5. Januar 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aufgrund eines Zimmerbrandes im Flüchtlingsheim
Borken müssen 16 Personen evakuiert werden. Sie kommen unverletzt
davon. Der Sachschaden wird auf 50.000 Euro geschätzt. Ein rassistischer
Hintergrund wird ausgeschlossen, weil die Ursache in einem technischen
Defekt vermutet wird.
Polizei Borken 5.1.08
12. Januar 08
Die Tschetschenin Frau A. wird morgens um 4.30 Uhr auf einer Autobahnraststätte
an der Strecke Frankfurt (Oder) Berlin von der Polizei kontrolliert und
festgenommen. Sie war mit ihren sieben und zwölf Jahre alten Kindern
aus Polen gekommen, um hier Asyl zu beantragen. Eine Strafanzeige wegen
unerlaubten Grenzübertritts, ihre Inhaftierung in der ZAHB Eisenhüttenstadt
und die Unterbringung der Kinder in einem Heim sind einige Stunden später
durch Richterin Unger vom Amtsgericht Frankfurt-(Oder) entschieden. Damit
ist die Mutter von ihren Kindern getrennt.
Die Kinder werden in die Einrichtung
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Fürstenwalde
gebracht. Sie verstehen nicht, was mit ihnen passiert. Sie weinen unaufhörlich,
essen und schlafen nicht. Die Mutter macht mit Hilfe eines Dolmetschers
mehrere Eingaben an die Gefängnisleitung und die Bundespolizei.
Die schwangere Frau A. soll nach der
Dublin II -Verordnung mit ihren Kindern nach Polen zurückgeschoben
werden. Am 15. Januar wird deshalb die Haftanordnung vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt
(Richter Frost) um zwei Wochen verlängert.
Erst nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet
wird und Beschwerde einlegt, entscheidet das Landgericht Frankfurt (Oder)
am 22. Januar, daß die Inhaftierung der Mutter und die Trennung von
ihren Kindern unverhältnismäßig ist und gegen das im Grundgesetz
verbürgte Recht auf Familieneinheit verstößt.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg
verleiht am 21. März 2008, dem internationalen Antirassismus-Tag,
seinen diesjährigen "Denkzettel für strukturellen und systeminternen
Rassismus" an Richterin Unger und Richter Frost.
jW 22.3.08; MOZ 15.4.08; Flüchtlingsrat Brandenburg
20. Januar 08
Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein indischer Flüchtling wird um 21
Uhr in Bitterfeld auf offener Straße von drei deutschen Männern
angegriffen. Zwei der Täter schlagen mehrfach mit Fäusten auf
den 36 Jahre alten Mann ein, dem schließlich die Flucht gelingt.
Er erleidet Schädelverletzungen, die er medizinisch behandeln lassen
muß.
Die Täter können in der Nähe
des Tatortes festgenommen werden. Gegen einen 39-Jährigen erläßt
das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.
Gegen den zweiten Täter dauern die Ermittlungen noch an. Bei Beiden
handelt es sich um vorbestrafte Neonazis.
LVZ 22.1.08;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
23. Januar 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach einer Botschaftsvorführung
versucht sich ein 19-jähriger iranischer Gefangener um ca. 21.30 Uhr
in einem Waschraum an einem zusammengebundenen Bettlaken zu strangulieren.
Mithäftlinge alarmieren die Polizei, und der Iraner kommt zur Untersuchung
eventueller Verletzungen in ein Krankenhaus. Kurz darauf wird er in die
Abschiebehaft zurückgebracht diesmal in den Einzelzellen-Trakt im
Erdgeschoß.
Nach insgesamt 49 Tagen Haft in Berlin
erfolgt am 29. Januar seine Verlegung in die JVA Büren (Abschiebehaft).
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Polizei Berlin 24.1.08; dp 24.1.08;
taz 25.1.08
Januar 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Köln ruft eine 19-jährige
Romni, die in der 16. Woche schwanger ist, die Polizei zu Hilfe, um sich
vor den Schlägen ihres Mannes in Sicherheit zu bringen. Die Beamten
nehmen sie jedoch fest und bringen sie in die Abschiebehaft nach Neuss,
weil sie von den Behörden als "illegal" geführt wird und abgeschoben
werden soll.
Als Dreijährige kam sie 1991 mit
ihrer Familie aus Montenegro nach Hamburg. 2005 wurde die Duldung nicht
mehr verlängert und der Vater abgeschoben. Die Mutter ging dann mit
den Kindern nach Frankreich, und weil sie sich bei der zuständigen
Behörde nicht abmeldete, ging diese davon aus, daß die Familie
ohne Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik lebte.
Im vorigen Jahr wurde die junge Frau
in Köln nach Sitte der Roma mit dem Sohn einer befreundeten Familie
verheiratet. Ihren Asylantrag konnte sie noch stellen; danach ließ
die Familie des Mannes sie nicht mehr aus der Wohnung. Sie wurde brutal
zusammengeschlagen, gefesselt und bewacht. Den Termin für die Anhörung
ihres Asylverfahrens konnte sie daher nicht wahrnehmen. Daraufhin wurde
ihr Antrag abgelehnt.
Nach der Festnahme durch die Kölner
Polizei wird die Abschiebung nach Montenegro für den 13. Februar festgesetzt.
Dies, obwohl die Frau nur Deutsch spricht, das Land nicht kennt und als
junge, alleinstehende Mutter dort chancenlos wäre. Auch ihre Zeugenaussage
im Strafverfahren gegen die Kölner Familie, die sie gefangen hielt
und mißhandelte, ändert nichts.
Erst nachdem sich Bundestagsabgeordnete
für sie einsetzen, kann erreicht werden, daß die Frau zwei Tage
vor dem Abschiebungstermin aus der Haft entlassen wird und eine Duldung
erhält.
Nach komplizierten Verhandlungen mit
französischen Behörden kann die junge Frau zu ihrer Familie zurückkehren.
Ihre Tochter wird in Frankreich geboren und erhält die französische
Staatsbürgerschaft, sie selbst stellt einen Asylantrag.
jW 1.3.08;
Katharina Schwabedissen Journalistin
Januar 08
Flughafen Frankfurt am Main. Nach 14-jährigem Aufenthalt in der
BRD soll eine Familie aus Chemnitz nach Sri Lanka abgeschoben werden. Nach
einem ersten Abschiebeversuch waren die Eheleute in Abschiebehaft gekommen
und der 10-jährige Sohn zum Kindernotdienst. Seither hatten sie einander
nicht mehr gesehen. Auch am Flughafen Frankfurt werden die Eltern getrennt
verwahrt, und der Junge bleibt allein im Familienraum.
Er wird als erster ins Flugzeug geführt.
Seine Mutter und sein Vater auch einzeln und getrennt allerdings unter
Zwang, weil die Beiden sich gegen die Abschiebung wehren.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
6. Februar 08
Das Verwaltungsgericht Bremen verpflichtet die Innenbehörde, einen
externen Therapeuten für die Untersuchung eines Abschiebegefangenen
zuzulassen. Somit kann nach insgesamt fünfwöchiger Haft der an
paranoider Schizophrenie erkrankte Hakan U. erstmalig von einem Spezialisten
auf Haftfähigkeit untersucht werden. Bisher hatte die Innenbehörde
die Entscheidung über Haftfähigkeit einem Polizeiarzt überlassen,
der Allgemeinmediziner ist.
Hakan U. war Ende Dezember ohne gültige
Aufenthaltspapiere in Bremer Abschiebehaft geraten.
Noch bevor der externe Arzt den Kranken
am 8. Februar untersuchen kann, geht ein Fax bei dem Rechtsanwalt von Hakan
U. ein, in dem es heißt, daß die Innenverwaltung Beschwerde
gegen das Verwaltungsgerichtsurteil eingelegt habe und die Polizeidirektion
deshalb dem gewünschten Therapeuten "den Zugang zum Polizeigewahrsam
nicht gestatten" werde. Zudem habe der Polizeiarzt veranlaßt, den
Kranken am 14. Februar in der Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost untersuchen
zu lassen.
Eine Woche später wird das Urteil
vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Da das Gericht in der Begründung
allen Abschiebegefangenen das Recht auf freie Arztwahl zuspricht, wird
eine Änderung des Erlasses zum Abschiebegewahrsam Bremen notwendig.
taz 1.2.08; taz 8.2.08;
taz 11.2.08; taz 20.2.08;
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt;
Torsten Müller Rechtsanwalt
6. Februar 08
Die 32-jährige Abschiebegefangene Leila XX. aus Tschetschenien
wird nach einer Blinddarmoperation im Krankenhaus Dresden-Neustadt eine
Woche lang mit dem linken Bein an das Bettgestell gefesselt. Dies geschieht,
obwohl die frisch Operierte zudem an Schwangerschaftsbeschwerden leidet
und ständig durch JVA-Bedienstete bzw. durch Polizeibeamte bewacht
wird.
Die Fesselung von kranken Abschiebegefangenen
wird vom JVA-Personal als "normal" angesehen. Erst als UnterstützerInnen
energisch mündlich und schriftlich gegen die völlig unverhältnismäßige
Maßnahme protestieren, wird bei Leila darauf verzichtet.
Bei späteren kurzzeitigen Aufenthalten
im Krankenhaus Dresden-Neustadt am 6. und 8. März muß Leila
XX. allerdings wiederum ähnliche Fesselungen erleiden.
pax christi Flüchtlingskontakte Dresden 18.2. und 11.3.08
7. Februar 08
Bundesland Niedersachsen. An der Heidlandstraße von Soltau fällt
einem Anwohner eine Person auf, die durch die Gärten schleicht. Die
benachrichtigte Polizei findet einen Mann, der nur mit Hose, Pullover und
Socken bekleidet ist und hinter einer Hecke hockt. Er macht auf die Beamten
einen verwirrten Eindruck und nennt auf Befragung ausschließlich
seinen Namen.
Auf der Wache stellt sich heraus, daß
es sich bei dem Kranken um einen 24-jährigen Serben handelt, der zur
Abschiebung ausgeschrieben ist. Der Serbe wird am nächsten Morgen
zur Vorbereitung seiner Abschiebung in die JVA Hannover gebracht.
Polizei Soltau-Fallingbostel 8.2.08
11. Februar 08
Bundesland Mecklenburg Vorpommern. Die Kurdin G. A. wird nach schwerem
Suizidversuch durch Tablettenvergiftung in die Notaufnahme des Hanseklinikums
Stralsund eingeliefert. Ab dem 18. Januar 08 wird sie dort in der psychiatrischen
Station beobachtet. Ihre Entlassung erfolgt am 20. Februar.
Sie ist 31 Jahre alt, verheiratet und
Mutter von vier minderjährigen Kindern, die zur Schule gehen. Eine
Abschiebung der Familie in die Türkei war für den 10. Februar
angekündigt.
Ende des Jahres 1996 waren die Eheleute
A. in die BRD geflohen, um dem Verfolgungsdruck in der Türkei auszuweichen.
Die erste Ablehnung ihres Asylantrages erfolgte im Februar 1997. Im Jahr
1999 wurde ihnen ihre älteste, damals 4 Jahre alte Tochter von einem
Bekannten gebracht in Deutschland kamen noch drei Kinder zur Welt.
Erst seit 2006 ist Frau A. in der Lage,
über die politische Verfolgung, der sie ausgesetzt war, zu reden.
Eine Posttraumatische Belastungsstörung, wiederkehrende depressive
Störungen mit Persönlichkeitsveränderungen sind die Folgen
von Folter und Vergewaltigung.
Auch die Gewalterfahrung des Ehemanns
M. A. durch Festnahmen und Folter wegen seiner Aktivität innerhalb
der PKK gilt den hiesigen Behörden nicht als Asylberechtigung.
Zweimal wurde Herr A. mit den Kindern
beim türkischen Konsulat in Berlin zwangsvorgeführt. Zuletzt
am 20. September 2006 wurde er aufgefordert, die Kinder dort als türkische
StaatsbürgerInnen registrieren zu lassen. Da er das nicht tat, wird
ihm "willentliche Hinderung der Aufenthaltsbeendigung" unterstellt und
ein Bleiberecht wird der Familie auch nach 12 Jahren Deutschland-Aufenthalt
noch verwehrt.
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt
12. Februar 08
Detmold in Nordrhein-Westfalen. Frau F., eine abgelehnte Asylbewerberin
aus Kasachstan, hat panische Angst vor der drohenden Abschiebung und öffnet
sich deshalb die Pulsadern. Nachdem sie wieder reisefähig ist, wird
sie noch im Februar mit ihrem Mann und einem erwachsenen Sohn nach fünfjährigem
Deutschland-Aufenthalt abgeschoben. Danach verliert sich ihre Spur.
Frau F., die in Kasachstan in einer
Organisation zum Schutz der Rechte von Kindern und Eltern gearbeitet hatte,
war vor einer Rückkehr nach Kasachstan gewarnt worden. Durch ein Schreiben
von der Organisation "Für ein gerechtes Kasachstan" erfuhren sie im
November 2007, daß sich Milizangehörige und Vertreter einer
kriminell-religiösen Sekte nach ihrem Verbleib erkundigt hatten.
Um einer gewaltsamen Abschiebung nach
Kasachstan zu entgehen, war die Familie im Dezember 2007 'freiwillig' nach
Tschechien ausgereist. Als sie sich dort anmelden wollten, wurden sie inhaftiert
und am 9. Januar 2008 in die BRD zurückgeschoben. Herr F. kam umgehend
in Abschiebehaft und bliebt in der JVA Hannover-Langenhagen bis zur Abschiebung.
Flüchtlingshilfe Lippe
13. Februar 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach der nächtlichen
Flucht von vier Männern durchsuchen Polizisten am frühen Morgen
alle Zellen auch die der Frauen. In einem Gemeinschaftsbrief protestieren
alle dreizehn inhaftierten Frauen gegen die Behandlung bei der Razzia.
Sie seien aus dem Bett geworfen und
zusammengetrieben worden. In dem Brief heißt es: Es waren bewaffnete
junge Männer, sie waren etwa 30 Leute... Sie zielten auf uns mit einer
Pistole... Wir wurden einzeln in die Toilette hineingeführt und gezwungen,
uns auszuziehen... Am Ende wurde jede von uns mit einem Metalldetektor
durchsucht.
Polizei Berlin 13.2.08;
BeZ 14.2.08;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
14. Februar 08
Bundesland Hessen. Um 18.56 Uhr geht ein Notruf bei der Polizei ein,
daß es in einem Haus in Mainz-Kastel im Philippsring brennt.
Als die Beamten des 2. Polizeireviers
eintreffen, steht eine Wohnung im dritten Stock in Flammen, und BewohnerInnen
kommen ihnen aus dem Treppenhaus entgegen. Die Wohnung befindet sich in
einem dreistöckigen Wohnhaus mit Dachgeschoß, in dem AsylbewerberInnen
untergebracht sind. Die Feuerwehr muß über eine Drehleiter weitere
Personen aus der Dachgeschoßwohnung retten. Neun Personen werden
als verletzt registriert und wegen Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht.
Alle anderen BewohnerInnen werden evakuiert.
In dem Wohnhaus stehen viele Wohnungen
leer. Im Zuge der Ermittlungen stellt sich heraus, daß sich drei
Jugendliche aus Mainz-Kastel in der nicht bewohnten Wohnung getroffen hatten
und dabei das Feuer entstand.
Polizei Wiesbaden 14.2.08
15. Februar 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 53 Jahre alte Vietnamesin,
die während ihrer mehr als sechsmonatigen Haftzeit rapide an Gewicht
verliert, hat so starke Schmerzen in der Schulter, daß sie schreit,
sich auf die Erde wirft und ihren Kopf gegen die Wand schlägt. Der
Polizeiärztliche Dienst verabreicht ihr Beruhigungsmittel. Am 10.
März wird sie abgeschoben.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
21. Februar 08
Bundesland Niedersachsen Landkreis Ammerland. Im Büro des Ausländeramtes
im Kreishaus von Westerstede übergießt sich um 10.55 Uhr ein
39-jähriger Iraner mit Brennspiritus und droht, sich mit einem Feuerzeug
anzuzünden. Dem Sachbearbeiter des Büros gelingt es vorerst,
ihn zu beruhigen, doch dann setzt er seine Absicht in die Tat um. Hinzukommende
Mitarbeiter des Amtes reißen ihm seine brennende Jacke vom Oberkörper
und bringen ihn selbst zu Boden, weil er sich gegen die Rettungsversuche
wehrt. Mit einem Feuerlöscher wird das Feuer an seinem Körper
und der Jacke gelöscht.
Die gerufene Polizei evakuiert den Gefahrenbereich
und läßt den Flüchtling und die beteiligten Mitarbeiter
der Kreisverwaltung in die Ammerlandklinik bringen. Während die vier
Behörden-Mitarbeiter mit einer leichten Rauchgasvergiftung nach ambulanter
Behandlung die Klinik wieder verlassen können, kommt der 39-jährige
Iraner in die Medizinische Hochschule Hannover. Hier werden seine Verbrennungen
zweiten Grades im Halsbereich und eine Rauchgasvergiftung stationär
behandelt.
Der Iraner hatte an diesem Tag bereits
um 9.45 Uhr das Büro aufgesucht, um Angelegenheiten im Zusammenhang
mit seinem Asylverfahren zu besprechen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung
mit dem Sachbearbeiter hatte er den Raum verlassen und war dann eine Stunde
später mit einer 1-Liter-Flasche Brennspiritus in der Hand zurückgekommen.
Polizei Oldenburg 21.2.08
24. Februar 08
Bundesland Sachsen-Anhalt. Am frühen Morgen wird ein eritreischer
Flüchtling in Halle von zwei deutschen Männern auf der Straße
angegriffen. Nach rassistischen Beschimpfungen und Beleidigungen wird ihm
mehrmals ins Gesicht getreten. Er erleidet eine Platzwunde an der Oberlippe.
Die beiden Täter, die mit drei
weiteren Männern unterwegs sind, werden von der Polizei gestellt und
geben als Motiv für die begangene Körperverletzung ihre rassistische
Gesinnung an.
Polizei Halle;
ddp 24.2.08
26. Februar 08
Berlin. Der 35 Jahre alte abgelehnte Asylbewerber Rahed H. wird aus
der Abschiebehaft heraus unter Begleitung von drei Polizisten nach Jordanien
abgeschoben und gerät dort unmittelbar wieder in Haft, denn die jordanischen
Behörden haben die Berliner Begründung für die Abschiebung
"Terrorismusverdacht" direkt übernommen. Rahid H. läßt
in Berlin seine ebenfalls aus Jordanien stammende Ehefrau und drei in der
BRD geborene minderjährige Kinder zurück.
Obwohl ein vom Generalbundesanwalt eingeleitetes
Ermittlungsverfahren wegen Kontaktes zu der "terroristischen Vereinigung
Al Tauhid" bereits im März 2005 aufgrund mangelnder Beweise eingestellt
worden war, wurde Rahid H. mit den Begründungen "Identitätstäuschung"
und "engen Kontakt zu terroristischen Vereinigungen" in Abschiebehaft genommen.
