6. Januar 07
Sangerhausen im Bundesland Sachsen-Anhalt. Morgens um 5.00 Uhr werden
drei Molotow-Cocktails durch Fenster der Flüchtlingsunterkunft im
Erdgeschoß und in der ersten Etage geworfen und setzen die Wohnung
des Flüchtlings Boureima T. im Erdgeschoß in Brand. Herr T.,
der in einem Nebenraum schläft, erwacht durch den Knall der zerberstenden
Flaschen und muß sich durch das Fenster retten, weil die Küche
und damit der Weg zur Wohnungstür bereits lichterloh brennt. Dann
alarmiert er seine Mitbewohner, die sich ebenfalls unverletzt in Sicherheit
bringen können. Der Feuerwehr gelingt es letztlich, das Feuer zu löschen.
Noch im Laufe des Tages werden Haftbefehle
gegen zwei Männer im Alter von 25 und 26 Jahren erlassen und die polizeibekannten
Neonazis in Haft genommen. Ihnen werden versuchter Mord und schwere Brandstiftung
vorgeworfen.
Nach der Feier bei einem überregional
bekannten Neonazi und Rechtsrock-Musikproduzenten im nahe gelegenen Sotterhausen
hatten diese beiden Männer zusammen mit anderen 1,6 Liter Benzin
an einer Tankstelle gekauft und drei Brandflaschen hergestellt.
Für den 23-jährigen Boureima
T., der seit seiner Flucht aus Burkina Faso vor sechs Jahren in Sangerhausen
lebt, ist dies nicht der erste rassistische Angriff. Bereits im Mai 2006
war er am Sangerhausener Bahnhof von einer Gruppe rechter Jugendlicher
massiv angepöbelt und später angegriffen worden. Im November
und Dezember 2006 wurde die Unterkunft angegriffen und Boureima T.s Wohnung
jedesmal beschädigt.
Aufgrund des heutigen Überfalls
flieht Boureima T. umgehend zu Freunden nach Halle und weigert sich, noch
einmal nach Sangerhausen und Umgebung zurückzukehren. Er ist durch
die rassistischen Attentate schwer traumatisiert. In Halle wird er in einem
psychosozialen Zentrum für Migranten behandelt.
Auf seinen Antrag, in Halle leben zu
dürfen, äußert sich ein Behördenvertreter wie folgt:
"Es handelt sich hier um einen ausreisepflichtigen Ausländer, der
sich nicht aussuchen kann, wo er wohnt."
(siehe auch: Mai 06, November 06 und Dezember 06)
Am 26. Juni, ein halbes Jahr nach dem
Brandanschlag, beginnt der Prozeß gegen drei inzwischen ermittelte
Männer (24, 26, 27 Jahre alt) und eine 21-jährige Frau vor dem
Jugendschwurgericht des Landgerichts Halle. Ihnen wird versuchter Mord
und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen. Im Dezember legt das Gericht
neun weitere Verhandlungstage bis Mitte März 2008 fest.
Am 30. Juni 2008 nach 36 Verhandlungstagen
und der Vernehmung von 35 ZeugInnen werden die Täter zu Haftstrafen
von fünf Jahren und vier Monaten, vier Jahren und neun Monaten und
drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Frau erhält wegen Beihilfe
eine Strafe von zwei Jahren zur Bewährung. Strafmildernd berücksichtigt
das Gericht, daß einer der Angeklagten teilgeständig und zwei
zur Tatzeit alkoholisiert waren.
ddp 7.1.07; ap 7.1.07; Spiegel-online 7.1.07; mdr-INFO 7.1.07;
MDZ 8.1.07; mdr 8.1.07; MDZ 11.1.07; ddp 25.1.07; TS 25.1.07;
ND 30.1.07; mdr 22.3.07; taz 24.3.07; taz 25.3.07; ddp 7.6.07;
jW 8.6.07;
ddp 17.6.07; ddp 26.6.07; jW 27.6.07; MDZ 27.6.07; ddp 9.7.07;
MDZ 10.7.07; VM 10.7.07; DNN 2.8.07; MDZ 18.10.07; taz 19.11.07;
dpa 4.1.08; ddp 10.3.08; ddp 14.3.08; ND 30.5.08;
MDZ 5.6.08; ap 30.6.08; jW 1.7.08; ND 1.7.08; www.redok.de;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
8. Januar 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Eine an AIDS erkrankte Frau, Mutter
zweier minderjähriger Söhne, wird alleine unter Bewachung und
Begleitung von vier Personen nach Kenia abgeschoben. Als sie vier Tage
zuvor in der Ausländerbehörde erschien, um ihre Duldung verlängern
zu lassen, wurde sie festgenommen und in Abschiebehaft genommen. An diesem
Tag tauchten die 11 und 13 Jahre alten Kinder unter.
Sie war seit Januar 2001 in der Bundesrepublik,und
es gelang ihr, die Kinder im April 2005 nachzuholen. Jetzt stand sie kurz
vor der Heirat mit ihrem deutschen Lebensgefährten die Anmeldung
beim Standesamt war bereits erfolgt.
Die Kinder melden sich erst vier Wochen
später in einer Polizeidienststelle, kommen in eine Jugendeinrichtung
und werden nach einigen Wochen ebenfalls abgeschoben.
Zu der Abschiebung einer sich seit vier
Jahren in Therapie befindlichen AIDS-Kranken äußert sich die
Ausländerbehörde den UnterstützerInnen gegenüber, daß
AIDS in Afrika behandelbar sei und dort ja Millionen Menschen in der gleichen
Situation seien. Auch das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen unterstützt
diese These. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten M.
Düker (Grüne) heißt es: "Die Behandlungsmöglichkeiten
sind für jeden verfügbar, der in der Lage ist, die Kosten zu
tragen, die sich auf ca. 105 € monatlich belaufen." Mit der Mitgabe
von
2000 € und einem Medikamentenvorrat für drei Monate habe
die Ausländerbehörde nach eigenen Aussagen die Fortsetzung
der antiviralen Medikation "gesichert".
Ignoriert wird bei der Argumentation
der Verantwortlichen die tatsächliche Möglichkeit für eine
kranke, rückkehrende und alleinerziehende Mutter, in Kenia überhaupt
ein Einkommen zu erhalten.
LT NRW DS 14/3923;
AIDS-Hilfe Hamm
11. Januar 07
Bundesland Niedersachsen. Um 8.00 Uhr morgens treffen Mitarbeiter des
Landkreises, der Gemeinde Ilsede und Einsatzkräfte der Polizei in
der Flüchtlingsunterkunft "Schönebeck 16" in Groß Bülten
ein. Ihr Ziel ist es, 13 BewohnerInnen des Heimes, die sich bisher geweigert
hatten, es zu verlassen, in ein Heim nach Groß Lefferde umzuquartieren.
Nach Schilderung der BewohnerInnen dringen
Polizisten in die Zimmer der noch schlafenden BewohnerInnen ein. Sie drücken
die erschreckten und sich wehrenden Menschen auf den Boden, legen ihnen
Handschellen an. Einige werden geschlagen, einem Syrer wird Pfefferspray
in die Augen gesprüht. Dann müssen die Menschen vor dem Haus
im Regen warten, bis ihre bescheidenen Besitztümer in einem Lastwagen
verstaut sind. Nun werden auch sie in das andere Heim gebracht.
Die Polizei bestreitet die Vorhaltungen,
daß geschlagen worden sei im Gegenteil wären zwei Beamte bei
dem Einsatz verletzt worden, und Pfefferspray sei aus Notwehr zum Einsatz
gekommen.
WoN 12.1.07; WoN 15.1.07
14. Januar 07Bundesland Nordrhein-Westfalen. In einem Essener Krankenhaus
stirbt der 23 Jahre alte Flüchtling Mohammad Selah aus Guinea. Weil
ihn seit Anfang des Monats Schmerzen plagten, hatte er zunächst einen
Arzt in Remscheid aufgesucht. Dieser verweigerte allerdings eine Untersuchung,
weil Mohammad Selah keinen Krankenschein vorlegen konnte, und verwies ihn
an das zuständige Sozialamt. Der Mitarbeiter des Sozialamtes, Herr
S., gab ihm keinen Krankenschein, weil er "sowieso" das Land verlassen
müsse. Als am 11. Januar die Schmerzen unerträglich wurden, ging
der 23-Jährige zum Hausmeister seiner Unterkunft Bergfrieder Weg und
bat, einen Krankenwagen zu rufen. Dieser erwiderte jedoch: "Wenn Du schon
die Treppe geschafft hast, kannst Du auch ins Krankenhaus gehen."
Der Kranke machte sich zusammen mit
einem Freund zu Fuß auf den Weg in das nahe gelegene Sana-Klinikum.
Als er zusammenbrach, trug ihn sein Freund auf den Schultern dort hin.
Am 14. Januar wird er in das Essener Universitätsklinikum verlegt,
wo er noch am selben Tag seiner Erkrankung erliegt.
Als sein Bruder Anzeige wegen unterlassener
Hilfeleistung erstattet, bekundet der Sozialdezernent B. Mast-Weisz der
Familie sein Mitgefühl und versichert, daß dem 23-Jährigen
niemals ein Krankenschein verweigert worden wäre.
Eine Obduktion ergibt nach Angaben der
Essener Staatsanwaltschaft, daß der junge Mann "eines natürlichen
Todes gestorben" ist.
Im Dezember 2007 stellt die Staatsanwaltschaft
die Ermittlungen ein, weil sie keine Anhaltspunkte für die Verwehrung
eines Krankenscheines gefunden hat. Kein einziger Mitbewohner von Mohammad
Selah und kein einziger Flüchtling aus dem Heim ist von den Ermittlungsbehörden
je befragt worden.
Sozialdezernent B. Mast-Weisz zur Einstellung
der Ermittlungen: "Ich freue mich, daß die Ermittlungen bestätigt
haben, daß die Vorwürfe gegen meine Mitarbeiter haltlos waren"
und "Nichts anderes habe ich erwartet."
Karawane; Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren;
WDR 29.1.07; WDR 30.1.07; RGA 31.1.07;
Remscheider Generalanzeiger 16.12.07;
RP 16.12.07
16. Januar 07
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 35 Jahre alter
Gefangener aus Georgien, der seit dem 21. Dezember mit einem Hungerstreik
gegen seine Isolierung und die geplante Abschiebung protestiert, kommt
in das Haftkrankenhaus der JVA-Moabit.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
23. Januar 07Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 24
Jahre alte Abschiebegefangene A. A. versucht, sich in einer Auffangzelle
mit seinen Schnürsenkeln an den Querstreben eines Gitters zu erhängen.
Bedienstete finden ihn vor, befreien ihn von den Schnürsenkeln und
rufen einen Arzt, der leichte Verletzungen am Hals diagnostiziert.
Der Mann ist erst um 11 Uhr festgenommen
worden. Jetzt entscheidet ein Haftrichter über seine Haft.
Polizei Berlin 23.1.07; taz 24.1.07;
JWB 31.1.07; BT DS 16/9142
30. Januar 07
Wedel in Schleswig-Holstein. Um 14.40 Uhr wird die Polizei über
ein Feuer in einer Unterkunft für AsylbewerberInnen und AussiedlerInnen
in der Straße Klintkamp informiert. Als die Feuerwehren aus Wedel,
Holm und Pinneberg mit ca. 50 Rettungskräften am Heim eintreffen,
brennt das Holzgebäude bereits in voller Ausdehnung. Atemschutzgeräte,
eine Drehleiter und weitere Löschfahrzeuge werden nötig, um den
Brand zu löschen.
Elf Personen können unverletzt
in Sicherheit gebracht werden. Dagegen erleiden zwei Feuerwehrleute leichte
Verletzungen. Als Brandherd wird ein Sofa im 1. Stock des Gebäudes
festgestellt, so daß technische Ursachen des Feuers ausgeschlossen
werden können.
Sachverständige des Landeskriminalamtes
ermitteln, daß im Bereich des Laubenganges das Feuer gelegt worden
sein muß und gehen damit von Brandstiftung aus.
Polizei Wedel 30.1.07;
UeN 31.1.07; Polizei Wedel 2.2.07; HA 3.2.07;
KriPo Pinneberg 17.9.07
31. Januar 07
Als zwei Polizisten die Personalien eines 21 Jahre alten Flüchtlings
vor dem Hamburger Hauptbahnhof überprüfen wollen, ruft dieser
laut "Ich habe keine Papiere!", wirft sich auf den Boden und wiederholt
mehrmals "Allah". Die Beamten rufen Verstärkung, so daß schließlich
vier Beamte und ein S-Bahn-Wachmann auf dem am Boden Liegenden knien.
Sie fixieren ihn, indem sie ihm die
Knie in den Nacken drücken und die Hände überdehnen. Als
sich PassantInnen einmischen wollen, werden sie von weiteren Einsatzkräften
(10 bis 15) und 5 bis 10 Wachleuten der S-Bahn aufgefordert weiterzugehen
und werden weggedrängt.
Auf der Polizeiwache, so ein Polizeisprecher,
habe der Mann "sich weiter" gewehrt und dabei einen Beamten am Ellenbogen
verletzt.
Es stellt sich heraus, daß er
in einem kleinen Ort in Mecklenburg untergebracht ist und diesen wegen
Residenzpflicht nicht verlassen durfte. Nun wird gegen ihn neben einem
Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
ermittelt.
indymedia 31.1.07; taz-NORD 2.2.07
4. Februar 07
Tschechisch-deutsches Grenzgebiet in Sachsen. Zwei äthiopische
Flüchtlinge kommen nach ihrem "unerlaubten" Grenzübertritt auf
der Bahnstrecke Schöna Bad Schandau ums Leben. Sie werden von einem
Nahverkehrszug erfaßt, als sie sich im Gleisbett bewegen.
BT DS 16/7806
6. Februar 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der
Abschiebegefangene S. M. sich zu töten.
BT DS 16/9142
9. Februar 07
Hamburg. Gegen 6 Uhr werden Abrahim Azizi und sein 21-jähriger
Sohn Ramin aus der Abschiebehaft geholt. Zusammen mit seiner Frau Shrife
Azizi und den beiden minderjährigen Kindern Roman (16 Jahre) und Mariam
(8 Jahre) sollen sie nach Berlin gebracht werden, um von dort direkt nach
Kabul ausgeflogen zu werden. Dies geschieht, obwohl Herr Azizi nur eine
Niere besitzt und auf ständige medizinische Behandlung angewiesen
ist.
Es ist das erste Mal, daß eine
Familie mit schulpflichtigen Kindern aus Hamburg nach Afghanistan abgeschoben
werden soll.
Unterwegs erleidet Frau Azizi einen
Kreislaufkollaps. Weil die Familie am Abend zuvor eine Petition bei der
Hamburger Bürgerschaft eingereicht hat, wird die Abschiebung im letzten
Moment abgebrochen. Die Mutter und die minderjährigen Kinder werden
ins Erstaufnahmelager zurückgebracht, der Vater und der älteste
Sohn kommen zurück in die Haftanstalt. Die von der Hamburger Ausländerbehörde
beantragte Verlängerung der Abschiebehaft lehnt schließlich
das Amtsgericht Hamburg ab, so daß Abrahim und Ramin Azizi entlassen
werden.
Die Eheleute, die einer tadschikischen
Minderheit angehören, waren vor 20 Jahren mit dem damals einjährigen
Ramin vor dem Krieg in Afghanistan geflohen. Über Iran und Rußland
reiste die inzwischen fünfköpfige Familie 2001 in die BRD ein.
Sie erhielten Pässe und fanden eine Wohnung in Eimsbüttel; der
Vater arbeitete, und die Kinder gingen zur Schule. Als der Hamburger Senat
im Herbst 2006 einen Stufenplan zur Abschiebung aller afghanischen Flüchtlinge
bekannt gab und die Familie zum "Informationsgespräch" vorlud, flohen
Azizis in panischer Angst nach Norwegen. Von dort aus wurden sie zwei Tage
vor dem Abschiebeversuch in die BRD zurückgebracht.
Abschiebungen von Familien nach Afghanistan
sind in Hamburg zwischenzeitlich bis 2008 ausgesetzt worden.
taz Nord 13.2.07;
Thorsten Buschbeck Rechtsanwalt
10. Februar 07
Zwickau im Bundesland Sachsen. Im Bereich der "Arcaden" in der Inneren
Plauenschen Straße wird eine Gruppe von sieben ausländischen
Menschen von fünf Deutschen tätlich angegriffen. Die mit Flecktarn-Jacken
gekleideten Kurzgeschorenen unter ihnen ist auch eine Frau brüllen
neben rassistischen Beleidigungen u.a. auch "Sieg Heil!" Als die Polizei
eintrifft, flüchten sie.
Ein 24-jähriger pakistanischer
Flüchtling erleidet bei diesem Angriff eine Verletzung am Auge.
AMAL Wurzen
12. Februar 07
Ein 34 Jahre alter nigerianischer Flüchtling wird vom Flughafen
Leipzig aus abgeschoben. Als einige Passagiere den mit Handschellen gefesselten
Mann unter Bewachung und Begleitung von drei Zivil-Polizisten sehen, beginnen
sie dagegen zu protestieren. Durch Diskussionen mit dem Flugkapitän
erreichen sie eine kleine Verspätung des Abflugs von einer Viertelstunde.
Der Nigerianer, der vor 14 Jahren in
die BRD gekommen war, mußte vom 9. November bis zum 12. Dezember
2006 wegen Schizophrenie in der Psychiatrie behandelt werden. Durch die
Abschiebung wird er von seiner fünfjährigen Tochter getrennt,
die deutsche Papiere besitzt.
FRat Leipzig Abschiebehaftgruppe
13. Februar 07
Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Morgens um 4.00 Uhr klopfen Polizeibeamte
in Schlüchtern an die Wohnungstür der kurdischen Familie Duman,
holen die beiden Brüder Muzaffer (22) und Ridvan (26) heraus und bringen
sie zum Flughafen Düsseldorf, von wo sie im Rahmen einer Sammelabschiebung
mit 30 anderen Menschen nach Istanbul ausgeflogen werden. In ihrer Begleitung
befinden sich ca. 25 Bundespolizeibeamte und ein Arzt.
Ihre Mutter Azine Duman und eine minderjährige
Schwester erleiden Nervenzusammenbrüche und müssen psychotherapeutisch
behandelt werden. Die Mutter bleibt in stationärer Behandlung im Krankenhaus
die Tochter in der Jugendpsychiatrie.
Der Ehemann und Vater der Kinder ist
seit 1993 in der Türkei verschollen. Vor sieben Jahren waren die Geschwister
Muzaffer, Orhan und Ridvan, damals noch minderjährig, aus der Türkei
geflohen und kamen zunächst bei ihren Großeltern, Ali und Fatma
Akbulut, in Sterbfritz unter. Im Dezember 2001 war ihre Mutter mit ihren
jüngeren Kindern Firat (10), Newroz (11) und Hülya (12) in die
BRD eingereist.
"Mit der Abschiebung der beiden Hauptversorger
wird praktisch der gesamten Familie die Chance auf Bleiberecht genommen",
so der Flüchtlingsrat Hessen.
Am 18. Februar suchen Ali und Fatma
Akbulut und ihre 18-jährige Enkelin Hülya Duman, die ja auch
die Schwester der abgeschobenen Brüder ist, vorübergehenden Schutz
im Pfarrhaus in Rodenbach dann in der Marienkirche in Hanau.
Im Sommer erhalten Fatma und Ali Akbulut
ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zugesprochen. Orhan Duman
ist mit einer Deutschen verheiratet; seine Mutter und Geschwister sind
auch im November 2008 immer noch von Abschiebung bedroht. (siehe 11. August
06)
Bündnis für Bleiberecht Hanau;
FRat Hessen 13.2.07; FR 19.2.07; FR 23.2.07;
Jugendnetz Wetzlar 24.2.07;
Diakonische Flüchtlingshilfe Hanau
13. Februar 07
Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Morgens um 4.00 Uhr klingelt es an der
Wohnungstür der kurdischen Familie Kazan in der Wiesenstraße
20 in Rothenbergen. Polizisten rufen, sie sollen die Tür aufmachen,
sonst würde sie aufgebrochen. Die Eheleute Kazan und ihre sechs Kinder
sollen nach 14 Jahren Leben in Deutschland abgeschoben werden. Nachdem
die 36-jährige Saliha Kazan die Situation verstanden hat, bittet sie
die BeamtInnen darum, leise zu sein, damit sie ihre Kinder selber wecken
und vorbereiten kann. Die Polizisten besetzen gleich alle Räume und
drängen zum Aufbruch. Sie ziehen die Telefonkabel aus der Wand, sammeln
alle Handys ein und überwachen das Anziehen und das Packen. Die inzwischen
erwachten Nachbarn werden daran gehindert, mit den Kazans zu reden oder
sich zu verabschieden. Selim Kazan (39) darf seiner Nachbarin lediglich
einen Zettel mit der Telefonnummer der Rechtsanwältin und des Bruders
geben. Vor dem Haus schreit Saliha Kazan ihrer Nachbarin auf Kurdisch zu
"Ayse, hilf uns, meine Familie wird zerstört!"
Um 5.00 Uhr fährt der Bus mit der
Familie zum Flughafen Düsseldorf. Als Saliha Kazan von den Beamten
an Armen und Beinen ins Flugzeug getragen wird, ruft sie: "Ich bin nur
eine Mutter und keine Terroristin. Demütigt mich nicht vor meinen
Kindern!" Sie findet kein Gehör. Spuren dieser Schikane sind Hämatome
an allen Gliedmaßen.
Im Rahmen einer Sammelaktion erfolgt
dann die Abschiebung mit einer Chartermaschine nach Istanbul.
Saliha und Selim Kazan waren vor 14
Jahren mit ihrem damals einjährigen Baby Izettin in die BRD gekommen.
Die anderen Kinder, Gülistan (14), Berivan (13), Gülcin (11),
Beritan (9) und Ömer (4), sind alle in Hessen geboren. Ömer leidet
seit der Geburt an einem Herzfehler und wurde bereits dreimal im Kinderherzzentrum
operiert. Eine weitere Operation war für den April geplant. Ömer
kämpft immer wieder mit Atemnot, die ihm große Angst macht;
seine Lippen sind blau, und manchmal hat er Ödeme. Er darf überhaupt
keiner Anstrengung oder Aufregung ausgesetzt werden. Prof. Dr. Schranz,
Leiter der Abteilung Kinderkardiologie des Universitätsklinikums Gießen
und Marburg, schreibt dazu: "Eine adäquate kardiologische Versorgung
in seinem Heimatland Türkei ist nicht gegeben. Sollte die erforderliche
Operation Ömer nicht ermöglicht werden, wird er sterben."
Nach der Abschiebung kommt die Familie
zunächst für kurze Zeit in Haft und wird dann sich selbst überlassen.
Weil niemand von ihnen Türkisch
spricht und sie zudem mittellos sind, begeben sie sich auf den Weg nach
Sirnak, an die irakisch-syrische Grenze, wo die Eltern von Selim Kazan
leben.
Die Kazans können sich tagsüber
im Hause der Großeltern aufhalten, nachts müssen sie zum Schlafen
auf die Häuser der Nachbarn verteilt werden.
Hier gibt es kein fließend Wasser,
keine festen Straßen, keine Schule und nur phasenweise elektrischen
Strom. Die Mädchen müssen sich den dortigen Rollenzwängen
unterwerfen; ihnen werden Schreib- und Schulmaterial weggenommen. Es werden
Heiratspläne für die beiden ältesten Mädchen diskutiert.
Als die Familie im April erkrankt, steht
als einziger Mediziner der Gegend ein Tierarzt zur Verfügung. Aber
auch er kann Ömer nicht helfen, als dessen Gesundheitszustand deutlich
schlechter wird und die Körpertemperatur über 41° steigt.
