5. Januar 98
Wesel in Nordrhein-Westfalen. Ein zweimal abgelehnter 24-jähriger
Asylbewerber aus der Türkei übergießt sich an einer Tankstelle
mit Benzin und zündet sich an. Dabei ruft er: "Nieder mit der Türkei,
für ein freies Kurdistan!" Er stirbt am gleichen Abend im Krankenhaus.
Der Mann hatte 6 Monate lang in türkischer Untersuchungshaft
gesessen, weil er in Verdacht stand, bei Angriffen gegen Polizeibeamte
beteiligt gewesen zu sein.
taz 7.1.98; TS 7.1.98; ND 7.1.98
8. Januar 98
Der 30-jährige muslimische Prediger und Oppositionelle in seinem
Land, Issah M., wird aus Bremen nach Togo abgeschoben. Auf dem Flughafen
Lomé nehmen ihn Regierungsbeamte in Polizeigewahrsam. Als er nach
zwei Tagen frei kommt, reist er ins Landesinnere.
Seither gibt es kein Lebenszeichen mehr von ihm.
taz-Bremen 10.1.98;
taz-Bremen 17.1.98;
Oldenburger Stachel Nr. 2/98
12. Januar 98
Der togoische Flüchtling A. wird nach Lomé abgeschoben
und direkt nach der Ankunft noch auf dem Flughafen festgenommen. Er wird
zunächst in der Gendarmerie Adewue gefangengehalten und kommt am 20.
Januar in das Zivilgefängnis von Lomé. In der Haft wird er
mit Stöcken geschlagen.
Am 25. Oktober 2000 gelingt ihm die Flucht, und er versteckt
sich in Ghana. Am 1. Mai 2003 kommt er erneut in Deutschland an. Von der
erlittenen Folter zeugen Narben am Hinterkopf und auf dem Unterarm.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin
15. Januar 98
Der 32 Jahre alte kurdische Flüchtling Mehmet Ali Akbas (Akbap),
Mitglied der verbotenen kurdischen Partei HEP, wird aus Niedersachsen in
die Türkei abgeschoben. Sofort nach seiner Ankunft in Istanbul erfolgt
die Verhaftung. Nach einem neunstündigen Verhör wird er freigelassen
und an einem Busbahnhof von Zivilbeamten gleich wieder verhaftet. Mit verbundenen
Augen wird er an einen Ort gebracht, wo er in den folgenden acht Tagen
schwer gefoltert wird. Er erleidet schwere Schläge auch mit Knüppeln,
er wird mit kalten Hochdruck-Wasserstrahlen beschossen, mit Elektroschocks,
Nahrungsentzug und Scheinhinrichtungen gequält. "Ich dachte, ich muß
sterben", äußert A. Akbas später. Er verliert unter der
Folter mehrmals das Bewußtsein.
Erst als er einer Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden
zum Schein zustimmt, kommt er frei. Er flieht per Schiff nach Griechenland
und kehrt so am 12. Mai in die BRD zu seiner Frau und seinen vier Kindern
zurück.
Aufgrund der detaillierten Recherche des Falles und der Bestätigungen
der Verletzungen durch das Gesundheitsamt in Viransehir und einen Vertrauensarzt
der Deutschen Botschaft in der Türkei wird in diesem besonderen Einzelfall
und erstmalig mit der Hilfe deutscher Behörden die Wiedereinreise
des Folteropfers
offiziell möglich, indem für Mehmet Ali Akbas die Visums-
und Paßpflicht zur Einreise aufgehoben worden war.
Am 16. Oktober 98 wird er als Asylberechtigter anerkannt.
jW 24.2.98; jW 9.3.98;
BeZ 13.5.98; taz 13.5.98; FR 13.5.98;
jW 13.5.98; TS 13.5.98;
taz 22.5.98; Özgür Politika 24. 6. 98;
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998; taz 25.8.98;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98;
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999; ai 3.2.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
IHF-HR annual report 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
16. Januar 98
Pirmasens in Rheinland-Pfalz. Morgens um 7 Uhr soll Gerson Kodjo Liebl
aus Togo aus seiner Wohnung zur Abschiebung abgeholt werden. Die sieben
Beamten, die einen Polizeihund mitführen, treten die Wohnungstür
auf und setzen Tränengas ein. Herrn Liebl wird aufs Auge geschlagen,
ihm werden Handschellen angelegt, er wird zu Boden geworfen und von drei
Männern vor allem auf den Kopf getreten. Dann wird er das Treppenhaus
herunter und in den Einsatzwagen geschleift.
Liebl erleidet einen Kieferbruch und Verletzungen der linken
Augenhöhle, die operiert werden müssen.
Im November 2000 werden vier BGS-Beamte vom Amtsgericht Landau
wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit
Nötigung zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und 15 Monaten sowie
Geldstrafen verurteilt. Im November 2001 wird das Urteil vom Oberlandesgericht
Zweibrücken bestätigt.
Polizeiübergriffe 1998;
BeZ 8.11.00; ND 8.11.00; FR 8.11.00;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001;
BeZ 14.11.01; JWB 21.11.01
16. Januar 98
Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 53 Jahre alter irakischer Flüchtling
wird in der Nacht von vier jungen Männern angegriffen. Sie schlagen
mit leeren Bierflaschen auf ihn ein und lassen erst von ihm ab, als ein
Passant eingreift. Der Iraker muß seine Schnittverletzungen im Krankenhaus
behandeln lassen.
BeZ 18.1.98; ZDK 2/98 (NK 19.1.)
23. Januar 98
Der togoische Flüchtling Ouro-Akpo Djeri wird einen Tag nach seiner
Festnahme mit einer Maschine der belgischen Fluggesellschaft Sabena über
Stuttgart abgeschoben. Am Flughafen Lomé werden seine Papiere den
Behörden ausgeliefert, und er selbst wird festgenommen. Nach einem
dreitägigen Aufenthalt im Kommissariat des Flughafens kommt er in
ein inoffizielles Haftzentrum an der Flughafenstraße im Viertel Cerfer.
In seiner Zelle befinden sich drei weitere Flüchtlinge,
die aus Deutschland, und drei weitere Personen, die aus der Schweiz abgeschoben
worden waren. Herr Ouro-Akpo Djeri erinnert sich später nur noch an
einen Namen seiner Mitgefangenen. Es ist Seydou Memème, der aus
Mannheim nach Togo abgeschoben worden war. Die Gefangenen müssen abwechselnd
schlafen, weil nur vier Schlafgelegenheiten zur Verfügung stehen.
Als Nahrung erhalten sie zwei Schalen Mais am Tag. Hofgang findet nicht
statt.
Am 25. September, acht Monate nach der Festnahme, gelingt Ouro-Akpo
Djeri die Flucht aus dem Haftzentrum. Er flieht zu seiner Familie, muß
dort allerdings sofort wieder weg, weil die Polizei nach ihm sucht.
Ouro-Akpo Djeri war schon im Jahre 1994 in die BRD geflohen,
weil er als Mitglied der Gewerkschaft der Taxichauffeure USYNDICTO (Union
des Syndicats des Conducteurs du Togo) und wegen seiner Beteiligung an
Streikaktionen von staatlichen Maßnahmen bedroht war.
ai 19.1.99; ai-Rapport Mai 1999
25. Januar 98
Im bayerischen Landkreis Freyung-Grafenau an der deutsch-tschechischen
Grenze wird ein rumänischer Flüchtling nach seinem Grenzübertritt
von einem Diensthund des BGS durch einen Biß in die Wange verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
26. Januar 98
Acht völlig durchnäßte und unterkühlte Flüchtlinge
aus Sri Lanka werden an der deutsch-polnischen Grenze bei Genschmar im
Landkreis Märkisch Oderland vom Bundesgrenzschutz aufgegriffen. Ihre
Kleidung ist teilweise an ihren Körpern festgefroren.
BeZ 26.1.98; TS 26.1.98
27. Januar 98
Baden-Württemberg. Der angolanische Flüchtling Ricardo Dibanzila
soll aus der Abschiebehaft Rottenburg nach Kinshasa abgeschoben werden.
Auf dem Flughafen wehrt er sich und wird von BGS-Beamten geschlagen.
Der Pilot der Maschine lehnt letztendlich die Mitnahme des Mannes
ab. Ricardo D. wird daraufhin in die JVA Mannheim verlegt.
Tübinger Bündnis gegen Abschiebehaft
27. Januar 98
Ein Brandsatz wird gegen das Flüchtlingsheim im oberbayerischen
Wald an der Alz geworfen. Die BewohnerInnen können den Brand löschen,
so daß niemand verletzt wird.
Vor der Tat wurden von den vermutlich zwei Tätern Hakenkreuze
an die Außenmauern des Heimes geschmiert.
BeZ 29.1.98
28. Januar 98
Nahe der deutsch-polnischen Grenze im brandenburgischen Ort Genschmar
werden drei Flüchtlinge aufgegriffen. Sie haben bei ihrem Grenzübertritt
in die BRD Erfrierungen und Unterkühlungen erlitten und müssen
im Krankenhaus behandelt werden.
BT-Drucksache 14/1850
30. Januar 98
"Im Zusammenhang mit" seinem "unerlaubten Grenzübertritt" in die
BRD erleidet ein vietnamesicher Flüchtling im bayerischen Rübenau,
nahe der deutsch-tschechischen Grenze, bei einem Sturz einen Beckenbruch.
BT-Drucksache 14/1850
Januar / Februar 98
Nach seiner Abschiebung aus der BRD wird der Flüchtling Sefer
Xhem Karaxha aus dem Kosovo sieben Tage ins Gefängnis gesperrt, verhört
und mißhandelt.
EKD, S. 39
Anfang Februar 98
In einem fünften Anlauf wird versucht, den 31-jährigen ghanaischen
Flüchtling Joseph Gyimah abzuschieben. Aufgrund seiner Gegenwehr schlagen
ihn BGS-Beamte und drohen ihm eine "Ruhigspritzung" an.
Tübinger Bündnis gegen Abschiebehaft 30.4.1998
1. Februar 98
Als der 24-jährige indische Asylbewerber in Blankenburg in Sachsen-Anhalt
am Sonntagabend die Straße entlang geht, bremst neben ihm ein Auto,
dem sechs Männer entsteigen. Vier von ihnen halten ihn fest, einer
schlägt mit einem Gegenstand auf seinen Hinterkopf ein, und ein anderer
zerschneidet ihm das Gesicht.
Als der Inder bewußtlos zu Boden geht, wird ihm sein Geld
geraubt. Die Täter flüchten.
BeZ 3.2.98; taz 4.2.98; ZDK 2/98 (FR 4.2.)
3. Februar 98
Der abgeschobene Asylbewerber Gani Dibrani aus Gradica in der Gemeinde
Gllogovc im Kosovo wird sofort nach seiner Ankunft auf dem Flughafen Prishtina
von serbischer Polizei festgenommen. Gründe werden nicht genannt.
Kosovo Communication W. 6
3. Februar 98
Im sächsischen Zinnwald an der deutsch-tschechischen Grenze werden
zwei Flüchtlinge aus Afghanistan verletzt aufgegriffen. Sie haben
sich bei ihrem Grenzübertritt in die BRD Erfrierungen zugezogen.
BT-Drucksache 14/1850
4. Februar 98
Luckenwalde im Land Brandenburg. Als Potsdamer Polizisten zwei Flüchtlinge
aus dem Wohnheim zur Abschiebung abholen wollen, ist die Tür des Zimmers
verschlossen. Die Tür wird aufgebrochen, das Zimmer ist leer, und
die
Beamten hören einen dumpfen Aufprall.
Der 30-jährige Asylbewerber Dada A. aus Ghana ist aus dem
vierten Stock abgestürzt und kommt mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen
und einem Bekkenbruch ins Krankenhaus.
Nach Angaben der Polizei sollte allerdings nicht Dada A. selbst,
sondern seine beiden Mitbewohner abgeschoben werden.
BeZ 5.2.98; taz 5.2.98; TS 5.2.98; BeZ 6.2.98
8. Februar 98
Brand im Flüchtlingsheim Berliner Straße in Berlin-Tegel.
Von den rund 400 bosnischen HeimbewohnerInnen kommt niemand körperlich
zu Schaden. Zwei Polizisten kommen mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins
Krankenhaus.
taz 9.2.98; BeZ 9.2.98; TS 9.2.98
9. Februar 98
Der 30-jährige Iraner Shariar Jafarpour berichtet, daß er
schon auf dem Transport zum Flughafen Frankfurt von BGS-Beamten schwer
mißhandelt wurde. Während seine Hände mit Handschellen
auf dem Rücken fixiert sind, wird er geboxt, geschlagen und getreten
– und seine Hoden werden gequetscht.
Er soll abgeschoben werden, kann aus dem Flugzeug fliehen, wird
dann von den Beamten in einen VW-Bus gezerrt. Dort wird er weiter geschlagen.
Sie ziehen ihm seine Jacke über den Kopf und schnüren sie zu,
so daß er keine Luft mehr bekommt. Dann boxen die Beamten ihm in
den Bauch.
Der Flüchtling kommt ins Offenbacher Krankenhaus und soll
wegen eines gebrochenen dritten Lendenwirbelfortsatzes und Prellungen stationär
behandelt werden. Er flieht erneut und taucht unter. (siehe auch: 5. November
98)
FR 6.3.98; CPT Mai 98; IPPNW 1.6.99;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 11.11.98¸
Antifaschistische Nachrichten 10.12.98;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim Mai 1999;
FR 25.7.00
10. Februar 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main. Am frühen Morgen wird ein irakischer
Asylbewerber von BGS-Beamten gefesselt und in einen Polizeiwagen geschleppt.
Dort stößt ihm ein Beamter mit dem Knie derart in den Unterleib,
daß er während der Fahrt unter heftigen Schmerzen leidet. Als
der Wagen vor der Irakischen Botschaft hält und der Flüchtling
sich weigert auszusteigen, kommt ein Angestellter der Botschaft zum Polizeiwagen
hinaus. Die Beamten beantragen die Ausstellung eines irakischen Passes
für den Flüchtling.
Dies alles geschieht, obwohl die Eilentscheidung des Frankfurter
Verwaltungsgerichts in seinem Fall noch nicht ergangen ist.
Pro Asyl 13.2.98
13. Februar 98
Als die Polizisten in Salzgitter-Gebhardshagen die Familie Genc zur
Abschiebung abholen wollen, stellt sich heraus, daß die Kinder Salina
und Hassan in der Schule sind und Frau Gubert Genc wegen des noch nicht
abgeschlossenen Asylverfahrens der gerade geborenen Tochter Irem nicht
abgeschoben werden kann.
Sadik Genc wird zusammen mit dem 9-jährigen Sohn Zeki abgeschoben.
Er kam mit seiner Familie vor 11 Jahren in die BRD, nachdem er als PKK-Sympathisant
und Militärdienstverweigerer in der Türkei untertauchen und seine
Frau ständige Repressalien durch Militärangehörige erleiden
mußte, die den Aufenthalt des Mannes erfahren wollten.
Noch auf dem Flughafen in Istanbul wird Herr Genc verhaftet und
kommt mit seinem Sohn ins Gefängnis. Eine Woche später gelingt
es seinem Bruder, den Jungen mitzunehmen. Zeki lebt fortan abwechselnd
bei seinem Onkel oder seiner Tante in Mersin. Da er nur arabisch und deutsch
spricht, kann er sich schwer verständigen, darf in Mersin keine Schule
besuchen und zerbricht seelisch an seiner ausweglosen Situation.
Sadik Gencs Spur verliert sich im Gefängnis. Seiner Familie
gelingt es nicht, irgend etwas über seinen Verbleib zu erfahren.
Frau Genc und die drei Kinder fliehen zunächst nach Holland,
bis sie Weihnachten 98 in der evangelischen Kirchengemeinde St. Bonifaci
Athenstedt im Kreis Halberstadt in Sachsen-Anhalt im Kirchenasyl aufgenommen
werden.
Ev. Pfarrsprengel Aspenstedt 9.6.99;
Salzgitter Ztg 12.6.99; MDZ 19.6.99;
ARD "Morgenmagazin" 22.6.99;
Pfarrer H. Barsnick 29.6.99
14. Februar 98
Weißwasser in der Oberlausitz im Bundesland Sachsen. Zwei 23-jährige
Flüchtlinge aus Indien und Pakistan werden auf dem Weg zu ihrer Unterkunft
auf der Straße von zwei Männern angegriffen und zusammengeschlagen.
BeZ 15.2.98; taz 16.2.98; Konkret 10/00, S. 16;
ZDK 2/98 (ND 16.2.)
16. Februar 98
Ein 19-jähriger afrikanischer Flüchtling wird auf dem Hamburger
Hauptbahnhof von Zivilfahndern der Polizei gestellt und vermutlich von
U-Bahn-Wachleuten zusammengeschlagen (Augenzeuge kann die Schläger
nicht sicher zuordnen). Durch Hilfeschreie aufmerksam geworden, nähert
sich der Zeuge Azad B. einer Menschentraube, die den am Boden liegenden
Afrikaner umringt. Äußerungen wie "Scheiß Ausländer",
"Nigger" und "Vergast sie alle" werden laut. Als Azad B. dem Verletzten
helfen will, wird er von Polizeibeamten unter Drohungen und Beleidigungen
daran gehindert.
jW 21.2.98
18. Februar 98
Die Ausländerbehörde von Berlin will den hirnorganisch schwerkranken
Rumänen Alexandru C. "in einer Blitzaktion" abschieben. Morgens um
7 Uhr wird er mit seiner Frau und seinem Kleinkind im Wohnheim festgenommen,
um mittags per Flugzeug nach Rumänien gebracht zu werden.
Nachdem er 1989 als Regimegegner vom rumänischen Geheimdienst
Securitate gefoltert wurde, leidet er unter Lähmungen der rechten
Körperhälfte, ist sprachbehindert, depressiv und suizidgefährdet.
So die Aussagen des Behandlungszentrums für Folteropfer, in dem der
Mann seit über vier Jahren behandelt wird.
Die Abschiebung kann in letzter Minute verhindert werden.
BeZ 26.2.98
18. Februar 98
Brandstiftung im Flüchtlingsheim Schönwalde im Landkreis
Dahme-Spreewald in Brandenburg. Der Brand wird frühzeitig gelöscht,
so daß die 20 BewohnerInnen unverletzt bleiben.
BeZ 19.2.98
21. Februar 98
Im bayerischen Schirnding an der deutsch-tschechischen Grenze erleidet
ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme einen Bänderriß
und eine Bänderdehnung am linken Fuß.
BT-Drucksache 14/1850
21. Februar 98
Eine 21 Jahre alte Frau aus Somalia wird tot aus dem Rhein bei Köln-Poll
geborgen. Sie war eine Woche vorher über Frankfurt in die BRD eingereist
und hatte Asyl beantragt.
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
21. Februar 98
Leila Asalnian soll als einzige ihrer hier lebenden Familie abgeschoben
werden. Als die Polizei die Georgierin abholen will, springt die 24-Jährige
aus dem Fenster des dritten Stockwerkes ihrer Unterkunft im thüringischen
Ellrich. Sie kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.
Leila Asalnian hat beide Beine, einen Arm und ihren Kiefer gebrochen
und muß sich mehrerer Not-Operationen unterziehen. Trotz intensiver
medizinischer Behandlung fallen ihr alle Zähne aus. Laut Asylbewerberleistungsgesetz
steht ihr keine Zahnprothese zu – und sie bekommt auch keine.
Am 11. Mai wird Leila Asalnian unter der ärztlichen Vorgabe
weiter sichergestellter medizinischer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen.
Die Polizei fängt sie ab und bringt die noch an Krücken gehende
Frau in das Abschiebegefängnis Stollberg. Von dort wird sie einige
Wochen später nach Georgien abgeschoben.
In Georgien wird die mittellose Frau keine Möglichkeit haben,
die notwendigen Nachoperationen ihrer Verletzungen durchführen zu
lassen.
FRat Thür Info Nr. 6; Pfarrer Peter Kube
22. Februar 98
Im vierten Stock des Flüchtlingsheimes am Tempelhofer Ufer 11
in Berlin-Kreuzberg bricht ein Feuer aus. Der Brand wird durch die Feuerwehr
so frühzeitig gelöscht, daß von den 250 BewohnerInnen aus
Ex-Jugoslawien und aus der Türkei und Kurdistan niemand zu Schaden
kommt.
BeZ 23.2.98
23. Februar 98
Die aus der BRD abgeschobenen Kosovo-Albaner Ramiz Ali Mahaj aus Dubrav
und Hamza Halitaj aus Novosella im Kreis Peja werden auf dem Wege nach
Hause an den Polizeikontrollen in Kamaran, Kijeva und Klina schwer mißhandelt.
Ramiz Mahaj wird am rechten Arm schwer verletzt, während Mamza
Halitaj die Zähne herausgebrochen werden.
Dem Taxifahrer, der die beiden transportiert, wird der Kiefer
gebrochen.
Kosovo Communication W. 9
23. Februar 98
Der 33 Jahre alte kurdische Flüchtling Iman Genlik (Ahmed G.;
Mehmet G.) aus Kartakocan in der Provinz Elazig wird nach 15-tägiger
Haft in Hamburg nach Istanbul abgeschoben, obwohl es deutliche Hinweise
gibt, daß die Türkei "ein starkes Interesse" an seiner Rückkehr
hat. Bereits am Flughafen Yesilköy wird er festgenommen, drei Tage
lang unter schweren Schlägen verhört. Die Augen sind ihm dabei
verbunden. Dann wird er entlassen.
Auf seinem Weg ins kurdische Elazig wird er am 19. März
bei einer Straßenkontrolle von den Soldaten festgenommen und an einen
unbekannten Ort verschleppt. Er wird gewürgt, geschlagen (Falaka =
Schläge auf die Fußsohlen), an den Armen aufgehängt und
mit Elektroschocks traktiert. Nach sechs Tagen wird er schwer verletzt,
unter anderem mit Frakturen am Kopf, in ein Krankenhaus eingeliefert.
Nach seiner Entlassung versucht er erneut zu fliehen. Am 29.5.
wird er in Izmir auf dem Adnan-Menderes-Flughafen erneut festgenommen und
im Gewahrsam der politischen Abteilung sieben Tage lang gefoltert.
Unter der Auflage, das Land nicht zu verlassen, wird er freigelassen.
Ärzte stellen fest, daß die Behandlung seiner akuten körperlichen
und seelischen Verletzungen mindestens sechs Monate dauern wird.
Ende Juni 98 gelingt ihm die Flucht nach Rumänien. Die Wiedereinreise
in die BRD zu seiner in Schleswig-Holstein lebenden Frau und seinem Kind
wird ihm zunächst mit der Begründung verwehrt, Rumänien
sei ein "sicheres Herkunftsland". Schließlich erteilt die Hamburger
Innenverwal-tung mittels einer in den Paß geklebten Aufenthaltsbefugnis
die Genehmigung zur Wiedereinreise.
Özgür Politika 24.6.98;FR 15.8.98; Spiegel 17.8.98; BeZ 24.8.98;
taz 25.8.98; AZADI informationen Nr. 11 August/September 1998
(HM 9.8.98); Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98;
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999; ai 3.2.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000; ai 23.11.00
24. Februar 98
Der 25 Jahre alte Hashim Lepiqi, Kosovo-Albaner aus der Nähe von
Ferizaj und in der BRD seit 1994, wird morgens um 5.30 Uhr festgenommen
und um 16 Uhr über den Flughafen Stuttgart abgeschoben.
Am 8. März meldet er sich telefonisch und berichtet, daß
er bei seiner Ankunft im Kosovo einen Tag lang von serbischer Polizei festgehalten
und mehrmals zusammengeschlagen wurde.
Wolfgang Plarre 19.3.98
24. Februar 98
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein 20-jähriger chinesischer Flüchtling
wird von zwei Deutschen in einer Straßenbahn mit einer Krücke
geschlagen und so schwer verletzt, daß er ins Krankenhaus gebracht
werden muß.
Gegen die 19-jährigen Täter wird Haftbefehl erlassen.
ZDK 2/98 (ND 26.2.); Konkret 10/00, S. 16
27. Februar 98
An diesem Tage werden 120 Flüchtlinge aus dem Kosovo in einer
Maschine abgeschoben. Schon auf dem Flughafen in Düsseldorf empfangen
sie serbische Polizisten in Zivil.
Einigen Flüchtlingen wird von den Serben Geld abgenommen,
angeblich, um den Flug zu bezahlen, der sie zwangsweise nach Prishtina
bringt. Zwei Männer werden am Flughafen Prishtina sofort verhaftet.
Niemand weiß, wo sie geblieben sind.
taz 25.3.98
28. Februar 98
Das Dorf Liskoshan im umkämpften Drenica-Gebiet im Kosovo wird
von serbischen Sondereinheiten umstellt und überfallen.
Der 70-jährige, im Dezember abgeschobene Kosovo-Albaner
Muhamet Islami Gjeli (Gjelaj) wird hingerichtet. Ihm wird mit der Axt des
Hauses (ein wichtiges häusliches Symbol) der Kopf gespalten.
Auch sein 37-jähriger Sohn, Naser Islami Gjeli (Gjelaj),
der vor einigen Monaten aus der BRD abgeschoben worden war, fällt
dem Massaker zum Opfer. Er wird von den Serben erschossen.
Vater und Sohn galten beim serbischen Innenministerium sowie
auch beim deutschen Auswärtigen Amt als "Terroristen".
Weitere zwölf Menschen aus dem Dorf, alle männlichen
Mitglieder einer Großfamilie, werden ebenfalls ermordet.
(siehe auch: 17. Dezember 97)
BeZ 13.3.98
Mittelbayerische Zeitung 14.3.98 – Todesanzeige der Familie;
FR 14.3.98; TS 14.3.98; taz 17.3.98; FR 17.3.98;
FRat Bayern, Michael Stenger, 22.3.98;
Bericht der GfbV August 98
28. Februar bis 1. März 98
Das Dorf Qirez (Cirez) im umkämpften Drenica-Gebiet im Kosovo
wird von serbischen Sondereinheiten umstellt und überfallen.
Bei diesem Massaker stirbt der 36-jährige Beqir Sejdiu.
Er war abgelehnter Asylbewerber aus Schleswig-Holsein. Aus Angst vor einer
Auslieferung an die serbischen Behörden war er der Abschiebung zuvorgekommen
und 'freiwillig' in den Kosovo zurückgekehrt.
Weitere sechs Menschen aus dem Dorf werden ebenfalls ermordet.
Seine beiden Söhne werden brutal verstümmelt und dann getötet.
Seine hochschwangere Schwiegertochter wird mit einem Schuß ins Gesicht
hingerichtet. Bequir Sejdiu selbst wird – zusammen mit seinen drei Brüdern
– vor den Augen der Mutter erschossen.
0EKD s. 39 (GfbV);
Bericht der GfbV August 98
Ende Februar 98
Über den Flughafen München werden 80 Flüchtlinge aus
dem Kosovo abgeschoben. Zwölf serbische Zivilisten nehmen dort die
Flüchtlinge "in Empfang". Eine im dritten Monat schwangere Frau verliert
durch das Trauma der Abschiebung ihr Kind.
taz 25.3.98
Februar 98
Der algerische Flüchtling Khebil L. soll über den Flughafen
Düsseldorf abgeschoben werden. Als er sich weigert, das Flugzeug zu
besteigen, wird er von fünf Polizeibeamten noch auf dem Flughafengelände
in einem Polizeiwagen und in den Räumen des Flughafens brutal geschlagen.
Erst als sich zwei Zivilpersonen einmischen und die Beendigung
der Schläge fordern, lassen die Beamten von dem Flüchtling ab.
ai-London, Sept. 98;
IHF-HR annual report 1999;
ai-Jahresbericht 1999
Februar 98
Der kurdische Flüchtling Kemal Ö. wird nach abgelehntem Asylantrag
zusammen mit seiner Familie in die Türkei abgeschoben. Nach einem
achtstündigen Verhör auf dem Flughafengelände wird er freigelassen.
In der Provinz Mersin beginnt Kemal Ö. mit der Bewirtschaftung eines
Teeladens.
Weil die gesamte Familie Ö. unter dem Verdacht steht, die
PKK zu unterstützen, Herrn Ö.s Bruder nach dessen Entlassung
aus dem Gefängnis 1997 von der Konterguerilla ermordet wurde, erfolgen
jetzt auch Durchsuchungen des Teeladens, Kontrollen und Belästigungen
der Gäste.
Aufgrund dieser ständigen Schikanen und Bedrohungen schließt
Kemal Ö. Anfang 2000 seinen Laden und zieht mit der Familie zurück
in ihr Heimatdorf. Sie fangen an, ein zerstörtes Haus aufzubauen,
und beginnen mit der Landwirtschaft.
Schon zwei Wochen nach ihrer Ankunft wird Kemal Ö. festgenommen,
in einen Jeep gezerrt und nach längerer Fahrt in einen Raum gebracht,
in dem Verhöre beginnen. Seine Beine werden festgebunden und hochgehoben.
Er wird geschlagen und verliert das Bewußtsein. Als er wieder zu
sich kommt, sagt er unter Androhung weiterer Folter gegen einige Personen
aus.
Daraufhin erfolgt seine vorzeitige Freilassung und er beschließt,
erneut aus dem Land zu fliehen.
Im Mai 2000 erreicht er Hannover und stellt einen Asylfolgeantrag,
der im August 2000 rechtskräftig als "kleines Asyl" anerkannt wird.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 2001
Februar / März 98
Der Asylbewerber Fank E. aus Ruanda wird auf dem Düsseldorfer
Flughafen von Beamten mit Schlägen mißhandelt, als er sich weigert,
das Flugzeug zu besteigen. Seine Mundpartie ist aufgrund der Schläge
entstellt und seine Augen sind "voller Blut".
ai-Jahresbericht 1999
1. März 98
Im bayerischen Reinhardsrieth wird ein jugoslawischer Flüchtling
nach seinem "unerlaubten" Grenzübergang von einem Diensthund des BGS
durch Biß am Handgelenk verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
2. März 98
In Görlitz – nahe der deutsch-polnischen Grenze – öffnet
die Polizei einen Kleinlaster, in dem sich 50 Flüchtlinge aus Afghanistan
befinden. Die 21 Erwachsenen und 29 noch zum Teil sehr kleinen Kinder hatten
von innen gegen die Tür geklopft und um Hilfe gerufen.
Die Welt, 5.3.98
3. März 98
Der Flüchtling Ebezina C. soll über den Düsseldorfer
Flughafen abgeschoben werden. Er wehrt sich, wird dann von mehr als acht
Polizisten zunächst beleidigt, dann geschubst und schließlich
mit Füßen getreten. Als er bemerkt, daß ihm das Blut aus
der Nase läuft, schreit er um Hilfe.
ai-London, Sept. 98
IHF-HR annual report 1999;
7. März 98
Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Am Bahnhof wird ein 17-jähriger
Flüchtling von einer Gruppe jugendlicher Deutscher zusammengeschlagen
und schwer verletzt.
Die Täter werden gestellt und wieder freigelassen.
SVZ 9.3.98; ZDK 2/98 (FR 9.3.)
7. März 98
Mecklenburg-Vorpommern. Der 43 Jahre alte irakische Flüchtling
Wahid Seid wird von einer ca. 20-köpfigen Gruppe deutscher Jugendlicher
im Zug verbal attackiert und massiv bedroht. Wahid Seid, der bereits im
August 1997 einen Überfall erleiden mußte, flieht in Panik und
verliert dabei seine Jacke.
Er stellt einen Antrag auf Umverteilung nach Hannover, um in
der Nähe seines Bruders zu leben. Da dieser Antrag nicht positiv entschieden
wird, flieht er in die Niederlande und stellt auch hier einen Asylantrag.
Sein Asylantrag in der BRD ist inzwischen anerkannt – jedoch erhebt der
Bundesbeauftragte Klage dagegen. Im März 1999 wird Wahid Seid in die
BRD zurückgeschoben.
Er stellt einen zweiten Antrag auf Umverteilung nach Hannover,
der drei Monate später abgelehnt wird.
(siehe auch: 24. August 97, 20. Mai 00, 3. November 00)
Migrationszentrum Göttingen;
FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003
12. März 98
Bei einer Polizeikontrolle in der Stuttgarter Königstraße
wird der Flüchtling Ebrahim J. aus Gambien verletzt, als er fliehen
will.
"Sie traten mich wie einen Fußball, setzten mir einen Fuß
auf den Nacken", berichtet der Mann. Auf seinen linken Oberarm setzt dann
einer der Beamten einen Fuß oder ein Knie mit so großer Kraft,
daß der Arm schließlich bricht.
StZ 9.4.98; StN 12.6.98
13. März 98
Der 34-jährige Williams Amin, Asylbewerber aus dem Sudan, erleidet
bei seinem Besuch im Landratsamt Augsburg Verletzungen, die ihm, nach seinen
Angaben, ein Sachbearbeiter der Ausländerbehörde und zwei Polizisten
beigebracht haben. Er wurde beschimpft und durch Tritte fiel er hin, wodurch
er sich die Kniescheibe brach.
Der gläubige Christ und Angehörige des Baristammes
William Amin war vor zwei Jahren in die BRD geflohen, als bei Überfällen
von moslemischen Milizen sein Lehrling getötet worden war.
SZ 6.4.98
15. März 98
22 kurdische Flüchtlinge besetzen die Kreuzkirche in Ueckkermünde
und beginnen einen Hungerstreik. Sie leben seit drei Jahren in der Stadt
und sind ständigen rassistischen Angriffen ausgesetzt. Sie fordern
mit ihrer Protestaktion ihre Verlegung vom Flüchtlingsheim Bellin
in Ueckermünde in eine Unterkunft nach Rostock oder Schwerin.
Wegen anonymer Drohungen hat die Polizei Schutzmaßnahmen
vor Angriffen getroffen.
ZDK 2/98 (ND 18.3.; JWB 26.3.)
16. März 98
Als der kurdische Flüchtling Süleyman Yadirgi, der mit seiner
Frau und den beiden Kindern Kirchenasyl in der evangelischen Gemeinde Köln-Deutz
bekommen hat, in der Ausländerbehörde Bergheim seine noch gültige
Duldung verlängern lassen will, wird er verhaftet und direkt in die
Türkei abgeschoben.
Ein Fotograf und ein Fluggast, die noch auf dem Düsseldorfer
Flughafen an Bord der Maschine der Türkish Airlines gegen die Abschiebung
protestieren, werden festgenommen.
Nach seiner Ankunft in Istanbul wird Süleyman Yadirgi von
türkischer Polizei festgenommen, gefoltert und mit dem Tode bedroht.
Nach sieben Tagen kommt er frei, taucht unter und flieht ein
zweites Mal in die BRD. Er stellt wieder einen Asylantrag.
Der Einzelentscheider der Außenstelle des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Köln erklärt
den neuerlichen Antrag für abgelehnt, und Süleyman Yadirgi wird
noch im Amt verhaftet und kommt in Abschiebehaft.
Aus Protest gegen diese Entscheidung des Amtes ketten sich Pfarrerinnen
und Pfarrer vor dem Gebäude an.
ND 19.3.98; FR 19.3.98;
taz 26.5.98;
Kein Mensch ist illegal, Nr. 3, April/Mai 27.3.98;
Asyl in der Kirche in NRW 28.5.98;
taz 29.5.98; Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98;
Polizeiübergriffe 1998;
"Kraftproben" – Wanderkirchenasyl, Video-Beobachtung 1998
16. März 98
Im bayerischen Seugenhof im Kreis Eschlkam nahe der deutsch-tschechischen
Grenze wird ein jugoslawischer Flüchtling bei seiner Festnahme durch
den Biß eines BGS-Hundes am Oberschenkel verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
21. März 98
Der kurdische Flüchtling Sahin Dogan wird um 18.50 Uhr aus Berlin
abgeschoben. Auf dem Flughafen Atatürk in Istanbul erfolgt seine Verhaftung.
Er kommt ins Gefängnis, weil er eine "rechtskräftig gewordene
10-monatige Freiheitsstrafe abzubüßen" hat.
Özgür Politika 24. 6. 98;
IHD-Istanbul in: AK Asyl Ba-Wü Oktober-Dezember 1998
22. März 98
Zwei sudanesische Flüchtlinge werden in einem Jugendclub im brandenburgischen
Lauchhammer von einer Gruppe rechter Motorradbiker angegriffen. Während
der 34-jährige Patrick mit leichten Kopfverletzungen durchs Fenster
flüchten kann, wird sein Freund, der 29-jährige Omer F., geschlagen
und gequält. Drei Zähne werden ihm ausgeschlagen, und er muß
seine Verletzungen (Rippenprellungen, Platzwunden, Blutergüsse) im
Krankenhaus stationär behandeln lassen.
Auch zehn Monate nach dem Überfall fährt der traumatisierte
F. zweimal in der Woche ins Benjamin-Franklin-Klinikum nach Berlin zur
Behandlung.
Eine Anklageschrift gegen die Täter gibt es auch zehn Monate
nach der Tat noch nicht. Dafür wird gegen Patrick wegen Sachbeschädigung
ermittelt, denn er hatte eine Scheibe des Treffpunktes der Täter,
ein Tätowierstudio, eingeworfen, nachdem er den mißhandelten
Freund im Krankenhaus gesehen hatte.
Eine Verlegung von Herrn F. in eine andere Unterkunft, die auch
von den behandelnden Psychiatern "aus ärztlicher und therapeutischer
Sicht" dringend empfoh-len wird, weil der Treffpunkt der Täter in
unmittelbarer Nähe des Flüchtlingsheimes liegt, wird nicht genehmigt.
Opferperspektive 22.11.98; TS 26.1.99
23. März 98
In einem Hohlraum unter dem Dach eines Kleintransporters entdecken
BGS-Beamte am polnisch-deutschen Grenzübergang Slubice-Frankfurt acht
indische Flüchtlinge. Die sieben Frauen und ein Mann hatten – auf
engstem Raum eingepfercht – versucht, in die BRD zu gelangen.
ND 24.3.98
24. März 98
Der 24-jährige Flüchtling Jimmy Osegie aus Liberia, Gefangener
im Abschiebegefängnis Büren, soll nach Nigeria abgeschoben werden.
Er wehrt sich dagegen und wird deshalb von Beamten mißhandelt und
verletzt.
Die Abschiebung wird abgebrochen, und er wird in die JVA Reinbach
verlegt.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
26. März 98
Der 16-jährige kurdische Flüchtling Mehmet Huley Bat wird
aus Deutschland in die Türkei abgeschoben. Seine Angehörigen,
die ihn vom Flughafen abholen wollen, beobachten, daß er von Zivilbeamten
abgeführt wird. Für seine Freilassung verlangt die Polizei dann
5000 DM, die die Familie nicht aufbringen kann. Mehmet Huley Bat ist seither
verschwunden.
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98
26. März 98
Deutsch-tschechischer Grenzbereich. In einem Wald nahe dem bayerischen
Ort Waidhaus wird ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme
durch BGS-Beamte von deren Hund am rechten Arm und im Brustbereich verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
30. März 98
Zwei libanesische Flüchtlinge – 16 und 26 Jahre alt – werden auf
dem Wege in die Zentrale Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt von drei
deutschen Männern überfallen und geschlagen. Während ein
Libanese fliehen kann, wird der andere von zwei Deutschen traktiert. Er
erleidet eine Platzwunde am linken Auge, die im Krankenhaus behandelt werden
muß.
Gegen die 16- und 17-jährigen Täter werden Haftbefehle
erlassen.
BeZ 31.3.98; TS 1.4.98;
BeZ 1.4.98; taz 1.4.98;
BeZ 4.4.98; ALB (TS; BM); JWB 8.4.98
31. März 98
Im baden-württembergischen Kehl an der deutsch-französischen
Grenze wird ein Flüchtling aus Sri Lanka bewußtlos aufgefunden.
BT-Drucksache 14/1850
31. März 98
In Rostock in Mecklenburg-Vorpommern werden zwei Flüchtlinge aus
Togo in der Nacht von mehreren Männern überfallen und mit Faustschlägen
und Fußtritten traktiert. Einer von ihnen wird ins Krankenhaus eingeliefert.
Die Täter entkommen unerkannt.
BeZ 1.4.98; FR 2.4.98; JWB 8.4.98
März 98
Ein Flüchtling aus der Türkei wird völlig überraschend
und ohne die Möglichkeit zu bekommen, persönliche Dinge oder
den Paß mitzunehmen, festgenommen und aus Hamburg in die Türkei
abgeschoben.
Am 19. März ist er auf dem Weg nach Karakocan, um einen
Paß zu beantragen, als er bei einer Straßenkontrolle gerade
wegen seiner fehlenden Personalpapiere festgenommen wird.
Die folgenden sechs Tage lang wird er mit verbundenen Augen festgehalten
und schwer gefoltert. Er wird geschlagen, besonders auf die Fußsohlen
und Geschlechtsorgane, er wird mit Strom gequält und er wird gewürgt.
Er erleidet unter anderem einen Schädelbruch.
Nach seiner Freilassung meldet er sich beim Türkischen Menschenrechtsverein,
der seine Verletzungen dokumentiert und ihm eine psychotherapeutische Behandlung
ermöglicht.
IHD-Istanbul in: AK Asyl Ba-Wü Oktober-Dezember 1998
März 98
Berlin. Der erst vor kurzem in die BRD geflohene Herr Poradeci aus
dem Kosovo versucht, sich das Leben zu nehmen. Er kann die Folgen der erlittenen
Folter nicht mehr aushalten. Trotz entsprechender Gutachten wird er wie
auch sein jüngerer, ebenfalls kriegstraumatisierter Bruder nur geduldet.
taz 2.10.93
5. April 98
Das Flüchtlingsheim in Oppach im sächsischen Landkreis Löbau-Zittau
wird von vier Deutschen mit Pflastersteinen angegriffen. Fensterscheiben
gehen zu Bruch, und an der Außenfassade des Gebäudes entsteht
ein erheblicher Sachschaden. Die Täter werden am nächsten Tag
ermittelt.
LKA-Sachsen 8.4.98
8. April 98
Im sächsischen Klingenthal an der deutsch-tschechischen Grenze
kommt eine Person aus Bangladesch infolge eines Verkehrsunfalls zu Tode.
BT-Drucksache 14/1850
9. April 98
Freiberg in Sachsen. Drei Brandsätze werden gegen das Flüchtlingsheim
geworfen. Gegen fünf tatverdächtige Deutsche wird ermittelt.
Im Oktober verurteilt das Landgericht Chemnitz vier Männer
zu Haft- und Jugendstrafen bis zu vier Jahren.
taz 18.4.98; JWB 29.4.98; FR 21.10.98;
Konkret 10/00, S. 16;BT-Drucksache 14/480
12. April 98
Um seiner drohenden Abschiebung zuvorzukommen, geht das Ehepaar Gülan
und Asan Asanov 'freiwillig' nach Mazedonien zurück. Die Roma waren
1990 in die BRD geflohen, nachdem Frau Asanov wegen ihrer politischen Aktivitäten
mit Gefängnis bedroht war. Ihre Anträge auf politisches Asyl
in der BRD sind abgelehnt worden. Herr Asanov erkrankt noch in der BRD
schwer an Asthma.
Ein halbes Jahr nach der Rückkehr in die Roma-Siedlung am
Stadtrand von Kocani ist Herr Asanov tot. Er wurde
51 Jahre alt.
Die Familie war in Mazedonien absolut mittellos, denn Sozialhilfe
oder Krankenversicherung stand ihnen nicht zu. Herr Asanov kam zwar ins
Krankenhaus, wurde dort aber nicht behandelt. Sie schickten ihn zum Sterben
nach Hause.
FR 16.12.98
17. April 98
Brand in einem fünfstöckigen Flüchtlingsheim in Düsseldorf.
Von den insgesamt 130 BewohnerInnen werden 47 Frauen, Männer und Kinder
vorübergehend evakuiert. Brandstiftung wird ausgeschlossen.
taz 18.4.98
17. April 98
Angermünde in Brandenburg – mittags um 12.10 Uhr auf dem belebten
Bahnhofsvorplatz. Ein kurzhaariger Deutscher in Bomberjacke geht auf einen
pakistanischen Flüchtling zu und fragt ihn: "Was willst du hier?"
Dann schlägt er ihm ins Gesicht. Der Pakistani erleidet eine Platzwunde
und Schwellungen am Mund. Der Täter geht zu Fuß weiter.
Opferperspektive; BeZ 20.4.98;
MOZ 20.4.98; ALB (dpa)
17. April 98
Bokulaka Mfumu-Buala, Flüchtling aus Kongo-Zaire und Gefangener
im Abschiebegefängnis Büren, soll mit der Fluggesellschaft Sabena
von Düsseldorf über Brüssel nach Kinshasa abgeschoben werden.
Als am Flughafen Düsseldorf deutlich wird, daß er
nicht freiwillig ausreisen wird, werden seine Hände mit einem Strick
auf den Rücken gebunden, sein T-Shirt wird ihm über den Kopf
gezogen und vier Beamte schlagen solange auf ihn ein, bis er unter Schmerzensschreien
seiner "freiwilligen" Ausreise zustimmt.
In den Flughafenbus wird er mit Gewalt verfrachtet. Als Mitglieder
der Flugbesatzung der Sabena ihn weinend und zusammengekauert im Bus liegen
sehen, verweigern sie seine Mitnahme.
Zurück im Flughafengebäude wird ihm wiederum das Hemd
über den Kopf gezogen und er wird wieder geschlagen, diesmal mit Stöcken.
Er wird nicht nach Büren zurückgebracht, sondern in
die JVA Bochum.
Am 20. Juli erfolgt ein erneuter Abschiebeversuch, bei dem Mfumu
B. durch BGS-Beamte wieder mißhandelt wird. Anschließend wird
er in die JVA Düsseldorf gebracht. Weil der Flughafen in Kinshasa
geschlossen ist und er dadurch nicht abgeschoben werden kann, wird er Anfang
August schließlich aus der Abschiebehaft entlassen.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
18. April 98
Züssow bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. An einer Telefonzelle,
neben der sich vier nigerianische Flüchtlinge aufhalten, hält
ein PKW Trabant, aus dem ca. fünf Jugendliche steigen und mit Baseballschlägern
auf die Nigerianer und auf ihr Auto einschlagen. Die Überfallenen
fliehen und informieren die Polizei.
Wenig später stehen sich eine Gruppe von 15 Deutschen und
eine Gruppe von sieben Nigerianern, unter denen sich auch die vorher Angegriffenen
befinden, gegenüber. Die ersteren mit Aluminiumrohr und Bierflaschen
bewaffnet; die Flüchtlinge mit Radmutterschlüssel und Wagenheber.
Die Situation wird durch zwei Warnschüsse von der Polizei beendet.
BeZ 20.4.98; taz 20.4.98; FR 20.4.98;
OZ 20.4.98; JWB 29.4.98
18. April 98
Nach seinem Grenzübertritt wird im brandenburgischen Guben ein
russischer Mann in völliger Erschöpfung aufgefunden.
BT-Drucksache 14/1850
20. April 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der Flüchtling
N.N., der unter Medikation von Psychopharmaka steht, wird regungslos in
seinem Bett liegend aufgefunden. Es fehlen vier Tabletten seiner Medikamente.
Nach einigen Stunden in der Flughafenklinik wird er in die Unterkunft zurückgebracht.
Am 23. April bricht er in der Toilette zusammen und fällt
gegen die Wand. Nach kurzem Aufenthalt in der Flughafenklinik und wieder
zurück in der Unterkunft, bekommt er Paranoia. Er zeigt panische Angst
vor Uniformierten, ist orientierungslos, zertrümmert Möbel, greift
seinen Mitbewohner tätlich an.
Am 26. April kommt er in die Psychiatrie. Der BGS beantragt Sicherungshaft,
die jedoch vom Haftrichter abgelehnt wird. Herr N.N. darf am 5. Mai in
die BRD einreisen – vorerst.
FSD-Ffm Okt. 98
20. April 98
Guy Zola, abgelehnter Asylbewerber aus Kongo-Zaire und Gefangener im
Abschiebegefängnis Büren, soll mit der Fluggesellschaft Sabena
nach Kinshasa abgeschoben werden. Er teilt dem Piloten seine Unfreiwilligkeit
mit, woraufhin dieser sich weigert, ihn mitzunehmen.
Der Flüchtling wird anschließend von Beamten des BGS
mißhandelt und in Handschellen gelegt. Er wird nicht nach Büren
zurückgebracht, sondern in die JVA Bochum.
Am 6. Juni erfolgt ein erneuter Abschiebeversuch. Wieder wird
Guy Z. von BGS-Beamten bedroht und noch auf der Gangway geschlagen. Der
Pilot verweigert seine Mitnahme, und der Gefangene wird nach Bochum zurückgebracht.
Am 27. Juli wird Guy Z. nach Kinshasa abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
20. April 98
Salzhausen bei Lüneburg in Niedersachsen. Vor dem Rathaus der
Gemeinde wird ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Sri Lanka von etwa
fünf deutschen Rassisten angegriffen und mit einem Baseballschläger
attackiert. Er erleidet Kopfverletzungen, die ambulant behandelt werden
müssen.
taz 22.4.98
21. April 98
Bad Freienwalde in Brandenburg. Eine junge vietnamesische Asylbewerberin
will in der Kreisverwaltung ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.
Nachdem ihr in der Behörde mitgeteilt wurde, daß sie sofort
in Abschiebehaft kommt, öffnet sie ein Fenster und springt aus dem
zweiten Stock. Die 26-jährige wird schwer verletzt mit einem Hubschrauber
ins Krankenhaus gebracht.
BeZ 22.4.98; taz 23.4.98; BeZ 23.4.98;
TS 23.4.98; FR 23.4.98
22. April 98
Der 24-jährige Flüchtling Jimmy Osegie aus Liberia, Abschiebegefangener
in der JVA Reinbach, soll in einem zweiten Versuch über den Flughafen
Düsseldorf nach Nigeria abgeschoben werden (siehe 24. März 98).
Er wird von mindestens sechs Beamten die Gangway heraufgeführt
und versucht sich hier – obwohl gefesselt – über das Geländer
zu stürzen. Die Beamten halten ihn zurück, schlagen und treten
ihn. Im Flugzeug wehrt er sich weiter, und nachdem der Kopilot mit ihm
geredet hat, verweigert der Pilot der Maschine (Fluggesellschaft Sabena)
die Mitnahme des Flüchtlings.
