1. Januar 99
Aufgrund einer Streiterei in der Gemeinschaftsküche eines Flüchtlingsheimes
im niedersächsischen Bad Oeynhausen ruft ein Bewohner die Polizei.
Die Beamten erscheinen Stunden später,
als die Menschen schon schlafen. Auch die Tür des Mannes, der die
Polizei rief, ist verschlossen. Die Beamten klettern daraufhin durch das
Fenster und wecken den Mann mit Tränengas. Dieser rennt, zu Tode erschreckt,
zur Zimmertür, und als es ihm endlich gelingt, diese zu öffnen,
steht er vor noch mehr Polizisten, die ihn auch mit Tränengas besprühen.
Dann legen sie ihn auf den Boden und traktieren ihn mit Faustschlägen
und Fußtritten – auch auf Kopf und Bauch. Er wird in Handschellen
gelegt und mitgenommen. Er merkt, daß er nicht laufen kann, weil
sein Fuß verletzt ist und dick anschwillt.
Auf der Polizeiwache werden ihm nicht
nur die Handschellen, sondern auch die Kleidung abgenommen – dann wird
er in eine Zelle gesperrt. Da er große Schmerzen im Fuß hat,
macht er solange auf sich aufmerksam, bis endlich ein Arzt kommt. Aufgrund
dessen Anweisung wird er aus der Haft entlassen.
Am nächsten Tag bringen ihn Freunde
ins Krankenhaus.
Polizeiübergriffe 1999
4. Januar 99
Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim in Wetzlar. Von den 40
meist türkischen BewohnerInnen versuchen sich 20 Menschen auf dem
Dach in Sicherheit zu bringen. Bei Sprüngen vom Dach und bei Versuchen,
sich an Bettlaken abzuseilen, erleiden drei Personen Knochenbrüche.
Bei drei weiteren Menschen werden Rauchvergiftungen festgestellt.
Zwei Tage später wird ein erneuter
Brandanschlag auf das inzwischen geräumte Wohnheim verübt.
FR 5.1.99; FR 7.1.99;
JWB 13.1.99
4. Januar 99
Der Kurde Berzan Öztürk (genannt "Murad") erliegt im Bundeswehrkrankenhaus
Koblenz seinen schweren Verletzungen, die er sich am 1. November 98 bei
einem Selbstverbrennungsversuch zugezogen hat. (siehe dort)
Eine Trauerkundgebung am 6. Januar,
die 2500 KurdInnen vor der JVA Stuttgart-Stammheim abhalten wollen, wird
vom Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster verboten. Auch ein Autokonvoi,
der den Sarg von Berzan Öztürk begleitet, wird gestoppt.
Auch in der Türkei wird versucht,
die Trauerfeierlichkeiten zu unterbinden. Eine Delegation von KurdInnen
begleitet den Sarg von Frankfurt über Istanbul, Van nach Agri. Schon
an der Stadtgrenze von Van werden die meisten Trauergäste festgenommen.
Diejenigen, die weiterfahren dürfen, erreichen nach mehreren Militärkontrollen
mit stundenlangem Warten die Ortschaft Agri, in der Panzer postiert sind
und die Soldaten Spalier stehen. Die Militärs haben Benzinkanister
in die Mitte des Dorfes gestellt und drohen, alles zu verbrennen. Die Trauergäste
und die Familie werden massiv bedroht und beleidigt. "Die Soldaten sind
in unser Haus gestürmt und haben schier getanzt vor Freude darüber,
daß mein Sohn gefallen ist", so Cemile Öztürk am 9. Januar,
dem Tag der Beisetzung ihres Sohnes.
ND 4.11.98; FR 6.1.99;
FR 8.1.99; FR 9.1.99; JWB 13.1.99
AZADI informationen Nr. 13 Januar-März 1999
4. Januar 99
Ein 43-jähriger Kurde protestiert vor dem Rathaus von Bielefeld
gegen die drohende Abschiebung seines jüngeren Bruders in die Türkei.
Er hat seine Bekleidung intensiv mit Benzin getränkt, hält in
der linken Hand einen Benzinkanister und in der rechten ein Feuerzeug.
Er droht, sich anzuzünden, wenn er nicht eine schriftliche Zusage
bekommt, daß sein 28 Jahre alter Bruder, der in Abschiebehaft in
der JVA Büren sitzt, nicht abgeschoben wird.
BeZ 4.1.99
5. Januar 99
Der 39 Jahre alte Ali Berro, abgelehnter Asylbewerber aus dem Libanon,
wird frühmorgens aus seinem Zimmer am Jerusalemer Tor in Büdingen
von der Polizei abgeholt und über Frankfurt nach Beirut abgeschoben.
Ali Berro wird festgenommen und dreieinhalb Stunden lang verhört.
Dann darf er für eine Nacht zu seiner Frau und seinen vier Kindern,
bis er erneut verhaftet wird. Es wird vermutet, daß der Grund für
die Verhaftung ("fehlende Ausweispapiere") ein Vorwand der syrischen Besatzer
ist, um Ali Berro zu seinen politischen Aktivitäten vor seiner Flucht
in die BRD vor acht Jahren zu verhören. Ein Freund Berros war damals
in einem syrischen Gefängnis "verschwunden" und ein Verwandter nach
Syrien verschleppt worden.
FR 6.1.99; FR 11.1.99
8. Januar 99
Fünf kahlgeschorene Jugendliche – Springerstiefelträger –
gehen gezielt auf einen 35-jährigen Vietnamesen vor dem "Plus"-Markt
in der Louis-Lewin-Straße in Berlin-Hellersdorf zu, bedrohen ihn
und fordern von ihm Zigaretten. Er flieht in den Einkaufsmarkt. Als er
nach einiger Zeit wieder herauskommt, warten die Skins schon auf ihn. Er
flieht erneut in den Markt, wird diesmal aber von den Tätern verfolgt.
Mit Gummiknüppeln und Baseballschlägern schlagen sie auf ihn
ein. Sein Versuch, sich mit einer Schnapsflasche zu wehren, schlägt
angesichts der Übermacht fehl. Auch als er am Boden liegt, treten
sie weiter auf ihn ein. Als er sich trotzdem noch einmal erhebt, zieht
ein 20-jähriger Angreifer ein Messer und sticht es ihm in die rechte
Brust. Durch diese Lungenverletzung in Lebensgefahr wird der Vietnamese
ins Krankenhaus gebracht und kann auch drei Tage später noch nicht
von der Polizei vernommen werden.
Von den Tätern werden vier Jugendliche
nach vorübergehender Festnahme unter Auflagen wieder auf freien Fuß
gesetzt. Der Messerstecher bleibt in Untersuchungshaft.
BeZ 9.1.99; BeZ 11.1.99;
taz 11.1.99; taz
13.1.99; JWB 13.1.99
9. Januar 99
Prenzlau in Brandenburg. Eine Asylbewerberin aus Kenia wird in einem
Bus von einem jugendlichen Deutschen beschimpft und beleidigt. Der Angreifer
reißt ihr die Mütze vom Kopf und zieht ihr an den Haaren ihren
Kopf hin und her.
BeZ 16.1.99;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 19
12. Januar 99
H. Merkebu Getachew, äthiopischer Flüchtling aus dem nordrhein-westfälischen
Uedem, erhängt sich in der Abschiebehaft in Lübbecke.
IMEDANA (AAPO)
16. Januar 99
Am Nachmittag wird ein 18-jähriger pakistanischer Flüchtling
in Frankfurt (Oder) von ca. 10 Unbekannten angegriffen und geschlagen.
Als ihm zwei Pakistani zu Hilfe kommen, schlagen die Angreifer auch auf
sie ein. Ein 33-jähriger Pakistani wird durch ein Messer am Rücken
verletzt. Die Polizei teilt zwei Tage später mit, daß sie einen
mutmaßlichen Schläger festgenommen hat.
BeZ 18.1.99; BeZ 16.2.99;
ALB (dpa, adn, MAZ, BM);
Konkret 10/00, S. 17
16. Januar 99
Ein Asylbewerber aus Marokko wird am späten Abend in der Bahnhofshalle
von Frankfurt (Oder) von ca. 35 Angreifern zu Boden gestoßen und
durch Tritte der Springerstiefel tragenden Deutschen mißhandelt.
Die Polizei nimmt 16 Verdächtige
fest, läßt sie am nächsten Morgen wieder frei. Ein 14-jähriger
Angreifer wird sechs Wochen später zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt.
BeZ 18.1.99; BeZ 2.3.99; FR 2.3.99;
ALB (dpa, adn, ap, MAZ)
20. Januar 99
Zwei Zivilbeamte der Berliner Polizei suchen morgens um 8.30 Uhr in
der Werner-Stephan-Oberschule in Berlin-Tempelhof nach dem 17-jährigen
Murat E., um ihn festzunehmen und abzuschieben. Murat E. ist alleinlebender
kurdischer Flüchtling, dessen Asylantrag noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen ist.
Als der Rektor sich den Polizeibeamten
entgegenstellt, bekommt dieser eine dreifache Anzeige wegen Strafvereitelung
und unterlassener Hilfeleistung.
Die Welt, 22.1.99;
BeZ 23.1.99; Die Welt 23.1.99
28. Januar 99
Von neun Flüchtlingen, die aus dem Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens
in Frankfurt ausbrechen, gelangen acht ins Landesinnere der BRD. Ein afghanischer
Flüchtling wird gefaßt.
FR 1.2.99
30. Januar 99
Erneut versuchen Flüchtlinge aus dem Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens
in Frankfurt in die BRD zu fliehen. Sie schrauben ein Fenster ab und klettern
von dort aus über ein Zwischendach aufs Airport-Betriebsgelände.
Dort werden 18 von ihnen (16 Algerier und zwei Libyer) von BGS-Beamten
wieder gefaßt – lediglich ein Algerier kann kurzfristig entkommen.
Alle 19 Menschen werden dem Haftrichter
vorgeführt und in diverse Abschiebegefängnisse gebracht. Ihre
Asylanträge wurden allesamt als "offensichtlich unbegründet"
abgelehnt.
FR 1.2.99
31. Januar 99
Der 28 Jahre alte E. L. von den Philippinen erhängt sich in der
JVA München an seinem Hosengürtel.
Bayerischer Landtag Drucksache 14/3299;
IMEDANA 26.10.00
Januar 99
Der 24 Jahre alte Militärdienstverweigerer, der Kurde Süleyman
Aksoy, der vor drei Monaten nach abgelehntem Asylantrag in der BRD in die
Niederlande geflohen war, wird von hier aus – aus der Abschiebehaft heraus
– in die Türkei abgeschoben. Die Flughafenpolizei überstellt
Herrn Aksoy an die Militärbehörden in Ankara. Hier verliert sich
seine Spur.
Erst im Juli erhalten die Eltern von
Süleyman Aksoy die Mitteilung, daß ihr Sohn sich das Leben genommen
haben soll. Entgegen dem Verbot der Staatsanwaltschaft öffnen die
Eltern den Sarg und finden den Leichnam "verstümmelt und völlig
zerstört" vor. Eine Obduktion wird den Eltern verweigert, weil die
Todesursache nach den Worten der Staatsanwaltschaft schließlich bekannt
sei.
jW 21.7.99; ND 21.7.99;
AZADI informationen Nr. 15 Juni-Juli 1999;
FR 3.3.00
3. Februar 99
Der 20-jährige Idris Yusufoglu, kurdischer Flüchtling aus
der Türkei, stürzt sich aus dem vierten Stock des Zentral-Krankenhauses
St. Jürgen, um sich das Leben zu nehmen. Dabei zieht er sich eine
schwere
Wirbelsäulen-Verletzung zu.
Idris Yusufoglu war zwei Tage zuvor
in Bremen bei einer Polizeikontrolle festgenommen und in Abschiebehaft
nach Oslebshausen gebracht worden. Vor dem Haftrichter im Amtsgericht Bremen
erlitt er einen Schwächeanfall, zog sich beim Sturz von den Treppen
eine Gehirnerschütterung zu und war so ins Krankenhaus gekommen.
Idris Yusufoglu war bereits vor einem
Jahr nach abgelehntem Asylantrag in die Türkei abgeschoben worden.
Er wurde festgenommen und gefoltert. Sein Bruder sitzt eine
12-jährige Haftstrafe wegen Unterstützung der PKK ab, seine
in Deutschland lebenden Verwandten haben größtenteils Asyl bekommen,
und Idris Y. stand die Abschiebung bevor. "Idris war verrückt vor
Angst", sagte sein Cousin.
IMRV Bremen;
FR 5.2.99; taz 5.2.99
5. Februar 99
Im brandenburgischen Eisenhüttenstadt werden zwei Kinder aus Afghanistan
nach ihrem "unerlaubten" Grenzübergang mit Unterkühlungen aufgegriffen.
BT-Drucksache 14/1850
5. Februar 99
Ronnburg im Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Kurz nach Mitternacht wird
der 27 Jahre alte äthiopische Flüchtling von drei Deutschen aus
einer Telefonzelle herausgezerrt, mit einem Schlagring niedergeschlagen
und noch mehrmals getreten. Dann fliehen die Täter in einem roten
Opel Kadett.
Der Äthiopier muß seine Verletzungen
mehrere Tage im Krankenhaus behandeln lassen.
FR 19.2.99
5. Februar 99
Die vor sechs Jahren in die BRD geflüchteten Eheleute Frau und
Herr Nayir und ihre drei Kinder werden nach Izmir abgeschoben, nachdem
Herr Abdülhalim Nayir am Vortage in der Ausländerbehörde
Osnabrück festgenommen worden war. Der BGS übergibt den türkischen
Polizeibeamten einen Koffer mit belastendem Material, in dem unter anderem
Telefonlisten und Fotos von einer Demonstration enthalten sind. Herr Nayir
wird noch am Flughafen festgenommen und der Anti-Terror-Abteilung überstellt.
Hier erfolgen die Verhöre unter schwerer Folter und Todesandrohungen,
bis Herr Nayir Aussagen macht und sich bereit erklärt, als Spitzel
für den türkischen Staat zu arbeiten. Nach seiner Freilassung
hält er sich mit seiner Familie versteckt.
Wegen Unterstützung der PKK wird
gegen Herrn Nayir Anklage vor dem Staatssicherheitsgericht Izmir erhoben.
Am 27.4.99 erfolgt überraschend ein Freispruch. Da auch in diesem
Falle der Flüchtlingsrat Niedersachsen zusammen mit dem türkischen
Menschenrechtsverein (IHD) das deutsche Generalkonsulat informierte, ist
zu vermuten, daß der Freispruch u.a. auch durch diplomatische Interventionen
erfolgte.
Der Familie Nayir gelingt im Mai 99
die Flucht nach Griechenland; erst im März 2000 treffen sie in Köln
ein. Hier werden Herr Nayir und zwei seiner Söhne vom BGS festgenommen
und in die Abschiebehaftanstalt Büren gebracht. Seine Frau und die
anderen Kinder werden nicht in Haft genommen.
Am 3. Juni 2000 wird Herr Nayir als
Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention
anerkannt, während die Asylanträge seiner Frau und die seiner
fünf Kinder abgelehnt werden. Trotzdem erhalten alle Familienmitglieder
Aufenthaltsbefugnisse. Als jedoch der älteste Sohn Seymuz volljährig
wird, droht ihm die Abschiebung, und es ist fraglich, ob er seine Mauerlehre
abschließen kann.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004
7. Februar 99
Der abgelehnte Asylbewerber Ferit K. reist nach zweijährigem Aufenthalt
ohne gütige Papiere in die Türkei, um seine Heiratsformalitäten
zu regeln. Bei dem Versuch, seine Geburtsurkunde im Standesamt von Karliova
/ Bingöl abzuholen, geschieht seine Festnahme.
Nach Verhören und Folter wird er
dem Strafgericht in Bingöl vorgeführt, wo er sein – unter Folter
erzwungenes – Geständnis widerruft. Am 11. März erhebt die Staatsanwaltschaft
vor dem Statssicherheitsgericht Diyarbakir Anklage gegen Herrn K. wegen
Mitgliedschaft in der PKK gemäß
§ 168 TStGB. Ihm wird vorgeworfen, als Kurier der PKK zwischen
Deutschland und der Türkei gearbeitet, sich an Aktivitäten der
Organisation beteiligt und Geld gesammelt zu haben. Zudem soll er "mit
Deutschen, die mit dem Ziel der Provokation zu dem in der Türkei verbotenen
Newroz-Fest und zu den Wahlen geschickt wurden, Geld für die Familien
getöteter Terroristen in die Türkei geschickt haben."
Ferit K. wird schließlich von
den Vorwürfen freigesprochen.
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
13. Februar 99
Guben in Brandenburg – Ortsteil Obersprucke. Farid Gouendoul (alias
Omar Ben Noui), Asylbewerber aus Algerien, verblutet morgens um 5 Uhr im
Hausflur des Mehrfamilienhauses Hugo-Jentsch-Straße 14. Er wurde
28 Jahre alt – seine Freundin erwartet ein Baby.
Er war zusammen mit zwei Freunden vorher
von 10 bis 15 Rassisten mit Autos durch die Straßen Gubens gehetzt
worden. Diese skandierten aus den Autos heraus: "Türken raus! Türken
raus! Krankenhaus!" oder "Wir kriegen Euch! Haß! Haß! Haß!"
Mit ihm gejagt wurden Khaled Ben Saha und der 17-jährige Issaka Kaba
aus Sierra Leone.
Sein Landsmann Khaled Ben Saha wurde
von drei Gubenern zu Fuß verfolgt. Als er stürzte, schlugen
sie ihn zusammen und traten mit ihren Stiefeln auf ihn ein. Er wurde durch
die Mißhandlung am Kopf und Oberkörper verletzt.
Farid Gouendoul und Issaka Kaba suchten
Schutz in dem Wohnhaus. In seiner Angst trat Farid Gouendoul die Glasscheibe
der Haustür ein, riß sich dann beim Durchsteigen die Schlagader
seines rechten Knies auf. Er bat seinen Freund, ein Taxi zu holen, doch
vor der Tür warteten noch die Verfolger. Als diese mit quietschenden
Reifen durchstarteten und – wie Issaka Kaba annahm – wegfuhren, floh er
wieder aus dem Haus, hielt ein Taxi an und ließ sich zum nächsten
Bistro fahren, um die Polizei zu alarmieren. Die Glatzköpfe verfolgten
das Taxi und warteten dann vor dem Bistro, nachdem die Wirtin ihnen den
Zutritt zur Gaststätte verweigert hatte. Farid Gouendoul war inzwischen
seiner Verletzung erlegen.
Issaka Kaba wird noch in der Gaststätte
von der Polizei verhaftet. Ihm werden die Hände auf dem Rükken
mit Handschellen gebunden, und er muß derart gefesselt bis mittags
um 13 Uhr in der Polizeiwache Guben auf seine Vernehmung warten. Der Grund
für diese "Behandlung" ist eine Anzeige wegen "des Verdachts der Beteiligung
an einer Körperverletzung", die seine Verfolger gegen ihn gestellt
haben, als sie vor dem Bistro auf ihn warteten.
An dem Sterbeort von Farid Gouendoul,
der zu einer Mahn- und Gedenkstelle geworden ist, werden zwei Tage nach
der Tat Hakenkreuze, SS-Runen und Parolen entdeckt.
Die staatsanwaltlichen Recherchen ergeben,
daß die Hetzjagd der Skinheads mittels Handies und unter dem Motto
"Neger-Suchen" organisiert war. Die Jagd war als Rachefeldzug gedacht,
weil während einer Auseinandersetzung zwischen Deutschen und einem
Ausländer vor der Diskothek "Dance Club" ein Deutscher an der Hand
leicht verletzt worden war. Die Deutschen leiteten dann mit der Parole,
ein Deutscher sei von dem Ausländer mit einer Machete "aufgeschlitzt"
worden, die Hetzjagd ein.
Sechs Tage später sind 11 an der
Hetzjagd Beteiligte ermittelt worden.
Ein am 17. Juli 99 aufgestellter Gedenkstein
der Antifa Guben ist schon zwei Tage später mit Hakenkreuz und SS-Runen
beschmutzt. Beschädigungen dieser Art werden bis zum Prozeßende
mindestens sechsmal wiederholt.
Khaled Ben Saha hat durch die Hetzjagd
ein schweres Trauma erlitten, erhält aber erst im Herbst 2000 und
nach monatelangen Querelen zwischen Innenministerium und Potsdamer Stadtverwaltung
eine Aufenthaltsbefugnis, um sich in der BRD therapieren lassen zu können.
Einer der Täter, der zu 200 Stunden
gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden war, beteiligt sich am 26.
Dezember an einem rassistischen Überfall auf einen Deutschen. Dieser
wird durch einen Messerstich verletzt.
Am 13. November – 81 Tage nach Prozeßbeginn
– werden drei der Täter vom Landgericht Cottbus wegen fahrlässiger
Tötung zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt; zwei von
ihnen jedoch wegen Taten, die mit der geschilderten nichts zu tun haben.
Sechs Täter erhalten Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei
Jahren; zwei der Täter werden nur verwarnt.
Gegen diese Urteile gehen sowohl die
Angeklagten als auch die Nebenkläger in Revision.
Die 5. Strafkammer des Bundesgerichtshofes
in Leipzig wertet in der Revisionsverhandlung die Beteiligung von sechs
Tätern am Tod von Farid Gouendoul als versuchte Körperverletzung
mit Todesfolge. Das Strafmaß wird damit bestätigt. Im Januar
2003 sitzt noch keiner der Täter wegen dieser Tat in Haft. Einige
nutzten die Zeit für neue Straftaten. Lediglich einer der Beteiligten
wurde wegen anderer zusätzlicher Körperverletzungen verurteilt.
Auch im Januar 2004 haben die beiden
Überlebenden der Hetzjagd, Khaled Ben Saha und Issaka Kaba, noch kein
dauerhaftes Bleiberecht erhalten.
TS 14.2.99; BeZ 15.2.99; FR 15.2.99;
taz 15.2.99; Neue Presse 15.2.99;
TS 15.2.99; TS 16.2.99; BeZ 16.2.99; FR 16.2.99;
BeZ 17.2.99; FR 17.2.99; BeZ 18.2.99;
BeZ 21.2.99; BeZ 24.2.99; ND 2.6.99; BeZ 4.6.99;
BeZ 22.9.99; BeZ 27.9.99; FR 29.9.99; jW 29.9.99; BeZ 29.9.99;
BeZ 19.10.99; BeZ 13. 11.00; BeZ 14.11.00;
IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01;
BeZ 19.4.02; taz 10.10.02; FR 5.7.03
18. Februar 99
Familie Demir wird in die Türkei abgeschoben. Noch auf dem Flughafen
Istanbul wird Herr Demir von der türkischen Polizei zusammengeschlagen
und seiner gesamten Ersparnisse beraubt.
Leipziger VZ 21.5. 99
19. Februar 99
Mihail M. aus Weißrußland steht im Foyer des Verlagshauses
Springer in Berlin-Kreuzberg und schreit: "Ich bin politisch verfolgt,
kein Verbrecher......Ihr gebt mir kein Asyl, ihr schiebt mich ab! Die töten
mich, lieber sterbe ich hier!" Herr M. ist blutüberströmt, hält
sich ein 20 cm langes Messer an die Brust und eine Rasierklinge an den
Hals und droht, sich umzubringen. Zweieinhalb Stunden später wird
er von einem Sondereinsatzkommando der Polizei überwältigt und
in ein Krankenhaus gebracht.
BZ 20.2.99; taz 20.2.99
20. Februar 99
Eiche im Landkreis Bernau in Brandenburg. Einem 27-jährigen vietnamesischen
Flüchtling wird von drei deutschen Männern auf dem Gelände
eines Kaufparks aufgelauert. Er wird vom Fahrrad gezerrt. Dann schlagen
und treten sie ihn, halten ihm eine Schreckschußpistole an den Kopf
und rauben ihm 100 DM. Als der Überfallene zu fliehen versucht, hetzt
einer der Täter seinen Bullterrier auf ihn. Das Tier erwischt beim
Angriff "nur" die Jacke des Vietnamesen. Die gerufene Polizei verhindert
einen neuerlichen Angriff.
Der Vietnamese muß seine Verletzungen
im Krankenhaus ambulant behandeln lassen.
Nach Aussage der Ermittlungsbehörden
handele es sich bei den Tätern "nicht um Rechtsradikale", und Anhaltspunkte
für einen ausländerfeindlichen Hintergrund gäbe es auch
nicht.
Am 22. Februar werden gegen die drei
Täter Haftbefehle erlassen.
MAZ 22.2.99; BeZ 22.2.99; FR 22.2.99;
RA 23.2.99; BeZ 23.2.99; ALB (dpa, BM, MOZ)
22. Februar 99
Morgens um 7 Uhr kommen Beamte des Bundesgrenzschutzes in eine Reinickendorfer
Wohnung in Berlin, nehmen den 12-jährigen Adnan B. und seine 22-jährige
Schwester mit und schieben beide nach Sarajewo ab. Seine durch den Krieg
traumatisierte Mutter hielt sich zum Zeitpunkt der Festnahme der Geschwister
versteckt; der Vater hatte ein Jahr lang vergeblich versucht, in Bosnien
eine Wohnung und Arbeit zu finden und war wieder nach Berlin zurückgekehrt.
BeZ 23.2.99; BeZ 5.5.99
24. Februar 99
Die 39 Jahre alte Fatme E. entbindet ein kleines Mädchen im Virchow-Klinikum
in Berlin-Wedding. Am nächsten Tag verläßt die Mutter das
Krankenhaus und läßt das Baby zurück. Sie ist türkisch-bulgarischer
Herkunft und lebt seit einem Jahr ohne Papiere in der Stadt.
Als die Polizei Fatme E. zwei Wochen
später findet, werden Ermittlungsverfahren wegen "Verletzung der Fürsorgepflicht"
und – weil sie den Klinikaufenthalt nicht bezahlt hat – wegen "Leistungsbetrug"
gegen sie eingeleitet. Sie kommt in Abschiebehaft.
BeZ 12.3.99
25. Februar 99
Hennigsdorf an der Oberhavel in Brandenburg. Der 36 Jahre alte Mohammad
Azam, Asylbewerber aus Pakistan, ist auf dem Weg in seine Heimunterkunft
Stolpe-Süd, als er um 20.40 Uhr auf einer Havelbrücke von zwei
kahlköpfigen Männern angegriffen wird. Während einer der
Täter ihn festhält, schlägt der andere auf ihn ein. Sie
werfen ihn zu Boden, treten mit ihren schweren Stiefeln und beschimpfen
ihn heftig. Als nach ca. 10 Minuten ein Zeuge vorbeikommt, lassen die Schläger
von ihrem Opfer ab, steigen in ein Auto und fahren schnell weg. "Wäre
der Kurde nicht vorbeigekommen, sie hätten mich wohl totgeschlagen",
sagt Mohammad Azam eine Woche später. Er liegt mit drei schweren Kopfplatzwunden,
einer Gehirnerschütterung und zahlreichen Prellungen immer noch im
Krankenhaus. Ein Backenzahn wurde ihm ausgetreten und ein Schneidezahn
abgebrochen.
Opferperspektive;
MAZ 27.2.99; TS 28.2.99; BeZ 2.3.99; RA 22.4.99;
BeZ 25.4.99; ALB (dpa, ap)
26. Februar 99
Guben in Brandenburg. Der kenianische Asylbewerber Dawis M. ist auf
dem Weg vom Bahnhof zur Bushaltestelle, als ein ihm entgegenkommender roter
sportlicher Wagen die Fahrspur wechselt, direkt auf ihn zufährt und
ihn auf dem Gehweg verfolgt. Herr M. rettet sich hinter die auf dem Gehweg
stehenden Bäume und sieht noch, wie der Fahrer des PKW mit der Hand
über seine Kehle fährt und M. den "aufrechten" Finger zeigt.
BeZ 2.3.99; ND 16.3.99
27. Februar 99
Sembten bei Guben in Brandenburg. Vor dem Flüchtlingsheim in der
Forster Straße fahren nachts einige Autos auf. Jugendliche Deutsche
steigen aus, stellen sich an den zweieinhalb Meter hohen Stacheldrahtzaun
und skandieren: "Komm raus, komm raus!"
Der bei der Hetzjagd in Guben zu Tode
gekommene Farid Gouendoul war Bewohner dieses Heimes, und auch vor diesem
Hintergrund werden die Flüchtlinge durch diese Drohgebärden in
panische Angst versetzt.
(siehe auch: 13. Februar 99)
BeZ 2.3.99; ND 16.3.99
27. Februar 99
Sicherheitstrakt des BGS im Flughafen Schönefeld in Berlin – 12.50
Uhr. Zwei Beamte des Bundesgrenzschutzes haben Alice B. (Name geändert)
mit sechs Fesseln an eine Holzbank gekettet. Die Hände sind unterhalb
der Oberschenkel zusammengeschlossen, Fuß- und Handfesseln mit weiteren
Hartplastikverbindungen gesichert. Jede Viertelstunde kommen Beamte herein
und überprüfen den korrekten Sitz der Fesseln.
Die 19-jährige Alice B., die 1997
aus dem Sudan in die BRD floh, soll nach Nigeria abgeschoben werden, weil
das nigerianische Konsulat ein Paßersatzpapier ausstellte, wodurch
eine Abschiebung nach Nigeria für deutsche Behörden möglich
wird.
Sicherheitstrakt des BGS im Flughafen
Schönefeld in Berlin – 14 Uhr. Zwei BGS-Beamte lösen die Verbindungsschellen
zwischen Alice B. und der Holzbank und schieben ihr eine Holzstange zwischen
die zusammengebundenen Unterarme und Oberschenkel. Mit der einen Hand tragen
die Männer die Stange, mit der anderen stützen sie die Gefesselte
und balancieren ihre Last zum Transportfahrzeug, das sie zu einer Maschine
der TAROM bringt. Alice B. wird in das noch leere Flugzeug gebracht und
von vier BGS-Beamten in einen Sitz gedrückt und – an Händen und
Beinen gefesselt – noch mit dem Sicherheitsgurt fixiert. Alice B. schreit
und weint so laut, daß Vertreter der Fluggesellschaft den Beamten
vorschlagen, die Sitzplätze in der letzten Reihe einzunehmen, bevor
die regulären Flugpassagiere kommen.
