4. Januar 95
Bei einem Brand in einem Flüchtlingsheim in Zell im Wiesental
in Südbaden kommen zwei Mädchen im Alter von
zwei und vier Jahren ums Leben. Ihre Mutter und eine Schwester erleiden
Brandverletzungen. Die Opfer stammen aus dem Kosovo.
taz 5.1.95; Konkret 4/95, S. 25
6. Januar 95
Die Hamburger Justizbehörden gestehen der Tageszeitung taz gegenüber
ein, daß die Gefangenen des Abschiebegefängnisses Glasmoor in
Norderstedt auch jetzt im Winter den Hofgang nur in Sandalen machen dürfen.
Glasmoorgruppe
6. Januar 95Wegen eines Anschlags auf ein Asylbewerberheim in Zwickau
wird ein 20-jähriger Mann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und
drei Monaten verurteilt.
taz 7.1.95
8. Januar 95
In Mellendorf bei Hannover brennt ein Wohncontainer für Flüchtlinge
völlig aus. Eine 27-jährige Serbin aus Belgrad und drei ihrer
Kinder kommen in den Flammen ums Leben. Brandstiftung.
taz 8.1.95; BeZ 9.1.95; taz 9.1.95;
Konkret 4/95, S. 25; UNITED (Guardian)
18. Januar 95
Der 30 Jahre alte Dozent der Ingenieurwissenschaften Professor Davinder
Pal Singh Bhullar wird mit einer Lufthansa-Maschine nach Indien abgeschoben.
Am Indira Ghandi International Airport in Neu Dehli erfolgt seine Übergabe
durch Lufthansa-Personal an die indische Einwanderungsbehörde. Hier
wird er sofort festgenommen und kommt in Untersuchungshaft.
Herrn Bhullar wird die Beteiligung an einem 1993 in Neu Dehli
verübten Bombenattentat vorgeworfen. Unter Folter entsteht ein "Geständnis",
das er später widerruft.
Am 24. August 2001 wird Davinder Pal Singh Bhullar allein aufgrund
des erzwungenen "Geständnisses" zum Tode verurteilt. Am 22. März
2002 hat die Revision beim Supreme Court of India keinen Erfolg. Der Vorsitzende
Richter plädiert allerdings mit Minderheitenvotum auf Freispruch,
da er Prof. Singh Bhullars "Geständnis" als nicht ausreichend untermauert
sieht.
Im Rahmen eines Berufungsverfahrens sprechen sich am 17. Dezember
2002 erneut zwei von drei Richtern für die Todesstrafe aus. Die Entscheidung
über ein Gnadengesuch vom 16. Januar 2003 hat der indische Präsident
Abdul Kalam auch im Januar 2004 noch nicht gefällt. Bei negativer
Entscheidung ist damit zu rechnen, daß die Hinrichtung unmittelbar
nach dem Urteil erfolgt.
Davinder Pal Singh Bhullar war vor seiner Flucht aus Indien als
Führungsmitglied der Khalistan-Liberation-Force und der Sikh Student
Federation politisch aktiv. Ab 1983 war er mehrere Male von der Polizei
festgenommen und zum Teil wochenlang mißhandelt worden. Im April
1992 erfuhr er, daß sein Vater von der Polizei umgebracht worden
war. Später wurden sein Cousin und sein Onkel festgenommen, um den
Aufenthalt von Bhullar herauszubekomen. Als Herr Bhullar 1994 erfuhr, daß
auch sein Onkel umgebracht worden war, beschloß er, nach Kanada zu
fliehen.
Im Frankfurter Flughafen fielen seine gefälschten Papiere
auf, und er wurde diesmal von deutscher Polizei festgenommen. Er beantragte
Asyl, das trotz intensiver Bemühungen seines Anwaltes abgelehnt wurde.
Am 6. Oktober 1997, knapp zwei Jahre nach der Abschiebung, stellte
das Frankfurter Verwaltungsgericht rechtskräftig fest, daß die
Abschiebung von Davinder Pal Singh Bhullar nicht hätte stattfinden
dürfen, weil drohende Folter und Todesstrafe eindeutig Abschiebehindernisse
darstellen.
Gerd Nogossek Rechtsanwalt;
Natalie Westerbarkey Volljuristin;
ai Juli 2002: FR 13.7.02
20. Januar 95
Der 26 Jahre alte Amar Tahir (Mahmoud Tahir) aus Algerien erhängt
sich nach 9 Monaten Abschiebehaft in der JVA Wittlich in Rheinland-Pfalz.
Die Selbsttötung geschieht zwei Tage nach einer Zwangsvorführung
beim algerischen Generalkonsulat in Ingelheim.
FR 28.1.95; jW 1.2.95; Pro Asyl*;
UNITED (Was geht ab?; morgengrauen);
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
21. Januar 95
In der Ortschaft Rehefelde nahe der tschechisch-deutschen Grenze wird
um 6.15 Uhr der Tod des türkischen Flüchtlings Kazim K. festgestellt.
Er ist der Erschöpfung und der Unterkühlung erlegen. Dies teilen
die Beamten des Grenzschutzamtes Pirna dem Onkel des Verstorbenen mit.
Infobrief Asyl 1/95
3. Februar 95
In Folge einer Polizeiaktion in einem Münchener Containerlager
stirbt Sammy N.
Augenzeugen berichten, der 26-jährige Flüchtling aus
Liberia sei, als er sich seiner Festnahme widersetzte, solange geschlagen
worden, bis er blutüberströmt und reglos am Boden lag. Die Polizei
gibt an, Sammy N. sei an einer toxischen Substanz gestorben, die er in
einem kondom-ähnlichen Behältnis geschluckt habe. Blutige Verletzungen
leugnet die Polizei, während die Augenzeugen berichten, die erheblichen
Blutspuren seien von uniformierten Beamten weggewischt worden.
KlaroFix, März 95;
UNITED (Was geht ab?)
9. Februar 95
Yohannes Alemu aus Äthiopien, 27 Jahre alt, stürzt sich von
der Nibelungenbrücke in Regensburg in die eisige Donau. Er ertrinkt.
28 Tage später wird sein Leichnam 16 Kilometer stromabwärts gefunden.
Der Journalist Yohannes Alemu trat im Alter von 23 Jahren der
AAPO (All Amhara Peoples Organisation) bei. Diese Organisation vertritt
die Interessen der Amharen neben den Oromo eine der größten
Volksgruppen und setzt sich für die Einigung des Landes und das
friedliche Zusammenleben aller Gruppen in Äthiopien ein. Wegen seiner
regierungskritischen Arbeit bei der AAPO und Treffen mit ausländischen
Diplomaten wurde Yohannes Alemu am 15. Februar 93 in Addis Abeba verhaftet
und drei Tage lang geknebelt, geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert.
Aufgrund seiner Kontakte konnte er von der Deutschen Botschaft
ein Touristenvisum erhalten und am 16. Juli 93 in die BRD einreisen. Gleichzeitig
wurden in Äthiopien sein ehemaliger Vermieter bedroht und sein Bruder
verhaftet.
Yohannes Alemu beantragte am 30. Juli 93 politisches Asyl, hatte
am 11. August die erste Anhörung beim Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge und erhielt am 24. November einen negativen
Bescheid mit der Begründung, wer ein Touristenvisum erhalten habe,
könne so verfolgt nicht sein. Dagegen klagte sein Rechtsanwalt am
17. Dezember 93 und wies auf die herausragende Stellung hin, die sein Mandant
als Pressesprecher im äthiopischen Finanzministerium bekleidet hatte.
Acht Monate später folgten zwei mündliche Verhandlungen am Verwaltungsgericht
Regensburg, wofür Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde. Dies konnte
als Indiz für einen voraussichtlichen Erfolg gewertet werden.
Mit Urteil vom 13. Dezember 94 wurde sein Asylantrag jedoch erneut
abgelehnt. Yohannes Alemu konnte aus finanziellen Gründen nicht alle
für das Asylverfahren relevanten Dokumente offiziell übersetzen
lassen; manche wichtigen Unterlagen erhielt er auch zu spät. Außerdem
konnte er keine Namen aus AAPO-Zusammenhängen nennen, ohne Freunde
in Gefahr zu bringen. Ferner hatte der amtliche Dolmetscher bei der ersten
Anhörung einige Aussagen durch seine Art der Übersetzung widersprüchlich
erscheinen lassen, und der Richter wurde von ZeugInnen der Gerichtsverhandlung
als sehr tendenziös geschildert.
Am 23. Dezember 94 wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung
am Verwaltungsgerichtshof gestellt. Yohannes Alemu erhielt am 9. Februar
95 die Mitteilung der endgültigen Ablehnung; gleichzeitig wurde seine
Aufenthaltsgestattung nicht verlängert und die Abschiebung angedroht.
"Wenn ich zurück muß, bin ich tot", hatte Journalist
Yohannes Alemu vor seinem Tod zu Freunden gesagt. "Jetzt, als Toter, bekommst
du Asyl. Auf einem bayerischen Friedhof", lautet die bittere Anklage bei
seinem Begräbnis.
SZ 16.3.95; Pro Asyl*; taz 27.7.95;
FRat NieSa Rundbrief 30, Okt. 95
UNITED (morgengrauen; Antifa. Nachr.; ESG);
IMEDANA 26.10.00;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
10. Februar 95
Ein unbenannter Flüchtling aus Gambia wird im Zug von Hamburg
nach Bremen erstochen aufgefunden.
UNITED (CARF; IRR; Searchlight)
10. Februar 95
Der nach Syrien abgeschobene christliche Flüchtling Ashrem Hanna
ist unmittelbar nach seiner Ankunft in Damaskus vom Geheimdienst abgeführt
und verschleppt worden.
taz 11.2.95
11. Februar 95
Seit Monaten ist bekannt, daß aus der BRD nach Algerien abgeschobene
Flüchtlinge schon auf dem Flughafen in Algier verhaftet werden. Viele
tauchen nie wieder auf. Die dortigen Behörden behaupten oft, der Flüchtling
sei nie in Algerien angekommen.
Beispiel: Ende November 94 kündigt sich Moussa Touibregueba
aus der Abschiebehaft Uelzen bei seiner Mutter in Algerien an. Moussa wird
dann über Frankfurt/Main nach Algier abgeschoben. Die algerischen
Behörden wissen von nichts, obwohl Moussa vor seiner Abschiebung beim
algerischen Konsulat in Niedersachsen zwangsverhört worden war.
ai; taz 7.2.95
15. Februar 95
Der abgelehnte Asylbewerber Antoine Emmanuel wird in seiner Unterkunft
in Tauberbischofsheim abgeholt und über den Flughafen Stuttgart nach
Zaire abgeschoben. Für ihn und fünf weitere Abgeschobene erfolgt
auf dem Flughafen die sofortige Verhaftung durch Soldaten.
Er kommt in das Gefängnis Luzumu, das sich in der Stadt
Kaza-Ngulu befindet. Hier wird er geschlagen, gefoltert und muß wochenlang
in kaltem Wasser stehen.
Am 22. August gelingt ihm die Flucht aus dem Gefängnis,
und acht Tage später erreicht er Angola. Seine körperliche und
psychische Verfassung ist sehr schlecht.