Einer der ursprünglich vorgesehenen Flugbegleiter versetzt
Herrn Osegie noch einen Faustschlag ins Gesicht – und auch sein Abtransport
findet unter Schlägen statt. Er wird über den Asphalt gezogen,
und durch einen Knüppelschlag auf den Kopf verliert er kurzfristig
das Bewußtsein.
Herr Osegie wird in die JVA Bochum gebracht. Am
4. Juni wird er mit einer Sondermaschine und zusammen mit weiteren
über 70 Flüchtlingen von Düsseldorf nach Lagos abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum;
ai-London, Sept. 98
22. April 98
Baden-Württemberg. Der 32-jährige ghanaische Flüchtling
Joseph Gyimah wird abgeschoben. Vier Tage vorher wird er aus dem Abschiebegefängnis
Rottenburg in die JVA Heimsheim verlegt, um den Protestaktionen gegen seine
Abschiebung vor dem Abschiebegefängnis (Dauermahnwache) die Spitze
zu nehmen.
Bald darauf wird er nach Berlin gefahren und von dort über
den Flughafen Schönefeld, wieder unter großen Protesten von
UnterstützerInnen, mit der Aeroflot über Moskau nach Ghana geflogen.
In Accra werden die vier den Flüchtling begleitenden BGS-Beamten
unter dem Vorwurf in Haft genommen, Joseph G. im Flugzeug mißhandelt
zu haben.
Zwei Mitreisende aus Nigeria, ein Universitätsprofessor
und eine Dozentin, verlassen entgegen ihren ursprünglichen Reiseplänen
die Maschine in Accra, um als Zeugen der Mißhandlung auszusagen.
Joseph Gyimah sei während des Fluges mit einer Kette um Beine und
Bauch an seinen Sitz gefesselt und die Arme seien auf dem Rücken mit
Klebeband zusammengebunden gewesen. Er sei gezwungen worden, einen Helm
zu tragen.
Die BGS-Beamten bestreiten ihre Festnahme in Accra, sie seien
lediglich "zu ihrem eigenen Schutz" mitgenommen worden. Die Einwanderungsbehörde
ergänzt diese Aussage: "...um sie vor wütenden Passagieren zu
schützen".
afp Berlin 24.4.98;
FR 25.4.98; TS 25.4.98; taz 25.4.98; BM 25.4.98;
ND 25.4.98; BeZ 27.4.98; taz 27.4.98; TS 28.4.98;
Tübinger Bündnis gegen Abschiebehaft 30.4.98; KMii;
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; taz 19.5.98;
taz 19.5.98; BeZ 2.6.98; BeZ 3.6.98;
UNBEQUEM 9/98
23. April 98
Märkisch-Oderland in Brandenburg. Auf der Straße zwischen
Letschin und Neuhardenberg stoppt eine Zivilstreife einen Kleintransporter.
In dem für nur zwei Personen zugelassenen Wagen befinden sich 23 Flüchtlinge
aus dem Kosovo – darunter drei Kinder.
Sie hatten vorher die Oder mit einem Schlauchboot durchquert;
einige mußten die Grenze schwimmend überwinden. Alle Flüchtlinge
werden nach Polen zurückgeschoben.
ND 25.4.98¸ BeZ 25.4.98
26. April 98
Kelvin Emioma aus Nigeria, abgelehnter Asylbewerber und Abschiebegefangener
in Büren, soll abgeschoben werden. Er wird von Beamten in der Haftzelle
überwältigt, schwer geschlagen und verletzt. Mindestens fünf
Beamte sitzen zeitweise auf ihm, fesseln seine Hände auf dem Rücken
und verbringen ihn in den "Keller".
In Schaukelfesselung (Handschellen hinter dem Rücken – mit
den Fußschellen verbunden) wird er am 27. April zum Flughafen Düsseldorf
gebracht. Während der mehr als zweistündigen Fahrt zum Flughafen
und auch noch in einem Warteraum wird diese Fesselung beibehalten. Er wird
mehrfach geschlagen.
Als er der Stewardeß der Maschine erklärt, daß
er nicht freiwillig ausreist, weigert sich der Sabena-Pilot, ihn mitzunehmen.
Er wird nicht nach Büren zurückgebracht, sondern in
die JVA Bochum.
Am 4. Juni wird er mit einer Sondermaschine und zusammen mit
weiteren über 70 Flüchtlingen von Düsseldorf nach Lagos
abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
26. April 98
S. Okon aus Nigeria und Festus Oboh aus Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste),
Abschiebegefangene in Büren, werden aus ihrer gemeinsamen Zelle von
Beamten herausgeprügelt und zum Flughafen Düsseldorf transportiert.
Aufgrund ihrer Gegenwehr scheitert die Abschiebung.
Wie in solchen Fällen üblich, werden die beiden nicht
nach Büren zurückgebracht. S. Okon kommt in die JVA Dortmund,
F. Oboh in eine andere Gefangeneneinrichtung.
Am 4. Juni wird Okon mit einer Sondermaschine und zusammen mit
weiteren über 70 Flüchtlingen von Düsseldorf nach Lagos
abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
26. April 98
Prince Tunji James Adeniji aus Nigeria, abgelehnter Asylbewerber und
Abschiebegefangener in Büren, soll abgeschoben werden. Er wird von
mehreren Beamten aus der Zelle geholt und auf dem Gang heftig geschlagen.
Dabei wird sein Bein verletzt. Er wird in Hand- und Fußschellen gelegt
und dann nackt in eine Bunkerzelle gebracht. Dort bleibt er zwei Tage lang
ohne medizinische Versorgung und ohne Nahrung.
Herr Adeniji soll mit der Fluggesellschaft Ghana Airways abgeschoben
werden. Auf dem Flughafen erreicht er allerdings, daß diese Abschiebung
nicht durchgeführt wird. Er wird nicht nach Büren zurückgebracht,
sondern in die JVA Bochum.
Am 4. Juni wird er mit einer Sondermaschine und zusammen mit
weiteren über 70 Flüchtlingen von Düsseldorf nach Lagos
abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
28. April 98
Es ist der dritte Versuch, den Flüchtling Mokthar Dahmane nach
Algerien abzuschieben. Er wird schwer zusammengeschlagen. (siehe auch:
2. Oktober 98)
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.11.98
Ende April 98
Der Kosovo-Albaner Rasim Haziri wird, von seiner Familie getrennt,
aus München nach Prishtina abgeschoben. Dort wird er schwer und zum
wiederholten Male von serbischen Behördenvertretern mißhandelt.
Nach seiner Freilassung gelingt es ihm erneut zu fliehen.
Wieder auf deutschem Boden, nahe Chemnitz, erfolgt seine Festnahme
am 10. Juli und die direkte Zurückschiebung am folgenden Tag in die
Tschechische Republik (Drittstaaten-Regelung). Die Interventionsversuche
seines Rechtsanwaltes, dem durch die Mißhandlungen Traumatisierten
und Suizidgefährdeten in München bei seiner Familie ärztliche
Hilfe zu gewähren, werden behördlicherseits ignoriert.
Schließlich gelingt es Rasim Haziri, nach München
zurückzukommen und einen Asylfolgeantrag zu stellen.
FRat Bayern, Infodienst, Nr. 62/63
April 98
Ein rumänischer Asylbewerber versucht, als "blinder Passagier"
mit einem Fährschiff von Deutschland nach Schweden zu gelangen. Als
die Besatzung ihn entdeckt, springt er vor der deutschen Ostseeküste
ins Wasser und wird auch nach stundenlanger Suche der Wasserschutzpolizei
nicht gefunden. Er ist mit großer Wahrscheinlichkeit ertrunken.
TS 7.4.98
April 98
Ein Flüchtling wird in den Kosovo abgeschoben und dort gefoltert.
Als er zwei Monate später versucht, zu seiner Frau und seinen Kindern
nach Deutschland zu kommen, wird er umgehend nach Tschechien zurückgeschoben.
ND 14.7.98
April 98
Auf das Flüchtlingsheim in Ahaus in Nordrhein-Westfalen verüben
vier Neonazis einen Brandanschlag. Es wird niemand verletzt und der Sachschaden
bleibt gering.
Im August 1999 bestätigt der Bundesgerichtshof die vom Landgericht
Münster gesprochenen Urteile. Das Landgericht hatte die Täter
wegen "der versuchten besonders schweren Brandstiftung" zu Haftstrafen
von bis zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
taz 31.8.99;
Chronik rechtsextremer Gewalt in Deutschland seit 1990
April 98
Flüchtlingsheim im baden-württembergischen Bad Wimpfen. Die
Polizisten kommen im Morgengrauen und holen eine fünfköpfige
kurdische Familie aus dem Schlaf. Die Menschen sind völlig überrascht,
und die Eltern zeigen den Beamten ein Schreiben vom Stuttgarter Verwaltungsgericht,
aus dem hervorgeht, daß ihr Asylfolgeantrag angenommen wurde.
Die Polizisten wollen das Schreiben nicht sehen, es kommt zu
einem Handgemenge. Die Mutter stürzt plötzlich in die Küche
und versucht, sich mit einem Küchenmesser die Pulsadern aufzuschneiden.
Sie bekommt Handschellen angelegt – ihr Mann Hand- und Fußschellen.
Erst in Ludwigsburg stellt sich heraus, daß die Anordnung
zur Abschiebung rechtswidrig ist. Die Familie wird freigelassen. Die Mutter
erleidet einen Nervenzusammenbruch und muß in eine psychiatrische
Klinik zur stationären Behandlung eingeliefert werden.
HSt 23.4.98; Rhein-Neckar-Zeitung 30.4.98
Frühjahr 98
Die Kurdin Yazgül E. wird nach abgelehntem Asylantrag in die Türkei
abgeschoben. Dort wird sie von türkischen Verfolgungsbehörden
auf verschiedenste Weise gefoltert und mehrfach vergewaltigt.
Im Oktober 2001 gelingt ihr die erneute Flucht in die BRD, und
sie stellt einen Asylfolgeantrag. Ärzte und Psychologen attestieren
ihr noch im Oktober "teilweise noch nicht abgeheilte Brandwunden" und bescheinigten,
daß "ein Zustand schwerer psychischer Belastungsreaktion nach erheblicher
Traumatisierung durch Folterung" vorliegt.
Trotzdem wird Yazgül E. auf Betreiben der Ausländerbehörde
Ammerland und der Bezirksregierung Weser-Ems unmittelbar nach ihrer Anhörung
durch das Bundesamt in Abschiebehaft genommen. Sie wird zunächst in
der JVA Vechta inhaftiert – anschließend in der JVA Langenhagen Hannover.
Sie ist schwerkrank Sie leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Sie hat in der Haft mehrmals das Bewußtsein verloren, sie weint ständig
und kann keine Nahrung aufnehmen.
Der Amtsarzt der JVA Hannover im Dezember: "Vom psychiatrischen
Befund her darf Frau E. nicht abgeschoben werden, weil sie sonst in Lebensgefahr
geriete. Es besteht dringende Suizidgefahr."
Schließlich wird Frau E. aus gesundheitlichen Gründen
aus der Abschiebehaft entlassen.
Dr. H. Nitz – Rechtsanwalt; FRat NieSa 8.1.02
Anfang Mai 98
Bei einem drei Tage (!) andauernden Polizeieinsatz in der Flüchtlingsunterkunft
im baden-württembergischen Kornwestheim werden 45 afrikanische Flüchtlinge,
auch gegen den ausdrücklichen Willen einzelner, mit einer Polaroid-Kamera
fotografiert und ihre Fingerabdrücke genommen.
16 Personen, mutmaßlich sudanesische und nigerianische
Staatsangehörige, werden zur Bezirksstelle für Asyl nach Ludwigsburg
gebracht und dort Botschaftsangehörigen der beiden Länder vorgeführt.
Die Vertreter der Botschaften entscheiden dort über die Staatsangehörigkeit
der Flüchtlinge, um im Zuge der Abschiebevorbereitungen entsprechende
Paß-Ersatzpapiere auszustellen.
Kornwestheimer Zeitung 10.7.98;
in: AK Asyl Ba-Wü Juli-September 1998
1. Mai 98
Im sächsischen Bad Schandau, unweit der deutsch-tschechischen
Grenze gelegen, wird ein rumänischer Mann auf der Flucht vor BGS-Beamten
durch einen Diensthund verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
2. Mai 98
Kronach in Bayern. Der 26-jährige Nouredine El Amrani, Flüchtling
aus Marokko, erhängt sich in Abschiebehaft in der JVA mit seinem Hosengürtel.
Nouredine El Amrani aus Tanger hatte Marokko verlassen, nachdem
er nach der Teilnahme an einer Demonstration von der Polizei verfolgt worden
war. Mit einem Fischerboot floh er nach Spanien und kam über Frankreich
nach Deutschland. Im April 1993 gelang ihm die Einreise in die BRD, wo
er Asyl beantragte.
Als nach Ablehnung des Asylantrags ein legaler Aufenthalt für
Nouredine El Amrani nicht mehr möglich war, tauchte er unter. Vor
diesem Schritt schrieb er "Scheiß Ausländeramt" und den Namen
eines Sachbearbeiters an die Wände des Flüchtlingslagers. An
der deutsch-französischen Grenze wurde er verhaftet und in Abschiebehaft
genommen. Er betonte immer wieder, daß er nicht nach Marokko zurückgehen
wolle.
taz 18.5.98; IMEDANA 26.10.00;
JWB 2.6.04; ;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
2. Mai 98
Im sächsischen Krippen bei Bad Schandau wird ein LKW geöffnet
und vier türkische, vier mazedonische und 28 afghanische Flüchtlinge
werden befreit und dadurch vor dem drohenden Erstickungstod bewahrt.
BT-Drucksache 14/1850
5. Mai 98
Der kurdische Flüchtling Yüksel Kücük wird nach
sechsjährigem Deutschlandaufenthalt und abgelehntem Asylantrag in
die Türkei abgeschoben. Auf dem Flughafen erfolgt die sofortige Festnahme,
und er wird der Anti-Terror-Abteilung überstellt. Über eine Woche
lang wird er unter schwerer Folter verhört. Ihm wird Mitgliedschaft
bei der HEP im Jahre 1991/92, Beteiligung an PKK-Aktivitäten in Deutschland
und sein nicht abgeleisteter Militärdienst vorgeworfen.
Nach einer Vorführung bei der Staatsanwaltschaft wird er
in Polizeibegleitung nach Elazig gebracht. Hier kommt er wieder zur Anti-Terror-Abteilung.
Dreimal wird er hier, wie er sagt, unter grausamen Bedingungen verhört
und gefoltert. Er soll seine exilpolitischen Aktivitäten in Deutschland
benennen, und er soll Menschen denunzieren. Als er sich weigert, als Spitzel
zu arbeiten, wird er noch einmal gefoltert. Am siebenten Tag wird er gezwungen,
ein vorgefertigtes Protokoll zu unterschreiben, und mit der Aufforderung,
sich beim Militär zu melden, kommt er frei.
Sein Vater hat ihn freigekauft, indem er einem Kommissar eine
beträchtliche Summe Geld gab. Dieser Kommissar rät Yüksel
Kücük, das Land zu verlassen, und organisiert für ihn die
Flucht.
Nach einigen Tagen in einem Versteck flieht Yüksel Kücük
dann Ende Juni 98 erneut in die BRD. Hier erhält er im Februar 2000
schließlich Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
8. Mai 98
Nach einem Bericht des Zweiten Deutschen Fernsehens wurde im Hamburger
Hafen vor einiger Zeit ein Westafrikaner unter Deck eines Frachtschiffes
tot aufgefunden.
Sein Leichnam lag zwischen vielen Konservendosen. Der Mann hatte
bei seiner Flucht offensichtlich einen Dosenöffner vergessen, und
es war ihm nicht gelungen, die Dosen zu öffnen. Er war verhungert.
ZDF-reportage "Zwischen Traum und Alptraum 8.5.98
11. Mai 98
In einer Straßenbahn in Halle wird ein Flüchtling aus Sierra
Leone von zwei deutschen Männern zunächst beschimpft, dann geschlagen
und getreten. Sie verfolgen ihn auch noch, als er die Bahn verläßt.
Er wird leicht verletzt.
taz 13.5.98
14. Mai 98
In der Nähe von Müllrose im Kreis Oder-Spree in Brandenburg
werden im Kofferraum eines Personenkraftwagens vier Flüchtlinge aus
Sri Lanka entdeckt.
BeZ 16.5.98; MOZ 16.5.98
14. Mai 98
Zwei junge Männer versuchen, in die einsam gelegene Flüchtlingsunterkunft
im schwäbischen Aichach einzudringen. Sie schlagen Scheiben ein, zertrümmern
Türen und brüllen "Ausländer raus!"
Die Polizei fährt daraufhin verstärkt Streife, kann
allerdings den Brandanschlag am nächsten Tag auch nicht verhindern.
SZ 20.5.98
15. Mai 98
Vier Skinheads im Alter zwischen 16 und 32 Jahren versuchen, die Flüchtlingsunterkunft
im schwäbischen Aichach mit Molotow-Cocktails in Brand zu setzen.
Die BewohnerInnen entdecken die Flammen rechtzeitig und können sie
löschen. Niemand der 32 afrikanischen Flüchtlinge wird verletzt.
Im Januar 99 werden die Täter vom Landgericht Augsburg wegen
versuchten Mordes in mindestens 20 Fällen und versuchter schwerer
Brandstiftung schuldig gesprochen. Sie erhalten Haftstrafen zwischen fünfeinhalb
und sieben Jahren.
BeZ 19.5.98; FR 19.5.98; SZ 20.5.98;
FR 7.8.98; SZ 7.8.98; BeZ 8.8.98; taz 8.8.98;
FR 28.1.99; BT-Drucksache 14/480
15. Mai 98
Eine Gruppe von sechs Jugoslawen, fünf Mazedoniern und einem polnischen
Fluchthelfer – unter ihnen auch ein vier Monate alter Säugling – gelangt
mit zwei Schlauchbooten über die Oder auf deutsches Gebiet. Als Beamte
des BGS die Menschen abends um 23.30 Uhr festnehmen wollen, flüchtet
ein Mazedonier ins Landesinnere. Nach einer mehrstündigen Suchaktion
wird der Mann um 4.20 Uhr vom Grund der nahegelegenen Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße
tot geborgen.
Der Fundort befindet sich nur wenige Meter von einer Brücke
bei Schöneberg entfernt, die von der Polizei abgesperrt war. Der Flüchtling
sei in einer Kurzschlußhandlung ins Wasser gesprungen, um sich der
Festnahme zu entziehen, berichten das Hauptzollamt Schwedt und die Bundesgrenzschutzinspektion
Oderberg später gegenüber der Presse.
An der Verfolgungs- und Suchaktion waren Hubschrauber, Beamte
des Zolls, des BGS, der Wasserschutzpolizei und der örtlichen Feuerwehren
beteiligt.
Die elf festgenommenen Flüchtlinge werden nach Polen zurückgebracht.
MOZ 16.5.98; MOZ 20.5.98;
BT-Drucksache 14/1850
17. Mai 98
Ein Flüchtling aus Tunesien verläßt um 17.30 Uhr zusammen
mit seinem Freund in Dresden eine Straßenbahn. Noch an der Haltestelle
werden beide von einem angeblichen Kontrolleur angehalten – zur Fahrscheinkontrolle.
Die beiden Asylbewerber steigen in eine andere Straßenbahn
und fahren in Richtung Hauptbahnhof. Die Bahn wird nach kurzer Zeit von
einem Polizeifahrzeug angehalten, die Beamten besteigen die Bahn, überprüfen
die Papiere der beiden Freunde, legen ihnen Handschellen an und führen
sie am Hauptbahnhof aus der Bahn heraus. Dort werden sie neben einem Polizeifahrzeug
mit erhobenen Händen und gespreizten Beinen gründlich durchsucht.
Dann werden sie zum Revier gebracht, müssen sich ausziehen. Erst um
23.30 Uhr werden sie ohne weitere Erklärung wieder entlassen.
Polizeiübergriffe 1999
21. Mai 98
"Himmelfahrtstag". Ein 32-jähriger Asylbewerber aus Aserbaidschan
wird im thüringischen Mühlhausen von drei jugendlichen Deutschen
zusammengeschlagen und bestohlen.
taz 23.5.98; ZDK (BeZ 22.5.)
22. Mai 98
Feuer im Flüchtlingsheim im rheinischen Viersen. Es wird Brandstiftung
vermutet, und die Polizei nimmt einen
28-jährigen Heimbewohner unter "verdächtigen Umständen"
fest. Die rund 120 BewohnerInnen müssen in anderen Gebäuden untergebracht
werden. Verletzt wird niemand.
taz 23.5.98
27. Mai 98
Busbahnhof in Aachen. In einem Bus der Linie 51 fordern eine Polizistin
und ein Polizist einen nigerianischen Flüchtling auf, Ausweis und
Fahrkarte vorzuzeigen. Die Polizistin nimmt die Papiere und verläßt
den Bus, und auch der Überprüfte soll den Bus verlassen. Als
er aufsteht, greift ihn der Polizist mit beiden Händen von hinten
um den Nacken und hält den Kopf in der Armbeuge. Dann stößt
er sein Knie in den Magen seines Opfers und sagt dabei: "Scheiß Schwarzer,
mach hier keine Probleme und geh zurück in dein Land...", und draußen
sagt er zu seiner Kollegin: "Guck dir den komischen Ausweis an; Scheiß-Flüchtling".
Dem Flüchtling werden die Papiere zurückgegeben, und
weil sein Bus inzwischen abgefahren ist, setzt er sich in den nächsten
Bus nach Würselen. Um 22 Uhr fährt dieser ab.
An der Haltestelle "Tivoli" betreten zwei Zivilisten den Bus,
zeigen ihre Polizeimarken und fordern den Flüchtling auf, seine Papiere
vorzuzeigen und mit ihnen den Bus zu verlassen. Draußen warten bereits
die Polizistin und der Polizist, die ihn schon am Busbahnhof kontrolliert
und mißhandelt haben. Ihm werden brutal Handschellen angelegt, und
er muß zur Wache mitfahren. Dort soll er seine Taschen leeren, er
wird durchsucht und dann in Zelle 16 gesperrt. Er bemerkt eine blutende
Verletzung an seinem rechten Handgelenk.
Um 0.08 Uhr wird er entlassen, und da zu dieser Zeit keine Busse
mehr fahren, muß er zu Fuß nach Würselen gehen. Die Verletzung
am Hals, die ihm durch die brutale Behandlung des Polizisten zugefügt
wurde, bereitet ihm auch noch drei Wochen nach dem Übergriff Schmerzen
beim Schlucken und Schmerzen bei Berührung.
Polizeiübergriffe 1999
29. Mai 98
In dem bayerischen Dorf Ösbühl in unmittelbarer Nähe
der deutsch-tschechischen Grenze wird ein rumänischer Flüchtling
bei seiner Festnahme durch BGS-Beamte von deren Diensthund am Oberarm gepackt
und verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
Ende Mai 98
Der Flüchtling Fatmir Sahiti, Albaner aus dem Kosovo, wird aus
Baden-Württemberg abgeschoben. Als sein Dorf Kopiliq von serbischen
Streitkräften unter Granaten-Beschuß genommen wird, kommt er
ums Leben.
FRat Bayern, Infodienst, Nr. 62/63
Mai 98
Die 35-jährige Jamal E. aus dem Libanon versucht, sich mit Tabletten
das Leben zu nehmen; sie überlebt knapp. Eine Verzweiflungstat, weil
der Frau – sollte sie abgeschoben werden – ihre vier Kinder von der Familie
ihres Mannes nach islamischem Recht weggenommen werden können.
taz 23.7.98
Mai 98
Nasik Chatchaturjan wird mit ihrer Tochter Knarik und ihrem Sohn Johannes
nach Armenien abgeschoben, während ihr Mann Samuel in Deutschland
noch im Krankenhaus liegt. Nach ihrer Ankunft wird sie festgenommen, verhört
und gefoltert, weil sie den Aufenthaltsort ihres Mannes preis
geben soll.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird auch Herr Chatchaturjan
umgehend abgeschoben und schon auf dem Flughafen Erivan verhaftet und gefoltert.
Die Familie gehört den Zeugen Jehovas an und war schon 1995
in die BRD geflohen, nachdem Herr Chatchaturjan wegen seiner Militärdienstverweigerung
desertiert war, festgenommen und durch Folter schwer traumatisiert worden
war.
Der Familie gelingt erneut die Flucht nach Deutschland.
(siehe auch: 7. Dezember 99)
Pro Asyl 9/00
Anfang Juni 98
Der seit zehn Jahren in der BRD lebende Kurde Necmeddin Aslan wird
in die Türkei abgeschoben. Entgegen der Verabredung meldet er sich
nicht bei seiner Frau, die mit dem einjährigen Sohn zurückgeblieben
war.
Spiegel 22.6.98
1. Juni 98
Der kurdische Flüchtling Hasan Akdag übergießt sich
in der niedersächsischen Vollzugsanstalt Lingen mit einer brennbaren
Flüssigkeit und zündet sich an. Er stirbt am gleichen Tage in
einem Krankenhaus in Hannover.
Der jetzt 21-jährige Akdag hatte 1996 aus seinem Dorf in
der Nähe von Diyarbakir fliehen müssen, nachdem zwei seiner Angehörigen
erschossen worden waren und ihm Unterstützung der PKK vorgeworfen
worden war. Das Asylgesuch in der BRD wurde abgelehnt, Akdag tauchte unter,
wurde eingefangen und eingesperrt.
Eine 120-tägige Haftstrafe sollte Akdag absitzen, weil er
als Asylbewerber den ihm zugewiesenen Landkreis ohne Erlaubnis verlassen
und die verhängten Geldstrafen nicht bezahlt hatte.
Sein Asylfolgeantrag, den er in Abschiebehaft gestellt hatte,
wurde einige Tage vor seiner Selbsttötung abgelehnt. "Gesicherte Hinweise
auf das Motiv des Selbstmordes" gebe es nicht, so die Sprecherin des Innenministeriums.
taz 10.6.98; BeZ 10.6.98;
ND 10.6.98; TS 10.6.98;
UNITED (Frat NieSA)
4. Juni 98
Ein Mitglied der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten"
und zwei andere Deutsche greifen ein Flüchtlingsheim im sächsischen
Kamenz an. Sie versuchen mit sechs Benzinbomben, das Wohnheim in Brand
zu setzen. Von den 29 BewohnerInnen wird niemand verletzt.
taz 11.6.98; FR 12.6.98;
Konkret 10/00, S. 16;
BT-Drucksache 14/480
4. Juni 98
76 Flüchtlinge aus Nigeria und aus anderen westafrikanischen Ländern
werden mit einem Abschiebesonderflug von Düsseldorf nach Lagos in
Nigeria abgeschoben. Einige von ihnen sind minderjährig (z.B. der
15-jährige Evbagharu).
Viele der Flüchtlinge werden während der Abschiebung
von Beamten des Bundesgrenzschutzes mit Schlägen traktiert.
Alle Flüchtlinge werden in Lagos sofort in Haft genommen.
Prison Watch International 9.6.98;
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
4. Juni 98
Unter den 76 nach Nigeria Abgeschobenen befindet sich Paul Agbebako.
Nach Verfolgung und Haft in Nigeria war er im Mai 95 in die BRD geflohen,
wurde im März 98 verhaftet und kam in die Abschiebehaft in Büren.
Nach Protesten der Gefangenen (skandalöse Haftbedingungen und Behördentaktik)
dort wurde er am 7. April in die JVA Bochum verlegt. Auf dem Transport
dorthin mußte er eine sechsstündige Schaukelfesselung erleiden
(Handschellen hinter dem Rücken – mit den Fußschellen verbunden).
In Bochum verbrachte er 16 Tage im sogenannten Bunker.
Den Tag seiner Abschiebung beschreibt er als einen seiner schrecklichsten.
Er wird vor und während der Abschiebung dermaßen geschlagen
und mißhandelt (sein Arm wird ausgekugelt), daß er den Flug
nur verschwommen wahrnimmt: "Ich brauchte drei Tage, um zu begreifen, daß
ich immer noch lebte." In Lagos wird er für drei Tage in Haft genommen.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
5. Juni 98
Der 27-jährige kurdische Flüchtling Hüsni Almaz kehrt
nach abgelehntem Asylgesuch zunächst unbehelligt in die Türkei
zu seiner Mutter und zu seinen Geschwistern in den Kreis Kiziltepe der
Provinz Mardin zurück. Am 19. Juli wird er in Bozok bei Sürekli
von Polizisten der Gendarmerie Derik festgenommen, verhört und schwer
gefoltert: "Sie banden mich an ein Holzkreuz fest und zogen mich nach oben,
unter die Decke. Sie hatten mich nackt ausgezogen. Dann gaben sie mir Elektroschocks
an den Zehen. So hing ich in der Luft, und sie gaben mir wieder Stromschläge.Dann
ließen sie mich ein wenig runter, und ich bekam von neuem Elektroschocks,
diesmal an den Hoden und am Penis. Sie spielten mit meinen Hoden und dann
auf einmal schlugen sie drauf."
Hüsni Almaz "gesteht" daraufhin, in der BRD an Versammlungen
und Demonstrationen der PKK teilgenommen zu haben. Dieses "Geständnis"
muß er mit verbundenen Augen unterschreiben.
Zwei Tage nach seiner Verhaftung legt er Beschwerde gegen den
Haftbeschluß ein, weil er durch Folter zu dem Geständnis gezwungen
worden war. Die Beschwerde ist erfolglos. Am 10. August wird gegen Herrn
Almaz Anklage erhoben wegen Unterstützung einer bewaffneten Vereinigung.
Das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir übernimmt das Verfahren.
Am 9.2.99 wird Herr Almaz nach Art. 169 TürkStGB und Art. 5 ATG zu
einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, und tatsächlich wird Herr Almaz noch
am Abend der Urteilssprechung auf freien Fuß gesetzt.
Ihm gelingt erneut die Flucht in die BRD. Er stellt einen Asylfolgeantrag,
und ihm wird im November 1999 das "kleine Asyl" gewährt.
Im März 2000 bestätigt das türkische Kassationsgericht
die Entscheidung des Staatssicherheitsgerichts in Diyarbakir und verurteilt
Hüzni Almaz rechtskräftig zu drei Jahren und
neun Monaten Haft.
Pro Asyl 10.9.98; taz 11.9.98; FR 11.9.98;
taz-Ffm 11.9.98; jW 12.9.98; taz 21.9.98;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98;
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999;
Pro Asyl 23.2.99; ND 8.3.99; ARD "Monitor" 22.7.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
5. Juni 98
Bedburg-Hau in Nordrhein-Westfalen. Ein 52 Jahre alter Deutscher entzündet
seine eigene Wohnung, die sich in einem Flüchtlingsheim befindet.
Dann flüchtet er. Später gibt er an, daß er die HeimbewohnerInnen
aus Haß töten wollte.
Das Feuer kann frühzeitig gelöscht werden, so daß
niemand verletzt wird.
BeZ 8.6.98; FR 8.6.98; taz 8.6.98;
BT-Drucksache 14/480
6. Juni 98
Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Sieben afrikanische Flüchtlinge
werden von 15 bis 20 Deutschen beschimpft, attackiert und mit Gegenständen
beworfen. Zwei der Angegriffenen müssen ihre Verletzungen im Krankenhaus
behandeln lassen.
taz 8.6.98; ZdK (NK 2.6.)
10. Juni 98
Ein 17-jähriger Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien wird
im brandenburgischen Fürstenwalde, Landkreis Oder-Spree, während
eines Volksfestes von fünf einheimischen Jugendlichen geschlagen,
getreten und von einem Angreifer mit der Faust ins Gesicht geboxt. Der
Jugoslawe erleidet Verletzungen, die ärztlich behandelt werden müssen.
RA 12.6.98; BeZ 12.6.98
11. Juni 98
Der kurdische Flüchtling Mehmet Ali Klay Metin soll in einem dritten
Abschiebeversuch in die Türkei geflogen werden. Bereits in der Untersuchungs-
und Strafanstalt Uelzen wird er einer gründlichen Leibesvisitation
unterzogen.
Gleiches geschieht durch die BGS-Beamten auf dem Flughafengelände
Hannover. Als Herr Metin aufgefordert wird, die Kleidung wieder anzuziehen,
weigert er sich, weil es sich dabei um die Anstaltspyjamas des Gefängnisses
handelt. Er verlangt nach seiner eigenen Kleidung. Ein Beamter steckt ihm
daraufhin einen elektrischen Schlagstock in den Mund und schlägt seinen
Kopf vier bis fünf Mal gegen eine gekachelte Wand. Herrn Metin läuft
Blut aus dem Mund. Andere Beamten packen ihn und ziehen ihm die Anstaltskleidung
wieder an und legen ihm Handschellen hinter seinem
Rücken an.
Nach ca. einer Stunde wird er über den Hintereingang in
eine Maschine der Istanbul Airlines gebracht, in einen Sitz gezwungen und
festgezurrt. Mehmet Ali Klay Metin beginnt zu schreien. Drei Beamte beugen
seinen Oberkörper nach vorne und halten ihm den Mund zu. Sie schlagen
ihm gegen den Rücken und gezielt in den Unterleib.
Als Herr Metin weiter schreit, packt ein Polizist ihn an seinen
langen Haaren und schlägt seinen Kopf immer wieder gegen den Vordersitz.
Ein anderer Beamter schlägt ihm in den Magen.
Jetzt erheben sich zwei Passagiere – eine Journalistin und ein
Arzt – und protestieren gegen die Mißhandlung. Die Journalistin verlangt
auch die Dienstnummer eines Polizisten.
Herr Metin schreit die Parolen: "Es lebe die PKK!", "Nieder mit
dem Faschismus!", "Schulter an Schulter gegen den Faschismus!". Er bekommt
ein Klebeband über den Mund – wird weiter geschlagen.
Endlich wird er – wieder unter Mißhandlungen – aus dem
Flugzeug geführt und zurück in die Haftanstalt Uelzen gebracht.
Nicht der Arzt der Anstalt ("... keine Zeit"), sondern der Anstaltsleiter
veranlaßt, daß der aufs Doppelte seiner sonstigen Größe
geschwollene Arm von Mehmet Ali Klay Metin versorgt wird.
Bericht des Betroffenen in:
Pro Asyl-Infomappe 11.6.99; IPPNW 1.6.99
15. Juni 98
Fürstenwalde in Brandenburg. Als ein 21 Jahre alter Flüchtling
aus Indien sich weigert, zwei Deutschen sein Geld, Zigaretten und Bier
auszuhändigen, wird er von einem Angreifer mit einem Hosengürtel
gewürgt, von dem anderen mit Füßen getreten. Er muß
seine Verletzungen ambulant behandeln lassen.
BeZ 17.6.98; taz 17.6.98;
Konkret 10/00, S. 16
Mitte Juni 98
Hungerstreik im Abschiebegefängnis Berlin-Grünau seit dem
16. Juni. Als der türkische Flüchtling X. X. beim Wachpersonal
nach einem Glas Zuckerwasser fragt, wird er von einem Beamten ins Gesicht
und an den Kopf geboxt. Ein Sanitäter, der sich als Arzt ausgibt,
behandelt die Augenverletzung des Gefangenen. N.N. wird Ende Juni in die
Türkei abgeschoben.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Kurdisches Zentrum Berlin
16. Juni 98
JVA Büren – Abschiebegefängnis. Unmittelbar vor seiner geplanten
Abschiebung setzt sich ein 36-jähriger kurdischer Abschiebegefangener
selbst in Flammen. Er hatte sich mit Fett eingerieben und das T-Shirt dann
angezündet.
Er kommt aufgrund seiner Brandverletzungen ins Bürener St.
Nikolaus-Hospital und später ins Justizkrankenhaus. 10 Prozent seiner
Haut sind verbrannt. Dazu Verwaltungsleiter der JVA Wehrmeier: "eine ernsthafte
Selbstbeschädigung, aber nicht so dramatisch".
NW 17.6.98;
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni 1998
16. Juni 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der psychisch
kranke Flüchtling N.N. schluckt sechs oder sieben Beruhigungstabletten
(Diazepam). Erst vier Wochen nach seiner Ankunft am Flughafen kommt er
in die Psychiatrie.
FSD-Ffm Okt. 98
17. Juni 98
Polizei-Razzia im Flüchtlingsheim Gehren in Thüringen. Als
die BewohnerInnen dieses Container-Heimes durch den Lärm morgens um
6 Uhr erwachen, ist das Heim von Polizisten regelrecht besetzt.
Mindestens zwei Beamte stehen vor jedem Zimmer; weitere vor den
Fenstern und am Stacheldrahtzaun. Die BewohnerInnen werden gezwungen, in
ihren Zimmern zu bleiben, und mit einer Video-Kamera werden die Menschen
abgelichtet. Eine erniedrigende Situation, weil nicht nur die Menschen
in ihrer Schlafkleidung und mit ihrem "ungekämmten Aussehen", sondern
auch die zerzausten Betten und sogar Kochtöpfe gefilmt werden.
Nach Beendigung der Filmerei werden die BewohnerInnen, die sich
inzwischen anziehen durften, in den Fernsehraum geführt. Hier werden
sie alle fotografiert und aufgefordert, ihre Personalien anzugeben.
Danach werden die Menschen in ihre Zimmer zurückgeführt
und einzeln Leibesvisitationen unterzogen. Dann erfolgt die sehr genaue
Durchsuchung der Zimmer. Der Besuch der Toilette ist während der Aktion
untersagt.
Einer der Bewohner, der Flüchtling Mandit Singh aus dem
Punjab in Indien, der schon seit längerem krank im Bett liegt, wird
von den Beamten aus dem Bett gezwungen. Er erhält einen Stoß
in die rechte Seite des Unterleibs. Obwohl Mandit Singh vor Schmerzen schreit,
weigern sich die Beamten, einen Krankenwagen zu rufen.
Erst als die Polizei das Gelände verlassen hat, kann die
Sozialarbeiterin einen Krankenwagen rufen, der Mandit Singh ins Krankenhaus
fährt.
Bericht eines Betroffenen in: FRat Thür Info Nr. 7
22. Juni 98
Drei Rechtsradikale überfallen auf dem Schulhof in Cottbus einen
16-jährigen Kurden. Erst als die Lehrer dem Schüler zur Hilfe
kommen, fliehen die Angreifer.
FR 23.6.98; BeZ 23.6.98
25. Juni 98
In Anklam in Mecklenburg-Vorpommern wird ein 21-jähriger Flüchtling
aus Sarajevo beim Verlassen eines Supermarktes von fünf bis sechs
Jugendlichen überfallen und mit dem Messer angegriffen. Er wird leicht
verletzt.
NK 29.6.98
26. Juni 98
Der 31 Jahre alte kurdische Flüchtling Ferit M. wird zum zweiten
Mal in die Türkei abgeschoben. Sein Asylantrag in der BRD war vom
Verwaltungsgericht mit dem Hinweis abgelehnt worden: "Ihm drohen dort keine
gravierenden Beeinträchtigungen individuell konkreter Art."
Nach Überprüfung seiner Papiere auf dem Flughafen Ankara
wird er zunächst freigelassen. Als Ferit M. am Busbahnhof aus einem
Taxi steigt, fordern ihn zwei Zivilpolizisten auf mitzukommen. Er muß
in einen PKW mit abgedunkelten Scheiben einsteigen, bekommt Handschellen,
und die Augen werden ihm verbunden. Er wird an einen Ort gebracht, wo er
zehn Tage lang verhört und so schwer mißhandelt wird, daß
er mehrmals das Bewußtsein verliert. Er wird geschlagen, der Falaka
und der Stromfolter unterzogen; er wird mit Hochdruckwasserstrahlen abgespritzt.
Er selbst fleht seine Folterer an, daß sie ihn töten mögen.
Ferit M. kann der Folter wiederstehen, ohne die gegen ihn vorgebrachten
Vorwürfe, PKK-Mitgliedschaft und PKK-Unterstützung, zu bestätigen.
Er wird bewußtlos in einem Wald abgelegt. Es gelingt ihm
dann zu einer Straße zu kriechen, wo er einen Autofahrer findet,
der ihn zu seiner Schwester nach Istanbul fährt. Dort liegt er zwei
Tage lang bewußtlos im Bett. Er wendet sich später an den Menschenrechtsverein
und läßt sich bei der Menschenrechtsstiftung psychisch und medizinisch
versorgen.
Mit Fluchthelfern gelingt ihm erneut die Flucht ins Ausland.
Am 13. August 98 wird er in Köln festgenommen und sofort in Abschiebehaft
gebracht. Die Abschiebung wird auf den 28. August festgelegt. Erst nach
einstweiligen Verfügungen und mehrfachen Überprüfungen der
Folterspuren wird Ferit M. ab dem 26. Februar 99 Abschiebeschutz ("Kleines
Asyl") gewährt.
Da Ferit M. durch falsche Aktenversendungen immer noch nicht
aus der Fahndungsliste der Polizei gestrichen ist, wird er noch mehrfach
von deutschen Polizisten festgenommen.
ZDF "Kennzeichen D" 31.3.99;
FR 29.4.00; taz 29.4.00; BeZ 5.5.00;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
27. Juni 98
Bernau in Brandenburg. Ein nigerianischer Flüchtling wird von
zwei Männern in Springerstiefeln und Bomberjacken verfolgt und gejagt,
beschimpft und getreten. Durch die herbeigerufene Polizei kann der Angriff
unterbrochen werden.
Ein Täter wird wegen gefährlicher Körperverletzung
und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte am 11.1.99 zu einer Haftstrafe
von acht Monaten und zu einer Geldbuße verurteilt.
ALB (BM; MOZ);
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 62/1999
27. Juni 98
Saal im Landkreis Nordvorpommern. Am Rande eines Dorffestes wird ein
20-jähriger algerischer Flüchtling von ca. 50 jugendlichen Deutschen
beleidigt und auf dem Heimweg überfallen. Er erleidet leichte Verletzungen.
NK 29.6.98
27. Juni 98
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein türkischer Gefangener,
der sich im Hungerstreik befindet, wird in die Türkei abgeschoben.
Es geht ihm psychisch sehr schlecht, und er wurde während seines Hungerstreikes
von Anstaltsangehörigen mißhandelt.
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998;
(Ad-Hoc-Bündnis zur Unterstützung
der Hungerstreikenden Berlin)
28. Juni 98
Vor dem Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick findet eine Solidaritätskundgebung
für die hungerstreikenden Gefangenen statt. Als ein Mann den KundgebungsteilnehmerInnen
durch das vergitterte Fenster zuwinkt, wird er von Beamten in den Keller
gebracht und dort mißhandelt.
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998;
(Ad-Hoc-Bündnis zur Unterstützung
der Hungerstreikenden Berlin)
29. Juni 98
Schwarzenberg bei Zwickau in Sachsen. Ein 25-jähriger türkischer
Asylbewerber wird am Busbahnhof von vier Männern bedroht. Er flieht
in einen Linienbus und versucht die Tür von innen zu verriegeln. Es
gelingt ihm nicht, so daß er von den Tätern aus dem Bus gezerrt
werden kann. Einer der Angreifer schlägt ihm mit einem zusammengeklappten
Messer auf den Kopf. Noch am Boden liegend wird weiter auf ihn eingeschlagen
und getreten. Er kommt schwer verletzt in ein Krankenhaus.
LKA – Sachsen 15.7.98; FR 17.7.98;
FP 17.7.98; Konkret 10/00, S. 17
Juni 98
JVA Büren – Abschiebegefängnis. Zwei junge kurdische Männer
versuchen sich umzubringen. Einer schneidet sich die Pulsadern auf, der
zweite schluckt eine Überdosis von Medikamenten.
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998
(Yek-Kom Bülteni 25)
Juni 98
Berlin. Auf dem Weg zum Flughafen, über den er abgeschoben werden
soll, rammt sich ein kurdischer Flüchtling ein Messer in den Bauch
und verletzt sich schwer. Er kommt bewußtlos in ein Berliner Krankenhaus.
Seine Frau und seine drei Kinder, die bei dem Vorfall dabei sind,
werden am gleichen Tag in die Türkei abgeschoben.
Antirassistische Initiative Berlin
Sommer 98
Thomas Ayayo Amaglo, der vor kurzem bereits zum zweiten Mal nach Togo
abgeschoben worden war und danach kurzzeitig in Lomé in Haft war,
wird erneut festgenommen. Thomas Ayayo Amaglo, der Bruder eines CAR-Abgeordneten
(Comité d'Action pour le Renouvellement), kommt in die Gendarmerie
Nationale nach Lomé, wo er unter Folter verhört wird. Während
seiner anschließenden Gefangenschaft im Zentralgefängnis von
Lomé (maison d'arrêt) erkrankt er schwer. Im Oktober wird
er nach einer Verurteilung freigelassen und erliegt kurze Zeit später
den Folgen der Folter und der harten Haftbedingungen.
ai 19.1.99; ai-Rapport Mai 1999
Anfang Juli 98
Drei deutsche Rechtsradikale überfallen auf dem Marktplatz in
Boizenburg zwei nigerianische Asylbewerber. Der Angriff kann durch zwei
Polizeibeamte unterbrochen werden. Die Ermittlungen der Polizei werden
wegen des Verdachts auf schwere Körperverletzung geführt.
SVZ 21.7.98
1. Juli 98
Mecklenburg-Vorpommern. Ein nigerianischer Flüchtling wird in
Schwerin von einem Deutschen auf der Straße
überfallen.
Gegen den Täter ergeht Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung
und der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen
in der Öffentlichkeit.
ZDK (NK 4.7.)
1. Juli 98
Im Krankenhaus Altenburg in Thüringen wird der Tod des kurdischen
Flüchtlings Haydar Findik festgestellt.
Ab 29. Juni hatte der 27-Jährige die Ärztin der Landessammelunterkunft
wegen seiner Halsschmerzen zweimal konsultiert. Seine Erkrankung verschlechterte
sich trotz der verabreichten Antibiotika am Abend des 30. Juni so sehr,
daß Freunde und Mitbewohner Angehörige des Heim-Wachdienstes
"Industrie- und Transportschutz Thüringen" baten, einen Ambulanzwagen
zu rufen. Mit dem Hinweis, daß dies 150 DM Kosten verursachen würde,
geschah dies nicht.
Am 1. Juli suchte der Kranke in Begleitung eines Mitbewohners
wieder die Ärztin auf und bat diese nochmals um die Überweisung
an einen Facharzt. Mit dem Verweis auf die Kosten lehnte die Medizinerin
dieses ab.
Stunden später bricht Haydar Findik auf dem Flur des Wohnheims
zusammen, bekommt keine Luft mehr, und sein Körper "verfärbt
sich gelb". In den 50 Minuten, die es dauert, bis der Ambulanzwagen kommt,
atmet Herr Findik "noch nicht einmal".
Am 2. Juli erstatten 65 BewohnerInnen des Flüchtlingsheimes
Anzeige gegen die Heimärztin wegen vorsätzlicher Tötung.
Drei Flüchtlingsfamilien, die sich besonders intensiv um
die Aufklärung der Todesursache bemühen, werden auf Geheiß
der Ausländerbehörde des Landratsamtes Altenburger Land in drei
andere Flüchtlingsheime zwangsweise umverteilt. Begründung der
Ausländerbehörde: "... da ein erhebliches öffentliches Interesse
daran besteht, die Ordnung und Sicherheit in der Landesgemeinschaftsunterkunft
in 04600 Altenburg, Leipziger Straße 64 zu gewährleisten..."
Die Ermittlungen gegen die Ärztin werden von der Staatsanwaltschaft
Gera mit folgender Begründung eingestellt: "... war der damalige Krankheitsverlauf
kaum erkennbar. Auch wenn die Ärztin den Mann ins Krankenhaus überwiesen
hätte, wäre es vermutlich nicht anders ausgegangen."
A. Lucifero 5.7.98; taz 6.7.98;
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998 (taz 8.7.98);
Augenzeugenbericht 8.7.98; taz 10.7.98;
F. Vohla 21.7.98; FR 21.11.98;
FRat Thür Info Nr. 7; FRat Thür. Info Nr. 4/98; TA 6.1.99
1. Juli 98
JVA Büren Abschiebegefängnis. Ein 33 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Sri Lanka wird von seinem psychisch schwerkranken Mitgefangenen, einem
50 Jahre alten Tamilen, mit einem Ledergürtel erdrosselt. Der Kranke
selbst gibt um 11 Uhr morgens Alarm, und es gelingt, den Bewußtlosen
wiederzubeleben und intensiv notärztlich zu versorgen. Trotz der Bemühungen
erliegt das Opfer am Nachmittag den schweren Verletzungen.
Im Verhör gibt der Kranke an, den Befehlen von Phantomstimmen
aus Nachbarzellen gehorcht zu haben. Seine Abschiebung stand unmittelbar
bevor.
Der Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren"
kritisiert die fehlende fachärztliche Betreuung von verhaltensauffälligen
Gefangenen – und deren "Ruhigstellung" mit Psychopharmaka.
"Die Abschiebehaft ist schon für psychisch gesunde Gefangene
eine Ausnahmesituation, da der überwiegenden Zahl der Gefangenen nicht
klar ist, warum sie im Gefängnis sind. Sie haben in der überwiegenden
Zahl keine Straftaten begangen, und die Abschiebehaft trifft sie vollkommen
unvorbereitet. Zusätzlich belastet sind sie durch ausgeprägte
Ängste, da viele nach ihrer Abschiebung mit Gefängnis, Folter
und Schlimmerem rechnen müssen. Besonders für psychisch Kranke
wächst die Belastung ins Unerträgliche."
NW 2.7.98; WV 2.7.98; NW 3.7.98; WV 3.7.98;
NW 9.7.98 (Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren)
1. Juli 98
Aus Verzweiflung wegen der ihr drohenden Abschiebung versucht die 28-jährige
Emilia A. aus Ghana zweimal, ihre kleine 2-jährige Tochter auszusetzen.
Die Mutter wird ins Wohnheim zurückgeschickt, das Kind kommt in ein
Heim.
BeZ 3.7.98
2. Juli 98
Schwarzenberg bei Zwickau in Sachsen. Ein 34-jähriger Flüchtling
aus Pakistan wird nachts in der Nähe des Busbahnhofs von vier jungen
Frauen und vier jugendlichen Männern umringt und aufgefordert, seinen
Rucksack herauszugeben. Als er dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird
er durch den Faustschlag einer 15-Jährigen zu Fall gebracht. Ihm gelingt
die Flucht in eine nahegelegene Gaststätte, und er findet dort Schutz.