Nur durch die schnelle Geld-Überweisung von deutschen UnterstützerInnen
können die Eltern Antibiotika und fiebersenkende Mittel besorgen und
sie, entsprechend der Anweisung der Gießener Ärzte, dosieren.
Ömer braucht aber auch dringend Sauerstoff, Medikamente, einen Facharzt
bzw. überhaupt einen Arzt und die lebensrettende Operation. Alle sind
traumatisiert die Kinder sprechen nicht mehr.
Aufgrund der Schwierigkeiten in der
Familie ihres Mannes, mit dem sie im Alter von 14 Jahren verheiratet worden
war, trennt sich Frau Kazan von ihrem Mann. Damit gilt sie als geächtet
und wird in den folgenden Monaten von verschiedenen Mitgliedern der Familie
des Mannes bedroht. Ihre eigenen Eltern können sie aufgrund der Armut
nur kurzfristig aufnehmen.
Durch die intensive Öffentlichkeitsarbeit
des Helferkreises im Main-Kinzig-Kreis veranlaßt der Landrat eine
fachärztliche Untersuchung von Ömer in Istanbul. Zu diesem Zweck
geht Saliha Kazan mit den sechs Kindern nach Istanbul. Ein Vertreter der
Kreisbehörde und zwei Mitglieder des UnterstützerInnenkreises
fliegen in die Türkei, um die Untersuchung von Ömer zu beobachten.
Die türkische Herzspezialistin bestätigt die Diagnosen der deutschen
ÄrztInnen und rät dringend zu der anstehenden Herzoperation.
Allein durch die Intervention der deutschen
UnterstützerInnen vor Ort gelingt es, die Familie in einer kleinen
Wohnung unterzubringen. Die Bedrohungen von Seiten der Familie des Mannes
lassen die Familie nicht zur Ruhe kommen. Per Handy wird ihnen mitgeteilt,
daß demnächst eine der Töchter für ein Heiratsarrangement
als "Braut" abgeholt wird. Die Kazans wechseln die Handynummer und verlassen
das Haus nur noch für nötigste Gänge. Es gelingt ihnen,
die Adresse geheimzuhalten. Sie sind völlig mittellos und isoliert
die Kinder können keine Schule besuchen. Der Helferkreis finanziert
die Miete, die Lebensmittel und die Medikamente.
Am 10. März 2008 verpflichtet das
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Main-Kinzig-Kreis, Familie Kazan
wieder nach Deutschland einreisen zu lassen, mit der Begründung, daß
das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens nach Art. 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention der Kinder der Familie durch die Abschiebung verletzt
worden sei. Obwohl der Landrat dieses Urteil annimmt, läßt Innenminister
Bouffier (CDU) das Regierungspräsidium Berufung beim Verwaltungsgericht
einlegen, da es sich "um ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung"
handle.
Obwohl dieser Widerspruch beim Verwaltungsgericht
Kassel noch anhängig ist, stimmt Bouffier nach einer Petition im Landtag
der Rückkehr der Familie schließlich zu.
Am 7. November 2008 21 Monate nach
der Abschiebung werden die Kazans am Frankfurter Flughafen von ihren
UnterstützerInnen in Empfang genommen.
Die Mitglieder des Helferkreises haben
für die Rückkehr alle Bedingungen erfüllt, die der Innenminister
forderte:
sie gewährleisten, daß keinerlei "Belastung der Öffentlichen
Hand" anfällt dafür haben sieben Personen notariell gebürgt;
sie erstatten die Abschiebekosten von 19.000 Euro; sie sorgen für
Wohnung und Arbeit.
FRat Hessen 13.2.07; FR 24.2.07;
FRat Hessen 10.3.08; jW 13.3.08;
FRat Hessen 15.3.08;
FRat Hessen 24.9.08; FR 15.11.08;
Runder Tisch zur Unterstützung von Frau Kazan und ihren Kindern;
www.kinderhilfe-kazan.de
13. Februar 07
Bundesland Hessen. Nachdem der 28-jährige kurdische Flüchtling
Engin Celik aus der Abschiebehaft Offenbach entlassen ist, muß er
sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben. Mit einem bis jetzt
währenden 29-tägigen Hungerstreik hat er sich gegen die Ablehnung
seines Asylgesuches und die drohende Abschiebung gewehrt.
Engin Celik hatte als Kind einer alevitisch-kurdischen
Familie aus der Ortschaft Tunceli (Dersim) schon früh die Repressionen
des türkischen Staates und seiner Militärs erlebt. Er engagierte
sich politisch und war wegen seiner Arbeit in unterschiedlichen demokratischen
und revolutionären Gruppen mehrmals festgenommen, auch mißhandelt
und gefoltert worden. Ein letztes Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde
zunächst eingestellt und unter den neuen Terrorbekämpfungsgesetzen
(TYK § 7-2) wieder aufgenommen. Gewarnt von seinen Anwälten war
er daraufhin im November 2003 in die BRD geflohen.
Als Schauspieler in der Theatergruppe
"Bühne der Träume", als Musiker in der Gruppe "Daglara Ezgi"
und als Autor setzte er seine Kritik am türkischen Staat auch künstlerisch
um. Beim "Internationalen Yilmaz-Güney-Festival" erhielt er den ersten
Preis für seine literarische Tätigkeit. In der "Karawane für
die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" wehrte er sich gegen
die restriktive Asylpolitik der BRD.
Am 7. Januar war er während einer
Zugfahrt von Frankfurt nach Düsseldorf in der Nähe von Gießen
verhaftet und in die JVA Gießen in Abschiebehaft begracht worden.
Zwei Tage nach Beginn seines Hungerstreikes erfolgte dann seine Verlegung
ins Abschiebegefängnis Offenbach.
AZADI 19.1.07;
Karawane Hamburg 13.2.07;
AZADI 19.2.07; AZADI 26.3.07;
22. Februar 07
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 30 Jahre alter iranischer
Gefangener wird morgens um 6 Uhr aus seiner Zelle geholt. Er soll nach
Hamburg gebracht und dann in den Iran abgeschoben werden. Der gehörlose
Iraner, mit dem eine Verständigung nur durch einen Gebärden-Dolmetscher
möglich ist, versteht nicht, was mit ihm geschieht, und weigert sich,
sich von seiner Pritsche zu erheben. Zwei Beamte versuchen ihn zu tragen,
aber er beginnt laut zu schreien und unkontrolliert um sich zu schlagen
und zu treten. Dabei werden die Beamten leicht verletzt, können aber
ihren Dienst fortsetzen. Auch der Iraner muß von einem Arzt behandelt
werden.
Die Abschiebung wird abgebrochen, und
der Gefangene kommt in ein Krankenhaus, weil sich sein Zustand nicht bessert.
Polizei Berlin 22.2.07;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
22. Februar 07
Böblingen in Baden-Württemberg. Bei einer Razzia in dem Bordell
C33 werden von der Polizei zwei minderjährige Asylbewerberinnen aus
Nigeria und Sudan und eine junge Frau ohne gültige Aufenthaltspapiere
vorgefunden. Die beiden 15- und 16-jährigen Flüchtlinge kommen
in eine Jugendeinrichtung. Die 22-jährige Frau, die wahrscheinlich
auch aus dem Sudan ist, wird in Abschiebehaft genommen.
Das Bordell wird geschlossen, und gegen
die Betreiber werden Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zwecke
der sexuellen Ausbeutung und dessen Förderung, des sexuellen Mißbrauchs
von Jugendlichen und der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
eingeleitet.
SinZ 3.3.07; VG Stuttgart 26.3.07
28. Februar 07
Bundesland Bayern. Der abgelehnte Asylbewerber I. P. aus dem Sudan
wird in einem dritten Anlauf nach drei Monaten Abschiebehaft mit einem
Klein-Charterflugzeug in Begleitung von Beamten außer Landes gebracht.
Damit wird er von seiner Lebenspartnerin und ihrem gemeinsamen sechsjährigen
Sohn Sammy getrennt.
Seit dem Jahre 2000 lebt Herr P. mit
der Mutter seines Kindes zusammen. Sie ist aus der Dominikanischen Republik,
im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und kann die Familie durch ihre
Berufstätigkeit finanziell unterhalten.
Bereits am 3. Dezember 2004 war Herr
P. frühmorgens aus der Wohnung abgeholt worden und in Abschiebehaft
gekommen. Weil seine Frau bei der Arbeit war, mußte der damals dreijährige
Sohn geweckt werden und mit zur Wache. Von dort aus wurde die Mutter von
der Polizei informiert, daß sie ihren Sohn abholen solle, weil sich
der Vater des Kindes in Abschiebehaft befände.
Herr P. stellt nach der Abschiebung
einen Antrag auf Wiedereinreise. Diese wird in Anbetracht der zuvor zu
zahlenden Abschiebekosten von 40.000 Euro schwer zu erreichen sein.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2007
Februar 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nach über zehn Jahren Deutschland-Aufenthalt
in Bad Sassendorf bei Arnsberg wird der kurdische Flüchtling Ali Yazgili
in die Türkei abgeschoben.
Hier wird Anklage wegen Beleidigung
des türkischen Staates gegen ihn erhoben, weil er sich im Asylverfahren
entsprechend geäußert haben soll. Der Prozeß soll vor
der großen Strafkammer des Landgerichts Malatya stattfinden. Um einer
Verhaftung zu entgehen, flieht er vor Beginn des Prozesses außer
Landes und kehrt in die BRD zurück.
Rote Fahne News 22.2.07
Februar 07
Flughafen Frankfurt am Main. Die 60 Jahre alte Frau W. befindet sich
allein im Sammelgewahrsam und erklärt auf Ansprache der Mitarbeiterin
der Abschiebebeobachtung FFM, daß es ihr schlecht gehe. Sie zeigt
ein Attest, aus dem hervorgeht, daß sie aufgrund von zehn Diagnosen
meist chronischer Erkrankungen nicht in der Lage sei, sich selbst zu versorgen.
Der Polizei-Sanitäter mißt einen stark erhöhten Blutdruck
(220:160), der auch mit Medikamenten nicht deutlich heruntergeht. Frau
W. leidet unter starken Kopfschmerzen, kann nicht aufrecht stehen und auch
nicht gehen. Der Polizeiarzt entscheidet, daß sie in dem derzeitigen
gesundheitlichen Zustand nicht abgeschoben werden darf und veranlaßt
die Einlieferung in die Flughafenklinik.
Auf Rückfragen des Gruppenleiters
der Polizei erklärt die zuständige Ausländerbehörde,
daß ihr die Erkrankungen von Frau W. nicht bekannt seien und deshalb
auch keine Flugreisetauglichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde.
Die Landespolizei nimmt Frau W. eine
"Sicherheitsleistung" in Höhe von 600 € ab, ohne ihr zu erklären,
wofür das Geld wäre. Diese Entnahme von Barmitteln als Sicherheitsleistung
ist diesen Räumlichkeiten laut Bundesbestimmungen (Best-Rück-Luft)
nicht zulässig.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
Februar 07
Flughafen Frankfurt am Main. Der abgelehnte Asylbewerber Herr H. wird
nach Erbil in den Nordirak ausgeflogen und damit von seiner deutschen Frau
getrennt.
Damit werden die Empfehlungen des UNHCR
und der deutschen Innenministerkonferenz völlig ignoriert, die vorsehen,
daß nur Flüchtlinge, die ihren letzten Wohnsitz im Nordirak
hatten und Familienbindungen, dorthin haben abgeschoben werden dürfen,.
Herr H. kommt aus dem Ort Baqubah, der
im Zentralirak liegt und er spricht auch fast kein Kurdisch.
Nach der Abschiebung setzt er sich selbst
mit dem UNHCR in Verbindung und erklärt, daß die kurdische Regionalregierung
ihn aufgefordert hat, den Nordirak zu verlassen. Dann verliert sich seine
Spur.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
1. März 07
Berlin. 20 Polizisten stürmen die Wohnung der Familie El-Zein
und nehmen die 23 Jahre alte Nasima El-Zein zur Abschiebung mit. In Begleitung
von zwei türkischen und zwei deutschen Zivilpolizisten wird sie in
ein Flugzeug der Fluggesellschaft Türkisch Airlines gebracht und in
die Türkei abgeschoben. Ihr Vater, der die Familie schon vor Jahren
verlassen hatte, holt sie in Istanbul ab. Nach einer 20-stündigen
Busfahrt erreichen sie Iskenderun, eine Stadt im Südosten der Türkei.
Hier muß Nasima El-Zein mit ihrer
Großmutter in einer feuchten schimmelnden Baracke leben, sich traditionell
kleiden und entsprechend dem dort geltenden Frauenbild verhalten. Ihr Vater
ist ein brutaler Mann, schlägt sie oft und plant, sie wegen seiner
Spielschulden mit einem doppelt so alten, aber wohlhabenden Mann zu verheiraten.
Nasima El-Zein spricht fließend Deutsch und Arabisch, jedoch kein
Türkisch. Sie ist völlig isoliert, voller Angst und Depressionen,
ißt nichts mehr, will sterben.
Als Achtjährige war sie mit ihren
Eltern und Geschwistern vor dem Bürgerkrieg aus dem Libanon in die
BRD geflohen und lebte seither fast 15 Jahre lang in Berlin. Obwohl
die Asylanträge der libanesischen Kurden bereits 1994 abgelehnt worden
waren, wurde die Familie als "Staatenlose" geduldet.
Als das Landeskriminalamt im Juli 2004
entdeckte, daß die Eltern und die fünf ältesten Kinder
in einem Personenregister in der Türkei als türkische StaatsbürgerInnen
eingetragen sind, wurden sowohl die Eltern als auch deren Kinder der Täuschung
der Behörden beschuldigt, und die Ausweisung von der Ausländerbehörde
eingeleitet. Auch die Mutter und die acht Geschwister waren damit abschiebebedroht.
Obwohl die Berliner Härtefall-Kommission
sich mit einem einstimmigen Votum für ein Bleiberecht der jungen Frau
ausgesprochen hatte, entschied Innensenator Körting die Abschiebung.
Dreizehn Tage später erklärt die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts
Berlin die Ausweisungsverfügung für unrechtmäßig.
Das Gericht begründet dies damit, daß von einem Kind nicht verlangt
werden könne, seine Eltern wegen angeblicher Falschaussage zu belasten.
Aufgrund der öffentlichen Empörung
stimmt Innensenator Körting am 21. Mai einer Rückkehr Nasima
El-Zeins aus "humanitären Gründen" zu. Die Kosten für die
Rückkehr, Anwaltskosten, Flugticket, Beschaffung der notwendigen Papiere
und sogar die Abschiebekosten muß sie selbst tragen. Drei Monate
nach der Abschiebung kehrt Nasima El-Zein nach Berlin zurück.
FRat Berlin;
BeZ 11.4.07; BeZ 13.4.07;BeZ 22.5.07;
zdf Frontal 15.6.07
8. März 07
Bundesland Bayern. Aus Angst vor der Polizei springt ein 42-jähriger
Flüchtling aus dem Fenster einer Flüchtlingsunterkunft in Regensburg
und verletzt sich schwer. Der Flüchtling aus Amberg hielt sich aufgrund
der geltenden Residenzpflicht unerlaubt in Regensburg auf. Wegen einer
Auseinandersetzung mit einem Bewohner des Heimes war die Polizei gerufen
worden.
neumarktonline.de 9.3.07
11. März 07
Ludwigsfelde im Bundesland Brandenburg. Ein 30 Jahre alter Flüchtling
aus Sierra Leone wird morgens um 8.00 Uhr auf dem Bahnhof von fünf
betrunkenen Deutschen rassistisch beschimpft, mit einer Bierflasche beworfen
und mit Bier begossen. Um den Provokationen zu entgehen, versucht der Angegriffene,
in einen Zug zu flüchten. Die Deutschen hindern ihn daran und schubsen
ihn in das Gleisbett. Ein Angreifer wirft jetzt wieder eine Flasche nach
ihm.
Die vom Flüchtling selbst gerufene
Polizei trifft schnell ein und nimmt die Angreifer mit. Die zwei Hauptverdächtigen
im Alter von 23 und 24 Jahren werden vorläufig festgenommen kommen
dann aber wieder auf freien Fuß.
jW 12.3.07;
TS 12.3.07; MAZ 14.3.07; MAZ 21.5.07;
Opferperspektive
13. März 07
Kreis Ostholstein. In der Wohnung der Familie Atoe kommt es zu einem
massiven Polizeieinsatz. Victor Atoe, ein 46-jähriger abgelehnter
Asylbewerber aus Nigeria, soll festgenommen und in Abschiebehaft genommen
werden, um ihn am 15.03.07 zur nigerianischen Botschaft in Berlin zu bringen.
Seine Frau Mercy und die beiden drei und sieben Jahre alten Kinder sollen
an diesem Tag zwangsweise zum Landesamt in Neumünster gebracht werden,
um von dort aus am 15.03.07 ebenfalls nach Berlin gebracht zu werden.
Bei diesem Polizeieinsatz ist der Leiter
der Ausländerbehörde anwesend, aber kein Arzt, obwohl dem Amt
für den Fall einer Abschiebung eine diagnostizierte Suizidgefahr bei
Victor Atoe bekannt ist. Es kommt zu einer heftigen Auseinandersetzung,
da sowohl Frau als auch Herr Atoe sich weigern mitzugehen. Dabei wird Herr
Atoe so heftig gewürgt, dass er auch drei Wochen später noch
Schluckbeschwerden hat. Als die Polizisten Verstärkung anfordern,
springt er in Panik aus dem Fenster und flieht mit zersplittertem linken
Knöchel zu einem Bekannten, der ihn in das Travemünder Krankenhaus
Sana-Klinik bringt.
Am 15. März 07 erfolgt ein weiterer
Polizeieinsatz. Zunächst nimmt die Polizei Frau Atoe nach erneuten
erheblichen gewalttätigen Auseinandersetzungen auch in Gegenwart
der Kinder in ihrer Wohnung fest. Sie wird gefesselt und mit ihren Kindern
zusammen abtransportiert.
Anschließend holt die Polizei
ohne ärztliches Einverständnis Herrn Atoe direkt aus dem Krankenhaus
ab. Er hat eine frische Operationswunde, und es bestehen erhebliche Bedenken,
ob er überhaupt transportfähig ist. Ohne ärztliche Begleitung,
ohne Thromboseprophylaxe und ohne Maßnahmen gegen die Gefahr einer
Embolie wird Herr Atoe gefesselt und ebenfalls nach Berlin zur nigerianischen
Botschaft gebracht.
Beim Anblick des auf der Krankentrage
liegenden Victor Atoe ist der zuständige Botschaftssekretär dermaßen
empört über das Vorgehen der Ausländerbehörde, daß
er sich weigert, die Paßersatzpapiere auszustellen. Die Familie kehrt
nach Ostholstein zurück und bekommt monatsweise Duldungen, da der
komplizierte Bruch länger behandelt werden muß. Im Jahr 2008
hat die Familie immer noch kein Bleiberecht, und Herr Atoe ist aus Angst
vor Abschiebung untergetaucht.
Am 18. Januar 96 war Victor Atoe schon
einmal in Deutschland aus einem Fenster gesprungen. Beim Brand der Flüchtlingsunterkunft
in der Hafenstraße in Lübeck, bei dem zehn Menschen starben,
schlief er als Gast bei einem Freund und rettete sich in letzter Sekunde
(siehe dort). Bei diesem Sprung zertrümmerte sein rechtes Sprunggelenk.
Nach der Operation teilten ihm die Lübecker Chirurgen mit, daß
in einem halben Jahr Metallplatten und Nägel aus seinem Körper
entfernt werden müßten, sonst drohe eine Knocheninfektion. Kaum
aus dem Krankenhaus entlassen und noch während der medizinischen Behandlung
wurde er am 1. Mai 1996 mit Gewalt nach Nigeria abgeschoben.
Dort hatte er keine Chance auf die notwendige
Operation, das Bein entzündete sich. Als Victor Atoe die Schmerzen
nicht mehr aushielt, kehrte er im Frühjahr 1999 in die BRD zurück.
Er meldete sich bei der Ausländerbehörde in Eutin und wurde sofort
nach Eisenhüttenstadt in Abschiebehaft gebracht. Seiner damaligen
Rechtsanwältin gelang es schließlich, einen befristeten Aufenthalt
für die Operation und anschließende Genesung durchzusetzen.
Im August 1999 wurde er operiert; er hatte eine tiefsitzende Venenthrombose
und befand sich erneut in Lebensgefahr.
Alle übrigen Überlebenden
des Brandanschlags hatten inzwischen ein Bleiberecht erhalten. Für
Victor Atoe galt die Regelung nicht, weil er nicht Bewohner, sondern Gast
im Hause war. Nur weil seine Frau nachreiste und zwei Kinder bekam, konnte
er geduldet bleiben von 600 € mußte die vierköpfige Familie
leben. Obwohl er eine Stelle angeboten bekam, wurde ihm eine Arbeitserlaubnis
verweigert. Das Lübecker Flüchtlingsforum und zahlreiche UnterstützerInnen
setzten sich vergeblich für Victor Atoe ein, der seit der Brandnacht
an Panikattacken, Erinnerungsverlust und Schlaflosigkeit litt und zweimal
wegen Suizidalität für mehrere Wochen in einer Psychiatrie war.
taz 24.1.06; TS 18.2.06; taz 21.3.07; taz 11.4.07;
Angelika Beer Europaabgeordnete der Grünen;
Lübecker Flüchtlingsforum; Diakonie Lübeck;
Björn Stehn Rechtsanwalt
17. März 07
Im Transitbereich des Bukarester Flughafens Otopeni wird Marin Mogos
in einem unbenutzten Raum einer Baracke tot aufgefunden. Er hat sich mit
einer Wäscheleine erhängt.
Herr Mogos war mit seiner Frau und drei
Kindern am
3. März 2002 abgeschoben worden. Da sie staatenlose Roma sind,
Herr Mogos zudem durch den rumänischen Geheimdienst verfolgt und gefoltert
wurde, hatten sie die Einreise nach Rumänien verweigert. Seit der
Abschiebung lebten sie im Transitbereich des Flughafens.
(siehe dort: 7. März 02)
dpa 17.3.07; TS 18.3.07;
WT 19.3.07; FR 26.3.07; TS 11.4.07
18. März 07
Bundesland Brandenburg. Mindestens drei jugendliche Deutsche bedrohen
den 46-jährigen Flüchtling aus der Türkei, Musa E., in Potsdam
über die Sprechanlage seines Wohnhauses und kurze Zeit später
vor der Wohnungstür. Einer von ihnen trägt, so ein Nachbar, eine
Eisenstange bei sich. Rassistische Parolen werden gerufen, wie "Kanackenschwein"
und "Scheißausländer".
Herr E. fürchtet um die Gesundheit
und das Leben seiner beiden Kleinkinder und seiner Frau, weil er nicht
einschätzen kann, ob die Jugendlichen in die Wohnung eindringen werden.
Er ruft mehrfach den polizeilichen Notruf an, aber Polizeibeamte erscheinen
nicht.
Als die Drohung "Wir kriegen Dich!"
gerufen wird, greift Herr E. in panischer Angst nach einem Tischbein, öffnet
die Tür und schlägt die Povokateure in die Flucht. Dabei soll
er einen der Jugendlichen an Schulter und Arm getroffen und verletzt haben.
Während das Ermittlungsverfahren
gegen die Jugendlichen eingestellt wird, wird dem Angegriffenen im Oktober
2008 der Prozeß gemacht. Im Februar 2009 wird Musa E. nach acht Hauptverhandlungstagen
vom Amtsgericht Potsdam zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sieht keinen rassistischen Hintergrund der Tat, obwohl sogar
unabhängige Nachbarn während des Überfalls davon ausgegangen
waren. Bemerkenswert ist die Äußerung eines der beteiligten
Mädchen, daß es das Wort "Scheißausländer" nicht
beleidigend gemeint habe, weil sie es für sie ein ganz normales Wort
ist.
