1. Januar 06
Mecklenburg-Vorpommern. In Dranske auf der Insel Rügen dringen
um 2 Uhr morgens ca. 20 Jugendliche in den Hof eines Flüchtlingsheimes
ein, beschießen das Haus mit Silvesterraketen und brüllen rassistische
Parolen, wie "Sieg Heil", "Deutschland den Deutschen" und "Ausländer
raus". Es werden Bierflaschen geworfen, wodurch ein auf einem Balkon stehender
Armenier eine Platzwunde im Gesicht erleidet.
Zwei Bewohner gehen daraufhin zu den Jugendlichen hinunter und
versuchen, mit ihnen zu sprechen. Dabei zieht einer der Aggressoren ein
Messer und fuchtelt unkontrolliert damit herum. Die Flüchtlinge gehen
ins Haus zurück, und auch die Angreifer verlassen den Ort.
Am 18. April 2007 verurteilt das Jugendschöffengericht
im Stralsunder Schwurgericht die z.T. vorbestraften 14 jungen Männer
und Frauen aus Dranske, Sagard, Berlin, Bergen und Saßnitz zu Gefängnisstrafen,
zu Freiheitsarresten übers Wochenende, zu gemeinnütziger Arbeit
oder zur Zahlung von Tagessätzen. Den beiden Männern, die die
höchsten Strafen von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung
bzw. einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung erhalten, werden
ihre Entschuldigungen, einem auch sein Alkoholentzug zugute gerechnet.
Sechs Beteiligte aus Berlin, Bergen, Sagard und Dranske werden freigesprochen.
Rasender Reporter 2.1.06;
LOBBI
1. Januar 06
Landkreis Muldentalkreis im Bundesland Sachsen. In der Nacht greifen
Jugendliche das Flüchtlingsheim in Bahren bei Grimma an, indem sie
einen brandflaschen-ähnlichen Gegenstand durch ein Fenster werfen.
Der dadurch entstehende Brand kann frühzeitig gelöscht werden,
so daß kein Personenschaden entsteht.
Später erstatten die Geschädigten Anzeige bei der Polizei.
Eine extra gebildete Gruppe des Staatsschutzes ermittelt gegen die Täter,
die aus Dranske, Saßnitz und Sagard kommen.
AMAL Sachsen
1. Januar 06
Großkugel in Sachsen-Anhalt. Am Nachmittag erscheinen jugendliche
Deutsche vor einem Wohnhaus und bedrohen und beleidigen Flüchtlinge,
die hier wohnen. Ein 25 Jahre alter Flüchtling aus Niger wird noch
am Boden liegend mit Fäusten traktiert. Er erleidet neben Blutergüssen
und einer blutenden Wunde am Fuß auch eine schmerzhafte Verletzung
an der Schulter.
Dann formieren sich die Angreifer vor dem Wohnhaus und schreien
"Deutschland den Deutschen!" und "Ausländer raus!" Danach fliegen
gezielt mehrere Bierflaschen auf den auf dem Balkon stehenden Flüchtling
und seine Freundin.
Die Ermittlungsverfahren, die die Polizei gegen zwei Täter
einleitet, werden von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt wegen nicht
hinreichenden Tatverdachts.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
2. Januar 06
Bernburg in Sachsen-Anhalt. Der 25 Jahre alte Asylbewerber John B.
ist auf dem Weg von seinem Flüchtlingsheim zum Bahnhof, als er um
22.00 Uhr von drei Männern und einer Frau angesprochen wird. Als er
versucht auszuweichen, umzingeln sie ihn; ein Mann schlägt mit einem
Stock zu und trifft ihn am Knie. John B. flüchtet zurück in Richtung
Flüchtlingsunterkunft. In einer Sackgasse stellen ihn seine hinterherhetzenden
Verfolger, und jetzt trifft ihn ein Stockschlag derartig am Kopf, daß
er das Bewußtsein verliert.
Als er zu sich kommt, ist er allein und bittet telefonisch einen
Freund um Hilfe. Als dieser eintrifft und die Rettungsstelle anruft, muß
er erleben, wie der dort Diensthabende den Hörer auflegt, ohne Hilfe
zu organisieren. Erst als ein Passant vorbeikommt und Rettungskräfte
und die Polizei holt, kommt John B. ins Krankenhaus, wo seine beiden großen
Platzwunden am Kopf genäht werden.
MDZ 4.1.06
4. Januar 06
Bundesland Bayern. In der oberfränkischen Ortschaft Wunsiedel
beschimpft ein 24 Jahre alter Deutscher aus Selb einen irakischen Flüchtling
aus dem Auto heraus zunächst als "Scheiß Kanake" und "Scheiß
Ausländer" – dann fährt er weiter. Kurz danach verfolgt er den
Asylbewerber zusammen mit einem Freund über den Marktplatz, so daß
dieser sich bedroht fühlt und ein Kabel einer Weihnachtsbeleuchtung
aus dem Boden reißt und damit versucht, die Deutschen auf Distanz
zu halten. Der Mann aus Selb geht zurück zu seinem Wagen, steigt ein
und fährt auf den Flüchtling zu. Dieser rettet sich mit einem
Sprung auf die Motorhaube, schlägt beim Bremsen gegen die Frontscheibe
und fällt anschließend zu Boden. Er verletzt sich am Knie, am
Handgelenk und am Rücken.
Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Jugendschöffengericht
in Wunsiedel wird die rassistische und rechtsradikale Einstellung des Täters
auch vom Richter durchaus erkannt. Trotzdem fallen die Anklagepunkte gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung
aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen weg. Von einem Sachverständigen
wird behauptet, daß der "Iraker zur Seite hätte ausweichen können".
Der Täter wird letztlich nur wegen Fahrens ohne Führerschein
zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit
und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
FrP 24.2.07
9. Januar 06
Bundesland Bayern. In Nürnberg wird im Flüchtlingsheim in
der Silberstraße um 21.10 Uhr über die Brandmeldeanlage ein
Notruf ausgelöst. Als die Feuerwehr eintrifft, befinden sich die meisten
BewohnerInnen bereits im Freien, und die restlichen können aus
dem Haus gebracht werden. Die Rettungskräfte evakuieren insgesamt
35 BewohnerInnen und versorgen einige Verletzte, die Symptome einer Rauchgasvergiftung
aufweisen, noch vor Ort. Das Feuer, das in einem kleinen Zimmer im ersten
Stock seinen Brandherd hat, kann schnell gelöscht werden, so daß
kein Gebäudeschaden entsteht. Ein 27 und ein 53 Jahre alter Bewohner
müssen wegen des Verdachts auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus
Nürnberg. Ein 19-jähriger Libanese, der mit einer Stichverletzung
im Bauch gefunden wird, kommt ebenfalls ins Krankenhaus und wird dort umgehend
operiert.
Die polizeilichen Ermittlungen ergeben, daß der 19-Jährige
sich umbringen wollte. Er hatte sich die Messerstiche selbst zugefügt
und auch den Brand gelegt, um sich selbst zu töten.
Polizei Mittelfranken 10.1.06;
Berufsfeuerwehr Nürnberg 10.1.06;
Polizei Mittelfranken 11.1.06;
Polizei Nürnberg 4.12.06
10. Januar 06
Bundesland Schleswig-Holstein. Ein 41 Jahre alter kurdischer Flüchtling
wird bei einer Vorsprache in der Ausländerbehörde Bad Segeberg
festgenommen und in das Abschiebegefängnis Rendsburg gebracht. Hier
versucht er, sich in selbsttötender Absicht zu verbrennen, und erleidet
eine Brandverletzung.
Bei der Untersuchung in Haft diagnostiziert der ihn seit 2004
behandelnde Facharzt und Psychotherapeut eine deutliche Verschlimmerung
der Posttraumatischen Belastungsstörung und schweren Depressionen
des Mannes. Statt einer Entlassung des schwerkranken Mannes werden für
die nächsten 28 Tage wegen weiter bestehender Suizidgefahr viertelstündliche
(!) Überwachung und Kontrolle des Gefangenen angeordnet.
Am 21. Februar erfolgt seine Abschiebung in die Türkei.
Landesbeirat – Jahresbericht 2006;
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 3/2006;
ndr 20.4.06; KN 21.4.06; BT DS 16/9142;
Interkultureller Rat in Deutschland
10. Januar 06
Ein togoischer Flüchtling wird von Bayern aus abgeschoben und
von den drei ihn auf dem Flug begleitenden Bundespolizisten auf dem Flughafen
in Lomé direkt der dortigen Polizei übergeben. Er kommt in
Haft und wird unter Mißhandlungen verhört.
Später gelingt ihm die Flucht aus der Haft und dem Land.
Ein deutscher Unterstützer trifft ihn im ghanaischen Accra in einem
Flüchtlingslager.
SVZ 22.3.06
17. Januar 06
Bekim und Mirlinda Zenunaj und ihre drei im schwäbischen Wilhelmsdorf
aufgewachsenen Kinder werden nach 15 Jahren Deutschland-Aufenthalt in den
Kosovo abgeschoben.
Als am nächsten Tag der Gerichtsbeschluß bekannt wird,
daß die Abschiebung aufgrund der krankheitsbedingten Transportunfähigkeit
von Mirlinda Zenunaj nicht erfolgen darf, ist die Familie bereits im Kosovo.
Nach der Abschiebung geht es der ganzen Familie schlecht.
Eine 55-köpfige BürgerInnen-Initiative versucht jetzt,
eine Rückführung der Familie nach Wilhelmsdorf zu erreichen.
SchwZ 4.2.06
28. Januar 06
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene M. Y. sich zu töten.
BT DS 16/9142
31. Januar 06
Bitterfeld in Sachsen Anhalt. Ein 34 Jahre alter Flüchtling aus
Burkina Faso wird gegen 20 Uhr von sechs Personen rassistisch angepöbelt
und bedroht. Dem Afrikaner gelingt es, in ein Bistro zu flüchten und
von dort aus die Polizei zu rufen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
10. Februar 06
Berlin – Bezirk Mitte. Der Flüchtling B. C. befindet sich auf
dem Bahnhof Alexanderplatz, um den Zug nach Werder zu besteigen, als ein
Polizist und eine Polizistin auf ihn zutreten, um seine Personalien zu
überprüfen. Als B. C. sagt, daß er seine Papiere nicht
dabei hat, wird er umgehend in Hand- und Fußfesseln gelegt. Zudem
beleidigen ihn die Uniformierten rassistisch und schlagen mit solch einer
Massivität auf ihn ein, daß er ohnmächtig wird und ein
Krankenwagen gerufen werden muß.
Der Laptop seiner Freundin, den B. C. bei sich führt, wird
ohne Rechtfertigung durch die Polizei durchsucht. Zu privaten Fotos werden
anzügliche Kommentare abgegeben.
B. C. stellt später eine Strafanzeige gegen die BeamtInnen,
die wegen fehlender Beweise eingestellt wird. Er selbst hingegen wird wegen
Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe
in Höhe von 1200 Euro verurteilt.
ReachOut Berlin
12. Februar 06
Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einem Diskothekbesuch
werden zwei ca. 30-jährige Flüchtlinge aus dem Irak von mehreren
deutschen Männern und einer Frau zunächst mit "Scheiß-Ausländer"
beleidigt und dann tätlich angegriffen. Die Rassisten schlagen und
treten auf die Flüchtlinge ein – einem Iraker wird eine Zigarette
hinter dem Ohr ausgedrückt, und ihm werden Haare ausgerissen.
LOBBI
13. Februar 06
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nachdem die Angestellten
des Gefängnisses dem 63 Jahre alten Mazedonier Z. I. die Aufenthaltskosten
im Gefängnis (62 Euro pro Tag) präsentierten und ihm auch noch
in Aussicht stellten, für die bevorstehende Abschiebung die Kosten
tragen zu müssen, versucht sich der unter schweren Depressionen leidende
Gefangene mit einem gerollten Bettlaken am Türgitter eines Toilettenraumes
zu erhängen. Bedienstete finden ihn um 14.40 Uhr, heben ihn hoch und
befreien ihn aus der Schlinge. Er wird notärztlich versorgt und kommt
zur stationären Behandlung seiner Verletzungen ins Krankenhaus. Das
Krankenzimmer wird von der Polizei bewacht.
Bereits bei seiner Festnahme vor 71 Tagen war ihm alles Geld
abgenommen worden. Seine Rückführung über Tschechien steht
unmittelbar bevor.
Aus Protest und Empörung beginnen noch am gleichen Tag 14
Gefangene der zweiten Etage des Hauses 3 einen Hungerstreik – ab 0.30 Uhr
tragen sie Matratzen auf die Flure, setzen sie in Brand und verbarrikadieren
die Etage. Mehr als 100 Gefangene müssen wegen der gefährlichen
Rauchgasentwicklung verlegt werden.
TS 14.2.06; BM 14.2.06;
Welt 15.2.06; PNN 15.2.06; BM 16.2.06;
BM 17.2.06; jW 20.2.06; JWB 22.2.06;
BT DS 16/9142;
Interkultureller Rat in Deutschland
17. Februar 06
In einem von Flüchtlingen bewohnten Haus im bayerischen Mellrichstadt
– Landkreis Rhön-Grabfeld – bricht um 3.00 Uhr morgens ein Feuer aus.
Die 22 Menschen, die sich im Hause befinden, kommen mit dem Schrecken davon.
Die Brandursache ist zunächst ungeklärt.
German News 17.2.06;
FrP 18.2.06
21. Februar 06
Feuer im Hamburger Flüchtlingsheim in Curslack. Die Feuerwehr
kann verhindern, daß das Feuer vom Erdgeschoß auf den ersten
Stock übergreift. Eine Bewohnerin erleidet eine Rauchgasvergiftung
und muß ins Krankenhaus gebracht werden. Die Ursache des Feuers ist
zunächst unklar.
HA 22.2.06
23. Februar 06
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Ein 17-jähriger
palästinensischer Jugendlicher, der durch einen Fluchthelfer über
die Türkei einen Flug in die BRD bekam, wird unmittelbar nach seiner
Ankunft in die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen
und dort bis zum 2. März ärztlich behandelt.
Am 3. März beantragt die Bundespolizei Zurückweisungshaft.
Auf Beschwerde eines beigeordneten Verfahrenspflegers festigt das Landgericht
den Beschluß des Amtsgerichts mit den Worten: "Deshalb komme in Transitfällen
für Minderjährige nur die Unterbringung in einer jugendgeeigneten
Justizvollzugsanstalt in Betracht."
Eine weitere Beschwerde wegen der Freiheitsberaubung des Minderjährigen
führt schließlich beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main am
15. Mai zu einer Aufhebung der vorherigen gerichtlichen Anordnungen – wegen
der "Schwere des Eingriffs" und der besonderen Schutzbedürftigkeit
minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge.
OLG Frankfurt am Main 15.5.06
24. Februar 06
Berlin-Wedding in der Bellermannstraße. Als zwei Zivilbeamte
morgens um 7.15 Uhr an der Wohnung der Familie Barbul klingeln, um Herrn
Zarko Barbul zur Abschiebung abzuholen, klettert der 32-Jährige in
Panik aus dem Fenster der im dritten Stock gelegenen Wohnung. Er steht
auf der äußeren Fensterbank und hält sich an einem Kabel
einer Satelitenschüssel fest, als die Polizisten ihn laut rufend auffordern,
in die Wohnung zurückzukehren. Dann bricht ein Stück Fensterbank
herunter und Herr Barbul stürzt 15 Meter in die Tiefe. Mit schweren
Knochenbrüchen an beiden Beinen und am rechten Arm bleibt er im Hof
liegen. Er kommt zur stationären Behandlung ins Virchow-Krankenhaus.
Der Rom Zarko Barbul war vor sieben Jahren mit seiner Frau und
dem damals einjährigen Sohn in die BRD geflohen, weil er sich nicht
an dem Krieg der serbischen Armee gegen das Kosovo beteiligen wollte. Ein
Jahr später wurde ein zweiter Sohn geboren.
Herr Barbul ist Teilnehmer an dem sogenannten Equal-Projekt für
Roma-Flüchtlinge "Novi Videi – Neue Perspektiven", einer vom Bundesministerium
für Arbeit und der Europäischen Union geförderten Qualifikationsmaßnahme.
Die Weisung der Innenverwaltung, daß die TeilnehmerInnen dieser Maßnahme
bis zur Beendigung vor Abschiebung geschützt sein sollten, wurde vom
Sachbearbeiter der Berliner Ausländerbehörde jedoch nicht angewandt.
südost Europa Kultur;
Polizei Berlin 24.2.06;
ND 27.2.06; TS 23.3.06
1. März 06
Frankfurt am Main. In einem Toilettenraum der Bundespolizei am Frankfurter
Flughafen entzündet um 16.10 Uhr der 34 Jahre alte Iraner A. B. sein
T-Shirt, um sich selbst zu verbrennen. Er kommt mit Verbrennungen an Brust
und Rücken und mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus Höchst.
Der behandelnde Arzt gibt dem Drängen der Polizei nach und erklärt
den Patienten nach der Versorgung der Verletzungen für transportfähig.
Zu dem am folgenden Tag anberaumten Haftprüfungstermin,
der im ersten Stock des Gießener Amtsgerichts verhandelt werden soll,
muß Herr B. allerdings von zwei Beamten gestützt werden. Auf
der Bank vor dem Gerichtszimmer verstärkt sich sein anfängliches
Zittern, bis der Mann unter starkem Beben und mit Schaum vor dem Mund zusammenbricht.
Zwei Rettungswagen werden gerufen. Die zuständige Richterin ordnet
per Eilentscheidung eine Überweisung in das Krankenhaus der JVA Butzbach
an. Binnen sechs Wochen soll ein Termin für eine neuerliche "Anhörung"
angesetzt werden. Seinem Bruder D., dem einzigen Familienangehörigen
in der BRD, wird der Besuch im Krankenhaus untersagt. Einige Tage später
wird A. B. in die JVA Kassel verlegt.
Von dort aus findet der zweite Abschiebeversuch statt. In Krankenhaus-Kleidung
und mit Hand- und Fußschellen wird er in eine Lufthansa-Maschine
gebracht. Mehrere Beamte halten ihn so stark fest, daß er Angst bekommt,
sie könnten ihm seine Handgelenke brechen. Der Pilot bemerkt dies,
spricht kurz mit Herrn B. und weigert sich dann, ihn in den Iran auszufliegen.
Beide Brüder sind Aktivisten der "Arbeiterkommunistischen
Partei Irans" (AKP) und der "Föderation iranischer Flüchtlinge".
Allein aufgrund dieser exilpolitischen Tätigkeiten droht ihnen mit
Gewißheit im Iran Gefangenschaft und Folter und mit hoher Wahrscheinlichkeit
die Todesstrafe.
Trotz der Menschenrechtsverletzungen im Iran sieht das Hessische Innenministerium
keinen Bedarf, die Abschiebepraxis in das Land oder die Bewertung der dortigen
innenpolitischen Lage zu überdenken. Angesprochen auf die aktuelle
Situation meint ein Sprecher der Frankfurter Rundschau gegenüber:
"Der Iran hat eine demokratisch gewählte Demokratie."
Am 4. April wird A. B. mit einer Maschine der russischen Fluggesellschaft
TransAero abgeschoben. Fünf Menschen vom Sicherheitspersonal der Fluggesellschaft
bringen ihn mit Gewalt ins Flugzeug, legen ihm Hand- und Fußschellen
an und drücken seinen Hals so fest herunter, daß er nicht reden
oder schreien kann.
Ein letzter Eilantrag, die Abschiebung auszusetzen, ist vom Verwaltungsgericht
Gießen abgelehnt worden, und auch der Petitionsausschuß entschied
sich gegen eine Intervention.
Pro Asyl;
FR 3.3.06; GA 3.3.06;
FR 4.3.06; FR 5.3.06;
GA 7.3.06; GAll 10.3.06; GA 10.3.06;
GA 29.3.06; GA 30.3.06; Pro Asyl 4.4.06;
Jugendnetz Wetzlar 4.4.06; GAll 5.4.06
1. März 06
Bad Wünnenberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als ein 36 Jahre
alter Bewohner des Flüchtlingsheimes am Zinsdorfer Weg Rauch auf dem
Flur bemerkt, alarmiert er umgehend alle BewohnerInnen. Kurze Zeit später
erfolgt eine so starke Verpuffung, daß sogar Stühle durch die
Fenster geschleudert werden.
Den Rettungskräften, die mit Löschzügen aus Bad
Wünneberg, Fürstenberg und Leiberg eintreffen, gelingt es, das
entstandene Feuer im Flur und in den angrenzenden Wohnräumen zu löschen.
Obwohl es den zehn anwesenden BewohnerInnen gelungen ist, noch
vor Eintreffen der Feuerwehren ins Freie zu gelangen, müssen ein junges
Mädchen, eine 37-jährige Frau und ein 22-jähriger Mann mit
dem Verdacht auf Rauchgasvergiftung in Krankenhäuser nach Büren
und Paderborn gebracht werden.
Das aus Flach- und Satteldachcontainern errichtete Wohnheim wird
aufgrund des entstandenen Brandschadens und der extremen Verrußung
nicht mehr bewohnbar sein. Die BewohnerInnen werden in einem anderen Wohnheim
im Stadtteil Helmern untergebracht.
Als Brandursache ermitteln Kriminalbeamte der Paderborner Polizei
einen Defekt in einer Leuchtstofflampe an der Flurdecke.
NW 2.3.06
2. März 06
Bundesland Hessen. An einer Uferpromenade in Eltville sitzt ein junger
Mann eine Weile auf einer Tasche, steht dann auf, zieht seine Jacke aus
und geht in den Rhein. Er schwimmt bis zur Mitte des Flusses und versinkt
dann im Wasser. Die von ZeugInnen eingeleiteten Suchmaßnahmen der
Polizei bleiben erfolglos. Der Leichnam des Mannes wird erst am 10. April
in der Winkeler Bucht am Rheinkilometer 519,59 entdeckt und geborgen.
Der Mann ist ein Asylbewerber aus Afghanistan und wohnte zuletzt
in Geisenheim – er starb im 21. Lebensjahr.
Polizei Wiesbaden 18.4.06;
Main-Rheiner 19.4.06
4. März 06
Cottbus in Brandenburg. Der Kameruner Chamberlin Wandji betritt an
der Bushaltestelle "Stadtpromenade" um 0.46 Uhr einen Bus der Linie N 4.
Im Bus trifft er seinen Freund, einen Flüchtling aus dem Tschad, und
sie bemerken jetzt beide, daß in den hinteren Reihen acht bis zehn
weiße Menschen sitzen, die auffallend militärisch gekleidet
sind. Ein Mann aus dieser Gruppe geht auf seinen Freund zu und tritt ihn
so heftig, daß er durch die mittlere Bustür auf die Straße
fällt. Chamberlin Wandji stellt ihn zur Rede und versperrt ihm den
Rückweg zu seiner Gruppe. Dann wird der Flüchtling von Mitgliedern
der Gruppe von hinten festgehalten, ins Gesicht geschlagen und mit "Hey
schwarzer Neger!" beleidigt. Zwei Frauen schreien Herrn Wandji an.
Auf Bitten des Herrn Wandji ruft der Busfahrer die Polizei, die
schnell eintrifft. Zu ihrer Verwunderung werden allerdings die beiden Opfer
der Angriffe mit aufs Revier genommen, während die Angreifer im Bus
bleiben.
Erst nach mehr als dreistündiger Wartezeit im Polizeirevier
und bei der Kriminalpolizei können die beiden Afrikaner Anzeige erstatten.
Den wiederholten Bitten nach ärztlicher Versorgung der Gesichtsverletzungen
des Herrn Wandji wird nicht nachgegangen. Die Verletzungen seien nicht
so schlimm, und er könne selber am nächsten Tag zu einem Arzt
gehen.
Am nächsten Tag mußte der Asylbewerber allerdings
zunächst einmal zum Sozialamt, um dort einen Krankenschein zu bekommen
– erst dann konnte er seine Verletzungen medizinisch versorgen lassen.
Im November wird der Angriff auf die zwei Asylbewerber vor dem
Amtsgericht Cottbus verhandelt.
Opferperspektive; Bericht eines Betroffenen;
PNN 16.3.06; JWB 22.3.06;
LR 17.11.06; Opferperspektive 20.11.06
6. März 06
Bundesland Sachsen. Im Dresdener Stadtteil Gorbitz betreten um 8.15
Uhr vier Polizeibeamte den Outlaw-Kindergarten am Limbacher Weg. Sie suchen
nach dem dreijährigen Jungen Leandro und seiner angolanischen Mutter
Anna de Assis. Da die Mutter nicht anwesend ist, nehmen sie das Kleinkind
mit. Als das Kindergartenpersonal protestiert, wird polizeiliche Verstärkung
angefordert. Schließlich wird erlaubt, daß wenigstens eine
Betreuerin als Vertrauensperson den Jungen begleiten darf.
Sie fahren zum städtischen Kinder- und Jugendnotdienst und
versuchen hier, von dem in Deutschland geborenen Jungen zu erfahren, wo
die Mutter sein könnte. Auch versuchen sie weiterhin, die Mutter telefonisch
zu erreichen.
Nachdem der Asylantrag der 31 Jahre alten Anna de Assis im Oktober
2002 und der des Kindes im Juni 2004 abgelehnt worden waren, war die Abschiebung
der beiden in die Wege geleitet worden. Die Zentrale Ausländerbehörde
(ZAB) in Chemnitz hatte die Dresdener Polizei für diesen Tag um "Vollzugshilfe"
gebeten, Mutter und Sohn "aufzugreifen" und die Abschiebung für heute
durchzusetzen.
Als für die Beamten deutlich wird, daß die Abschiebung
heute nicht planmäßig stattfinden kann, bringen sie nach vier
Stunden "Geiselnahme" (Ausländerbeauftragte Marita Schieferdecker-Adolph)
den Jungen in den Kindergarten zurück und übergeben ihn einer
Betreuerin mit den Worten: "Der hat jetzt Hunger."
Aus Angst vor einem neuerlichen Zugriff halten sich Mutter und
Kind nun an einem unbekannten Ort auf.
Aufgrund der öffentlichen Empörung über diesen
bundesweit einmaligen Fall leitet die Dresdener Staatsanwaltschaft ein
Ermittlungsverfahren gegen die drei Polizeibeamten und eine Polizeibeamtin
ein und prüft, ob sie sich wegen Nötigung, Entziehung Minderjähriger,
Freiheitsberaubung oder Hausfriedensbruchs vor Gericht verantworten müssen.
Ende Juni wird das Verfahren eingestellt, weil eine Schuld der PolizeibeamtInnen
nicht nachweisbar sei.
Die Dresdner Universitätsklinik diagnostiziert bei dem kleinen
Leandro eine Posttraumatische Belastungsstörung und Verlustängste
als Folge des Polizeieinsatzes. Diese Diagnose wird durch einen Amtsarzt
bestätigt. Anfang des Jahres 2007 beginnen Mutter und Kind eine Therapie.
Ein erneuter Abschiebeversuch scheitert am 30. Januar 07, weil
Mutter und Kind von der Polizei nicht in der Unterkunft angetroffen werden.
Sie befinden sich später in einem "stillen" Kirchenasyl.
SäZ 17.3.06; mdr 17.3.06; DNN 17.3.06;
DNN 18.3.06; taz 18.3.06;
Telepolis 19.3.06; taz 20.3.06;
SäZ 21.3.06; FP 21.3.06; jW 22.3.06;
SäZ 25.6.06; ddp 28.6.06;
ND 22.7.06; SäZ 30.1.07;
SäZ 31.1.07; ND 31.1.07; SäZ 6.2.07;
FRat Sachsen
7. März 06
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein 24 Jahre alter Flüchtling aus Côte
d'Ivoire (Elfenbeinküste) beobachtet, wie drei Männer und eine
Frau, dem Äußeren nach wie Neonazis gekleidet, zwei Afrikaner
rassistisch beschimpfen und bedrohen. Der Flüchtling schlichtet die
Situation verbal, woraufhin die Bedrohten weggehen können.
Dadurch gerät er jedoch ins Visier der RassistInnen. Sie
verfolgen und beschimpfen ihn. Als er auf dem Markt schließlich von
einem der Neonazis eingeholt wird, trifft ihn mehrmals dessen Faust. Als
der Angreifer eine Bierflasche herausholt, gelingt es dem Flüchtling,
dessen Arm beim Ausholen festzuhalten. In diesem Moment schlägt ihm
die Frau einen Teleskopschlagstock auf den Hinterkopf.
Als die Polizei eintrifft, ergreifen die Täter die Flucht.
Trotzdem gelingt es kurz danach, die 17-jährige Schlägerin und
einen 26-jährigen Mittäter festzunehmen. Gegen diesen liegt bereits
ein Haftbefehl wegen Volksverhetzung vor.
Es werden Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung
und anderer Straftaten gegen vier Verdächtige eingeleitet.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
mdr 8.3.06; JWB 15.3.06
8. März 06
Bad Schwartau in Schleswig-Holstein. Ohne Vorankündigung erscheinen
gegen Abend MitarbeiterInnen der Eutiner Ausländerbehörde und
in deren Begleitung eine Ärztin und ein großes Polizeiaufgebot,
um die fünfköpfige kurdische Familie D. in die Türkei abzuschieben.
Frau D. erleidet einen Zusammenbruch, so daß sie auf Anweisung der
Ärztin als Notfall in ein Krankenhaus eingeliefert werden muß.
Die Abschiebung wird daraufhin abgebrochen
Die Eheleute D. kamen vor acht Jahren in die BRD, weil sie in
der Türkei schwerste Gewalterfahrungen machen mußten. Sie sind
schwer traumatisiert, und auch ihre jüngste Tochter ist in psychiatrischer
Behandlung. Einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, der im
Januar 2005 gestellt wurde, hatte die Behörde mit der Androhung der
Abschiebung beantwortet.
Lübecker Flüchtlingsforum;
FRat SH 14.3.06
9. März 06
Ahlen in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 3.40 Uhr erscheinen Mitarbeiter
der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf und Polizeibeamte
vor der Tür einer Dachgeschoßwohnung im Amselweg Ecke Knüppelsberg.
Die dort wohnende kurdische Familie soll noch heute über den Flughafen
Düsseldorf abgeschoben werden.
Während die Wohnungstür von einem Schlüsseldienst
geöffnet wird, flüchten der 46-jährige Mann und seine zwei
Jahre jüngere Ehefrau über den Balkon auf das Hausdach. Nur mit
Unterwäsche und dünner Nachtwäsche bekleidet, harren sie
dort auch im Regen aus und drohen, sich in die Tiefe zu stürzen.
Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Polizei – auch unter
Anforderung eines Sondereinsatzkommandos – versuchen, beruhigend auf die
Verzweifelten einzuwirken. Um 10 Uhr ist die Frau überredet worden,
vom Dach herunterzuklettern. Um 11.15 Uhr gibt auch ihr Mann auf. Wegen
starker Unterkühlung werden beide zunächst ins Ahlener St.-Franziskus-Hospital
gebracht. Während der fünfjährige Sohn und die dreijährige
Tochter der Eheleute bei Verwandten untergebracht werden, erfolgt die Abschiebung
ihres 18-jährigen Sohnes noch am Abend nach Istanbul.
Bereits im Jahre 1989 hatte der Kurde in der BRD Asyl beantragt
und war nach Ablehnung im Jahre 1992 in die Türkei abgeschoben worden.
Nach erneuter Einreise im Februar 1997 wurde auch der zweite Asylantrag
vier Monate später abgelehnt. Die gegen die Negativentscheidung geführte
Klage wurde schließlich vom Verwaltungsgericht Münster im Dezember
2001 abgewiesen. Der Asylantrag seiner Frau, die im August 1999 nach Deutschland
kam, wurde noch im gleichen Jahr als "offensichtlich unbegründet"
abgelehnt. Zur psychischen Erkrankung der Frau mit möglicher Suizidgefahr,
die über Monate stationär behandelt werden mußte, äußerte
sich das Bundesamt, daß diese auch in der Türkei behandelt werden
könne.
Nachdem der damals 12-jährige Sohn im Jahre 2000 seinen
Eltern in die BRD gefolgt war, wurde auch sein Asylantrag abgelehnt. Seine
beiden Geschwister sind in Ahlen geboren.
Nach dem Drama auf dem Hausdach wird gegen den 46-jährigen
Familienvater Abschiebehaft durchgesetzt, und seine Frau wird ins Justizkrankenhaus
nach Fröndenberg verlegt.
Am 18. April erfolgt die Abschiebung von Eltern und Kindern über
den Düsseldorfer Flughafen nach Istanbul.
Polizei Warendorf 9.3.06;
FR 10.3.06; AZ 10.3.06; AT 10.3.06;
AT 11.3.06; AZ 14.3.06; AZ 21.4.06
12. März 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Ein 32-jähriger syrischer Flüchtling
besucht morgens um 9 Uhr seine ehemalige Freundin im Eschweiler Krankenhaus,
wo sie vor drei Tagen von ihrem gemeinsamen Kind entbunden wurde. Der bewaffnete
Mann gießt Benzin im Krankenzimmer aus und nimmt die Frau und das
Kind in seine Gewalt. Erst nach siebenstündigen Verhandlungen mit
der Polizei, während der er keine Forderungen stellt, ergibt er sich.
Am 29. September fordert die Staatsanwaltschaft vor dem Aachener
Landgericht zehneinhalb Jahre Haft. Das Gericht verurteilt den Flüchtling
zu sechs Jahren Haft und begründet dies damit, daß die Tat zugleich
ein "Angstschrei" gewesen sei, da der Mann auf seine Probleme habe aufmerksam
machen wollen. Der Mann, der nach abgelehntem Asylantrag und nach der Trennung
von seiner Freundin und ihrem gemeinsamen Kind seinen Aufenthalt in Gefahr
sah, wollte mit dieser Verzweiflungstat seine vermeintliche Abschiebung
verhindern.
