zur Hauptseite                                                       Zusammenfassung  2007

Kürzel-Erklärung

Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und
ihre tödlichen Folgen 
2007
 
6. Januar 07
Sangerhausen im Bundesland Sachsen-Anhalt. Morgens um 5.00 Uhr werden drei Molotow-Cocktails durch Fenster der Flüchtlingsunterkunft im Erdgeschoß und in der ersten Etage geworfen und setzen die Wohnung des Flüchtlings Boureima T. im Erdgeschoß in Brand. Herr T., der in einem Nebenraum schläft, erwacht durch den Knall der zerberstenden Flaschen und muß sich durch das Fenster retten, weil die Küche und damit der Weg zur Wohnungstür bereits lichterloh brennt. Dann alarmiert er seine Mitbewohner, die sich ebenfalls unverletzt in Sicherheit bringen können. Der Feuerwehr gelingt es letztlich, das Feuer zu löschen.
      Noch im Laufe des Tages werden Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 25 und 26 Jahren erlassen und die polizeibekannten Neonazis in Haft genommen. Ihnen werden versuchter Mord und schwere Brandstiftung vorgeworfen.
      Nach der Feier bei einem überregional bekannten Neonazi und Rechtsrock-Musikproduzenten im nahe gelegenen Sotterhausen hatten diese beiden Männer – zusammen mit anderen – 1,6 Liter Benzin an einer Tankstelle gekauft und drei Brandflaschen hergestellt.
      Für den 23-jährigen Boureima T., der seit seiner Flucht aus Burkina Faso vor sechs Jahren in Sangerhausen lebt, ist dies nicht der erste rassistische Angriff. Bereits im Mai 2006 war er am Sangerhausener Bahnhof von einer Gruppe rechter Jugendlicher massiv angepöbelt und später angegriffen worden. Im November und Dezember 2006 wurde die Unterkunft angegriffen und Boureima T.s Wohnung jedesmal beschädigt.
      Aufgrund des heutigen Überfalls flieht Boureima T. umgehend zu Freunden nach Halle und weigert sich, noch einmal nach Sangerhausen und Umgebung zurückzukehren. Er ist durch die rassistischen Attentate schwer traumatisiert. In Halle wird er in einem psychosozialen Zentrum für Migranten behandelt.
      Auf seinen Antrag, in Halle leben zu dürfen, äußert sich ein Behördenvertreter wie folgt: "Es handelt sich hier um einen ausreisepflichtigen Ausländer, der sich nicht aussuchen kann, wo er wohnt."
(siehe auch: Mai 06, November 06 und Dezember 06)
      Am 26. Juni, ein halbes Jahr nach dem Brandanschlag, beginnt der Prozeß gegen drei inzwischen ermittelte Männer (24, 26, 27 Jahre alt) und eine 21-jährige Frau vor dem Jugendschwurgericht des Landgerichts Halle. Ihnen wird versuchter Mord und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen. Im Dezember legt das Gericht neun weitere Verhandlungstage bis Mitte März 2008 fest.
      Am 30. Juni 2008 – nach 36 Verhandlungstagen und der Vernehmung von 35 ZeugInnen – werden die Täter zu Haftstrafen von fünf Jahren und vier Monaten, vier Jahren und neun Monaten und drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Frau erhält wegen Beihilfe eine Strafe von zwei Jahren zur Bewährung. Strafmildernd berücksichtigt das Gericht, daß einer der Angeklagten teilgeständig und zwei zur Tatzeit alkoholisiert waren.
ddp 7.1.07; ap 7.1.07; Spiegel-online 7.1.07; mdr-INFO 7.1.07;
MDZ 8.1.07; mdr 8.1.07; MDZ 11.1.07; ddp 25.1.07; TS 25.1.07;
ND 30.1.07; mdr 22.3.07; taz 24.3.07;  taz 25.3.07; ddp 7.6.07; jW 8.6.07;
ddp 17.6.07; ddp 26.6.07; jW 27.6.07; MDZ 27.6.07; ddp 9.7.07;
MDZ 10.7.07; VM 10.7.07; DNN 2.8.07; MDZ 18.10.07; taz 19.11.07;
dpa 4.1.08; ddp 10.3.08; ddp 14.3.08; ND 30.5.08;
MDZ 5.6.08; ap 30.6.08; jW 1.7.08; ND 1.7.08; www.redok.de;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt

8. Januar 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Eine an AIDS erkrankte Frau, Mutter zweier minderjähriger Söhne, wird alleine – unter Bewachung und Begleitung von vier Personen – nach Kenia abgeschoben. Als sie vier Tage zuvor in der Ausländerbehörde erschien, um ihre Duldung verlängern zu lassen, wurde sie festgenommen und in Abschiebehaft genommen. An diesem Tag tauchten die 11 und 13 Jahre alten Kinder unter.
      Sie war seit Januar 2001 in der Bundesrepublik,und es gelang ihr, die Kinder im April 2005 nachzuholen. Jetzt stand sie kurz vor der Heirat mit ihrem deutschen Lebensgefährten – die Anmeldung beim Standesamt war bereits erfolgt.
      Die Kinder melden sich erst vier Wochen später in einer Polizeidienststelle, kommen in eine Jugendeinrichtung und werden nach einigen Wochen ebenfalls abgeschoben.
      Zu der Abschiebung einer sich seit vier Jahren in Therapie befindlichen AIDS-Kranken äußert sich die Ausländerbehörde den UnterstützerInnen gegenüber, daß AIDS in Afrika behandelbar sei und dort ja Millionen Menschen in der gleichen Situation seien. Auch das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen unterstützt diese These. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten M. Düker (Grüne) heißt es: "Die Behandlungsmöglichkeiten sind für jeden verfügbar, der in der Lage ist, die Kosten zu tragen, die sich auf ca. 105 € monatlich belaufen." Mit der Mitgabe von
2000 € und einem Medikamentenvorrat für drei Monate habe die Ausländerbehörde – nach eigenen Aussagen –  die Fortsetzung der antiviralen Medikation "gesichert".
      Ignoriert wird bei der Argumentation der Verantwortlichen die tatsächliche Möglichkeit für eine kranke, rückkehrende und alleinerziehende Mutter, in Kenia überhaupt ein Einkommen zu erhalten.
LT NRW DS 14/3923;
AIDS-Hilfe Hamm

11. Januar 07
Bundesland Niedersachsen. Um 8.00 Uhr morgens treffen Mitarbeiter des Landkreises, der Gemeinde Ilsede und Einsatzkräfte der Polizei in der Flüchtlingsunterkunft "Schönebeck 16" in Groß Bülten ein. Ihr Ziel ist es, 13 BewohnerInnen des Heimes, die sich bisher geweigert hatten, es zu verlassen, in ein Heim nach Groß Lefferde umzuquartieren.
      Nach Schilderung der BewohnerInnen dringen Polizisten in die Zimmer der noch schlafenden BewohnerInnen ein. Sie drücken die erschreckten und sich wehrenden Menschen auf den Boden, legen ihnen Handschellen an. Einige werden geschlagen, einem Syrer wird Pfefferspray in die Augen gesprüht. Dann müssen die Menschen vor dem Haus im Regen warten, bis ihre bescheidenen Besitztümer in einem Lastwagen verstaut sind. Nun werden auch sie in das andere Heim gebracht.
      Die Polizei bestreitet die Vorhaltungen, daß geschlagen worden sei – im Gegenteil wären zwei Beamte bei dem Einsatz verletzt worden, und Pfefferspray sei aus Notwehr zum Einsatz gekommen.
WoN 12.1.07; WoN 15.1.07

14. Januar 07Bundesland Nordrhein-Westfalen. In einem Essener Krankenhaus stirbt der 23 Jahre alte Flüchtling Mohammad Selah aus Guinea. Weil ihn seit Anfang des Monats Schmerzen plagten, hatte er zunächst einen Arzt in Remscheid aufgesucht. Dieser verweigerte allerdings eine Untersuchung, weil Mohammad Selah keinen Krankenschein vorlegen konnte, und verwies ihn an das zuständige Sozialamt. Der Mitarbeiter des Sozialamtes, Herr S., gab ihm keinen Krankenschein, weil er "sowieso" das Land verlassen müsse. Als am 11. Januar die Schmerzen unerträglich wurden, ging der 23-Jährige zum Hausmeister seiner Unterkunft Bergfrieder Weg und bat, einen Krankenwagen zu rufen. Dieser erwiderte jedoch: "Wenn Du schon die Treppe geschafft hast, kannst Du auch ins Krankenhaus gehen."
      Der Kranke machte sich – zusammen mit einem Freund – zu Fuß auf den Weg in das nahe gelegene Sana-Klinikum. Als er zusammenbrach, trug ihn sein Freund auf den Schultern dort hin. Am 14. Januar wird er in das Essener Universitätsklinikum verlegt, wo er noch am selben Tag seiner Erkrankung erliegt.
      Als sein Bruder Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet, bekundet der Sozialdezernent B. Mast-Weisz der Familie sein Mitgefühl und versichert, daß dem 23-Jährigen niemals ein Krankenschein verweigert worden wäre.
      Eine Obduktion ergibt nach Angaben der Essener Staatsanwaltschaft, daß der junge Mann "eines natürlichen Todes gestorben" ist.
      Im Dezember 2007 stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, weil sie keine Anhaltspunkte für die Verwehrung eines Krankenscheines gefunden hat. Kein einziger Mitbewohner von Mohammad Selah und kein einziger Flüchtling aus dem Heim ist von den Ermittlungsbehörden je befragt worden.
      Sozialdezernent B. Mast-Weisz zur Einstellung der Ermittlungen: "Ich freue mich, daß die Ermittlungen bestätigt haben, daß die Vorwürfe gegen meine Mitarbeiter haltlos waren" und "Nichts anderes habe ich erwartet."
Karawane; Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren;
WDR 29.1.07; WDR 30.1.07; RGA 31.1.07;
Remscheider Generalanzeiger 16.12.07;
RP 16.12.07

16. Januar 07
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 35 Jahre alter Gefangener aus Georgien, der seit dem 21. Dezember mit einem Hungerstreik gegen seine Isolierung und die geplante Abschiebung protestiert, kommt in das Haftkrankenhaus der JVA-Moabit.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst

23. Januar 07Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 24 Jahre alte Abschiebegefangene A. A. versucht, sich in einer Auffangzelle mit seinen Schnürsenkeln an den Querstreben eines Gitters zu erhängen. Bedienstete finden ihn vor, befreien ihn von den Schnürsenkeln und rufen einen Arzt, der leichte Verletzungen am Hals diagnostiziert.
      Der Mann ist erst um 11 Uhr festgenommen worden. Jetzt entscheidet ein Haftrichter über seine Haft.
Polizei Berlin 23.1.07; taz 24.1.07;
JWB 31.1.07; BT DS 16/9142

30. Januar 07
Wedel in Schleswig-Holstein. Um 14.40 Uhr wird die Polizei über ein Feuer in einer Unterkunft für AsylbewerberInnen und AussiedlerInnen in der Straße Klintkamp informiert. Als die Feuerwehren aus Wedel, Holm und Pinneberg mit ca. 50 Rettungskräften am Heim eintreffen, brennt das Holzgebäude bereits in voller Ausdehnung. Atemschutzgeräte, eine Drehleiter und weitere Löschfahrzeuge werden nötig, um den Brand zu löschen.
      Elf Personen können unverletzt in Sicherheit gebracht werden. Dagegen erleiden zwei Feuerwehrleute leichte Verletzungen. Als Brandherd wird ein Sofa im 1. Stock des Gebäudes festgestellt, so daß technische Ursachen des Feuers ausgeschlossen werden können.
      Sachverständige des Landeskriminalamtes ermitteln, daß im Bereich des Laubenganges das Feuer gelegt worden sein muß und gehen damit von Brandstiftung aus.
Polizei Wedel 30.1.07;
UeN 31.1.07; Polizei Wedel 2.2.07; HA 3.2.07;
KriPo Pinneberg 17.9.07

31. Januar 07
Als zwei Polizisten die Personalien eines 21 Jahre alten Flüchtlings vor dem Hamburger Hauptbahnhof überprüfen wollen, ruft dieser laut "Ich habe keine Papiere!", wirft sich auf den Boden und wiederholt mehrmals "Allah". Die Beamten rufen Verstärkung, so daß schließlich vier Beamte und ein S-Bahn-Wachmann auf dem am Boden Liegenden knien.
      Sie fixieren ihn, indem sie ihm die Knie in den Nacken drücken und die Hände überdehnen. Als sich PassantInnen einmischen wollen, werden sie von weiteren Einsatzkräften (10 bis 15) und 5 bis 10 Wachleuten der S-Bahn aufgefordert weiterzugehen und werden weggedrängt.
      Auf der Polizeiwache, so ein Polizeisprecher, habe der Mann "sich weiter" gewehrt und dabei einen Beamten am Ellenbogen verletzt.
      Es stellt sich heraus, daß er in einem kleinen Ort in Mecklenburg untergebracht ist und diesen – wegen Residenzpflicht – nicht verlassen durfte. Nun wird gegen ihn neben einem Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
indymedia 31.1.07; taz-NORD 2.2.07

4. Februar 07
Tschechisch-deutsches Grenzgebiet in Sachsen. Zwei äthiopische Flüchtlinge kommen nach ihrem "unerlaubten" Grenzübertritt auf der Bahnstrecke Schöna – Bad Schandau ums Leben. Sie werden von einem Nahverkehrszug erfaßt, als sie sich im Gleisbett bewegen.
BT DS 16/7806

6. Februar 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der Abschiebegefangene S. M. sich zu töten.
BT DS 16/9142

9. Februar 07
Hamburg. Gegen 6 Uhr werden Abrahim Azizi und sein 21-jähriger Sohn Ramin aus der Abschiebehaft geholt. Zusammen mit seiner Frau Shrife Azizi und den beiden minderjährigen Kindern Roman (16 Jahre) und Mariam (8 Jahre) sollen sie nach Berlin gebracht werden, um von dort direkt nach Kabul ausgeflogen zu werden. Dies geschieht, obwohl Herr Azizi nur eine Niere besitzt und auf ständige medizinische Behandlung angewiesen ist.
      Es ist das erste Mal, daß eine Familie mit schulpflichtigen Kindern aus Hamburg nach Afghanistan abgeschoben werden soll.
      Unterwegs erleidet Frau Azizi einen Kreislaufkollaps. Weil die Familie am Abend zuvor eine Petition bei der Hamburger Bürgerschaft eingereicht hat, wird die Abschiebung im letzten Moment abgebrochen. Die Mutter und die minderjährigen Kinder werden ins Erstaufnahmelager zurückgebracht, der Vater und der älteste Sohn kommen zurück in die Haftanstalt. Die von der Hamburger Ausländerbehörde beantragte Verlängerung der Abschiebehaft lehnt schließlich das Amtsgericht Hamburg ab, so daß Abrahim und Ramin Azizi entlassen werden.
      Die Eheleute, die einer tadschikischen Minderheit angehören, waren vor 20 Jahren mit dem damals einjährigen Ramin vor dem Krieg in Afghanistan geflohen. Über Iran und Rußland reiste die inzwischen fünfköpfige Familie 2001 in die BRD ein. Sie erhielten Pässe und fanden eine Wohnung in Eimsbüttel; der Vater arbeitete, und die Kinder gingen zur Schule. Als der Hamburger Senat im Herbst 2006 einen Stufenplan zur Abschiebung aller afghanischen Flüchtlinge bekannt gab und die Familie zum "Informationsgespräch" vorlud, flohen Azizis in panischer Angst nach Norwegen. Von dort aus wurden sie zwei Tage vor dem Abschiebeversuch in die BRD zurückgebracht.
      Abschiebungen von Familien nach Afghanistan sind in Hamburg zwischenzeitlich bis 2008 ausgesetzt worden.
taz Nord 13.2.07;
Thorsten Buschbeck – Rechtsanwalt

10. Februar 07
Zwickau im Bundesland Sachsen. Im Bereich der "Arcaden" in der Inneren Plauenschen Straße wird eine Gruppe von sieben ausländischen Menschen von fünf Deutschen tätlich angegriffen. Die mit Flecktarn-Jacken gekleideten Kurzgeschorenen – unter ihnen ist auch eine Frau – brüllen neben rassistischen Beleidigungen u.a. auch "Sieg Heil!" Als die Polizei eintrifft, flüchten sie.
      Ein 24-jähriger pakistanischer Flüchtling erleidet bei diesem Angriff eine Verletzung am Auge.
AMAL Wurzen

12. Februar 07
Ein 34 Jahre alter nigerianischer Flüchtling wird vom Flughafen Leipzig aus abgeschoben. Als einige Passagiere den mit Handschellen gefesselten Mann unter Bewachung und Begleitung von drei Zivil-Polizisten sehen, beginnen sie dagegen zu protestieren. Durch Diskussionen mit dem Flugkapitän erreichen sie eine kleine Verspätung des Abflugs von einer Viertelstunde.
      Der Nigerianer, der vor 14 Jahren in die BRD gekommen war, mußte vom 9. November bis zum 12. Dezember 2006 wegen Schizophrenie in der Psychiatrie behandelt werden. Durch die Abschiebung wird er von seiner fünfjährigen Tochter getrennt, die deutsche Papiere besitzt.
FRat Leipzig – Abschiebehaftgruppe

13. Februar 07
Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Morgens um 4.00 Uhr klopfen Polizeibeamte in Schlüchtern an die Wohnungstür der kurdischen Familie Duman, holen die beiden Brüder Muzaffer (22) und Ridvan (26) heraus und bringen sie zum Flughafen Düsseldorf, von wo sie im Rahmen einer Sammelabschiebung mit 30 anderen Menschen nach Istanbul ausgeflogen werden. In ihrer Begleitung befinden sich ca. 25 Bundespolizeibeamte und ein Arzt.
      Ihre Mutter Azine Duman und eine minderjährige Schwester erleiden Nervenzusammenbrüche und müssen psychotherapeutisch behandelt werden. Die Mutter bleibt in stationärer Behandlung im Krankenhaus – die Tochter in der Jugendpsychiatrie.
      Der Ehemann und Vater der Kinder ist seit 1993 in der Türkei verschollen. Vor sieben Jahren waren die Geschwister Muzaffer, Orhan und Ridvan, damals noch minderjährig, aus der Türkei geflohen und kamen zunächst bei ihren Großeltern, Ali und Fatma Akbulut, in Sterbfritz unter. Im Dezember 2001 war ihre Mutter mit ihren jüngeren Kindern Firat (10), Newroz (11) und Hülya (12) in die BRD eingereist.
      "Mit der Abschiebung der beiden Hauptversorger wird praktisch der gesamten Familie die Chance auf Bleiberecht genommen", so der Flüchtlingsrat Hessen.
      Am 18. Februar suchen Ali und Fatma Akbulut und ihre 18-jährige Enkelin Hülya Duman, die ja auch die Schwester der abgeschobenen Brüder ist, vorübergehenden Schutz im Pfarrhaus in Rodenbach – dann in der Marienkirche in Hanau.
      Im Sommer erhalten Fatma und Ali Akbulut ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zugesprochen. Orhan Duman ist mit einer Deutschen verheiratet; seine Mutter und Geschwister sind auch im November 2008 immer noch von Abschiebung bedroht. (siehe 11. August 06)
Bündnis für Bleiberecht Hanau;
FRat Hessen 13.2.07; FR 19.2.07; FR 23.2.07;
Jugendnetz Wetzlar 24.2.07;
Diakonische Flüchtlingshilfe Hanau