Aktion Abschiebestop
17. Februar 95
Der kurdische Flüchtling "Rodi" (Name geändert) wird zum
zweiten Mal abgeschoben, obwohl er mit einer deutschen Frau verheiratet
ist. In Istanbul wird er verhaftet, geschlagen und während der Verhöre
mit Elektroschocks und Bastonade (Stockschlägen auf die Fußsohlen)
gefoltert. Vermutlich aufgrund der Anwesenheit seiner deutschen Ehefrau
wird er wieder freigelassen. Nach seiner Rückkehr in die BRD wird
sein Asylantrag positiv entschieden.
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98
17. Februar 95
Bremen. Der 17-jährige kurdische Flüchtling Halim B. soll
abgeschoben werden. Noch in Abschiebehaft in der Ostertorwache schneidet
er sich mit einem Flaschenhals die Pulsadern auf. Er kommt vorerst ins
Krankenhaus.
Auch nach dem Selbsttötungsversuch besteht die Ausländerbehörde
auf der sofortigen Abschiebung in der nächsten Woche.
Erst durch weitere rechtliche Schritte bis hin zu einer Verfassungsbeschwerde
und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit konnte erreicht werden, daß
Halim B. eine mehrjährige psychiatrische Behandlung zugebilligt wird.
taz 18.2.95; taz 20.7.95;
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt
21. Februar 95
Ein vier Monate (!) altes afghanisches Kind, das in München geboren
wurde und dessen Mutter einen Asylantrag gestellt hatte, bekommt Post vom
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.
Darin heißt es, daß der Asylantrag abgelehnt ist
und daß keine Abschiebehindernisse nach § 53 AuslG vorlägen.
Der Kläger (also das Kind) wird aufgefordert, die BRD innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zu verlassen. Andernfalls müsse
eine Abschiebung nach Afghanistan oder in ein anderes Land veranlaßt
werden.
Das Verwaltungsgericht München erkennt ein Abschiebehindernis
an. Der inzwischen zwei Jahre alte Junge bekommt eine Duldung für
drei Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung und der Bemerkung
"Erwerbstätigkeit nicht gestattet".
SZ 17.9.97
26. Februar 95
Der 36-jährige Ingenieur Abijou Tilaye, der nach 5-monatiger Abschiebehaft
nach Äthiopien abgeschoben werden soll, erhängt sich in der JVA
in Würzburg mit einem Kleidungsstück. Fünf Tage zuvor war
er, in Handschellen gefesselt, zusammen mit seiner ebenfalls seit fast
einem halben Jahr in Abschiebehaft befindlichen Ehefrau in der äthiopischen
Vertretung in Bonn zwangsvorgeführt worden.
Abijou Tilaye wurde in Äthiopien als Mitglied der AAPO (Organisation
aller Amharen) am 13. Dezember 93 verhaftet und bis zum 28. Januar 94 ohne
Haftbefehl und Gerichtsverhandlung in einer Polizeistation in Keftenia
festgehalten. Er wurde geschlagen, ausgepeitscht und durch Schlafentzug
mißhandelt. Als seine Frau seinen Aufenthaltsort erfuhr, informierte
sie amnesty international, nach deren Intervention Abijou Tilaye mit Auflagen
entlassen, aber beschattet wurde.
Bei seinem ersten Versuch, ein Visum für Deutschland zu
beantragen, wurde er erneut festgenommen und erst nach Zahlung einer Kaution
und einer Bürgschaft seines Schwagers freigelassen. Am 8. April 94
konnte Herr Tilaye mit einem Visum unter Umgehung der Flughafenkontrolle
(er hatte dort gearbeitet) in die BRD einreisen und einen Asylantrag stellen.
Seine Frau folgte zwei Tage später. Die beiden Kinder wurden bei Verwandten
untergebracht.
Es folgte der bekannte Ablauf von Anhörung, Ablehnung, Klage
und Ablehnung, bei deren Zustellung die Eheleute unglücklicherweise
nicht angetroffen wurden. Da sie sich bei der Ausländerbehörde
nicht abgemeldet hatten, nahm diese an, sie seien untergetaucht, und
ordnete die Festnahme an. Als das Ehepaar von einem Besuch bei Verwandten
am 19. September 94 zum Flüchtlingslager zurückkehrte, wurde
es von der Polizei verhaftet und auf Beschluß des Amtsgerichts Würzburg
in Abschiebehaft genommen. Nach drei Monaten wurde für beide die Haftverlängerung
bestätigt.
Es folgte die Zwangsvorführung in der äthiopischen
Botschaft. Dort verweigerte Abijou Tilaye die Unterschrift, weil er fest
damit rechnete, bei der Rückkehr sofort beseitigt zu werden; seine
Frau unterschrieb die Rückreisedokumente. Die Bilanz seines Lebens,
kurz vor dem Suizid einem Betreuer gegenüber geäußert,
lautete: "Mein größter Fehler war es, nach Deutschland zu gehen
und dort Asyl zu beantragen."
Der Abschiebetermin seiner Ehefrau wurde zunächst verschoben,
damit sie ihren Mann beerdigen könne. Sie musste jedoch in eine Klinik
für Psychiatrie gebracht werden, da sie nach dem Tod ihres Mannes
und fünf Monaten Abschiebehaft suizidgefährdet war. Jahrelang
mußte sie amtsärztliche Untersuchungen wegen Reiseunfähigkeit
ertragen, um zumindest eine Verlängerung der Duldung zu erreichen.
Seit Mai 1998 besitzt sie eine Aufenthaltsbefugnis für die BRD. Bis
heute hat sie den Suizid ihres Mannes jedoch nicht verarbeiten können.
UNITED (SZ; Antifa. Nachr.; ESG);
taz 3.3.95; ND 3.3.95;
taz 11.3.95; SZ 16.3.95; FR 5.4.95;
taz 27.7.95; Pro Asyl*;
Bayerischer Landtag Drucksache 14/3299;
IMEDANA 26.10.00;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
28. Februar 95
In einer Flüchtlingsunterkunft im hessischen Usingen stürzt
sich ein 35 Jahre alter Afghane in Suizidabsicht aus einem Fenster im dritten
Stock. Er zieht sich zahlreiche Knochenbrüche zu.
Konkret 6/95, S. 25
Anfang März 95
Das Ehepaar Komlan M. A. und Akou B. M. kehrt nach abgelehntem Asyl
in Deutschland heimlich über die "grüne Grenze" nach Togo zurück.
Am 5. April wird Komlan M. A. auf einer Baustelle verhaftet und
erlebt schwere Schläge auf dem Polizeirevier. Dann kommt er ins Gefängnis,
wo er zur Zwangsarbeit eingeteilt wird. Am 29. Dezember gelingt ihm mit
Hilfe eines Wachsoldaten die Flucht.
Am nächsten Tag wird seine Frau Akou B. M. verhaftet. Sie
hatte schon eine Totgeburt, als sie von der Inhaftierung ihres Mannes erfuhr.
Nun wird ihr gezielt auf den Unterleib geschlagen. Anschließend kommt
sie in eine Dunkelzelle.
Auf Veranlassung ihrer Schwester verhilft ihr am nächsten
Tag ein Soldat zur Flucht.
Sie flieht nach Cotonou und trifft am 4. Februar 96 wieder in
der BRD ein, wo sie zunächst medizinisch behandelt werden muß.
Drei Wochen später gelingt auch ihrem Mann die Wiedereinreise nach
Deutschland.
Aktion Abschebestop
3. März 95
Der togoische Flüchtling A. Z., Mitglied der Union des Forces
du Changement (UFC) in Togo, wird über Düsseldorf mit seinem
eigenen Paß abgeschoben. Am Tag zuvor war ihm mitgeteilt worden,
daß seine Abschiebung geplant sei, und er war umgehend festgenommen
worden.
Bei einem Zwischenstop in Accra (Ghana) gelingt ihm die Flucht
vom Flughafengelände. Da er während der Abschiebung von BGS-Beamten
am Kopf schwer verletzt wurde, muß er sich zunächst medizinisch
behandeln lassen.
Aktion Abschiebestop
11. März 95
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in der Kasseler Innenstadt.
Der Brand wird entdeckt und gelöscht, bevor größerer Schaden
entstehen kann.
Konkret 6/95, S. 26
12. März 95
Der 22 Jahre alte Flüchtling El Kadaoui aus Marokko stirbt im
Krankenhaus an den Folgen eines Selbsttötungsversuches, den er zwei
Wochen zuvor in der Abschiebehaft im Jugendgefängnis Wiesbaden beging.
jW 14.3.95*; taz 14.3.95;
FR 2.3.95; Konkret 6/95, S. 25
14. März 95
In einem Flüchtlingsheim in Teltow südlich von Berlin
entsteht ein so großer Brand, daß 40 Personen zeitweise evakuiert
werden müssen. Eine Frau erleidet eine Rauchvergiftung. Brandstiftung
wird nicht ausgeschlossen.
jW 15.3.95
17. März 95
Ein 34-jähriger Flüchtling aus Algerien steckt seine Zelle
in der Justizvollzugsanstalt Mannheim in Brand und versucht sich anschließend
zu erhängen. Ihm stand die Abschiebung direkt bevor.
taz 18.3.95
21. März 95
JVA Büren Abschiebegefängnis in Nordrhein-Westfalen. In
einer mit drei Personen belegten Sechs-Bett-Zelle im 2. Obergeschoß
brennt es um 21.30 Uhr lichterloh. Zwei
Libanesen und ein Iraner, die Bewohner der Zelle, ein Algerier aus der
Nachbarzelle und ein Justizmitarbeiter werden schwer verletzt und kommen
ins Krankenhaus.
Der Patriot 22.3.95; taz 22.3.95;
Der Patriot 23.3.95;
Der Patriot 27.3.95
27. März 95
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage brennt eine leerstehende Unterkunft
für Asylbewerber in Darmstadt in Hessen ab.
Konkret 6/95, S. 25
29. März 95
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Castrop-Rauxel in Nordrhein-Westfalen.
BewohnerInnen finden eine mit Benzin gefüllte und entzündete
Getränkedose unter einem vor dem Haus geparkten Wagen. Sie können
einen Brand verhindern.
Konkret 6/95, S. 25
31. März 95
Eine abgelehnte Asylbewerberin wird mit ihren beiden Kindern in die
Elfenbeinküste (Côte d´Ivoire) abgeschoben. Nach kurzer
Befragung kann sie den Flughafen verlassen, wird aber in der Folgezeit
immer wieder von der Polizei aufgesucht und zu Verhören mitgenommen.
Die Befrager sind an dem Aufbau von Exil-Organisationen in der BRD interessiert.
Weil die Frau keine ausreichenden Informationen mitteilt, wird sie inhaftiert.
Nach Auskunft ihrer Familie ist es auch im Februar 98 noch nicht gelungen,
ihren Aufenthaltsort ausfindig zu machen.
Aktion Abschiebestop
Ende März 95
Von Jahresbeginn bis heute legten Gefangene im Abschiebegefängnis
Büren in ihren Zellen insgesamt dreimal Feuer, um gegen die Haft zu
protestieren.