Polizei Aachen 13.3.06;
KR 13.3.06;
BM 14.3.06; AaN 15.3.06; WDR 25.9.06
15. März 06
Morgens um 6 Uhr früh werden die Eheleute S. und ihre Kinder im
Alter von 5, 10, 11, 13 und 16 Jahren in ihrer Wohnung in Berlin festgenommen
und zum Abschiebegefängnis nach Berlin-Köpenick gebracht. Nach
einer Nacht im Gefängnis erfolgt ihre Fahrt mit einem Polizeitransporter
zum Flughafen Düsseldorf. Unterwegs wird der Wagen in einen Unfall
verwickelt. Frau S. muß sich ständig übergeben.
Die Eheleute leben seit 12 Jahren in Berlin, und ihre insgesamt
sechs Kinder sind alle hier aufgewachsen. Eine behördlich anerkannte
Psychologin hat ein Gutachten über Frau S.'s schwere Posttraumatische
Belastungsstörung erstellt. Sie kommt zu dem Schluß, daß
eine eventuell erzwungene Rückkehr in den Kosovo ein erhebliches Risiko
für Leben und Gesundheit von Frau S. sein wird.
Als besonders skandalös ist aus Sicht des Flüchtlingsrates
die Weigerung des Innensenators, einen Antrag bei der Härtefallkommission
für die Familie zu behandeln. Damit verstößt der Innensenator
gegen die geltende Rechtsverordnung zur Umsetzung der Härtefallregelung
in Berlin.
Noch vor zwei Tagen hatte die Familie bei der Ausländerbehörde
vorgesprochen, wo ihre Aufenthaltsbescheinigungen (Duldungen) verlängert
wurden. Von einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung wurde ihr nichts
mitgeteilt.
Die gutachterlich bescheinigte Traumatisierung und fehlende Behandlungsmöglichkeiten
im Kosovo sind dann auch die Gründe für die UNMIK (United Nation
Administration Mission in Kosovo), die Familie in Prishtina nicht einreisen
zu lassen und den Rückflug in die BRD zu veranlassen.
Am 17. März wird die Familie über Podgorica (Montenegro)
nach Frankfurt am Main zurückgeflogen. Von Frankfurt erfolgt der Transport
per Bus nach Berlin. Hier wird Herr Fadil S. in Abschiebehaft genommen.
Dort befindet sich bereits seit dem 16. März der 19-jährige Sohn
Driton, der nicht mit ausgeflogen worden war.
Für den 13. April wird ein neuer Versuch vorbereitet, die
Familie abzuschieben. Weil sie für die Polizei nicht auffindbar ist,
werden Herr S. und der 19-jährige Sohn direkt aus dem Abschiebegefängnis
abgeschoben.
FRat Berlin 21.3.06;
taz 22.3.06; TS 23.3.06;
taz 12.4.06; taz 15.4.06
17. März 06
Berlin – Hohenschönhausen. Bei einem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft
werden vier Menschen verletzt. Das
Feuer war im vierten Stock im Zimmer eines 23-Jährigen ausgebrochen,
der sich selbst aus dem Raum retten konnte.
taz 18.3.06
19. März 06
Berlin. Eine alleinerziehende Romni wird mit ihren vier Kindern in
Polizeigewahrsam genommen und am Abend nach Serbien abgeschoben
TS 23.3.06
21. März 06
Bundesland Hessen. Weil sich ein Mann bei einer Personenkontrolle in
der Nähe des Frankurter Zoos nicht ausweisen kann, wollen ihn drei
polizeiliche Zivilkräfte festnehmen. Einer Fesselung widersetzt er
sich, und als die Beamten Pfefferspray einsetzen, reißt er sich los
und flüchtet mit der an einer Hand angelegten Handfessel. An der Hanauer
Landstraße springt er auf eine anfahrende Straßenbahn und klammert
sich an die hintere Kupplung. Doch nach ca. 100 Metern haben ihn die Polizeibeamten
erreicht und reißen ihn von der Straßenbahn herunter auf das
Pflaster. Ihnen gelingt jetzt seine Festnahme mit massiver körperlicher
Gewalt. Eine Polizeiärztin attestiert im Polizeipräsidium Schürfverletzungen
im Gesicht.
Der 28 Jahre alte Mann war zur Festnahme wegen seiner Abschiebung
in die Türkei ausgeschrieben.
Polizei Frankfurt 21.3.06
21. März 06
Landkreis Hameln in Niedersachsen. Die Abschiebung ihres 19-jährigen
Sohnes nach Georgien treibt seine Mutter, eine kurdische Jesidin, zu einem
Selbsttötungsversuch. Die Frau kommt auf die Intensivstation im Krankenhaus
Hildesheim.
Ihr Sohn, der als Achtjähriger in die BRD gekommen war,
wird von seiner im sechsten Monat schwangeren Frau getrennt. Die Ehe wurde
von der Ausländerbehörde nicht anerkannt, weil die beiden "nur"
nach jesidischem Brauch geheiratet hatten.
GfbV 23.3.06
22. März 06
Berlin. Die 17-jährige Kurdin Hayriye Aydin wird vom Präsidenten
der Bundesrepublik Deutschland, Horst Köhler, zur Einweihungsfeier
seines restaurierten Amtssitzes im Schloß Bellevue wegen ihres politischen
und sozialen Engagements geehrt. Der Präsident bedankt sich bei ihr
im Namen der Bundesrepublik für ihre ehrenamtliche Tätigkeit
zu den Themen Antisemitismus und Völkerverständigung.
Dies geschieht, während ihre Eltern und ihre Geschwister
akut von Abschiebung in die Türkei bedroht sind. Ihre Duldung läuft
in wenigen Tagen aus.
Nachdem die Härtefallkommission sich im Herbst für
ein Bleiberecht der 13-köpfigen Familie eingesetzt hatte und dieses
vom Innensenator abgelehnt wurde, kommt der Petitionsausschuß bei
seiner gestrigen Tagung zu keiner Entscheidung und vertagt das Thema.
Durch den Protest von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern
der MitschülerInnen wird das Schicksal der Familie weit über
die Grenzen Berlins hinaus bekannt.
Der heute 52 Jahre alte Vater Feyaz Aydin war mit seiner Frau
und vier Kindern vor 17 Jahren in die BRD geflohen, weil er als vermeintlicher
Unterstützer der PKK verfolgt und gefoltert worden war. Als die Asylanträge
im Jahre 1990 abgelehnt wurden, floh die Familie aus Angst vor Abschiebung
von Niedersachsen nach Berlin und stellte hier erneut Asylanträge,
jedoch mit anderer Identität aus dem Herkunftsland Libanon. Diese
Tatsache, die vor 14 Jahren den Behörden bekannt wurde, ist heute
der Grund für die drohende Abschiebung eines großen Teils der
Familie. Daß Herr Aydin und auch sein 21-jähriger Sohn Mehmet
einen unbefristeten Arbeitsplatz haben, wodurch die Familie unabhängig
von Sozialhilfe ist, daß die Kinder Musterbeispiele für das
Thema "Integration" darstellen, ändert nichts an der Tatsache, daß
auch im Februar 2007 die Eltern und vier ihrer Kinder von Abschiebung bedroht
sind. Drei Töchtern wird vorläufig der Aufenthalt gewährt,
weil sie noch in der Ausbildung sind.
FRat Berlin;
TS 13.3.06; taz 21.3.06; Spiegel 12/2006; BeZ 22.3.06;
TS 22.3.06; taz 22.3.06; ND 22.3.06; BeZ 23.3.06;
taz 30.5.06; BI 2.6.06; BeZ 30.6.06; taz 1.9.06; BeZ 20.1.07
23. März 06
Bundesland Brandenburg. Als der Kenianer Joseph M. einer Vorladung
bei der Ausländerbehörde Frankfurt (Oder) nachkommt, wird ihm
mitgeteilt, daß er – aufgrund seines abgelehnten Asylantrages – sofort
abgeschoben wird. Nach einer kurzen Unterredung mit seiner Verlobten geht
er auf die Toilette, läuft los und springt dort durch das geschlossene
Fenster. Der 30-Jährige stürzt eine Etage hinab, und durch den
Aufprall auf den betonierten Boden zieht er sich so schwere Verletzungen
zu, daß er umgehend ins Klinikum Markendorf eingeliefert werden muß.
Joseph M., der im Jahre 1999 in die BRD geflohen war und hier
Asyl beantragt hatte, versuchte seit längerer Zeit, seine Verlobte
zu heiraten, und hätte, wenn nicht immer wieder "bürokratische
Hürden" aufgebaut worden wären, schon aufgrund der Heirat mit
einer deutschen Staatsangehörigen einen sicheren Aufenthalt. Zuletzt
fehlte für das Standesamt eine schriftliche Bestätigung der Gültigkeit
des Reisepasses, obwohl die Ausländerbehörde diesen bereits als
gültig anerkannt hatte.
Jetzt bezahlt der 30-Jährige die Flucht vor der Abschiebung
nach Kenia mit einer Querschnittslähmung. Erst nach diesem Drama erklärt
der Oberbürgermeister von Frankfurt, Martin Patzelt (CDU): "Ich werde
ihm aus humanitären Gründen ein Bleiberecht in Frankfurt gewähren."
Dann weist er darauf hin, daß die letzte rechtliche Prüfung
noch nicht abgeschlossen ist und daß eine Aufenthaltserlaubnis ausländerrechtlich
begründet sein muß.
WB 24.3.06; BM 25.3.06; taz 25.3.06;
Ausländerbeirat FFO 30.3.06;
BeZ 31.3.06; UK 31.3.06;
Robin Kendon – Bündnis90/Die Grünen 6.5.06
25. März 06
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Als ein 21 Jahre alter Flüchtling
aus Burkina Faso um 2.40 Uhr an einer Tankstelle auf dem Weg zum Hasselbachplatz
vorbeikommt, wird er von vier Männern und drei Frauen rassistisch
beleidigt. "Afrika den Affen" beschimpfen sie ihn und verfolgen ihn. Einer
der Deutschen schwingt dabei eine Machete. Dem 21-Jährigen gelingt
es zu fliehen, weil er am Café am Hasselbachplatz drei Afrikaner
trifft, die ihn schützen. Dann erscheinen Zivil-Beamte, die die Afrikaner
kontrollieren.
Eine Streifenwagenbesatzung findet an der Tankstelle im Wagen
eines 57-Jährigen die Machete. Die Polizei ermittelt wegen versuchter
Körperverletzung.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
26. März 06
Baden-Württemberg. Die drei volljährigen Kinder einer kurdischen
Familie, zwei Söhne und eine Tochter, werden über den Flughafen
Stuttgart in die Türkei abgeschoben. Damit ist die vor zehn Jahren
in die Bundesrepublik geflohene Familie auseinandergerissen. Die kranken
Eltern und ihre minderjährigen Kinder sind wegen der fehlenden Einkommen
der erwachsenen Kinder nun wieder sozialhilfeabhängig.
Am Flughafen Istanbul werden der 23-jährige T., seine Schwester
und sein Bruder sofort festgenommen, getrennt verhört, wochenlang
inhaftiert und vielfacher Gewalt ausgesetzt. Nach Lösegeldzahlungen
eines Bekannten der Familie läßt man die Geschwister nach unterschiedlich
langer Inhaftierung frei. Es gelingt ihnen im Frühjahr 2007, einzeln
wieder in die Bundesrepublik einzureisen.
Alle drei Geschwister leiden durch die erlittenen Mißhandlungen
unter Symptomen des Posttraumatischen Belastungssyndroms und haben große
Mühe, ihr zuvor geordnetes Leben wieder aufzunehmen. T. muß
in die Psychiatrie eingewiesen werden, um seine traumatischen Erfahrungen
bewältigen zu können.
Für seinen Bruder kommt erschwerend hinzu, daß er
nach seiner Wiedereinreise festgenommen und in der Abschiebehaftanstalt
Mannheim inhaftiert wird. Auch die Schwester hat die erlittenen Mißhandlungen
noch nicht verarbeitet; es geht ihr weiterhin sehr schlecht. Sie stellt
nach ihrer Wiedereinreise einen Asylfolgeantrag.
Die Mutter hatte immer unter verschiedenen psychosomatischen
Krankheiten gelitten und mußte nach der Abschiebung ihrer Kinder
in die Psychiatrie eingewiesen werden. Ihr psychischer Zustand ist auch
Anfang 2008 weiter sehr instabil. Bis auf T., der im Sommer 2007 seine
langjährige deutsche Verlobte geheiratet hat, ist die Zukunft der
Familie weiter ungewiß.
Rundbrief Baden-Württemberg 03/2007;
Antirassistische Initiative Berlin
27. März 06
Bundesland Niedersachsen. Morgens um 4.00 Uhr werden die 48-jährige
Tschetschenin A. aus dem psychiatrischen Krankenhaus in Liebenburg und
ihre Kinder im Alter von 10, 11, 16 und 23 Jahren aus dem Goslarer Wohnheim
abgeholt, mit einem Auto nach Frankfurt (Oder) gebracht und dort den polnischen
Behörden übergeben.
In Polen wird Frau A. in einem Schnellverfahren wegen illegalen
Grenzübertritts (von Polen nach Deutschland) zu einer zweijährigen
(!) Bewährungsstrafe verurteilt. Die polnischen Behörden weigern
sich zunächst, ein Asylverfahren für die Familie durchzuführen,
weil sie sich über ein halbes Jahr in Deutschland aufgehalten habe.
Mitte April 2006 befindet sich die Familie in einem Flüchtlingslager
bei Warschau.
Frau A. und ihr heute 16-jähriger Sohn R. sind schwer krank.
Vor 10 Jahren mußte R. in Tschetschenien die Erschießung seines
Vaters mit ansehen. In Deutschland wurde bei Mutter und Sohn eine Posttraumatische
Belastungsstörung diagnostiziert. Auch die beiden jüngeren Kinder
sind nicht gesund. Der zehnjährige H. leidet unter Ohnmachtsanfällen,
und die elfjährige S. mußte sich 2001 einer Herzoperation unterziehen.
Am 15. September 2005 war die Familie von Polen kommend nach
Deutschland eingereist. Da Polen als sicherer Drittstaat gilt, wurde ihr
in Deutschland gestellter Asylantrag ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.
Als Frau A. von der bevorstehenden Rückführung nach
Polen erfuhr, geriet sie in eine schwere depressive Krise, so daß
sie vom 10. bis 17. Februar in der psychiatrischen Klinik behandelt werden
mußte. Auch nach ihrer Entlassung war sie nicht in der Lage, ihre
Angelegenheiten vernunftgeprägt zu überblicken und für sich
und ihre Familie weitreichende Entscheidungen zu treffen.
Während eines Gespräches mit dem Leiter des Flüchtlingsheimes,
in dem es um Vorhaltungen gegen ihren 16-jährigen Sohn ging, kollabierte
Frau A. erneut und wurde wieder in die psychiatrische Klinik eingewiesen.
Aus diesem Krankenhaus heraus wird Frau A. am 27. März nach Polen
zurückgeschoben.
Diakonisches Werk Braunschweig, Regionalbüro Goslar 13.4.06
30. März 06
Flüchtlingsunterkunft "Am Bauhof" im niedersächsischen Hittfeld.
Der 26 Jahre alte kurdische Flüchtling Hakim H.-M. knüllt Papier
zusammen und legt es zusammen mit einem Handtuch auf sein Bett – denn legt
er sich dazu und zündet das Papier an. Unter höchster Gefahr
rettet ihn sein Mitbewohner, der 24-jährige Afghane Said Fazel S.,
vor dem Erstickungstod.
Hakim H.-M., der vor sieben Jahren in die BRD geflohen war, hatte
am Morgen einen Wertgutschein im Wert von 25 Euro und zehn Euro in bar
von einer Sozialarbeiterin bekommen. Der Gutschein wurde jedoch im Edeka-Laden
von der Kassiererin nicht angenommen, und Herr H.-M. mußte seine
Ware wieder in die Regale legen. Er war deprimiert, hatte Hunger und die
ganze Ausweglosigkeit seines Lebens wurde ihm deutlich. Er beschloß
zu sterben.
"Ich dachte, das Leben ist nix wert: keine Arbeit, kein Aufenthalt",
begründete er seinen Selbsttötungsversuch ein Jahr später
vor Gericht. Er bekam eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.
HA 28.3.07
4. April 06
Auf dem Bahnhof der bayerischen Stadt Cham. Ein 36 Jahre alter
irakischer Flüchtling wartet abends nach 21 Uhr auf die Weiterfahrt
des Zuges zu seinem Wohnort Regensburg, als er von vier jungen kurzhaarigen
und schwarz gekleideten Männern gefragt wird, wo er herkomme. Als
er aufgefordert wird, "wieder nach Hause" zu gehen, versucht er wegzukommen.
Die Provokateure folgen ihm bis in die Bahnhofstraße, einige schlagen
auf ihn ein, rauben seinen Rucksack und fahren mit dem Zug davon.
Der Iraker muß seine schweren Gesichtsverletzungen im Krankenhaus
stationär behandeln lassen.
Drei der vier Täter werden kurz vor Mitternacht im Bereich
Roding im Landkreis Cham von der Polizei festgenommen.
dpa 5.4.06;
ChZ 6.4.06; DK 6.4.06; JWB 12.4.06
5. April 06
Flüchtlingsheim in Fürstenwalde in Brandenburg. Ein 49 Jahre
alter Kurde aus der Türkei verletzt sich gegen 20.30 Uhr mit einem
Messer mehrmals am Oberkörper und will sich mit Benzin übergießen.
Nach der medizinischen Erstversorgung durch Rettungskräfte
wird er in die Psychiatrie nach Frankfurt (Oder) eingeliefert.
MAZ 6.4.06;
Antirassistische Initiative Berlin
10. April 06
Nordrhein-Westfalen. Die Nigerianerin Grace O. und ihr eineinhalbjähriger
Sohn sollen abgeschoben werden. In ihrer Verzweiflung versucht Grace O.,
den Abflug der Maschine zu verhindern, indem sie sich entkleidet. Der Pilot
weigert sich daraufhin, sie mitzunehmen. Sie kann das Flugzeug verlassen,
kommt aber umgehend in Abschiebehaft.
Nach sechs Wochen wird Grace O. aus der Abschiebehaft in Neuss
entlassen. Während der ganzen Zeit ist ihr kleiner Sohn bei einer
Pflegefamilie untergebracht.
Die brutale Trennung von Mutter und Kind über so lange Zeit
wird behördlicherseits damit begründet, daß die Tatsache,
daß Grace O. sich im Flugzeug schützend über ihr Kind gebeugt
hatte, als "Gefährdung" des Kindes gesehen wird: sie habe sich "auf
ihr Kind geworfen".
Das rigorose Vorgehen der Behörden wird nicht nur durch
die Trennung von Mutter und Kind deutlich. Diese ignorieren auch, daß
das Kind in der BRD geboren wurde und der Vater des Kindes ein Bleiberecht
hat.
Auch die Tatsache, daß bereits am 5. Oktober 2005 das Bundesverfassungsgericht
die Gesetzgeber aufgefordert hatte, das Aufenthaltsrecht von in der BRD
geborenen Kindern ausländischer StaatsbüberInnen bis zum 31.
Dezember 2006 neu zu regeln, spielte für die Behörden keine Rolle.
taz-NRW 22.5.06;
Karl Wiemann – Rechtsanwalt
13. April 06
Arnstadt in Thüringen. Um 19 Uhr greifen drei Arnstädter
Männer zwei Flüchtlinge aus Sierra Leone an, als diese die Rudolfstädter
Straße überqueren. Die 20 und 27 Jahre alten Afrikaner werden
beleidigt und bedroht, dann werden Bierflaschen nach ihnen geworfen. Sie
flüchten in einen nahen Supermarkt und finden hier Schutz. Sie bleiben
unverletzt.
Die gerufene Polizei nimmt die Täter zur Personalienfeststellung
mit – einer wird festgenommen, weil gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.
Die ursächliche Motivation der Täter scheint der Polizei
schnell klar zu sein: eine politische Motivation wird behördlicherseits
in Frage gestellt. "Die verbalen Äußerungen sind nach bisherigen
Erkenntnissen nicht als politisch motivierte Äußerungen zu bewerten",
so die Polizeidirektion Gotha. Vielmehr sei den Geschädigten vorgeworfen
worden, Straftaten zu begehen, und aus diesem "Wissen" heraus wurden gegen
die beiden Afrikaner Bedrohungen ausgesprochen.
TA 15.4.06; Antifaschistische Gruppe Südthüringen 15.4.06;
taz 21.4.06; Left Resistance Arnstadt 2.6.06
13. April 06
Guben im Bundesland Brandenburg. Ein chinesischer Asylbewerber nimmt
sich im Raum Nummer 37 seiner Unterkunft das Leben, weil er die rassistische
Behandlung und fortgesetzte Mißachtung der Menschenrechte durch die
Behörden nicht mehr erträgt.
Vor seinem Suizid klagte er MitbewohnerInnen gegenüber:
"Ich habe nichts mehr in meinem Leben. Keine Familie, kein Geld, ich bin
permanent gefangen in einem 35m² großen Kreis, habe keine Freiheit,
kein Leben außer Schulden. Ich muß ständig meinen Anwalt
bezahlen. Was für eine Bedeutung hat da dieses Leben?"
Flüchtlingsinitiative Brandenburg
13. April 06
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene R. A. sich zu töten.
BT DS 16/9142
14. April 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um 16.12 Uhr kommt es in Dortmund-Eving
in der Bayerischen Straße zu einem Polizeieinsatz, der für den
23 Jahre alten Flüchtling Dominique Kouamadiou aus dem Kongo infolge
von zwei Polizeikugeln tödlich endet.
Der Flüchtling, dem es psychisch schlecht ging, hatte zuvor
mit einer Art Brotmesser einen Kioskbesitzer bedroht. Dieser schloß
sein Verkaufsfenster und rief die Polizei. Ein Einsatzwagen mit zwei Polizisten
und einer Polizistin traf ein. Aus bisher ungeklärten Gründen
stach Dominique Kouamadiou auf die Scheibe der Beifahrerseite des Polizeiwagens
ein. Der Fahrer und der Beifahrer stiegen aus und als Dominique Kouamadiou
auch sie im Abstand von zwei bis zehn Metern (unterschiedliche Aussagen
der ZeugInnen) bedrohte, gab der Fahrer zwei Schüsse ab – eine Kugel
traf sein linkes Bein, die zweite Kugel traf den Kongolesen ins Herz und
verletzte ihn tödlich.
Dominique Kouamadiou war vor 10 Jahren als minderjähriger,
unbegleiteter Flüchtling in der BRD angekommen, lebte im Heim und
machte Musik. Er stand kurz vor der Mittleren Reife und hatte eine Ausbildung
geplant.
Am 21. Juni werden die Ermittlungen gegen den 45 Jahre alten
polizeilichen Todesschützen mit der Begründung eingestellt, er
habe in Selbstverteidigung gehandelt. Die Schwester von Dominique Kouamadiou
legt dagegen Beschwerde ein.
Am 9. Dezember findet eine Demonstration statt, die von einer
Vielzahl politischer Initiativen getragen wird. Die Forderungen: "Gerechtigkeit
für Dominique" und "Lückenlose Aufklärung". Drei Tage vor
dieser Demonstration lehnt die Generalstaatsanwaltschaft Hamm die Beschwerde
der Schwester als unbegründet ab.
Polizei Dortmund 14.4.06; Spiegel 14.4.06;
KSA 14.4.06;
Caravane-info 21.4.06;
taz-NRW 22.4.06; WAZ 23.4.06;
jW 11.10.06; RN 6.12.06; taz 11.12.06
indymedia 15.4.07;
Initiative gegen Rassismus und Ausgrenzung – Dortmund
18. April 06
Berlin. Dem Rom Miloš Sitz wird in der Ausländerbehörde Nöldnerstraße
gesagt, daß seine vier Enkel demnächst nach Bosnien abgeschoben
werden: zunächst die bald 16-jährige Dajana und danach "Stück
nach Stück" die jüngeren Kinder Milan (14), Angelina (12) und
Dusko (9). Und da die Kinder in Bosnien keine Verwandten haben, sollen
sie direkt einem Kinderheim übergeben werden.
Ihre Eltern Tomislav und Hanusa Vasi? waren als Bürgerkriegsflüchtlinge
seit 1991 mit einer zweijährigen Unterbrechung in der BRD – zwei der
Kinder sind in Berlin geboren. Tomislav Vasi? hat sich schon vor Jahren
von seiner Familie getrennt. Die Mutter Hanusa Vasi? wurde am 8. Februar
05 abgeschoben und ist seither verschollen. Sie war schwer an Schizophrenie
erkrankt und stark suizidgefährdet. Seit der Erkrankung der Mutter
leben die Kinder bei dem Großvater und dessen Lebensgefährtin
in Berlin-Neukölln.
Miloš Sitz, der als deutscher Staatsangehöriger die Vormundschaft
für die Kinder hat, beginnt jetzt den Kampf gegen die Ausländerbehörde,
um seine Enkel bei sich zu behalten. Ein Sachbearbeiter schlägt ihm
vor, daß er doch auch nach Bosnien gehen könne, wenn er seine
Enkel nicht allein gehen lassen wolle – ein anderes Mal wird ihm gesagt,
daß er mindestens 3000 € monatlich verdienen und eine wesentlich
größere Wohnung vorweisen müsse, wenn er seine Chancen
erhöhen wolle.
Miloš Sitz schreibt an den Petitionsausschuß und wendet
sich an die Härtefall-Kommission. Er spricht die Presse an und bekommt
Unterstützung von vielen Menschen. Kirchen, Gewerkschaften und Jugendorganisationen
sprechen sich gegen die Abschiebung seiner Enkel aus. Innensenator Körting
bestätigt im November die positive Entscheidung der Härtefall-Kommission.
Die Kinder bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit ihrer Schulzeit
und ihrer Ausbildung. (siehe auch: 8. Februar 05)
Bericht des Betroffenen;
taz 19.6.06;
taz 4.7.06; BeZ 5.7.06;
PE FRat Berlin – Miloš Sitz 28.7.06;
taz 2.8.06;
taz 3.8.06; BeZ 3.8.06; TS 3.8.06;
taz 3.8.06; taz 16.11.06
18. April 06
Neuruppin in Brandenburg. In der Buslinie 770 – Richtung Alt Ruppin
– wird ein 25-jähriger Flüchtling aus dem Tschad um 19.20 Uhr
von einem jungen Deutschen beleidigt, angespuckt und mit Schlägen
bedroht. An der Haltestelle "Am Rheinsberger Tor" gelingt es dem Attackierten,
den Bus zu verlassen und die Polizei zu rufen.
Obwohl die Pöbeleien des Täters von den vielen Fahrgästen
im Bus gehört worden sein müssen, meldete sich nur eine 17-jährige
Frau bei der Polizei und führte diese per Handykontakt auch direkt
zum Täter, als sie den 19-Jährigen zufällig auf der Straße
wiedersah. In einem beschleunigten Verfahren eine Woche später wird
dieser wegen Beleidigung und versuchter Nötigung zu drei Monaten Haft
verurteilt. Aufgrund seiner Vorstrafen wird keine Bewährung ausgesprochen.
ddp 20.4.06; MAZ 21.4.06;
TS 24.4.06; taz 24.4.06; FR 28.4.06
24. April 06
Guben im Bundesland Brandenburg. Kurz vor 20 Uhr wird indischer Flüchtling
im Beisein seiner Freundin und deren kleiner Tochter mehrmals von drei
deutschen Männern mit "Scheiß Ausländer" beleidigt und
bedroht. Als er auf die Deutschen zugeht und nach dem Grund der Beschimpfungen
fragt, wird er zu Boden geschlagen und dann weiter getreten.
Als eine Autofahrerin anhält und aussteigt, lassen die Täter
von dem Inder ab und fliehen. Der Geschädigte kommt mit einer Verletzung
am Daumen und Blutergüssen auf beiden Seiten des Oberkörpers
davon.
Einen "fremdenfeindlichen Hintergrund" bezeichnet die Pressesprecherin
der Cottbusser Staatsanwaltschaft als "sehr fraglich", weil die ZeugInnen
entweder gar nichts gehört haben oder nur den Ausruf des Inders, der
"Ihr Nazis" entgegnete.
Am 24. Januar 2007 beginnt der Prozeß gegen drei 18 bis
21 Jahre alte Männer wegen gefährlicher Körperverletzung
im Amtsgericht Guben. Der Haupttäter wird zu einem Jahr und sieben
Monaten – zusammengezogen mit anderen Straftaten – nach dem Jugendstrafrecht
verurteilt. Nachdem er in Berufung gegangen ist, wird die Straftat abgetrennt
und wegen schwerwiegenderer Straftaten schließlich eingestellt.
Nach der Schließung der Flüchtlingsunterkunft in Guben
und dem Umzug nach Forst ist der Flüchtling auch dort noch zweimal
rassistischen Angriffen ausgesetzt.
(siehe auch: 17. September 06)
Opferperspektive;
LR 31.5.06
24. April 06
Hildesheim in Niedersachsen. Zur Vorbereitung der Abschiebung wird
die albanische Flüchtlingsfamilie Bytyqi aus dem Kosovo von den Behörden
auseinander gerissen. Einen Tag, nachdem Naser Bytyqi zur ambulanten Weiterbehandlung
aus dem Landeskrankenhaus entlassen ist, erscheint die Polizei, um die
Familie abzuschieben. Herr Bytyqi ist nicht anwesend, stattdessen wird
seine Frau Sevim mitgenommen und kommt mit ihrem 14-jährigen Sohn
Ibrahim, der von der Polizei aus dem Schulunterricht geholt wurde, in Abschiebehaft
nach Hannover-Langenhagen. Die beiden Kleinkinder Endijona
(14 Monate alt) und Endrit (zweieinhalb Jahre alt) werden in Pflegefamilien
untergebracht.
Bei dem 36-jährigen Naser Bytyqi haben die Ärzte des
Landeskrankenhauses Hildesheim wegen des Verdachtes auf paranoide Schizophrenie
infolge einer Posttraumatischen Belastungsstörung eine Reiseunfähigkeit
und Behandlungsbedürftigkeit attestiert. Sein 14-jähriger Sohn,
der laut Ausländerbehörde "auf eigenen Wunsch" in Abschiebehaft
bleibt, um seiner Mutter nahe zu sein, hat ein zerebrales Anfallsleiden.
Nach fast drei Wochen Abschiebehaft werden Frau Bytyqi und ihr
Sohn entlassen, damit die Familie am 27. Mai "freiwillig" ausreisen kann.
Die Eheleute und Ibrahim waren vor elf bzw. dreizehn Jahren in
die BRD geflohen.
In den letzten drei Jahren vor seiner Flucht wurde Naser Bytyqi
im Kosovo über lange Zeit von der Polizei brutal geschlagen und mißhandelt,
weil er sich nicht als Serbe erklärt hatte. Diese Mißhandlungen
fanden zeitweise drei- bis viermal pro Woche statt – und zwar tags und
auch nachts. Er mußte mit ansehen, wie die Polizisten seinem Bruder
Arm und Bein brachen und Freunde von ihm erschlugen. Er hatte dabei intensive
Todesangst, tauchte schließlich unter und verließ das Land.
FRat NieSa;
WoZ 29.4.06; BrZ 29.4.06
24. April 06
Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen. Der 35 Jahre alte Hassan Rifi
wird aus dem Wohn- und Pflegeheim des Zentrums für Soziale Psychiatrie
in Haina-Kloster abgeholt und über Frankfurt nach Marokko abgeschoben.
Hassan Rifi ist aufgrund schwerer Schizophrenie, Halluzinationen
und Epilepsie zu 100% behindert und lebt seit fünf Jahren im Heim.
Er hat heute seinen 35. Geburtstag – allerdings "das Denken eines 10-jährigen
Kindes", so seine Schwester. Er kann ohne Hilfe nicht leben und braucht
ständig Medikamente. Als die Polizei ihm 20 Minuten Zeit zum Packen
seiner Sachen gibt, packt er seinen Walkman und seinen Fußball ein.
Er freut sich, denn er denkt, er mache einen Ausflug.
Zu den Vorhaltungen seiner Familie und seiner Rechtsanwältin
den Behörden gegenüber argumentiert die Ausländerbehörde,
daß Hassan Rifi gemeinsam mit seinem zwei Jahre jüngeren Bruder
Rachid abgeschoben worden ist. Daß die Familie seit vielen Jahren
gar keinen Kontakt zu Rachid hatte, spielt für die Behörde keine
Rolle.
Ein Sprecher des Innenministeriums allerdings erklärt im
Gegensatz dazu den Angehörigen, daß die Deutsche Botschaft in
Marokko einen Bruder ausfindig gemacht hat, der in Nador lebt und sich
um seinen behinderten Bruder kümmern soll. Zwei Wochen nach der Abschiebung
fliegt der in Rödermark (Kreis Offenbach) lebende Vater nach Casablanca.
Er findet weder seinen Sohn Hassan noch dessen Bruder Rachid.
FR 29.4.06; HesA 2.5.06;
HNA 3.5.06; FR 9.5.06
25. April 06
Hamburg – Flughafen Fuhlsbüttel. Es ist kurz nach Mitternacht,
als die letzte Maschine in dieser Nacht von der Rollbahn abhebt. Die Aussichtsplattformen
sind längst geschlossen und die Hallen verwaist. In der Maschine mit
den 167 Sitzplätzen befinden sich 24 afrikanische Männer, die
von ca. 70 BundespolizistInnen bewacht werden. Mit im Flugzeug: Mitarbeiter
der Ausländerbehörde, zwei Ärzte und ein Dolmetscher.
Diese Massendeportation, die unter der Federführung der
Hamburger Ausländerbehörde und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg stattfindet,
ist die zweite dieser Art. Sie wurde geheim vorbereitet, die Öffentlichkeit
wird erst im nachhinein informiert. Es werden 20 Menschen aus Hamburg und
vier aus den anderen Bundesländern ausgeflogen. Alle kommen aus Abschiebe-
oder Strafhaft oder gelten behördlicherseits als "renitent oder gewalttätig".
