1. Januar 06
Mecklenburg-Vorpommern. In Dranske auf der Insel Rügen dringen
um 2 Uhr morgens ca. 20 Jugendliche in den Hof eines Flüchtlingsheimes
ein, beschießen das Haus mit Silvesterraketen und brüllen rassistische
Parolen, wie "Sieg Heil", "Deutschland den Deutschen" und "Ausländer
raus". Es werden Bierflaschen geworfen, wodurch ein auf einem Balkon stehender
Armenier eine Platzwunde im Gesicht erleidet.
Zwei Bewohner gehen daraufhin zu den
Jugendlichen hinunter und versuchen, mit ihnen zu sprechen. Dabei zieht
einer der Aggressoren ein Messer und fuchtelt unkontrolliert damit herum.
Die Flüchtlinge gehen ins Haus zurück, und auch die Angreifer
verlassen den Ort.
Am 18. April 2007 verurteilt das Jugendschöffengericht
im Stralsunder Schwurgericht die z.T. vorbestraften 14 jungen Männer
und Frauen aus Dranske, Sagard, Berlin, Bergen und Saßnitz zu Gefängnisstrafen,
zu Freiheitsarresten übers Wochenende, zu gemeinnütziger Arbeit
oder zur Zahlung von Tagessätzen. Den beiden Männern, die die
höchsten Strafen von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung
bzw. einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung erhalten, werden
ihre Entschuldigungen, einem auch sein Alkoholentzug zugute gerechnet.
Sechs Beteiligte aus Berlin, Bergen, Sagard und Dranske werden freigesprochen.
Rasender Reporter 2.1.06;
LOBBI
1. Januar 06
Landkreis Muldentalkreis im Bundesland Sachsen. In der Nacht greifen
Jugendliche das Flüchtlingsheim in Bahren bei Grimma an, indem sie
einen brandflaschen-ähnlichen Gegenstand durch ein Fenster werfen.
Der dadurch entstehende Brand kann frühzeitig gelöscht werden,
so daß kein Personenschaden entsteht.
Später erstatten die Geschädigten
Anzeige bei der Polizei. Eine extra gebildete Gruppe des Staatsschutzes
ermittelt gegen die Täter, die aus Dranske, Saßnitz und Sagard
kommen.
AMAL Sachsen
1. Januar 06
Großkugel in Sachsen-Anhalt. Am Nachmittag erscheinen jugendliche
Deutsche vor einem Wohnhaus und bedrohen und beleidigen Flüchtlinge,
die hier wohnen. Ein 25 Jahre alter Flüchtling aus Niger wird noch
am Boden liegend mit Fäusten traktiert. Er erleidet neben Blutergüssen
und einer blutenden Wunde am Fuß auch eine schmerzhafte Verletzung
an der Schulter.
Dann formieren sich die Angreifer vor
dem Wohnhaus und schreien "Deutschland den Deutschen!" und "Ausländer
raus!" Danach fliegen gezielt mehrere Bierflaschen auf den auf dem Balkon
stehenden Flüchtling und seine Freundin.
Die Ermittlungsverfahren, die die Polizei
gegen zwei Täter einleitet, werden von der Staatsanwaltschaft wieder
eingestellt wegen nicht hinreichenden Tatverdachts.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
2. Januar 06
Bernburg in Sachsen-Anhalt. Der 25 Jahre alte Asylbewerber John B.
ist auf dem Weg von seinem Flüchtlingsheim zum Bahnhof, als er um
22.00 Uhr von drei Männern und einer Frau angesprochen wird. Als er
versucht auszuweichen, umzingeln sie ihn; ein Mann schlägt mit einem
Stock zu und trifft ihn am Knie. John B. flüchtet zurück in Richtung
Flüchtlingsunterkunft. In einer Sackgasse stellen ihn seine hinterherhetzenden
Verfolger, und jetzt trifft ihn ein Stockschlag derartig am Kopf, daß
er das Bewußtsein verliert.
Als er zu sich kommt, ist er allein
und bittet telefonisch einen Freund um Hilfe. Als dieser eintrifft und
die Rettungsstelle anruft, muß er erleben, wie der dort Diensthabende
den Hörer auflegt, ohne Hilfe zu organisieren. Erst als ein Passant
vorbeikommt und Rettungskräfte und die Polizei holt, kommt John B.
ins Krankenhaus, wo seine beiden großen Platzwunden am Kopf genäht
werden.
MDZ 4.1.06
4. Januar 06
Bundesland Bayern. In der oberfränkischen Ortschaft Wunsiedel
beschimpft ein 24 Jahre alter Deutscher aus Selb einen irakischen Flüchtling
aus dem Auto heraus zunächst als "Scheiß Kanake" und "Scheiß
Ausländer" – dann fährt er weiter. Kurz danach verfolgt er den
Asylbewerber zusammen mit einem Freund über den Marktplatz, so daß
dieser sich bedroht fühlt und ein Kabel einer Weihnachtsbeleuchtung
aus dem Boden reißt und damit versucht, die Deutschen auf Distanz
zu halten. Der Mann aus Selb geht zurück zu seinem Wagen, steigt ein
und fährt auf den Flüchtling zu. Dieser rettet sich mit einem
Sprung auf die Motorhaube, schlägt beim Bremsen gegen die Frontscheibe
und fällt anschließend zu Boden. Er verletzt sich am Knie, am
Handgelenk und am Rücken.
Bei der Gerichtsverhandlung vor dem
Jugendschöffengericht in Wunsiedel wird die rassistische und rechtsradikale
Einstellung des Täters auch vom Richter durchaus erkannt. Trotzdem
fallen die Anklagepunkte gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
und gefährliche Körperverletzung aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen
weg. Von einem Sachverständigen wird behauptet, daß der "Iraker
zur Seite hätte ausweichen können".
Der Täter wird letztlich nur wegen
Fahrens ohne Führerschein zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger
Bewährungszeit und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
FrP 24.2.07
9. Januar 06
Bundesland Bayern. In Nürnberg wird im Flüchtlingsheim in
der Silberstraße um 21.10 Uhr über die Brandmeldeanlage ein
Notruf ausgelöst. Als die Feuerwehr eintrifft, befinden sich die meisten
BewohnerInnen bereits im Freien, und die restlichen können aus
dem Haus gebracht werden. Die Rettungskräfte evakuieren insgesamt
35 BewohnerInnen und versorgen einige Verletzte, die Symptome einer Rauchgasvergiftung
aufweisen, noch vor Ort. Das Feuer, das in einem kleinen Zimmer im ersten
Stock seinen Brandherd hat, kann schnell gelöscht werden, so daß
kein Gebäudeschaden entsteht. Ein 27 und ein 53 Jahre alter Bewohner
müssen wegen des Verdachts auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus
Nürnberg. Ein 19-jähriger Libanese, der mit einer Stichverletzung
im Bauch gefunden wird, kommt ebenfalls ins Krankenhaus und wird dort umgehend
operiert.
Die polizeilichen Ermittlungen ergeben,
daß der 19-Jährige sich umbringen wollte. Er hatte sich die
Messerstiche selbst zugefügt und auch den Brand gelegt, um sich selbst
zu töten.
Polizei Mittelfranken 10.1.06;
Berufsfeuerwehr Nürnberg 10.1.06;
Polizei Mittelfranken 11.1.06;
Polizei Nürnberg 4.12.06
10. Januar 06
Bundesland Schleswig-Holstein. Ein 41 Jahre alter kurdischer Flüchtling
wird bei einer Vorsprache in der Ausländerbehörde Bad Segeberg
festgenommen und in das Abschiebegefängnis Rendsburg gebracht. Hier
versucht er, sich in selbsttötender Absicht zu verbrennen und erleidet
eine Brandverletzung.
Bei der Untersuchung in Haft diagnostiziert
der ihn seit 2004 behandelnde Facharzt und Psychotherapeut eine deutliche
Verschlimmerung der Posttraumatischen Belastungsstörung und schweren
Depressionen des Mannes. Statt einer Entlassung des schwerkranken Mannes
werden für die nächsten 20 Tage wegen weiter bestehender Suizidgefahr
viertelstündliche (!) Überwachung und Kontrolle des Gefangenen
angeordnet.
Am 21. Februar erfolgt seine Abschiebung
in die Türkei.
Landesbeirat – Jahresbericht 2006;
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 3/2006;
ndr 20.4.07; KN 21.4.06; BT DS 16/9142;
Interkultureller Rat in Deutschland
10. Januar 06
Ein togoischer Flüchtling wird von Bayern aus abgeschoben und
von den drei ihn auf dem Flug begleitenden Bundespolizisten auf dem Flughafen
in Lomé direkt der dortigen Polizei übergeben. Er kommt in
Haft und wird unter Mißhandlungen verhört.
Später gelingt ihm die Flucht aus
der Haft und dem Land. Ein deutscher Unterstützer trifft ihn im ghanaischen
Accra in einem Flüchtlingslager.
SVZ 22.3.06
17. Januar 06
Bekim und Mirlinda Zenunaj und ihre drei im schwäbischen Wilhelmsdorf
aufgewachsenen Kinder werden nach 15 Jahren Deutschland-Aufenthalt in den
Kosovo abgeschoben.
Als am nächsten Tag der Gerichtsbeschluß
bekannt wird, daß die Abschiebung aufgrund der krankheitsbedingten
Transportunfähigkeit von Mirlinda Zenunaj nicht erfolgen darf, ist
die Familie bereits im Kosovo. Nach der Abschiebung geht es der ganzen
Familie schlecht.
Eine 55-köpfige BürgerInnen-Initiative
versucht jetzt, eine Rückführung der Familie nach Wilhelmsdorf
zu erreichen.
SchwZ 4.2.06
28. Januar 06
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene M. Y. sich zu töten.
BT DS 16/9142
31. Januar 06
Bitterfeld in Sachsen Anhalt. Ein 34 Jahre alter Flüchtling aus
Burkina Faso wird gegen 20 Uhr von sechs Personen rassistisch angepöbelt
und bedroht. Dem Afrikaner gelingt es, in ein Bistro zu flüchten und
von dort aus die Polizei zu rufen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
10. Februar 06
Berlin – Bezirk Mitte. Der Flüchtling B. C. befindet sich auf
dem Bahnhof Alexanderplatz, um den Zug nach Werder zu besteigen, als ein
Polizist und eine Polizistin auf ihn zutreten, um seine Personalien zu
überprüfen. Als B. C. sagt, daß er seine Papiere nicht
dabei hat, wird er umgehend in Hand- und Fußfesseln gelegt. Zudem
beleidigen ihn die Uniformierten rassistisch und schlagen mit solch einer
Massivität auf ihn ein, daß er ohnmächtig wird und ein
Krankenwagen gerufen werden muß.
Der Laptop seiner Freundin, den B. C.
bei sich führt, wird ohne Rechtfertigung durch die Polizei durchsucht.
Zu privaten Fotos werden anzügliche Kommentare abgegeben.
B. C. stellt später eine Strafanzeige
gegen die BeamtInnen, die wegen fehlender Beweise eingestellt wird. Er
selbst hingegen wird wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt.
ReachOut Berlin
12. Februar 06
Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einem Diskothekbesuch
werden zwei ca. 30-jährige Flüchtlinge aus dem Irak von mehreren
deutschen Männern und einer Frau zunächst mit "Scheiß-Ausländer"
beleidigt und dann tätlich angegriffen. Die Rassisten schlagen und
treten auf die Flüchtlinge ein – einem Iraker wird eine Zigarette
hinter dem Ohr ausgedrückt, und ihm werden Haare ausgerissen.
LOBBI
13. Februar 06
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nachdem die Angestellten
des Gefängnisses dem 63 Jahre alten Mazedonier Z. I. die Aufenthaltskosten
im Gefängnis (62 Euro pro Tag) präsentierten und ihm auch noch
in Aussicht stellten, für die bevorstehende Abschiebung die Kosten
tragen zu müssen, versucht sich der unter schweren Depressionen leidende
Gefangene mit einem gerollten Bettlaken am Türgitter eines Toilettenraumes
zu erhängen. Bedienstete finden ihn um 14.40 Uhr, heben ihn hoch und
befreien ihn aus der Schlinge. Er wird notärztlich versorgt und kommt
zur stationären Behandlung seiner Verletzungen ins Krankenhaus. Das
Krankenzimmer wird von der Polizei bewacht.
Bereits bei seiner Festnahme vor 71
Tagen war ihm alles Geld abgenommen worden. Seine Rückführung
über Tschechien steht unmittelbar bevor.
Aus Protest und Empörung beginnen
noch am gleichen Tag 14 Gefangene der zweiten Etage des Hauses 3 einen
Hungerstreik – ab 0.30 Uhr tragen sie Matratzen auf die Flure, setzen sie
in Brand und verbarrikadieren die Etage. Mehr als 100 Gefangene müssen
wegen der gefährlichen Rauchgasentwicklung verlegt werden.
TS 14.2.06; BM 14.2.06;
Welt 15.2.06; PNN 15.2.06; BM 16.2.06;
BM 17.2.06; jW 20.2.06; JWB 22.2.06;
BT DS 16/9142;
Interkultureller Rat in Deutschland
17. Februar 06
In einem von Flüchtlingen bewohnten Haus im bayerischen Mellrichstadt
– Landkreis Rhön-Grabfeld – bricht um 3.00 Uhr morgens ein Feuer aus.
Die 22 Menschen, die sich im Hause befinden, kommen mit dem Schrecken davon.
Die Brandursache ist zunächst ungeklärt.
German News 17.2.06;
FrP 18.2.06
21. Februar 06
Feuer im Hamburger Flüchtlingsheim in Curslack. Die Feuerwehr
kann verhindern, daß das Feuer vom Erdgeschoß auf den ersten
Stock übergreift. Eine Bewohnerin erleidet eine Rauchgasvergiftung
und muß ins Krankenhaus gebracht werden. Die Ursache des Feuers ist
zunächst unklar.
HA 22.2.06
23. Februar 06
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Ein 17-jähriger
palästinensischer Jugendlicher, der durch einen Fluchthelfer über
die Türkei einen Flug in die BRD bekam, wird unmittelbar nach seiner
Ankunft in die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen
und dort bis zum 2. März ärztlich behandelt.
Am 3. März beantragt die Bundespolizei
Zurückweisungshaft. Auf Beschwerde eines beigeordneten Verfahrenspflegers
festigt das Landgericht den Beschluß des Amtsgerichts mit den Worten:
"Deshalb komme in Transitfällen für Minderjährige nur die
Unterbringung in einer jugendgeeigneten Justizvollzugsanstalt in Betracht."
Eine weitere Beschwerde wegen der Freiheitsberaubung
des Minderjährigen führt schließlich beim Oberlandesgericht
Frankfurt am Main am 15. Mai zu einer Aufhebung der vorherigen gerichtlichen
Anordnungen – wegen der "Schwere des Eingriffs" und der besonderen Schutzbedürftigkeit
minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge.
OLG Frankfurt am Main 15.5.06
24. Februar 06
Berlin-Wedding in der Bellermannstraße. Als zwei Zivilbeamte
morgens um 7.15 Uhr an der Wohnung der Familie Barbul klingeln, um Herrn
Zarko Barbul zur Abschiebung abzuholen, klettert der 32-Jährige in
Panik aus dem Fenster der im dritten Stock gelegenen Wohnung. Er steht
auf der äußeren Fensterbank und hält sich an einem Kabel
einer Satelitenschüssel fest, als die Polizisten ihn laut rufend auffordern,
in die Wohnung zurückzukehren. Dann bricht ein Stück Fensterbank
herunter und Herr Barbul stürzt 15 Meter in die Tiefe. Mit schweren
Knochenbrüchen an beiden Beinen und am rechten Arm bleibt er im Hof
liegen. Er kommt zur stationären Behandlung ins Virchow-Krankenhaus.
Der Rom Zarko Barbul war vor sieben
Jahren mit seiner Frau und dem damals einjährigen Sohn in die BRD
geflohen, weil er sich nicht an dem Krieg der serbischen Armee gegen das
Kosovo beteiligen wollte. Ein Jahr später wurde ein zweiter Sohn geboren.
Herr Barbul ist Teilnehmer an dem sogenannten
Equal-Projekt für Roma-Flüchtlinge "Novi Videi – Neue Perspektiven",
einer vom Bundesministerium für Arbeit und der Europäischen Union
geförderten Qualifikationsmaßnahme. Die Weisung der Innenverwaltung,
daß die TeilnehmerInnen dieser Maßnahme bis zur Beendigung
vor Abschiebung geschützt sein sollten, wurde vom Sachbearbeiter der
Berliner Ausländerbehörde jedoch nicht angewandt.
südost Europa Kultur;
Polizei Berlin 24.2.06;
ND 27.2.06; TS 23.3.06
1. März 06
Frankfurt am Main. In einem Toilettenraum der Bundespolizei am Frankfurter
Flughafen entzündet um 16.10 Uhr der 34 Jahre alte Iraner A. B. sein
T-Shirt, um sich selbst zu verbrennen. Er kommt mit Verbrennungen an Brust
und Rücken und mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus Höchst.
Der behandelnde Arzt gibt dem Drängen der Polizei nach und erklärt
den Patienten nach der Versorgung der Verletzungen für transportfähig.
Zu dem am folgenden Tag anberaumten
Haftprüfungstermin, der im ersten Stock des Gießener Amtsgerichts
verhandelt werden soll, muß Herr B. allerdings von zwei Beamten gestützt
werden. Auf der Bank vor dem Gerichtszimmer verstärkt sich sein anfängliches
Zittern, bis der Mann unter starkem Beben und mit Schaum vor dem Mund zusammenbricht.
Zwei Rettungswagen werden gerufen. Die zuständige Richterin ordnet
per Eilentscheidung eine Überweisung in das Krankenhaus der JVA Butzbach
an. Binnen sechs Wochen soll ein Termin für eine neuerliche "Anhörung"
angesetzt werden. Seinem Bruder D., dem einzigen Familienangehörigen
in der BRD, wird der Besuch im Krankenhaus untersagt. Einige Tage später
wird A. B. in die JVA Kassel verlegt.
Von dort aus findet der zweite Abschiebeversuch
statt. In Krankenhaus-Kleidung und mit Hand- und Fußschellen wird
er in eine Lufthansa-Maschine gebracht. Mehrere Beamte halten ihn so stark
fest, daß er Angst bekommt, sie könnten ihm seine Handgelenke
brechen. Der Pilot bemerkt dies, spricht kurz mit Herrn B. und weigert
sich dann, ihn in den Iran auszufliegen.
Beide Brüder sind Aktivisten der
"Arbeiterkommunistischen Partei Irans" (AKP) und der "Föderation iranischer
Flüchtlinge". Allein aufgrund dieser exilpolitischen Tätigkeiten
droht ihnen mit Gewißheit im Iran Gefangenschaft und Folter und mit
hoher Wahrscheinlichkeit die Todesstrafe.
Trotz der Menschenrechtsverletzungen im Iran sieht das Hessische Innenministerium
keinen Bedarf, die Abschiebepraxis in das Land oder die Bewertung der dortigen
innenpolitischen Lage zu überdenken. Angesprochen auf die aktuelle
Situation meint ein Sprecher der Frankfurter Rundschau gegenüber:
"Der Iran hat eine demokratisch gewählte Demokratie."
Am 4. April wird A. B. mit einer Maschine
der russischen Fluggesellschaft TransAero abgeschoben. Fünf Menschen
vom Sicherheitspersonal der Fluggesellschaft bringen ihn mit Gewalt ins
Flugzeug, legen ihm Hand- und Fußschellen an und drücken seinen
Hals so fest herunter, daß er nicht reden oder schreien kann.
Ein letzter Eilantrag, die Abschiebung
auszusetzen, ist vom Verwaltungsgericht Gießen abgelehnt worden,
und auch der Petitionsausschuß entschied sich gegen eine Intervention.
Pro Asyl;
FR 3.3.06; GA 3.3.06;
FR 4.3.06; FR 5.3.06;
GA 7.3.06; GAll 10.3.06; GA 10.3.06;
GA 29.3.06; GA 30.3.06; Pro Asyl 4.4.06;
Jugendnetz Wetzlar 4.4.06; GAll 5.4.06
1. März 06
Bad Wünnenberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als ein 36 Jahre
alter Bewohner des Flüchtlingsheimes am Zinsdorfer Weg Rauch auf dem
Flur bemerkt, alarmiert er umgehend alle BewohnerInnen. Kurze Zeit später
erfolgt eine so starke Verpuffung, daß sogar Stühle durch die
Fenster geschleudert werden.
Den Rettungskräften, die mit Löschzügen
aus Bad Wünneberg, Fürstenberg und Leiberg eintreffen, gelingt
es, das entstandene Feuer im Flur und in den angrenzenden Wohnräumen
zu löschen.
Obwohl es den zehn anwesenden BewohnerInnen
gelungen ist, noch vor Eintreffen der Feuerwehren ins Freie zu gelangen,
müssen ein junges Mädchen, eine 37-jährige Frau und ein
22-jähriger Mann mit dem Verdacht auf Rauchgasvergiftung in Krankenhäuser
nach Büren und Paderborn gebracht werden.
Das aus Flach- und Satteldachcontainern
errichtete Wohnheim wird aufgrund des entstandenen Brandschadens und der
extremen Verrußung nicht mehr bewohnbar sein. Die BewohnerInnen werden
in einem anderen Wohnheim im Stadtteil Helmern untergebracht.
Als Brandursache ermitteln Kriminalbeamte
der Paderborner Polizei einen Defekt in einer Leuchtstofflampe an der Flurdecke.
NW 2.3.06
2. März 06
Bundesland Hessen. An einer Uferpromenade in Eltville sitzt ein junger
Mann eine Weile auf einer Tasche, steht dann auf, zieht seine Jacke aus
und geht in den Rhein. Er schwimmt bis zur Mitte des Flusses und versinkt
dann im Wasser. Die von ZeugInnen eingeleiteten Suchmaßnahmen der
Polizei bleiben erfolglos. Der Leichnam des Mannes wird erst am 10. April
in der Winkeler Bucht am Rheinkilometer 519,59 entdeckt und geborgen.
Der Mann ist ein Asylbewerber aus Afghanistan
und wohnte zuletzt in Geisenheim – er starb im 21. Lebensjahr.
Polizei Wiesbaden 18.4.06;
Main-Rheiner 19.4.06
4. März 06
Cottbus in Brandenburg. Der Kameruner Chamberlin Wandji betritt an
der Bushaltestelle "Stadtpromenade" um 0.46 Uhr einen Bus der Linie N 4.
Im Bus trifft er seinen Freund, einen Flüchtling aus dem Tschad, und
sie bemerken jetzt beide, daß in den hinteren Reihen acht bis zehn
weiße Menschen sitzen, die auffallend militärisch gekleidet
sind. Ein Mann aus dieser Gruppe geht auf seinen Freund zu und tritt ihn
so heftig, daß er durch die mittlere Bustür auf die Straße
fällt. Chamberlin Wandji stellt ihn zur Rede und versperrt ihm den
Rückweg zu seiner Gruppe. Dann wird der Flüchtling von Mitgliedern
der Gruppe von hinten festgehalten, ins Gesicht geschlagen und mit "Hey
schwarzer Neger!" beleidigt. Zwei Frauen schreien Herrn Wandji an.
Auf Bitten des Herrn Wandji ruft der
Busfahrer die Polizei, die schnell eintrifft. Zu ihrer Verwunderung werden
allerdings die beiden Opfer der Angriffe mit aufs Revier genommen, während
die Angreifer im Bus bleiben.
Erst nach mehr als dreistündiger
Wartezeit im Polizeirevier und bei der Kriminalpolizei können die
beiden Afrikaner Anzeige erstatten. Den wiederholten Bitten nach ärztlicher
Versorgung der Gesichtsverletzungen des Herrn Wandji wird nicht nachgegangen.
Die Verletzungen seien nicht so schlimm, und er könne selber am nächsten
Tag zu einem Arzt gehen.
Am nächsten Tag mußte der
Asylbewerber allerdings zunächst einmal zum Sozialamt, um dort einen
Krankenschein zu bekommen – erst dann konnte er seine Verletzungen medizinisch
versorgen lassen.
Im November wird der Angriff auf die
zwei Asylbewerber vor dem Amtsgericht Cottbus verhandelt.
Opferperspektive; Bericht eines Betroffenen;
PNN 16.3.06; JWB 22.3.06;
LR 17.11.06; Opferperspektive 20.11.06
6. März 06
Bundesland Sachsen. Im Dresdener Stadtteil Gorbitz betreten um 8.15
Uhr vier Polizeibeamte den Outlaw-Kindergarten am Limbacher Weg. Sie suchen
nach dem dreijährigen Jungen Leandro und seiner angolanischen Mutter
Anna de Assis. Da die Mutter nicht anwesend ist, nehmen sie das Kleinkind
mit. Als das Kindergartenpersonal protestiert, wird polizeiliche Verstärkung
angefordert. Schließlich wird erlaubt, daß wenigstens eine
Betreuerin als Vertrauensperson den Jungen begleiten darf.
Sie fahren zum städtischen Kinder-
und Jugendnotdienst und versuchen hier, von dem in Deutschland geborenen
Jungen zu erfahren, wo die Mutter sein könnte. Auch versuchen sie
weiterhin, die Mutter telefonisch zu erreichen.
Nachdem der Asylantrag der 31 Jahre
alten Anna de Assis im Oktober 2002 und der des Kindes im Juni 2004 abgelehnt
worden waren, war die Abschiebung der Beiden in die Wege geleitet worden.
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Chemnitz hatte die Dresdener
Polizei für diesen Tag um "Vollzugshilfe" gebeten, Mutter und Sohn
"aufzugreifen" und die Abschiebung für heute durchzusetzen.
Als für die Beamten deutlich wird,
daß die Abschiebung heute nicht planmäßig stattfinden
kann, bringen sie nach vier Stunden "Geiselnahme" (Ausländerbeauftragte
Marita Schieferdecker-Adolph) den Jungen in den Kindergarten zurück
und übergeben ihn einer Betreuerin mit den Worten: "Der hat jetzt
Hunger."
Aus Angst vor einem neuerlichen Zugriff
halten sich Mutter und Kind nun an einem unbekannten Ort auf.
Aufgrund der öffentlichen Empörung
über diesen bundesweit einmaligen Fall leitet die Dresdener Staatsanwaltschaft
ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Polizeibeamten und eine Polizeibeamtin
ein und prüft, ob sie sich wegen Nötigung, Entziehung Minderjähriger,
Freiheitsberaubung oder Hausfriedensbruchs vor Gericht verantworten müssen.
Ende Juni wird das Verfahren eingestellt, weil eine Schuld der PolizeibeamtInnen
nicht nachweisbar sei.
Die Dresdner Universitätsklinik
diagnostiziert bei dem kleinen Leandro eine Posttraumatische Belastungsstörung
und Verlustängste als Folge des Polizeieinsatzes. Diese Diagnose wird
durch einen Amtsarzt bestätigt. Anfang des Jahres 2007 beginnen Mutter
und Kind eine Therapie.
Ein erneuter Abschiebeversuch scheitert
am 30. Januar 07, weil Mutter und Kind von der Polizei nicht in der Unterkunft
angetroffen werden. Sie befinden sich später in einem "stillen" Kirchenasyl.
SäZ 17.3.06; mdr 17.3.06; DNN 17.3.06;
DNN 18.3.06; taz 18.3.06;
Telepolis 19.3.06; taz 20.3.06;
SäZ 21.3.06; FP 21.3.06; jW 22.3.06;
SäZ 25.6.06; ddp 28.6.06;
ND 22.7.06; SäZ 30.1.07;
SäZ 31.1.07; ND 31.1.07; SäZ 6.2.07;
FRat Sachsen
7. März 06
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein 24 Jahre alter Flüchtling aus Côte
d'Ivoire (Elfenbeinküste) beobachtet, wie drei Männer und eine
Frau, dem Äußeren nach wie Neonazis gekleidet, zwei Afrikaner
rassistisch beschimpfen und bedrohen. Der Flüchtling schlichtet die
Situation verbal, woraufhin die Bedrohten weggehen können.
Dadurch gerät er jedoch ins Visier
der RassistInnen. Sie verfolgen und beschimpfen ihn. Als er auf dem Markt
schließlich von einem der Neonazis eingeholt wird, trifft ihn mehrmals
dessen Faust. Als der Angreifer eine Bierflasche herausholt, gelingt es
dem Flüchtling, dessen Arm beim Ausholen festzuhalten. In diesem Moment
schlägt ihm die Frau einen Teleskopschlagstock auf den Hinterkopf.
Als die Polizei eintrifft, ergreifen
die Täter die Flucht. Trotzdem gelingt es kurz danach, die 17-jährige
Schlägerin und einen 26-jährigen Mittäter festzunehmen.
Gegen diesen liegt bereits ein Haftbefehl wegen Volksverhetzung vor.
Es werden Ermittlungsverfahren wegen
gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten gegen vier
Verdächtige eingeleitet.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
mdr 8.3.06; JWB 15.3.06
8. März 06
Bad Schwartau in Schleswig-Holstein. Ohne Vorankündigung erscheinen
gegen Abend MitarbeiterInnen der Eutiner Ausländerbehörde und
in deren Begleitung eine Ärztin und ein großes Polizeiaufgebot,
um die fünfköpfige kurdische Familie D. in die Türkei abzuschieben.
Frau D. erleidet einen Zusammenbruch, so daß sie auf Anweisung der
Ärztin als Notfall in ein Krankenhaus eingeliefert werden muß.
Die Abschiebung wird daraufhin abgebrochen
Die Eheleute D. kamen vor acht Jahren
in die BRD, weil sie in der Türkei schwerste Gewalterfahrungen machen
mußten. Sie sind schwer traumatisiert, und auch ihre jüngste
Tochter ist in psychiatrischer Behandlung. Einen Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels, der im Januar 2005 gestellt wurde, hatte die Behörde
mit der Androhung der Abschiebung beantwortet.
Lübecker Flüchtlingsforum;
FRat SH 14.3.06
9. März 06
Ahlen in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 3.40 Uhr erscheinen Mitarbeiter
der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf und Polizeibeamte
vor der Tür einer Dachgeschoßwohnung im Amselweg Ecke Knüppelsberg.
Die dort wohnende kurdische Familie soll noch heute über den Flughafen
Düsseldorf abgeschoben werden.
Während die Wohnungstür von
einem Schlüsseldienst geöffnet wird, flüchten der 46-jährige
Mann und seine zwei Jahre jüngere Ehefrau über den Balkon auf
das Hausdach. Nur mit Unterwäsche und dünner Nachtwäsche
bekleidet, harren sie dort auch im Regen aus und drohen, sich in die Tiefe
zu stürzen.
Einsatzkräfte der Feuerwehr und
der Polizei – auch unter Anforderung eines Sondereinsatzkommandos – versuchen,
beruhigend auf die Verzweifelten einzuwirken. Um 10 Uhr ist die Frau überredet
worden, vom Dach herunterzuklettern. Um 11.15 Uhr gibt auch ihr Mann auf.
Wegen starker Unterkühlung werden beide zunächst ins Ahlener
St.-Franziskus-Hospital gebracht. Während der fünfjährige
Sohn und die dreijährige Tochter der Eheleute bei Verwandten untergebracht
werden, erfolgt die Abschiebung ihres 18-jährigen Sohnes noch am Abend
nach Istanbul.
Bereits im Jahre 1989 hatte der Kurde
in der BRD Asyl beantragt und war nach Ablehnung im Jahre 1992 in die Türkei
abgeschoben worden. Nach erneuter Einreise im Februar 1997 wurde auch der
zweite Asylantrag vier Monate später abgelehnt. Die gegen die Negativentscheidung
geführte Klage wurde schließlich vom Verwaltungsgericht Münster
im Dezember 2001 abgewiesen. Der Asylantrag seiner Frau, die im August
1999 nach Deutschland kam, wurde noch im gleichen Jahr als "offensichtlich
unbegründet" abgelehnt. Zur psychischen Erkrankung der Frau mit möglicher
Suizidgefahr, die über Monate stationär behandelt werden mußte,
äußerte sich das Bundesamt, daß diese auch in der Türkei
behandelt werden könne.
Nachdem der damals 12-jährige Sohn
im Jahre 2000 seinen Eltern in die BRD gefolgt war, wurde auch sein Asylantrag
abgelehnt. Seine beiden Geschwister sind in Ahlen geboren.
Nach dem Drama auf dem Hausdach wird
gegen den 46-jährigen Familienvater Abschiebehaft durchgesetzt, und
seine Frau wird ins Justizkrankenhaus nach Fröndenberg verlegt.
Am 18. April erfolgt die Abschiebung
von Eltern und Kindern über den Düsseldorfer Flughafen nach Istanbul.
