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Fit to fly – für 470 Euro
Ärzte und Ärztinnen im Dienste der Ausländerbehörden

Kranke Menschen dürfen nicht abgeschoben werden. Die vorhandenen medizinischen Gutachten der sie behandelnden Fachärzte und -ärztinnen stellen für die Behörde ein Hindernis dar. Geht doch daraus hervor, daß die PatientInnen aus medizinischen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen. 

Um die Abschiebungen trotzdem durchführen zu können, beauftragen die Ämter MedizinerInnen, die im Sinne der Behörde ergebnisorientiert – und entgegen der vorliegenden Fachgutachten – die Flugreisefähigkeit der Kranken bescheinigen. Andere ÄrztInnen verdingen sich bei den Ämtern für die "Betreuung" der Schwerkranken während der Flüge. So kommt es immer wieder vor, daß diese ÄrztInnen den Flüchtlingen unerlaubt und verbotenerweise Beruhigungsmittel injizieren, um die Abschiebung für die Beamten oder das Flugpersonal leichter zu gestalten. Die sich wehrenden Menschen werden schlichtweg "ruhiggespritzt".

Die für die Abschiebung notwendigen Flugreisefähigkeitsbescheinigungen entstehen gegebenenfalls ohne adäquate Untersuchung der PatientInnen-Beurteilungen erfolgten sogar ausschließlich "nach Aktenlage", ohne die PatientInnen zu sehen. 

Einer dieser fit-to-fly-Ärzte ist Michael Koenen aus Bonn. Bei den Ausländerbehörden hat er im Jahre 2004 ganz offensiv für seine Dienste geworben. "Gerne" bietet er "eine Zusammenarbeit" bei "Begleitung von Zugriffen" und medizinischer "Begutachtung" an. Den Behörden stellt er "mehr und schneller zum Abschluß gebrachte Fälle" in Aussicht. Daß dieses Schreiben auch seine Preisliste beinhaltet, unterstreicht die Intention des Arztes.

Solcherart MedizinerInnen werden in letzter Zeit immer häufiger von den Behörden engagiert. Deshalb wundert es nicht, wenn auch die Anschreiben und Anfragen schon deutlich richtungsorientiert formuliert sind. 

Zitat aus einem Schreiben des Landratsamts Mettmann an den Arzt Koenen im Jahr 2007:

 Ich bitte Sie anhand des geschilderten Sachverhaltes sowie der beigefügten Atteste um Beurteilung, ob am Tag der Abschiebung durch Sie bzw. einem anderen Arzt eine medizinische Begleitung bis zum Flughafen zur Verfügung gestellt werden kann.
Dabei müßte eine Untersuchung der körperlichen Flug- und Reisefähigkeit durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollte in dem Gutachten auch auf den psychischen Zustand von Frau ... eingegangen werden, um ggfs. die ärztlich attestierte Transportunfähigkeit wegen der Depressionen widerlegen zu können.
Anbei die Atteste, das VG Urteil sowie die Einverständniserklärung von ... zur medizinischen Untersuchung.

Aus einem von der Behörde bestellten Gutachten eines anderen Arztes 
im Jahr 2008:

Abschließende Einschätzung: .......

Sicherlich ist die Abschiebung von Herrn X. in einer Nacht- und Nebelaktion möglich, wenn er keine Möglichkeit erhält, kurzschlüssige Handlungen zu begehen.

Sicherlich kann er auch in der Türkei fachärztlich behandelt werden. Aber was wird mit der labilen Ehefrau, die zurückbleibt und nicht lückenlos überwacht werden kann. Bei ihrer seelischen Konstitution sind Selbstmordhandlungen und auch erweiterte Selbstmorde, d.h. Einbeziehung der Kinder nicht auszuschließen.

Die Erfolgsaussichten über medikamentöse oder andersartige Therapiemaßnahmen sind gering, über Einsichten eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Es bestehen m.E. nur die Alternativen, die gesamte Familie überraschend und unter ständiger Aufsicht in die Türkei abzuschieben und dort fachärztliche Behandlung anzuschließen oder gänzlich auf die Rückführung zu verzichten und der Familie ein unbegrenztes Bleiberecht zu gewähren, wenn das Gesamtverhalten auch anfangs wie eine Erpressung aussah und sicherlich auch war.

Es gibt weniger medizinische als ethische Hindernisse für eine erzwungene Rückführung der Familie X .in die Türkei nach 12 Jahren geduldetem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Westpol 30.3.08;
Antirassistische Initiative Berlin

Beispiele: Juni 06; Oktober 06; Juni 07; August 07; August 08; 26. Oktober 07; 
15. August