2. Januar 08
Bundesland Niedersachsen. Am Nachmittag überfallen in Braunschweig
ein 21 und ein 23 Jahre alter Deutscher zwei Asylbewerber. Die beiden Geschädigten
melden sich erst bei der Polizei, als sie erfahren, daß die Täter
festgenommen sind.
(siehe folgenden Textblock)
HAZ 4.1.08; jW 4.1.08; BrZ 4.1.08;
BrZ 14.1.08
2. Januar 08
Bundesland Niedersachsen. Im Braunschweiger Stadtteil Kralenriede werden
um 20.30 Uhr auf offener Straße zwei syrische Flüchtlinge von
zwei deutschen kahlköpfigen Männern als "Scheiß-Ausländer"
beleidigt. Dann versetzt einer der Deutschen dem 19 Jahre alten Syrer einen
Faustschlag ins Gesicht. Sein Kumpan schlägt dem 24 Jahre alten Flüchtling
mehrmals mit einem Stein auf den Kopf. Als dieser zu Boden geht, schlägt
der Mann weiter auf sein Opfer ein. Noch vor Ort können die beiden
21 und 23 Jahre alten Rassisten festgenommen werden.
Der ältere Syrer muß seine Verletzungen im Krankenhaus
behandeln lassen.
Während der 21-jährige Täter aufgrund einer nicht
angetretenen Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten unmittelbar in
die Justizvollzugsanstalt gebracht wird, kommt sein Kumpan auf freien Fuß.
Zunächst ordnet die Polizei die Täter der Fußball-Hooligan-Szene
zu und bestreitet, daß sie Kontakt zu Neonazis haben. Dies ändert
sich, als ein Flugblatt des Antifaschistischen Plenums Braunschweig und
der Jugend Antifa-Aktion auftaucht, auf dem ein Internet-Foto eines der
Täter abgebildet ist, das ihn mit "Hitlergruß" und einem auf
die Brust gemalten Hakenkreuz zeigt.
(siehe vorherigen Textblock)
HAZ 4.1.08; jW 4.1.08; BrZ 4.1.08;
BrZ 14.1.08
5. Januar 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aufgrund eines Zimmerbrandes im Flüchtlingsheim
Borken müssen 16 Personen evakuiert werden. Sie kommen unverletzt
davon. Der Sachschaden wird auf 50.000 Euro geschätzt. Ein rassistischer
Hintergrund wird ausgeschlossen, weil die Ursache in einem technischen
Defekt vermutet wird.
Polizei Borken 5.1.08
6. Januar 08
Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein 29 Jahre alter Flüchtling aus der
Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) wird auf seinem Nachhauseweg
nachts um 0.45 Uhr aus einer Gruppe von vier Deutschen heraus als "Neger"
beleidigt. Der Ivorer reagiert mit "Fuck you" und geht weiter. Als die
Gruppe ihn weiter verfolgt, flüchtet er in einen Imbiß. Die
Gruppe der Verfolger wird größer, besteht bald aus zehn Personen,
die vor dem Imbiß massive Beleidigungen und Drohungen skandieren.
Aus Angst vor einer Erstürmung seines Imbisses fordert der
Besitzer den Ivorer auf, wieder zu gehen. Dieser hat inzwischen einige
Freunde informiert, verläßt dann den Imbiß und läuft,
von Todesangst getrieben, seinen alarmierten Freunden entgegen. Als er
sie erreicht, werden sie von den Rechten angegriffen. Er wird durch einen
Faustschlag ins Gesicht verletzt.
Der 32 Jahre alte Haupttäter, der sich später im Gerichtsverfahren
freimütig als "Nationalsozialist" bezeichnet, wird im November 2009
vom Amtsgericht Magdeburg wegen einfacher Körperverletzung zu einer
Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Weder das gemeinschaftliche
Vorgehen noch die rassistische Motivation finden sich in dem Urteil wieder.
Am 19. Juli 10 verurteilt das Landgericht Magdeburg in einem
Revisionsverfahren den Täter wegen gemeinsamer gefährlicher Körperverletzung
zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Wiederum wird
die rassistische Motivation nicht berücksichtigt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
12. Januar 08
Die Tschetschenin Frau A. wird morgens um 4.30 Uhr auf einer Autobahnraststätte
an der Strecke Frankfurt (Oder) Berlin von der Polizei kontrolliert und
festgenommen. Sie war mit ihren sieben und zwölf Jahre alten Kindern
aus Polen gekommen, um hier Asyl zu beantragen. Eine Strafanzeige wegen
unerlaubten Grenzübertritts, ihre Inhaftierung in der ZAHB Eisenhüttenstadt
und die Unterbringung der Kinder in einem Heim sind einige Stunden später
durch Richterin Unger vom Amtsgericht Frankfurt-(Oder) entschieden. Damit
ist die Mutter von ihren Kindern getrennt.
Die Kinder werden in die Einrichtung für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge nach Fürstenwalde gebracht. Sie verstehen nicht,
was mit ihnen passiert. Sie weinen unaufhörlich, essen und schlafen
nicht. Die Mutter macht mit Hilfe eines Dolmetschers mehrere Eingaben an
die Gefängnisleitung und die Bundespolizei.
Die schwangere Frau A. soll nach der Dublin II -Verordnung mit
ihren Kindern nach Polen zurückgeschoben werden. Am 15. Januar wird
deshalb die Haftanordnung vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt (Richter
Frost) um zwei Wochen verlängert.
Erst nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird und Beschwerde
einlegt, entscheidet das Landgericht Frankfurt (Oder) am 22. Januar, daß
die Inhaftierung der Mutter und die Trennung von ihren Kindern unverhältnismäßig
ist und gegen das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Familieneinheit
verstößt.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg verleiht am 21. März
2008, dem internationalen Antirassismus-Tag, seinen diesjährigen "Denkzettel
für strukturellen und systeminternen Rassismus" an Richterin Unger
und Richter Frost.
jW 22.3.08; MOZ 15.4.08; Flüchtlingsrat Brandenburg
20. Januar 08
Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein indischer Flüchtling wird um 21
Uhr in Bitterfeld auf offener Straße von drei deutschen Männern
angegriffen. Zwei der Täter schlagen mehrfach mit Fäusten auf
den 36 Jahre alten Mann ein, dem schließlich die Flucht gelingt.
Er erleidet Schädelverletzungen, die er medizinisch behandeln lassen
muß.
Die Täter können in der Nähe des Tatortes festgenommen
werden. Gegen einen 39-Jährigen erläßt das Amtsgericht
Bitterfeld-Wolfen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.
Gegen den zweiten Täter dauern die Ermittlungen noch an. Bei beiden
handelt es sich um vorbestrafte Neonazis.
LVZ 22.1.08;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
23. Januar 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach einer Botschaftsvorführung
versucht sich ein 19-jähriger iranischer Gefangener um ca. 21.30 Uhr
in einem Waschraum an einem zusammengebundenen Bettlaken zu strangulieren.
Mithäftlinge alarmieren die Polizei, und der Iraner kommt zur Untersuchung
eventueller Verletzungen in ein Krankenhaus. Kurz darauf wird er in die
Abschiebehaft zurückgebracht diesmal in den Einzelzellen-Trakt im
Erdgeschoß.
Nach insgesamt 49 Tagen Haft in Berlin erfolgt am 29. Januar
seine Verlegung in die JVA Büren (Abschiebehaft).
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Polizei Berlin 24.1.08; dp 24.1.08;
taz 25.1.08
Januar 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Köln ruft eine 19-jährige
Romni, die in der 16. Woche schwanger ist, die Polizei zu Hilfe, um sich
vor den Schlägen ihres Mannes in Sicherheit zu bringen. Die Beamten
nehmen sie jedoch fest und bringen sie in die Abschiebehaft nach Neuss,
weil sie von den Behörden als "illegal" geführt wird und abgeschoben
werden soll.
Als Dreijährige war sie 1991 mit ihrer Familie aus Montenegro
nach Hamburg gekommen. 2005 wurde die Duldung nicht mehr verlängert
und der Vater abgeschoben. Die Mutter ging dann mit den Kindern nach Frankreich,
und weil sie sich bei der zuständigen Behörde nicht abmeldete,
ging diese davon aus, daß die Familie ohne Aufenthaltserlaubnis in
der Bundesrepublik lebte.
Im vorigen Jahr wurde die junge Frau in Köln nach Sitte
der Roma mit dem Sohn einer befreundeten Familie verheiratet. Ihren Asylantrag
konnte sie noch stellen; danach ließ die Familie des Mannes sie nicht
mehr aus der Wohnung. Sie wurde brutal zusammengeschlagen, gefesselt und
bewacht. Den Termin für die Anhörung ihres Asylverfahrens konnte
sie daher nicht wahrnehmen. Daraufhin wurde ihr Antrag abgelehnt.
Nach der Festnahme durch die Kölner Polizei wird die Abschiebung
nach Montenegro für den 13. Februar festgesetzt. Dies, obwohl die
Frau nur Deutsch spricht, das Land nicht kennt und als junge, alleinstehende
Mutter dort chancenlos wäre. Auch ihre Zeugenaussage im Strafverfahren
gegen die Kölner Familie, die sie gefangen hielt und mißhandelte,
ändert nichts.
Erst nachdem sich Bundestagsabgeordnete für sie einsetzen,
kann erreicht werden, daß die Frau zwei Tage vor dem Abschiebungstermin
aus der Haft entlassen wird und eine Duldung erhält.
Nach komplizierten Verhandlungen mit französischen Behörden
kann die junge Frau zu ihrer Familie zurückkehren. Ihre Tochter wird
in Frankreich geboren und erhält die französische Staatsbürgerschaft,
sie selbst stellt einen Asylantrag.
jW 1.3.08; jW 28.8.09;
Katharina Schwabedissen Journalistin
Januar 08
Flughafen Frankfurt am Main. Nach 14-jährigem Aufenthalt in der
BRD soll eine Familie aus Chemnitz nach Sri Lanka abgeschoben werden. Nach
einem ersten Abschiebeversuch waren die Eheleute in Abschiebehaft gekommen
und der 10-jährige Sohn zum Kindernotdienst. Seither hatten sie einander
nicht mehr gesehen. Auch am Flughafen Frankfurt werden die Eltern getrennt
verwahrt, und der Junge bleibt allein im Familienraum.
Er wird als erster ins Flugzeug geführt. Seine Mutter und
sein Vater auch einzeln und getrennt allerdings unter Zwang, weil die
beiden sich gegen die Abschiebung wehren.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
6. Februar 08
Das Verwaltungsgericht Bremen verpflichtet die Innenbehörde, einen
externen Therapeuten für die Untersuchung eines Abschiebegefangenen
zuzulassen. Somit kann nach insgesamt fünfwöchiger Haft der an
paranoider Schizophrenie erkrankte Hakan U. erstmalig von einem Spezialisten
auf Haftfähigkeit untersucht werden. Bisher hatte die Innenbehörde
die Entscheidung über Haftfähigkeit einem Polizeiarzt überlassen,
der Allgemeinmediziner ist.
Hakan U. war Ende Dezember ohne gültige Aufenthaltspapiere
in Bremer Abschiebehaft geraten.
Noch bevor der externe Arzt den Kranken am 8. Februar untersuchen
kann, geht ein Fax bei dem Rechtsanwalt von Hakan U. ein, in dem es heißt,
daß die Innenverwaltung Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil
eingelegt habe und die Polizeidirektion deshalb dem gewünschten Therapeuten
"den Zugang zum Polizeigewahrsam nicht gestatten" werde. Zudem habe der
Polizeiarzt veranlaßt, den Kranken am 14. Februar in der Psychiatrie
des Klinikums Bremen-Ost untersuchen zu lassen.
Eine Woche später wird das Urteil vom Oberverwaltungsgericht
bestätigt. Da das Gericht in der Begründung allen Abschiebegefangenen
das Recht auf freie Arztwahl zuspricht, wird eine Änderung des Erlasses
zum Abschiebegewahrsam Bremen notwendig.
taz 1.2.08; taz 8.2.08;
taz 11.2.08; taz 20.2.08;
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt;
Torsten Müller Rechtsanwalt
6. Februar 08
Die 32-jährige Abschiebegefangene Leila XX. aus Tschetschenien
wird nach einer Blinddarmoperation im Krankenhaus Dresden-Neustadt eine
Woche lang mit dem linken Bein an das Bettgestell gefesselt. Dies geschieht,
obwohl die frisch Operierte zudem an Schwangerschaftsbeschwerden leidet
und ständig durch JVA-Bedienstete bzw. durch Polizeibeamte bewacht
wird.
Die Fesselung von kranken Abschiebegefangenen wird vom JVA-Personal
als "normal" angesehen. Erst als UnterstützerInnen energisch mündlich
und schriftlich gegen die völlig unverhältnismäßige
Maßnahme protestieren, wird bei Leila darauf verzichtet.
Bei späteren kurzzeitigen Aufenthalten im Krankenhaus Dresden-Neustadt
am 6. und 8. März muß Leila XX. allerdings wiederum ähnliche
Fesselungen erleiden.
pax christi Flüchtlingskontakte Dresden 18.2. und 11.3.08
7. Februar 08
Bundesland Niedersachsen. An der Heidlandstraße von Soltau fällt
einem Anwohner eine Person auf, die durch die Gärten schleicht. Die
benachrichtigte Polizei findet einen Mann, der nur mit Hose, Pullover und
Socken bekleidet ist und hinter einer Hecke hockt. Er macht auf die Beamten
einen verwirrten Eindruck und nennt auf Befragung ausschließlich
seinen Namen.
Auf der Wache stellt sich heraus, daß es sich bei dem Kranken
um einen 24-jährigen Serben handelt, der zur Abschiebung ausgeschrieben
ist. Der Serbe wird am nächsten Morgen zur Vorbereitung seiner Abschiebung
in die JVA Hannover gebracht.
Polizei Soltau-Fallingbostel 8.2.08
11. Februar 08
Rügen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Der kurdische Flüchtling
M. A. findet seine Ehefrau G. A. in ihrer Wohnung bewußtlos vor
neben ihr liegen mehrere leere Tablettenpackungen. In dem Aufnahmebericht
der Hanse-Klinik heißt es: "Vor dem Hintergrund der drohenden Abschiebung
kam es bei der Patientin zu einer depressiven Dekompensation mit Suizidversuch."
Trotz eingereichter fachärztlicher Gutachten über die Krankheitszustände
der Eheleute hatte die Ausländerbehörde im Januar die zweite
Abschiebeandrohung zugestellt. Die Abschiebung sollte am 10. Februar erfolgen.
Bis zum 20. Februar wird Frau A. auf der psychiatrischen Station
beobachtet dann erfolgt ihre Entlassung. Sie ist 31 Jahre alt, verheiratet
und Mutter von vier minderjährigen Kindern, die zur Schule gehen.
Ende des Jahres 1996 waren die Eheleute A. ohne ihre drei in
Kurdistan geborenen Kinder in die BRD geflohen, um dem Verfolgungsdruck
in der Türkei auszuweichen. Die erste Ablehnung ihres Asylantrages
erfolgte im Februar 1997. Im Jahr 1999 wurde ihnen ihre älteste, damals
4 Jahre alte Tochter von einem Bekannten gebracht die beiden ältesten
Kinder blieben weiterhin bei den Großeltern in Kurdistan. In Deutschland
kamen noch drei Kinder zur Welt.
Erst seit 2006 ist Frau A. in der Lage, über die politische
Verfolgung, der sie ausgesetzt war, und ihre dreimalige Inhaftierung zu
reden. Eine Posttraumatische Belastungsstörung und wiederkehrende
depressive Störungen mit Persönlichkeitsveränderungen sind
die Folgen von Folter und Vergewaltigung.
Auch die Gewalterfahrung des Ehemanns M. A. durch Festnahmen
und Folter wegen der ihm vorgeworfenen Aktivitäten innerhalb der PKK
gilt den hiesigen Behörden nicht als Asylberechtigung. Als im Jahre
2003 die erste Abschiebeankündigung kommt, treten bei Herrn A. schwere
psychische Symptome auf. Er erleidet Flash-Backs und Albträume, in
denen er Gefängnisaufenthalt und Folter immer wieder neu erleben muß.
Dreimal wurde Herr A. mit den Kindern beim türkischen Konsulat
in Berlin zwangsvorgeführt. Die türkische Fahne und das Bild
von Atatürk an der Wand lösten bei ihm akute Traumaschübe
aus. Er sah sich im Gefängnis, an die Decke gehängt und mit kalten
Wasser übergossen. Er hörte die Stimmen seiner Folterer und fühlte
die Fesseln an den Handgelenken.
Er wurde im Konsulat immer wieder aufgefordert, seine Kinder
als türkische StaatsbürgerInnen registrieren zu lassen. Da er
das nicht tat, wurde ihm "willentliche Hinderung der Aufenthaltsbeendigung"
unterstellt. Zuletzt kam die Drohung, daß er ohne seine Familie abgeschoben
werden würde.
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt;
taz 15.6.09
12. Februar 08
Detmold in Nordrhein-Westfalen. Frau F., eine abgelehnte Asylbewerberin
aus Kasachstan, hat panische Angst vor der drohenden Abschiebung und öffnet
sich deshalb die Pulsadern. Nachdem sie wieder reisefähig ist, wird
sie noch im Februar mit ihrem Mann und einem erwachsenen Sohn nach fünfjährigem
Deutschland-Aufenthalt abgeschoben. Danach verliert sich ihre Spur.
Frau F., die in Kasachstan in einer Organisation zum Schutz der
Rechte von Kindern und Eltern gearbeitet hatte, war vor einer Rückkehr
nach Kasachstan gewarnt worden. Durch ein Schreiben von der Organisation
"Für ein gerechtes Kasachstan" erfuhren sie im November 2007, daß
sich Milizangehörige und Vertreter einer kriminell-religiösen
Sekte nach ihrem Verbleib erkundigt hatten.
Um einer gewaltsamen Abschiebung nach Kasachstan zu entgehen,
war die Familie im Dezember 2007 'freiwillig' nach Tschechien ausgereist.
Als sie sich dort anmelden wollten, wurden sie inhaftiert und am 9. Januar
2008 in die BRD zurückgeschoben. Herr F. kam umgehend in Abschiebehaft
und bliebt in der JVA Hannover-Langenhagen bis zur Abschiebung.
Flüchtlingshilfe Lippe
13. Februar 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach der nächtlichen
Flucht von vier Männern durchsuchen Polizisten am frühen Morgen
alle Zellen auch die der Frauen. In einem Gemeinschaftsbrief protestieren
alle dreizehn inhaftierten Frauen gegen die Behandlung bei der Razzia.
Sie seien aus dem Bett geworfen und zusammengetrieben worden.
In dem Brief heißt es: Es waren bewaffnete junge Männer, sie
waren etwa 30 Leute... Sie zielten auf uns mit einer Pistole... Wir wurden
einzeln in die Toilette hineingeführt und gezwungen, uns auszuziehen...
Am Ende wurde jede von uns mit einem Metalldetektor durchsucht.
Polizei Berlin 13.2.08;
BeZ 14.2.08;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
14. Februar 08
Wiesbaden im Bundesland Hessen. Um 18.56 Uhr geht ein Notruf bei der
Polizei ein, daß es in einem Haus im Stadtteil Mainz-Kastel im Philippsring
brennt.
Als die Rettungskräfte der Berufsfeuerwehr 2 und Freiwilligen
Feuerwehr Kastel eintreffen, steht eine Wohnung im dritten Stock in hellen
Flammen, und BewohnerInnen kommen ihnen aus dem Treppenhaus entgegen. Die
Wohnung befindet sich in einem dreistöckigen Wohnhaus mit Dachgeschoß,
in dem AsylbewerberInnen untergebracht sind. Die Feuerwehr muß über
eine Drehleiter weitere Personen aus der Dachgeschoßwohnung retten.
Zehn Personen darunter acht Kinder und eine schwangere Frau werden
wegen Rauchgasvergiftung in mehreren Rettungswagen behandelt und in verschienene
Wiesbadener und Mainzer Kliniken gebracht. Alle anderen BewohnerInnen werden
evakuiert.
In dem Wohnhaus stehen viele Wohnungen leer. Im Zuge der Ermittlungen
stellt sich heraus, daß sich drei Jugendliche im Alter von 12 bis
14 Jahren aus Mainz-Kastel in der nicht bewohnten Wohnung getroffen hatten
und dabei das Feuer entstand.
Polizei Wiesbaden 14.2.08
15. Februar 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 53 Jahre alte Vietnamesin,
die während ihrer mehr als sechsmonatigen Haftzeit rapide an Gewicht
verliert, hat so starke Schmerzen in der Schulter, daß sie schreit,
sich auf die Erde wirft und ihren Kopf gegen die Wand schlägt. Der
Polizeiärztliche Dienst verabreicht ihr Beruhigungsmittel. Am 10.
März wird sie abgeschoben.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
20. Februar 08
Bundesland Bayern. Der irakische Flüchtling Samir Marzina wird
festgenommen, und auf der Polizeistation wird ihm erklärt, daß
gegen ihn ein rechtskräftiger und unanfechtbarer Gerichtsentscheid
vom 8. November 07 vorliegt, in dem er zu einer 65-tägigen Haftstrafe
verurteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Samir Marzina keinerlei
Briefe erhalten, obwohl er seit September 2007 in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung
für Asylbewerber Zirndorf offiziell aufgenommen wurde.
Das Urteil gründet auf einer Strafanzeige vom 3. September
07, als er auf einer Autobahnraststätte in Südbayern mit falschem
Reisepaß festgehalten wurde und von der Kripo Rosenheim eine Strafanzeige
wegen Urkundenfälschung erhielt.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein, die die Anzeige weiter betrieb,
hatte einen Zustellungsbevollmächtigten beauftragt, der die amtlichen
Briefe jedoch nicht nach Zirndorf schickte, sondern an die Heimatadresse
von Herrn Marzina in den Irak.
Allein durch eine sofortige Bargeldzahlung von 903,50 Euro konnte
die Haftstrafe abgewendet werden. Allerdings und das ist für seinen
weiteren Aufenthalt als Flüchtling schwerwiegender gilt er jetzt
als vorbestraft.
Der Bauingenieur Samir Marzina, der zur Volksgruppe der Chaldäer
gehört und Mitglied der syrisch-katholischen Kirche in Mossul war,
hatte bereits in Griechenland unter dem Vorwurf der illegalen Einreise
drei Monate im Gefängnis gesessen.
Im November 2009 wartet er seit über einem Jahr auf eine
Entscheidung darüber, ob sein Asylverfahren in der BRD stattfinden
kann oder ob er nach Griechenland zurückgeschoben werden soll.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2008
21. Februar 08
Bundesland Niedersachsen Landkreis Ammerland. Im Büro des Ausländeramtes
im Kreishaus von Westerstede übergießt sich um 10.55 Uhr ein
39-jähriger Iraner mit Brennspiritus und droht, sich mit einem Feuerzeug
anzuzünden. Dem Sachbearbeiter des Büros gelingt es vorerst,
ihn zu beruhigen, doch dann setzt er seine Absicht in die Tat um. Hinzukommende
Mitarbeiter des Amtes reißen ihm seine brennende Jacke vom Oberkörper
und bringen ihn selbst zu Boden, weil er sich gegen die Rettungsversuche
wehrt. Mit einem Feuerlöscher wird das Feuer an seinem Körper
und der Jacke gelöscht.
Die gerufene Polizei evakuiert den Gefahrenbereich und läßt
den Flüchtling und die beteiligten Mitarbeiter der Kreisverwaltung
in die Ammerlandklinik bringen. Während die vier Behörden-Mitarbeiter
mit einer leichten Rauchgasvergiftung nach ambulanter Behandlung die Klinik
wieder verlassen können, kommt der 39-jährige Iraner in die Medizinische
Hochschule Hannover. Hier werden seine Verbrennungen zweiten Grades im
Halsbereich und eine Rauchgasvergiftung stationär behandelt.
Der Iraner hatte an diesem Tag bereits um 9.45 Uhr das Büro
aufgesucht, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit seinem Asylverfahren
zu besprechen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Sachbearbeiter
hatte er den Raum verlassen und war dann eine Stunde später mit einer
1-Liter-Flasche Brennspiritus in der Hand zurückgekommen.