Polizei Warendorf 9.3.06;
FR 10.3.06; AZ 10.3.06; AT 10.3.06;
AT 11.3.06; AZ 14.3.06; AZ 21.4.06
12. März 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Ein 32-jähriger syrischer Flüchtling
besucht morgens um 9 Uhr seine ehemalige Freundin im Eschweiler Krankenhaus,
wo sie vor drei Tagen von ihrem gemeinsamen Kind entbunden wurde. Der bewaffnete
Mann gießt Benzin im Krankenzimmer aus und nimmt die Frau und das
Kind in seine Gewalt. Erst nach siebenstündigen Verhandlungen mit
der Polizei, während der er keine Forderungen stellt, ergibt er sich.
Am 29. September fordert die Staatsanwaltschaft
vor dem Aachener Landgericht zehneinhalb Jahre Haft. Das Gericht
verurteilt den Flüchtling zu sechs Jahren Haft und begründet
dies damit, daß die Tat zugleich ein "Angstschrei" gewesen sei, da
der Mann auf seine Probleme habe aufmerksam machen wollen. Der Mann, der
nach abgelehntem Asylantrag und nach der Trennung von seiner Freundin und
ihrem gemeinsamen Kind seinen Aufenthalt in Gefahr sah, wollte mit dieser
Verzweiflungstat seine vermeintliche Abschiebung verhindern.
Polizei Aachen 13.3.06;
Kölnische Rundschau 13.3.06;
BM 14.3.06; AaN 15.3.06; WDR 25.9.06
15. März 06
Morgens um 6 Uhr früh werden die Eheleute S. und ihre Kinder im
Alter von 5, 10, 11, 13 und 16 Jahren in ihrer Wohnung in Berlin festgenommen
und zum Abschiebegefängnis nach Berlin-Köpenick gebracht. Nach
einer Nacht im Gefängnis erfolgt ihre Fahrt mit einem Polizeitransporter
zum Flughafen Düsseldorf. Unterwegs wird der Wagen in einen Unfall
verwickelt. Frau S. muß sich ständig übergeben.
Die Eheleute leben seit 12 Jahren in
Berlin, und ihre insgesamt sechs Kinder sind alle hier aufgewachsen. Eine
behördlich anerkannte Psychologin hat ein Gutachten über Frau
S.'s schwere Posttraumatische Belastungsstörung erstellt. Sie kommt
zu dem Schluß, daß eine eventuell erzwungene Rückkehr
in den Kosovo ein erhebliches Risiko für Leben und Gesundheit von
Frau S. sein wird.
Als besonders skandalös ist aus
Sicht des Flüchtlingsrates die Weigerung des Innensenators, einen
Antrag bei der Härtefallkommission für die Familie zu behandeln.
Damit verstößt der Innensenator gegen die geltende Rechtsverordnung
zur Umsetzung der Härtefallregelung in Berlin.
Noch vor zwei Tagen hatte die Familie
bei der Ausländerbehörde vorgesprochen, wo ihre Aufenthaltsbescheinigungen
(Duldungen) verlängert wurden. Von einer unmittelbar bevorstehenden
Abschiebung wurde ihr nichts mitgeteilt.
Die gutachterlich bescheinigte Traumatisierung
und fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo sind dann auch die
Gründe für die UNMIK (United Nation Administration Mission in
Kosovo), die Familie in Prishtina nicht einreisen zu lassen und den Rückflug
in die BRD zu veranlassen.
Am 17. März wird die Familie über
Podgorica (Montenegro) nach Frankfurt am Main zurückgeflogen. Von
Frankfurt erfolgt der Transport per Bus nach Berlin. Hier wird Herr Fadil
S. in Abschiebehaft genommen. Dort befindet sich bereits seit dem 16. März
der 19-jährige Sohn Driton, der nicht mit ausgeflogen worden war.
Für den 13. April wird ein neuer
Versuch vorbereitet, die Familie abzuschieben. Weil sie für die Polizei
nicht auffindbar ist, werden Herr S. und der 19-jährige Sohn direkt
aus dem Abschiebegefängnis abgeschoben.
FRat Berlin 21.3.06;
taz 22.3.06; TS 23.3.06;
taz 12.4.06; taz 15.4.06
17. März 06
Berlin – Hohenschönhausen. Bei einem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft
werden vier Menschen verletzt. Das
Feuer war im vierten Stock im Zimmer eines 23-Jährigen ausgebrochen,
der sich selbst aus dem Raum retten konnte.
taz 18.3.06
19. März 06
Berlin. Eine alleinerziehende Romni wird mit ihren vier Kindern in
Polizeigewahrsam genommen und am Abend nach Serbien abgeschoben
TS 23.3.06
21. März 06
Bundesland Hessen. Weil sich ein Mann bei einer Personenkontrolle in
der Nähe des Frankurter Zoos nicht ausweisen kann, wollen ihn drei
polizeiliche Zivilkräfte festnehmen. Einer Fesselung widersetzt er
sich, und als die Beamten Pfefferspray einsetzen, reißt er sich los
und flüchtet mit der an einer Hand angelegten Handfessel. An der Hanauer
Landstraße springt er auf eine anfahrende Straßenbahn und klammert
sich an die hintere Kupplung. Doch nach ca. 100 Metern haben ihn die Polizeibeamten
erreicht und reißen ihn von der Straßenbahn herunter auf das
Pflaster. Ihnen gelingt jetzt seine Festnahme mit massiver körperlicher
Gewalt. Eine Polizeiärztin attestiert im Polizeipräsidium Schürfverletzungen
im Gesicht.
Der 28 Jahre alte Mann war zur Festnahme
wegen seiner Abschiebung in die Türkei ausgeschrieben.
Polizei Frankfurt 21.3.06
21. März 06
Landkreis Hameln in Niedersachsen. Die Abschiebung ihres 19-jährigen
Sohnes nach Georgien treibt seine Mutter, eine kurdische Jesidin, zu einem
Selbsttötungsversuch. Die Frau kommt auf die Intensivstation im Krankenhaus
Hildesheim.
Ihr Sohn, der als Achtjähriger
in die BRD gekommen war, wird von seiner im sechsten Monat schwangeren
Frau getrennt. Die Ehe wurde von der Ausländerbehörde nicht anerkannt,
weil die Beiden "nur" nach jesidischem Brauch geheiratet hatten.
GfbV 23.3.06
22. März 06
Berlin. Die 17-jährige Kurdin Hayriye Aydin wird vom Präsidenten
der Bundesrepublik Deutschland, Horst Köhler, zur Einweihungsfeier
seines restaurierten Amtssitzes im Schloß Bellevue wegen ihres politischen
und sozialen Engagements geehrt. Der Präsident bedankt sich bei ihr
im Namen der Bundesrepublik für ihre ehrenamtliche Tätigkeit
zu den Themen Antisemitismus und Völkerverständigung.
Dies geschieht, während ihre Eltern
und ihre Geschwister akut von Abschiebung in die Türkei bedroht sind.
Ihre Duldung läuft in wenigen Tagen aus.
Nachdem die Härtefallkommission
sich im Herbst für ein Bleiberecht der 13-köpfigen Familie eingesetzt
hatte und dieses vom Innensenator abgelehnt wurde, kommt der Petitionsausschuß
bei seiner gestrigen Tagung zu keiner Entscheidung und vertagt das Thema.
Durch den Protest von SchülerInnen,
LehrerInnen und Eltern der MitschülerInnen wird das Schicksal der
Familie weit über die Grenzen Berlins hinaus bekannt.
Der heute 52 Jahre alte Vater Feyaz
Aydin war mit seiner Frau und vier Kindern vor 17 Jahren in die BRD geflohen,
weil er als vermeintlicher Unterstützer der PKK verfolgt und gefoltert
worden war. Als die Asylanträge im Jahre 1990 abgelehnt wurden, floh
die Familie aus Angst vor Abschiebung von Niedersachsen nach Berlin und
stellte hier erneut Asylanträge, jedoch mit anderer Identität
aus dem Herkunftsland Libanon. Diese Tatsache, die vor 14 Jahren den Behörden
bekannt wurde, ist heute der Grund für die drohende Abschiebung eines
großen Teils der Familie. Daß Herr Aydin und auch sein 21-jähriger
Sohn Mehmet einen unbefristeten Arbeitsplatz haben, wodurch die Familie
unabhängig von Sozialhilfe ist, daß die Kinder Musterbeispiele
für das Thema "Integration" darstellen, ändert nichts an der
Tatsache, daß auch im Februar 2007 die Eltern und vier ihrer Kinder
von Abschiebung bedroht sind. Drei Töchtern wird vorläufig der
Aufenthalt gewährt, weil sie noch in der Ausbildung sind.
FRat Berlin;
TS 13.3.06; taz 21.3.06; Spiegel 12/2006; BeZ 22.3.06;
TS 22.3.06; taz 22.3.06; ND 22.3.06; BeZ 23.3.06;
taz 30.5.06; BI 2.6.06; BeZ 30.6.06; taz 1.9.06; BeZ 20.1.07
23. März 06
Bundesland Brandenburg. Als der Kenianer Joseph M. einer Vorladung
bei der Ausländerbehörde Frankfurt (Oder) nachkommt, wird ihm
mitgeteilt, daß er – aufgrund seines abgelehnten Asylantrages – sofort
abgeschoben wird. Nach einer kurzen Unterredung mit seiner Verlobten geht
er auf die Toilette, läuft los und springt dort durch das geschlossene
Fenster. Der 30-Jährige stürzt eine Etage hinab, und durch den
Aufprall auf den betonierten Boden zieht er sich so schwere Verletzungen
zu, daß er umgehend ins Klinikum Markendorf eingeliefert werden muß.
Joseph M., der im Jahre 1999 in die
BRD geflohen war und hier Asyl beantragt hatte, versuchte seit längerer
Zeit, seine Verlobte zu heiraten, und hätte, wenn nicht immer wieder
"bürokratische Hürden" aufgebaut worden wären, schon aufgrund
der Heirat mit einer deutschen Staatsangehörigen einen sicheren Aufenthalt.
Zuletzt fehlte für das Standesamt eine schriftliche Bestätigung
der Gültigkeit des Reisepasses, obwohl die Ausländerbehörde
diesen bereits als gültig anerkannt hatte.
Jetzt bezahlt der 30-Jährige die
Flucht vor der Abschiebung nach Kenia mit einer Querschnittslähmung.
Erst nach diesem Drama erklärt der Oberbürgermeister von Frankfurt,
Martin Patzelt (CDU): "Ich werde ihm aus humanitären Gründen
ein Bleiberecht in Frankfurt gewähren." Dann weist er darauf hin,
daß die letzte rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist
und daß eine Aufenthaltserlaubnis ausländerrechtlich begründet
sein muß.
WB 24.3.06; BM 25.3.06; taz 25.3.06;
Ausländerbeirat FFO 30.3.06;
BeZ 31.3.06; UK 31.3.06;
Robin Kendon – Bündnis90/Die Grünen 6.5.06
25. März 06
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Als ein 21 Jahre alter Flüchtling
aus Burkina Faso um 2.40 Uhr an einer Tankstelle auf dem Weg zum Hasselbachplatz
vorbeikommt, wird er von vier Männern und drei Frauen rassistisch
beleidigt. "Afrika den Affen" beschimpfen sie ihn und verfolgen ihn. Einer
der Deutschen schwingt dabei eine Machete. Dem 21-Jährigen gelingt
es zu fliehen, weil er am Café am Hasselbachplatz drei Afrikaner
trifft, die ihn schützen. Dann erscheinen Zivil-Beamte, die die Afrikaner
kontrollieren.
Eine Streifenwagenbesatzung findet an
der Tankstelle im Wagen eines 57-Jährigen die Machete. Die Polizei
ermittelt wegen versuchter Körperverletzung.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
26. März 06
Baden-Württemberg. Die drei volljährigen Kinder einer kurdischen
Familie, zwei Söhne und eine Tochter, werden über den Flughafen
Stuttgart in die Türkei abgeschoben. Damit ist die vor zehn Jahren
in die Bundesrepublik geflohene Familie auseinandergerissen. Die kranken
Eltern und ihre minderjährigen Kinder sind wegen der fehlenden Einkommen
der erwachsenen Kinder nun wieder sozialhilfeabhängig.
Am Flughafen Istanbul werden der 23-jährige
T., seine Schwester und sein Bruder sofort festgenommen, getrennt verhört,
wochenlang inhaftiert und vielfacher Gewalt ausgesetzt. Nach Lösegeldzahlungen
eines Bekannten der Familie läßt man die Geschwister nach unterschiedlich
langer Inhaftierung frei. Es gelingt ihnen im Frühjahr 2007, einzeln
wieder in die Bundesrepublik einzureisen.
Alle drei Geschwister leiden durch die
erlittenen Mißhandlungen unter Symptomen des Posttraumatischen Belastungssyndroms
und haben große Mühe, ihr zuvor geordnetes Leben wieder aufzunehmen.
T. muß in die Psychiatrie eingewiesen werden, um seine traumatischen
Erfahrungen bewältigen zu können.
Für seinen Bruder kommt erschwerend
hinzu, daß er nach seiner Wiedereinreise festgenommen und in der
Abschiebehaftanstalt Mannheim inhaftiert wird. Auch die Schwester hat die
erlittenen Mißhandlungen noch nicht verarbeitet; es geht ihr weiterhin
sehr schlecht. Sie stellt nach ihrer Wiedereinreise einen Asylfolgeantrag.
Die Mutter hatte immer unter verschiedenen
psychosomatischen Krankheiten gelitten und mußte nach der Abschiebung
ihrer Kinder in die Psychiatrie eingewiesen werden. Ihr psychischer Zustand
ist auch Anfang 2008 weiter sehr instabil. Bis auf T., der im Sommer 2007
seine langjährige deutsche Verlobte geheiratet hat, ist die Zukunft
der Familie weiter ungewiß.
Rundbrief Baden-Württemberg 03/2007;
Antirassistische Initiative Berlin
27. März 06
Bundesland Niedersachsen. Morgens um 4.00 Uhr werden die 48-jährige
Tschetschenin A. aus dem psychiatrischen Krankenhaus in Liebenburg und
ihre Kinder im Alter von 10, 11, 16 und 23 Jahren aus dem Goslarer Wohnheim
abgeholt, mit einem Auto nach Frankfurt (Oder) gebracht und dort den polnischen
Behörden übergeben.
In Polen wird Frau A. in einem Schnellverfahren
wegen illegalen Grenzübertritts (von Polen nach Deutschland) zu einer
zweijährigen (!) Bewährungsstrafe verurteilt. Die polnischen
Behörden weigern sich zunächst, ein Asylverfahren für die
Familie durchzuführen, weil sie sich über ein halbes Jahr in
Deutschland aufgehalten habe. Mitte April 2006 befindet sich die Familie
in einem Flüchtlingslager bei Warschau.
Frau A. und ihr heute 16-jähriger
Sohn R. sind schwer krank. Vor 10 Jahren mußte R. in Tschetschenien
die Erschießung seines Vaters mit ansehen. In Deutschland wurde bei
Mutter und Sohn eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.
Auch die beiden jüngeren Kinder sind nicht gesund. Der zehnjährige
H. leidet unter Ohnmachtsanfällen, und die elfjährige S. mußte
sich 2001 einer Herzoperation unterziehen.
Am 15. September 2005 war die Familie
von Polen kommend nach Deutschland eingereist. Da Polen als sicherer Drittstaat
gilt, wurde ihr in Deutschland gestellter Asylantrag ohne inhaltliche Prüfung
abgelehnt.
Als Frau A. von der bevorstehenden Rückführung
nach Polen erfuhr, geriet sie in eine schwere depressive Krise, so daß
sie vom 10. bis 17. Februar in der psychiatrischen Klinik behandelt werden
mußte. Auch nach ihrer Entlassung war sie nicht in der Lage, ihre
Angelegenheiten vernunftgeprägt zu überblicken und für sich
und ihre Familie weitreichende Entscheidungen zu treffen.
Während eines Gespräches mit
dem Leiter des Flüchtlingsheimes, in dem es um Vorhaltungen gegen
ihren 16-jährigen Sohn ging, kollabierte Frau A. erneut und wurde
wieder in die psychiatrische Klinik eingewiesen. Aus diesem Krankenhaus
heraus wird Frau A. am 27. März nach Polen zurückgeschoben.
Diakonisches Werk Braunschweig, Regionalbüro Goslar 13.4.06
30. März 06
Flüchtlingsunterkunft "Am Bauhof" im niedersächsischen Hittfeld.
Der 26 Jahre alte kurdische Flüchtling Hakim H.-M. knüllt Papier
zusammen und legt es zusammen mit einem Handtuch auf sein Bett – denn legt
er sich dazu und zündet das Papier an. Unter höchster Gefahr
rettet ihn sein Mitbewohner, der 24-jährige Afghane Said Fazel S.,
vor dem Erstickungstod.
Hakim H.-M., der vor sieben Jahren in
die BRD geflohen war, hatte am Morgen einen Wertgutschein im Wert von 25
Euro und zehn Euro in bar von einer Sozialarbeiterin bekommen. Der Gutschein
wurde jedoch im Edeka-Laden von der Kassiererin nicht angenommen, und Herr
H.-M. mußte seine Ware wieder in die Regale legen. Er war deprimiert,
hatte Hunger und die ganze Ausweglosigkeit seines Lebens wurde ihm deutlich.
Er beschloß zu sterben.
"Ich dachte, das Leben ist nix wert:
keine Arbeit, kein Aufenthalt", begründete er seinen Selbsttötungsversuch
ein Jahr später vor Gericht. Er bekam eine Strafe von einem Jahr auf
Bewährung.
HA 28.3.07
4. April 06
Auf dem Bahnhof der bayerischen Stadt Cham. Ein 36 Jahre alter
irakischer Flüchtling wartet abends nach 21 Uhr auf die Weiterfahrt
des Zuges zu seinem Wohnort Regensburg, als er von vier jungen kurzhaarigen
und schwarz gekleideten Männern gefragt wird, wo er herkomme. Als
er aufgefordert wird, "wieder nach Hause" zu gehen, versucht er wegzukommen.
Die Provokateure folgen ihm bis in die Bahnhofstraße, einige schlagen
auf ihn ein, rauben seinen Rucksack und fahren mit dem Zug davon.
Der Iraker muß seine schweren
Gesichtsverletzungen im Krankenhaus stationär behandeln lassen.
Drei der vier Täter werden kurz
vor Mitternacht im Bereich Roding im Landkreis Cham von der Polizei festgenommen.
dpa 5.4.06;
ChZ 6.4.06; DK 6.4.06; JWB 12.4.06
5. April 06
Flüchtlingsheim in Fürstenwalde in Brandenburg. Ein 49 Jahre
alter Kurde aus der Türkei verletzt sich gegen 20.30 Uhr mit einem
Messer mehrmals am Oberkörper und will sich mit Benzin übergießen.
Nach der medizinischen Erstversorgung
durch Rettungskräfte wird er in die Psychiatrie nach Frankfurt (Oder)
eingeliefert.
MAZ 6.4.06;
Antirassistische Initiative Berlin
10. April 06
Nordrhein-Westfalen. Die Nigerianerin Grace O. und ihr eineinhalbjähriger
Sohn sollen abgeschoben werden. In ihrer Verzweiflung versucht Grace O.,
den Abflug der Maschine zu verhindern, indem sie sich entkleidet. Der Pilot
weigert sich daraufhin, sie mitzunehmen. Sie kann das Flugzeug verlassen,
kommt aber umgehend in Abschiebehaft.
Nach sechs Wochen wird Grace O. aus
der Abschiebehaft in Neuss entlassen. Während der ganzen Zeit ist
ihr kleiner Sohn bei einer Pflegefamilie untergebracht.
Die brutale Trennung von Mutter und
Kind über so lange Zeit wird behördlicherseits damit begründet,
daß die Tatsache, daß Grace O. sich im Flugzeug schützend
über ihr Kind gebeugt hatte, als "Gefährdung" des Kindes gesehen
wird: sie habe sich "auf ihr Kind geworfen".
Das rigorose Vorgehen der Behörden
wird nicht nur durch die Trennung von Mutter und Kind deutlich. Diese ignorieren
auch, daß das Kind in der BRD geboren wurde und der Vater des Kindes
ein Bleiberecht hat.
Auch die Tatsache, daß bereits
am 5. Oktober 2005 das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgeber aufgefordert
hatte, das Aufenthaltsrecht von in der BRD geborenen Kindern ausländischer
StaatsbüberInnen bis zum 31. Dezember 2006 neu zu regeln, spielte
für die Behörden keine Rolle.
taz-NRW 22.5.06;
Karl Wiemann – Rechtsanwalt
13. April 06
Arnstadt in Thüringen. Um 19 Uhr greifen drei Arnstädter
Männer zwei Flüchtlinge aus Sierra Leone an, als diese die Rudolfstädter
Straße überqueren. Die 20 und 27 Jahre alten Afrikaner werden
beleidigt und bedroht, dann werden Bierflaschen nach ihnen geworfen. Sie
flüchten in einen nahen Supermarkt und finden hier Schutz. Sie bleiben
unverletzt.
Die gerufene Polizei nimmt die Täter
zur Personalienfeststellung mit – einer wird festgenommen, weil gegen ihn
ein Haftbefehl vorliegt.
Die ursächliche Motivation der
Täter scheint der Polizei schnell klar zu sein: eine politische Motivation
wird behördlicherseits in Frage gestellt. "Die verbalen Äußerungen
sind nach bisherigen Erkenntnissen nicht als politisch motivierte Äußerungen
zu bewerten", so die Polizeidirektion Gotha. Vielmehr sei den Geschädigten
vorgeworfen worden, Straftaten zu begehen, und aus diesem "Wissen" heraus
wurden gegen die beiden Afrikaner Bedrohungen ausgesprochen.
TA 15.4.06; Antifaschistische Gruppe Südthüringen 15.4.06;
taz 21.4.06; Left Resistance Arnstadt 2.6.06
13. April 06
Guben im Bundesland Brandenburg. Ein chinesischer Asylbewerber nimmt
sich im Raum Nummer 37 seiner Unterkunft das Leben, weil er die rassistische
Behandlung und fortgesetzte Mißachtung der Menschenrechte durch die
Behörden nicht mehr erträgt.
Vor seinem Suizid klagte er MitbewohnerInnen
gegenüber: "Ich habe nichts mehr in meinem Leben. Keine Familie, kein
Geld, ich bin permanent gefangen in einem 35m² großen Kreis,
habe keine Freiheit, kein Leben außer Schulden. Ich muß ständig
meinen Anwalt bezahlen. Was für eine Bedeutung hat da dieses Leben?"
Flüchtlingsinitiative Brandenburg
13. April 06
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene R. A. sich zu töten.
BT DS 16/9142
14. April 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um 16.12 Uhr kommt es in Dortmund-Eving
in der Bayerischen Straße zu einem Polizeieinsatz, der für den
23 Jahre alten Flüchtling Dominique Kouamadiou aus dem Kongo infolge
von zwei Polizeikugeln tödlich endet.
Der Flüchtling, dem es psychisch
schlecht ging, hatte zuvor mit einer Art Brotmesser einen Kioskbesitzer
bedroht. Dieser schloß sein Verkaufsfenster und rief die Polizei.
Ein Einsatzwagen mit zwei Polizisten und einer Polizistin traf ein. Aus
bisher ungeklärten Gründen stach Dominique Kouamadiou auf die
Scheibe der Beifahrerseite des Polizeiwagens ein. Der Fahrer und der Beifahrer
stiegen aus und als Dominique Kouamadiou auch sie im Abstand von zwei bis
zehn Metern (unterschiedliche Aussagen der ZeugInnen) bedrohte, gab der
Fahrer zwei Schüsse ab – eine Kugel traf sein linkes Bein, die zweite
Kugel traf den Kongolesen ins Herz und verletzte ihn tödlich.
Dominique Kouamadiou war vor 10 Jahren
als minderjähriger, unbegleiteter Flüchtling in der BRD angekommen,
lebte im Heim und machte Musik. Er stand kurz vor der Mittleren Reife und
hatte eine Ausbildung geplant.
Am 21. Juni werden die Ermittlungen
gegen den 45 Jahre alten polizeilichen Todesschützen mit der Begründung
eingestellt, er habe in Selbstverteidigung gehandelt. Die Schwester von
Dominique Kouamadiou legt dagegen Beschwerde ein.
Am 9. Dezember findet eine Demonstration
statt, die von einer Vielzahl politischer Initiativen getragen wird. Die
Forderungen: "Gerechtigkeit für Dominique" und "Lückenlose Aufklärung".
Drei Tage vor dieser Demonstration lehnt die Generalstaatsanwaltschaft
Hamm die Beschwerde der Schwester als unbegründet ab.
Polizei Dortmund 14.4.06; Spiegel 14.4.06;
KSA 14.4.06;
Caravane-info 21.4.06;
taz-NRW 22.4.06; WAZ 23.4.06;
jW 11.10.06; RN 6.12.06; taz 11.12.06
indymedia 15.4.07;
Initiative gegen Rassismus und Ausgrenzung – Dortmund
18. April 06
Berlin. Dem Rom Miloš Sitz wird in der Ausländerbehörde Nöldnerstraße
gesagt, daß seine vier Enkel demnächst nach Bosnien abgeschoben
werden: zunächst die bald 16-jährige Dajana und danach "Stück
nach Stück" die jüngeren Kinder Milan (14), Angelina (12) und
Dusko (9). Und da die Kinder in Bosnien keine Verwandten haben, sollen
sie direkt einem Kinderheim übergeben werden.
Ihre Eltern Tomislav und Hanusa Vasi?
waren als Bürgerkriegsflüchtlinge seit 1991 mit einer zweijährigen
Unterbrechung in der BRD – zwei der Kinder sind in Berlin geboren. Tomislav
Vasi? hat sich schon vor Jahren von seiner Familie getrennt. Die Mutter
Hanusa Vasi? wurde am 8. Februar 05 abgeschoben und ist seither verschollen.
Sie war schwer an Schizophrenie erkrankt und stark suizidgefährdet.
Seit der Erkrankung der Mutter leben die Kinder bei dem Großvater
und dessen Lebensgefährtin in Berlin-Neukölln.
Miloš Sitz, der als deutscher Staatsangehöriger
die Vormundschaft für die Kinder hat, beginnt jetzt den Kampf gegen
die Ausländerbehörde, um seine Enkel bei sich zu behalten. Ein
Sachbearbeiter schlägt ihm vor, daß er doch auch nach Bosnien
gehen könne, wenn er seine Enkel nicht allein gehen lassen wolle –
ein anderes Mal wird ihm gesagt, daß er mindestens 3000 € monatlich
verdienen und eine wesentlich größere Wohnung vorweisen müsse,
wenn er seine Chancen erhöhen wolle.
Miloš Sitz schreibt an den Petitionsausschuß
und wendet sich an die Härtefall-Kommission. Er spricht die Presse
an und bekommt Unterstützung von vielen Menschen. Kirchen, Gewerkschaften
und Jugendorganisationen sprechen sich gegen die Abschiebung seiner Enkel
aus. Innensenator Körting bestätigt im November die positive
Entscheidung der Härtefall-Kommission. Die Kinder bekommen eine Aufenthaltserlaubnis
für die Zeit ihrer Schulzeit und ihrer Ausbildung. (siehe auch: 8.
Februar 05)
Bericht des Betroffenen;
taz 19.6.06;
taz 4.7.06; BeZ 5.7.06;
PE FRat Berlin – Miloš Sitz 28.7.06;
taz 2.8.06;
taz 3.8.06; BeZ 3.8.06; TS 3.8.06;
taz 3.8.06; taz 16.11.06
18. April 06
Neuruppin in Brandenburg. In der Buslinie 770 – Richtung Alt Ruppin
– wird ein 25-jähriger Flüchtling aus dem Tschad um 19.20 Uhr
von einem jungen Deutschen beleidigt, angespuckt und mit Schlägen
bedroht. An der Haltestelle "Am Rheinsberger Tor" gelingt es dem Attackierten,
den Bus zu verlassen und die Polizei zu rufen.
Obwohl die Pöbeleien des Täters
von den vielen Fahrgästen im Bus gehört worden sein müssen,
meldete sich nur eine 17-jährige Frau bei der Polizei und führte
diese per Handykontakt auch direkt zum Täter, als sie den 19-Jährigen
zufällig auf der Straße wiedersah. In einem beschleunigten Verfahren
eine Woche später wird dieser wegen Beleidigung und versuchter Nötigung
zu drei Monaten Haft verurteilt. Aufgrund seiner Vorstrafen wird keine
Bewährung ausgesprochen.
ddp 20.4.06; MAZ 21.4.06;
TS 24.4.06; taz 24.4.06; FR 28.4.06
24. April 06
Guben im Bundesland Brandenburg. Kurz vor 20 Uhr wird indischer Flüchtling
im Beisein seiner Freundin und deren kleiner Tochter mehrmals von drei
deutschen Männern mit "Scheiß Ausländer" beleidigt und
bedroht. Als er auf die Deutschen zugeht und nach dem Grund der Beschimpfungen
fragt, wird er zu Boden geschlagen und dann weiter getreten.
Als eine Autofahrerin anhält und
aussteigt, lassen die Täter von dem Inder ab und fliehen. Der Geschädigte
kommt mit einer Verletzung am Daumen und Blutergüssen auf beiden Seiten
des Oberkörpers davon.
Einen "fremdenfeindlichen Hintergrund"
bezeichnet die Pressesprecherin der Cottbusser Staatsanwaltschaft als "sehr
fraglich", weil die ZeugInnen entweder gar nichts gehört haben oder
nur den Ausruf des Inders, der "Ihr Nazis" entgegnete.
Am 24. Januar 2007 beginnt der Prozeß
gegen drei 18 bis 21 Jahre alte Männer wegen gefährlicher Körperverletzung
im Amtsgericht Guben. Der Haupttäter wird zu einem Jahr und sieben
Monaten – zusammengezogen mit anderen Straftaten – nach dem Jugendstrafrecht
verurteilt. Nachdem er in Berufung gegangen ist, wird die Straftat abgetrennt
und wegen schwerwiegenderer Straftaten schließlich eingestellt.
Nach der Schließung der Flüchtlingsunterkunft
in Guben und dem Umzug nach Forst ist der Flüchtling auch dort noch
zweimal rassistischen Angriffen ausgesetzt.
(siehe auch: 17. September 06)
Opferperspektive;
LR 31.5.06
24. April 06
Hildesheim in Niedersachsen. Zur Vorbereitung der Abschiebung wird
die albanische Flüchtlingsfamilie Bytyqi aus dem Kosovo von den Behörden
auseinander gerissen. Einen Tag, nachdem Naser Bytyqi zur ambulanten Weiterbehandlung
aus dem Landeskrankenhaus entlassen ist, erscheint die Polizei, um die
Familie abzuschieben. Herr Bytyqi ist nicht anwesend, stattdessen wird
seine Frau Sevim mitgenommen und kommt mit ihrem 14-jährigen Sohn
Ibrahim, der von der Polizei aus dem Schulunterricht geholt wurde, in Abschiebehaft
nach Hannover-Langenhagen. Die beiden Kleinkinder Endijona
(14 Monate alt) und Endrit (zweieinhalb Jahre alt) werden in Pflegefamilien
untergebracht.
Bei dem 36-jährigen Naser Bytyqi
haben die Ärzte des Landeskrankenhauses wegen des Verdachtes auf paranoide
Schizophrenie infolge einer Posttraumatischen Belastungsstörung eine
Reiseunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit attestiert. Sein
14-jähriger Sohn, der laut Ausländerbehörde "auf eigenen
Wunsch" in Abschiebehaft bleibt, um seiner Mutter nahe zu sein, hat ein
zerebrales Anfallsleiden.
Nach fast drei Wochen Abschiebehaft
wird Frau Bytyqi entlassen, damit die Familie am 27. Mai "freiwillig" ausreisen
kann. Die Eheleute und Ibrahim waren vor elf bzw. dreizehn Jahren in die
BRD geflohen.
FRat NieSa;
WoZ 29.4.06; BrZ 29.4.06
24. April 06
Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen. Der 35 Jahre alte Hassan Rifi
wird aus dem Wohn- und Pflegeheim des Zentrums für Soziale Psychiatrie
in Haina-Kloster abgeholt und über Frankfurt nach Marokko abgeschoben.
Hassan Rifi ist aufgrund schwerer Schizophrenie,
Halluzinationen und Epilepsie zu 100 % behindert und lebt seit fünf
Jahren im Heim. Er hat heute seinen 35. Geburtstag – allerdings "das Denken
eines 10-jährigen Kindes", so seine Schwester. Er kann ohne Hilfe
nicht leben und braucht ständig Medikamente. Als die Polizei ihm 20
Minuten Zeit zum Packen seiner Sachen gibt, packt er seinen Walkman und
seinen Fußball ein. Er freut sich, denn er denkt, er mache einen
Ausflug.
Zu den Vorhaltungen seiner Familie und
seiner Rechtsanwältin den Behörden gegenüber argumentiert
die Ausländerbehörde, daß Hassan Rifi gemeinsam mit seinem
zwei Jahre jüngeren Bruder Rachid abgeschoben worden ist. Daß
die Familie seit vielen Jahren gar keinen Kontakt zu Rachid hatte, spielt
für die Behörde keine Rolle.