Die Maschine fliegt neben Guinea (10 Gefangene) und Benin (8
Gefangene) auch die afrikanische Diktatur Togo (6 Gefangene) an.
Eine Protest-Kundgebung von Flüchtlings- und MigrantInnen-Organisationen
in der Abflughalle wird bereits kurz vor 20 Uhr am 24. April von Polizei
und Flughafen-Security unter Einsatz von Hunden aufgelöst.
Der 21-jährige Hamed Mohamed Traoré, der nach Benin
abgeschoben werden soll, wehrt sich gegen die Abschiebung und wird in Hand-
und Fußschellen gelegt. Dann wird er am Sitz fixiert und bekommt
zudem einen weißen Motorradhelm übergezogen. Als einer der Ärzte
ihm eine Spritze geben will, verbittet er sich dies, kann die Injektion
allerdings nicht verhindern. Für Hamed Mohamed Traoré ist es
sicher, daß er ein Beruhigungsmittel injiziert bekam, denn nach einer
Weile erbricht er sich und verliert das Bewußtsein.
Einige Tage nach der Abschiebung gelingt es ihm, zu seiner ehemaligen
Betreuerin von der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft "Fluchtort Hamburg"
(von Bund, Ländern und EU geförderte Initiative zur Berufsqualifikation
von bleiberechtsungesicherten Flüchtlingen) Kontakt aufzunehmen. Er
berichtet, daß er während des gesamten Fluges an Händen
und Füßen gefesselt war, und beschreibt, was ihm auf dem Flug
widerfahren ist (siehe oben). In Cotonou war er von den deutschen Beamten
den örtlichen Beamten übergeben worden und dann zwei Tage lang
in Haft gewesen.
Sein Rechtsanwalt sieht in der Verabreichung von Narkotika ohne
gesundheitliche Überwachung und gegen den Willen seines gefesselten
Mandanten den Straftatbestand der Körperverletzung und stellt Strafanzeige.
"Mein Mandant wurde unter Bedingungen abgeschoben, die zum Transport von
Schlachtvieh unzulässig wären."
Bericht des Betroffenen;
Tay Eich – Rechtsanwalt;
Innensenat Hamburg 25.4.06;
FR 25.4.06; taz-Nord 26.4.06;
Karawane 29.4.06; FRat HH 6.6.06;
dpa 7.6.06; FLUCHTort HAMBURG 8.6.06;
jW 9.6.06; NDR 90,3 12.6.06
25. April 06
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Das ältere Ehepaar
Emine und Salih R., 58 und 64 Jahre alt, wird aus der Haft heraus nach
Prishtina abgeschoben. Es ist das dritte Mal, daß das Paar zwecks
Abschiebung in Haft saß – jetzt seit dem 13. April. Beim ersten Mal
– am 15. März – mußte Herr R. wegen des Verdachtes auf einen
Herzinfarkt ins Krankenhaus entlassen werden. Bei der zweiten Festnahme
am 12. April bescheinigte ein Polizeiarzt im Gewahrsam Tempelhofer Damm
den Eheleuten, daß sie – aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken
– nicht reisefähig seien. Sie mußten entlassen werden – wurden
allerdings am nächsten Tag in der Ausländerbehörde Nöldnerplatz
wieder festgenommen und kamen in Abschiebehaft nach Köpenick. Die
Sachbearbeiterinnen der Behörde schrieben von – in Anführungsstrichen
– "Kranken" und von "Gefälligkeitsgutachten" des Polizeiarztes – und
behielten sich vor, gegen diesen Anzeige zu erstatten.
Um erneut die Abschiebung voranzutreiben, wurden den seelisch
völlig zerrütteten Eheleuten im Abschiebegefängnis Papiere
vorgelegt, die sie unterschreiben sollten. Es war weder ein Dolmetscher
zugegen, noch waren die R.s in der Lage, die Inhalte in Ruhe zu lesen –
geschweige denn zu verstehen. Sie waren vor allem nicht in der Lage, sich
dem von den Beamten aufgebauten Druck zu widersetzen (Inaussichtstellung
weiterer Haft), und unterschrieben die beiden Formulare. Damit hatte die
Ausländerbehörde ihre Einwilligung zu der bevorstehenden Abschiebung
("Freiwilligkeitserklärung" – LEA IV B 225) und ihren Verzicht auf
die Einlegung weiterer Rechtsmittel und die Zurücknahme bereits eingelegter
Rechtsmittel ("Rücknahmeerklärung – LABO 4394 c).
Frau R. ist durch die Kriegserlebnisse traumatisiert, was sich
durch Apathie und schwere Depressionen äußert. Auch körperlich
leidet sie unter Atemnot und kann aufgrund von Gelenk-, Kopf-, Nacken-
und Brustschmerzen kaum laufen. Herr R. – ebenfalls kriegstraumatisiert
– ist ein aufgrund einer Schilddrüsen-Operation und Hormonmittel-Therapie
sehr adipöser Mensch, der mit Diabetes, Bluthochdruck und Herzproblemen
leben muß.
Die beiden werden sozusagen ins Nichts abgeschoben. Sie sind
Ashkalis aus Vucitrrn (Vushtri), und bei einer Rückkehr müssen
sie mit neuerlicher Vertreibung rechnen. Im März 2004 mußten
die bis dahin zurückgekehrten Roma und Ashkali wegen massiver Bedrohung,
Verfolgung und Angriffen von Kosovo-Albanern erneut fliehen. Daraufhin
riegelte die KFOR die Straßen regelrecht ab und "sicherte" die Wohngebiete
für sogenannte Minderheiten mit NATO-Stacheldraht. Diese Areale werden
auch bewacht.
Ein Leben hier ist schon für gesunde Menschen nicht zumutbar.
Die Behandlung der chronischen Erkrankungen von Herrn und Frau R. ist hier
nicht gewährleistet. Viel dramatischer ist allerdings die Tatsache,
daß die Eheleute jetzt von ihren sechs Kindern und 20 Enkelkindern
getrennt sind.
Sie waren 1999 zusammen mit allen ihren Kindern und Enkeln aus
dem Kosovo geflüchtet, nachdem sie dort aufgrund der akuten Verfolgung
und nach der völligen Zerstörung ihres Hauses nicht mehr leben
konnten. Weitere Enkelkinder wurden in der BRD geboren. Einige haben bereits
Aufenthaltserlaubnisse; die Familie des Sohnes in Berlin, bei der sie lebten,
bekommt Duldungen.
Am 30. August 2007 bestätigt das Landgericht Berlin, daß
die Verhängung der Abschiebehaft rechtswidrig war.
FFM 23.4.06; FFM 25.4.06;
taz 25.4.06;
FRat Berlin 21.9.07; BM 22.9.07
25. April 06
Wismar in Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Rudolf-Karstadt-Platz in
der Innenstadt wird der 39 Jahre alte togoische Flüchtling Kudzo Agbevohia
um 22.45 Uhr von drei deutschen Männern umstellt und angepöbelt.
Sie stoßen ihn "wie einen Ball" herum und schlagen auf ihn ein, bis
er "wie ein gefällter Baum" zu Boden geht. Jetzt treten die Täter
mit Stiefeln gegen seinen Kopf. Als zwei Frauen dem Opfer zu Hilfe kommen,
fliehen die drei Deutschen.
Diese, sie sind 19, 22 und 23 Jahre alt, werden Stunden später
von der Polizei festgenommen. Die beiden Älteren werden in der Nähe
des Tatortes gestellt, als sie dort noch einmal "die Blutlache" des Opfers
"begutachten" wollen.
Der Togolese, der seit 1997 als Asylbewerber in der BRD ist,
kann nach zweiwöchigem stationärem Aufenthalt das Krankenhaus
verlassen. Seither leidet er unter Kopfschmerzen und Gedächtnisstörungen.
An den Überfall kann er sich nicht erinnern.
Am 28. November spricht das Amtsgericht Wismar die Urteile gegen
die drei Täter: acht bis zehn Monate auf drei Jahre Bewährung
mit der Auflage, zwei Jahre lang den Weisungen eines Bewährungshelfers
zu folgen und 150 bis 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Zudem muß der heute 24-jährige Täter dem Opfer 2500 Euro
Schmerzensgeld für einen Tritt gegen den Kopf und das daraus entstandene
schwere Schädel-Hirn-Trauma bezahlen. Das Gericht kommt zudem zu dem
Ergebnis, daß ein rassistisches Motiv für die Tat nicht nachgewiesen
werden kann, obwohl sich mindestens einer der Täter der rechtsradikalen
Szene zurechnet.
(siehe auch: 11. Mai 07)
Spiegel 26.4.06; SVZ 27.4.06;
jW 28.4.06; reuters 28.4.06; taz 28.4.06;
HA 28.4.06; LN 28.4.06; taz 29.4.06;
LN 8.9.06; taz-Nord 18.10.06; LN 29.11.06
25. April 06
Bundesland Niedersachsen. Ein 21 Jahre alter Flüchtling aus dem
Kosovo wird aus seinem Wohnort Göttingen abgeholt und in einem zivilen
VW-Bus in Richtung Hannover gefahren. Er soll abgeschoben werden. Der VW-Bus
bleibt jedoch mit einem Motorschaden an der Autobahnausfahrt Hildesheim
liegen. Während die Beamtin die Gefahrenstelle absichert und ihr Kollege
nach einer Pannenhilfe telefoniert, flüchtet der an den Händen
gefesselte Gefangene. Er rennt trotz der ihm entgegen kommenden Fahrzeuge
auf die Autobahnausfahrt zurück und überquert auch die Ausfahrtstraße
Einem ohne Rücksicht auf seine eigene Person. Dann flieht er über
ein Feld in Richtung der Ortschaft Achtum.
Mehrere Funkstreifenbesatzungen aus Hildesheim und der Polizeihubschrauber
aus Hannover beginnen dann die Jagd auf den Flüchtenden. Durch einen
Hinweis eines Mannes aus Achtum wird er dann um 18.50 Uhr in einem Garten
festgenommen.
Polizei Hildesheim 26.4.06
26. April 06
Mit den Worten: "Manuel, die schöne Zeit in Deutschland ist vorbei"
wird der Gefangene Manuel Antonio Prospeiro um 22.00 Uhr aus dem Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick abgeholt und zum Flughafen Schönefeld gebracht.
Dort gelingt es ihm, mit seinem Handy noch einmal seine Ehefrau
zu erreichen, und er schreit verzweifelt: "Die reißen mir das Handy
weg, ich kann nicht mehr reden, meine Füße sind schon gefesselt,
ich kann mich nicht mehr bewegen, die tragen mich hier weg wie einen Hund,
wie ein Tier, ich bin kein Mensch mehr, die wollen mir meinen Mund zukleben,
kommt schnell, kommt schnell, helft mir ..." (Übersetzung aus Lingala).
Manuel Antonio Prospeiro ist an Beinen und Armen gefesselt und
Brust und Becken sind mit Gürteln und Gurten am Sitz fixiert. Als
das Flugzeug anrollt, beginnt er laut um Hilfe zu schreien. Ein Beamter
steckt ihm ein Tuch in den Mund, ein anderer hält ihm die Augen zu,
er wird auch gewürgt. Dann gelingt es ihm, das Tuch, das ihm die Luft
nimmt, mit der Zunge aus dem Mund herauszudrücken und aus Leibeskräften
erneut zu schreien. Nach Intervention von anderen Passagieren entscheidet
jetzt der Flugkapitän der Aeroflot-Maschine, daß er den Gefangenen
nicht mitnimmt.
Manuel Antonio Prospeiro wird in den Gewahrsamsraum des Flughafens
gebracht. Dann werden ihm die Arme mit großer Brutalität nach
hinten verschränkt, und er wird auf eine Bank geschleudert, wobei
er mit dem Gesicht gegen die Bank prallt. Im Transporter zurück zum
Abschiebegefängnis liegt er gefesselt auf dem Boden und wird mit Tritten
und Faustschlägen malträtiert. Am nächsten Tag erstattet
er Anzeige gegen Polizeimitarbeiter wegen gefährlicher Körperverletzung
und reicht Dienstaufsichtsbeschwerden ein.
Manuel Antonio Prospeiro war als Mitglied der FLEC (Frente para
Libertação do Exclave de Cabinda = Front für die Befreiung
der Exklave Cabinda) in Angola inhaftiert und gefoltert worden. Bei einem
Transport zu einem anderen Gefängnis konnte er fliehen – und später
gelang ihm auch die Flucht in die BRD. Das war vor 14 Jahren. Am 27. März
2006 erfolgte seine Festnahme in Berlin und sein Transport zum Abschiebegefängnis
Köpenick. Alle Asylanträge sind abgelehnt. Trotz einer positiven
Entscheidung der Härtefall-Kommission entschied Innensenator Körting
die Abschiebung des Angolaners.
I.A.A.D.H. 31.3.06;
Pro-Afrika 25.4.06;
Pro-Afrika 27.4.06; Polizei Berlin 27.4.06;
BM 29.4.06; taz 29.4.06;
BeZ 4.5.06; taz 6.5.06; I.A.A.D.H. 10.5.06
28. April 06
Stuttgart. Gegen 6 Uhr holen Polizisten Vithusan (17 Jahre), Niruyala
(16 Jahre) und Janesan (13 Jahre) Vasanthakumaran aus dem Eduard-Pfeiffer-Heim
ab. Die drei srilankischen Kinder tamilischer Volkszugehörigkeit werden
im vergitterten Polizeibus zum Frankfurter Flughafen gebracht und sollen
mit Dutzenden anderer Flüchtlinge nach Sri Lanka ausgeflogen werden,
ohne daß die Behörden den Aufenthaltsort der Eltern kennen.
Herr und Frau V. wurden im August 2005 verhaftet und ohne ihre Kinder abgeschoben
(siehe 24. August 05). Sie sehen für sich keine Perspektive in Sri
Lanka und wollen lieber getrennt von ihren Kindern leben, als sie den Gefahren
im neu aufgeflammten Bürgerkrieg auszusetzen. Auch ihre drei Kinder
wollen in Stuttgart bleiben, die Schule besuchen, Ausbildungen absolvieren.
Die Abschiebung der Geschwister kann schließlich nur dadurch
gestoppt werden, daß ihr Rechtsanwalt, Stefan Gräbner aus Berlin,
das Verwaltungsgericht Stuttgart umgehend von der Festnahme informiert
und dieses die Abschiebung vorläufig aussetzt. Bereits im März
2006 wurde ein Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart
gestellt. Trotzdem wurde die Abschiebung weiter betrieben.
Am frühen Morgen des 28. April 2006 werden die Kinder ohne
Information des Gerichts und des Anwalts zum Flughafen Frankfurt/M gefahren.
Die Abschiebung kann nur verhindert werden, weil die Vormünderin den
Anwalt und dieser das Gericht informiert. Nur weil das Gericht eine Zwischenverfügung
erläßt, wird die Abschiebung vorläufig bis zum 10. Juni
2006 untersagt.
Die Härtefallkommission entscheidet schließlich den
Antrag der Kinder positiv. Sie werden Aufenthaltserlaubnisse erhalten,
sobald sie srilankische Reisepässe vorlegen.
Stefan Gräbner – Rechtsanwalt
StZ 9.5.06
April 06
Eine kurdische Asylbewerberin soll mit ihrem Sohn im Morgengrauen von
der Polizei festgenommen werden, um dem türkischen Konsulat vorgeführt
zu werden. Dabei spielen sich dramatische Szenen ab. Nur mit Mühe
kann verhindert werden, daß die Frau in Panik aus dem Fenster springt.
Nach der Konsulatsvorführung werden Mutter und Sohn getrennt in Abschiebehaft
genommen; der Abschiebetermin wird für den Mai festgesetzt.
Allein aufgrund der Bemühungen der Rechtsanwältin,
der NachbarInnen, UnterstützerInnen und MitschülerInnen kommen
Mutter und Sohn wieder frei und werden vorübergehend geduldet.
Die Asylbewerberin ist seit vielen Jahren Witwe. Aufgrund der
politischen Aktivitäten ihres älteren Sohnes wurde sie in der
Türkei verfolgt, mehrmals verhaftet, auch vergewaltigt, um sie zur
Preisgabe des Aufenthaltsortes ihres Sohnes zu zwingen. Mit ihrem jüngeren
Sohn war sie im Jahre 2000 in die BRD geflohen und hatte Asyl beantragt.
Da sie aufgrund ihrer Traumatisierung bei den amtlichen Befragungen bestimmte
Daten, Fristen und Details nicht präzise genug nennen konnte, wurde
ihr Asylantrag abgelehnt. Sie wurde zur Ausreise aufgefordert.
Zahlreiche ärztliche Stellungnahmen belegen, daß sie
durch die Gewalterfahrungen in der Türkei und durch die langjährige
Angst, dorthin zurückgeschickt zu werden, psychisch krank, traumatisiert
und extrem suizidgefährdet ist. Immer wieder mußte sie in psychiatrischen
Kliniken behandelt werden. Jede Konfrontation mit einer Rückkehr in
die Türkei führte zu einem erneuten Zusammenbruch und machte
alle Therapieerfolge zunichte. UnterstützerInnen berichten von mehrfachen
Suizidversuchen. So ist bekannt, daß sie sich in einer Klinik die
Treppe hinunterstürzen wollte und sich Schnittverletzungen am Unterarm
zufügte.
Dies ignorierend wird die schwer kranke Frau im Sommer 2007 zur
amtsärztlichen Untersuchung bestellt – vermeintlich zur
Überprüfung der vorliegenden ärztlichen Gutachten, die ihre
psychische Erkrankung und schwere Traumatisierung bescheinigen. Tatsächlich
handelt es sich jedoch um eine Reisefähigkeitsprüfung, die von
anwesenden UnterstützerInnen als heimtückisch und sehr belastend
für die Kranke geschildert wird.
Nach drei Stunden Befragung sinkt sie ohnmächtig zusammen
und wird mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht. Erst nach
etwa einer halben Stunde kommt sie wieder zu sich, wird medizinisch versorgt
und dann in die Psychiatrie eingeliefert.
Im Herbst 2007 ist ein Termin beim Verwaltungsgericht. Sie ist
psychisch nicht in der Lage, dort zu erscheinen, und legt ein ärztliches
Attest vor. Im Januar 2008 wird die Härtefallkommission angerufen.
Antirassistische Initiative Berlin
Frühjahr 06
Niedersachsen. Der 27 Jahre alte Rom Bojan Jovanovic geht wegen absoluter
Aussichtslosigkeit seiner Aufenthaltschancen in der BRD "freiwillig" nach
Serbien zurück und wird kurz danach zum Militär eingezogen. Wenige
Wochen später wird er tot auf seiner Pritsche gefunden. Als Todesursache
wird von offizieller Seite zunächst "Vergiftung durch Alkoholkonsum"
angegeben. Danach heißt es "Tod durch Drogen", und später soll
Bojan Jovanovic an Essen erstickt sein. Angehörige wissen, daß
Bojan Jovanovic der dritte Mann ist, der in dieser Kaserne "ohne Gewalteinwirkung"
innerhalb kürzester Zeit zu Tode kommt. Er ist der Vierzehnte, der
in diesem Militärbezirk mit gleichem Befund starb.
Bojan Jovanovic war mit 12 Jahren, also vor 15 Jahren,
zusammen mit seinem Vater und der Großmutter in die BRD gekommen.
Er lebte von 1991 bis 2002 in Stadthagen, trieb Sport und plante, eine
Ausbildung zu beginnen. Mehrere Asylanträge wurden abgelehnt. Im Jahre
2002 reiste er von sich aus nach Serbien, kam nach einigen Monaten zurück
und wollte auch mit seinem engsten Freund und Cousin nicht über die
Dinge sprechen, die er dort erlebt hatte. Eines ist jedoch für seine
Angehörigen klar: Er fühlte sich bedroht und hatte große
Angst vor einer weiteren Rückkehr. Am 27. Oktober 2005 wird er aus
der Abschiebehaft Langenhagen heraus abgeschoben, kehrt dann aber auch
wieder in die BRD zurück. Eine neue Ablehnung des Asylantrages zwingt
ihn schließlich zu dem verhängnisvollen Schritt, erneut "freiwillig"
nach Serbien zu gehen.
SN 12.6.06
Frühjahr 06
Landkreis Göttingen in Niedersachsen. Nach der Ablehnung ihres
Asylantrages und aus Angst vor der Abschiebung versucht die 40 Jahre alte
Tschetschenin A., sich mit Tabletten tödlich zu vergiften. Sie kommt
in die psychiatrische Abteilung des Landeskrankenhauses Göttingen,
das sie nach zwei Wochen stationärer Behandlung wieder verlassen kann.
Frau A. war im Jahre 2003 mit ihrer Mutter, ihrem Bruder und
dessen Frau in die BRD geflohen, nachdem es gelungen war, den Bruder aus
russischer Haft freizukaufen. Der Bruder war von russischen Soldaten verschleppt
und dann wochenlang in einer mit Wasser gefüllten Erdgrube festgehalten,
systematisch gefoltert und vergewaltigt worden.
Frau A. selbst berichtete erst im Laufe des Asylverfahrens von
einer Vergewaltigung durch einen russischen Polizisten. Diese Erinnerung
löste eine traumatische Reaktion aus, so daß eine Therapie eingeleitet
wurde.
GfbV März 2006;
GfbV Dezember 2006
1. Mai 06
Fünf Männer zwischen 16 und 21 Jahren attackieren das Flüchtlingsheim
im sächsischen Gelenau im Erzgebirge. Sie treten die Eingangstür
ein und zerstören Fenster und Rolläden.
ZZ 13.5.06
1. Mai 06
Nordrhein-Westfalen. Im Flüchtlingsheim von Königswinter,
im Stadtteil Stieldorf, brennt es im ersten Obergeschoß des Flüchtlingsheimes.
Nachdem BewohnerInnen vergeblich versucht haben, den Brand mit Feuerlöschern
zu stoppen, wird um 18.55 Uhr die Feuerwehr informiert. Den eintreffenden
Rettungskräften gelingt es, 17 Erwachsene und 15 Kinder in Sicherheit
zu bringen. Acht Personen werden mit Rauchgasvergiftungen in umliegende
Krankenhäuser gebracht. Als das Feuer gelöscht ist, wird deutlich,
daß ein Wohnraum, eine Küche und Teile des Daches schwer beschädigt
sind.
GA 2.5.06
2. Mai 06
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Ein russisch sprechender Gefangener verletzt sich selbst mit einem scharfen
Gegenstand an der Kehle. Nach einem zweitägigen Krankenhausaufenthalt
wird er ins Gefängnis zurückverlegt.
Bericht eines Mitgefangenen
3. Mai 06
Hochsauerlandkreis im Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Marsberg werden
morgens um 4 Uhr Frau Rustemi und ihre fünf Kinder – Vlora (20 Jahre),
Labinot (18 Jahre), Lirie (16 Jahre), Vfosa (12 Jahre) und Leonora (7 Jahre)
– aus den Betten geholt. Über den Flughafen Düsseldorf erfolgt
ihre Abschiebung nach Prishtina.
Zunächst kommen sie bei ihren Eltern in Bujanovac unter,
einer kleinen Stadt in Südserbien, wo sie sich allerdings nicht mit
rechtlichem Status anmelden können.
Familie Rustemi war 1993 vor dem Bürgerkrieg geflohen und
wohnte seitdem in Marsberg. Der heute 50-jährige Vater hatte seine
Frau und seine Kinder jahrelang sexuell mißbraucht und seine Gewalttaten
auf Videofilmen und Fotos festgehalten. Nachdem die älteren Kinder
ihn dafür angezeigt hatten, wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt,
die er zur Zeit in einem Gefängnis in Nordrhein-Westfalen absitzt.
Da er selber im Gerichtssaal und seine Angehörigen im Kosovo deswegen
Blutrache geschworen haben, tauchte sein 26-jähriger Sohn Valon, der
die Anzeige aufgegeben hatte, kurz vor der Abschiebung unter. Aber auch
die übrigen Familienmitglieder leiden jetzt unter der Bedrohung. Diese
Gefahr war den Behörden vor der Abschiebung ebenso bekannt wie die
Notwendigkeit einer längerfristigen medizinischen Betreuung wegen
der schweren Traumatisierung von Mutter und Kindern durch die Taten des
Vaters. Diese notwendige Behandlung ist im Kosovo nicht durchführbar.
Ende August 2006 wird Frau Rustemi mit den Kindern durch serbische
Behörden zwangsweise nach Preshevo umgesiedelt, weil die älteren
Kinder dort geboren wurden. Damit verstärkt sich wieder die große
Angst vor einem Racheakt, denn sie müssen jetzt im selben Dorf leben
wie die Familie des Vaters.
Ein sehr aktiver Unterstützerkreis versucht seitdem, eine
Rückkehr der Familie zu erreichen, deren körperliche und psychische
Verfassung zunehmend desolater wird. Der Petitionsausschuß des Landtages
in Nordrhein-Westfalen hat sich inzwischen einstimmig für die Wiedereinreise
der Rustemis ausgesprochen – ein bislang einmaliger Fall. Landrat und Ausländerbehörde
verwiesen auf angefallene Abschiebungskosten von € 10.000, die zunächst
erstattet werden müßten. Durch Spendensammlungen gelingt es
den Marsberger BürgerInnen, diese Summe zusammen zu bekommen.
Doch jetzt argumentiert die Ausländerbehörde mit einer
unbefristeten Wiedereinreisesperre, die für abgeschobene Flüchtlinge
gelte. Nach intensiven Bemühungen des Unterstützerkreises und
der Kirchengemeinde Arnsberg wird erreicht, daß die Wiedereinreisesperre
auf fünf Jahre reduziert wird – aber auch diese Zeit ist für
die Mutter und die Kinder trotz regelmäßiger Geldüberweisungen
aus Marsberg kaum zu überstehen. Dagegen könnte ihr Lebensunterhalt
nach einer Rückführung durch Mittel aus dem Opferentschädigungsgesetz
bestritten werden; der Hochsauerlandkreis wäre also von finanzieller
Unterstützung befreit. Zudem haben die UnterstützerInnen bereits
das Geld für den Rückflug gesammelt, eine Wohnung angemietet
und für die zwei ältesten Kinder Lehrstellen gefunden.
Im Oktober 2007 wird bekannt, daß eines der Kinder an akuter
Blinddarmentzündung leidet. Erst nach Bezahlung der Operationskosten,
die die Rustemis nicht aufbringen können, sei eine Krankenhausaufnahme
möglich. Sofort sammeln die FreundInnen und die UnterstützerInnen
und überweisen den benötigten Betrag in der Hoffnung, daß
er die Familie rechtzeitig erreicht.
Erst ein Bericht der Sozialbehörde im serbischen Preshevo
an die Deutsche Botschaft bringt Ende Oktober die Wende. Nachdem serbische
Beamte die Unterbringung der Familie Rustemi in Augenschein genommen haben,
kommen sie zu dem Ergebnis, daß dort eine erfolgversprechende Therapie
der psychisch erkrankten Mutter und ihrer fünf Kinder nicht zu gewährleisten
sei. Am 31. Oktober geben Landrat und Ausländerbehörde in einer
Pressemitteilung bekannt, daß die Familie ohne Auflagen oder Bedingungen
wieder einreisen dürfe. Am 8. November 2007 kommt die Familie zurück
und erhält eine Aufenthaltserlaubnis.
taz NRW 11.1.07;
www.kirchenkreis-arnsberg.de;
FRat NieSa 19.12.07
4. Mai 06
Bundesland Hessen. Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber
M. Ö. wird zusammen mit seiner schwangeren Frau und zehn Kindern in
die Türkei abgeschoben. Fünf deutsche Polizeibeamte in Zivil
begleiten sie auf dem Flug nach Istanbul.
Nach der Ankunft am frühen Nachmittag wird die Familie der
türkischen Flughafenpolizei übergeben. Ein Verhör der Eltern
– getrennt voneinander – schließt sich an. Der Inhalt der Fragen
konzentriert sich auf den Grund ihres Aufenthaltes und ihre politischen
Aktivitäten in Deutschland.
Nach der Freilassung gehen alle in Richtung Busbahnhof, um von
dort in ihr Heimatdorf zu fahren. Ein PKW hält an, und zwei Männer
in Zivil steigen aus. Mit den Worten: "Wir sind mit Dir noch nicht fertig"
packen sie den Vater, schleppen ihn in ihren Wagen und fahren fort. Seither
ist Herr Ö. verschwunden. Auch im Februar 2007 gibt es keinerlei Lebenszeichen
von ihm.
Die Eheleute Ö. waren im Jahre 1992 in die BRD geflohen,
weil sie ins Visier der türkischen Verfolgungsorgane geraten waren.
Drei Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland wurde ihr erstes Kind geboren.
Antirassistische Initiative Berlin
7. Mai 06
Abschiebehafthaus für Frauen der JVA Düsseldorf in Neuss.
Die 57 Jahre alte Chinesin Xiao Zhu erhängt sich in der Mittagsstunde
mit einer selbstgefertigten Wollkordel an einem Pfosten ihres Doppelstockbettes.
Als sie um 13.50 Uhr vom Seelsorger der Anstalt gefunden wird, erfolgen
sofortige Reanimierungsversuche durch einen Krankenpfleger. Der gerufene
Notarzt setzt die Maßnahmen fort, so daß Frau Zhu um 14.35
Uhr zur weiteren Behandlung ins Johanna-Etienne-Krankenhaus gebracht werden
kann. Dort erliegt sie in den frühen Morgenstunden ihren Verletzungen.
Die aus Shanghai stammende Frau war am 21. Januar 2006 in einem
Bochumer China-Restaurant von Zivilbeamten festgenommen worden, weil sie
keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen konnte. Ihr in Haft gestellter
Asylantrag war am 28. März vom Bundesamt abgelehnt worden. Als Frau
Zhu am 20. April im Amtsgericht Neuss ihren Abschiebebeschluß erfuhr,
brach sie in Tränen aus, kniete sich auf den Boden und betete. Für
den 16. Mai war ein Vorführtermin beim chinesischen Generalkonsulat
in Frankfurt geplant, um einen für die Abschiebung notwendigen Paßersatz
zu bekommen.
Im Gegensatz zu offiziellen Verlautbarungen, die die Rundum-Betreuung
der gefangenen Frauen vor allem nach dem Suizid von Frau Zhu besonders
hervorheben, äußert sich eine Mitgefangene: "Es gibt keine Dolmetscher
im Knast, keine Hinweiszettel ...., die Frauen wissen nicht Bescheid. Sie
haben keine Ahnung, sie müssen warten."
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 10.6.06;
no-racism.net 23.11.07;
LT NRW Vorlage 14/575;
BT DS 16/9142
9. Mai 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In der JVA Bützow versucht
der Abschiebegefangene L. B. sich zu töten.
BT DS 16/9142
10. Mai 06
Löbau im Bundesland Sachsen. Der 21-jährige Flüchtling
George C. aus Guinea wird von sieben deutschen Männern rassistisch
beleidigt ("Nigger, was machst du hier?"), dann zusammengeschlagen und
– noch am Boden liegend – getreten. Dabei erleidet der Angegriffene Schürfwunden
und Prellungen an Armen, Beinen, Rücken und Auge sowie eine Schnittverletzung
am Unterarm.
Als George C. am nächsten Tag Anzeige erstatten will, nehmen
die Beamten ihm seine Kleidung ab, und er wird – nur mit einer Unterhose
bekleidet – für sieben Stunden in einen Raum gesperrt.
Als Mitarbeiter der Opferberatungsstelle AMAL am nächsten
Tag den Vorfall im Revier aufzuklären versuchen, wird ihnen von den
Beamten mitgeteilt, daß der Mann deshalb so behandelt wurde, weil
er irrtümlicherweise verdächtigt worden war, jemanden bedroht
zu haben. Der Überfall auf den Mann aus Guinea sei lediglich als "Beleidigung"
registriert worden.
AMAL Sachsen 16.5.06;
LR 18.5.06; SäZ 18.5.06
11 Mai 06
Glückstadt in Schleswig-Holstein. Der 41 Jahre alte syrische Flüchtling
Takosken A. übergießt sich um 14.45 Uhr im Rathaus in Gegenwart
seiner Sachbearbeiterin mit Benzin und kündigt ihr an, sich anzuzünden,
wenn sie ihm nicht mehr Geld geben würde. Da die Frau die Ernsthaftigkeit
der Situation nicht erkennt und ihre Arbeit am Computer unbeirrt fortsetzt,
geht der Syrer auf den Flur, übergießt sich erneut mit Benzin,
nimmt das Feuerzeug in die Hand und droht wieder, sich zu entzünden.
Einem Rathaus-Mitarbeiter gelingt es schließlich, ihn zu
beruhigen und ihn auf die Toilette zu bringen, wo er sich der benzin-getränkten
Kleidung entledigt. Die gerufene Polizei bringt ihn später in die
Psychiatrie des Krankenhauses Itzehoe.
Polizei Itzehoe 11.5.06;
NR 12.5.06
11. Mai 06
Im sächsischen Löbau wird ein 27 Jahre alter Flüchtling
aus Pakistan von zwei unbekannten Tätern überfallen und niedergestochen.
Der Verletzte muß mit schweren Stichverletzungen in eine Dresdener
Klinik eingeliefert werden.
Weil dem Mann 190 Euro Bargeld entwendet wurden, geht die Polizei
davon aus, daß eine rassistische Motivation für die Tat ausgeschlossen
werden kann.
SäZ 14.5.06; AMAL Sachsen 16.5.06;
SäZ 18.5.06
15. Mai 06
Stendal in Sachsen-Anhalt. Um 6 Uhr morgens klingelt es an einer Wohnungstür
im Flüchtlingsheim am Möringer Weg. "Abschiebung sofort!" heißt
es, und Nurten Aksoy wird gefesselt. Dann wird sie mit ihrem Mann und den
drei Kindern (8, 10 und 16 Jahre alt) in die Türkei abgeschoben.