Polizei Oldenburg 21.2.08
24. Februar 08
Bundesland Sachsen-Anhalt. Am frühen Morgen wird ein eritreischer
Flüchtling in Halle von zwei deutschen Männern auf der Straße
angegriffen. Nach rassistischen Beschimpfungen und Beleidigungen wird ihm
mehrmals ins Gesicht getreten. Er erleidet eine Platzwunde an der Oberlippe.
Die beiden Täter, die mit drei weiteren Männern unterwegs
sind, werden von der Polizei gestellt und geben als Motiv für die
begangene Körperverletzung ihre rassistische Gesinnung an.
Polizei Halle;
ddp 24.2.08
26. Februar 08
Berlin. Der 35 Jahre alte abgelehnte Asylbewerber Rahed H. wird aus
der Abschiebehaft heraus unter Begleitung von drei Polizisten nach Jordanien
abgeschoben und gerät dort unmittelbar wieder in Haft, denn die jordanischen
Behörden haben die Berliner Begründung für die Abschiebung
"Terrorismusverdacht" direkt übernommen. Rahid H. läßt
in Berlin seine ebenfalls aus Jordanien stammende Ehefrau und drei in der
BRD geborene minderjährige Kinder zurück.
Obwohl ein vom Generalbundesanwalt eingeleitetes Ermittlungsverfahren
wegen Kontaktes zu der "terroristischen Vereinigung Al Tauhid" bereits
im März 2005 aufgrund mangelnder Beweise eingestellt worden war, wurde
Rahid H. mit den Begründungen "Identitätstäuschung" und
"engen Kontakt zu terroristischen Vereinigungen" in Abschiebehaft genommen.
Obwohl wegen der angeblichen Identitätstäuschung ein
Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig ist, erfolgt die Abschiebung.
Nach einigen Tagen Haft in Jordanien wird Rahed H. entlassen.
Seine Frau reist später mit den Kindern nach Jordanien aus.
taz 7.3.08;
Rüdiger Jung Rechtsanwalt
Februar 08
Flughafen Frankfurt am Main. Der elfjährige Sohn eines afghanischen
Ehepaares muß mangels vorhandener ÜbersetzerIn zwischen seinen
Eltern und den Abschiebebeamten dolmetschen. Dies belastet ihn offensichtlich
schwer, denn er klagt über Bauchschmerzen und krümmt sich immer
wieder heftig.
Die Eltern waren mit seinen zwei Schwestern und seinem fünfjährigen
Bruder im Jahre 2002 über Rußland in die BRD eingereist, danach
in die Niederlande, und im Januar 2008 nach Deutschland zurückgekommen.
An der Grenze wurde der Vater in Abschiebehaft genommen.
Die Eltern sind verzweifelt, denn sie wissen nicht, wie sie in
Afghanistan überleben sollen. Trotzdem wird die Abschiebung vollzogen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
1. März 08
Wetteraukreis im Bundesland Hessen. Durch Orkanböen wird morgens
um 7.00 Uhr das gesamte Blechdach des zweigeschossigen Flüchtlingsheimes
in Butzbach weggerissen und auf die Straße geschleudert.
Die 30 BewohnerInnen des Hauses bleiben unverletzt, müssen
allerdings evakuiert werden. Der Sachschaden wird auf 200.000 Euro geschätzt.
Polizei Friedberg
2. März 08
Bundesland Bayern. Im Rahmen einer Schleierfahndung wird die 36 Jahre
alte Kurdin Ayfer Kaya nahe der österreichischen Grenze festgenommen
und kommt in das Münchener Frauengefängnis Neudeck in Auslieferungshaft.
Ayfer Kaya hatte in den Jahren 1998 und 1999 als Dolmetscherin
des ehemaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan während seiner
Aufenthalte in Italien und Griechenland gearbeitet und gilt heute als inoffizielle
Pressesprecherin der Arbeiterpartei Kudistans (PKK). In Griechenland wurde
sie als politisch Verfolgte anerkannt.
Aufgrund zweier türkischer Haftbefehle erfolgt die Verhaftung
durch deutsche Beamte. Am 5. Juni entscheidet das Oberlandesgericht München
ihre Freilassung.
AZADI infodienst Nr.64 März 2008;
jW 15.3.08; ND 10.3.08; jW 6.6.08;
AZADI infodienst Nr. 67 Juni 2008
11. März 08
Bundesland Niedersachsen. Der bhutanesische Flüchtling Anup Rai
wird nach elf Tagen Abschiebehaft in Begleitung von zwei Mitarbeitern der
Zentralen Ausländerbehörde Braunschweig nach Nepal abgeschoben.
Dies geschieht, obwohl der Ausländerbehörde Gifhorn keine nepalesischen
Papiere vorliegen. Stattdessen hatte der Landkreis ein deutsches Paßersatzpapier
für den Flüchtling ausgestellt. Die deutschen Behörden hatten
dann mit der Einwanderungsbehörde in Katmandu vereinbart, daß
Anup Rai zur Identitätsfeststellung (!) nach Nepal gebracht werden
solle.
Nach seiner Ankunft kommt Herr Rai für drei Tage in Haft.
In dieser Zeit erhält er kaum etwas zu essen oder zu trinken, da er
sein Essen bezahlen soll und kein Geld hat. Die nepalesische Einwanderungsbehörde
in Katmandu stellt schließlich wie schon zuvor die nepalesische
Auslandsvertretung in Deutschland fest, daß Anup Rai nicht die
nepalesische Staatsangehörigkeit besitzt, und schickt den Flüchtling
am 14. März wieder nach Frankfurt zurück. Dort wird er aufgefordert,
"umgehend" an seinen Wohnort zurückzukehren und sich "bis zum 18.03.2008"
bei der Zentralen Ausländerbehörde Braunschweig zu melden.
Am 20. Oktober 2008 teilt die Ausländerbehörde Gifhorn
Anup Rai mit, daß er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.
5 AufenthG erhält. Nach Auffassung der Behörde steht jetzt erst
fest, daß der Flüchtling nicht nach Bhutan zurückkehren
und auch nicht in ein anderes Land wie z.B. Nepal ausreisen oder abgeschoben
werden kann.
Eine Rückkehr nach Bhutan wäre ohnehin für Anup
Rai gar nicht möglich gewesen, denn die bhutanesische Regierung verweigert
generell allen nicht registrierten oder illegal ausgereisten Minderheitenangehörigen
die Staatsangehörigkeit. Eine Tatsache, die die Ausländerbehörde
versucht hatte zu umgehen, indem der Flüchtling versuchsweise nach
Nepal ausgeflogen wurde.
FRat NieSa 27.3.08; FRat NieSa 10.11.08
12. März 08
Munster im Bundesland Niedersachsen Landkreis Fallingbostel. Als
eine armenische Familie aus dem Schlaf gerissen und zur Abschiebung abgeholt
wird, erleidet die herzkranke Frau einen Kreislauf-Zusammenbruch, so daß
sie in ein Krankenhaus gebracht werden muß.
Ihr 37 Jahre alter Ehemann wird mit den vier Kindern eines
ist sieben Monate alt von der Polizei zunächst nach Bielefeld gebracht.
Von dort aus beginnt die Fahrt in einem Polizeiwagen in Richtung München,
wo das Flugzeug mit den Flüchtlingen starten soll.
Durch schnelle Intervention des Flüchtlingsrates gelingt
es über den Flughafensozialdienst, die Bundespolizei in München
zu der Entscheidung zu bringen, diese Abschiebung nicht durchzuführen.
Der Polizeiwagen, der sich mit den Flüchtlingen noch auf
der Autobahn befindet, muß daraufhin die Fahrt stoppen. Die niedersächsischen
Beamten setzen den mittellosen Vater mit den Kindern auf einer Raststätte
bei Kassel kurzerhand aus und überlassen sie ihrem Schicksal.
Verwandte der Familie, denen es gelingt, einen Wagen zu leihen,
holen die Familie ab. Um 2.00 Uhr morgens sind die völlig erschöpften
Kinder wieder Zuhause in Munster.
Die Kinder erzählen, daß sie kaum etwas zu essen und
zu trinken bekamen und daß ihnen mit dem "Kinderheim" gedroht wurde,
wenn sie nicht leise seien. Ihren Vater würde man dann ohne sie abschieben.
FRat NieSa 13.3.08;
FRat NieSa 14.3.08
13. März 08
Bundesland Bayern. In einer Flüchtlingsunterkunft in Würzburg
entsteht um 17.30 Uhr ein Brand, der von einer im Treppenhaus abgelegten
Schaumgummi-Matratze ausgeht. Alle 50 Personen, die zu dieser Zeit im Haus
sind, können sich ins Freie retten.
Ein sudanesischer Flüchtling, der den Brand entdeckt hatte,
und ein Wachmann, der mit ihm zusammen das Löschen des Feuers versucht
hatte, kommen mit Rauchvergiftungen in eine Klinik. Als Ursache des Feuers
wird Brandstiftung vermutet.
Polizei Unterfranken 13.3.08
13. März 08
Waltrop im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um 15.10 Uhr brennt es im
Flüchtlingsheim Unterlipper Straße. Alle BewohnerInnen werden
aus dem Gebäude evakuiert ein Bewohner, der bei den Löscharbeiten
geholfen hatte, kommt vorsorglich ins Krankenhaus.
Es wird vermutet, daß das Feuer durch ein vierjähriges
Kind entstanden ist.
Polizei Recklinghausen 13.3.08
13. März 08
Im brandenburgischen Storkow wird der 14-jährige Sohn eines afghanischen
Asylbewerbers auf dem Schulweg von Jugendlichen attackiert. Sie schlagen
ihm mit der Faust ins Gesicht und beschimpfen ihn mit den Worten: "Du Ausländer,
mach daß Du nach Hause kommst!"
Opferperspektive
14. März 08
Bundesland Baden-Württemberg. Das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet den Folgeantrag eines zuvor abgelehnten
Asylbewerbers aus Liberia entsprechend AufenthG § 60 Abs. 2 mit der
Begründung, daß eine Abschiebung zu einer erheblichen Gefahr
für Leib und Leben führt. Dies geschieht fünf Monate nach
der Antragstellung, obwohl der Antrag vom 14.11.07 mit dem schweren Krankheitsbild
einer schnell fortschreitenden Zerstörung des motorischen Nervensystems
begründet worden war (ALS Amyotrophy Lateralsklerose). ALS ist eine
tödlich verlaufende Krankheit, die früh und intensiv behandelt
werden muß, um das Leiden des Betroffenen zu mindern und die Lebensqualität
so weit wie möglich zu erhalten.
Die Dringlichkeit einer Entscheidung mußte immer wieder
angemahnt werden. Erst nachdem der Flüchtling eine Untätigkeitsklage
und Dienstaufsichtsbeschwerde androhte, reagiert das Bundesamt am letzten
Tag der ihm gesetzten Frist. Durch die monatelang verschleppte Entscheidung
konnten erforderliche Behandlungen wegen der eingeschränkten Kostenübernahme
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht eingeleitet werden. Eine Situation,
die den Patienten auch psychisch extrem belastete.
Dem Flüchtling wurden zwischenzeitlich sogar die 40 Euro
Taschengeld gestrichen, weil ihm vorgeworfen wurde, daß er seine
Abschiebung verhindere.
Seit zwei Monaten befindet er sich in einem Altenpflegeheim,
sitzt im Rollstuhl und ist auf ständige Hilfe angewiesen.
SAGA 13.4.08;
SAGA 21.1.09
14. März 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als der 17 Jahre alte irakische Flüchtling
S. aufgrund einer Überweisung seines Arztes einen Termin im Krankenhaus
wahrnehmen will, erwartet ihn eine Vertreterin der Ausländerbehörde
Gütersloh. Diese gibt entgegen anders lautender ärztlicher Berichte
an, daß S. seine klinischen Symptome nur vortäuschen würde.
Sie veranlaßt seine Verhaftung, und er kommt in die JVA Büren
in Abschiebehaft.
S. leidet an einer Sichelzellen-Anämie, in deren Folge schwere
Schmerzzustände auftreten. Diese Schmerzen steigern sich durch die
psychische Belastung in Haft derart, daß S. nicht mehr laufen kann.
Erst durch massives Eingreifen verschiedener Menschenrechtsorganisationen
kann erreicht werden, daß er ins Gefängniskrankenhaus Fröndenberg
gebracht wird.
Herr S. war mit seinem Vater über Schweden in die BRD gekommen,
weil der Vater mit der Betreuung seines kranken Sohnes überfordert
ist und in der Nähe von Gütersloh mit der Unterstützung
von Verwandten rechnen konnte. Ein Onkel des Jugendlichen würde ihn
sogar adoptieren, um ihn zu unterstützen.
Im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens wird S. eine Woche nach seiner
Festnahme nach Schweden zurückgeführt.
AK Asyl Bielefeld 19.3.08;
AK Asyl Bielefeld
15. März 08
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Nach einem Aufmarsch der NPD und
der Mecklenburgischen Aktionsfront wird in der Friedrich-Wilhelm-Straße
in Neustrelitz um 18.35 Uhr der 30-jährige libanesische Flüchtling
Mohammed B. von drei jugendlichen Deutschen verbal attackiert. Als Herr
B. die Straßenseite wechselt, wird er weiter verfolgt eine Bierflasche
fliegt ihm hinterher. Mohammed B. fordert die Jugendlichen auf, ihn in
Ruhe zu lassen, und ruft über sein Handy die Polizei an, die von diesem
Zeitpunkt an das Geschehen akustisch verfolgt. Herr B. läuft zum Bahnhof,
weil er sich dort Hilfe erhofft. Mit Rufen wie "Ausländer raus!" wird
er weiter verfolgt. Als die drei Jugendlichen weitere Bierflaschen aus
einem Rucksack holen wollen und den an Körpergröße unterlegenen
Libanesen einkreisen und zu schlagen beginnen, kommt es zu einem Handgemenge.
Mohammed B. nutzt jetzt seine Kampfsporterfahrungen und bringt die drei
Jugendlichen schnell zu Boden. Sie ergreifen die Flucht.
Die 14, 16 und 18 Jahre alten Täter aus Neustrelitz und
Kratzeburg gehören der rechten Szene an, und zwei von ihnen gestehen
bei den polizeilichen Verhören auch die Beteiligung an der Verwüstung
des jüdischen Friedhofs in Neustrelitz, die am selben Abend stattgefunden
hat.
Das Strafverfahren gegen die 14- und 16-jährigen Täter
wird abgetrennt, so daß sich der 18-Jährige als Haupttäter
ab April vor dem Jugendschöffengericht allein verantworten muß.
Ab 17. März befindet er sich in Untersuchungshaft, einerseits wegen
der Beteiligung an dem Geschilderten andererseits auch wegen einer Vielzahl
anderer Straftaten, wie Einbrüche und Diebstähle.
Im Herbst wird er wegen eines knappen Dutzends Straftaten unter
anderem auch wegen versuchter Körperverletzung verurteilt.
ap 16.3.08; redok 16.3.08;
jW 17.3.08; mvregio.de 17.3.08;
NK 2.4.08;
LOBBI
28. März 08
Bundesland Sachsen. Um ca. 23.30 Uhr wird das Flüchtlingsheim
Langburkersdorf in Neustadt angegriffen. Durch Flaschenwürfe gegen
ein Zimmer im Erdgeschoß wird ein Flüchtling aus Sri Lanka am
Auge verletzt und muß sich im Krankenhaus behandeln lassen.
Ausländerrat Dresden 31.3.08;
Ausländerrat Dresden 15.9.08
29. März 08
Berlin Bezirk Lichtenberg. Ein ca. 30 Jahre alter, abgelehnter Asylbewerber
aus Vietnam stürzt aus dem 19. Stock des Hochhauses in der Franz-Jacob-Straße
1. Er ist sofort tot.
Die Polizei geht von einer Selbsttötung aus.
Marina Mai Journalistin;
Antirassistische Initiative Berlin
31. März 08
Hamburg. Als die 14-jährige Liana Grigorjan morgens um 5 Uhr die
Wohnungstür öffnet, sieht sie sich einem Dutzend Personen gegenüber.
Es handelt sich bei dem Aufgebot um Polizisten und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Ein Beamter sagt ihnen, daß die Familie jetzt abgeschoben werde
sie hätte 20 Minuten Zeit zum Packen.
Liana wird mit ihrem in Handschellen gelegten Vater Ruben Grigorjan
und dem 11-jährigen Bruder Grisha zum Flughafen transportiert. Zurück
bleiben die fünfjährige Schwester Sona und ihre 36 Jahre alte
Mutter Gohar. Die beiden können nicht abgeschoben werden, weil für
Sona, die in Hamburg geboren wurde, die nötigen Papiere (Registrierung
in Armenien) fehlen. Damit ist die Familie durch die Abschiebung getrennt.
Bei einem Zwischenstop in Prag müssen Vater und Kinder zwölf
Stunden lang in einer kleinen schmutzigen und stinkenden Zelle ausharren,
bevor der Flug Richtung Eriwan weitergeht.
Auch drei Monate nach der Abschiebung wechselt Ruben Grigorjan
aus Angst vor Verfolgung alle drei Tage die Bleibe. Die Kinder sprechen
kaum Armenisch, lesen und schreiben können sie es gar nicht.
Ruben Grigorjan hatte vor 14 Jahren Armenien verlassen müssen,
weil seine Familie nach einer Beteiligung an einem tödlichen Autounfall
von der Familie des Opfers mit dem Tode bedroht wurde. Sie blieben dann
sechs Jahre in Rußland am
21. Januar 2000 kamen sie in die Bundesrepublik und wurden eine Woche
später wegen Verstoßes gegen die Einreisebestimmungen schriftlich
wieder ausgewiesen.
Seither lebten sie in Hamburg, die Tochter Sona ist hier geboren.
Die Kinder Liana und Grisha besuchten die Heinrich-Hertz-Grundschule. Liana
war Klassensprecherin in der Klasse 7a, und Grisha bereitete sich im Boxverein
auf seine ersten Kämpfe vor. Die Erlaubnis, eine Arbeit aufnehmen
zu können, verweigerte die Behörde Herrn Grigorjan wiederholt,
weil sie der Familie vorwarf, unter falschem Namen in die BRD eingereist
zu sein.
Nach der Abschiebung von Mann und Kindern verliert Gohar Grigorjan
die Wohnung und wird mit ihrer kleinen Tochter in ein Flüchtlingsheim
eingewiesen.
Das Entsetzen, die Empörung und die Trauer in den Schulklassen,
in denen jetzt zwei Kinder fehlen, ist groß. MitschülerInnen
und LehrerInnen von Liana und Grisha organisieren Unterschriftensammlungen,
Briefaktionen und schreiben Flugblätter. In der Aktionsgruppe "Kommt
zurück" schließen sich FreundInnen und UnterstützerInnen
zusammen, um die Rückkehr der Abgeschobenen zu erkämpfen. Am
4. Juni findet eine "Demonstration zur Rückkehr" statt, an der 150
Menschen teilnehmen. Unter ihnen sind viele Kinder aus verschiedenen Schulen,
Eltern und LehrerInnen, auch Mitglieder der GEW und des Flüchtlingsrates.
Ausländerbehörde, Petitionsausschuß und Härtefallkommission
schieben die Verantwortlichkeit monatelang hin und her. Am 19. August eröffnet
der Eingabenausschuß das "Angebot", daß die Kinder "vorübergehend",
ohne den Vater und auf eigene Kosten einreisen dürfen und zwar so
lange, bis die noch fehlenden Ausreisepapiere für die vierjährige
Sona vorliegen und dann die Familie gemeinsam abgeschoben werden kann.
Als allerdings die beiden Geschwister in Eriwan in der Deutschen
Botschaft ihre Visa abholen wollen, werden ihnen diese verweigert, weil
sie auf die Frage, was sie denn in Hamburg machen wollen, geantwortet haben:
"Endlich wieder zur Schule gehen!". Mit dieser Antwort würde deutlich,
so Botschaftsangehörige, daß sie in Hamburg bleiben wollen,
die "Rückkehrwilligkeit" nach Armenien sei zweifelhaft. Liana und
Grisha brechen weinend zusammen.
Erst nach Intervention vieler UnterstützerInnen stellt die
Botschaft am nächsten Tag schließlich die Visa aus. Die aus
Spendengeldern finanzierten Flugtickets sind indes verfallen.
Am 30. August kehren die Kinder nach Hamburg zurück. Trotz
allem hält die Ausländerbehörde auch im Dezember noch an
dem Vorhaben fest, die Familie komplett abzuschieben.
Am 24. April 09 stellt das Verwaltungsgericht Hamburg fest, daß
die Abschiebung rechtswidrig war.
Anfang des Jahres 2010 wird wieder versucht, die ganze Familie
abzuschieben. Ein Antrag bei der Härtefallkommission ist noch nicht
entschieden.
Auch die Situation von Herrn Grigorjan ist weiterhin prekär,
denn eine Rückreise in die BRD bleibt ihm immer noch verwehrt.
FRat HH 21.4.08; ndr 90,3 23.4.08; taz-nord 4.6.08;
Bürgerschaft Hamburg DS 19/181; FRat HH 5.6.08;
taz-nord 13.6.08; HM 28.6.08; Hinz&Kunzt 7.7.08;
Die Zeit 31.7.08; FRat HH 20.8.08;
Welt 20.8.08; FRat HH 27.8.08; HA 28.8.08;
HM 28.8.08; HA 28.8.08; FRat HH;
Hinz&Kunzt Dez. 2008; Fluchtpunktinfos HH Dez. 2008;
Flüchtlingsräte Winter 2008;
Fluchtpunkt 11.5.09; FRat HH 10.6.09
2. April 08
Berlin. In aller Frühe dringen Polizisten in eine Wohnung im Bezirk
Schöneberg ein und nehmen die 51 Jahre alte staatenlose Kurdin Khadra
O. mit. Noch am selben Tag wird die siebenfache Mutter nach 27 Jahren
Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abgeschoben.
Der in Beirut geborenen und dort aufgewachsenen Khadra O. werfen
die deutschen Behörden Identitätstäuschung vor, obwohl sie
gerichtlich von diesem Vorwurf freigesprochen wurde. Als die Berliner Härtefallkommission
sich für ein Bleiberecht ausspricht, wird dieses von Seiten des Innensenators
Körting an folgende Bedingungen geknüpft: Frau O. soll eine Arbeit
aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten; zudem soll sie
einen türkischen Paß beantragen und die angebliche Identitätstäuschung
zugeben.
Davon abgesehen, daß die beiden letzten Bedingungen nicht
erfüllbar sind, hatte Frau O. einen Arbeitsplatz in einer Firma zugesagt
bekommen eine Arbeitserlaubnis wurde ihr von der Ausländerbehörde
jedoch verweigert.
Nach der Abschiebung kommt Frau O., die kein Türkisch spricht,
bei Verwandten ihrer Berliner Nachbarin in Mardin unter.
Am 3. Juli kann Khadra O. aufgrund einer politischen Einzelfallentscheidung
des Innensenators Körting (§ 22 AufenthaltsG Aufnahme aus dem
Ausland) "auf eigene Kosten" zu ihren Kindern und Enkelkindern nach Berlin
zurückkehren.
FRat Berlin;
TS 6.4.08; taz 7.4.08; BK 7.4.08;
FRat Berlin 10.7.08;
Flüchtlingsräte Winter 2008
3. April 08
Bundesland Bremen. Die 34 Jahre alte X. Y. aus dem Libanon soll nach
16 Jahren Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abgeschoben werden.
Frau Y. ist Mutter von acht Kindern und im siebten Monat schwanger. Bei
der Schwangerschaft handelt es sich laut Fachgutachten um eine Risikoschwangerschaft.
Zudem leidet sie unter chronischen Rückenschmerzen, asthmoider Bronchitis,
Angstzuständen und optischen und akustischen Halluzinationen. Wegen
Letzterem steht sie unter Medikation von Psychopharmaka.
Frau Y. wird im Gesundheitsamt Bremerhaven auf Reisetauglichkeit untersucht.
