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Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und
1. Januar 09 Bad Bentheim in Niedersachsen.
Auf der Ladefläche eines Kleintransporters entdeckt die Bundespolizei 12
Flüchtlinge aus Afghanistan. Die acht Jugendlichen im Alter von 13 bis 17
Jahren und vier Männer sind stark unterkühlt und befinden sich in einem
schlechten körperlichen Zustand. Die Ladefläche des Kastenwagens ist
unbeheizt und Sitze oder Sicherheitsgurte gibt es nicht. Vier
Flüchtlinge stellen Asylanträge, sieben werden in die Niederlande
zurückgeschoben. Ein Mann kommt in Abschiebehaft und soll nach Griechenland
abgeschoben werden, weil er dort bereits Asyl beantragt hatte. Gegen
den 49-jährigen Fahrer des Kastenwagens wird Haftbefehl wegen Einschleusung
mehrerer Menschen in die Bundesrepublik, erlassen. Er soll die Flüchtlinge
ohne Pause aus Frankreich über Belgien und die Niederlande transportiert
haben. pr-inside.com 9.1.09; dpa
10.1.09 12. Januar 09 Bad Salzdetfurth im Bundesland
Niedersachsen. In der Flüchtlingsunterkunft Am Brudersteig erscheinen um 7.15
Uhr zwei Polizeibeamte an der Tür des im dritten Stock liegenden Zimmers von
Arkadin H., um ihn zur Abschiebung abzuholen. Der 27-jährige Armenier öffnet
die Tür, weicht dann in die Mitte des Zimmers zurück und richtet ein 10 cm
langes Klappmesser gegen seine Halsschlagader. Als die Beamten ihm näher
kommen, geht er zum geöffneten Fenster und läßt sich rückwärts gleitend ins
Freie fallen. Die Beamten springen nach vorne, und es gelingt ihnen, den Mann
zwischen einem Fensterflügel und dem Rahmen einzuklemmen und ihn am
Hosengürtel und an einem Bein zu packen. Der Armenier hängt jetzt kopfüber
aus dem Giebelfenster und hält sich weiterhin das Messer an den Hals. Erst
nach längerem Zureden gibt er auf und läßt sich von den Beamten ins Zimmer
zurückziehen – hält aber weiterhin das Messer an die Halsschlagader. Die
Beamten rufen Verstärkung, das Areal um das Flüchtlingsheim wird abgesperrt,
Feuerwehr, Rettungswagen und Notärztin erscheinen. Arkadin H. läßt sich auch
durch die Gespräche nicht beeinflussen und bedroht sich weiterhin mit dem
Messer. In einem Moment der Ablenkung überwältigen ihn die Beamten, nehmen
ihm das Messer weg und bringen ihn ins Kommissariat nach Bad Salzdetfurth.
Mit einem Funkstreifenwagen erfolgt sein Transport zum Flughafen Frankfurt am
Main, von wo er um 15 Uhr in ärztlicher und polizeilicher Begleitung
"unter Anwendung unmittelbaren Zwanges" (Abschiebungsbeobachtung
FFM) nach Moskau ausgeflogen wird. Arkadin
H. war im Jahre 2004 mit seinem Bruder in die Bundesrepublik geflüchtet – sein
Asylantrag wurde abgelehnt. Im Juni 2007 wurde er wegen Suizidalität in das
Landeskrankenhaus Hildesheim eingeliefert. Jedoch nicht die Fachärzte des
Krankenhauses, sondern der externe Nervenarzt Prof. Dr. Theo Vogel aus
Lüneburg wurde schließlich von der Ausländerbehörde beauftragt, eine
Flugfähigkeitsbescheinigung zu erstellen. Polizei Hildesheim 12.1.09; SZ 13.1.09; HAZ,
13.1.09; ND 14.1.09; jW 15.1.09; Kehrwieder am Sonntag
18.1.09; Abschiebungsbeobachtung FFM 2009; FRat NieSa
11.12.09 12. Januar 09 Flughafen Frankfurt am Main. Ein
angstvoll aufgeregter Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz)
soll nach Minsk abgeschoben werden. Er berichtet, daß seine Tochter wegen
Multipler Sklerose im Krankenhaus liegt und seine Frau in irgendeinem anderen
Krankenhaus – er wisse nicht, in welchem. Der Bundespolizei ist von den
beiden genannten Familienangehörigen nichts bekannt. Der
Mann wird zunehmend verwirrter, und sein psychischer Zustand verschlechtert
sich noch mehr, als er ins Flugzeug gebracht wird. Hier weigert er sich zu
fliegen. Die Abschiebung wird abgebrochen, und er kommt in Abschiebehaft. Es
stellt sich heraus, daß sich seine Frau nach einem Suizidversuch und wegen
schwerer Depressionen in der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach befindet und
die Tochter in einem anderen Krankenhaus. Trotz
dieser dramatischen Familiensituation plant die zuständige Ausländerbehörde
die Abschiebung der Familie für den 9. Februar 09. Erst
das Verwaltungsgericht Koblenz stoppt diese geplante Maßnahme mit einer
einstweiligen Anordnung wegen Reiseunfähigkeit der Frau. Abschiebungsbeobachtung FFM 2009 15. Januar 09 Um 8.00 Uhr morgens erscheinen
vier Männer und vier Frauen an der Wohnung von Nuray Akgün in Hamburg-Veddel
in der Harburger Chaussee 107. Sie geben sich als Polizisten und
Behördenmitarbeiter aus – einer von ihnen ist Arzt. Sie legen eine
Abschiebeanordnung vor und verbieten der kranken und suizid-gefährdeten Frau
Akgün zu telefonieren. Sie darf nicht alleine auf die Toilette gehen und muß
sich vor den Augen aller Anwesenden um- und anziehen. Das Kofferpacken wird
ihr ebenfalls verboten – das tun die Beamten und hinterlassen eine verwüstete
Wohnung. Ein Betrag von 2865 Euro, den Nuray Akgün für die Operation ihres 17-jährigen
Sohnes über Jahre erarbeitet und erspart hat, wird ihr – bis auf 100 Euro –
als Anzahlung für die Abschiebekosten
abgenommen. Dann wird sie genötigt, einen Zettel zu unterschreiben, auf dem
sie sich verpflichtet, für die Restsumme der Abschiebung von mindestens 4000
Euro aufzukommen. Auf
dem Hamburger Flughafen darf sie um 10.00 Uhr erstmals eine SMS abschicken –
um 11.30 Uhr startet das Flugzeug. In ärztlicher Begleitung erreicht Nuray
Akgün Istanbul. Dort übergibt der deutsche Arzt sie einem türkischen
Kollegen. Dieser untersucht sie und entläßt sie anschließend. Nach
einem Weiterflug nach Denizli und einer einstündigen Busfahrt erreicht sie am
Abend ihr Dorf Alaatin. Nuray
Akgün ist krank. Wegen einer kardiologischen und einer psychischen Erkrankung
ist sie seit Juni 2008 arbeitsunfähig geschrieben – ihr wurde zuletzt
Suizidalität attestiert. In der Türkei hat sie keine Krankenversicherung und
wird demzufolge nicht weiter behandelt. Es geht ihr entsprechend schlecht.
Sie lebt hier mit ihrem kranken Sohn und ihrer kranken Mutter, die sie – als
sie noch in der BRD arbeitete – finanziell unterstützen konnte. Peter Schumacher - Halstenbek 21. Januar 09 Flughafen Frankfurt am Main. Eine
65-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina soll nach Sarajevo abgeschoben
werden. Sie kommt direkt aus der Abschiebehaft der JVA Neuss, leidet unter
Bluthochdruck, was sie anhand ihrer mitgeführten Tabletten nachweisen kann. Da
die Bundespolizei von der zuständigen Ausländerbehörde nicht über den
Krankheitszustand der Frau informiert wurde, kontaktiert sie zunächst den
Anstaltsarzt der Haftanstalt und läßt schließlich durch einen Sanitäter den
Blutdruck der Frau messen. Bei Bekanntwerden der Blutdruckwerte von 190/100
mmHg wird die Abschiebung abgebrochen. "Die Transportkräfte reagieren
unmutig", registriert die Abschiebebeobachtung. Abschiebungsbeobachtung FFM 2009 24. Januar 09 Bundesland Saarland. Am Tag nach seiner Einlieferung in
die Abschiebehaftanstalt für Rheinland-Pfalz und Saarland in Ingelheim
schneidet sich Mohammad X., ein 29 Jahre alter Kurde aus dem Iran, mit einer
Rasierklinge die Pulsader an der linken Hand auf. Er kommt ins Krankenhaus,
wird medizinisch versorgt und dann in die Nervenklinik Alzey verlegt. Am
27. Januar soll er von hier wieder nach Ingelheim gebracht und von dort
abgeschoben werden. Bevor dies geschehen kann, schneidet sich Herr X. in die
Halsschlagader, um so die unmittelbar bevorstehende Abschiebung zu
verhindern. Er bleibt in der Rheinhessen-Fachklinik Alzey, verweigert fortan
das Essen und wird fünf Tage lang mit einer Magensonde zwangsernährt. Mohammad
X. soll nach dem Dublin-II-Abkommen nach
Griechenland zurückgeschoben werden, weil er bei seiner Flucht über dieses
Land in die EU einreiste. Weil er die Ausreiseanordnung der griechischen
Polizei nicht sofort befolgte, saß er dort zweieinhalb Monate wegen illegalen
Aufenthaltes im Gefängnis. Im
Jahre 2007 versuchte er nach Norwegen zu kommen, wurde allerdings auf dem
Flughafen Düsseldorf festgenommen und dann nach Asylantragstellung in ein
Flüchtlingsheim verteilt. Aus Angst, doch wieder nach Griechenland zurück zu
müssen, machte er sich zwei Monate später auf dem Weg nach Norwegen. In
Dänemark wurde er festgenommen, nach Deutschland abgeschoben und landete so
im Abschiebegefängnis Rendsburg. Von dort wurde er zwei Wochen später nach
Griechenland abgeschoben. Er
lebte 14 Monate auf der Straße, schlief in Parks und mußte sich von
Polizisten verprügeln lassen. Am 24. Juni 08 kehrte er in die Bundesrepublik
zurück und wurde mit Depressionen in die Zentrale Landesaufnahmestelle für
Flüchtlinge in Lebach eingewiesen. Herr
X. nahm verschiedene Angebote im Rahmen der Asylarbeit der Evangelischen
Kirchengemeinde Lebach-Schmelz wahr. Er beteiligte sich am Gemeindeleben,
konvertierte vom Islam zum Christentum und ließ sich Ende 2008 taufen. Am
23. Januar 2009 erfolgte seine Festnahme zur erneuten Abschiebung nach
Griechenland. Am
11. Februar 09 wird Mohammad X. gegen den Willen der behandelnden Ärzte und
die Bitten des evangelischen Krankenhaus-Seelsorgers mit polizeilicher Gewalt
aus der Nervenklinik Alzey herausgeholt. Dies gelingt vor allem durch eine
Flugfähigkeitsbescheinigung, die ein speziell für diese Aufgabe von der
Ausländerbehörde engagierter Arzt ausgestellt hat. Auf
dem Weg zum Flughafen Frankfurt am Main fügt Mohammad X. sich eine Verletzung
der Pulsader im rechten Handgelenk zu. Der ihn begleitende Arzt und der
Polizist greifen ein und stoppen diesen dritten Suizidversuch. Mohammad X.
gibt schließlich völlig erschöpft seinen Widerstand gegen die Abschiebung
auf. Doch bevor er ins Flugzeug gesetzt werden kann, muß die tiefe und stark
blutende Wunde mit vier Heften genäht und verbunden werden. Bei
der Ankunft auf dem Flughafen in Athen wird er von dem begleitenden
Polizisten und dem Arzt der griechischen Polizei übergeben, die ihn in das
psychiatrische Krankenhaus Dafni bringt, in dem er die nächsten 15 Tage
behandelt wird. Hier
besuchen ihn auf Vermittlung des Lebacher Pfarrers Arnold Löwenbrück ein Arzt
von UNHCR, eine Vertreterin von Amnesty International und der Pfarrer der
Deutschen Evangelischen Gemeinde Athen. Parallel dazu kann durch Intervention
von Pfarrer Löwenbrück und eines Mitarbeiters des Diakonischen Werkes in
Ingelheim beim Bundesinnenministerium erreicht werden, daß die
Ausreisepflicht des Flüchtlings zurückgenommen wird, und die BRD das
Selbsteintrittsrecht im Asylverfahren Mohammad X. ausüben kann. Das Bundesamt
für Flüchtlinge in Lebach wird angewiesen, Herrn X. aus Griechenland
zurückzuholen. Dieser
kommt daraufhin nach Lebach zurück, lebt vorübergehend im Pfarrhaus und
wartet auf die Entscheidung über seinen Asylfolgeantrag. Im
Juli 2009 wird Mohammad X. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
als Flüchtling anerkannt. Nach einem Integrationskurs besucht er ein
Studienkolleg, um die deutsche Hochschulreife zu erlangen und sein im Iran
begonnenes Studium fortzuführen. Jetzt kann er in der Nähe seiner Schwester
und deren Familie leben. Der
heute 29-Jährige hatte den Iran im Jahre 2006 verlassen müssen, weil er durch
seine Mitgliedschaft in der Demokratischen Partei Kurdistan-Iran (DPKI),
durch seine politischen Aktivitäten und kritischen Äußerungen zum Islam und
zur islamistischen Regierung unter Verfolgungsdruck geraten war. Bericht des
Betroffenen; Zwischen Traum und
Trauma; Arnold Löwenbrück –
Pfarrer i.R. Januar 09 Abschiebehaft in Ingelheim in
Rheinland-Pfalz. Ein 28 Jahre alter Abschiebegefangener fügt sich mit einer Rasierklinge
tiefe Schnittverletzungen am Hals zu, um sich das Leben zu nehmen. Der
iranische Kurde kommt in die Rheinhessen-Fachklinik Alzey, und auch hier
verletzt er sich, indem er sich ins linke Handgelenk schneidet. Während
seiner Abschiebung am 11. Februar auf dem Transport zum Flughafen Frankfurt
am Main schneidet er sich ins rechte Handgelenk. Diese neue Verletzung wird
verbunden – dann erfolgt die Abschiebung in Handschellen und unter Bewachung
von vier Polizisten nach Griechenland. In
Athen kommt der Mann vom Flughafen direkt in die Psychiatrie, wo zunächst die
Fäden der etwas älteren Wunden gezogen werden. Der
Mann war im Jahre 2006 über die Türkei und Griechenland in die BRD geflohen,
weil er aufgrund seiner politischen Aktivitäten mit Gefängnis bedroht wurde.
Nach abgelehntem Asylantrag erfolgte im Jahre 2007 die erste Abschiebung nach
Griechenland. Während seiner 14-monatigen Obdachlosigkeit wurde er dort
einmal von Polizisten brutal zusammengeschlagen, um ihn aus der Parkanlage,
in der er schlief, zu vertreiben. Es
gelang ihm die Rückkehr in die BRD, wo er im Jahre 2008 einen zweiten Antrag
auf politisches Asyl stellte. Bis zu seiner Inhaftierung im
Abschiebegefängnis Ingelheim im Januar 2009 hatte er in der
Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Lebach gelebt. Auch
nach seiner zweiten Abschiebung gelingt es ihm, erneut in die BRD zu
gelangen, wo er schließlich Ende August 2009 einen Aufenthalt bekommt. Bericht des Betroffenen; Schlepper Nr. 48 Sommer 09 Januar 09 Abschiebegefängnis Rottenburg in
Baden-Württemberg. Der Gefangene Herr M. leidet unter Verfolgungsängsten.
Geheimdienste seien hinter ihm her, weil er eine Formel für die Verdoppelung
der Lebenszeit der Menschen erfunden hätte, erzählt er BesucherInnen des
Bündnisses gegen Abschiebehaft Tübingen. Ein anderes Mal berichtet er, daß er
das Geheimnis des Baumaterials der Pyramiden entschlüsselt habe. Er hat
massive Stimmungsschwankungen, mal niedergeschlagen, mal euphorisch, mal
panisch und voller Angst, dann wieder entspannter. Er ist offensichtlich
psychisch krank. Trotzdem wird er aus der Abschiebehaft heraus abgeschoben. Schattenbericht Rottenburg 2008/2009; Schattenbericht Abschiebehaft 2010 11. Februar 09 In der Hamburger JVA
Fuhlsbüttel begeht der 29 Jahre alte Abschiebegefangene S.V. aus Serbien
einen Suizidversuch, indem er sich mit einem selbstgebastelten
Schneidewerkzeug eine tiefe Schnittwunde am Hals beibringt. Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469; BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 18. Februar 09 Bundesland Baden-Württemberg. In
einem Flüchtlingsheim in Holzbachtal bei Langenalb bricht kurz vor
Mitternacht ein Feuer im Aufenthaltsraum aus. Sehr schnell entwickelt sich so
starker Rauch, daß die 12 anwesenden BewohnerInnen versuchen, ins Freie zu gelangen.
Fünf Personen klettern in ihrer Angst durch ein Fenster auf das eisgefrorene
Dach des Nachbarhauses, wo sie barfuß und in Schlafkleidung ausharren, bis
sie mit einer Drehleiter der Feuerwehr gerettet werden können. Zwei
Frauen im Alter von 21 und 31 Jahren und ein 3-jähriges Kind kommen mit
leichten Rauchvergiftungen ins Krankenhaus. Den 59 Rettungskräften aus den
umliegenden Feuerwehren gelingt es rasch, den Schwelbrand zu löschen und das
Gebäude zu entrauchen. Durch
die Ermittlungen wird festgestellt, daß der Zugang zu der Unterkunft durch
eine ständig offene Eingangtür möglich war und daß Unbekannte die Vorhänge im
Aufenthaltsraum entflammt haben. Eine "fremdenfeindlich motivierte
Tat" wird jedoch derzeit ausgeschlossen. Polizei Pforzheim 19.2.09; PZ 19.2.09; PZ 20.2.09 22. Februar 09 Halle in Sachsen-Anhalt. Als ein
28 Jahre alter Asylbewerber aus Burkina Faso an diesem Sonntagnachmittag um
15.40 Uhr die Straßenbahn an der Beesener Straße verläßt, wird er von zwei
alkoholisierten Männern aus einer Gruppe von HFC-Fans massiv angegriffen.
Nach verbalen Beleidigungen bekommt er zunächst einen Tritt von hinten gegen
die Beine, und als er sich umdreht, trifft ihn eine Faust mitten ins Gesicht.
Mit einem 4 kg schweren Stein wird ihm ein Schlag in den Nacken versetzt. Die
von der Straßenbahnfahrerin gerufene Polizei nimmt die beiden 29 und 37 Jahre
alten Täter vorläufig fest. Die Polizei ist mit acht Beamten vor Ort –
versäumt es allerdings, die Personalien weiterer ZeugInnen aufzunehmen,
obwohl sich noch zehn Fahrgäste in der Bahn aufhalten. Der
ältere Angreifer bleibt in Untersuchungshaft, da gegen ihn bereits ein
Haftbefehl vorliegt. Der
Asylbewerber muß seine Verletzungen im Krankenhaus ambulant behandeln lassen. Am
24. August 10 stehen die beiden Täter aus Neustadt wegen gefährlicher
Körperverletzung vor dem Amtsgericht Halle. Nach vier Verhandlungstagen endet
der Prozeß am 19. Oktober mit Freisprüchen aus Mangel an Beweisen. MDZ 23.2.09; ddp 23.2.09; HalleForum.de 23.2.09; MDZ 24.8.10; Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt Nr.
32/2010 Februar 09 Abschiebegefängnis Rottenburg in
Baden-Württemberg. Nach eineinhalb Monaten Haft wird der 25 Jahre alte John
E. nach Gambia abgeschoben und damit von seinem zwei Jahre alten Sohn
getrennt. Als
Mitglied der United Democratic Party (UDP) und als kritischer Journalist war
John E. ins Visier der Verfolger geraten. Er wurde in Gambia inhaftiert, mit
Elektroschocks gefoltert und kam dann ins Militärgefängnis. Nach
seiner Freilassung floh er nach Senegal, arbeitete hier journalistisch, bis
er aus berechtigter Angst vor weiterer Verfolgung wieder außer Landes floh
und im November 2002 in Frankfurt am Main ankam. Er beantragte Asyl und kam
nach Süddeutschland in eine Unterkunft. Aufgrund seiner traumatisierenden
Erlebnisse in Gambia mußte er sich seit 2003 in psychologische Behandlung
begeben. Als
seine Freundin und Mutter seines Kindes eine Strafanzeige wegen
Körperverletzung gegen ihn stellte, wurde diese mit dem Hinweis auf die
bevorstehende Abschiebung eingestellt. Die
dann geplante Abschiebung scheiterte, weil sich die Besatzung des Flugzeuges
geweigert hatte, ihn mitzunehmen. Danach war John E. nach Rottenburg
gekommen. Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg/Tübingen; SWP 15.2.09 Februar 09 Landkreis Mayen-Koblenz im
Bundesland Rheinland-Pfalz. Als Beamte der Ausländerbehörde in die Wohnung
der Familie S. kommen, um die Abschiebung durchzusetzen, erleidet Frau S.
einen Nervenzusammenbruch und kommt umgehend in die Psychiatrie. Die
Abschiebung von Herr S. wird bis zum Flughafen Frankfurt fortgesetzt – dort
muß sie allerdings aufgrund eines erfolgreichen Eilantrags seines
Rechtsbeistandes abgebrochen werden. Herr S. kommt von dort ins
Abschiebegefängnis Ingelheim. Die
Familie aus Weißrußland war im Jahre 2001 in die BRD eingereist – ihre
Asylanträge und weitere Folgeanträge waren allesamt abgelehnt worden. Obwohl sich die Tochter des Ehepaares
mit einer schwerwiegenden Erkrankung in klinischer Behandlung befindet und
ärztliche Stellungnahmen sich dagegen aussprachen, hatte die Ausländerbehörde
die Abschiebung beschlossen. Herr
S. wird aufgrund eines Eilantrages vor Gericht nach drei Wochen aus der
Abschiebehaft entlassen. epd 4.6.10; Ökumenische Beratungsstelle Ingelheim 2. März 09 Bundesland Baden-Württemberg.
Als der 17 Jahre alte afghanische Flüchtling Ahmet X. am Flughafen Stuttgart
mit dem Flug OA 191 aus Athen kommend in die Bundesrepublik einreist und um
Asyl bittet, wird er von der Bundespolizei umgehend festgenommen. Der von ihm
vorgelegte rumänische Personalausweis, der ihm von einem Fluchthelfer gegeben
wurde, ist der Vorwand für sofortige Untersuchungshaft in
Stuttgart-Stammheim. Obwohl er am 27. März seinen Asylantrag wiederholt,
bleibt er in Haft – das Jugendamt wird nicht informiert. Am
2. Juli wird der Jugendliche vom Amtsgericht Nürtingen
(Jugendschöffengericht) wegen Urkundenfälschung, Beschaffens von falschen
amtlichen Ausweisen und unerlaubter Einreise zu einer Jugendstrafe von sechs
Monaten ohne Bewährung verurteilt, "da die Schwere der Tat zu bejahen
ist". Eine Bewährungsstrafe "kam in Anbetracht der persönlichen
Umstände des Angeklagten nicht in Betracht. Er hat in Deutschland keinerlei
Hinwendungsort oder soziale Bindungen", so die Richterin Astrid Hagen in
der Urteilsbegründung. Auch der Pflichtverteidiger des Jugendlichen,
Rechtsanwalt Sebastian Dzuba, beantragt – entgegen seiner eigentlichen
Aufgabe – die ausgeurteilte Strafe von sechs Monaten zu verhängen. Ahmet
X. hatte Afghanistan verlassen müssen, weil sein Stiefvater, ein hoher
Offizier der Taliban, ihn bei Todesandrohung und mit körperlicher Gewalt
zwingen wollte, als Opium-Kurier zu arbeiten. Ahmet X., dessen leibliche
Eltern beide tot sind, gelang dann die Flucht zusammen mit zwei Freunden und
mit Hilfe von Fluchthelfern außer Landes. Über den Iran, Irak, die Türkei und
Griechenland kamen sie bis nach Stuttgart. In
der JVA Stuttgart-Stammheim geht es dem Jugendlichen zunehmend schlechter. Die
Unwissenheit über die Dauer der Haft macht ihm schwer zu schaffen – er fängt
an, sich zu schlagen, seinen Kopf gegen die Wand zu rammen und sich zu
verletzen. Er wird mehrmals mehrere Wochen ins Haftkrankenhaus Hohenasperg
verlegt, und obwohl er deutliche Symptome einer schweren Traumatisierung
zeigt, verordnen die behandelnden Psychiater ausschließlich Medikamente zur
Ruhigstellung. Am
10. August weist das Regierungspräsidium Karlsruhe den Jugendlichen aus der
BRD mit der Begründung aus, daß sein Asylantrag unanfechtbar ohne Anerkennung
als Asylberechtigter abgeschlossen ist und daß aufgrund "der offenbarten
kriminellen Energie" von einer "Wiederholungsgefahr"
ausgegangen werden kann. Am
1. September wird der Jugendliche nach sechs Monaten Gefangenschaft aus der
Haft entlassen. Eine
Woche später erhebt er selber Anklage wegen der vielen Rechtsbrüche, die sich
Gerichte und Ausländerbehörde zuschulden kommen ließen. Am
2. März 2010 legt die Trauma-Ambulanz Stuttgart eine fachärztliche
Bescheinigung vor, in der beschrieben wird, daß der Jugendliche an einem
schweren depressiven Syndrom und einer dissoziativen Störung auf dem Boden
einer schweren, von traumatisierenden Ereignissen geprägten Störung der
Persönlichkeitsentwicklung leidet. Die medikamentelle Ruhigstellung des
Patienten durch die Gefängnis-Psychiater angesichts der schweren und
auffälligen Symptome wird mit den Worten kommentiert: "unter fachlichen
und ethischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar". Am
16. März erklärt das Verwaltungsgericht Stuttgart den Ausweisungsbeschluß des
Regierungspräsidiums Karlsruhe für "rechtswidrig" und
"ermessensfehlerhaft" und die Begründung dafür als "höchst
zweifelhaft". Ahmet
X. erhält schließlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 60 Abs. 7
(Abschiebeverbot). Der Teckbote 7.11.09; swr International Wochenrückblick 28.12-31.12.09; AG Nürtingen Urteil; VG Stuttgart Urteil 16.3.10; ANA-ZAR Heft 3/2010; ANA-ZAR Heft 4/2010; Antirassistische Initiative Berlin 2. März 09 Bundesland Baden-Württemberg.