(incl. 21. März 95)
Off limits Nr. 9 Mai/Juni 1995
März 95
Im Zeitraum vom Dezember 94 bis zum März 95 haben drei Rumäninnen
versucht, sich in der Abschiebehaft im sächsischen Stollberg umzubringen.
Zwei Frauen wurden nach ihren Selbsttötungsversuchen abgeschoben.
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
8. April 95
In der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis in Hamburg erhängt
sich Gibrel Kassimoi (Gibriel C.; Djibril Ouro-Djobo Tchabangna) mit einer
Wolldecke. Er sollte am nächsten Tag nach Togo abgeschoben werden.
Er wurde 27 Jahre alt.
Nachdem sein Asylantrag 1993 abgelehnt worden war, lebte Herr
K. ohne Papiere in Hamburg, bis er gefangengenommen und nach 3-monatiger
Abschiebehaft in Offenburg abgeschoben wurde. In Togo kam er sechs Monate
lang ins Gefängnis.
Nach einer erneuten Flucht in die BRD wurde er am
6. April von der Polizei verhaftet und in Abschiebehaft genommen.
Pro Asyl*;
Staatliche Pressestelle Hamburg 9.4.95;
taz 10.4.95; taz 11.4.95;
Freitag 28.4.95;
Off limits Nr. 9 Mai/Juni 1995;
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
12. April 95
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Der seit dem 4. März im Transitbereich
lebende libanesische Flüchtling A. S. H. verletzt sich die Pulsadern
und wiederholt dieses am 30. April noch einmal. Nach einigen Aufenthalten
in der Psychiatrie wird ihm nach 161 Tagen im Flughafen am 11. August die
Einreise in die BRD gestattet.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
16. April 95
Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen.
42 vorwiegend nordafrikanische Gefangene revoltieren gegen die Haft
und die Haftdauer. Sie legen Feuer in einer Zelle und werfen brennende
Matratzen aus dem Fenster. Sie fordern Gespräche mit einem Vertreter
des Justizministeriums und mit JournalistInnen. Einige von ihnen befinden
sich seit über einem Jahr in Abschiebehaft.
Nach sieben Stunden werden die Männer von der Polizei überwältigt.
taz 18.4.95
17. April 95
Der 23-jährige Kurde Ahmed Polap erliegt seinen schweren Verletzungen.
Er war am 8. April um 18.17 Uhr vor den einfahrenden S-Bahn-Zug der Linie
S 5 am S-Bahnhof Berg-am-Laim in München gesprungen. Auch die sofortige
Notbremsung des Zugführers konnte nicht verhindern, daß der
Zug Ahmed Polap überrollte und ihm beide Beine abtrennte.
Da in seiner Tasche eine Ausweisungsverfügung der Landeshauptstadt
München gefunden wurde, sehen die Ermittler in diesem Schreiben das
Motiv für die Selbsttötung.
SZ 10.4.95; Pro Asyl*; UNITED (ESG) SZ 9./10.9.95;
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
17. April 95
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Der libanesische Flüchtling H. M. H.
versucht, sich mit Hosenträgern zu strangulieren.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
29. April 95
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Hauzenberg bei Passau.
In der Unterkunft wohnen derzeit 75 Menschen. Der Haftbefehl gegen den
geständigen Täter, einen 18-jährigen Schreinerhelfer, lautet
auf 51-fachen Mordversuch.
BeZ 16.5.95; Konkret 7/95, S. 26
30. April 95
Bei Aurith an der deutsch-polnischen Grenze wird eine Wasserleiche
gefunden. Es handelt es sich "dem Augenschein nach um einen Südeuropäer",
so ein BGS-Sprecher.
FFM, März 96
April 95
JVA Volkstedt bei Eisleben in Sachsen-Anhalt. Ein Äthiopier und
ein Ägypter versuchen sich durch die Einnahme von Reinigungsmitteln
umzubringen, um der drohenden Abschiebung zu entgehen.
3. Mai 95
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Der pakistanische Flüchtling K. J. schneidet
sich aus Angst vor der Zurückweisung in sein Herkunftsland an einem
Arm die Pulsader auf. Am Morgen des 7. Mai droht er, sich etwas anzutun
und öffnet sich abends die Pulsader des noch unverletzten Armes. Am
10. Mai erleidet er erneut einen Zusammenbruch. Vier Tage später randaliert
er im Speiseraum und wird schließlich in die Psychiatrie gebracht.
Er wird am 19. Mai unter Bewachung von zwei BGS-Beamten nach Pakistan zurückgewiesen.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
4. Mai 95
JVA Kassel-Wehlheiden. Nachdem er mehrmals in der sogenannten B-Zelle
eingesperrt wurde, versucht ein 29 Jahre alter Marokkaner, sich in seiner
Zelle an einem Bettlaken zu
erhängen. Schwer verletzt kommt er ins Krankenhaus, wo er einige
Tage später seinen Verletzungen erliegt.
'Elwe'-Reader Mai/Juni 1996
5. Mai 95
Otopeni Flughafen Bukarest. Es wird bekannt, daß hier in einem
"irregulären" Abschiebegefängnis auch aus der BRD abgeschobene
Flüchtlinge gefangen sind. Zwei Kurden aus dem Irak, die demnächst
abgeschoben werden sollen, schreiben in einem Kassiber: "Wir alle wissen,
wenn wir im Irak in Polizeihände geraten, dann werden sie uns sofort
aufhängen oder erschießen."
FR 5.5.95
9. Mai 95
Bei Görlitz an der deutsch-polnischen Grenze wird eine Wasserleiche
gefunden. Der Ertrunkene ist "offensichtlich asiatischer Herkunft", so
der BGS-Sprecher Müller.
FFM, März 96;
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Brandenburg Nr. 996
9. Mai 95
Die Armenierin Nune G. soll zusammen mit ihrer Cousine abgeschoben
werden. Sie müssen sich auf der Zirndorfer Polizeiwache vollkommen
nackt ausziehen und so für zwei Stunden auf einem Plastikuntersatz
stehen. Nune G. wird ohnmächtig, schlägt mit dem Kopf gegen den
Drehknopf der Zentralheizung und verletzt sich am Auge schwer. Ein Arzt
wird ihr von den Beamten verweigert.
Stattdessen werden die beiden Frauen noch in der Nacht ins polnische
Stettin gefahren und dort der polnischen Polizei übergeben.
Die Schwester von Nune G., die den beiden hinterhergefahren ist,
bringt sie zu einem Arzt, der diagnostiziert, daß sie auf dem geschädigten
Auge nur noch 80% Sehkraft besitzt.
NN 28.10.97
11. Mai 95
Der kurdische Flüchtling Abdulselam Gündogdu wird aus Nordrhein-Westfalen
in die Türkei abgeschoben.
Dort gerät er gleich in Gefangenschaft und wird während
der nächsten 5 Tage schwer gefoltert. Die Verletzungen sind so schwer,
daß ihm von einem Arzt eine 5-tägige Bettruhe verordnet wird.
Dann wird er ins Bayrampasa-Gefängnis gebracht und weiterhin
gefangen gehalten.
Özgür Politika 24. 6. 98;
IHD-Istanbul in: AK Asyl Ba-Wü Oktober-Dezember 1998
14. Mai 95
Berlin. Ein 19-jähriger Mann aus Sierra Leone, der abgeschoben
werden soll, versucht sich mit einem Handtuch an einem Gitterstab eines
Absperrgitters zu strangulieren. Durch das Wachpersonal wird er an einer
Fortsetzung seines Selbsttötungsversuches gehindert.
BT-Drucksache 13/3567
19. Mai 95
Der 33-jährige Inder Jaswant Singh aus dem Punjab erliegt seinen
schweren Verletzungen im Bezirkskrankenhaus Regensburg. Am 10. Mai hatte
er versucht, sich durch Erhängen das Leben zu nehmen.
Jaswant Singh sollte abgeschoben werden, obwohl er seit neun
Jahren mit fester Adresse im Landkreis Cham mit seiner deutschen Freundin
und ihrem gemeinsamen Kind lebte. Nach seinem Asylantrag war auch die Durchführung
eines Asylfolgeantrags und die im Januar 1995 dagegen eingereichte Klage
abgelehnt worden. Nun wurde von der Ausländerbehörde eine Abschiebeverordnung
vorgelegt.
Als Jaswant Singh mit Suizid drohte, wurde er zunächst ins
Bezirkskrankenhaus eingeliefert und sollte von dort in Abschiebehaft genommen
werden. Trotzdem verlautbarte der zuständige Polizeisprecher nach
der Verzweiflungstat, daß es weder einen "Zusammenhang zwischen dem
Selbstmordversuch des 33 jährigen und dem Vorgehen der Polizei gebe
noch einen Zusammenhang zwischen Suizidversuch und der drohenden Abschiebung".
Pro Asyl*; taz 27.7.95; SZ 9.9.95;
FRat NieSa Rundbrief 30, Okt. 95;
BT-Drucksache 13/3567; IMEDANA 26.10.00 ;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
22. Mai 95
Die 25-jährige Kurdin Havva Koc wird von Berlin-Schönefeld
nach Istanbul abgeschoben. Ihre mitreisende Schwester berichtet, daß
sie in Istanbul sofort festgenommen und verschleppt wurde.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM
27. Mai 95
Bei Hohenwutzen in Brandenburg wird eine tote Person aus der Oder geborgen.
Der Person war der Versuch mißlungen, die deutsch-polnische Grenze
ohne gültige Papiere zu überqueren.
taz 3.8.95
30. Mai 95
Brandanschlag auf ein von Flüchtlingen bewohntes Haus in Weiterstadt
im Kreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.
Konkret 7/95, S. 27
30. Mai 95
Ein 26-jähriger Pole, dem die Abschiebung unmittelbar bevorsteht,
verletzt sich im Abschiebegewahrsam mit dem abgebrochenen Stiel eines Plastiklöffels
am linken Unterarm. Durch das Einschreiten des Wachpersonals wird weiteres
verhindert.
BT-Drucksache 13/3567
30. Mai 95
Gegen 20.35 Uhr fahren ca. 10 Autos vor das Flüchtlingsheim im
brandenburgischen Falkensee. Die Insassen steigen aus und schlagen mit
Holzknüppeln auf einen Albaner ein. Als sich einige Heimbewohner ebenfalls
bewaffnen, fliehen die Angreifer.
Der Geschlagene kommt mit einem Kieferbruch ins Krankenhaus.
Was geht ab? Nr. 8 (RA 1.6.95; MAZ 1.6.95)
3. Juni 95
Eine Gruppe von 72 Flüchtlingen aus Afghanistan, darunter Männer,
Frauen und Kinder im Alter von vier Monaten bis
60 Jahre, landet am Strand von Rügen, nachdem sie drei Tage zuvor
in der Binzer Bucht in Schlauchboote ausgesetzt worden waren.
BeZ 3.6.95; ND 3.6.95
3. Juni 95
Bei Brieskow-Finkenheerd, nahe der deutsch-polnischen Grenze, wird
eine Leiche aus der Oder gezogen. Sie kann nicht identifiziert werden.