Das Gutachten, von einer Fachärztin für Psychiatrie
unterschrieben, lautet u.a. wie folgt: "Sie gibt jetzt in der Untersuchung
an, sie werde sich im Falle einer Ausweisung in das Heimatland das Leben
nehmen. Im Falle einer erzwungenen Ausreise in das Heimatland ist mit einer
weiteren deutlichen Verschlechterung der Symptomatik und auch mit Kurzschlußhandlungen
zu rechnen. Somit ist eine Gefahr für Leib und Leben im Falle einer
erzwungenen Ausreise nicht völlig auszuschließen. Um diese Kurzschlußhandlungen
zu verhindern, müßten Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Anlegen
von Hand- und Fußfesseln, medikamentöse Behandlungen und jederzeit
ärztliche Notfallversorgung vom Zeitpunkt der Ankündigung bis
zum Abschluß der Maßnahme sicher gestellt werden ...... Eine
für den Reiseverlauf eventuell notwendige Sedierung könnte von
der ärztlichen Begleitung verabreicht werden."
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt;
Torsten Müller Rechtsanwalt
8. April 08
Flughafen Frankfurt. Bundespolizisten tragen einen 22 Jahre alten Flüchtling
aus Pakistan in das noch leere Flugzeug der Fluggesellschaft GULF AIR.
Der abgelehnte Asylbewerber ist an Händen und Füßen gefesselt
und soll über Bahrain abgeschoben werden. Die Beamten versuchen ihn
auf den Sitz zu zwingen, was aufgrund der Fesselungen schwierig ist. Mit
Gewalt schnallen sie ihn an. Als sich zwei Mitarbeiter der GULF AIR rechts
und links neben ihn hinsetzen, beginnt er um Hilfe zu rufen. Die deutschen
BeamteN beobachten die Szene. Eine Frau offensichtlich auch Angestellte
der Fluggesellschaft erscheint und verabreicht dem Flüchtling eine
Injektion, die ihn schwindelig macht. Als die Passagiere einsteigen und
sogar Fotos von der Szene machen, schreit er weiter; und der Mann bekommt
prompt eine zweite Injektion. Sein linker Bewacher drückt ihm gegen
den Hals, so daß er keine Luft mehr bekommt.
Aufgrund der Proteste einiger Passagiere wird die Abschiebung
abgebrochen. In einem Krankenhaus werden im Blut des Mannes Sedativa nachgewiesen.
Die GULF AIR behauptet daraufhin, daß die Zwangssedierung
des Mannes in Absprache mit der Bundespolizei geschehen sei. Später
äußert die Fluggesellschaft, daß es sich um eine ihr "unbekannte
Person" gehandelt hat, die auf Anforderung der Bundespolizei mitfliegen
sollte.
Am Vormittag des 23. April wird der Mann endgültig und in
Begleitung von Bundespolizeibeamten abgeschoben. Bis dahin ist es trotz
Anzeige gegen die zwei Mitarbeiter und eine
Mitarbeiterin der GULF AIR wegen gefährlicher Körperverletzung
weder zu einer richterlichen Vernehmung noch zur Sicherstellung der Passagierlisten
gekommen.
Pro Asyl 11.4.08; FR 14.4.08; Pro Asyl 16.4.08;
Caritas Frankfurt 17.4.08; Pro Asyl 23.4.08;
FRat Sa-Anh. Newsletter 24.4.2008; Pro Asyl 24.4.08;
Andreas Cochlovius Rechtsanwalt
15. April 08
Bundesland Thüringen. Im Krankenhaus von Neuhaus am Rennweg stirbt
der 43-jährige Armenier Robert Weniaminov. Er war 2001 mit seiner
Mutter, seiner Frau Marina Akopian, der 15-jährigen Tochter Gajana,
dem 14-jährigen Sohn Artak und dem einjährigen Josef über
Rußland in die BRD eingereist.
Die Familie wurde in das Sammellager Katzhütte umverteilt
und ist über die nächsten Jahre zum Nichtstun verurteilt. Robert
Weniaminov, seine Frau, seine Mutter und seine beiden inzwischen erwachsenen
Kinder, sie alle bekamen keine Arbeitserlaubnis. Marina Akopian bekommt
paranoid-depressive Störungen und sollte eigentlich in einer Klinik
stationär behandelt werden. Weil sie ihre Familie nicht allein lassen
wollte, bekam sie ersatzweise Rezepte für bis zu fünf Sorten
Psychopharmaka. Robert Weniaminov, der gelernte Fleischer, ertrug die Situation
am wenigsten und begann exzessiv zu trinken. 2004 mußte er das erste
Mal in stationäre Behandlung. Danach litt er unter panischer Angst
vor Ärzten und Krankenhäusern.
Seine Ärztin diagnostizierte 2007 eine alkoholbedingte schwere
Leberzirrhose, chronische Gastritis, aktive Hepatitis C und einen schmerzhaften
Nabelbruch und empfahl dringend die Unterbringung in einer Spezialklinik
in der 40 Kilometer entfernten Stadt Suhl. Da der Weg dorthin zwei Landkreisgrenzen
kreuzt, hätte seine Familie aufgrund der für sie bestehenden
Residenzpflicht ihn nur selten besuchen können. Diese Vorstellung
war für den Kranken unerträglich er hätte aufgrund seiner
akuten psychischen Situation keinen Tag ohne seine Familie weiterleben
können.
Er lehnte die Therapie ab, und die Familie stellte im Februar
ein letztes Mal einen Antrag auf Umverteilung in einen Landkreis, in dem
es eine Klinik gab. Zwei Monate später tragen Rettungssanitäter
Robert Weniaminov aus der Dusche.
Eine Antwort auf den Umverteilungsantrag hat die Familie auch
vier Wochen später immer noch nicht.
Im Juli 2008 erhalten die Mutter, die Tochter Gajana und der
Sohn Artak Aufenthaltsgenehmigungen und wollen nach Erfurt ziehen. Frau
Akopian und der inzwischen achtjährige Josef bekommen weiterhin Duldungen.
(siehe auch: Kasten nächste Seite)
JWB 29.5.08;
Andreas Wucher Pfarrer;
The VOICE 4.6.08
Mitte April 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Gemeinde Hövelhof des Landkreises
Paderborn tötet sich eine Frau aus Guinea nach abgelehntem Asyl und
anstehender Abschiebung.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren
23. April 08
Landkreis Passau in Bayern. In der Flüchtlingsunterkunft in Hauzenberg
versucht sich in der Nacht der 37 Jahre alte Tunesier Mouldi C. zu erhängen,
weil er seine Lebenssituation nicht mehr ertragen kann.
Verletzt kommt er ins Bezirksklinikum Mainkofen und wird dort
therapiert. Der Suizidversuch ist ein von verschiedenen ÄrztInnen
seit Monaten prophezeiter Krisenhöhepunkt, weil sich die psychische
Verfassung des Flüchtlings dramatisch verschlechtert hatte.
Mouldi C. wird von der bayerischen Staatsregierung als "Top-Gefährder"
eingestuft, weil ihm Kontakte zu militanten Islamisten in Deutschland,
Italien und Großbritannien nachgewiesen wurden. Zwar ist er nie wegen
Terrors verurteilt worden, auch hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren
gegen ihn ohne Ergebnis eingestellt, doch muß er fernab seiner in
Regensburg lebenden Frau und der vier minderjährigen Kinder isoliert
in Hauzenberg leben. Er darf kein Handy und kein Internet benutzen und
hat sich täglich bei der Polizei zu melden.
Seine Psychotherapeutin hatte vergeblich eine stationäre
Behandlung beantragt. Erst seinem Hausarzt gelang es Monate später,
einen Krankenhausplatz bewilligt zu bekommen. Doch anstatt die Einweisung
in eine Regensburger Klinik zu erlauben, legte die Landesregierung eine
Liste mit Krankenhäusern vor, die so weit entfernt sind, daß
der Kontakt zu seiner Familie vollständig abgebrochen wird.
SZ 7.5.08;
Hubert Heinhold Rechtsanwalt
22. April 08
Bundesland Thüringen. In Suhl-Goldlauter finden Spaziergänger
im Waldgebiet am Unteren Geiersberg, ca. 300 Meter unterhalb der Beerberg-Schanze,
eine männliche, stark verweste Leiche. Nach den in der Nähe liegenden
Papieren handelt es sich um den 32 Jahre alten Ruslan Yatskevich, geborener
Polubiatka, der zuletzt am 22. Februar in Zella-Mehlis gesehen worden war.
Ruslan Polubiatka war langjähriger Bewohner des Flüchtlingslagers
Zella-Mehlis. Der Weißrusse war schon im Jahre 2000 in die Bundesrepublik
gekommen und wurde seit der Ablehnung seines Asylantrags im Jahre 2004
nur noch geduldet. Wegen Epilepsie befand er sich in ständiger ärztlicher
Behandlung und mußte auch wegen Alkoholkrankheit mehrmals im
Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Hildburghausen behandelt
werden. Durch die zunehmenden Aufforderungen der Ausländerbehörde,
das Land zu verlassen, geriet er immer mehr unter Druck. Die letzte Drohung,
ihn abzuschieben, hatte er am 5. Februar 08 erhalten. Er flüchtete
in den Wald und wurde nicht wieder gesehen.
Die Polizei vermutet entweder einen Unfall oder einen Suizid.
Die langjährigen MitbewohnerInnen im Lager Zella-Mehlis, die immer
wieder nach ihm gefragt hatten, jedoch von den Behörden keine Antwort
bekamen, trauern um ihn.
Allein aufgrund der Nachfrage der Journalistin Gitta Düperthal
gibt die Staatsanwaltschaft Meiningen die Identität des gefundenen
Toten bekannt. Dies geschieht drei Jahre nach dem Tod von Ruslan Polubiatka.
"Er ist aus Angst geflüchtet, erfroren, verhungert. Selbst der Umgang
mit migrantischen Toten zeugt von Respektlosigkeit der Behörden uns
gegenüber", sagt ein Freund Ruslans zu der Journalistin.
Kyffhäuser Nachrichten 2.5.08; FW 2.5.08;
Kyffhäuser Nachrichten 30.12.08; jW 8.3.11;
Gitta Düperthal Journalistin;
BewohnerInnen des Lagers Zella-Mehlis
April 08
Bundesland Rheinland-Pfalz. Nach sechswöchiger Abschiebehaft in
Ingelheim wird ein psychisch kranker junger Flüchtling in die Rheinhessenklinik
Alzey verlegt und von dort direkt abgeschoben.
epd 6.3.09;
Netzwerk Abschiebebeobachtung 25.11.09
1. Mai 08
Bundesland Rheinland-Pfalz. Aus der Rheinhessen-Fachklinik Alzey wird
Herr M. von der Polizei herausgeholt, um ihn in den Kosovo abzuschieben.
Aufgrund eines Selbsttötungsversuchs befand er sich in der Klinik
in Behandlung.
Die verantwortlichen ÄrztInnen haben die Gefahr einer akuten
Eigengefährdung im Falle einer Abschiebung attestiert. Trotzdem wird
der Ashkali, der seit seinem zweiten Lebensjahr in der BRD lebte, über
den Flughafen Frankfurt am Main in einem Learjet nach Prishtina ausgeflogen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
1. Mai 08
An der niederländisch-deutschen Grenze wird der Kurde Cihan C.
festgenommen. Der 47-Jährige will eigentlich seine Familie in Hamburg
besuchen und kommt jetzt in Auslieferungshaft.
Obwohl die Niederlande ein Jahr zuvor ein Auslieferungsbegehren
der Türkei abgelehnt hatten, weil ein Haftbefehl aus dem Jahre 1979
wegen des Vorwurfs eines Mordversuchs von einem türkischen Militärgericht
erlassen worden war und obwohl dem Betroffenen von den Niederlanden ein
Aufenthaltsrecht wegen politischer Verfolgung gewährt wurde, erklärt
das Oberlandesgericht Oldenburg eine Auslieferung für zulässig.
Der Rechtsanwalt legt Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem
Eilantrag zur Verhinderung der Auslieferung ein und schaltet vorsorglich
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Obwohl Mitte
März die Verfolgungsverjährung eingetreten ist, gewährt
das Oberlandesgericht den türkischen Behörden noch einmal vier
Wochen Zeit, um die Sachlage zu überprüfen.
Erst einen Tag, nachdem nun der Anwalt eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung
angekündigt hat, wird der Gefangene nach 10 Monaten Haft Mitte März
2009 entlassen.
Hans-Eberhard Schultz - Rechtsanwalt
3. Mai 08
Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. Bei dem Besuch eines Bekannten schluckt
der 31-jährige Bauingenieur Hamidur Rahman aus Bangladesh in einem
unbeobachteten Moment ca. 40 Anti-Depressiva-Tabletten, um sich das Leben
zu nehmen. Obwohl bereits nach 10 Minuten der Krankenwagen eintrifft und
Herr Rahman noch zu Fuß hingehen und einsteigen kann, stirbt er am
folgenden Mittag auf der Intensivstation des Krankenhauses von Idar-Oberstein
an der Tabletten-Vergiftung. Die Suizidgefährdung des in Bangladesh
verfolgten und in der BRD abgelehnten Asylbewerbers war bei den deutschen
Behörden aktenkundig, denn mehrere Suizidversuche waren zuvor gescheitert
und entsprechende Gutachten lagen vor.
Hamidur Rahman war im Mai letzten Jahres nach einem Suizidversuch
aus einem dänischen Krankenhaus geflohen (siehe hierzu 8. Mai 07).
Als er nach Hamburg kam, gewährte ihm die Nordelbische Kirche Unterkunft
und Versorgung.
Am 27. Juni 2007 reiste Hamidur Rahman mit einer Mitfahrgelegenheit
nach Barcelona, um den Versuch zu starten, in Spanien einen Aufenthaltsstatus
zu bekommen. Es gelang ihm nicht, und so kam er am 20. Oktober nach Hamburg
zurück. In den folgenden Monaten wurde er zunehmend depressiver und
verzweifelter, weil er nicht wußte, in welchem Staat er eine Chance
zum Leben haben könnte.
Anfang Februar 2008 zog Hamidur Rahman in Hamburg in die christliche
Wohngemeinschaft Brot & Rosen. Obwohl sich viele Menschen für
ihn einsetzten, damit ein Rechtsanwalt einen Antrag bei der für ihn
zuständigen Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz stellen kann,
ging es ihm immer schlechter.
Wie sich später herausstellte, hatte er geplant, am 18.
Februar aus dem Leben zu treten. Er hatte sein letztes Geld an seine Frau,
seinen Sohn und seine Eltern überwiesen und Abschiedsbriefe geschrieben.
Aber die eingenommenen Schlaftabletten bewirkten eine paradoxe Reaktion,
nämlich totale Unruhe, Übelkeit und starke Schmerzen. Als eine
Passantin ihn an einem See beobachtete und die Polizei benachrichtigte,
kam er auf die Intensivstation des Klinikum Nord, am nächsten Tag
für eine Woche auf die geschlossene Station danach auf eine offene.
Ab 11. April erhielt er ambulante Therapie und lebte wieder in der christlichen
Wohngemeinschaft.
Aus aufenthaltsrechtlichen Gründen (Residenzpflicht) und
um die letzte Chance zu nutzen, einen legalen Status zu bekommen (Härtefallkommission),
kehrte Hamidur Rahman Ende April nach Rheinland-Pfalz zurück. Es scheint
so, daß er nicht mehr daran glaubte und ihm nach vier Jahren vergeblicher
und verzweifelter Suche nach einem Platz zum Leben schlichtweg die Kraft
fehlte.
Auf Wunsch der Familie wird seine Urne nach Bangladesh überführt.
In Hamburg gestalten seine Freunde am 25. Mai eine Trauerfeier für
ihn.
Diakonische Basisgemeinschaft Brot & Rosen, Hamburg;
Del Penner Pastor in Idar-Oberstein; Hanna Mitzlaff Unterstützerin;
Fanny Dethloff Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen
Kirche;
Martin Link AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit Hamburg;
Tina Übel Journalistin; Diana Zinkler Journalistin;
Julia Fischer-Ortmann Gutachterin
6. Mai 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach einigen Tagen Haft
rasiert sich ein etwa 40 Jahre alter polnischer Gefangener den Kopf kahl
und blutig. Mithäftlinge berichten, daß er daraufhin in die
stationäre Psychiatrie Hedwigshöhe gebracht wird.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
14. Mai 08
Der 20-jährige Petros Aforki Mulugeta und der 26 Jahre alte Yonas
Haile Mehari werden nach abgelehnten Asylgesuchen und verweigerter Einreise
in die BRD aus dem Transitbereich des Frankfurter Flughafens heraus mit
einem extra gecharterten Privatjet nach Eritrea abgeschoben. Sie sind mit
Kabelbindern gefesselt und zudem in Begleitung von vier Bundespolizisten
und zwei Ärzten. Nach ihrer Ankunft in Amara werden sie direkt den
Militärs übergeben. Es erfolgt ihre sofortige Inhaftierung. Damit
verliert sich zunächst ihre Spur.
Beide Flüchtlinge sind Deserteure des eritreischen Militärs,
und bekanntermaßen werden Desertionen mit Folter und Zwangsarbeit
und oft jahrelanger Inhaftierung geahndet alles ohne Gerichtsverfahren.
Petros Aforki Mulugeta war mit 17 Jahren zum Militärlager
nach Sawa gekommen, um dort sein Abitur zu machen. Danach wurde er weiter
verpflichtet, und als er sich beschwerte, daß es hier keine Studienmöglichkeiten
gebe, wurde er für ein halbes Jahr inhaftiert. Er konnte fliehen und
erreichte im November 2007 den Frankfurter Flughafen. Am 19. Januar und
am 2. Februar 2008 scheiterte seine Abschiebung an der Weigerung der zuständigen
Piloten, ihn mitzunehmen.
Yonas Haile Mehari war im Jahre 2000 zwangsrekrutiert worden
und mußte zuletzt als Wachsoldat in einem Militärgefängnis
arbeiten. Er geriet selbst für einen Monat in Haft, weil er sich geweigert
hatte, Gefangene zu foltern. Im September 2007 desertierte er, und im November
stellte er am Flughafen Frankfurt einen Antrag auf Asyl. Am 14. Januar
2008 verweigerte der zuständige Pilot seine Mitnahme, so daß
die Abschiebung nicht stattfinden konnte.
Auch im Januar 2009 gibt es keine neuen Informationen über
den Verbleib der beiden Abgeschobenen.
Da ihre Asylverfahren auch nach ihrer Abschiebung von ihrer Rechtsanwältin
weitergeführt wurden, gibt es inzwischen die Weisungen des Verwaltungsgerichtes
Frankfurt an das BAMF, die Flüchtlinge als politisch Verfolgte anzuerkennen.
Dies geschieht im April 2009 für Petros Aforki Mulugeta und im Mai
2009 für Yonas Haile Mehari.
Im April und Juni 2010 können die beiden wieder in die
Bundesrepublik einreisen. Erst jetzt wird deutlich, welche Qualen sie nach
der Abschiebung auf ihrer zweijährigen Odyssee erleiden mußten.
Nach ihrer Festnahme in Asmara kamen sie ohne Gerichtsverfahren
oder Urteil in das Geheimgefängnis Wi'a. Es liegt mitten in der Wüste,
nahe der Hafenstadt Massawa.
Yonas Haile Mehari wurde in einen unterirdischen Raum gesperrt,
der dunkel war, ohne Fenster, ca. 10 x 15 Meter groß, in dem ca.
400 Menschen zusammengepfercht waren. Schlafmöglichkeiten gab es nicht,
so daß die Gefangenen übereinander schlafen mußten. Ihre
Leiber klebten bei der Hitze aneinander, und es entstanden Blasen und sonstige
Verletzungen, die schnell eiterten. Pro Tag gab es drei kleine Hirsebrötchen
zu essen und zweimal täglich einen Becher heiße Flüssigkeit
von einer Linsensuppe allerdings ohne Linsen. In kurzer Zeit litten die
Gefangenen an Durchfällen und Unterernährung. Viele starben
andere wurden bei Fluchtversuchen erschossen. Nach sechs Monaten wurde
Yonas Haile Mehari "nach oben" gebracht, wo die Situation ebenso quälend
war. Als er nach acht Monaten Gefangenschaft wegen seiner vereiterten Wunden
in ein Militärkrankenhaus verlegt wurde, gelang ihm die Flucht nach
Äthiopien.
Petros Aforki Mulugeta wurde in eine Baracke aus Zink gesperrt,
die sich bei Außentemperaturen von bis zu 50 Grad stark aufheizte.
In diesen 4 x 4 Meter großen Räumen waren an die 40 Menschen
zusammengepfercht. Nach 15 Monaten Gefangenschaft wurde er aufgrund schwerer
Eiterungen seiner rechten Körperseite in ein Militärgefängnis
verlegt. Auch ihm gelang von hier aus die Flucht er erreichte mit Hilfe
von Fluchthelfern den Sudan.
Ende 2009 konnten die beiden über Angehörige den Kontakt
zu ihrer Rechtsanwältin in Frankfurt herstellen, so daß jetzt
ihre Rückreise organisiert werden konnte.
Pro Asyl, Connection, FRat Hessen, Karawane 30.5.08;
ai 29.5.08;
Pro Asyl, Connection, Eritreische Antimilitaristische Initiative 9.9.10;
FR 9.9.10; jW 11.9.10;
Eigenbericht der Betroffenen
16. Mai 08
Vogtlandkreis im Bundesland Sachsen. Die drei Schwestern Sophia (14),
Sandra (13) und Sonja (8) Omoroghomwan werden von der Polizei gewaltsam
aus dem AWO-Kinder- und Jugendwohnhaus in Treuen bei Plauen herausgeholt
und in das Flüchtlingslager im Wald bei Posseck zurückgebracht.
Einige Tage zuvor hatten sie sich im AWO-Kinderheim gemeldet und wurden
dort zunächst freundlich aufgenommen. Sie hatten das Flüchtlingsheim
Posseck aus eigenem Entschluß verlassen, weil sie das Leben dort
nicht mehr ertragen konnten.
Zunächst hat das Jugendamt die Kinder aufgefordert, in das
abgelegene Lager Posseck freiwillig zurückzukehren. Als diese sich
weigern, wird die Polizei mit vier Einsatzwagen angefordert. Erschreckt
und verängstigt versuchen die Mädchen davonzulaufen. Dabei werden
sie von einem Polizeiwagen verfolgt. Als die Jüngste, Sonja, gefaßt
wird, bleibt die Älteste, Sophia, mit ihr zusammen zurück. Beide
werden in ein Zimmer gesperrt. Als auch die dreizehnjährige Sandra
schließlich von verfolgenden Polizisten gefaßt wird, legt man
sie in Hand- und Fußschellen und schleift sie über den Boden.
Sie ist völlig außer sich, schreit und weint.
Anstatt die verängstigten Mädchen zu beruhigen, werden
sie von den Polizisten und der Vertreterin des Jugendamtes rassistisch
beschimpft. Dann werden Sandra und Sonja in Handschellen aneinander gekettet
und Sophia die Hände auf dem Rücken gefesselt. Sie werden von
den Beamten gezerrt und gezogen, die keine Rücksicht darauf nehmen,
daß sie gefesselt sind und über Schmerzen klagen. Gefesselt
werden sie ins Auto geschubst und nach Posseck verfrachtet, immer noch
gefesselt werden sie dort wieder aus dem Auto gezerrt und in ihr Zimmer
gebracht.
Ihre Adoptivmutter Claudia Omoroghomwan von dieser Maßnahme
nicht informiert ist entsetzt über das, was den Kindern angetan
wird, und will dazwischen gehen. Dabei wird die sichtbar schwangere Frau
von einem Polizisten zurückgestoßen. Die Mädchen selbst
stehen unter Schock und klagen über Schmerzen. Sie haben sichtbare
Spuren von Mißhandlungen an Kopf und Gliedmaßen und müssen
im Krankenhaus ärztlich versorgt werden.
Die Eltern der drei Mädchen waren 2002 in Nigeria bei einem
Autounfall gestorben. Ihrer Tante Claudia Omoroghomwan wurde zusammen mit
der Großmutter das Sorgerecht übertragen. Als ihrer eigenen
Tochter eine Geschlechtsverstümmelung drohte, floh Frau Omoroghomwan
im Jahre 2004 mit der zweijährigen Dammiana und der vierjährigen
Sonja in die Bundesrepublik, während die beiden älteren Mädchen
vorerst bei der Großmutter in Nigeria blieben. Als diese im Jahre
2006 starb, kamen Sophia und Sandra nach.