Zusammen mit dem 17 Jahre alten afghanischen Flüchtling Ahmet X. (siehe oben)
werden auch der 16 Jahre alte Afghane Amanula R. und ein weiterer
Jugendlicher am Flughafen Stuttgart nach der Ankunft mit dem Flug Nummer OA
191 aus Athen von der Bundespolizei festgenommen, obwohl auch sie um Asyl
gebeten haben. Sie kommen umgehend in Untersuchungshaft und werden dann vom
Amtsgericht Nürtingen (Richterin Astrid Hagen) wegen unerlaubter Einreise und
gefälschter Papiere zu zwei und drei Monaten Haft verurteilt. Erst
nach anwaltlicher Intervention kommen die Jugendlichen im Juni aus der JVA
Stuttgart-Stammheim heraus und werden im Kirchheimer Flüchtlingswohnheim
untergebracht. In seinem Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart
prangert Rechtsanwalt Jürgen Balbach die Unterbringung von Minderjährigen in
einer Strafanstalt mit angeschlossenem Hochsicherheitstrakt an. Er schreibt
ferner: "Ich halte weiter fest, daß Ihr Verhalten gegenüber einem
16-Jährigen nicht nur die Genfer Konvention verletzt, sondern auch das Minderjährigenschutzabkommen." Die
Richterin Astrid Hagen verteidigt sich gegen die aufkommenden Vorwürfe wie
folgt: Da die Jugendlichen ihre gefälschten Pässe benutzt haben, hätten sie
sich strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft stelle in solchen Fällen in der
Regel den Antrag, den Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen.
Gleichzeitig werde aber das Jugendamt informiert, um eine Haft zu vermeiden.
Die Richterin gibt dann zu, das Jugendamt in diesem Falle nicht informiert zu
haben. Der Teckbote 7.11.09; swr International Wochenrückblick 28.12-31.12.09; Antirassistische Initiative Berlin 2. März 09 Berliner Bezirk Friedrichshain.
Vor der Kirche der Galiläa-Samariter-Kirchengemeinde postieren sich Polizisten,
um einen 26 Jahre alten Tschetschenen festzunehmen, der hier seit dem 12.
Februar im Kirchenasyl ist. Die
anwesenden Gemeindemitglieder informieren über eine Telefonkette weitere
Menschen, die Kirchenglocken läuten, und in kürzester Zeit wird ein spontaner
Gottesdienst organisiert, an dem 40 Menschen teilnehmen. Dadurch kann die
Festnahme verhindert werden – der Tschetschene bleibt in der Kirche. Zu
seinem Schutz kommen jetzt viele UnterstützerInnen hinzu und bleiben Tag und
Nacht bei ihm. Die Kirche verwandelt sich abends in ein buntes Bettenlager. Der
Tschetschene war im November 2007 mit seiner Mutter und seiner Schwester
zunächst nach Polen geflohen, wohin er jetzt auch zurückgeschoben werden
soll. In der Hoffnung auf eine bessere medizinische Versorgung kam er allein
im Juni 2008 in die BRD und stellte Anfang Juli einen Asylantrag. Er ist
durch mehrfache Verhaftungen, Folter und Verfolgung schwer traumatisiert und
leidet unter Magen- und Darmgeschwüren und schwerer Blutarmut infolge innerer
Blutungen. Sein Vater, ein Oppositioneller, wurde ermordet. Dies
ist nicht der erste Versuch, den Tschetschenen festzunehmen, und nach langen
Verhandlungen mit dem Innensenat stimmt dieser einer amtsärztlichen
Untersuchung des Flüchtlings in den Räumen der Kirche zu. "Der
Betroffene ist weder reise-, noch verwahr-, noch flugfähig", so der
Kommentar der Polizeisprecherin. Erstmals
kann der gläubige Muslim jetzt die Kirche verlassen und im Krankenhaus
behandelt werden. Aus Angst vor weiteren Festnahmeversuchen und zur
Unterstützung des Mannes bleibt auch hier die Gemeinde-Seelsorgerin Edeltraut
Pohl an seiner Seite. Im
Sommer 2010 ist sein Asylbegehren in der Bundesrepublik positiv entschieden
worden. taz 3.3.09; dradio 4.3.09; BM
4.3.09; Ev. Galiläa-Samariter-Kirchengemeinde 6.3.09; BM
6.3.09; taz 7.3.09; Welt 7.3.09; TS 7.3.09; Der Schlepper Nr. 51/2 Sommer 2010 5. März 09 Flüchtlingsunterkunft im
Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main in Cargo City Süd, Gebäude C
587. Eine 17-jährige Asylbewerberin aus Kamerun wird wenige Tage nach ihrer
Ankunft von Entscheidern des Bundesamtes (BAMF) verhört. Sie ist
hochschwanger, und der heutige Tag ist ihr errechneter Niederkunftstag. In
früheren insistierenden Verhören hatte sie angegeben, daß sie aus einem
Kinderheim heraus an russische Bordell-Besitzer verkauft worden sei. Nach
einer Vergewaltigung war sie aus Kamerun geflohen. Ohne
Rücksicht auf die Traumatisierung und den gesundheitlichen Zustand der
Minderjährigen wird ein neuer Verhörtermin – wiederum im Beisein von Männern
– für den 10. März festgelegt. Allein durch das Bekanntwerden dieser
Menschenrechtsverletzungen (Mutterschutz, Minderjährigenschutz, Opferschutz)
lenkt das Bundesamt ein und gewährt am 10. März die Einreise in die BRD. Die Frau
kommt umgehend ins Krankenhaus, wo die Geburt eingeleitet werden kann. FR 11.3.09; Welt 11.3.09; hr 11.3.09; Pro Asyl 12.3.09; FR 13.3.09; FR 14.3.09; BaZ 6.9.10 7. März 09 Bundesland Brandenburg. Im
Flüchtlingsheim Seefichten in Frankfurt (Oder) bedroht ein 38 Jahre alter
irakischer Flüchtling um 21.00 Uhr einen Wachmann und einen Mitbewohner aus
Kamerun. Als Polizisten eintreffen, hält er diesen ein großes Küchenmesser
entgegen und verschanzt sich dann mit den Bedrohten in seinem Zimmer. Durch
den Einsatz eines Sondereinsatzkommandos wird der Mann um 0.45 Uhr
überwältigt. Der
Iraker ist psychisch krank und schon mehrmals gewalttätig geworden. Da
bislang nicht geklärt ist, ob er schuld-fähig ist, wird er nach einem Tag
Haft wieder freigelassen, so daß er ins Heim zurückkehren muß. Eine
medizinische Einrichtung in Fürstenwalde lehnt seine Behandlung aufgrund
seiner Gefährlichkeit ab, so daß er weiterhin im Heim leben muß. Die
Angst der BewohnerInnen vor dem psychisch Kranken ist schließlich der Anlaß
für einen offenen Brief, den sie an die politisch Verantwortlichen in der
Stadtverordnetenversammlung schreiben. Sie kritisieren die
"unmenschlichen Zustände", die sie zwingen, über viele Jahre im
Heim wohnen zu müssen. Sie beschreiben, daß das enge Zusammenleben dort zu
vielen Konflikten untereinander führt und in Folge ihrer Verfolgungs- und
Fluchterlebnisse bei einigen zu schweren Traumatisierungen führt. Sie fordern
eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen. Ende
Mai kündigt der Sozialausschuß der Stadt Frankfurt an, daß fortan
AsylbewerberInnen in Wohnungen untergebracht werden sollen und Pläne für die
Auflösung des Flüchtlingsheimes gemacht würden. Familien mit Kindern könnten
sofort ausziehen. Auch
im Januar 2010 ist die Schuldfähigkeit des irakischen Flüchtlings noch nicht
geklärt – er befindet sich jedoch in einer Klinik. dpp 7.3.09; MOZ 19.3.09; MOZ 31.3.09; MOZ 6.4.09, ND 11.4.09; NK 17.4.09; FRat Brbg April 09; MOZ 29.5.09 12. März 09 Bundesland Bayern. Als der
32-jährige tunesische Asylbewerber um 0.30 Uhr bei einer polizeilichen
"Routinekontrolle" am Regensburger Arnulfplatz nach seinen Papieren
gefragt wird, ergreift er die Flucht und versteckt sich in der Nähe des
Eisernen Stegs am Donauufer hinter einem Busch. Die Beamten entdecken ihn
dort und fordern ihn auf herauszukommen. Der Tunesier erhebt sich, dreht sich
jedoch um und springt dann in das eiskalte und stockdunkle Wasser. Einer
Polizistin gelingt es erst nach einigen Minuten, den Mann soweit zu
überreden, daß er sich wieder aus dem Wasser ziehen läßt. Zu diesem Zeitpunkt
ist er bereits völlig unterkühlt und bewegungsunfähig. Er hatte sich an einem
verhakten Stück Treibholz festhalten können. Er wird umgehend in eine
Regensburger Klinik gebracht. Der
Grund seiner Panikreaktion bei der Kontrolle war sein Wissen um die
Verletzung der Residenzpflicht. Als Flüchtling, der in der Nähe von Dresden
gemeldet ist, darf er sich nicht ohne Genehmigung der Behörde in Bayern
aufhalten. Er bekommt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz. Donaupost 14.3.09; Radio Charivari 17.3.09; Polizei Bayern 17.3.09; MbZ 19.3.09 14. März 09 Bundesland Niedersachsen. Die
Roma-Familie Gjelay läßt sich auf das Rückkehrer-Programm der Bundesregierung
ein und geht – aufgrund der Aussichtslosigkeit für einen weiteren Aufenthalt
– "freiwillig" in den Kosovo zurück. Frau
Gjelay war vor 19 Jahren mit ihrem damals 2-jährigen Sohn Granit in die BRD
geflüchtet. Ihre Söhne Trim, der im Rollstuhl sitzt, und Alban, der geistig
schwer behindert ist und jahrelang in einem Heim gelebt hat, sind beide in
Deutschland geboren. In
der Perandori Dioklician 14 in Prishtina suchen sie Hilfe beim Referat für
Migration und Integration, das von der deutschen Arbeiterwohlfahrt (AWO)
geleitet wird. Die
zur Zeit noch von der zuständigen Ausländerbehörde in Niedersachsen gezahlte
Miete für eine Wohnung läuft demnächst aus. Dann wäre der 21-jährige Granit
Gjelay der Einzige, der für den weiteren Lebensunterhalt der Familie sorgen
könnte, was ihm - angesichts der fast 100%-igen Arbeitslosigkeit für Roma im
Kosovo – schwerfallen wird. Hilpoltsteiner Ztg 7.11.09 15. März 09 Bundesland Brandenburg. Einem kenianischen
Flüchtling wird morgens am Rathenower Bahnhof von zwei Männern Reizgas ins
Gesicht gesprüht. Dann schlagen die Täter mit einem Knüppel auf den Afrikaner
ein und beleidigen ihn unter anderem mit den Worten "Nigger, was machst
du hier, geh zurück nach Hause!" Allein
durch das Eingreifen eines Bekannten wird der Angriff unterbrochen. Der circa
45 Jahre alte Kenianer erleidet Verletzungen am Kopf und an den Armen. Nach einer Notfallbehandlung im Krankenhaus
muß er sich anschließend von seinem Hausarzt und von einem Augenarzt weiter
behandeln lassen. Er erstattet Anzeige. Opferperspektive 22. März 09 Bundesland Hessen.
Gegen 23.30 Uhr verwehren Türsteher des Clubs "Caramel" in Kassel
einem 17 Jahre alten Flüchtling aus Sierra Leone den Eintritt mit der
Bemerkung, daß ihr Chef keine Schwarzen im Club erlaube. Dann beginnt einer
der Türsteher, den Jugendlichen zu schubsen. Als dieser darum bittet, damit
aufzuhören, denn er werde auch sofort gehen, bekommt er einen Schlag direkt
ins Gesicht. Der Jugendliche ruft die
Polizei, und die Beamten raten ihm, ins Krankenhaus zu gehen. Dort läßt er
sich die Gesichtsverletzung (Bluterguß) attestieren und geht mit dem Zettel
in der Hand noch in derselben Nacht zur Polizeiwache. Die Beamten versichern
ihm, daß sie den Täter aufsuchen werden. Zwei Wochen später wird der
Jugendliche von der Polizei aufgefordert, den Täter auf einem Foto zu
identifizieren. Allerdings raten sie ihm auch, von einer Anzeige abzusehen,
weil es sich um einen ersten Vorfall handele. Bericht des Betroffenen 23. März 09 Abschiebegefängnis
Köpenick in Berlin. Eine psychisch kranke Frau, die wahrscheinlich Opfer von
Menschenhandel ist, wird trotz laufenden Verfahrens mit ärztlicher Begleitung
nach Georgien abgeschoben. Sie war 25 Tage lang in der Abschiebehaft und
sprach immer wieder von ihrem minderjährigen Kind in einem belgischen
Kinderheim. Jesuiten-Flüchtlingsdienst Ende März 09 Nach vierjähriger Trennung der
syrischen Familie Schamoun innerhalb der BRD konnte nur aufgrund einer Öffentlichkeitskampagne
und der Entscheidung der Härtefallkommission dieser unmenschliche Zustand
beendet werden. Da die
katholisch-christliche Familie in Syrien durch arabische Muslime und
Mitglieder der Al Baath-Partei verfolgt wurde, entschloß sie sich, außer
Landes zu fliehen. Frau Naema Schamoun kam im Jahre 2003 mit ihrer damals
11-jährigen Tochter Mirian und dem 13-jährigen Sohn Paul in die BRD. Die drei
wurden im bayerischen Kempten untergebracht. Ihrem Mann Noel Schamoun und der
damals 15-jährigen Ritta gelang erst 2005 die Flucht – sie wurden als
Flüchtlinge nach Freudenstadt (Baden-Württemberg) umverteilt und kamen dort
auch nicht mehr weg. Jahrelange
Anstrengungen, die Familie innerhalb der BRD zusammenzuführen, schlugen fehl.
Die Ausländerbehörde in Freudenstadt argumentierte, daß in Kempten drei
Personen seien, also sollten der Vater und die älteste Tochter nach Kempten
ziehen dürfen. Die Ausländerbehörde Kempten blockierte dies allerdings mit
der Bedingung, daß die beiden erst nach Kempten ziehen dürften, wenn sie
syrische Pässe vorlegen würden. Das Vorlegen von Pässen würde den Behörden
die seit langem angedrohte Abschiebung allerdings erst möglich machen. Zudem
kommentierte die Ausländerbehörde Kempten, daß die Eheleute und die Kinder
Ritta und Paul ohnehin abgeschoben werden sollen. Durch
die jahrelange Familientrennung und die ständige Bedrohung durch die
Abschiebung leidet die zuckerkranke Naema Schamoun inzwischen unter
Depressionen, Bandscheibenvorfällen und Angstattacken. Sie ist hilfebedürftig
und wird im Alltag von ihren Kindern unterstützt. FRat Bayern; JOG Bayern März 09 Flughafen Frankfurt am Main. Nur
durch ihre strikte Weigerung kann eine Syrerin unmittelbar vor ihrer
Abschiebung verhindern, daß sie mit ihren beiden Kindern und ohne den Mann
ausgeflogen wird. Ihre
beiden Kinder sind in Deutschland geboren und gehen hier zur Schule. Sie
war mit ihren acht und zehn Jahre alten Söhnen morgens überraschend von der
Polizei abgeholt worden. Ihr Mann war zur Arbeit in einer anderen Stadt. Nach
dieser mißglückten Abschiebung wird der Ehemann umgehend in Abschiebehaft
genommen, und einige Wochen später wird die gesamte Familie in polizeilicher
Begleitung nach Damaskus abgeschoben. Abschiebungsbeobachtung FFM 2009 2. April 09 Sundern in Nordrhein-Westfalen.
Morgens um 5.00 Uhr stehen 20 Beamte vor der Tür und haben das Haus umstellt,
denn Familie Khudinyan soll nach Armenien abgeschoben werden. Die Eheleute
Melanie und David werden mit ihren drei Söhnen, dem 7-jährigen Daniel, dem
15-jährigen Johann und dem 18-jährigen Sakis zum Flughafen Frankfurt am Main
gebracht. Dort verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Herrn Khudinyan
so dramatisch, daß er mit dem Notarzt ins Kran-kenhaus kommt und die
Abschiebung abgebrochen werden muß. David
Khudinyan ist schwer traumatisiert, hatte schon viermal versucht, sich
umzubringen, und durch die Angst vor der erneut drohenden Abschiebung war er
bereits in der Landesklinik Hemer stationär behandelt worden. Im
August wird David Khudinyan in einem Büro der Ausländerbehörde Meschede von
dem Psychiater Dr. Müldner untersucht. Dieser – von der Ausländerbehörde aus
Weinheim in Baden beauftragte ‑
Fachmann kommt zu dem Schluß, daß Herr Khudinyan reisefähig ist und in
ärztlicher Begleitung abgeschoben werden kann. Die Schlußfolgerung des
Psychiaters: Im Heimatland werde sich zeigen, ob David Khudinyan überlebt
oder nicht. Die
Gutachten des Dr. Müldner sind seit langem umstritten. Im Rhein-Neckar-Kreis
hat der 78-Jährige deshalb seit fünf Jahren keine Gutachten mehr erstellt. Im
Jahre 2004 hatte das Darmstädter Verwaltungsgericht ihn in einem anderen
Falle gerügt, weil er nicht mit der "gebotenen Unabhängigkeit" an
die Begutachtung einer Frau herangegangen war. Auch konnte der Gutachter dem
Gericht nicht darlegen, "dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin
im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an
den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische
Stellungnahmen orientiert hatte." Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
im Stadtrat Sundern und die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fordern den
Hochsauerlandkreis jetzt erneut auf, sich der Fachärzte als Gutachter zu
bedienen, die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe
vorgeschlagen werden. Am
21. Oktober lehnt das zuständige Verwaltungsgericht einen weiteren Antrag der
Familie Khudinyan auf Abschiebeschutz ab. Ein Ergebnis des
Petitionsausschusses steht noch aus, und Herr Khudinyan befindet sich in der
Landesklinik in Hemer, wo er wegen "schizophrener Psychose und
Posttraumatischer Belastungsstörung" behandelt wird. wdr westpol 25.10.09; WAZ 9.11.09; Bündnis 90/Die Grünen 8.12.09; SBL 8.1.2010 3. April 09 Ennepetal in
Nordrhein-Westfalen. Die Feuerwehr erhält um 21.09 Uhr einen Notruf aus dem
Flüchtlingsheim in der Heimstraße. Den anrückenden 39 Rettungskräften gelingt
es schnell, den Brand unter Kontrolle zu bekommen. Die 20 BewohnerInnen der
Unterkunft sind unverletzt, müssen aber vorerst anderweitig untergebracht
werden. Feuerwehr Ennepetal 4.4.09 7. April 09 Bundesland Brandenburg. In
Potsdam wird ein 19-jähriger Flüchtling aus Afghanistan in der Nähe vom
Hauptbahnhof von einem gleichaltrigen Mann zweimal ins Gesicht geschlagen und
dabei leicht verletzt. Nach Aussagen des Betroffenen hatte der Täter ihn drei
Wochen zuvor bereits rassistisch beschimpft und beleidigt. Opferperspektive (Polizei Potsdam) 12. April 09 Gardelegen im Bundesland
Sachsen-Anhalt. Morgens um 4.30 Uhr wird ein 27-jähriger Flüchtling aus Togo
im Bereich des Netto-Marktes von drei bis vier Männern rassistisch beschimpft
und mehrfach geschlagen. Die
Täter können nicht ermittelt werden. Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt 17. April 09 Um kurz vor Mitternacht
erscheint Polizei in der Psychiatrie des Klinikums Bremen Ost und holt den
Patienten Mehmet T. ab, um ihn in Abschiebehaft zu nehmen. Durch den
Entscheid des Haftrichters, der Mehmet T. für behandlungsbedürftig hält,
kommt er am nächsten Tag wieder frei. Der
Kurde ist laut Gutachten einer niedergelassenen Psychiaterin akut
suizidgefährdet. Bei einem Termin in der Ausländerbehörde Mitte April erfuhr
er von der Sachbearbeiterin, daß er trotz des Attestes in die Türkei
abgeschoben werde. Nach nochmaligem Hinweis des Dolmetschers auf die
Suizidalität von Mehmet T. entgegnete die Frau: "Dann ist er halt
tot." Danach
hatte sich der Mann selbst ins Klinikum eingewiesen. taz Bremen 21.4.09; Jan Lam - Rechtsanwalt 18. April 09 Blomberg in Nordrhein-Westfalen.
Um 23.30 Uhr wird ein Brand im Flüchtlingsheim in der Neuen Torsterstraße 42
gemeldet. Als die Feuerwehr eintrifft, haben die Flammen vom Dachgeschoß auch
auf die Dächer von zwei Nachbarhäusern übergegriffen. Alle drei Dächer
stürzen ein – die zur Zeit im Hause anwesenden sieben Personen können sich
unverletzt ins Freie retten. Der
Sachschaden wird mit 375.000 Euro von der Versicherung ausgeglichen – das Heim
ist nicht mehr bewohnbar. Als Ursache des Brandes wird ein Kurzschluß der
elektrischen Leitungen im Dachgeschoß festgestellt. Polizei Lippe 19.4.09; wdr-Nachrichten 19.4.09; Polizei Lippe 20.4.09; NW 20.4.09; LLZ 17.9.09 20. April 09 Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Um 4.00 Uhr nachts wird das Ehepaar K. durch Polizisten geweckt, die eine
Abschiebeverfügung vorzeigen. Der 47-jährige H. K. wird festgenommen. Bei
dem Versuch, ihn über den Flughafen Düsseldorf abzuschieben, bringt er sich –
nach schikanöser Behandlung durch die Polizisten ‑ selbst eine Platzwunde am
Kopf bei. Zur medizinischen Versorgung dieser Verletzung und einiger
Rippenbrüche kommt er ins Krankenhaus der JVA Bochum. Hier
beginnt er einen Hungerstreik, der die seelische und körperliche Verfassung
des unter Angstzuständen und Depressionen Leidenden weiter verschlechtert.
Mit einem Körpergewicht von 40 Kilogramm beendet er am 31. Mai den
Hungerstreik. Am
16. Juni erfolgt seine Abschiebung in die Türkei. Dort wird er kurzfristig
verhört, inhaftiert und mißhandelt. Ihm wird der Militärdienst in der
türkischen Armee angekündigt. Es gelingt ihm, außer Landes zu fliehen. Wegen
eines versuchten Banküberfalls war H. K. in der BRD zu einer
sechseinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hatte mit dem Geld
aus dem Überfall seinen Bruder unterstützen wollen, der als politischer
Gefangener in der Türkei inhaftiert war und dringend medizinisch behandelt
werden mußte. Durch diese Straftat, die er verbüßt hat, stand einer
Abschiebung – trotz 30-jährigen Deutschland-Aufenthalts – rechtlich nichts
mehr im Wege. network 10.5.09; jW
2.6.09; network 24.6.09; Hans Werner Odendahl - Rechtsanwalt 27. April 09 Landkreis Wittenberg im
Bundesland Sachsen-Anhalt. Die 48 Jahre alte Irakerin Sarah X. stirbt nach
zweitägigem Krankenhausaufenthalt an Lungenkrebs. Die
Frau, die im Flüchtlingslager Möhlau gelebt hatte und an Diabetes mellitus
(Zuckerkrankheit) litt, kam erst in einem sehr desolaten Zustand ins
Krankenhaus. Bis dahin hatte sie – neben Insulin – vor allem Schmerzmittel
bekommen. Karawane – Halle 30. April 09 Bundesland Nordrhein-Westfalen. Es ist 3.00 Uhr morgens, als
ein PKW mit drei Insassen von zwei Polizeiwagen angehalten wird. Der 29-jährige
R. S. aus dem Kosovo, der keine gültigen Aufenthaltspapiere hat, steigt und
läuft davon. Zwei
Beamte verfolgen ihn, und irgendwann kommt er der Aufforderung nach,
stehenzubleiben und seine Hände zu heben. Er berichtet später, daß einer der
Beamten schnell auf ihn zukam und ihm fünf oder sechs Schläge versetzte,
wobei der Kollege tatenlos zusah. Dann haben sie R. S. zum Polizeiwagen
gebracht und auf den Boden gestoßen. R. S. blutete stark aus dem rechten
Auge. Nach
Darstellung der Polizisten, habe R. S. sich der Festnahme widersetzt, indem
er sich an einem Zaun festhielt – auch habe er versucht, mit seinem
Ellenbogen gegen den Kopf des Beamten geschlagen. Die Beamten hätten ihn vom
Zaun weggezogen, wobei er auf sein Gesicht gefallen sei. Um ihn zu
überwältigen, sei physische Gewaltanwendung – zwei Fausthiebe und ein
Haltegriff am Hals – notwendig gewesen. Auf
der Polizeiwache wird R. S. von einem Arzt untersucht, der ihn umgehend in
ein Krankenhaus einweist. Das
Nasenbein ist gebrochen und das Auge muß notoperiert werden. Infolge des
Vorfalls verliert R. S. sein rechtes Augenlicht. "Täter unbekannt" ai Juli 2010 1. Mai 09 Bundesland Brandenburg. In einer
Cottbusser Gastwirtschaft wird ein 24 Jahre alter Flüchtling aus dem Tschad
von zwei Männern geschlagen. Er wird aufgrund seiner erlittenen
Schürfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert – kann es aber nach einer
Notfallbehandlung wieder verlassen. Opferperspektive 8. Mai 09 Neumünster in
Schleswig-Holstein. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft und vier Wochen
Abschiebehaft wird der schwerkranke abgelehnte Asylbewerber Wazscha D. in
Handschellen nach Moskau abgeschoben. Nach der Abschiebung meldet sich der
26-Jährige telefonisch bei einem Freund – danach gibt es zunächst keinen
Kontakt mehr zu ihm. Die 28 Euro, die er bei der Abschiebung bei sich hatte,
reichten nicht einmal, um vom Flughafen in die Stadt zu kommen. Wazscha D. kam
im Dezember 2005 mit seiner Mutter in die BRD. Sie sind russische
Staatsangehörige georgischer Volkszugehörigkeit. Beide sind schwer
traumatisiert und suizidal durch die im Herkunftsland erlebten
Gewalteinwirkungen. Die
Fluchtgründe der Mutter wurden anerkannt – der Asylantrag ihres Sohnes jedoch
im Januar 2008 abgelehnt. Im Februar 2008 ließ Refugo e.V. ein Gutachten von
einem Psychologen erstellen, in dem der Verdacht auf generalisierte Epilepsie
mit Persönlichkeitsveränderung, mittelgradige bis schwere depressive Episode
und der Verdacht auf eine Posttraumatische Belastungsstörung beschrieben
wurden. In der 15-seitigen Stellungnahme kam der Facharzt zu dem Schluß, daß
eine Abschiebung mit Sicherheit lebensgefährlich und damit ärztlich
contraindiziert sei. Es bestehe demnach keine Reisefähigkeit. Ein
Asylfolgeantrag, der sich auf dieses Gutachten stützte, wurde am 14. April
2009 mit der Begründung abgelehnt, daß die vorliegenden Erkankungen auch im
Heimatland behandelbar seien. Bei
einem Besuch von einem Psychotherapeuten zusammen mit seiner Mutter in der
Abschiebehaft Neumünster gelang es dem Kranken erstmals, sich zu den
traumatisierenden Erlebnissen zu äußern. In einer Stellungnahme vom 29.4.09
legte der Facharzt dar, daß Herr D. Opfer schwerster gewalttätiger Übergriffe
geworden ist. Auch er diagnostizierte eine schwere Posttraumatische
Belastungsstörung mit großer Suizidalität. Unter
Vorlage der psychologischen Gutachten wurde beim Verwaltungsgericht Klage
gegen den Ablehnungsbescheid des BAMF (Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge) und für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
erhoben. Am 30. April 09 teilte das Verwaltungsgericht dem BAMF mit, daß es
davon ausgehe, daß bis zum Vorliegen einer Entscheidung über den Antrag eine
zwangsweise Abschiebung nicht stattfinden und daß es von den Entscheidungen
des BAMF entsprechend unterrichtet werde. Dies geschah nicht. Niemand – weder
die Mutter noch der Rechtsanwalt - wurde über die anstehende Abschiebung
informiert. Einen
Tag nach der Abschiebung erfährt der Rechtsanwalt von einem Sachbearbeiter
des Landesamtes Neumünster, daß eine Reisefähigkeit vorgelegen haben soll. Erst
zwei Monate nach der Abschiebung gelingt es Wazscha D., sich bei seiner
Mutter in der BRD telefonisch zu melden. Er berichtet, daß er obdachlos sei
und kein Geld oder Arbeit habe. Gelegentlich fand er Unterschlupf bei einer
mitleidigen Familie. Auch kann er sich in Moskau nicht registrieren lassen,
weil ihm Personaldokumente fehlen. Michael Wulf – Rechtsanwalt 11.5.09; FRat SH 15.5.09 8. Mai 09 Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei
der Feuerwehr in Kamp-Lintfort geht um 18.53 Uhr die Meldung ein, daß in
einem Zimmer des Obergeschosses der Flüchtlingsunterkunft in der
Friedrichstraße ein Feuer ausgebrochen ist. Die
Feuerwehr, die schweren Atemschutz und eine Drehleiter zum Einsatz bringt,
kann den Brand schnell löschen. Der Bewohner des Zimmers wird nicht verletzt.