Obwohl wegen der angeblichen Identitätstäuschung
ein Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig ist, erfolgt die Abschiebung.
Nach einigen Tagen Haft in Jordanien
wird Rahed H. entlassen. Seine Frau reist später mit den Kindern nach
Jordanien aus.
taz 7.3.08;
Rüdiger Jung Rechtsanwalt
Februar 08
Flughafen Frankfurt am Main. Der elfjährige Sohn eines afghanischen
Ehepaares muß mangels vorhandener ÜbersetzerIn zwischen seinen
Eltern und den Abschiebebeamten dolmetschen. Dies belastet ihn offensichtlich
schwer, denn er klagt über Bauchschmerzen und krümmt sich immer
wieder heftig.
Die Eltern waren mit seinen zwei Schwestern
und seinem fünfjährigen Bruder im Jahre 2002 über Rußland
in die BRD eingereist, danach in die Niederlande, und im Januar 2008 nach
Deutschland zurückgekommen. An der Grenze wurde der Vater in Abschiebehaft
genommen.
Die Eltern sind verzweifelt, denn sie
wissen nicht, wie sie in Afghanistan überleben sollen. Trotzdem wird
die Abschiebung vollzogen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
2. März 08
Bundesland Bayern. Im Rahmen einer Schleierfahndung wird die 36 Jahre
alte Kurdin Ayfer Kaya nahe der österreichischen Grenze festgenommen
und kommt in das Münchener Frauengefängnis Neudeck in Auslieferungshaft.
Ayfer Kaya hatte in den Jahren 1998
und 1999 als Dolmetscherin des ehemaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan
während seiner Aufenthalte in Italien und Griechenland gearbeitet
und gilt heute als inoffizielle Pressesprecherin der Arbeiterpartei Kudistans
(PKK). In Griechenland wurde sie als politisch Verfolgte anerkannt.
Aufgrund zweier türkischer Haftbefehle
erfolgt die Verhaftung durch deutsche Beamte. Am 5. Juni entscheidet das
Oberlandesgericht München ihre Freilassung.
AZADI infodienst Nr.64 März 2008;
jW 15.3.08; ND 10.3.08; jW 6.6.08;
AZADI infodienst Nr. 67 Juni 2008
11. März 08
Bundesland Niedersachsen. Der bhutanesische Flüchtling Anup Rai
wird nach elf Tagen Abschiebehaft in Begleitung von zwei Mitarbeitern der
Zentralen Ausländerbehörde Braunschweig nach Nepal abgeschoben.
Dies geschieht, obwohl der Ausländerbehörde Gifhorn keine nepalesischen
Papiere vorliegen. Stattdessen hatte der Landkreis ein deutsches Paßersatzpapier
für den Flüchtling ausgestellt. Die deutschen Behörden hatten
dann mit der Einwanderungsbehörde in Katmandu vereinbart, daß
Anup Rai zur Identitätsfeststellung (!) nach Nepal gebracht werden
solle.
Nach seiner Ankunft kommt Herr Rai für
drei Tage in Haft. In dieser Zeit erhält er kaum etwas zu essen oder
zu trinken, da er sein Essen bezahlen soll und kein Geld hat. Die nepalesische
Einwanderungsbehörde in Katmandu stellt schließlich wie schon
zuvor die nepalesische Auslandsvertretung in Deutschland fest, daß
Anup Rai nicht die nepalesische Staatsangehörigkeit besitzt, und schickt
den Flüchtling am 14. März wieder nach Frankfurt zurück.
Dort wird er aufgefordert, "umgehend" an seinen Wohnort zurückzukehren
und sich "bis zum 18.03.2008" bei der Zentralen Ausländerbehörde
Braunschweig zu melden.
Am 20. Oktober 2008 teilt die Ausländerbehörde
Gifhorn Anup Rai mit, daß er eine Aufenthaltserlaubnis nach §
25 Abs. 5 AufenthG erhält. Nach Auffassung der Behörde steht
jetzt erst fest, daß der Flüchtling nicht nach Bhutan zurückkehren
und auch nicht in ein anderes Land wie z.B. Nepal ausreisen oder abgeschoben
werden kann.
Eine Rückkehr nach Bhutan wäre
ohnehin für Anup Rai gar nicht möglich gewesen, denn die bhutanesische
Regierung verweigert generell allen nicht registrierten oder illegal ausgereisten
Minderheitenangehörigen die Staatsangehörigkeit. Eine Tatsache,
die die Ausländerbehörde versucht hatte zu umgehen, indem der
Flüchtling versuchsweise nach Nepal ausgeflogen wurde.
FRat NieSa 27.3.08; FRat NieSa 10.11.08
12. März 08
Munster im Bundesland Niedersachsen Landkreis Fallingbostel. Als
eine armenische Familie aus dem Schlaf gerissen und zur Abschiebung abgeholt
wird, erleidet die herzkranke Frau einen Kreislauf-Zusammenbruch, so daß
sie in ein Krankenhaus gebracht werden muß.
Ihr 37 Jahre alter Ehemann wird mit
den vier Kindern eines ist sieben Monate alt von der Polizei zunächst
nach Bielefeld gebracht. Von dort aus beginnt die Fahrt in einem Polizeiwagen
in Richtung München, wo das Flugzeug mit den Flüchtlingen starten
soll.
Durch schnelle Intervention des Flüchtlingsrates
gelingt es über den Flughafensozialdienst, die Bundespolizei in München
zu der Entscheidung zu bringen, diese Abschiebung nicht durchzuführen.
Der Polizeiwagen, der sich mit den Flüchtlingen
noch auf der Autobahn befindet, muß daraufhin die Fahrt stoppen.
Die niedersächsischen Beamten setzen den mittellosen Vater mit den
Kindern auf einer Raststätte bei Kassel kurzerhand aus und überlassen
sie ihrem Schicksal.
Verwandte der Familie, denen es gelingt,
einen Wagen zu leihen, holen die Familie ab. Um 2.00 Uhr morgens sind die
völlig erschöpften Kinder wieder Zuhause in Munster.
Die Kinder erzählen, daß
sie kaum etwas zu essen und zu trinken bekamen und daß ihnen mit
dem "Kinderheim" gedroht wurde, wenn sie nicht leise seien. Ihren Vater
würde man dann ohne sie abschieben.
FRat NieSa 13.3.08;
FRat NieSa 14.3.08
13. März 08
Bundesland Bayern. In einer Flüchtlingsunterkunft in Würzburg
entsteht um 17.30 Uhr ein Brand, der von einer im Treppenhaus abgelegten
Schaumgummi-Matratze ausgeht. Alle 50 Personen, die zu dieser Zeit im Haus
sind, können sich ins Freie retten.
Ein sudanesischer Flüchtling, der
den Brand entdeckt hatte, und ein Wachmann, der mit ihm zusammen das Löschen
des Feuers versucht hatte, kommen mit Rauchvergiftungen in eine Klinik.
Als Ursache des Feuers wird Brandstiftung vermutet.
Polizei Unterfranken 13.3.08
13. März 08
Waltrop im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um 15.10 Uhr brennt es im
Flüchtlingsheim Unterlipper Straße. Alle BewohnerInnen werden
aus dem Gebäude evakuiert ein Bewohner, der bei den Löscharbeiten
geholfen hatte, kommt vorsorglich ins Krankenhaus.
Es wird vermutet, daß das Feuer
durch ein vierjähriges Kind entstanden ist.
Polizei Recklinghausen 13.3.08
13. März 08
Im brandenburgischen Storkow wird der 14-jährige Sohn eines afghanischen
Asylbewerbers auf dem Schulweg von Jugendlichen attackiert. Sie schlagen
ihm mit der Faust ins Gesicht und beschimpfen ihn mit den Worten: "Du Ausländer,
mach daß Du nach Hause kommst!"
Opferperspektive
14. März 08
Bundesland Baden-Württemberg. Das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet den Folgeantrag eines zuvor abgelehnten
Asylbewerbers aus Liberia entsprechend AufenthG
§ 60 Abs. 2 mit der Begründung, daß eine Abschiebung
zu einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben führt. Dies geschieht
fünf Monate nach der Antragstellung, obwohl der Antrag vom 14.11.07
mit dem schweren Krankheitsbild einer schnell fortschreitenden Zerstörung
des motorischen Nervensystems begründet worde war (ALS Amyotrophy
Lateralsklerose). ALS ist eine tödlich verlaufende Krankheit, die
früh und intensiv behandelt werden muß, um das Leiden des Betroffenen
zu mindern und die Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten.
Die Dringlichkeit einer Entscheidung
mußte immer wieder angemahnt werden. Erst nachdem der Flüchtling
eine Untätigkeitsklage und Dienstaufsichtsbeschwerde androhte, reagiert
das Bundesamt am letzten Tag der ihm gesetzten Frist. Durch die monatelang
verschleppte Entscheidung konnten erforderliche Behandlungen wegen der
eingeschränkten Kostenübernahme nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
nicht eingeleitet werden. Eine Situation, die den Patienten auch psychisch
extrem belastete.
Dem Flüchtling wurden zwischenzeitlich
sogar die 40 Euro Taschengeld gestrichen, weil ihm vorgeworfen wurde, daß
er seine Abschiebung verhindere.
Seit zwei Monaten befindet er sich in
einem Altenpflegeheim, sitzt im Rollstuhl und ist auf ständige Hilfe
angewiesen.
SAGA 13.4.08;
SAGA 21.1.09
14. März 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als der 17 Jahre alte irakische Flüchtling
S. aufgrund einer Überweisung seines Arztes einen Termin im Krankenhaus
wahrnehmen will, erwartet ihn eine Vertreterin der Ausländerbehörde
Gütersloh. Diese gibt entgegen anders lautender ärztlicher Berichte
an, daß S. seine klinischen Symptome nur vortäuschen würde.
Sie veranlaßt seine Verhaftung, und er kommt in die JVA Büren
in Abschiebehaft.
S. leidet an einer Sichelzellen-Anämie,
in deren Folge schwere Schmerzzustände auftreten. Diese Schmerzen
steigern sich durch die psychische Belastung in Haft derart, daß
S. nicht mehr laufen kann. Erst durch massives Eingreifen verschiedener
Menschenrechtsorganisationen kann erreicht werden, daß er ins Gefängniskrankenhaus
Fröndenberg gebracht wird.
Herr S. war mit seinem Vater über
Schweden in die BRD gekommen, weil der Vater mit der Betreuung seines kranken
Sohnes überfordert ist und in der Nähe von Gütersloh mit
der Unterstützung von Verwandten rechnen konnte. Ein Onkel des Jugendlichen
würde ihn sogar adoptieren, um ihn zu unterstützen.
Im Rahmen des Dublin-Verfahrens wird
S. eine Woche nach seiner Festnahme nach Schweden zurückgeführt.
AK Asyl Bielefeld 19.3.08;
AK Asyl Bielefeld
15. März 08
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Nach einem Aufmarsch der NPD und
der Mecklenburgischen Aktionsfront wird in der Friedrich-Wilhelm-Straße
in Neustrelitz um 18.35 Uhr der 30-jährige libanesische Flüchtling
Mohammed B. von drei jugendlichen Deutschen verbal attackiert. Als Herr
B. die Straßenseite wechselt, wird er weiter verfolgt eine Bierflasche
fliegt ihm hinterher. Mohammed B. fordert die Jugendlichen auf, ihn in
Ruhe zu lassen, und ruft über sein Handy die Polizei an, die von diesem
Zeitpunkt an das Geschehen akustisch verfolgt. Herr B. läuft zum Bahnhof,
weil er sich dort Hilfe erhofft. Mit Rufen wie "Ausländer raus!" wird
er weiter verfolgt. Als die drei Jugendlichen weitere Bierflaschen aus
einem Rucksack holen wollen und den an Körpergröße unterlegenen
Libanesen einkreisen und zu schlagen beginnen, kommt es zu einem Handgemenge.
Mohammed B. nutzt jetzt seine Kampfsporterfahrungen und bringt die drei
Jugendlichen schnell zu Boden. Sie ergreifen die Flucht.
Die 14, 16 und 18 Jahre alten Täter
aus Neustrelitz und Kratzeburg gehören der rechten Szene an, und zwei
von ihnen gestehen bei den polizeilichen Verhören auch die Beteiligung
an der Verwüstung des jüdischen Friedhofs in Neustrelitz, die
am selben Abend stattgefunden hat.
Das Strafverfahren gegen die 14- und
16-jährigen Täter wird abgetrennt, so daß sich der 18-Jährige
als Haupttäter ab April vor dem Jugendschöffengericht allein
verantworten muß. Ab 17. März befindet er sich in Untersuchungshaft,
einerseits wegen der Beteiligung an dem Geschilderten andererseits auch
wegen einer Vielzahl anderer Straftaten, wie Einbrüche und Diebstähle.
Im Herbst wird er wegen eines knappen
Dutzends Straftaten unter anderem auch wegen versuchter Körperverletzung
verurteilt.
ap 16.3.08; redok 16.3.08;
jW 17.3.08; mvregio.de 17.3.08;
NK 2.4.08;
LOBBI
29. März 08
Berlin Bezirk Lichtenberg. Ein ca. 30 Jahre alter, abgelehnter Asylbewerber
aus Vietnam stürzt aus dem 19. Stock des Hochhauses in der Franz-Jacob-Straße
1. Er ist sofort tot.
Die Polizei geht von einer Selbsttötung
aus.
Marina Mai Journalistin;
Antirassistische Initiative Berlin
31. März 08
Hamburg. Als die 14-jährige Liana Grigorjan morgens um 5 Uhr die
Wohnungstür öffnet, sieht sie sich einem Dutzend Personen gegenüber.
Es handelt sich bei dem Aufgebot um Polizisten und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Ein Beamter sagt ihnen, daß die Familie jetzt abgeschoben werde
sie hätte 20 Minuten Zeit zum Packen.
Liana wird mit ihrem in Handschellen
gelegten Vater Ruben Grigorjan und dem 11-jährigen Bruder Grisha zum
Flughafen transportiert. Zurück bleiben die fünfjährige
Schwester Sona und ihre 36 Jahre alte Mutter Gohar. Die beiden können
nicht abgeschoben werden, weil für Sona, die in Hamburg geboren wurde,
die nötigen Papiere (Registrierung in Armenien) fehlen. Damit ist
die Familie durch die Abschiebung getrennt.
Bei einem Zwischenstop in Prag müssen
Vater und Kinder zwölf Stunden lang in einer kleinen schmutzigen und
stinkenden Zelle ausharren, bevor der Flug Richtung Eriwan weitergeht.
Auch drei Monate nach der Abschiebung
wechselt Ruben Grigorjan aus Angst vor Verfolgung alle drei Tage die Bleibe.
Die Kinder sprechen kaum Armenisch, lesen und schreiben können sie
es gar nicht.
Ruben Grigorjan hatte vor 14 Jahren
Armenien verlassen müssen, weil seine Familie nach einer Beteiligung
an einem tödlichen Autounfall von der Familie des Opfers mit dem Tode
bedroht wurde. Sie blieben dann sechs Jahre in Rußland am
21. Januar 2000 kamen sie in die Bundesrepublik und wurden eine Woche
später wegen Verstoßes gegen die Einreisebestimmungen schriftlich
wieder ausgewiesen.
Seither lebten sie in Hamburg, die Tochter
Sona ist hier geboren. Die Kinder Liana und Grisha besuchten die Heinrich-Hertz-Grundschule.
Liana war Klassensprecherin in der Klasse 7a, und Grisha bereitete sich
im Boxverein auf seine ersten Kämpfe vor. Die Erlaubnis, eine Arbeit
aufnehmen zu können, verweigerte die Behörde Herrn Grigorjan
wiederholt, weil sie der Familie vorwarf, unter falschem Namen in die BRD
eingereist zu sein.
Nach der Abschiebung von Mann und Kindern
verliert Gohar Grigorjan die Wohnung und wird mit ihrer kleinen Tochter
in ein Flüchtlingsheim eingewiesen.
Das Entsetzen, die Empörung und
die Trauer in den Schulklassen, in denen jetzt zwei Kinder fehlen, ist
groß. MitschülerInnen und LehrerInnen von Liana und Grisha organisieren
Unterschriftensammlungen, Briefaktionen und schreiben Flugblätter.
In der Aktionsgruppe "Kommt zurück" schließen sich FreundInnen
und UnterstützerInnen zusammen, um die Rückkehr der Abgeschobenen
zu erkämpfen. Am 4. Juni findet eine "Demonstration zur Rückkehr"
statt, an der 150 Menschen teilnehmen. Unter ihnen sich viele Kinder aus
verschiedenen Schulen, Eltern und LehrerInnen, auch Mitglieder der GEW
und des Flüchtlingsrates.
Ausländerbehörde, Petitionsausschuß
und Härtefallkommission schieben die Verantwortlichkeit monatelang
hin und her. Am 19. August eröffnet der Eingabenausschuß das
"Angebot", daß die Kinder "vorübergehend" ohne den Vater und
auf eigene Kosten, einreisen dürfen und zwar so lange, bis die noch
fehlenden Ausreisepapiere für die vierjährige Sona vorliegen
und dann die Familie gemeinsam abgeschoben werden kann.
Als allerdings die beiden Geschwister
in Eriwan in der Deutschen Botschaft ihre Visa abholen wollen, werden ihnen
diese verweigert, weil sie auf die Frage, was sie denn in Hamburg machen
wollen, geantwortet haben: "Endlich wieder zur Schule gehen!". Mit dieser
Antwort würde deutlich, so Botschaftsangehörige, daß sie
in Hamburg bleiben wollen, die "Rückkehrwilligkeit" nach Armenien
sei zweifelhaft. Liana und Grisha brechen weinend zusammen.
Erst nach Intervention vieler UnterstützerInnen
stellt die Botschaft am nächsten Tag schließlich die Visa aus.
Die aus Spendengeldern finanzierten Flugtickets sind indes verfallen.
Am 30. August kehren die Kinder nach
Hamburg zurück. Trotz allem hält die Ausländerbehörde
auch im Dezember noch an dem Vorhaben fest, die Familie komplett abzuschieben.
FRat HH 21.4.08; ndr 90,3 23.4.08; taz-nord 4.6.08;
Bürgerschaft Hambrug DS 19/181; FRat HH 5.6.08;
taz-nord 13.6.08; HM 28.6.08; Hinz&Kunzt 7.7.08;
Die Zeit 31.7.08; FRat HH 20.8.08;
Welt 20.8.08; FRat HH 27.8.08;HA 28.8.08;
HM 28.8.08; HA 28.8.08; FRat HH;
Hinz&Kunzt Dez. 2008; Fluchtpunktinfos HH Dez. 2008;
Flüchtlingsräte Winter 2008
2. April 08
Berlin. In aller Frühe dringen Polizisten in eine Wohnung im Bezirk
Schöneberg ein und nehmen die 51 Jahre alte staatenlose Kurdin Khadra
O. mit. Noch am selben Tag wird die siebenfache Mutter nach 27 Jahren
Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abgeschoben.
