operiert wird. Zwei
Tage später erfolgt seine Überweisung in die Psychiatrie des
Bezirkskrankenhauses Mainhofen.
Ahmed M. muß seit zwei Jahren im Flüchtlingsheim Hauzenberg
leben und teilt sich ein kleines Zimmer mit drei weiteren Flüchtlingen.
Kurz vor seinem Suizidversuch hatte er die Ratschläge des Arztes,
Wasser zu trinken und Medikamente einzunehmen, abgelehnt.
www.Bürgerblick.de 5.2.10;
br-online 8.2.10; SZ 8.2.10;
FRat Bayern 9.2.10;
www.Bürgerblick.de 11.2.10
6. Februar 10
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Bahnhof von Ludwigslust
wird ein 43 Jahre alter Flüchtling aus Afrika von einem Deutschen
beschimpft und beleidigt. Dann greift der Angreifer den Rucksack des Afrikaners
und wirft ihn auf die Gleise. Als der Besitzer sich ihn zurückholt,
wird er mit voller Wucht vom Täter auf die Gleise zurückgestoßen.
Am Bein verletzt verläßt er dann das Gleisbett am gegenüberliegenden
Bahnsteig.
Durch die Überwachungskameras kann die Polizei den Täter
ermitteln, nimmt ihn vorübergehend zum Verhör fest und läßt
ihn wieder auf freien Fuß. Der Staatsschutz ermittelt wegen Beleidigung
und Körperverletzung mit "ausländischem Hintergrund".
dpa 8.2.10; Kreiszeitung 8.2.10;
HA 9.2.10; ND 10.2.10;
JWB 18.2.10
13. Februar 10
Bundesland Baden-Württemberg. Morgens um 6.00 Uhr wird ein 34
Jahre alter Flüchtling zwischen Bretten und Dürrenbüchig
von der Stadtbahn der Linie S4 trotz Notbremsung erfaßt und getötet.
Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei hatte der Mann wenige Tag
zuvor in Stuttgart Asyl beantragt und sollte sich danach zur Landesaufnahmestelle
für Asylbewerber nach Karlsruhe begeben. Entsprechend war der Mann
auf den Gleisen in Richtung Karlsruhe zu Fuß unterwegs.
Pforzheimer Ztg 15.2.10;
BürgerArbeitskreis Bretten 15.2.10
16. Februar 10
Der 27 Jahre alte afghanische Flüchtling Atiq Haidari wird morgens
um 5.30 Uhr zitternd und nach Luft ringend von seiner Frau Arjan vorgefunden.
Er hat Tabletten geschluckt, denn für heute steht seine Rückschiebung
nach Schweden an. Seine Frau ruft einen Notarztwagen, und er kommt ins
Krankenhaus, wo er auf der Intensivstation behandelt werden muß.
Zwei Tage später erfolgt seine Verlegung ins Psychiatrische Krankenhaus
Hamburg-Ochsenzoll.
Während seines monatelangen Aufenthaltes in der Klinik versucht
er wiederholt, sich zu töten.
Nachdem 1999 seine Eltern in Herat (Afghanistan) von einer Bombe
getötet worden waren, hatte der damals 16-Jährige das Land verlassen
und war zu seinem Onkel und seiner Schwester in die BRD geflüchtet.
Als dann im Jahre 2005 die BRD den Abschiebestop nach Afghanistan aufhob,
ging Atiq Haidari nach Schweden und stellte hier erstmals einen Antrag
auf Asyl. Er erlernte die Sprache, wiederholte seinen Hauptschulabschluß
und arbeitete schließlich als stellvertretender Filialleiter einer
Discounter-Firma. Dennoch wurde seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert.
Im November 2009 kam er nach Hamburg zurück, beantragte
Asyl und heiratete im Dezember seine Verlobte.
Entsprechend dem Dublin-II-Abkommen leiteten die Behörden
seine Rückführung nach Schweden ein und schrieben ihn zur Fahndung
aus, als er zu einem angekündigten Termin nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft
in Hildesheim anzutreffen war.
Als er im Januar 2010 in Hildesheim ein dauerhaftes Bleiberecht
beantragen wollte, erfolgte seine Verhaftung direkt in der Ausländerbehörde.
Er kam in Abschiebehaft, und wie sich erst nach dem dritten Haftprüfungstermin
und nach 23 Tagen Haft herausstellte, war dieses rechtswidrig.
Im August wird Atiq Haidari aus dem psychiatrischen Krankenhaus
entlassen. Sein Asylverfahren wird jetzt von der deutschen Behörde
fortgesetzt er ist in Besitz einer Aufenthaltsgestattung mit einer Laufzeit
von drei Monaten. Er kann vorerst in Hamburg bleiben und mit seiner Frau
zusammenleben. Das Leben auf der Flucht, die Aufenthaltshindernisse in
Europa und die jahrelange Angst vor der Abschiebung nach Afghanistan haben
ihn allerdings zu einem schwerkranken Menschen gemacht.
Ehefrau des Betroffenen;
HAZ 24.2.10; taz 28.5.10
19. Februar 10
Lemgo in Nordrhein-Westfalen. Als ein armenischer Flüchtling mit
seinen beiden Kindern die Ehefrau in der JVA Bielefeld besuchen will, wird
er in Gegenwart seiner Kinder und ohne Möglichkeit der Verabschiedung
festgenommen und in das Abschiebegefängnis nach Büren gebracht.
Die 3-jährige Maria und ihren 6-jährigen Bruder David
bringen die Polizisten zu einer Bekannten ihrer Eltern, die sich fortan
um sie kümmert. Die Kinder sind völlig verwirrt und geschockt.
David bekommt massiven Haarausfall, und Maria leidet unter Bauchschmerzen,
Durchfall, Blähungen und Appetitlosigkeit. Sie weinen ständig
und schlafen schlecht. Sie haben auch ihrer Betreuerin gegenüber große
Trennungsangst, so daß diese sie nicht allein lassen kann.
Ärzte empfehlen, den Kontakt zu den Eltern wieder herzustellen
und Maria im Krankenhaus stationär zu behandeln. Damit dies bei dem
verängstigten Kind überhaupt möglich ist, schlägt das
Jugendamt vor, eines der Kinder medikamentell ruhig zu stellen, damit die
Betreuerin dann ihrer Fürsorge sowohl im Krankenhaus bei Maria als
auch bei David in der Wohnung nachkommen könne.
Weil die Stadt Lemgo die Kinder nach der Verhaftung des Vaters
abgemeldet hat, verweigert das Sozialamt die Kostenübernahme. Erst
am 25. Februar erklärt sich das Jugendamt nach massivem Drängen
der UnterstützerInnen wieder für zuständig.
Das Ehepaar lebt seit der Einreise im Jahre 2002 in Lemgo die
Asylanträge wurden abgelehnt. Beide Kinder sind hier geboren. Da die
monatlichen 622 € vom Sozialamt nicht ausreichten, hatte die Mutter
mehrmals Lebensmittel gestohlen und wurde zu einer Haftstrafe von sechs
Monaten verurteilt. Auch ihre Festnahme vor vier Monaten war in Gegenwart
der Kinder geschehen.
Zwei Wochen nach der Festnahme des Vaters wird die gesamte Familie
nach Rußland abgeschoben.
indymedia 26.2.10;
Flüchtlingshilfe Lippe 26.2.10
20. Februar 10
Bundesland Brandenburg. Auf dem Potsdamer Hauptbahnhof wird ein 34
Jahre alter Flüchtling aus Kamerun von einem 31-jährigen Deutschen
rassistisch angepöbelt und mit dem Satz "Ich steche Dich ab!" bedroht.
dpa 25.2.10; Polizei Potsdam
22. Februar 10
Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Als die Feuerwehr mit 15 Fahrzeugen
und 46 Einsatzkräften am Flüchtlingsheim Berliner Platz eintrifft,
kommt den Rettungskräften dicker Qualm entgegen. Zwei Matratzen brennen
in einem abgeschlossenen Raum im Erdgeschoß. Nach Öffnung des
Raumes mit der Brechstange kann der Brand schnell gelöscht werden.
Obwohl sich die 13 BewohnerInnen frühzeitig ins Freie retten
konnten, werden zehn von ihnen darunter drei Kinder wegen Rauchgasvergiftung
in die umliegenden Krankenhäuser gebracht.
ddp 23.2.10; WAZ 23.2.10;
www.rettungsdienst.de 23.2.10;
www.HSK-aktuell.de 23.2.10
26. Februar 10
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Ein 21 Jahre alter Abschiebegefangener aus dem Kongo trinkt in selbsttötender
Absicht Seifenlauge und versucht, sich anschließend zu strangulieren.
Er wird rechtzeitig entdeckt und kommt verletzt ins Krankenhaus.
Damit ist er nach 203 Tagen Gefangenschaft aus der Haft entlassen.
Ministerium des Innern Brandenburg 15.3.11
26. Februar 10
Bundesland Sachsen. Kurz nach Mitternacht wird die Oppacher Feuerwehr
alarmiert, denn im Flüchtlingsheim am Mittelweg ist ein Brand ausgebrochen.
Um dem Feuer zu entkommen, springen die libanesischen Flüchtlinge
Herr und Frau Al Ayoube mit ihren fünf Kindern aus einem Fenster in
der ersten Etage. Herr Al Ayoube kommt mit Wirbelbrüchen und dem Verdacht
auf Rauchgasvergiftung ins Görlitzer Klinikum. Der sechs Wochen alte
Säugling des Paares, der aus der Babydecke zu Boden geglitten ist,
wird ins Zittauer Krankenhaus gebracht. Vier weitere Flüchtlinge und
der Heimleiter werden bei dem Großbrand ebenfalls verletzt und mit
Krankenwagen abtransportiert.
Von den 88 Menschen, die hier gemeldet sind, befanden sich zum
Zeitpunkt des Ausbruchs des Brandes ca. 40 Personen im Haus.
Als das Feuer nach sechs Stunden von den 120 Rettungskräften
der verschiedenen Oberlausitzer Feuerwehren gelöscht ist, ist das
zweistöckige barackenähnliche Gebäude völlig zerstört.
Die ehemaligen BewohnerInnen werden evakuiert und in anderen Flüchtlingsheimen
untergebracht. Die unverletzten Mitglieder der libanesischen Familie kommen
zunächst in das Löbauer Obdachlosenheim, werden dann aber von
einer deutschen Familie aufgenommen. Durch die spontane Unterstützung
und Spendenbereitschaft der Oppacher Bevölkerung wird die Familie
demnächst eine Wohnung in Löbau beziehen können.
Ein Brand-Sachverständiger stellt als Ursache für das
Feuer "Brandstiftung durch eine offene Flamme" in einem Raum fest, in dem
Wäsche getrocknet wurde und Matratzen lagerten.
Polizei Oberlausitz-Niederschlesien 26.2.10;
ddp 26.2.10; www.lausitznews.de 26.2.10;
SäZ 27.2.10; Bild 28.2.10;
Bild 2.3.10; SäZ 3.3.10; LR 3.3.10;
FP 4.3.10¸SäZ 6.3.10;
ddp 23.4.10
1. März 10
Bundesland Sachsen-Anhalt. Am Bahnhof von Burg wird um ca. 9.30 Uhr
ein 32 Jahre alter Mann aus Burkina Faso von einem stark alkoholisierten
Deutschen mit einem Messer bedroht, beleidigt und vor die Brust gestoßen.
Erst als Taxifahrer dem Angegriffenen zu Hilfe kommen, läßt
der Täter von ihm ab und läuft weg. Der Angegriffene kommt mit
leichteren Prellungen davon.
Die gerufene Polizei kann den Täter noch vor Ort stellen.
Der Staatsschutz ermittelt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt Nr. 29/2010
1. März 10
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Ein 35 Jahre alter Gefangener aus Pakistan verletzt sich nach fünf
Tagen Abschiebehaft selbst im Gesicht eine medizinische Behandlung der
Verletzungen lehnt er ab.
Ministerium des Innern Brandenburg 15.3.11
1. März 10
Ein 16 Jahre alter Flüchtling aus Ägypten wird bei der Kontrolle
eines Hamburger Restaurants ohne Aufenthaltspapiere aufgegriffen und festgenommen.
Er hatte sich vorher in Italien aufgehalten und soll entsprechend der
Dublin-II-Normen zurückgeschoben werden.
Nach einem Tag in einer Polizeiwache kommt er für zwei Tage
in eine Haftanstalt (vermutlich Untersuchungsgefängnis). Danach erfolgt
seine Verlegung ins Jugendgefängnis Hahnöfersand. In den 10 Tagen
seiner Inhaftierung ist er ohne jede Rechtsberatung, ohne Androhung der
Abschiebung und ohne jede Nachricht über seinen Verbleib. Weder ein
Vormundschaftsrichter noch der Kinder- und Jugend-Notdienst werden informiert.
Im Untersuchungsgefängnis hatte der Jugendliche unter starken
Magen- und Rückenschmerzen gelitten, und die Zelle war bitterkalt.
Er habe immer wieder "Doktor, Doktor" geschrien, aber niemand sei gekommen,
berichtet er später.
Zwei Tage nachdem der Innensenat aufgrund des Suizids des Abschiebegefangenen
David M. (7. März) verkündet hatte, Minderjährige nicht
mehr in Abschiebehaft nehmen zu wollen, wird der junge Ägypter in
die Zentrale Aufnahmestelle der Ausländerbehörde (Sportallee)
entlassen. Auch jetzt wird nicht das Jugendamt eingeschaltet, obwohl er
sich in U-Haft eine krätzeähnliche Hautkrankheit zugezogen hat.
Im Institut für Rechtsmedizin des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf
wird nach einer Altersbestimmung die Altersangabe des Jugendlichen bestätigt.
Er wird jetzt erst am 16. März an den Kinder- und Jugend-Notdienst
übergeben.
Die Ausländerbehörde reagiert auf die lauter werdende
Kritik am Umgang mit Minderjährigen mit der Behauptung, daß
der Jugendliche schließlich wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz
in Untersuchungshaft gesessen hätte und
U-Haft nicht unter die jüngste Neuregelung falle.
Die von der Rechtsanwältin des Jugendlichen gestellten Strafanzeigen
wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung werden
allesamt eingestellt.
Pro Asyl 9.3.10; taz-nord 23.4.10; taz 24.4.10;
Sigrid Töpfer - Rechtsanwältin
7. März 10
Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis in Hamburg.
Der georgische Abschiebegefangene David M. zerreißt ein Bettlaken
und erhängt sich damit an einem Fenstergitter. Er wird von einer Mitarbeiterin
um 16.15 Uhr tot vorgefunden.
Als David M. zusammen mit zwei anderen Flüchtlingen
am 7. Februar ein Polizeiauto anhielt, um einen Antrag auf Asyl zu stellen,
wurden alle drei festgenommen und kamen wegen illegalen Aufenthalts in
Untersuchungshaft. Zwei Tage später erfolgte seine Verlegung in die
Jugendhaftanstalt JVA Hahnöfersand. Da nach europäischem Datenabgleich
(Fingerabdrücke) festgestellt wurde, daß er sowohl in Polen
als auch in der Schweiz Asylanträge gestellt hatte, wurde gegen ihn
sogenannte Zurückschiebungshaft verordnet. Im Rahmen des Dublin-II-Abkommens
war die Abschiebung nach Polen für den 9. März geplant. Die Bestellung
eines Rechtsbeistandes, eines Vormundes oder auch die Inobhutnahme in einer
Jugendhilfeeinrichtung wurden wegen der anstehenden Zurückschiebung
behördlicherseits nicht erwogen.
Schon am 17. Februar begann er aus Protest gegen die Gefangenschaft
einen Hungerstreik am selben Tag urteilte ein Psychologe, daß bei
David M. eine mögliche Selbstverletzung oder Selbsttötung nicht
ausgeschlossen werden könne. Die daraufhin von der Anstalt eingeleiteten
"besonderen Sicherungsmaßnahmen" beinhalteten Videoüberwachung
und "engmaschige" ärztliche und psychologische Kontrolle.
Allein aufgrund der körperlichen Probleme durch den Hungerstreik
war David M. am 25. Februar ins Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt
verlegt worden. Obwohl auch hier nach offizieller Darstellung die Monitorüberwachung
und die ärztlichen und psychologischen Kontrollen weitergeführt
worden sein sollen, belegt der Tod von David M., daß diese offensichtlich
lückenhaft stattgefunden haben. Aus den Protokollen geht hervor, daß
zwischen 11.30 Uhr und 15.50 Uhr niemand auf den Monitor geschaut hat.
Erst nach seinem Tod wird bekannt, daß David M., der sein
Alter mit 17 Jahren angegeben hatte, nach Angaben der Georgischen Botschaft
tatsächlich 25 Jahre alt sein soll.
Der Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) wehrt sich gegen die
öffentliche Kritik an der Abschiebepraxis von Minderjährigen.
Nach seiner Meinung habe es "keinerlei Fehlverhalten der Ausländerbehörde
gegeben ..... Gleichwohl haben wir uns für die Zukunft darauf verständigt,
bei minderjährigen Ausreisepflichtigen keinen Antrag auf Abschiebehaft
beim Amtsgericht zu stellen. Es sei denn, die Jugendlichen sind straffällig."
Tatsächlich sitzen zur Zeit dieser Aussage zwei Minderjährige
in Zurückschiebungshaft einer ist straffällig, und der zweite
Jugendliche wird in einigen Tagen volljährig und kommt dann in Abschiebehaft
nach Billwerder. Zudem ist es mit Ausnahme von Bremen bundesweit üblich,
die Altersangaben von jugendlichen Flüchtlingen in Frage zu stellen
und ein höheres Alter festzulegen, um den Minderjährigenschutz
zu umgehen und sie schneller abschieben zu können.
Am 22. März reicht die Rechtsanwältin Sigrid Töpfer
für den Hamburger Flüchtlingsrat Strafanzeige gegen Innensenator
Ahlhaus, Justizsenator Steffen (GAL), den Senat und nachgeordnete Beamte
der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Leitung der Untersuchungshaftanstalt
Holstenglacis ein. Aus Sicht des Flüchtlingsrats ist der Tod von David
M., der als 17-jähriger in Abschiebehaft genommen wurde, unabhängig
von seinem wahren Alter von der öffentlichen Hand zu verantworten
aufgrund von Nötigung, Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung,
Mißachtung aller gesetzlichen Regeln einer Gewahrsamsverwaltung und
gegebenenfalls von Jugendhilfegesetzen.
ndr 8.3.10; taz 9.3.10; HA 9.3.10; HM 9.3.10; jW 9.3.10; SZ 10.3.10;
Spiegel-online 10.3.10; ND 10.3.10; HM 10.3.10; jW 10.3.10;
taz 11.3.10; jW 11.3.10; Georgian Times 11.3.10;
taz 12.3.10; taz 18.3.10; HA 18.3.10; FRat HH 22.3.10;
taz 23.3.10; HM 23.3.10; taz 27.3.10, Welt 27.3.10;
Mehmet Yildiz AdB - DIE LINKE 17.7.10;
Hamburger Senat DS 19/5637;
Hamburger Senat DS 19/5645
10. März 10
Schneeberg in Sachsen. Am Vormittag bricht ein Feuer in einer Abstellkammer
des Flüchtlingsheimes in der Filzteichstraße aus und breitet
sich auf zwei weitere Zimmer aus.
Von den ca. 100 BewohnerInnen des Heimes werden vier Personen
mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht. Als Ursache
des Feuers wird Brandstiftung angenommen.
ddp 10.3.10;
www.ortsdienst.de/Bayern/Schneeberg 10.3.10;
News-ID 11.3.10
12. März 10
Sundern im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mitarbeiter der Ausländerbehörde
des Hochsauerlandkreises erscheinen ohne Ankündigung in der an der
Hauptstraße gelegenen Wohnung der Roma-Familie Koko. Sie wollen das
Ehepaar Seadet und Abdurahman Koko und deren Tochter Antigone Koko festnehmen.
Seadet Koko bricht zusammen und wird nach ärztlicher Untersuchung
ins Krankenhaus nach Balve gefahren. Ihr Mann und ihre Tochter Antigone
werden zum Gericht gebracht, wo umgehend Abschiebehaft verordnet wird.
Antigone Koko kommt ins Abschiebegefängnis Neuss und ihr
Vater nach Borken in Abschiebehaft.
Daß die Familie, die seit 18 Jahren in der Bundesrepublik
lebt, jetzt überhaupt abgeschoben werden soll, liegt an einer Vorstrafe
von Seadet und Antigone Koko. Sie hatten im April 2008 einem pakistanischen
Mann, der Antigones erwachsene Tochter Xheneta über längere Zeit
belästigte, mehrfach ins Gesicht geschlagen. Die Anzeigen der Tochter
gegen den Stalker waren erfolglos geblieben die des aufdringlichen Mannes
führte dann zu einer Verurteilung von Mutter und Großmutter.
Da die Frauen keinen Rechtsanwalt beauftragen konnten, akzeptierten sie
das Urteil von 90 Tagessätzen zu je 5 Euro. Damit galten sie als vorbestraft.
Kurz vor dem geplanten Abschiebungstermin, dem 17. März,
wird die Abschiebung wegen des ungeklärten Gesundheitszustandes von
Seadet Koko zunächst ausgesetzt, und Antigone und ihr Vater kommen
auf freien Fuß.
Die gewonnene Zeit wollen sie jetzt nutzen, mit anwaltlicher
Hilfe den Vorstrafeneintrag aus dem Strafregister löschen zu lassen.
WAZ 15.3.10;
WAZ 16.3.10;
www.dorfinfo.de 16.3.10
17. März 10
Unter den 53 Flüchtlingen, die über den Flughafen Düsseldorf
im Rahmen einer Massenabschiebung in den Kosovo abgeschoben werden sollen,
befindet sich auch Familie Shala. Die Mitglieder der Familie, die der Roma-Minderheit
der Ashkali angehören, sind: das Ehepaar Gjylsa und Xhafer Shala,
ihr Sohn Lulzim (40), ihre Schwiegertochter Aishe (36) und die vier Enkelsöhne
Nazmi (20), Lutfi (16), Haliel (8) und Sidri (2).
Die Schwiegertochter Aishe ist schwer kriegstraumatisiert, was
sich durch die jahrelangen Unsicherheiten um den Aufenthalt weiter verschlechtert
hat. Sie befindet sich seit sieben Jahren in psychiatrischer Behandlung.