Die Türkin Nurten Aksoy leidet unter einer Posttraumatischen
Belastungsstörung – sie ist akut suizidgefährdet. Da dies auch
den Abschiebebehörden bekannt ist, kommen die Beamten ohne Vorankündigung
und fixieren Frau Aksoy umgehend, damit sie sich nichts antun kann. Über
Bremen erfolgt um 15 Uhr die Abschiebung der Familie in die Türkei.
Nurten Aksoy, die mit einem Kurden verheiratet ist, war in der
Türkei vergewaltigt und gefoltert worden. Sie bekommt akute Panikattacken,
wenn sie Menschen in Uniform begegnet und war mehrmals in stationärer
Behandlung. Nach mehreren Selbsttötungsversuchen sollte sie jetzt
im Zentrum für Folteropfer behandelt werden.
Nach dem Abschiebeflug wird Herr Aksoy festgenommen und dann,
eine Woche später, frei gelassen. Nurten Aksoy geht es zunehmend schlechter.
Sie leidet unter unerträglichen Kopfschmerzen und bekommt so starke
Schmerzmittel, daß sie entweder schläft oder im Wachzustand
vor Schmerzen schreit. Der örtliche Arzt empfiehlt dringend einen
Krankenhausaufenthalt, doch dafür fehlt der Familie das Geld.
Einer Mitarbeiterin vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt gelingt
es im Herbst, Kontakt zur abgeschobenen Familie zu bekommen. Von Deutschland
aus beschafft sie einen für die Familie kostenlosen Therapieplatz
in einem Behandlungszentrum in Antalya. Dieser Platz kann nicht wahrgenommen
werden, weil es der Familie nicht gelingt, die Fahrt nach Antalya zu organisieren.
Der Kontakt nach Deutschland reißt danach ab.
VM 16.5.06;
VM 17.5.06; VM 21.5.06;
Oda Jentsch – Rechtsanwältin
18. Mai 06
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene A. Y. sich zu töten.
BT DS 16/9142
21. Mai 06
Nordrhein-Westfalen. Die Ausländerbehörde Coesfeld setzt
erstmals die Abschiebung eines Ehepaares mit drei Kindern (10, 7 und 3
Jahre) nach Afghanistan durch.
Daß die Abschiebung an einem Sonntag durchgeführt
wird, wo juristische Interventionsversuche nicht möglich sind, und
daß die Familie keinerlei Telefonat führen darf, bis sie am
Frankfurter Flughafen im Flugzeug sitzt, bezeichnet der Dachverband der
afghanischen Hindus und Sikhs als eine eklatante Mißachtung der Menschenrechte.
Als Angehörige des Hinduismus gerät die Familie durch
die Abschiebung in direkte Gefahr der Verfolgung durch die islamische Regierung
und islamistische Kräfte.
In Kabul kommt die Familie in einem Raum in einer Tempelruine
unter – die Kinder erkranken schwer; Geld für medizinische Behandlung
ist nicht vorhanden. Dann flüchtet die Familie weiter nach Indien,
um dem Druck der religiösen Verfolgung zu entgehen.
Afghan Hindu-Sikh Verband in Deutschland
22. Mai 06
Rathenow in Brandenburg. Ein 31 Jahre alter togoischer Flüchtling
ist mit dem Fahrrad auf dem Weg vom "Kaufland" zurück zu seiner Unterkunft.
Als er sich um 19.50 Uhr am Birkenweg auf dem Gelände des ehemaligen
Betonwerkes befindet, fährt ein mit drei Männern besetzter BMW
mehrmals auf ihn zu, offensichtlich in der Absicht, ihn zu überfahren.
Der Togoer weicht aus und kann sich schließlich mit einem Sprung
zur Seite retten.
Ihm gelingt es, sich im Unterholz so lange zu verstecken, bis
der PKW verschwindet.
Der am nächsten Tag ermittelte deutsche Fahrer des Wagens
erklärt, daß er seinen neu erworbenen BMW ausprobieren wollte.
Von einem rassistischen Hintergrund könne bisher keine Rede sein,
so auch die Polizei.
Der Flüchtling erfährt infolge dieses Angriffes eine
Posttraumatische Belastungsstörung und befindet sich auch im Januar
2007 noch in therapeutischer Behandlung.
Opferperspektive;
MAZ 23.5.06
25. Mai 06
Bundesland Hessen. Im mittelhessischen Wohratal soll eine Georgierin
in Abschiebehaft genommen werden. Als sie die
Tür öffnet und erfährt, warum die Polizisten aus Stadtallendorf
gekommen sind, flieht sie in ein Zimmer, zieht aus dem Hosenbund zwei Rasierklingen
und steckt diese in den Mund. Eine weitere zieht sie hervor, um sich äußerlich
zu verletzen. Wegen der hohen Verletzungsgefahr ziehen sich die Polizisten
zurück.
Als die Frau allerdings am 29. Mai ein Gebäude in Kirchhain
verläßt, wird sie von den auf sie wartenden Polizisten festgenommen.
Bei ihrer Durchsuchung werden erneut Rasierklingen in ihrer Unterhose gefunden.
Polizei Mittelhessen 1.6.06
25. Mai 06
Im thüringischen Arnstadt wird am "Herrentag" ein Flüchtling
aus Sierra Leone von fünf Männern der Freiwilligen Feuerwehr
beleidigt und unter anderem als "Affe" beschimpft. Er flieht in den Hof
des Flüchtlingsheimes, wird dorthin verfolgt, geschlagen und noch
am Boden liegend getreten.
Das Amtsgericht Arnstadt spricht am 22. Juni 2008 die Angeklagten
vom Vorwurf der gefährlichen gemeinschaftlichen Körperverletzung
frei, weil es die Aussage der Angeklagten, der Flüchtling hätte
die fünf deutschen Männer provoziert, ebenso für möglich
hält.
FW 23.6.08
27. Mai 06
Der 48 Jahre alte Dursun Güner aus der Türkei wird an der
schweizerisch-deutschen Grenze aufgrund eines bestehenden internationalen
Haftbefehls festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Er kommt in
die JVA Lörrach. Drei Tage später stellen die türkischen
Justizbehörden ein Auslieferungsersuchen für den in der Schweiz
lebenden Flüchtling.
Die Türkei wirft dem ehemaligen Mitglied der in der Türkei
verbotenen Partei Türkiye Komünist Partisi und dem ehemaligen
Mitglied des Vereins Emekder drei Morde aus den Jahren 1978 bis 1981 vor.
Diese Vorwürfe sind sowohl den schweizerischen als auch
den italienischen Behörden seit der Asylantragstellung bekannt; sie
wurden jeweils für haltlos befunden. Italien hatte Dursun Güner
politisches Asyl gewährt, nachdem er 1998 auch dort verhaftet worden
war. Seit drei Jahren lebte er mit seiner Frau und der 21-jährigen
Tochter in der Schweiz.
Am 12. Februar 2007, also achteinhalb Monate nach der Verhaftung,
wird Dursun Güner aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgerichts
Karlsruhe aus der Auslieferungshaft entlassen.
indymedia 2.11.06;
SOSF 12.2.07; OLG Karlsruhe 12.2.07
Mai 06
Sangerhausen in Sachsen-Anhalt. Der 23 Jahre alte Boureima T., Flüchtling
aus Burkina Faso, wird im Bahnhof von einer Gruppe rechter Jugendlicher
massiv angepöbelt und später angegriffen. (siehe auch: November
06 und Dezember 06)
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
4. Juni 06
Bundesland Bayern. Am Abend um 20.34 Uhr des Pfingstsonntags geht ein
Notruf bei den Feuerwehren in Unterdürrbach und Würzburg ein.
Im ersten Stock des Flüchtlingsheimes in der Veitshöchheimer
Straße brennt es.
Main Post 6.6.06
16. Juni 06
Ludwigsfelde in Brandenburg. Ein Flüchtling aus Liberia wird um
2.00 Uhr nachts in der Brandenburgischen Straße von zwei 20- und
21-jährigen Rechten rassistisch beschimpft und bedroht. Als die Aggressoren
Sturmhauben über die Köpfe ziehen und ihn verfolgen, gelingt
ihm die Flucht.
Opferperspektive
19. Juni 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der
Abschiebegefangene L. R. sich zu töten.
BT DS 16/9142
24. Juni 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Bahnhof der Stadt Grimmen
wird ein 29 Jahre alter kurdischer Flüchtling aus der Türkei
von zwei deutschen Männern rassistisch beleidigt und beschimpft. Dann
wird er von einem der Täter festgehalten, und der zweite versucht,
auf ihn zu urinieren. Danach schlagen sie auf den Kurden ein und verletzen
ihn im Gesicht. Er muß sich in ambulante Behandlung begeben.
Der Polizei gelingt es, die beiden Täter kurze Zeit später
im Stadtgebiet zu stellen und vorläufig festzunehmen.
Polizei Mecklenburg-Vorpommern;
e110 26.6.06; ddp 26.6.06;
jW 27.6.06; taz 27.6.06;
JWB 5.7.06; LOBBI
25. Juni 06
Bundesland Niedersachsen. Beim Löschen eines Zimmerbrandes in
einem Braunschweiger Flüchtlingsheim erleidet der Hausmeister eine
Rauchgasvergiftung. Er kommt ins Krankenhaus.
Ein 28-jähriger Georgier wird verdächtigt, sein Bett
angezündet zu haben, wodurch der Zimmerbrand entstand. Der Mann gilt
als psychisch krank und hatte mit Selbsttötung gedroht. Er wird am
24. Oktober im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens nach Belgien überstellt.
BrZ 26.6.06;
StA Braunschweig
26. Juni 06
Bundesland Brandenburg. Als der togoische Flüchtling Abdoul-Marouf
Issa-Gobitaka beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in
Eisenhüttenstadt einen Asylfolgeantrag stellen will, wird er auf Veranlassung
der Ausländerbehörde Rathenow festgenommen und kommt in Abschiebehaft.
Dies geschieht, obwohl sein Rechtsanwalt der Ausländerbehörde
mitgeteilt hat, daß sein Mandant aufgrund seiner schweren seelischen
und körperlichen Krankheiten einen Folgeantrag stellen wird, um hier
weiter behandelt werden zu können. Und dies geschieht rechtswidrig,
zumal überhaupt kein Haftbefehl vorliegt.
Beim Haftprüfungstermin am 30. Juni wird die Politik der
Ausländerbehörde Rathenow offenbar. Alle von ihr aufgeführten
Haftgründe können aufgrund ihres unwahren Gehaltes vom Rechtsanwalt
umgehend durch Fakten widerlegt werden. Trotzdem verhängt der Richter
vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt eine Inhaftierung des Schwerkranken
für einen Zeitraum von drei Monaten.
Herrn Abdoul-Marouf Issa-Gobitaka geht es schon lange gesundheitlich
sehr schlecht. Unlängst mußte er sich sieben Wochen lang in
der Psychiatrie der Berliner Charité behandeln lassen. Neben einer
psychischen Erkrankung leidet er unter anderem auch an einer Hepatitis
C.
Einige Stunden nach dem Haftprüfungstermin muß er aus
der Haft in die Notaufnahme eines Krankenhauses transportiert werden.
Im Mai 2007 wird das Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung
gegen den verantwortlichen Sachbearbeiter "mangels hinreichenden Tatverdachts"
von der Staatsanwaltschaft Potsdam eingestellt.
DANBB;
Antirassistische Initiative Berlin
30. Juni 06
Es ist 22.00 Uhr in Chemnitz in Sachsen nach dem Weltmeisterschaftsspiel
Argentinien-Deutschland. Als zwei 21 und 23 Jahre alte kurdische Flüchtlinge
aus Syrien, die deutsche Nationalfahne schwenkend, durch die Stadt gehen,
lösen sich aus einer 30-köpfigen Gruppe Deutscher ca. 10 Personen
und beschimpfen die Flüchtlinge mit "Türken raus!", "Ausländer
raus!" und anderen Parolen. Dann greifen sie die Kurden tätlich an
und schlagen auf sie ein. Einer der Flüchtlinge wird dabei im Gesicht
verletzt.
AMAL Sachsen
Juni 06
Flughafen Frankfurt am Main. Herr und Frau S. und ihre beiden fünf
und zehn Jahre alten Kinder sollen mit fünf Begleitbeamten und einem
Arzt nach Sri Lanka abgeschoben werden. Herr S. zeigt bei der Ankunft am
Flughafen akute Krankheitssymptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Er hat Todesangst und klammert sich an seine Familie. Da er kein Deutsch
spricht und keine ÜbersetzerInnen vor Ort sind, muß seine 10-jährige
Tochter übersetzen.
Als Herr S. sich auf dem Flugfeld weigert, den Polizeiwagen zu
verlassen, wird er die Flugzeugtreppe hinaufgetragen. Kurze Zeit später
wird er blutüberströmt die Treppe wieder heruntergetragen und
ins Dienstfahrzeug der Bundespolizei gesetzt. Er hat sich an diesem Tag
ein zweites Mal den Kopf aufgeschlagen.
Die 10-jährige Tochter wird erneut genötigt, dem Vater
die "Alternativen" zu übersetzen, die die Polizei ihnen bietet: entweder
die Mutter und Kinder werden ohne den Vater nach Colombo abgeschoben, oder
er geht "freiwillig" mit. Das kleine Mädchen bricht in Tränen
aus – muß aber weiter übersetzen.
Da deutlich wird, daß auch die Fluggesellschaft Herrn S.
in seinem Zustand nicht mitnehmen wird, kommt die Familie in die Flughafenklinik.
Sie müssen mehrere Male um etwas zu essen und zu trinken fragen, weil
sie seit der Festnahme vor 12 Stunden nichts zu sich nehmen konnten. Sie
bekommen ein Glas Wasser – Essen ist nicht vorhanden.
Wieder in den Räumen der Bundespolizei zeigt Herr S. eine
Überlastungsreaktion: er kann weder laufen noch sitzen oder stehen.
Die Abschiebeabsichten werden schließlich aufgegeben, und
die Familie wird zu ihrem Wohnort zurückgebracht. Gegen Herrn S. wird
Strafanzeige wegen Widerstands erhoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
Juni 06
Flughafen Frankfurt am Main. Nach 15-jährigem Deutschland-Aufenthalt
soll Herr M. ohne Geld und ohne Gepäck nach Ghana abgeschoben werden.
Er hat ausschließlich seine Krankenakte bei sich, in der steht, daß
ihm ein Gehirntumor operativ entfernt worden ist, daß eine plastische
Operation noch ansteht, daß er unter hohem Blutdruck leidet und daß
er nicht flugreisefähig ist. Die Ausländerbehörde überreicht
der Bundespolizei allerdings eine Bescheinigung, die in einem Satz feststellt,
daß Herr M. flugreisetauglich sei.
Der für die Abschiebung vorgesehene Begleitarzt bietet einen
Tablettenvorrat für 14 Tage an – die Ausländerbehörde macht
das Angebot, dem Ghanaer ein Handgeld mitzugeben, mit dem er sich Tabletten
für mehrere Wochen besorgen könnte. Ob er diese lebensrettenden
Blutdruck-Medikamente in Ghana bekommen würde, kann nicht geklärt
werden.
Herr M. lehnt diese "Angebote" ab, und die Bundespolizei beendet
die Abschiebung.
Der Begleitarzt jedoch bittet die
Polizei, noch weiter mit dem Mann verhandeln zu dürfen. Er verhält
sich aufdringlich und droht dem Mann, daß er das nächste Mal
in Fesseln ins Flugzeug gebracht werde und zudem Ärger mit den Behörden
in Ghana bekäme. Der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung FFM gegenüber
sagt er, daß man bei Afrikanern gesundheitliche Klagen nicht allzu
ernst nehmen solle. Das sei zum größten Teil Show. Als klar
wird, daß die Abschiebung nicht stattfinden wird, beklagt der Arzt
seinen Verdienstausfall und meint, daß es ihm noch nicht passiert
sei, daß seine "Überredungskünste" nicht geholfen hätten.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
3. Juli 06
In der Kölner Ausländerbehörde an der Brückenstraße
spielen sich am Vormittag dramatische Szenen ab. Gegen 10.05 Uhr erscheint
ein 68-jähriger Kroate und bittet die Beamtin um die Klärung
eines "ausländerrechtlichen Problems". Als diese ihn an den Gruppenleiter
verweist, zieht er aus einer Tüte eine Plastikflasche, öffnet
diese und gießt den Inhalt über die Beamtin. Die Flüssigkeit
riecht nach Benzin, und die Frau beginnt, laut um Hilfe zu schreien.
Der Kroate läuft aus dem Raum, verläßt das Gebäude
und springt etwa 200 Meter von der Bastei entfernt in den Rhein.
Ein zufällig vorbeigehender Passant sieht den im Wasser
treibenden Körper, springt hinterher und zieht den Kroaten ans Ufer.
Beide kommen vorerst in ein Krankenhaus.
Die Motivation für die Tat des Kroaten ist unklar. Bei der
ersten Vernehmung sagt er, daß er der Beamtin einen "Denkzettel verpassen"
und sich dann anschließend umbringen wollte.
Einerseits ist er behördlicherseits mehrmals aufgefordert
worden, seinen Paß im Amt vorzulegen, damit "die Etikette zum dauerhaften
Bleiberecht" eingeklebt werden könne, andererseits soll er Probleme
mit seinem Duldungsstatus haben. Aufgrund seines Verwirrtheitszustands
wird er später als schuldunfähig eingestuft.
Polizei Köln 3.7.06;
KStA 4.7.06; rundschau-online 4.7.06; e 110 4.7.06
4. Juli 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In einem Geschäft in Bad Doberan
wird eine junge Frau von einem Rassisten beleidigt und beschimpft, weil
der Vater ihres Kindes ein albanischer Flüchtling ist. Als dieser
seiner Freundin zur Hilfe kommt, schlägt der Täter mehrmals auf
ihn ein.
Dabei erleidet der Albaner leichte Gesichtsverletzungen und muß
sich in ambulante Behandlung begeben.
LOBBI
5. Juli 06
Nordrhein-Westfalen. Saban Maloki nimmt einen Termin bei der Düsseldorfer
Ausländerbehörde wahr. Der Anlaß des Besuches ist ein Brief
von der Behörde, in dem folgende Passage steht: "Nach eingehender
Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich mich in der Lage, Ihnen
und Ihrer Familie Aufenthaltserlaubnisse gem. Paragraph 25, Abs. 5
AufenthG zu erteilen." Nach 15 Jahren in Deutschland scheint dieser
Brief der Familie Maloki nun endlich den ersehnten Aufenthalt zu versprechen.
Die dafür notwendigen Pässe für ihn selbst, seine Frau Shemsije
und seine drei Kinder Rajmond (14), Kastriot (12) und Erdona (7) hatte
Saban Maloki mühselig und für insgesamt 1200 Euro Gebühren
erstanden.
Als dem 44-Jährigen dort allerdings ein Formular vorgelegt
wird, daß er dem Verlassen der BRD bis zum 4. August zustimmt, verliert
er die Selbstkontrolle. Saban Maloki schlägt seinen Kopf auf den Tisch
und gegen die Wand. Er will aus dem Fenster springen, was ein Beamter verhindern
kann. Er versucht, sich mit seinem Feuerzeug anzuzünden, und wird
schließlich vom Rettungsdienst in die geschlossene Psychiatrie im
Landeskrankenhaus in Grafenberg gebracht. Auch hier noch versucht er, sich
mit einem Telefonkabel auf der Toilette zu erhängen.
Saban Maloki leidet an einer Posttraumatischen Belastungsstörung
und befindet sich seit einem ersten Selbsttötungsversuch vor fünf
Jahren in ärztlicher Behandlung.
WZ 24.7.06
6. Juli 06
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Rottenburg versucht der
Abschiebegefangene S. L. sich zu töten.
BT DS 16/9142
10. Juli 06
Bundesland Hessen. In der Flüchtlingsunterkunft des Ortes Lohra
"Auf dem Hundsacker" kommt es um Mitternacht zu einem Brand durch einen
defekten Deckenlüfter im Badezimmer. Durch das schnelle Eingreifen
der BewohnerInnen und der Feuerwehr kann größerer Schaden verhindert
werden. Niemand wird verletzt.
Polizei Mittelhessen 10.7.07
10. Juli 06
Viersen in Nordrhein-Westfalen. Ein 22-jähriger Asylbewerber aus
dem Kongo wird gegen 23.00 Uhr in der neuen Park- und Teichanlage an der
Greefsallee wegen seiner Herkunft aus Afrika rassistisch beleidigt. An
einer kleinen Brücke greifen ihn dann die vier betrunkenen Männern
tätlich an.
Es gelingt dem Kongolesen, sich erfolgreich zu wehren und dann
zu fliehen. Er erstattet am nächsten Tag bei der Polizei Anzeige.
Der Staatsschutz der Mönchengladbacher Kriminalpolizei nimmt Ermittlungen
wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung auf.
Der Asylbewerber lebt seit 12 Jahren in der Bundesrepublik.
Polizei Mönchengladbach 12.7.06;
ddp 12.7.06; JWB 19.7.06; WZ 19.7.06;
Polizeilicher Staatsschutz Mönchengladbach 13.2.08
13. Juli 06
Freienbessingen in Thüringen. Drei maskierte Männer schlagen
vor der Gemeinschaftsunterkunft für AsylbewerberInnen mit Holzknüppeln
auf geparkte Autos ein und zertrümmern die Front- und Heckscheiben.
Die Polizei nimmt die Täter fest.
MOBIT (Polizei Nordhausen)
16. Juli 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Bei einem Feuerwehrfest in der Ortschaft
Niepars werden ein 22- und ein 25-jähriger irakischer Flüchtling
von mehreren Rassisten beleidigt, beschimpft und aufgefordert, das Fest
zu verlassen. Die Angegriffenen bleiben zunächst auf dem Fest, aber
als eine größere, ca. 15-köpfige Gruppe bedrohlich auf
sie zukommt, fliehen sie.
Im Eingangsbereich eines Wohnhauses werden sie von den Verfolgern
heftig geschlagen. Dabei erleiden beide Iraker Prellungen und Blutergüsse
– der 25-jährige zudem einen Nasenbeinbruch. Als es ihnen gelingt,
in eine Wohnung zu flüchten, versuchen die Angreifer, diese Wohnung
zu stürmen, indem sie gegen die Wohnungstür rammen. Dabei wird
eine junge Frau aus Dänemark verletzt, die sich in der Wohnung aufhält.
Die Polizei nimmt zunächst einen 19-jährigen als Hauptverdächtigen
fest, der am nächsten Tag wieder freikommt. Der Staatsschutz nimmt
die Ermittlungen auf.
ddp 16.7.06; jW 17.7.06; JWB 26.7.06;
e110 1.8.06; LOBBI (OZ)
19. Juli 06
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entscheidet bei einem Haftprüfungstermin,
daß die Haft des seit neun Monaten in Abschiebehaft sitzenden 41-jährigen
Liberianers Juluous Denes nicht noch einmal verlängert wird. Noch
während der Flüchtling seine Sachen packt, entscheidet dasselbe
Gericht unter Vorsitz desselben Richters, daß einem neuen Haftantrag
gegen dieselbe Person umgehend stattgegeben wird. Mit der Begründung,
der Häftling hätte seine Identität verschleiert, lautet
der aktuelle Haftbefehl jetzt auf den Namen Bamiro Babatunde Ayodele, der
u.a. auch versucht habe, seine Abschiebung zu verhindern.
Der eigentliche Haftverlängerungsantrag der Ausländerbehörde
war bei Gericht verloren gegangen und tauchte erst nach der Gerichtsentscheidung
wieder auf, so daß die Ausländerbehörde einen neuen Haftantrag
stellen mußte, um den Flüchtling weiter in Haft zu halten. Versuche
der Behörde, ihn nach Nigeria und Liberia abzuschieben, waren an fehlenden
Identitätspapieren gescheitert.
Bei dem neuerlichen Haftprüfungstermin am 27. Juli kann
die Ausländerbehörde keinen geplanten Abschiebetermin nennen,
woraufhin der Gefangene freigelassen wird.
taz 25.7.06; taz 29.7.06
19. Juli 06
Landkreis Wittmund in Niedersachsen. Morgens um 5 Uhr beginnt die Abschiebung
der armenischen Familie Mamojan.
Frau Mamojan und die erwachsene Tochter sind psychisch schwer krank.
Ein Amtsarzt hatte sowohl schwere Erkrankungen, als auch die "Reisefähigkeit"
festgestellt, ohne auch nur mit den Frauen gesprochen zu haben.
Die Festnahme löst bei Frau Mamojan einen Zusammenbruch
aus, so daß sie ins Landeskrankenhaus gebracht werden muß.
Die Abschiebung der Tochter kann im letzten Moment auf dem Flughafen Frankfurt
durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg gestoppt werden,
das in einem sofort angestrengten Eilverfahren die Rechtswidrigkeit der
Abschiebung festgestellt hat.
Herr Mamojan wird jedoch mit drei minderjährigen Kindern
um 15 Uhr nach Armenien abgeschoben.
FRat NieSa 19.7.06
21. Juli 06
Bundesland Rheinland-Pfalz. Als die Polizei – zusammen mit einem Vollzugsdienst
– um 5.30 Uhr in Otterberg an der Wohnung eines abgelehnten Asylbewerbers
erscheint, um ihn in den Sudan abzuschieben, springt dieser aus dem Fenster.
Ob der 31-Jährige sich bei dem Sturz aus dem 2. Stock verletzt hat,
ist unbekannt, denn es gelingt ihm die Flucht, und er gilt für die
Behörden als "untergetaucht".
Polizei Westpfalz 24.7.06;
Kreisverwaltung Kaiserslautern 11.12.06
23. Juli 06
Bundesland Brandenburg. Weil ein Potsdamer im Wohngebiet am Schlaatz
sich beim Fernsehen durch Straßenlärm gestört fühlt,
bedroht er eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie aus Nigeria mit
einer Axt und fordert sie auf zu verschwinden.
Das Ermittlungsverfahren, das nach einer Anzeige der Bedrohten
eingeleitet wird, endet mit einem Vergleich und der Zahlung einer Geldstrafe
für den Potsdamer.
PNN 5.8.06; Opferperspektive
26. Juli 06
Abschiebelager Bramsche-Hesepe in Niedersachsen. Der 31 Jahre alte
Michael Yakoub Hana, abgelehnter Asylbewerber aus Palästina, klettert
um 9.00 Uhr auf den Schornstein eines Gebäudes der Zentralen Aufnahmestelle
und Ausländerbehörde (ZAAB) und droht, sich in die Tiefe zu stürzen.
Erst nach einer schriftlichen Versicherung der Ausländerbehörde,
daß seine "Umverteilung" nach Oldenburg-Blankenburg aufgehoben ist,
klettert der Palästinenser nach drei Stunden in den Rettungskorb der
Feuerwehrleiter und läßt sich wieder herunterfahren. Er kommt
in die Psychiatrie nach Osnabrück.
Er ist einer von den Flüchtlingen, die die menschenverachtenden
Zustände im Abschiebelager auch öffentlich gebrandmarkt haben.
So sieht er die ultimative Aufforderung der Behörde, der "Umverteilungsanordnung"
nach Oldenburg innerhalb von 48 Stunden nachzukommen, als eine Willkür-
und Disziplinierungsmaßnahme. Vor kurzem sind noch andere politisch
aktive Flüchtlinge aus dem Lager weggebracht worden.
Trotz der schriftlichen Zusage der Behörde und nach einer
Nacht in der Psychiatrie in Osnabrück wird der Flüchtling am
nächsten Morgen unter Schlägen, Würgen und mit einer straffen
Fesselung der Hände durch drei Beamte der Ausländerbehörde
nach Oldenburg gebracht. Ihren Wortbruch begründet die Behörde
damit, daß unter Umständen der Nötigung eine solche Vereinbarung
keine Rechtskraft erlangen könne.
Michael Yakoub Hana beginnt einen Hungerstreik und kehrt nach
Bramsche zurück, um hier in der Innenstadt gegen seine Umverteilung
zu demonstrieren. Am Ende der Kundgebung erleidet er einen Kreislaufzusammenbruch
und kommt ins Johanniter-Hospital Bramsche. Danach erfolgt seine Verlegung
in die Psychiatrie nach Osnabrück.
Nach seiner Entlassung wird er erneut gegen seinen Willen nach
Oldenburg-Blankenburg gebracht, wogegen er wieder mit einer demonstrativen
Rückkehr nach Bramsche-Hesepe protestiert. Letztendlich wehrt er sich
– von Oldenburg aus – vor allem juristisch gegen die willkürliche
Umverteilung und gegen den Wortbruch der Behörden.
no lager bremen;
BN 27.7.06; taz-Nord 28.7.06; BN 31.7.06
28. Juli 06
Auf der Bahnfahrt von Erfurt nach Weimar werden acht Mädchen und
Jungen aus dem Flüchtlingsheim in Weimar von zwei deutschen Männern
beleidigt und bedroht. Erst durch das Eingreifen eines couragierten Mitreisenden
wenden sich die Rassisten von den Kindern ab, greifen allerdings jetzt
den Verteidiger an und schlagen auf ihn ein. Am Bahnhof Weimar beendet
dann die Polizei die Auseinandersetzung.
TLZ 1.8.06; JWB 9.8.06
29. Juli 06
Bernburg in Sachsen-Anhalt. Ein 36 Jahre alter Flüchtling aus
Burkina Faso wird von vier "rechtsextrem aussehenden Personen" aus einem
Auto heraus verbal bedroht. Als einer der Provokateure aussteigt, dem Flüchtling
nachläuft, dabei mehrfach den sogenannten Stinkefinger zeigt und laut
"Hau ab!" und "Ho, ho, ho" ruft, flüchtet der Afrikaner in Todesangst
in eine nahe gelegene Polizeistation.
Die Beamten stellen zwar fest, daß der Tatverdächtige
einschlägig als Rechtsextremist bekannt ist, weigern sich allerdings
zunächst, die Anzeige aufzunehmen.
Erst mit Hilfe einer Rechtsanwältin werden zwei Monate später
die Ermittlungen aufgenommen.
Am 6. September 2007 verurteilt das Amtsgericht Bernburg den
Haupttäter zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20,00
Euro. Eine Verurteilung wegen Nötigung, wie die Staatsanwaltschaft
beantragte, erfolgt nicht, weil der Beweis für den Vorsatz der Tat
nicht erbracht werden kann. Beide Seiten gehen in Berufung.
28. September 2008 verurteilt das Landgericht Magdeburg den Täter
zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Zwei Zeugen,
die in dieser Berufungsverhandlung für den Angeklagten ausgesagt hatten,
werden am 23. Januar 2009 wegen uneidlicher Falschaussage zu je 100 Arbeitsstunden
verurteilt.
(siehe auch: 24. September 06)
TS 14.6.07; ap 14.6.07; ddp 14.6.07;
www.ad-hoch-news.de 14.6.07;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
30. Juli 06
Karlsruhe in Baden-Württemberg. Im ersten Obergeschoß eines
Gebäudes der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge (LASt)
sind morgens um 7.30 Uhr aus unbekannter Ursache im Flur abgestellte Gegenstände
in Brand geraten. Die BewohnerInnen retten sich über Notausgänge,
so daß niemand verletzt wird .
KaN 31.7.06
1. August 06
Bundesland Brandenburg. Um 23.30 Uhr kommt ein vollbesetzter 3er BMW
mit 180 Stundenkilometern in einer Linkskurve kurz vor Dannenreich von
der Straße ab und rast in drei Bäume hinein. Der Wagen wird
durch den Aufprall zerrissen und fängt Feuer. Direkt am Unfallort
sterben vier Flüchtlinge. Es sind die Frauen Nguyên Thi Lan
(25), Dang Thi Thê (47) und die Männer Gioan Nguyên Duc
Chinh (24) und Vinh X. (29). Zudem kommt der 56 Jahre alte vietnamesische
Fahrer Nguyên Van Tôn zu Tode. Im Krankenhaus erliegt ein 31
Jahre alter Mitfahrer aus Tschechien seinen Verletzungen.
Die 36 Jahre alte Vietnamesin Nguyên Thi Hat überlebt
mit schwersten Verletzungen, die durch die immense Erschütterung ihres
Körpers infolge des Aufpralls entstanden sind. Sie hatte sich zum
Zeitpunkt des Aufpralls hockend im Fußraum des Wagens befunden. Sie
kommt auf die Intensiv-Station des Cottbusser Krankenhauses. Ihr Mitfahrer
Thang Xuan Cao – ebenfalls schwerstverletzt – wird ins Krankenhaus von
Bad Saarow transportiert. Der 18-Jährige hat diverse Verletzungen
der inneren Organe und muß mehrmals operiert werden.
Es stellt sich schnell heraus, daß es sich bei dem Unfall
um das Ende einer polizeilichen Verfolgungsjagd handelt, einer Maßnahme,
die unter der Führung der Bundespolizei innerhalb eines Ermittlungsverfahrens
der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Vietnamesen Nguyên Van Tôn
aus Leipzig durchgeführt wird. Die Ermittlungen gegen diesen Mann,
der bei dem Unfall ums Leben kommt, werden wegen des Verdachtes auf Fluchthilfe
seit zwei Monaten geführt.
Die Bundespolizei hatte einen Transporter mit vietnamesischen
Flüchtlingen bereits ab der tschechischen Grenze beobachtet und zunächst
über die Autobahn A13 verfolgt. Bei der Abfahrt Ragow in Brandenburg
stiegen mindestens sechs Personen in einen BMW, der dann in Richtung Berlin
weiterfuhr. Als die Bundespolizei versuchte, den mit insgesamt acht Personen
völlig überladenen BMW zu stoppen, konnte der Fahrer ausweichen
und durch zunehmende Geschwindigkeit zunächst flüchten, wurde
aber weiter verfolgt. Zwölf Minuten später kam es kurz vor der
Ortschaft Dannenreich zu dem folgenschweren Unfall.