Der in Beirut geborenen und dort aufgewachsenen
Khadra O. werfen die deutschen Behörden Identitätstäuschung
vor, obwohl sie gerichtlich von diesem Vorwurf freigesprochen wurde. Als
die Berliner Härtefallkommission sich für ein Bleiberecht ausspricht,
wird dieses von Seiten des Innensenators Körting an folgende Bedingungen
geknüpft: Frau O. soll eine Arbeit aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt
selbst zu bestreiten; zudem soll sie einen türkischen Paß beantragen
und die angebliche Identitätstäuschung zugeben.
Davon abgesehen, daß die beiden
letzten Bedingungen nicht erfüllbar sind, hatte Frau O. einen Arbeitsplatz
in einer Firma zugesagt bekommen eine Arbeitserlaubnis wurde ihr von
der Ausländerbehörde jedoch verweigert.
Nach der Abschiebung kommt Frau O.,
die kein Türkisch spricht, bei Verwandten ihrer Berliner Nachbarin
in Mardin unter.
Am 3. Juli kann Khadra O. aufgrund einer
politischen Einzelfallentscheidung des Innensenators Körting (§
22 AufenthaltsG Aufnahme aus dem Ausland) "auf eigene Kosten" zu ihren
Kindern und Enkelkindern nach Berlin zurückkehren.
FRat Berlin;
TS 6.4.08; taz 7.4.08; BK 7.4.08;
FRat Berlin 10.7.08;
Flüchtlingsräte Winter 2008
3. April 08
Bundesland Bremen. Die 34 Jahre alte X. Y. aus dem Libanon soll nach
16 Jahren Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abgeschoben werden.
Frau Y. ist Mutter von acht Kindern und im siebten Monat schwanger. Bei
der Schwangerschaft handelt es sich laut Fachgutachten um eine Risikoschwangerschaft.
Zudem leidet sie unter chronischen Rückenschmerzen, asthmoider Bronchitis,
Angstzuständen und optischen und akustischen Halluzinationen. Wegen
Letzterem steht sie unter Medikation von Psychopharmaka.
Frau Y. wird im Gesundheitsamt Bremerhaven auf Reisetauglichkeit untersucht.
Das Gutachten, von einer Fachärztin
für Psychiatrie unterschrieben, lautet u.a. wie folgt: "Sie gibt jetzt
in der Untersuchung an, sie werde sich im Falle einer Ausweisung in das
Heimatland das Leben nehmen. Im Falle einer erzwungenen Ausreise in das
Heimatland ist mit einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Symptomatik
und auch mit Kurzschlußhandlungen zu rechnen. Somit ist eine Gefahr
für Leib und Leben im Falle einer erzwungenen Ausreise nicht völlig
auszuschließen. Um diese Kurzschlusshandlungen zu verhindern, müßten
Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Anlegen von Hand- und Fußfesseln,
medikamentöse Behandlungen und jederzeit ärztliche Notfallversorgung
vom Zeitpunkt der Ankündigung bis zum Abschluß der Maßnahme
sicher gestellt werden ...... Eine für den Reiseverlauf eventuell
notwendige Sedierung könnte von der ärztlichen Begleitung verabreicht
werden."
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt;
Torsten Müller Rechtsanwalt
8. April 08
Flughafen Frankfurt. Bundespolizisten tragen einen 22 Jahre alten Flüchtling
aus Pakistan in das noch leere Flugzeug der Fluggesellschaft GULF AIR.
Der abgelehnte Asylbewerber ist an Händen und Füßen gefesselt
und soll über Bahrain abgeschoben werden. Die Beamten versuchen ihn
auf den Sitz zu zwingen, was aufgrund der Fesselungen schwierig ist. Mit
Gewalt schnallen sie ihn an. Als sich zwei Mitarbeiter der GULF AIR rechts
und links neben ihn hinsetzen, beginnt er um Hilfe zu rufen. Die deutschen
BeamteN beobachten die Szene. Eine Frau offensichtlich auch Angestellte
der Fluggesellschaft erscheint und verabreicht dem Flüchtling eine
Injektion, die ihn schwindelig macht. Als die Passagiere einsteigen und
sogar Fotos von der Szene machen, schreit er weiter; und der Mann bekommt
prompt eine zweite Injektion. Sein linker Bewacher drückt ihm gegen
den Hals, so daß er keine Luft mehr bekommt.
Aufgrund der Proteste einiger Passagiere
wird die Abschiebung abgebrochen. In einem Krankenhaus werden im Blut des
Mannes Sedativa nachgewiesen.
Die GULF AIR behauptet daraufhin, daß
die Zwangssedierung des Mannes in Absprache mit der Bundespolizei geschehen
sei. Später äußert die Fluggesellschaft, daß es sich
um eine ihr "unbekannte Person" gehandelt hat, die auf Anforderung der
Bundespolizei mitfliegen sollte.
Am Vormittag des 23. April wird der
Mann endgültig und in Begleitung von Bundespolizeibeamten abgeschoben.
Bis dahin ist es trotz Anzeige gegen die zwei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin
der GULF AIR wegen gefährlicher Körperverletzung weder zu einer
richterlichen Vernehmung noch zur Sicherstellung der Passagierlisten gekommen.
Pro Asyl 11.4.08; FR 14.4.08; Pro Asyl 16.4.08;
Caritas Frankfurt 17.4.08; Pro Asyl 23.4.08;
FRat Sa-Anh. Newsletter 24.4.2008; Pro Asyl 24.4.08;
Andreas Cochlovius Rechtsanwalt
15. April 08
Bundesland Thüringen. Im Krankenhaus von Neuhaus am Rennweg stirbt
der 43-jährige Armenier Robert Weniaminov. Er war 2001 mit seiner
Mutter, seiner Frau Marina Akopian, der 15-jährigen Tochter Gajana,
dem 14-jährigen Sohn Artak und dem einjährigen Josef über
Rußland in die BRD eingereist.
Die Familie wurde in das Sammellager
Katzhütte umverteilt und ist über die nächsten Jahre zum
Nichtstun verurteilt. Robert Weniaminov, seine Frau, seine Mutter und seine
beiden inzwischen erwachsenen Kinder, sie alle bekamen keine Arbeitserlaubnis.
Marina Akopian bekommt paranoid-depressive Störungen und sollte eigentlich
in einer Klinik stationär behandelt werden. Weil sie ihre Familie
nicht allein lassen wollte, bekam sie ersatzweise Rezepte für bis
zu fünf Sorten Psychopharmaka. Robert Weniaminov, der gelernte Fleischer,
ertrug die Situation am wenigsten und begann exzessiv zu trinken. 2004
mußte er das erste Mal in stationäre Behandlung. Danach litt
er unter panischer Angst vor Ärzten und Krankenhäusern.
Seine Ärztin diagnostizierte 2007
eine alkoholbedingte schwere Leberzirrhose, chronische Gastritis, aktive
Hepatitis C und einen schmerzhaften Nabelbruch und empfahl dringend die
Unterbringung in einer Spezialklinik in der 40 Kilometer entfernten Stadt
Suhl. Da der Weg dorthin zwei Landkreisgrenzen kreuzt, hätte seine
Familie aufgrund der für sie bestehenden Residenzpflicht ihn nur selten
besuchen können. Diese Vorstellung war für den Kranken unerträglich
er hätte aufgrund seiner akuten psychischen Situation keinen Tag
ohne seine Familie weiterleben können.
Er lehnte die Therapie ab, und die Familie
stellte im Februar ein letztes Mal einen Antrag auf Umverteilung in einen
Landkreis, in dem es eine Klinik gab. Zwei Monate später tragen Rettungssanitäter
Robert Weniaminov aus der Dusche.
Eine Antwort auf den Umverteilungsantrag
hat die Familie auch vier Wochen später immer noch nicht.
Im Juli 2008 erhalten die Mutter, die
Tochter Gajana und der Sohn Artak Aufenthaltsgenehmigungen und wollen nach
Erfurt ziehen. Frau Akopian und der inzwischen achtjährige Josef bekommen
weiterhin Duldungen.
(siehe auch: Kasten nächste Seite)
JWB 29.5.08;
Andreas Wucher Pfarrer;
The VOICE 4.6.08
23. April 08
Landkreis Passau in Bayern. In der Flüchtlingsunterkunft in Hauzenberg
versucht sich in der Nacht der 37 Jahre alte Tunesier Mouldi C. zu erhängen,
weil er seine Lebenssituation nicht mehr ertragen kann.
Verletzt kommt er ins Bezirksklinikum
Mainkofen und wird dort therapiert. Der Suizidversuch ist ein von verschiedenen
ÄrztInnen seit Monaten prophezeiter Krisenhöhepunkt, weil sich
die psychische Verfassung des Flüchtlings dramatisch verschlechtert
hatte.
Mouldi C. wird von der bayerischen Staatsregierung
als "Top-Gefährder" eingestuft, weil ihm Kontakte zu militanten Islamisten
in Deutschland, Italien und Großbritannien nachgewiesen wurden. Zwar
ist er nie wegen Terrors verurteilt worden, auch hat der Generalbundesanwalt
das Ermittlungsverfahren gegen ihn ohne Ergebnis eingestellt, doch muß
er fernab seiner in Regensburg lebenden Frau und der vier minderjährigen
Kinder, isoliert in Hauzenberg leben. Er darf kein Handy und kein Internet
benutzen und hat sich täglich bei der Polizei zu melden.
Seine Psychotherapeutin hatte vergeblich
eine stationäre Behandlung beantragt. Erst seinem Hausarzt gelang
es Monate später einen Krankenhausplatz bewilligt zu bekommen. Doch
anstatt die Einweisung in eine Regensburger Klinik zu erlauben, legte die
Landesregierung eine Liste mit Krankenhäusern vor, die so weit entfernt
sind, daß der Kontakt zu seiner Familie vollständig abgebrochen
wird.
SZ 7.5.08;
Hubert Heinhold Rechtsanwalt
1. Mai 08
Bundesland Rheinland-Pfalz. Aus der Rheinhessen-Fachklinik Alzey wird
Herr M. von der Polizei herausgeholt, um ihn in den Kosovo abzuschieben.
Aufgrund eines Selbsttötungsversuchs befand er sich in der Klinik
in Behandlung.
Die verantwortlichen ÄrztInnen
haben die Gefahr einer akuten Eigengefährdung im Falle einer Abschiebung
attestiert. Trotzdem wird der Ashkali, der seit seinem zweiten Lebensjahr
in der BRD lebte, über den Flughafen Frankfurt am Main in einem Learjet
nach Prishtina ausgeflogen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
3. Mai 08
Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. Bei dem Besuch eines Bekannten schluckt
der 31-jährige Bauingenieur Hamidur Rahman aus Bangladesh in einem
unbeobachteten Moment ca. 40 Anti-Depressiva-Tabletten, um sich das Leben
zu nehmen. Obwohl bereits nach 10 Minuten der Krankenwagen eintrifft und
Herr Rahman noch zu Fuß hingehen und einsteigen kann, stirbt er am
folgenden Mittag auf der Intensivstation des Krankenhauses von Idar-Oberstein
an der Tabletten-Vergiftung. Die Suizidgefährdung des in Bangladesh
verfolgten und in der BRD abgelehnten Asylbewerbers war bei den deutschen
Behörden aktenkundig, denn mehrere Suizidversuche waren zuvor gescheitert
und entsprechende Gutachten lagen vor.
Hamidur Rahman war im Mai letzten Jahres
nach einem Suizidversuch aus einem dänischen Krankenhaus geflohen
(siehe hierzu 8. Mai 07). Als er nach Hamburg kam, gewährte ihm die
Nordelbische Kirche Unterkunft und Versorgung.
Am 27. Juni 2007 reiste Hamidur Rahman
mit einer Mitfahrgelegenheit nach Barcelona, um den Versuch zu starten,
in Spanien einen Aufenthaltsstatus zu bekommen. Es gelang ihm nicht, und
so kam er am 20. Oktober nach Hamburg zurück. In den folgenden Monaten
wurde er zunehmend depressiver und verzweifelter, weil er nicht wußte,
in welchem Staat er eine Chance zum Leben haben könnte.
Anfang Februar 2008 zog Hamidur Rahman
in Hamburg in die christliche Wohngemeinschaft Brot & Rosen. Obwohl
sich viele Menschen für ihn einsetzten, damit ein Rechtsanwalt einen
Antrag bei der für ihn zuständigen Härtefallkommission in
Rheinland-Pfalz stellen kann, ging es ihm immer schlechter.
Wie sich später herausstellte,
hatte er geplant, am 18. Februar aus dem Leben zu treten. Er hatte sein
letztes Geld an seine Frau, seinen Sohn und seine Eltern überwiesen
und Abschiedsbriefe geschrieben. Aber die eingenommenen Schlaftabletten
bewirkten eine paradoxe Reaktion, nämlich totale Unruhe, Übelkeit
und starke Schmerzen. Als eine Passantin ihn an einem See beobachtete und
die Polizei benachrichtigte, kam er auf die Intensivstation des Klinikum
Nord, am nächsten Tag für eine Woche auf die geschlossene Station
danach auf eine offene. Ab 11. April erhielt er ambulante Therapie und
lebte wieder in der christlichen Wohngemeinschaft.
Aus aufenthaltsrechtlichen Gründen
(Residenzpflicht) und um die letzte Chance zu nutzen, einen legalen Status
zu bekommen (Härtefallkommission), kehrte Hamidur Rahman Ende April
nach Rheinland-Pfalz zurück. Es scheint so, daß er nicht mehr
daran glaubte und ihm nach vier Jahren vergeblicher und verzweifelter Suche
nach einem Platz zum Leben schlichtweg die Kraft fehlte.
Auf Wunsch der Familie wird seine Urne
nach Bangladesh überführt. In Hamburg gestalten seine Freunde
am 25. Mai eine Trauerfeier für ihn.
Diakonische Basisgemeinschaft Brot & Rosen, Hamburg;
Del Penner Pastor in Idar-Oberstein; Hanna Mitzlaff Unterstützerin;
Fanny Dethloff Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen
Kirche;
Martin Link AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit Hamburg;
Tina Übel Journalistin; Diana Zinkler Journalistin;
Julia Fischer-Ortmann Gutachterin
6. Mai 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach einigen Tagen Haft
rasiert sich ein etwa 40 Jahre alter polnischer Gefangener den Kopf kahl
und blutig. Mithäftlinge berichten, daß er daraufhin in die
stationäre Psychiatrie Hedwigshöhe gebracht wird.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
14. Mai 08
Der 20-jährige Petros Adorki Mulugeta und der 26 Jahre alte Yonas
Haile Mehari werden nach abgelehntem Asylgesuch und verweigerter Einreise
in die BRD aus dem Transitbereich des Frankfurter Flughafens heraus nach
Eritrea abgeschoben. Nach ihrer Ankunft in Amaras erfolgt ihre sofortige
Inhaftierung, und seither fehlt von ihnen jede Spur.
Beide Flüchtlinge sind Deserteure
des eritreischen Militärs, und bekanntermaßen werden Desertionen
mit Folter und Zwangsarbeit und oft jahrelanger Inhaftierung geahndet
alles ohne Gerichtsverfahren.
Petros Adorki Mulugeta war mit 17 Jahren
zum Militärlager nach Sawa gekommen, um dort sein Abitur zu machen.
Danach wurde er weiter verpflichtet, und als er sich beschwerte, daß
es hier keine Studienmöglichkeiten gebe, wurde er für ein halbes
Jahr inhaftiert. Er konnte fliehen und erreichte im November 2007 den Frankfurter
Flughafen. Am 19. Januar und am 2. Februar 2008 scheiterte seine Abschiebung
an der Weigerung der zuständigen Piloten, ihn mitzunehmen.
Yonas Haile Mehari war im Jahre 2000
zwangsrekrutiert worden und mußte zuletzt als Wachsoldat in einem
Militärgefängnis arbeiten. Er geriet selbst für einen Monat
in Haft, weil er sich geweigert hatte, Gefangene zu foltern. Im September
2007 desertierte er, und im November stellte er am Flughafen Frankfurt
einen Antrag auf Asyl. Am 14. Januar 2008 verweigerte der zuständige
Pilot seine Mitnahme, so daß die Abschiebung nicht stattfinden konnte.
Auch im Januar 2009 gibt es keine neuen
Informationen über den Verbleib der beiden Abgeschobenen.
Pro Asyl, Connection, FRat Hessen, Karawane 30.5.08;
ai 29.5.08
16. Mai 08
Vogtlandkreis im Bundesland Sachsen. Die drei Schwestern Sophia (14),
Sandra (13) und Sonja (8) Omoroghomwan werden von der Polizei gewaltsam
aus dem AWO-Kinder- und Jugendwohnhaus in Treuen bei Plauen herausgeholt
und in das Flüchtlingslager im Wald bei Posseck zurückgebracht.
Einige Tage zuvor hatten sie sich im AWO-Kinderheim gemeldet und wurden
dort zunächst freundlich aufgenommen. Sie hatten das Flüchtlingsheim
Posseck aus eigenem Entschluß verlassen, weil sie das Leben dort
nicht mehr ertragen konnten.
Zunächst hat das Jugendamt die
Kinder aufgefordert, in das abgelegene Lager Posseck freiwillig zurückzukehren.
Als diese sich weigern, wird die Polizei mit vier Einsatzwagen angefordert.
Erschreckt und verängstigt versuchen die Mädchen davonzulaufen.
Dabei werden sie von einem Polizeiwagen verfolgt. Als die Jüngste,
Sonja, gefaßt wird, bleibt die Älteste, Sophia, mit ihr zusammen
zurück. Beide werden in ein Zimmer gesperrt. Als auch die dreizehnjährige
Sandra schließlich von verfolgenden Polizisten gefaßt wird,
legt man sie in Hand- und Fußschellen und schleift sie über
den Boden. Sie ist völlig außer sich, schreit und weint.
Anstatt die verängstigten Mädchen
zu beruhigen, werden sie von den Polizisten und der Vertreterin des Jugendamtes
rassistisch beschimpft. Dann werden Sandra und Sonja in Handschellen aneinander
gekettet und Sophia die Hände auf dem Rücken gefesselt. Sie werden
von den Beamten gezerrt und gezogen, die keine Rücksicht darauf nehmen,
daß sie gefesselt sind und über Schmerzen klagen. Gefesselt
werden sie ins Auto geschubst und nach Posseck verfrachtet, immer noch
gefesselt werden sie dort wieder aus dem Auto gezerrt und in ihr Zimmer
gebracht.
Ihre Adoptivmutter Claudia Omoroghomwan
von dieser Maßnahme nicht informiert ist entsetzt über das,
was den Kindern angetan wird, und will dazwischen gehen. Dabei wird die
sichtbar schwangere Frau von einem Polizisten zurückgestoßen.
Die Mädchen selbst stehen unter Schock und klagen über Schmerzen.
Sie haben sichtbare Spuren von Mißhandlungen an Kopf und Gliedmaßen
und müssen im Krankenhaus ärztlich versorgt werden.
Die Eltern der drei Mädchen waren
2002 in Nigeria bei einem Autounfall gestorben. Ihrer Tante Claudia Omoroghomwan
wurde zusammen mit der Großmutter das Sorgerecht übertragen.
