1.
Januar 94
Brandanschlag auf einen von mehr als vierzig Flüchtlingen bewohnten
Wohncontainer in Speyer in Rheinland-Pfalz. BewohnerInnen können das
Feuer frühzeitig löschen.
taz 3.1.94; Konkret 3/94, S. 35
1. Januar 94
Etwa zehn deutsche Frauen und Männer dringen in ein Flüchtlingsheim
im niederbayerischen Straubing ein und treten acht Türen ein. Die
Polizei nimmt drei Personen fest.
taz 3.1.94; Konkret 3/94, S. 35
1. Januar 94
Sechs Deutsche greifen ein Flüchtlingsheim in Eppertshausen im
Landkreis Darmstadt-Dieburg an.
taz 3.1.94
4. Januar 94
Weil sein Asylantrag abgelehnt wurde, versucht der Flüchtling
Fessou Lawson-Djecky,heimlich nach Togo über Cotonou (Benin) zurückzukehren.
Er war vor seiner Flucht als Mitglied der Union Togolais Démocratique
(UTD) verfolgt worden, und auch jetzt erfährt er schon drei Tage nach
seiner Einreise, daß Militärs zu Hause nach ihm gesucht haben.
Er muß untertauchen und flieht erneut in die BRD.
Aktion Abschiebestop
5. Januar 94
Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden ist, werden Abdurrahman und
Ayse T. und ihre sieben Kinder in die Türkei abgeschoben. Sie werden
alle direkt am Flughafen Istanbul verhaftet und ohne Essen und Trinken
in einen Keller gesperrt. Herrn T. wird vorgeworfen, die PKK unterstützt
zu haben. Nach der Freilassung am nächsten Tag wird Abdurrahman T.
am Busbahnhof von drei Zivilisten in ein Auto gezerrt und mit verbundenen
Augen an einen Ort gebracht, wo er 14 Tage lang verhört und gefoltert
wird, bis er – wieder mit verbundenen Augen – weggefahren und in Bayrampasa
aus dem Auto geworfen wird.
Nachdem Abdurrahman T. seine Familie wiedergefunden hat, fahren
alle in ihren Heimatort Handak bei Cizre. Dort ist ihr Haus inzwischen
von sogenannten Dorfschützern besetzt. Als sie auf ihr Wohnrecht hinweisen,
schlägt ein Dorfschützer Frau T. mit einem Gewehrkolben ins Gesicht,
so daß sie einen Nasenbeinbruch erleidet und ohnmächtig wird.
Herr T. flieht.
Ayse T. kommt zunächst bei ihrer Mutter in der Provinz Idil
unter, wird jedoch weiterhin ständig von Militär und Dorfschützern
bedroht. Sie wird mehrmals nachts von Soldaten abgeholt und muß sich
gynäkologische Zwangsuntersuchungen gefallen lassen.
Im August 1995 flüchtet Ayse T. mit zwei ihrer Kinder erneut
in die BRD. Ihr Mann flieht zunächst in den Irak. Erst im April 1996
gelingt auch ihm die Flucht nach Deutschland.
Im Oktober 1999 stellt das Verwaltungsgericht Freiburg bei Herrn
T. die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG fest. Die Geschichte
von Frau T. hält das Gericht zwar für glaubwürdig, jedoch
nicht für asylrelevant. Die Zwangsuntersuchungen seien nur durchgeführt
worden, um Herrn T.s habhaft zu werden. Da dieser sich aber nun in Deutschland
befinde, seien "derartige Maßnahmen aus Sicht der türkischen
Sicherheitskräfte nicht mehr erforderlich."
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95;
FRat NieSa, Rundbrief 33, Febr. 96;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98;
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
6. Januar 94
Kressbronn in Baden-Württemberg. Das Auto eines Flüchtlings
aus dem ehemaligen Jugoslawien wird von einem Unbekannten direkt vor dem
Flüchtlingsheim mit einem Molotow-Cocktail in Brand gesteckt.
Konkret 3/94, S. 35
12. Januar 94
Der Flüchtling Comla Gbati Nadjombe aus Togo wird über Frankfurt
und Amsterdam nach Lomé abgeschoben. Die ihn begleitenden deutschen
Polizisten übergeben ihn und 20 weitere Abgeschobene am Flughafen
Lomé direkt dem Militär. Die Unterlagen über die Asylverfahren
werden an die togoischen Beamten übergeben.
Die Gefangenen kommen in verschiedene Lager und Gefängnisse.
Comla Gbati Nadjombe ist in einer Gruppe, die zum Arbeitsdienst in Ketten
tags und nachts gezwungen werden. In Kara wird er vom Sohn des Diktators
Eyadema persönlich gefoltert. Dieser schneidet ihm immer wieder in
den Bauch und gibt dann Chili in die offenen Wunden.
Er muß erleben, wie einer seiner Mitgefangenen im Camp
RIT in Lomé den Raubtieren vorgeworfen wird. Als ein anderer Mitgefangener
stirbt, wird er gezwungen, die Leiche den Raubtieren zum Fraß vorzuwerfen.
Nach 19 Monaten in Gefangenschaft gelingt ihm mit Hilfe eines
Offiziers die Flucht aus dem Gefängnis und außer Landes. Er
flüchtet erneut in die BRD.
Aktion Abschiebestop;
Oldenburger Stachel Nr. 2/98
14. Januar 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Ludwigshafen-Oppau in
Rheinland-Pfalz. Durch die entstehende Panik unter den BewohnerInnen werden
zwei Personen verletzt, und acht Personen kommen wegen Rauchvergiftung
in medizinische Behandlung.
taz 15.1.94; BeZ 15.1.94;
Konkret 3/94, S. 36; BeZ 18.7.00
14. bis 16. Januar 94
Abschiebegefängnis Herne in Nordrhein-Westfalen. An drei aufeinanderfolgenden
Tagen setzen mehrere Abschiebegefangene ihre Zellen in Brand. Sie verletzen
sich dabei teilweise schwer.
Off limits Nr. 6 Okt. 1994*, Aktion Knastmucke
15. Januar 94
Hamburg. Als der 44-jährige Asylbewerber Dialle D. aus dem Senegal
abends an der Nachthaltestelle "Neuer Pferdemarkt" wartet, kommen zwei
Männer auf ihn zu, packen ihn und schlagen ihm ins Gesicht. "Solche
Mütze darfst du nicht tragen," sagt einer und zeigt auf D.'s Mütze,
die den Schriftzug trägt: "Gebt Nazis keine Chance". Dann zerren sie
ihn in einen Baucontainer und traktieren ihn weiter mit Schlägen.
D.'s Hilferufe werden von einem Taxifahrer gehört, der die
Polizei ruft. Wegen seines blutenden Auges und seines schmerzenden Fußes
läßt sich Dialle D. ins Krankenhaus fahren.
Als er am nächsten Morgen in einer Polizeiwache Anzeige
erstatten will, stellt sich heraus, daß die Täter selbst Polizisten
waren. D.'s Paß wird einbehalten, sein Aufenthaltsstatus wird neu
überprüft, und am 11. April erhält er von der Ausländerbehörde
die Ausreiseaufforderung.
Sieben Monate nach dem Überfall erfährt der Anwalt
von Dialle D. durch Akteneinsichtnahme, daß die polizeilichen Täter
zu Geldstrafen verurteilt werden sollten.
Als das Geschehnis im September in die Schlagzeilen gerät,
werden andere Rechtsbrüche der Polizei bekannt. Es stellt sich heraus,
daß in den letzten sechs Jahren 130 Strafverfahren gegen Beamte wegen
Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung, Freiheitsberaubung und
Nötigung gestellt wurden und keiner von den Beamten aufgrund seiner
Taten verurteilt wurde. Hamburgs Innensenator tritt daraufhin zurück.
taz 8.9.94;
Polizeiübergriffe 1996;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
15. Januar 94
Nach einer Protestaktion der Gefangenen im Abschiebegefängnis
Herne wird Youssef L. in das Gefängnis Krümmede nach Bochum verlegt.
Dort muß er drei Tage lang halbnackt im sogenannten Bunker verbringen.
Er bekommt Angst um sein Leben, als am dritten Tag 15 Schließer in
die Zelle kommen und ihn zusammenschlagen.
Off limits Nr. 6 Okt./Nov. 1994
19. Januar 94
Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Dannstadt bei Ludwigshafen
durch eine selbstgebastelte Rohrbombe. Von den 100 BewohnerInnen wird niemand
verletzt.
taz 20.1.94; Konkret 3/94, S. 36
19. Januar 94
Ein 27-jähriger Flüchtling aus dem Iran droht auf dem Dach
eines fünfstöckigen Hauses in der Grindelallee in Hamburg, sich
das Leben zu nehmen. Er kann durch seinen Rechtsanwalt von seinem Vorhaben
abgebracht werden und kommt ins Krankenhaus..
Sein Asylantrag war nach 10 Jahren im Dezember zum zweiten Mal
abgelehnt worden.
taz 21.1.94
19. Januar 94
Zwei Brandanschläge auf ein Gebäude des Gutes Usla-Reitliehausen
in Niedersachsen, in dem bosnische Kriegsflüchtlinge untergebracht
sind. Die Anschläge wurden vorher telefonisch angekündigt. Es
wird niemand verletzt.
Konkret 3/94, S. 36
21. Januar 94
Murtaza Özüner, kurdischer Flüchtling, wird aus Hildesheim
in die Türkei abgeschoben, nachdem er drei Tage zuvor auf der Ausländerbehörde
von zwei Zivilbeamten festgenommen worden war. Noch auf dem Flughafen Istanbul
wird er auf die Polizeiwache gebracht und dann eine Woche lang festgehal
ten. Ihm wird vorgeworfen, daß er durch die Antragstellung auf
Asyl das "Ansehen" der Türkei schwer geschädigt habe, und er
wurde zu eventuellen politischen Aktivitäten in der BRD gefragt. Er
wird beleidigt und beschimpft.
Auch nach seiner Freilassung wird er beobachtet, verfolgt, von
der Polizei "besucht", zu Verhören vorgeladen, als Lügner bezeichnet
und zu seinem in der BRD lebenden Bruder ausgefragt. Er fühlt sich
dermaßen bedroht, daß er erneut an Flucht denkt.
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95
26. Januar 94
In der Flüchtlingsunterkunft in Humboldt-Gremberg wird gezielt
ein Brandanschlag gegen eine bosnische Roma-Familie verübt. In der
Folge dieses Anschlags sterben am 7. Februar die 61-jährige Raina
Jovanovic und am 12. März die
11-jährige Jasminka.
Nazi-Morde 1989-1999
27. Januar 94
Der 25-jährige Son Ha Hoang übergießt sich im Ostpark
in München-Ramersdorf mit Benzin und tötet sich durch Selbstverbrennung.
Er sollte nach Vietnam abgeschoben werden, wo er wegen seiner oppositionellen
Arbeit im Gefängnis gesessen hatte. In der BRD erfuhr er, daß
seine Familie in Vietnam unter Druck gesetzt wurde und daß seine
Mutter sich inzwischen das Leben genommen hatte.
Son Ha Hoang hatte als Vertragsarbeiter seit Juli 1987 in der
DDR gelebt. Ende 1990 kehrte er nach Vietnam zurück, inwieweit 'freiwillig',
ist nicht bekannt. Im Winter 1991 floh er über Moskau, Polen und die
damalige Tschechoslowakei wieder nach Deutschland zurück und beantragte
Asyl. Gegen den negativen Bescheid des Bundesamtes hatte er Klage eingereicht,
über die vermutlich noch nicht entschieden war, denn seine Aufenthaltsgestattung
wurde am 11. Januar bis Mitte Mai verlängert.
Münchner Abendzeitung 28.1.94;
SD 11.2.94; Spiegel 27.6.94;
FRat NRW; Pro Asyl*; UNITED (IRR; CARF; ESG);
"Polizeiübergriffe gegen Ausländerinnen und Ausländer"
1994 ;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
1. Februar 94
Ein unbekannter Flüchtling aus Zaire, der als "blinder Passagier"
auf einem deutschen Frachtschiff entdeckt wird, wird von der Mannschaft
über Bord geworfen und ertrinkt.
UNITED (Off limits);
Nazi-Morde 1989-1999
2. Februar 94
Der 31 Jahre alte russische Flüchtling Jourii Wladimirowitz N.
übergießt sich im Ausländeramt im niederbayerischen Pfarrkirchen
mit Benzin und zündet sich an. Ihm war in dem Amt mitgeteilt worden,
daß er innerhalb eines Monats die BRD zu verlassen habe, da sein
Asylantrag abgelehnt sei. Er kommt mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.
Nach seiner Genesung wird er abgeschoben.
BeZ 3.2.94; taz 3.2.94;
Polizeiübergriffe 1994;
Ökumenisches Kirchennetzwerk Bayern
4. Februar 94
In Uslar bei Northeim in Niedersachsen zünden unbekannte Täter
ein von sechs bosnischen Flüchtlingen bewohntes dreigeschossiges Haus
an. Es wird niemand verletzt.
taz 7.2.94; Konkret 4/94, S. 22
6. Februar 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Geisenheim in Hessen.
Die Täter legen mit einem Brandsatz im Treppenhaus Feuer. Es wird
entdeckt und gelöscht, bevor größerer Schaden entstehen
kann.
Konkret 4/94, S. 22
7. Februar 94
Der Kurde Riza Askin wird nach Ablehnung seines Asylantrages in die
Türkei abgeschoben. Als die türkischen Beamten in seinem Gepäck
Gegenstände mit PKK-Emblemen finden, wird er mit Schlägen traktiert.
Nach Übergabe an die politische Polizei wird er nackt ausgezogen,
an ein Metallkreuz gebunden und dann mit eiskaltem Wasser abgespritzt.
Als er weiterhin schweigt, bekommt er Kabel an die Augenlider, den Penis
und die Zehen gelegt, und dann werden Stromschläge durch seinen Körper
geleitet. Nach zwei Tagen Folterungen unterschreibt er ein Geständnis.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Kurz nach der Verurteilung gelingt Herrn Askin die Flucht in die Schweiz,
wo er als Asylberechtigter anerkannt wird. Unterdessen hatte auch das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Ablehnungsbescheid
seines Asylantrages in Abwesenheit aufgehoben.
