3. Januar 04
Mecklenburg-Vorpommern. In dem Rostocker Lokal "Hühnerhof" wird
ein Asylbewerber aus Togo von einer
15-köpfigen Gruppe zunächst mit Beleidigungen, wie "Affe"
und "Scheiß Neger", verbal attackiert. Als der Flüchtling das
Lokal verlassen will, erhält er zahlreiche Faustschläge ins Gesicht,
wird mit Holzstühlen zu Boden geschlagen und – am Boden liegend –
getreten.
Zwei zunächst außenstehenden Gästen des Lokals
gelingt es, das Geschehen vorübergehend zu stoppen, bis der Afrikaner
erneut attackiert wird. Jetzt gelingt es dem stark blutenden Mann, sich
zu wehren und zu fliehen. Wegen des Blutverlustes wird er mehrmals bewußtlos.
Er kommt in die Universitätsklinik, wo seine Prellungen und Platzwunden
stationär behandelt werden müssen.
LOBBI
4. Januar 04
Stade in Niedersachsen. Die Flüchtlingsunterkunft in der Freiburger
Straße 194 brennt in der Nacht völlig aus. Am Gebäude,
einer heruntergekommenen früheren "Femina-Bar", entsteht Totalschaden.
Während ein Bewohner sich mit einer Rauchvergiftung in medizinische
Behandlung begeben muß, kommen die anderen BewohnerInnen mit dem
Schrecken davon. Nach den Ermittlungen der Polizei soll ein Vietnamese,
der in dem Heim wohnte, den Brand gelegt haben. Ihm stand seine Abschiebung
kurz bevor.
HA 5.1.04; taz 5.1.04;
HM 8.1.04;
StTb 15.6.04
5. Januar 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Am Abend fügt
sich ein 21 Jahre alter Afrikaner mit einem Einmalrasierer lebensgefährliche
Schnittwunden am Hals und über dem Kehlkopf zu. Er verliert viel Blut
und kommt umgehend in das DRK-Krankenhaus Köpenick. Nach einer lebensrettenden
Operation erfolgt seine Rückverlegung in die Abschiebehaft am nächsten
Tag. Von dort wird er noch am gleichen Tag in die psychiatrische Abteilung
des Krankenhauses Hedwigshöhe verlegt.
Der Afrikaner, von dem die Gefängnisseelsorger sagen, daß
er psychisch krank sei und in diesem Zustand gar nicht in Haft gehöre,
befand sich bereits seit September 2003 im Abschiebegefängnis. Anfang
Dezember war er in eine Einzelzelle verlegt worden, weil er sich auf der
Etage in keiner Weise integrieren konnte.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst; Pfarrer D. Ziebarth;
Polizei Berlin 6.1.04; epd 6.1.04;
BM 7.1.04¸ TS 7.1.04; BeZ 7.1.04
7. Januar 04
Ein 33 Jahre alter Mann aus Aserbaidschan, der sich vor dem Berliner
Reichstagsgebäude mit Diesel übergossen hat, wird von der Polizei
überwältigt und in die psychiatrische Abteilung der Charité
gebracht. Der Mann hatte den türkischen TV-Sender TRT darüber
informiert, daß er sich um 15 Uhr selbst verbrennen werde. Der abgelehnte
Asylbewerber hat mehrere Schriftstücke bei sich, in denen er die schlechte
Behandlung durch die deutschen Behörden anprangert.
taz 8.1.04;
Polizei Berlin
7. Januar 04
Regensburg in Bayern. In einem Streifenwagen fügt sich ein 32-jähriger
Flüchtling um 15.20 Uhr mit seinem Taschenmesser Stichverletzungen
im Bauchbereich zu. Statt in die Justizvollzugsanstalt, wie von der Polizei
geplant, wird der Mann nun vorerst ins Regensburger Krankenhaus gefahren.
Gegen ihn liegt ein Abschiebebefehl vor.
Donau-Post 9.1.04;
AK Asyl Regensburg
7. Januar 04
Berlin – Nöldnerstraße. Eine 33 Jahre alte Kosovo-Albanerin
wird bei ihrem Vorsprachetermin in der Ausländerbehörde festgenommen
und ins Abschiebegefängnis Köpenick gebracht. Damit wird die
alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die fünf und sieben Jahre
alt sind, getrennt.
Flüchtlingsrat Berlin
12. Januar 04
Altentreptow in Mecklenburg-Vorpommern. Abends gegen 20 Uhr wird der
25-jährige Yasir Mohammed während eines Spazierganges von zwei
Männern überfallen. Mit Fausthieben, Fußtritten und dem
Hals einer zerschlagenen Flasche und mit Äußerungen wie "Scheiß-Asylant"
oder "Ausländer raus" traktieren und beleidigen die Angreifer den
syrischen Flüchtling.
Yasir Mohammed erleidet Prellungen, Hautabschürfungen und
Schnittverletzungen am ganzen Körper. Die Rassisten entkommen unerkannt.
NK 13.2.04; LOBBI
Mitte Januar 04
Sachsenheim bei Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Frau und Herr
Duraku sind Kosovo-"Ägypter" und leben seit zwölf Jahren in der
BRD, wo auch ihre vier Kinder geboren sind. Aus Panik über ihre angekündigte
Abschiebung geriet Herr Duraku so sehr außer sich, daß er bereits
am Vortag in Handschellen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden
mußte.
Seine Frau und zwei kleine Kinder werden von Polizei-Beamten
mitgenommen und zum Flughafen Baden-Baden gebracht. Erst hier bemerken
die BGS-Beamten, daß zwei Kinder, neun und 24 Monate alt, fehlen.
Trotzdem wird die Abschiebung durchgesetzt. Die beiden Kleinkinder bleiben
ohne Mutter zurück und werden bei Verwandten untergebracht.
Obwohl Herrn Duraku nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus
die Abschiebung nicht unmittelbar droht, erfährt er, daß Polizeibeamte
in der Wohnung seiner Mutter nach ihm fahnden. Er taucht unter.
Als er zwei Monate später seine kleinen Kinder bei Verwandten
besucht, erfolgt seine Festnahme, und er kommt in Abschiebehaft in die
JVA Mannheim.
Im Frühsommer, also sechs Monate nach der Abschiebung der
Mutter, werden ihr die Kleinkinder von einem Verwandten in den Kosovo gebracht.
StZ 28.1.04;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004;
AK Asyl BaWü
18. Januar 04
Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Zwei Iraner sind morgens um
fünf Uhr in der Ortschaft Raguhn mit Fahrrädern unterwegs, als
sie auf der Elbbrücke von drei Jugendlichen beschimpft und beleidigt
werden. Einem Iraner gelingt die Flucht, so daß er die Polizei verständigen
kann. Sein Freund, ein 59 Jahre alter Flüchtling, wird vom Rad gezerrt
und mit Sätzen wie "Mach dich hier weg!" oder "Du klaust uns alles!"
beschimpft. Dann schlagen die Angreifer ihm mehrmals auf den Kopf und Oberkörper
und versuchen ihn in Richtung des Brückengeländers zu ziehen.
Der Iraner schreit laut um Hilfe, und die Jugendlichen lassen von ihm ab.
Er bleibt verletzt zurück. Wegen eines Kiefernbruches, zahlreicher
Prellungen am Kopf und Schürfwunden am Oberkörper muß er
stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
20. Januar 04
Justizvollzugsanstalt Ottweiler im Saarland. Nach fünf Monaten
Abschiebehaft wird die 14-jährige Nigerianerin A. K. entlassen.
Die Jugendliche war am 29. August 2003 von französischen
Grenzbeamten mit gefälschten spanischen Papieren aufgegriffen worden.
Weil sie in einem Zug aus Deutschland saß, wurde sie den Behörden
in Saarbrücken übergeben und in Abschiebehaft gebracht.
Nachdem sie sich dort etwa einen Monat aufhalten mußte,
schrieb der Direktor der JVA an das Amtsgericht und das Justizministerium
in Saarbrücken, daß er einen weiteren "Vollzug der Abschiebehaft"
wegen des zwangsläufigen Kontakts der 14-Jährigen mit den hier
wegen Mordes, Mordversuchs oder Totschlags verurteilten Frauen für
sehr bedenklich halte – vergeblich. Die zuständige Ressortchefin vertrat
die Ansicht, daß ein illegal Eingereister sich gefallen lassen müsse,
"daß er entsprechend behandelt wird".
Bei einem Abschiebeversuch im November wehrte sich A. K. dermaßen,
daß die Beamten sie vom Flughafen Frankfurt wieder zurück ins
Saarland brachten. Als sie im Dezember einen Asylantrag stellte, wurde
erstmals deutlich, warum sie aus Nigeria geflohen war: Sie sollte sich
einer rituellen Genitalverstümmelung unterziehen.
Bei der Anhörung am 19. Januar 2004 wurde die Zwangsbeschneidung
als nicht asylrelevant bezeichnet und der Asylantrag abgelehnt. Da sie
ihre begründete Angst jedoch glaubhaft machen kann, erhält A.
K. nach § 53 (6) eine Duldung und nach längeren Paßbeschaffungsformalitäten
eine Aufenthaltsbefugnis.
Nach der Entlassung aus der JVA Ottweiler wird die Jugendliche
in die Landesaufnahmestelle Lebach eingewiesen. Auch hier ist sie nicht
sicher. Nach mehreren Übergriffen von Mitbewohnern lebt A. K. jetzt
in einer betreuten Wohngruppe.
SZ 21.1.04;
JWB 28.1.04;
Antirassistische Initiative Berlin
24. Januar 04
Sachsen-Anhalt. In einer Magdeburger Straßenbahn wird ein 21
Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone von zwei Männern rassistisch
beschimpft und mit einer Bierflasche am Kopf verletzt.
Die Polizei nimmt die Täter fest, legt dem verletzten Afrikaner
Handschellen an und nimmt auch ihn mit auf das Polizeirevier. Später
entschuldigen sich die Beamten bei dem Flüchtling.
taz 26.1.04;JWB 4.2.04;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
25. Januar 04
Quedlinburg in Sachsen-Anhalt. Morgens um 4.00 Uhr wird einem kurdischen
Flüchtling in einer Diskothek nach einer verbalen Provokation ein
Bierglas ins Gesicht geschlagen. Er stürzt zu Boden und wird jetzt
von ca. fünf Männern geschlagen und getreten.
Als die Polizei eintrifft, fallen Äußerungen wie "Hier
ist Deutschland". Der Kurde muß seine Gesichtsverletzungen ambulant
behandeln lassen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
25. Januar 04
Schleswig-Holstein. In der Justizvollzugsanstalt Kiel versucht ein
Abschiebegefangener aus Liberia, sich mit einem Bettlaken zu erhängen.
Der Mann, der bereits in Norwegen Asyl beantragt hatte, war kurz
vor der dänischen Grenze von Beamten des Bundesgrenzschutzes aus dem
Zug geholt und dann auf einer BGS-Wache mehrfach geschlagen worden.
Nach dem Selbsttötungsversuch wird er einige Wochen in der
Psychiatrie der Universitätsklinik Kiel behandelt – danach erfolgt
seine Rückverlegung in die JVA.
Anfang März wird er nach Norwegen zurückgeschoben.
FRat SH; jW 19.2.04
26. Januar 04
Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus Burkina Faso wird
auf dem Hauptbahnhof von drei rechtsradikalen Jugendlichen beleidigt und
bedroht. Er flieht und findet in einem Zeitungsladen Schutz vor seinen
Verfolgern.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
27. Januar 04
Bundesland Schleswig-Holstein. Der HIV-infizierte Togoer S. K. soll
abgeschoben werden. Er hat innerhalb weniger Wochen 10 kg Körpergewicht
verloren und panische Angst, mit seiner Krankheit in Togo nicht zu überleben.
An Bord des Flugzeuges gelingt es ihm, sich gegen die Abschiebung zur Wehr
zu setzen.
Flüchtlingsrat und die AIDS-Hilfe Kiel protestieren gegen
die Praxis der Abschiebung von HIV-positiven und an AIDS erkrankten Flüchtlingen.
Die Feststellung des Bundesamtes für die Anerkennung von Flüchtlingen
dazu: "... wegen des hohen Verseuchungsgrades" in Togo sei es nichts Ungewöhnliches
und könne dort gut behandelt werden. Daß AIDS-Medikamente in
Togo Importprodukte sind, deren Handel von einer korrupten Mafia kontrolliert
wird und daß arme Menschen sich diese Medikamente nicht leisten können,
wird wissentlich ignoriert.
FRat SH und AIDS-Hilfe Kiel 30.1.04
Der Schlepper Nr. 26 Frühjahr 2004
31. Januar 04
Mecklenburg-Vorpommern. Am Busbahnhof und am Bahnhof werden zwei Asylbewerberinnen
aus Togo von einem deutschen Mann beleidigt, bedrängt, angespuckt
und mit einer Bierflasche bedroht.
Januar 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 39 Jahre alte
Ghanaer Peter Kwasi Gyamah befindet sich seit über acht Monaten in
Abschiebehaft, als er im Januar beschließt, gegen die Haft zu protestieren.
Er beginnt einen Hungerstreik, unterbricht ihn wieder, nimmt ihn wieder
auf und hört zeitweise sogar auf, Flüssigkeit zu sich zu nehmen.
Der ohnehin an schwerer Diabetes, Bluthochdruck und Magenproblemen leidende
Mann bringt sich damit in Lebensgefahr. Er kommt ins Haftkrankenhaus der
JVA Moabit, wo die Ärzte ihn erst nach 16 Tagen überzeugen können,
wieder Nahrung zu sich zu nehmen. Dann kommt er zurück in das Abschiebegefängnis.
Erst als seine Anwältin eine Verfassungsbeschwerde einreicht,
erfolgt seine sofortige Entlassung aus der Abschiebehaft. Das Berliner
Verfassungsgericht stellt im Januar 2005 fest, daß die Verlängerung
der Abschiebehaft rechtswidrig war. (siehe auch: 12. November 03)
Greenpeace Magazin 3/04; jW 2.2.08;
Beate Böhler – Rechtsanwältin
Anfang Februar 04
Auf dem deutschen Frachter "Tinsdal" werden im nordspanischen Hafen
Aviles zwei tote junge Männer entdeckt. Sie haben keine Papiere bei
sich. Sie hatten sich wahrscheinlich in Marokko in dem Schiff versteckt
und sind dann durch Sauerstoffmangel zu Tode gekommen.
taz 4.2.04
2. Februar 04
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Markus-Krankenhaus
in Frankfurt am Main. Die 38 Jahre alte Patientin Suneya Ayari wird von
sieben BGS-Beamten in Begleitung einer Dolmetscherin und eines amtlich
bestellten Arztes aus der Klinik wegtransportiert. Sie wirft sich – noch
im Krankenhaus – verzweifelt auf den Boden, schlägt sich ins Gesicht
und zerkratzt sich die Haut. Eine Mitpatientin erleidet ebenfalls einen
Nervenzusammenbruch.
Frau Ayani war am 27. Dezember 2003 aus der Flüchtlingsunterkunft
im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main wegen Suizidalität
ins Markus-Krankenhaus verlegt worden. Sie blieb auch hier unter ständiger
Bewachung durch Beamte des BGS.
Am 28. Januar hatte die Klinik auf Anfrage des BGS eine ausführliche
Stellungnahme mit Empfehlungen für eine weitere Therapie abgegeben.
Außerdem schlugen die behandelnden Ärzte vor, Frau Ayari für
die weitergehende medizinische Behandlung in die BRD einreisen zu lassen.
Am nächsten Tag wird das Krankenhaus vom BGS schriftlich darüber
informiert, daß Suneya Ayari am 2. Februar einem Amtsarzt und einem
amtlich bestellten Psychiater vorgestellt werden soll. Von der geplanten
Abschiebung erfahren die Ärzte nichts.
Im Transitbereich des Flughafens wird Suneya Ayari von dem Leiter
des Westfälischen Zentrums für forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn
untersucht. Der Arzt Dr. Rainer Gliemann hat vom BGS den Auftrag, die "Flugtauglichkeit"
von Frau Ayari zu bestätigen. Im Hinblick auf die von den behandelnden
Ärzten gemachte Äußerung, daß bei einer Abschiebung
mit "einer erheblichen Zunahme der Suizidgefahr zu rechnen" sei, schreibt
er in seinem Gutachten: "Die intelligente Probandin weiß natürlich,
dass suizidale Handlungen unter Umständen den Rücktransport erschweren
oder verunmöglichen." Deshalb sei eine "Zweckreaktion" wahrscheinlich.
Zwar sei die Asylbewerberin "fast nicht in der Lage, zum Untersuchungsraum
zu gehen" und höre "imperative Stimmen", doch in ärztlicher Begleitung
sei sie "reisefähig".
Am nächsten Tag wird Suneya Ayari nach Tunesien abgeschoben.
Die behandelnden Ärzte gehen davon aus, daß ihre Patientin
nach einer ärztlichen Begutachtung wieder auf ihre Station kommt und
halten dort über das Wochenende das Bett frei. Sie fühlen sich
vom BGS getäuscht, und Ärzteorganisationen sprechen von einer
"Entführung aus einer Krankenhausstation" und von "berufsrechtlich
fragwürdigem Verhalten".
Im März 2004 wird der für die Abschiebung einer schwerkranken
Frau verantwortliche Dr. Gliemann beurlaubt – sein Arbeitsvertrag wird
nicht mehr verlängert.
FR 12.2.04; Pro Asyl 12.2.04;
Diakonie in Hessen und Nassau 13.2.04;
Markus-Krankenhaus Mitte Februar 04;
FR 14.2.04; Ärzte Ztg 16.2.04; FR 17.2.04;
FR 20.2.04; FR 21.2.04;
taz 9.3.04; FR 12.3.04;
Objektive Gutachter Juli 2004
4. Februar 04
Bundesland Thüringen. In einer Nacht- und Nebelaktion wird die
Familie Tuan aus ihrem Haus in Bleicherode geholt und nach Vietnam abgeschoben.
Der 12-jährige Le Da ("Don"), seine Schwester Le Huyen ("Jule")
und der fünfjährige Le Ngoe ("Paulchen"), die alle in Thüringen
geboren sind, kommen nach der Abschiebung mit ihren Eltern provisorisch
bei den Großeltern unter.
Das Sparbuch von Frau Tuan wird beschlagnahmt und die darauf
befindlichen 5000 Euro für Abschiebekosten verbraucht. Was aus dem
Haus und dem Auto der Familie wird, ist vorerst unklar, weil niemand in
Bleicherode darüber verfügen darf.
Die Eheleute waren 1987 als VertragsarbeiterInnen in die DDR
gekommen, und als ihre Betriebe aufgelöst wurden, wurde der Aufenthalt
unsicherer, so daß in den letzten zehn Jahren von der Ausländerbehörde
nur noch Duldungen ausgestellt wurden. Erschwerend kam hinzu, daß
Herr Tuan wegen Handels mit unverzollten Zigaretten Probleme mit dem Gesetz
bekommen hatte.
Nach der Abschiebung der Familie entwickelt sich in Bleicherode
eine Bürgerinitiative. Wöchentlich treffen sich 50 bis 200 Menschen
im Ort, sammeln Spenden, übernehmen Patenschaften und arbeiten intensiv
und öffentlichkeitswirksam an der eventuellen Rückkehr der Familie.
Als schließlich in einem Bericht der Deutschen Botschaft in Vietnam
die Rückkehr der Familie aus humanitären Gründen empfohlen
wird, weil vor allem die Kinder orientierungslos und deprimiert sind, eröffnet
sich der Weg der Wiederkehr.
Nachdem die UnterstützerInnen die Abschiebekosten von 12.000
Euro bezahlt haben, kann Frau Tuan mit den Kindern im Dezember 2005 zurückkehren.
Der Vater muß in Vietnam bleiben.