Alice B., immer noch an Händen
und Füßen gefesselt, versucht sich mit aller Kraft zu wehren,
als sie den Gang hinunter geschleppt wird und die Beamten erneut versuchen,
sie an den Sitz mit Sicherheitsgurt zu fixieren. Eine Beamtin versucht
Alice B. mit einem "Festhaltegriff", der im Gesicht der Betroffenen angesetzt
wird, den Kopf nach hinten zu drücken. Alice B. beißt der Beamtin
in ihrer Angst in die Hand, worauf diese ihr mit der freien Hand ins Gesicht
schlägt und ihre Kollegen Alices Kopf nach hinten reißen und
ihr die Strickjacke der Beamtin ins Gesicht drücken.
Die Flugzeugbesatzung entscheidet daraufhin,
daß sie an der Abschiebung nicht teilnehmen werden, und bitten den
BGS, die Maschine zu verlasssen.
Zum Verlassen des Flugzeuges werden
Alice B. die Fußfesseln abgenommen, und die Hände werden auf
dem Rücken gefesselt. Sie kommt in ein Transportfahrzeug und befindet
sich weiterhin in panischer Angst vor der Abschiebung. Sie weigert sich
dann, das Fahrzeug wieder zu verlassen, woraufhin ein Beamter den Schlagstock
gegen sie einsetzt. Dann wird sie wieder in den Gewahrsamsraum des Flughafens
Schönefeld gebracht, ihre Füße wieder mit Stahlfesseln
an die Holzbank gekettet. Die Hände bleiben auf dem Rücken gefesselt.
Nach eineinhalb Stunden wird sie in das Abschiebegefängnis zurückgebracht.
Dort kommt sie in solch einem desolaten Zustand an, daß der diensthabende
Wachleiter in ihrem Namen eine Strafanzeige wegen "Gefährlicher Körperverletzung
im Amt" gegen die BGS-Kollegen erstattet. Die offenen Wunden der Fesselungen
und Hämatome der Schläge sind noch Tage nach dem Abschiebungsversuch
deutlich sichtbar.
Der BGS erstattet daraufhin Strafanzeige
wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Dem Anti-Folter-Komitee des Europarates
(CPT) gegenüber erklären die Grenzschutzbeamten, daß die
Anwendung des oben beschriebenen "Festhaltegriffes ......durchaus üblich"
sei. Bei "afrikanischen Staatsbürgern" verfehle der Griff teilweise
sogar seine Wirkung, "da sie über eine ausgeprägte Unempfindlichkeit
gegenüber Schmerzen verfügen", so die Beamten. Das Strafverfahren
gegen sie wird eingestellt.
(siehe auch: 13. März 99)
Freitag 10.12.99;
Imke Juretzka – Rechtsanwältin;
FRat Berlin; CPT Dez. 00
Februar 99
Der 29 Jahre alte kurdische Flüchtling Yavus Banzancir wird nach
abgelehntem Asylantrag in die Türkei abgeschoben. Bereits am Flughafen
Istanbul wird er von der Polizei festgehalten und intensiv nach seinem
7 Jahre währenden Aufenthalt in der BRD befragt.
Vier Monate später wird Yavus Banzancir,
der bei Verwandten Unterkunft gefunden hat, nachts von der Anti-Terror-Polizei
aufgesucht, festgenommen und in ein Gefängnis außerhalb der
Stadt gebracht. Dort erleidet er während einer Woche schwere Folterungen.
Allein zwei Tage lang wird ihm verboten, sich hinzusetzen, dann wird er
mit eiskaltem Wasser unter Hochdruck abgespritzt und mit Elektroschocks
gequält. Die Verhöre drehen sich um seinen Aufenthalt in der
BRD. Erst gegen die Bestechungssumme von 5000 DM durch seine Familie wird
er aus der Haft entlassen.
Zwei Tage später wird er erneut
von der Polizei aufgesucht und bedroht.
Yavus Banzancir taucht unter und flieht
über die Tschechische Republik in die BRD. Sein Asylfolgeantrag, den
er am 30.9.99 in Bremen stellt, wird am 12.10.99 abgelehnt mit der Begründung,
das geltend gemachte Verfolgungsschicksal stehe "mit dem seinerzeitigen
Asylverfahren in keinerlei kausalem Zusammenhang". Seine Abschiebung in
die Tschechische Republik wird angeordnet – sofort vollziehbar.
KMii, Rundbrief 10; Nov. 99; Pro Asyl 10.11.99;
FR 11.11.99; ARAB – IMRV-Bremen 16.11.99
2. März 99
Ein Sonderkommando der Berliner Polizei dringt um 4.15 Uhr in das Zimmer
37 im Flüchtlingsheim Trachenbergring in Berlin-Marienfelde ein. Maskierte
Beamte zerren den
67-jährigen bosnischen Rom Musto Alimanovic an den Füßen
aus dem Bett in den Flur und fesseln ihn. Mehrere Männer knien sich
auf seinen Rücken. Nach einer knappen Stunde lassen die Beamten von
ihm ab, nachdem sie feststellen, daß sie eigentlich einen 50 Jahre
jüngeren Mann festnehmen wollten.
Neben einer Kopfverletzung und tiefen
Einschnitten an der linken Hand leidet Herr Alimanovic auch an einem Trauma.
Noch eine Woche nach dem Überfall liegt er aufgrund seiner Verletzungen
im Krankenhaus.
BeZ 6.3.99; taz 9.3.99
2. März 99
Mehmet Kilic, 28-jähriger kurdischer Flüchtling, wird aus
der Abschiebehaft heraus in die Türkei abgeschoben. Der türkischen
Polizei zufolge ist er dort direkt den Militärbehörden übergeben
worden. Ihm droht als Militärdienstverweigerer der türkischen
Armee eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.
Mehmet Kilic war am 17. Februar im Zusammenhang
mit den Protesten gegen die Entführung Abdullah Öcalans festgenommen
worden, und in den türkischen Zeitungen Hürriyet und Sabah war
die bevorstehende Abschiebung des "PKK-Anhängers Mehmet K." angekündigt
worden.
BeZ 3.3.99; BeZ 4.3.99;
FR 4.3.99; taz 4.3.99; jW 5.3.99; ND 8.3.99
3. März 99
Das Ehepaar Dogan und Sultan Irmak, kurdische Flüchtlinge, die
seit 10 Jahren in der BRD leben, werden in die Türkei abgeschoben.
Frau Irmak war im Januar in die Haftanstalt Vechta in Abschiebehaft gekommen,
Herr Irmak in die JVA Lingen.
Aus Protest gegen die geplante Abschiebung
trat Herr Irmak fünf Wochen zuvor in den Hungerstreik und muß
– aufgrund seines körperlichen Verfalls – mit dem Rollstuhl bewegt
werden. Seit der Abschiebung verlieren sich ihre Spuren.
Ihre sechs Kinder blieben sich selbst
überlassen. Am
1. April bitten sie bei der Ausländerbehörde um Hilfe und
bekommen zur Antwort, daß sie verschwinden sollen und daß auch
sie bald abgeschoben werden würden.
FRat NieSa Heft 60/61 Mai/Juni 1999
3. März 99
An eine Wohnungstür eines mit 100 Flüchtlingen bewohnten
Hauses in Göttingen wird Brandbeschleuniger geschüttet und entzündet.
Ein 32 Jahre alter Kosovo-Albaner erleidet eine Rauchvergiftung und muß
ins Krankenhaus gebracht werden.
FR 4.3.99;
IRR European Race Bulletin Nr. 31, S. 18 (jW 4.3.99)
3. März 99
Der 28 Jahre alte kurdische Asylbewerber Ali Salih Parlak wird um 20.45
Uhr vom Flughafen Frankfurt-Main mit einer Maschine der Lufthansa in die
Türkei abgeschoben. Direkt nach der Ankunft in Istanbul wird Herr
Parlak verhaftet.
Herr Parlak war am 16. Februar im Zusammenhang
mit kurdischen Demonstrationen vor und im griechischen Generalkonsulat
in Leipzig zusammen mit 72 DemonstrantInnen verhaftet worden. Es gelang
seinen Angehörigen und Freunden nicht, seinen Verbleib herauszubekommen.
Er galt als verschwunden, denn weder seine Angehörigen noch die Rechtsanwälte
wurden über die Verhaftung informiert.
Erst vier Stunden vor seiner Abschiebung
gelingt es ihm, sich telefonisch zu melden, viel zu wenig Zeit, um rechtliche
Gegenmaßnahmen erfolgreich einzusetzen. Die Interventionsversuche
von Freunden bei der Lufthansa und bei dem Piloten des Fluges LH 3450 blieben
erfolglos.
Sofort nach der Landung der Maschine
wird er verhaftet und der Istanbuler Flughafenpolizei überstellt.
Am nächsten Tag wird er der Staatsanwaltschaft vorgeführt, und
es ist zu befürchten, daß ihm der Prozeß vor einem Staatssicherheitsgericht
gemacht wird.
FR 5.3.99;
jW 5.3.99;
Kurdistan-Rundbrief Nr. 5, Jg. 12, 10.3.99
5. März 99
Bremen. Herr S. ist auf dem Wege von seiner Flüchtlingsunterkunft
zum Supermarkt in der östlichen Vorstadt, als er von drei Polizeibeamten
nach seinem Ausweis gefragt wird. Herr S. fragt nach dem Grund der Kontrolle,
und er bittet die Polizisten, ihn in Ruhe zu lassen, weil er starke Schmerzen
wegen einer zwei Tage zuvor durchgeführten Operation am rechten Auge
hat.
Herr S. wird daraufhin mit der rechten
Körperhälfte gegen das Polizeifahrzeug gestoßen und dann
aufgefordert, in den Wagen einzusteigen. Ein hinzusteigender Polizist rammt
ihm seinen Ellenbogen in die Seite. Auf der Polizeistation muß Herr
S. sich komplett ausziehen und wird körperlich durchsucht. Er weint
vor Demütigung und Schmerzen.
Als er zu seiner Unterkunft zurückkommt,
stellt er fest, daß er auf dem frisch operierten Auge nicht mehr
sehen kann. Aufgrund der Prellung am rechten Auge ist es zu einer Einblutung
in die vordere Augenkammer gekommen.
Polizeiübergriffe 1999
7. März 99
Eisenhüttenstadt im Lande Brandenburg. In der Nähe einer
Bushaltestelle in der Poststraße wird der 35-jährige Kithaka
Kamerou, Flüchtling aus Kenia, nachmittags gegen 16 Uhr von mindestens
fünf Rechtsradikalen angehalten, umringt und zusammengeschlagen. Er
muß seine Wunden ambulant behandeln lassen.
Opferperspektive;
MAZ 9.3.99; BeZ 9.3.99; taz 9.3.99; jW 9.3.99;
FR 9.3.99; SZ 9.3.99; MAZ 10.3.99;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 33;
ALB (dpa, adn)
8. März 99
Landkreis Märkisch-Oderland. Fünf deutsche Männer umringen
den 28-jährigen vietnamesischen Flüchtling Thang N. vor einem
Supermarkt in Rüdersdorf, verfolgen ihn bis in den Laden und traktieren
ihn dort mit Schlägen und Tritten. Er erleidet Prellungen und Platzwunden
am Kopf.
Drei Täter werden noch am Tatort
festgenommen und kommen in Haft wegen gemeinschaftlicher gefährlicher
Körperverletzung und Bedrohung.
Opferperspektive;
TS 11.3.99; BeZ 11.3.99;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 25
10. März 99
Eine 25 Jahre alte Asylbewerberin aus Uganda setzt ihren einjährigen
Sohn in der Münchener S-Bahn nach Gröbenzell aus. Sie ist in
Eisenhüttenstadt gemeldet und lebt seit einigen Wochen bei Bekannten
in München. Sie gibt der Polizei an, daß sie das Kind in einer
Kurzschlußhandlung und aus Verzweiflung über ihre derzeitige
Situation ausgesetzt hat.
BeZ 18.3.99
11. März 99
Die 24-jährige Somalierin Safiyo Khalif Abdi wird aus Frankfurt
mit einer Lufthansa-Maschine nach Äthiopien(!) abgeschoben. Sie ist
mittellos und ohne Medikamente. Sie befindet sich in einem erbarmungswürdigen
Gesundheitszustand. Sie ist schwer krank und wiegt bei einer Körpergröße
von 1,65 m nur noch 31 kg; sie leidet an Lymphknoten-Tuberkulose und an
einem Darmparasiten. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes hatte
sich die Fluggesellschaft Ethiopian Airlines zweimal geweigert, die Frau
gegen ihren Willen mitzunehmen.
Als Frau Safiyo Abdi vor vier Wochen
in Frankfurt am Main ankam, wurde sie direkt aus dem Flughafentransit in
die Universitätsklinik Frankfurt und anschließend in das St.
Katharinen Krankenhaus verlegt und behandelt. Die dortigen Ärzte überweisen
sie schließlich zurück an den Bundesgrenzschutz "in deren weitere
Betreuung". Der medizinische Dienst des BGS erklärt sie für "reisefähig",
und auch die im Eilverfahren angerufenen Richter sehen keine Bedenken,
daß Safiyo Abdi den Flug nicht überleben würde.
Aus der Ablehnung des Asylantrags nach
Pro Asyl: "Im übrigen begründe auch die dringende Behandlungsbedürftigkeit
von Asylsuchenden im Flughafentransit keine Verpflichtung der Bundesrepublik,
die Einreise zu gewähren. Es sei Aufgabe des jeweiligen Heimatstaates
(Somalia!) dafür zu sorgen, daß auch Mittellosen eine medizinische
Versorgung zukommt."
Vor einem Jahr waren ihre Eltern, die
der Ethnie Ashraf angehörten, von Angehörigen der rivalisierenden
Habar-Gidir-Gruppe im Norden Somalias erschossen worden. Ihr selbst gelang
die Flucht zu einer Tante. Im Januar geschah erneut ein Überfall,
bei dem ihre Tante getötet wurde. Frau Abdi gelang daraufhin die Flucht
nach Kenia. In dieser Zeit wurde sie wahrscheinlich vergewaltigt. Über
Nairobi floh sie schließlich in die BRD, wo sie im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am 13. Februar Asyl beantragte. Der Asylantrag
wurde als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Sie hatte große
Angst, bei ihrer Rückkehr vergewaltigt und getötet zu werden.
Nach der Abschiebung nach Äthiopien
verliert sich ihre Spur in Kenia. Es war engagierten ÄrztInnen des
IPPNW nicht gelungen, eine Weiterbehandlung sicherzustellen.
Pro Asyl 26.8.99; jW 30.8.99; FR 31.8.99;
Gegenwehr Sommer 1999;
Informationsdienst des Frankfurter Flüchtlingsbeirats in:
Asyl-Nachrichten Nr. 98 August 1999;
FRat NieSa Heft 68 März 2000
12. März 99
Der 17-jährige kurdische Flüchtling Emin Acar wird nach abgelehntem
Asylantrag in polizeilicher Begleitung von Stuttgart nach Istanbul abgeschoben
und der dortigen Polizei übergeben.
Bei der politischen Polizei wird er
vier Tage lang schwersten Folterungen unterzogen, bis er ohne Bewußtsein
in das Gefängnis Ümraniye gebracht wird. Die Gefangenen dort
verfassen eine gemeinsame Erklärung und fordern die "kritische Öffentlichkeit
auf, ihre Stimme zu erheben, um zu verhindern, daß sich der Fall
Emin Acar wiederholt".
Sie schreiben: "Durch die Folter, die
unser Freund erlitten hat, hat er keine Kontrolle über seine Hände.
Er hat Schwierigkeiten beim Atmen, seine Genitalien sind angeschwollen
und sein Körper ist durch die Stockschläge voller Blutergüsse.
Er leidet unter Schlaflosigkeit und führt Selbstgespräche".
Emin Acar wurde folgender Folter unterzogen:
"Palästinenserhaken" (Aufhängen an den Armen), Elektroschocks,
Bastonade (Schläge auf die Fußsohlen), Einsperren in einem dunklen
Raum, stetes Abspielen von faschistischen Märschen, Scheinerschießungen,
Abspritzen mit kaltem Hochdruck-Wasserstrahl.
Emin Acar unterschreibt ein "Geständnis",
das die Grundlage zur Anklageerhebung wegen Unterstützung der PKK
bildet (Beteiligung an Protestdemonstrationen in Mannheim gegen die Festnahme
von A. Öcalan). Am 27.5.99 spricht das Staatssicherheitsgericht Istanbul
Emin Acar aus Mangel an Beweisen zunächst frei. Am 20.8.99 wird er
jedoch erneut festgenommen und vor dem Staatssicherheitsgericht Diyarbakir
wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Emin
Acar wird zu 12 Jahren Haft verurteilt und bleibt im Gefängnis in
Diyarbakir.
In einem Brief vom 7.4.99 beschreibt
Emin A. seine Mißhandlungen durch BGS-Beamte während der Abschiebung:
"... zuerst schlugen sie mir mit der Faust auf die Nase. Nachdem ich hingefallen
war, traten sie mich gegen Rücken und Beine."
IMK Wocheninfodienst Nr. 10 im Protokoll;
Özgür Politika 19.3.99; FRat Berlin 24.3.99;
AZADI, 25.3.99; FRat Berlin 30.3.99 FRat Berlin 14.4.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
13. März 99
Sicherheitstrakt des BGS im Flughafen Schönefeld in Berlin. Die
19 Jahre alte Alice B. aus dem Sudan soll nach Nigeria abgeschoben werden.
Während sie sich bei einem vorhergehenden Abschiebeversuch in panischer
Angst vehement gegen die Abschiebung zu wehren versuchte und von den BGS-Beamten
schwer mißhandelt wurde, befindet sie sich jetzt in einem apathischen
Zustand. Einer Sozialarbeiterin des Flughafensozialdienstes gelingt es
nur schwer, Alice B. überhaupt zu wecken. Es liegt der Verdacht nahe,
daß Frau B. gegen ihren Willen Beruhigungsmittel verabreicht worden
sind. Ohne Zwangsmaßnahmen und ohne Fesseln gelingt an diesem Tag
die Abschiebung.
Seitdem gibt es keine Nachricht mehr
von Alice B., die sich nach ihrer Ankunft in Nigeria telefonisch bei ihrer
Anwältin in Berlin melden wollte. (siehe auch:27. Februar 99)
Freitag 10.12.99;
Imke Juretzka – Rechtsanwältin
16. März 99
Menduh Bingöl, kurdischer Flüchtling und abgelehnter Asylbewerber,
wird nach 18-tägiger Abschiebehaft in Büren in die Türkei
abgeschoben. Nach einem Verhör durch die Flughafenpolizei Istanbul
kommt er am nächsten Tag zunächst frei, wird allerdings zwei
Tage später in Edirne erneut festgenommen. Auf der Polizeiwache wird
er unter schwersten Schlägen, Stromfolter und permanenter Tötungsandrohung
gezwungen, ein "Geständnis" zu unterschreiben. Daraufhin kommt er
ins Gefängnis von Edirne, von wo aus er zwei Wochen später ins
Gefängnis Ümraniye nach Istanbul überstellt wird. Am 19.4.99
erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Menduh Bingöl wegen Mitgliedschaft
in der PKK und politischer Aktivitäten in Deutschland.
Herr Bingöl war vor seiner Flucht
in die BRD als vermeintlicher PKK-Unterstützer fünf- bis sechsmal
in der Türkei festgenommen und gefoltert worden. Sein Asylantrag wurde
vom Bundesamt mit der Begründung abgelehnt, daß "unsubstantiierte
und vage" Sachverhalte darauf hindeuten würden, daß zumindest
Teile der Verfolgungsgeschichte "frei erfunden" seien.
Nach Angaben seiner Rechtsanwältin
gelang es Herrn Bingöl, wieder in die BRD zu fliehen. Ein weiterer
Asylantrag wird auch diesmal abgelehnt.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
17. März 99
Ein 23 Jahre alter tamilischer Flüchtling wird von der Kreisverwaltung
Kusel vorgeladen und im Amt verhaftet. Ohne gültige Personalpapiere
wird der Flüchtling dann über Frankfurt nach Sri Lanka abgeschoben.
Direkt auf dem Flughafen in Colombo kommt der Mann für eine Woche
in Polizeigewahrsam. Nachdem er aus Deutschland Geld erhält, kann
er seine Entlassung durch Bestechung erreichen. Seither lebt er "vogelfrei"
und versteckt in Colombo.
Rheinpfalz Online 13.10.99
17. März 99
12 Flüchtlinge aus Guinea, zwei aus Sierra Leone und eine Person
aus Nigeria sollen mit einer Maschine der Charter-Gesellschaft "Germania"
von Düsseldorf nach Guinea abgeschoben werden. Sie werden von 41 BGS-Beamten
(!) und fünf Bezirksbeamten begleitet.
Issiaga Camara wird schon am Flughafen
von BGS-Beamten "an mehreren Körperstellen blutig geschlagen". An
Händen und Füßen gefesselt wird er später zur Maschine
geschleppt, ein Motorradhelm wird ihm übergestülpt, er wird in
die Maschine getragen, sein Kopf wird ca. 20 Minuten zwischen seine Knie
gedrückt, so daß Herr Camara Atemnot bekommt.
Sechs weitere Flüchtlinge werden
ebenfalls am Flughafen Düsseldorf "mit Polizei-Stöcken auf Kopf,
Rücken und Beine geschlagen". Einige bekommen "Schläge ins Gesicht,
sowie Boxhiebe von vorne und seitlich".
Viele sind während des 16-stündigen
Fluges dann gefesselt, "die meisten noch mit dem Sitzgurt durch die Gürtelschleifen
ihrer Hosen", berichtet Ousmane Sow. Alle Gefangenen müssen zur Toilette
getragen werden, wo sie die Hosenverschlüsse von BGS-Beamten geöffnet
bekommen. Einem Gefangenen ist während des gesamten Fluges die Möglichkeit
der Toilette ganz verweigert worden. Andere Gefangene, die sich nicht von
ihren Peinigern füttern lassen wollen, müssen hungern.
Die BGS-Beamten beschimpfen und demütigen
die Gefangenen fortwährend: "Nigger, haut ab, was habt ihr in unserem
Land zu suchen", "Niggerschweine", "von Euch ist Deutschland jetzt gesäubert"
und als das Flugzeug über Conakry kreist: "Wie schade, daß wir
nicht eine Klappe öffnen können, um sie schon hier abwerfen zu
können."
Diese Geschehnisse werden nur dadurch
bekannt, daß die Gefangenen letztendlich wieder zurück nach
Deutschland geflogen werden, weil die guineischen Behörden die Einreise
aller Gefangenen aufgrund fehlender Ausweispapiere auf dem Flughafen Gbessia
von Conakry verweigerten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nimmt
die Ermittlungen auf.
Das Leiden der Flüchtlinge ist
damit nicht zu Ende. Die endgültige Abschiebung erfolgt am 30. Juni
99. Für einige ist es die Abschiebung in den Tod. (siehe auch:30.
Juni 99)
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren; IGFM;
FR 25.6.99
17. März 99
Bernau in Brandenburg. Der 15-jährige Flüchtling aus Afghanistan
wird am Busbahnhof von zwei Nazis beschimpft und beleidigt, getreten und
geschlagen. Als er in den wartenden Bus flieht, versuchen die Angreifer,
ihn aus dem Fahrzeug zu zerren. Sie zerren ihn an den Haaren, schlagen
ihm mit Fäusten ins Gesicht und treten auf ihn ein. Der Junge muß
seine Verletzungen behandeln lassen.
Die vielfach vorbestraften Täter
werden wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung zu drei
Jahren
bzw. zwei Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt.
Opferperspektive; RA 20.3.99; MAZ 20.3.99;
MAZ 4.8.99; RA 4.8.99; ALB (ap, dpa, rtr, BM);
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 64/1999
21. März 99
Im sächsischen Erlabrunn, nahe der deutsch-tschechischen Grenze,
werden zwei Flüchtlinge bei ihrer Festnahme durch Grenzschutzbeamte
von einem Zollhund gebissen und verletzt. Sie haben keine Identitätspapiere
bei sich.
BT-Drucksache 14/1850
22. März 99
Zwei Inder werden in Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern am hellichten
Tag in einem Park von drei 15-jährigen Mädchen und einem 15-jährigen
Jungen rassistisch beschimpft, dann geschlagen und getreten. Während
einem von ihnen die Flucht vor den SchlägerInnen gelingt, wird sein
Begleiter, ein 25-jähriger Asylbewerber, weiter attackiert und am
Auge verletzt.
Am folgenden Tag läuft die Duldung
des Flüchtlings ab, und er kommt in Abschiebehaft.
BeZ 24.3.99; SZ 24.3.99;
jW 24.3.99; FR 24.3.99;
jW 25.3.99; ZDF "Kennzeichen D" 31.3.99
23. März 99
Veluppilai Balachandran, ein tamilischer Flüchtling, erhängt
sich in der Abschiebehaft Moers. Er hatte große Angst vor Folter
und Ermordung durch das Militär in Sri Lanka und hatte deshalb den
Behörden und Gerichten mehrmals seine Selbsttötung bei drohender
Abschiebung angekündigt. In der Abschiebehaft in Moers in Nordrhein-Westfalen
trat er in den Hungerstreik, um auf seine verzweifelte Situation aufmerksam
zu machen – dieser endete mit der Selbsttötung. Veluppilai Balachandran
wurde 39 Jahre alt.
Die Deutsche Botschaft in Colombo (Sri
Lanka) verweigert seiner Frau und seiner 7-jährigen Tochter ein Visum
in die BRD, wodurch die beiden nicht an der Beerdigung teilnehmen können.
IMRV Bremen 7.4.99; FRat NieSa Heft 63 Mai 1999
23. März 99
Bei einem Schlagstockeinsatz der Justizbeamten in der JVA Volkstedt
wird ein Gefangener verletzt.
taz 25.3.99
23. März 99
Der abgelehnte kurdische Asylbewerber Oguz Ciftci (Mehmet C.) wird
für ihn und seine Familienangehörigen völlig überraschend
festgenommen und von Berlin-Tegel nach Istanbul abgeschoben. Ein BGS-Beamter
übergibt dem Piloten der Maschine einen Briefumschlag, in dem sich
belastendes Material über Herrn Ciftci befindet. Herr Ciftci bittet
verzweifelt eine Stewardeß, den Umschlag zu vernichten. Diesen Vorgang
berichtet daraufhin die Stewardeß der Flughafenpolizei in Istanbul,
die Oguz Ciftci festnimmt und dann der Anti-Terror-Abteilung übergibt.
Unter Folter erklärt Herr Ciftci sich bereit, als Spitzel für
den türkischen Staat zu arbeiten. Er wird freigelassen, taucht unter
und begibt sich in Behandlung in die Menschenrechtsstiftung.
Zehn Tage nach seiner Abschiebung sind
neben den Folterspuren durch türkische Beamte auch noch die Einschnitte
der Handschellen erkennbar, die ihm die deutsche Polizei angelegt hatte.
Am 24. Juli 99 gelingt Oguz Ciftci erneut
die Flucht in die BRD, wo sein Asylfolgeantrag am 10. Dezember 1999 nach
§ 51 des Ausländergesetzes anerkannt wird.
Am 20. November wird Herr Ciftci vom
Amtsgericht Annaberg im Erzgebirge wegen "illegaler" Einreise in die BRD
zu einer Geldstrafe von 3000 DM verurteilt: "Der Angeklagte ist schuldig
der unerlaubten Einreise nach Abschiebung in Tateinheit mit unerlaubtem
Aufenthalt nach Abschiebung."
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Pro Asyl 2.2.01; jW 9.2.01
25. März 99
Der kurdische Flüchtling Hüseyin Öztürk wird nach
abgelehnten Asyl- und Asylfolgeanträgen aus bayerischer Abschiebehaft
heraus in die Türkei abgeschoben. Auf dem Flughafen Istanbul wird
er sofort der Flughafenpolizei übergeben, kommt dann zur Anti-Terror-Abteilung
und wird dort zwei Tage lang schwer gefoltert. Nur dadurch, daß ein
anderer Abgeschobener aus der BRD und selbst Gefolterter, der Kurde Mehmet
C., Augenzeuge der Folter an Hüseyin Öztürk wird, wird überhaupt
bekannt und kann recherchiert werden, was nach der Abschiebung passierte.
Hüseyin Öztürk bleibt
in der Haftanstalt Ümraniye in Istanbul. Am 28.4.99 erhebt die Staatsanwaltschaft
vor dem Staatssicherheitsgericht Malatya Anklage gemäß §
125 Türkisches Strafgesetzbuch. Die Fakten, mit denen Herr Öztürk
seine Asylanträge in der BRD begründet hatte (Zwangsrekrutierung
durch die PKK als 16-Jähriger, Selbstverstümmelung und Flucht
vor der PKK, Haftbefehl durch türkische Justiz), die die deutschen
Behörden und Gerichte mit den Worten "ausweichend und wirr" abgelehnt
hatten, sind jetzt Gegenstand der Anklage (Separatismus und Hochverrat).
Die Gerichtsverhandlung wird auf den 15. September festgelegt. Am 29. Februar
2000 wird Herr Öztürk freigesprochen, nachdem er sich bereit
erklärt hat, den Militärdienst abzuleisten und das Reuegesetz
in Anspruch zu nehmen.
Nach seiner Freilassung wird er noch
mindestens zweimal festgenommen und jedesmal geschlagen und bedroht. Er
hält sich in Istanbul versteckt.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
BeZ 23.6.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
27. März 99
Schwedt in Brandenburg. Der 29-jährige palästinensische Flüchtling
aus dem Libanon, Jasser Nejim, wird von einem deutschen Rassisten aus "reinem
Ausländerhaß" mit einem
25 cm langen Messer niedergestochen. Die Wucht ist so groß, daß
die Klinge an der rechten Schulter abbricht und steckenbleibt. Jasser Nejim
bricht
bewußtlos zusammen und wird – in Lebensgefahr schwebend – ins
Krankenhaus eingeliefert und dort notoperiert.
Der 19-jährige Täter hatte
Herrn Nejim und seinen Begleiter vom Balkon seiner Wohnung aus vorbeigehen
gesehen, war mit den Worten "Die Türken stech' ich jetzt ab" in die
Küche gerannt, um sich dort ein Messer zu suchen, war dann auf die
Straße gelaufen und hatte wortlos von hinten auf Herrn Nejim eingestochen.
Bei seiner Festnahme gibt er an, daß er auch den Begleiter noch niedergestochen
hätte, wenn nicht das Messer abgebrochen wäre oder wenn er eine
zweite Waffe gehabt hätte.