Riza Askin erhebt schwere Vorwürfe gegen Beamte der "Abschiebegruppe"
Rastatt, ihm das belastende Material in den Koffer gelegt zu haben.
Gleiche Vorwürfe werden von anderen Betroffenen im Sommer
1997 erhoben.
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95;
nah & fern Heft 17 Februar 1995;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98;
FR 12.9.97
9. Februar 94
Eine Flüchtlingsunterkunft in Mainz brennt vollständig nieder.
Die 40 BewohnerInnen können sich unverletzt ins Freie retten. Die
Brandursache bleibt unklar.
Konkret 4/94, S. 23
10. Februar 94
Brandstiftung in einem von Flüchtlingen aus dem Libanon und Syrien
bewohnten Haus in Berlin-Neukölln. Verletzt wird niemand.
Konkret 4/94, S. 23
19. Februar 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Tübingen, in dem
bosnische Familien untergebracht sind. Das Feuer wird frühzeitig entdeckt,
so daß nur Sachschaden entsteht.
taz 21.2.94;
Konkret 4/94, S. 23
25. Februar 94
In einem Wald bei Trebnitz in Brandenburg überprüfen Polizisten
einen PKW, in dem drei rumänische Männer nächtigen. Die
Beamten eröffnen gegen die unbewaffneten Rumänen das Feuer, wodurch
ein 18-jähriger Mann tödlich in den Rücken getroffen wird.
Am 29. Dezember 95 werden die Polizisten zu Bewährungsstrafen
von sieben bzw. zehn Monaten verurteilt.
MOZ 28.2.94;
BeZ 1.3.94; MOZ 1.3.94; MOZ 3.3.94;
Polizeiübergriffe 1994;
taz 19.10.95; taz 30.12.95;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 50/1995;
Polizeiübergriffe 1996
Februar 94
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus dem Sudan wird
in der Diskothek Space von Deutschen brutal zusammengeschlagen. Die Polizei
nimmt das blutüberströmte Opfer, nicht die Täter fest. Ärztliche
Hilfe bekommt der Sudanese erst, als sein Mitbewohner in der Flüchtlingsunterkunft
einen Krankenwagen ruft.
Polizeiübergriffe 1994
11. März 94
In der Nähe der sächsischen Ortschaft Zittau wird ein unbekannter
männlicher Flüchtling tot aus der Neiße geborgen. Er ist
ertrunken.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; BGS
13. März 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Vellmar bei Kassel. Die
Täter schieben eine brennende Tapete durch ein Fenster, wobei das
Bett eines 23-jährigen schlafenden Türken Feuer fängt. Er
kann das Feuer löschen.
taz 14.3.94; Konkret 4/94, S. 40
15. März 94
Flüchtlingsheim Reinsdorf bei Zwickau in Sachsen – abends um 23
Uhr. Aufgrund eines Streites zwischen der palästinensischen Familie
Kafafis und einer türkischen Frau innerhalb des Heimes wird die Polizei
gerufen. Es erscheinen ca. 30 Beamte und wollen den sofortigen Umzug der
Eheleute Kafafis und ihrer sieben Kinder durchsetzen. Die Bitten von Abdul
Rahman Kafafi, bis zum nächsten Tag zu warten, werden nicht gehört.
Drei Kinder werden geschlagen, dem Vater werden stählerne Handschellen
angelegt. Er wird – zusammen mit seiner Frau – in den Zwickauer Polizeigewahrsam
gebracht. Die Kinder schreien, fliehen in Planik und müssen "eingefangen"
werden. Der 18-jährige Marwan Kafafi, schwer körperbehindert
und stumm, versucht sich in seiner Angst mit einem Feuerzeug anzuzünden.
Das Feuer wird frühzeitig gelöscht – er muß mit schweren
Herzbeschwerden ins Krankenhaus.
Auf der Polizeiwache wird Herr Kafafi mit einem zusätzlichen
Plastikseil gefesselt und dann von drei Polizisten in den Magen geboxt
und getreten. Er erbricht Blut. Ein Arzt wird auch auf sein Bitten hin
nicht geholt. Er muß die Nacht – nackt ausgezogen – in der Gewahrsamszelle
verbringen.
Unter dem Vorwand, die Familie hätte fünf Kilogramm
Sprengstoff und drei Pistolen versteckt, werden die Räume der Familie
im Heim durchsucht. Die Beamten finden drei Spielzeugpistolen aus Plastik.
taz 10.8.94
16. März 94
Bad Endorf in Bayern. Nach einer nächtlichen Verfolgungsjagd stoppt
eine Polizeistreife den Wagen eines 22-jährigen albanischen Asylbewerbers
aus dem Kosovo. Als der Fahrer trotz Aufforderung nicht aussteigt, schießt
ihn ein Polizeibeamter in den Kopf. Der Flüchtling stirbt.
taz 18.8.94; taz 19.3.94;
Polizeiübergriffe 1994;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 50/1995
16. März 94
Bei einem Großbrand in der Stuttgarter Altstadt, Geißstraße
7, sterben zwei Kinder, fünf Erwachsene und ein ungeborenes Kind.
Sechzehn Personen müssen zum Teil schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht
werden; 27 Personen kommen körperlich unversehrt davon.
Das Feuer war gegen 3.30 Uhr im hölzernen Treppenhaus ausgebrochen,
hatte sich schnell auf alle fünf Stockwerke ausgebreitet und versperrte
den BewohnerInnen damit den einzigen Fluchtweg.
Eine Mutter, ihre zweijährige Tochter, ein kroatisches Ehepaar,
eine im neunten Monat schwangere Türkin und deren vierjährige
Tochter kommen in den Flammen um. Eine 57 Jahre alte Frau stirbt bei dem
Sprung aus dem Fenster.
Nach dem Brand kommen die dubiosen Machenschaften des Pächters
an die Öffentlichkeit. In dem Haus lebten ausschließlich MigrantInnen
– einige Zimmer waren an Pakistani ohne Papiere vermietet. Von den 50 Menschen,
die in dem Gebäude lebten, waren nur 27 gemeldet. Keine der Personen
hatte einen Mietvertrag.
Oberbürgermeister Manfred Rommel gibt sich erleichtert:
"Gott sei Dank" gebe es keine Hinweise auf eine ausländerfeindliche
Tat.
Erst im Juli 1995 wird ein 25-jähriger Deutscher als mutmaßlicher
Täter ermittelt. Die Anklage geht von siebenfachem Mord aus. Ihm werden
16 weitere Brandstiftungen in Baden-Württemberg zur Last gelegt, und
sein häufigstes Motiv ist: "Haß auf Ausländer". Oft hinterließ
er an seinen Tatorten Zettel, auf die Hakenkreuze gemalt oder Parolen wie
"Kanaken raus" geschrieben waren. Trotzdem geht die Staatsanwaltschaft
davon aus, "daß für den Anschlag" auf das Haus in der Geißstraße
"kein ausländerfeindliches Motiv zu erkennen ist".
Im Mai 1996 wird er zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit
anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.
taz 19.7.95;
taz 24.4.96; taz 24.5.96;
StN 16.3.00; Eßlinger Zeitung 16.3.04
17. März 94
Pirna in Sachsen. In den frühen Morgenstunden wird der 43-jährige
Kurde Murat Fani mit seiner Frau Ayse und ihren fünf Kindern in Polizeibegleitung
nach Istanbul abgeschoben, nachdem die Asylanträge abgelehnt worden
sind. Schon am Flughafen Istanbul wird die ganze Familie für 24 Stunden
festgenommen. Nachdem sie am nächsten Tag freikommen, wird Murat Fani
noch am Flughafen von der politischen Polizei festgenommen. An den ersten
drei Verhörtagen wird er so geschlagen, daß ihm ein Zahn im
Unterkiefer zerbricht. Nach neun Tagen Haft wird er mit einer Augenbinde
versehen, an einen unbekannten Ort gebracht und dort freigelassen.
Am 9. November kommt Polizei in die Wohnung der Familie Fani
in Mersin am Mittelmeer. Die Beamte schlagen auf die Eheleute ein und nehmen
schließlich Herrn Fani mit. Er wird mit Elektroschocks gequält,
wird an den Händen aufgehängt, mit Eiswasserstrahlen beschossen
und immer wieder geschlagen. Mit dem Vorwurf, Angehöriger der PKK
zu sein oder Angehörigen der PKK Unterschlupf geboten zu haben, wird
er in Untersuchungshaft behalten. Im Laufe des Verfahrens vor dem Staatssicherheitsgericht
in Konya kommt Murat Fani auf freien Fuß.
Im Herbst 1995 flieht er erneut in die BRD und wird hier als
Asylberechtigter anerkannt.
taz 16.4.94, taz 18.4.94, taz 24.4.94,
taz 6.5.94, taz 21.6.94;
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95;
nah & fern Heft 17 Februar 1995;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98
22. März 94
Ein männlicher Flüchtling wird in der Nähe der brandenburgischen
Stadt Guben gefunden. Er ist beim Grenzübertritt in der Neiße
ertrunken.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; BGS
März 94
Obwohl das Asylverfahren des kurdischen Flüchtlings Ismet Bozdag
noch nicht abgeschlossen ist, wird er in die Türkei abgeschoben. Dort
erfolgt die Verhaftung und Mißhandlung durch Angehörige staatlicher
Organe. Als er nach 15 Tagen freigelassen wird, flüchtet er in den
Untergrund. Der für die Abschiebung verantwortliche Landkreis Osterholz
bei Bremen entschuldigt sich mit der Begründung, die Abschiebung sei
"aus Versehen" geschehen. Erst am 5. November 1996 (!) gelingt es nach
mehreren Versuchen und nochmaliger Abschiebung am Frankfurter Flughafen,
Ismet Bozdag nach Deutschland zurückzuholen.
jW 7.11.96; FR 8.11.96
6. April 94
Morgens um 6 Uhr kommt die Polizei in drei Mannschaftswagen und mit
Hunden in das Flüchtlingsheim in Pirna bei Dresden und teilt der Familie
Cetin mit, daß sie in einer Stunde ihre Sachen gepackt haben müsse,
denn sie sollen abgeschoben werden. Noch am gleichen Morgen werden Ramazan
und Zybeyde Cetin zusammen mit ihren fünf Kindern von Berlin-Schönefeld
über Warschau in die Türkei geflogen. Auf dem Flughafen Istanbul
werden alle sofort verhaftet und in eine Polizeikaserne gebracht. Dort
verbringen sie drei Tage in einem Kellerraum – ohne zu essen und zu trinken
zu bekommen. Auch der Gang zur Toilette wurde ihnen verwehrt. Herr Cetin
wird oft aus der Zelle geholt und mit Gummiknüppeln und Fäusten
ins Gesicht, auf die Fußsohlen und in die Nierengegend geschlagen.
Ein einziges Mal durfte Herr Cetin mit seinem sechsjährigen Sohn auf
die Toilette gehen. Als sie wieder zurückgehen wollten, wurde der
Vater festgehalten und verprügelt – immer wieder wurde sein Kopf gegen
die Wand geschlagen. Auch der weinende Mükail wird geschlagen. Die
neunjährige Nursel erzählt später, daß die Mutter
von einem Polizisten geschlagen worden ist und daß ihr Blut aus dem
Mund gelaufen sei. Herr Cetin wurde an den Handgelenken unter Strom gesetzt.
Nach drei Tagen wird die Familie entlassen – ihr Geld wurde einbehalten.
Sie müssen sich bei Verwandten Geld für die Fahrkarten leihen,
um nach Adana zu fahren, wo sie sich aus Angst vor weiterer Verfolgung
verstecken.
taz 16.4.94; taz 18.4.94; taz 25.4.94;
taz 5.5.94; taz 6.5.94; taz 21.6.94;
Polizeiübergriffe 1994;
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95
8. April 94
In Gräveneck im Kreis Limburg-Weilburg in Hessen legt ein 30-jähriger
aus Weinbach vor einem Flüchtlingsheim Feuer. Es wird in seinen Anfängen
entdeckt und gelöscht.
Konkret 6/94, S. 25
9. April 94
Strullendorf im Kreis Bamberg in Bayern. Vier jugendliche Deutsche
überfallen ein Flüchtlingsheim und bedrohen einen Algerier mit
einem Messer. HeimbewohnerInnen können die Angreifer vertreiben.
taz 11.4.94; Konkret 6/94, S. 25
12. April 94
In Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern werden in der Nacht vier afrikanische
Flüchtlinge von mehreren Deutschen mit Motorrädern verfolgt und
mit Knüppeln und Steinen angegriffen. Zwei Flüchtlinge werden
schwer verletzt – die Täter entkommen.
taz 13.4.94
12. April 94
Die Kurdin Gülizan Doruk wird mit ihren fünf minderjährigen
Kindern von Nienburg über Hannover nach Istanbul abgeschoben. Nach
ihrer Ankunft werden sie alle in einer Haftanstalt in der Nähe des
Flughafens 11 Tage lang festgehalten. Es gibt hier keine Waschgelegenheit
– auch kein Wasser. Verpflegung muß Frau Doruk von einem vorbeikommenden
Mann kaufen. Es ist sehr heiß in der Zelle, und die Fenster dürfen
nicht geöffnet werden. Als die beiden Söhne, Hassan und Ali,
vor Angst Brech-Durchfälle bekommen, wird die Luft zur Qual.
Vor den Augen ihrer Kinder wird Frau Doruk geschlagen, bespuckt,
beleidigt und bedroht, weil die Beamten den Aufenthaltsort ihres Mannes
erfahren wollen. Auch ihre älteste Tochter Fidan wird geohrfeigt,
geschubst und beleidigt, als sie ihre Mutter verteidigen will.
Nach ihrer Freilassung hält sich die Familie versteckt –
flüchtet später erneut in die BRD.