FFM, März 96; taz 3.8.95
6. Juni 95
Flüchtlingsheim Raschwitzer Straße 16 in Leipzig. Die afghanischen
Flüchtlinge Azad Khan Fegir Ahmad, Norool Hak Hakimi und Mohammed
Nabi Schafie werden morgens um
4 Uhr in ihrem Wohnwagen Nr. 43 von mindestens zehn maskierten, schwarz-gekleideten
und bewaffneten Männern überfallen. Sie werden mit Faust- und
Stockschlägen und Fußtritten traktiert, sie werden zu Boden
geworfen, als Terroristen beschimpft und schließlich mit Plastikriemen
an Händen und Füßen gefesselt. Der gesamte Wohnwagen wird
verwüstet. Sachen werden aus den Schränken gerissen und auf dem
Boden verteilt der Fernseher wird zertrümmert.
Es stellt sich heraus, daß die Täter keine Neonazis
sind, wie die Betroffenen vermutet hatten, sondern Polizeibeamte. Diese
hatten sich allerdings in der Adresse geirrt.
Mohammed Nabi Schafie und Norool Hak Hakimi müssen ihre
Verletzungen stationär im Krankenhaus behandeln lassen. Mohammed Nabi
Schafie hat massive Prellungen am ganzen Körper, und Norool Hak Hakimi
muß mit einer Gehirnerschütterung, einer Prellung am Bauch und
Hautabschürfungen elf Tage im Krankenhaus bleiben.
Zehn Monate später weist die Leipziger Staatsanwaltschaft
die Anzeige der Flüchtlinge ab. Dort heißt es unter anderem:
"Im übrigen bestritten auch die Beschuldigten selbst (also die Polizisten,
ARI), die Geschädigten geschlagen, getreten oder ein derartiges Verhalten
bei ihren Kollegen bemerkt zu haben."
Gedächtnisprotokolle der Betroffenen;
FRat Leipzig Juni 95; LVZ 10.6.95;
Projekt "Felsenblume" 20.6.95;
taz 5.2.96; ai 3.7.97
6. Juni 95
Die alewitische kurdische Familie Cengiz, Erdogan und Zeliha Dogan
wird von München aus nach Istanbul abgeschoben. Direkt am Flughafen
in Istanbul werden sie alle verhaftet und als kurdische Hunde, Terroristen
und Rotköpfe (Schimpfwort für Alewiten) beschimpft. Erdogan und
Cengiz Dogan werden der "Falaka" (Schläge auf die Fußsohlen)
ausgesetzt, ihrem Sohn werden brennende Zigaretten auf den Armen ausgedrückt.
Erdogan Dogan verliert durch die Folter drei Zähne. Durch Bestechung
gelingt es der Familie Dogan, nach zweieinhalb Tagen entlassen zu werden.
Die Familie flieht erneut in die BRD. Das Behandlungszentrum
für Folteropfer Ulm bestätigt "Spuren schwerer körperlicher
und psychischer Mißhandlungen". Am 31.7.96 werden sie als asylberechtigt
anerkannt.
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98
7. Juni 95
Bei Lodenau nahe der deutsch-polnischen Grenze wird ein Ertrunkener
aus der Neiße geborgen. Es soll sich um einen Polen handeln.
FFM, März 96; taz 3.8.95
10. Juni 95
Neureichenau im Bayerischen Wald. Fünf Motorradfahrer halten an
einer Telefonzelle und überfallen einen 20 Jahre alten Flüchtling
aus dem Sudan. Sie schlagen auf ihn ein, und als er am Boden liegt, traktieren
sie ihn weiter mit Tritten.
Die Täter verschwinden unerkannt. Ihr Opfer kommt schwer
verletzt ins Krankenhaus.
taz 12.6.95; Konkret 10/95, S. 29
11. Juni 95
Der 30 Jahre alte Flüchtling Mapasi Jeancy (Kondeca Dealmeda)
aus Zaire stirbt in der JVA Volkstedt bei Eisleben in Sachsen-Anhalt. Er
hatte sich eine Schlinge aus zusammengeknoteten Strümpfen gemacht
und sich in einer Toilette an einem Wasserrohr erhängt. Der Mann sollte
am 13. Juni abgeschoben werden.
taz 12.6.95; KStAnz. 12.6.95; jW 12.6.95;
ND 13.6.95; jW 14.6.95; Pro Asyl*;
UNITED (FRat SaAnh; adn, dpa);SZ 9.9.95;
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
12. Juni 95
Der 16 Jahre alte Flüchtling Ramazan Antli wird in die Türkei
abgeschoben. Als die Maschine TK 890 um 16 Uhr auf dem Flughafen in Istanbul
landet, geschieht die Festnahme des Jugendlichen umgehend.
Nach einer 24-stündigen Polizeihaft wird er auf Anordnung
der Staatsanwaltschaft in Bakirköy freigelassen. Er berichtet dem
Türkischen Menschenrechtsverein, daß er auf der Wache "schlecht
behandelt worden sei".
IHD-Istanbul in: AK Asyl Ba-Wü Oktober-Dezember 1998
13. Juni 95
In der Justizvollzugsanstalt Halle erhängt sich der
22-jährige Sudanese Moses Ganaja.
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98;
Pro Asyl*
14. Juni 95
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Der staatenlose Flüchtling R. A. schluckt
eine Rasierklinge und kommt daraufhin in das Universitätsklinikum
Frankfurt.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
17. Juni 95
Berlin-Köpenick. Als der in Magdeburg gemeldete Vietnamese Vo
Xuon Cuong einen Polizisten auf dem S-Bahnhof sieht, läuft er weg.
Der Beamte verfolgt den Asylbewerber bis in ein nahegelegenes Waldstück.
Dort wird der Fliehende von dem Sog eines heranfahrenden Zuges erfaßt
und so schwer am Kopf verletzt, daß er an den Gleisen stirbt. Da
weder der
Beamte noch der Zugführer den Unfall bemerkt haben, wird der Leichnam
von Vo Xuon Cuong erst um 7.45 Uhr von einer Frau entdeckt und gemeldet.
Vo Xuon Cuong wurde 37 Jahre alt.
ND 19.6.95; taz 19.6.94; ak 1.7.95;
UNITED (jW; BeZ; Was geht ab?); SZ 9.9.95
18. Juni 95
Bei einem erneuten Überfall auf ein Flüchtlingsheim im rheinland-pfälzischen
Kusel werden zwei 25- und 26-jährige Flüchtlinge aus dem ehemaligen
Jugoslawien an Armen, Händen und Rücken verletzt. Die Täter
tragen Tarnanzüge und stechen mit Messern zu.
Bereits im November 1994 war das Heim von drei deutschen Männern
überfallen worden, die Sachschäden verursachten.
BeZ 19.6.95; Was geht ab? Nr. 8 (SZ 19.6.95);
Konkret 10/95, S. 29
19. Juni 95
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Drei Skinheads greifen morgens noch in
der Dunkelheit einen 18-jährigen Asylbewerber aus Südafrika mit
Stöcken, Baseballschlägern und einem Luftgewehr an. Als dieser
zu fliehen versucht, jagen ihn zwei der Angreifer zunächst zu Fuß
und später mit dem Auto weiter durch die Strassen. Erst durch die
herbeigerufene Polizei werden die Mißhandlungen gestoppt.
Der Angegriffene ist an Schulter, Rücken und am Oberarm
verletzt.
BeZ 21.6.95; taz 22.6.95
22. Juni 95
Es wird bekannt, daß die Münchener Firma Hermann & Schmidt
im Auftrag der Regierung von Oberbayern alle
5 Monate die 23 Flüchtlingsunterkünfte mit Insektiziden verseucht.
Ohne die BewohnerInnen vorher zu informieren, wird das Nervengift Lindan
("Insektenil N HS forte") versprüht, das nach der Aktion noch wochenlang
aus Möbeln, Matratzen und Gardinen dünstet. Sogar die Herstellerfirma
des Giftes warnt vor einer Verwendung in geschlossenen Räumen. Die
Flüchtlinge dagegen, die nicht informiert waren, hielten nach der
Aktion die Fenster extra geschlossen, um die vermeintlich unschädliche
Wirkung zu erhöhen.
FR 22.6.95; ND 17.10.95
25. Juni 95
Auf ein Flüchtlingsheim in Geisa in Thüringen feuern Unbekannte
um 1.30 Uhr aus einem PKW drei Schüsse ab. Ein Projektil durchschlägt
das Fenster eines Zimmers im Obergeschoß, in dem eine türkische
Familie wohnt. Es wird niemand verletzt.
taz 27.6.95; Konkret 10/95, S. 29
26. Juni 95
Weil die Behörden die Kostenübernahme einer Operation verweigern,
stirbt der 36 Jahre alte kurdische Asylbewerber Celal Akan an Leberzirrhose.
Über ein Jahr lang haben die Bremer Behörden die Entscheidung
über die Kostenübernahme verschleppt und somit den Tod billigend
in Kauf genommen. Sogar nach dem restriktiven Asylbewerberleistungsgesetz
wären sie verpflichtet gewesen, lebenserhaltende Maßnahmen zu
finanzieren.
Celal Akan hatte der in der Türkei verfolgten Minderheit
der Yeziden angehört. Wegen des Vorwurfs der Unterstützung der
PKK war er verhaftet und gefoltert worden, bevor ihm die Flucht in die
BRD gelang. Seine Frau lebt mit den vier Kindern zur Zeit in Syrien.
ND 18.8.95; TS 18.8.95; taz 18.8.95; HAZ 19.8.95;
UNITED (taz; ARD "panorama"; dpa; MNS);
30. Juni 95
Einen Tag vor seinem 27. Geburtstag steckt der kurdische Gefangene
Maruf B. in der Abschiebehaft Ostertorwache in Bremen seine Zelle in Brand,
denn er sollte am 1. Juli um
10 Uhr in die Türkei abgeschoben werden.. Er erleidet lebensgefährliche
Verletzungen und kommt mit Verbrennungen, die 23 % seiner Haut verletzt
haben, ins Zentralkrankenhaus Links der Weser. Am 1. Juli erfolgt seine
Verlegung per Hubschrauber in die Klinik für Verbrennungs- und plastische
Wiederherstellungschirurgie nach Aachen.
Nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus in Aachen taucht er
unter wird jedoch sieben Monate später wieder festgenommen und befindet
sich erneut in Abschiebehaft. Das Amtsgericht Bremen scheut sich nicht,
den Suizidversuch ausdrücklich als Haft-Begründung anzuführen:
"Angesichts seines Selbsttötungsversuchs durch Brandstiftung und im
Hinblick darauf, daß er nach Krankenhausentlassung sich nicht freiwillig
aus dem Land begab, sondern hier strafrechtlich in Erscheinung trat, wird
der Verdacht bestärkt, daß er das Land freiwillig nicht verlassen
wird."
taz 3.7.95; taz 4.7.95;
taz 20.7.95; taz 21.7.95;
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt
Juni 95
Es wird die Leiche der Rumänin Rostas aus der Neiße geborgen.
UNITED (Aktion Zuflucht)
Juni 95
Als eine Frau das deutsche Ufer der Oder erreicht, ist ihr Kind ertrunken.
Sie hatte sich das Kleinkind an der Hüfte festgebunden, damit es während
der Grenzüberschreitung von der Oderströmung nicht weggetrieben
wird.