13. Februar 07
Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Morgens um 4.00 Uhr klingelt es an der Wohnungstür der kurdischen Familie Kazan in der Wiesenstraße 20 in Rothenbergen. Polizisten rufen, sie sollen die Tür aufmachen, sonst würde sie aufgebrochen. Die Eheleute Kazan und ihre sechs Kinder sollen nach 14 Jahren Leben in Deutschland abgeschoben werden. Nachdem die 36-jährige Saliha Kazan die Situation verstanden hat, bittet sie die BeamtInnen darum, leise zu sein, damit sie ihre Kinder selber wecken und vorbereiten kann. Die Polizisten besetzen gleich alle Räume und drängen zum Aufbruch. Sie ziehen die Telefonkabel aus der Wand, sammeln alle Handys ein und überwachen das Anziehen und das Packen. Die inzwischen erwachten Nachbarn werden daran gehindert, mit den Kazans zu reden oder sich zu verabschieden. Selim Kazan (39) darf seiner Nachbarin lediglich einen Zettel mit der Telefonnummer der Rechtsanwältin und des Bruders geben. Vor dem Haus schreit Saliha Kazan ihrer Nachbarin auf Kurdisch zu "Ayse, hilf uns, meine Familie wird zerstört!"
      Um 5.00 Uhr fährt der Bus mit der Familie zum Flughafen Düsseldorf. Als Saliha Kazan von den Beamten an Armen und Beinen ins Flugzeug getragen wird, ruft sie: "Ich bin nur eine Mutter und keine Terroristin. Demütigt mich nicht vor meinen Kindern!" Sie findet kein Gehör. Spuren dieser Schikane sind Hämatome an allen Gliedmaßen.
      Im Rahmen einer Sammelaktion erfolgt dann die Abschiebung mit einer Chartermaschine nach Istanbul.
      Saliha und Selim Kazan waren vor 14 Jahren mit ihrem damals einjährigen Baby Izettin in die BRD gekommen. Die anderen Kinder, Gülistan (14), Berivan (13), Gülcin (11), Beritan (9) und Ömer (4), sind alle in Hessen geboren. Ömer leidet seit der Geburt an einem Herzfehler und wurde bereits dreimal im Kinderherzzentrum operiert. Eine weitere Operation war für den April geplant. Ömer kämpft immer wieder mit Atemnot, die ihm große Angst macht; seine Lippen sind blau, und manchmal hat er Ödeme. Er darf überhaupt keiner Anstrengung oder Aufregung ausgesetzt werden. Prof. Dr. Schranz, Leiter der Abteilung Kinderkardiologie des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, schreibt dazu: "Eine adäquate kardiologische Versorgung in seinem Heimatland Türkei ist nicht gegeben. Sollte die erforderliche Operation Ömer nicht ermöglicht werden, wird er sterben."
      Nach der Abschiebung kommt die Familie zunächst für kurze Zeit in Haft und wird dann sich selbst überlassen.
      Weil niemand von ihnen Türkisch spricht und sie zudem mittellos sind, begeben sie sich auf den Weg nach Sirnak, an die irakisch-syrische Grenze, wo die Eltern von Selim Kazan leben.
      Die Kazans können sich tagsüber im Hause der Großeltern aufhalten, nachts müssen sie zum Schlafen auf die Häuser der Nachbarn verteilt werden.
      Hier gibt es kein fließend Wasser, keine festen Straßen, keine Schule und nur phasenweise elektrischen Strom. Die Mädchen müssen sich den dortigen Rollenzwängen unterwerfen; ihnen werden Schreib- und Schulmaterial weggenommen. Es werden Heiratspläne für die beiden ältesten Mädchen diskutiert.
      Als die Familie im April erkrankt, steht als einziger Mediziner der Gegend ein Tierarzt zur Verfügung. Aber auch er kann Ömer nicht helfen, als dessen Gesundheitszustand deutlich schlechter wird und die Körpertemperatur über 41° steigt. Nur durch die schnelle Geld-Überweisung von deutschen UnterstützerInnen können die Eltern Antibiotika und fiebersenkende Mittel besorgen und sie, entsprechend der Anweisung der Gießener Ärzte, dosieren. Ömer braucht aber auch dringend Sauerstoff, Medikamente, einen Facharzt bzw. überhaupt einen Arzt und die lebensrettende Operation. Alle sind traumatisiert – die Kinder sprechen nicht mehr.
      Aufgrund der Schwierigkeiten in der Familie ihres Mannes, mit dem sie im Alter von 14 Jahren verheiratet worden war, trennt sich Frau Kazan von ihrem Mann. Damit gilt sie als geächtet und wird in den folgenden Monaten von verschiedenen Mitgliedern der Familie des Mannes bedroht. Ihre eigenen Eltern können sie aufgrund der Armut nur kurzfristig aufnehmen.
      Durch die intensive Öffentlichkeitsarbeit des Helferkreises im Main-Kinzig-Kreis veranlaßt der Landrat eine fachärztliche Untersuchung von Ömer in Istanbul. Zu diesem Zweck geht Saliha Kazan mit den sechs Kindern nach Istanbul. Ein Vertreter der Kreisbehörde und zwei Mitglieder des UnterstützerInnenkreises fliegen in die Türkei, um die Untersuchung von Ömer zu beobachten. Die türkische Herzspezialistin bestätigt die Diagnosen der deutschen ÄrztInnen und rät dringend zu der anstehenden Herzoperation.
      Allein durch die Intervention der deutschen UnterstützerInnen vor Ort gelingt es, die Familie in einer kleinen Wohnung unterzubringen. Die Bedrohungen von Seiten der Familie des Mannes lassen die Familie nicht zur Ruhe kommen. Per Handy wird ihnen mitgeteilt, daß demnächst eine der Töchter für ein Heiratsarrangement als "Braut" abgeholt wird. Die Kazans wechseln die Handynummer und verlassen das Haus nur noch für nötigste Gänge. Es gelingt ihnen, die Adresse geheimzuhalten. Sie sind völlig mittellos und isoliert – die Kinder können keine Schule besuchen. Der Helferkreis finanziert die Miete, die Lebensmittel und die Medikamente.
      Am 10. März 2008 verpflichtet das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Main-Kinzig-Kreis, Familie Kazan wieder nach Deutschland einreisen zu lassen, mit der Begründung, daß das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention der Kinder der Familie durch die Abschiebung verletzt worden sei. Obwohl der Landrat dieses Urteil annimmt, läßt Innenminister Bouffier (CDU) das Regierungspräsidium Berufung beim Verwaltungsgericht einlegen, da es sich "um ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung" handle.
      Obwohl dieser Widerspruch beim Verwaltungsgericht Kassel noch anhängig ist, stimmt Bouffier nach einer Petition im Landtag der Rückkehr der Familie schließlich zu.
      Am 7. November 2008 – 21 Monate nach der Abschiebung – werden die Kazans am Frankfurter Flughafen von ihren UnterstützerInnen in Empfang genommen.
      Die Mitglieder des Helferkreises haben für die Rückkehr alle Bedingungen erfüllt, die der Innenminister forderte:
sie gewährleisten, daß keinerlei "Belastung der Öffentlichen Hand" anfällt – dafür haben sieben Personen notariell gebürgt;
sie erstatten die Abschiebekosten von 19.000 Euro; sie sorgen für Wohnung und Arbeit.
FRat Hessen 13.2.07; FR 24.2.07;
FRat Hessen 10.3.08; jW 13.3.08;
FRat Hessen 15.3.08;
FRat Hessen 24.9.08; FR 15.11.08;
Runder Tisch zur Unterstützung von Frau Kazan und ihren Kindern;
www.kinderhilfe-kazan.de

13. Februar 07
Bundesland Hessen. Nachdem der 28-jährige kurdische Flüchtling Engin Celik aus der Abschiebehaft Offenbach entlassen ist, muß er sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben. Mit einem bis jetzt währenden 29-tägigen Hungerstreik hat er sich gegen die Ablehnung seines Asylgesuches und die drohende Abschiebung gewehrt.
      Engin Celik hatte als Kind einer alevitisch-kurdischen Familie aus der Ortschaft Tunceli (Dersim) schon früh die Repressionen des türkischen Staates und seiner Militärs erlebt. Er engagierte sich politisch und war wegen seiner Arbeit in unterschiedlichen demokratischen und revolutionären Gruppen mehrmals festgenommen, auch mißhandelt und gefoltert worden. Ein letztes Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde zunächst eingestellt und unter den neuen Terrorbekämpfungsgesetzen (TYK § 7-2) wieder aufgenommen. Gewarnt von seinen Anwälten war er daraufhin im November 2003 in die BRD geflohen.
      Als Schauspieler in der Theatergruppe "Bühne der Träume", als Musiker in der Gruppe "Daglara Ezgi" und als Autor setzte er seine Kritik am türkischen Staat auch künstlerisch um. Beim "Internationalen Yilmaz-Güney-Festival" erhielt er den ersten Preis für seine literarische Tätigkeit. In der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" wehrte er sich gegen die restriktive Asylpolitik der BRD.
      Am 7. Januar war er während einer Zugfahrt von Frankfurt nach Düsseldorf in der Nähe von Gießen verhaftet und in die JVA Gießen in Abschiebehaft begracht worden. Zwei Tage nach Beginn seines Hungerstreikes erfolgte dann seine Verlegung ins Abschiebegefängnis Offenbach.
AZADI 19.1.07;
Karawane – Hamburg 13.2.07;
AZADI 19.2.07; AZADI 26.3.07;

22. Februar 07
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 30 Jahre alter iranischer Gefangener wird morgens um 6 Uhr aus seiner Zelle geholt. Er soll nach Hamburg gebracht und dann in den Iran abgeschoben werden. Der gehörlose Iraner, mit dem eine Verständigung nur durch einen Gebärden-Dolmetscher möglich ist, versteht nicht, was mit ihm geschieht, und weigert sich, sich von seiner Pritsche zu erheben. Zwei Beamte versuchen ihn zu tragen, aber er beginnt laut zu schreien und unkontrolliert um sich zu schlagen und zu treten. Dabei werden die Beamten leicht verletzt, können aber ihren Dienst fortsetzen. Auch der Iraner muß von einem Arzt behandelt werden.
      Die Abschiebung wird abgebrochen, und der Gefangene kommt in ein Krankenhaus, weil sich sein Zustand nicht bessert.
Polizei Berlin 22.2.07;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst

22. Februar 07
Böblingen in Baden-Württemberg. Bei einer Razzia in dem Bordell C33 werden von der Polizei zwei minderjährige Asylbewerberinnen aus Nigeria und Sudan und eine junge Frau ohne gültige Aufenthaltspapiere vorgefunden. Die beiden 15- und 16-jährigen Flüchtlinge kommen in eine Jugendeinrichtung. Die 22-jährige Frau, die wahrscheinlich auch aus dem Sudan ist, wird in Abschiebehaft genommen.
      Das Bordell wird geschlossen, und gegen die Betreiber werden Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und dessen Förderung, des sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen und der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger eingeleitet.
SinZ 3.3.07; VG Stuttgart 26.3.07

28. Februar 07
Bundesland Bayern. Der abgelehnte Asylbewerber I. P. aus dem Sudan wird in einem dritten Anlauf nach drei Monaten Abschiebehaft mit einem Klein-Charterflugzeug in Begleitung von Beamten außer Landes gebracht. Damit wird er von seiner Lebenspartnerin und ihrem gemeinsamen sechsjährigen Sohn Sammy getrennt.
      Seit dem Jahre 2000 lebt Herr P. mit der Mutter seines Kindes zusammen. Sie ist aus der Dominikanischen Republik, im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und kann die Familie durch ihre Berufstätigkeit finanziell unterhalten.
      Bereits am 3. Dezember 2004 war Herr P. frühmorgens aus der Wohnung abgeholt worden und in Abschiebehaft gekommen. Weil seine Frau bei der Arbeit war, mußte der damals dreijährige Sohn geweckt werden und mit zur Wache. Von dort aus wurde die Mutter von der Polizei informiert, daß sie ihren Sohn abholen solle, weil sich der Vater des Kindes in Abschiebehaft befände.
      Herr P. stellt nach der Abschiebung einen Antrag auf Wiedereinreise. Diese wird in Anbetracht der zuvor zu zahlenden Abschiebekosten von 40.000 Euro schwer zu erreichen sein.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2007

Februar 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nach über zehn Jahren Deutschland-Aufenthalt in Bad Sassendorf bei Arnsberg wird der kurdische Flüchtling Ali Yazgili in die Türkei abgeschoben.
      Hier wird Anklage wegen Beleidigung des türkischen Staates gegen ihn erhoben, weil er sich im Asylverfahren entsprechend geäußert haben soll. Der Prozeß soll vor der großen Strafkammer des Landgerichts Malatya stattfinden. Um einer Verhaftung zu entgehen, flieht er vor Beginn des Prozesses außer Landes und kehrt in die BRD zurück.
Rote Fahne News 22.2.07

Februar 07
Flughafen Frankfurt am Main. Die 60 Jahre alte Frau W. befindet sich allein im Sammelgewahrsam und erklärt auf Ansprache der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung FFM, daß es ihr schlecht gehe. Sie zeigt ein Attest, aus dem hervorgeht, daß sie aufgrund von zehn Diagnosen meist chronischer Erkrankungen nicht in der Lage sei, sich selbst zu versorgen. Der Polizei-Sanitäter mißt einen stark erhöhten Blutdruck (220:160), der auch mit Medikamenten nicht deutlich heruntergeht. Frau W. leidet unter starken Kopfschmerzen, kann nicht aufrecht stehen und auch nicht gehen. Der Polizeiarzt entscheidet, daß sie in dem derzeitigen gesundheitlichen Zustand nicht abgeschoben werden darf und veranlaßt die Einlieferung in die Flughafenklinik.
      Auf Rückfragen des Gruppenleiters der Polizei erklärt die zuständige Ausländerbehörde, daß ihr die Erkrankungen von Frau W. nicht bekannt seien und deshalb auch keine Flugreisetauglichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde.
      Die Landespolizei nimmt Frau W. eine "Sicherheitsleistung" in Höhe von 600 € ab, ohne ihr zu erklären, wofür das Geld wäre. Diese Entnahme von Barmitteln als Sicherheitsleistung ist diesen Räumlichkeiten laut Bundesbestimmungen (Best-Rück-Luft) nicht zulässig.
Abschiebebeobachtung FFM 2007

Februar 07
Flughafen Frankfurt am Main. Der abgelehnte Asylbewerber Herr H. wird nach Erbil in den Nordirak ausgeflogen und damit von seiner deutschen Frau getrennt.
      Damit werden die Empfehlungen des UNHCR und der deutschen Innenministerkonferenz völlig ignoriert, die vorsehen, daß nur Flüchtlinge, die ihren letzten Wohnsitz im Nordirak hatten und Familienbindungen, dorthin haben abgeschoben werden dürfen,.
      Herr H. kommt aus dem Ort Baqubah, der im Zentralirak liegt und er spricht auch fast kein Kurdisch.
      Nach der Abschiebung setzt er sich selbst mit dem UNHCR in Verbindung und erklärt, daß die kurdische Regionalregierung ihn aufgefordert hat, den Nordirak zu verlassen. Dann verliert sich seine Spur.
Abschiebebeobachtung FFM 2007

1. März 07
Berlin. 20 Polizisten stürmen die Wohnung der Familie El-Zein und nehmen die 23 Jahre alte Nasima El-Zein zur Abschiebung mit. In Begleitung von zwei türkischen und zwei deutschen Zivilpolizisten wird sie in ein Flugzeug der Fluggesellschaft Türkisch Airlines gebracht und in die Türkei abgeschoben. Ihr Vater, der die Familie schon vor Jahren verlassen hatte, holt sie in Istanbul ab. Nach einer 20-stündigen Busfahrt erreichen sie Iskenderun, eine Stadt im Südosten der Türkei.
      Hier muß Nasima El-Zein mit ihrer Großmutter in einer feuchten schimmelnden Baracke leben, sich traditionell kleiden und entsprechend dem dort geltenden Frauenbild verhalten. Ihr Vater ist ein brutaler Mann, schlägt sie oft und plant, sie wegen seiner Spielschulden mit einem doppelt so alten, aber wohlhabenden Mann zu verheiraten. Nasima El-Zein spricht fließend Deutsch und Arabisch, jedoch kein Türkisch. Sie ist völlig isoliert, voller Angst und Depressionen, ißt nichts mehr, will sterben.
      Als Achtjährige war sie mit ihren Eltern und Geschwistern vor dem Bürgerkrieg aus dem Libanon in die BRD geflohen und lebte seither – fast 15 Jahre lang – in Berlin. Obwohl die Asylanträge der libanesischen Kurden bereits 1994 abgelehnt worden waren, wurde die Familie als "Staatenlose" geduldet.
      Als das Landeskriminalamt im Juli 2004 entdeckte, daß die Eltern und die fünf ältesten Kinder in einem Personenregister in der Türkei als türkische StaatsbürgerInnen eingetragen sind, wurden sowohl die Eltern als auch deren Kinder der Täuschung der Behörden beschuldigt, und die Ausweisung von der Ausländerbehörde eingeleitet. Auch die Mutter und die acht Geschwister waren damit abschiebebedroht.
      Obwohl die Berliner Härtefall-Kommission sich mit einem einstimmigen Votum für ein Bleiberecht der jungen Frau ausgesprochen hatte, entschied Innensenator Körting die Abschiebung. Dreizehn Tage später erklärt die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin die Ausweisungsverfügung für unrechtmäßig. Das Gericht begründet dies damit, daß von einem Kind nicht verlangt werden könne, seine Eltern wegen angeblicher Falschaussage zu belasten.
      Aufgrund der öffentlichen Empörung stimmt Innensenator Körting am 21. Mai einer Rückkehr Nasima El-Zeins aus "humanitären Gründen" zu. Die Kosten für die Rückkehr, Anwaltskosten, Flugticket, Beschaffung der notwendigen Papiere und sogar die Abschiebekosten muß sie selbst tragen. Drei Monate nach der Abschiebung kehrt Nasima El-Zein nach Berlin zurück.
FRat Berlin;
BeZ 11.4.07; BeZ 13.4.07;BeZ 22.5.07;
zdf – Frontal 15.6.07

8. März 07
Bundesland Bayern. Aus Angst vor der Polizei springt ein 42-jähriger Flüchtling aus dem Fenster einer Flüchtlingsunterkunft in Regensburg und verletzt sich schwer. Der Flüchtling aus Amberg hielt sich aufgrund der geltenden Residenzpflicht unerlaubt in Regensburg auf. Wegen einer Auseinandersetzung mit einem Bewohner des Heimes war die Polizei gerufen worden.
neumarktonline.de 9.3.07

11. März 07
Ludwigsfelde im Bundesland Brandenburg. Ein 30 Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone wird morgens um 8.00 Uhr auf dem Bahnhof von fünf betrunkenen Deutschen rassistisch beschimpft, mit einer Bierflasche beworfen und mit Bier begossen. Um den Provokationen zu entgehen, versucht der Angegriffene, in einen Zug zu flüchten. Die Deutschen hindern ihn daran und schubsen ihn in das Gleisbett. Ein Angreifer wirft jetzt wieder eine Flasche nach ihm.
      Die vom Flüchtling selbst gerufene Polizei trifft schnell ein und nimmt die Angreifer mit. Die zwei Hauptverdächtigen im Alter von 23 und 24 Jahren werden vorläufig festgenommen – kommen dann aber wieder auf freien Fuß.
jW 12.3.07;
TS 12.3.07; MAZ 14.3.07; MAZ 21.5.07;
Opferperspektive

13. März 07
Kreis Ostholstein. In der Wohnung der Familie Atoe kommt es zu einem massiven Polizeieinsatz. Victor Atoe, ein 46-jähriger abgelehnter Asylbewerber aus Nigeria, soll festgenommen und in Abschiebehaft genommen werden, um ihn am 15.03.07 zur nigerianischen Botschaft in Berlin zu bringen. Seine Frau Mercy und die beiden drei und sieben Jahre alten Kinder sollen an diesem Tag zwangsweise zum Landesamt in Neumünster gebracht werden, um von dort aus am 15.03.07 ebenfalls nach Berlin gebracht zu werden.
      Bei diesem Polizeieinsatz ist der Leiter der Ausländerbehörde anwesend, aber kein Arzt, obwohl dem Amt für den Fall einer Abschiebung eine diagnostizierte Suizidgefahr bei Victor Atoe bekannt ist. Es kommt zu einer heftigen Auseinandersetzung, da sowohl Frau als auch Herr Atoe sich weigern mitzugehen. Dabei wird Herr Atoe so heftig gewürgt, dass er auch drei Wochen später noch Schluckbeschwerden hat. Als die Polizisten Verstärkung anfordern, springt er in Panik aus dem Fenster und flieht mit zersplittertem linken Knöchel zu einem Bekannten, der ihn in das Travemünder Krankenhaus Sana-Klinik bringt.
      Am 15. März 07 erfolgt ein weiterer Polizeieinsatz. Zunächst nimmt die Polizei Frau Atoe nach erneuten erheblichen gewalttätigen Auseinandersetzungen – auch in Gegenwart der Kinder – in ihrer Wohnung fest. Sie wird gefesselt und mit ihren Kindern zusammen abtransportiert.
      Anschließend holt die Polizei ohne ärztliches Einverständnis Herrn Atoe direkt aus dem Krankenhaus ab. Er hat eine frische Operationswunde, und es bestehen erhebliche Bedenken, ob er überhaupt transportfähig ist. Ohne ärztliche Begleitung, ohne Thromboseprophylaxe und ohne Maßnahmen gegen die Gefahr einer Embolie wird Herr Atoe gefesselt und ebenfalls nach Berlin zur nigerianischen Botschaft gebracht.
      Beim Anblick des auf der Krankentrage liegenden Victor Atoe ist der zuständige Botschaftssekretär dermaßen empört über das Vorgehen der Ausländerbehörde, daß er sich weigert, die Paßersatzpapiere auszustellen. Die Familie kehrt nach Ostholstein zurück und bekommt monatsweise Duldungen, da der komplizierte Bruch länger behandelt werden muß. Im Jahr 2008 hat die Familie immer noch kein Bleiberecht, und Herr Atoe ist aus Angst vor Abschiebung untergetaucht.
      Am 18. Januar 96 war Victor Atoe schon einmal in Deutschland aus einem Fenster gesprungen. Beim Brand der Flüchtlingsunterkunft in der Hafenstraße in Lübeck, bei dem zehn Menschen starben, schlief er als Gast bei einem Freund und rettete sich in letzter Sekunde (siehe dort). Bei diesem Sprung zertrümmerte sein rechtes Sprunggelenk. Nach der Operation teilten ihm die Lübecker Chirurgen mit, daß in einem halben Jahr Metallplatten und Nägel aus seinem Körper entfernt werden müßten, sonst drohe eine Knocheninfektion. Kaum aus dem Krankenhaus entlassen und noch während der medizinischen Behandlung wurde er am 1. Mai 1996 mit Gewalt nach Nigeria abgeschoben.
      Dort hatte er keine Chance auf die notwendige Operation, das Bein entzündete sich. Als Victor Atoe die Schmerzen nicht mehr aushielt, kehrte er im Frühjahr 1999 in die BRD zurück. Er meldete sich bei der Ausländerbehörde in Eutin und wurde sofort nach Eisenhüttenstadt in Abschiebehaft gebracht. Seiner damaligen Rechtsanwältin gelang es schließlich, einen befristeten Aufenthalt für die Operation und anschließende Genesung durchzusetzen. Im August 1999 wurde er operiert; er hatte eine tiefsitzende Venenthrombose und befand sich erneut in Lebensgefahr.
      Alle übrigen Überlebenden des Brandanschlags hatten inzwischen ein Bleiberecht erhalten. Für Victor Atoe galt die Regelung nicht, weil er nicht Bewohner, sondern Gast im Hause war. Nur weil seine Frau nachreiste und zwei Kinder bekam, konnte er geduldet bleiben – von 600 € mußte die vierköpfige Familie leben. Obwohl er eine Stelle angeboten bekam, wurde ihm eine Arbeitserlaubnis verweigert. Das Lübecker Flüchtlingsforum und zahlreiche UnterstützerInnen setzten sich vergeblich für Victor Atoe ein, der seit der Brandnacht an Panikattacken, Erinnerungsverlust und Schlaflosigkeit litt und zweimal wegen Suizidalität für mehrere Wochen in einer Psychiatrie war.
taz 24.1.06; TS 18.2.06; taz 21.3.07;  taz 11.4.07;
 Angelika Beer – Europaabgeordnete der Grünen;
Lübecker Flüchtlingsforum; Diakonie Lübeck;
 Björn Stehn – Rechtsanwalt

17. März 07
Im Transitbereich des Bukarester Flughafens Otopeni wird Marin Mogos in einem unbenutzten Raum einer Baracke tot aufgefunden. Er hat sich mit einer Wäscheleine erhängt.
      Herr Mogos war mit seiner Frau und drei Kindern am
3. März 2002 abgeschoben worden. Da sie staatenlose Roma sind, Herr Mogos zudem durch den rumänischen Geheimdienst verfolgt und gefoltert wurde, hatten sie die Einreise nach Rumänien verweigert. Seit der Abschiebung lebten sie im Transitbereich des Flughafens.
(siehe dort: 7. März 02)
dpa 17.3.07; TS 18.3.07;
WT 19.3.07; FR 26.3.07; TS 11.4.07

18. März 07
Bundesland Brandenburg. Mindestens drei jugendliche Deutsche bedrohen den 46-jährigen Flüchtling aus der Türkei, Musa E., in Potsdam über die Sprechanlage seines Wohnhauses und kurze Zeit später vor der Wohnungstür. Einer von ihnen trägt, so ein Nachbar, eine Eisenstange bei sich. Rassistische Parolen werden gerufen, wie "Kanackenschwein" und "Scheißausländer".
      Herr E. fürchtet um die Gesundheit und das Leben seiner beiden Kleinkinder und seiner Frau, weil er nicht einschätzen kann, ob die Jugendlichen in die Wohnung eindringen werden. Er ruft mehrfach den polizeilichen Notruf an, aber Polizeibeamte erscheinen nicht.
      Als die Drohung "Wir kriegen Dich!" gerufen wird, greift Herr E. in panischer Angst nach einem Tischbein, öffnet die Tür und schlägt die Povokateure in die Flucht. Dabei soll er einen der Jugendlichen an Schulter und Arm getroffen und verletzt haben.
      Während das Ermittlungsverfahren gegen die Jugendlichen eingestellt wird, wird dem Angegriffenen im Oktober 2008 der Prozeß gemacht. Im Februar 2009 wird Musa E. nach acht Hauptverhandlungstagen vom Amtsgericht Potsdam zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sieht keinen rassistischen Hintergrund der Tat, obwohl sogar unabhängige Nachbarn während des Überfalls davon ausgegangen waren. Bemerkenswert ist die Äußerung eines der beteiligten Mädchen, daß es das Wort "Scheißausländer" nicht beleidigend gemeint habe, weil sie es für sie ein ganz normales Wort ist.
      Der Anwalt von Musa E. fechtet umgehend das Urteil an, und auch die Staatsanwaltschaft, die zehn Monate Haft auf Bewährung und 100 Sozialstunden gefordert hatte, geht in Berufung.
jW 8.10.08; taz 10.10.08;
MAZ 2.2.09; MAZ 3.2.09
Hans-Eberhard Schultz – Rechtsanwalt