Ihr Sohn Lutfi leidet an Diabetes mellitus Typ 1. Mehrmals täglich
muß der Blutzucker gemessen und die Insulinmenge berechnet werden,
was der Junge aufgrund einer Lernbehinderung nicht leisten kann. Auch seine
Mutter ist dazu nicht in der Lage.
Auf der Treppe zum Flugzeug bricht die 58 Jahre alte Gjylsa Shala
völlig erschöpft zusammen. Auch sie leidet ebenso wie ihr 56-jähriger
Mann Xhafer an der Zuckerkrankheit und ist schwerst sehbehindert. Sie
kommt zunächst in ein Krankenhaus und darf dann gemeinsam mit ihrem
Mann nach Rotenburg an der Wümme zurückkehren. Währenddessen
werden ihre Kinder und Enkelkinder in den Kosovo abgeschoben.
Im niedersächsischen Rotenburg hat die Familie Shala, die
vor 21 Jahren aus dem Krieg im Kosovo geflohen war, die letzten zwei Jahrzehnte
gelebt. Ihre 23 Enkel wurden in der Bundesrepublik geboren.
Als die Ausländerbehörde Mitte Mai einen neuen Abschiebungstermin
für Gjylsa und Xhafer Shala festlegt, entscheidet sich das Ehepaar
zu einer "freiwilligen" Ausreise. Durch diese "Freiwilligkeit" erhandelt
der Kirchenkreis Rotenburg für die Familie eine Wiedereingliederungshilfe
und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Xhafer Shala, der
mit Morphium behandelt werden muß.
Durch Spenden, die der evangelisch-lutherische Kirchenkreis sammelt,
können eine kleine Wohnung und ein Kleintransporter finanziert werden.
Mit diesem Auto wird der bleibeberechtigte Sohn Sami seine Eltern in den
Kosovo fahren. Es soll im günstigsten Fall als Taxi oder Transportfahrzeug
den Lebensunterhalt im Kosovo sichern.
Lulzim Shala, seine Frau Aishe und die vier Söhne kommen
nach der Abschiebung in Pec bei einer anderen Familie unter. Auch diese
Familie ist sehr arm. Sie leben jetzt mit 13 Personen in drei Zimmern,
ohne fließendes Wasser oder Heizung. Zum Kochen muß Holz oder
Plastikmüll in einem kleinen Herd angezündet werden. Sie haben
oft gar nichts zu essen, und das Wasser ist schmutzig. Die Kinder leiden
unter Atemproblemen und Durchfall.
Ein weiteres lebensbedrohliches Problem ist die Medikamentenversorgung.
Die Medikamente für Aishe Shala sind im Kosovo gar nicht zu bekommen,
und das Insulin für Lutfi ist so teuer, daß sie es sich nicht
kaufen können. Lutfi bekommt demzufolge tagelang kein Insulin. Seine
Familie hat Angst um sein Leben.
FRat NieSa 23.3.10; RR 29.3.10;
Pro Asyl Newsletter Nr. 157;
Kirchenkreis Rotenburg 14.5.10;
Kreiszeitung 15.5.10; RR 19.5.10; WK 17.10.10;
Migrations-Newsletter 2010-10;
www.kreiszeitung.de 3.2.11;
alle bleiben - Roma Center Göttingen
17. März 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der 26 Jahre alte Kefaet Prizreni und
sein fünf Jahre jüngerer Bruder Selami Prizreni aus Essen werden
in den Kosovo abgeschoben. Kefaet Prizreni wird dadurch von seiner 8-jährigen
Tochter und seinem 7-jährigen Sohn getrennt, weil die Kinder nicht
von der Abschiebung betroffen sind.
Die beiden Roma, die als professionelle Hip-Hop-Musiker unter
dem Namen 'K-Pluto und Gipsy' arbeiteten, geraten durch die Abschiebung
nach Prizren in extreme Armut und Isolation.
Ihre Familie war vor 22 Jahren aus dem Kosovo in die Bundesrepublik
geflüchtet. Sie besuchten deutsche Kindergärten und Schulen und
sprechen wesentlich besser Deutsch und Englisch als Romanes. Serbisch oder
Albanisch verstehen sie gar nicht.
alle bleiben - Roma Center Göttingen
17. März 10
Ahaus in Nordrhein-Westfalen. Die Polizei erscheint morgens um 6 Uhr
an der Wohnungstür der Familie Mujolli und gibt ihr zwei Stunden Zeit,
die Sachen zu packen. Nach 19 Jahren Deutschland-Aufenthalt sollen der
46 Jahre alte Florim Mujolli, seine Frau Feride und ihre fünf Kinder
in den Kosovo abgeschoben werden. Aufgrund des Widerstands der Kinder werden
sie gewaltsam festgehalten, auf den Boden gedrückt und an den Haaren
gezogen.
Der 18-jährigen Hamide werden Handschellen angelegt, sie
darf sich nicht anziehen und wird in ihrem Pyjama abgeschoben. Die Tasche
mit wichtigen Geburtsurkunden, Zertifikaten und Zeugnissen wird zwar gepackt,
kommt aber in Prishtina gar nicht an.
Nach der Abschiebung kommt die Familie zunächst in der Ashkali-Siedlung
Fushe Kosove, einem Vorort von Prishtina, unter. Für sechs Monate
wird die Miete vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gezahlt.
Weil sie keine Geburtsurkunden vorlegen können, verweigert
die Schule die Aufnahme der 9-jährigen Nadile, des 14 Jahre alten
Rrahmon und der 16-jährigen Nermina.
Die 2-jährige Selina, die zwei Monate zu früh geboren
wurde, leidet unter schwerem Asthma und einem Herzfehler. Da sie öfter
Atemstillstand bekommt, muß sie intensiv beobachtet und behandelt
werden. Ein spezielles Überwachungs- und Inhalationsgerät konnten
die Eltern mitnehmen nur Ersatzteile gibt es dafür nicht im Kosovo.
Selina braucht zudem aufgrund ihrer Eiweißallergie einen speziellen
Milchersatz, der für zwei Wochen ca. 15 Euro kostet. Auch die besonderen
und lebenswichtigen Medikamente für sie sind sehr teuer. Eine Krankenversicherung
hat die Familie nicht das Gesundheitswesen ist desolat. Wer kein Geld
hat, die Ärzte zu bestechen, wird schlecht oder gar nicht behandelt.
Herr Mujolli, der fast 20 Jahre lang in der Bundesrepublik gearbeitet
und Steuern gezahlt hat, steht im Kosovo vor dem Nichts. "Deutschland hat
die kleine Selina zum Tode verurteilt", sagt er bitter.
BeZ 7.10.10; SZ 23.10.10;
Sebastian H. Ludwig DWEKD;
ND 2.4.11
17. März 10
Der psychisch kranke und suizidgefährdete Herr R. aus dem niedersächsischen
Zeven wird im Rahmen der geplanten Sammelabschiebung über Düsseldorf
mit einem Krankenwagen zum Flughafen transportiert. Von dort aus erfolgt
dann aber seine Einlieferung in ein Krankenhaus.
Ungeachtet dessen wird die Abschiebung seiner Frau und der drei
Kinder in den Kosovo ungebremst fortgesetzt.
FRat NieSa 23.3.10;
RR 29.3.10;
Pro Asyl Newsletter Nr. 157
17. März 10
Bundesland Bayern. Der 37 Jahre alte C. Singh, Flüchtling aus
Indien, wird schwerkrank nach Indien ausgeflogen. Nach 11 Jahren Leben
in Flüchtlingslagern und auch aufgrund von Alkoholismus leidet er
unter Depressionen, paranoider Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Halluzinationen
und Wahrnehmungsstörungen. Er war mehrmals stationär in psychiatrischer
Behandlung.
Aufgrund einiger kleiner Diebstähle (Bier, Schokolade u.a.)
wurde er am 27. April 09 vom Amtsgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe
von zwei Monaten verurteilt. Obwohl er betonte, daß er "freiwillig"
ausreisen wolle, mußte er die Strafe im November 2009 absitzen. In
der Haft geriet seine Medikamenten-Einstellung derart aus den Fugen, daß
er in einem deutlich schlechteren Gesundheitszustand entlassen wurde.
Da auch die Fluggesellschaften aus Angst vor aggressiven Schüben
während des Langstrecken-Fluges eine Mitnahme des kranken Mannes verweigerten,
gelang seine Ausreise erst, als sich sein Flüchtlingsberater und Dolmetscher
bereit erklärte mitzufliegen.
AA 19.6.10;
Caritas Augsburg
24. März 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Ein 17-jähriger afghanischer Flüchtling
schlägt mit seiner Hand in eine Fensterscheibe, verletzt sich dabei
und klettert dann in suizidaler Absicht auf eine Straßenlaterne
dann rutscht er wieder herunter. Er kommt zur chirurgischen Behandlung
seiner Verletzungen ins Marienhospital Steinfurt und wird am nächsten
Tag zur psychiatrischen Therapie in die LWL Klinik Münster gebracht.
Diese kann er am 6.April wieder verlassen.
Obwohl der Jugendliche am 9. Februar 10 bei seiner Befragung
im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den 5.8.1993
als Geburtsdatum angegeben hatte, wurde ihm das fiktive Geburtsdatum 1.1.1992
verordnet. Aus diesem Grunde hatte er sich geweigert, das Protokoll zu
unterschreiben. Auch das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt hatte
nach dem äußeren Erscheinungsbild und dem Verhalten (gemäß
dem Erlaß des Hessischen Innenministeriums vom 18.2.02) die Volljährigkeit
entschieden. Damit wurde er von Beginn seines Asylverfahrens als Erwachsener
behandelt. Auch die Nachreichung einer Kopie der Geburtsurkunde am 8.3.2010
änderte daran nichts mehr.
Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt vermerkte auf der
Niederschrift über die Alterseinschätzung: "Er hat Verletzungen
und Beschwerden auf Grund von Misshandlungen ärztliche Versorgung
notwendig!!!" Im Protokoll des BAMF vom 9.2.2010 heißt es: "Linke
Gesichtshälfte im Bereich Unterkiefer/Ohr geschwollen, hat Beschwerden.
Wurde von iranischer Polizei geschlagen, vor 2 - 3 Jahren, hat massive
Verletzungen der Hoden unbedingt Arzt vorstellen."
Auch auf seinem Weg durch Ungarn ist der junge Afghane schwer
geschlagen worden: von Grenzbeamten bei der Festnahme, beim Transport ins
Gefängnis Bekescsaba und während der 14-tägigen Haft von
den Wärtern.
Die Tatsache, daß seine Rückschiebung nach Ungarn
geplant ist, veranlaßte ihn zu dem Suizidversuch. Nach seiner Entlassung
aus dem Krankenhaus kommt er in die Flüchtlingsunterkunft H. Als er
dort am 27. September in Abschiebehaft genommen werden soll, schneidet
er sich am rechten Arm die Pulsadern auf. Er kommt ins Universitätsklinikum
Aachen, von wo er am 30. September in die JVA Büren eingewiesen wird.
Denn Abschiebehaft ist verhängt, und seine Rückschiebung nach
Polen ist für den
7. Oktober geplant. In Büren springt er aus der zweiten Etage
im Treppenhaus hinunter, verletzt sich aber offensichtlich nicht. Er wird
in eine Isolierzelle gesperrt, in der er ständig mit dem Kopf gegen
die Wände rennt. Daraufhin binden ihn Beamte auf seinem Bett fest.
Am 6. Oktober kurz vor der geplanten Abschiebung wird der
Jugendliche dem für die Ausländerbehörde arbeitenden Arzt
Michael Koenen vorgestellt. Dieser spricht kein Wort mit ihm, reißt
nur die Wundauflagen vom Körper und erklärt ihn formularmäßig
als reisefähig. Michael Koenen schlägt eine Abschiebung in Begleitung
zweier Bundespolizisten und eines Arztes vor.
Da der 17-Jährige im Flugzeug allerdings heftigen Widerstand
leistet, verweigert der Flugkapitän der Maschine schließlich
die Mitnahme. Er kommt jetzt in die JVA Bochum. Eine dortige Psychologin
beurteilt ihn als hochtraumatisiert.
Die Flugfähigkeitsbescheinigung des Michael Koenen wird
im Rahmen eines Eilverfahrens durch das Verwaltungsgericht Aachen deutlich
in Frage gestellt und in einem unanfechtbaren Beschluß vom 28.10.2010
eine Abschiebung aktuell untersagt. Begründet wird das damit, daß
sich anhand der Bescheinigung des Arztes "keine Auseinandersetzung mit
den beim Antragsteller vorliegenden Befunden entnehmen läßt,
daß die vom BAMF festgestellten Verletzungen, die dringend hätten
versorgt werden müssen, nicht versorgt wurden und daß die Psychologin
der JVA Bochum den Flüchtling für hochtraumatisiert hält.
Daraus folgt, daß der Flüchtling "derzeit nicht flugreisefähig
ist, zumindest bedarf dies weiterer Aufklärung."
Der Leiter der Ausländerbehörde H. akzeptiert diesen
Beschluß des Verwaltungsgerichtes jedoch nicht und teilt UnterstützerInnen
mit, daß er sich bemühe, über das BAMF eine Abänderung
des Beschlusses zu erwirken. Er beabsichtige nicht, die Freilassung des
Jugendlichen anzuordnen.
Erst die Aufhebung des Haftbeschlusses und die Ankündigung
einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt läßt ihn
nachgeben. Der Jugendliche wird dann am 29. Oktober spät nachmittags
aus dem Gefängnis entlassen und kommt wieder in die Unterkunft in
H.
Am 7. Dezember 2010 wird er auf Antrag der Ausländerbehörde
nach Düsseldorf umverteilt, wo er wegen des schlechten Gesundheitszustandes
sofort in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird. Nach seiner
Entlassung am 28. Januar 2011 lebt er in einer Jugendeinrichtung.
WAZ 22.11.10;
Antirassistische Initiative Berlin
26. März 10
Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Nachdem eine Frau aus Kenia das
Taxi verlassen hat, um in der Zentralen Ausländerbehörde einen
Asylantrag zu stellen, wird sie von Beamten der Bundespolizei festgenommen.
Ihr Begehren auf Asyl, das sie laut vor den Beamten und auch vor dem Haftrichter
äußert, wird ignoriert. Sie kommt wegen illegaler Einreise in
Abschiebehaft, und erst hier gelingt es ihr, einen Asylantrag zu stellen.
Erst nach 14 Tagen Abschiebehaft wird sie entlassen und kommt
in die Zentrale Aufnahmestelle.
Diese Festnahmen in unmittelbarer Nähe der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber (ZAHB), in der Schutzsuchende den Asylantrag stellen
wollen, sind keine Seltenheit. Bereits im Februar wurden zwei Kameruner
und eine Kenianerin am Bahnhof von der Bundespolizei wegen illegaler Einreise
festgenommen. Auch im Jahre 2009 kam es öfter zu derartigen polizeilichen
Übergriffen.
ND 3.5.10
27. März 10
Bundesland Sachsen-Anhalt. Auf der Tanzfläche einer Diskothek
in Magdeburg winkt ein Mann einen Flüchtling kurz nach Mitternacht
mit einer Handbewegung zu sich heran und versetzt diesem dann einen Kopfstoß.
Der Betroffene ruft noch vor Ort die Polizei und erstattet Anzeige.
Als sein Freund bei dem Täter nachfragt, schweigt dieser. Dessen Freund
aber antwortet mit rassistischen Parolen: "Geht erst mal Deutsch lernen!",
"Das ist unser Land!"
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
13. April 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die 35 Jahre alte Frau I. aus Tschetschenien
schneidet sich mit einem Messer die Pulsadern auf. Daraufhin kommt sie
in die geschlossene Abteilung der Klinik für Psychiatrie in Detmold.
In dieser Klinik befand sie sich bereits nach einer Noteinweisung
im November 2009, weil sie versucht hatte, sich mit Tabletten zu vergiften.
Als Frau I. noch während ihres stationären Aufenthalts einen
Abschiebebeschluß erhielt, öffnete sie sich mit Stricknadeln
die Pulsadern. Der Beschluß wurde dann zunächst zurückgenommen.
Frau I. ist mit ihrem 10-jährigen Sohn seit zwei Jahren
auf der Flucht. Sie möchte mit ihrer 18 Jahre alten Tochter, die in
der Bundesrepublik eine Aufenthaltserlaubnis hat, zusammenleben.
In Polen war sie bereits in Abschiebehaft, die ihr gesundheitlich
weiter sehr geschadet hat.
Obwohl die Frau sich jetzt erneut in der Psychiatrie befindet,
stellt die Ausländerbehörde einen Haftantrag. Trotz der dringenden
Empfehlung des Gesundheitsamtes, die von der Behörde angeordnete Untersuchung
von Frau I. wegen der Gefahr der psychischen Dekompensation im Krankenhaus
durchführen zu lassen, lädt das Amtsgericht Detmold sie zu dem
Anhörungstermin zum
6. Mai in eine Haftzelle des Gerichts vor.
Jetzt schaltet sich die evangelische Gemeinde Detmold-Ost ein
und nimmt die Frau morgens um 6.00 Uhr ins Kirchenasyl. Ihre drohende Verhaftung
aus dem Kirchenasyl heraus kann durch die Intervention einer großen
Anzahl von UnterstützerInnen verhindert werden. Die Ausländerbehörde
nimmt den Haftantrag vorerst zurück.
Mit Ablauf der Frist zum 31. Mai, innerhalb der die Bundesrepublik
Deutschland Frau I. nach Polen zurückschicken kann, stellt ihr die
Ausländerbehörde Detmold eine Aufenthaltsgestattung aus.
Flüchtlingsgruppe Lippe 6.5.10;
ND 12.5.10; epd 19.5.10;
LWZ 1.6.10; Bürengruppe Paderborn 2.6.10;
Flüchtlingsgruppe Lippe
16. April 10
Teilanstalt für Frauen in der Hamburger JVA Hahnöfersand.
Am Morgen wird die 34 Jahre alte Indonesierin Yeni P. in ihrer Zelle von
einer Vollzugsbeamtin tot aufgefunden. Sie hat sich mit dem Gürtel
ihres Bademantels erhängt.
Yeni P. war am 23. Februar wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz
in Untersuchungshaft gekommen. Am 9. März hatte das Amtsgericht Hamburg
vorsorglich Abschiebehaft angeordnet. Am 7. April wurde sie vom Amtsgericht
Hamburg-Barmbek wegen Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften
zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit endete
die Untersuchungshaft, und sie wurde zwei Tage später in das Frauengefängnis
nach Hahnöfersand verlegt in Vorbereitung der Abschiebung. In Abschiedsbriefen
äußert sie Angst vor der Abschiebung und der Rückführung
in Begleitung von Bundespolizisten. Sie hat große Angst, in Indonesien
ins Gefängnis zu kommen.
Yeni P. war bereits 1996 von Indonesien nach Hannover gezogen
und hatte hier einen Deutschen geheiratet wurde nach der Scheidung jedoch
ausgewiesen. Sie versuchte noch zweimal, mit verschiedenen Identitäten
und durch Heirat einen Aufenthalt zu bekommen, doch die Ehen wurden als
"Schein-Ehen" deklariert und Yeni P. erneut abgeschoben. Sie hielt sich
schließlich ohne gültige Papiere in Hamburg auf und finanzierte
sich mit Prostitution. Durch einen Hinweis ihres Ex-Ehemannes war ihre
Festnahme erfolgt.
Am Abend ihres Todes sammeln sich ca. 400 Personen zu einer Demonstration
und protestieren gegen Abschiebehaft und die Abschiebepolitik des CDU/Grünen-Senats.
Das Motto: "Es gibt keinen Freitod in Abschiebehaft!"
Am 24. April ziehen ca. 750 Menschen im Rahmen einer weiteren
Demonstration durch die Straßen Hamburgs. Sie steht unter dem Motto
"Abschiebehaft ist eine tödliche Falle!"
indymedia 16.4.10; taz 16.4.10;
Polizei Hamburg 16.4.10;
HM 17.4.10; taz 17.4.10; ND 17.4.10;
FRat HH 18.4.10;
jW 19.4.10; taz 21.4.10;
jW 26.4.10; Welt 26.4.10; Bild 26.4.10;
JWB 10.6.10
17. April 10
Landkreis Börde im Bundesland Sachsen-Anhalt. Die Flüchtlingsunterkunft
in Harbke wird in der Nacht zum wiederholten Male mit Steinen beworfen.
Dabei geht die Fensterscheibe des im Erdgeschoß liegenden Zimmers
eines syrischen Bewohners kaputt verletzt wird niemand.
Es ist der vierte oder fünfte Angriff innerhalb weniger
Wochen und der neunte Vorfall innerhalb der letzten zwei Jahre, bei denen
meist nachts - Fenster eingeworfen oder Hakenkreuze an die Wände
gemalt wurden.
Das Flüchtlingslager liegt fernab der Ortschaft mitten im
Wald an der Autobahn A2. Im Notfall bräuchten Polizei und Krankenwagen
bis zu einer Stunde, um auf das Gelände zu kommen. Auch die Wohnbedingungen
sind katastrophal. So mußten im vergangenen Herbst einige Dutzend
Familien mit Kindern woanders untergebracht werden, weil die Behörde
in ihren Zimmern massiven Schimmelbefall festgestellt hatte. Zur Zeit sind
dort 109 Menschen gemeldet, von denen knapp 40 noch ausharren müssen.
(siehe auch: Mai 09 und 8. November 09)
mdr 26.4.10; ddp 26.4.10;
MDZ 26.4.10; BeZ 27.4.10;
ddp 28.4.10
21. April 10
Flughafengelände Frankfurt am Main. Als ein aus der Abschiebehaft
kommender algerischer Flüchtling von den Polizisten aufgefordert wird,
zum Polizeibus auf das Rollfeld zu gehen, springt er auf die Liegevorrichtung
in der Einzelzelle und wehrt sich. Er ist psychisch schwer angeschlagen
und wird von den BeamtInnen schnell überwältigt.
Schließlich liegt er auf dem Zellenboden mit dem Rücken
nach oben, den Kopf auf dem Schuh eines Beamten. Als er in diesem fixierten
Zustand seine Beine ein wenig bewegt, schlägt ihm eine Beamtin dreimal
auf den Rücken, bis ein Kollege sie anweist, damit aufzuhören.