ZDF Reportage "Schmerzgrenze", 2.5.96
Sommer 95
Da sein Asylantrag abgelehnt wurde und es ihm zu gefährlich ist,
offiziell in die Elfenbeinküste (Côte d´Ivoire) abgeschoben
zu werden, kehrt Mathias Zohere 'freiwillig' zurück. Er hat seine
Rückkehr seiner Familie vorher angekündigt, und als er nicht
bei ihnen eintrifft, stellen sie Nachforschungen an, die allerdings ergebnislos
bleiben.
Fünf Monate nach seiner Rückkehr erhalten die Eltern
eine schriftliche Nachricht, aus der hervorgeht, daß er sich im Gefängnis
erhängt haben soll. Eine Obduktion wird verweigert.
Aktion Abschiebestop
3. Juli 95
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Als Frau A. A. aus Afghanistan mitgeteilt
wird, daß sie nicht in die BRD einreisen darf, erleidet sie einen
Nervenzusammenbruch, schneidet sich mit einer Rasierklinge in der Dusche
beide Ellenbogeninnenseiten auf und schreibt einen Abschiedsbrief an den
Flughafen-Sozialdienst. Frau A. A. kommt in die Psychiatrie und darf dann
am 11. Juli in die BRD einreisen.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
5. Juli 95
Abschiebehaft Ostertorwache in Bremen. Der 21 Jahre alte Ahmed D. aus
dem Tschad wickelt sich Bettlaken um die Füße und zündet
sie an. Sein Mitgefangener schlägt Alarm, so daß die Flammen
schnell gelöscht werden können.
Ahmed D. sitzt bereits acht Monate in Haft, denn die Botschaft
stellt ihm keine Papiere aus. Stattdessen gibt es eine "inoffizielle Botschaft
der Nigerianischen Botschaft", ihm einen Paßersatz auszustellen.
Ahmed D. sagt gegenüber seinem Rechtsanwalt, daß er bereit sei,
in den Tschad zurückzukehren aber niemals nach Nigeria abgeschoben
werden will.
Ein sozialpsychiatrisches Gutachten stellt fest, daß der
Flüchtling nicht suizidgefährdet sei und daß die Abschiebung
erfolgen könne. Nächste Woche soll Ahmed D. der Nigerianischen
Botschaft vorgeführt werden.
taz 6.7.95; taz 13.7.95;
taz 20.7.95; taz 21.7.95
7. Juli 95
Trotz entgegenstehender Zusage des Petitionsausschusses in Thüringen
wird der abgelehnte Asylbewerber Idrissou Ouro-Koura mit seinem eigenen
Paß nach Togo abgeschoben. Seitdem haben Verwandte und Freunde in
Togo und Deutschland keine Nachricht von ihm erhalten. Er ist verschwunden.
Aktion Abschiebestop
8. Juli 95
Der Kurde Ayhan Bugrahan wird nach Istanbul abgeschoben. Er war 1989
als 16-jähriger Flüchtling in die BRD gekommen und hatte Asyl
beantragt.
Direkt auf dem Flughafen Istanbul wird er verhaftet und der Abteilung
zur Bekämpfung des Terrorismus überstellt. Er wird während
der nächsten vier Tage mit verbundenen Augen von zwei Beamten verhört,
geschlagen, getreten und mit Elektroschocks gefoltert, während er
weder Essen noch Trinken erhält. Ihm werden PKK-Mitgliedschaft und
PKK-Aktivitäten in der BRD vorgeworfen. In einem Gerichtsverfahren
am 24.10.95 wird er freigesprochen allerdings gleich darauf zum Militärdienst
erfaßt. Er taucht wieder unter und flieht im Januar 1996 erneut in
die BRD.
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98;
BeZ 22.4.97
15. Juli 95
In der west-ungarischen Stadt Györ öffnet die Polizei einen
auf einem Parkplatz abgestellten LKW, nachdem AnwohnerInnen Verwesungsgeruch
bemerkt hatten. Die Beamten finden 18 tote Flüchtlinge. Die 17 Männer
und eine Frau sind wahrscheinlich einen Tag zuvor bei Außentemperaturen
von +36 Grad in dem verschlossenen LKW erstickt.
Die Toten sind: Chandima Endirisinghe, Chinteka Silva, Haridar
Kuman, Jaya Kumar F. Pulle, Manoj Arizrathan, Ormandas, Pradeepan, Prince
Fernando, Raja Dhama, Rames Sobramanium, Rilwan Abdul Salam, Sitrambalam
V. Murthy, Siwa Loganathan, Sumanasena, Tennekoon, Tusara Fernando, Ukkuwa
Malkanthi, Vasu.
19 weitere Flüchtlinge hatte der Fahrer des LKW bereits
am Vortag herausgelassen. Sie seien jetzt in Deutschland, hatte er ihnen
noch gesagt, und verließ dann den Ort. Die Überlebenden werden
nach medizinischer Versorgung in einem Krankenhaus in ein bewachtes Internierungslager
auf dem Kasernengelände der ungarischen Grenzpolizei in Györ
gebracht.
Sie berichten, daß sie zwei Tage lang in dem LKW transportiert
wurden und daß ihnen die Fluchthelfer nur zwei Gefäße
mit Wasser und einen Eimer gegeben hatten. Diese waren aufgrund der hohen
Außentemperaturen schnell verbraucht. Ihre Hilferufe und ihr Klopfen
aus dem Inneren des Wagens heraus wurden offensichtlich nicht gehört.
Die Flüchtlinge aus Sri Lanka, sie sind alle Tamilen, waren
über Moskau, Kiev, Moldawien bis nach Bukarest gebracht worden. Ihr
gemeinsames Ziel war Deutschland.
Aber auch die Überlebenden werden dieses Ziel nicht erreichen.
Da der ungarische UNHCR nicht bereit ist, sie unter sein Mandat zu stellen
und sie als Flüchtlinge anzuerkennen, erfolgt ihre Abschiebung nach
Colombo am 4. August.
SaN 17.7.95; taz 17.7.95;
ND 18.7.95; jW 18.7.95;
FR 18.7.95; ND 18.7.95;
jW 19.7.95; TS 19.7.95; FR 20.7.00;
Int. Herald Tribune 23.7.95;
PE von ARI, FFM und PATTHAI vom 10.8.95
17. Juli 95
Der afghanische Asylbewerber Abdullah A. wird im Flüchtlingsheim
in der Trausnitzstraße in München erdrosselt aufgefunden. Die
Kriminalpolizei geht von einem Selbstmord aus.
Abdullah A. war vier Jahre bis 1994 im diplomatischen Dienst
Afghanistans tätig. Seit der Ablösung des afghanischen Präsidenten
Najibullah im April 1992 hatte das Land mehrere Übergangsregierungen
erlebt. Die Kampfhandlungen zwischen rivalisierenden Koalitionen der Mudschaheddin-Gruppen
weiteten sich in den Jahren 1992 1995 aus. Abdullah A. wurde entlassen
und floh mit seiner Frau nach Deutschland; im Oktober 1994 stellte er in
München einen Asylantrag, über den noch nicht entschieden war.
Obwohl der etwa 30-Jährige gute Aussichten auf Anerkennung
als politisch Verfolgter hatte, entwickelte Abdullah A. "nach Angaben von
Zeugen bei der Kripo zunehmend schwere Depressionen wegen seines Schicksals
als Flüchtling".
SZ 21.7.95; KlaroFix; taz 20.11.97;
IMEDANA 26.10.00;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
18. Juli 95
Ein Flüchtling aus Togo versucht, sich in der Abschiebehaft Ostertorwache
in Bremen zu erhängen. Mitgefangene finden ihn, so daß er überlebt.
Zwei Tage später behauptet das Gesundheitsamt, daß
bei dem Flüchtling keine Suizidgefahr bestehe und daß die Abschiebung,
die am 19. Juli erfolgen sollte, nicht aufgehoben, sondern lediglich verschoben
sei.
taz 20.7.95; taz 21.7.95;
BT-Drucksache 13/3801
20. Juli 95
Zellenbrand im Abschiebegefängnis Ostertorwache in Bremen. Die
Gefangenen treten von innen gegen die Tür und rufen "Feuer, Feuer!"
Eine an mehreren Stellen brennenden Matrtze wird von Beamten mit einem
Feuerlöscher schnell gelöscht.
taz 22.7.95
20. Juli 95
Abschiebegefängnis Ostertorwache in Bremen 21 Uhr. Der 43-jährige
Ägypter S. sitzt in einer völlig überbelegten Zelle, die
mit einem winzigen Fenster ausgestattet ist. Wegen der schlechten Luftverhältnisse
bekommt er zunehmend Migräne und klingelt ca. 40 Mal nach den Beamten.
Als keiner reagiert, zündet er in seiner Verzweiflung eine Matratze
an.
Erst jetzt kommen Beamte, bringen ihn in eine Nebenzelle und
binden seinen rechten Arm mit Handschellen an dem unter der Zellendecke
befindlichen Fenstergitter fest. "So bleibst Du bis morgen!" ist der Kommentar
eines Beamten. Der verzweifelte Gefangene schlägt die Scheibe ein
und schneidet sich die Pulsadern auf.
Daraufhin kommen vier oder fünf Beamte, fesseln ihm jetzt
Hände und Füße, würgen ihn und ziehen ihn dann an
den Handschellen in "brutaler Weise" über den Flur. Dabei verliert
S. das Bewußtsein. Er kommt in das Zentralkrankenhaus Ost.
taz 22.7.95; taz 27.7.95;
taz 28.7.95
20. Juli 95
In der Nähe von Eisenhüttenstadt an der deutsch-polnischen
Grenze wird eine Leiche aus der Oder geborgen. Die Person kann nicht identifiziert
werden, da sie mindestens vier Wochen im Wasser gelegen hat.
FFM, März 96
22. Juli 95
Um Kosten zu sparen, werden in der Oder ertrunkene oder ans Ufer getriebene
Flüchtlinge "mit Bohnenstangen" wieder zurück ins Wasser gestoßen.
Für eine Beerdigung müßten die Gemeinden sonst ca. 1000
DM bezahlen. Wenn der oder die Tote identifiziert werden kann, kommen noch
die Rückführungskosten dazu.
jW 22.7.95; taz 3.8.95;
jW 18.8.95
24. Juli 95
Duisburg Gladbeck. Aus einem Schiffscontainer werden zwei sehr geschwächte
marokkanische Flüchtlinge befreit. Vor zwei Wochen war das Schiff
"Parsival" in Marokko ausgelaufen. Bei einem Halt in den Niederlanden hatten
bereits mehrere Männer aus Ägypten, Marokko sowie ein Palästinenser
um Hilfe gerufen und waren befreit worden.
BeZ 25.7.95; FR 25.7.95; ND 25.7.95
26. Juli 95
Berlin. Ein 36-jähriger bosnischer Flüchtling stürzt
sich aus dem Fenster seiner im 6. Stock liegenden Unterkunft in der Lichtenberger
Siegfriedstraße. Er ist sofort tot.
BeZ 28.7.96
27. Juli 95
Berlin. Die 41-jährige Kurdin Gülnaz Baghistani stirbt nach
achttägigem Hungerstreik an Herzversagen. Brutale Polizeiübergriffe
gegen 220 hungerstreikende KurdInnen am Breitscheidplatz mit anschließender
Hatz durch die Stadt führten zu ihrem Tod.