Nach sechs und sieben Wochen Krankenhaus-Aufenthalt können
die beiden Überlebenden des Unfalles die Krankenhäuser verlassen.
Durch Intervention ihrer Rechtsanwältinnen kann ihnen ein längerer
Aufenthalt in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes
Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZASt) erspart bleiben, und sie kommen
gemeinsam in einem Heim in der Nähe von Berlin unter.
FRat Brbg; Antirassistische Initiative Berlin;
TS 2.8.07; taz 2.8.07
4. August 06
Berlin. Bei dem Versuch, die 51-jährige Kurdin Celele K. und sechs
ihrer Kinder abzuschieben, bricht die chronisch kranke Frau zusammen und
muß mit einem Notarztwagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Zwei
ihrer minderjährigen Söhne, Ramadan (16) und Asraf (17), und
der volljährige Saban (19) werden festgenommen und kommen ins Abschiebegefängnis
Köpenick.
Frau K. lebt seit 1989 in Berlin und ist seit langer Zeit von
ihrem Mann getrennt. Sie ist Mutter von 12 Kindern.
Im Jahre 1999/2000 beantragte die Familie eine Aufenthaltsbefugnis
nach der damals geltenden Altfallregelung. Zu der Zeit lebten noch neun
Kinder im Haushalt der Mutter. Gegen die Meinung des Sozialamtes und obwohl
der Alleinerziehenden das alleinige Sorgerecht zugesprochen worden war,
bestand die Ausländerbehörde auf dem Nachweis einer Erwerbstätigkeit
von Frau K.
Während im Laufe der Jahre die volljährig gewordenen
Kinder Aufenthaltsbefugnisse bekamen, erhielten Frau K. und die minderjährigen
Kinder weiterhin Duldungen.
Heute haben fünf ihrer älteren Kinder feste Aufenthaltsrechte
und zwei von ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
Frau K. hatte vor ihrer Flucht in die BRD überwiegend im
Libanon gelebt und spricht demzufolge nur Arabisch und Deutsch. Ihre Familie
lebt heute noch im Libanon, Familienangehörige in der Türkei
existieren nicht. Aber dorthin, so plant die Ausländerbehörde,
soll Frau K. nach 17 Jahren Deutschland-Aufenthalt abgeschoben werden.
FRat 14.8.06
6. August 06
Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern. Ein junger Flüchtling aus
dem Irak wird von einer Gruppe Deutscher angegriffen. Er wird mit einer
Flasche beworfen, und dann schlagen zwei Täter auf ihn ein, andere
halten seine Freundin fest, die ihm helfen will. Als die Angreifer für
einen kurzen Moment die Attacken gegen ihn einstellen, kann er flüchten.
Mit seinen Verletzungen geht der Iraker ins Krankenhaus, und
ein erlittener Nasenbeinbruch muß operiert werden. Dieser Behandlung
schließt sich eine langwierige ambulante Therapie an.
Das Amtsgericht Bad Doberan verurteilt einen der Angreifer am
4. September 07 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Wenige
Tage vor der Verhandlung gegen den zweiten Schläger, die am 31. März
08 stattfindet, reist der Iraker "freiwillig" aus, um der seit langem drohenden
Abschiebung zu entgehen. Damit beendet er gezwungenermaßen nach neun
Jahren seinen Aufenthalt in der BRD, die dem irakischen Christen keinen
Schutz gewähren wollte.
LOBBI
8. August 06
Bundesland Baden-Württemberg. Der anerkannte politische Flüchtling
Muzaffer Ayata wird auf dem Hauptbahnhof Mannheim festgenommen. Die Bundesanwaltschaft
wirft dem 50-jährigen Kurden vor, "Rädelsführer" und somit
Teil des "Funktionskörpers" der in Deutschland als "kriminelle Vereinigung"
eingestuften PKK zu sein. Durch seine Tätigkeit habe er dazu beigetragen,
den "organisatorischen Zusammenhang" zu festigen.
Muzaffer Ayata, dessen Asylantrag nach drei Jahren Laufzeit erst
vor kurzem positiv entschieden wurde, war aufgrund seiner politischen Tätigkeit
im März 1980 in der Türkei festgenommen und zum Tode verurteilt
worden. Dieses Urteil wurde später zu einer lebenslänglichen
Haft umgewandelt. Nach über 20 Jahren Haft in türkischen Gefängnissen
erfolgte im September 2000 die Entlassung aus Bursa. Im Mai 2001 verließ
er die Türkei und beantragte in der BRD Asyl. Von der erlittenen Verfolgung
und der Folter hat Muzaffer Ayata heute bleibende körperliche Schäden,
und er leidet zudem unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
In der BRD ist Muzaffer Ayata Ansprechpartner für die kurdische
Partei HADEP/DEHAP bzw. deren Nachfolgeorganisation Demokratik Toplum Partisi
(DTP). Seit Jahren setzt er sich in zahlreichen Beiträgen, Analysen
und Kommentaren für einen Dialog und eine friedlich-politische Lösung
des kurdisch-türkischen Konfliktes ein.
Seit dem 24. Mai 2007 steht Muzaffer Ayata vor dem Staatsschutzsenat
des Oberlandesgerichtes Frankfurt wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft
in der PKK/KONGRA-GEL (§ 129 StGB).
Im Dezember 2007 fordert das türkische Justizministerium
seine Auslieferung und begründet dies – entsprechend einer Akte der
Oberstaatsanwaltschaft Diyarbakir – mit dem Verdacht, daß Muzaffer
Ayata für die Finanzen der PKK in Europa zuständig sei und als
Vorsitzender des Vereins kurdischer Arbeitgeber (KARSAZ) 500 Firmen koordiniert
hätte.
Am 10. April 2008 wird Muzaffer Ayata zu drei Jahren und sechs
Monaten Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an,
daß der kurdische Politiker in der Funktion als Sektorleiter Süd
führendes Mitglied und Rädelsführer einer "kriminellen Vereinigung"
(§ 129 StGB) ist. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof
wird am 10. November dieses Urteil aufgehoben.
Das Oberlandesgericht kommt in der Neuverhandlung am 9. März
2009 zu einem Urteil mit einem um vier Monate reduzierten Strafmaß.
Die Revision Muzaffer Ayatas gegen dieses Urteil wird schließlich
am 7. Juli 2009 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Am 17. Oktober 09
wird er nach verbüßter Strafe aus der JVA Weiterstadt entlassen.
ISKU 14.8.06;
ISKU 6.12.07; AZADI 19.12.06;
AZADI – infodienst Nr. 61 Dezember 2007;
NüNa Dezember 2007;
AZADI – infodienst Nr. 64 März 2008; AZADI 10.4.08;
AZADI – infodienst Nr. 65 April 2008; jW 6.6.08;
AZADI – infodienst Nr. 71 Oktober 2008:
AZADI – infodienst Nr. 72 November 2008;
AZADI – infodienst Nr. 73 Dezember 2008; AZADI 9.3.09;
AZADI – infodienst Nr. 79 Juli 2009; jW 7.10.09
11. August 06
Flughafen Frankfurt am Main. Es ist der dritte Abschiebeversuch für
den 20 Jahre alten Kurden Serif Akbulut. Er ist mit Klettbändern so
stark gefesselt, daß seine Hände schmerzen und blau angelaufen
sind. Wie bei den vorherigen Abschiebungsversuchen wehrt er sich, indem
er um Hilfe ruft und laut protestiert. Der Pilot der Lufthansa-Maschine
sagt ihm, daß er ihn trotz des Protestes ausfliegen wird. Áls
Serif Akbulut sich weigert, sich zu setzen, wird er von Beamten der Bundespolizei
geschlagen und schließlich wieder aus dem Flugzeug herausgebracht.
Mit Hämatomen am Hals und an den Fingern kommt er zurück in die
JVA Wiesbaden.
Wegen Verfolgung und Folter waren seine Eltern 1998 mit ihrem
damals 12-jährigen Sohn Serif aus der Türkei geflohen und hatten
in der BRD Asylanträge gestellt.
Fatma Akbulut ist schwer traumatisiert – ihr Mann Ali Akbulut
(63) leidet unter schwerem Asthma. Seit den ersten Abschiebeankündigungen
hat sich die psychische Erkrankung von Fatma Akbulut deutlich verschlechtert.
Es gibt inzwischen 18 ärztliche Bescheinigungen von der behandelnden
Psychiaterin und Neurologin, 12 Bescheinigungen der Main-Kinzig-Kliniken
in Schlüchtern und mehrere Berichte des Psychiatrischen Notdienstes
Schlüchtern, in denen die ausgeprägten Depressionen, die Panikattacken,
die dissoziativen Anfälle und ihre Suizidalität beschrieben werden.
Seit seinem 15. Lebensjahr hat sich ihr jüngster Sohn Serif
intensiv um sie gekümmert und sämtliche Belange der Familie geregelt.
Am 7. Juli morgens um 6.30 Uhr war Serif Akbulut zu Hause in
Schlüchtern abgeholt worden und befand sich um 11.45 Uhr bereits in
einer Maschine der Turkish Airlines. Er wehrte sich, woraufhin sich der
Pilot weigerte, ihn mitzunehmen. Serif Akbulut kam in die JVA Preungesheim
in Abschiebehaft.
Am 15. Juli brach seine Mutter Fatma Akbulut aufgrund der Inhaftierung
ihres Sohnes und aufgrund der Abschiebedrohung gegen sie selbst mehrmals
zusammen und kam in eine Klinik. Als sie zwei Tage später Polizisten
auf den Gängen sah, bekam sie weitere Panikattacken und floh aus der
Klinik. Sie war verwirrt und desorientiert.
Auch bei dem zweiten Abschiebeversuch am 8. August war es Serif
Akbulut gelungen, den Piloten der slowenischen Adria Air zu überzeugen,
daß er nicht mitfliegen wolle. Er kam zurück in Haft – diesmal
in die JVA Wiesbaden.
Die Unterstützung für die Familie Akbulut war groß.
Mit Demonstrationen, Petitionen und Offenen Briefen verschiedener gesellschaftlicher
Gruppen und vieler Einzelpersonen wurde mit zunehmender Intensität
ein Bleiberecht für die Familie gefordert. Dies blieb erfolglos.
Daß der vierte Anlauf, Serif Akbulut abzuschieben, den
Behörden gelingt, liegt an dem unumstößlichen Abschiebewillen
der Verantwortlichen. Am 5. September 2006 wird Serif Akbulut zum Flughafen
Leipzig/Halle geschafft und dort in ein Kleinflugzeug der FSH Luftfahrtunternehmen
GmbH in Schkeuditz gebracht. Der 20-Jährige ist mit der Spezialfesselung,
dem Bodycuff, während der Zeit am Flughafen und während des Fluges
verschnürt und wird von zwei mitfliegenden Bundespolizisten und einem
Arzt bewacht. Um 11.30 Uhr startet die Maschine in Richtung Türkei.
Im Februar 2007 hat Serif Akbulut seine deutsche Freundin in
der Türkei geheiratet und hofft auf eine Rückkehr zu seiner Familie.
Das Regierungspräsidium schickte inzwischen die Rechnung zu den drei
Abschiebeversuchen, der Abschiebung und zwei Monaten Abschiebehaft. Die
Summe, die Serif Akbulut zu zahlen hat, beläuft sich auf 21.018,76
Euro.
(siehe auch: 13. Februar 07)
Bündnis für Bleiberecht Hanau;
KiN 8.7.06; NRhZ 12.7.06; FR 13.7.06; KiN 15.7.06;
NRhZ 18.7.06; FR 19.7.06; KiN 19.7.06; KiN 22.7.06;
KiN 27.7.06; FR 28.7.06; FR 2.8.06; KiN 3.8.06;
KiN 10.8.06; KiN 11.8.06; KiN 12.8.06; KiN 15.8.06;
KiN 24.8.06; KiN 26.8.06; KiN 30.8.06; jW 30.8.06;
FRat Hessen 5.9.06; HR-online 5.9.06; FR 5.9.06; KiN 5.9.06;
indymedia 5.9.06; hr-online 5.9.06;
FR 6.9.06; Main-Echo 6.9.06; KiN 6.9.06;
freiheit-fuer-serif.tk 4.2.07;
Abschiebebeobachtung FFM 2007
12. August 06
Lünen in Nordrhein-Westfalen. Die seit über sechs Wochen
auf dem Marktplatz (Willy-Brandt-Platz) vor dem Rathaus von Lünen
protestierenden iranischen Flüchtlinge werden morgens um 2.30 Uhr
von fünf angetrunkenen Deutschen rassistisch beschimpft und tätlich
angegriffen. Einer uriniert an das Zelt der Flüchtlinge, ein anderer
droht, es anzuzünden. Sie werfen mit vollen Bierflaschen und rufen
"Heil Hitler!". Einer der Täter trägt eine Gürtelschnalle
mit einem Hakenkreuz. Das Zelt der Flüchtlinge bricht zusammen. Einer
der Flüchtlinge wird am Fuß verletzt und muß im Krankenhuas
behandelt werden. Die Polizei findet im nachhinein ein Messer am Tatort.
Cherag Ansari, Khanpurd Said, Davoud Razavi und Amir Tajrishi
begannen ihre Aktion am 20. Juni, nachdem sie aus ihrer 3-Zimmer-Wohnung
durch die Stadt zwangsgeräumt wurden. Sie, die zum Teil seit neun
Jahren in Lünen leben, protestieren jetzt Tag und Nacht gegen die
Unterbringung in einem sogenannten Übergangsheim in Lünen-Alstedde
in einem 24 Quadratmeter großen Vier-Bett-Zimmer. Sie protestieren
gegen ein Heim, in dem Personen- und Anwesenheitskontrolle als normal gelten.
Alle Verhandlungsversuche der UnterstützerInnen der Flüchtlinge
und von PolitikerInnen scheitern an der vermeintlichen Rechtschaffenheit
der Behörden. "Es gibt nichts zu diskutieren", sagt Stadtsprecher
Urner. "Wir halten uns nur an die Gesetze."
Am 5. Juni 2007 spricht das Amtsgericht Lünen die fünf
rassistischen Gewalttäter wegen Mangels an Beweisen frei, weil nicht
einwandfrei nachgewiesen werden kann, welche der Männer die Flaschen
auf die Flüchtlinge geworfen haben.
taz-NRW 23.6.06; RN 1.8.06;
Polizei Dortmund 12.8.06; ddp 12.8.06;
HeA 14.8.06; HeA 15.8.06;
RN 6.6.07
13. August 06In der Abschiebezelle des Flughafens München rammt
der 36-jährige Chinese Xiang Zhong Chen mit voller Wucht seinen Kopf
gegen die Wand, um sich umzubringen. Er zieht sich dadurch schwere Kopfverletzungen
zu.
Der inzwischen endgültig abgelehnte Asylbewerber war vor
12 Jahren in die BRD gekommen und hatte die letzten Jahre in Hof gelebt.
Seine Lebensgefährtin ist im sechsten Monat schwanger.
Am 27. September lehnt auch der Petitionsausschuß des Bayerischen
Landtages einen Aufenthalt ab. Seine Freundin, die ihn in Abschiebehaft
besuchte, sagt: "Er ist weiter bereit, sich lieber umzubringen als nach
China zurückzugehen."
Hamburger Initiativenzeitung 17.8.06;
FrP 28.9.06; JWB 4.10.06
15. August 06
Pinneberg in Schleswig-Holstein. Als Frau B. in der Beratungsstelle
des Diakonievereins Migration von ihrer geplanten Abschiebung am 7. September
erfährt, bricht sie zusammen, muß von einem Notarzt erstversorgt
werden und kommt anschließend zur ambulanten Behandlung ins Klinikum
Pinneberg. Wegen ihres anhaltend schlechten und zum Teil lebensbedrohlichen
Gesundheitszustandes und akuter Suizidalität erfolgt am 29. August
ihre stationäre Aufnahme zur psychiatrischen Behandlung im Klinikum
Elmshorn. Erst nach mehreren Wochen Aufenthalt kann Frau B. wieder entlassen
werden.
Sie hat einen langen Leidensweg hinter sich. In einer fachpsychiatrischen
Stellungnahme ihrer behandelnden Ärztin vom 27. Januar werden acht
psychische Erkrankungen aufgrund schwerer Traumatisierung diagnostiziert,
die eine medikamentöse Therapie und eine Psychotherapie an einem sicheren
Ort erforderlich machen. Im Falle einer zwangsweisen Rückführung
sei mit einer Verstärkung der schwerwiegenden Krankheitssymptome und
Suizidalität zu rechnen.
Diese Stellungnahme wurde allerdings von der "Vertragsärztin"
Frau G. mit den Worten kolportiert: "Es bestehen keine Erkrankungen, die
Kontraindikationen für eine Rückführung auf dem Luftwege
in das Heimatland darstellen."
Am 29. August 2006 spricht das Verwaltungsgericht Schleswig Frau
B. in einem Eilverfahren vorläufigen Abschiebeschutz aus gesundheitlichen
Gründen zu.
(siehe auch: Kasten: Seite 415)
Diakonieverein Migration – Pinneberg
16. August 06
Ausreisezentrum Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Nachts um 2.00 Uhr läuft
Thibaut Antonie Lassarat entsetzt durch die Gänge der ehemaligen Kaserne
der Nationalen Volksarmee und schreit: "Die wollen mich nach Guinea abschieben."
Sechs Polizisten überwältigen den schmächtigen Mann und
schleppen ihn zum Wagen. Es wird ihm verwehrt, persönlichen Besitz
mitzunehmen. Selbst die Medikamente, die er wegen einer Überfunktion
seiner Schilddrüse täglich einnehmen muß, werden ihm abgenommen.
Während den Freunden von Thibaut Antonie Lassarat wegen
angeblichen Datenschutzes jegliche Auskunft verweigert wird, erfährt
sein Anwalt, daß er mit einer Maschine der Air France, Flugnummer
FNR 1419, abgeschoben wird.
Erst drei Wochen nach der Abschiebung gelingt es Freunden aus
Sachsen-Anhalt, den Aufenthaltsort von Thibaut Antonie Lassarat auszumachen.
Er befindet sich seit der Abschiebung in Polizeihaft. Durch die Intervention
einer Menschenrechtsorganisation in Guinea kommt er frei und taucht unter.
Wenig später bittet er seine deutschen FreundInnen um Geld, damit
er sich in einem Krankenhaus wegen der Verschlechterung seiner Schilddrüsenerkrankung
behandeln lassen kann. Für die Hormonpräparate, die er wieder
nehmen muß, schicken die FreundInnen fortan Geld nach Guinea.
Thibaut Antonie Lassarat hatte 15 Jahre lang in der BRD gelebt.
Die letzten vier Jahre in dem "Modellprojekt" Halberstadt, um seine Mitwirkungspflicht
an seiner eigenen Abschiebung zu erpressen und seine eigentliche Identität
für die Behörden zu klären. Dies bedeutete für ihn
und die anderen LagerinsassInnen: häufige Verhöre, Residenzpflicht
für Halberstadt, keinen Cent Bargeld und Fertigessen aus Großküchen.
Zunächst wurde ihm die Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire)
als Herkunftsland zugeschrieben. Thibaut Antonie Lassarat wurde zweimal
der berüchtigten Guinea-Delegation vorge-führt, und schließlich
erklärte ihn die Botschaft von Guinea vor einigen Wochen zu einem
Bürger dieses Staates, so daß die Abschiebung behördlicherseits
durchgeführt werden konnte.
indymedia 20.8.06;
jW 22.8.06;
no lager halle November 06
16. August 06
Regierungsbezirk Unterfranken. Eine Armenierin zwischen 30 und 35 Jahren
soll nach abgelehntem Asylantrag zusammen mit ihrem achtjährigen Sohn
– aber ohne ihren Mann – abgeschoben werden. Die traumatisierte Frau ist
sehr verängstigt und gerät in panische Angst. Als sie sich heftig
wehrt, trägt sie durch die Zwangsmaßnahmen Blutergüsse
Auf dem Flughafen in Frankfurt wird die Asylbewerberin durch
die Bundespolizei von ihrem Kind getrennt. Als sie ohnmächtig wird
und vom Stuhl fällt, erfolgt ein Stop der Abschiebung, und die Polizei
bringt die Frau mit ihrem Sohn zum Flüchtlingsheim zurück. Ihr
Zimmer ist jedoch schon wieder neu belegt, und Mutter und Sohn müssen
eine Nacht in einer Zelle einer Polizeiinspektion verbringen.
Der Ehemann ist Iraner, hatte in Armenien gearbeitet und dort
seine Frau kennengelernt. Ihretwegen war er zum Christentum konvertiert,
wurde jedoch trotzdem verfolgt. Weil das Ehepaar keine Möglichkeit
sah, in Armenien gemeinsam zu leben, versuchten sie es im Iran. Hier mußte
er jedoch seine Konversion geheim halten, und seine Frau wurde als "Ungläubige"
verfolgt. Als sich herausstellte, daß sie weder in Armenien noch
im Iran zusammenleben können, entschlossen sie sich zur Flucht.
Das Ehepaar konnte nicht gemeinsam fliehen; die Armenierin erreichte
mit ihrem Sohn zwei Jahre früher die BRD. Deshalb behaupteten die
Behörden trotz entsprechender Dokumente, daß sie nicht verheiratet
wären und der Iraner nicht der Vater des Kindes sei, und wollten die
getrennte Abschiebung durchsetzen.
Anfang 2008 ist weiter unklar, wo die Familie eine Perspektive
für eine gemeinsame Zukunft hat. Inzwischen hat der Rechtsanwalt die
Behörden zwar von der Rechtmäßigkeit der Ehe überzeugen
können, doch wird nun argumentiert, daß die Familie in Armenien
leben könne. Eine Einreiseerlaubnis liegt bereits vor – inwieweit
der Iraner auf Dauer ein Aufenthaltsrecht erhält, ist jedoch vollkommen
ungeklärt.
Fränkischer Tag 23.8.06;
Caritasverband Diözese Würzburg
17. August 06
Bundesland Hessen. Ein kurdisches Ehepaar soll mit seinen drei Töchtern
im Alter von 9, 5 und 2 Jahren in die Türkei abgeschoben werden. Da
der Vater mit den zwei älteren Mädchen gerade Verwandte besucht,
ist die im vierten Monat schwangere Mutter mit dem jüngsten Kind allein
zu Hause. Sie bekommt einen Schock, als die Polizisten sie ohne die übrige
Familie zur Abschiebung nach Frankfurt bringen und in das Flugzeug setzen.
Da ihr Zustand äußerst beängstigend ist, wird sie in das
Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main eingeliefert.
Die Kurdin wird nach Marburg verlegt und muß acht Wochen
stationär in der Psychiatrie bleiben. Anschließend ist sie –
wie auch ihr Ehemann – weiter in ambulanter Behandlung. Das vierte Kind
wird im Februar 2007 geboren.
Alle zwölf Geschwister des Familienvaters leben mit Aufenthaltstiteln
in der Bundesrepublik. Die Asylanträge dieser Familie, die seit sechs
Jahren in Hessen wohnt, sind jedoch abgelehnt worden. Seitdem ist sie ständig
von Abschiebung bedroht.
Anfang 2008 ist eine Petition anhängig. Bei Duldungsverlängerungen
machen die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde deutlich, daß
sie nach deren Beantwortung unverzüglich abschieben werden.
Attac Frankfurt/Main Rückblick 2006;
Antirassistische Initiative Berlin
17. August 06
Bundesland Sachsen. An der Autobahnraststätte Auerswalder Blick
(A 4) bei Chemnitz entdeckt die Autobahnpolizei 31 Personen in dem geschlossenen
Laderaum eines Sattelaufliegers. Es handelt sich um sechs Männer und
sechs Jugendliche, neun Frauen und zehn Kinder, darunter auch Säuglinge.
Eine Frau ist hochschwanger. Alle haben weder Einreise- noch Aufenthaltspapiere.
Es sind Flüchtlinge aus Tschetschenien.
Wegen akuten Flüssigkeitsmangels werden die Frauen, Kinder
und Jugendlichen in Chemnitzer Kliniken gebracht und medizinisch versorgt.
Einige Tage später bringt die schwangere Frau ihr Kind zur Welt.
Die Flüchtlinge werden später im Asylbewerberheim Mobendorf
im Landkreis Mittweida untergebracht.
LVZ 17.8.06;
MM 17.8.06;
Sachsen Fernsehen 18.8.06;
SäZ 18.8.06; taz 19.8.06;
Sachsen Fernsehen 25.9.06
19. August 06
Pinneberg in Schleswig-Holstein. Die 60 Jahre alte Frau V. versucht,
sich mit einer Überdosis Tabletten zu vergiften, nachdem sie aus einem
Schreiben der Ausländerbehörde erfahren hat, daß sie am
30. August abgeschoben werden soll. Sie kommt auf die Intensivstation des
Klinikums Pinneberg und nach Überwindung der körperlichen Krise
in die Klinik für Psychiatrie nach Elmshorn.
Frau V. war vor neun Jahren aus dem Kosovo in die BRD geflüchtet,
nachdem zunächst ihr Mann und dann ihre beiden Töchter mit deren
Familien in den Kriegswirren verschollen sind. Seither ist sie seelisch
krank, und die über lange Jahre existierende Aufenthaltsunsicherheit
bringt sie immer wieder in psychische Krisensituationen. Sie leidet unter
schweren depressiven Episoden und ihre "Selbsttötungsgedanken in konkreter
Ausformung" konnten bisher durch stationäre Aufenthalte im Klinikum
Elmshorn abgewendet werden.
Während ihres letzten Klinik-Aufenthaltes, der vom Oktober
2005 bis zum Januar 2006 notwendig war, wurde auch der Verdacht auf eine
Posttraumatische Belastungsstörung geäußert. Bei ihrer
Entlassung bekam Frau V. neben einem Antidepressivum und einem Beruhigungsmittel
zusätzlich drei weitere Herz-Kreislauf-Medikamente verschrieben.
Die fortschreitende Verschlechterung ihres Zustandes äußerte
sich darin, daß sie nicht mehr in der Lage war, Termine, wie z.B.
Arztbesuche, alleine wahrzunehmen; auch die verantwortungsvolle Einnahme
der Medikamente gelang ihr nicht mehr. Trotzdem hatte in der Flugtauglichkeitsbescheinigung
der Ausländerbehörde der Satz gestanden: "Es bestehen keine Kontraindikationen
für eine Rückführung auf dem Luftwege in das Heimatland.
Die gängige medikamentöse Therapie und gelegentlich stattfindende
Arztbesuche können dort fortgesetzt werden."
Im Kosovo hätte Frau V. niemanden – in der Bundesrepublik
hat sie ihren Sohn und ihre Schwiegertochter, die sich um sie kümmern
und sie versorgen. Ab Januar 2007 wird ihr Sohn vom Amtsgericht zu ihrem
Betreuer für bestimmte Lebensbereiche bestellt. (siehe auch:
Kasten Seite 415)
Diakonieverein Migration – Pinneberg
22. August 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Gegen die Flüchtlingsunterkunft
in der Bünder Straße in Löhne wird zwischen 1.00 und 2.00
Uhr ein Brandanschlag verübt. Ein Molotow-Cocktail wird vom Innenhof
aus gegen das Fenster des Zimmers 21 geworfen. Die Scheibe des Fensters
hält stand; der Brandsatz fällt in einen Lichtschacht und brennt
dort aus, ohne größeren Schaden anzurichten. Die 39 Bewohner
kommen mit dem Schrecken davon.
Schon zwei Tage zuvor hatten drei oder fünf Vermummte versucht,
mit einer Leiter ins Haus einzusteigen. Als sie entdeckt wurden, waren
sie geflohen.
(siehe auch: 15. September 06)
NW 24.8.06; NW 31.8.06;
taz 1.9.06; NW 23.9.06
23. August 06
Frankfurt am Main. Der 36 Jahre alte Yusuf Karaca wird nach einem 90-tägigen
Hungerstreik aus der Haft entlassen. Er kommt umgehend in das Universitätsklinikum
zur lebensrettenden Behandlung. Einen Tag zuvor hatte sich das Oberlandesgericht
Frankfurt gegen eine Auslieferung des Mannes ausgesprochen.
Yusuf Karaca, der aufgrund seiner Verfolgungsgeschichte Abschiebeschutz
nach § 60 Abs. 1 AufenthG bekommen hatte, war aufgrund eines Auslieferungsbegehrens
der Türkei am 2. Mai in deutsche Auslieferungshaft genommen worden.
Am 23. Mai bestätigte das Oberlandesgericht die weitere
Haft mit der Fluchtgefahr des Gefangenen. Bemerkenswert ist die Begründung
des Gerichts, denn gerade die von Yusuf Karaca angeführte Angst vor
Folter, die er tatsächlich jahrelang erleiden mußte und aufgrund
derer er Abschiebeschutz hat, sei der "Anreiz" für ihn, sich einer
Auslieferung durch Flucht zu entziehen. Das Gericht fordert zudem die Zusicherung
des türkischen Staates, daß Herr Karaca seine Reststrafe in
der Türkei (20 Jahre) in einem Gefängnis des Typs F fortsetzt
und daß die Deutsche Botschaft Gelegenheit erhält, den Inhaftierten
aufzusuchen und sich über die konkreten Haftbedingungen zu informieren.
Yusuf Karaca begann jetzt einen unbefristeten Hungerstreik mit
der Forderung nach seiner sofortigen Freilassung. Mitte Juli wurde er vom
Gefängnis Weiterstadt in die Krankenabteilung der JVA Kassel gebracht.
Der Gefangene hatte über 25 kg Körpergewicht verloren, die Gefängnisärzte
hielten ihn jedoch weiterhin für haftfähig, weil er gesüßte
Flüssigkeit zu sich nahm.
Yusuf Karaca war am 10.12.1996 vom staatlichen Sicherheitsgericht
in der Türkei wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Organisation
TKPML-TIKKO (kommunistisch-maoistische Kaderorganisation) zum Tode verurteilt
worden. Aufgrund eines durch Folter erpreßten Geständnisses
wurde die Strafe dann in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt.
In Haft war er unzählige Male mit Elektroschocks an den
Geschlechtsorganen, der Zunge und den Ohren gequält worden. Mehrmals
wurde er am "Palästinensischen Haken" aufgehängt, mehrere Tage
mußte er ohne Schlaf und nackt an kalten Stellen verbringen, ihm
wurde der Kopf unter Wasser gehalten, nachdem ihm die Folterer die Nasenlöcher
zugestopft hatten. Er wurde zu einsamen Orten gebracht und mit dem Tode
bedroht. Ihm wurde angedroht, daß auch seine Familienangehörigen
festgenommen und gefoltert werden würden. Er befand sich während
seiner Haft auch in einem Gefängnis des Typs F. Als er am sogenannten
Todesfasten teilnahm und seine Haft für medizinische Maßnahmen
unterbrochen wurde (Wernicke-Korsakow-Syndrom), gelang ihm nach 10 Jahren
Gefangenschaft die Flucht aus der Türkei in die BRD. Am 28. September
2005 wurde er als politischer Flüchtling anerkannt.
Als Herr Karaca Ende August 2006 das Krankenhaus verläßt,
ist seine "amtliche" Existenz in der BRD bereits gelöscht: seine Wohnung
in Hanau ist gekündigt, und krankenversichert ist er auch nicht mehr.
Das Krankenhaus, das ihn nach dem 90-tägigen Hungerstreik medizinisch
versorgte, fordert die Kosten von ihm. Herr Karaca, ohnehin durch die letzten
Monate psychisch schwer angeschlagen, kommt in eine schwere depressive
Krise. "Diese Situation kostet mehr Kraft als 90 Tage Hungerstreik", sagt
er.
Pro Asyl 6.6.06;
FR 8.6.06; FR 9.6.06; taz 10.6.06;
FR 1.8.06; FR 4.8.06; HNA 9.8.06;
FRat Hessen 18.8.06;
OLG Frankfurt am Main 23.8.06;
Bericht eines Freundes
28. August 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der
Abschiebegefangene N. T. sich zu töten.
BT DS 16/9142
30. August 06
In einer Straßenbahn in Frankfurt (Oder) werden zwei 17 und 19
Jahre alte irakische Flüchtlinge von zwei deutschen Rassisten mit
"Ihr Scheiß-Mafia!" und "Ihr Drogenhändler!" beleidigt und provoziert.
Als sie auch körperlich angegriffen werden, mischen sich Fahrgäste
ein und verhindern Schlimmeres. Bei der Auseinandersetzung werden die Flüchtlinge
leicht verletzt.
Opferperspektive;
e110 1.9.06
30. August 06
Bundesland Hessen. Der anerkannte kurdische Flüchtling Memet Taskali
wird aufgrund eines Auslieferungsantrages der Türkei in Frankfurt
am Main von der Polizei festgenommen und einen Tag später dem Haftrichter
vorgeführt. Die Vorwürfe gegen den Flüchtling beziehen sich
ausschließlich auf seine Tätigkeit als Mitglied im "Kurdischen
Exilparlament". In der Interpol-Meldung ist angegeben, daß die Höchststrafe
für das Memet Taskali vorgeworfene Delikt 22 Jahre und sechs Monate
betragen würde.
Anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft – AZADI
August 06
Flughafen Frankfurt am Main. Frau Ö. soll mit ihrer dreijährigen
Tochter, aber ohne ihren Mann, der sich der Festnahme durch Untertauchen
entzogen hat, nach Istanbul ausgeflogen werden. Sie ist schwanger und befindet
sich schon so lange in den Räumlichkeiten der Bundespolizei, daß
sie einem Haftrichter vorgeführt werden muß, um ihren Gewahrsam
in den Händen der Ausländerbehörde formal-juristisch weiterhin
abzusichern.
Grund für den langen Aufenthalt am Frankfurter Flughafen
ist die Tatsache, daß die Bundespolizei die Abschiebung der sich
weigernden Frau Ö. abgelehnt hatte – die Ausländerbehörde
allerdings innerhalb weniger Stunden einen neuen Flug, zwei Begleitbeamte
der Landespolizei und eine begleitende Ärztin organisierte.