Ein Sprecher des Innenministeriums allerdings
erklärt im Gegensatz dazu den Angehörigen, daß die Deutsche
Botschaft in Marokko einen Bruder ausfindig gemacht hat, der in Nador lebt
und sich um seinen behinderten Bruder kümmern soll.
Zwei Wochen nach der Abschiebung fliegt der in Rödermark (Kreis Offenbach)
lebende Vater nach Casablanca. Er findet weder seinen Sohn Hassan noch
dessen Bruder Rachid.
FR 29.4.06; HesA 2.5.06;
HNA 3.5.06; FR 9.5.06
25. April 06
Hamburg – Flughafen Fuhlsbüttel. Es ist kurz nach Mitternacht,
als die letzte Maschine in dieser Nacht von der Rollbahn abhebt. Die Aussichtsplattformen
sind längst geschlossen und die Hallen verwaist. In der Maschine mit
den 167 Sitzplätzen befinden sich 24 afrikanische Männer, die
von ca. 70 BundespolizistInnen bewacht werden. Mit im Flugzeug: Mitarbeiter
der Ausländerbehörde, zwei Ärzte und ein Dolmetscher.
Diese Massendeportation, die unter der
Federführung der Hamburger Ausländerbehörde und in Zusammenarbeit
mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
stattfindet, ist die zweite dieser Art. Sie wurde geheim vorbereitet, die
Öffentlichkeit wird erst im nachhinein informiert. Es werden 20 Menschen
aus Hamburg und vier aus den anderen Bundesländern ausgeflogen. Alle
kommen aus Abschiebe- oder Strafhaft oder gelten behördlicherseits
als "renitent oder gewalttätig".
Die Maschine fliegt neben Guinea (10
Gefangene) und Benin (8 Gefangene) auch die afrikanische Diktatur Togo
(6 Gefangene) an.
Eine Protest-Kundgebung von Flüchtlings-
und MigrantInnen-Organisationen in der Abflughalle wird bereits kurz vor
20 Uhr am 24. April von Polizei und Flughafen-Security unter Einsatz von
Hunden aufgelöst.
Der 21-jährige Hamed Mohamed Traoré,
der nach Benin abgeschoben werden soll, wehrt sich gegen die Abschiebung
und wird in Hand- und Fußschellen gelegt. Dann wird er am Sitz fixiert
und bekommt zudem einen weißen Motorradhelm übergezogen. Als
einer der Ärzte ihm eine Spritze geben will, verbittet er sich dies,
kann die Injektion allerdings nicht verhindern. Für Hamed Mohamed
Traoré ist es sicher, daß er ein Beruhigungsmittel injiziert
bekam, denn nach einer Weile erbricht er sich und verliert das Bewußtsein.
Einige Tage nach der Abschiebung gelingt
es ihm, zu seiner ehemaligen Betreuerin von der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft
"Fluchtort Hamburg" (von Bund, Ländern und EU geförderte Initiative
zur Berufsqualifikation von bleiberechtsungesicherten Flüchtlingen)
Kontakt aufzunehmen. Er berichtet, daß er während des gesamten
Fluges an Händen und Füßen gefesselt war, und beschreibt,
was ihm auf dem Flug widerfahren ist (siehe oben). In Cotonou war er von
den deutschen Beamten den örtlichen Beamten übergeben worden
und dann zwei Tage lang in Haft gewesen.
Sein Rechtsanwalt sieht in der Verabreichung
von Narkotika ohne gesundheitliche Überwachung und gegen den Willen
seines gefesselten Mandanten den Straftatbestand der Körperverletzung
und stellt Strafanzeige. "Mein Mandant wurde unter Bedingungen abgeschoben,
die zum Transport von Schlachtvieh unzulässig wären."
Bericht des Betroffenen;
Tay Eich – Rechtsanwalt;
Innensenat Hamburg 25.4.06;
FR 25.4.06; taz-Nord 26.4.06;
Karawane 29.4.06; FRat HH 6.6.06;
dpa 7.6.06; FLUCHTort HAMBURG 8.6.06;
jW 9.6.06; NDR 90,3 12.6.06
25. April 06
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Das ältere Ehepaar
Emine und Salih R., 58 und 64 Jahre alt, wird aus der Haft heraus nach
Prishtina abgeschoben. Es ist das dritte Mal, daß das Paar zwecks
Abschiebung in Haft saß – jetzt seit dem 13. April. Beim ersten Mal
– am 15. März – mußte Herr R. wegen des Verdachtes auf einen
Herzinfarkt ins Krankenhaus entlassen werden. Bei der zweiten Festnahme
am 12. April bescheinigte ein Polizeiarzt im Gewahrsam Tempelhofer Damm
den Eheleuten, daß sie – aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken
– nicht reisefähig seien. Sie mußten entlassen werden – wurden
allerdings am nächsten Tag in der Ausländerbehörde Nöldnerplatz
wieder festgenommen und kamen in Abschiebehaft nach Köpenick. Die
Sachbearbeiterinnen der Behörde schrieben von – in Anführungsstrichen
– "Kranken" und von "Gefälligkeitsgutachten" des Polizeiarztes – und
behielten sich vor, gegen diesen Anzeige zu erstatten.
Um erneut die Abschiebung voranzutreiben,
wurden den seelisch völlig zerrütteten Eheleuten im Abschiebegefängnis
Papiere vorgelegt, die sie unterschreiben sollten. Es war weder ein Dolmetscher
zugegen, noch waren die R.s in der Lage, die Inhalte in Ruhe zu lesen –
geschweige denn zu verstehen. Sie waren vor allem nicht in der Lage, sich
dem von den Beamten aufgebauten Druck zu widersetzen (Inaussichtstellung
weiterer Haft), und unterschrieben die beiden Formulare. Damit hatte die
Ausländerbehörde ihre Einwilligung zu der bevorstehenden Abschiebung
("Freiwilligkeitserklärung" – LEA IV B 225) und ihren Verzicht auf
die Einlegung weiterer Rechtsmittel und die Zurücknahme bereits eingelegter
Rechtsmittel ("Rücknahmeerklärung – LABO 4394 c).
Frau R. ist durch die Kriegserlebnisse
traumatisiert, was sich durch Apathie und schwere Depressionen äußert.
Auch körperlich leidet sie unter Atemnot und kann aufgrund von Gelenk-,
Kopf-, Nacken- und Brustschmerzen kaum laufen. Herr R. – ebenfalls kriegstraumatisiert
– ist ein aufgrund einer Schilddrüsen-Operation und Hormonmittel-Therapie
sehr adipöser Mensch, der mit Diabetes, Bluthochdruck und Herzproblemen
leben muß.
Die Beiden werden sozusagen ins Nichts
abgeschoben. Sie sind Ashkalis aus Vucitrrn (Vushtri), und bei einer Rückkehr
müssen sie mit neuerlicher Vertreibung rechnen. Im März 2004
mußten die bis dahin zurückgekehrten Roma und Ashkali wegen
massiver Bedrohung, Verfolgung und Angriffen von Kosovo-Albanern erneut
fliehen. Daraufhin riegelte die KFOR die Straßen regelrecht ab und
"sicherte" die Wohngebiete für sogenannte Minderheiten mit NATO-Stacheldraht.
Diese Areale werden auch bewacht.
Ein Leben hier ist schon für gesunde
Menschen nicht zumutbar. Die Behandlung der chronischen Erkrankungen von
Herrn und Frau R. ist hier nicht gewährleistet. Viel dramatischer
ist allerdings die Tatsache, daß die Eheleute jetzt von ihren sechs
Kindern und 20 Enkelkindern getrennt sind.
Sie waren 1999 zusammen mit allen ihren
Kindern und Enkeln aus dem Kosovo geflüchtet, nachdem sie dort aufgrund
der akuten Verfolgung und nach der völligen Zerstörung ihres
Hauses nicht mehr leben konnten. Weitere Enkelkinder wurden in der BRD
geboren. Einige haben bereits Aufenthaltserlaubnisse; die Familie des Sohnes
in Berlin, bei der sie lebten, bekommt Duldungen.
Am 30. August 2007 bestätigt das
Landgericht Berlin, daß die Verhängung der Abschiebehaft rechtswidrig
war.
FFM 23.4.06; FFM 25.4.06;
taz 25.4.06;
FRat Berlin 21.9.07; BM 22.9.07
25. April 06
Wismar in Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Rudolf-Karstadt-Platz in
der Innenstadt wird der 39 Jahre alte togoische Flüchtling Kudzo Agbevohia
um 22.45 Uhr von drei deutschen Männern umstellt und angepöbelt.
Sie stoßen ihn "wie einen Ball" herum und schlagen auf ihn ein, bis
er "wie ein gefällter Baum" zu Boden geht. Jetzt treten die Täter
mit Stiefeln gegen seinen Kopf. Als zwei Frauen dem Opfer zu Hilfe kommen,
fliehen die drei Deutschen.
Diese, sie sind 19, 22 und 23 Jahre
alt, werden Stunden später von der Polizei festgenommen. Die beiden
Älteren werden in der Nähe des Tatortes gestellt, als sie dort
noch einmal "die Blutlache" des Opfers "begutachten" wollen.
Der Togolese, der seit 1997 als Asylbewerber
in der BRD ist, kann nach zweiwöchigem stationärem Aufenthalt
das Krankenhaus verlassen. Seither leidet er unter Kopfschmerzen und Gedächtnisstörungen.
An den Überfall kann er sich nicht erinnern.
Am 28. November spricht das Amtsgericht
Wismar die Urteile gegen die drei Täter: acht bis zehn Monate auf
drei Jahre Bewährung mit der Auflage, zwei Jahre lang den Weisungen
eines Bewährungshelfers zu folgen und 150 bis 200 Stunden gemeinnützige
Arbeit zu leisten. Zudem muß der heute 24-jährige Täter
dem Opfer 2500 Euro Schmerzensgeld für einen Tritt gegen den Kopf
und das daraus entstandene schwere Schädel-Hirn-Trauma bezahlen. Das
Gericht kommt zudem zu dem Ergebnis, daß ein rassistisches Motiv
für die Tat nicht nachgewiesen werden kann, obwohl sich mindestens
einer der Täter der rechtsradikalen Szene zurechnet.
(siehe auch: 11. Mai 07)
Spiegel 26.4.06; SVZ 27.4.06;
jW 28.4.06; reuters 28.4.06; taz 28.4.06;
HA 28.4.06; LN 28.4.06; taz 29.4.06;
LN 8.9.06; taz-Nord 18.10.06; LN 29.11.06
25. April 06
Bundesland Niedersachsen. Ein 21 Jahre alter Flüchtling aus dem
Kosovo wird aus seinem Wohnort Göttingen abgeholt und in einem zivilen
VW-Bus in Richtung Hannover gefahren. Er soll abgeschoben werden. Der VW-Bus
bleibt jedoch mit einem Motorschaden an der Autobahnausfahrt Hildesheim
liegen. Während die Beamtin die Gefahrenstelle absichert und ihr Kollege
nach einer Pannenhilfe telefoniert, flüchtet der an den Händen
gefesselte Gefangene. Er rennt trotz der ihm entgegen kommenden Fahrzeuge
auf die Autobahnausfahrt zurück und überquert auch die Ausfahrtstraße
Einem ohne Rücksicht auf seine eigene Person. Dann flieht er über
ein Feld in Richtung der Ortschaft Achtum.
Mehrere Funkstreifenbesatzungen aus
Hildesheim und der Polizeihubschrauber aus Hannover beginnen dann die Jagd
auf den Flüchtenden. Durch einen Hinweis eines Mannes aus Achtum wird
er dann um 18.50 Uhr in einem Garten festgenommen.
Polizei Hildesheim 26.4.06
26. April 06
Mit den Worten: "Manuel, die schöne Zeit in Deutschland ist vorbei"
wird der Gefangene Manuel Antonio Prospeiro um 22.00 Uhr aus dem Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick abgeholt und zum Flughafen Schönefeld gebracht.
Dort gelingt es ihm, mit seinem Handy
noch einmal seine Ehefrau zu erreichen, und er schreit verzweifelt: "Die
reißen mir das Handy weg, ich kann nicht mehr reden, meine Füße
sind schon gefesselt, ich kann mich nicht mehr bewegen, die tragen mich
hier weg wie einen Hund, wie ein Tier, ich bin kein Mensch mehr, die wollen
mir meinen Mund zukleben, kommt schnell, kommt schnell, helft mir ..."
(Übersetzung aus Lingala).
Manuel Antonio Prospeiro ist an Beinen
und Armen gefesselt und Brust und Becken sind mit Gürteln und Gurten
am Sitz fixiert. Als das Flugzeug anrollt, beginnt er laut um Hilfe zu
schreien. Ein Beamter steckt ihm ein Tuch in den Mund, ein anderer hält
ihm die Augen zu, er wird auch gewürgt. Dann gelingt es ihm, das Tuch,
das ihm die Luft nimmt, mit der Zunge aus dem Mund herauszudrücken
und aus Leibeskräften erneut zu schreien. Nach Intervention von anderen
Passagieren entscheidet jetzt der Flugkapitän der Aeroflot-Maschine,
daß er den Gefangenen nicht mitnimmt.
Manuel Antonio Prospeiro wird in den
Gewahrsamsraum des Flughafens gebracht. Dann werden ihm die Arme mit großer
Brutalität nach hinten verschränkt, und er wird auf eine Bank
geschleudert, wobei er mit dem Gesicht gegen die Bank prallt. Im Transporter
zurück zum Abschiebegefängnis liegt er gefesselt auf dem Boden
und wird mit Tritten und Faustschlägen malträtiert. Am nächsten
Tag erstattet er Anzeige gegen Polizeimitarbeiter wegen gefährlicher
Körperverletzung und reicht Dienstaufsichtsbeschwerden ein.
Manuel Antonio Prospeiro war als Mitglied
der FLEC (Frente para Libertação do Exclave de Cabinda =
Front für die Befreiung der Exklave Cabinda) in Angola inhaftiert
und gefoltert worden. Bei einem Transport zu einem anderen Gefängnis
konnte er fliehen – und später gelang ihm auch die Flucht in die BRD.
Das war vor 14 Jahren. Am 27. März 2006 erfolgte seine Festnahme in
Berlin und sein Transport zum Abschiebegefängnis Köpenick. Alle
Asylanträge sind abgelehnt. Trotz einer positiven Entscheidung der
Härtefall-Kommission entschied Innensenator Körting die Abschiebung
des Angolaners.
I.A.A.D.H. 31.3.06;
Pro-Afrika 25.4.06;
Pro-Afrika 27.4.06; Polizei Berlin 27.4.06;
BM 29.4.06; taz 29.4.06;
BeZ 4.5.06; taz 6.5.06; I.A.A.D.H. 10.5.06
28. April 06
Stuttgart. Gegen 6 Uhr holen Polizisten Vithusan (17 Jahre), Niruyala
(16 Jahre) und Janesan (13 Jahre) Vasanthakumaran aus dem Eduard-Pfeiffer-Heim
ab. Die drei srilankischen Kinder tamilischer Volkszugehörigkeit werden
im vergitterten Polizeibus zum Frankfurter Flughafen gebracht und sollen
mit Dutzenden anderer Flüchtlinge nach Sri Lanka ausgeflogen werden,
ohne daß die Behörden den Aufenthaltsort der Eltern kennen.
Herr und Frau V. wurden im August 2005 verhaftet und ohne ihre Kinder abgeschoben
(siehe 24. August 05). Sie sehen für sich keine Perspektive in Sri
Lanka und wollen lieber getrennt von ihren Kindern leben, als sie den Gefahren
im neu aufgeflammten Bürgerkrieg auszusetzen. Auch ihre drei Kinder
wollen in Stuttgart bleiben, die Schule besuchen, Ausbildungen absolvieren.
Die Abschiebung der Geschwister kann
schließlich nur dadurch gestoppt werden, daß ihr Rechtsanwalt,
Stefan Gräbner aus Berlin, das Verwaltungsgericht Stuttgart umgehend
von der Festnahme informiert und dieses die Abschiebung vorläufig
aussetzt. Bereits im März 2006 wurde ein Eilrechtsschutzantrag beim
Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Trotzdem wurde die Abschiebung weiter
betrieben.
Am frühen Morgen des 28. April
2006 werden die Kinder ohne Information des Gerichts und des Anwalts zum
Flughafen Frankfurt/M gefahren. Die Abschiebung kann nur verhindert werden,
weil die Vormünderin den Anwalt und dieser das Gericht informiert.
Nur weil das Gericht eine Zwischenverfügung erläßt, wird
die Abschiebung vorläufig bis zum 10. Juni 2006 untersagt.
Die Härtefallkommission entscheidet
schließlich den Antrag der Kinder positiv. Sie werden Aufenthaltserlaubnisse
erhalten, sobald sie srilankische Reisepässe vorlegen.
Stefan Gräbner – Rechtsanwalt
StZ 9.5.06
April 06
Eine kurdische Asylbewerberin soll mit ihrem Sohn im Morgengrauen von
der Polizei festgenommen werden, um dem türkischen Konsulat vorgeführt
zu werden. Dabei spielen sich dramatische Szenen ab. Nur mit Mühe
kann verhindert werden, daß die Frau in Panik aus dem Fenster springt.
Nach der Konsulatsvorführung werden Mutter und Sohn getrennt in
Abschiebehaft genommen; der Abschiebetermin wird für den Mai festgesetzt.
Allein aufgrund der Bemühungen
der Rechtsanwältin, der NachbarInnen, UnterstützerInnen und MitschülerInnen
kommen Mutter und Sohn wieder frei und werden vorübergehend geduldet.
Die Asylbewerberin ist seit vielen Jahren
Witwe. Aufgrund der politischen Aktivitäten ihres älteren Sohnes
wurde sie in der Türkei verfolgt, mehrmals verhaftet, auch vergewaltigt,
um sie zur Preisgabe des Aufenthaltsortes ihres Sohnes zu zwingen. Mit
ihrem jüngeren Sohn war sie im Jahre 2000 in die BRD geflohen und
hatte Asyl beantragt. Da sie aufgrund ihrer Traumatisierung bei den amtlichen
Befragungen bestimmte Daten, Fristen und Details nicht präzise genug
nennen konnte, wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Sie wurde zur Ausreise aufgefordert.
Zahlreiche ärztliche Stellungnahmen
belegen, daß sie durch die Gewalterfahrungen in der Türkei und
durch die langjährige Angst, dorthin zurückgeschickt zu werden,
psychisch krank, traumatisiert und extrem suizidgefährdet ist. Immer
wieder mußte sie in psychiatrischen Kliniken behandelt werden. Jede
Konfrontation mit einer Rückkehr in die Türkei führte zu
einem erneuten Zusammenbruch und machte alle Therapieerfolge zunichte.
UnterstützerInnen berichten von mehrfachen Suizidversuchen. So ist
bekannt, daß sie sich in einer Klinik die Treppe hinunterstürzen
wollte und sich Schnittverletzungen am Unterarm zufügte.
Dies ignorierend wird die schwer kranke
Frau im Sommer 2007 zur amtsärztlichen Untersuchung bestellt
– vermeintlich zur Überprüfung der vorliegenden ärztlichen
Gutachten, die ihre psychische Erkrankung und schwere Traumatisierung bescheinigen.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Reisefähigkeitsprüfung,
die von anwesenden UnterstützerInnen als heimtückisch und sehr
belastend für die Kranke geschildert wird.
Nach drei Stunden Befragung sinkt sie
ohnmächtig zusammen und wird mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus
gebracht. Erst nach etwa einer halben Stunde kommt sie wieder zu sich,
wird medizinisch versorgt und dann in die Psychiatrie eingeliefert.
Im Herbst 2007 ist ein Termin beim Verwaltungsgericht.
Sie ist psychisch nicht in der Lage, dort zu erscheinen, und legt ein ärztliches
Attest vor. Im Januar 2008 wird die Härtefallkommission angerufen.
Antirassistische Initiative Berlin
Frühjahr 06
Niedersachsen. Der 27 Jahre alte Rom Bojan Jovanovic geht wegen absoluter
Aussichtslosigkeit seiner Aufenthaltschancen in der BRD "freiwillig" nach
Serbien zurück und wird kurz danach zum Militär eingezogen. Wenige
Wochen später wird er tot auf seiner Pritsche gefunden. Als Todesursache
wird von offizieller Seite zunächst "Vergiftung durch Alkoholkonsum"
angegeben. Danach heißt es "Tod durch Drogen", und später soll
Bojan Jovanovic an Essen erstickt sein. Angehörige wissen, daß
Bojan Jovanovic der dritte Mann ist, der in dieser Kaserne "ohne Gewalteinwirkung"
innerhalb kürzester Zeit zu Tode kommt. Er ist der Vierzehnte, der
in diesem Militärbezirk mit gleichem Befund starb.
Bojan Jovanovic war mit 12 Jahren, also
vor 15 Jahren, zusammen mit seinem Vater und der Großmutter
in die BRD gekommen. Er lebte von 1991 bis 2002 in Stadthagen, trieb Sport
und plante, eine Ausbildung zu beginnen. Mehrere Asylanträge wurden
abgelehnt. Im Jahre 2002 reiste er von sich aus nach Serbien, kam nach
einigen Monaten zurück und wollte auch mit seinem engsten Freund und
Cousin nicht über die Dinge sprechen, die er dort erlebt hatte. Eines
ist jedoch für seine Angehörigen klar: Er fühlte sich bedroht
und hatte große Angst vor einer weiteren Rückkehr. Am 27. Oktober
2005 wird er aus der Abschiebehaft Langenhagen heraus abgeschoben, kehrt
dann aber auch wieder in die BRD zurück. Eine neue Ablehnung des Asylantrages
zwingt ihn schließlich zu dem verhängnisvollen Schritt, erneut
"freiwillig" nach Serbien zu gehen.
SN 12.6.06
Frühjahr 06
Landkreis Göttingen in Niedersachsen. Nach der Ablehnung ihres
Asylantrages und aus Angst vor der Abschiebung versucht die 40 Jahre alte
Tschetschenin A., sich mit Tabletten tödlich zu vergiften. Sie kommt
in die psychiatrische Abteilung des Landeskrankenhauses Göttingen,
das sie nach zwei Wochen stationärer Behandlung wieder verlassen kann.
Frau A. war im Jahre 2003 mit ihrer
Mutter, ihrem Bruder und dessen Frau in die BRD geflohen, nachdem es gelungen
war, den Bruder aus russischer Haft freizukaufen. Der Bruder war von russischen
Soldaten verschleppt und dann wochenlang in einer mit Wasser gefüllten
Erdgrube festgehalten, systematisch gefoltert und vergewaltigt worden.
Frau A. selbst berichtete erst im Laufe
des Asylverfahrens von einer Vergewaltigung durch einen russischen Polizisten.
Diese Erinnerung löste eine traumatische Reaktion aus, so daß
eine Therapie eingeleitet wurde.
GfbV März 2006;
GfbV Dezember 2006
1. Mai 06
Fünf Männer zwischen 16 und 21 Jahren attackieren das Flüchtlingsheim
im sächsischen Gelenau im Erzgebirge. Sie treten die Eingangstür
ein und zerstören Fenster und Rolläden.
ZZ 13.5.06
1. Mai 06
Nordrhein-Westfalen. Im Flüchtlingsheim von Königswinter,
im Stadtteil Stieldorf, brennt es im ersten Obergeschoß des Flüchtlingsheimes.
Nachdem BewohnerInnen vergeblich versucht haben, den Brand mit Feuerlöschern
zu stoppen, wird um 18.55 Uhr die Feuerwehr informiert. Den eintreffenden
Rettungskräften gelingt es, 17 Erwachsene und 15 Kinder in Sicherheit
zu bringen. Acht Personen werden mit Rauchgasvergiftungen in umliegende
Krankenhäuser gebracht. Als das Feuer gelöscht ist, wird deutlich,
daß ein Wohnraum, eine Küche und Teile des Daches schwer beschädigt
sind.
GA 2.5.06
2. Mai 06
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Ein russisch sprechender Gefangener verletzt sich selbst mit einem scharfen
Gegenstand an der Kehle. Nach einem zweitägigen Krankenhausaufenthalt
wird er ins Gefängnis zurückverlegt.
Bericht eines Mitgefangenen
3. Mai 06
Hochsauerlandkreis im Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Marsberg werden
morgens um 4 Uhr Frau Rustemi und ihre fünf Kinder – Vlora (20 Jahre),
Labinot (18 Jahre), Lirie (16 Jahre), Vfosa (12 Jahre) und Leonora (7 Jahre)
– aus den Betten geholt. Über den Flughafen Düsseldorf erfolgt
ihre Abschiebung nach Prishtina.
Zunächst kommen sie bei ihren Eltern
in Bujanovac unter, einer kleinen Stadt in Südserbien, wo sie sich
allerdings nicht mit rechtlichem Status anmelden können.
Familie Rustemi war 1993 vor dem Bürgerkrieg
geflohen und wohnte seitdem in Marsberg. Der heute 50-jährige Vater
hatte seine Frau und seine Kinder jahrelang sexuell mißbraucht und
seine Gewalttaten auf Videofilmen und Fotos festgehalten. Nachdem die älteren
Kinder ihn dafür angezeigt hatten, wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt,
die er zur Zeit in einem Gefängnis in Nordrhein-Westfalen absitzt.
Da er selber im Gerichtssaal und seine Angehörigen im Kosovo deswegen
Blutrache geschworen haben, tauchte sein 26-jähriger Sohn Valon, der
die Anzeige aufgegeben hatte, kurz vor der Abschiebung unter. Aber auch
die übrigen Familienmitglieder leiden jetzt unter der Bedrohung. Diese
Gefahr war den Behörden vor der Abschiebung ebenso bekannt wie die
Notwendigkeit einer längerfristigen medizinischen Betreuung wegen
der schweren Traumatisierung von Mutter und Kindern durch die Taten des
Vaters. Diese notwendige Behandlung ist im Kosovo nicht durchführbar.
Ende August 2006 wird Frau Rustemi mit
den Kindern durch serbische Behörden zwangsweise nach Preshevo umgesiedelt,
weil die älteren Kinder dort geboren wurden. Damit verstärkt
sich wieder die große Angst vor einem Racheakt, denn sie müssen
jetzt im selben Dorf leben wie die Familie des Vaters.
Ein sehr aktiver Unterstützerkreis
versucht seitdem, eine Rückkehr der Familie zu erreichen, deren körperliche
und psychische Verfassung zunehmend desolater wird. Der Petitionsausschuß
des Landtages in Nordrhein-Westfalen hat sich inzwischen einstimmig für
die Wiedereinreise der Rustemis ausgesprochen – ein bislang einmaliger
Fall. Landrat und Ausländerbehörde verwiesen auf angefallene
Abschiebungskosten von € 10.000, die zunächst erstattet werden
müßten. Durch Spendensammlungen gelingt es den Marsberger BürgerInnen,
diese Summe zusammen zu bekommen.
Doch jetzt argumentiert die Ausländerbehörde
mit einer unbefristeten Wiedereinreisesperre, die für abgeschobene
Flüchtlinge gelte. Nach intensiven Bemühungen des Unterstützerkreises
und der Kirchengemeinde Arnsberg wird erreicht, daß die Wiedereinreisesperre
auf fünf Jahre reduziert wird – aber auch diese Zeit ist für
die Mutter und die Kinder trotz regelmäßiger Geldüberweisungen
aus Marsberg kaum zu überstehen. Dagegen könnte ihr Lebensunterhalt
nach einer Rückführung durch Mittel aus dem Opferentschädigungsgesetz
bestritten werden; der Hochsauerlandkreis wäre also von finanzieller
Unterstützung befreit. Zudem haben die UnterstützerInnen bereits
das Geld für den Rückflug gesammelt, eine Wohnung angemietet
und für die zwei ältesten Kinder Lehrstellen gefunden.
Im Oktober 2007 wird bekannt, daß
eines der Kinder an akuter Blinddarmentzündung leidet. Erst nach Bezahlung
der Operationskosten, die die Rustemis nicht aufbringen können, sei
eine Krankenhausaufnahme möglich. Sofort sammeln die FreundInnen und
die UnterstützerInnen und überweisen den benötigten Betrag
in der Hoffnung, daß er die Familie rechtzeitig erreicht.
Erst ein Bericht der Sozialbehörde
im serbischen Preshevo an die Deutsche Botschaft bringt Ende Oktober die
Wende. Nachdem serbische Beamte die Unterbringung der Familie Rustemi in
Augenschein genommen haben, kommen sie zu dem Ergebnis, daß dort
eine erfolgversprechende Therapie der psychisch erkrankten Mutter und ihrer
fünf Kinder nicht zu gewährleisten sei. Am 31. Oktober geben
Landrat und Ausländerbehörde in einer Pressemitteilung bekannt,
daß die Familie ohne Auflagen oder Bedingungen wieder einreisen dürfe.
Am 8. November 2007 kommt die Familie zurück und erhält eine
Aufenthaltserlaubnis.
taz NRW 11.1.07;
www.kirchenkreis-arnsberg.de;
FRat NieSa 19.12.07
4. Mai 06
Bundesland Hessen. Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber
M. Ö. wird zusammen mit seiner schwangeren Frau und zehn Kindern in
die Türkei abgeschoben. Fünf deutsche Polizeibeamte in Zivil
begleiten sie auf dem Flug nach Istanbul.
Nach der Ankunft am frühen Nachmittag
wird die Familie der türkischen Flughafenpolizei übergeben. Ein
Verhör der Eltern – getrennt voneinander – schließt sich an.
Der Inhalt der Fragen konzentriert sich auf den Grund ihres Aufenthaltes
und ihre politischen Aktivitäten in Deutschland.
Nach der Freilassung gehen alle in Richtung
Busbahnhof, um von dort in ihr Heimatdorf zu fahren. Ein PKW hält
an, und zwei Männer in Zivil steigen aus. Mit den Worten: "Wir sind
mit Dir noch nicht fertig" packen sie den Vater, schleppen ihn in ihren
Wagen und fahren fort. Seither ist Herr Ö. verschwunden. Auch im Februar
2007 gibt es keinerlei Lebenszeichen von ihm.
Die Eheleute Ö. waren im Jahre
1992 in die BRD geflohen, weil sie ins Visier der türkischen Verfolgungsorgane
geraten waren. Drei Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland wurde ihr
erstes Kind geboren.
Antirassistische Initiative Berlin
7. Mai 06
Abschiebehafthaus für Frauen der JVA Düsseldorf in Neuss.
Die 57 Jahre alte Chinesin Xiao Zhu erhängt sich in der Mittagsstunde
mit einer selbstgefertigten Wollkordel an einem Pfosten ihres Doppelstockbettes.
Als sie um 13.50 Uhr vom Seelsorger der Anstalt gefunden wird, erfolgen
sofortige Reanimierungsversuche durch einen Krankenpfleger. Der gerufene
Notarzt setzt die Maßnahmen fort, so daß Frau Zhu um 14.35
Uhr zur weiteren Behandlung ins Johanna-Etienne-Krankenhaus gebracht werden
kann. Dort erliegt sie in den frühen Morgenstunden ihren Verletzungen.
Die aus Shanghai stammende Frau war
am 21. Januar 2006 in einem Bochumer China-Restaurant von Zivilbeamten
festgenommen worden, weil sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen
konnte. Ihr in Haft gestellter Asylantrag war am 28. März vom Bundesamt
abgelehnt worden. Als Frau Zhu am 20. April im Amtsgericht Neuss ihren
Abschiebebeschluß erfuhr, brach sie in Tränen aus, kniete sich
auf den Boden und betete. Für den 16. Mai war ein Vorführtermin
beim chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt geplant, um einen für
die Abschiebung notwendigen Paßersatz zu bekommen.
Im Gegensatz zu offiziellen Verlautbarungen,
die die Rundum-Betreuung der gefangenen Frauen vor allem nach dem Suizid
von Frau Zhu besonders hervorheben, äußert sich eine Mitgefangene:
"Es gibt keine Dolmetscher im Knast, keine Hinweiszettel ...., die Frauen
wissen nicht Bescheid. Sie haben keine Ahnung, sie müssen warten."
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 10.6.06;
no-racism.net 23.11.07;
LT NRW Vorlage 14/575;
BT DS 16/9142
9. Mai 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In der JVA Bützow versucht
der Abschiebegefangene L. B. sich zu töten.
BT DS 16/9142
10. Mai 06
Löbau im Bundesland Sachsen. Der 21-jährige Flüchtling
George C. aus Guinea wird von sieben deutschen Männern rassistisch
beleidigt ("Nigger, was machst du hier?"), dann zusammengeschlagen und
– noch am Boden liegend – getreten. Dabei erleidet der Angegriffene Schürfwunden
und Prellungen an Armen, Beinen, Rücken und Auge sowie eine Schnittverletzung
am Unterarm.
Als George C. am nächsten Tag Anzeige
erstatten will, nehmen die Beamten ihm seine Kleidung ab, und er wird –
nur mit einer Unterhose bekleidet – für sieben Stunden in einen Raum
gesperrt.