Der Anwalt von Musa E. fechtet umgehend
das Urteil an, und auch die Staatsanwaltschaft, die zehn Monate Haft auf
Bewährung und 100 Sozialstunden gefordert hatte, geht in Berufung.
jW 8.10.08; taz 10.10.08;
MAZ 2.2.09; MAZ 3.2.09
Hans-Eberhard Schultz Rechtsanwalt
19. März 07
Am tschechisch-sächsischen Grenzübergang Neugersdorf untersuchen
Beamte der Bundespolizei einen tschechischen Sattelauflieger, der Kabeltrommeln
geladen hat. 14 Frauen und 13 Männer aus Vietnam, die wahrscheinlich
kurz vor der Grenze zweieinhalb Stunden vorher eingestiegen waren, werden
entdeckt. Während des anschließenden Verhörs stellt sich
die Notwendigkeit heraus, zwei Personen in die Notaufnahme des Krankenhauses
Ebersbach zu bringen, das sie nach ambulanter Versorgung wieder verlassen
können.
Alle Männer und Frauen werden nach
Beendigung der polizeilichen Maßnahmen gemäß der Rückübernahmevereinbarung
mit der Tschechischen Republik zurückgeschoben.
SäZ 21.3.07;
BPol Pirna 18.10.07
19. März 07
Hansestadt Hamburg. In einem portugiesischen Café werden die
kurdische Politikerin Sakine Cansiz und ihre Begleiter von einem 15-köpfigen
Polizeiaufgebot festgenommen und in Handschellen abgeführt. Frau Cansiz
kommt ins Untersuchungsgefängnis nach Holstenglacis in Auslieferungshaft.
Frau Cansiz stammt aus Dersim und aufgrund
ihres Engagements für die kurdischen Interessen, hatte sie bereits
12 Jahre in türkischer Haft gesessen. Nach ihrer Entlassung 1991 war
sie nach Frankreich geflohen und hatte dort politisches Asyl bekommen.
Der Haftbefehl des Staatssicherheitsgerichtes
Malatya vom September 2002 gründet sich auf "Zugehörigkeit zu
einer terroristischen Organisation". Frau Cansiz soll demnach als Hauptverantwortliche
des KADEK bzw. der PKK im Jahre 1993 an einer Guerilla-Ausbildung teilgenommen
und ein Jahr später im Lager Mahsum Korkmaz in Syrien drei Monate
lang Aktivistinnen ausgebildet haben. Zudem sei sie Mitglied des PKK-Zentralkomitees
und der "Frauenliga Kurdistans".
Bei einer Auslieferung droht ihr nach
türkischem Recht eine Haftdauer von bis zu 22 Jahren.
Fünf Wochen nach ihrer Festnahme
hebt der Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts den Haftbefehl
auf, und Frau Cansiz wird freigelassen. Das Gericht kommt zu dem Schluß,
daß die von der Türkei vorgelegten Unterlagen für eine
Auslieferung bei weitem nicht ausreichend sind.
AZADI 22.3.07; AZADI 26.3.07; taz 28.3.07;
taz 2.4.07; AZADI 26.4.07; taz 16.8.07
31. März 07
Prenzlau im Bundesland Brandenburg. Als der 22-jährige Kameruner
Ngoko N. vor einem Supermarkt von zwei Männern als "Neger" beschimpft
wird, kann er einer Konfrontation noch ausweichen und geht weiter. Als
er jedoch aus dem Supermarkt herauskommt, wird er erneut provoziert, dann
gegen den Hals geschlagen und als er den Angreifer wegstoßen will
in den Bauch getreten und ins Gesicht geboxt. Niemand der zahlreichen
Umstehenden greift ein. Erst als Ngoko N. mit seinem Handy versucht, die
Polizei zu rufen, flüchten die Angreifer.
Zwei Monate später begegnet der
Kameruner den beiden Männern zufällig, und er wird erneut rassistisch
angepöbelt. Gegenüber der Polizei kann er jetzt die beiden Täter
identifizieren.
Gegen den Haupttäter wird Anklage
erhoben. Da dieser im Gerichtsverfahren sämtliche Vorwürfe bestreitet
und sich keiner der vielen Augenzeugen des Angriffs gemeldet hat, wird
er am 6. März 2008 freigesprochen.
BeZ 3.4.07;
PR-insude.com 5.4.07; e 110 6.4.07;
PNN 7.4.07; JWB 11.4.07;
Opferperspektive 7.3.08
März 07
Bösperde in Nordrhein-Westfalen. Angehörige bangen um die
Gesundheit von Herr D. aus dem Kosovo. Aus Angst vor der für den nächsten
Tag vorgesehenen Abschiebung war er mit seiner Frau und drei Kindern untergetaucht.
Herr D. ist herz- und zuckerkrank. Die
Medikamente hat die Familie bei ihrer überstürzten Flucht in
der Wohnung gelassen. Da sie zur Fahndung ausgeschrieben ist, droht ihr
bei Entdeckung die sofortige Festnahme.
Nur für den 17-jährigen Sohn
Rama hat die Härtefallkommission entschieden, daß er seinen
Schulabschluß in der Hauptschule Am Gelben Morgen noch machen darf.
Voraussetzung dafür sei allerdings, daß er sich bei den Behörden
meldet.
Im Juni bekommen die Flüchtigen
Asyl in einer Kirchengemeinde.
Mendener Ztg 20.3.07;
DW Iserlohn
März 07
Gangloffsömmern in Thüringen. Ein 34-jähriger chinesischer
Flüchtling wirft sich in Selbsttötungsabsicht vor einen herannahenden
Zug und verliert hierbei beide Unterarme. Als Folge erteilt das Gericht
Abschiebeverbot und ordnet eine gesetzliche Betreuung und die Unterbringung
in einer Einrichtung für psychisch und körperlich behinderte
Menschen an.
Der Mann war 2001 in die BRD eingereist
und hatte Asyl beantragt. Nach der Ablehnung seines Antrags wurde die Abschiebung
angedroht. Da eine Paßbeschaffung aber nicht möglich war, setzte
ihn die Ausländerbehörde stark unter Druck, damit er "freiwillig"
das Land verläßt.
Nach der Verzweiflungstat des Flüchtlings
wird er zur ergänzenden Therapie an das psychologische Zentrum REFUGIO
vermittelt. Bei der Anamnese wird deutlich, daß bereits drei Suizidversuche
vorausgegangen waren: Ein erster erfolgte in der Landesaufnahmestelle Eisenberg.
Danach versuchte der Mann, aus einem Fenster in einem Flüchtlingslager
zu springen, und wurde von einem Jugendlichen durch Festhalten daran gehindert.
Der dritte Versuch, sich das Leben zu nehmen, geschah während einer
Zwangsvorführung zur Paßbeschaffung bei der chinesischen Botschaft.
Für diese insgesamt vier Suizidversuche
ist auch eine nicht näher diagnostizierte Schizophrenie verantwortlich.
Laut REFUGIO werden psychisch kranke AsylbewerberInnen nicht angemessen
untersucht und behandelt, sondern einfach durch Medikamentengaben ruhiggestellt.
Daher kommt es im Zusammenwirken mit traumatisierenden Fluchterlebnissen,
zermürbenden Asylverfahren und der Unterbringung in menschenunwürdigen
Flüchtlingslagern oft zu extremen Reaktionen der Betroffenen.
Flüchtlingsrat Info Thüringen Nr. 1/2008;
REFUGIO Thüringen
3. April 07
Bundesland in Sachsen-Anhalt. Zwei irakische Flüchtlinge aus Berlin,
die einen Bekannten in der Nähe von Halberstadt besuchen, befinden
sich auf dem Wege in das Ameos-Klinikum, weil einer von ihnen er ist
gehbehindert unter großen Schmerzen leidet. An einer Telefonsäule
in der Kühlinger Straße werden sie gegen 2.00 Uhr von drei deutschen
Männern als "Kanacken" beschimpft.
Sie flüchten, werden aber an der
Kreuzung zur Heinrich-Julius-Straße von den Verfolgern eingeholt.
Der 25-jährige Iraker wird durch einen Fußtritt eines Täters
in den Rücken zu Boden gebracht und anschließend mit dessen
Teleskop-Schlagstock geschlagen die beiden anderen Rassisten treten auf
ihn ein. Als sein Begleiter ihm zu Hilfe kommen will, wird auch er angegriffen.
Der Haupttäter zieht ein Messer und verletzt den Behinderten damit
an der Hand.
Als die von einem Wachmann gerufene
Polizei eintrifft, fliehen die Täter, können nach einer kurzen
Verfolgungsjagd jedoch festgenommen werden.
Der Iraker muß sich mit der verletzten
Hand, erheblichen Verletzungen am Kopf, Brustkorb, Rippen, Becken und Genitalbereich
in das St.-Salvator-Krankenhaus in Behandlung begeben.
Mitte September stellt die Halberstädter
Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die drei Täter "mangels
hinreichenden Tatverdachts" ein. Erst durch die Intervention der Rechtsanwältin
der Opfer wird im Januar 2008 Anklage gegen die Täter erhoben.
Am 21. Oktober 2008 beginnt die Gerichtsverhandlung
vor dem Jugendrichter des Amtsgerichtes Halberstadt. Nach dreitägiger
Hauptverhandlung wird der 23-jährige Haupttäter zu einem Jahr
Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Zudem muß er 500 €
an den "Verein zur Wahrung jüdischen Erbes in Halberstadt und Umgebung"
zahlen.
VM 22.10.08;
www.mut-gegen-rechte-gewalt;
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
5. April 07
Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) Blankenburg.
Als morgens um 7.45 Uhr zwei Verwaltungsvollzugsbeamte an der Zimmertür
einer Flüchtlingsfamilie erscheinen, um eine 35 Jahre alte abgelehnte
Asylbewerberin mit ihrem fünfjährigen Kind im Rahmen der Abschiebung
zum Hamburger Flughafen abzuholen, zieht der Ehemann ein Messer und verschließt
die Tür vor den Beamten. Er droht im Falle eines gewaltsamen Öffnens
der Tür, seine Familie und sich umzubringen. Durch herbeigerufene
Russisch-sprechende ZAAB-Mitarbeiter gelingt es, den 45-Jährigen zu
beruhigen und zum Aufgeben seiner Drohung zu bringen. Als er die Tür
öffnet, wird er von Polizisten überwältigt und entwaffnet.
Nach Vernehmung auf dem Polizeirevier
wird er aus dem Polizeigewahrsam wieder entlassen.
Polizei Oldenburg 5.4.07
9. April 07
Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Passanten finden im Stadtteil Großer
Dreesch in der Hamburger Allee einen 27 Jahre alten Asylbewerber aus Algerien,
der durch "massive Stichverletzungen" verblutet ist.
HA 12.4.07; taz 14,4,07
10. April 07
Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. In der Nähe des Bahnhofs auf
dem Grünthalplatz werden gegen 19.30 Uhr ein 14-jähriges iranisches
Mädchen und ihr 16 Jahre alter Bruder aus einer Gruppe von vier Kurzgeschorenen
heraus angepöbelt. Die Jugendlichen wollen ihren Vater (44) und andere
Angehörige aus einem nahe gelegenen Imbiß abholen. Als diese
dann die Rassisten zur Rede stellen wollen und dieses erfolglos ist, wenden
sie sich ab. Ein 21-jähriger Rechter wirft daraufhin eine Bierflasche
in ihre Richtung. Rassistische Beleidigungen und Naziparolen werden wieder
laut. Bei der folgenden Schlägerei erleidet die 14-jährige Iranerin
eine Verletzung an der Lippe, und ihr Vater bekommt einen so heftigen Faustschlag,
daß er mit einem Unterkieferbruch ins Krankenhaus kommt.
Als Polizeibeamte erscheinen, nehmen
sie die Personalien der Angreifer auf und schicken sie dann nach Hause.
Erst als sich der Staatsschutz einschaltet, wird Haftbefehl gegen zwei
Angreifer (20 und 21 Jahre alt) erlassen. Sie sind aufgrund mehrfacher
Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte polizeibekannt. Gegen den
20-Jährigen ermittelt die Polizei zudem wegen der Verwendung von Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen. Er wird im September unter Einbeziehung
einer Jugendstrafe von 15 Monaten zu zwei Jahren ohne Bewährung
verurteilt. Der Prozeß gegen seinen Kumpan wird getrennt verhandelt
und ist im Oktober 2007 noch nicht entschieden.
dpa 12.4.07; SVZ 12.4.07;
SeZ 12.4.07;
taz 14.4.07; OZ 14.4.07;
ndr-online 5.9.07; SVZ 6.9.07;
StA Schwerin
11. April 07
Lotte in Nordrhein-Westfalen. Im "Übergangsheim für die Unterbringung
von Asylbewerbern" an der Moorbreede in Wersen wird ein 34 Jahre alter
Flüchtling aus Nepal tot aufgefunden.
Die Polizei schließt Fremdverschulden
aus und geht eindeutig von einer Selbsttötung aus, denn der Tote wird
in einer großen Blutlache aufgefunden. Er hat sich offenbar mehrmals
selbst in den Leib gestochen.
Der Mann, der seit 2003 in Lotte lebte,
galt als "psychisch instabil".
NOZ 13.4.07
11. April 07
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Abschiebegefangene
R. P. versucht sich zu töten.
BT DS 16/9142
16. April 07Nordkirchen in Nordrhein-Westfalen. Die 30-jährige
Nepalesin Ganga Limbu wird vor 6 Uhr in der Frühe von sieben Beamten
in ihrer Wohnung festgenommen und abgeführt. Sie darf weder einen
Koffer packen, noch sich von ihrer vierjährigen Tochter Sumy verabschieden.
Sie wird zuerst nach Münster gefahren, dann in Neuss inhaftiert, schließlich
nach Bielefeld gebracht und soll am 24. April allein abgeschoben werden.
Ihr Lebensgefährte Narendra Thoklihang
stammt aus Bhutan. Wegen fehlender Papiere konnte das Paar nicht heiraten.
Ihre gemeinsame Tochter trägt seinen Familiennamen. Aufgrund ihrer
ungeklärten Staatszugehörigkeit können Vater und Tochter
nicht abgeschoben werden.
Sumy gilt als ein besonders schwieriges
Kind. Sie spricht weder Deutsch noch Nepalesisch noch bhutanesische Dialekte,
sondern hat eine eigene Sprache entwickelt, die allein ihre Mutter versteht.
Trotzdem wollen die Behörden durch die Abschiebung die dauerhafte
Trennung von Sumy und ihrer Mutter, ihrer einzigen Bezugsperson, in die
Wege leiten.
Die Erzieherinnen des Kindergartens
St. Mauritius kennen Sumys Eigenheiten und Probleme genau. Als sie erfahren,
daß Ganga Limbu verhaftet ist, setzen sie alle Hebel in Bewegung,
um eine Freilassung der Mutter zu erreichen. Sie sprechen mit der Ausländerbehörde
und der Rechtsanwältin, holen sich Unterstützung vom Flüchtlingsrat
NRW, der Gemeinde, der Kirche und diversen anderen Organisationen. Sie
bringen Kleidung und Geld in die Haftanstalt, sie sammeln Unterschriften
und erreichen beim zuständigen Verwaltungsgericht Münster schließlich,
daß Frau Limbu einen Tag vor der geplanten Abschiebung entlassen
wird. Eine Trennung von Mutter und Kind würde dem Artikel 6 des Grundgesetzes
(Schutz von Ehe und Familie) widersprechen, so das Gericht. Bis zum 11.
Juni 07 wird eine Duldung ausgesprochen, um Möglichkeiten für
eine gemeinsame Ausreise zu prüfen. Damit besteht weiterhin die Gefahr
einer Trennung von Mutter und Kind.
GGUA-Flüchtlingshilfe 25.4.07;
Ruhr Nachrichten 25.4.07;
Kindergarten St. Mauritius Nordkirchen
18. April 07
Minden in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen von Ermittlungen hinsichtlich
Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen bzw. illegalen
Aufenthalts durchsuchen Polizisten und Angehörige des Ausländeramtes
eine Wohnung in der Straße Über den Wiesen. Dort entdecken sie
einen 45-jährigen Serben, der sich versteckt hat. Er hält ein
größeres Messer in der Hand und droht, sich damit zu töten.
Einer hinzugezogenen Spezialeinheit
der Polizei gelingt es, den Mann zu überwältigen und ihm das
Messer abzunehmen.
Dem seit 15 Jahren in der BRD lebenden
Serben, dessen Asylantrag im Jahre 2003 abgelehnt wurde, droht jetzt die
Abschiebung.
Polizei Minden-Lübbecke 18.4.07;
AG Minden
25. April 07
Waldshut in Baden-Württemberg. In der Nähe des Bahnhofs wird
ein 25 Jahre alter Inder von vier bis sechs Deutschen angepöbelt,
verfolgt, zusammengeschlagen und getreten. Der Inder wird zeitweilig bewußtlos.
Bevor die Polizei erscheint, ist der
Überfall vorüber. Der Inder wird vom Roten Kreuz ins Waldshuter
Krankenhaus gebracht und bleibt dort wegen seiner Kopfverletzungen einige
Tage. Drei Täter im Alter von 17 bis 24 Jahren werden vorübergehend
festgenommen bei zweien wird eine Blutuntersuchung auf Alkohol angeordnet.
Laut Polizei handelt es sich bei der Angreifergruppe um "gewaltbereite
Jugendliche" aus dem Bahnhofsumfeld. Aus Angst vor weiterer Mißhandlung
erstattet der Inder keinen Strafantrag gegen die Täter.
Die Kleine Strafkammer des Landgerichts
verurteilt den 28-jährigen Haupttäter im Februar 2008 zu einer
Gefängnisstrafe.
SK 27.4.07; SK 28.4.07; SK 4.5.07;
SK 26.2.08; SK 27.2.08; SK 28.2.08
April 07
Der 30 Jahre alte abgelehnte Asylbewerber Roger J. stirbt eine Woche
nach der Abschiebung in Togo. Diese Information wird von einem Journalisten
weitergegeben, der sie von einem Militärangehörigen (sogenannte
Sicherheitskraft) am Flughafen erhielt. Roger J. sei direkt nach der Ankunft
in Lomé festgenommen und zu seinen exilpolitischen Tätigkeiten
verhört worden. Da er in der BRD politisch nicht aktiv war, hat er
dazu auch keine Aussagen gemacht. Er erklärte sich nicht bereit, mit
dem Regime zusammenzuarbeiten. Nach Aussagen des Militärs wurde ihm
daraufhin Gift verabreicht. Er wurde entlassen und starb, ohne mit seiner
Familie Kontakt aufnehmen zu können.
Nach Aussagen desertierter Militärangehöriger
aus Togo und ehemaliger Angehöriger von Milizen der Regierungspartei
RPT (Rassemblement du peuple togolais) ist es durchaus üblich, bei
nicht kooperativen Abgeschobenen Gift einzusetzen, das erst nach einigen
Tagen wirkt.
Als Roger J. im Jahr 2004 verdächtigt
wurde, einen Putsch gegen den Diktator Eyadema vorzubereiten, seine Wohnung
verwüstet worden war und nach ihm gefahndet wurde, mußte er
aus Togo fliehen. Seine Asylanträge in Deutschland waren vom Bundesamt
und vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt worden.
Als der behördliche Ausreisedruck
im nordrhein-westfälischen Kreis Kleve gegen ihn größer
wurde, war er nach Spanien geflüchtet, von wo aus er nach Togo abgeschoben
wurde.
Barbara Ginsberg Rechtsanwältin
3. Mai 07
Berlin Flughafen Tempelhof 6.55 Uhr. Ein an den Handgelenken gefesselter
Mann wird an Händen und Füßen von zwei Zivilisten aus einem
Polizeiauto gezerrt, über den hinteren Eingang in die wartende Maschine
der Brussels Airlines SN 2590 gebracht und in die letzte Sitzreihe gesetzt.
Die Beamten flankieren ihn, indem sie rechts und links von ihm Platz nehmen.
Der Mann wehrt sich. Als die ersten regulären Fluggäste die Maschine
betreten, beginnt der Gefangene zu rufen: "Helfen Sie mir, bitte. Helfen
Sie mir!". Ein dritter Bewacher kniet auf einem Sitz in der Reihe davor
und versucht, mit einer Decke die Sicht zur letzten Sitzreihe zu behindern.
Trotzdem können Zeugen erkennen, daß der Mann mit Gewalt in
den Sitz gedrückt wird. Auch hantiert ein Mann, der eine kofferähnliche
Instrumententasche bei sich hat, hinter der Sichtblende.
Einige Passagiere protestieren und beschweren
sich beim Flugkapitän über die Behandlung des Gefangenen. Sie
fordern die Mitreisenden auf, die Maschine aus Protest zu verlassen, und
die nachfolgenden Fluggäste bitten sie, das Flugzeug nicht zu betreten,
solange der Mann offensichtlich gegen seinen Willen abgeschoben werden
soll. Etwa die Hälfte der Passagiere, ca. 50 Personen, stehen schließlich
draußen vor der Maschine und weigern sich einzusteigen.
Der Pilot versucht sie zu überreden,
indem er versichert, daß die Polizei ihm mitgeteilt habe, daß
der Mann in "wenigen Minuten ruhig gestellt sei", er würde ein "Beruhigungsmittel"
bekommen, und daß es deshalb auf dem Flug keine weiteren "Störungen"
geben würde. Auch das Argument eines Polizeibeamten, es handele sich
um einen "Drogendealer", der "schon viel Ärger gemacht" habe, bringt
die Protestierenden nicht zur Umkehr.
Aus den Äußerungen der Beamten
und des Piloten geht hervor, daß es sich bei dem ca. 30-jährigen
Mann um einen abgelehnten Asylbewerber handelt, der nach Sierra Leone abgeschoben
werden soll.
Nach ca. insgesamt einer halben Stunde
wird der Mann wieder aus der Maschine gebracht. Jetzt liegt er bewußtlos
in den Armen der Beamten und wird in einen großen Polizeiwagen getragen.
Anzumerken ist noch, daß alle
vier Beamte Zivil tragen und die Außenaktivitäten von einer
ebenfalls zivil gekleideten Frau gefilmt werden.
Augenzeugenberichte
4. Mai 07
Der 34 Jahre alte Veysel Cinar wird an der schweizerisch-deutschen
Grenze in Kreuzlingen bei einer Kontrolle durch deutsche Polizisten festgenommen.
Er kommt in Auslieferungshaft nach Stuttgart-Stammheim, weil die Türkei
ein Auslieferungsbegehren über Interpol gestellt hat.
Veysel Cinar war wegen seiner journalistischen
und sonstigen oppositionellen Tätigkeiten 1998 in Istanbul in Haft
geraten und am 13.12.01 vom Staatssicherheitsgericht Istanbul zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafdauer korrigierte
das Gericht später auf 30 Jahre.
Der Gefangene saß dann jahrelang
im Ümraniye-Gefängnis. Nach der Stürmung des Gefängnisses
durch die türkische Armee, wodurch ein Todesfasten der Gefangenen
unterbrochen werden sollte, kam Veysel Cinar in das F-Typ-Gefängnis
nach Kandira in Isolationshaft. Von hier aus wurde er unter strengen Auflagen
im Jahre 2001 entlassen.
Er floh 2002 ins Ausland und wurde im
Jahre 2003 als politischer Flüchtling in Frankreich anerkannt. Am
8. Mai hebt das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl auf. Aus der
Begründung: "...verstoßen Urteile von türkischen Staatssicherheitsgerichten
wegen fehlender Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aber gegen Art.
6 Abs. 1 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
wenn an diesem ein Militärrichter mitgewirkt hat."