Der Gefangene wird mit polizeilicher Begleitung nach Algerien
abgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
22. April 10
Bundesland Niedersachsen. Der Vorstand des Kirchenkreises der Auferstehungsgemeinde
in Rotenburg beschließt, die 70 Jahre alte Dulja Saiti und ihre 49-jährige
Tochter Selvije Ernst ins Kirchenasyl zu nehmen, um die beiden Romafrauen
aus dem Kosovo vor der drohenden Abschiebung nach Serbien zu schützen.
Sie sind seit 19 Jahren in Deutschland. Selvije Ernsts deutscher
Ehemann und Vater ihres Sohnes war gestorben, bevor sie durch die Ehe ein
Aufenthaltsrecht bekommen konnte. Ihr heute 22 Jahre alter Sohn Mirsad
Hazda macht zur Zeit eine Maler-Ausbildung und hat ein Bleiberecht. Mirsad
Hazda hat sein Leben lang den beiden Frauen als Vorleser, Dolmetscher,
Organisator und Entscheider zur Seite gestanden. Sie können beide
weder schreiben noch lesen, sie sind traumatisiert und leiden unter Diabetes
mellitus und Herz-Kreislauf-Problemen. Mirsad Hazda betreut und versorgt
sie.
Neu erstellte gesundheitliche Gutachten wurden vom Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht weiter in Betracht
gezogen, und auch die niedersächsische Härtefall-Kommission nahm
den Antrag aus formalen Gründen gar nicht erst an. Die Begründung
durch die Vorsitzende Michaela Schaffer: Die Frauen hätten sich ihrem
Abschiebetermin durch ein gesetzeswidriges Kirchenasyl entzogen.
Obwohl es ein Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes
des Landtages gibt, das das Eingreifen der Härtefall-Kommission durchaus
erlaubt, hat Frau Schaller ein Gegengutachten vom Innenministerium veranlaßt.
Am 30. September 2011 entscheidet das Verwaltungsgericht Stade,
daß die Frauen weder in den Kosovo noch nach Serbien abgeschoben
werden dürfen, und verpflichtet das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF), die beiden Frauen gemäß § 60 Abs.
7 Aufenthaltsgesetz (konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit)
anzuerkennen.
Nachdem die Ausländerbehörde den Haftbefehl aufgehoben
hat, können Mutter und Tochter nach 527 Tagen Kirchenasyl wieder zurück
in ihre Wohnung.
Evang.-Luth. Kirchenkreis Rotenburg;
taz 17.5.10; FRat NieSa 6.7.10;
Evang.-Luth. Landeskirche 9.8.10;
WK 5.10.10; WK 3.11.10; RR 22.1.11;
Kreiszeitung 2.2.11; RR 6.2.11;
RR 20.2.11; RR 6.3.11; RR 19.3.11;
WK 1.10.11; taz 4.10.11
23. April 10
Strausberg im Bundesland Brandenburg. Gegen 20 Uhr wird ein Flüchtling
aus Kamerun auf dem Bahnhof aus einer Gruppe Neonazis heraus mit Worten
wie "Die schwarze Negerfotze soll verschwinden", "Nigger" oder "Negerschwein"
beleidigt. Dann wird ihm ins Gesicht geschlagen.
Opferperspektive;
VS-Bericht Brbg 2010
27. April 10
Porta-Westfalica in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 1.00 Uhr sucht
die Polizei den 27 Jahre alten syrisch-kurdischen Flüchtling Fauas
Emo auf, nimmt ihn fest und bringt ihn in Abschiebehaft nach Paderborn,
um ihn nach Syrien abzuschieben.
Fauas Emo war im Jahre 2004 in die Bundesrepublik geflüchtet,
hatte Asyl beantragt, was abgelehnt wurde, bekam aber Arbeit bei der Firma
Edeka Kauf, der er einige Jahre bis zum Tage seiner Festnahme nachgehen
konnte.
Er ist Yezide und nach religiösem Ritus verheiratet. Da
diese Ehe standesamtlich nicht registriert ist, wird sie behördlicherseits
nicht anerkannt, so daß seine Ehefrau und der einjährige Sohn
in Hannover leben müssen.
Mitte Juni wird Fauas Emo aus der Abschiebehaft entlassen, er
darf seine Arbeit wieder aufnehmen und ihm wird sogar erlaubt, eine Fahrerlaubnis
zu machen.
Yekitimedia 13.5.10;
yekitimedia.org 17.5.10; MT 17.5.10
28. April 10
Flughafen Frankfurt am Main. Ein Flüchtling aus dem Irak kommt
aus der Abschiebehaft Mannheim und soll nach Oslo zurückgeschoben
werden. Er macht einen verwahrlosten und depressiven Eindruck. Die Bundespolizei
stellt fest, daß sein gesamter Oberkörper verbunden ist, weil
er sich selbst am Oberkörper zahlreiche Schnittwunden zugefügt
hat. Die Wunden bluten noch.
Die Bundespolizei bricht die Abschiebung aus medizinischen Gründen
ab.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
1. Mai 10
Bundesland Bayern. In der Würzburger Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge in der Veitshochheimer Straße brennt in der Nacht
eine Lagerhalle. Menschen kommen in dieser ehemaligen Emery-Kaserne nicht
zu Schaden.
Mainpost 1.5.10
1. Mai 10
Freiburg im Bundesland Baden-Württemberg. Im Übergangswohnheim
in Betzenhausen brennt um 13.55 Uhr im Eingangsbereich zu einem Treppenraum
eine Matratze aus Schaumstoff. Die BewohnerInnen löschen das Feuer
zunächst mit einem Feuerlöscher gerufene Feuerwehrleute mit
Atemschutz bringen die Matratze ins Freie, löschen die Reste des Brandes,
kühlen Wand und Decken des Treppenhauseinganges.
Durch die starke Rauchentwicklung, die in den zwei Gebäuden
in mehrere Wohnungen drang, werden ein Obdachloser und zwei Flüchtlinge
verletzt. Eine von ihnen, eine schwangere Asylbewerberin, wird zur Behandlung
und Beobachtung über Nacht im Krankenhaus behalten.
Wohnheimverwaltung;
BaZ 1.5.10
11. Mai 10
JVA Büren im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Ein 31 Jahre alter
psychisch schwerkranker und suizidgefährdeter Kurde wird in die Türkei
abgeschoben. Dies geschieht gegen die Vota seines behandelnden Arztes und
des in der JVA tätigen Psychiaters: Der Mann leidet an einer schweren
Depression und einer Angsterkrankung, die als posttraumatisch eingestuft
wurden zudem hat er anfallsartige Schwächezustände in den Beinen.
Er berichtet später, daß er nach seiner Abschiebung
zuerst für einige Wochen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen
wurde. Nach seiner Entlassung bemüht er sich um Identitätspapiere.
Diese werden ihm von den Behörden verweigert, weil ihm während
seines 14-jährigen Deutschland-Aufenthaltes die türkische Staatsbürgerschaft
aberkannt worden war. Eine Tatsache, die dem türkischen Generalkonsulat
in Münster bekannt war. Das Konsulat in Essen stellte jedoch ein Reisedokument
aus, so daß die Abschiebung nach zwei krankheitsbedingten Abbrüchen
schließlich durchgesetzt wurde.
Der Abgeschobene lebt also ohne gültige Papiere in Istanbul.
Er kann weder Arbeit aufnehmen noch ein Zimmer mieten. Er ist obdachlos
und hält sich versteckt, weil er schon mehrfach von der Polizei festgenommen,
verhört und mißhandelt wurde. Da er nur wenig Türkisch
spricht und an seiner Aussprache erkannt werden kann, daß er kurdischer
Herkunft ist, wird er von vielen Leuten als verdächtig angesehen.
Er ist als Papierloser der alltäglichen Willkür der Menschen
ausgesetzt. Familienangehörige oder Freunde, die ihm helfen könnten,
hat er hier nicht mehr. Er ist auf fremde Hilfe angewiesen.
Erst im Dezember gelingt es UnterstützerInnen aus der Bundesrepublik,
ein Zimmer anzumieten, so daß der Mann den Winter über nicht
auf der Straße leben muß. Sie übernehmen auch die Kosten
für seinen Lebensunterhalt. Eine Menschenrechtsorganisation vor Ort
kümmert sich um seine medizinische Betreuung. Er bekommt wieder Psychopharmaka,
die ihn stabilisieren. Ein Anwalt und Amnesty International arbeiten an
der Möglichkeit seiner Rückkehr.
epd-West 7.10.10;
Burkhard Schmidt Pfarrer;
Barbara Neppert ai Türkei-Kogruppe
11. Mai 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Die
hochschwangere 41 Jahre alte Ghanaerin Merci K. stellt sich in der Krankenstation
dem Medizinischen Dienst des Lagers vor und berichtet, daß sie Fruchtwasser
verloren habe. Eine der zwei anwesenden Krankenschwestern fragt sie nach
aktuellen Schmerzen, die Merci K. zur Zeit nicht hat. Sie wird weggeschickt
und am nächsten Tag in die Unterkunft Jürgensdorf in den Landkreis
Demmin nach Ost-Deutschland umverteilt. Die Tatsache, daß nach einem
Blasensprung innerhalb der nächsten 24 Stunden mit der Geburt des
Kindes zu rechnen ist, wird ignoriert.
Am 13. Mai erwacht Merci K. in ihrer Unterkunft Jürgensdorf
mit starken Schmerzen, so daß ein Notarzt gerufen werden muß,
der sie ins Krankenhaus Demmin einliefert. Dort wird sie nach einer zehnstündigen
Geburt von einem toten und voll ausgereiften Jungen entbunden.
Der Anwalt von Merci K. stellt am 15. Mai Strafanzeige wegen
"unterlassener Hilfeleistung" und aller "infrage kommenden Delikte".
Merci K. war ohne Papiere nach Hamburg gekommen, weil hier der
Vater ihres noch nicht geborenen Kindes lebt. Ihr Antrag auf Duldung war
am 15. April abgelehnt worden. Obwohl die Frau bereits in Hamburg bei einer
Frauenärztin in gynäkologischer und geburtsvorbereitender Behandlung
war, wurde sie nach dem Umverteilungsverfahren (EASY) am 21. April in die
Wohnaußenstelle der Zentralen Erstaufnahme-
einrichtung Hamburgs nach Mecklenburg-Vorpommern ins Lager Nostorf-Horst
umverteilt.
Am 5. Mai erfolgte im Krankenaus Hagenow eine Routine-Untersuchung,
bei der festgestellt wurde, daß die Schwangerschaft normal verlaufe
und mit dem voraussichtlichen Geburtstermin in 10 bis 14 Tagen zu rechnen
sei.
Als nach dem Tod des Kindes auch die Hamburger Ärztekammer
den Umgang der Hamburger Innenbehörde mit schwangeren Flüchtlingsfrauen
"aufs Schärfste" verurteilt, lenkt diese ein und beschließt
am 30. August, daß in der Zukunft Frauen ab der 26. Schwangerschaftswoche
zunächst in Hamburg bleiben können also nicht mehr umverteilt
werden.
Am 22. Juli wird Merci K. durch die Hamburger Ausländerbehörde
aus "humanitären" Gründen eine Duldung erteilt.
FRat HH 13.9.10; taz 29.9.10;
DIE LINKE. 7.10.10; Hamburger Senat DS 19/7167;
Pro Asyl "AusgeLAGERt" 2011
12. Mai 10
Flughafen Frankfurt am Main. Ein syrischer Flüchtling und sein
11-jähriger Sohn, die im Flüchtlingsheim Schwalmstedt festgenommen
wurden, sollen nach Athen zurückgeschoben werden.
Der Mann kann sich wegen der Sprachbarriere kaum mitteilen
der Junge weint die ganze Zeit. Sie bringen immer wieder zum Ausdruck,
daß sich die Frau bzw. Mutter und weitere drei Kinder in der Erstaufnahmestelle
in Gießen befinden, eine Tatsache, die dem Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) durchaus bekannt ist. Beide weigern sich, nach
Athen zu fliegen, ohne jedoch Widerstand zu leisten.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
12. Mai 10
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Herzogenried in Mannheim
brennt das Obergeschoß des Containers, in dem ausschließlich
Abschiebegefangene untergebracht sind. Zwei marokkanische Männer im
Alter von 31 und 33 Jahren werden durch Rauchgase lebensgefährlich
verletzt sie fallen ins Koma. Ein weiterer Gefangener und sieben Strafvollzugsbeamte
erleiden ebenfalls Rauchgasvergiftungen.
Als die zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr Mannheim
gegen 19 Uhr eintreffen, haben die Bediensteten der JVA und und Sicherheitspersonal
die zwei Schwerverletzten bereits geborgen und die anderen Gefangenen herausgeholt.
Nach eineinhalb Stunden ist das Feuer unter Kontrolle gebracht,
so daß der Einsatz gegen 21 Uhr beendet werden kann.
Die unverletzten knapp 40 Abschiebegefangenen werden innerhalb
der JVA in anderen Zellen untergebracht.
Sachverständige stellen fest, daß das Feuer in der
Zelle der beiden schwerverletzten Gefangenen entstanden ist die Gefangenen
jedoch nicht den Notruf ausgelöst haben.
Aufgrund der Tatsache, daß in den vier Tagen nach dem Brand
sieben Gefangene abgeschoben wurden, stellt das Bündnis gegen Abschiebungen
Mannheim die Korrektheit der Ermittlungen "in alle Richtungen" in Frage,
weil so eventuelle Zeugen schlichtweg nicht mehr zur Verfügung stehen.
Eine Woche später erläßt die Staatsanwaltschaft
Mannheim Haftbefehl wegen des Verdachtes einer vorsätzlichen Brandstiftung
gegen die beiden Marokkaner, die seit einigen Tagen wieder außer
Lebensgefahr sind.
Ende November verurteilt die Vierte Große Strafkammer des
Landgerichts Mannheim den 33 Jahre alten Marokkaner wegen fahrlässiger
Brandstiftung zu drei Jahren und sieben Monaten Haft, wobei noch eine weitere
vorangegangene Straftat mit einfließt. Der Verurteilte begründet
das Zündeln in der Zelle damit, daß er mit Flammen und Rauch
Chaos verursachen wollte, um diese zur Flucht zu nutzen.
Sein 31-jähriger Mitgefangener wird freigesprochen.
ddp 13.5.10; Spiegel-online 13.5.10;
focus.de 13.5.10; ND 14.5.10; StZ 15.5.10;
Polizei Mannheim 19.5.10; ddp 19.5.10;
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 29.5.10;
retter.tv 29.7.10;
RNT 9.11.10; MaM 10.11.10; SK 29.11.10
18. Mai 10
Waltershausen, Landkreis Gotha in Thüringen. Der palästinensische
Flüchtling Adna Al-Masharga aus den Westbanks wird nach Amman in Jordanien
(!) abgeschoben. Dort kommt er unmittelbar in Polizeihaft, aus der er einige
Tage später entlassen wird.
Herrn Al-Masharga, der sich seit 1999 in der Bundesrepublik befand,
war ein Bleiberecht verweigert worden, weil die deutschen Behörden
seine Angaben zur Identität und seine Personaldokumente nicht für
glaubhaft befanden. Nun wurde er mit genau diesen Dokumenten abgeschoben.
FRat Thür. 19.5.10;
LT DS 5/995;
Protokoll LT 26.5.10
21. Mai 10
Winsen an der Luhe im Bundesland Niedersachsen. Die 38 Jahre alte Kurdin
Songül Bozyigit aus Winsen bricht bei einer Untersuchung bezüglich
ihrer Reisefähigkeit im Gesundheitsamt Hannover in Tränen aus
und bekommt Wahnvorstellungen. Die Untersuchung wird umgehend abgebrochen.
Aufgrund der in der Türkei erlittenen Folter und der seit
Jahren anhaltenden Versuche der Ausländerbehörde, Frau Bozyigit
mit ihren fünf Kindern abzuschieben, ist sie schwer traumatisiert.
Sie hatte mehrere Nervenzusammenbrüche und war drei Monate lang in
einem Krankenhaus. Als sie am 21. April 10 im türkischen Konsulat
ihre Abschiebepapiere abholen mußte, brach sie völlig zusammen.
Seither befindet sie sich in einem traumatischen Zustand. Sie ist nicht
mehr ansprechbar und will sich nicht bewegen. Die 18-jährige Ömmöhan
und ihre 19 Jahre alte Schwester Senal organisieren seither die Familie.
Bei einer Abschiebung droht ihnen und auch ihrer 17-jährigen Schwester
Sömöyye die Zwangsverheiratung mit Cousins. Ihrer Mutter droht
die Vollstreckung einer Gefängnisstrafe.
Songül Bozyigit war in Anatolien, wie ihr Mann auch, in
der Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) aktiv gewesen. Sie war
deshalb im Jahre 2000 verhaftet worden und mußte sieben Tage Folter
und Demütigungen ertragen. Nach der Freilassung trat sie einer Frauengruppe
der HADEP bei und wurde im Juni 2002 erneut festgenommen. Diesmal dauerte
die Tortur 15 Tage.
Sie hielt sich danach Monate mit den Kindern im Untergrund versteckt,
entschloß sich dann aber Ende des Jahres 2002, ihrem Mann zu folgen
und in die Bundesrepublik zu flüchten.
Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und die inzwischen schwerkranke
Frau bekam über Jahre hinweg Duldungen. Im Jahre 2007 wurde ihr Mann
abgeschoben.
Im Oktober 2010 hat sich die geringe Chance entwickelt, ein Bleiberecht
für alle Familienmitglieder zu bekommen. Der Landkreis Winsen formuliert
Bedingungen, die die Familie einhalten soll. Die volljährigen Töchter
sollen maßgeblich zum Lebensunterhalt beitragen dafür bekommen
sie eine Arbeitserlaubnis. Die Vormundschaft für Nesren, Berat und
Sömöyye übernimmt das Jugendamt und stellt dafür auch
eine Familienhelferin zur Verfügung. Eine Perspektive wird sichtbar.
(siehe auch: Im Jahre 2007)
Antifaschistische Aktion Winsen 5.5.10;
AK Antifaschismus Buchholz 17.5.10;
indymedia 21.5.10;
HA 6.10.10; HA 27.10.10
26. Mai 10
Bundesland Brandenburg. In Brandenburg an der Havel wird auf offener
Straße ein 15 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak von mehreren
Jugendlichen aus rassistischen Motiven heraus angegriffen und mißhandelt.
Der Iraker kommt mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.
Opferperspektive
2. Juni 10
Zwei Beamte des Polizeiabschitts 54 beobachten auf ihrem Streifengang
in der Richardstraße im Berliner Bezirk Neukölln, wie ein Mann
aus einem Fenster des zweiten Obergeschosses eines Mehrfamilienhauses springt.
Er bleibt schwerverletzt liegen. Mit einer offenen Wadenbeinfraktur und
einem Bruch des Handgelenkes kommt er ins Krankenhaus, wo er umgehend operiert
und stationär behandelt wird.
Der 40 Jahre alte Ägypter hatte sich in der Wohnung im zweiten
Stock aufgehalten, als Kriminalbeamte der Direktion 5 an die Tür klopften,
um einen Durchsuchungsbeschluß wegen Versicherungsbetruges zu vollstrecken.
Der Mann, der sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in Berlin aufhält,
geriet in Panik und versuchte, aus dem Fenster zu flüchten.
Es stellt sich heraus, daß der Ägypter mit dem eigentlichen
Durchsuchungsgrund gar nicht in Verbindung steht. Da aber auch schnell
feststeht, daß er keinen Aufenthalt hat, wird ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Polizei Berlin 2.6.10;
ddp 2.6.10; Welt-online 2.6.10;
ND 3.6.10
7. Juni 10
Kaisersesch in Rheinland-Pfalz. Bei der ab 7.00 Uhr morgens stattfindenden
Abschiebeaktion der Familie Muradjan-Heirapetjan erleidet Frau Sarina Heirapetjan
einen schweren Nervenzusammenbruch. Sie kommt in die neurologische Klinik
nach Andernach. Dessen ungeachtet werden ihr Mann Albert Muradjan, ihr
14-jähriger Sohn Alik und die 15 Jahre alte Kristina weiter gedrängt,
ihre Sachen zu packen, und schließlich über den Flughafen Frankfurt
nach Armenien abgeschoben.
Im Vorfeld dieser Abschiebung hat die Ausländerbehörde
Cochem-Zell die Identität der Familie durch eine armenische Expertengruppe
bestimmen lassen und besteht demzufolge auf dem Herkunftsland Armenien,
was nachweislich falsch ist. Die Familie stammt aus Aserbaidschan aus
dem Grenzgebiet zu Nagornij Karabach: Albert Muradjan aus dem Ort Kirowabad
und seine Frau aus dem Dorf Getaschen. Aufgrund ihrer armenischen Volkszugehörigkeit
waren sie unter den Druck der aserbaidschanischen Behörden geraten,
wurden erpreßt und sollten festgenommen werden. Bereits am 22. August
1998 brachten Nachbarn sie über die russische Grenze, sie schlugen
sich über Moskau bis nach Deutschland durch und wurden hier festgenommen
und abgeschoben.
Erst nach einem zweiten Versuch im Jahre 2000 war es ihnen schließlich
gelungen, in der BRD Asyl zu beantragen. Das einzige Original-Dokument,
das ihre Identität belegte, war die Geburtsurkunde von Albert Muradjan,
die allerdings in den Akten der Ausländerbehörden nicht mehr
auffindbar ist.
Demzufolge wird Herr Muradjan mit seinen Kindern ohne jegliche
Papiere nach Armenien abgeschoben. Ohne Papiere sind auch die Zollbehörden
in Eriwan nicht bereit, die Familie einreisen zu lassen zudem haben auch
die armenischen Nachforschungen ergeben, daß die Familie nicht aus
Armenien stammt.
Vater und Kinder sitzen im Flughafen fest. Als ihr Geld zu Ende
geht, verkaufen sie Kleidung und kleine Habseligkeiten, um sich für
den Erlös Essen zu kaufen. Nach 40 Tagen werden sie aufgefordert,
das Gelände zu verlassen, und durch die Hilfe eines Taxifahrers und
anderer UnterstützerInnen kommen sie in einer Hütte in der Nähe
des Flughafens unter. Die Kinder sind inzwischen abgemagert und traumatisiert,
und Kristina droht mit Selbsttötung.