19. März 07
Am tschechisch-sächsischen Grenzübergang Neugersdorf untersuchen Beamte der Bundespolizei einen tschechischen Sattelauflieger, der Kabeltrommeln geladen hat. 14 Frauen und 13 Männer aus Vietnam, die wahrscheinlich kurz vor der Grenze zweieinhalb Stunden vorher eingestiegen waren, werden entdeckt. Während des anschließenden Verhörs stellt sich die Notwendigkeit heraus, zwei Personen in die Notaufnahme des Krankenhauses Ebersbach zu bringen, das sie nach ambulanter Versorgung wieder verlassen können.
      Alle Männer und Frauen werden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen gemäß der Rückübernahmevereinbarung mit der Tschechischen Republik zurückgeschoben.
SäZ 21.3.07;
BPol Pirna 18.10.07

19. März 07
Hansestadt Hamburg. In einem portugiesischen Café werden die kurdische Politikerin Sakine Cansiz und ihre Begleiter von einem 15-köpfigen Polizeiaufgebot festgenommen und in Handschellen abgeführt. Frau Cansiz kommt ins Untersuchungsgefängnis nach Holstenglacis in Auslieferungshaft.
      Frau Cansiz stammt aus Dersim und aufgrund ihres Engagements für die kurdischen Interessen, hatte sie bereits 12 Jahre in türkischer Haft gesessen. Nach ihrer Entlassung 1991 war sie nach Frankreich geflohen und hatte dort politisches Asyl bekommen.
      Der Haftbefehl des Staatssicherheitsgerichtes Malatya vom September 2002 gründet sich auf "Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation". Frau Cansiz soll demnach als Hauptverantwortliche des KADEK bzw. der PKK im Jahre 1993 an einer Guerilla-Ausbildung teilgenommen und ein Jahr später im Lager Mahsum Korkmaz in Syrien drei Monate lang Aktivistinnen ausgebildet haben. Zudem sei sie Mitglied des PKK-Zentralkomitees und der "Frauenliga Kurdistans".
      Bei einer Auslieferung droht ihr nach türkischem Recht eine Haftdauer von bis zu 22 Jahren.
      Fünf Wochen nach ihrer Festnahme hebt der Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts den Haftbefehl auf, und Frau Cansiz wird freigelassen. Das Gericht kommt zu dem Schluß, daß die von der Türkei vorgelegten Unterlagen für eine Auslieferung bei weitem nicht ausreichend sind.
AZADI 22.3.07; AZADI 26.3.07; taz 28.3.07;
taz 2.4.07; AZADI 26.4.07; taz 16.8.07

31. März 07
Prenzlau im Bundesland Brandenburg. Als der 22-jährige Kameruner Ngoko N. vor einem Supermarkt von zwei Männern als "Neger" beschimpft wird, kann er einer Konfrontation noch ausweichen und geht weiter. Als er jedoch aus dem Supermarkt herauskommt, wird er erneut provoziert, dann gegen den Hals geschlagen und – als er den Angreifer wegstoßen will – in den Bauch getreten und ins Gesicht geboxt. Niemand der zahlreichen Umstehenden greift ein. Erst als Ngoko N. mit seinem Handy versucht, die Polizei zu rufen, flüchten die Angreifer.
      Zwei Monate später begegnet der Kameruner den beiden Männern zufällig, und er wird erneut rassistisch angepöbelt. Gegenüber der Polizei kann er jetzt die beiden Täter identifizieren.
      Gegen den Haupttäter wird Anklage erhoben. Da dieser im Gerichtsverfahren sämtliche Vorwürfe bestreitet und sich keiner der vielen Augenzeugen des Angriffs gemeldet hat, wird er am 6. März 2008 freigesprochen.
BeZ 3.4.07;
PR-insude.com 5.4.07; e 110 6.4.07;
PNN 7.4.07; JWB 11.4.07;
Opferperspektive 7.3.08

März 07
Bösperde in Nordrhein-Westfalen. Angehörige bangen um die Gesundheit von Herr D. aus dem Kosovo. Aus Angst vor der für den nächsten Tag vorgesehenen Abschiebung war er mit seiner Frau und drei Kindern untergetaucht.
      Herr D. ist herz- und zuckerkrank. Die Medikamente hat die Familie bei ihrer überstürzten Flucht in der Wohnung gelassen. Da sie zur Fahndung ausgeschrieben ist, droht ihr bei Entdeckung die sofortige Festnahme.
      Nur für den 17-jährigen Sohn Rama hat die Härtefallkommission entschieden, daß er seinen Schulabschluß in der Hauptschule Am Gelben Morgen noch machen darf. Voraussetzung dafür sei allerdings, daß er sich bei den Behörden meldet.
      Im Juni bekommen die Flüchtigen Asyl in einer Kirchengemeinde.
Mendener Ztg 20.3.07;
DW Iserlohn

März 07
Gangloffsömmern in Thüringen. Ein 34-jähriger chinesischer Flüchtling wirft sich in Selbsttötungsabsicht vor einen herannahenden Zug und verliert hierbei beide Unterarme. Als Folge erteilt das Gericht Abschiebeverbot und ordnet eine gesetzliche Betreuung und die Unterbringung in einer Einrichtung für psychisch und körperlich behinderte Menschen an.
      Der Mann war 2001 in die BRD eingereist und hatte Asyl beantragt. Nach der Ablehnung seines Antrags wurde die Abschiebung angedroht. Da eine Paßbeschaffung aber nicht möglich war, setzte ihn die Ausländerbehörde stark unter Druck, damit er "freiwillig" das Land verläßt.
      Nach der Verzweiflungstat des Flüchtlings wird er zur ergänzenden Therapie an das psychologische Zentrum REFUGIO vermittelt. Bei der Anamnese wird deutlich, daß bereits drei Suizidversuche vorausgegangen waren: Ein erster erfolgte in der Landesaufnahmestelle Eisenberg. Danach versuchte der Mann, aus einem Fenster in einem Flüchtlingslager zu springen, und wurde von einem Jugendlichen durch Festhalten daran gehindert. Der dritte Versuch, sich das Leben zu nehmen, geschah während einer Zwangsvorführung zur Paßbeschaffung bei der chinesischen Botschaft.
      Für diese insgesamt vier Suizidversuche ist auch eine nicht näher diagnostizierte Schizophrenie verantwortlich. Laut REFUGIO werden psychisch kranke AsylbewerberInnen nicht angemessen untersucht und behandelt, sondern einfach durch Medikamentengaben ruhiggestellt. Daher kommt es im Zusammenwirken mit traumatisierenden Fluchterlebnissen, zermürbenden Asylverfahren und der Unterbringung in menschenunwürdigen Flüchtlingslagern oft zu extremen Reaktionen der Betroffenen.
Flüchtlingsrat Info Thüringen Nr. 1/2008;
REFUGIO Thüringen

3. April 07
Bundesland in Sachsen-Anhalt. Zwei irakische Flüchtlinge aus Berlin, die einen Bekannten in der Nähe von Halberstadt besuchen, befinden sich auf dem Wege in das Ameos-Klinikum, weil einer von ihnen – er ist gehbehindert – unter großen Schmerzen leidet. An einer Telefonsäule in der Kühlinger Straße werden sie gegen 2.00 Uhr von drei deutschen Männern als "Kanacken" beschimpft.
      Sie flüchten, werden aber an der Kreuzung zur Heinrich-Julius-Straße von den Verfolgern eingeholt. Der 25-jährige Iraker wird durch einen Fußtritt eines Täters in den Rücken zu Boden gebracht und anschließend mit dessen Teleskop-Schlagstock geschlagen – die beiden anderen Rassisten treten auf ihn ein. Als sein Begleiter ihm zu Hilfe kommen will, wird auch er angegriffen. Der Haupttäter zieht ein Messer und verletzt den Behinderten damit an der Hand.
      Als die von einem Wachmann gerufene Polizei eintrifft, fliehen die Täter, können nach einer kurzen Verfolgungsjagd jedoch festgenommen werden.
      Der Iraker muß sich mit der verletzten Hand, erheblichen Verletzungen am Kopf, Brustkorb, Rippen, Becken und Genitalbereich in das St.-Salvator-Krankenhaus in Behandlung begeben.
      Mitte September stellt die Halberstädter Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die drei Täter "mangels hinreichenden Tatverdachts" ein. Erst durch die Intervention der Rechtsanwältin der Opfer wird im Januar 2008 Anklage gegen die Täter erhoben.
      Am 21. Oktober 2008 beginnt die Gerichtsverhandlung vor dem Jugendrichter des Amtsgerichtes Halberstadt. Nach dreitägiger Hauptverhandlung wird der 23-jährige Haupttäter zu einem Jahr Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Zudem muß er 500 € an den "Verein zur Wahrung jüdischen Erbes in Halberstadt und Umgebung" zahlen.
VM 22.10.08;
www.mut-gegen-rechte-gewalt;
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt

5. April 07
Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) Blankenburg. Als morgens um 7.45 Uhr zwei Verwaltungsvollzugsbeamte an der Zimmertür einer Flüchtlingsfamilie erscheinen, um eine 35 Jahre alte abgelehnte Asylbewerberin mit ihrem fünfjährigen Kind im Rahmen der Abschiebung zum Hamburger Flughafen abzuholen, zieht der Ehemann ein Messer und verschließt die Tür vor den Beamten. Er droht im Falle eines gewaltsamen Öffnens der Tür, seine Familie und sich umzubringen. Durch herbeigerufene Russisch-sprechende ZAAB-Mitarbeiter gelingt es, den 45-Jährigen zu beruhigen und zum Aufgeben seiner Drohung zu bringen. Als er die Tür öffnet, wird er von Polizisten überwältigt und entwaffnet.
      Nach Vernehmung auf dem Polizeirevier wird er aus dem Polizeigewahrsam wieder entlassen.
Polizei Oldenburg 5.4.07

9. April 07
Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Passanten finden im Stadtteil Großer Dreesch in der Hamburger Allee einen 27 Jahre alten Asylbewerber aus Algerien, der durch "massive Stichverletzungen" verblutet ist.
HA 12.4.07; taz 14,4,07

10. April 07
Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. In der Nähe des Bahnhofs auf dem Grünthalplatz werden gegen 19.30 Uhr ein 14-jähriges iranisches Mädchen und ihr 16 Jahre alter Bruder aus einer Gruppe von vier Kurzgeschorenen heraus angepöbelt. Die Jugendlichen wollen ihren Vater (44) und andere Angehörige aus einem nahe gelegenen Imbiß abholen. Als diese dann die Rassisten zur Rede stellen wollen und dieses erfolglos ist, wenden sie sich ab. Ein 21-jähriger Rechter wirft daraufhin eine Bierflasche in ihre Richtung. Rassistische Beleidigungen und Naziparolen werden wieder laut. Bei der folgenden Schlägerei erleidet die 14-jährige Iranerin eine Verletzung an der Lippe, und ihr Vater bekommt einen so heftigen Faustschlag, daß er mit einem Unterkieferbruch ins Krankenhaus kommt.
      Als Polizeibeamte erscheinen, nehmen sie die Personalien der Angreifer auf und schicken sie dann nach Hause. Erst als sich der Staatsschutz einschaltet, wird Haftbefehl gegen zwei Angreifer (20 und 21 Jahre alt) erlassen. Sie sind aufgrund mehrfacher Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte polizeibekannt. Gegen den 20-Jährigen ermittelt die Polizei zudem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Er wird im September – unter Einbeziehung einer Jugendstrafe von 15 Monaten – zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der Prozeß gegen seinen Kumpan wird getrennt verhandelt und ist im Oktober 2007 noch nicht entschieden.
dpa 12.4.07; SVZ 12.4.07;
SeZ 12.4.07; 
taz 14.4.07; OZ 14.4.07;
ndr-online 5.9.07; SVZ 6.9.07;
StA Schwerin

11. April 07
Lotte in Nordrhein-Westfalen. Im "Übergangsheim für die Unterbringung von Asylbewerbern" an der Moorbreede in Wersen wird ein 34 Jahre alter Flüchtling aus Nepal tot aufgefunden.
      Die Polizei schließt Fremdverschulden aus und geht eindeutig von einer Selbsttötung aus, denn der Tote wird in einer großen Blutlache aufgefunden. Er hat sich offenbar mehrmals selbst in den Leib gestochen.
      Der Mann, der seit 2003 in Lotte lebte, galt als "psychisch instabil".
NOZ 13.4.07

11. April 07
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Abschiebegefangene R. P. versucht sich zu töten.
BT DS 16/9142

16. April 07Nordkirchen in Nordrhein-Westfalen. Die 30-jährige Nepalesin Ganga Limbu wird vor 6 Uhr in der Frühe von sieben Beamten in ihrer Wohnung festgenommen und abgeführt. Sie darf weder einen Koffer packen, noch sich von ihrer vierjährigen Tochter Sumy verabschieden. Sie wird zuerst nach Münster gefahren, dann in Neuss inhaftiert, schließlich nach Bielefeld gebracht und soll am 24. April allein abgeschoben werden.
      Ihr Lebensgefährte Narendra Thoklihang stammt aus Bhutan. Wegen fehlender Papiere konnte das Paar nicht heiraten. Ihre gemeinsame Tochter trägt seinen Familiennamen. Aufgrund ihrer ungeklärten Staatszugehörigkeit können Vater und Tochter nicht abgeschoben werden.
      Sumy gilt als ein besonders schwieriges Kind. Sie spricht weder Deutsch noch Nepalesisch noch bhutanesische Dialekte, sondern hat eine eigene Sprache entwickelt, die allein ihre Mutter versteht. Trotzdem wollen die Behörden durch die Abschiebung die dauerhafte Trennung von Sumy und ihrer Mutter, ihrer einzigen Bezugsperson, in die Wege leiten.
      Die Erzieherinnen des Kindergartens St. Mauritius kennen Sumys Eigenheiten und Probleme genau. Als sie erfahren, daß Ganga Limbu verhaftet ist, setzen sie alle Hebel in Bewegung, um eine Freilassung der Mutter zu erreichen. Sie sprechen mit der Ausländerbehörde und der Rechtsanwältin, holen sich Unterstützung vom Flüchtlingsrat NRW, der Gemeinde, der Kirche und diversen anderen Organisationen. Sie bringen Kleidung und Geld in die Haftanstalt, sie sammeln Unterschriften und erreichen beim zuständigen Verwaltungsgericht Münster schließlich, daß Frau Limbu einen Tag vor der geplanten Abschiebung entlassen wird. Eine Trennung von Mutter und Kind würde dem Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) widersprechen, so das Gericht. Bis zum 11. Juni 07 wird eine Duldung ausgesprochen, um Möglichkeiten für eine gemeinsame Ausreise zu prüfen. Damit besteht weiterhin die Gefahr einer Trennung von Mutter und Kind.
GGUA-Flüchtlingshilfe 25.4.07;
Ruhr Nachrichten 25.4.07;
 Kindergarten St. Mauritius Nordkirchen

18. April 07
Minden in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen von Ermittlungen hinsichtlich Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen bzw. illegalen Aufenthalts durchsuchen Polizisten und Angehörige des Ausländeramtes eine Wohnung in der Straße Über den Wiesen. Dort entdecken sie einen 45-jährigen Serben, der sich versteckt hat. Er hält ein größeres Messer in der Hand und droht, sich damit zu töten.
      Einer hinzugezogenen Spezialeinheit der Polizei gelingt es, den Mann zu überwältigen und ihm das Messer abzunehmen.
      Dem seit 15 Jahren in der BRD lebenden Serben, dessen Asylantrag im Jahre 2003 abgelehnt wurde, droht jetzt die Abschiebung.
Polizei Minden-Lübbecke 18.4.07;
AG Minden

25. April 07
Waldshut in Baden-Württemberg. In der Nähe des Bahnhofs wird ein 25 Jahre alter Inder von vier bis sechs Deutschen angepöbelt, verfolgt, zusammengeschlagen und getreten. Der Inder wird zeitweilig bewußtlos.
      Bevor die Polizei erscheint, ist der Überfall vorüber. Der Inder wird vom Roten Kreuz ins Waldshuter Krankenhaus gebracht und bleibt dort wegen seiner Kopfverletzungen einige Tage. Drei Täter im Alter von 17 bis 24 Jahren werden vorübergehend festgenommen – bei zweien wird eine Blutuntersuchung auf Alkohol angeordnet. Laut Polizei handelt es sich bei der Angreifergruppe um "gewaltbereite Jugendliche" aus dem Bahnhofsumfeld. Aus Angst vor weiterer Mißhandlung erstattet der Inder keinen Strafantrag gegen die Täter.
      Die Kleine Strafkammer des Landgerichts verurteilt den 28-jährigen Haupttäter im Februar 2008 zu einer Gefängnisstrafe.
SK 27.4.07; SK 28.4.07; SK 4.5.07;
SK 26.2.08; SK 27.2.08; SK 28.2.08

April 07
Der 30 Jahre alte abgelehnte Asylbewerber Roger J. stirbt eine Woche nach der Abschiebung in Togo. Diese Information wird von einem Journalisten weitergegeben, der sie von einem Militärangehörigen (sogenannte Sicherheitskraft) am Flughafen erhielt. Roger J. sei direkt nach der Ankunft in Lomé festgenommen und zu seinen exilpolitischen Tätigkeiten verhört worden. Da er in der BRD politisch nicht aktiv war, hat er dazu auch keine Aussagen gemacht. Er erklärte sich nicht bereit, mit dem Regime zusammenzuarbeiten. Nach Aussagen des Militärs wurde ihm daraufhin Gift verabreicht. Er wurde entlassen und starb, ohne mit seiner Familie Kontakt aufnehmen zu können.
      Nach Aussagen desertierter Militärangehöriger aus Togo und ehemaliger Angehöriger von Milizen der Regierungspartei RPT (Rassemblement du peuple togolais) ist es durchaus üblich, bei nicht kooperativen Abgeschobenen Gift einzusetzen, das erst nach einigen Tagen wirkt.
      Als Roger J. im Jahr 2004 verdächtigt wurde, einen Putsch gegen den Diktator Eyadema vorzubereiten, seine Wohnung verwüstet worden war und nach ihm gefahndet wurde, mußte er aus Togo fliehen. Seine Asylanträge in Deutschland waren vom Bundesamt und vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt worden.
      Als der behördliche Ausreisedruck im nordrhein-westfälischen Kreis Kleve gegen ihn größer wurde, war er nach Spanien geflüchtet, von wo aus er nach Togo abgeschoben wurde.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin

3. Mai 07
Berlin – Flughafen Tempelhof – 6.55 Uhr. Ein an den Handgelenken gefesselter Mann wird an Händen und Füßen von zwei Zivilisten aus einem Polizeiauto gezerrt, über den hinteren Eingang in die wartende Maschine der Brussels Airlines SN 2590 gebracht und in die letzte Sitzreihe gesetzt. Die Beamten flankieren ihn, indem sie rechts und links von ihm Platz nehmen. Der Mann wehrt sich. Als die ersten regulären Fluggäste die Maschine betreten, beginnt der Gefangene zu rufen: "Helfen Sie mir, bitte. Helfen Sie mir!". Ein dritter Bewacher kniet auf einem Sitz in der Reihe davor und versucht, mit einer Decke die Sicht zur letzten Sitzreihe zu behindern. Trotzdem können Zeugen erkennen, daß der Mann mit Gewalt in den Sitz gedrückt wird. Auch hantiert ein Mann, der eine kofferähnliche Instrumententasche bei sich hat, hinter der Sichtblende.
      Einige Passagiere protestieren und beschweren sich beim Flugkapitän über die Behandlung des Gefangenen. Sie fordern die Mitreisenden auf, die Maschine aus Protest zu verlassen, und die nachfolgenden Fluggäste bitten sie, das Flugzeug nicht zu betreten, solange der Mann – offensichtlich gegen seinen Willen – abgeschoben werden soll. Etwa die Hälfte der Passagiere, ca. 50 Personen, stehen schließlich draußen vor der Maschine und weigern sich einzusteigen.
      Der Pilot versucht sie zu überreden, indem er versichert, daß die Polizei ihm mitgeteilt habe, daß der Mann in "wenigen Minuten ruhig gestellt sei", er würde ein "Beruhigungsmittel" bekommen, und daß es deshalb auf dem Flug keine weiteren "Störungen" geben würde. Auch das Argument eines Polizeibeamten, es handele sich um einen "Drogendealer", der "schon viel Ärger gemacht" habe, bringt die Protestierenden nicht zur Umkehr.
      Aus den Äußerungen der Beamten und des Piloten geht hervor, daß es sich bei dem ca. 30-jährigen Mann um einen abgelehnten Asylbewerber handelt, der nach Sierra Leone abgeschoben werden soll.
      Nach ca. insgesamt einer halben Stunde wird der Mann wieder aus der Maschine gebracht. Jetzt liegt er bewußtlos in den Armen der Beamten und wird in einen großen Polizeiwagen getragen.
      Anzumerken ist noch, daß alle vier Beamte Zivil tragen und die Außenaktivitäten von einer ebenfalls zivil gekleideten Frau gefilmt werden.
Augenzeugenberichte

4. Mai 07
Der 34 Jahre alte Veysel Cinar wird an der schweizerisch-deutschen Grenze in Kreuzlingen bei einer Kontrolle durch deutsche Polizisten festgenommen. Er kommt in Auslieferungshaft nach Stuttgart-Stammheim, weil die Türkei ein Auslieferungsbegehren über Interpol gestellt hat.
      Veysel Cinar war wegen seiner journalistischen und sonstigen oppositionellen Tätigkeiten 1998 in Istanbul in Haft geraten und am 13.12.01 vom Staatssicherheitsgericht Istanbul zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafdauer korrigierte das Gericht später auf 30 Jahre.
      Der Gefangene saß dann jahrelang im Ümraniye-Gefängnis. Nach der Stürmung des Gefängnisses durch die türkische Armee, wodurch ein Todesfasten der Gefangenen unterbrochen werden sollte, kam Veysel Cinar in das F-Typ-Gefängnis nach Kandira in Isolationshaft. Von hier aus wurde er unter strengen Auflagen im Jahre 2001 entlassen.
      Er floh 2002 ins Ausland und wurde im Jahre 2003 als politischer Flüchtling in Frankreich anerkannt. Am 8. Mai hebt das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl auf. Aus der Begründung: "...verstoßen Urteile von türkischen Staatssicherheitsgerichten wegen fehlender Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aber gegen Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wenn an diesem ein Militärrichter mitgewirkt hat."
Comité Unitaire Antilibéral 34;
ASSM – 7.5.07;
OLG Karlsruhe 8.5.07