Nach der Brandursache wird ermittelt. Polizei Wesel 8.5.09; RP 9.5.09; NRZ 10.5.09 9. Mai 09 Bundesland Sachsen. In der
Zwickauer Innenstadt wird ein junger iranischer Asylbewerber von einem Mann
zunächst rassistisch beschimpft ("Das ist mein Land!") und danach
durch das Andeuten von Schlägen mit zwei Schlagringen bedroht. RAA Sachsen (FP, Sächsisches
Staatsministerium des Innern) 12. Mai 09 Bundesland Sachsen-Anhalt. In
Schönebeck an der Elbe wird ein Kinderwagen in einem überwiegend von
MigrantInnen bewohnten Haus von zwei Deutschen im Alter von 17 und 20 Jahren
in Brand gesteckt. Einem irakischen Flüchtlingsehepaar und ihren zehn Kindern
gelingt die Flucht durch die Fenster der Erdgeschoßwohnung ins Freie. Drei
deutsche Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren, die mit ihrer Mutter im ersten
Stock leben, müssen von der Feuerwehr gerettet werden. Sie
kommen mit dem Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus und werden
dort stationär behandelt. Die
beiden polizeibekannten Täter werden verhaftet, weil die Staatsanwaltschaft
zunächst wegen Brandstiftung ermittelt. Der 17-Jährige, der zuvor in
demselben Haus gewohnt hat, gibt an, daß er "aus einer gewissen Abneigung
gegen Ausländer" das Feuer gelegt habe. Als die Tat zur Sachbeschädigung
heruntergestuft wird, kommen die Täter wieder frei. Die
irakische Familie hat auch im Januar 2010 noch keine neue Wohnung gefunden. Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt; medien-beobachtung.blogspot.com 15. Mai 09 Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern. In einer Rostocker Diskothek wird ein 35 Jahre alter
Flüchtling aus dem Irak von einem Deutschen rassistisch beschimpft und danach
unvermittelt angegriffen. Der Iraker wird mit einem Schlagstock bewußtlos
geschlagen und dann – am Boden liegend – mit Fußtritten gegen den Oberkörper
weiter mißhandelt. Die
Hämatome und Platzwunden muß er sich im Krankenhaus ambulant behandeln
lassen. Gegen
den Täter läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. LOBBI 19. Mai 09 Bundesland Brandenburg. In
Potsdam-Schlaatz wird ein Bewohner des nahe gelegenen Flüchtlingsheims an
einer Bushaltestelle mit "Scheiß Afrikaner" beleidigt und getreten.
Ihm gelingt die Flucht. PNN 16.6.09 20. Mai 09 Abschiebegefängnis Rottenburg in
Baden-Württemberg. Am 11. Tag seines Hungerstreiks versucht der indische
Gefangene S. R., sich auf seinem Bett zu strangulieren, und wird ins Haftkrankenhaus
Hohenasperg verlegt. Dort versucht er am 25. Mai erneut, sich zu töten. Der
35-Jährige war im Jahre 2004 in die BRD geflohen, weil er in Indien durch den
Ehemann seiner großen Liebe mit dem Tode bedroht wurde. Zudem wurde gegen ihn
ein Haftbefehl erhoben, nachdem er von den Freunden des Ehemannes auf einer
Polizeiwache mißhandelt worden war. Aus
Angst vor der Abschiebung flüchtete S. R. nach Ablehnung seines Asylantrags
aus der BRD zunächst in die Niederlande und später nach Frankreich. Von dort
war er im Mai 2006 wieder in die BRD zurückgeschoben worden. Nach
über sechs Monaten wird S. R. am 29. Mai aus der Abschiebehaft Rottenburg
entlassen, bekommt vorläufig eine Duldung und wird schließlich Anfang Juni in
Begleitung eines Arztes abgeschoben. Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg 20.5.09;
SchwT 20.5.09; Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg/Tübingen
8.7.09; Franz Spindler – Rechtsanwalt; Schattenbericht Abschiebehaft 2010; BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 21. Mai 09 Gegen die neu bezogene
Flüchtlingsunterkunft in Potsdam-Schlaatz werden an diesem
"Herrentag" zwei Brandkörper geworfen. Seit
Bekanntwerden der Pläne, eine Flüchtlingsunterkunft in der Plattenbausiedlung
einzurichten, haben AnwohnerInnen und rechte Organisationen dagegen
protestiert. Sogar die Potsdamer Wohnungsbaugesellschaft (PBG), die hier
viele Häuser bewirtschaftet, droht in einem offenen Brief, daß sie bei Einzug
der Flüchtlinge aus Asien, Afrika und Osteuropa ihre geplanten
Millionen-Investitionen für diese Gegend aufgeben werde. Sie erklärt:
"Eine derartige Nutzung steht der nachhaltigen Entwicklung der
betroffenen Region im Wege." Durch
den Umzug in das von der Potsdamer Diakonie betriebene neue Heim Am Nuthetal
haben die Flüchtlinge erstmals eine Straßenbahnanbindung, Ärzte und eine
Schule in direkter Nähe. Seit Jahren haben sie in umgebauten Schweineställen
neben einer Kläranlage, kilometerweit von der Stadt entfernt, leben müssen. Obwohl
der Polizeidirektor Ralf Marschall auf einer BürgerInnen-Versammlung
vorrechnet, daß von den 16.000 ermittelten StraftäterInnen in Potsdam im
Jahre 2008 lediglich 57 AsylbewerberInnen waren, verspricht er den
AnwohnerInnen eine "Extrastreife" für das Heim. taz 17.2.09; PNN 16.6.09 21. Mai 09 Zwickau im Bundesland Sachsen.
Ein 35 Jahre alter indischer Flüchtling wird an der Zentralhaltestelle von
zwei Männern mehrfach ins Gesicht geboxt. Er kommt ins Krankenhaus und muß
sich stationär behandeln lassen. Ein
25-jähriger Täter wird ermittelt – er hat einen Blutalkoholgehalt von 2,3
Promille. Das Sächsische Staatsministe-rium des Innern formuliert den
Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen –
der Staatsschutz ermittelt. RAA Sachsen (FP, Sächsisches
Staatsministerium des Innern) 25. Mai 09 Erfstadt-Liblar in
Nordrhein-Westfalen. Gegen 22.00 Uhr wird ein 39-jähriger irakischer
Asylbewerber von seinem Nachbarn vor dem Wohnhaus in der Theodor-Heuss-Straße
mit sechs Messerstichen niedergestreckt. Der Flüchtling kommt in die Universitätsklinik,
wo seine Verletzungen an Brust und Bauch einige Tage lang stationär behandelt
werden müssen. Der
Attacke gingen verbale Auseinandersetzungen der beiden bereits am Nachmittag
voraus. Der spätere Täter hatte den Iraker beleidigt und beschimpft und ihm
seine Brille entrissen – später dann vom Balkon herab ausländerverachtende
Sprüche geschrien. Er bezeichnete den Iraker unter anderem als
"Drecksack" und "ausländischen Drogenhändler". Im
Dezember 2009 befindet das Kölner Landgericht den an einer Psychose leidenden
36-jährigen Täter als schuldunfähig und verurteilt ihn zu einer dauerhaften
Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. Bereits ein paar Monate
später soll erneut geprüft werden, ob dieses Urteil zur Bewährung ausgesetzt
werden kann. Polizei Nordrhein-Westfalen 26.5.09; KStA 14.12.09; KR 15.12.09; KStA 17.12.09 25. Mai 09 Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Als der syrische Flüchtling Abdul-Razak Al Choli sich im Remscheider Sozialamt
einen Krankenschein abholen will, wird er von vier Behörden-Mitarbeitern
festgenommen. In seiner Unterkunft in der Schwelmer Straße wird ihm dann von
Polizisten so stark auf den Arm geschlagen, daß er auch noch Tage später
FreundInnen die Hämatome zeigen kann. Anschließend
kommt er in das Abschiebegefängnis nach Büren. Der Gefangene ist zuckerkrank,
jedoch wird ihm der Zugriff auf sein eigenes Insulin tagelang verweigert. Nach
16-jährigem Deutschland-Aufenthalt soll er nach Syrien abgeschoben werden.
Die Abschiebung ist für den Flug Nummer RB 408 am 2. Juni bei der
Fluggesellschaft Syrian Air von Frankfurt am Main nach Damaskus gebucht. Am
Frankfurter Flughafen wehrt er sich jedoch so heftig, daß der Pilot sich
weigert, ihn mitzunehmen. Die Polizisten drücken ihn dann auf den Boden und
drehen seine Arme stark nach hinten. Nach einem kurzen Krankenhaus-Aufenthalt
in Frankfurt bekommt er ein Ticket ausgehändigt, mit dem er nach Remscheid
zurückfahren kann. Abdul-Razak
Al Choli war im Dezember 1993 in die BRD geflüchtet und hatte einen Antrag
auf politisches Asyl gestellt. Nach dessen Ablehnung war er ab 1996
aufenthaltsrechtlich ausreisepflichtig. Trotz seines Duldungsstatus gelang es
ihm acht Jahre lang, als Koch zu arbeiten; er hatte sogar eine eigene
Wohnung. Kurz nach der Einführung des Zuwanderungsgesetzes wurde ihm die
Arbeitserlaubnis entzogen. Er verlor die Arbeit und mußte wieder in das
Flüchtlingsheim am Bergfrieder Weg. Da
die Ausländerbehörde ihm "Identitätsverschleierung" unterstellt,
konnte er seinen Aufenthaltsstatus mittels der Bleiberechtsregelung nicht
stabilisieren (allein für seinen Namen gibt es im arabischen Sprachraum
etliche verschiedene Schreibweisen). Am
19. Juni 10 steht Abdul-Razak Al Choli wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
vor dem Amtsgericht Frankfurt. Ihm wird vorgeworfen, daß er sich während des
Abschiebungsversuches an einer Tür festgehalten hat. Die Richterin nötigt ihn
in demütigender Weise, sich im Gerichtssaal bei den drei Abschiebe-Beamten zu
entschuldigen. Dann bekommt er eine Verwarnung mit zweijähriger Bewährung. Als
ihm das letzte Wort in diesem Verfahren zugestanden wird, sagt er: "Nach
der UN-Menschenrechtscharta sollen doch alle Menschen frei sein." rga-online.de 4.6.09; Karawane – Wuppertal 26. Mai 09 Fuldatal im Bundesland Hessen.
Die Besatzungen von sieben Einsatzwagen scheinen nötig, um den Rom Elvis
Agusi abzuschieben. Die Beamten kommen mitten in der Nacht, durchsuchen
zunächst die Wohnung der Familie seiner Cousine, gehen dann eine Etage höher
und brechen dort die Tür auf. 20 Kilogramm Gepäck darf er in Plastiktüten
verstauen ‑ dann wird er um 0.15 Uhr von Polizeibeamten hinausgeführt. Am
nächsten Mittag erfolgt die Abschiebung in den Kosovo. Damit ist der
27-Jährige von seiner Frau Gjulijeta T., mit der er nach Roma-Recht
verheiratet ist, und seinen beiden Söhnen, dem eineinhalb Jahre alten Muhamed
und dem drei Wochen alten Yassin, getrennt. Seine
Frau wird noch in der Nacht mit den kleinen Kindern auf die Straße gesetzt,
weil ihr Name nicht im Mietvertrag steht. Eine Nachbarin nimmt die
schockierte und hilflose Frau mit den Kindern auf. Gjulijeta T. hat eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG, und durch die geplante Hochzeit
hätte auch ihr Mann einen Aufenthalt bekommen, doch fehlen noch einige
Papiere aus dem Kosovo. Diese kommen drei Tage nach der Abschiebung von Elvis
Agusi in Fuldatal an. Elvis
Agusi war als 17-Jähriger im Jahre 1999 in Folge des Kosovo-Krieges mit
seinen Eltern und Geschwistern in die BRD geflüchtet. Über Jahre durfte er
als Geduldeter keine Ausbildung machen, wurde ihm die Arbeitsaufnahme
erschwert. Inzwischen hatte er eine Arbeitsstelle in einem LKW-Waschbetrieb
und verdiente monatlich 1200 Euro, so daß er für den Unterhalt der Familie –
mit dem ihr zustehenden Kindergeld – ohne staatliche Zuwendung aufkommen
konnte. Um mit Hilfe der Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete
Flüchtlinge einen Aufenthalt zu bekommen, war er 82 Tage zu spät nach dem
gesetzlichen Stichtag nach Deutschland gekommen. In
dem vor einem Monat beschlossenen Rückübernahmeabkommen mit der BRD hat sich
die Republik Kosovo verpflichtet, alle ausreisepflichtigen Personen mit
vermuteter kosovarischer Herkunft aufzunehmen. Damit sind zwangsweise
Rückführungen von Flüchtlingen auch verfolgter ethnischer Minderheiten für
die Bundesrepublik möglich geworden. Im
Kosovo hat Elvis Agusi keine Angehörigen. Roma sind hier zu fast hundert
Prozent vom Arbeitsmarkt und von sozialen sowie medizinischen
Sicherheitssystemen ausgeschlossen. Auch
Herr Agusi ist über Monate obdachlos und ohne Arbeit. Wegen seiner dunklen
Hautfarbe ist er als Rom zu erkennen und mehrmals von Albanern
zusammengeschlagen worden. Er muß seine Verletzungen notdürftig im
Krankenhaus versorgen lassen – für eine angemessene medizinische Versorgung
reicht sein Geld nicht, und eine Krankenversicherung hat er nicht, weil er
sich nicht als kosovarischer Staatsbürger registrieren lassen kann. Aufgrund
dieser fehlenden Anmeldung nimmt die Polizei auch nicht seine Anzeige auf, sondern
teilt ihm mit, daß Roma im Kosovo nicht willkommen seien. Im
Dezember entschließt er sich, wieder in die BRD zurückzukommen – diesmal ohne
Papiere, weil er keine offiziellen hat. Er
geht mit seinem Rechtsanwalt zur Ausländerbehörde, um wegen der ethnischen
Verfolgung im Kosovo einen Asylfolgeantrag zu stellen. Hier erfolgt seine
Festnahme, und er kommt umgehend in Abschiebehaft in die JVA Kassel. Obwohl
sein Arbeitgeber ihn sofort wieder einstellen will und seine Frau und die
Kinder Bleiberecht haben, betreibt das Hessische Innenministerium aus
"generalpräventiven Gründen" ein Eilverfahren, um ein Exempel zu
statuieren: Die Petition wird mit CDU-/FDP-Mehrheit abgelehnt. Der Eilantrag
zur Abwendung der Abschiebung wird vom Einzelrichter des Verwaltungsgerichts
Kassel mit folgenden Worten abgelehnt: "Es ist ein Gebot der
Selbstbehauptung der deutschen Rechtsordnung, gerade bei derartigen Fällen
der Umgehung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen am Erfordernis der
kontrollierten Einreise festzuhalten." Am
9. Februar 10 wird Elvis Agusi zum zweiten Mal in den Kosovo abgeschoben. Aus
Angst vor erneuten Mißhandlungen flieht er nach Serbien und kommt dort
zunächst in der an der Grenze gelegenen Ortschaft Bujanovac bei einem
Bekannten unter. Da er als Rom aber auch hier keine Arbeit findet, geht er
nach Belgrad und bekommt mit Hilfe eines Roma-Projektes im Stadtteil
Karaburma ein Zimmer vermittelt. Obwohl dies eine legale Adresse ist, wird
seine polizeiliche Anmeldung in Belgrad als sogenannte Scheinadresse
abgelehnt. Ihm wird unterstellt, daß er damit einen serbischen Paß erwerben
wolle. Elvis
Agusi kehrt nach Bujanovac zurück und lebt dort in einer kleinen Wohnung, die
von UnterstützerInnen aus Göttingen finanziert wird. Bevor
er auch nur ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen kann, müßten die
Abschiebekosten in Höhe von rund 9000 Euro
bezahlt werden. Axel Selbert – Rechtsanwalt; Chachipe 28.5.09; jW
28.5.09; jW 27.6.09; FR 13.8.09; jW 15.1.10;
GT 5.2.10; Pro Asyl 18.2.10; Dietrich
Wollschlaeger – Rechtsanwalt; Heft der Flüchtlingsräte
2010; FRat NieSa Heft 134/2011 30. Mai 09 Bundesland Brandenburg. An einer
Staßenbahnhaltestelle in Potsdam-Schlaatz wird ein 23 Jahre alter Flüchtling aus
Kenia von einem 18-jährigen Deutschen mit den Worten "Scheiß-Neger"
beleidigt und mit der Drohung "Scheiß-Affe, ich bring dich um" in
Panik versetzt. Beim Zürückweichen fällt der Afrikaner hin und wird am Boden
liegend von dem Angreifer gewürgt. Opferperspektive 31. Mai 09 Bundesland Bayern. In der
Zwingerstraße der Stadt Kempten wird ein 19-jähriger Asylbewerber in der
Nacht von zwei Männern von hinten niedergeschlagen. Anschließend stehlen die
Täter sein Handy und die Geldbörse, in der sich ausschließlich Ausweispapiere
befinden. Der
Überfallene muß sich eine Verletzung an der Lippe im Krankenhaus ambulant
behandeln lassen. Polizei Kempten 2.6.09 Mai 09 Harbke im Landkreis Börde -
Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein Auto fährt mit hohem Tempo auf den Hof des
Flüchtlingsheimes und steuert direkt auf spielende Kinder zu. Dann bremst der
Fahrer kurz vor den Kindern ab, und die Insassen des Wagens beschimpfen die
Kinder und ihre Mütter als "Schweine". Dann kündigen sie mit einer
"Kopf-ab"-Bewegung" an, daß sie das Haus anzünden werden. (siehe auch: 8. November 09 und
17. April 10) FRat SaAnh 13.11.09; ddp 28.4.10; Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt; Mai 09 Bundesland Baden-Württemberg. Der
Flüchtling X. K. wird festgenommen und kommt in die JVA Rottenburg in
Abschiebehaft. Seine psychisch kranke Frau bricht am nächsten Tag zusammen
und kommt in eine psychiatrische Klinik, wo sie stationär behandelt werden
muß. Ihre
beiden Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren kommen daraufhin in eine
Jugendeinrichtung. Von hier aus ist es ihnen nicht möglich, Kontakt zu ihrer
Mutter aufzunehmen. Die Telefonate mit dem inhaftierten Vater sind schwierig,
weil der Sohn glaubt, daß der Vater die Familie im Stich gelassen hat. Aufgrund der psychischen Belastung wird Herr
K. zeitweilig ins Gefängniskrankenhaus verlegt. Erst nach knapp zwei Monaten
wird er entlassen und kann sich wieder um die Kinder kümmern. Schattenbericht Abschiebehaft 2010 4. Juni 09 Wolfenbüttel in Niedersachsen.
Ohne Vorankündigung erscheinen um drei Uhr morgens Polizisten an der Wohnung
von Elvira Gashi (Alviera Gashi), um sie mit ihrem 4-jährigen Sohn Djafer und
ihrer 3-jährigen Tochter Tuna zur Abschiebung abzuholen. Die 21-jährige Romni,
die seit 20 Jahren (!) in der BRD lebt, bekommt eine halbe Stunde Zeit, die
Sachen zu packen. Geld, Essen und Trinken vergißt sie in dieser
Angstsituation. Die
Familie wird nach Frankfurt am Main gebracht, von wo um 10.15 Uhr die
Maschine in den Kosovo startet. Im Flugzeug befindet sich auch der ehemalige
Lebensgefährte von Frau Gashi, der ebenfalls abgeschoben wird. Er ist der
Vater ihrer Kinder und bedroht Elvira Gashi, ihre Mutter und ihre Schwester
seit langem. Er hat Frau Gashi und auch ihre Eltern in der Vergangenheit
geschlagen, getreten und mit dem Messer attackiert. Das Amtsgericht
Wolfenbüttel erließ daraufhin im Dezember 2007 per einstweiliger Verfügung
die Auflage, daß der Mann sich den Frauen nicht mehr als 50 Meter nähern
dürfe. An diese Auflage hat sich der Gewalttäter nie gehalten – was auch der
Ausländerbehörde durch die Berichte der Frauen bekannt ist. Schon
am Flughafen in Prishtina fordert der Mann Elvira Gashi auf, mit ihm in der
Stadt zu bleiben. Er bedroht sie mit den Worten, daß sie ja wisse, was sie
mit ihm erlebt habe. Durch
die Vermittlung ihrer Mutter kommt Elvira Gashi in Pec bei einer Bekannten
provisorisch unter. Auch hier erreicht sie ihr "Ex-Mann"
telefonisch und bittet einen "Kumpel", sie dort
"abzuholen". Elvira
Gashi war als 1-jähriges Kind mit ihren Eltern aus dem Kosovo in die BRD gekommen. Weil ihre Eltern wegen drohender Abschiebung in
den 90er Jahren "untertauchten", fällt sie, laut Ausländerbehörde,
nicht unter die Bleiberechtsregelung. Ihr Vater wurde vor Jahren abgeschoben,
ihre Mutter hat aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG. Auch für Elvira Gashi war die
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (§25 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 8
EMRK) geplant, denn die Kriterien Integration und Verwurzelung mit
Schulbesuch und Arbeit waren erfüllt. Die Ausländerbehörde verlangte nur noch
einen kosovarischen Paß, der ab August mit Beginn der Arbeit der Botschaft in
Berlin auch beantragt werden sollte. Auf die öffentliche Kritik,
daß die Abschiebung ohne Vorankündigung durchgeführt wurde, antwortet die
Ausländerbehörde mit dem Einwand, daß die Familie bereits "vor
Jahren" über die Abschiebung informiert wurde und die Eltern mit den
Kindern damals "untergetaucht" seien. Auf Antrag der Grünen
beschließen die Fraktionen des Kreistages Anfang Juli mehrheitlich und
parteiübergreifend, Frau Gashi und ihren Kinder ein Bleiberecht möglich zu
machen. Zehn Monate nach der
Abschiebung lebt Elvira Gashi in einer leerstehenden Wohnung ohne Möbel,
deren Fenster keine Scheiben haben. Der kleine Ofen bleibt auch im Winter
meist kalt, weil sie kein Geld für Holz hat. Der kleine Djafer leidet unter
Bronchitis und Atemnot, doch für Medikamente fehlt das Geld. Die Entscheidung des Kreistages
Wolfenbüttel droht ins Leere zu laufen, weil der Innenminister Schünemann die
Bemühungen nicht unterstützt. Erst aufgrund massiver Öffentlichkeitsarbeit
und aufgrund von Dokumentationen aus dem Kosovo über das Schicksal der
dorthin Abgeschobenen gelingt es, für Elvira Gashi ein Besuchsvisum für vier
Wochen zu erhalten. Am 27. März 10 betritt Frau
Gashi mit ihren Kindern auf dem Flughafen Hannover wieder deutschen Boden und
kann ihre Mutter, ihren Bruder und ihre Schwester wieder in die Arme schließen.
Doch ihre Situation ist
weiterhin völlig offen. Es wird jetzt versucht, ein Daueraufenthaltsrecht auf
der Grundlage verschiedener rechtlicher und humanitärer Bestimmungen zu
erwirken. Im März 2011 spricht das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Elvira Gashi einen
Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu. Die Begründung ist jetzt
folgendermaßen: Elvira Gashi und ihre Kleinkinder dürfen, nachdem sie im März
des Vorjahres mit einer Ausnahmegenehmigung zurück nach Deutschland kommen konnten,
aus humanitären Gründen nicht wieder abgeschoben werden. Ihnen drohe im
Kosovo eine "unmittelbare und konkrete Gefahr an Leib und Leben." FRat NieSa; HAZ 15.6.09; BrZ 18.6.09; Landtag NieSa 18.6.09; BrZ 29.6.09; epd
29.6.09; taz 30.6.09; taz 2.7.09; Landtag NieSa
26.8.09; zdf – Mona Lisa 17.1.10; Heft der
Flüchtlingsräte 2010; BrZ 29.3.10; HAZ 30.3.10; FRat NieSa
30.3.10; BrZ 6.4.10; taz 9.4.10; HAZ 7.3.11;
FRat NieSa 8.3.11; FRat NieSa Heft
134/2011 4. Juni 09 Flughafen Frankfurt
am Main. Am Abend sitzt ein serbischer Flüchtling im Warteraum der
Bundespolizei – er hat Krücken und sieht sehr mitgenommen aus. Er legt der
Abschiebebeobachterin Atteste vor, aus denen hervorgeht, daß er aufgrund
eines Schlaganfalls stark gehbehindert ist und zudem noch an Diabetes
mellitus leidet. Er erzählt, daß er im Jahre 2007 einen Herzinfarkt erlitten
hat. Eine Flugreisetauglichkeit liegt nicht vor, jedoch soll ihn eine Ärztin
auf dem Flug begleiten. Als die Polizisten
versuchen, ihn zum Flugzeug zu bringen, beginnt er heftig zu zittern und
bekommt Atemnot. Die Ärztin versorgt ihn mit seinen eigenen Medikamenten, und
die Bundespolizei bricht die Abschiebung ab. Der Mann war erst am Morgen
in der Ausländerbehörde festgenommen worden, als er die Kopie einer Petition
für den Hessischen Landtag abgeben wollte. Statt eine Duldung zu bekommen,
war erverhaftet worden. Am nächsten Tag wird seine
Petition zur Beratung angenommen, und nach einem Erlaß des Hessischen
Innenministeriums muß die Abschiebung bis zum Abschluß des
Petitionsverfahrens ausgesetzt werden. Abschiebungsbeobachtung FFM 2009 8. Juni 09 Bundesland Sachsen.