Evangelische Wochenzeitung 7.3.04; TA 4.6.04;
Die Grünen PM 089/05 am 13.7.05;
ND 12.12.05
6. Februar 04
Herr N. wird aus Nürtingen über Amsterdam und Nairobi nach
Kinshasa in den Kongo abgeschoben. Hier, am Flughafen N'dili verweigern
die Behörden ihm die Einreise, weil sie ihn für einen angolanischen
Staatsbürger halten, und schicken ihn nach zwei Tagen nach Nairobi
zurück.
Hier am Jomo Kenyatta International Airport stellt Herr N. sich
den Einwanderungsbehörden und lebt die nächsten vier Wochen in
einer Art Wartesaal, bis er am 11. März nach Stuttgart zurückgeflogen
wird.
Hier erlebt Herr N., daß sein Lohn gepfändet ist,
weil das Regierungspräsidium Stuttgart ihm die nicht unerheblichen
Abschiebekosten und die Kosten für eine dreimonatige Abschiebehaft
auferlegt.
Obwohl sein langjähriger Arbeitgeber ihn wieder einstellen
will, verweigert die Ausländerbehörde die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
AK Asyl Nürtingen, Rundbrief, April 2004
7. Februar 04
Jüterbog in Brandenburg. Nachdem ein palästinensischer Flüchtling
schon in der Diskothek von Rechtsradikalen angepöbelt und geschlagen
worden ist, verläßt er mit seinem alge-rischen Freund das Tanzlokal.
Draußen werden die beide Flüchtlinge von einer größeren
Gruppe Rechtsradikaler angegriffen und zusammengeschlagen.
Im Krankenhaus werden die Platzwunde am rechten Auge und die
zahlreichen Prellung am Unterarm, an der rechten Stirn, am Rücken
und Nacken ambulant behandelt.
Opferperspektive
11. Februar 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die Kosovo-Albanerin
Sedana X. versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Nach der Erstversorgung
im Krankenhaus kommt sie zurück ins Gefängnis und steht auf der
Isolierstation unter besonderer Beobachtung des Personals. Trotzdem schneidet
sie sich erneut die Handgelenke auf – und nur durch Zufall entdecken die
Wachleute die Blutlache rechtzeitig.
taz 18.2.04
16. Februar 04
Rendsburg in Schleswig-Holstein. Im Abschiebegefängnis zündet
am Morgen ein Gefangener mehrere Decken an und setzt damit seine Zelle
in Brand. Der 47-jährige Rom kommt mit einer Rauchvergiftung in ein
Krankenhaus.
Dies geschieht einen Tag vor seiner geplanten Abschiebung nach
Bosnien. Der schwer gehbehinderte Mann sollte ohne seine Frau und ohne
seine fünf minderjährigen Kinder nach 10-jährigem Aufenthalt
in der BRD nach Bosnien abgeschoben werden.
Im Sommer wird Herr M. tatsächlich ohne seine Familie abgeschoben.
Unter diesem Druck folgt seine Frau mit den Kindern einige Wochen später
auf dem Landweg.
dpa 16.2.04; FRat SH 17.2.04;
taz-Nord 18.2.04; jW 19.2.04;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004;
Landesbeirat – Jahresbericht 2004
17. Februar 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein libanesischer
Gefangener hat einen heftigen Wortwechsel mit einem oder mehreren auf seiner
Etage diensttuenden Polizisten, die ihm nicht erlauben, zu telefonieren.
Er kehrt in seine Zelle zurück.
Kurz darauf kommen 6 oder 8 Polizisten in die Zelle und fordern
ihn auf mitzukommen. Er soll ins Erdgeschoß gebracht werden, wo sich
die Einzelzellen befinden. Der Gefangene versucht erneut ein Gespräch
mit den Polizisten, wird jedoch zu Boden geworfen, seine Hände werden
mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt, und ein Polizist drückt
seinen Oberkörper zu Boden, indem er sich mit einem Bein auf den Rücken
stellt. Der Libanese hat anschließend Schürfwunden und schwere
Prellungen an den Handgelenken sowie eine Schürfwunde auf dem Nasenrücken.
Die Anstaltsärztin hält es für nötig, die
Handgelenke röntgen zu lassen. Offenbar waren die metallenen Handschellen
sehr stark angezogen. Der am gleichen Tag zu Besuch kommende katholische
Seelsorger kann noch den Schuhabdruck auf der Rückseite des Hemdes
des Mannes feststellen. Im Gespräch äußert der Gefangene,
wie sehr er sich durch den auf seinem Körper aufgesetzten Schuh gedemütigt
fühlt und gibt an, er hätte kurzzeitig gar Suizidabsichten gehabt.
Der Seelsorger rät dringend zur Anzeige. Der Gefangene möchte
jedoch nur seinen inneren Frieden wiederfinden und baldmöglichst in
den Libanon abgeschoben werden. Zumindest stimmt er zu, daß der Vorfall
an den Beirat und den Leiter des Abschiebgefängnisses weitergemeldet
wird. Anfang März wird er dann abgeschoben.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
17. Februar 04
Bundesland Niedersachsen. In Emmerthal bei Hameln wird morgens um 3.30
Uhr die Familie Kisiwu/Nguya. aus dem Schlaf gerissen. Dies geschieht ohne
vorherige Ankündigung seitens der Behörden. Polizisten und eine
Vertreterin der Ausländerbehörde teilen den Eheleuten Tschiana
Nguya
(34 Jahre alt) und Freddy Kisiwu. (41 Jahre alt) mit, sie würden
jetzt mit ihren Kindern (14, 9 und knapp 2 Jahre alt) abgeschoben.
Wegen politischer Aktivitäten mußte die Familie aus der
Demokratischen Republik Kongo fliehen. Seit fast zehn Jahren lebt sie in
der BRD, ist gut integriert und durch eine unbefristete Tätigkeit
von Herrn Kisiwu. seit zwei Jahren nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen.
Alle Asylanträge wurden abgelehnt; beim Antrag der am 7. April 2002
in Deutschland geborenen Tochter Priscilla ist das Urteil zu diesem Zeitpunkt
jedoch noch nicht rechtskräftig.
Während Mutter und Kinder in der Wohnung bleiben und packen
sollen, wird Herr Kisiwu in Handschellen abgeführt und zum Amtsgericht
gebracht, das erst jetzt einen Abschiebungsbeschluß formuliert. Als
die Polizisten bemerken, daß der 14-jährige Sohn nicht mehr
in der Wohnung ist, fordern sie die Familie auf, sofort mit dem Packen
ihrer Sachen aufzuhören. So kommt es, daß Frau Tschiana Nguya
für die kleine Priscilla nur eine Windel und keine Babynahrung eingepackt
hat. Dann werden die Eltern und die zwei jüngeren Kinder zum Flughafen
gebracht.
Herr Kisiwu, dem schon mehrmals während dieser überfallartigen
Aktion schlecht geworden war, erleidet während des Fluges nach Amsterdam
einen Atemstillstand, so daß er nach der Landung umgehend in eine
Klinik gebracht werden muß. Als er – im Rollstuhl sitzend – am selben
Tag zum Flughafen zurückgebracht wird, ist der Flug nach Afrika weg;
der nächste soll in zwei Tagen stattfinden.
Die Familie verbringt die Nacht auf dem Boden des Flughafenareals.
Am nächsten Tag bekommen sie von der niederländischen Polizei
zwei Euro, um telefonisch nach ihrem älteren Sohn zu forschen. Er
ist auf der Flucht und bleibt verschwunden. Die niederländischen Behörden
unterbrechen daher die Abschiebung und organisieren den Rückflug der
Familie in die BRD. Aus Angst vor der weiterhin drohenden Abschiebung kehrt
die Familie nicht nach Emmerthal zurück. (siehe auch: 7. Dezember
04)
FRat NieSa Heft 102 Okt. 2004;
Emmi Gleim-Msemo – Rechtsanwältin
18. Februar 04
Auf offener Straße in Köln-Mühlheim übergießt
sich der 23 Jahre alte Kurde Ümit Abay mit Benzin und zündet
sich an. Im Kölner Krankenhaus werden seine Überlebenschancen
aufgrund der schweren und großflächigen Verbrennungen als sehr
gering eingeschätzt. Nach zwei Operationen erliegt Ümit
Abay am 27. Februar einem Nieren- und Lungenversagen.
Ümit Abay war wegen seiner politischen Arbeit für die
Untergrund-Partei TIKB (Revolutionäre Kommunistische Union der Türkei)
mehrmals inhaftiert und gefoltert worden. Das Staatssicherheitsgericht
ihn zu einer Strafe von vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Als
die Strafe vom Kassationsgericht bestätigt wurde, entschloß
er sich zur Flucht. Im Dezember 2003 stellte er in Braunschweig einen Asylantrag.
Seine Unterbringung in einer ehemaligen russischen Militärkaserne
in Jena empfand er als "offenes Gefängnis". Er litt unter den schlechten
Lebensbedingungen und wurde psychisch krank. Er besprach noch am 10. Februar
mit seinem Anwalt die Möglichkeit eines Antrages auf Umverteilung
in eine Wohnunterkunft nach Köln, und dieser zeigte die geringen Chancen
eines solchen Antrages auf.
Vor seiner Selbsttötung hatte Ümit Abay sich beunruhigt
über den Ausgang seines Asylverfahrens geäußert, weil es
bei seinen Papieren zu Übersetzungsfehlern gekommen war, wodurch sich
das Verfahren verzögern würde.
Hanswerner Odendahl – Rechtsanwalt 27.2.04;
AZADI 1.3.04; jW 3.3.04;
taz-Köln 4.3.04;AZADI 8.3.04; JWB 10.3.04;
Pro Asyl Infodienst Nr. 88
18. Februar 04
Döbeln in Sachsen. Um 22 Uhr stürmen über zehn Polizeibeamte
die Wohnung der Familie Shala, um die Abschiebung durchzusetzen. Die durch
den Kosovo-Krieg schwer traumatisierte Frau Shala wird hinausgeführt
und erleidet einen Nervenzusammenbruch. Die 18-jährige Tochter Arlinda
muß von den Beamten hinausgetragen werden. Herr Shala, dessen Abschiebung
aufgrund seiner schweren Herzerkrankung noch nicht entschieden ist und
der noch bleiben könnte, will sich nicht von seiner Familie trennen.
Er wird in Handschellen gelegt und derart schlecht behandelt, daß
er mit einem gebrochenen Arm und Prellungen ins Krankenhaus gebracht werden
muß. Seine Frau kommt in ein anderes Krankenhaus.
Nach den beiden 18 und 19 Jahre alten Söhnen, die an diesem
Abend nicht Zuhause sind, wird gefahndet.
Die 18-jährige Arlinda wird in dieser Nacht alleine abgeschoben.
jW 4.8.04 – Beilage;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004
20. Februar 04
Bundesland Brandenburg. In einem Waggon der Straßenbahnlinie
92 in Potsdam wird ein 21 Jahre alter libanesischer Flüchtling von
Rechtsradikalen geschlagen.
Opferperspektive
21. Februar 04
Oststeinbeck bei Glinde in Schleswig-Holstein. Um ein Uhr nachts brennt
es in einem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft, durch das zwei Bewohner
verletzt werden. Die Ermittlungen der Polizei ergeben, daß das Feuer
durch fahrlässige Brandstiftung entstanden ist.
HM 23.2.04;
Polizei Reinbek
23. Februar 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 23 Jahre alter
bosnischer Gefangener versucht, sich mit angesammelten Tabletten zu vergiften.
Wegen seiner Homosexualität und wegen Desertierens vor dem Wehrdienst
hat er große Angst vor der Abschiebung. "Das wäre mein Todesurteil",
sagt er, eine dreijährige Haft würde er nicht überleben
und: "Homosexuelle sind in meiner Heimat vor religiösen Fanatikern
ihres Lebens nicht sicher."
Am 4. Juni wird der Mann schließlich nach Sarajewo abgeschoben
und kommt dort unmittelbar ins Gefängnis.
Siegessäule 20.3.04;
anders TREND (AZ MEDIA auf RTL) 5.4.04
23. Februar 04
Das Landgericht Berlin verurteilt einen 28 Jahre alten Flüchtling
aus Kamerun zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung. Der HIV-infizierte
Mann wird dafür bestraft, daß er dreimal ohne gültiges
Ticket mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren ist (Beförderungserschleichung).
"Im Namen des Volkes" wird damit entschieden, daß ein Schaden von
dreimal 2 Euro mit fünf Monaten Freiheitsstrafe zu sühnen ist.
Antirassistische Initiative Berlin
24. Februar 04
In einem Zimmer der Flüchtlingsunterkunft der bayerischen Ortschaft
Landsberg bricht um 13.30 Uhr ein Feuer aus. Beide Bewohner, zwei Algerier,
sind zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend. Nach den vergeblichen Versuchen
der BewohnerInnen des Heimes, die Flammen zu löschen, gelingt dies
schließlich einer Atemschutztruppe der Feuerwehr. Drei verletzte
BewohnerInnen können ambulant behandelt werden; acht weitere kommen
mit leichter Rauchvergiftung in die Krankenhäuser nach Landsberg,
Kaufbeuren und Buchloe.
Bemerkenswert ist das Verhalten der Heimleitung nach dem Feuer.
Obwohl sie für die Presse "nicht erreichbar" ist, weist sie ihr Wachpersonal
an, Zutritt zum Gebäude und Fotoaufnahmen durch die Presse zu unterbinden.
Landsberger Tageblatt 25.2.04
25. Februar 04
Die Flüchtlingsunterkunft in der baden-württembergischen
Ortschaft Meßkirch in der Graf-Mangold-Straße. Morgens um 2.00
Uhr bemerkt ein irakischer Bewohner ein Feuer in der Waschküche im
Untergeschoß des Gebäudes und alarmiert Feuerwehr und Polizei.
Da es ihm wegen der starken Rauchentwicklung nicht gelingt, innerhalb des
Gebäudes zum Brandherd zu kommen, zerschlägt er von außen
die Fensterscheibe der Waschküche und bekämpft den Brand mit
einem Feuerlöscher von dort aus. Dabei zieht sich der 20-Jährige
leichte Schnittverletzungen zu.
Die BewohnerInnen des Heimes, zwei Frauen, zwei Kinder und elf
Männer, werden evakuiert und in der Gemeinschaftsunterkunft Sigmaringen-Laiz
untergebracht.
Die Ermittlungen ergeben, daß zwei auf einem Küchenunterschrank
und einer Teppichrolle abgelegte Schaumstoffmatratzen offenbar absichtlich
in Brand gesetzt worden waren. Das Heim, dessen Schließung für
die kommenden Monate geplant war, wird jetzt vorzeitig geschlossen.
Schwäbische Ztg 27.2.04
25. Februar 04
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In einem Wohngebiet am Rande von
Rostock wird der 25 Jahre alte Mehmet Turgut in dem Imbiß seines
Bekannten "Mister Kebap" zwischen 10.10 Uhr und 10.20 Uhr durch zwei Kugeln
in den Kopf und eine in den Hals niedergeschossen. Wenige Minuten später
findet ihn der Besitzer des Imbisses blutüberströmt – da ist
er bereits tot.
Mehmet Turgut hat keine Aufenthaltspapiere. Er ist zum dritten
Mal in der BRD, um zu arbeiten und Geld zu verdienen – für seine Hochzeit
und seine Familie. Zweimal wurde er bereits abgeschoben.
Er ist der fünfte Tote in der sogenannten Döner-Mord-Serie,
der bis zum Jahre 2007 acht Türken, ein Grieche und eine deutsche
Polizistin zum Opfer fallen. Sie alle wurden am hellichten Tag getötet,
mit Schüssen aus einer Pistole der Marke Ceska 85, Kaliber 7,65.
Die Sonderkommission "Bosporus" in Nürnberg, wo der erste
Mord an einem Imbiß verübt worden war, wertet im Laufe der Jahre
33 Millionen Datensätze aus, überprüft 11.000 Alibis und
geht rund 3.500 Spuren nach. Die Ergebnisse füllen schließlich
1.200 Aktenordner. Die Ermittlungen laufen ausschließlich in zwei
Richtungen: für die BeamtInnen kommen nur eine organisierte kriminelle
Bande oder eine Einzelperson als Täter in Frage.
Erst ab dem 4. November 2011, als sich zwei polizeibekannte Männer
nach einem Banküberfall erschießen und eine Komplizin versucht,
Beweismaterial durch Brandstiftung zu vernichten, wird klar, daß
die Mörder Aktivisten des rechtsradikalen Spektrums und Mitglieder
des "Nationalsozialistischen Untergrunds" sind.
Neben vielen Ermittlungspannen über Jahre kommt jetzt auch
die fragwürdige Rolle des bundesdeutschen Verfassungsschutzes und
seiner vielen staatlich bezahlten V-Leuten ins Licht der Öffentlichkeit.
Wochen nach dem Tod der Mörder von Mehmet Turgut haben seine
Eltern, die in dem kleinen kurdischen Dorf Kayalik in den Bergen Ostanatoliens
leben, immer noch keine aktuellen Informationen von deutschen Behörden
bekommen. Erst ein Fernsehteam der ARD, das vor Ort recherchiert, berichtet
den Angehörigen, daß ihr Sohn aus rassistischen Motiven getötet
wurde.
Mit dieser Wahrheit werden viele Ängste von den Angehörigen
genommen, denn die deutschen Polizisten, die im Jahre 2004 zu ihnen gereist
waren, hatten immer wieder nach angeblichen Feinden der Familie gefragt,
weil sie den Verdacht der "Blutrache" als Tatmotiv verfolgten. So hatte
die Familie schließlich jahrelang in großer Angst vor vermeintlichen
Feinden und einem weiteren "Anschlag" leben müssen.
Auf dem Dorffriedhof wundern sich die JournalistInnen über
den Namen auf dem Grabstein. Dort steht Mehmet Turgut – sie hatten aber
entsprechend der offiziellen Pressemitteilungen der Polizei den Namen Yunus
Turgut erwartet.
Diese Irritation geht auf eine Verwechslung der türkischen
Paßbehörden zurück, die die Fotos der beiden Brüder
bei der Ausstellung vertauscht hatten. Die Brüder reisten dann mit
den Daten des jeweils anderen, aber einem identischen Paßfoto in
die BRD, um hier arbeiten zu können.
Ein halbes Jahr nach dem Mord an Mehmut Turgut wird sein Bruder
Yunus in die Türkei abgeschoben.
SVZ 5.4.11;
HM 23.11.11;
Spiegel 12.13.11; FAZ 15.11.11;
ard "Menschen und Schlagzeilen" 13.12.11;
HA 15.12.11; Weser-Ems 16.12.11
29. Februar 04
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Ortschaft Beverungen werfen
unbekannte Täter eine mit Brandbeschleuniger gefüllte und mit
einer Stofflunte versehene Bierflasche gegen das Flüchtlingsheim.
Die Flasche zerschellt an der Außenwand, so daß nur leichter
Sachschaden entsteht. Die Täter entkommen unerkannt.
VS-Bericht NRW 2004
1. März 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Um 0.20 Uhr fügt
sich ein 24 Jahre alter Gefangener mit einem Einweg-Rasierer Schnittverletzungen
am Unterarm und am Hals zu. Nach einer medizinischen Behandlung in einem
Krankenhaus erfolgt sein Rücktransport in das Abschiebegefängnis.
Polizei Berlin 1.3.04
3. März 04
Kamlanvi K., togoischer Abschiebegefangener aus dem Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick, soll am Hamburger Flughafen in eine Maschine der
Air France steigen. Er wehrt sich heftig gegen die Abschiebung nach Lomé
und gegen die Zwangsmaßnahmen der BGS-Beamten, bis der Pilot der
Maschine sich schließlich weigert, ihn mitzunehmen. Mit einer Fußverletzung
kommt er zurück nach Berlin in die Abschiebehaft. Nach einem kurzen
Aufenthalt im Krankenhaus zur Untersuchung seines Fußes erfolgt seine
Verlegung in die Krankenstation der Haftanstalt.