Der gerufene Notarzt überweist den Mann ins Krankenhaus,
wo seine Verletzungen stationär behandelt werden müssen.
Der Haftrichter weist die 15-jährige Haupttäterin in
ein Heim ein.
LKA – Sachsen 15.7.98;
FR 17.7.98; FP 17.7.98
10. Juli 98
Überfallartig werden in der Nacht zum 10. Juli 137 Kriegsflüchtlinge
aus Bosnien in den verschiedenen Wohnheimen und Wohnungen Berlins festgenommen.
Zwischenstation ist der Polizeigewahrsam in Tempelhof. 74 Menschen werden
dann um 16.45 Uhr vom Flughafen Schönefeld nach Sarajewo abgeschoben.
Unter ihnen ist auch das Roma-Ehepaar Munevera und Rifet Redzic.
Die 51-jährige Munevera R. ist kriegstraumatisiert und schwer herzkrank.
In Abschiebehaft bekommt sie in den geschlossenen Räumen vor den Augen
der Uniformierten einen Herzanfall. Ein Polizist schiebt ihr zwei Tabletten
in den Mund.
In ihren ehemaligen Wohnort Bjelina können sie nicht zurückkehren,
weil sie dort nicht geduldet sind. In Sarajewo finden sie keinen Wohnraum,
ohne Wohnraum können sie sich nicht krankenversichern.
Die Anwältin des Ehepaares verklagt das Land Berlin im November
wegen illegaler Ausweisung einer kranken Frau.
Im Mai 99 gelingt es Frau Redzic erneut, nach Berlin zu kommen,
wo noch ihr Sohn lebt. Obwohl das Verwaltungsgericht die Abschiebung im
Juli 98 – zwar zu spät, denn das Flugzeug war schon auf der Rollbahn
– für rechtswidrig befunden hat, droht Frau Redzic im Juni 99 erneut
die Abschiebung.
BeZ 31.7.98; BeZ 24.11.98;
ND 17.6.99; taz 18.6.99
12. Juli 98
Zwischen Sohland und Taubenheim in Sachsen, nahe der deutsch-tschechischen
Grenze, wird ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme
durch einen Diensthund des BGS durch Biß verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
14. Juli 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der nigerianische
Flüchtling A. wird bewußtlos aufgefunden. Nach einer neurologischen
Untersuchung kommt er zurück in die
Unterkunft.
Als ihm am nächsten Tag die Ablehnung seines Asylantrags
ausgehändigt wird, bricht er zusammen. Er wirft sich auf den Boden,
schlägt sich selbst mit den Fäusten, schlägt seinen Kopf
auf den Boden. Nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie wird er nach Lagos
zurückgeschoben.
FSD-Ffm Okt. 98
14. Juli 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der nigerianische
Flüchtling D. versucht, sich mit einem Schnürsenkel an einem
Lüftungsrohr zu erhängen. Beim Versuch, ihn abzunehmen, reißt
der Schnürsenkel. Auf dem Tisch liegt ein Abschiedsbrief.
Nach einem eintägigen Aufenthalt in der Psychiatrie kommt
er zurück in die Unterkunft und wird am 17. Juli nach Lagos zurückgeschoben.
FSD-Ffm Okt. 98
14. Juli 98
Ca. 20 deutsche Polizeibeamte stürmen die Gemeinderäume der
protestantischen Gemeinde in Mutterstadt im Landkreis Ludwigshafen. Der
26 Jahre alte kurdische Flüchtling Abdul Menaf Düzenli wird zusammen
mit seiner hochschwangeren Frau und ihren drei kleinen Kindern (zwei bis
fünf Jahre alt) mit Polizeigewalt aus dem Kirchenasyl geholt, festgenommen
und über Frankfurt mit der Turkish Airlines direkt nach Istanbul abgeschoben.
Herr Düzenli, der aus dem Dorf Hanla bei Midyat stammt,
war 1992 aus der türkischen Armee desertiert. Das Dokument, das belegte,
daß das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir Anklage auf der Grundlage
des Art. 8 Anti-Terror-Gesetz, Nr. 3713 (separatistische Propaganda) gegen
den Flüchtling erhoben hatte, wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt
ohne Prüfung als Fälschung eingestuft. Der zuständige Richter
konnte deshalb eine Verfolgung des Kurden durch türkische Organe "mit
Sicherheit" ausschließen.
Am Flughafen Istanbul wird Herr Düzenli der Anti-Terror-Polizei
übergeben. Hier und in anderen Abteilungen der türkischen Militärpolizei
wird Herr Düzenli schwer mißhandelt und systematisch gefoltert.
Mit Hilfe eines Bestechungsgeldes von 1500 DM erreicht ein Verwandter,
daß Herr Düzenli wieder zur Flughafenpolizei kommt. Diese übergibt
ihn den Militärbehörden in Istanbul, wo er unter schwerer Folter
(u.a. Stromfolter) verhört wird. Dann wird er – eine Woche nach der
Abschiebung – zu seiner ehemaligen Militär-Einheit nach Besiktas überstellt.
Dort verbringt er fünf Tage in Handschellen. Danach kommt er in das
Militärgefängnis Izmir-Sirinyer und wird am 23.11.98 zu zwei
Jahren und sechs Monaten Haft wegen Desertion und Flucht ins Ausland verurteilt.
Am 11.2.99 wird Herr Düzenli aus dem Militärgefängnis
in das Gefängnis Buca in Izmir verlegt. In einem zweiten Verfahren
vor dem Staatssicherheitsgericht Diyarbakir wird Herr Düzenli am 9.3.99
vom Vorwurf des Separatismus freigesprochen. Nach der Haftstrafe wegen
Desertion wird er erneut zum Militärdienst eingezogen werden.
Frau Düzenli wird nach der Abschiebung von ihren Kindern
getrennt und der Anti-Terror-Abteilung der Polizei überstellt. Nach
zweieinhalb Tagen Verhören und Haft wird sie freigelassen und kann
zu der Familie ihres Mannes nach Midyat. Aber auch dort wird sie – im Dezember
vor und nach der Geburt ihres Kindes – mehrmals vorgeladen und verhört.
Auch der Vater von Herrn Düzenli wird mehrmals von der Polizei in
Idil verhört. Unmittelbar nach einem solchen Verhör stirbt er.
Aus Angst vor weiterer Verfolgung läßt die Familie keine Obduktion
durchführen. Das Auswärtige Amt setzt sich daraufhin mit dem
Dorfvorsteher von Midyat in Verbindung, um die Todesumstände zu erfahren.
Dieser informiert die Gendarmerie, woraufhin die Familie wieder massiv
unter Druck gerät und erneut gefährdet wird.
Der Asylfolgeantrag der Familie wird vom Verwaltungsgericht Neustadt
abgelehnt. Die Angaben über Folterungen von Herrn Düzenli werden
für unglaubwürdig gehalten. In der Türkei seien "Schläge
im Polizeigewahrsam und rüde Verhörmethoden leider an der Tagesordnung.
Dies ändert aber nichts daran, daß solche Maßnahmen noch
nicht die Schwelle zur Asylrelevanz überschreiten", so das Gericht.
Kurdistan-Rundbrief, Nr. 8, Jg. 11, 21.4.98;
Gegenwind 9807 – Mannheimer Kommunal-Info;
ND 16.7.98; FR 17.7.98; JWB 22.7.98;
FR 19.8.98; jW 20.8.98;
Kurdistan-Rundbrief, Nr. 17, Jg. 11, 26.8.98;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98; FR 11.11.98;
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999;
Pro Asyl 23.2.99; FR 3.3.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Pro Asyl Dez. 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
16. Juli 98
Eine Stunde nach seiner eigentlich geplanten Abschiebung vom Flughafen
Tegel in Berlin wird der kurdische Flüchtling Recep Öz aus dem
Abschiebegefängnis Grünau entlassen.
Nach 32 Tagen Hungerstreik und einer Woche Durststreik hatte
sich sein Gesundheitszustand in der Nacht zuvor dermaßen verschlechtert,
daß die Gefängnisleitung ihn ins Köpenicker Krankenhaus
bringen lassen muß. Die dortigen Ärzte erklären Herrn Öz
für nicht reisefähig (= nicht abschiebefähig).
Der Asylantrag des politisch verfolgten und in der Türkei
per Haftbefehl gesuchten Imams, der auch den Militärdienst in der
türkischen Armee verweigert hatte, war abgelehnt worden.
Antirassisitsche Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
BeZ 17.7.98; jW 17.7.98
16. Juli 98
Berlin. Knapp eine Woche nach der Massenabschiebung von bosnischen
Kriegsflüchtlingen wird eine dreiköpfige Familie morgens um 4
Uhr von der Polizei in ihrem Wohnheim im Wedding aus den Betten geholt
und zur Abschiebung festgenommen.
Das 66-jährige Ehepaar ist kriegstraumatisiert; ihnen werden
schwere psychosomatische Störungen, Asthma und Wirbelsäulenschäden
attestiert.
Nur durch die Intervention einer Flüchtlingsberaterin kann
die rechtswidrige Abschiebung gestoppt werden.
ND 18.7.98
20. Juli 98
Ein 29 Jahre alter Flüchtling aus Syrien soll im Rahmen der Amtshilfe
für das Ausländeramt Gießen auf dem Landratsamt Marburg
festgenommen werden, um dann am gleichen Tage abgeschoben werden zu können.
Er erkennt die beiden Zivilbeamten, flieht auf einen kleinen Balkon, versucht
sich von der Brüstung nach unten zu hangeln, stürzt aus dem zweiten
Stock ab und erleidet neben einem Armbruch zahlreiche Prellungen.
Wegen Suizidgefahr wird er in die Psychiatrie eingeliefert.
FR 22.7.98; JWB 29.7.98
25. Juli 98
Einen Tag nach seiner Ankunft in der baden-württembergischen Landesaufnahmestelle
für Asylbewerber wird der
24-jährige kurdische Mehmet K. wegen seines verwirrten Zustandes
in das Klinikum Karlsruhe eingeliefert. Wenige Stunden später stirbt
er.
Der Mann aus Elbistan, der selbst in der Türkei gefoltert
worden war, hatte kurz vor seinem Tod erfahren, daß sein Bruder in
der Türkei in Polizeihaft gestorben war. Er gerät durch diese
Nachricht in extreme Angstzustände, die dann zu seinem Tod führen.
FR 11.8.98;
UNITED
28. Juli 98
Der 16-jährige kurdische Flüchtling Burhan S. wird aus dem
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick in die Türkei abgeschoben.
Burhan S., der seit 2 Jahren in Berlin lebt, ist in der kurzen
Zeit der Abschiebehaft psychisch schwer erkrankt. Er spricht nicht mehr
und ist auch nicht ansprechbar, er verletzte sich ("schlug immer mit dem
Kopf an die Wand"), er griff seine Mitgefangenen an und "verharrte immer
wieder in minutenlanger Körperstarre".
Ein Arzt, der ihn noch am Tage seiner Abschiebung besucht, stellt
folgende Verdachtsdiagnosen "Autoaggressionshandlungen, Introversion, Autismus,
Selbstmordbereitschaft" und weist auf die Dringlichkeit einer neurologisch-psychiatrischen
Behandlung des offensichtlich reiseunfähigen Jugendlichen hin.
Burham S. wird in Begleitung von drei Polizeibeamten abgeschoben
und kommt, laut telefonischer Auskunft seiner Freundin, nach mehrtägigem
Koma bei seinen Verwandten in der Südosttürkei an.
Pax Christi-Berlin 19.9.98; FR 7.4.99
28. Juli 98
Am Nachmittag wird ein 53 Jahre alter Gambier im brandenburgischen
Bernau von vier Rechtsradikalen überfallen und mit Fäusten mehrfach
in den Bauch geschlagen. Dabei erleidet der Angegriffene eine Nierenprellung.
Zwei der Täter kommen in Untersuchungshaft, ein anderer
wird unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.
taz 30.7.98; FR 30.7.98; RA 31.7.98;
FR 22.3.99; Konkret 10/00, S. 17
29. Juli 98
Im bayerischen Thiersheim an der deutsch-tschechischen Grenze werden
zwei rumänische Männer nach ihrem "unerlaubten" Grenzübergang
bei der Festnahme durch den BGS von einem Diensthund durch Bisse an Armen
und Beinen verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
30. Juli 98
Der Klein-LKW, der für acht Mitreisende zugelassen ist, transportiert
27 Flüchtlinge aus dem Kosovo. Um 4.45 Uhr fällt der Wagen dem
Bundesgrenzschutz durch die abgedunkelten Scheiben in der sächsischen
Ortschaft Frauenstein auf, so daß Beamte versuchen, den Wagen am
Ortseingang von Weißenborn zu stoppen.
Der 18-jährige tschechische Fahrer gerät in Panik,
gibt Gas und rast in die Ortschaft hinein. Der Wagen prallt mit ca. 100
Stundenkilometer gegen eine Mauer und kommt so zum Stehen.
Sechs Flüchtlinge sterben am Unfallort, ein Mensch auf dem
Weg ins Krankenhaus, elf Menschen kommen mit schweren, neun Menschen mit
mittelschweren Verletzungen in Krankenhäuser. Der verletzte tschechische
Beifahrer wird am Ort verhaftet, der geflüchtete Fahrer Stunden später.
Die Toten sind: Isuf Kosumi aus Dardhista, Valdet Rezita aus
Dorbreva, Sali Emini (Eminoviq) aus Lagja e spitalit in Prishtina, Lumni
Brahimi, Artan Dauti, Zaim Dauti und Xhevdet Krasnici aus Ferizaj.
Die verletzten Flüchtlinge werden in Krankenhäuser
gebracht; sie stehen dort unter ständiger Bewachung des BGS. Es gibt
eine Kontaktsperre für alle Kranken, wodurch es für Verwandte
und AnwältInnen schwierig, z.T. unmöglich wird, die Kranken zu
besuchen. Unmittelbar nach dem Unfall führt der BGS mehrstündige
Verhöre mit einigen Flüchtlingen durch.
Einen Tag nach dem Unfall wird Hizri Bunjaku (25), Flüchtling
aus Sallaboja, nach Tschechien abgeschoben. Der Versuch des BGS, auch die
beiden Verletzten Afran Gashi (26) und Milaim Shalaku (26) nach Tschechien
zu bringen, scheitert, weil die tschechischen Beamten am Grenzübergang
Bahratal Zweifel äußern, ob die beiden überhaupt transportfähig
seien. Ihre Abschiebung erfolgt dann am 3. August.
Latif Shala und Ganimete Berisha werden aus dem Krankenhaus Freiberg
ins Haftkrankenhaus Berlin-Moabit verlegt und von dort aus – Herr Berisha
frisch operiert – abgeschoben. Im Haftkrankenhaus Leipzig liegen Hatixhe
Saha, Naser Beka, beide aus Prishtina, und Isuf Ceni aus Cermjani. Naser
Shahini (41) aus Zhitija befindet sich in BGS-Haft in Cämmerswalde,
wo Besuch nur in Gegenwart eines selbstbezahlten Dolmetschers erlaubt wird.
Besim Shalaku (23) befindet sich auf der Intensivstation der Uniklinik
in Dresden. Xhevdet Bunjaku aus Sallaboja liegt im Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt.
Im Krankenhaus von Zschopau befinden sich Imer Shala, Tahir Rizahi und
Bekim Gashi – alle aus Barileva. Im Chemnitzer Klinikum befindet sich die
22-jährige Aferdita Mehai auf der Intensivstation. Im Krankenhaus
Bethanien in Chemnitz liegt der 17-jährige Dardan Kosumi im Koma.
Im Krankenhaus Dippoldiswalde befinden sich Bashkim Puschkoli (23) aus
Zhitija und Agim Bajrami (28) aus Ferizaj. Enver Bytyqi (21) aus Ferizaj
wird aus dem Krankenhaus Olbernhaus in die Justizvollzugsanstalt Leipzig
verlegt und von dort aus am 11. September nach Tschechien abgeschoben.
Im Frankenberger Krankenhaus wird der 25-jährige Arsim Beqiraj aus
Ferizaj medizinisch behandelt.
Fahrer und Beifahrer des Unglücksautos werden im Januar
99 wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, der Einschleusung
von Ausländern und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
zu je vier Jahren Haft verurteilt. Ein 36-jähriger Mann aus Bremerhaven
wird im Juli 1999 zu
16 Monaten Haft verurteilt, weil er den Klein-LKW angemietet hatte.
FFM; Kein Mensch ist illegal – Gruppe Hamburg;
BeZ 31.7.98; taz 31.7.98; FR 31.7.98; SD 31.7.98; ND 31.7.98;
Die Welt 31.7.98; taz 1.8.98; ND 1.8.98;
SaN 4.8.98; FP 4.8.98; Pro Asyl 5.8.98;
FP 6.8.98; Spiegel 10.8.98; jW 28.8.98;
Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen 13/11428 ;
BeZ 27.1.99; BeZ 9.7.99
31. Juli 98
Der 43 Jahre alte politische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber,
der Kurde Abdulcabbar Akyüz, wird zusammen mit zwei anderen Kurden
vom Flughafen Frankfurt abgeschoben. Bei der Ankunft um 16 Uhr auf dem
Flughafen Istanbul werden die Männer in Handschellen gelegt und zu
einer Polizeistation auf dem Flughafengelände gebracht. Abdulcabbar
Akyüz wird von einem höheren Polizeibeamten als "armenischer
Terrorist" beschimpft und dann in einer Zelle in den nächsten zwei
Tagen von Soldaten mit Fäusten und Gummiknüppeln geschlagen.
Am dritten Tag wird er zu einem Busbahnhof im Istanbuler Stadtteil Esener
gebracht und muß drei Fahrkarten kaufen. Eine für sich und zwei
für die ihn begleitenden Soldaten. Nach einer 20-stündigen Busfahrt
erreichen sie die Militärkaserne Estel, die im Osten der Stadt Midyat
liegt.
Hier wird Abdulcabbar Akyüz in Verhören nach seinen
beiden Söhnen Süleyman und Lokman befragt. Er wird immer wieder
geschlagen und getreten. Er muß sich nackt ausziehen und sich in
eine Wasserlache auf den Boden legen, dann legt ein Unteroffizier ein Stromkabel
ins Wasser. Diese Folter wird mehrmals wiederholt, bis Abdulcabbar Akyüz
entgegen der Wahrheit aussagt, daß seine Söhne in den Bergen
kämpfen würden. Nachdem er sich bereit erklärt, als Dorfschützer
zu arbeiten, wird er ins Gefängnis von Midyat gebracht, aus dem er
erst im März 99 wieder entlassen wird.
Erst jetzt gelingt es Abdulcabbar Akyüz, sich bei seiner
in Wiesbaden lebenden Familie zu melden. Seine Frau und seine Kinder hatten
seit der Abschiebung vor acht Monaten kein Lebenszeichen erhalten.
Abdulcabbar Akyüz versucht einen weiteren Fluchtversuch,
der in Rumänien scheitert, so daß er wieder in die Türkei
abgeschoben wird. Er wird drei Tage lang wieder mit Elektroschocks gefoltert
– dann zu seiner Überraschung freigelassen. Die nächste Flucht
mit einem Schiff nach Italien, dann mit einem Auto nach Deutschland gelingt
ihm schließlich, so daß er seine Frau und seine Kinder am 3.
Januar 2000 wiedersehen kann.
Bereits am 26. Januar wird er wieder von deutscher Polizei festgenommen
und in Abschiebehaft genommen. Als sich hier schwere Herzprobleme einstellen,
wird er in die Krankenstation der JVA Höchst verlegt und nach seiner
Genesung – trotz laufenden Asylverfahrens – am 17. Februar 2000 abgeschoben.
In Istanbul empfängt ihn erneut die Anti-Terror-Einheit, und er erleidet
erneut schwere Folter. Auch nach seiner Freilassung wiederholen sich Festnahme
und Folter in seinem Dorf Sivrice und in der Kreisstadt Midyat. Seither
hält sich Abdulcabbar Akyüz versteckt.
Vom Psychosozialen Zentrum für Folteropfer liegen ausführliche
Gutachten vor, die bei Emine Akyüz und dem ältesten Sohn eine
schwere Traumatisierung, verursacht durch Folter und sexuelle Gewalt, belegen.
Dennoch werden die Eilanträge auf Abschiebeschutz im April vom Verwaltungsgericht
Wiesbaden abgelehnt, so daß sich die Familie vor dem Zugriff deutscher
Behörden verstecken muß. Mit Unterstützung zweier Wiesbadener
Kirchengemeinden erhalten sie Kirchenasyl. Als jedoch die Kirchengemeinden
ihren Schutz aufheben wollen, flieht die Familie Akyüz im August 2000
aus dem Asyl und lebt seither weiterhin versteckt und in "unerträglicher
Angst vor Entdeckung und Abschiebung" (FRat Wiesbaden).
Erst im Juli 2001 gewährt das Verwaltungsgericht Wiesbaden
in sieben Eilentscheidungen den elf Mitgliedern der Familie vorläufigen
Abschiebeschutz. Dies geschieht aufgrund von neuen Gutachten, die die schwere
Traumatisierung durch sexuelle Folter belegen.
Eidesstattliche Erklärung von Abdulcabbar Akyüz 7.1.00;
FRat Wiesbaden 28.1.00;
IMK-Wocheninformationsdienst Nr. 55-56, 9./16. März 2000;
KMii und AG Für Freies Fluten; JWB 19.7.00;
Karawane f. d. Rechte d. Flüchtlinge u. MigrantInnen – Bremen;
FRat Wiesbaden 10.7.01;
AZADI informationen Nr. 25 Juli/August 2001
Juli 98
Der 18 Jahre alte kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber
Osman Demir wird in die Türkei abgeschoben. Zunächst versteckt
er sich bei Verwandten und Freunden in Istanbul, dann kehrt er im August
zu seinen Eltern in das Dorf Düzova in der Nähe von Cizre zurück.
Am 25. August wird er festgenommen und in das Polizeihauptquartier in Cizre
gebracht. Amnesty International schließt nicht aus, daß er
hier gefoltert wird. Er kommt in Untersuchungshaft – später ins Gefängnis
in Diyarbakir.
Das Staatssicherheitsgericht Diyarbakir erhebt Anklage nach Art.
125 TürkStGB wegen "Separatismus". Osman Demir werden PKK-Aktivitäten
in Deutschland und in der Türkei zur Last gelegt. Der Prozeß
wird auf den 15. Oktober vertagt.
ai 3.2.99;
1. August 98
Der Flüchtling N. N. befindet sich seit vier Monaten in der Flüchtlingsunterkunft
im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C
182. Anläßlich zweier schwieriger Zurückschiebungen von
Landsleuten erleidet er einen schweren Nervenzusammenbruch. Er schlägt
um sich, hat Schaum vor dem Mund, schwitzt stark und versucht sich die
Haare büschelweise auszureißen. Er schreit dabei auf arabisch
nur noch "nein" und "Mama". Er wird in die Psychiatrie verlegt und erhält
am 4. August die Erlaubnis, in die BRD einzureisen.
FSD-Ffm Okt. 98
2. August 98
In der bayerischen Stadt Selb nahe der deutsch-tschechischen Grenze
werden zwei Flüchtlinge aus Moldawien bei ihrer Festnahme durch den
BGS von einem Diensthund an Armen und Beinen verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
4. August 98
Auf der Flucht vor der Polizeikontrolle rast ein Kleintransporter abends
auf der Bundesstraße 283 in der Nähe der Ortschaft Aue in ein
Bushalte-Häuschen.
Der vietnamesische Fahrer kommt schwer verletzt in ein Haftkrankenhaus;
drei weitere Insassen werden leicht verletzt. Gegen Fahrer und Beifahrer
wird Haftbefehl erlassen. Alle Flüchtlinge, zehn chinesische und drei
vietnamesische, werden umgehend nach Tschechien zurückgeschoben.
ARD "Morgenmagazin" 5.8.98;
taz 6.8.98; taz 7.8.98; FP 6.8.98; FR 6.8.98;
BeZ 6.8.98; taz 7.8.98
10. August 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der 17-jährige
unbegleitete Flüchtling N. N. schneidet sich die Pulsadern auf. Die
Universitätsklinik diagnostiziert mehrmals Suizidgefährdung.
Nach Kompetenz- und Zuständigkeitsgerangel um die ordnungsgemäße
Versorgung des Kranken und die Kontrolle der Medikamenteneinnahme – alles
vor dem Hintergrund des laufenden Asylverfahrens (BGS beantragt zwischenzeitlich
Haft) – wird N. N. die Einreise in die BRD am 18. September gestattet.
FSD-Ffm Okt. 98
12. August 98
Der Kosovo-Albaner Asman Morina wird vom Nürnberger Flughafen
abgeschoben, obwohl die
9. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach schon Stunden vor dem Flug
die Abschiebung untersagt hat.
Nach der Abschiebung wird Herr Morina mißhandelt. Später
gelingt ihm die erneute Flucht in die BRD, wo er einen Asylfolgeantrag
stellt und eine Strafanzeige wegen der Mißachtung des Gerichtsurteils
stellt.
FRat Bayern, Infodienst, Nr. 62/63
13. August 98
Cottbus in Brandenburg. Die 26-jährige Asylbewerberin Elinam D.
aus Togo wird in einer vollbesetzten Straßenbahn von fünf Skinheads
als "Scheiß Neger" beschimpft. Die Rassisten drohen, ihre sechs Monate
alte Tochter aus dem Fenster zu werfen. Als die Mutter sich schützend
über das Kind im Kinderwagen beugt, wird ihr mit der Faust ins Gesicht
geschlagen. Niemand aus dem Waggon schreitet ein, und keiner der zahlreichen
Fahrgäste folgt den Tätern, als diese die Tram verlassen. Elinam
D. selbst verständigt die Polizei.
Ein Jahr später werden zwei der Täter zu einem Jahr
bzw. acht Monaten Haft verurteilt.
BeZ 13.3.99; BeZ 13.4.99;
MAZ 29.6.99; BeZ 10.8.99;
MAZ 19.8.99; RA 19.8.99; BeZ 19.8.99
14. August 98
In einer Gaststätte im brandenburgischen Hohenleipisch greift
ein Deutscher nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen
kenianischen Flüchtling körperlich an. Dieser erleidet durch
Kopfstöße und Faustschläge einen Unterkieferbruch und verliert
zwei Schneidezähne.
Der Täter wird im November 2001 vom Amtsgericht Cottbus
zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Zudem muß er dem Opfer 7000 DM Schmerzensgeld zahlen.
ND 30.11.01; taz 30.11.01;
BeZ 30.11.01
15. August 98
Bei einem Altstadtfest im sächsischen Radeberg entwickelt sich
eine Massenschlägerei zwischen Deutschen und einer Gruppe Asylbewerbern.
Teilweise prügeln sich bis zu
100 Männer, fünf Personen werden verletzt. Ein algerischer
und zwei libysche Flüchtlinge, die diese Schlägerei durch Angriffe
auf deutsche Jugendliche angefangen haben sollen, werden festgenommen.
Die Polizei ermittelt gegen sie wegen Landfriedensbruchs.
FR 17.8.98; BeZ 17.8.98; taz 17.8.98; JWB 26.8.98
18. August 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der 23-jährige
Flüchtling Tarik T. aus Algerien versucht, sich mit seinem eigenen
Gürtel zu erwürgen. Andere Flüchtlinge halten ihn sofort
fest und versuchen, den Gürtel abzustreifen.
Er kommt in die psychiatrische Klinik und versucht dort am nächsten
Tag erneut, sich umzubringen. Sein Aufenthalt in der Psychiatrie unter
BGS-Bewachung hält an.
Kurz danach findet ein erneuter Selbsttötungsversuch statt.
FR 24.8.98; JWB 1.9.98;
FSD-Ffm Okt. 98; FR 26.10.98
18. August 98
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – morgens um
10 Uhr. Der Gefangene N.N. aus Nigeria erbittet wegen einer hartnäckigen
Magen-Darm-Erkrankung eine Visite bei der Ärztin der Anstalt. Der
angesprochene Beamte schlägt daraufhin den Flüchtling. Obwohl
viele Wärter den Vorfall beobachten, greift keiner ein.
N.N. wird dann für einen Tag in eine Einzelzelle in den
Keller gebracht.
Auch ein Mitgefangener, der sich einmischt und gegen die Schläge
protestiert, wird in eine Einzelzelle im Keller gesperrt. Am nächsten
Tag kommt er in eine andere Abteilung des Gefängnisses.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
20. August 98
In der Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt verletzt sich ein ca. 30 Jahre alter algerischer
Flüchtling vermutlich in Selbsttötungsabsicht mit einem Plastikmesser
an Bauch und Unterarm. Er erleidet einen großen Blutverlust.
Er kommt in die psychiatrische Uni-Klinik und wird dort vom BGS
bewacht. Am 24. September gelingt ihm die Flucht aus der Psychiatrie.
FR 24.8.98; JWB 1.9.98;
FSD-Ffm Okt. 98
25. August 98
In den frühen Morgenstunden überfällt ein Unbekannter
eine 21-jährige sudanesische Asylbewerberin vor dem Flüchtlingsheim
in der Michendorfer Chaussee in Potsdam und zieht sie in den angrenzenden
Wald. Hier versucht er, sie zu vergewaltigen. Ein Wachmann, der durch die
Hilfeschreie der Frau hinzukommt und eingreifen will, wird am Kopf verletzt.
Der Täter flieht auf einem Motorrad.
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 61
28. August 98
Nachmittags um 15 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes Schwanebecker
Chaussee in Bernau. Der 28-jährige Flüchtling Le L. aus Vietnam
wird von drei Männern "in weißen Latzhosen" angegriffen und
mit einem Kantholz niedergeschlagen. Als er fliehen will, wird er erneut
zu Boden gerissen. Erst das laute Schreien des Verletzten veranlaßt
die Angreifer zur Flucht.
Le L., der erst am 2. Juli in die BRD eingereist war, kommt mit
schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Die Polizei hat größte
Probleme, Zeugen dieses Überfalls zu finden. Erst aufgrund eines anonymen
Hinweises wird drei Wochen später ein 25-jähriger Täter
aus Zerpenschleuse festgestellt. Im November wird er zu einer 10-monatigen
Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
FR 29.8.98; BeZ 29.8.98; taz 29.8.98; BeZ 31.8.98;
JWB 1.9.98; BeZ 23.9.98; BeZ 5.11.98
28. August 98
Der Flüchtling Abane soll nach Algerien abgeschoben werden. Bei
einer Zwischenlandung in Lyon wird er von deutschen BGS-Beamten verletzt.
Als er in die Abschiebehaft der JVA Mannheim wieder zurückkommt, hat
er ein Informationsblatt über den Umgang mit Kopfverletzten in der
Hand, das ihm vom medizinischen Dienst des Frankfurter Flughafens gegeben
worden war.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.11.98
29. August 98
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim im westfälischen Warburg.
Eine 22-jährige Frau und ein 26-jähriger Mann gestehen den Anschlag.
Ihr Tatmotiv sei "Haß auf Ausländer", und es sei ihnen egal
gewesen, ob Hausbewohner ums Leben kommen.
BeZ 2.9.98; FR 2.9.98
August 98
Auf dem Parkplatz einer Raststätte bei Bonn entdecken Polizisten
33 Menschen, die auf einer acht Quatdratmeter großen LKW-Ladefläche
ausharren mussten. Sie sind kurdisch-syrische Flüchtlinge und waren
tagelang unter katastrophalen hygienischen Bedingungen unterwegs.
FR 20.6.00
August 98
Frau O., eine 33 Jahre alte Frau aus dem Kosovo, schließt sich
einer Flüchtlingsgruppe an, um die Oder-Neiße-Grenze zu überqueren.
Bei der Flußdurchquerung trägt sie ihre jüngste Tochter
auf dem Arm. Aufgrund ihrer Erschöpfung rutscht ihr das Kind aus dem
Arm und fällt ins Wasser. Voller Entsetzen und völlig entkräftet
kann die Mutter nicht um Hilfe rufen und sinkt selber in die Knie. Nur
durch die schnelle Reaktion eines anderen Flüchtlings wird das Mädchen
vor dem Ertrinken gerettet. Der Mann hilft Mutter und Tochter dann, den
Rest der Strecke bis zum Ufer zu bewältigen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
1. September 98
Der 18-jährige Flüchtling Abdallah B. aus Algerien wird an
einer Straßenbahn-Haltestelle in Frankfurt an der Oder von Deutschen
angegriffen. Er erleidet eine Platzwunde an der Lippe.
Opferperspektive
2. September 98
Bei einem Feuer im Flüchtlingsheim der westfälischen Kleinstadt
Bönen werden elf Menschen verletzt, einer davon schwer. Durch Sprünge
aus den Fenstern, um sich vor den Flammen zu retten, waren die meisten
Verletzungen entstanden. Alle zur Zeit des Brandes im Haus weilenden 43
Menschen werden gerettet, darunter sieben Familien aus dem Kosovo.
Das Haus brennt völlig aus, und alle 93 in dem Haus gemeldeten
Flüchtlinge verlieren ihre Habe.
SZ 3.9.98; FR 3.9.98;
taz 3.9.98; BeZ 3.9.98; taz 4.9.98
3. September 98
Gladenbach im Kreis Marburg-Biedenkopf. Als die beiden Polizeibeamten
im Flüchtlingsheim eintreffen, um eine
30-jährige Jugoslawin zur Abschiebung abzuholen, klettert diese
aus dem Fenster im zweiten Stock und versucht, am Fallrohr der Dachrinne
zu fliehen. Sie stürzt ab und wird mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus
gebracht.
FR 4.9.98
4. September 98
Berlin-Hohenschönhausen. An einer Bushaltestelle fordern zwei
deutsche Männer abends um 22.30 Uhr von drei Asylbewerbern Geld und
Bier. Wenig später bewerfen sie die Flüchtlinge mit Steinen und
bedrohen sie, sie umzubringen.
BeZ 7.9.98; FR 7.9.98
4. September 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der tunesische
Flüchtling Herr N.N. – schon in seinem Herkunftsland in psychiatrischer
Behandlung – schluckt seinen gesamten Vorrat an Psychopharmaka. Nach seiner
Lebensrettung im Krankenhaus kommt er in die Psychiatrie und wird eine
Woche später nach Tunis zurückgeschoben.
FSD-Ffm Okt. 98
5. September 98
Sachsen. An der Bundesstraße 174 im Großraum Reitzenhain
wird ein "unerlaubt" eingereister rumänischer Flüchtling verletzt
aufgegriffen. Er hat einen Unterschenkelbruch.
BT-Drucksache 14/1850
7. September 98
Der 26 Jahre alte kurdische Flüchtling Mesut Yusufoglu wird vom
Berliner Flughafen Tegel in die Türkei abgeschoben. In Istanbul erfolgt
noch auf dem Flughafen die Festnahme. Nach einigen Tagen im Flughafengefängnis
wird er dem Militär übergeben und kommt in Militärhaft.
Hier erwartet er seinen Prozeß. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe.
AZADI informationen Nr. 15 Juni-Juli 1999;
Antirassistische Initiative Berlin 17.9.98
10. September 98
Fünf jugendliche Deutsche dringen in ein Wohnheim in der Rostocker
Innenstadt ein, zerschlagen mit Baseballschlägern das Mobiliar und
zerstören Strom- und Telefonanlagen. Dann bedrohen sie die elf BewohnerInnen
aus Vietnam, Laos und Kambodscha mit den Worten: "Wenn Ihr nicht bis Freitag
verschwindet, wird die Hütte abgefackelt."
taz 11.9.98; BeZ 11.9.98
10. September 98
Ein tunesischer Flüchtling wird in Dresden von zwei deutschen
Jugendlichen auf offener Straße angegriffen, geschlagen und getreten.
Die Täter kommen auf Weisung der Staatsanwaltschaft wieder auf freien
Fuß. Ihr Motiv sei "unklar".
BeZ 11.9.98
10. September 98
Ein Jahr nach seiner Flucht in die Bundesrepublik wird der politische
Flüchtling Mehmet Ö. von Hannover nach Istanbul abgeschoben.
Zwei Monate vor der Abschiebung ist er in Abwesenheit vom Staatssicherheitsgericht
Diyarbakir wegen Unterstützung der PKK rechtskräftig zu einer
Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Weil er als Asylbewerber in Deutschland zum Bestreiten seines
Lebensunterhaltes lediglich Gutscheine, jedoch keine Barmittel zur Verfügung
hatte, Herr Ö. also keine Rechtsanwaltskosten mehr bezahlen konnte,
hatte sein Rechtsanwalt die Arbeit eingestellt.
Auf dem Flughafen in Istanbul wird Herr Ö. zunächst
einen Tag und eine Nacht von der Flughafenpolizei auf der Wache festgehalten
und mit Fußtritten und Faustschlägen traktiert. Dann wird er
mit verbundenen Augen in einem Polizeiwagen an einen anderen Ort gebracht.
"...sie folterten mich fünf oder sechs Tage lang.. Sie quetschten
meine Fußsohlen und gaben mir Elektroschocks an den Fußsohlen,
in den Achselhöhlen und an den Ohren. Ich konnte die Folter nicht
aushalten...."
Als Herr Ö. aufgrund eines noch fehlenden Haftbefehls freigelassen
wird, taucht er unter und lebt unter schwierigsten Bedingungen als Müllsammler
in Istanbul. Inzwischen wird er per Haftbefehl gesucht.
Seine Ehefrau wurde im Januar und Februar 1999 zu gynäkologischen
Untersuchungen gezwungen, weil die Verfolger so einen Kontakt zu ihrem
Mann nachweisen wollten.
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999;
Pro Asyl 23.2.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999
11. September 98
Vor dem Bahnhof im brandenburgischen Jüterbog werden am späten
Abend drei Flüchtlinge aus Vietnam von mehreren Deutschen belästigt
und verfolgt. Während zwei Vietnamesen fliehen können, wird der
30-jährige Phan T. zu Boden geschlagen und am Boden liegend getreten.
Er erleidet Platzwunden und Verletzungen am Arm.
MAZ 14.9.98; Opferperspektive (BM 14.9.98);
Konkret 10/00, S. 17
11. September 98
Im sächsischen Mittelherwigsdorf, nahe der deutsch-tschechischen
Grenze, erleidet ein rumänischer Flüchtling durch einen Diensthund
des BGS bei seiner Festnahme Bißverletzungen.
BT-Drucksache 14/1850
13. September 98
Berlin. Der nigerianische Abschiebegefangene N.N. soll der Nigerianischen
Botschaft vorgeführt werden. In einer Polizeizelle am Flughafen Tempelhof
wird er von einem Polizisten so sehr geschlagen, daß er offene Gesichtsverletzungen
erleidet. Da aufgrund dieser blutenden Wunden die Mißhandlung des
Gefangenen so offensichtlich ist, wird auf die Vorführung in der Botschaft
verzichtet, und N.N. kommt zurück in das Abschiebegefängnis Köpenick.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
14. September 98
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Bei einem Versuch, den 38-jährigen
B K. abzuschieben, wird der Gefangene von zwei BGS-Beamten geschlagen und
gegen die Wand gestoßen. Dadurch erleidet er Schädel- und Brustkorbprellungen
und kommt mit blutverschmiertem Hemd zurück ins Gefängnis.
Ein vorheriger Abschiebeversuch von B. K. war bereits gescheitert,
so daß er dadurch in Abschiebehaft genommen worden war.
Da er in Guinea gefoltert wurde, hat er panische Angst vor der
Abschiebung – ein entsprechendes Attest lag bereits zwei Jahre vor der
Inhaftierung vor. B. K. lief zeitweilig mit einer Rasierklinge im Mund
herum, um im Fall einer drohenden Abschiebung "reagieren zu können".
Trotz der offenkundigen Suizidgefahr gab es für ihn jedoch keine medizinische
Versorgung; und die Bemühungen von UnterstützerInnen, eine Untersuchung
durch das Zentrum für Folteropfer zu organisieren, scheiterten wegen
der Inhaftierung.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
17. September 98
Nahe der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg. In der Wehranlage
bei Bahren-Zelz wird der Leichnam einer aus Mazedonien stammenden Person
geborgen. Todesursache: vermutlich ertrunken.
BT-Drucksache 14/1850
18. September 98
Ein 33-jähriger Flüchtling aus Marokko versucht, vom Transitbereich
des Frankfurter Flughafens "illegal" in die BRD zu gelangen. Morgens
um 2 Uhr wird er verletzt auf der Straße vor Tor 2 des Airports gefunden.
Er hatte versucht, sich von der Trasse der Hochbahn Sky-Line mit seinem
Hosengürtel und einem drei Meter langen Elektrokabel aus etwa 17 Metern
über dem Boden zu einer Straßenlaterne abzuseilen. Das Kabel
riß, er konnte den Lampenmast noch umklammern, rutschte dann mit
ungebremster Wucht zu Boden. Mit einem Beinbruch und inneren Verletzungen
kommt er ins Krankenhaus.
FR 21.9.98; taz 21.9.98
19. September 98
Der togoische Flüchtling Jean Olympio wird aus der Abschiebehaft
in der Bremer JVA-Oslebshausen nach Lomé abgeschoben.
Jean Olympio ist ein Neffe des bekannten Oppositionspolitikers
Gilchrist Olympio, auf den schon mehrere Mordanschläge verübt
worden waren, die er zum Teil nur schwer verletzt überlebt hatte.
Weil Jean Olympio in der BRD unterschiedliche Identitäten
angegeben hat, ist sein Name in den Abschiebepapieren Madjri Ohin.
Als die Polizei vor kurzem aktuelle Paß-Fotos für
die Abschiebung von ihm herstellen wollte, hatte er sich vehement geweigert,
still zu halten. Als Folge seiner Weigerung wurde er so heftig geschlagen,
daß er stark am Kopf blutete.
Die Anzeige wegen Körperverletzung im Amt, die sein Anwalt
erstattete, wird mit der Abschiebung des Hauptzeugen hinfällig.
taz 11.9.98; taz 21.9.98
22. September 98
Zwei Polizisten und eine Polizeibeamtin werden vom Kasseler Amtsgericht
vom Vorwurf "Körperverletzung im Dienst" aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Ein Bürgerkriegsflüchtling aus Somalia hatte gegen die Polizei
Anzeige erstattet, weil er nachts, im Beisein seiner Frau, auf der Straße
schwer mißhandelt worden war.
Auf der Suche nach Drogen hatte die Beamtin den Mann gewürgt
und ihm zwangsweise den Mund geöffnet. Ihre männlichen Kollegen
hatten auf ihn eingeschlagen und ihn zu Boden gebracht. Noch drei Tage
später stellte ein Arzt eindeutige Würgemale am Hals des Somaliers
fest und attestierte auch diverse andere Verletzungen.
FR 23.9.98; FR 17.2.99
24. September 98
Aus Angst vor ihrer bevorstehenden Abschiebung fliehen sechs algerische
Flüchtlinge aus der Flüchtlingsunterkunft am Frankfurter Flughafen.
Sie bauen die Klimaanlage aus und gelangen so durch das 60 mal 70 Zentimeter
große Loch ins Freie. Vom Dach des Gebäudes springen sie auf
das Vorfeld, wobei sich einer am Bein verletzt, so daß er zurückbleiben
muß. Er kommt zur Behandlung seiner Verletzung in die Universitätsklinik
– danach in Abschiebehaft.
FR 28.9.98; FR 20.10.98
25. September 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Frau N. N. versucht,
sich an der Decke zu erhängen. Als ein Mitgefangener das bemerkt,
packt er sie an den Beinen, um sie abzustützen. Frau N. N. erleidet
einen Nervenzusammenbruch. Im Beisein von BGS und Flughafen-Sozialdienst
versucht sie, sich erneut Schaden zuzufügen, indem sie ein Glas auf
dem Boden zerschlägt und in die Scherben greift. Sie kommt für
vier Tage in die Psychiatrie – dann wieder zurück in den Transitbereich.
FSD -Ffm 11.10.98
26. September 98
Zwei junge iranische Flüchtlinge werden in Leipzig spätabends
aus einer etwa 19-köpfigen Gruppe Deutscher heraus angegriffen. Während
der 18-jährige Iraner noch flüchten kann, wird sein jüngerer
Begleiter brutal zusammengeschlagen.
Die Täter traktieren den 16-Jährigen mit Schlägen,
Tritten, einem Baseballschläger und Eisenstangen. Der Jugendliche
wird so schwer verletzt, daß er in Lebensgefahr schwebt. Spätfolgen
dieser schweren Verletzungen sind nicht auszuschließen, so das LKA.
Gegen vier ermittelte Angreifer ergeht Haftbefehl wegen versuchten
Mordes.
Reuters 5.10.98; BeZ 5.10.98;
BeZ 6.10.98; taz 6.10.98; ZDK (FR 6.10);
BT-Drucksache 14/480; Konkret 10/00, S. 17
29. September 98
Frankfurt an der Oder. Ein 34-jähriger indischer Flüchtling
wird im Plattenbauviertel Neuberesinchen vor einem Supermarkt von etwa
15 jugendlichen Deutschen überfallen und mißhandelt. Dann fliehen
die Täter und lassen ihr Opfer verletzt zurück.
Ein 21-jähriger Tatverdächtiger wird bereits zwei Tage
nach diesem Überfall in einem Schnellverfahren verurteilt. Er erhält
eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt ist. Da er zur Tatzeit betrunken war, lautet der Tatvorwurf
nur auf "Vollrausch".
FR 1.10.98; TS 1.10.98; BeZ 1.10.98;
ND 1.10.98; taz 1.10.98; BeZ 5.10.98;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 34
30. September 98
Im sächsischen Seifhennersdorf, an der Grenze zur Tschechischen
Republik, wird ein rumänischer Flüchtling nach seinem "unerlaubten"
Grenzübertritt bei der Festnahme durch den Biß eines Zollhundes
verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
September 98
Landesgemeinschaftsunterkunft "Neues Haus" in
der Gemeinde Georgenthal bei Tambach-Dietharz in Thüringen. An
einem Sonntagmorgen stürmen zwei Polizisten und ein Sicherheitsmann
in ein Zimmer, in dem sich neben einem anderen Flüchtling und dessen
deutscher Freundin auch der 18 Jahre alte Flüchtling Cherif Moriba
aus Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste) aufhält. Die Eindringlinge
verwüsten das Zimmer, und als sie nichts finden, befehlen sie den
Afrikanern, sich vor der jungen Frau auszuziehen.
Als Cherif Moriba nur noch seine Unterhose anhat, sagt ein Polizist,
daß er sich nicht weiter ausziehen müßte, stattdessen
zieht er dessen Unterhose zur Seite und schaut hinein. Cherif Moriba fragte
fassungslos vor Erniedrigung: "Warum machen die das? Sind wir Untermenschen?"
FR 30.9.98
September 98
Der vor vier Jahren in die BRD geflohene kurdische Flüchtling
Ahmet Angay wird nach abgelehntem Asylantrag nach Istanbul abgeschoben.
Nach Verlassen des Flugzeugs wird er direkt von der Polizei festgenommen
und neun Tage lang gefangen gehalten. Er wird beleidigt, und ihm werden
PKK-Aktivitäten vorgeworfen.
Nach seiner Freilassung geht Ahmet Angay nach Enez in die Provinz
Edirne, wo er am 6. Dezember erneut festgenommen wird. In der Anti-Terror-Abteilung
wird er unter Folter verhört. "Ich wurde mit kaltem Wasser bespritzt,
nackt ausgezogen, ständig geschlagen, beleidigt. Man brachte mich
in der Nacht an das Ufer der Meriç, hielt mir dort eine Waffe an
den Kopf und sagte mir, man würde mich töten. Meine Augen waren
ständig verbunden."
Am 25. Dezember erhebt das Staatssicherheitsgericht Istanbul
Anklage wegen Mitgliedschaft in der PKK gemäß Art. 168 TStGB.
Am 10. Mai 2000 wird er wegen seiner angeblichen exilpolitischen Aktivitäten
zu 12 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die "Beweise", die zu diesem
Urteil führten, sind Denunziationen und ein von ihm unter Folter erpreßtes
Geständnis. Ahmet Angay kommt ins Gefängnis in Kirklareli.
Zwei Monate nach diesem Urteil in der Türkei gewährt
das Bundesamt für die Anerkennung für ausländische Flüchtlinge
dem bereits zwei Jahre zuvor abgeschobenen und nach der Abschiebung eingekerkerten
politischen Flüchtling Abschiebeschutz.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
FR 29.7.00; Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
2. Oktober 98
Es ist der fünfte Versuch, den algerischen Flüchtling Mokthar
Dahmane abzuschieben. Er wird wie ein Frachtstück gefesselt und geknebelt
nach Rom gebracht. Als sich dort der Flugkapitän der Air Algérie
weigert, ihn mitzunehmen, wird der immer noch geknebelte Gefangene von
vier BGS-Beamten und zwei italienischen Polizisten mit Faustschlägen
mißhandelt. Danach kommt er zurück nach Deutschland in Abschiebehaft
in der JVA Mannheim. (siehe auch: 28. April 98)
Nach der Rückkehr von einem Abschiebeversuch mit deutlich
sichtbaren Verletzungen an den Handgelenken erfolgt eine ärztliche
Behandlung lediglich in der Weise, daß ihm eine Salbe verabreicht
wird. Eine gründliche Untersuchung findet nicht statt, so daß
die Verletzungen nicht attestiert werden und im Ermittlungsverfahren gegen
die BGS-Beamten nur durch Augenzeugenberichte nachgewiesen werden können;
das Verfahren wird eingestellt.
Ungeachtet solcher Umstände, der langen Haftdauer von acht
Monaten und der Äußerung von Mokthar Dahmane, lieber in Deutschland
zu sterben als nach Algerien zurückzukehren, erfolgt während
der Haftzeit keine psychiatrische Untersuchung oder Behandlung.
Nach der Haftentlassung fügt er sich bei einem weiteren
Abschiebungsversuch zwei Monate später eine gravierende Messerstichverletzung
zu. Das zuständige Gesundheitsamt diagnostiziert bei ihm unter anderem
eine mittelschwere depressive Episode, erhebliche Suizidalität bei
drohender Abschiebung und die Notwendigkeit psychiatrischer Behandlung.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.11.98;
FR 25.7.00; AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
6. Oktober 98
Die Polizei bringt eine 38-jährige Bulgarin ins Sankt-Joseph-Krankenhaus
in Berlin-Tempelhof. Sie hatte auf dem Weg zum Flughafen Schönefeld,
über den sie abgeschoben werden sollte, einen Selbsttötungsversuch
unternommen. Sie kommt auf die Intensivstation, wo zwei Polizeibeamte sie
bewachen.