Die Familie mußte zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft
in Reichenbach leben, die später aufgrund der hygienischen Zustände
geschlossen wurde, und kam nach Posseck in räumliche Abgeschiedenheit,
soziale Isolation und gesellschaftliche Vereinsamung. Die Kinder hatten
in dem abgeschieden im Wald liegenden ehemaligen Militärcamp keinen
Kontakt zu anderen Kindern; ein Schulbesuch war lange Zeit gar nicht und
später nur unter äußerst schwierigen Bedingungen möglich.
Frau Omoroghomwan hat daher immer wieder versucht, einen Umzug in eine
normale Wohnung in eine Stadt genehmigt zu bekommen. Schließlich
sahen sich die drei älteren Mädchen gezwungen, durch die Flucht
aus Posseck selbst ihr Leben zu verändern.
Nachdem die gewaltsame Polizeiaktion gegen die Kinder öffentliche
Aufmerksamkeit erregt hat und Ermittlungen gegen Polizei und Jugendamt
laufen, wird nun von den zuständigen Ämtern versucht, Frau Omoroghomwan
die Kinder zu entziehen. Die Familie wird getrennt. Die Kinder werden in
ein Kinderheim in Chemnitz gebracht, das in einem anderen Landkreis liegt
und für die Mutter schwer erreichbar ist. Am 13. Juni 2008 kommen
sie in das Kinder- und Jugendwohnheim "Burg Sonnenschein" in Markneukirchen
und damit wieder in den Einflußbereich des Jugendamts des Vogtlandkreises.
Ihrer Tante, die sie uneingeschränkt als ihre Mutter ansehen, wird
am 23. Juni 2008 vom Familiengericht Plauen die Vormundschaft unter formalen
Gründen entzogen und auf das Jugendamt übertragen. Dies geschieht
ohne Anhörung der Kinder und der Mutter und ohne die Betroffenen von
dieser Maßnahme zu informieren.
Die Mutter darf die Mädchen nur einmal im Monat nach Voranmeldung
und unter Aufsicht besuchen. Telefongespräche werden nur einmal pro
Woche und auf Deutsch gestattet und als Strafmaßnahme gestrichen.
Auch Anrufe und Besuche von Freunden der Familie werden abgewehrt, der
Anwältin kein Zutritt gestattet. Der Antrag auf eine gemeinsame Unterbringung
in einer Privatwohnung wird abgelehnt mit der Begründung, daß
Frau Omoroghomwan nicht mehr im Familienverband mit den Kindern lebe.
Am 10. Oktober kommt Frau Omoroghomwan zu einem unangemeldeten
Besuch in das Kinderheim und wird des Hauses verwiesen. Als die Kinder
ihre Mutter hören, springen sie aus dem Fenster, um zu ihr zu kommen.
Sie fühlen sich im Heim und in der Schule diskriminiert und möchten
bei ihrer Mutter leben und nie wieder in ein Kinderheim. Gemeinsam verbergen
sie sich und erscheinen am 21. Oktober hoffnungsvoll zur Verhandlung vor
dem Familiengericht in Plauen.
Als den Mädchen dort erklärt wird, daß sie wieder
in ein Kinderheim sollen falls nicht freiwillig mit Polizeigewalt und
nicht bei ihrer Mutter bleiben dürfen, protestieren sie laut und machen
deutlich, daß sie eher auf der Straße schlafen werden. Da das
Gericht wegen der mutigen Haltung der Kinder und der zahlreich angereisten
UnterstützerInnen die Familie nicht gewaltsam trennen kann, wird nach
sieben Stunden Verhandlungen von einem Polizeieinsatz abgesehen, jedoch
nur unter der Bedingung, daß sie wieder zurück nach Posseck
gebracht werden.
Anfang November 2008 kommt Frau Omoroghomwans Sohn zur Welt.
Kurz darauf kann die Familie das Lager Posseck verlassen und vorübergehend
in eine Wohnung nach Netzschkau bei Reichenbach ziehen. Wegen der Aufenthaltsbeschränkung
der Mutter können sie den Vogtlandkreis bislang nicht verlassen.
Wegen der Anzeige gegen die Polizei und das Jugendamt findet
im Dezember eine Vernehmung, aber noch keine Entscheidung statt. Ebensowenig
ist bis Januar 2009 über die Rückgabe der Vormundschaft entschieden,
obwohl von Seiten des Gerichts und des Jugendamts keine Bedenken mehr bestehen.
The VOICE 4.05.08; ND 9.05.08; The VOICE 17.05.08; ND 22.05.08;
Sächsischer Flüchtlingsrat und Opferberatung des RAA Sachsen
27.05.08;
Karawane Sept. 2008; The VOICE 17.09.08;
Karawane und The VOICE 28.09.08;
FP 1.10.08; Claudia Omoroghomwan 2.10.08; Karawane 13.10.08;
The VOICE 14.10; The VOICE 20.10.08; taz Bremen 22.10.08;
Karawane Hamburg ohne Datum;
taz 28.10.08; ND 28.10.08; The VOICE 10.11.08
23. Mai 08
Der türkische Flüchtling Önder Dolutas wird am Flughafen
Frankfurt-Hahn wegen eines Auslieferungsersuchens des türkischen Staates
über Interpol in Haft genommen. Nachdem am folgenden Tag ein Haftrichter
die Festnahme bestätigt, kommt er in die JVA Rohbach nach Wöllstein
in Rheinland-Pfalz. Als Grund für das Auslieferungsbegehren wird eine
Verurteilung von Önder Dolutas zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis
in Abwesenheit angeführt. Daß dieses Urteil wegen "unter Folter
aufgenommenen Aussagen" und festgestellten Unrechtmäßigkeiten
mittlerweile durch höhere Instanzen (Revisionsgericht in Ankara) aufgehoben
wurde, scheint vorerst keine Rolle zu spielen.
Önder Dolutas war aufgrund seiner oppositionellen politischen
Arbeit in der Türkei mehrmals staatlichen Repressionen und auch der
Folter ausgeliefert gewesen. 2001 war ihm die Flucht nach Großbritannien
gelungen. Hier wurde er als politisch Verfolgter anerkannt und erwarb Anfang
diesen Jahres auch die britische Staatsbürgerschaft.
Wegen der erlittenen Folter und Mißhandlungen hatte Önder
Dolutas mit anderen Personen zusammen ein Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof in Straßburg geführt, das
mit der Veurteilung der Türkei zu einer Schmerzensgeldzahlung
an die Betroffenen endete.
2006 war er schon einmal aufgrund eines türkischen Auslieferungsbegehrens
in britische Haft geraten wurde aber nach wenigen Tagen wieder freigelassen,
weil deutlich wurde, daß ihm bei Auslieferung an seinen Verfolgerstaat
Mißhandlung und Gefängnis drohen.
Die deutschen Behörden brauchen für diese Erkenntnis
länger. Önder Dolutas wird erst nach viereinhalb Monaten, am
8. Oktober, aus der Haft entlassen.
AT?K 1.6.08; jW 6.6.08; S. Da?elen, S. Wagenknecht 3.7.08;
AT?K 4.9.08; ATIK 19.9.08; ATIK 8.10.08; Önder Dolutas 9.10.08;
Rote Fahne News 10.10.08; ATIK 20.10.08;
AZADI infodienst Nr. 71 Oktober 2008
25. Mai 08
Burg in Sachsen-Anhalt. Als der 31 Jahre alte Saad A., Flüchtling
aus Saudi-Arabien, morgens um 2 Uhr die Diskothek "Night Fly" verläßt,
wird er von einer mindestens 15-köpfigen Gruppe von Disko-BesucherInnen
überfallen und niedergeschlagen. Er liegt bereits am Boden, als der
Guineer Aliou D. hinzukommt. Diesem gelingt es, die Polizei zu rufen, aber
dann wird auch er geschlagen und getreten. Die Gruppe kesselt die beiden
ein und singt rassistische Lieder mehrfach wird der Hitlergruß
gezeigt. Auch der 24-jährige Aliou D. wird bespuckt und geschlagen.
Der Türsteher der Diskothek greift nicht ein. Für die
100 Meter von der Wache bis zum Tatort benötigen die Polizisten 10
Minuten Anfahrtszeit. Dann nehmen sie die verletzten Opfer mit aufs Revier
Personalienfeststellungen der Täter, die auch vor Ort noch rassistische
Parolen grölen, finden nicht statt.
Im Krankenhaus wird festgestellt, daß Saad A. einen Kreuzbandriß
am Knie hat und sein Freund erheblich am Auge verletzt ist.
Als die beiden sich bei der Polizei über deren einseitiges
Vorgehen beschweren wollen, wird ihnen von einem Beamten geantwortet: "Was
willst du denn, wir haben dir doch den Arsch gerettet. Wir hätten
Dich auch dalassen können."
Auch ein Jahr nach dem Überfall ist keine Anklage gegen
die Täter erhoben worden. Aliou D. befindet sich seither in psychotherapeutischer
Behandlung, Amtsärzte haben eine dringend behandlungsbedürftige
Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Acht Monate bemüht
sich Herr D. um eine Verlegung des Wohnsitzes von Burg nach Magdeburg,
um den Tätern nicht mehr begegnen zu müssen.
Am 24. Juni 09 wird Aliou D. vom Innenminister H. Hövelmann
der Umzug nach Magdeburg gestattet, um "verbesserte Behandlungs- und Gesundungschancen"
mit dieser "humanitären Maßnahme" zu ermöglichen. Auch
wird eine Abschiebung vor Abschluß der Ermittlungen oder eines Gerichtsverfahrens
von ihm ausgeschlossen.
Nach achtjährigem Aufenthalt in der ehemaligen Militärkaserne
in Burg kann Aliou D. schließlich in das Flüchtlingslager nach
Magdeburg-Rottensee umziehen. Hier lebt er in einem 5-Personen-Zimmer mit
den damit zusammenhängenden Problemen: Fehlen jeglicher Privatsphäre,
keine Rückzugsmöglichkeiten, schlaflose Nächte, Unruhe,
Lärm und immer wieder Angst. Eine Situation, die für den seit
dem Überfall psychisch Erkrankten immer unerträglicher wird.
Nur durch UnterstützerInnen, die die Kosten für ein privat gemietetes
Zimmer tragen, gelingt es, daß er das Heim verlassen kann.
Aliou D. war im Jahre 2001 als damals 17-Jähriger mit einem
Schiff in Hamburg angekommen. Obwohl noch minderjährig, war er zunächst
in eine Zentrale Aufnahmestelle und dann ins Lager in Burg gekommen. Ausbildung
oder Arbeit wurden ihm nie erlaubt.
Im Oktober 09 hat die Polizei von den mindestens 15 Tätern
des Überfalls auf Aliou D. und Saad A. eine Person ermittelt. Dieser
Mann, Benny N., ist in der rechten Szene tief verwurzelt.
Am 29. März 10 wird Benny N. vom Amtsgericht Magdeburg mangels
Beweisen von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die "individuelle" Täterschaft konnte das Gericht ihm nicht nachweisen,
obwohl der von ihm geschädigte Saad A. ihn vor Gericht identifizieren
konnte. Auch das katastrophale polizeiliche Fehlverhalten bei diesem Überfall
spielt vor Gericht keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel
gegen das Urteil ein.
Im August 2010 wird Aliou D. ein Bleiberecht aus humanitären
Gründen gewährt.
MDZ 30.7.08; MDZ 30.3.09;
Ministerium des Innern SaAnh 24.6.09;
ND 25.6.09; BeZ 3.7.09;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt 8.3.10;
BeZ 30.3.10; ND 3.6.10;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt; FRat SaAnh
28. Mai 08
Bundesland Niedersachsen. In der JVA Hannover-Langenhagen zündet
ein 24 Jahre alter Abschiebegefangener gegen 9.25 Uhr die Matratze in seiner
Zelle an. Zwei Beamte, die den Rauch entdecken, können durch schnelles
Handeln den sich wehrenden Mann aus dem Gefahrenbereich herausholen und
in eine entferntere Zelle bringen.
Die gerufene Flughafenfeuerwehr kann den Brand schnell löschen.
Sowohl der Gefangene als auch die Bewacher klagen über Atembeschwerden
und werden von dem Anstaltsarzt medizinisch behandelt.
Die Polizei ermittelt gegen den Gefangenen wegen Sachbeschädigung
und Körperverletzung. Er soll in die Türkei abgeschoben werden.
Polizei Hannover 28.5.08
29. Mai 08
Bundesland Brandenburg. Ein pakistanischer Asylbewerber befindet sich
in Brandenburg an der Havel nachts auf dem Heimweg, als er hinter sich
Schritte hört. Er dreht sich um, hört Sätze wie "Schwein,
verschwinde von hier!" und wird unmittelbar mit einem Gegenstand auf den
Kopf geschlagen. Die Kopfverletzungen des 44-Jährigen sind so schwer,
daß er erst nach drei Wochen aus dem Krankenhaus entlassen werden
kann.
Der ca. 25 Jahre alte Täter wird trotz Phantombildsuche
nicht gefunden, so daß die Ermittlungen vorläufig eingestellt
werden.
BeZ 31.5.08; TS 31.5.08; jW 31.5.08; Opferperspektive;
www.meetingpoint-brandenburg.de 16.9.08;
www.ad-hoc-news.de 9.1.09
29. Mai 08
Bundesland Mecklenburg Vorpommern. Um 21.00 Uhr wird der 24 Jahre alte
kurdische Flüchtling Z. A. aus seiner Wohnung in Saßnitz abgeholt
und zum Polizeirevier gebracht. Er soll abgeschoben werden.
Seit mehr als einem Jahr ist er psychisch krank. Zu den anfänglichen
Depressionen kamen Angstzustände und Wahnvorstellungen hinzu. Er hat
Angst, vergiftet zu werden, und hört Befehle aus Büchern. Er
leidet unter paranoider Depression. Sein Arzt hat ihn aus diesem Grunde
gestern in der psychiatrischen Station im Klinikum West Stralsund angemeldet.
Nun besucht ihn der Arzt auf dem Polizeirevier, weist die Beamten
auf den schlechten Gesundheitszustand des Kurden hin, warnt vor einer Abschiebung
in die Türkei und legt den Überweisungsschein für das Krankenhaus
vor. Daraufhin erklärt der anwesende Polizeioberkommissar dem unter
mehreren Psychopharmaka stehenden Herrn A., daß er sich auch in der
Türkei behandeln lassen könne, sofern die Symptome dort wieder
aufträten. Zitat des Beamten: "Dieser widersprach mir nicht, so daß
ich von der Richtigkeit meiner Worte ausgehen mußte."
Z. A. wird noch in der Nacht nach Stralsund gebracht, ohne zu
wissen, was mit ihm geschieht. Er hat über lange Zeit akute Todesangst
und wird erst ruhiger, als er in der Zelle in Stralsund ein Klopfen aus
der Nachbarzelle hört. Am nächsten Morgen wird er nach Hamburg-Fuhlsbüttel
gebracht und nach Istanbul ausgeflogen.
Zwei Tage später kommt Z. A. wegen seines akuten Gesundheitszustandes
in stationäre Behandlung, kann nach 10 Tagen entlassen werden und
muß weiterhin alle zwei Wochen kontrolliert werden. Diese therapeutische
Behandlung wird bald aufhören müssen, weil die finanziellen Mittel
seiner Familie zu Ende gehen.
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt
30. Mai 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 41-jährige
Mongolin unternimmt einen Suizidversuch, nachdem sie von einem Unfall ihres
Mannes in Schweden erfährt. Sie versucht, sich mit einem Handtuch
zu erdrosseln.
Sie war am 18. März von Schweden nach Deutschland zurückgeschoben
worden, wo sie früher ein Asylverfahren durchgeführt hatte. Die
nach Aussagen von Seelsorgern stark depressive Frau hat Narben an ihrem
Arm von früheren Suizidversuchen. Sie wird in die stationäre
Psychiatrie Hedwigshöhe gebracht.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
31. Mai 08
Ausreiselager Motardstraße in Berlin. Um 0.55 Uhr entdeckt der
Mitarbeiter des Wachschutzes einen brennenden Kinderwagen. Es gelingt ihm,
das Feuer zu löschen. Als um 1.55 Uhr erneut ein Kinderwagen im Treppenhaus
brennt, muß wegen der starken Rauchentwicklung die Feuerwehr gerufen
werden. Die Kriminalpolizei nimmt die Ermittlungen auf.
BeZ 1.6.08
31. Mai 08
Bundesland Bayern. Morgens um 3.00 Uhr entwickelt sich in der Diskothek
in Grafenau ein Streitgespräch zwischen einem 20 Jahre alten Asylbewerber
und einem 25-jährigen Mitglied des örtlichen Motorradclubs, nachdem
sich Clubmitglieder an den Tisch der drei Ausländer gesetzt hatten.
Der Deutsche äußert die Meinung, daß Iraker in der Diskothek
nichts zu suchen hätten. Als der Flüchtling sich daraufhin ereifert,
fordert der Wirt ihn und seine beiden Begleiter auf, die Diskothek zu verlassen.
Auch seine beiden Begleiter werden vom Wirt aufgefordert, diesen Raum zu
verlassen.
Der Flüchtling begibt sich auf den Weg zu seinem Flüchtlingsheim.
Nach ca. 100 Metern an einer Brücke entsteht ein erneuter Wortwechsel
mit dem Motorradclubmitglied, der sich aus seiner Gruppe löst und
auf den Flüchtling zugeht. Dieser flüchtet zu einer Gruppe, die
sich vor einem Lokal aufhält, entreißt einem der Gäste
ein Weinglas und wirft es in Richtung des Verfolgers. Dann flüchtet
er der 25-Jährige hinterher. Als er den Iraker einholt, entsteht
ein Handgemenge, in dessen Verlauf beide eine Böschung herunterrollen.
Dann schlägt der Ältere auf den Jüngeren ein und würgt
ihn bis zur Bewußtlosigkeit.
Bekannte des Täters ziehen ihn von seinem Opfer weg, so
daß der Asylbewerber seinen Weg fortsetzen kann.
Noch am selben Tag erstattet der Flüchtling Anzeige. Aufgrund
der Ermittlungen einer 12-köpfigen Arbeitsgruppe der Polizei wird
der 25 Jahre alte Zimmerer vorläufig festgenommen.
Polizei Passau 1.6.08
Mai 08
Flughafen Frankfurt am Main. In einem dritten Versuch soll Frau K.
aus Niedersachsen nach Kasachstan abgeschoben werden. Sie ist im 5. Monat
schwanger und nahm bisher aufgrund ihrer Heroinabhängigkeit an einem
Methadon-Programm teil. Am Morgen hat sie die letzte Dosis eingenommen.
Frau K. ist völlig mittellos und hat keine Angehörigen in Kasachstan.
Allein der lange Flug mit einem Zwischenstop in Moskau, beginnende Entzugserscheinungen
und ein Abbruch der Substitutionstherapie könnten für Mutter
und Kind schwere gesundheitliche Folgen haben.
Erst auf Nachfrage der Abschiebebeobachterin wird die Bundespolizei
veranlaßt, bei der Ausländerbehörde nachzufragen, inwieweit
die Fortsetzung der Therapie von Frau K. in Kasachstan überhaupt gewährleistet
ist. Die Ausländerbehörde zitiert aus einem Antwortschreiben
des kasachischen Außenministeriums, aus dem hervorgeht, daß
es dort keine Substitution mit Methadon gibt allerdings eine "Pharmakotherapie"
und kostenlose Behandlungsplätze für Heroinabhängige. Diese
Erklärung hatte der Ausländerbehörde ausgereicht, um die
Abschiebung einzuleiten.
Aus unbekannten Gründen wird die Abschiebung von Frau K.
kurz vor dem Abflug abgebrochen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
Anfang Juni 08
Flughafen Frankfurt am Main. Die 19-jährige Romni Dijana G. wird
mit ihrem zweijährigen Sohn Ismail nach Montenegro abgeschoben. Frau
G. ist in der BRD geboren und hat in Montenegro keine Angehörigen
auch spricht sie die Sprache nicht.
Eine Hilfsorganisation in Montenegro erklärt gegenüber
der Abschiebebeobachterin, daß eine Unterbringung maximal für
einige Tage möglich ist; danach stünde die schwangere Frau mit
dem Kleinkind auf der Straße und sei obdachlos.
Abschiebebeobachtung FFM 2008;
FRat NieSa 16.6.08
4. Juni 08
Bundesland Brandenburg. Als ein 39 Jahre alter Asylbewerber aus Kamerun
in Potsdam am Schlaatz einen Wagen der Straßenbahn-Linie 92 am Magnus-Zeller-Platz
besteigen will, wird er von einem aussteigenden Fahrgast als "Neger" beleidigt
und mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er trägt Schwellungen an
der linken Wange davon.
Der von dem Tramfahrer gerufenen Polizei gelingt es schnell,
den alkoholisierten 30-jährigen Täter festzunehmen. Ein Ermittlungsverfahren
wegen Beleidigung und Körperverletzung wird eingeleitet.
Polizei Potsdam 6.6.08;
VS-Bericht Brbg 2008;
Opferperspektive
4. Juni 08
Abschiebegefängnis Rottenburg in Baden-Württemberg. Der Gesundheitszustand
des 34 Jahre alten kurdischen Gefangenen Abdurrahman Adigüzel ist
nach vierwöchigem Hungerstreik derart desolat, daß er in das
Gefängniskrankenhaus Hohenasperg transportiert werden muß.
Er war am 6. Mai aufgrund einer Vorladung bei der Ausländerbehörde
in Kornwestheim verhaftet und in Abschiebehaft genommen worden. Hier hatte
er umgehend mit dem Hungerstreik begonnen. Im Gefängniskrankenhaus
beendet er den Hungerstreik und kommt zurück in die JVA Rottenburg.
Abdurrahman Adigüzel war lange Zeit für die PKK politisch
aktiv, bis der Verfolgungsdruck so groß wurde, daß er die Türkei
verlassen mußte. Im Jahre 2006 kam er in die BRD und beantragte Asyl.
Dieses wurde trotz Vorlage von Beweisen, daß er in der Türkei
polizeilich gesucht wird als unglaubwürdig abgewiesen. Erst nach
einer erneuten Vorlage von Dokumenten, die seine politische Verfolgung
in der Türkei belegen, wurde entschieden, daß er bis zum Abschluß
des Asylverfahrens nicht abgeschoben werden darf. Auch im deutschen Exil
war er mehrmals öffentlich aufgetreten hatte auch in dem kurdischen
Fernsehsender Roj-TV gesprochen. Bei einer Abschiebung droht dem Mann ein
Strafverfahren wegen Unterstützung der PKK.
Am 3. August wird Abdurrahman Adigüzel aus der Abschiebehaft
entlassen.
ISKU 15.5.08; jW 19.5.08;
AZADI infodienst Nr. 66 Mai 2008;
SchwT 5.6.08; stattweb.de 5.6.08;
jW 6.6.08; indymedia 10.6.08;
AZADI infodienst Nr. 69 August 2008;
Dr. Gerhard Härdle Rechtsanwalt
9. Juni 08
Am Nachmittag erscheint die Polizei in einem Bremer Jugendwohnheim,
nimmt einen 14 Jahre alten kurdischen Flüchtling fest und bringt ihn
in Abschiebehaft.
Rechtsanwältin Christine Graebsch, die in der Bremer Abschiebungshaft
zusammen mit Studierenden eine wöchentliche Rechtsberatung anbietet,
wird von der Hafteinrichtung trotz Nachfrage und entsprechender sonstiger
Gepflogenheit nicht darüber informiert, daß der Minderjährige
sich in Haft befindet, obwohl dies exakt während der üblichen
Rechtsberatungszeit der Fall ist. Am nächsten Tag wird der Jugendliche
nach Tschechien abgeschoben. Kenntnis davon erlangt die Anwältin deshalb
erst, als er sich im Polizeifahrzeug bereits auf der Höhe von Dresden
befindet. Der Eilantrag zum Verwaltungsgericht wird mangels Bevollmächtigung
abgelehnt, weil die Amtsvormündin sich ausdrücklich für
eine Abschiebung nach Tschechien eingesetzt habe.