KuB 3.3.04
3. März 04
Markkleeberg bei Leipzig im Bundesland Sachsen. Nach Einbruch der Dunkelheit,
um 20.06 Uhr, brechen Polizeibeamte in der Spinnereistraße 9 die
Wohnungstür der albanischen Familie Bajrami auf und überwältigen
die völlig überraschten und verängstigten Menschen. Die
20 Beamten der Polizeidirektion Grimma wollen in Amtshilfe für die
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Chemnitz die Abschiebung der
Familie in den Kosovo, nach elfjährigem Deutschland-Aufenthalt, einleiten.
Die Polizeitruppe wird auf 30 Personen aufgestockt, weil AnwohnerInnen
versuchen, die Abschiebung zu verhindern.
Der 10-jährige Hacif, die 13 Jahre alte Liridona und die
14-jährige Emine werden geweckt und gewaltsam aus den Betten gerissen.
Der erwachsene Sohn Agim wird die Treppe heruntergezogen, geschlagen und
gefesselt. Als Emine den Anwalt und Freunde informieren will, wird ihr
das Telefon weggenommen und fortgeworfen. Die Eltern und die Söhne
Agim und Bulatin müssen sich auf den Boden legen und dort ausharren.
"Wo habt ihr das geklaut?", fragen die Beamten, als sie sich im Wohnzimmer
umsehen, und äußern weitere Beleidigungen.
Ein von der Ausländerbehörde beauftragter Arzt verabreicht
dem 20-jährigen Bulatin gegen seinen Willen eine Beruhigungsspritze.
Dem herbeigerufenen Anwalt und der Ärztin der Eltern wird
kein Zutritt zur Wohnung gewährt. Dies gelingt dem Anwalt erst durch
massive Intervention nach drei (!) Stunden. Nun erlebt der Anwalt, wie
der an Diabetes und hohem Blutdruck leidende Ekrem Bajrami eine Kreislaufkrise
bekommt. In Lebensgefahr muß er mit einem Rettungswagen ins nächstgelegene
Akutkrankenhaus gefahren werden.
Auch seine Frau und Mutter ihrer sechs Kinder, die 47 Jahre alte
Miradije Berisha ist schwerkrank. Durch die Verfolgungserlebnisse im Kosovo
ist sie seit 1993 schwer traumatisiert. Seit 1995 wurde ihr deshalb von
den Behörden immer wieder ein Bleiberecht eingeräumt. Sie war
mindestens siebenmal im Elisabeth-Krankenhaus in Leipzig und in der Psychiatrischen
Klinik der Park-Krankenhaus-Südost GmbH in stationärer Behandlung.
Aufgrund ihrer Erkrankung bekam sie das Recht zur Arbeitsaufnahme zugestanden
und ging bisher einer regelmäßigen Beschäftigung nach.
Die beiden per Injektionsnadel 'beruhigten' Söhne werden
mit ihrer 14 Jahre alten Schwester Emine in drei verschiede-nen Polizeifahrzeugen
zunächst zum Zentralen Polizeigewahrsam nach Leipzig gebracht. Von
dort aus werden sie in einer siebenstündigen Fahrt in einem unbeheizten
Bus der Bereitschaftspolizei ohne Nahrung und Getränke zum Düsseldorfer
Flughafen gebracht. Während der Fahrt sind sie gefesselt.
Die Jugendlichen sollen abgeschoben werden – jedoch weigert sich
die UNMIK (United Nation Administration Mission in Kosovo) der "Rückführung"
der Jugendlichen zuzustimmen, und beruft sich dabei auf den bilateralen
Vertrag "Memorandum of Understanding" vom 31. März 2002, weil zum
einen eine Familientrennung nicht zulässig ist und andererseits eine
Information der Behörde im Kosovo nicht erfolgt ist. Erst die Intervention
des Innenministeriums in Düsseldorf kann dem Drängen des sächsischen
Staatsministeriums Einhalt gebieten, so daß zumindest Emine nicht
abgeschoben wird. Ihre Brüder werden unter Schlägen auf Hinterkopf,
Rücken und Beine und mit Plastikfesseln an den Handgelenken in einen
Raum auf dem Flughafen Düsseldorf gebracht, wo sie auf den Abflug
warten sollen. Dann verbringen sie lange Zeit in Einzelzellen eines Polizeiwagens
– weiterhin gefesselt und kaltem Wind aus der Lüftungsanlage ausgesetzt.
Danach werden sie von je sechs BGS-Beamten zum Flugzeug gebracht und wiederum
geschlagen und beleidigt. Durch das Flugzeugpersonal werden ihnen die einschnürenden
Plastikfesseln dort endlich gelöst.
Herr Bajrami befindet sich am 11. März immer noch wegen
seines lebensbedrohlichen Zustandes im Krankenhaus. Frau Berisha, die kleineren
Kinder und auch Emine müssen sich nach dem brutalen Polizeieinsatz
in ärztliche Behandlung begeben. Bei den Kindern wird jeweils ein
akutes psychisches Trauma diagnostiziert, das behandelt werden muß.
Ab 20. April 2004 begibt sich die Familie Bajrami wegen der weiteren
Abschiebebedrohung ins Kirchenasyl.
Petition an den Sächsischen LT 11.3.04; jW 17.3.04; ND 10.9.04;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004;
nah & fern Heft 30;
Brief von Agim Bajrami
4. März 04
Der 18-jährige Raphael Sanko, Flüchtling aus Sierra Leone,
trifft von Worbis in Thüringen kommend am Bahnhof Göttingen ein,
weil er einen Termin bei seiner Rechtsanwältin wahrnehmen will. Zwei
Männer kommen auf ihn zu und fordern ihn auf, sich auszuweisen. Als
Raphael Sanko nach ihrer Legitimation und nach dem Grund fragt, antwortet
einer der Männer, daß sie Polizisten seien und daß das
Ausländergesetz sie zu einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle
berechtige. Sein Kollege ruft bereits Verstärkung.
Als vier weitere Zivil-Beamte eintreffen, drücken sie den
überraschten Flüchtling gewaltsam zu Boden und legen ihm mit
brutaler Gewalt Handschellen an. Dann tragen sie ihn in die BGS-Wache,
die sich am Bahnhof befindet. Hier werden die Kleider des Flüchtlings
durchsucht und die Personalien überprüft.
Raphael Sanko ist durch die Zwangsmaßnahmen der Beamten
derart verletzt, daß er von der BGS-Wache mit einem Krankenwagen
in die Notaufnahme des Universitätsklinikums gebracht werden muß.
Die Ärzte diagnostizieren folgende Verletzungen: eine Kniegelenksdistorsion
links, eine Handgelenksdistorsion links, Verletzungen im Halswirbelbereich
und an einer Schulter sowie Prellungen.
Raphael Sanko, der auch schon als Mitglied der Flüchtlingsorganisation
The VOICE gegen die "Residenzpflicht" und "verdachtsunabhängige Kontrollen"
protestiert hat, erstattet Anzeige gegen die Polizeibeamten. Die Ermittlungen
gegen die Beamten werden eingestellt. Für April 2005 ist der Prozeß
gegen Raphael Sanko geplant.
The VOICE Refugee Forum Jena 5.3.04;
AK Asyl Göttingen 6.3.04;
AK Asyl Göttingen 9.3.04; jW 11.3.04;
jW 7.7.04
4. März 04
Als Beamte der JVA Fuhlsbüttel ("Santa Fu") den 33-jährigen
togoischen Flüchtling Kokou D. zur Abschiebung abholen wollen, finden
sie ihn blutend in seiner Zelle vor. Er hat sich mit einer Rasierklinge
selbst Schnittverletzungen an Hand und Bauch zugefügt. Aber erst als
Kolou D. "mehrmals mit voller Wucht mit dem Kopf gegen die Wand" rennt
(Gefangenenpersonalakte), wird die Abschiebung abgebrochen. Vor einer ärztlichen
Untersuchung seines Schädels schlägt er ihn erneut gegen eine
Wand.
Dann kommt er für die folgenden fünf Tage in eine Einzelzelle
und Kokou D. verweigert die Nahrungsaufnahme. Die 'Behandlung' des Abschiebegefangenen
besteht darin, ihn zu verbinden und ihn nackt ans Bett zu fesseln.
Am 9. März kommt Kokou D. nach Holstenglacis zur Haftprüfung.
Hier wird der richterliche Vermerk ignoriert, D. sei wegen "Suizidabsicht
umgehend" einem Arzt vorzuführen. Kokou D. rammt sich in seiner Verzweiflung
über die Haftverlängerung eine Kugelschreibermine in die Luftröhre,
rammt erneut seinen Kopf gegen eine Wand und kommt schließlich ins
Marienkrankenhaus. Kurz nach der Operation und umittelbar nach Abflauen
der Narkose wird Kokou D. – noch mit Magensonde – mit einem Gefangenentransporter
zum Gefängniskrankenhaus zurückgefahren. Da die dortigen Ärzte
aus Haus 1 und auch aus dem Zentralkrankenhaus der U-Haft seine Aufnahme
wegen der Schwere der Erkrankung verweigern, muß er in dem oben beschriebenen
Zustand mehrere Stunden im Gefangenentransporter verbringen, bevor er in
das Marienkrankenhaus zurückgefahren wird. Von hier aus wird die Aufnahme
in das Klinikum Nord Heidberg-Ochsenzoll veranlaßt. Ab jetzt gilt
er als aus der Abschiebehaft entlassen.
Während der gesamten Krisensituation des Togoers wurde er
nie von einer psychologischen Fachkraft besucht. Erst nach seiner Entlassung
wird er zwei Monate lang in der Psychiatrie Ochsenzoll stationär behandelt
und verläßt diese mit der Diagnose: "Schwere depressive Erkrankung
mit fortschreitender Suizidalität aufgrund traumatischer Erfahrungen
und persistierender Ängste" und paranoide Ideen und Halluzinationen.
taz 9.6.04; taz 10.6.04; taz 22.7.04;
taz 6.8.04; taz Hamburg 22.11.04;
Hamburger Senat DS 18/459; Hamburger Senat DS 18/685;
Hamburger Senat DS 18/686;Hamburger Senat DS 18/1039
4. März 04
Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen. Der 34 Jahre alte Tschetschene
Musa schneidet sich die Pulsadern auf und verblutet. Dies geschieht,
nachdem er am Vortag erneut einen Ablehnungsbescheid seines Asylantrages
erhalten hat. Er hinterläßt seine Frau und seine Kinder im Alter
von zehn, acht und sieben Jahren.
Herr Musa hatte sich aktiv am bewaffneten Kampf der TschetschenInnen
beteiligt und war als Kämpfer von russischen Einheiten festgenommen
worden. In viermonatiger Haft wurde er schwer gefoltert. Seine Eltern fanden
ihn und konnten ihn gegen die Zahlung eines Lösegeldes aus dem Gefängnis
freikaufen. Das war im Jahre 2002. Er folgte seiner Frau und seinen Kindern
in die BRD, die wegen der vielen Schika-nen und "Besuche" von russischen
Soldaten schon vorher geflohen waren.
Herr Musa litt unter einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung.
Als er die Ablehnung des Asylantrags bekam und auch ein zweiter Asylantrag
abgelehnt wurde, geriet er immer tiefer in eine Depression, die auch stationär
behandelt werden mußte.
Seiner Witwe gelingt es im Jahre 2005, eine Aufenthaltserlaubnis
für sich und ihre Kinder zu bekommen. Ihnen werden Abschiebehindernisse
nach § 53 Abs. 6 zuerkannt.
GfbV März 2006;
GfbV Dezember 2006
7. März 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Um 16 Uhr geht ein
30-jähriger Gefangener in den Toilettenraum und schneidet sich mit
einer Rasierklinge in den linken Unterarm und in die linke Halsseite. Mit
einem Polizeiwagen wird er zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus
gebracht.
Polizei Berlin 8.3.04
8. März 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Als ein kurdischer
Gefangener nach der Freistunde einen Ball in den Zellentrakt mitnehmen
will, wird ihm dies von einem Beamten untersagt. Als der Kurde argumentiert,
daß der Ball immer mitgenommen werden durfte, wird er von zehn Beamten
im Erdgeschoß wegen "Widersetzlichkeit" malträtiert. Nach diesem
Übergriff ist der Gefangene ohnmächtig, und sein Oberarm ist
zweimal gebrochen.
Nach erster medizinischer Versorgung im DRK-Krankenhaus Köpenick
kommt er ins Unfall-Krankenhaus Marzahn, in dem er eine 10- bis14-tägige
stationäre Behandlung bekommen soll. Stattdessen erfolgt seine Verlegung
ins Haftkrankenhaus der JVA-Moabit. Nach Abschluß der staatsanwaltlichen
Ermittlungen zu der Verletzung des Kurden erfolgt seine Abschiebung im
Juli 2004. Ein Gerichtsverfahren hat auch im Januar 2005 noch nicht stattgefunden.
Pfarrer D. Ziebarth
8. März 04
In der Umgebung des Flüchtlingsheimes im nordrhein-westfälischen
Iserlohn werden einige Straßenzüge abgesperrt, bevor in einem
Großeinsatz das Gebäude von der Polizei gestürmt wird.
Fast alle Türen werden aufgebrochen oder eingetreten, Menschen werden
mit Plastikbändern gefesselt und angewiesen, sich auf den Boden zu
legen. Ein Mann aus Niger berichtet, daß ihm zusätzlich noch
eine Stoffmütze über das Gesicht gezogen wurde. Alle 25 Räume
des Gebäudes werden unter vielen Zerstörungen und Sachschäden
durchsucht. An dem schikanösen Einsatz gegen die 21 BewohnerInnen
des Heimes beteiligen sich 160 Polizeibeamte.
Vier Personen werden wegen angeblich illegalem Aufenthalt festgenommen,
was sich jedoch später als unwahr herausstellt. Zwei 16-jährige
Flüchtlinge kommen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
mit zum Revier.
Tatsächlich ist es, laut Einsatzleiter Lorenz Schnadt, auch
nicht vorrangiges Ziel der Polizei, Drogen zu finden. Er meint später,
daß der Einsatz von Hubschraubern und Hunden nötig gewesen wäre,
um zu zeigen, "wer Herr im Hause ist".
Die Einschnürungen an den Gelenken der mit Plastikkabel
Gefesselten sind auch nach einer Woche noch deutlich zu erkennen.
Antifa Iserlohn;
jW 17.3.04; GT 17.5.04
10. März 04
In der Hamburger Untersuchungshaftanstalt begeht ein 33 Jahre alter
Abschiebegefangener aus Togo einen Suizidversuch.
Hamburger Senat DS 20/469
14. März 04
Justizvollzugsanstalt Dresden. Die 47 Jahre alte Vietnamesin Nguyen
X. winkt aus dem Fenster einem vietnamesischen Gefangenen zu, der sich
im Gefängnishof aufhält, und redet mit ihm. Die Aufseherin unterbindet
das Gespräch abrupt und bringt die Gefangene in eine Einzelzelle.
Diese gerät in Panik, schreit laut und schlägt mit voller Kraft
immer wieder ihren Kopf gegen die Wand ("Im Moment wollte ich nur sterben").
Nach ca. 15 Minuten erscheinen mehrere Männer und Frauen
des Aufsichtspersonals, legen die Gefangene in Handschellen und bringen
sie in eine andere Zelle. Sie entkleiden die Frau bis auf die Unterwäsche,
fesseln die Hände hinter dem Rücken, legen ihre Füße
in Schellen und verbinden rücklings die Hand- und Fußschellen
mit einer weiteren Schelle. In dieser Schaukelfesselung muß die Gefangene
mit großen Schmerzen bis zum Abend ausharren. Dann werden ihr die
Fesseln gelöst, und sie kommt erst am nächsten Nachmittag zurück
in ihren Trakt. Die Zelle ist so kalt, daß sie um eine Decke bittet,
die sie allerdings nicht bekommt.
Von einem Arzt bekommt Nguyen X. eine Salbe zur Versorgung der
Wunden an Hand- und Fußgelenken. Noch zwei Wochen nach der Tortur
hat sie heftige Schmerzen.
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt verteidigt diese Foltermaßnahme
mit der Begründung, daß sie zum Selbstschutz der Gefangenen
notwendig gewesen sei. Er berichtet außerdem, daß ihr während
der Fesselung ein Schutzhelm aufgesetzt worden sei, da sie ihren Kopf auf
den Fliesenboden geschlagen hat: "Da die Gefangene auch schon während
ihrer Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt Berlin wiederholt Suizidgedanken
für den Fall ihrer Abschiebung nach Vietnam geäußert hatte,
konnte aufgrund ihres Verhaltens eine Suizidgefahr nicht ausgeschlossen
werden."
Bericht des Betroffenen;
JVA Dresden 4.5.04
pax christi – Flüchtlingskontakte Dresden 20.11.04
14. März 04
Untersuchungsgefängnis Holstenglacis in Hamburg. Aus Angst vor
der drohenden Abschiebungen versucht der 31 Jahre alte Abschiebegefangene
Orhan B., sich mit Spiegelscherben die Pulsadern zu öffnen. Er wird
daraufhin in eine Beobachtungszelle verlegt, kommt aber nach vier Tagen
mit Zustimmung des Gefängnispsychologen wieder in seine Zelle zurück.
(siehe auch: 19. April 04)
taz Hamburg 3.5.04; taz Hamburg 4.5.04;
jW 8.5.04; JWB 12.5.04;
Ztg für Psychiatrie 5-04
15. März 04
In der Flüchtlingsunterkunft im westfälischen Borken entsteht
im Obergeschoß ein Feuer. Ein Zimmer und der angrenzende Flur mitsamt
Rauchmelder werden zerstört. Die anwesenden sechs Kinder und Jugendlichen
im Alter von sieben bis 18 Jahren können das Gebäude in der Duesbergstraße
rechtzeitig und unverletzt verlassen. Der Sachschaden wird auf 25.000 Euro
geschätzt.
Polizei Borken 15.3.04
17. März 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein albanisch-serbischer
Gefangener versucht, sich in der Toilette aufzuhängen.
Wegen seiner serbischen Herkunft, die in seiner Biografie dominierend
ist, hatte er immer wieder gebeten, nach Belgrad abgeschoben zu werden,
doch die Ausländerbehörde bestand auf eine Abschiebung in den
Kosovo.
Nach dem Selbsttötungsversuch wird der Gefangene in eine
Einzelzelle zur Beobachtung verlegt. Die für den nächsten Tag
geplante Sammel-Abschiebung nach Prishtina wird aufgrund der im Kosovo
stattfindenden schweren Ausschreitungen zunächst gestoppt. Bei den
Übergriffen werden innerhalb von wenigen Tagen mehr als 20 Serben
von albanischen Extremisten getötet, Hunderte verletzt und Tausende
aus ihren Häusern vertrieben. Am 23. März wird der Mann aus der
Haft entlassen.
Jesuiten-Flüchtlingdienst
20. März 04
Mecklenburg-Vorpommern. In einem Rostocker Neubaugebiet wird einem
irakischen Asylbewerber von drei jungen Männern der Weg verstellt.
Einer der Provokateure meint, daß der Flüchtling ihm den Weg
freigeben solle und schlägt ihm dermaßen gegen die Brust, daß
er zu Boden fällt. Dann verschwinden die Deutschen.
LOBBI
23. März 04
Ein 33 Jahre alter kurdischer Gefangener und abgelehnter Asylbewerber
wird nach viermonatiger Abschiebehaft in Berlin-Köpenick abgeholt
und um 11.30 Uhr über den Flughafen Berlin-Tegel in die Türkei
ausgeflogen. Noch auf dem Flughafen in Istanbul erfolgt seine Festnahme
und seine Überstellung an die Anti-Terror-Abteilung. Er kommt in ein
Gefängnis des Typs F in Tekirda?, einem Spezialgefängnis für
politische Häftlinge, in Isolationshaft. Es wird zunächst noch
nicht einmal einem Rechtsanwalt erlaubt, ihn in der Haft aufzusuchen. Als
dies zugelassen wird, stellt der Anwalt Verletzungen bei dem Gefangenen
fest. Ein enger Freund des Kurden berichtet, daß er in der Haft systematisch
und schwer gefoltert wurde.