Als Mitarbeiter der Opferberatungsstelle
AMAL am nächsten Tag den Vorfall im Revier aufzuklären versuchen,
wird ihnen von den Beamten mitgeteilt, daß der Mann deshalb so behandelt
wurde, weil er irrtümlicherweise verdächtigt worden war, jemanden
bedroht zu haben. Der Überfall auf den Mann aus Guinea sei lediglich
als "Beleidigung" registriert worden.
AMAL Sachsen 16.5.06;
LR 18.5.06; SäZ 18.5.06
11 Mai 06
Glückstadt in Schleswig-Holstein. Der 41 Jahre alte syrische Flüchtling
Takosken A. übergießt sich um 14.45 Uhr im Rathaus in Gegenwart
seiner Sachbearbeiterin mit Benzin und kündigt ihr an, sich anzuzünden,
wenn sie ihm nicht mehr Geld geben würde. Da die Frau die Ernsthaftigkeit
der Situation nicht erkennt und ihre Arbeit am Computer unbeirrt fortsetzt,
geht der Syrer auf den Flur, übergießt sich erneut mit Benzin,
nimmt das Feuerzeug in die Hand und droht wieder, sich zu entzünden.
Einem Rathaus-Mitarbeiter gelingt es
schließlich, ihn zu beruhigen und ihn auf die Toilette zu bringen,
wo er sich der benzin-getränkten Kleidung entledigt. Die gerufene
Polizei bringt ihn später in die Psychiatrie des Krankenhauses Itzehoe.
Polizei Itzehoe 11.5.06;
NR 12.5.06
11. Mai 06
Im sächsischen Löbau wird ein 27 Jahre alter Flüchtling
aus Pakistan von zwei unbekannten Tätern überfallen und niedergestochen.
Der Verletzte muß mit schweren Stichverletzungen in eine Dresdener
Klinik eingeliefert werden.
Weil dem Mann 190 Euro Bargeld entwendet
wurden, geht die Polizei davon aus, daß eine rassistische Motivation
für die Tat ausgeschlossen werden kann.
SäZ 14.5.06; AMAL Sachsen 16.5.06;
SäZ 18.5.06
15. Mai 06
Stendal in Sachsen-Anhalt. Um 6 Uhr morgens klingelt es an einer Wohnungstür
im Flüchtlingsheim am Möringer Weg. "Abschiebung sofort!" heißt
es, und Nurten Aksoy wird gefesselt. Dann wird sie mit ihrem Mann und den
drei Kindern (8, 10 und 16 Jahre alt) in die Türkei abgeschoben.
Die Türkin Nurten Aksoy leidet
unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung – sie ist akut suizidgefährdet.
Da dies auch den Abschiebebehörden bekannt ist, kommen die Beamten
ohne Vorankündigung und fixieren Frau Aksoy umgehend, damit sie sich
nichts antun kann. Über Bremen erfolgt um 15 Uhr die Abschiebung der
Familie in die Türkei.
Nurten Aksoy, die mit einem Kurden verheiratet
ist, war in der Türkei vergewaltigt und gefoltert worden. Sie bekommt
akute Panikattacken, wenn sie Menschen in Uniform begegnet und war mehrmals
in stationärer Behandlung. Nach mehreren Selbsttötungsversuchen
sollte sie jetzt im Zentrum für Folteropfer behandelt werden.
Nach dem Abschiebeflug wird Herr Aksoy
festgenommen und dann, eine Woche später, frei gelassen. Nurten Aksoy
geht es zunehmend schlechter. Sie leidet unter unerträglichen Kopfschmerzen
und bekommt so starke Schmerzmittel, daß sie entweder schläft
oder im Wachzustand vor Schmerzen schreit. Der örtliche Arzt empfiehlt
dringend einen Krankenhausaufenthalt, doch dafür fehlt der Familie
das Geld.
Einer Mitarbeiterin vom Flüchtlingsrat
Sachsen-Anhalt gelingt es im Herbst, Kontakt zur abgeschobenen Familie
zu bekommen. Von Deutschland aus beschafft sie einen für die Familie
kostenlosen Therapieplatz in einem Behandlungszentrum in Antalya. Dieser
Platz kann nicht wahrgenommen werden, weil es der Familie nicht gelingt,
die Fahrt nach Antalya zu organisieren. Der Kontakt nach Deutschland reißt
danach ab.
VM 16.5.06;
VM 17.5.06; VM 21.5.06;
Oda Jentsch – Rechtsanwältin
18. Mai 06
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene A. Y. sich zu töten.
BT DS 16/9142
21. Mai 06
Nordrhein-Westfalen. Die Ausländerbehörde Coesfeld setzt
erstmals die Abschiebung eines Ehepaares mit drei Kindern (10, 7 und 3
Jahre) nach Afghanistan durch.
Daß die Abschiebung an einem Sonntag
durchgeführt wird, wo juristische Interventionsversuche nicht möglich
sind, und daß die Familie keinerlei Telefonat führen darf, bis
sie am Frankfurter Flughafen im Flugzeug sitzt, bezeichnet der Dachverband
der afghanischen Hindus und Sikhs als eine eklatante Mißachtung der
Menschenrechte.
Als Angehörige des Hinduismus gerät
die Familie durch die Abschiebung in direkte Gefahr der Verfolgung durch
die islamische Regierung und islamistische Kräfte.
In Kabul kommt die Familie in einem
Raum in einer Tempelruine unter – die Kinder erkranken schwer; Geld für
medizinische Behandlung ist nicht vorhanden. Dann flüchtet die Familie
weiter nach Indien, um dem Druck der religiösen Verfolgung zu entgehen.
Afghan Hindu-Sikh Verband in Deutschland
22. Mai 06
Rathenow in Brandenburg. Ein 31 Jahre alter togoischer Flüchtling
ist mit dem Fahrrad auf dem Weg vom "Kaufland" zurück zu seiner Unterkunft.
Als er sich um 19.50 Uhr am Birkenweg auf dem Gelände des ehemaligen
Betonwerkes befindet, fährt ein mit drei Männern besetzter BMW
mehrmals auf ihn zu, offensichtlich in der Absicht, ihn zu überfahren.
Der Togoer weicht aus und kann sich schließlich mit einem Sprung
zur Seite retten.
Ihm gelingt es, sich im Unterholz so
lange zu verstecken, bis der PKW verschwindet.
Der am nächsten Tag ermittelte
deutsche Fahrer des Wagens erklärt, daß er seinen neu erworbenen
BMW ausprobieren wollte. Von einem rassistischen Hintergrund könne
bisher keine Rede sein, so auch die Polizei.
Der Flüchtling erfährt infolge
dieses Angriffes eine Posttraumatische Belastungsstörung und befindet
sich auch im Januar 2007 noch in therapeutischer Behandlung.
Opferperspektive;
MAZ 23.5.06
25. Mai 06
Bundesland Hessen. Im mittelhessischen Wohratal soll eine Georgierin
in Abschiebehaft genommen werden. Als sie die Tür öffnet und
erfährt, warum die Polizisten aus Stadtallendorf gekommen sind, flieht
sie in ein Zimmer, zieht aus dem Hosenbund zwei Rasierklingen und steckt
diese in den Mund. Eine weitere zieht sie hervor, um sich äußerlich
zu verletzen. Wegen der hohen Verletzungsgefahr ziehen sich die Polizisten
zurück.
Als die Frau allerdings am 29. Mai ein
Gebäude in Kirchhain verläßt, wird sie von den auf sie
wartenden Polizisten festgenommen. Bei ihrer Durchsuchung werden erneut
Rasierklingen in ihrer Unterhose gefunden.
Polizei Mittelhessen 1.6.06
25. Mai 06
Im thüringischen Arnstadt wird am "Herrentag" ein Flüchtling
aus Sierra Leone von fünf Männern der Freiwilligen Feuerwehr
beleidigt und unter anderem als "Affe" beschimpft. Er flieht in den Hof
des Flüchtlingsheimes, wird dorthin verfolgt, geschlagen und noch
am Boden liegend getreten.
Das Amtsgericht Arnstadt spricht am
22. Juni 2008 die Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen gemeinschaftlichen
Körperverletzung frei, weil es die Aussage der Angeklagten, der Flüchtling
hätte die fünf deutschen Männer provoziert, ebenso für
möglich hält.
FW 23.6.08
27. Mai 06
Der 48 Jahre alte Dursun Güner aus der Türkei wird an der
schweizerisch-deutschen Grenze aufgrund eines bestehenden internationalen
Haftbefehls festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Er kommt in
die JVA Lörrach. Drei Tage später stellen die türkischen
Justizbehörden ein Auslieferungsersuchen für den in der Schweiz
lebenden Flüchtling.
Die Türkei wirft dem ehemaligen
Mitglied der in der Türkei verbotenen Partei Türkiye Komünist
Partisi und dem ehemaligen Mitglied des Vereins Emekder drei Morde aus
den Jahren 1978 bis 1981 vor.
Diese Vorwürfe sind sowohl den
schweizerischen als auch den italienischen Behörden seit der Asylantragstellung
bekannt; sie wurden jeweils für haltlos befunden. Italien hatte Dursun
Güner politisches Asyl gewährt, nachdem er 1998 auch dort verhaftet
worden war. Seit drei Jahren lebte er mit seiner Frau und der 21-jährigen
Tochter in der Schweiz.
Am 12. Februar 2007, also achteinhalb
Monate nach der Verhaftung, wird Dursun Güner aufgrund eines Beschlusses
des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus der Auslieferungshaft entlassen.
indymedia 2.11.06;
SOSF 12.2.07; OLG Karlsruhe 12.2.07
Mai 06
Sangerhausen in Sachsen-Anhalt. Der 23 Jahre alte Boureima T., Flüchtling
aus Burkina Faso, wird im Bahnhof von einer Gruppe rechter Jugendlicher
massiv angepöbelt und später angegriffen. (siehe auch: November
06 und Dezember 06)
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
4. Juni 06
Bundesland Bayern. Am Abend um 20.34 Uhr des Pfingstsonntags geht ein
Notruf bei den Feuerwehren in Unterdürrbach und Würzburg ein.
Im ersten Stock des Flüchtlingsheimes in der Veitshöchheimer
Straße brennt es.
Main Post 6.6.06
16. Juni 06
Ludwigsfelde in Brandenburg. Ein Flüchtling aus Liberia wird um
2.00 Uhr nachts in der Brandenburgischen Straße von zwei 20- und
21-jährigen Rechten rassistisch beschimpft und bedroht. Als die Aggressoren
Sturmhauben über die Köpfe ziehen und ihn verfolgen, gelingt
ihm die Flucht.
Opferperspektive
19. Juni 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der
Abschiebegefangene L. R. sich zu töten.
BT DS 16/9142
24. Juni 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Bahnhof der Stadt Grimmen
wird ein 29 Jahre alter kurdischer Flüchtling aus der Türkei
von zwei deutschen Männern rassistisch beleidigt und beschimpft. Dann
wird er von einem der Täter festgehalten, und der zweite versucht,
auf ihn zu urinieren. Danach schlagen sie auf den Kurden ein und verletzen
ihn im Gesicht. Er muß sich in ambulante Behandlung begeben.
Der Polizei gelingt es, die beiden Täter
kurze Zeit später im Stadtgebiet zu stellen und vorläufig festzunehmen.
Polizei Mecklenburg-Vorpommern;
e110 26.6.06; ddp 26.6.06;
jW 27.6.06; taz 27.6.06;
JWB 5.7.06; LOBBI
25. Juni 06
Bundesland Niedersachsen. Beim Löschen eines Zimmerbrandes in
einem Braunschweiger Flüchtlingsheim erleidet der Hausmeister eine
Rauchgasvergiftung. Er kommt ins Krankenhaus.
Ein 28-jähriger Georgier wird verdächtigt,
sein Bett angezündet zu haben, wodurch der Zimmerbrand entstand. Der
Mann gilt als psychisch krank und hatte mit Selbsttötung gedroht.
Er wird am 24. Oktober im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Belgien überstellt.
BrZ 26.6.06;
StA Braunschweig
26. Juni 06
Bundesland Brandenburg. Als der togoische Flüchtling Abdoul-Marouf
Issa-Gobitaka beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in
Eisenhüttenstadt einen Asylfolgeantrag stellen will, wird er auf Veranlassung
der Ausländerbehörde Rathenow festgenommen und kommt in Abschiebehaft.
Dies geschieht, obwohl sein Rechtsanwalt der Ausländerbehörde
mitgeteilt hat, daß sein Mandant aufgrund seiner schweren seelischen
und körperlichen Krankheiten einen Folgeantrag stellen wird, um hier
weiter behandelt werden zu können. Und dies geschieht rechtswidrig,
zumal überhaupt kein Haftbefehl vorliegt.
Beim Haftprüfungstermin am 30.
Juni wird die Politik der Ausländerbehörde Rathenow offenbar.
Alle von ihr aufgeführten Haftgründe können aufgrund ihres
unwahren Gehaltes vom Rechtsanwalt umgehend durch Fakten widerlegt werden.
Trotzdem verhängt der Richter vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt
eine Inhaftierung des Schwerkranken für einen Zeitraum von drei Monaten.
Herrn Abdoul-Marouf Issa-Gobitaka geht
es schon lange gesundheitlich sehr schlecht. Unlängst mußte
er sich sieben Wochen lang in der Psychiatrie der Berliner Charité
behandeln lassen. Neben einer psychischen Erkrankung leidet er unter anderem
auch an einer Hepatitis C.
Einige Stunden nach dem Haftprüfungstermin
muß er aus der Haft in die Notaufnahme eines Krankenhauses transportiert
werden.
Im Mai 2007 wird das Ermittlungsverfahren
wegen Freiheitsberaubung gegen den verantwortlichen Sachbearbeiter "mangels
hinreichenden Tatverdachts" von der Staatsanwaltschaft Potsdam eingestellt.
DANBB;
Antirassistische Initiative Berlin
30. Juni 06
Es ist 22.00 Uhr in Chemnitz in Sachsen nach dem Weltmeisterschaftsspiel
Argentinien-Deutschland. Als zwei 21 und 23 Jahre alte kurdische Flüchtlinge
aus Syrien, die deutsche Nationalfahne schwenkend, durch die Stadt gehen,
lösen sich aus einer 30-köpfigen Gruppe Deutscher ca. 10 Personen
und beschimpfen die Flüchtlinge mit "Türken raus!", "Ausländer
raus!" und anderen Parolen. Dann greifen sie die Kurden tätlich an
und schlagen auf sie ein. Einer der Flüchtlinge wird dabei im Gesicht
verletzt.
AMAL Sachsen
Juni 06
Flughafen Frankfurt am Main. Herr und Frau S. und ihre beiden fünf
und zehn Jahre alten Kinder sollen mit fünf Begleitbeamten und einem
Arzt nach Sri Lanka abgeschoben werden. Herr S. zeigt bei der Ankunft am
Flughafen akute Krankheitssymptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Er hat Todesangst und klammert sich an seine Familie. Da er kein Deutsch
spricht und keine ÜbersetzerInnen vor Ort sind, muß seine 10-jährige
Tochter übersetzen.
Als Herr S. sich auf dem Flugfeld weigert,
den Polizeiwagen zu verlassen, wird er die Flugzeugtreppe hinaufgetragen.
Kurze Zeit später wird er blutüberströmt die Treppe wieder
heruntergetragen und ins Dienstfahrzeug der Bundespolizei gesetzt. Er hat
sich an diesem Tag ein zweites Mal den Kopf aufgeschlagen.
Die 10-jährige Tochter wird erneut
genötigt, dem Vater die "Alternativen" zu übersetzen, die die
Polizei ihnen bietet: entweder die Mutter und Kinder werden ohne den Vater
nach Colombo abgeschoben, oder er geht "freiwillig" mit. Das kleine Mädchen
bricht in Tränen aus – muß aber weiter übersetzen.
Da deutlich wird, daß auch die
Fluggesellschaft Herrn S. in seinem Zustand nicht mitnehmen wird, kommt
die Familie in die Flughafenklinik. Sie müssen mehrere Male um etwas
zu essen und zu trinken fragen, weil sie seit der Festnahme vor 12 Stunden
nichts zu sich nehmen konnten. Sie bekommen ein Glas Wasser – Essen ist
nicht vorhanden.
Wieder in den Räumen der Bundespolizei
zeigt Herr S. eine Überlastungsreaktion: er kann weder laufen noch
sitzen oder stehen.
Die Abschiebeabsichten werden schließlich
aufgegeben, und die Familie wird zu ihrem Wohnort zurückgebracht.
Gegen Herrn S. wird Strafanzeige wegen Widerstands erhoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
Juni 06
Flughafen Frankfurt am Main. Nach 15-jährigem Deutschland-Aufenthalt
soll Herr M. ohne Geld und ohne Gepäck nach Ghana abgeschoben werden.
Er hat ausschließlich seine Krankenakte bei sich, in der steht, daß
ihm ein Gehirntumor operativ entfernt worden ist, daß eine plastische
Operation noch ansteht, daß er unter hohem Blutdruck leidet und daß
er nicht flugreisefähig ist. Die Ausländerbehörde überreicht
der Bundespolizei allerdings eine Bescheinigung, die in einem Satz feststellt,
daß Herr M. flugreisetauglich sei.
Der für die Abschiebung vorgesehene
Begleitarzt bietet einen Tablettenvorrat für 14 Tage an – die Ausländerbehörde
macht das Angebot, dem Ghanaer ein Handgeld mitzugeben, mit dem er sich
Tabletten für mehrere Wochen besorgen könnte. Ob er diese lebensrettenden
Blutdruck-Medikamente in Ghana bekommen würde, kann nicht geklärt
werden.
Herr M. lehnt diese "Angebote" ab, und
die Bundespolizei beendet die Abschiebung.
Der Begleitarzt jedoch bittet die Polizei,
noch weiter mit dem Mann verhandeln zu dürfen. Er verhält sich
aufdringlich und droht dem Mann, daß er das nächste Mal in Fesseln
ins Flugzeug gebracht werde und zudem Ärger mit den Behörden
in Ghana bekäme. Der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung FFM gegenüber
sagt er, daß man bei Afrikanern gesundheitliche Klagen nicht allzu
ernst nehmen solle. Das sei zum größten Teil Show. Als klar
wird, daß die Abschiebung nicht stattfinden wird, beklagt der Arzt
seinen Verdienstausfall und meint, daß es ihm noch nicht passiert
sei, daß seine "Überredungskünste" nicht geholfen hätten.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
3. Juli 06
In der Kölner Ausländerbehörde an der Brückenstraße
spielen sich am Vormittag dramatische Szenen ab. Gegen 10.05 Uhr erscheint
ein 68-jähriger Kroate und bittet die Beamtin um die Klärung
eines "ausländerrechtlichen Problems". Als diese ihn an den Gruppenleiter
verweist, zieht er aus einer Tüte eine Plastikflasche, öffnet
diese und gießt den Inhalt über die Beamtin. Die Flüssigkeit
riecht nach Benzin, und die Frau beginnt, laut um Hilfe zu schreien.
Der Kroate läuft aus dem Raum,
verläßt das Gebäude und springt etwa 200 Meter von der
Bastei entfernt in den Rhein.
Ein zufällig vorbeigehender Passant
sieht den im Wasser treibenden Körper, springt hinterher und zieht
den Kroaten ans Ufer. Beide kommen vorerst in ein Krankenhaus.
Die Motivation für die Tat des
Kroaten ist unklar. Bei der ersten Vernehmung sagt er, daß er der
Beamtin einen "Denkzettel verpassen" und sich dann anschließend umbringen
wollte.
Einerseits ist er behördlicherseits
mehrmals aufgefordert worden, seinen Paß im Amt vorzulegen, damit
"die Etikette zum dauerhaften Bleiberecht" eingeklebt werden könne,
andererseits soll er Probleme mit seinem Duldungsstatus haben. Aufgrund
seines Verwirrtheitszustands wird er später als schuldunfähig
eingestuft.
Polizei Köln 3.7.06;
KStA 4.7.06; rundschau-online 4.7.06; e 110 4.7.06
4. Juli 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In einem Geschäft in Bad Doberan
wird eine junge Frau von einem Rassisten beleidigt und beschimpft, weil
der Vater ihres Kindes ein albanischer Flüchtling ist. Als dieser
seiner Freundin zur Hilfe kommt, schlägt der Täter mehrmals auf
ihn ein.
Dabei erleidet der Albaner leichte Gesichtsverletzungen
und muß sich in ambulante Behandlung begeben.
LOBBI
5. Juli 06
Nordrhein-Westfalen. Saban Maloki nimmt einen Termin bei der Düsseldorfer
Ausländerbehörde wahr. Der Anlaß des Besuches ist ein Brief
von der Behörde, in dem folgende Passage steht: "Nach eingehender
Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich mich in der Lage, Ihnen
und Ihrer Familie Aufenthaltserlaubnisse gem. Paragraph 25, Abs. 5
AufenthG zu erteilen." Nach 15 Jahren in Deutschland scheint dieser
Brief der Familie Maloki nun endlich den ersehnten Aufenthalt zu versprechen.
Die dafür notwendigen Pässe für ihn selbst, seine Frau Shemsije
und seine drei Kinder Rajmond (14), Kastriot (12) und Erdona (7) hatte
Saban Maloki mühselig und für insgesamt 1200 Euro Gebühren
erstanden.
Als dem 44-Jährigen dort allerdings
ein Formular vorgelegt wird, daß er dem Verlassen der BRD bis zum
4. August zustimmt, verliert er die Selbstkontrolle. Saban Maloki schlägt
seinen Kopf auf den Tisch und gegen die Wand. Er will aus dem Fenster springen,
was ein Beamter verhindern kann. Er versucht, sich mit seinem Feuerzeug
anzuzünden, und wird schließlich vom Rettungsdienst in die geschlossene
Psychiatrie im Landeskrankenhaus in Grafenberg gebracht. Auch hier noch
versucht er, sich mit einem Telefonkabel auf der Toilette zu erhängen.
Saban Maloki leidet an einer Posttraumatischen
Belastungsstörung und befindet sich seit einem ersten Selbsttötungsversuch
vor fünf Jahren in ärztlicher Behandlung.
WZ 24.7.06
6. Juli 06
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Rottenburg versucht der
Abschiebegefangene S. L. sich zu töten.
BT DS 16/9142
10. Juli 06
Bundesland Hessen. In der Flüchtlingsunterkunft des Ortes Lohra
"Auf dem Hundsacker" kommt es um Mitternacht zu einem Brand durch einen
defekten Deckenlüfter im Badezimmer. Durch das schnelle Eingreifen
der BewohnerInnen und der Feuerwehr kann größerer Schaden verhindert
werden. Niemand wird verletzt.
Polizei Mittelhessen 10.7.07
10. Juli 06
Viersen in Nordrhein-Westfalen. Ein 22-jähriger Asylbewerber aus
dem Kongo wird gegen 23.00 Uhr in der neuen Park- und Teichanlage an der
Greefsallee wegen seiner Herkunft aus Afrika rassistisch beleidigt. An
einer kleinen Brücke greifen ihn dann die vier betrunkenen Männern
tätlich an.
Es gelingt dem Kongolesen, sich erfolgreich
zu wehren und dann zu fliehen. Er erstattet am nächsten Tag bei der
Polizei Anzeige. Der Staatsschutz der Mönchengladbacher Kriminalpolizei
nimmt Ermittlungen wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung
auf.
Der Asylbewerber lebt seit 12 Jahren
in der Bundesrepublik.
Polizei Mönchengladbach 12.7.06;
ddp 12.7.06; JWB 19.7.06; WZ 19.7.06;
Polizeilicher Staatsschutz Mönchengladbach 13.2.08
13. Juli 06
Freienbessingen in Thüringen. Drei maskierte Männer schlagen
vor der Gemeinschaftsunterkunft für AsylbewerberInnen mit Holzknüppeln
auf geparkte Autos ein und zertrümmern die Front- und Heckscheiben.
Die Polizei nimmt die Täter fest.
MOBIT (Polizei Nordhausen)
16. Juli 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Bei einem Feuerwehrfest in der Ortschaft
Niepars werden ein 22- und ein 25-jähriger irakischer Flüchtling
von mehreren Rassisten beleidigt, beschimpft und aufgefordert, das Fest
zu verlassen. Die Angegriffenen bleiben zunächst auf dem Fest, aber
als eine größere, ca. 15-köpfige Gruppe bedrohlich auf
sie zukommt, fliehen sie.
Im Eingangsbereich eines Wohnhauses
werden sie von den Verfolgern heftig geschlagen. Dabei erleiden beide Iraker
Prellungen und Blutergüsse – der 25-jährige zudem einen Nasenbeinbruch.
Als es ihnen gelingt, in eine Wohnung zu flüchten, versuchen die Angreifer,
diese Wohnung zu stürmen, indem sie gegen die Wohnungstür rammen.
Dabei wird eine junge Frau aus Dänemark verletzt, die sich in der
Wohnung aufhält.
Die Polizei nimmt zunächst einen
19-jährigen als Hauptverdächtigen fest, der am nächsten
Tag wieder freikommt. Der Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf.
ddp 16.7.06; jW 17.7.06; JWB 26.7.06;
e110 1.8.06; LOBBI (OZ)
19. Juli 06
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entscheidet bei einem Haftprüfungstermin,
daß die Haft des seit neun Monaten in Abschiebehaft sitzenden 41-jährigen
Liberianers Juluous Denes nicht noch einmal verlängert wird. Noch
während der Flüchtling seine Sachen packt, entscheidet dasselbe
Gericht unter Vorsitz desselben Richters, daß einem neuen Haftantrag
gegen dieselbe Person umgehend stattgegeben wird. Mit der Begründung,
der Häftling hätte seine Identität verschleiert, lautet
der aktuelle Haftbefehl jetzt auf den Namen Bamiro Babatunde Ayodele, der
u.a. auch versucht habe, seine Abschiebung zu verhindern.
Der eigentliche Haftverlängerungsantrag
der Ausländerbehörde war bei Gericht verloren gegangen und tauchte
erst nach der Gerichtsentscheidung wieder auf, so daß die Ausländerbehörde
einen neuen Haftantrag stellen mußte, um den Flüchtling weiter
in Haft zu halten. Versuche der Behörde, ihn nach Nigeria und Liberia
abzuschieben, waren an fehlenden Identitätspapieren gescheitert.
Bei dem neuerlichen Haftprüfungstermin
am 27. Juli kann die Ausländerbehörde keinen geplanten Abschiebetermin
nennen, woraufhin der Gefangene freigelassen wird.
taz 25.7.06; taz 29.7.06
19. Juli 06
Landkreis Wittmund in Niedersachsen. Morgens um 5 Uhr beginnt die Abschiebung
der armenischen Familie Mamojan.
Frau Mamojan und die erwachsene Tochter sind psychisch schwer krank.
Ein Amtsarzt hatte sowohl schwere Erkrankungen, als auch die "Reisefähigkeit"
festgestellt, ohne auch nur mit den Frauen gesprochen zu haben.
Die Festnahme löst bei Frau Mamojan
einen Zusammenbruch aus, so daß sie ins Landeskrankenhaus gebracht
werden muß. Die Abschiebung der Tochter kann im letzten Moment auf
dem Flughafen Frankfurt durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Oldenburg gestoppt werden, das in einem sofort angestrengten Eilverfahren
die Rechtswidrigkeit der Abschiebung festgestellt hat.
Herr Mamojan wird jedoch mit drei minderjährigen
Kindern um 15 Uhr nach Armenien abgeschoben.
FRat NieSa 19.7.06
21. Juli 06
Bundesland Rheinland-Pfalz. Als die Polizei – zusammen mit einem Vollzugsdienst
– um 5.30 Uhr in Otterberg an der Wohnung eines abgelehnten Asylbewerbers
erscheint, um ihn in den Sudan abzuschieben, springt dieser aus dem Fenster.
Ob der 31-Jährige sich bei dem Sturz aus dem 2. Stock verletzt hat,
ist unbekannt, denn es gelingt ihm die Flucht, und er gilt für die
Behörden als "untergetaucht".
Polizei Westpfalz 24.7.06;
Kreisverwaltung Kaiserslautern 11.12.06
23. Juli 06
Bundesland Brandenburg. Weil ein Potsdamer im Wohngebiet am Schlaatz
sich beim Fernsehen durch Straßenlärm gestört fühlt,
bedroht er eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie aus Nigeria mit
einer Axt und fordert sie auf zu verschwinden.
Das Ermittlungsverfahren, das nach einer
Anzeige der Bedrohten eingeleitet wird, endet mit einem Vergleich und der
Zahlung einer Geldstrafe für den Potsdamer.
PNN 5.8.06; Opferperspektive
26. Juli 06
Abschiebelager Bramsche-Hesepe in Niedersachsen. Der 31 Jahre alte
Michael Yakoub Hana, abgelehnter Asylbewerber aus Palästina, klettert
um 9.00 Uhr auf den Schornstein eines Gebäudes der Zentralen Aufnahmestelle
und Ausländerbehörde (ZAAB) und droht, sich in die Tiefe zu stürzen.
Erst nach einer schriftlichen Versicherung der Ausländerbehörde,
daß seine "Umverteilung" nach Oldenburg-Blankenburg aufgehoben ist,
klettert der Palästinenser nach drei Stunden in den Rettungskorb der
Feuerwehrleiter und läßt sich wieder herunterfahren. Er kommt
in die Psychiatrie nach Osnabrück.
Er ist einer von den Flüchtlingen,
die die menschenverachtenden Zustände im Abschiebelager auch öffentlich
gebrandmarkt haben. So sieht er die ultimative Aufforderung der Behörde,
der "Umverteilungsanordnung" nach Oldenburg innerhalb von 48 Stunden nachzukommen,
als eine Willkür- und Disziplinierungsmaßnahme. Vor kurzem sind
noch andere politisch aktive Flüchtlinge aus dem Lager weggebracht
worden.
Trotz der schriftlichen Zusage der Behörde
und nach einer Nacht in der Psychiatrie in Osnabrück wird der Flüchtling
am nächsten Morgen unter Schlägen, Würgen und mit einer
straffen Fesselung der Hände durch drei Beamte der Ausländerbehörde
nach Oldenburg gebracht. Ihren Wortbruch begründet die Behörde
damit, daß unter Umständen der Nötigung eine solche Vereinbarung
keine Rechtskraft erlangen könne.
Michael Yakoub Hana beginnt einen Hungerstreik
und kehrt nach Bramsche zurück, um hier in der Innenstadt gegen seine
Umverteilung zu demonstrieren. Am Ende der Kundgebung erleidet er einen
Kreislaufzusammenbruch und kommt ins Johanniter-Hospital Bramsche. Danach
erfolgt seine Verlegung in die Psychiatrie nach Osnabrück.
Nach seiner Entlassung wird er erneut
gegen seinen Willen nach Oldenburg-Blankenburg gebracht, wogegen er wieder
mit einer demonstrativen Rückkehr nach Bramsche-Hesepe protestiert.
Letztendlich wehrt er sich – von Oldenburg aus – vor allem juristisch gegen
die willkürliche Umverteilung und gegen den Wortbruch der Behörden.
no lager bremen;
BN 27.7.06; taz-Nord 28.7.06; BN 31.7.06
28. Juli 06
Auf der Bahnfahrt von Erfurt nach Weimar werden acht Mädchen und
Jungen aus dem Flüchtlingsheim in Weimar von zwei deutschen Männern
beleidigt und bedroht. Erst durch das Eingreifen eines couragierten Mitreisenden
wenden sich die Rassisten von den Kindern ab, greifen allerdings jetzt
den Verteidiger an und schlagen auf ihn ein. Am Bahnhof Weimar beendet
dann die Polizei die Auseinandersetzung.
TLZ 1.8.06; JWB 9.8.06
29. Juli 06
Bernburg in Sachsen-Anhalt. Ein 36 Jahre alter Flüchtling aus
Burkina Faso wird von vier "rechtsextrem aussehenden Personen" aus einem
Auto heraus verbal bedroht. Als einer der Provokateure aussteigt, dem Flüchtling
nachläuft, dabei mehrfach den sogenannten Stinkefinger zeigt und laut
"Hau ab!" und "Ho, ho, ho" ruft, flüchtet der Afrikaner in Todesangst
in eine nahe gelegene Polizeistation.
Die Beamten stellen zwar fest, daß
der Tatverdächtige einschlägig als Rechtsextremist bekannt ist,
weigern sich allerdings zunächst, die Anzeige aufzunehmen.
Erst mit Hilfe einer Rechtsanwältin
werden zwei Monate später die Ermittlungen aufgenommen.
Am 6. September 2007 verurteilt das
Amtsgericht Bernburg den Haupttäter zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen
zu je 20,00 Euro. Eine Verurteilung wegen Nötigung, wie die Staatsanwaltschaft
beantragte, erfolgt nicht, weil der Beweis für den Vorsatz der Tat
nicht erbracht werden kann. Beide Seiten gehen in Berufung.
28. September 2008 verurteilt das Landgericht
Magdeburg den Täter zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf
Bewährung. Zwei Zeugen, die in dieser Berufungsverhandlung für
den Angeklagten ausgesagt hatten, werden am 23. Januar 2009 wegen uneidlicher
Falschaussage zu je 100 Arbeitsstunden verurteilt.