8. Mai 07 
Abschiebehaftanstalt Sandholm bei Kopenhagen, Dänemark. Aus Angst vor der geplanten Rückschiebung in die Bundesrepublik versucht Hamidur Rahman, sich das Leben zu nehmen. Er wird mit aufgeschnittenen Pulsadern in ein Krankenhaus und am nächsten Tag in die Psychiatrie eingeliefert.
      Hamidur Rahman, ein 30-jähriger Bauingenieur aus Bangladesh, war wegen politischer Verfolgung als Aktivist der Oppositionspartei Awami League mit Frau und einjährigem Sohn in die Bundesrepublik geflohen. Sein im November 2004 gestellter Antrag auf politisches Asyl wurde abgelehnt; die Familie erhielt eine Duldung und lebte zwei Jahre lang in verschiedenen Unterkünften in Rheinland-Pfalz.
      Herr Rahman erstritt sich eine Arbeitserlaubnis, fand einen Job bei einer Baufirma und besuchte heimlich einen Deutschkurs. Als er sich erfolgreich – aber ohne Rücksprache mit den Behörden – um eine besser bezahlte Stelle bewarb, verlor er seine Arbeitserlaubnis.
      Da gibt Hamidur Rahman zum ersten Mal auf, versucht sich mit einer Überdosis Tabletten das Leben zu nehmen und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Ehe zerbricht an dieser Situation. Seine Frau, eine chinesisch-stämmige Malaysierin, erklärt im März 2007, sie wolle mit dem Sohn zurück nach Malaysia. Damit wird die Duldung der Familie hinfällig. Beide bekommen Flugtickets nach Bangladesh.
      Als der deutsche Sozialarbeiter auf dem Flughafen Frankfurt Herrn Rahman kurz den Rücken zudreht, ergreift dieser die Flucht.
      Am 20. März fährt Hamidur Rahman mit dem Zug nach Dänemark und fliegt von hier aus Richtung Westen. Er fliegt über kleine Flughäfen, auf denen kaum kontrolliert wird, erreicht die Faröer Inseln, dann Island, dann Grönland. Dort tastet er sich weiter von Ort zu Ort nach Norden vor und erreicht am 18. April Thule, einen 650 Einwohner-Ort elf Grad nördlich des Polarkreises – im äußersten Nordwesten von Grönland.
      Sein Ziel ist Kanada – er hat gehört, daß 95 % aller AsylbewerberInnen hier aufgenommen und Baufachleute dringend gesucht werden. Von Thule will er zu Fuß über das Wasser des meist zugefrorenen Smith-Sundes, um so die kanadische Insel Ellesmere zu erreichen. Er hofft, die 200 km lange Strecke in 20 Tagesmärschen überwinden zu können. Ohne geeignete Ausrüstung ist seine Chance jedoch gleich null.
      Am 20. April wird er von einem Helikopter, der zufällig die Route geändert hat, völlig erschöpft entdeckt und gerettet. Nach der Landung erfolgt seine Verhaftung und am 1. Mai die Überstellung zurück nach Dänemark. In der Abschiebehaft beginnt er sofort einen Hungerstreik, eine Woche später schneidet er sich die Pulsadern auf.
      Am 10. Mai gelingt ihm die Flucht aus dem Krankenhaus. Seitdem bemüht sich der in Deutschland abgelehnte Asylbewerber, in Skandinavien als Papierloser zu überleben.
(siehe auch: 3. Mai 08)
Magazin der SZ 7.7.07;
Tina Übel – Journalistin

11. Mai 07
Wismar in Mecklenburg-Vorpommern. Der 40 Jahre alte togoische Flüchtling Kudzo Agbevohia wird aus einer Gruppe von ca. 15 Personen heraus rassistisch beschimpft und mehrmals geschlagen. Ein Passant, der die Szene beobachtet, ruft die Polizei, doch bevor sie eintrifft, fliehen die Angreifer. Kudzo Agbevohia wird dabei leicht verletzt.
      Kudzo Agbevohia hat bereits vor einem Jahr einen gewalttätigen rassistischen Überfall erlebt und ist seitdem seelisch schwer traumatisiert. (siehe auch: 25. April 06)
LOBBI

13. Mai 07
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In Rostock werden zwei togoische Flüchtlinge (19 und 20 Jahre alt) aus einer Gruppe von ca. 10 Personen heraus rassistisch beschimpft und bedroht. Als sie der Konfrontation aus dem Wege gehen wollen, werden sie verfolgt und mit Flaschen und Stöcken beworfen.
      Die durch einen Zeugen gerufene Polizei kann kurze Zeit später die Provokateure stellen. Es kommt zu einer Gegenüberstellung im Polizeirevier, während der die togoischen Männer erneut bedroht werden, ohne daß die Beamten einschreiten. Die Deutschen prophezeihen, daß die Afrikaner beim nächsten Mal "dran" seien, weil sie ja jetzt ihre Gesichter kennen.
LOBBI

14. Mai 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nach 18-monatigem Kirchenasyl in der Gemeinde Horstmar in Niederaden wird Hadjera Avdulji mit ihrer sechsjährigen Tochter Sibel nach Belgrad abgeschoben. Damit ist die Romni aus dem Kosovo auch von ihren zwei Söhnen im Alter von acht und neun Jahren getrennt.
      Die Söhne haben ein Bleiberecht in der BRD, weil sie bei ihrem Vater leben, der mit einer Deutschen verheiratet ist. 
      Nach der Abschiebung kommt Hadjera Avdulji mit ihrer Tochter bei Verwandten im serbischen Zrenjanin unter. Sibel, die in Deutschland geboren ist, leidet sehr unter der plötzlichen Trennung von ihren Brüdern und FreundInnen aus dem Kindergarten Sie ißt nicht mehr, verliert viel Gewicht, wird krank.
RN 9.5.07;
Netzwerk Bleiberecht Münsterland

23. Mai 07
Bundesland Hessen. Der siebenjährige Kenan Zejnelovic wird nach dem Verlassen der Frankfurter Wohnung im Treppenhaus von Feldschutzkommissaren der Stadt Frankfurt abgefangen. Als er sagt, daß er auf dem Weg zur Schule ist, kommt die Antwort, daß er nicht mehr zur Schule gehen müsse, sondern nach Jugoslawien geschafft werde. Dann bringen sie ihn zurück zu seiner Mutter und nehmen beide mit zur Ausländerbehörde. Jasmina Zejnelovic wird verboten zu telefonieren. Trotzdem gelingt es ihr, eine SMS an ihre Schwägerin zu senden, woraufhin diese dann zur Behörde kommt. Vor den Augen ihres völlig verstörten und ununterbrochen weinenden Sohnes wird Jasmina Zejnelovic mit unterschiedlichen Abschiebungsdrohungen dann so unter Druck gesetzt, daß sie die Zustimmung zur "freiwilligen Ausreise" unterschreibt. Auch will sie durch die Unterschrift verhindern, daß ihre 12-jährige Tochter Mehliha, die sich gerade auf einer Klassenfahrt befindet, dort festgenommen wird. Nach zweieinhalb Stunden darf sie mit ihrem Sohn zurück in ihre Wohnung.
      Kenan ist seither traumatisiert, und seine Angstzustände, schweren Schlafstörungen, seine Insichgekehrtheit und sein Einnässen müssen psychotherapeutisch behandelt werden. Diese Behandlung dauert auch im Februar 2008 noch an.
      Die alleinerziehende Mutter aus Serbien erfüllt mit ihren zwei Kindern fast alle Kriterien nach der neuen Bleiberechtsregelung. Sie ist seit mehr als sechs Jahren in der BRD und kann für ihren Unterhalt sorgen. Auch eine Verurteilung wegen einer "Scheinehe" zu 45 Tagessätzen bleibt unterhalb der Regelung im Bleiberecht von 50 Tagessätzen.
      Trotzdem meint der Amtsleiter der Ausländerbehörde, Joachim Seidel, daß es keinen Ermessensspielraum mehr gebe und konstatiert: "Ich muß die Straftäterin festnehmen".
      Eine Flüchtlingshelferin, die mit einem offenen Brief an das hessische Innenministerium das Verhalten der Feldschutzkommissare öffentlich gemacht hatte, wurde von der Stadt wegen Verleumdung angezeigt. Dieses Ermittlungsverfahren wird später eingestellt.
jW 21.6.07;
Hanauer Helferkreis für Flüchtlinge und Asylbewerber

28. Mai 07
Berlin. Weil er den psychischen Druck der für den nächsten Tag geplanten "freiwilligen" Ausreise in die Türkei nicht aushalten kann, bricht der 21 Jahre alte Kurde Yilmaz Sam nervlich zusammen und kommt in die Psychiatrie des Urban-Krankenhauses.
      Yilmaz Sam war als 10-Jähriger aus der Türkei geflohen, nachdem seine Eltern verhaftet worden waren. Seither lebte er in Heimen und später in betreuten Jugendwohngemeinschaften.
      Die Bedingungen, einen Aufenthalt nach der Bleiberechtsregelung zu bekommen, erfüllt Yilmaz Sam vollkommen, doch wurde ihm die gescheiterte Ehe mit seiner deutschen Freundin als "Scheinehe" vorgeworfen und der Antrag abgelehnt. Die Duldungsbefristungen wurden dann für immer kürzere Zeitintervalle ausgestellt, um den Ausreisedruck auf Yilmaz Sam zu erhöhen. Zudem wurde er am 10. Mai unangekündigt in seiner Wohnung festgenommen und zum Flughafen gebracht. Nur durch eine unverzüglich eingereichte Petition konnte sein Abflug verhindert werden.
      Dem 21-Jährigen droht nach einer eventuellen Abschiebung die Zwangsrekrutierung in die türkische Armee.
FRat Berlin 31.5.07; taz 1.6.07;
Civita Kurd 3.6.07; JWB 6.6.07

31. Mai 07
Hohenthurm in Sachsen-Anhalt. Ein 28-jähriger Flüchtling aus Togo ist zu Fuß auf dem Weg zu seiner Unterkunft, als ihm auf der Straße ein Transporter entgegenkommt. Er sieht, wie der Beifahrer mit seinen Händen eine Bewegung macht, als würde er mit einem Gewehr auf ihn zielen und dann abdrücken. Das Auto fährt weiter, aber der Togoer, der bereits in der Vergangenheit Opfer eines rassistischen Angriffs wurde, ist total schockiert und ruft die Polizei. Es wird wegen Bedrohung ermittelt.
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt

Mai 07
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick gab es nach Auskunft des Senators für Inneres auf die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ab Januar zwei Suizidversuche von männlichen Gefangenen. Es werden die Selbsttötungsversuche eines Libanesen (Haftdauer 23 Tage) und eines Serben (Haftdauer 42 Tage) genannt.
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/10839;
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/11578

7. Juni 07
Angola. Der 24 Jahre alte Angolaner Sherry Alex stirbt im Krankenhaus des 5. Distrikt do Bairro in Luanda an der zerebralen Form der Malaria tropica.
      Sherry Alex war am 14. August 06 direkt aus der Jugendstrafanstalt Heinsberg in Nordrhein-Westfalen nach Angola abgeschoben worden. Eine Malariaprophylaxe, die das Auswärtige Amt für alle Reisenden und deutschen Bediensteten empfiehlt, hatte er nicht bekommen.
      1990 war seinen Eltern mit vier kleinen Jungen die Flucht vor dem Krieg in die BRD gelungen, und sie hatten Asyl beantragt. Sherry war damals acht Jahre alt und wuchs in Langenfeld und Monheim auf. Er war ein begabter Fußballspieler in der Regionalligamannschaft und ein guter Zeichner und Maler.
      Wegen verschiedener Gewaltdelikte war er am 19. November 2003 vom Amtsgericht Langenfeld unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Am 26. April 2006 wurde er in Begleitung von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Köln der angolanischen Botschaft vorgeführt, wo Angestellte ihm mitteilten, daß sie eine Ausstellung der Reisedokumente für unwahrscheinlich hielten. Am 28. Juli 2006 war durch Beschluß des Amtsgerichts Heinsberg von der weiteren Vollstreckung der Haft abgesehen und die Abschiebung für den 14. August 2006 angeordnet worden.
      Der Eilantrag seines Rechtsanwaltes, in dem Sherry Alex auf seine Gefährdung für Leib und Leben verwies, weil er weder ausreichende Geldmittel noch erforderliche Sprach- und Landeskenntnisse oder verwandtschaftliche Unterstützung habe, war vom Verwaltungsgericht Düsseldorf am 11. August 2006 abgelehnt worden.
      Nach seiner Abschiebung berichtete er seinen Eltern, daß "Sicherheitskräfte" des Flughafens Luanda ihn ausgeraubt hätten.
      Ab Februar 2007 traten bei ihm die ersten Krankheitssymptome auf. Mitte Mai klagte er über Bewußtseinsstörungen, und als er am 28. Mai ins Krankenhaus gebracht wurde, befand er sich bereits im Koma. Er stirbt fünf Tage vor seinem 25. Geburtstag.
      Seine Eltern und drei weitere Geschwister besitzen nach 17 Jahren in Deutschland immer noch eine Duldung, weil ihr Einkommen für eine Aufenthaltserlaubnis nicht ausreicht.
FRat Düsseldorf

10. Juni 07
Cottbus in Brandenburg. Auf einem Stadtteilfest in Sachsendorf werden zwei afrikanische Flüchtlinge aus einer Gruppe von etwas 20 Rechtsextremen heraus angepöbelt, rassistisch beleidigt – dann geschlagen und getreten.
      Sie müssen ihre Verletzungen anschließend ambulant behandeln lassen.
      Die Täter, die zunächst fliehen, können polizeilich ermittelt werden.
FAKTuell 12.6.07; JWB 27.6.07;
Opferperspektive

14. Juni 07
Bundesland Hessen. Der Flüchtling Bobija Muzib erliegt in Frankfurt am Main seinen schweren Krankheiten im Alter von 74 Jahren. Er war mit seiner Frau Hamida im Jahre 1993 aus Bosnien nach Deutschland geflohen.
      Obwohl er jetzt schwer nierenkrank und auf die Dialyse angewiesen war, zudem einen Schlaganfall erlitten hatte, und seine Frau aufgrund eines Nervenleidens zu 50 Prozent schwerbeschädigt ist, hatte ihnen die Frankfurter Ausländerbehörde die Abschiebung angedroht. Eine Unterstützerin konnte noch erreichen, daß die Abschiebung und damit die Trennung von allen Kindern und Enkelkindern bis Ende September ausgesetzt wurde. Doch nach eineinhalb Jahrzehnten traumatisierender Aufenthaltsunsicherheit hatte Bobija Muzib keine Lebenskraft mehr.
jW 21.6.07;
Hanauer Helferkreis für Flüchtlinge und Asylbewerber

17. Juni 07
Cottbus in Brandenburg. Aus einer Gruppe von acht bis zehn Männern heraus wird ein 19-jähriger irakischer Flüchtling mit rassistischen Parolen angepöbelt und tätlich angegriffen. Er bekommt einen Schlag ins Gesicht und einen Fußtritt in den Rücken. Auf einem Foto kann er einen 20-Jährigen wiedererkennen, der sich an den Beleidigungen beteiligte – nach den Schlägern fahndet die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung.
BM 18.6.07; BM 19.6.07; ND 19.6.07;
MAZ 21.6.07;
JWB 27.6.07; Opferperspektive

18. Juni 07
Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Ein 31 Jahre alter Abschiebegefangener aus Serbien überwindet eine rund fünf Meter hohe Mauer des Gefängnisses und flüchtet in den umliegenden Wald. Trotz des Einsatzes eines Suchhundes und eines Polizeihubschraubers bleibt er zunächst versteckt.
      Als er am Abend von der Polizei gefunden wird, stellt sich heraus, daß er an Armen und Beinen verletzt ist, so daß er zur medizinischen Behandlung zunächst in ein Krankenhaus gebracht wird. Danach kommt er zurück in die Justizvollzugsanstalt.
Polizei Paderborn;
www.ad-hoc-news.de 19.6.07

18. Juni 07
Offenbach im Bundesland Hessen. Die 29-jährige Kroatin Frau Pekic wird in der Offenbacher Ausländerbehörde festgenommen, damit ihre Abschiebung vollzogen werden kann. Anschließend muß sie, begleitet von zwei uniformierten Polizisten, ihre sechsjährige Tochter Elizabeta aus dem Kindergarten der evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde abholen. Danach werden die Beiden per Flugzeug abgeschoben.
      Gegen dieses behördliche Vorgehen protestieren die Gerhardt- und die Lauterborngemeinde heftig und fordern die Behörden auf, "kirchliche Räume nicht zu Orten von Zwangsabschiebungen zu machen".
      Kommentar der Polizei dazu: "Zu keiner Zeit mußte von der Polizei Zwang angewandt werden ... Die Polizei ist Teil unserer Gesellschaft; dazu gehören selbstverständlich auch Uniformträger, mitsamt Schutzausrüstung und Bewaffnung."
      Erst vier Wochen später geben der Leiter der Ausländerbehörde und der Polizeipräsident den Protesten der Kirchen nach und einigen sich in einer schriftlichen Regelung darauf, daß es aus Offenbacher Kindergärten, Kindertagesstätten oder Grundschulen keine Abschiebungen mehr geben wird.
Polizei Offenbach 21.6.07; FR 22.7.07

19. Juni 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als der kurdische Flüchtling Binali Soydan seine Duldungspapiere in der Ausländerbehörde Köln-Kalk verlängern lassen will, wird er verhaftet und in die JVA Köln-Ossendorf gebracht.
      Ein Auslieferungsantrag der Türkei wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" liegt gegen den 35 Jahre alten Mann vor.
      Binali Soydan entstammt einer kurdisch-alevitischen Arbeiterfamilie und war Zeit seines Lebens ein politisch aktiver Mensch. Verfolgung und Verhaftungen durch die türkische Polizei waren die Folge. Zuletzt war er 1998 schwer gefoltert worden und drei Monate lang im Gefängnis inhaftiert. Als er von einem Staatssicherheitsgericht im Jahre 2000 zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, floh er außer Landes.
      Sein in der BRD gestellter Asylantrag wurde auf Grundlage des Antiterrorgesetzes (Terrorismusvorbehalt) abgelehnt. Binali Soydan erhielt jedoch Abschiebeschutz wegen drohender Folter. Als die Ausländerbehörde die Vorlage eines türkischen Passes von ihm verlangte, beantragte er diesen beim türkischen Konsulat. Obwohl dieses mündlich abgelehnt worden war, hatte die Türkei durch ihre Botschaft den entscheidenden Hinweis auf seinen Verbleib bekommen und konnte das Auslieferungsbegehren an die BRD stellen.
      Auch im Exil war und ist Binali Soydan weiter politisch tätig. Er schrieb für die türkische sozialistische Wochenzeitung "Kizil Bayrak" (Rote Fahne) und gehört der "Plattform für die Einheit der Arbeiter und Freundschaft der Völker" (BIR-KAR) an.
      Am 23. Juli beginnt Herr Soydan einen Hungerstreik. Erst auf Druck einer breiten öffentlichen Solidaritätskampagne zur Freilassung des Flüchtlings schaltete sich das Bundesjustizministerium ein und überprüfte die von der Türkei eingereichten Unterlagen. Es wurde festgestellt, daß der Prozeß gegen Herrn Soydan vor einem Staatssicherheitsgericht stattgefunden hatte und das Urteil von einem Militärrichter gefällt worden war. Da derartige Szenarien derzeit nicht den Vorstellungen der BRD von einem Rechtsstaat entsprechen, wurde das Oberlandesgericht dazu veranlaßt, den Haftbefehl aufzuheben.
      Am 30. Juli – nach 40 Tagen Haft – wird Binali Soydan aus der Auslieferungshaft entlassen.
BIR-KAR; jW 30.6.07; Ulla Jelpke 26.7.07;
 Rote Hilfe 16.11.07;  Bericht des Betroffenen

25. Juni 07
Tschechisch-deutsches Grenzgebiet im Bundesland Sachsen. Ein Flüchtling aus der Türkei verletzt sich, als er von einem fahrenden Güterzug auf der Strecke Schöna – Dresden in der Nähe der Stadt Wehlen abspringt. Er muß ärztlich versorgt werden.
BT DS 16/7806

27. Juni 07
Metelen in Nordrhein-Westfalen. Die 23 Jahre alte Sefrdane Neziri, die seit 16 Jahren mit ihren Eltern und Geschwistern im Kreis Steinfurt lebt, wird in einer Nacht- und Nebelaktion aus der Wohnung geholt und zum Flughafen Düsseldorf gebracht. Dort bekommt sie von Angehörigen der Ausländerbehörde 100 € Handgeld und etwas zu essen für ihren zweieinhalb Jahre alten Sohn Adem. Dann erfolgt die Abschiebung nach Belgrad.
      Nach der Abschiebung kommt sie in einer Hütte unter, in der es weder Strom noch Heizung gibt. Ihr Sohn erkrankt, aber sie kann nicht zum Arzt, weil sie sich überhaupt nicht verständigen kann.
      Würde ihre Familie in Deutschland nicht ab und zu Geld schicken, dann müßte ihr Kind verhungern, sagt sie im August weinend am Telefon.
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt
für Humanität und Bleiberecht 18.8.07;
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt
für Humanität und Bleiberecht 8.10.07