In der JVA Dresden verletzt sich der Abschiebegefangene N. Q. C. in
selbsttötender Absicht mit einem Messer. BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 11. Juni 09 Erzgebirgskreis im
Bundesland Sachsen. Ein 20 Jahre alter Asylbewerber aus Serbien ist mit dem
Linienbus von Aue nach Schneeberg unterwegs. Gegen 19 Uhr, der Bus befindet sich
in der Gottlieb-Heinrich-Sietz-Straße, umklammert ein Schneeberger den
Flüchtling von hinten und bedroht diesen mit seinem Taschenmesser. Durch eine
Abwehrreaktion verletzt sich der Serbe an einer Hand. Als er sich aus der
Umklammerung befreit hat, informiert er die Busfahrerin, die die Polizei
ruft. Der 42-jährige Täter, der stark
alkoholisiert ist, wird vorläufig festgenommen und verbringt die Nacht in der
Ausnüchterungszelle. Dann wird er wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine fremdenfeindliche
Tat liegt nach Aussagen der Polizei nicht vor. Sachsen Ferneher News 12.6.09; Polizei Sachsen 12.6.09 13. Juni 09 Bundesland Hessen.
Während des einstündigen Hofganges zwischen 11 und 12 Uhr gelingt es dem
26-jährigen Abschiebegefangenen Lyes B., aus der JVA-Frankfurt I
(Preungesheim) zu flüchten. Die eingeleitete Großfahndung mit zwölf
Streifenwagen, Hunden, Überfallkommando und Hubschrauber bleibt für die
Polizei ergebnislos. Der Algerier hat sich bei
der Flucht über ein Baugerüst und über das Dach, auf dem sich messerscharfer
Sicherheitsdraht befindet, offensichtlich schwer verletzt. Das belegen
Blutspuren, die seinen Fluchtweg markieren. Auch ist offen, wie er den Sprung
vom bis zu sieben Meter hohen Dach über mehrere Drahtrollen auf einen
Erdhaufen überstanden hat. Obwohl er nach Angaben des
Innenministeriums kein Straftäter ist, warnt die Polizei im Bereich
Preungesheim die Autofahrer davor, Anhalter mitzunehmen. Die BILD-Zeitung
inszeniert eine öffentliche Hetzkampagne gegen den Entflohenen, indem sie ihn
als "Gangster" betitelt, der wegen "Banden- diebstahl, Hotel-
und Restauranteinbrüchen, Körperverletzung und Widerstand" zwei Wochen
im Gefängnis saß. Neben dem "gewalttätigen Ausbrecher" ist sein
Bild abgedruckt. "Zuletzt war die Bevölkerung sicher vor ihm",
heißt es zudem. Lyes B. saß seit dem 2.
Juni in der sogenannten Transportabteilung des Gefängnisses und sollte am 24.
Juni nach Algerien abgeschoben werden. ddp 15.6.09; e110
15.6.09; ddp 16.6.09; jW
16.6.09; FR 16.6.09 Mitte Juni 09 Bundesland
Schleswig-Holstein. In Bad Oldesloe steht ein 47 Jahre alter Tunesier vor
Gericht, weil er im Januar und Februar dieses Jahres – ohne entsprechende
Erlaubnis der Ausländerbehörde - von Neumünster für mehrere Tage zu seiner
Freundin gefahren war. Er berichtet, daß er sich
zu der Zeit sehr krank fühlte, der Arzt keine Ursache finden konnte und er
bei seiner Freundin, die Krankenpflegerin sei, Hilfe suchte. Später sei ein
Blinddarm-Durchbruch festgestellt worden, und er wurde operiert. Der Mann ist vor 20 Jahren
(!) in die BRD geflüchtet, und weil es der Ausländerbehörde nicht gelingt,
ihm die libysche Staatsbürgerschaft nachzuweisen, um ihn dorthin
abzuschieben, lebt er heute in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge am
Haart in Neumünster und unterliegt allen Bedingungen für AsylbewerberInnen –
also auch der Residenzpflicht. Das Gericht verurteilt ihn
zu einer Ordnungsstrafe von 10 Euro, die der Mann allerdings auch nicht
zahlen kann, denn ihm ist das Taschengeld von Amtsseite gestrichen worden. Holsteiner Courier 19.6.09 19. Juni 09 Flüchtlingsunterkunft
Neuburg an der Donau im Bundesland Bayern. In dem Zimmer eines 35-jährigen
tibetischen Flüchtlings im Block C entsteht ein Zimmerbrand durch aufgestellte
Teelichter. Der Tibeter, ein Iraner und ein Iraker versuchen selbst, den
Brand einzudämmen, indem sie brennende Gegenstände aus dem Fenster werfen und
den Inhalt von vier großen Feuerlöschern versprühen. Es gelingt ihnen, die
Flammen zu ersticken, jedoch erleiden sie schwere Verletzungen an Armen,
Beinen und im Gesicht. Der Tibeter wird mit einem
ADAC-Rettungshubschrauber nach München-Bogenhausen geflogen – der 43-jährige
Iraner kommt mit dem Hubschrauber des Arbeitersamariterbundes in eine Nürnberger
Klinik. Weitere sechs verletzte Bewohner werden auf die umliegenden
Krankenhäuser verteilt. Die sogenannte
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber an der Donauwörther Straße ist das
zweitgrößte Sammellager für Flüchtlinge in Bayern. Zur Zeit leben 400
Menschen hier zu zweit oder zu dritt in den Zimmern – die meisten sind aus
dem Iran. ddp 19.6.09; AA 19.6.09; DK 19.6.09 24. Juni 09 Bundesland
Niedersachsen. Der 30 Jahre alte Kurde Delgasch Ali soll – einen Tag nach
seiner überraschenden Festnahme an seinem Wohnort im Emsland – über Frankfurt
am Main nach Syrien abgeschoben werden. Am Flughafen erleidet er einen
Nervenzusammenbruch, so daß der Flugkapitän sich weigert, ihn zu
transportieren, und die Abschiebung abgebrochen wird. Er bleibt weiter in
Abschiebehaft. Der von der Anwältin
gestellte Eilantrag an das Verwaltungsgericht Osnabrück (5. Kammer) wird an
diesem Tag unter anderem mit folgender Begründung abgelehnt: Für den Fall,
daß es zu einer Inhaftierung des Kurden nach der Abschiebung in Damaskus
käme, könne der "Antragsteller .... zur Abwendung einer – für die Kammer
nach Lage der Akten nicht ersichtlichen - Gefahr für Leib, Leben oder
Freiheit" durch die Zahlung von Bestechungsgeldern freikommen. Delgasch Ali kommt nach
Hannover-Langenhagen und beginnt einen Hungerstreik. Nach 20 Tagen, an denen
er morgens nur etwas Milch zu sich nimmt, wiegt der ehemals 88 Kilo schwere
Mann noch 59 Kilo. Er hat eine Magenschleimhautentzündung, ein
Zwölffingerdarmgeschwür – er ist traumatisiert und hochgradig
suizidgefährdet. Er suche seinen Frieden im Freitod, den er durch Hungern
oder Verblutung durch die Magengeschwüre erreichen möchte, sagt er einem
Arzt. Er ist weder transport- noch haftfähig. Mehrere Fachärzte und auch zwei
Amtsärzte der JVA Hannover bestätigen dies. Der Landkreis Emsland
bestellt den Nervenarzt Prof. Dr. Vogel aus Lüneburg als Gegengutachter.
Dieser bescheinigt zwar auch einen "deutlich reduzierten
Allgemeinzustand", aber diesen hätte der Gefangene durch den
Hungerstreik selbst herbeigeführt, und schlägt die Verlegung des Kranken in
ein Justizvollzugskrankenhaus vor, um ihn dort "aufzupäppeln" und
anschließend nach Syrien zu schicken. Trotz dieser
"Empfehlung" des Gegengutachters gelingt die Einweisung des
Gefangenen ins JVA-Krankenhaus zur medizinischen Behandlung erst nach
Intervention des Rechtsanwaltes und eines weiteren ärztlichen Gutachters nach
10 Tagen. Am selben Tag, dem 8.
August, stimmt das Landgericht Hannover der Haftbeschwerde des Rechtsanwaltes
zu und stellt fest, daß "die Inhaftierung des Betroffenen in
Abschiebehaft seit dem 28. Juni 2009 rechtswidrig war". Das Gericht rügt
zudem den Nervenarzt, "der ohne eingehende Begründung das Vorliegen
einer psychischen Störung ausschließt und sich im Übrigen in wertender Weise
zu nicht medizinischen Fragen äußert". Delgasch Ali kommt umgehend frei.
Delgasch Ali wurde in
Syrien wegen seiner politischen Aktivitäten verfolgt, von der Polizei
gefoltert und von arabischen Gefängniswärtern vergewaltigt. Er floh in die
BRD und stellte 2001 einen Asylantrag, der 2003 abgelehnt worden war. Auch als geduldeter Flüchtling
beteiligte er sich an vielen politischen Aktivitäten, Veranstaltungen und
Demonstrationen vor der Syrischen Botschaft in Berlin. Bruder des Betroffenen; VG Osnabrück 24.6.09; FRat NieSa; ND 29.6.09; HAZ 13.8.09; epd 13.8.09; HAZ 21.6.10; BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 24. Juni 09 Bundesland
Brandenburg. Zwischen 11 und 12 Uhr erscheinen Polizisten in Begleitung einer
Mitarbeiterin des Jugendamtes und eines Vertreters der Ausländerbehörde an
der Tür der Nigerianerin Dora Igbinadolor Osifo im Flüchtlingsheim Forst. Frau Osifo wird
festgenommen – die Vertreterin des Jugendamtes nimmt die 3-jährige Tochter
Christabel Osamuejemen mit. Dadurch sind Mutter und Kind getrennt. Nach einer Nacht im
Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt wird die 28-jährige Nigerianerin nach
München transportiert und hier noch einmal VertreterInnen des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge vorgestellt. Diese entscheiden jetzt, daß eine
Abschiebung nicht möglich ist, so daß Mutter und Kind – nach zwei Tagen
Trennung – wieder nach Forst zurückkommen. Obwohl der Vater des Kindes
eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte und nach der Geburt des Kindes
die deut- sche
Staatsangehörigkeit erwarb und obwohl beide Elternteile das Sorgerecht haben,
hatte sich das Standesamt Forst stets geweigert, für das Kind überhaupt eine
Geburtsurkunde auszustellen. Auch Mitte Dezember ist
dies noch nicht geschehen. DANBB 25.6.09; DANBB 28.6.09; DANBB 30. Juni 09 Spaichingen in
Baden-Württemberg. Um 4 Uhr morgens sollen Feradin Colaj (48) und seine Frau
Gjyksha (48) in den Kosovo abgeschoben werden, aus dem sie, die zur Gruppe
der Ashkali gehören, vor 20 Jahren geflohen waren. Die beiden sind krank:
Feradin Colaj hat einen schweren Herzschaden, und seine Frau ist seit einem
Autounfall (Überfahren auf dem Fußweg) körperlich krank und schwer
traumatisiert. Sie ist heute ein 24-Stunden-Pflegefall. Die älteste Tochter,
Zade, hat seit dem Unfall die Verantwortung und das Management für die
Familie übernommen. Als die Beamten
hereinkommen, liegt Frau Colay zitternd und bewegungslos im Bett. Die
19-jährige Miranda muß ihre Mutter ankleiden. Gjyksha Colaj kann kaum gehen,
zittert, stolpert und wird schließlich von den Beamten in den Wagen gehoben.
Auch ihr Mann wird – wegen Widerstand und Zeitdruck – ins Polizeiauto
getragen. Er verletzt sich dabei durch die Fingernägel eines Polizisten am
Unterarm. Hinweise der fünf Kinder,
daß die Eltern medizinische Hilfe brauchen, prallen an den Beamten ab. Eine
Verabschiedung wird nicht gestattet. Den Kindern wird versprochen, daß sie
ihre Eltern noch einmal sehen werden, wenn sie es schaffen, deren Gepäck
innerhalb einer Stunde zu packen und zur örtlichen Polizeiwache zu bringen. Als die Kinder mit zwei
gepackten Sporttaschen auf der Wache erscheinen, wird ihnen gesagt, daß die
Eltern bereits auf dem Weg nach Freiburg seien – das Flugzeug soll um 10.30
Uhr von Baden-Baden aus starten. Ein vom Anwalt der Familie gestellter
Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung wird gegen 10 Uhr vom
Verwaltungsgericht abgelehnt. Die Colajs werden ohne Gepäck und ohne Geld
ausgeflogen. Das Ehepaar Colaj war 1988
das erste Mal in der BRD und wurde dann im Jahre 1992 abgeschoben. Aufgrund
der andauernden Repressalien durch die serbische Polizei und die Furcht vor
Verhaftung flüchtete das Ehepaar nach nur wenigen Monaten im Kosovo erneut in
die BRD. Als der Familie dann im
Jahre 2002/2003 die zweite Abschiebung drohte, floh sie nach Schweden und
wurde von dort nach neun Monaten in die BRD zurückgeschoben. Die Eheleute haben fünf
Kinder, von denen zwei noch zur Schule gehen. Sämtliche Verwandte leben in
der BRD – allein eine Tante ist noch im Kosovo. Die Kinder haben große Angst
um ihre Eltern, weil sie wissen, daß eine soziale Unterstützung, medizinische
und psychologische Hilfe für Ashkali-Angehörige praktisch nicht existiert. Frau Colaj gelingt es mit
dem Handy eines anderen Flüchtlings aus dem Flugzeug heraus, ihre Kinder zu
erreichen. Sie sollen stark sein, sagt sie, arbeiten, ihren Weg gehen – in
ihrer Heimat Deutschland. Refugio Villingen-Schwenningen; SchwZ 1.7.09; SchwZ 1.8.09; Kosovo Oktober 2009 30. Juni 09 Landkreis Wittenberg
im Bundesland Sachsen-Anhalt. Um 2 Uhr morgens kommt Azad Murad Hadji in
seine Flüchtlingsunterkunft Möhlau und erzählt seiner Frau: "Nazis haben
mich fertiggemacht." Der 28-jährige Iraker hat an der Vorderseite des
Körpers und am Kopf großflächige schwere Verbrennun-gen. Ein Freund fährt ihn
umgehend in das Krankenhaus Bitterfeld – von dort aus wird er mit dem
Hubschrauber in die Spezialklinik "Bergmannstrost" nach Halle
gebracht, wo er ins künstliche Koma gelegt wird. Obwohl bereits – nach
eigenen Angaben – um 2.40 Uhr informiert, erscheint erst gegen 4 Uhr die
Polizei im Lager und nimmt Ermittlungen auf. Am 3. Juli gibt die Polizei
bekannt, daß Azad Murad Hadji sich die schweren Verbrennungen bei der
Explosion eines Döner-Imbisses um 1.25 Uhr im 20 km entfernten Ortsteil
Roßlau zugezogen habe, denn es wurden Spuren des Mannes in dem ausgebrannten
Imbiß gefunden. Zudem soll die Explosion durch Brandbeschleuniger
herbeigerufen worden sein. Zu den Verdächtigungen, die
sich jetzt gegen ihren Mann richten, erklärt Frau Hadji, daß ihr Mann mit dem
syrischen Imbiß-Besitzer befreundet ist und dieser sie auch noch am
Wochenende in Möhlau besucht hätte. Am Morgen des 14. Juli
stirbt Azad Murad Hadji infolge seiner Brandverletzungen an einer
Lungenentzündung. Er hinterläßt seine Frau
und zwei Töchter im Alter von fünf und sechs Jahren. Staatsanwaltschaft und
Polizei sehen trotz der Aussage des Getöteten selbst und in Anbetracht der
bundesweit höchsten Quote rechtsextremistischer Gewalttaten pro Einwohner in
Sachsen-Anhalt keine Anzeichen für ein politisches Motiv, schließen dies aber
auch nicht aus. Sie ermitteln weiter "in alle Richtungen". Noch im Mai hatten
BewohnerInnen der völlig abgeschieden liegenden ehemaligen Kaserne Unbekannte
mit einem Benzinkanister vor dem Lager gesehen. Durch die Ermittlungen
stellt sich heraus, daß die Familie unter falscher Identität gelebt hat: Azad
Murad Hadji hatte bei der Einreise im Jahre 2003 als Herkunftsland den Irak
angegeben, weil er sich dadurch einen günstigeren Verlauf des Asylverfahrens
erhoffte. Nach seinem Tod offenbart sich seine Frau den Behörden. Sie heißt
Kristina Khudoyan, kommt aus Georgien und gehört der Religionsgruppe der
Yesiden an. Die 27-Jährige war mit 17 Jahren
zwangsverheiratet worden und mußte sich – entsprechend der Religion und der
Tradition – ihrem Mann total unterordnen und seine Gewalttätigkeiten
ertragen, wenn sie ihm nicht gehorchte. Nach seinem Tod droht ihr und ihren
zwei kleinen Töchtern Asia und Leyla die Abschiebung. Im Juni 2012 empfiehlt die
Härtefall-Kommission einstimmig, daß Frau Khudoyan eine
Aufenthaltsgenehmigung bekommen soll. StA Dessau-Roßlau
30.6.09; VM 30.6.09; MDZ
30.6.09; StA Dessau-Roßlau
3.7.09; MDZ 3.7.09; LVZ 3.7.09; Polizei Sachsen-Anhalt Ost 6.7.09; mdr.de 6.7.09; VM 6.7.09; StA
Dessau-Roßlau 15.7.09; VM 15.7.09; MDZ 16.7.09; ND 17.7.09; MDZ 20.7.09; MDZ 24.7.09; MDZ 24.6.12; MDZ 28.6.12 Juni 09 Bundesland
Baden-Württemberg. Der 47 Jahre alte bosnische Flüchtling Herr H., der seit mehreren
Wochen in der JVA Rottenburg in Abschiebehaft sitzt und an Kehlkopfkrebs
leidet, wird für "abschiebefähig" erklärt. Herr H. war – nach
zweimaliger Verwundung im Jugoslawien-Krieg – aus der Armee desertiert, in
die BRD geflüchtet und hatte Asyl beantragt. Nach Ablehnung des Antrags –
drei Jahre später – und seiner Abschiebung geriet er in Lebensgefahr, weil er
gegen zwei bestechliche Polizisten ausgesagt hatte. Unter der Drohung, ihn zu
töten, und nach einem Bom- benanschlag auf sein
Haus verließ er erneut das Land. Per Fahrrad fuhr er jahrelang durch Europa,
ersuchte immer wieder um Asyl und wurde letztlich aus Dänemark, Holland,
Belgien und allein neunmal aus der BRD abgeschoben. Als die Krebserkrankung bei
ihm entdeckt wurde, lieh er sich in Bosnien 5000 Euro für eine Operation. Da
er jedoch nicht einmal die Zinsen zurückzahlen konnte, verließ er wieder das
Land in der Hoffnung, in einem anderen Land medizinisch behandelt zu werden.
Wie ihm gesagt wurde, stände noch eine zweite Operation an. In Österreich kam
er in Abschiebehaft, wurde untersucht und einem Krankenhaus zugewiesen – dort
aber verweigerte man seine Aufnahme, weil niemand für die Behandlungskosten
aufkommen würde. Auf dem Weg in die Schweiz,
wo er sich erneut Hilfe erhoffte, wurde er durch deutsche Beamte festgehalten
und kam schließlich in die JVA Rottenburg. Im Juli 2009 wird Herr H.
in die JVA Ravensburg verlegt, wo er eine mehrmonatige Haftstrafe verbüßen
soll. Die ihm vorgeworfenen "Straftaten" sind illegale Einreise,
illegaler Aufenthalt und der Diebstahl einer Jacke, den er im letzten Winter
begangen hat, um nicht zu erfrieren. Bündnis gegen Abschiebehaft
Rottenburg/Tübingen; Schattenbericht Abschiebehaft 2010 1. Juli 09 Bundesland
Rheinland-Pfalz. Nach dem Verlassen eines Linienbusses in Rheingönheim um
2.30 Uhr wird ein Kenianer von vier bis fünf Männern überfallen. Unter den
Rufen von rassistischen Parolen ("Ausländer raus" u.a.) stoßen sie
ihn zu Boden und treten dann brutal auf ihn ein. Erst als ein Auto anhält,
flüchtet die Gruppe. Der Autofahrer ruft Polizei und Krankenwagen. Der
Kenianer kommt mit Prellungen im Rippenbereich davon. Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 2. Juli 09 Bundesland
Niedersachsen. Der 41 Jahre alte Rom Semsi Rama aus Göttingen wird nach 5-tägiger
Abschiebehaft über Düsseldorf in den Kosovo abgeschoben. Damit ist er von
seiner Frau und den minderjährigen Söhnen getrennt. Seine Festnahme und
Inhaftierung war vor sieben Tagen auf der Ausländerbehörde erfolgt, als er
seine Duldung verlängern lassen wollte. Seine Frau Hajrija und die
Kinder halten sich nun aus Angst vor ihrer Abschiebung versteckt. Alle vier
Söhne sind in Göttingen geboren und aufgewachsen. Die Eheleute waren vor 17
Jahren in die BRD geflüchtet und erhielten vor 15 Jahren Asyl. Vor 10 Jahren
wurde die Aufenthaltserlaubnis widerrufen, weil Herr Rama den Lebensunterhalt
seiner Familie nicht vollständig sichern konnte. Die Familie hatte sich von
Anfang an – aus Angst vor Diskriminierung – den deutschen Behörden gegenüber
als albanisch ausgegeben. Als sie sich vor zwei Jahren als Roma outeten,
wurde die Abschiebung in die Wege geleitet. Jetzt flüchtet die
37-jährige Hajrija Rama mit Erduan (15), Edison (14) und den Zwillingen
Almedin und Eldin (12) nach Frankreich. Sie werden schnell entdeckt und unter
Bewachung von 13 Beamten in die BRD zurückgebracht. Semsi Rama ist einer der
ersten Roma, der im Zuge des im Januar beschlossenen Rückübernahmeabkommens
zwischen der BRD und der Republik Kosovo abgeschoben wurde. AK Asyl Göttingen 30.6.09; HNA
1.7.09; GF 1.7.09; indymedia.org
1.7.09; Chachipe 1.7.09; HAZ 2.7.09; taz
3.7.09; Roma Virtual
Network 27.8.09; GfbV; pogrom 255_4/2009 3. Juli 09 Abschiebegefängnis Köpenick
in Berlin. Kurz vor seiner angekündigten Abschiebung schneidet sich ein
26-jähriger Gefangener aus dem Iran die Pulsadern auf. Er kommt ins
Krankenhaus, wo seine Verletzungen stationär versorgt werden müssen. Initiative gegen Abschiebehaft 6. Juli 09 Landkreis Ammerland
in Niedersachsen. Der syrische Flüchtling R. wird festgenommen und kommt in
Abschiebehaft. Die Behörde beabsichtigt, Herrn R., seine Frau und die beiden
Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren am 16. Juli nach Syrien abzuschieben. Die
vier erwachsenen Kinder im Alter zwischen 18 und 23 Jahren bleiben zunächst
von einer Abschiebung verschont. Nach acht Tagen Haft wird
Herr R. aufgrund eines "Formfehlers" wieder entlassen. FRat NieSa 4.8.09 7. Juli 09 Bundesland Bayern. Auf
der Bundesautobahn 7 im Bereich Feuchtwangen südlich der Anschlußstelle
Feucht-West werden um 17.30 Uhr fünf junge Männer von der Polizei
aufgegriffen, die auf dem Pannenstreifen der Autobahn in Richtung Ulm laufen.