(siehe auch: 24. September 06)
TS 14.6.07; ap 14.6.07; ddp 14.6.07;
www.ad-hoch-news.de 14.6.07;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
30. Juli 06
Karlsruhe in Baden-Württemberg. Im ersten Obergeschoß eines
Gebäudes der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge (LASt)
sind morgens um 7.30 Uhr aus unbekannter Ursache im Flur abgestellte Gegenstände
in Brand geraten. Die BewohnerInnen retten sich über Notausgänge,
so daß niemand verletzt wird .
KaN 31.7.06
1. August 06
Bundesland Brandenburg. Um 23.30 Uhr kommt ein vollbesetzter 3er BMW
mit 180 Stundenkilometern in einer Linkskurve kurz vor Dannenreich von
der Straße ab und rast in drei Bäume hinein. Der Wagen wird
durch den Aufprall zerrissen und fängt Feuer. Direkt am Unfallort
sterben vier Flüchtlinge. Es sind die Frauen Nguyên Thi Lan
(25), Dang Thi Thê (47) und die Männer Gioan Nguyên Duc
Chinh (24) und Vinh X. (29). Zudem kommt der 56 Jahre alte vietnamesische
Fahrer Nguyên Van Tôn zu Tode. Im Krankenhaus erliegt ein 31
Jahre alter Mitfahrer aus Tschechien seinen Verletzungen.
Die 36 Jahre alte Vietnamesin Nguyên
Thi Hat überlebt mit schwersten Verletzungen, die durch die immense
Erschütterung ihres Körpers infolge des Aufpralls entstanden
sind. Sie hatte sich zum Zeitpunkt des Aufpralls hockend im Fußraum
des Wagens befunden. Sie kommt auf die Intensiv-Station des Cottbusser
Krankenhauses. Ihr Mitfahrer Thang Xuan Cao – ebenfalls schwerstverletzt
– wird ins Krankenhaus von Bad Saarow transportiert. Der 18-Jährige
hat diverse Verletzungen der inneren Organe und muß mehrmals operiert
werden.
Es stellt sich schnell heraus, daß
es sich bei dem Unfall um das Ende einer polizeilichen Verfolgungsjagd
handelt, einer Maßnahme, die unter der Führung der Bundespolizei
innerhalb eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen
den Vietnamesen Nguyên Van Tôn aus Leipzig durchgeführt
wird. Die Ermittlungen gegen diesen Mann, der bei dem Unfall ums Leben
kommt, werden wegen des Verdachtes auf Fluchthilfe seit zwei Monaten geführt.
Die Bundespolizei hatte einen Transporter
mit vietnamesischen Flüchtlingen bereits ab der tschechischen Grenze
beobachtet und zunächst über die Autobahn A13 verfolgt. Bei der
Abfahrt Ragow in Brandenburg stiegen mindestens sechs Personen in einen
BMW, der dann in Richtung Berlin weiterfuhr. Als die Bundespolizei versuchte,
den mit insgesamt acht Personen völlig überladenen BMW zu stoppen,
konnte der Fahrer ausweichen und durch zunehmende Geschwindigkeit zunächst
flüchten, wurde aber weiter verfolgt. Zwölf Minuten später
kam es kurz vor der Ortschaft Dannenreich zu dem folgenschweren Unfall.
Nach sechs und sieben Wochen Krankenhaus-Aufenthalt
können die beiden Überlebenden des Unfalles die Krankenhäuser
verlassen. Durch Intervention ihrer Rechtsanwältinnen kann ihnen ein
längerer Aufenthalt in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber
des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZASt) erspart bleiben,
und sie kommen gemeinsam in einem Heim in der Nähe von Berlin unter.
FRat Brbg;
Antirassistische Initiative Berlin;
TS 2.8.07; taz 2.8.07
4. August 06
Berlin. Bei dem Versuch, die 51-jährige Kurdin Celele K. und sechs
ihrer Kinder abzuschieben, bricht die chronisch kranke Frau zusammen und
muß mit einem Notarztwagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Zwei
ihrer minderjährigen
Söhne, Ramadan (16) und Asraf (17), und der volljährige Saban
(19) werden festgenommen und kommen ins Abschiebegefängnis Köpenick.
Frau K. lebt seit 1989 in Berlin und
ist seit langer Zeit von ihrem Mann getrennt. Sie ist Mutter von 12 Kindern.
Im Jahre 1999/2000 beantragte die Familie
eine Aufenthaltsbefugnis nach der damals geltenden Altfallregelung. Zu
der Zeit lebten noch neun Kinder im Haushalt der Mutter. Gegen die Meinung
des Sozialamtes und obwohl der Alleinerziehenden das alleinige Sorgerecht
zugesprochen worden war, bestand die Ausländerbehörde auf dem
Nachweis einer Erwerbstätigkeit von Frau K.
Während im Laufe der Jahre die
volljährig gewordenen Kinder Aufenthaltsbefugnisse bekamen, erhielten
Frau K. und die minderjährigen Kinder weiterhin Duldungen.
Heute haben fünf ihrer älteren
Kinder feste Aufenthaltsrechte und zwei von ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit
erworben.
Frau K. hatte vor ihrer Flucht in die
BRD überwiegend im Libanon gelebt und spricht demzufolge nur Arabisch
und Deutsch. Ihre Familie lebt heute noch im Libanon, Familienangehörige
in der Türkei existieren nicht. Aber dorthin, so plant die Ausländerbehörde,
soll Frau K. nach 17 Jahren Deutschland-Aufenthalt abgeschoben werden.
FRat 14.8.06
6. August 06
Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern. Ein junger Flüchtling aus
dem Irak wird von einer Gruppe Deutscher angegriffen. Während zwei
Täter auf ihn einschlagen, halten andere seine Freundin fest, die
ihm helfen will. Als die Angreifer für einen kurzen Moment die Attacken
gegen ihn einstellen, kann er flüchten.
Mit seinen Verletzungen geht der Iraker
ins Krankenhaus, und ein erlittener Nasenbeinbruch muß operiert werden.
Dieser Behandlung schließt sich eine langwierige ambulante Therapie
an.
LOBBI
8. August 06
Bundesland Baden-Württemberg. Der anerkannte politische Flüchtling
Muzaffer Ayata wird auf dem Hauptbahnhof Mannheim festgenommen. Die Bundesanwaltschaft
wirft dem 50-jährigen Kurden vor, "Rädelsführer" und somit
Teil des "Funktionskörpers" der in Deutschland als "kriminelle Vereinigung"
eingestuften PKK zu sein. Durch seine Tätigkeit habe er dazu beigetragen,
den "organisatorischen Zusammenhang" zu festigen.
Muzaffer Ayata, dessen Asylantrag nach
drei Jahren Laufzeit erst vor kurzem positiv entschieden wurde, war aufgrund
seiner politischen Tätigkeit im März 1980 in der Türkei
festgenommen und zum Tode verurteilt worden. Dieses Urteil wurde später
zu einer lebenslänglichen Haft umgewandelt. Nach über 20 Jahren
Haft in türkischen Gefängnissen erfolgte im September 2000 die
Entlassung aus Bursa. Im Mai 2001 verließ er die Türkei und
beantragte in der BRD Asyl. Von der erlittenen Verfolgung und der Folter
hat Muzaffer Ayata heute bleibende körperliche Schäden, und er
leidet zudem unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
In der BRD ist Muzaffer Ayata Ansprechpartner
für die kurdische Partei HADEP/DEHAP bzw. deren Nachfolgeorganisation
Demokratik Toplum Partisi (DTP). Seit Jahren setzt er sich in zahlreichen
Beiträgen, Analysen und Kommentaren für einen Dialog und eine
friedlich-politische Lösung des kurdisch-türkischen Konfliktes
ein.
Seit dem 24. Mai 2007 steht Muzaffer
Ayata vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt wegen
mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK/KONGRA-GEL (§ 129 StGB).
Im Dezember 2007 fordert das türkische
Justizministerium seine Auslieferung und begründet dies – entsprechend
einer Akte der Oberstaatsanwaltschaft Diyarbakir – mit dem Verdacht, daß
Muzaffer Ayata für die Finanzen der PKK in Europa zuständig sei
und als Vorsitzender des Vereins kurdischer Arbeitgeber (KARSAZ) 500 Firmen
koordiniert hätte.
Am 10. April 2008 wird Muzaffer Ayata
zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sieht es
als erwiesen an, daß der kurdische Politiker in der Funktion als
Sektorleiter Süd führendes Mitglied und Rädelsführer
einer "kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) ist. Im Revisionsverfahren
vor dem Bundesgerichtshof wird am 10. November dieses Urteil aufgehoben.
Das Verfahren muß neu verhandelt und die Strafe neu zugemessen werden.
ISKU 14.8.06;
ISKU 6.12.07; AZADI 19.12.06;
AZADI – infodienst Nr. 61 Dezember 2007;
NüNa Dezember 2007;
AZADI – infodienst Nr. 64 März 2008;
jW 6.6.08;
AZADI – infodienst Nr. 65 April 2008;
AZADI – infodienst Nr. 71 Oktober 2008:
AZADI – infodienst Nr. 72 November 2008;
AZADI – infodienst Nr. 73 Dezember 2008
11. August 06
Flughafen Frankfurt am Main. Es ist der dritte Abschiebeversuch für
den 20 Jahre alten Kurden Serif Akbulut. Er ist mit Klettbändern so
stark gefesselt, daß seine Hände schmerzen und blau angelaufen
sind. Wie bei den vorherigen Abschiebungsversuchen wehrt er sich, indem
er um Hilfe ruft und laut protestiert. Der Pilot der Lufthansa-Maschine
sagt ihm, daß er ihn trotz des Protestes ausfliegen wird. Áls
Serif Akbulut sich weigert, sich zu setzen, wird er von Beamten der Bundespolizei
geschlagen und schließlich wieder aus dem Flugzeug herausgebracht.
Mit Hämatomen am Hals und an den Fingern kommt er zurück in die
JVA Wiesbaden.
Wegen Verfolgung und Folter waren seine
Eltern 1998 mit ihrem damals 12-jährigen Sohn Serif aus der Türkei
geflohen und hatten in der BRD Asylanträge gestellt.
Fatma Akbulut ist schwer traumatisiert
– ihr Mann Ali Akbulut (63) leidet unter schwerem Asthma. Seit den ersten
Abschiebeankündigungen hat sich die psychische Erkrankung von Fatma
Akbulut deutlich verschlechtert. Es gibt inzwischen 18 ärztliche Bescheinigungen
von der behandelnden Psychiaterin und Neurologin, 12 Bescheinigungen
der Main-Kinzig-Kliniken in Schlüchtern und mehrere Berichte des Psychiatrischen
Notdienstes Schlüchtern, in denen die ausgeprägten Depressionen,
die Panikattacken, die dissoziativen Anfälle und ihre Suizidalität
beschrieben werden.
Seit seinem 15. Lebensjahr hat sich
ihr jüngster Sohn Serif intensiv um sie gekümmert und sämtliche
Belange der Familie geregelt.
Am 7. Juli morgens um 6.30 Uhr war Serif
Akbulut zu Hause in Schlüchtern abgeholt worden und befand sich um
11.45 Uhr bereits in einer Maschine der Turkish Airlines. Er wehrte sich,
woraufhin sich der Pilot weigerte, ihn mitzunehmen. Serif Akbulut kam in
die JVA Preungesheim in Abschiebehaft.
Am 15. Juli brach seine Mutter Fatma
Akbulut aufgrund der Inhaftierung ihres Sohnes und aufgrund der Abschiebedrohung
gegen sie selbst mehrmals zusammen und kam in eine Klinik. Als sie zwei
Tage später Polizisten auf den Gängen sah, bekam sie weitere
Panikattacken und floh aus der Klinik. Sie war verwirrt und desorientiert.
Auch bei dem zweiten Abschiebeversuch
am 8. August war es Serif Akbulut gelungen, den Piloten der slowenischen
Adria Air zu überzeugen, daß er nicht mitfliegen wolle. Er kam
zurück in Haft – diesmal in die JVA Wiesbaden.
Die Unterstützung für die
Familie Akbulut war groß. Mit Demonstrationen, Petitionen und Offenen
Briefen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und vieler Einzelpersonen
wurde mit zunehmender Intensität ein Bleiberecht für die Familie
gefordert. Dies blieb erfolglos.
Daß der vierte Anlauf, Serif Akbulut
abzuschieben, den Behörden gelingt, liegt an dem unumstößlichen
Abschiebewillen der Verantwortlichen. Am 5. September 2006 wird Serif Akbulut
zum Flughafen Leipzig/Halle geschafft und dort in ein Kleinflugzeug der
FSH Luftfahrtunternehmen GmbH in Schkeuditz gebracht. Der 20-Jährige
ist mit der Spezialfesselung, dem Bodycuff, während der Zeit am Flughafen
und während des Fluges verschnürt und wird von zwei mitfliegenden
Bundespolizisten und einem Arzt bewacht. Um 11.30 Uhr startet die Maschine
in Richtung Türkei.
Im Februar 2007 hat Serif Akbulut seine
deutsche Freundin in der Türkei geheiratet und hofft auf eine Rückkehr
zu seiner Familie. Das Regierungspräsidium schickte inzwischen die
Rechnung zu den drei Abschiebeversuchen, der Abschiebung und zwei Monaten
Abschiebehaft. Die Summe, die Serif Akbulut zu zahlen hat, beläuft
sich auf 21.018,76 Euro.
(siehe auch: 13. Februar 07)
Bündnis für Bleiberecht Hanau;
KiN 8.7.06; NRhZ 12.7.06; FR 13.7.06; KiN 15.7.06;
NRhZ 18.7.06; FR 19.7.06; KiN 19.7.06; KiN 22.7.06;
KiN 27.7.06; FR 28.7.06; FR 2.8.06; KiN 3.8.06;
KiN 10.8.06; KiN 11.8.06; KiN 12.8.06; KiN 15.8.06;
KiN 24.8.06; KiN 26.8.06; KiN 30.8.06; jW 30.8.06;
FRat Hessen 5.9.06; HR-online 5.9.06; FR 5.9.06; KiN 5.9.06;
indymedia 5.9.06; hr-online 5.9.06;
FR 6.9.06; Main-Echo 6.9.06; KiN 6.9.06;
freiheit-fuer-serif.tk 4.2.07;
Abschiebebeobachtung FFM 2007
12. August 06
Lünen in Nordrhein-Westfalen. Die seit über sechs Wochen
auf dem Marktplatz (Willy-Brandt-Platz) vor dem Rathaus von Lünen
protestierenden iranischen Flüchtlinge werden morgens um 2.30 Uhr
von fünf angetrunkenen Deutschen rassistisch beschimpft und tätlich
angegriffen. Einer uriniert an das Zelt der Flüchtlinge, ein anderer
droht, es anzuzünden. Sie werfen mit vollen Bierflaschen und rufen
"Heil Hitler!". Einer der Täter trägt eine Gürtelschnalle
mit einem Hakenkreuz. Das Zelt der Flüchtlinge bricht zusammen. Einer
der Flüchtlinge wird am Fuß verletzt und muß im Krankenhuas
behandelt werden. Die Polizei findet im nachhinein ein Messer am Tatort.
Cherag Ansari, Khanpurd Said, Davoud
Razavi und Amir Tajrishi begannen ihre Aktion am 20. Juni, nachdem sie
aus ihrer 3-Zimmer-Wohnung durch die Stadt zwangsgeräumt wurden. Sie,
die zum Teil seit neun Jahren in Lünen leben, protestieren jetzt Tag
und Nacht gegen die Unterbringung in einem sogenannten Übergangsheim
in Lünen-Alstedde in einem 24 Quadratmeter großen Vier-Bett-Zimmer.
Sie protestieren gegen ein Heim, in dem Personen- und Anwesenheitskontrolle
als normal gelten.
Alle Verhandlungsversuche der UnterstützerInnen
der Flüchtlinge und von PolitikerInnen scheitern an der vermeintlichen
Rechtschaffenheit der Behörden. "Es gibt nichts zu diskutieren", sagt
Stadtsprecher Urner. "Wir halten uns nur an die Gesetze."
Am 5. Juni 2007 spricht das Amtsgericht
Lünen die fünf rassistischen Gewalttäter wegen Mangels an
Beweisen frei, weil nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, welche
der Männer die Flaschen auf die Flüchtlinge geworfen haben.
taz-NRW 23.6.06; RN 1.8.06;
Polizei Dortmund 12.8.06; ddp 12.8.06;
HeA 14.8.06; HeA 15.8.06;
RN 6.6.07
13. August 06In der Abschiebezelle des Flughafens München rammt
der 36-jährige Chinese Xiang Zhong Chen mit voller Wucht seinen Kopf
gegen die Wand, um sich umzubringen. Er zieht sich dadurch schwere Kopfverletzungen
zu.
Der inzwischen endgültig abgelehnte
Asylbewerber war vor 12 Jahren in die BRD gekommen und hatte die letzten
Jahre in Hof gelebt. Seine Lebensgefährtin ist im sechsten Monat schwanger.
Am 27. September lehnt auch der Petitionsausschuß
des Bayerischen Landtages einen Aufenthalt ab. Seine Freundin, die ihn
in Abschiebehaft besuchte, sagt: "Er ist weiter bereit, sich lieber umzubringen
als nach China zurückzugehen."
Hamburger Initiativenzeitung 17.8.06;
FrP 28.9.06; JWB 4.10.06
15. August 06
Pinneberg in Schleswig-Holstein. Als die Frau B. in der Beratungsstelle
des Diakonievereins Migration von ihrer geplanten Abschiebung am 7. September
erfährt, bricht sie zusammen, muß von einem Notarzt erstversorgt
werden und kommt anschließend zur ambulanten Behandlung ins Klinikum
Pinneberg. Wegen ihres anhaltend schlechten und zum Teil lebensbedrohlichen
Gesundheitszustandes und akuter Suizidalität erfolgt am 29. August
ihre stationäre Aufnahme zur psychiatrischen Behandlung im Klinikum
Elmshorn. Erst nach mehreren Wochen Aufenthalt kann Frau B. wieder entlassen
werden.
Sie hat einen langen Leidensweg hinter
sich. In einer fachpsychiatrischen Stellungnahme ihrer behandelnden Ärztin
vom 27. Januar werden acht psychische Erkrankungen aufgrund schwerer Traumatisierung
diagnostiziert, die eine medikamentöse Therapie und eine Psychotherapie
an einem sicheren Ort erforderlich machen. Im Falle einer zwangsweisen
Rückführung sei mit einer Verstärkung der schwerwiegenden
Krankheitssymptome und Suizidalität zu rechnen.
Diese Stellungnahme wurde allerdings
von der "Vertragsärztin" Frau G. mit den
Worten kolportiert: "Es bestehen keine Erkrankungen, die Kontraindikationen
für eine Rückführung auf dem Luftwege in das Heimatland
darstellen."
Am 29. August 2006 spricht das Verwaltungsgericht
Schleswig Frau B. in einem Eilverfahren vorläufigen Abschiebeschutz
aus gesundheitlichen Gründen zu.
Diakonieverein Migration – Pinneberg
16. August 06
Ausreisezentrum Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Nachts um 2.00 Uhr läuft
Thibaut Antonie Lassarat entsetzt durch die Gänge der ehemaligen Kaserne
der Nationalen Volksarmee und schreit: "Die wollen mich nach Guinea abschieben."
Sechs Polizisten überwältigen den schmächtigen Mann und
schleppen ihn zum Wagen. Es wird ihm verwehrt, persönlichen Besitz
mitzunehmen. Selbst die Medikamente, die er wegen einer Überfunktion
seiner Schilddrüse täglich einnehmen muß, werden ihm abgenommen.
Während den Freunden von Thibaut
Antonie Lassarat wegen angeblichen Datenschutzes jegliche Auskunft verweigert
wird, erfährt sein Anwalt, daß er mit einer Maschine der Air
France, Flugnummer FNR 1419, abgeschoben wird.
Erst drei Wochen nach der Abschiebung
gelingt es Freunden aus Sachsen-Anhalt, den Aufenthaltsort von Thibaut
Antonie Lassarat auszumachen. Er befindet sich seit der Abschiebung in
Polizeihaft. Durch die Intervention einer Menschenrechtsorganisation in
Guinea kommt er frei und taucht unter. Wenig später bittet er seine
deutschen FreundInnen um Geld, damit er sich in einem Krankenhaus wegen
der Verschlechterung seiner Schilddrüsenerkrankung behandeln lassen
kann. Für die Hormonpräparate, die er wieder nehmen muß,
schicken die FreundInnen fortan Geld nach Guinea.
Thibaut Antonie Lassarat hatte 15 Jahre
lang in der BRD gelebt. Die letzten vier Jahre in dem "Modellprojekt" Halberstadt,
um seine Mitwirkungspflicht an seiner eigenen Abschiebung zu erpressen
und seine eigentliche Identität für die Behörden zu klären.
Dies bedeutete für ihn und die anderen LagerinsassInnen: häufige
Verhöre, Residenzpflicht für Halberstadt, keinen Cent Bargeld
und Fertigessen aus Großküchen.
Zunächst wurde ihm die Elfenbeinküste
(Côte d'Ivoire) als Herkunftsland zugeschrieben. Thibaut Antonie
Lassarat wurde zweimal der berüchtigten Guinea-Delegation vorgeführt,
und schließlich erklärte ihn die Botschaft von Guinea vor einigen
Wochen zu einem Bürger dieses Staates, so daß die Abschiebung
behördlicherseits durchgeführt werden konnte.
indymedia 20.8.06;
jW 22.8.06;
no lager halle November 06
16. August 06
Regierungsbezirk Unterfranken. Eine Armenierin zwischen 30 und 35 Jahren
soll nach abgelehntem Asylantrag zusammen mit ihrem achtjährigen Sohn
– aber ohne ihren Mann – abgeschoben werden. Die traumatisierte Frau ist
sehr verängstigt und gerät in panische Angst. Als sie sich heftig
wehrt, trägt sie durch die Zwangsmaßnahmen Blutergüsse
Auf dem Flughafen in Frankfurt wird
die Asylbewerberin durch die Bundespolizei von ihrem Kind getrennt. Als
sie ohnmächtig wird und vom Stuhl fällt, erfolgt ein Stop der
Abschiebung, und die Polizei bringt die Frau mit ihrem Sohn zum Flüchtlingsheim
zurück. Ihr Zimmer ist jedoch schon wieder neu belegt, und Mutter
und Sohn müssen eine Nacht in einer Zelle einer Polizeiinspektion
verbringen.
Der Ehemann ist Iraner, hatte in Armenien
gearbeitet und dort seine Frau kennengelernt. Ihretwegen war er zum Christentum
konvertiert, wurde jedoch trotzdem verfolgt. Weil das Ehepaar keine Möglichkeit
sah, in Armenien gemeinsam zu leben, versuchten sie es im Iran. Hier mußte
er jedoch seine Konversion geheim halten, und seine Frau wurde als "Ungläubige"
verfolgt. Als sich herausstellte, daß sie weder in Armenien noch
im Iran zusammenleben können, entschlossen sie sich zur Flucht.
Das Ehepaar konnte nicht gemeinsam fliehen;
die Armenierin erreichte mit ihrem Sohn zwei Jahre früher die BRD.
Deshalb behaupteten die Behörden trotz entsprechender Dokumente, daß
sie nicht verheiratet wären und der Iraner nicht der Vater des Kindes
sei, und wollten die getrennte Abschiebung durchsetzen.
Anfang 2008 ist weiter unklar, wo die
Familie eine Perspektive für eine gemeinsame Zukunft hat. Inzwischen
hat der Rechtsanwalt die Behörden zwar von der Rechtmäßigkeit
der Ehe überzeugen können, doch wird nun argumentiert, daß
die Familie in Armenien leben könne. Eine Einreiseerlaubnis liegt
bereits vor – inwieweit der Iraner auf Dauer ein Aufenthaltsrecht erhält,
ist jedoch vollkommen ungeklärt.
Fränkischer Tag 23.8.06;
Caritasverband Diözese Würzburg
17. August 06
Bundesland Hessen. Ein kurdisches Ehepaar soll mit seinen drei Töchtern
im Alter von 9, 5 und 2 Jahren in die Türkei abgeschoben werden. Da
der Vater mit den zwei älteren Mädchen gerade Verwandte besucht,
ist die im vierten Monat schwangere Mutter mit dem jüngsten Kind allein
zu Hause. Sie bekommt einen Schock, als die Polizisten sie ohne die übrige
Familie zur Abschiebung nach Frankfurt bringen und in das Flugzeug setzen.
Da ihr Zustand äußerst beängstigend ist, wird sie in das
Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main eingeliefert.
Die Kurdin wird nach Marburg verlegt
und muß acht Wochen stationär in der Psychiatrie bleiben. Anschließend
ist sie – wie auch ihr Ehemann – weiter in ambulanter Behandlung. Das vierte
Kind wird im Februar 2007 geboren.
Alle zwölf Geschwister des Familienvaters
leben mit Aufenthaltstiteln in der Bundesrepublik. Die Asylanträge
dieser Familie, die seit sechs Jahren in Hessen wohnt, sind jedoch abgelehnt
worden. Seitdem ist sie ständig von Abschiebung bedroht.
Anfang 2008 ist eine Petition anhängig.
Bei Duldungsverlängerungen machen die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde
deutlich, daß sie nach deren Beantwortung unverzüglich abschieben
werden.
Attac Frankfurt/Main Rückblick 2006;
Antirassistische Initiative Berlin
17. August 06
Bundesland Sachsen. An der Autobahnraststätte Auerswalder Blick
(A 4) bei Chemnitz entdeckt die Autobahnpolizei 31 Personen in dem geschlossenen
Laderaum eines Sattelaufliegers. Es handelt sich um sechs Männer und
sechs Jugendliche, neun Frauen und zehn Kinder, darunter auch Säuglinge.
Eine Frau ist hochschwanger. Alle haben weder Einreise- noch Aufenthaltspapiere.
Es sind Flüchtlinge aus Tschetschenien.
Wegen akuten Flüssigkeitsmangels
werden die Frauen, Kinder und Jugendlichen in Chemnitzer Kliniken gebracht
und medizinisch versorgt. Einige Tage später bringt die schwangere
Frau ihr Kind zur Welt.
Die Flüchtlinge werden später
im Asylbewerberheim Mobendorf im Landkreis Mittweida untergebracht.
LVZ 17.8.06; MM 17.8.06; Sachsen Fernsehen 18.8.06;
SäZ 18.8.06; taz 19.8.06; Sachsen Fernsehen 25.9.06
19. August 06
Pinneberg in Schleswig-Holstein. Die 60 Jahre alte Frau V. versucht,
sich mit einer Überdosis Tabletten zu vergiften, nachdem sie aus einem
Schreiben der Ausländerbehörde erfahren hat, daß sie am
30. August abgeschoben werden soll. Sie kommt auf die Intensivstation des
Klinikums Pinneberg und nach Überwindung der körperlichen Krise
in die Klinik für Psychiatrie nach Elmshorn.
Frau V. war vor neun Jahren aus dem
Kosovo in die BRD geflüchtet, nachdem zunächst ihr Mann und dann
ihre beiden Töchter mit deren Familien in den Kriegswirren verschollen
sind. Seither ist sie seelisch krank, und die über lange Jahre existierende
Aufenthaltsunsicherheit bringt sie immer wieder in psychische Krisensituationen.
Sie leidet unter schweren depressiven Episoden und ihre "Selbsttötungsgedanken
in konkreter Ausformung" konnten bisher durch stationäre Aufenthalte
im Klinikum Elmshorn abgewendet werden.
Während ihres letzten Klinik-Aufenthaltes,
der vom Oktober 2005 bis zum Januar 2006 notwendig war, wurde auch der
Verdacht auf eine Posttraumatische Belastungsstörung geäußert.
Bei ihrer Entlassung bekam Frau V. neben einem Antidepressivum und einem
Beruhigungsmittel zusätzlich drei weitere Herz-Kreislauf-Medikamente
verschrieben.
Die fortschreitende Verschlechterung
ihres Zustandes äußerte sich darin, daß sie nicht mehr
in der Lage war, Termine, wie z.B. Arztbesuche, alleine wahrzunehmen; auch
die verantwortungsvolle Einnahme der Medikamente gelang ihr nicht mehr.
Trotzdem hatte in der Flugtauglichkeitsbescheinigung der Ausländerbehörde
der Satz gestanden: "Es bestehen keine Kontraindikationen für eine
Rückführung auf dem Luftwege in das Heimatland. Die gängige
medikamentöse Therapie und gelegentlich stattfindende Arztbesuche
können dort fortgesetzt werden."
Im Kosovo hätte Frau V. niemanden
– in der Bundesrepublik hat sie ihren Sohn und ihre Schwiegertochter, die
sich um sie kümmern und sie versorgen. Ab Januar 2007 wird ihr Sohn
vom Amtsgericht zu ihrem Betreuer für bestimmte Lebensbereiche bestellt.
(siehe auch: Kasten Seite 411)
Diakonieverein Migration – Pinneberg
22. August 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Gegen die Flüchtlingsunterkunft
in der Bünder Straße in Löhne wird zwischen 1.00 und 2.00
Uhr ein Brandanschlag verübt. Ein Molotow-Cocktail wird vom Innenhof
aus gegen das Fenster des Zimmers 21 geworfen. Die Scheibe des Fensters
hält stand; der Brandsatz fällt in einen Lichtschacht und brennt
dort aus, ohne größeren Schaden anzurichten. Die 39 Bewohner
kommen mit dem Schrecken davon.
Schon zwei Tage zuvor hatten drei oder
fünf Vermummte versucht, mit einer Leiter ins Haus einzusteigen. Als
sie entdeckt wurden, waren sie geflohen.
(siehe auch: 15. September 06)
NW 24.8.06; NW 31.8.06;
taz 1.9.06; NW 23.9.06
23. August 06
Frankfurt am Main. Der 36 Jahre alte Yusuf Karaca wird nach einem 90-tägigen
Hungerstreik aus der Haft entlassen. Er kommt umgehend in das Universitätsklinikum
zur lebensrettenden Behandlung. Einen Tag zuvor hatte sich das Oberlandesgericht
Frankfurt gegen eine Auslieferung des Mannes ausgesprochen.
Yusuf Karaca, der aufgrund seiner Verfolgungsgeschichte
Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG bekommen hatte, war aufgrund
eines Auslieferungsbegehrens der Türkei am 2. Mai in deutsche Auslieferungshaft
genommen worden.
Am 23. Mai bestätigte das Oberlandesgericht
die weitere Haft mit der Fluchtgefahr des Gefangenen. Bemerkenswert ist
die Begründung des Gerichts, denn gerade die von Yusuf Karaca angeführte
Angst vor Folter, die er tatsächlich jahrelang erleiden mußte
und aufgrund derer er Abschiebeschutz hat, sei der "Anreiz" für ihn,
sich einer Auslieferung durch Flucht zu entziehen. Das Gericht fordert
zudem die Zusicherung des türkischen Staates, daß Herr Karaca
seine Reststrafe in der Türkei (20 Jahre) in einem Gefängnis
des Typs F fortsetzt und daß die Deutsche Botschaft Gelegenheit erhält,
den Inhaftierten aufzusuchen und sich über die konkreten Haftbedingungen
zu informieren.
Yusuf Karaca begann jetzt einen unbefristeten
Hungerstreik mit der Forderung nach seiner sofortigen Freilassung. Mitte
Juli wurde er vom Gefängnis Weiterstadt in die Krankenabteilung der
JVA Kassel gebracht. Der Gefangene hatte über 25 kg Körpergewicht
verloren, die Gefängnisärzte hielten ihn jedoch weiterhin für
haftfähig, weil er gesüßte Flüssigkeit zu sich nahm.
Yusuf Karaca war am 10.12.1996 vom staatlichen
Sicherheitsgericht in der Türkei wegen Mitgliedschaft in der verbotenen
Organisation TKPML-TIKKO (kommunistisch-maoistische Kaderorganisation)
zum Tode verurteilt worden. Aufgrund eines durch Folter erpreßten
Geständnisses wurde die Strafe dann in eine lebenslange Zuchthausstrafe
umgewandelt.
In Haft war er unzählige Male mit
Elektroschocks an den Geschlechtsorganen, der Zunge und den Ohren gequält
worden. Mehrmals wurde er am "Palästinensischen Haken" aufgehängt,
mehrere Tage mußte er ohne Schlaf und nackt an kalten Stellen verbringen,
ihm wurde der Kopf unter Wasser gehalten, nachdem ihm die Folterer die
Nasenlöcher zugestopft hatten. Er wurde zu einsamen Orten gebracht
und mit dem Tode bedroht. Ihm wurde angedroht, daß auch seine Familienangehörigen
festgenommen und gefoltert werden würden. Er befand sich während
seiner Haft auch in einem Gefängnis des Typs F. Als er am sogenannten
Todesfasten teilnahm und seine Haft für medizinische Maßnahmen
unterbrochen wurde (Wernicke-Korsakow-Syndrom), gelang ihm nach 10 Jahren
Gefangenschaft die Flucht aus der Türkei in die BRD. Am 28. September
2005 wurde er als politischer Flüchtling anerkannt.