Erst aufgrund eines Hungerstreikes des in Deutschland zurückgebliebenen
Ehemannes und Vaters Ibrahim Doruk und aufgrund der engagierten Unterstützung
einer Bürgerinitiative am Wohnort Uchte wird die Familie nach zweieinhalb
Jahren als asylberechtigt anerkannt.
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95;
FRat NieSa, Rundbrief Nr. 33, Febr. 96; FR 6.2.97;
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98;
13. April 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in der Ortschaft Windeck
bei Siegburg in Nordrhein-Westfalen. Aus einem vorbeifahrenden Wagen wird
eine Brandflasche ins Haus geworfen. Menschen kommen nicht zu Schaden.
taz 14.4.94; Konkret 6/94, S. 26
14. April 94
Einem 32-jährigen Asylbewerber aus Vietnam wird in Groß-Ziethen
bei Berlin von einem Unbekannten mit einer Luftdruckwaffe direkt ins Gesicht
geschossen. Er erleidet schwerste Augenverletzungen.
BeZ 16.4.94
15. April 94
Gegen 15 Kurden, die nach den Protesten und Widerstandsaktionen vom
19. März (Newroz-Fest) festgenommen wurden, hat das Land Bayern Ausweisungen
verfügt. Aus Angst vor der Abschiebung hat ein Gefangener einen Selbsttötungsversuch
unternommen.
taz 16.4.94
15. April 94
Ein Flugkapitän der Lufthansa im Interview im Hessischen Rundfunk:
"...Vor der hinteren Treppe lag ein Nigerianer in Rückenlage, die
Hände auf dem Rücken gefesselt, die Augen weit aufgerissen, die
Hose durch das Handgemenge tief heruntergeschoben. Ein BGS-Beamter mit
einem Knie auf der Brust des Nigerianers war damit beschäftigt, den
hilflosen Mann mit einem Klebeband einzuwickeln. Die Nasenlöcher des
Mannes waren gerade noch frei – zum Luftschnaufen. Blut am Klebeband. Auch
die Beine wurden mit Klebeband umwickelt, Oberschenkel, die Füße
und nochmals von oben nach unten, wie eine Rolle Teppichboden für
den Transport fertiggemacht...".
Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dem Nigerianer
um Kola Bankole. Nachdem er sich bei einem ersten Abschiebeversuch heftig
gewehrt hatte, war ihm jetzt eine mittlere Dosis des Antidepressivums Doxepin
verabreicht worden. Trotzdem wehrte er sich wieder heftig, so daß
auch diese Abschiebung abgebrochen wurde.
Bei dem sechsten Versuch, Kola Bankole abzuschieben, stirbt er
im Flugzeug. (siehe 30. August 94)
IPPNW 1.6.99; UNBEQUEM 12/99
17. April 94
Senden bei Ulm in Baden-Württemberg. Morgens um 6.45 Uhr treffen
zehn Polizeibeamte der Polizeidirektion Krumbach in der Brahmsstraße
in Senden ein. Sie treten die Haustür ein, denn die kurdische Familie
Ay soll abgeschoben werden. Ali Ay ist schon auf dem Weg zur Arbeit, seiner
Frau Seyran und den sechs Kindern wird gesagt, daß sie ihre Sachen
packen sollen. Dann kommen sie ins Sendener Rathaus in Abschiebehaft. Alle
haben große Angst vor der Abschiebung. Frau Ay wehrt sich nach Kräften,
sie schreit, weint, tritt um sich. Ihre Hände werden ihr auf dem Rücken
in Handschellen gebunden, und auch ihre größere Tochter wird
mit Gewalt abgeführt. In Panik und Verzweiflung schlägt sie immer
wieder den Kopf gegen die Scheibe des Einsatzfahrzeuges.
Enge Familienmitglieder des Ehepaares waren in der Türkei
ermordet worden. Frau Ays Eltern wurden im Südosten der Türkei
gefoltert, und Ali und Seyran Ay hatten berechtigte Angst, in die Türkei
zurückkehren zu müssen. Seyran Ay und die Kinder werden noch
am gleichen Tag über den Franz-Josef-Strauß-Flughafen in München
in die Türkei abgeschoben.
In Istanbul lebt die Familie unter ständiger Bewachung und
Beobachtung durch die türkische Polizei – und immer in der ständigen
Angst, ins Kriegsgebiet nach Kurdistan abgeschoben zu werden. Den vier
älteren Kindern gelingt dann im Juli 94 erneut die Flucht in die BRD,
wo sie mit ihrem inzwischen asylberechtigten Vater wieder zusammenkommen.
Frau Ay sitzt nach einem mißglückten Fluchtversuch weiterhin
mit ihren zwei jüngsten Kindern in Istanbul fest
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95
20. April 94
Bei einem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Gieboldehausen
bei Göttingen kommt ein 40 Jahre alter albanischer Flüchtling
ums Leben. Das Opfer soll den Brand selbst gelegt haben.
taz 22.4.94; Konkret 6/94, S. 26
21. April 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in der Kleinstadt Zeithain
in Sachsen. BewohnerInnen des Heimes, in dem 200 Menschen leben, können
das Feuer löschen.
taz 4.6.94; Konkret 6/94, S. 26
21. April 94
Komlan Kotor, Flüchtling aus Togo, wird nach Moskau abgeschoben,
nachdem er zwei Tage vorher in Frankfurt am Main Asyl erbeten hatte. Ihm
wurde nicht die Möglichkeit gegeben, Rechtsberatung in Anspruch zu
nehmen.
Nach mehrtägigem Aufenthalt in Moskau landet seine Maschine
am 28. April in Lomé. Noch auf dem Flughafen wird er festgenommen.
Beamte finden seine Asylunterlagen, aus denen hervorgeht, daß er
als Mitglied der Convention Démocratique des Peuples Africains (CDPA)
und der Egpemog verfolgt wurde, und verhören ihn unter Schlägen.
Er kommt in das Gefängnis von Adidogome und muß sich
eine 5-Quadratmeter-Zelle mit 15 Personen teilen. Schlafen ist nur in der
Hocke möglich, wodurch seine Knie stark geschädigt werden. Er
muß Zwangsarbeit leisten und erlebt, wie einige Mitgefangene durch
Strapazen und Krankheiten sterben.
In der Nacht zum 28. August 95 wird er von einem Wachsoldaten
befreit. Am 16. September erreicht er zum zweiten Mal die Bundesrepublik
Deutschland.
Aktion Abschiebestop
22. April 94
Um 20.30 Uhr werden in Burg bei Magdeburg zwei Flüchtlinge aus
Togo von vier Jung-Nazis beschimpft, gestoßen und mit Eisenstangen,
einem Messer und mit einer Schußwaffe bedroht. Beim Weglaufen werden
ihnen die Eisenstangen hinterhergeworfen. Die Opfer flüchten in eine
Polizeiwache und bitten dort um Hilfe. Sie sind über eine Stunde in
der Wache – aber Hilfe wird ihnen nicht gewährt. Sie müssen allein
und zu Fuß zurück in ihre Unterkunft.
Es ist das zweite Mal, daß die beiden Togoer von Deutschen
durch die Stadt gehetzt wurden. Bereits am 26. Februar wurden sie nahe
der Diskothek "Flickschuhpark" von sechs Männern verfolgt.
taz 10.6.94;
Polizeiübergriffe 1994
25. April 94
Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Auf dem Hinterhof des Flüchtlingsheimes
beschimpfen vier Nazi-Schläger zwei Jungen aus dem ehemaligen Jugoslawien
und bedrohen sie mit einer Schußwaffe. Auf die Hilferufe hin kommen
BewohnerInnen hinzu und vertreiben die Angreifer.
taz 26.4.94;
Konkret 6/94, S. 26
25. April 94
Eine Rumänin wird in der Nähe der sächsischen Ortschaft
Rothenburg tot aus der Neiße geborgen. Ihr Ehemann und ihr Kind erreichten
das deutsche Ufer lebend.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; BGS;
Kleine Anfrage PDS-Fraktion in Brandenburg Nr. 996
27. April 94
Die Polizei erscheint um 4.30 Uhr im Flüchtlingsheim im Kasseler
Stadtteil Harleshausen und gibt der Familie Baysan wenige Minuten Zeit,
ihre Sachen zu packen. Herr Baysan ist vorerst nicht betroffen, denn er
hat einen Asylfolgeantrag gestellt, dessen Entscheid noch aussteht.
Doch die 39-jährige Halmine Baysan und ihre fünf Kinder
im Alter zwischen sieben und fünfzehn Jahren müssen das Flugzeug
nach Istanbul besteigen. In Istanbul gelandet werden alle sechs Familienmitglieder
sofort in Haft genommen. Frau Baysan und zwei ihrer älteren Kinder
erleiden in den nächsten drei Tagen schwerste Folter. Am vierten Tag
werden sie mittellos entlassen.
Frau Baysan ist am Kopf verletzt, und ihr Arm wird gebrochen.
Einen Monat später kann sie immer noch nicht auf ihren Füßen
stehen, denn sie hat infolge der Mißhandlungen in Haft massive Rückenprobleme
und Lähmungserscheinungen. Da ihnen alles Geld abgenommen wurde, können
sie sich keine medizinische Behandlung leisten.
Frau Baysan lebt dann mit ihren Kindern kurze Zeit bei Verwandten
in der Nähe von Izmir. Als sie merkt, daß sie von Polizeispitzeln
ständig verfolgt und beobachtet wird, fährt sie zu Verwandten
in den Bezirk Bingöl. Aber auch hier wird nach ihr gefahndet, und
sie flieht wieder zurück in den westlichen Teil der Türkei.
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95
28. April 94
In der Gemeinde Kenzingen bei Emmendingen in Baden-Württemberg
brennt ein Flüchtlingsheim völlig aus. Niemand wird verletzt.
Die Polizei hält Brandstiftung für möglich.
BeZ 29.4.94;
Konkret 6/94; S. 26
April 94
Ein Flüchtling aus Zaire wird morgens um fünf Uhr aus seiner
Unterkunft abgeholt und in Begleitung von zwei Polizisten nach Kinshasa
abgeschoben. Dort erfolgt seine sofortige Verhaftung durch Soldaten, und
er kommt in eine Arrestzelle am Flughafen.
Nach drei Tagen erfolgt seine Verlegung in das Camp Mobutu, wo
er in eine kleine Zelle über lange Zeit eingesperrt wird.
Mit Hilfe eines Offiziers, mit dem seine Familie bekannt ist,
kann er fliehen. Von Angola aus gelingt es ihm durch Unterstützung
der Kirche, wieder nach Deutschland zu kommen.
Aktion Abschiebestop
5. Mai 94
Owusu Mensa aus Ghana, 26 Jahre alt, erhängt sich mit Handtüchern
an einem Fensterkreuz in der JVA Stadelheim in München.
Owusu Mensa kam im Februar 1992 nach Deutschland und lebte in
München. Als er im Januar 1994 von der Ausländerbehörde
eine Ausreiseverfügung erhielt und die Aufforderung, sich um Heimreisedokumente
zu kümmern, tauchte er unter. Einige Wochen später wurde er von
der Polizei auf der Straße kontrolliert, verhaftet und nach Stadelheim
gebracht. Nach vier Wochen beendete er sein Leben.
Die Polizei schreibt in ihrem Bericht: "Abschiedszeilen wurden
nicht gefunden. Das Motiv dürfte in der drohenden Abschiebung zu suchen
sein."
Pro Asyl*; Berl. Ztg 4.6.94;
SZ 9.9.95; UNITED (ESG);
Bayerischer Landtag Drucksache 14/3299;
IMEDANA 26.10.00 ;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
5. Mai 94
Als dem 23 Jahre alten kurdischen Journalisten Abdul Mecit Duman eröffnet
wird, daß seine Abschiebung bevorsteht, bittet er den zuständigen
Grenzschutzbeamten, ihn lieber in Deutschland lebenslänglich einzusperren
oder ihn in jedes andere Land zu schicken, aber keinesfalls in die Türkei
zurückzuschieben, da er dort um sein Leben fürchte. Seine Bitten
bleiben ungehört. Er landet am selben Tag um
14.55 Uhr mit der Linienmaschine LH 3812 in Istanbul.
Abdul Mecit Duman wird am Flughafen nicht verhaftet, hält
sich allerdings sofort versteckt, weil im Zusammenhang anderer Verhaftungen
in Adana nach ihm gefahndet wird. Er soll seine Schreibmaschine PKK-ERNK-Aktivisten
zur Verfügung gestellt haben.
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95;
6. Mai 94
In Berlin-Weißensee überfallen 15 Skinheads Flüchtlinge
aus dem ehemaligen Jugoslawien. Sie treten die Wohnungstür ein, demolieren
die Kücheneinrichtung. Die Täter können – bis auf zwei Mädchen,
die festgenommen werden – fliehen.
taz 9.5.94; Konkret 7/94, S. 30
9. Mai 94
Ein 20-jähriger Flüchtling aus Algerien erliegt seinen Verletzungen,
die er durch einen Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt Dresden am
1. Mai erlitten hat. Er befand sich hier seit dem 23. April in Abschiebehaft.
Nach dem Brand, der schon am 23. April war, hieß es in
den Pressemitteilungen: "Nach bisherigen Erkenntnissen liegt eine Suizidhandlung
vor".
Sächsisches Staatsministerium für Justiz, 11.5.94
12. Mai 94
"Herrentag" in Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Bei rassistischen Überfällen
machen 50 – 60 Deutsche, unterstützt von Mitläufern aus der Bevölkerung,
Jagd auf MigrantInnen und Flüchtlinge. Den Angreifern stellen sich
nur Ausländer und wenige Deutsche entgegen. Gegen die Polizei werden
u.a. folgende Vorwürfe erhoben:
Ein 20-jähriger afrikanischer Asylbewerber wird von Skinheads
getreten und flüchtet direkt in die Arme eines Polizisten. Dieser
stößt ihn auf den Boden, bringt ihn in die Polizeidirektion,
wo er sich bis auf die Unterhose ausziehen muß und sich erst nach
Stunden wieder ankleiden darf. Er wird verhört und bittet wiederholt
um ärztliche Hilfe, die ihm jedoch verwehrt wird. Bis zur Freilassung
am nächsten Morgen um 5 Uhr muß er die Nacht mit anderen Gefangenen
in einer kalten Zelle ohne Sitzgelegenheiten, ohne Versorgung und auch
zunächst ohne Decken zubringen.