Die körperlich geschwächten Flüchtlinge aus dem Irak werden von den Beamten
in eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber gebracht. Polizei Mittelfranken 8.7.09 13. Juli 09 Gewahrsamseinrichtung
für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim – Rheinland-Pfalz. Als Beamte um 11.40
Uhr einen 25-jährigen Marokkaner zur Abschiebung abholen wollen und dieser
sich dagegen wehrt, solidarisieren sich spontan 21 weitere Gefangene und
verbarrikadieren sich hinter der Tür zu ihrem Flur. Sie beschließen einen
24-stündigen Hungerstreik, und damit niemand von außen den Flur mit Essen
betreten kann, binden sie die Türgriffe mit Kabeln zu und tragen Tische,
Stühle und Matratzen aus den Zellen in den Flurbereich. Sie fordern Gespräche
mit der Presse und mit der Ausländerbehörde, damit die Öffentlichkeit auf
ihre Situation aufmerksam wird. Nach ca. dreistündiger Ruhe
im Trakt, rückt die Polizei mit 80 Beamten an. Der polizeiliche Einsatzleiter
verweigert dem Gefängnis-Seelsorger, dem katholischen Diakon Herrn Metzler,
ein Gespräch mit den Gefangenen. Statt dessen erscheinen "geschulte
Verhandlungsführer" und nehmen gegen 16 Uhr die Gespräche mit den
Demonstranten auf. Als fünf Männer beginnen, die Barrikade zu lockern, um
Mitgefangene zu Verhandlungen durchzulassen und um selbst den Flur verlassen
zu können, stürmt das Sondereinsatzkommando (SEK) in voller Kampfausrüstung
(incl. Maschinengewehren) den Trakt. Laut Augenzeugenberichten
schlagen die Beamten auf einige passiv in den Zellen sitzende Inhaftierte
ein. Dabei werden insgesamt fünf Gefangene verletzt – zwei von ihnen müssen
vorübergehend in ein Krankenhaus. Gegen die Insassen werden Ermittlungen
wegen Gefängnismeuterei eingeleitet. Am Abend kommt es zu einer
Spontandemonstration auf dem Trierer Hauptmarkt, auf der etwa 100 Menschen
zum Widerstand gegen die menschenfeindliche Abschiebepolitik der EU aufrufen. Die Abschiebung des
Gefangenen nach Marokko, der am Vormittag abgeholt werden sollte, wird
vorerst abgebrochen. Da er seit langer
Zeit in Spanien lebt und arbeitet und in der BRD nur Verwandte besuchte, wird
er Monate später, im September 2009, schließlich nach Spanien ausgeflogen. indymedia.org
13.7.09; e 110 14.7.09; jW
14.7.09; 16vor.de 14.7.09; AK Asyl RP
15.7.09; AK Asyl RP 16.7.09; Infodienst Asyl
Rheinland-Pfalz September 09 (Marie Weber – ai) 15. Juli 09 Bundesland
Baden-Württemberg. Muadin Feizulaxi wird nach knapp vierwöchiger
Abschiebehaft aus Rottenburg entlassen. Vor zehn Monaten war er mit
seiner Frau und den 1- und 3-jährigen Kindern aus dem ehemaligen Jugoslawien
nach Frankreich geflohen. Nachdem ihre Asylanträge abgelehnt worden waren,
kamen sie in die BRD und versuchten, in Freiburg als Flüchtlinge anerkannt zu
werden. Einen Tag nach der
Asylantragstellung wurde Muadin Feizulaxi verhaftet, kam in Abschiebehaft und
war damit von seiner Familie getrennt. Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg; Schattenbericht Rottenburg 2008/2009 16. Juli 09 Flüchtlingsunterkunft
Möhlau im Landkreis Wittenberg – Bundesland Sachsen-Anhalt. Am frühen Morgen
um 4.10 Uhr klopft es an der Zimmertür der Roma-Familie Stolla in der dritten
Etage. Als Herr Nazmi Stolla die Tür öffnet, drängen vier Polizisten, eine
Polizistin und eine Zivilperson in den Raum. Die Eheleute – beide noch
in Unterwäsche ‑ sind geschockt. Aufgeregte Fragen, ob der Anwalt angerufen
werden dürfe, ob es noch eine Gerichtsentscheidung gebe oder ob sie ihre
Sachen packen dürfen, werden knapp mit "Nein" beantwortet. Die
Stimmung ist hektisch und als die Polizistin in einer schnellen Bewegung die
schwerkranke Wjollca Stolla ergreift, um sie hinauszuführen, flüchtet ihr
Mann in seiner Angst um seine Frau auf den Balkon. Der 49-Jährige droht, sich
in den Tod zu stürzen: Es sei besser, hier zu sterben, als im Kosovo
umgebracht zu werden, sagt er. Über die Feuerleiter klettert er bis zum
Balkon der fünften Etage. Als die Beamten weiterhin versuchen, ihn
festzunehmen, weicht er auf nebenstehende Balkone aus. Schließlich hat er das
Dach erreicht. Mittlerweile befinden sich
drei Einsatzwagen der Feuerwehr, drei Sanitätsfahrzeuge und viele
Polizeiwagen auf dem Gelände der ehemalige. Kaserne Möhlau – auch ein
Sprungkissen ist in Position gebracht, muß aber aufgrund der häufigen
Ortswechsel von Herrn Stolla immer wieder neu in Position gebracht werden. Als zwei Beamte Naszmi
Stolla mitteilen, daß die Abschiebung verschoben ist, weil seine Frau
zusammengebrochen sei und in ein Krankenhaus eingeliefert werde, stimmt er
zu, das Dach zu verlassen – allerdings unter der Bedingung, daß sich alle
Rettungs- und Einsatzkräfte zurückziehen. Nazmi Stolla und seine zwei
Jahre jüngere Frau sind seit 20 Jahren (!) in der Bundesrepublik. Wjollca
Stolla leidet unter Diabetes, starker Migräne und einer Gehirnerkrankung. Sie
hat vier Operationen im Bauch– und Halsbereich über sich ergehen lassen
müssen, und sie ist traumatisiert. Ihre Kinder und Geschwister haben
mittlerweile alle reguläre und stabile Aufenthalte in Deutschland und den
USA. Nach dem Abschiebeversuch
verlassen die Stollas das Heim und halten sich versteckt. Als einer ihrer Freunde
im Flüchtlingsheim einige persönlich Dinge holen will, stellt dieser Freund
fest, daß die Tür verriegelt ist, und ihm wird gesagt, daß Dinge aus der
Wohnung nur von einer Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde herausgegeben
werden. Herr Stolla zu seiner
jetzigen Situation: "Selbst wenn ich hier in Deutschland sterbe, ist das
besser, denn dann kann ich wenigstens von meinen Angehörigen besucht
werden." Völlig zermürbt willigt das
Ehepaar schließlich in eine "freiwillige" Rückkehr in den Kosovo
ein. Dort angekommen stellt sich heraus, daß ihr Haus zerstört ist, so daß
sie vorübergehend bei Bekannten in der Ashkali-Siedlung Fushe Kosova
unterkommen müssen. MDZ 16.7.09; Karawane 19.7.09; Bericht der betroffenen Eheleute; no lager halle 21.7.09; Kosovo Oktober 2009 17. Juli 09 Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen. Im Flüchtlingslager Katzhütte setzt sich
gegen 21.00 Uhr ein 28 Jahre alter Palästinenser aus Jordanien in seinem
Zimmer selbst in Brand, um sich zu töten. Zwei Mitbewohner ziehen den Mann aus
dem lichterloh brennenden Raum und informieren die Polizei. Doch bedarf es
dreier Anrufe und des mehrmaligen Buchstabierens des Namens des Anrufers,
bevor die Beamten den Notruf ernst nehmen und die Feuerwehr informieren. Der Palästinenser,
ehemaliger Medizinstudent und jetzt Asylbewerber, bleibt unverletzt. Er war
früher schon als Patient in einer psychiatrischen Klinik und wird auch jetzt
dort behandelt. FRat Thür 29.7.09;
OtZ 29.7.09; TA 29.7.09; jW 30.7.09; TA
30.7.09; ND 30.7.09; Bündnis 90/Die Grünen 30.7.09; Spiegel 15.10.10 21. Juli 09 Die 25-jährige
Kurdin Abta Houran, yezidischen Glaubens, soll – im Rahmen des zwischen der
BRD und Syrien geschlossenen Rückübernahmeabkommens - nach Damaskus
abgeschoben werden. Sie ist im vierten Monat schwanger und erleidet auf dem
Flughafen Frankfurt einen Nervenzusammenbruch, so daß die Abschiebung
abgebrochen werden muß. Sie kommt zurück in Abschiebehaft nach
Hannover-Langenhagen. Am 6. August wird sie über
Wien nach Damaskus abgeschoben. Noch am Flughafen wird sie verhaftet und
verhört. Erst durch intensive Interventionen des Diakonischen Werkes, der
Rechtsanwältin und des Zentralrats der Yeziden kann nach einer knappen Woche
ihre Freilassung erreicht werden. Abta Houran war als
16-Jährige in die BRD gekommen und lebte mit ihrem Lebensgefährten Dham seit
dem Jahre 2000 in Wiefelstede im Landkreis Ammerland. Der Vater ihres Kindes
ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Weil eine Eheschließung
aufgrund von Beschlüssen des Oberlandesgerichtes in Absprache mit den
Ausländerbehörden wegen angeblich nicht ausreichender Dokumente verhindert
wurde, konnten die beiden nur religiös heiraten. Aus diesem Grunde wird Frau
Houran zum Vater ihres Kindes auch nach einem eventuellen Antrag auf
Familienzusammenführung (frühestens in drei Jahren möglich) nicht
zurückkommen können. Am 7. Oktober nimmt das
Verwaltungsgericht Osnabrück diesen Vorgang zum Anlaß, um eine weitere
Rückführung nach Syrien zu stoppen. Die Richter stellen fest, daß "unter
Beweisantritt konkret dargelegt" wurde, daß Abgeschobenen
"Inhaftierung, körperliche Misshandlung und menschenunwürdige
Haftbedingungen" drohen. Wiefelsteder 29.7.09; FRat NieSa
4.8.09; Filiz Polat (MdL)
4.8.09; DW Oldenburg 6.8.09; Zentralrat der Yeziden 11.8.09; taz 11.10.09 23. Juli 09 Bundesland Bayern.
Als einem 27-jährigen Iraner in der Würzburger Flüchtlingsunterkunft die
Besuchserlaubnis für eine Bekannte nicht verlängert wird, beginnt er,
sämtliche Fenster in der Verwaltung des Heimes zu zerstören. Um 14 Uhr ruft die
Heimleitung die Polizei, die den Asylbewerber mitnimmt und in eine
Nervenklinik einliefert. kanal18.de
24.7.09; radiogong.com
24.7.09 23. Juli 09 In der Hamburger JVA
Fuhlsbüttel versucht der 20 Jahre alte Abschiebegefangene I. A. aus Algerien,
sich mit seiner Unterhose zu strangulieren. Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469; BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 24. Juli 09 Bundesland
Nordrhein-Westfalen. Morgens gegen 3 Uhr bricht im Flüchtlingslager, das im
Nörvenicher Gewerbegebiet liegt, in einem der acht Häuschen ein Feuer aus.
Die einzige zu dieser Zeit im Haus weilende Person kann sich ins Freie
retten. Ein 23-jähriger Bewohner eines Nachbarhäuschens muß sich nach einer
Rauchgasinhalation im Krankenhaus ambulant behandeln lassen. Auch ein Feuerwehrmann
verletzt sich leicht. Erst gegen Morgen gelingt
es der Feuerwehr, den Brand zu löschen. Der entstandene Schaden im Lager, in
dem bis zu 40 meist alleinstehende Flüchtlinge leben, wird auf 100.000 Euro
geschätzt. Als Brandursache wird ein Defekt an einer Stromleitung im Dach der
Unterkunft festgestellt. AaN 24.7.09; Polizei Düren 24.7.09 24. Juli 09 Berliner Bezirk
Wedding. Bei dem kongolesischen Flüchtling Lukusa Ndibu klopft es heftig an der
Wohnungstür. Er war kurz eingenickt, nachdem er sich Essen auf den Herd
gestellt hatte. Nun ist die Wohnung voller Qualm, und als er fragt, wer denn
an der Tür sei, bekommt er zur Antwort: "Polizei und Feuerwehr". Der 46-Jährige läuft zum
Fenster, öffnet es und stürzt sich aus der vierten Etage in Panik hinunter.
Er fällt auf ein Vordach des Hauses, auf dem er bewußtlos liegenbleibt. Erst
am nächsten Tag kommt er im Krankenhaus Charité wieder zu sich. Er hat einen
Schädelbasisbruch, eine Wirbelfraktur und sein linker Arm ist zersplittert.
Nach Operationen und der Abheilung der körperlichen Leiden wird er in die
psychiatrische Abteilung des Urban-Krankenhauses nach Kreuzberg verlegt. Lukusa Ndibu war aufgrund
politischer Verfolgung im Jahre 1995 aus dem Kongo geflohen. Er stellte in
der BRD einen Antrag auf politisches Asyl, der im Jahre 2000 abgelehnt wurde.
Als die Abschiebung bevorstand, tauchte er unter und lebte ca. ein Jahr ohne
Papiere in Berlin. Vor allem die Erlebnisse im
Kongo – aber auch die jahrelange Bedrohung durch angekündigte Abschiebungen –
haben ihn schwer traumatisiert. Sein Arzt attestierte ihm eine
Posttraumatische Belastungsstörung, eine paranoide Schizophrenie, den
schädlichen Gebrauch von Alkohol und eine Agoraphobie (Panikattacken an
bestimmten Orten). Als er am 24. September aus
dem Krankenhaus entlassen wird, kommt er in einem Obdachlosenheim in
Berlin-Pankow unter. Nach einer
dreimonatigen Duldung bekommt er von der Ausländerbehörde wieder eine
Grenzübertrittsbescheinigung. Bericht des Betroffenen; I.A.A.D.H. 30. Juli 09 Flughafen Frankfurt
am Main. Ein 32 Jahre alte Syrer soll nach Damaskus ausgeflogen werden,
obwohl seine Frau sich in einer psychiatrischen Klinik befindet. Im Flugzeug
weigert sich der Mann sich hinzusetzen und bleibt nicht an seinem Platz, so
daß der Flugkapitän erklärt, ihn aus Gründen der Luftsicherheit nicht
mitnehmen zu wollen. Daraufhin sagt ein
Polizeibeamter zu dem Syrer, daß er jetzt zur Strafe (!) gefesselt werde.
Trotz Interventionsversuches der Abschiebungsbeobachtung wird der Mann dann
an den Händen gefesselt abgeführt. Auf schriftliche Nachfrage
der AbschiebebeobachterInnen entschuldigt sich das niedersächsische
Innenministerium für die Aussage des Beamten. Abschiebungsbeobachtung FFM 2010 2. August 09 Bundesland
Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht sich ein Abschiebegefangener
zu erhängen. Zur medizinischen Erstversorgung kommt er ins Klinikum Mannheim. BR DS
17/10597 3. August 09 Remscheid im Bundesland
Nordrhein-Westfalen. Als der Fahrer eines Lastwagens der Spedition Flesche um
vier Uhr morgens in der Königsstraße die Plane hochschlägt, um Stahl zu
entladen, springen ihm vier Jugendliche entgegen, laufen zunächst durch die
Lagerhalle und flüchten dann durch den Ausgang. Die gerufene Polizei nimmt
sie kurze Zeit später fest – der Jüngste ist 15 Jahre alt. Sie sind
ausgehungert, völlig erschöpft und offensichtlich seit langem unterwegs: aus
Afghanistan geflüchtet, dann über Holland, Belgien bis zur niedersächsischen
Raststätte Dammer Berge an der Bundesautobahn 1. Hier kletterten sie
unbemerkt kurz nach Mitternacht in den Frachtraum des LKW, dessen Fahrer auf
dem Weg von Hamburg nach Remscheid eine Pause machte. Die Jugendlichen werden dem
Jugendamt und dem Verein BAF ("Begegnen. Annehmen. Fördern") zur
Betreuung übergeben. RP 5.8.09 4. August 09 Bundesland Bremen.
Im Polizeigewahrsam bricht ein ca. 50 Jahre alter Gefangener aus Mazedonien
zusammen und kommt ins St. Joseph-Stift zur medizinischen Behandlung. Hier
wird bei ihm erstmals Diabetes vom Typ I festgestellt. Auf Druck der
Ausländerbehörde wird er bereits am 8. August ins Lazarett der JVA Bremen
transportiert. Der Gefängnisarzt stellt Reise-, Transport- und
Flugtauglichkeit fest, macht aber deutlich, daß dem Gefangenen für den
Transport ein Blutzuckermeßgerät, Insulin und Traubenzucker mitgegeben werden
sollten. Sowohl die ehemals
behandelnden ÄrztInnen des St. Joseph-Stifts als auch ein externer
Diabetes-Coach bestätigen, daß der Mann nur ansatzweise in das Management der
Behandlung seiner Erkrankung eingewiesen wurde. Da er dadurch mit hoher
Wahrscheinlichkeit nach einer Abschiebung in lebensbedrohliche Situationen
kommen kann, stoppt das Verwaltungsgericht schließlich die Abschiebung. Christine Graebsch - Rechtsanwältin 12. August 09 Ein stark
sehbehinderter irakischer Jezide wird aus der Abschiebehaft Ingelheim heraus
nach Athen zurückgeschoben. Abschiebungsbeobachtung FFM 2010 16. August 09 Bundesland
Nordrhein-Westfalen. Im Meindorfer Flüchtlingsheim gibt es um 11.30 Uhr
Feueralarm. In einem Wohnraum brennen mehrere Möbelstücke in der Nähe eines
Fernsehapparates. Drei Kinder, die sich in dem Raum aufgehalten haben, müssen
von den Rettungskräften betreut werden und kommen später ins Krankenhaus nach
Sankt Augustin, das sie aber später wieder verlassen können. Die Brandursache wird noch
ermittelt. KR 17.8.09 19. August 09 Flughafen Frankfurt
am Main. Eine 32 Jahre alte Russin aus dem Kaukasus soll mit ihren 10- und 13-jährigen
Söhnen von Niedersachsen nach Moskau abgeschoben werden. Sie hat große Angst vor der
Abschiebung und erwartet aufgrund ihrer politischen Aktivitäten Repressalien
durch die russischen Behörden. Sie spricht kein Deutsch, so daß ihr
10-jähriger Sohn übersetzen muß. Die Frau beharrt immer
wieder auf ihrem Asylrecht. Als Mutter und Kinder aufgefordert werden, in das
Flugzeug zu steigen, wissen die Kinder nicht, was sie tun sollen. Letztlich
bleiben die beiden auch nach dringenderen Aufforderungen der Polizisten,
ihnen zu folgen, bei ihrer Mutter. Die Abschiebung wird
aufgrund fehlender Sicherheitsbegleitung abgebrochen. Die Mutter erleidet
jetzt einen Zusammenbruch und wird bewußtlos. Erst als ihr kleiner Sohn
verzweifelt an ihr rüttelt, kommt sie wieder zu sich. Abschiebungsbeobachtung FFM 2010 21. August 09 Bundesland Bayern.
In der JVA Nürnberg wird während der Essensausgabe in seiner Einzelzelle der
26 Jahre alte Mahmud O., Asylbewerber aus dem Irak, an seinem Hosengürtel
erhängt vorgefunden. Er kann noch vor Ort reanimiert werden und kommt ins
Nürnberger Klinikum. Dort erliegt er vier Tage später seinen Verletzungen. Mahmud O. war am 26. Juli
in Haft gekommen, weil gegen ihn der Verdacht bestand, in eine Wohnung
eingebrochen zu sein und einem Landsmann mit einer Schreckschußpistole
mehrmals gegen den Kopf geschossen zu haben. Dieser Angriff hatte ein Brennen
in den Augen des Opfers ausgelöst, das einige Stunden angehalten hatte. Bei
dem Haftprüfungstermin begründet der nicht vorbestrafte Mahmud O. die Tat mit
der Aussage, daß er von seinem Opfer vergiftet werden würde. Der Iraker war im Alter von
18 Jahren im August 2001 in die BRD eingereist und wurde – nach anfänglicher
Ablehnung des Asylbegehrens – schließlich durch das Verwaltungsgericht
Ansbach am 25. September 02 als Flüchtling anerkannt. Er bekam daraufhin
einen internationalen Reiseausweis und eine Aufenthaltsbefugnis. Dieser
Status wurde ihm durch ein Widerrufsverfahren des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge am 20. Januar 06 wieder genommen. Am 7. Mai 07 erhielt er
eine Duldung, und da er keine Arbeit hatte, bekam er Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und mußte in eine Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge umziehen. Er bekam Depressionen und begab sich in nervenärztliche
Behandlung. Zur Therapie gehörten auch Psychopharmaka, die in Haft weiter
gegeben wurden.. Obwohl sowohl dem
Haftrichter als auch der Anstaltslei-tung die psychischen Probleme von Mahmud
O. bekannt waren, äußert sich die JVA-Leitung nach dessen Tod gegenüber der
Presse dahingehend, daß weder der Arzt noch die Psychologin der JVA Hinweise
auf eine Suizidgefahr gesehen hätten. In der Einzelzelle, in der
er sich tötete, war der Gefangene 23 Stunden des Tages eingesperrt. Obwohl es
mehrere Zeugen gibt, die bestätigen, daß Herr Mahmud O. Anträge gestellt
hatte, in eine Gemeinschaftszelle verlegt zu werden, bestreitet die JVA,
solche Anträge erhalten zu haben. Der Grund des Suizids
bleibt unklar, weil er keinen Abschiedsbrief hinterlassen hat. FR 26.8.09; AA 26.8.09; NN 26.8.09; MM 27.8.09; NZ 27.8.09; NN 27.8.09; NN
29.8.09; Rainer Frisch - Rechtsanwalt 21. August 09 Bundesland Hessen.
Im Frankfurter Stadtteil Griesheim stürmen um 4.00 Uhr morgens zehn
Polizisten in Zivil und mit gezogenen Pistolen die Wohnung der
alleinerziehenden Jasmina Zejnelovic. Die 41 Jahre alte Serbin soll zusammen
mit der 13-jährigen Tochter Meliha und dem 9-jährigen Sohn Kenan abgeschoben
werden. Der schlafende Kenan wird von den Polizisten mit den Worten geweckt: "Hallo,
hier ist die Polizei, du mußt jetzt weg." Allein, weil Meliha nicht
anwesend ist, wird die Abschiebung nicht vollzogen. Bei Kenan, der im August
2007 eine ähnliche Situation erlebte und seither unter posttraumatischen
Störungen leidet, hinterläßt dieser erneute Abschiebeversuch größte
Verwirrung und Verstörung. Er braucht dringend fachärztliche Behandlung – ist
aber wegen der unsicheren Aufenthaltssituation nicht im Besitz eines
Krankenscheines. Vor zwei Jahren hatten ihn
Polizisten vor der Haustür abgefangen, als er auf dem Weg zu den
Bundesjugendspielen war. (siehe 23. Mai 07) Nach der Ankündigung in der
Presse, am 28. August in Wiesbaden mit Melihas Schulklasse der Frankfurter
August-Zinn-Schule Innenminister Bouffier Kerzen zu überreichen, damit ihm
"ein Licht aufgehe", wird die Abschiebung ausgesetzt. Trotz alledem erhält Frau
Zejnelovic einen Strafbefehl, weil sie sich vom 1. bis 18. August illegal
aufgehalten habe. Die Strafhöhe beträgt 90 Tagessätze zu je 8 Euro. Bei einem
"Vergehen", das mit mehr als 50 Tagessätzen geahndet wird, hat ein
Flüchtling keine Chance mehr auf eine positive Entscheidung des
Petitionsausschusses. FR
1.7.09; FR 6.8.09; jW 13.8.09; jW 25.8.09; jW
26.8.09; jW 29.8.09; jW 16.12.09; Wiltrud Pohl - Frankfurt 23. August 09 Taucha im Bundesland
Sachsen. Nach dem Verlassen des Stadtfestes werden ein libanesischer
Asylbewerber und seine zwei Begleiter von ca. 15 Männern rassistisch
beleidigt. Den Begleitern gelingt die Flucht, doch der 26-jährige Libanese
wird geschlagen und getreten – eine Bierflasche wird nach ihm geworfen. Als zwei Polizisten
eintreffen, werden auch sie unter weiteren Pöbeleien angegriffen. Der
Libanese und ein Polizist erleiden dabei leichte Verletzungen. 10 Tatverdächtige im Alter
von 17 bis 22 Jahren können wenig später in der Nähe festgenommen werden. Ein
elfter Tatverdächtiger wird ermittelt und ebenfalls festgenommen. Die
"polizeibekannten Schläger" werden der Leipziger Hooli- ganszene
zugerechnet. Sie bestreiten die Tat und kommen nach den Verhören alle wieder
auf freien Fuß, weil keine Haftgründe vorliegen. Polizei Westsachsen 23.8.09; taz 25.8.09; dpa 26.8.09; RAA Sachsen 10.11.09 23. August 09 Bundesland Thüringen
– Landkreis Sömmerda. Ein junger Asylbewerber aus dem Irak wird auf einer
halbstündigen Zugfahrt von Erfurt nach Straußfurt von einem ca. 25 Jahre
alten Erfurter Mann und dessen Begleiter massiv rassistisch beleidigt. In Straußfurt verläßt der
Flüchtling den Zug, aber die beiden Männer verfolgen ihn weiter und werfen
kleinere Gegenstände auf ihn. Als er seine Verfolger zum wiederholten Male
anspricht und ihnen sagt, daß sie ihn in Ruhe lassen sollen, bekommt er eine
Faust ins Gesicht. Er kann sich jedoch noch wehren, und es gelingt ihm auch,
die Polizei zu rufen. Als diese eintrifft, können die Täter gestellt werden. Der Iraker muß seine
Prellungen im Gesichtsbereich ärztlich behandeln lassen. MOBIT;
THO Chronik 24. August 09 Bundesland Bayern.