Als Herr Karaca Ende August 2006 das
Krankenhaus verläßt, ist seine "amtliche" Existenz in der BRD
bereits gelöscht: seine Wohnung in Hanau ist gekündigt, und krankenversichert
ist er auch nicht mehr. Das Krankenhaus, das ihn nach dem 90-tägigen
Hungerstreik medizinisch versorgte, fordert die Kosten von ihm. Herr Karaca,
ohnehin durch die letzten Monate psychisch schwer angeschlagen, kommt in
eine schwere depressive Krise. "Diese Situation kostet mehr Kraft als 90
Tage Hungerstreik", sagt er.
Pro Asyl 6.6.06;
FR 8.6.06; FR 9.6.06; taz 10.6.06;
FR 1.8.06; FR 4.8.06; HNA 9.8.06;
FRat Hessen 18.8.06;
OLG Frankfurt am Main 23.8.06;
Bericht eines Freundes
28. August 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der
Abschiebegefangene N. T. sich zu töten.
BT DS 16/9142
30. August 06
In einer Straßenbahn in Frankfurt (Oder) werden zwei 17 und 19
Jahre alte irakische Flüchtlinge von zwei deutschen Rassisten mit
"Ihr Scheiß-Mafia!" und "Ihr Drogenhändler!" beleidigt und provoziert.
Als sie auch körperlich angegriffen werden, mischen sich Fahrgäste
ein und verhindern Schlimmeres. Bei der Auseinandersetzung werden die Flüchtlinge
leicht verletzt.
Opferperspektive;
e110 1.9.06
30. August 06
Bundesland Hessen. Der anerkannte kurdische Flüchtling Memet Taskali
wird aufgrund eines Auslieferungsantrages der Türkei in Frankfurt
am Main von der Polizei festgenommen und einen Tag später dem Haftrichter
vorgeführt. Die Vorwürfe gegen den Flüchtling beziehen sich
ausschließlich auf seine Tätigkeit als Mitglied im "Kurdischen
Exilparlament". In der Interpol-Meldung ist angegeben, daß die Höchststrafe
für das Memet Taskali vorgeworfene Delikt 22 Jahre und sechs Monate
betragen würde.
Anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft – AZADI
August 06
Flughafen Frankfurt am Main. Frau Ö. soll mit ihrer dreijährigen
Tochter, aber ohne ihren Mann, der sich der Festnahme durch Untertauchen
entzogen hat, nach Istanbul ausgeflogen werden. Sie ist schwanger und befindet
sich schon so lange in den Räumlichkeiten der Bundespolizei, daß
sie einem Haftrichter vorgeführt werden muß, um ihren Gewahrsam
in den Händen der Ausländerbehörde formal-juristisch weiterhin
abzusichern.
Grund für den langen Aufenthalt
am Frankfurter Flughafen ist die Tatsache, daß die Bundespolizei
die Abschiebung der sich weigernden Frau Ö. abgelehnt hatte – die
Ausländerbehörde allerdings innerhalb weniger Stunden einen neuen
Flug, zwei Begleitbeamte der Landespolizei und eine begleitende Ärztin
organisierte.
Auf Einwände und Fragen der Mitarbeiterin
der Abschiebebeobachtung FFM antworten die Polizisten, daß sie die
Frau "nicht um jeden Preis" gewaltsam abschieben werden. Man werde sie
"stramm am Arm führen" und die Abschiebung bei Widerstand abbrechen.
Auf dem Weg zum Flugzeug beginnt Frau
Ö. zu schreien, stemmt sich mit ihrem Gewicht gegen den Druck der
Beamten, versucht, sich am Türrahmen festzuhalten. Die Beamten zerren
sie weg, schieben und schleifen sie. Als Frau Ö. versucht, eine Bundespolizistin
zu beißen, bekommt sie einen Schlag auf den Arm. Im Polizeifahrzeug
wird sie mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen ruhig gehalten, es wird
laut auf sie eingeredet – sie wird angeschrieen. Dann zerren die Beamten
die Frau die Flugzeugtreppe hinauf.
Kurz danach wird Frau Ö. wieder
herausgeführt, weil der Gruppenleiter der Bundespolizei die Abschiebung
abgebrochen hat. Er hatte beobachtet, wie die Begleitbeamten der Landespolizei
Frau Ö. in den Flugzeugsitz hineinpreßten und dabei ihre Bauchregion
berührten.
Die Begleitärztin ignoriert den
Gesundheitszustand der Frau Ö. und bezeichnet sie sogar als "verantwortungslose
Schauspielerin". Sie setzt sich immer wieder aktiv dafür ein, daß
die Abschiebung stattfindet und gibt den Begleitbeamten Anweisungen, wie
sie mit Frau Ö. umzugehen haben.
Auch als Frau Ö. über Unterleibsschmerzen
klagt, bedarf es der mehrmaligen (!) Aufforderung der Mitarbeiterin der
Abschiebebeobachtung FFM und der Bundespolizei, bis sie ihrer ärztlichen
Pflicht nachkommt und sich der Patientin zuwendet.
Die Bundespolizei beschwert sich später
über das Verhalten der Ärztin bei der zuständigen Ausländerbehörde,
zumal bereits seit längerer Zeit Beschwerden gegen sie vorliegen.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
4. September 06
Nachdem er vor drei Tagen festgenommen und in der JVA Augsburg in Abschiebehaft
genommen wurde, soll der abgelehnte Asylbewerber Felleke Bahiru Kum heute
über Frankfurt am Main mit einer Lufthansamaschine nach Äthiopien
abgeschoben werden. Drei Bundespolizisten und zwei Begleiter in Zivil bringen
den 32-Jährigen zum Flughafen, fesseln seine Hände unter Überspreizung
der Finger so stark, daß schmerzhafte Schwellungen entstehen, und
drücken seinen Kopf nach unten. Über seinen Kopf ist eine schwere
Decke gelegt, so daß er geführt werden muß. Herr Bahiru
Kum protestiert und schreit laut, daß er nicht mitfliegen will. Als
der Pilot die Beförderung ablehnt, wird Herr Kum unter Beschimpfungen
und Schmerzandrohung in die JVA Augsburg zurückgebracht. Dort attestiert
die Amtsärztin am nächsten Tag die immer noch schmerzenden, von
der Fesselung herrührenden offenen Schürf- und Schnittwunden
an seinen Handgelenken.
Die Abschiebung soll jetzt am 12. Oktober
2006 über München mit einer KLM-Maschine erfolgen. Als der an
den Händen mit einem Gürtel gefesselte Felleke Bahiru Kum sich
weigert, das Flugzeug zu betreten, wird er verhüllt, von drei Beamten
getragen und in einen Sitz in der letzten Reihe gedrückt. Ein Gespräch
mit dem Piloten wird ihm verweigert. Erst als er nach Leibeskräften
schreit, wird die Abschiebung abgebrochen. Unter verbalen Drohungen wird
er an den Händen gefesselt und zurück in die Abschiebehaft nach
Augsburg gebracht (Beispiele der Äußerungen der Polizisten:
"Du hast keine Ahnung, was nächstes Mal passiert. ..... Du wirst dein
restliches Leben bereuen, daß Du diese gute Chance verpaßt
hast ..... Du wirst dann gleich bei den äthiopischen Behörden
abgeliefert ..... Beim nächsten Mal bekommst du Betäubungsspritzen
und einen Sturzhelm über den Kopf").
Die Planung eines weiteren Abschiebeversuchs
in Begleitung von Beamten der Bundespolizei am 23. November von München
über Amsterdam nach Addis Abeba wird abgebrochen, als Felleke Bahiru
Kum nach Stellung eines Asylfolgeantrags am 20. November aus der Haft entlassen
werden muß.
Felleke Bahiru Kum ist seit langem im
Visier der athiopischen Machthaber. Als Mitglied des Kreisverwaltungsrates
und Leiter eines öffentlichen Gesundheitsdienstes in Oromiya hatte
er die Aufgabe, Kinder und Jugendliche für den Krieg gegen Eritrea
zu gewinnen und zu mustern. Stattdessen hatte er bei über der Hälfte
der Personen eine Wehrtauglichkeit abgelehnt, weil sie zu jung, zu krank
oder zu alt waren. Jetzt begannen die Repressionen, und ihm wurde "Verschwendung
von Geldern" vorgeworfen.
Während des Krieges zwischen Äthiopien
und Eritrea wurde er als Sanitäter zur Armee abgestellt. Als er sich
– zusammen mit anderen – über die schlechte medizinische Versorgung
der Soldaten (viele Kindersoldaten) beschwerte, geriet er immer mehr unter
Druck. Als dann auch noch sein Cousin spurlos verschwand, flüchtete
er aus dem Land und stellte im Jahre 2000 einen Asylantrag.
Nach Ablehnung des Antrags lebte er
mit einer Duldung in Donauwörth (Donau-Ries-Kreis). Er bekam Kontakt
zur äthiopischen Exil-Opposition und besuchte Veranstaltungen der
Oromo Liberation Front (ORF). Hierüber liegen der äthiopischen
Botschaft Fotos vor. Als er auf dem Afrika-Festival in Würzburg über
Krieg und Hunger in Äthiopien informierte, wurde er von zwei Männern
gefilmt, von denen sich einer bei anderen Äthiopiern als Botschafts-Angehöriger
zu erkennen gab.
Aufgrund einer Anweisung des Amtes für
"Diaspora-Angelegenheiten" beim äthiopischen Außenministerium,
die an alle äthiopischen Botschaften und Konsulate erging, hat sich
die Abschiebepolitik der deutschen Behörden schlagartig geändert.
Während es bis dahin fast unmöglich war, Reisepapiere bei den
Botschaften zu erhalten, wurden jetzt ganze Namenslisten von abgelehnten
Flüchtlingen an die Botschaften weiter gereicht und entsprechende
"Laissez-Passer"-Papiere ausgestellt.
Ziel der Machthaber in Addis Abeba ist
es, der Exil-Oppositionellen habhaft zu werden und sie in Äthiopien
wegen "ethnischen Säuberungen und Unterschlagung von Staats- und Volksbesitz"
anzuklagen. Durch diese Anweisung mit dem Titel "Richtlinie für den
Aufbau der Wählerschaft" wird das Spitzelsystem in der äthiopischen
oppositionellen Community systematisch erweitert.
Felleke Bahiru Kum ist einer der ersten,
der aufgrund dieser neuen "diplomatischen" Zusammenarbeit zwischen der
BRD und Äthiopien abgeschoben werden sollte.
Aufgrund eines Asylfolgeantrags, der
am 21. November – kurz vor dem dritten Abschiebetermin – gestellt wird
beschließt die Ausländerbehörde Donauwörth, die Abschiebung
auszusetzen und Herrn Behiru Kum aus der Haft zu entlassen.
Am 19. Dezember 07 steht er als Angeklagter
vor dem Amtsgericht Frankfurt, weil er während des Abschiebeversuches
vor einem Jahr "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" geleistet haben
soll. Der Prozeß, zu dem als einzige Zeugen die drei Polizeibeamten
(keine Passagiere oder Bordpersonal) geladen sind, wird aufgrund "unzureichender
Aktenführung" von der Richterin auf unbestimmte Zeit vertagt.
FRat Bayern 21.11.06; FRat Bayern 23.11.06;
jW 25.11.06; Hinterland Dezember 2006;
FRat Bayern 18.12.07; FRat Bayern 19.12.07;
FRat Bayern 20.12.07; jW 20.12.07;
Aktionsbündnis gegen Abschiebung Rhein-Main 20.12.07;
AAZ 21.12.07; jW 18.12.07; jW 27.12.07;
FRat Bayer; Bericht des Betroffenen
9. September 06
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Als ein 22 Jahre alter Flüchtling
aus Benin um 20.00 Uhr an der Haltestelle "Theater" auf dem Breiten Weg
wartet, bemerkt er, daß aus einer angekommenen Straßenbahn
vier Männer aussteigen und zielgerichtet auf ihn zukommen. Nachdem
sie ihn rassistisch beleidigt haben, rufen sie selbst die Polizei und melden,
daß sie von einem "Ausländer" angegriffen worden sind. Als die
Polizei eintrifft, befinden sich nur noch der Flüchtling und der Anrufer
vor Ort. Als die Beamten den Anrufer mitnehmen wollen, greift dieser die
Polizisten an und schlägt auf den Funkwagen ein.
Unterdessen kommen die Provokateure
zurück und beleidigen den Afrikaner erneut. Dann schlagen und treten
sie auf ihn ein. Mit Blutergüssen am ganzen Körper kommt er ins
Krankenhaus, wo er ambulant behandelt wird.
Die Polizei ermittelt gegen die 16 bis
26 Jahre alten Täter, von denen drei verurteilt werden; für den
vierten steht der Prozeß im Januar 2007 noch aus.
ddp 10.9.06; VM 12.9.06;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
9. September 06
Bundesland Thüringen. Ein 35 Jahre alter kurdischer Asylbewerber
wird in Weimar von einem Spezialkommando der Polizei festgenommen. Die
Verhaftung erfolgt aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus der Türkei
wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft und Mordverdacht. Mit diesen Tatvorwürfen
war der Flüchtling in der Türkei in Abwesenheit zu einer lebenslangen
Haftstrafe verurteilt worden.
Am 18. Oktober lehnt das Oberlandesgericht
Jena das Auslieferungsverfahren wegen ungenügender Unterlagen ab,
und der Flüchtling kommt nach 40 Tagen Gefangenschaft frei. Sein Asylantrag,
den er im Jahre 2002 gestellt hat, ist noch nicht entschieden.
dpa 17.10.06;
AZADI infodienst Nr. 47 Oktober 06;
Ludwig Müller-Volck – Rechtsanwalt
12. September 06
Die 29 Jahre alte Frau D. aus dem Irak bricht bei der Anhörung
zu ihrem Asylantrag beim Bundesamt zusammen, verliert das Bewußtsein
und muß im Krankenhaus Karlsruhe stationär behandelt werden.
Da sich die Fragen, die ihr gestellt
wurden, vor allem um den Reiseweg durch Europa drehten, war ihr zunehmend
deutlicher geworden, daß das Bundesamt sie nach Tschechien zurückschieben
wollte. Damit wäre die jahrelange Vorbereitung auf die Flucht in die
BRD zunichte gemacht worden. Denn ihr Mann, der durch einen Bombenanschlag
beide Beine verloren hatte, war schon Jahre zuvor in die BRD geflohen.
Durch die Nachreise von Frau D. mit den 15- und 10-jährigen Kindern
wäre die Familie wieder zusammen gewesen.
Erst durch massive Intervention von
Pro Asyl kann schließlich erreicht werden, daß das Asylverfahren
in der BRD durchgeführt wird.
Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU;
Pro Asyl
13. September 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Flüchtlingsheim in der Kölner
Vorgebirgstraße erscheinen Polizeibeamte und durchsuchen die Wohnung
der Roma-Familie S. Als sie dabei den Reisepaß von Herrn S. finden,
erklären sie ihm, daß er jetzt abgeschoben wird. Herr S. gerät
in Panik, weil er denkt, daß er sofort in Abschiebehaft kommt und
von seiner Frau und seinen acht Kindern (1½ bis 17 Jahre alt) getrennt
wird. Einer der Polizisten höhnt: "So, jetzt geht's ab nach Jugoslawien"
und holt die Handschellen heraus. In Panik springt Herr S. aus dem Fenster
der im zweiten Stock gelegenen Wohnung. Bei dem Sturz aus vier Metern Höhe
fällt er auf die Betoneinfassung eines Gitterfensters zum Keller an
der Stirnseite des Hauses. Er bricht sich beide Schienbeine und verletzt
sich an der Schulter. Obwohl aus seiner Hose zwei gesplitterte Knochen
herausragen und er offensichtlich bewegungsunfähig ist, traktieren
ihn die heruntergeeilten Polizisten zunächst mit Pfefferspray und
treten mindestens einmal auf ihn ein. Der Schwerverletzte brüllt vor
Schmerzen.
Herr S. kommt ins Universitätskrankenhaus
und wird umgehend operiert. Nach vierwöchiger Behandlung erfolgt seine
Verlegung ins Gefängniskrankenhaus Fröndenberg.
Am 18. Januar 2007 soll er – noch
im Rollstuhl sitzend – ohne seine Familie nach Montenegro abgeschoben werden.
Die Abschiebung an diesem Tag kann dadurch verhindert werden, daß
die Familie einen "Teilerfolg" aushandelt. Sie erklärt sich bereit,
"freiwillig" auszureisen, wenn sie erstens zusammenbleiben kann und zweitens
Herr S. weitgehend gesund geworden ist. In Montenegro hätte Herr S.
als Rom keine Chance auf eine medizinische Versorgung, und die schulische
Ausbildung der Kinder würde abrupt unterbrochen. Die Abschiebung wird
um einige Monate verschoben.
Rundbrief des Rom e.V. Nr.2 (September 2006);
Rom e.V. 18.1.07
13. September 06
Der anerkannte politische Flüchtling Dervis Orhan wird in seiner
Berliner Wohnung verhaftet. Aufgrund eines Auslieferungsbegehrens der Türkei
kommt er in die JVA Moabit. Ein Auslieferungsbefehl existiert nicht. Das
Berliner Kammergericht äußert sich später dazu, daß
es keines ausdrücklichen Beschlusses bedürfe; es genüge
eine faktische Anordnung und das Ausfüllen des Formulars.
Dies geschieht, obwohl ein für
die Polizei tätiger Arzt kurz vorher festgestellt hat, daß im
Falle einer Inhaftierung mit schweren psychischen Krisen des Betroffenen
zu rechnen sei und dem Bereitschaftsrichter Atteste der psychotherapeutischen
Beratungsstelle Xenion und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines
Amtsarztes der Arbeitsagentur vorgelegt wird.
Das Auslieferungsbegehren der Türkei
bezieht sich auf dasselbe Urteil eines türkischen Militärgerichts,
aufgrund dessen dem PKK-Aktivisten im Jahre 2005 in der BRD Asyl gewährt
wurde.
Dervis Orhan war in den 90er Jahren
wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden.
Er hat 11 Jahre in türkischen Gefängnissen verbracht – drei davon
in Einzelhaft. Er ist mehrfach schwer gefoltert worden, beim ersten Mal
war er 16 Jahre alt. Durch lange Hungerstreiks gegen die Haftbedingungen
(bis zu 150 Tage mit Unterbrechungen) und durch den damit verbundenen Vitamin
B1-Mangel bekam er schwere Gehirnveränderungen (Wernicke-Korsakow-Syndrom).
Aus diesem Grunde wurde er im Jahre 2003 vorübergehend aus der Haft
entlassen und nutzte dies zur Flucht in die BRD. Dervis Orhan leidet heute
noch an einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung, die ihn
im Alltag schwer behindert.
Unmittelbar nach seiner Festnahme in
Berlin beginnt der 37-Jährige einen Durst- und Hungerstreik. Die Anstaltsleitung
reagiert mit verschärften Haftbedingungen. Vom Vormittag des 14. bis
zum Mittag des 18. September ist Dervis Orhan im sogenannten Kriseninterventionsraum
der JVA Moabit – einem Kellerraum der dortigen Krankenhausabteilung – an
beiden Beinen und der rechten Hand in Rückenlage mit metallenen Fesseln
an die Pritsche gefesselt. Auch für den Gang zur Toilette werden seine
Fesseln nicht entfernt. Es dauert zudem fünf Tage, bis sein Anwalt
zu ihm gelassen wird.
Als Herr Orhan am 19. September von
einem Anstaltsarzt erstmalig untersucht wird, stellt dieser fest, daß
durch die Inhaftierung eine schwere Retraumatisierung (Dekompensation)
eingetreten ist und ein lebensbedrohlicher Zustand kurzzeitig erreicht
ist. Wegen Haft- und Verwahrunfähigkeit wird er entlassen und kommt
danach umgehend in ein Krankenhaus, wo er weiter versorgt wird.
Im Beschluß vom 10. Januar 2007
erklärt das Berliner Kammergericht das türkische Auslieferungsersuchen
für unzulässig, weil offensichtliche Zweifel an der Fairneß
und Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens des Staatssicherheitsgerichtes der
Türkei bestehen und weil Herr Orhan dauerhaft haftunfähig ist.
Thomas Moritz – Rechtsanwalt; taz 21.9.06;
Direkte Aktion 29 Nr. 178 November/Dezember 06;
Anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft – AZADI;
Jahresbericht über den Anarchismus in der Türkei;
political-prisoners.net 2.7.07
14. September 06
Bundesland Saarland. Der kurdische Flüchtling Sirac Ö. wird
in Saarbrücken verhaftet und in Auslieferungshaft genommen.
In seinem Falle hatte das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 2003
Abschiebungshindernisse gemäß § 51 Abs. 1 Ausländergesetz
festgestellt, weil Sirac Ö. bei einer Rückkehr in die Türkei
mit Mißhandlung oder Folter zu rechnen habe. Die türkischen
Behörden werfen ihm Unterstützung der PKK vor und beziehen sich
hierbei auf angeblich gemachte Aussagen von mutmaßlich in bestimmte
Straftaten verwickelte Aktivisten, die als "flüchtige Angeklagte"
auf der Fahndungsliste geführt werden.
Anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft – AZADI
15. September 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um 0.17 Uhr wird die Polizei zur Flüchtlingsunterkunft
in der Bünder Straße in Löhne gerufen. Die Beamten finden
Scherben einer Kornflasche und Steine im Hinterhof des Gebäudes. Die
Täter haben offenbar die Scheiben des Heimes mit Steinen und einem
Molotow-Cocktail beworfen. Da die Scheiben den Würfen jedoch standhalten,
kommen auch dieses Mal die Bewohner mit dem Schrecken davon.
Es ist der zweite Anschlag auf das Heim
innerhalb von drei Wochen. Die Polizei vermutet einen Streit in der Drogenszene
als Hintergrund für die Anschläge – hierfür gibt es allerdings
"noch keine weitergehenden Erkenntnisse", so der Polizeisprecher. (siehe
auch: 22. August 06)
NW 24.8.06; NW 31.8.06; taz 1.9.06;
NW 23.9.06
17. September 06
Guben in Brandenburg. Ein indischer Flüchtling, der sich in Begleitung
seiner Freundin befindet, wird von vier behelmten Motorradfahrern angegriffen.
Drei Männer halten ihn fest und ein vierter schlägt zu. "Scheiß
Kanake" hört er, und dann nimmt ihm der Schläger das Handy weg.
Als er es zurückverlangt, zieht
der Angreifer ein Messer und versucht, den Flüchtling damit am Hals
zu treffen.
(siehe auch: 24. April 06)
Opferperspektive
18. September 06
Pinneberg in Schleswig-Holstein. Nach einem von der Ausländerbehörde
geforderten Untersuchungstermin bei einer sogenannten "Vertragsärztin"
verschlechtert sich der Gesundheitszustand der Georgierin Frau T. eklatant,
und sie versucht sich zu töten. Daraufhin kommt sie ins Regio-Klinikum
Elmshorn zur stationären psychiatrischen Behandlung.
Die Frau befindet sich bereits seit
ihrer Ankunft in der Bundesrepublik in psychiatrischer Behandlung. In einer
Stellungnahme der Fachärztin aus dem Klinikum Elmshorn vom 10. Juni
werden eine Posttraumatische Belastungsstörung, cerebrale Krampfanfälle
(Epilepsie) und schwere depressive Störungen diagnostiziert – bei
einer Abschiebung sei mit schweren gesundheitlichen Schäden zu rechnen.
Die von der Ausländerbehörde
bestellte "Vertragsärztin" Frau G. erstellt
ihr Gutachten am 23. Juni allerdings ausschließlich über die
Befragung der Mutter von Frau T. mit dem Ergebnis: Flugreisefähigkeit
in ärztlicher Begleitung.
Tatsächlich ist es so, daß
Frau T. völlig belastungsunfähig ist und von ihren Eltern betreut
wird.
Die Ausländerbehörde Pinneberg
verschickt für den
1. Februar 2007 einen erneuten Untersuchungstermin zur Prüfung
der Flugfähigkeit von Frau T. Schon beim Lesen dieses Briefes bekommt
sie einen epileptischen Anfall. In ihrer großen Angst vor dem Termin
bittet sie einen Flüchtlingsberater, als Beistand mitzukommen. Die
"Vertragsärztin" verweigert die Untersuchung in Anwesenheit des Beistands,
wodurch die Untersuchung nicht stattfindet. In ihrer Stellungnahme bescheinigt
sie wie auch schon vorher: "Lufttransportfähigkeit mit ärztlicher
Begleitung."
Diakonieverein Migration – Pinneberg
18. September 06
Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel. In den Abendstunden wird hier
eine europaweite Sammelabschiebung durchgeführt, die erste, deren
Organisation in deutscher Hand liegt. Sie wurde unter großer Geheimhaltung
vorbereitet.
13 Flüchtlinge aus Hamburg, 12
aus anderen Bundesländern, jeweils zwei aus der Schweiz, aus den Niederlanden,
Malta und ein Flüchtling aus Frankreich sollen nach Guinea, Togo und
Benin abgeschoben werden.
Mit im Flugzeug sind Vertreter der Hamburger
Ausländerbehörde und der Polizeiführung, Dolmetscher, Polizisten,
Sanitäter und Beobachter der europäischen Grenzschutzbehörde
FRONTEX und offizielle Beobachter aus Frankreich, den Niederlanden, Malta,
der Schweiz, Polen, Österreich, Tschechien und Italien.
Um sieben Uhr abends beobachten einige
Flüchtlinge im Terminal, wie ein schreiender Afrikaner von Polizisten
zu Boden gedrückt wird. Später sitzt er mit einer Platzwunde
am Kopf im Flugzeug.
Um 23.00 Uhr startet die Hello mit der
Flugnummer FHE 6842 ihren Flug nach Afrika.
HA 19.9.06;
Zeit Magazin Leben Nr 3 – 21.1.08;
Bürgerschaft Hamburg DS 18/5027
18. September 06
Sammelabschiebeflug vom Flughafen Hamburg Fuhlsbüttel. Im Flugzeug
befindet sich der 28-jährige H. B. aus Niger, der unter starken Kopfschmerzen
leidet. In den frühen Morgenstunden, als Polizisten ihn aus der Zelle
der Abschiebehaft holten, war er heftig geschlagen und schließlich
zu Boden geworfen worden. Beim Fesseln hatte er die Stiefel der Beamten
in seinem Nacken gespürt.
Vor einer Woche, als er seine Duldung
verlängern lassen wollte, hatte ihn der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde
mit den Worten "Game over" begrüßt, und er war in Abschiebehaft
gekommen. Durch die Abschiebung wird er von seiner deutschen Verlobten
getrennt. Ihre Heirat war in Vorbereitung.
Ein knappes Jahr später befindet
sich H. B. wieder in Hamburg. Seine Verlobte war ihm drei Wochen nach der
Abschiebung nachgereist, sie hatten in Niamey (Niger) im Kreise von H.'s
Familie geheiratet, und es war ihnen gelungen, gegen eine Anzahlung von
3000 Euro bei der Ausländerbehörde Hamburg eine Wiedereinreise
zu erreichen. Offen sind jetzt noch ca. 7000 Euro, die die Abschiebung
von H. gekostet haben soll.
Zeit Magazin Leben Nr 3 – 21.1.08
18. September 06
Bundesland Hessen. Morgens um 5 Uhr erscheinen Polizisten in der Schulstraße
8 im Marburger Vorort Cölbe, um die 11-köpfige Familie Kpakou
nach 13 Jahren Deutschland-Aufenthalt abzuschieben. Die Familie bekommt
30 Minuten Zeit, um die Koffer zu packen. Bei dieser Maßnahme wird
die Familie von der Behörde gewaltsam und beabsichtigt getrennt.
Der Vater, Christopher Kpakou, wird
mit den vier volljährigen und zwei minderjährigen Kindern nach
Hamburg gebracht, wo eine Sammelabschiebung von Flüchtlingen aus verschiedenen
europäischen Ländern nach Westafrika vorbereitet wird (Flug FHE
6842).
Aufgrund der gefährlich hohen Blutdruck-Werte
stoppt ein Polizei-Arzt die Abschiebung von Herrn Kpakou. Die Abschiebung
seiner Kinder erfolgt trotzdem ungebremst. Rebecca, Celestine, Belinda,
Joyce, Richie und Kokou sind damit endgültig von beiden Eltern getrennt.
Rejoyce Kpakou, die Mutter der Kinder,
wird mit dem jüngsten, sechsjährigen Sohn Panajotis, ihrer 22-jährigen
Tochter Rejoice und deren zweijährigem Kleinkind Naomi zu einem Linienflug
nach Frankfurt transportiert. Der Widerstand, den die beiden Frauen am
Flughafen Frankfurt den Bundespolizisten entgegensetzen, veranlaßt
den Piloten der Linienmaschine, ihre Mitnahme zu verweigern. Die Frauen
kommen in Abschiebehaft, die Kinder zunächst in ein Kinderheim – später
in eine Pflegefamilie.
Zwei Tage nach der Abschiebung seiner
Kinder erwacht Christopher Kpakou nach einem Ohnmachtsanfall im Universitätsklinikum
Marburg-Lahnberge. Er liegt auf dem Gang, sieht das Fenster und versucht,
sich hinunterzustürzen. Er kommt in die Psychiatrie ins nahe Ortenberg.
Am 2. Oktober um 5.30 Uhr werden der
sechsjährige Sohn von Frau Kpakou und die zweijährige Enkelin
von drei Beamten aus der Pflegefamilie abgeholt und zum Frankfurter Flughafen
gebracht. Hier begegnen sie ihren Müttern wieder, die – beide in Handschellen
– direkt aus der Abschiebehaft kommen. Um 8.00 Uhr hebt eine offenbar ausschließlich
für die vier Personen gecharterte Maschine vom Rhein-Main-Flughafen
in Richtung Lomé ab.
In Deutschland bleibt einzig der Vater,
der nach seinem Suizidversuch nicht reisefähig ist. Als er erfährt,
daß auch seine Frau, sein kleiner Sohn, seine Tochter und sein Enkelkind
abgeschoben wurden, unternimmt er einen zweiten Selbsttötungsversuch,
bei dem er sich mit einem Messer an Kopf und Bauch Verletzungen zufügt.
Er kommt daraufhin zur stationären Behandlung in die psychiatrische
Abteilung der Universitätsklinik Marburg.
Die abgeschobenen Kinder berichten,
daß sie bei einem Freund ihres Vaters, einem 73-jährigen Mann,
in einem 15 qm großen Zimmer untergekommen sind, wo sie mit fünf
Erwachsenen leben. Sie schlafen zu dritt auf einer feuchten Matratze in
einer winzigen Kammer mit Lehmboden und undichtem Dach. Sie bekommen alle
Durchfall vom trüben Brunnenwasser und eitrigen Ausschlag von den
Milben aus der Matratze. Und sie bekommen Malaria. Die 300 €, die
eine Angestellte der Deutschen Botschaft ihnen nach der Landung für
Impfungen (!) gegeben hatte, wurden ihnen von ihrem "Onkel" abgenommen.
Belinda, 17 Jahre alt und in Deutschland
aufgewachsen, geht in ihrer Not zur Deutschen Botschaft und bittet um Hilfe.
Die Antwort: "Du bist in Deiner Heimat .... finde dich damit ab. Wenn du
dich beschweren willst, wende dich an deinen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde
Gießen."
Drei Monate später halten die Kpakous
es bei dem "Onkel" nicht mehr aus und ziehen in ein kleines Haus, in dem
sie zu zehnt leben
Zwei Jahre nach der Abschiebung ist
die Familie fast zerfallen. Christopher Kpakou lebt schwerstkrank und an
der Situation der Trennung von der Familie zerbrechend in einer Einzimmerwohnung
in Cölbe. Seine Frau Rejoyce wurde von Angehörigen verstoßen,
weil sie ohne Geschenke und völlig verarmt nach Afrika zurückkam.
Sie zog mit den jüngeren Kindern und Richie nach Ghana. Hier wird
Englisch gesprochen, und sie erhofft sich für die Kinder nicht so
große Schwierigkeiten in der Schule. Die älteren Kinder bleiben
in Lomé. Ohne Französisch oder die Stammessprache zu sprechen,
von den Eltern getrennt, ohne Geld und mit dem Trauma der abrupten Trennung
von ihren FreundInnen und NachbarInnen fällt es ihnen schwer, sich
zurechtzufinden.
Allein durch die finanzielle Unterstützung
von FreundInnen und UnterstützerInnnen in Cölbe kann die Familie
in Togo und Ghana überleben. Die deutschen FreundInnen bezahlen die
Miete, den Strom, das Essen und die Ausbildungsplätze der Kinder.