Als ihrer eigenen Tochter eine Geschlechtsverstümmelung drohte, floh
Frau Omoroghomwan im Jahre 2004 mit der zweijährigen Dammiana und
der vierjährigen Sonja in die Bundesrepublik, während die beiden
älteren Mädchen vorerst bei der Großmutter in Nigeria blieben.
Als diese im Jahre 2006 starb, kamen Sophia und Sandra nach.
Die Familie mußte zunächst
in einer Gemeinschaftsunterkunft in Reichenbach leben, die später
aufgrund der hygienischen Zustände geschlossen wurde, und kam nach
Posseck in räumliche Abgeschiedenheit, soziale Isolation und gesellschaftliche
Vereinsamung. Die Kinder hatten in dem abgeschieden im Wald liegenden ehemaligen
Militärcamp keinen Kontakt zu anderen Kindern; ein Schulbesuch war
lange Zeit gar nicht und später nur unter äußerst schwierigen
Bedingungen möglich. Frau Omoroghomwan hat daher immer wieder versucht,
einen Umzug in eine normale Wohnung in eine Stadt genehmigt zu bekommen.
Schließlich sahen sich die drei älteren Mädchen gezwungen,
durch die Flucht aus Posseck selbst ihr Leben zu verändern.
Nachdem die gewaltsame Polizeiaktion
gegen die Kinder öffentliche Aufmerksamkeit erregt hat und Ermittlungen
gegen Polizei und Jugendamt laufen, wird nun von den zuständigen Ämtern
versucht, Frau Omoroghomwan die Kinder zu entziehen. Die Familie wird getrennt.
Die Kinder werden in ein Kinderheim in Chemnitz gebracht, das in einem
anderen Landkreis liegt und für die Mutter schwer erreichbar ist.
Am 13. Juni 2008 kommen sie in das Kinder- und Jugendwohnheim "Burg Sonnenschein"
in Markneukirchen und damit wieder in den Einflußbereich des Jugendamts
des Vogtlandkreises. Ihrer Tante, die sie uneingeschränkt als ihre
Mutter ansehen, wird am 23. Juni 2008 vom Familiengericht Plauen die Vormundschaft
unter formalen Gründen entzogen und auf das Jugendamt übertragen.
Dies geschieht ohne Anhörung der Kinder und der Mutter und ohne die
Betroffenen von dieser Maßnahme zu informieren.
Die Mutter darf die Mädchen nur
einmal im Monat nach Voranmeldung und unter Aufsicht besuchen. Telefongespräche
werden nur einmal pro Woche und auf Deutsch gestattet und als Strafmaßnahme
gestrichen. Auch Anrufe und Besuche von Freunden der Familie werden abgewehrt,
der Anwältin kein Zutritt gestattet. Der Antrag auf eine gemeinsame
Unterbringung in einer Privatwohnung wird abgelehnt mit der Begründung,
daß Frau Omoroghomwan nicht mehr im Familienverband mit den Kindern
lebe.
Am 10. Oktober kommt Frau Omoroghomwan
zu einem unangemeldeten Besuch in das Kinderheim und wird des Hauses verwiesen.
Als die Kinder ihre Mutter hören, springen sie aus dem Fenster, um
zu ihr zu kommen. Sie fühlen sich im Heim und in der Schule diskriminiert
und möchten bei ihrer Mutter leben und nie wieder in ein Kinderheim.
Gemeinsam verbergen sie sich und erscheinen am 21. Oktober hoffnungsvoll
zur Verhandlung vor dem Familiengericht in Plauen.
Als den Mädchen dort erklärt
wird, daß sie wieder in ein Kinderheim sollen falls nicht freiwillig
mit Polizeigewalt und nicht bei ihrer Mutter bleiben dürfen, protestieren
sie laut und machen deutlich, daß sie eher auf der Straße schlafen
werden. Da das Gericht wegen der mutigen Haltung der Kinder und der zahlreich
angereisten UnterstützerInnen die Familie nicht gewaltsam trennen
kann, wird nach sieben Stunden Verhandlungen von einem Polizeieinsatz abgesehen,
jedoch nur unter der Bedingung, daß sie wieder zurück nach Posseck
gebracht werden.
Anfang November 2008 kommt Frau Omoroghomwans
Sohn zur Welt. Kurz darauf kann die Familie das Lager Posseck verlassen
und vorübergehend in eine Wohnung nach Netzschkau bei Reichenbach
ziehen. Wegen der Aufenthaltsbeschränkung der Mutter können sie
den Vogtlandkreis bislang nicht verlassen.
Wegen der Anzeige gegen die Polizei
und das Jugendamt findet im Dezember eine Vernehmung, aber noch keine Entscheidung
statt. Ebensowenig ist bis Januar 2009 über die Rückgabe der
Vormundschaft entschieden, obwohl von Seiten des Gerichts und des Jugendamts
keine Bedenken mehr bestehen.
The VOICE 4.05.08; ND 9.05.08; The VOICE 17.05.08; ND 22.05.08;
Sächsischer Flüchtlingsrat und Opferberatung des RAA Sachsen
27.05.08;
Karawane Sept. 2008; The VOICE 17.09.08;
Karawane und The VOICE 28.09.08;
FP 1.10.08; Claudia Omoroghomwan 2.10.08; Karawane 13.10.08;
The VOICE 14.10; The VOICE 20.10.08; taz Bremen 22.10.08;
Karawane Hamburg ohne Datum;
taz 28.10.08; ND 28.10.08; The VOICE 10.11.08
23. Mai 08
Der türkische Flüchtling Önder Dolutas wird am Flughafen
Frankfurt-Hahn wegen eines Auslieferungsersuchens des türkischen Staates
über Interpol in Haft genommen. Nachdem am folgenden Tag ein Haftrichter
die Festnahme bestätigt, kommt er in die JVA Rohbach nach Wöllstein
in Rheinland-Pfalz. Als Grund für das Auslieferungsbegehren wird eine
Verurteilung von Önder Dolutas zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis
in Abwesenheit angeführt. Daß dieses Urteil wegen "unter Folter
aufgenommenen Aussagen" und festgestellten Unrechtmäßigkeiten
mittlerweile durch höhere Instanzen (Revisionsgericht in Ankara) aufgehoben
wurde, scheint vorerst keine Rolle zu spielen.
Önder Dolutas war aufgrund seiner
oppositionellen politischen Arbeit in der Türkei mehrmals staatlichen
Repressionen und auch der Folter ausgeliefert gewesen. 2001 war ihm die
Flucht nach Großbritannien gelungen. Hier wurde er als politisch
Verfolgter anerkannt und erwarb Anfang diesen Jahres auch die britische
Staatsbürgerschaft.
Wegen der erlittenen Folter und Mißhandlungen
hatte Önder Dolutas mit anderen Personen zusammen ein Verfahren vor
dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg geführt, das
mit der Veurteilung der Türkei zu einer Schmerzensgeldzahlung
an die Betroffenen endete.
2006 war er schon einmal aufgrund eines
türkischen Auslieferungsbegehrens in britische Haft geraten wurde
aber nach wenigen Tagen wieder freigelassen, weil deutlich wurde, daß
ihm bei Auslieferung an seinen Verfolgerstaat Mißhandlung und Gefängnis
drohen.
Die deutschen Behörden brauchen
für diese Erkenntnis länger. Önder Dolutas wird erst nach
viereinhalb Monaten, am 8. Oktober, aus der Haft entlassen.
AT?K 1.6.08; jW 6.6.08; S. Da?elen, S. Wagenknecht 3.7.08;
AT?K 4.9.08; ATIK 19.9.08; ATIK 8.10.08; Önder Dolutas 9.10.08;
Rote Fahne News 10.10.08; ATIK 20.10.08;
AZADI infodienst Nr. 71 Oktober 2008
25. Mai 08
Burg in Sachsen-Anhalt. Als ein 24-jähriger Flüchtling aus
Burkina Faso und sein 31 Jahre alter Freund aus Saudi-Arabien morgens um
2 Uhr die Diskothek "Night Fly" verlassen, sehen sie sich einem Dutzend
Neonazis gegenüber. Mit Provokationen wie "Was willst Du hier, Neger"
werden sie beleidigt, bespuckt und verprügelt.
Der Türsteher der Diskothek greift
nicht ein. Den Angegriffenen gelingt es, mit dem Handy die Polizei zu rufen.
Als die Beamten eintreffen, nehmen sie die verletzten Opfer mit aufs Revier
Personalienfeststellung von den Tätern findet nicht statt.
Im Krankenhaus wird festgestellt, daß
der Asylbewerber erheblich am Auge verletzt ist und sein Freund vor allem
am Knie. Diese Verletzung bedarf einer operativen Behandlung.
Als die Beiden sich bei der Polizei
über deren einseitiges Vorgehen beschweren wollen, wird ihnen von
einem Beamten geantwortet: "Was willst du denn, wir haben dir doch den
Arsch gerettet."
MDZ 30.7.08;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
28. Mai 08
Bundesland Niedersachsen. In der JVA Hannover-Langenhagen zündet
ein 24 Jahre alter Abschiebegefangener gegen 9.25 Uhr die Matratze in seiner
Zelle an. Zwei Beamte, die den Rauch entdekken, können durch schnelles
Handeln den sich wehrenden Mann aus dem Gefahrenbereich herausholen und
in eine entferntere Zelle bringen.
Die gerufene Flughafenfeuerwehr kann
den Brand schnell löschen. Sowohl der Gefangene als auch die Bewacher
klagen über Atembeschwerden und werden von dem Anstaltsarzt medizinisch
behandelt.
Die Polizei ermittelt gegen den Gefangenen
wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Er soll in die Türkei
abgeschoben werden.
Polizei Hannover 28.5.08
29. Mai 08
Bundesland Brandenburg. Ein pakistanischer Asylbewerber befindet sich
in Brandenburg an der Havel nachts auf dem Heimweg, als er hinter sich
Schritte hört. Er dreht sich um, hört Sätze wie "Schwein,
verschwinde von hier!" und wird unmittelbar mit einem Gegenstand auf den
Kopf geschlagen. Die Kopfverletzungen des 44-Jährigen sind so schwer,
daß er erst nach drei Wochen aus dem Krankenhaus entlassen werden
kann.
Der ca. 25 Jahre alte Täter wird
trotz Phantombildsuche nicht gefunden, so daß die Ermittlungen vorläufig
eingestellt werden.
BeZ 31.5.08; TS 31.5.08; jW 31.5.08; Opferperspektive;
www.meetingpoint-brandenburg.de 16.9.08;
www.ad-hoc-news.de 9.1.09
29. Mai 08
Bundesland Mecklenburg Vorpommern. Um 21.00 Uhr wird der 24 Jahre alte
kurdische Flüchtling Z. A. aus seiner Wohnung in Saßnitz abgeholt
und zum Polizeirevier gebracht. Er soll abgeschoben werden.
Seit mehr als einem Jahr ist er psychisch
krank. Zu den anfänglichen Depressionen kamen Angstzustände und
Wahnvorstellungen hinzu. Er hat Angst, vergiftet zu werden, und hört
Befehle aus Büchern. Er leidet unter paranoider Depression. Sein Arzt
hat ihn aus diesem Grunde gestern in der psychiatrischen Station im Klinikum
West Stralsund angemeldet.
Nun besucht ihn der Arzt auf dem Polizeirevier,
weist die Beamten auf den schlechten Gesundheitszustand des Kurden hin,
warnt vor einer Abschiebung in die Türkei und legt den Überweisungsschein
für das Krankenhaus vor. Daraufhin erklärt der anwesende Polizeioberkommissar
dem unter mehreren Psychopharmaka stehenden Herrn A., daß er sich
auch in der Türkei behandeln lassen könne, sofern die Symptome
dort wieder aufträten. Zitat des Beamten: "Dieser widersprach mir
nicht, so daß ich von der Richtigkeit meiner Worte ausgehen mußte."
Z. A. wird noch in der Nacht nach Stralsund
gebracht, ohne zu wissen, was mit ihm geschieht. Er hat über lange
Zeit akute Todesangst und wird erst ruhiger, als er in der Zelle in Stralsund
ein Klopfen aus der Nachbarzelle hört. Am nächsten Morgen wird
er nach Hamburg-Fuhlsbüttel gebracht und nach Istanbul ausgeflogen.
Zwei Tage später kommt Z. A. wegen
seines akuten Gesundheitszustandes in stationäre Behandlung, kann
nach 10 Tagen entlassen werden und muß weiterhin alle zwei Wochen
kontrolliert werden. Diese therapeutische Behandlung wird bald aufhören
müssen, weil die finanziellen Mittel seiner Familie zu Ende gehen.
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt
30. Mai 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 41-jährige
Mongolin unternimmt einen Suizidversuch, nachdem sie von einem Unfall ihres
Mannes in Schweden erfährt. Sie versucht, sich mit einem Handtuch
zu erdrosseln.
Sie war am 18. März von Schweden
nach Deutschland zurückgeschoben worden, wo sie früher ein Asylverfahren
durchgeführt hatte. Die nach Aussagen von Seelsorgern stark depressive
Frau hat Narben an ihrem Arm von früheren Suizidversuchen. Sie wird
in die stationäre Psychiatrie Hedwigshöhe gebracht.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
31. Mai 08
Ausreiselager Motardstraße in Berlin. Um 0.55 Uhr entdeckt der
Mitarbeiter des Wachschutzes einen brennenden Kinderwagen. Es gelingt ihm,
das Feuer zu löschen. Als um 1.55 Uhr erneut ein Kinderwagen im Treppenhaus
brennt, muß wegen der starken Rauchentwicklung die Feuerwehr gerufen
werden. Die Kriminalpolizei nimmt die Ermittlungen auf.
BeZ 1.6.08
31. Mai 08
Bundesland Bayern. Morgens um 3.00 Uhr entwickelt sich in der Diskothek
in Grafenau ein Streitgespräch zwischen einem 20 Jahre alten Asylbewerber
und einem 25-jährigen Mitglied des örtlichen Motorradclubs, nachdem
sich Clubmitglieder an den Tisch der drei Ausländer gesetzt hatten.
Der Deutsche äußert die Meinung, daß Iraker in der Diskothek
nichts zu suchen hätten. Als der Flüchtling sich daraufhin ereifert,
fordert der Wirt ihn und seine beiden Begleiter auf, die Diskothek zu verlassen.
Auch seine beiden Begleiter werden vom Wirt aufgefordert, diesen Raum zu
verlassen.
Der Flüchtling begibt sich auf
den Weg zu seinem Flüchtlingsheim. Nach ca. 100 Metern an einer Brücke
entsteht ein erneuter Wortwechsel mit dem Motorradclubmitglied, der sich
aus seiner Gruppe löst und auf den Flüchtling zugeht. Dieser
flüchtet zu einer Gruppe, die sich vor einem Lokal aufhält, entreißt
einem der Gäste ein Weinglas und wirft es in Richtung des Verfolgers.
Dann flüchtet er der 25-Jährige hinterher. Als er den Iraker
einholt, entsteht ein Handgemenge, in dessen Verlauf beide eine Böschung
herunterrollen. Dann schlägt der Ältere auf den Jüngeren
ein und würgt ihn bis zur Bewußtlosigkeit.
Bekannte des Täters ziehen ihn
von seinem Opfer weg, so daß der Asylbewerber seinen Weg fortsetzen
kann.
Noch am selben Tag erstattet der Flüchtling
Anzeige. Aufgrund der Ermittlungen einer 12-köpfigen Arbeitsgruppe
der Polizei wird der 25 Jahre alte Zimmerer vorläufig festgenommen.
Polizei Passau 1.6.08
Mai 08
Flughafen Frankfurt am Main. In einem dritten Versuch soll Frau K.
aus Niedersachsen nach Kasachstan abgeschoben werden. Sie ist im 5. Monat
schwanger und nahm bisher aufgrund ihrer Heroinabhängigkeit an einem
Methodon-Programm teil. Am Morgen hat sie die letzte Dosis eingenommen.
Frau K. ist völlig mittellos und hat keine Angehörigen in Kasachstan.
Allein der lange Flug mit einem Zwischenstop in Moskau, beginnende Entzugserscheinungen
und ein Abbruch der Substitutionstherapie könnten für Mutter
und Kind schwere gesundheitliche Folgen haben.
Erst auf Nachfrage der Abschiebebeobachterin
wird die Bundespolizei veranlaßt, bei der Ausländerbehörde
nachzufragen, inwieweit die Fortsetzung der Therapie von Frau K. in Kasachstan
überhaupt gewährleistet ist. Die Ausländerbehörde zitiert
aus einem Antwortschreiben des kasachischen Außenministeriums, aus
dem hervor geht, daß es dort keine Substitution mit Methadon gibt
allerdings eine "Pharmakotherapie" und kostenlose Behandlungsplätze
für Heroinabhängige. Diese Erklärung hatte der Ausländerbehörde
ausgereicht, um die Abschiebung einzuleiten.
Aus unbekannten Gründen wird die
Abschiebung von Frau K. kurz vor dem Abflug abgebrochen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
Anfang Juni 08
Flughafen Frankfurt am Main. Die 19-jährige Romni Dijana G. wird
mit ihrem zweijährigen Sohn Ismail nach Montenegro abgeschoben. Frau
G. ist in der BRD geboren und hat in Montenegro keine Angehörigen
auch spricht sie die Sprache nicht.
Eine Hilfsorganisation in Montenegro
erklärt gegenüber der Abschiebebeobachterin, daß eine Unterbringung
maximal für einige Tage möglich ist, danach stünde die schwangere
Frau mit dem Kleinkind auf der Straße und sei obdachlos.
Abschiebebeobachtung FFM 2008;
FRat NieSa 16.6.08
4. Juni 08
Bundesland Brandenburg. Als ein 39 Jahre alter Asylbewerber aus Kamerun
in Potsdam am Schlaatz einen Wagen der Strassenbahn-Linie 92 am Magnus-Zeller-Platz
besteigen will, wird er von einem aussteigenden Fahrgast als "Neger" beleidigt
und ins Gesicht geschlagen. Er trägt Schwellungen an der linken Wange
davon.
Der von dem Tramfahrer gerufenen Polizei
gelingt es schnell, den alkoholisierten 30-jährigen Täter festzunehmen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung wird
eingeleitet.
Polizei Potsdam 6.6.08;
Opferperspektive
4. Juni 08
Abschiebegefängnis Rottenburg in Baden-Württemberg. Der Gesundheitszustand
des 34 Jahre alten kurdischen Gefangenen Abdurrahman Adigüzel ist
nach vierwöchigem Hungerstreik derart desolat, daß er in das
Gefängniskrankenhaus Hohenasperg transportiert werden muß.
Er war am 6. Mai aufgrund einer Vorladung
bei der Ausländerbehörde in Kornwestheim verhaftet und in Abschiebehaft
genommen worden. Hier hatte er umgehend mit dem Hungerstreik begonnen.
Im Gefängniskrankenhaus beendet er den Hungerstreik und kommt zurück
in die JVA Rottenburg.