Um 1.00 Uhr nachts verliert der dänische Fahrer auf der BAB 3 nahe Tennenlohe
bei Erlangen die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Citroen rammt die
Leitplanke und kommt so zum Stehen. Von den vier afghanischen
Mitfahrern, die sich im Wagen befinden, kommt einer leicht verletzt ins
Krankenhaus. Der 39-jährige dänische
Fahrer, der afghanischer Herkunft ist, wird vorläufig festgenommen, weil die
Polizei ihn verdächtigt, daß er die mitfahrenden Flüchtlinge im Alter von 13
bis 26 Jahren ohne Einreiseerlaubnis von Italien nach Dänemark transportieren
wollte. Polizei Mittelfranken 24.8.09; Ad hoc news 24.8.09 24. August 09 Mittweida im
Bundesland Sachsen. In der Flüchtlingsunterkunft Frankenau bettelt und redet
die 32 Jahre alte Libanesin A. T. auf zwei anwesende Mitarbeiter der
Ausländerbehörde ein, um nicht umziehen zu müssen. Sie geht auf die Knie und
küßt einem Amtsangestellten die Hand. Als keinerlei Reaktion kommt, zerkratzt
sie sich mit beiden Händen das Gesicht, schluckt eine große Menge
Medikamente. Dann geht sie hinaus und legt sich vor den dort stehenden
Möbelwagen auf die Straße. In Gegenwart ihres 10-jährigen Sohnes bricht sie
zusammen. Als der Ehemann um Hilfe bittet, nachdem er im Zimmer der Familie
eine große Anzahl von leeren Medikamentenschachteln gefunden hat, wird er
darauf verwiesen, seine Frau selbst ins Krankenhaus zu fahren. Er informiert
selbst zunächst einen Krankenwagen, die Polizei und den behandelnden Arzt. Um
nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen, fährt er dann seine Frau in
seinem Wagen nach Mittweida. Auf halber Strecke wird sie noch in den
Rettungswagen umgeladen – im Krankenhaus stirbt Frau T. gegen Mittag an der
Vergiftung. Sie hinterläßt ihre Kinder im Alter von drei, sieben und zehn
Jahren und ihren Ehemann. An diesem Tag stand der
Umzug der Familie in das Flüchtlingslager im 15 Kilometer entfernten
Mobendorf an. Noch während Frau T. im Krankenhaus mit dem Tode ringt, wird
von ihrem Mann verlangt, den Umzug fortzusetzen und seine Dinge zu
transportieren. Der Antrag der Familie auf
dezentrale Unterbringung aus gesundheitlichen und humanitären Gründen war von
der Behörde abgelehnt worden. Danach hatte die Familie erneut darum gebeten,
in eine Wohnung ziehen zu können – entsprechende ärztliche Atteste, die
aufgrund der Suizidalität von Frau T. die Dringlichkeit bestätigten, lagen
vor. Herr T. arbeitet in Mittweida, die Kinder gehen hier zur Schule bzw. in
den Kindergarten, und ein Leben im Heim war für die psychisch kranke Frau
unerträglich. Sie hatte immer wieder versucht, die beabsichtigte Verlegung
abzuwenden und auch mit Selbsttötung gedroht. Der Kommentar der Heimleitung
nach dem Suizid: "Der Selbstmord kam .... völlig überraschend." Frau T. war vor knapp drei
Jahren ihrem Mann in die BRD gefolgt und hatte hier ihr drittes Kind
bekommen. Nach
Bekanntwerden der Umstände des Suizids versetzt das Landratsamt Mittelsachsen
bis zur weiteren Klärung die zwei Mitarbeiter der Ausländerbehörde innerhalb
der Verwaltung. Drei Tage nach ihrem Tod
wird der Leichnam von A. T. in den Libanon ausgeflogen, wo er bestattet
werden soll. Der Witwer erstattet Anzeige
gegen die beiden Sachbearbeiter wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Kinder
kommen zunächst bei einem Bruder der Verstorbenen in Berlin unter. Mitte September wird
bekannt, daß die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen die Mitarbeiter der
Ausländerbehörde ermit-telt, sondern auch wegen Sachbeschädigung und
Bedrohung gegen Unbekannt, denn auf Behördenmitarbeiter sei massiv Druck
ausgeübt worden und auf den Toiletten in der Außenstelle des Landratsamtes in
Mittweida hätten schriftliche Morddrohungen gestanden. FRat Sachsen 25.8.09; FP 26.8.09; SäZ 26.8.09; mdr 26.8.09; epd 27.8.09; SäZ 27.8.09; mdr 27.8.09; ddp 27.8.09; FP 28.8.09; LVZ 28.9.09; MDZ 28.8.09, SäZ 28.8.09; MDZ 31.8.09; Kreistag Mittelsachsen 31.8.09; SäZ
11.9.09; FP 17.9.09 25. August 09 Der 31 Jahre alte
abgelehnte Asylbewerber Felix Otto wird – nach neun Jahren
Deutschland-Aufenthalt – aus der Haft heraus über den Flughafen Frankfurt am
Main mit einer Air France Maschine (Flug AF 1519) über Paris nach Douala in
Kamerun abgeschoben. Mit der Abschiebung des
leberkranken (Hepatitis B) Mannes entledigt sich das Bundesland Thüringen
eines politisch aktiven Mannes, der zusammen mit der Flüchtlingsorganisation
The VOICE lange Zeit gegen die gesetzlich festgelegte Bewegungsbeschränkung
für Flüchtlinge (§ 56 AsylVfG "Residenzpflicht") gekämpft hat. Weil
er sich in seiner Bewegungsfreiheit nicht einschränken lassen wollte und den
ihm zugewiesenen Landkreis Saale-Orla ohne entsprechende Erlaubnis der
Ausländerbehörde mehrmals verlassen hatte, war er im Dezember 2008 vom
Amtsgericht Bad Lobenstein wegen dieser Straftat zu acht Monaten Gefängnis
auf Bewährung verurteilt worden. Als Felix Otto die
Bewährungsauflagen, sich wöchentlich in seiner Unterkunft in Juchhöh zu
melden, nicht einhielt und als er für die Polizei, die ihn zur Abschiebung
abholen wollte, nicht greifbar war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, und
seine Bewährung wurde widerrufen. Am 30. März verhaftete ihn
die Polizei auf der Autobahn A4 in der Nähe von Jena – seither saß er in der
JVA Suhl-Goldlauter. Seit Mitte Juni begann die
Ausländerbehörde Schleiz, seine Abschiebung vorzubereiten. Abschiebehaft
wurde bean-tragt und verhängt. Über diesen Termin wurde seine Anwältin nicht
informiert, weil die Ausländerbehörde dem Gericht nicht mitgeteilt hatte, daß
Felix Otto eine Rechtsbevollmächtigte hatte. Die Geschichte von Felix
Otto wurde öffentlich und es entwickelte sich eine bundesweite
Solidarisierung, in deren Verlauf Brief-Kampagnen und Protest-Telefonate an
die politisch Verantwortlichen im thüringischen Innenministerium durchgeführt
wurden. Auch Mahnwachen, Kundgebungen und Demonstrationen fanden statt. Im Gegenzug wurde der
Gefangene zunehmend von seinen UnterstützerInnen isoliert. Nicht nur bei
Gerichtsverhandlungen, auch zu Arzt- und Krankenhausbesuchen wurde er
gefesselt vorgeführt – Gespräche mit FreundInnen wurden unterbunden. Als am 25. Juni eine
Kundgebung zu seiner Unterstützung vor dem Gefängnis stattfand, wurde er in
eine weit abgelegene Zelle verlegt. Felix Otto berichtete auch
von Mißhandlungen durch die Beamten. Er schrieb: "Sie begannen danach,
mich mit Fäusten zu schlagen – während zwei Stunden – mein T-Shirt war ganz
bedeckt mit Blut. Sie haben mein T-Shirt gewechselt, das blutbefleckt war –
dann haben sie mich zum Gericht geführt." Einige Tage vor dem
Abschiebetermin kam er - in Hand- und Fußschellen gebunden – in eine
videoüberwachte Zelle. Seine Kleidung mußte er abgeben – begründet wurde dies
mit Suizidgefahr. Er selbst schreibt darüber, was ihm in dieser Zelle
passiert ist: "Ich bin mit Fäusten traktiert worden, geschlagen von den
Beamten der JVA Suhl – mein Gesicht war von Blut bedeckt" und
schließlich: "Ich bin deportiert worden mit einer gebrochenen
Nase." Auch der Transport zum
Flugzeug erfolgte streng abgeschirmt, so daß die am Flughafen Frankfurt am
Main protestierenden UnterstützerInnen ihn nicht sahen. Im Flugzeug wurde er
von Bundespolizisten unter Kontrolle gehalten und in Paris unmittelbar der
französischen Polizei übergeben. Nach der Abschiebung
gelingt es UnterstützerInnen, mit Felix Otto zu telefonieren. Es geht ihm
schlecht, denn er hat kein Geld und keine Medikamente. Ende August erstattet seine
Anwältin Anzeige gegen unbekannte Beamte der JVA Suhl wegen des Verdachtes
auf gefährliche (weil gemeinschaftliche) Körperverletzung im Amt. Im Januar 2010 schreibt
Herr Otto, daß sein Knie, das von den Beamten der JVA Suhl in der
Isolierzelle verletzt wurde, immer noch geschwollen ist. Bericht des Betroffenen; The
VOICE; Karawane; taz 3.5.09; jW 25.5.09; ND 2.6.09; jW 10.7.09; ND 16.7.09; taz 25.8.09; jW 26.8.09; ND 26.8.09; Freitag 26.8.09 26. August 09 Der 42 Jahre alte
Julio Canales stirbt in einem Berliner Krankenhaus an AIDS. Seit dreieinhalb Jahren
lebte er ohne Papiere in der BRD und hatte sich aus Angst vor Abschiebung
jahrelang nicht getraut, eine Arztpraxis aufzusuchen. Erst Ende Juli hatte er
sich an das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe gewandt, bei dem er die
Adresse eines Arztes bekam, der ihm die Behandlung in einem Krankenhaus
ermöglichte. Julio Canales ist in
Venezuela aufgewachsen und wurde dort vor 20 Jahren aufgrund seiner
Homosexualität von seiner Familie verstoßen. Er ging daraufhin in die USA und
lebte auch dort als Papierloser. Büro für medizinische Flüchtlingshilfe; taz 29.8.09; http://maedchenblog.blogsport.de
31.8.09 1. September 09 Bundesland
Nordrhein-Westfalen. Der 31-jährige Kurde Khaled Kenjo (Khalid Ma'mu Kandschu
/ Xalid Mio Kenco) aus Bielefeld wird nach 11-tägiger Abschiebehaft in
Paderborn und nach sieben Jahren Deutschland-Aufenthalt über den Flughafen
Frankfurt am Main nach Syrien abgeschoben. Als er dort einer Vorladung
zum Staatssicherheitsdienst, Abteilung Qamishli, am 13. September nachkommt,
wird er verhaftet. Sieben Tage später erfolgt seine Verlegung in die
Zentralstelle des Staatssicherheitsdienstes nach Damaskus. Dann verliert sich vorerst
seine Spur. Noch am 8. Oktober antwortet die Bundesregierung auf eine
schriftliche Anfrage, daß sie zwar von der Festnahme wisse, jedoch der
Aufenthaltsort unbekannt sei. Am 9. Oktober veröffentlicht amnesty
international schließlich die Meldung, daß Khaled Kenjo im Gefängnis Qamishli
im Nordosten Syriens festgehalten wird. Im Nachhinein stellt sich
jetzt heraus, daß Herr Kenjo am 5. Oktober dem Militärrichter in Qamishli
vorgeführt wurde und sich seither im Gefängnis Ghoeran der Stadt Hasaka
befindet. Am 6. Oktober darf er erstmals mit einem Anwalt sprechen, und er
erfährt, daß ihm nach Paragraph 278 des syrischen Strafgesetzbuches die
Verbreitung falscher Informationen über Syrien vorgeworfen wird. Er
berichtet, daß er während seiner Haft in Damaskus gefoltert wurde. Sein Bruder Ahmed Kenjo war
im März 2004 nach einer Festnahme bei einer Demonstration im Gefängnis so
schwer gefoltert worden, daß er kurze Zeit nach der Entlassung am Khaled Kenjo war im April
2004 in die BRD geflüchtet, lebte im Landkreis Warendorf und nahm an
zahlreichen exilpolitischen Veranstaltungen zum Thema Syrien teil. Aus Angst
vor Abschiebung hatte er auch versucht, in Österreich Asyl zu beantragen,
wurde dann aber in die BRD zurückgebracht. Nach abgelehntem Asylantrag
wurde seine Abschiebung jetzt durch das deutsch-syrische
Rückübernahmeabkommen möglich, das seit dem 1. Januar 09 in Kraft ist. Am 3. Januar 10 wird Khaled
Kenjo vorläufig und gegen Kaution aus dem Zentralgefängnis in Hasaka
entlassen. Khaled Kenjo nutzt die
Entlassung und überquert am 19./20. Januar 10 die syrisch-türkische Grenze.
Von Ankara aus berichtet er in einem Telefonat mit Kurdwatch von seiner
Gefangenschaft in Syrien: Er war anfänglich sieben Tage lang in einer
stockdunklen Einzelzelle, deren Ausmaße so klein waren, daß er sich nicht
ausstrecken konnte. In dieser Zeit wurde er von Mitgliedern des
Staatssicherheitsdienstes verhört. Er wurde auch mit Informationen aus seiner
Asyl-Akte konfrontiert. Die Hände auf dem Rücken gefesselt, die Augen
verbunden, beschimpft, geohrfeigt und mit Kabeln auf die Füße und andere
Körperteile gepeitscht, sollte er sich vor allem dazu äußern, ob er an einer
am 10. Dezember 08 stattgefundenen Kundgebung gegen das Rückübernahmeabkommen
zwischen der Bundesrepublik und Syrien teilgenommen habe. Unter der Folter
habe er dies irgendwann bejaht – vor Gericht allerdings widerrufen. Das UNHCR-Büro in Ankara
stellt ihm am 21. Januar einen Flüchtlingsausweis aus, mit dem er sich
vorübergehend ausweisen kann. Am 8. Februar 10 verurteilt
der Militär-Einzelrichter in Qamishli ihn in Abwesenheit gemäß Artikel 287
Strafgesetzbuch wegen wissentlicher Verbreitung falscher oder übertriebener
Informationen im Ausland zu vier Monaten Freiheitsstrafe und 80 syrischen Lira
Geldstrafe. Die Anwälte kündigen Berufung gegen das Urteil an. Am 6. Juli 10 erfolgt seine
legale Wiedereinreise über den Flughafen Düsseldorf in die Bundesrepublik. Yekitimedia.org 22.9.09; GfbV 1.10.09;
ai 8.10.09; BT-Fraktion DIE LINKE 9.10.09; FRat
NieSa 9.10.09; jW 10.10.09; taz
11.10.09; taz 12.10.09; Yekitimedia.org
3.1.10; FRat NieSa 4.1.10; Yekitimedia.org 21.1.10; FRat
NieSa 25.1.10; Kurdwatch 28.1.10; Kurdwatch 10.2.10; Yekitimedia.org
12.7.10; Kurdwatch 7.7.10; Kurdwatch 29.8.10; Kurdwatch
13.9.10; Kurdwatch 25.11.10; BT DS 17/3365 1. September 09 Abschiebegefängnis
Köpenick in Berlin. Einige Stunden nach der Mitteilung, daß sein Asylantrag
als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde, versucht sich in
der Nacht der 31 Jahre alte algerische Gefangene Mohamed A. mit den Scherben
einer Lampe zu töten, indem er sie in seinen Bauch rammt. Den Tötungsversuch des
Flüchtlings nimmt das Amtsgericht Tiergarten zum Anlaß, die Abschiebehaft zu
verlängern. Die Begründung: "Der Betroffene hat seine für den 1.
September 2009 vorgesehene Abschiebung vereitelt und sich somit in sonstiger
Weise seiner Abschiebung entzogen." Er wird am nächsten Tag in
ärztlicher Begleitung nach Italien abgeschoben, obwohl er sich länger als
sechs Monate in der BRD aufgehalten hat und damit nicht hätte abgeschoben
werden dürfen. Erwähnenswert ist auch, daß
der Bescheid, mit dem die Abschiebehaft beantragt und begründet wurde, gar
nicht erlassen worden war. Aus diesem Grunde hat der Anwalt des Flüchtlings
die Vertreterin der Ausländerbehörde angezeigt Dr. Stefan Krauth – Rechtsanwalt; jW 3.9.09 1. September 09 Hamburg–Stellingen.
Um 1.00 Uhr morgens bricht ein Feuer im Keller der Flüchtlingsunterkunft an
der Lohkampstraße aus. 28 BewohnerInnen können von der Feuerwehr unverletzt
gerettet werden. HA 1.9.09 1. September 09 Bundesland Bayern.
In der Nacht erscheinen Polizisten in dem Augsburger Flüchtlingslager in der
Neusässer Straße. Wegen zu lauter Musik wurden sie gerufen und verlangen
jetzt von einem 24-jährigen Asylbewerber aus Serbien, daß er sich ausweist.
Dieser zieht jedoch ein langes Küchenmesser und geht damit laut schimpfend
auf die Beamten zu. Plötzlich ändert sich seine Stimmung, er gibt an, nicht
mehr leben zu wollen, und schneidet sich mehrmals mit dem Messer in den
linken Oberarm. Nach längeren Interventionsversuchen der Beamten beruhigt er
sich, legt das Messer aus der Hand und läßt seine klaffenden Fleischwunden
medizinisch versorgen. Der 24-Jährige, der erst
seit Januar des Jahres in der BRD ist, wird einer psychiatrischen Behandlung
zugeführt. Flüchtlingsberatung Caritas Augsburg; Polizei Schwaben Nord 2. September 09 Bundesland Brandenburg.
Erst circa zehn Monate nach der Geburt ihrer Tochter bekommt die
Asylbewerberin Guiléne Flore Doknou Kamga aus Kamerun endlich die
Geburtsurkunde vom Standesamt Forst ausgehändigt. Obwohl der Vater des Kindes
deutscher Staatsangehöriger ist und die Vaterschaft bereits vor der Geburt
beim Jugendamt Forst eingetragen wurde, hatte das Amt vorerst nur eine
Geburtsbescheinigung ausgestellt – die Beurkundung allerdings verweigert. Zunächst mußte Frau Kamba,
trotz Vorliegens einer Ledigenbescheinigung aus Kamerun, eine eidesstattliche
Erklärung vor einem Notar abgeben, daß sie nicht verheiratet sei. Dann wurde
ein von den Eltern vorgeschlagener Vaterschaftstest behördlicherseits
abgelehnt. Die Ausländerbehörde in
Forst leitete beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Asylverfahren
für das Kind ein. Erst als der Vater des
Kindes, André Frick, einen Rechtsanwalt einschaltete, wurde deutlich, daß
sich die Standesamtsaufsicht deshalb weigerte, ihn als Vater in die
Geburtsurkunde einzutragen, weil er bereits Vater mehrerer Kinder mit
afrikanischen Frauen ist und man ihm damit unterstellte, daß mit dem Kind nur
ein Aufenthaltstitel erwirkt werden solle. Die Initiative dieser Schikane
ging vom Jugendamt Tempelhof-Schöneberg in Berlin aus, und Herr Frick mußte
erst vor Gericht gehen, dessen Urteil die Aushändigung der Geburtsurkunde
schließlich erzwang. Bericht der Betroffenen 10. September 09 Bundesland
Baden-Württemberg. Der Flüchtling Herr R. wird nach 86 Tagen Gefangenschaft
aus dem Abschiebegefängnis Rottenburg abgeholt und nach Kamerun abgeschoben.
Dadurch wird er von seiner deutschen Frau und seinem 3-jährigen Sohn
getrennt. R. war Ende Dezember 2000
in die BRD gekommen und hatte Asyl beantragt. Im April 2001 wurde er
verhaftet, weil die Polizei 0,5 Gramm Kokain bei ihm gefunden hatte. Nach der
Entlassung im August mit dreimonatiger Bewährung kam er wegen Widerstands
noch mehrmals mit den Gesetzen in Konflikt und wurde schließlich zu einer
Haftstrafe verurteilt, die er vom 9. Dezember 02 bis zum 12. Mai 05 verbüßte. Im Dezember 2006 wurde R.
Vater eines Sohnes und meldete das Kind seiner deutschen Freundin unter
seinem Familiennamen im Standesamt Pforzheim an. Als er am 25. April 2007
knapp seiner Verhaftung zur Abschiebung entging, weil er nicht Zuhause war,
beschloß das Paar, nach Spanien zu gehen, um dort offiziell zu heiraten. Dies
gelang ihnen nach einer zweijährigen Wartezeit in Valencia. Sie kehrten nach Pforzheim
zurück, und R. meldete sich am 12. Juni 2009 unter der Adresse seiner Ehefrau
an. Vier Tage später holte ihn die Polizei aus der Wohnung, und er kam in
Abschiebehaft nach Rottenburg. Bündnis gegen Abschiebehaft
Rottenburg/Tübingen; Schattenbericht Abschiebehaft 2010 14. September 09 Über den Flughafen Frankfurt am Main werden
zwei Schwestern im Alter von 24 und 26 Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach
Zagreb abgeschoben. Sie sind Roma und leben 20 Jahre lang in der
Bundesrepublik. Die 20-Jährige ist kurz davor, das Fachabitur zu machen und
ihre ältere Schwester steht unmittelbar vor ihrer Hochzeit. Sie haben den
Status einer Duldung. Als die Jüngere ihr Gepäck
in einem Karton sieht, weint sie und sagt: "Ein ganzes Leben in einem
Karton, was weggeschmissen wird." Abschiebungsbeobachtung FFM 2010 22. September 09 Bundesland
Brandenburg. In der Potsdamer Flüchtlingsunterkunft An der Alten Zauche
findet der Hausmeister morgens um 8.15 Uhr David K. leblos im Bett vor. Die
Obduktion ergibt, daß der 36-jährige Kenianer zwischen drei und vier Uhr
einer Alkoholvergiftung erlegen ist. Noch gegen Mitternacht
waren Polizisten gerufen worden, weil es zwischen David K. und einem
29-jährigen indischen Mitbewohner zu einer tätlichen Auseinandersetzung unter
Alkoholeinfluß gekommen war. Die Beamten nahmen den Inder in Gewahrsam und
hatten David K. auf sein Zimmer begleitet. Nach 12-jährigem Aufenthalt
in Potsdam ist David K.s Duldung seit zwei Wochen abgelaufen. Er war als
Asylbewerber gekommen, und als der Antrag abgelehnt war, ging er
"freiwillig" nach Kenia zurück. Als Student reiste er erneut ein ‑
aber auch dieser Versuch, in der BRD leben zu können, war gescheitert. PNN 23.9.09; MAZ 23.9.09; PNN 24.9.09; Büro der Ausländerseelsorge Potsdam
5.10.09; MAZ 12.10.09 23. September 09 Bundesland Bayern.
Der Bayerische Flüchtlingsrat stellt eine Strafanzeige wegen Körperverletzung
gegen die Regierung von Niederbayern. Der Grund ist das Nicht-Verhalten der
Verantwortlichen im Flüchtlingsheim von Aholfing. Hier muß ein Flüchtling
seit vier Monaten in einem Zimmer leben, in dem es ununterbrochen von der
schwarz verschimmelten Decke tropft. Das Wasser kommt von den darüber
liegenden Waschräumen. Auch im Nebenzimmer tropft es von der Decke, hier
kommt das Wasser allerdings von den Toilettenräumen, die darüber liegen. Der Flüchtling beschwerte
sich mehrmals bei der Heimleitung und forderte ein anderes Zimmer – klagte
zudem über Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Atembeschwerden. Er bekam
folgende Antwort: "Gib endlich a Ruh, sonst schik i die in den Dschungel
z'ruck." Als sich auch nach der
Intervention des Flüchtlingsrates nichts ändert, wird Klage erhoben. FRat Bayern 23.9.09 28. September 09 Bundesland
Niedersachsen. Der Altkreis Meppen veranlaßt, daß die 16-jährige Serdana B.
morgens um 5.00 Uhr aus der Wohnung ihrer "Pflegeeltern" abgeholt
wird, und schiebt sie über Düsseldorf mit weiteren 31 Personen nach Prishtina
ab. Serdana B. war am 27. April
2008 allein und ohne Papiere in die BRD geflüchtet und wurde hier von
Verwandten aufgenommen. Sie hatte ein amtlich beglaubigtes Schreiben der
Eltern bei sich, in dem mitgeteilt wurde, daß sie als Angehörige der
Roma-Minderheit sexuellen Übergriffen durch Albaner ausgesetzt war und
weitere Angriffe befürchten müsse. Sie solle in Deutschland bleiben, so die
Eltern. Ihr Asylantrag wurde
abgelehnt, weil bei der Anhörung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) nicht sie selbst, sondern ein Mitarbeiter des Jugendamtes als
gesetzlicher Vertreter erschienen war. Dieser Mann erklärte vor dem BAMF –
ohne überhaupt ein Wort mit Serdana über ihre Fluchtgründe gewechselt zu
haben, daß sie nur gekommen sei, um zu heiraten. Die Jugendliche lebte bei
den Verwandten, die auch die Kosten für ihren Aufenthalt trugen. Erst als
diese an diesem Morgen von der Nachtschicht kommen, bemerken sie, daß Serdana
B. verschwunden ist, und benachrichtigen eine Rechtsanwältin. Die Anwältin versucht in
der Eile eine Vollmacht des Ergänzungspflegers einzuholen, ohne die sie einen
Eilantrag auf Abschiebestop nicht stellen kann. Als dieser die Herausgabe der
Vollmacht verweigert, weil er die Abschiebung ohnehin befürwortet, schickt
die Anwältin ein Fax an die Ausländerbehörde und fügt den eidesstattlich
beglaubigten Hinweis hinzu, daß die Eltern des Mädchens sich derzeit in
Belgien aufhalten. Der Landkreis Emsland
bestätigt zwar den Eingang des Faxes der Rechtsanwältin. Es sei aber wegen
der Kürze der Zeit nicht mehr möglich gewesen, die Angaben in Belgien zu
überprüfen. Zwar hätte man die Abschiebung noch stoppen können, diese aber
weiter für richtig gehalten. Der Landkreis Emsland teilt
mit, die deutsche Botschaft habe "vor der Ausreise des Mädchens aktuell
überprüft, ob die Eltern im Kosovo sind, damit sichergestellt ist, daß das
Mädchen nach seiner Einreise in Empfang genommen und an die Eltern übergeben
werden kann." Dies sei gewährleistet gewesen. Tatsächlich wird Serdana B.
am Flughafen von zwei Albanisch sprechenden Personen in Zivil angesprochen,
die sie fast nicht versteht. Dann erscheint der Bruder der Stiefschwester ihrer
Mutter, Jakub Hajrulahu, der nach dem Anruf aus Deutschland 500 Kilometer
nach Prishtina gefahren ist, um die Jugendliche abzuholen. Er nimmt Serdana mit zu
sich ins Dorf Bajmok bei Subotica in Nord-Serbien, nahe der ungarischen
Grenze. Hier lebt er mit seiner Frau und sechs Kindern – das älteste ist 12
Jahre alt. Sie haben nicht genug Geld für Essen oder Kleidung. Serdana ist verzweifelt,
weint viel, zieht sich oft zurück und macht auch am Telefon einen verstörten
und aufgewühlten Eindruck. Zweimal versucht sie sich umzubringen. Im Januar 2010 ergibt sich
für sie die Möglichkeit, illegal erneut in die Bundesrepublik zu kommen. Sie
kehrt zu ihren "Pflegeeltern" zurück und beginnt eine
Psychotherapie, um ihre traumatischen Erlebnisse aufzuarbeiten. Das BAMF
erklärt sich bereit, ein weiteres Asylverfahren durchzuführen – dieses wird
schließlich positiv entschieden, und sie erhält eine Aufenthaltserlaubnis. Meppener TP
3.10.09; FR NieSa 8.10.09; Meppener TP
10.10.09; FR NieSa 22.10.09;
NOZ 26.10.09; NOZ 29.10.09; NOZ 30.10.09; Heft der Flüchtlingsräte 2010; FRat NieSa Nr.
134/2011 2. Oktober 09 Bundesland Bayern.
Auf dem Autohof Münchberg der Bundesautobahn 9 wird ein afghanischer
Flüchtling auf der Ladefläche eines Kühl-LKWs von der Polizei vorgefunden.
Der entkräftete und unterkühlte Mann wird ins Krankenhaus zur ärztlichen
Versorgung gebracht. BT-Drucksache 17/458 8. Oktober 09 Lübbecke in
Nordrhein-Westfalen. Morgens um 5.00 Uhr erscheinen Beamte im Flüchtlingsheim
Rote Mülle 15 und legen der 56 Jahre alten Witwe Schexa Cindo und ihren vier
erwachsenen Kinder Handschellen an, um sie nach Syrien abzuschieben. Frau
Cindo leidet an Diabetes mellitus und Depressionen. Als sie sieht, wie ihre
Kinder in Handschellen gelegt werden, verliert sie das Bewußtsein. Sie
bekommt intravenöse Medikamente, und sobald sie wieder zu sich kommt, wird
sie ins Bad gebracht, wo die Beamten ihr das Henna aus den Haaren waschen,
das sie sich zuvor aufgetragen hatte. Weil sie nicht in der Lage ist,
zu gehen, wird sie von den Beamten in den Polizeitransporter getragen. Über
Bielefeld wird die Familie zum Flughafen Frankfurt am Main gebracht. Kurz vor
dem Betreten des Flugzeugs verliert Frau Cindo erneut das Bewußtsein – sie
muß hineingetragen werden. Ein arabisch sprechender Arzt setzt sich neben sie
und injiziert der benommenen Frau auch während des Fluges und gegen ihren
Willen noch mehrmals Medikamente. Da sie auch nach der
Landung in Damaskus nicht in der Lage ist, zu stehen und zu gehen, wird sie
mit einem Rollstuhl hinausgefahren und
von den sieben polizeilichen Begleitpersonen und in Gegenwart des Arztes
direkt den syrischen Sicherheitskräften übergeben. Auch ihre 22-jährige
Tochter Fatma und ihre 19, 20 und 21 Jahre alten Söhne Imad, Welit und Eset
werden jetzt festgenommen. Den in der BRD abgelehnten
AsylbewerberInnen yezidischen Glaubens wird vorgeworfen, in Deutschland an
antisyrischen Demonstrationen teilgenommen zu haben. Direkt am Flughafen
beginnen die Vernehmungen unter Wutanfällen und Gewaltandrohungen der
Verhörer. Die Summe von 250 Euro, das einzige Geld, das sie mitnehmen
konnten, wird ihnen abgenommen. Danach werden die Cindos in Zellen gebracht,
die sich unterhalb des Flughafens befinden – Frauen und Männer getrennt. Am nächsten Tag werden die
Verhöre in einem Polizeigewahrsam in Damaskus fortgesetzt und fünf Tage
später in einem anderen Gefängnis für politische Gefangene. Ihnen werden
Fotos von Demonstrationen in Deutschland vorgehalten, und sie werden
aufgefordert, Namen von Beteiligten oder sonstigen oppositionellen syrischen
StaatsbürgerInnen zu nennen. Sie werden an den Haaren gezogen, sie werden ins
Gesicht geschlagen, sexistisch beschimpft und bedroht und mit Gummiknüppeln
auf die Oberschenkel traktiert. Einmal wird mit ihnen und 15 anderen Gefangenen
auf dem Hof eine Scheinhinrichtung veranstaltet. Sie haben keinen Kontakt zur
Außenwelt - lediglich ein
einziges Mal kann ein Verwandter sie für wenige Minuten sehen. Als Schexa
Cindo aufgrund ihrer Zuckerkrankheit kollabiert, wird sie vorübergehend in
ein Krankenhaus eingeliefert. Sie dürfen sich während ihrer vier Wochen
dauernden Haft nicht waschen. Am 22. und 23. Oktober
werden alle Mitglieder der Familie aus der Haft entlassen. Am 29. Oktober findet
die Verhandlung vor dem Dritten Strafgericht in Damaskus statt. Frau Cindo
und ihre Kinder werden sehr intensiv zu ihrem Aufenthalt in der BRD befragt.