So können Celestine, Rejoice und Rebecca den Beruf der Näherin,
Gertrud das Friseurhandwerk und Kokou Automechanik erlernen, und Richie
und die kleineren Kinder können weiter zur Schule gehen. Die mittlerweile
18-jährige Belinda, die die Lebenssituation in Lomé nicht mehr
erträgt, ist eines Tages ohne Abschied und ohne Nachricht verschwunden.
Sie besucht kurz ihre Großmutter im ghanaischen Keta, verschwindet
auch dort und verabschiedet sich von ihrem Bruder Kokou telefonisch mit
den Worten, sie sei jetzt in Nigeria und daß sie nicht mehr nach
ihr suchen sollen.
Christopher Kpakou, der einst als politisch
Verfolgter kam, ist jetzt im Besitz einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis
nach der Altfallregelung. Sollte dieser Status gefestigt werden, dann könnte
seine Frau mit den beiden minderjährigen Kindern theoretisch in die
BRD zurückkommen. Voraussetzung wäre dafür, daß der
mittlerweile schwerkranke und arbeitsunfähige Herr Kpakou die Abschiebekosten
der Familie bezahlt. Diese belaufen sich alleine für diese drei Personen
auf mindestens 30.000 Euro. Eine Summe, die zur Zeit weder Herr Kpakou
noch der Freundeskreis aufbringen kann.
OP 19.9.06; OP 20.9.06; OP 21.9.06; OP 22.9.06; OP 25.9.06;
MNZ 25.9.06; Pro Asyl 27.9.06; ngo-online 27.9.06;
MNZ 28.9.06; OP 28.9.06;
OP 4.10.06; GA 4.10.06;
Abschiebebeobachtung FFM 2007;
Zeit Magazin Leben Nr 3 – 21.1.08;
taz 17.12.08;
ZDF "Die Weggeworfenen" 18.12.08;
Internationaler Kontaktkreis Asyl
23. September 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In einer Diskothek in Schwerin-Süd
wird ein afrikanischer Asylbewerber von einem Mann angegriffen und im Gesicht
verletzt.
LOBBI
24. September 06
Bernburg in Sachsen-Anhalt. Ein 36 Jahre alter Flüchtling aus
Burkina Faso wartet am Abend vor einer besetzten Telefonzelle, als ihn
plötzlich die Frau in der Zelle anschreit, mehrfach als "Scheiß
Neger" bezeichnet und ihn auffordert zu verschwinden. Als der Betroffene
geht, verspürt er einen plötzlichen Schmerz im Rücken, dreht
sich um und sieht, wie die Frau einen zweiten Stein aufhebt, um auch diesen
auf ihn zu werfen. Dieser Stein verfehlt sein Ziel, und als ein dritter
Stein aufgehoben wird, fordert er die Frau auf, es zu unterlassen, und
schlägt ihr mit der flachen Hand ins Gesicht, um die Attacke zu unterbinden.
Dann nimmt er die beiden Steine mit und geht weg.
Wenige Stunden später suchen Polizisten
den Afrikaner in seiner Unterkunft auf und befragen ihn zu dem Vorfall,
weil die Angreiferin inzwischen Anzeige gegen ihn erstattet hat. Er zeigt
den Beamten die zwei Steine, die auf ihn geworfen wurden und die Verletzung
des Rückens, die durch den Steinwurf entstanden ist. "So was passiert
eben", erwidern die Beamten.
Als der 36-Jährige zwei Tage später
zu einer Anhörung wegen einer rassistischen Beleidigung vom 29. Juni
(siehe auch dort) im Polizeirevier Bernburg ist, stellt sich heraus, daß
wegen der Körperverletzung durch die Steinattacke bis dato keine Ermittlungen
von Amts wegen eingeleitet sind. Erst jetzt nimmt ein Staatsschützer
der Direktion Dessau die Anzeige des Flüchtlings auf.
Am 19. Mai 2008 steht der Flüchtling
selbst wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor
Gericht. Dieses Verfahren wird am 11. August eingestellt. Stattdessen wird
Anklage gegen die Angreiferin erhoben.
TS 14.6.07; ap 14.6.07; ddp 14.6.07;
www.ad-hoc-news.de 14.6.07;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
1. Oktober 06
Flughafen Frankfurt am Main. Es ist der zweite Versuch der Behörden,
den 35 Jahre alten F. M. nach Afghanistan abzuschieben. Zwei Polizisten
führen ihn gegen 18 Uhr die Treppe zu einer Maschine der Pakistan
International Airlines hinauf, doch bevor er oben von zwei Flüchtlingsbegleitern
in Empfang genommen werden kann, springt er über die Brüstung
und fällt aus fünf Metern Höhe auf den Beton. Mit zersplitterten
und gebrochenen Fuß- und Fußgelenksknochen bleibt er liegen
und kommt mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus. "Ich wollte mich umbringen",
sagt er hier einer Journalistin.
Da er seine Selbsttötungsabsichten
weiterhin äußert, wird er nach der operativen Behandlung von
der Orthopädischen Universitätsklinik Frankfurt in das Klinikum
Höchst überwiesen – zunächst für fünf Tage in
die geschlossene Abteilung, danach wird er in andere Stationen verlegt.
Erst am 23. November 2006 kommt er zurück in seinen Wohnort. Eine
Rehabilitationsbehandlung wird vom Sozialamt Lippe abgelehnt. Herr M. sitzt
im Rollstuhl, den er erst im Sommer 2007 gegen einen Rollator und Gehhilfen
austauschen kann.
F. M. war vor fünf Jahren in die
BRD geflohen, nachdem seine Eltern bei einem Bombenangriff gestorben waren
und auch sein Bruder das Land verlassen hatte.
Er wohnte in der Flüchtlingsunterkunft
einer kleinen Ortschaft in Nordrhein-Westfalen und hatte zwei Jahre lang
eine Arbeit, wodurch er seinen Unterhalt selbst finanzieren konnte.
Im April 2006 bekam er die Ablehnung
seines Asylantrags und floh aus Angst vor der Abschiebung nach Italien.
Als er dort auch einen Antrag stellen wollte und von einem Dolmetscher
hörte, daß dies nicht möglich wäre, fuhr er zurück
nach Deutschland. Vor dem Bahnhof von Offenbach stellten ihn zwei Polizisten,
überprüften die Papiere und nahmen ihn fest. Er kam in Abschiebehaft
nach Mannheim.
Als er das erste Mal am 8. oder 9. September
ausgeflogen werden sollte, und – an den Händen gefesselt – aus dem
Polizeiwagen stieg, hatte er gesagt: "Ich gehe überhaupt nicht. Ich
will mich umbringen." Die Beamten ließen ihn wieder einsteigen und
brachten ihn zurück in die JVA Mannheim.
Im November 2007 bekommt F. M. einen
Brief von der Bundespolizei Mitte. Es ist eine Rechnung über 122,50
€ "Heilungskosten" und 2216,25 € "Dienstbezüge für
die vorfallsbedingte Dienstunfähigkeit vom 02.10.06 – 20.10.06" für
einen Beamten, der sich beim Sprung von Herrn M. "eine Prellung der Brustwirbelsäule/Lendenwirbelsäule,
eine Zerrung im rechten Schulterbereich sowie eine Prellung des rechten
Unterarmes" zugezogen habe.
FR 21.11.06; Pro Asyl 23.11.06;
Spiegel 25.12.06;
FRat BaWü Rundbrief 3/2007;
Antirassistische Initiative Berlin
5. Oktober 06
Bundesland Sachsen. Ein 28 Jahre alter Flüchtling aus Tschetschenien
erhängt sich in einem Heim, in dem er vorübergehend untergebracht
worden ist.
Die Ungewißheit seines Asylverfahrens
– seit dreieinhalb Jahren wartete er auf die Erstentscheidung des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge – und die Isolation an einem Ort,
an dem die Mitglieder seiner Familie die einzigen tschetschenischen Flüchtlinge
waren, hatten den ohnehin bestehenden psychischen Druck durch Kriegserlebnisse
und Heimatverlust so verschärft, daß dies sich auch auf seine
familiäre Situation auswirkte.
Der Mann hinterläßt seine
Frau und vier Kinder – das jüngste ist wenige Monate alt.
Deutsch-Kaukasische Gesellschaft
5. Oktober 06
Bundesland Baden-Württemberg. Die 34 Jahre alte Kosovo-Albanerin
Zejnep O. wird mit ihrer siebenjährigen Tochter und dem dreijährigen
Sohn früh morgens aus ihrer Mannheimer Wohnung von der Polizei abgeholt
und festgenommen. Die unter Posttraumatischen Belastungsstörungen
leidende Frau bricht völlig zusammen. Sie wird trotzdem umgehend nach
Prizren abgeschoben.
Zejnep O. war 1999 aus dem Kosovo in
die BRD geflohen, nachdem ihr Vater und ihr Großvater umgebracht
worden waren. Sie selbst erlebte auf einem Flüchtlingstreck Mißhandlungen
und Vergewaltigungen, die sie schwer traumatisierten. Die Kinder der alleinstehenden
Frau wurden in Deutschland geboren.
Schon der erste Abschiebeversuch, der
auf dem Flughafen durch einen Eilantrag des Rechtsanwaltes gestoppt werden
konnte, verschlechterte den Gesundheitszustand von Frau O. immens. Der
zweite Abschiebeversuch wurde von der UNMIK zurückgewiesen, weil dort
den Attesten des behandelnden Arztes und des psychosozialen Zentrums der
Universität Heidelberg geglaubt wurde.
Nach der Abschiebung ist Frau O. überhaupt
nicht in der Lage, ihre Situation zu realisieren. Sie ist völlig alleine
und irrt herum. Auch die Rückkehr in den Ort ihrer Kindheit ist nicht
möglich, weil sie als Mutter von unehelichen Kindern Schande für
die sie eventuell aufnehmende Familie bedeuten würde.
In Peja trifft sie zufällig auf
Familie B., mit der sie weitläufig verwandt ist. Die Eheleute B. sind
bereit, sie in ihr Haus aufzunehmen, was einen gewaltigen Kraftakt für
alle bedeutet. Das Haus hat eine Gesamtfläche von 35 Quadratmetern,
in denen die Eheleute B. mit ihren sieben Kindern ohnehin beengt leben.
Da der strenge Sittenkodex auch in diesem Dorf gilt, muß Herr B.
als Gastgeber im größeren der beiden Zimmer alleine schlafen
und die anderen elf Personen im kleineren Zimmer. Zudem besteht bei allen
die Angst, daß bekannt wird, daß Zejnep O. nicht verheiratet
ist. An dieser Situation hat sich auch im Januar 2007 noch nichts geändert.
FRat BaWü Rundbrief 1/2007;
StZ 5.2.07
11. Oktober 06
BewohnerInnen aus dem niedersächsischen Flüchtlingslager
Blankenburg bestreiken heute bereits seit sieben Tagen die Essensannahme.
Sie protestieren gegen das schlechte Fertigessen, die mangelnde medizinische
Versorgung und die menschenverachtende Behandlung im Lager. Sie fordern
Geld- statt Sachleistungen, um sich selbst versorgen zu können. Viele
haben überhaupt kein Bargeld – andere bekommen maximal 38,18 Euro
pro Monat.
Die Situation im Lager ist angespannt.
Nicht zuletzt, weil die Lagerleitung jetzt fast täglich die Polizei
ruft. Heute fahren 20 Einsatzwagen vor, und Polizisten mit Hunden fordern
die Lagerinsassen auf, in ihre Zimmer zu gehen. Der Flüchtling Mustafa
A. weigert sich und wird daraufhin von drei Beamten an seiner Kleidung
gepackt, um ihn in eines der Einsatzfahrzeuge zu schleppen. Mustafa A.
beginnt zu
schreien, entledigt sich seiner Kleidung und versucht zu fliehen. Jetzt
wird er allerdings von zehn Beamten festgehalten, und ihm werden Hand-
und Fußschellen angelegt. Als er sich an der Tür des Polizeifahrzeugs
festhält, beginnen die Beamten, mit Schlagstöcken auf ihn einzuschlagen,
werfen ihn zu Boden und zerren ihn dann in das Wageninnere.
Zwei weitere Bewohner, die eine Auseinandersetzung
miteinander hatten, werden ebenfalls mitgenommen. Einer von ihnen wird
nach Braunschweig und Mustafa A. nach Bramsche umverteilt.
Antirassistisches Plenum Oldenburg
17. Oktober 06
Warendorf in Nordrhein-Westfalen. Das tamilische Ehepaar Menaka und
Kiddinan Thadchanamoorthy wird in Abschiebehaft genommen. Während
Herr Thadchanamoorthy direkt in die JVA Büren gebracht wird, kommt
seine Frau, die infolge von Mißhandlungen in Sri Lanka an einer Posttraumatischen
Belastungsstörung leidet, in das Gefängniskrankenhaus der JVA
Fröndenberg. Damit werden die Eltern von ihren drei kleinen Kindern
gewaltsam getrennt.
Der sechsjährige Apsian, die dreijährige
Apirami und die acht Monate alte Apinaeja (sie wird von ihrer Mutter noch
gestillt) werden der Verantwortung des Kreisjugendamtes Warendorf übergeben.
Ein Besuch der Kinder bei ihren inhaftierten Eltern wird behördlicherseits
nicht erlaubt.
Herr Thadchanamoorthy war vor zwölf
Jahren in die BRD eingereist und hatte Asyl beantragt. Dieser Antrag wie
auch der seiner Frau, die 1999 nach Deutschland kam, und die Anträge
der Kinder wurden allesamt abgelehnt.
Am 25. Oktober wird die Familie über
Frankfurt nach Colombo (Sri Lanka) abgeschoben – dem Vernehmen nach in
Begleitung einer Ärztin oder eines Arztes.
Nachdem Herr Thadchanamoorthy die Familie
über lange Zeit durch seine Arbeit selbst unterhalten konnte, bekommen
sie jetzt bei der Abschiebung 100 Euro und ein Visum in die Hand gedrückt.
Ihre persönliche Habe, Kleidung, notwendige Medikamente und vor allem
ihre Personalpapiere und die Geburtsurkunden der in Warendorf geborenen
Kinder werden ihnen vorenthalten. Die jüngste Tochter, die unter Asthma-Anfällen
leidet und in Deutschland bisher in medizinischer Behandlung war, hat jetzt
keine Medikamente mehr. Alle Kinder werden ohne den notwendigen Impfschutz
abgeschoben.
Ohne Ausweispapiere kann sich die Familie
in dem Bürgerkriegsland Sri Lanka nicht registrieren lassen. Ein Aufenthalt
in Colombo ist lebensbedrohlich, weil sie bei Straßenkontrollen durch
das Militär unter den Verdacht geraten können, Mitglieder oder
Unterstützer der tamilischen Rebellen zu sein. Davon abgesehen reichen
die 100 Euro für die Familie in einer heruntergekommenen Herberge
für 14 Tage. Dann müssen sie weg, weil sie kein Geld mehr haben.
Sie sind auf sich allein gestellt; ihre Angehörigen leben verstreut
in europäischen Ländern oder wurden im Bürgerkrieg massakriert.
Im September 2007 gibt es die Nachricht
von der Familie, daß es vor allem Frau Thadchanamoorthy und dem
7-jährigen Apsian psychisch sehr schlecht gehe. Die für die
Arbeitssuche wichtigen Ausweispapiere sind immer noch nicht bei der Familie
angekommen, so daß Herr Thadchanamoorthy keine Arbeit suchen kann.
Die durch Handarbeiten von Frau Thadchanamoorthy erwirtschafteten 30 Euro
im Monat reichen zum Leben nicht aus, so daß finanzielle Hilfe von
deutschen UnterstützerInnen weiterhin notwendig ist.
Am 30. April 2008 wird Herr Thadchanamoorthy
auf offener Straße verhaftet und kommt ins Gefängnis, weil er
keine Identitätskarte vorlegen kann. Zwölf Tage später wird
er entlassen.
ai 23.10.06;
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 9.11.06;
GWR Dezember 06; WN 27.9.07;
abgeschoben-waf.de
26. Oktober 06
Bundesland Bayern. In der JVA Stadelheim erhängt sich der 32 Jahre
alte Flüchtling Asseged Admaso. Obwohl er schnell gefunden wird und
reanimiert werden kann, erliegt er drei Tage später seinen Verletzungen
im Kreiskrankenhaus Perlach.
Den Grund für die Selbsttötung
sehen Freunde und UnterstützerInnen in einem kurz zuvor übergebenen
Brief von der Ausländerbehörde, bei dem es sich wahrscheinlich
um eine schriftliche Anhörung zur Abschiebung gehandelt hat.
Herr Admaso hatte am Abend des 16. September
einem äthiopischen Mitbewohner im Flüchtlingsheim Dachau während
eines heftigen Streites ein Küchenmesser in den Bauch gerammt. Am
nächsten Tag stellte er sich der Polizei und befand sich seither in
Untersuchungshaft. Ihn plagten schwere Schuldgefühle. Auch die Tatsache,
daß der durch den Messerstich Verletzte überlebt hatte und auf
dem Weg der Besserung war, konnte ihn nicht beruhigen, so der Pfarrer der
äthiopisch-orthodoxen Gemeinde, der ihn einmal besuchen durfte.
Asseged Admaso war mit einer Deutschen
verlobt und hatte bis dato als Küchenhilfe gearbeitet.
Polizei Fürstenfeldbruck 17.9.06;
SZ 2.11.06; SZ 4.11.06;
Antirassistische Initiative Berlin
31. Oktober 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Morgens um 7 Uhr wird die afghanische
Familie M., die seit fünf Jahren in der Gemeinde Olsberg im Hochsauerlandkreis
lebt, von der Polizei zur Abschiebung aus der Wohnung geholt. Noch am
5. Oktober war ihre Duldung für sechs Monate verlängert worden.
Da die Eheleute Arbeit haben, hatten sie auch eine Aufenthaltserlaubnis
beantragt und die dafür nötigen Gebühren bezahlt.
Der Flug mit den Eltern und den drei
Kindern im Alter von ein, drei und zehn Jahren endet in Islamabad in Pakistan.
Als sich Herr M. von dort beim Diakonischen Werk in Meschede telefonisch
meldet, berichtet er, daß sie alle erkrankt sind und es den Kindern
besonders schlecht gehe. Er plane nun die Weiterreise in den Iran.
Diese Abschiebung ist die bundesweit
erste Abschiebung von afghanischen Flüchtlingen. Sie findet völlig
unbemerkt von der Öffentlichkeit statt.
FRat NRW Schnellinfo 17.1.07;
Abschiebebeobachtung FFM 2007
31. Oktober 06
Koblenz in Rheinland Pfalz. Um 6.45 Uhr fahren Polizeifahrzeuge vor
die St.-Peter-Kirche im Stadtteil Neuendorf. Ca. 30 Beamte in Zivil und
Uniform sind dafür abgestellt, die dort seit einigen Tagen lebende
kurdische Familie Yildirim aus dem Kirchenasyl herauszuholen, um sie nach
10 Jahren Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abzuschieben. Die 34-jährige
Nafiye Yildirim leistet Widerstand, der von einem Beamten mit einem Schlag
auf den Kopf gebrochen wird. Eine Unterstützerin wird vor der Kirche
an die vordere Stoßstange eines Polizeiautos gefesselt.
Während der Abschiebung wird der
Vater und Ehemann Ali Yildirim von seiner Frau Nafiye und seinen vier,
sieben und zehn Jahre alten Kindern Emine, Cebreil und Serhat getrennt.
Um 13.00 startet die Maschine vom Flughafen
Frankfurt am Main, und als sie um 16.00 Uhr in Istanbul landet, erfolgt
die umgehende Verhaftung von Ali Yildirim. Er kommt in Haft und wird verprügelt.
Bei seiner Entlassung nach zwei Tagen Haft wird dem 41-Jährigen der
Paß abgenommen, wodurch er sich bei eventuellen Kontrollen nicht
mehr ausweisen kann. Er taucht unter und hat auch keinen Kontakt zu seiner
Familie, die bei seiner Mutter in Nusaybin unterkommt.
Vier Wochen nach der Abschiebung leidet
Nafiye unter einem Hörsturz, und Emine und Serhat sind krank. Die
Familie bekommt keinerlei staatliche Unterstützung, hat noch keine
"grüne Karte", so daß sie eine medizinische Versorgung selbst
bezahlen müßte, was sie nicht kann.
Das Verwaltungsgericht Koblenz weist
am 13. Februar 07 die Klage der Familie ab, den Asylantrag noch einmal
zu verhandeln. Das Gericht erachtet die vorgelegten Papiere, unter anderem
einen Haftbefehl aus der Türkei, als plumpe Fälschungen.
Im Januar 2007 haben Frau Yildirim und
die Kinder immer noch keine grüne Versicherungskarte von den türkischen
Behörden ausgestellt bekommen, so daß sie von medizinischer
Versorgung ausgeschlossen sind. Herrn Yildirim steht ein Prozeß wegen
Verweigerung des Militärdienstes vor dem Strafgericht in Diyarbakir
bevor.
Unterstützerkreis der Familie Yildirim;
Gemeinde St. Peter Koblenz-Neuendorf und -Wallersheim;
swr 31.10.06;
FRat Hessen 31.10.06;
Initiative Zukunft 8.11.06;
ddp 21.2.07;
Initiative Zuflucht 2.3.07
Oktober 06
Flughafen Frankfurt am Main. Das Ehepaar P. und ihre zwei kleinen Kindern
sollen nach Sri Lanka abgeschoben werden. Frau P. leidet unter einer reaktiven
Depression und wird zur Abschiebung aus dem Krankenhaus der JVA abgeholt,
wo sie sich in Abschiebehaft befand. Wichtige Medikamente hat sie nicht
dabei. Mehrere Gutachten sprechen sich gegen eine Abschiebung der Frau
ins Krisengebiet aus.
Eine Kommunikation kann vor Ort nicht
stattfinden, weil keine ÜbersetzerInnen zur Verfügung stehen.
Da noch keine aktuelle Flugreisetauglichkeitsbescheinigung vorliegt, geht
der für die Abschiebung vorgesehene Begleitarzt zu Frau P. und fragt
sie, wie es ihr geht. Ihr Nicken reicht dem Arzt, die für die Behörden
nötige Bescheinigung per Hand auszustellen. Eine Untersuchung findet
nicht statt. Die Frage der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung FFM,
auf welcher medizinischen Basis diese Bescheinigung ausgestellt wurde,
läßt der Arzt unbeantwortet.
Die Familie wird abgeschoben. Am nächsten
Tag ist auf der Internetpräsenz der Ausländerbehörde eine
Stellungnahme für die Öffentlichkeit zu lesen, in der es heißt,
daß Frau P. kein Deutsch spricht und daher auch nicht unter die Bleiberechtsregelung
fallen würde.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
Oktober 06
Herr F. wird mit seinem 16-jährigen Sohn zum Flughafen in Frankfurt
am Main gebracht. Er leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung
und Depressionen. Er steht unter Psychopharmaka, wirkt abwesend und ist
kaum ansprechbar. Ein Orthopäde (!)
begleitet den schwerkranken Mann und dessen Sohn in einem Einzelcharter
nach Istanbul. Damit ist die Familie getrennt, denn Frau F. und drei Töchter
bleiben in der BRD.
Bereits im August sollte die gesamte
Familie abgeschoben werden. Durch den lautstarken Widerstand – vor allem
der weiblichen Familienmitglieder – mußte die Abschiebung am Flughafen
Frankfurt damals abgebrochen werden.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
Oktober 06
Heilbronn in Baden-Württemberg. Ein kurdischer Asylbewerber und
wird nach Anatolien abgeschoben. Damit ist er von seiner Frau und seinen
acht Kindern, die ein bis 15 Jahre alt sind, getrennt. Es geht ihm nach
der Abschiebung zunehmend schlechter, so daß er 2008 ins Krankenhaus
gebracht werden muß.
Die Familie kam bereits 1996 in die
Bundesrepublik und beantragte Asyl. Als dies abgelehnt wurde, ging sie
in die Niederlande. Seit 2003 lebte sie wieder in Heilbronn als geduldete
Asylbewerber. Wegen der Unterbrechung ihres Aufenthalts greift für
sie die Altfallregelung von 2006 nicht, nach der Asylbewerber-Familien
mit Kindern in Schule und Kindergarten, die länger als sechs Jahre
ununterbrochen hier sind, Bleiberecht bekommen können.
Die Kinder sind zum Teil in der Bundesrepublik
geboren und sprechen alle nur Deutsch und ein wenig Kurdisch, nicht Türkisch.
In der Türkei ist zudem die kurdische Sprache verboten wodurch der
Schulbesuch oder eine Ausbildung schwierig bis unmöglich wären.
Daher setzt sich ein UnterstützerInnenkreis für die Familie ein.
Im September 2008 wird ihre Petition im Stuttgarter Landtag abgelehnt.
Anfang des Jahres 2009 hofft die Familie auf eine positive Entscheidung
des Landes Baden-Württemberg.
HSt 19.9.08; HSt 23.9.08; HSt 25.9.08;
Antirassistische Initiative Berlin
5. November 06
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Als ihre Mutter ins
Krankenhaus eingewiesen werden muß, bleibt die fünfjährige
Enolia aus Nigeria fünf Nächte lang allein im Transitbereich
zurück. Das für die Unterbringung zuständige Sozialministerium
vertritt die Auffassung, die Anwesenheit einer weiblichen Person vom Sicherheitspersonal
sei für das Kind ausreichend. Dann wird das Kind für die Zeit
des weiteren Krankenhaus-Aufenthaltes zur Mutter gebracht, wo beide, da
sie noch nicht "eingereist" sind, unter Bewachung leben müssen.
Einige Monate zuvor waren bereits unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge über längere Zeit hinweg
im Transitbereich untergebracht worden.
Pro Asyl;
Pro Asyl Newsletter Nr. 118
9. November 06
Wilhelmshaven in Niedersachsen. Morgens gegen 3.00 Uhr erscheinen zwei
Mitarbeiter der Ausländerbehörde und drei Polizisten an der Wohnungstür
in der Grenzstraße, um die Familie Mucaj in den Kosovo abzuschieben.
Als sie bemerken, daß ausschließlich Fadil Mucaj anwesend ist,
fesseln sie ihn und verschaffen sich Zugang zu der Wohnung des Schwagers
der Ehefrau, die zwei Stockwerke tiefer liegt.
Hier finden sie die Söhne von Herrn
Mucaj vor. Den schreienden Donjed, der sich an seine Großmutter klammert,
und Leutrim, der stumm und blaß daneben steht. Der Mutter Arifete
Mucaj gelingt es, aus dem Fenster der im ersten Stock gelegenen Wohnung
zu springen und sich im Hof zu verbergen. Eine Beamtin trennt Donjed von
seiner Großmutter, die daraufhin in Ohnmacht fällt.
Die Jungen werden mitgenommen, und der
Anblick ihres gefesselten Vaters schockiert die Sieben- und Zehnjährigen.
Mit zwei Einsatzwagen werden sie fortgefahren, der Vater in das Abschiebegefängnis
Hannover-Langenhagen, und die Kinder kommen in staatliche Obhut. Damit
ist die Familie getrennt.
Der Albaner Fadil Mucaj war vor 15 Jahren
als 19-Jähriger aus der serbischen Armee desertiert und in die BRD
geflohen. Seine Frau Arifete, die der ethnischen Gruppe der Ashkali
angehört, war drei Jahre später nach Deutschland gekommen – im
Jahre 1994. Sie befindet sich seit längerer Zeit in ärztlicher
Behandlung, und auch ihr 10-jähriger Sohn war schon – aufgrund einer
Posttraumatischen Belastungsstörung – in psychologischer Behandlung.
Bereits am 19. Januar hatte es einen
Abschiebeversuch gegeben, der am Flughafen Düsseldorf durch das Verwaltungsgericht
Oldenburg nach Intervention des Rechtsanwalts abgebrochen werden mußte.
Am 17. November wird Fadil Mucaj aus
der Haft entlassen und darf wieder bei seinen Kindern sein. Die Familie
hat einen großen und engagierten UnterstützerInnenkreis, der
mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit und vielen weiteren Aktivitäten
versucht, gegen die immer noch anstehende Abschiebung ein Bleiberecht durchzusetzen.
AntiFaschistisches Bündnis Wilhelmshaven;
Landtagsfraktion Bündnis90 / Die Grünen
10. November 06
Berlin-Mitte. Als ein 23-jähriger Flüchtling aus Sierra Leone
in der Alten Schönhauser Straße abends um 22.40 Uhr von zwei
deutschen Männern mit "Scheiß-Neger" beschimpft und beleidigt
wird, wechselt er die Straßenseite. Die Männer verfolgen ihn
und schlagen ihm derart ins Gesicht, daß er zu Boden geht. Dann treten
sie dem Flüchtling mit ihren Stiefeln ins Gesicht.
Ein Passant oder eine Passantin verständigt
die Polizei. Als diese eintrifft und der Verletzte auf Englisch sagt, daß
die Täter schon weg seien, fährt die Polizei wieder davon, ohne
sich um den Verletzten zu kümmern.
Der Flüchtling kommt schließlich
in ein Krankenhaus, wo seine Gesichtsverletzungen, unter anderem ein mehrfacher
Unterkieferbruch, stationär behandelt werden müssen.
ReachOut Berlin
15. November 06
Bundesland Niedersachsen. Der seit zehn Jahren von der BRD anerkannte
Flüchtling Süleyman Sahin wird in seiner Wohnung in Hildesheim
festgenommen und kommt in die JVA Sehnde in Untersuchungshaft. Dies geschieht
aufgrund eines Übergabegesuches der türkischen Regierung in Zusammenarbeit
mit Interpol. Der 43-Jährige befindet sich damit in Auslieferungshaft.
Aufgrund seiner politischen Arbeit in
der Türkei war Süleyman Sahin mehrmals inhaftiert und gefoltert
worden. Nachdem er 1996 fliehen mußte, wurde er noch im selben Jahr
in der BRD als Asylberechtigter anerkannt.
Nach seiner Flucht war er von einem
türkischen Gericht zunächst zum Tode verurteilt worden. Diese
Strafe wurde später zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe mit
anschließender Sicherheitsverwahrung umgewandelt.
Aufgrund der intensiven Nachforschungen
der türkischen Regierung war er schon 1998 in Holland und zwei Jahre
später in Tschechien in Auslieferungshaft genommen worden, mußte
aber aufgrund der Rechtslage wieder frei gelassen werden.
Am 21. Dezember hebt auch das Oberlandesgericht
Celle den Haftbefehl gegen Süleyman Sahin auf, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft
dies beantragt hatte. Sie hatte Informationen über die Teilnahme eines
Militär-Richters an dem früheren Prozeß bekommen. "Nach
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
und einhelliger Auffassung bundesdeutscher Oberlandesgerichte bestehen
allein deshalb Zweifel am Gebot rechtsstaatlicher Fairness." Süleyman
Sahin kommt frei.
StA Celle 22.12.06;
ATIK 24.11.06;
ATIK 28.12.06
15. November 06
Bundesland Niedersachsen. Der türkische Flüchtling Mustafa
Atalay wird in der Rehabilitätionsklinik in Bad Bevensen auf Befehl
der Generalbundesanwaltschaft verhaftet. Dem Journalisten wird "Unterstützung
einer ausländischen terroristischen Vereinigung" (gemeint ist die
türkische Organisation DHKP-C) nach § 129b StGB vorgeworfen.
Dem heute 50-Jährigen war im Jahre
2000 das "Kleine Asyl" (Abschiebeschutz) zugesprochen worden. Jetzt ist
Mustafa Atalay schwer krank. Erst vor 26 Tagen mußte er sich einer
Bypass-Operation in Berlin unterziehen. Er leidet zudem unter Bluthochdruck,
Diabetes mellitus und an einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Sieben Monate nach der Verhaftung sitzt
Mustafa Atalay immer noch in Einzelhaft in der JVA Hannover. Nur vier Besucher
durfte er bisher empfangen. Gegen ein Vorstandsmitglied der Gefangenenhilfsorganisation
Tayad wurde vom Ermittlungsrichter ein Besuchsverbot erwirkt, weil die
Besuche "zur verdeckten Nachrichtenübermittlung" dienen könnten.
Die Tatsache, daß die 30-minütigen Besuche bei Überwachung
durch Beamte des LKA und in einem Raum mit einer Trennscheibe stattfinden,
zeigt die Absurdität der Begründung.
Der Gesundheitszustand von Mustafa Atalay
hat sich im Juli 2007 lebensgefährlich verschlechtert. Zwei der Bypässe
sind wieder verstopft, und der Haftarzt lehnt die weitere medizinische
Verantwortung ab. Mustafa Atalay kann sein bescheidenes Recht auf eine
Stunde Hofgang wegen der Belastung nicht wahrnehmen. Im November erfolgt
seine Verlegung in die JVA Freiburg. Im Februar 2008 kommt er nach einer
weiteren Bypass-Operation zurück in die Justizvollzugsanstalt. Das
OVG Stuttgart hat über seine Haft- und Verhandlungsfähigkeit
noch nicht entschieden.