Als der Direktor des Krankenhauses Prof. K. Schäfer die
Beamten bittet, das Krankenzimmer zu verlassen, da der Zustand der Frau
einen Fluchtversuch ausschließen würde, erwidern diese, sie
hätten die Anweisung, "mit dem Objekt ständigen Blickkontakt
zu halten". Als Alternative schlagen sie vor, die Frau mit Handschellen
zu "fixieren".
Daß dieses Verhalten kein Einzelfall ist, bestätigt
der Diplompsychologe D. Koch von der psychosozialen Beratungsstelle Xenion:
"Die Behandlung von Flüchtlingen seitens der Polizeibehörde ist
in der Regel eine Neuauflage der Traumatisierung, die sie im Heimatland
erlitten haben."
FRat Berlin 16.9.98; Pax Christi – Berlin;
BeZ 12.10.98; Zitty Nr. 22, 1998
6. Oktober 98
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Nigerianer George
O. wird um 5 Uhr morgens jäh aus dem Schlaf gerissen. Polizisten legen
ihm Hand- und Fußschellen an. Er wird zum Flughafen Tegel gebracht,
soll ins Flugzeug nach Paris steigen. Die Beamten stoßen und drängen
ihn auf die Gangway, einer brüllt: "Du Arschloch steigst jetzt ins
Flugzeug!"
O. – an Händen und Füßen gefesselt – stolpert
und fällt hin. Die Beamten treten und schlagen auf ihn ein, zerren
an seiner Kleidung. Kurz darauf ist O. völlig nackt. Hose und Slip
hängen an seinen Fußschellen. Ein Mann zieht die Schellen enger,
bis die Knöchel bluten.
Als ein Beamter drohend an seine Pistole faßt, verliert
O. die Nerven: "Warum erschießt Du mich nicht. Ich gehe nicht ins
Flugzeug, lieber lasse ich mich hier erschießen." In seiner Todesangst
fängt er laut an zu schreien. Erst jetzt wird er ins Abschiebegefängnis
zurückgebracht.
Herr O., der nach diesen Mißhandlungen über starke
Bauch- und Magenschmerzen klagt und auch Blut im Urin hat, wird erst 13
Tage später ins Haftkrankenhaus Moabit gebracht, wo er auf innere
Verletzungen untersucht wird.
Am 7. Dezember wird er über Düsseldorf zusammen mit
ca. 60 weiteren Flüchtlingen nach Nigeria abgeschoben. Seither gibt
es keinen Kontakt mehr zu ihm.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; ND 19.11.98
6. Oktober 98
Sachsen-Anhalt außerhalb von Magdeburg. Der 32-jährige äthiopische
Flüchtling Daniel Kassa Mehari springt vom Geländer einer Eisenbahnbrücke
gegen den vorbeifahrenden Zug und erliegt seinen schweren Verletzungen.
FRat Sachsen-Anhalt;
Antirassistische Initiative Berlin;
Polizeidirektion Magdeburg – Pressestelle, 12.10.99
6. Oktober 98
Prenzlau in Brandenburg. An der Bushaltestelle Brüssower Allee
beschimpft ein jugendlicher Deutscher eine Asylbewerberin aus Mali. Er
reißt sie zu Boden und tritt dann mit den Stiefeln auf sie ein. Die
Überfallene erleidet Verletzungen im Gesicht.
Gegen Auflagen wird der Haftbefehl gegen den Täter vorerst
ausgesetzt.
BeZ 16.1.99; SZ 15.2.99
7. Oktober 98
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein Gefangener aus Ägypten
schneidet sich die Pulsadern auf. Nach der Behandlung im Haftkrankenhaus
Moabit wird er aus der Abschiebehaft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
9. Oktober 98
Drei afrikanische Flüchtlinge werden in Jena von 12 vermummten
Personen überfallen und mit Flaschen, Knüppeln, Messern und einer
Gaspistole angegriffen.
ZDK (JWB 28.10.98)
11. Oktober 98
Eine Gruppe von 20 Deutschen greift während einer Tanzveranstaltung
im brandenburgischen Rhinow drei Bosnier und zwei Mazedonier an. Dabei
schlägt ein Deutscher einem
26 Jahre alten Bosnier mit einem Holzstil oder einem Baseballschläger
mit Wucht auf den Kopf. Mit einem weiteren Schlag wird der Schädel
des Opfers "regelrecht zertrümmert". Ein zweiter Angreifer kommt hinzu
und tritt mit seinen Springerstiefeln dem Bosnier mehrmals ins Gesicht.
Dieser kommt lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus, wo er erst
vier Monate später aus dem Koma erwacht.
Eineinhalb Wochen nach der Tat wird ein Hauptverdächtiger
in Untersuchungshaft genommen.
Im Juni 1999 werden beide Hauptverdächtige von der Jugendstrafkammer
des Landgerichtes Potsdam der gefährli
chen Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruches schuldig
befunden und zu fünf und sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
taz 14.10.98; MAZ 15.10.98;
RA 20.10.98; MAZ 23.10.98;
MAZ 18.5.99; RA 10.6.99; FR 10.6.99;
BT-Drucksache 14/480;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63/1999
11. Oktober 98
Bei einem Brand in einem zweigeschossigen Flüchtlingsheim in Hannover
werden 35 Menschen verletzt. 15 HeimbewohnerInnen müssen mit Rauchvergiftungen
ins Krankenhaus. Die BewohnerInnen hatten einen Knall aus dem Erdgeschoß
gehört, und im gleichen Augenblick stand der ganze Flur in Flammen.
"Brandstiftung werde nicht ausgeschlossen", allerdings gebe es "keine Hinweise
auf fremdenfeindliche Hintergründe", heißt es.
ZDF "Morgenmagazin" 12.10.98;
taz 13.10.98; BeZ 13.10.98; JWB 21.10.98
16. Oktober 98
Drei Männer dringen in den Keller eines Flüchtlingsheimes
in Hofbieber im Kreis Fulda ein und zünden dort eine Gaspatrone. Von
den BewohnerInnen wird niemand verletzt.
FR 19.10.98
17. Oktober 98
Bei der Routinekontrolle eines LKWs im oberpfälzischen Mitterteich/Tirschenreuth
nahe der tschechischen Grenze werden 75 Flüchtlinge aus dem Kosovo
entdeckt. Auf einer Ladefläche von acht Quadratmetern sollten neun
Frauen im Alter von 25 bis 35 Jahren, fünf Kinder und 61 Männer
in die BRD gebracht werden. 19 Menschen, darunter fünf schwangere
Frauen, kommen ins Krankenhaus. In dem fast luftdicht mit einer Hydraulik-Klappe
verschlossenen LKW und auch durch die räumliche Enge erlitten viele
Flüchtlinge Schwächezustände, Panikgefühle, Atem- und
Kreislaufprobleme.
Tagesschau 17.10.98; SiZ 18.10.98;
BeZ 19.10.98; taz 19.10.98;
IHF-HR annual report 1999
18. Oktober 98
Eschenburg im Lahn-Dill-Kreis in Hessen. Eine 16-jährige Frau
und ein 20-jähriger Mann legen im Eingangsbereich des Flüchtlingsheimes
ein Feuer. Der Brand kann sich nicht ausbreiten, so daß die zur Tatzeit
im Hause befindlichen 50 BewohnerInnen unverletzt bleiben.
FR 20.11.98
18. Oktober 98
Frankfurt-Fechenheim. Brandanschlag auf eine Roma-Familie, die in einem
zum Abriß bestimmten Haus untergebracht ist. Eine Flasche mit einer
brennenden Lunte fliegt durch ein Fenster ins Zimmer der Familie Caldaras.
Herr C. verhindert eine Entflammung, indem er die Flasche wieder hinauswirft.
FR 22.10.98; FR 23.10.98; FR 11.11.98
19. Oktober 98
Cottbus in Brandenburg. Ein schwarzer Asylbewerber wird von mehreren
Skinheads vom Bahnhof zur Straßenbahn-Haltestelle verfolgt. Als er
die Bahn besteigt, wird diese mit Flaschen beworfen.
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 45
22. Oktober 98
Auf der Flucht vor dem Bundesgrenzschutz im oberpfälzischen Landkreis
Hof verliert der Fahrer eines Kleinlastwagens die Kontrolle über den
Wagen, so daß dieser sich überschlägt. Aus dem Laderaum
werden elf z.T. schwer verletzte rumänische Flüchtlinge, darunter
auch Kinder, geborgen. Sie kommen alle ins Krankenhaus.
FR 23.10.98; BeZ 23.10.98
22. Oktober 98
Hungerstreik im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Gefangene
Mohamed Sad aus Ägypten verletzt sich in Selbsttötungsabsicht
am Hals und an den Handgelenken. Als er nach medizinischer Versorgung durch
einen Sanitäter wieder in seine Zelle gesperrt wird, versucht er,
sich selbst zu verbrennen.
Er wird ins Haftkrankenhaus Moabit verlegt und einen Tag später
aus der Abschiebehaft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
25. Oktober 98
Dritter Selbsttötungsversuch innerhalb kurzer Zeit im Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Der ägyptische Gefangene Mohamed Aldeleni öffnet
sich die Pulsadern und kommt ins Krankenhaus.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
27. Oktober 98
Der Kurde Sinan Sicak, der im April 1993 mit seiner Frau und seinen
zwei Kindern in die BRD geflüchtet war, wird nach abgelehntem Asylantrag
in die Türkei abgeschoben. Bereits auf dem Flughafen Ankara wird er
festgehalten und einer dreitägigen Überprüfung unterzogen.
Unter Schlägen werden ihm Unterstützung der PKK und Beteiligung
an Aktionen vorgeworfen.
Nach seiner Freilassung fährt er in seinen Herkunftsort
Nergizli im Kreis Viransehir zu seiner Mutter. Schon nach einer Woche wird
er dort durch Staatsbeamte abgeholt, zur Polizeiwache in der nahe gelegenen
Stadt Karakuzu verschleppt und drei bis vier Tage lang ständig mit
dem Terrorismusvorwurf konfrontiert.
Am 28. Mai 99 wird Sinan Sicak im Rahmen einer Razzia festgenommen,
beschimpft, bedroht und heftig geschlagen. Als er sich seine Wunden nach
dem Überfall von einem Arzt behandeln lassen will, findet er keinen,
weil diese ihm nur durch vorgelegte staatsanwaltliche Anordnungen helfen
würden, da es sich um Verletzungen durch staatliche Mitarbeiter handelt.
Aus Angst vor weiteren Repressalien geht Sinan Sicak erst nach eineinhalb
Wochen zur Staatsanwaltschaft in Viransehir. Auch hier wird er zunächst
bedroht, dann aber doch zu einer Untersuchung zum Gesundheitsamt überwiesen.
Er wendet sich an die Zeitung Bakis in Sanliurfa, berichtet dort
von seiner Folter und läßt seine Wunden auch fotografieren.
Nachdem sich die Schlinge seiner Verfolgung bedrohlich zuzieht, entschließt
er sich erneut zur Flucht.
Am 2. August 99 gelingt es ihm, mit einem gefälschten Paß
in die BRD einzureisen, und er stellt erneut einen Antrag auf Asyl. Das
Attest vom Gesundheitsamt Viransehir wird für nicht "glaubwürdig"
gehalten und der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
Oktober 98
Berlin – Prenzlauer Berg. Der Flüchtling Paulos N. aus Äthiopien
erhält vom Sozialamt einen Ablehnungsbescheid auf seinen Antrag, in
eine andere Wohnung ziehen zu dürfen. Das Amt bietet alternativ einen
Platz im Wohnheim an.
Die Familie N. wird seit langer Zeit von deutschen rechtsradikalen
Nachbarn belästigt, beleidigt und bedroht. Die Deutschen schmieren
Hakenkreuze ins Treppenhaus und brüllen "Scheiß Neger!" Eines
Nachts standen die Rassisten mit Knüppeln bewaffnet vor der Wohnungstür
von Paulos N. und versuchten, die Tür aufzutreten.
Paulos N., der schon einmal von sieben Deutschen am
U-Bahnhof Eberswalder Straße überfallen und zusammengeschlagen
worden war, lebt in ständiger Angst um sein Leben und seine Gesundheit.
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 77
1. November 98
Gefängnis Stuttgart-Stammheim. Der 23 Jahre alte kurdische Abschiebehäftling
Berzan Öztürk ("Murad") zündet sich selbst an und erleidet
lebensgefährliche Verletzungen. Er tat dies aus "Protest gegen die
jahrzehntelange Unterdrückung seines Volkes durch den türkischen
Staat und Solidarität mit Selbstverbrennungen politischer Häftlinge
in türkischen Gefängnissen" (Abschiedsbrief).
Berzan Ö. hatte bereits ein Jahr lang in türkischer
Haft gesessen, mußte wegen seiner PKK-Aktivitäten die Türkei
verlassen und stellte im August in der BRD einen Asylantrag.
Ende Oktober mußte er sich wegen "illegaler Einreise und
Urkundenfälschung" vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Obwohl
er zu einer 8-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, wurde er
noch im Gerichtssaal verhaftet und nach Stammheim in Abschiebehaft gebracht.
Am 4. Januar 1999 erliegt er seinen schweren Verletzungen. (siehe
dort)
ND 4.11.98; FR 6.1.99;
FR 7.1.99; FR 8.1.99; FR 9.1.99;
AZADI informationen Nr. 13 Januar-März 1999
2. November 98
Der Kurde und abgelehnte Asylbewerber Seyhmuz R. wird in die Türkei
abgeschoben.
Bereits 1993 war er in die BRD geflohen, weil er und seine Familie
in der Türkei massiv bedroht und verfolgt wurden. Sein Schwiegervater
war an den Folgen von Folterungen gestorben; sein Dorf war 1994 niedergebrannt
worden; seine Eltern gelten als verschwunden. Er selbst wurde in der Anti-Terror-Abteilung
in Istanbul eine Woche lang festgehalten und unter Schlägen verhört.
Jetzt nach der Abschiebung erfolgt die erneute Festnahme durch
die Flughafenpolizei, und zwei Zivilpolizisten bringen ihn in eine entfernte
Wache, wo er unter schwerer Folter nach seinen Kontakten in Deutschland
gefragt wird. Nach fünf Tagen Folter und Verhören erklärt
er sich bereit, mit den türkischen Behörden zu kooperieren und
als Spitzel zu arbeiten. Daraufhin wird er entlassen.
Er flieht zu seiner Schwester nach Viransehir und hält sich
versteckt. Nach einiger Zeit nimmt er Kontakt zur HADEP auf. Im Frühjahr
erfolgen mehrere Verhaftungen und Verhöre mit schwerer Folter.
Im April 1999 gelingt Seyhmuz R. zum zweiten Mal die Flucht in
die BRD. Sein Oberkörper ist – auch noch drei Wochen nach den Folterungen
– übersät mit über 40 Brandwunden bis zum Grad drei. Ein
Arzt überweist ihn mit dem Verdacht auf eine erhebliche psychische
Traumatisierung an das Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin.
Am 3. August 1998 erhält Seyhmuz R. vom Bundesamt "kleines
Asyl", das allerdings erst nach der Ablehnung der Klage des Bundesbeauftragten
durch das Verwaltungsgericht Kassel und nach drei mündlichen Verhandlungen
im Januar 2001 rechtskräftig wird.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 2001
2. November 98
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Sechs Deutsche überfallen zwei irakische
Flüchtlinge (18 und 22 Jahre alt), beschimpfen sie und schlagen sie
zusammen.
Die Täter werden nach der Vernehmung wieder freigelassen.
BeZ 4.11.98; FR 4.11.98; taz 4.11.98;
ZDK (ND 4.11.)
5. November 98
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Der 30-jährige iranische Flüchtling
Shariar Jafarpour fügt sich selbst in Tötungsabsicht tiefe Schnittwunden
mit einer Glasscherbe am Bauch, an den Pulsadern und in der linken Ellenbeuge
zu, als er erfährt, daß er abgeschoben werden soll. Ohne ärztliche
Untersuchung oder Betreuung wird er der Polizei übergeben, die ihn
zum Flughafen Stuttgart bringt.
Im Privatjet wird ihm von BGS-Beamten immer wieder ein Tuch auf
den Mund gepreßt, bis der Pilot angesichts der Luftnot des Gefangenen
die Mitnahme des Flüchtlings verweigert.
(siehe auch: 9. Februar 98)
Am 8. Dezember beschreibt das Landgericht Mannheim nach einer
persönlichen Anhörung seinen Zustand wie folgt: "Der Beteiligte......war
völlig abgemagert, entkräftet, psychisch am Ende seiner Kräfte
und kaum noch verhandlungsfähig", er habe sich in einem "erschreckend
schlechten psychischen und physischen Zustand" befunden.
Bevor jedoch das vom Landgericht geforderte psychiatrische Gutachten
erstellt ist, wird der Gefangene am
29. Dezember abgeschoben.
Die Mißhandlungen durch die BGS-Beamte bei beiden Abschiebeversuchen
von Shariar Jafarpour bleiben für diese ohne juristische Konsequenzen.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 11.11.98;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim Mai 1999;
Antifaschistische Nachrichten 10.12.98; IPPNW 1.6.99;
ai 30.12.99; jW 22.7.00; FR 25.7.00
5. November 98
Der 20 Jahre alte kurdische Flüchtling Mehmet Sait Demir wird
nach abgelehnten Asylanträgen in die Türkei abgeschoben. Nach
einem eintägigen Aufenthalt im Polizeigewahrsam des Istanbuler Flughafens
wird Herr Demir zum Wehrdienstbüro Bakirköy gebracht. Von dort
kommt er nach Malkara, um seinen Militärdienst abzuleisten. Hier wird
bekannt, daß er schon vor längerer Zeit einen Antrag auf Wehrdienstverweigerung
an das Türkische Konsulat in Deutschland geschickt hatte. Herr Demir
wird vom Schwurgericht Midyat angeklagt und kommt sofort ins Militärgefängnis
der Brigade. Dem Rat eines kurdischen Feldwebels folgend bestreitet Herr
Demir, den Brief geschrieben zu haben ("Wenn Du sagst, dass er Dir gehört,
dann gehst Du wieder ins Gefängnis oder sie bringen Dich um").
In den folgenden drei Wochen wird Mehmet Sait Demir intensiv
geschlagen, gedemütigt und gefoltert. Immer wieder wird ihm befohlen,
seinen Brief abzuschreiben – einmal mit der linken, dann wieder mit der
rechten Hand. Auch vor dem Landgericht Malkara wird ihm erneut sein Brief
diktiert.
Er kommt zu seiner Einheit zurück, muß seine Waffe
abgeben, erhält Ausgangssperre, wird bewacht, gedemütigt, geschlagen,
schikaniert, mißhandelt. Zwei Monate vor Beendigung seiner Militärzeit
wird er vom Militärgericht freigesprochen.
Seine Mutter berichtet ihm telefonisch von den häufigen
Besuchen der Militärangehörigen, die nach ihm und seinem nach
Deutschland geflüchteten Bruder Mehmet Selim fragen. Auch erfährt
er, daß seine Cousine und sein Cousin von türkischen Soldaten
ermordet wurden.
Er selbst war vor seiner Flucht nach Deutschland im Jahre 1995,
zusammen mit seinem Vater gefangen genommen und 5-6 Tage lang gefoltert
worden. Der damals 17-Jährige war gezwungen worden, die Mißhandlungen
seines Vaters mit anzusehen. Nachdem die beiden freigelassen worden waren,
starb sein Vater in seinem Beisein an den schweren Folterverletzungen in
dem Taxi, das ihn zum Krankenhaus bringen sollte.
Als kranker und gebrochener Mann beendet Mehmet Sait Demir im
Frühjahr 2000 seinen Militärdienst. Aus Angst vor weiteren Repressalien
geht er nach Istanbul und arbeitet hier als Kellner in einem Restaurant.
Am 10 Juli 2001 wird er nach Feierabend auf der Straße
von drei Männern aufgefordert sich auszuweisen. Sie zwingen ihn in
einen weißen PKW, verbinden ihm die Augen und bringen ihn in einen
Keller, der zur Instanbuler Polizeistation Gayretepe gehört. Hier
wird Mehmet Sait Demir in den folgenden fünf Tagen mißhandelt,
mißbraucht, entwürdigt und immer wieder zu seinem Antrag auf
Wehrdienstverweigerung und zum Verbleib seiner Brüder verhört.
Mit einem glühenden Messer werden ihm schwere Brandverletzungen beigebracht.
Mit der Drohung, ihn demnächst wieder festzunehmen und dann umzubringen,
wird Mehmet Sait Demir freigelassen.
Mehmet Sait Demir flieht erneut aus der Türkei und erreicht
am 8. September 2001 die Bundesrepublik Deutschland zum zweiten Mal. Im
November 2001 begibt er sich wegen seiner schweren seelischen Verletzungen
in psychotherapeutische Behandlung.
Trotz vorliegender Atteste über folterbedingte Hautverbrennungen
und eine schwere posttraumatische Belastungsstörung wird die Durchführung
eines weiteren Asylverfahrens ohne persönliche Anhörung Demirs
zunächst abgelehnt.
Erst durch die von Pro Asyl und Connection e.V. eingereichte
Petition beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
in Nürnberg wird Mehmet Sait Demir am 10. Oktober 2002 als politischer
Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt
(§ 51 Abs. 1 Ausländergesetz).
Connection e.V. und Pro Asyl 3.6.02;
Connection e.V. und Pro Asyl im November 2002;
FR 6.6.02; FR 7.11.02
6. November 98
Der 15 Jahre alte Solomon Mforbei Fusi aus Kamerun stirbt den Kältetod
im Radkasten eines Flugzeuges, in dem er sich
in Douala versteckte, um nach Europa zu gelangen. Beim Landeanflug auf
den Flughafen Zürich fällt der Tote aus ca. 500 m Höhe auf
ein Feld bei Lauchringen in Südbaden. Dort wird er zwei Tage später
von einem Spaziergänger gefunden.
Der Junge wird in dem kleinen Ort Lauchringen post mortem adoptiert.
Er wird feierlich bestattet und erhält einen Grabstein aus Granit,
in dem Afrika eingraviert und Kamerun gekennzeichnet ist.
BeZ 10.11.98; Badische Zeitung 10.11.98;
Dokumentation von Ulrike Westermann 2003
7. November 98
Martini-Markt im brandenburgischen Neuruppin. Zu einer Zeit, in der
sich 200 bis 300 Gäste auf dem Markt befinden, wird der 34-jährige
türkische Flüchtling Rüstem Karakas von einer größeren
Gruppe Skins mindestens 20 Minuten über den Platz gehetzt und attakkiert.
Der Versuch, sich in ein Bierzelt zu retten, mißlingt, weil der Betreiber
dem Gehetzten den Zutritt verweigert. Auch ein Spielautomaten-Aufsteller
gestattet dem Hilfesuchenden keine Zuflucht. Ein anderer Budenbesitzer,
den Rüstem K. um Hilfe bittet, weigert sich, die Polizei anzurufen.
Der Gejagte wird mit Schlägen auf den Hinterkopf und ins
Gesicht mißhandelt, und als er am Boden liegt, treten die Rassisten
mit Springerstiefeln auf ihn ein. Rüstem K. gelingt die Zuflucht in
einen türkischen Imbiß. Er kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.
Er hat Kopfverletzungen, und seine Schulter ist gebrochen. Sie muß
zweimal operiert werden, aber auch ein halbes Jahr später ist sie
noch nicht geheilt. Er muß sich wegen des erlittenen Traumas einer
psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
Obwohl sich der Überfall auf einem belebten Markt ereignete,
hat die Polizei größte Schwierigkeiten, ZeugInnen zu finden.
Von den ursprünglich ca. 20 Tätern werden zwei Männer angeklagt.
Einer wird – unter Einbeziehung einer anderen Strafe – zu 32 Monaten Haft
und ein zweiter Schläger zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
MAZ 9.11.98; RA 9.11.98; BeZ 9.11.98;
MAZ 10.11.98; RA 10.11.98; BeZ 10.11.98;
MAZ 11.11.98; RA 11.11.98; BeZ 11.11.98; MAZ 16.11.98;
RA 16.2.99; MAZ 20.5.99; RA 20.5.99; BeZ 20.5.99;
MAZ 28.5.99; RA 28.5.99; BeZ 28.5.99; ORB "Klartext" 14.7.99
13. November 98
Bei einem Brand im Flüchtlingsheim Dahlemer Weg in Berlin-Zehlendorf
wird ein dreijähriges Kind an Armen und Beinen schwer verbrannt. Die
Mutter erleidet einen Schock. Die Bauaufsicht wird informiert, um eventuelle
Sicherheitsmängel zu ermitteln.
BeZ 14.11.98
13. November 98
Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber N. B., der
1993 nach Deutschland geflohen war, wird über Hannover in die Türkei
abgeschoben und dort den türkischen Beamten direkt übergeben.
Neun Tage lang wird er auf der Flughafenpolizeiwache festgehalten, gefoltert
und verhört. Ihm wird Unterstützung der PKK in Deutschland vorgehalten.
Nach seiner Freilassung sucht er seine Mutter auf und versteckt
sich bei ihr in der Kreisstadt Idil.
Am 20. Januar 99 stürmen Uniformierte die Wohnung und nehmen
ihn erneut fest. 27 Tage lang wird er gefangen gehalten, verhört und
gefoltert. Dann wird er unter Meldeauflagen wieder entlassen.
Aus Angst vor erneuter Festnahme taucht N. B. unter – versteckt
sich bei seiner Schwester. Er entschließt sich erneut zur Flucht
nach Deutschland, als er erfährt, daß seine Mutter zweimal von
Militärs abgeholt und nach seinem Aufenthalt befragt worden war.
Im Mai 99 stellt er einen Asylfolgeantrag, und ihm wird im Oktober
Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG gewährt.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
14. November 98
Potsdam in Brandenburg. Aus einem Auto heraus werden zwei afrikanische
Flüchtlinge und ein britischer Tourist rassistisch beschimpft. Als
die Angegriffenen den Fahrer des Wagens an der nächsten Ampel zur
Rede stellen wollen, steigt dieser aus und hält einer Person eine
Pistole an den Kopf. Der Bedrohte kann den Angreifer überwältigen,
und seine Begleiter können verhindern, daß die restlichen Fahrzeuginsassen
aussteigen.
Die einzige Zeugin äußert sich dann in Gegenwart der
Polizei den Angegriffenen gegenüber, daß sie doch hier "nichts
zu suchen" hätten und "verschwinden" sollten.
jW 28.11.98;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 62
14. November 98
Harrinder Singh Cheena (Balvinder Cheema), jugendlicher Flüchtling
(16 oder 18 Jahre alt) aus Indien, seit 59 Tagen in Deutschland und davon
seit 55 Tagen in Abschiebehaft, wird erhängt in der Zelle 322 der
JVA Halle aufgefunden. Er hatte sich aus einem Bettuch ein Seil geknüpft.
Cheena ist Sikh und stammt aus einem Bauerndorf im Punjab. In
seinem Asylantrag gibt er an, daß sein Vater von Polizisten umgebracht
worden ist. Er will auf keinen Fall nach Indien zurück, und vor allem
will er aus dem Gefängnis raus, vermittelt er dem Dolmetscher. Als
er seinen Kopf an einer Stahltischkante blutig schlägt, wird er in
den Sanitätstrakt gebracht und dort mit Händen und Füßen
ans Bett gefesselt.
Cheena kommt später noch öfter in die Sanitätsstation
und wird dort jedesmal "fixiert", nachdem er sich mit Scherben an Bauch
und Brust verletzte oder sich die Pulsadern aufschnitt. Cheena verweigert
zeitweise die Nahrungsaufnahme. Einer der Anstaltspsychologen sieht dreimal
nach ihm, hat aber keinen Dolmetscher dabei, und der junge Inder spricht
weder Deutsch noch Englisch.
Drei Tage nach seiner Selbsttötung finden die Ermittlungsbehörden
in seiner Hosentasche einen Abschiedsbrief. Der Text ist auf dem Papier
des Asyl-Ablehnungsbescheides geschrieben: über dem letzten Lebenszeichen
Cheenas prangt der offizielle Briefkopf des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge.
Bemerkenswert ist die Pressemitteilung des Justizministeriums
von Sachsen-Anhalt am Tag nach der Selbsttötung von Cheena: "Im Vorfeld
gab es keine
Anzeichen für eine Suizidgefahr."
BeZ 16.11.98; taz 16.11.98; BeZ 17.11.98;
BeZ 18.11.98; ND 19.11.98; SZonNet 3.12.98;
FR 6.2.99; taz 9.2.99; Gegenwehr Frühjahr 1999;
FRat NieSa Heft 60/61 Mai/Juni 1999
Mitte November 98
Ein 31-jähriger russischer Abschiebegefangener ist seit drei Wochen
im Hungerstreik. Er sagt, er wolle lieber sterben, als nach Rußland
zurückgebracht zu werden. Der Deserteur der sowjetischen Armee war
bereits 1993 nach der Abschiebung aus der BRD in Moskau ins Gefängnis
gekommen. Später floh er nach Frankreich, wo der Asylantrag abgelehnt
wurde. Im Sommer wurde der Mann ohne gültige Aufenthaltspapiere in
Thüringen aufgegriffen und in Abschiebehaft genommen.
FR 13.11.98
16. November 98
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Nachts zwischen
1 und 2 Uhr findet ohne Begründung die Durchsuchung einiger Zellen
statt.
Weil er nicht schnell genug erwacht, wird der 32-jährige
Gefangene N.N. aus Nigeria von einem Beamten aus dem Bett gezerrt. Das
Hemd zerreißt und er bekommt einen heftigen Schlag zwischen die Augen.
Der schlagende Beamte wird dann von seinem Kollegen zurückgerufen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
17. November 98
Frankfurt am Main. Dem 27-jährigen Sudanesen Abdellah F. wird
beim dritten Abschiebeversuch eine Mütze über den Kopf gezogen,
die ihm die Luft nimmt. Dann wird ihm mit der Faust auf den Penis geboxt.
Wegen akuter Atemnot muß er in die Flughafenklinik gebracht
werden.
IPPNW 1.6.99
20. November 98
Eine vierköpfige bosnische Familie aus Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis
wird nach Sarajewo abgeschoben, obwohl Atteste über die psychische
Traumatisierung von Mutter und Tochter vorliegen.
FR 25.11.98
20. November 98
Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg. Als die Polizeibeamten
morgens um 6.15 Uhr das Ehepaar Fadime und Cafer Bay und deren drei Kinder
aus ihrer Unterkunft in der Remsstraße zur Abschiebung abholen wollen,
bekommt Fadime Bay einen Schreikrampf und fällt daraufhin um. Der
sofort gerufene Notarzt weist sie umgehend mit Verdacht auf eine Herzattacke
in die Stauferklinik ein. Fadime Bay, die sich bereits 1992 einer Herz-Operation
unterziehen mußte, ist seit Jahren in ärztlicher Behandlung.
Obwohl dieses den Behörden bekannt ist, hatten sie die geplante Abschiebung
den Betroffenen nicht angekündigt.
Cafer Bay und sein Sohn Ümüt werden noch an diesem
Tag in die Türkei abgeschoben. Die beiden Töchter bleiben noch
bei der Mutter. Einige Tage später erfahren sie, daß der 16-jährige
Ümüt bei Verwandten in der Türkei untergekommen ist, Cafer
Bay allerdings im Gefängnis sitzt.
Die Mitglieder der Familie Bay sind alevitische Kurden, und ihr
Asylantrag war schon vor Jahren abgelehnt worden. In der letzten Zeit hatten
sie von der Gmünder Ausländerbehörde wöchentlich befristete
Duldungen ausgestellt bekommen.
Remz-Zeitung 24.11.98;
Gmünder Tagespost 24.11.98
21. November 98
Justizvollzugsanstalt Leipzig in Sachsen. Ein 39 Jahre alter Algerier
schneidet sich aus Angst vor der angekündigten Abschiebung die Pulsadern
auf.
Nach insgesamt sieben Abschiebeversuchen und einer Haftdauer
im Abschiebegefängnis von zwölf Monaten wird der Algerier entlassen.
Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig
November 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Während
einer Zählung der Flüchtlinge sprüht ein BGS-Beamter ohne
Grund und "ohne dienstliche Veranlassung" aus einem mitgebrachten Reizstoffsprühgerät
eine "nicht geringe" Menge Reizgas
(CN-Lösung) in die Kabine der Herrentoilette, in der sich ein
algerischer Flüchtling befindet.
Die Beamten erklären dazu, das Tränengas sei "aus Versehen"
versprüht worden.
Am 28. November 2000 wird einer der Beamten vom Amtsgericht Frankfurt
zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
taz 18.11.98;
UNBEQUEM 12/98;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001;
ai Januar 2004
November 98
Obwohl er sich in "Schaukelfesselung" befindet, gelingt es dem abgelehnten
Asylbewerber H., sich während seiner Abschiebung die Pulsadern aufzuschneiden.
Herr H. ist Deserteur der algerischen Armee und beantragte 1993 in der
BRD Asyl. Nach seiner Abschiebung droht ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit
Militärgewahrsam.
Daraufhin wird die Abschiebung abgebrochen und in der Abschiebehaft
stellt ein Gutachter ein "reaktives depressives Syndrom" fest, und auch
das Verwaltungsgericht Dresden räumt die "Gefahr einer Selbst- und
möglicherweise auch Fremdgefährdung" ein. Dennoch bleibt Herr
H. in Abschiebehaft zur Vorbereitung seiner Abschiebung.
Ende März 99 beginnt H. einen Hungerstreik, so daß
die für Mitte April 99 geplante Abschiebung wegen seines körperlichen
Zustandes nach dreiwöchigem Streik vorerst ausgesetzt werden muß.
FR 5.5.99
November 98
Sammelabschiebung nach Angola. Der junge Angolaner Bernado I., der
als Minderjähriger in die BRD geflohen war, "verschwindet" nach der
Abschiebung am Flughafen Luanda. Auch ein anderer Abgeschobener, Edgar
J., meldet sich nie wieder bei seinen Angehörigen in Angola oder seinen
Freunden in der BRD. Im Januar 2001 gehen ihre Familien davon aus, daß
sie nicht mehr am Leben sind.
Antirassistische Initiative Berlin;
I.A.A.D.H.
2. Dezember 98
Der 27-jährige Igor N. soll von Frankfurt am Main nach Minsk abgeschoben
werden. Während des Fluges schneidet sich der Weißrusse mit
dem Plastikbesteck die Pulsadern auf. Da eine Rettung des Mannes im Flugzeug
nicht möglich erscheint, muß die Maschine auf dem Warschauer
Hauptflughafen Okecie notlanden. Der Verwundete kommt in das Krankenhaus
in der Banacha Straße.
Gazeta Wyborcza 3.12.98;
Nachrichten im Radiosender rs2 94,3 am 3.12.98
2. Dezember 98
Landkreis Märkisch-Oderland im Bundesland Brandenburg. Ein 26
Jahre alter jugoslawischer Asylbewerber wird in Müncheberg von zwei
deutschen Männern auf offener Straße mit einem Baseballschläger
angegriffen und geschlagen. Er kommt mit einem Schädel-Hirn-Trauma,
Prellungen, einer Platzwunde und Blutergüssen ins Krankenhaus.
Die Täter werden zu Bewährungsstrafen zwischen 10 und
12 Monaten verurteilt.
RA 4.12.98; MAZ 4.12.98; BeZ 4.12.98;
Opferperspektive;
Die Welt 26.5.99; BeZ 27.5.99; Die Welt 27.5.99
5. Dezember 98
Sonntagmittags in der niedersächsischen Ortschaft Brake. Ein 33
Jahre alter kurdischer Flüchtling steigt auf das Dach seiner Unterkunft,
dem "Frisenmoorer Hof". Dort übergießt er sich mit Benzin und
droht, sich anzuzünden. Der seit vier Jahren in Deutschland lebende
Mann fühlt sich total isoliert. Erst nach zweieinhalbstündigen
Verhandlungen, als der Bürgermeister ihm den Umzug in eine andere
Unterkunft zusichert, klettert er wieder herunter.
taz 8.12.98
7. Dezember 98
Sammelabschiebung von 60 Flüchtlingen über den Flughafen
Düsseldorf. Unter den Flüchtlingen befindet sich der Liberianer
E. S. M., der 10 Monate in Abschiebehaft in Berlin in der Kruppstraße
einsaß. Dies auch deshalb, weil die deutschen Behörden ihm seine
liberianische Nationalität nicht glaubten.
Nachdem Herr M. am 30. November eine tätliche Auseinandersetzung
mit einem Polizisten hatte, war er in einen Zustand der vollkommenden Apathie
gefallen. Er reagierte auf keine äußeren Reize oder Ansprachen
mehr. Er nahm weder Essen noch Trinken selbständig zu sich – noch
erhob er sich aus eigener Kraft. Sein Blick war leer und orientierungslos.
Er lag fortan nackt in einem Bett ohne Bettbezüge in seinem eigenen
Urin. Das Wachpersonal hatte ihn in eine Einzelzelle verlegt, so daß
die Mitgefangenen ihn nur noch durch ein Guckloch beobachten konnten.
Trotz Interventionsversuchen von Flüchtlingsunterstützergruppen
wird Herr M., der sich seit acht Tagen in diesem hilflosen Zustand befindet,
in ein ihm fremdes Land (Nigeria) abgeschoben.
AG Medizin im FRat Berlin
11. Dezember 98
Ein abgelehnter 33-jähriger Asylbewerber aus Nigeria verübt
einen Brandanschlag auf das Ausländeramt der Kreisverwaltung Borken.
Er bespritzt einen Sachbearbeiter und die Möbel mit Benzin und entzündet
es. Der Beamte kann noch rechtzeitig flüchten.
taz 12.12.98
Mitte Dezember 98
Bundesland Thüringen – Landkreis Gotha. Der 17-jährige Flüchtling
Kisema Kamara aus Sierra Leone muß seit langem mit ungeheuren Schmerzen
leben, denn seit Ende des Jahres 1997 wird ihm eine notwenige Operation
seines Unterschenkels verweigert. Bereits im März 98 wurde die Operation
seines gebrochenen und deformierten Beines von amtsärztlicher Seite
für notwendig befunden.
Erst als Kisema Kamara aufgrund seiner starken Schmerzen und
aufgrund der Ignoranz der Behörden die Kontrolle verliert und die
Fensterscheiben des Büros im Gehrener Flüchtlingsheim zerstört,
wird seine Situation bekannter.
Nachdem ein Mitarbeiter der Kirchlichen Hochschule Wuppertal
eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die verantwortlichen
MitarbeiterInnen im Landratsamt Ilm-Kreis gestellt hat, werden der Flüchtling
selbst und der ihn unterstützende Asylbewerber Julius B. mit Anzeigen
wegen Verleumdung bedroht.
In seiner Verzweiflung und in seinem Zorn beginnt Kisema Kamara
ein zweites Mal, die Fenster der Sozialstation zu zerstören. Umgehend
kommt er für eine Nacht in Polizeigewahrsam und wird dann in die Landesgemeinschaftsunterkunft
"Neues Haus" nach Georgenthal bei Tambach-Dietharz
zwangsverteilt. Sein Freund Julius B. kommt in ein anderes Heim.
Kisema Kamara sieht sich inzwischen einer Strafanzeige wegen
Verleumdung, Sachbeschädigung und Körperverletzung gegenüber.
Gegen Julius B. wurde Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt.
Erst durch ein Gutachten der Jenaer Universitätsklinik kann
die notwendige Operation im Januar 1999 durchgesetzt werden.
Am 5. Juni 2000 verhängt das Amtsgericht Ilmenau gegen die
Vorsitzende des Flüchtlingsrates Thüringen wegen "übler
Nachrede" einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 50 DM. Der
Flüchtlingsrat hatte in einer Pressemitteilung Aussagen Kisema Kamaras
zitiert (!).
BeZ 19.11.98; FR 21.11.98;
FR 26.11.98; FR 27.11.98; jW 5.12.98; FR 16.12.98;
FRat Thür Info Nr. 9; FRat Thür Info Nr. 4/98;
FRat Thür Info Nr. 1/99; TA 6.1.99;
FRat Thüringen 25.9.00; D.I.R. 11.10.00
17. Dezember 98
Prenzlau in Brandenburg. Eine afrikanische Asylbewerberin wird in einem
Linienbus von mehreren Deutschen beschimpft und beleidigt. Sie wird mit
Gegenständen beworfen, und sie wird getreten.
BeZ 24.12.98;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999 , S. 19
17. Dezember 98
Rüsselsheim in Hessen. Morgens um 5.30 Uhr kommt die Polizei ins
Flüchtlingsheim am Flörsheimer Weg, um das kurdische Ehepaar
S. und ihre drei Kinder zur Abschiebung abzuholen. Die Familie versucht,
die Eingangstür mit einem Schrank zu blockieren, was nur kurzfristig
gelingt. Die Eltern und die 12, 15 und 18 Jahre alten Kinder werden zum
Teil nur leicht bekleidet, aber in Handschellen zur Rüsselsheimer
Polizeiwache gebracht. Von dort erfolgt die Abschiebung über den Flughafen
Frankfurt am Main nach Istanbul.
Noch auf dem Flughafen wird Herr S. festgenommen. Ihm wird Unterstützung
der kurdischen Befreiungsbewegung vorgehalten. Als er nach mehreren Wochen
aus der Haft entlassen wird, bleibt er weiter unter Polizeiaufsicht.
Die Familie, die zunächst unter unwürdigen Bedingungen
in Istanbul lebt, kehrt im Laufe des Jahres 2000 in ihre Heimatregion in
den Osten der Türkei zurück.
Hier geschieht es, daß Herr S. auf offener Straße
von mehreren Männern in Zivil angegriffen und durch viele Schüsse
niedergestreckt wird. Die Verletzungen sind so schwer, daß er sich
noch Ende des Jahres 2001 im Krankenhaus befindet – er kann sich weder
bewegen noch sprechen.
Im September 2002 erliegt er seinen schweren Verletzungen.
Rüsselsheimer Echo 9.1.99; VDAS
21. Dezember 98
Ein 16-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan wird im brandenburgischen
Rathenow von vier Deutschen überfallen und beraubt und durch Schläge
und Tritte verletzt.
Unmittelbar nach der Tat werden die Täter festgenommen.
Opferperspektive;
FR 23.12.98; BeZ 23.12.98;
MAZ 23.12.98; BeZ 24.12.98
24. Dezember 98
Zwei jugendliche Flüchtlinge aus der Mongolei (14 und 15 Jahre
alt) werden nachts in der Nähe des Bahnhofs von Königs Wusterhausen
angegriffen
und ins Gesicht geschlagen. Sie erleiden Prellungen.
Opferperspektive
26. Dezember 98
Der äthiopische Flüchtling Tesfa Bizuneh stürzt sich
im Universitätsklinikum München aus dem Fenster des 3. Stockes
und erliegt seinen Verletzungen.
Sein Suizid wurde von der All Amhara Peoples Organisation (AAPO),
der er angehörte, bekannt gemacht und auf Angst vor Abschiebung und
Verfolgung zurückgeführt.
IMEDANA 26.2.00 (AAPO);
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
27. Dezember 98
Im baden-württembergischen Kehl an der deutsch-französischen
Grenze wird ein Flüchtling aus Mazedonien verletzt aufgefunden. Er
hat Schürfwunden am Rücken, an der linken Schulter und auf der
Schädeldecke.
BT-Drucksache 14/1850
28. Dezember 98
Ahmed Tebbal, algerischer Flüchtling in Abschiebehaft in Hamburg,
befindet sich seit zwei Wochen im Hungerstreik. Er sitzt im Untersuchungsgefängnis,
ein Ort, in den er nach seinem letzten Abschiebeversuch verlegt wurde.
Ahmed T. sagt, er werde lieber sterben, als abgeschoben zu werden.
Er hat in den letzen Monaten drei Abschiebungen verhindern können.
Einen über den Flughafen Hamburg und zwei über Berlin. Auf dem
Weg von Hamburg nach Berlin wurde Ahmed T. beide Male während der
gesamten Fahrtdauer an Händen und Füßen gefesselt. Aufgrund
seiner Gegenwehr verweigerten die Piloten jedesmal die Mitnahme des Algeriers.
Ahmed T. floh 1993 in die BRD, nachdem sein Vater in Algerien
verhaftet worden war und seither verschwunden ist. Seine Mutter floh mit
seinen drei Geschwistern nach Frankreich.
FR 28.12.98;
Glasmoorgruppe 12.1.99
Im Jahre 1998
Der Kurde Mustafa Boylu, der wegen Verfolgung, Festnahme und Folterung
in der Türkei 1994 einen Asylantrag gestellt hatte, wird abgeschoben.
Nach der Abschiebung wird er festgenommen und von der Staatsanwaltschaft
beim Staatssicherheitsgericht Istanbul vernommen. Ihm wird PKK-Mitgliedschaft
vorgeworfen.
Am 21. Juni 99 wird er wieder festgenommen, in der Anti-Terror-Abteilung
Bingöl verhört und unter Folter zu umfangreichen Aussagen gezwungen.
Eine Widerrufung dieser Aussagen nützt Mustafa Boylu nichts,
denn am 23. Juni 99 wird er wegen der "Schwere der Schuld" in Haft genommen.
Auch das Staatssicherheitsgericht Diyarbakir verlängert diese Haft
noch einmal mit derselben Begründung. Später wird Mustafa Boylu
freigesprochen.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
Im Jahre 1998
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Kurde Ba. (Haftbuchnummer
3054) hat ein Monokelhämatom. Die offizielle Erklärung, der Bluterguß
sei als Folge eines Sturzes oder einer Selbstschädigung entstanden,
wird vom Beirat des Abschiebegefängnisses angezweifelt. Der Gefangene
wird trotz seines schlechten psychischen Zustandes kurz darauf in die Türkei
abgeschoben.
Bericht des Beirates für den Abschiebegewahrsam 24.9.99
Im Jahre 1998
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Bei dem siebten Versuch, den Flüchtling
Mohammed Makkar abzuschieben, wird ihm in Frankfurt ein Zettel in die Hand
gedrückt, auf dem steht: "Ich bin ein Esel, und ich will nicht fliegen."
Dieser Zettel wird ihm später wieder weggenommen. Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde
der Rechtsanwältin hin wird die Existenz dieses Zettels von einer
Polizeibeamtin in Mannheim und von mehreren Beamten der Abschiebegruppe
Rastatt bestätigt.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.11.98
Im Jahre 1998
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Obwohl ärztliche Atteste dem
Gefangenen I. D. eine paranoide Schizophrenie bescheinigen und die Notwendigkeit
medikamenteller Behandlung beschreiben, wird I. D. weder psychisch behandelt
noch werden ihm die Medikamente gegeben.
Die Behandlung beginnt erst, als er während eines Hungerstreiks
ins Gefängniskrankenhaus Hohenasperg verlegt wird.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim, Mai 99
Im Jahre 1998
Der Flüchtling P. B. befand sich ein Jahr lang in Abschiebehaft
in der JVA Mannheim. In dieser Zeit scheiterten zwei Abschiebungen, weil
er nervlich zusammenbrach. Erst nach seiner Entlassung aus der Abschiebehaft
wird ihm mit dem Attest einer unabhängigen psychiatrischen Klinik
fachärztliche Behandlungsbedürftigkeit bescheinigt. Seine schwere
Psychose war in der Haft nur mit ruhigstellenden Medikamenten behandelt
worden.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim, Mai 99
Im Jahre 1998
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Ein Flüchtling wird bei einem
Abschiebeversuch mißhandelt. Eine Amtsärztin attestiert, daß
keine sichtbaren äußeren Verletzungen vorliegen. Erst eine Woche
später stellt ein Unfallchirurg fest, daß er eine Schädelprellung
und eine Brustkorbprellung links erlitten hat – Verletzungen, die in der
Abschiebehaft weder erkannt noch behandelt wurden.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim, Mai 99
Im Jahre 1998
Mustafe Bajraktari wird aus Kronach – getrennt von seiner Familie –
nach Belgrad abgeschoben. Dann wird er über zwei Wochen lang in einem
Polizeikeller in Mitrovica mißhandelt. Nur durch eine sofortige Such-meldung,
die die Familie aufgegeben hat, und wahrscheinlich durch die Anwesenheit
einer ausländischen Delegation vor Ort kommt Mustafe Bajraktari frei.
Er flieht erneut in die BRD und stellt hier einen Asylfolgeantrag.
FRat Bayern, Infodienst, Nr. 62/63
Im Jahre 1998
Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Özcan
Yildiz wird in die Türkei abgeschoben. Unmittelbar nach der Landung
des Flugzeugs in Istanbul erfolgt seine Verhaftung durch die Polizei.
Nach einer einjährigen Haft kommt er frei und flieht erneut
in die BRD. Erst jetzt erhält er politisches Asyl.
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum
Im Jahre 1998
Jena in Thüringen. Ein 35 Jahre alter togoischer Flüchtling,
abgelehnter Asylbewerber, reist aufgrund der Ausweglosigkeit seiner Situation
und aus Angst vor einer gewaltsamen Abschiebung 'freiwillig' nach Togo
zurück. Einige Monate später erfolgt seine Verhaftung und dann
seine Unterbringung in einem illegalen Gefängnis. Hier erleidet er
Folter und andere Mißhandlungen und muß Zwangsarbeit leisten.
Nach zweieinhalb Jahren gelingt ihm die Flucht, und mit der Unterstützung
von Freunden erreicht er im Januar 2001 die BRD. Im Januar 2005 wird sein
Asylfolgeantrag abgelehnt.
Antirassistische Initiative Berlin
Im Jahre 1998
Berlin. Im Jahre 1998 haben drei Selbsttötungsversuche in Abschiebehaft
stattgefunden. Die Jahre 1990 bis 1997 sind statistisch von den Behörden
nicht erfaßt.