Im September wird der Täter wegen
versuchten Mordes vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu sechs Jahren und
sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt.
BeZ 29.3.99; FR 29.3.99; taz 29.3.99;
MAZ 29.3.99; RA 29.3.99;
BeZ 30.3.99; FR 30.3.99; ND 30.3.99;
taz 30.3.99; MAZ 30.3.99; ND 31.3.99; MAZ 20.4.99;
Berl. Kurier 4.9.99; BeZ 22.9.99; BeZ 23.9.99;
MAZ 23.9.99; RA 23.9.99
28. März 99
Im sächsischen Lodenau, direkt an der deutsch-polnischen Grenze,
wird ein afghanischer Flüchtling verletzt, als das Auto, in dem er
sich befindet, bei der Verfolgung durch den BGS verunglückt.
BT-Drucksache 14/1850
30. März 99
Die Kurdin Ilhan O. wird – zusammen mit ihren drei Kindern – nach abgelehntem
Asylantrag in die Türkei abgeschoben. Auf dem Flughafen Istanbul werden
alle 30 Stunden lang festgehalten. Sowohl Frau O. und auch die Kinder werden
bedroht und mißhandelt, weil ihnen vorgeworfen wird, ein Poster von
A. Öcalan in einer Schultasche transportiert zu haben, von dem die
Familie allerdings nichts weiß.
Frau O. und die Kinder kommen frei und
halten sich aus Angst vor weiterer Verfolgung und Mißhandlung versteckt.
Bei den 10- und 12-Jährigen wird eine "akute Belastungsstörung",
bei dem 22 Monate alten Kind eine "generalisierte Angststörung" festgestellt.
Im Mai 2000 befindet sich Frau O. wieder
in Deutschland, weil sie mit ihrem bleibeberechtigten Mann leben will.
Sie hat einen Asylfolgeantrag gestellt.
FRat NieSa Heft 60/61 Mai/Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
30. März 99
Zittau in Sachsen. Bei dem Versuch, einer Kontrolle zu entgehen, durchbricht
der tschechische Fluchthelfer mit dem Skoda eine BGS-Kontrollstelle. Bei
der Verfolgungsjagd kommt es bei hoher Geschwindigkeit zu einem Zusammenstoß
mit einem Fahrzeug des BGS. Die vier asiatischen Flüchtlinge aus dem
Skoda kommen verletzt ins Krankenhaus.
BeZ 31.3.99; ND 31.3.99
März 99
Berlin. Nachdem einem bosnischen Kriegsflüchtling und seiner Familie
die Abschiebung nach Kroatien angedroht worden war, versucht er, sich das
Leben zu nehmen.
Der Mann hatte im Krieg in kürzester
Zeit zehn Familienangehörige verloren und war unter anderem zur Beseitigung
von Leichen eingesetzt worden. Diese traumatischen Erlebnisse konnte er
offenbar solange unter Kontrolle halten, solange er in Deutschland als
Bauarbeiter arbeiten durfte. Als ihm im Januar 99 die Arbeitserlaubnis
entzogen worden war, hatte er das erste Mal versucht sich umzubringen.
Nach seinem zweiten Suizidversuch beginnt
er eine Therapie in der psychotherapeutischen Beratungsstelle für
politisch Verfolgte XENION. Seine schwere Traumatisierung, Depression und
Suizidalität wurden von FachärztInnen dreier verschiedener Institutionen
bestätigt.
Trotzdem ordnet die Ausländerbehörde
zum 3. Dezember eine Festnahme im Rahmen einer Abschiebung zur Zwangsvorführung
beim Polizeiärztlichen Dienst an. Diese Festnahme fand nur deshalb
nicht statt, weil der Bosnier versucht hatte, sich vorher ein drittes Mal
umzubringen. Er kommt in stationäre Behandlung.
Fluchtpunkt. Nr. 1, Februar 2000
5. April 99
Im bayerischen Scheuereck im Landkreis Regen werden fünf irakische
Flüchtlinge verletzt aufgegriffen. Bei ihrem Grenzübertritt in
die BRD haben sie sich Erfrierungen an den Unterschenkeln zugezogen.
BT-Drucksache 14/1850
7. April 99
Ibrahim Kourouma, politisch Verfolgter aus Guinea und abgelehnter Asylbewerber
und Gefangener im Abschiebegewahrsam Berlin-Köpenick, protestiert
mit einem Hungerstreik und in den letzten Tagen auch mit einem Durststreik
gegen seine drohende Abschiebung. Am 16. Tag des Streikes betreten 6 oder
7 Beamte seine Zelle und fordern ihn auf, seine Sachen zu packen.
Als der Gefangene sich weigert, ein
Polizeifahrzeug zu betreten, wird er von Beamten geschlagen. Ein anderer
Beamter faßt ihn am Nacken und schlägt seinen Kopf gegen den
Wagen. In Handschellen gefesselt wird er zum Flughafen Schönefeld
gefahren, wo ihm mitgeteilt wird, daß er abgeschoben werden soll.
Die Beamten entfesseln ihn, und als er ins Flugzeug einsteigen soll, zieht
er sein T-Shirt aus und versucht, laut um Hilfe rufend, zu fliehen. Die
Uniformierten überwältigen ihn und fesseln ihn erneut. Im Polizeifahrzeug
wird er unter fortwährenden Beschimpfungen erneut geschlagen und getreten,
und ihm wird gezielt ins Gesicht geboxt. Er wird auf einen Sitz mit dem
Oberkörper nach unten gezwungen, und ein Beamter kniet sich mit beiden
Beinen auf seinen Rücken. Im Flughafengebäude wird er in gefesseltem
Zustand an den Schultern seines entblößten Oberkörpers
gefaßt und über den Boden in einen Raum geschleift. Hier wird
er auf dem Rücken liegend mit Händen und Füßen mit
Stahlfesseln auf einen ein Meter breiten Tisch fixiert. Ein Beamter bedeckt
sein Gesicht mit einem vom Regen nassen T-Shirt, so daß er Luftnot
bekommt. Durch heftige Kopfbewegungen gelingt es ihm, das Hemd aus dem
Gesicht zu entfernen. Erst nach drei Stunden wird diese Maßnahme
gegen ihn beendet.
Er kommt zurück in die Abschiebehaft,
wird dann zwei Tage später wegen Haftunfähigkeit entlassen.
Antirassistische Initiative Berlin;
BeZ 10.4.99; FR 15.4.99; TS 15.4.99;
ai Report 2000
8. April 99
Der Flüchtling Kemal D. wird in die Türkei abgeschoben. Bei
seiner Einreise wird er festgenommen und erlebt schwere Mißhandlungen
und Folter durch Staatsangestellte. Am 16. April bittet er beim deutschen
Generalkonsulat um Wiedereinreise in die BRD, die ihm gewährt wird.
Antirassistische Initiative Berlin
9. April 99
Es ist der dritte Versuch, die kurdische Familie K. abzuschieben. Der
Vater übergießt sich mit Benzin und droht den Beamten, sich
selbst zu verbrennen. Auch der 16-jährige Ali Murat wehrt sich heftig
gegen die Abschiebemaßname. Die Polizeibeamten brechen die Abschiebung
ab.
(siehe auch: 15. März 00)
FRat NieSa
10. April 99
Bundesstraße 14, am Ortsrand des bayerischen Waidhaus, nahe der
deutsch-tschechischen Grenze. Ein Flüchtling aus Moldawien erleidet
bei seiner Festnahme durch den BGS eine Platzwunde am Kopf.
BT-Drucksache 14/1850
11. April 99
Der 32 Jahre alte staatenlose Flüchtling Saan Stan A. wird auf
dem Bahnhofsvorplatz des brandenburgischen Hennigsdorf rassistisch beschimpft
und tätlich angegriffen. Dank des Eingreifens von Angestellten und
Gästen eines türkischen Imbisses wird der Angegriffene nur leicht
verletzt. Auch ein Helfer kommt zu Schaden.
Zehn Tage später wird gegen die
zwei 27 und 28 Jahre alten Täter der Haftbefehl vollstreckt.
Opferperspektive;
BeZ 22.4.99
12. April 99
Nördlich von Görlitz an der deutsch-polnischen Grenze wird
eine ertrunkene Person aus der Neiße geborgen. Sie kann nicht identifiziert
werden.
BT-Drucksache 14/1850
16. April 99
Der Leichnam von Kubat Hamasediq Abdullah wird unter einer Brücke
entdeckt und geborgen. Kubat H. A. wurde
45 Jahre alt.
Im Nord-Irak wurde Kubat H. A. verfolgt
und gefoltert – zwei seiner Brüder waren in irakischen Gefängnissen
hingerichtet worden.
Nachdem seine Frau zusammen mit zwei
Söhnen schon vor drei Jahren in die BRD geflohen war, gelang Kubat
Hamasediq Abdullah erst viel später die Flucht. Auf seinem Weg durch
die Türkei wurde er erneut gefoltert und mußte
dann seine beiden Töchter zurücklassen. Er erreichte – schwer
traumatisiert – die BRD im April 1998. Sein Asylantrag wurde – im Gegensatz
zu denen seiner Frau und seiner Söhne – abgelehnt.
Die Familie wohnt in Dessau und erlebt
Terror durch die Nachbarschaft. Die Wohnungstür wird beschmiert, die
Fahrräder werden zerstört, Drohungen werden ausgestoßen.
Am Nachmittag des 1. März 99 verläßt
Kubat H. A. die Wohnung, wird nachmittags noch von einem Bekannten gesehen
– dann verliert sich seine Spur.
Als seine Frau am nächsten Morgen
zur Polizei geht, wird ihr mitgeteilt, daß sie bei einer möglichen
Suchaktion die Kosten selber tragen müsse. Zudem wird die Suche abgelehnt
mit der Begründung, daß ihr Mann wahrscheinlich "wie viele abgelehnte
Asylbewerber untergetaucht oder in ein anderes Land weitergereist sei".
Drei Tage nach seinem Verschwinden erhält
die Familie einen Drohbrief mit folgendem Wortlaut: "He, Ihr Kanaken, macht
daß Ihr hier raus kommt, denn Ihr werdet Eures Lebens nicht mehr
sicher sein, schert euch dahin, wo Ihr her kommt. Ansonsten setz ich Euch
eine Bombe in die Bude. Also paßt auf."
Dessen ungeachtet schließt die
Polizei den Fall ab und entscheidet, daß Kubat Hamasediq Abdullah
sich selbst getötet hat.
Antirassistische Initiative Berlin
18. April 99
Im bayerischen Schirnding an der deutsch-tschechischen Grenze erleidet
ein bulgarischer Flüchtling durch einen Diensthund des BGS eine Bißverletzung
am Gesäß.
BT-Drucksache 14/1850
20. April 99
Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim "Freiberger Hof" in Freiberg
in Sachsen. Um 0.30 Uhr wird das Feuer entdeckt, das von den BewohnerInnen
und der Feuerwehr schnell gelöscht werden kann. Drei iranische Flüchtlinge
und die Heimleiterin werden mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus gebracht.
Die übrigen 69 HeimbewohnerInnen, meist Flüchtlinge aus Jugoslawien
und Albanien, kommen mit dem Schrecken davon.
Obwohl vor einem Jahr schon einmal ein
Anschlag – unter anderem von Rechtsradikalen – verübt worden ist,
obwohl schon Unterschriften in der Nachbarschaft gegen die Flüchtlinge
gesammelt wurden, obwohl der NPD-Kreisverband
70 Mitglieder zählt und trotz des Datums des Brandes (Hitlers
Geburtstag) ermittelt die Polizei auch gegen die HeimbewohnerInnen.
orb "Abendjournal" 20.4.99;
taz 21.4.99; FR 21.4.99; jW 22.4.99
20. April 99
Eine Chartermaschine mit 35 Flüchtlingen, ca. 60 BGS-Beamten in
Zivil und einem deutschen Arzt startet um 20 Uhr am Flughafen Düsseldorf
in Richtung Angola. Die Gruppe der Gefangenen besteht aus 32 angolanischen
Flüchtlingen, darunter zwei oder drei Frauen und ein 12-jähriges
Kind. Zusätzlich werden zwei Nigerianer und ein Zairer abgeschoben.
Die Flüchtlinge waren Tage vorher
aus mehreren Bundesländern und aus den verschiedenen Abschiebegefängnissen
geholt und in einer BGS-Kaserne auf dem Flughafen-Gelände gesammelt
worden. Der Weg vom Transportwagen ins Flugzeug ist eng gesichert von einem
Großaufgebot von BGS-Beamten und deren Hunden. Die Flüchtlinge
leisten Widerstand oder schreien laut. Sie haben Todesangst. Einige bekommen
daraufhin – zusätzlich zu Plastikband-Handfesseln – die Beine mit
Klebeband verbunden, so daß sie nur hüpfen können. Einigen
wird Klebeband über den Mund geklebt; anderen werden Helme angelegt.
Die Gefangenen werden von den Beamten zum Teil mit Gummiknüppeln geschlagen,
gestoßen, zu Boden gedrückt und getreten. Viele erleiden Verletzungen.
Sie weigern sich jedoch, sich von dem mitreisenden Arzt behandeln zu lassen,
weil sie auch ihn als Täter sehen. Auch während des Fluges schreien
die Menschen weiter. Eine Frau ist psychisch zusammengebrochen und weint
stundenlang.
Den Flüchtlingen – es sind poltisch
aktive Oppositionelle oder Verfolgte der angolanischen Regierung – werden
Flaggensymbole der Regierungspartei MPLA (Movimento Popular para Libertação
de Angola) auf die Brust geklebt. Als sie nachfragen, wird ihnen gesagt,
daß es nur zu ihrer "Sicherheit" sei. Während des gesamten Fluges
mit Zwischenstop in Malta bleiben die Menschen gefesselt. Erst kurz vor
der Landung in Luanda, morgens um 6.45 Uhr, werden den Flüchtlingen
die Fesselungen durchgeschnitten.
Die Nigerianer und der Zairer dürfen
in Luanda nicht aussteigen, sie bleiben im Flugzeug, das 30 Minuten später
wieder startet. Die angolanischen Flüchtlinge werden von den BGS-Beamten
in einen großen Raum im Flughafengebäude geführt. Der deutsche
Botschafter mit vier Botschaftsangestellten und Angehörige der DEFA
(Direçcão da Emigraçao e Fronteiras de Angola), einer
Abteilung der angolanischen Staatssicherheit für Emigration und Grenzkontrolle,
bilden das "Empfangskomitee". Die Deutschen überreichen ein Geschenk
an die DEFA-Angehörigen und tauschen Freundlichkeiten aus. Ein junger
Abgeschobener, der als Minderjähriger nach Deutschland geflohen war,
fragt den Botschafter auf deutsch, ob er für die Sicherheit der Gefangenen
garantieren könne. Er wird unwirsch von DEFA-Angehörigen zurechtgewiesen.
Die Flüchtlinge werden in einen
anderen Raum gebracht und sehen sich jetzt Angehörigen der DNIC (Direçcão
Nacional para Investigacão Criminal), der politischen Polizei, gegenüber.
Sie werden alle registriert, einzeln fotografiert und schließlich
gezwungen, ein DNIC-Formular zu unterschreiben, ohne es lesen zu können.
Die DNIC-Angehörigen sind in Besitz von Partei-Mitgliedskarten, die
einige Flüchtlinge bei ihrem Asylantrag in Deutschland als Beweis
für ihre oppositionelle Tätigkeit abgegeben hatten. Anhand dieser
Karten werden politisch auffällige Gefangene aussortiert.
Es wird beobachtet, daß mindestens
folgende Personen von der großen Gruppe getrennt werden:
Frau A., eine Aktivistin des militärischen Armes der FLEC-FAC
(Frente para Libertação do Exclave de Cabinda), die sich
für die Unabhängigkeit der angolanischen Exklave Cabinda engagiert;
Herr B., ein Mitglied der MAKO (Movimento para Auto-Determinação
de Bakongo), der sich für das Selbstbestimmungsrecht des Bakongo-Volkes
einsetzt;
Dinga C., Mitglied der UNITA (União Nacional para Independencia
Total de Angola), dem Hauptkriegsgegner der Regierungspartei.
Noch auf dem Flughafengelände wird
der 33 Jahre alte Dinga C. zehn Stunden lang von unterschiedlichen Beamten-Gruppen
unter Bedrohungen und Einschüchterungen verhört. Er soll politische
Freunde und Bekannte aus Deutschland nennen. Um ca. 17.30 erfolgt sein
Transport in einem verdunkelten Wagen in das Staatssicherheitsgefängnis
von Luanda in der Nähe der Zitadelle. Auch in der folgenden Zeit wird
Dinga C. mehrmals verhört und mit dem Tode bedroht. Nach vier Wochen
erfolgt seine Verlegung in das berüchtigte "Comarca de Luanda", einem
DNIC-Gefängnis in der Nähe des Großmarktes "Roque Santeiro".
Hier beginnt für ihn eine unbeschreibliche Tortur. Er wird jetzt fast
täglich zu Verhören abgeholt, bei denen geprügelt und systematisch
mißhandelt wird. Er wird täglich mit dem Tode bedroht.
Zu diesem Zeitpunkt glauben seine Familie
in Angola und seine Freunde in Deutschland, daß er nicht mehr lebt,
weil inzwischen mehrere Wochen seit der Abschiebung vergangen sind und
die angolanischen Behörden der Familie gegenüber bestreiten,
daß er überhaupt in Angola angekommen ist. Trotzdem suchen sie
weiter und erfahren über eine Putzfrau des Gefängnisses, daß
er noch am Leben ist. Mit sehr viel Geld gelingt es der Familie nun, acht
Wochen nach der Abschiebung, ihn freizukaufen.
Als nach eineinhalb Wochen vier DENIC-Beamte
ihn Zuhause aufsuchen und ihn wieder verhören, taucht er ab und hält
sich ein Jahr lang in Angola versteckt. Als er erfährt, daß
er per Haftbefehl gesucht wird und immer häufiger Staatsangestellte
seine Angehörigen belästigen, flieht er im Oktober 2000 außer
Landes.
Noch im Januar 2001 hat Dinga C. deutliche
Narben von den Plastik-Fesseln an seinen Handgelenken und eine Narbe an
der rechten Schläfe von einer Platzwunde, die entstand, als BGS-Beamte
ihn mit Wucht auf den Asphalt des Düsseldorfer Flugfeldes stießen.
Obwohl die Gefangenen während der
Abschiebung ihre Namen und Adressen ausgetauscht haben, hat Dinga C. während
der nächsten eineinhalb Jahre nur zwei von ihnen wiedergesehen. Einer
von ihnen, Matima D., ist infolge der erlittenen Traumatisierungen während
der Abschiebung aus Deutschland heute psychisch schwer krank. Der andere
Flüchtling erzählte ihm, daß am Tag nach der Abschiebung
alle Abgeschobenen in einen Bus einsteigen mußten und ihnen gesagt
wurde, daß sie in ein sogenanntes Lager zur sozialen Integration
gefahren würden. Die Existenz derartiger Lager ist allerdings niemandem
in Angola bekannt.
Die FLEC-FAC-Angehörigen, Makiese
E. und Frau A., sind "verschwunden". Mindestens noch folgende Personen
gelten ebenfalls als "verschwunden": Teka F., Paulo G. und Arlindo H.
Antirassistische Initiative Berlin;
I.A.A.D.H.
21. April 99
Ein kurdisches Ehepaar, dessen fünf Kinder sowie drei weitere
Familienangehörige, die alle im baden-württembergischen Magstadt
leben, sollen abgeschoben werden. Als die Polizei das Zimmer betritt, springt
der 29 Jahre alte Familienvater aus dem Fenster und bricht sich bei dem
Fall aus dem ersten Stock beide Fersenbeine. Seine Frau erleidet einen
Nervenzusammenbruch und muß ebenfalls ärztlich versorgt werden.
Die Abschiebung wird vorerst ausgesetzt.
Die Polizei-Aktion geschah für
die Familie völlig überraschend, weil sie vor kurzem eine Aufenthaltsgestattung
bekam, die bis zum 23. August datiert ist. Zudem ist eine Klage auf Aufenthaltsgenehmigung
vor dem Verwaltungsgericht noch nicht entschieden, die für den staatenlosen
Familienvater mit über zehnjährigem Aufenthalt in der BRD gute
Aussicht auf Erfolg hat.
StN 22.4.99;
Gäubote 22.4.99
22. April 99
Ein 25 Jahre alter Flüchtling aus Indien wird am Busbahnhof der
brandenburgischen Stadt Spremberg von einem Deutschen angepöbelt und
mit dem Messer angegriffen. Da der Inder sich mit einer Eisenstange wehren
kann, wird er nur leicht verletzt.
Opferperspektive
23. April 99
Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis. Ein 31-jähriger Asylbewerber
wird von einem Deutschen zusammengeschlagen. Dieser rächt sich, indem
er 10 Tage später den Täter, dessen Bekannten und einen Unbeteiligten
in einer Gaststätte niederschießt.
FR 3.5.99
23. April 99
Moussa Moussaoui, politisch Verfolgter
und abgelehnter Asylbewerber, soll im zweiten Versuch über Frankfurt
am Main nach Algerien abgeschoben werden. In dem Warteraum des Flughafen
beginnt er dann, seine sämtlichen Kleider zu zerreißen. Als
die Polizisten ihn abholen wollen, finden sie ihn splitternackt vor und
brechen die Abschiebung ab, denn auch das Gepäck vom Herrn Moussaoui
ist schon eingecheckt.
Auf dem Weg in die Abschiebehaftanstalt
Offenburg werden im Polizeiwagen sämtliche Fenster geöffnet.
Es ist morgens um halb acht Uhr, die Hände sind dem Gefangenen auf
dem Rücken zusammengebunden, er ist immer noch nackt – eine Decke
bekommt er nicht. Er wird von dem männlichen Beamten ununterbrochen
beschimpft.
In Offenburg wird die "moralische Strafe"
(seine Worte) für ihn dann weiter fortgesetzt: er muß – immer
noch unbekleidet und unbedeckt ca. 100 Meter zum Polizeirevier auf der
sehr belebten Straße gehen und kommt dann in die Wache, wo sich auch
viele Menschen befinden.
(siehe auch: 1. Oktober 99)
FRat Bayern, Infodienst 03 juli/august 04
25. April 99
Mit einer Benzinlunte und im Treppenhaus ausgegossenem Benzin versuchen
Unbekannte, das Flüchtlingsheim in Fulda in Brand zu setzen. Das Feuer
der Lunte erlischt vor dem Erreichen des Hauses.
FR 26.4.99
30. April 99
Aus einem Auto heraus werden Brandsätze in das Flüchtlingsheim
in Zerbst in Sachsen-Anhalt geworfen. Diese entzünden sich jedoch
nicht, so daß die BewohnerInnen mit dem Schrecken davonkommen.
FR 3.5.99
April 99
Brand im Flüchtlingsheim von Gielow in Mecklenburg-Vorpommern.
15 BewohnerInnen kommen unverletzt und mit dem Schrecken davon.
IRR European Race Bulletin Nr. 31, S. 19 (BeZ 23.4.99)
2. Mai 99
Schorndorf in Baden-Württemberg. Der Dachstock eines vorwiegend
mit AussiedlerInnen und Flüchtlingen bewohnten Hauses brennt morgens
um 4 Uhr lichterloh. In Panik springen einige BewohnerInnen aus den Fenstern
auf das Dach des Nachbarhauses und erleiden dabei Knochenbrüche, andere
müssen mit Rauchvergiftungen oder Brandverletzungen ins Krankenhaus.
Insgesamt werden 16 Erwachsene und sieben Kinder zum Teil schwer verletzt.
ARD "tagesthemen" 2.5.99;
StN 2.5.99; Die Presse 2.5.99
3. Mai 99
Polizeibeamte des Polizeireviers Schwäbisch Gmünd und des
Polizeipostens Böblingen erscheinen morgens um 7 Uhr an der Wohnung
der kurdischen Familie Enen in der Böblinger Remsstraße, um
die Abschiebung zu vollstrecken.
In Panik springt die 39 Jahre alte Bedriye
Enen aus dem Fenster des Badezimmers der im ersten Stock gelegenen Unterkunft
3,50 Meter in die Tiefe und flieht.
Ihr Ehemann Nuredin Enen wird zusammen
mit den sechs Kindern – das jüngste ist 7 Monate alt – von der Polizei
zum Stuttgarter Flughafen transportiert. Um 11.55 Uhr erhebt sich die Maschine
der Turkish Airlines in Richtung Istanbul.
Als Angehörige später in die
Wohnung der Familie gehen, stellen sie fest, daß die Badezimmertür
eingetreten ist.
Bedriye Enen wird einige Tage später
in die Stauferklinik in Mutlangen eingeliefert. Sobald sie trotz ihrer
Verletzungen "transportfähig" ist, wird auch sie abgeschoben werden,
so ein Sprecher der Polizei.
AK Asyl Ba-Wü 3.5.99;
Rems-Zeitung 4.5.99; Gmünder Tagespost 4.5.99;
Gmünder Tagespost 5.5.99; Gmünder Tagespost 6.5.99;
Gmünder Tagespost 8.5.99
3. Mai 99
Potsdam in Brandenburg. In der innerstädtischen Fußgängerzone
wird ein sudanesischer Flüchtling von einem Deutschen rassistisch
beschimpft und gestoßen. Ein nicht im Dienst befindlicher Polizeibeamter
schreitet ein.
Der Flüchtling war bereits am 14.
November 98 von einem Deutschen aus rassistischen Gründen angegriffen
worden. (siehe dort)
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 65;
ALB (PPN)
7. Mai 99
Auf dem Weg zum Bahnhof wird ein 17-jähriger tunesischer Flüchtling
in Leipzig von einer Gruppe jugendlicher Deutscher überfallen und
mit Messerstichen schwer verletzt. Die Täter schreien dabei "Ausländer
raus!"
Gegen vier mutmaßliche Hauptbeteiligte
wird Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen.
taz 8.5.99; FR 26.5.99
8. Mai 99
Hennigsdorf an der Oberhavel. Ein deutscher PKW-Fahrer hält neben
einem auf dem Fahrrad fahrenden iranischen Flüchtling und sagt ihm,
daß dieser seine Freundin in Ruhe lassen solle. Nachdem der Angesprochene
sagt, daß er die Frau gar nicht kenne, spuckt ihn der Deutsche an
und versucht, ihn mit dem Wagen zu überfahren. Der 32-jährige
Iraner rettet sich mit einem Sprung vom Fahrrad.
Opferperspektive (Berlin-online 9.5.99);
MAZ 10.5.99; Konkret 10/00, S. 17
10. Mai 99
Der 26 Jahre alte kurdische Flüchtling und Wehrdienstverweigerer
Galip Aslan wird morgens um 7.30 Uhr von Polizeibeamten aus seiner Wohnung
geholt. Er soll in die Türkei abgeschoben werden, nachdem sein Asylantrag
zum wiederholten Male abgelehnt wurde. Auch daß seine Freundin im
siebten Monat schwanger ist, hat keinen Einfluß auf die Entscheidung
des Regierungspräsidiums.
Auf dem Flughafen Stuttgart weigert
Galip Aslan sich, die Gangway zu der Maschine der Turkish Airlines hinaufzugehen.
Fünf BGS-Beamte fesseln ihn daraufhin und schleppen ihn im Polizeigriff
die Gangway hinauf. Dabei stößt ein Beamter mit voller Wucht
sein Knie ins Gesicht des Kurden.
Galip Aslan blutet daraufhin so stark,
daß sich der Pilot weigert, den Verletzten mitzunehmen. Die Abschiebung
wird abgebrochen.
Nach einem Tag auf der Intensivstation
in der Paracelsus-Klinik in Ostfildern wird Galip Aslan auf eine normale
Station verlegt. Er nutzt die Gelegenheit zur Flucht bevor die Behandlung
abgeschlossen ist. "Die Nase ist jetzt krumm, aber das ist besser als in
der Türkei zu sein," sagt er später.
Im Januar 2003 lebt er immer noch ohne
gültige Aufenthaltspapiere und muß täglich mit Festnahme
und Abschiebung rechnen.
Galip Aslan war bereits im Jahre 1996
aus der BRD in die Türkei abgeschoben worden, wo er noch auf dem Flughafen
in Haft kam und vier Monate lang mißhandelt worden war. (siehe auch:
Im Jahre 1996)
StN 26.5.99; FR 3.9.99; jW 3.9.99
10. Mai 99
Würzburg in Bayern. Der 30 Jahre alte Alabamou Mamah aus Togo
springt von der 'Brücke der Deutschen Einheit' in den Main und ertrinkt.
Dies geschieht drei Tage, nachdem ihm
sein Anwalt die Gerichtsentscheidung über die endgültige Ablehnung
seines Asylantrages mitgeteilt hat. Vier Jahre hatte er um seine Anerkennung
als politischer Flüchtling gekämpft – vergeblich.
Anfang der 90er Jahre war die Hoffnung
auf einen politischen Wandel in der ehemaligen deutschen Kolonie Togo groß.
Alabamou Mamah kehrte aus Schweden, wo er Informatik studiert hatte, zurück
und engagierte sich sofort in der Union des Forces de Changement (UFC),
der Vereinigung der Kräfte für einen Wandel. Doch die Hoffnung
auf Demokratisierung hielt nicht lange, und UFC- Mitglieder wurden von
der Einheitspartei RPT, der Armee und der Polizei bedroht und verfolgt.
Am 6. Mai 92 wurde Alabamou Mamah verhaftet, für zweieinhalb Jahre
im Gefängnis Landja in Kara inhaftiert, misshandelt und gefoltert.
Sein Haus wurde währenddessen teilweise zerstört und sein Eigentum
beschlagnahmt.
Im Dezember 94 wurde er mit der Auflage
entlassen, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Wegen
ständig drohender erneuter Verhaftung riet ihm ein Rechtsanwalt der
UFC zum Untertauchen. Mitte März 95 floh er über Benin und Moskau
nach Düsseldorf und beantragte in der BRD Asyl. Alabamou Mamah war
einer der 500.000 Bewohner Togos, die das Land seit dem Militärputsch
1963 verließen, und einer der wenigen Tausend, die es schafften,
nach Europa zu gelangen.