Währenddessen betreibt die Ausländerbehörde die
Abschiebung von Sarina Heirapetjan weiter. Vier Wochen nach ihrem Zusammenbruch
kann sie die Klinik verlassen und erhält eine Grenzübertrittsbescheinigung
bis zum 13. August. MitschülerInnen der Kinder und eine Bürgerinitiative
sammeln Hunderte von Unterschriften, die sie bei der Ausländerbehörde
vorlegen. Am 3. August erläutert der Staatssekretär des rheinland-pfälzischen
Innenministeriums Roder Lewentz die offizielle Position: "Mit dem Verlassen
des Flughafentransitbereichs und der damit verbundenen Einreise in die
Republik Armenien wird das Rückübernahmeverfahren auf der Grundlage
des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Armenien als abgeschlossen angesehen."
Da das armenische Innenministerium die armenische Staatsangehörigkeit
definitiv ausschließt, veranlaßt es schließlich den Rückflug,
so daß Vater und Kinder am 27. September in Frankfurt am Main landen.
Am 1. Oktober werden sie von vielen FreundInnen und UnterstützerInnen
in Kaisersesch empfangen.
IGFM 11.8.10; RZ 14.8.10;
Wochenspiegel 18.8.10;
RZ 11.9.10; RZ 2.10.10; IGFM
11. Juni 10
Bundesland Bayern. Ein 30 Jahre alter Mann springt aus dem Fenster
der 1. Etage des Dienstgebäudes der Verkehrspolizeiinspektion Feucht.
Er war gegen 10.00 Uhr bei einer Verkehrskontrolle der Bundesautobahn 3
in Fahrtrichtung Regensburg festgenommen worden. Die Identitätsprüfung
hatte ergeben, daß gegen ihn sechs Haftbefehle unter anderem auch
wegen Urkundenfälschung und zur Abschiebung vorliegen.
Nach intensiver Fahndung wird der Geflüchtete mit leichten
Verletzungen wieder festgenommen.
Polizei Mittelfranken 14.6.10
11. Juni 10
Bundesland Sachsen-Anhalt. In Halberstadt werden am späten Vormittag
zwei Flüchtlinge aus Benin im Alter von 22 und 25 Jahren von einer
acht Personen starken Gruppe Rassisten angegriffen. In einem Park rempelt
einer von ihnen den 22-jährigen Beniner an und beleidigt ihn mit "Neger,
Neger!" Als die Flüchtlinge weitergehen, fliegt eine Flasche unmittelbar
am Kopf des 22-Jährigen vorbei. Die beiden beginnen jetzt zu laufen
werden aber von der Gruppe verfolgt und weiter mit Flaschen beworfen.
Als der 22-Jährige stehen bleibt und seine Verfolger anspricht, zieht
einer der Provokateure demonstrativ und herausfordernd sein T-Shirt aus.
In Panik flüchten die beiden weiter in Richtung Stadtzentrum und trauen
sich erst hier, in den belebteren Straßen, stehenzubleiben.
Zeugen informieren die Polizei, und der Staatsschutz beginnt
Ermittlungen wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
11. Juni 10
Bundesland Sachsen. In einer Badewanne des Flüchtlingsheimes Döbeln
versucht sich ein Flüchtling aus dem Iran umzubringen. Er bekommt
Angst und ruft rechtzeitig den notärztlichen Dienst. Dieser bringt
ihn ins psychiatrische Fachkrankenhaus Bethanien Hochweitzschen, in dem
er bis zum 17. Juni stationär behandelt wird.
Der Iraner, der ca. 35 Jahre alt ist, lebt seit acht Jahren im
Flüchtlingsheim und erträgt die Lebensumstände nicht mehr.
Er fühlt sich vieler "Ungerechtigkeit, Not und Gewalt an Mit-bewohnern"
hilflos ausgesetzt und könnte "innerlich schreien". Er ist ausgebildeter
Kameramann und hat schon einige Kurzfilme über die unerträgliche
Situation in dem Heim gedreht.
Bericht des Betroffenen
13. Juni 10
Langburkersdorf bei Neustadt im Bundesland Sachsen. In einem Zimmer
im ersten Obergeschoß des Flüchtlingsheimes entsteht gegen 22.15
Uhr ein Feuer und breitet sich auch auf die benachbarten Zimmer aus. Den
gerufenen Feuerwehren der Nachbargemeinden gelingt es, das Feuer bis 22.45
Uhr zu löschen.
Die 40 BewohnerInnen kommen ohne Schaden davon sie werden aber
aufgrund der Zerstörung einiger Gebäudeabschnitte vorübergehend
im Nachbarhaus untergebracht. Die Brandursache ist unklar.
SäZ 14.6.10; SäZ 15.6.10;
FAKTuell 17.6.10;
SäZ 21.7.10
14. Juni 10
Bundesland Sachsen-Anhalt. Gegen 2.30 Uhr werden in Halle ein 41 Jahre
alter Flüchtling aus Burkina Faso und seine 22-jährige Begleiterin
von zwei Männern rassistisch beleidigt. Dann wird der Flüchtling
zu Boden geschlagen.
Am 21. Dezember wird Anklage wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung gegen einen Täter erhoben.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
Polizei Halle;
Staatsanwaltschaft Halle
22. Juni 10
Bundesland Thüringen. Als der 31 Jahre alte Georgier Vakhtang
Abramishvili nach einem offensichtlich fingierten Anruf der Wohnungsbaugesellschaft
in seine noch nicht bewohnte Wohnung geht, erwartet ihn die Polizei. Er
wird festgenommen und im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens nach Polen zurückgeschoben.
Damit ist er von seiner Frau Natalia Chichua (32) und seinen ein- und dreijährigen
Töchtern Ekaterina und Ana-Maria getrennt.
Es war ihnen gerade mal seit vier Monaten möglich und gestattet,
in Erfurt zusammenzuleben.
Im April 2007 waren seine damals schwangere Frau und ihre Eltern
als Kontingentflüchtlinge in die Bundesrepublik eingereist. Sie haben
jüdische Wurzeln und kommen aus der georgischen Stadt Batumi. Im September
wurde Ana-Maria geboren und zwei Jahre später ebenfalls im September
- die zweite gemeinsame Tochter Ekaterina. Anträge auf Familienzusammenführung
blieben erfolglos.
Vakhtang Abramishvili, der über Polen in die Bundesrepublik
kam, stellte im September 2009 einen Asylantrag und mußte zunächst
in Dortmund leben. Ein Antrag auf Familienzusammenführung wurde erst
mit anwaltlicher Hilfe im Februar 2010 positiv entschieden, so daß
er mit seiner Familie in Erfurt leben konnte.
Nach der Rückschiebung nach Polen bleibt Vakhtang Abramishvili
dort zunächst in Abschiebehaft.
Anfang Dezember 10 darf der Georgier aufgrund eines psychiatrischen
Gutachtens und anschließender Begutachtung durch das Gesundheitsamt
wieder nach Erfurt zurückkommen. Am 21. Dezember 10 verpflichtet das
Verwaltungsgericht Meiningen die Bundesrepublik, das Asylverfahren durchzuführen.
TLZ 7.7.10;
Caritas Erfurt
23. Juni 10
Eine schwerkranke Frau aus Syrien ist in Begleitung ihres Mannes von
Möhlau nach Berlin gefahren, um in der syrischen Botschaft ihre Identität
belegen zu lassen. Während die beiden noch auf das Erscheinen der
MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde warten, sagt der Botschafter
zu ihnen: "Sie sind doch krank!" und schickt sie zurück nach Möhlau.
Tatsächlich hat die schwer an Diabetes mellitus leidende
Frau gerade im Mai einen Schlaganfall überlebt. Da die Ausländerbehörde
die Reiseunfähigkeitsbescheinigung ihres behandelnden Arztes nicht
akzeptiert hatte, war die Frau mit Terminen zur Botschaftsvorführung
mehrmals genötigt worden, nach Berlin zu fahren, wozu sie körperlich
gar nicht in der Lage war. Als eine Amtsärztin sie schließlich
"reisefähig" schrieb, mußte sie sich auf die Reise begeben.
no lager halle 18.9.10
25. Juni 10
Bei dem Versuch, die türkisch-griechische Grenze zu überqueren,
sterben an diesem Tag 16 Menschen. Der Grenzfluß Evros ist infolge
heftiger Regenfälle zu einem reißenden Strom geworden. Vier
Frauen und sieben Kinder sitzen in einem kleinen Boot Männer und
einige jüngere Frauen halten sich aneinander fest und versuchen, zu
Fuß durch das Wasser zu kommen. Sie rutschen weg, können sich
nicht halten, stürzen und werden mitgerissen.
Unter den Flüchtlingen ist ein afghanisches Ehepaar mit
drei Kindern, die auf dem Weg nach Hamburg sind. Hier lebt der Bruder der
Frau. Die Mutter und die drei Kinder überleben das Drama, der Vater
und zwei afghanische Freunde bleiben verschwunden.
Sie suchen noch lange am Ufer des Flusses nach den Vermißten
werden schließlich von der Polizei aufgegriffen und in Ximonio
für zweieinhalb Tage in einem Polizeiknast eingesperrt.
Der Mutter mit den Kindern gelingt es später, nach Hamburg
zu kommen und Asyl zu beantragen.
Infomobile Tour EVROS 3.8. - 8.8.10
28. Juni 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Abschiebehaftanstalt Neuss schneidet
sich eine Gefangene aus Litauen die Pulsadern in der linken Handbeuge auf
und trinkt anschließend eine Flasche Duschseife.
Der verantwortliche Gefängnisarzt Dr. Dickhaus (Neurologie,
Psychiatrie, Sozialmedizin) stellt ohne mit der Patientin gesprochen
zu haben in Frage, ob die Schnittverletzung überhaupt versorgt werden
müsse. Die psychische Situation der Frau spielt für ihn offensichtlich
keine Rolle, denn er äußert, daß sie am selben Abend in
die Haft zurückverlegt werden solle.
Schließlich wird die ca. 25 Jahre alte Frau ins Lukas-Krankenhaus
gefahren, wo ausschließlich die Wunde behandelt wird. Auch hier findet
der stattgefundene Suizidversuch keinerlei therapeutische Konsequenz, so
daß die Frau noch am selben Tag wieder ins Gefängnis zurückkommt.
Einem Unterstützer gegenüber erzählt die Frau,
daß dies bereits ihr zweiter Versuch war, sich umzubringen. Sie äußert
auch, daß sie wegen Depressionen früher in stationärer
psychiatrischer Behandlung war.
Als einige Tage später ein von UnterstützerInnen beauftragter
Rechtsanwalt die Frau besuchen will, ist sie nicht mehr in der Haftanstalt.
MediNetz Düsseldorf;
Antirassistische Initiative Berlin
29. Juni 10
Bundesland Hessen. Im Ausländeramt Bad Schwalbach bedroht gegen
Mittag die 58 Jahre alte Frau G. einen Mitarbeiter des Amtes mit einem
Messer. Danach droht die schwer kriegstraumatisierte Frau, sich selbst
umzubringen, wenn ihr Sohn in den Kosovo abgeschoben werden sollte. Die
Abschiebung ist für heute geplant.
Der Polizei gelingt es, die Frau im ersten Stock des Gebäudes
zu isolieren. Nachdem die Verhandlungen, die sie zum Aufgeben bewegen sollen,
allerdings ergebnislos verlaufen, wird Frau G. um 19.45 Uhr von einem Sondereinsatzkommando
überwältigt. Sie kommt in die Psychiatrie.
Parallel zu diesem verzweifelten Versuch der Mutter befindet
sich ihr 30-jähriger Sohn Besart G. bereits am Flughafen Frankfurt.
Sein Rechtsanwalt Heinrich Lau beantragt um 15.25 Uhr per Fax beim Amtsgericht
Wiesbaden einstweilige Anordnung wegen Unterlassung aufenthaltsbeendender
Maßnahmen. Gleichzeitig schreibt er an die Bundespolizei am Flughafen
und das Polizeikommissariat Bad Schwalbach. Die Maschine soll um 21.45
Uhr nach Prishtina starten.
Besart G. teilt seinem Anwalt mit, er werde "sich umbringen,
sobald er im Kosovo sei". Seine Schwester berichtet zur gleichen Zeit,
daß ihr Bruder nach seiner erstmaligen Ausreise in den Kosovo im
Jahre 2001 zweimal versucht hatte, sich zu töten.
Die Abschiebung wird abgebrochen und Besart G. kommt zur stationären
Behandlung in die Psychiatrie und bleibt auch nach seiner Entlassung weiterhin
in ambulanter Therapie.
Besart G. war 1992 als 12-Jähriger mit seinen Eltern in
die Bundesrepublik gekommen.
ddp 29.6.10;
spiegel-online 30.6.10; SD 30.6.10;
WT 1.7.10; FR 6.7.10;
Heinrich Lau Rechtsanwalt
Anfang Juli 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Paderborn schneidet sich ein 45
Jahre alter Russe auf offener Straße die Pulsadern auf. Er kommt
ins Krankenhaus, erleidet einen Leberkollaps und muß mehrere Tage
auf der Intensiv-Station behandelt werden.
Später kommt der Mann auf die Entgiftungsstation der psychiatrischen
Klinik.
Er ist abgelehnter Asylbewerber, der seit Jahren geduldet wird
und ohne Perspektive in einem Lager bei Paderborn lebt. Er leidet unter
schweren depressiven Phasen.
Nachdem er vor eineinhalb Jahren begann, Heroin zu konsumieren,
wurde er wegen der Finanzierung der Drogenabhängigkeit mehrmals straffällig
und steht jetzt unter Bewährung.
Antirassistische Initiative Berlin
2. Juli 10
Bundesland Niedersachsen. In der JVA Hannover-Langenhagen wird um 22.30
Uhr der 58 Jahre alte Slawik C. tot aufgefunden. Er hat sich mit dem Kabel
eines Wasserkochers an einem Kreuz des Fenstergitters erhängt. Bei
dem Aufnahmegespräch habe es keinerlei Hinweise auf Selbstmordgedanken
gegeben, so eine Sprecherin der JVA.
Der Armenier Slawik C. war mit seiner Frau Asmik und seinem Sohn
Samwell 1999 aus Aserbaidschan in die Bundesrepublik geflohen, nachdem
ein Sohn während des Militärdienstes auf ungeklärte Weise
ums Leben gekommen war.
Sie lebten elf Jahre lang im Landkreis Harburg in Jesteburg.
Ihre Asylanträge waren 2003 endgültig abgelehnt worden. Als Herr
C. am 28. Juni in der Ausländerbehörde seine Duldung verlängern
lassen wollte, wurde ihm ein Paß vorgelegt, und er wurde gefragt,
ob er das auf dem Foto sei. Nachdem er es verneinte, wurde er festgenommen
und kam in Abschiebehaft nach Hannover-Langenhagen.
Als man ihm dort mitteilte, daß er kein Telefon bekäme,
verlor er die Kontrolle: Er stellte sich ans Fenster und rief "Polizei!
Polizei!", dann schlug er um sich und verletzte sich an beiden Armen, an
der Schulter und am Kopf. Er mußte von fünf Beamten "fixiert"
werden dann kam er in eine videoüberwachte Arrestzelle und wurde
mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Am nächsten Tag erfolgte die Rückverlegung
in seine Zelle Nummer 58. Er entschuldigte sich für sein Verhalten
bei den Angestellten.
Slawik C. sollte ohne seine Frau am 7. Juli nach Armenien abgeschoben
werden, obwohl er tatsächlich aus der aserbaidschanischen Provinz
Nachidjevan stammt. Das Bundeskriminalamt hatte die Kreisbehörde darauf
aufmerksam gemacht, daß die Identifikationsdaten von Interpol offensichtlich
verwechselt seien: aus Slawik C., geboren in Gjal in Aserbaidschan, wurde
Slavik K., geboren im armenischen Arpi. Trotzdem hatte sich die Ausländerbehörde
bei der armenischen Botschaft mit den falschen Daten ein Paßersatzpapier
beschafft.
Am Sonnabend, dem 10. Juli, wird Slawik C. auf dem neuen Friedhof
in Jesteburg beigesetzt. 200 Menschen geben ihm das letzte Geleit.
Auch nach seinem Tod betreibt die Ausländerbehörde
die Abschiebung der 55 Jahre alten Ehefrau weiter. Die Möglichkeit,
ihr zu gestatten, bei ihrem 29 Jahre alten Sohn Samwell, seiner Lebensgefährtin
und der zweijährigen Enkeltochter zu bleiben, werde behördlicherseits
"nicht erwogen". Ihr Sohn ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.
FreundInnen und NachbarInnen der Familie, aber auch die LokalpolitikerInnen
einigen sich fraktionsübergreifend, die Abschiebung der Witwe zu verhindern.
Auch angesichts der bekannt gewordenen Fehlentscheidungen der Ausländerbehörde
versichert Landrat Joachim Bordt, sich für ein dauerhaftes Bleiberecht
der Familie einzusetzen. Als Frau C. bei der Ausländerbehörde
ihre Duldung verlängern lassen will, ist sie in Begleitung von FreundInnen
und LokalpolitikerInnen. Statt wie bisher für 14 Tage bekommt Frau
C. eine Duldung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten.
Die Haftbeschwerde von Frau C. weist das Landgericht Lüneburg
am 23. November 10 mit der Begründung zurück, daß die Ehefrau
nach dem Tod des Betroffenen kein Beschwerderecht habe.
Der Bundesgerichtshof entscheidet allerdings am 6. Oktober 11,
daß die Haft von Slawik C. rechtswidrig war, denn der Haftantrag
des Landkreises Harburg hätte die Zustimmung der Staatsanwaltschaft
haben müssen, was nicht der Fall war.
Der Landkreis Harburg äußert sich zu dem Urteil wie
folgt: "Bei uns wird es keine weiteren Konsequenzen geben. Es handelt sich
in keiner Weise um eine grobe Verfehlung, sondern um einen Formfehler".
Allerdings ist der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde in eine
andere Abteilung versetzt worden, und Abschiebeanträge werden künftig
von drei statt wie bisher von zwei Personen geprüft. Kommentar des
Amtsgerichts Winsen: "Wir haben den Abschiebebeschluss erlassen, weil alle
anderen Voraussetzungen erfüllt waren. Das Ergebnis ist tragisch."
Kommentar der Sprecherin des Innenministeriums: "Wir haben mit diesem Fall
gar nichts zu tun."
HAZ 5.7.10; MT 5.7.10;
Ev.-luth. Landeskirche Hannover 6.7.10;
taz 6.7.10; FRat NieSa 7.7.10;
Anti-Rassismus-Plenum Hannover 8.7.10;
epd 8.7.10; FR 8.7.10; jW 9.7.10;
HA 15.7.10; ndr-online 24.7.10;
Landtag NieSa DS 16/2842;
HA 21.7.10; HAZ 24.7.10;
HN 26.7.10; HA 28.7.10; HN 29.7.10;
FRat NieSa 2.8.10; taz-nord 2.8.10;
HR 13.8.10; HA 13.8.10; taz 27.8.10;
HA 2.10.10; HA 29.10.10; HA 8.12.10; HA 10.2.11;
Der Schlepper Nr. 55/56 Sommer 2011;
ndr.de 23.11.11; HAZ 24.11.11;
Harburger-online 24.11.11;
FRat NieSa 25.11.11;
Harburger-online 28.11.11
3. Juli 10
Bundesland Niedersachsen. Bei einer Demonstration der BewohnerInnen
des Flüchtlingsheimes Meinersen gegen die menschenunwürdigen
Lebensbedingungen, denen sie ausgesetzt sind, wird bekannt, daß in
dem Heim auch ein 35 Jahre alter Kurde aus Syrien leben muß, der
bereits zwei Herzinfarkte erlitten hat.
Er ist seit 13 Jahren in der Bundesrepublik und muß mit
seiner Frau und vier Kindern in einem 16-Quadratmeter-Raum leben. Alle
seine Kinder sind hier geboren.
BrZ 2.7.10; BrZ 5.7.10;
FRat NieSa
4. Juli 10
Bundesland Niedersachsen. In der JVA Hannover-Langenhagen wird dem
am Küchenfenster sitzenden Abschiebegefangenen Faruk Issa von einem
Gefängnisangestellten von hinten der Kopf gegen das Fenstergitter
geschlagen. Dabei zieht sich der 21 Jahre alte Gefangene eine Platzwunde
an der rechten Augenbraue und eine starke Schwellung zu, die zu schweren
Kopfschmerzen führt.
Faruk Issa erstattet Anzeige gegen den Täter und kann drei
Zeugen nennen, die die Attacke verfolgt haben.
Der Angriff des Bewachers geschieht nach der Rückkehr des
Flüchtlings vom Flughafen Frankfurt, über den er nach Syrien
abgeschoben werden sollte. Mit Hilfe von UnterstützerInnen konnte
hier jedoch erreicht werden, daß der Pilot sich letztlich weigerte,
den jungen Yeziden auszufliegen.
Der elternlose Faruk Issa war im Alter von 15 Jahren in die Bundesrepublik
geflüchtet, weil hier sein Bruder und einige Schwestern leben. Er
hatte immer wieder versucht zu arbeiten, doch er bekam nie eine Arbeitserlaubnis.
Seine Festnahme geschah, als er am 21. Juni 10 in der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven seine Duldung verlängern lassen wollte. Nach Erlaß
eines Haftbefehls war er umgehend nach Hannover-Langenhagen gekommen.
Im Rahmen des Rückübernahmeabkommens mit Syrien soll
er am 20. August abgeschoben werden. Nach einem Suizidversuch am 2. August
wird er in einer gesonderten Zelle untergebracht.
Trotz großer Öffentlichkeit und einer Demonstration
in Oldenburg, auf der seine sofortige Freilassung gefordert wird, erfolgt
seine Abschiebung bereits am 4. August mit einer Maschine der Syrian Airlines.
Bericht des Betroffenen;
Yekitimedia 22.6.10; taz 4.7.10; Karawane 14.7.10;
Scharf links 24.7.10; Bild 29.7.10;
Karawane München 4.8.10; Zentralrat der Yeziden;
Unterstützerkreis Faruk Issas
5. Juli 10
Bundesland Niedersachsen. Morgens um 2.30 Uhr wird der Rom Rama Samir,
der bei seiner Frau und den zwei kleinen Kindern zu Besuch ist, von der
Polizei festgenommen und zur Abschiebung zum Flughafen Frankfurt am Main
gefahren.