(hier dagegen sind vier Fälle dokumentiert)
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Berlin Nr. 923 – 18.7.00
5. Januar 98
Wesel in Nordrhein-Westfalen. Ein zweimal abgelehnter 24-jähriger
Asylbewerber aus der Türkei übergießt sich an einer Tankstelle
mit Benzin und zündet sich an. Dabei ruft er: "Nieder mit der Türkei,
für ein freies Kurdistan!" Er stirbt am gleichen Abend im Krankenhaus.
Der Mann hatte 6 Monate lang in türkischer Untersuchungshaft
gesessen, weil er in Verdacht stand, bei Angriffen gegen Polizeibeamte
beteiligt gewesen zu sein.
taz 7.1.98; TS 7.1.98; ND 7.1.98
8. Januar 98
Der 30-jährige muslimische Prediger und Oppositionelle in seinem
Land, Issah M., wird aus Bremen nach Togo abgeschoben. Auf dem Flughafen
Lomé nehmen ihn Regierungsbeamte in Polizeigewahrsam. Als er nach
zwei Tagen frei kommt, reist er ins Landesinnere.
Seither gibt es kein Lebenszeichen mehr von ihm.
taz-Bremen 10.1.98;
taz-Bremen 17.1.98;
Oldenburger Stachel Nr. 2/98
12. Januar 98
Der togoische Flüchtling A. wird nach Lomé abgeschoben
und direkt nach der Ankunft noch auf dem Flughafen festgenommen. Er wird
zunächst in der Gendarmerie Adewue gefangengehalten und kommt am 20.
Januar in das Zivilgefängnis von Lomé. In der Haft wird er
mit Stöcken geschlagen.
Am 25. Oktober 2000 gelingt ihm die Flucht, und er versteckt
sich in Ghana. Am 1. Mai 2003 kommt er erneut in Deutschland an. Von der
erlittenen Folter zeugen Narben am Hinterkopf und auf dem Unterarm.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin
15. Januar 98
Der 32 Jahre alte kurdische Flüchtling Mehmet Ali Akbas (Akbap),
Mitglied der verbotenen kurdischen Partei HEP, wird aus Niedersachsen in
die Türkei abgeschoben. Sofort nach seiner Ankunft in Istanbul erfolgt
die Verhaftung. Nach einem neunstündigen Verhör wird er freigelassen
und an einem Busbahnhof von Zivilbeamten gleich wieder verhaftet. Mit verbundenen
Augen wird er an einen Ort gebracht, wo er in den folgenden acht Tagen
schwer gefoltert wird. Er erleidet schwere Schläge auch mit Knüppeln,
er wird mit kalten Hochdruck-Wasserstrahlen beschossen, mit Elektroschocks,
Nahrungsentzug und Scheinhinrichtungen gequält. "Ich dachte, ich muß
sterben", äußert A. Akbas später. Er verliert unter der
Folter mehrmals das Bewußtsein.
Erst als er einer Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden
zum Schein zustimmt, kommt er frei. Er flieht per Schiff nach Griechenland
und kehrt so am 12. Mai in die BRD zu seiner Frau und seinen vier Kindern
zurück.
Aufgrund der detaillierten Recherche des Falles und der Bestätigungen
der Verletzungen durch das Gesundheitsamt in Viransehir und einen Vertrauensarzt
der Deutschen Botschaft in der Türkei wird in diesem besonderen Einzelfall
und erstmalig mit der Hilfe deutscher Behörden die Wiedereinreise
des Folteropfers
offiziell möglich, indem für Mehmet Ali Akbas die Visums-
und Paßpflicht zur Einreise aufgehoben worden war.
Am 16. Oktober 98 wird er als Asylberechtigter anerkannt.
jW 24.2.98; jW 9.3.98;
BeZ 13.5.98; taz 13.5.98; FR 13.5.98;
jW 13.5.98; TS 13.5.98;
taz 22.5.98; Özgür Politika 24. 6. 98;
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998; taz 25.8.98;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98;
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999; ai 3.2.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
IHF-HR annual report 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
16. Januar 98
Pirmasens in Rheinland-Pfalz. Morgens um 7 Uhr soll Gerson Kodjo Liebl
aus Togo aus seiner Wohnung zur Abschiebung abgeholt werden. Die sieben
Beamten, die einen Polizeihund mitführen, treten die Wohnungstür
auf und setzen Tränengas ein. Herrn Liebl wird aufs Auge geschlagen,
ihm werden Handschellen angelegt, er wird zu Boden geworfen und von drei
Männern vor allem auf den Kopf getreten. Dann wird er das Treppenhaus
herunter und in den Einsatzwagen geschleift.
Liebl erleidet einen Kieferbruch und Verletzungen der linken
Augenhöhle, die operiert werden müssen.
Im November 2000 werden vier BGS-Beamte vom Amtsgericht Landau
wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit
Nötigung zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und 15 Monaten sowie
Geldstrafen verurteilt. Im November 2001 wird das Urteil vom Oberlandesgericht
Zweibrücken bestätigt.
Polizeiübergriffe 1998;
BeZ 8.11.00; ND 8.11.00; FR 8.11.00;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001;
BeZ 14.11.01; JWB 21.11.01
16. Januar 98
Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 53 Jahre alter irakischer Flüchtling
wird in der Nacht von vier jungen Männern angegriffen. Sie schlagen
mit leeren Bierflaschen auf ihn ein und lassen erst von ihm ab, als ein
Passant eingreift. Der Iraker muß seine Schnittverletzungen im Krankenhaus
behandeln lassen.
BeZ 18.1.98; ZDK 2/98 (NK 19.1.)
23. Januar 98
Der togoische Flüchtling Ouro-Akpo Djeri wird einen Tag nach seiner
Festnahme mit einer Maschine der belgischen Fluggesellschaft Sabena über
Stuttgart abgeschoben. Am Flughafen Lomé werden seine Papiere den
Behörden ausgeliefert, und er selbst wird festgenommen. Nach einem
dreitägigen Aufenthalt im Kommissariat des Flughafens kommt er in
ein inoffizielles Haftzentrum an der Flughafenstraße im Viertel Cerfer.
In seiner Zelle befinden sich drei weitere Flüchtlinge,
die aus Deutschland, und drei weitere Personen, die aus der Schweiz abgeschoben
worden waren. Herr Ouro-Akpo Djeri erinnert sich später nur noch an
einen Namen seiner Mitgefangenen. Es ist Seydou Memème, der aus
Mannheim nach Togo abgeschoben worden war. Die Gefangenen müssen abwechselnd
schlafen, weil nur vier Schlafgelegenheiten zur Verfügung stehen.
Als Nahrung erhalten sie zwei Schalen Mais am Tag. Hofgang findet nicht
statt.
Am 25. September, acht Monate nach der Festnahme, gelingt Ouro-Akpo
Djeri die Flucht aus dem Haftzentrum. Er flieht zu seiner Familie, muß
dort allerdings sofort wieder weg, weil die Polizei nach ihm sucht.
Ouro-Akpo Djeri war schon im Jahre 1994 in die BRD geflohen,
weil er als Mitglied der Gewerkschaft der Taxichauffeure USYNDICTO (Union
des Syndicats des Conducteurs du Togo) und wegen seiner Beteiligung an
Streikaktionen von staatlichen Maßnahmen bedroht war.
ai 19.1.99; ai-Rapport Mai 1999
25. Januar 98
Im bayerischen Landkreis Freyung-Grafenau an der deutsch-tschechischen
Grenze wird ein rumänischer Flüchtling nach seinem Grenzübertritt
von einem Diensthund des BGS durch einen Biß in die Wange verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
26. Januar 98
Acht völlig durchnäßte und unterkühlte Flüchtlinge
aus Sri Lanka werden an der deutsch-polnischen Grenze bei Genschmar im
Landkreis Märkisch Oderland vom Bundesgrenzschutz aufgegriffen. Ihre
Kleidung ist teilweise an ihren Körpern festgefroren.
BeZ 26.1.98; TS 26.1.98
27. Januar 98
Baden-Württemberg. Der angolanische Flüchtling Ricardo Dibanzila
soll aus der Abschiebehaft Rottenburg nach Kinshasa abgeschoben werden.
Auf dem Flughafen wehrt er sich und wird von BGS-Beamten geschlagen.
Der Pilot der Maschine lehnt letztendlich die Mitnahme des Mannes
ab. Ricardo D. wird daraufhin in die JVA Mannheim verlegt.
Tübinger Bündnis gegen Abschiebehaft
27. Januar 98
Ein Brandsatz wird gegen das Flüchtlingsheim im oberbayerischen
Wald an der Alz geworfen. Die BewohnerInnen können den Brand löschen,
so daß niemand verletzt wird.
Vor der Tat wurden von den vermutlich zwei Tätern Hakenkreuze
an die Außenmauern des Heimes geschmiert.
BeZ 29.1.98
28. Januar 98
Nahe der deutsch-polnischen Grenze im brandenburgischen Ort Genschmar
werden drei Flüchtlinge aufgegriffen. Sie haben bei ihrem Grenzübertritt
in die BRD Erfrierungen und Unterkühlungen erlitten und müssen
im Krankenhaus behandelt werden.
BT-Drucksache 14/1850
30. Januar 98
"Im Zusammenhang mit" seinem "unerlaubten Grenzübertritt" in die
BRD erleidet ein vietnamesicher Flüchtling im bayerischen Rübenau,
nahe der deutsch-tschechischen Grenze, bei einem Sturz einen Beckenbruch.
BT-Drucksache 14/1850
Januar / Februar 98
Nach seiner Abschiebung aus der BRD wird der Flüchtling Sefer
Xhem Karaxha aus dem Kosovo sieben Tage ins Gefängnis gesperrt, verhört
und mißhandelt.
EKD, S. 39
Anfang Februar 98
In einem fünften Anlauf wird versucht, den 31-jährigen ghanaischen
Flüchtling Joseph Gyimah abzuschieben. Aufgrund seiner Gegenwehr schlagen
ihn BGS-Beamte und drohen ihm eine "Ruhigspritzung" an.
Tübinger Bündnis gegen Abschiebehaft 30.4.1998
1. Februar 98
Als der 24-jährige indische Asylbewerber in Blankenburg in Sachsen-Anhalt
am Sonntagabend die Straße entlang geht, bremst neben ihm ein Auto,
dem sechs Männer entsteigen. Vier von ihnen halten ihn fest, einer
schlägt mit einem Gegenstand auf seinen Hinterkopf ein, und ein anderer
zerschneidet ihm das Gesicht.
Als der Inder bewußtlos zu Boden geht, wird ihm sein Geld
geraubt. Die Täter flüchten.
BeZ 3.2.98; taz 4.2.98; ZDK 2/98 (FR 4.2.)
3. Februar 98
Der abgeschobene Asylbewerber Gani Dibrani aus Gradica in der Gemeinde
Gllogovc im Kosovo wird sofort nach seiner Ankunft auf dem Flughafen Prishtina
von serbischer Polizei festgenommen. Gründe werden nicht genannt.
Kosovo Communication W. 6
3. Februar 98
Im sächsischen Zinnwald an der deutsch-tschechischen Grenze werden
zwei Flüchtlinge aus Afghanistan verletzt aufgegriffen. Sie haben
sich bei ihrem Grenzübertritt in die BRD Erfrierungen zugezogen.
BT-Drucksache 14/1850
4. Februar 98
Luckenwalde im Land Brandenburg. Als Potsdamer Polizisten zwei Flüchtlinge
aus dem Wohnheim zur Abschiebung abholen wollen, ist die Tür des Zimmers
verschlossen. Die Tür wird aufgebrochen, das Zimmer ist leer, und
die Beamten hören einen dumpfen Aufprall.
Der 30-jährige Asylbewerber Dada A. aus Ghana ist aus dem
vierten Stock abgestürzt und kommt mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen
und einem Bekkenbruch ins Krankenhaus.
Nach Angaben der Polizei sollte allerdings nicht Dada A. selbst,
sondern seine beiden Mitbewohner abgeschoben werden.
BeZ 5.2.98; taz 5.2.98; TS 5.2.98; BeZ 6.2.98
8. Februar 98
Brand im Flüchtlingsheim Berliner Straße in Berlin-Tegel.
Von den rund 400 bosnischen HeimbewohnerInnen kommt niemand körperlich
zu Schaden. Zwei Polizisten kommen mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins
Krankenhaus.
taz 9.2.98; BeZ 9.2.98; TS 9.2.98
9. Februar 98
Der 30-jährige Iraner Shariar Jafarpour berichtet, daß er
schon auf dem Transport zum Flughafen Frankfurt von BGS-Beamten schwer
mißhandelt wurde. Während seine Hände mit Handschellen
auf dem Rücken fixiert sind, wird er geboxt, geschlagen und getreten
– und seine Hoden werden gequetscht.
Er soll abgeschoben werden, kann aus dem Flugzeug fliehen, wird
dann von den Beamten in einen VW-Bus gezerrt. Dort wird er weiter geschlagen.
Sie ziehen ihm seine Jacke über den Kopf und schnüren sie zu,
so daß er keine Luft mehr bekommt. Dann boxen die Beamten ihm in
den Bauch.
Der Flüchtling kommt ins Offenbacher Krankenhaus und soll
wegen eines gebrochenen dritten Lendenwirbelfortsatzes und Prellungen stationär
behandelt werden. Er flieht erneut und taucht unter. (siehe auch: 5. November
98)
FR 6.3.98; CPT Mai 98; IPPNW 1.6.99;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 11.11.98¸
Antifaschistische Nachrichten 10.12.98;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim Mai 1999;
FR 25.7.00
10. Februar 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main. Am frühen Morgen wird ein irakischer
Asylbewerber von BGS-Beamten gefesselt und in einen Polizeiwagen geschleppt.
Dort stößt ihm ein Beamter mit dem Knie derart in den Unterleib,
daß er während der Fahrt unter heftigen Schmerzen leidet. Als
der Wagen vor der Irakischen Botschaft hält und der Flüchtling
sich weigert auszusteigen, kommt ein Angestellter der Botschaft zum Polizeiwagen
hinaus. Die Beamten beantragen die Ausstellung eines irakischen Passes
für den Flüchtling.
Dies alles geschieht, obwohl die Eilentscheidung des Frankfurter
Verwaltungsgerichts in seinem Fall noch nicht ergangen ist.
Pro Asyl 13.2.98
13. Februar 98
Als die Polizisten in Salzgitter-Gebhardshagen die Familie Genc zur
Abschiebung abholen wollen, stellt sich heraus, daß die Kinder Salina
und Hassan in der Schule sind und Frau Gubert Genc wegen des noch nicht
abgeschlossenen Asylverfahrens der gerade geborenen Tochter Irem nicht
abgeschoben werden kann.
Sadik Genc wird zusammen mit dem 9-jährigen Sohn Zeki abgeschoben.
Er kam mit seiner Familie vor 11 Jahren in die BRD, nachdem er als PKK-Sympathisant
und Militärdienstverweigerer in der Türkei untertauchen und seine
Frau ständige Repressalien durch Militärangehörige erleiden
mußte, die den Aufenthalt des Mannes erfahren wollten.
Noch auf dem Flughafen in Istanbul wird Herr Genc verhaftet und
kommt mit seinem Sohn ins Gefängnis. Eine Woche später gelingt
es seinem Bruder, den Jungen mitzunehmen. Zeki lebt fortan abwechselnd
bei seinem Onkel oder seiner Tante in Mersin. Da er nur arabisch und deutsch
spricht, kann er sich schwer verständigen, darf in Mersin keine Schule
besuchen und zerbricht seelisch an seiner ausweglosen Situation.
Sadik Gencs Spur verliert sich im Gefängnis. Seiner Familie
gelingt es nicht, irgend etwas über seinen Verbleib zu erfahren.
Frau Genc und die drei Kinder fliehen zunächst nach Holland,
bis sie Weihnachten 98 in der evangelischen Kirchengemeinde St. Bonifaci
Athenstedt im Kreis Halberstadt in Sachsen-Anhalt im Kirchenasyl aufgenommen
werden.
Ev. Pfarrsprengel Aspenstedt 9.6.99;
Salzgitter Ztg 12.6.99; MDZ 19.6.99;
ARD "Morgenmagazin" 22.6.99;
Pfarrer H. Barsnick 29.6.99
14. Februar 98
Weißwasser in der Oberlausitz im Bundesland Sachsen. Zwei 23-jährige
Flüchtlinge aus Indien und Pakistan werden auf dem Weg zu ihrer Unterkunft
auf der Straße von zwei Männern angegriffen und zusammengeschlagen.
BeZ 15.2.98; taz 16.2.98; Konkret 10/00, S. 16;
ZDK 2/98 (ND 16.2.)
16. Februar 98
Ein 19-jähriger afrikanischer Flüchtling wird auf dem Hamburger
Hauptbahnhof von Zivilfahndern der Polizei gestellt und vermutlich von
U-Bahn-Wachleuten zusammengeschlagen (Augenzeuge kann die Schläger
nicht sicher zuordnen). Durch Hilfeschreie aufmerksam geworden, nähert
sich der Zeuge Azad B. einer Menschentraube, die den am Boden liegenden
Afrikaner umringt. Äußerungen wie "Scheiß Ausländer",
"Nigger" und "Vergast sie alle" werden laut. Als Azad B. dem Verletzten
helfen will, wird er von Polizeibeamten unter Drohungen und Beleidigungen
daran gehindert.
jW 21.2.98
18. Februar 98
Die Ausländerbehörde von Berlin will den hirnorganisch schwerkranken
Rumänen Alexandru C. "in einer Blitzaktion" abschieben. Morgens um
7 Uhr wird er mit seiner Frau und seinem Kleinkind im Wohnheim festgenommen,
um mittags per Flugzeug nach Rumänien gebracht zu werden.
Nachdem er 1989 als Regimegegner vom rumänischen Geheimdienst
Securitate gefoltert wurde, leidet er unter Lähmungen der rechten
Körperhälfte, ist sprachbehindert, depressiv und suizidgefährdet.
So die Aussagen des Behandlungszentrums für Folteropfer, in dem der
Mann seit über vier Jahren behandelt wird.
Die Abschiebung kann in letzter Minute verhindert werden.
BeZ 26.2.98
18. Februar 98
Brandstiftung im Flüchtlingsheim Schönwalde im Landkreis
Dahme-Spreewald in Brandenburg. Der Brand wird frühzeitig gelöscht,
so daß die 20 BewohnerInnen unverletzt bleiben.
BeZ 19.2.98
21. Februar 98
Im bayerischen Schirnding an der deutsch-tschechischen Grenze erleidet
ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme einen Bänderriß
und eine Bänderdehnung am linken Fuß.
BT-Drucksache 14/1850
21. Februar 98
Eine 21 Jahre alte Frau aus Somalia wird tot aus dem Rhein bei Köln-Poll
geborgen. Sie war eine Woche vorher über Frankfurt in die BRD eingereist
und hatte Asyl beantragt.
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
21. Februar 98
Leila Asalnian soll als einzige ihrer hier lebenden Familie abgeschoben
werden. Als die Polizei die Georgierin abholen will, springt die 24-Jährige
aus dem Fenster des dritten Stockwerkes ihrer Unterkunft im thüringischen
Ellrich. Sie kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.
Leila Asalnian hat beide Beine, einen Arm und ihren Kiefer gebrochen
und muß sich mehrerer Not-Operationen unterziehen. Trotz intensiver
medizinischer Behandlung fallen ihr alle Zähne aus. Laut Asylbewerberleistungsgesetz
steht ihr keine Zahnprothese zu – und sie bekommt auch keine.
Am 11. Mai wird Leila Asalnian unter der ärztlichen Vorgabe
weiter sichergestellter medizinischer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen.
Die Polizei fängt sie ab und bringt die noch an Krücken gehende
Frau in das Abschiebegefängnis Stollberg. Von dort wird sie einige
Wochen später nach Georgien abgeschoben.
In Georgien wird die mittellose Frau keine Möglichkeit haben,
die notwendigen Nachoperationen ihrer Verletzungen durchführen zu
lassen.
FRat Thür Info Nr. 6; Pfarrer Peter Kube
22. Februar 98
Im vierten Stock des Flüchtlingsheimes am Tempelhofer Ufer 11
in Berlin-Kreuzberg bricht ein Feuer aus. Der Brand wird durch die Feuerwehr
so frühzeitig gelöscht, daß von den 250 BewohnerInnen aus
Ex-Jugoslawien und aus der Türkei und Kurdistan niemand zu Schaden
kommt.
BeZ 23.2.98
23. Februar 98
Die aus der BRD abgeschobenen Kosovo-Albaner Ramiz Ali Mahaj aus Dubrav
und Hamza Halitaj aus Novosella im Kreis Peja werden auf dem Wege nach
Hause an den Polizeikontrollen in Kamaran, Kijeva und Klina schwer mißhandelt.
Ramiz Mahaj wird am rechten Arm schwer verletzt, während Mamza
Halitaj die Zähne herausgebrochen werden.
Dem Taxifahrer, der die beiden transportiert, wird der Kiefer
gebrochen.
Kosovo Communication W. 9
23. Februar 98
Der 33 Jahre alte kurdische Flüchtling Iman Genlik (Ahmed G.;
Mehmet G.) aus Kartakocan in der Provinz Elazig wird nach 15-tägiger
Haft in Hamburg nach Istanbul abgeschoben, obwohl es deutliche Hinweise
gibt, daß die Türkei "ein starkes Interesse" an seiner Rückkehr
hat. Bereits am Flughafen Yesilköy wird er festgenommen, drei Tage
lang unter schweren Schlägen verhört. Die Augen sind ihm dabei
verbunden. Dann wird er entlassen.
Auf seinem Weg ins kurdische Elazig wird er am 19. März
bei einer Straßenkontrolle von den Soldaten festgenommen und an einen
unbekannten Ort verschleppt. Er wird gewürgt, geschlagen (Falaka =
Schläge auf die Fußsohlen), an den Armen aufgehängt und
mit Elektroschocks traktiert. Nach sechs Tagen wird er schwer verletzt,
unter anderem mit Frakturen am Kopf, in ein Krankenhaus eingeliefert.
Nach seiner Entlassung versucht er erneut zu fliehen. Am 29.5.
wird er in Izmir auf dem Adnan-Menderes-Flughafen erneut festgenommen und
im Gewahrsam der politischen Abteilung sieben Tage lang gefoltert.
Unter der Auflage, das Land nicht zu verlassen, wird er freigelassen.
Ärzte stellen fest, daß die Behandlung seiner akuten körperlichen
und seelischen Verletzungen mindestens sechs Monate dauern wird.
Ende Juni 98 gelingt ihm die Flucht nach Rumänien. Die Wiedereinreise
in die BRD zu seiner in Schleswig-Holstein lebenden Frau und seinem Kind
wird ihm zunächst mit der Begründung verwehrt, Rumänien
sei ein "sicheres Herkunftsland". Schließlich erteilt die Hamburger
Innenverwal-tung mittels einer in den Paß geklebten Aufenthaltsbefugnis
die Genehmigung zur Wiedereinreise.
Özgür Politika 24.6.98;FR 15.8.98; Spiegel 17.8.98; BeZ 24.8.98;
taz 25.8.98; AZADI informationen Nr. 11 August/September 1998
(HM 9.8.98); Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98;
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999; ai 3.2.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000; ai 23.11.00
24. Februar 98
Der 25 Jahre alte Hashim Lepiqi, Kosovo-Albaner aus der Nähe von
Ferizaj und in der BRD seit 1994, wird morgens um 5.30 Uhr festgenommen
und um 16 Uhr über den Flughafen Stuttgart abgeschoben.
Am 8. März meldet er sich telefonisch und berichtet, daß
er bei seiner Ankunft im Kosovo einen Tag lang von serbischer Polizei festgehalten
und mehrmals zusammengeschlagen wurde.
Wolfgang Plarre 19.3.98
24. Februar 98
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein 20-jähriger chinesischer Flüchtling
wird von zwei Deutschen in einer Straßenbahn mit einer Krücke
geschlagen und so schwer verletzt, daß er ins Krankenhaus gebracht
werden muß.
Gegen die 19-jährigen Täter wird Haftbefehl erlassen.
ZDK 2/98 (ND 26.2.); Konkret 10/00, S. 16
27. Februar 98
An diesem Tage werden 120 Flüchtlinge aus dem Kosovo in einer
Maschine abgeschoben. Schon auf dem Flughafen in Düsseldorf empfangen
sie serbische Polizisten in Zivil.
Einigen Flüchtlingen wird von den Serben Geld abgenommen,
angeblich, um den Flug zu bezahlen, der sie zwangsweise nach Prishtina
bringt. Zwei Männer werden am Flughafen Prishtina sofort verhaftet.
Niemand weiß, wo sie geblieben sind.
taz 25.3.98
28. Februar 98
Das Dorf Liskoshan im umkämpften Drenica-Gebiet im Kosovo wird
von serbischen Sondereinheiten umstellt und überfallen.
Der 70-jährige, im Dezember abgeschobene Kosovo-Albaner
Muhamet Islami Gjeli (Gjelaj) wird hingerichtet. Ihm wird mit der Axt des
Hauses (ein wichtiges häusliches Symbol) der Kopf gespalten.
Auch sein 37-jähriger Sohn, Naser Islami Gjeli (Gjelaj),
der vor einigen Monaten aus der BRD abgeschoben worden war, fällt
dem Massaker zum Opfer. Er wird von den Serben erschossen.
Vater und Sohn galten beim serbischen Innenministerium sowie
auch beim deutschen Auswärtigen Amt als "Terroristen".
Weitere zwölf Menschen aus dem Dorf, alle männlichen
Mitglieder einer Großfamilie, werden ebenfalls ermordet.
(siehe auch: 17. Dezember 97)
BeZ 13.3.98
Mittelbayerische Zeitung 14.3.98 – Todesanzeige der Familie;
FR 14.3.98; TS 14.3.98; taz 17.3.98; FR 17.3.98;
FRat Bayern, Michael Stenger, 22.3.98;
Bericht der GfbV August 98
28. Februar bis 1. März 98
Das Dorf Qirez (Cirez) im umkämpften Drenica-Gebiet im Kosovo
wird von serbischen Sondereinheiten umstellt und überfallen.
Bei diesem Massaker stirbt der 36-jährige Beqir Sejdiu.
Er war abgelehnter Asylbewerber aus Schleswig-Holsein. Aus Angst vor einer
Auslieferung an die serbischen Behörden war er der Abschiebung zuvorgekommen
und 'freiwillig' in den Kosovo zurückgekehrt.
Weitere sechs Menschen aus dem Dorf werden ebenfalls ermordet.
Seine beiden Söhne werden brutal verstümmelt und dann getötet.
Seine hochschwangere Schwiegertochter wird mit einem Schuß ins Gesicht
hingerichtet. Bequir Sejdiu selbst wird – zusammen mit seinen drei Brüdern
– vor den Augen der Mutter erschossen.
0EKD s. 39 (GfbV);
Bericht der GfbV August 98
Ende Februar 98
Über den Flughafen München werden 80 Flüchtlinge aus
dem Kosovo abgeschoben. Zwölf serbische Zivilisten nehmen dort die
Flüchtlinge "in Empfang". Eine im dritten Monat schwangere Frau verliert
durch das Trauma der Abschiebung ihr Kind.
taz 25.3.98
Februar 98
Der algerische Flüchtling Khebil L. soll über den Flughafen
Düsseldorf abgeschoben werden. Als er sich weigert, das Flugzeug zu
besteigen, wird er von fünf Polizeibeamten noch auf dem Flughafengelände
in einem Polizeiwagen und in den Räumen des Flughafens brutal geschlagen.
Erst als sich zwei Zivilpersonen einmischen und die Beendigung
der Schläge fordern, lassen die Beamten von dem Flüchtling ab.
ai-London, Sept. 98;
IHF-HR annual report 1999;
ai-Jahresbericht 1999
Februar 98
Der kurdische Flüchtling Kemal Ö. wird nach abgelehntem Asylantrag
zusammen mit seiner Familie in die Türkei abgeschoben. Nach einem
achtstündigen Verhör auf dem Flughafengelände wird er freigelassen.
In der Provinz Mersin beginnt Kemal Ö. mit der Bewirtschaftung eines
Teeladens.
Weil die gesamte Familie Ö. unter dem Verdacht steht, die
PKK zu unterstützen, Herrn Ö.s Bruder nach dessen Entlassung
aus dem Gefängnis 1997 von der Konterguerilla ermordet wurde, erfolgen
jetzt auch Durchsuchungen des Teeladens, Kontrollen und Belästigungen
der Gäste.
Aufgrund dieser ständigen Schikanen und Bedrohungen schließt
Kemal Ö. Anfang 2000 seinen Laden und zieht mit der Familie zurück
in ihr Heimatdorf. Sie fangen an, ein zerstörtes Haus aufzubauen,
und beginnen mit der Landwirtschaft.
Schon zwei Wochen nach ihrer Ankunft wird Kemal Ö. festgenommen,
in einen Jeep gezerrt und nach längerer Fahrt in einen Raum gebracht,
in dem Verhöre beginnen. Seine Beine werden festgebunden und hochgehoben.
Er wird geschlagen und verliert das Bewußtsein. Als er wieder zu
sich kommt, sagt er unter Androhung weiterer Folter gegen einige Personen
aus.
Daraufhin erfolgt seine vorzeitige Freilassung und er beschließt,
erneut aus dem Land zu fliehen.
Im Mai 2000 erreicht er Hannover und stellt einen Asylfolgeantrag,
der im August 2000 rechtskräftig als "kleines Asyl" anerkannt wird.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 2001
Februar / März 98
Der Asylbewerber Fank E. aus Ruanda wird auf dem Düsseldorfer
Flughafen von Beamten mit Schlägen mißhandelt, als er sich weigert,
das Flugzeug zu besteigen. Seine Mundpartie ist aufgrund der Schläge
entstellt und seine Augen sind "voller Blut".
ai-Jahresbericht 1999
1. März 98
Im bayerischen Reinhardsrieth wird ein jugoslawischer Flüchtling
nach seinem "unerlaubten" Grenzübergang von einem Diensthund des BGS
durch Biß am Handgelenk verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
2. März 98
In Görlitz – nahe der deutsch-polnischen Grenze – öffnet
die Polizei einen Kleinlaster, in dem sich 50 Flüchtlinge aus Afghanistan
befinden. Die 21 Erwachsenen und 29 noch zum Teil sehr kleinen Kinder hatten
von innen gegen die Tür geklopft und um Hilfe gerufen.
Die Welt, 5.3.98
3. März 98
Der Flüchtling Ebezina C. soll über den Düsseldorfer
Flughafen abgeschoben werden. Er wehrt sich, wird dann von mehr als acht
Polizisten zunächst beleidigt, dann geschubst und schließlich
mit Füßen getreten. Als er bemerkt, daß ihm das Blut aus
der Nase läuft, schreit er um Hilfe.
ai-London, Sept. 98
IHF-HR annual report 1999;
7. März 98
Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Am Bahnhof wird ein 17-jähriger
Flüchtling von einer Gruppe jugendlicher Deutscher zusammengeschlagen
und schwer verletzt.
Die Täter werden gestellt und wieder freigelassen.
SVZ 9.3.98; ZDK 2/98 (FR 9.3.)
7. März 98
Mecklenburg-Vorpommern. Der 43 Jahre alte irakische Flüchtling
Wahid Seid wird von einer ca. 20-köpfigen Gruppe deutscher Jugendlicher
im Zug verbal attackiert und massiv bedroht. Wahid Seid, der bereits im
August 1997 einen Überfall erleiden mußte, flieht in Panik und
verliert dabei seine Jacke.
Er stellt einen Antrag auf Umverteilung nach Hannover, um in
der Nähe seines Bruders zu leben. Da dieser Antrag nicht positiv entschieden
wird, flieht er in die Niederlande und stellt auch hier einen Asylantrag.
Sein Asylantrag in der BRD ist inzwischen anerkannt – jedoch erhebt der
Bundesbeauftragte Klage dagegen. Im März 1999 wird Wahid Seid in die
BRD zurückgeschoben.
Er stellt einen zweiten Antrag auf Umverteilung nach Hannover,
der drei Monate später abgelehnt wird.
(siehe auch: 24. August 97, 20. Mai 00, 3. November 00)
Migrationszentrum Göttingen;
FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003
12. März 98
Bei einer Polizeikontrolle in der Stuttgarter Königstraße
wird der Flüchtling Ebrahim J. aus Gambien verletzt, als er fliehen
will.
"Sie traten mich wie einen Fußball, setzten mir einen Fuß
auf den Nacken", berichtet der Mann. Auf seinen linken Oberarm setzt dann
einer der Beamten einen Fuß oder ein Knie mit so großer Kraft,
daß der Arm schließlich bricht.
StZ 9.4.98; StN 12.6.98
13. März 98
Der 34-jährige Williams Amin, Asylbewerber aus dem Sudan, erleidet
bei seinem Besuch im Landratsamt Augsburg Verletzungen, die ihm, nach seinen
Angaben, ein Sachbearbeiter der Ausländerbehörde und zwei Polizisten
beigebracht haben. Er wurde beschimpft und durch Tritte fiel er hin, wodurch
er sich die Kniescheibe brach.
Der gläubige Christ und Angehörige des Baristammes
William Amin war vor zwei Jahren in die BRD geflohen, als bei Überfällen
von moslemischen Milizen sein Lehrling getötet worden war.
SZ 6.4.98
15. März 98
22 kurdische Flüchtlinge besetzen die Kreuzkirche in Ueckkermünde
und beginnen einen Hungerstreik. Sie leben seit drei Jahren in der Stadt
und sind ständigen rassistischen Angriffen ausgesetzt. Sie fordern
mit ihrer Protestaktion ihre Verlegung vom Flüchtlingsheim Bellin
in Ueckermünde in eine Unterkunft nach Rostock oder Schwerin.
Wegen anonymer Drohungen hat die Polizei Schutzmaßnahmen
vor Angriffen getroffen.
ZDK 2/98 (ND 18.3.; JWB 26.3.)
16. März 98
Als der kurdische Flüchtling Süleyman Yadirgi, der mit seiner
Frau und den beiden Kindern Kirchenasyl in der evangelischen Gemeinde Köln-Deutz
bekommen hat, in der Ausländerbehörde Bergheim seine noch gültige
Duldung verlängern lassen will, wird er verhaftet und direkt in die
Türkei abgeschoben.
Ein Fotograf und ein Fluggast, die noch auf dem Düsseldorfer
Flughafen an Bord der Maschine der Türkish Airlines gegen die Abschiebung
protestieren, werden festgenommen.
Nach seiner Ankunft in Istanbul wird Süleyman Yadirgi von
türkischer Polizei festgenommen, gefoltert und mit dem Tode bedroht.
Nach sieben Tagen kommt er frei, taucht unter und flieht ein
zweites Mal in die BRD. Er stellt wieder einen Asylantrag.
Der Einzelentscheider der Außenstelle des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Köln erklärt
den neuerlichen Antrag für abgelehnt, und Süleyman Yadirgi wird
noch im Amt verhaftet und kommt in Abschiebehaft.
Aus Protest gegen diese Entscheidung des Amtes ketten sich Pfarrerinnen
und Pfarrer vor dem Gebäude an.
ND 19.3.98; FR 19.3.98;
taz 26.5.98;
Kein Mensch ist illegal, Nr. 3, April/Mai 27.3.98;
Asyl in der Kirche in NRW 28.5.98;
taz 29.5.98; Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98;
Polizeiübergriffe 1998;
"Kraftproben" – Wanderkirchenasyl, Video-Beobachtung 1998
16. März 98
Im bayerischen Seugenhof im Kreis Eschlkam nahe der deutsch-tschechischen
Grenze wird ein jugoslawischer Flüchtling bei seiner Festnahme durch
den Biß eines BGS-Hundes am Oberschenkel verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
21. März 98
Der kurdische Flüchtling Sahin Dogan wird um 18.50 Uhr aus Berlin
abgeschoben. Auf dem Flughafen Atatürk in Istanbul erfolgt seine Verhaftung.
Er kommt ins Gefängnis, weil er eine "rechtskräftig gewordene
10-monatige Freiheitsstrafe abzubüßen" hat.
Özgür Politika 24. 6. 98;
IHD-Istanbul in: AK Asyl Ba-Wü Oktober-Dezember 1998
22. März 98
Zwei sudanesische Flüchtlinge werden in einem Jugendclub im brandenburgischen
Lauchhammer von einer Gruppe rechter Motorradbiker angegriffen. Während
der 34-jährige Patrick mit leichten Kopfverletzungen durchs Fenster
flüchten kann, wird sein Freund, der 29-jährige Omer F., geschlagen
und gequält. Drei Zähne werden ihm ausgeschlagen, und er muß
seine Verletzungen (Rippenprellungen, Platzwunden, Blutergüsse) im
Krankenhaus stationär behandeln lassen.
Auch zehn Monate nach dem Überfall fährt der traumatisierte
F. zweimal in der Woche ins Benjamin-Franklin-Klinikum nach Berlin zur
Behandlung.
Eine Anklageschrift gegen die Täter gibt es auch zehn Monate
nach der Tat noch nicht. Dafür wird gegen Patrick wegen Sachbeschädigung
ermittelt, denn er hatte eine Scheibe des Treffpunktes der Täter,
ein Tätowierstudio, eingeworfen, nachdem er den mißhandelten
Freund im Krankenhaus gesehen hatte.
Eine Verlegung von Herrn F. in eine andere Unterkunft, die auch
von den behandelnden Psychiatern "aus ärztlicher und therapeutischer
Sicht" dringend empfoh-len wird, weil der Treffpunkt der Täter in
unmittelbarer Nähe des Flüchtlingsheimes liegt, wird nicht genehmigt.
Opferperspektive 22.11.98; TS 26.1.99
23. März 98
In einem Hohlraum unter dem Dach eines Kleintransporters entdecken
BGS-Beamte am polnisch-deutschen Grenzübergang Slubice-Frankfurt acht
indische Flüchtlinge. Die sieben Frauen und ein Mann hatten – auf
engstem Raum eingepfercht – versucht, in die BRD zu gelangen.
ND 24.3.98
24. März 98
Der 24-jährige Flüchtling Jimmy Osegie aus Liberia, Gefangener
im Abschiebegefängnis Büren, soll nach Nigeria abgeschoben werden.
Er wehrt sich dagegen und wird deshalb von Beamten mißhandelt und
verletzt.
Die Abschiebung wird abgebrochen, und er wird in die JVA Reinbach
verlegt.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
26. März 98
Der 16-jährige kurdische Flüchtling Mehmet Huley Bat wird
aus Deutschland in die Türkei abgeschoben. Seine Angehörigen,
die ihn vom Flughafen abholen wollen, beobachten, daß er von Zivilbeamten
abgeführt wird. Für seine Freilassung verlangt die Polizei dann
5000 DM, die die Familie nicht aufbringen kann. Mehmet Huley Bat ist seither
verschwunden.
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98
26. März 98
Deutsch-tschechischer Grenzbereich. In einem Wald nahe dem bayerischen
Ort Waidhaus wird ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme
durch BGS-Beamte von deren Hund am rechten Arm und im Brustbereich verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
30. März 98
Zwei libanesische Flüchtlinge – 16 und 26 Jahre alt – werden auf
dem Wege in die Zentrale Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt von drei
deutschen Männern überfallen und geschlagen. Während ein
Libanese fliehen kann, wird der andere von zwei Deutschen traktiert. Er
erleidet eine Platzwunde am linken Auge, die im Krankenhaus behandelt werden
muß.
Gegen die 16- und 17-jährigen Täter werden Haftbefehle
erlassen.
BeZ 31.3.98; TS 1.4.98;
BeZ 1.4.98; taz 1.4.98;
BeZ 4.4.98; ALB (TS; BM); JWB 8.4.98
31. März 98
Im baden-württembergischen Kehl an der deutsch-französischen
Grenze wird ein Flüchtling aus Sri Lanka bewußtlos aufgefunden.
BT-Drucksache 14/1850
31. März 98
In Rostock in Mecklenburg-Vorpommern werden zwei Flüchtlinge aus
Togo in der Nacht von mehreren Männern überfallen und mit Faustschlägen
und Fußtritten traktiert. Einer von ihnen wird ins Krankenhaus eingeliefert.
Die Täter entkommen unerkannt.
BeZ 1.4.98; FR 2.4.98; JWB 8.4.98
März 98
Ein Flüchtling aus der Türkei wird völlig überraschend
und ohne die Möglichkeit zu bekommen, persönliche Dinge oder
den Paß mitzunehmen, festgenommen und aus Hamburg in die Türkei
abgeschoben.
Am 19. März ist er auf dem Weg nach Karakocan, um einen
Paß zu beantragen, als er bei einer Straßenkontrolle gerade
wegen seiner fehlenden Personalpapiere festgenommen wird.
Die folgenden sechs Tage lang wird er mit verbundenen Augen festgehalten
und schwer gefoltert. Er wird geschlagen, besonders auf die Fußsohlen
und Geschlechtsorgane, er wird mit Strom gequält und er wird gewürgt.
Er erleidet unter anderem einen Schädelbruch.
Nach seiner Freilassung meldet er sich beim Türkischen Menschenrechtsverein,
der seine Verletzungen dokumentiert und ihm eine psychotherapeutische Behandlung
ermöglicht.
IHD-Istanbul in: AK Asyl Ba-Wü Oktober-Dezember 1998
März 98
Berlin. Der erst vor kurzem in die BRD geflohene Herr Poradeci aus
dem Kosovo versucht, sich das Leben zu nehmen. Er kann die Folgen der erlittenen
Folter nicht mehr aushalten. Trotz entsprechender Gutachten wird er wie
auch sein jüngerer, ebenfalls kriegstraumatisierter Bruder nur geduldet.
taz 2.10.93
5. April 98
Das Flüchtlingsheim in Oppach im sächsischen Landkreis Löbau-Zittau
wird von vier Deutschen mit Pflastersteinen angegriffen. Fensterscheiben
gehen zu Bruch, und an der Außenfassade des Gebäudes entsteht
ein erheblicher Sachschaden. Die Täter werden am nächsten Tag
ermittelt.
LKA-Sachsen 8.4.98
8. April 98
Im sächsischen Klingenthal an der deutsch-tschechischen Grenze
kommt eine Person aus Bangladesch infolge eines Verkehrsunfalls zu Tode.
BT-Drucksache 14/1850
9. April 98
Freiberg in Sachsen. Drei Brandsätze werden gegen das Flüchtlingsheim
geworfen. Gegen fünf tatverdächtige Deutsche wird ermittelt.
Im Oktober verurteilt das Landgericht Chemnitz vier Männer
zu Haft- und Jugendstrafen bis zu vier Jahren.
taz 18.4.98; JWB 29.4.98; FR 21.10.98;
Konkret 10/00, S. 16;BT-Drucksache 14/480
12. April 98
Um seiner drohenden Abschiebung zuvorzukommen, geht das Ehepaar Gülan
und Asan Asanov 'freiwillig' nach Mazedonien zurück. Die Roma waren
1990 in die BRD geflohen, nachdem Frau Asanov wegen ihrer politischen Aktivitäten
mit Gefängnis bedroht war. Ihre Anträge auf politisches Asyl
in der BRD sind abgelehnt worden. Herr Asanov erkrankt noch in der BRD
schwer an Asthma.
Ein halbes Jahr nach der Rückkehr in die Roma-Siedlung am
Stadtrand von Kocani ist Herr Asanov tot. Er wurde
51 Jahre alt.
Die Familie war in Mazedonien absolut mittellos, denn Sozialhilfe
oder Krankenversicherung stand ihnen nicht zu. Herr Asanov kam zwar ins
Krankenhaus, wurde dort aber nicht behandelt. Sie schickten ihn zum Sterben
nach Hause.
FR 16.12.98
17. April 98
Brand in einem fünfstöckigen Flüchtlingsheim in Düsseldorf.
Von den insgesamt 130 BewohnerInnen werden 47 Frauen, Männer und Kinder
vorübergehend evakuiert. Brandstiftung wird ausgeschlossen.
taz 18.4.98
17. April 98
Angermünde in Brandenburg – mittags um 12.10 Uhr auf dem belebten
Bahnhofsvorplatz. Ein kurzhaariger Deutscher in Bomberjacke geht auf einen
pakistanischen Flüchtling zu und fragt ihn: "Was willst du hier?"
Dann schlägt er ihm ins Gesicht. Der Pakistani erleidet eine Platzwunde
und Schwellungen am Mund. Der Täter geht zu Fuß weiter.
Opferperspektive; BeZ 20.4.98;
MOZ 20.4.98; ALB (dpa)
17. April 98
Bokulaka Mfumu-Buala, Flüchtling aus Kongo-Zaire und Gefangener
im Abschiebegefängnis Büren, soll mit der Fluggesellschaft Sabena
von Düsseldorf über Brüssel nach Kinshasa abgeschoben werden.
Als am Flughafen Düsseldorf deutlich wird, daß er
nicht freiwillig ausreisen wird, werden seine Hände mit einem Strick
auf den Rücken gebunden, sein T-Shirt wird ihm über den Kopf
gezogen und vier Beamte schlagen solange auf ihn ein, bis er unter Schmerzensschreien
seiner "freiwilligen" Ausreise zustimmt.
In den Flughafenbus wird er mit Gewalt verfrachtet. Als Mitglieder
der Flugbesatzung der Sabena ihn weinend und zusammengekauert im Bus liegen
sehen, verweigern sie seine Mitnahme.
Zurück im Flughafengebäude wird ihm wiederum das Hemd
über den Kopf gezogen und er wird wieder geschlagen, diesmal mit Stöcken.
Er wird nicht nach Büren zurückgebracht, sondern in
die JVA Bochum.
Am 20. Juli erfolgt ein erneuter Abschiebeversuch, bei dem Mfumu
B. durch BGS-Beamte wieder mißhandelt wird. Anschließend wird
er in die JVA Düsseldorf gebracht. Weil der Flughafen in Kinshasa
geschlossen ist und er dadurch nicht abgeschoben werden kann, wird er Anfang
August schließlich aus der Abschiebehaft entlassen.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
18. April 98
Züssow bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. An einer Telefonzelle,
neben der sich vier nigerianische Flüchtlinge aufhalten, hält
ein PKW Trabant, aus dem ca. fünf Jugendliche steigen und mit Baseballschlägern
auf die Nigerianer und auf ihr Auto einschlagen. Die Überfallenen
fliehen und informieren die Polizei.
Wenig später stehen sich eine Gruppe von 15 Deutschen und
eine Gruppe von sieben Nigerianern, unter denen sich auch die vorher Angegriffenen
befinden, gegenüber. Die ersteren mit Aluminiumrohr und Bierflaschen
bewaffnet; die Flüchtlinge mit Radmutterschlüssel und Wagenheber.
Die Situation wird durch zwei Warnschüsse von der Polizei beendet.
BeZ 20.4.98; taz 20.4.98; FR 20.4.98;
OZ 20.4.98; JWB 29.4.98
18. April 98
Nach seinem Grenzübertritt wird im brandenburgischen Guben ein
russischer Mann in völliger Erschöpfung aufgefunden.
BT-Drucksache 14/1850
20. April 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der Flüchtling
N.N., der unter Medikation von Psychopharmaka steht, wird regungslos in
seinem Bett liegend aufgefunden. Es fehlen vier Tabletten seiner Medikamente.
Nach einigen Stunden in der Flughafenklinik wird er in die Unterkunft zurückgebracht.
Am 23. April bricht er in der Toilette zusammen und fällt
gegen die Wand. Nach kurzem Aufenthalt in der Flughafenklinik und wieder
zurück in der Unterkunft, bekommt er Paranoia. Er zeigt panische Angst
vor Uniformierten, ist orientierungslos, zertrümmert Möbel, greift
seinen Mitbewohner tätlich an.
Am 26. April kommt er in die Psychiatrie. Der BGS beantragt Sicherungshaft,
die jedoch vom Haftrichter abgelehnt wird. Herr N.N. darf am 5. Mai in
die BRD einreisen – vorerst.
FSD-Ffm Okt. 98
20. April 98
Guy Zola, abgelehnter Asylbewerber aus Kongo-Zaire und Gefangener im
Abschiebegefängnis Büren, soll mit der Fluggesellschaft Sabena
nach Kinshasa abgeschoben werden. Er teilt dem Piloten seine Unfreiwilligkeit
mit, woraufhin dieser sich weigert, ihn mitzunehmen.
Der Flüchtling wird anschließend von Beamten des BGS
mißhandelt und in Handschellen gelegt. Er wird nicht nach Büren
zurückgebracht, sondern in die JVA Bochum.
Am 6. Juni erfolgt ein erneuter Abschiebeversuch. Wieder wird
Guy Z. von BGS-Beamten bedroht und noch auf der Gangway geschlagen. Der
Pilot verweigert seine Mitnahme, und der Gefangene wird nach Bochum zurückgebracht.
Am 27. Juli wird Guy Z. nach Kinshasa abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
20. April 98
Salzhausen bei Lüneburg in Niedersachsen. Vor dem Rathaus der
Gemeinde wird ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Sri Lanka von etwa
fünf deutschen Rassisten angegriffen und mit einem Baseballschläger
attackiert. Er erleidet Kopfverletzungen, die ambulant behandelt werden
müssen.
taz 22.4.98
21. April 98
Bad Freienwalde in Brandenburg. Eine junge vietnamesische Asylbewerberin
will in der Kreisverwaltung ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.
Nachdem ihr in der Behörde mitgeteilt wurde, daß sie sofort
in Abschiebehaft kommt, öffnet sie ein Fenster und springt aus dem
zweiten Stock. Die 26-jährige wird schwer verletzt mit einem Hubschrauber
ins Krankenhaus gebracht.
BeZ 22.4.98; taz 23.4.98; BeZ 23.4.98;
TS 23.4.98; FR 23.4.98
22. April 98
Der 24-jährige Flüchtling Jimmy Osegie aus Liberia, Abschiebegefangener
in der JVA Reinbach, soll in einem zweiten Versuch über den Flughafen
Düsseldorf nach Nigeria abgeschoben werden (siehe 24. März 98).
Er wird von mindestens sechs Beamten die Gangway heraufgeführt
und versucht sich hier – obwohl gefesselt – über das Geländer
zu stürzen. Die Beamten halten ihn zurück, schlagen und treten
ihn. Im Flugzeug wehrt er sich weiter, und nachdem der Kopilot mit ihm
geredet hat, verweigert der Pilot der Maschine (Fluggesellschaft Sabena)
die Mitnahme des Flüchtlings.