Sein 13-jähriger Freund, mit dem er auf dem Landwege von
der Türkei über Tschechien in die BRD geflohen war und mit dem
er zusammen im Wohnheim lebte, taucht daraufhin unter. Die vom Familiengericht
zum Schutz der Minderjährigen eingesetzte Amtsvormündin, eine
Mitarbeiterin des Jugendamtes, hatte bis zu diesem Tag mit beiden nicht
ein einziges Mal gesprochen.
Als die Anwältin eine Vollmacht für den 13-jährigen
Kurden vom Jugendamt beantragt, wird dies abgelehnt mit den Worten "Kein
Bedarf!" Dies, obwohl der Junge selbst der Juristin schriftlich niedergelegt
hatte, daß er von ihr vertreten werden will. Er versucht mit ihrer
Hilfe aus seiner aufenthaltsrechtlich unsicheren Situation herauszukommen.
Der Antrag auf Überprüfung einer Abschiebung nach Tschechien
durch das Verwaltungsgericht und unter anwaltlicher Begleitung wird stets
abgelehnt.
Nach einer viele Wochen währenden juristischen und politischen
Auseinandersetzung kann schließlich erreicht werden, daß der
Jugendliche von einem ehrenamtlichen Vormund vertreten wird. Ein Arzt hat
zwischenzeitlich festgestellt, daß der Junge unter einer Posttraumatischen
Belastungsstörung leidet.
Christine Graebsch Rechtsanwältin;
taz-nord 13.6.08
10. Juni 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 31 Jahre alte Vietnamesin
wird aus der Haft entlassen. Sie ist schwanger und hat während ihrer
40-tägigen Haftzeit so sehr an Gewicht verloren, daß Folgen
für das ungeborene Kind nicht auszuschließen sind.
Die Entlassung erfolgt nach einer Eingabe der Seelsorgerin an
die Leiterin der Ausländerbehörde.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Mitte Juni 08
Bundesland Baden-Württemberg. Der kurdische Flüchtling Nurettin
Petek wird in seiner Heilbronner Wohnung von der Polizei festgenommen und
kommt in Auslieferungshaft in die JVA Stuttgart-Stammheim.
Nurettin Petek, der als Dorfvorsteher in Kayabaglar (Zokayde)
in Siirt tätig war und sich im Jahre 2001 für zwei Monate wegen
angeblichen Waffenbesitzes in türkischer Haft befunden hatte, ist
seit 2002 anerkannter politischer Flüchtling in der BRD.
Im Falle seiner Auslieferung droht ihm eine Gefängnisstrafe
von vier Jahren, zu der er unterdessen in der Türkei verurteilt wurde.
Nûçe 11.7.08;
AZADI infodienst Nr. 68 Juli 2008
21. Juni 08
Bundesland Bayern. In der Flüchtlingsunterkunft am Schollenteich
in Hof wird morgens um 2.00 Uhr ein Zimmermannshammer durch ein geschlossenes
Fenster im Erdgeschoß geworfen.
Der Hammer landet unter einem Tisch in der Mitte des Raumes.
Die 26 Jahre alte Bewohnerin kommt mit dem Schrecken davon.
FrP 23.6.08
22. Juni 08
Nordhausen in Sachsen-Anhalt. Drei Asylbewerber sind gegen Mitternacht
auf dem Weg zum Nachtgebet in den Räumen der muslimischen Gemeinde.
Der 19-jährige Pakistani, der 26-jährige Marokkaner und der 27-jährige
Ukrainer tragen entsprechende Kleidung und Gebetsmützen, so daß
sie äußerlich als Muslime zu erkennen sind.
Von zwei Neonazis werden sie zunächst verbal angegriffen
mit Formulierungen wie "Geht zurück in euer Land!" und "Verpißt
euch!" Dann schlägt einer der beiden mit einem Baseballschläger
zu und verletzt den Ukrainer, der den Schlag gegen den Kopf abwehren will,
am Ellenbogen.
Als die beiden anderen Asylbewerber ihm zu Hilfe eilen, setzen
sich die Neonazis in ihr Auto und fliehen. Die inzwischen informierte Polizei
leitet umgehend eine Fahndung ein und stellt den Fahrer des Wagens nach
einer Verfolgungsjagd. Der zwischendurch ausgestiegene Täter wird
einige Tage später gefaßt. Beide Neonazis werden von den Angegriffenen
bei einer Gegenüberstellung identifiziert, und die Kriminalpolizei
nimmt die Ermittlungen auf.
Im Januar 2009 ist nicht bekannt, ob Anklage erhoben wird.
ND 23.6.08;
art-ndh aufklärung und recherche team nordhausen
30. Juni 08
Balingen in Baden-Württemberg. Als seine Frau nicht nach Hause
kommt, wird der Ehemann unruhig und bittet Freunde um Hilfe. Diese finden
die Kurdin am späten Abend am Eyach-Ufer. Sie hat Benzin dabei und
hantiert mit einem Feuerzeug. Den Freunden gelingt es, sie davon abzubringen,
sich zu verbrennen.
Wenige Stunden zuvor haben die kurdischen Eheleute vom Urteil
des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofes erfahren, durch das die Entscheidung
des Sigmaringer Verwaltungsgerichts aufgehoben wurde. Damit ist die Abschiebung
ihres 27 Jahre alten Sohnes gerichtlich wieder zugelassen.
Seit 1990 befindet sich die Familie in der BRD, und als im Jahre
2000 die ersten Abschiebungsverfügungen verschickt wurden, bekam sie
Kirchenasyl in Balingen. Immer wieder war es der Familie gelungen, sich
den Abschiebebehörden zu entziehen, bis die Frau und die Tochter einen
Aufenthalt bekamen der Mann und der Sohn jedoch weiter nur geduldet waren.
Vor allem in dem jahrelangen inoffiziellen Aufenthalt des Sohnes sahen
die Mannheimer Richter keine Voraussetzung für eine weitere Duldung.
Im Januar 2009 hat die Härtefallkommission sich für
ein Bleiberecht des Sohnes entschieden. Das Votum des Innenministers steht
allerdings noch aus.
Südwest aktiv 2.7.08;
Katholisches Pfarramt Heilig Geist in Balingen
Juni 08
Bundesland Rheinland-Pfalz. Nach dreitägiger Abschiebehaft in
Ingelheim wird ein psychisch kranker Flüchtling aus dem Kosovo in
die Rheinhessenklinik Alzey verlegt. Von hier aus erfolgt seine Abschiebung
nach Prishtina.
epd 6.3.09;
Netzwerk Abschiebebeobachtung 25.11.09
5. Juli 08
Bundesland Bayern. Am ersten Tag des Bürgerfestes in Bayreuth
kommt es zwischen einem 19-jährigen Deutschen und einem gleichaltrigen
Flüchtling aus Aserbaidschan zu einem Streitgespräch. Als der
Deutsche ein Messer herauszieht, schlägt der Flüchtling mit einer
Bierflasche zu. Daraufhin sticht der Deutsche zweimal zu und trifft den
Flüchtling in der linken Brust.
Nur durch eine sofortige Notoperation im Bayreuther Klinikum
kann das Leben des Flüchtlings gerettet werden.
Der Inhalt des Streites zwischen den beiden alkoholisierten Männern
war eine handgreifliche Auseinandersetzung einer deutschen Gruppe und einer
Gruppe von Asylbewerbern, die vor einer Woche passierte. Es hatte nach
dem Europameisterschaftsspiel Deutschland Türkei begonnen, als einer
der Asylbewerber sich eine türkische Nationalflagge umgebunden hatte,
was die Deutschen nicht tolerieren wollten. Daraus hatte sich eine Schlägerei
entwickelt.
Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilt den Messerstecher
am 12. Januar 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer
Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Angeklagte kommt nach einem
halben Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß.
Polizei und StA Bayreuth 6.7.08;
DK 7.1.09; FP 8.1.09;
DK 12.1.09; NN 12.1.09;
FP 13.1.08; NBK 21.1.09;
Bericht des Betroffenen
13. Juli 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der 33 Jahre alte kurdische Flüchtling
Ömer Berber wird in Aachen im Rahmen einer Polizeikontrolle festgenommen
und kommt aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Türkei
in die JVA Köln-Ossendorf in Auslieferungshaft.
Ömer Berber hat wegen seiner politischen Aktivitäten
mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen gesessen. Nach den Überfällen
des türkischen Militärs auf die Gefängnisse am 19. Dezember
2000 wurde er in F-Typ-Isolation genommen. Hier beteiligte er sich an dem
Todesfasten der Gefangenen. Als er wegen seines schlechten Gesundheitszustandes
für kurze Zeit Haftverschonung bekam, nutzte er die Gelegenheit und
flüchtete außer Landes.
In Frankreich stellte er den Antrag auf politisches Asyl, der
am 5. November 2003 entsprechend der Genfer Menschenrechtskonvention positiv
entschieden wurde. Damit verbunden ist auch der Abschiebeschutz in das
Verfolgerland. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme durch deutsche Beamte ist
er in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Frankreich für die nächsten
zehn Jahre.
Am 15. August wird er aus der Untersuchungshaft entlassen.
AvEG-Köln 20.7.08;
indymedia 20.7.08;
AZADI infodienst Nr. 68 Juli 2008
15. Juli 08
Im Jugend-Trakt der Bremer JVA Oslebshausen wird morgens kurz nach
6.00 Uhr der 16-jährige Flüchtling Ibourahima Keita aus der Elfenbeinküste
(Côte d'Ivoire) tot aufgefunden. Er hat sich an einem Strick, den
er aus seinem Bettzeug gefertigt hat, erhängt.
Ibourahima Keita war mit 14 Jahren in die BRD gekommen und zunächst
in einem Heim für minderjährige Flüchtlinge in der Peenemünder
Straße untergebracht. Ein halbes Jahr nach seiner Ankunft wurde sein
Asylantrag abgelehnt, und er bekam eine Duldung. Mittlerweile war aus dem
zurückhaltenden, freundlichen Jungen ein aggressiver Jugendlicher
geworden. Wegen vieler kleinkrimineller Delikte wurde er kurz nach seinem
15. Geburtstag zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Weil die Heimleitung mit dem inzwischen schwierigen Jugendlichen
offensichtlich überfordert war, bekam er unter Auflagen des Vormundschaftsamtes
- eine Ein-Zimmer-Wohnung im Ortsteil Hemelingen zugewiesen, in die später
auch seine deutsche Freundin einzog.
Kurz nach seinem 16. Geburtstag standen plötzlich Polizisten
im Wohnzimmer des noch schlafenden Paares. Die beiden wurden aus der Wohnung
geräumt, weil ein Verbleib ab dem 16. Lebensjahr für Flüchtlinge
nicht mehr zugelassen wird (für deutsche Jugendliche gilt das 18.
Lebensjahr). In einem ihm zugewiesenen Erwachsenenwohnheim meldete Ibourahima
Keita sich nicht.
Nach seiner ersten Verurteilung beging er weitere 22 Straftaten,
und am 1. November 2007 wurde Ibourahima Keita auf dem Bremer Bahnhofsplatz
verhaftet und nach Oslebshausen in Untersuchungshaft gebracht. Ibourahima
Keita wurde in einem zweiten Prozeß zu zwei Jahren und zwei Monaten
Haft verurteilt. Am 28. Mai 2008 wurde seine Tochter Jenna geboren.
Kommentar eines JVA-Mitarbeiters zu dem Suizid des Jugendlichen:
es habe "... keine Anzeichen für die Krise" gegeben. Auf Nachfragen
einer Journalistin über die Umstände in der Haft antwortet Justiz-Staatsrat
Mathias Stauch: "Es verbietet sich, daß diese Fragen und die näheren
Erläuterungen zu dem konkreten Verhalten des Inhaftierten und den
einzelnen Umständen seiner Haftsituation in die Öffentlichkeit
getragen werden."
Deutschlandfunk 16.10.09;
taz 19.10.09
16. Juli 08
Bundesland Bayern. Im Haftraum B 105 der Justizvollzugsanstalt Nürnberg
fügt sich der 23-jährige Untersuchungsgefangene David Sargarian
aus Armenien in der Nacht mit einer Rasierklinge tiefe Schnittwunden an
beiden Unterarmen und den Armbeugen zu. Dann ruft er um Hilfe und drückt
um 2.40 Uhr auf den Alarmknopf. Mitgefangene hören dies aus der Einzelzelle
des 23-Jährigen, und einer von ihnen betätigt ebenfalls den Notrufknopf.
Zwei Justizbeamte öffnen die Klappe an der Zellentür
und werfen einen Blick auf den stark blutenden Mann, der sie um Hilfe bittet.
Sie entfernen sich wieder, und es dauert 20 Minuten, bis ein Sanitäter
und eine Sanitäterin erscheinen. Von ihnen wird der Anstaltsarzt telefonisch
informiert, der zu diesem Zeitpunkt daheim ist. Per Ferndiagnose erteilt
er dem Sanitäter die Anweisung, die Wunden mit Klammerpflastern zu
versorgen, ihn in einen anderen Raum zu bringen und ihn dann stündlich
zu kontrollieren.
Dann wird der Schwerverletzte mit einem Rollstuhl in die Krankenabteilung
gebracht, wo eine provisorische Erstversorgung der Wunden vorgenommen wird.
Bei dem anschließenden Transport des Gefangenen in einen "Gefängnisraum
ohne gefährliche Gegenstände" verliert David Sargarian das Bewußtsein.
Daraufhin verständigt ein Vollzugsbeamter um 3.44 Uhr einen Notarzt
vom Bayerischen Roten Kreuz.
Als der Notarzt zehn Minuten später eintrifft, ist David
Sargarian tot. Die Obduktion ergibt, daß er an den Folgen des starken
Blutverlustes gestorben ist.
Zusammen mit seinen Eltern war David Sargarian im Februar 2000
als 15-Jähriger aus Armenien in die Bundesrepublik gekommen. Wegen
ihrer Krankheiten erhielten die Eltern im Februar 2006 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis
und im Frühjahr 2007 auch einen Paßersatz. Da ihr Sohn inzwischen
volljährig geworden war, betrieb die Ausländerbehörde Nürnberg
seine Abschiebung, belegte ihn mit einem Arbeitsverbot und verpflichtete
ihn, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Dies stellte für
ihn eine besondere Härte dar, denn er hing sehr an seinen Eltern und
betreute regelmäßig seine an Asthma erkrankte Mutter.
Am 18. Februar 08 kam die Kriminalpolizei um 6.30 Uhr in die Wohnung
der Familie. Der Vater war bei der Arbeit, David bei seiner Mutter. Er
wurde festgenommen wegen des Verdachts, an einem Raubüberfall beteiligt
gewesen zu sein. Als seine Mutter einen schweren Asthma-Anfall bekam, durfte
der Sohn ihr keine Medikamente geben. Stattdessen riefen die Beamten einen
Notarzt.
In der Haft unterlag David Sargarian einer strengen Kontaktsperre;
er durfte seine Eltern weder sehen noch mit ihnen telefonieren. Briefe,
die er schrieb, wurden nicht weitergeleitet er wartete vergeblich auf
die Antwort seiner Eltern.
Das Amtsgericht Nürnberg lehnte eine vom Rechtsanwalt beantragte
Besuchserlaubnis für den Vater ab mit der Begründung, "dass die
Besuchserlaubnis aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht erteilt werden
kann, was mit dem Zweck der Haft nicht vereinbar ist gem. § 119 Abs.
3 StPO". Er sei dringend verdächtig, zusammen mit derzeit noch nicht
bekannten Personen einen schweren Raub begangen zu haben, sage zur Sache
aber nicht aus, so daß Verdunkelungsgefahr bestehe.
Am 15. Juli 08 sollte ein Haftprüfungstermin stattfinden.
David Sargarian machte sich Hoffnungen, freigelassen zu werden. Doch zwischenzeitlich
wurde Anklage erhoben und der Haftprüfungstermin deshalb gestrichen.
Die Eltern interpretieren den Suizidversuch in der darauf folgenden Nacht
als einen Hilferuf ihres Sohnes nach Kontakt zu ihnen.
Gegen die JVA-Beamten und gegen das medizinische Personal stellen
die Eltern eine Strafanzeige wegen eines Tötungsdelikts aufgrund Unterlassung,
fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung.
Mitte Juni 2009 erhebt die Staatsanwaltschaft Nürnberg Anklage
wegen fahrlässiger Tötung gegen den Gefängnisarzt Kurt P.
(61) und den Pflegedienstmitarbeiter Ilja S. (28). Bis zu diesem Zeitpunkt
hatte der Arzt die letzten zehn Monate uneingeschränkt weiterarbeiten
können.
Nach vier Verhandlungstagen endet der Prozeß Mitte Dezember
mit einem Freispruch für beide Angeklagten. Obwohl sich die Staatsanwaltschaft
auf das Gutachten des Erlanger Rechtsmediziners Peter Betz stützt,
der viele Behandlungsfehler nachweist und allen Beteiligten vorwirft, nicht
sofort einen Notarzt gerufen zu haben, stimmt der Gutachter letztlich mit
dem Gegen-Gutachter der Verteidigung darin überein, daß für
die Angeklagten die Zeit zu knapp gewesen sei, den verblutenden Häftling
noch zu retten.
NN 9./10.8.08; Abendzeitung Nürnberg 25.8.08;
Bündnis Aktiv für Menschenrechte;
SZ 18.5.09; NN 16.6.09;
NN 17.11.09; br-online 25.11.09; NN 26.11.09; NN 12.12.09;
Bernd Ophoff Rechtsanwalt
21. Juli 08
Im sächsischen Bahren hält um 0.25 Uhr ein Audi auf dem Vorplatz
des Flüchtlingsheimes. Die vier Insassen brüllen rassistische
Parolen, und nach einer kurzen Diskussion mit den Verantwortlichen des
Heimes entfernen sie sich wieder. Die Polizei nimmt die Ermittlungen auf.
AMAL Sachsen (Polizei Westsachsen)
22. Juli 08
In Baden-Württemberg wird der togoische Asylbewerber I. Z. nach
fünfjährigem Aufenthalt in der BRD von zwei Polizisten festgenommen
und zur Abschiebung zum Flughafen Frankfurt am Main gebracht. Gleich nach
der Landung in Togo wird er verhaftet und brutal verhört. Nachdem
er unter Auflagen nach drei Tagen freigelassen wird, flieht er nach Ghana
und informiert von dort aus Freunde in der BRD.
Arbeitskreis Asyl Stuttgart Dezember 08;
Bericht von Freunden
25. Juli 08
Helbigsdorf im Bundesland Sachsen. Um 23.30 Uhr fährt ein weinroter
VW-Kleintransporter vor das Flüchtlingsheim. Die Insassen steigen
aus und brüllen "Sieg Heil" und "Ausländer raus!" Die Polizei
beginnt Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen.
RAA Sachsen (Polizei Sachsen);
AMAL Sachsen (SäZ 25.7.08)
5. August 08
Bundesland Baden-Württemberg. Im Abschiebetrakt in der JVA Rottenburg
entzündet um ca. 20 Uhr der 20 Jahre alte kurdische Gefangene Ali
Bal die Zelle in der Absicht, sich selbst zu töten. Der Brand wird
entdeckt, seine Zelle geöffnet, und er kommt mit einer Rauchgasvergiftung
und Schnittverletzungen am Oberkörper in die Tübinger Medizinische
Klinik.
Der Transport von weiteren fünf Gefangenen mit Verdacht
auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus bereitet den Verantwortlichen auch
am späten Abend noch "Schwierigkeiten",
weil es ihnen nicht gelingt, die zur Bewachung nötigen Polizisten
frühzeitig zu rekrutieren.
Nach notärztlicher Versorgung wird der 20-Jährige einem
Haftrichter vorgeführt, der die Einweisung in das Gefängniskrankenhaus
Hohenasperg entscheidet. Hier steht Ali Bal, "weil eine Suizidgefahr nicht
ausgeschlossen" ist (Oberstaatsanwaltschaft) zunächst eine Woche lang
unter Kontaktsperre und besonderer Beobachtung.
Der junge Mann, der aus einer kurdisch-alevitischen Familie kommt
und der im Alter von 10 Jahren mit seiner Mutter in die BRD geflohen war,
hat große Angst vor einer Abschiebung in die Türkei. Er ist
zudem Pazifist und Militärdienstverweigerer und rechnet mit erheblichen
Repressionen.
Als er im Jahre 2005 volljährig geworden war, sollte er
im August des Jahres in die Türkei abgeschoben werden. Bei dem Versuch
wurde ihm von den Beamten die Nase gebrochen, wodurch die Abschiebung zunächst
verschoben werden mußte.
Am 17. Oktober 2005 erfolgte dann tatsächlich seine Abschiebung
nach Istanbul. Direkt nach der Landung war er noch auf dem Flughafen
verhört und geschlagen worden.
Nach seiner Entlassung gelang ihm einige Tage später die
Flucht in die BRD, und er konnte zunächst zu seiner Mutter und seinen
Geschwistern zurückkehren.
Nach dem Suizidversuch in der JVA Rottenburg ermittelt die Oberstaatsanwaltschaft
gegen den Flüchtling wegen "versuchter schwerer Brandstiftung". Da
er weiterhin von der Abschiebung bedroht ist, befindet er sich in einer
extremen psychischen Ausnahmesituation.
Am 28. August 2008 erscheinen Polizisten im Haftkrankenhaus Hohenasperg
und erklären ihm, daß sie ihn zurück in die JVA Rottenburg
bringen wollen. Tatsächlich fahren sie ihn zum Flughafen Stuttgart,
fesseln ihn an Händen und Füßen und zwingen ihn trotz versuchter
Gegenwehr in das Flugzeug. Unter Bewachung von zwei Polizisten und einem
Arzt wird er nach Istanbul ausgeflogen.
Obwohl der Arzt ihn mit dem Vermerk, daß er suizidgefährdet
sei, an die türkischen Behörden übergibt, wird er umgehend
und über einen Zeitraum von ca. vier Stunden verhört und immer
wieder geschlagen. Ihm wird aufgrund seines Geburtsortes Unterstützung
des kurdischen Widerstands vorgeworfen. Verletzt und Blut spuckend, ohne
Geld und Papiere erfolgt dann seine Entlassung unter der Auflage, sich
in zehn Tagen bei der zuständigen Miltärkaserne einzufinden.
Auf der Straße ist er völlig perspektivlos. Seine
Mutter und seine Geschwister leben in der BRD der Vater ist tot. Er bittet
einen Taxifahrer um Hilfe, der ihn zu einer Familie bringt, die ihn vorerst
bei sich aufnimmt. Auch hier äußert er weiterhin Suizidabsichten.
Im September 2008 wird er zum Militärdienst gezwungen. Auch
hier muß er Schläge und Schikanen erleiden und versucht erneut,
sich das Leben zu nehmen. Er kommt für kurze Zeit ins Militärkrankenhaus.
Berichte des Betroffenen; SchwT 6.8.08;
RGA 8.8.08; SchwT 8.8.08; SchwT 17.8.08;
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg 18.8.08;
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg 31.8.08;
SchwT 1.9.08;
FRat BaWü 2.9.08; FRat BaWü 9.10.08;
Schattenbericht Abschiebehaft 2010
5. August 08
Bundesland Niedersachsen. Bei einer Vorführung auf dem türkischen
Konsulat in Hannover springt ein 38 Jahre alter Abschiebegefangener aus
dem ersten Obergeschoß ins Freie und flieht.
Sechs Tage später wird er an einem Kiosk verhaftet und kommt
zurück in die JVA Hannover.
Polizei Hannover 12.8.08
6. August 08
Berlin Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Um 10.15 Uhr wird der 19 Jahre
alte vietnamesische Flüchtling N. T. D. vor einem Supermarkt in der
Marchwitzastraße von einem Deutschen bestohlen, angegriffen und zusammengeschlagen.
Dann ruft der 35-jährige Angreifer die Polizei an, teilt mit, daß
er einen "vietnamesischen Zigarettenhändler" festhalte und droht:
"Regelt Ihr das oder muß ich das selbst erledigen?" Danach rammt
er dem Vietnamesen ein Messer in die Brust und rennt nach Hause.