Ein irakischer Asylbewerber wird beim Verlassen eines Restaurants
von Deutschen brutal mit Baseballschlägern mißhandelt. Polizisten
nehmen das Opfer fest. Sowohl bei der Festnahme als auch auf dem Revier
schlagen und treten die Beamten auf den Iraker ein.
Ein 20-jähriger Araber wird in Magdeburg-Cracau von einem
Skin angegriffen, geboxt und geschlagen, bis ihm die Flucht vor dem viel
stärkeren Deutschen gelingt.
Der irakische Flüchtling Yusef Barzan ist auf der Flucht
vor Baseball schwingenden Jugendlichen, als er zwei Polizeiautos sieht,
aus denen drei Beamte aussteigen. Statt ihm zu helfen, wird er von einem
Polizisten zu Boden geworfen, ein anderer versetzt ihm mit dem Gummiknüppel
einen Schlag gegen die Schulter und tritt ihm in die Hoden. Als Yusef Barzan
protestiert, wird ihm geantwortet: "Halt die Klappe, Hund." Er wird ins
Polizeiauto geworfen und erhält auch hier weiterhin Schläge durch
die Beamten. Er wird zur Wache mitgenommen, muß sich dort ohne Begründung
nackt ausziehen und wird dann in einer anderen Wache zusammen mit ca. 15
weiteren Ausländern untergebracht. In der Zelle gibt es keine Betten,
und erst morgens um 5 Uhr wird er entlassen.
Yusef Barzan ist ein Mann, der bereits 10 Monate in irakischen
Gefängnissen einsaß und dort schwer gefoltert worden war. Im
August 1991 hatte er Finger an beiden Händen verloren, als er versucht
hatte, eine Bombe zu entschärfen. Seit 1992 lebt er in der BRD.
Nach den Krawallen werden 15 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte
wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Alle beschuldigten Beamten
werden entlastet. Ein Beamter, der zunächst suspendiert worden war,
wird 1995 freigesprochen.
Es werden 86 mutmaßliche Täter der Krawalle ermittelt.
Bis 1995 werden davon acht zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Sechs von ihnen gehen in Berufung. Sieben Verfahren werden eingestellt.
Spiegel 21/94; taz 3.6.94; taz 9.6.94; BeZ 9.6.94;
taz 10.6.94; taz 13.6.94; BeZ 14.6.94; taz 17.6.94;
Polizeiübergriffe 1994;
BeZ 8.6.95; ak 380/1995¸ ai Mai 95;
Polizeiübergriffe 1996; MVZ 14.5.04
16. Mai 94
Mit einem Brandbeschleuniger werden die Holzfassaden des Containerdorfes
Schulteßdamm 18 in Hamburg-Wellingbüttel in Brand gesetzt. Zufällig
bemerkt ein Bewohner der Flüchtlingsunterkunft das Feuer, so daß
es gelöscht werden kann. Im Heim leben Menschen aus dem ehemaligen
Jugoslawien und aus Moldawien.
taz 19.5.94
17. Mai 94
In Lüneburg schießen zwei Männer aus einem fahrenden
Auto auf eine Flüchtlingsunterkunft. Es wird niemand verletzt.
Konkret 7/94, S. 30; BeZ 18.5.94
20. Mai 94
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Zwei Flüchtlinge werden auf dem Weg
in ihre Unterkunft aus einem langsam neben ihnen fahrenden Klein-LKW heraus
zunächst beleidigt (Fuck-off-Zeichen) und dann bedroht, indem der
Fahrer einen Baseballschläger hervorholt. Als die Bedrohten fliehen
wollen, versperrt der Wagen ihnen den Weg und kommt so zum Stehen.
Aus dem hinteren Teil des LKW steigen mehr als vier deutsche
Männer aus, bewaffnet mit Baseballkeulen und Bierflaschen und gehen
auf die Asylbewerber zu. Diese drehen sich um, rennen in die entgegengesetzte
Richtung und hören noch Bierflaschen neben sich zerschellen. In dem
Krankenhaus Pfeifferstraße finden sie Schutz vor den Angreifern.
taz 10.6.94
21. Mai 94
Berlin-Wedding. Zwei Polizisten nehmen einen vietnamesischen Asylbewerber
auf der Seestraße fest und durchsuchen ihn. Im Polizeiwagen wird
der Mann von einem Beamten so heftig in den rechten Bauchbereich geboxt,
daß er ohnmächtig wird. Dann stoßen sie ihn aus dem Wagen.
Passanten rufen einen Rettungs-wagen. Im Krankenhaus wird bei dem Vietnamesen
ein Rippenbruch festgestellt.
Polizeiübergriffe 1994;
BeZ 15.4.95; taz 14.10.95; Polizeiübergriffe 1996
21. Mai 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Hauzenberg im Kreis Passau.
Im Heim leben 77 Menschen, von denen niemand verletzt wird.
Als Täter wird ein 18-jähriger Deutscher ausgemacht.
taz 24.5.94; BeZ 24.5.94;
Konkret 7/94, S. 30
22. Mai 94
Ein 27-jähriger Asylbewerber aus dem Tschad wird vor einer Diskothek
in Halle in Sachsen von 10 bis 15 Deutschen zusammengeschlagen. Er erleidet
schwere Schädelverletzungen und Prellungen und muß ins Krankenhaus
eingeliefert werden.
Auch eine 23-jährige Frau aus Erlangen, die ihm zu Hilfe
kommen will, wird zu Boden geschlagen. Die umstehenden ca. 30 Personen
greifen nicht ein.
BeZ 24.5.94; BeZ 25.5.94; BeZ 27.5.94;
taz 25.5.94; taz 27.5.94; Konkret 7/94; S. 30;
Polizeiübergriffe 1994
22. Mai 94
Im Magdeburger Stadtteil Cracau werden zwei afrikanische Flüchtlinge
aus einem vorbeifahrenden Auto heraus mit einer Flasche beworfen.
Konkret 7/94; S. 31
24. Mai 94
In der Nähe von Görlitz im Bundesland Sachsen wird ein unbekannter
männlicher Flüchtling aus der Neiße geborgen. Er ist ertrunken.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; BGS;
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Brandenburg Nr. 996
26. Mai 94
In einem von Flüchtlingen und SozialhilfeempfängerInnen bewohnten
Haus in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz bricht ein Feuer aus. Ursache
unbekannt.
Konkret 7/94, S. 31
29. Mai 94
Der zwei Tage zuvor aus der Abschiebehaft in Wuppertal abgeschobene
Inder Kuldeep Singh wird von der Flughafenpolizei in Neu-Dehli ermordet.
Sein Leichnam weist Spuren von Elektroschocks und schweren Schlägen
auf. Die Polizei hatte für seine Freilassung 500,- DM "Lösegeld"
verlangt, die seine Eltern allerdings nicht aufbringen konnten.
UNITED (Pro Asyl);
Off limits Nr. 6 Okt./Nov. 1994;
Spiegel 27.6.94; FR 27.6.95;
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
Mai 94
Im Berliner Stadtteil Pankow werden die zwei vietnamesischen Asylbewerber
L. und T. von vier Zivil-Polizisten verfolgt. Es gelingt ihnen, sich längere
Zeit in einem Abwasserkanal zu verstecken. Als sie jedoch wieder herauskommen,
fallen die Polizisten über sie her. L. wird mehrmals ins Gesicht geschlagen
und dann zurück in den Kanal gezerrt. Hier versetzt ihm ein Beamter
Karateschläge in den Nacken.
Als polizeiliche Verstärkung eintrifft, wird L. gefragt,
wo seine Zigaretten seien. Er antwortet nicht und wird wieder geschlagen
und schließlich gezwungen, ca. 20 Minuten lang in dem kniehohen Wasser
des Abwasserkanals hin- und herzulaufen.
Seinem Begleiter T. wird von einem Beamten die Pistole gegen
den Magen gehalten, während er durchsucht wird. Dann erhält er
einen Tritt gegen den Oberschenkel, so daß er zu Boden fällt.
Der Polizist packt T. am Genick und versetzt ihm einen schweren Fausthieb
gegen das Kinn, so daß T. Blut spucken muß. Inzwischen fleht
er den Beamten an, mit den Schlägen aufzuhören. Ein anderer Polizist
nimmt ihn hoch und wirft ihn in den Abwasserkanal.
Nachdem die Polizisten wieder abgezogen sind, hat L. derart große
Schmerzen im Gesicht, daß er nicht essen kann. Herr T. behandelt
seine Verletzungen selbst und traut sich die nächsten zwei Monate
nicht mehr auf die Straße.
ai Mai 95
Mai 94
Der Vietnamese N., der sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde
seines Landkreises in einem östlichen Berliner Bezirk aufhält
(Residenzpflicht), wird von zwei Zivil-Beamten angehalten, die ihn zu zwei
uniformierten Kollegen bringen.
Einer packt ihn an seiner Jacke und fragt: "Wo sind die Zigarretten?"
Als N. sagt, daß er keine habe, wird er zu Boden geworfen. Dann wird
er hochgezerrt und in einen Polizeikombi gebracht. Auch im Wagen wird er
auf den Boden gestoßen und dann brutal in die Rippen und den Magen
geschlagen. N. schreit vor Schmerzen und verliert das Bewußtsein.
Schließlich wird N. aus dem Bus geworfen. Passanten, die seine Hilfeschreie
hören, bringen ihn in ein nahegelegenes Schwimmbad und rufen einen
Notarzt.
Ein medizinisches Gutachten, das noch am Nachmittag gemacht wird,
bestätigt, daß N. eine Rippenfraktur davongetragen hat.
Im September 1994 wird ein Beamter wegen Körperverletzung
im Amt, ein anderer wegen Strafvereitelung angeklagt.
ai Mai 95
1. Juni 94
Als ein kurdischer Asylbewerber in Wiesloch bei Heidelberg von der
Polizei zur Abschiebung abgeholt werden soll, beginnt er, sich gegen den
Abtransport zu wehren. Ein Polizeibeamter schießt ihm zunächst
in die Beine und anschließend in den Bauch. Er kommt schwerverletzt
ins Krankenhaus.
BeZ 2.6.94
2. Juni 94
Der abgelehnte Asylbewerber Zhou Zhe Gun (Zhe Gun Thou) aus China,
43 Jahre alt, tötet sich nach dreimonatiger Abschiebehaft in der JVA
Volkstedt (Halle).
Nach Auskunft der Gefängnisleitung erhängte er sich
im Waschraum mit zusammengeknoteten Socken an einem herunterhängenden
alten Kabel. Als die Selbsttötung bekannt wird, verbarrikadieren sich
die übrigen 30 Abschiebegefangenen, zerstören die Fensterscheiben
ihrer Zellen und drohen, die Abschiebebaracke anzuzünden.
Der Direktor des Gefängnisses hatte die Ausländerbehörde
über die Selbsttötungsabsichten des Gefangenen informiert und
gebeten, dessen Abschiebehaft zu beenden. Die Ausländerbehörde
hatte darauf ablehnend reagiert.
taz 4.6.94, taz 15.6.94;
VM 4.6.94; Pro Asyl*;
UNITED (Off limits; CARF);
BeZ 4.6.94; Spiegel 27.6.94;
Polizeiübergriffe 1994;
nah & fern Heft 17 Februar 95
6. Juni 94
Ein Asylbewerber wird im brandenburgischen Luckenwalde von vier Neonazis
angegriffen und verletzt. Die Täter entkommen unerkannt.
Chronik rechtsextremer Gewalt in Deutschland seit 1990
15. Juni 94
Ein 19-jähriger Mann, der "illegal" aus Rumänien eingereist
ist, wird von einem Polizisten in Kyritz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
in Brandenburg durch einen Kopfschuß getötet. Der Beamte spricht
von einem Unfall, denn der Schuß aus der entsicherten Pistole habe
sich bei einem Schlag ins Genick des Rumänen gelöst. Im rumänischen
Konsulat wird von einem Mord ausgegangen und die mangelnde Kooperationsbereitschaft
der deutschen Behörden verurteilt.
Am 20.8.96 wird der Beamte vom Landgericht Neuruppin wegen fahrlässiger
Tötung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
KlaroFix; Konkret 8/94, S. 26;
BeZ 18.6.94;
BeZ 21.6.94; BeZ 29.6.94;
Polizeiübergriffe 1994;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 50/1995;
FR 30.6.99
22. Juni 94
Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in der Herner Straße
87 in Bochum. Der 9-jährige Esam Chandin erstickt im brennenden Haus.
Sein Vater und seine fünf Geschwister kommen mit Verletzungen ins
Krankenhaus. 27 Menschen werden obdachlos.
Nazi-Morde 1989-1999;
"hoch die – kampf dem" CD Bild Nr. 83_07
23. Juni 94
Brandstiftung im Flüchtlingsheim im Knabeweg in Hamburg-Osdorf.
Die nur sechs Personen, die in dem Gebäude wohnen, werden von den
Flammen überrascht und können sich in letzter Minute retten.
Der Westflügel des Gebäudes wird durch das Feuer völlig
zerstört.
taz 24.6.94;
taz 25.6.94;
Konkret 8/94, S. 27
29. Juni 94
Als der 28-jährige Algerier Moussa Daoudi in der Ausländerbehörde
Homberg in Hessen erfährt, daß sein Asylantrag abgelehnt worden
ist, durchquert er den Raum und springt durch das offene Fenster in die
Tiefe. Er ist sofort tot.
ZDF "Kennzeichen D", 16.11.94;
Pro Asyl
29. Juni 94
Aus Angst vor Abschiebung erhängt sich ein 19-jähriger kurdischer
Asylbewerber in der JVA Vechta in Niedersachsen. Er saß in Einzelhaft,
weil er zu mehreren Gerichtsterminen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht
erschienen war.