In der 27-seitigen Anklage des 1. Staatssicherheitsgerichts werden
ihm politische Parolen zur Last gelegt, die er rief, als er in der BRD
dem türkischen Konsulat zwangsweise vorgeführt werden sollte.
Da diese Parolen vom Wachpersonal in Verbindung mit seiner Person registriert
worden waren, war abzusehen, daß er nach einer eventuellen Abschiebung
ins Visier der politischen Verfolger kommen würde. Dies war auch Gegenstand
eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Leipzig,
der abgelehnt wurde.
Durch intensive Unterstützung von Menschen in Berlin und
Istanbul kann erreicht werden, daß zum Prozeßbeginn jeweils
ein Vertreter von amnesty international und von der Deutschen Botschaft
als Beobachter anwesend sind. Der Prozeß wird abgebrochen und der
Angeklagte entlassen.
Alle Papiere bleiben einbehalten, und er hat sich in seinem Dorf
alle 14 Tage bei der Polizei zu melden.
Flüchtlingsrat Berlin; Özgür Politika 17.4.04;
Reinhard Jäger – Rechtsanwalt; Pfarrer D. Ziebarth
25. März 04
Auf dem Bahnhof des brandenburgischen Jüterbog wird der 28 Jahre
alte Djimtahadoum M., Flüchtling aus dem Tschad, von drei Männern
rassistisch beschimpft und geschlagen. Dabei wird er im Gesicht verletzt.
Auf Djimtahadoum M., der schon vorher unter Depressionen litt,
wirkt sich der Überfall vor allem psychisch aus. Panikattacken und
psychosomatische Störungen plagen ihn noch eineinhalb Jahre später.
Im Herbst 2005 droht dem Aktivisten der tschadischen Exilopposition die
Abschiebung.
Das Amtsgericht Luckenwalde verurteilt den Haupttäter zu
einer achtmonatigen Haftstrafe und der Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe
von 1000 Euro. Zudem sind die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage
von ihm zu tragen.
Opferperspektive;
BeZ 23.1.05
28. März 04
Jüterbog in Brandenburg. Ein 22 Jahre alter Afghane und sein palästinensischer
Begleiter haben gerade die Diskothek "Fränkis Tanzbar" verlassen,
als sie von sieben oder acht Rechtsradikalen angepöbelt werden: "Scheißausländer"
und "Ausländer sind Kanaken". Während dem Palästinenser
die Flucht gelingt, reißen eine Frau und ein Mann den Afghanen zu
Boden und schlagen minutenlang auf ihn ein. Der 22-Jährige kommt mit
einem Nasenbeinbruch und einem Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus.
Im Juli 2005 stehen der 28 Jahre alte Marcel P. und die 24-jährige
Doreen N. als Hauptverdächtige vor dem Luckenwalder Amtsgericht. Die
Verhandlung wird vorerst bis in den Oktober vertagt.
Opferperspektive; MAZ 9.7.05;
JWB 20.7.05; PNN 12.10.05
29. März 04
Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Um 19.40 Uhr wird ein 34 Jahre alter
Flüchtling aus Eritrea im Beisein einer Freundin auf dem Parkplatz
eines Supermarktes von vier Männern überfallen. Die Täter
schlagen und treten auf ihn ein und schießen mit einer Schreckschußpistole
auf ihn. Dann lassen sie von ihm ab und flüchten. Der Afrikaner muß
sich wegen einer Platzwunde und schweren Prellungen im Gesicht im Krankenhaus
behandeln lassen.
Zeugenaussagen führen am nächsten Tag zur Festnahme
des 19 Jahre alten Hauptverdächtigen. Der bekannte Rechtsradikale
hatte bereits im Jahre 2002 einen Asylbewerber aus Indien in Halberstadt
angegriffen. Nach seinen drei Komplizen wird gefahndet.
(siehe auch: 13. Januar 02)
ddp 31.3.04; ap 31.3.04
jW 1.4.04; taz 1.4.04; MDZ 1.4.04;
Polizei Halberstadt 1.4.04;
rundbrief apabiz Nr. 15 Mai 04;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
März 04
Nach einem Selbsttötungsversuch befindet sich die 20 Jahre alte
Arieta Ukaj in stationärer Behandlung. Auch ihre Mutter Hola befindet
sich wegen schwerer Depressionen im Krankenhaus. Für beide Frauen,
die der ethnischen Gruppe der Ashkali angehören, ist die Abschiebung
in den Kosovo zur Zeit ausgesetzt.
Greenpeace Magazin 3/04
31. März 04
Bremerhaven im Bundesland Bremen. Der 47 Jahre alte kurdische Flüchtling
Mehmet A. übergießt sich mit Benzin und kann von seiner Familie
nur mit Mühe davon abgehalten werden, sich anzuzünden. Er wird
in das Krankenhaus Reinkenheide in Bremerhaven eingeliefert. Herr A. hatte
der Ausländerbehörde mehrmals angekündigt, daß er
im Falle einer Abschiebung sich und seine Kinder verbrennen wolle.
Der abgelehnte Asylbewerber hat gerade erfahren, daß er
am 26. März in der Ausländerbehörde ein Formular unterschrieben
hat, mit dem er seiner "freiwilligen" Rückkehr in die Türkei
zustimmt. Er hatte das Formular in dem Glauben unterschrieben, daß
es sich um eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
handeln würde. Bei dieser Unterschrift war weder ein qualifizierter
Dolmetscher noch ein Arzt zugegen.
Mehmet A. war 1995 mit seiner Frau und seinen vier Kindern in
die BRD geflohen, um dem immer gefährlicher werdenden Druck der türkischen
Verfolgungsbehörden auszuweichen. Mehrmals war er dort festgenommen,
verhört und gefoltert worden, weil er als "Dorfschützer" gegen
die PKK eingesetzt werden sollte – dies aber verweigerte.
Mehmet A. leidet seither an einer Posttraumatischen Belastungsstörung
und ist deshalb seit 1997 in psychotherapeutischer Behandlung. Aufgrund
seiner Erkrankung und der unsicheren Aufenthaltsbedingungen hat er mehrere
Selbsttötungsversuche hinter sich.
jW 27.9.04;
Hans-Eberhard Schultz – Rechtsanwalt
2. April 04
Neubrandenburg im Bundesland Brandenburg. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes
wird der 23 Jahre alte Algerier Fodil F. nachts von mehreren Männern
beschimpft und brutal geschlagen und getreten. Er solle aus Deutschland
verschwinden, brüllen sie ihn an. In Folge der schweren Verletzungen,
die er erleidet, muß ihm ein Hoden entfernt werden.
Am 28. Mai unternimmt die Ausländerbehörde einen Abschiebeversuch.
Da Herr F. einem Arzt gegenüber über starke Schmerzen geklagt
hat und auch eine Ärztin einen erneuten Untersuchungsbedarf der Folgeschäden
des Überfalls attestiert, wird Herrn F. ein Untersuchungstermin genannt,
was er aber aufgrund seiner Aufgeregtheit und aufgrund seiner wenigen Deutschkenntnisse
nicht versteht.
Weil er deshalb den Termin nicht wahrnimmt, wird er zur Fahndung
ausgeschrieben, am 4. Juni festgenommen und in Abschiebehaft genommen.
Nach seiner Freilassung taucht er unter.
LOBBI 8.6.04;
NK 10.6.04; OZ 10.6.04;
NK 11.6.04; JWB 23.6.04
3. April 04
Frankfurt an der Oder in Brandenburg. In den Lennépassagen vor
einer Diskothek und einer Bushaltestelle werden zwei Flüchtlinge aus
Sierra Leone und aus Kamerun von sechs bis acht Rechtsradikalen rassistisch
beleidigt. Während dem Kameruner die Flucht gelingt, bleibt der 30-jährige
Benedict A. am Bordstein sitzen, weil er in Anbetracht der zahlreichen
PassantInnen nicht mit einem Angriff rechnet. Einer von mehreren Tritten
gegen seinen Kopf nimmt ihm das Bewußtsein.
Im Klinikum Frankfurt/Oder werden ein Nasenbeinbruch, ein Gaumenbruch,
eine Gehirnerschütterung und eine Hirnblutung festgestellt, so daß
der Verletze sich umgehend einer lebensrettenden Operation unterziehen
muß.
An den Folgeschäden, wie Gedächtnisverlust, fehlendem
Geruchs- und Geschmackssinn, leidet Benedict A. auch noch im Januar 2006,
als der Prozeß gegen die beiden Haupttäter stattfindet. Ein
26-jähriger Mann, ein stadtbekannter Rechtsextremist, wird zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt und zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld
für das Opfer. Ein 24-Jähriger, der zugibt, dreimal "ziemlich
doll" gegen den Kopf getreten zu haben, bekommt wegen gefährlicher
Körperverletzung eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung,
in die allerdings noch zwei Vorstrafen einfließen.
Opferperspektive (inforiot 7.4.04); TS 16.4.04;
ddp 22.4.04; BeZ 23.4.04;
JWB 28.4.04; ddp 5.1.06;
rbb-online 5.1.06;rbb-online 26.1.06; taz 27.1.06
4. April 04
In einer Flüchtlingsunterkunft im hessischen Schmitten im Taunus
entsteht im Keller ein Brand. Die Feuerwehr geht von Brandstiftung aus
– der Schaden ist gering.
FR 5.4.04
4. April 04
Bundesland Sachsen-Anhalt. Nachdem die Ausländerbehörde Zeitz
dem Rechtsanwalt des Sudanesen John Williams lange Zeit die Auskunft über
dessen Verbleib verweigerte, bekommt
dieser Ende Juni einen Brief, in dem die Behörde mitteilt: "Ihr
Mandant ist am 04.04.04 gestorben." John Williams wurde 49 Jahre alt.
John Williams mußte seit Juli 2002 im Abschiebelager Halberstadt
(ZASt – Zentrale Anlaufstelle) leben, weil die Behörden ihm weder
seine Herkunft noch die Fluchtgründe glaubten. Als die sudanesische
Botschaft die Ausstellung von Reisepapieren verweigerte, erhielt er wegen
"Falschaussage" einen Strafbefehl über 200 Euro (40 Tagessätze
à 5 Euro). Weil er die Strafe nicht bezahlen konnte, mußte
er vom 20. August bis zum 14. Oktober die Strafe beim "Plansch e.V." abarbeiten.
Ab August 2002 begannen seine gesundheitlichen Probleme. Die
Gedächtnisleistung, die Fähigkeit zu schreiben und auch das Augenlicht
ließen deutlich nach. Anfang 2003 bekam John Williams Krämpfe,
verlor zeitweise seine Sehkraft, und sein linkes Bein war stark geschwollen.
Die Einweisung in ein Krankenhaus durch einen Halberstädter Arzt wurde
durch das Sozialamt des Landkreises verweigert. Als John Williams Ende
Dezember 2003 sein Sprachvermögen verlor, weder essen noch sehen konnte
und bis auf die Knochen abgemagert war, waren es nicht die Sozialarbeiter
des Lagers, sondern seine MitbewohnerInnen, die den Notarzt riefen.
Der Flüchtling kam ins Krankenhaus Halberstadt und wurde
ím Januar 2004 in die Neurologische Abteilung des Harzklinikums
Blankenburg und anschließend in das Harzklinikum Wernigerode verlegt.
Als hier Sarkoidose mit Primärbefall des Gehirns diagnostiziert wurde,
erfolgte die weitere Verlegung in die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg. Hier fiel John Williams ins Koma. Auch hier schaltete
sich das Sozialamt ein, um zu erwirken, daß der Schwerkranke von
der Intensiv-Station in eine normale Abteilung verlegt wird – aus Kostengründen.
Dies konnte nur durch den Widerstand der verantwortlichen Ärzte verhindert
werden. Schließlich kam John Williams in das Pflegeheim Kloster-Meyendorf
bei Saalfeld, wo er seinem Leiden erlag.
Obwohl die MitbewohnerInnen des Kranken immer wieder nach dem
Verbleib von John Williams fragen, werden sie nie informiert. Auch als
der zuständige Sozialbetreuer den persönlichen Besitz des Verstorbenen
im Abschiebelager im 4. Stock des Blockes A wegräumt, verweigert er
gegenüber den MitbewohnerInnen die Auskunft über den Verbleib
von John Williams.
Die Beisetzung findet am 3. Mai 2004 in einer Urnengemeinschaftsanlage
des Friedhofs Klein Wanzleben statt.
Karawane – Halle 26.6.04;
Radio Corax – Interview mit Rechtsanwalt Ralf Breuer 5.7.04;
Karawane – Halle 9.7.04;
ddp 19.7.04; AK Asyl Göttingen 28.7.04;
Karawane – Halle 24.8.04;
Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein März 2006;
LT Sachsen-Anhalt DS 4/1988;
no-racism.net 5.4.11
6. April 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Entgegen der Weisungslage
werden Elternpaare und ihre Kinder in Abschiebehaft genommen. Sie sind
Roma aus Serbien, und die inhaf-tierten Kinder sind fünf und zehn
Jahre alt. Am nächsten Tag um 15 Uhr erfolgt ihre Abschiebung nach
Belgrad.
Flüchtlingsrat Berlin
6. April 04
Berlin. Morgens um 8.00 Uhr erscheinen Beamte im Wohnheim, um eine
palästinensische Familie – Eltern und Kinder – festzunehmen und dann
abzuschieben. Die 42 Jahre alte Mutter bricht zusammen und muß in
ein Krankenhaus transportiert werden. Der 46-jährige Vater kommt mit
seinen fünf Kindern (5, 7, 11, 15 und 16 Jahre alt) in das Abschiebegefängnis
nach Köpenick. Bei dem Haftprüfungstermin werden die Kinder gebeten,
vor der Tür des Verhandlungsraumes zu warten. Der Haftbeschluß
bestätigt ausdrücklich nur die Abschiebehaft für den Vater,
indirekt allerdings auch für die Kinder, indem dort festgehalten wird:
"Hinsichtlich der Überstellung der Kinder des Betr. und der damit
verbundenen Gewahrsamsnahme, hat die dafür zuständige Senatsverwaltung
für Inneres die Zustimmung zu dieser Maßnahme bereits erteilt."
Am nächsten Morgen um 6.00 Uhr wird der Vater mit den Kindern
nach Wien geflogen, wo die Mutter im November 2003 Asyl beantragt hatte.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
bestätigt später, daß der Vater der Kinder nie in Österreich
gewesen ist.
Flüchtlingsrat Berlin
11. April 04
In der Abschiebeabteilung der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel
(Santa Fu) erhängt sich ein Albaner.
taz Hamburg 4.5.04; jW 8.5.04
13. April 04
In der Abschiebeabteilung der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel
(Santa Fu) versucht ein Togoer, sich mit einem Schnitt in die Kehle umzubringen.
taz Hamburg 4.5.04; jW 8.5.04
18. April 04
Pinneberg in Schleswig-Holstein. Gholam Reza Ghavidel, politischer
Flüchtling aus dem Iran, beginnt einen unbefristeten Hungerstreik
und näht sich Mund, Augen und Ohren zu. Der 40-Jährige fordert
die Anerkennung als politischer Flüchtling und sagt: "Ein Leben als
Mensch oder keines."
Als Kurde hatte er in der iranischen Opposition gegen das islamische
Regime gekämpft. Als immer mehr seiner politischen Freunde verhaftet
oder ermordet wurden, floh er außer Landes. Seit 1996 lebt er in
der BRD, mehrere Asylanträge wurden abgelehnt, Duldungen werden monatlich,
wöchentlich oder täglich verlängert. Trotz seiner Isolation
als "geduldeter" Flüchtling kämpft Gholam Reza Ghavidel unvermindert
gegen das Regime im Iran.
Als ihn die Polizei auf Weisung der Ausländerbehörde
dem iranischen Konsulat vorführte, um Ersatzpapiere für seine
Abschiebung zu beschaffen, äußerte er dort seine Meinung über
das Regime. Der Konsulatsvertreter forderte die Beamten auf, mit Herrn
Ghavidel das Konsulat umgehend zu verlassen. Herr Ghavidel dürfe nie
wieder iranischen Boden betreten, und die deutschen Behörden sollten
diese Person nicht noch einmal ins Konsulat bringen.
Gholam Reza Ghavidel beteiligte sich an öffentlichen Aktionen
zum "Mykonosprozeß", an massiven Protesten anläßlich des
Besuches des iranischen Präsidenten Khatami, und er nahm an dem 31-tägigen
Sitzstreik vor der Hamburger Ausländerbehörde statt, um auf die
Situation im Iran und auf die deutsche Abschiebepolitik aufmerksam zu machen.
Nach 24 Streiktagen und massivem öffentlichen Druck lenken
die Behörden ein und erklären sich zu einer "Überprüfung"
des Falles Gholam Reza Ghavidel bereit.
taz 23.4.04; HA 23.4.04;
indymedia 9.5.04;
Karawane – Sektion Nord
19. April 04
Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis in Hamburg. Der 31 Jahre alte
Abschiebegefangene Orhan B. erhängt sich in seiner Zelle mit den Schnürsenkeln
seiner Schuhe, um sich der Auslieferung an die Türkei durch die Hamburger
Innenbehörde zu entziehen. Er kommt mit der Diagnose "Hirntod" auf
die Intensivstation eines Krankenhauses.
Es ist dies bereits der zweite Versuch Orhan B.s, sich in der
Haft zu töten. (siehe auch: 14. März 04)
In Vorbereitung seiner Abschiebung waren dem Gefangenen seine
Kleidung und seine Schuhe übergeben worden. An seinen Sportschuhen
befanden sich die Schnürsenkel, mit denen er sich erhängte.
Monate später befindet er sich weiterhin im Koma. Sein Rechtsanwalt
Mahmut Erdem erhebt Strafanzeigen gegen die Anstaltsleitung und den Psychologen
wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Orhan B. überlebt seinen Suizidversuch schwer behindert
und kommt nicht wieder zu vollem Bewußtsein. Er bleibt im Wachkoma.
taz Hamburg 3.5.04;
taz Hamburg 4.5.04; jW 8.5.04;
JWB 12.5.04; Ztg für Psychiatrie 5-04;
Antirassistische Initiative Berlin
22. April 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 25-jähriger
Gefangener schluckt eine größere Menge Duschlotion, um sich
zu vergiften. Er ist homosexuell und fürchtet bei seiner Abschiebung
nach Kap Verde zumindest Repressalien durch Privatpersonen. Nach Behandlung
im Krankenhaus wird er zurück in die Abschiebehaft verlegt – zuerst
in eine Einzelzelle und am 26. April wieder auf seine Etage. Seine Abschiebung
erfolgt dann Anfang Mai.
Jesuiten-Flüchtlingdienst
22. April 04
Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt. Ein kurdischer Flüchtling wird
gegen Mittag auf dem Marktplatz von einem Deutschen
zuerst rassistisch beleidigt und dann ins Gesicht geschlagen. Erst
als ein Freund des Opfers und Passanten eingreifen, läßt der
Angreifer von dem Kurden ab.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
28. April 04
Königs Wusterhausen in Brandenburg. Drei Flüchtlinge aus
Bhutan werden morgens um ein Uhr an einer Tankstelle in der Luckenwalder
Straße von zwei Rechtsradikalen getreten und mit Fäusten ins
Gesicht geschlagen. Einer der Angegriffenen muß seine Verletzungen
zwei Tage lang im Krankenhaus behandeln lassen – alle drei trauen sich
wochenlang nicht mehr bei Dunkelheit auf die Straße.
Im August 2005 wird ein vorbestrafter Täter vom Amtsgericht
Königs Wusterhausen zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.