Noch vor Ort kann der Schwerverletzte reanimiert werden, kommt
ins Unfallkrankenhaus Marzahn und erliegt seinen schweren Verletzungen
während der Not-Operation.
Der Täter hatte gegenüber Bekannten mehrmals gegen
"diese Fidschis" (VietnamesInnen) gehetzt und Gewalttaten angedroht. Nach
dem Mord wird er in den meisten Zeitungen als "psychisch labil" und "drogenabhängig"
beschrieben. Einen Tag nach dem Mord wird er in einer psychiatrischen Klinik
untergebracht.
Polizei Berlin 6.8.08;
Antifa Bündnis Marzahn-Hellersdorf 7.8.08;
TS 7.8.08; BK 7.8.08;
ND 7.8.08; BM 7.8.08; ABM 7.8.08; rbb-online 7.8.08;
TS 8.8.08; jW 8.8.08; JWB 14.8.08;
Antifa Bündnis Marzahn-Hellersdorf 16.8.08;
Beratungsstelle Reistrommel;
Integrationsbeauftragte Marzahn-Hellersdorf
13. August 08
Flughafen Frankfurt am Main. Ein 64 Jahre alter Flüchtling (wahrscheinlich
aus dem Libanon) wird im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aus dem Saarland
nach Göteborg in Schweden zurückgeschoben. Aufgrund eines Schlaganfalls
ist der Mann halbseitig gelähmt und wird direkt über die Flughafenklinik
mit einem Spezialfahrzeug in einem Stuhl in das Flugzeug gebracht. Im Flugzeug
wird er liegend transportiert.
Der begleitende Arzt versichert der Abschiebebeobachtung, daß
der Mann flugtauglich sei und daß mit den Behörden in Stockholm
die Übernahme und Rehabilitationsmaßnahmen vereinbart seien.
Den Abschiebebeobachterinnen gelingt es nicht, mit dem Patienten
zu sprechen und es scheint ihnen unklar, ob der Mann überhaupt versteht,
was mit ihm geschieht.
Abschiebebeobachtung FFM 2009
15. August 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die 38 Jahre alte L. M. wird am 5.
Tag ihres Krankenhaus-Aufenthaltes von Beamten der Ausländerbehörde
in Begleitung eines Arztes aus der geschlossenen
Abteilung der psychiatrischen Klinik Lippstadt (LWL) geholt. Die psychisch
schwer kranke und unter Psychopharmaka stehende Frau wird dann einem Haftrichter
des Amtsgerichts Warendorf vorgeführt, der ohne Kenntnis der aktuellen
Herkunft der Kranken Sicherungshaft zwecks Abschiebung verordnet.
Zeitgleich ist ein Mitarbeiter des Jugendamtes im Auftrag der
Ausländerbehörde unterwegs, um die Kinder der Frau, den achtjährigen
Luigi, die 14-jährige Laura und den 15-jährigen Leonard, bis
zur Abschiebung "in Obhut zu nehmen". Da der Jugendamtsbeamte dies im Anblick
der psychischen Verfassung der Kinder ablehnt, beläßt er sie
in der Wohnung, zumal sie zugesagt haben, daß sie "freiwillig" mitgehen
würden, wenn die Mutter abgeschoben wird.
Am nächsten Tag werden die Kinder um 5.00 Uhr zu Hause abgeholt
und sehen ihre Mutter am Flughafen Düsseldorf wieder, die aus der
Polizeihaft herangefahren wird. Um 11.00 Uhr untersagt das Oberverwaltungsgericht
Münster die Abschiebung der Familie, nachdem sich die Richterin bei
dem behandelnden Oberarzt der LWL-Klinik erkundigt hatte.
Die Abschiebung wird abgebrochen, und Frau M. kann mit den Kindern
wieder nach Hause. Noch am gleichen Tag wird sie zurück ins Krankenhaus
gebracht, aus dem sie erst am 10. September entlassen werden kann.
Einen Tag nach dem Abschiebeversuch bekommt Frau M. die Mitteilung
des Sozialamtes, daß sie mit den Kindern in ein Flüchtlingsheim
in Beckum umziehen soll. Erst nach Intervention des behandelnden Arztes
kann erreicht werden, daß die Familie ab 10. Oktober eine kleine
abgeschlossene Wohnung beziehen kann allerdings in einer Obdachlosen-Unterkunft.
Frau M. war 1994 mit ihrem damals einjährigen Sohn ihrem
Ehemann in die BRD gefolgt, der bereits ab 1991 in Baden-Württemberg
lebte und arbeitete. Mit einem Visum eingereist bekam die Familie dann
größtenteils Duldungen. Als der Ausreisedruck der Behörden
sich deutlich verstärkte und zudem im Kosovo Krieg herrschte, stellten
sie Anträge auf Asyl. Dies hatte zur Folge, daß sie umgehend
nach Warendorf in Nordrhein-Westfalen umverteilt wurden.
Aufgrund des Ausreisedruckes der Behörde gingen sie im Jahre
2000 "freiwillig" in den Kosovo zurück kamen dann aber enttäuscht
in den Jahren 2002 und 2004 zurück, weil es dort für sie unmöglich
war, eine wirtschaftliche Existenz zu entwickeln. Zudem ging es Frau M.,
die seit Jahren an psychischen Problemen litt, zunehmend schlechter.
Durch den Kosovo-Aufenthalt hatten sie die Bedingungen für
Altfallregelungen verwirkt.
Als am 5. Oktober 2006 Herr M. verhaftet wurde und in Abschiebehaft
kam, brach Frau M. zusammen und kam ins Allgemeinkrankenhaus in Beckum.
Dort wurde sie am Morgen des 12. Oktober von Beamten der Ausländerbehörde
herausgeholt und zum Flughafen gebracht. Die Behörde wollte die Eheleute
ohne ihre Kinder abschieben.
Durch Intervention von UNHCR und UNMIK wurde die Einreise in
den Kosovo von Frau M. abgelehnt ihr Mann wurde allein ausgeflogen. Frau
M. kam in das psychiatrische Krankenhaus St. Rochus nach Telgte.
Durch die Abschiebung des Vaters und Ehemanns verlor die Familie
ihre wirtschaftliche Existenz. Erstmalig in den Jahren ihres Aufenthaltes
in der BRD mußte die Familie Sozialhilfe beantragen.
Aufgrund der Umstände um die Abschiebung der Eltern erkrankte
die damals 12-jährige Laura und befindet sich seither in kinderpsychiatrischer
Behandlung.
Ein weiterer für Mutter und Tochter traumatisierender Vorfall
fand am 5. Juli 2007 statt. Die Ausländerbehörde hatte geplant,
die Familie ohne Vorankündigung nachts zur Abschiebung aus der Wohnung
zu holen. Sie brachen die Wohnungstür auf und verwüsteten die
Wohnung, zerschlugen eine Scheibe. Zufälligerweise waren Frau M. und
die Kinder in dieser Nacht bei Verwandten.
Aufgrund dieses Ereignisses verschlechterte sich der psychische
Gesundheitszustand von Frau M. dermaßen, daß sie am 10. Juli
in die geschlossene Abteilung der psychiatrischen Klink Lippstadt (LWL)
eingeliefert wurde. Bei der Tochter wurde sowohl von dem behandelnden Arzt
als auch von der behandelnden Therapeutin eine Posttraumatische Belastungsstörung
festgestellt ausgelöst durch das Verhalten der Ausländerbehörde
und die gewaltsame Trennung vom Vaters.
Werner Weigelt Rechtsanwalt;
Bericht der Betroffenen;
LT NRW Plenarprotokoll 14/88
18. August 08
Potsdam. Am Montagabend gegen 22 Uhr wird ein 46-jähriger Vietnamese
im Asylbewerberheim Lerchensteig von zwei vietnamesischen Bekannten mit
schweren Kopfverletzungen aufgefunden. Am nächsten Tag stirbt er im
Krankenhaus.
Die Polizei hat keinen Verdacht auf ein Verbrechen, ordnet aber
eine Obduktion an. Dabei werden ältere Kopfverletzungen und Blutgerinnsel
festgestellt.
MAZ 20.8.08; PNN 21.8.08;
Henri Kramer Journalist
23. August 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 29 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Libyen sammelt auf der Etage Tabletten von Mitgefangenen zusammen,
schluckt sie und legt sich ins Bett. Die Mitgefangenen verständigen
die Wache, und der Libyer kommt ins Krankenhaus Hedwigshöhe.
Hier berichtet er, daß er lieber sterben wolle, als weiterhin
eingesperrt zu sein. Die Ärzte diagnostizieren bei dem offensichtlich
psychisch kranken Mann, dessen Körper von unzähligen Narben (Schnitt-
und Schußverletzungen) übersät ist, daß eine "Retraumatisierung
durch Eingesperrtsein" vorliegt. Nach einer medikamentellen Ruhigstellung
mit Psychopharmaka kommt er noch am gleichen Tag in die Abschiebehaft zurück
und steht hier bis zum 1. September in einer Überwachungszelle "unter
besonderer Beobachtung". Dann kommt er zurück auf seine Etage.
Die Gefängnis-Psychologin überweist ihn abermals in
den Überwachungstrakt, als er wieder deutlich verhaltensauffällig
wird. Seit dem 17. September ist er erneut im Krankenhaus Hedwigshöhe
in stationärer Behandlung. Obwohl er zwei Tage später offiziell
aus der Abschiebehaft entlassen wird, wird er bis zu seiner Entlassung
aus dem Krankenhaus weiterhin polizeilich bewacht.
Der Mann war am 31. Juli in die BRD eingereist, und schon am
Flughafen hatte die Bundespolizei ihn an die Ausländerbehörde
verwiesen, wo er einen Asylantrag hätte stellen können. Dies
tat er jedoch nicht, wurde acht Tage später von der Polizei nach einem
Diebstahl festgenommen und ins Abschiebegefängnis gebracht. Da er
im Besitz eines Visums von Großbritannien ist, sollte er dorthin
zurückgeschoben werden.
Noch dreimal wird der Libyer von der Polizei festgenommen und
jeweils im Schnellverfahren abgeurteilt. Im Januar 2009 sitzt er wegen
Diebstahls im Haftkrankenhaus Plötzensee. Der Rechtsanwalt hat gegen
die gerichtliche Entscheidung Berufung eingelegt, weil der Libyer laut
Gutachten vermindert schuldfähig ist.
Polizei Berlin 24.8.08;
BeZ 25.8.08; TS 25.8.08; Welt 25.8.08; ND 25.8.08;
Thomas Krautzig Rechtsanwalt
25. August 08
In Baden-Württemberg wird die togoische Asylbewerberin C. K. aus
der Abschiebehaft des Frauengefängnisses Schwäbisch Gmünd
von Polizisten abgeholt und zur Abschiebung zum Flughafen Frankfurt am
Main gebracht. Der Pilot der vorgesehenen Maschine verweigert jedoch ihre
Mitnahme, weil sie sichtlich sehr krank ist.
Daraufhin wird C. K. in die Haftanstalt zurückgebracht und
am 2. Oktober 08 nach Togo abgeschoben, obwohl das Bundesamt genau für
diesen Tag in Ulm eine Verhandlung über ihren Asylfolgeantrag angesetzt
hatte.
Arbeitskreis Asyl Stuttgart Dezember 08;
Bericht von Freunden
9. September 08
Flughafen Frankfurt am Main. Eine Kamerunerin, die mit ihrem circa
eineinhalbjährigen Sohn abgeschoben werden soll, klagt über starke
Bauchschmerzen und Atemnot. Sie ist HIV-positiv, spricht kein Deutsch und
hat kein Geld bei sich.
Die Bundespolizei bringt die Frau mit ihrem Sohn in die Flughafenklinik,
von wo aus sie zu weiteren Untersuchungen in die Frankfurter Universitätsklinik
gebracht werden muß.
Als die Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die Frau aus
dem Krankenhaus entlassen. Auch die Polizisten lassen die Frau mit ihrem
Kleinkind dann ohne Aushändigung ihrer Papiere frei. Sie ist jetzt
obdachlos.
Abschiebebeobachtung FFM 2009
12. September 08
Bundesland Sachsen. In Oppach im Kreis Görlitz werden um kurz
vor Mitternacht zwei Flaschen aus einem Personenwagen heraus auf das Flüchtlingsheim
geworfen. Die Flaschen, in denen sich Benzin befindet, zerschellen an der
Außenwand und verursachen ein Feuer das dann selbständig erlischt.
Die BewohnerInnen kommen mit dem Schrecken davon.
Da ein rassistischer Grund für diesen Brandanschlag nicht
auszuschließen ist, nehmen Kriminalpolizei und Staatsschutz die Ermittlungen
auf.
Elf Wochen nach der Tat hat die Polizei vier Tatverdächtige
im Alter von 19 bis 26 Jahren ermittelt. Als Haupttäterin wird die
einzige Frau der Gruppe festgestellt. Die vier Personen, die alle im Oppacher
Umland wohnen, geben die Tat zu und begründen sie mit ihrer nationalistischen
und rassistischen Gesinnung. Sie gestehen zudem, bereits einige Tage vor
dem Brandanschlag ein Fenster im Heim eingeworfen zu haben.
Anfang August 2010 verurteilt das Amtsgericht Bautzen die drei
Männer zu Bewährungsstrafen in Höhe von zwei Jahren, einem
Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten. Das Verfahren
gegen die jetzt 27-jährige Frau wird von diesem Prozeß abgetrennt.
LR 15.9.08; SäZ 15.9.08; dpa 15.9.08;
indymedia 24.9.08; RAA Sachsen; SäZ 1.12.08;
FAKTuell 21.7.10; FAKTuell 3.8.10; FAKTuell 4.8.10
14. September 08
Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg. Zwei schwarze Männer
aus Brasilien, die sich auf einer Parkbank miteinander unterhalten, werden
von einem Deutschen brutal attackiert. Dem einen boxt er ins Gesicht, so
daß dieser mit gespaltener Oberlippe zu Boden fällt dem zweiten
Brasilianer zerschlägt er eine Bierflasche auf dem Kopf. Die Angegriffenen
laufen um ihr Leben, als sie bemerken, daß noch mehr Rassisten hinter
ihnen her sind.
Während sich der erste Verletzte im Krankenhaus behandeln
läßt, kann derjenige, der die Bierflasche auf den Kopf bekam,
weder ins Krankenhaus noch eine Anzeige erstatten, weil er keinen gültigen
Aufenthalt hat. Als er seinen Schock halbwegs verarbeitet hat, rasiert
er sich seinen Kopf kahl, um mit dem Afro-Look nicht erneut zum Opfer zu
werden.
El Patio 15.9.08
15. September 08
Berlin. Der Antrag der Eltern, in die Nähe ihres in einem Pflegeheim
in Wurzen lebenden schwer behinderten Sohnes umziehen zu dürfen, wird
von der Ausländerbehörde abgelehnt.
Im Jahre 2006 waren der damals 67 Jahre alte Herr A. und seine
56-jährige Frau aus dem Kosovo gekommen, weil ihr Sohn nach einem
Autounfall und nach langem Koma gelähmt und sprachbehindert in ein
Pflegeheim kam. Als ihr Visum abgelaufen war, stellten sie einen Asylantrag,
weil sie in der Nähe des 33-jährigen Sohnes und seiner drei kleinen
Kinder bleiben wollten. Sie wurden nach Berlin verteilt und leben seither
in einem Wohnheim haben zwar die Erlaubnis von der Ausländerbehörde,
ihren Sohn besuchen zu dürfen können ihn aber nicht besuchen,
weil sie die Fahrkosten von den 196 Euro Lebensunterhalt pro Person nicht
bezahlen können und das Sozialamt nicht bereit ist, die Fahrkosten
zu übernehmen.
Am 29. Januar 2009 verurteilt das Sozialgericht das Sozialamt
zur Kostenübernahme, da es sich um ein "regelmäßiges und
grundlegendes Bedürfnis der Eltern" handele, auf welches auch §
6 AsylbLG zuträfe.
FFM Eva Weber
24. September 08
Karlshöfen in der Gemeinde Gnarrenburg in Niedersachsen. Zwischen
3.00 Uhr und 4.00 Uhr morgens wird die Familie El Sharif / Bulut von lauten
und bedrohlichen Geräuschen an der Wohnungstür geweckt. Die 42-jährige
Hadra Bulut und ihre Kinder vermuten Einbrecher oder Rechtsextreme, die
in dieser Gegend öfter in Wohnungen von AusländerInnen eingestiegen
sind. Tatsächlich sind es Polizeibeamte, die ohne zu klingeln oder
zu klopfen das Türschloß aufbohren. Da ein Riegel von innen
vorgeschoben ist, wird zunächst der Türgriff abgesägt und
dann mit einem Rammbock die Tür aufgebrochen. Dann stürmen Polizeibeamte
in die Wohnung und fesseln Frau Bulut an Händen und Füßen.
Weder Frau Bulut noch ihre Töchter Fatma (12), Zekie (14), Amira (17)
und Muene (18) dürfen sich anziehen. Sie müssen in ihren Schlafanzügen
und T-Shirts und barfuß das Haus verlassen. Nur der 13-jährige
Mohammed, der gerade dabei war, eine Hose anzuziehen, als die Beamten hereinkamen,
darf sich noch fertig anziehen. Die Mahalmi-Familie aus dem Libanon soll
nach 13-jährigem Aufenthalt in der BRD in die Türkei abgeschoben
werden. Dazu sind an diesem Morgen ca. 50 Beamte vor Ort nötig.
Polizeibeamte packen Kleidung in Tüten. Geld oder Handy
darf niemand mitnehmen auch die Psychopharmaka, die Frau Bulut regelmäßig
einnehmen muß, bleiben liegen. Als Frau Bulut hinausgeführt
wird und verzweifelt ruft, bekommt sie ein Tuch vor den Mund gepreßt,
so daß sie keine Luft bekommt sie verliert das Bewußtsein
für ca. eine Stunde. Sie kommt im Krankenwagen wieder zu sich, fühlt
sich körperlich sehr schwach und muß beim Gehen gestützt
werden. Frau Bulut ist schwer krank, leidet an Krebs, hohem Blutdruck und
behandlungsbedürftigen Angst- und Panikattacken sowie Depressionen.
Im Krankenwagen auf der Fahrt zum Flughafen Düsseldorf bleibt sie
an Händen und Füßen gefesselt und bekommt irgendwann drei
blutdrucksenkende Tabletten. Der Rest der Tabletten, den sie bei sich hat,
wird ihr weggenommen. Erst am Flughafen und nach heftigem Protest darf
sich Frau Bulut einen Rock über die Halbshorts überziehen, die
sie zum Schlafen anhatte.
Ihre Kinder werden getrennt von ihrer Mutter im Polizei-Transporter
nach Düsseldorf gebracht. Zekie wird gedroht, daß sie eine Spritze
bekäme, wenn sie nicht aufhören würde, zu weinen und zu
schreien. Die jüngste Tochter, Fatma, ist dermaßen schockiert,
daß sie erst im Flugzeug wieder ansprech-
bar ist.
Am Flughafen angekommen werden sie nicht zu den anderen Flüchtlingen,
die im Rahmen dieser Sammelabschiebung in der Wartehalle sind, gebracht,
sondern noch ca. 2 Stunden auf dem Rollfeld in einem Polizei-Bus festgehalten.
Telefonieren dürfen sie nicht. Später kommt Frau Bulut dazu
ihre Handgelenke sind entzündlich gerötet.
Um 12.30 Uhr erhebt sich die Maschine in Richtung Türkei.
In Istanbul angekommen stehen die Buluts weinend und hilflos in der Flughafenhalle,
als sie von einer Familie aus Izmir angesprochen werden können, weil
deren Sohn Deutsch spricht. Diese Familie nimmt Mutter und Kinder mit zu
sich und beherbergt sie auch noch zwei Monate nach der Abschiebung provisorisch.
Erst durch Unterstützung aus Gnarrenburg, wo von FreundInnen,
MitschülerInnen, LehrerInnen und NachbarInnen eine Spendenaktion begonnen
wurde, bekommt Frau Bulut Wochen nach der Abschiebung ihre Medikamente
und Geld.
Mit den Spenden mieten sie sich eine Zwei-Zimmer-Wohnung, obwohl
sie nicht wissen, wie sie hier leben sollen. Sie haben kein Geld, und sie
sprechen kein Türkisch ausschließlich Arabisch und Deutsch.
Noch am Morgen der Abschiebung informieren NachbarInnen die zwei
erwachsenen Kinder von Frau Bulut, die aufgrund eines gesicherten Aufenthaltes
nicht abschiebebedroht sind. Der Sohn Ali fährt nach Karlshöfen
und findet die Wohnung leer vor. Weder die Polizei noch die Ausländerbehörde
erteilt ihm Auskunft darüber, was mit seiner Familie passiert ist.
Wegen der drohenden Abschiebung der Familie hatten sich MitschülerInnen,
LehrerInnen und die Schulleiter der Gnarrenburger Haupt- und Realschule
an die niedersächsische Härtefallkommission gewandt. Dieser Antrag
war wegen des Abschiebetermins nicht angenommen worden.
Die Ablehnung eines Eilantrags des Rechtsanwalts der Familie
wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt und erreichte ihn deshalb
zu spät. Auch ein weiterer Eilantrag, der sich auf die Rechte der
Kinder (Schulbesuch, Rücksicht auf ihre Bindungen in Deutschland)
bezog, war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht entschieden. Die Kinder
hätten deshalb nicht abgeschoben werden dürfen und infolgedessen
die Mutter auch nicht. Später wurde der Eilantrag abgelehnt mit der
Begründung, daß die Kinder schon abgeschoben seien.
Bereits im Jahre 2002 hatte es einen Abschiebeversuch der Familie
gegeben. Als Frau Bulut mit einem Messer in der
Hand in heller Panik drohte, sich zu töten, waren die Polizisten
wieder abgezogen.
ZeZ 7.10.08; ZeZ 11.10.08; ZeZ 3.12.08;
FRat NieSa 11.12.08;
Hans-Werner Leinweber Rechtsanwalt;
Ursula Trescher und UnterstützerInnen
28. September 08
Bundesland Baden-Württemberg. Am Sonntagabend um 22.00 Uhr klingelt
die Polizei an der Wohnung der vietnamesischen Familie Luong in Ostfildern.
Die Eheleute Huong und Dung Luong und ihre beiden Töchter Mai Lingh
und Giang bekommen 30 Minuten Zeit, um die Sachen zu packen. Dann werden
sie in einem vergitterten Polizeitransporter nach Berlin gebracht und am
Flughafen in eine Abschiebezelle gesperrt.
Die 6-jährige Mai Linh hat hohes Fieber, schweren Durchfall
und hatte sich schon auf der Fahrt nach Berlin ständig übergeben.
Ein Flughafenarzt untersucht das Mädchen und entscheidet, daß
es nicht reisefähig ist. Die Abschiebung wird abgebrochen, die Familie
wird erneut einige Stunden in eine Zelle gesperrt und um ca. 14.00 Uhr
von der Polizei zum Berliner Hauptbahnhof gebracht. Gegen 21.00 Uhr kommen
die Eltern mit den völlig erschöpften Kindern nach Ostfildern
zurück.
Die 14-jährige Giang leidet seit dem Abschiebeversuch unter
einer Posttraumatischen Belastungsstörung und wird von einer Psychologin
betreut.
Dung Luong war Vertragsarbeiter in der DDR gewesen und wurde
nach der politischen Wende straffällig. Seine Vorstrafe verhinderte
positive Entscheidungen beim Petitionsausschuß und der Härtefallkommission,
obwohl er jetzt seit zehn Jahren eine feste Arbeitsstelle hat.
StZ 24.12.09;
AK-INFO AK-Asyl BaWü Jan. 09
1. Oktober 08
Berlin. Der 29 Jahre alte Imam Ahmed Hemaya wird um 18 Uhr in der Wohnung
seiner deutschen Frau von der Bundespolizei festgenommen und unverzüglich
zum Flughafen Tempelhof gebracht. Am nächsten Morgen um 6.30 Uhr startet
die Maschine Richtung Ägypten. Der islamische Geistliche ist während
des Fluges von Italien bis Ägypten mit Handfesseln gebunden. In Kairo
wird er von ägyptischer Polizei verhört und erst nach zwei Tagen
wieder freigelassen.