KlaroFix;
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
30. Juni 94
In Hannover wird der 17-jährige kurdische Asylbewerber Halim Dener
beim Kleben von ERNK-Plakaten erwischt und von einem Polizeibeamten in
Zivil erschossen. Ein Gutachten des Landeskriminalamtes ergibt, daß
sich Halim Dener im Polizeigriff befunden haben muß, als ihn die
tödliche Kugel in den Rücken traf.
Der Schütze, Klaus T., Beamter eines Sondereinsatzkommandos
(SEK), wird am 27.6.97 von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung
von der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover freigespro-chen.
Zitat aus der Begründung: Bei der Schußabgabe habe "die waffenführende
Hand nicht mehr der bewußten Kontrolle des Beamten" unterlegen.
taz 2.7.94; taz 4.5.94; taz 5.7.94,
FR 8.7.94; 12.7.94; 13.7.94;
Konkret 9/94, S. 29;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 50/1995;
taz 28.6.97; jW 8.10.97; HAZ 9.10.97;
Polizeiübergriffe 1998
Juni 94
Berlin im Bezirk Pankow. Der vietnamesische Asylbewerber Nguyen T.
wird zusammen mit seiner Frau am U-Bahnhof Vinetastraße von Polizeibeamten
in Zivil angehalten. Nguyen T. bejaht die Frage nach unverzollten Zigaretten
und will die Stange Zigaretten dem Beamten übergeben. Der Beamte ignoriert
diese Geste jedoch und beginnt, auf den Vietnamesen einzuschlagen. Als
dieser zu Boden stürzt, tritt der Beamte mit Füßen auf
ihn ein. Sein Kollege hält währenddessen die Frau von Nguyen
T. fest.
Nguyen T. wird jetzt auf einen Hinterhof gebracht, wo er weiter
mißhandelt wird. HausbewohnerInnen, die durch die Schreie des Vietnamesen
aufmerksam gemacht wurden, rufen den Zivil-Beamten zu, daß sie aufhören
sollen. Einer von ihnen ruft sogar die Polizei.
Nguyen T. muß sich dann mit auf dem Rücken gefesselten
Händen mit dem Gesicht nach unten auf den Rücksitz eines Polizeiwagens
legen. Zwei Beamte setzen sich auf seinen Rücken, so daß er
kaum Luft bekommt. Während der Fahrt zur Wache erhält er von
einem Beamten immer wieder Schläge.
Als die Schläge in der Wache fortgesetzt werden, wird Herrn
Nguyen T. derart übel, daß er sich übergeben muß.
Dann wird er unter Androhung weiterer Mißhandlungen gezwungen,
ein Papier zu unterschreiben, daß die Beamten mehrere Stangen unverzollter
Zigaretten bei ihm gefunden haben.
Einen Tag später werden bei Nguyen T. zahlreiche Prellungen
und eine Haarriß-Fraktur des linken Jochbeines diagnostiziert.
Im Januar 1996 werden zwei der Polizisten, die der Körperverletzung
angeklagt sind, von einem Berliner Gericht freigesprochen. Das Gericht
hält die Aussagen von Nguyen T. und seiner Frau, die zum Prozeß
nicht erschienen sind, für unglaubwürdig. Auch einer Augenzeugin,
die die Mißhandlungen beschreibt, wird nicht geglaubt.
ai-Jahresbericht 1996;
ai Mai 95;
ai 3.7.97
Juni 94
Die abgelehnte Asylbewerberin Sadi Mama wird nach Togo abeschoben.
Ein Togoer, der im gleichen Flugzeug sitzt, informiert ihre Eltern. Diese
stellen Nachforschungen an und fragen sogar die Polizei. Es gelingt ihnen
nicht, den Verbleib ihrer Tochter aufklären. Sie gilt auch im Februar
98 noch als verschwunden.
Aktion Abschiebestop
Sommer 94
Frankfurt in Hessen – Straßenbahn-Haltestelle Lokalbahnhof. Mit
den Worten "Haste mal 'ne Zigarette, Nigger?" wird ein 42-jähriger
Afrikaner aus Sierra Leone von zwei deutschen Männern beleidigt und
sofort mit schweren Schlägen und Tritten mißhandelt. Er wird
mit einem komplizierten Kieferbruch und Augenverletzungen ins Krankenhaus
gebracht.
FR 6.12.94
Sommer 94
Ein leitender Beamter der Berliner Senatsverwaltung für Inneres
ordnet an, die seit Jahren übliche Praxis, rumänische Abschiebegefangene
in Lumpen einzukleiden, unverzüglich zu beenden.
Bis dato hatten männliche und weibliche Gefangene aus Rumänien
anstelle ihrer eigenen Kleidung lediglich ausgemusterte Polizei-Trainingsanzüge
tragen müssen. Taschen und Reißverschlüsse waren entfernt,
so daß große Löcher zurückblieben und die Kleidungsstücke
nicht zu schließen waren. Viele der Gefangenen trugen noch nicht
einmal Unterwäsche.
In diesen Lumpen wurden die Gefangenen für die offiziellen
Polizeiakten fotografiert.
ai 3.7.97
3. Juli 94
Hattorf im Landkreis Osterode in Niedersachsen: Der abgelehnte Asylbewerber
Sinathamby Mohanadas (Sinnathamby Shanmuganathan) aus Sri Lanka tötet
sich kurz vor seiner vorgesehenen Abschiebung in einem Wald durch Erhängen.
Er wurde 26 Jahre alt.
taz 8.7.94; Pro Asyl*;
SZ 9.9.95; stern 45/94
3. Juli 94
Ein nicht benannter Iraner erhängt sich in der JVA Bützow
in Mecklenburg-Vorpommern.
wib 17.11.94;
FRat NieSa, Rundbrief 30, Nov. 95
9. Juli 94
Zur Abschiebung werden einem Mann auf dem Flug Hände und Füße
gefesselt, und er wird vom Oberkörper bis über den Mund mit Klebeband
umwickelt.
IPPNW 1.6.99
9. Juli 94
Weil sein Asylantrag in Berlin abgelehnt wurde, springt Gabriel Juliäo
Mavonda aus Angola von einem Baugerüst in den Tod. Er wurde 21 Jahre
alt.
taz 18.7.94; ZAG Nr. 12*; Pro Asyl
9. Juli 94
In Berlin wird ein 17-jähriger Bosnier von unbekannten Tätern
aus dem fahrenden S-Bahn-Zug geworfen. Die Polizei ermittelt wegen versuchten
Totschlags.
Konkret 9/94, S. 29
12. Juli 94
Daoud Moulay, algerischer Flüchtling und seit 1992 in der BRD,
wird abgeschoben und gilt seitdem als "verschwunden".
Obwohl vier seiner Brüder sowie seine ehemaligen Arbeitgeber,
die in engem Zusammenhang mit seinem Asylbegehren stehen, ermordet bzw.
verschleppt wurden, betrachtet das Bundesamt das Asylbegehren von Daoud
Moulay als unbeachtlich, da "der Antragsteller auch weiterhin keine Gründe
vorgetragen hat, die einer Abschiebung in seine Heimat entgegenstehen".
nah & fern Heft 17 Februar 1995
15. Juli 94
Ein 28-jähriger Palästinenser, ein 24-jähriger Libanese
und ein 24-jähriger Algerier erklettern einen Baum im Innenhof des
Abschiebegefängnisses Berlin-Kruppstraße und drohen, sich zu
erhängen. Sie fordern die Freilassung aller Gefangenen. Noch eine
Woche vorher hatten über 50 Häftlinge mit einem Hungerstreik
auf die katastrophalen Bedingungen in Abschiebehaft aufmerksam gemacht.
taz 17.7.94
16. Juli 94
Das Flüchtlingsheim im brandenburgischen Vetschau, in dem ca.
20 rumänische Flüchtlinge wohnen, wird von ca. 15 Deutschen mit
Steinen angegriffen. Es wird niemand verletzt.
taz 18.7.94; Konkret 9/94, S. 29
24. Juli 94
Untersuchungshaftanstalt Kassel. Im Anschluß an eine Freistunde,
um ca. 11 Uhr vormittags, überwältigen Abschiebegefangene einen
Schließer, nehmen ihm die Schlüssel ab und öffnen die Zellentüren
anderer Gefangener. Die rund 40 Abschiebegefangenen, die sich an der Revolte
beteiligen, sperren den Justizvollzugsbeamten schließlich in einen
Sanitätsraum und fordern zunächst ihre kollektive Ausreise in
ein anderes europäisches Land.
Kurz vor 16 Uhr zeigen sich einige Meuterer mit ihrer Geisel
auf dem Dach. Nach 16 Uhr bricht im Arbeitstrakt des Gefängnisses
Feuer aus. Die Männer, die aus Algerien, Marokko und wenige aus Polen
stammen, sitzen zum Teil seit über einem Jahr in der Abschiebehaft.
Im Laufe der zermürbenden Verhandlungen mit der Polizei reduzieren
sie ihre Forderungen immer mehr und am frühen Morgen des nächsten
Tages sind sie schließlich bereit, gegen Freilassung der Geisel in
ein Gefängnis nach Wiesbaden gebracht zu werden.
Als die Gefangenen mit ihrer Geisel um 9 Uhr in den bereitgestellten
Bus einsteigen wollen, geschieht der Angriff durch eine GSG 9-Einheit.
Die Gefangenen werden überwältigt und als "verschnürte Pakete"
auf den Boden gelegt. Bei dieser Aktion haben die Beamten – nach Aussagen
eines AP-Fotografen – "ziemlich draufgeschwartet".
Von den 16 Männern, die angeklagt werden, sind zu Prozeßbeginn
im September 1995 zwei bereits abgeschoben, zwei weitere haben sich dem
Zugriff der Behörden entzogen. Acht Algerier erhalten Freiheitsstrafen
von bis zu fünfeinhalb Jahren. In zwei Fällen ging der zuständige
Richter weit über das beantragte Strafmaß der Staatsanwaltschaft
hinaus.
Im Januar 96 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung
im Amt gegen zwölf Justizbeamte. Ihnen wird vorgeworfen, in den nach
der Revolte folgenden zwei Tagen die Gefangenen, die am Tag nach der Revolte
in die JVA Kassel-Wehlheiden verlegt worden waren, mißhandelt zu
haben. Das Spektrum der Erniedrigungen reicht von "Ohrfeigen" bis zum "Spießrutenlaufen".
So mußten die Gefangenen z.B. durch ein Spalier von 10 bis 20 Beamten
gehen und wurden während dieses »Gassenlaufs« und auf
dem Weg in die Zellen schwer geschlagen und getreten, so daß einige
der Mißhandelten dauerhafte Hör- und Sehschäden davontrugen.
Von den zehn Gefangenen, die Mißhandlungen ausgesetzt waren
und dieses auch bezeugt haben, sind im Mai 1996 einige schon abgeschoben
worden. Den anderen wird es nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe
ebenso ergehen.
taz 26.7.94;
FR 17.1.96;
'Elwe'-Reader, Teil II, Mai/Juni 1996
25. Juli 94
Ein Kriegsflüchtling aus Kroatien bringt sich in einem bayerischen
Polizeigewahrsam um – zwei Tage vor seiner geplanten Abschiebung.
UNITED (Jelpke); wib 17.11.94;
BT-Drucksache 12/8583; BT-Drucksache 13/1166
25. Juli 94
Wasserburg am Inn – Bayern. Der Flüchting J. K. aus Jugoslawien
erhängt sich an seinem Hosengürtel im Bezirkskrankenhaus Gabersee.
Bayerischer Landtag Drucksache 14/3299;
IMEDANA 26.10.00
Juli 94
Im Flüchtlingslager Seeligstadt bei Bischofswerda in Sachsen werden
zwei Fensterscheiben durch Gewehrschüsse zerstört.
taz 10.8.94
Anfang August 94
Der tamilische Flüchtling Chintana Jayasena aus dem Flüchtlingsheim
Seeligstadt in Sachsen berichtet, daß er aus einem Auto heraus von
Nazis mit einer Pistole bedroht wurde. Er kann fliehen.
taz 10.8.94
2. August 94
Der libanesische Abschiebegefangene Mohammed S. (Mahmoud S., Antirassistische
Initiative Berlin) droht mit Selbsttötung durch Herunterschlucken
einer zerkleinerten Rasierklinge. Mahmoud war als einer der "Rädelsführer"
der Hungerstreikenden im Abschiebegefängnis Berlin-Kruppstraße
in den Polizeigewahrsam Gothaer Straße verlegt worden, um ihn zu
isolieren.
Die Beamten hätten "körperlichen Zwang" anwenden müssen,
um S. die Klingenteile wieder abzunehmen, so eine Polizeisprecherin.
taz 5.8.94
10. August 94
Der lettische Staatsangehörige A. M. versucht sich im Haftraum
der Polizeiinspektion Roding in Bayern selbst zu töten, indem er sich
mit einem herausgebrochenen Stück eines Glasbausteines eine tiefe
Schnittverletzung in der Armbeuge beibringt. A. M. war zur Durchführung
der Abschiebung festgenommen worden.
BT-Drucksache 13/3567
16. August 94
Brandstiftung in einer Unterkunft für Flüchtlinge und AussiedlerInnen
in Berlin-Schöneberg. Ein politischer Hintergrund wird von der Polizei
ausgeschlossen. Eine Person wird leicht verletzt.
taz 17.8.94;
Konkret 10/94, S. 20
20. August 94
Bei Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Fünf Deutsche im Alter von
14 bis 21 Jahren werfen mit Steinen die Fenster des Flüchtlingsheimes
in Egeln ein und demolieren vor dem Hause geparkte Autos.
Konkret 10/94, S. 20
21. August 94
Der kurdische Flüchtling Veysel Sarikayalar wird aus der Abschiebehaft
Emden über Hannover in die Türkei abgeschoben. Auf dem Flughafen
Istanbul erfolgt seine Verhaftung. Nach einer Woche, in der er auch mißhandelt
wurde, wird er vom Beyolu-Gericht zur Zahlung von 1500 DM verurteilt. Er
hat allerdings nur 150 DM bei sich, die ihm abgenommen werden. Mit Hilfe
von Verwandten wird er dann aus der Haft entlassen. Er fährt zu seiner
Schwester nach Malatya und ist kurze Zeit später verschwunden. Auch
im Januar 95 weiß von seiner Familie niemand, wo er sich aufhält.