Auf Einwände und Fragen der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung
FFM antworten die Polizisten, daß sie die Frau "nicht um jeden Preis"
gewaltsam abschieben werden. Man werde sie "stramm am Arm führen"
und die Abschiebung bei Widerstand abbrechen.
Auf dem Weg zum Flugzeug beginnt Frau Ö. zu schreien, stemmt
sich mit ihrem Gewicht gegen den Druck der Beamten, versucht, sich am Türrahmen
festzuhalten. Die Beamten zerren sie weg, schieben und schleifen sie. Als
Frau Ö. versucht, eine Bundespolizistin zu beißen, bekommt sie
einen Schlag auf den Arm. Im Polizeifahrzeug wird sie mit polizeilichen
Zwangsmaßnahmen ruhig gehalten, es wird laut auf sie eingeredet –
sie wird angeschrieen. Dann zerren die Beamten die Frau die Flugzeugtreppe
hinauf.
Kurz danach wird Frau Ö. wieder herausgeführt, weil
der Gruppenleiter der Bundespolizei die Abschiebung abgebrochen hat. Er
hatte beobachtet, wie die Begleitbeamten der Landespolizei Frau Ö.
in den Flugzeugsitz hineinpreßten und dabei ihre Bauchregion berührten.
Die Begleitärztin ignoriert den Gesundheitszustand der Frau
Ö. und bezeichnet sie sogar als "verantwortungslose Schauspielerin".
Sie setzt sich immer wieder aktiv dafür ein, daß die Abschiebung
stattfindet und gibt den Begleitbeamten Anweisungen, wie sie mit Frau Ö.
umzugehen haben.
Auch als Frau Ö. über Unterleibsschmerzen klagt, bedarf
es der mehrmaligen (!) Aufforderung der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung
FFM und der Bundespolizei, bis sie ihrer ärztlichen Pflicht nachkommt
und sich der Patientin zuwendet.
Die Bundespolizei beschwert sich später über das Verhalten
der Ärztin bei der zuständigen Ausländerbehörde, zumal
bereits seit längerer Zeit Beschwerden gegen sie vorliegen.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
4. September 06
Nachdem er vor drei Tagen festgenommen und in der JVA Augsburg in Abschiebehaft
genommen wurde, soll der abgelehnte Asylbewerber Felleke Bahiru Kum heute
über Frankfurt am Main mit einer Lufthansa-Maschine nach Äthiopien
abgeschoben werden. Drei Bundespolizisten und zwei Begleiter in Zivil bringen
den 32-Jährigen zum Flughafen, fesseln seine Hände unter Überspreizung
der Finger so stark, daß schmerzhafte Schwellungen entstehen, und
drücken seinen Kopf nach unten. Über seinen Kopf ist eine schwere
Decke gelegt, so daß er geführt werden muß. Herr Bahiru
Kum protestiert und schreit laut, daß er nicht mitfliegen will. Als
der Pilot die Beförderung ablehnt, wird Herr Kum unter Beschimpfungen
und Schmerzandrohung in die JVA Augsburg zurückgebracht. Dort attestiert
die Amtsärztin am nächsten Tag die immer noch schmerzenden, von
der Fesselung herrührenden offenen Schürf- und Schnittwunden
an seinen Handgelenken.
Die Abschiebung soll jetzt am 12. Oktober 2006 über München
mit einer KLM-Maschine erfolgen. Als der an den Händen mit einem Gürtel
gefesselte Felleke Bahiru Kum sich weigert, das Flugzeug zu betreten, wird
er verhüllt, von drei Beamten getragen und in einen Sitz in der letzten
Reihe gedrückt. Ein Gespräch mit dem Piloten wird ihm verweigert.
Erst als er nach Leibeskräften schreit, wird die Abschiebung abgebrochen.
Unter verbalen Drohungen wird er an den Händen gefesselt und zurück
in die Abschiebehaft nach Augsburg gebracht (Beispiele der Äußerungen
der Polizisten: "Du hast keine Ahnung, was nächstes Mal passiert.
..... Du wirst dein restliches Leben bereuen, daß Du diese gute Chance
verpaßt hast ..... Du wirst dann gleich bei den äthiopischen
Behörden abgeliefert ..... Beim nächsten Mal bekommst du Betäubungsspritzen
und einen Sturzhelm über den Kopf").
Die Planung eines weiteren Abschiebeversuchs in Begleitung von
Beamten der Bundespolizei am 23. November von München über Amsterdam
nach Addis Abeba wird abgebrochen, als Felleke Bahiru Kum nach Stellung
eines Asylfolgeantrags am 20. November aus der Haft entlassen werden muß.
Felleke Bahiru Kum ist seit langem im Visier der athiopischen
Machthaber. Als Mitglied des Kreisverwaltungsrates und Leiter eines öffentlichen
Gesundheitsdienstes in Oromiya hatte er die Aufgabe, Kinder und Jugendliche
für den Krieg gegen Eritrea zu gewinnen und zu mustern. Stattdessen
hatte er bei über der Hälfte der Personen eine Wehrtauglichkeit
abgelehnt, weil sie zu jung, zu krank oder zu alt waren. Jetzt begannen
die Repressionen, und ihm wurde "Verschwendung von Geldern" vorgeworfen.
Während des Krieges zwischen Äthiopien und Eritrea
wurde er als Sanitäter zur Armee abgestellt. Als er sich – zusammen
mit anderen – über die schlechte medizinische Versorgung der Soldaten
(viele Kindersoldaten) beschwerte, geriet er immer mehr unter Druck. Als
dann auch noch sein Cousin spurlos verschwand, flüchtete er aus dem
Land und stellte im Jahre 2000 einen Asylantrag.
Nach Ablehnung des Antrags lebte er mit einer Duldung in Donauwörth
(Donau-Ries-Kreis). Er bekam Kontakt zur äthiopischen Exil-Opposition
und besuchte Veranstaltungen der Oromo Liberation Front (ORF). Hierüber
liegen der äthiopischen Botschaft Fotos vor. Als er auf dem Afrika-Festival
in Würzburg über Krieg und Hunger in Äthiopien informierte,
wurde er von zwei Männern gefilmt, von denen sich einer bei anderen
Äthiopiern als Botschafts-Angehöriger zu erkennen gab.
Aufgrund einer Anweisung des Amtes für "Diaspora-Angelegenheiten"
beim äthiopischen Außenministerium, die an alle äthiopischen
Botschaften und Konsulate erging, hat sich die Abschiebepolitik der deutschen
Behörden schlagartig geändert. Während es bis dahin fast
unmöglich war, Reisepapiere bei den Botschaften zu erhalten, wurden
jetzt ganze Namenslisten von abgelehnten Flüchtlingen an die Botschaften
weiter gereicht und entsprechende "Laissez-Passer"-Papiere ausgestellt.
Ziel der Machthaber in Addis Abeba ist es, der Exil-Oppositionellen
habhaft zu werden und sie in Äthiopien wegen "ethnischen Säuberungen
und Unterschlagung von Staats- und Volksbesitz" anzuklagen. Durch diese
Anweisung mit dem Titel "Richtlinie für den Aufbau der Wählerschaft"
wird das Spitzelsystem in der äthiopischen oppositionellen Community
systematisch erweitert.
Felleke Bahiru Kum ist einer der ersten, der aufgrund dieser
neuen "diplomatischen" Zusammenarbeit zwischen der BRD und Äthiopien
abgeschoben werden sollte.
Aufgrund eines Asylfolgeantrags, der am 21. November – kurz vor
dem dritten Abschiebetermin – gestellt wird, beschließt die Ausländerbehörde
Donauwörth, die Abschiebung auszusetzen und Herrn Behiru Kum aus der
Haft zu entlassen.
Am 19. Dezember 07 steht er als Angeklagter vor dem Amtsgericht
Frankfurt, weil er während des Abschiebeversuches vor einem Jahr "Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte" geleistet haben soll. Der Prozeß, zu
dem als einzige Zeugen die drei Polizeibeamten (keine Passagiere oder Bordpersonal)
geladen sind, wird aufgrund "unzureichender Aktenführung" von der
Richterin auf unbestimmte Zeit vertagt.
Erst am 28. April 09 wird dieses Verfahren gegen Felleke Bahiru
Kum auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Die Richterin entschied, daß
die Bearbeitungsdauer des Asylverfahrens von mittlerweile zwei Jahren für
die "Ernsthaftigkeit der Fluchtgründe" spreche. Zudem sei bei dem
Abschiebeversuch in der Lufthansa-Maschine kein Vollstreckungsbeamter verletzt
worden.
Felleke Bahiru Kum wird im August – zusammen mit der 19-jährigen
staatenlosen Nissrin Ali – der Menschenrechtspreis der Stiftung Pro Asyl
verliehen, weil er sich während seines inzwischen über neun Jahre
dauernden Aufenthalts in deutschen Flüchtlingslagern unermüdlich
für die Rechte der BewohnerInnen eingesetzt hat. Die beiden Ausgezeichneten
haben der bayerischen Sozialministerin eine Petition mit insgesamt 3000
Unterschriften persönlich überreicht. Zusammen mit dem Bayerischen
Flüchtlingsrat startete Felleke Bahiru Kum die Aktion "Wohnungen statt
Flüchtlingslager".
FRat Bayern 21.11.06; FRat Bayern 23.11.06;
jW 25.11.06; Hinterland Dezember 2006;
FRat Bayern 18.12.07; jW 18.12.07;
FRat Bayern 19.12.07;
FRat Bayern 20.12.07; jW 20.12.07;
Aktionsbündnis gegen Abschiebung Rhein-Main 20.12.07;
AAZ 21.12.07;jW 27.12.07;
FRat Bayern; Bericht des Betroffenen;
AA 29.4.09; jW 29.4.09;
Pro Asyl 17.8.09; AA 7.9.09
9. September 06
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Als ein 22 Jahre alter Flüchtling
aus Benin um 20.00 Uhr an der Haltestelle "Theater" auf dem Breiten Weg
wartet, bemerkt er, daß aus einer angekommenen Straßenbahn
vier Männer aussteigen und zielgerichtet auf ihn zukommen. Nachdem
sie ihn rassistisch beleidigt haben, rufen sie selbst die Polizei und melden,
daß sie von einem "Ausländer" angegriffen worden sind. Als die
Polizei eintrifft, befinden sich nur noch der Flüchtling und der Anrufer
vor Ort. Als die Beamten den Anrufer mitnehmen wollen, greift dieser die
Polizisten an und schlägt auf den Funkwagen ein.
Unterdessen kommen die Provokateure zurück und beleidigen
den Afrikaner erneut. Dann schlagen und treten sie auf ihn ein. Mit Blutergüssen
am ganzen Körper kommt er ins Krankenhaus, wo er ambulant behandelt
wird.
Die Polizei ermittelt gegen die 16 bis 26 Jahre alten Täter,
von denen drei verurteilt werden; für den vierten steht der Prozeß
im Januar 2007 noch aus.
ddp 10.9.06; VM 12.9.06;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
9. September 06
Bundesland Thüringen. Ein 35 Jahre alter kurdischer Asylbewerber
wird in Weimar von einem Spezialkommando der Polizei festgenommen. Die
Verhaftung erfolgt aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus der Türkei
wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft und Mordverdacht. Mit diesen Tatvorwürfen
war der Flüchtling in der Türkei in Abwesenheit zu einer lebenslangen
Haftstrafe verurteilt worden.
Am 18. Oktober lehnt das Oberlandesgericht Jena das Auslieferungsverfahren
wegen ungenügender Unterlagen ab, und der Flüchtling kommt nach
40 Tagen Gefangenschaft frei. Sein Asylantrag, den er im Jahre 2002 gestellt
hat, ist noch nicht entschieden.
dpa 17.10.06;
AZADI infodienst Nr. 47 Oktober 06;
Ludwig Müller-Volck – Rechtsanwalt
12. September 06
Die 29 Jahre alte Frau D. aus dem Irak bricht bei der Anhörung
zu ihrem Asylantrag beim Bundesamt zusammen, verliert das Bewußtsein
und muß im Krankenhaus Karlsruhe behandelt werden.
Da sich die Fragen, die ihr gestellt wurden, vor allem um den
Reiseweg durch Europa drehten, war ihr zunehmend deutlicher geworden, daß
das Bundesamt sie nach Tschechien zurückschieben will. Damit wäre
die jahrelange Vorbereitung auf die Flucht in die BRD zunichte gemacht
worden. Denn ihr Mann, der durch einen Bombenanschlag beide Beine verloren
hatte, war schon Jahre zuvor in die BRD geflohen. Durch die Nachreise von
Frau D. mit den 15- und 10-jährigen Kindern wäre die Familie
wieder zusammen gewesen.
Erst durch massive Intervention von Pro Asyl kann schließlich
erreicht werden, daß das Asylverfahren in der BRD durchgeführt
wird.
Herr D. erhält schließlich im Sommer 2007 einen positiven
Bescheid nach § 60 Abs. 1 AufenthG und bekommt eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 2 AufenthG. Elf Tage später erhalten auch seine
Frau und die Kinder den Flüchtlingsstatus.
Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU;
Pro Asyl
13. September 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Flüchtlingsheim in der Kölner
Vorgebirgstraße erscheinen Polizeibeamte und durchsuchen die Wohnung
der Roma-Familie S. Als sie dabei den Reisepaß von Herrn S. finden,
erklären sie ihm, daß er jetzt abgeschoben wird. Herr S. gerät
in Panik, weil er denkt, daß er sofort in Abschiebehaft kommt und
von seiner Frau und seinen acht Kindern (1½ bis 17 Jahre alt) getrennt
wird. Einer der Polizisten höhnt: "So, jetzt geht's ab nach Jugoslawien"
und holt die Handschellen heraus. In Panik springt Herr S. aus dem Fenster
der im zweiten Stock gelegenen Wohnung. Bei dem Sturz aus vier Metern Höhe
fällt er auf die Betoneinfassung eines Gitterfensters zum Keller an
der Stirnseite des Hauses. Er bricht sich beide Schienbeine und verletzt
sich an der Schulter. Obwohl aus seiner Hose zwei gesplitterte Knochen
herausragen und er offensichtlich bewegungsunfähig ist, traktieren
ihn die heruntergeeilten Polizisten zunächst mit Pfefferspray und
treten mindestens einmal auf ihn ein. Der Schwerverletzte brüllt vor
Schmerzen.
Herr S. kommt ins Universitätskrankenhaus und wird umgehend
operiert. Nach vierwöchiger Behandlung erfolgt seine Verlegung ins
Gefängniskrankenhaus Fröndenberg.
Am 18. Januar 2007 soll er – noch im Rollstuhl sitzend
– ohne seine Familie nach Montenegro abgeschoben werden. Die Abschiebung
an diesem Tag kann dadurch verhindert werden, daß die Familie einen
"Teilerfolg" aushandelt. Sie erklärt sich bereit, "freiwillig" auszureisen,
wenn sie erstens zusammenbleiben kann und zweitens Herr S. weitgehend gesund
geworden ist. In Montenegro hätte Herr S. als Rom keine Chance auf
eine medizinische Versorgung, und die schulische Ausbildung der Kinder
würde abrupt unterbrochen. Die Abschiebung wird um einige Monate verschoben.
Rundbrief des Rom e.V. Nr.2 (September 2006);
Rom e.V. 18.1.07
13. September 06
Der anerkannte politische Flüchtling Dervis Orhan wird in seiner
Berliner Wohnung verhaftet. Aufgrund eines Auslieferungsbegehrens der Türkei
kommt er in die JVA Moabit. Ein Auslieferungsbefehl existiert nicht. Das
Berliner Kammergericht äußert sich später dazu, daß
es keines ausdrücklichen Beschlusses bedürfe; es genüge
eine faktische Anordnung und das Ausfüllen des Formulars.
Dies geschieht, obwohl ein für die Polizei tätiger
Arzt kurz vorher festgestellt hat, daß im Falle einer Inhaftierung
mit schweren psychischen Krisen des Betroffenen zu rechnen sei und dem
Bereitschaftsrichter Atteste der psychotherapeutischen Beratungsstelle
Xenion und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Amtsarztes
der Arbeitsagentur vorgelegt wird.
Das Auslieferungsbegehren der Türkei bezieht sich auf dasselbe
Urteil eines türkischen Militärgerichts, aufgrund dessen dem
PKK-Aktivisten im Jahre 2005 in der BRD Asyl gewährt wurde.
Dervis Orhan war in den 90er Jahren wegen Mitgliedschaft in der
PKK zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Er hat 11 Jahre in türkischen
Gefängnissen verbracht – drei davon in Einzelhaft. Er ist mehrfach
schwer gefoltert worden, beim ersten Mal war er 16 Jahre alt. Durch lange
Hungerstreiks gegen die Haftbedingungen (bis zu 150 Tage mit Unterbrechungen)
und durch den damit verbundenen Vitamin B1-Mangel bekam er schwere Gehirnveränderungen
(Wernicke-Korsakow-Syndrom). Aus diesem Grunde wurde er im Jahre 2003 vorübergehend
aus der Haft entlassen und nutzte dies zur Flucht in die BRD. Dervis Orhan
leidet heute noch an einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung,
die ihn im Alltag schwer behindert.
Unmittelbar nach seiner Festnahme in Berlin beginnt der 37-Jährige
einen Durst- und Hungerstreik. Die Anstaltsleitung reagiert mit verschärften
Haftbedingungen. Vom Vormittag des 14. bis zum Mittag des 18. September
ist Dervis Orhan im sogenannten Kriseninterventionsraum der JVA Moabit
– einem Kellerraum der dortigen Krankenhausabteilung – an beiden Beinen
und der rechten Hand in Rückenlage mit metallenen Fesseln an die Pritsche
gefesselt. Auch für den Gang zur Toilette werden seine Fesseln nicht
entfernt. Es dauert zudem fünf Tage, bis sein Anwalt zu ihm gelassen
wird.
Als Herr Orhan am 19. September von einem Anstaltsarzt erstmalig
untersucht wird, stellt dieser fest, daß durch die Inhaftierung eine
schwere Retraumatisierung (Dekompensation) eingetreten ist und ein lebensbedrohlicher
Zustand kurzzeitig erreicht ist. Wegen Haft- und Verwahrunfähigkeit
wird er entlassen und kommt danach umgehend in ein Krankenhaus, wo er weiter
versorgt wird.
Im Beschluß vom 10. Januar 2007 erklärt das Berliner
Kammergericht das türkische Auslieferungsersuchen für unzulässig,
weil offensichtliche Zweifel an der Fairneß und Rechtsstaatlichkeit
des Verfahrens des Staatssicherheitsgerichtes der Türkei bestehen
und weil Herr Orhan dauerhaft haftunfähig ist.
Thomas Moritz – Rechtsanwalt; taz 21.9.06;
Direkte Aktion 29 Nr. 178 November/Dezember 06;
Anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft – AZADI;
Jahresbericht über den Anarchismus in der Türkei;
political-prisoners.net 2.7.07
14. September 06
Bundesland Saarland. Der kurdische Flüchtling Sirac Ö. wird
in Saarbrücken verhaftet und in Auslieferungshaft genommen.
In seinem
Falle hatte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
im Jahre 2003 Abschiebungshindernisse gemäß § 51 Abs. 1
Ausländergesetz festgestellt, weil Sirac Ö. bei einer Rückkehr
in die Türkei mit Mißhandlung oder Folter zu rechnen habe. Die
türkischen Behörden werfen ihm Unterstützung der PKK vor
und beziehen sich hierbei auf angeblich gemachte Aussagen von mutmaßlich
in bestimmte Straftaten verwickelte Aktivisten, die als "flüchtige
Angeklagte" auf der Fahndungsliste geführt werden.
Anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft – AZADI
15. September 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um 0.17 Uhr wird die Polizei zur Flüchtlingsunterkunft
in der Bünder Straße in Löhne gerufen. Die Beamten finden
Scherben einer Kornflasche und Steine im Hinterhof des Gebäudes. Die
Täter haben offenbar die Scheiben des Heimes mit Steinen und einem
Molotow-Cocktail beworfen. Da die Scheiben den Würfen jedoch standhalten,
kommen auch dieses Mal die Bewohner mit dem Schrecken davon.
Es ist der zweite Anschlag auf das Heim innerhalb von drei Wochen.
Die Polizei vermutet einen Streit in der Drogenszene als Hintergrund für
die Anschläge – hierfür gibt es allerdings "noch keine weitergehenden
Erkenntnisse", so der Polizeisprecher. (siehe auch: 22. August 06)
NW 24.8.06; NW 31.8.06; taz 1.9.06;
NW 23.9.06
17. September 06
Guben in Brandenburg. Ein indischer Flüchtling, der sich in Begleitung
seiner Freundin befindet, wird von vier behelmten Motorradfahrern angegriffen.
Drei Männer halten ihn fest und ein vierter schlägt zu. "Scheiß
Kanake" hört er, und dann nimmt ihm der Schläger das Handy weg.
Als er es zurückverlangt, zieht der Angreifer ein Messer
und versucht, den Flüchtling damit am Hals zu treffen.
(siehe auch: 24. April 06)
Opferperspektive
18. September 06
Pinneberg in Schleswig-Holstein. Nach einem von der Ausländerbehörde
geforderten Untersuchungstermin bei einer sogenannten "Vertragsärztin"
verschlechtert sich der Gesundheitszustand der Georgierin Frau T. eklatant,
und sie versucht sich zu töten. Daraufhin kommt sie ins Regio-Klinikum
Elmshorn zur stationären psychiatrischen Behandlung.
Die Frau befindet sich bereits seit ihrer Ankunft in der Bundesrepublik
in psychiatrischer Behandlung. In einer Stellungnahme der Fachärztin
aus dem Klinikum Elmshorn vom 10. Juni werden eine Posttraumatische Belastungsstörung,
cerebrale Krampfanfälle (Epilepsie) und schwere depressive Störungen
diagnostiziert – bei einer Abschiebung sei mit schweren gesundheitlichen
Schäden zu rechnen.
Die von der Ausländerbehörde bestellte "Vertragsärztin"
Frau G. erstellt ihr Gutachten am 23. Juni allerdings ausschließlich
über die Befragung der Mutter von Frau T. mit dem Ergebnis: Flugreisefähigkeit
in ärztlicher Begleitung.
Tatsächlich ist es so, daß Frau T. völlig belastungsunfähig
ist und von ihren Eltern betreut wird.
Die Ausländerbehörde Pinneberg verschickt für
den
1. Februar 2007 einen erneuten Untersuchungstermin zur Prüfung
der Flugfähigkeit von Frau T. Schon beim Lesen dieses Briefes bekommt
sie einen epileptischen Anfall. In ihrer großen Angst vor dem Termin
bittet sie einen Flüchtlingsberater, als Beistand mitzukommen. Die
"Vertragsärztin" verweigert die Untersuchung in Anwesenheit des Beistands,
wodurch die Untersuchung nicht stattfindet. In ihrer Stellungnahme bescheinigt
sie wie auch schon vorher: "Lufttransportfähigkeit mit ärztlicher
Begleitung."
(siehe auch: Kasten: Seite 415)
Diakonieverein Migration – Pinneberg
18. September 06
Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel. In den Abendstunden wird hier
eine europaweite Sammelabschiebung durchgeführt, die erste, deren
Organisation in deutscher Hand liegt. Sie wurde unter großer Geheimhaltung
vorbereitet.
13 Flüchtlinge aus Hamburg, 12 aus anderen Bundesländern,
jeweils zwei aus der Schweiz, aus den Niederlanden, Malta und ein Flüchtling
aus Frankreich sollen nach Guinea, Togo und Benin abgeschoben werden.
Mit im Flugzeug sind Vertreter der Hamburger Ausländerbehörde
und der Polizeiführung, Dolmetscher, Polizisten, Sanitäter und
Beobachter der europäischen Grenzschutzbehörde FRONTEX und offizielle
Beobachter aus Frankreich, den Niederlanden, Malta, der Schweiz, Polen,
Österreich, Tschechien und Italien.
Um sieben Uhr abends beobachten einige Flüchtlinge im Terminal,
wie ein schreiender Afrikaner von Polizisten zu Boden gedrückt wird.
Später sitzt er mit einer Platzwunde am Kopf im Flugzeug.
Um 23.00 Uhr startet die Hello mit der Flugnummer FHE 6842 ihren
Flug nach Afrika.
HA 19.9.06;
Zeit Magazin Leben Nr 3 – 21.1.08;
Bürgerschaft Hamburg DS 18/5027
18. September 06
Sammelabschiebeflug vom Flughafen Hamburg Fuhlsbüttel. Im Flugzeug
befindet sich der 28-jährige H. B. aus Niger, der unter starken Kopfschmerzen
leidet. In den frühen Morgenstunden, als Polizisten ihn aus der Zelle
der Abschiebehaft holten, war er heftig geschlagen und schließlich
zu Boden geworfen worden. Beim Fesseln hatte er die Stiefel der Beamten
in seinem Nacken gespürt.
Vor einer Woche, als er seine Duldung verlängern lassen
wollte, hatte ihn der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde mit
den Worten "Game over" begrüßt, und er war in Abschiebehaft
gekommen. Durch die Abschiebung wird er von seiner deutschen Verlobten
getrennt. Ihre Heirat war in Vorbereitung.
Ein knappes Jahr später befindet sich H. B. wieder in Hamburg.
Seine Verlobte war ihm drei Wochen nach der Abschiebung nachgereist, sie
hatten in Niamey (Niger) im Kreise von H.'s Familie geheiratet, und es
war ihnen gelungen, gegen eine Anzahlung von 3000 Euro bei der Ausländerbehörde
Hamburg eine Wiedereinreise zu erreichen. Offen sind jetzt noch ca. 7000
Euro, die die Abschiebung von H. gekostet haben soll.
Zeit Magazin Leben Nr 3 – 21.1.08
18. September 06
Bundesland Hessen. Morgens um 5 Uhr erscheinen Polizisten in der Schulstraße
8 im Marburger Vorort Cölbe, um die 11-köpfige Familie Kpakou
nach 13 Jahren Deutschland-Aufenthalt abzuschieben. Die Familie bekommt
30 Minuten Zeit, um die Koffer zu packen. Bei dieser Maßnahme wird
die Familie von der Behörde gewaltsam und beabsichtigt getrennt.
Der Vater, Christopher Kpakou, wird mit den vier volljährigen
und zwei minderjährigen Kindern nach Hamburg gebracht, wo eine Sammelabschiebung
von Flüchtlingen aus verschiedenen europäischen Ländern
nach Westafrika vorbereitet wird (Flug FHE 6842).
Aufgrund der gefährlich hohen Blutdruck-Werte stoppt ein
Polizei-Arzt die Abschiebung von Herrn Kpakou. Die Abschiebung seiner Kinder
erfolgt trotzdem ungebremst. Rebecca, Celestine, Belinda, Joyce, Richie
und Kokou sind damit endgültig von beiden Eltern getrennt.
Rejoyce De Souza-Kpakou, die Mutter der Kinder, wird mit dem
jüngsten, sechsjährigen Sohn Panajotis, mit ihrer 22-jährigen
Tochter Rejoice und deren zweijährigem Kleinkind Naomi zu einem Linienflug
nach Frankfurt transportiert. Der Widerstand, den die beiden Frauen am
Flughafen Frankfurt den Bundespolizisten entgegensetzen, veranlaßt
den Piloten der Linienmaschine, ihre Mitnahme zu verweigern. Die Frauen
kommen in Abschiebehaft, die Kinder zunächst in ein Kinderheim – später
in eine Pflegefamilie.
Zwei Tage nach der Abschiebung seiner Kinder erwacht Christopher
Kpakou nach einem Ohnmachtsanfall im Universitätsklinikum Marburg-Lahnberge.
Er liegt auf dem Gang, sieht das Fenster und versucht, sich hinunterzustürzen.
Er kommt in die Psychiatrie ins nahe Ortenberg.
Am 2. Oktober um 5.30 Uhr werden der sechsjährige Sohn von
Frau De Souza-Kpakou und die zweijährige Enkelin von drei Beamten
aus der Pflegefamilie abgeholt und zum Frankfurter Flughafen gebracht.
Hier begegnen sie ihren Müttern wieder, die – beide in Handschellen
– direkt aus der Abschiebehaft kommen. Um 8.00 Uhr hebt eine offenbar ausschließlich
für die vier Personen gecharterte Maschine vom Rhein-Main-Flughafen
in Richtung Lomé ab.
In Deutschland bleibt einzig der Vater, der nach seinem Suizidversuch
nicht reisefähig ist. Als er erfährt, daß auch seine Frau,
sein kleiner Sohn, seine Tochter und sein Enkelkind abgeschoben wurden,
unternimmt er einen zweiten Selbsttötungsversuch, bei dem er sich
mit einem Messer an Kopf und Bauch Verletzungen zufügt. Er kommt daraufhin
zur stationären Behandlung in die psychiatrische Abteilung der Universitätsklinik
Marburg.
Die abgeschobenen Kinder berichten, daß sie bei einem Freund
ihres Vaters, einem 73-jährigen Mann, in einem 15 qm großen
Zimmer untergekommen sind, wo sie mit fünf Erwachsenen leben. Sie
schlafen zu dritt auf einer feuchten Matratze in einer winzigen Kammer
mit Lehmboden und undichtem Dach. Sie bekommen alle Durchfall vom trüben
Brunnenwasser und eitrigen Ausschlag von den Milben aus der Matratze. Und
sie bekommen Malaria. Die 300 €, die eine Angestellte der Deutschen
Botschaft ihnen nach der Landung für Impfungen (!) gegeben hatte,
wurden ihnen von ihrem "Onkel" abgenommen.
Belinda, 17 Jahre alt und in Deutschland aufgewachsen, geht in
ihrer Not zur Deutschen Botschaft und bittet um Hilfe. Die Antwort: "Du
bist in Deiner Heimat .... finde dich damit ab. Wenn du dich beschweren
willst, wende dich an deinen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde
Gießen."
Drei Monate später halten die Kpakous es bei dem "Onkel"
nicht mehr aus und ziehen in ein kleines Haus, in dem sie zu zehnt leben.
Zwei Jahre nach der Abschiebung ist die Familie fast zerfallen.
Christopher Kpakou lebt schwerstkrank und an der Situation der Trennung
von der Familie zerbrechend in einer Einzimmerwohnung in Cölbe. Seine
Frau Rejoyce wurde von Angehörigen verstoßen, weil sie ohne
Geschenke und völlig verarmt nach Afrika zurückkam. Sie zog mit
den jüngeren Kindern und Richie nach Ghana. Hier wird Englisch gesprochen,
und sie erhofft sich für die Kinder nicht so große Schwierigkeiten
in der Schule. Die älteren Kinder bleiben in Lomé. Ohne Französisch
oder die Stammessprache zu sprechen, von den Eltern getrennt, ohne Geld
und mit dem Trauma der abrupten Trennung von ihren FreundInnen und NachbarInnen
fällt es ihnen schwer, sich zurechtzufinden.
Allein durch die finanzielle Unterstützung von FreundInnen
und UnterstützerInnnen in Cölbe kann die Familie in Togo und
Ghana überleben. Die deutschen FreundInnen bezahlen die Miete, den
Strom, das Essen und die Ausbildungsplätze der Kinder. So können
Celestine, Rejoice und Rebecca den Beruf der Näherin, Gertrud das
Friseurhandwerk und Kokou Automechanik erlernen, und Richie und die kleineren
Kinder können weiter zur Schule gehen. Die mittlerweile 18-jährige
Belinda, die die Lebenssituation in Lomé nicht mehr erträgt,
ist eines Tages ohne Abschied und ohne Nachricht verschwunden. Sie besucht
kurz ihre Großmutter im ghanaischen Keta, verschwindet auch dort
und verabschiedet sich von ihrem Bruder Kokou telefonisch mit den Worten,
sie sei jetzt in Nigeria und daß sie nicht mehr nach ihr suchen sollen.
Christopher Kpakou, der einst als politisch Verfolgter kam, ist
jetzt im Besitz einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung.
Sollte dieser Status gefestigt werden, dann könnte seine Frau mit
den beiden minderjährigen Kindern theoretisch in die BRD zurückkommen.
Voraussetzung wäre dafür, daß der mittlerweile schwerkranke
und arbeitsunfähige Herr Kpakou die Abschiebekosten der Familie bezahlt.
Diese belaufen sich alleine für diese drei Personen auf mindestens
30.000 Euro. Eine Summe, die zur Zeit weder Herr Kpakou noch der Freundeskreis
aufbringen können.
Im September 2009 ist die aufenthaltsrechtliche Situation von
Herrn Kpakou unverändert – eine Zusammenführung der Familie
oder nur eines Teils der Familie scheint zur Zeit unmöglich.
OP 19.9.06; OP 20.9.06; OP 21.9.06; OP 22.9.06; OP 25.9.06;
MNZ 25.9.06; Pro Asyl 27.9.06; ngo-online 27.9.06;
MNZ 28.9.06; OP 28.9.06; OP 4.10.06; GA 4.10.06;
Abschiebebeobachtung FFM 2007;
Zeit Magazin Leben Nr 3 – 21.1.08;
taz 17.12.08; ZDF "Die Weggeworfenen" 18.12.08;
SD 27.3.09;
Internationaler Kontaktkreis Asyl;
www.familie-kpakou.net
23. September 06
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In einer Diskothek in Schwerin-Süd
wird ein afrikanischer Asylbewerber von einem Mann angegriffen und im Gesicht
verletzt.
LOBBI
24. September 06
Bernburg in Sachsen-Anhalt. Ein 36 Jahre alter Flüchtling aus
Burkina Faso wartet am Abend vor einer besetzten Telefonzelle, als ihn
plötzlich die Frau in der Zelle anschreit, mehrfach als "Scheiß
Neger" bezeichnet und ihn auffordert zu verschwinden. Als der Betroffene
geht, verspürt er einen plötzlichen Schmerz im Rücken, dreht
sich um und sieht, wie die Frau einen zweiten Stein aufhebt, um auch diesen
auf ihn zu werfen. Dieser Stein verfehlt sein Ziel, und als ein dritter
Stein aufgehoben wird, fordert er die Frau auf, es zu unterlassen, und
schlägt ihr mit der flachen Hand ins Gesicht, um die Attacke zu unterbinden.