Ihnen wird vorgeworfen, das Land illegal verlassen zu haben, und die Strafe
dafür wird auf 525 Syrische Lira pro Person festgelegt. Durch die
Unterstützung einer in dem Ort Gundor lebenden Tochter von Schexa Cindo
gelingt es der Familie, die Summen zu bezahlen. Nach Hinterlassung einer
Wohn-Adresse dürfen sie gehen. Da die in Syrien lebenden
Angehörigen der Familie von Polizei und Militärs aufgesucht, nach ihnen
ausgefragt und teilweise zur Wache mitgenommen werden, entschließt sich
Familie Cindo, erneut das Land zu verlassen. Mit Fluchthelfern gelangen sie
nach Istanbul. Am
9. Juli 10 erfolgt ihre Einreise mit einem LKW in die Bundesrepublik. Hier
stellen sie erneut Asylfolgeanträge. Trotz
der rechtswidrigen Abschiebung vor acht Monaten durch die Ausländerbehörde
Minden-Lübbecke verlangt diese jetzt zunächst die Rückzahlung der Abschiebekosten in Höhe von 6870,42 Euro. Kurdwatch 8.10.09; Yekitimedia 13.10.09; FRat NieSa 14.10.09;
taz 23.10.09; Yekitimedia 25.10.09; Dündar Kelloglu – Rechtsanwalt 11. Oktober 09 Bundesland Niedersachsen. In
Rodetal bei Göttingen dringen gegen 23 Uhr mehrere deutsche Jugendliche in
eine Flüchtlingsunterkunft ein, entleeren einen Feuerlöscher und bringen
mehrere Silvesterknallkörper zur Explosion. Die 21 dort lebenden Flüchtlinge
kommen mit dem Schrecken davon. Die
gerufene Polizei ermittelt wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung
gegen die in Reyershausen und Billingshausen wohnenden Jugendlichen im Alter
von 16 bis 19 Jahren. GT 13.10.09; Polizei Göttingen 14.10.09 13. Oktober 09 Flughafen Frankfurt am Main.
Eine armenische Frau aus Niedersachsen wird mit ihren 5- und 3-jährigen
Kindern nach Eriwan abgeschoben. Sie berichtet der Abschiebungsbeobachtung,
daß sie ohne ihren Mann fliegen müsse, weil der keine Ausreisepapiere hat. Abschiebungsbeobachtung FFM 2010 13. Oktober 09 Bundesland Baden-Württemberg.
Die 58 Jahre alte Romni Fekrije T. aus Bad Wildungen wird völlig
unvorbereitet von Polizisten aus ihrer Wohnung geholt und in den Kosovo
abgeschoben. Die herz- und zuckerkranke Frau lebte 20 Jahre lang in der Bundesrepublik
und wird jetzt durch die Abschiebung von ihren drei Töchtern, zwei Söhnen und
13 Enkelkindern getrennt. In
Prishtina kommt sie für einige Tage im Hotel Aviano unter, einem Haus, in dem
die kosovarische Regierung abgeschobene Flüchtlinge "parkt", weil
sie keine Bleibe haben. Auf den deutschen Abschiebepapieren von Frau T. ist
die Wohnung eingetragen, die sie vor 20 Jahren verlassen hat. In
dem Hotel findet sie jemanden, der sich aus Mitleid bereit erklärt, sie nach
Serbien zu fahren, denn in der Kleinstadt Zajecar – nahe der rumänischen
Grenze - lebt ihr 31-jähriger Sohn Armend, der bereits im August
"freiwillig" aus der Bundesrepublik ausreisen mußte. Mutter
und Sohn können in einer kleine Wohnung leben, die sie durch die
unregelmäßige Unterstützung der in Deutschland gebliebenen Familie
finanzieren. Sozialhilfe gibt es nicht, weil eine polizeiliche Anmeldung in
Serbien nicht möglich ist. Als
Fekrije T. im Januar 2010 mit Atemnot und Herzproblemen ins Krankenhaus
kommt, wird sie noch am gleichen Tag wieder entlassen, weil das Geld für die
Behandlung fehlt. Auch ist die Beschaffung des richtigen Insulins ein großes
Problem und eine ärztliche Betreuung zur Einstellung der täglichen Dosierung
nicht bezahlbar. Einige
Wochen später bricht Fekrije T. erneut zusammen und kommt ins Krankenhaus,
weil sie seit einiger Zeit kein Insulin bekommen hat. FRat NieSa Nr. 134/2011 14. Oktober 09 Landkreis Wolfenbüttel im
Bundesland Niedersachsen. Um 14 Uhr stehen Polizisten in Börßum am Mühlenweg
34 vor der Tür der Unterkunft von Innocent Irankunda. Der 24-jährige
abgelehnte Asylbewerber aus Ruanda wird mitgenommen und über den Flughafen
Frankfurt um 23 Uhr nach Kigali ausgeflogen. Unmittelbar nach seiner Ankunft
erfolgt seine Verhaftung durch die dortigen Behörden. Innocent
Irankunda wird in den folgenden beiden Nächten verhört und am 16. Oktober in
die nahe dem Flughafengelände gelegene Polizeistation von Nyamirambo
gebracht. Er wird so lange verhört und gefoltert, bekommt in den ersten Tagen
auch keinerlei Nahrung oder Getränke, bis er Namen von ruandischen
Flüchtlingen in der Bundesrepublik und auch den Namen seines Fluchthelfers in
Ruanda nennt. Die
Vorwürfe sind Verrat bzw. Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates, die
Fälschung von Dokumenten und die Verbreitung von Genozid-Ideologie zur Zeit
des Völkermordes an den Tutsi – einer Zeit, zu der Innocent Irankunda neun
Jahre alt war. Herr Irankunda soll einen ruandischen Haftbefehl gefälscht
haben, um sich im Ausland als Opfer politischer Verfolgung darzustellen. Ein
solches Papier ist jedoch den deutschen Behörden nie vorgelegt worden. Von
den Verhören und Mißhandlungen gebrochen, unterschreibt Herr Irankandu
schließlich ein "Geständnis", in dem er alle Anklagepunkte
einräumt, auf anwaltliche Verteidigung verzichtet und um Verzeihung bittet. Am
20. und 21. Oktober wird er dem Generalstaatsanwalt beim Parquet von
Nyamirambo vorgeführt. Am
27. Oktober wird bekannt, daß zahlreiche Menschen verhaftet wurden – sowohl
Mitglieder der Familie von Herrn Irankunda als auch Familien anderer
ruandischer Asylsuchender in der Bundesrepublik. Die regierungstreue NewTimes
Rwanda berichtet, daß auch Pastor Deus Sangwa, der sowohl Innocent Irankunda
als auch anderen Verfolgten die Flucht organisierte, festgenommen wurde. Auf
eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Landtag antwortet Innenminister
Schünemann wörtlich: "Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob die
Verhaftung des Herrn Irankunda unmittelbar nach Rückkehr in Ruanda aufgrund
strafrechtlicher Verfehlungen nach den nationalen Strafvorschriften Ruandas
erfolgt ist oder ob diese aus Gründen erfolgte, die asylrechtliche Relevanz
haben. Die Inhaftierung hat seine Ursache jedoch nicht in der von der
Ausländerbehörde durchgeführten Abschiebung." Nach
Auskunft der Deutschen Botschaft drohen dem Inhaftierten bis zu 10 Jahre Haft
– die regimetreue ruandische Presse spricht von möglicherweise 20 Jahren
Haft. Am
18. November wird Herr Irankunda in das Zentralgefängnis von Kigali, gelegen
in Muhima im Nyarugenge District / Kigali City, verlegt. Am
27. November wird er zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Die
Strafe wird damit begründet, daß er gefälschte Dokumente zur Erlangung von
Asyl verwendet hat. Innocent
Irankunda war am Morgen des 23. April 09 über den Flughafen Frankfurt am Main
mit offiziellen Papieren als Messebesucher eingereist. Unmittelbar danach bat
er um Asyl, weil er in Ruanda um seine Freiheit und sein Leben fürchtete. Er
war als Mitglied einer vermögenden Familie im März 2008 von der
Ortsverwaltung Gacava enteignet worden, weil auf seinem Grundstück Wohnungen
für Menschen der Bevölkerungsgruppe der Tutsi gebaut werden sollten. Als er
sich zu wehren begann, nahm die staatliche Bedrohung zu, und nachdem ihm
bekannt wurde, daß die Polizei nach ihm suchte, entschloß er sich, außer
Landes zu fliehen. Pastor Deus Sangwa half ihm bei der Beschaffung der
Reisepapiere. In
seinem Asylantrag gab er auch an, daß seine Mutter im Jahre 1998, als die
Familie aus dem Kongo nach Ruanda zurückkehrte, von Milizen abgeholt wurde
und nie wieder auftauchte. Im Jahre 1999 waren erneut ruandische Soldaten
gekommen und hatten auf alle Familienmitglieder eingeprügelt. Der Vater sei
verschleppt worden, und erst ein Jahr später erfuhren sie, daß er im
Gefängnis in Kigali säße. Er war aufgrund schwerer Mißhandlungen inzwischen
halbseitig gelähmt und starb nach der Entlassung an den Folgen der Haft. Der
Asylantrag wurde am 10. September 09 vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) als "offensichtlich unbegründet" eingestuft und
damit abgelehnt. Anfang
November bittet die Rechtsanwältin Florentine Heiber das Bundesamt, die
Asyl-Entscheidung zu korrigieren. Dieses wird vom Bundesamt wider besseren
Wissens mit den Worten abgelehnt, daß "die ihm nun mehr in seinem
Heimat-land vorgeworfenen Delikte im Zusammenhang mit der Ahndung von
Urkundsdelikten" stünden. "Diese würden überall strafrechtlich
verfolgt. Ob er von den Behörden seines Staates zu Unrecht dreier Straftaten
beschuldigt werde, erscheine zurzeit jedenfalls zweifelhaft." Da Herr
Irankunda unmittelbar nach seiner Einreise in die BRD durchsucht worden war,
ist es aktenkundig und auch dem BAMF bekannt, daß er keinerlei gefälschte Schriftstücke
bei sich hatte. Im
Dezember 2011 erhebt die Rechtsanwältin Verfassungsbeschwerde, weil die
Verfahren sowohl beim Verwaltungsgericht als auch beim Oberverwaltungsgericht
scheiterten. Pro Asyl und FRat NieSa 2.11.09; HAZ 12.11.09; Landtag NieSa 26.11.09; BrZ 27.11.09; Pro Asyl und FRat NieSa 30.11.09; BrZ 1.12.09; Pro Asyl Newsletter 154; ai
August 2010; Florentine Heiber - Rechtsanwältin 29. Oktober 09 Zwickau im Bundesland Sachsen.
In der Flüchtlingsunterkunft Kopernikusstraße brennt gegen 20.30 Uhr ein
Zimmer im Erdgeschoß des dreistöckigen Hauses. Feuerwehren aus Zwickau,
Auerbach, Oberhohndorf, Planitz und Pöhlau sind mit 90 Personen vor Ort und
können 15 Personen evakuieren. Zwei von ihnen erleiden leichte Verletzungen
durch Rauchgas. Morgens um 5.00 Uhr sind die letzten Brandnester gelöscht. Nach
der Äußerung eines Bewohners, daß er kurz vor dem Brand Nazis gesehen habe,
wird auch in Richtung Brandstiftung ermittelt. Schließlich wird als
Brandursache ein ungesicherter Ofen identifiziert. Polizei Sachsen 30.10.09; ddp 30.10.09; dpp 30.10.09; CMP 2.11.09; SäZ 3.11.09; RAA Sachsen 17.11.09 Oktober 09 Der 32 Jahre alte Flüchtling
Kevin Ikechukwu hat aufgrund schwerer Foltererfahrungen und -verletzungen so
starke Kopfschmerzen, daß er auf der Hamburger Ausländerbehörde ohnmächtig
zusammenbricht. Er muß mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus St. Georg
gebracht werden. Kevin
Ikechukwu ist abgelehnter Asylbewerber und seit 12 Jahren in der BRD. Als
Aktivist gegen den Wahlbetrug und gegen die Inhaftierung des demokratisch
gewählten Kandidaten Chief M.K.O. Abiola war er ins Visier der staatlichen
Verfolgung geraten. 1993 wurde er erstmals verhaftet und erlitt schwere
Folter. Nach einer erneuten Verhaftung und insgesamt fünf Jahren Gefangenschaft
war ihm 1997 die Flucht aus dem Gefängnis und in die BRD gelungen. Aufgrund
der ihm in nigerianischer Haft zugefügten Kopfverletzungen leidet er seit
Jahren unter schweren Kopfschmerzen und Ohnmachten – eine 12 Zentimeter lange
Narbe vom rechten Ohr bis zur Schädelmitte zeugt von der Verletzung. Am
23. November wird er in der Ausländerbehörde verhaftet und kommt auch nach
einer Botschaftsanhörung in Halberstadt nicht wieder frei. Die Abschiebehaft
wird bis in den Januar 2010 verlängert. Am 21. Dezember beginnt er einen
Hungerstreik, der seine gesundheitliche Verfassung weiter verschlechtert. Am
21. Januar 2010 befindet er sich mit Dutzenden anderen afrikanischen
Flüchtlingen in der JVA Billwerder in Düsseldorf, weil eine Sammelabschiebung
mit einer Charterma- schine der Lufthansa von
Flüchtlingen aus mehreren europäischen Ländern ansteht und das Flugzeug am
Abend landen wird. Kurz
vor der Abschiebung mißt eine medizinische Hilfskraft bei dem unter
Bluthochdruck leidenden Kevin Ikechukwu Werte von 180 mmHg. Kein Anlaß
für den Medizinischen Dienst oder die Bundespolizei, ihm den Flug zu
ersparen. Karawane 27.12.09; jW 2.1.10; The VOICE
11.1.10; Karawane 21.1.10; Bericht des Betroffenen 7. November 09 Bundesland Sachsen. An einer Dresdener
Straßenbahnhaltestelle werden zwei Inder von einem 29-jährigen Deutschen mit
rassistischen Sprüchen beleidigt. Dann schlägt der Täter einem der beiden mit
der Faust ins Gesicht und tritt ihn gegen die Beine. Dabei
wird der Asylbewerber an der Lippe, an den Zähnen, am Ohr und an den Beinen
verletzt. Im Krankenhaus erfolgt eine ambulante Notversorgung der Wunden. Der
Schläger wird ermittelt und wird sich wegen Beleidigung und Körperverletzung
verantworten müssen. SäZ 7.11.09; Bild-Ztg 9.11.09; RAA Dresden 8. November 09 Harbke im Landkreis Börde –
Bundesland Sachsen-Anhalt. Unbekannte Täter dringen auf das Gelände und in
zwei Gebäude des Flüchtlingsheimes ein, in dem 150 Menschen leben. Im
Hausflur und an der Wand neben der Eingangstür sprühen sie zwei großflächige
Hakenkreuze – ebenso an das Wartehäuschen der Bushaltestelle vor dem Heim.
Dann reißen sie Feuerlöscher von den Wänden und versprühen deren Inhalte in
beiden Hausfluren. Das
Löschpulver steigt bis zur dritten Etage der Häuser I und II hoch und
hinterläßt selbst in den Zimmern zentimeterhohe Staubschichten. Als
die BewohnerInnen die Polizei und Feuerwehr rufen, weil sie dichten Rauch auf
den Fluren wahrnehmen, und diese erst nach 45 Minuten eintreffen, sind die
Täter verschwunden. Die
Unterkunft liegt mitten im Wald, neben der Autobahn und ca. 5 Kilometer vom
Ortskern Harbke entfernt. Das Eingangstor zum Gelände ist nicht
verschließbar, und auch die Wohnhäuser der ehemaligen NVA-Kaserne bleiben Tag
und Nacht unverschlossen, denn die Flüchtlinge bekommen keine Hausschlüssel. Die
Flüchtlinge leben in diesem Heim aufgrund häufiger Angriffe voller Angst und
unter miserablen Bedingungen, weil das Gebäude und die Einrichtungen völlig
heruntergekommen sind. Putz fällt von den Decken, Duschen funktionieren
nicht, in den Zimmern und den Sanitärbereichen gedeiht Schimmel. Warmes
Wasser gibt es nur unregelmäßig. Vor allem kleine Kinder, kranke und ältere
Menschen leiden sehr unter den untragbaren Zuständen. (siehe auch: Mai 09 und
17. April 10) FRat SaAnh 13. 11.09; Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt; ddp 28.4.10 11. November 09 Eine 52 Jahre alte Armenierin
aus Hofheim wird über den Flughafen Frankfurt am Main nach Eriwan
abgeschoben. Sie war vorher in der Ausländerbehörde festgenommen worden, als
sie in Begleitung ihrer Tochter ihre Duldung verlängern lassen wollte. Ihre
drei Kinder und Enkel leben alle mit Auf-enthaltstitel in der Bundesrepublik.
Ihr Mann ist vor einigen Jahren in Armenien gestorben. Sie selber hatte einen
400-Euro-Job in der Arztpraxis, in der ihre zweite Tochter eine Ausbildung
macht. Es
gibt keine Zeit, die Koffer zu packen, und den Töchtern wird gesagt, daß sie
sich nicht von ihrer Mutter am Flughafen verabschieden können. Auch wird
ihnen untersagt, der Mutter Bargeld zu geben. Die Annahme eines ärztlichen
Gutachtens, das die Posttraumatische Belastungsstörung der Frau belegt, lehnt
das Regierungspräsidium Darmstadt mit der Begründung ab, daß die
Schweigepflichtsentbindung der Frau nicht vorliegt, und verweist an das
Bundesamt – dort ist allerdings gerade Mittagspause. Die
Abschiebungsbeobachtung erkundigt sich im Nachhinein beim Hessischen
Innenministerium nach den Hintergründen der Abschiebung. Hier werden die vorgefallenen
Mißstände geleugnet und zu der verweigerten Übergabe von Geld wird
argumentiert, daß der Polizist die Übergabe deshalb verhinderte, weil er der
Ansicht war, daß dies "nicht erlaubt und nicht empfehlenswert" sei. Abschiebungsbeobachtung FFM 2010 11. November 09 Bundesland Niedersachsen. Dem 16
Jahre alte Kurden Dogan G. wird mitgeteilt, daß sein Asylverfahren in der
Bundesrepublik nicht durchgeführt wird. Er wird umgehend festgenommen und
kommt direkt in die JVA Hannover. Der
Jugendliche war alleine aus der Türkei über Slowenien geflüchtet, weil er zu
seinem Vater in die Bundesrepublik wollte. In Slowenien wurden seine
Fingerabdrücke für die Eurodac-Datei erfaßt – dann konnte er weiterreisen. Nach
der Anhörung zu seinem Asylantrag im Oktober 2009 erhielt er die
Aufforderung, sich vom Nervenarzt Prof. Dr. Theo Vogel in Lüneburg
untersuchen zu lassen. Dieser Arzt, der in anderen Fällen schon vom Gericht
wegen seiner kritikwürdigen Gutachten gerügt wurde, bescheinigt dem psychisch
kranken Jugendlichen erwartungsgemäß die Reisefähigkeit. Das
vom BAMF bisher übliche Verfahren bei Dublin-II-Fällen,
die Asylablehnung erst am Tag der Abschiebung zuzustellen, um so den
Rechtsschutz für die Betroffenen auszuhebeln, wird vom Verwaltungsgericht
Hannover am 10. Dezember 09 als Grundrechtsverstoß kritisiert. Um diesen
Anspruch der AntragstellerInnen auf gerichtlichen Rechtsschutz zu sichern,
hält die Kammer eine Frist von mindestens drei Werktagen für notwendig. Auch
verweist das Verwaltungsgericht darauf, daß das Kindeswohl gegenüber dem
Interesse anderer Länder auf Wiederaufnahme des Flüchtlings stets Vorrang
haben sollte. Das Gericht ordnet die sofortige Haftentlassung und die
Ausstellung einer Duldung an. FRat Köln 26.1.10; Dündar Kelloglu – Rechtsanwalt 13. November 09 Olpe im Bundesland
Nordrhein-Westfalen. Um 1.00 Uhr wird die Feuerwehr alarmiert, weil im
Erdgeschoß der Flüchtlingsunterkunft Finkenstraße in einem unbewohnten Zimmer
ein Feuer ausgebrochen ist. Der Brand breitet sich in kurzer Zeit auch auf
den zweiten Stock des aus 50 Containern bestehenden Heimes aus. Als die
Feuerwehr eintrifft, steht bereits das 50 Meter lange Holzdach in Flammen. Von
den zwanzig gemeldeten BewohnerInnen können sich die sieben zur Zeit
anwesenden unverletzt ins Freie retten. Um
4.00 Uhr morgens können die Feuerwehren aus Olpe und Wenden wieder abrücken.
Mehrere Zimmer und der Dach-stuhl sind zerstört, und die Unterkunft bleibt
unbewohnbar Als
Brandursache wird eine defekte Elektroleitung festgestellt. Polizei Olpe 13.11.09; ddp 13.11.09; WAZ 13.11.09; sauerland-nachrichten.de
15.11.09; Polizei Olpe 26.1.10 13. November 09 Bundesland Sachsen. Am frühen
Morgen wird der 32 Jahre alte Kurde Tarek Rashou in seiner Unterkunft in Radebeul
bei Dresden von der Polizei abgeholt. Der abgelehnte Asylbewerber wird nach
Berlin gebracht, von wo aus die Abschiebung nach Syrien erfolgen soll. In
seiner Verzweiflung rammt Tarek Rashou seinen Kopf gegen eine Wand und gegen
den Tisch und erleidet nach eigenen Angaben eine Fraktur im Stirnbereich.
Eine Untersuchung oder gar medizinische Behandlung erfolgt nicht. Stattdessen
kommt er in die JVA Dresden in Abschiebehaft – geplagt von sehr starken
Kopfschmerzen durch die Verletzungen. Tarek
Rashou lebt seit 1996 in Radebeul. Im Exil ist er seit über zehn Jahren
aktives Mitglied der kurdischen Yekiti-Partei. Er hat an zahlreichen
Protestaktionen, Demonstrationen und Veranstaltungen gegen die syrische
Regierung teilgenommen und beteiligte sich an einem Hungerstreik vor der
syrischen Botschaft. Bei einer Abschiebung muß er mit Verhaftung und Folter
rechnen. Seit
2005 ist er nach yezidischem Glauben mit Dalal Khalaf verheiratet. Ihre Söhne
Kaniuar und Djagarchuin wurden 2005 und 2008 geboren. Da
die Eheschließung von der Ausländerbehörde nicht anerkannt wird, lebt Herr
Rashou in Sachsen und darf seine Familie im 400 Kilometer entfernten Hann.
Münden (Niedersachsen) nur alle zwei Wochen besuchen. Nach
seiner Inhaftierung in der JVA Dresden beginnt Tarek Rashou einen
Hungerstreik, den er bis zum 25. November durchhält. Beamte drohen ihm, daß
er demnächst in gefesseltem Zustand abgeschoben und den syrischen Behörden
ausgeliefert wird. UnterstützerInnen starten eine Öffentlichkeitskampagne, um
die Abschiebung zu verhindern. Aber
erst durch den von der Rechtsanwältin gestellten Asylfolgeantrag und einen
Entscheidungsstop des Bundesamtes zu Syrien wird Tarek Rashou am 18. Dezember
freigelassen. Er
leidet weiterhin unter starken Kopfschmerzen und hat erst im Februar – drei
Monate nach der Verletzung – einen Termin für eine röntgenologische
Untersuchung seines Kopfes. Bericht
des Betroffenen; Karawane – Halle; FRat NieSa; The VOICE; yekitimedia.org; Jutta
Winter – Rechtsanwältin 14. November 09 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein 30 Jahre alter Abschiebegefangener aus Aserbaidschan
wird nach 25 Tagen Haft entlassen. Dies geschieht erst, nachdem ein
Sozialarbeiter seine Wunden der herausgerissenen großen Zehennägel und die
Rippenbrüche fotografiert und thematisiert hat, die dem Mann unter Folter
zugefügt wurden. Jesuiten-Flüchtlingsdienst 18. November 09 Um ca. 9.00 Uhr verabschiedet
sich die 21-jährige vietnamesische Asylbewerberin Phuong von ihrer in Berlin lebenden
Tante mit dem Hinweis, daß sie zur Frankfurter Allee gehen wolle, um sich die
"Glitzerwelt" anzuschauen. Danach verliert sich ihre Spur. Die
junge Frau war im Frühsommer mit Hilfe einer Fluchthelfer-Organisation in die
BRD gekommen und hatte dann drei Wochen später unter anderer Identität Asyl
beantragt. Sie hatte bisher noch keine Arbeit aufgenommen und somit
offensichtlich auch nicht begonnen, ihre hohen Schulden an die Organisation
zurückzuzahlen. Ihr
Verschwinden läßt vermuten, daß sie aus diesem Grunde entführt wurde und zur
Prostitution oder zu anderer Sklavenarbeit gezwungen wird. Im Rahmen der
Ermittlungen hat die Polizei zwei vietnamesische Bordelle gestürmt. Der
Verdacht auf eine Verschleppung verstärkt sich durch Worte, die jemand auf
eines der Suchplakate geschrieben hat. Dort steht in vietnamesischer Sprache:
"Ich habe sie gefunden. Aber ich sage nichts, damit ich sie länger
benutzen kann." Dann folgen die Worte "Hai Duong, Tuky". Das
sind die Namen der Heimatprovinz und des Landkreises, aus dem Phuong stammt.