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95
22. August 94
In der Nähe von Guben in Brandenburg wird ein unbekannter männlicher
Flüchtling tot aus der Neiße geborgen.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; BGS
22. August 94
Zwei Abschiebegefangene in der JVA Uelzen in Niedersachsen stecken
nachts ihre Zelle in Brand, wodurch sich einer von ihnen, ein 26-jähriger
Mann, lebensgefährliche Rauchvergiftungen zuzieht.
Off limits Nr. 6 Okt./Nov. 1994;
FR 23.8.94; radikal 4/95*
23. August 94
Während der Abschiebung – im Gewahrsam des BGS am Flughafen Frankfurt
– schneidet sich der 33-jährige Flüchtling A. R. aus Usbekistan
die Pulsadern auf. Die Abschiebung findet nicht statt, weil der Flugkapitän
sich weigert, den Flüchtling mitzunehmen.
BT-Drucksache 13/3567
25. August 94
Ein algerischer Flüchtling wird in der Nähe der brandenburgischen
Stadt Guben aus dem Wasser der Neiße gezogen. Er ist ertrunken.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; BGS;
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Brandenburg Nr. 996
30. August 94
Rhein-Main-Flughafen Frankfurt. Es ist der sechste (!) Versuch, den
30 Jahre alten Kola Bankole nach Nigeria abzuschieben. Weil er sich auch
diesmal wehrt, wird er schon massiv gefesselt von Polizeibeamten aus Rheinland-Pfalz
zum 19. Polizeirevier am Flughafen Frankfurt am Main gebracht.
Gegen 12.45 Uhr wird Bankole in einen separaten Raum getragen,
um die Abschiebung vorzubereiten. Obwohl er gehunfähig gefesselt ist,
versucht er sich verzweifelt zu wehren. Ihm wird für "drei bis vier
Minuten" ein Knebel in den Mund gesteckt, bis er sich augenscheinlich beruhigt
hat. Nach Entfernung dieses "Beißschutzes" spuckt er Blut.
Dann wird er in verschnürter Hockstellung durch ein Spalier
filmender und fotografierender BGS-Beamten getragen – dahinter folgen der
Arzt Dr. Hoffmann, der Schubwesenleiter Örter und der stellvertretende
Grenzschutzamtsleiter Wache.
Als Kola Bankole im Flugzeug in den Sitz der vorletzten Reihe
gezwungen werden soll, lösen die Beamten das 1 cm dicke Nylonseil,
das seine Handgelenke in den Kniekehlen fixiert hatte. Der Gefangene streckt
sich und zerreißt vier Plastikfesseln im Bereich der Beine. Fünf
Plastikbänder, vier breite Klettbänder und die Handschellen bleiben
unversehrt. Bankole wird erneut ein Knebel eingesetzt. Das ist diesmal
ein 5,5 cm dickes Skisockenknäuel, durch das ein Rolladengurt gezogen
ist. Dieser Knebel wird – ähnlich einer Trense beim Pferd – zwischen
die Zähne geschoben – der Rolladengurt dient als Zügel. Der hinter
Kola Bankole sitzende Beamte zieht diese "Zügel" dann 10 bis 15 Minuten
straff und stemmt anfangs noch seine Knie gegen die Rückenlehne Bankoles.
Während des heftigen Kampfes, bei dem es den Beamten nicht
gelingt, den Flugsitzgurt zu schließen, injiziert Dr. Hoffmann dem
Gefesselten und Geknebelten den Inhalt einer bereitliegenden Mischspritze
(Haloperidol und Psyquil) in den linken Oberarm.
Ein bis zwei Minuten später sackt der Körper Bankoles
zusammen und der Puls wird schwächer. Der Arzt deutet dies als "nigerianertypische
Selbsthypnose" und unternimmt keine Wiederbelebungsmaßnahmen. Erst
nach der Feststellung fehlender Reflexe läßt der Dr. Hoffmann
Knebel und Fessel entfernen, um ein EKG abzuleiten.
Als die gerufenen Rettungssanitäter Wiederbelebungsversuche
einleiten wollen, lehnt der Arzt dies – nach einer halben Stunde Reglosigkeit
Bankoles – als aussichtslos ab. Kola Bankole ist tot.
Nach Angabe der Organisation Internationale Ärzte zur Verhinderung
des Atomkrieges (IPPNW) und dem Verein Demokratischer Ärztinnen und
Ärzte ist Kola Bankole erstickt.
Pro Asyl und Kritische ÄrztInnen zitieren in einem Schreiben
an die Staatsanwaltschaft einen Kopiloten, der berichtete, daß in
einem anderen Abschiebefall ein zu einer "Paketrolle" verschnürter
Mensch im Flugzeug "angeliefert" worden war. Beamte hätten den Mann
geschlagen und ihn mit einem Knebel aus Textilband über den Mund "und
zum Teil auch über die Nasenlöcher" ruhiggestellt.
Laut Innenministerium sind seit dem 11. November 1994 dem BGS
"alle Maßnahmen untersagt, bei denen der Mund eines Betroffenen durch
Anwendung unmittelbaren Zwanges geschlossen wird."
Im Januar 97 berichten im Bankole-Begleitarzt-Prozeß aussagende
BGS-Beamten, daß sie von einem Knebelverbot nichts wüßten
und Knebelungsmethoden bei Abschiebungen als Zwangsmaßnahmen nach
wie vor schätzten.
Das Verfahren gegen den Arzt wird unter Zahlung von 5000 DM wegen
"geringer Schuld" eingestellt. Gegen die tatbeteiligten BGS-Beamten wird
nie Anklage erhoben.
Claus Metz – AK Flüchtlinge Frankfurt;
taz 1.9.94, taz 2.9.94, taz 3.9.94,
taz 9.9.94, taz 6.10.94, taz 14.11.94; taz 6.1.95;
BT-Drucksache 13/1166; jW 23.10.95 (Gutachten);
Pro Asyl 30.8.96; taz 18.1.97;
Pro Asyl 4.2.97; FR 5.2.97; FR 18.1.98;
Polizeiübergriffe 1998;
IPPNW 13.6.99; UNBEQUEM 12/99
30. August 94
Ein Mann aus Nepal ertrinkt beim versuchten Grenzübertritt in
der Neiße. Am 30. August treibt sein Körper bei Forst / Bademeusel
nahe der deutsch-polnischen Grenze ans Ufer.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; BGS;
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Brandenburg Nr. 996
August 94
Gelsenkirchen. Ein unbenannter bosnischer Flüchtling bringt sich
um, nachdem ihm der Aufenthalt bei seinen Verwandten in der BRD verweigert
worden ist.
UNITED (ESG)
Erste Woche im September 94
Das hessische Sozialministerium bemängelt, daß im Abschiebetrakt
des Bundesgrenzschutzes im Flughafen Frankfurt drei afghanische Waisenkinder
tagelang unter unzumutbaren Bedingungen eingesperrt sind.
taz 17.9.94
2. September 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Romrod im Kreis Vogelsberg
in Hessen. Ein direkt vor dem Heim abgestellter PKW wird mit einem Molotow-Cocktail
in Brand gesetzt, und an einem zweiten Wagen sind die Benzinleitungen abgerissen.
Der Täter wird festgenommen.
taz 3.9.94; Konkret 11/94, S. 20
4. September 94
Sechs Flüchtlinge aus Sri Lanka werden in der Nähe von Zasieki
an der deutsch-polnischen Grenze tot aus der Neiße gezogen.
Sicher identifiziert werden konnten: Sutharsan Kanthasamy, Sellaiah
Subathira, Mosses Raian und Arunagiri Rasaiah. Nicht eindeutig identifiziert
wurde Pava Sathiarathi.
Nicht identifiziert, aber vermißt – und eventuell auch
später aus der Neiße geborgen – sind: Lampo Kanapathippillai,
Alosies Jeyaratnam und Thevek Pathmanathan.
Antirassistische Initiative Berlin; FFM; BGS
10. September 94
Gardelegen in Sachsen-Anhalt. Als die drei 17 und 18 Jahre alten Flüchtlinge
aus Ghana, dem Sudan und Sri Lanka nachts die Straße entlang gehen,
werden sie von 10 Deutschen beleidigt, beschimpft und geschlagen. Einer
der Angegriffenen muß im Krankenhaus behandelt werden.
Die Täter werden festgenommen – jedoch am nächsten
Tag gegen Auflagen wieder entlassen.
taz 13.9.94; Konkret 11/94, S. 21
12. September 94
In der sächsischen Stadt Löbau greifen ca. 20 Deutsche das
Flüchtlingsheim mit Steinen an. Die daraus folgende Massenschlägerei
mit den sich wehrenden Flüchtlingen wird nach Stunden von BGS und
Polizei beendet.
Konkret 12/94, S. 20
12. September 94
Vor dem Bahnhof in Strausberg in Brandenburg wird ein vietnamesischer
Flüchtling von Deutschen überfallen. Die Täter bedrohen
ihr Opfer mit dem Messer, zerreißen seine Kleidung und rauben ihm
sein Bargeld. Dann stoßen sie ihn aus dem fahrenden Fahrzeug.
Konkret 11/94, S. 21
15. September 94
Flughafen Frankfurt am Main – Transitbereich.
Drei Mädchen aus der Türkei im Alter von neun bis 13 Jahren werden
unmittelbar nach ihrer Ankunft umgehend zurückgeschickt.
taz 17.9.94
Mitte September 94
Flughafen Frankfurt am Main – Transitbereich.
Drei nigerianische Asylbewerber springen aus einem Fenster, um so ihrer
Abschiebung zu entkommen. Sie werden von Beamten des Bundesgrenzschutzes
verfolgt und schließlich festgenommen.
Einer von Ihnen, ein 21-jähriger Flüchtling, kommt
schwer verletzt ins Krankenhaus und muß dort operiert werden. Er
bleibt auch hier unter Bewachung.
taz 17.9.94
17. September 94
Der 25-jährige Martin Agyare (Katom J.), Flüchtling aus Ghana,
wird an einer S-Bahnstrecke nördlich von Berlin bei Hohen Neuendorf
bewußtlos und lebensgefährlich verletzt aufgefunden. Sein linker
Unterschenkel und zwei Zehen des rechten Fußes müssen amputiert
werden. Er hat Stichverletzungen und einen Schädelbruch. Er berichtet,
daß sechs Skins ihn beschimpft, geschlagen und auf ihn eingestochen
hätten, bevor sie ihn aus dem fahrenden Zug stießen.
Nach den ca. 15 AugenzeugInnen des Überfalls auf Martin
Agyare, die im Zugabteil waren, wird gesucht.
(siehe auch: 22. November 97)
BeZ 24.9.94; BeZ 27.9.94;
Konkret 12/94; S. 20; taz 25.11.97;
BeZ 25.11.97; taz 26.11.97
18. September 94
Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Hamm in Westfalen. Fünf
Personen erleiden Rauchvergiftungen. Nach Angaben der Polizei kann Brandstiftung
nicht ausgeschlossen werden.
taz 20.9.94; Konkret 12/94, S. 20
19. September 94
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein 21 Jahre alter Asylbewerber aus Marokko
wird in der Innenstadt von sechs bis acht jugendlichen Deutschen überfallen.
Zunächst fordern sie Zigaretten, dann wird er unter den Beschimpfungen
"Kanake" und "Ausländerschwein" getreten und mit einem Rohr geschlagen
Erst als eine 28-jährige Frau dem Marokkaner zu Hilfe kommt,
flüchten die TäterInnen.
Der Angegriffene erleidet eine Platzwunde am Hinterkopf und Prellungen
im Gesicht und im Brustbereich.
taz 21.9.94; taz 22.9.94
25. September 94
Brandanschlag auf das Haus einer neunköpfigen Flüchtlingsfamilie
aus dem ehemaligen Jugoslawien in Kirchlinteln, Kreis Verden, in Niedersachsen.
Die Eltern entdecken das Feuer und können es frühzeitig löschen.
taz 26.9.94;
Konkret 12/94, S. 21
27. September 94
Bayerischzell. Auf dem Weg durch die Alpen stürzt ein bosnisches
Ehepaar – beide um die 70 Jahre alt – in unwegsamem Gelände in eine
Schlucht ab und kommt um. Sie wollten zu ihrer Tochter nach Hessen.
BT-Drucksache 13/1166;
Spiegel 3.3.97; UNITED (ZDF)
27. September 94
Der 30-jährige Algerier Farid Boukhit erliegt seinen schweren
Verletzungen, die er am 12. Mai durch prügelnde Neonazis in Magdeburg
erlitten hatte. Die Täter waren während der Krawalle am "Himmelfahrtstag"
aus der Straßenbahn auf Farid Boukhit zugestürzt und hatten
ihn mit Holzknüppeln zusammengeschlagen.
Was geht ab? BeZ 3.12.94;
Nazi-Morde 1989-1999
28. September 94
Die 23-jährige Romni Bukurjie Haliti und ihr 11-jähriger
Bruder Navgim sterben in einer brennenden Flüchtlingsunterkunft bei
Herford in Nordrhein-Westfalen. 74 Menschen können sich aus der Container-Wohnanlage
retten. Sie und auch die beiden Toten sind Flüchtlinge aus dem Kosovo.
Ursache des Feuers: Brandstiftung.
In den letzten Jahren hat es mehrere Angriffe – auch Brandanschläge
– auf die Container-Siedlung gegeben.
UNITED (taz; Jelpke; CARF);
ZDF "heute" 28.9.94; ARD "tagesthemen" 28.9.94;
taz 29.9.94; BeZ 29.9.94 und 30.9.94
28. September 94
Brand in einem Flüchtlingsheim in Hannover. Aus ungeklärter
Ursache gerät ein Wohnblock für zehn Personen in Brand. Es wird
niemand verletzt.