Einer der ursprünglich vorgesehenen Flugbegleiter versetzt
Herrn Osegie noch einen Faustschlag ins Gesicht – und auch sein Abtransport
findet unter Schlägen statt. Er wird über den Asphalt gezogen,
und durch einen Knüppelschlag auf den Kopf verliert er kurzfristig
das Bewußtsein.
Herr Osegie wird in die JVA Bochum gebracht. Am
4. Juni wird er mit einer Sondermaschine und zusammen mit weiteren
über 70 Flüchtlingen von Düsseldorf nach Lagos abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum;
ai-London, Sept. 98
22. April 98
Baden-Württemberg. Der 32-jährige ghanaische Flüchtling
Joseph Gyimah wird abgeschoben. Vier Tage vorher wird er aus dem Abschiebegefängnis
Rottenburg in die JVA Heimsheim verlegt, um den Protestaktionen gegen seine
Abschiebung vor dem Abschiebegefängnis (Dauermahnwache) die Spitze
zu nehmen.
Bald darauf wird er nach Berlin gefahren und von dort über
den Flughafen Schönefeld, wieder unter großen Protesten von
UnterstützerInnen, mit der Aeroflot über Moskau nach Ghana geflogen.
In Accra werden die vier den Flüchtling begleitenden BGS-Beamten
unter dem Vorwurf in Haft genommen, Joseph G. im Flugzeug mißhandelt
zu haben.
Zwei Mitreisende aus Nigeria, ein Universitätsprofessor
und eine Dozentin, verlassen entgegen ihren ursprünglichen Reiseplänen
die Maschine in Accra, um als Zeugen der Mißhandlung auszusagen.
Joseph Gyimah sei während des Fluges mit einer Kette um Beine und
Bauch an seinen Sitz gefesselt und die Arme seien auf dem Rücken mit
Klebeband zusammengebunden gewesen. Er sei gezwungen worden, einen Helm
zu tragen.
Die BGS-Beamten bestreiten ihre Festnahme in Accra, sie seien
lediglich "zu ihrem eigenen Schutz" mitgenommen worden. Die Einwanderungsbehörde
ergänzt diese Aussage: "...um sie vor wütenden Passagieren zu
schützen".
afp Berlin 24.4.98;
FR 25.4.98; TS 25.4.98; taz 25.4.98; BM 25.4.98;
ND 25.4.98; BeZ 27.4.98; taz 27.4.98; TS 28.4.98;
Tübinger Bündnis gegen Abschiebehaft 30.4.98; KMii;
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; taz 19.5.98;
taz 19.5.98; BeZ 2.6.98; BeZ 3.6.98;
UNBEQUEM 9/98
23. April 98
Märkisch-Oderland in Brandenburg. Auf der Straße zwischen
Letschin und Neuhardenberg stoppt eine Zivilstreife einen Kleintransporter.
In dem für nur zwei Personen zugelassenen Wagen befinden sich 23 Flüchtlinge
aus dem Kosovo – darunter drei Kinder.
Sie hatten vorher die Oder mit einem Schlauchboot durchquert;
einige mußten die Grenze schwimmend überwinden. Alle Flüchtlinge
werden nach Polen zurückgeschoben.
ND 25.4.98¸ BeZ 25.4.98
26. April 98
Kelvin Emioma aus Nigeria, abgelehnter Asylbewerber und Abschiebegefangener
in Büren, soll abgeschoben werden. Er wird von Beamten in der Haftzelle
überwältigt, schwer geschlagen und verletzt. Mindestens fünf
Beamte sitzen zeitweise auf ihm, fesseln seine Hände auf dem Rücken
und verbringen ihn in den "Keller".
In Schaukelfesselung (Handschellen hinter dem Rücken – mit
den Fußschellen verbunden) wird er am 27. April zum Flughafen Düsseldorf
gebracht. Während der mehr als zweistündigen Fahrt zum Flughafen
und auch noch in einem Warteraum wird diese Fesselung beibehalten. Er wird
mehrfach geschlagen.
Als er der Stewardeß der Maschine erklärt, daß
er nicht freiwillig ausreist, weigert sich der Sabena-Pilot, ihn mitzunehmen.
Er wird nicht nach Büren zurückgebracht, sondern in
die JVA Bochum.
Am 4. Juni wird er mit einer Sondermaschine und zusammen mit
weiteren über 70 Flüchtlingen von Düsseldorf nach Lagos
abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
26. April 98
S. Okon aus Nigeria und Festus Oboh aus Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste),
Abschiebegefangene in Büren, werden aus ihrer gemeinsamen Zelle von
Beamten herausgeprügelt und zum Flughafen Düsseldorf transportiert.
Aufgrund ihrer Gegenwehr scheitert die Abschiebung.
Wie in solchen Fällen üblich, werden die beiden nicht
nach Büren zurückgebracht. S. Okon kommt in die JVA Dortmund,
F. Oboh in eine andere Gefangeneneinrichtung.
Am 4. Juni wird Okon mit einer Sondermaschine und zusammen mit
weiteren über 70 Flüchtlingen von Düsseldorf nach Lagos
abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
26. April 98
Prince Tunji James Adeniji aus Nigeria, abgelehnter Asylbewerber und
Abschiebegefangener in Büren, soll abgeschoben werden. Er wird von
mehreren Beamten aus der Zelle geholt und auf dem Gang heftig geschlagen.
Dabei wird sein Bein verletzt. Er wird in Hand- und Fußschellen gelegt
und dann nackt in eine Bunkerzelle gebracht. Dort bleibt er zwei Tage lang
ohne medizinische Versorgung und ohne Nahrung.
Herr Adeniji soll mit der Fluggesellschaft Ghana Airways abgeschoben
werden. Auf dem Flughafen erreicht er allerdings, daß diese Abschiebung
nicht durchgeführt wird. Er wird nicht nach Büren zurückgebracht,
sondern in die JVA Bochum.
Am 4. Juni wird er mit einer Sondermaschine und zusammen mit
weiteren über 70 Flüchtlingen von Düsseldorf nach Lagos
abgeschoben.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
28. April 98
Es ist der dritte Versuch, den Flüchtling Mokthar Dahmane nach
Algerien abzuschieben. Er wird schwer zusammengeschlagen. (siehe auch:
2. Oktober 98)
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.11.98
Ende April 98
Der Kosovo-Albaner Rasim Haziri wird, von seiner Familie getrennt,
aus München nach Prishtina abgeschoben. Dort wird er schwer und zum
wiederholten Male von serbischen Behördenvertretern mißhandelt.
Nach seiner Freilassung gelingt es ihm erneut zu fliehen.
Wieder auf deutschem Boden, nahe Chemnitz, erfolgt seine Festnahme
am 10. Juli und die direkte Zurückschiebung am folgenden Tag in die
Tschechische Republik (Drittstaaten-Regelung). Die Interventionsversuche
seines Rechtsanwaltes, dem durch die Mißhandlungen Traumatisierten
und Suizidgefährdeten in München bei seiner Familie ärztliche
Hilfe zu gewähren, werden behördlicherseits ignoriert.
Schließlich gelingt es Rasim Haziri, nach München
zurückzukommen und einen Asylfolgeantrag zu stellen.
FRat Bayern, Infodienst, Nr. 62/63
April 98
Ein rumänischer Asylbewerber versucht, als "blinder Passagier"
mit einem Fährschiff von Deutschland nach Schweden zu gelangen. Als
die Besatzung ihn entdeckt, springt er vor der deutschen Ostseeküste
ins Wasser und wird auch nach stundenlanger Suche der Wasserschutzpolizei
nicht gefunden. Er ist mit großer Wahrscheinlichkeit ertrunken.
TS 7.4.98
April 98
Ein Flüchtling wird in den Kosovo abgeschoben und dort gefoltert.
Als er zwei Monate später versucht, zu seiner Frau und seinen Kindern
nach Deutschland zu kommen, wird er umgehend nach Tschechien zurückgeschoben.
ND 14.7.98
April 98
Auf das Flüchtlingsheim in Ahaus in Nordrhein-Westfalen verüben
vier Neonazis einen Brandanschlag. Es wird niemand verletzt und der Sachschaden
bleibt gering.
Im August 1999 bestätigt der Bundesgerichtshof die vom Landgericht
Münster gesprochenen Urteile. Das Landgericht hatte die Täter
wegen "der versuchten besonders schweren Brandstiftung" zu Haftstrafen
von bis zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
taz 31.8.99;
Chronik rechtsextremer Gewalt in Deutschland seit 1990
April 98
Flüchtlingsheim im baden-württembergischen Bad Wimpfen. Die
Polizisten kommen im Morgengrauen und holen eine fünfköpfige
kurdische Familie aus dem Schlaf. Die Menschen sind völlig überrascht,
und die Eltern zeigen den Beamten ein Schreiben vom Stuttgarter Verwaltungsgericht,
aus dem hervorgeht, daß ihr Asylfolgeantrag angenommen wurde.
Die Polizisten wollen das Schreiben nicht sehen, es kommt zu
einem Handgemenge. Die Mutter stürzt plötzlich in die Küche
und versucht, sich mit einem Küchenmesser die Pulsadern aufzuschneiden.
Sie bekommt Handschellen angelegt – ihr Mann Hand- und Fußschellen.
Erst in Ludwigsburg stellt sich heraus, daß die Anordnung
zur Abschiebung rechtswidrig ist. Die Familie wird freigelassen. Die Mutter
erleidet einen Nervenzusammenbruch und muß in eine psychiatrische
Klinik zur stationären Behandlung eingeliefert werden.
HSt 23.4.98; Rhein-Neckar-Zeitung 30.4.98
Frühjahr 98
Die Kurdin Yazgül E. wird nach abgelehntem Asylantrag in die Türkei
abgeschoben. Dort wird sie von türkischen Verfolgungsbehörden
auf verschiedenste Weise gefoltert und mehrfach vergewaltigt.
Im Oktober 2001 gelingt ihr die erneute Flucht in die BRD, und
sie stellt einen Asylfolgeantrag. Ärzte und Psychologen attestieren
ihr noch im Oktober "teilweise noch nicht abgeheilte Brandwunden" und bescheinigten,
daß "ein Zustand schwerer psychischer Belastungsreaktion nach erheblicher
Traumatisierung durch Folterung" vorliegt.
Trotzdem wird Yazgül E. auf Betreiben der Ausländerbehörde
Ammerland und der Bezirksregierung Weser-Ems unmittelbar nach ihrer Anhörung
durch das Bundesamt in Abschiebehaft genommen. Sie wird zunächst in
der JVA Vechta inhaftiert – anschließend in der JVA Langenhagen Hannover.
Sie ist schwerkrank Sie leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Sie hat in der Haft mehrmals das Bewußtsein verloren, sie weint ständig
und kann keine Nahrung aufnehmen.
Der Amtsarzt der JVA Hannover im Dezember: "Vom psychiatrischen
Befund her darf Frau E. nicht abgeschoben werden, weil sie sonst in Lebensgefahr
geriete. Es besteht dringende Suizidgefahr."
Schließlich wird Frau E. aus gesundheitlichen Gründen
aus der Abschiebehaft entlassen.
Dr. H. Nitz – Rechtsanwalt; FRat NieSa 8.1.02
Anfang Mai 98
Bei einem drei Tage (!) andauernden Polizeieinsatz in der Flüchtlingsunterkunft
im baden-württembergischen Kornwestheim werden 45 afrikanische Flüchtlinge,
auch gegen den ausdrücklichen Willen einzelner, mit einer Polaroid-Kamera
fotografiert und ihre Fingerabdrücke genommen.
16 Personen, mutmaßlich sudanesische und nigerianische
Staatsangehörige, werden zur Bezirksstelle für Asyl nach Ludwigsburg
gebracht und dort Botschaftsangehörigen der beiden Länder vorgeführt.
Die Vertreter der Botschaften entscheiden dort über die Staatsangehörigkeit
der Flüchtlinge, um im Zuge der Abschiebevorbereitungen entsprechende
Paß-Ersatzpapiere auszustellen.
Kornwestheimer Zeitung 10.7.98;
in: AK Asyl Ba-Wü Juli-September 1998
1. Mai 98
Im sächsischen Bad Schandau, unweit der deutsch-tschechischen
Grenze gelegen, wird ein rumänischer Mann auf der Flucht vor BGS-Beamten
durch einen Diensthund verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
2. Mai 98
Kronach in Bayern. Der 26-jährige Nouredine El Amrani, Flüchtling
aus Marokko, erhängt sich in Abschiebehaft in der JVA mit seinem Hosengürtel.
Nouredine El Amrani aus Tanger hatte Marokko verlassen, nachdem
er nach der Teilnahme an einer Demonstration von der Polizei verfolgt worden
war. Mit einem Fischerboot floh er nach Spanien und kam über Frankreich
nach Deutschland. Im April 1993 gelang ihm die Einreise in die BRD, wo
er Asyl beantragte.
Als nach Ablehnung des Asylantrags ein legaler Aufenthalt für
Nouredine El Amrani nicht mehr möglich war, tauchte er unter. Vor
diesem Schritt schrieb er "Scheiß Ausländeramt" und den Namen
eines Sachbearbeiters an die Wände des Flüchtlingslagers. An
der deutsch-französischen Grenze wurde er verhaftet und in Abschiebehaft
genommen. Er betonte immer wieder, daß er nicht nach Marokko zurückgehen
wolle.
taz 18.5.98; IMEDANA 26.10.00;
JWB 2.6.04; ;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
2. Mai 98
Im sächsischen Krippen bei Bad Schandau wird ein LKW geöffnet
und vier türkische, vier mazedonische und 28 afghanische Flüchtlinge
werden befreit und dadurch vor dem drohenden Erstickungstod bewahrt.
BT-Drucksache 14/1850
5. Mai 98
Der kurdische Flüchtling Yüksel Kücük wird nach
sechsjährigem Deutschlandaufenthalt und abgelehntem Asylantrag in
die Türkei abgeschoben. Auf dem Flughafen erfolgt die sofortige Festnahme,
und er wird der Anti-Terror-Abteilung überstellt. Über eine Woche
lang wird er unter schwerer Folter verhört. Ihm wird Mitgliedschaft
bei der HEP im Jahre 1991/92, Beteiligung an PKK-Aktivitäten in Deutschland
und sein nicht abgeleisteter Militärdienst vorgeworfen.
Nach einer Vorführung bei der Staatsanwaltschaft wird er
in Polizeibegleitung nach Elazig gebracht. Hier kommt er wieder zur Anti-Terror-Abteilung.
Dreimal wird er hier, wie er sagt, unter grausamen Bedingungen verhört
und gefoltert. Er soll seine exilpolitischen Aktivitäten in Deutschland
benennen, und er soll Menschen denunzieren. Als er sich weigert, als Spitzel
zu arbeiten, wird er noch einmal gefoltert. Am siebenten Tag wird er gezwungen,
ein vorgefertigtes Protokoll zu unterschreiben, und mit der Aufforderung,
sich beim Militär zu melden, kommt er frei.
Sein Vater hat ihn freigekauft, indem er einem Kommissar eine
beträchtliche Summe Geld gab. Dieser Kommissar rät Yüksel
Kücük, das Land zu verlassen, und organisiert für ihn die
Flucht.
Nach einigen Tagen in einem Versteck flieht Yüksel Kücük
dann Ende Juni 98 erneut in die BRD. Hier erhält er im Februar 2000
schließlich Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
8. Mai 98
Nach einem Bericht des Zweiten Deutschen Fernsehens wurde im Hamburger
Hafen vor einiger Zeit ein Westafrikaner unter Deck eines Frachtschiffes
tot aufgefunden.
Sein Leichnam lag zwischen vielen Konservendosen. Der Mann hatte
bei seiner Flucht offensichtlich einen Dosenöffner vergessen, und
es war ihm nicht gelungen, die Dosen zu öffnen. Er war verhungert.
ZDF-reportage "Zwischen Traum und Alptraum 8.5.98
11. Mai 98
In einer Straßenbahn in Halle wird ein Flüchtling aus Sierra
Leone von zwei deutschen Männern zunächst beschimpft, dann geschlagen
und getreten. Sie verfolgen ihn auch noch, als er die Bahn verläßt.
Er wird leicht verletzt.
taz 13.5.98
14. Mai 98
In der Nähe von Müllrose im Kreis Oder-Spree in Brandenburg
werden im Kofferraum eines Personenkraftwagens vier Flüchtlinge aus
Sri Lanka entdeckt.
BeZ 16.5.98; MOZ 16.5.98
14. Mai 98
Zwei junge Männer versuchen, in die einsam gelegene Flüchtlingsunterkunft
im schwäbischen Aichach einzudringen. Sie schlagen Scheiben ein, zertrümmern
Türen und brüllen "Ausländer raus!"
Die Polizei fährt daraufhin verstärkt Streife, kann
allerdings den Brandanschlag am nächsten Tag auch nicht verhindern.
SZ 20.5.98
15. Mai 98
Vier Skinheads im Alter zwischen 16 und 32 Jahren versuchen, die Flüchtlingsunterkunft
im schwäbischen Aichach mit Molotow-Cocktails in Brand zu setzen.
Die BewohnerInnen entdecken die Flammen rechtzeitig und können sie
löschen. Niemand der 32 afrikanischen Flüchtlinge wird verletzt.
Im Januar 99 werden die Täter vom Landgericht Augsburg wegen
versuchten Mordes in mindestens 20 Fällen und versuchter schwerer
Brandstiftung schuldig gesprochen. Sie erhalten Haftstrafen zwischen fünfeinhalb
und sieben Jahren.
BeZ 19.5.98; FR 19.5.98; SZ 20.5.98;
FR 7.8.98; SZ 7.8.98; BeZ 8.8.98; taz 8.8.98;
FR 28.1.99; BT-Drucksache 14/480
15. Mai 98
Eine Gruppe von sechs Jugoslawen, fünf Mazedoniern und einem polnischen
Fluchthelfer – unter ihnen auch ein vier Monate alter Säugling – gelangt
mit zwei Schlauchbooten über die Oder auf deutsches Gebiet. Als Beamte
des BGS die Menschen abends um 23.30 Uhr festnehmen wollen, flüchtet
ein Mazedonier ins Landesinnere. Nach einer mehrstündigen Suchaktion
wird der Mann um 4.20 Uhr vom Grund der nahegelegenen Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße
tot geborgen.
Der Fundort befindet sich nur wenige Meter von einer Brücke
bei Schöneberg entfernt, die von der Polizei abgesperrt war. Der Flüchtling
sei in einer Kurzschlußhandlung ins Wasser gesprungen, um sich der
Festnahme zu entziehen, berichten das Hauptzollamt Schwedt und die Bundesgrenzschutzinspektion
Oderberg später gegenüber der Presse.
An der Verfolgungs- und Suchaktion waren Hubschrauber, Beamte
des Zolls, des BGS, der Wasserschutzpolizei und der örtlichen Feuerwehren
beteiligt.
Die elf festgenommenen Flüchtlinge werden nach Polen zurückgebracht.
MOZ 16.5.98; MOZ 20.5.98;
BT-Drucksache 14/1850
17. Mai 98
Ein Flüchtling aus Tunesien verläßt um 17.30 Uhr zusammen
mit seinem Freund in Dresden eine Straßenbahn. Noch an der Haltestelle
werden beide von einem angeblichen Kontrolleur angehalten – zur Fahrscheinkontrolle.
Die beiden Asylbewerber steigen in eine andere Straßenbahn
und fahren in Richtung Hauptbahnhof. Die Bahn wird nach kurzer Zeit von
einem Polizeifahrzeug angehalten, die Beamten besteigen die Bahn, überprüfen
die Papiere der beiden Freunde, legen ihnen Handschellen an und führen
sie am Hauptbahnhof aus der Bahn heraus. Dort werden sie neben einem Polizeifahrzeug
mit erhobenen Händen und gespreizten Beinen gründlich durchsucht.
Dann werden sie zum Revier gebracht, müssen sich ausziehen. Erst um
23.30 Uhr werden sie ohne weitere Erklärung wieder entlassen.
Polizeiübergriffe 1999
21. Mai 98
"Himmelfahrtstag". Ein 32-jähriger Asylbewerber aus Aserbaidschan
wird im thüringischen Mühlhausen von drei jugendlichen Deutschen
zusammengeschlagen und bestohlen.
taz 23.5.98; ZDK (BeZ 22.5.)
22. Mai 98
Feuer im Flüchtlingsheim im rheinischen Viersen. Es wird Brandstiftung
vermutet, und die Polizei nimmt einen
28-jährigen Heimbewohner unter "verdächtigen Umständen"
fest. Die rund 120 BewohnerInnen müssen in anderen Gebäuden untergebracht
werden. Verletzt wird niemand.
taz 23.5.98
27. Mai 98
Busbahnhof in Aachen. In einem Bus der Linie 51 fordern eine Polizistin
und ein Polizist einen nigerianischen Flüchtling auf, Ausweis und
Fahrkarte vorzuzeigen. Die Polizistin nimmt die Papiere und verläßt
den Bus, und auch der Überprüfte soll den Bus verlassen. Als
er aufsteht, greift ihn der Polizist mit beiden Händen von hinten
um den Nacken und hält den Kopf in der Armbeuge. Dann stößt
er sein Knie in den Magen seines Opfers und sagt dabei: "Scheiß Schwarzer,
mach hier keine Probleme und geh zurück in dein Land...", und draußen
sagt er zu seiner Kollegin: "Guck dir den komischen Ausweis an; Scheiß-Flüchtling".
Dem Flüchtling werden die Papiere zurückgegeben, und
weil sein Bus inzwischen abgefahren ist, setzt er sich in den nächsten
Bus nach Würselen. Um 22 Uhr fährt dieser ab.
An der Haltestelle "Tivoli" betreten zwei Zivilisten den Bus,
zeigen ihre Polizeimarken und fordern den Flüchtling auf, seine Papiere
vorzuzeigen und mit ihnen den Bus zu verlassen. Draußen warten bereits
die Polizistin und der Polizist, die ihn schon am Busbahnhof kontrolliert
und mißhandelt haben. Ihm werden brutal Handschellen angelegt, und
er muß zur Wache mitfahren. Dort soll er seine Taschen leeren, er
wird durchsucht und dann in Zelle 16 gesperrt. Er bemerkt eine blutende
Verletzung an seinem rechten Handgelenk.
Um 0.08 Uhr wird er entlassen, und da zu dieser Zeit keine Busse
mehr fahren, muß er zu Fuß nach Würselen gehen. Die Verletzung
am Hals, die ihm durch die brutale Behandlung des Polizisten zugefügt
wurde, bereitet ihm auch noch drei Wochen nach dem Übergriff Schmerzen
beim Schlucken und Schmerzen bei Berührung.
Polizeiübergriffe 1999
29. Mai 98
In dem bayerischen Dorf Ösbühl in unmittelbarer Nähe
der deutsch-tschechischen Grenze wird ein rumänischer Flüchtling
bei seiner Festnahme durch BGS-Beamte von deren Diensthund am Oberarm gepackt
und verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
Ende Mai 98
Der Flüchtling Fatmir Sahiti, Albaner aus dem Kosovo, wird aus
Baden-Württemberg abgeschoben. Als sein Dorf Kopiliq von serbischen
Streitkräften unter Granaten-Beschuß genommen wird, kommt er
ums Leben.
FRat Bayern, Infodienst, Nr. 62/63
Mai 98
Die 35-jährige Jamal E. aus dem Libanon versucht, sich mit Tabletten
das Leben zu nehmen; sie überlebt knapp. Eine Verzweiflungstat, weil
der Frau – sollte sie abgeschoben werden – ihre vier Kinder von der Familie
ihres Mannes nach islamischem Recht weggenommen werden können.
taz 23.7.98
Mai 98
Nasik Chatchaturjan wird mit ihrer Tochter Knarik und ihrem Sohn Johannes
nach Armenien abgeschoben, während ihr Mann Samuel in Deutschland
noch im Krankenhaus liegt. Nach ihrer Ankunft wird sie festgenommen, verhört
und gefoltert, weil sie den Aufenthaltsort ihres Mannes preis
geben soll.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird auch Herr Chatchaturjan
umgehend abgeschoben und schon auf dem Flughafen Erivan verhaftet und gefoltert.
Die Familie gehört den Zeugen Jehovas an und war schon 1995
in die BRD geflohen, nachdem Herr Chatchaturjan wegen seiner Militärdienstverweigerung
desertiert war, festgenommen und durch Folter schwer traumatisiert worden
war.
Der Familie gelingt erneut die Flucht nach Deutschland. (siehe
auch: 7. Dezember 99)
Pro Asyl 9/00
Anfang Juni 98
Der seit zehn Jahren in der BRD lebende Kurde Necmeddin Aslan wird
in die Türkei abgeschoben. Entgegen der Verabredung meldet er sich
nicht bei seiner Frau, die mit dem einjährigen Sohn zurückgeblieben
war.
Spiegel 22.6.98
1. Juni 98
Der kurdische Flüchtling Hasan Akdag übergießt sich
in der niedersächsischen Vollzugsanstalt Lingen mit einer brennbaren
Flüssigkeit und zündet sich an. Er stirbt am gleichen Tage in
einem Krankenhaus in Hannover.
Der jetzt 21-jährige Akdag hatte 1996 aus seinem Dorf in
der Nähe von Diyarbakir fliehen müssen, nachdem zwei seiner Angehörigen
erschossen worden waren und ihm Unterstützung der PKK vorgeworfen
worden war. Das Asylgesuch in der BRD wurde abgelehnt, Akdag tauchte unter,
wurde eingefangen und eingesperrt.
Eine 120-tägige Haftstrafe sollte Akdag absitzen, weil er
als Asylbewerber den ihm zugewiesenen Landkreis ohne Erlaubnis verlassen
und die verhängten Geldstrafen nicht bezahlt hatte.
Sein Asylfolgeantrag, den er in Abschiebehaft gestellt hatte,
wurde einige Tage vor seiner Selbsttötung abgelehnt. "Gesicherte Hinweise
auf das Motiv des Selbstmordes" gebe es nicht, so die Sprecherin des Innenministeriums.
taz 10.6.98; BeZ 10.6.98;
ND 10.6.98; TS 10.6.98;
UNITED (Frat NieSA)
4. Juni 98
Ein Mitglied der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten"
und zwei andere Deutsche greifen ein Flüchtlingsheim im sächsischen
Kamenz an. Sie versuchen mit sechs Benzinbomben, das Wohnheim in Brand
zu setzen. Von den 29 BewohnerInnen wird niemand verletzt.
taz 11.6.98; FR 12.6.98;
Konkret 10/00, S. 16;
BT-Drucksache 14/480
4. Juni 98
76 Flüchtlinge aus Nigeria und aus anderen westafrikanischen Ländern
werden mit einem Abschiebesonderflug von Düsseldorf nach Lagos in
Nigeria abgeschoben. Einige von ihnen sind minderjährig (z.B. der
15-jährige Evbagharu).
Viele der Flüchtlinge werden während der Abschiebung
von Beamten des Bundesgrenzschutzes mit Schlägen traktiert.
Alle Flüchtlinge werden in Lagos sofort in Haft genommen.
Prison Watch International 9.6.98;
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
4. Juni 98
Unter den 76 nach Nigeria Abgeschobenen befindet sich Paul Agbebako.
Nach Verfolgung und Haft in Nigeria war er im Mai 95 in die BRD geflohen,
wurde im März 98 verhaftet und kam in die Abschiebehaft in Büren.
Nach Protesten der Gefangenen (skandalöse Haftbedingungen und Behördentaktik)
dort wurde er am 7. April in die JVA Bochum verlegt. Auf dem Transport
dorthin mußte er eine sechsstündige Schaukelfesselung erleiden
(Handschellen hinter dem Rücken – mit den Fußschellen verbunden).
In Bochum verbrachte er 16 Tage im sogenannten Bunker.
Den Tag seiner Abschiebung beschreibt er als einen seiner schrecklichsten.
Er wird vor und während der Abschiebung dermaßen geschlagen
und mißhandelt (sein Arm wird ausgekugelt), daß er den Flug
nur verschwommen wahrnimmt: "Ich brauchte drei Tage, um zu begreifen, daß
ich immer noch lebte." In Lagos wird er für drei Tage in Haft genommen.
Roma-UnterstützerInnen-Gruppe Bochum
5. Juni 98
Der 27-jährige kurdische Flüchtling Hüsni Almaz kehrt
nach abgelehntem Asylgesuch zunächst unbehelligt in die Türkei
zu seiner Mutter und zu seinen Geschwistern in den Kreis Kiziltepe der
Provinz Mardin zurück. Am 19. Juli wird er in Bozok bei Sürekli
von Polizisten der Gendarmerie Derik festgenommen, verhört und schwer
gefoltert: "Sie banden mich an ein Holzkreuz fest und zogen mich nach oben,
unter die Decke. Sie hatten mich nackt ausgezogen. Dann gaben sie mir Elektroschocks
an den Zehen. So hing ich in der Luft, und sie gaben mir wieder Stromschläge.Dann
ließen sie mich ein wenig runter, und ich bekam von neuem Elektroschocks,
diesmal an den Hoden und am Penis. Sie spielten mit meinen Hoden und dann
auf einmal schlugen sie drauf."
Hüsni Almaz "gesteht" daraufhin, in der BRD an Versammlungen
und Demonstrationen der PKK teilgenommen zu haben. Dieses "Geständnis"
muß er mit verbundenen Augen unterschreiben.
Zwei Tage nach seiner Verhaftung legt er Beschwerde gegen den
Haftbeschluß ein, weil er durch Folter zu dem Geständnis gezwungen
worden war. Die Beschwerde ist erfolglos. Am 10. August wird gegen Herrn
Almaz Anklage erhoben wegen Unterstützung einer bewaffneten Vereinigung.
Das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir übernimmt das Verfahren.
Am 9.2.99 wird Herr Almaz nach Art. 169 TürkStGB und Art. 5 ATG zu
einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, und tatsächlich wird Herr Almaz noch
am Abend der Urteilssprechung auf freien Fuß gesetzt.
Ihm gelingt erneut die Flucht in die BRD. Er stellt einen Asylfolgeantrag,
und ihm wird im November 1999 das "kleine Asyl" gewährt.
Im März 2000 bestätigt das türkische Kassationsgericht
die Entscheidung des Staatssicherheitsgerichts in Diyarbakir und verurteilt
Hüzni Almaz rechtskräftig zu drei Jahren und
neun Monaten Haft.
Pro Asyl 10.9.98; taz 11.9.98; FR 11.9.98;
taz-Ffm 11.9.98; jW 12.9.98; taz 21.9.98;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98;
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999;
Pro Asyl 23.2.99; ND 8.3.99; ARD "Monitor" 22.7.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
5. Juni 98
Bedburg-Hau in Nordrhein-Westfalen. Ein 52 Jahre alter Deutscher entzündet
seine eigene Wohnung, die sich in einem Flüchtlingsheim befindet.
Dann flüchtet er. Später gibt er an, daß er die HeimbewohnerInnen
aus Haß töten wollte.
Das Feuer kann frühzeitig gelöscht werden, so daß
niemand verletzt wird.
BeZ 8.6.98; FR 8.6.98; taz 8.6.98;
BT-Drucksache 14/480
6. Juni 98
Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Sieben afrikanische Flüchtlinge
werden von 15 bis 20 Deutschen beschimpft, attackiert und mit Gegenständen
beworfen. Zwei der Angegriffenen müssen ihre Verletzungen im Krankenhaus
behandeln lassen.
taz 8.6.98; ZdK (NK 2.6.)
10. Juni 98
Ein 17-jähriger Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien wird
im brandenburgischen Fürstenwalde, Landkreis Oder-Spree, während
eines Volksfestes von fünf einheimischen Jugendlichen geschlagen,
getreten und von einem Angreifer mit der Faust ins Gesicht geboxt. Der
Jugoslawe erleidet Verletzungen, die ärztlich behandelt werden müssen.
RA 12.6.98; BeZ 12.6.98
11. Juni 98
Der kurdische Flüchtling Mehmet Ali Klay Metin soll in einem dritten
Abschiebeversuch in die Türkei geflogen werden. Bereits in der Untersuchungs-
und Strafanstalt Uelzen wird er einer gründlichen Leibesvisitation
unterzogen.
Gleiches geschieht durch die BGS-Beamten auf dem Flughafengelände
Hannover. Als Herr Metin aufgefordert wird, die Kleidung wieder anzuziehen,
weigert er sich, weil es sich dabei um die Anstaltspyjamas des Gefängnisses
handelt. Er verlangt nach seiner eigenen Kleidung. Ein Beamter steckt ihm
daraufhin einen elektrischen Schlagstock in den Mund und schlägt seinen
Kopf vier bis fünf Mal gegen eine gekachelte Wand. Herrn Metin läuft
Blut aus dem Mund. Andere Beamten packen ihn und ziehen ihm die Anstaltskleidung
wieder an und legen ihm Handschellen hinter seinem
Rücken an.
Nach ca. einer Stunde wird er über den Hintereingang in
eine Maschine der Istanbul Airlines gebracht, in einen Sitz gezwungen und
festgezurrt. Mehmet Ali Klay Metin beginnt zu schreien. Drei Beamte beugen
seinen Oberkörper nach vorne und halten ihm den Mund zu. Sie schlagen
ihm gegen den Rücken und gezielt in den Unterleib.
Als Herr Metin weiter schreit, packt ein Polizist ihn an seinen
langen Haaren und schlägt seinen Kopf immer wieder gegen den Vordersitz.
Ein anderer Beamter schlägt ihm in den Magen.
Jetzt erheben sich zwei Passagiere – eine Journalistin und ein
Arzt – und protestieren gegen die Mißhandlung. Die Journalistin verlangt
auch die Dienstnummer eines Polizisten.
Herr Metin schreit die Parolen: "Es lebe die PKK!", "Nieder mit
dem Faschismus!", "Schulter an Schulter gegen den Faschismus!". Er bekommt
ein Klebeband über den Mund – wird weiter geschlagen.
Endlich wird er – wieder unter Mißhandlungen – aus dem
Flugzeug geführt und zurück in die Haftanstalt Uelzen gebracht.
Nicht der Arzt der Anstalt ("... keine Zeit"), sondern der Anstaltsleiter
veranlaßt, daß der aufs Doppelte seiner sonstigen Größe
geschwollene Arm von Mehmet Ali Klay Metin versorgt wird.
Bericht des Betroffenen in:
Pro Asyl-Infomappe 11.6.99; IPPNW 1.6.99
15. Juni 98
Fürstenwalde in Brandenburg. Als ein 21 Jahre alter Flüchtling
aus Indien sich weigert, zwei Deutschen sein Geld, Zigaretten und Bier
auszuhändigen, wird er von einem Angreifer mit einem Hosengürtel
gewürgt, von dem anderen mit Füßen getreten. Er muß
seine Verletzungen ambulant behandeln lassen.
BeZ 17.6.98; taz 17.6.98;
Konkret 10/00, S. 16
Mitte Juni 98
Hungerstreik im Abschiebegefängnis Berlin-Grünau seit dem
16. Juni. Als der türkische Flüchtling X. X. beim Wachpersonal
nach einem Glas Zuckerwasser fragt, wird er von einem Beamten ins Gesicht
und an den Kopf geboxt. Ein Sanitäter, der sich als Arzt ausgibt,
behandelt die Augenverletzung des Gefangenen. N.N. wird Ende Juni in die
Türkei abgeschoben.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Kurdisches Zentrum Berlin
16. Juni 98
JVA Büren – Abschiebegefängnis. Unmittelbar vor seiner geplanten
Abschiebung setzt sich ein 36-jähriger kurdischer Abschiebegefangener
selbst in Flammen. Er hatte sich mit Fett eingerieben und das T-Shirt dann
angezündet.
Er kommt aufgrund seiner Brandverletzungen ins Bürener St.
Nikolaus-Hospital und später ins Justizkrankenhaus. 10 Prozent seiner
Haut sind verbrannt. Dazu Verwaltungsleiter der JVA Wehrmeier: "eine ernsthafte
Selbstbeschädigung, aber nicht so dramatisch".
NW 17.6.98;
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni 1998
16. Juni 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der psychisch
kranke Flüchtling N.N. schluckt sechs oder sieben Beruhigungstabletten
(Diazepam). Erst vier Wochen nach seiner Ankunft am Flughafen kommt er
in die Psychiatrie.
FSD-Ffm Okt. 98
17. Juni 98
Polizei-Razzia im Flüchtlingsheim Gehren in Thüringen. Als
die BewohnerInnen dieses Container-Heimes durch den Lärm morgens um
6 Uhr erwachen, ist das Heim von Polizisten regelrecht besetzt.
Mindestens zwei Beamte stehen vor jedem Zimmer; weitere vor den
Fenstern und am Stacheldrahtzaun. Die BewohnerInnen werden gezwungen, in
ihren Zimmern zu bleiben, und mit einer Video-Kamera werden die Menschen
abgelichtet. Eine erniedrigende Situation, weil nicht nur die Menschen
in ihrer Schlafkleidung und mit ihrem "ungekämmten Aussehen", sondern
auch die zerzausten Betten und sogar Kochtöpfe gefilmt werden.
Nach Beendigung der Filmerei werden die BewohnerInnen, die sich
inzwischen anziehen durften, in den Fernsehraum geführt. Hier werden
sie alle fotografiert und aufgefordert, ihre Personalien anzugeben.
Danach werden die Menschen in ihre Zimmer zurückgeführt
und einzeln Leibesvisitationen unterzogen. Dann erfolgt die sehr genaue
Durchsuchung der Zimmer. Der Besuch der Toilette ist während der Aktion
untersagt.
Einer der Bewohner, der Flüchtling Mandit Singh aus dem
Punjab in Indien, der schon seit längerem krank im Bett liegt, wird
von den Beamten aus dem Bett gezwungen. Er erhält einen Stoß
in die rechte Seite des Unterleibs. Obwohl Mandit Singh vor Schmerzen schreit,
weigern sich die Beamten, einen Krankenwagen zu rufen.
Erst als die Polizei das Gelände verlassen hat, kann die
Sozialarbeiterin einen Krankenwagen rufen, der Mandit Singh ins Krankenhaus
fährt.
Bericht eines Betroffenen in: FRat Thür Info Nr. 7
22. Juni 98
Drei Rechtsradikale überfallen auf dem Schulhof in Cottbus einen
16-jährigen Kurden. Erst als die Lehrer dem Schüler zur Hilfe
kommen, fliehen die Angreifer.
FR 23.6.98; BeZ 23.6.98
25. Juni 98
In Anklam in Mecklenburg-Vorpommern wird ein 21-jähriger Flüchtling
aus Sarajevo beim Verlassen eines Supermarktes von fünf bis sechs
Jugendlichen überfallen und mit dem Messer angegriffen. Er wird leicht
verletzt.
NK 29.6.98
26. Juni 98
Der 31 Jahre alte kurdische Flüchtling Ferit M. wird zum zweiten
Mal in die Türkei abgeschoben. Sein Asylantrag in der BRD war vom
Verwaltungsgericht mit dem Hinweis abgelehnt worden: "Ihm drohen dort keine
gravierenden Beeinträchtigungen individuell konkreter Art."
Nach Überprüfung seiner Papiere auf dem Flughafen Ankara
wird er zunächst freigelassen. Als Ferit M. am Busbahnhof aus einem
Taxi steigt, fordern ihn zwei Zivilpolizisten auf mitzukommen. Er muß
in einen PKW mit abgedunkelten Scheiben einsteigen, bekommt Handschellen,
und die Augen werden ihm verbunden. Er wird an einen Ort gebracht, wo er
zehn Tage lang verhört und so schwer mißhandelt wird, daß
er mehrmals das Bewußtsein verliert. Er wird geschlagen, der Falaka
und der Stromfolter unterzogen; er wird mit Hochdruckwasserstrahlen abgespritzt.
Er selbst fleht seine Folterer an, daß sie ihn töten mögen.
Ferit M. kann der Folter wiederstehen, ohne die gegen ihn vorgebrachten
Vorwürfe, PKK-Mitgliedschaft und PKK-Unterstützung, zu bestätigen.
Er wird bewußtlos in einem Wald abgelegt. Es gelingt ihm
dann zu einer Straße zu kriechen, wo er einen Autofahrer findet,
der ihn zu seiner Schwester nach Istanbul fährt. Dort liegt er zwei
Tage lang bewußtlos im Bett. Er wendet sich später an den Menschenrechtsverein
und läßt sich bei der Menschenrechtsstiftung psychisch und medizinisch
versorgen.
Mit Fluchthelfern gelingt ihm erneut die Flucht ins Ausland.
Am 13. August 98 wird er in Köln festgenommen und sofort in Abschiebehaft
gebracht. Die Abschiebung wird auf den 28. August festgelegt. Erst nach
einstweiligen Verfügungen und mehrfachen Überprüfungen der
Folterspuren wird Ferit M. ab dem 26. Februar 99 Abschiebeschutz ("Kleines
Asyl") gewährt.
Da Ferit M. durch falsche Aktenversendungen immer noch nicht
aus der Fahndungsliste der Polizei gestrichen ist, wird er noch mehrfach
von deutschen Polizisten festgenommen.
ZDF "Kennzeichen D" 31.3.99;
FR 29.4.00; taz 29.4.00; BeZ 5.5.00;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
27. Juni 98
Bernau in Brandenburg. Ein nigerianischer Flüchtling wird von
zwei Männern in Springerstiefeln und Bomberjacken verfolgt und gejagt,
beschimpft und getreten. Durch die herbeigerufene Polizei kann der Angriff
unterbrochen werden.
Ein Täter wird wegen gefährlicher Körperverletzung
und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte am 11.1.99 zu einer Haftstrafe
von acht Monaten und zu einer Geldbuße verurteilt.
ALB (BM; MOZ);
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 62/1999
27. Juni 98
Saal im Landkreis Nordvorpommern. Am Rande eines Dorffestes wird ein
20-jähriger algerischer Flüchtling von ca. 50 jugendlichen Deutschen
beleidigt und auf dem Heimweg überfallen. Er erleidet leichte Verletzungen.
NK 29.6.98
27. Juni 98
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein türkischer Gefangener,
der sich im Hungerstreik befindet, wird in die Türkei abgeschoben.
Es geht ihm psychisch sehr schlecht, und er wurde während seines Hungerstreikes
von Anstaltsangehörigen mißhandelt.
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998;
(Ad-Hoc-Bündnis zur Unterstützung
der Hungerstreikenden Berlin)
28. Juni 98
Vor dem Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick findet eine Solidaritätskundgebung
für die hungerstreikenden Gefangenen statt. Als ein Mann den KundgebungsteilnehmerInnen
durch das vergitterte Fenster zuwinkt, wird er von Beamten in den Keller
gebracht und dort mißhandelt.
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998;
(Ad-Hoc-Bündnis zur Unterstützung
der Hungerstreikenden Berlin)
29. Juni 98
Schwarzenberg bei Zwickau in Sachsen. Ein 25-jähriger türkischer
Asylbewerber wird am Busbahnhof von vier Männern bedroht. Er flieht
in einen Linienbus und versucht die Tür von innen zu verriegeln. Es
gelingt ihm nicht, so daß er von den Tätern aus dem Bus gezerrt
werden kann. Einer der Angreifer schlägt ihm mit einem zusammengeklappten
Messer auf den Kopf. Noch am Boden liegend wird weiter auf ihn eingeschlagen
und getreten. Er kommt schwer verletzt in ein Krankenhaus.
LKA – Sachsen 15.7.98; FR 17.7.98;
FP 17.7.98; Konkret 10/00, S. 17
Juni 98
JVA Büren – Abschiebegefängnis. Zwei junge kurdische Männer
versuchen sich umzubringen. Einer schneidet sich die Pulsadern auf, der
zweite schluckt eine Überdosis von Medikamenten.
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998
(Yek-Kom Bülteni 25)
Juni 98
Berlin. Auf dem Weg zum Flughafen, über den er abgeschoben werden
soll, rammt sich ein kurdischer Flüchtling ein Messer in den Bauch
und verletzt sich schwer. Er kommt bewußtlos in ein Berliner Krankenhaus.
Seine Frau und seine drei Kinder, die bei dem Vorfall dabei sind,
werden am gleichen Tag in die Türkei abgeschoben.
Antirassistische Initiative Berlin
Sommer 98
Thomas Ayayo Amaglo, der vor kurzem bereits zum zweiten Mal nach Togo
abgeschoben worden war und danach kurzzeitig in Lomé in Haft war,
wird erneut festgenommen. Thomas Ayayo Amaglo, der Bruder eines CAR-Abgeordneten
(Comité d'Action pour le Renouvellement), kommt in die Gendarmerie
Nationale nach Lomé, wo er unter Folter verhört wird. Während
seiner anschließenden Gefangenschaft im Zentralgefängnis von
Lomé (maison d'arrêt) erkrankt er schwer. Im Oktober wird
er nach einer Verurteilung freigelassen und erliegt kurze Zeit später
den Folgen der Folter und der harten Haftbedingungen.
ai 19.1.99; ai-Rapport Mai 1999
Anfang Juli 98
Drei deutsche Rechtsradikale überfallen auf dem Marktplatz in
Boizenburg zwei nigerianische Asylbewerber. Der Angriff kann durch zwei
Polizeibeamte unterbrochen werden. Die Ermittlungen der Polizei werden
wegen des Verdachts auf schwere Körperverletzung geführt.
SVZ 21.7.98
1. Juli 98
Mecklenburg-Vorpommern. Ein nigerianischer Flüchtling wird in
Schwerin von einem Deutschen auf der Straße
überfallen.
Gegen den Täter ergeht Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung
und der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen
in der Öffentlichkeit.
ZDK (NK 4.7.)
1. Juli 98
Im Krankenhaus Altenburg in Thüringen wird der Tod des kurdischen
Flüchtlings Haydar Findik festgestellt.
Ab 29. Juni hatte der 27-Jährige die Ärztin der Landessammelunterkunft
wegen seiner Halsschmerzen zweimal konsultiert. Seine Erkrankung verschlechterte
sich trotz der verabreichten Antibiotika am Abend des 30. Juni so sehr,
daß Freunde und Mitbewohner Angehörige des Heim-Wachdienstes
"Industrie- und Transportschutz Thüringen" baten, einen Ambulanzwagen
zu rufen. Mit dem Hinweis, daß dies 150 DM Kosten verursachen würde,
geschah dies nicht.
Am 1. Juli suchte der Kranke in Begleitung eines Mitbewohners
wieder die Ärztin auf und bat diese nochmals um die Überweisung
an einen Facharzt. Mit dem Verweis auf die Kosten lehnte die Medizinerin
dieses ab.
Stunden später bricht Haydar Findik auf dem Flur des Wohnheims
zusammen, bekommt keine Luft mehr, und sein Körper "verfärbt
sich gelb". In den 50 Minuten, die es dauert, bis der Ambulanzwagen kommt,
atmet Herr Findik "noch nicht einmal".
Am 2. Juli erstatten 65 BewohnerInnen des Flüchtlingsheimes
Anzeige gegen die Heimärztin wegen vorsätzlicher Tötung.
Drei Flüchtlingsfamilien, die sich besonders intensiv um
die Aufklärung der Todesursache bemühen, werden auf Geheiß
der Ausländerbehörde des Landratsamtes Altenburger Land in drei
andere Flüchtlingsheime zwangsweise umverteilt. Begründung der
Ausländerbehörde: "... da ein erhebliches öffentliches Interesse
daran besteht, die Ordnung und Sicherheit in der Landesgemeinschaftsunterkunft
in 04600 Altenburg, Leipziger Straße 64 zu gewährleisten..."
Die Ermittlungen gegen die Ärztin werden von der Staatsanwaltschaft
Gera mit folgender Begründung eingestellt: "... war der damalige Krankheitsverlauf
kaum erkennbar. Auch wenn die Ärztin den Mann ins Krankenhaus überwiesen
hätte, wäre es vermutlich nicht anders ausgegangen."
A. Lucifero 5.7.98; taz 6.7.98;
AZADI informationen Nr. 10 Mai/Juni/Juli 1998 (taz 8.7.98);
Augenzeugenbericht 8.7.98; taz 10.7.98;
F. Vohla 21.7.98; FR 21.11.98;
FRat Thür Info Nr. 7; FRat Thür. Info Nr. 4/98; TA 6.1.99
1. Juli 98
JVA Büren Abschiebegefängnis. Ein 33 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Sri Lanka wird von seinem psychisch schwerkranken Mitgefangenen, einem
50 Jahre alten Tamilen, mit einem Ledergürtel erdrosselt. Der Kranke
selbst gibt um 11 Uhr morgens Alarm, und es gelingt, den Bewußtlosen
wiederzubeleben und intensiv notärztlich zu versorgen. Trotz der Bemühungen
erliegt das Opfer am Nachmittag den schweren Verletzungen.
Im Verhör gibt der Kranke an, den Befehlen von Phantomstimmen
aus Nachbarzellen gehorcht zu haben. Seine Abschiebung stand unmittelbar
bevor.
Der Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren"
kritisiert die fehlende fachärztliche Betreuung von verhaltensauffälligen
Gefangenen – und deren "Ruhigstellung" mit Psychopharmaka.
"Die Abschiebehaft ist schon für psychisch gesunde Gefangene
eine Ausnahmesituation, da der überwiegenden Zahl der Gefangenen nicht
klar ist, warum sie im Gefängnis sind. Sie haben in der überwiegenden
Zahl keine Straftaten begangen, und die Abschiebehaft trifft sie vollkommen
unvorbereitet. Zusätzlich belastet sind sie durch ausgeprägte
Ängste, da viele nach ihrer Abschiebung mit Gefängnis, Folter
und Schlimmerem rechnen müssen. Besonders für psychisch Kranke
wächst die Belastung ins Unerträgliche."
NW 2.7.98; WV 2.7.98; NW 3.7.98; WV 3.7.98;
NW 9.7.98 (Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren)
1. Juli 98
Aus Verzweiflung wegen der ihr drohenden Abschiebung versucht die 28-jährige
Emilia A. aus Ghana zweimal, ihre kleine 2-jährige Tochter auszusetzen.
Die Mutter wird ins Wohnheim zurückgeschickt, das Kind kommt in ein
Heim.
BeZ 3.7.98
2. Juli 98
Schwarzenberg bei Zwickau in Sachsen. Ein 34-jähriger Flüchtling
aus Pakistan wird nachts in der Nähe des Busbahnhofs von vier jungen
Frauen und vier jugendlichen Männern umringt und aufgefordert, seinen
Rucksack herauszugeben. Als er dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird
er durch den Faustschlag einer 15-Jährigen zu Fall gebracht. Ihm gelingt
die Flucht in eine nahegelegene Gaststätte, und er findet dort Schutz.