Comité Unitaire Antilibéral 34;
ASSM 7.5.07;
OLG Karlsruhe 8.5.07
8. Mai 07
Abschiebehaftanstalt Sandholm bei Kopenhagen, Dänemark. Aus Angst
vor der geplanten Rückschiebung in die Bundesrepublik versucht Hamidur
Rahman, sich das Leben zu nehmen. Er wird mit aufgeschnittenen Pulsadern
in ein Krankenhaus und am nächsten Tag in die Psychiatrie eingeliefert.
Hamidur Rahman, ein 30-jähriger
Bauingenieur aus Bangladesh, war wegen politischer Verfolgung als Aktivist
der Oppositionspartei Awami League mit Frau und einjährigem Sohn in
die Bundesrepublik geflohen. Sein im November 2004 gestellter Antrag auf
politisches Asyl wurde abgelehnt; die Familie erhielt eine Duldung und
lebte zwei Jahre lang in verschiedenen Unterkünften in Rheinland-Pfalz.
Herr Rahman erstritt sich eine Arbeitserlaubnis,
fand einen Job bei einer Baufirma und besuchte heimlich einen Deutschkurs.
Als er sich erfolgreich aber ohne Rücksprache mit den Behörden
um eine besser bezahlte Stelle bewarb, verlor er seine Arbeitserlaubnis.
Da gibt Hamidur Rahman zum ersten Mal
auf, versucht sich mit einer Überdosis Tabletten das Leben zu nehmen
und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Ehe zerbricht an dieser Situation.
Seine Frau, eine chinesisch-stämmige Malaysierin, erklärt im
März 2007, sie wolle mit dem Sohn zurück nach Malaysia. Damit
wird die Duldung der Familie hinfällig. Beide bekommen Flugtickets
nach Bangladesh.
Als der deutsche Sozialarbeiter auf
dem Flughafen Frankfurt Herrn Rahman kurz den Rücken zudreht, ergreift
dieser die Flucht.
Am 20. März fährt Hamidur
Rahman mit dem Zug nach Dänemark und fliegt von hier aus Richtung
Westen. Er fliegt über kleine Flughäfen, auf denen kaum kontrolliert
wird, erreicht die Faröer Inseln, dann Island, dann Grönland.
Dort tastet er sich weiter von Ort zu Ort nach Norden vor und erreicht
am 18. April Thule, einen 650 Einwohner-Ort elf Grad nördlich des
Polarkreises im äußersten Nordwesten von Grönland.
Sein Ziel ist Kanada er hat gehört,
daß 95 % aller AsylbewerberInnen hier aufgenommen und Baufachleute
dringend gesucht werden. Von Thule will er zu Fuß über das Wasser
des meist zugefrorenen Smith-Sundes, um so die kanadische Insel Ellesmere
zu erreichen. Er hofft, die 200 km lange Strecke in 20 Tagesmärschen
überwinden zu können. Ohne geeignete Ausrüstung ist seine
Chance jedoch gleich null.
Am 20. April wird er von einem Helikopter,
der zufällig die Route geändert hat, völlig erschöpft
entdeckt und gerettet. Nach der Landung erfolgt seine Verhaftung und am
1. Mai die Überstellung zurück nach Dänemark. In der Abschiebehaft
beginnt er sofort einen Hungerstreik, eine Woche später schneidet
er sich die Pulsadern auf.
Am 10. Mai gelingt ihm die Flucht aus
dem Krankenhaus. Seitdem bemüht sich der in Deutschland abgelehnte
Asylbewerber, in Skandinavien als Papierloser zu überleben.
(siehe auch: 3. Mai 08)
Magazin der SZ 7.7.07;
Tina Übel Journalistin
11. Mai 07
Wismar in Mecklenburg-Vorpommern. Der 40 Jahre alte togoische Flüchtling
Kudzo Agbevohia wird aus einer Gruppe von ca. 15 Personen heraus rassistisch
beschimpft und mehrmals geschlagen. Ein Passant, der die Szene beobachtet,
ruft die Polizei, doch bevor sie eintrifft, fliehen die Angreifer. Kudzo
Agbevohia wird dabei leicht verletzt.
Kudzo Agbevohia hat bereits vor einem
Jahr einen gewalttätigen rassistischen Überfall erlebt und ist
seitdem seelisch schwer traumatisiert. (siehe auch: 25. April 06)
LOBBI
13. Mai 07
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In Rostock werden zwei togoische
Flüchtlinge (19 und 20 Jahre alt) aus einer Gruppe von ca. 10 Personen
heraus rassistisch beschimpft und bedroht. Als sie der Konfrontation aus
dem Wege gehen wollen, werden sie verfolgt und mit Flaschen und Stöcken
beworfen.
Die durch einen Zeugen gerufene Polizei
kann kurze Zeit später die Provokateure stellen. Es kommt zu einer
Gegenüberstellung im Polizeirevier, während der die togoischen
Männer erneut bedroht werden, ohne daß die Beamten einschreiten.
Die Deutschen prophezeihen, daß die Afrikaner beim nächsten
Mal "dran" seien, weil sie ja jetzt ihre Gesichter kennen.
LOBBI
14. Mai 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nach 18-monatigem Kirchenasyl in der
Gemeinde Horstmar in Niederaden wird Hadjera Avdulji mit ihrer sechsjährigen
Tochter Sibel nach Belgrad abgeschoben. Damit ist die Romni aus dem Kosovo
auch von ihren zwei Söhnen im Alter von acht und neun Jahren getrennt.
Die Söhne haben ein Bleiberecht
in der BRD, weil sie bei ihrem Vater leben, der mit einer Deutschen verheiratet
ist.
Nach der Abschiebung kommt Hadjera Avdulji
mit ihrer Tochter bei Verwandten im serbischen Zrenjanin unter. Sibel,
die in Deutschland geboren ist, leidet sehr unter der plötzlichen
Trennung von ihren Brüdern und FreundInnen aus dem Kindergarten Sie
ißt nicht mehr, verliert viel Gewicht, wird krank.
RN 9.5.07;
Netzwerk Bleiberecht Münsterland
23. Mai 07
Bundesland Hessen. Der siebenjährige Kenan Zejnelovic wird nach
dem Verlassen der Frankfurter Wohnung im Treppenhaus von Feldschutzkommissaren
der Stadt Frankfurt abgefangen. Als er sagt, daß er auf dem Weg zur
Schule ist, kommt die Antwort, daß er nicht mehr zur Schule gehen
müsse, sondern nach Jugoslawien geschafft werde. Dann bringen sie
ihn zurück zu seiner Mutter und nehmen beide mit zur Ausländerbehörde.
Jasmina Zejnelovic wird verboten zu telefonieren. Trotzdem gelingt es ihr,
eine SMS an ihre Schwägerin zu senden, woraufhin diese dann zur Behörde
kommt. Vor den Augen ihres völlig verstörten und ununterbrochen
weinenden Sohnes wird Jasmina Zejnelovic mit unterschiedlichen Abschiebungsdrohungen
dann so unter Druck gesetzt, daß sie die Zustimmung zur "freiwilligen
Ausreise" unterschreibt. Auch will sie durch die Unterschrift verhindern,
daß ihre 12-jährige Tochter Mehliha, die sich gerade auf einer
Klassenfahrt befindet, dort festgenommen wird. Nach zweieinhalb Stunden
darf sie mit ihrem Sohn zurück in ihre Wohnung.
Kenan ist seither traumatisiert, und
seine Angstzustände, schweren Schlafstörungen, seine Insichgekehrtheit
und sein Einnässen müssen psychotherapeutisch behandelt werden.
Diese Behandlung dauert auch im Februar 2008 noch an.
Die alleinerziehende Mutter aus Serbien
erfüllt mit ihren zwei Kindern fast alle Kriterien nach der neuen
Bleiberechtsregelung. Sie ist seit mehr als sechs Jahren in der BRD und
kann für ihren Unterhalt sorgen. Auch eine Verurteilung wegen einer
"Scheinehe" zu 45 Tagessätzen bleibt unterhalb der Regelung im Bleiberecht
von 50 Tagessätzen.
Trotzdem meint der Amtsleiter der Ausländerbehörde,
Joachim Seidel, daß es keinen Ermessensspielraum mehr gebe und konstatiert:
"Ich muß die Straftäterin festnehmen".
Eine Flüchtlingshelferin, die mit
einem offenen Brief an das hessische Innenministerium das Verhalten der
Feldschutzkommissare öffentlich gemacht hatte, wurde von der Stadt
wegen Verleumdung angezeigt. Dieses Ermittlungsverfahren wird später
eingestellt.
jW 21.6.07;
Hanauer Helferkreis für Flüchtlinge und Asylbewerber
28. Mai 07
Berlin. Weil er den psychischen Druck der für den nächsten
Tag geplanten "freiwilligen" Ausreise in die Türkei nicht aushalten
kann, bricht der 21 Jahre alte Kurde Yilmaz Sam nervlich zusammen und kommt
in die Psychiatrie des Urban-Krankenhauses.
Yilmaz Sam war als 10-Jähriger
aus der Türkei geflohen, nachdem seine Eltern verhaftet worden waren.
Seither lebte er in Heimen und später in betreuten Jugendwohngemeinschaften.
Die Bedingungen, einen Aufenthalt nach
der Bleiberechtsregelung zu bekommen, erfüllt Yilmaz Sam vollkommen,
doch wurde ihm die gescheiterte Ehe mit seiner deutschen Freundin als "Scheinehe"
vorgeworfen und der Antrag abgelehnt. Die Duldungsbefristungen wurden dann
für immer kürzere Zeitintervalle ausgestellt, um den Ausreisedruck
auf Yilmaz Sam zu erhöhen. Zudem wurde er am 10. Mai unangekündigt
in seiner Wohnung festgenommen und zum Flughafen gebracht. Nur durch eine
unverzüglich eingereichte Petition konnte sein Abflug verhindert werden.
Dem 21-Jährigen droht nach einer
eventuellen Abschiebung die Zwangsrekrutierung in die türkische Armee.
FRat Berlin 31.5.07; taz 1.6.07;
Civita Kurd 3.6.07; JWB 6.6.07
31. Mai 07
Hohenthurm in Sachsen-Anhalt. Ein 28-jähriger Flüchtling
aus Togo ist zu Fuß auf dem Weg zu seiner Unterkunft, als ihm auf
der Straße ein Transporter entgegenkommt. Er sieht, wie der Beifahrer
mit seinen Händen eine Bewegung macht, als würde er mit einem
Gewehr auf ihn zielen und dann abdrücken. Das Auto fährt weiter,
aber der Togoer, der bereits in der Vergangenheit Opfer eines rassistischen
Angriffs wurde, ist total schockiert und ruft die Polizei. Es wird wegen
Bedrohung ermittelt.
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
Mai 07
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick gab es nach Auskunft
des Senators für Inneres auf die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen
ab Januar zwei Suizidversuche von männlichen Gefangenen. Es werden
die Selbsttötungsversuche eines Libanesen (Haftdauer 23 Tage) und
eines Serben (Haftdauer 42 Tage) genannt.
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/10839;
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/11578
7. Juni 07
Angola. Der 24 Jahre alte Angolaner Sherry Alex stirbt im Krankenhaus
des 5. Distrikt do Bairro in Luanda an der zerebralen Form der Malaria
tropica.
Sherry Alex war am 14. August 06 direkt
aus der Jugendstrafanstalt Heinsberg in Nordrhein-Westfalen nach Angola
abgeschoben worden. Eine Malariaprophylaxe, die das Auswärtige Amt
für alle Reisenden und deutschen Bediensteten empfiehlt, hatte er
nicht bekommen.
1990 war seinen Eltern mit vier kleinen
Jungen die Flucht vor dem Krieg in die BRD gelungen, und sie hatten Asyl
beantragt. Sherry war damals acht Jahre alt und wuchs in Langenfeld und
Monheim auf. Er war ein begabter Fußballspieler in der Regionalligamannschaft
und ein guter Zeichner und Maler.
Wegen verschiedener Gewaltdelikte war
er am 19. November 2003 vom Amtsgericht Langenfeld unter Einbeziehung von
Bewährungsstrafen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten
verurteilt worden. Am 26. April 2006 wurde er in Begleitung von Mitarbeitern
der Ausländerbehörde Köln der angolanischen Botschaft vorgeführt,
wo Angestellte ihm mitteilten, daß sie eine Ausstellung der Reisedokumente
für unwahrscheinlich hielten. Am 28. Juli 2006 war durch Beschluß
des Amtsgerichts Heinsberg von der weiteren Vollstreckung der Haft abgesehen
und die Abschiebung für den 14. August 2006 angeordnet worden.
Der Eilantrag seines Rechtsanwaltes,
in dem Sherry Alex auf seine Gefährdung für Leib und Leben verwies,
weil er weder ausreichende Geldmittel noch erforderliche Sprach- und Landeskenntnisse
oder verwandtschaftliche Unterstützung habe, war vom Verwaltungsgericht
Düsseldorf am 11. August 2006 abgelehnt worden.
Nach seiner Abschiebung berichtete er
seinen Eltern, daß "Sicherheitskräfte" des Flughafens Luanda
ihn ausgeraubt hätten.
Ab Februar 2007 traten bei ihm die ersten
Krankheitssymptome auf. Mitte Mai klagte er über Bewußtseinsstörungen,
und als er am 28. Mai ins Krankenhaus gebracht wurde, befand er sich bereits
im Koma. Er stirbt fünf Tage vor seinem 25. Geburtstag.
Seine Eltern und drei weitere Geschwister
besitzen nach 17 Jahren in Deutschland immer noch eine Duldung, weil ihr
Einkommen für eine Aufenthaltserlaubnis nicht ausreicht.
FRat Düsseldorf
10. Juni 07
Cottbus in Brandenburg. Auf einem Stadtteilfest in Sachsendorf werden
zwei afrikanische Flüchtlinge aus einer Gruppe von etwas 20 Rechtsextremen
heraus angepöbelt, rassistisch beleidigt dann geschlagen und getreten.
Sie müssen ihre Verletzungen anschließend
ambulant behandeln lassen.
Die Täter, die zunächst fliehen,
können polizeilich ermittelt werden.
FAKTuell 12.6.07; JWB 27.6.07;
Opferperspektive
14. Juni 07
Bundesland Hessen. Der Flüchtling Bobija Muzib erliegt in Frankfurt
am Main seinen schweren Krankheiten im Alter von 74 Jahren. Er war mit
seiner Frau Hamida im Jahre 1993 aus Bosnien nach Deutschland geflohen.
Obwohl er jetzt schwer nierenkrank und
auf die Dialyse angewiesen war, zudem einen Schlaganfall erlitten hatte,
und seine Frau aufgrund eines Nervenleidens zu 50 Prozent schwerbeschädigt
ist, hatte ihnen die Frankfurter Ausländerbehörde die Abschiebung
angedroht. Eine Unterstützerin konnte noch erreichen, daß die
Abschiebung und damit die Trennung von allen Kindern und Enkelkindern bis
Ende September ausgesetzt wurde. Doch nach eineinhalb Jahrzehnten traumatisierender
Aufenthaltsunsicherheit hatte Bobija Muzib keine Lebenskraft mehr.
jW 21.6.07;
Hanauer Helferkreis für Flüchtlinge und Asylbewerber
17. Juni 07
Cottbus in Brandenburg. Aus einer Gruppe von acht bis zehn Männern
heraus wird ein 19-jähriger irakischer Flüchtling mit rassistischen
Parolen angepöbelt und tätlich angegriffen. Er bekommt einen
Schlag ins Gesicht und einen Fußtritt in den Rücken. Auf einem
Foto kann er einen 20-Jährigen wiedererkennen, der sich an den Beleidigungen
beteiligte nach den Schlägern fahndet die Polizei wegen gefährlicher
Körperverletzung.
BM 18.6.07; BM 19.6.07; ND 19.6.07;
MAZ 21.6.07;
JWB 27.6.07; Opferperspektive
18. Juni 07
Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Ein
31 Jahre alter Abschiebegefangener aus Serbien überwindet eine rund
fünf Meter hohe Mauer des Gefängnisses und flüchtet in den
umliegenden Wald. Trotz des Einsatzes eines Suchhundes und eines Polizeihubschraubers
bleibt er zunächst versteckt.
Als er am Abend von der Polizei gefunden
wird, stellt sich heraus, daß er an Armen und Beinen verletzt ist,
so daß er zur medizinischen Behandlung zunächst in ein Krankenhaus
gebracht wird. Danach kommt er zurück in die Justizvollzugsanstalt.
Polizei Paderborn;
www.ad-hoc-news.de 19.6.07
18. Juni 07
Offenbach im Bundesland Hessen. Die 29-jährige Kroatin Frau Pekic
wird in der Offenbacher Ausländerbehörde festgenommen, damit
ihre Abschiebung vollzogen werden kann. Anschließend muß sie,
begleitet von zwei uniformierten Polizisten, ihre sechsjährige Tochter
Elizabeta aus dem Kindergarten der evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde
abholen. Danach werden die Beiden per Flugzeug abgeschoben.
Gegen dieses behördliche Vorgehen
protestieren die Gerhardt- und die Lauterborngemeinde heftig und fordern
die Behörden auf, "kirchliche Räume nicht zu Orten von Zwangsabschiebungen
zu machen".
Kommentar der Polizei dazu: "Zu keiner
Zeit mußte von der Polizei Zwang angewandt werden ... Die Polizei
ist Teil unserer Gesellschaft; dazu gehören selbstverständlich
auch Uniformträger, mitsamt Schutzausrüstung und Bewaffnung."
Erst vier Wochen später geben der
Leiter der Ausländerbehörde und der Polizeipräsident den
Protesten der Kirchen nach und einigen sich in einer schriftlichen Regelung
darauf, daß es aus Offenbacher Kindergärten, Kindertagesstätten
oder Grundschulen keine Abschiebungen mehr geben wird.
Polizei Offenbach 21.6.07; FR 22.7.07
19. Juni 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als der kurdische Flüchtling Binali
Soydan seine Duldungspapiere in der Ausländerbehörde Köln-Kalk
verlängern lassen will, wird er verhaftet und in die JVA Köln-Ossendorf
gebracht.
Ein Auslieferungsantrag der Türkei
wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" liegt gegen
den 35 Jahre alten Mann vor.
Binali Soydan entstammt einer kurdisch-alevitischen
Arbeiterfamilie und war Zeit seines Lebens ein politisch aktiver Mensch.
Verfolgung und Verhaftungen durch die türkische Polizei waren die
Folge. Zuletzt war er 1998 schwer gefoltert worden und drei Monate lang
im Gefängnis inhaftiert. Als er von einem Staatssicherheitsgericht
im Jahre 2000 zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, floh
er außer Landes.
Sein in der BRD gestellter Asylantrag
wurde auf Grundlage des Antiterrorgesetzes (Terrorismusvorbehalt) abgelehnt.
Binali Soydan erhielt jedoch Abschiebeschutz wegen drohender Folter. Als
die Ausländerbehörde die Vorlage eines türkischen Passes
von ihm verlangte, beantragte er diesen beim türkischen Konsulat.
Obwohl dieses mündlich abgelehnt worden war, hatte die Türkei
durch ihre Botschaft den entscheidenden Hinweis auf seinen Verbleib bekommen
und konnte das Auslieferungsbegehren an die BRD stellen.
Auch im Exil war und ist Binali Soydan
weiter politisch tätig. Er schrieb für die türkische sozialistische
Wochenzeitung "Kizil Bayrak" (Rote Fahne) und gehört der "Plattform
für die Einheit der Arbeiter und Freundschaft der Völker" (BIR-KAR)
an.
Am 23. Juli beginnt Herr Soydan einen
Hungerstreik. Erst auf Druck einer breiten öffentlichen Solidaritätskampagne
zur Freilassung des Flüchtlings schaltete sich das Bundesjustizministerium
ein und überprüfte die von der Türkei eingereichten Unterlagen.
Es wurde festgestellt, daß der Prozeß gegen Herrn Soydan vor
einem Staatssicherheitsgericht stattgefunden hatte und das Urteil von einem
Militärrichter gefällt worden war. Da derartige Szenarien derzeit
nicht den Vorstellungen der BRD von einem Rechtsstaat entsprechen, wurde
das Oberlandesgericht dazu veranlaßt, den Haftbefehl aufzuheben.
Am 30. Juli nach 40 Tagen Haft wird
Binali Soydan aus der Auslieferungshaft entlassen.
BIR-KAR; jW 30.6.07; Ulla Jelpke 26.7.07;
Rote Hilfe 16.11.07; Bericht des Betroffenen
25. Juni 07
Tschechisch-deutsches Grenzgebiet im Bundesland Sachsen. Ein Flüchtling
aus der Türkei verletzt sich, als er von einem fahrenden Güterzug
auf der Strecke Schöna Dresden in der Nähe der Stadt Wehlen
abspringt. Er muß ärztlich versorgt werden.
BT DS 16/7806
27. Juni 07
Metelen in Nordrhein-Westfalen. Die 23 Jahre alte Sefrdane Neziri,
die seit 16 Jahren mit ihren Eltern und Geschwistern im Kreis Steinfurt
lebt, wird in einer Nacht- und Nebelaktion aus der Wohnung geholt und zum
Flughafen Düsseldorf gebracht. Dort bekommt sie von Angehörigen
der Ausländerbehörde 100 € Handgeld und etwas zu essen für
ihren zweieinhalb Jahre alten Sohn Adem. Dann erfolgt die Abschiebung nach
Belgrad.
Nach der Abschiebung kommt sie in einer
Hütte unter, in der es weder Strom noch Heizung gibt. Ihr Sohn erkrankt,
aber sie kann nicht zum Arzt, weil sie sich überhaupt nicht verständigen
kann.
Würde ihre Familie in Deutschland
nicht ab und zu Geld schicken, dann müßte ihr Kind verhungern,
sagt sie im August weinend am Telefon.
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt
für Humanität und Bleiberecht 18.8.07;
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt
für Humanität und Bleiberecht 8.10.07
27. Juni 07
Bundesland Hessen JVA I Frankfurt am Main Abschiebehaft. Der Kurde
Mustafa Alcali wird morgens nach 6.45 Uhr tot aufgefunden. Der 30-Jährige
hat sich mit Hilfe eines zerrissenen T-Shirts an einem Heizungsrohr erhängt.
Eine halbe Stunde vorher hatte er noch eine Kanne Tee entgegengenommen.
Mustafa Alcali kam als 14-Jähriger
im Jahre 1992 mit seiner Mutter und seinen Geschwistern in die BRD. Der
Asyl- und ein Folgeantrag wurden abgelehnt. Zehn Jahre später ging
er in den Irak und schloß sich den PKK-KämpferInnen an. Bei
seinem Versuch, zurück in die BRD zu gelangen, wurde er im Iran festgenommen
und den türkischen Behörden übergeben. Er kam ins Gefängnis
und erlebte hier Dinge, die ihn schwer traumatisierten. Erst durch die
Inanspruchnahme des sogenannten Reuegesetzes wurde ihm ein Freispruch in
Aussicht gestellt. Nach der Haft mußte er Wehrdienst in der türkischen
Armee leisten. Bei einem Urlaub desertierte er und floh im Jahre 2004 zu
seiner Familie nach Deutschland.
Mustafa Alcali wurde zunächst geduldet,
weil er keinen Paß vorlegen konnte. Eine Heirat mit seiner Freundin
scheiterte an fehlenden Papieren. Eine Petition beim Hessischen Landtag
wurde negativ entschieden. Mustafa Alcali wurde von der Ausländerbehörde
informiert, daß er, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen einer
"freiwilligen" Ausreise zustimmen würde, zwangsweise abgeschoben werden
wird. Am 19. April fand eine persönliche Vorsprache beim türkischen
Konsulat statt und die Ausstellung der Reisepapiere wurde zugesagt.