Kurz vor dem Abheben des Flugzeuges nach Prishtina darf er die
Maschine wieder verlassen, weil es seiner Rechtsanwältin gelungen
ist, durch die kurzfristige Einreichung eines Asylantrages die Abschiebung
zu verhindern.
alle bleiben Roma Center Göttingen 5.7.10
7. Juli 10
Bundesland Sachsen-Anhalt. Nach dem Aus für die deutsche Nationalmannschaft
bei der Fußball-Weltmeisterschaft wird ein 29 Jahre alter Flüchtling
aus dem arabischen Raum an einer Tankstelle in Halle von Fußballfans
zunächst angepöbelt. Danach stürmen ca. 15 Jugendliche auf
ihn los, treten und schlagen auf ihn ein und traktieren ihn mit Flaschen.
Dem Angegriffenen gelingt zunächst die Flucht. Als er jedoch
in eine Sackgasse läuft, wird er bei dem Versuch, sie zu verlassen,
erneut angegriffen.
Dem Angegriffenen werden mehrere Zähne ausgeschlagen und
sein Kiefer wird gebrochen. Er kommt ins Krankenhaus. Neben den deutlichen
Narben im Gesicht hat er auch an den psychischen Auswirkungen des Überfalls
noch lange zu leiden.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt Nr. 31/2010
13. Juli 10
Oberursel im Bundesland Hessen. In der Wohnung eines Bekannten nimmt
sich die 31 Jahre alte Tiegsti H. aus Eritrea das Leben. Mit einer aufwendigen
Suchaktion der Polizei wird sie erst zwei Tage später gefunden, nachdem
durch Ortung ihres Handys in der Dornbachstraße um 4.55 Uhr die Wohnung
geöffnet wurde.
Tiegsti H. war sehr jung in die Bundesrepublik gekommen und hatte
ausschließlich in Flüchtlingsheimen mit geduldetem Aufenthalt
gelebt. Neben ihrer Muttersprache Tigrinja sprach sie fließend Deutsch
und Arabisch. Zuletzt lebte sie im Flüchtlingsheim am Niederstedter
Weg in Bad Homburg.
Sie wurde krank und kam in psychiatrische Behandlung. Nachdem
sie versucht hatte, im Heim Feuer zu legen, wurde sie im Köpperner
Waldkrankenhaus (Psychiatrische Klinik) vorübergehend stationär
aufgenommen.
Als das Heim in Bad Homburg geschlossen werden sollte und ihre
Verlegung in das Containerlager Drei Hasen in Oberursel anstand, wehrte
sie sich dagegen, denn sie hatte dort schon einmal gelebt und wollte auf
keinen Fall dorthin zurück.
Das Lager Drei Hasen besteht aus ca. 100 Stahlkisten, in denen
165 Flüchtlinge aus Eritrea, Pakistan und China untergebracht sind.
Obwohl SPD und CDU im Bad Homburger Kreistag vereinbart hatten, das Lager
aufzulösen, wurde der Vertrag mit der Betreiberfirma im Jahre 2011
wieder verlängert.
FRat Hessen;
Polizei Oberursel;
Taunus Zeitung 16.7.10;
FR 14.6.11; Pro Asyl 20.6.11
13. Juli 10
Bundesland Schleswig-Holstein. Gegen Abend erscheinen in der Kieler
Flüchtlingsunterkunft sechs Personen, um Huda Adnan und ihre Tochter
Tabarek abzuholen. Es sind Mitarbeiter vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten
und der Ausländerbehörde, Ärzte und Sanitäter sowie
eine Dolmetscherin. Sie überwältigen die bettelnde, weinende
und schreiende Mutter, indem sie sie auf den Boden werfen und mit Knien
und Füßen Kopf und Rücken niederdrücken. Sie biegen
ihre Arme auf den Rücken und legen der Frau, die nur mit einem T-Shirt
und einer Schlafhose bekleidet ist, Metall-Handschellen an. Die achtjährige
Tabarek, die an schwerer Epilepsie leidet und mehrfach behindert ist, wird
getrennt von der Mutter in einem Rettungswagen weggefahren. Auch sie
schreit und weint nach der Mutter.
Weder die Mitarbeitenden der Unterkunft noch das Sozialamt, der
Rechtsanwalt oder die behandelnden Ärzte sind von dieser Aktion informiert.
Mutter und Tochter sollen nach Schweden zurückgeschoben werden.
In den vergangenen Monaten war das Kind mehrfach als Notfall
in die Universitätsklinik Kiel eingeliefert worden. Auf dem Weg zur
Fähre sind Mutter und Kind stundenlang voneinander getrennt, obwohl
die Mutter die einzige Person ist, mit der Tabarek überhaupt kommunizieren
kann.
Auf dem Weg nach Travemünde fahren die Wagen hintereinander.
Im Kleinbus des Landesamtes sitzt die Mutter, der inzwischen die Metall-Handschellen
durch Kabelbinder ersetzt wurden. Davor fährt der Krankenwagen mit
ihrer Tochter. Bei einer kurzen Pause darf Frau Adnan zu Tabarek in den
Wagen. Da ihre Hände immer noch auf dem Rücken gefesselt sind,
gibt sie ihrem Kind das Kuscheltier mit den Zähnen. Jetzt nimmt ihr
der anwesende Arzt endlich die Plastikbänder ab.
Auf der Fähre nach Schweden darf sie ohne Fesseln mit ihrer
Tochter in einer von Polizei bewachten Kajüte sein. Tabarek leidet
unter großen Schmerzen, sie hat ein Bein gebrochen. Die Mutter erleidet
einen Schwächeanfall.
Nach der Ankunft in Schweden kommt die Tochter direkt in ein
Krankenhaus.
Frau Adnan war im Jahre 2007 aus dem Irak nach Schweden geflohen,
wo ihr Asylantrag abgelehnt worden war. Aus Angst vor der Abschiebung flüchtete
sie im Dezember 2009 in die Bundesrepublik und ersuchte erneut um Asyl,
was ihr im Rahmen des Dublin-II-Abkommens nicht gewährt worden war.
Nordelbische Ev.-Luth. Kirche 19.7.10;
FRat SH 20.7.10; Diakonie SH 20.7.10;
taz 20.7.10; taz-nord 23.7.10;
ndr 28.7.10;
Gegenwind 265 Okt. 10
14. Juli 10
Das Landgericht Augsburg entscheidet im Klageverfahren gegen die Ablehnung
des Asylantrags und spricht dem Flüchtling Ziad A. damit den Anspruch
auf Zuerkennung des Abschiebeverbotes (oder auf die Zuerkennung eines Flüchtlingsausweises)
zu. Das Ausweisungsverfahren wird eingestellt und eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 60 Abs. 2 AufenthG erteilt.
Damit geht für den 37-jährigen Kurden aus Syrien ein
achtjähriger Rechtsstreit zu Ende, in dessen Verlauf er zu drei Freiheitsstrafen
verurteilt wurde und schwer erkrankte.
Ziad A. war 2001 aus Syrien geflohen und hatte im Januar 2002
in der Bundesrepublik einen Antrag auf Asyl gestellt. Seine Frau lebt in
Hannover. Aufgrund fehlender Heiratspapiere verweigerten die Behörden
den Zusammenzug des nur nach muslimischem Ritus verehelichten Paares.
Schon im Jahre 2002 erfolgte eine Verurteilung von Herrn A. wegen
"wiederholtem Verstoß gegen räumliche Beschränkungen" (Residenzpflicht)
zu 10 Tagessätzen je 10 Euro, die wenig später auf 50 Tagessätze
erhöht wurden. Im März 2004 erfolgte eine Verurteilung wegen
"unerlaubtem Aufenthalt ohne Paß" zu drei Monaten Haft mit dreijähriger
Bewährung. Anlaß dafür war der Vorwurf der Ausländerbehörde,
Ziad P. würde sich nicht hinreichend um Papiere bemühen, die
für seine Abschiebung nötig seien. Im Mai 2006 wurde er wegen
desselben "Delikts" erneut verurteilt. Nach der Ablehnung der Berufung
und der Revision durch das Oberlandesgericht München erfolgte eine
Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten,
die er ab 5. April 2007 in der JVA Kempten absitzen sollte.
Während der Haft erstellte die Ausländerbehörde
Kempten einen Ausweisungsbescheid. Die Ausweisung wurde damit begründet,
daß Ziad A. immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt komme (Residenzpflichtverstoß,
Aufenthalt ohne Paß) und sich zukünftig auch nicht an die Gesetze
halten werde.
Am 28.10.08 und am 11.11.08 wurde Ziad A. zum dritten Mal wegen
unerlaubten Aufenthalts ohne Paß angeklagt und diesmal zu vier Monaten
Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Ziad A. der als Landesvorsitzender der kurdischen Exilpartei
politisch aktiv ist, weiß, daß auch der syrische Staat ein
Interesse an seiner Rückkehr hat. Denn als sein Bruder nach Syrien
reiste, wurde er von den Behörden festgehalten und nach den Aktivitäten
von Ziad A. befragt.
Die Angst vor Abschiebung, die Trennung von seiner Frau und die
Kriminalisierung durch deutsche Gerichte haben Ziad A. seelisch krank gemacht.
Er begab sich in psychotherapeutische Behandlung. Zwei ärztliche Gutachten
belegten eine Posttraumatische Belastungsstörung, schwere Depressionen
und Suizidalität und mündeten in der Aussage, daß Ziad
A. weder reise- noch haftfähig sei. Anfang 2010 wurde er aufgrund
deutlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes in eine psychiatrische
Klinik eingewiesen.
Trotz der Gutachten von mindestens drei FachärztInnen bestellte
das Amtsgericht Kempten einen Amtsarzt, der die Haftfähigkeit bestätigte.
Am 15. Februar wurde Ziad A. von der Polizei aus der Klinik geholt und
in die JVA Hannover gebracht. Dort kam er umgehend in die psychiatrische
Abteilung, wo er aufgrund erheblicher Suizid-Gefährdung mehrfach
und über mehrere Tage in einen besonderen Haftraum verlegt wurde.
Auch der verantwortliche Psychiater in der JVA, Herr Dr. W., empfahl dringend
eine vorzeitige Entlassung und eine Aussetzung der Haftstrafe. Trotz alledem
wurde Ziad A. nur wenige Tage vor dem regulären Ende der Haftstrafe
entlassen.
Im Oktober lebt Ziad A. mit seiner Frau und dem im April 2009
geborenen Kind in Hannover.
FRat NieSa 13.10.10
17. Juli 10
Bundesland Sachsen. Im Flüchtlingsheim Langburkersdorf bei Neustadt
entsteht gegen 23 Uhr ein Feuer in einem unbewohnten Zimmer. Da zwei Bewohner
den Brand frühzeitig entdecken, können sie alle 15 BewohnerInnen
des Traktes wecken, so daß diese unverletzt ins Freie kommen.
Die Feuerwehren aus Langburkersdorf, Neustadt, Polenz und Rugiswalde
bekommen das Feuer schnell unter Kontrolle und können so ein Übergreifen
der Flammen auf andere Zimmer verhindern.
Ein Heimbewohner wird wegen des Verdachts der Brandstiftung vorübergehend
festgenommen.
SäZ 21.7.10
19. Juli 10
Abschiebegefängnis Hannover-Langenhagen. Von vier Abschiebegefangenen,
die am 16. Juli einen Hunger- und Durststreik begannen, kommt ein Mann
ins Krankenhaus.
Die Mitgefangenen beenden den Streik aufgrund der großen
körperlichen Strapazen.
FRat NieSa
21. Juli 10
In Hamburg schluckt ein arabischer Flüchtling in Selbsttötungsabsicht
Tabletten. Danach läuft er auf die Hauptverkehrsstraße, und
es kann nur knapp verhindert werden, daß er überfahren wird.
Am 27. September begeht er einen zweiten Suizidversuch.
Ein Therapeut und seine Anwältin unterstützen ihn in dem
Bemühen, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu bekommen.
Antirassistische Initiative Berlin
24. Juli 10
Zeitz in Sachsen-Anhalt. Auf offener Straße werden eine Nigerianerin
und ihr 5-jähriger Sohn von drei Jugendlichen rassistisch beschimpft.
Während zwei Jugendliche auf sie zulaufen, wirft ein dritter einen
Stein, der knapp neben ihnen zu Boden fällt.
In Panik flüchtet die 35-Jährige später zu Freunden
in eine andere Stadt, erstattet Anzeige und stellt auch einen Umverteilungsantrag.
Nachdem dieser abgelehnt wird, ist sie gezwungen, wieder in Zeitz zu leben.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
26. Juli 10
Halberstadt in Sachsen-Anhalt. In der Nähe eines NP-Marktes wird
ein indischer Flüchtling von mehreren Rechten angegriffen. Sie pöbeln
"Ausländer raus!" und schlagen und treten auf den 28-Jährigen
ein. Es gelingt ihm, die Polizei zu rufen, die noch vor Ort einen 40-jährigen
Angreifer vorläufig festnehmen kann.
Der Inder muß seine Verletzungen ambulant im Krankenhaus
behandeln lassen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt Nr. 31/2010
27. Juli 10
Nordrhein-Westfalen. Die Ausländerbehörde Essen schiebt die
sechsköpfige kurdische Großfamilie Hasan nach Syrien ab. Schon
am Flughafen Damaskus werden der 26-jährige Hamza Hasan und sein 43
Jahre alter Cousin Khalid Hasan von syrischen Polizisten verhaftet.
Die Eltern hatten vor über zwei Jahrzehnten in der Bundesrepublik
Asyl beantragt. Sie konnten ihre Angaben, aus dem Libanon zu kommen, nicht
aufrechterhalten und offenbarten schließlich ihre syrische Herkunft.
Von den Abgeschobenen sind Hamza und Mariam beide 21 Jahre alt und
der ein Jahr ältere Imad Hasan in Deutschland geboren.
Nach 29 Tagen Haft in verschiedenen Gefängnissen wird Hamza
Hasan entlassen. Ihm wurden mit Hinweis auf seine aus Deutschland stammenden
Akten Rechtsbrüche, die er angeblich in der BRD begangen haben soll,
vorgeworfen. Eine Haftstrafe wegen Diebstahls, zu der er tatsächlich
verurteilt wurde, die aber zur Bewährung ausgesetzt ist, sollte er
in syrischer Haft absitzen. Fraglich bleibt, woher die syrischen Behörden
diese Information haben.
Nach Auskunft der Bundesregierung ist Khalid Hasan auch im September
noch in Haft.
Kurdwatch 8.8.10;
Kurdwatch 7.9.10;
jW 26.10.10;ya
BT DS 17/3365
7. August 10
Weißenfels in Sachsen-Anhalt. Als ein 29 Jahre alter Asylbewerber
aus Niger nach einer Feier mit Freunden am Morgen um 4.50 Uhr die Gaststätte
"Feldschlößchen" verlassen hat, trifft er auf eine Gruppe von
mehr als einem Dutzend einschlägig bekannten Neonazis. Er wird rassistisch
angepöbelt, und plötzlich gehen vier Männer auf ihn zu und
beginnen, ihn mit Faustschlägen zu traktieren. Unter Anfeuerungsrufen
der Gruppe schlägt ein Mann mit einem Holzstock zu. Der Angegriffene
geht zu Boden und wird jetzt mit Füßen getreten. Eine junge
Frau, die ihm helfen will, wird aus der Gruppe der Angreifer heraus bespuckt.
Als sie stolpert und zu Boden fällt, wird auch sie getreten. "Warum
willst du denn dem Nigger helfen?" wird ihr entgegengehalten.
Von den beiden diensthabenden Securities des "Feldschlößchen"
mischt sich nur einer schlichtend ein der Zweite, daneben Stehende, sagt
zu der jungen Frau, als sie Polizei und Krankenwagen ordert, daß
sie nicht den Krankenwagen zu rufen bräuchte, da der Mann am Boden
"ja noch atme".
Als die Polizei eintrifft, haben die Täter den Ort bereits
verlassen und auch der verletzte Flüchtling ist bereits auf dem
Wege ins Krankenhaus. Dort werden eine Platzwunde am Kopf, eine Verletzung
am Arm und Hämatome am ganzen Körper ambulant versorgt.
Die Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung und gefährlicher
Körperverletzung.
MDZ 9.8.10;
Alternatives Bündnis Sachsen-Anhalt Süd 14.8.10;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
Alternatives Bündnis Sachsen-Anhalt Süd 19.8.10
7. August 10
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Ein sechsjähriger Junge ertrinkt
in dem Feuerlöschteich, der sich auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft
in der Rostocker Satower Straße befindet.
Bereits um 19 Uhr hatten die tschetschenischen Eltern des Kindes
nach ihm gesucht und um 20 Uhr den Wachdienst des Heimes informiert. Daraufhin
leitet die Polizei eine Suchaktion unter Beteiligung der Schutz- und Kriminalpolizei,
von zwei Fährtenhunden und einem Hubschrauber ein.
Als ein Loch in der Umzäunung des Feuerlöschteiches
und eine Veränderung der Algen an der Wasseroberfläche bemerkt
wird, werden Polizeitaucher angefordert. Um 1.15 Uhr bergen sie den leblosen
Jungen.
Der Prignitzer SVZ 8.8.10;
OZ 8.8.10; ddp 8.8.10; OZ 13.8.10
13. August 10
Bundesland Thüringen. Zwei irakische Jugendliche im Alter von
16 und 18 Jahren werden in der Erfurter Straßenbahn der Linie 3 zwischen
Kranichfelder- und Blücherstraße von zwei bis fünf deutschen
Männern angepöbelt und von zweien dann gezielt angegriffen.
An der Haltestelle Blücherstraße versuchen die 25
und 27 Jahre alten Täter, einen der beiden Iraker aus der Bahn zu
ziehen. Als dies nicht gelingt und die Angegriffenen per Handy die Polizei
rufen, entfernen sich die Täter in Richtung Wiesenhügel.
Nach kurzer Zeit werden sie von der Polizei festgenommen. Sie
sind alkoholisiert und zudem als Diebe und Schläger polizeibekannt.
Der 18-jährige Iraker muß seine leichten Verletzungen
behandeln lassen.
ddp 15.8.10;
Polizei Erfurt 8.3.11
21. August 10
Bundesland Brandenburg. Im Flüchtlingsheim Waßmannsdorf
löst sich im Flur des dritten und obersten Stockwerkes eine Fläche
von drei Quadratmetern Deckenputz, bricht herunter und verletzt einen Bewohner
an Kopf und Schulter.
Es leben zur Zeit 137 Flüchtlinge in dieser ehemaligen Kaserne
der DDR-Grenztruppen, die neuerdings unter Denkmalschutz gestellt ist.
Der Zustand des über 50 Jahre alten Gebäudes ist sehr schlecht.
Flur und Zimmer sind voller Wasserflecken, die zeigen, daß der Regen
durch die Decken dringt und die Wände herunterläuft. In den Zimmerecken
blüht schwarzer Schimmel, die Fenster sind undicht, die Wände
feucht. Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert eine Kündigung
des Betreibervertrages mit der verantwortlichen Firma K&S und eine
dezentrale Unterbringung der Menschen in Wohnungen.
FRat Brbg 23.8.10;
Welt 23.8.10; jW 24.8.10;
rbb Nachrichten 25.8.10
28. August 10
Sechs Flüchtlinge, die entsprechend dem Dublin-II-Abkommen aus
verschiedenen europäischen Ländern nach Griechenland zurückgeschoben
wurden, werden nach einem 13-tägigen Hungerstreik vor dem Gebäude
des griechischen UNHCR in Athen und nach einer Anhörung in einem Krankenhaus
als politische Flüchtlinge anerkannt.
Unter ihnen befindet sich der 28 Jahre alte Seyed Rouhollah Raufi
Kalachayeh, der vor eineinhalb Jahren aus der Bundesrepublik zurückgeschoben
wurde und seither obdachlos in Athen lebte. Ein anderer Hungerstreikender
wartete seit neun Jahren auf eine Anhörung zu seinem Asylverfahren.
Netzwerk Welcome to Europe 29.8.10;
Antirassistische Initiative Berlin
31. August 10
Bundesland Niedersachsen. In Duderstadt wird eine Bosnierin ohne gültige
Papiere aufgegriffen. Sie ist Romni und alleinerziehende Mutter von sechs
Kindern im Alter von zwei bis 16 Jahren, die alle bei ihr sind. Auf Veranlassung
des Landkreises Göttingen und auf Beschluß des Amtsgerichts
Duderstadt wird sie in Abschiebehaft genommen. Ihre Kinder bleiben sich
selbst überlassen, bzw. werden von anderen Roma in Obhut genommen.
Erst vier Wochen später, am 30. September, wird der Abschiebehaft-Beschluß
vom Landgericht Göttingen wieder aufgehoben.
Die Frau ist jetzt zwar wieder mit ihren Kindern zusammen, jedoch
ohne Bleibe und ohne Unterstützung. Die Familie lebt die nächsten
drei Wochen in einem Zelt auf dem Schützenplatz bei schlechtem Wetter
unter einer Brücke in der Nähe.
Ausländerrechtlich fühlt sich weder die Stadt Göttingen
noch der Landkreis Göttingen für die Familie zuständig.
Erst als die völlig erschöpfte Frau einen Rechtsanwalt
findet, kann dieser einen Beschluß für die ausländerrechtliche
Zuständigkeit erwirken. Trotzdem verweigert das Sozialamt der Stadt
Göttingen den sieben Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
und zwar mit der Begründung, die Stadt sei nicht zuständig, sondern
der Landkreis.
Durch ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim wird
entschieden, daß die Familie in einer Obdachlosenunterkunft in Göttingen
untergebracht wird und daß ihr die notwenigen Mittel zum Lebensunterhalt
zur Verfügung gestellt werden.
Die Frau bekommt einen Wertgutschein in Höhe von 100 Euro
und einen Schlüssel für die Unterkunft, der allerdings nicht
paßt. Da es Freitagnachmittag ist, findet sich weder ein Hausmeister
noch ein Mitarbeiter des Sozialamtes, so daß die Unterkunft nicht
betreten werden kann. Der anwesende Dolmetscher nimmt die Frau und die
Kinder mit zu sich nach Hause, damit sie nicht wieder im Freien übernachten
müssen.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Verweigerungshaltung des Göttinger
Sozialamtes bedarf es erneut eines Eilbeschlusses des Sozialgerichts Hildesheim,
daß die Familie untergebracht wird.