27. Juni 07
Bundesland Hessen – JVA I Frankfurt am Main – Abschiebehaft. Der Kurde Mustafa Alcali wird morgens nach 6.45 Uhr tot aufgefunden. Der 30-Jährige hat sich mit Hilfe eines zerrissenen T-Shirts an einem Heizungsrohr erhängt. Eine halbe Stunde vorher hatte er noch eine Kanne Tee entgegengenommen.
      Mustafa Alcali kam als 14-Jähriger im Jahre 1992 mit seiner Mutter und seinen Geschwistern in die BRD. Der Asyl- und ein Folgeantrag wurden abgelehnt. Zehn Jahre später ging er in den Irak und schloß sich den PKK-KämpferInnen an. Bei seinem Versuch, zurück in die BRD zu gelangen, wurde er im Iran festgenommen und den türkischen Behörden übergeben. Er kam ins Gefängnis und erlebte hier Dinge, die ihn schwer traumatisierten. Erst durch die Inanspruchnahme des sogenannten Reuegesetzes wurde ihm ein Freispruch in Aussicht gestellt. Nach der Haft mußte er Wehrdienst in der türkischen Armee leisten. Bei einem Urlaub desertierte er und floh im Jahre 2004 zu seiner Familie nach Deutschland.
      Mustafa Alcali wurde zunächst geduldet, weil er keinen Paß vorlegen konnte. Eine Heirat mit seiner Freundin scheiterte an fehlenden Papieren. Eine Petition beim Hessischen Landtag wurde negativ entschieden. Mustafa Alcali wurde von der Ausländerbehörde informiert, daß er, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen einer "freiwilligen" Ausreise zustimmen würde, zwangsweise abgeschoben werden wird. Am 19. April fand eine persönliche Vorsprache beim türkischen Konsulat statt und die Ausstellung der Reisepapiere wurde zugesagt.
      Die zentrale Ausländerbehörde Darmstadt legte die "Rückführung" von Herrn Alcali für den 22. Mai fest, wo ohnehin eine Sammelabschiebung über den Flughafen Düsseldorf geplant war. Am 16. Mai übergoß er sich auf offener Straße mit Benzin, entflammte sein Feuerzeug und drohte, sich und andere zu verbrennen. Zu diesem Zeitpunkt war ihm der geplante Abschiebetermin noch nicht bekannt. In Handschellen wurde er in die geschlossene Abteilung der Psychiatrischen Klinik Hanau eingeliefert. Ein Fluchtversuch bei einem Ausgang mißlang ihm.
      Aufgrund der Diagnose "schizophrene Psychose" legte das Vormundschaftsgericht, das Amtsgericht Hanau, eine stationäre Behandlungsdauer bis zum 15. Juni fest. Anfang Juni teilte das Krankenhaus dem Anwalt von Mustafa Alcali mit, daß eine Abschiebung mit einem hohen Risiko und einer akuten Verschlechterung der Erkrankung verbunden sein kann und " .... auch das deutliche Risiko eines Suizids heraufbeschwören" würde. Mit diesen Aussagen stellte der Anwalt am 13. Juni einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Am 15. Juni verhängte ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hanau Abschiebehaft gegen Mustafa Alcali. Dies geschah ohne jegliche Rückfragen bei den behandelnden Ärzten der Hanauer Klinik – allerdings nach einem Telefonat mit der Ausländerbehörde, die dem Richter versichert hatte, daß der Betroffene im Justizkrankenhaus Kassel ausreichend ärztlich betreut und versorgt werden könne.
      Mustafa Alcali wurde prompt am nächsten Tag in die psychiatrische Abteilung des Zentralkrankenhauses der JVA I nach Kassel verlegt. Der hier tätige Facharzt für Psychiatrie, Dr. Heinrich Wilmer vom Medizinischen Competence-Center, teilte dem Anwalt am 19. Juni mit, daß Herr Alcali keine Erkrankung habe und somit "reise- und abschiebefähig" sei. Das Schreiben der Hanauer Klinik vom 5. Juni bewertete er als "Gefälligkeitsschreiben".
      Die Erkenntnisse des Facharztes beziehen sich auf ein offensichtlich nur einmal stattgefundenes "diagnostisches Gespräch" mit Mustafa Alcali. Medizinisch fragwürdig ist auch die Tatsache, daß der schwer kranke Patient selber gefragt wurde, wie die Diagnose "schizophrene Psychose" zustande gekommen sei.
      Es wurde deutlich, daß der Facharzt die Kollegen aus dem Hanauer Krankenhaus weder zu ihren wochenlangen Behandlungserfahrungen noch zur Medikamentierung befragt hatte.
      Am 21. Juni lehnte das Bundesamt den Asylfolgeantrag ab, und Mustafa Alcali wurde am nächsten Tag in die JVA I Frankfurt transportiert. Weil die medizinischen Diagnosen sehr weit auseinander lagen, stellte der Rechtsanwalt den Antrag auf die Erstellung eines Obergutachtens. Die Ablehnung dieses Eilantrags wurde von der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hanau damit begründet, daß Herr Alcali "sich der Abschiebung entziehen wolle. Seine für den 22. Mai vorgesehene Rückführung habe aufgrund des Verhaltens von Herrn Alcali nicht durchgeführt werden können, weil dieser

am 16. Mai 2007 damit gedroht hatte, sich und andere mit Übergießen durch Benzin in Brand zu setzen."
      Am 26. Juni schickten die Ärzte des Klinikums Hanau einen ausführlichen Arztbrief an das Zentralkrankenhaus der JVA Kassel, in dem sie ihre Diagnose herleiteten und ausführlich begründeten. Auch erwähnten die Ärzte die Vorgeschichte und die vorherigen stationären und teilstationären Aufenthalte von Herrn Alcali in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Bürgerhospital Friedberg.
      "Lebend kriegen sie mich nicht ausgewiesen", hatte Mustafa Alcali seinen Freunden und Freundinnen mehrmals gesagt. Am 27. Juni setzt Mustafa Alcali seinem Leben ein Ende.
      Es wird vermutet, daß die von den Hanauer Ärzten für unabdingbar notwendig gehaltene medikamentöse Behandlung des Kranken jedenfalls in den Tagen unmittelbar vor seinem Tod in der JVA Frankfurt am Main nicht weitergeführt wurde.
Pro Asyl; Internationales Zentrum Friedberg;
Landgericht Hanau 25.6.07;
FNP 3.7.07; FR 11.7.07; FAZ 20.7.07;
 jW 27.6.08; BT DS 16/9142

Juni 07
Flughafen Frankfurt am Main. Die 58 Jahre alte Frau K. aus München soll in den Iran abgeschoben werden. Sie spricht kein Deutsch, und eine Verständigung ist nur mit der Abschiebebeobachterin möglich. Frau K. leidet an Diabetes mellitus und hat seit dem Morgen nach ihrer Insulin-Injektion nicht mehr gegessen. Sie hat Kopfschmerzen und fühlt sich unwohl.
      Im Gespräch stellt sich heraus, daß Frau K. völlig mittellos ist und nur noch eine Dosis Insulin bei sich hat. Zudem kommt sie aus dem Südiran, der von Teheran aus nur mit einer 15-stündigen Busfahrt erreichbar wäre. Familienangehörige hat sie im Iran nicht mehr.
      Sowohl der Dienstgruppenleiter als auch der Arzt erklären vor Ort, daß die Beschaffung von Insulin jetzt nicht möglich sei, und raten der Frau, doch in Teheran zum Arzt zu gehen. Der Einwand, daß dort medizinische Behandlung nur bei Vorauszahlung getätigt wird und Frau K. ohnehin kein Geld habe, bleibt bei der Bundespolizei, dem Arzt und dem Sanitäter ohne Reaktion, und Frau K. wird ohne Insulin abgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2008

Sommer 07
Bundesland Bayern. Als die Ausländerbehörde Nürnberg die zwangsweise Abschiebung von Herrn G. androht, löst dieses eine massive Retraumatisierung aus. Herr G. kommt in die Psychiatrie, wo ein posttraumatisches Belastungssyndrom diagnostiziert wird. Er leidet unter Panikattacken, Angst- und Schlafstörungen und ist nicht mehr in der Lage, eine Arbeit aufzunehmen. Er ist fortan in ständiger psychiatrischer Behandlung.
      Der ehemalige Bauingenieur war im Jahre 1999 aus dem Irak in die BRD geflohen, weil er im irakischen Gefängnis schwere Mißhandlungen erlitten hatte. Er war in Bayern als Asylberechtigter anerkannt worden. Im Jahre 2004 war die Asylanerkennung im Rahmen eines Widerrufverfahrens negativ entschieden worden.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2007

4. Juli 07
Bundesland Baden-Württemberg. In der Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe-Oststadt entsteht im 2. Männerhaus gegen 22.00 Uhr ein Feuer. Der Brand geht von der oberen Matratze eines Stockbettes auf die untere über und die starke Rauchentwicklung zieht sowohl das Zimmer als auch den angrenzenden Flur in Mitleidenschaft.
      Ca. 40 Feuerwehrleuten gelingt es schnell, das Feuer zu löschen. Personen kommen nicht zu Schaden. Die Kriminalpolizei nimmt die Ermittlungen zur Brandursache auf.
ka-city.de 5.7.07

5. Juli 07
Nordrhein-Westfalen. Die Ausländerbehörde der Stadt Lippstadt will Amina El Fatmi abschieben, ohne die Empfehlung der Härtefallkommission abzuwarten.
      Amina El Fatmi wurde 1969 in Marokko geboren und leidet unter einem offenen Rücken und Folgen einer Kinderlähmung. Ihre Erkrankung führte auch wegen fehlender Behandlungsmöglichkeiten zu einer gravierenden körperlichen Behinderung. Frau El Fatmi ist dadurch vollständig auf die Hilfe eines Rollstuhles angewiesen. Eine medizinisch notwendige Versorgung ist in Marokko nicht gegeben, so die Aussage ihrer Anwältin.
      Erschwerend kommt hinzu, daß Frau El Fatmi als Säugling von einem älteren, kinderlosen Ehepaar adoptiert worden war, welches inzwischen verstorben ist. Sie wäre in Marokko als alleinstehende und behinderte Frau ohne jegliche Unterstützung.
      Frau El Fatmi ist vor viereinhalb Jahren eingereist; ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Seitdem erhält sie kurzfristige Duldungen in Zeitintervallen von vier, drei oder auch nur einer Woche.
      Ein UnterstützerInnenkreis verhindert die schnelle Abschiebung und fordert, daß Amina El Fatmi in der BRD ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erhält. Frau El Fatmi, der in Marokko durch die Körperbehinderung ein Schulbesuch nicht ermöglicht worden war, nimmt in Lippstadt erfolgreich an Alphabetisierungskursen teil und hat beim Verein Lebenshilfe einen Arbeitsplatz in Aussicht.
      Als sowohl die Härtefallkommission der Landesregierung als auch der Petitionsausschuß beim Landesparlament sich nicht zu ihren Gunsten entscheiden, werden das Bundesamt und das Ministerium für Soziales, Jugend und Familie in Düsseldorf angerufen. Anfang des Jahres 2008 stehen deren Antworten noch aus.
Der Patriot 6.7.07;
AWO Flüchtlingsberatung Lippstadt;
Bündnis90/Die Grünen OV Lippstadt;
Unterstützernetzwerk

20. Juli 07
Berlin. Der Flüchtling H. K. wird auf der Ausländerbehörde festgenommen, als er eine Duldung beantragen will. Er kommt in Abschiebehaft, aus der heraus Ende Oktober die Abschiebung in den Kosovo erfolgt. Damit ist er von seiner Frau und seinen vier kleinen Kindern getrennt.
      Da er und seine Frau keine Pässe besitzen und auch nur nach muslimischem Ritual heiraten konnten, wurde die Vaterschaft von Herrn K. von den Behörden nie anerkannt – und die Ausländerbehörde konnte ihn jetzt als "Ledigen" abschieben.
      Seiner Frau H. K. geht es seit der Abschiebung ihres Mannes zunehmend schlechter. Die 38-Jährige leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung mit der Folge einer Persönlichkeitsstörung, unerträglichen Kopfschmerzen, Schlafstörungen sowie Albträumen und ist mit der Betreuung der drei-, fünf-, sechs- und achtjährigen Kinder völlig überfordert.
      Eine Wiedereinreise des Vaters wäre im Rahmen der Familienzusammenführung möglich. Dafür fehlt einerseits die behördliche Anerkennung der Vaterschaft und andererseits der Paß der Mutter. Sollte es dem Paar nach den vielen vergeblichen Versuchen wider Erwarten gelingen, diese Papiere zu bekommen, dann stände ihnen noch ein weiteres Problem gegenüber: die Bezahlung der "Abschiebungs- und Gewahrsamskosten" in einer Höhe von ca. 9000 Euro.
FFM – Eva Weber

21. Juli 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der Abschiebegefangene V. M. sich zu töten.
BT DS 16/9142

26. Juli 07
Nach 14 Jahren Deutschland-Aufenthalt wird der abgelehnte Asylbewerber Yabré Omumarou in Polizeibegleitung nach Burkina Faso abgeschoben. Er ist während des gesamten Fluges an Händen und Füßen gefesselt.
      Die letzten 12 Monate saß er in Abschiebehaft in der JVA Nürnberg und zuletzt in Hannover-Langenhagen. Abschiebeversuche am 26. Februar und 4. April waren unter anderem auch an seinem Widerstand gescheitert.
      Yabré Omumarou wird durch die Abschiebung von seiner 11-jährigen Tochter getrennt. Die Ehe, die er mit einer Deutschen 1996 eingegangen war, wurde 1999 geschieden. Seither hatte die Ausländerbehörde Lingen die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis verweigert.
The VOICE 15.4.07; The Voice 4.4.07;
The Voice 19.1.07

29. Juli 07
Zwönitz bei Stollberg in Sachsen. Morgens um 2.00 Uhr werden zwei libanesische Flüchtlinge von sechs deutschen Männern rassistisch beleidigt und tätlich angegriffen. Die 22 und 25 Jahre alten Männer erleiden bei dem Überfall zahlreiche Prellungen und müssen ambulant behandelt werden.
ddp 29.7.07; e 110 29.7.07;
AMAL Sachsen

Juli 07
Flughafen Frankfurt am Main. Ein 50 Jahre alter albanischer Abschiebegefangener aus Nordrhein-Westfalen soll nach 17 Jahren Deutschland-Aufenthalt abgeschoben werden. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung belegt, daß er das Medikament Zyprexa einnimmt, das zur Behandlung schizophrener Psychosen eingesetzt wird. Weder die Ärztin in der JVA, noch die Ausländerbehörde sahen darin ein Problem für eine zwangsweise Abschiebung. Erst der Arzt vor Ort weist darauf hin, daß der Albaner aufgrund seiner Krankheit dekompensieren könnte.
      Auf Nachfrage der Bundespolizei wird der Mann jetzt in ärztlicher Begleitung abgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2008

Juli 07
Bundesland Hessen. Bei seiner Einreise wird der kurdische Flüchtling X. Y. festgenommen und aufgrund eines Auslieferungsbegehrens der Türkei in Haft genommen. Dort stellt er einen Asylantrag.
      Wegen Unterstützung der PKK war er in der Türkei acht Jahre lang in einem Militärgefängnis inhaftiert – wurde dort schwer mißhandelt und gefoltert.
      Obwohl das Verwaltungsgericht Darmstadt drohende Folter als abschiebungshindernden Grund anerkennt, stimmt das Oberverwaltungsgericht der Auslieferung zu. Eine gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde wird nicht zugelassen.
      Im Februar 2008 befindet sich der Flüchtling immer noch in Haft. Im Falle seiner Auslieferung drohen ihm Folter und langjährige Haft.
Ulla Jelpke 17.7.07; ND 19.3.08;
Antirassistische Initiative Berlin

1. August 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft an der Vereinsstraße in Mülheim-Eppinghofen will sich eine 22 Jahre alte Iranerin aus dem Fenster des dritten Obergeschosses stürzen. Hintergrund ist die drohende Festnahme und Abschiebung gemäß dem Dublin-Abkommen nach Frankreich.
      Ein Dolmetscher kann die Frau von ihrem Vorhaben abbringen. Da sie sehr erregt ist, wird sie ins Marienhospital Mülheim gebracht. Anschließend erfolgt ihre Einweisung in die Psychiatrie. Im September dauert ihre stationäre Behandlung noch an.
Polizei Essen/Mülheim a.d.R. 2.8.07;
Ausländerbehörde Mülheim a.d.R.

12. August 07
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 45 Jahre alte Ukrainer V. O. seilt sich am noch nächtlichen Morgen mit Bettlakenstreifen aus dem 5. Obergeschoß ab. Auf Höhe der ersten Etage verliert er den Halt und stürzt 6 bis 8 Meter in den Innenhof des Gefängnisses.
      Verletzt kommt er ins Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn. Während ein Lendenwirbelbruch umgehend operativ fixiert wird, werden die Fersenbrüche (beidseitig) konservativ behandelt. Das heißt, beide Beine werden bis zum Oberschenkel eingegipst. V. O. kann nicht laufen und muß mit dem Rollstuhl transportiert werden.
      In diesem Zustand wird er am 16. August, drei (!) Tage nach der Wirbelsäulen-Operation, aus dem Krankenhaus Berlin entlassen. Eine Begründung für die sehr frühe Entlassung ist die Aussage der verantwortlichen Mediziner, daß die ausstehenden Fersenoperationen nicht der Eilbedürftigkeit unterlägen. Da das Krankenhaus der JVA-Moabit die Aufnahme verweigert, weil er nicht "ausoperiert" sei, und er auch im Abschiebegefängnis als Pflegefall nicht betreut werden kann, kommt er in einem Obdachlosenheim unter.
      Im Januar 2008 hat sich die gesundheitliche Situation von V. O. wenig verändert. Laufen kann er nicht; er kann sich nur auf allen Vieren und mit großen Schmerzen ohne Rollstuhl bewegen.
      Die ukrainische Botschaft hat die Berliner Ausländerbehörde um eine Aufenthaltserlaubnis für Herrn O. für zwei Jahre gebeten, was die deutsche Behörde mit der Ausstellung einer Duldung für zwei Monate und mit einer Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts beantwortet.
      Als Herr O. bereits im Herbst vor fünf Jahren in Köpenick einsaß, hatte er sich eine massive Verletzung selber zugefügt, war ins Krankenhaus gekommen und wurde dort notoperiert. Aus dem Krankenhaus war ihm damals die Flucht gelungen.
(siehe auch: 22. November 02)
Thomas Krautzig – Rechtsanwalt;
Polizei Berlin 12.8.07;
www.ad-hoc-news.de 12.8.07;
 az 12.8.07; BM 13.8.07

13. August 07
Metelen im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Nachts um 2 Uhr erscheinen Angehörige der Ausländerbehörde, der Polizei und ein Arzt in der Wohnung des 63 Jahre alten Ehepaares Kumrija und Amruš Aljiti. Die Flüchtlinge aus Bosnien sollen abgeschoben werden. Die Beamten nehmen Frau Aljiti ihr Handy weg, so daß sie ihre auch im Ort wohnenden Kinder nicht benachrichtigen kann. Herr Aljiti ist schwerst krank, er sitzt im Rollstuhl und wird mit einem Krankenwagen abtransportiert. Erst am Flughafen Frankfurt wird Frau Aljiti erlaubt zu telefonieren. Sie informiert ihre erwachsenen Kinder, die allerdings der Situation auch hilflos gegenüberstehen. Um 10.15 Uhr startet das Flugzeug nach Bosnien-Herzegowina.
      Am Flughafen Sarajewo werden die Beiden dann sich selbst überlassen. Ihr ältester Sohn, der in Mostar lebt, holt sie ab und nimmt sie in seiner Wohnung auf. Die Lebensverhältnisse in der Zwei-Zimmer-Wohnung des Sohnes, der hier mit seiner Frau und acht Kindern wohnt, werden durch die Aufnahme der Mutter und des Vaters, der im Rollstuhl sitzt, extrem schwierig.
      Am 9. September – vier Wochen nach der Abschiebung – stirbt Amruš Aljiti, nachdem er drei Tage lang keine Insulin-Injektionen mehr bekommen konnte.
      Im Alter von 40 Jahren war er an Diabetes mellitus erkrankt und die daraus folgenden Organkrankheiten des Herz-Kreislauf-Systems, der Nieren, der Nerven und der Augen hatten ihn seit langem zu einem Pflegefall gemacht. Er befand sich in Metelen in intensiver medizinischer Behandlung. Ein Pflegedienst betreute ihn drei- bis viermal täglich. Mehrmals im Monat mußte er als Notfall in ein Krankenhaus gebracht werden, weil es den medizinischen Pflegekräften und Ärzten nicht gelang, den stark schwankenden Insulin-Bedarf einzustellen.
      Entgegen der warnenden Aussagen seiner behandelnden Ärzte wurde eine Reisefähigkeit des schwer kranken Mannes vom Amtsarzt attestiert.
      Auf die nach dem Tode des Abgeschobenen laut werdende Kritik an der Abschiebung eines schwerkranken Mannes reagiert der Ordnungsamtsdezernent Dr. Sommer mit den Worten: "Wir haben getan, was wir tun mußten." Und obwohl er beteuert, daß eine Behandlung der Zuckerkrankheit in Sarajewo "sichergestellt" gewesen sei, belegt er mit der Äußerung, daß Mitarbeiter der Ausländerbehörde noch am Flughafen einen Dreimonats-Vorrat an Insulin gekauft hätten, genau das Gegenteil.
      Tatsächlich haben die Beamten bei der Abschiebung keines der lebenswichtigen Medikamente mitgenommen. Auch ein Medikamenten-Plan mit Dosierungshöhen und
–  zeiten oder einen Bericht über den Zustand von Herrn Aljiti mit fortschreitendem Multiorganversagen wurde nicht mitgegeben oder mitgenommen.
      Es war tatsächlich so, daß der Arzt in Mostar, an den sich die Aljitis wandten, bei einem Sohn in Metelen anrufen ließ und dieser vom Pflegedienst erfragen mußte, welche Medikamente in welcher Dosierung und zu welchen Zeiten Herr Aljiti bekommen sollte. Diese in der BRD eingesetzten Medikamente mußte dann der Sohn in Mostar für viel Geld kaufen – vor allem das speziell bei Herrn Aljiti erprobte Insulin-Präparat bekam er dort überhaupt nicht.
      Die Eheleute Aljiti hatten seit 1991 mit einigen Unterbrechungen im Kreis Steinfurt gelebt. Weil sie 1998 "freiwillig" nach Bosnien zurückgegangen waren, dann aber seit 2003 wieder in der BRD lebten, erfüllten sie nicht die für ein Bleiberecht notwendige ununterbrochene Aufenthaltsdauer.
      Frau Aljiti, die aufgrund der jahrelangen Angst vor einer gewaltsamen Rückführung psychisch krank wurde und auch in der BRD seit längerem in psycho-therapeutischer Behandlung war, bricht nach dem Tod ihres Mannes zusammen und befindet sich auch im Januar 2008 noch in einem Krankenhaus in Mostar. Ihre fünf erwachsenen Kinder, deren Eheleute und ihre 19 Enkelkinder, die in der BRD mit sicherem Aufenthalt leben, hoffen, daß es eine Möglichkeit geben wird, sie nach Metelen zurückzuholen.
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Streinfurt
für Humanität und Bleiberecht 18.8.07;
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Streinfurt
für Humanität und Bleiberecht 8.10.07;
MüZ 9.10.07; WN 8.10.07;
MüZ 21.10.07; WN 23.10.07; MüZ 24.10.07; WN 26.10.07;
MüZ 27.10.07;
Tagblatt für den Kreis Steinfurt 27.10.07; MüZ 27.10.07;
LT NRW APr 14/539;
Bericht des Sohnes Enton Aljiti;
LT NRW Vorlage 14/1582

14. August 07
Bundesland Hessen. In einem Internetcafé in Frankfurt-Bokkenheim wird ein 23 Jahre alter Flüchtling aus Marokko bei einer Polizeikontrolle wegen des Verdachtes des "illegalen Aufenthaltes" festgenommen. Bei dem anschließenden Verhör in der Polizeiwache Gutleutstraße springt der bis dahin sehr ruhige Mann von seinem Stuhl auf, läuft zum geöffneten Fenster und stürzt sich hinaus.
      Er überlebt den Sturz aus dem dritten Obergeschoß wahrscheinlich nur, weil sein Körper in einem Buschwerk vor dem Haus landet. Er ist schwer verletzt und kommt umgehend ins Klinikum Frankfurt, wo er einer Notoperation unterzogen wird. Seine Lunge und Leber sind geschädigt und ein Nakkenwirbel ist angebrochen. Nach der Operation bleibt er auf der Intensiv-Station im künstlichen Koma.
      Der Marokkaner hatte nach Ablehnung seines Asylantrages lange Zeit mit einer Duldung gelebt.
      Die Polizei geht bei ihm von einem Fluchtversuch aus und erwähnt, daß sich vor 10 Jahren schon einmal ein Festgenommener aus dem Fenster stürzte, um der Abschiebung zu entgehen.
Polizei Frankfurt 16.8.07;
jW 29.8.07