BeZ 28.7.95;
taz 12.8.95; taz 18.12.95
1. August 95
71 Flüchtlinge aus Afghanistan treiben auf vier Rettungsinseln
17 Seemeilen nördlich von Rügen in der Ostsee und werden von
einer norwegischen Fähre an Bord genommen.
taz 2.8.95; KlaroFix
4. August 95
In Rendsburg in Schleswig-Holstein übergießt ein 35-jähriger
libanesischer Flüchtling seine sieben Kinder mit Benzin und droht,
sie anzuzünden. Grund für diese Verzweiflungstat ist ein Streit
mit dem Ordnungsamt um Lebensmittelmarken.
BeZ 5.8.95
15. August 95
Neun Kriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien werden am bayerischen
Grenzübergang Kiefersfelden aus dem Laderaum eines italienischen Kühllasters
geholt. In leichter Sommerbekleidung bei einer Temperatur von nur drei
Grad versuchten die Menschen, darunter ein dreijähriges Kind und eine
hochschwangere Frau, nach Frankfurt zu gelangen.
BeZ 18.8.95; FR 18.8.95;
taz 3.1.97; FR 20.7.00
16. August 95
Der Flüchtling Selliah Jeyakularajah aus Sri Lanka klettert in
der Nähe seiner Unterkunft in Görisried im Landkreis Ostallgäu
die Sprossen eines Strommastes hoch und umklammert die Leitung mit seiner
rechten Hand. Der 35-jährige Tamile ist sofort tot.
Im Oktober 1994 kam Selliah Jeyakularajah nach Deutschland, stellte
in Neu-Ulm einen Asylantrag und wurde im Dezember 1994 in das Flüchtlingslager
Ochsenhof bei Görisried umverteilt. Dort hielt er es nur wenige
Tage aus und wohnte bis Februar 1995 die meiste Zeit bei einem Freund in
Kempten. Am 15. März 95 wurde er zum ersten Mal ins Bezirkskrankenhaus
eingewiesen; die Diagnose lautete "paranoide Psychose". Nachdem er bis
zu seinem Tod insgesamt achtmal im Krankenhaus Kaufbeuren aufgenommen wurde,
leitete dieses eine Unterbringung in einer Wohngruppe in die Wege, um so
"eine Drehtürpsychiatrie zwischen Klinik und Heim zu vermeiden". Eine
Suizidgefährdung hielten die Ärzte für ausgeschlossen, da
er unter "Depot-Medikation" stehe.
Selliah Jeyakularajahs Asylantrag wurde im Dezember 1994 ebenso
abgelehnt wie ein Anspruch auf Abschiebungsschutz. Da er sich wegen seiner
psychischen Probleme selten in Ochsenhof aufhielt, erreichte ihn die Postzustellungsurkunde
nicht. Sein Anwalt reichte verspätet eine Klage gegen den Asylbescheid
ein, über die das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hatte.
Die menschenunwürdigen Lebensumstände der Flüchtlinge
in der Asylunterkunft Ochsenhof möglicherweise auch Traumatisierung
während der Bürgerkriegswirren und die Ausweglosigkeit seiner
Situation ließen Selliah Jeyakularajah zerbrechen.
DS 22/95;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
16. August 95
Louis L. aus Nigeria, 29 Jahre alt, erhängt sich in der JVA Wolfenbüttel.
Er war auf Veranlassung des Ausländeramtes des Landkreises Göttingen
wegen illegaler Einreise in die BRD und wegen illegalen Aufenthaltes in
Abschiebehaft genommen worden.
taz 17.8.95; FR 17.8.95;
BeZ 17.8.95; TS 17.8.95;
taz 18.8.95; jW 18.8.95; ND 18.8.95;
FRat NieSa, Rundbrief 30, Nov. 95;
UNITED (ARD; morgengrauen; SZ); BT-Drucksache 13/3801
17. August 95
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Mannheim. Drei Brandflaschen
werden gegen die Rückseite der Unterkunft im Stadtteil Schönau
geworfen. Ein Wachmann entdeckt das Feuer. Niemand wird verletzt.
BeZ 18.8.95; jW 18.8.95;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 52/1995
21. August 95
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Seit zwei Wochen demonstrieren sieben sudanesische
Flüchtlinge drei von ihnen haben deutliche Foltermerkmale gegen
ihre drohende Abschiebung mit einem Hungerstreik.
Einer der sieben seit zwei Wochen hungerstreikenden Sudanesen
bricht bewußtlos zusammen und zieht sich dabei eine Kopfverletzung
zu.
Am 12. September werden alle sieben Hungerstreikenden in den
Sudan abgeschoben, nachdem die sudanesische Regie-
rung der deutschen Regierung zugesichert hatte, daß die Flüchtlinge
nach ihrer Rückkehr nicht verfolgt werden würden.
taz 22.8.95; Pro Asyl 11.9.96
22. August 95
Ein unbenannter 21 Jahre alter Mann aus Marokko erhängt sich während
seiner Abschiebehaft in der JVA Frankfurt.
FR 26.8.95; UNITED (taz)
25. August 95
Frankfurt am Main. Ein 60 Jahre alter Pole tötet sich in der Abschiebehaft
selbst, indem er sich erhängt.
taz 26.8.95; UNITED (taz)
29. August 95
Zwei afrikanische Asylbewerber aus Ghana und dem Tschad kommen in einem
Ulmer Hochhaus um. Ursache des Feuers: Brandstiftung.
BeZ 30.8.95;
UNITED (CARF; IRR; Searchlight)
29. August 95
In der Justizvollzugsanstalt Flensburg zieht sich ein Abschiebegefangener
schwere Verletzungen durch einen Zellenbrand zu.
BT-Drucksache 13/3801
August 95
Der togoische Flüchtling Ahianvé wird nach abgelehntem
Asylantrag ohne Vorwarnung aus seiner Unterkunft in Thüringen abgeholt
und von Frankfurt am Main über Ouagadougou (Burkina Faso) nach Lomé
abgeschoben. Auf dem Flughafen wird er von togoischen Beamten dermaßen
mißhandelt, daß er ins Krankenhaus gebracht werden muß.
Von hier aus gelingt es ihm, einen Brief an einen befreundeten Pfarrer
in Thüringen zu schicken, in dem er um Geld bittet, weil er die medizinische
Behandlung nicht bezahlen kann.
Aktion Abschiebestop
6. September 95
In einem aus Ungarn kommenden Wohnmobil werden 42 Flüchtlinge
entdeckt. Die 31 Erwachsenen und 11 Kinder waren in Kästen versteckt.
Sie stammen aus
Montenegro in Rest-Jugoslawien und wurden wieder nach Ungarn zurückgeschickt.
BeZ 7.9.95
6. September 95
Landkreis Oder-Spree. Ein Jäger schießt in einem Maisfeld
bei Wellmitz auf der Jagd nach Wildschweinen auf eine armenische Flüchtlingsfamilie.
Der Vater Ivan Schachkulian und sein 8-jähriger Sohn Armen werden
von Schrotkugeln verletzt.
Während Ivan S. am Oberschenkel getroffen wurde, ist die
Verletzung Armens komplizierter, so daß er jährlich am Fußgelenk
operiert werden muß, um eine Behinderung zu vermeiden.
Noch vor Ablauf der medizinischen Behandlung im Sommer 98 droht
der 5-köpfigen Familie nach abge
lehnten Asylanträgen die Abschiebung. Die evangelische Matthäus-Gemeinde
in Hildesheim gewährt ihnen Kirchenasyl.
BeZ 7.9.95; TS 7.9.95;
jW 29.8.98
13. September 95
Eine tote Person wird in der Nähe der brandenburgischen Ortschaft
Brieskow-Finkenheerd aus dem Wasser der Oder geborgen. Sie kann nicht identifiziert
werden.
FFM, März 96
13. September 95
Die sieben Sudanesen, die seit Juli im Transitbereich des Flughafens
Frankfurt festgehalten wurden, sind im dritten Versuch abgeschoben worden.
Die Sudanesen waren aus Protest gegen ihre anstehende Abschiebung seit
drei Wochen im Hungerstreik. Der Transport erfolgt mit einer extra angemieteten
rumänischen Chartermaschine, nachdem die Abschiebung mit einer Linienmaschine
am Vortage am Widerstand der Sudanesen gescheitert war.
BeZ 14.9.95; FR 14.9.95
25. September 95
Friedrichshain bei Döbern im südostbandenburgischen Spree-Neiße-Kreis.
Als die drei indischen Asylbewerber die Diskothek "San Franzisko" betreten,
erleben sie eine derart bedrohliche Situation, daß sie gleich kehrt
machen, um wieder hinauszugehen.
Doch bevor ihnen das gelingt, werden sie von mehreren Nazis brutal
zusammengeschlagen. Auch als ein Flüchtling schon am Boden liegt,
"wird ihm das Gesicht mit Stiefeln bis zur Unkenntlichkeit zertreten".
Er kommt mit lebensgefährlichen Verletzungen, seine beiden Begleiter
mit geringeren Verletzungen ins Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt gegen vier der jugendlichen
Täter wegen versuchten Mordes. Gegen drei wird ein Haftbefehl erwirkt.
taz 29.9.95
27. September 95
Beamte der Autobahnpolizei Paderborn haben bei einer Verkehrskontrolle
auf der Autobahn A 44 Dortmund Kassel bei Wünnenberg 54 Tamilen
aus einem Kleintransporter geholt.
BeZ 27.9.95
September 95
Die Bundesregierung bestreitet die Tatsache, daß ein abgeschobener
nepalesischer Staatsangehöriger auf dem Rückflug mit einer Lufthansa-Maschine
von zwei nepalesischen Polizisten begleitet und bei der Ankunft in Katmandu
von diesen abgeführt wurde.
wib 6.9.95 und 13.9.95
September 95
Drei Männer aus Cottbus überfallen und mißhandeln zwei
indische Flüchtlinge "aus Ausländerhaß", wie sie angeben.
Ihnen wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
BeZ 11.6.96
September 95
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Frau H. L., geflohen aus Äthiopien, schneidet
sich in der Dusche die Pulsader auf. Sie erleidet einen hohen Blutverlust
und kommt zur medizinischen Erstversorgung in die Psychiatrie. Von dort
darf sie nach 187 Tagen Gefangenschaft im Transitbereich am 3. November
in die BRD einreisen.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
Herbst 95
Ein Flüchtling aus Burkina Faso wird nach abgelehntem Asylantrag
ohne Kenntnis seiner Anwältin von der Polizei abgeholt und abgeschoben.
Dort erscheint er noch einmal bei der Menschenrechtsorganisation,
der er bereits vor seiner Flucht angehört hat, und dann verliert sich
seine Spur. Ermittlungen in Burkina Faso oder von Freunden und Bekannten
in Deutschland bleiben erfolglos.
Aktion Abschiebestop
5. Oktober 95
Abschiebegefängnis Rottenburg in Baden-Württemberg. Der algerische
Flüchtling Khaleb Hocine wird morgens um 4 Uhr aus seiner Haftzelle
von vier Männern abgeholt. Durch einen besonderen Griff an die Kehle
wird er kurzzeitig bewußtlos, wodurch sein Widerstand gebrochen ist
und er abgeschoben wird.