Die zentrale Ausländerbehörde
Darmstadt legte die "Rückführung" von Herrn Alcali für den
22. Mai fest, wo ohnehin eine Sammelabschiebung über den Flughafen
Düsseldorf geplant war. Am 16. Mai übergoß er sich auf
offener Straße mit Benzin, entflammte sein Feuerzeug und drohte,
sich und andere zu verbrennen. Zu diesem Zeitpunkt war ihm der geplante
Abschiebetermin noch nicht bekannt. In Handschellen wurde er in die geschlossene
Abteilung der Psychiatrischen Klinik Hanau eingeliefert. Ein Fluchtversuch
bei einem Ausgang mißlang ihm.
Aufgrund der Diagnose "schizophrene
Psychose" legte das Vormundschaftsgericht, das Amtsgericht Hanau, eine
stationäre Behandlungsdauer bis zum 15. Juni fest. Anfang Juni teilte
das Krankenhaus dem Anwalt von Mustafa Alcali mit, daß eine Abschiebung
mit einem hohen Risiko und einer akuten Verschlechterung der Erkrankung
verbunden sein kann und " .... auch das deutliche Risiko eines Suizids
heraufbeschwören" würde. Mit diesen Aussagen stellte der Anwalt
am 13. Juni einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge. Am 15. Juni verhängte ein Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts Hanau Abschiebehaft gegen Mustafa Alcali. Dies geschah ohne
jegliche Rückfragen bei den behandelnden Ärzten der Hanauer Klinik
allerdings nach einem Telefonat mit der Ausländerbehörde, die
dem Richter versichert hatte, daß der Betroffene im Justizkrankenhaus
Kassel ausreichend ärztlich betreut und versorgt werden könne.
Mustafa Alcali wurde prompt am nächsten
Tag in die psychiatrische Abteilung des Zentralkrankenhauses der JVA I
nach Kassel verlegt. Der hier tätige Facharzt für Psychiatrie,
Dr. Heinrich Wilmer vom Medizinischen Competence-Center, teilte dem Anwalt
am 19. Juni mit, daß Herr Alcali keine Erkrankung habe und somit
"reise- und abschiebefähig" sei. Das Schreiben der Hanauer Klinik
vom 5. Juni bewertete er als "Gefälligkeitsschreiben".
Die Erkenntnisse des Facharztes beziehen
sich auf ein offensichtlich nur einmal stattgefundenes "diagnostisches
Gespräch" mit Mustafa Alcali. Medizinisch fragwürdig ist auch
die Tatsache, daß der schwer kranke Patient selber gefragt wurde,
wie die Diagnose "schizophrene Psychose" zustande gekommen sei.
Es wurde deutlich, daß der Facharzt
die Kollegen aus dem Hanauer Krankenhaus weder zu ihren wochenlangen Behandlungserfahrungen
noch zur Medikamentierung befragt hatte.
Am 21. Juni lehnte das Bundesamt den
Asylfolgeantrag ab, und Mustafa Alcali wurde am nächsten Tag in die
JVA I Frankfurt transportiert. Weil die medizinischen Diagnosen sehr weit
auseinander lagen, stellte der Rechtsanwalt den Antrag auf die Erstellung
eines Obergutachtens. Die Ablehnung dieses Eilantrags wurde von der 3.
Zivilkammer des Landgerichts Hanau damit begründet, daß Herr
Alcali "sich der Abschiebung entziehen wolle. Seine für den 22. Mai
vorgesehene Rückführung habe aufgrund des Verhaltens von Herrn
Alcali nicht durchgeführt werden können, weil dieser
am 16. Mai 2007 damit gedroht hatte, sich und andere mit Übergießen
durch Benzin in Brand zu setzen."
Am 26. Juni schickten die Ärzte
des Klinikums Hanau einen ausführlichen Arztbrief an das Zentralkrankenhaus
der JVA Kassel, in dem sie ihre Diagnose herleiteten und ausführlich
begründeten. Auch erwähnten die Ärzte die Vorgeschichte
und die vorherigen stationären und teilstationären Aufenthalte
von Herrn Alcali in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Bürgerhospital Friedberg.
"Lebend kriegen sie mich nicht ausgewiesen",
hatte Mustafa Alcali seinen Freunden und Freundinnen mehrmals gesagt. Am
27. Juni setzt Mustafa Alcali seinem Leben ein Ende.
Es wird vermutet, daß die von
den Hanauer Ärzten für unabdingbar notwendig gehaltene medikamentöse
Behandlung des Kranken jedenfalls in den Tagen unmittelbar vor seinem Tod
in der JVA Frankfurt am Main nicht weitergeführt wurde.
Pro Asyl; Internationales Zentrum Friedberg;
Landgericht Hanau 25.6.07;
FNP 3.7.07; FR 11.7.07; FAZ 20.7.07;
jW 27.6.08; BT DS 16/9142
Juni 07
Flughafen Frankfurt am Main. Die 58 Jahre alte Frau K. aus München
soll in den Iran abgeschoben werden. Sie spricht kein Deutsch, und eine
Verständigung ist nur mit der Abschiebebeobachterin möglich.
Frau K. leidet an Diabetes mellitus und hat seit dem Morgen nach ihrer
Insulin-Injektion nicht mehr gegessen. Sie hat Kopfschmerzen und fühlt
sich unwohl.
Im Gespräch stellt sich heraus,
daß Frau K. völlig mittellos ist und nur noch eine Dosis Insulin
bei sich hat. Zudem kommt sie aus dem Südiran, der von Teheran aus
nur mit einer 15-stündigen Busfahrt erreichbar wäre. Familienangehörige
hat sie im Iran nicht mehr.
Sowohl der Dienstgruppenleiter als auch
der Arzt erklären vor Ort, daß die Beschaffung von Insulin jetzt
nicht möglich sei, und raten der Frau, doch in Teheran zum Arzt zu
gehen. Der Einwand, daß dort medizinische Behandlung nur bei Vorauszahlung
getätigt wird und Frau K. ohnehin kein Geld habe, bleibt bei der Bundespolizei,
dem Arzt und dem Sanitäter ohne Reaktion, und Frau K. wird ohne Insulin
abgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
Sommer 07
Bundesland Bayern. Als die Ausländerbehörde Nürnberg
die zwangsweise Abschiebung von Herrn G. androht, löst dieses eine
massive Retraumatisierung aus. Herr G. kommt in die Psychiatrie, wo ein
posttraumatisches Belastungssyndrom diagnostiziert wird. Er leidet unter
Panikattacken, Angst- und Schlafstörungen und ist nicht mehr in der
Lage, eine Arbeit aufzunehmen. Er ist fortan in ständiger psychiatrischer
Behandlung.
Der ehemalige Bauingenieur war im Jahre
1999 aus dem Irak in die BRD geflohen, weil er im irakischen Gefängnis
schwere Mißhandlungen erlitten hatte. Er war in Bayern als Asylberechtigter
anerkannt worden. Im Jahre 2004 war die Asylanerkennung im Rahmen eines
Widerrufverfahrens negativ entschieden worden.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2007
4. Juli 07
Bundesland Baden-Württemberg. In der Flüchtlingsunterkunft
in Karlsruhe-Oststadt entsteht im 2. Männerhaus gegen 22.00 Uhr ein
Feuer. Der Brand geht von der oberen Matratze eines Stockbettes auf die
untere über und die starke Rauchentwicklung zieht sowohl das Zimmer
als auch den angrenzenden Flur in Mitleidenschaft.
Ca. 40 Feuerwehrleuten gelingt es schnell,
das Feuer zu löschen. Personen kommen nicht zu Schaden. Die Kriminalpolizei
nimmt die Ermittlungen zur Brandursache auf.
ka-city.de 5.7.07
5. Juli 07
Nordrhein-Westfalen. Die Ausländerbehörde der Stadt Lippstadt
will Amina El Fatmi abschieben, ohne die Empfehlung der Härtefallkommission
abzuwarten.
Amina El Fatmi wurde 1969 in Marokko
geboren und leidet unter einem offenen Rücken und Folgen einer Kinderlähmung.
Ihre Erkrankung führte auch wegen fehlender Behandlungsmöglichkeiten
zu einer gravierenden körperlichen Behinderung. Frau El Fatmi ist
dadurch vollständig auf die Hilfe eines Rollstuhles angewiesen. Eine
medizinisch notwendige Versorgung ist in Marokko nicht gegeben, so die
Aussage ihrer Anwältin.
Erschwerend kommt hinzu, daß Frau
El Fatmi als Säugling von einem älteren, kinderlosen Ehepaar
adoptiert worden war, welches inzwischen verstorben ist. Sie wäre
in Marokko als alleinstehende und behinderte Frau ohne jegliche Unterstützung.
Frau El Fatmi ist vor viereinhalb Jahren
eingereist; ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Seitdem erhält sie kurzfristige
Duldungen in Zeitintervallen von vier, drei oder auch nur einer Woche.
Ein UnterstützerInnenkreis verhindert
die schnelle Abschiebung und fordert, daß Amina El Fatmi in der BRD
ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erhält. Frau El
Fatmi, der in Marokko durch die Körperbehinderung ein Schulbesuch
nicht ermöglicht worden war, nimmt in Lippstadt erfolgreich an Alphabetisierungskursen
teil und hat beim Verein Lebenshilfe einen Arbeitsplatz in Aussicht.
Als sowohl die Härtefallkommission
der Landesregierung als auch der Petitionsausschuß beim Landesparlament
sich nicht zu ihren Gunsten entscheiden, werden das Bundesamt und das Ministerium
für Soziales, Jugend und Familie in Düsseldorf angerufen. Anfang
des Jahres 2008 stehen deren Antworten noch aus.
Der Patriot 6.7.07;
AWO Flüchtlingsberatung Lippstadt;
Bündnis90/Die Grünen OV Lippstadt;
Unterstützernetzwerk
20. Juli 07
Berlin. Der Flüchtling H. K. wird auf der Ausländerbehörde
festgenommen, als er eine Duldung beantragen will. Er kommt in Abschiebehaft,
aus der heraus Ende Oktober die Abschiebung in den Kosovo erfolgt. Damit
ist er von seiner Frau und seinen vier kleinen Kindern getrennt.
Da er und seine Frau keine Pässe
besitzen und auch nur nach muslimischem Ritual heiraten konnten, wurde
die Vaterschaft von Herrn K. von den Behörden nie anerkannt und
die Ausländerbehörde konnte ihn jetzt als "Ledigen" abschieben.
Seiner Frau H. K. geht es seit der Abschiebung
ihres Mannes zunehmend schlechter. Die 38-Jährige leidet unter einer
Posttraumatischen Belastungsstörung mit der Folge einer Persönlichkeitsstörung,
unerträglichen Kopfschmerzen, Schlafstörungen sowie Albträumen
und ist mit der Betreuung der drei-, fünf-, sechs- und achtjährigen
Kinder völlig überfordert.
Eine Wiedereinreise des Vaters wäre
im Rahmen der Familienzusammenführung möglich. Dafür fehlt
einerseits die behördliche Anerkennung der Vaterschaft und andererseits
der Paß der Mutter. Sollte es dem Paar nach den vielen vergeblichen
Versuchen wider Erwarten gelingen, diese Papiere zu bekommen, dann stände
ihnen noch ein weiteres Problem gegenüber: die Bezahlung der "Abschiebungs-
und Gewahrsamskosten" in einer Höhe von ca. 9000 Euro.
FFM Eva Weber
21. Juli 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der
Abschiebegefangene V. M. sich zu töten.
BT DS 16/9142
26. Juli 07
Nach 14 Jahren Deutschland-Aufenthalt wird der abgelehnte Asylbewerber
Yabré Omumarou in Polizeibegleitung nach Burkina Faso abgeschoben.
Er ist während des gesamten Fluges an Händen und Füßen
gefesselt.
Die letzten 12 Monate saß er in
Abschiebehaft in der JVA Nürnberg und zuletzt in Hannover-Langenhagen.
Abschiebeversuche am 26. Februar und 4. April waren unter anderem auch
an seinem Widerstand gescheitert.
Yabré Omumarou wird durch die
Abschiebung von seiner 11-jährigen Tochter getrennt. Die Ehe, die
er mit einer Deutschen 1996 eingegangen war, wurde 1999 geschieden. Seither
hatte die Ausländerbehörde Lingen die Verlängerung seiner
Aufenthaltserlaubnis verweigert.
The VOICE 15.4.07; The Voice 4.4.07;
The Voice 19.1.07
29. Juli 07
Zwönitz bei Stollberg in Sachsen. Morgens um 2.00 Uhr werden zwei
libanesische Flüchtlinge von sechs deutschen Männern rassistisch
beleidigt und tätlich angegriffen. Die 22 und 25 Jahre alten Männer
erleiden bei dem Überfall zahlreiche Prellungen und müssen ambulant
behandelt werden.
ddp 29.7.07; e 110 29.7.07;
AMAL Sachsen
Juli 07
Flughafen Frankfurt am Main. Ein 50 Jahre alter albanischer Abschiebegefangener
aus Nordrhein-Westfalen soll nach 17 Jahren Deutschland-Aufenthalt abgeschoben
werden. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung belegt, daß er das Medikament
Zyprexa einnimmt, das zur Behandlung schizophrener Psychosen eingesetzt
wird. Weder die Ärztin in der JVA, noch die Ausländerbehörde
sahen darin ein Problem für eine zwangsweise Abschiebung. Erst der
Arzt vor Ort weist darauf hin, daß der Albaner aufgrund seiner Krankheit
dekompensieren könnte.
Auf Nachfrage der Bundespolizei wird
der Mann jetzt in ärztlicher Begleitung abgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
Juli 07
Bundesland Hessen. Bei seiner Einreise wird der kurdische Flüchtling
X. Y. festgenommen und aufgrund eines Auslieferungsbegehrens der Türkei
in Haft genommen. Dort stellt er einen Asylantrag.
Wegen Unterstützung der PKK war
er in der Türkei acht Jahre lang in einem Militärgefängnis
inhaftiert wurde dort schwer mißhandelt und gefoltert.
Obwohl das Verwaltungsgericht Darmstadt
drohende Folter als abschiebungshindernden Grund anerkennt, stimmt das
Oberverwaltungsgericht der Auslieferung zu. Eine gegen diese Entscheidung
gerichtete Verfassungsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Im Februar 2008 befindet sich der Flüchtling
immer noch in Haft. Im Falle seiner Auslieferung drohen ihm Folter und
langjährige Haft.
Ulla Jelpke 17.7.07; ND 19.3.08;
Antirassistische Initiative Berlin
1. August 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft an
der Vereinsstraße in Mülheim-Eppinghofen will sich eine 22 Jahre
alte Iranerin aus dem Fenster des dritten Obergeschosses stürzen.
Hintergrund ist die drohende Festnahme und Abschiebung gemäß
dem Dublin-Abkommen nach Frankreich.
Ein Dolmetscher kann die Frau von ihrem
Vorhaben abbringen. Da sie sehr erregt ist, wird sie ins Marienhospital
Mülheim gebracht. Anschließend erfolgt ihre Einweisung in die
Psychiatrie. Im September dauert ihre stationäre Behandlung noch an.
Polizei Essen/Mülheim a.d.R. 2.8.07;
Ausländerbehörde Mülheim a.d.R.
12. August 07
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 45 Jahre alte Ukrainer
V. O. seilt sich am noch nächtlichen Morgen mit Bettlakenstreifen
aus dem 5. Obergeschoß ab. Auf Höhe der ersten Etage verliert
er den Halt und stürzt 6 bis 8 Meter in den Innenhof des Gefängnisses.
Verletzt kommt er ins Unfallkrankenhaus
Berlin-Marzahn. Während ein Lendenwirbelbruch umgehend operativ fixiert
wird, werden die Fersenbrüche (beidseitig) konservativ behandelt.
Das heißt, beide Beine werden bis zum Oberschenkel eingegipst. V.
O. kann nicht laufen und muß mit dem Rollstuhl transportiert werden.
In diesem Zustand wird er am 16. August,
drei (!) Tage nach der Wirbelsäulen-Operation, aus dem Krankenhaus
Berlin entlassen. Eine Begründung für die sehr frühe Entlassung
ist die Aussage der verantwortlichen Mediziner, daß die ausstehenden
Fersenoperationen nicht der Eilbedürftigkeit unterlägen. Da das
Krankenhaus der JVA-Moabit die Aufnahme verweigert, weil er nicht "ausoperiert"
sei, und er auch im Abschiebegefängnis als Pflegefall nicht betreut
werden kann, kommt er in einem Obdachlosenheim unter.
Im Januar 2008 hat sich die gesundheitliche
Situation von V. O. wenig verändert. Laufen kann er nicht; er kann
sich nur auf allen Vieren und mit großen Schmerzen ohne Rollstuhl
bewegen.
Die ukrainische Botschaft hat die Berliner
Ausländerbehörde um eine Aufenthaltserlaubnis für Herrn
O. für zwei Jahre gebeten, was die deutsche Behörde mit der Ausstellung
einer Duldung für zwei Monate und mit einer Ausweisung wegen illegalen
Aufenthalts beantwortet.
Als Herr O. bereits im Herbst vor fünf
Jahren in Köpenick einsaß, hatte er sich eine massive Verletzung
selber zugefügt, war ins Krankenhaus gekommen und wurde dort notoperiert.
Aus dem Krankenhaus war ihm damals die Flucht gelungen.
(siehe auch: 22. November 02)
Thomas Krautzig Rechtsanwalt;
Polizei Berlin 12.8.07;
www.ad-hoc-news.de 12.8.07;
az 12.8.07; BM 13.8.07
13. August 07
Metelen im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Nachts um 2 Uhr
erscheinen Angehörige der Ausländerbehörde, der Polizei
und ein Arzt in der Wohnung des 63 Jahre alten Ehepaares Kumrija und Amru
Aljiti. Die Flüchtlinge aus Bosnien sollen abgeschoben werden. Die
Beamten nehmen Frau Aljiti ihr Handy weg, so daß sie ihre auch im
Ort wohnenden Kinder nicht benachrichtigen kann. Herr Aljiti ist schwerst
krank, er sitzt im Rollstuhl und wird mit einem Krankenwagen abtransportiert.
Erst am Flughafen Frankfurt wird Frau Aljiti erlaubt zu telefonieren. Sie
informiert ihre erwachsenen Kinder, die allerdings der Situation auch hilflos
gegenüberstehen. Um 10.15 Uhr startet das Flugzeug nach Bosnien-Herzegowina.
Am Flughafen Sarajewo werden die Beiden
dann sich selbst überlassen. Ihr ältester Sohn, der in Mostar
lebt, holt sie ab und nimmt sie in seiner Wohnung auf. Die Lebensverhältnisse
in der Zwei-Zimmer-Wohnung des Sohnes, der hier mit seiner Frau und acht
Kindern wohnt, werden durch die Aufnahme der Mutter und des Vaters, der
im Rollstuhl sitzt, extrem schwierig.
Am 9. September vier Wochen nach der
Abschiebung stirbt Amru Aljiti, nachdem er drei Tage lang keine Insulin-Injektionen
mehr bekommen konnte.
Im Alter von 40 Jahren war er an Diabetes
mellitus erkrankt und die daraus folgenden Organkrankheiten des Herz-Kreislauf-Systems,
der Nieren, der Nerven und der Augen hatten ihn seit langem zu einem Pflegefall
gemacht. Er befand sich in Metelen in intensiver medizinischer Behandlung.
Ein Pflegedienst betreute ihn drei- bis viermal täglich. Mehrmals
im Monat mußte er als Notfall in ein Krankenhaus gebracht werden,
weil es den medizinischen Pflegekräften und Ärzten nicht gelang,
den stark schwankenden Insulin-Bedarf einzustellen.
Entgegen der warnenden Aussagen seiner
behandelnden Ärzte wurde eine Reisefähigkeit des schwer kranken
Mannes vom Amtsarzt attestiert.
Auf die nach dem Tode des Abgeschobenen
laut werdende Kritik an der Abschiebung eines schwerkranken Mannes reagiert
der Ordnungsamtsdezernent Dr. Sommer mit den Worten: "Wir haben getan,
was wir tun mußten." Und obwohl er beteuert, daß eine Behandlung
der Zuckerkrankheit in Sarajewo "sichergestellt" gewesen sei, belegt er
mit der Äußerung, daß Mitarbeiter der Ausländerbehörde
noch am Flughafen einen Dreimonats-Vorrat an Insulin gekauft hätten,
genau das Gegenteil.
Tatsächlich haben die Beamten bei
der Abschiebung keines der lebenswichtigen Medikamente mitgenommen. Auch
ein Medikamenten-Plan mit Dosierungshöhen und
zeiten oder einen Bericht über den Zustand von Herrn Aljiti
mit fortschreitendem Multiorganversagen wurde nicht mitgegeben oder mitgenommen.
Es war tatsächlich so, daß
der Arzt in Mostar, an den sich die Aljitis wandten, bei einem Sohn in
Metelen anrufen ließ und dieser vom Pflegedienst erfragen mußte,
welche Medikamente in welcher Dosierung und zu welchen Zeiten Herr Aljiti
bekommen sollte. Diese in der BRD eingesetzten Medikamente mußte
dann der Sohn in Mostar für viel Geld kaufen vor allem das speziell
bei Herrn Aljiti erprobte Insulin-Präparat bekam er dort überhaupt
nicht.
Die Eheleute Aljiti hatten seit 1991
mit einigen Unterbrechungen im Kreis Steinfurt gelebt. Weil sie 1998 "freiwillig"
nach Bosnien zurückgegangen waren, dann aber seit 2003 wieder in der
BRD lebten, erfüllten sie nicht die für ein Bleiberecht notwendige
ununterbrochene Aufenthaltsdauer.
Frau Aljiti, die aufgrund der jahrelangen
Angst vor einer gewaltsamen Rückführung psychisch krank wurde
und auch in der BRD seit längerem in psycho-therapeutischer Behandlung
war, bricht nach dem Tod ihres Mannes zusammen und befindet sich auch im
Januar 2008 noch in einem Krankenhaus in Mostar. Ihre fünf erwachsenen
Kinder, deren Eheleute und ihre 19 Enkelkinder, die in der BRD mit sicherem
Aufenthalt leben, hoffen, daß es eine Möglichkeit geben wird,
sie nach Metelen zurückzuholen.
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Streinfurt
für Humanität und Bleiberecht 18.8.07;
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Streinfurt
für Humanität und Bleiberecht 8.10.07;
MüZ 9.10.07; WN 8.10.07;
MüZ 21.10.07; WN 23.10.07; MüZ 24.10.07; WN 26.10.07;
MüZ 27.10.07;
Tagblatt für den Kreis Steinfurt 27.10.07; MüZ 27.10.07;
LT NRW APr 14/539;
Bericht des Sohnes Enton Aljiti;
LT NRW Vorlage 14/1582
14. August 07
Bundesland Hessen. In einem Internetcafé in Frankfurt-Bokkenheim
wird ein 23 Jahre alter Flüchtling aus Marokko bei einer Polizeikontrolle
wegen des Verdachtes des "illegalen Aufenthaltes" festgenommen. Bei dem
anschließenden Verhör in der Polizeiwache Gutleutstraße
springt der bis dahin sehr ruhige Mann von seinem Stuhl auf, läuft
zum geöffneten Fenster und stürzt sich hinaus.
Er überlebt den Sturz aus dem dritten
Obergeschoß wahrscheinlich nur, weil sein Körper in einem Buschwerk
vor dem Haus landet. Er ist schwer verletzt und kommt umgehend ins Klinikum
Frankfurt, wo er einer Notoperation unterzogen wird. Seine Lunge und Leber
sind geschädigt und ein Nakkenwirbel ist angebrochen. Nach der Operation
bleibt er auf der Intensiv-Station im künstlichen Koma.
Der Marokkaner hatte nach Ablehnung
seines Asylantrages lange Zeit mit einer Duldung gelebt.