Die Bosnierin bekommt erneut einen Schlüssel, dieser paßt
wieder nicht. Es ist wieder Feierabend und kein Behördenmit-arbeiter
ist zu erreichen. Durch Zufall gelingt es, die Tür zu öffnen,
so daß die Familie endlich eine trockene Unterkunft hat.
Zwei Kinder haben ernsthaft medizinische Probleme. Das älteste
Kind hat wahrscheinlich Epilepsie, der zweitälteste Sohn kommt ins
Krankenhaus, nachdem die "Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen"
überhaupt erst einmal einen Besuch in einer Arzt-Praxis sicherstellen
konnte. Der Sohn soll notoperiert werden.
Nach der Anhörung der Bosnierin vor der Ausländerbehörde
des Landkreises am 26. Oktober 10 wird sie mit ihren Kindern nach Friedland
umverteilt. Das verschärft ihre Situation erneut, weil sich ihr Sohn
an diesem Tage einer mehrstündigen Operation unterziehen muß,
und sie in seiner Nähe sein will.
Am nächsten Tag darf sie wieder nach Göttingen zurückkehren.
Das Sozialamt erklärt sich erneut für nicht zuständig, so
daß der Rechtsanwalt das dritte Eilverfahren anstrengen muß,
damit die Familie eine Unterkunft in Göttingen bekommt. Da das Sozialamt
der Familie keine Versorgungsleistungen erbracht hat, und es bereits wieder
ein Freitagnachmittag ist, an dem die Behörde geschlossen hat, stehen
die sieben Personen ohne jeglichen Euro da. Erst aufgrund langwieriger
Versuche des Rechtsanwalts, bei der Stadt Göttingen, der Feuerwehr
und dem Ordnungsamt Verantwortliche des Sozialamtes zu finden, um sie in
die Pflicht zu nehmen, erklärt sich der Leiter des Amtes bereit, einen
Betrag von 50 Euro in die Kanzlei zu bringen.
Bernd Waldmann-Stocker Rechtsanwalt;
HNA 3.11.10
2. September 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In den frühen Morgenstunden verschaffen
sich bewaffnete Polizisten mit Hunden zu einer Bochumer Wohnung des Flüchtlingsheimes
in der Krachtstraße Zutritt. Sie nehmen eine alleinerziehende Romni
und ihre drei minderjährigen Söhne mit, um sie nach Serbien abzuschieben.
Die Abschiebung der seit 24 Jahren in der Bundesrepublik lebenden Frau
erfolgt ohne vorherige Ankündigung.
Die Kinder im Alter von sechs, zehn und 17 Jahren sind alle in
der Bundesrepublik geboren. Die beiden jüngeren Jungen befinden sich
seit 2009 kontinuierlich in psychotherapeutischer Behandlung aufgrund multipler
Traumatisierungen. Ein älterer, inzwischen volljähriger Bruder
der insgesamt acht Geschwister befindet sich seit 2008 in Psychotherapie.
Ein Eilantrag der rechtlichen Vertretung der Familie wird nach
wenigen Stunden vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt, so daß
die Familie gegen 13.30 Uhr nach Serbien ausgeflogen wird.
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum
5. September 10
Halle in Sachsen-Anhalt. Als sieben junge Männer morgens um 2.30
Uhr die Diskothek "Turm" besuchen wollen, kommen ihnen 20 bis 30 Männer
entgegen, die das Gebäude verlassen wollen. Aus dieser großen
Gruppe heraus beginnt ein Mann mit rassistischen Beleidigungen. Nach verbalen
Auseinandersetzungen und Rempeleien entsteht eine Schlägerei, während
der der 22 Jahre alte syrische Flüchtling Mohanned I. von einem Angreifer
mit vier Messerstichen einen davon in den Hals niedergestreckt wird.
Durch die stark blutenden Wunden erleidet er einen derartig hohen Blutverlust,
daß er das Bewußtsein verliert. Freunde fahren den Verletzten
in die Bergmannstrost-Kliniken, wo er sofort notoperiert wird.
Während die ÄrztInnen um das Leben des Syrers kämpfen,
gehen die Auseinandersetzungen vor der Diskothek weiter und entwickeln
sich zu einer Massenschlägerei auf dem Friedemann-Bach-Platz, an der
bis zu 43 Personen teilnehmen. Türken, Syrer, Kurden und Iraker wehren
sich gegen deutsche Provokateure. Pflastersteine fliegen, Fensterscheiben
splittern und Gully-Deckel werden als Wurfgeschosse genutzt. Einige der
Angreifer werden der rechten Szene zugeordnet sie tragen einschlägige
Tätowierungen. "Deutschland, Deutschland" und "Sieg Heil!" wird gebrüllt.
Nach dem Eintreffen der Polizei, die die Schlägerei schließlich
beendet, gibt es weder Festnahmen noch Befragungen von ZeugInnen. Ausschließlich
die Personalien werden notiert.
Erst zwei Tage nach dem Geschehen wird ein 21-jähriger Tatverdächtiger
aus Halle festgenommen. Er bleibt in Haft mit dem Vorwurf des versuchten
Totschlags.
Mohanned I., der sich auch nach einer Woche noch im künstlichen
Koma befindet, wird ein zweites Mal operiert.
Infolge der schweren Verletzungen erleidet er einen Hirninfarkt,
der Störungen seiner Bewegungsabläufe und eine Schädigung
des Sprachzentrums hervorruft. Er wird sein Leben lang unter den Folgen
des Überfalls leiden müssen.
MDZ 6.9.10; MDZ 7.9.10;
MDZ 9.9.10; MDZ 10.9.10; LVZ 11.9.10;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
7. September 10
Flughafen Frankfurt am Main. Der 28 Jahre alte Flüchtling Ahmad
P. soll nach abgelehntem Asyl und drei Wochen Abschiebehaft nach Afghanistan
abgeschoben werden. Er befindet sich in der Maschine der Safi Airways,
die um 20.30 Uhr starten soll. Wenige Minuten vor dem Start flüchtet
er aus dem Flugzeug und flieht in lebensgefährdender Absicht zu Fuß
über das Rollfeld des größten deutschen Flughafens. Bundespolizisten
stellen ihn nur wenig später.
Ahmad P. ist Deserteur der afghanischen Armee und hatte im Jahre
2008 einen Asylantrag gestellt, der kurze Zeit später abgelehnt worden
war. Er lebte in Passau und hatte größte Ängste vor einer
Abschiebung. Seinem Bruder sagte er, daß er sich umbringen werde,
wenn er zurück müsse.
Am 17. September erfolgt schließlich seine Abschiebung
mit dem Flug FG 706 der Ariana Afghan Airlines nach Afghanistan.
FRat Bayern 17.9.10;
jW 18.9.10; FRat Bayern 21.9.10;
taz 22.9.10; WAZ 9.12.10
11. September 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Raum Aachen kontrolliert die Bundespolizei
einen syrischen Staatsangehörigen, der mit einem Kraftfahrzeug von
den Niederlanden unerlaubt eingereist ist. Da er sich weigert, das Fahrzeug
zu verlassen, wird er mit körperlicher Gewalt herausgezogen, wobei
er leichte Verletzungen erleidet, die anschließend ärztlich
versorgt werden müssen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz
wird eingeleitet.
BT-Drucksache 17/5561
18. September 10
Bundesland Sachsen-Anhalt. In der Nacht wird ein afrikanischer Flüchtling
bei Boizenburg von zwei Nazis mit einer Bierflasche gegen den Kopf niedergeschlagen.
Auch als er bewußtlos am Boden liegt, treten die Täter weiter
auf ihn ein.
Die Nazis flüchten schließlich, als ein PKW vorbeifährt.
Der Afrikaner schleppt sich blutend in das zwei Kilometer entfernt liegende
Lager Horst. Hier informiert er die Wach-leute, die die Polizei und Sanitäter
ordern. Erst am nächsten Tag nachdem er seine Aussage in Boizenburg
gemacht hat und nachdem Anzeige erstattet wurde kommt er ins Krankenhaus,
in dem er vier Tage lang zur Behandlung bleibt.
indymedia 26.9.10;
LOBBI
20. September 10
Bundesland Hessen. Vier Flüchtlinge aus dem Iran beginnen einen
öffentlichen Hungerstreik vor dem Rathaus in Kassel. Sie sind alle
vor ca. 10 Jahren in die Bundesrepublik geflüchtet und hatten Asyl
beantragt, was ihnen allen verwehrt wurde. Sie protestieren mit dieser
Aktion gegen die sehr schlechten Lebensbedingungen, unter denen sie als
jahrelang geduldete Flüchtlinge zu leiden haben. Sie protestieren
auch gegen ihre über Jahre drohende Abschiebung in das "Unrechtsregime
der Mullahs".
Am 12. Tag des Hungerstreiks wird der 30 Jahre alte Abbas Tadrisy
mit Kreislaufkollaps ins Elisabeth-Krankenhaus eingeliefert. Für ihn
würde eine Abschiebung in den Iran akute Lebensgefahr bedeuten, denn
sein Name und sein Foto waren auf einem Titel des Magazins "stern". Unter
dem Motto "Wir haben abgeschworen" hatte er sich so von der islamischen
Religion gelöst. Zudem ist er Mitglied im Zentralrat der Ex-Muslime.
Er ist werdender Vater, denn seine Freundin ist im siebten Monat schwanger.
Am 15. Hungerstreik-Tag werden die 44-jährige Zahra Mahreganfa
wegen bedrohlicher Kreislaufschwäche und der 38 Jahre alte Hadi Africiabi
mit starken Bauchschmerzen und akuter Schwäche ins Krankenhaus eingeliefert.
Während Hadi Africiabi nach der Behandlung die Klinik am nächsten
Tag wieder verlassen kann, muß Zahra Mahreganfa einige Tage länger
bleiben. Ein vierter Hungerstreikender beendet seine Teilnahme an der Aktion
wegen gesundheitlicher Probleme.
Am 4. Oktober beenden die Flüchtlinge ihre Protestaktion
wie geplant. Sie haben über 1000 Unterschriften gesammelt und einer
größeren Öffentlichkeit ihre Situation deutlich machen
können.
HNA 24.9.10; HNA 25.9.10;
www.nordhessische.de 29.9.10; HNA 29.9.10;
www.nordhessische.de 1.10.10;
Protestbrief der Kasseler Flüchtlinge 3.10.10;
HNA 4.10.10
21. September 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Als
ein junger afghanischer Flüchtling erneut einen gelben Paß bekommt,
der bedeutet, daß er noch etliche Monate in diesem Lager bleiben
muß, wirft er sich gegen eine Glastür, um sich zu zerstören.
Dabei verletzt er sich schwer und wird eventuell einen Finger verlieren.
Stark blutend kommt er ins Krankenhaus.
indymedia.de 23.9.10
22. September 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Der
afghanische Flüchtling Alireza Samadi beendet einen 12-tägigen
Hungerstreik.
Der 26-Jährige war während der ersten Tage des Hungerstreiks
für eine Nacht im Integrativen Gesundheitszentrum Boizenburg, kam
dann aber wieder zurück ins Lager und setzte den Hungerstreik fort.
Am 16. September verschlechterte sich sein Gesundheitszustand deutlich.
Einem gerufenen Arzt gegenüber verweigerte er die Aufnahme von Essen
und die Annahme von Infusionen. Daraufhin wurde er am selben Tag zwangsweise
in die Psychiatrie des Krankenhauses Schwerin (vermutlich Carl-Friedrich-Flemming-Klinik)
eingewiesen, aber noch am selben Tag wieder entlassen, da er auch dort
die Aufnahme von Essen und Infusionen verweigerte.
An einem der folgenden Tage meldet sich Alireza Samadi aufgrund
seines angeschlagenen Gesundheitszustandes und auf Anraten von UnterstützerInnen,
die selbst im Lager untergebracht sind, beim dortigen Medizinischen Dienst,
um sich untersuchen und behandeln zu lassen. Die Antwort dort: "Was wollen
Sie, wir werden Sie morgen nach Afghanistan abschieben"
Als ihm im Dezember von seiner Rechtsanwältin mitgeteilt
wird, daß die Ausländerbehörde ihn über Hamburg nach
Norwegen zurückschieben will, bricht er völlig zusammen. Er wird
als nicht flugfähig, suizidgefährdet, schwer depressiv und mit
der Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung in einer psychiatrische
Klinik in Hamburg untergebracht und hier auch die nächsten Monate
behandelt.
taz nord 17.9.10; FRat HH 18.9.10;
SVZ 20.9.10; HM 20.9.10; ndr 20.9.10;
indymedia.de 23.9.10;
dadp 23.9.10; SVZ 23.9.10; ND 23.9.10; FRat 24.9.10;
FRat HH 1.10.10; Spiegel 4/2011
22. September 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Das
Ehepaar E. aus Somalia wird von einer Krankenschwester des Medizinischen
Dienstes mit den Worten "You are crazy, you are an idiot, Scheiße"
beschimpft. Der Grund dafür ist, daß die 20-jährige Frau
E. am Tag zuvor aufgrund ihrer schon länger andauernden gesundheitlichen
Beschwerden mit Hilfe von UnterstützerInnen zu einer gynäkologischen
Praxis nach Boizenburg gebracht worden war. Sie hatte vorher schon mehrmals
erfolglos beim Medizinischen Dienst um eine Überweisung in eine Facharztpraxis
gebeten, jedoch nur den "Rat" von den Angestellten bekommen, viel Wasser
zu trinken und Schmerzmittel zu nehmen.
In der Boizenburger Praxis war festgestellt worden, daß
die seit 13 Wochen schwangere Frau in einer Klinik stationär behandelt
werden müsse. Sie solle am nächsten Tag also heute vom Lager
aus ins Krankenhaus gebracht werden.
Als Frau und Herr E. heute der Aufforderung nachkommen und sich
beim Medizinischen Dienst melden, werden sie wie oben beschrieben beleidigt.
Sie erstatten Anzeige gegen die Krankenschwester.
Schließlich kommt Frau E. an diesem Tag noch ins Krankenhaus
Hagenow und wird hier eine Woche lang behandelt.
indymedia 23.9.10; FRat HH 3.1.11
24. September 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft der
Stadt Borken brennt es um 1.45 Uhr an mehreren Stellen im Erdgeschoß.
Da zu dieser Zeit keine weiteren Personen im Gebäude sind, wird niemand
verletzt. Die Polizei ermittelt einen 49 Jahre alten Iraner als mutmaßlichen
Brandstifter.
Polizei Borken 24.9.10
September 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Der
25 Jahre alte Herr S. aus Afghanistan leidet unter einer schweren Form
der Schuppenflechte. Dieses hatte bereits ein Hautarzt in Hamburg diagnostiziert
und von einer Verlegung nach Horst abgeraten.
Der Medizinische Dienst im Lager überweist Herrn S. an das
Universitätsklinikum Eppendorf. Da aber die Kostenübernahme nicht
geklärt wird, kommt der Patient nach einer Nacht wieder zurück
ins Lager. Er müsse mit der Weiterbehandlung warten, bis er wieder
nach Hamburg zurückverlegt sei, wird ihm mitgeteilt.
In Horst bekommt er ausschließlich Paracetamol gegen die
Schmerzen und Salben, die wirkungslos bleiben.
FRat HH 10.9.10
September 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Herr
Sch. wurde bei einem Bombenanschlag in Afghanistan an Hüfte, Schulter
und Kopf schwer verletzt. Jetzt leidet der 23-Jährige unter starken
Schmerzen in Schulter und Kopf und berichtet, daß er jeden Morgen
mit Blut im Mund aufwache. Dieses würde von Tag zu Tag mehr werden.
Er hat bereits 5 - 6 mal beim Medizinischen Dienst nach einer Behandlung
gefragt, bekommt aber lediglich Paracetamol gegen die Schmerzen.
Er solle sich gedulden, bis er wieder nach Hamburg zurückverlegt
wird, was in zwei Monaten sein wird.
FRat HH 10.9.10
September 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Frau
F. hat Nierensteine, wodurch sich starke Schmerzen im Rückenbereich
entwickelt haben. Vom Medizinischen Dienst des Lagers werden ihr Paracetamol-Tabletten
gegeben, die ihr zusätzlich Magenprobleme bescheren.
FRat HH 10.9.10
September 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Hier
lebt eine Familie mit zwei kleinen Kindern, von denen ein Junge schwer
behindert ist und bereits fünf Operationen hinter sich hat. Weitere
OPs sind geplant, die allerdings nicht stattfinden können, solange
die Familie in diesem Lager sein mußt.
indymedia.de 21.9.10
September 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Der
afghanische Flüchtling Herr E. leidet unter den Verletzungsfolgen
von Folter. Sein Knie ist entzündet und stark angeschwollen. Es besteht
die Gefahr einer sich ausbreitenden Infektion. Der Medizinische Dienst
des Lagers verschreibt ihm ausschließlich Paracetamol gegen die Schmerzen.
FRat HH 10.9.10
Herbst 10
Ein schwer traumatisierter Flüchtling erreicht die Bundesrepublik
und beantragt Asyl. Seine Flucht in einem kleinen Boot über das Mittelmeer
hätte ihn beinahe das Leben gekostet.
In dem 12 Meter langen, mit 82 Personen völlig überfüllten
Schlauchboot befanden sich Flüchtlinge aus Eritrea, Äthiopien,
Nigeria und Somalia davon 25 Frauen, zwei von ihnen waren schwanger.
Sie waren am 28. Juli in Tripolis gestartet, doch schon am nächsten
Tag war das Benzin zu Ende und das Boot wurde manövrierunfähig.
Auch das Trinkwasser war viel zu knapp.
Am 3. August meldeten sich die Bootsflüchtlinge über
ein Satelliten-Telefon bei ihren Fluchthelfern in Tripolis und berichteten:
"Wir treiben, einer nach dem andern stirbt! Wir sind in der Nähe von
Malta, schickt uns Hilfe!" Eine Kontaktperson auf Malta ein Flüchtling
aus Eritrea wurde alarmiert, und dieser versuchte mehrmals, die Polizei
und Küstenwache auf die Katastrophe hinzuweisen. Er wurde nicht angehört
und letztlich unter Bedrohungen weggejagt.
Am 14. August wurde von Angehörigen informiert der Kölner
Flüchtlingsrat aktiv und informierte den maltesischen Justiz-Innenminister.
Mindestens zehn Schiffe fuhren an dem Schlauchboot vorbei, ohne
etwas zur Rettung der Flüchtlinge zu unternehmen. In ihrer Verzweiflung
sprangen einige Flüchtlinge ins Meer und schwammen auf die Schiffe
zu, um Hilfe zu holen. Ein Flüchtling schaffte es sogar, auf eines
dieser Schiffe zu klettern, wurde von der Mannschaft jedoch ins Wasser
zurückgestoßen. "Nur ein Fischer hat uns irgendwann etwas Brot
und ein paar Flaschen Wasser rübergeworfen."
Als maltesische Marinesoldaten mit einem Beiboot an dem Schlauchboot
anlegten, fanden sie noch fünf lebende Personen vor. Anstatt die völlig
geschwächten Menschen zu retten, gaben sie ihnen Wasser, Brot und
Schwimmwesten. Dann füllten sie Benzin nach und setzten einen der
Flüchtlinge an den Motor. Als dieser zusammenbrach, setzten sie einen
anderen Mann dort hin. Dann starteten die Soldaten den Motor, weil die
Flüchtlinge schlichtweg zu schwach dazu waren. Dieses Beispiel der
unterlassenen Hilfeleistung durch staatliche Organe wurde von einem Hubschrauber
der "Grenzschutzagentur" FRONTEX fotografisch dokumentiert.
Nachdem die Soldaten die Flüchtlinge verlassen hatten, trieben
sie das Schlauchboot vor sich her in Richtung Lampedusa.
Am 20. August erhielt der italienische Zoll in Messina die Nachricht
von der maltesischen Marine, daß sich ein Schlauchboot mit fünf
Personen, das sie seit einigen Tagen beobachteten, jetzt im italienischen
Hoheitsgebiet befände. Es sei ca. 19 Seemeilen von Lampedusa entfernt.
Nach 23 Tagen Irrfahrt und Treiben auf dem Meer, nach dem qualvollen
Sterben von 77 Mitfahrenden landeten noch zwei Männer, zwei männliche
Jugendliche und eine Frau aus Eritrea an der italienischen Küste an.
Ein Jugendlicher und die Frau wurden umgehend nach Sizilien ins Krankenhaus
geflogen.
Nach Bekanntwerden des Dramas verbanden sich 1.317 Angehörige
aus neun Ländern in Afrika, Australien, Kanada, USA und Europa zu
einer Interessengemeinschaft. Sie forderten in einem Brief an den Rat der
Europäischen Kommission für Menschenrechte konsequente Aufklärung
der Katastrophe, Zugang zu den Überwachungsdaten und Feststellung
der Verantwortlichen. Zitat: "Ihr Leben hätte gerettet werden können,
wenn die Flüchtlinge als Menschen betrachtet worden wären und
nicht als 'illegale afrikanische Immigranten'."
Die Schwester eines 20-jährigen Flüchtlings, der auf
der Fahrt starb, verklagte den italienischen Staat wegen unterlassener
Hilfeleistung mit Todesfolge in 72 Fällen.
ND 22.8.09; meltingpot 27.8.09;
borderline Jahresbericht 2009;
WOZ 8.7.10; taz 7.10.11;
Familien und Freunde der betroffenen Flüchtlinge;
Antirassistische Initiative Berlin
3. Oktober 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Duisburg-Baerl kommt es um 1.30
Uhr im Flüchtlingsheim in der Voßbuschstraße zu einem
Brand im Sanitärbereich. Menschen kommen nicht zu Schaden.
Polizei Duisburg 3.10.10
9. Oktober 10
Bundesland Bayern. Auf einem Parkplatz bei Feucht werden der 22 Jahre
alte Syrer C. D. und der 23-jährige E. F. ebenfalls aus Syrien
von der Polizei festgenommen. Obwohl die beiden Flüchtlinge Asyl erbitten,
kommen sie in die JVA Nürnberg in Abschiebehaft.
Nach dem Dublin-II-Abkommen sollen sie nach Italien zurückgeschoben
werden.
Im März 2011 nach fünfeinhalb Monaten Gefangenschaft
kommen die beiden Flüchtlinge frei und werden in die Erstaufnahmeeinrichtung
Zirndorf eingewiesen.