Bereits am 16.5.95 und am 30.5.95 hatte Khaleb H. sich durch
körperlichen Widerstand vorerst erfolgreich gegen seine Abschiebung
wehren können.
Der dritte Abschiebeversuch wurde nach 13 Monaten Abschiebehaft
unternommen. Khaleb H. wurde von BGS-Beamten geschlagen und "wie ein Paket"
verschnürt. Der Pilot der "Air Algérie" weigerte sich, den
verzweifelten Mann mitzunehmen.
Dokumentation über Abschiebehaft in Rottenburg 1997
6. Oktober 95
Der äthiopische Flüchtling Solomon Mersha Mergia ertränkt
sich im Rhein-Main-Donau-Kanal in Bamberg.
Im April 1995 bekam Solomon Mersha Mergia vom Verwaltungsgericht
Weimar Abschiebungshindernisse nach § 51 zugesprochen. Seine exilpolitische
Betätigung und seine Mitgliedschaft in der EPRP, der Ethiopian People
Revolutionary Party, hätten einer Abschiebung entgegengestanden. Dagegen
legte der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten zwar Berufung
ein, doch der Rechtsanwalt hielt die Chancen für ein vorläufig
gesichertes Aufenthaltsrecht trotzdem für gut.
Sein Anwalt bestätigt, daß der Flüchtling "ein
depressives Erscheinungsbild bot", von Suizidabsichten jedoch nicht gesprochen
habe. Solomon Mersha Mergia musste in einer Gemeinschaftsunterkunft in
Gerstungen / Thüringen leben und litt sehr unter der dortigen Unterbringung,
unter Einsamkeit und Isolierung.
IMEDANA 26.10.00 (AAPO) ;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
10. Oktober 95
Lahn-Dill-Kreis in Hessen. Vier deutsche Männer überfallen
ein Flüchtlingsheim in Eschenburg-Simmersbach, schreien rassistische
Parolen, zertrümmern Scheiben und feuern mehrere Schüsse ab.
Die Täter sind zwischen 16 und 27 Jahre alt.
Konkret 12/95, S. 35
18. Oktober 95
Friedland Landkreis Göttingen. Der 18-jährige Sergej Androussenko
droht, sich vom Dach der Gaststätte "Michel" zu Tode zu stürzen,
weil ihm die Abschiebung droht. Er war im Mai in die BRD geflüchtet,
weil er nicht als Soldat in Tschetschenien kämpfen wollte.
Verwaltungsgericht Göttingen: "Desertion und Fahnenflucht
sind hierzulande kein Asylgrund."
jW 19.10.95;
FRat NieSa, Rundbrief 30, Okt. 95
20. Oktober 95
Durch ein Feuer in einem Flüchtlingsheim in Wallenhorst bei Osnabrück
entsteht ein Sachschaden von
200 000 DM. Menschen kommen nicht zu Schaden. Brandstiftung ist nicht
auszuschließen.
taz 21.10.95; jW 21.10.95
24. Oktober 95
Der vietnamesische Asylbewerber N. wird zusammen mit vier weiteren
Abgeschobenen direkt auf dem Flughafen von Hanoi verhaftet und in einem
Polizeigebäude im Stadtteil Tu Nghiem gefangen gehalten. Sie treffen
dort auf eine Gruppe bereits vor einer Woche aus der BRD abgeschobener
Flüchtlinge.
Als Grund für die Inhaftierungen der Flüchtlinge werden
offiziell "gesundheitliche Untersuchungen" angegeben.
FRat NieSa, Rundbrief 33, Febr. 96, S. 22
24. Oktober 95
Ein 16-jähriger Flüchtling aus Bangladesch wird auf der Autobahn
A 3 bei Regensburg von einem Auto erfaßt und stirbt noch in der Nacht
an seinen Verletzungen. Er war einer von 34 Flüchtlingen, die kurz
vorher von ihren Fluchthelfern auf einer Raststätte ausgesetzt worden
waren.
FR 26.10.95; UNITED (MNS)
26. Oktober 95
Ein Mann aus dem Tschad unternimmt in der Abschiebehaft in Bremen einen
Selbstverbrennungsversuch. Erst jetzt wird er freigelassen. In den acht
Monaten seiner Haft wurde er zu acht verschiedenen afrikanischen Botschaften
gefahren, um für ihn, der keinen Paß besitzt, Ersatzpapiere
zu erhandeln.
TS 27.10.95
2. November 95
Der 20-jährige Ashraf B. aus dem Sudan begeht auf dem Frankfurter
Flughafen einen Selbsttötungsversuch, indem er sich die Pulsadern
aufschneidet. Sein Asylantrag, den er zweieinhalb Wochen zuvor gestellt
hatte, wurde abgelehnt.
FR 4.11.95
5. November 95
Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis in Hamburg. Der 35 Jahre alte
Abschiebegefangene Esser F. erhängt sich am Fensterkreuz mit einem
Ledergürtel.
Über die Nationalität des Toten und die näheren
Umstände der Selbsttötung wird nichts bekanntgegeben.
taz 7.11.95; taz 11.11.95;
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
6. November 95
In der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth in Bayern versucht
ein tunesischer Abschiebegefangener, sich zu erhängen. Er wird durch
Bedienstete der Anstalt daran gehindert.
BT-Drucksache 13/3801
8. November 95
Hannover in Niedersachsen. Der 27 Jahre alte kurdische Flüchtling
Mehmet Nezir Baynal wird in einem türkischen Supermarkt von der Polizei
festgenommen, weil er dort ohne die notwendige Arbeitserlaubnis ausgeholfen
haben soll.
Auf dem Polizeipräsidium verlangt Herr Baynal nach einem
Dolmetscher und seinem Rechtsanwalt. Seine Hände sind mit Handschellen
auf dem Rücken fixiert. Auf dem Weg zur Haftzelle wird er von den
beiden begleitenden Beamten die Treppe herauf geschubst. Als Herr Baynal
sich umdreht, bekommt er einen Schlag auf das linke Auge. Nach weiteren
Schlägen verliert er das Bewußtsein.
Die Polizei selbst transportiert ihn in die Klinik "Clementinenhaus",
wo er jedoch eine medizinische Versorgung verweigert. Nach seiner augenblicklichen
Entlassung aus der Haft begibt er sich in das Krankenhaus Siloh und wird
hier stationär aufgenommen. Diagnose: schwere Prellungen des linken
Auges und ein Jochbeinbruch. Die Fraktur des Gesichtsknochens muß
operativ behandelt werden.
Ende Februar 96 erklärt die Staatsanwaltschaft, daß
Herr Baynal, Opfer und Hauptbelastungszeuge der polizeilichen Mißhandlungen,
für ein eventuelles Strafverfahren gegen die beiden Polizisten "nicht
erforderlich ist." Die Abschiebung wird eingeleitet.
Einige Tage später wird bekannt, daß Mehmet Nezir
Baynals Abschiebung solange ausgesetzt werden soll, bis geklärt ist,
ob es überhaupt zu einem Strafverfahren gegen die Polizisten kommt.
taz 29.2.96; taz 2.3.96
9. November 95
An einem Wehr in der Nähe des deutsch-polnischen Grenzüberganges
Podrosche in Sachsen wird die Leiche des
24-jährigen Pakistani Massut Iqubal gefunden. Bei seinem Versuch,
in die BRD zu gelangen, ist er vor wahrscheinlich zwei Tagen ertrunken.
FFM, März 96; BGS
12. November 95
Auf ein mit bosnischen Kriegsflüchtlingen bewohntes Haus in Jena
wird ein Sprengstoffanschlag verübt. Ein selbstgebauter Sprengkörper
fliegt durch ein offenes Fenster und explodiert in einem Duschraum.
BeZ 13.11.95
16. November 95
Ein 24-jähriger Abschiebegefangener algerischer Staatsangehörigkeit
erhängt sich in seinem Haftraum in der JVA Dresden an einem Sprungseil,
das er sich aus dem Sportraum mitgenommen hatte. Der Algerier sollte am
22. November im dritten Anlauf abgeschoben werden.
BT-Drucksache 13/3801
17. November 95
Kurz vor seiner Heirat mit einer Deutschen wird der 25-jährige
Algerier Abdelouahab H. aus Bremen abgeschoben. Im Flugzeug, kurz vor Amsterdam,
zerschneidet er sich mit einer Rasierklinge den Hals und die Handgelenke.
Zu seinem Glück ist eine Ärztin an Bord und versorgt seine Verletzungen.
Das kleine Flugzeug macht kehrt und bringt den Verletzten nach Bremen zurück.
Nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt kommt er in die Krankenstation
der JVA Oslebshausen.
Schon am 22. November versuchen die Behörden, ihn erneut
abzuschieben. Fünf Minuten vor dem Abflug nach Algerien Abdelouahab
H. ist bereits nach Frankfurt gebracht worden kann er durch eine Eil-Verfügung
des Bremer Verwaltungsgerichts das Flugzeug wieder verlassen.
FR 18.11.95; taz 18.11.95;
taz 20.11.95; taz 23.11.95; taz 25.11.95;
taz 22.12.95
17. November 95
Justizvollzugsanstalt Plauen in Sachsen. Ein 38-jähriger Mann
aus Tunesien verletzt sich selbst durch Schnittverletzungen am Bauch. Er
sollte an diesem Tage abgeschoben werden. Die Abschiebung erfolgt dann
am 24. November 1995.
BT-Drucksache 13/3801
22. November 95
Der leitende Polizeidirektor beim Grenzschutzamt Frankfurt am Main,
Udo Burkholder, zur Frage, auf welche Art und Weise Flüchtlinge ins
Flugzeug gebracht und abgeschoben werden:
"In Einzelfällen" würden ihnen nicht nur die Hände
hinter dem Rücken zusammengebunden auch die Beine würden von
den Fußknöcheln bis zu den Knien mit "Klettbändern" umwickelt.
Zum Schutz der Haut werde Paketpapier untergelegt. Die so bewegungsunfähigen
Menschen würden dann von den Beamten ins Flugzeug getragen. Das Anti-Rassismus-Büro
in Bremen ergänzt, daß den Gefangenen stundenlang vor dem Flug
weder Essen noch Trinken gegeben werden, damit sie nicht auf die Toilette
müßten.
FR 22.11.95; BeZ 30.11.95
28. November 95
Die Kurdin Z. S. wird mit ihrer Tochter L. und ihrem Sohn M. in die
Türkei abgeschoben, da aufgrund ihrer "Volkszugehörigkeit keine
Verfolgung bestehe".
Bereits bei der Paßkontrolle in Ankara werden die drei
sechs Stunden lang festgehalten und verhört. Nach der Freilassung
fahren sie zu Verwandten, werden jedoch immer wieder von Staatsangestellten
aufgespürt und nach dem Aufenthalt des Ehemannes bzw. des Vaters befragt.
Mutter und Tochter werden getrennt verhört und auch gefoltert.
Am 26. Juli 96 gelingt es ihnen, erneut in die BRD zu fliehen.