Abdurrahman Adigüzel war lange
Zeit für die PKK politisch aktiv, bis der Verfolgungsdruck so groß
wurde, daß er die Türkei verlassen mußte. Im Jahre 2006
kam er in die BRD und beantragte Asyl. Dieses wurde trotz Vorlage von
Beweisen, daß er in der Türkei polizeilich gesucht wird als
unglaubwürdig abgewiesen. Erst nach einer erneuten Vorlage von Dokumenten,
die seine politische Verfolgung in der Türkei belegen, wurde entschieden,
daß er bis zum Abschluß des Asylverfahrens nicht abgeschoben
werden darf. Auch im deutschen Exil war er mehrmals öffentlich aufgetreten
hatte auch in dem kurdischen Fernsehsender Roj-TV gesprochen. Bei einer
Abschiebung droht dem Mann ein Strafverfahren wegen Unterstützung
der PKK.
Am 3. August wird Abdurrahman Adigüzel
aus der Abschiebehaft entlassen.
ISKU 15.5.08; jW 19.5.08;
SchwT 5.6.08; stattweb.de 5.6.08;
jW 6.6.08; indymedia 10.6.08;
AZADI infodienst Nr. 66 Mai 2008;
AZADI infodienst Nr. 69 August 2008;
Dr. Gerhard Härdle Rechtsanwalt
9. Juni 08
Am Nachmittag erscheint die Polizei in einem Bremer Jugendwohnheim,
nimmt einen 14 Jahre alten kurdischen Flüchtling fest und bringt ihn
in Abschiebehaft.
Rechtsanwältin Christine Graebsch,
die in der Bremer Abschiebungshaft zusammen mit Studierenden eine wöchentliche
Rechtsberatung anbietet, wird von der Hafteinrichtung trotz Nachfrage und
entsprechender sonstiger Gepflogenheit nicht darüber informiert, daß
der Minderjährige sich in Haft befindet, obwohl dies exakt während
der üblichen Rechtsberatungszeit der Fall ist. Am nächsten Tag
wird der Jugendliche nach Tschechien abgeschoben. Kenntnis davon erlangt
die Anwältin deshalb erst, als er sich im Polizeifahrzeug bereits
auf der Höhe von Dresden befindet. Der Eilantrag zum Verwaltungsgericht
wird mangels Bevollmächtigung abgelehnt, weil die Amtsvormündin
sich ausdrücklich für eine Abschiebung nach Tschechien eingesetzt
habe.
Sein 13-jähriger Freund, mit dem
er auf dem Landwege von der Türkei über Tschechien in die BRD
geflohen war, und mit dem er zusammen im Wohnheim lebte, taucht daraufhin
unter. Die vom Familiengericht zum Schutz der Minderjährigen eingesetzte
Amtsvormündin, eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, hatte bis zu diesem
Tag mit Beiden nicht ein einziges Mal gesprochen.
Als die Anwältin eine Vollmacht
für den 13-jährigen Kurden vom Jugendamt beantragt, wird dies
abgelehnt mit den Worten "Kein Bedarf!". Dies, obwohl der Junge selbst
der Juristin schriftlich niedergelegt hatte, daß er von ihr vertreten
werden will. Er versucht mit ihrer Hilfe aus seiner aufenthaltsrechtlich
unsicheren Situation herauszukommen. Der Antrag auf Überprüfung
einer Abschiebung nach Tschechien durch das Verwaltungsgericht und unter
anwaltlicher Begleitung wird stets abgelehnt.
Nach einer viele Wochen währenden
juristischen und politischen Auseinandersetzung kann schließlich
erreicht werden, daß der Jugendliche von einem ehrenamtlichen Vormund
vertreten wird. Ein Arzt hat zwischenzeitlich festgestellt, daß der
Junge unter einer post-traumatischen Belastungsstörung leidet.
Christine Graebsch Rechtsanwältin;
taz-nord 13.6.08
10. Juni 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 31 Jahre alte Vietnamesin
wird aus der Haft entlassen. Sie ist schwanger und hat während ihrer
40-tägigen Haftzeit so sehr an Gewicht verloren, daß Folgen
für das ungeborene Kind nicht auszuschließen sind.
Die Entlassung erfolgt nach einer Eingabe
der Seelsorgerin an die Leiterin der Ausländerbehörde.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Mitte Juni 08
Bundesland Baden-Württemberg. Der kurdische Flüchtling Nurettin
Petek wird in seiner Heilbronner Wohnung von der Polizei festgenommen und
kommt in Auslieferungshaft in die JVA Stuttgart-Stammheim.
Nurettin Petek, der als Dorfvorsteher
in Kayabaglar (Zokayde) in Siirt tätig war und sich im Jahre 2001
für zwei Monate wegen angeblichen Waffenbesitzes in türkischer
Haft befunden hatte, ist seit 2002 anerkannter politischer Flüchtling
in der BRD.
Im Falle seiner Auslieferung droht ihm
eine Gefängnisstrafe von vier Jahren, zu der er unterdessen in der
Türkei verurteilt wurde.
Nûçe 11.7.08;
AZADI infodienst Nr. 68 Juli 2008
21. Juni 08
Bundesland Bayern. In der Flüchtlingsunterkunft am Schollenteich
in Hof wird morgens um 2.00 Uhr ein Zimmermannshammer durch ein geschlossenes
Fenster im Erdgeschoß geworfen.
Der Hammer landet unter einem Tisch
in der Mitte des Raumes. Die 26 Jahre alte Bewohnerin kommt mit dem Schrecken
davon.
FrP 23.6.08
22. Juni 08
Nordhausen in Sachsen-Anhalt. Drei Asylbewerber sind gegen Mitternacht
auf dem Weg zum Nachtgebet in den Räumen der muslimischen Gemeinde.
Der 19-jährige Pakistani, der 26-jährige Marokkaner und der 27-jährige
Ukrainer tragen entsprechende Kleidung und Gebetsmützen, so daß
sie äußerlich als Muslime zu erkennen sind.
Von zwei Neonazis werden sie zunächst
verbal angegriffen mit Formulierungen wie "Geht zurück in euer Land!"
und "Verpißt euch!" Dann schlägt einer der beiden mit einem
Baseballschläger zu und verletzt den Ukrainer, der den Schlag gegen
den Kopf abwehren will, am Ellenbogen.
Als die beiden anderen Asylbewerber
ihm zu Hilfe eilen, setzen sich die Neonazis in ihr Auto und fliehen. Die
inzwischen informierte Polizei leitet umgehend eine Fahndung ein und stellt
den Fahrer des Wagens nach einer Verfolgungsjagd. Der zwischendurch ausgestiegene
Täter wird einige Tage später gefaßt. Beide Neonazis werden
von den Angegriffenen bei einer Gegenüberstellung identifiziert, und
die Kriminalpolizei nimmt die Ermittlungen auf.
Im Januar 2009 ist nicht bekannt, ob
Anklage erhoben wird.
ND 23.6.08;
art-ndh aufklärung und recherche team nordhausen
30. Juni 08
Balingen in Baden-Württemberg. Als seine Frau nicht nach Hause
kommt, wird der Ehemann unruhig und bittet Freunde um Hilfe. Diese finden
die Kurdin am späten Abend am Eyach-Ufer. Sie hat Benzin dabei und
hantiert mit einem Feuerzeug. Den Freunden gelingt es, sie davon abzubringen,
sich zu verbrennen.
Wenige Stunden zuvor haben die kurdischen
Eheleute vom Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofes erfahren, durch
das die Entscheidung des Sigmaringer Verwaltungsgerichts aufgehoben wurde.
Damit ist die Abschiebung ihres 27 Jahre alten Sohnes gerichtlich wieder
zugelassen.
Seit 1990 befindet sich die Familie
in der BRD, und als im Jahre 2000 die ersten Abschiebungsverfügungen
verschickt wurden, bekam sie Kirchenasyl in Balingen. Immer wieder war
es der Familie gelungen, sich den Abschiebebehörden zu entziehen,
bis die Frau und die Tochter einen Aufenthalt bekamen der Mann und der
Sohn jedoch weiter nur geduldet waren. Vor allem in dem jahrelangen inoffiziellen
Aufenthalt des Sohnes sahen die Mannheimer Richter keine Voraussetzung
für eine weitere Duldung.
Im Januar 2009 hat die Härtefallkommission
sich für ein Bleiberecht des Sohnes entschieden. Das Votum des Innenministers
steht allerdings noch aus.
Südwest aktiv 2.7.08;
Katholisches Pfarramt Heilig Geist in Balingen
5. Juli 08
Bundesland Bayern. Auf dem ersten Tag des Bürgerfestes in Bayreuth
kommt es zwischen einem 19-jährigen Deutschen und einem gleichaltrigen
Flüchtling aus Aserbeidschan zu einem Streitgespräch. Als der
Deutsche ein Messer herauszieht, schlägt der Flüchtling mit einer
Bierflasche zu. Daraufhin sticht der Deutsche zweimal zu und trifft den
Flüchtling in der linken Brust.
Nur durch eine sofortige Notoperation
im Bayreuther Klinikum kann das Leben des Flüchtlings gerettet werden.
Der Inhalt des Streites zwischen den
beiden alkoholisierten Männern war eine handgreifliche Auseinandersetzung
einer deutschen Gruppe und einer Gruppe von Asylbewerbern, die vor einer
Woche passierte. Es hatte nach dem Europameisterschaftsspiel Deutschland
Türkei begonnen, als einer der Asylbewerber sich eine türkische
Nationalflagge umgebunden hatte, was die Deutschen nicht tolerieren wollten.
Daraus hatte sich eine Schlägerei entwickelt.
Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilt
den Messerstecher am 12. Januar 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung
zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Angeklagte kommt nach
einem halben Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß.
Polizei und StA Bayreuth 6.7.08;
DK 7.1.09; FP 8.1.09;
DK 12.1.09; NN 12.1.09;
FP 13.1.08; NBK 21.1.09;
Bericht des Betroffenen
13. Juli 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der 33 Jahre alte kurdische Flüchtling
Ömer Berber wird in Aachen im Rahmen einer Polizeikontrolle festgenommen
und kommt aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Türkei
in die JVA Köln-Ossendorf in Auslieferungshaft.
Ömer Berber hat wegen seiner politischen
Aktivitäten mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen gesessen.
Nach den Überfällen des türkischen Militärs auf die
Gefängnisse am 19. Dezember 2000 wurde er in F-Typ-Isolation genommen.
Hier beteiligte er sich an dem Todesfasten der Gefangenen. Als er wegen
seines schlechten Gesundheitszustandes für kurze Zeit Haftverschonung
bekam, nutzte er die Gelegenheit und flüchtete außer Landes.
In Frankreich stellte er den Antrag
auf politisches Asyl, der am 5. November 2003 entsprechend der Genfer Menschenrechtskonvention
positiv entschieden wurde. Damit verbunden ist auch der Abschiebeschutz
in das Verfolgerland. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme durch deutsche Beamte
ist er in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Frankreich für die
nächsten zehn Jahre.
Am 15. August wird er aus der Untersuchungshaft
entlassen.
AvEG-Köln 20.7.08;
indymedia 20.7.08;
AZADI infodienst Nr. 68 Juli 2008
16. Juli 08
Bundesland Bayern. Im Haftraum B 105 der Justizvollzugsanstalt Nürnberg
fügt sich der 23-jährige Untersuchungsgefangene David S. aus
Armenien in der Nacht mit einer Rasierklinge tiefe Schnittwunden an beiden
Unterarmen und den Armbeugen zu. Dann ruft er um Hilfe und drückt
um 2.40 Uhr auf den Alarmknopf. Mitgefangene hören dies aus der Einzelzelle
des 23-Jährigen und einer von ihnen betätigt ebenfalls den Notrufknopf.
Zwei Justizbeamte öffnen die Klappe
an der Zellentür und werfen einen Blick auf den stark blutenden Mann,
der sie um Hilfe bittet. Sie entfernen sich wieder, und es dauert eine
knappe halbe Stunde, bis ein Sanitäter und eine Sanitäterin erscheinen.
Von ihnen wird der Anstaltsarzt telefonisch informiert, der zu diesem Zeitpunkt
daheim ist. Per Ferndiagnose erteilt er dem Sanitäter die Anweisung,
die Wunden mit Klammerpflastern zu versorgen.
Dann wird der Schwerverletzte mit einem
Rollstuhl in die Krankenabteilung gebracht, wo eine provisorische Erstversorgung
der Wunden gemacht wird. Bei dem anschließenden Transport des Gefangenen
in einen "Gefängnisraum ohne gefährliche Gegenstände" verliert
David S. das Bewußtsein. Daraufhin verständigt ein Vollzugsbeamter
um 3.44 Uhr einen Notarzt vom Bayerischen Roten Kreuz.
Als der Notarzt zehn Minuten später
eintrifft, ist David S. tot. Die Obduktion ergibt, daß er an den
Folgen des starken Blutverlustes gestorben ist.
Zusammen mit seinen Eltern war David
S. im Februar 2000 als 15-Jähriger aus Armenien in die Bundesrepublik
gekommen. Wegen ihrer Krankheiten erhielten die Eltern im Februar 2006
erstmals eine Aufenthaltserlaubnis und im Frühjahr 2007 auch einen
Paßersatz. Da ihr Sohn inzwischen volljährig geworden war, betrieb
die Ausländerbehörde Nürnberg seine Abschiebung, belegte
ihn mit einem Arbeitsverbot und verpflichtete ihn, in einer Gemeinschaftsunterkunft
zu wohnen. Dies stellte für ihn eine besondere Härte dar, denn
er hing sehr an seinen Eltern und betreute regelmäßig seine
an Asthma erkrankte Mutter.
Am 18. Februar 08 kam die Kriminalpolizei um 6.30 Uhr in die Wohnung
der Familie. Der Vater war bei der Arbeit, David bei seiner Mutter. Er
wurde festgenommen wegen des Verdachts, an einem Raubüberfall beteiligt
gewesen zu sein. Als seine Mutter einen schweren Asthma-Anfall bekam, durfte
der Sohn ihr keine Medikamente geben. Stattdessen riefen die Beamten einen
Notarzt.
In der Haft unterlag David S. einer
strengen Kontaktsperre; er durfte seine Eltern weder sehen noch mit ihnen
telefonieren. Das Amtsgericht Nürnberg lehnte eine vom Rechtsanwalt
beantragte Besuchserlaubnis für den Vater ab mit der Begründung,
"dass die Besuchserlaubnis aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht erteilt
werden kann, was mit dem Zweck der Haft nicht vereinbar ist gem. §
119 Abs. 3 StPO". Er sei dringend verdächtig, zusammen mit derzeit
noch nicht bekannten Personen einen schweren Raub begangen zu haben, sage
zur Sache aber nicht aus, so daß Verdunkelungsgefahr bestehe.
Am 15. Juli 08 sollte ein Haftprüfungstermin
stattfinden. David S. machte sich Hoffnungen, freigelassen zu werden. Doch
zwischenzeitlich wurde Anklage erhoben und der Haftprüfungstermin
deshalb gestrichen. Die Eltern interpretieren den Suizidversuch in der
darauf folgenden Nacht als einen Hilferuf ihres Sohnes nach Kontakt zu
ihnen.
Gegen die JVA Beamten und gegen
das medizinische Personal stellen die Eltern eine Strafanzeige wegen eines
Tötungsdelikts aufgrund Unterlassung, fahrlässiger Tötung
und unterlassener Hilfeleistung.
NN 9./10.8.08; Abendzeitung Nürnberg 25.8.08;
Bündnis Aktiv für Menschenrechte;
Bernd Ophoff Rechtsanwalt
21. Juli 08
Im sächsischen Bahren hält um 0.25 Uhr ein Audi auf dem Vorplatz
des Flüchtlingsheimes. Die vier Insassen brüllen rassistische
Parolen, und nach einer kurzen Diskussion mit den Verantwortlichen des
Heimes entfernen sie sich wieder. Die Polizei nimmt die Ermittlungen auf.
AMAL Sachsen (Polizei Westsachsen)
22. Juli 08
In Baden-Württemberg wird der togoische Asylbewerber I. Z. nach
fünfjährigem Aufenthalt in der BRD von zwei Polizisten festgenommen
und zur Abschiebung zum Flughafen Frankfurt am Main gebracht. Gleich nach
der Landung in Togo wird er verhaftet und brutal verhört. Nachdem
er unter Auflagen nach drei Tagen freigelassen wird, flieht er nach Ghana
und informiert von dort aus Freunde in der BRD.
Arbeitskreis Asyl Stuttgart Dezember 08;
Bericht von Freunden
25. Juli 08
Helbigsdorf im Bundesland Sachsen. Um 23.30 Uhr fährt ein weinroter
VW-Kleintransporter vor das Flüchtlingsheim. Die Insassen steigen
aus und brüllen "Sieg Heil" und "Ausländer raus!" Die Polizei
beginnt Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen.
RAA Sachsen (Polizei Sachsen);
AMAL Sachsen (SäZ 25.7.08)
5. August 08
Bundesland Baden-Württemberg. Im Abschiebetrakt in der JVA Rottenburg
entzündet um ca. 20 Uhr der 20 Jahre alte kurdische Gefangene Ali
Bal die Zelle in der Absicht, sich selbst zu töten. Der Brand wird
entdeckt, seine Zelle geöffnet, und er kommt mit einer Rauchgasvergiftung
und Schnittverletzungen am Oberkörper in die Tübinger Medizinische
Klinik.
Der Transport von weiteren fünf
Gefangenen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus bereitet
den Verantwortlichen auch am späten Abend noch "Schwierigkeiten",
weil es ihnen nicht gelingt, die zur Bewachung nötigen Polizisten
frühzeitig zu rekrutieren.
Nach notärztlicher Versorgung wird
der 20-Jährige einem Haftrichter vorgeführt, der die Einweisung
in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg entscheidet. Hier steht Ali
Bal, "weil eine Suizidgefahr nicht ausgeschlossen" ist (Oberstaatsanwaltschaft)
zunächst eine Woche lang unter Kontaktsperre und besonderer Beobachtung.
Der junge Mann, der aus einer kurdisch-alevitischen
Familie kommt und der im Alter von 10 Jahren mit seiner Mutter in die BRD
geflohen war, hat große Angst vor einer Abschiebung in die Türkei.
Er ist zudem Pazifist und Militärdienstverweigerer und rechnet mit
erheblichen Repressionen.
Als er im Jahre 2005 volljährig
geworden war, sollte er im August des Jahres in die Türkei abgeschoben
werden. Bei dem Versuch wurde ihm von den Beamten die Nase gebrochen, wodurch
die Abschiebung zunächst verschoben werden mußte.
Am 17. Oktober 2005 erfolgte dann tatsächlich
seine Abschiebung nach Istanbul. Direkt nach der Landung war er noch
auf dem Flughafen verhört und geschlagen worden.
Nach seiner Entlassung gelang ihm einige
Tage später die Flucht in die BRD, und er konnte zunächst zu
seiner Mutter und seinen Geschwistern zurückkehren.
Nach dem Suizidversuch in der JVA Rottenburg
ermittelt die Oberstaatsanwaltschaft gegen den Flüchtling wegen "versuchter
schwerer Brandstiftung". Da er weiterhin von der Abschiebung bedroht ist,
befindet er sich in einer extremen psychischen Ausnahmesituation.