Nach sieben Monaten in einer sogenannten
Erstaufnahme-Einrichtung in Würzburg, wo er sofort wieder politisch
aktiv wurde, um auch im Exil für Veränderungen in Togo zu kämpfen,
wurde er nach Amberg umverteilt, wo er isoliert und in der politischen
Arbeit eingeschränkt war. Im November 95 teilte ihm das Bundesamt
für die Anerkennung von Flüchtlingen mit, daß er nicht
Asyl, aber Abschiebeschutz – auch "kleines Asyl" genannt – erhalte. Damit
hätte er eine Aufenthaltsbefugnis, einen Flüchtlingspaß
und eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erhalten müssen und
wäre nicht mehr der Residenzpflicht unterworfen.
Doch einen Monat später bekam Alabamou
Mamah die Mitteilung, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten
Klage gegen die Gewährung des kleinen Asyls eingereicht hatte, der
vom Verwaltungsgericht Regensburg stattgegeben wurde. Der Widerspruch seines
Anwalts wurde im Sommer vom Verwaltungsgerichtshof in München abschlägig
beschieden. Jetzt blieb ihm nur noch die Möglichkeit, seine exilpolitischen
Aktivitäten nachzuweisen und einen Asylfolgeantrag zu stellen. der
ebenso abgelehnt wurde wie ein zweiter Folgeantrag vom April 1998.
In seinem Abschiedsbrief schreibt Alabamou
Mamah: "Sag meinem Richter in Regensburg, daß ich vor ihm gehe. Ihm
soll bewußt sein, daß die Welt niemandem gehört..." Sechs
Tage nach der Selbsttötung wird sein Leichnam in Margetshöchheim
aus dem Main geborgen.
Volksblatt, 25.5.99;
Ökumenisches Kirchennetzwerk Bayern;
IMEDANA 26.10.00;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
11. Mai 99
Durch einen Eilantrag seines Anwalts und dadurch, daß der Flugkapitän
den Start der Turkish-Airlines-Maschine auf dem Stuttgarter Flughafen abbricht,
wird die Abschiebung des
30-jährigen staatenlosen Kurden Mehmet Korkmaz in buchstäblich
letzter Sekunde verhindert.
Schon an Bord der Maschine wurde Herrn
K. der Mund zugehalten. Er wurde mit auf dem Rücken gefesselten Händen
durch das Knie eines BGS-Beamten in den Sitz gedrückt. Einige Passagiere
protestierten gegen diese brutalen Maßnahmen.
Nachdem Mehmet Korkmaz dann aus dem
Flugzeug herausgebracht wird, beginnt die Tortur erneut und schlimmer.
Er wird mit auf dem Rücken gefesselten Händen bäuchlings
in den Polizeibus geworfen. Vier BGS-Beamte setzen und knien sich auf seinen
Rücken, beschimpfen ihn, ziehen an den Haaren, schlagen und treten
ihn in Nacken, Schulter und auf die Beine. Mehmet Korkmaz bekommt kaum
noch Luft.
In einer Karlsruher Klinik werden mehr
als 20 Blutergüsse gezählt, die Herr Korkmaz sich laut BGS selbst
zugefügt haben soll. Trotzdem werden drei Beamte vom Dienst bei Rückführungen
suspendiert.
Noch vor Abschluß der Ermittlungen
gegen die Beamten wird Herr Korkmaz, der Hauptbelastungszeuge und Nebenkläger
ist, am 31. August in seiner Gaggenauer Sammelunterkunft abgeholt und nach
Istanbul abgeschoben. Er war wegen Militärdienst-Verweigerung aus
der Türkei ausgebürgert worden.
FR 21.5.99; IPPNW 1.6.99;
FR 3.9.99; jW 3.9.99; ND 3.9.99; taz 4.9.99
11. Mai 99
Rheinland-Pfalz. In Nenningmühle bei Reitzenhain kollidiert ein
Auto mit "unerlaubt" eingereisten Flüchtlingen mit einer Eisenbahn.
Vier Menschen aus Sri Lanka erleiden leichte Verletzungen.
BT-Drucksache 14/1850
12. Mai 99
Der 25 Jahre alte Ferzent Ucar, kurdischer Flüchtling und abgelehnter
Asylbewerber, wird in Krefeld von der Polizei zwecks Abschiebung festgenommen.
Als er in Polizeihaft einen epileptischen Anfall bekommt, der ihn zu Boden
zwingt, boxt ein Polizeibeamter ihm mit der Faust auf die Nase und gibt
ihm anschließend eine Ohrfeige. Ferzent Ucar blutet stark, denn sein
Nasenbein ist gebrochen. Ein anderer Polizist zieht seine Arme nach hinten,
wobei seine Hände gefesselt werden. Immer noch im Anfall werden Herrn
Ucar dann auch noch die Arme und Füße mit Fußfesseln und
Handschellen fixiert.
Diese Fesseln werden bei der Übergabe
an BGS-Beamte in Plastikbänder ausgewechselt. In gefesseltem Zustand
wird der Gefangene am Flughafen Düsseldorf in eine Maschine der rumänischen
Fluggesellschaft TAROM gebracht. Auch hier wird er noch geschlagen und
mit Elektroschocks an den Beinen und am Hals verletzt. Die Fußfesseln
werden während des gesamten Fluges über Rumänien bis zum
Istanbuler Atatürk-Flughafen nicht gelöst.
IHD 17.5.99; AK Asyl Nordrhein-Westfalen 26.5.99;
ZDF "Kennzeichen D" 9.8.99; AG3F 8.6.01
13. Mai 99
Pfingstmarkt in der Hansestadt Rostock. Nach einer zunächst verbalen
und später tätlichen Auseinandersetzung zwischen ca. 15 Deutschen
und sieben armenischen Asylbewerbern müssen sich drei Deutsche im
Krankenhaus stationär behandeln lassen.
BeZ 13.5.99; BeZ 14.5.99; taz 15.5.99
14. Mai 99
Im baden-württembergischen Kehl an der deutsch-französischen
Grenze wird ein Flüchtling aus der Türkei nach seinem Grenzübergang
in die BRD mit Schmerzen im Brust- und Bauchbereich aufgegriffen.
BT-Drucksache 14/1850
14. Mai 99
Der 39-jährige N. N. aus Bangladesch begeht in Abschiebehaft in
der JVA Mannheim einen Selbsttötungsversuch und kommt daraufhin in
die psychiatrische Abteilung des Justizvollzugskrankenhauses Hohenasperg.
Herr N. hatte sich aufgrund unhygienischer
Bedingungen in seiner Heimunterkunft in Kehl "einige unheilbare" Krankheiten
zugezogen. Er ist auch psychiatrisch unheilbar erkrankt.
Das Heim wurde nach einer Überprüfung
im Juli 96 geschlossen. Herr N. soll abgeschoben werden.
Antirassistische Initiative Berlin
15. Mai 99
Im bayerischen Schirnding an der deutsch-tschechischen Grenze erleidet
ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme Bißverletzungen
am rechten Oberarm und am linken Knie durch einen Diensthund des BGS.
BT-Drucksache 14/1850
17. Mai 99
Mit einem Knüppel schlagen Unbekannte im brandenburgischen Ludwigsfelde
auf einen 24-jährigen Flüchtling ein. Er versucht zu fliehen,
stürzt und verletzt sich an der rechten Hand.
Opferperspektive (BeZ 19.5.99)
18. Mai 99
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Am 11. Tag seines Hungerstreiks
aus Protest gegen seine geplante Abschiebung wird der angolanische Flüchtling
Antonio Patricio-Ngonga von einem Beamten aufgefordert, unverzüglich
vom Doppelstockbett zu steigen und mitzukommen. Als der Gefangene der Aufforderung
wegen seiner Kreislaufstörungen und starken Magenschmerzen nicht gleich
nachkommt und um etwas Geduld bittet, beschimpft ihn der Beamte und zerrt
ihn mit Gewalt herunter, so daß Antonio P.-Ngonga zu Boden stürzt.
Dann schlagen zwei Beamte mit Fäusten auf ihn ein, während ein
Dritter ihn festhält.
Bei dem Sturz fällt der Angolaner
auf sein linkes Bein, das er sich schon einmal beim Sprung aus dem 3. Stock
der ZAA-Berlin schwer verletzt hatte. (siehe auch:Herbst 97)
Am 31. Mai, nach 25 Tagen Hungerstreik,
wird Antonio P.-Ngonga ins Krankenhaus gebracht und aus medizinischen Gründen
aus der Abschiebehaft entlassen.
Seine Abschiebung ist für den 4.
Juni geplant und Herr Ngonga taucht unter.
Antirassistische Initiative Berlin;
FR 27.5.99
19. Mai 99
Niedersachsen. Etwa zehn schwarz maskierte, mit Baseballschlägern,
Latten und einem Revolver bewaffnete Deutsche überfallen abends um
23 Uhr ein Zweifamilienhaus in Kutenholz-Aspe bei Stade, in dessen Obergeschoß
Flüchtlinge aus Sierra Leone untergebracht sind.
Sie dringen in die erste Etage vor,
zertrümmern Fenster und Einrichtungsgegenstände, werfen Stühle
und einen Heizkörper aus dem Fenster – und sie brüllen dabei
"Nigger raus". In ihrer Angst retten sich vier Männer aus Sierra Leone
durch Sprünge aus den Fenstern und verletzen sich leicht.
Eine deutsche Mieterin, die sich den
Tätern in den Weg stellen will, wird mit der Pistole bedroht. Auf
dem Rückweg versperrt ein Mann ihnen den Weg. Auch er wird mit der
Pistole bedroht. Dann flüchten die Täter mit drei Autos.
Schon in der vergangenen Woche hatten
Unbekannte rassistische Parolen und Hakenkreuze an das Heim gesprüht
und Fensterscheiben zerstört.
Die Polizei nimmt am 20. Mai drei Skins
im Alter von
19 bis 22 Jahren als Tatverdächtige fest.
Am 30. Mai 2000 wird ein Täter
zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, während die übrigen
vier mit Bewährungsstrafen davonkommen.
Dem 24-jährigen Lars H. werden
am 18. Dezember 2001 in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Stade
zwei Monate seiner Haftstrafe erlassen, weil er "Besserung gelobt" habe
und das Gericht seinen "Willen zur Umkehr" belohnen will.
Der 19 Jahre alte Mittäter Marcus
M. erhält wegen zwei weiterer gewalttätiger Angriff auf AusländerInnen
im Februar 2002 vom Jugendschöffengericht Stade ein drittes Mal eine
Haftstrafe auf Bewährung.
BeZ 21.5.99; jW 21.5.99;
FR 21.5.99; taz 21.5.99; FP 21.5.99;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63/1999;
FRat NieSa Heft 69/70, Aug.-Sept. 2000;
JWB 2.1.02; ND 19.2.02
20. Mai 99
Die 51-jährige schwer herzkranke Romni Munevera Redizic, die seit
mehr als fünf Jahren mit ihrer Familie in Berlin lebt, wird in der
Ausländerbehörde von Zivilfahndern festgenommen und in die Moabiter
Abschiebehaft in der Kruppstraße gebracht. Auch ihrem Sohn und ihrer
achtjährigen Enkelin droht die Abschiebung nach Bosnien.
BeZ 22.5.99
20. Mai 99
Abschiebehaft in der JVA Mannheim in Baden-Württemberg. Der 30-jährige
sudanesische Flüchtling Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb wird nach einem
Haftprüfungstermin zurück in seine Zelle gebracht. Hier randaliert
er, verletzt sich an der Stirn und versucht, sich "mit einer in Streifen
zerrissenen Decke zu strangulieren". (siehe auch: 28. Mai)
BeZ 24.6.99;
FRat NieSa Heft 63 Mai 1999;
BMI – Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages
22. Mai 99
Eine Person russischer Nationalität wird nach ihrem "unerlaubten"
Grenzübertritt im rheinland-pfälzischen Hundsbach durch Bisse
von Diensthunden des BGS am Fuß und an der Schulter verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
23. Mai 99
In der bayerischen Stadt Selb, nahe der deutsch-tschechischen Grenze,
wird ein Flüchtling aus Moldawien bei seiner Festnahme durch den BGS
von einem Diensthund verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
25. Mai 99
Brandenburg an der Havel. Drei Deutsche dringen in der Nacht in eine
Wohnung ein, finden dort einen zu Besuch weilenden Vietnamesen und traktieren
diesen mit einer Eisenstange, einem Holzknüppel und einem Messer.
Der 28 Jahre alte vietnamesische Asylbewerber muß seine Prellungen
und Gesichtsverletzungen im Krankenhaus behandeln lassen.
Zwei der drei Tatverdächtigen werden
nach vorübergehender Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt.
MAZ 27.5.99; BeZ 27.5.99;
FR 28.5.99; BeZ 28.5.99; ALB (dpa);
Konkret 10/00, S. 17
28. Mai 99
Der 30 Jahre alte Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb soll aus der Abschiebehaft
in der JVA Mannheim vom Flughafen Frankfurt am Main über Ägypten
in den Sudan abgeschoben werden. Ageeb hat panische Angst vor der Rückkehr
in den Sudan.
Auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt
schlägt er – an Händen und Füßen gefesselt – verzweifelt
seinen Kopf gegen die Fensterscheibe des Fahrzeuges. Deshalb stülpen
ihm die Beamten einen Motorradhelm über den Kopf.
Im BGS-Trakt des Flughafens wird dann
mit massiver Fesselung versucht, den Widerstand von Aamir Ageeb zu brechen.
Um ca. 11 Uhr werden ihm Plastikfesseln an Händen und Füßen
angelegt, die anschließend mit einem zusätzlichen Plastikband
rücklings miteinander verbunden werden, während sich der Gefangene
in Bauchlage befand (Schaukelfesselung). In einer Einzelzelle und auf einer
Matte liegend muß Aamir Ageeb diese Fesselung 75 Minuten aushalten.
Als auch nach dieser Schikane sein Widerstand nicht gebrochen ist, erfolgt
um circa 13 Uhr die endgültige Fesselung (siehe später), und
ihm wird wieder ein Integralhelm aufgesetzt.
Um ca. 14 Uhr wird er von den BGS-Beamten
in den Airbus A 300-600 "Rosenheim" zum Flug LH 588 getragen. Er wird dann
auf den Mittelsitz einer Dreierreihe im Flugzeug angeschnallt, "wobei aus
Sicherheitsgründen weder die Fesselung noch der Integralhelm abgenommen"
werden. Beim Start der Maschine um 15.07 Uhr versucht sich Ageeb trotz
der Fesselung aus dem Sitz zu stemmen und schreit: "Ich kriege keine Luft!"
Daraufhin stemmen ihn alle drei Beamte in den Sitz, drücken seinen
Oberkörper nach vorne auf die Knie und zusätzlich seinen Kopf
nach unten. Weil der Gefesselte weiter jammert, legen sie Kissen um seinen
Kopf – bis er ohnmächtig wird. Als die BGS-Beamten Ageeb um 15.27
Uhr dann wieder in die aufrechte Position bringen, ist er erstickt.
Die Lufthansa-Maschine landet daraufhin
außerplanmäßig in München. Bei der ersten Untersuchung
Amir Ageebs stellt ein Mediziner "Überdehnungsnarben" an den Oberschenkeln
und sechs gebrochene Rippen fest. Zahlreiche Ein- und Unterblutungen sind
für ihn ein "gravierendes Indiz für einen Erstickungsmechanismus".
Als Reaktion auf den gewaltsamen Tod
des Flüchtlings Ageeb werden vorerst alle Abschiebungen ausgesetzt.
Ab 25. Juni 99 wird dann allerdings der "Aussetzungserlaß mit sofortiger
Wirkung aufgehoben" – makabererweise mit dem Hinweis: "Bei Rückführungen
ist unbedingt darauf zu achten, daß die freie Atmung des Rückzuführenden
gewährleistet ist". Auf Integralhelme soll in Zukunft bei Abschiebungen
verzichtet werden.
Im Juni 2001 teilt das hessische Innenministerium
dem Bundesinnenministerium mit, daß die Todesursache von Aamir Ageeb
in dem "massiven Niederdrücken" durch die drei BGS-Beamten zu sehen
ist.
Tatsächlich entstand der "Erstickungs-Overkill" (C. Metz) folgendermaßen:
Laut BKA-Fesselungsprotokoll waren ein Motorrad-Integralhelm, elf Plastikfesseln,
vier Klettbänder und ein fünf Meter langes Seil im Einsatz.
Einengung des Brustkorbes durch zirkuläre Fesselung mit einem
Klettband um den Brustkorb.
Einengung des unteren Brustkorbrandes durch zirkuläre Fesselung
unter Einbeziehung der Unterarme, die nach hinten mit vier miteinander
verbundenen Plastikfesseln hinter dem Rücken zusammengezurrt und vor
der Magengrube an den Handgelenken mit zwei Kabelbindern und einem Klettband
zusammengebunden wurden.
Zusätzlich wurden die Hände bei erzwungener Rumpfbeugung
mit erheblicher Hebelwirkung zwischen Oberkörper und Oberschenkel
in die Magengrube gepreßt, so daß bei der rechtsmedizinischen
Rekonstruktion die Atmung je nach Beugewinkel bis auf Null zurückging.
Offensichtlich wurde der Helmkinnbügel so heftig auf die beidseits
je drei erreichbaren obersten Rippen gepreßt, daß diese entlang
des Kinnbügelrandes sechsfach brachen und die obere Brustbeinverbindung
eine "abnorme Beweglichkeit" erhielt.
Dabei schien der Verschlußmechanismus des Helmes gegen die Halsvorderseite
gepreßt worden zu sein, so daß dort sechs geometrische Striemen
entstanden sowie am Halsansatz ein 4 x 5 cm großer Bluterguß.
Zusätzlich war über die Beine und Arme zur Tarnung der Fesselung
eine Decke gebreitet, mit der Gefahr der Visier-Abdichtung beim Herunterdrükken
des Kopfes vom Vordersitz aus.
Zusätzlich wurde nach Aussage der beiden nächstsitzenden
Zeuginnen ein Kissen zur Dämpfung des Schreiens vor Amir Ageebs Gesicht
gehalten. Speichelspuren belegen dies.
Fast alle ZeugInnen hatten Ageebs Schrei und seine Stöhn- und
Röchelgeräusche gehört – nach bzw. während derer die
Beugehaltung beibehalten wurde.
Nach überwiegenden Zeugenaussagen hatten sich die drei BGS-Beamte
trotz ärztlicher Aufforderung geweigert, die Fesseln zu lösen,
um eine effektive Wiederbelebungslage auf dem Bordboden zu ermöglichen.
Bis auf eine einzige Zeugenaussage von einer Stewardeß schien
ein Notfallkoffer mit Atembeutel nicht zur Verfügung gestellt worden
zu sein. Diese Stewardeß hatte die erstbehandelnde Ärztin (Anästhesie-Fachärztin)
begleitet.
Keine der Flugbegleiterinnen berichtet, bei der Wiederbelebung behilflich
gewesen zu sein oder die BGS-Beamten aufgefordert zu haben, Ageeb abzuschnallen.
Selbst die den Notfallkoffer bereitstellende Stewardeß berichtet,
sie sei direkt danach ins Cockpit gegangen.
Die drei BGS-Beamte wurden niemals vom Dienst suspendiert, haben allerdings
seither nicht mehr bei Abschiebungen "mitgewirkt". Nach dreijährigen
Ermittlungen wird am
15. Februar 2002 Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen
sie erhoben. Keine Anklage wird erhoben gegen die vorbereitenden Fessler,
gegen die Ausbilder und Vorgesetzten – auch nicht gegen die die Hilfe bei
der Wiederbelebung durch drei anwesende Ärzte verweigernden Flugbegleiter
und die Lufthansa-Crew.
Am 2. Februar 2004 beginnt der Prozeß
gegen die drei beteiligten BGS-Beamten im Amtsgericht Frankfurt am Main.
Hier wird unter anderem deutlich, daß sowohl der Flugkapitän,
als auch die Crew Aamir Ageeb für einen "Verbrecher und Mörder",
"dreifachen Mörder" oder "Mörder und Vergewaltiger" gehalten
hatten. Welcher BGS-Beamte ihnen diese eindeutig falschen Informationen
gegeben hatte, kann nicht mehr geklärt werden.
Am 22. März, dem elften Verhandlungstag,
verweist der Richter den Prozeß an das Landgericht, weil er zu dem
Schluß gekommen ist, daß als Tatbestand auch Körperverletzung
mit Todesfolge in Frage kommt, die mit Gefängnis nicht unter drei
Jahren bestraft werden müßte.
Am 18. Oktober 2004 werden die drei
BGS-Beamten vom Landgericht Frankfurt wegen Körperverletzung mit Todesfolge
in einem minderschweren Fall zu je neun Monaten Haft auf Bewährung
verurteilt. Das Gericht bleibt damit unter der gesetzlich vorgeschriebenen
Mindeststrafe von einem Jahr und ermöglicht den Angeklagten damit
die ungestörte Fortsetzung ihrer Beamtenlaufbahn. "Die Zukunft der
Angeklagten wäre zerstört worden, während ihre Vorgesetzten
zum Teil weiter aufgestiegen sind", sagte der Vorsitzende Richter Gehrke.
Er nannte erneut Amtsleiter Hansen, der jetzt Präsident des Grenzschutzpräsidiums
Ost ist. Dem Bundesgrenzschutz wirft er schwere Versäumnisse bei der
Ausbildung der für die Abschiebungen eingesetzten Beamten vor. Er
kritisiert heftig die Praxis des BGS, Menschen zusammenzuschnüren.
Unter Anspielung auf US-Folterer im Irak sagte Gehrke: "Abu Ghraib läßt
grüßen."
Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes
auf Körperverletzung im Amt, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro
Asyl gegen vier weitere Beamte wegen der Schaukelfesselung (siehe oben)
anstrengte, stellt die Staatsanwaltschaft des Landgerichtes Frankfurt am
8. Mai 2005 ein.
Schaukelfesselung wird in Teilen der
Welt als Foltermethode benutzt – in anderen Teilen ist sie wegen der Gefährlichkeit
verboten.
Die Staatsanwaltschaft zu dieser Fesselungsmethode
("Hogtie"-Methode): "Eine solche erfüllt die Körperverletzungs-Tatbestände
der §§ 223 ff StGB im Sinne einer körperlichen Mißhandlung
immer dann, wenn sie zu einer nicht nur erheblichen Beeinträchtigung
des körperlichen Wohlbefindens und / oder der körperlichen Unversehrtheit
führt." Sie sieht deshalb bei Amir Ageeb keinen ausreichenden Tatverdacht
hinsichtlich einer Körperverletzung.
Claus Metz – AK Flüchtlinge Frankfurt;
FRat NieSa Heft 63 Mai 1999;
BMI – Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages;
Spiegel 30.7.01; Claus Metz in Asylnachrichten Nr. 113 Dez. 2001;
NRW Hessen-Info Januar 2002;
jW 10.2.04; JWB 11.2.04; FR 16. 2.02; BeZ 16.2.02;
FR 18.2.02; FR 19.2.04; FR 27.2.02;
FR 2.6.03; Spiegel 6.10.03;
FR 5.2.04; ND 23.2.04; ddp 8.3.04;
Aktionsbündis gegen Abschiebungen Rhein-Main 16.3.04;
ap 22.3.04; taz 23.3.04; taz 18.10.04; Yahoo!Nachrichten 18.10.04;
taz 19.10.04; SZ 19.10.04; Prozeßbeobachtungsgruppe;
Pro Asyl 28.7.05
Ende Mai 99
Der 17-jährige Mehmet Polat, kurdischer Flüchtling aus der
Türkei, wird mit Gewalt abgeschoben und nach seiner Ankunft in der
Türkei von der Polizei verhaftet und mißhandelt. (siehe auch:
29. Juli 99)
jW 27.8.99
Mai 99
Müncheberg in Brandenburg. Aus Angst vor der Abschiebung in die
Türkei übergießt sich ein kurdischer Flüchtling mit
Benzin und zündet sich an. Er kommt mit einem Notarztwagen ins Krankenhaus.
Der durch Verfolgung, Folter und Gefängnisaufenthalte
in der Türkei schwer traumatisierte Mann wird anschließend vier
Stunden von der Polizei zu seinem Selbstverbrennungsversuch verhört.
(siehe auch: Im Jahre 2000)
Antirassistische Initiative Berlin
Mai 99
Der 22 Jahre alte Fuat Orak, kurdischer Flüchtling und abgelehnter
Asylbewerber, wird in die Türkei abgeschoben. Nachdem er in seinen
Heimatort Bawurne im Kreis Nusaybin zurückgekehrt ist, wird er von
Soldaten festgenommen. Er wird so schwer gefoltert, daß er in der
Universitätsklinik von Diyarbakir behandelt werden muß. Anschließend
muß er zum Militär, wird hier monatelang "auf das Schlimmste
erniedrigt" und lebt in ständiger Todesangst. Er desertiert zweimal.
Als Soldaten am 12. Februar 2000 sein Haus umstellen, um ihn erneut zum
Militär zurückzubringen, erschießt sich Fuat Orak mit dem
Gewehr seines Vaters.
Özgür politika 22.2.00;
jW 3.3.00; FR 3.3.00; jW 11.3.00; jW 12.3.00;
AZADI informationen Nr. 18 Februar/März 2000;
2. Juni 99
Ein kurdischer Asylbewerber übergießt sich und einige Autos
mit Benzin, hält ein Feuerzeug in der Hand und droht, sich anzuzünden.
Ein Sondereinsatzkommando der Polizei kann ihn von seinem Vorhaben abbringen.
BeZ 5.6.99
5. Juni 99
Lohfelden-Vollmarshausen in Hessen. Abends um 23 Uhr wird Herr C. an
einer Bushaltestelle in der Kasseler Straße von einem Deutschen mit
den Worten "Na, Du Scheiß-Ausländer" beleidigt und dann geschlagen.
Dann greifen sieben weitere Rassisten ein, die Herrn C. festhalten, auf
den Kopf schlagen und, als er am Boden liegt, noch mit Springerstiefeln
auf ihn eintreten. Der Angegriffene erleidet eine Gehirnerschütterung
mit einer kleinen Blutung im Gehirnraum, eine drei Zentimeter lange Rißwunde
an der Augenbraue und eine Prellung des linken Auges. Er muß seine
Verletzungen
14 Tage lang im Krankenhaus behandeln lassen. Das seelische Trauma
dieses Überfalls quält ihn noch Jahre später.
Im April 2001 droht dem inzwischen mit
einer Deutschen verheirateten Mann die Abschiebung in den Kosovo.
indymedia 29.4.01 (Petition an den Hessischen Landtag)
7. Juni 99
Ludwigsfelde im Kreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Auf dem Weg
per Fahrrad in ihre Heimunterkunft werden nacheinander ein 34-jähriger
Flüchtling aus Zaire und ein 50 Jahre alter vietnamesischer Asylbewerber
von vier Skinheads rassistisch beschimpft und dann mit Knüppeln und
einer Eisenstange geschlagen.
BeZ 10.6.99; FR 10.6.99; taz 10.6.99;
MAZ 29.6.99; BeZ 29.6.99; JWB 7.7.99;
ALB (adn, dpa, BK, BM);
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63/1999
7. Juni 99
Stolpe-Süd an der Oberhavel in Brandenburg. Bei einem Brand im
Flüchtlingsheim wird ein Wachmann mit einer Rauchgasvergiftung schwer
verletzt. Die BewohnerInnen können rechtzeitig evakuiert werden.
Eine 37-jährige Vietnamesin wird
unter dem Verdacht der schweren Brandstiftung festgenommen.
BeZ 8.6.99
9. Juni 99
In Rostock auf dem Hauptbahnhof wird ein 19 Jahre alter Flüchtling
aus Ruanda von 10 deutschen Rechtsradikalen angegriffen und als "Nigger"
beschimpft. Er wird von einem der Angreifer mit einem Messer leicht verletzt,
wehrt sich dann auch mit einem Messer und kann den Angreifer durch einen
Stich in dessen Oberschenkel abwehren.
BeZ 11.6.99; FR 11.6.99;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63/1999
9. Juni 99
Um 20 Uhr werden zwei Iraner auf dem Bahnhofsvorplatz von Hennigsdorf
in Brandenburg von drei Deutschen angegriffen und zusammengeschlagen. Während
der 44-jährige Iraner mit dem Verdacht auf innere Verletzungen, Kiefer-
und Jochbeinbruch ins Krankenhaus gebracht wird, kann der
42 Jahre alte Asylbewerber Mohamed C. seine Gesichtsverletzungen ambulant
behandeln lassen.
MAZ 11.6.99; FR 11.6.99; BeZ 11.6.99;
TS 12.6.99; BeZ 12.6.99; Berl Ztg 14.6.99;
Opferperspektive (MAZ 15.6.99); ALB (dpa, ap, BK)
10. Juni 99
Hamburg. Die psychisch kranke kurdische Asylbewerberin Nigar S. und
ihre drei Töchter werden morgens um 6.00 Uhr aus dem Bett geklingelt
und von sechs Polizisten und Mitarbeitern der Ausländerbehörde
zur Abschiebung abgeholt. Ihr werden Hand- und Fußschellen angelegt,
und die Beamten schleppen sie barfuß und im Pyjama zum Polizeiwagen.
Ein Polizist schlägt sie. Im Auto darf sie sich notdürftig anziehen,
die Schuhe bekommt sie erst nachmittags am Flughafen. Drei Tage zuvor hatte
Frau S. bei der Ausländerbehörde eine sechswöchige Duldung
bekommen, weil sie sich aufgrund ihrer schweren Depressionen in Behandlung
befindet und diese – laut Zusage des Leiters der Ausländerbehörde
– solange fortgeführt werden könne, wenn sie auf jegliche Hilfe
zum Lebensunterhalt verzichte.
Trotz einer von ihren behandelnden Fachärzten
attestierten Reiseunfähigkeit wurde sie durch die bei der Innenbehörde
im Dienst stehende Ärztin für "reisefähig" erklärt.
Auf dem Flughafen Fuhlsbüttel versucht
Frau S. noch zweimal, die Waffe eines Polizei-Beamten zu ergreifen, um
sich damit umzubringen. Am Nachmittag wird sie mit ihren Kindern in die
Türkei abgeschoben. Am Flughafen Istanbul werden sie festgehalten
und viele Stunden lang verhört.
FR 14.6.99; Soligruppe;
FRat NieSa Heft 68 Mai 2000
10. Juni 99
Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Der
16-jährige Hardep Singh aus Indien befindet sich am 38. Tag im Hungerstreik.
Er wurde inhaftiert, um seine Abschiebung nach abgelehntem Asylantrag vorzubereiten.
Sein seelischer und körperlicher Zustand wird von einem unabhängigen
Arzt der Allgemeinmedizin mehrmals als kritisch beurteilt. Der Jugendliche
bricht den Hungerstreik ab und wird am 26. Juni aus der Haft entlassen.