Opferperspektive;
BM 26.7.05; BM 17.8.05; MAZ 17.8.05;
taz 18.8.05
29. April 04
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft von
Langenfeld nimmt eine 26-jährige Kurdin eine Überdosis Tabletten,
um sich zu töten. Sie wird ohne Bewußtsein von MitbewohnerInnen
gefunden und kommt umgehend ins Katholische Krankenhaus auf die Intensiv-Station.
Ihr Zustand ist auch nach der körperlichen Genesung so kritisch, daß
sie wegen weiterhin akuter Suizidalität mit einer Überweisung
in die Fachklinik für Psychiatrie Langenfeld entlassen wird.
Aufgrund der Situation in der Klinik, die ihre Bedrohungsangst
massiv erhöht, weigert sich die Frau, dort zu bleiben. Schließlich
gelingt es, sie in einer geschützten Unterkunft für Frauen unterzubringen.
Hier erst kann sich die gelernte Psychologin, die im Irak selbst
in einem Frauenhaus gearbeitet hatte, stabilisieren.
Der Grund ihrer Flucht aus dem Irak war die Drohung ihres Vaters,
sie zu töten, weil sie einen "falschen" Mann geheiratet hat.
Sie befand sich auf dem Weg zu ihrem im Ausland lebenden Ehemann,
als sie am Flughafen Düsseldorf festgenommen wurde. Im Transitbereich
des Flughafens stellte sie einen Asylantrag - die Einreise in die BRD wurde
jedoch verweigert. Nachdem eine Mitarbeiterin einer Beratungsstelle das
Bundesamt über gravierende Übersetzungsfehler bei der ersten
Anhörung aufmerksam gemacht hatte, ließ es die Einreise nachträglich
zu – und es wurde eine zweite Anhörung durchgeführt.
Im Mai bekommt sie die Asylanerkennung nach § 60 Abs. 1
AufenthG ("kleines Asyl"). Die Morddrohungen ihres Vaters werden darin
berücksichtigt. Sie ist damit bundesweit die fünfte Frau, die
aufgrund familiärer Verfolgung einen Aufenthalt in der BRD bekommt.
Pro Asyl
3. Mai 04
Ausländerbehörde Berlin am Friedrich-Krause-Ufer 24 – um
10.30 Uhr im Zimmer 124. Der 34 Jahre alte Flüchtling Ibrahim C. aus
Sierra Leone, dessen Asylantrag schon vor Jahren abgelehnt worden war,
bekommt keine Verlängerung seiner Duldung, sondern eine Grenzübertrittsbescheinigung
– also eine Aufforderung zur Ausreise. Nachdem er aussichtslos mit der
Sachbearbeiterin diskutiert hat, schüttet er Benzin aus einer 1,5-Liter-Flasche
über seinen Kopf und droht sich anzuzünden.
Kollegen der Sachbearbeiterin rufen die Polizei. Als die Beamten
einer Funkstreife und Beamte der Gruppe "AGA" (Spezialeinheit für
Ausländerangelegenheiten bei der Kripo) eintreffen, werfen sie dem
Verzweifelten eine Decke über den Kopf und bringen ihn zu Boden. Jetzt
entzündet der sich heftig wehrende Ibrahim C. sein Feuerzeug und steht
augenblicklich in Flammen. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsversuche
erleidet der Afrikaner schwerste Verbrennungen. Auch neun Polizeibeamte
und zwei Mitarbeiter der Behörde werden durch den Brand oder das Pulver
der Feuerlöscher verletzt und müssen sich im Krankenhaus behandeln
lassen.
Ibrahim C. kommt in das auf Brandverletzungen spezialisierte
Unfallkrankenhaus Marzahn und befindet sich noch Tage später im künstlichen
Koma und in Lebensgefahr. Er hat schwerste Gesichtsverletzungen, und Herz-
und Kreislauf sind massiv angegriffen.
Erst nach Monaten intensiver medizinischer Behandlung kann er
das Krankenhaus wieder verlassen. Die Abschiebung ist vorerst ausgesetzt.
BeZ 4.5.04; TS 4.5.04; BM 4.5.04;
TS 5.5.04; BeZ 5.5.04; BeZ 6.5.04;
BeZ 14.5.04; BM 24.5.04
3. Mai 04
Borken in Nordrhein-Westfalen. Um 5.35 Uhr entdeckt eine Passantin
Qualm, der durch die Dachziegel eines Hauses an der Königsberger Straße
aufsteigt. Die sofort alarmierte Feuerwehr kann den 31 Jahre alten Bewohner
nur noch tot bergen. Nach den Ermittlungen ist der Asylbewerber aus Bhutan
durch einen Unglücksfall zu Tode gekommen.
Polizei Borken 3.5.04
4. Mai 04
Asylbewerberunterkunft Gehlberg in Thüringen. Aus Verzweiflung
über die unerträglichen Lebensbedingungen in dem isolierten,
eingezäunten Lager versucht ein 16-jähriger Syrer, sich durch
Tabletteneinnahme das Leben zu nehmen.
Er kommt zur Erstversorgung bis zum 8. Mai in das Kreiskrankenhaus
Arnstadt und wird nach kurzem Aufenthalt in der Klinik für Kinder-
und Jugendpsychiatrie Erfurt am
11. Mai in der Psychiatrischen Klinik in Hildburghausen aufgenommen.
Da er von dort aus nicht die Schule besuchen darf, bricht er die Behandlung
nach etwa einer Woche ab und wird nun circa ein halbes Jahr ambulant von
einem Psychiater betreut.
Seine Familie war durch politisches Engagement gegen die Menschenrechtsverletzungen
in Syrien in Lebensgefahr geraten. Mit ihrem damals 14-jährigen Sohn
flüchteten die Eltern in die BRD und stellten am 3. November 2002
Asylanträge. Sie setzten auch im Exil ihre Aufklärungsarbeit
zur politischen Situation in Syrien unvermindert fort.
Die Familie wurde in das Sammellager Gehlberg eingewiesen, das
abgelegen und mit schlechter Verkehrsanbindung mitten im Thüringischen
Wald liegt. Die Unterkunft besteht aus neun baufälligen Ferienhütten
aus DDR-Zeiten, die für eine Dauerunterbringung in keiner Weise geeignet
sind. Eine Hausärztin kommt nur zweimal wöchentlich nach Gehlberg,
und eine Fahrt zu den zuständigen Ämtern (Ausländerbehörde,
Gesundheitsamt, Sozialamt) oder zu Fachärzten kann bis zu fünf
Stunden Zeit kosten.
Der junge Syrer legte trotz dieser widrigen Bedingungen 2007
das Abitur am Neideck-Gymnasium in Arnstadt ab und ließ sich im Herbst
2007 an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena immatrikulieren
– eine Stiftung wollte sein Studium finanzieren. Aber zwei Wochen später
stellte man ihm ein Exmatrikulationsschreiben zu, weil die Ausländerbehörde
Ilmenau auf der "Residenzpflicht" beharrte und das Studium verbot.
Am 23. April 2008 war die Klage erfolgreich, und den Eltern sowie
dem inzwischen volljährig gewordenem Sohn wurde ein Aufenthaltsrecht
zugesprochen. Damit konnten sie das "Isolationslager Gehlberg" endlich
verlassen und der Sohn sein Studium aufnehmen.
TLZ 19.12.07;
Appell der Flüchtlinge aus Gehlberg 11.6.08;
FW 16.8.08; The VOICE;
Bericht des Betroffenen
6. Mai 04
Usingen in Hessen. Die kurdische Familie Koyun soll auf Anordnung der
Ausländerbehörde Bad Schwalbach nach zehnjährigem Deutschland-Aufenthalt
abgeschoben werden. Zeitgleich erscheinen Beamte – in Begleitung eines
Arztes – in der Wohnung der Familie und in der Schule der drei Kinder.
Die Kinder werden auf dem Schulweg gewarnt und beschliessen, sich zu verstecken.
Weil die Usinger Polizisten die 16-jährige Leyla und ihre
12-jährigen Zwillingsbrüder Baran und Berif in der Schule nicht
antreffen, werden die Eltern, Ayse und Salih Koyun, ohne ihre Kinder mit
dem Lufthansaflug LH 3342 vom Flughafen Frankfurt um 13.55 Uhr nach Istanbul
ausgeflogen. Die Kinder würden "nachgeliefert", heißt es bei
der Polizei. Die Kinder bleiben allein zurück und sind sich selbst
überlassen. Nicht einmal das Jugendamt wird informiert. Der Sprecher
der Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises, Johannes Latsch:
"Nicht die Behörden haben die Familie getrennt, sondern die Eltern.
Was sind das für Eltern, die ihre Kinder in einem fremden Land zurücklassen."
Und der Leiter der Usinger Polizeistation: "Die Kinder haben sich selbst
von den Eltern getrennt." Kinder ohne Eltern abzuschieben sei rechtens,
weil es bei diesen "Großfamilien" ein seltener Glücksfall" sei,
"daß wir alle antreffen."
Unter dem Druck der Behörden unterschreiben die Kinder schließlich
eine Erklärung, daß sie bereit seien, Deutschland "freiwillig"
zu verlassen. Da der Aufenthaltsort der Eltern nach der Abschiebung in
die Türkei zunächst nicht bekannt war, schien es fraglich, wie
sich die Behörden im Hinblick auf die 'Rückkehr' der Kinder verhalten
würden. Es gelingt später, die Kinder zu den Eltern zu bringen.
FR 12.5.04; AGAH Hessen 12.5.04;
FR 13.5.04; FR 14.5.04; FR 17.5.04;
JWB 18.5.04; FR 21.5.04; jW 4.8.04 – Beilage;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004;
Gegenwehr Heft 2/2004
7. Mai 04
Mecklenburg-Vorpommern. In einem Lastkraftwagen auf dem Gelände
des Fährhafens in Rostock entdecken Beamte der Bundespolizei sieben
türkische Staatsangehörige, die unter den Folgen von Wasser-
und Nahrungsmittelmangel leiden.
BT-Drucksache 16/9
10. Mai 04
Neu-Anspach in Hessen. Morgens um 6 Uhr erscheint überraschend
die Polizei an der Wohnung der Familie Boczdogan. Die kurdische Familie
soll abgeschoben werden. Weil Frau Boczdogan wegen einer Operation nicht
reisefähig ist und ihr Mann mit dem kleinsten Kind verreist ist, werden
die drei jugendlichen Kinder Serife (14), Uphi (17) und Semiha (19) aus
ihren Betten geholt und bekommen weder die Erlaubnis, sich zu waschen,
noch etwas zu essen. Sie werden in Handschellen abgeführt. Ein Sozialarbeiter
steckt ihnen noch 50 Euro zu. Dann werden sie ohne ihre Eltern – nach 10-jährigem
Aufenthalt in der BRD – über Frankfurt am Main nach Istanbul abgeschoben.
FR 14.5.04; FR 17.5.04; JWB 18.5.04;
Initiativausschuss "Ausländische Mitbürger in Hessen" 19.5.04
FR 21.5.04; Usinger Anzeiger 5.6.04;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004;
10. Mai 04
Erfurt in Thüringen. Julia Kowaltschuk aus Weißrußland
schluckt eine Überdosis Psychopharmaka, legt sich auf ihr Bett in
der Gemeinschaftsunterkunft und stirbt. Sie ist 30 Jahre alt.
Nach einem Selbsttötungsversuch im Jahre 2003 hatte sie
sich in psychologische Behandlung begeben und hatte offensichtlich die
ihr dort in kleinen Mengen verordneten Medikamente angesammelt, um sich
jetzt damit zu töten.
(siehe auch: 24. April 03)
Julia Kowaltschuk war mit ihrer älteren Schwester Jelena
und deren 11-jährigem Sohn Sawa vor Bedrohung und Verfolgung durch
organisierte kriminelle Strukturen in die BRD geflohen. Vor allem sie war
die Bezugsperson von Sawa, der nun durch ihren Suizid schwer traumatisiert
wird. Er kommt in psychotherapeutische Behandlung.
FRat Thüringen
10. Mai 04
Neubrandenburg in Brandenburg. Ein 24 Jahre alter Flüchtling aus
Togo wird am Bahnhof von einem deutschen Jugendlichen rassistisch beschimpft
und danach geschlagen.
LOBBI
11. Mai 04
Bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft im hessischen Viernheim
erleiden drei Erwachsene und zwei Kinder leichte Rauchvergiftungen, als
sie sich durch den dicken Rauch in den Hof oder auf das Flachdach des angrenzenden
Hauses flüchten. Sie werden vorsorglich in Krankenhäuser eingeliefert.
Ein kombiniertes Waschmaschinen- und Trockengerät im Erdgeschoßflur
war – wahrscheinlich aufgrund eines technischen Defektes – in Brand geraten.
Polizei Heppenheim 11.5.04;
Heppenheimer Ztg 12.5.04
11. Mai 04
Abschiebehaft in Rottenburg in Baden-Württemberg. Der 41 Jahre
alte Mohammed Seker, abgelehnter Asylbewerber und Kurde aus dem Libanon,
schluckt 15 Tabletten eines Psychopharmakons, um sich zu töten. Er
kommt in die psychiatrische Abteilung des Gefängniskrankenhauses Hohenasperg
bei Ludwigsburg.
Der Mann, der vor 15 Jahren in die BRD gekommen war, hatte kurz
davor von seinem Anwalt erfahren, daß Reisepapiere in die Türkei
für ihn ausgestellt worden waren. Mohammed Seker war seit der Inhaftierung
stark depressiv und nahm seit dem 1. Mai an einem kollektiven Hungerstreik
von 15 weiteren Gefangenen teil.
Am 21. Mai erfolgt seine Abschiebung in die Türkei in Begleitung
von BGS-Beamten und einem Arzt. Vom Flughafen Stuttgart gelingt es ihm
noch, einen Freund anzurufen, um sich zu verabschieden. Seither gibt es
keinen Kontakt mehr.
KMii-Tübingen 11.5.04
13. Mai 04
Mainkofen in Niederbayern. Als Beamte der Polizeiinspektion einen 26
Jahre alten Nigerianer zur Abschiebung abholen wollen, sitzt der Mann auf
der Straße vor der Gemeinschaftsunterkunft in der Alten Poststraße
und droht, sich mit einem Messer umzubringen. Den Polizisten gelingt es,
ihn zu überwältigen und festzunehmen.
Sie bringen den Nigerianer jedoch nicht – wie vorgese-hen – in
die Justizvollzugsanstalt in der Theresienstraße, sondern aufgrund
der bestehenden Suizid-Gefahr ins Bezirkskrankenhaus Mainkofen.
PNP 14.5.04
14. Mai 04
Petershagen-Lahde im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Polnische Binnenschiffer
entladen ihr Schiff am Lagerhaus Raiffeisen-Landbund an der Fährstraße
in Höhe der Brücke "An der Koppel", als sie einen in der Weser
schwimmenden Körper entdecken. Nach der Bergung des Toten durch die
Feuerwehr stellt sich heraus, daß es sich um einen 26 Jahre alten
Asylbewerber aus Weißrußland handelt, der in Petershagen wohnte.
Hinweise für ein Fremdverschulden am Tode des Mannes werden nicht
gefunden.
Polizei Minden; MT 18.5.04
14. Mai 04
Quedlinburg in Sachsen-Anhalt. Eine 33 Jahre alte Irakerin ist mit
ihrem kleinen Sohn auf dem Heimweg vom Einkaufen, als sich ihr eine 5-köpfige
Gruppe rechter Jugendlicher in den Weg stellt und sie rassistisch beschimpft.
In Anspielung auf ihr Kopftuch brüllt einer der Jugendlichen: "Mach
den Kopf frei, hier ist Deutschland". Dann holt er mit einer Bierflasche
zum Schlag aus und verfehlt sie knapp.
PassantInnen alarmieren die Rettungsleitstelle in Thale. Es stellt
sich heraus, daß der Haupttäter ein stadtbekannter und wegen
Körperverletzung mehrmals vorbestrafter,
16 Jahre alter Rechtsextremist ist.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
Mitte Mai 04
Bockhorn in Niedersachsen. Ein Asylbewerber attackiert eine Gemeindemitarbeiterin
in ihrem Büro. Auch ein hinzukommender Kollege der Frau wird von dem
Flüchtling angegriffen. Beim Eintreffen der gerufenen Polizei versucht
er, seinen Paß aufzuessen.
Die Polizisten überwinden den Flüchtling und nehmen
ihn in Gewahrsam. Im Gegensatz zu ihm sind die attackierten Gemeindeangestellten
nach der Rangelei unverletzt.
NWZ 19.5.04
16. Mai 04
Frankfurt an der Oder. In einem Linienbus beschimpfen zwei deutsche
Jugendliche einen 17 Jahre alten palästinensischen Asylbewerber und
einen 25-jährigen polnischen Studenten. Dann schlägt einer der
Angreifer dem Polen mit der flachen Hand ins Gesicht.
Der Fahrer des Busses informiert die Polizei, so daß die
17 und 20 Jahre alten Frankfurter kurz nach der Tat festgenommen werden
können.
e110 17.5.04
16. Mai 04
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Die ukrainische Gefangene Larissa X. hat gerade einige Papierteller gestapelt,
als eine Bewacherin ihr diese wegnimmt und wegwirft. Als Larissa sich dagegen
wehren will, wird sie von der Bewacherin gegen eine Wand geschleudert.
Sie trägt Quetschungen und Abschürfungen an Fingern und Armen
davon.
Larissa X. beschwert sich schriftlich bei dem Leiter des Gefängnisses
über die Bewacherin.
Alliance of Struggle
17. Mai 04
Auf dem deutschen Frachter "Natalie Bolten" werden bei Reinigungsarbeiten
im Laderaum Nr. 4 fünf tote Afrikaner gefunden. Es wird angenommen,
daß die Männer, die vermutlich in einem Hafen der Côte
d'Ivoire (Elfenbeinküste) an Bord kamen, durch Sauerstoffmangel oder
durch Ausdünstungen der geladenen frischen Baumstämme erstickt
sind. In Las Palmas, wo der Frachter drei Tage später anlegt, sollen
Gerichtsmediziner die Todesursache feststellen.
Ein Sprecher der deutschen Reederei August Bolten Wm. Millers
Nachfolger GmbH & Co. KG, deren Schiff unter liberianischer Flagge
fährt, antwortet auf Nachfrage: "Wir sagen dazu nichts."
HA 22.5.04;
IMO 30.9.04;
elmundo.es; marmar.com
18. Mai 04
Nordrhein-Westfalen. Die kurdischen Eheleute Mehmet Ali und Serife
Azun und ihre Kinder Ramazan, Abdul-Rahman, Özgür und Naiin aus
Lippstadt werden beim türkischen Konsulat in Essen zwangsvorgeführt.
Sie werden begleitet von drei Mitarbeitern der Ausländerbehörde,
zwei Fahrern, einem Lehrer der Sonderschule Lippstadt und dem Hausmeister
des Flüchtlingsheimes.
Nach dem Einlaß um 15 Uhr darf der Hausmeister bei der
Familie bleiben, die anderen Begleiter werden in einen separaten Raum geführt.
In einem Raum im ersten Stock des Gebäudes erfolgen durch zwei Konsulatsangehörige
Sicherheitskontrollen bei den Flüchtlingen.
Die beiden Beamten erkennen Herrn Azun offensichtlich und der
größere, der eine Waffe trägt, fragt Herrn Azun in aggressivem
und lautem Ton und in deutscher Sprache, ob er Türkisch beherrsche.
Herr Azun antwortet, daß er es zwar könne, seine Frau und seine
Kinder jedoch nicht.
Als der Wachmann Frau Azun mit den Worten "gelim amina koydogum
cocu lari" (deutsch: Kommt Ihr in die Fotze gefickten Kinder) beleidigt,
bittet Herr Azun ihn um Zurückhaltung. Doch der Wachmann meint, er
wisse, daß er eine Schwuchtel und ein PKK-Terrorist sei.