Am 28. August 2008 erscheinen Polizisten
im Haftkrankenhaus Hohenasperg und erklären ihm, daß sie ihn
zurück in die JVA Rottenburg bringen wollen. Tatsächlich fahren
sie ihn zum Flughafen Stuttgart, fesseln ihn an Händen und Füßen
und zwingen ihn trotz versuchter Gegenwehr in das Flugzeug. Unter Bewachung
von zwei Polizisten und einem Arzt wird er nach Istanbul ausgeflogen.
Obwohl der Arzt ihn mit dem Vermerk,
daß er suizidgefährdet sei, an die türkischen Behörden
übergibt, wird er umgehend und über einen Zeitraum von ca. vier
Stunden verhört und immer wieder geschlagen. Ihm wird aufgrund seines
Geburtsortes Unterstützung des kurdischen Widerstands vorgeworfen.
Verletzt und Blut spuckend, ohne Geld und Papiere erfolgt dann seine Entlassung
unter der Auflage, sich in zehn Tagen bei der zuständigen Miltärkaserne
einzufinden.
Auf der Straße ist er völlig
perspektivlos. Seine Mutter und seine Geschwister leben in der BRD der
Vater ist tot. Er bittet einen Taxifahrer um Hilfe, der ihn zu einer Familie
bringt, die ihn vorerst bei sich aufnimmt. Auch hier äußert
er weiterhin Suizidabsichten.
Im September 2008 wird er zum Militärdienst
gezwungen. Auch hier muß er Schläge und Schikanen erleiden und
versucht erneut, sich das Leben zu nehmen. Er kommt für kurze Zeit
ins Militärkrankenhaus.
Berichte des Betroffenen; SchwT 6.8.08;
RGA 8.8.08; SchwT 8.8.08; SchwT 17.8.08;
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg 18.8.08;
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg 31.8.08;
FRat BaWü 2.9.08; FRat BaWü 9.10.08
5. August 08
Bundesland Niedersachsen. Bei einer Vorführung auf dem türkischen
Konsulat in Hannover springt ein 38 Jahre alter Abschiebegefangener aus
dem ersten Obergeschoß ins Freie und flieht.
Sechs Tage später wird er an einem
Kiosk verhaftet und kommt zurück in die JVA Hannover.
Polizei Hannover 12.8.08
6. August 08
Berlin Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Um 10.15 Uhr wird der 19 Jahre
alte vietnamesische Flüchtling N. T. D. vor einem Supermarkt in der
Marchwitzastraße von einem Deutschen bestohlen, angegriffen und zusammengeschlagen.
Dann ruft der 35-jährige Angreifer die Polizei an, teilt mit, daß
er einen "vietnamesischen Zigarettenhändler" festhalte und droht:
"Regelt Ihr das oder muß ich das selbst erledigen?" Danach rammt
er dem Vietnamesen ein Messer in die Brust und rennt nach Hause.
Noch vor Ort kann der Schwerverletzte
reanimiert werden, kommt ins Unfallkrankenhaus Marzahn und erliegt seinen
schweren Verletzungen während der Not-Operation.
Der Täter hatte gegenüber
Bekannten mehrmals gegen "diese Fidschis" (VietnamesInnen) gehetzt und
Gewalttaten angedroht. Nach dem Mord wird er in den meisten Zeitungen als
"psychisch labil" und "drogenabhängig" beschrieben. Einen Tag nach
dem Mord wird er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Polizei Berlin 6.8.08;
Antifa Bündnis Marzahn-Hellersdorf 7.8.08;
TS 7.8.08; BK 7.8.08;
ND 7.8.08; BM 7.8.08; ABM 7.8.08; rbb-online 7.8.08;
TS 8.8.08; jW 8.8.08; JWB 14.8.08;
Antifa Bündnis Marzahn-Hellersdorf 16.8.08;
Beratungsstelle Reistrommel;
Integrationsbeauftragte Marzahn-Hellersdorf
15. August 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die 38 Jahre alte L. M. wird am 5.
Tag ihres Krankenhaus-Aufenthaltes von Beamten der Ausländerbehörde
in Begleitung eines Arztes aus der geschlossenen Abteilung der psychiatrischen
Klinik Lippstadt (LWL) geholt. Die psychisch schwer kranke und unter Psychopharmaka
stehende Frau wird dann einem Haftrichter des Amtsgerichts Warendorf vorgeführt,
der ohne Kenntnis der aktuellen Herkunft der Kranken Sicherungshaft zwecks
Abschiebung verordnet.
Zeitgleich ist ein Mitarbeiter des Jugendamtes
im Auftrag der Ausländerbehörde unterwegs, um die Kinder der
Frau, den achtjährigen Luigi, die 14-jährige Laura und den 15-jährigen
Leonard, bis zur Abschiebung "in Obhut zu nehmen". Da der Jugendamtsbeamte
dies im Anblick der psychischen Verfassung der Kinder ablehnt, beläßt
er sie in der Wohnung, zumal sie zugesagt haben, daß sie "freiwillig"
mitgehen würden, wenn die Mutter abgeschoben wird.
Am nächsten Tag werden die Kinder
um 5.00 Uhr zu Hause abgeholt und sehen ihre Mutter am Flughafen Düsseldorf
wieder, die aus der Polizeihaft herangefahren wird. Um 11.00 Uhr untersagt
das Oberverwaltungsgericht Münster die Abschiebung der Familie, nachdem
sich die Richterin bei dem behandelnden Oberarzt der LWL-Klinik erkundigt
hatte.
Die Abschiebung wird abgebrochen, und
Frau M. kann mit den Kindern wieder nach Hause. Noch am gleichen Tag wird
sie zurück ins Krankenhaus gebracht, aus dem sie erst am 10. September
entlassen werden kann.
Einen Tag nach dem Abschiebeversuch
bekommt Frau M. die Mitteilung des Sozialamtes, daß sie mit den Kindern
in ein Flüchtlingsheim in Beckum umziehen soll. Erst nach Intervention
des behandelnden Arztes kann erreicht werden, daß die Familie ab
10. Oktober eine kleine abgeschlossene Wohnung beziehen kann allerdings
in einer Obdachlosen-Unterkunft.
Frau M. war 1994 mit ihrem damals einjährigen
Sohn ihrem Ehemann in die BRD gefolgt, der bereits ab 1991 in Baden-Württemberg
lebte und arbeitete. Mit einem Visum eingereist, bekam die Familie dann
größtenteils Duldungen. Als der Ausreisedruck der Behörden
sich deutlich verstärkte und zudem im Kosovo Krieg herrschte, stellten
sie Anträge auf Asyl. Dies hatte zur Folge, daß sie umgehend
nach Warendorf in Nordrhein-Westfalen umverteilt wurden.
Aufgrund des Ausreisedruckes der Behörde
gingen sie im Jahre 2000 "freiwillig" in den Kosovo zurück
kamen dann aber enttäuscht in den Jahren 2002 und 2004 zurück,
weil es dort für sie unmöglich war, eine wirtschaftliche Existenz
zu entwickeln. Zudem ging es Frau M., die seit Jahren an psychischen Problemen
litt, zunehmend schlechter.
Durch den Kosovo-Aufenthalt hatten sie
die Bedingungen für Altfallregelungen verwirkt.
Als am 5. Oktober 2006 Herr M. verhaftet
wurde und in Abschiebehaft kam, brach Frau M. zusammen und kam ins Allgemeinkrankenhaus
in Beckum. Dort wurde sie am Morgen des 12. Oktober von Beamten der Ausländerbehörde
herausgeholt und zum Flughafen gebracht. Die Behörde wollte die Eheleute
ohne ihre Kinder abschieben.
Durch Intervention von UNHCR und UNMIK
wurde die Einreise in den Kosovo von Frau M. abgelehnt ihr Mann wurde
allein ausgeflogen. Frau M. kam in das psychiatrische Krankenhaus St. Rochus
nach Telgte.
Durch die Abschiebung des Vaters und
Ehemanns verlor die Familie ihre wirtschaftliche Existenz. Erstmalig in
den Jahren ihres Aufenthaltes in der BRD mußte die Familie Sozialhilfe
beantragen.
Aufgrund der Umstände um die Abschiebung
der Eltern erkrankte die damals 12-jährige Laura und befindet sich
seither in kinderpsychiatrischer Behandlung.
Ein weiterer, für Mutter und Tochter
traumatisierender Vorfall fand am 5. Juli 2007 statt. Die Ausländerbehörde
hatte geplant, die Familie ohne Vorankündigung nachts zur Abschiebung
aus der Wohnung zu holen. Sie brachen die Wohnungstür auf und verwüsteten
die Wohnung, zerschlugen eine Scheibe. Zufälligerweise waren Frau
M. und die Kinder in dieser Nacht bei Verwandten.
Aufgrund dieses Ereignisses verschlechterte
sich der psychische Gesundheitszustand von Frau M. dermaßen, daß
sie am 10. Juli in die geschlossene Abteilung der psychiatrischen Klink
Lippstadt (LWL) eingeliefert wurde. Bei der Tochter wurde sowohl von dem
behandelnden Arzt als auch von der behandelnden Therapeutin eine Posttraumatische
Belastungsstörung festgestellt ausgelöst durch das Verhalten
der Ausländerbehörde und die gewaltsame Trennung vom Vaters.
Werner Weigelt Rechtsanwalt;
Bericht der Betroffenen;
LT NRW Plenarprotokoll 14/88
18. August 08
Potsdam. Am Montagabend gegen 22 Uhr wird ein 46-jähriger Vietnamese
im Asylbewerberheim Lerchensteig von zwei vietnamesischen Bekannten mit
schweren Kopfverletzungen aufgefunden. Am nächsten Tag stirbt er im
Krankenhaus.
Die Polizei hat keinen Verdacht auf
ein Verbrechen, ordnet aber eine Obduktion an. Dabei werden ältere
Kopfverletzungen und Blutgerinnsel festgestellt.
MAZ 20.8.08; PNN 21.8.08;
Henri Kramer Journalist
23. August 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 29 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Libyen sammelt auf der Etage Tabletten von Mitgefangenen zusammen,
schluckt sie und legt sich ins Bett. Die Mitgefangenen verständigen
die Wache, und der Libyer kommt ins Krankenhaus Hedwigshöhe.
Hier berichtet er, daß er lieber
sterben wolle, als weiterhin eingesperrt zu sein. Die Ärzte diagnostizieren
bei dem offensichtlich psychisch kranken Mann, dessen Körper von unzähligen
Narben (Schnitt- und Schußverletzungen) übersät ist, daß
eine "Retraumatisierung durch Eingesperrtsein" vorliegt. Nach einer medikamentellen
Ruhigstellung mit Psychopharmaka kommt er noch am gleichen Tag in die Abschiebehaft
zurück und steht hier bis zum 1. September in einer Überwachungszelle
"unter besonderer Beobachtung". Dann kommt er zurück auf seine Etage.
Die Gefängnis-Psychologin überweist
ihn abermals in den Überwachungstrakt, als er wieder deutlich verhaltensauffällig
wird. Seit dem 17. September ist er erneut im Krankenhaus Hedwigshöhe
in stationärer Behandlung. Obwohl er zwei Tage später offiziell
aus der Abschiebehaft entlassen wird, wird er bis zu seiner Entlassung
aus dem Krankenhaus weiterhin polizeilich bewacht.
Der Mann war am 31. Juli in die BRD
eingereist, und schon am Flughafen hatte die Bundespolizei ihn an die Ausländerbehörde
verwiesen, wo er einen Asylantrag hätte stellen können. Dies
tat er jedoch nicht, wurde acht Tage später von der Polizei nach einem
Diebstahl festgenommen und ins Abschiebegefängnis gebracht. Da er
im Besitz eines Visums von Großbritannien ist, sollte er dorthin
zurückgeschoben werden.
Noch dreimal wird der Libyer von der
Polizei festgenommen und jeweils im Schnellverfahren abgeurteilt. Im Januar
2009 sitzt er wegen Diebstahls im Haftkrankenhaus Plötzensee. Der
Rechtsanwalt hat gegen die gerichtliche Entscheidung Berufung eingelegt,
weil der Libyer laut Gutachten vermindert schuldfähig ist.
Polizei Berlin 24.8.08;
BeZ 25.8.08; TS 25.8.08; Welt 25.8.08; ND 25.8.08;
Thomas Krautzig Rechtsanwalt
25. August 08
In Baden-Württemberg wird die togoische Asylbewerberin C. K. aus
der Abschiebehaft des Frauengefängnisses Schwäbisch Gmünd
von Polizisten abgeholt und zur Abschiebung zum Flughafen Frankfurt am
Main gebracht. Der Pilot der vorgesehenen Maschine verweigert jedoch ihre
Mitnahme, weil sie sichtlich sehr krank ist.
Daraufhin wird C. K. in die Haftanstalt
zurückgebracht und am 2. Oktober 08 nach Togo abgeschoben, obwohl
das Bundesamt genau für diesen Tag in Ulm eine Verhandlung über
ihren Asylfolgeantrag angesetzt hatte.
Arbeitskreis Asyl Stuttgart Dezember 08;
Bericht von Freunden
12. September 08
Bundesland Sachsen. In Oppach im Kreis Görlitz werden um kurz
vor Mitternacht zwei Flaschen aus einem Personenwagen heraus auf das Flüchtlingsheim
geworfen. Die Flaschen, in denen sich brennbare Flüssigkeit befindet,
zerschellen an der Außenwand und verursachen ein Feuer das dann
selbstständig erlischt. Die BewohnerInnen kommen mit dem Schrecken
davon.
Da ein rassistischer Grund für
diesen Brandanschlag nicht auszuschließen ist, nehmen Kriminalpolizei
und Staatsschutz die Ermittlungen auf.
Elf Wochen nach der Tat hat die Polizei
fünf Tatverdächtige im Alter von 19 bis 26 Jahren ermittelt.
Als Haupttäterin wird die einzige Frau der Gruppe festgestellt. Die
fünf Personen, die alle im Oppacher Umland wohnen, geben die Tat zu
und begründen sie mit ihrer nationalistischen und rassistischen Gesinnung.
Sie gestehen zudem, bereits einige Tage vor dem Brandanschlag ein Fenster
im Heim eingeworfen zu haben.
LR 15.9.08; SäZ 15.9.08; dpa 15.9.08;
indymedia 24.9.08; RAA Sachsen;
SäZ 1.12.08
14. September 08
Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg. Zwei schwarze Männer
aus Brasilien, die sich auf einer Parkbank miteinander unterhalten, werden
von einem Deutschen brutal attackiert. Dem einen boxt er ins Gesicht, so
daß dieser mit gespaltener Oberlippe zu Boden fällt dem zweiten
Brasilianer zerschlägt er eine Bierflasche auf dem Kopf. Die Angegriffenen
laufen um ihr Leben, als sie bemerken, daß noch mehr Rassisten hinter
ihnen her sind.
Während sich der erste Verletzte
im Krankenhaus behandeln läßt, kann derjenige, der die Bierflasche
auf den Kopf bekam, weder ins Krankenhaus noch eine Anzeige erstatten,
weil er keinen gültigen Aufenthalt hat. Als er seinen Schock halbwegs
verarbeitet hat, rasiert er sich seinen Kopf kahl, um mit dem Afro-Look
nicht erneut zum Opfer zu werden.
El Patio 15.9.08
15. September 08
Berlin. Der Antrag der Eltern, in die Nähe ihres in einem Pflegeheim
in Wurzen lebenden schwer behinderten Sohnes umziehen zu dürfen, wird
von der Ausländerbehörde abgelehnt.
Im Jahre 2006 waren der damals 67 Jahre
alte Herr A. und seine 56-jährige Frau aus dem Kosovo gekommen, weil
ihr Sohn nach einem Autounfall und nach langem Koma gelähmt und sprachbehindert
in ein Pflegeheim kam. Als ihr Visum abgelaufen war, stellten sie einen
Asylantrag, weil sie in der Nähe des 33-jährigen Sohnes und seiner
drei kleinen Kinder bleiben wollten. Sie wurden nach Berlin verteilt und
leben seither in einem Wohnheim haben zwar die Erlaubnis von der Ausländerbehörde,
ihren Sohn besuchen zu dürfen können ihn aber nicht besuchen,
weil sie die Fahrkosten von den 196 Euro Lebensunterhalt pro Person nicht
bezahlen können und das Sozialamt nicht bereit ist, die Fahrkosten
zu übernehmen.
Am 29. Januar 2009 verurteilt das Sozialgericht
das Sozialamt zur Kostenübernahme, da es sich um ein "regelmäßiges
und grundlegendes Bedürfnis der Eltern" handele, auf welches auch
§ 6 AsylbLG zuträfe.
FFM Eva Weber
24. September 08
Karlshöfen in der Gemeinde Gnarrenburg in Niedersachsen. Zwischen
3.00 Uhr und 4.00 Uhr morgens wird die Familie El Sharif / Bulut von lauten
und bedrohlichen Geräuschen an der Wohnungstür geweckt. Die 42-jährige
Hadra Bulut und ihre Kinder vermuten Einbrecher oder Rechtsextreme, die
in dieser Gegend öfter in Wohnungen von AusländerInnen eingestiegen
sind. Tatsächlich sind es Polizeibeamte, die ohne zu klingeln oder
zu klopfen das Türschloß aufbohren. Da ein Riegel von innen
vorgeschoben ist, wird zunächst der Türgriff abgesägt und
dann mit einem Rammbock die Tür aufgebrochen. Dann stürmen Polizeibeamte
in die Wohnung und fesseln Frau Bulut an Händen und Füßen.
Weder Frau Bulut noch ihre Töchter Fatma (12), Zekie (14), Amira (17)
und Muene (18) dürfen sich anziehen. Sie müssen in ihren Schlafanzügen
und T-Shirts und barfuß das Haus verlassen. Nur der 13-jährige
Mohammed, der gerade dabei war, eine Hose anzuziehen, als die Beamten hereinkamen,
darf sich noch fertig anziehen. Die Mahalmi-Familie aus dem Libanon soll
nach 13-jährigem Aufenthalt in der BRD in die Türkei abgeschoben
werden. Dazu sind an diesem Morgen ca. 50 Beamte vor Ort nötig.
Polizeibeamte packen Kleidung in Tüten.
Geld oder Handy darf niemand mitnehmen auch die Psychopharmaka, die Frau
Bulut regelmäßig einnehmen muß, bleiben liegen. Als Frau
Bulut hinausgeführt wird und verzweifelt ruft, bekommt sie ein Tuch
vor den Mund gepreßt, so daß sie keine Luft bekommt sie verliert
das Bewußtsein für ca. eine Stunde. Sie kommt im Krankenwagen
wieder zu sich, fühlt sich körperlich sehr schwach und muß
beim Gehen gestützt werden. Frau Bulut ist schwer krank, leidet an
Krebs, hohem Blutdruck und behandlungsbedürftigen Angst- und Panikattacken
sowie Depressionen. Im Krankenwagen auf der Fahrt zum Flughafen Düsseldorf
bleibt sie an Händen und Füßen gefesselt und bekommt irgendwann
drei blutdrucksenkende Tabletten. Der Rest der Tabletten, den sie bei sich
hat, wird ihr weggenommen. Erst am Flughafen und nach heftigem Protest
darf sich Frau Bulut einen Rock über die Halbshorts überziehen,
die sie zum Schlafen anhatte.