Der gerufene Notarzt überweist den Mann ins Krankenhaus,
wo seine Verletzungen stationär behandelt werden müssen.
Der Haftrichter weist die 15-jährige Haupttäterin in
ein Heim ein.
LKA – Sachsen 15.7.98;
FR 17.7.98; FP 17.7.98
10. Juli 98
Überfallartig werden in der Nacht zum 10. Juli 137 Kriegsflüchtlinge
aus Bosnien in den verschiedenen Wohnheimen und Wohnungen Berlins festgenommen.
Zwischenstation ist der Polizeigewahrsam in Tempelhof. 74 Menschen werden
dann um 16.45 Uhr vom Flughafen Schönefeld nach Sarajewo abgeschoben.
Unter ihnen ist auch das Roma-Ehepaar Munevera und Rifet Redzic.
Die 51-jährige Munevera R. ist kriegstraumatisiert und schwer herzkrank.
In Abschiebehaft bekommt sie in den geschlossenen Räumen vor den Augen
der Uniformierten einen Herzanfall. Ein Polizist schiebt ihr zwei Tabletten
in den Mund.
In ihren ehemaligen Wohnort Bjelina können sie nicht zurückkehren,
weil sie dort nicht geduldet sind. In Sarajewo finden sie keinen Wohnraum,
ohne Wohnraum können sie sich nicht krankenversichern.
Die Anwältin des Ehepaares verklagt das Land Berlin im November
wegen illegaler Ausweisung einer kranken Frau.
Im Mai 99 gelingt es Frau Redzic erneut, nach Berlin zu kommen,
wo noch ihr Sohn lebt. Obwohl das Verwaltungsgericht die Abschiebung im
Juli 98 – zwar zu spät, denn das Flugzeug war schon auf der Rollbahn
– für rechtswidrig befunden hat, droht Frau Redzic im Juni 99 erneut
die Abschiebung.
BeZ 31.7.98; BeZ 24.11.98;
ND 17.6.99; taz 18.6.99
12. Juli 98
Zwischen Sohland und Taubenheim in Sachsen, nahe der deutsch-tschechischen
Grenze, wird ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme
durch einen Diensthund des BGS durch Biß verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
14. Juli 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der nigerianische
Flüchtling A. wird bewußtlos aufgefunden. Nach einer neurologischen
Untersuchung kommt er zurück in die
Unterkunft.
Als ihm am nächsten Tag die Ablehnung seines Asylantrags
ausgehändigt wird, bricht er zusammen. Er wirft sich auf den Boden,
schlägt sich selbst mit den Fäusten, schlägt seinen Kopf
auf den Boden. Nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie wird er nach Lagos
zurückgeschoben.
FSD-Ffm Okt. 98
14. Juli 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der nigerianische
Flüchtling D. versucht, sich mit einem Schnürsenkel an einem
Lüftungsrohr zu erhängen. Beim Versuch, ihn abzunehmen, reißt
der Schnürsenkel. Auf dem Tisch liegt ein Abschiedsbrief.
Nach einem eintägigen Aufenthalt in der Psychiatrie kommt
er zurück in die Unterkunft und wird am 17. Juli nach Lagos zurückgeschoben.
FSD-Ffm Okt. 98
14. Juli 98
Ca. 20 deutsche Polizeibeamte stürmen die Gemeinderäume der
protestantischen Gemeinde in Mutterstadt im Landkreis Ludwigshafen. Der
26 Jahre alte kurdische Flüchtling Abdul Menaf Düzenli wird zusammen
mit seiner hochschwangeren Frau und ihren drei kleinen Kindern (zwei bis
fünf Jahre alt) mit Polizeigewalt aus dem Kirchenasyl geholt, festgenommen
und über Frankfurt mit der Turkish Airlines direkt nach Istanbul abgeschoben.
Herr Düzenli, der aus dem Dorf Hanla bei Midyat stammt,
war 1992 aus der türkischen Armee desertiert. Das Dokument, das belegte,
daß das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir Anklage auf der Grundlage
des Art. 8 Anti-Terror-Gesetz, Nr. 3713 (separatistische Propaganda) gegen
den Flüchtling erhoben hatte, wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt
ohne Prüfung als Fälschung eingestuft. Der zuständige Richter
konnte deshalb eine Verfolgung des Kurden durch türkische Organe "mit
Sicherheit" ausschließen.
Am Flughafen Istanbul wird Herr Düzenli der Anti-Terror-Polizei
übergeben. Hier und in anderen Abteilungen der türkischen Militärpolizei
wird Herr Düzenli schwer mißhandelt und systematisch gefoltert.
Mit Hilfe eines Bestechungsgeldes von 1500 DM erreicht ein Verwandter,
daß Herr Düzenli wieder zur Flughafenpolizei kommt. Diese übergibt
ihn den Militärbehörden in Istanbul, wo er unter schwerer Folter
(u.a. Stromfolter) verhört wird. Dann wird er – eine Woche nach der
Abschiebung – zu seiner ehemaligen Militär-Einheit nach Besiktas überstellt.
Dort verbringt er fünf Tage in Handschellen. Danach kommt er in das
Militärgefängnis Izmir-Sirinyer und wird am 23.11.98 zu zwei
Jahren und sechs Monaten Haft wegen Desertion und Flucht ins Ausland verurteilt.
Am 11.2.99 wird Herr Düzenli aus dem Militärgefängnis
in das Gefängnis Buca in Izmir verlegt. In einem zweiten Verfahren
vor dem Staatssicherheitsgericht Diyarbakir wird Herr Düzenli am 9.3.99
vom Vorwurf des Separatismus freigesprochen. Nach der Haftstrafe wegen
Desertion wird er erneut zum Militärdienst eingezogen werden.
Frau Düzenli wird nach der Abschiebung von ihren Kindern
getrennt und der Anti-Terror-Abteilung der Polizei überstellt. Nach
zweieinhalb Tagen Verhören und Haft wird sie freigelassen und kann
zu der Familie ihres Mannes nach Midyat. Aber auch dort wird sie – im Dezember
vor und nach der Geburt ihres Kindes – mehrmals vorgeladen und verhört.
Auch der Vater von Herrn Düzenli wird mehrmals von der Polizei in
Idil verhört. Unmittelbar nach einem solchen Verhör stirbt er.
Aus Angst vor weiterer Verfolgung läßt die Familie keine Obduktion
durchführen. Das Auswärtige Amt setzt sich daraufhin mit dem
Dorfvorsteher von Midyat in Verbindung, um die Todesumstände zu erfahren.
Dieser informiert die Gendarmerie, woraufhin die Familie wieder massiv
unter Druck gerät und erneut gefährdet wird.
Der Asylfolgeantrag der Familie wird vom Verwaltungsgericht Neustadt
abgelehnt. Die Angaben über Folterungen von Herrn Düzenli werden
für unglaubwürdig gehalten. In der Türkei seien "Schläge
im Polizeigewahrsam und rüde Verhörmethoden leider an der Tagesordnung.
Dies ändert aber nichts daran, daß solche Maßnahmen noch
nicht die Schwelle zur Asylrelevanz überschreiten", so das Gericht.
Kurdistan-Rundbrief, Nr. 8, Jg. 11, 21.4.98;
Gegenwind 9807 – Mannheimer Kommunal-Info;
ND 16.7.98; FR 17.7.98; JWB 22.7.98;
FR 19.8.98; jW 20.8.98;
Kurdistan-Rundbrief, Nr. 17, Jg. 11, 26.8.98;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98; FR 11.11.98;
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999;
Pro Asyl 23.2.99; FR 3.3.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;
Pro Asyl Dez. 1999;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
16. Juli 98
Eine Stunde nach seiner eigentlich geplanten Abschiebung vom Flughafen
Tegel in Berlin wird der kurdische Flüchtling Recep Öz aus dem
Abschiebegefängnis Grünau entlassen.
Nach 32 Tagen Hungerstreik und einer Woche Durststreik hatte
sich sein Gesundheitszustand in der Nacht zuvor dermaßen verschlechtert,
daß die Gefängnisleitung ihn ins Köpenicker Krankenhaus
bringen lassen muß. Die dortigen Ärzte erklären Herrn Öz
für nicht reisefähig (= nicht abschiebefähig).
Der Asylantrag des politisch verfolgten und in der Türkei
per Haftbefehl gesuchten Imams, der auch den Militärdienst in der
türkischen Armee verweigert hatte, war abgelehnt worden.
Antirassisitsche Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
BeZ 17.7.98; jW 17.7.98
16. Juli 98
Berlin. Knapp eine Woche nach der Massenabschiebung von bosnischen
Kriegsflüchtlingen wird eine dreiköpfige Familie morgens um 4
Uhr von der Polizei in ihrem Wohnheim im Wedding aus den Betten geholt
und zur Abschiebung festgenommen.
Das 66-jährige Ehepaar ist kriegstraumatisiert; ihnen werden
schwere psychosomatische Störungen, Asthma und Wirbelsäulenschäden
attestiert.
Nur durch die Intervention einer Flüchtlingsberaterin kann
die rechtswidrige Abschiebung gestoppt werden.
ND 18.7.98
20. Juli 98
Ein 29 Jahre alter Flüchtling aus Syrien soll im Rahmen der Amtshilfe
für das Ausländeramt Gießen auf dem Landratsamt Marburg
festgenommen werden, um dann am gleichen Tage abgeschoben werden zu können.
Er erkennt die beiden Zivilbeamten, flieht auf einen kleinen Balkon, versucht
sich von der Brüstung nach unten zu hangeln, stürzt aus dem zweiten
Stock ab und erleidet neben einem Armbruch zahlreiche Prellungen.
Wegen Suizidgefahr wird er in die Psychiatrie eingeliefert.
FR 22.7.98; JWB 29.7.98
25. Juli 98
Einen Tag nach seiner Ankunft in der baden-württembergischen Landesaufnahmestelle
für Asylbewerber wird der
24-jährige kurdische Mehmet K. wegen seines verwirrten Zustandes
in das Klinikum Karlsruhe eingeliefert. Wenige Stunden später stirbt
er.
Der Mann aus Elbistan, der selbst in der Türkei gefoltert
worden war, hatte kurz vor seinem Tod erfahren, daß sein Bruder in
der Türkei in Polizeihaft gestorben war. Er gerät durch diese
Nachricht in extreme Angstzustände, die dann zu seinem Tod führen.
FR 11.8.98;
UNITED
28. Juli 98
Der 16-jährige kurdische Flüchtling Burhan S. wird aus dem
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick in die Türkei abgeschoben.
Burhan S., der seit 2 Jahren in Berlin lebt, ist in der kurzen
Zeit der Abschiebehaft psychisch schwer erkrankt. Er spricht nicht mehr
und ist auch nicht ansprechbar, er verletzte sich ("schlug immer mit dem
Kopf an die Wand"), er griff seine Mitgefangenen an und "verharrte immer
wieder in minutenlanger Körperstarre".
Ein Arzt, der ihn noch am Tage seiner Abschiebung besucht, stellt
folgende Verdachtsdiagnosen "Autoaggressionshandlungen, Introversion, Autismus,
Selbstmordbereitschaft" und weist auf die Dringlichkeit einer neurologisch-psychiatrischen
Behandlung des offensichtlich reiseunfähigen Jugendlichen hin.
Burham S. wird in Begleitung von drei Polizeibeamten abgeschoben
und kommt, laut telefonischer Auskunft seiner Freundin, nach mehrtägigem
Koma bei seinen Verwandten in der Südosttürkei an.
Pax Christi-Berlin 19.9.98; FR 7.4.99
28. Juli 98
Am Nachmittag wird ein 53 Jahre alter Gambier im brandenburgischen
Bernau von vier Rechtsradikalen überfallen und mit Fäusten mehrfach
in den Bauch geschlagen. Dabei erleidet der Angegriffene eine Nierenprellung.
Zwei der Täter kommen in Untersuchungshaft, ein anderer
wird unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.
taz 30.7.98; FR 30.7.98; RA 31.7.98;
FR 22.3.99; Konkret 10/00, S. 17
29. Juli 98
Im bayerischen Thiersheim an der deutsch-tschechischen Grenze werden
zwei rumänische Männer nach ihrem "unerlaubten" Grenzübergang
bei der Festnahme durch den BGS von einem Diensthund durch Bisse an Armen
und Beinen verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
30. Juli 98
Der Klein-LKW, der für acht Mitreisende zugelassen ist, transportiert
27 Flüchtlinge aus dem Kosovo. Um 4.45 Uhr fällt der Wagen dem
Bundesgrenzschutz durch die abgedunkelten Scheiben in der sächsischen
Ortschaft Frauenstein auf, so daß Beamte versuchen, den Wagen am
Ortseingang von Weißenborn zu stoppen.
Der 18-jährige tschechische Fahrer gerät in Panik,
gibt Gas und rast in die Ortschaft hinein. Der Wagen prallt mit ca. 100
Stundenkilometer gegen eine Mauer und kommt so zum Stehen.
Sechs Flüchtlinge sterben am Unfallort, ein Mensch auf dem
Weg ins Krankenhaus, elf Menschen kommen mit schweren, neun Menschen mit
mittelschweren Verletzungen in Krankenhäuser. Der verletzte tschechische
Beifahrer wird am Ort verhaftet, der geflüchtete Fahrer Stunden später.
Die Toten sind: Isuf Kosumi aus Dardhista, Valdet Rezita aus
Dorbreva, Sali Emini (Eminoviq) aus Lagja e spitalit in Prishtina, Lumni
Brahimi, Artan Dauti, Zaim Dauti und Xhevdet Krasnici aus Ferizaj.
Die verletzten Flüchtlinge werden in Krankenhäuser
gebracht; sie stehen dort unter ständiger Bewachung des BGS. Es gibt
eine Kontaktsperre für alle Kranken, wodurch es für Verwandte
und AnwältInnen schwierig, z.T. unmöglich wird, die Kranken zu
besuchen. Unmittelbar nach dem Unfall führt der BGS mehrstündige
Verhöre mit einigen Flüchtlingen durch.
Einen Tag nach dem Unfall wird Hizri Bunjaku (25), Flüchtling
aus Sallaboja, nach Tschechien abgeschoben. Der Versuch des BGS, auch die
beiden Verletzten Afran Gashi (26) und Milaim Shalaku (26) nach Tschechien
zu bringen, scheitert, weil die tschechischen Beamten am Grenzübergang
Bahratal Zweifel äußern, ob die beiden überhaupt transportfähig
seien. Ihre Abschiebung erfolgt dann am 3. August.
Latif Shala und Ganimete Berisha werden aus dem Krankenhaus Freiberg
ins Haftkrankenhaus Berlin-Moabit verlegt und von dort aus – Herr Berisha
frisch operiert – abgeschoben. Im Haftkrankenhaus Leipzig liegen Hatixhe
Saha, Naser Beka, beide aus Prishtina, und Isuf Ceni aus Cermjani. Naser
Shahini (41) aus Zhitija befindet sich in BGS-Haft in Cämmerswalde,
wo Besuch nur in Gegenwart eines selbstbezahlten Dolmetschers erlaubt wird.
Besim Shalaku (23) befindet sich auf der Intensivstation der Uniklinik
in Dresden. Xhevdet Bunjaku aus Sallaboja liegt im Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt.
Im Krankenhaus von Zschopau befinden sich Imer Shala, Tahir Rizahi und
Bekim Gashi – alle aus Barileva. Im Chemnitzer Klinikum befindet sich die
22-jährige Aferdita Mehai auf der Intensivstation. Im Krankenhaus
Bethanien in Chemnitz liegt der 17-jährige Dardan Kosumi im Koma.
Im Krankenhaus Dippoldiswalde befinden sich Bashkim Puschkoli (23) aus
Zhitija und Agim Bajrami (28) aus Ferizaj. Enver Bytyqi (21) aus Ferizaj
wird aus dem Krankenhaus Olbernhaus in die Justizvollzugsanstalt Leipzig
verlegt und von dort aus am 11. September nach Tschechien abgeschoben.
Im Frankenberger Krankenhaus wird der 25-jährige Arsim Beqiraj aus
Ferizaj medizinisch behandelt.
Fahrer und Beifahrer des Unglücksautos werden im Januar
99 wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, der Einschleusung
von Ausländern und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
zu je vier Jahren Haft verurteilt. Ein 36-jähriger Mann aus Bremerhaven
wird im Juli 1999 zu
16 Monaten Haft verurteilt, weil er den Klein-LKW angemietet hatte.
FFM; Kein Mensch ist illegal – Gruppe Hamburg;
BeZ 31.7.98; taz 31.7.98; FR 31.7.98; SD 31.7.98; ND 31.7.98;
Die Welt 31.7.98; taz 1.8.98; ND 1.8.98;
SaN 4.8.98; FP 4.8.98; Pro Asyl 5.8.98;
FP 6.8.98; Spiegel 10.8.98; jW 28.8.98;
Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen 13/11428 ;
BeZ 27.1.99; BeZ 9.7.99
31. Juli 98
Der 43 Jahre alte politische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber,
der Kurde Abdulcabbar Akyüz, wird zusammen mit zwei anderen Kurden
vom Flughafen Frankfurt abgeschoben. Bei der Ankunft um 16 Uhr auf dem
Flughafen Istanbul werden die Männer in Handschellen gelegt und zu
einer Polizeistation auf dem Flughafengelände gebracht. Abdulcabbar
Akyüz wird von einem höheren Polizeibeamten als "armenischer
Terrorist" beschimpft und dann in einer Zelle in den nächsten zwei
Tagen von Soldaten mit Fäusten und Gummiknüppeln geschlagen.
Am dritten Tag wird er zu einem Busbahnhof im Istanbuler Stadtteil Esener
gebracht und muß drei Fahrkarten kaufen. Eine für sich und zwei
für die ihn begleitenden Soldaten. Nach einer 20-stündigen Busfahrt
erreichen sie die Militärkaserne Estel, die im Osten der Stadt Midyat
liegt.
Hier wird Abdulcabbar Akyüz in Verhören nach seinen
beiden Söhnen Süleyman und Lokman befragt. Er wird immer wieder
geschlagen und getreten. Er muß sich nackt ausziehen und sich in
eine Wasserlache auf den Boden legen, dann legt ein Unteroffizier ein Stromkabel
ins Wasser. Diese Folter wird mehrmals wiederholt, bis Abdulcabbar Akyüz
entgegen der Wahrheit aussagt, daß seine Söhne in den Bergen
kämpfen würden. Nachdem er sich bereit erklärt, als Dorfschützer
zu arbeiten, wird er ins Gefängnis von Midyat gebracht, aus dem er
erst im März 99 wieder entlassen wird.
Erst jetzt gelingt es Abdulcabbar Akyüz, sich bei seiner
in Wiesbaden lebenden Familie zu melden. Seine Frau und seine Kinder hatten
seit der Abschiebung vor acht Monaten kein Lebenszeichen erhalten.
Abdulcabbar Akyüz versucht einen weiteren Fluchtversuch,
der in Rumänien scheitert, so daß er wieder in die Türkei
abgeschoben wird. Er wird drei Tage lang wieder mit Elektroschocks gefoltert
– dann zu seiner Überraschung freigelassen. Die nächste Flucht
mit einem Schiff nach Italien, dann mit einem Auto nach Deutschland gelingt
ihm schließlich, so daß er seine Frau und seine Kinder am 3.
Januar 2000 wiedersehen kann.
Bereits am 26. Januar wird er wieder von deutscher Polizei festgenommen
und in Abschiebehaft genommen. Als sich hier schwere Herzprobleme einstellen,
wird er in die Krankenstation der JVA Höchst verlegt und nach seiner
Genesung – trotz laufenden Asylverfahrens – am 17. Februar 2000 abgeschoben.
In Istanbul empfängt ihn erneut die Anti-Terror-Einheit, und er erleidet
erneut schwere Folter. Auch nach seiner Freilassung wiederholen sich Festnahme
und Folter in seinem Dorf Sivrice und in der Kreisstadt Midyat. Seither
hält sich Abdulcabbar Akyüz versteckt.
Vom Psychosozialen Zentrum für Folteropfer liegen ausführliche
Gutachten vor, die bei Emine Akyüz und dem ältesten Sohn eine
schwere Traumatisierung, verursacht durch Folter und sexuelle Gewalt, belegen.
Dennoch werden die Eilanträge auf Abschiebeschutz im April vom Verwaltungsgericht
Wiesbaden abgelehnt, so daß sich die Familie vor dem Zugriff deutscher
Behörden verstecken muß. Mit Unterstützung zweier Wiesbadener
Kirchengemeinden erhalten sie Kirchenasyl. Als jedoch die Kirchengemeinden
ihren Schutz aufheben wollen, flieht die Familie Akyüz im August 2000
aus dem Asyl und lebt seither weiterhin versteckt und in "unerträglicher
Angst vor Entdeckung und Abschiebung" (FRat Wiesbaden).
Erst im Juli 2001 gewährt das Verwaltungsgericht Wiesbaden
in sieben Eilentscheidungen den elf Mitgliedern der Familie vorläufigen
Abschiebeschutz. Dies geschieht aufgrund von neuen Gutachten, die die schwere
Traumatisierung durch sexuelle Folter belegen.
Eidesstattliche Erklärung von Abdulcabbar Akyüz 7.1.00;
FRat Wiesbaden 28.1.00;
IMK-Wocheninformationsdienst Nr. 55-56, 9./16. März 2000;
KMii und AG Für Freies Fluten; JWB 19.7.00;
Karawane f. d. Rechte d. Flüchtlinge u. MigrantInnen – Bremen;
FRat Wiesbaden 10.7.01;
AZADI informationen Nr. 25 Juli/August 2001
Juli 98
Der 18 Jahre alte kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber
Osman Demir wird in die Türkei abgeschoben. Zunächst versteckt
er sich bei Verwandten und Freunden in Istanbul, dann kehrt er im August
zu seinen Eltern in das Dorf Düzova in der Nähe von Cizre zurück.
Am 25. August wird er festgenommen und in das Polizeihauptquartier in Cizre
gebracht. Amnesty International schließt nicht aus, daß er
hier gefoltert wird. Er kommt in Untersuchungshaft – später ins Gefängnis
in Diyarbakir.
Das Staatssicherheitsgericht Diyarbakir erhebt Anklage nach Art.
125 TürkStGB wegen "Separatismus". Osman Demir werden PKK-Aktivitäten
in Deutschland und in der Türkei zur Last gelegt. Der Prozeß
wird auf den 15. Oktober vertagt.
ai 3.2.99;
1. August 98
Der Flüchtling N. N. befindet sich seit vier Monaten in der Flüchtlingsunterkunft
im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C
182. Anläßlich zweier schwieriger Zurückschiebungen von
Landsleuten erleidet er einen schweren Nervenzusammenbruch. Er schlägt
um sich, hat Schaum vor dem Mund, schwitzt stark und versucht sich die
Haare büschelweise auszureißen. Er schreit dabei auf arabisch
nur noch "nein" und "Mama". Er wird in die Psychiatrie verlegt und erhält
am 4. August die Erlaubnis, in die BRD einzureisen.
FSD-Ffm Okt. 98
2. August 98
In der bayerischen Stadt Selb nahe der deutsch-tschechischen Grenze
werden zwei Flüchtlinge aus Moldawien bei ihrer Festnahme durch den
BGS von einem Diensthund an Armen und Beinen verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
4. August 98
Auf der Flucht vor der Polizeikontrolle rast ein Kleintransporter abends
auf der Bundesstraße 283 in der Nähe der Ortschaft Aue in ein
Bushalte-Häuschen.
Der vietnamesische Fahrer kommt schwer verletzt in ein Haftkrankenhaus;
drei weitere Insassen werden leicht verletzt. Gegen Fahrer und Beifahrer
wird Haftbefehl erlassen. Alle Flüchtlinge, zehn chinesische und drei
vietnamesische, werden umgehend nach Tschechien zurückgeschoben.
ARD "Morgenmagazin" 5.8.98;
taz 6.8.98; taz 7.8.98; FP 6.8.98; FR 6.8.98;
BeZ 6.8.98; taz 7.8.98
10. August 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der 17-jährige
unbegleitete Flüchtling N. N. schneidet sich die Pulsadern auf. Die
Universitätsklinik diagnostiziert mehrmals Suizidgefährdung.
Nach Kompetenz- und Zuständigkeitsgerangel um die ordnungsgemäße
Versorgung des Kranken und die Kontrolle der Medikamenteneinnahme – alles
vor dem Hintergrund des laufenden Asylverfahrens (BGS beantragt zwischenzeitlich
Haft) – wird N. N. die Einreise in die BRD am 18. September gestattet.
FSD-Ffm Okt. 98
12. August 98
Der Kosovo-Albaner Asman Morina wird vom Nürnberger Flughafen
abgeschoben, obwohl die
9. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach schon Stunden vor dem Flug
die Abschiebung untersagt hat.
Nach der Abschiebung wird Herr Morina mißhandelt. Später
gelingt ihm die erneute Flucht in die BRD, wo er einen Asylfolgeantrag
stellt und eine Strafanzeige wegen der Mißachtung des Gerichtsurteils
stellt.
FRat Bayern, Infodienst, Nr. 62/63
13. August 98
Cottbus in Brandenburg. Die 26-jährige Asylbewerberin Elinam D.
aus Togo wird in einer vollbesetzten Straßenbahn von fünf Skinheads
als "Scheiß Neger" beschimpft. Die Rassisten drohen, ihre sechs Monate
alte Tochter aus dem Fenster zu werfen. Als die Mutter sich schützend
über das Kind im Kinderwagen beugt, wird ihr mit der Faust ins Gesicht
geschlagen. Niemand aus dem Waggon schreitet ein, und keiner der zahlreichen
Fahrgäste folgt den Tätern, als diese die Tram verlassen. Elinam
D. selbst verständigt die Polizei.
Ein Jahr später werden zwei der Täter zu einem Jahr
bzw. acht Monaten Haft verurteilt.
BeZ 13.3.99; BeZ 13.4.99;
MAZ 29.6.99; BeZ 10.8.99;
MAZ 19.8.99; RA 19.8.99; BeZ 19.8.99
14. August 98
In einer Gaststätte im brandenburgischen Hohenleipisch greift
ein Deutscher nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen
kenianischen Flüchtling körperlich an. Dieser erleidet durch
Kopfstöße und Faustschläge einen Unterkieferbruch und verliert
zwei Schneidezähne.
Der Täter wird im November 2001 vom Amtsgericht Cottbus
zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Zudem muß er dem Opfer 7000 DM Schmerzensgeld zahlen.
ND 30.11.01; taz 30.11.01;
BeZ 30.11.01
15. August 98
Bei einem Altstadtfest im sächsischen Radeberg entwickelt sich
eine Massenschlägerei zwischen Deutschen und einer Gruppe Asylbewerbern.
Teilweise prügeln sich bis zu
100 Männer, fünf Personen werden verletzt. Ein algerischer
und zwei libysche Flüchtlinge, die diese Schlägerei durch Angriffe
auf deutsche Jugendliche angefangen haben sollen, werden festgenommen.
Die Polizei ermittelt gegen sie wegen Landfriedensbruchs.
FR 17.8.98; BeZ 17.8.98; taz 17.8.98; JWB 26.8.98
18. August 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der 23-jährige
Flüchtling Tarik T. aus Algerien versucht, sich mit seinem eigenen
Gürtel zu erwürgen. Andere Flüchtlinge halten ihn sofort
fest und versuchen, den Gürtel abzustreifen.
Er kommt in die psychiatrische Klinik und versucht dort am nächsten
Tag erneut, sich umzubringen. Sein Aufenthalt in der Psychiatrie unter
BGS-Bewachung hält an.
Kurz danach findet ein erneuter Selbsttötungsversuch statt.
FR 24.8.98; JWB 1.9.98;
FSD-Ffm Okt. 98; FR 26.10.98
18. August 98
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – morgens um
10 Uhr. Der Gefangene N.N. aus Nigeria erbittet wegen einer hartnäckigen
Magen-Darm-Erkrankung eine Visite bei der Ärztin der Anstalt. Der
angesprochene Beamte schlägt daraufhin den Flüchtling. Obwohl
viele Wärter den Vorfall beobachten, greift keiner ein.
N.N. wird dann für einen Tag in eine Einzelzelle in den
Keller gebracht.
Auch ein Mitgefangener, der sich einmischt und gegen die Schläge
protestiert, wird in eine Einzelzelle im Keller gesperrt. Am nächsten
Tag kommt er in eine andere Abteilung des Gefängnisses.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
20. August 98
In der Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt verletzt sich ein ca. 30 Jahre alter algerischer
Flüchtling vermutlich in Selbsttötungsabsicht mit einem Plastikmesser
an Bauch und Unterarm. Er erleidet einen großen Blutverlust.
Er kommt in die psychiatrische Uni-Klinik und wird dort vom BGS
bewacht. Am 24. September gelingt ihm die Flucht aus der Psychiatrie.
FR 24.8.98; JWB 1.9.98;
FSD-Ffm Okt. 98
25. August 98
In den frühen Morgenstunden überfällt ein Unbekannter
eine 21-jährige sudanesische Asylbewerberin vor dem Flüchtlingsheim
in der Michendorfer Chaussee in Potsdam und zieht sie in den angrenzenden
Wald. Hier versucht er, sie zu vergewaltigen. Ein Wachmann, der durch die
Hilfeschreie der Frau hinzukommt und eingreifen will, wird am Kopf verletzt.
Der Täter flieht auf einem Motorrad.
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 61
28. August 98
Nachmittags um 15 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes Schwanebecker
Chaussee in Bernau. Der 28-jährige Flüchtling Le L. aus Vietnam
wird von drei Männern "in weißen Latzhosen" angegriffen und
mit einem Kantholz niedergeschlagen. Als er fliehen will, wird er erneut
zu Boden gerissen. Erst das laute Schreien des Verletzten veranlaßt
die Angreifer zur Flucht.
Le L., der erst am 2. Juli in die BRD eingereist war, kommt mit
schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Die Polizei hat größte
Probleme, Zeugen dieses Überfalls zu finden. Erst aufgrund eines anonymen
Hinweises wird drei Wochen später ein 25-jähriger Täter
aus Zerpenschleuse festgestellt. Im November wird er zu einer 10-monatigen
Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
FR 29.8.98; BeZ 29.8.98; taz 29.8.98; BeZ 31.8.98;
JWB 1.9.98; BeZ 23.9.98; BeZ 5.11.98
28. August 98
Der Flüchtling Abane soll nach Algerien abgeschoben werden. Bei
einer Zwischenlandung in Lyon wird er von deutschen BGS-Beamten verletzt.
Als er in die Abschiebehaft der JVA Mannheim wieder zurückkommt, hat
er ein Informationsblatt über den Umgang mit Kopfverletzten in der
Hand, das ihm vom medizinischen Dienst des Frankfurter Flughafens gegeben
worden war.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.11.98
29. August 98
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim im westfälischen Warburg.
Eine 22-jährige Frau und ein 26-jähriger Mann gestehen den Anschlag.
Ihr Tatmotiv sei "Haß auf Ausländer", und es sei ihnen egal
gewesen, ob Hausbewohner ums Leben kommen.
BeZ 2.9.98; FR 2.9.98
August 98
Auf dem Parkplatz einer Raststätte bei Bonn entdecken Polizisten
33 Menschen, die auf einer acht Quatdratmeter großen LKW-Ladefläche
ausharren mussten. Sie sind kurdisch-syrische Flüchtlinge und waren
tagelang unter katastrophalen hygienischen Bedingungen unterwegs.
FR 20.6.00
August 98
Frau O., eine 33 Jahre alte Frau aus dem Kosovo, schließt sich
einer Flüchtlingsgruppe an, um die Oder-Neiße-Grenze zu überqueren.
Bei der Flußdurchquerung trägt sie ihre jüngste Tochter
auf dem Arm. Aufgrund ihrer Erschöpfung rutscht ihr das Kind aus dem
Arm und fällt ins Wasser. Voller Entsetzen und völlig entkräftet
kann die Mutter nicht um Hilfe rufen und sinkt selber in die Knie. Nur
durch die schnelle Reaktion eines anderen Flüchtlings wird das Mädchen
vor dem Ertrinken gerettet. Der Mann hilft Mutter und Tochter dann, den
Rest der Strecke bis zum Ufer zu bewältigen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
1. September 98
Der 18-jährige Flüchtling Abdallah B. aus Algerien wird an
einer Straßenbahn-Haltestelle in Frankfurt an der Oder von Deutschen
angegriffen. Er erleidet eine Platzwunde an der Lippe.
Opferperspektive
2. September 98
Bei einem Feuer im Flüchtlingsheim der westfälischen Kleinstadt
Bönen werden elf Menschen verletzt, einer davon schwer. Durch Sprünge
aus den Fenstern, um sich vor den Flammen zu retten, waren die meisten
Verletzungen entstanden. Alle zur Zeit des Brandes im Haus weilenden 43
Menschen werden gerettet, darunter sieben Familien aus dem Kosovo.
Das Haus brennt völlig aus, und alle 93 in dem Haus gemeldeten
Flüchtlinge verlieren ihre Habe.
SZ 3.9.98; FR 3.9.98;
taz 3.9.98; BeZ 3.9.98; taz 4.9.98
3. September 98
Gladenbach im Kreis Marburg-Biedenkopf. Als die beiden Polizeibeamten
im Flüchtlingsheim eintreffen, um eine
30-jährige Jugoslawin zur Abschiebung abzuholen, klettert diese
aus dem Fenster im zweiten Stock und versucht, am Fallrohr der Dachrinne
zu fliehen. Sie stürzt ab und wird mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus
gebracht.
FR 4.9.98
4. September 98
Berlin-Hohenschönhausen. An einer Bushaltestelle fordern zwei
deutsche Männer abends um 22.30 Uhr von drei Asylbewerbern Geld und
Bier. Wenig später bewerfen sie die Flüchtlinge mit Steinen und
bedrohen sie, sie umzubringen.
BeZ 7.9.98; FR 7.9.98
4. September 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der tunesische
Flüchtling Herr N.N. – schon in seinem Herkunftsland in psychiatrischer
Behandlung – schluckt seinen gesamten Vorrat an Psychopharmaka. Nach seiner
Lebensrettung im Krankenhaus kommt er in die Psychiatrie und wird eine
Woche später nach Tunis zurückgeschoben.
FSD-Ffm Okt. 98
5. September 98
Sachsen. An der Bundesstraße 174 im Großraum Reitzenhain
wird ein "unerlaubt" eingereister rumänischer Flüchtling verletzt
aufgegriffen. Er hat einen Unterschenkelbruch.
BT-Drucksache 14/1850
7. September 98
Der 26 Jahre alte kurdische Flüchtling Mesut Yusufoglu wird vom
Berliner Flughafen Tegel in die Türkei abgeschoben. In Istanbul erfolgt
noch auf dem Flughafen die Festnahme. Nach einigen Tagen im Flughafengefängnis
wird er dem Militär übergeben und kommt in Militärhaft.
Hier erwartet er seinen Prozeß. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe.
AZADI informationen Nr. 15 Juni-Juli 1999;
Antirassistische Initiative Berlin 17.9.98
10. September 98
Fünf jugendliche Deutsche dringen in ein Wohnheim in der Rostocker
Innenstadt ein, zerschlagen mit Baseballschlägern das Mobiliar und
zerstören Strom- und Telefonanlagen. Dann bedrohen sie die elf BewohnerInnen
aus Vietnam, Laos und Kambodscha mit den Worten: "Wenn Ihr nicht bis Freitag
verschwindet, wird die Hütte abgefackelt."
taz 11.9.98; BeZ 11.9.98
10. September 98
Ein tunesischer Flüchtling wird in Dresden von zwei deutschen
Jugendlichen auf offener Straße angegriffen, geschlagen und getreten.
Die Täter kommen auf Weisung der Staatsanwaltschaft wieder auf freien
Fuß. Ihr Motiv sei "unklar".
BeZ 11.9.98
10. September 98
Ein Jahr nach seiner Flucht in die Bundesrepublik wird der politische
Flüchtling Mehmet Ö. von Hannover nach Istanbul abgeschoben.
Zwei Monate vor der Abschiebung ist er in Abwesenheit vom Staatssicherheitsgericht
Diyarbakir wegen Unterstützung der PKK rechtskräftig zu einer
Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Weil er als Asylbewerber in Deutschland zum Bestreiten seines
Lebensunterhaltes lediglich Gutscheine, jedoch keine Barmittel zur Verfügung
hatte, Herr Ö. also keine Rechtsanwaltskosten mehr bezahlen konnte,
hatte sein Rechtsanwalt die Arbeit eingestellt.
Auf dem Flughafen in Istanbul wird Herr Ö. zunächst
einen Tag und eine Nacht von der Flughafenpolizei auf der Wache festgehalten
und mit Fußtritten und Faustschlägen traktiert. Dann wird er
mit verbundenen Augen in einem Polizeiwagen an einen anderen Ort gebracht.
"...sie folterten mich fünf oder sechs Tage lang.. Sie quetschten
meine Fußsohlen und gaben mir Elektroschocks an den Fußsohlen,
in den Achselhöhlen und an den Ohren. Ich konnte die Folter nicht
aushalten...."
Als Herr Ö. aufgrund eines noch fehlenden Haftbefehls freigelassen
wird, taucht er unter und lebt unter schwierigsten Bedingungen als Müllsammler
in Istanbul. Inzwischen wird er per Haftbefehl gesucht.
Seine Ehefrau wurde im Januar und Februar 1999 zu gynäkologischen
Untersuchungen gezwungen, weil die Verfolger so einen Kontakt zu ihrem
Mann nachweisen wollten.
Dokumentation vom FRat NieSa, Januar 1999;
Pro Asyl 23.2.99;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999
11. September 98
Vor dem Bahnhof im brandenburgischen Jüterbog werden am späten
Abend drei Flüchtlinge aus Vietnam von mehreren Deutschen belästigt
und verfolgt. Während zwei Vietnamesen fliehen können, wird der
30-jährige Phan T. zu Boden geschlagen und am Boden liegend getreten.
Er erleidet Platzwunden und Verletzungen am Arm.
MAZ 14.9.98; Opferperspektive (BM 14.9.98);
Konkret 10/00, S. 17
11. September 98
Im sächsischen Mittelherwigsdorf, nahe der deutsch-tschechischen
Grenze, erleidet ein rumänischer Flüchtling durch einen Diensthund
des BGS bei seiner Festnahme Bißverletzungen.
BT-Drucksache 14/1850
13. September 98
Berlin. Der nigerianische Abschiebegefangene N.N. soll der Nigerianischen
Botschaft vorgeführt werden. In einer Polizeizelle am Flughafen Tempelhof
wird er von einem Polizisten so sehr geschlagen, daß er offene Gesichtsverletzungen
erleidet. Da aufgrund dieser blutenden Wunden die Mißhandlung des
Gefangenen so offensichtlich ist, wird auf die Vorführung in der Botschaft
verzichtet, und N.N. kommt zurück in das Abschiebegefängnis Köpenick.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
14. September 98
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Bei einem Versuch, den 38-jährigen
B K. abzuschieben, wird der Gefangene von zwei BGS-Beamten geschlagen und
gegen die Wand gestoßen. Dadurch erleidet er Schädel- und Brustkorbprellungen
und kommt mit blutverschmiertem Hemd zurück ins Gefängnis.
Ein vorheriger Abschiebeversuch von B. K. war bereits gescheitert,
so daß er dadurch in Abschiebehaft genommen worden war.
Da er in Guinea gefoltert wurde, hat er panische Angst vor der
Abschiebung – ein entsprechendes Attest lag bereits zwei Jahre vor der
Inhaftierung vor. B. K. lief zeitweilig mit einer Rasierklinge im Mund
herum, um im Fall einer drohenden Abschiebung "reagieren zu können".
Trotz der offenkundigen Suizidgefahr gab es für ihn jedoch keine medizinische
Versorgung; und die Bemühungen von UnterstützerInnen, eine Untersuchung
durch das Zentrum für Folteropfer zu organisieren, scheiterten wegen
der Inhaftierung.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
17. September 98
Nahe der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg. In der Wehranlage
bei Bahren-Zelz wird der Leichnam einer aus Mazedonien stammenden Person
geborgen. Todesursache: vermutlich ertrunken.
BT-Drucksache 14/1850
18. September 98
Ein 33-jähriger Flüchtling aus Marokko versucht, vom Transitbereich
des Frankfurter Flughafens "illegal" in die BRD zu
gelangen. Morgens um 2 Uhr wird er verletzt auf der Straße vor
Tor 2 des Airports gefunden. Er hatte versucht, sich von der Trasse der
Hochbahn Sky-Line mit seinem Hosengürtel und einem drei Meter langen
Elektrokabel aus etwa 17 Metern über dem Boden zu einer Straßenlaterne
abzuseilen. Das Kabel riß, er konnte den Lampenmast noch umklammern,
rutschte dann mit ungebremster Wucht zu Boden. Mit einem Beinbruch und
inneren Verletzungen kommt er ins Krankenhaus.
FR 21.9.98; taz 21.9.98
19. September 98
Der togoische Flüchtling Jean Olympio wird aus der Abschiebehaft
in der Bremer JVA-Oslebshausen nach Lomé abgeschoben.
Jean Olympio ist ein Neffe des bekannten Oppositionspolitikers
Gilchrist Olympio, auf den schon mehrere Mordanschläge verübt
worden waren, die er zum Teil nur schwer verletzt überlebt hatte.
Weil Jean Olympio in der BRD unterschiedliche Identitäten
angegeben hat, ist sein Name in den Abschiebepapieren Madjri Ohin.
Als die Polizei vor kurzem aktuelle Paß-Fotos für
die Abschiebung von ihm herstellen wollte, hatte er sich vehement geweigert,
still zu halten. Als Folge seiner Weigerung wurde er so heftig geschlagen,
daß er stark am Kopf blutete.
Die Anzeige wegen Körperverletzung im Amt, die sein Anwalt
erstattete, wird mit der Abschiebung des Hauptzeugen hinfällig.
taz 11.9.98; taz 21.9.98
22. September 98
Zwei Polizisten und eine Polizeibeamtin werden vom Kasseler Amtsgericht
vom Vorwurf "Körperverletzung im Dienst" aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Ein Bürgerkriegsflüchtling aus Somalia hatte gegen die Polizei
Anzeige erstattet, weil er nachts, im Beisein seiner Frau, auf der Straße
schwer mißhandelt worden war.
Auf der Suche nach Drogen hatte die Beamtin den Mann gewürgt
und ihm zwangsweise den Mund geöffnet. Ihre männlichen Kollegen
hatten auf ihn eingeschlagen und ihn zu Boden gebracht. Noch drei Tage
später stellte ein Arzt eindeutige Würgemale am Hals des Somaliers
fest und attestierte auch diverse andere Verletzungen.
FR 23.9.98; FR 17.2.99
24. September 98
Aus Angst vor ihrer bevorstehenden Abschiebung fliehen sechs algerische
Flüchtlinge aus der Flüchtlingsunterkunft am Frankfurter Flughafen.
Sie bauen die Klimaanlage aus und gelangen so durch das 60 mal 70 Zentimeter
große Loch ins Freie. Vom Dach des Gebäudes springen sie auf
das Vorfeld, wobei sich einer am Bein verletzt, so daß er zurückbleiben
muß. Er kommt zur Behandlung seiner Verletzung in die Universitätsklinik
– danach in Abschiebehaft.
FR 28.9.98; FR 20.10.98
25. September 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Frau N. N. versucht,
sich an der Decke zu erhängen. Als ein Mitgefangener das bemerkt,
packt er sie an den Beinen, um sie abzustützen. Frau N. N. erleidet
einen Nervenzusammenbruch. Im Beisein von BGS und Flughafen-Sozialdienst
versucht sie, sich erneut Schaden zuzufügen, indem sie ein Glas auf
dem Boden zerschlägt und in die Scherben greift. Sie kommt für
vier Tage in die Psychiatrie – dann wieder zurück in den Transitbereich.
FSD -Ffm 11.10.98
26. September 98
Zwei junge iranische Flüchtlinge werden in Leipzig spätabends
aus einer etwa 19-köpfigen Gruppe Deutscher heraus angegriffen. Während
der 18-jährige Iraner noch flüchten kann, wird sein jüngerer
Begleiter brutal zusammengeschlagen.
Die Täter traktieren den 16-Jährigen mit Schlägen,
Tritten, einem Baseballschläger und Eisenstangen. Der Jugendliche
wird so schwer verletzt, daß er in Lebensgefahr schwebt. Spätfolgen
dieser schweren Verletzungen sind nicht auszuschließen, so das LKA.
Gegen vier ermittelte Angreifer ergeht Haftbefehl wegen versuchten
Mordes.
Reuters 5.10.98; BeZ 5.10.98;
BeZ 6.10.98; taz 6.10.98; ZDK (FR 6.10);
BT-Drucksache 14/480; Konkret 10/00, S. 17
29. September 98
Frankfurt an der Oder. Ein 34-jähriger indischer Flüchtling
wird im Plattenbauviertel Neuberesinchen vor einem Supermarkt von etwa
15 jugendlichen Deutschen überfallen und mißhandelt. Dann fliehen
die Täter und lassen ihr Opfer verletzt zurück.
Ein 21-jähriger Tatverdächtiger wird bereits zwei Tage
nach diesem Überfall in einem Schnellverfahren verurteilt. Er erhält
eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt ist. Da er zur Tatzeit betrunken war, lautet der Tatvorwurf
nur auf "Vollrausch".
FR 1.10.98; TS 1.10.98; BeZ 1.10.98;
ND 1.10.98; taz 1.10.98; BeZ 5.10.98;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 34
30. September 98
Im sächsischen Seifhennersdorf, an der Grenze zur Tschechischen
Republik, wird ein rumänischer Flüchtling nach seinem "unerlaubten"
Grenzübertritt bei der Festnahme durch den Biß eines Zollhundes
verletzt.
BT-Drucksache 14/1850
September 98
Landesgemeinschaftsunterkunft "Neues Haus" in
der Gemeinde Georgenthal bei Tambach-Dietharz in Thüringen. An
einem Sonntagmorgen stürmen zwei Polizisten und ein Sicherheitsmann
in ein Zimmer, in dem sich neben einem anderen Flüchtling und dessen
deutscher Freundin auch der 18 Jahre alte Flüchtling Cherif Moriba
aus Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste) aufhält. Die Eindringlinge
verwüsten das Zimmer, und als sie nichts finden, befehlen sie den
Afrikanern, sich vor der jungen Frau auszuziehen.
Als Cherif Moriba nur noch seine Unterhose anhat, sagt ein Polizist,
daß er sich nicht weiter ausziehen müßte, stattdessen
zieht er dessen Unterhose zur Seite und schaut hinein. Cherif Moriba fragte
fassungslos vor Erniedrigung: "Warum machen die das? Sind wir Untermenschen?"
FR 30.9.98
September 98
Der vor vier Jahren in die BRD geflohene kurdische Flüchtling
Ahmet Angay wird nach abgelehntem Asylantrag nach Istanbul abgeschoben.
Nach Verlassen des Flugzeugs wird er direkt von der Polizei festgenommen
und neun Tage lang gefangen gehalten. Er wird beleidigt, und ihm werden
PKK-Aktivitäten vorgeworfen.
Nach seiner Freilassung geht Ahmet Angay nach Enez in die Provinz
Edirne, wo er am 6. Dezember erneut festgenommen wird. In der Anti-Terror-Abteilung
wird er unter Folter verhört. "Ich wurde mit kaltem Wasser bespritzt,
nackt ausgezogen, ständig geschlagen, beleidigt. Man brachte mich
in der Nacht an das Ufer der Meriç, hielt mir dort eine Waffe an
den Kopf und sagte mir, man würde mich töten. Meine Augen waren
ständig verbunden."
Am 25. Dezember erhebt das Staatssicherheitsgericht Istanbul
Anklage wegen Mitgliedschaft in der PKK gemäß Art. 168 TStGB.
Am 10. Mai 2000 wird er wegen seiner angeblichen exilpolitischen Aktivitäten
zu 12 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die "Beweise", die zu diesem
Urteil führten, sind Denunziationen und ein von ihm unter Folter erpreßtes
Geständnis. Ahmet Angay kommt ins Gefängnis in Kirklareli.
Zwei Monate nach diesem Urteil in der Türkei gewährt
das Bundesamt für die Anerkennung für ausländische Flüchtlinge
dem bereits zwei Jahre zuvor abgeschobenen und nach der Abschiebung eingekerkerten
politischen Flüchtling Abschiebeschutz.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
FR 29.7.00; Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
2. Oktober 98
Es ist der fünfte Versuch, den algerischen Flüchtling Mokthar
Dahmane abzuschieben. Er wird wie ein Frachtstück gefesselt und geknebelt
nach Rom gebracht. Als sich dort der Flugkapitän der Air Algérie
weigert, ihn mitzunehmen, wird der immer noch geknebelte Gefangene von
vier BGS-Beamten und zwei italienischen Polizisten mit Faustschlägen
mißhandelt. Danach kommt er zurück nach Deutschland in Abschiebehaft
in der JVA Mannheim. (siehe auch: 28. April 98)
Nach der Rückkehr von einem Abschiebeversuch mit deutlich
sichtbaren Verletzungen an den Handgelenken erfolgt eine ärztliche
Behandlung lediglich in der Weise, daß ihm eine Salbe verabreicht
wird. Eine gründliche Untersuchung findet nicht statt, so daß
die Verletzungen nicht attestiert werden und im Ermittlungsverfahren gegen
die BGS-Beamten nur durch Augenzeugenberichte nachgewiesen werden können;
das Verfahren wird eingestellt.
Ungeachtet solcher Umstände, der langen Haftdauer von acht
Monaten und der Äußerung von Mokthar Dahmane, lieber in Deutschland
zu sterben als nach Algerien zurückzukehren, erfolgt während
der Haftzeit keine psychiatrische Untersuchung oder Behandlung.