BeZ 19.3.99; FRat Berlin 10.6.99;
Andreas Günzler – Rechtsanwalt
11. Juni 99
Cottbus in Brandenburg. Eine Gruppe deutscher Rassisten sammelt sich
an der Straßenbahn-Haltestelle "Gelsenkirchener Allee" im Stadtteil
Sachsendorf. Sie erwarten die Straßenbahn Linie 4, und nachdem sie
grölend eingestiegen sind, beginnen sie die Fahrgäste und insbesondere
elf kenianische Flüchtlinge zu beschimpfen, mit Bierdosen zu bewerfen
und mit Faust- und Fußtritten zu traktieren.
Als ein Fahrgast die Notbremse zieht,
steigen die Schläger aus und werfen Bierdosen in die Bahn. Dabei treffen
sie eine schwangere deutsche Jugendliche in den Bauch, die zur Beobachtung
stationär im Cottbusser Carl-Thiem-Klinikum bleiben muß. Es
werden sieben Flüchtlinge verletzt; drei Männer erleiden Kopfverletzungen,
die stationär behandelt werden müssen.
Die Polizei ermittelt elf Tatverdächtige,
von denen sich am 25. Juni sechs in Untersuchungshaft befinden.
Die Täter werden im Dezember 2000
vom Amtsgericht Cottbus zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei Rassisten
erhalten lediglich Verwarnungen; ein Mann erhält 17 Monate Haft ohne
Bewährung.
taz 12.6.99; MAZ 14.6.99; RA 14.6.99; BeZ 14.6.99;
BeZ 18.6.99; BeZ 19.6.99; MAZ 19.6.99;
ZDF "Kennzeichen D" 23.6.99; BeZ 26.6.99;
MAZ 3.8.99; RA 3.8.99; BeZ 3.8.99; TS 3.8.99;
BeZ 15.11.99; BeZ 16.11.99; jW 16.11.99; FR 23.12.00
12. Juni 99
In Wismar in Mecklenburg-Vorpommern wird ein 24 Jahre alter Asylbewerber
aus der Ukraine von drei Skinheads überfallen, niedergeschlagen und
mit Fußtritten auch gegen den Kopf schwerst verletzt. Er erleidet
viele Knochenbrüche, Schädel- und Hirnverletzungen und ist einige
Tage bewußtlos. Er wird dauerhafte Schäden behalten. Sein Begleiter,
ein
18-jähriger Ukrainer, kommt mit einem Bluterguß am Auge
davon.
Die Täter wollten – nach Angaben
der Staatsanwaltschaft Schwerin – eine Gruppe von drei jüngeren Asylbewerbern
"wegen ihrer Ausländereigenschaft" körperlich mißhandeln.
Sie werden vom Gericht wegen versuchten Mordes zu Freiheitsstrafen verurteilt.
BeZ 12.6.99; taz 15.6.99;
jW 1.10.99; BeZ 16.10.99
15. Juni 99
Der 42 Jahre alte Kurde Hüseyin Soydut, der schon vor zehn Jahren
in die BRD geflohen war, wird mit seinen beiden minderjährigen Söhnen
in die Türkei abgeschoben. Bereits am Flughafen Istanbul werden sie
festgenommen und drei Tage lang verhört. Nach ihrer Freilassung wird
Hüseyin Soydut noch auf dem Flughafen-Gelände von zwei Zivilpolizisten
erneut gefangen genommen. Als sein 14 Jahre alter Sohn ihm zu Hilfe kommen
will, wird dieser verletzt.
Herr Soydut wird mit verbundenen Augen
an einen unbekannten Ort gefahren, dort in einer fensterlosen Zelle eingesperrt
und zwei- bis dreimal in der Woche zum Verhör geholt. Während
der Verhöre wird er schwer mißhandelt. Er erleidet einen Bruch
des Ellenbogengelenkes, der nicht behandelt wird. 45 Tage nach seiner Verschleppung
wird er in einem Istanbuler Park freigelassen.
Seine beiden 13- und 14-jährigen
Söhne findet er bei ihrem Onkel in Narli wieder, der sie inzwischen
aufgenommen hatte. Aus Angst vor weiterer Verfolgung gelingt es Vater und
Söhnen mit Hilfe von Fluchthelfern erneut, in die BRD zu flüchten.
Frau Soydut, die zusammen mit ihren
beiden minderjährigen Töchter nicht abgeschoben worden war, ist
aufgrund erlittener sexueller Folter psychisch schwer erkrankt und suizidgefährdet.
Aus Angst vor einer Abschiebung waren Mutter und Töchter die letzten
zwei Jahre in der BRD untergetaucht.
AZADI informationen Nr. 21 September/Oktober 2000;
FR 10.10.00
19. Juni 99
Stuttgart. Der 37 Jahre alte Mustafa Bayat, politisch verfolgter Kurde
und abgelehnter Asylbewerber, soll in Abschiebehaft genommen werden. Als
morgens um 6 Uhr die Polizei vor der Tür steht, springt er aus dem
Fenster des im zweiten Stock liegenden Zimmers. Ihm gelingt die Flucht,
wenn auch schwer verletzt. Noch ein halbes Jahr später zieht er sein
Bein nach, denn eine korrekte medizinische Behandlung der Verletzungen
war für ihn, der keine gültigen Aufenthaltspapiere mehr hat,
nicht möglich.
StZ 3.11.99; KMii-Stuttgart 1.12.99
24. Juni 99
Berlin Köpenick – Abschiebegefängnis. Aufgrund seines desolaten
Gesundheitszustandes wird der 20 Jahre alte Lema Keto nach 17 Tagen Hungerstreik
aus der Abschiebehaft entlassen.
Lema Keto war als 12-Jähriger mit
seinem Bruder in die BRD geflohen, nachdem die Eltern in Lubumbashi, der
Provinzhauptstadt von Shaba im damaligen Zaire, ermordet worden waren.
Antirassistische Initiative Berlin
24. Juni 99
Im bayerischen Schirnding an der deutsch-tschechischen Grenze erleidet
ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme eine Verletzung
am rechten Arm durch den Biß eines Diensthundes.
BT-Drucksache 14/1850
29. Juni 99
Der in der JVA Nürnberg in Abschiebehaft einsitzende Sudanese
Abdallah Fathelrahman wird vom leitenden Anstaltsarzt für "nicht reisefähig"
erklärt. Damit werden verschiedene ärztliche Gutachten über
den Gesundheitszustand des sudanesischen Flüchtlings bestätigt,
und er kommt nach elf Monaten Abschiebehaft frei.
Als DUP-Aktivist war der 27-Jährige
aus dem Nordsudan mit Schlägen, Elektroschocks und sexuellen Mißhandlungen
schwer gefoltert worden, bevor er im März 98 in die BRD floh. Am 3.
August kommt er nach "offensichtlich unbegründetem" und damit abgelehntem
Asylantrag in Abschiebehaft, aus der heraus am 8. August, am 27. Oktober
und am 12. November Abschiebeversuche stattfinden. Bei jedem Versuch wehrt
er sich vehement und wird zum Teil auch mißhandelt, so daß
die Fluggesellschaften jedesmal den Transport verweigern.
Seinen Zustand nach elf Monaten Haft
und in der ständigen Erwartung der beginnenden Abschiebung beschreibt
der Journalist Bernd Siegler wie folgt: "Abdallah Fathelrahman kauert in
seiner Zelle am Boden, schlägt seinen Kopf gegen die Wand und kratzt
sich am ganzen Körper. Sobald er Schritte und das Klappern der Schlüssel
der Wärter hört, zieht er seinen ganzen Körper schmerzverkrümmt
zusammen. Schweißausbrüche, Zittern an Händen und Beinen,
dazwischen immer wieder mit leerer Stimme der Satz: ‚Sie wollen mich töten.'
"
Kurz vor Ablauf der Duldung wird Abdallah
Fathelrahman am 9. November 99 erneut in Abschiebehaft genommen. Zum zweiten
Mal gelingt es UnterstützerInnen, eine Entlassung und eine Aussetzung
der Abschiebung zu erreichen.
Mit Hilfe einer Empfehlung des UNHCR
erhält Abdallah Fathelrahman am 15. Mai 2000 in den USA Asyl.
taz 26.6.99; taz 28.6.99; taz 30.6.99; taz 1.7.99;
Off limits Nr. 27 1999; ND 13.11.99;
IMRV Bremen; ai Report 2000;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
29. Juni 99
Morgens um 6 Uhr stürmen rund 90 Polizeibeamte die Flüchtlingsunterkunft
im Stadtteil Fallersleben in Wolfsburg. Unter ihnen sind vermummte Mitglieder
einer Spezialeinheit, die sich mit Maschinenpistolen im Anschlag durch
das Gebäude bewegen. In 28 Räumen werden die Türen eingetreten
und die Zimmer durchwühlt – auch in Räumen, in denen Mütter
mit kleinen Kindern wohnen. Spürhunde werden durchs Haus gejagt.
Ergebnis des als Drogenrazzia proklamierten
und von der Presse begleiteten Überfalls auf schlafende Männer,
Frauen und Kinder: 14 Flüchtlinge werden in Handschellen abgeführt,
es werden 20 g Marihuana und eine angeblich gestohlene alte Schreibmaschine
beschlagnahmt; wie sich allerdings herausstellt, ist die Schreibmaschine
ein Geschenk des Hausmeisters an einen der Flüchtlinge.
Polizeisprecher Klaus-Dieter Stolzenburg
unbeirrt zu dem Skandal: "Das Ergebnis sagt nur aus, daß wir an einem
bestimmten Tag kein Kokain gefunden haben."
jW 21.7.99; Polizeiübergriffe 1999
29. Juni 99
Kaba Camara, Flüchtling aus Guinea und Abschiebegefangener in
der JVA Büren, versucht sich das Leben zu nehmen, fügt sich in
Selbsttötungsabsicht schwere Verletzungen an Oberkörper und Armen
zu. Seine stark blutenden Wunden werden medizinisch nicht versorgt. Am
nächsten Tag wird Herr Camara abgeschoben.
IGFM; mfm
30. Juni 99
Heidenau in Sachsen – nahe der deutsch-tschechischen Grenze. Ein algerischer
Staatsangehöriger springt aus dem fahrenden Zug ab und wird von einem
entgegenkommenden Zug erfaßt und verletzt. Seine medizinische Behandlung
erfolgt im Haft-Krankenhaus (!) in Leipzig.
BT-Drucksache 14/5613
30. Juni 99
14 Flüchtlinge aus Guinea und Sierra Leone werden über den
Düsseldorfer Flughafen mit einer Maschine der Air Holland abgeschoben.
Auch auf diesem Flug sind, nach Aussage eines Betroffenen, alle Gefangenen
während des gesamten Fluges gefesselt. (siehe auch: 17. März
99)
Schon in der Vorbereitung dieser Abschiebung,
am
6. Mai, reiste der Polizeikommissar von Conakry, Mamadou Camara, in
die BRD ein, verhörte die Gefangenen einzeln und bedrohte sie in ihren
Landessprachen. Als deutsche Beamte nicht im Raum waren, nahm der Konsul
Fofana Einsicht in die Asylunterlagen.
Deutsche FlüchtlingsunterstützerInnen
baten Mitglieder der guineischen Menschenrechtsorganisation "Organisation
guinéenne des Droits de l'Homme" (OGDH) und örtliche Journalisten
schon vor der Abschiebung, die Ankunft der Gefangenen zu beobachten.
Unter dem Risiko, selbst ins Visier
der Verfolger zu geraten, kann der guineische Journalist I.S. Barry dann
erkunden, daß alle abgeschobenen Flüchtlinge aus der Maschine
unmittelbar nach der Ankunft in Conakry Einzelverhören unterzogen
und dann mit Militärfahrzeugen an unbekannte Orte gebracht werden.
"Seitdem wurde keiner mehr von ihnen gesehen, sie sind auch bisher nicht
bei ihren Familien angekommen."
Unter den Verschollenen sind auch sechs
Männer, die schon Mitte März seelische und körperliche Torturen
durch BGS-Beamten bei einem ersten Abschiebeversuch erleben mußten.
(siehe dazu 17. März 99)
Einer der Gefangenen, Herr Thierno Yanoussa
Baldé, wird einige Tage nach seiner Abschiebung aus der Haft entlassen,
darf sich aber zu den Umständen seiner Gefangenschaft und seiner Freilassung
nicht äußern.
Zwei Monate später fliegen eine
Vertreterin von IGFM und ein Journalist von mfm nach Guinea, um nach den
abgeschobenen Flüchtlingen zu suchen.
Es gelingt ihnen nach undurchschaubarem
Hin und Her mit Regierungsvertretern, Kaba Camara, Amadou Diallo (1) und
Sekou Toure zu treffen. Die drei sind verängstigt und geben keinerlei
Auskunft über ihren derzeitigen Aufenthaltsort. Die deutschen UnterstützerInnen
schließen aus verschiedenen Gegebenheiten, daß diese drei Männer
wahrscheinlich nur kurzfristig für dieses Treffen "freigelassen" wurden.
Sekou Toure kann eine detaillierte Beschreibung des Krankheitsverlaufes
von Ousmane Sow geben, woraus zu schliessen ist, daß die beiden lange
Zeit an einem Ort zusammen waren.
Am 19. August 99 wurde Ousmane Sow in
das Krankenhaus "Ignace Deen" in Conakry gebracht und erlag eine halbe
Stunde später einem Leberkoma. Ousmane Sow hatte am Tage seiner Abschiebung
aus der BRD eine "Beruhigungsspritze" intravenös verabreicht bekommen.
Schon während des Fluges sagte er ständig "...sie haben mich
vergiftet", und einige Tage später klagte er über zunehmende
Übelkeit, konnte keine Nahrung bei sich behalten, bekam Durchfall
und Erbrechen und fiel ins Koma.
Trotz intensiver Recherchen vor Ort
bleibt das Schicksal folgender Menschen völlig ungeklärt – sie
sind unauffindbar:
Mamadou Ciré Sow (aus Sierra Leone), Abdoulaye Diallo, Kemoko
Kourouma, Amara Camara, Amadou Diallo (2), Mamado Alinou Diallo, Alpha
Oumar Diallo, Ibrahim Barry und eine weitere Person. Nach Informationen
von OGDH-Mitgliedern, die sich auf Informationen der Familien stützen,
sind drei von ihnen nicht mehr am Leben.
Auch einer der abgeschobenen anonym
bleiben wollenden Flüchtlinge erklärt einige Monate später
an Eides statt, daß zwei mit ihm abgeschobene Personen, Diallo (Vorname
unklar) und Barry, mit denen er über einen Monat im Gefängnis
saß, in diesem Gefängnis gestorben sind.
Das Medienbüro für Menschenrechte
(mfm) erstattet am 22. Oktober 99 Strafanzeige gegen unbekannt, weil "unbekannte
Verantwortliche aus dem Bereich der örtlich zuständigen Ausländerbehörde,
des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
sowie des Landes- und BundesInnenministeriums in rechtswidriger Weise eine
Abschiebung von abgelehnten Asylantragstellern aus Guinea geduldet, angeordnet,
unterstützt oder eingeleitet haben, anläßlich derer die
abgeschobenen Personen körperlich mißhandelt, verschleppt und
......getötet worden sein können."
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren; IGFM; mfm;
Brief junger guineischer Abschiebehäftlinge der JVA Büren
9.6.99;
FR 4.9.99; ND 21.10.99;
Depeschen Sept./Okt. 99;
mfm 23.12.99;
BT-Drucksache 14/2613; Depeschen März/April 2000;
Depeschen aus Westafrika Mai 00
Juni 99
Ein Flüchtling wird bei einem rassistisch motivierten Überfall
in Göttingen mit einem Messer verletzt.
Karawane f. d. Rechte d. Flüchtlinge u. MigrantInnen – Bremen
Sommer 99
Niedersachsen. Neonazis über fallen ein Flüchtlingsheim bei
Buxtehude, verwüsten es und jagen die BewohnerInnen in die Flucht.
HAZ 19.12.99
Anfang Juli 99
JVA Cuxhaven. Aus Angst vor der drohenden Abschiebung versucht der
Armenier J. K., sich in der Zelle zu töten. Durch einen Zufall wird
er gerettet.
Am 7. Juli wird Herr K., der in Besitz
einer Aufenthaltsbewilligung für die Niederlande ist und dessen Asylverfahren
in Holland noch nicht abgeschlossen ist, von deutschem Boden aus nach Armenien
abgeschoben.
Herrn K., seiner Frau und den beiden
Kindern war es vor längerer Zeit gelungen, nach abgelehntem Asylantrag
von der BRD in die Niederlande zu fliehen und dort erneut einen Antrag
zu stellen. An der deutsch-niederländischen Grenze wurde er dann später
vom BGS festgenommen und in Abschiebehaft genommen. Sein Geld war ihm für
die geplante Abschiebung abgenommen worden, und er bekam lange Zeit keine
Möglichkeit, sich bei seiner in Holland lebenden Familie zu melden.
Nach dem Selbsttötungsversuch bleibt
er weiter Opfer des Zuständigkeitswirrwarrs und der Willkür bundesdeutscher
Behörden. Zur medizinischen Erstversorgung kommt er ins Krankenhaus
Cuxhaven. Von dort erfolgt die Weiterverlegung in die Psychiatrie Debstedt,
in die Forensik des Landeskrankenhauses Lüneburg (Sicherheitsverwahrung
für psychisch kranke Straftäter), in die psychiatrische Abteilung
des Haftkrankenhauses der JVA Hannover, und schließlich wird er als
"haftfähig" in die JVA Stade verlegt.
Herr K. ist durch die häufigen
Ortswechsel in Gefangenschaft, durch die immer neuen Aufnahmegespräche,
die immer neuen Menschen und vor allem durch die vielen Transporte, bei
denen er jedesmal damit rechnen mußte, abgeschoben zu werden, völlig
verunsichert und derart mißtrauisch geworden, daß selbst sein
Anwalt unverrichteter Dinge wieder abfahren muß. Während dieser
ganzen Zeit gelingt es seiner in Holland lebenden Frau nicht, Kontakt zu
ihm zu bekommen.
Am 7. Juli wird Herr K. aus der Abschiebehaft
Stade nach Armenien abgeschoben – ohne seine Familie, die sich noch in
Holland befindet.
FRat NieSa Heft 63 Sept. 1999
1. Juli 99
In der Nähe der bayerischen Ortschaft Wittschau erleidet ein Flüchtling
aus Moldawien durch "Anwendung unmittelbaren Zwanges im Zusammenhang mit
einem unerlaubten Grenzübertritt" Schürfverletzungen am Arm.
BT-Drucksache 14/1850
3. Juli 99
Beetzendorf in Sachsen-Anhalt. Zwei Asylbewerberinnen aus Jamaika und
aus Sambia und ein Flüchtling aus Mosambik werden von rund 30 rechten
Jugendlichen überfallen, beschimpft und geschlagen. Ihnen gelingt
die Flucht; zwei von ihnen müssen ihre Verletzungen ambulant behandeln
lassen.
jW 4.7.99; FR 5.7.99
3. Juli 99
In der Nähe der deutsch-tschechischen Grenze, im sächsischen
Georgenfeld, wird ein Flüchtling aus Moldawien durch die Bisse eines
Diensthundes verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
5. Juli 99
Der Kurde Murat Polat wird in die Türkei abgeschoben. Schon am
Flughafen Istanbul holt ihn ein Sonderkommando aus Ankara ab, weil er wegen
Unterstützung der PKK landesweit zur Festnahme ausgeschrieben ist.
Er kommt in die Haftanstalt Ulucanlar und wird dort auch gefoltert.
Das 1. Staatssicherheitsgericht Ankara
erhebt am 12. Juli 1999 Anklage wegen Vergehen gegen Art. 8 Anti-Terror-Gesetz,
Gesetz Nr. 3713. Am 19.8. wird er aus Mangel an Beweisen freigesprochen
und entlassen.
Nach Angaben der Föderation Kurdischer
Vereine in Deutschland e.V., Yek-Kom, fehlt auch ein Jahr später noch
jede Spur von ihm.
Murat Polat war im August 1998 in die
BRD geflohen und hatte hier Asyl beantragt, weil er aufgrund seiner Weigerung,
in der Türkei als Dorfschützer zu arbeiten, von Polizisten geschlagen
und mit dem Tode bedroht worden war.
ND 21.7.99; jW 3.3.00;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
8. Juli 99
Zwölf abgelehnte Asylbewerber werden nach Guinea abgeschoben.
Guineische Zeitungen berichten, daß die Flüchtlinge auf dem
Rückflug nach Conacry an ihre Sitze gefesselt gewesen sind. Einige
hätten Entzündungen an den Handgelenken.
Nach Angaben des guineischen Außenministeriums
werden die Abgeschobenen nach ihrer Ankunft von der Polizei befragt und
anschließend freigelassen.
FR 9.7.99
8. Juli 99
Ein 30 Jahre alter Flüchtling aus Aserbaidschan nimmt in der Oldenburger
Ausländerbehörde seinen Anwalt als Geisel, bedroht ihn mit einem
Schraubenzieher, übergießt sich mit einer brennbaren Flüssigkeit
und fordert, daß seine Frau aus der Abschiebehaft entlassen wird.
Nach drei Stunden wird er von einem
Sondereinsatzkommando der Polizei überwältigt.
JWB 4.7.99
9. Juli 99
In Altenberg, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, wird ein indischer
Flüchtling nach Verfolgung durch BGS-Beamte durch einen Diensthund
gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
10. Juli 99
Zwei unbekannte Täter verüben einen Brandanschlag auf das
Flüchtlingsheim in Wolfsburg-Westhagen. Sie versuchen, Brandsätze
durch ein geöffnetes Fenster im ersten Stock zu schleudern, verfehlen
allerdings das Ziel.
jW 21.7.99; jW 26.7.99; FR 26.7.99
11. Juli 99
Die 14 Jahre alte Elena N., die vor einem Jahr nach Berlin floh, wird
nach abgelehntem Asylantrag nach Bukarest abgeschoben. Das Mädchen,
das schon mit 11 Jahren von seiner Mutter ständig mißhandelt
und zum Stehlen geschickt wurde, hat niemanden in Rumänien, wo es
leben kann, und wird nach seiner Abschiebung völlig alleine auf der
Straße leben müssen.
taz 14.7.99
11. Juli 99
Am brandenburgischen Keuner Wehr wird ein abgetrennter Unterschenkel
"mit Schuhwerk" aufgefunden. Aus dem Fund des Leichenteils wird "auf einen
Ertrinkungstod geschlossen".
BT-Drucksache 14/1850
12. Juli 99
Ockenheim im Kreis Mainz-Bingen in Hessen. Nach einem Brand in einem
Wohn- und Geschäftshaus, in dem auch bosnische Flüchtlinge untergebracht
sind, findet die Feuerwehr bei den Löscharbeiten drei Benzinkanister
und die Parole an einer Flurwand: "Ausländer raus".
Eine fünfköpfige bosnische
Flüchtlingsfamilie konnte sich retten, weil Nachbarn den Brandgeruch
wahrgenommen hatten und Alarm schlugen. Es entstand ein Sachschaden von
200 000 DM.
jW 13.7.99; FR 13.7.99
15. Juli 99
Im sächsischen Nieder Neundorf an der deutsch-polnischen Grenze
wird am Grenzstein 172 ein Mann algerischer Herkunft tot aus der Neiße
geborgen. Als Todesursache des 22-Jährigen wird Ertrinken vermutet.
BT-Drucksache 14/1850;
Polizei Görlitz
17. Juli 99
Bundesland Bayern. Auf die Flüchtlingsunterkunft in Neuburg an
der Donau wird ein Brandanschlag mit mehreren Molotow-Cocktails verübt.
Die Küche und Vorhänge fangen Feuer in dem Haus, in dem zu dieser
Zeit acht Erwachsene und 14 Kinder schlafen.
Während ein Feuer von alleine erlischt,
gelingt es einigen von dem Lärm erwachten BewohnerInnen, den Küchenbrand
selbst zu löschen. Verletzt wird niemand.
Erst sieben (!) Jahre später, am
9. Mai 2006, gelingt es der Polizei, drei Tatverdächtige in Tapfheim,
Neuburg und Burgheim festzunehmen. Ein vierter Tatverdächtiger wird
im nordrhein-westfälischen Unna festgenommen. Die Männer sind
geständig. Sie waren nach einer Geburtstagsfeier des 17-jährigen
Markus M. zu einer Tankstelle gefahren, hatten leere Bierflaschen als Brandbomben
präpariert und waren dann zum Flüchtlingsheim gefahren, um das
Heim abzubrennen.
Sie waren zur Tatzeit zwischen 17 und
26 Jahre alt und gehörten alle der rechten Szene an.
Am 8. November 2006 müssen sie
sich wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht
Ingolstadt verantworten. Das Gericht verurteilt drei der Angeklagten zu
Jugendstrafen zwischen vier und viereinhalb Jahren und den ältesten
Täter zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Bis auf einen Angeklagten
sind alle Männer mehrfach vorbestraft.
ddp 10.5.06; br 10.5.06; JWB 18.5.06;
AA 7.11.06; afp 8.11.06; AA 8.11.06;
redok 30.11.06
19. Juli 99
Im sächsischen Bad Elster an der deutsch-tschechischen Grenze
wird ein indischer Flüchtling nach seinem "unerlaubten" Grenzübertritt
von einem Zollhund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
23. Juli 99
Fürstenwalde im Oder-Spree-Kreis in Brandenburg. Ein
32-jähriger Deutscher schlägt einem 20 Jahre alten jugoslawischen
Asylbewerber mit der Faust ins Gesicht. Aus diesem Angriff entwickelt sich
eine größere Auseinandersetzung zwischen drei hinzukommenden
Flüchtlingen und zwei weiteren Fürstenwaldern.
Am Ende der Schlägerei nimmt die
Polizei den 32-jährigen Täter und sein 20 Jahre altes Opfer in
Gewahrsam.
RA 26.7.99; MAZ 26.7.99; BeZ 26.7.99
23. Juli 99
Im sächsischen Spitzkunnersdorf, nahe der deutsch-tschechischen
Grenze, wird ein Flüchtling aus dem Irak nach seinem Grenzübertritt
bei der Festnahme von einem Zollhund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
24. Juli 99
Brand in einem Flüchtlingsheim in Bad Kreuznach. Erst nach Abschluß
der Löscharbeiten werden in der hintersten Ecke eines Flures die bis
zur Unkenntlichkeit verbrannten Leichen einer 28 Jahre alten Frau aus Vietnam
und ihrer beiden kleinen Kinder im Alter von dreieinhalb und sechs Jahren
gefunden. Drei weitere BewohnerInnen und sieben Feuerwehrleute werden verletzt.
Das Gebäude wird fast völlig zerstört.
FR 26.7.99;
BeZ 26.7.99;
Rheinpfalz Online 26.7.99
25. Juli 99
Abschiebegefängnis Berlin Grünauer Straße – Haus 2
– 6. Etage. Ein 23 Jahre alter Kosovo-Albaner – von seinen Mitgefangenen
"Seita" genannt – spricht einen Schließer an und äußert
die Bitte, zu Freunden an das andere Ende des Zellentraktes verlegt zu
werden. Nachdem der Schließer dies mürrisch ablehnt, wiederholt
der Gefangene die Bitte. Daraufhin packt der Schließer "Seita" am
Hals, drückt ihn zurück in die Zelle und verprügelt ihn
dort. Mithäftlinge, die dieses beobachten, erstatten Anzeige. Sie
werden dann alle in andere Trakte verlegt.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
26. Juli 99
Der 24 Jahre alte Justin John aus Südafrika soll mit einer holländischen
Linienmaschine von Hamburg über Amsterdam nach Johannesburg abgeschoben
werden. Während des Fluges schneidet sich der Mann mit einer Rasierklinge
die Halsschlagader und beide Pulsadern auf. Die holländischen Beamten
verweigern daraufhin die Weiterführung der Abschiebung, so daß
Justin John nach Hamburg zurückgebracht werden muß. Nach einem
stationären Aufenthalt im Krankenhaus St. Georg in Hamburg kommt Herr
John ins Gefängnis Holstenglacis – wieder in Abschiebehaft.
Nach dem Verschwinden seiner Mutter
kam Justin John vor sieben Jahren in die BRD, um bei seinem Vater zu leben,
der inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Auch seine
Adoption durch die deutsche Frau des Vaters kann eine Abschiebung des durch
schwere Gewalterfahrungen als Straßenkind psychisch sehr labilen
jungen Mannes juristisch nicht verhindern.
Die Abschiebung aus Hamburg ist für
den 2. August um 14 Uhr angeordnet. Ein leitender Arzt einer psychiatrischen
Abteilung des Krankenhauses Ochsenzoll attestiert, daß Justin John
"reisefähig" sei. Erst eine Eingabe beim Petitionsausschuß der
Hamburger Bürgerschaft bewirkt schließlich die Aussetzung der
Abschiebung. Justin John wird vorerst aus der Haft entlassen.
taz 31.7.99; taz 2.8.99; jW. 3.8.99; taz 3.8.99
29. Juli 99
Freiburg in Baden-Württemberg. In den frühen Morgenstunden
erscheinen vier Polizeibeamte an der Wohnung eines anerkannten Asylbewerbers,
um dessen 12-jährigen Neffen, den kurdischen Flüchtling Sükrü
Polat, zur Abschiebung abzuholen. Der Onkel verweigert der Polizei den
Zutritt zur Wohnung und gibt zugleich an, daß Sükrü zur
Zeit untergetaucht sei.
Sükrüs Mutter war vor vier
Jahren gestorben. Sein Vater, Ömer Polat, politisch aktiv in der Türkei
wie in der BRD, Verfolgter und Mißhandelter in der Türkei, stellte
1992 einen Asylantrag, der allerdings abgelehnt wurde. Seither muß
er sich versteckt halten.
Sükrüs Bruder, 17 Jahre alt,
wurde Ende Mai mit Gewalt in die Türkei abgeschoben, dort von der
Polizei verhört und mißhandelt.
Am 12. Oktober 99 wird Ömer Polat
in den Räumen des Standesamtes Markdorf am Bodensee von Polizisten
in Zivil verhaftet und am Nachmittag in die Türkei abgeschoben.