Dann nimmt er die beiden Steine mit und geht weg.
Wenige Stunden später suchen Polizisten den Afrikaner in
seiner Unterkunft auf und befragen ihn zu dem Vorfall, weil die Angreiferin
inzwischen Anzeige gegen ihn erstattet hat. Er zeigt den Beamten die zwei
Steine, die auf ihn geworfen wurden und die Verletzung des Rückens,
die durch den Steinwurf entstanden ist. "So was passiert eben", erwidern
die Beamten.
Als der 36-Jährige zwei Tage später zu einer Anhörung
wegen einer rassistischen Beleidigung vom 29. Juni (siehe auch dort) im
Polizeirevier Bernburg ist, stellt sich heraus, daß wegen der Körperverletzung
durch die Steinattacke bis dato keine Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet
sind. Erst jetzt nimmt ein Staatsschützer der Direktion Dessau die
Anzeige des Flüchtlings auf.
Am 19. Mai 2008 steht der Flüchtling selbst wegen des Vorwurfs
der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht. Dieses Verfahren
wird am 11. August eingestellt. Stattdessen wird Anklage gegen die Angreiferin
erhoben.
TS 14.6.07; ap 14.6.07; ddp 14.6.07;
www.ad-hoc-news.de 14.6.07;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
1. Oktober 06
Flughafen Frankfurt am Main. Es ist der zweite Versuch der Behörden,
den 35 Jahre alten F. M. nach Afghanistan abzuschieben. Zwei Polizisten
führen ihn gegen 18 Uhr die Treppe zu einer Maschine der Pakistan
International Airlines hinauf, doch bevor er oben von zwei Flüchtlingsbegleitern
in Empfang genommen werden kann, springt er über die Brüstung
und fällt aus fünf Metern Höhe auf den Beton. Mit zersplitterten
und gebrochenen Fuß- und Fußgelenksknochen bleibt er liegen
und kommt mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus. "Ich wollte mich umbringen",
sagt er hier einer Journalistin.
Da er seine Selbsttötungsabsichten weiterhin äußert,
wird er nach der operativen Behandlung von der Orthopädischen Universitätsklinik
Frankfurt in das Klinikum Höchst überwiesen – zunächst für
fünf Tage in die geschlossene Abteilung, danach wird er in andere
Stationen verlegt. Erst am 23. November 2006 kommt er zurück in seinen
Wohnort. Eine Rehabilitationsbehandlung wird vom Sozialamt Lippe abgelehnt.
Herr M. sitzt im Rollstuhl, den er erst im Sommer 2007 gegen einen Rollator
und Gehhilfen austauschen kann.
F. M. war vor fünf Jahren in die BRD geflohen, nachdem seine
Eltern bei einem Bombenangriff gestorben waren und auch sein Bruder das
Land verlassen hatte.
Er wohnte in der Flüchtlingsunterkunft einer kleinen Ortschaft
in Nordrhein-Westfalen und hatte zwei Jahre lang eine Arbeit, wodurch er
seinen Unterhalt selbst finanzieren konnte.
Im April 2006 bekam er die Ablehnung seines Asylantrags und floh
aus Angst vor der Abschiebung nach Italien. Als er dort auch einen Antrag
stellen wollte und von einem Dolmetscher hörte, daß dies nicht
möglich wäre, fuhr er zurück nach Deutschland. Vor dem Bahnhof
von Offenbach stellten ihn zwei Polizisten, überprüften die Papiere
und nahmen ihn fest. Er kam in Abschiebehaft nach Mannheim.
Als er das erste Mal am 8. oder 9. September ausgeflogen werden
sollte, und – an den Händen gefesselt – aus dem Polizeiwagen stieg,
hatte er gesagt: "Ich gehe überhaupt nicht. Ich will mich umbringen."
Die Beamten ließen ihn wieder einsteigen und brachten ihn zurück
in die JVA Mannheim.
Im November 2007 bekommt F. M. einen Brief von der Bundespolizei
Mitte. Es ist eine Rechnung über 122,50 € "Heilungskosten" und
2216,25 € "Dienstbezüge für die vorfallsbedingte Dienstunfähigkeit
vom 02.10.06 – 20.10.06" für einen Beamten, der sich beim Sprung von
Herrn M. "eine Prellung der Brustwirbelsäule/Lendenwirbelsäule,
eine Zerrung im rechten Schulterbereich sowie eine Prellung des rechten
Unterarmes" zugezogen habe.
FR 21.11.06; Pro Asyl 23.11.06;
Spiegel 25.12.06;
FRat BaWü Rundbrief 3/2007;
Antirassistische Initiative Berlin
5. Oktober 06
Bundesland Sachsen. Ein 28 Jahre alter Flüchtling aus Tschetschenien
erhängt sich in einem Heim, in dem er vorübergehend untergebracht
worden ist.
Die Ungewißheit seines Asylverfahrens – seit dreieinhalb
Jahren wartete er auf die Erstentscheidung des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge – und die Isolation an einem Ort, an dem die Mitglieder
seiner Familie die einzigen tschetschenischen Flüchtlinge waren, hatten
den ohnehin bestehenden psychischen Druck durch Kriegserlebnisse und Heimatverlust
so verschärft, daß dies sich auch auf seine familiäre Situation
auswirkte.
Der Mann hinterläßt seine Frau und vier Kinder – das
jüngste ist wenige Monate alt.
Deutsch-Kaukasische Gesellschaft
5. Oktober 06
Bundesland Baden-Württemberg. Die 34 Jahre alte Kosovo-Albanerin
Zejnep O. wird mit ihrer siebenjährigen Tochter und dem dreijährigen
Sohn früh morgens aus ihrer Mannheimer Wohnung von der Polizei abgeholt
und festgenommen. Die unter Posttraumatischen Belastungsstörungen
leidende Frau bricht völlig zusammen. Sie wird trotzdem umgehend nach
Prizren abgeschoben.
Zejnep O. war 1999 aus dem Kosovo in die BRD geflohen, nachdem
ihr Vater und ihr Großvater umgebracht worden waren. Sie selbst erlebte
auf einem Flüchtlingstreck Mißhandlungen und Vergewaltigungen,
die sie schwer traumatisierten. Die Kinder der alleinstehenden Frau wurden
in Deutschland geboren.
Schon der erste Abschiebeversuch, der auf dem Flughafen durch
einen Eilantrag des Rechtsanwaltes gestoppt werden konnte, verschlechterte
den Gesundheitszustand von Frau O. immens. Der zweite Abschiebeversuch
wurde von der UNMIK zurückgewiesen, weil dort den Attesten des behandelnden
Arztes und des psychosozialen Zentrums der Universität Heidelberg
geglaubt wurde.
Nach der Abschiebung ist Frau O. überhaupt nicht in der
Lage, ihre Situation zu realisieren. Sie ist völlig alleine und irrt
herum. Auch die Rückkehr in den Ort ihrer Kindheit ist nicht möglich,
weil sie als Mutter von unehelichen Kindern Schande für die sie eventuell
aufnehmende Familie bedeuten würde.
In Peja trifft sie zufällig auf Familie B., mit der sie
weitläufig verwandt ist. Die Eheleute B. sind bereit, sie in ihr Haus
aufzunehmen, was einen gewaltigen Kraftakt für alle bedeutet. Das
Haus hat eine Gesamtfläche von 35 Quadratmetern, in denen die Eheleute
B. mit ihren sieben Kindern ohnehin beengt leben. Da der strenge Sittenkodex
auch in diesem Dorf gilt, muß Herr B. als Gastgeber im größeren
der beiden Zimmer alleine schlafen und die anderen elf Personen im kleineren
Zimmer. Zudem besteht bei allen die Angst, daß bekannt wird, daß
Zejnep O. nicht verheiratet ist. An dieser Situation hat sich auch im Januar
2007 noch nichts geändert.
FRat BaWü Rundbrief 1/2007; StZ 5.2.07
11. Oktober 06
BewohnerInnen aus dem niedersächsischen Flüchtlingslager
Blankenburg bestreiken heute bereits seit sieben Tagen die Essensannahme.
Sie protestieren gegen das schlechte Fertigessen, die mangelnde medizinische
Versorgung und die menschenverachtende Behandlung im Lager. Sie fordern
Geld- statt Sachleistungen, um sich selbst versorgen zu können. Viele
haben überhaupt kein Bargeld – andere bekommen maximal 38,18 Euro
pro Monat.
Die Situation im Lager ist angespannt. Nicht zuletzt, weil die
Lagerleitung jetzt fast täglich die Polizei ruft. Heute fahren 20
Einsatzwagen vor, und Polizisten mit Hunden fordern die Lagerinsassen auf,
in ihre Zimmer zu gehen. Der Flüchtling Mustafa A. weigert sich und
wird daraufhin von drei Beamten an seiner Kleidung gepackt, um ihn in eines
der Einsatzfahrzeuge zu schleppen. Mustafa A. beginnt zu
schreien, entledigt sich seiner Kleidung und versucht zu fliehen. Jetzt
wird er allerdings von zehn Beamten festgehalten, und ihm werden Hand-
und Fußschellen angelegt. Als er sich an der Tür des Polizeifahrzeugs
festhält, beginnen die Beamten, mit Schlagstöcken auf ihn einzuschlagen,
werfen ihn zu Boden und zerren ihn dann in das Wageninnere.
Zwei weitere Bewohner, die eine Auseinandersetzung miteinander
hatten, werden ebenfalls mitgenommen. Einer von ihnen wird nach Braunschweig
und Mustafa A. nach Bramsche umverteilt.
Antirassistisches Plenum Oldenburg
17. Oktober 06
Warendorf in Nordrhein-Westfalen. Das tamilische Ehepaar Menaka und
Kiddinan Thadchanamoorthy wird in Abschiebehaft genommen. Während
Herr Thadchanamoorthy direkt in die JVA Büren gebracht wird, kommt
seine Frau, die infolge von Mißhandlungen in Sri Lanka an einer Posttraumatischen
Belastungsstörung leidet, in das Gefängniskrankenhaus der JVA
Fröndenberg. Damit werden die Eltern von ihren drei kleinen Kindern
gewaltsam getrennt.
Der sechsjährige Apsian, die dreijährige Apirami und
die acht Monate alte Apinaeja (sie wird von ihrer Mutter noch gestillt)
werden der Verantwortung des Kreisjugendamtes Warendorf übergeben.
Ein Besuch der Kinder bei ihren inhaftierten Eltern wird behördlicherseits
nicht erlaubt.
Herr Thadchanamoorthy war vor zwölf Jahren in die BRD eingereist
und hatte Asyl beantragt. Dieser Antrag wie auch der seiner Frau, die 1999
nach Deutschland kam, und die Anträge der Kinder wurden allesamt abgelehnt.
Am 25. Oktober wird die Familie über Frankfurt nach Colombo
(Sri Lanka) abgeschoben – dem Vernehmen nach in Begleitung einer Ärztin
oder eines Arztes.
Nachdem Herr Thadchanamoorthy die Familie über lange Zeit
durch seine Arbeit selbst unterhalten konnte, bekommen sie jetzt bei der
Abschiebung 100 Euro und ein Visum in die Hand gedrückt. Ihre persönliche
Habe, Kleidung, notwendige Medikamente und vor allem ihre Personalpapiere
und die Geburtsurkunden der in Warendorf geborenen Kinder werden ihnen
vorenthalten. Die jüngste Tochter, die unter Asthma-Anfällen
leidet und in Deutschland bisher in medizinischer Behandlung war, hat jetzt
keine Medikamente mehr. Alle Kinder werden ohne den notwendigen Impfschutz
abgeschoben.
Ohne Ausweispapiere kann sich die Familie in dem Bürgerkriegsland
Sri Lanka nicht registrieren lassen. Ein Aufenthalt in Colombo ist lebensbedrohlich,
weil sie bei Straßenkontrollen durch das Militär unter den Verdacht
geraten können, Mitglieder oder Unterstützer der tamilischen
Rebellen zu sein. Davon abgesehen reichen die 100 Euro für die Familie
in einer heruntergekommenen Herberge für 14 Tage. Dann müssen
sie weg, weil sie kein Geld mehr haben. Sie sind auf sich allein gestellt;
ihre Angehörigen leben verstreut in europäischen Ländern
oder wurden im Bürgerkrieg massakriert.
Im September 2007 gibt es die Nachricht von der Familie, daß
es vor allem Frau Thadchanamoorthy und dem
7-jährigen Apsian psychisch sehr schlecht gehe. Die für die
Arbeitssuche wichtigen Ausweispapiere sind immer noch nicht bei der Familie
angekommen, so daß Herr Thadchanamoorthy keine Arbeit suchen kann.
Die durch Handarbeiten von Frau Thadchanamoorthy erwirtschafteten 30 Euro
im Monat reichen zum Leben nicht aus, so daß finanzielle Hilfe von
deutschen UnterstützerInnen weiterhin notwendig ist.
Am 30. April 2008 wird Herr Thadchanamoorthy auf offener Straße
verhaftet und kommt ins Gefängnis, weil er keine Identitätskarte
vorlegen kann. Zwölf Tage später wird er entlassen.
ai 23.10.06;
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 9.11.06;
GWR Dezember 06; WN 27.9.07;
abgeschoben-waf.de
26. Oktober 06
Bundesland Bayern. In der JVA Stadelheim erhängt sich der 32 Jahre
alte Flüchtling Asseged Admaso. Obwohl er schnell gefunden wird und
reanimiert werden kann, erliegt er drei Tage später seinen Verletzungen
im Kreiskrankenhaus Perlach.
Den Grund für die Selbsttötung sehen Freunde und UnterstützerInnen
in einem kurz zuvor übergebenen Brief von der Ausländerbehörde,
bei dem es sich wahrscheinlich um eine schriftliche Anhörung zur Abschiebung
gehandelt hat.
Herr Admaso hatte am Abend des 16. September einem äthiopischen
Mitbewohner im Flüchtlingsheim Dachau während eines heftigen
Streites ein Küchenmesser in den Bauch gerammt. Am nächsten Tag
stellte er sich der Polizei und befand sich seither in Untersuchungshaft.
Ihn plagten schwere Schuldgefühle. Auch die Tatsache, daß der
durch den Messerstich Verletzte überlebt hatte und auf dem Weg der
Besserung war, konnte ihn nicht beruhigen, so der Pfarrer der äthiopisch-orthodoxen
Gemeinde, der ihn einmal besuchen durfte.
Asseged Admaso war mit einer Deutschen verlobt und hatte bis
dato als Küchenhilfe gearbeitet.
Polizei Fürstenfeldbruck 17.9.06;
SZ 2.11.06; SZ 4.11.06;
Antirassistische Initiative Berlin
31. Oktober 06
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Morgens um 7 Uhr wird die afghanische
Familie M., die seit fünf Jahren in der Gemeinde Olsberg im Hochsauerlandkreis
lebt, von der Polizei zur Abschiebung aus der Wohnung geholt. Noch am
5. Oktober war ihre Duldung für sechs Monate verlängert worden.
Da die Eheleute Arbeit haben, hatten sie auch eine Aufenthaltserlaubnis
beantragt und die dafür nötigen Gebühren bezahlt.
Der Flug mit den Eltern und den drei Kindern im Alter von ein,
drei und zehn Jahren endet in Islamabad in Pakistan. Als sich Herr M. von
dort beim Diakonischen Werk in Meschede telefonisch meldet, berichtet er,
daß sie alle erkrankt sind und es den Kindern besonders schlecht
gehe. Er plane nun die Weiterreise in den Iran.
Diese Abschiebung ist die bundesweit erste Abschiebung von afghanischen
Flüchtlingen. Sie findet völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit
statt.
FRat NRW Schnellinfo 17.1.07;
Abschiebebeobachtung FFM 2007
31. Oktober 06
Koblenz in Rheinland Pfalz. Um 6.45 Uhr fahren Polizeifahrzeuge vor
die St.-Peter-Kirche im Stadtteil Neuendorf. Ca. 30 Beamte in Zivil und
Uniform sind dafür abgestellt, die dort seit einigen Tagen lebende
kurdische Familie Yildirim aus dem Kirchenasyl herauszuholen, um sie nach
zehn Jahren Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abzuschieben. Die
34-jährige Nafiye Yildirim leistet Widerstand, der von einem Beamten
mit einem Schlag auf den Kopf gebrochen wird. Eine Unterstützerin
wird vor der Kirche an die vordere Stoßstange eines Polizeiautos
gefesselt.
Während der Abschiebung wird der Vater und Ehemann Ali Yildirim
von seiner Frau Nafiye und seinen vier, sieben und zehn Jahre alten Kindern
Emine, Cebreil und Serhat getrennt.
Um 13.00 startet die Maschine vom Flughafen Frankfurt am Main,
und als sie um 16.00 Uhr in Istanbul landet, erfolgt die umgehende Verhaftung
von Ali Yildirim. Er kommt in Haft und wird verprügelt. Bei seiner
Entlassung nach zwei Tagen Haft wird dem 41-Jährigen der Paß
abgenommen, wodurch er sich bei eventuellen Kontrollen nicht mehr ausweisen
kann. Er taucht unter und hat auch keinen Kontakt zu seiner Familie, die
bei seiner Mutter in Nusaybin unterkommt.
Vier Wochen nach der Abschiebung leidet Nafiye unter einem Hörsturz,
und Emine und Serhat sind krank. Die Familie bekommt keinerlei staatliche
Unterstützung, hat noch keine "grüne Karte", so daß sie
eine medizinische Versorgung selbst bezahlen müßte, was sie
nicht kann.
Das Verwaltungsgericht Koblenz weist am 13. Februar 07 die Klage
der Familie ab, den Asylantrag noch einmal zu verhandeln. Das Gericht erachtet
die vorgelegten Papiere, unter anderem einen Haftbefehl aus der Türkei,
als plumpe Fälschungen.
Im Januar 2007 haben Frau Yildirim und die Kinder immer noch
keine grüne Versicherungskarte von den türkischen Behörden
ausgestellt bekommen, so daß sie von medizinischer Versorgung ausgeschlossen
sind. Herrn Yildirim steht ein Prozeß wegen Verweigerung des Militärdienstes
vor dem Strafgericht in Diyarbakir bevor.
Unterstützerkreis der Familie Yildirim;
Gemeinde St. Peter Koblenz-Neuendorf und -Wallersheim;
swr 31.10.06;
FRat Hessen 31.10.06;
Initiative Zukunft 8.11.06;
ddp 21.2.07;
Initiative Zuflucht 2.3.07
Oktober 06
Flughafen Frankfurt am Main. Das Ehepaar P. und ihre zwei kleinen Kindern
sollen nach Sri Lanka abgeschoben werden. Frau P. leidet unter einer reaktiven
Depression und wird zur Abschiebung aus dem Krankenhaus der JVA abgeholt,
wo sie sich in Abschiebehaft befand. Wichtige Medikamente hat sie nicht
dabei. Mehrere Gutachten sprechen sich gegen eine Abschiebung der Frau
ins Krisengebiet aus.
Eine Kommunikation kann vor Ort nicht stattfinden, weil keine
ÜbersetzerInnen zur Verfügung stehen. Da noch keine aktuelle
Flugreisetauglichkeitsbescheinigung vorliegt, geht der für die Abschiebung
vorgesehene Begleitarzt zu Frau P. und fragt sie, wie es ihr geht. Ihr
Nicken reicht dem Arzt, die für die Behörden nötige Bescheinigung
per Hand auszustellen. Eine Untersuchung findet nicht statt. Die Frage
der Mitarbeiterin der Abschiebebeobachtung FFM, auf welcher medizinischen
Basis diese Bescheinigung ausgestellt wurde, läßt der Arzt unbeantwortet.
Die Familie wird abgeschoben. Am nächsten Tag ist auf der
Internetpräsenz der Ausländerbehörde eine Stellungnahme
für die Öffentlichkeit zu lesen, in der es heißt, daß
Frau P. kein Deutsch spricht und daher auch nicht unter die Bleiberechtsregelung
fallen würde.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
Oktober 06
Herr F. wird mit seinem 16-jährigen Sohn zum Flughafen in Frankfurt
am Main gebracht. Er leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung
und Depressionen. Er steht unter Psychopharmaka, wirkt abwesend und ist
kaum ansprechbar. Ein Orthopäde (!)
begleitet den schwerkranken Mann und dessen Sohn in einem Einzelcharter
nach Istanbul. Damit ist die Familie getrennt, denn Frau F. und drei Töchter
bleiben in der BRD.
Bereits im August sollte die gesamte Familie abgeschoben werden.
Durch den lautstarken Widerstand – vor allem der weiblichen Familienmitglieder
– mußte die Abschiebung am Flughafen Frankfurt damals abgebrochen
werden.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
Oktober 06
Heilbronn in Baden-Württemberg. Ein kurdischer Asylbewerber wird
nach Anatolien abgeschoben. Damit ist er von seiner Frau und seinen acht
Kindern, die ein bis 15 Jahre alt sind, getrennt. Es geht ihm nach der
Abschiebung zunehmend schlechter, so daß er 2008 ins Krankenhaus
gebracht werden muß.
Die Familie kam bereits 1996 in die Bundesrepublik und beantragte
Asyl. Als dies abgelehnt wurde, ging sie in die Niederlande. Seit 2003
lebte sie wieder in Heilbronn als geduldete Asylbewerber. Wegen der Unterbrechung
ihres Aufenthalts greift für sie die Altfallregelung von 2006 nicht,
nach der Asylbewerber-Familien mit Kindern in Schule und Kindergarten,
die länger als sechs Jahre ununterbrochen hier sind, Bleiberecht bekommen
können.
Die Kinder sind zum Teil in der Bundesrepublik geboren und sprechen
alle nur Deutsch und ein wenig Kurdisch, nicht Türkisch. In der Türkei
ist zudem die kurdische Sprache verboten, wodurch der Schulbesuch oder
eine Ausbildung schwierig bis unmöglich wären. Daher setzt sich
ein UnterstützerInnenkreis für die Familie ein. Im September
2008 wird ihre Petition im Stuttgarter Landtag abgelehnt. Im April 2009
macht auch die Entscheidung des Stuttgarter Landtags die Hoffnungen der
Familie auf ein Bleiberecht zunichte – die CDU-FDP-Mehrheit stimmt für
die Abschiebung der Familie.
HSt 19.9.08; HSt 23.9.08; HSt 25.9.08;
L-TV 24.4.09; Heilbronner Stimme 24.4.09;
Antirassistische Initiative Berlin
5. November 06
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Als ihre Mutter ins
Krankenhaus eingewiesen werden muß, bleibt die fünfjährige
Enolia aus Nigeria fünf Nächte lang allein im Transitbereich
zurück. Das für die Unterbringung zuständige Sozialministerium
vertritt die Auffassung, die Anwesenheit einer weiblichen Person vom Sicherheitspersonal
sei für das Kind ausreichend. Dann wird das Kind für die Zeit
des weiteren Krankenhaus-Aufenthaltes zur Mutter gebracht, wo beide, da
sie noch nicht "eingereist" sind, unter Bewachung leben müssen.
Einige Monate zuvor waren bereits unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge über längere Zeit hinweg im Transitbereich untergebracht
worden.
Pro Asyl;
Pro Asyl Newsletter Nr. 118
9. November 06
Wilhelmshaven in Niedersachsen. Morgens gegen 3.00 Uhr erscheinen zwei
Mitarbeiter der Ausländerbehörde und drei Polizisten an der Wohnungstür
in der Grenzstraße, um die Familie Mucaj in den Kosovo abzuschieben.
Als sie bemerken, daß ausschließlich Fadil Mucaj anwesend ist,
fesseln sie ihn und verschaffen sich Zugang zu der Wohnung des Schwagers
der Ehefrau, die zwei Stockwerke tiefer liegt.
Hier finden sie die Söhne von Herrn Mucaj vor. Den schreienden
Donjed, der sich an seine Großmutter klammert, und Leutrim, der stumm
und blaß daneben steht. Der Mutter Arifete Mucaj gelingt es, aus
dem Fenster der im ersten Stock gelegenen Wohnung zu springen und sich
im Hof zu verbergen. Eine Beamtin trennt Donjed von seiner Großmutter,
die daraufhin in Ohnmacht fällt.
Die Jungen werden mitgenommen, und der Anblick ihres gefesselten
Vaters schockiert die Sieben- und Zehnjährigen. Mit zwei Einsatzwagen
werden sie fortgefahren, der Vater in das Abschiebegefängnis Hannover-Langenhagen,
und die Kinder kommen in staatliche Obhut. Damit ist die Familie getrennt.
Der Albaner Fadil Mucaj war vor 15 Jahren als 19-Jähriger
aus der serbischen Armee desertiert und in die BRD
geflohen. Seine Frau Arifete, die der ethnischen Gruppe der Ashkali
angehört, war drei Jahre später nach Deutschland gekommen – im
Jahre 1994. Sie befindet sich seit längerer Zeit in ärztlicher
Behandlung, und auch ihr 10-jähriger Sohn war schon – aufgrund einer
Posttraumatischen Belastungsstörung – in psychologischer Behandlung.
Bereits am 19. Januar hatte es einen Abschiebeversuch gegeben,
der am Flughafen Düsseldorf durch das Verwaltungsgericht Oldenburg
nach Intervention des Rechtsanwalts abgebrochen werden mußte.
Am 17. November wird Fadil Mucaj aus der Haft entlassen und darf
wieder bei seinen Kindern sein. Die Familie hat einen großen und
engagierten UnterstützerInnenkreis, der mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit
und vielen weiteren Aktivitäten versucht, gegen die immer noch anstehende
Abschiebung ein Bleiberecht durchzusetzen.
AntiFaschistisches Bündnis Wilhelmshaven;
Landtagsfraktion Bündnis90 / Die Grünen
10. November 06
Berlin-Mitte. Als ein 23-jähriger Flüchtling aus Sierra Leone
in der Alten Schönhauser Straße abends um 22.40 Uhr von zwei
deutschen Männern mit "Scheiß-Neger" beschimpft und beleidigt
wird, wechselt er die Straßenseite. Die Männer verfolgen ihn
und schlagen ihm derart ins Gesicht, daß er zu Boden geht. Dann treten
sie dem Flüchtling mit ihren Stiefeln ins Gesicht.
Ein Passant oder eine Passantin verständigt die Polizei.
Als diese eintrifft und der Verletzte auf Englisch sagt, daß die
Täter schon weg seien, fährt die Polizei wieder davon, ohne sich
um den Verletzten zu kümmern.
Der Flüchtling kommt schließlich in ein Krankenhaus,
wo seine Gesichtsverletzungen, unter anderem ein mehrfacher Unterkieferbruch,
stationär behandelt werden müssen.
ReachOut Berlin
14. November 06
Bundesland Niedersachsen. Der 26 Jahre alte Ashkali Faruk X. wird in
den Kosovo abgeschoben und ist damit von seiner einjährigen Tochter
getrennt.
Er war 17 Jahre in der Bundesrepublik und hat im Kosovo keine
Familie. Seine Mutter ist tot, und sein Vater lebt in Deutschland.
Er erzählt später, daß er aufgrund seiner dunklen
Hautfarbe in Pec von maskierten Polizisten in einem Keller verprügelt
wurde.
Bericht des Betroffenen;
Schattenbericht ASYL / 646
15. November 06
Bundesland Niedersachsen. Der seit zehn Jahren von der BRD anerkannte
Flüchtling Süleyman Sahin wird in seiner Wohnung in Hildesheim
festgenommen und kommt in die JVA Sehnde in Untersuchungshaft. Dies geschieht
aufgrund eines Übergabegesuches der türkischen Regierung in Zusammenarbeit
mit Interpol. Der 43-Jährige befindet sich damit in Auslieferungshaft.
Aufgrund seiner politischen Arbeit in der Türkei war Süleyman
Sahin mehrmals inhaftiert und gefoltert worden. Nachdem er 1996 fliehen
mußte, wurde er noch im selben Jahr in der BRD als Asylberechtigter
anerkannt.
Nach seiner Flucht war er von einem türkischen Gericht zunächst
zum Tode verurteilt worden. Diese Strafe wurde später zu einer lebenslangen
Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung umgewandelt.
Aufgrund der intensiven Nachforschungen der türkischen Regierung
war er schon 1998 in Holland und zwei Jahre später in Tschechien in
Auslieferungshaft genommen worden, mußte aber aufgrund der Rechtslage
wieder frei gelassen werden.
Am 21. Dezember hebt auch das Oberlandesgericht Celle den Haftbefehl
gegen Süleyman Sahin auf, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft dies
beantragt hatte. Sie hatte Informationen über die Teilnahme eines
Militär-Richters an dem früheren Prozeß bekommen. "Nach
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
und einhelliger Auffassung bundesdeutscher Oberlandesgerichte bestehen
allein deshalb Zweifel am Gebot rechtsstaatlicher Fairness." Süleyman
Sahin kommt frei.
StA Celle 22.12.06;
ATIK 24.11.06; ATIK 28.12.06
15. November 06
Bundesland Niedersachsen. Der türkische Flüchtling Mustafa
Atalay wird in der Rehabilitätionsklinik in Bad Bevensen auf Befehl
der Generalbundesanwaltschaft verhaftet. Dem Journalisten wird "Unterstützung
einer ausländischen terroristischen Vereinigung" (gemeint ist die
türkische Organisation DHKP-C) nach § 129b StGB vorgeworfen.
Dem heute 50-Jährigen war im Jahre 2000 das "Kleine Asyl"
(Abschiebeschutz) zugesprochen worden. Jetzt ist Mustafa Atalay schwer
krank. Erst vor 26 Tagen mußte er sich einer Bypass-Operation in
Berlin unterziehen. Er leidet zudem unter Bluthochdruck, Diabetes mellitus
und an einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Sieben Monate nach der Verhaftung sitzt Mustafa Atalay immer
noch in Einzelhaft in der JVA Hannover. Nur vier Besucher durfte er bisher
empfangen. Gegen ein Vorstandsmitglied der Gefangenenhilfsorganisation
Tayad wurde vom Ermittlungsrichter ein Besuchsverbot erwirkt, weil die
Besuche "zur verdeckten Nachrichtenübermittlung" dienen könnten.
Die Tatsache, daß die 30-minütigen Besuche bei Überwachung
durch Beamte des LKA und in einem Raum mit einer Trennscheibe stattfinden,
zeigt die Absurdität der Begründung.
Der Gesundheitszustand von Mustafa Atalay hat sich im Juli 2007
lebensgefährlich verschlechtert. Zwei der Bypässe sind wieder
verstopft, und der Haftarzt lehnt die weitere medizinische Verantwortung
ab. Mustafa Atalay kann sein bescheidenes Recht auf eine Stunde Hofgang
wegen der Belastung nicht wahrnehmen. Im November erfolgt seine Verlegung
in die JVA Freiburg. Im Februar 2008 kommt er nach einer weiteren Bypass-Operation
zurück in die Justizvollzugsanstalt.
1980 war Mustafa Atalay aufgrund seiner politischen Tätigkeit
in der Türkei verhaftet worden, wurde gefoltert und kam erst nach
20 Jahren Gefangenschaft wieder frei. Erst nach seiner Entlassung war ihm
die Flucht in die BRD gelungen.
Im Juni 2009 befindet sich Mustafa Atalay immer noch in U-Haft
(Stuttgart-Stammheim). Der Prozeß gegen ihn und fünf weitere
Angeklagte hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begonnen. Mustafa Atalay
leidet aufgrund der erlittenen Folter unter Schlafstörungen, Albträumen,
Flash-Back-Erlebnissen – ein vom Gericht bestellter Gutachter stellte bei
ihm ein schweres Posttraumatisches Belastungssyndrom fest. Drei Anträge
auf Haftentlassung des schwerkranken Mannes sind abgelehnt worden.
Eine zusätzliche besondere Belastung stellt die Tatsache
dar, daß einer der Hauptbelastungszeugen in dem Prozeß sowohl
für den türkischen Geheimdienst MIT als auch für den Verfassungsschutz
Rheinland-Pfalz gearbeitet hat. Zudem sollten von der Anklage Aussagen
in den Prozeß eingebracht werden, die in der Türkei durch Folter
entstanden sind.
Tayad Komitee 3.7.07;
Brief von Mustafa Atalay 4.7.07;
Yeni Özgur Politika 4.7.07; jW 12.7.07; ND 5.10.07;
Heinz-Jürgen Schneider – Rechtsanwalt;
indymedia 29.6.09
19. November 06
Kürten-Waldmühle in Nordrhein-Westfalen. Ein um 16.45 Uhr
ausgelöster Feueralarm im Flüchtlingsheim Wipperfürther
Straße setzt ein Großaufgebot an Rettungskräften in Gang:
Elf Löschzüge bringen 75 Feuerwehrleute vor Ort, dazu kommen
vier Rettungswagen, Notärzte und die Polizei. Aus den baracken-ähnlichen
Wohncontainern schlagen dicke Rauchwolken.
Von den insgesamt 24 BewohnerInnen sind zu dieser Zeit acht Personen
im Haus, die sich selbst ins Freie retten können. Als Brandursache
wird ein technischer Defekt der Deckenbeleuchtung festgestellt.
Da die Flüchtlingsunterkunft nach dem Löschen unbewohnbar
ist, werden die BewohnerInnen zunächst im Obdachlosenheim am Halfenberg
untergebracht – später kommen einige in privaten Wohnungen unter.