Nach der Haftentlassung fügt er sich bei einem weiteren
Abschiebungsversuch zwei Monate später eine gravierende Messerstichverletzung
zu. Das zuständige Gesundheitsamt diagnostiziert bei ihm unter anderem
eine mittelschwere depressive Episode, erhebliche Suizidalität bei
drohender Abschiebung und die Notwendigkeit psychiatrischer Behandlung.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.11.98;
FR 25.7.00; AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
6. Oktober 98
Die Polizei bringt eine 38-jährige Bulgarin ins Sankt-Joseph-Krankenhaus
in Berlin-Tempelhof. Sie hatte auf dem Weg zum Flughafen Schönefeld,
über den sie abgeschoben werden sollte, einen Selbsttötungsversuch
unternommen. Sie kommt auf die Intensivstation, wo zwei Polizeibeamte sie
bewachen.
Als der Direktor des Krankenhauses Prof. K. Schäfer die
Beamten bittet, das Krankenzimmer zu verlassen, da der Zustand der Frau
einen Fluchtversuch ausschließen würde, erwidern diese, sie
hätten die Anweisung, "mit dem Objekt ständigen Blickkontakt
zu halten". Als Alternative schlagen sie vor, die Frau mit Handschellen
zu "fixieren".
Daß dieses Verhalten kein Einzelfall ist, bestätigt
der Diplompsychologe D. Koch von der psychosozialen Beratungsstelle Xenion:
"Die Behandlung von Flüchtlingen seitens der Polizeibehörde ist
in der Regel eine Neuauflage der Traumatisierung, die sie im Heimatland
erlitten haben."
FRat Berlin 16.9.98; Pax Christi – Berlin;
BeZ 12.10.98; Zitty Nr. 22, 1998
6. Oktober 98
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Nigerianer George
O. wird um 5 Uhr morgens jäh aus dem Schlaf gerissen. Polizisten legen
ihm Hand- und Fußschellen an. Er wird zum Flughafen Tegel gebracht,
soll ins Flugzeug nach Paris steigen. Die Beamten stoßen und drängen
ihn auf die Gangway, einer brüllt: "Du Arschloch steigst jetzt ins
Flugzeug!"
O. – an Händen und Füßen gefesselt – stolpert
und fällt hin. Die Beamten treten und schlagen auf ihn ein, zerren
an seiner Kleidung. Kurz darauf ist O. völlig nackt. Hose und Slip
hängen an seinen Fußschellen. Ein Mann zieht die Schellen enger,
bis die Knöchel bluten.
Als ein Beamter drohend an seine Pistole faßt, verliert
O. die Nerven: "Warum erschießt Du mich nicht. Ich gehe nicht ins
Flugzeug, lieber lasse ich mich hier erschießen." In seiner Todesangst
fängt er laut an zu schreien. Erst jetzt wird er ins Abschiebegefängnis
zurückgebracht.
Herr O., der nach diesen Mißhandlungen über starke
Bauch- und Magenschmerzen klagt und auch Blut im Urin hat, wird erst 13
Tage später ins Haftkrankenhaus Moabit gebracht, wo er auf innere
Verletzungen untersucht wird.
Am 7. Dezember wird er über Düsseldorf zusammen mit
ca. 60 weiteren Flüchtlingen nach Nigeria abgeschoben. Seither gibt
es keinen Kontakt mehr zu ihm.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; ND 19.11.98
6. Oktober 98
Sachsen-Anhalt außerhalb von Magdeburg. Der 32-jährige äthiopische
Flüchtling Daniel Kassa Mehari springt vom Geländer einer Eisenbahnbrücke
gegen den vorbeifahrenden Zug und erliegt seinen schweren Verletzungen.
FRat Sachsen-Anhalt;
Antirassistische Initiative Berlin;
Polizeidirektion Magdeburg – Pressestelle, 12.10.99
6. Oktober 98
Prenzlau in Brandenburg. An der Bushaltestelle Brüssower Allee
beschimpft ein jugendlicher Deutscher eine Asylbewerberin aus Mali. Er
reißt sie zu Boden und tritt dann mit den Stiefeln auf sie ein. Die
Überfallene erleidet Verletzungen im Gesicht.
Gegen Auflagen wird der Haftbefehl gegen den Täter vorerst
ausgesetzt.
BeZ 16.1.99; SZ 15.2.99
7. Oktober 98
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein Gefangener aus Ägypten
schneidet sich die Pulsadern auf. Nach der Behandlung im Haftkrankenhaus
Moabit wird er aus der Abschiebehaft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
9. Oktober 98
Drei afrikanische Flüchtlinge werden in Jena von 12 vermummten
Personen überfallen und mit Flaschen, Knüppeln, Messern und einer
Gaspistole angegriffen.
ZDK (JWB 28.10.98)
11. Oktober 98
Eine Gruppe von 20 Deutschen greift während einer Tanzveranstaltung
im brandenburgischen Rhinow drei Bosnier und zwei Mazedonier an. Dabei
schlägt ein Deutscher einem
26 Jahre alten Bosnier mit einem Holzstil oder einem Baseballschläger
mit Wucht auf den Kopf. Mit einem weiteren Schlag wird der Schädel
des Opfers "regelrecht zertrümmert". Ein zweiter Angreifer kommt hinzu
und tritt mit seinen Springerstiefeln dem Bosnier mehrmals ins Gesicht.
Dieser kommt lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus, wo er erst
vier Monate später aus dem Koma erwacht.
Eineinhalb Wochen nach der Tat wird ein Hauptverdächtiger
in Untersuchungshaft genommen.
Im Juni 1999 werden beide Hauptverdächtige von der Jugendstrafkammer
des Landgerichtes Potsdam der gefährli
chen Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruches schuldig
befunden und zu fünf und sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
taz 14.10.98; MAZ 15.10.98;
RA 20.10.98; MAZ 23.10.98;
MAZ 18.5.99; RA 10.6.99; FR 10.6.99;
BT-Drucksache 14/480;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63/1999
11. Oktober 98
Bei einem Brand in einem zweigeschossigen Flüchtlingsheim in Hannover
werden 35 Menschen verletzt. 15 HeimbewohnerInnen müssen mit Rauchvergiftungen
ins Krankenhaus. Die BewohnerInnen hatten einen Knall aus dem Erdgeschoß
gehört, und im gleichen Augenblick stand der ganze Flur in Flammen.
"Brandstiftung werde nicht ausgeschlossen", allerdings gebe es "keine Hinweise
auf fremdenfeindliche Hintergründe", heißt es.
ZDF "Morgenmagazin" 12.10.98;
taz 13.10.98; BeZ 13.10.98; JWB 21.10.98
16. Oktober 98
Drei Männer dringen in den Keller eines Flüchtlingsheimes
in Hofbieber im Kreis Fulda ein und zünden dort eine Gaspatrone. Von
den BewohnerInnen wird niemand verletzt.
FR 19.10.98
17. Oktober 98
Bei der Routinekontrolle eines LKWs im oberpfälzischen Mitterteich/Tirschenreuth
nahe der tschechischen Grenze werden 75 Flüchtlinge aus dem Kosovo
entdeckt. Auf einer Ladefläche von acht Quadratmetern sollten neun
Frauen im Alter von 25 bis 35 Jahren, fünf Kinder und 61 Männer
in die BRD gebracht werden. 19 Menschen, darunter fünf schwangere
Frauen, kommen ins Krankenhaus. In dem fast luftdicht mit einer Hydraulik-Klappe
verschlossenen LKW und auch durch die räumliche Enge erlitten viele
Flüchtlinge Schwächezustände, Panikgefühle, Atem- und
Kreislaufprobleme.
Tagesschau 17.10.98; SiZ 18.10.98;
BeZ 19.10.98; taz 19.10.98;
IHF-HR annual report 1999
18. Oktober 98
Eschenburg im Lahn-Dill-Kreis in Hessen. Eine 16-jährige Frau
und ein 20-jähriger Mann legen im Eingangsbereich des Flüchtlingsheimes
ein Feuer. Der Brand kann sich nicht ausbreiten, so daß die zur Tatzeit
im Hause befindlichen 50 BewohnerInnen unverletzt bleiben.
FR 20.11.98
18. Oktober 98
Frankfurt-Fechenheim. Brandanschlag auf eine Roma-Familie, die in einem
zum Abriß bestimmten Haus untergebracht ist. Eine Flasche mit einer
brennenden Lunte fliegt durch ein Fenster ins Zimmer der Familie Caldaras.
Herr C. verhindert eine Entflammung, indem er die Flasche wieder hinauswirft.
FR 22.10.98; FR 23.10.98; FR 11.11.98
19. Oktober 98
Cottbus in Brandenburg. Ein schwarzer Asylbewerber wird von mehreren
Skinheads vom Bahnhof zur Straßenbahn-Haltestelle verfolgt. Als er
die Bahn besteigt, wird diese mit Flaschen beworfen.
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 45
22. Oktober 98
Auf der Flucht vor dem Bundesgrenzschutz im oberpfälzischen Landkreis
Hof verliert der Fahrer eines Kleinlastwagens die Kontrolle über den
Wagen, so daß dieser sich überschlägt. Aus dem Laderaum
werden elf z.T. schwer verletzte rumänische Flüchtlinge, darunter
auch Kinder, geborgen. Sie kommen alle ins Krankenhaus.
FR 23.10.98; BeZ 23.10.98
22. Oktober 98
Hungerstreik im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Gefangene
Mohamed Sad aus Ägypten verletzt sich in Selbsttötungsabsicht
am Hals und an den Handgelenken. Als er nach medizinischer Versorgung durch
einen Sanitäter wieder in seine Zelle gesperrt wird, versucht er,
sich selbst zu verbrennen.
Er wird ins Haftkrankenhaus Moabit verlegt und einen Tag später
aus der Abschiebehaft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
25. Oktober 98
Dritter Selbsttötungsversuch innerhalb kurzer Zeit im Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Der ägyptische Gefangene Mohamed Aldeleni öffnet
sich die Pulsadern und kommt ins Krankenhaus.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
27. Oktober 98
Der Kurde Sinan Sicak, der im April 1993 mit seiner Frau und seinen
zwei Kindern in die BRD geflüchtet war, wird nach abgelehntem Asylantrag
in die Türkei abgeschoben. Bereits auf dem Flughafen Ankara wird er
festgehalten und einer dreitägigen Überprüfung unterzogen.
Unter Schlägen werden ihm Unterstützung der PKK und Beteiligung
an Aktionen vorgeworfen.
Nach seiner Freilassung fährt er in seinen Herkunftsort
Nergizli im Kreis Viransehir zu seiner Mutter. Schon nach einer Woche wird
er dort durch Staatsbeamte abgeholt, zur Polizeiwache in der nahe gelegenen
Stadt Karakuzu verschleppt und drei bis vier Tage lang ständig mit
dem Terrorismusvorwurf konfrontiert.
Am 28. Mai 99 wird Sinan Sicak im Rahmen einer Razzia festgenommen,
beschimpft, bedroht und heftig geschlagen. Als er sich seine Wunden nach
dem Überfall von einem Arzt behandeln lassen will, findet er keinen,
weil diese ihm nur durch vorgelegte staatsanwaltliche Anordnungen helfen
würden, da es sich um Verletzungen durch staatliche Mitarbeiter handelt.
Aus Angst vor weiteren Repressalien geht Sinan Sicak erst nach eineinhalb
Wochen zur Staatsanwaltschaft in Viransehir. Auch hier wird er zunächst
bedroht, dann aber doch zu einer Untersuchung zum Gesundheitsamt überwiesen.
Er wendet sich an die Zeitung Bakis in Sanliurfa, berichtet dort
von seiner Folter und läßt seine Wunden auch fotografieren.
Nachdem sich die Schlinge seiner Verfolgung bedrohlich zuzieht, entschließt
er sich erneut zur Flucht.
Am 2. August 99 gelingt es ihm, mit einem gefälschten Paß
in die BRD einzureisen, und er stellt erneut einen Antrag auf Asyl. Das
Attest vom Gesundheitsamt Viransehir wird für nicht "glaubwürdig"
gehalten und der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
Oktober 98
Berlin – Prenzlauer Berg. Der Flüchtling Paulos N. aus Äthiopien
erhält vom Sozialamt einen Ablehnungsbescheid auf seinen Antrag, in
eine andere Wohnung ziehen zu dürfen. Das Amt bietet alternativ einen
Platz im Wohnheim an.
Die Familie N. wird seit langer Zeit von deutschen rechtsradikalen
Nachbarn belästigt, beleidigt und bedroht. Die Deutschen schmieren
Hakenkreuze ins Treppenhaus und brüllen "Scheiß Neger!" Eines
Nachts standen die Rassisten mit Knüppeln bewaffnet vor der Wohnungstür
von Paulos N. und versuchten, die Tür aufzutreten.
Paulos N., der schon einmal von sieben Deutschen am
U-Bahnhof Eberswalder Straße überfallen und zusammengeschlagen
worden war, lebt in ständiger Angst um sein Leben und seine Gesundheit.
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 77
1. November 98
Gefängnis Stuttgart-Stammheim. Der 23 Jahre alte kurdische Abschiebehäftling
Berzan Öztürk ("Murad") zündet sich selbst an und erleidet
lebensgefährliche Verletzungen. Er tat dies aus "Protest gegen die
jahrzehntelange Unterdrückung seines Volkes durch den türkischen
Staat und Solidarität mit Selbstverbrennungen politischer Häftlinge
in türkischen Gefängnissen" (Abschiedsbrief).
Berzan Ö. hatte bereits ein Jahr lang in türkischer
Haft gesessen, mußte wegen seiner PKK-Aktivitäten die Türkei
verlassen und stellte im August in der BRD einen Asylantrag.
Ende Oktober mußte er sich wegen "illegaler Einreise und
Urkundenfälschung" vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Obwohl
er zu einer 8-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, wurde er
noch im Gerichtssaal verhaftet und nach Stammheim in Abschiebehaft gebracht.
Am 4. Januar 1999 erliegt er seinen schweren Verletzungen. (siehe
dort)
ND 4.11.98; FR 6.1.99;
FR 7.1.99; FR 8.1.99; FR 9.1.99;
AZADI informationen Nr. 13 Januar-März 1999
2. November 98
Der Kurde und abgelehnte Asylbewerber Seyhmuz R. wird in die Türkei
abgeschoben.
Bereits 1993 war er in die BRD geflohen, weil er und seine Familie
in der Türkei massiv bedroht und verfolgt wurden. Sein Schwiegervater
war an den Folgen von Folterungen gestorben; sein Dorf war 1994 niedergebrannt
worden; seine Eltern gelten als verschwunden. Er selbst wurde in der Anti-Terror-Abteilung
in Istanbul eine Woche lang festgehalten und unter Schlägen verhört.
Jetzt nach der Abschiebung erfolgt die erneute Festnahme durch
die Flughafenpolizei, und zwei Zivilpolizisten bringen ihn in eine entfernte
Wache, wo er unter schwerer Folter nach seinen Kontakten in Deutschland
gefragt wird. Nach fünf Tagen Folter und Verhören erklärt
er sich bereit, mit den türkischen Behörden zu kooperieren und
als Spitzel zu arbeiten. Daraufhin wird er entlassen.
Er flieht zu seiner Schwester nach Viransehir und hält sich
versteckt. Nach einiger Zeit nimmt er Kontakt zur HADEP auf. Im Frühjahr
erfolgen mehrere Verhaftungen und Verhöre mit schwerer Folter.
Im April 1999 gelingt Seyhmuz R. zum zweiten Mal die Flucht in
die BRD. Sein Oberkörper ist – auch noch drei Wochen nach den Folterungen
– übersät mit über 40 Brandwunden bis zum Grad drei. Ein
Arzt überweist ihn mit dem Verdacht auf eine erhebliche psychische
Traumatisierung an das Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin.
Am 3. August 1998 erhält Seyhmuz R. vom Bundesamt "kleines
Asyl", das allerdings erst nach der Ablehnung der Klage des Bundesbeauftragten
durch das Verwaltungsgericht Kassel und nach drei mündlichen Verhandlungen
im Januar 2001 rechtskräftig wird.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 2001
2. November 98
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Sechs Deutsche überfallen zwei irakische
Flüchtlinge (18 und 22 Jahre alt), beschimpfen sie und schlagen sie
zusammen.
Die Täter werden nach der Vernehmung wieder freigelassen.
BeZ 4.11.98; FR 4.11.98; taz 4.11.98;
ZDK (ND 4.11.)
5. November 98
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Der 30-jährige iranische Flüchtling
Shariar Jafarpour fügt sich selbst in Tötungsabsicht tiefe Schnittwunden
mit einer Glasscherbe am Bauch, an den Pulsadern und in der linken Ellenbeuge
zu, als er erfährt, daß er abgeschoben werden soll. Ohne ärztliche
Untersuchung oder Betreuung wird er der Polizei übergeben, die ihn
zum Flughafen Stuttgart bringt.
Im Privatjet wird ihm von BGS-Beamten immer wieder ein Tuch auf
den Mund gepreßt, bis der Pilot angesichts der Luftnot des Gefangenen
die Mitnahme des Flüchtlings verweigert. (siehe auch: 9. Februar 98)
Am 8. Dezember beschreibt das Landgericht Mannheim nach einer
persönlichen Anhörung seinen Zustand wie folgt: "Der Beteiligte......war
völlig abgemagert, entkräftet, psychisch am Ende seiner Kräfte
und kaum noch verhandlungsfähig", er habe sich in einem "erschreckend
schlechten psychischen und physischen Zustand" befunden.
Bevor jedoch das vom Landgericht geforderte psychiatrische Gutachten
erstellt ist, wird der Gefangene am
29. Dezember abgeschoben.
Die Mißhandlungen durch die BGS-Beamte bei beiden Abschiebeversuchen
von Shariar Jafarpour bleiben für diese ohne juristische Konsequenzen.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 11.11.98;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim Mai 1999;
Antifaschistische Nachrichten 10.12.98; IPPNW 1.6.99;
ai 30.12.99; jW 22.7.00; FR 25.7.00
5. November 98
Der 20 Jahre alte kurdische Flüchtling Mehmet Sait Demir wird
nach abgelehnten Asylanträgen in die Türkei abgeschoben. Nach
einem eintägigen Aufenthalt im Polizeigewahrsam des Istanbuler Flughafens
wird Herr Demir zum Wehrdienstbüro Bakirköy gebracht. Von dort
kommt er nach Malkara, um seinen Militärdienst abzuleisten. Hier wird
bekannt, daß er schon vor längerer Zeit einen Antrag auf Wehrdienstverweigerung
an das Türkische Konsulat in Deutschland geschickt hatte. Herr Demir
wird vom Schwurgericht Midyat angeklagt und kommt sofort ins Militärgefängnis
der Brigade. Dem Rat eines kurdischen Feldwebels folgend bestreitet Herr
Demir, den Brief geschrieben zu haben ("Wenn Du sagst, dass er Dir gehört,
dann gehst Du wieder ins Gefängnis oder sie bringen Dich um").
In den folgenden drei Wochen wird Mehmet Sait Demir intensiv
geschlagen, gedemütigt und gefoltert. Immer wieder wird ihm befohlen,
seinen Brief abzuschreiben – einmal mit der linken, dann wieder mit der
rechten Hand. Auch vor dem Landgericht Malkara wird ihm erneut sein Brief
diktiert.
Er kommt zu seiner Einheit zurück, muß seine Waffe
abgeben, erhält Ausgangssperre, wird bewacht, gedemütigt, geschlagen,
schikaniert, mißhandelt. Zwei Monate vor Beendigung seiner Militärzeit
wird er vom Militärgericht freigesprochen.
Seine Mutter berichtet ihm telefonisch von den häufigen
Besuchen der Militärangehörigen, die nach ihm und seinem nach
Deutschland geflüchteten Bruder Mehmet Selim fragen. Auch erfährt
er, daß seine Cousine und sein Cousin von türkischen Soldaten
ermordet wurden.
Er selbst war vor seiner Flucht nach Deutschland im Jahre 1995,
zusammen mit seinem Vater gefangen genommen und 5-6 Tage lang gefoltert
worden. Der damals 17-Jährige war gezwungen worden, die Mißhandlungen
seines Vaters mit anzusehen. Nachdem die beiden freigelassen worden waren,
starb sein Vater in seinem Beisein an den schweren Folterverletzungen in
dem Taxi, das ihn zum Krankenhaus bringen sollte.
Als kranker und gebrochener Mann beendet Mehmet Sait Demir im
Frühjahr 2000 seinen Militärdienst. Aus Angst vor weiteren Repressalien
geht er nach Istanbul und arbeitet hier als Kellner in einem Restaurant.
Am 10 Juli 2001 wird er nach Feierabend auf der Straße
von drei Männern aufgefordert sich auszuweisen. Sie zwingen ihn in
einen weißen PKW, verbinden ihm die Augen und bringen ihn in einen
Keller, der zur Instanbuler Polizeistation Gayretepe gehört. Hier
wird Mehmet Sait Demir in den folgenden fünf Tagen mißhandelt,
mißbraucht, entwürdigt und immer wieder zu seinem Antrag auf
Wehrdienstverweigerung und zum Verbleib seiner Brüder verhört.
Mit einem glühenden Messer werden ihm schwere Brandverletzungen beigebracht.
Mit der Drohung, ihn demnächst wieder festzunehmen und dann umzubringen,
wird Mehmet Sait Demir freigelassen.
Mehmet Sait Demir flieht erneut aus der Türkei und erreicht
am 8. September 2001 die Bundesrepublik Deutschland zum zweiten Mal. Im
November 2001 begibt er sich wegen seiner schweren seelischen Verletzungen
in psychotherapeutische Behandlung.
Trotz vorliegender Atteste über folterbedingte Hautverbrennungen
und eine schwere posttraumatische Belastungsstörung wird die Durchführung
eines weiteren Asylverfahrens ohne persönliche Anhörung Demirs
zunächst abgelehnt.
Erst durch die von Pro Asyl und Connection e.V. eingereichte
Petition beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
in Nürnberg wird Mehmet Sait Demir am 10. Oktober 2002 als politischer
Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt
(§ 51 Abs. 1 Ausländergesetz).
Connection e.V. und Pro Asyl 3.6.02;
Connection e.V. und Pro Asyl im November 2002;
FR 6.6.02; FR 7.11.02
6. November 98
Der 15 Jahre alte Solomon Mforbei Fusi aus Kamerun stirbt den Kältetod
im Radkasten eines Flugzeuges, in dem er sich
in Douala versteckte, um nach Europa zu gelangen. Beim Landeanflug auf
den Flughafen Zürich fällt der Tote aus ca. 500 m Höhe auf
ein Feld bei Lauchringen in Südbaden. Dort wird er zwei Tage später
von einem Spaziergänger gefunden.
Der Junge wird in dem kleinen Ort Lauchringen post mortem adoptiert.
Er wird feierlich bestattet und erhält einen Grabstein aus Granit,
in dem Afrika eingraviert und Kamerun gekennzeichnet ist.
BeZ 10.11.98; Badische Zeitung 10.11.98;
Dokumentation von Ulrike Westermann 2003
7. November 98
Martini-Markt im brandenburgischen Neuruppin. Zu einer Zeit, in der
sich 200 bis 300 Gäste auf dem Markt befinden, wird der 34-jährige
türkische Flüchtling Rüstem Karakas von einer größeren
Gruppe Skins mindestens 20 Minuten über den Platz gehetzt und attakkiert.
Der Versuch, sich in ein Bierzelt zu retten, mißlingt, weil der Betreiber
dem Gehetzten den Zutritt verweigert. Auch ein Spielautomaten-Aufsteller
gestattet dem Hilfesuchenden keine Zuflucht. Ein anderer Budenbesitzer,
den Rüstem K. um Hilfe bittet, weigert sich, die Polizei anzurufen.
Der Gejagte wird mit Schlägen auf den Hinterkopf und ins
Gesicht mißhandelt, und als er am Boden liegt, treten die Rassisten
mit Springerstiefeln auf ihn ein. Rüstem K. gelingt die Zuflucht in
einen türkischen Imbiß. Er kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.
Er hat Kopfverletzungen, und seine Schulter ist gebrochen. Sie muß
zweimal operiert werden, aber auch ein halbes Jahr später ist sie
noch nicht geheilt. Er muß sich wegen des erlittenen Traumas einer
psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
Obwohl sich der Überfall auf einem belebten Markt ereignete,
hat die Polizei größte Schwierigkeiten, ZeugInnen zu finden.
Von den ursprünglich ca. 20 Tätern werden zwei Männer angeklagt.
Einer wird – unter Einbeziehung einer anderen Strafe – zu 32 Monaten Haft
und ein zweiter Schläger zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
MAZ 9.11.98; RA 9.11.98; BeZ 9.11.98;
MAZ 10.11.98; RA 10.11.98; BeZ 10.11.98;
MAZ 11.11.98; RA 11.11.98; BeZ 11.11.98; MAZ 16.11.98;
RA 16.2.99; MAZ 20.5.99; RA 20.5.99; BeZ 20.5.99;
MAZ 28.5.99; RA 28.5.99; BeZ 28.5.99; ORB "Klartext" 14.7.99
13. November 98
Bei einem Brand im Flüchtlingsheim Dahlemer Weg in Berlin-Zehlendorf
wird ein dreijähriges Kind an Armen und Beinen schwer verbrannt. Die
Mutter erleidet einen Schock. Die Bauaufsicht wird informiert, um eventuelle
Sicherheitsmängel zu ermitteln.
BeZ 14.11.98
13. November 98
Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber N. B., der
1993 nach Deutschland geflohen war, wird über Hannover in die Türkei
abgeschoben und dort den türkischen Beamten direkt übergeben.
Neun Tage lang wird er auf der Flughafenpolizeiwache festgehalten, gefoltert
und verhört. Ihm wird Unterstützung der PKK in Deutschland vorgehalten.
Nach seiner Freilassung sucht er seine Mutter auf und versteckt
sich bei ihr in der Kreisstadt Idil.
Am 20. Januar 99 stürmen Uniformierte die Wohnung und nehmen
ihn erneut fest. 27 Tage lang wird er gefangen gehalten, verhört und
gefoltert. Dann wird er unter Meldeauflagen wieder entlassen.
Aus Angst vor erneuter Festnahme taucht N. B. unter – versteckt
sich bei seiner Schwester. Er entschließt sich erneut zur Flucht
nach Deutschland, als er erfährt, daß seine Mutter zweimal von
Militärs abgeholt und nach seinem Aufenthalt befragt worden war.
Im Mai 99 stellt er einen Asylfolgeantrag, und ihm wird im Oktober
Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG gewährt.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
14. November 98
Potsdam in Brandenburg. Aus einem Auto heraus werden zwei afrikanische
Flüchtlinge und ein britischer Tourist rassistisch beschimpft. Als
die Angegriffenen den Fahrer des Wagens an der nächsten Ampel zur
Rede stellen wollen, steigt dieser aus und hält einer Person eine
Pistole an den Kopf. Der Bedrohte kann den Angreifer überwältigen,
und seine Begleiter können verhindern, daß die restlichen Fahrzeuginsassen
aussteigen.
Die einzige Zeugin äußert sich dann in Gegenwart der
Polizei den Angegriffenen gegenüber, daß sie doch hier "nichts
zu suchen" hätten und "verschwinden" sollten.
jW 28.11.98;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 62
14. November 98
Harrinder Singh Cheena (Balvinder Cheema), jugendlicher Flüchtling
(16 oder 18 Jahre alt) aus Indien, seit 59 Tagen in Deutschland und davon
seit 55 Tagen in Abschiebehaft, wird erhängt in der Zelle 322 der
JVA Halle aufgefunden. Er hatte sich aus einem Bettuch ein Seil geknüpft.
Cheena ist Sikh und stammt aus einem Bauerndorf im Punjab. In
seinem Asylantrag gibt er an, daß sein Vater von Polizisten umgebracht
worden ist. Er will auf keinen Fall nach Indien zurück, und vor allem
will er aus dem Gefängnis raus, vermittelt er dem Dolmetscher. Als
er seinen Kopf an einer Stahltischkante blutig schlägt, wird er in
den Sanitätstrakt gebracht und dort mit Händen und Füßen
ans Bett gefesselt.
Cheena kommt später noch öfter in die Sanitätsstation
und wird dort jedesmal "fixiert", nachdem er sich mit Scherben an Bauch
und Brust verletzte oder sich die Pulsadern aufschnitt. Cheena verweigert
zeitweise die Nahrungsaufnahme. Einer der Anstaltspsychologen sieht dreimal
nach ihm, hat aber keinen Dolmetscher dabei, und der junge Inder spricht
weder Deutsch noch Englisch.
Drei Tage nach seiner Selbsttötung finden die Ermittlungsbehörden
in seiner Hosentasche einen Abschiedsbrief. Der Text ist auf dem Papier
des Asyl-Ablehnungsbescheides geschrieben: über dem letzten Lebenszeichen
Cheenas prangt der offizielle Briefkopf des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge.
Bemerkenswert ist die Pressemitteilung des Justizministeriums
von Sachsen-Anhalt am Tag nach der Selbsttötung von Cheena: "Im Vorfeld
gab es keine
Anzeichen für eine Suizidgefahr."
BeZ 16.11.98; taz 16.11.98; BeZ 17.11.98;
BeZ 18.11.98; ND 19.11.98; SZonNet 3.12.98;
FR 6.2.99; taz 9.2.99; Gegenwehr Frühjahr 1999;
FRat NieSa Heft 60/61 Mai/Juni 1999
Mitte November 98
Ein 31-jähriger russischer Abschiebegefangener ist seit drei Wochen
im Hungerstreik. Er sagt, er wolle lieber sterben, als nach Rußland
zurückgebracht zu werden. Der Deserteur der sowjetischen Armee war
bereits 1993 nach der Abschiebung aus der BRD in Moskau ins Gefängnis
gekommen. Später floh er nach Frankreich, wo der Asylantrag abgelehnt
wurde. Im Sommer wurde der Mann ohne gültige Aufenthaltspapiere in
Thüringen aufgegriffen und in Abschiebehaft genommen.
FR 13.11.98
16. November 98
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Nachts zwischen
1 und 2 Uhr findet ohne Begründung die Durchsuchung einiger Zellen
statt.
Weil er nicht schnell genug erwacht, wird der 32-jährige
Gefangene N.N. aus Nigeria von einem Beamten aus dem Bett gezerrt. Das
Hemd zerreißt und er bekommt einen heftigen Schlag zwischen die Augen.
Der schlagende Beamte wird dann von seinem Kollegen zurückgerufen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
17. November 98
Frankfurt am Main. Dem 27-jährigen Sudanesen Abdellah F. wird
beim dritten Abschiebeversuch eine Mütze über den Kopf gezogen,
die ihm die Luft nimmt. Dann wird ihm mit der Faust auf den Penis geboxt.
Wegen akuter Atemnot muß er in die Flughafenklinik gebracht
werden.
IPPNW 1.6.99
20. November 98
Eine vierköpfige bosnische Familie aus Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis
wird nach Sarajewo abgeschoben, obwohl Atteste über die psychische
Traumatisierung von Mutter und Tochter vorliegen.
FR 25.11.98
20. November 98
Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg. Als die Polizeibeamten
morgens um 6.15 Uhr das Ehepaar Fadime und Cafer Bay und deren drei Kinder
aus ihrer Unterkunft in der Remsstraße zur Abschiebung abholen wollen,
bekommt Fadime Bay einen Schreikrampf und fällt daraufhin um. Der
sofort gerufene Notarzt weist sie umgehend mit Verdacht auf eine Herzattacke
in die Stauferklinik ein. Fadime Bay, die sich bereits 1992 einer Herz-Operation
unterziehen mußte, ist seit Jahren in ärztlicher Behandlung.
Obwohl dieses den Behörden bekannt ist, hatten sie die geplante Abschiebung
den Betroffenen nicht angekündigt.
Cafer Bay und sein Sohn Ümüt werden noch an diesem
Tag in die Türkei abgeschoben. Die beiden Töchter bleiben noch
bei der Mutter. Einige Tage später erfahren sie, daß der 16-jährige
Ümüt bei Verwandten in der Türkei untergekommen ist, Cafer
Bay allerdings im Gefängnis sitzt.
Die Mitglieder der Familie Bay sind alevitische Kurden, und ihr
Asylantrag war schon vor Jahren abgelehnt worden. In der letzten Zeit hatten
sie von der Gmünder Ausländerbehörde wöchentlich befristete
Duldungen ausgestellt bekommen.
Remz-Zeitung 24.11.98;
Gmünder Tagespost 24.11.98
21. November 98
Justizvollzugsanstalt Leipzig in Sachsen. Ein 39 Jahre alter Algerier
schneidet sich aus Angst vor der angekündigten Abschiebung die Pulsadern
auf.
Nach insgesamt sieben Abschiebeversuchen und einer Haftdauer
im Abschiebegefängnis von zwölf Monaten wird der Algerier entlassen.
Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig
November 98
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Während
einer Zählung der Flüchtlinge sprüht ein BGS-Beamter ohne
Grund und "ohne dienstliche Veranlassung" aus einem mitgebrachten Reizstoffsprühgerät
eine "nicht geringe" Menge Reizgas
(CN-Lösung) in die Kabine der Herrentoilette, in der sich ein
algerischer Flüchtling befindet.
Die Beamten erklären dazu, das Tränengas sei "aus Versehen"
versprüht worden.
Am 28. November 2000 wird einer der Beamten vom Amtsgericht Frankfurt
zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
taz 18.11.98;
UNBEQUEM 12/98;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001;
ai Januar 2004
November 98
Obwohl er sich in "Schaukelfesselung" befindet, gelingt es dem abgelehnten
Asylbewerber H., sich während seiner Abschiebung die Pulsadern aufzuschneiden.
Herr H. ist Deserteur der algerischen Armee und beantragte 1993 in der
BRD Asyl. Nach seiner Abschiebung droht ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit
Militärgewahrsam.
Daraufhin wird die Abschiebung abgebrochen und in der Abschiebehaft
stellt ein Gutachter ein "reaktives depressives Syndrom" fest, und auch
das Verwaltungsgericht Dresden räumt die "Gefahr einer Selbst- und
möglicherweise auch Fremdgefährdung" ein. Dennoch bleibt Herr
H. in Abschiebehaft zur Vorbereitung seiner Abschiebung.
Ende März 99 beginnt H. einen Hungerstreik, so daß
die für Mitte April 99 geplante Abschiebung wegen seines körperlichen
Zustandes nach dreiwöchigem Streik vorerst ausgesetzt werden muß.
FR 5.5.99
November 98
Sammelabschiebung nach Angola. Der junge Angolaner Bernado I., der
als Minderjähriger in die BRD geflohen war, "verschwindet" nach der
Abschiebung am Flughafen Luanda. Auch ein anderer Abgeschobener, Edgar
J., meldet sich nie wieder bei seinen Angehörigen in Angola oder seinen
Freunden in der BRD. Im Januar 2001 gehen ihre Familien davon aus, daß
sie nicht mehr am Leben sind.
Antirassistische Initiative Berlin;
I.A.A.D.H.
2. Dezember 98
Der 27-jährige Igor N. soll von Frankfurt am Main nach Minsk abgeschoben
werden. Während des Fluges schneidet sich der Weißrusse mit
dem Plastikbesteck die Pulsadern auf. Da eine Rettung des Mannes im Flugzeug
nicht möglich erscheint, muß die Maschine auf dem Warschauer
Hauptflughafen Okecie notlanden. Der Verwundete kommt in das Krankenhaus
in der Banacha Straße.
Gazeta Wyborcza 3.12.98;
Nachrichten im Radiosender rs2 94,3 am 3.12.98
2. Dezember 98
Landkreis Märkisch-Oderland im Bundesland Brandenburg. Ein 26
Jahre alter jugoslawischer Asylbewerber wird in Müncheberg von zwei
deutschen Männern auf offener Straße mit einem Baseballschläger
angegriffen und geschlagen. Er kommt mit einem Schädel-Hirn-Trauma,
Prellungen, einer Platzwunde und Blutergüssen ins Krankenhaus.
Die Täter werden zu Bewährungsstrafen zwischen 10 und
12 Monaten verurteilt.
RA 4.12.98; MAZ 4.12.98; BeZ 4.12.98;
Opferperspektive;
Die Welt 26.5.99; BeZ 27.5.99; Die Welt 27.5.99
5. Dezember 98
Sonntagmittags in der niedersächsischen Ortschaft Brake. Ein 33
Jahre alter kurdischer Flüchtling steigt auf das Dach seiner Unterkunft,
dem "Frisenmoorer Hof". Dort übergießt er sich mit Benzin und
droht, sich anzuzünden. Der seit vier Jahren in Deutschland lebende
Mann fühlt sich total isoliert. Erst nach zweieinhalbstündigen
Verhandlungen, als der Bürgermeister ihm den Umzug in eine andere
Unterkunft zusichert, klettert er wieder herunter.
taz 8.12.98
7. Dezember 98
Sammelabschiebung von 60 Flüchtlingen über den Flughafen
Düsseldorf. Unter den Flüchtlingen befindet sich der Liberianer
E. S. M., der 10 Monate in Abschiebehaft in Berlin in der Kruppstraße
einsaß. Dies auch deshalb, weil die deutschen Behörden ihm seine
liberianische Nationalität nicht glaubten.
Nachdem Herr M. am 30. November eine tätliche Auseinandersetzung
mit einem Polizisten hatte, war er in einen Zustand der vollkommenden Apathie
gefallen. Er reagierte auf keine äußeren Reize oder Ansprachen
mehr. Er nahm weder Essen noch Trinken selbständig zu sich – noch
erhob er sich aus eigener Kraft. Sein Blick war leer und orientierungslos.
Er lag fortan nackt in einem Bett ohne Bettbezüge in seinem eigenen
Urin. Das Wachpersonal hatte ihn in eine Einzelzelle verlegt, so daß
die Mitgefangenen ihn nur noch durch ein Guckloch beobachten konnten.
Trotz Interventionsversuchen von Flüchtlingsunterstützergruppen
wird Herr M., der sich seit acht Tagen in diesem hilflosen Zustand befindet,
in ein ihm fremdes Land (Nigeria) abgeschoben.
AG Medizin im FRat Berlin
11. Dezember 98
Ein abgelehnter 33-jähriger Asylbewerber aus Nigeria verübt
einen Brandanschlag auf das Ausländeramt der Kreisverwaltung Borken.
Er bespritzt einen Sachbearbeiter und die Möbel mit Benzin und entzündet
es. Der Beamte kann noch rechtzeitig flüchten.
taz 12.12.98
Mitte Dezember 98
Bundesland Thüringen – Landkreis Gotha. Der 17-jährige Flüchtling
Kisema Kamara aus Sierra Leone muß seit langem mit ungeheuren Schmerzen
leben, denn seit Ende des Jahres 1997 wird ihm eine notwenige Operation
seines Unterschenkels verweigert. Bereits im März 98 wurde die Operation
seines gebrochenen und deformierten Beines von amtsärztlicher Seite
für notwendig befunden.
Erst als Kisema Kamara aufgrund seiner starken Schmerzen und
aufgrund der Ignoranz der Behörden die Kontrolle verliert und die
Fensterscheiben des Büros im Gehrener Flüchtlingsheim zerstört,
wird seine Situation bekannter.
Nachdem ein Mitarbeiter der Kirchlichen Hochschule Wuppertal
eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die verantwortlichen
MitarbeiterInnen im Landratsamt Ilm-Kreis gestellt hat, werden der Flüchtling
selbst und der ihn unterstützende Asylbewerber Julius B. mit Anzeigen
wegen Verleumdung bedroht.
In seiner Verzweiflung und in seinem Zorn beginnt Kisema Kamara
ein zweites Mal, die Fenster der Sozialstation zu zerstören. Umgehend
kommt er für eine Nacht in Polizeigewahrsam und wird dann in die Landesgemeinschaftsunterkunft
"Neues Haus" nach Georgenthal bei Tambach-Dietharz
zwangsverteilt. Sein Freund Julius B. kommt in ein anderes Heim.
Kisema Kamara sieht sich inzwischen einer Strafanzeige wegen
Verleumdung, Sachbeschädigung und Körperverletzung gegenüber.
Gegen Julius B. wurde Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt.
Erst durch ein Gutachten der Jenaer Universitätsklinik kann
die notwendige Operation im Januar 1999 durchgesetzt werden.
Am 5. Juni 2000 verhängt das Amtsgericht Ilmenau gegen die
Vorsitzende des Flüchtlingsrates Thüringen wegen "übler
Nachrede" einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 50 DM. Der
Flüchtlingsrat hatte in einer Pressemitteilung Aussagen Kisema Kamaras
zitiert (!).
BeZ 19.11.98; FR 21.11.98;
FR 26.11.98; FR 27.11.98; jW 5.12.98; FR 16.12.98;
FRat Thür Info Nr. 9; FRat Thür Info Nr. 4/98;
FRat Thür Info Nr. 1/99; TA 6.1.99;
FRat Thüringen 25.9.00; D.I.R. 11.10.00
17. Dezember 98
Prenzlau in Brandenburg. Eine afrikanische Asylbewerberin wird in einem
Linienbus von mehreren Deutschen beschimpft und beleidigt. Sie wird mit
Gegenständen beworfen, und sie wird getreten.
BeZ 24.12.98;
Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999 , S. 19
17. Dezember 98
Rüsselsheim in Hessen. Morgens um 5.30 Uhr kommt die Polizei ins
Flüchtlingsheim am Flörsheimer Weg, um das kurdische Ehepaar
S. und ihre drei Kinder zur Abschiebung abzuholen. Die Familie versucht,
die Eingangstür mit einem Schrank zu blockieren, was nur kurzfristig
gelingt. Die Eltern und die 12, 15 und 18 Jahre alten Kinder werden zum
Teil nur leicht bekleidet, aber in Handschellen zur Rüsselsheimer
Polizeiwache gebracht. Von dort erfolgt die Abschiebung über den Flughafen
Frankfurt am Main nach Istanbul.
Noch auf dem Flughafen wird Herr S. festgenommen. Ihm wird Unterstützung
der kurdischen Befreiungsbewegung vorgehalten. Als er nach mehreren Wochen
aus der Haft entlassen wird, bleibt er weiter unter Polizeiaufsicht.
Die Familie, die zunächst unter unwürdigen Bedingungen
in Istanbul lebt, kehrt im Laufe des Jahres 2000 in ihre Heimatregion in
den Osten der Türkei zurück.
Hier geschieht es, daß Herr S. auf offener Straße
von mehreren Männern in Zivil angegriffen und durch viele Schüsse
niedergestreckt wird. Die Verletzungen sind so schwer, daß er sich
noch Ende des Jahres 2001 im Krankenhaus befindet – er kann sich weder
bewegen noch sprechen.
Im September 2002 erliegt er seinen schweren Verletzungen.
Rüsselsheimer Echo 9.1.99; VDAS
21. Dezember 98
Ein 16-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan wird im brandenburgischen
Rathenow von vier Deutschen überfallen und beraubt und durch Schläge
und Tritte verletzt.
Unmittelbar nach der Tat werden die Täter festgenommen.
Opferperspektive;
FR 23.12.98; BeZ 23.12.98;
MAZ 23.12.98; BeZ 24.12.98
24. Dezember 98
Zwei jugendliche Flüchtlinge aus der Mongolei (14 und 15 Jahre
alt) werden nachts in der Nähe des Bahnhofs von Königs Wusterhausen
angegriffen und ins Gesicht geschlagen. Sie erleiden Prellungen.
Opferperspektive
26. Dezember 98
Der äthiopische Flüchtling Tesfa Bizuneh stürzt sich
im Universitätsklinikum München aus dem Fenster des 3. Stockes
und erliegt seinen Verletzungen.
Sein Suizid wurde von der All Amhara Peoples Organisation (AAPO),
der er angehörte, bekannt gemacht und auf Angst vor Abschiebung und
Verfolgung zurückgeführt.
IMEDANA 26.2.00 (AAPO);
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
27. Dezember 98
Im baden-württembergischen Kehl an der deutsch-französischen
Grenze wird ein Flüchtling aus Mazedonien verletzt aufgefunden. Er
hat Schürfwunden am Rücken, an der linken Schulter und auf der
Schädeldecke.
BT-Drucksache 14/1850
28. Dezember 98
Ahmed Tebbal, algerischer Flüchtling in Abschiebehaft in Hamburg,
befindet sich seit zwei Wochen im Hungerstreik. Er sitzt im Untersuchungsgefängnis,
ein Ort, in den er nach seinem letzten Abschiebeversuch verlegt wurde.
Ahmed T. sagt, er werde lieber sterben, als abgeschoben zu werden.
Er hat in den letzen Monaten drei Abschiebungen verhindern können.
Einen über den Flughafen Hamburg und zwei über Berlin. Auf dem
Weg von Hamburg nach Berlin wurde Ahmed T. beide Male während der
gesamten Fahrtdauer an Händen und Füßen gefesselt. Aufgrund
seiner Gegenwehr verweigerten die Piloten jedesmal die Mitnahme des Algeriers.
Ahmed T. floh 1993 in die BRD, nachdem sein Vater in Algerien
verhaftet worden war und seither verschwunden ist. Seine Mutter floh mit
seinen drei Geschwistern nach Frankreich.
FR 28.12.98;
Glasmoorgruppe 12.1.99
Im Jahre 1998
Der Kurde Mustafa Boylu, der wegen Verfolgung, Festnahme und Folterung
in der Türkei 1994 einen Asylantrag gestellt hatte, wird abgeschoben.
Nach der Abschiebung wird er festgenommen und von der Staatsanwaltschaft
beim Staatssicherheitsgericht Istanbul vernommen. Ihm wird PKK-Mitgliedschaft
vorgeworfen.
Am 21. Juni 99 wird er wieder festgenommen, in der Anti-Terror-Abteilung
Bingöl verhört und unter Folter zu umfangreichen Aussagen gezwungen.
Eine Widerrufung dieser Aussagen nützt Mustafa Boylu nichts,
denn am 23. Juni 99 wird er wegen der "Schwere der Schuld" in Haft genommen.
Auch das Staatssicherheitsgericht Diyarbakir verlängert diese Haft
noch einmal mit derselben Begründung. Später wird Mustafa Boylu
freigesprochen.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
Im Jahre 1998
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Kurde Ba. (Haftbuchnummer
3054) hat ein Monokelhämatom. Die offizielle Erklärung, der Bluterguß
sei als Folge eines Sturzes oder einer Selbstschädigung entstanden,
wird vom Beirat des Abschiebegefängnisses angezweifelt. Der Gefangene
wird trotz seines schlechten psychischen Zustandes kurz darauf in die Türkei
abgeschoben.
Bericht des Beirates für den Abschiebegewahrsam 24.9.99
Im Jahre 1998
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Bei dem siebten Versuch, den Flüchtling
Mohammed Makkar abzuschieben, wird ihm in Frankfurt ein Zettel in die Hand
gedrückt, auf dem steht: "Ich bin ein Esel, und ich will nicht fliegen."
Dieser Zettel wird ihm später wieder weggenommen. Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde
der Rechtsanwältin hin wird die Existenz dieses Zettels von einer
Polizeibeamtin in Mannheim und von mehreren Beamten der Abschiebegruppe
Rastatt bestätigt.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.11.98
Im Jahre 1998
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Obwohl ärztliche Atteste dem
Gefangenen I. D. eine paranoide Schizophrenie bescheinigen und die Notwendigkeit
medikamenteller Behandlung beschreiben, wird I. D. weder psychisch behandelt
noch werden ihm die Medikamente gegeben.
Die Behandlung beginnt erst, als er während eines Hungerstreiks
ins Gefängniskrankenhaus Hohenasperg verlegt wird.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim, Mai 99
Im Jahre 1998
Der Flüchtling P. B. befand sich ein Jahr lang in Abschiebehaft
in der JVA Mannheim. In dieser Zeit scheiterten zwei Abschiebungen, weil
er nervlich zusammenbrach. Erst nach seiner Entlassung aus der Abschiebehaft
wird ihm mit dem Attest einer unabhängigen psychiatrischen Klinik
fachärztliche Behandlungsbedürftigkeit bescheinigt. Seine schwere
Psychose war in der Haft nur mit ruhigstellenden Medikamenten behandelt
worden.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim, Mai 99
Im Jahre 1998
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Ein Flüchtling wird bei einem
Abschiebeversuch mißhandelt. Eine Amtsärztin attestiert, daß
keine sichtbaren äußeren Verletzungen vorliegen. Erst eine Woche
später stellt ein Unfallchirurg fest, daß er eine Schädelprellung
und eine Brustkorbprellung links erlitten hat – Verletzungen, die in der
Abschiebehaft weder erkannt noch behandelt wurden.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim, Mai 99
Im Jahre 1998
Mustafe Bajraktari wird aus Kronach – getrennt von seiner Familie –
nach Belgrad abgeschoben. Dann wird er über zwei Wochen lang in einem
Polizeikeller in Mitrovica mißhandelt. Nur durch eine sofortige Such-meldung,
die die Familie aufgegeben hat, und wahrscheinlich durch die Anwesenheit
einer ausländischen Delegation vor Ort kommt Mustafe Bajraktari frei.
Er flieht erneut in die BRD und stellt hier einen Asylfolgeantrag.
FRat Bayern, Infodienst, Nr. 62/63
Im Jahre 1998
Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Özcan
Yildiz wird in die Türkei abgeschoben. Unmittelbar nach der Landung
des Flugzeugs in Istanbul erfolgt seine Verhaftung durch die Polizei.
Nach einer einjährigen Haft kommt er frei und flieht erneut
in die BRD. Erst jetzt erhält er politisches Asyl.
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum
Im Jahre 1998
Jena in Thüringen. Ein 35 Jahre alter togoischer Flüchtling,
abgelehnter Asylbewerber, reist aufgrund der Ausweglosigkeit seiner Situation
und aus Angst vor einer gewaltsamen Abschiebung 'freiwillig' nach Togo
zurück. Einige Monate später erfolgt seine Verhaftung und dann
seine Unterbringung in einem illegalen Gefängnis. Hier erleidet er
Folter und andere Mißhandlungen und muß Zwangsarbeit leisten.
Nach zweieinhalb Jahren gelingt ihm die Flucht, und mit der Unterstützung
von Freunden erreicht er im Januar 2001 die BRD. Im Januar 2005 wird sein
Asylfolgeantrag abgelehnt.
Antirassistische Initiative Berlin
Im Jahre 1998
Berlin. Im Jahre 1998 haben drei Selbsttötungsversuche in Abschiebehaft
stattgefunden. Die Jahre 1990 bis 1997 sind statistisch von den Behörden
nicht erfaßt.
(hier dagegen sind vier Fälle dokumentiert)
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Berlin Nr. 923 – 18.7.00