Die Polizei geht bei ihm von einem Fluchtversuch
aus und erwähnt, daß sich vor 10 Jahren schon einmal ein Festgenommener
aus dem Fenster stürzte, um der Abschiebung zu entgehen.
Polizei Frankfurt 16.8.07;
jW 29.8.07
16. August 07
Kirchen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Familie Ajeti aus der Brunnenstraße
wird morgens um 6.00 Uhr von Beamten der Ausländerbehörde und
der Polizei abgeholt, um sie in den Kosovo abzuschieben. Noch in der Wohnung
erleidet die 35 Jahre alte Mutter der vier minderjährigen Kinder einen
Zusammenbruch. Der 13-jährigen Tochter und dem 14 Jahre alten Sohn
werden Handschellen angelegt. "Zum eigenen Schutz", wie es von den Beamten
heißt.
Einen erneuten Zusammenbruch erleidet
Ibadete Ajeti in Düsseldorf, woraufhin sie zunächst in ein Krankenhaus
gebracht wird. Hier wird sie durch Medikamente ruhig gestellt und für
"reisefähig" erklärt. In einem Rettungswagen wird sie liegend
zum Flughafen gebracht. Als Frau Ajeti einen epileptischen Anfall bekommt,
entscheidet die Flughafenärztin im Gegensatz zu ihren Klinik-KollegInnen
daß Frau Ajeti nicht flugreisefähig ist. Die Abschiebung wird
abgebrochen. Sie kommt ins Düsseldorfer Marienhospital und wird wegen
akuter Suizidalität stationär aufgenommen. Die Ausländerbehörde
kommentiert diese Tatsache als "bewußt herbeigeführten Schwächeanfall
der Mutter am Düsseldorfer Flughafen". Der Ausländerbehörde
ist seit langem bekannt, daß Frau Ajeti seit 1998 ambulant in fachärztlicher
Behandlung und wiederholt auch für längere Zeit wegen psychischer
Erkrankungen in stationärer Behandlung gewesen ist.
Die Abschiebung der beiden ältesten
Söhne Lawdim und Ladvdrim wird nicht gestoppt, obwohl ihre Hosen nach
Auskunft des Anwalts blutverschmiert sind. Sie sind am Vortag nach muslimischem
Ritus beschnitten worden, und die Wunden bluten. Der Flughafenarzt schreibt
in den "Confidential Medical Certificate of Fitness for Air Travel" lediglich
"VW (Verbandwechsel, ARI) und Sitzbäder".
Die Interventionen des Rechtsanwaltes
der Familie scheitern an der Entscheidung des Koblenzer Gerichts, das festlegt,
daß der 37 Jahre alte Vater mit den acht und 14 Jahre alten Söhnen
und der 13-jährigen Tochter abgeschoben wird, die Mutter allerdings
und ihr acht Monate altes Baby zunächst und kurzfristig noch in Düsseldorf
bleiben sollen. Der kleine Elvin wird in einer Pflegefamilie untergebracht.
Als es Frau Ajeti gelingt, aus der Klinik
zu flüchten, wird Haftbefehl gegen sie erlassen. Der Haftbefehl wird
später zurückgenommen, und sie kommt in die geschlossene Abteilung
der Psychiatrie der Rheinischen Kliniken Düsseldorf.
Den Kindern geht es nach der Abschiebung
sehr schlecht. Sie leiden sehr unter der Trennung der Familie sie wollen
nicht essen und auch nicht in die Schule gehen. Sie sind alle in Deutschland
geboren und sprechen kein Albanisch. Die Tochter ist mehrmals in Ohnmacht
gefallen. Der Vater hat sich ein Zelt besorgt und wird es als Unterkunft
nutzen.
Mit Bescheid vom 28. März 08 stellt
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier für
Ibadete Ajeti Abschiebungsverbot fest und hebt die Abschiebeandrohung auf.
RZ 30.8.07;
RZ 31.8.07;
RZ 1.9.07;
RZ 4.9.07;
FRat Bayern September 2007;
Jens Dieckmann Rechtsanwalt 28.3.08
16. August 07
Landkreis Aue-Schwarzenberg im Bundesland Sachsen. In Schwarzenberg
werden abends gegen 19.30 Uhr zwei 12-jährige Mädchen auf der
Straße von einem 19-jährigen Deutschen mehrmals beleidigt und
dann auch geschlagen. Er beschimpft die aus dem Kosovo und dem Irak stammenden
Jugendlichen auch als "Kanaken". Als der Bruder und die Mutter des irakischen
Mädchens einzugreifen versuchen, werden auch sie angegriffen und verletzt.
Der Täter zieht sich zurück
und kommt kurz danach mit mehreren Kumpanen zurück, die u.a. mit Baseballschlägern
bewaffnet sind. Bei dieser Bedrohung bleibt es, denn die Rassisten ziehen
sich plötzlich zurück.
Die betroffenen Flüchtlinge erstatten
Anzeige.
AMAL Wurzen
19. August 07
Bundesland Bayern. In einem Zimmer im ersten Stock einer Münchener
Flüchtlingsunterkunft richtet ein Brand am Abend einen hohen Sachschaden
an. Die Bewohnerin hatte das Zimmer bereits nachmittags verlassen.
Zahlreiche BewohnerInnen der Unterkunft
können unverletzt das Haus verlassen viele müssen in andere
Unterkünfte umziehen.
www.ad-hoc-news.de 20.8.07
23. August 07
Bundesland Hessen. Ein Wohncontainer für Asylbewerber am Sportplatz
der hessischen Stadt Groß-Gerau brennt völlig nieder. Alle fünf
Bewohner kommen unverletzt davon.
Als Brandursache wird ein Herd festgestellt,
der nicht ausgestellt worden war.
echo-online.de 23.8.07;
Bürgermeisteramt Groß-Gerau
25. August 07
Bundesland Sachsen-Anhalt. Um 1.30 Uhr wird ein an der Straßenbahn-Haltestelle
Klosterwuhne wartender 36-jähriger Iraker von einem rechtsradikalen
Mann zunächst rassistisch beleidigt und dann brutal angegriffen. Als
es dem Flüchtling gelingt, die ersten Schläge abzuwehren, verschwindet
der Angreifer, kommt aber nach kurzer Zeit mit einem großen Hund
zurück er hat jetzt eine Holzfackel in der Hand. Er hetzt den Hund
auf den Iraker, der den Fliehenden niederwirft und sich in den am Boden
Liegenden verbeißt. Der Hundebesitzer schlägt zudem mit der
Holzfackel auf ihn ein.
Erst als nach 15 Minuten eine Frau aus
dem nahegelegenen Kiosk herauskommt, die Situation erkennt und laut zu
schreien beginnt, läßt der Angreifer von dem Iraker ab und flieht.
Mit Verletzungen und Platzwunden am
Hinterkopf, am Nacken, am Oberschenkel, am Rücken und an den Oberarmen
kommt er ins Olvenstedter Krankenhaus.
Knapp zwei Wochen später wird der
Täter nach einem Raubüberfall festgenommen. Der 24-Jährige
ist der Polizei seit Jahren wegen Volksverhetzung, dem Tragen verfassungsfeindlicher
Symbole und Körperverletzungen bekannt und mehrmals vorbestraft. Er
kommt in Untersuchungshaft.
Im Februar 2008 verurteilt das Landgericht
Magdeburg den Täter in zweiter Instanz wegen schwerer Körperverletzung
zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
ap 26.8.07;
BK 27.8.07; spiegel.de 27.8.07
ap 4.9.07; VM 5.9.07;
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt;
VM 28.2.08
26. August 07
Im sächsischen Chemnitz besucht eine 40 Jahre alte Asylbewerberin
aus Afghanistan mit ihren beiden Kindern und einer Freundin das Kultur-
und Bildungshaus "DAStietz".
In der ersten Etage wird sie von einem glatzköpfigen, schwarz
gekleideten Mann angepöbelt, rassistisch beleidigt und schließlich
zu Boden gestoßen. Während sich ein älteres Ehepaar um
die Verletzte kümmert, verläßt der Täter, zusammen
mit den ihn begleitenden weiteren vier Personen den Tatort.
Die gestürzte Frau muß sich
mit Schürfwunden am Bein in medizinische Behandlung begeben.
Polizei Chemnitz 27.8.07;
greenpeace-magazin.de 27.8.07; net-tribune.de 27.8.07;
LVZ 28.8.07
29. August 07
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Das Amtsgericht Frankfurt
verhängt auf Antrag der Bundespolizei die Inhaftierung des 16-jährigen
B. aus Sierra Leone und des 15-jährigen Abdul Y. aus Ghana für
mindestens drei Monate.
Damit nutzt die Bundespolizei eine Änderung
des Zuwanderungsgesetzes, wonach abgelehnte AsylbewerberInnen seit Ende
August auch direkt im Flughafen Frankfurt in Abschiebehaft genommen werden
können.
Obwohl auch das Jugendamt der Stadt
Frankfurt die Flughafenunterkunft für Jugendliche als ungeeignet deklariert
und sich bereit erklärt, den Jugendlichen Abdul Y. in einer Jugendeinrichtung
unterzubringen, befinden sich die Minderjährigen auch Anfang November
noch in Gefangenschaft.
Die Behörde rechtfertigt Ihr Vorgehen
mit dem Argument, es werde von der guineischen Botschaft Paßersatz
ausgestellt, so daß die Abschiebung innerhalb von drei Monaten möglich
sei. Damit wird die Tatsache ignoriert, daß Guinea mit einer Verbalnote
vom 27. August 07 bekannt gab, ab sofort bis zur Unterzeichnung eines bilateralen
Kooperationsabkommens alle Identifizierungs- und Rückführungsmaßnahmen
auszusetzen. Das heißt, daß Guinea zur Zeit überhaupt
keine Papiere ausstellen wird.
Später kann erreicht werden, daß
die Jugendlichen aus dem Transitbereich heraus in die BRD einreisen und
das Asylverfahren in der BRD fortgeführt wird.
Pro Asyl 29.8.07;
Pro Asyl 6.11.07; Pro Asyl
29. August 07
Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Im Flüchtlingsheim Satower
Straße setzt Soran Ali Khorshid mit einer Überdosis Tabletten
seinem Leben ein Ende.
Der 35-jährige ehemalige Lehrer
aus dem Irak war schwerbehindert, litt an Asthma und starken Angstzuständen
-einer Folge von Folter im Herkunftsland. Mehrere Ärzte in Rostock
hatten bestätigt, daß die Flüchtlingsunterkunft nicht der
richtige Ort für den Kranken sei; sie empfahlen eine dezentrale Unterbringung.
Am 5. September sollte er sich daher amtsärztlich untersuchen lassen.
Offensichtlich hielt Soran Ali Khorshid
nach fünf Jahren Bundesrepublik den Leidensdruck nicht mehr aus, zumal
er als inzwischen abgelehnter Asylbewerber eine Abschiebung befürchtete.
In seinem Abschiedsbrief schrieb er: "Ich bin krank und kann nicht bleiben
so im Asylheim". Ausdrücklich bat er darum, daß sein Körper
nicht in das "Sch...land Irak" zurückgebracht wird.
Am 3. September wird Soran Ali Khorshid
in Rostock beerdigt.
Am 11. September demonstrieren ca. 40
Flüchtlinge in der Innenstadt Rostocks. Sie fordern bessere Lebensbedingungen,
Arbeitserlaubnisse, Deutschkurse und ein Ende der isolierten Unterbringung.
OZ 4.9.07; taz 4.9.07;
SVZ 12.9.07; OZ 12.9.07;
Human Place Heft 2/07;
Thomas Wanie Rechtsanwalt
August 07
Flughafen Frankfurt am Main. Eine Frau, ihre Tochter und ihre beiden
Söhne aus dem Regierungsbezirk Darmstadt sollen nach Belgrad abgeschoben
werden. Die Frau erklärt der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung
FFM, daß sie an einer Ohrenerkrankung leide und ihr Hausarzt dringend
davon abriet zu fliegen.
Die Flugtauglichkeitsbescheinigung wurde
am Morgen bei der Abholung ausgestellt. Dabei hatte ein Arzt die Tochter
kurz gefragt, ob alles in Ordnung sei und aufgrund ihres Nickens für
jedes Familienmitglied eine Bescheinigung ausgestellt. Die Familie wird
abgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
5. September 07
Herford in Nordrhein-Westfalen. Die 18-jährige Hamdiatou Moussa
Yacoubou wird zur Ausländerbehörde bestellt, angeblich zur Abholung
ihrer Versorgungs-Gutscheine. Dort wird sie jedoch umgehend mit ihrem Kind
verhaftet und zum Flughafen nach Frankfurt am Main gebracht. Am Abend um
ca. 23 Uhr startet das Flugzeug Richtung Togo.
Frau Yacoubou war als 16-Jährige
von ihrer togoischen Familie zwangsverheiratet worden und landete in der
Hamburger Unterwelt. Sie wurde von ihrem Mann mehrfach vergewaltigt und
gebar am 6. Mai 2006 ihren Sohn Ikbal. Da ihr Mann sie vermutlich prostituieren
wollte, flüchtete sie und wurde im März 2006 als Asylbewerberin
nach Herford verlegt, nachdem sie vorher in Schöppingen untergebracht
war. Es folgte ein Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Bielefeld.
Am 3. August 2007 wurde Frau Yacoubou
volljährig. Sie wohnte wieder in Herford und besuchte die Gesamtschule
Friedenstal. Sie spricht inzwischen gut Deutsch und hielt am 5. September
vor ihren MitschülerInnen einen Vortrag über Togo wenige Stunden
später erfolgt die unangekündigte Abschiebung.
Danach meldet sich Hamdiatou Moussa
Yacoubou bei einer togoischen Freundin in Deutschland. Sie berichtet, daß
ihre Familie sie nicht aufgenommen hat. Seitdem ist der Kontakt zu der
Freundin abgerissen.
Vlothoer Anzeiger 20.9.07;
Brigitte Gärtner-Coulibaly Vormünderin
6. September 07
Bundesland Baden-Württemberg. Ein 38 Jahre alter Flüchtling
aus Kamerun wird von Beamten des Polizeireviers Rastatt auf seiner Arbeitsstelle
festgenommen und zu seiner Wohnung im Leopoldring begleitet. Er soll abgeschoben
werden und seine persönlichen Sachen einpacken.
Als er sich in seiner Wohnung von seiner
Freundin verabschiedet, öffnet er plötzlich die Balkontür
und springt über das Geländer in die Tiefe. Bei dem Sturz aus
dem dritten Stock zieht er sich schwere Prellungen und Stauchungen zu.
Er kommt mit einem Rettungsdienst ins Krankenhaus.
ka-news.de 6.9.07;
meine-neue-welle.de 6.9.07;
Polizeipressestelle Rastatt
10. September 07
Erstaufnahme- und Abschiebelager Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Edouard
K., ein psychisch kranker Asylbewerber aus Togo, wird für 10 Uhr zur
Begutachtung durch einen Psychologen ins Landesamt für Gesundheit
und Soziales nach Rostock bestellt.
Statt des Psychologen erscheinen aber
Polizisten, um ihn zur Abschiebung abzuholen. Denn noch am selben Abend
sollen ab Hamburg-Fuhlsbüttel mindestens fünf weitere Flüchtlinge
mit einem Charterflug nach Togo abgeschoben werden.
Edouard K. springt in Panik aus dem
Fenster im 1. Stock und verletzt sich dabei die Ferse. Die Ausländerbehörde
beharrt trotzdem auf der Abschiebung. Erst nachdem bei Herrn K. im Krankenhaus
Boizenburg ein Fersenbruch festgestellt wird, sehen die Beamten von einer
sofortigen Abschiebung ab.
FRat Hamburg 10.9.07;
FRat Hamburg 17.9.07
16. September 07
Magdeburg-Buckau in Sachsen-Anhalt. Ein 41-jähriger Flüchtling
von der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) wird vor einer Suppenküche
am Bahnhof Buckau gegen 13.30 Uhr von drei Männern mehrfach ins Gesicht
geschlagen und u.a. als "Neger" rassistisch beleidigt.
Umstehende PassantInnen greifen nicht
ein. Die Polizei kann die Täter im Alter zwischen 20 und 41 Jahren
noch am Tatort festnehmen. Die betrunkenen Rechten fahren auch in Anwesenheit
der Beamten mit ihren rassistischen Beschimpfungen fort.
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
17. September 07
Plettenberg in Nordrhein-Westfalen. Gegen 15.00 Uhr wird der 54 Jahre
alte Herr M. in seinem Zimmer im Flüchtlingsheim in der Ohler Straße
100 ohne Bewußtsein aufgefunden. Nach erster notärztlicher Versorgung
kommt er ins Evangelische Krankenhaus, wo ihm der Magen ausgepumpt wird,
und bleibt vorerst zur weiteren Beobachtung auf der Intensiv-Station. Nach
kurzem Krankenhaus-Aufenthalt kommt er vier Monate in die Psychiatrie.
Danach erfolgt die weitere Behandlung ambulant.
Herr M. war im Iran politisch verfolgt
worden, hatte im Gefängnis gesessen und durch Folterungen schwere
Kopfverletzungen erlitten. Beide Hände sind ihm dort gebrochen worden.
Im Januar 2003 war er mit seiner Ehefrau und seinen 13 und 21 Jahre alten
Söhnen in die BRD eingereist, in der Hoffnung, Asyl zu bekommen.
Herr M. ist durch die Geschehnisse im
Iran schwer traumatisiert und leidet an chronischen Schlafstörungen,
Albträumen (wacht schreiend auf), Flashbacks, Konzentrationsschwierigkeiten,
Unruhe, Angstzuständen und Depressionen. Die Traumata wurden durch
die beengten und unhygienischen Lebensbedingungen im Flüchtlingsheim
und die Perspektivlosigkeit eines gesicherten Aufenthaltes in der BRD derartig
verschlimmert, daß er sich in ambulante und stationäre neurologische
Behandlung begeben mußte. In einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes
Märkischer Kreis vom März 2006 wird attestiert, daß "...
für Herrn M. aufgrund der vorliegenden schweren seelischen Erkrankung
und der Lebensumstände im Flüchtlingsheim ein weiterer Verbleib
in diesem Heim nicht zu vertreten ist". Ein Umzug aus dem 35 Quadratmeter
kleinen Zimmer im Flüchtlingsheim in eine ruhige Wohnung wird abgelehnt.
Stattdessen wird der Familie eine Wohnung im städtischen Obdachlosenheim
im Gansmecker Weg 16c angeboten.
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum;
PR 25.9.07; PSS 28.11.07; WR 29.11.07
18. September 07
Gemeinschaftsunterkunft / Zentrale Rückführungsstelle in
Bayreuth im Bundesland Bayern. Ohne vorherige Ankündigung erscheinen
sieben Polizisten an dem Zimmer der 31 Jahre alten Frau Gasanov. Sie geben
der Frau eine halbe Stunde Zeit, ihre Sachen zu packen dann wird sie
mitgenommen und nach Aserbaidschan abgeschoben. Damit ist die Frau von
ihren kleinen Kindern und ihrem Ehemann getrennt.
Die fünfjährige Tochter und
der dreijährige Sohn sind zu dieser Zeit im Kindergarten der Ehemann
wird ebenfalls festgenommen und kommt in Abschiebehaft.
Frau Gasanov erleidet einen Nervenzusammenbruch
und muß nach der Ankunft in Aserbaidschan ins Krankenhaus gebracht
werden.
2004 war Emin Gasanov mit seiner damals
schwangeren Frau und der kleinen Tochter in die BRD gekommen. Mit dem Vorwurf,
eine falsche Identität angegeben zu haben, wurde nach abgelehntem
Asyl die Abschiebung intensiv vorbereitet.
Die Regierung von Mittelfranken begründet
und rechtfertigt die gewaltsame Familientrennung damit, daß die Gültigkeit
eines von den aserbaidschanischen Behörden ausgestellten Heimreisedokuments
für Frau Gasanov in Kürze ablaufen wird und daß die Trennung
"nur vorübergehenden Charakter aufweist und die Zusammenführung
der Familie im Heimatland in angemessener Zeit vorgenommen werden kann."
Nach Aussagen des Rechtsanwalts der
Familie sind die Kinder durch die Trennung von der Mutter traumatisiert.
Herr Gasanov willigt schließlich in die "freiwillige" Rückkehr
ein, um die Familie wieder zusammen zu bringen.
NBK 29.9.07; LT DS 15/9058;
Sozialdienst für Flüchtlinge des Caritasverbandes
19. September 07
Der Kurde Mehmet Iltas wird aufgrund eines Auslieferungsersuchens der
Türkei dorthin ausgeflogen. Das nordrhein-westfälische Oberlandesgericht
in Hamm hatte im Juli einer Auslieferung zugestimmt. Die Türkei wirft
Mehmet Iltas PKK-Mitgliedschaft und Beteiligung an bewaffneten Aktionen
in den Jahren 1991 und 1992 vor.
Damit hat die Bundesrepublik Deutschland
das erste Mal überhaupt dem Ersuchen der Türkei, einen politischen
Flüchtling festzunehmen und zu überstellen, zugestimmt und es
umgesetzt.
Nach der Auslieferung kommt Mehmet Iltas
in ein Gefängnis nach Diyarbakir. Mitte Dezember beginnt der Prozeß
vor der 5. Sonderstrafkammer gegen ihn ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
reuters 29.11.07; Todays Zaman 29.11.07;
ard-tagesthemen 30.11.07; FR 30.11.07; Todays Zaman 30.11.07;
jW 1.12.07; Todays Zaman 1.12.07;
AZADI infodienst Nr. 61 Dezember 07;
Antirassistische Initiative Berlin
20. September 07
Dessau in Sachsen-Anhalt. Um 18.30 Uhr wird ein afrikanischer Flüchtling
aus einer Gruppe von vier oder fünf Jugendlichen heraus auf der Straße
angegriffen. Sie beleidigen ihn mit rassistischen Sprüchen und stoßen
ihn vom Fahrrad. Der Flüchtling verletzt sich dabei im Gesicht und
an der Schulter und muß ambulant behandelt werden. Der Staatsschutz
nimmt Ermittlungen wegen Körperverletzung auf.
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
September 07
Flughafen Frankfurt am Main. Ein Mann wird allein mit seiner 18 Monate
alten Tochter nach Vietnam abgeschoben. Die Ehefrau und Mutter des Kleinkindes
war zum Zeitpunkt der Abholung nicht zu Hause.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
September 07
Ortschaft Hummeltal bei Bayreuth in Bayern. Mit einer Strassensperre
wird am Morgen der Weg der Angolanerin Frau X. unterbrochen. Sie ist auf
dem Weg zur Arbeit, ihr Sohn auf dem Weg zur Wirtschaftsschule. Beide werden
festgenommen und in Abschiebehaft in Bayreuth genommen. Den jüngeren
Söhnen der Frau geht es ähnlich, als sie auf dem Weg in die Schule
sind. Im Beisein seines sechsjährigen Bruders wird der 16-jährige
Sohn der Frau X. auf offener Straße von mehreren Zivilbeamten überwältigt,
auf den Boden gezwungen. Ihm werden Handschellen angelegt, in denen er
dann abgeführt wird.
Die Familie wird zum Flughafen München
gefahren, von dem um 23.30 Uhr die Maschine Angola starten soll. Um 23.00
Uhr wird die Abschiebung abgebrochen, weil für den sechsjährigen
Sohn eine Bescheinigung vorliegt, daß er aufgrund einer chronischen
Darmerkrankung nicht flugreisefähig ist.
Familie X. ist seit 17 Jahren in der
BRD, Asylanträge wurden abgelehnt, und weil Herr X. straffällig
wurde, erfüllt die Familie die Kriterien der Altfallregelung nicht.
Die Abschiebung wird weiter betrieben, obwohl im August die Wiederaufnahme
des Asylverfahren des jüngsten, darmkranken Sohnes beantragt wurde.