Auf Vorhaltungen über die Unverhältnismäßigkeit
der Haftdauer erklärt der zuständige Sachbearbeiter, daß
die Flüchtlinge selbstverschuldet ihre Haft verlängert haben,
da sie den Rechtsweg eingeschlagen hätten.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2011
14. Oktober 10
Bundesland Niedersachsen. Das Amtsgericht Northeim stellt ein Strafverfahren
gegen den 32 Jahre alten Ghassan El Zuhairy ein. Das Vergehen, dessen der
Iraker sich schuldig gemacht hat, sind Besuche seiner Ehefrau im Landkreis
Dessau entgegen der Erlaubnis der Ausländerbehörde und somit
vierfache Residenzpflichtverletzungen.
Ghassan El Zuhairy war im Jahre 2002 in die Bundesrepublik geflüchtet
und hatte Asyl beantragt seine Frau kam Ende 2009 nach Deutschland. Da
die beiden ausschließlich nach irakischem Ritual getraut waren, wurden
sie in verschiedenen Bundesländern untergebracht. Im Januar 2010 erfolgte
ihre Heirat nach muslimischem Recht eine standesamtliche Heirat war und
ist aufgrund fehlender Papiere nicht möglich.
In den Jahren ihres Aufenthalts hatte Ghassan El Zuhairy immer
wieder Anträge zum Verlassen des Landkreises gestellt, um seine Frau
zu besuchen. Sie wurden von der Ausländerbehörde abgelehnt, weil
eine Heiratsurkunde nicht vorgelegt werden konnte.
Wegen Geringfügigkeit und weil Herrn El Zuhairy die Fahrten
hätten genehmigt werden müssen, spricht ihn das Gericht frei.
FRat NieSa 1.9.10; HNA 3.9.10;
FRat NieSa 15.10.10;
HAZ 15.10.10
Oktober 10
Bundesland Bayern. Im Neuburger Flüchtlingslager lebt ein gehbehinderter
Iraker, der sich entweder nur mit Krücken oder im Rollstuhl fortbewegen
kann. Sein Zimmer mißt 14 Quadratmeter, ein Waschbecken gibt es nicht,
und der Weg zu den Duschen ist für den Enddreißiger schwer zu
bewerkstelligen. Einen Behindertenausweis hat der Flüchtling nicht
bekommen.
Das Essen läßt er sich in der Regel von Mitbewohnern
bringen. Das ändert sich, als der Winter beginnt. Jetzt verlangt der
Lagerleiter, daß Herr Rafik sich das Essen selber abholt. Das ist
bei Schnee und Glatteis für den Flüchtling fast unmöglich.
Erst Ende März 2011 bekommt der Mann einen Behindertenausweis
und kann damit im Umkreis von 50 km kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln
fahren. Sein Essen allerdings das muß er sich weiterhin an der
Essensausgabe persönlich (!) abholen.
AA 21.10.10; DW Ingolstadt;
Agnes Krumwiede Bündnis 90/Die Grünen
Oktober 10
Der 17 Jahre alte Milad X. aus Afghanistan erreicht nach einer zweijährigen
Odyssee Frankfurt am Main und ist von den erlebten Geschehnissen schwer
traumatisiert.
Nach der Flucht durch Pakistan, den Iran und die Türkei
wurde er im Spätsommer 2009 in Griechenland festgenommen und im Flüchtlingsknast
Pagani auf der Insel Lesbos gefangen gehalten. Zehn Wochen lang saß
er zusammen mit 83 meist minderjährigen Flüchtlingen in einer
völlig überfüllten Zelle, bis die Gefangenen gegen die katastrophalen
Lebensbedingungen protestierten und Decken und Matratzen anzündeten.
Jetzt erst wurde Milad X. entlassen ohne irgendwelche Hilfsangebote
für Jugendliche zu erhalten. Es gelang ihm, mit dem Schiff nach Athen
zu kommen, wo er Zeuge rassistischer Übergriffe wurde. Auf der Fähre
nach Italien wurde er festgenommen, wurde nach Griechenland zurückgebracht
und saß dort wieder acht Wochen lang im Gefängnis. Seine Entlassung
erfolgte hier erst nach einer "weiteren schweren Selbstverletzung".
In Mazedonien wurde er wieder festgenommen und kam erneut mehrere
Monate in Haft. Im Februar 2010 erfolgte seine Festnahme in Ungarn, wo
er auch Zeuge von Mißhandlungen anderer jugendlicher Flüchtlinge
durch die ungarische Polizei wurde.
Er stellte hier einen Asylantrag, nachdem ihm mehrmonatige Haft
und die Rückschiebung nach Griechenland angedroht wurden. Die Altersfeststellung
erfolgte durch Röntgen des Schlüsselbeines. Aufgrund seiner Minderjährigkeit
wurde er nach Bicske überstellt und anschließend mehrere Tage
in Isolation gehalten. Die Lebensbedingungen waren hier sehr schlecht,
und es gab wenig Essen.
Milad X. floh weiter, und es gelang ihm tatsächlich, nach
Norwegen zu kommen, seinem eigentlichen Ziel, denn hier lebt seine Tante.
Als er nach Ungarn abgeschoben werden sollte, flüchtete er nach Schweden
und stellte hier einen erneuten Asylantrag.
Schließlich erreicht er im Oktober 2010 Frankfurt und findet
hier in einer Jugendeinrichtung für minderjährige Flüchtlinge
Unterkunft. Auch jetzt droht ihm wieder die Rückschiebung nach Ungarn.
Da in den dortigen Akten sein Alter entgegen der ersten Eintragung
jetzt auf 30 Jahre (!) festgelegt wurde, prophezeien ungarische Menschenrechtsorganisationen,
daß ihn sollte er rückgeschoben werden ein mehrmonatiger
Gefängnisaufenthalt erwarte.
Pro Asyl Tag des Flüchtlings 2011;
Bundesfachverband für UMF 18.4.11
Oktober 10
Bundesland Bayern. Der 21 Jahre alte Flüchtling Ali X. aus Afghanistan
wird nach knapp 5-monatigem Deutschland-Aufenthalt entsprechend dem Dublin-II-Abkommen
über München nach Ungarn zurückgeschoben. Dort kommt er
für drei Monate ins Gefängnis von Nyirbàtor, einem Ort
nahe der Grenze zur Ukaine. Die Lebensbedingungen sind hier katastrophal.
Nicht nur, daß er und seine Mitgefangenen regelmäßig von
den Schließern mißhandelt werden, sie werden auch gezwungen,
stark sedierende Psychopharmaka zu schlucken. "Sie gehen von Zelle zu Zelle
mit einem Tablett voller Pillen ..... Die Pillen machen, daß du aussiehst
wie ein Zombie und dein Gesicht bewegt sich nicht mehr."
BV für UmF 18.4.11;
Welcome to Europe Netzwerk
Anfang November 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. In der
Kleiderkammer wird eine Bewohnerin aus Bosnien-Herzegowina von Angestellten
des Lagers am Kinn festgehalten und ins Gesicht geschlagen. danach wird
ihr der Arm umgedreht. Sie muß die erlittenen Verletzungen in einem
Krankenhaus in Hamburg behandeln lassen.
Drei Wochen später will die Frau Anzeige bei Polizeibeamten
in der Erstaufnahmeeinrichtung Anzeige erstatten. Sie wird zwar angehört,
aber die Anzeige wird nicht aufgenommen ihr wird lediglich gesagt, daß
mit den Verantwortlichen gesprochen würde.
FRat HH 18.11.10;
FRat HH 3.1.11
4. November 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei einer Fahrscheinkontrolle in der
S-Bahn von Wuppertal-Oberbarmen nach Wuppertal-Hauptbahnhof wird ein Marokkaner
überprüft, der keinen Fahrschein bei sich hat. Als die Bundespolizisten
die Identität anzweifeln, erleidet der Mann einen epileptischen Anfall.
Er kommt per Rettungswagen ins Krankenhaus.
Kurze Zeit später erscheinen die Beamten im Krankenhaus
und nehmen ihn fest, weil gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
und wegen Abschiebung Haftbefehle vorliegen. Der Mann kommt am nächsten
Tag in die Justizvollzugsanstalt.
Polizei Sankt Augustin 4.11.10
5. November 10
Bundesland Bayern. Morgens um halb acht erscheint die Polizei in der
Regensburger Wohnung einer Flüchtlingsfamilie und nimmt die Mutter
in Abschiebehaft. Die 15-jährige Tochter und der 19-jährige Sohn
bleiben allein zurück. Die Abschiebung in die russische Kaukasus-Republik
Dagestan ist für den 11. November geplant.
Mittels einer Eilpetition an den bayerischen Landtag, die die
Mitglieder der Regensburger Bürgerinitiative Asyl formulieren und
aufgrund großer Unterstützung der MitschülerInnen und LehrerInnen
der Tochter und des Arbeitgebers und der KollegInnen der Mutter wird die
Abschiebung am 10. November zunächst ausgesetzt.
Am 24. November entscheiden die Abgeordneten des Petitionsausschusses
parteiübergreifend einstimmig, die Aufenthaltsentscheidung an die
Härtefallkommission abzugeben, was bedeutet, daß Mutter und
Tochter mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bleiberecht erhalten werden.
Grund für diese Regelung ist die Tatsache, daß die
Familie als "gut integriert" gilt und somit ein Bleiberecht bekommen sollte.
Die verwitwete Psychologin hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der
Sohn eine Lehre begonnen und die Tochter gilt als hochbegabt und ist u.a.
Streitschlichterin in der Schule.
Nach einer Entscheidung der Innenministerkonferenz in Hamburg
vom 1. November sollen Jugendliche, die in der Bundesrepublik zur Schule
gehen und als integriert gelten, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
jW 12.11.10;
taz 15.11.10;
FRat Bayern 22.11.10;
Wochenblatt 23.11.10;
br online 25.11.10
11. November 10
Dem Berliner Anwalt eines Vietnamesen gelingt es, mit der Ausländerbehörde
eine Vereinbarung zu treffen, die verhindert, daß sein Mandant
entgegen der eigentlichen Planung nach Vietnam abgeschoben wird.
Die Vereinbarung besteht darin, daß der Vietnamese "freiwillig"
nach Tschechien ausreist die Ausländerbehörde im Gegenzug "zeitnah"
über mehrere ältere Ausweisungsverfügungen entscheidet.
Der Vietnamese der Ende 30 ist - hat in Tschechien einen Aufenthalt.
Um zu seiner in Deutschland lebenden Freundin und ihrem gemeinsamen Baby
zu kommen, hatte er über seinen Rechtsanwalt mehrmals eine sogenannte
Betretenserlaubnis beantragt. Da die Entscheidungen der Behörde allerdings
auf sich warten ließen, war er mehrere Male ohne Erlaubnis zu seiner
Familie in die BRD gefahren. Wegen dieser "illegalen Einreisen" kam er
im Frühsommer in Abschiebehaft nach Berlin-Köpenick und sollte
jetzt am 29. November zusammen mit vielen anderen VietnamesInnen nach Vietnam
abgeschoben werden.
Die vereinbarte "zeitnahe" Bearbeitung der Befristungsanträge
bezüglich der älteren Ausweisungsverfügungen durch die Ausländerbehörde
ist auch im Februar 2011 trotz mehrfacher Mahnschreiben des Rechtsanwalts
noch nicht erfolgt.
MAZ 30.11.10;
Dr. Ralf-Peter Fiedler Rechtsanwalt
12. November 10
Das Bremer Amtsgericht entscheidet die sofortige Freilassung eines
25 Jahre alten Abschiebegefangenen aus Indien. Damit kommt der schwerkranke
Herzpatient nach sechs Monaten aus der Haft frei und kann sich am 29. November
einer Herz-Operation unterziehen.
Der Mann leidet unter einer Aortenklappen-Insuffizienz, die den
Herzmuskel verändert hat und die Sauerstoff-Versorgung nicht mehr
ausreichend gewährleistet. Trotzdem plante die Bremer Ausländerbehörde
seine Abschiebung. Als ein kardiologisches Gutachten die Todesgefahr während
des langen Abschiebefluges mit 1 zu 5 einschätzte, erklärte der
zuständige Polizeiarzt den Mann für "reisefähig".
Die Rechtsanwältin Christine Graebsch zog einen zweiten
Herz-Spezialisten, Dr. Peter Harfmann, zu Rate. Dieser forderte nach Studium
der Krankenakte die sofortige Operation des Inders. Ende Oktober lehnte
die Ausländerbehörde dieses weiterhin ab und zwar mit der Begründung,
daß die Einschätzung des Arztes "nur aus schriftlichen Unterlagen
gewonnen" sei.
Daraufhin untersuchte Dr. Harfmann den Abschiebegefangenen vor
Ort im Polizeipräsidium Bremen und kam zu dem Schluß, daß
eine Operation "dringend" geboten sei und ein Langstreckenflug ein 20-prozentiges
Risiko für eine "lebensgefährliche Verschlechterung" berge.
Da auch dieses Gutachten von der Ausländerbehörde mit
dem Kommentar, der Inder sei haft- und reisefähig, beantwortet wurde,
reichte die Rechtsanwältin die Klage vor Gericht ein.
Der Innensenator Ulrich Mäurer muß auf Intervention
der Grünen in der Bürgerschaft eingestehen, daß das zweite
Gutachten des Dr. Harfmann in der Ausländerbehörde zurückgehalten
wurde und somit nicht dem Polizeiarzt zukam. Der entsprechende Mitarbeiter
der Behörde, der diesen "gravierenden" Fehler gemacht hatte, wird
seiner Aufgaben enthoben.
Im März 2011 lebt der Inder in einem Heim in Huchting. Nach
seiner Reha-Maßnahme teilt er sich das Zimmer mit zwei weiteren Männern.
Bis zur nächsten Bushaltestelle sind es vom Heim aus 20 Minuten Fußweg.
Für den Herzkranken, der noch nicht wieder Treppen steigen darf, sind
somit Einkauf und Arztbesuche extreme Belastungsproben. Er hat den Umzug
in eine Einzimmerwohnung beantragt.
taz 29.11.10; taz 1.12.10;
radio bremen 4.12.10;
taz 6.12.10; WK 6.12.10;
www.scharf-links.de 6.12.10;
taz 17.3.11
13. November 10
Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Der
2-jährige Sohn eines afghanischen Flüchtlings erleidet einen
schweren epileptiformen Anfall. Der Vater bittet einen Angestellten, umgehend
einen Arzt zu holen, weil er Angst um das Leben seines Kindes hat. Der
Angestellte verweigert dies mit dem Hinweis darauf, daß am Montag,
also zwei Tage später, der Medizinische Dienst des Lagers besucht
werden kann.
FRat HH 18.11.10
14. November 10
Bundesland Thüringen. Die 25 Jahre alte Irakerin Nama Selo bringt
im Suhler Krankenhaus ein Mädchen zur Welt. Sie ist Bewohnerin des
Flüchtlingslagers Zella Mehlis, muß getrennt vom Kindesvater
leben und bekam in den letzten vier Monaten keinen Cent Bargeld ausgezahlt.
Rüde Bemerkung eines Behördenmitarbeiters: sie werde ja sowieso
abgeschoben.
jW 20.11.10;
jW 21.12.10
14. November 10
Landkreis Eichstätt im Bundesland Bayern. Eine 18-jährige
Frau aus Afghanistan und ein 21 Jahre alter Iraker, die im Flüchtlingsheim
Denkendorf wohnen, kommen aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes
in ein Krankenhaus.
Die beiden gehören zu den 25 BewohnerInnen, die seit dem
9. November die Annahme von Essenspaketen boykottieren und aufgrund mangelnder
Lebensmittel gar nichts mehr gegessen hatten.
Die BewohnerInnen fordern: "Wir wollen Bargeld statt Essenspakete,
Bewegungsfreiheit und eine menschenwürdige Wohnung, statt in diesem
Lager zu wohnen. Wir wollen, daß man uns mit Anstand und Respekt
behandelt, nicht so wie die Lagerleiterin in Denkendorf oder das Landratsamt
Eichstätt."
Am 19. November beschließen 200 Flüchtlinge des Augsburger
Flüchtlingslagers, sich dem Boykott und den Forderungen anzuschließen
und am 22. November beginnen ca. 250 Flüchtlinge in Augsburg einen
Hungerstreik.
FRat Bayern 15.11.10; Radio IN 15.11.10;
merkur-online.de 15.11.10; stern.de 15.11.10;
Mittelbayerische Ztg 15.11.10;
FRat Bayern 16.11.10; taz 18.11.10;
FRat Bayern 20.11.10; FRat Bayern 23.11.10;
FR 24.11.10
17. November 10
Bundesland Brandenburg. In einer Potsdamer Straßenbahn beschimpft
ein Rassist einen Flüchtling aus Kenia mit den Worten: "Du Nigger,
was machst Du in Deutschland". Nachdem er ihn bespuckt hat, fordert er
ihn auf, die Straßenbahn zu verlassen, um sich zu prügeln.
VS-Bericht Brbg
29. November 10
Vom Berliner Flughafen Schönefeld startet eine Maschine der russischen
Fluggesellschaft Aeroflot, die über einen Zwischenstop in Moskau 46
VietnamesInnen nach Hanoi ausfliegt. Die Flüchtlinge kommen direkt
aus der Abschiebehaft in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin
und Eisenhüttenstadt.
Unter ihnen befindet sich der 23 Jahre alte Nguyen X., für
den mit der Abschiebung eine fünfjährige Odyssee endet. Losgeschickt
als ältester Sohn einer armen Bauernfamilie wurde er schon auf der
Flucht nach Europa von der Fluchthelfer-Organisation betrogen. Von Moskau
aus ging der Weg zu Fuß weiter nach West-Europa über ein Jahr
lang mit Hunger und Kälte und in Begleitung von wechselnden Schleppern.
Er erlebte, wie eine Frau aus seiner Gruppe von mehreren Schleppern vergewaltigt
wurde und wie einem Flüchtling beide Beine abfroren. In der Ukraine
kam Nguyen X. wegen illegaler Einreise für zwei Monate ins Gefängnis,
in Polen wurde er von den Schleppern in einem Erdbunker gefangen gehalten,
um von seinen Eltern in Vietnam noch mehr Geld zu erpressen. Als diese
nicht zahlten, weil sie nicht zahlen konnten, verschuldete Nguyen X. sich
persönlich und wurde nach vier Monaten freigelassen.
Um diese hohen Summen letztlich zurückzahlen zu können,
begann der Mann zu stehlen, und als die Delikte sich summierten, kam er
für zwei Jahre ins Gefängnis.
Hier infizierte er sich mit Hepatitis-C. Die Ausländerbehörde
rechtfertigt die Abschiebung des Infizierten mit dem Argument, daß
die Krankheit noch nicht ausgebrochen sei. Fakt ist jedoch, daß Nguyen
X. sich bei Ausbruch der Erkrankung in Vietnam die teuren Medikamente nicht
leisten kann. "Als einfacher Bauer hat er dort nicht die Möglichkeit,
sich behandeln zu lassen, und würde sterben", kommentiert der Jesuiten-Pater
Ludger Hillebrand.
ND 9.11.10; taz 11.11.10;
TS 27.11.10;
MAZ 30.11.10; TS 30.11.10;
TS 6.12.10; taz 11.12.10; FRat Brbg
November 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Remscheider Flüchtlingsheim
lebt ein alleinstehender Flüchtling, der offensichtlich schwere psychische
Probleme hat. Er ist zeitweilig orientierungslos, verwirrt und liegt öfter
krank auf dem Flur der Flüchtlingsunterkunft. MitbewohnerInnen bringen
ihn dann immer wieder in sein Zimmer zurück. Sie haben mehrmals die
Hausmeister gebeten, einen Arzt oder Krankenwagen zu rufen, was diese aber
nicht getan haben.
Karawane f. d. Rechte d. Flüchtlinge u. MigrantInnen Wuppertal
Aufruf zur Demo am 13.11.10
November 10
Landkreis Eichsfeld in Thüringen. Im Flüchtlingslager Breitenworbis
lebt Ilham Celilov mit seiner Frau und ihren drei Kindern. Durch eine Bombenexplosion
in Aserbaidschan hat Herr Celilov ein Bein verloren, wodurch er jetzt im
Lager große Probleme hat. Die Prothese paßt nicht, so daß
der Beinstumpf mittlerweile schwarz geworden ist. Die Kosten für eine
neue Prothese und für eine Operation übernimmt das Sozialamt
nicht. Nichts ist in diesem Lager behindertengerecht.
Für Herrn Celilov ist es beschämend, wenn er auch
vor Kinderaugen sich in der Gemeinschaftsdusche auf einem Bein hüpfend
bewegen muß. Zum Einkaufen muß er wie alle anderen kilometerweit
laufen.
jW 21.11.10
2. Dezember 10
Bundesland Hamburg. Nachdem der Rom Miroslav Redzepovic (Redepovic)
erfährt, daß seine Abschiebung für den 8. Dezember geplant
ist, versucht sich der 22-jährige Abschiebegefangene in der JVA Billwerder
die Pulsadern zu öffnen. Als dies nicht gelingt, knüpft er Schnürsenkel
zusammen, um sich in seiner Zelle zu erhängen.
Bei der Verteilung des Mittagessens wird er "noch atmend" gefunden
und kommt unter Beobachtung in einen besonderen Haftraum. Am nächsten
Tag erfolgt seine Verlegung in die psychiatrische Klinik Hamburg-Ochsenzoll.
Miroslav Redzepovic war am 16. November in der Hamburger Wohnung
seiner Tante festgenommen worden und saß seither in Abschiebehaft.
Der 16. November war der achte Todestag seines Vaters, der sich im Jahre
2002 im Syker Rathaus aus Protest gegen die menschenverachtende Behandlung
seiner Familie durch die deutschen Behörden selbst verbrannt hatte.
Zwei Jahre später wurde seine Witwe mit fünf minderjährigen
Kindern nach Serbien abgeschoben. Miroslav war mit seinen 14 Jahren der
Älteste.
In Serbien wurde er Opfer antiziganistischer Übergriffe.
Er wird mehrmals zusammengeschlagen nach seinen Angaben auch von der
Polizei. Seit knapp eineinhalb Monaten befand er sich wieder in Hamburg.