Dann schreit er die Frau an, sie solle einen Kaugummi aus dem
Mund nehmen. Da sie gar keinen Kaugummi kaut und deshalb dem Befehl nicht
nachkommt, beginnt er, die Frau zu würgen. Herr Azun geht dazwischen
und macht darauf aufmerksam, daß sie sich in Deutschland befinden.
"Du Hurensohn, hier ist die Türkei und nicht Deutschland" bekommt
er zur Antwort.
Der zweite anwesende Wachmann nimmt jetzt den Sohn in den Würgegriff,
um diesem einen Kaugummi aus dem Mund zu nehmen. Herr Azun wehrt sich verbal,
bis der größere Konsulatsangestellte zur Waffe greift und der
zweite Wachmann mit dem Gummiknüppel auf ihn eindrischt und ihn mit
einem Elektroschockgerät traktiert. Herr Azun wird regelrecht zusammengeschlagen.
Dann wird die Familie aus dem Konsulat rausgeschmissen. Der gerufenen Polizei
teilen die Konsulatsangehörigen mit, daß sie wüßten,
daß die Azuns PKK'ler seien.
Der von dem Wachmann gewürgte Sohn befindet sich auch eine
Woche später noch in medizinischer Behandlung.
Diese Ereignisse werden Gegenstand eines Klageverfahrens beim
Verwaltungsgericht Arnsberg: Die Klage wird am 24. Januar 2005 mit der
Begründung abgelehnt, daß eine Verfolgung der Familie Azun im
Falle einer Rückkehr "unwahrscheinlich" sei.
Als ein türkischer Rechtsanwalt Herrn Azun einen von der
4. Schwurgerichtskammer Diyarbakir am 21. April 2005 ausgestellten Haftbefehl
wegen angeblicher Teilnahme an einer PKK-Aktion am 12. Oktober 1992 in
Seyhan zuschickt, stellt dieser einen neuerlichen Asylantrag. Dieser Antrag
wird vom Bundesamt mit der Begründung abgelehnt, "daß die Anzeigen
fingiert sind". (siehe auch: 20. September 05)
FRat NieSa 26.5.04;
FRat NieSa September 05
18. Mai 04
Bundesland Baden-Württemberg. Ein 16 Jahre alter Flüchtling
aus dem Irak soll in eine auswärtige Unterkunft zwangsverlegt werden.
Zu diesem Zwecke betreten morgens um 8.00 Uhr zwei Mitarbeiter des Sozialamtes
und zwei Angestellte des städtischen Vollzugsdienstes mit ihrem Diensthund
sein Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft im Gewann Bopseräcker
in Stuttgart-Hoffeld.
Der Jugendliche zieht sich zunächst an, hat dann plötzlich
ein Teppichmesser in der Hand und sticht damit nach dem Vollzugsbeamten.
Dieser zieht seine Waffe und schießt dreimal gezielt auf die Beine
des Angreifers.
Der Jugendliche wird überwältigt und kommt mit einem
Oberschenkeldurchschuß ins Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft beantragt
einen Haftbefehl gegen ihn.
Polizei Hoffeld 18.5.04; ap 18.5.04;
Yahoo!Nachrichten 18.5.04;
FR 19.5.04; Eßlinger Ztg 21.5.04
19. Mai 04
Ulm in Baden-Württemberg. Die Kosovo-Albanerin Frau Gashi, die
mit ihren Kindern vor 13 Jahren zunächst in die BRD geflohen war,
soll abgeschoben werden. Die Familie hatte von 1997 bis 2003 in England
gelebt und war im November 2003 nach Deutschland abgeschoben worden.
Ihre 16-jährige Tochter Elvira befindet sich wegen Suizidalität
in stationärer Behandlung, und auch Frau Gashi selbst ist suizidgefährdet.
Die Entscheidung über einen Eilantrag des Anwalts wird nicht abgewartet.
Frau Gashi, ihre Töchter Albina und Adelina (13 und 11 Jahre alt)
und ihr fünfjähriger Sohn Egzon werden ins Flugzeug gesetzt und
abgeschoben. Die psychisch kranke Elvira und Herr Gashi bleiben zurück.
Das Gericht erklärt dann die Abschiebung für rechtswidrig
und begründet seine Entscheidung mit dem grundsätzlich verbürgten
Schutz von Ehe und Familie sowie den ärztlichen Attesten, aus denen
hervorgehe, daß die kranke Tochter dringend auf die Nähe beider
Eltern angewiesen sei. Zudem sei die Reisefähigkeit der suizidgefährdeten
Frau nicht gegeben.
Im Juni 2004 wird Frau Gashi und ihren Kindern tatsächlich
die Wiedereinreise in die BRD gewährt. Elvira ist seit dem 11. November
2004 wieder in ambulanter psychiatrischer Behandlung.
SWP 22.5.40; AK Asyl BaWü 28.5.04; AK Asyl BaWü 2.6.04;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004;
Untertürkheimer Ztg 25.6.04;
Christoph Käss – Rechtsanwalt
24. Mai 04
Schönau am Königssee in Bayern. In der Flüchtlingsunterkunft
entsteht am frühen Nachmittag ein Feuer, durch das ein Bewohner verletzt
wird. Das Feuer kann schnell gelöscht werden – Brandstiftung wird
nicht ausgeschlossen.
In dem Heim leben rund 120 Flüchtlinge, von denen viele
aus dem Irak sind.
NP (Coburg) 25.5.04
25. Mai 04
Am frühen Morgen umstellen mehrere hundert Polizeibeamte 16 Flüchtlingsheime
in Köln, um ca. 40 Personen abzuholen und nach Jugoslawien abzuschieben.
Von den 25 Personen, die angetroffen werden, werden schließlich 16
Menschen direkt nach Belgrad abgeschoben.
In mindestens zwei Fällen werden dadurch Familien auseinandergerissen.
Einmal werden Mutter und Sohn abgeschoben – und der Mann kann in der Kulmbacher
Straße bleiben. Bei einer anderen Familie aus der Causemannstraße
wird der Mann abgeschoben und läßt seine 16-jährige Frau
mit drei Kleinkindern zurück.
Auch ein schwerkranker 26-jähriger Rom, der nur noch eine
schlecht funktionierende Niere hat, wird nach Serbien abgeschoben, wo er
in einem maroden Gesundheitssystem nur mit hohen Eurozahlungen Hilfe erkaufen
könnte, wenn er denn Geld hätte.
Rom e.V. 26.5.04;
taz 27.5.04; jW 28.5.04;
jW 5.6.04; taz 19.6.04; kmii 7.7.04
25. Mai 04
Massenfestnahmen in Kölner Flüchtlingsheimen (siehe vorherigen
Textblock). Auch Familie S. soll abgeschoben werden. Die Beamten verlangen
von Herrn S. Unterschriften unter Erklärungen, daß er mit der
Abschiebung einverstanden ist und daß ihre persönliche Habe
dem Roten Kreuz übereignet werden kann. Herr S. unterschreibt keines
der Papiere und legt Atteste von dem behandelnden Nervenarzt seiner Frau
und seines 15-jährigen Sohnes vor. Die Beamten werfen die Unterlagen
demonstrativ von sich. Dann fordern sie Herrn S. auf, je Person 20 kg Sachen
einzupacken. Seine beiden Söhne, A. und der 17 Jahre alte I., helfen
ihm. Frau S., die seit langem in psychiatrischer Behandlung ist, befindet
sich im Nebenraum und wird von einer Polizistin bewacht. Plötzlich
hört Herr S. die Stimme seiner Frau, die "Nein, nein, nein" ruft.
Sie springt aus einem Fenster im zweiten Stock. Als ein Polizist
im Beisein ihrer Kinder sagt: "Das hat sie gut gemacht", springt auch ihr
Sohn I.
Herr S., der schauen will, was passiert ist, wird von 4 – 5 Beamten
brutal aufs Bett gedrückt und mit Kabelbindern fixiert. Sein Sohn
A., der ebenfalls in verzweifelter Angst um seine Mutter und seinen Bruder
ist und zum Fenster will, wird ebenfalls mit Kabelbindern gefesselt und
angebrüllt.
Frau S. kommt schwer verletzt auf die Intensiv-Station eines
Krankenhauses. Ihr Sohn I. wird nach seinem Sturz aus dem Fenster von einem
Arzt untersucht und dann in Handschellen gelegt. Diese sind so eng gestellt,
daß ihm noch Tage später die Handgelenke schmerzen.
Die Kinder werden von den Beamten weggebracht, aber nach zwei,
drei Stunden wieder freigelassen.
Rom e.V. 26.5.04;
taz 27.5.04; jW 28.5.04;
jW 5.6.04; taz 19.6.04; kmii 7.7.04
25. Mai 04
JVA-Fuhlsbüttel – Hamburg. Spät abends 'überfallen'
viele Polizisten eine Zelle, in der sich Abschiebegefangene befinden. Sämtliche
Gefangene werden aus den Betten auf den
oden gerissen und gefesselt. Mindestens eine Person wird dabei an der
Hand verletzt. Dann suchen sich die Beamten anhand von Fotos vier togoische
Flüchtlinge heraus und nehmen sie zur Abschiebung mit.
Kouassi B. hatte ein paar Tage zuvor eine Botschaftsvorführung,
bei der die Ausstellung eines Laissez-Passer verweigert wurde. Simon K.
hatte sich bereits einmal erfolgreich gegen die Abschiebung zur Wehr gesetzt
und kam daraufhin in Abschiebehaft, zunächst nach Hannover-Lan
genhagen und später nach Hamburg. Er ist HIV infiziert, und noch
am Vortag wurden ihm weitere Blut-Untersuchungen angekündigt, um seinen
Gesundheitszustand und seine Reisefähigkeit zu überprüfen.
Nicht einmal sein Anwalt erfährt von seiner Abschiebung.
FRat HH 30.5.04;
Migrationssozialberatung Norderstedt;
DAMID 5/2004
25. Mai 04
Am späten Abend verwandelt sich der BGS- und Charterflugbereich
des Hamburger Flughafens Fuhlsbüttel in eine Polizeifestung. Weit
über ein hundert PolizeibeamtInnen sind im Einsatz: Patrouillen mit
Hunden, BeamtInnen behelmt und maskiert. Bündel von Plastikfesseln
und die neuen Modelle der Abschiebehelme werden am Gefangenentrakt ausgeladen.
Hier wird der deutsche Part an der ersten europaweit organisierten
Sammelabschiebung vorbereitet. Dies geschieht unter Umgehung jeder Art
von Öffentlichkeit und der Streuung von Falschinformationen im Vorfeld.
Polizei-, Ausländer- und Innenbehörden der Bundesländer
Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
und Hamburg sind daran beteiligt.
Um 0.30 Uhr – eine halbe Stunde nach Beginn des Nachtflugverbotes
– landet ein Flugzeug der niederländischen Airline KLM. Ab 1.00 Uhr
halten in kurzen Abständen etwa 14 Polizeitransporter vor dem Gefangenentrakt.
Die Gefangenen werden gefesselt und mindestens einer mit einem Helm in
die einzelnen Wagen geführt, die dann Richtung Rollfeld weiterfahren.
Um 2.00 Uhr startet die Maschine.
Neben vier togoischen Flüchtlingen aus Hamburg befinden
sich mindestens ein Togoer aus Sachsen-Anhalt, ein Flüchtling aus
Kamerun aus Karlsruhe und zwei Togoer aus Berlin in dem Flugzeug. Für
Salem P., der mit einem Mitgefangenen aus dem Berliner Abschiebegefängnis
nach Hamburg gebracht worden ist, ist es jetzt der vierte Versuch ihn abzuschieben.
Bei dem vorhergehenden Abschiebeversuch war er von der Treppe gestürzt
und hatte sich am Fuß verletzt.
Mehrere Gefangene haben sich bereits vor dem Flug ihrer Abschiebung
widersetzt – mindestens drei waren deshalb in Polizeihaft mißhandelt
worden.
Die Maschine landet auf dem Amsterdamer Flughafen Schipol, und
hier befinden sich schon togoische und kameruner Gefangene aus den Niederlanden,
Großbritannien, Frankreich und Belgien. In einer Großcharter-Maschine
werden dann schließlich 44 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben: 26
nach Kamerun und 18 nach Togo.
Nach ihrer Ankunft in Lomé werden die togoischen Flüchtlinge
noch auf dem Flughafen festgenommen, intensiv verhört und massiv bedroht.
Dann kommen sie vorerst frei. Mindestens einer der Abgeschobenen nach Kamerun
wird nach seiner Ankunft verhaftet – seither fehlt von ihm jede Spur.
Die Europäische Kommission hatte am 22. Januar 2004 für
"gemeinsame Abschiebungen im EU-Verbund" für die Jahre 2005 und 2006
eine Summe von 30 Mio. Euro bereitgestellt, die u.a. für die logistischen
Vorbereitungen und für die Flüge selbst bestimmt ist.
jW 13.5.04; ND 13.5.04
Karawane – Sektion Nord;
Koordinationskreis Hamburg; FRat HH 26.5.04;
taz 26.5.04; FR 27.5.04; taz 27.5.04; jW 28.5.04
26. Mai 04
Stuttgart-Hedelfingen in Baden-Württemberg. Um 2.30 Uhr dringen
mehrere Polizisten in die Wohnung der Roma-Familie Barjamovic/Stojanovic
in der Rohrackerstraße 10 ein und holen die hochschwangere 18-jährige
Marziella Barjamovic und den eineinhalbjährigen Sohn George zur Abschiebung
über den Flughafen Söllingen bei Baden-Baden nach Belgrad ab.
Da sie aus Serbien ist, ihr Mann Boban Stojanovic jedoch aus dem Kosovo
in die BRD geflohen war, kann die Familie – entsprechend der restriktiven
Gesetze – getrennt werden. Die Eheleute, die nach Roma-Ritus seit drei
Jahren verheiratet sind, hatten lange Zeit versucht, die notwendigen Papiere
für das Standesamt aus Serbien zu bekommen, was ihnen nicht gelungen
war.
Marziella Barjamovic und der kleine George leiden an Hepatitis.
Als sie am 5. August in Belgrad einen zweiten Sohn zur Welt bringt, kann
sie ihn nicht stillen, um ihn nicht anzustecken. Sie muß die Babymilch
kaufen, bekommt aber keinerlei Unterstützung, weder für die Milch
noch für Medikamente noch für die Impfung des Neugeborenen.
AK Asyl Stuttgart 26.5.04; CaZ 27.5.04;
AK-INFO AK-Asyl BaWü Juni 2004;
CaZ 31.8.04
27. Mai 04
Münster in Nordrhein-Westfalen. In dem Wohnheim in der Scheibenstraße
zündet ein 24 Jahre alter libanesischer Flüchtling sein Zimmer
an. Durch die durch die Hitzeentwicklung platzenden Glasscheiben erwachen
die MitbewohnerInnen und versuchen sofort, den Brand zu löschen. Der
Libanese muß erst überwältigt werden, weil er immer wieder
versucht, die Löscharbeiten zu behindern.
"Ich wollte alles zerstören und auch selbst mit verbrennen",
sagt er im März 2005 in einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht
Münster aus. Das Gericht veranlaßt die Einweisung des seit Jahren
an einer Psychose leidendenden, in der BRD ohne gültige Papiere lebenden
Mannes in die Psychiatrie nach Eickelborn.
MüZ 9.3.05
28. Mai 04
Schermbeck in Nordrhein-Westfalen. Kurz nach Mitternacht müssen
drei Löschzüge ausrücken, um einen Zimmerbrand im Flüchtlingsheim
zu bekämpfen. Ein Teil der aus dem Schlaf gerissenen BewohnerInnen
wird über Leitern aus ihren Zimmern ins Freie gebracht. Ein 25 Jahre
alter Mann und ein sechs Monate altes Baby ziehen sich Rauchvergiftungen
zu. Das Baby kommt vorsorglich ins Krankenhaus.
Der Brand kann schnell gelöscht werden, so daß die
29 BewohnerInnen um 2.00 Uhr wieder in ihre Zimmer gehen können.
Der irakische Bewohner, in dessen Zimmer das Feuer entstanden
war, wird festgenommen. Er hatte versucht zu fliehen, als die Polizei eintraf.
NRZ 29.5.04
29. Mai 04
Landkreis Löbau-Zittau im Bundesland Sachsen. Am Abend werden
zwei Bewohner aus dem Flüchtlingsheim Oppach, ein 27 Jahre alter Afghane
und ein 21-jähriger Flüchtling aus Montenegro, von fünf
Rechtsextremisten mit Bierflaschen beworfen und mit einem Messer bedroht.
Als sie flüchten, versperren ihnen andere Rechte den Weg. Trotzdem
gelingt ihnen die Flucht, und die Angreifer werfen ihnen die Bierflaschen
hinterher.
AMAL Görlitz
Mai 04
Ein togoischer Flüchtling wird nach abgelehntem Asylantrag und
nach einigen Wochen Abschiebehaft nach Togo abgeschoben. Am Flughafen von
Lomé übergeben die begleitenden deutschen Beamten ihn direkt
an das Militär. Bekannten, die über seine Ankunft informiert
worden waren, gelingt es noch in der Nacht, ihn mit einer größeren
Summe freizukaufen. Der Mann taucht unter und hält sich fortan versteckt.
Antirassistische Initiative Berlin
1. Juni 04
Bodensee im Landkreis Göttingen in Niedersachsen. Bei einem Brand
in der Küche des Obergeschosses in einem von Flüchtlingen bewohnten
Zweifamilienhaus wird ein Bewohner leicht verletzt. 15 weitere Bewohner
können sich selbständig ins Freie retten. Der Brandort wird beschlagnahmt
– die Kriminalpolizei ermittelt.
Polizei Göttingen 1.6.04
2. Juni 04
Im brandenburgischen Cottbus werden sieben Flüchtlinge aus einer
Gruppe Nazis heraus angepöbelt. Als sie weitergehen, werden sie zusammengeschlagen.
Die Polizei nimmt die Täter kurzfristig fest.
inforiots.de
4. Juni 04
Leutkirch in Baden-Württemberg. Der 31 Jahre alte rumänische
Flüchtling Jozsef S. wird morgens um 2 Uhr durch lautes Klingeln an
der Tür aus dem Schlaf gerissen. Als seine Freundin öffnet, drängen
fünf uniformierte Polizisten mit der Begründung, daß sie
eine Abschiebung vollziehen müssen, in die Wohnung. In ihrer Begleitung
befindet sich ein Arzt. Ihm werden die verschiedenen Atteste zur psychischen
Traumatisierung des Herrn S. vorgelegt, und er spricht sich daraufhin gegen
eine Durchsetzung der Abschiebung aus. Während der Arzt, die Freundin
und zwei Beamte im Flur der Wohnung warten, betreten drei Beamte das Zimmer,
in dem sich Herr S. befindet. Der psychisch traumatisierte Jozsef S. gerät
in Panik, als die Beamten beginnen, ihm Handschellen anzulegen. Als er
sich wehrt, werden die Beamten beleidigend und bezeichnen ihn unter anderem
als "Arsch". Sie werfen ihn zu Boden, ein Polizist kniet sich auf seinen
Rücken, zieht ihn an den Haaren und schlägt seinen Kopf auf den
Boden. Kurz danach schlägt er den Kopf gegen einen Glastisch, so daß
die Haut an der Stirn von Herrn S. platzt. Plötzlich schlagen die
Beamten mit einem langen besenstielartigen Stock auf den Flüchtling
ein und stoßen mit dessen Ende mehrmals kräftig in seinen Körper.
Sie versuchen, das noch nicht gefesselte Handgelenk in die Handschelle
zu bekommen. Erst Faustschläge, die Herrn S. die Luft nehmen, zwingen
ihn seine Hand freizugeben, so daß die Handschelle geschlossen werden
kann. Jetzt werden seine Beine mit einer Schnur gebunden und Jozsef S.
wird, an dem Stock "aufgehängt wie ein Hund" und laut um Hilfe schreiend,
nur mit Unterwäsche bekleidet, zum Polizeiauto getragen. Trotz der
Hilferufe sieht der anwesende Arzt sich nicht genötigt einzugreifen.