Rhein-Berg-Online.de 19.11.06;
Rhein-Berg-Online.de 20.11.06;
KStA 20.11.06
19. November 06
Landkreis Aue-Schwarzenberg im Bundesland Sachsen. In der Lessingstraße
in Lößnitz versperren drei Deutsche morgens um 3.30 Uhr einem
31-jährigen kurdischen Flüchtling aus dem Iran und einem 25-jährigen
Bosnier den Weg und äußern rassistische Beleidigungen. Ein Schlichtungsversuch
des Iraners mißlingt; die jugendlichen Provokateure ziehen demonstrativ
ihre Jacken aus und schlagen und treten dann los. Mit Messern verletzen
sie den Kurden an der Hand und den Bosnier am Bein.
Ein Ermittlungsverfahren gegen die polizeibekannten Täter
wird eingeleitet.
AMAL Sachsen
26. November 06
Uhingen in Baden-Württemberg. Die kurdische Familie Sapkiran soll
in die Türkei abgeschoben werden. Als die Polizisten gegen 4.30 Uhr
an der Tür klingeln, nimmt die schwerkranke Frau Sapkiran in ihrer
Verzweiflung Tabletten, um der Abschiebung zu entgehen. Nach Aussagen eines
Psychologen ist sie keinesfalls transportfähig.
Die 24-jährige Tochter ist durch die Pflege ihrer Mutter
nach vielen schlaflosen Nächten völlig entkräftet. Sie wird
zum Flughafen gebracht und nach Istanbul geflogen, wo sie von der Polizei
in Empfang genommen und verhört wird. Schließlich tritt sie
die Reise zu ihrem Vater und Bruder an, die schon vor einiger Zeit "freiwillig"
ausgereist waren.
Der 21-jährige Sohn Ali wird festgenommen und kommt in Abschiebehaft,
bis Reisedokumente für ihn beschafft sind. Er besuchte das Gymnasium;
sein Aufenthaltsort war den Behörden zuletzt nicht bekannt, weshalb
das Gericht Abschiebehaft anordnete.
Die Familie lebte mit ihren vier Kindern seit 1994 in der Bundesrepublik.
Nach der Ablehnung der Asylanträge wurde sie zur Ausreise aufgefordert
und fand zeitweilig Zuflucht im Kirchenasyl in Holzhausen. Trotz des zwölfjährigen
Aufenthalts – "jedoch mit Unterbrechungen" laut Regierungspräsidium
Stuttgart – bekommt sie kein Bleiberecht. Herr Sapkiran und ein Sohn entschieden
sich wegen des Ausreisedrucks zur "freiwilligen" Ausreise – ein anderer
Sohn wurde abgeschoben.
Nach Alis Festnahme kämpfen LehrerInnen, SchülerInnen
und Eltern des Gymnasiums erfolgreich dafür, daß er aus der
Haft entlassen wird und sein Abitur noch in Deutschland ablegen kann. Nach
der im Juli 2007 bestandenen Prüfung muß er jedoch mit seiner
kranken Mutter ausreisen.
Einigen unermüdlichen UnterstützerInnen gelingt es
entgegen sämtlicher Widerstände, daß Ali Sapkiran bereits
im Oktober wieder legal einreisen darf, um an der Berufsakademie Maschinenbau
zu studieren. Im Jahre 2011 wird er nach erfolgreichem Abschluß bei
einem Autoteile-Hersteller als Versuchsingenieur angestellt.
NWZ 29.11.06;
NWZ 5.1.07; NWZ 5.7.07;
SWP 23.3.11
26. November 06
Forst in Brandenburg. In einer Gaststätte wird ein pakistanischer
Flüchtling von dem Personal rassistisch beschimpft und geschlagen.
Als der Angegriffene sich dieser bedrohlichen Situation durch Weggehen
entziehen will, verfolgen ihn eine Person aus diesem Kreis und Begleiter
noch durch die Strassen. Sie schlagen ihn, und als er zu Boden geht, treten
sie mit Füßen auf ihn ein. Er erleidet Verletzungen am Rücken,
am Knie, an der Hand und im Gesicht.
Opferperspektive
27. November 06
Berlin-Tempelhof. Ein 30-jähriger Russe wird aus dem Abschiebegefängnis
Köpenick in die Sammelstelle der Polizei nach Tempelhof gebracht.
Hier legen ihm Beamte Hand- und Fußfesseln an, die seitlich am Körper
miteinander verbunden sind. Als der Gefangene bittet, seinen Rechtsanwalt
und amnesty international sprechen zu können, schreit ihn einer der
Beamten an und springt auf seine Fußfesseln, so daß der Russe
gegen die Wand stürzt. Er kommt zurück in die Abschiebehaft und
kurz darauf ins Krankenhaus.
Durch diese Mißhandlung durch einen Bundespolizeibeamten
wurde ein Verfahren unterbrochen, mit dem die Bundespolizei versucht, Menschen
unklarer Identität oder Staatsangehörigkeit außer Landes
zu bringen. Der Russe sollte nach Minsk in Weißrußland geflogen
werden, damit die dortigen Behörden seine Identität feststellen.
Für den Fall, daß die weißrussischen Behörden dieses
positiv entschieden hätten, wäre der Flüchtling dort geblieben.
Dieses Verfahren, das rechtlich fragwürdig ist, wurde bereits mit
Menschen aus Georgien, Moldawien und Weißrußland praktiziert.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Thomas Krautzig – Rechtsanwalt
29. November 06
Bundesland Baden-Württemberg. Die Kurdin B. A. soll mit ihren
Kindern, dem siebenjährigen C., dem fünfjährigen B. und
der dreijährigen A., in die Türkei abgeschoben werden. Auf dem
Flughafen Istanbul verweigern die türkischen Behörden die Einreise,
weil die beiden in der Bundesrepublik geborenen jüngeren Kinder nicht
in den türkischen Melderegistern eingetragen sind. Alle werden deshalb
noch am gleichen Tag zurückgeschickt.
Die kurdische Familie war in der Türkei bereits in der zweiten
Generation ständigen Repressionen ausgesetzt. Herr A. war verhaftet,
gefoltert und schwer verletzt in einsamer Gegend ausgesetzt worden. Als
er gezwungen werden sollte, als "Dorfschützer" für die türkischen
Behörden zu arbeiten, war er im Frühjahr 2001 in die BRD geflüchtet,
wo bereits mehrere Familienangehörige lebten.
Nach der Flucht des Mannes wurde Frau A. terrorisiert. Fast täglich
kam türkische Polizei, fragte nach dem Aufenthaltsortes des Mannes.
Obwohl sichtbar schwanger wurde sie bedroht und geschlagen.
Frau A. gelang Ende Juni 2001 die Einreise in die BRD mit einem
Besuchervisum. Sie war krank und hochschwanger. Im September 2001 gebar
sie ihren Sohn, im Juli 2003 ihre Tochter. Nach der Ablehnung der verschiedenen
Asylanträge und wiederholter Ausreiseaufforderungen ging Herr A. Anfang
2006 in die Illegalität.
Frau A. ist durch ihre Verfolgungsgeschichte und jahrelange Aufenthaltsunsicherheit
schwer traumatisiert und leidet unter verschiedenen psychischen und somatischen
Erkrankungen. Durch die häufig miterlebten Festnahmen in den Sammelunterkünften
und die existentiellen Ängste der Eltern sind inzwischen auch die
Kinder traumatisiert.
Im Mai 2006, nach dem Umzug in eine eigene Wohnung, stabilisiert
sich die Situation innerhalb der Familie, doch nach der gescheiterten Abschiebung
geht es Frau A. so schlecht, daß sie zweimal für einige Wochen
in eine psychiatrische Klinik aufgenommen werden muß, da sie mit
Suizid droht und stets ein Messer bei sich trägt. Das Behandlungszentrum
für Folteropfer in Ulm behandelt sie nach anfangs unregelmäßigen
Terminen seit dem Jahreswechsel 2007/08 regelmäßig.
Erzieherinnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, NachbarInnen und
UnterstützerInnen setzen sich für die Alleinerziehende und ihre
Kinder ein. Über die Härtefallkommission kann erreicht werden,
daß Frau A. Anfang 2008 eine zunächst auf ein Jahr befristete
Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
NWZ 29.11.06;
Unterstützernetzwerk
30. November 06
Bundesland Bayern. Die Mobile Kontrollgruppe (MKG) Waidhaus vom Hauptzollamt
Regensburg stoppt auf der Autobahn A6 einen Lastwagen und unterzieht ihn
einer Zollkontrolle bei Wittschau. Der Verdacht, daß sich Menschen
auf der Ladefläche befinden, wird durch eine anschließende Röntgenkontrolle
in Wernberg bestätigt.
Die Beamten finden auf der Ladefläche 14 Flüchtlinge
aus dem Irak, drei aus Ägypten und jeweils eine Person aus der Türkei,
Indien und Algerien. Unter ihnen sind fünf Frauen und zwei Kinder
im Alter von acht und zwölf Jahren.
Da eine 54-jährige Irakerin über starke Schmerzen klagt,
wird sie ins Kreiskrankenhaus nach Weiden gebracht, wo ein Armbruch festgestellt
wird.
Der tschechische Fahrer wird in Haft genommen, und die 20 Flüchtlinge
werden tschechischen Grenzbeamten übergeben.
Polizei Niederbayern/Oberpfalz 4.12.06
November 06
Bundesland Sachsen-Anhalt. In Sangerhausen greifen mehrere Rechte das
Flüchtlingsheim an. Dabei wird auch die Wohnung des 23-jährigen
Boureima T. beschädigt. Er und die anderen BewohnerInnen kommen mit
dem Schrecken davon.
(siehe auch: Mai 06 und Dezember 06)
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
November 06
Bundesland Bayern. Der 21 Jahre alte Samir Zazay wird in Nürnberg
von der Polizei aus der Wohnung seines Cousins geholt und in Abschiebehaft
genommen. Aus Angst vor der Abschiebung verletzt er sich in Selbsttötungsabsicht
am Handgelenk.
Er war im Jahre 1999 als 14-jähriger unbegleiteter Flüchtling
aus dem Krieg in Afghanistan in die BRD geflohen. Innerhalb von drei Jahren
erreichte er den qualifizierten Hauptschulabschluß. Danach bekam
er eine Ausbildung als Teilezurichter, die er mit der Gesellenprüfung
erfolgreich beendete. In den sieben Jahren Deutschland-Aufenthalt wurde
Nürnberg sein Lebensmittelpunkt. In Afghanistan hat er keine Familie
und niemanden, an den er sich wenden könnte.
Am 12. Dezember 2006 – nach sechs Wochen Abschiebehaft – wird
er in Begleitung von zwei Polizisten nach Afghanistan ausgeflogen.
Dort beginnt Samir Zazay die Suche nach seinen Eltern oder anderen
Verwandten – ergebnislos. Mit der Zusage, daß er zwei Wochen bleiben
könne, kommt er in einem Zimmer der International Organisation for
Migration (IOM) unter. Aufgrund seines europäischen Erscheinens wird
er auf der Straße ständig um Geld erpreßt und beraubt
und flieht schließlich nach fünf Tagen mit zwei anderen Abgeschobenen
nach Pakistan. Bei dem gefährlichen Grenzübertritt entgehen sie
nur knapp einem Bombenattentat.
Als er im Jahre 2008 in der Bäckerei eines Hilfprojekts
in Peschawar arbeitet, lernt er Ulla B. aus Lörrach kennen, die dort
für drei Wochen als Lehrerin arbeitet. Sie verlieben sich und beschließen,
zusammenzubleiben und zu heiraten.
Weil die Nürnberger Ausländerbehörde sich – trotz
ihres Ermessensspielraums – auf keinen Fall auf eine Ratenzahlung einläßt,
gelingt es seiner Freundin und dem Nürnberger UnterstützerInnenkreis
im Juli 2009, die gesamte Summe der Abschiebekosten in Höhe von 7535,62
Euro und weitere 6000 Euro für die Beschaffung seiner Papiere in Afghanistan
zusammen zu bringen, so daß Samir Zazay Ende September 2009 in die
BRD zurückkehren kann. Am 10. Oktober heiratet er seine Freundin Ulla
B.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2007;
Süddeutsche.de Redaktionsblog 23.5.07;
NN 13.5.09; NN 23.10.09;
Alternativer Menschenrechtsbericht 2009;
Bündnis Aktiv für Menschenrechte Nürnberg
4. Dezember 06
Als der Bananenfrachter "Regal Star" am Schuppen 44 des Hamburger Hafens
entladen wird, finden die Arbeiter um 13.09 Uhr in der vierten Ladeluke
einen toten Mann. Der Mann liegt unter einer Bananenkiste. Die gerufene
Polizei durchsucht das 150 Meter lange Schiff und findet in einer anderen
Ladeluke einen zweiten Toten. Die Ermittlungen ergeben, daß es sich
bei den Männern um den 35 Jahre alten Wilson O. und den 33-jährigen
Justiano A. handelt. Die beiden Kolumbianer hatten versucht, als "blinde
Passagiere" nach Europa zu kommen, starben dann offensichtlich an den Gasen,
die während der Überfahrt zur Konservierung der Bananen in den
Frachtraum eingeleitet wurden und jeglichen Sauerstoff verdrängten.
Der Frachter mit Kühlcontainern (13,2° C) war von Kolumbien
über Costa Rica und Lissabon nach Hamburg gekommen.
ndr 5.12.06; HA 5.12.06; Welt 5.12.06;
HA 6.12.06; Grosse-Seefahrt.de 6.12.06;
ag Blinde Passagiere HH 7.12.06
6. Dezember 06
Die Kurdin Frau Y. wird morgens um 8.30 Uhr von Polizeibeamten aus
ihrer Berliner Wohnung geholt und mit ihrem zweieinhalb Monate alten Baby
abtransportiert. Sie soll dem türkischen Konsulat vorgeführt
werden.
Den Vorschlag der Polizisten, ihr Baby doch allein Zuhause zu
lassen, lehnt sie mit der Begründung ab, daß sie das Kind noch
stille. Sie wird in den Polizeigewahrsam nach Tempelhof gebracht und dort
gezwungen, sich im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung nackt auszuziehen
und sich auch im Intimbereich untersuchen zu lassen. Dann nehmen die Beamten
ihr die Wickeltasche ab und sperren sie mit ihrem Baby in eine kalte, zugige
Zelle. Auf ihr Klingeln und Rufen wird nicht reagiert, so daß sie
ihr inzwischen nasses und schreiendes Kind nicht versorgen kann. Erst um
13.30 wird sie zum türkischen Konsulat gefahren. In der Stunde, die
sie auch hier warten muß, ist es ihr weder möglich, das Kind
zu wickeln, denn sie bekommt ihre Wickeltasche nicht – noch zu stillen,
denn es sind männliche Bewacher bei ihr. Erst als sie nach der Konsulatsvorführung
entlassen wird, bekommt sie ihre Wickeltasche zurück.
FRat Berlin
12. Dezember 06
Bundesland Niedersachsen. Der kurdische Flüchtling G. Y. beendet
sein Leben durch eigene Hand. Das Personal einer psychiatrischen Klinik
findet ihn erhängt in einer Toilette auf. Er hat im wahrsten Sinne
den Kampf um sein Leben in der BRD aufgegeben. Ein Leben, das ihm, dem
in der Türkei politisch Verfolgten und Gefolterten, auch in der BRD
behördlicherseits nie zugestanden wurde. Er hinterläßt
seine Frau und neun Kinder.
1995 war er mit seiner Frau und sechs Kindern in die BRD geflüchtet.
Asylanträge wurden allesamt abgelehnt, und seit Jahren war die inzwischen
neunköpfige Familie ausreisepflichtig. Der lange Kampf um einen Aufenthalt
in Sicherheit hat die Familie zermürbt und unmittelbar krank gemacht.
G. Y. verbrachte die letzten zweieinhalb Jahre wegen schwerer Depressionen
im Landeskrankenhaus.
Als der Familie im Jahre 2004 akut die Abschiebung drohte, gingen
die Eheleute mit einem Teil ihrer jüngeren Kinder für sechs Monate
ins Kirchenasyl.
Die Familie wurde danach von den Behörden massiv unter Druck
gesetzt, um eine "freiwillige" Ausreise zu erreichen. Die für Anfang
November
2005 von den Behörden eingeleitete Abschiebung der Familie mußte
abgebrochen werden, weil Herr Y. sich in einem psychiatrischen Krankenhaus
in Behandlung befand und Frau Y. untergetaucht war.
Die zweitälteste Tochter, die wie ihre ältere Schwester
wegen Krankheit einen Abschiebeschutz hat, betreute ihre minderjährigen
Geschwister. Als wieder einer ihrer Brüder volljährig wurde,
mußte auch er in die Illegalität. Die minderjährigen Geschwister
waren an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gekommen, so daß einige
in psychiatrische Behandlung mußten.
Nach Bekanntwerden des Todes von Herrn Y. und der öffentlichen
Proteste gegen die Behördenwillkür wird bekannt, daß "die
untergetauchten Familienmitglieder aus der Fahndung genommen wurden", um
sich angemessen von dem Vater zu verabschieden. Dann wolle die Ausländerbehörde
den Kontakt suchen, um zu erfahren, "wie es weitergehen kann".
Im Dezember 2007 gelingt es, für die gesamte Familie eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG (Härtefallentscheidung)
zu erwirken. (siehe auch: 3. November 05)
MNZ 15.12.06; OP 15.12.06; HNA 15.12.06;
GA 16.12.06; Antirassistische Initiative Berlin
13. Dezember 06
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 35 Jahre alte Gefangene
aus Ghana kommt mit einer schweren Blutvergiftung ins DRK-Krankenhaus Köpenick
und muß hier sofort operiert werden, weil eine Thrombose im Bein
so weit fortgeschritten ist, daß die akute Gefahr besteht, daß
das Bein abstirbt. Nach 14-tägigem Aufenthalt in der Intensivstation
wird sie in die Abteilung Gefäßchirurgie verlegt, und erst nach
sechs Wochen kann sie das Krankenhaus wieder verlassen.
Die Ghanaerin befand sich seit viereinhalb Monaten in Abschiebehaft.
Nachdem sie sich bei ihrem Freund in Berlin polizeilich angemeldet hatte,
kam die Polizei in die Wohnung und nahm sie fest. Seither hatte sie in
der Haft zunehmend starke Schmerzen und machte auch immer wieder darauf
aufmerksam.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Antirassistische Initiative Berlin
14. Dezember 06
Pasewalk im Bundesland Brandenburg. Vor einem Supermarkt werden Flüchtlinge
von einer Gruppe rechter Deutscher rassistisch beschimpft, mit einem Messer
bedroht und schließlich tätlich angegriffen. Die Flüchtlinge
kommen unverletzt davon.
LOBBI
14. Dezember 06
Der 31 Jahre alte Kurde A. A. wird festgenommen und in einem beschleunigten
Verfahren zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Die Haft im Gießener Gefängnis wird wahrscheinlich durch eine
Abschiebung in drei Monaten beendet werden. Damit ist es Herrn A. wieder
einmal nicht gelungen, mit seiner Frau und den vier Kindern zusammenzuleben.
Die Eheleute M. (damals 16 Jahre alt) und A. A. (damals 18 Jahre
alt) gehören der Gruppe der Zaza-Kurden an und waren 1993 mit ihrer
damals einjährigen Tochter F. in die BRD eingereist. Da sie nur nach
religiösem Ritus geheiratet hatten, wurden die Asylanträge gesondert
behandelt.
Nach der Ablehnung seines Asylantrages wurde Herr A. dann im
Jahre 1997 ohne seine Familie in die Türkei abgeschoben. Dort erfolgte
umgehend seine Festnahme, und nach einer dreitägigen polizeilichen
Überprüfung in Haft wurde er frei gelassen. Er war dann gezwungen,
seinen zweijährigen Militärdienst abzuleisten. 1999 gelang ihm
erneut die Flucht in die BRD – er wurde dann allerdings am 16. Februar
2001 wieder in die Türkei abgeschoben, während seine Frau und
die Kinder inzwischen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erwirkt
hatten.
Viele Versuche von Herrn A., im Rahmen der Familienzusammenführung
offiziell in die BRD reisen zu können, scheiterten an den immer wieder
ablehnenden und unterschiedlich begründeten Bescheiden der Deutschen
Botschaft in Ankara.
Der vorerst letzte Versuch, mit seiner Frau und der vierzehnjährigen
Tochter F., dem neunjährigen Sohn F. und den sechsjährigen Zwillingen
S. und F. zusammenleben zu können, endet heute mit seiner Verhaftung.
Vor einer Woche war er erneut in die BRD eingereist.
Im Januar 07 befindet er sich immer noch in Untersuchungshaft
in der JVA Limburg.
Jugendnetz Wetzlar
Mitte Dezember 06
Flughafen Frankfurt am Main. Frau F. soll zusammen mit ihrem vierjährigen
Sohn nach Teheran abgeschoben werden. Sie war wegen Diebstahls festgenommen
worden und befand sich dann in Abschiebehaft in der JVA Frankfurt. Ihr
Mann ist weiterhin in Haft, ihr kleiner Sohn war während der letzten
vier Monate in einem Kinderheim untergebracht.
Beim ersten Zusammentreffen mit der Mutter wirkt der Junge verschreckt
und verstört. Er redet zunächst überhaupt nicht mit ihr.
Als sich herausstellt, daß kein gültiger Paß
vorliegt, kommt die Mutter zurück in Abschiebehaft und der Sohn zurück
ins Kinderheim. Frau F. ist verzweifelt. Während Strafgefangene in
der JVA ihre Kinder bei sich haben dürfen, gilt dies für Abschiebegefangene
nicht. Erst im Januar 2007 kommen Mutter und Sohn wieder zusammen.
Abschiebebeobachtung FFM 2007
20. Dezember 06
Bad Pyrmont im Bundesland Niedersachsen. Morgens um 4.00 Uhr werden
der Kurde Abdul Seyyar und seine sechs Kinder im Alter von zehn bis zwanzig
Jahren aus dem Schlaf aufgeschreckt. Polizisten brechen die Tür auf
und schreien, daß sie ihre Sachen packen sollen, sie würden
abgeschoben. Es sind insgesamt etwa 50 Polizisten. Alle, bis auf den ältesten
Sohn Hidir, sollen abgeschoben werden.
Zeitgleich holen Polizisten die 40-jährige Hanife Seyyar
aus dem Landeskrankenhaus Hildesheim ab, nachdem sie vor die Entscheidung
gestellt wurde, entweder vorerst im Krankenhaus zu bleiben und damit von
ihrer Familie getrennt zu sein oder "freiwillig" auszureisen. Bei dieser
Aktion wird weder das Eintreffen der Oberärztin abgewartet noch von
Seiten der Beamten Rücksicht auf eine schwer traumatisierte Mitpatientin
genommen.
Der Transport der Familie zum Flughafen Düsseldorf verläuft
nach Aussagen des Sohnes Hidir "unglaublich brutal": trotz Erbrechens von
Mutter und Kindern und hygienischer Bedürfnisse sei die fünfstündige
Fahrt nicht unterbrochen worden. Zwei der Kinder nässen ein. Als Hanife
Seyyar vor dem Flugzeug kollabiert, werten die Polizisten dies als Widerstand
und legen ihr Hand- und Fußschellen an. Diese werden erst nach der
Landung in Istanbul wieder entfernt. Im Flugzeug wird sie zwischen zwei
Polizisten gesetzt – getrennt von ihrer Familie. In Istanbul wird die Familie
von den deutschen Beamten an türkische Polizisten übergeben.
Nach mehrstündigem Aufenthalt in einer Polizeistation mit
erkennungsdienstlicher Erfassung werden sie in einen Bus nach Viransehir
gesetzt. Als sie dort aussteigen, ist ihr Geld bereits aufgebraucht.
Ihre Wohnung in Bad Pyrmont wird umgehend von der Ausländerbehörde
geräumt und das verbliebene Eigentum der Familie entsorgt. Der Wunsch
des ältesten Sohnes Hidir, sich darum kümmern zu dürfen,
wird ignoriert.
Frau Seyyar hatte sich im Landeskrankenhaus in stationärer
Behandlung befunden, weil sie zum wiederholten Male versucht hatte, sich
zu töten. Sie hatte Tabletten geschluckt, weil sie den Druck der seit
langem angedrohten Abschiebung nicht ertragen konnte. Der von Nachbarn
gerufene Notarzt hatte daraufhin zunächst die Einlieferung der nicht
ansprechbaren Frau ins St.-Georg-Krankenhaus Pyrmont veranlaßt, von
wo aus sie dann ins Landeskrankenhaus gekommen war.
Die kurdische Familie war seit elf Jahren in der BRD; die Asylanträge
wurden alle abgelehnt. Durch die Abschiebung werden Halil (10), Serap (11),
Ömer (12), Süleyman (14), Ramazan (15) und Mehmet (17) abrupt
aus ihrem vertrauten Lebensumfeld gerissen.
Der Landkreis kann die öffentliche Kritik an der Abschiebung
der Familie Seyyar nicht nachvollziehen: "Der Familie war seit Juli bekannt,
daß sie Deutschland verlassen muß .... Dieser Aufforderung
ist sie nicht nachgekommen", so ein Sprecher auf Anfrage. "Anders als ihr
ältester Sohn Hidir hat die Familie die elf Jahre ihres Aufenthaltes
in Deutschland nicht genutzt, um sich hier wirtschaftlich und sozial zu
integrieren." Dieser Polemik stehen die Aussagen vom Leiter des Schulzentrums
und einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes, die die Kinder und Eltern
seit Jahren kennen, diametral gegenüber.
Im März 2007 besuchen die Ärztin Dr. Gisela Penteker
und ihr Kollege Dr. Ernst Ludwig Iskenius (Pädiater) die Familie im
Dorf Sergenköy bei Viransehir. Die Familie lebt in einem Stall, dessen
Wände aus Lehm sind, dessen Dach undicht ist und dessen winziges Fenster
wenig Licht einläßt. Die Brettertür ist brüchig, so
daß tagsüber Hunde hereinkommen, die die Kinder und Erwachsenen
ständig anspringen und auch schon gebissen haben. Nachts dringen Hühner
und Katzen ein. Der hintere Teil des Lehmbodens ist mit einem dünnen
Stück Teppichboden abgedeckt. Der Elektrokocher ist an einer offenen
Leitung angeschlossen – eine Steckdose gibt es nicht. Vor dem Stall steht
ein Tankwagen mit platten Reifen, mit dem aus dem nahe gelegenen Fluß
Wasser geholt werden kann. Die Familie hat wenig zu essen, die Kinder sammeln
Grünpflanzen, und die Nachbarinnen haben erklärt, wie daraus
Suppe zu kochen ist.
Der 11-jährige Halil erzählt, daß er aufgrund
seiner Nierenschmerzen, seiner Übelkeit und der Probleme beim Wasserlassen
einmal im Krankenhaus in Viransehir war. Die Nachbarn hatten Geld gesammelt,
damit dies möglich wurde. Die dortigen ÄrztInnen lehnten eine
Untersuchung und Behandlung ab, weil türkische Übersetzungen
der Befunde aus Deutschland nicht vorgelegt werden konnten. Der 13-jährige
Ömer hat seit der Abschiebung Durchfall und Bauchschmerzen. Ein alter
Mann aus dem Dorf hat Ramazan Metallstifte aus dem linken Daumen entfernt,
die nach einer Fraktur in Deutschland hineinoperiert worden waren. Diese
Prozedur fand ohne Narkose oder Desinfektionsmittel statt. Um den Schmerz
zu unterdrücken, war dem Jungen eine Zwiebel in den Mund geschoben
worden. Süleyman hat krustige Einstiche rund um die Augen, die mit
Nadeln von Spritzen vorgenommen worden waren, um die Sehstörungen
und Kopfschmerzen des 14-Jährigen zu lindern. Die Mutter ist apathisch
und gebrochen. Die Medikamente, die sie in Deutschland bekommen hatte,
sind schon lange aufgebraucht. Ihre 13-jährige Tochter führt
alleine den Haushalt.
Der Psychiatrie-Ausschuß des Landes Niedersachsen, ein
Gremium von Experten und Politikern, beurteilt im nachhinein die Abschiebung
von Frau Seyyar sehr kritisch und
bezweifelt die "Freiwilligkeit" der Ausreise der kranken Frau. Auch
legt der Ausschuß den Bericht zweier Ärzte vor, die Frau Seyyar
in der Türkei besuchten. "In dem Bericht wird in erschütternder
Weise deutlich, daß die abgeschobene Patientin psychisch schwerst
erkrankt ist und keine adäquate Behandlung erhält. Die Abschiebung
hat bei bestehender psychischer Störung zu einer außergewöhnlichen
Schädigung durch Verstärkung des Krankheitsbildes geführt."
Und weiter: unbehandelt werde die Patientin "mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ein qualvolles Leben führen müssen".
Auch ein Jahr nach der Abschiebung ist die Familie völlig
auf finanzielle Unterstützung von ihrem in Deutschland studierenden
Sohn Hidir und vor allem von den UnterstützerInnen angewiesen.
PyN 28.12.2006;
FRat NieSa; HiZ 21.7.07;
IPPNW AK Flüchtlinge und Asyl;
Unterstützerkreis der Familie Seyyar
Dezember 06
Bundesland Sachsen-Anhalt. In Sangerhausen greifen mehrere Rechte das
Flüchtlingsheim an. Dabei wird auch die Wohnung des 23-jährigen
Boureima T. beschädigt. Er und die anderen BewohnerInnen kommen mit
dem Schrecken davon.
(siehe auch: Mai 06 und November 06)
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
Im Jahre 2006
Bundesland Baden-Württemberg. Morgens um drei Uhr klingelt es
an der Wohnung der Familie Mofi / Mawa in Neckarweihingen bei Ludwigsburg.
Polizisten wollen das Ehepaar, Gerard Mofi und Hotence Mawa, nach Bonn
zur Botschaft der Demokratischen Republik Kongo bringen, damit dort Pässe
ausgestellt werden. Weil Herr Mofi zur Zeit nicht anwesend ist, vergewissert
sich eine Polizistin bei ihrer Dienststelle, ob sie tatsächlich die
Mutter mitnehmen und die beiden Schulkinder allein in der Wohnung lassen
sollen. So geschieht es schließlich: die weinenden Kinder, Exause
und Ivone, bleiben voller Angst zurück. Ihr 56 Jahre alter Vater erzählt
später, daß sie seither traumatisiert sind. Sobald sie eine
Polizeisirene hören oder eine Uniform sehen, laufen sie weg und verstecken
sich.
Gerard Mofi hatte 1993 den Kongo verlassen, weil er aufgrund
seiner oppositionellen Tätigkeit ins Gefängnis gekommen war und
dort gefoltert wurde. Nur durch ein Bestechungsgeld kam er frei und verließ
das Land. Seine Frau mußte er zunächst zurücklassen. Sie
folgte ihm später in die BRD.
Die beiden Kinder wurden dann geboren, und Herr Mofi arbeitete
sechs Jahre lang bei einer Reinigungsfirma, bis er aus Rationalisierungsgründen
entlassen wurde. Da die Ausländerbehörde ihm dann keine Arbeitserlaubnis
mehr erteilte, muß die Familie von Sozialhilfe leben. Ihre Asylanträge
sind schon lange abgelehnt – sie leben mit Kettenduldungen.
Staatsanzeiger 13.11.06
Im Jahre 2006
Mehrere Abschiebeankündigungen und eine Inhaftierung in Abschiebehaft
bringen eine junge Iranerin in eine derartige psychische Krise, daß
sie einen Selbsttötungsversuch unternimmt. Sie kommt in psychotherapeutische
Behandlung.
Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, und bei einer eventuellen Abschiebung
droht ihr eine hohe Haftstrafe.
Aufgrund der in der Haft entstandenen psychischen Erkrankung
erhält die Frau später ein Aufenthaltsrecht.
DE 28.3.2007;
Antirassistische Initiative Berlin
Im Jahre 2006
Bundesland Schleswig-Holstein. In der Jugendhaftanstalt Neumünster
befanden sich 10 Jugendliche (zwischen 16 und 18 Jahren) bei einer mittleren
Haftdauer von 28,2 Tagen und einem Maximum von 58 Tagen in Abschiebehaft.
Davon abgesehen, daß der Landesbeirat für den Vollzug
der Abschiebehaft die Inhaftierung von jugendlichen Flüchtlingen generell
für unverhältnismäßig und rechtswidrig hält,
kritisiert er auch die regelmäßige Unterbringung der Jugendlichen
in Strafhaftanstalten, wo die Jugendlichen mit jungen Straftätern
gemeinsam inhaftiert sind.
Landesbeirat – Jahresbericht 2006
Im Jahre 2006
Bundesland Schleswig-Holstein. Im Abschiebegefängnis Rendsburg
haben sich drei Gefangene selbst verletzt.
Einer von ihnen, ein traumatisierter, suizidgefährdeter
Gefangener, wurde über einen Zeitraum von insgesamt 41 Tagen in der
Beobachtungszelle viertelstündlich kontrolliert.
Ein anderer Fall ist hier unter dem 10. Januar 06 dokumentiert.
Landesbeirat – Jahresbericht 2006
Im Jahre 2006
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick gab es nach Auskunft
des Senators für Inneres auf die Anfrage der Fraktion von Bündnis
90/Die Grünen zwei Suizidversuche von männlichen Gefangenen.
Zu dem am 13. Februar in dieser Dokumentation erwähnten Suizidversuch
wird der Selbsttötungsversuch eines Libanesen (Haftdauer 174 Tage)
genannt.
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/10839;
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/11578
Im Jahre 2006
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick befanden sich 68 Minderjährige
in Haft: ein 14-Jähriger (11 Tage), ein 15-Jähriger (1 Tag),
acht 16-Jährige (bis 31 Tage) und 58
17-Jährige (bis 162 Tage).
BT DS 169142
Im Jahre 2006
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Abschiebehaft befanden sich 24 unbegleitete
Minderjährige über eine durchschnittliche Dauer von 40 Tagen.
BT DS 169142
In den Jahren 2005 bis 2006
Bundesland Niedersachsen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage wird
bekannt, daß es einen Suizidversuch in der Abteilung Langenhagen
der JVA Hannover (Abschiebehaft) gegeben hat.
LT Niedersachsen DS 15/3688