1980 war Mustafa Atalay aufgrund seiner
politischen Tätigkeit in der Türkei verhaftet worden, wurde gefoltert
und kam erst nach 20 Jahren Gefangenschaft wieder frei. Erst nach seiner
Entlassung war ihm die Flucht in die BRD gelungen.
Tayad Komitee 3.7.07;
Brief von Mustafa Atalay 4.7.07;
Yeni Özgur Politika 4.7.07; jW 12.7.07; ND 5.10.07;
Heinz-Jürgen Schneider – Rechtsanwalt
19. November 06
Kürten-Waldmühle in Nordrhein-Westfalen. Ein um 16.45 Uhr
ausgelöster Feueralarm im Flüchtlingsheim Wipperfürther
Straße setzt ein Großaufgebot an Rettungskräften in Gang:
Elf Löschzüge bringen 75 Feuerwehrleute vor Ort, dazu kommen
vier Rettungswagen, Notärzte und die Polizei. Aus den baracken-ähnlichen
Wohncontainern schlagen dicke Rauchwolken.
Von den insgesamt 24 BewohnerInnen sind
zu dieser Zeit acht Personen im Haus, die sich selbst ins Freie retten
können. Als Brandursache wird ein technischer Defekt der Deckenbeleuchtung
festgestellt.
Da die Flüchtlingsunterkunft nach
dem Löschen unbewohnbar ist, werden die BewohnerInnen zunächst
im Obdachlosenheim am Halfenberg untergebracht – später kommen einige
in privaten Wohnungen unter.
Rhein-Berg-Online.de 19.11.06;
Rhein-Berg-Online.de 20.11.06;
KStA 20.11.06
19. November 06
Landkreis Aue-Schwarzenberg im Bundesland Sachsen. In der Lessingstraße
in Lößnitz versperren drei Deutsche morgens um 3.30 Uhr einem
31-jährigen kurdischen Flüchtling aus dem Iran und einem 25-jährigen
Bosnier den Weg und äußern rassistische Beleidigungen. Ein Schlichtungsversuch
des Iraners mißlingt; die jugendlichen Provokateure ziehen demonstrativ
ihre Jacken aus und schlagen und treten dann los. Mit Messern verletzen
sie den Kurden an der Hand und den Bosnier am Bein.
Ein Ermittlungsverfahren gegen die polizeibekannten
Täter wird eingeleitet.
AMAL Sachsen
26. November 06
Uhingen in Baden-Württemberg. Die kurdische Familie Sapkiran soll
in die Türkei abgeschoben werden. Als die Polizisten gegen 4.30 Uhr
an der Tür klingeln, nimmt die schwer kranke Frau Sapkiran in ihrer
Verzweiflung Tabletten, um der Abschiebung zu entgehen. Nach Aussagen eines
Psychologen ist sie keinesfalls transportfähig.
Die 24-jährige Tochter ist durch
die Pflege ihrer Mutter nach vielen schlaflosen Nächten völlig
entkräftet. Sie wird zum Flughafen gebracht und nach Istanbul geflogen,
wo sie von der Polizei in Empfang genommen und verhört wird. Schließlich
tritt sie die Reise zu ihrem Vater und Bruder an, die schon vor einiger
Zeit "freiwillig" ausgereist waren.
Der 21-jährige Sohn Ali wird festgenommen
und kommt in Abschiebehaft, bis Reisedokumente für ihn beschafft sind.
Er besuchte das Gymnasium; sein Aufenthaltsort war den Behörden zuletzt
nicht bekannt, weshalb das Gericht Abschiebehaft anordnete.
Die Familie lebte mit ihren vier Kindern
seit 1994 in der Bundesrepublik. Nach der Ablehnung der Asylanträge
wurde sie zur Ausreise aufgefordert und fand zeitweilig Zuflucht im Kirchenasyl
in Holzhausen. Trotz des zwölfjährigen Aufenthalts – "jedoch
mit Unterbrechungen" laut Regierungspräsidium Stuttgart – bekommt
sie kein Bleiberecht. Herr Sapkiran und ein Sohn entschieden sich wegen
des Ausreisedrucks zur "freiwilligen" Ausreise – ein anderer Sohn wurde
abgteschoben.
Nach Alis Festnahme kämpfen LehrerInnen,
SchülerInnen und Eltern des Gymnasiums erfolgreich dafür, daß
er aus der Haft entlassen wird und sein Abitur noch in Deutschland ablegen
kann. Nach der im Juli 2007 bestandenen Prüfung ist er jedoch mit
seiner kranken Mutter zur Ausreise bis zum
31. Juli verpflichtet.
NWZ 29.11.06;
NWZ 5.1.07; NWZ 5.7.07
26. November 06
Forst in Brandenburg. In einer Gaststätte wird ein pakistanischer
Flüchtling von dem Personal rassistisch beschimpft und geschlagen.
Als der Angegriffene sich dieser bedrohlichen Situation durch Weggehen
entziehen will, verfolgen ihn eine Person aus diesem Kreis und Begleiter
noch durch die Straßen. Sie schlagen ihn, und als er zu Boden geht,
treten sie mit Füßen auf ihn ein. Er erleidet Verletzungen am
Rücken, am Knie, an der Hand und im Gesicht.
Opferperspektive
27. November 06
Berlin-Tempelhof. Ein 30-jähriger Russe wird aus dem Abschiebegefängnis
Köpenick in die Sammelstelle der Polizei nach Tempelhof gebracht.
Hier legen ihm Beamte Hand- und Fußfesseln an, die seitlich am Körper
miteinander verbunden sind. Als der Gefangene bittet, seinen Rechtsanwalt
und amnesty international sprechen zu können, schreit ihn einer der
Beamten an und springt auf seine Fußfesseln, so daß der Russe
gegen die Wand stürzt. Er kommt zurück in die Abschiebehaft und
kurz darauf ins Krankenhaus.
Durch diese Mißhandlung durch
einen Bundespolizeibeamten wurde ein Verfahren unterbrochen, mit dem die
Bundespolizei versucht, Menschen unklarer Identität oder Staatsangehörigkeit
außer Landes zu bringen. Der Russe sollte nach Minsk in Weißrußland
geflogen werden, damit die dortigen Behörden seine Identität
feststellen. Für den Fall, daß die weißrussischen Behörden
dieses positiv entschieden hätten, wäre der Flüchtling dort
geblieben. Dieses Verfahren, das rechtlich fragwürdig ist, wurde bereits
mit Menschen aus Georgien, Moldawien und Weißrußland praktiziert.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Thomas Krautzig – Rechtsanwalt
29. November 06
Bundesland Baden-Württemberg. Die Kurdin B. A. soll mit ihren
Kindern, dem siebenjährigen C., dem fünfjährigen B. und
der dreijährigen A., in die Türkei abgeschoben werden. Auf dem
Flughafen Istanbul verweigern die türkischen Behörden die Einreise,
weil die beiden in der Bundesrepublik geborenen jüngeren Kinder nicht
in den türkischen Melderegistern eingetragen sind. Alle werden deshalb
noch am gleichen Tag zurückgeschickt.
Die kurdische Familie war in der Türkei
bereits in der zweiten Generation ständigen Repressionen ausgesetzt.
Herr A. war verhaftet, gefoltert und schwer verletzt in einsamer Gegend
ausgesetzt worden. Als er gezwungen werden sollte, als "Dorfschützer"
für die türkischen Behörden zu arbeiten, war er im Frühjahr
2001 in die BRD geflüchtet, wo bereits mehrere Familienangehörige
lebten.
Nach der Flucht des Mannes wurde Frau
A. terrorisiert. Fast täglich kam türkische Polizei, fragte nach
dem Aufenthaltsortes des Mannes. Obwohl sichtbar schwanger wurde sie bedroht
und geschlagen.
Frau A. gelang Ende Juni 2001 die Einreise
in die BRD mit einem Besuchervisum. Sie war krank und hochschwanger. Im
September 2001 gebar sie ihren Sohn, im Juli 2003 ihre Tochter. Nach der
Ablehnung der verschiedenen Asylanträge und wiederholter Ausreiseaufforderungen
ging Herr A. Anfang 2006 in die Illegalität.
Frau A. ist durch ihre Verfolgungsgeschichte
und jahrelange Aufenthaltsunsicherheit schwer traumatisiert und leidet
unter verschiedenen psychischen und somatischen Erkrankungen. Durch die
häufig miterlebten Festnahmen in den Sammelunterkünften und die
existentiellen Ängste der Eltern sind inzwischen auch die Kinder traumatisiert.
Im Mai 2006, nach dem Umzug in eine
eigene Wohnung, stabilisiert sich die Situation innerhalb der Familie,
doch nach der gescheiterten Abschiebung geht es Frau A. so schlecht, daß
sie zweimal für einige Wochen in eine psychiatrische Klinik aufgenommen
werden muß, da sie mit Suizid droht und stets ein Messer bei sich
trägt. Das Behandlungszentrum für Folteropfer in Ulm behandelt
sie nach anfangs unregelmäßigen Terminen seit dem Jahreswechsel
2007/08 regelmäßig.
Erzieherinnen, LehrerInnen, ÄrztInnen,
NachbarInnen und UnterstützerInnen setzen sich für die Alleinerziehende
und ihre Kinder ein. Über die Härtefallkommission kann erreicht
werden, daß Frau A. Anfang 2008 eine zunächst auf ein Jahr befristete
Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
NWZ 29.11.06;
Unterstützernetzwerk
30. November 06
Bundesland Bayern. Die Mobile Kontrollgruppe (MKG) Waidhaus vom Hauptzollamt
Regensburg stoppt auf der Autobahn A6 einen Lastwagen und unterzieht ihn
einer Zollkontrolle bei Wittschau. Der Verdacht, daß sich Menschen
auf der Ladefläche befinden, wird durch eine anschließende Röntgenkontrolle
in Wernberg bestätigt.
Die Beamten finden auf der Ladefläche
14 Flüchtlinge aus dem Irak, drei aus Ägypten und jeweils eine
Person aus der Türkei, Indien und Algerien. Unter ihnen sind fünf
Frauen und zwei Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren.
Da eine 54-jährige Irakerin über
starke Schmerzen klagt, wird sie ins Kreiskrankenhaus nach Weiden gebracht,
wo ein Armbruch festgestellt wird.
Der tschechische Fahrer wird in Haft
genommen, und die 20 Flüchtlinge werden tschechischen Grenzbeamten
übergeben.
Polizei Niederbayern/Oberpfalz 4.12.06
November 06
Bundesland Sachsen-Anhalt. In Sangerhausen greifen mehrere Rechte das
Flüchtlingsheim an. Dabei wird auch die Wohnung des 23-jährigen
Boureima T. beschädigt. Er und die anderen BewohnerInnen kommen mit
dem Schrecken davon.
(siehe auch: Mai 06 und Dezember 06)
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
November 06
Bundesland Bayern. Der 21 Jahre alte Samir Zazay wird in Nürnberg
von der Polizei aus der Wohnung seines Cousins geholt und in Abschiebehaft
genommen. Aus Angst vor der Abschiebung verletzt er sich in Selbsttötungsabsicht
am Handgelenk.
Er war im Jahre 1999 als 14-jähriger
unbegleiteter Flüchtling aus dem Krieg in Afghanistan in die BRD geflohen.
Innerhalb von drei Jahren erreichte er den qualifizierten Hauptschulabschluß.
Danach bekam er eine Ausbildung als Teilezurichter, die er mit der Gesellenprüfung
erfolgreich beendete. In den sieben Jahren Deutschland-Aufenthalt wurde
Nürnberg sein Lebensmittelpunkt. In Afghanistan hat er keine Familie
und niemanden, an den er sich wenden könnte.
Am 12. Dezember 2006 wird er in Begleitung
von zwei Polizisten nach Afghanistan ausgeflogen.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2007
4. Dezember 06
Als der Bananenfrachter "Regal Star" am Schuppen 44 des Hamburger Hafens
entladen wird, finden die Arbeiter um 13.09 Uhr in der vierten Ladeluke
einen toten Mann. Der Mann liegt unter einer Bananenkiste. Die gerufene
Polizei durchsucht das 150 Meter lange Schiff und findet in einer anderen
Ladeluke einen zweiten Toten. Die Ermittlungen ergeben, daß es sich
bei den Männern um den 35 Jahre alten Wilson O. und den 33-jährigen
Justiano A. handelt. Die beiden Kolumbianer hatten versucht, als "blinde
Passagiere" nach Europa zu kommen, starben dann offensichtlich an den Gasen,
die während der Überfahrt zur Konservierung der Bananen in den
Frachtraum eingeleitet wurden und jeglichen Sauerstoff verdrängten.
Der Frachter mit Kühlcontainern
(13,2° C) war von Kolumbien über Costa Rica und Lissabon nach
Hamburg gekommen.
ndr 5.12.06; HA 5.12.06; Welt 5.12.06;
HA 6.12.06; Grosse-Seefahrt.de 6.12.06;
ag Blinde Passagiere HH 7.12.06
6. Dezember 06
Die Kurdin Frau Y. wird morgens um 8.30 Uhr von Polizeibeamten aus
ihrer Berliner Wohnung geholt und mit ihrem zweieinhalb Monate alten Baby
abtransportiert. Sie soll dem türkischen Konsulat vorgeführt
werden.
Den Vorschlag der Polizisten, ihr Baby
doch allein Zuhause zu lassen, lehnt sie mit der Begründung ab, daß
sie das Kind noch stille. Sie wird in den Polizeigewahrsam nach Tempelhof
gebracht und dort gezwungen, sich im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung
nackt auszuziehen und sich auch im Intimbereich untersuchen zu lassen.
Dann nehmen die Beamten ihr die Wickeltasche ab und sperren sie mit ihrem
Baby in eine kalte, zugige Zelle. Auf ihr Klingeln und Rufen wird nicht
reagiert, so daß sie ihr inzwischen nasses und schreiendes Kind nicht
versorgen kann. Erst um 13.30 wird sie zum türkischen Konsulat gefahren.
In der Stunde, die sie auch hier warten muß, ist es ihr weder möglich,
das Kind zu wickeln, denn sie bekommt ihre Wickeltasche nicht – noch zu
stillen, denn es sind männliche Bewacher bei ihr. Erst als sie nach
der Konsulatsvorführung entlassen wird, bekommt sie ihre Wickeltasche
zurück.
FRat Berlin
12. Dezember 06
Bundesland Niedersachsen. Der kurdische Flüchtling G. Y. beendet
sein Leben durch eigene Hand. Das Personal einer psychiatrischen Klinik
findet ihn erhängt in einer Toilette auf. Er hat im wahrsten Sinne
den Kampf um sein Leben in der BRD aufgegeben. Ein Leben, das ihm, dem
in der Türkei politisch Verfolgten und Gefolterten, auch in der BRD
behördlicherseits nie zugestanden wurde. Er hinterläßt
seine Frau und neun Kinder.
1995 war er mit seiner Frau und sechs
Kindern in die BRD geflüchtet. Asylanträge wurden allesamt abgelehnt,
und seit Jahren war die inzwischen neunköpfige Familie ausreisepflichtig.
Der lange Kampf um einen Aufenthalt in Sicherheit hat die Familie zermürbt
und unmittelbar krank gemacht. G. Y. verbrachte die letzten zweieinhalb
Jahre wegen schwerer Depressionen im Landeskrankenhaus.
Als der Familie im Jahre 2004 akut die
Abschiebung drohte, gingen die Eheleute mit einem Teil ihrer jüngeren
Kinder für sechs Monate ins Kirchenasyl.
Die Familie wurde danach von den Behörden
massiv unter Druck gesetzt, um eine "freiwillige" Ausreise zu erreichen.
Die für Anfang November 2005 von den Behörden eingeleitete Abschiebung
der Familie mußte abgebrochen werden, weil Herr Y. sich in einem
psychiatrischen Krankenhaus in Behandlung befand und Frau Y. untergetaucht
war.
Die zweitälteste Tochter, die wie
ihre ältere Schwester wegen Krankheit einen Abschiebeschutz hat, betreute
ihre minderjährigen Geschwister. Als wieder einer ihrer Brüder
volljährig wurde, mußte auch er in die Illegalität. Die
minderjährigen Geschwister waren an die Grenzen ihrer Belastbarkeit
gekommen, so daß einige in psychiatrische Behandlung mußten.
Nach Bekanntwerden des Todes von Herrn
Y. und der öffentlichen Proteste gegen die Behördenwillkür
wird bekannt, daß "die untergetauchten Familienmitglieder aus der
Fahndung genommen wurden", um sich angemessen von dem Vater zu verabschieden.
Dann wolle die Ausländerbehörde den Kontakt suchen, um zu erfahren,
"wie es weitergehen kann".
Im Dezember 2007 gelingt es, für
die gesamte Familie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
(Härtefallentscheidung) zu erwirken. (siehe auch: 3. November
05)
MNZ 15.12.06; OP 15.12.06; HNA 15.12.06;
GA 16.12.06; Antirassistische Initiative Berlin
13. Dezember 06
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 35 Jahre alte Gefangene
aus Ghana kommt mit einer schweren Blutvergiftung ins DRK-Krankenhaus Köpenick
und muß hier sofort operiert werden, weil eine Thrombose im Bein
so weit fortgeschritten ist, daß die akute Gefahr besteht, daß
das Bein abstirbt. Nach 14-tägigem Aufenthalt in der Intensivstation
wird sie in die Abteilung Gefäßchirurgie verlegt, und erst nach
sechs Wochen kann sie das Krankenhaus wieder verlassen.
Die Ghanaerin befand sich seit viereinhalb
Monaten in Abschiebehaft. Nachdem sie sich bei ihrem Freund in Berlin polizeilich
angemeldet hatte, kam die Polizei in die Wohnung und nahm sie fest. Seither
hatte sie in der Haft zunehmend starke Schmerzen und machte auch immer
wieder darauf aufmerksam.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Antirassistische Initiative Berlin
14. Dezember 06
Pasewalk im Bundesland Brandenburg. Vor einem Supermarkt werden Flüchtlinge
von einer Gruppe rechter Deutscher rassistisch beschimpft, mit einem Messer
bedroht und schließlich tätlich angegriffen. Die Flüchtlinge
kommen unverletzt davon.
LOBBI
14. Dezember 06
Der 31 Jahre alte Kurde A. A. wird festgenommen und in einem beschleunigten
Verfahren zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Die Haft im Gießener Gefängnis wird wahrscheinlich durch eine
Abschiebung in drei Monaten beendet werden. Damit ist es Herrn A. wieder
einmal nicht gelungen, mit seiner Frau und den vier Kindern zusammenzuleben.
Die Eheleute M. (damals 16 Jahre alt)
und A. A. (damals 18 Jahre alt) gehören der Gruppe der Zaza-Kurden
an und waren 1993 mit ihrer damals einjährigen Tochter F. in die BRD
eingereist. Da sie nur nach religiösem Ritus geheiratet hatten, wurden
die Asylanträge gesondert behandelt.
Nach der Ablehnung seines Asylantrages
wurde Herr A. dann im Jahre 1997 ohne seine Familie in die Türkei
abgeschoben. Dort erfolgte umgehend seine Festnahme, und nach einer dreitägigen
polizeilichen Überprüfung in Haft wurde er frei gelassen. Er
war dann gezwungen, seinen zweijährigen Militärdienst abzuleisten.
1999 gelang ihm erneut die Flucht in die BRD – er wurde dann allerdings
am 16. Februar 2001 wieder in die Türkei abgeschoben, während
seine Frau und die Kinder inzwischen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
erwirkt hatten.
Viele Versuche von Herrn A., im Rahmen
der Familienzusammenführung offiziell in die BRD reisen zu können,
scheiterten an den immer wieder ablehnenden und unterschiedlich begründeten
Bescheiden der Deutschen Botschaft in Ankara.
Der vorerst letzte Versuch, mit seiner
Frau und der vierzehnjährigen Tochter F., dem neunjährigen Sohn
F. und den sechsjährigen Zwillingen S. und F. zusammenleben zu können,
endet heute mit seiner Verhaftung. Vor einer Woche war er erneut in die
BRD eingereist.
Im Januar 07 befindet er sich immer
noch in Untersuchungshaft in der JVA Limburg.
Jugendnetz Wetzlar
Mitte Dezember 06
Flughafen Frankfurt am Main. Frau F. soll zusammen mit ihrem vierjährigen
Sohn nach Teheran abgeschoben werden. Sie war wegen Diebstahls festgenommen
worden und befand sich dann in Abschiebehaft in der JVA Frankfurt. Ihr
Mann ist weiterhin in Haft, ihr kleiner Sohn war während der letzten
vier Monate in einem Kinderheim untergebracht.
Beim ersten Zusammentreffen mit der
Mutter wirkt der Junge verschreckt und verstört. Er redet zunächst
überhaupt nicht mit ihr.
Als sich herausstellt, daß kein
gültiger Paß vorliegt, kommt die Mutter zurück in Abschiebehaft
und der Sohn zurück ins Kinderheim. Frau F. ist verzweifelt. Während
Strafgefangene in der JVA ihre Kinder bei sich haben dürfen, gilt
dies für Abschiebegefangene nicht. Erst im Januar 2007 kommen Mutter
und Sohn wieder zusammen.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
20. Dezember 06
Bad Pyrmont im Bundesland Niedersachsen. Morgens um 4.00 Uhr werden
der Kurde Abdul Seyyar und seine sechs Kinder im Alter von zehn bis zwanzig
Jahren aus dem Schlaf aufgeschreckt. Polizisten brechen die Tür auf
und schreien, daß sie ihre Sachen packen sollen, sie würden
abgeschoben. Es sind insgesamt etwa 50 Polizisten. Alle, bis auf den ältesten
Sohn Hidir, sollen abgeschoben werden.
Zeitgleich holen Polizisten die 40-jährige
Hanife Seyyar aus dem Landeskrankenhaus Hildesheim ab, nachdem sie vor
die Entscheidung gestellt wurde, entweder vorerst im Krankenhaus zu bleiben
und damit von ihrer Familie getrennt zu sein oder "freiwillig" auszureisen.
Bei dieser Aktion wird weder das Eintreffen der Oberärztin abgewartet
noch von Seiten der Beamten Rücksicht auf eine schwer traumatisierte
Mitpatientin genommen.
Der Transport der Familie zum Flughafen
Düsseldorf verläuft nach Aussagen des Sohnes Hidir "unglaublich
brutal": trotz Erbrechens von Mutter und Kindern und hygienischer Bedürfnisse
sei die fünfstündige Fahrt nicht unterbrochen worden. Zwei der
Kinder nässen ein. Als Hanife Seyyar vor dem Flugzeug kollabiert,
werten die Polizisten dies als Widerstand und legen ihr Hand- und Fußschellen
an. Diese werden erst nach der Landung in Istanbul wieder entfernt. Im
Flugzeug wird sie zwischen zwei Polizisten gesetzt – getrennt von ihrer
Familie. In Istanbul wird die Familie von den deutschen Beamten an türkische
Polizisten übergeben.
Nach mehrstündigem Aufenthalt in
einer Polizeistation mit erkennungsdienstlicher Erfassung werden sie in
einen Bus nach Viransehir gesetzt. Als sie dort aussteigen, ist ihr Geld
bereits aufgebraucht.
Ihre Wohnung in Bad Pyrmont wird umgehend
von der Ausländerbehörde geräumt und das verbliebene Eigentum
der Familie entsorgt. Der Wunsch des ältesten Sohnes Hidir, sich darum
kümmern zu dürfen, wird ignoriert.
Frau Seyyar hatte sich im Landeskrankenhaus
in stationärer Behandlung befunden, weil sie zum wiederholten Male
versucht hatte, sich zu töten. Sie hatte Tabletten geschluckt, weil
sie den Druck der seit langem angedrohten Abschiebung nicht ertragen konnte.
Der von Nachbarn gerufene Notarzt hatte daraufhin zunächst die Einlieferung
der nicht ansprechbaren Frau ins St.-Georg-Krankenhaus Pyrmont veranlaßt,
von wo aus sie dann ins Landeskrankenhaus gekommen war.
Die kurdische Familie war seit elf Jahren
in der BRD; die Asylanträge wurden alle abgelehnt. Durch die Abschiebung
werden Halil (10), Serap (11), Ömer (12), Süleyman (14), Ramazan
(15) und Mehmet (17) abrupt aus ihrem vertrauten Lebensumfeld gerissen.
Der Landkreis kann die öffentliche
Kritik an der Abschiebung der Familie Seyyar nicht nachvollziehen: "Der
Familie war seit Juli bekannt, daß sie Deutschland verlassen muß
.... Dieser Aufforderung ist sie nicht nachgekommen", so ein Sprecher auf
Anfrage. "Anders als ihr ältester Sohn Hidir hat die Familie die elf
Jahre ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht genutzt, um sich hier wirtschaftlich
und sozial zu integrieren." Dieser Polemik stehen die Aussagen vom Leiter
des Schulzentrums und einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes, die die
Kinder und Eltern seit Jahren kennen, diametral gegenüber.
Im März 2007 besuchen die Ärztin
Dr. Gisela Penteker und ihr Kollege Dr. Ernst Ludwig Iskenius (Pädiater)
die Familie im Dorf Sergenköy bei Viransehir. Die Familie lebt in
einem Stall, dessen Wände aus Lehm sind, dessen Dach undicht ist und
dessen winziges Fenster wenig Licht einläßt. Die Brettertür
ist brüchig, so daß tagsüber Hunde hereinkommen, die die
Kinder und Erwachsenen ständig anspringen und auch schon gebissen
haben. Nachts dringen Hühner und Katzen ein. Der hintere Teil des
Lehmbodens ist mit einem dünnen Stück Teppichboden abgedeckt.
Der Elektrokocher ist an einer offenen Leitung angeschlossen – eine Steckdose
gibt es nicht. Vor dem Stall steht ein Tankwagen mit platten Reifen, mit
dem aus dem nahe gelegenen Fluß Wasser geholt werden kann. Die Familie
hat wenig zu essen, die Kinder sammeln Grünpflanzen, und die Nachbarinnen
haben erklärt, wie daraus Suppe zu kochen ist.
Der 11-jährige Halil erzählt,
daß er aufgrund seiner Nierenschmerzen, seiner Übelkeit und
der Probleme beim Wasserlassen einmal im Krankenhaus in Viransehir war.
Die Nachbarn hatten Geld gesammelt, damit dies möglich wurde. Die
dortigen ÄrztInnen lehnten eine Untersuchung und Behandlung ab, weil
türkische Übersetzungen der Befunde aus Deutschland nicht vorgelegt
werden konnten. Der 13-jährige Ömer hat seit der Abschiebung
Durchfall und Bauchschmerzen. Ein alter Mann aus dem Dorf hat Ramazan Metallstifte
aus dem linken Daumen entfernt, die nach einer Fraktur in Deutschland hineinoperiert
worden waren. Diese Prozedur fand ohne Narkose oder Desinfektionsmittel
statt. Um den Schmerz zu unterdrücken, war dem Jungen eine Zwiebel
in den Mund geschoben worden. Süleyman hat krustige Einstiche rund
um die Augen, die mit Nadeln von Spritzen vorgenommen worden waren, um
die Sehstörungen und Kopfschmerzen des 14-Jährigen zu lindern.
Die Mutter ist apathisch und gebrochen. Die Medikamente, die sie in Deutschland
bekommen hatte, sind schon lange aufgebraucht. Ihre 13-jährige Tochter
führt alleine den Haushalt.
Der Psychiatrie-Ausschuß des Landes
Niedersachsen, ein Gremium von Experten und Politikern, beurteilt im nachhinein
die Abschiebung von Frau Seyyar sehr kritisch und
bezweifelt die "Freiwilligkeit" der Ausreise der kranken Frau. Auch
legt der Ausschuß den Bericht zweier Ärzte vor, die Frau Seyyar
in der Türkei besuchten. "In dem Bericht wird in erschütternder
Weise deutlich, daß die abgeschobene Patientin psychisch schwerst
erkrankt ist und keine adäquate Behandlung erhält. Die Abschiebung
hat bei bestehender psychischer Störung zu einer außergewöhnlichen
Schädigung durch Verstärkung des Krankheitsbildes geführt."
Und weiter: unbehandelt werde die Patientin "mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ein qualvolles Leben führen müssen".
Auch ein Jahr nach der Abschiebung ist
die Familie völlig auf finanzielle Unterstützung von ihrem in
Deutschland studierenden Sohn Hidir und vor allem von den UnterstützerInnen
angewiesen.
PyN 28.12.2006;
FRat NieSa; HiZ 21.7.07;
IPPNW AK Flüchtlinge und Asyl;
Unterstützerkreis der Familie Seyyar
Dezember 06
Bundesland Sachsen-Anhalt. In Sangerhausen greifen mehrere Rechte das
Flüchtlingsheim an. Dabei wird auch die Wohnung des 23-jährigen
Boureima T. beschädigt. Er und die anderen BewohnerInnen kommen mit
dem Schrecken davon.
(siehe auch: Mai 06 und November 06)
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
Im Jahre 2006
Bundesland Baden-Württemberg. Morgens um drei Uhr klingelt es
an der Wohnung der Familie Mofi / Mawa in Neckarweihingen bei Ludwigsburg.
Polizisten wollen das Ehepaar, Gerard Mofi und Hotence Mawa, nach Bonn
zur Botschaft der Demokratischen Republik Kongo bringen, damit dort Pässe
ausgestellt werden. Weil Herr Mofi zur Zeit nicht anwesend ist, vergewissert
sich eine Polizistin bei ihrer Dienststelle, ob sie tatsächlich die
Mutter mitnehmen und die beiden Schulkinder allein in der Wohnung lassen
sollen. So geschieht es schließlich: die weinenden Kinder, Exause
und Ivone, bleiben voller Angst zurück. Ihr 56 Jahre alter Vater erzählt
später, daß sie seither traumatisiert sind. Sobald sie eine
Polizeisirene hören oder eine Uniform sehen, laufen sie weg und verstecken
sich.
Gerard Mofi hatte 1993 den Kongo verlassen,
weil er aufgrund seiner oppositionellen Tätigkeit ins Gefängnis
gekommen war und dort gefoltert wurde. Nur durch ein Bestechungsgeld kam
er frei und verließ das Land. Seine Frau mußte er zunächst
zurücklassen. Sie folgte ihm später in die BRD.
Die beiden Kinder wurden dann geboren,
und Herr Mofi arbeitete sechs Jahre lang bei einer Reinigungsfirma, bis
er aus Rationalisierungsgründen entlassen wurde. Da die Ausländerbehörde
ihm dann keine Arbeitserlaubnis mehr erteilte, muß die Familie von
Sozialhilfe leben. Ihre Asylanträge sind schon lange abgelehnt – sie
leben mit Kettenduldungen.
Staatsanzeiger 13.11.06
Im Jahre 2006
Mehrere Abschiebeankündigungen und eine Inhaftierung in Abschiebehaft
bringen eine junge Iranerin in eine derartige psychische Krise, daß
sie einen Selbsttötungsversuch unternimmt. Sie kommt in psychotherapeutische
Behandlung.
Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, und
bei einer eventuellen Abschiebung droht ihr eine hohe Haftstrafe.
Aufgrund der in der Haft entstandenen
psychischen Erkrankung erhält die Frau später ein Aufenthaltsrecht.
DE 28.3.2007;
Antirassistische Initiative Berlin
Im Jahre 2006
Bundesland Schleswig-Holstein. In der Jugendhaftanstalt Neumünster
befanden sich 10 Jugendliche (zwischen 16 und 18 Jahren) bei einer mittleren
Haftdauer von 28,2 Tagen und einem Maximum von 58 Tagen in Abschiebehaft.
Davon abgesehen, daß der Landesbeirat
für den Vollzug der Abschiebehaft die Inhaftierung von jugendlichen
Flüchtlingen generell für unverhältnismäßig und
rechtswidrig hält, kritisiert er auch die regelmäßige Unterbringung
der Jugendlichen in Strafhaftanstalten, wo die Jugendlichen mit jungen
Straftätern gemeinsam inhaftiert sind.
Landesbeirat – Jahresbericht 2006
Im Jahre 2006
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick gab es nach Auskunft
des Senators für Inneres auf die Anfrage der Fraktion von Bündnis
90/Die Grünen zwei Suizidversuche von männlichen Gefangenen.
Zu dem am 13. Februar in dieser Dokumentation erwähnten Suizidversuch
wird der Selbsttötungsversuch eines Libanesen (Haftdauer 174 Tage)
genannt.
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/10839;
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/11578
Im Jahre 2006
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick befanden sich 68 Minderjährige
in Haft: ein 14-Jähriger (11 Tage), ein 15-Jähriger (1 Tag),
acht 16-Jährige (bis 31 Tage) und 58
17-Jährige (bis 162 Tage).
BT DS 169142
Im Jahre 2006
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Abschiebehaft befanden sich 24 unbegleitete
Minderjährige über eine durchschnittliche Dauer von 40 Tagen.
BT DS 169142
In den Jahren 2005 bis 2006
Bundesland Niedersachsen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage wird
bekannt, das es einen Suizidversuch in der Abteilung Langenhagen der JVA
Hannover (Abschiebehaft) gegeben hat.
LT Niedersachsen DS 15/3688