Ihre Kinder werden getrennt von ihrer
Mutter im Polizei-Transporter nach Düsseldorf gebracht. Zekie wird
gedroht, daß sie eine Spritze bekäme, wenn die nicht aufhören
würde zu weinen und zu schreien. Die jüngste Tochter, Fatma,
ist dermaßen schokkiert, daß sie erst im Flugzeug wieder ansprechbar
ist.
Am Flughafen angekommen werden sie nicht
zu den anderen Flüchtlingen, die im Rahmen dieser Sammelabschiebung
in der Wartehalle sind, gebracht, sondern noch ca. 2 Stunden auf dem Rollfeld
in einem Polizei-Bus festgehalten. Telefonieren dürfen sie nicht.
Später kommt Frau Bulut dazu ihre Handgelenke sind entzündlich
gerötet.
Um 12.30 Uhr erhebt sich die Maschine
in Richtung Türkei. In Istanbul angekommen stehen die Buluts weinend
und hilflos in der Flughafenhalle, als sie von einer Familie aus Izmir
angesprochen werden können, weil deren Sohn Deutsch spricht. Diese
Familie nimmt Mutter und Kinder mit zu sich und beherbergt sie auch noch
zwei Monate nach der Abschiebung provisorisch.
Erst durch Unterstützung aus Gnarrenburg,
wo von FreundInnen, MitschülerInnen, LehrerInnen und NachbarInnen
eine Spendenaktion begonnen wurde, bekommt Frau Bulut Wochen nach der
Abschiebung ihre Medikamente und Geld.
Mit den Spenden mieten sie sich eine
Zwei-Zimmer-Wohnung, obwohl sie nicht wissen, wie sie hier leben sollen.
Sie haben kein Geld und sie sprechen kein Türkisch ausschließlich
Arabisch und Deutsch.
Noch am Morgen der Abschiebung informieren
NachbarInnen die zwei erwachsenen Kinder von Frau Bulut, die aufgrund eines
gesicherten Aufenthaltes nicht abschiebebedroht sind. Der Sohn Ali fährt
nach Karlshöfen und findet die Wohnung leer vor. Weder die Polizei
noch die Ausländerbehörde erteilt ihm Auskunft darüber,
was mit seiner Familie passiert ist.
Wegen der drohenden Abschiebung der
Familie hatten sich MitschülerInnen, LehrerInnen und die Schulleiter
der Gnarrenburger Haupt- und Realschule an die niedersächsische Härtefallkommission
gewandt. Dieser Antrag war wegen des Abschiebetermins nicht angenommen
worden.
Die Ablehnung eines Eilantrags des Rechtsanwalts
der Familie wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt und erreichte
ihn deshalb zu spät. Auch ein weiterer Eilantrag, der sich auf die
Rechte der Kinder (Schulbesuch, Rücksicht auf ihre Bindungen in Deutschland)
bezog, war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht entschieden. Die Kinder
hätten deshalb nicht abgeschoben werden dürfen und infolgedessen
die Mutter auch nicht. Später wurde der Eilantrag abgelehnt mit der
Begründung, daß die Kinder schon abgeschoben seien.
Bereits im Jahre 2002 hatte es einen
Abschiebeversuch der Familie gegeben. Als Frau Bulut mit einem Messer in
der Hand in heller Panik drohte, sich zu töten, waren die Polizisten
wieder abgezogen.
ZeZ 7.10.08; ZeZ 11.10.08; ZeZ 3.12.08;
FRat NieSa 11.12.08;
Hans-Werner Leinweber Rechtsanwalt;
Ursula Trescher und UnterstützerInnen
1. Oktober 08
Berlin. Der 29 Jahre alte Imam Ahmed Hemaya wird um 18 Uhr in der Wohnung
seiner deutschen Frau von der Bundespolizei festgenommen und unverzüglich
zum Flughafen Tempelhof gebracht. Am nächsten Morgen um 6.30 Uhr startet
die Maschine Richtung Ägypten. Der islamische Geistliche ist während
des Fluges von Italien bis Ägypten mit Handfesseln gebunden . In Kairo
wird er von ägyptischer Polizei verhört und erst nach zwei Tagen
wieder frei gelassen.
Der Grund für die Abschiebung ist
die an die Ausländerbehörde weitergegebene Äußerung
des Verfassungsschutzes, daß Ahmed Hemaya zum "Heiligen Krieg" und
zum Abbruch aller Kontakte mit den Besatzungsmächten im Irak aufgerufen
haben soll. Obwohl dies von ihm selbst bestritten wird, und der Inhalt
der in arabischer Sprache gehaltenen Predigt auf Übersetzungsgenauigkeit
überprüft werden könnte, weigert sich die Ausländerbehörde,
die Vorwürfe zu konkretisieren. Die Verpflichtung der Behörde
durch das Berliner Verwaltungsgericht, die komplette Akte, einschließlich
der Beweismittel der Geheimdienste vorzulegen, wird durch die vollendete
Abschiebung ad absurdum geführt.
Die fehlende richterliche Anhörung
vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg nach der Festnahme wird von
Seiten der Behörde damit begründet, daß es bereits einen
wirksamen Ausweisungsbeschluß vom 21. November 2006 gebe: Die Abschiebung
sei damit "rechtmäßig".
ND 5.10.08;
Islamisches Nachrichtenfenster 5.10.08;
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt;
Ehefrau des Betroffenen
3. Oktober 08
Fürstenwalde in Brandenburg. Auf einem Parkplatz in der Stadtmitte
kommt es zwischen einem deutschen Mann auf der einen Seite und einem Flüchtling
aus dem Kamerun sowie einem libanesischen Deutschen nach einer verbalen
Auseinandersetzung zu einer Messerstecherei. Dabei wird der Kameruner niedergestochen
und schwer verletzt sein 16-jähriger Begleiter erleidet leichte
Schnittverletzungen an einer Hand.
Staatsanwaltliche Ermittlungen werden
gegen beide Parteien eingeleitet.
MOZ 4.10.08; TS 4.10.08; jW 4.10.08;
BM 6.10.08; TS 6.10.08
6. Oktober 08
Bundesland Hessen. Im Bereich des Seckbachtunnels auf der Autobahn
A 661 entdeckte ein Busfahrer um 22.20 Uhr bei einem Halt einen 17-jährigen
"blinden Passagier" auf der Hinterachse seines Busses. Der Jugendliche
ist völlig entkräftet, durchnäßt, durstig und hungrig
aber ansonsten unverletzt.
Der junge Algerier ist nach eigenen
Angaben seit acht Monaten unterwegs und über Griechenland nach Italien
gekommen. In Venedig war er unter den Bus geklettert, der mit einer Frankfurter
Schulklasse nach Frankfurt zurückfuhr.
Der Jugendliche bittet um Asyl und wird
ins hessische Erstaufnahmelager nach Gießen verwiesen. Wegen des
Verdachts der illegalen Einreise bzw. wegen des Verstoßes gegen die
Paßpflicht beginnt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn.
Der Busfahrer berichtet, daß zwei
Schüler schon 70 Kilometer vor Mailand bei einer Rast auf einem Grillplatz
zwei schwarze Männer unter dem zweiten Bus dieser Reisegruppe gesehen
hätten, die dann weggerannt waren.
Polizei Frankfurt am Main 6.10.08
7. Oktober 08
Bundesland Baden-Württemberg. Der 37 Jahre alte Rom Fahri Berisha
wird nach sechs Wochen Abschiebehaft in Rottenburg und nach 17 Jahren Aufenthalt
in der BRD in den Kosovo abgeschoben. Seine herzkranke Frau Skurta Abazi
und die drei Kinder, die 15-jährige Brenda, der achtjährige Brendi
und der zweijährige Ismail, bleiben in Baden-Baden zurück. Damit
ist das eingetreten, was Fahri Berisha versucht hatte zu verhindern: die
Familie ist getrennt.
Um der Abschiebung zu entgehen, war
die Familie im Februar nach Frankreich geflüchtet und hatte dort Asyl
beantragt. Am 28. August 2008 wurden sie dort festgenommen und in die BRD
zurückgebracht. Herr Berisha mußte in Haft bleiben.
Im Laufe der Jahre war Herr Berisha
wegen Verletzung der Residenzpflicht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und kleinerer
Diebstähle straffällig geworden, wodurch die Familie die Kriterien
der Bleiberechtsregelung nicht mehr erfüllte.
Seine Frau und seine Kinder sind weiterhin
akut von Abschiebung bedroht.
Badische Ztg 27.9.08;
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg
9. Oktober 08
Regensburg im Bundesland Bayern. Gegen 3.40 Uhr schlagen in der Pfarrergasse
drei Männer und eine Frau auf einen 26-jährigen iranischen Flüchtling
ein. Zwei Männer, die zufällig vorbeikommen, wollen dem Iraner
helfen. Daraufhin gehen zwei der Schläger auf einen der Helfer los,
einen 43-jährigen Mann aus dem Landkreis Regensburg. Mit Händen
und Füßen schlagen bzw. treten sie auf den Mann ein, bis dieser
schließlich zu Boden fällt. Auch jetzt noch treten die Beiden
mit den Füßen weiterhin auf ihn ein.
Noch bevor die Polizei eintrifft, entfernen
sich die Täter. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung können
zwei von ihnen, ein 27-jähriger Deutscher sowie ein 24-jähriger
Rumäne, noch in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden.
Ein Mann sowie die Frau sind flüchtig.
Der Helfer wird aufgrund seiner schweren
Verletzungen zur stationären Behandlung in ein Regensburger Krankenhaus
gebracht. Der Iraner ist nur leicht verletzt.
Die Ermittlungen der Regensburger Staatsanwaltschaft
sind auch Anfang 2009 noch nicht abgeschlossen.
Polizei Regensburg 9.10.08; Kanal 8 9.10.08;
MbZ 10.10.08;
Polizei Regensburg 28.1.09
11. Oktober 08
Bundesland Niedersachsen. Bei einer polizeilichen Kontrolle der Autobahnwache
auf dem Rastplatz Harburger Berge an der Autobahn A 7 entdecken die Beamten
auf der Ladefläche eines fensterlosen Ford Transit elf Männer
in schlechtem gesundheitlichen Zustand. Sie sind irakische Flüchtlinge,
zwischen 15 und 32 Jahre alt und offensichtlich auf dem Weg nach Skandinavien.
Im Führerhaus befinden sich neben dem deutschen Fahrer eine 18- und
eine 38-jährige Frau beide aus Bagdad und als Asylbewerberinnen
in der BRD registriert.
Das Fahrzeug wird mit den Flüchtlingen
zur Autobahnwache Thieshope gebracht, und als die Personen den Wagen verlassen,
bricht ein Mann zusammen, muß in die Wache getragen und notärztlich
versorgt werden.
Die Flüchtlinge werden zunächst
mit privaten Lebensmitteln und Getränken der Beamten versorgt und
anschließend alle festgenommen.
Polizei Harburg 11.10.08
12. Oktober 08
Bundesland Brandenburg. Im Stadtgebiet der deutsch-polnischen Grenzstadt
Guben wird am Ufer der Neiße ein teilweise skelettierter Leichnam
aufgefunden.
BT DS 16/11688
Mitte Oktober 08
Bundesland Sachsen. In der JVA Bautzen erhängt sich ein 40 Jahre
alter Vietnamese. Er befand sich in Abschiebehaft.
Bei einer Razzia im Flüchtlingswohnheim
Großharthau hatten Polizeibeamte einige Tage zuvor den Vietnamesen
festgenommen, weil er keine gültigen Aufenthaltspapiere vorlegen konnte.
Seine Angst vor Abschiebung und seine psychisch labile Verfassung waren
so offensichtlich, daß die Gefängnisleitung eine "Suizidprophylaxe"
schon am Tage seiner Aufnahme angeordnet hatte. Er wurde deshalb in einer
Gemeinschaftszelle zusammen mit anderen Abschiebegefangenen untergebracht.
Nach dem Aufschluß ging der Mann in die Toilette neben den Aufenthaltsräumen
und strangulierte sich.
CMP 8.11.08; FAKTuell 9.11.08
23. Oktober 08
Vlotho in Niedersachsen. Am späten Abend ist der 23-jährige
Mesfun Teskie aus Eritrea auf dem Weg zu seiner Flüchtlingsunterkunft
am Jägerort. Auf Höhe des Schulzentrums auf einem einsamen
und unbeleuchteten Weg wird er von vier deutschen Männern rassistisch
angepöbelt. "Hey! Du Neger!" brüllen sie und versetzen ihm Schläge.
Auch als er nach einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden stürzt, schlagen
sie weiter auf ihn ein.
Mesfun Teskie schreit um Hilfe, und
erst als ihm Menschen zur Hilfe eilen, lassen die Täter von ihm ab,
laufen zu einem kastenförmigen PKW mit Mindener Kennzeichen und verschwinden.
Vlothoer Anzeiger 23.20.08
23. Oktober 08
In der ostbayerischen Ortschaft Bogen bricht ein Feuer im Flüchtlingsheim
aus. Gegen 21 Uhr brennt es im Treppenhaus und als die Feuerwehr eintrifft,
waren die Bewohner mit ihren Löscharbeiten erfolgreich. Ein Bewohner
hat sich Schnittverletzungen zugezogen, ein anderer erleidet einen Schock.
Es stellt sich schnell heraus, daß
der Brand selbst gelegt wurde. Tatverdächtig sind ein 34-jähriger
Nigerianer und ein 20-jähriger Mann aus Sierra Leone, die beide im
Heim leben. Sie sollen das Feuer aus Protest gegen ihre drohende Abschiebung
gelegt haben. Der Nigerianer wird am 21. November festgenommen und kommt
in die JVA Regensburg in Abschiebehaft, die Verhaftung des 20-Jährigen
erfolgt am 27. November.
UnserRadio online 24.10.08;
dpa 8.12.08
24. Oktober 08
Bundesland Baden-Württemberg. Der Türke Mehmet Cömüt
wird auf der Autobahn nahe Freiburg von der Polizei verhaftet und kommt
aufgrund eines Auslieferungsbegehrens der Türkei in Auslieferungshaft
in die JVA Freiburg.
Mehmet Cömüt war im Jahre
2000 vom türkischen Staatssicherheitsgericht wegen Angehörigkeit
zur maoistischen
TKP/ML und der TIKO zum Tode verurteilt worden. Nach der Revision und
aufgrund der Intervention der EU war dieses Urteil in eine lebenslange
Haftstrafe umgewandelt worden. Als am 19. Dezember das türkische Militär
in 20 Gefängnissen Massaker verübt, beteiligte er sich an dem
daraus folgenden Protest-Todesfasten der Gefangenen. Nach über 200
Tagen wurde er aus gesundheitlichen Gründen (Wernicke-Korsakoff-Syndrom)
vorübergehend für sechs Monate entlassen, weil die Türkei
sich nicht weiter Tote infolge des Protestfastens "leisten" wollte.
Mehmet Cömüt floh nach Frankreich,
stellte einen Asylantrag, erhielt eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
und Abschiebeschutz in die Türkei.
Am 24. November erfolgt aufgrund der
Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe seine Entlassung aus der
Untersuchungshaft mit der Begründung, daß an den Staatssicherheitsgerichten
Militärrichter mitwirkten, was laut EU-Menschenrechtskonvention nicht
einem rechtsstaatlichen Verfahren entspräche.
Entgegen anderer Gefangener, die sich
unrechtmäßig in Haft befanden, steht den Menschen, die sich
in Auslieferungshaft befanden, keinerlei Haftentschädigung zu, weil
die BRD in diesen Fällen im Rahmen der Amtshilfe für die Türkei
gehandelt hat und sich für die Gefangenen nicht zuständig sieht.
AT?K 1.11.08; ATIK 3.11.08;
jW 8.11.08; UPOTUDOK 10.11.08;
AZADI infodienst Nr.72 November 2008;
Radio Dreyecksland 1.12.08
25. Oktober 08
Bundesland Baden-Württemberg. Im Keller des Flüchtlingsheim
Witthoh bei Tuttlingen brennt gegen 19.40 Uhr ein Feuermelder im Keller,
wodurch eine starke Rauchentwicklung entsteht. Zwei Bewohnern gelingt es
noch vor Eintreffen der Feuerwehr, den Brand zu löschen. Alle 60 BewohnerInnen
kommen unverletzt ins Freie.
Aufgrund der starken Rauchentwicklung
muß das Gebäude evakuiert und durchlüftet werden. Die Feuerwehr
stellt Brandstiftung durch unbekannte Täter fest.
Feuerwehr Dürnau 25.20.08;
Feuerwehr Immendingen 25.10.08;
DRK Tuttlingen 25.10.08
27. Oktober 08
Landkreis Gießen in Hessen. Um 4.00 Uhr morgens nimmt die Polizei
in der ihnen zugewiesenen Asylunterkunft Namir Komo (30 Jahre) und seine
Frau Susan Batty (25 Jahre) mit ihren kleinen Töchtern, der 1½-jährigen
Danita und der erst sechs Wochen alten Natalie, fest. Die syrischen Christen
werden zum Flughafen nach Frankfurt gebracht und in eine Maschine nach
Athen gesetzt, weil sie über Griechenland in die BRD eingereist sind.
In Athen kommt die Familie in ein Gefängnis,
in eine Gemeinschaftszelle mit etwa 20 Kindern und Erwachsenen. Namir Komo
filmt die Enge in der Zelle, die verdreckten Klos und die verstopften Wasserbecken.
Drei Tage warten sie auf ihr Gepäck, auf Kleider und Windeln. Am vierten
Tag öffnet sich die Tür, und die Familie wird auf die Straße
geschickt.
Dort bleiben die meisten Flüchtlinge auch und schlafen nachts
in den Parks von Athen. Namir Komo jedoch hat Glück: Von seinen Brüdern
bekam er kurz vor der Abschiebung 2000 € geschenkt; damit versucht
er, über Anwälte seine Rückkehr nach Deutschland zu erreichen
mit Erfolg. Das Bundesamt erklärt sich am 29. Oktober einverstanden,
und am 12. November reist die Familie wieder ein.
Seit dem 17. November sind die Komos
als Flüchtlinge anerkannt mit der Begründung: "Auf Grund des
von ihnen geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse
ist davon auszugehen, daß die Ausländer im Fall einer Rückkehr
in den Irak zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit
Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt
sein würden."
Fünf Wochen früher hatte das
Bundesamt noch auf der Ausreise der am 20. Januar 08 eingereisten Familie
bestanden und seinen Bescheid so spät geschickt, daß Komos Anwältin
nicht mehr einschreiten konnte. Nun schreibt ein Beamter: "Für die
Überstellung der Familie Komo nach Griechenland bitte ich um Entschuldigung."
Trotzdem bleibt Susan Batty jede Nacht bis 5.00 Uhr wach, weil sie eine
neue Abschiebung fürchtet.