Trotz zwischenzeitlicher Verlängerung der Abschiebehaft
wird Miroslav Redzepovic Anfang Januar 2011 aus der Haft entlassen. (siehe
auch: 15. November 02)
taz 8.12.10;
Gruppe Roma Soli Bremen 9.12.10; FRat HH 9.12.10;
ND 11.12.10; WK 13.12.10; taz 6.1.11;
Hamburger Senat DS 19/8120;
Hamburger Senat DS 20/469
7. Dezember 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die 48 Jahre alte Romni Servete L.
aus Heinsberg wird einen Tag nach ihrer Festnahme über den Flughafen
Düsseldorf in den Kosovo abgeschoben. Dies geschieht, nachdem ein
Amtsarzt seine vor drei Tagen gestellte Diagnose der Reiseunfähigkeit
revidierte und Frau L. für reisefähig in ärztlicher Begleitung
festschrieb. Dies geschieht trotz des NRW-Innenminister-Erlasses, der vom
1. Dezember bis Ende März 2011 einen Abschiebestop für Roma und
andere Minderheiten in den Kosovo festlegt.
Frau L. war am 3. Dezember bei ihrem Versuch, ihre Duldung verlängern
zu lassen, festgenommen und dem Haftrichter in Geilenkirchen vorgeführt
worden. Die erfolgte Abschiebung ist demnach rechtswidrig.
Frau L. war vor 20 Jahren aus dem Kosovo in die BRD geflohen.
18 Jahre lebte sie in Heinsberg ständig mit Kettenduldungen. Sie
ist kriegstraumatisiert und herzkrank. Durch den jahrelangen Ausreisedruck,
den die deutschen Behörden ausübten, verstärkten sich Depressionen
und Panikattacken. Amtsärztliche Untersuchungen bestätigen ihre
Reiseunfähigkeit.
Drei Tage nach ihrer Abschiebung wird ihren beiden jüngsten
18 und 19 Jahre alten Töchtern von der Ausländerbehörde
Heinsberg mitgeteilt, daß sie einer "freiwilligen" Ausreise zustimmen
sollten, andernfalls würde ihre Abschiebung am 10. Januar 11 stattfinden.
Dem Verein Forschungsgesellschaft Flucht und Migration gelingt
es, die Rechtswidrigkeit der Abschiebung von Frau L. zu skandalisieren,
so daß sie vor allem wegen des geltenden Abschiebungsstops voraussichtlich
im März 2011 in die Bundesrepublik zurückkehren kann. Auch die
beiden Töchter kann die Ausländerbehörde nicht mehr wie
geplant abschieben. Dennoch hält die Ausländerbehörde daran
fest, Frau L. nach ihrer Rückkehr nur eine Duldung für vier Monate
zu erteilen und sie danach erneut abzuschieben, wenn es nicht gelingt,
dauerhafte Abschiebehindernisse geltend zu machen. Auch die beiden Töchter
müssen erst ihre Integrationsbemühungen nachweisen, um längerfristig
der Abschiebung zu entgehen.
FFM 10.12.10; AsZ 14.2.11;
RP 12.2.11; RP 18.2.11;
FFM - Eva Weber
7. Dezember 10
Bundesland Rheinland-Pfalz. In Mayen wird morgens um 5.00 Uhr die Roma-Familie
Tahiri aus dem Schlaf gerissen. Den Eheleuten Ismet und Borka Tahiri und
dem 14-jährigen Sohn Avdil wird 30 Minuten Zeit gegeben, die Sachen
zu packen. Dann geht es zum Flughafen Düsseldorf, von wo sie mit vielen
anderen Roma in den Kosovo abgeschoben werden. Unter ihrer Jacke trägt
Borka Tahiri noch den Schlafanzug, als sie in Prishtina ankommen. Mit 220
Euro ist die Familie hier völlig auf sich selbst gestellt.
Die 47 Jahre alte Borka Tahiri ist schwer kriegstraumatisiert
und leidet seit ihrer Flucht aus Mitrovica (im Kosovo) an einer Posttraumatischen
Belastungsstörung. Seit 12 Jahren lebte die Familie in der Bundesrepublik,
und seit Jahren war Frau Tahiri in ständiger fachärztlicher Behandlung
und unterzog sich mit Unterstützung der Caritas Mayen einer speziellen
Trauma-Therapie. In einem nervenärztlichen Attest vom 18. November
wird festgestellt, daß sie nicht reisefähig ist.
Weil Frau Tahiri nach der Abschiebung aufgrund ihrer Traumatisierung
auf keinen Fall wieder nach Mitrovica zurückkehren kann, fährt
die Familie nach Süd-Serbien, wo andere Familienangehörige in
großem Verbund und in absoluter Armut leben.
Mit der Abschiebung erfolgt der unmittelbare Abbruch der psychiatrischen
Behandlung von Frau Tahiri, zudem gehen die Medikamente zu Ende und es
ist kein Geld für einen Arzt da.
Kurz nach dem Jahreswechsel bricht Frau Tahiri zusammen und fällt
aufgrund einer Hirnblutung ins Koma. Im Krankenhaus Kragujevac erliegt
sie am 7. Januar 11 ihrem Leiden.
Nach Bekanntwerden ihres Todes stellt ihr Rechtsanwalt folgende
Fragen: Wieso gab es keine fachärztliche Untersuchung unmittelbar
vor der Abschiebung? Warum gab es keine Fachärzte und Hilfsorganisationen
in Prishtina? Warum hat sich Rheinland-Pfalz nicht dem von Nordrhein-Westfalen
beschlossenen Abschiebestop für Roma angeschlossen? Warum gab es keinen
Abschiebeschutz für den 14-jährigen Avdil, denn nach dem Beschluß
der Innenministerkonferenz vom 18. November sollten geduldete, aber integrierte
Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr bleiben dürfen?
Aufgrund der laut werdenden Kritik äußert sich der
Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl-Heinz Bruch, in der Presse über
die "nicht glückliche Handlungsweise insgesamt" und erwähnt die
eventuelle Möglichkeit einer Rückführung von Vater und Sohn.
Zwei Wochen nach dem Tod von Borka Tahiri erklärt die Landesregierung,
daß Vater und Sohn nach einer Rückkehr ein humanitäres
Aufenthaltsrecht erhalten. Gleichzeitig wird die Übernahme der Rückreisekosten
verweigert. Erst nachdem die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
Pro Asyl die Kosten übernimmt, dürfen die beiden Ende März
wieder einreisen.
Jens Diekmann Rechtsanwalt 7.1.11;
Pro Asyl 10.1.11; Rheinzeitung 11.1.11;
FR 12.1.11; taz 13.1.11; jW 15.1.11;
swr "Zur Sache" 20.1.11;
FRat NRW Januar 2011;
Pro Asyl 1.4.11; Spiegel 14.7.11
7. Dezember 10
Bundesland Sachsen. Im Bereich der Ortschaft Lengefeld stellen Bundespolizisten
elf irakische und einen iranischen Flüchtling. Nach ihren eigenen
Angaben sind sie in dem präparierten Laderaum eines Lastkraftwagens
von der Türkei über Griechenland in die BRD gefahren worden.
Ein irakischer Flüchtling muß aufgrund seines Erschöpfungszustandes
in einer Klinik behandelt werden.
BT-Drucksache 17/5561
9. Dezember 10
Bundesland Bayern. Die 26 Jahre alte Amina F. aus Aserbaidschan bekommt
die Ablehnung auf ihren Brief von der Ausländerbehörde, in dem
sie eine Reiseerlaubnis zum Behandlungszentrum für Folteropfer exilio
in Lindau beantragt hatte. Dort sollte ein ausführliches Fachgutachten
über ihre Traumatisierung erstellt werden.
Frau F. ist in ihrer Kindheit in Aserbaidschan entführt
und sexuell mißbraucht worden und leidet seither unter einer Posttraumatischen
Belastungsstörung, die sich unter anderem durch dissoziative Krampfanfälle
äußert. Sie ist psychisch schwer krank und suizidgefährdet.
Mit dem Gutachten von exilio will sie die Wiederaufnahme ihres Asylverfahrens
aus gesundheitlichen Gründen begründen.
Der Fachbeamte der Erlanger Ausländerbehörde Herr M.
verweigert die Reiseerlaubnis, fordert Frau F. jedoch auf, eine amtsärztliche
Bestätigung ihrer uneingeschränkten Reise- und Flugtauglichkeit
(!) für ihre Fahrt nach Lindau (!) selbst beizubringen.
Die Abschiebung von Frau F. ist behördlicherseits geplant.
In einem Teil ihrer Ausweisungsbegründung stellt Herr M. sie als "notorische
Straftäterin" dar, die eine "Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit" sei. Diese Äußerungen basieren auf Strafen, die
vor Jahren als Frau F. das Taschengeld behördlicherseits komplett
gestrichen worden war aufgrund unbezahlter Babynahrung und Zigaretten
verhängt wurden und vor allem auf der eventuell anstehenden Strafe
wegen "illegaler" Wiedereinreise in die BRD.
(siehe auch: 21. August 07 und 12. Juli 11)
Amina F. war bereits am 26. September 05 erstmals in die BRD
eingereist, um Asyl zu beantragen. Nach Ablehnung des Antrags war sie nach
Finnland geflüchtet, wurde entsprechend dem Dublin-II-Abkommen nach
Deutschland zurückgeschoben, war dann "freiwillig" nach Aserbaidschan
ausgereist und kam im November 2007 zurück in die Bundesrepublik.
Im April 2009 wird sie festgenommen und bricht am 30. April 09
vor dem Haftrichter zusammen. Die Polizei bringt sie ins Krankenhaus, von
wo aus sie in die Krankenabteilung der JVA Aichach verlegt wird. Der Anstaltsarzt
stellt eine einfache Flugtauglichkeitsbescheinigung aus, sie bekommt eine
Beruhigungsspritze (Tavor) und wird dann in Begleitung von Bundespolizisten
und einem Arzt abgeschoben.
Kurz darauf gelingt ihr die erneute Einreise in die BRD, und
sie wird wieder festgenommen. Schließlich diagnostiziert ein Gutacher,
daß sie durch ihre häufigen Anfälle, die z.T. über
eine Stunde anhalten, haftunfähig ist, so daß sie entlassen
werden muß.
Später gelingt es den Betreuerinnen von Frau F., den Umzug
nach Nürnberg zu erwirken, so daß sie jetzt fachärztlich
behandelt werden kann.
Am 16. November 11 spricht das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebeverbot gemäß § 60
Abs.7 S. 1 AufenthG aus.
Gemeinsame Presseerklärung am 29.11.11:
FRat Bayern, ai-Ortsgruppe Erlangen,
Ausländerbeirat Erlangen,
Internationales Frauencafé Nürnberg,
Flüchtlingsunterstützung Erlangen,
Ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung Erlangen;
Radio Z 29.11.11; Erlanger Nachrichten 30.11.11;
Internationales Frauencafé Nürnberg 15.12.11;
jW 20.1.12; NN 14.1.12;
Alternativer Menschenrechtsbericht 2011;
Internationales Frauencafé Nürnberg
13. Dezember 10
Bundesland Hessen. Die Polizei umstellt das Frauenhaus in Kassel, nimmt
eine 27 Jahre alte Kurdin fest und bringt sie in die JVA Kaufungen. Ihre
beiden Kinder, ein 7-jähriges Mädchen und ein 8-jähriger
Sohn, bleiben zunächst zurück.
In einer weiteren Aktion am nächsten Tag werden die Kinder
abgeholt und zusammen mit ihrer Mutter über Frankfurt in die Türkei
ausgeflogen.
Dies geschieht, obwohl sowohl der Polizei als auch den Behörden
bekannt ist, daß die Frau einen Asylfolgeantrag gestellt hat.
Die Kurdin war als 17-Jährige von ihrer Familie gezwungen
worden, unter falschem Namen in die Bundesrepublik einzureisen und einen
von der Familie ausgesuchten Mann nach muslimischem Recht zu heiraten.
Nachdem sie sich jetzt von diesem gewalttätigen Mann getrennt hatte,
wurde sie mit Bedrohungen sowohl von ihrer Familie, als auch von der
des Mannes so sehr unter Druck gesetzt, daß sie Schutz im Frauenhaus
suchte.
Auch klärte sie die Ausländerbehörde Uelzen über
ihre falsche Identität auf. Die Folge war eine Strafanzeige wegen
Betrugs und Urkundenfälschung und wegen der Einreise unter falschem
Namen vor zehn Jahren, ein Haftbefehl und schließlich die Einleitung
ihrer Abschiebung.
HNA 17.12.10; indymedia 16.12.10;
Frauenhaus Kassel 16.12.10;
Autonomes Ref. für Frauen und Geschlechterpolitik;
www.nordhessische.de 21.12.10
13. Dezember 10
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 66 Jahre alter Russe,
der unter chronischer Schizophrenie leidet, wird aus der Haft heraus abgeschoben.
Er ist in keiner Weise medikamentell eingestellt und demzufolge völlig
desolat und ohne Orientierung.
Bereits im Jahre 2009 hatten Ärzte in einem bayerischen
Krankenhaus ihn für reisefähig erklärt, allerdings erst
nach längerer psychiatrischer Behandlung in einem Krankenhaus und
Sicherstellung, daß der Betroffene bei Ankunft einer ärztlichen
Behandlung zugeführt wird. Zu dem gleichen Urteil waren jetzt der
Polizeiärztliche Dienst in Berlin und ein externer Facharzt gekommen.
Aus "Fürsorgegründen" hatten sie allerdings empfohlen, "die Ausreise
auf dem Luftweg durchzuführen". Damit stellt der Polizeiärztliche
Dienst bedenkenlos die Flug- und Reisefähigkeit fest und ignoriert
die schwere psychische Erkrankung des Mannes.
Die Rechtsanwältin des Kranken, die schon einmal dafür
gesorgt hatte, daß er aus der Abschiebehaft in Berlin entlassen werden
mußte, weil die Abschiebehaftanordnung für rechtswidrig erklärt
wurde, erwirkt auch jetzt nach der Abschiebung das gleiche Ergebnis: am
21. März 11 erklärt das Landgericht Berlin die Abschiebung für
rechtswidrig.
TS 12.12.10; BM 13.12.10;
TS 15.12.10;ND 15.12.10;
Beate Böhler Rechtsanwältin
17. Dezember 10
Bundesland Niedersachsen. Gegen 5.00 Uhr morgens wird dem Autobahnpolizeikommissariat
Ahlhorn ein Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn Nr. 1 in der Gemeinde
Bakum bei Kilometer 175 gemeldet. Die Beamten finden vor Ort einen beschädigten
VW LT 35 mit französischem Kennzeichen. Das Fahrzeug war rechts von
der Fahrbahn abgekommen, hatte mehrere Verkehrsschilder überfahren
und war im Seitenraum zum Stillstand gekommen. Das Fahrerhaus ist leer.
Als die Beamten die Türen des Laderaums öffnen, entdecken
sie 15 männliche Personen, von denen zwölf im Alter von 15 bis
17 Jahren sind. Einige können sich mit dünnen Decken vor der
Kälte schützen ansonsten sitzen sie auf provisorischen Sitzgelegenheiten
und auf dem nackten Boden. Bis auf wenige persönliche Gegenstände
haben sie keine Gepäckstücke dabei. Sie geben an, aus Afghanistan
zu kommen.
Sie werden nach Braunschweig zur Außenstelle des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefahren.
Polizei Cloppenburg 17.12.10;
NWZ 18.12.10; OlVZ 20.12.10
22. Dezember 10
Flüchtlingslager Zella-Mehlis im Bundesland Thüringen. Polizeibeamte
klopfen an die Tür des Zimmers einer aserbaidschanischen Flüchtlingsfamilie
und fordern den 40 Jahre alten Polat Ahmedov auf, ein Papier zu unterschreiben,
das er nicht versteht. Dann werden die Eheleute gedrängt, mit ihrem
vierjährigen Sohn und der 11 Monate alten Tochter in eine andere Wohneinheit
des Heimes umzuziehen. Dort gibt es jedoch weder eine Toilette noch eine
funktionierende Elektrik.
Dieser plötzliche "Umzug" ist das Ergebnis des Versuches
der Familie, für die inzwischen chronisch kranken Kinder eine andere
Unterkunft zu bekommen. Bereits drei Monate nach Ankunft in diesem Lager
bekamen sie chronischen Husten und die Kinder auch häufiges Erbrechen,
Unwohlsein und Kopfschmerzen. Ein Arzt hatte der Familie ein Attest ausgestellt,
daß ein Abklingen der gefährlichen Symptome allein in einer
separaten Wohnung und nicht in den unhygienischen und schimmelpilzbelasteten
Zimmern des Flüchtlingslagers möglich ist. Anstatt nun die Familie
über die Weihnachtstage in einem Hotel unterzubringen, wird sie
wie oben beschrieben innerhalb des Lagers nur umgesetzt.
jW 27.12.10
30. Dezember 10
Ibbenbüren in Niedersachsen. Um 3.00 Uhr morgens werfen drei Personen
leere Flaschen gegen die Hauswände des Flüchtlingslagers in der
Werthmühlenstraße dabei rufen sie beleidigende Parolen. Dann
schieben sie ein Fahrrad vor das Gelände und treten mehrmals darauf
herum. Als sie entdeckt werden, laufen sie davon.
Polizei Steinfurt 30.12.10
Dezember 10
Bundesland Nordrhein Westfalen. Im Flüchtlingsheim des sauerländischen
Brilon lebt die kurdische Familie M. Ihr sieben Monate altes Baby ist schwer
herzkrank. Ein Schlauch windet sich aus dem Strampler und führt zu
einem Apparat, der den Herzschlag mit Pieptönen anzeigt. Die Mutter
des Kindes ist durch die derzeitigen Lebensbedingungen in diesem Lager
an Depressionen erkrankt.
Herr M. zeigt ein Foto von einer Kakerlake auf seinem Teppich:
"Die kommen abends, wenn wir unsere Matratzen ausrollen."
RP 13.12.10
Dezember 10
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der minderjährige Mohammed X.
wird nach 45 Tagen Gefangenschaft in der JVA Büren entsprechend dem
Dublin-II-Abkommen nach Ungarn abgeschoben.
Mohammed X. war 13 Jahre alt, als sich seine Eltern entschlossen,
dem Terror einer kriminellen Bande zu entfliehen und ihr Dorf in der ostafghanischen
Provinz Ghazni zu verlassen. Ihr Ziel war Deutschland. Doch schon an der
türkischen Grenze wurden die Eltern und die ältere Schwester
von in die Luft schießenden Grenzpolizisten festgenommen Mohammed
X. gelang die Flucht.
Es sollte vier Jahre dauern, bis er seine Eltern in Deutschland
wiedersieht. Auf dem Wege nach Norden wurde der Minderjährige in fast
jedem Land, das er erreichte, festgenommen. Er hatte Gefängnis-Aufenthalte
in Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn, Österreich, Holland
und Deutschland. In Holland traf er einen Mann aus seinem Heimatdorf, der
ihm berichtete, daß seine Eltern inzwischen in einem Flüchtlingslager
in Eisenhüttenstadt leben würden.
Auch nach seiner Abschiebung aus der JVA Büren kommt Mohammed
X. in Ungarn wieder ins Gefängnis, aus dem er erst nach fünf
Monaten freigelassen wird.
Von dem Geld seines Vaters kauft er sich ein Zug-Ticket und reist
über Österreich nach Deutschland ein. In Göttingen wird
er erneut festgenommen und kommt in Haft. Allein durch einen von der Kirche
bezahlten Anwalt gelingt es, seine Freilassung zu erwirken, so daß
er einige Zeit später mit seinen Eltern in einem Brandenburger Flüchtlingslager
zusammenleben kann.
TS 2.10.11
Im Jahre 2010
Als eine Asylbewerberin aus Schweden nach einem Deutschlandbesuch die
Fähre nach Schweden wieder betreten will, wird sie von der Bundespolizei
gestoppt. Mit der Begründung, daß sie sich illegal im Lande
befände, muß sie zurückbleiben, während ihr schwedischer
Lebenspartner und Vater des einjährigen Kindes mit dem Kind die Fähre
betreten darf.
Auf Geheiß der Polizei wird sie in ein Flüchtlingsheim
gebracht, muß sich bei der Ausländerbehörde melden, erhält
eine Duldung, beantragt ihre freiwillige Ausreise nach Schweden und muß
das Ende des Rückkehrverfahrens abwarten. Als ihr gesagt wird, daß
dieses bis zu sechs Monate dauern kann, ist sie schockiert.
Durch Unterstützung des Flüchtlingsrates gelingt es
dann immerhin schon nach sechs Wochen, daß die Frau den Weg nehmen
kann, den sie sowieso gehen wollte: auf die Fähre nach Schweden. Jetzt
allerdings in Begleitung von Polizeibeamten.
Human Place 2/10 6.7.10
In den Jahren 2009 und 2010
Nach Auskunft der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE kam es in Syrien zu fünf Fällen von Inhaftierungen
von abgeschobenen Flüchtlingen, wobei 14 Personen betroffen waren.
Die Haftdauer betrug zwischen drei Tagen und dreieinhalb Monaten.
BT DS 17/3365
Im Jahre 2010
Bundesland Schleswig-Holstein. Von acht unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen werden mindestens zwei aus der Rendsburger Abschiebehaft
entsprechend dem Dublin-II-Abkommen nach Malta und Italien zurückgeschoben.
Der Schlepper Nr. 53 Herbst 2010
Im Jahre 2010
Bundesland Schleswig-Holstein. Neun jugendliche Flüchtlinge werden
von der Bundespolizei festgenommen und kommen ins Abschiebegefängnis
Rendsburg. Drei Jugendliche sind aus Afghanistan, jeweils ein Jugendlicher
kommt aus Somalia, dem Iran, Palästina, dem Irak, Algerien und von
der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire).
Acht von ihnen werden in ein europäisches Drittland abgeschoben
(Norwegen, Italien, Belgien, Niederlande, Österreich, Irland) ein
Jugendlicher wird nach Einlegen einer Haftbeschwerde entlassen und nach
§ 42 SGB VII Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz in einer
Jugendhilfeeinrichtung untergebracht.
Der Schlepper Nr. 55/56 Juli 2011
Im Jahre 2010
Ein Flüchtling aus Algerien versucht sich zu töten, indem
er sich die Pulsadern aufschneidet.
Der Mann, der unter den Folgen schwerster Mißhandlungen
in Algerien leidet, hatte wochenlang bei seinem Arzt um eine Überweisung
in die Psychiatrie gebeten. Diese war ihm bisher verwehrt worden.
Antirassistische Initiative Berlin