Die Festnahme von Ömer Polat war
behördenübergreifend vorbereitet worden. Dem evangelischen Dekan
Freiburg gegenüber hatte das Regierungspräsidium zugesichert,
daß keine polizeilichen Maßnahmen für den Weg zum Standesamt
erfolgen würden. Nur aufgrund dieser Zusage hatte Ömer Polat
sein Versteck verlassen, um die Vorbereitungen seiner Heirat mit seiner
Freundin zu regeln. Im Amt schnappte dann die Falle zu.
SAGA 4.8.99; jW 27.8.99; SAGA 12.10.99;
ND 16.10.99; jW 25.10.99; ND 26.10.99
29. Juli 99
Am Ende einer viertägigen Menschenjagd vom Bundesgrenzschutz,
der Landespolizei, Hubschrauber und letztendlich mit Hilfe der Denunziation
von Anwohnern auf dem Bahnhof Neutrebbin werden zwei illegal eingereiste
Moldawier eingefangen. Sie waren mit einem Schlauchboot nahe Lebus im Kreis
Märkisch-Oderland über die Oder gekommen. Sie werden umgehend
nach Polen zurückgebracht.
BeZ 31.7.99
Juli 99
Vier jugoslawische Flüchtlinge versuchen mit dem Zug in die BRD
einzureisen. Sie sind alle in einem sehr schlechten Allgemeinzustand. Zwei
Kinder befinden sich vorübergehend in Lebensgefahr.
BT-Drucksache 14/1850
Juli 99
Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Glashütten. 85 Flüchtlinge
kommen unverletzt davon, müssen allerdings aufgrund der Brandschäden
umquartiert werden.
IRR European Race Bulletin Nr. 31, S. 19 (FR 19.7.99)
3. August 99
Der 22 Jahre alte kurdische Flüchtling Mehmed Özgül
soll in die Türkei abgeschoben werden. Die Polizei erscheint an seinem
Arbeitsplatz, einer Beckumer Großschlachterei. Herr Özgüls
dringende Bitte, seinen Anwalt anrufen zu dürfen, wird nicht erfüllt.
Er wird in seiner mit Schweineblut bespritzten Schlachterkleidung und in
Gummistiefeln im Umkleideraum in Handschellen gelegt und dann direkt in
den Polizeiwagen verfrachtet.
Herr Özgül hat panische Angst
vor der Abschiebung in die Türkei, in der er vor Jahren schwere Folter
erleiden mußte. Zudem sind vor kurzem sieben Mitglieder seiner Familie
in der Türkei verhaftet worden. Er sagt sich :"Lieber gleich sterben,
und schnell."
Auf dem Weg von Ahlen zum Düsseldorfer
Flughafen, auf der Autobahn bei Recklinghausen, gelingt es dem immer noch
mit Handschellen Gefesselten, sich mit einem Feuerzeug selbst zu entzünden.
Als die Kunststoff-Baumwoll-Kleidung lichterloh brennt, bremsen die Beamten
den Wagen, öffnen die Tür, und Herr Özgül wälzt
sich auf dem Boden, um die Flammen zu löschen. Die Beamten versuchen
erst jetzt, die Handschellen zu lösen; jetzt sind sie allerdings glühend
und nicht mehr zu öffnen. Herr Özgul wird ohnmächtig.
Er erleidet schwerste Verletzungen an
der Brust, am linken Oberschenkel und am linken Arm und muß mit einem
Hubschrauber in eine Gelsenkirchener Spezialklinik geflogen werden, in
der die nächsten zehn Wochen seine Brandverletzungen behandelt werden.
Sein Antrag auf politisches Asyl in
der BRD, den er am
1. Mai 96 gestellt hatte, war abgelehnt worden. Das Ermittlungsverfahren
gegen ihn wegen versuchter Brandstiftung wird nach zwei Monaten eingestellt.
StZ 4.8.99; FR 4.8.99;
taz 4.8.99; BeZ 4.8.99;
jW 5.8.99; taz 2.11.99;
AZADI informationen Nr. 16 August-Oktober 1999
6. August 99
Luckenwalde – Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Ein 30-jähriger
Asylbewerber aus Jugoslawien wird an einem Kiosk in der Bahnhofshalle von
vermutlich vier Männern und zwei Frauen angegriffen, verletzt und
seines Geldes beraubt. Er kommt mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus.
BeZ 7.8.99; ALB (dpa, BM)
8. August 99
In Rugiswalde in Rheinland-Pfalz, nahe der deutsch-französischen
Grenze, wird ein vietnamesischer Flüchtling auf der Flucht vor der
Polizei von einem Diensthund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
10. August 99
Flüchtlingsunterkunft im baden-württembergischen Schopfheim.
Morgens um 8.45 Uhr stehen Polizeibeamte vor dem Zimmer des Algeriers Khaled
B. und fordern ihn auf, seine Sachen zu packen, denn er soll abgeschoben
werden. Der
21-Jährige kommt der Aufforderung zunächst nach, greift dann
plötzlich ein Messer und sagt, daß er sich augenblicklich erstechen
würde, wenn die Beamten nicht den Raum verließen. Dann verbarrikadiert
er das Zimmer und droht, sich aus dem Fenster zu stürzen, sobald ihm
jemand nahe kommen sollte.
Erst durch Hinzuziehung von psychologisch
geschulten Beamten, durch den Abbruch der Abschiebeaktion und durch das
Abziehen der massiven Polizeikräfte, kann Khaled B. beruhigt werden.
Die Abschiebung ist vorläufig ausgesetzt,
so daß Khaled B. die Möglichkeit bekommt, sich anwaltliche Hilfe
zu holen.
Er war aus Algerien geflohen, weil er
nicht den Militärdienst ableisten wollte. Er lebte fast ein Jahr in
Spanien, und weil seine Arbeitserlaubnis dort nicht verlängert wurde,
kam er vor sechs Monaten in die BRD. Hier beantragte er Asyl.
Vor drei Monaten ist sein Vater in Algerien
ermordet worden, weil er den Aufenthalt seines Sohnes nicht verraten wollte.
BaZ 11.8.99
10. August 99
Der kurdische Militärdienstverweigerer Zeki Sahin wird in einem
dritten Versuch über Frankfurt am Main in die Türkei abgeschoben.
Seitdem fehlt von ihm jede Spur.
Bei seinem ersten Abschiebeversuch vor
zwei Monaten hatte er sich gewehrt und wurde daraufhin von Polizei-Beamten
zusammengeschlagen. Nach dem zweiten Abschiebeversuch kam er ins Gefängnis
im saarländischen Ottweiler. Hier protestierte er mit einem Hungerstreik
gegen die Haft und die drohende Abschiebung. Mit 20 kg Gewichtsverlust
wurde er schließlich entlassen und kehrte in seine Unterkunft in
Laibach zurück. Von hier aus erfolgte schließlich die Abschiebung.
Özgür politika 14.8.99;
AZADI informationen Nr. 16 August-Okrober 1999
12. August 99
Der 40 Jahre alte Thanividirasa Manikam aus Sri Lanka erhängt
sich an einem Baum in der Nähe seines Wohnortes, der niedersächsischen
Ortschaft Esterwegen. Erst am 31. August wird sein Leichnam gefunden. Vor
seinem Verschwinden hatte er Selbsttötungsabsichten geäußert.
Der abgelehnte Asylbewerber hatte vom
24. März bis zum 2. August in der JVA Büren in Abschiebehaft
gesessen. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Osnabrück, dem
stattgegeben wurde, war es dann seiner Rechtsanwältin gelungen, eine
Überprüfung des Asylantrages zu erwirken. Thanividirasa Manikam
war aus der Haft entlassen worden und hatte eine Aufenthaltsgestattung
erhalten.
Eine Einreise in die BRD für seine
Frau und seinen ältesten Sohn zu seiner Beisetzung am 6. September
wird nicht erlaubt.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren;
Anne Feßenbecker – Rechtsanwältin
16. August 99
Bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Elsdorf bei Köln
erleiden acht BewohnerInnen Rauchvergiftungen;
30 Menschen kommen unverletzt davon. Der Brand entstand aus ungeklärter
Ursache in einem Stapel Altpapier, der in einem Abstellraum des hölzernen
Treppenhauses gelagert wurde. Das Haus ist anschließend einsturzgefährdet.
BeZ (Ticker) 17.8.99
18. August 99
Brandanschlag mit Molotow-Cocktails auf das Flüchtlingsheim im
sächsischen Jöhstadt. Nur durch Zufall entdecken BewohnerInnen
das Feuer frühzeitig, so daß niemand von den ca. 70 Menschen
des Heimes verletzt wird.
Erst im April 2003 werden neun Tatverdächtige
aus der Region Annaberg-Buchholz ermittelt, von denen einige auch an einem
Brandanschlag auf dieses Heim drei Jahre später beteiligt sind. (siehe
29. Juni 02)
Als Motiv geben die Täter eine
rechtsextremistische Gesinnung und Haß auf Ausländer an.
JWB 17.7.02; LKA Sachsen 26.7.02;
SäZ 27.7.02; taz 16.4.03; LR 17.4.03
20. August 99
Bernburg im Kreis Dessau in Sachsen-Anhalt. Nachts um 1.50 Uhr schleudern
zwei Männer Brandflaschen gegen das Flüchtlingswohnheim – anschließend
flüchten sie in einem roten Mazda. Ein Wachmann entdeckt das Feuer
und kann es zusammen mit einigen BewohnerInnen frühzeitig löschen.
Die 117 in dem Gebäude wohnenden Flüchtlinge aus afrikanischen
Staaten, Vietnam und China kommen mit dem Schrecken davon.
jW. 21.8.99; TS 21.8.99; taz 21.8.99
21. August 99
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der algerische Gefangene
Jamal Heichour wird in Gegenwart seiner deutschen Verlobten in der Besucherzelle
von einem Beamten geschlagen, getreten, gewürgt und wütend beschimpft.
Auf dem Rückweg in seine Zelle
wird Jamal H. von dem Beamten mit großer Wucht gegen eine Wand gestoßen
und ins Gesicht geschlagen.
Antirassistische Initiative Berlin
22. August 99
Schützenfest im brandenburgischen Luckenwalde. Als einige indische
Asylbewerber einem türkischen Flüchtling helfen wollen, der von
zwei Deutschen beleidigt wird, kommt eine Frau hinzu und ruft "Ausländer
raus" und "Warum seid ihr hier".
Die Deutschen holen daraufhin Verstärkung,
und als diese Gruppe von 15 bis 20 Menschen zu den Flüchtlingen zurückkommt,
fliehen diese. Einer von ihnen, der 22-jährige Harjit Singh, wird
von drei deutschen Männern und einer Frau gestoppt und niedergeschlagen.
Auch als er am Boden liegt, wird weiter auf ihn eingetreten.
Er muß mit angebrochener Rippe
und Prellungen ins Krankenhaus.
BeZ 22.8.99; BeZ 23.8.99; FR 23.8.99; RA 23.8.99; MAZ 23.8.99;
MAZ 24.8.99; FR 24.8.99; BeZ 24.8.99; BeZ 27.8.99;
RA 27.8.99; Opferperspektive; ALB (dpa, adn, afp, Reuters, ap, MAZ)
22. August 99
"Randower Festtage" in Eggesin in Mecklenburg-Vorpommern. Der 24-jährige
Asylbewerber Phong N. und sein
29-jähriger in Eggesin lebender Bekannter Quoc Vien Thran, beide
aus Vietnam, verlassen um 4 Uhr morgens das Festzelt, um nach Hause zu
gehen. Zehn jugendliche Deutsche lauern ihnen auf, bewerfen sie mit Steinen
und hetzen sie durch den Ort. An einem Maschendrahtzaun holen die Angreifer
ihre Opfer ein und beginnen, auf sie einzuschlagen, bis die Vietnamesen
am Boden liegen; dann treten sie mit Springerstiefeln auf sie ein. Daniel
S., mit 20 Jahren der älteteste von ihnen, beginnt dann mit seinen
Stahlkappen besetzten Springerstiefeln, auf den Kopf von Vien Thran zu
springen. Die Rassisten brüllen dabei "Ausländer verrecke" und
"Ausländer raus". Als eine Passantin näher kommt, lassen die
Schläger von ihren Opfern ab und gehen weg. Die Vietnamesen bleiben
schwer verletzt liegen.
Kurze Zeit später kehren sieben
Täter zum Tatort zurück. Mit der Bemerkung "Du lebst ja noch"
treten sie erneut auf den noch röchelnden Vien Thran ein. Sein Freund
Phong N. hört dies, stellt sich "tot" und entgeht so wahrscheinlich
noch schwereren Verletzungen.
Drei Frauen kommen an dem Tatort vorbei
und holen Hilfe; eine schreit die Täter an: "Hört doch auf, ihr
Schweine." Aber erst herbeieilenden Wachleuten gelingt es, die Täter
von den beiden Schwerverletzten zu trennen.
Der Mann, der nach der Rückkehr
der Täter ein zweites Mal mißhandelt wurde, ist durch mehrere
Berstbrüche der Schädeldecke und eine Gehirnblutung in Lebensgefahr
und wird mit einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Neubrandenburg
geflogen. Erst elf Tage nach dem Überfall erwacht er aus dem Koma.
Fünf Tage nach dem Überfall
ist gegen sechs der Angreifer Haftbefehl erlassen worden. Die Täter
sind Mitglieder oder mindestens Sympathisanten der Gruppen "Nationaler
Widerstand Eggesin" und "Arischer Widerstand Eggesin".
Diese Neonazi-Gruppen können sich
auch nach den Mordanschlägen auf die Vietnamesen ungehindert in zwei
Garagen treffen, die ihnen die Gemeinde vermietet hat.
Zwei Angreifer, denen die Tötungsabsicht
nicht nachgewiesen werden kann, werden lediglich wegen Körperverletzung
angeklagt. Am 23. September wird das Verfahren gegen fünf weitere
Täter von der Generalbundesanwaltschaft übernommen, und im Januar
wird gegen diese fünf Täter Anklage beim Oberlandesgericht Rostock
erhoben: wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes und gefährlicher
Körperverletzung.
Am 11. April 2000 werden nach einem
sechs Wochen dauernden nicht öffentlichen Prozeß Haftstrafen
gegen die
16 bis 20 Jahre alten Täter zwischen vier und sechseinhalb Jahren
ausgesprochen.
NK 24.8.99; FR 24.8.99; jW 24.8.99; BeZ 24.8.99;
jW 25.8.99; FR 25.8.99; BeZ 25.8.99;
SZ 26.8.99; BeZ 27.8.99; FR 27.8.99; TS 27.8.99;
BeZ 28.8.99; BeZ 31.8.99; BeZ 1.9.99;
taz 1.9.99; taz 2.9.99; FR 6.10.99; FR 18.10.99; FR 21.10.99;
ARD "Kontraste" 9.12.99; BeZ 20.1.00; FR 20.1.00;
FR 1.2.00; FR 21.2.00; BeZ 22.2.00; FR 22.2.00;
FR 14.3.00; ND 14.3.00;
BeZ 12.4.00; FR 12.4.00; taz 12.4.00; ND 29.5.00;
BT-Drucksache 14/2012
23. August 99
Abschiebegefängnis Rottenburg. Der Gefangene Noureddine Saadat
verschluckt eine Rasierklinge, als er erkennt, daß seine Abschiebung
nach Algerien unmittelbar bevorsteht. Der Anstaltsarzt erklärt ihn
trotzdem für reise- und transportfähig und Noureddine Saadat
wird auf ein Polizeirevier in Reutlingen gebracht.
Um 22 Uhr bekommt er so starke Bauchschmerzen,
daß die Beamten ihn in das Kreiskrankenhaus Reutlingen fahren. Der
dort behandelnde Arzt, der eine stationäre Aufnahme des Gefangenen
und eine Entfernung der Rasierklinge am nächsten Tag, mindestens aber
eine Verlegung in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg vorschlägt,
kann sich gegen die Polizei nicht durchsetzen, denn Noureddine Saadat kommt
noch in der Nacht zurück nach Rottenburg.
Hier bekommt er in den folgenden sechs
Tagen ausschließlich Sauerkraut zu essen. In dieser Zeit erfolgt
eine Blutdruckmessung und eine Blutentnahme des Gefangenen, obwohl er immer
wieder über Bauchschmerzen klagt – und sogar damit droht, weitere
Rasierklingen zu schlucken, wenn er nicht in ein Krankenhaus gebracht werde.
Am 6. September beginnt er zusammen
mit anderen Gefangenen einen Hungerstreik, um auf die verzweifelte Situation
aufmerksam zu machen. Als "Rädelsführer" wird Noureddine Saadat
daraufhin drei Tage später in das Gefängnis nach Waldshut-Tiengen
verlegt.
Noureddine Saadat hat panische Angst
vor der Rückkehr nach Algerien. Sein Bruder verbüßt wegen
des Verdachts der Mitgliedschaft bei der FIS (Front Islamique du Salut)
eine
10-jährige Haftstrafe, und die Beamten in Rottenburg hatten beim
Abschiebeversuch gegen seinen ausdrücklichen Willen die Unterlagen
seines Asylverfahrens und ein Buch über die oppositionelle FIS in
das Reisegepäck gelegt.
Bereits vor dem Selbstverletzungsversuch
mit der Rasierklinge war zweimal versucht worden, Noureddine Saadat abzuschieben.
Aufgrund seiner heftigen Gegenwehr wurde er dabei jedesmal von den BGS-Beamten
so schwer mißhandelt, daß die Abschiebung beide Male abgebrochen
werden mußte.
SchT 21.5.99;
Bündnis gegen Abschiebehaft Tübingen Okt.-Nov.-Dez. 1999;
Der Schlepper Nr. 11/12 Juni 2000
25. August 99
Feuer im Flüchtlingsheim in Fürstenwalde im Kreis Oder-Spree.
Zwei Räume der Baracke brennen aus, verletzt wird niemand. Die Ursache
gilt als unklar.
BeZ 26.8.99
28. August 99
Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft im sächsischen
Steinbach. Unbekannte schlagen nachts ein Kellerfenster ein und gießen
Brandbeschleuniger in den Keller. Der Hausmeister entdeckt das Feuer, das
dann von der Feuerwehr schnell gelöscht werden kann. Von den 70 im
Hause wohnenden Flüchtlingen wird niemand verletzt.
jW 30.8.99; BeZ 30.8.99; FR 30.8.99;
LR 30.8.99
28. August 99
Bei einem Brand in einem Flüchtlingsheim in Hannover wird ein
Bewohner leicht verletzt.
Rhein. Ztg 31.8.99
30. August 99
Rachid Sbaai, 19-jähriger Flüchtling aus Marokko, stirbt
in einer brennenden Zelle in der JVA Büren an Rauchvergiftung.
Rachid Sbaai, der seit dem 9.3.99 in
Abschiebehaft saß, wurde am 30.8. im Rahmen einer gefängnisinternen
"Disziplinarmaßnahme" zu einer Arreststrafe von sieben Tagen in einer
Isolationszelle (offizieller Begriff: "Schlichtzelle") im Keller verurteilt.
In diesem "Gefängnis im Gefängnis" herrschen folgende Bedingungen:
8,5 m² Grundfläche, ein nicht zu öffnendes Fenster, fest
montiertes Mobiliar, ein Notfall-Alarm-Knopf. Verbot von Büchern,
Zeitungen, Fernsehen und Radio, absolutes Rauchverbot. Bei Ankunft: Kleiderwechsel
und Abnahme aller persönlichen Dinge. Eine Stunde Hofgang am Tage
– allein.
Als der Mitgefangene R., der in einer
der Nachbarzellen arrestiert ist, Rachid Sbaais Rufe "Anquithouni! Anquithouni!"
("Rette mich! Rette mich!") hört und den Brandgeruch wahrnimmt, betätigt
er sofort den Alarmknopf in seiner Zelle. Später wird festgestellt,
daß auch in Rachid Sbaais Zelle der Alarmknopf gedrückt war.
Beamte der JVA treffen allerdings erst nach 15 Minuten bei der brennenden
Zelle ein – und zwar auf ihrem standardmäßigen Rundgang.
Die staatsanwaltlichen Ermittlungen
ergeben, daß das Büro, in dem die Not-Signale ankommen, nicht
besetzt war – und es auch keine Dienstanweisung für eine permanente
Besetzung gab. Obwohl der Anwalt der Familie Sbaai an zwölf Punkten
nachweist, daß die Ermittlungen zum Tode Rachid Sbaais fehlerhaft
geführt wurden, wird das Ermittlungsverfahren im Herbst 2000 eingestellt.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren – Sommer 99;
FR 1.9.99; taz 2.9.99; SZ 7.9.99; ND 2.10.99;
jW 5.10.99;
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 12.10.00;
NW 17.10.00;
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 26.8.01
August 99
Der aus der BRD abgeschobene 22 Jahre alte kurdische Flüchtling
Savas Cicek, der direkt nach der Rückkehr zum Militärdienst eingezogen
wurde, wird mit einer Schußverletzung an der linken Schläfe
tot aufgefunden. Die offizielle Version "Selbstmord" wird nicht nur von
seiner Familie, diesmal auch vom Militärstaatsanwalt angezweifelt.
jW 3.3.00
Anfang bis Mitte September 99
Der 25 Jahre alte kurdische Flüchtling Ismet Aslan wird in seiner
Flüchtlingsunterkunft im rheinland-pfälzischen Daun, Kreis Steineberg,
erhängt aufgefunden. Ismet Aslan, der vor dem Militärdienst in
der Türkei geflohen war, hatte im April in der BRD um politisches
Asyl gebeten. Durch die Lebensbedingungen und die ständige Angst vor
Abschiebung war er in eine schwere psychische Krise geraten. Deshalb war
er einige Zeit im Krankenhaus behandelt worden.
Özgür politika 14.9.99;
AZADI informationen Nr. 16 August-Oktober 1999
1. September 99
Steinen bei Lörrach in Baden-Württemberg. Morgens um
7.30 Uhr kommt die Polizei in die Unterkunft in der Köchlinstraße,
um die algerische Flüchtlingsfamilie B. zur Abschiebung abzuholen.
Die Eheleute bekommen die Gelegenheit, einige persönliche Sachen einzupacken.
Plötzlich wird Herr Mokthar B.
durch zwei Schüsse niedergestreckt, die ein Polizist auf ihn abfeuerte.
Mokthar B. wird in den Unterleib getroffen, bricht in seinem Blut zusammen.
Er wird mit einem Rettungshubschrauber ins Kantonsspital in Basel gebracht.
Die Abschiebung seiner Frau und der
7-jährigen Zwillinge sowie eines 4-jährigen Kindes wird für
diesen Tag abgesetzt. Trotzdem darf seine Frau nicht zu ihrem schwerverletzten
Mann. Zudem wird sie über seinen Zustand und Aufenthaltsort im Unklaren
gelassen.
Für die Abgabe der Schüsse
werden verschiedene Versionen bekannt. Das zuständige Regierungspräsidium
gibt an, daß Mokthar B. sich in bedrohlicher Weise mit einem Messer
der Polizei gegenüber verhalten hat. Die Polizeibehörde vor Ort
gibt an, daß Mokthar B. sich aus dem Fenster stürzen wollte
und mit den Schüssen – in "Nothilfe" – an einem Selbsttötungsversuch
gehindert wurde.
Mokthar B. erklärt dazu, daß
er zu keinem Zeitpunkt die Polizei bedroht hat – im Gegenteil, er sei von
einem Polizisten zunächst mit einer Pistole geschlagen worden, dann
wurde auf ihn geschossen, und anschließend wurde er weiter mißhandelt.
Familie B. ist seit 1992 in der BRD,
weil Herr B. sich in Algerien akut bedroht fühlte. Er war von einem
Gericht in Oran zu einer 10-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden,
weil er – als Angestellter des Blutspendedienstes – erpreßt worden
war, Blutspenden und Medikamente bei der FIS (Front Islamique du Salut)
abzuliefern. Dieses Urteil, das beim Asylverfahren vorgelegt werden konnte,
hatte das Freiburger Verwaltungsgericht als Fälschung bezeichnet und
als Beweis nicht gelten lassen.
Am 18. Dezember 2000 wird eine Eröffnung
des Hauptverfahrens gegen den vom Rechtsanwalt des Opfers wegen schwerer
Körperverletzung angezeigten Polizisten vom Amtsgericht Lörrach
abgelehnt.
Das Ermittlungsverfahren gegen den polizeilichen
Schützen wird am 11. Januar 2001 eingestellt.
SAGA 2.9.99, SAGA 5.9.99, SAGA 6.9.99;
StZ 2.9.99; BeZ 2.9.99;
FR 3.9.99; BeZ 3.9.99; BaZ 3.9.99;
Südwestdeutsche Ztg 6.9.99; StZ 8.9.99;
jW 5.10.99; Arbeitskreis Miteinander 2.1.01;
Pro Asyl Infoservice Nr. 43 –2001 Februar;
morgengrauen April/Mai 01
3. September 99
Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 5 Uhr wird die Familie
Toni aus dem Bett geklingelt. Ihnen wird gesagt, daß sie ihre Sachen
packen sollen, weil sie abgeschoben werden. Zola Toni wehrt sich gegen
die Festnahme und droht, sich und seine Kinder umzubringen. Seine Ehefrau
Kiswanga Muilu gerät dermaßen in Panik, daß ein Arzt sie
in die geschlossene Psychiatrie einliefert.
Am nächsten Tag gelingt ihr die
Flucht aus dem Krankenhaus, sie bleibt verschwunden. Ihre Kinder, der 10-jährige
Mbudi Zola, der 7-jährige Adolf Fritz und die 3-jährige Sabine,
werden bei einer Pflegefamilie untergebracht. Zola Toni kommt in Abschiebehaft
in die JVA Büren.
Zola Toni war mit seiner Frau Muilu
1991 aus dem damaligen Zaire in die BRD geflohen, weil er als Mitglied
der UDFS (Union für Demokratie und sozialen Fortschritt) politisch
verfolgt wurde. Ihre Asylanträge und auch die der in Deutschland geborenen
Kinder sind alle abgelehnt worden.
Am 18. Februar 2000 wird Zola Toni mit
seinen Kindern in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben. Weder seiner
Rechtsanwältin noch den UnterstützerInnen gelang es, für
die Kinder die Durchführung entsprechender Impfungen zu erwirken.
taz Köln 17.2.00; mfm Afrika-depeschen Mai 2000
5. September 99
Im sächsischen Ebersbach, direkt an der deutsch-tschechischen
Grenze, wird ein Flüchtling aus Moldawien bei seiner Festnahme durch
einen Diensthund des BGS gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
7. September 99
In einem Kölner Flüchtlingswohnheim brennt am Morgen der
Flur im ersten Stock. Bei Sprüngen aus den Fenstern verletzen sich
zwei Bewohner. Weitere 20 Flüchtlinge können mit Feuerwehrleitern
gerettet werden.
FR 8.9.99
9. September 99
Zwei jugendliche Deutsche überfallen in Dresden einen
21 Jahre alten tunesischen Flüchtling. Sie schlagen und treten
auf ihn ein und stoßen ihn gegen eine Schranke. Er wird verletzt.
Die Täter werden nach kurzfristiger Festnahme wieder auf freien Fuß
gesetzt.
BeZ 11.9.99; JWB 22.9.99
11. September 99
Rathenow im Kreis Havelland in Brandenburg. Ein indischer Asylbewerber
wird von einem 17-jährigen Deutschen rassistisch beschimpft und dann
dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Nach der Vernehmung durch
die Polizei wird der Täter wieder freigelassen.
BeZ 13.9.99; RA 13.9.99; JWB 22.9.99
13. September 99
Morgens um 6 Uhr erscheinen Polizeibeamte im Flüchtlingsheim der
baden-württembergischen Ortschaft Botnang. Kurz darauf führen
sie eine 32 Jahre alte bosnische Witwe in Handschellen ab. Ihre vier kleinen
Kinder im Alter zwischen sieben und elf Jahren werden getrennt von der
Mutter in einem anderen Polizeifahrzeug abtransportiert. Dann wird die
Familie über den Flughafen Frankfurt am Main nach Sarajewo abgeschoben.
Hier wird ihr schon unmittelbar nach der Ankunft ihr gesamter Schmuck von
Polizisten abgenommen.
Die Abschiebung kam für die Frau
völlig überraschend, weil ihre Duldungsfrist auf Ende Oktober
datiert war. Zudem hatten die Beamten die an einem anderen Ort lebende
Heimleiterin nachts aus dem Schlaf geholt und um die Schlüssel für
das Heim gebeten, um dann unauffällig in das Heim zu gelangen. Diese
"Nacht-und-Nebel-Aktion" war notwendig, so die Polizei, um den Schutz der
Betroffenen zu gewähren. "Die Frau hat mehrmals gedroht, sich und
die Kinder im Falle einer Ausweisung umzubringen". Auf dem Nachttisch im
Schlafzimmer hätten die Beamten dann auch ein Küchenmesser gefunden.
Die Bosnierin war 1991 hochschwanger
nach Stuttgart gekommen, nachdem ihre Familie von Serben gewaltsam getrennt
wurde und ihr Mann vor den Augen der Kinder verschleppt worden war.
StZ 16.9.99
15. September 99
Im sächsischen Reitzenhain wird ein chinesischer Flüchtling
auf der Flucht vor der deutschen Polizei durch Bisse eines Diensthundes
verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
19. September 99
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Am späten Abend
des siebenten Tages seines Hunger- und Durststreikes wird der sudanesische
Arzt Dr. Brier Ibrahim Musa aufgrund seines lebensbedrohlichen gesundheitlichen
Zustandes
aus der Haft direkt ins Krankenhaus Köpenick auf die Intensiv-Station
gebracht.
Dr. Brier Ibrahim Musa ist und war aktives
Mitglied in der oppositionellen Democratic Union Party (DUP) im Sudan und
hatte auch seine politische Arbeit in der BRD fortgesetzt. Sein Antrag
auf Asyl war abgelehnt worden.
Antirassistische Initiative Berlin
20. September 99
17 erwachsene Flüchtlinge aus Afghanistan und sieben Kinder (das
jüngste 3 Jahre alt) werden auf einem Autobahn-Parkplatz in der Nähe
des mittelfränkischen Herrieden festgenommen. Die Menschen gaben an,
seit Tagen nichts mehr gegessen zu haben.