SZ 27.11.08;
Roland Preuss Journalist;
Angelika Lex Rechtsanwältin
28. Oktober 08
Bundesland Sachsen. Auf das Flüchtlingsheim der Kleinstadt Eilenburg
wird ein Brandanschlag verübt. Vier Molotow-Cocktails zerschlagen
auf dem Parkplatz vor dem Haus. Menschen werden nicht verletzt.
Die Sonderkommission Rex (Soko Rex)
ermittelt Mitte Dezember fünf Tatverdächtige im Alter von 17
bis 21 Jahren. Diese geben als Tatmotiv ihre rassistische Gesinnung an.
Sie geben zu, daß sie nach einem Alkoholgelage die Brandsätze
auf die Autos geworfen haben.
Vier von ihnen sind mehrmals polizeilich
in Erscheinung getreten. Der 21-jährige Haupttäter ist laut Staatsanwaltschaft
bereits massiv vorbestraft und steht wegen Körperverletzung derzeit
unter Bewährung. Er wird trotzdem nicht in Untersuchungshaft genommen,
weil eine Flucht- und Verdunklungsgefahr nicht bestehe.
SäZ 30.10.08;
afp 18.12.08; ddp 18.12.08; dpa 18.12.08;
ddp 19.12.08
30. Oktober 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Vor dem Amtsgericht Duisburg erkennt
der 47-jährige Lars M. die Vaterschaft zu seiner inzwischen vierjährigen
Tochter Divine L. an.
Dies geschieht nach zweieinhalb Jahren
Verfahrensdauer eines Vaterschaftsprozesses und nachdem die Geschichte
an die Öffentlichkeit gelang ist.
Lars M., ein CDU-Kommunalpolitiker aus
Hamburg-Altona und im Dienst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), dazu Oberstleutnant der Reserve a. D., Personalratsvorsitzender
in seiner Behörde und ehrenamtlicher Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht,
hatte lange Zeit versucht, die Mutter seines Kindes, die 34-jährige
Asylbewerberin Rachel L. aus der Demokratischen Republik Kongo zu diskreditieren.
Bezeichnend ist ein Schreiben von ihm an das Gericht vom 23. März
2005, in dem er unter anderem formuliert: "Ersichtlich will sie (Rachel
L; ARI) mit dem vorliegenden Verfahren den Beklagten zur Anerkennung einer
'Scheinvaterschaft' nötigen, um sich selbst einen dauerhaft subventionierten
Aufenthalt im Bundesgebiet zu verschaffen." Dann zitiert er aus der Asylverfahrensakte
und Prozeßunterlagen aus dem Verwaltungsgerichtsurteil, jeweils mit
den passenden Aktenzeichen. Dieses kann dem Beamten nur bekannt sein, wenn
er verbotswidrig Einsicht in die Asylakte genommen hat. Zudem legte er
dem Richter nahe, Rachel L. mit ihrer und seiner Tochter abzuschieben.
Auch ein DNA-Gutachten, auf das er sich
nur nach einem Beschluß des Düsseldorfer Oberlandesgerichts
einließ, und das
die Vaterschaft mit einem Wahrscheinlichkeiteswert von
W > 99,99999% belegt, focht er an und unterstellte, daß die Blutprobe
verwechselt sei.
Als das Düsseldorfer Oberlandesgericht
Ende 2007 zu der Einschätzung kommt, Lars M. habe durch "Auswertung
verwaltungsinterner Akten für private Zwecke" mit "unlauteren Mitteln"
agiert, leitet das BAMF disziplinarische Ermittlungen gegen ihn ein.
Ergebnis der jahrelangen Verweigerung
des Beamten, sein Kind anzuerkennen, sind die Lebensumstände von Mutter
und Kind über Jahre. Sie leben in einem Flüchtlingsheim in Duisburg,
an dessen Wänden der Schimmel blüht und die Toiletten völlig
verdreckt sind. Divine leidet unter immer wiederkehrenden Atemwegsinfektionen,
so daß der Kinderarzt einen Umzug empfahl. Zudem hätten die
Beiden längst einen sicheren Aufenthalt und bei Unterhaltszahlungen
eine deutlich bessere Lebenssituation.
Spiegel 6.10.08; Welt 6.10.08;
HA 6.10.08; taz 8.10.08;
Michael Kosthorst Rechtsanwalt
3. November 08
Im thüringischen Rockensußra wird um 21.45 Uhr die Feuerwehr
zum Flüchtlingsheim am Sportplatz gerufen. Als die Rettungskräfte
eintreffen, haben die BewohnerInnen das Feuer mit Wasser fast gelöscht.
Ein Zimmer einer Wohnung im Dachgeschoß ist völlig ausgebrannt.
Die sechs BewohnerInnen kommen in einer anderen Wohnung des Heimes unter.
Nach Ermittlungen der Polizei wird fahrlässige
Brandstiftung als Brandursache angenommen.
TA 4.11.08;
Kyffhäuser Nachrichten 5.11.08
3. November 08
Bundesland Sachsen. In der Dresdener Prager Straße wird ein 21
Jahre alter algerischer Flüchtling von einem Unbekannten zunächst
verbal attackiert und dann mit der Faust geschlagen. Kurze Zeit später
treffen sich Täter und Opfer am Postplatz erneut. Auch jetzt schlägt
der Unbekannte auf den Flüchtling ein. Dann flüchtet er.
Polizei Dresden 3.11.08;
Polizei Dresden 18.1.09
4. November 08
Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz. Morgens um 5.00 Uhr erscheinen im
Flüchtlingsheim am Rappenweg ca. 30 Polizisten und städtische
Mitarbeiter, um Dulsa Berisha und ihre fünf Kinder zur Abschiebung
abzuholen. Die 14-jährige Berlinda und ihre Brüder, der 17-jährige
Mirson und der 16-jührige Edison, sind in Ludwigshafen geboren und
aufgewachsen. Ihr ältester Bruder Milaim (21), der Vater von zwei
Kindern seiner kurpfälzischen Freundin ist, wird ebenfalls mitgenommen.
Alle vier Kinder werden in Handschellen abgeführt. Nur die 18-jährige
Mary, die die Nacht bei Bekannten verbringt, bleibt in dieser Nacht verschont.
Um 11.30 Uhr erreichen die Polizeiautos den Flughafen Baden-Baden, von
dem aus die Familie nach Prishtina ausgeflogen werden.
Dulsa Berisha war vor 17 Jahren mit
zwei kleinen Kindern in die BRD geflohen. Sie ist ursprünglich aus
Montenegro, ihr Ex-Mann, der von ihr getrennt in Mannheim lebt, ist im
Kosovo aufgewachsen. Sie gehören der Volksgruppe der Ashkali an. Frau
Berisha leidet heute an Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und hat einen
Herzdefekt, aufgrund dessen im Juli von der kardiologischen Klinik in Ludwigshafen
die Indikation zu einer Herz-Operation gestellt wurde.
Nach der Abschiebung ist die Familie
völlig auf sich gestellt. Sie haben weder Gepäck noch die lebenswichtigen
Medikamente. Ein Polizist hatte Frau Berisha die Präparate zuvor abgenommen
und nicht zurückgegeben. Mit den einzigen 100 Euro, die sie bei sich
haben, fahren sie per Taxi nach Peje in der Hoffnung, dort Hilfe zu finden.
Die erste Nacht verbringen sie bei einer fremden Familie. Auch in den folgenden
Nächten werden sie von ihnen unbekannten Menschen aufgenommen, schlafen
auf dem blanken Fußboden. Die Kinder können sich nur schwer
verständigen, weil sie nur wenig Albanisch sprechen.
Auch vier Wochen nach der Abschiebung
ihrer Mutter und Geschwister gilt die 18-jährige Tochter immer noch
als verschollen.
Rheinlandpfalz 8.11.08;
Rheinlandpfalz 11.11.08; Rheinlandpfalz 12.11.08;
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 12.11.08;
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 19.11.08;
Initiative für die Rückkehr der Familie Berisha 5.1.09
15. November 08
Bundesland Sachsen-Anhalt. In einem Zugabteil im Bahnhof von Halle
wird ein algerischer Flüchtling von drei deutschen Männern beleidigt
und zusammengeschlagen. Ihm wird eine Flasche auf den Kopf geschlagen und
sein Gesicht mit Fäusten traktiert. Mit einem Nasenbeinbruch, Prellungen
und Blutergüssen am Kopf muß er im Krankenhaus behandelt werden.
Die Täter im Alter von 23 bis 29
Jahren werden festgenommen. Die Polizei vermutet einen rassistischen Hintergrund.
MDZ 27.11.08;
Polizei Halle
24. November 08
Berlin. Das evangelische Königin-Elisabeth-Krankenhaus weist den
schwerkranken Herrn T. mit der Begründung ab, "solange kein Okay von
der Kostenstelle vorliegt, bekommt Herr T. hier keine Dialyse mehr".
Herr T., der aus Osteuropa stammt und
sich ohne Papiere in Berlin aufhält, war zuvor mehrere Tage wegen
Nierenversagens im Endstadium behandelt worden. Seine Entlassung erfolgte
mit der Maßgabe, daß er dreimal wöchentlich eine Dialyse
machen müsse. Allerdings geschah dies, ohne daß das Krankenhaus
zum Sozialamt Kontakt aufnahm, das zur Kostenübernahme verpflichtet
ist, noch wurde der Patient über weitere sozialrechtliche Möglichkeiten
beraten.
Erst durch die Unterstützung des
Büros für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin gelang es,
einen Antrag auf Duldung zu stellen. Die Aushändigung der Duldung
sollte allerdings zwei Wochen dauern, und die Behörde verweigerte
zudem eine schriftliche Bestätigung über den laufenden Antrag.
Ohne diese Bestätigung verweigerte das Königin-Elisabeth-Krankenhaus
weiterhin die überlebensnotwendige Dialyse.
Es bedurfte massiver Interventionen
einer Mitarbeiterin des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe,
die wiederholt auf die Lebensgefahr des Patienten hinwies, bis die Behörde
die Duldung ausstellte. Gleichzeitig wurde Herr T. jedoch im Rahmen des
Verteilungsverfahrens zwischen den Bundesländern nach Bayern in die
Zentralaufnahmestelle für Asylbewerber Zirndorf verwiesen. Dort erfolgt
endlich seine medizinische Behandlung.
Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin;
jW 30.12.08
27. November 08
Bundesland Brandenburg. Als der Flüchtling S. aus Bosnien auf
der Ausländerbehörde Oranienburg am Vormittag seine Duldung verlängern
lassen will, wird ihm dies verweigert mit der Aussage, daß er keine
Papiere bekäme. Er sei sowieso ein Lügner und Betrüger,
er sei obdachlos, und er werde abgeschoben. Das arrogante und hämische
Verhalten der Beamten treibt den kriegstraumatisierten Flüchtling
zu der Äußerung, daß er sich umbringen wird. "Tu das,
aber bitte nicht hier", ist einer der Sätze, an die sich der Mann
später noch erinnert. Besonders verzweifelt reagiert er auf das Einbehalten
seiner Krankenkarte, weil er auf die ständige Medikamenteneinnahme
angewiesen ist. Die Beamten fordern ihn mehrmals auf, den Raum zu verlassen.
Völlig fassungslos und kopflos rennt S. zum Ausgang des Amtes, und
auch bei den Frauen an der Rezeption äußert er seine Suizidabsichten.
Dann kauft er sich einen Kanister Benzin,
geht zurück zum Parkplatz an der Ausländerbehörde und übergießt
sich mit der brennbaren Flüssigkeit. In seiner Panik ruft er einen
Freund an, der ihn mit dem Satz, "Warte, ich komme sofort!" zunächst
hindern kann, sich sofort anzuzünden. Als der Bekannte eintrifft,
sieht er S. mit einem Feuerzeug in der Hand. Die beiden Männer umarmen
sich, und als S. einen Polizeibeamten auf sich zukommen sieht, stößt
er seinen Bekannten weg. Dann bemerkt er, daß noch mehr Uniformierte
in der Nähe sind und läuft weg. In Höhe der Breite Straße
treffen ihn Gummigeschosse in den Rücken und in die Beine doch er
läuft weiter. An der nächsten Bushaltestelle bleibt er erschöpft
stehen und wird schließlich mit einem Krankenwagen abtransportiert.
Aussage des Betroffenen;
FRat Brbg
November 08
Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter in Thüringen. Der Flüchtling
Sultan S. versucht, sich in Abschiebehaft umzubringen. Er kommt ins Krankenhaus,
und nach ca. zwei Wochen versucht er sich dort mit Tabletten zu vergiften.
Als Rom aus dem Kosovo waren Sultan
S. und seine Frau den Repressionen sowohl der serbischen Milizen als auch
der UCK-Angehörigen ausgesetzt. Seine Frau wurde vergewaltigt, kam
danach schwer krank und im Koma liegend ins Krankenhaus. Im Jahre 1999
wurde Sultan S. nach einem Lebensmittel-Diebstahl zu einer 18-monatigen
Gefängnisstrafe verurteilt. Sechs Monate später gelang ihm die
Flucht, und er ging mit seiner Frau in die BRD. Sie stellten unter anderer
Identität einen Asylantrag.
Durch ein Auslieferungsbegehren von
Serbien wurde die Identitätstäuschung aufgedeckt, und Sultan
S. kam am 13. Juli 2008 in Auslieferungs- / Abschiebehaft nach Suhl.
Seine Frau ist seit der Verhaftung ihres
Mannes mit den drei kleinen Kindern völlig überfordert. Sie lebt
im Flüchtlingslager Gehlberg, einem Heim, in dem aufgrund der üblen
Lebensbedingungen Aggressivität, Apathie und Depression unter den
Menschen vorherrschen.
Am 30. Januar 09 wird Sultan S. ohne
seine Familie nach Belgrad abgeschoben. Dort wird er umgehend festgenommen
und kommt in Haft.
Karawane; The VOICE
11. Dezember 08
Bundesland Baden-Württemberg. Im Industriegebiet von Satteldorf
bei Crailsheim entdecken Beamte der Bundespolizei gegen 7.30 Uhr 47 Menschen
auf der Ladefläche eines mit Kartonagen vollgestopften Lasters. Es
handelt sich hauptsächlich um junge Männer; aber auch einige
Frauen und kleine Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren sind dabei.
Sie kommen aus Osteuropa und sind wahrscheinlich durch Tschechien und über
die A6 bis nach Satteldorf gelangt, wo sie zur Weiterfahrt in Autos umsteigen
sollten.
Da die Flüchtlinge einen erschöpften
Eindruck machen, werden sie von Schnelleinsatzgruppen des Deutschen Roten
Kreuzes vorsorglich ärztlich untersucht und mit heißen Getränken
und Essen versorgt. Vier serbische Staatsangehörige müssen ärztlich
versorgt werden. Einer von ihnen kommt mit Kreislaufproblemen zur Behandlung
ins Krankenhaus, kann jedoch am Abend bereits wieder entlassen werden.
Ein Kind bleibt mit seiner Mutter zur längeren Behandlung im Krankenhaus,
weil es an einer ernsten Krankheit leidet und deshalb schon einmal in der
BRD operiert wurde.
Hohenloher Tagblatt 12.12.08;
Polizei Schwäbisch Hall 15.12.08;
BT DS 16/11688
13. Dezember 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Als die Togoerin Ginette
Liebl nach einem Besuch ihres Mannes Gerson das Gebäude verlassen
will, wird auch sie in Abschiebehaft genommen. Ihr achtjähriger Sohn
Gergi kommt ebenfalls in Haft.
Erst nach der Intervention verschiedener
Ämter aus Straubing werden Mutter und Sohn nach zwei Tagen entlassen.
Aufgrund der gesundheitlichen Probleme von Ginette Liebl, sie hatte einen
Hungerstreik begonnen, kommen beide zunächst ins DRK-Krankenhaus Köpenick.
Gerson Liebl bleibt in Haft, wird aber nach Regensburg überführt,
weil die Familie seit 2003 in Straubing lebte.
Der heute 46 Jahre alte Gerson Liebl
war vor 18 Jahren als Asylbewerber in die BRD gekommen und kämpft
seither um die Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, weil
sein Großvater Dr. Fritz Liebl deutscher Kolonialarzt in Togo gewesen
war.
Es ist offensichtlich, daß die
deutschen Behörden keinen Präzedenzfall schaffen wollen, um eventuell
daraus folgende Anträge auf Staatsangehörigkeit weiterer AfrikanerInnen
mit deutschen Wurzeln aus der Zeit der Kolonialbesetzung zu verhindern.
Obwohl seit dem Frühjahr ein Abschiebebeschluß
gegen die Familie existiert, war sie vor drei Wochen nach Berlin gereist,
um beim Bundeskanzleramt, beim Bundespräsidialamt, beim Bundestag
und dem Berliner Abgeordnetenhaus Petitionen abzugeben.
Als der Oberbürgermeister von Straubing
dem Ehepaar einen durchformulierten Antrag auf Aufenthaltsverlängerung
persönlich zuschickt, kommentiert Gerson Liebl seine Verweigerung
mit den Worten: "Ich will keine Almosen und keine freundlich gemeinten
Angebote. Ich will Deutscher werden." Er unterschreibt den Antrag nicht
und wird am 17. Februar 2009 von München nach Togo ausgeflogen.
Seine Frau und sein Sohn bleiben in
Berlin zurück auch ihnen droht die Abschiebung.
(siehe hierzu 16. Januar 98)
BeZ 11.12.08; BeZ 15.12.08;
BeZ 16.12.08; taz 19.2.09
19. Dezember 08
Bad Honnef in Nordrhein-Westfalen. Ein Feuer, das in der Küche
des oberen Stockwerks des aus Holz gebauten Flüchtlingsheimes entsteht,
löst um 23.30 Uhr den Feueralarm aus. Die BewohnerInnen wecken sich
gegenseitig und flüchten ins Freie. Vier von den vierzehn zur Zeit
anwesenden Flüchtlingen werden später mit Rauchgasvergiftungen
ins Krankenhaus gebracht.
Feuerwehren aus Königswinter, Altstadtwehr,
Rheinbreitbach und Unkel müssen die Rettungskräfte aus Bad Honnef
unterstützen, weil die Flammen bis zum nächsten Morgen nicht
beherrschbar sind. Erst gegen 11 Uhr des nächsten Tages werden mit
einem Bagger die Wände eingerissen und damit die Brandherde erstickt.
Insgesamt sind 150 Feuerwehrkräfte, Rettungs- und Hilfsdienste und
Polizisten vor Ort.
Noch in der Nacht nehmen Brandexperten
die Ermittlungen auf und kommen zu dem Ergebnis, daß das Feuer vermutlich
durch einen technischen Defekt in der Küche entstand.
Die 22 BewohnerInnen, die ihre bescheidene
Habe verloren haben, werden in Wohnungen im Spätaussiedlerheim an
der Franzjosef-Schneider-Straße untergebracht.
wdr 20.12.08; GA Bonn 20.12.08;
www.internetcologne.de 21.12.08;
GA Bonn 22.12.08;
GA Bonn 23.12.08