Konkret 12/94, S. 21
30. September 94
Bei einem Brand in einem Wohnhaus in Völklingen im Saarland sterben
zwei Menschen. Nach Angaben der Polizei leben in dem Hause auch AsylbewerberInnen.
Die Brandursache ist unklar.
Konkret 12/94, S. 21
30. September 94
Brandanschlag auf ein Fachwerkhaus im niedersächsischen Bad Gandersheim,
das bis vor drei Wochen noch von Flüchtlingen bewohnt war.
taz 1.10.94; Konkret12/94, S. 21
September 94
Die Bürgerrechtlerin Louise Peme Eseka kann durch einen Selbsttötungsversuch
auf dem Flughafen Düsseldorf ihre Abschiebung stoppen und erreichen,
daß ihr Asylantrag noch einmal überprüft wird. Sie wird
als politisch Verfolgte anerkannt.
Off limits Nr. 6 Okt./Nov. 1994;
FR 8.9.94*
September 94
Der Pakistani Peter Gill wird nach einjähriger Inhaftierung im
Abschiebegefängnis Herne nach Indien abgeschoben. Auf Veranlassung
der Zentralen Ausländerbehörde in Münster wird ihm ein Paß
mit einem anderen Namen und mit dem Foto eines anderen Mannes mitgegeben.
In Neu-Delhi wird er von der Polizei gewaltsam, das heißt
unter Drohungen und Schlägen, verhört und nach der Herkunft des
mitgeführten Passes gefragt. Nach Aussagen seiner Peiniger gehöre
der Paß einem Sikh, der als Staatsfeind und Terrorist gesucht werde.
Nach drei Tagen wird Peter Gill von den indischen Behörden
nach Deutschland zurückgeschickt.
Die versuchte Abschiebung und die tagelangen Verhöre haben
ihn "extrem traumatisiert", wie ein Therapeut vom Psychosozialen Zentrum
für Flüchtlinge in Düsseldorf bescheinigt. "Er leidet an
Angstzustand und Verfolgungswahn (vor Polizisten), Schlafstörungen,
begleitet von Alpträumen, Schwitzen mit Herzrasen, Hilf- und Hoffnungslosigkeit".
FRat NieSa Rundbrief 30, Okt. 95
3. Oktober 94
Das Flüchtlingsheim in Siendenbrünzow in Mecklenburg-Vorpommern
wird von 20 Deutschen angegriffen. Die Eingangstür und eine Satellitenanlage
werden zerstört.
Eine Heimbewohnerin erleidet einen Schock. Die meisten Täter
werden vorübergehend festgenommen.
Konkret 12/94, S. 21
5. Oktober 94
Einem Nigerianer, der sich mit aller Kraft gegen seine Abschiebung
wehrt, werden auf dem Flug von Frankfurt nach Lagos Hände und Füße
gefesselt, und er wird vom Oberkörper bis über den Mund mit Klebeband
umwickelt.
IPPNW 1.6.99
6. Oktober 94
Die Leiche eines ertrunkenen Mannes aus Sri Lanka wird in der Nähe
der brandenburgischen Ortschaft Groß-Gastrose aus der Neiße
geborgen. (siehe auch: 4. September 94)
Antirassistische Initiative Berlin; FFM
6. Oktober 94
Augsburg: Ein 31 Jahre alter chinesischer Asylbewerber wird von einem
Polizisten angeschossen und dabei schwer verletzt.
taz 8.10.94; Konkret 12/94, S. 22
9. Oktober 94
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Vier afrikanische Flüchtlinge werden
von fünf Skinheads an einer Straßenbahn-Haltestelle in der Innenstadt
überfallen. Unter "Ausländer raus"-Rufen schlagen sie mit Fäusten
und einer abgebrochenen Bierflasche auf ihre Opfer ein. Ein Flüchtling
erleidet tiefe Schnittwunden am Oberarm.
Erst als die Angegriffenen beginnen sich zu wehren, fliehen die
Täter.
taz 10.10.94; Konkret 12/94, S. 22
10. Oktober 94
JVA Bützow in Mecklenburg-Vorpommern. Der 33-jährige Flüchtling
aus Usbekistan, A. R., schneidet sich mit einem unbekannten Gegenstand
die Blutgefäße in den Ellenbogen auf. Dies geschieht bei dem
zweiten Versuch des Landesamtes für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten,
ihn abzuschieben.
Am 27. Oktober wird A. R. dann – in polizeilicher Begleitung
– nach Taschkent in Usbekistan ausgeflogen.
(siehe 23. August 94)
BT-Drucksache 13/3567
16. Oktober 94
Polizeigewahrsam Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Der 35-jährige
Flüchtling Abdullah J. aus Marokko erhängt sich mit seinem Unterhemd
drei Stunden nach seiner Verhaftung. Er sollte abgeschoben werden, obwohl
die Heirat mit seiner deutschen Verlobten kurz bevorstand.
Unklar bleibt, warum er überhaupt in Haft genommen wurde.
Es wird vermutet, daß ein "Computerfehler" zur Verhaftung führte.
Pro Asyl*;BeZ 18.10.94;
taz 19.10.94; taz 22.10.94;
SZ 9.9.95; Konkret 1/95, S. 17; Polizeiübergriffe 1994;
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 4.12.98
18. Oktober 94
Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in Tübingen.
Das Feuer bricht in einem unbewohnten Zimmer aus. Es wird niemand verletzt.
Konkret 12/94, S. 17
24. Oktober 94
Der abgelehnte Asylbewerber und erst vor ein paar Wochen heimlich nach
Togo zurückgekehrte Traore X. wird in der Nacht von Soldaten abgeholt.
Er kommt in die Brigade de Recherche und wird jeden Morgen regelmäßig
mit Elektroschocks und mit Peitschen schwer gefoltert, und muß lange
Zeiträume in unnatürlicher, schmerzhafter Körperhaltung
gefesselt verbringen.
Mit Hilfe eines Wachsoldaten gelingt ihm am 24. Dezember 95 die
Flucht. Im Januar kommt er zurück in die BRD und heiratet seine deutsche
Freundin.
Aktion Abschiebestop
Oktober 94
Die Abgeordnete der Grün-Alternativen Liste Hamburg (GAL) Anna
Bruns berichtet, daß es vom Januar 1993 bis Oktober 1994 in Abschiebehaft
zehn Selbsttötungsversuche gegeben hat. Neun davon im Untersuchungsgefängnis
Holstenglacis.
taz 11.4.95
Anfang November 94
Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg. Der Abschiebegefangene
Kwame Nantwi wird von mehreren Wärtern brutal ins Gesicht geschlagen.
Drei Gefangene bestätigen und bezeugen den Tatbestand. Obwohl sein
Anwalt und sogar die Anstaltsleitung Strafanzeige gegen die Täter
erstattet haben, wird Kwame Nantwi am 6. Januar 95 aus der Zelle geholt
und nach Ghana abgeschoben. Er wurde zu dem Überfall nicht ein einziges
Mal angehört.
Glasmoorgruppe; taz 8.2.95
8. November 94
Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg. Zwei Gefangene
werden von mehreren Schließern zusammengeschlagen, nachdem sie gefragt
hatten, warum der Hofgang getrennt nach den zwei Trakten erfolgt.
Glasmoorgruppe
9. November 94
Brandanschlag auf ein von bosnischen Flüchtlingen und SozialhilfeempfängerInnen
bewohntes Haus in Hamburg.
Konkret 1/95, S. 18
9. November 94
Der Flüchtling E. E. reist mit falschen Papieren vom Flughafen
Stuttgart nach Lomé. E. E. war in Togo als Angehöriger des
Militärs in Gefahr geraten, weil ihm die Schuld an einer mißlungenen
Militäraktion gegen den Premierminister Koffigoh (3.12.91) zugesprochen
worden war. Zudem war er Mitglied der für ihn als Angehörigen
des Militärs verbotenen oppositionellen Parti pour Démocratie
et le Renouveau (PDR). Aus diesen Gründen hatte er in der BRD einen
Asylantrag gestellt, der als offensichtlich unbegründet abgelehnt
worden war.
Am Flughafen werden fünf vor ihm in der Schlange wartende
Personen festgenommen – er kommt vorerst unbehelligt davon. Drei Tage später
erfährt er, daß Soldaten in seinem Hause nach ihm gesucht haben.
Er taucht unter und flieht erneut in die BRD.
Im November 97 erfolgt die zweite Abschiebung nach Togo. Er konnte
weder Geld noch Gepäck mitnehmen und wird auf dem Flughafen verhaftet
und "scharf" verhört. Nach zwei Tagen kann seine Freilassung durch
Unterstützung von außen erreicht werden.
Aktion Abschiebestop
15. November 94
Der an AIDS schwer erkrankte Ahmad A. T., Palästinenser aus dem
Libanon und abgelehnter Asylbewerber, der seit fast einem Jahr in Berlin
in Abschiebehaft sitzt, bekommt nachts einen Asthma-Anfall. Da ihm sein
Notfall-Spray aus "Sicherheitsgründen" weggenommen worden war, die
Beamten das Spray nicht finden, kommt er in den Zustand akuter Atemnot
– und erst, als er blau angelaufen und fast nicht mehr ansprechbar ist,
wird er in Handschellen in einen Polizeitransporter getragen, um ihn dem
Arzt vorzustellen. Auch als er nach der medizinischen Behandlung wieder
in die Zelle gesperrt wird, nimmt man ihm erneut den Spray ab.
Berliner Ärzteblatt 8/95;
Imke Juretzka – Rechtsanwältin
18. November 94
Mitten in der Nacht kommt die Polizei in die Unterkunft in Mannheim
und nimmt die Eheleute Mustafa Kaya (39 Jahre alt), Hatice Kaya (35 Jahre
alt) und ihre drei minderjährigen Kinder fest. Noch am gleichen Tag
werden sie über Stuttgart in die Türkei abgeschoben. Auf dem
Flughafen Istanbul wird die Familie festgenommen und erst nach 13 Stunden
Verhören wieder entlassen. Sie fahren dann in die West-Türkei,
wo Herr Kaya bezüglich seiner Rückkehr gewarnt wird. Nach 1-2
Tagen taucht er unter und hält sich versteckt.
Acht Soldaten besuchten seinen Vater, und als dieser keine Auskunft
über den Verbleib des Sohnes machen konnte, wurde dieser als Lügner
beschimpft und zusammengeschlagen.
FRat Bayern, Dokumentation Mai 95
19. November 94
Ein Flüchtling aus Sri Lanka wird in der Nähe von Forst tot
aus der Neiße geborgen. (siehe auch: 4. September 94)
Antirassistische Initiative Berlin; FFM;
ND 22.11.94
22. November 94
Der angolanische Flüchtling Alvat Matondo (Tsukke Ifonge) wird
über Moskau nach Zaire abgeschoben. Zwei vorhergehende Abschiebeversuche
wurden wegen der verzweifelten Gegenwehr von Herrn Matondo abgebrochen.
Auf Nachfrage der "Weißen Väter" (katholischer Orden
in Zaire) bei den Behörden wird zunächst behauptet, daß
Herr Matondo gar nicht in Zaire angekommen sei. Dann wurde ihnen der "Freikauf"
gegen die Zahlung eines "Lösegeldes" angeboten. Als die 1000 US $
überwiesen waren, wurde den "Weißen Vätern" Herr Matondo
übergeben: halb totgeprügelt und schwer mißhandelt.
Nach wenigen Tagen wird Herr Matondo erneut festgenommen und
bleibt im Gefängnis von Kinshasa bis zum Januar 95. Er wird freigelassen,
nachdem die Behörden feststellen, daß er angolanischer Staatsbürger
ist. Eine Tatsache, die auch die Berliner Behörden ignoriert hatten.
EKD, S. 40 (Pax Christi, Berlin)
28. November 94
Ein Mann aus Sri Lanka wird in der Nähe der brandenburgischen
Ortschaft Forst tot aus der Neiße geborgen. (siehe auch: 4. September
94)
Antirassistische Initiative Berlin; FFM
1. Dezember 94
Der 28-jährige Flüchtling Yoka da Silva aus Angola wird in
einer geheimen Aktion von einem Rollkommando der Polizei in seiner Zelle
der JVA Vechta verprügelt und gefesselt, zum Flughafen gebracht, hier
erneut schwer mißhandelt, geknebelt und – von mehreren Beamten des
niedersächsischen LKA "begleitet" – abgeschoben.
Yoka da Silva war seit September 92 in der BRD, verbrachte nahezu
2 Jahre (!) in Abschiebehaft und stand jetzt unmittelbar vor seiner Heirat
mit seiner deutschen Freundin. Schon am 15. Juli war er zwangsweise zum
Flughafen Frankfurt gebracht worden, wo die Abschiebung in letzter Minute
durch Interventionen des Flüchtlingsrates und amnesty international
verhindert werden konnte. Am 21. November wurde da Silva in der Ausländerbehörde
in Handschellen gelegt und sofort zum Flughafen Frankfurt transportiert.
Wegen seiner verzweifelten Gegenwehr weigerte sich schließlich die
Flugzeugbesatzung, ihn an Bord zu nehmen.
Eine Woche nach seiner jetzt endgültigen Abschiebung meldet
er sich telefonisch aus Luanda. Er ist untergetaucht.
FR 2.12.94; jW 10.12.94;
taz 12.12.94
7. Dezember 94
Der kurdische Flüchtling Müslim Atis wird mit seiner Frau
und ihrem 4-jährigen Sohn in die Türkei abgeschoben. Von der
Polizei in Istanbul wird Herr Atis aufgefordert, in seinen Heimatort in
der Provinz Tunceli zurückzukehren, was er nicht tut.
Als er am 7. Juli 95 in Antalya einen neuen Paß abholen
will, wird er festgenommen und zur Anti-Terror-Abteilung gebracht. Die
Augen werden ihm verbunden und er wird vier Tage lang mit Schlägen
und der Bastonade (Schläge auf die Fußsohlen) gefoltert und
immer wieder nach Personen aus dem Umfeld der PKK, TIKKO, Dev Sol und Dev
Yol befragt.