Nur mit einer Decke geschützt kommt Jozsef S. zum Revier,
wird hier von einem Arzt mit Medikamenten ruhig gestellt und in eine Gefangenenzelle
gezerrt.
Immer noch in Handschellen und Unterwäsche erfolgt später
sein Transport zur Polizei nach Reutlingen. Hier werden ihm die Handschellen
abgenommen und die zahlreichen Spuren der Mißhandlungen registriert
und fotografiert.
Um 5 Uhr wird Herr S. – in seiner Begleitung befindet sich ein
Arzt – zum Flughafen Frankfurt gefahren. Bei einer Visitation bemerkt ein
BGS-Beamter die vielen Mißhandlungsverletzungen und fertigt erneut
Fotografien an. Aufgrund der Verletzungen an den Handgelenken wird er statt
mit Handschellen jetzt mit Klebeband fixiert.
Durch die unverzügliche Intervention des Rechtsanwaltes
von Herrn S. gelingt es, die Abschiebung – buchstäblich in letzter
Minute – zu stoppen. Herr S. wird nach Reutlingen zurückgebracht und
trifft gegen Abend wieder bei seiner Freundin in Leutkirch ein.
Am nächsten Tag attestiert ein Arzt in der Notfallsprechstunde
folgende Verletzungen bei Herrn S.: Platzwunden an der rechten Stirn (3
cm) und rechten Halsseite (1 cm), Blutergüsse vor dem linken Gehörgang
(3 cm), am Kinn, am linken Oberarm (8 cm), am rechten Oberarm (7 cm), am
linken Rücken (7 cm und 3 cm) und an der linken Hüftaußenseite
(5 cm), eine Stockschlagschürfwunde am linken Rücken (20 cm),
Handschellen-Schürfwunden an beiden Handgelenken und Schürfwunden
an beiden Knien.
Am 7. Juni wird Herr S. aufgrund seiner Suizidalität in
der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie "Die Weissenau" in Ulm
stationär aufgenommen. In einem Gutachten der Klinik heißt es,
daß die Umstände des Abschiebungsversuches Herrn S. retraumatisiert
und seine Erinnerung an Folter und Flucht wieder vergegenwärtigt haben.
Nach sechs Wochen stationärer Behandlung wird seine Therapie ambulant
fortgesetzt. Ende November 2004 begibt er sich erneut in stationäre
Behandlung in Wangen.
Jozsef S. hatte 1995 in Rumänien wegen Spionageverdachts
im Gefängnis gesessen und war dort über mehrere Monate schwer
gefoltert worden. Neben Schlägen und Tritten hatte er Elektroschocks
bis zur Bewußtlosigkeit erleiden müssen und war mit kaltem und
heißem Wasser übergossen worden. Auch Drogen wurden eingesetzt,
um von ihm Informationen zu bekommen. Um aus der Haft herauszukommen, erklärte
er sich bereit, einen staatlichen Mordauftrag auszuführen.
Er wurde entlassen, flüchtete umgehend in die BRD und stellte
hier einen Asylantrag. Aufgrund seiner großen Verfolgungsängste
und der mehrmals erfolgten Abschiebeankündigungen hatte Jozsef S.
mehrere Suizidversuche unternommen. (siehe hierzu auch: Juni 03)
exilio – Hilfe für Flüchtlinge und Folterüberlebende
Lindau
6. Juni 04
In der Nähe des Oderdammes bei Ratzdorf an der brandenburgisch-polnischen
Grenze wird abends eine im Wasser treibende Leiche geborgen.
Es handelt sich um eine 45 Jahre alte Ukrainerin, die offenbar
beim "unerlaubten" Grenzübergang ertrunken ist. Aufgrund der winterlichen
Bekleidung wird angenommen, daß dies bereits vor Monaten geschah.
OS 13.6.04; BT-Drucksache 16/9
9. Juni 04
Berlin – Stadtteil Zehlendorf. Der vierjährige Artiom K., der
mit seiner ukrainischen Mutter Irina und seinem zweijährigen Bruder
in einem Heim des Christlichen Jugenddorfwerks im Dahlemer Weg 38 wohnt,
klettert abends durch den löchrigen Zaun des Geländes. Er geht
weiter über das völlig ungesicherte Gütergleis einer Privatbahn
und wird dann – wenige Meter weiter – auf der stark befahrenen Wannseebahn
von einem Zug erfaßt und tödlich verletzt.
Der marode Zaun, der das Wohnheim umgibt, wird nach Angaben der
Heimleitung auch nachts regelmäßig vom Hausmeister kontrolliert.
Der Bezirk fühlt sich für den Zaun nicht zuständig. "Dazu
haben wir auch kein Geld", so Stadtrat Wöpke.
BM 11.6.04; BeZ 11.6.04; TS 12.6.04
13. Juni 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Am frühen Sonntagmorgen
um 1.15 Uhr entdeckt ein Wachmann im Hof des Gefängnisses einen vor
Schmerzen stöhnenden Mann. Der 18-jährige Gefangene war beim
Versuch, sich aus dem sechsten Stock abzuseilen, aus ca. 15 Metern Höhe
abgestürzt. Kurz danach finden die Wachleute einen 32 Jahre alten
Chinesen, der sich am Innenzaun verfangen hat. Es war den beiden Männern
gelungen, die Außengitter ihrer Zelle zu durchtrennen.
Während der Chinese nach kurzer Behandlung im Krankenhaus
wieder in die Haftanstalt zurückkommt, müssen Rippenbrüche
und Prellungen bei dem 18-jährigen Mitgefangenen stationär behandelt
werden.
sternshortnews.de 13.6.04;
BeZ 14.6.04
17. Juni 04
Lichtenfels in Bayern. Um 14 Uhr stellt der Hausmeister der Flüchtlingsunterkunft
am Schloßberg einen Brand im Keller fest und alarmiert umgehend die
Feuerwehr. Den knapp 30 Feuerwehrleuten gelingt es schnell, das Feuer unter
Kontrolle zu bekommen, so daß keiner der BewohnerInnen in dem mehrstöckigen
Gebäude zu Schaden kommt. Es entsteht ein Schaden von 10 000 Euro.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Coburg, die zunächst
eine vorsätzliche Brandstiftung in dem unverschlossenen Keller vermuten,
gehen negativ aus. Da der Raum ab und zu von spielenden Kindern genutzt
wurde, bleibt der Verdacht, daß diese mit Feuer gespielt haben könnten,
bestehen.
Polizei Coburg;
NP (Coburg) 18.6.04
20. Juni 04
Ludwigsfelde in Brandenburg. In einer Bar wird am frühen Morgen
ein 45 Jahre alter Flüchtling aus Liberia von einem deutschen Mann
beschimpft: "Nur Weiße kommen hier rein." Als der Liberianer sich
um 7.50 Uhr in der Straße der Jugend befindet, wird er wieder angepöbelt,
dann von zwei Männern geschlagen, getreten und gewürgt.
Er muß seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen.
Opferperspektive 20.6.04
22. Juni 04
Bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft im hessischen Heppenheim
erleiden drei Erwachsene und zwei Kinder leichte Verletzungen. Als Ursache
wird ein technischer Defekt vermutet.
FNP 25.6.04
22. Juni 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. 28 Tage nach Beginn
seines Hungerstreiks wird der 23 Jahre alte Tamile Paramesvaran Sivabalasundaram
in die Krankenstation der JVA Moabit gebracht. Er wiegt noch 48 Kilogramm
und äußert sich gegenüber dem Mitglied des Gefängnisbeirates,
Dr. Lothar Grunau, daß er lieber sterben wolle als nach Sri Lanka
abgeschoben zu werden. Magensonde und Infusionen lehnt er ab.
Nachdem Dr. Grunau einen "ärztlichen (und psychologischen)
Bericht" an Innensenator Körting und dessen Staatssekretär geschickt
und den schlechten Gesundheitszustand des Tamilen beschrieben hat, erfolgt
dessen Verlegung in das St.-Joseph-Krankenhaus in Tempelhof. Kurze Zeit
später wird Dr. Grunau als Mitglied des Berliner Vollzugsbeirates
abberufen, weil er "Grenzen" seiner Befugnis überschritten habe, so
die Senatsverwaltung der Justiz.
Die Abschiebung von Paramesvaran Sivabalasundaram wird vorerst
ausgesetzt und auf den 29. Juli verlegt worden. Einen Tag vorher flieht
Paramesvaran Sivabalasundaram aus dem Krankenhaus und taucht unter. Ab
August wird ihm offiziell Kirchenasyl gewährt. Auch im Januar 2005
droht ihm immer noch die Abschiebung.
Paramesvaran Sivabalasundaram hatte auf den Tag ein Jahr nach
seiner Inhaftierung in Köpenick mit dem unbefristeten Hungerstreik
begonnen. In diesem Jahr ist er nicht einmal persönlich zu seinen
Asylanträgen angehört worden. Sie sind alle aus formalen Gründen
abgelehnt worden. Den Haftverlängerungsanträgen der Ausländerbehörde
wird von Seiten des Richters Dietrich Lexer immer wieder stattgegeben:
"Wir können nicht halb Indien aufnehmen", meint dieser zu dem Fall
des Mannes aus Sri Lanka. Sivabalasundaram habe deshalb "gute Chancen,
die Höchstdauer von 18 Monaten zu sitzen."
Paramesvaran Sivabalasundaram war erstmals im Jahre 1999 – zusammen
mit seiner Schwester und seiner Mutter – verhaftet und mißhandelt
worden. Sie wurden nach dem Verbleib seines Bruders befragt, der zu den
Tamil Tigers (LTTE) gegangen war. Die Mutter starb an den Folgen der schweren
Mißhandlungen durch die Militärs; Paramesvaran Sivabalasundaram
und seine Schwester wurden nach drei Tagen entlassen. Eine zweite Festnahme
erfolgte nach einer Schüler-Demonstration – Paramesvaran Sivabalasundaram
kam nach zwei Tagen wieder frei.
Im Juni 2001 spielte er als Schauspieler die Hauptrolle in einem
regierungskritischen Theaterstück. Das ganze Ensemble wurde daraufhin
verhaftet. Paramesvaran Sivabalasundaram kam die nächsten acht Monate
ohne Anklage in Haft. Er wurde schwer gefoltert. Polizisten fesselten ihn
mit Draht und rammten ihn mit der Stirn gegen eine Mauerkante. Einmal schnürte
man ihm eine Plastiktüte über den Kopf, die vorher mit Benzin
gefüllt war. Nach acht Monaten waren seine Verletzungen so schwer,
daß er in eine Klinik verlegt werden sollte. Während der Fahrt
gelang ihm die Flucht. Über Moskau kam er nach Görlitz, wo er
nach der Festnahme durch den BGS seinen ersten Asylantrag stellte.
In Unkenntnis der Asylgesetze fuhr er nach England und stellte
auch hier einen Asylantrag. Es folgte die Rückschiebung in die BRD
und die Inhaftierung in Köpenick.
TS 20.4.04; Bericht des Betroffenen 25.5.04;
taz 4.6.04; FR 19.6.04; Jesuiten-Flüchtlingsdienst 23.6.04;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
BeZ 25.6.04; BM 30.6.04;TS 5.7.04; BeZ 7.7.04; BeZ 7.7.04;
taz 8.7.04; taz 14.7.04; taz 29.7.04
22. Juni 04
Elmshorn in Schleswig-Holstein. In der Berliner Straße springt
ein 21 Jahre alter Asylbewerber in die Krückau. Er schlägt auf
einen Stein im flachen Wasser und zieht sich lebensgefährliche Verletzungen
zu. Die Polizei geht davon aus, daß der in Reinbek lebende Mann sich
töten wollte.
HA 25.6.04
22. Juni 04
Bundesland Hessen. Als Polizisten in der Nacht den 18-jährigen
eritreischen Flüchtling S. aus dem Flüchtlingsheim in Gießen
zur Abschiebung abholen wollen, springt dieser aus dem Fenster. Dabei verletzt
er sich so schwer, daß er mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt
werden muß. Trümmerbrüche und offene Wunden drohen zum
Verlust eines Beines zu führen.
Kaum aus dem Krankenhaus entlassen und noch schwer gehbehindert
wird S. am 4. August nach Italien abgeschoben.
Kommentar der Polizisten, die zuvor die Zimmertür eingetreten
haben: "Damit Du nicht wieder springst, diesmal in Begleitung!"
S. kommt in Italien in ein Flüchtlingslager, in dem es ihm
– auch wegen fehlender medizinischer Versorgung – zunehmend schlechter
geht.
S. hatte im Oktober als 17-jähriger unbegleiteter Flüchtling
Asyl beantragt, weil sein Vater sich bereits in der BRD aufhielt. Da er
über italienisches Territorium gekommen war, versuchte das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge von Beginn an die widerrechtliche
Rückschiebung des Minderjährigen nach Italien.
Erst nach einem Vaterschaftstest und einem Antrag auf Familienzusammenführung
gelingt es, S. im Dezember mit einer Einreisegenehmigung in die BRD zurückzuholen.
Kurz danach wird ihm eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU;
Pro Asyl
23. Juni 04
Das Flüchtlingsheim An der Fliehburg im nordrhein-westfälischen
Dinkslaken wird morgens um 4.00 Uhr überfallen. Vier maskierte Männer
stürmen das Gebäude und bedrohen eine 31 Jahre alte Frau aus
dem ehemaligen Jugoslawien. Als deren Mutter ihr zu Hilfe kommen will,
schleudern die Täter die 64-Jährige mit dem Kopf gegen die Wand.
Dann verschwinden sie wieder. Während die beiden Frauen Prellungen
und Schürfwunden erleiden, bleiben die sieben Kinder der 31-Jährigen
unverletzt.
taz 4.6.04
28. Juni 04
Die Bezirksregierung Hannover erwirkt beim Amtsgericht Hildesheim einen
Haftbeschluß gegen die bosnischen Flüchtlinge Kimeta Ujkanovic
und ihren Sohn Ekrem. Die Inhaftierung der beiden sei "unerläßlich,
um die unmittelbare Fortsetzung einer Straftat" zu verhindern. Die der
Familie zur Last gelegte "Straftat" beschränkt sich auf den Vorwurf
des "illegalen Aufenthalts". Daß die Familie sich seit neun Jahren
in der BRD aufhält, eine Duldung besitzt und regelmäßig
die Termine bei der Ausländerbehörde wahrgenommen hat, spielt
offensichtlich keine Rolle.
Damit kommt erstmals in Niedersachsen das der Abwehr unmittelbar
drohender Gefahren für die innere Sicherheit dienende NSOG (Niedersächsisches
Sicherheits- und Ordnungsgesetz) als Rechtsgrundlage für Abschiebehaft
zur Anwendung – und nicht das Ausländergesetz. Nach NSOG ist
eine Anhörung des oder der Betroffenen durch einen unabhängigen
Richter bei "Gefahr im Verzug" nicht mehr notwendig.
Abends um 18 Uhr werden Mutter und Sohn festgenommen und inhaftiert.
Am nächsten Morgen um 5 Uhr dringt die Polizei erneut in die Wohnung
ein, um die 16-jährige Meliha mitzunehmen. Die Wohnung ist leer –
Meliha schläft bei einer Freundin.
Frau Ujkanovic ist schwer kriegstraumatisiert – ihr Mann wurde
1994 von Serben entführt und ist seither verschollen. Seit Jahren
befindet sie sich wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung
in Behandlung. Am Flughafen Düsseldorf kann ihre Abschiebung – aufgrund
aktueller Atteste – gestoppt werden. Der gerade 18 Jahre alte Ekrem wird
alleine nach Belgrad abgeschoben.
Der Haftbefehl, aufgrund dessen die Familie festgenommen worden
war, wird am 8. September vom Landgericht Hildesheim für rechtswidrig
erklärt.
FRat NieSa 1.7.04;
FRat NieSa 17.9.04
28. Juni 04
Bundesland Baden-Württemberg. Morgens um 3.00 Uhr klopft es an
der Wohnungstür der Roma-Familie X. Als klar wird, daß die Abschiebung
von Frau X. mit ihren fünf minderjährigen Kinder ansteht, kommt
Panik auf. Frau X. versucht sich die Pulsadern aufzuschneiden, und eine
Tochter will durch das Fenster flüchten.
Die Familie wird nach Baden-Baden gebracht und von dort nach
Belgrad abgeschoben, obwohl Frau X. ursprünglich aus dem Kosovo kommt.
Sie hatte allerdings vor 14 Jahren in Montenegro ihre älteste Tochter
zur Welt gebracht. Da der Ehemann und Vater nicht abgeschoben wird, ist
die Familie damit getrennt. Herr X. hat einen Arbeitsplatz und konnte bisher
die Familie finanziell unterhalten.
Während des Fluges wird Frau X. mehrmals ohnmächtig.
In Belgrad versucht sie mit den Kindern Geld für Fahrkarten und Essen
zu erbetteln. Obwohl sie nicht genug für die Fahrkarten zusammen bekommen,
finden sie doch einen Busfahrer, der sie nach Montenegro mitnimmt. Dort
kann die Familie einige Tage bei einer Bekannten unterkommen, bis Geld
von Herrn X. eingetroffen ist. Der Versuch, ein Zimmer längerfristig
zu mieten scheitert an der sexuellen Gewalt des Vermieters. Erst danach
findet die Familie ein Zimmer in einem geschützten Umfeld. Also ein
Sohn krank wird und hohes Fieber bekommt, kann er zunächst nicht behandelt
werden, weil die Ärzte nur gegen Bargeld arbeiten, und Geld nicht
da ist. Erst mithilfe der Ausweispapiere eines anderen Kindes, das krankenversichert
ist, kann der Junge schließlich medizinisch behandelt werden.
Als Frau X. nach zwei Monaten genügend Geld zusammen hat,
reist sie mit den Kindern weiter in den Kosovo, um in Pec im Haus ihrer
Mutter zu leben. Es stellt sich heraus, daß das Haus völlig
verwahrlost und ausgeplündert ist. Es gibt weder Strom noch Wasser,
keine Kochgelegenheit, keinen Ofen. Allein die KFOR-Soldaten bringen der
Familie etwas Kleidung, Bettwäsche und Essen vorbei.
Frau X. erlebt erneut sexuelle Bedrohung, Schläge und eine
Vergewaltigung. Auch danach wird sie weiter angegriffen. Sie ist völlig
schutzlos – sie versucht erst gar nicht, sich an die Polizei zu wenden,
denn sie weiß, daß die Polizei sich nicht für sie, als
Romni, einsetzen würde. Die Kinder werden auf der Straße diskriminiert
und geschlagen und Steine fliegen gegen ihr Haus.
Ende des Jahres gelingt es der Familie, wieder in die Bundesrepublik
einzureisen. Als der Antrag auf Aufhebung der Sperrwirkung gestellt wird,
schickt das Regierungspräsidium Karlsruhe eine Rechnung über
die Abschiebekosten in Höhe von 6000 Euro. Die Klage gegen diese Zahlungsaufforderung
ist erfolgreich, womit auch die Abschiebung als unrechtmäßig
festgestellt wird.
BKZ 7.8.04;
AK Asyl Backnang
Juni 04
Über ein Jahr sitzt Mavis Kujath aus Ghana im Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Sie konnte bei einer Personenkontrolle kein gültiges
Visum vorzeigen. Zweimal scheitern Abschiebungen in Tegel an ihrer Weigerung,
das Flugzeug ohne Einreiseerlaubnis für Ghana zu betreten. Ohne ein
solches Papier würde sie in Ghana wieder für drei Monate im Gefängnis
landen und dann nach Deutschland zurückgeschickt werden. Als Frau
Kujath nicht nachgibt, wird sie von den Polizisten geschlagen. Später
stellt eine Ärztin Spuren fest, die von Mißhandlungen stammen
können.