Derjenige, der das geschrieben hat, muß Phuong kennen, denn sie selbst hatte
bei ihrem Asylantrag falsche Angaben zu ihrem Herkunftsort gemacht. ND 2.2.10; taz 10.2.10; taz 28.4.10 23. November 09 In der Nacht legen Unbekannte
einen Brand im Flüchtlingsheim des sächsischen Ortes Schneeberg. Sie
entflammen Gegenstände, die im Erdgeschoß unter einer Treppe gelagert sind,
so daß kurz darauf helle Flammen im Treppenhaus lodern. Obwohl
der Hausmeister sofort mit der Brandbekämpfung beginnt und das Feuer – noch
vor dem Eintreffen der Feuerwehr - zum Erlöschen bringt, müssen sieben
BewohnerInnen in ein Krankenhaus gebracht werden. de.news.yahoo.com 23.11.09; CMP 24.11.09 24. November 09 Bundesland Sachsen. Im
Erzgebirgskreis wird ein 71 Jahre alter irakischer Flüchtling von drei
Männern mit "Ausländer raus!" beschimpft, anschließend geschlagen
und dadurch im Gesicht verletzt. Die Polizei ermittelt. RAA Sachsen (Polizei Aue) 28. November 09 Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im
Flüchtlingsheim von Garbeck wird einem 36 Jahre alten Bewohner der Weg aus
dem Waschraum heraus von einem 28-jährigen Mann aus Menden versperrt. Dieser
boxt dem Flüchtling ins Gesicht, zieht ein Messer und versucht, es dem
36-Jährigen in den Bauch zu rammen. Diesem gelingt die Flucht in sein Zimmer,
wo er die Polizei rufen kann. Der Täter wird am 20. September 10 vom
Amtsgericht Menden zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Mit
diesem Urteil werden noch zwei weitere Straftaten des Täters gesühnt. www.come-on.de 20.9.10 29. November 09 Bundesland Brandenburg. In den
frühen Morgenstunden wird ein marokkanischer Flüchtling in einer Frankfurter
Diskothek von zwei Nazis zunächst geschubst und später mit einem Schlagring ins
Gesicht geschlagen. Der Mann verliert zwei Zähne und muß sich ambulant
behandeln lassen. Ein
anderer Flüchtling – auch ein Marokkaner, der ebenfalls Gast in der Diskothek
war – wird auf seinem Weg zum Bahnhof angegriffen. Zwei Nazis halten ihn
fest, ein Dritter schlägt ihn mit einem Schlagring in den Magen, so daß er
zusammenbricht. Dann treten alle drei Täter auf den am Boden liegenden Mann
ein. Die
Polizei geht von politisch rechtsmotivierten Straftaten aus. Im Mai 2010
werden in Fürstenwalde, Groß Eichholz und Rauen die Wohnungen von vier
Männern zwischen 26 und 34 Jahren von der Polizei durchsucht. Diese Männer
stehen im Verdacht, unter anderem die Flüchtlinge überfallen zu haben. Opferperspektive; MAZ 6.5.10 2. Dezember 09 Berlin am S-Bahnhof Baumschulenweg.
Ein 21 Jahre alter Flüchtling aus Vietnam, der auf dem Weg zu seiner
Unterkunft ist, wird von zwei Bundespolizisten der Treptower Einheit
"Polizeiliche Sonderdienste" angehalten und nach seinen Papieren
befragt. Bei eisiger Kälte muß er sich bis auf die Unterhose ausziehen und
durchsuchen lassen. Die
Beamten finden eine Monatskarte der Berliner Verkehrsbetriebe im Wert von 72
Euro und behalten sie ein – danach zerbrechen sie die SIM-Karte seines
Handys, damit er keine Hilfe holen kann. Letztlich
darf der Vietnamese sich wieder anziehen. Danach holt einer der Beamten eine
Stange Zigaretten aus dem Dienstfahrzeug, stopft sie dem Vietnamesen zur
Belustigung beider Täter in die Jacke. Danach lassen sie ihr Opfer frei. Eine
halbe Stunde später halten die Beamten einen weiteren Vietnamesen an, der von
seinem Wohnheim kurz zur nächsten Tankstelle gegangen ist, um sich Zigaretten
zu kaufen. Demzufolge ist er nur mit einer dünnen Jacke und Flip-Flops
bekleidet. Auch seine Papiere hat er nicht dabei. Anstatt ihn ins Wohnheim zu
begleiten, damit er sich ausweisen kann, beginnen die Beamten damit, den Mann
zu durchsuchen. Sie finden eine Schachtel Zigaretten, ein Handy und 18 Euro
und verlangen von ihrem Opfer eine Summe von 50 Euro als Strafe, dafür, daß
er keine Papiere dabei hat – andernfalls drohen sie mit Festnahme. "Ok,
machen Sie doch," antwortet der Kontrollierte. Daraufhin fahren die
Polizisten mit ihm los, lassen ihn aber nach einigen Minuten wieder
aussteigen – geben ihm das Handy und die Zigaretten zurück. Als der
Vietnamese auch die 18 Euro zurückfordert, muß er erneut einsteigen. Nach
einer 20-minütigen Fahrt packen ihn seine Peiniger am Kragen und setzen ihn
an einem verlassenen Bahngelände bei einer Temperatur von minus 10 Grad ab.
Unter Androhung von Schlägen befehlen die Polizisten ihm, sich zu entfernen –
behalten jetzt auch noch sein Handy. Es dauert Stunden, bis der Vietnamese
völlig unterkühlt ins Flüchtlingsheim zurückkommt. In
der Folgezeit häufen sich die Berichte über die raubenden Bundespolizisten,
und immer mehr Betroffene melden die Übergriffe ihrer Heimleitung. Am
16. Februar 10 wird einem Vietnamesen von den beiden Beamten bei einer
"Kontrolle" unterstellt, daß er ungültige Papiere hätte – er soll
eine Strafe von 500 Euro bezahlen. Der Vietnamese übergibt den Beamten die
300 Euro, die er bei sich hat – bekommt aber keine Quittung ausgehändigt.
Daraufhin stellt er Strafanzeige. Am
frühen Nachmittag des 17. Februar stellen die beiden Polizeibeamten den
Vietnamesen Cao Van T. am U-Bahnhof Parchimer Allee und nehmen ihn unter dem
Verdacht des Handels mit unverzollten Zigaretten. Im Polizeiwagen wird Herr
T. von den Beamten mehrmals ins Gesicht und mit Fäusten in den Unterleib
geschlagen. Als er zu schreien beginnt, hält ein Beamter ihm den Mund zu und
traktiert ihn weiter. Mit einem Messer zerschneidet er die Kleidung seines
Opfers. Die Polizisten fahren mit ihm bis hinter die Stadtgrenze nach
Schönefeld in die Nördliche Randstraße, die für den öffentlichen Verkehr
gesperrt ist. Hier
zerren sie den 21-Jährigen aus dem Dienstfahrzeug, werfen ihn mit dem Gesicht
in den Schnee und schlagen weiter auf ihn ein. Dann zerreißen sie seine
Papiere und fahren weg. Zurück bleibt der Vietnamese auf einer völlig
verschneiten Straße, kilometerweit entfernt von der nächsten Haltestelle
öffentlicher Verkehrsmittel. Zwei Zeuginnen des Vorgangs alarmieren
Krankenwagen und Brandenburger Polizei. Der Vietnamese kommt zur Behandlung
seiner Prellungen ins Krankenhaus. Nach
seinen Aussagen ist ihm Gleiches schon am Vortag passiert. Die
Polizisten bestreiten den Übergriff und berichten, daß der Vietnamese auf der
Flucht eine Treppe hinuntergefallen sei – zudem habe er einen der Beamten in
den Finger gebissen. Sie erstatten Anzeige wegen Widerstands gegen
Polizeibeamte, Körperverletzung und Handels mit unverzollten Zigaretten. Die
Staatsanwaltschaft Potsdam nimmt die Ermittlungen auf. Ende
Februar werden schließlich der Polizeihauptmeister Udo R. (42) und der
Polizeimeister Michael R. (27) festgenommen. Es
wird ermittelt, daß die Täter in Uniform bewaffnet und durch Schläge bzw.
unter Androhung von Schlägen mindestens 13 Männer beraubten. Dabei stahlen
sie Geld in Höhe von 3 bis 300 Euro und die Handys ihrer Opfer. Ein Mann
wurde zu Boden geschlagen, als er sich das Nummernschild des Polizeiautos
merken wollte. Dann wurde er ins Berliner Umland gebracht und nahe dem
S-Bahnhof Zeuthen ausgesetzt. Ihnen
sei es nicht ums Geld gegangen, sondern um Macht, geben die Beamten vor
Gericht an. Am
6. Juli 10 werden der Haupttäter Udo R. vom Landgericht Berlin zu einer
Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten, sein Kollege Michael R. zu
drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie werden beide aus dem
Polizeidienst entlassen. Die
Beamten, Alexander W. (35) und Thomas W. (30), die Cao Van T. am 17. Februar
10 demütigten und mißhandelten, werden im August 2010 vom Amtsgericht
Tiergarten in einem sehr kurzen Prozeß freigesprochen, weil "kein
einziger der Vorwürfe nachweisbar" sei, so das Gericht. Dies wird
behauptet, trotz der belastenden Aussagen der beiden Augenzeuginnen, die den
Krankenwagen und die Brandenburger Polizei gerufen hatten und trotz der
dokumentierten Verletzungen des Opfers. Herr Cao Van T., der wichtigste Zeuge
in diesem Verfahren, wurde gar nicht mehr zum Prozeß geladen – er ist bereits
nach Vietnam abgeschoben worden. taz 18.2.10; TS 18.2.10; TS
19.2.10; MAZ 19.2.10; taz 26.2.10; TS 24.6.10; jW 2.7.10; TS 2.7.10; TS 7.7.10; taz
7.7.10; ai
8.7.10; stern 23.7.10; BeZ 11.8.11 5. oder 6. Dezember 09 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Ein Abschiebegefangener versucht, sich in seiner Zelle zu erhängen.
Ein Mitgefangener findet ihn und hängt ihn ab, wodurch er ihm das Leben
rettet. Anschließend
kommt der Verletzte ins Krankenhaus und später in die Psychiatrie. Hier
erfolgt seine Entlassung aus der Abschiebehaft. FRat Berlin 6. Dezember 09 Bundesland Sachsen. Am
ehemaligen polnisch-deutschen Autobahn-Grenzübergang in Görlitz kontrollieren
Zollbeamte einen BMW, der von zwei Russen gefahren wird. Im Fond befinden
sich eine 35 Jahre alte Frau aus Tschetschenien und ihre 15-jährige Tochter.
Im Fußraum hinter den Fahrer- und Beifahrersitzen entdecken die Beamten eine
3-jährige Tochter und einen 5-jährigen Sohn. Die Frau erhält eine Anzeige
wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und wird dann mit ihren Kindern
für einige Stunden in Gewahrsam genommen. Sie sind jedoch alle in einem
derart schlechten Gesundheitszustand, daß sie ins Görlitzer Krankenhaus
gebracht werden. In
Tschetschenien hatte die Familie im Wald gelebt und Widerstandskämpfer unter
sozialem Druck mit Lebensmitteln versorgt. Dadurch hatten sie die
Aufmerksamkeit der Behörden auf sich gezogen. Nachdem ihr Mann dreimal
verhaftet worden und nach der dritten Festnahme nicht mehr zurückgekommen
war, entschied sich die Frau zur Flucht. Zunächst nach Polen, wo sie
Asylanträge stellte. Wegen der schlechten Aussicht auf Erfolg suchte sie den
Weg in die BRD. Ihre kleine Tochter leidet an einer Krebserkrankung
(Neuroplastom), deren Heilungschancen um so größer sind, je früher das Kind
behandelt wird. Auch dies war für sie ein Grund, nicht in Polen abzuwarten. Nach
dem Krankenhausaufenthalt in Görlitz kommt die Familie in ein Krankenhaus
nach Dresden. Neben der Krebserkrankung der 3-Jährigen sehen die ÄrztInnen
auch die verfolgungs- und kriegsbedingten Traumata der anderen
Familienmitglieder als dringend behandlungsbedürftig an und leiten
therapeutische Maßnahmen ein. Zwischen
Weihnachten und Neujahr verläßt allerdings die Familie das Krankenhaus – dann
verliert sich ihre Spur. BuPo Ludwigsdorf 7.12.09; Oliver Nießing - Rechtsanwalt 7. Dezember 09 Katzhütte im Bundesland
Thüringen. Um 0.30 Uhr bemerken die BewohnerInnen des Flüchtlingslagers in
der Oelzer Straße eine starke Rauchentwicklung, die von einem brennenden
Sessel ausgeht. Ein 20 Jahre alter Flüchtling und ein 30-Jähriger versuchen,
die Flammen zu löschen, und verletzen sich dabei. Sie kommen mit einer
Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus. Den
Feuerwehren aus Katzhütte, Oelze, Oberschweißbach und Meura gelingt es dann
in kurzer Zeit, das Feuer zu löschen. Die Ursache des Brandes bleibt unklar. Polizei Saalfeld 7.12.09; ddp 7.12.09 8. Dezember 09 Flughafen Frankfurt am Main. Eine
armenische Familie aus Nordrhein-Westfalen soll nach Eriwan abgeschoben
werden. Die Polizei bringt allerdings nur den Vater mit einem Kind zum
Flughafen. Ein zweiter Sohn darf aufgrund einer vor kurzem stattgefundenen
Blinddarm-Operation nicht fliegen, und weil er minderjährig ist, bleibt seine
Mutter bei ihm. Ein dritter Sohn war bei der Abholung durch die Polizei nicht
im Hause. Die Abschiebung findet statt, wodurch die Familie getrennt ist. Abschiebungsbeobachtung FFM 2010, Pro Asyl 8. Dezember 09 Wilhelmshaven im Bundesland
Niedersachsen. Als Polizisten um ca. 5.00 Uhr an einer im zweiten Stock
gelegenen Wohnung im Hansaviertel klingeln, wird ihnen nicht geöffnet. Sie
lassen daraufhin die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen und sehen beim
Betreten der Wohnung, wie sich ein junger Mann aus dem Fenster des
Schlafzimmers stürzt. Nach dem Fall aus sechs Metern Höhe bleibt der
23-jährige Angolaner Lala Domingo regungslos liegen. Der
Verletzte wird mit einem Hubschrauber in das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch
nach Sande geflogen. Hier diagnostizieren die Ärzte eine schwere Verletzung
des Fersenbeines, die operativ behandelt werden muß. Die
Polizei hatte aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Wilhelmshaven den
Auftrag, den Mann zur Abschiebung festzunehmen. Im Krankenhaus werden Lala
Domingo seine Papiere und seine Kleidung weggenommen. Er selbst wird unter
polizeiliche Bewachung gestellt, die auch während der medizinischen
Untersuchungen andauert. Lala
Domingo lebt seit acht Jahren in der BRD und hat zwei Kinder. Polizei Wilhelmshaven 8.12.09; NWZ 9.12.09; Antirassistische Initiative Berlin 9. Dezember 09 Ein Rom aus Niedersachsen soll
mit seiner jüngeren Tochter über den Flughafen Frankfurt am Main nach
Prishtina abgeschoben werden. Seine Frau liegt zu dieser Zeit im Krankenhaus,
und zwei weitere Kinder waren nicht zu Hause, als die AbschiebebeamtInnen sie
abholten. Über
einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht kann die Abschiebung gestoppt werden.
Vater und Tochter werden aus dem Flugzeug geholt, dessen Türen bereits
geschlossen waren. Abschiebungsbeobachtung FFM 2010; Pro Asyl 9. Dezember 09 Bundesland Hessen. In Eschwege
wird der kurdische Flüchtling Herr Hasanov mit seinem 16-jährigen Sohn Jamal aus
der Wohnung geholt und nach siebenjährigem Deutschland-Aufenthalt nach
Armenien abgeschoben. Damit ist die Familie getrennt, denn der jüngere Alik,
der 14-jährige Sohn, liegt wegen einer Blinddarm-Operation im Krankenhaus,
und die Mutter darf solange bleiben, bis er reisefähig ist. Der älteste Sohn
Vito hält sich versteckt. Im
September zuvor war Jamal Hasanov als Klassenbester der Anne-Frank-Schule mit
einem START-Stipendium der Hertie-Stiftung ausgezeichnet worden. Nach
der Abschiebung des Stipendiaten scheinen die Passagen aus der Rede der
hessischen Kulturministerin Dorothea Henzel (CDU) von der Preisverleihung,
der Realität der bundesdeutschen Integrationspolitik hohnzusprechen. Zitat:
"Durch Euer gesellschaftliches Engagement bereichert Ihr die
Gesellschaft und seid Vorbild Eurer Mitmenschen .... Ihr ... seid die
Botschafter einer erfolgreichen Integration – da sind wir alle stolz auf
Euch, denn genau solche Persönlichkeiten braucht unsere Gesellschaft." Am
18. Dezember demonstrieren ca. 480 SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und
andere Menschen gegen die Abschiebung und Trennung der Familie Hasanov. Aufgrund
der Initiative der Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes des Kreises
gelingt es im Sommer 2010 über die Härtefallkommission, einen Aufenthalt für
Frau Hasanov und ihren Sohn Atik zu erwirken. Ihr ältester Sohn Vito bekommt
als Vater eines deutschen Kindes ebenfalls einen Aufenthalt. Vor
allem aufgrund des weiteren Engagements des Rektors der Anne-Frank-Schule,
der den Landrat des Werra-Meißner-Kreises bittet, beim hessischen
Innenministerium einen Antrag auf Einzelfall-Entscheidung zu stellen, wird
letztlich entschieden, daß Jamal Hasanov aus humanitären Gründen zurückkehren
darf. Am
16. August 10 wird Jamal Hasanov von seinen MitschülerInnen und LehrerInnen
in seiner Schule willkommen geheißen. www.youtube.com 18.12.09; Jugendnetz Wetzlar; hr-online.de 18.12.09; jW 22.12.09; HNA 10.2.10; HNA 22.2.10; FR 12.8.10; hr-online.de15.8.10; FR 22.11.10; Victor Pfaff – Rechtsanwalt; Bernd Waldmann-Stocker – Rechtsanwalt 14. Dezember 09 Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Die herzkranke Romni Servete Dallashaj wird mit ihren zwei Söhnen, dem
13-jährigen Kujtim und dem 16-jährigen Ibrahim, aus Borken im Rahmen einer
der zweimal wöchentlich stattfindenden Sammelabschiebungen in den Kosovo
abgeschoben. Beide Kinder sind in der BRD geboren und aufgewachsen – Frau
Dallashaj lebte 17 Jahre in Deutschland, vor zwei Jahren starb ihr Mann. Nach
der Abschiebung kommen sie in der Nähe von Peć bei ihrer Schwester und ihrem
Schwager unter, die aber selbst neun Kinder haben. Sie leben unter
ärmlichsten Bedingungen, haben nicht genügend zu essen und müssen nachts alle
zusammen in zwei winzigen Zimmern schlafen. Mehrfach
werden Servete Dallashaj und ihre Söhne von Albanern angegriffen und
mißhandelt. Sie
sind alle verzweifelt. Kujtim sagt in eine Fernseh-Kamera: "Das ist
nicht mein Land, ich kann hier nicht leben." Er hat versucht, sich an seinem
14. Geburtstag umzubringen. Im
Dezember 2010 kommen die beiden in Deutschland geborenen Brüder zurück. Sie
berichten, daß sie von ihrer Mutter auf der Flucht getrennt wurden. Die
Familie ihres Cousins, die im Landkreis Wesermarsch lebt, nimmt sie auf. Die
Minderjährigen wenden sich ans Jugendamt, aber anstatt sie in Obhut zu
nehmen, schickt das Jugendamt die beiden direkt zur Ausländerbehörde, wo sie
von der Polizei festgenommen werden. Nur durch die sofortige Intervention des
Rechtsanwalts kann Abschiebehaft verhindert werden. Die
von der Ausländerbehörde am 19. Januar 11 geplante Abschiebung der Brüder
scheitert daran, daß einer von beiden nicht zu Hause ist. Am 14. Februar 2011
untersagt das Verwaltungsgericht Münster schließlich dem Landkreis die
Abschiebung der beiden minderjährigen und unbegleiteten Flüchtlinge. Im
April verpflichtet das Verwaltungsgericht das BAMF zur Feststellung von
Abschiebehindernissen nach § 60 Abs. 7 AufenthaltG zugunsten der
Jugendlichen, da die beiden ".... bei einer Rückkehr in den Kosovo in
eine vollkommen ungewisse Situation geraten würden, in der weder die
Unterbringung noch ihre Gesundheitsvorsorge und erst recht nicht ihr
Existenzminimum als gesichert angesehen werden kann." zdf – Mona Lisa 17.1.10; FRat NieSa 24.2.11; KrZ Wesermarsch 25.2.11; Schattenbericht ASYL / 646; NWZ 20.5.11; FRat NieSa Nr. 134/2011 15. Dezember 09 Bezirksklinikum Regensburg in
Bayern. Als der Patient X. Y. erfährt, daß demnächst zwei Polizeibeamte in
der Klinik erscheinen werden, um ihn in die Flüchtlingsunterkunft nach Cham
zu transportieren, verläßt er das Arztzimmer, fällt zu Boden und bleibt
einige Minuten bewußtlos. Danach besorgt er sich eine Rasierklinge und
schneidet sich die Pulsadern auf. Daraufhin wird der 31 Jahre alte Äthiopier
in die geschlossene Station verlegt. Hier
geht es ihm auch nach fünf Tagen nicht besser: Er ist völlig verstört und
ängstlich, kauert auf dem Boden, starrt vor sich hin, weint und zittert am
ganzen Körper. Bei Geräuschen zuckt er in Panik zusammen. Er hat große Angst
vor einer Abschiebung – auch vor einer Umsiedlung nach Cham. X.
Y. war als 15-Jähriger aus Äthiopien geflohen, weil er mit ansehen mußte, wie
Freunde und Verwandte als Oppositionelle erschossen wurden. Diese Erlebnisse
haben ihn schwer traumatisiert. Als
Minderjähriger kam er in das Regensburger Heim "Don Bosco", ging
zur Schule, machte seinen Hauptschulabschluß und bezog danach eine eigene
Wohnung. Dann suchte er sich eine Arbeit und konnte so seinen Lebensunterhalt
bestreiten. Doch
Angstzustände, Schlaflosigkeit, Depressionen und Panikattacken trieben ihn zu
einem ersten Selbsttötungsversuch, und er kam für drei Wochen in eine
geschlossene Station in der Psychiatrie. Seine
psychische Situation verschlimmerte sich noch mehr, als der Asylantrag
abgelehnt wurde. Immer wieder wies er sich selbst in den folgenden Jahren in
das Bezirksklinikum ein. Er
begann zu trinken – wurde wegen versuchten sexuellen Mißbrauchs seiner
Freundin zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im
Januar 2007 zeigte ihn wieder eine Freundin mit demselben Vorwurf an. Das
Gericht verurteilte ihn jetzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs
Monaten. In
der JVA Regensburg versuchte er erneut, sich zu töten und wurde daraufhin in
das psychiatrische Gefängnis nach Würzburg verlegt. Aufgrund der
strafrechtlichen Verurteilungen verlor er die Aufenthaltserlaubnis ‑ eine
Duldung wurde ausgestellt und die baldige Abschiebung betrieben. Nach
seiner Entlassung am 2. Juli 09 ging er wieder ins Bezirkskrankenhaus
Regensburg. Die ÄrztInnen diagnostizierten bei ihm zum wiederholten Mal
schwere Depressionen sowie eine emotional-instabile, dissoziative und
dissoziale Persönlichkeitsstörung infolge schwerster psychischer
Traumatisierung. Obwohl
das Gesundheitsamt zweimal attestierte, daß X. Y. weder ausgewiesen noch
umgesiedelt werden darf, erließ das Verwaltungsgericht Regensburg den
Beschluß, daß er aus der Bezirksklinik Regensburg heraus in die
Flüchtlingsunterkunft nach Cham umsiedeln soll. Das bedeutet, daß der
Schwerkranke jederzeit – auch gegen seinen Willen, also mit Gewalt – nach
Cham gebracht werden kann. Unter dem Druck, seinen Lebensmittelpunkt in
Regensburg und somit sein soziales Umfeld nach 15 Jahren zu verlieren, bricht
X. Y. zusammen (siehe oben). Die
Ausländerbehörde bekundet im Februar 2010 erneut, an dem Ausweisungsbescheid
gegen X. Y. festzuhalten, weil er weiterhin zur Ausreise verpflichtet sei.
Denn er habe bewiesen, daß er seit 1996 nicht die Bereitschaft zeige, seiner
Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Papieren nachzukommen. Regensburger Flüchtlingsforum 20. Dezember 09 Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der
27. Jahre alte H. H. aus dem Libanon fügt sich selbst Schnittverletzungen am
Bauch und am Hals zu. Die Wunden werden ambulant behandelt. BT DS 17/10596;
BT DS 17/10597; Abgeordnetenhaus
Berlin DS 17/11577 21. Dezember 09 Bundesland Sachsen. Als ein 31
Jahre alter Algerier um 1.30 Uhr an der Radebeuler Haltestelle
Johannesbergstraße die Straßenbahn verläßt, wird er von sechs Deutschen angegriffen. Vier
von ihnen werfen ihn zu Boden – danach schlagen und treten sie auf ihn ein.
Eine junge Frau schleudert eine Bierflasche in seine Richtung, die seinen
Kopf streift und auf dem Fußweg zersplittert. Der Algerier verliert das
Bewußtsein und kommt erst wieder zu sich, als ihn eine ältere Frau
"wach" rüttelt. Seine
Verletzungen (Blutergüsse, Nierenprellung) müssen im Krankenhaus behandelt
werden. Die
Täter, die zwischen 18 und 22 Jahre alt sind und entweder
Glatzen oder sehr markante Frisuren tragen, werden von der Polizei z.T. per
Phantombild gesucht. Polizei Osterzgebirge 11.3.09; Bild-Ztg 11.3.09; RAA Sachsen 28. Dezember 09 Abschiebegefängnis
Rendsburg in Schleswig-Holstein. Ein algerischer Abschiebegefangener
verschluckt aus Protest gegen seine Inhaftierung einen halben Löffel. BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick.
Durch Verschlucken von Kleinteilen (Kunststoff), oberflächliche
Schnittverletzungen oder Selbstausübung stumpfer Gewalt (Tür/Wand/Gitter) haben
sich sechs Gefangene verletzt. (Eine
Selbstverletzung ist bereits dokumentiert) BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 In einer Hamburger
Abschiebehafteinrichtung verletzt sich ein Gefangener, indem er mit dem Kopf
gegen eine Tür schlägt. BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Im Bundesland Bayern
befanden sich 37 minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft. BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Im
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick befanden sich 36 minderjährige Flüchtlinge
in Abschiebehaft – davon waren vier Personen jünger als 16 Jahre alt. Drei minderjährige
Flüchtlinge waren länger als drei Monate in Gefangenschaft. Eine Jugendliche aus
Vietnam wurde nach Rumänien zurückgeschoben, da sie dort schon einen
Asylantrag gestellt hatte. Jesuiten-Flüchtlingsdienst; BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Im Bundesland Brandenburg befanden sich
13 minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft. Ein minderjähriger
Flüchtling war länger als sechs Monate in Gefangenschaft. BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 In Bremen befanden sich zwei
minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft. BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 In Hamburg befanden sich vier
minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft. Ein minderjähriger Flüchtling
war länger als drei Monate in Gefangenschaft. BT DS 17/10596; BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Im Bundesland Hessen befanden sich
sieben minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft – davon war eine Person
jünger als 16 Jahre alt. BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Im Bundesland Niedersachsen befanden
sich zwei minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft. (Eine Inhaftierung ist bereits
dokumentiert) BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Im Bundesland Nordrhein-Westfalen befanden
sich drei minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft. BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Im Bundesland Rheinland-Pfalz befand
sich ein minderjähriger Flüchtling in Abschiebehaft. BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Im Bundesland Sachsen befanden sich 20 minderjährige
Flüchtlinge in Abschiebehaft. BT DS 17/10597 Im Jahre 2009 Bundesland
Schleswig-Holstein. Im Abschiebegefängnis Rendsburg befanden sich 17
minderjährige Flüchtlinge (zwischen 16 und 18 Jahren) bei einer mittleren Haftdauer
von 49,88 Tagen. Ein Jugendlicher wurde nach 91 Tagen Haft nach Schweden
abgeschoben. Landesbeirat – Jahresbericht 2009; BT DS 17/10597
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