Der Grund für die Abschiebung ist die an die Ausländerbehörde
weitergegebene Äußerung des Verfassungsschutzes, daß Ahmed
Hemaya zum "Heiligen Krieg" und zum Abbruch aller Kontakte mit den Besatzungsmächten
im Irak aufgerufen haben soll. Obwohl dies von ihm selbst bestritten wird
und der Inhalt der in arabischer Sprache gehaltenen Predigt auf Übersetzungsgenauigkeit
überprüft werden könnte, weigert sich die Ausländerbehörde,
die Vorwürfe zu konkretisieren. Die Verpflichtung der Behörde
durch das Berliner Verwaltungsgericht, die komplette Akte einschließlich
der Beweismittel der Geheimdienste vorzulegen, wird durch die vollendete
Abschiebung ad absurdum geführt.
Die fehlende richterliche Anhörung vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg
nach der Festnahme wird von Seiten der Behörde damit begründet,
daß es bereits einen wirksamen Ausweisungsbeschluß vom 21.
November 2006 gebe: Die Abschiebung sei damit "rechtmäßig".
ND 5.10.08;
Islamisches Nachrichtenfenster 5.10.08;
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt;
Ehefrau des Betroffenen
3. Oktober 08
Fürstenwalde in Brandenburg. Auf einem Parkplatz in der Stadtmitte
kommt es zwischen einem deutschen Mann auf der einen Seite und einem Flüchtling
aus dem Kamerun sowie einem libanesischen Deutschen nach einer verbalen
Auseinandersetzung zu einer Messerstecherei. Dabei wird der Kameruner niedergestochen
und schwer verletzt sein 16-jähriger Begleiter erleidet leichte
Schnittverletzungen an einer Hand.
Staatsanwaltliche Ermittlungen werden gegen beide Parteien eingeleitet.
MOZ 4.10.08; TS 4.10.08; jW 4.10.08;
BM 6.10.08; TS 6.10.08
6. Oktober 08
Bundesland Hessen. Im Bereich des Seckbachtunnels auf der Autobahn
A 661 entdeckte ein Busfahrer um 22.20 Uhr bei einem Halt einen 17-jährigen
"blinden Passagier" auf der Hinterachse seines Busses. Der Jugendliche
ist völlig entkräftet, durchnäßt, durstig und hungrig
aber ansonsten unverletzt.
Der junge Algerier ist nach eigenen Angaben seit acht Monaten
unterwegs und über Griechenland nach Italien gekommen. In Venedig
war er unter den Bus geklettert, der mit einer Frankfurter Schulklasse
nach Frankfurt zurückfuhr.
Der Jugendliche bittet um Asyl und wird ins hessische Erstaufnahmelager
nach Gießen verwiesen. Wegen des Verdachts der illegalen Einreise
bzw. wegen des Verstoßes gegen die Paßpflicht beginnt ein Ermittlungsverfahren
gegen ihn.
Der Busfahrer berichtet, daß zwei Schüler schon 70
Kilometer vor Mailand bei einer Rast auf einem Grillplatz zwei schwarze
Männer unter dem zweiten Bus dieser Reisegruppe gesehen hätten,
die dann weggerannt waren.
Polizei Frankfurt am Main 6.10.08
7. Oktober 08
Bundesland Baden-Württemberg. Der 37 Jahre alte Rom Fahri Berisha
wird nach sechs Wochen Abschiebehaft in Rottenburg und nach 17 Jahren Aufenthalt
in der BRD in den Kosovo abgeschoben. Seine herzkranke Frau Skurta Abazi
und die drei Kinder, die 15-jährige Brenda, der achtjährige Brendi
und der zweijährige Ismail, bleiben in Baden-Baden zurück. Damit
ist das eingetreten, was Fahri Berisha versucht hatte zu verhindern: die
Familie ist getrennt.
Um der Abschiebung zu entgehen, war die Familie im Februar nach
Frankreich geflüchtet und hatte dort Asyl beantragt. Am 28. August
2008 wurden sie dort festgenommen und in die BRD zurückgebracht. Herr
Berisha mußte in Haft bleiben.
Im Laufe der Jahre war Herr Berisha wegen Verletzung der Residenzpflicht,
Fahrens ohne Fahrerlaubnis und kleinerer Diebstähle straffällig
geworden, wodurch die Familie die Kriterien der Bleiberechtsregelung nicht
mehr erfüllte.
Seine Frau und seine Kinder sind weiterhin akut von Abschiebung
bedroht.
Badische Ztg 27.9.08;
SchwT 8.10.08;
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg;
Schattenbericht Abschiebehaft 2010
9. Oktober 08
Regensburg im Bundesland Bayern. Gegen 3.40 Uhr schlagen in der Pfarrergasse
drei Männer und eine Frau auf einen 26-jährigen iranischen Flüchtling
ein. Zwei Männer, die zufällig vorbeikommen, wollen dem Iraner
helfen. Daraufhin gehen zwei der Schläger auf einen der Helfer los,
einen 43-jährigen Mann aus dem Landkreis Regensburg. Mit Händen
und Füßen schlagen bzw. treten sie auf den Mann ein, bis dieser
schließlich zu Boden fällt. Auch jetzt noch treten die beiden
mit den Füßen weiterhin auf ihn ein.
Noch bevor die Polizei eintrifft, entfernen sich die Täter.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung können zwei von ihnen,
ein 27-jähriger Deutscher sowie ein 24-jähriger Rumäne,
noch in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden. Ein Mann sowie
die Frau sind flüchtig.
Der Helfer wird aufgrund seiner schweren Verletzungen zur stationären
Behandlung in ein Regensburger Krankenhaus gebracht. Der Iraner ist nur
leicht verletzt.
Die Ermittlungen der Regensburger Staatsanwaltschaft sind auch
Anfang 2009 noch nicht abgeschlossen.
Polizei Regensburg 9.10.08; Kanal 8 9.10.08;
MbZ 10.10.08;
Polizei Regensburg 28.1.09
11. Oktober 08
Bundesland Niedersachsen. Bei einer polizeilichen Kontrolle der Autobahnwache
auf dem Rastplatz Harburger Berge an der Autobahn A 7 entdecken die Beamten
auf der Ladefläche eines fensterlosen Ford Transit elf Männer
in schlechtem gesundheitlichen Zustand. Sie sind irakische Flüchtlinge,
zwischen 15 und 32 Jahre alt und offensichtlich auf dem Weg nach Skandinavien.
Im Führerhaus befinden sich neben dem deutschen Fahrer eine 18- und
eine 38-jährige Frau beide aus Bagdad und als Asylbewerberinnen
in der BRD registriert.
Das Fahrzeug wird mit den Flüchtlingen zur Autobahnwache
Thieshope gebracht, und als die Personen den Wagen verlassen, bricht ein
Mann zusammen, muß in die Wache getragen und notärztlich versorgt
werden.
Die Flüchtlinge werden zunächst mit privaten Lebensmitteln
und Getränken der Beamten versorgt und anschließend alle festgenommen.
Polizei Harburg 11.10.08
12. Oktober 08
Bundesland Brandenburg. Im Stadtgebiet der deutsch-polnischen Grenzstadt
Guben wird am Ufer der Neiße ein teilweise skelettierter Leichnam
aufgefunden.
BT DS 16/11688
14. Oktober 08
Bundesland Bayern. Bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von
Feucht wird ein Auto gestoppt, in dem sich zwei jugendliche Flüchtlinge
befinden, die keine Papier bei sich haben. Es sind der 14-jährige
Khalid Khan und der 16-jährige Afzal Gul aus Afghanistan.
Weil festgestellt wird, daß die beiden sich vorher in Lettland
aufgehalten haben, entscheidet das Amtsgericht Hersbruck, daß sie
in Rückschiebehaft genommen werden.
In Haft wirken die Jugendlichen sehr ängstlich und verspannt,
Khalid Khan weint und zittert, wie eine ehrenamtliche Betreuerin berichtet.
Die beiden sind verzweifelt bei dem Gedanken, daß sie nach Afghanistan
zurückgeschoben werden könnten.
Am 7. November findet eine Verhandlung im Landgericht statt,
während der der verhandelnde Richter zwar bedauert, daß die
Jugendlichen in Haft sind, andererseits aber eine Entlassung ablehnt, weil
der Flug nach Lettland bereits gebucht ist.
Obwohl Khalid Khan an diesem Tag unter Vormundschaft gestellt
wird, werden die beiden am 10. November nach München gebracht denn
für den 12. November ist der Flug nach Lettland gebucht.
Am 11. November storniert das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge die Rückschiebung und läßt
ein Asylverfahren in der BRD zu.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2008
Mitte Oktober 08
Bundesland Sachsen. In der JVA Bautzen erhängt sich ein 40 Jahre
alter Vietnamese. Er befand sich in Abschiebehaft.
Bei einer Razzia im Flüchtlingswohnheim Großharthau
hatten Polizeibeamte einige Tage zuvor den Vietnamesen festgenommen, weil
er keine gültigen Aufenthaltspapiere vorlegen konnte. Seine Angst
vor Abschiebung und seine psychisch labile Verfassung waren so offensichtlich,
daß die Gefängnisleitung eine "Suizidprophylaxe" schon am Tage
seiner Aufnahme angeordnet hatte. Er wurde deshalb in einer Gemeinschaftszelle
zusammen mit anderen Abschiebegefangenen untergebracht. Nach dem Aufschluß
ging der Mann in die Toilette neben den Aufenthaltsräumen und strangulierte
sich.
CMP 8.11.08; FAKTuell 9.11.08
20. Oktober 08
Bundesland Niedersachsen. Der 26 Jahre alte Asylbewerber Mohsen Shams
aus dem Iran wird in seiner oldenburgischen Flüchtlingsunterkunft
um 2.00 Uhr durch lautes Klopfen an der Tür geweckt. Polizei und ein
Arzt stürmen in das Zimmer. Er werde nach Griechenland zurückgeschickt,
wird ihm mitgeteilt, der Flieger würde um 7.00 Uhr starten. Im Polizeitransporter
gelingt es dem Festgenommenen, eine zuvor versteckte Teppichmesserklinge
aus seinem Handy zu nehmen. Damit schneidet er sich die Pulsadern auf.
Die Abschiebung wird abgebrochen, er kommt ins Krankenhaus
danach in Rückschiebehaft.
Am 27. Oktober wird er entsprechend dem Dublin-II-Abkommen nach
Athen ausgeflogen.
Schon auf dem Flughafen Athen wird er festgenommen und eingesperrt.
Die hygienischen Bedingungen in der Haft sind katastrophal, Essen gibt
es nur einmal täglich, und seine Armverletzung, die ihm Probleme bereitet,
wird von keinem Arzt untersucht. Nachdem er zu seinen Fluchtgründen
gefragt wird und ein Papier in griechischer Sprache unterschreibt, wird
er mit fünf Euro Kapital, der Adresse vom griechischen Flüchtlingsrat
und einem Aufenthaltsrecht von sechs Monaten am 30. Oktober freigelassen.
Fortan ist er mittel- und obdachlos.
Mohsen Shams hatte in der iranischen Stadt Karaj als Buchhändler
gearbeitet. Als bei ihm während einer Hausdurchsuchung islamkritische
und somit verbotene Bücher gefunden wurden, blieb ihm nur noch die
Flucht ins Ausland, um sein Leben zu retten. Er lieh sich Geld bei seinen
Verwandten und kam über die Türkei, Griechenland und Italien
und erst nach mehrmaligen Versuchen am 5. Februar 08 in die BRD.
Auch nach seiner Rückschiebung nach Griechenland gelingt
es ihm trotz aller Schwierigkeiten, wieder nach Oldenburg zurückzukommen.
Seine Anwältin stellt hier in seinem Auftrag einen Asylfolgeantrag.
FR 30.10.09;
Susanne Schröder - Rechtsanwältin
23. Oktober 08
Vlotho in Niedersachsen. Am späten Abend ist der 23-jährige
Mesfun Teskie aus Eritrea auf dem Weg zu seiner Flüchtlingsunterkunft
am Jägerort. Auf Höhe des Schulzentrums auf einem einsamen
und unbeleuchteten Weg wird er von vier deutschen Männern rassistisch
angepöbelt. "Hey! Du Neger!" brüllen sie und versetzen ihm Schläge.
Auch als er nach einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden stürzt, schlagen
sie weiter auf ihn ein.
Mesfun Teskie schreit um Hilfe, und erst als Menschen hinzukommen,
lassen die Täter von ihm ab, laufen zu einem kastenförmigen PKW
mit Mindener Kennzeichen und verschwinden.
Vlothoer Anzeiger 23.20.08
23. Oktober 08
In der ostbayerischen Ortschaft Bogen bricht ein Feuer im Flüchtlingsheim
aus. Gegen 21 Uhr brennt es im Treppenhaus, und als die Feuerwehr eintrifft,
waren die Bewohner mit ihren Löscharbeiten erfolgreich. Ein Bewohner
hat sich Schnittverletzungen zugezogen, ein anderer erleidet einen Schock.
Es stellt sich schnell heraus, daß der Brand selbst gelegt
wurde. Tatverdächtig sind ein 34-jähriger Nigerianer und ein
20-jähriger Mann aus Sierra Leone, die beide im Heim leben. Sie sollen
das Feuer aus Protest gegen ihre drohende Abschiebung gelegt haben. Der
Nigerianer wird am 21. November festgenommen und kommt in die JVA Regensburg
in Abschiebehaft, die Verhaftung des 20-Jährigen erfolgt am 27. November.
UnserRadio online 24.10.08;
dpa 8.12.08
24. Oktober 08
Bundesland Baden-Württemberg. Der Türke Mehmet Cömüt
wird auf der Autobahn nahe Freiburg von der Polizei verhaftet und kommt
aufgrund eines Auslieferungsbegehrens der Türkei in Auslieferungshaft
in die JVA Freiburg.
Mehmet Cömüt war im Jahre 2000 vom türkischen
Staatssicherheitsgericht wegen Angehörigkeit zur maoistischen
TKP/ML und der TIKO zum Tode verurteilt worden. Nach der Revision und
aufgrund der Intervention der EU war dieses Urteil in eine lebenslange
Haftstrafe umgewandelt worden. Als am 19. Dezember das türkische Militär
in 20 Gefängnissen Massaker verübte, beteiligte er sich an dem
daraus folgenden Protest-Todesfasten der Gefangenen. Nach über 200
Tagen wurde er aus gesundheitlichen Gründen (Wernicke-Korsakoff-Syndrom)
vorübergehend für sechs Monate entlassen, weil die Türkei
sich nicht weiter Tote infolge des Protestfastens "leisten" wollte.
Mehmet Cömüt floh nach Frankreich, stellte einen Asylantrag,
erhielt eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis und Abschiebeschutz
in die Türkei.
Am 24. November erfolgt aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts
Karlsruhe seine Entlassung aus der Untersuchungshaft mit der Begründung,
daß an den Staatssicherheitsgerichten Militärrichter mitwirkten,
was laut EU-Menschenrechtskonvention nicht einem rechtsstaatlichen Verfahren
entspräche.
Entgegen anderen Gefangenen, die sich unrechtmäßig
in Haft befanden, steht den Menschen, die sich in Auslieferungshaft befanden,
keinerlei Haftentschädigung zu, weil die BRD in diesen Fällen
im Rahmen der Amtshilfe für die Türkei gehandelt hat und sich
für die Gefangenen nicht zuständig sieht.
AT?K 1.11.08; ATIK 3.11.08;
jW 8.11.08; UPOTUDOK 10.11.08;
AZADI infodienst Nr.72 November 2008;
Radio Dreyecksland 1.12.08
25. Oktober 08
Bundesland Baden-Württemberg. Im Keller des Flüchtlingsheims
Witthoh bei Tuttlingen brennt gegen 19.40 Uhr ein Feuermelder im Keller,
wodurch eine starke Rauchentwicklung entsteht. Zwei Bewohnern gelingt es
noch vor Eintreffen der Feuerwehr, den Brand zu löschen. Alle 60 BewohnerInnen
kommen unverletzt ins Freie.
Aufgrund der starken Rauchentwicklung muß das Gebäude
evakuiert und durchlüftet werden. Die Feuerwehr stellt Brandstiftung
durch unbekannte Täter fest.
Feuerwehr Dürnau 25.20.08;
Feuerwehr Immendingen 25.10.08;
DRK Tuttlingen 25.10.08
27. Oktober 08
Landkreis Gießen in Hessen. Um 4.00 Uhr morgens nimmt die Polizei
in der ihnen zugewiesenen Asylunterkunft die syrischen Christen Namir Komo
(30 Jahre) und seine Frau Susan Batty (25 Jahre) mit ihren kleinen Töchtern,
der 1½-jährigen Danita und der erst sechs Wochen alten Natalie,
fest. Den völlig überraschten Flüchtlingen, die sich erst
seit Januar in der BRD befinden, wird noch erlaubt, in kürzester Zeit
einige Sachen zu packen. Dann werden sie zum Flughafen nach Frankfurt gebracht
und in eine Maschine nach Athen gesetzt, weil sie ursprünglich über
Griechenland in die BRD eingereist waren (Dublin-II-Verfahren).
Unmittelbar nach der Ankunft kommen sie in Haft. In der Zelle
befinden sich 40 Personen darunter 18 Kinder. Für das einen Monat
alte Baby und das ein Jahr alte Kleinkind gibt es weder Windeln, Milch,
Nahrung noch warmes Wasser. Alles ist verdreckt, die Toiletten quellen
über, die Waschbecken sind verstopft. Der Vater der Kinder bekommt
einen Liter Milch für 28 Euro von den Bewachern.
Als die Familie nach vier Tagen frei kommt, steht sie erst einmal
auf der Straße. Nur weil die Eheleute zur Taufe ihres Kindes von
ihrem Bruder bzw. Schwager Geld geschenkt bekamen, können sie sich
zunächst den Aufenthalt für 900 Euro in einem Hotel leisten.
Dann versucht Namir Komo, die Rückkehr nach Deutschland
zu erreichen. Durch die Intervention vom bayerischen Flüchtlingsrat,
Pro Asyl und dem Roten Kreuz stellt sich heraus daß die Abschiebung
auf einem behördlichen Irrtum beruhte, so daß die Familie in
die BRD zurückkommen kann. Am 12. November reist die Familie wieder
ein.
Seit dem 17. November sind die Komos als Flüchtlinge mit
folgender Begründung anerkannt: "Auf Grund des von ihnen geschilderten
Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen,
daß die Ausländer im Fall einer Rückkehr in den Irak zum
gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit
Verfolgungsmaßnahmen i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt
sein würden."
Fünf Wochen früher hatte das Bundesamt noch auf der
Ausreise der Familie bestanden und seinen Bescheid so spät geschickt,
daß Komos Anwältin nicht mehr einschreiten konnte. Nun notiert
der verantwortliche Beamte in einem Schriftstück: "Für die Überstellung
der Familie Komo nach Griechenland bitte ich um Entschuldigung."
Trotzdem bleibt Susan Batty jede Nacht bis 5.00 Uhr wach, weil
sie eine neue Abschiebung fürchtet.
SZ 27.11.08;
Roland Preuss Journalist;
Angelika Lex Rechtsanwältin;
jW 21.11.09
28. Oktober 08
Bundesland Sachsen. Auf das Flüchtlingsheim der Kleinstadt Eilenburg
wird ein Brandanschlag verübt. Vier Molotow-Cocktails zerschlagen
auf dem Parkplatz vor dem Haus. Menschen werden nicht verletzt.
Die Sonderkommission Rex (Soko Rex) ermittelt Mitte Dezember
fünf Tatverdächtige im Alter von 17 bis 21 Jahren. Diese geben
als Tatmotiv ihre rassistische Gesinnung an. Sie geben zu, daß sie
nach einem Alkoholgelage die Brandsätze auf die Autos geworfen haben.
Vier von ihnen sind mehrmals polizeilich in Erscheinung getreten.
Der 21-jährige Haupttäter ist laut Staatsanwaltschaft bereits
massiv vorbestraft und steht wegen Körperverletzung derzeit unter
Bewährung. Er wird trotzdem nicht in Untersuchungshaft genommen, weil
eine Flucht- und Verdunklungsgefahr nicht bestehe.
SäZ 30.10.08;
afp 18.12.08; ddp 18.12.08; dpa 18.12.08;
ddp 19.12.08
30. Oktober 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Vor dem Amtsgericht Duisburg erkennt
der 47-jährige Lars M. die Vaterschaft zu seiner inzwischen vierjährigen
Tochter Divine L. an.
Dies geschieht nach zweieinhalb Jahren Verfahrensdauer eines
Vaterschaftsprozesses und nachdem die Geschichte an die Öffentlichkeit
gelang ist.
Lars M., ein CDU-Kommunalpolitiker aus Hamburg-Altona und im
Dienst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dazu
Oberstleutnant der Reserve a. D., Personalratsvorsitzender in seiner Behörde
und ehrenamtlicher Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, hatte
lange Zeit versucht, die Mutter seines Kindes, die 34-jährige Asylbewerberin
Rachel L. aus der Demokratischen Republik Kongo zu diskreditieren. Bezeichnend
ist ein Schreiben von ihm an das Gericht vom 23. März 2005, in dem
er unter anderem formuliert: "Ersichtlich will sie (Rachel L; ARI) mit
dem vorliegenden Verfahren den Beklagten zur Anerkennung einer 'Scheinvaterschaft'
nötigen, um sich selbst einen dauerhaft subventionierten Aufenthalt
im Bundesgebiet zu verschaffen." Dann zitiert er aus der Asylverfahrensakte
und Prozeßunterlagen aus dem Verwaltungsgerichtsurteil, jeweils mit
den passenden Aktenzeichen. Dieses kann dem Beamten nur bekannt sein, wenn
er verbotswidrig Einsicht in die Asylakte genommen hat. Zudem legte er
dem Richter nahe, Rachel L. mit ihrer und seiner Tochter abzuschieben.
Auch ein DNA-Gutachten, auf das er sich nur nach einem Beschluß
des Düsseldorfer Oberlandesgerichts einließ und das
die Vaterschaft mit einem Wahrscheinlichkeiteswert von
W > 99,99999% belegt, focht er an und unterstellte, daß die Blutprobe
verwechselt sei.
Als das Düsseldorfer Oberlandesgericht Ende 2007 zu der
Einschätzung kommt, Lars M. habe durch "Auswertung verwaltungsinterner
Akten für private Zwecke" mit "unlauteren Mitteln" agiert, leitet
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) disziplinarische
Ermittlungen gegen ihn ein.
Ergebnis der jahrelangen Verweigerung des Beamten, sein Kind
anzuerkennen, sind die Lebensumstände von Mutter und Kind über
Jahre. Sie leben in einem Flüchtlingsheim in Duisburg, an dessen Wänden
der Schimmel blüht und die Toiletten völlig verdreckt sind. Divine
leidet unter immer wiederkehrenden Atemwegsinfektionen, so daß der
Kinderarzt einen Umzug empfahl. Zudem hätten die beiden längst
einen sicheren Aufenthalt und bei Unterhaltszahlungen eine deutlich bessere
Lebenssituation.
Spiegel 6.10.08; Welt 6.10.08;
HA 6.10.08; taz 8.10.08;
Michael Kosthorst Rechtsanwalt
3. November 08
Im thüringischen Rockensußra wird um 21.45 Uhr die Feuerwehr
zum Flüchtlingsheim am Sportplatz gerufen. Als die Rettungskräfte
eintreffen, haben die BewohnerInnen das Feuer mit Wasser fast gelöscht.
Ein Zimmer einer Wohnung im Dachgeschoß ist völlig ausgebrannt.
Die sechs BewohnerInnen kommen in einer anderen Wohnung des Heimes unter.
Nach Ermittlungen der Polizei wird fahrlässige Brandstiftung
als Brandursache angenommen.