16. August 07
Kirchen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Familie Ajeti aus der Brunnenstraße wird morgens um 6.00 Uhr von Beamten der Ausländerbehörde und der Polizei abgeholt, um sie in den Kosovo abzuschieben. Noch in der Wohnung erleidet die 35 Jahre alte Mutter der vier minderjährigen Kinder einen Zusammenbruch. Der 13-jährigen Tochter und dem 14 Jahre alten Sohn werden Handschellen angelegt. "Zum eigenen Schutz", wie es von den Beamten heißt.
      Einen erneuten Zusammenbruch erleidet Ibadete Ajeti in Düsseldorf, woraufhin sie zunächst in ein Krankenhaus gebracht wird. Hier wird sie durch Medikamente ruhig gestellt und für "reisefähig" erklärt. In einem Rettungswagen wird sie liegend zum Flughafen gebracht. Als Frau Ajeti einen epileptischen Anfall bekommt, entscheidet die Flughafenärztin – im Gegensatz zu ihren Klinik-KollegInnen – daß Frau Ajeti nicht flugreisefähig ist. Die Abschiebung wird abgebrochen. Sie kommt ins Düsseldorfer Marienhospital und wird wegen akuter Suizidalität stationär aufgenommen. Die Ausländerbehörde kommentiert diese Tatsache als "bewußt herbeigeführten Schwächeanfall der Mutter am Düsseldorfer Flughafen". Der Ausländerbehörde ist seit langem bekannt, daß Frau Ajeti seit 1998 ambulant in fachärztlicher Behandlung und wiederholt auch für längere Zeit wegen psychischer Erkrankungen in stationärer Behandlung gewesen ist.
      Die Abschiebung der beiden ältesten Söhne Lawdim und Ladvdrim wird nicht gestoppt, obwohl ihre Hosen nach Auskunft des Anwalts blutverschmiert sind. Sie sind am Vortag nach muslimischem Ritus beschnitten worden, und die Wunden bluten. Der Flughafenarzt schreibt in den "Confidential Medical Certificate of Fitness for Air Travel" lediglich "VW (Verbandwechsel, ARI) und Sitzbäder".
      Die Interventionen des Rechtsanwaltes der Familie scheitern an der Entscheidung des Koblenzer Gerichts, das festlegt, daß der 37 Jahre alte Vater mit den acht und 14 Jahre alten Söhnen und der 13-jährigen Tochter abgeschoben wird, die Mutter allerdings und ihr acht Monate altes Baby zunächst und kurzfristig noch in Düsseldorf bleiben sollen. Der kleine Elvin wird in einer Pflegefamilie untergebracht.
      Als es Frau Ajeti gelingt, aus der Klinik zu flüchten, wird Haftbefehl gegen sie erlassen. Der Haftbefehl wird später zurückgenommen, und sie kommt in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie der Rheinischen Kliniken Düsseldorf.
      Den Kindern geht es nach der Abschiebung sehr schlecht. Sie leiden sehr unter der Trennung der Familie – sie wollen nicht essen und auch nicht in die Schule gehen. Sie sind alle in Deutschland geboren und sprechen kein Albanisch. Die Tochter ist mehrmals in Ohnmacht gefallen. Der Vater hat sich ein Zelt besorgt und wird es als Unterkunft nutzen.
      Mit Bescheid vom 28. März 08 stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier für Ibadete Ajeti Abschiebungsverbot fest und hebt die Abschiebeandrohung auf.
RZ 30.8.07;
RZ 31.8.07;
RZ 1.9.07;
RZ 4.9.07;
FRat Bayern September 2007;
Jens Dieckmann – Rechtsanwalt 28.3.08

16. August 07
Landkreis Aue-Schwarzenberg im Bundesland Sachsen. In Schwarzenberg werden abends gegen 19.30 Uhr zwei 12-jährige Mädchen auf der Straße von einem 19-jährigen Deutschen mehrmals beleidigt und dann auch geschlagen. Er beschimpft die aus dem Kosovo und dem Irak stammenden Jugendlichen auch als "Kanaken". Als der Bruder und die Mutter des irakischen Mädchens einzugreifen versuchen, werden auch sie angegriffen und verletzt.
      Der Täter zieht sich zurück und kommt kurz danach mit mehreren Kumpanen zurück, die u.a. mit Baseballschlägern bewaffnet sind. Bei dieser Bedrohung bleibt es, denn die Rassisten ziehen sich plötzlich zurück.
      Die betroffenen Flüchtlinge erstatten Anzeige.
AMAL Wurzen

19. August 07
Bundesland Bayern. In einem Zimmer im ersten Stock einer Münchener Flüchtlingsunterkunft richtet ein Brand am Abend einen hohen Sachschaden an. Die Bewohnerin hatte das Zimmer bereits nachmittags verlassen.
      Zahlreiche BewohnerInnen der Unterkunft können unverletzt das Haus verlassen – viele müssen in andere Unterkünfte umziehen.
www.ad-hoc-news.de 20.8.07

23. August 07
Bundesland Hessen. Ein Wohncontainer für Asylbewerber am Sportplatz der hessischen Stadt Groß-Gerau brennt völlig nieder. Alle fünf Bewohner kommen unverletzt davon.
      Als Brandursache wird ein Herd festgestellt, der nicht ausgestellt worden war.
echo-online.de 23.8.07;
Bürgermeisteramt Groß-Gerau

25. August 07
Bundesland Sachsen-Anhalt. Um 1.30 Uhr wird ein an der Straßenbahn-Haltestelle Klosterwuhne wartender 36-jähriger Iraker von einem rechtsradikalen Mann zunächst rassistisch beleidigt und dann brutal angegriffen. Als es dem Flüchtling gelingt, die ersten Schläge abzuwehren, verschwindet der Angreifer, kommt aber nach kurzer Zeit mit einem großen Hund zurück – er hat jetzt eine Holzfackel in der Hand. Er hetzt den Hund auf den Iraker, der den Fliehenden niederwirft und sich in den am Boden Liegenden verbeißt. Der Hundebesitzer schlägt zudem mit der Holzfackel auf ihn ein.
      Erst als nach 15 Minuten eine Frau aus dem nahegelegenen Kiosk herauskommt, die Situation erkennt und laut zu schreien beginnt, läßt der Angreifer von dem Iraker ab und flieht.
      Mit Verletzungen und Platzwunden am Hinterkopf, am Nacken, am Oberschenkel, am Rücken und an den Oberarmen kommt er ins Olvenstedter Krankenhaus.
      Knapp zwei Wochen später wird der Täter nach einem Raubüberfall festgenommen. Der 24-Jährige ist der Polizei seit Jahren wegen Volksverhetzung, dem Tragen verfassungsfeindlicher Symbole und Körperverletzungen bekannt und mehrmals vorbestraft. Er kommt in Untersuchungshaft.
      Im Februar 2008 verurteilt das Landgericht Magdeburg den Täter in zweiter Instanz wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
ap 26.8.07;
BK 27.8.07; spiegel.de 27.8.07
ap 4.9.07; VM 5.9.07;
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt;
VM 28.2.08

26. August 07
Im sächsischen Chemnitz besucht eine 40 Jahre alte Asylbewerberin aus Afghanistan mit ihren beiden Kindern und einer Freundin das Kultur- und Bildungshaus "DAStietz".
In der ersten Etage wird sie von einem glatzköpfigen, schwarz gekleideten Mann angepöbelt, rassistisch beleidigt und schließlich zu Boden gestoßen. Während sich ein älteres Ehepaar um die Verletzte kümmert, verläßt der Täter, zusammen mit den ihn begleitenden weiteren vier Personen den Tatort.
      Die gestürzte Frau muß sich mit Schürfwunden am Bein in medizinische Behandlung begeben.
Polizei Chemnitz 27.8.07;
greenpeace-magazin.de 27.8.07; net-tribune.de 27.8.07;
LVZ 28.8.07

29. August 07
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Das Amtsgericht Frankfurt verhängt auf Antrag der Bundespolizei die Inhaftierung des 16-jährigen B. aus Sierra Leone und des 15-jährigen Abdul Y. aus Ghana für mindestens drei Monate.
      Damit nutzt die Bundespolizei eine Änderung des Zuwanderungsgesetzes, wonach abgelehnte AsylbewerberInnen seit Ende August auch direkt im Flughafen Frankfurt in Abschiebehaft genommen werden können.
      Obwohl auch das Jugendamt der Stadt Frankfurt die Flughafenunterkunft für Jugendliche als ungeeignet deklariert und sich bereit erklärt, den Jugendlichen Abdul Y. in einer Jugendeinrichtung unterzubringen, befinden sich die Minderjährigen auch Anfang November noch in Gefangenschaft.
      Die Behörde rechtfertigt Ihr Vorgehen mit dem Argument, es werde von der guineischen Botschaft Paßersatz ausgestellt, so daß die Abschiebung innerhalb von drei Monaten möglich sei. Damit wird die Tatsache ignoriert, daß Guinea mit einer Verbalnote vom 27. August 07 bekannt gab, ab sofort bis zur Unterzeichnung eines bilateralen Kooperationsabkommens alle Identifizierungs- und Rückführungsmaßnahmen auszusetzen. Das heißt, daß Guinea zur Zeit überhaupt keine Papiere ausstellen wird.
      Später kann erreicht werden, daß die Jugendlichen aus dem Transitbereich heraus in die BRD einreisen und das Asylverfahren in der BRD fortgeführt wird.
Pro Asyl 29.8.07;
Pro Asyl 6.11.07; Pro Asyl

29. August 07
Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Im Flüchtlingsheim Satower Straße setzt Soran Ali Khorshid mit einer Überdosis Tabletten seinem Leben ein Ende.
      Der 35-jährige ehemalige Lehrer aus dem Irak war schwerbehindert, litt an Asthma und starken Angstzuständen -einer Folge von Folter im Herkunftsland. Mehrere Ärzte in Rostock hatten bestätigt, daß die Flüchtlingsunterkunft nicht der richtige Ort für den Kranken sei; sie empfahlen eine dezentrale Unterbringung. Am 5. September sollte er sich daher amtsärztlich untersuchen lassen.
      Offensichtlich hielt Soran Ali Khorshid nach fünf Jahren Bundesrepublik den Leidensdruck nicht mehr aus, zumal er als inzwischen abgelehnter Asylbewerber eine Abschiebung befürchtete. In seinem Abschiedsbrief schrieb er: "Ich bin krank und kann nicht bleiben so im Asylheim". Ausdrücklich bat er darum, daß sein Körper nicht in das "Sch...land Irak" zurückgebracht wird.
      Am 3. September wird Soran Ali Khorshid in Rostock beerdigt.
      Am 11. September demonstrieren ca. 40 Flüchtlinge in der Innenstadt Rostocks. Sie fordern bessere Lebensbedingungen, Arbeitserlaubnisse, Deutschkurse und ein Ende der isolierten Unterbringung.
OZ 4.9.07; taz 4.9.07;
SVZ 12.9.07; OZ 12.9.07;
Human Place Heft 2/07;
Thomas Wanie – Rechtsanwalt

August 07
Flughafen Frankfurt am Main. Eine Frau, ihre Tochter und ihre beiden Söhne aus dem Regierungsbezirk Darmstadt sollen nach Belgrad abgeschoben werden. Die Frau erklärt der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung FFM, daß sie an einer Ohrenerkrankung leide und ihr Hausarzt dringend davon abriet zu fliegen.
      Die Flugtauglichkeitsbescheinigung wurde am Morgen bei der Abholung ausgestellt. Dabei hatte ein Arzt die Tochter kurz gefragt, ob alles in Ordnung sei und aufgrund ihres Nickens für jedes Familienmitglied eine Bescheinigung ausgestellt. Die Familie wird abgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2008

5. September 07
Herford in Nordrhein-Westfalen. Die 18-jährige Hamdiatou Moussa Yacoubou wird zur Ausländerbehörde bestellt, angeblich zur Abholung ihrer Versorgungs-Gutscheine. Dort wird sie jedoch umgehend mit ihrem Kind verhaftet und zum Flughafen nach Frankfurt am Main gebracht. Am Abend um ca. 23 Uhr startet das Flugzeug Richtung Togo.
      Frau Yacoubou war als 16-Jährige von ihrer togoischen Familie zwangsverheiratet worden und landete in der Hamburger Unterwelt. Sie wurde von ihrem Mann mehrfach vergewaltigt und gebar am 6. Mai 2006 ihren Sohn Ikbal. Da ihr Mann sie vermutlich prostituieren wollte, flüchtete sie und wurde im März 2006 als Asylbewerberin nach Herford verlegt, nachdem sie vorher in Schöppingen untergebracht war. Es folgte ein Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Bielefeld.
      Am 3. August 2007 wurde Frau Yacoubou volljährig. Sie wohnte wieder in Herford und besuchte die Gesamtschule Friedenstal. Sie spricht inzwischen gut Deutsch und hielt am 5. September vor ihren MitschülerInnen einen Vortrag über Togo – wenige Stunden später erfolgt die unangekündigte Abschiebung.
      Danach meldet sich Hamdiatou Moussa Yacoubou bei einer togoischen Freundin in Deutschland. Sie berichtet, daß ihre Familie sie nicht aufgenommen hat. Seitdem ist der Kontakt zu der Freundin abgerissen.
Vlothoer Anzeiger 20.9.07;
Brigitte Gärtner-Coulibaly – Vormünderin

6. September 07
Bundesland Baden-Württemberg. Ein 38 Jahre alter Flüchtling aus Kamerun wird von Beamten des Polizeireviers Rastatt auf seiner Arbeitsstelle festgenommen und zu seiner Wohnung im Leopoldring begleitet. Er soll abgeschoben werden und seine persönlichen Sachen einpacken.
      Als er sich in seiner Wohnung von seiner Freundin verabschiedet, öffnet er plötzlich die Balkontür und springt über das Geländer in die Tiefe. Bei dem Sturz aus dem dritten Stock zieht er sich schwere Prellungen und Stauchungen zu. Er kommt mit einem Rettungsdienst ins Krankenhaus.
ka-news.de 6.9.07;
meine-neue-welle.de 6.9.07;
Polizeipressestelle Rastatt

10. September 07
Erstaufnahme- und Abschiebelager Horst in Mecklenburg-Vorpommern. Edouard K., ein psychisch kranker Asylbewerber aus Togo, wird für 10 Uhr zur Begutachtung durch einen Psychologen ins Landesamt für Gesundheit und Soziales nach Rostock bestellt.
      Statt des Psychologen erscheinen aber Polizisten, um ihn zur Abschiebung abzuholen. Denn noch am selben Abend sollen ab Hamburg-Fuhlsbüttel mindestens fünf weitere Flüchtlinge mit einem Charterflug nach Togo abgeschoben werden.
      Edouard K. springt in Panik aus dem Fenster im 1. Stock und verletzt sich dabei die Ferse. Die Ausländerbehörde beharrt trotzdem auf der Abschiebung. Erst nachdem bei Herrn K. im Krankenhaus Boizenburg ein Fersenbruch festgestellt wird, sehen die Beamten von einer sofortigen Abschiebung ab.
FRat Hamburg 10.9.07;
FRat Hamburg 17.9.07

16. September 07
Magdeburg-Buckau in Sachsen-Anhalt. Ein 41-jähriger Flüchtling von der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) wird vor einer Suppenküche am Bahnhof Buckau gegen 13.30 Uhr von drei Männern mehrfach ins Gesicht geschlagen und u.a. als "Neger" rassistisch beleidigt.
      Umstehende PassantInnen greifen nicht ein. Die Polizei kann die Täter im Alter zwischen 20 und 41 Jahren noch am Tatort festnehmen. Die betrunkenen Rechten fahren auch in Anwesenheit der Beamten mit ihren rassistischen Beschimpfungen fort.
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt

17. September 07
Plettenberg in Nordrhein-Westfalen. Gegen 15.00 Uhr wird der 54 Jahre alte Herr M. in seinem Zimmer im Flüchtlingsheim in der Ohler Straße 100 ohne Bewußtsein aufgefunden. Nach erster notärztlicher Versorgung kommt er ins Evangelische Krankenhaus, wo ihm der Magen ausgepumpt wird, und bleibt vorerst zur weiteren Beobachtung auf der Intensiv-Station. Nach kurzem Krankenhaus-Aufenthalt kommt er vier Monate in die Psychiatrie. Danach erfolgt die weitere Behandlung ambulant.
      Herr M. war im Iran politisch verfolgt worden, hatte im Gefängnis gesessen und durch Folterungen schwere Kopfverletzungen erlitten. Beide Hände sind ihm dort gebrochen worden. Im Januar 2003 war er mit seiner Ehefrau und seinen 13 und 21 Jahre alten Söhnen in die BRD eingereist, in der Hoffnung, Asyl zu bekommen.
      Herr M. ist durch die Geschehnisse im Iran schwer traumatisiert und leidet an chronischen Schlafstörungen, Albträumen (wacht schreiend auf), Flashbacks, Konzentrationsschwierigkeiten, Unruhe, Angstzuständen und Depressionen. Die Traumata wurden durch die beengten und unhygienischen Lebensbedingungen im Flüchtlingsheim und die Perspektivlosigkeit eines gesicherten Aufenthaltes in der BRD derartig verschlimmert, daß er sich in ambulante und stationäre neurologische Behandlung begeben mußte. In einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes Märkischer Kreis vom März 2006 wird attestiert, daß "... für Herrn M. aufgrund der vorliegenden schweren seelischen Erkrankung und der Lebensumstände im Flüchtlingsheim ein weiterer Verbleib in diesem Heim nicht zu vertreten ist". Ein Umzug aus dem 35 Quadratmeter kleinen Zimmer im Flüchtlingsheim in eine ruhige Wohnung wird abgelehnt. Stattdessen wird der Familie eine Wohnung im städtischen Obdachlosenheim im Gansmecker Weg 16c angeboten.
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum;
PR 25.9.07; PSS 28.11.07; WR 29.11.07

18. September 07
Gemeinschaftsunterkunft / Zentrale Rückführungsstelle in Bayreuth im Bundesland Bayern. Ohne vorherige Ankündigung erscheinen sieben Polizisten an dem Zimmer der 31 Jahre alten Frau Gasanov. Sie geben der Frau eine halbe Stunde Zeit, ihre Sachen zu packen – dann wird sie mitgenommen und nach Aserbaidschan abgeschoben. Damit ist die Frau von ihren kleinen Kindern und ihrem Ehemann getrennt.
      Die fünfjährige Tochter und der dreijährige Sohn sind zu dieser Zeit im Kindergarten – der Ehemann wird ebenfalls festgenommen und kommt in Abschiebehaft.
      Frau Gasanov erleidet einen Nervenzusammenbruch und muß nach der Ankunft in Aserbaidschan ins Krankenhaus gebracht werden.
      2004 war Emin Gasanov mit seiner damals schwangeren Frau und der kleinen Tochter in die BRD gekommen. Mit dem Vorwurf, eine falsche Identität angegeben zu haben, wurde nach abgelehntem Asyl die Abschiebung intensiv vorbereitet.
      Die Regierung von Mittelfranken begründet und rechtfertigt die gewaltsame Familientrennung damit, daß die Gültigkeit eines von den aserbaidschanischen Behörden ausgestellten Heimreisedokuments für Frau Gasanov in Kürze ablaufen wird und daß die Trennung "nur vorübergehenden Charakter aufweist und die Zusammenführung der Familie im Heimatland in angemessener Zeit vorgenommen werden kann."
      Nach Aussagen des Rechtsanwalts der Familie sind die Kinder durch die Trennung von der Mutter traumatisiert. Herr Gasanov willigt schließlich in die "freiwillige" Rückkehr ein, um die Familie wieder zusammen zu bringen.
NBK 29.9.07; LT DS 15/9058;
Sozialdienst für Flüchtlinge des Caritasverbandes

19. September 07
Der Kurde Mehmet Iltas wird aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Türkei dorthin ausgeflogen. Das nordrhein-westfälische Oberlandesgericht in Hamm hatte im Juli einer Auslieferung zugestimmt. Die Türkei wirft Mehmet Iltas PKK-Mitgliedschaft und Beteiligung an bewaffneten Aktionen in den Jahren 1991 und 1992 vor.
      Damit hat die Bundesrepublik Deutschland das erste Mal überhaupt dem Ersuchen der Türkei, einen politischen Flüchtling festzunehmen und zu überstellen, zugestimmt und es umgesetzt.
      Nach der Auslieferung kommt Mehmet Iltas in ein Gefängnis nach Diyarbakir. Mitte Dezember beginnt der Prozeß vor der 5. Sonderstrafkammer gegen ihn – ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
reuters 29.11.07; Todays Zaman 29.11.07;
ard-tagesthemen 30.11.07; FR 30.11.07; Todays Zaman 30.11.07;
jW 1.12.07; Todays Zaman 1.12.07;
AZADI infodienst Nr. 61 Dezember 07;
Antirassistische Initiative Berlin

20. September 07
Dessau in Sachsen-Anhalt. Um 18.30 Uhr wird ein afrikanischer Flüchtling aus einer Gruppe von vier oder fünf Jugendlichen heraus auf der Straße angegriffen. Sie beleidigen ihn mit rassistischen Sprüchen und stoßen ihn vom Fahrrad. Der Flüchtling verletzt sich dabei im Gesicht und an der Schulter und muß ambulant behandelt werden. Der Staatsschutz nimmt Ermittlungen wegen Körperverletzung auf.
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt

September  07
Flughafen Frankfurt am Main. Ein Mann wird allein mit seiner 18 Monate alten Tochter nach Vietnam abgeschoben. Die Ehefrau und Mutter des Kleinkindes war zum Zeitpunkt der Abholung nicht zu Hause.
Abschiebebeobachtung FFM 2008

September 07
Ortschaft Hummeltal bei Bayreuth in Bayern. Mit einer Strassensperre wird am Morgen der Weg der Angolanerin Frau X. unterbrochen. Sie ist auf dem Weg zur Arbeit, ihr Sohn auf dem Weg zur Wirtschaftsschule. Beide werden festgenommen und in Abschiebehaft in Bayreuth genommen. Den jüngeren Söhnen der Frau geht es ähnlich, als sie auf dem Weg in die Schule sind. Im Beisein seines sechsjährigen Bruders wird der 16-jährige Sohn der Frau X. auf offener Straße von mehreren Zivilbeamten überwältigt, auf den Boden gezwungen. Ihm werden Handschellen angelegt, in denen er dann abgeführt wird.
      Die Familie wird zum Flughafen München gefahren, von dem um 23.30 Uhr die Maschine Angola starten soll. Um 23.00 Uhr wird die Abschiebung abgebrochen, weil für den sechsjährigen Sohn eine Bescheinigung vorliegt, daß er aufgrund einer chronischen Darmerkrankung nicht flugreisefähig ist.
      Familie X. ist seit 17 Jahren in der BRD, Asylanträge wurden abgelehnt, und weil Herr X. straffällig wurde, erfüllt die Familie die Kriterien der Altfallregelung nicht. Die Abschiebung wird weiter betrieben, obwohl im August die Wiederaufnahme des Asylverfahren des jüngsten, darmkranken Sohnes beantragt wurde. Eine Abschiebung in ein Land, in dem die Cholera-Epidemie grassiert, würde den Jungen in Lebensgefahr bringen.
NBK 29.9.07; NBK 24.9.07;
LT DS 15/9058;
Sozialdienst für Flüchtlinge des Caritasverbandes