Eine Abschiebung in ein Land, in dem die Cholera-Epidemie grassiert, würde
den Jungen in Lebensgefahr bringen.
NBK 29.9.07; NBK 24.9.07;
LT DS 15/9058;
Sozialdienst für Flüchtlinge des Caritasverbandes
1. Oktober 07
Bundesland Niedersachsen. An der Tank- und Rastanlage Garbsen-Nord
wird ein Sattelzug aus Litauen von der Polizei angehalten und kontrolliert,
weil der Verdacht besteht, daß die geladenen Aluminiumschienen verrutscht
sind.
Dabei entdecken die Beamten in einem
in Rußland verplombten Container 21 Flüchtlinge aus Tschetschenien.
Es handelt sich um acht Kinder, von denen das jüngste eineinhalb Jahre
alt ist, zwei Frauen und elf Männer, von denen der älteste 71
Jahre alt ist. Ein Mann kommt wegen einer Lungenentzündung in ein
Krankenhaus, die anderen Personen werden zur Zentralen Anlaufstelle für
Asylbewerber (ZASt) nach Braunschweig gebracht. Der 43-jährige LKW-Fahrer
kommt in Untersuchungshaft.
Die Flüchtlinge verlassen allerdings
die ZASt schon in den nächsten Tagen und befinden sich vermutlich
auf dem Weg nach Großbritannien.
Polizei Hannover 3.10.07;
NOZ 5.10.07; NP 25.10.07;
HA 26.10.07
5. Oktober 07
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 21 Jahre alte Angolanerin
erstattet Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen eine Polizeiangestellte.
Sie gibt an, daß diese sie in der Vergangenheit öfter beleidigt,
bedroht und verletzt hat. Über den Ausgang des beim Landeskriminalamt
Berlin geführten Verfahrens ist Anfang 2008 noch nichts bekannt.
Am 29. Oktober beschließt das
Landgericht Berlin, daß sowohl die Haftanordnung als auch die sieben
Haftverlängerungen, die das Amtsgericht Schöneberg beschlossen
hatte, rechtswidrig sind, weil die Bedingungen für die Freiheitsentziehung
niemals vorlagen.
Die abgelehnte Asylbewerberin ist mit
einem in Berlin mit Aufenthaltserlaubnis lebenden Angolaner verheiratet
und hatte mehrmals versucht, eine Umverteilung von Rottal-Inn nach Berlin
zu erreichen. Sie war am 19. Juni in der Wohnung des Ehemannes, in der
auch sie gemeldet ist, festgenommen worden. Für ein "Untertauchen"
gibt es für das Landgericht keinerlei Hinweise.
Die Angolanerin saß über
vier Monate zu Unrecht in Abschiebehaft.
Polizei Berlin 6.10.07; BeZ 8.10.07; ND 8.10.07;
Andreas Günzler Rechtsanwalt
6. Oktober 07
Stendal in Sachsen-Anhalt. Mindestens vier Männer greifen einen
19 Jahre alten syrischen Flüchtling an, schlagen und treten ihn und
stehlen ihm Geld, Handy und persönliche Gegenstände. Er erleidet
eine Platzwunde am Kopf und verliert vorübergehend das Bewußtsein.
Ein Rettungswagen bringt ihn ins Krankenhaus.
www.ad-hoc-news.de 6.10.07; ND 8.10.07
17. Oktober 07
Berlin. Der 21 Jahre alte Turgay A. wird nach vierwöchiger Haft
im Abschiebegefängnis Köpenick vorläufig entlassen. Seit
den ersten Abschiebeandrohungen vor zwei Jahren leidet er an einer schweren
seelischen Erkrankung mit epileptischen Anfällen.
Turgay A. war im Alter von drei Jahren
mit seinen Eltern nach Berlin gekommen. Der arabischsprachigen Familie
wird vorgeworfen, nach der Flucht aus der Osttürkei und später
eine falsche Identität angegeben zu haben. Er soll allein in die Türkei
abgeschoben werden ohne die Sprache zu kennen.
FRat Berlin 15.10.07
17. Oktober
Am tschechisch-deutschen Grenzübergang Altenberg erleidet ein
Flüchtling aus Serbien bei der Ausweiskontrolle einen körperlichen
Zusammenbruch. Er muß ärztlich behandelt werden.
Er hat sich erst vor kurzem einer Herz-Operation
unterziehen müssen.
BT DS 16/7806
23. Oktober 07
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Abschiebegefangene
A. K. versucht sich zu töten.
BT DS 16/9142
26. Oktober 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der armenische Flüchtling Albert
Hakopyan aus Neuenrade im Sauerland wird zusammen mit seiner 17-jährigen
Tochter und dem minderjährigen Sohn zur Abschiebung aus der Wohnung
geholt. Der 48-Jährige ist schwer krank: Herzinfarkt, Bluthochdruck,
Niereninsuffizienz und Schlaganfall sind einige der Diagnosen, die bei
ihm gestellt wurden.
Über den Flughafen München
werden sie ausgeflogen. In Eriwan wird ihnen die Einreise verweigert, und
sie müssen auf dem Flughafen ohne ärztliche Versorgung sieben
Tage ausharren. Erst als das armenische Flughafenpersonal aktiv wird und
den Rückflug organisiert, kommen die Hakopyans wieder zurück
in die BRD. Herrn Hakopyan geht es so schlecht, daß er umgehend ins
städtische Krankenhaus Werdohl gebracht werden muß.
Obwohl die Amtsärztin des Märkischen
Kreises
den Patienten im Sommer aufgrund von "Herzschmerzen und Luftnot bei geringer
Aufregung" für nicht reisefähig erklärt hatte, bekam die
Ausländerbehörde von dem Arzt Michael Koenen aus Bonn eine Bescheinigung,
in der die Reise- und Flugfähigkeit attestiert wird. Dieser Mediziner
ist kein Facharzt und hat für sein Attest den Patienten nicht untersucht.
Er urteilte ausschließlich "nach Aktenlage".
(siehe hierzu auch den Kasten auf Seite 463)
LT DS 14/6521;
Torsten Reschke Journalist;
WDR "Westpol" 30.3.08
27. Oktober 07
Bundesland Sachsen-Anhalt. In Magdeburg wird ein 31 Jahre alter Flüchtling
aus Sierra Leone gegen 13 Uhr am Moritzplatz von zwei Magdeburgern im Alter
von 18 und 19 Jahren mit Gesten und rassistischen Beleidigungen provoziert
und beleidigt. Dann schlagen die Angreifer auf den Afrikaner ein. Als dieser
versucht zu entkommen, wird er von seinen Verfolgern wieder eingeholt.
Ein 24 Jahre alter Autofahrer bekommt
den Angriff mit, hält an und versucht, die Täter von ihrem Opfer
wegzuziehen. Als dies nicht gelingt, ruft er mit seinem Handy die Polizei,
woraufhin die Angreifer die Flucht ergreifen.
Nach Festnahme der Täter wird der
18-jährige noch am gleichen Tag auf freien Fuß gesetzt, während
sein Kumpan wegen Schulschwänzens und Fahrens ohne Ticket in das Jugendgefängnis
in Halle eingewiesen wird. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher
Körperverletzung und Beleidigung wird eingeleitet.
ddp 28.10.07; redok.de 28.10.07;
mut-gegen-rechte-gewalt.de;
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
29. Oktober 07
Der kurdische Flüchtling Kemal Kutan wird während einer Bahnfahrt
nach Stuttgart durch deutsche Polizisten festgenommen und in Auslieferungshaft
genommen. Er kommt in die JVA Konstanz und beginnt zwei Tage nach der Inhaftierung
einen Hungerstreik.
Kemal Kutan war aufgrund seiner politischen
Arbeit bereits während der Militärdiktatur von 1983 bis 1986
in türkischer Gefängnishaft und auch nach der Freilassung permanent
staatlicher Verfolgung und Repression ausgesetzt. Er hat lange Zeit für
die sozialistische Zeitung "Halk Demokrasi" (Volksdemokratie) als Hauptredakteur
gearbeitet.
Als Kemal Kutan nach einem Massaker
der türkischen Armee an 17 unbewaffneten Angehörigen einer maoistischen
Organisation im Jahre 2005 von einem Offizier die gezielte Ermordung angedroht
wurde, verließ er das Land und floh in die BRD.
Solidaritätskomitee für Kemal Kutan 11.11.07;
Karawane 12.11.07;
jW 1.12.07;
Ulla Jelpke 4.12.07; jW 4.12.07
29. Oktober 07
Berlin-Spandau. In der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
in der Motardstraße wird ein Bewohner tot aufgefunden, der durch
eine Überdosis Heroin gestorben ist. Ob es sich dabei um einen beabsichtigten
Suizid oder eine zu hoch dosierte Drogeninjektion handelt, kann nicht aufgeklärt
werden.
Fest steht, daß der Mann seit
dem 29. Dezember 2000, also seit sieben (!) Jahren in dieser dreistöckigen
aus grauen Containern bestehenden Erstaufnahmeeinrichtung gelebt hat.
In dieser Zeit befand sich der Flüchtling sechsmal wegen Drogendelikten
in Haft. Seit dem 5. Oktober 07 war er wieder in der Motardstraße
gemeldet.
Freitag 15.2.08;
Ausschuß für Integration im Abgeordnetenhaus 3.4.08;
Antirassistische Initiative Berlin
Oktober 07
Ein Ehepaar aus dem Iran wird auf Anweisung der Kreisverwaltung Göttingen
zur Abschiebung zum Flughafen Frankfurt am Main gebracht. Obwohl die Frau
hochschwanger ist, befand sie sich wie auch ihr Mann in den letzten
achten Tagen in Abschiebehaft.
Erst als die Persisch sprechende Abschiebebeobachterin
erscheint, werden sie über das geplante Prozedere nach der Dublin-II-Verordnung
aufgeklärt. Bis dahin befanden sie sich in panischer Angst, weil sie
dachten, daß sie in den Iran abgeschoben werden.
Sie werden tatsächlich nach Großbritannien
ausgeflogen, weil sie dafür ein gültiges Touristenvisum besitzen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
6. November 07
Bundesland Baden-Württemberg. Morgens um 3 Uhr werden die
BewohnerInnen des Welzheimer Mehrfamilienhauses in der Untermühlstraße
4 durch lauten Krach geweckt. Die Polizei ist angerückt und zerstört
mit Axtschlägen die Haustür des vierstöckigen Wohnhauses.
Dieses geschieht ohne vorheriges Läuten oder die akustische Ankündigung
durch z.B. einen Lautsprecher.
Von den 25 BeamtInnen sind 18 vermummt
und maskiert (Augenschlitze) und tragen über den Masken zudem noch
Helme. Alle sind mit Pistolen, Schlagstöcken und Schutzwesten ausgestattet.
Ziel des Einsatzes ist die Abschiebung
der 25 Jahre alten Aferdita Liapjani und ihrer beiden Söhne, des neunjährigen
Ali und des fünfjährigen Arsim, in den Kosovo. Frau Liapjani
wohnt in der zweiten Etage. Als ihr Nachbar D. Ünlüsoy, seine
Wohnungstür öffnet, um nach der Ursache des Kraches zu schauen,
wird er von Polizisten gepackt und auf den Boden geschleudert. Obwohl er
dabei verletzt wird und blutet, fesseln ihn die Beamten mit Kabelbindern
und lassen ihn, der nur mit einem dünnen Schlafanzug bekleidet ist,
dann am Boden und vor der offenen Tür im Zug liegen. Andere Beamte
dringen mit vorgehaltenen Pistolen in seine Wohnung ein, bedrohen dort
seine 20 Jahre alte Ehefrau und nehmen auch keine Rücksicht auf ihr
neun Monate altes und zur Zeit krankes Baby.
Auch zwei andere völlig unbeteiligte
Nachbarinnen und Frau Liapjani selbst werden mit Kabelbindern so
stark gefesselt, daß sie Blutergüsse bekommen. Dies geschieht
in Anwesenheit der Kinder. Dann dringen die Beamten mit vorgehaltenen Pistolen
in die Zimmer und Kinderzimmer von Frau Liapjani ein.
Durchsuchungs- oder Abschiebepapiere zeigen die BeamtInnen nicht vor, im
Gegenteil. Auf Nachfragen, warum diese polizeiliche Gewaltaktion stattfindet,
erhalten die Gefesselten über eine Stunde lang ausweichende Antworten
("Machen Sie sich Ihr eigenes Bild!") und quälen sich in nervenaufreibendem
Ungewissen.
Aferdita Liapjani darf für sich
und ihre beiden Kinder nur einen kleinen Koffer und einen Rucksack packen.
Medikamente und ein teures Inhalationsgerät für den asthmakranken
Arsim werden von den Beamten eingepackt aber am Flughafen nicht übergeben.
Nach 19 Jahren Deutschland-Aufenthalt
wird die Familie über den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden um 12
Uhr mittags ausgeflogen, obwohl das Verwaltungsgericht Stuttgart zu diesem
Zeitpunkt beschlossen hat, die Abschiebung vorläufig auszusetzen.
Alle BewohnerInnen des Hauses sind durch
diesen Polizeieinsatz dermaßen schockiert und traumatisiert, daß
sie außerhalb wohnen und sich nicht trauen zurückzukehren.
Der Sachschaden, den die PolizeibeamtInnen
anrichten, beträgt 2.500 €. Laut Polizei haben entweder der Hauseigentümer
oder die Abgeschobenen den Schaden zu tragen.
In Prishtina finden Aferdita Liapjani
und ihre Söhne keine feste Bleibe und müssen nächteweise
von Haus zu Haus unterkommen. Viereinhalb Wochen später dürfen
sie mit einem Visum auf eigene Kosten wieder einreisen. Der Grund für
die Wiedereinreiseerlaubnis ist die anstehende gerichtliche Klärung
des Besuchrechts der Söhne bei ihrem in Deutschland lebenden Vater.
Christoph Buchwald Welzheim;
WeZ 10.12.07;
Innenministerium Ba.-Wü. 15.1.08
8. November 07
In den frühen Morgenstunden werden die tschetschenischen Eheleute
Hadina H. (36) und Valid D. (32) und ihre drei Kinder im Berliner Ausreiselager
Motardstraße aus den Betten geholt und festgenommen. Valid D. wird
in Anwesenheit seiner Kinder in Handschellen gelegt. Die Beamten verstauen
die Habe der Familie in blauen Müllsäcken.
Die vier Monate alte Aischat, die sechsjährige
Hava und der siebenjährige Adam sind zur Zeit schwer erkältet.
Der Säugling und der Junge werden antibiotisch behandelt.
Der Junge befindet sich zudem seit vier
Monaten wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (Verfolgungstrauma)
in psychologischer Behandlung im Behandlungszentrum für Folteropfer.
Die Aussagen und Gutachten der Ärzte
werden durch die "Diagnose" eines Polizei-Sanitäters im Abschiebegefängnis
Köpenick ignoriert, der die Familie kurzerhand für "reisefähig"
erklärt. Er gibt den Kindern je eine Tablette, und die Abschiebung
nach Polen erfolgt unverzüglich.
An der polnischen Grenze müssen
die Fünf in eine kalte Zelle und werden von polnischen Beamten verhört.
In einem Schnellgerichtsverfahren werden die Eltern ohne Beisein eines
Anwalts oder einer Anwältin wegen illegaler Ausreise zu zwei Jahren
Haft auf Bewährung verurteilt.
Ohne weitere Anweisungen oder Adressen
werden sie in den Zug nach Warschau gesetzt und zahlen mit ihren letzten
120 Euro die Fahrkarten. Um Mitternacht stehen sie bargeldlos und ohne
zu wissen wohin auf dem Warschauer Bahnhof. Das Flüchtlingsheim ist
60 Kilometer entfernt, aber es fährt kein Bus mehr.
Sechs Wochen nach der Rückschiebung
nach Polen ist Aischat immer noch stark erkältet. Weil keine Geburtsurkunde
vorliegt, weigern sich die Ärzte, sie zu behandeln. Auch Adam hustet
ununterbrochen. Die Familie lebt in einem Flüchtlingsheim in der Nähe
von Warschau in einem Zimmer zusammen mit einem Ehepaar und drei Kindern
und einer Frau mit drei Kindern.
Die Anwältin der Familie stellt
in Berlin eine Strafanzeige gegen den Polizei-Sanitäter im Abschiebegefängnis
und alle anderen an der Abschiebung beteiligten Personen.
FRat Berlin 9.11.07;
taz 22.12.07;
Antonia v. d. Behrens Rechtsanwältin
9. November 07
Berlin. Der 16 Jahre alte Senad T. wird auf dem Weg zur Berufsschule
in Charlottenburg von Polizisten abgefangen und festgenommen. Am Abend
wird der Kosovo-Albaner ohne Angehörige nach Belgrad (!) abgeschoben.
Die Ausländerbehörde hatte
dem Jugendlichen, der seit seinem achten Lebensmonat (!) in Berlin lebt,
vor der Abschiebung "angeboten", daß er eine Verlängerung der
Aufenthaltsgenehmigung bekommen könne, wenn seine Mutter einer "freiwilligen"
Ausreise zustimmen würde. Daß die Mutter im Krankenhaus liegt
und nicht reisefähig ist, zeigt die Fragwürdigkeit dieses Angebotes.
Daß der Junge nach Serbien abgeschoben wurde, einem Land, zu dem
er überhaupt keinen Bezug hat, zeigt, daß die Berliner Behörden
die Aufnahmebedingungen im Zielstaat offensichtlich nicht einmal geprüft
haben.
Nur durch die Einschaltung einer Kontaktperson
in Belgrad konnte gewährleistet werden, daß Senad am Flughafen
nicht sich selbst überlassen bleibt. Am nächsten Tag reist seine
76-jährige Großmutter an und nimmt ihn in den 600 km entfernten
Herkunftsort im Kosovo mit.
Nach ihrer Genesung gelingt es der Mutter
nicht mehr lange, dem Druck der Behörden standzuhalten. Sie reist
am 14. Dezember ihrem jüngsten Sohn "freiwillig" nach. Zurück
in Berlin bleiben ihre beiden älteren Kinder, die Aufenthaltserlaubnisse
besitzen.
Am 13. Januar 2009 schreibt Senad T.,
daß er mit seiner Mutter immer noch provisorisch bei verschiedenen
Verwandten und Bekannten wohnt. Die Chance, eine feste Unterkunft oder
gar Arbeit zu finden, gibt es für sie nicht.
FRat Berlin 20.11.07
taz 19.12.07;
Jugendliche ohne Grenzen 28.2.08;
FRat Berlin 10.11.08;
Senad T. 13.1.09
12. November 07
Nordwalde im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Kurz vor Mitternacht
werden zwei Molotow-Cocktails gegen die Wände eines Wohncontainers
für AsylbewerberInnen geworfen. Die Mitglieder der Familie Shala aus
dem Kosovo, die den Container bewohnen, schrecken aus dem Schlaf, und es
gelingt ihnen, die brennende Flüssigkeit zu löschen. Weil die
Flaschen nicht in die Fenster trafen, zerplatzten sie an den Außenwänden.
Niemand wird verletzt.
Der Schock sitzt den Eltern und den
sechs Kindern auch am nächsten Morgen noch in den Knochen. Sie leben
seit 18 Jahren in Nordwalde und können sich nicht vorstellen, wer
sie so gezielt vernichten will. Denn offensichtlich hatten die Täter
mit dem Angriff gewartet, bis alle Familienmitglieder schlafen gegangen
waren.
Noch in der Nacht werden zwei tatverdächtige
Männer festgenommen. Einer von ihnen, ein 22-jähriger Deutscher,
gesteht im Verhör, die Tat unter Alkoholeinfluß und aus Frustration
über seine Arbeitslosigkeit begangen zu haben, denn die Ausländer
wären dafür die Schuldigen. Der Mann wird vom Haftrichter unter
Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet eine Anklage
wegen schwerer Brandstiftung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Anstatt der Familie nach 18 Jahren Deutschland-Aufenthalt
eine angemessene Wohnung innerhalb der Stadt zu geben, wird von der Gemeinde
die Unterbringung in einem Container weit außerhalb der Stadt angeboten.
Am 28. August 2008 wird ein 23-jähriger
Deutscher vom Schöffengericht Rheine zu einer 18-monatigen Haftstrafe
auf Bewährung und der Zahlung einer Geldstrafe von 600 Euro an die
Opfer und an den Staat verurteilt.
Polizei Steinfurt 13.11.07;
afp 13.11.07; ddp-NRW 13.11.07;
WN 13.11.07; WN 15.11.07;
Antifaschistische Aktion Münster; WN 29.8.08
13. November 07
Bundesland Bremen. Das kurdische Ehepaar A. wird mit seinen sieben
Kindern in die Türkei abgeschoben. Die Kinder Hüseme (16), Omar
(17) und Abdallah (5) leiden an hämolytischer Anämie, die durch
eine erbliche Stoffwechsel-Krankheit (Pyruvatkinasemangel) verursacht ist.
Allen Kindern wurde im Verlauf des Lebens die Milz entfernt, wodurch sie
für Infektionen jeder Art anfällig sind und sehr häufig
wenn nicht sogar regelmäßig Antibiotika brauchen.
Noch unmittelbar vor der Abschiebung
mußten von einer Kinderärztin die Blutwerte gemessen und die
Sauerstoff-Versorgung der Kinder während des Fluges mit der Fluggesellschaft
Turkish Airlines ausgehandelt werden.
Die Eheleute A. waren 17 Jahre zuvor
in die BRD gekommen und hatten als staatlenlose Kurden aus dem Libanon
Asyl beantragt. Nachdem die Identitätstäuschung entdeckt wurde,
wurde die Abschiebung der gesamten Familie vorbereitet.
Das Herkunftsdorf der Eheleute liegt
an der türkisch-irakischen Grenze. Es ist wie auch die Nachbardörfer
vom türkischen Militär besetzt. Kämpfe zwischen der PKK
und dem Militär finden hier statt. Es gibt hier keinen Arzt und das
nächste Krankenhaus liegt 80 bis 100 km entfernt.
Die Familie hat von der Ausländerbehörde
Penicillin und Fiebersaft für zwei Monate mitbekommen. Drei Monate
nach der Abschiebung haben sie immer noch keine YesilCard erhalten, das
heißt, daß sie keine medizinische Versorgung mehr haben.
Hans-Eberhard Schultze Rechtsanwalt
23. November 07
Mehmet Esref Kizilay, kurdischer Aktivist und abgelehnter Asylbewerber,
wird aufgrund eines Auslieferungsbegehrens in die Türkei ausgeflogen.
Umgehend erfolgt dort sein Weitertransport in das Gefängnis von Ankara.
Er war Mitglied der PKK, mußte
deshalb 1998 außer Landes fliehen und war dann in Abwesenheit wegen
angeblichen Polizistenmordes von einem türkischen Gericht zum Tode
durch den Strang verurteilt worden. Auf Antrag des türkischen Justizministeriums
war er schon im Jahre 1998 in Siegen festgenommen und in Koblenz inhaftiert
worden. Aus dieser Auslieferungshaft wurde er nach drei Monaten wegen der
ihm drohenden Todesstrafe entlassen.
Aufgrund eines erneuten Auslieferungsantrags
erfolgte am 2. Januar 2007 erneut die Inhaftierung durch deutsche Behörden.
Mehmet Esref Kizilay droht jetzt eine lebenslange Haft.
reuters 29.11.07; Todays Zaman 29.11.07;
ard-tagesthemen 30.11.07; FR 30.11.07; Todays Zaman 30.11.07;
jW 1.12.07; Todays Zaman 1.12.07;
AZADI infodienst Nr. 61 Dezember 07
25. November 07
Boizenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Kurz nach 21 Uhr wird vor dem
Bahnhofsgelände ein 32 Jahre alter kurdischer Flüchtling aus
der Türkei von vier oder fünf jungen Männern umringt. Sie
fragen ihn, ob er Ausländer sei, und als er dies bejaht, schlagen
sie mit Fäusten, Flaschen und Bierdosen auf ihn ein. Der blutende
Mann sucht in einem Kiosk in der Nähe des Bahnhofs Schutz, doch die
Frau, die dort arbeitet, verweigert ihm den Zutritt. Auch sie hatte ihn
kurz vorher gefragt, ob er Ausländer sei, worauf er nicht geantwortet
hatte.