TA 4.11.08;
Kyffhäuser Nachrichten 5.11.08
3. November 08
Bundesland Sachsen. In der Dresdener Prager Straße wird ein 21
Jahre alter algerischer Flüchtling von einem Unbekannten zunächst
verbal attackiert und dann mit der Faust geschlagen. Kurze Zeit später
treffen sich Täter und Opfer am Postplatz erneut. Auch jetzt schlägt
der Unbekannte auf den Flüchtling ein. Dann flüchtet er.
Polizei Dresden 3.11.08;
Polizei Dresden 18.1.09
4. November 08
Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz. Morgens um 5.00 Uhr erscheinen im
Flüchtlingsheim am Rappenweg ca. 30 Polizisten und städtische
Mitarbeiter, um die 42 Jahre alte Dulsa Berisha und ihre fünf Kinder
zur Abschiebung abzuholen. Die 14-jährige Berlinda und ihre Brüder,
der 17-jährige Mirson und der 16-jährige Edison, sind in Ludwigshafen
geboren und aufgewachsen. Ihr ältester Bruder Milaim (21), der Vater
von zwei Kindern seiner kurpfälzischen Freundin ist, wird ebenfalls
mitgenommen. Alle vier Jugendliche werden in Handschellen abgeführt.
Nur die 18-jährige Mary, die die Nacht bei Bekannten verbringt, bleibt
in dieser Nacht verschont. Um 11.30 Uhr erreichen die Polizeiautos den
Flughafen Baden-Baden, von dem aus die Familie nach Prishtina ausgeflogen
wird.
Dulsa Berisha war vor 17 Jahren mit zwei kleinen Kindern in die
BRD geflohen. Sie ist ursprünglich aus Montenegro, ihr Ex-Mann, der
von ihr getrennt in Mannheim lebt, ist im Kosovo aufgewachsen. Sie gehören
der Volksgruppe der Ashkali an. Frau Berisha ist sehr krank. Sie leidet
heute an Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Gastritis, Bluthochdruck
und an einer Schilddrüsen-Entzündung. Besonders schwerwiegend
sind ein Ventrikel-Septum-Defekt (Loch in der Scheidewand zwischen den
beiden Herz-Hälften) und eine chronische Ansammlung von Flüssigkeit
im Herzbeutel. Dieser Herzfehler sollte "mittelfristig dringend im nächsten
halben Jahr" mit einer Operation behoben werden, wie die kardiologische
Klinik in Ludwigshafen schrieb.
Nach der Abschiebung ist die Familie völlig auf sich gestellt.
Sie haben weder Gepäck noch die lebenswichtigen Medikamente. Ein Polizist
hatte Frau Berisha die Präparate zuvor abgenommen und nicht zurückgegeben.
Mit den einzigen 100 Euro, die sie bei sich haben, fahren sie per Taxi
nach Peje in der Hoffnung, dort Hilfe zu finden. Verwandte haben sie im
Kosovo nicht. Die erste Nacht verbringen sie bei einer fremden Familie.
Auch in den folgenden Nächten werden sie von ihnen unbekannten Menschen
aufgenommen, schlafen auf dem blanken Fußboden. Die Kinder können
sich nur schwer verständigen, weil sie nur wenig Albanisch sprechen.
Auch vier Wochen nach der Abschiebung ihrer Mutter und Geschwister
gilt die 18-jährige Tochter immer noch als verschollen.
Am 24. Juni 09 wird Frau Berisha in das Regionalkrankenhaus Peje
eingeliefert und hier aufgrund einer akuten Herzleistungsschwäche
notbehandelt und notdürftig stabilisiert. Auch wenn Frau Berisha das
Geld für eine Herz-Operation zusammenbringen würde, so könnte
die dringend anstehende Herz-Operation im Kosovo nicht durchgeführt
werden, weil hier schlichtweg die Kapazitäten fehlen.
Nach Aussagen des behandelnden Kardiologen in Peje besteht für
Frau Berisha Lebensgefahr.
Im September 2009 lebt die Familie in einem Haus von Bekannten.
Es ist nur sehr notdürftig eingerichtet, Strom gibt es nur selten
und Wasser nur sporadisch, so daß das Regenwasser in Vorratsbehältern
aufgefangen werden muß. Dünne Matratzen auf dem Boden dienen
als Schlafgelegenheit.
Die Rheinpfalz 5.11.08; Rheinlandpfalz 8.11.08;
Rheinlandpfalz 11.11.08; Rheinlandpfalz 12.11.08;
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 12.11.08;
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 19.11.08;
Initiative für die Rückkehr der Familie Berisha 5.1.09;
Kosovo Oktober 2009
15. November 08
Bundesland Sachsen-Anhalt. In einem Zugabteil im Bahnhof von Halle
wird ein algerischer Flüchtling von drei deutschen Männern beleidigt
und zusammengeschlagen. Ihm wird eine Flasche auf den Kopf geschlagen und
sein Gesicht mit Fäusten traktiert. Mit einem Nasenbeinbruch, Prellungen
und Blutergüssen am Kopf muß er im Krankenhaus behandelt werden.
Die Täter im Alter von 23 bis 29 Jahren werden festgenommen.
Die Polizei vermutet einen rassistischen Hintergrund.
MDZ 27.11.08;
Polizei Halle
24. November 08
Berlin. Das evangelische Königin-Elisabeth-Krankenhaus weist den
schwerkranken Herrn T. mit der Begründung ab, "solange kein Okay von
der Kostenstelle vorliegt, bekommt Herr T. hier keine Dialyse mehr".
Herr T., der aus Osteuropa stammt und sich ohne Papiere in Berlin
aufhält, war zuvor mehrere Tage wegen Nierenversagens im Endstadium
behandelt worden. Seine Entlassung erfolgte mit der Maßgabe, daß
er dreimal wöchentlich eine Dialyse machen müsse. Allerdings
geschah dies, ohne daß das Krankenhaus zum Sozialamt Kontakt aufnahm,
das zur Kostenübernahme verpflichtet ist, noch wurde der Patient über
weitere sozialrechtliche Möglichkeiten beraten.
Erst durch die Unterstützung des Büros für medizinische
Flüchtlingshilfe Berlin gelang es, einen Antrag auf Duldung zu stellen.
Die Aushändigung der Duldung sollte allerdings zwei Wochen dauern,
und die Behörde verweigerte zudem eine schriftliche Bestätigung
über den laufenden Antrag. Ohne diese Bestätigung verweigerte
das Königin-Elisabeth-Krankenhaus weiterhin die überlebensnotwendige
Dialyse.
Es bedurfte massiver Interventionen einer Mitarbeiterin des Büros
für medizinische Flüchtlingshilfe, die wiederholt auf die Lebensgefahr
des Patienten hinwies, bis die Behörde die Duldung ausstellte. Gleichzeitig
wurde Herr T. jedoch im Rahmen des Verteilungsverfahrens zwischen den Bundesländern
nach Bayern in die Zentralaufnahmestelle für Asylbewerber Zirndorf
verwiesen. Dort erfolgt endlich seine medizinische Behandlung.
Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin;
ND 23.12.08; jW 30.12.08
27. November 08
Bundesland Brandenburg. Als der Flüchtling S. aus Bosnien auf
der Ausländerbehörde Oranienburg am Vormittag seine Duldung verlängern
lassen will, wird ihm dies verweigert mit der Aussage, daß er keine
Papiere bekäme. Er sei sowieso ein Lügner und Betrüger,
er sei obdachlos, und er werde abgeschoben. Das arrogante und hämische
Verhalten der Beamten treibt den kriegstraumatisierten Flüchtling
zu der Äußerung, daß er sich umbringen wird. "Tu das,
aber bitte nicht hier", ist einer der Sätze, an die sich der Mann
später noch erinnert. Besonders verzweifelt reagiert er auf das Einbehalten
seiner Krankenkarte, weil er auf die ständige Medikamenteneinnahme
angewiesen ist. Die Beamten fordern ihn mehrmals auf, den Raum zu verlassen.
Völlig fassungslos und kopflos rennt S. zum Ausgang des Amtes, und
auch bei den Frauen an der Rezeption äußert er seine Suizidabsichten.
Dann kauft er sich einen Kanister Benzin, geht zurück zum
Parkplatz an der Ausländerbehörde und übergießt sich
mit der brennbaren Flüssigkeit. In seiner Panik ruft er einen Freund
an, der ihn mit dem Satz: "Warte, ich komme sofort!" zunächst hindern
kann, sich sofort anzuzünden. Als der Bekannte eintrifft, sieht er
S. mit einem Feuerzeug in der Hand. Die beiden Männer umarmen sich,
und als S. einen Polizeibeamten auf sich zukommen sieht, stößt
er seinen Bekannten weg. Dann bemerkt er, daß noch mehr Uniformierte
in der Nähe sind und läuft weg. In Höhe der Breite Straße
treffen ihn Gummigeschosse in den Rücken und in die Beine doch er
läuft weiter. An der nächsten Bushaltestelle bleibt er erschöpft
stehen und wird schließlich mit einem Krankenwagen abtransportiert.
Aussage des Betroffenen;
FRat Brbg
November 08
Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter in Thüringen. Der Flüchtling
Sultan S. versucht, sich in Abschiebehaft umzubringen. Er kommt ins Krankenhaus,
und nach ca. zwei Wochen versucht er, sich dort mit Tabletten zu vergiften.
Als Rom aus dem Kosovo waren Sultan S. und seine Frau den Repressionen
sowohl der serbischen Milizen als auch der UCK-Angehörigen ausgesetzt.
Seine Frau wurde vergewaltigt, kam danach schwerkrank und im Koma liegend
ins Krankenhaus. Im Jahre 1999 wurde Sultan S. nach einem Lebensmittel-Diebstahl
zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sechs Monate später
gelang ihm die Flucht, und er ging mit seiner Frau in die BRD. Sie stellten
unter anderer Identität einen Asylantrag.
Durch ein Auslieferungsbegehren von Serbien wurde die Identitätstäuschung
aufgedeckt, und Sultan S. kam am 13. Juli 2008 in Auslieferungs- / Abschiebehaft
nach Suhl.
Seine Frau ist seit der Verhaftung ihres Mannes mit den drei
kleinen Kindern völlig überfordert. Sie lebt im Flüchtlingslager
Gehlberg, einem Heim, in dem aufgrund der üblen Lebensbedingungen
Aggressivität, Apathie und Depression unter den Menschen vorherrschen.
Am 30. Januar 09 wird Sultan S. ohne seine Familie nach Belgrad
abgeschoben. Dort wird er umgehend festgenommen und kommt in Haft.
Karawane; The VOICE
2. Dezember 08
Flughafen Frankfurt am Main. Ein tschetschenisches Ehepaar soll mit
einem 2-jährigen und einem 4-jährigen Kind aus Baden-Württemberg
nach Moskau abgeschoben werden.
Obwohl der Mann von Beginn der Abschiebung an auf seine unerträglichen
Rückenschmerzen hingewiesen hatte, wurde er ins Polizeifahrzeug gesetzt
und mußte die zweistündige Autofahrt zum Flughafen ertragen.
Erst auf dem Flughafen findet er Gehör, und als er seinen
Pullover hochzieht, wird eine ca. 30 cm lange frische Narbe sichtbar. Er
erklärt, daß er am 11. November an der Wirbelsäule operiert
wurde und daß er am 8. Dezember zu Kontroll-Untersuchungen wieder
ins Krankenhaus müsse. Dort solle der Sitz der sich in seinem Körper
befindlichen drei Schrauben nachkontrolliert werden. Eine von der Bundespolizei
gerufene Physiotherapeutin bestätigt das Geschilderte, und die Abschiebung
wird abgebrochen.
Die zuständige Ausländerbehörde gibt dazu an,
daß sie von einer Operation keinerlei Kenntnis habe.
Abschiebebeobachtung FFM 2009
8. Dezember 08
Flughafen Frankfurt am Main. Ein 27 Jahre alter libanesischer Flüchtling
soll im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens nach Athen abgeschoben werden.
Er hat seit drei Wochen einen Knochenbruch am Fuß, der sich in Gips
befindet. Der Mann kann sich auch mit Krücken nur schwer fortbewegen.
Die Abschiebebeobachtung kontaktiert die Ausländerbehörde
und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) doch
beide Behörden sehen kein Abschiebehindernis in der Gehbehinderung
des Mannes.
Da der Mann sich bereits einmal erfolgreich gegen die Abschiebung
gewehrt hat, wird er jetzt in Begleitung von drei Bundespolizisten abgeschoben.
Ob der Kranke in Griechenland eine Folgebehandlung erhält,
ist angesichts der Berichte von Rückgeschobenen, die Obdachlosigkeit
erleben und keinerlei Unterstützung bekommen, fraglich.
Abschiebebeobachtung FFM 2009
11. Dezember 08
Bundesland Baden-Württemberg. Im Industriegebiet von Satteldorf
bei Crailsheim entdecken Beamte der Bundespolizei gegen 7.30 Uhr 47 Menschen
auf der Ladefläche eines mit Kartonagen vollgestopften Lasters. Es
handelt sich hauptsächlich um junge Männer; aber auch einige
Frauen und kleine Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren sind dabei.
Sie kommen aus Osteuropa und sind wahrscheinlich durch Tschechien und über
die A6 bis nach Satteldorf gelangt, wo sie zur Weiterfahrt in Autos umsteigen
sollten.
Da die Flüchtlinge einen erschöpften Eindruck machen,
werden sie von Schnelleinsatzgruppen des Deutschen Roten Kreuzes ärztlich
untersucht und bekommen heiße Getränken und Essen. Vier serbische
Staatsangehörige müssen medizinisch versorgt werden. Einer von
ihnen kommt mit Kreislaufproblemen zur Behandlung ins Krankenhaus, kann
jedoch am Abend bereits wieder entlassen werden. Ein Kind bleibt mit seiner
Mutter zur längeren Behandlung im Krankenhaus, weil es an einer ernsten
Krankheit leidet und deshalb schon einmal in der BRD operiert wurde.
Hohenloher Tagblatt 12.12.08;
Polizei Schwäbisch Hall 15.12.08;
BT DS 16/11688
13. Dezember 08
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Als die Togoerin Ginette
Liebl nach einem Besuch ihres Mannes Gerson das Gebäude verlassen
will, wird auch sie in Abschiebehaft genommen. Ihr achtjähriger Sohn
Gergi kommt ebenfalls in Haft.
Erst nach der Intervention verschiedener Ämter aus Straubing
werden Mutter und Sohn nach zwei Tagen entlassen. Aufgrund der gesundheitlichen
Probleme von Ginette Liebl sie hatte einen Hungerstreik begonnen kommen
beide zunächst ins DRK-Krankenhaus Köpenick. Gerson Liebl bleibt
in Haft, wird aber nach Regensburg überführt, weil die Familie
seit 2003 in Straubing lebte.
Der heute 46 Jahre alte Gerson Liebl war vor 18 Jahren als Asylbewerber
in die BRD gekommen und kämpft seither um die Anerkennung der deutschen
Staatsangehörigkeit, weil sein Großvater Dr. Fritz Liebl deutscher
Kolonialarzt in Togo gewesen war.
Es ist offensichtlich, daß die deutschen Behörden
keinen Präzedenzfall schaffen wollen, um eventuell daraus folgende
Anträge auf Staatsangehörigkeit weiterer AfrikanerInnen mit
deutschen Wurzeln aus der Zeit der Kolonialbesetzung zu verhindern.
Obwohl seit dem Frühjahr ein Abschiebebeschluß gegen
die Familie existiert, war sie vor drei Wochen nach Berlin gereist, um
beim Bundeskanzleramt, beim Bundespräsidialamt, beim Bundestag und
dem Berliner Abgeordnetenhaus Petitionen abzugeben.
Als der Oberbürgermeister von Straubing dem Ehepaar einen
durchformulierten Antrag auf Aufenthaltsverlängerung persönlich
zuschickt, kommentiert Gerson Liebl seine Verweigerung mit den Worten:
"Ich will keine Almosen und keine freundlich gemeinten Angebote. Ich will
Deutscher werden." Er unterschreibt den Antrag nicht und wird am 17. Februar
2009 von München nach Togo ausgeflogen.
Seine Frau und sein Sohn bleiben in Berlin zurück ohne
Geld, ohne Paß und ohne Staatsbürgerschaft. Auch ihnen droht
die Abschiebung. (siehe hierzu 16. Januar 98 Heft I)
Im April 2010 wird die Abschiebung von Mutter und Sohn in die
Wege geleitet. Flugnummer, Datum und Uhrzeit des Fluges stehen bereits
fest, als unmittelbar vor dem Abflug der Berliner Innensenat einlenkt.
Er erklärt sich bereit, die Zuständigkeit für die Familie
zu übernehmen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, über
die Härtefall-Kommission ein dauerhaftes Bleiberecht zu erreichen.
BeZ 11.12.08; BeZ 15.12.08;
BeZ 16.12.08; taz 19.2.09;
taz 21.4.09;
taz 24.4.10: taz 29.4.10;
FRat Berlin
17. Dezember 08
Bundesland Bayern. Das Amtsgericht München ordnet Abschiebehaft
für die Romni N. N. in der JVA München-Neudeck an. Zudem wird
die Unterbringung ihrer vier Kinder im Alter zwischen acht und 14 Jahren
in drei (!) verschiedenen Münchner Kinderheimen durch das Kreisjugendamt
München veranlaßt. Da auch der Ehemann und ein erwachsener Sohn
nach einer Polizeikontrolle in der JVA München-Stadelheim einsitzen,
ist die Familie jetzt komplett auseinandergerissen.
Familie N. hatte bis zum Jahre 2003 in Hamburg fast sieben Jahre
lang mit einer Duldung gelebt einige Kinder wurden hier geboren. Um einer
Abschiebung zu entgehen, waren sie nach Italien geflüchtet. Als der
Verfolgungsdruck gegen Roma dort größer wurde, versuchten sie,
zusammen mit einer verwandten Familie, in die BRD zurückzukommen.
Im Gegensatz zu der verhafteten Frau N. kam diese verschwägerte
Familie bis auf den Ehemann, der in Abschiebehaft genommen wurde in
einem Flüchtlingslager unter.
Frau N. geht es in Abschiebehaft zunehmend schlechter nur ihre
beiden älteren Kinder dürfen sie einige Male besuchen. Am 9.
Januar 09 versucht sie, sich zu erhängen.
Bei einem Landgerichtstermin am 20. Januar, den ein von Amnesty
International engagierter Rechtsanwalt durch eine Haftbeschwerde erreicht,
erklärt die Ausländerbehörde überraschenderweise, daß
die Rückführung der Familie nach Frankreich geplant ist, weil
dort ein Asylantrag gestellt worden war. Wegen der schlichten Vermutung
des Gerichts, Frau N. würde ohne ihre Kinder und ihren Ehemann untertauchen,
wird die Verlängerung der Haft bis zur Abschiebung entschieden. Dann
wird Frau N. in Handschellen abgeführt.
Einen Tag nach dieser Verhandlung erleidet Frau N. beim Hofgang
einen psychischen Zusammenbruch und kommt zur stationären Behandlung
in die Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses.
Am 7. Februar wird sie aus der Psychiatrie herausgeholt und zum
Flughafen gefahren. Erst hier sieht sie ihre Kinder nach sieben Wochen
Trennung wieder. Die Abschiebung ihres Ehemannes erfolgt einige Wochen
später.
Bericht der Betroffenen;
Maria Brand - ai München - JVA-Besuchsdienst
19. Dezember 08
Bad Honnef in Nordrhein-Westfalen. Ein Feuer, das in der Küche
des oberen Stockwerks des aus Holz gebauten Flüchtlingsheimes entsteht,
löst um 23.30 Uhr einen Feueralarm aus. Die BewohnerInnen wecken sich
gegenseitig und flüchten ins Freie. Vier von den vierzehn zur Zeit
anwesenden Flüchtlingen werden später mit Rauchgasvergiftungen
ins Krankenhaus gebracht.
Feuerwehren aus Königswinter, Altstadtwehr, Rheinbreitbach
und Unkel müssen die Rettungskräfte aus Bad Honnef unterstützen,
weil die Flammen bis zum nächsten Morgen nicht beherrschbar sind.
Erst gegen 11 Uhr des nächsten Tages werden mit einem Bagger die Wände
eingerissen und damit die Brandherde erstickt. Insgesamt sind 150 Feuerwehrkräfte,
Rettungs- und Hilfsdienste und Polizisten vor Ort.
Noch in der Nacht nehmen Brandexperten die Ermittlungen auf und
kommen zu dem Ergebnis, daß das Feuer vermutlich durch einen technischen
Defekt in der Küche entstand.
Die 22 BewohnerInnen, die ihre bescheidene Habe verloren haben,
werden in Wohnungen im Spätaussiedlerheim an der Franzjosef-Schneider-Straße
untergebracht.
wdr 20.12.08; GA Bonn 20.12.08;
www.internetcologne.de 21.12.08;
GA Bonn 22.12.08;
GA Bonn 23.12.08
25. Dezember 08
Bundesland Sachsen-Anhalt. Kurz nach Mitternacht wird einem abgelehnten
Asylbewerber in der Diskothek "Night-Fly" ein Bein gestellt, dann wird
er geschubst und schließlich rassistisch beleidigt. Er selbst und
seine deutschen Begleiter werden daraufhin aus der Diskothek gewiesen.
Die rassistischen Täter es sind ca. 20 Personen folgen
ihnen auf die Straße und jagen sie dort weiter.
Den Verfolgten gelingt es, sich ins gegenüberliegende Polizeirevier
zu flüchten.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
29. Dezember 08
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der 15-jährige Moustapha X. aus
Algerien kommt in Abschiebehaft nach Büren. Er hat gefälschte
Papiere bei sich gibt dies auch gleich der Polizei bekannt. Die richtigen
Daten übernimmt die Behörde, das Geburtsdatum wird allerdings
aus der Fälschung entnommen.
Das Alter des vermeintlich 21-Jährigen wird durch den Gefängnisarzt,
den Sozialarbeiter und einen Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Paderborn
auf unter 18 Jahre geschätzt. Da die Ausländerbehörde und
die Gerichte dies nicht übernehmen wollen, wird das Rechtsmedizinische
Institut der Universität Bonn mit der Altersfeststellung beauftragt
und kommt in vier weiteren Untersuchungen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Nach dem radiologischen Befund ist Moustapha 18 Jahre alt, nach dem zahnmedizinischen
Befund 16 Jahre, nach der körperlichen Untersuchung 15 Jahre und nach
der rechtsmedizinischen Beurteilung 18 Jahre alt. Auf Nachfragen des Landgerichts
kommt das Institut in einer Zusammenfassung aller Ergebnisse zu dem Resultat,
daß Moustapha 16 Jahre alt ist. Schließlich entscheidet das
Landgericht Bonn, daß der Junge ein Alter von 18 Jahren erreicht
hat.
Da die Inhaftierung von Jugendlichen verboten und nur unter Auflagen
eingeräumt wird, bleibt der Junge aufgrund der vom Gericht entschiedenen
Altersfestlegung - weiter in Abschiebehaft.
Moustapha ist Vollwaise und war nach einem Streit mit seinem
Großvater weggelaufen. Über Marokko, Spanien, Frankreich und
Belgien war er in Deutschland angekommen.
NW 16.3.09;
GRW April 09
Im Jahre 2008
Nach Auskunft des Bremer Senats befanden sich im Jahre 2008 zwei minderjährige
Flüchtlinge in Abschiebehaft.
taz Bremen 21.4.09
Im Jahre 2008
Im nordrhein-westfälischen Abschiebegefängnis Büren
befinden sich in diesem Jahr 20 minderjährige Flüchtlinge darunter
zwei Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind.
(einer von ihnen ist am 29. Dezember 08 erwähnt)
NW 16.3.09;
GRW April 09
Im Jahre 2008
Abschiebegefängnis Rottenburg in Baden-Württemberg. Ein junger
Gefangener erhängt sich aus Angst vor der Abschiebung in die Türkei
an einer Gefängnistür.
SWR international in con.tra 29.9.09;
Holger Rothbauer - Rechtsanwalt
Im Jahre 2008
Bundesland Schleswig-Holstein. Im Abschiebegefängnis Rendsburg
befanden sich 14 minderjährige Flüchtlinge (zwischen 16 und 18
Jahren) in Haft.
Schlepper Nr. 47 Mai 09;
Landesbeirat Jahresbericht 2008