Die erlittenen Mißhandlungen werden den Frauen zwar geglaubt, doch
habe es sich bei den sexuellen Mißhandlungen um einen "Amtswalterexzess"
gehandelt, und es gebe keine Anzeichen dafür, daß der türkische
Staat derartige Übergriffe einzelner Funktionsträger hinnehme,
so das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
in ihrer Ablehnung des Asylantrages.
Allein wegen der psychischen Verfassung der Frauen stellt das
Bundesamt am 7. Juli 97 Abschiebehindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG
fest. Die Familie wird vorerst geduldet.
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000
29. November 95
Ein Mann wird vor seiner Abschiebung im Vorbereitungstrakt CJS im Frankfurter
Flughafen geknebelt.
IPPNW 1.6.99
30. November 95
Ein 17-jähriger Libanese versucht, sich in einem Berliner Abschiebegewahrsam
mit einem Handtuch an der offenen Tür des Innengitters seiner Zelle
zu strangulieren. Durch das Eingreifen des Wachpersonals wird das verhindert.
BT-Drucksache 13/3567
10. Dezember 95
Bei dem Brand in einem zum Teil mit jugoslawischen Kriegsflüchtlingen
bewohnten Mehrfamilienhaus im Ostseebad Haffkrug sterben fünf Menschen
den Feuertod drei albanische Flüchtlinge und zwei Deutsche. Nachdem
das Feuer um 21.50 Uhr in der ersten Etage entdeckt worden war, steht das
Haus in kurzer Zeit in Flammen.
Zehn Personen können sich durch Abseilen und Sprünge
aus den Fenstern retten, vier von ihnen sind allerdings schwer verletzt.
Eine Bewohnerin bricht sich beim Sprung in die Tiefe beide Beine.
Eine hochschwangere Albanerin erleidet so schwere Verbrennungen, daß
sie in Lebensgefahr schwe-
bend von ihrem Kind durch Kaiserschnitt entbunden werden muß.
Ihr dreijähriger Sohn, ihr Mann und dessen Bruder sind bei dem Brand
umgekommen.
taz 12.12.95; taz 13.12.95; jW 13.12.95;
taz 14.12.95; taz 15.12.95; taz 20.12.95;
taz 5.1.96; Race & Class 1997
13. Dezember 95
Der 17-jährige Kurde Necmettin T. übergießt sich am
Hamburger Hauptbahnhof mit Benzin und zündet sich an. Im Krankenhaus
stirbt er an seinen Verletzungen.
Sein Asylantrag war im Mai abgelehnt worden. Er hätte die
BRD bis zum 14. Dezember also am nächsten Tag verlassen müssen.
D'accord II Nachrichten; ap;
Fritz Info-Kompakt, 14.12.95;
jW 15.12.95; taz 15.12.95;
BT-Drucksache 13/3567
15. Dezember 95
Ein bulgarischer Flüchtling, der heute abgeschoben werden soll,
stürzt sich in seiner Wohnung aus dem Fenster und versucht sich anschließend
auf der Polizeiwache in Neuhof bei Fulda mit seinen Schnürsenkeln
zu erhängen.
FR 16.12.95
17. Dezember 95
Die Leiche des 24-jährigen Pakistani Naeen Akram wird in der Nähe
von Bahren-Zelz im Spree-Neiße-Kreis aus der Neiße geborgen.
Der Tote soll bereits Ende Oktober mit einer Gruppe von insgesamt 17 Pakistani
versucht haben, den Grenzfluß zu überqueren. Dabei, so die Cottbusser
Staatsanwaltschaft, sollen vier weitere Flüchtlinge ertrunken sein.
LR19.12.97; UK 19.12.97; TS 19.12.95;
ND 19.12.95; MOZ 19.12.97; FFM, März 96;
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Brandenburg Nr. 996
19. Dezember 95
Der 21 Jahre alte nepalesische Flüchtling K. C. Shiva macht mit
zwei Männern eine Autofahrt nach Westfalen. Ab diesem Zeitpunkt ist
er verschwunden. Ende Dezember wird er von der Heimleitung seiner Flüchtlingsunterkunft
im nordrhein-westfälischen Beckum-Vellern als vermißt gemeldet.
Sechs Jahre später, am 1. Oktober 2001, wird der Leichnam
von K. C. Shiva aus einem Baggersee nahe einem kleinen Flugplatz im niedersächsischen
Ganderkesee geborgen. Der Tote ist in Tüchern verschnürt und
mit Kalksandsteinen beschwert. Er wurde schon vor Jahren erdrosselt.
Im August 2003 müssen sich die mutmaßlichen Täter,
die schon wegen eines anderen Mordes in Haft sitzen, vor dem Landgericht
Bremen wegen der Morde an K. C. Shiva und an einem Bremer Kaufmann verantworten.
Es handelt sich um den als gewalttätigen Neonazi bekannten 31-jährigen
Till-Hauke H. als mutmaßlichen Haupttäter und um seinen ein
Jahr älteren Komplizen Tim Erhard S. Laut Anklage und Urteil erwürgte
Till-Hauke H. den Nepalesen aus Eifersucht und Fremdenhaß. Sein Freund
habe nichts getan, um die Tat zu verhindern. Beide werden im März
2004 wegen der zwei Morde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei besonders
schwerer Schuld verurteilt. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist
damit ausgeschlossen.
Polizei Bremen Pressestelle 2.10.01;
Polizei Oldenburger-Land Pressestelle 2.10.01;
SVZ 7.8.02; StA Bremen 10.1.03;
Yahoo!Nachrichten 4.8.03; ap 4.8.03;
NW 5.8.03; Die Welt 26.8.03;
Antifaschistisches Kreisplenum Gütersloh 22.12.03;
SVZ 8.3.04; taz 24.3.04; NWZ 24.3.04
24. Dezember 95
Bergkamen in Nordrhein-Westfalen. Bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft
sterben drei jugoslawische Kinder im Alter von drei, sechs und acht Jahren.
14 weitere Personen werden zum Teil schwer verletzt.
taz 27.12.95;
Nazi-Morde 1989-1999
24. Dezember 95
Bei einem Brand im Flüchtlingsheim im schleswig-holsteinischen
Langeln wird niemand verletzt, weil die BewohnerInnen zum Zeitpunkt des
Feuers nicht anwesend sind.
taz 27.12.95
Dezember 95
Nachdem sein Asylantrag und der Asylfolgeantrag abgelehnt wurden, geht
ein Flüchtling 'freiwillig' in die Elfenbeinküste (Côte
d´Ivoire) zurück. Trotz Versprechen, sich bei seiner Ankunft
bei seinen Freunden, Betreuern und Rechtsanwälten zu melden, geschieht
dies nicht. Auch im Februar 98 hat niemand mehr von ihm gehört.
Aktion Abschiebestop
Im Jahre 1995
Im Zuge einer Kettenabschiebung wird eine Mutter mit ihren Kindern,
die aus dem Kosovo geflohen sind, über Österreich und Ungarn
nach Kosovo zurückgebracht und dort mißhandelt.
ND 14.7.98
Im Jahre 1995
Unmittelbar nach seiner Abschiebung aus der BRD wird der Libanese Akel
Abbas wochenlang in Haft festgehalten. Erst durch Zahlung einer hohen Bestechungssumme
kann er "freigekauft" werden.
EKD, S. 41 (Pax Christi, Berlin)
Im Jahre 1995
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Aus Protest gegen die ihm drohende Einreiseverweigerung
in die BRD weigert sich der Iraker A. S. M., das für ihn als Diabetiker
lebensnotwendige Insulin zu nehmen, und bringt sich damit in Lebensgefahr.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
Im Jahre 1995
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Nachdem der nigerianische Flüchtling
I. M. die Ablehnung seines Asylantrags vom Verwaltungsgericht gelesen hat,
öffnet er sich beide Unterarme. Er kommt in die Psychiatrie. Nachdem
der dortige Arzt zwei BGS-Beamte des Hauses verwiesen hat, gilt I. M. als
"in die BRD eingereist".
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
Im Jahre 1995
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Als der pakistanische Flüchtling B. N.
erkennt, daß sein Asylverfahren in eine Zurückweisung nach Karachi
münden wird, versucht er im wahrsten Sinne des Wortes, mit dem Kopf
gegen die Wand zu rennen. Nachdem er dies fünf- oder sechsmal versucht
hat und schon benommen ist, hält er sich torkelnd an einem Stuhl fest.
Es bedarf einigen Aufwandes, ihn soweit zu besänftigen, daß
er sich von einem Arzt untersuchen läßt.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96;
BT-Drucksache 13/3565
Im Jahre 1995
Hamburger Hafen. Unter Deck eines Frachtschiffes, in Luke 2 wird die
Leiche eines Afrikaners gefunden. Er hatte sich als "blinder Passagier"
in einer Kakaoladung versteckt, die allerdings nach dem Auslaufen begast
wurde. Der Flüchtling war erstickt.
ZDF-reportage "Zwischen Traum und Alptraum 8.5.98
Im Jahre 1995
Der abgelehnte Asylbewerber Alexandre X. wird in die Elfenbeinküste
(Côte d´Ivoire) abgeschoben und festgenommen. Seine Gefangenschaft
dauert auch im Februar 98 noch an.
Aktion Abschiebestop
Im Jahre 1995
Es wird aus dem Bundesland Thüringen bekannt, daß im Jahr
1995 eine Person versucht hat, sich in der Abschiebehaft zu töten.
BT-Drucksache 13/3801 und 13/3567
Im Jahre 1995 bis 1996
Im Zeitraum Juli 1995 bis Februar 1996 versucht eine Person, sich in
einer saarländischen Abschiebehaftanstalt zu töten.
BT-Drucksache 13/3801
Im Jahre 1995 bis 1996
Im Zeitraum Juli 1995 bis Februar 1996 versuchen zwei Personen, sich
in Hamburger Abschiebehaft das Leben zu nehmen.
BT-Drucksache 13/3801
Im Jahre 1993 bis 1995
Im Zeitraum von Januar 1993 bis Dezember 1995 haben im Bundesland Baden-Württemberg
wegen drohender Abschiebung 18 Menschen versucht, sich umzubringen. "Nicht
erfaßt sind hierbei diejenigen Fälle, in denen Ausländer
eine Selbsttötung angekündigt haben oder sich bei Beginn der
Abschiebung leichte Verletzungen zugefügt haben, um damit einen Abbruch
der Abschiebung zu erzwingen".
BT-Drucksache 13/3567
Im Jahre 1993 bis 1995
Das Bundesministerium des Innern gibt bekannt, daß im Bundesland
Bayern in der Zeit von 1993 bis 1995 vier weitere abgelehnte Asylbewerber
versucht haben, sich das Leben zu nehmen.
BT-Drucksache 13/3567
Im Jahre 1993 bis 1995
Die Bundesregierung gibt bekannt, daß an den deutschen Ost-Grenzen
von 1993 bis 1995 37 Flüchtlinge "tot aufgefunden wurden":
23 Personen auf deutscher Seite, 13 auf polnischem und eine Person auf
tschechischem Territorium.
(33 Todesfälle sind hier dokumentiert)
BT-Drucksache 13/4296 und 13/4505
Im Jahre 1993 bis 1995
13 Personen wurden durch Beamte des BGS bzw. durch die von ihnen geführten
Hunde körperlich verletzt.
BT-Drucksache 13/4017