Der Prozeß gegen Herrn Atis beginnt Ende August 95 und
endet mit einem Freispruch.
Müslim Atis flieht erneut in die BRD, wo er im August 96
als asylberechtigt anerkannt wird.
Büro A. Dietert-Scheuer, MdB, Sept. 98
13. Dezember 94
In Anklam in Mecklenburg-Vorpommern greifen ca. 20 Deutsche das Flüchtlingsheim
an. Die Täter schlagen mit Knüppeln und Steinen die Fensterscheiben
ein und werden dann vom Wachpersonal in die Flucht geschlagen.
taz 14.9.94;
Konkret 12/94, S. 20
17. Dezember 94
Bei einem Angriff mit Steinen und Flaschen auf ein Flüchtlingsheim
in Bandelin bei Anklam in Mecklenburg-Vorpommern durch eine größere
Gruppe Jugendlicher werden eine 13-jährige Asylbewerberin und ein
18-jähriger Kriegsflüchtling – beide aus dem ehemaligen Jugoslawien
– verletzt.
taz 19.12.94; jW 19.12.94;
BeZ 19.12.94
18. Dezember 94
Brand in einer zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebauten Scheune
im bayerischen Kammeltal im Landkreis Günzburg. Eine dreiköpfige
Familie aus Jugoslawien und die Besitzerin des Anwesens können sich
unverletzt ins Freie retten. Die Brandursache ist unklar.
jW 19.12.94; BeZ 19.12.94;
Konkret 4/95, S. 24
18. Dezember 94
Unbekannte Täter dringen in eine Flüchtlingsunterkunft in
Rosendahl-Holtwick im Kreis Coesfeld (Westfalen) ein und legen an mehreren
Stellen Feuer. Das Feuer wird von BewohnerInnen entdeckt und gelöscht.
Eine Jugoslawin und ihre beiden Kleinkinder erleiden Rauchvergiftungen.
BeZ 19.12.94; TS 19.12.94;
Konkret 4/95, S. 24;
27. Dezember 94
Der 35-jährige Kurde Talip Dogan wird aus München in die
Türkei abgeschoben.
Als aktives Mitglied der PKK hatte Talip Dogan in der Türkei
mehrere Jahre in Haft gesessen. In der BRD wurde der Asylbewerber in Folge
seiner politischen Arbeit hier (Protestkundgebungen und Demonstrationen
der PKK in Augsburg) verhaftet und wegen schweren Landfriedensbruchs und
Widerstands gegen Vollstrekkungsbeamte zu einem Jahr Haft auf Bewährung
verurteilt.
Das Augsburger Verwaltungsgericht warnte vor einer Abschiebung
Talip Dogans in die Türkei. Die Richter äußerten, daß
Talip Dogan "bei einer Rückkehr in die Türkei konkrete Foltergefahr
droht".
taz 28.12.94
Dezember 94
Auch vier Wochen nach der zwangsweisen Abschiebung des iranischen Flüchtlings
Arsalan Ahadi-Bonab nach Teheran gibt es kein glaubwürdiges Lebenszeichen
von ihm. Schon in der BRD war er bei einem Besuch im iranischen Generalkonsulat
in Hamburg stundenlang festgehalten, verhört, bedroht und geschlagen
worden. Nach Auskunft seiner Verwandten sei Arsalan Ahadi-Bonab unmittelbar
nach seiner Ankunft in Teheran von "Revolutionswächtern" verhaftet
worden und seither nicht wieder aufgetaucht.
FR 19.12.94
Dezember 94
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Rendsburg in Schleswig-Holstein.
Eine Brandflasche landet im Kinderzimmer einer Familie aus Sri Lanka, in
dem die Mutter und ihre vier und fünf Jahre alten Söhne schlafen.
Weil die Frau den Brandsatz sofort löschen kann, wird niemand verletzt.
Das Landgericht Kiel verurteilt einen 20-jährigen Skinhead
wegen versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung zu drei Jahren
Jugendstrafe.
taz 13.5.95;
Konkret 6/95, S. 25
Dezember 94
Ein Deserteur des togoischen Militärs kehrt nach abgelehntem Asylantrag
mit seiner Frau und seinen Kindern 'freiwillig' zurück. Er kommt bei
einem befreundeten Nachbarn unter, da sein Haus versiegelt ist.
Eines Tages wird er von Soldaten verprügelt, weil sie behaupten,
er hätte sie mit Steinen beworfen. Nach einem weiteren Überfall
durch Soldaten im Januar 95 stellt sich heraus, daß der rückgekehrte
Flüchtling ein ehemaliger Armeeangehöriger ist. Seiner angekündigten
Verhaftung entkommt er durch frühzeitige Flucht.
Er kehrt nach Deutschland zurück und wird am 13. März
96 als Asylberechtigter anerkannt.
Aktion Abschiebestop
Dezember 94
Ein Flüchtling aus Niger wird nach abgelehntem Asylantrag und
mit von der Nigrischen Botschaft in Bonn ausgestelltem Paß direkt
nach Niamey abgeschoben. Auf dem Flughafen werden ihm alle Papiere abgenommen,
und er kann mit der Auflage, sich am nächsten Morgen bei der Polizei
zu melden, das Gelände verlassen. Als er dieser Aufforderung nachkommt,
wird er festgenommen. Mit Hilfe von Freunden, gelingt es ihm, aus der Gefangenschaft
zu fliehen. Im Februar 98 lebt er in der Elfenbeinküste (Côte
d'Ivoire).
Aktion Abschiebestop
Ende 1994
Mecklenburg-Vorpommern. Der kurdische Flüchtling A. A. wird in
die Türkei abgeschoben, nachdem sein Antrag auf politisches Asyl am
11.10.94 abgelehnt wurde. Noch am Flughafen Istanbul erfolgt seine Verhaftung,
und während der nächsten fünf Monate in Gefangenschaft wird
er schwer gefoltert. Er wird mit kaltem Wasser abgespritzt und immer wieder
an den zusammengebundenen Händen aufgehängt. Wegen der Unterstützung
der PKK war A. A. verfolgt worden und hatte deshalb 1994 auch die Türkei
verlassen müssen.
A. A. stammt aus dem Dorf Karacocan im Bezirk Elazig im Südosten
der Türkei. Als er nach seiner Entlassung aus der Haft seine Familie
aufsuchen will, ist das Elternhaus zerstört, sein Vater von Soldaten
verschleppt und verschwunden und die Mutter mit zwei seiner Geschwister
zu einem Onkel nach Mersin gezogen. Auch A. A. wird zunächst von seinem
Onkel aufgenommen.
Im Mai 1996 beginnt sein Militärdienst, den er allerdings
wegen einer Muskelschwäche in den Armen nach 15 Monaten beenden kann.
Die Kraftlosigkeit, die durch Muskelschwund bedingt ist, war während
der Folter (Aufhängen an den Händen) erstmals aufgetreten.
Infolge einer Demonstration in Mersin gegen die Verhaftung des
PKK-Führers Abdullah Öchalan im Februar 1999 werden 200 Menschen
festgenommen. Unter ihnen befindet sich auch A. A.
Nach seiner Entlassung sechs Monate später versucht er erneut,
das Land zu verlassen. Im Januar 2000 gelingt ihm die Flucht in die BRD,
und er wird zunächst von Freunden im niedersächsischen Stade
aufgenommen. Ein Woche später wird er am Bahnhof ohne gültige
Papiere festgenommen und in Abschiebehaft in die Außenstelle Cuxhaven
der JVA Stade gebracht. Der Asylantrag, der am 2. Februar beim Bundesamt
eingeht, wird am gleichen Tag abgelehnt.
Eine vom Unterstützerkreis durchgesetzte Untersuchung bei
einem niedergelassenen Neurologen ergibt eine angeborene erbliche Muskelschwunderkrankung.
Obwohl der Neurologe nicht ausschließen kann, daß die Schwere
der Muskelveränderungen in den Armen durch die beschriebene Folter
ausgelöst worden sein könnte, wird Herr A. zwei Tage später,
nach dreimonatiger Haft, in Deutschland am 28. April in die Türkei
abgeschoben.
Gisela Penteker – Ärztin
Im Jahre 1994
Ein Flüchtling aus Peru tötet sich, indem er während
einer Verlegung durch den Bundesgrenzschutz nach Basel in der Nähe
von Freiburg aus dem fahrenden Zug springt (IC 501).
wib 5.5.95; BT-Drucksache 13/1166
Im Jahre 1994
Niesky in Sachsen. Ein junger Rumäne, der durch die Neiße
auf bundesdeutsches Territorium gelangte, verirrt sich und versteckt sich
in einem Abfallcontainer. Als am nächsten Morgen der Müllwagen
den Container auflädt, wird der darin schlafende Flüchtling zerquetscht.
Spiegel, 23.9.96
Im Jahre 1994
Als der 21-jährige Nigerianer Bakara Vale (phonetisch) erfährt,
daß sein Asylantrag abgelehnt worden ist, stürzt er sich durch
ein Fenster in die Tiefe, um sich zu töten. Er kommt schwer verletzt
ins Krankenhaus.
ZDF "Kennzeichen D", 16.11.94
Im Jahre 1994
Transitbereich im Flughafen Frankfurt am Main.
Der nigerianische Flüchtling K. D. unternimmt verschiedene Suizidversuche.
Er öffnet sich die Pulsadern oder versucht, sich die Treppe hinunterzustürzen.
Er kommt in die Psychiatrie.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Okt.-Dez. 96
Im Jahre 1994
Unmittelbar vor seinem Abschiebeflug zurück in sein Herkunftsland
fügt sich ein junger Kurde mit einer Rasierklinge eine schwere Schnittverletzung
am Bauch zu. Erst bei der Wundversorgung entdeckt ein Arzt auf seinem Rücken
Narben früherer Folterungen.
Spiegel 27.6.94
Im Jahre 1994
Aus Protest gegen die Mißhandlung durch einen Wachmann des "security
service Kötter" schneidet sich ein junger Algerier beide Halsschlagadern
und die Brust auf und kommt mit lebensgefährlichen Verletzungen ins
Krankenhaus.
Off limits Nr. 6 Okt./Nov. 1994
Im Jahre 1994
Das Landgericht Leipzig verurteilt einen Polizisten wegen Aussageerpressung,
gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Strafe
von drei Jahren und neun Monaten Haft. Der Beamte hat Asylbewerber willkürlich
festgenommen und mit einem Schlagstock auf sie eingeprügelt.
BeZ 21.2.03
Im Jahre 1994
Im Bundesland Thüringen hat sich im Jahre 1994 ein Mensch in der
Vorbereitungsphase seiner Abschiebung umgebracht. Zwei Fälle sind
bekannt, bei denen die Selbsttötung angekündigt wurde.
BT-Drucksache 13/3567
Im Jahre 1994
Im Jahre 1994 sind 19 Menschen beim versuchten Grenzübertritt
in die BRD umgekommen. Die wirkliche Anzahl der ertrunkenen Menschen wird
weitaus höher liegen, da zumindest von den Oder-Ufern bekannt ist,
daß ertrunkene und angetriebene tote Flüchtlinge "mit Bohnenstangen"
wieder zurück ins Wasser gestoßen werden. So ersparen sich die
anliegenden Gemeinden die Beerdigungs- und eventuell die Rückführungskosten.
(17 Todesfälle an den Ost-Grenzen sind hier dokumentiert)
In den Jahren 1993 und 1994
Im Zeitraum vom März 1993 bis Juni 1994 werden mehr als 20 vietnamesische
Asylbewerber auf einer Polizeiwache im brandenburgischen Bernau nach ihren
Festnahmen systematisch mißhandelt und gedemütigt.
Polizeibeamte der berüchtigten Schicht D haben die Vietnamesen
nicht nur geschlagen und getreten. Einige der Festgenommenen mußten
sich nackt ausziehen und wurden dann mißhandelt. In einem Fall war
ein Vietnamese eine Stunde lang nackt am offenen Fenster angekettet worden.
Einem anderen Festgenommenen hielten die Beamten ein Klappmesser an die
Genitalien und drohten ihm, sie abzuschneiden. Einige der Festgenommenen
wurden nackt fotografiert, andere wurden gezwungen, Grimassen zu schneiden.
Der
42-jährige Quan N. wurde nach seiner Festnahme pausenlos mit Fäusten
und Stiefeltritten traktiert. Dann mußte er sich nackt ausziehen
und sich zur Belustigung der Beamten einen Damenslip überziehen.
Nachdem vier Polizeibeamte wegen Mangel an Beweisen ein Jahr
vorher freigesprochen werden, erfolgt am 4. Mai 1998 nach mehr als zweijähriger
Verhandlung vor der 3. Strafkammer Frankfurt (Oder) die Urteilsverkündung
gegen vier weitere Beamte:
Der Hauptangeklagte wird wegen Körperverletzung im Amt in neun
Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung,
sein Kollege in drei Fällen zu einem Jahr Haft auf Bewährung
und ein dritter Kollege wegen zweifacher Körperverletzung zu zehn
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein vierter Angeklagter erhält
eine Geldstrafe in Höhe von 5400 DM.
Die Haftstrafen werden im Revisionsverfahren im Jahre 2000 bei den
zwei letztgenannten Tätern um jeweils einen Monat reduziert.
taz 28.2.97;
taz 9.9.97; jW 9.9.97; jW 5.5.98
BeZ 11.11.00; ND 15.11.00
In den Jahren 1992 bis 1994
In Bremen wurden in der Zeit von Mitte 92 bis Ende 94 ca. 400 mal Brechmittel
verabreicht. Recherchen des Antirassismus Büros Bremen ergaben, daß
diese Prozedur sich fast ausschließlich gegen "Schwarze" richtete,
die im Verdacht standen, Drogen-Portionen verschluckt zu haben. Die meisten
von ihnen waren Flüchtlinge.
Die "Verabreichung" erfolgte in der Regel mit Gewalt und hatte
für die Betroffenen immer erhebliche gesundheitliche Folgen.
ARAB 3/95