FR 21.9.99
21. September 99
Im sächsischen Kurort Jonsdorf, nahe der deutsch-tschechischen
Grenze, wird ein Flüchtling aus Mazedonien bei der Festnahme von einem
Zollhund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
21. September 99
Im bayerischen Schirnding, an der deutsch-tschechischen Grenze, werden
zwei Flüchtlinge aus Rumänien nach ihrem "unerlaubten" Grenzübertritt
durch Bisse eines BGS-Diensthundes an Oberarm, Oberschenkel und im Brustbereich
verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
21. September 99
Im sächsischen Waltersdorf, an der deutsch-tschechischen Grenze,
erleidet ein mazedonischer Flüchtling bei seiner Festnahme eine Bißverletzung
durch einen Diensthund des BGS.
BT-Drucksache 14/1850
September 99
Potsdam in Brandenburg. Ein 39-jähriger vietnamesischer Flüchtling
wird an einem Imbiß in "aggressiver Art" angesprochen, sein Basecap
herauszugeben. Als der Vietnamese zu fliehen versucht, wird er verfolgt,
geschlagen und getreten.
BeZ 8.9.99; MAZ 8.9.99
September / Oktober 99
Während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus Berlin-Neukölln,
bei dem sie sich einer gynäkologischen Operation unterziehen muß,
wird die 47 Jahre alte kriegstraumatisierte Bosnierin akut retraumatisiert
und versucht, sich umzubringen.
Die Muslimin, die während des Krieges
in Jugoslawien mehrfach vergewaltigt worden war, war seit Mai 1999 "zur
Ausreise verpflichtet". Sie hatte bereits zwei Besuche beim Polizeiärztlichen
Dienst (PÄD) zur Überprüfung ihrer "Reisefähigkeit"
hinter sich gebracht und brach beim dritten zusammen, so daß ihre
Befragung abgebrochen werden mußte. Am 29.10.99, also 21 Tage nach
der Entlassung aus dem Krankenhaus-Neukölln, machte die Polizei-Psychologin
sogar einen Hausbesuch, weil die Bosnierin sich außer Stande sah,
noch einmal der Ladung des PÄD nachzukommen. Auch dieser Besuch hatte
den Sinn, die "Reisefähigkeit" der Frau festzustellen.
Zum 21. Juli 2000 bekam die Bosnierin
erneut eine Vorladung zur polizeiärztlichen Untersuchung. Bei Nicht-Befolgen
würde ihr die Sozialhilfe gekürzt.
(siehe auch: Kasten Seite 161)
Eine Flüchtlingsberatungsstelle in Berlin
Herbst 99
Bundesland Bayern. Michail Gorsky, Vater eines zwölfjährigen
Sohnes, schluckt 80 Schlaftabletten, weil ihm die Abschiebung nach Lettland
bevorsteht. Er überlebt und im Januar 2000 wird die Familie nach Riga
abgeschoben, die zehn Jahre lang in Herrsching gelebt hatte.
SD 1.8.03
1. Oktober 99
Ab heute werden abgelehnte AsylbewerberInnen aus Algerien schon an
der Flugzeugtür auf deutschen Flughäfen von sogenanntem "spezialisierten
Sicherheitspersonal" aus Algerien in Empfang genommen und dann während
der Abschiebung nach Algier, Oman oder Constantine von diesen bewacht.
Damit werden fortan die Verfolgten den Organen des Verfolgerlandes direkt
– und noch auf deutschem Boden – ausgeliefert. Die Kosten dafür trägt
die Bundesrepublik.
Dieses zwischenstaatliche Arrangement
ist die praktische Umsetzung des am 14.2.97 beschlossenen Abkommens zwischen
Algerien und der BRD. Schon während der Vorvereinbarungen der beiden
Länder im Jahre 1997 schrieb das deutsche Innenministerium an die
Innenminister der Länder: "Dies ist angesichts der stetig zunehmenden
Zahl renitenter algerischer Schüblinge von enormer praktischer und
medienöffentlicher Bedeutung."
Pro Asyl 2.4.97; FR 3.4.97;
Pro Asyl 3.5.99; FR 5.5.99;
algeria-watch 25.5.99; taz 1.6.99
1. Oktober 99
Der algerische Abschiebegefangene Moussa Moussaoui wird nach 74 (!)
Tagen im Hungerstreik aus dem Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg und
damit aus der Abschiebehaft Mannheim entlassen.
Der Anstaltsarzt hatte seinen gesundheitlichen
Zustand als "kritisch und zunehmend kritischer" bezeichnet. Das Landgericht
Mannheim hatte den weiteren Freiheitsentzug mit einer erheblichen Gesundheits-
oder gar Lebensgefahr in Verbindung gebracht.
Nachdem der Sudanese Aamir Ageeb, mit
dem Moussa Moussaoui 24 Stunden lang vor dessen Abholung seine Zelle geteilt
hatte, bei der Abschiebung erstickt worden war, hatte sich Herr Moussaoui
an einem Sitzstreik und Protestlärmen der Gefangenen beteiligt. Daraufhin
wurde er am 2. Juli vom Abschiebegefängnis in eine Isolierzelle im
Haupthaus (normaler Strafvollzug) verlegt. Am 20. Juli begann er dann seinen
Hungerstreik. Nach 60 Tagen hatte Herr M. 18 Kilo Körpergewicht verloren,
war "völlig abgemagert" (amnesty international) und in sehr schlechtem
körperlichen Zustand. In dieser Verfassung wurde am 2. September eine
Abschiebung versucht, die daran scheiterte, daß der Flug nach Algerien
ausfiel.
Den Beschwerdeantrag des Flüchtlings
gegen die für den 22. September geplante Abschiebung läßt
der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wegen "ernstlicher Zweifel
an der Richtigkeit der vom Regierungspräsidium Freiburg angeordneten
Abschiebung" zu.
Moussa Moussaoui war vor seiner Flucht
aus Algerien als Anhänger der FIS (Front Islamique du Salut) von Polizei
und Geheimdienst verfolgt worden. Sein Cousin, der bei seiner Familie lebte,
war eines Tages festgenommen worden und ist seitdem verschwunden. (siehe
auch: 23. April 99 und
28. Mai 99)
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.8.99;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 7.9.99;
FR 21.9.99; Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 22.9.99;
StZ 23.9.99; StN 23.9.99;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 25.9.99;
jW 4.10.99; FR 6.10.99; SAGA 26.10.99:
AK Asyl Ba-Wü Oktober-November-Dezember 99
3. Oktober 99
Ein Flüchtlingsheim im schleswig-holsteinischen Ammersbek bei
Hamburg wird am frühen Morgen durch einen Brand völlig zerstört.
Die 26 Erwachsenen und vier Kinder können sich selbst retten. Die
Brandursache ist unklar.
FR 4.10.99; BeZ 4.10.99
3. Oktober 99
In der Nacht zum frühen Morgen brennt die Flüchtlingsunterkunft
Hoisbüttel bei Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein völlig aus.
Alle 18 BewohnerInnen können sich unverletzt retten.
Noch am selben Tag heißt es: "Einen
fremdenfeindlichen Anschlag schließt die Polizei nach ihren bisherigen
Erkenntnissen ... aus".
Der Schlepper Nr. 9 Winter 1999/2000
3. Oktober 99
Vier afghanische Kinder werden zwischen den sächsischen Ortschaften
Cunnersdorf und Heeselicht, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, mit
Unterkühlungen aufgegriffen.
BT-Drucksache 14/5613
4. Oktober 99
Lörrach in Baden-Württemberg. Um 4.30 Uhr stehen acht Polizisten
in der Tür der kurdischen Familie T. in der Wölblinstraße.
Sie fordern die Familie auf, ihre Sachen zu packen; sie würden jetzt
abgeschoben, und das Flugzeug gehe um 11.15 Uhr ab Stuttgart.
Frau T. ist suizidgefährdet, und
als ihr jetzt klar wird, daß sie unmittelbar vor der Abschiebung
steht, unternimmt sie einen Selbsttötungsversuch. Sie kommt schwer
verletzt auf die Intensivstation des Krankenhauses Lörrach.
Ungeachtet dieser Verzweiflungstat setzt
die Polizei die Abschiebung des Herrn T. und der Kinder fort. Erst in Stuttgart
wird die Maßnahme gestoppt.
SAGA 6.10.99; jW 25.10.99
9. Oktober 99
Bernau in Brandenburg. Ein 19-jähriger afghanischer Flüchtling
und seine 9-jährige Schwester werden von 15 deutschen Rassisten beschimpft,
beleidigt und bis zur Wohnung verfolgt. Erst als die Polizei eintrifft,
geben die Deutschen die Belagerung auf.
Opferperspektive
10. Oktober 99
Bad Grund im Kreis Osterode in Niedersachsen. Sechs bis zehn mit Ninja-Masken
Vermummte dringen nachts in das abseits der Ortschaft im Wald gelegene
Flüchtlingsheim ein. Sie reißen das Telefonkabel aus der Wand
und hämmern gegen die verschlossenen Zimmertüren, um herauszubekommen,
wo die Menschen schlafen. Sie zertrümmern Türen und fast alle
Einrichtungsgegenstände. Sie rufen "Wir sind Nazis!"
Dann prügeln sie mit Baseballschlägern
auf Bewohner ein. Der 30-jährige Mopela W. aus Kongo und der 18 Jahre
alte Ousmane Bah aus Sierra Leone werden brutal zusammengeschlagen; einem
dritten, dem 28-jährigen Jonas Sawes aus Kamerun, gelingt die Flucht
durch den Sprung aus dem Fenster. Er alarmiert die Polizei.
In ihrer Angst fliehen dann auch die
Schwerverletzten in den Wald und trauen sich erst nach mehrmaliger Aufforderung
der Polizei zurück.
Mopela W. ist lebensgefährlich
verletzt und muß im Göttinger Krankenhaus wegen einer Gehirnblutung
notoperiert werden. Sein Zustand ist auch am nächsten Tag noch "kritisch".
Auch Ousmane Bah muß seine Verletzungen stationär im Krankenhaus
behandeln lassen.
Aus Angst vor einem weiteren Überfall
schlafen drei Männer aus dem Heim in der kommenden Nacht freiwillig
in den Arrestzellen der Polizei.
Die Polizei vermutet die Täter
unter den Einheimischen der 2500 Menschen zählenden Gemeinde Bad Grund,
denn es gab schon mehrere Übergriffe gegen die Flüchtlinge. Vor
einigen Monaten hatte ein Mann in einem BMW versucht, zwei Bewohner der
Flüchtlingsunterkunft auf dem Waldweg zu überfahren. Nur mit
einem Sprung ins Gebüsch konnten sich die Männer retten.
Als Mopela W. im Göttinger Krankenhaus
am 14. Oktober das Bewußtsein wieder erlangt, fragt er nach seinen
Freunden aus dem Heim. Die Erlaubnis, die Ousmane Bah und Jonas Sawes bräuchten,
um nach Göttingen zu fahren, wird ihnen vom Sozialamt verweigert (Residenzpflicht).
Als einer der Flüchtlinge Ende
Oktober aus einer Telefonzelle heraus den Schwerverletzten im Krankenhaus
anrufen will, reißen drei Jugendliche die Tür auf und rufen:
"Dieses Telefon ist nicht für dich! Raus!"
Beim Einkaufen im nächsten ALDI-Markt
werden die Überfallenen mehrfach kontrolliert und durchsucht.
Sie beantragen eine Verlegung an einen
anderen Ort, weil sie weiterhin bedroht und beleidigt werden. Der Samtgemeindedirektor
Bernd Boysen erwidert ihnen daraufhin: "Dann geht doch wieder nach Afrika."
Erst Mitte Februar 2000 erhalten die
drei Flüchtlinge einen Bescheid: "Um Ihre Sicherheit gewährleisten
zu können, werden Sie .... im öffentlichen Interesse in die Stadt
Wolfenbüttel umverteilt."
Das Flüchtlingsheim Wolfenbüttel
liegt neben dem Gelände der Kriminalpolizei und in unmittelbarer Nähe
zur Abschiebehaftanstalt.
Auch zwei Jahre nach dem Überfall
sind die Täter nicht ermittelt. Aus den Ermittlungsakten geht hervor,
daß es keinerlei Anfragen oder Ermittlungen zu neofaschistischen
Strukturen vor Ort gegeben hat. Stattdessen werden die anfänglichen
Diffamierungen der Flüchtlinge, es handele sich bei dem Überfall
um eine "Abrechnung unter Drogendealern" von Presse und lokalen PolitikerInnen
weiter zementiert, ohne daß irgendein Beweis dafür vorliegt.
(siehe auch: September 01)
ND 11.10,99; FR 11.10.99; HAZ 12.10.99; FR 12.10.99; taz 12.10.99;
FR 13.10.99; AK Asyl Göttingen 14.10.99; jW 16.10.99; FR 28.10.99;
JWB 3.11.99; Karawane f. d. Rechte d. Flüchtlinge u. MigrantInnen
– Bremen; Pro Asyl "Tag des Flüchtlings" September 2000;
FRat NieSa Heft 83/84 Jan.. 2002 (Bericht der Betroffenen)
11. Oktober 99
Um 1 Uhr nachts dringen drei Deutsche in die Flüchtlingssiedlung
in Hamburg-Schnelsen ein, brüllen "Heil Hitler" und "Sieg Heil", reißen
Metallmülleimer aus der Verankerung, schlagen Scheiben ein, zerstören
eine Telefonzelle und eine Kinderschaukel. Als die Flüchtlinge die
Randalierer zur Rede stellen wollen, zieht einer der Männer eine Pistole
und schießt auf die Flüchtlinge. Da diese nicht wissen, daß
es sich um eine Schreckschußpistole handelt, erfahren sie Todesangst.
Alle drei Täter können von
der Polizei festgenommen werden.
FR. 12.10.99; BeZ 12.10.99;
ND 12.10.99; HM 14.10.99
11. Oktober 99
In der sächsischen Ortschaft Cranzahl, nahe der deutsch-tschechischen
Grenze, wird ein rumänischer Flüchtling bei der Verfolgung durch
den BGS von einem Diensthund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
12. Oktober 99
Der 32 Jahre alte iranische Flüchtling Mehran H. befindet sich
seit 20 Tagen in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes
Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Er schreibt einen Abschiedsbrief,
legt ihn mit anderen persönlichen Sachen in eine Tasche und sagt seinen
Freunden, daß er nach Hamburg fahren wird.
Nach einigen Stunden findet ein Heimbewohner
den Koran von Mehran H. am nahegelegenen Ufer des Oder-Spree-Kanals – in
der Nähe wird auch die Tasche gefunden.
Nach stundenlanger Suche birgt die Polizei
den toten Mehran H. aus dem Oder-Spree-Kanal.
In seinem Abschiedsbrief steht sinngemäß:
Ich bin mit dem Leben nicht zufrieden. Ich habe es mir anders vorgestellt.
Deshalb bringe ich mich um.
Antirassistische Initiative Berlin
12. Oktober 99
Im bayerischen Schirnding im deutsch-tschechischen Grenzbereich wird
eine Person aus Rumänien durch einen Diensthund am rechten Arm verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
13. Oktober 99
Mindestens fünf jugendliche Deutsche übersteigen den Zaun
des Geländes, feuern Leuchtraketen auf das Leipziger Flüchtlingsheim
ab und werfen mit Steinen mehrere Fenster ein. Gegen die Täter wird
wegen Landfriedensbruchs ermittelt.
taz 15.10.99; JWB 20.10.99
14. Oktober 99
Kiel in Schleswig-Holstein. Als der 15 Jahre alte türkische Flüchtling
aus einem Bus aussteigt, wird er zunächst von fünf Nazis verfolgt.
Einer der Verfolger reißt ihn dann zu Boden und tritt und schlägt
auf ihn ein. Als sich Bauarbeiter einmischen, fliehen die Angreifer. Der
15-Jährige ist an Armen und Beinen verletzt.
FR 15.10.99; Was geht ab? Nr. 28
15. Oktober 99
Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg. Der kurdische
Flüchtling Davoud S. schluckt eine Überdosis Tabletten, um sich
umzubringen. Nach einem Aufenthalt im
Vollzugskrankenhaus Ochsenzoll wird er in die Untersuchungshaftanstalt
Holstenglacis überführt, wie es heißt "zur besseren Beobachtung".
Vor zwei Jahren war der heute 20-Jährige
und im Iran politisch Verfolgte in die BRD geflohen. Sein Antrag auf Asyl
wurde abgelehnt. Als Davoud S. vor drei Wochen eine Selbsttötung im
Falle seiner Abschiebung ankündigte, wurde er in das Hamburger Vollzugskrankenhaus
gebracht, auf Medikamente eingestellt – und kam dann zurück nach Glasmoor.
taz 19.10.99;
jW 28.10.99
Mitte Oktober 99
Zentrale Erstsammelunterkunft für erwachsene Asylsuchende Hamburg-Neumühlen.
Der 17-jährige Nestor Z. verabschiedet sich von den Wachpförtern
des Wohnschiffes mit "Tschüß", zieht sich auf der Gangway die
Schuhe aus und springt in die Elbe. Die Feuerwehr kann ihn nur noch tot
bergen.
Nestor Z. war ohne Eltern aus Burkina
Faso geflohen und lebte auf einem der völlig überbelegten Wohnschiffe.
Nach Aussagen einer Sozialarbeiterin wirkte er "nicht depressiver als die
meisten anderen auch".
taz 4.11.99
19. Oktober 99
Der 30 Jahre alte Iraker Khaled E. bedroht den Piloten einer Egypt
Air Maschine nach dem Start mit einem Messer und zwingt ihn, statt nach
Kairo nach Hamburg zu fliegen.
In Hamburg-Fuhlsbüttel kann der
Luftpirat zur Aufgabe überredet werden und springt dann freiwillig
um 21 Uhr auf die Rollbahn. Er bittet um Asyl. Die Tatwaffe, das Messer,
mit dem die Entführung erzwungen worden sein soll, ist einen Tag später
noch nicht gefunden worden.
Bereits am 5. Oktober hatte Khaled E.
die Einreise in die BRD versucht, war dann nach einer Woche zurückgeschoben
worden.
BeZ 21.10.99;
taz 21.10.99
22. Oktober 99
Ein 22-jähriger nigerianischer Flüchtling wird von zwei Unbekannten
im brandenburgischen Hennigsdorf festgehalten und mit der Faust ins Gesicht
geboxt. Obwohl er versucht, sich mit einer Wasserflasche zu verteidigen,
wird er verletzt.
ALB (BM); Opferperspektive (BM 25.10.99);
Konkret 10/00, S. 17
24. Oktober 99
Kurz nach Mitternacht wird ein Schuß auf das Flüchtlingsheim
in Althüttendorf in Brandenburg abgegeben. Das Projektil durchschlägt
die Hauswand und zwei weitere Spanplatten-Wände. Verletzt wird niemand.
ALB (PNN, MOZ, MAZ, BM)
27. Oktober 99
Bei einem Feuer in einem Flüchtlingsheim im niedersächsischen
Langenhagen werden acht Menschen verletzt. Das Feuer war im zweiten Stock
ausgebrochen und breitete sich schnell auf die anderen Etagen aus. Vier
vom Feuer eingeschlossene Flüchtlinge können mit Drehleitern
gerettet werden. Das Heim, in dem 182 Menschen untergebracht sind, brennt
völlig nieder.
RTL Nachtmagazin 27.10.99;
Bild 28.10.99
29. Oktober 99
Ein Brandsatz wird in die Einfahrt des Flüchtlingsheimes in der
sächsischen Ortschaft Torgau geworfen. Verletzt wird niemand.
Was geht ab? Nr. 28
Oktober 99
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Die Asylbewerberin
Frau E. aus Algerien sitzt seit 79 Tagen im Transitbereich, als sie einen
Nervenzusammenbruch erleidet. Sie kommt wiederholt wochenlang in die Psychiatrie
und steht unter Psychopharmaka. Nach mehreren Suizidversuchen im Dezember
und Januar, unter anderem durch Trinken von Reinigungsmitteln, wird sie
sieben Tage lang ans Bett fixiert. 179 Tage nach ihrer Ankunft am Frankfurter
Flughafen wird ihr die Einreise gestattet.
FSD-Ffm
Anfang November 99
Hamburger Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt. Der tunesische
Flüchtling Kamel C. schneidet sich in seiner Zelle die Pulsadern auf
und beginnt am gleichen Tag einen vierwöchigen Hungerstreik aus Protest
gegen seine angedrohte Abschiebung. (siehe auch: Mitte April 00)
taz Hamburg 19.6.00
1. November 99
Vor dem Flüchtlingsheim im sächsischen Torgau provozieren
mehrere Nazis, und die Polizei greift erst ein, als die BewohnerInnen beginnen,
sich zu wehren.
Was geht ab? Nr. 28
3. November 99
Nürnberg. Morgens um 9.30 Uhr dringen Polizeibeamte in das Privatzimmer
der 28 Jahre alten iranischen Asylbewerberin Roya Mosayebi ein und bringen
sie mit Gewalt in die Polizeiinspektion am Jakobplatz. Dort fordern sie
Frau Mosayebi auf, ein Kopftuch anzulegen. Als sie erklärt, daß
sie nie mehr einen Schleier tragen werde, wird sie von sechs PolizistInnen
niedergerungen und auf einen Stuhl gezwungen. Sie wird festgehalten, und
ein Kopftuch wird ihr mit Gewalt angelegt. Frau Mosayebi weint vor Schmerzen
und Demütigung. In dieser Verfassung wird sie fotografiert.
Frau Mosayebi erleidet eine Verletzung
des linken Schultergelenkes, eine Zerrung der Rotatorenmanschette und Blutergüsse
am rechten Oberarm.
Die Ausländerbehörde Nürnberg
hatte die Polizeiaktion veranlaßt, weil die iranischen Behörden
nur Paßbilder akzeptieren, auf denen die Frauen verschleiert dargestellt
sind.
Das Bayerische Verwaltungsgericht billigt
im März 2000 in einem Eilverfahren diese Praxis der Stadt Nürnberg.
Karawane f. d. Rechte d. Flüchtlinge u. MigrantInnen –
München 15.11.99;
taz 24.3.00
3. November 99
An der Tankstelle Seeberg im brandenburgischen Märkisch-Oderland
gibt ein Polizist in Zivil in den frühen Morgenstunden Schüsse
auf ein ihm verdächtiges Fahrzeug ab. Der PKW wird eine Stunde später
in Berlin-Marzahn mit Einschüssen am Heck aufgefunden – auf der Rückbank
sitzt der lebensgefährlich verletzte Vasile C. Der Angeschossene ist
ein
26-jähriger Rumäne, der zur Abschiebung ausgeschrieben war.
Eine der Kugeln des Polizisten hat seine Wirbelsäule getroffen und
so schwer verletzt, daß Vasile C. lebenslang auf den Rollstuhl angewiesen
sein wird.
Der 39 Jahre alte Schütze wird
im Juni 2001 vom Vorwurf des versuchten Toschlags und der schweren Köperverletzung
freigesprochen.
BeZ 4.11.99; BeZ 5.11.99; UNBEQUEM 12/99;
BeZ 22.2.01; BeZ 14.6.01
5. November 99
Zwickau in Sachsen. Morgens um 5.40 Uhr erscheinen drei Polizeibeamte
in der Flüchtlingsunterkunft, um die angolanische Familie Bongo zur
Abschiebung abzuholen.
Als dem 36-jährigen Manuel Quiala
Bongo die Handschellen angelegt werden, springt seine Frau vor den Augen
ihrer zwei kleinen Kinder aus dem Fenster. Frau Bongo kommt mit einem Notarztwagen
ins Krankenhaus.
Herr Bongo lebte schon zu DDR-Zeiten
in Sachsen, und 1991 war ihm seine Frau mit dem damals 2-jährigen
Sohn gefolgt und hatte Asyl beantragt. Ihre heute 8-jährige Tochter
wurde in der BRD geboren.
Kommentar des Leiters der Chemnitzer
Ausländerbehörde, Konrad Hiersemann: Selbsttötungsversuche
seien insbesondere bei Asylbewerbern aus afrikanischen Staaten nicht außergewöhnlich.
Bei jeder zweiten Abschiebung sei man damit konfrontiert.
ND 6.11.99; JWB 24.11.99; jW 26.11.99
6. November 99
15 Rassisten überfallen in Essen ein Flüchtlingsheim und
stechen sofort auf die Bewohner ein. Drei Männer werden verletzt.
Einer von ihnen, ein 40 Jahre alter Georgier, befindet sich noch am nächsten
Tag in Lebensgefahr. Zehn Tatverdächtige werden festgenommen.
taz 8.11.99
7. November 99
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Vor dem Hauptbahnhof werden zwei Flüchtlinge
aus dem Irak und drei mongolische Studenten von drei deutschen Rassisten
beschimpft, beleidigt und mit Fäusten attackiert. Die Täter drohen
mit einer Schreckschußpistole und hetzen schließlich einen
Stafford
shire-Terrier auf die Menschen. Ein Mongole wird in den Unterarm gebissen
– andere erleiden Prellungen.
Nach vorübergehender Festnahme
werden die Täter abends von der Polizei wieder auf freien Fuß
gesetzt.
BeZ 9.11.99; FR 9.11.99;
jW 9.11.99; taz 9.11.99
9. November 99
Kalkhorst in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 14 Jahre alter Deutscher wirft
einen Molotow-Cocktail auf das Flüchtlingsheim. Verletzt wird niemand,
weil der Brandsatz einige Meter vor der Unterkunft zerschellt und abbrennt.
Was geht ab? Nr. 28
9. November 99
Bad Säckingen in Baden-Württemberg. Ein türkischer Asylbewerber
wird von zwei jugendlichen Rassisten überfallen, geschlagen und getreten.
Der Mann muß seine Verletzungen ambulant behandeln lassen.
Was geht ab? Nr. 28
9. November 99
Nidderau im Main-Kinzig-Kreis in Hessen. An einem Döner-Imbiß
im Ortskern des Stadtteils Windecken wird ein 15 Jahre alter afrikanischer
Flüchtling von einem Deutschen mit einem Beil angegriffen und am Arm
verletzt.
Der Täter, ein 38-jähriger
Werkzeugmacher, läuft dann nach Hause, setzt sich ins Auto und fährt
zum Marktplatz der Stadt. Dort attackiert er einen 13-jährigen und
einen 25-jährigen afrikanischen Flüchtling mit dem Beil, verletzt
sie an Kopf und Armen und flieht in seinem Pkw.
Der Täter gibt nach seiner Festnahme
an, daß er alle Ausländer, "vor allem Neger und Türken"
hasse. Er hatte das Beil vor der Tat extra geschärft. Er gilt als
psychisch krank und wird in die psychiatrische Fachklinik Haina bei Frankenberg
eingeliefert.
FR 11.11.99;
FR 12.11.99
11. November 99
Der 22 Jahre alte algerische Flüchtling Jamal Heichour wird am
15. Tag seines Hungerstreiks aus dem Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick
aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustandes entlassen.
Herr Heichour saß seit dem 26.
Januar, also seit über
10 Monaten in Abschiebehaft, und obwohl es objektive Abschiebe-Hindernisse
gab, war eine erneute Verlängerung der Haftzeit abzusehen.
Antirassistische Initiative Berlin
14. November 99
Zwei deutsche Rassisten versuchen, das Flüchtlingsheim im sächsischen
Eulatal anzuzünden.
taz 3.12.99
14. November 99
Luckenwalde im Kreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Ein 24-jähriger
Flüchtling aus Kamerun wird von vier Deutschen verfolgt, mehrmals
ins Gesicht geschlagen und mit Füßen getreten. Der Verletzte
muß sich im Krankenhaus behandeln lassen.
BeZ 16.11.99;
Die Welt 16.11.99;
BeZ 17.11.99; MAZ 17.11.99
14. November 99
Im sächsischen Bad Schandau wird eine rumänische Person nach
Übertritt der deutsch-tschechischen Grenze bei der polizeilichen Verfolgung
durch einen Diensthund verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
17. November 99
Die 42-jährige Bosnierin Hamida Mujanovic stirbt drei Monate nach
ihrer erzwungenen Rückkehr aus der BRD nach Bosnien. Sie war mit ihrer
Familie 1993 nach Deutschland geflohen und lebte im rheinischen Velbert.
Sie litt seit Jahren schwer unter Asthma, lag oft im Krankenhaus, und ärztliche
Bescheinigungen und Atteste hatten darauf hingewiesen, daß eine Rückkehr
nach Bosnien ohne Lebensgefahr nicht möglich sei.
Nachdem Frau Mujanovic, ihrem Mann und
den zwei Kindern die Abschiebung angedroht worden war, reisten sie im August
99 "freiwillig" nach Bosnien zurück.
Ihrem behandelnden Arzt Hamzic Nedreta
fehlten in Bosnien die notwendigen Medikamente, um das Leiden von Frau
Mujanovic zu lindern. Er schrieb ihr Medikamente auf, die sie sich aus
Deutschland schicken lassen sollte – doch dafür fehlte das Geld.
Der Arzt schreibt nach dem Tod seiner
Patientin an seine "Sehr geehrten Kollegen" in Deutschland unter anderem:
"Dies schreibe ich Ihnen aus dem Grund, weil Frau Mujanovic und ihr
Leben außerhalb der paraphierten Verträge zwischen Bosnien und
Deutschland lag. Wir sind nicht flexibel. Aber traurig ist, dass auch Sie
als eines der fortschrittlichsten und meist entwickelten Länder der
Welt es auch nicht sind."
FR 29.3.00
18. November 99
Als Yenga Manguai bei der Ausländerbehörde Osterode seine
Duldung verlängern lassen will, wird er festgenommen und kommt in
Abschiebehaft in die JVA Wolfenbüttel. Er verweigert sofort jegliche
Nahrungsaufnahme, trinkt wenig, sammelt allerdings die Beruhigungstabletten,
die ihm verordnet werden, und versucht, sich dann damit das Leben zu nehmen.
Yenga Manguai floh vor acht Jahren aus
dem Kongo in die BRD, lebte hier mit seiner deutschen Freundin und ihren
beiden gemeinsamen Kinder. Die Heirat war vorbereitet.
Am 23. November soll Yenga Manguai von
Hannover mit der Fluggesellschaft Eurowings (EW 74) nach Kinshasa in den
Kongo abgeschoben werden. Während der ganzen Autofahrt und auch in
der Flughafenzelle sind seine Hände hinter dem Rücken gefesselt.
Aus Protest gegen die Abschiebung des
abgelehnten Asylbewerbers haben sich ca. 40 Personen auf dem Flughafen
eingefunden, dreien gelingt es, in die Maschine zu kommen. Der Pilot verweigert
letztendlich aufgrund des desolaten Gesundheitszustandes die Mitnahme von
Yenga Manguai.