1. Oktober 07
Bundesland Niedersachsen. An der Tank- und Rastanlage Garbsen-Nord wird ein Sattelzug aus Litauen von der Polizei angehalten und kontrolliert, weil der Verdacht besteht, daß die geladenen Aluminiumschienen verrutscht sind.
      Dabei entdecken die Beamten in einem in Rußland verplombten Container 21 Flüchtlinge aus Tschetschenien. Es handelt sich um acht Kinder, von denen das jüngste eineinhalb Jahre alt ist, zwei Frauen und elf Männer, von denen der älteste 71 Jahre alt ist. Ein Mann kommt wegen einer Lungenentzündung in ein Krankenhaus, die anderen Personen werden zur Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) nach Braunschweig gebracht. Der 43-jährige LKW-Fahrer kommt in Untersuchungshaft.
      Die Flüchtlinge verlassen allerdings die ZASt schon in den nächsten Tagen und befinden sich vermutlich auf dem Weg nach Großbritannien.
Polizei Hannover 3.10.07;
NOZ 5.10.07; NP 25.10.07;
HA 26.10.07

5. Oktober 07
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 21 Jahre alte Angolanerin erstattet Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen eine Polizeiangestellte. Sie gibt an, daß diese sie in der Vergangenheit öfter beleidigt, bedroht und verletzt hat. Über den Ausgang des beim Landeskriminalamt Berlin geführten Verfahrens ist Anfang 2008 noch nichts bekannt.
      Am 29. Oktober beschließt das Landgericht Berlin, daß sowohl die Haftanordnung als auch die sieben Haftverlängerungen, die das Amtsgericht Schöneberg beschlossen hatte, rechtswidrig sind, weil die Bedingungen für die Freiheitsentziehung niemals vorlagen.
      Die abgelehnte Asylbewerberin ist mit einem in Berlin mit Aufenthaltserlaubnis lebenden Angolaner verheiratet und hatte mehrmals versucht, eine Umverteilung von Rottal-Inn nach Berlin zu erreichen. Sie war am 19. Juni in der Wohnung des Ehemannes, in der auch sie gemeldet ist, festgenommen worden. Für ein "Untertauchen" gibt es für das Landgericht keinerlei Hinweise.
      Die Angolanerin saß über vier Monate zu Unrecht in Abschiebehaft.
Polizei Berlin 6.10.07; BeZ 8.10.07; ND 8.10.07;
Andreas Günzler – Rechtsanwalt

6. Oktober 07
Stendal in Sachsen-Anhalt. Mindestens vier Männer greifen einen 19 Jahre alten syrischen Flüchtling an, schlagen und treten ihn und stehlen ihm Geld, Handy und persönliche Gegenstände. Er erleidet eine Platzwunde am Kopf und verliert vorübergehend das Bewußtsein. Ein Rettungswagen bringt ihn ins Krankenhaus.
www.ad-hoc-news.de 6.10.07; ND 8.10.07

17. Oktober 07
Berlin. Der 21 Jahre alte Turgay A. wird nach vierwöchiger Haft im Abschiebegefängnis Köpenick vorläufig entlassen. Seit den ersten Abschiebeandrohungen vor zwei Jahren leidet er an einer schweren seelischen Erkrankung mit epileptischen Anfällen.
      Turgay A. war im Alter von drei Jahren mit seinen Eltern nach Berlin gekommen. Der arabischsprachigen Familie wird vorgeworfen, nach der Flucht aus der Osttürkei und später eine falsche Identität angegeben zu haben. Er soll allein in die Türkei abgeschoben werden – ohne die Sprache zu kennen.
FRat Berlin 15.10.07

17. Oktober
Am tschechisch-deutschen Grenzübergang Altenberg erleidet ein Flüchtling aus Serbien bei der Ausweiskontrolle einen körperlichen Zusammenbruch. Er muß ärztlich behandelt werden.
      Er hat sich erst vor kurzem einer Herz-Operation unterziehen müssen.
BT DS 16/7806

23. Oktober 07
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Abschiebegefangene A. K. versucht sich zu töten.
BT DS 16/9142

26. Oktober 07
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der armenische Flüchtling Albert Hakopyan aus Neuenrade im Sauerland wird zusammen mit seiner 17-jährigen Tochter und dem minderjährigen Sohn zur Abschiebung aus der Wohnung geholt. Der 48-Jährige ist schwer krank: Herzinfarkt, Bluthochdruck, Niereninsuffizienz und Schlaganfall sind einige der Diagnosen, die bei ihm gestellt wurden.
      Über den Flughafen München werden sie ausgeflogen. In Eriwan wird ihnen die Einreise verweigert, und sie müssen auf dem Flughafen ohne ärztliche Versorgung sieben Tage ausharren. Erst als das armenische Flughafenpersonal aktiv wird und den Rückflug organisiert, kommen die Hakopyans wieder zurück in die BRD. Herrn Hakopyan geht es so schlecht, daß er umgehend ins städtische Krankenhaus Werdohl gebracht werden muß.
      Obwohl die Amtsärztin des Märkischen Kreises den Patienten im Sommer aufgrund von "Herzschmerzen und Luftnot bei geringer Aufregung" für nicht reisefähig erklärt hatte, bekam die Ausländerbehörde von dem Arzt Michael Koenen aus Bonn eine Bescheinigung, in der die Reise- und Flugfähigkeit attestiert wird. Dieser Mediziner ist kein Facharzt und hat für sein Attest den Patienten nicht untersucht. Er urteilte ausschließlich "nach Aktenlage".
(siehe hierzu auch den Kasten auf Seite 463)
LT DS 14/6521;
Torsten Reschke – Journalist;
WDR "Westpol" 30.3.08

27. Oktober 07
Bundesland Sachsen-Anhalt. In Magdeburg wird ein 31 Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone gegen 13 Uhr am Moritzplatz von zwei Magdeburgern im Alter von 18 und 19 Jahren mit Gesten und rassistischen Beleidigungen provoziert und beleidigt. Dann schlagen die Angreifer auf den Afrikaner ein. Als dieser versucht zu entkommen, wird er von seinen Verfolgern wieder eingeholt.
      Ein 24 Jahre alter Autofahrer bekommt den Angriff mit, hält an und versucht, die Täter von ihrem Opfer wegzuziehen. Als dies nicht gelingt, ruft er mit seinem Handy die Polizei, woraufhin die Angreifer die Flucht ergreifen.
      Nach Festnahme der Täter wird der 18-jährige noch am gleichen Tag auf freien Fuß gesetzt, während sein Kumpan wegen Schulschwänzens und Fahrens ohne Ticket in das Jugendgefängnis in Halle eingewiesen wird. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung wird eingeleitet.
ddp 28.10.07; redok.de 28.10.07;
mut-gegen-rechte-gewalt.de;
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt

29. Oktober 07
Der kurdische Flüchtling Kemal Kutan wird während einer Bahnfahrt nach Stuttgart durch deutsche Polizisten festgenommen und in Auslieferungshaft genommen. Er kommt in die JVA Konstanz und beginnt zwei Tage nach der Inhaftierung einen Hungerstreik.
      Kemal Kutan war aufgrund seiner politischen Arbeit bereits während der Militärdiktatur von 1983 bis 1986 in türkischer Gefängnishaft und auch nach der Freilassung permanent staatlicher Verfolgung und Repression ausgesetzt. Er hat lange Zeit für die sozialistische Zeitung "Halk Demokrasi" (Volksdemokratie) als Hauptredakteur gearbeitet.
      Als Kemal Kutan nach einem Massaker der türkischen Armee an 17 unbewaffneten Angehörigen einer maoistischen Organisation im Jahre 2005 von einem Offizier die gezielte Ermordung angedroht wurde, verließ er das Land und floh in die BRD.
Solidaritätskomitee für Kemal Kutan 11.11.07;
Karawane 12.11.07;
 jW 1.12.07;
Ulla Jelpke 4.12.07; jW 4.12.07

29. Oktober 07
Berlin-Spandau. In der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Motardstraße wird ein Bewohner tot aufgefunden, der durch eine Überdosis Heroin gestorben ist. Ob es sich dabei um einen beabsichtigten Suizid oder eine zu hoch dosierte Drogeninjektion handelt, kann nicht aufgeklärt werden.
      Fest steht, daß der Mann seit dem 29. Dezember 2000, also seit sieben (!) Jahren in dieser dreistöckigen – aus grauen Containern bestehenden – Erstaufnahmeeinrichtung gelebt hat. In dieser Zeit befand sich der Flüchtling sechsmal wegen Drogendelikten in Haft. Seit dem 5. Oktober 07 war er wieder in der Motardstraße gemeldet.
Freitag 15.2.08;
Ausschuß für Integration im Abgeordnetenhaus 3.4.08;
Antirassistische Initiative Berlin

Oktober 07
Ein Ehepaar aus dem Iran wird auf Anweisung der Kreisverwaltung Göttingen zur Abschiebung zum Flughafen Frankfurt am Main gebracht. Obwohl die Frau hochschwanger ist, befand sie sich – wie auch ihr Mann – in den letzten achten Tagen in Abschiebehaft.
      Erst als die Persisch sprechende Abschiebebeobachterin erscheint, werden sie über das geplante Prozedere nach der Dublin-II-Verordnung aufgeklärt. Bis dahin befanden sie sich in panischer Angst, weil sie dachten, daß sie in den Iran abgeschoben werden.
      Sie werden tatsächlich nach Großbritannien ausgeflogen, weil sie dafür ein gültiges Touristenvisum besitzen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008

6. November 07
Bundesland  Baden-Württemberg. Morgens um 3 Uhr werden die BewohnerInnen des Welzheimer Mehrfamilienhauses in der Untermühlstraße 4 durch lauten Krach geweckt. Die Polizei ist angerückt und zerstört mit Axtschlägen die Haustür des vierstöckigen Wohnhauses. Dieses geschieht ohne vorheriges Läuten oder die akustische Ankündigung durch z.B. einen Lautsprecher.
      Von den 25 BeamtInnen sind 18 vermummt und maskiert (Augenschlitze) und tragen über den Masken zudem noch Helme. Alle sind mit Pistolen, Schlagstöcken und Schutzwesten ausgestattet.
      Ziel des Einsatzes ist die Abschiebung der 25 Jahre alten Aferdita Liapjani und ihrer beiden Söhne, des neunjährigen Ali und des fünfjährigen Arsim, in den Kosovo. Frau Liapjani wohnt in der zweiten Etage. Als ihr Nachbar D. Ünlüsoy, seine Wohnungstür öffnet, um nach der Ursache des Kraches zu schauen, wird er von Polizisten gepackt und auf den Boden geschleudert. Obwohl er dabei verletzt wird und blutet, fesseln ihn die Beamten mit Kabelbindern und lassen ihn, der nur mit einem dünnen Schlafanzug bekleidet ist, dann am Boden und vor der offenen Tür im Zug liegen. Andere Beamte dringen mit vorgehaltenen Pistolen in seine Wohnung ein, bedrohen dort seine 20 Jahre alte Ehefrau und nehmen auch keine Rücksicht auf ihr neun Monate altes und zur Zeit krankes Baby.
      Auch zwei andere – völlig unbeteiligte –  Nachbarinnen und Frau Liapjani selbst werden mit Kabelbindern so stark gefesselt, daß sie Blutergüsse bekommen. Dies geschieht in Anwesenheit der Kinder. Dann dringen die Beamten mit vorgehaltenen Pistolen in die Zimmer und Kinderzimmer von Frau Liapjani ein.               Durchsuchungs- oder Abschiebepapiere zeigen die BeamtInnen nicht vor, im Gegenteil. Auf Nachfragen, warum diese polizeiliche Gewaltaktion stattfindet, erhalten die Gefesselten über eine Stunde lang ausweichende Antworten ("Machen Sie sich Ihr eigenes Bild!") und quälen sich in nervenaufreibendem Ungewissen.
      Aferdita Liapjani darf für sich und ihre beiden Kinder nur einen kleinen Koffer und einen Rucksack packen. Medikamente und ein teures Inhalationsgerät für den asthmakranken Arsim werden von den Beamten eingepackt – aber am Flughafen nicht übergeben.
      Nach 19 Jahren Deutschland-Aufenthalt wird die Familie über den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden um 12 Uhr mittags ausgeflogen, obwohl das Verwaltungsgericht Stuttgart zu diesem Zeitpunkt beschlossen hat, die Abschiebung vorläufig auszusetzen.
      Alle BewohnerInnen des Hauses sind durch diesen Polizeieinsatz dermaßen schockiert und traumatisiert, daß sie außerhalb wohnen und sich nicht trauen zurückzukehren.
      Der Sachschaden, den die PolizeibeamtInnen anrichten, beträgt 2.500 €. Laut Polizei haben entweder der Hauseigentümer oder die Abgeschobenen den Schaden zu tragen.
      In Prishtina finden Aferdita Liapjani und ihre Söhne keine feste Bleibe und müssen nächteweise von Haus zu Haus unterkommen. Viereinhalb Wochen später dürfen sie mit einem Visum auf eigene Kosten wieder einreisen. Der Grund für die Wiedereinreiseerlaubnis ist die anstehende gerichtliche Klärung des Besuchrechts der Söhne bei ihrem in Deutschland lebenden Vater.
Christoph Buchwald – Welzheim;
WeZ 10.12.07;
Innenministerium Ba.-Wü. 15.1.08

8. November 07
In den frühen Morgenstunden werden die tschetschenischen Eheleute Hadina H. (36) und Valid D. (32) und ihre drei Kinder im Berliner Ausreiselager Motardstraße aus den Betten geholt und festgenommen. Valid D. wird in Anwesenheit seiner Kinder in Handschellen gelegt. Die Beamten verstauen die Habe der Familie in blauen Müllsäcken.
      Die vier Monate alte Aischat, die sechsjährige Hava und der siebenjährige Adam sind zur Zeit schwer erkältet. Der Säugling und der Junge werden antibiotisch behandelt.
      Der Junge befindet sich zudem seit vier Monaten wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (Verfolgungstrauma) in psychologischer Behandlung im Behandlungszentrum für Folteropfer.

      Die Aussagen und Gutachten der Ärzte werden durch die "Diagnose" eines Polizei-Sanitäters im Abschiebegefängnis Köpenick ignoriert, der die Familie kurzerhand für "reisefähig" erklärt. Er gibt den Kindern je eine Tablette, und die Abschiebung nach Polen erfolgt unverzüglich.
      An der polnischen Grenze müssen die Fünf in eine kalte Zelle und werden von polnischen Beamten verhört. In einem Schnellgerichtsverfahren werden die Eltern – ohne Beisein eines Anwalts oder einer Anwältin –wegen illegaler Ausreise zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
      Ohne weitere Anweisungen oder Adressen werden sie in den Zug nach Warschau gesetzt und zahlen mit ihren letzten 120 Euro die Fahrkarten. Um Mitternacht stehen sie bargeldlos und ohne zu wissen wohin auf dem Warschauer Bahnhof. Das Flüchtlingsheim ist 60 Kilometer entfernt, aber es fährt kein Bus mehr.
      Sechs Wochen nach der Rückschiebung nach Polen ist Aischat immer noch stark erkältet. Weil keine Geburtsurkunde vorliegt, weigern sich die Ärzte, sie zu behandeln. Auch Adam hustet ununterbrochen. Die Familie lebt in einem Flüchtlingsheim in der Nähe von Warschau in einem Zimmer zusammen mit einem Ehepaar und drei Kindern und einer Frau mit drei Kindern.
      Die Anwältin der Familie stellt in Berlin eine Strafanzeige gegen den Polizei-Sanitäter im Abschiebegefängnis und alle anderen an der Abschiebung beteiligten Personen.
FRat Berlin 9.11.07;
taz 22.12.07;
Antonia v. d. Behrens – Rechtsanwältin

9. November 07
Berlin. Der 16 Jahre alte Senad T. wird auf dem Weg zur Berufsschule in Charlottenburg von Polizisten abgefangen und festgenommen. Am Abend wird der Kosovo-Albaner ohne Angehörige nach Belgrad (!) abgeschoben.
      Die Ausländerbehörde hatte dem Jugendlichen, der seit seinem achten Lebensmonat (!) in Berlin lebt, vor der Abschiebung "angeboten", daß er eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bekommen könne, wenn seine Mutter einer "freiwilligen" Ausreise zustimmen würde. Daß die Mutter im Krankenhaus liegt und nicht reisefähig ist, zeigt die Fragwürdigkeit dieses Angebotes. Daß der Junge nach Serbien abgeschoben wurde, einem Land, zu dem er überhaupt keinen Bezug hat, zeigt, daß die Berliner Behörden die Aufnahmebedingungen im Zielstaat offensichtlich nicht einmal geprüft haben.
      Nur durch die Einschaltung einer Kontaktperson in Belgrad konnte gewährleistet werden, daß Senad am Flughafen nicht sich selbst überlassen bleibt. Am nächsten Tag reist seine 76-jährige Großmutter an und nimmt ihn in den 600 km entfernten Herkunftsort im Kosovo mit.
      Nach ihrer Genesung gelingt es der Mutter nicht mehr lange, dem Druck der Behörden standzuhalten. Sie reist am 14. Dezember ihrem jüngsten Sohn "freiwillig" nach. Zurück in Berlin bleiben ihre beiden älteren Kinder, die Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
      Am 13. Januar 2009 schreibt Senad T., daß er mit seiner Mutter immer noch provisorisch bei verschiedenen Verwandten und Bekannten wohnt. Die Chance, eine feste Unterkunft oder gar Arbeit zu finden, gibt es für sie nicht.
FRat Berlin 20.11.07
taz 19.12.07;
Jugendliche ohne Grenzen 28.2.08;
FRat Berlin 10.11.08;
Senad T. 13.1.09

12. November 07
Nordwalde im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Kurz vor Mitternacht werden zwei Molotow-Cocktails gegen die Wände eines Wohncontainers für AsylbewerberInnen geworfen. Die Mitglieder der Familie Shala aus dem Kosovo, die den Container bewohnen, schrecken aus dem Schlaf, und es gelingt ihnen, die brennende Flüssigkeit zu löschen. Weil die Flaschen nicht in die Fenster trafen, zerplatzten sie an den Außenwänden. Niemand wird verletzt.
      Der Schock sitzt den Eltern und den sechs Kindern auch am nächsten Morgen noch in den Knochen. Sie leben seit 18 Jahren in Nordwalde und können sich nicht vorstellen, wer sie so gezielt vernichten will. Denn offensichtlich hatten die Täter mit dem Angriff gewartet, bis alle Familienmitglieder schlafen gegangen waren.
      Noch in der Nacht werden zwei tatverdächtige Männer festgenommen. Einer von ihnen, ein 22-jähriger Deutscher, gesteht im Verhör, die Tat unter Alkoholeinfluß und aus Frustration über seine Arbeitslosigkeit begangen zu haben, denn die Ausländer wären dafür die Schuldigen. Der Mann wird vom Haftrichter unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet eine Anklage wegen schwerer Brandstiftung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
      Anstatt der Familie nach 18 Jahren Deutschland-Aufenthalt eine angemessene Wohnung innerhalb der Stadt zu geben, wird von der Gemeinde die Unterbringung in einem Container weit außerhalb der Stadt angeboten.
      Am 28. August 2008 wird ein 23-jähriger Deutscher vom Schöffengericht Rheine zu einer 18-monatigen Haftstrafe auf Bewährung und der Zahlung einer Geldstrafe von 600 Euro an die Opfer und an den Staat verurteilt.
Polizei Steinfurt 13.11.07;
afp 13.11.07; ddp-NRW 13.11.07;
WN 13.11.07; WN 15.11.07;
Antifaschistische Aktion Münster; WN 29.8.08

13. November 07
Bundesland Bremen. Das kurdische Ehepaar A. wird mit seinen sieben Kindern in die Türkei abgeschoben. Die Kinder Hüseme (16), Omar (17) und Abdallah (5) leiden an hämolytischer Anämie, die durch eine erbliche Stoffwechsel-Krankheit (Pyruvatkinasemangel) verursacht ist. Allen Kindern wurde im Verlauf des Lebens die Milz entfernt, wodurch sie für Infektionen jeder Art anfällig sind und sehr häufig – wenn nicht sogar regelmäßig – Antibiotika brauchen.
      Noch unmittelbar vor der Abschiebung mußten von einer Kinderärztin die Blutwerte gemessen und die Sauerstoff-Versorgung der Kinder während des Fluges mit der Fluggesellschaft Turkish Airlines ausgehandelt werden.
      Die Eheleute A. waren 17 Jahre zuvor in die BRD gekommen und hatten als staatlenlose Kurden aus dem Libanon Asyl beantragt. Nachdem die Identitätstäuschung entdeckt wurde, wurde die Abschiebung der gesamten Familie vorbereitet.
      Das Herkunftsdorf der Eheleute liegt an der türkisch-irakischen Grenze. Es ist – wie auch die Nachbardörfer – vom türkischen Militär besetzt. Kämpfe zwischen der PKK und dem Militär finden hier statt. Es gibt hier keinen Arzt und das nächste Krankenhaus liegt 80 bis 100 km entfernt.
      Die Familie hat von der Ausländerbehörde Penicillin und Fiebersaft für zwei Monate mitbekommen. Drei Monate nach der Abschiebung haben sie immer noch keine YesilCard erhalten, das heißt, daß sie keine medizinische Versorgung mehr haben.
Hans-Eberhard Schultze – Rechtsanwalt

23. November 07
Mehmet Esref Kizilay, kurdischer Aktivist und abgelehnter Asylbewerber, wird aufgrund eines Auslieferungsbegehrens in die Türkei ausgeflogen. Umgehend erfolgt dort sein Weitertransport in das Gefängnis von Ankara.
      Er war Mitglied der PKK, mußte deshalb 1998 außer Landes fliehen und war dann in Abwesenheit wegen angeblichen Polizistenmordes von einem türkischen Gericht zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Auf Antrag des türkischen Justizministeriums war er schon im Jahre 1998 in Siegen festgenommen und in Koblenz inhaftiert worden. Aus dieser Auslieferungshaft wurde er nach drei Monaten wegen der ihm drohenden Todesstrafe entlassen.
      Aufgrund eines erneuten Auslieferungsantrags erfolgte am 2. Januar 2007 erneut die Inhaftierung durch deutsche Behörden. Mehmet Esref Kizilay droht jetzt eine lebenslange Haft.
reuters 29.11.07; Todays Zaman 29.11.07;
ard-tagesthemen 30.11.07; FR 30.11.07; Todays Zaman 30.11.07;
jW 1.12.07; Todays Zaman 1.12.07;
AZADI infodienst Nr. 61 Dezember 07