Diese Szene animiert noch mehr Menschen,
und bis zu 20 Angreifer mißhandeln ihn jetzt, ohne daß jemand
zu Hilfe kommt. Schließlich gelingt ihm die Flucht, und als er in
seine Unterkunft in Horst kommt, ruft ein Freund einen Arzt. Dieser überweist
ihn zur Notversorgung ins Krankenhaus nach Hagenow, wo er drei Tage lang
wegen einer Gehirnerschütterung und schwerer Prellungen des Brustkorbes
behandelt werden muß. Auch eine Woche nach dem Überfall leidet
er an starken Schmerzen und wird noch medikamentös behandelt. Eine
psychiatrische Behandlung verweigert die Lagerärztin. Nach seiner
Entlassung aus dem Krankenhaus muß der Verletzte selbst Anzeige erstatten.
Erst jetzt nimmt der Staatsschutz die
Ermittlungen auf, da ein rassistischer Hintergrund vermutet (!) wird.
Auf einer "Andacht gegen Gewalt und
Rechtsextremismus" in der St.-Marien-Kirche, an der 500 Menschen aus Boizenburg
und Umgebung teilnehmen, meldet sich auch der Vorsitzende der NPD-Fraktion
im Landtag zu Wort, polemisiert gegen "Ausländergewalt" und beschimpft
gleichzeitig Opferberatungsstellen, die "berufsmäßig alles übertreiben
müssen". Der Pastor macht von seinem Hausrecht Gebrauch und verweist
den Mann des Hauses.
Die von der Gruppe Courage und Einzelpersonen
organisierte Demonstration "Schluß mit dem Wegschauen" am 23. Dezember
vermittelt den Flüchtlingen im Lager Horst nur kurzfristig ein Gefühl
der Solidarität und Sicherheit. An diesem Tage allein werden vier
Flüchtlinge aus dem Lager abgeholt und in den Irak abgeschoben.
ndr-online 29.11.07;
OZ 29.11.07; KMii Hamburg 10.12.07;
indymedia 20.12.07;
taz 21.12.07; KMii Hamburg 22.12.07
27. November 07
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Als ein 26 Jahre alter
Flüchtling aus der Demokratischen Republik Kongo von vier Bundespolizisten
zum Flugzeug geführt wird, bleibt der Mann plötzlich stehen und
weigert sich, die Treppe zum Flugzeug hinaufzusteigen. Er klammert sich
mit beiden Händen am Geländer fest und wehrt sich heftig gegen
die Versuche der Polizisten, ihn ins Flugzeug zu bekommen. Auch der Versuch,
ihm schwarzes Klebeband um die Füße zu binden, gelingt den Beamten
nicht. Als er in seiner Angst beginnt, laut zu schreien, und Passagiere
aufmerksam werden, wird die Abschiebung abgebrochen.
Verletzt wird der Mann zurück in
den Transitbereich gebracht. Neben schweren Prellungen im Lendenwirbelbereich
und an den Rippen hat er mehrere Schnittverletzungen an beiden Unterarmen
und an einem Finger. Aus Angst vor eventuellen Betäubungsspritzen
und danach folgender Abschiebung weigert er sich vehement, seine Verletzungen
im Krankenhaus behandeln zu lassen. Er hat starke Schmerzen und erleidet
eine Woche später einen Ohnmachtsanfall.
Das Strafverfahren, das gegen den Flüchtling
wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingeleitet wird, stellt die Staatsanwaltschaft
unter Berücksichtigung der für ihn außergewöhnlich
bedrohlichen Situation angesichts der bevorstehenden Abschiebung später
ein.
Bericht eines Mitgefangenen;
Kai Guthke Rechtsanwalt; FSD Ffm 19.1.09
November 07
Flughafen Frankfurt am Main. Nach 15 Jahren Deutschland-Aufenthalt
soll Frau T. mit ihren vier Kindern nach Istanbul abgeschoben werden. Sie
hat einen geistig behinderten Sohn, der aufgrund epileptischer Anfälle
mehrmals im Monat notärztlich behandelt werden muß. Aus diesem
Grunde hatte sie im Jahre 2006 einige Monate in der Schweiz bei Verwandten
verbracht, wodurch sie die Bedingungen für die Bleiberechtsregelung
formal nicht mehr erfüllen konnte.
Frau T. ist mittellos und hat noch Angehörige
im türkisch-irakischen Grenzgebiet. In dieser Gegend ist allerdings
eine ärztliche Versorgung ihres Sohnes nicht möglich. Sie bekommt
für vier Monate Medikamente mit, sieht sich aber außerstande,
die medikamentöse Versorgung darüber hinaus sicherzustellen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
November 07
Flughafen Frankfurt am Main. Eine vierköpfige Familie, die seit
elf Jahren in der Nähe von Aurich lebte, soll nach Montenegro abgeschoben
werden. Für den Ehemann und Vater, der an einer Methadon-Therapie
teilnimmt, liegt keine Flugtauglichkeitsbescheinigung vor. Auch hat er
am Morgen kein Methadon zu sich nehmen können. Deshalb soll die Abschiebung
des Mannes gestoppt werden, die der Frau und der Kinder im Alter von neun
und elf Jahren allerdings nicht.
Aufgrund der vehementen Weigerung der
Familie, sich trennen zu lassen, und auch aufgrund der Tatsache, daß
die Bundespolizei keine Flugbegleitung anordnet, wird die Abschiebung abgebrochen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
1. Dezember 07
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Eine irakische Familie bestehend aus
zwei Frauen mit einem zweijährigen Kleinkind im Kinderwagen und drei
Männern will an der Haltestelle Große Diedersdorfer Straße
/ Arndtstraße gegen 22 Uhr den Nachtbus besteigen. Die Flüchtlinge
werden sofort aus einer Gruppe von drei deutschen Frauen mit Kindern und
drei deutschen Männern massiv beleidigt. Es fallen Sätze wie
"Scheißausländer, wir haben keinen Platz für euch!"
Einer der Männer stößt
der im fünften Monat schwangeren Irakerin seinen Ellenbogen ins Gesicht;
ein anderer öffnet während der Fahrt mehrmals die Bustür,
um sie aus dem Bus zu schubsen, und schlägt ihr dabei auf den Rücken.
Bei der Auseinandersetzung stößt die 21-jährige Irakerin
mehrfach gegen ihren Kinderwagen, so daß sie anschließend wegen
starker Unterleibsschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert werden muß.
Die anderen Familienmitglieder sind die einzigen, die der Schwangeren zu
Hilfe kommen. Auch von einigen anderen Fahrgästen im vollbesetzten
Bus sind rassistische Pöbeleien zu hören.
Die beiden Täter flüchten,
als der Busfahrer die Polizei alarmiert, können jedoch kurze Zeit
später festgenommen werden. Am nächsten Tag werden die Beiden
wieder freigelassen und erstatten jetzt ihrerseits Anzeige gegen die Flüchtlinge.
Der Staatsschutz ermittelt nach eigenen Angaben wegen Volksverhetzung,
Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung.
Am 5. Dezember befindet sich die Irakerin
weiter in der Magdeburger Universitäts-Frauenklinik. "Ich mache mir
ernsthaft Sorgen wegen Frau A.", sagt der Direktor der Klinik. Weil sie
schon einmal einen Kaiserschnitt hatte, könnte die Narbe reißen
dann drohe eine Fehlgeburt.
ddp 2.12.07; VM 3.12.07;
SPIEGEL online 3.12.07; BeZ 4.12.07;ND 4.12.07;
jW 4.12.07; VM 5.12.07; JWB 20.12.07;
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
3. Dezember 07
Der palästinensische Flüchtling Majed Khateeb aus Haifa wird
nach Amman als vermeintlicher Jordanier abgeschoben. Damit wird er von
seiner Frau und seinen sieben Kindern getrennt.
Majed Khateeb war vor 15 Jahren aus
Israel nach Jordanien geflohen, hatte hier Übergangspapiere bekommen
und beantragte dann in der BRD Asyl. Den gleichen Weg nahm ein Jahr später
seine Frau mit den drei kleinen Kindern. Nachdem die Asylanträge Mitte
der 90er Jahre abgelehnt worden waren, lebte die Familie mit Duldungen
in Dietzenbach bei Frankfurt. Vier weitere Kinder wurden geboren sie
sind heute 7 bis 13 Jahre alt.
Im Juli 2006 klingelte es morgens um
6.00 Uhr an der Wohnungstür der Familie Khateeb. 15 Polizisten der
"AG Wohlfahrt" durchsuchten fast drei Stunden lang die Wohnung, um jordanische
Papiere zu finden. Die über 14-jährigen Familienmitglieder wurden
abgeführt und registriert. Der 20-jährige Hassan und sein kranker
Vater kamen in Abschiebehaft.
Der Rechtsanwalt erreichte die Freilassung,
doch der Druck auf die Familie wurde weiter erhöht. Anfang Oktober
bekam die Familie die Nachricht, daß sie binnen zweier Tage abgeschoben
werden wird. Majed Khateeb erlitt einen Nervenzusammenbruch und mußte
ins Krankenhaus. Die "AG Wohlfahrt" versuchte am 25. November erneut eine
Abschiebung, diesmal mit der Mutter und sechs Kindern ohne den kranken
Vater. Auch Hassan sollte bleiben können bis zu dem Zeitpunkt, an
dem er sein Abitur an dem Theodor-Heuss-Gymnasium gemacht hat. Die Familie
saß bereits im Flugzeug, als Unterstützung von unerwarteter
Seite kam: Der Pilot weigerte sich, die Menschen gegen ihren Willen auszufliegen.
Jetzt erfolgte die zweite Festnahme
von Majed Khateeb, und er kam in Abschiebehaft, aus der heraus er abgeschoben
wird.
OP 4.12.07; FR 19.12.07;
TSH-Schulen Offenbach 19.12.07;
fr-online.de 23.12.07
4. Dezember 07
Der 40 Jahre alte Li Jun Wen aus China wird aus seinem Wohnheim im
thüringischen Waltershausen abgeholt, weil er nach 10-jährigem
BRD-Aufenthalt nach China abgeschoben werden soll. Am Flughafen Frankfurt
wird er aufgrund von schweren Verletzungen an den Handgelenken und am Kopf
für reiseunfähig erklärt. Er selbst gibt an, daß er
von Polizeibeamten geschlagen worden sei.
Zurück in Thüringen beantragt
die Leiterin der Ausländerbehörde Gotha, ihn in Abschiebehaft
zu nehmen. Diesem Antrag wird stattgegeben, und er kommt in Haft nach Suhl-Goldlauter.
Am 17. Dezember erfolgt der nächste
Abschiebeversuch. Li Jun Wen wehrt sich vehement und schluckt schließlich
schon im Flugzeug sitzend einen Ring, wodurch die Abschiebung abgebrochen
wird. Auch nach diesem Abschiebeversuch zeugen die zahlreichen Hämatome
bei Herrn Li von einem gewalttätigen Vorgehen der Beamten. Herr Li
kann die Hände und Füße, die während des Transportes
gefesselt waren, nicht bewegen.
Nach dreimonatiger Haft in der JVA Suhl-Goldlauter
wird er entlassen, und dem Rechtsanwalt gelingt es, über das Kriterium
Vaterschaft ein Bleiberecht für Herrn Li zu erwirken.
Herr Li ist abgelehnter Asylbewerber
und erhielt seit langer Zeit nur Duldungsverlängerungen. Er lebt mit
Frau Zhou Yun Xue in einer Partnerschaftsbeziehung. Eine Heirat scheiterte
bisher an fehlenden Papieren. Ihre beiden Söhne, der siebenjährige
Jamy und der vierjährige Jawy, sind in Thüringen geboren. In
der Hoffnung, entsprechend der IMK-Bleiberechtsregelung vom November 2006,
einen Aufenthalt zu erhalten, beschaffte er sich einen Reisepaß und
zog den Asylantrag zurück. Aufgrund der Tatsachen, daß die Paßbeschaffung
verspätet war und er zeitweise nicht in dem ihm zugewiesenen Wohnheim
lebte (Residenzpflicht-Verletzung), wurde der Antrag abgelehnt. Wider besseren
Wissens hatte die Leiterin der Ausländerbehörde Gotha Herrn Li
einen Tag vor der Abholung durch die Polizei noch versichert, daß
er nicht abgeschoben werden würde.
Im September 2008 wird ein Ermittlungsverfahren
gegen Michael Stade wegen Verleumdung eingeleitet, da er derjenige war,
der die Mißhandlungen des Herrn Li an die Öffentlichkeit gebracht
hatte. Das "Angebot", gegen die Zahlung von 500 € an Amnesty International
die Einstellung des Verfahrens zu erkaufen, lehnt Herr Stade ab.
Michael Stade in The VOICE 28.12.07;
Michael Stade in www.jena.antifa.net 4.1.08;
FW 18.1.08; www.jena.antifa.net 23.9.08;
ND 26.9.08
11. Dezember 07
Amberg im Bundesland Bayern. Morgens um 4 Uhr erscheint der 28 Jahre
alte Kamal X., Flüchtling aus dem Iran, an der Shell-Tankstelle in
der Drahthammerstraße und bittet die Kassiererin um einen Zettel.
"Ich will nicht mehr", schreibt er darauf, geht zu einer Tanksäule,
übergießt sich mit Benzin und zündet sich an. Dann läuft
er brennend in Richtung Stadtmitte.
Nach nur einer Minute erscheinen von
der Tankstellen-Angestellten gerufene Polizisten, die die Flammen mit ihren
Dienstjacken und Decken ersticken. Ein ebenfalls gerufener Notarzt versorgt
den Verletzten, der kurz danach in das Klinikum St. Marien nach Nürnberg
kommt. Am Abend teilt das Klinikum Nürnberg Süd mit, daß
der Mann seinen schweren Verbrennungen erlegen ist.
Kamal X. war vor vier Jahren in die
BRD eingereist, hatte Asyl beantragt und wohnte im Flüchtlingsheim
Kummersbrucker Straße. Aufenthaltsrechtlich befand er sich im Duldungsstatus.
Weil seine Freundin in Nürnberg
lebt, hatte er um eine Umverlegung von Amberg nach Nürnberg gebeten.
Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.
dieoberpfalz.de 11.12.07; kanal8.de 11,12,07
ap 12.12.07; dpa 12.12.07;
PR-inside 12.12.07; Caritas Amberg
14. Dezember 07
Bundesland Baden-Württemberg. In der Nacht wird in Neckarstadt
auf dem Neumarkt ein 28 Jahre alter staatenloser, "geduldeter" Schwarzer
von einem Mann mit einer Bierflasche bedroht. Als der Angreifer zuschlägt,
gelingt es dem Angegriffenen auszuweichen. Bei dem sich nun entwickelnden
Handgemenge kommen zwei weitere Männer hinzu, die dem Schwarzen mit
einer Stange auf den Rücken schlagen. Als sich schließlich vier
weitere Männer einmischen, um dem Angegriffenen zu Hilfe zu kommen,
flüchten die Täter. Der 28-Jährige erleidet vor allem Prellungen
an der Wirbelsäule und im Gesicht, steht aber dermaßen unter
Schock, daß er sich erst Tage später entschließen kann,
eine Anzeige zu erstatten.
Er beschreibt den Angreifer als einen
Mann mit kurzen blonden Haaren, Springerstiefeln und einem T-Shirt mit
der Aufschrift "White Power".
Polizei Mannheim 21.12.07;
Mannheimer Morgen 22.12.07
28. Dezember 07
Eine Richterin am Amtsgericht München verhängt Abschiebehaft
für einen minderjährigen unbegleiteten irakischen Flüchtling
und mißachtet damit die verfassungsrechtlichen Garantien im Bereich
der Abschiebehaft in besonders schwerwiegender Form. Die Richterin entscheidet
ohne Aktenkenntnis, ohne Anhörung des Betroffenen und legt eine Haftzeit
für einen längeren Zeitraum fest, als beantragt wurde.
Der 17-Jährige wird am 8. Januar
2008 aus der Abschiebehaft heraus nach Italien abgeschoben.
Im Auftrag der bundesweiten Flüchtlingsorganisation
Pro Asyl reicht Rechtsanwalt Hubert Heinhold Mitte Juni 2008 eine Strafanzeige
gegen die Richterin wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung ein. Im
September erfolgt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
mit der Begründung, daß der Richterin kein vorsätzliches
Fehlverhalten nachzuweisen sei, und daß nicht jede unrichtige Entscheidung
gleich eine Rechtsbeugung sei.
FRat Bayern 30.6.08
30. Dezember 07
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Als die Gefangenen der
6. Etage kurz nach 16 Uhr von ihrer Freistunde in den Zellentrakt zurückkehren,
finden sie hinter einer angelehnten Zellentür den 28 Jahre alten Tunesier
Mohamed Mechergui, der sich am Bügel des Oberlichtes an seinem Schnürsenkel
erhängt hat.
Die beiden gerufenen Sanitäter
beginnen mit der Reanimation, die beim Eintreffen des Rettungswagens Köpenick
und des Notarztwagens von deren Kräften fortgesetzt wird. Um 16.59
Uhr wird der Bewußtlose in Notarztbegleitung zum Unfallkrankenhaus
Berlin-Marzahn transportiert.
Um 5.00 Uhr morgens des 1. Januar 2008
erliegt Mohamed Mechergui auf der Intensiv-Station H2 der schweren, durch
Sauerstoffmangel bedingten Hirnschädigung, ohne das Bewußtsein
wiedererlangt zu haben.
Mohamed Mechergui war über Italien
und Österreich in die BRD gekommen und hatte im November in München
einen Asylantrag gestellt. Der Zuständigkeit halber war er nach Chemnitz
verwiesen worden, wo er sich allerdings bei der Behörde nie meldete.
In Berlin wurde er mehrmals polizeilich
überprüft und schließlich am 2. Dezember in Abschiebehaft
genommen. Aufgrund verschiedener Verhaltensauffälligkeiten veranlaßte
die in Köpenick tätige Psychologin eine Überweisung in das
Krankenhaus Hedwigshöhe zur psychiatrischen Untersuchung. Da hier
am 10. Dezember keine Indikation für einen stationären Aufenthalt
festgestellt wurde, kam er als "verwahrfähig" nach Köpenick zurück.
Eine Wiedervorstellung bei Verschlechterung des Zustandes wurde allerdings
von den ÄrztInnen empfohlen. Mohamed Mechergui wurde an diesem Tag
aus der Haft entlassen.
Am 27.12. wurde er nach einem Ladendiebstahl
in einem beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Tiergarten (Bereitschaftsgericht)
unter Auferlegung einer Bewährungsstrafe entlassen. Da Mohamed Mechergui
allerdings aufgrund einer am 18.9. in Bologna gefertigten Auslieferungsverfügung
wegen des Verstoßes gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
schengenweit zur Fahndung ausgeschrieben war, erfolgte am nächsten
Tag seine Einlieferung in die Abschiebehaft Köpenick.
In den drei Tagen bis zur Selbsttötung
kam es nicht zu einem weiteren Kontakt mit der anstaltseigenen Psychologin
oder einem Sozialpädagogen, "da die Aufnahme außerhalb ihrer
Dienstzeit lag und keine Besonderheiten oder Auffälligkeiten zu verzeichnen
waren.... ".
Am 16. Januar 2008 wird der tote Mohamed
Mechergui über Istanbul nach Tunis geflogen, damit er von seinen Eltern
in Bizerte bei Tunis beigesetzt werden kann.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Polizei Berlin 30.12.07; Polizei Berlin 1.1.08;
taz 21.1.08;
Benedikt Lux MdA Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Senatsverwaltung für Inneres 12.2.08
Dezember 07
Bundesland Sachsen. In der JVA Dresden versucht ein vietnamesischer
Abschiebegefangener sich durch Erhängen zu töten. Er kommt daraufhin
ins Haftkrankenhaus der JVA Leipzig. Nach drei Wochen Behandlung kommt
er zurück in die JVA. Hier versucht er erneut, sich umzubringen.
Er hat große Angst, daß
er nach der Abschiebung ins Gefängnis kommt, weil er seine hohen Schulden
für die Flucht nach Deutschland noch nicht abbezahlen konnte.
Abschiebehaftgruppe Leipzig
Dezember 07
Bundesland Sachsen. In der JVA Görlitz versucht ein 26 Jahre alter
tschetschenischer Gefangener sich zu töten. Er kommt ins Haftkrankenhaus
der JVA Leipzig. Nach vier Wochen Behandlung kommt er zurück in die
JVA Görlitz.
Er hatte zunächst in Polen Asyl
beantragt, war in die BRD weiter geflüchtet und direkt an der Grenze
in Haft genommen worden. Seinem hier gestellten Asylantrag steht ein Auslieferungsbegehren
Rußlands gegenüber, in dem ihm "Kriegsverbrechen" im Rahmen
seiner oppositionellen und militärischen Tätigkeit in Tschetschenien
vorgehalten werden.
Seine Frau und drei Kinder befinden
sich noch in Polen.
Abschiebehaftgruppe Leipzig
Im Jahre 2007
Vom Flughafen Frankfurt am Main wird eine Armenierin über Moskau
nach Eriwan ausgeflogen. Die Mutter zweier Kleinkinder hatte am Morgen
ihre Duldung auf der Ausländerbehörde verlängern lassen
wollen, als ihre Festnahme und der sofortige Abtransport erfolgte. Sie
konnte sich weder von ihren Kindern, die zu der Zeit im Kindergarten waren,
noch von ihrem Ehemann verabschieden.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
Im Jahre 2007
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick befanden sich 64 Minderjährige
in Haft: ein 12-Jähriger (1 Tag), ein 14-Jähriger (1 Tag), sechs
15-Jährige (1 Tag) und 44 17-Jährige (bis 84 Tage).
BT DS 16/9142
Im Jahre 2007
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick gab es nach Auskunft
des Senators für Inneres auf die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen
ab Mai einen Suizidversuch von einem Georgier nach einer Haftdauer von
14 Tagen.
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/11578
Im Jahre 2007
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Abschiebehaft befanden sich 14 unbegleitete
Minderjährige über eine durchschnittliche Dauer von 19,5 Tagen.
BT DS 16/9142
In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Hessen. In der JVA Frankfurt I versuchten fünf Abschiebegefangene
sich zu töten.
BT DS 16/9142
In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Baden-Württemberg. In Abschiebehaft befanden sich drei
unbegleitete Minderjährige.
BT DS 16/9142
In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Brandenburg. In Abschiebehaft befanden sich 34 unbegleitete
Minderjährige für eine Dauer von unter drei Monaten bis über
sechs Monaten.
BT DS 16/9142
In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Mecklenburg Vorpommern. In Abschiebehaft befanden sich sechs
unbegleitete Minderjährige für eine Dauer von 16 bis 94 Tagen.
BT DS 16/9142
In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Rheinland-Pfalz. In Abschiebehaft befanden sich drei unbegleitete
Minderjährige für eine Dauer von drei bis 85 Tagen.
BT DS 16/9142
In den Jahren 2005 bis 2007
Im Saarland befanden sich drei unbegleitete Minderjährige in Abschiebehaft
für eine Dauer von 93 bis 142 Tagen.
BT DS 16/9142
In den Jahren 2005 bis 2007
In Sachsen befanden sich 65 unbegleitete Minderjährige in Abschiebehaft
für eine Dauer von unter einem Monat bis unter 6 Monaten
BT DS 16/9142