Am 1. Dezember muß der zweite
Abschiebeversuch abgebrochen werden, weil der immer noch hungerstreikende
Yenga Manguai einen Metallgegenstand verschluckt hat und in die Medizinische
Hochschule Hannover eingeliefert werden muß. Unter Polizeikontrolle
kommt er in die Notaufnahme und abends zurück in die JVA Wolfenbüttel.
Seit seiner Inhaftierung verweigert er die Nahrungsaufnahme.
Am 8. Januar 2000 schreibt Yenga Manguai
einen Abschiedsbrief und verschluckt anschließend einen Löffelstil.
Es erfolgt die Verlegung in die JVA Lingen, wo er medizinisch betreut wird,
bis der Fremdkörper herausgekommen ist. Dann erfolgt die Rücküberweisung
nach Wolfenbüttel, wo Yenga Manguai am 31. Januar, an seinem Geburtstag,
erneut ein Metallstück verschluckt. Es erfolgt die zweite Einweisung
in die JVA Lingen – dieses Mal für ca. eine Woche.
Göttinger AK zur Unterstützung von Asylsuchenden;
IMRV Bremen; jW 8.2.00
18. November 99
Furth im Wald in Bayern. Drei moldawische Flüchtlinge, die die
tschechisch-deutsche Grenze in den Unterflurkästen eines Zuges überwunden
haben, werden mit Unterkühlungen aufgefunden.
BT-Drucksache 14/5613
18. November 99
Der togoische Flüchtling Koudjo Atchade lebt schon seit über
zwei Jahren im Flüchtlingsheim in Raisdorf bei Plön in Schleswig-Holstein.
Als er um 12.20 Uhr von der Arbeit kommt, findet er sein Zimmer verschlossen
vor. Er hat an diesem Tag einen Termin bei seinem Anwalt in Hamburg und
benötigt dafür wichtige Papiere, die sich im Zimmer befinden.
Er bittet den Hausmeister, die Tür zu öffnen, der das verweigert.
Er geht zweimal zum Rathaus und bittet dort um Hilfe. Auch auf telefonische
Intervention der Beamten verweigert der Hausmeister das Öffnen der
Zimmertür. Nachdem Herr Atchade den Hausmeister erneut persönlich
gebeten hat, geht er zu seiner Tür und versucht, sie zu öffnen.
Als er schließlich mit den Füßen dagegen tritt, kommt
der Hausmeister schreiend und wütend auf ihn zu, packt ihn am Hals
und drückt ihm die Kehle zu. Koudjo Atchade gelingt es, eine der um
seinen Hals geklammerten Hände zu lösen und beißt in das
Handgelenk. Der Angreifer läßt los und schlägt dem Afrikaner
ins Gesicht. Plötzlich erscheint die Polizei: eine Polizistin und
ihr Kollege.
Der Beamte hilft dem Hausmeister, Herrn
Atchade zu überwältigen. Sie klemmen seinen Kopf zwischen die
Beine des Hausmeisters, so daß er keine Luft mehr bekommt. Um sich
zu befreien, beißt er dem Hausmeister ins Bein. Daraufhin biegt der
Polizist seine Arme auf den Rücken und legt ihm Handschellen an. In
dieser wehrlosen Verfassung schlägt ihm der Hausmeister gegen das
Kinn, so daß der Mund blutet. Als Herr Atchade ihm sein Blut ins
Gesicht spuckt, bekommt er einen Trítt gegen die linke Brustseite,
der ihn zu Boden streckt. Er wird dann – auf dem Bauch liegend – unten
gehalten, indem der Polizist ihn mit seinem Gewicht in Brustkorbhöhe
niederhält und der Hausmeister auf seinen Hüften hockt und ihm
die Füße festhält. Koudjo Atchade verliert das Bewußtsein.
Als er wieder zu sich kommt, liegt er
immer noch in derselben Position, und nach ca. einer Viertelstunde ziehen
sie ihn hoch und schaffen ihn ins Polizeiauto. Zusätzlich zu den auf
dem Rücken sitzenden Handschellen werden hier jetzt auch seine Füße
festgebunden, und er liegt wieder mit dem Gesicht auf dem Boden. Er bekommt
Sehstörungen – sieht alles doppelt. Auf der Polizeistation wird er
– immer noch in Handschellen – in eine Zelle eingeschlossen.
Eine halbe Stunde später erfolgt
dann endlich die Fahrt in das Krankenhaus von Preetz, damit seine Verletzungen
behandelt werden können. Seine Transport-Haltung im Polizeiwagen:
Hände immer noch auf dem Rücken gefesselt und das Gesicht gegen
den Boden.
Gegenwind 136 Jan. 00;
Der Schlepper Nr.10 Frühjahr 2000
19. November 99
Sammelabschiebung von 40 abgelehnten AsylbewerberInnen von Düsseldorf
nach Accra in Ghana. Die guineischen Flüchtlinge Fode Konate, Ibrahim
Kante, Umar Balde und Ibrahim Camara kommen aus der Abschiebehaft in Büren,
die anderen 36 Menschen wurden aus anderen Bundesländern zusammengezogen.
Die vier Flüchtlinge aus Guinea
sollen nach ihrer Ankunft in Accra mit einer Maschine der Ghana Airlines
weiter nach Conakry befördert werden. Nach Bestätigung des Auswärtigen
Amtes sind diese vier Personen nie am Flughafen Conakry angekommen. Die
Suche nach ihnen ist ergebnislos geblieben.
mfm 23.12.99; Depeschen Nr. 55, S. 1;
ND 31.12.99
24. November 99
Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Hüseyin
Ayhanci wird aus Hessen nach Istanbul abgeschoben. Am Flughafen wird er
festgenommen und sieben Tage lang festgehalten, beschimpft und bedroht.
Nach seiner Freilassung fährt Herr Ayhanci zunächst nach Mardin,
dann allerdings aus Angst vor weiterer Verfolgung in die westtürkische
Stadt Izmir. Dort wird er am 28. Januar 2000 von drei Zivilpolizisten in
ein Auto gezerrt und entführt.
Unter der Drohung, ihn zu erschießen,
wird er in ein Gebäude gebracht und dort schwer gefoltert. Seine Füße
werden in ein Klemmbrett gespannt und gequetscht. Dann erleidet er Schläge
auf Rücken, Beine, Arme, und schließlich werden Arme und Schultern
unter Strom gesetzt. Die Polizisten befragen ihn nach der Tätigkeit
von kurdischen Vereinen in Deutschland und versuchen, ihn als Agenten zu
gewinnen.
Als Herr Ayhanci am nächsten Tag
freigelassen wird, stellt ein Arzt vom gerichtsmedizinischen Institut in
Izmir zahlreiche Blutergüsse an Kopf, Rücken, Armen, Schulter
und auf der Zunge fest.
Der Asylfolgeantrag von Frau Ayhanci,
die mit ihren sieben Kindern noch im Main-Kinzig-Kreis lebt, ist abgelehnt
worden. Ihnen droht jetzt auch die Abschiebung in die Türkei.
Herr Ayhanci flieht zunächst nach
Rumänien, und nach einigen Schwierigkeiten mit der Deutschen Botschaft
in Bukarest gelangt er wieder in die BRD.
FR 9.2.00; jW 10.2.00; FR 4.3.00; FR 29.4.00;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Der Schlepper Nr. 10, Frühjahr 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
25. November 99
Zum dritten Mal wird versucht, den 24-jährigen Flüchtling
A. B. nach Algerien abzuschieben. Während des Transportes aus
der Abschiebehaft JVA Leipzig zum Flughafen Frankfurt am Main sind seine
Arme mit Klebebändern oben (!) fixiert. Zu der ohnehin sehr schmerzhaften
Körperhaltung reißen diese Bänder noch zusätzlich
Wunden.
Ende August hatte sich der Abschiebegefangene
aus Protest und Verzweiflung wegen der angedrohten Abschiebung viele Schnittverletzungen
an Armen und Oberkörper zugefügt. Am 28. August wurde er deshalb
ins St.-Georg-Krankenhaus eingeliefert.
Als er am 14. September über Berlin
abgeschoben werden soll, empfiehlt ein Notarzt dringende medizinische Versorgung.
Auch diese Abschiebung wurde abgebrochen.
Anfang des Jahres 2000 wird A. B. mit
einer kleinen Chartermaschine nach Algerien abgeschoben.
Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig
26. November 99
Der 17-jährige Issaka Kaba aus Sierra Leone wird von zwei Deutschen
in einer Potsdamer Straßenbahn beschimpft und bedroht. Als eine Frau
sich zu seiner Verteidigung einmischt, wird auch sie bedroht. Ihr Ehemann
zieht daraufhin die Notbremse, und die alarmierte Polizei nimmt einen der
Angreifer gleich in Haft, weil gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.
Issaka Kaba hatte bereits im Februar
in Guben rassistische Gewalt auf brutalste Weise erfahren müssen ("Hetzjagd").
Er erlebt diese Gewalt jetzt zur Zeit der Gerichtsprozesse, in denen er
als Nebenkläger auftritt, seelisch immer wieder aufs Neue.
Eine psychologische Betreuung gibt es
auch nach diesem zweiten Angriff in Potsdam nicht.
I.A.A.D.H.;
BeZ 29.11.99; MAZ 29.11.99
29. November 99
Harthauer Berg bei Chemnitz. In einer vermeintlichen "Notwehrhandlung
nach Angriff auf eine Zollbeamtin" wird ein rumänischer Mann nach
seinem "unerlaubten" Grenzübertritt durch einen Wadendurchschuß
verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
30. November 99
Der 28 Jahre alte Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Amir
N. aus Ruanda wird bei seiner Abschiebung von deutschen und niederländischen
Polizisten auf dem Amsterdamer Flughafen mißhandelt. Ein deutscher
Beamter nimmt seinen Kopf zwischen die Beine und steckt ihm ein Kissen
in den Mund. Erst als er der Ohnmacht nahe ist, lassen die Beamten ihn
wieder atmen, und erst nachdem die Maschine in der Luft ist, lassen sie
von ihm ab.
UNBEQUEM 12/99 (Der Patriot 2.12.99)
Anfang Dezember 99
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Nachdem sein
Asylantrag im Rahmen des Flughafenverfahrens abgelehnt ist, versucht sich
der Iraner M. umzubringen, indem er in eine Glasscheibe läuft. Im
Krankenhaus, in dem die Verletzungen versorgt werden, bekommt er Medikamente
gegen Depressionen. Dann kommt er zurück in die Transitunterkunft
des Flughafens. Sein Anwalt appelliert dreimal an das Bundesinnenministerium,
den "schwerst suizidgefährdeten" Mann in die BRD einreisen zu lassen.
Die Antwort bleibt aus.
Erst nach der Selbsttötung der
Algerierin Naimah Hadjar in der Transitunterkunft am 6. Mai 2000 wird dem
Iraner die Einreise am 9. Mai erlaubt.
FR 17.5.00
2. Dezember 99
Flüchtlingsheim Eulatal in Sachsen. Aus purem Rassismus versuchen
zwei Deutsche zum zweiten Mal, das Gebäude in Brand zu stecken. Die
Täter werden gefaßt und kommen in Untersuchungshaft.
taz 3.12.99
3. Dezember 99
Berlin. Ein 47 Jahre alter, schwer traumatisierter Flüchtling
aus Bosnien versucht sich das Leben zu nehmen, als er zur Zwangsvorführung
beim Polizeiärztlichen Dienst festgenommen wird. Es ist dies sein
fünfter Selbsttötungsversuch im Jahr 1999. (siehe auch: Kasten
Seite 161)
TS 9.2.00
3. Dezember 99
Der 24 Jahre alte Adnan Cevik wird aus der Abschiebehaft Augsburg in
die Türkei abgeschoben. Nach seiner Ankunft wird er zwanzig Tage lang
gefangen gehalten und gefoltert.
Nach seiner Freilassung versucht er
wieder, die Türkei zu verlassen und nach Deutschland zu seiner Verlobten
zurückzukehren. Dabei kommt er zu Tode.
Am 29. März 2001 werden an der
türkisch-griechischen Grenze in der Nähe von Arda bei Nea Vyssa
in einem Minenfeld zwei Skelette gefunden. Aus den Dokumenten der Toten
geht hervor, daß es sich um Adnan Cevik und Yusuf Isler aus Nusaybin
handelt. Sie sind wahrscheinlich ein Jahr zuvor infolge von Beinverletzungen
durch Minenexplosionen zu Tode gekommen.
Özgür politika 30.3.01;
Pro Asyl 11.4.01;
FR 19.4.01
3. Dezember 99
Omaru F. soll aus Bremen nach Gambia abgeschoben werden. Die BGS-Beamten
am Flughafen Düsseldorf nehmen ihm seinen Hosengürtel weg und
ersetzen ihn durch ein Plastikband, das so stark zugezogen wird, daß
der Bauch schmerzhaft eingeschnürt wird. Dann werden ihm seine Arme
mit Handfesseln zusammengebunden und mit Plastikbändern an dem Gürtelband
fixiert. Omaru F. kann in dieser Fesselung weder alleine essen oder trinken
noch auf die Toilette gehen. Aber er wird in dieser Fesselung von Düsseldorf
bis nach Ghana mit der "Ghana Airways" transportiert. Auch nach dem achtstündigen
Flug werden ihm die Fesseln nicht abgenommen. In Ghana eskortieren ihn
ghanaische Sicherheitsbeamte in ein Gefängnis und füttern ihn,
weil er auch dort immer noch gefesselt ist. Am nächsten Tag wird Omaru
F. in Begleitung von ghanaischen Beamten nach Banjul in Gambia weitergeflogen.
FR 1.2.00;
taz 14.2.00;
3. Dezember 99
AbschiebegefängnisBerlin-Köpenick. Einen Tag nachdem der
guineische Flüchtling Aboubacar Camara aus der Abschiebehaft Berlin
zur Zentralen Ausländerbehörde nach Dortmund geflogen worden
war und dort so unter Druck gesetzt wurde, daß er seine Identität
bestätigte, beginnt er aus Protest gegen seine geplante Abschiebung
einen Hunger- und Durststreik.
Der heute 36 Jahre alte A. Camara war
in die BRD gekommen, nachdem er aus einem guineischen Gefängnis fliehen
konnte, in dem er aus politischen Gründen einsaß. Sein Asylantrag
wurde hier abgelehnt.
Am 14. Dezember wird er aufgrund seines
desolaten Gesundheitszustandes ins Krankenhaus Köpenick gebracht und
dann aus der Haft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
4. Dezember 99
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Die gefangenen Flüchtlinge
Protus Mbah Mbah (alias Desire Lumumba) und Elois Tobion Frunjang aus Kamerun
und Charley Makah aus Sierra Leone schließen sich dem Hunger- und
Durststreik ihres Zellen-Mitbewohners Aboubaka Camara an.
(siehe 3. Dezember 99)
Sie werden dann am 15., 16. und 17.
Dezember aus der Abschiebehaft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
5. Dezember 99
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Ein Flüchtling
aus dem Iran versucht sich umzubringen, indem er mit voller Wucht mit seinem
Kopf gegen eine Doppelglasscheibe rennt.
Als "Therapie" gegen seine ständigen
Angstzustände werden ihm in der Folgezeit Beruhigungsmittel verordnet.
Am 24. Februar bittet sein Rechtsanwalt
in einem Brief an das Bundesinnenministerium, ihm aus humanitären
Gründen die Einreise in die BRD zu erlauben. Zu diesem Zeitpunkt befindet
sich der Iraner bereits fünf Monate im Transitbereich des Flughafens.
Erst nach der Selbsttötung der
Iranerin Naimah Hadjar und einem weiteren Mahnschreiben des Rechtsanwaltes
Anfang des Monats Mai 2000 wird dem Flüchtling nach siebenmonatiger
Gefangenschaft die Einreise in die BRD erlaubt.
Pro Asyl 16.5.00
5. Dezember 99
Ein 23 Jahre alter Flüchtling aus dem Kosovo ist mit zwei Begleitern
morgens um 5.30 Uhr auf dem Weg zum Bahnhof der brandenburgischen Stadt
Cottbus. Aus mehreren vollbesetzten Autos steigen Deutsche aus, von denen
einige mit Baseballschlägern bewaffnet sind. Sie greifen den Flüchtling
an, mißhandeln und verletzen ihn am Kopf.
MAZ 22.12.99;
FR 22.12.99; taz 22.12.99
7. Dezember 99
Flüchtlingsheim Stohl bei Dänischenhagen in Schleswig-Holstein.
Um 0.10 Uhr greift die Ausländerbehörde des Landkreises Rendsburg-Eckernförde
zu. Mitarbeiter der Behörde, mehrere Polizisten, Hunde und Sanitäter
dringen in die Zimmer der Familie Chatchaturjan ein und überraschen
die Eltern beim Fernsehen – während die Kinder noch schlafen. Beide
Erwachsene, Nasik und Samuel Chatchaturjan, versuchen sofort, sich mit
einem Messer und einer Glasscherbe das Leben zu nehmen, was dann durch
die Überwältigung und die Fesselung durch die Polizei nicht mehr
möglich ist. Trotz der auf den Rücken gebundenen Hände steht
Herr Chatchaturjan auf und schlägt mit voller Wucht seinen Kopf gegen
den Fernsehschirm, bis er ohnmächtig wird. Er wird barfuß und
ohne zusätzliche Kleidung durch strömenden Regen in einen Polizeiwagen
gebracht, wo er zwei Stunden lang sitzen muß. Frau Chatchaturjan
muß mit in Handschellen gebundenen Händen ihre Sachen packen.
Dann werden die Eltern, die durch Folter
in ihrem Herkunftsland schwer traumatisiert wurden und im Zentrum für
die Behandlung von Folter-, Flucht- und Gewaltopfern in Kiel in Behandlung
sind, zusammen mit ihren Kindern, der
16-jährigen Knarik und dem 14-jährigen Johannes, um 10 Uhr
morgens über Frankfurt nach Armenien abgeschoben.
Samuel Chatchaturjan hält sich
seither im Untergrund auf und hat wenig Kontakt zu seiner Familie. (siehe
auch: Mai 98)
REFUGIO – Kiel;
KN 22.12.99;
Der Schlepper Frühjahr 2000; Pro Asyl 9/00
7. Dezember 99
Im bayerischen Schirnding werden bei der Einreise aus der Tschechischen
Republik in einem LKW 43 afghanische Flüchtlinge entdeckt. Sie leiden
alle unter Hunger und Unterkühlung. 23 von ihnen bedürfen medizinischer
Behandlung.
BT-Drucksache 14/5613
8. Dezember 99
Um den letzten Zug noch zu erreichen, überquert ein Mann vorschriftswidrig
die Bahngleise im Bahnhof der niedersächsischen Ortschaft Elze. Eine
Zugbegleiterin sieht dies, verweigert ihm "zur Strafe" die Mitfahrt, und
als er doch in den Zug einsteigen will, stößt sie den Mann aus
dem anfahrenden Zug zurück auf den Bahnsteig. Sie ruft dem afrikanischen
Flüchtling dabei zu: "Neger, ich mach dich tot." Nach dem Stoß
liegt der Mann noch minutenlang verletzt auf dem Bahnsteig, und weder die
Zugbegleiterin noch der Zugführer kümmern sich um ihn.
Sechs Monate später lehnt die Staatsanwaltschaft
ein Strafverfahren gegen die Schaffnerin mit der Begründung ab, daß
"ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht angenommen
werden" kann.
FRat NieSa Heft 64/65 Dez.-Jan. 1999/2000;
FRat NieSa Heft 69/70 Aug.-Sept. 2000
8. Dezember 99
Die Kurdin Can I., die erst seit März 99 in der BRD lebte, wird
nach abgelehntem Asylantrag festgenommen und nach Istanbul abgeschoben.
Schon am Flughafen wird sie festgehalten und zwei Tage lang nach den Gründen
ihres Asylantrages in Deutschland verhört. Dann kommt sie zunächst
frei.
Als Can I. am 6. Januar 2000 mit ihrer
Freundin Nurhayat mit einem Bus nach Istanbul zurückfährt, werden
sie gestoppt und von der Polizei kontrolliert. Sie werden festgenommen
und zur Wache verschleppt – danach kommen sie zur Anti-Terror-Abteilung,
wo ihnen die Augen verbunden werden, und wo sie getrennt werden. Can I.
sieht ihre Freundin Nurhayat danach nie wieder.
Frau I. wird unter Folter verhört.
Die Vorwürfe gegen sie sind PKK-Unterstützung oder PKK-Mitgliedschaft
und Beteiligung an "Kirchenaktionen" in Deutschland. "Da ich die gegen
mich gerichteten Beschuldigungen nicht einräumte, wurde ich am Kopf,
an den Augen und an verschiedenen Stellen meines Körpers geohrfeigt
und geschlagen. Daneben machten sie Sachen, die für Menschen entwürdigend
sind ..."
Can I. muß sich nackt ausziehen,
sie wird mit sexistischen Sprüchen beleidigt, ihr wird Vergewaltigung
angedroht, sie wird mit kaltem Wasser unter hohem Druck abgespritzt. Man
zwingt sie, Bekenntnisse zu unterschreiben.
Am 24. Januar 2000 erhebt die Staatsanwaltschaft
Anklage vor dem Staatssicherheitsgericht Izmir wegen Unterstützung
der PKK. Als Beweis wird ein von Frau I. unter Folter unterschriebenes
"Bekenntnis" vorgelegt.
Am 9. März 2000 wird Can I. aus
"Mangel an Beweisen" freigesprochen.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
10. Dezember 99
Braunschweig in Niedersachsen. Der Physiker Dr. Zdravko Nikolov Dimitrov,
bulgarischer Flüchtling und abgelehnter Asylbewerber, soll in Abschiebehaft
genommen werden. Er wird dabei von einem Sondereinsatzkommando (SEK) der
Polizei niedergeschossen und lebensgefährlich in die Brust getroffen.
Der 36 Jahre alte Nikolov Dimitrov leidet
aufgrund von Mißhandlungen und Folterungen durch die bulgarische
Polizei und durch Ärzte in einem psychiatrischen Gefängnis unter
einem schweren Foltertrauma und gilt – auch behördenbekannt – als
akut suizidgefährdet.
Trotzdem ordnet die Ausländerbehörde
Braunschweig die Festnahme von Herrn Dimitrov an, um ihn in Abschiebehaft
in die JVA Wolfenbüttel zu nehmen.
Als drei Polizeibeamte morgens um 8
Uhr kommen, um den Bulgaren abzuholen, verbarrikadiert er sich in der Wohnung
und droht mit Selbsttötung.
Anstatt die Aktion abzubrechen, wird
ein 14-köpfiges Sondereinsatzkommando (SEK) angefordert, dessen Beamte
die Wohnung mit einer Blendgranate stürmen. Dr. Dimitrov versucht,
sich in seiner Panik mit einem Küchenmesser gegen die Festnahme zu
wehren, und wird dann gezielt "in Notwehr" mit zwei Schüssen niedergeschossen.
Während Herr Dimitrov sich auch
3 Tage später noch in Lebensgefahr befindet, wird gegen ihn ein Verfahren
wegen versuchten Totschlags eingeleitet.
Am 21. Dezember stirbt er im Städtischen Klinikum Braunschweig,
ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben.
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat
stellt Strafanzeige gegen den Leiter der Braunschweiger Ausländerbehörde
wegen Körperverletzung mit Todesfolge, vollendeter Freiheitsberaubung
und Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig leitet ein formelles
Ermittlungsverfahren gegen den Leiter des Ausländeramtes wegen Freiheitsberaubung
ein.
Sowohl dieses Verfahren als auch die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Todesschützen werden
eingestellt.
BrZ 11.12.99; Neue Presse 11.12.99; FRat NieSa 13.12.99;
Neue Presse 13.12.99; BrZ 14.12.99; taz 14.12.99;
Polizei Niedersachsen 15.12.99; ND 15.12.99; jW 17.12.99;
taz 22.12.99; FR 23.12.99; taz 23.12.99;
ND 8.1.00; jW 8.1.00;
Niedersächsische Landesegierung 29.2.00 – 45.3-12235/14-103;
taz 17.3.00; jW 21.3.00;
FRat NieSa Heft 68 März 2000; FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000
11. Dezember 99
Moussa Bah, abgelehnter Asylbewerber aus Guinea, wird direkt aus der
Abschiebehaft in Büren nach Conakry abgeschoben. Noch am Flughafen
wird er gegen 21 Uhr verhaftet und in das Zivilgefängnis "Sureté"
gebracht. Nur durch die Hilfe eines Freundes, der über Geld und Beziehungen
verfügt, kann Moussa Bah freigekauft werden.
Drei weitere aus Deutschland abgeschobene
und nach der Ankunft festgenommene Flüchtlinge, die keine Hilfe von
außen bekommen, müssen im Gefängnis bleiben.
Moussa Bah fühlt sich weiterhin
verfolgt, taucht unter und versucht erneut, das Land zu verlassen.
mfm; mfm 2.2.00; Depeschen aus Westafrika Mai 00
21. Dezember 99
Ein Mann vietnamesischer Herkunft wird an der deutsch-polnischen Grenze
im sächsischen Bad Muskau am Grenzstein 292 tot aus der Neiße
geborgen. Als Todesursache des 39-Jährigen wird Ertrinken vermutet.
BT-Drucksache 14/5613;
Polizei Görlitz
28. Dezember 99
Im Zusammenhang mit dem "unerlaubten" Grenzübertritt wird eine
rumänische Person im sächsischen Bautzen durch einen Diensthund
gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
30. Dezember 99
Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Die als Übergangsheim für
Flüchtlinge genutzte Arloffer Schule in der Bachstraße brennt
im Obergeschoß. Drei Frauen, ein Junge aus dem Haus und ein Feuerwehrmann
müssen mit Verletzungen ins Krankenhaus. Für die restlichen 17
BewohnerInnen müssen neue Unterkünfte gesucht werden, denn das
Gebäude ist nicht mehr bewohnbar.
KStA 3.1.00; Kölnische Rundschau 3.1.00
31. Dezember 99
In Burg bei Magdeburg überfallen elf Deutsche mehrere Flüchtlinge
und schreien dabei Nazi-Parolen. Sieben Täter werden kurzfristig festgenommen.
FR 3.1.00; taz 3.1.00
Im Jahre 1999
Eine Asylbewerberin aus Sri Lanka setzt ihrem Leben ein Ende, indem
sie sich im Bahnhof Rüsselsheim von einem Intercity-Zug überrollen
läßt.
VDAS
Im Jahre 1999
Köngen in Baden-Württemberg. Als die Polizeibeamten eine
türkische Flüchtlingsfamilie in der Flüchtlingsunterkunft
Wertstraße zur Abschiebung abholen wollen, wird die Tür des
Zimmers nach Aufforderung nicht geöffnet, obwohl das Ehepaar und die
sechs Kinder anwesend sind. Die 42 Jahre alte Ehefrau steht am Fenster,
hält sich ein Küchenmesser an die Brust und droht, sich zu erstechen.
Angehörige eines "Notfallnachsorgedienstes",
der Feuerwehr, des DRK und der Polizei bringen die Frau dazu, die Eingangstür
zu öffnen und das Messer abzugeben. Sie hat sich selbst Schnittverletzungen
im Brustbereich zugefügt und wird vor Ort von den DRK-Leuten medizinisch
versorgt.
Dann wird die Familie zum Stuttgarter
Flughafen transportiert, dort ärztlich untersucht und anschließend
in die Türkei abgeschoben.
unbenannter Zeitungsartikel in:
AK Asyl Ba-Wü Oktober-November-Dezember 99
Im Jahre 1999
Der Berliner Innensenator Eckart Werthebach teilt aufgrund einer parlamentarischen
Anfrage mit, daß im Jahre 1999 zwölf Suizidversuche im Abschiebegefängnis
registriert wurden. (ein Fall ist hier dokumentiert)
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Berlin 6.9.00;
taz 28.9.00; BeZ 29.9.00
Im Jahre 1999
In der Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS gibt das Sächsische
Staatsministerium bekannt, daß im Jahre 1999 vier AusländerInnen
bei dem Versuch ertranken, über die sächsische Grenze "illegal
in die Bundesrepublik einzureisen".
(drei Fälle sind hier dokumentiert)
Sächsisches Staatsministerium des Innern, 7.2.00
In den Jahren von 1997 bis 1999
Im Bremer Polizeigewahrsam hat ein Beamter im genannten Zeitraum mindestens
sechs weibliche Abschiebegefangene in ihren Zellen oder in seinem Büro
zum Geschlechtsverkehr genötigt. Obwohl diese Tatsachen bereits im
Jahre 1998 polizeiintern bekannt sind, erfolgen keinerlei disziplinarische
oder strafrechtliche Konsequenzen für den Beamten. Erst im August
2003 findet bei ihm eine Hausdurchsuchung statt. Dabei werden Polaroid-Fotos
von nackten weiblichen Gefangenen und von dem Beamten beim Geschlechtsakt
mit den Frauen gefunden.
Erst nach weiteren vier Monaten, im
November 2003, wird die Öffentlichkeit über den Skandal informiert,
und nach weiteren zwei Monaten erfolgt die Suspendierung des Beamten. Die
sexuell mißbrauchten Frauen, die aus Osteuropa, Asien und Afrika
stammten, sind seit Jahren abgeschoben.
Im Februar 2004 wird von dem vom Innensenator
beauftragten Sonderermittler Hasso Kliese ein mündlicher Bericht zu
seinen dreimonatigen Ermittlungen vorgelegt. Ohne mit den betroffenen Frauen
oder mit damaligen Mitgefangenen gesprochen zu haben, kommt Kliese zu dem
Ergebnis, daß ein Mitwissen oder eine Mitbeteiligung von anderen
Beamten ausgeschlossen werden kann.
Im Oktober 2004 steht fest, daß
es keine öffentliche Hauptverhandlung gegen den Polizisten geben wird,
denn zum einen sei er geständig und wäre freiwillig aus dem Polizeidienst
ausgeschieden und zum anderen seien die mißbrauchten Frauen nicht
mehr aufzufinden. Ein Jahr auf Bewährung und eine noch nicht näher
benannte Geldstrafe sei der zu erwartende Ausgang des Verfahrens, so ein
Sprecher des Amtsgerichtes.
WK 12.11.03; BrN 14.11.03;
Polizei Bremen 14.11.03;
ap 10.3.04;
Bündnis gegen sexualisierte Polizeigewalt 10.3.04;
taz 4.10.04; taz 6.10.04