25. November 07
Boizenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Kurz nach 21 Uhr wird vor dem Bahnhofsgelände ein 32 Jahre alter kurdischer Flüchtling aus der Türkei von vier oder fünf jungen Männern umringt. Sie fragen ihn, ob er Ausländer sei, und als er dies bejaht, schlagen sie mit Fäusten, Flaschen und Bierdosen auf ihn ein. Der blutende Mann sucht in einem Kiosk in der Nähe des Bahnhofs Schutz, doch die Frau, die dort arbeitet, verweigert ihm den Zutritt. Auch sie hatte ihn kurz vorher gefragt, ob er Ausländer sei, worauf er nicht geantwortet hatte.
      Diese Szene animiert noch mehr Menschen, und bis zu 20 Angreifer mißhandeln ihn jetzt, ohne daß jemand zu Hilfe kommt. Schließlich gelingt ihm die Flucht, und als er in seine Unterkunft in Horst kommt, ruft ein Freund einen Arzt. Dieser überweist ihn zur Notversorgung ins Krankenhaus nach Hagenow, wo er drei Tage lang wegen einer Gehirnerschütterung und schwerer Prellungen des Brustkorbes behandelt werden muß. Auch eine Woche nach dem Überfall leidet er an starken Schmerzen und wird noch medikamentös behandelt. Eine psychiatrische Behandlung verweigert die Lagerärztin. Nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus muß der Verletzte selbst Anzeige erstatten.
      Erst jetzt nimmt der Staatsschutz die Ermittlungen auf, da ein rassistischer Hintergrund vermutet (!) wird.
      Auf einer "Andacht gegen Gewalt und Rechtsextremismus" in der St.-Marien-Kirche, an der 500 Menschen aus Boizenburg und Umgebung teilnehmen, meldet sich auch der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Landtag zu Wort, polemisiert gegen "Ausländergewalt" und beschimpft gleichzeitig Opferberatungsstellen, die "berufsmäßig alles übertreiben müssen". Der Pastor macht von seinem Hausrecht Gebrauch und verweist den Mann des Hauses.
      Die von der Gruppe Courage und Einzelpersonen organisierte Demonstration "Schluß mit dem Wegschauen" am 23. Dezember vermittelt den Flüchtlingen im Lager Horst nur kurzfristig ein Gefühl der Solidarität und Sicherheit. An diesem Tage allein werden vier Flüchtlinge aus dem Lager abgeholt und in den Irak abgeschoben.
ndr-online 29.11.07;
OZ 29.11.07; KMii Hamburg 10.12.07;
indymedia 20.12.07;
taz 21.12.07; KMii Hamburg 22.12.07

27. November 07
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Als ein 26 Jahre alter Flüchtling aus der Demokratischen Republik Kongo von vier Bundespolizisten zum Flugzeug geführt wird, bleibt der Mann plötzlich stehen und weigert sich, die Treppe zum Flugzeug hinaufzusteigen. Er klammert sich mit beiden Händen am Geländer fest und wehrt sich heftig gegen die Versuche der Polizisten, ihn ins Flugzeug zu bekommen. Auch der Versuch, ihm schwarzes Klebeband um die Füße zu binden, gelingt den Beamten nicht. Als er in seiner Angst beginnt, laut zu schreien, und Passagiere aufmerksam werden, wird die Abschiebung abgebrochen.
      Verletzt wird der Mann zurück in den Transitbereich gebracht. Neben schweren Prellungen im Lendenwirbelbereich und an den Rippen hat er mehrere Schnittverletzungen an beiden Unterarmen und an einem Finger. Aus Angst vor eventuellen Betäubungsspritzen und danach folgender Abschiebung weigert er sich vehement, seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln zu lassen. Er hat starke Schmerzen und erleidet eine Woche später einen Ohnmachtsanfall.
      Das Strafverfahren, das gegen den Flüchtling wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingeleitet wird, stellt die Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der für ihn außergewöhnlich bedrohlichen Situation angesichts der bevorstehenden Abschiebung später ein.
Bericht eines Mitgefangenen;
Kai Guthke – Rechtsanwalt; FSD Ffm 19.1.09

November 07
Flughafen Frankfurt am Main. Nach 15 Jahren Deutschland-Aufenthalt soll Frau T. mit ihren vier Kindern nach Istanbul abgeschoben werden. Sie hat einen geistig behinderten Sohn, der aufgrund epileptischer Anfälle mehrmals im Monat notärztlich behandelt werden muß. Aus diesem Grunde hatte sie im Jahre 2006 einige Monate in der Schweiz bei Verwandten verbracht, wodurch sie die Bedingungen für die Bleiberechtsregelung formal nicht mehr erfüllen konnte.
      Frau T. ist mittellos und hat noch Angehörige im türkisch-irakischen Grenzgebiet. In dieser Gegend ist allerdings eine ärztliche Versorgung ihres Sohnes nicht möglich. Sie bekommt für vier Monate Medikamente mit, sieht sich aber außerstande, die medikamentöse Versorgung darüber hinaus sicherzustellen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008

November 07
Flughafen Frankfurt am Main. Eine vierköpfige Familie, die seit elf Jahren in der Nähe von Aurich lebte, soll nach Montenegro abgeschoben werden. Für den Ehemann und Vater, der an einer Methadon-Therapie teilnimmt, liegt keine Flugtauglichkeitsbescheinigung vor. Auch hat er am Morgen kein Methadon zu sich nehmen können. Deshalb soll die Abschiebung des Mannes gestoppt werden, die der Frau und der Kinder im Alter von neun und elf Jahren allerdings nicht.
      Aufgrund der vehementen Weigerung der Familie, sich trennen zu lassen, und auch aufgrund der Tatsache, daß die Bundespolizei keine Flugbegleitung anordnet, wird die Abschiebung abgebrochen.
Abschiebebeobachtung FFM 2008

1. Dezember 07
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Eine irakische Familie – bestehend aus zwei Frauen mit einem zweijährigen Kleinkind im Kinderwagen und drei Männern – will an der Haltestelle Große Diedersdorfer Straße / Arndtstraße gegen 22 Uhr den Nachtbus besteigen. Die Flüchtlinge werden sofort aus einer Gruppe von drei deutschen Frauen mit Kindern und drei deutschen Männern massiv beleidigt. Es fallen Sätze wie "Scheißausländer, wir haben keinen Platz für euch!"
      Einer der Männer stößt der im fünften Monat schwangeren Irakerin seinen Ellenbogen ins Gesicht; ein anderer öffnet während der Fahrt mehrmals die Bustür, um sie aus dem Bus zu schubsen, und schlägt ihr dabei auf den Rücken. Bei der Auseinandersetzung stößt die 21-jährige Irakerin mehrfach gegen ihren Kinderwagen, so daß sie anschließend wegen starker Unterleibsschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert werden muß. Die anderen Familienmitglieder sind die einzigen, die der Schwangeren zu Hilfe kommen. Auch von einigen anderen Fahrgästen im vollbesetzten Bus sind rassistische Pöbeleien zu hören.
      Die beiden Täter flüchten, als der Busfahrer die Polizei alarmiert, können jedoch kurze Zeit später festgenommen werden. Am nächsten Tag werden die Beiden wieder freigelassen und erstatten jetzt ihrerseits Anzeige gegen die Flüchtlinge. Der Staatsschutz ermittelt nach eigenen Angaben wegen Volksverhetzung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung.
      Am 5. Dezember befindet sich die Irakerin weiter in der Magdeburger Universitäts-Frauenklinik. "Ich mache mir ernsthaft Sorgen wegen Frau A.", sagt der Direktor der Klinik. Weil sie schon einmal einen Kaiserschnitt hatte, könnte die Narbe reißen – dann drohe eine Fehlgeburt.
ddp 2.12.07; VM 3.12.07;
SPIEGEL online 3.12.07; BeZ 4.12.07;ND 4.12.07;
 jW 4.12.07; VM 5.12.07; JWB 20.12.07;
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt

3. Dezember 07
Der palästinensische Flüchtling Majed Khateeb aus Haifa wird nach Amman als vermeintlicher Jordanier abgeschoben. Damit wird er von seiner Frau und seinen sieben Kindern getrennt.
      Majed Khateeb war vor 15 Jahren aus Israel nach Jordanien geflohen, hatte hier Übergangspapiere bekommen und beantragte dann in der BRD Asyl. Den gleichen Weg nahm ein Jahr später seine Frau mit den drei kleinen Kindern. Nachdem die Asylanträge Mitte der 90er Jahre abgelehnt worden waren, lebte die Familie mit Duldungen in Dietzenbach bei Frankfurt. Vier weitere Kinder wurden geboren – sie sind heute 7 bis 13 Jahre alt.
      Im Juli 2006 klingelte es morgens um 6.00 Uhr an der Wohnungstür der Familie Khateeb. 15 Polizisten der "AG Wohlfahrt" durchsuchten fast drei Stunden lang die Wohnung, um jordanische Papiere zu finden. Die über 14-jährigen Familienmitglieder wurden abgeführt und registriert. Der 20-jährige Hassan und sein kranker Vater kamen in Abschiebehaft.
      Der Rechtsanwalt erreichte die Freilassung, doch der Druck auf die Familie wurde weiter erhöht. Anfang Oktober bekam die Familie die Nachricht, daß sie binnen zweier Tage abgeschoben werden wird. Majed Khateeb erlitt einen Nervenzusammenbruch und mußte ins Krankenhaus. Die "AG Wohlfahrt" versuchte am 25. November erneut eine Abschiebung, diesmal mit der Mutter und sechs Kindern – ohne den kranken Vater. Auch Hassan sollte bleiben können bis zu dem Zeitpunkt, an dem er sein Abitur an dem Theodor-Heuss-Gymnasium gemacht hat. Die Familie saß bereits im Flugzeug, als Unterstützung von unerwarteter Seite kam: Der Pilot weigerte sich, die Menschen gegen ihren Willen auszufliegen.
      Jetzt erfolgte die zweite Festnahme von Majed Khateeb, und er kam in Abschiebehaft, aus der heraus er abgeschoben wird.
OP 4.12.07; FR 19.12.07;
TSH-Schulen Offenbach 19.12.07;
fr-online.de 23.12.07

4. Dezember 07
Der 40 Jahre alte Li Jun Wen aus China wird aus seinem Wohnheim im thüringischen Waltershausen abgeholt, weil er nach 10-jährigem BRD-Aufenthalt nach China abgeschoben werden soll. Am Flughafen Frankfurt wird er aufgrund von schweren Verletzungen an den Handgelenken und am Kopf für reiseunfähig erklärt. Er selbst gibt an, daß er von Polizeibeamten geschlagen worden sei.
      Zurück in Thüringen beantragt die Leiterin der Ausländerbehörde Gotha, ihn in Abschiebehaft zu nehmen. Diesem Antrag wird stattgegeben, und er kommt in Haft nach Suhl-Goldlauter.
      Am 17. Dezember erfolgt der nächste Abschiebeversuch. Li Jun Wen wehrt sich vehement und schluckt schließlich – schon im Flugzeug sitzend – einen Ring, wodurch die Abschiebung abgebrochen wird. Auch nach diesem Abschiebeversuch zeugen die zahlreichen Hämatome bei Herrn Li von einem gewalttätigen Vorgehen der Beamten. Herr Li kann die Hände und Füße, die während des Transportes gefesselt waren, nicht bewegen.
      Nach dreimonatiger Haft in der JVA Suhl-Goldlauter wird er entlassen, und dem Rechtsanwalt gelingt es, über das Kriterium Vaterschaft ein Bleiberecht für Herrn Li zu erwirken.
      Herr Li ist abgelehnter Asylbewerber und erhielt seit langer Zeit nur Duldungsverlängerungen. Er lebt mit Frau Zhou Yun Xue in einer Partnerschaftsbeziehung. Eine Heirat scheiterte bisher an fehlenden Papieren. Ihre beiden Söhne, der siebenjährige Jamy und der vierjährige Jawy, sind in Thüringen geboren. In der Hoffnung, entsprechend der IMK-Bleiberechtsregelung vom November 2006, einen Aufenthalt zu erhalten, beschaffte er sich einen Reisepaß und zog den Asylantrag zurück. Aufgrund der Tatsachen, daß die Paßbeschaffung verspätet war und er zeitweise nicht in dem ihm zugewiesenen Wohnheim lebte (Residenzpflicht-Verletzung), wurde der Antrag abgelehnt. Wider besseren Wissens hatte die Leiterin der Ausländerbehörde Gotha Herrn Li einen Tag vor der Abholung durch die Polizei noch versichert, daß er nicht abgeschoben werden würde.
      Im September 2008 wird ein Ermittlungsverfahren gegen Michael Stade wegen Verleumdung eingeleitet, da er derjenige war, der die Mißhandlungen des Herrn Li an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Das "Angebot", gegen die Zahlung von 500 € an Amnesty International die Einstellung des Verfahrens zu erkaufen, lehnt Herr Stade ab.
Michael Stade in The VOICE 28.12.07;
Michael Stade in www.jena.antifa.net 4.1.08;
FW 18.1.08; www.jena.antifa.net 23.9.08;
ND 26.9.08

11. Dezember 07
Amberg im Bundesland Bayern. Morgens um 4 Uhr erscheint der 28 Jahre alte Kamal X., Flüchtling aus dem Iran, an der Shell-Tankstelle in der Drahthammerstraße und bittet die Kassiererin um einen Zettel. "Ich will nicht mehr", schreibt er darauf, geht zu einer Tanksäule, übergießt sich mit Benzin und zündet sich an. Dann läuft er brennend in Richtung Stadtmitte.
      Nach nur einer Minute erscheinen von der Tankstellen-Angestellten gerufene Polizisten, die die Flammen mit ihren Dienstjacken und Decken ersticken. Ein ebenfalls gerufener Notarzt versorgt den Verletzten, der kurz danach in das Klinikum St. Marien nach Nürnberg kommt. Am Abend teilt das Klinikum Nürnberg Süd mit, daß der Mann seinen schweren Verbrennungen erlegen ist.
      Kamal X. war vor vier Jahren in die BRD eingereist, hatte Asyl beantragt und wohnte im Flüchtlingsheim Kummersbrucker Straße. Aufenthaltsrechtlich befand er sich im Duldungsstatus.
      Weil seine Freundin in Nürnberg lebt, hatte er um eine Umverlegung von Amberg nach Nürnberg gebeten. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.
dieoberpfalz.de 11.12.07; kanal8.de 11,12,07
ap 12.12.07; dpa 12.12.07;
PR-inside 12.12.07; Caritas Amberg

14. Dezember 07
Bundesland Baden-Württemberg. In der Nacht wird in Neckarstadt auf dem Neumarkt ein 28 Jahre alter staatenloser, "geduldeter" Schwarzer von einem Mann mit einer Bierflasche bedroht. Als der Angreifer zuschlägt, gelingt es dem Angegriffenen auszuweichen. Bei dem sich nun entwickelnden Handgemenge kommen zwei weitere Männer hinzu, die dem Schwarzen mit einer Stange auf den Rücken schlagen. Als sich schließlich vier weitere Männer einmischen, um dem Angegriffenen zu Hilfe zu kommen, flüchten die Täter. Der 28-Jährige erleidet vor allem Prellungen an der Wirbelsäule und im Gesicht, steht aber dermaßen unter Schock, daß er sich erst Tage später entschließen kann, eine Anzeige zu erstatten.
      Er beschreibt den Angreifer als einen Mann mit kurzen blonden Haaren, Springerstiefeln und einem T-Shirt mit der Aufschrift "White Power".
Polizei Mannheim 21.12.07;
Mannheimer Morgen 22.12.07

28. Dezember 07
Eine Richterin am Amtsgericht München verhängt Abschiebehaft für einen minderjährigen unbegleiteten irakischen Flüchtling und mißachtet damit die verfassungsrechtlichen Garantien im Bereich der Abschiebehaft in besonders schwerwiegender Form. Die Richterin entscheidet ohne Aktenkenntnis, ohne Anhörung des Betroffenen und legt eine Haftzeit für einen längeren Zeitraum fest, als beantragt wurde.
      Der 17-Jährige wird am 8. Januar 2008 aus der Abschiebehaft heraus nach Italien abgeschoben.
      Im Auftrag der bundesweiten Flüchtlingsorganisation Pro Asyl reicht Rechtsanwalt Hubert Heinhold Mitte Juni 2008 eine Strafanzeige gegen die Richterin wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung ein. Im September erfolgt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft mit der Begründung, daß der Richterin kein vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen sei, und daß nicht jede unrichtige Entscheidung gleich eine Rechtsbeugung sei.
FRat Bayern 30.6.08

30. Dezember 07
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Als die Gefangenen der 6. Etage kurz nach 16 Uhr von ihrer Freistunde in den Zellentrakt zurückkehren, finden sie hinter einer angelehnten Zellentür den 28 Jahre alten Tunesier Mohamed Mechergui, der sich am Bügel des Oberlichtes an seinem Schnürsenkel erhängt hat.
      Die beiden gerufenen Sanitäter beginnen mit der Reanimation, die beim Eintreffen des Rettungswagens Köpenick und des Notarztwagens von deren Kräften fortgesetzt wird. Um 16.59 Uhr wird der Bewußtlose in Notarztbegleitung zum Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn transportiert.
      Um 5.00 Uhr morgens des 1. Januar 2008 erliegt Mohamed Mechergui auf der Intensiv-Station H2 der schweren, durch Sauerstoffmangel bedingten Hirnschädigung, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben.
      Mohamed Mechergui war über Italien und Österreich in die BRD gekommen und hatte im November in München einen Asylantrag gestellt. Der Zuständigkeit halber war er nach Chemnitz verwiesen worden, wo er sich allerdings bei der Behörde nie meldete.
      In Berlin wurde er mehrmals polizeilich überprüft und schließlich am 2. Dezember in Abschiebehaft genommen. Aufgrund verschiedener Verhaltensauffälligkeiten veranlaßte die in Köpenick tätige Psychologin eine Überweisung in das Krankenhaus Hedwigshöhe zur psychiatrischen Untersuchung. Da hier am 10. Dezember keine Indikation für einen stationären Aufenthalt festgestellt wurde, kam er als "verwahrfähig" nach Köpenick zurück. Eine Wiedervorstellung bei Verschlechterung des Zustandes wurde allerdings von den ÄrztInnen empfohlen. Mohamed Mechergui wurde an diesem Tag aus der Haft entlassen.
      Am 27.12. wurde er nach einem Ladendiebstahl in einem beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Tiergarten (Bereitschaftsgericht) unter Auferlegung einer Bewährungsstrafe entlassen. Da Mohamed Mechergui allerdings aufgrund einer am 18.9. in Bologna gefertigten Auslieferungsverfügung wegen des Verstoßes gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen schengenweit zur Fahndung ausgeschrieben war, erfolgte am nächsten Tag seine Einlieferung in die Abschiebehaft Köpenick.
      In den drei Tagen bis zur Selbsttötung kam es nicht zu einem weiteren Kontakt mit der anstaltseigenen Psychologin oder einem Sozialpädagogen, "da die Aufnahme außerhalb ihrer Dienstzeit lag und keine Besonderheiten oder Auffälligkeiten zu verzeichnen waren.... ".
      Am 16. Januar 2008 wird der tote Mohamed Mechergui über Istanbul nach Tunis geflogen, damit er von seinen Eltern in Bizerte bei Tunis beigesetzt werden kann.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Polizei Berlin 30.12.07; Polizei Berlin 1.1.08;
taz 21.1.08;
Benedikt Lux MdA – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Senatsverwaltung für Inneres 12.2.08

Dezember 07
Bundesland Sachsen. In der JVA Dresden versucht ein vietnamesischer Abschiebegefangener sich durch Erhängen zu töten. Er kommt daraufhin ins Haftkrankenhaus der JVA Leipzig. Nach drei Wochen Behandlung kommt er zurück in die JVA. Hier versucht er erneut, sich umzubringen.
      Er hat große Angst, daß er nach der Abschiebung ins Gefängnis kommt, weil er seine hohen Schulden für die Flucht nach Deutschland noch nicht abbezahlen konnte.
Abschiebehaftgruppe Leipzig

Dezember 07
Bundesland Sachsen. In der JVA Görlitz versucht ein 26 Jahre alter tschetschenischer Gefangener sich zu töten. Er kommt ins Haftkrankenhaus der JVA Leipzig. Nach vier Wochen Behandlung kommt er zurück in die JVA Görlitz.
      Er hatte zunächst in Polen Asyl beantragt, war in die BRD weiter geflüchtet und direkt an der Grenze in Haft genommen worden. Seinem hier gestellten Asylantrag steht ein Auslieferungsbegehren Rußlands gegenüber, in dem ihm "Kriegsverbrechen" im Rahmen seiner oppositionellen und militärischen Tätigkeit in Tschetschenien vorgehalten werden.
      Seine Frau und drei Kinder befinden sich noch in Polen.
Abschiebehaftgruppe Leipzig
 

Im Jahre 2007
Vom Flughafen Frankfurt am Main wird eine Armenierin über Moskau nach Eriwan ausgeflogen. Die Mutter zweier Kleinkinder hatte am Morgen ihre Duldung auf der Ausländerbehörde verlängern lassen wollen, als ihre Festnahme und der sofortige Abtransport erfolgte. Sie konnte sich weder von ihren Kindern, die zu der Zeit im Kindergarten waren, noch von ihrem Ehemann verabschieden.
Abschiebebeobachtung FFM 2008
 

Im Jahre 2007
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick befanden sich 64 Minderjährige in Haft: ein 12-Jähriger (1 Tag), ein 14-Jähriger (1 Tag), sechs 15-Jährige (1 Tag) und 44 17-Jährige (bis 84 Tage).
BT DS 16/9142
 

Im Jahre 2007
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick gab es nach Auskunft des Senators für Inneres auf die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ab Mai einen Suizidversuch von einem Georgier nach einer Haftdauer von 14 Tagen.
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/11578
 

Im Jahre 2007
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Abschiebehaft befanden sich 14 unbegleitete Minderjährige über eine durchschnittliche Dauer von 19,5 Tagen.
BT DS 16/9142
 

In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Hessen. In der JVA Frankfurt I versuchten fünf Abschiebegefangene sich zu töten.
BT DS 16/9142
 

In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Baden-Württemberg. In Abschiebehaft befanden sich drei unbegleitete Minderjährige.
BT DS 16/9142

In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Brandenburg. In Abschiebehaft befanden sich 34 unbegleitete Minderjährige für eine Dauer von unter drei Monaten bis über sechs Monaten.
BT DS 16/9142
 

In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Mecklenburg Vorpommern. In Abschiebehaft befanden sich sechs unbegleitete Minderjährige für eine Dauer von 16 bis 94 Tagen.
BT DS 16/9142
 

In den Jahren 2005 bis 2007
Bundesland Rheinland-Pfalz. In Abschiebehaft befanden sich drei unbegleitete Minderjährige für eine Dauer von drei bis 85 Tagen.
BT DS 16/9142

In den Jahren 2005 bis 2007
Im Saarland befanden sich drei unbegleitete Minderjährige in Abschiebehaft für eine Dauer von 93 bis 142 Tagen.
BT DS 16/9142
 

In den Jahren 2005 bis 2007
In Sachsen befanden sich 65 unbegleitete Minderjährige in Abschiebehaft für eine Dauer von unter einem Monat bis unter 6 Monaten
BT DS 16/9142