Den dritten Abschiebeversuch lehnt Ghana ab, worauf Frau Kujath im
Juni aus dem Abschiebegefängnis entlassen wird.
Die 31-Jährige ist während der Haft am Unterleib erkrankt
und leidet an einer Knochenschwäche. Die Psychologin der Arbeiterwohlfahrt
diagnostiziert zudem ein Trauma; die Bestätigung dieser Diagnose durch
einen von der Ausländerbehörde anerkannten Psychiater scheitert
dann jedoch an einem freien Termin.
1994 hatte Frau Kujath in Ghana einen Deutschen geheiratet und
sofort bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung
gestellt.
Sie wartete neun Jahre auf das Visum, sprach immer wieder bei
der Botschaft vor, die ihr eine Scheinehe unterstellte, bis sie sich 2003
schließlich ohne Visum auf den Weg nach Berlin gemacht hatte, um
ihren Mann zu suchen.
taz 8.9.04
Sommer 04
Der 42 Jahre alte staatenlose Ahmed Saado, Vater von sieben Kindern,
soll abgeschoben werden. Er bricht auf dem Weg zum Flughafen Hannover zusammen
und muß dann aufgrund einer Magenerkrankung ins Krankenhaus gebracht
werden.
Er war im Jahre 1985 zusammen mit seiner Frau und zwei Kindern
als Bürgerkriegsflüchtling aus dem Libanon gekommen und sollte
jetzt aufgrund einer Entscheidung der Ausländerbehörde in die
Türkei ausgeflogen werden.
(siehe auch: 8. Juni 05)
AK Asyl Göttingen 9.6.05
Sommer 04
Ein abgelehnter Asylbewerber wird in die Türkei abgeschoben. Noch
auf dem Flughafen erfolgt seine Verhaftung. Er wird schwer gefoltert und
zu 36 (!) Jahren Haft verurteilt.
exilio – Hilfe für Flüchtlinge und Folterüberlebende
Lindau
Sommer 04
Bundesland Sachsen-Anhalt. Im Flüchtlingslager Hohenthurm erhängt
sich der ca. 30 Jahre alte Nassirou Moukaila aus Togo.
Er gehörte der Volksgruppe Kotokoli an. Als politisch Verfolgter
war er im Jahre 1999 in die BRD geflohen und hatte Asyl beantragt. Nach
Ablehnung durch das Bundesamt hatte er die Hoffnung verloren und zunehmend
unter Depressionen gelitten.
Togo Action Plus;
ND 23.5.09
6. Juli 04
Der 33 Jahre alte Hoang Hai T. wird schwerkrank nach Vietnam abgeschoben.
Während eines Aufenthaltes im Weimarer Hufeland-Klinikum
im März waren bei ihm eine HIV-Erkrankung und eine Hepatitis C-Erkrankung
diagnostiziert worden. Statt wie vorgesehen in ein Krankenhaus nach Jena
zu kommen, wurde gegen ihn Abschiebehaft in der Strafvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter
angeordnet. "Da der Gesundheitszustand des Vietnamesen aber allgemein schlecht
war, wurde er mit gleich erkrankten Häftlingen in einer Zelle untergebracht",
so der stellvertretende Pressesprecher des Justizministeriums.
Am 6. Mai hatte bereits die Abschiebung des Kranken erfolgen
sollen, als auf dem Flughafen Leipzig schwere gesundheitliche Probleme
auftraten und der Gefangene ins Klinikum Weißenfels gebracht werden
mußte. Hier wurde – zusätzlich zu den bekannten Krankheiten
– Lungentuberkulose festgestellt.
TA 13.7.04; TA 14.7.04;
FW 15.7.04; Kirchenkreis Suhl
6. Juli 04
Glinde in Schleswig-Holstein. Parkou Tossa soll mit ihren beiden Kindern,
der achtjährigen Elke und dem vierjährigen Ervin, nach Togo abgeschoben
werden. Bei der Abschiebung droht sie, sich und ihren Sohn aus dem Fenster
zu stürzen. Die Aktion wird unterbrochen, und sie erhält Kirchenasyl
zunächst in Glinde und dann in der Philippus & Rimbert Kirchengemeinde
in Hamburg-Billstedt. Aufgrund ihrer akuten Erkrankung und der schweren
Epilepsie des kleinen Ervin kann sie dieses am 25. Januar 2005 mit einer
Duldung verlassen.
Ein Jahr zuvor war ihr Ehemann abgeschoben worden und mußte
aus Angst vor politischer Verfolgung in den Nachbarstaat Benin flüchten.
HamburgAsyl 25.1.05
9. Juli 04
Flüchtlingsheim Jürgenstorf in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem
der Landkreis eine sogenannte Umverteilung des togolesischen Flüchtlings
Tomlakiwhe K. nach Parchim angeordnet hat, soll dieser von der Polizei
dorthin gebracht werden.
Um 9.30 Uhr klopft es an der Zimmertür von Herrn K., und
ein Angehöriger der Ausländerbehörde mit zwei weiteren Personen
überreichen Herrn K. die Unterlagen in deutscher Sprache. Tomlakiwhe
K., der kein Deutsch spricht, verlangt einen Dolmetscher und bittet auf
die Toilette gehen zu dürfen, da er gerade erst aufgewacht ist.
Auf dem Flur – in Begleitung des Angehörigen der Ausländerbehörde
– macht er auf sich aufmerksam, so daß einige Mitbewohner aus ihren
Zimmern kommen. Zwei uniformierte Polizeibeamte fordern die Menschen auf,
wieder in ihre Zimmer zu gehen.
Dann geht ein Uniformierter auf Herrn K. zu und schlägt
ihm mit dem Schlagstock in den Bauch. Herr K. wird zu Boden geworfen. Von
einem Polizisten wird er dann auf den unten gehalten, während der
andere den Kopf des Betroffenen auf den Boden schlägt. Tomlakiwhe
K. wird gewürgt, so daß er keine Luft bekommt. Dann werden ihm
Handschellen angelegt und jetzt treten auch die Zivilbeamten und der Mann
von der Ausländerbehörde mit Schuhen auf ihn ein. "Du versuchst
einen auf Chef zu machen, aber deine Freunde sind nicht mehr an deiner
Seite!" wird ihm dabei gesagt. Verletzt, in Handschellen und noch immer
im Schlafanzug erfolgt dann der Transport in das Übergangswohnheim
nach Parchim.
Erst hier wird Herr K. frei gelassen. Er bittet dort den Hausmeister,
einen Arzt zu informieren. Es sei aber Freitag und da sei kein Arzt erreichbar,
wird ihm mitgeteilt.
Als Tomlakiwhe K. am nächsten Tag aufgrund seiner starken
Schmerzen selbst einen Arzt aufsucht, stellt dieser – neben Schmerzen am
Kopf, Brustkorb und Nackenwirbelsäule – auch Heiserkeit fest, die
auf eine Einwirkung im Kehlkopfbereich zurückzuführen ist.
Bemerkenswert ist die Tatsache, daß diese Umverteilung
zwei Tage nach einer Protestaktion der Flüchtlinge gegen den Auszahlungsmodus
der Sozialhilfe stattfindet. Die Protestierenden hatten die Bundesstraße
194 in Jürgenstorf für eineinhalb Stunden blockiert – die Ausländerbehörde
bezeichnete Tomlakiwhe K. als sogenannten Rädelsführer.
Ein knappes Jahr später steht Tomlakiwhe K. wegen Widerstands
gegen die Staatsgewalt als Angeklagter vor dem Amtsgericht Malchin. Die
Verhandlung wird wegen Unklarheiten über die Zuständigkeit der
Umverteilung zunächst vertagt.
Der Ausgang des Strafverfahrens gegen die Beamten steht im Januar
2006 ebenfalls noch aus.
NK 20.4.05; Ulrich Klinggräff – Rechtsanwalt
12. Juli 04
Fulda in Hessen. Im Keller der Flüchtlingsunterkunft Leipziger
Straße 104 wird morgens um 7 Uhr Feuer entdeckt, von dem aus sich
dichter Qualm sehr schnell im Haus verteilt. Von den 46 BewohnerInnen gelingt
es 26 Personen, selbständig ins Freie zu kommen. Die anderen Flüchtlinge,
die sich teilweise auf das Dach retten, müssen von der Feuerwehr mit
sogenannten Hubrettungsgeräten (Fluchthauben) über die Drehleitern
in Sicherheit gebracht werden. Eine schwangere Frau und ihre Tochter erleiden
Rauchvergiftungen und kommen ins Krankenhaus.
Als Brandursache wird ein technischer Defekt im Keller vermutet.
FNP 12.7.04; FZ 12.7.04; ddp 12.7.04;
FZ 13.7.04
14. Juli 04
Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld in Thüringen. Der kurdische
Abschiebegefangene A. A. wird in seiner Zelle gefesselt und herausgeführt,
weil er zur Abschiebung in die Türkei zwei Beamten aus Frankfurt am
Main übergeben werden soll. Als er sich von Mitgefangenen verabschieden
will, wird er von vier JVA-Beamten zusammengeschlagen. Er erleidet erhebliche
Blutergüsse im Gesicht und einen Nasenbeinbruch.
Die Frankfurter Polizeibeamten verweigern daraufhin die Mitnahme
und verlangen eine medizinische Versorgung des Gefangenen.
Der Verletzte kommt in das Krankenhaus nach Meiningen, wo die
gebrochene Nase behandelt wird. Sein Anwalt erstattet Strafanzeige gegen
die Beamten.
FRat Thüringen
14. Juli 04
Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Als einem armenischen Flüchtling
in einem Stammlokal der rechten Szene der Kauf einer Flasche Wein mit dem
Hinweis auf angeblichen Ausschankschluß verwehrt wird, wirft dieser
aus Ärger darüber von außen eine Scheibe ein.
Daraufhin attackieren zwei Gäste des Lokals den 20-Jährigen
mit Billardstöcken. Sie schlagen so stark auf ihn ein, daß ein
Queue zerbricht. Da dem Armenier der Fluchtweg versperrt ist, versucht
er mit seinem Taschenmesser die Angreifer fern zu halten. Als ihm das nicht
gelingt, sticht er einen der beiden in den Unterleib und verletzt ihn dabei
schwer.
Das Landgericht Neubrandenburg spricht den Armenier am 3. Februar
2005 von dem Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen
Körperverletzung frei, indem es die Notwehrsituation des Flüchtlings
anerkennt. Für die sechs Monate in Untersuchungshaft spricht ihm das
Gericht eine Entschädigung zu.
e110 11.1.05; NDR 3.2.05;
BeZ 4.2.05; SVZ 4.2.05; SeZ 4.2.05;
Pfeffer & Salz; LOBBI
16. Juli 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein serbischer Gefangener,
der sich seit 10 Tagen im Hungerstreik befindet, wird aufgrund seines desolaten
gesundheitlichen Zustandes in das Haftkrankenhaus der JVA Moabit gebracht.
Zuvor hatte die Gefängnisärztin Frau Rothe versucht, ihn zu einer
Beendigung des Hungerstreikes zu bringen, indem sie ihm eine Verlegung
auf die Isolierstation, eine Verlegung ins Haftkrankenhaus und eine Zwangsinfundierung
ankündigte.
Am 23. Juli wird der Gefangene aus dem JVA-Krankenhaus heraus
abgeholt und zum Flughafen Schönefeld gebracht. Dort erfolgt ein Abbruch
der Abschiebung und die Entlassung aus der Haft. Nicht jedoch, weil der
Mann krank und in stationärer Behandlung – also nicht reisefähig
– ist, sondern weil seine Frau, die Lettin Jelena Syjatoha, im siebten
Monat schwanger ist.
Der Serbe war während des Kosovo-Krieges bei der serbischen
Spionageabwehr, dann aber desertiert. Bei einer Abschiebung droht ihm eine
langjährige Haftstrafe.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Pfarrer D. Ziebarth; taz 24.7.04
17. Juli 04
Bundesland Brandenburg. Auf dem Potsdamer Hauptbahnhof werden gegen
21.30 Uhr acht afrikanische Flüchtlinge von zehn deutschen Rassisten,
unter ihnen auch einige Skinheads, attackiert. Einem 35-jährigen Kameruner
wird beim Betreten des Regionalzuges ein Bein gestellt, und die anderen
Afrikaner werden demonstrativ umringt. Mit "White-Power"-Rufen und dem
Zeigen des Hitler-Grußes pöbeln die Deutschen:
"Raus aus dem Zug, hier ist nicht Afrika". Dann wird der Kameruner
durch einen Schlag am Hals verletzt.
Die gerufenen Polizisten verlangen nach ihrem Eintreffen als
erstes die Personalien der Opfer. Nicht nur die Täter, auch die Opfer
müssen zur Feststellung ihrer Personalien mit zur Polizeiwache Potsdam-Mitte.
Als die Afrikaner sich – aus Furcht vor weiteren Überfällen
– weigern, die Polizeistation mitten in der Nacht zu verlassen, drohen
die Beamten mit Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs. Schließlich begleiten
einige Beamte die Gruppe zurück zur S-Bahn im Hauptbahnhof. Dabei
filmt einer der Polizisten die Afrikaner mit seiner Videokamera.
Gegen einen der deutschen Angreifer wird ein Verfahren wegen
Körperverletzung eingeleitet. Der angegriffene Kameruner bekommt eine
Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Begründung des BGS:
"Der Kameruner habe auf dem Bahnsteig "durch Gestik und Worte zu körperlicher
Auseinandersetzung provoziert."
ddp 2.8.04;
BeZ 3.8.04; MAZ 3.8.04;
jW 5.8.04
17. Juli 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die drei Frauen Sofia
X., Tina Y. und die 16 Jahre alte Sandra Z. sind um ca. 11 Uhr in Begleitung
einer Polizistin auf dem Wege zu den Duschräumen.
Als Sofia X. die ihr bekannte Rosemarie V. aus einem anderen
Zellentrakt auf dem Gang trifft und die beiden Frauen ein paar Worte wechseln,
mischt sich die Beamtin ein und fragt, ob Sofia X. denn nun duschen wolle
oder nicht. Diese bejaht die Frage.
Daraufhin geht die Beamtin weg und kommt mit sieben männlichen
Kollegen zurück. Diese sprühen den Frauen ein brennendes Spray
in die Augen, ziehen sich Handschuhe an und beginnen, auf sie einzuschlagen.
Sie drehen ihnen die Arme schmerzhaft auf den Rücken, fixieren sie
und bringen sie in das Kellergeschoß. Dort bleiben die vier Frauen
in Einzelzellen, bis sie um ca. 19 Uhr wieder in ihre ursprünglichen
Zellen zurückkommen.
Noch drei Tage später klagen die Frauen über Schmerzen
in den Armen und Handgelenken und Brennen der Augen. Das stark geschwollene
Auge von Rosemarie V., das durch den direkten Schlag eines Polizisten verletzt
wurde, wird erst drei Tage später medizinisch versorgt. Die Bitten
der anderen Frauen, einem Arzt vorgestellt zu werden, werden ignoriert.
Sofia X. stellt Strafanzeige gegen die Beamten.
Bericht einer Betroffenen
18. Juli 04
In Brandenburg an der Havel vor der Diskothek "Piephahn" in Hohenstücken
werden zwei 23 und 28 Jahre alte Flüchtlinge aus Kenia morgens um
5.10 Uhr von zwei deutschen Männern provoziert und beschimpft: "Euch
geht es wohl zu gut" und "Ihr bekommt zuviel Sozialhilfe."
Als die Kenianer zur 50 Meter entfernten Bushaltestelle gehen,
fallen die Deutschen plötzlich über die Flüchtlinge her
und treten sie mit Füßen. Einer schlägt dem Afrikaner Oscar
M. mit der flachen Hand ins Gesicht. Sein jüngerer Kumpan hebt eine
Glasscherbe auf, sticht dann zu und verletzt Oscar M. am Hals.
Als der Mann zum zweiten Hieb ausholen will, kommen die zwei
Frauen Jana Böttner und Nicole Lüdeking. Sie drängen sich
zwischen Täter und Opfer. Nicole Lüdeking packt den linken Arm
des Täters, dessen Hand das Glas umklammert und stemmt sich mit aller
Kraft gegen den bulligen Angreifer. Dann redet sie minutenlang auf den
Täter ein und bringt ihn schließlich davon ab, den schon Verletzten
zu töten. Er ist außer sich vor Wut und preßt immer wieder
hervor: "Euch Ausländern geht's zu gut hier."
Die Täter fliehen zunächst – jedoch gelingt es später,
den Hauptverdächtigen, einen 26-jährigen Oberfeldwebel der Bundeswehr,
in einer Kaserne im niedersächsischen Rotenburg an der Wümme
festzunehmen.
Die Potsdamer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten
Mordes aus fremdenfeindlichen Motiven. Der zweite Täter, ein 30-jähriger
Deutscher, wird erst mehrere Wochen nach der Tat ermittelt, verhört
und auf freien Fuß gesetzt. Die Anklage gegen ihn lautet: gefährliche
Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung.
Oscar M. muß die sechs Zentimeter lange und drei Zentimeter
tiefe Schnittwunde am Hals im Krankenhaus versorgen lassen.
Bei Prozeßbeginn im Landgericht Potsdam am 4. Januar 2005
kann sich der Hauptangeklagte an seine Tat nicht mehr erinnern und beruft
sich auf seinen damaligen Alkoholspiegel. Er wird wegen gefährlicher
Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mittäter
erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung.
jW 19.7.04; BeZ 19.7.04; MAZ 19.7.04;
e110 20.7.04;SaZ 20.7.04; TS 20.7.04;
BeZ 21.7.04; MAZ 21.7.04; LR 21.7.04;
BeZ 22.7.04; BM 22.7.04; BeZ 23.7.04;
taz 26.7.04; MAZ 27.7.04; JWB 28.7.04;
BeZ 29.7.04; e110 30.7.04; TS 2.12.04; Welt 2.12.04;
dpa 4.1.05; MAZ 4.1.05; BM 4.1.05;
ND 5.1.05; BeZ 5.1.05; BM 5.1.05;
taz 14.1.05; Welt 21.1.05; TS 22.1.05;
taz 9.2.05; Welt 9.2.05;
ddp 22.5.06; PNN 31.5.06
19. Juli 04
Ein 20 Jahre alter Mann klettert auf dem Flughafen Varadero in Kuba
in den Fahrwerkschacht des Airbus 330-200, der dann in Richtung Düsseldorf
startet. In großer Höhe von wahrscheinlich 10.000 Metern stirbt
der Flüchtling qualvoll durch Sauerstoffmangel und durch die Kälte.
Dies ergeben Ermittlungen, die eingeleitet werden, nachdem eine
Flugtechnikerin zwei Tage später den Leichnam des Mannes auf dem Düsseldorfer
Flughafen im Fahrwerkschacht entdeckt. Die Maschine hat inzwischen mehrere
Starts und Landungen gemacht und zuletzt 295 Menschen aus der Dominikanischen
Republik nach Düsseldorf transportiert.
n-tv.de 21.7.04; taz 22.7.04; Welt 22.7.04
23. Juli 04
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Gegen 19 Uhr werden am Einkaufscenter
Bahnhofskarree ein 18-jähriger Flüchtling aus dem Kosovo und
sein 15-jähriger marokkanischer Freund von zwei deutschen Rassisten
beleidigt und geschlagen. Der Wachschutz des Einkaufszentrums greift erst
ein, nachdem Verstärkung eingetroffen und die Polizei alarmiert ist.
Die Täter flüchten zunächst, werden aber später gestellt.
Der 18-Jährige muß die erlittenen Mund- und Kieferverletzungen
im Krankenhaus behandeln lassen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
24. Juli 04
Berlin-Lichtenberg. Ein 21-jähriger Flüchtling aus Vietnam
wird um 9.45 Uhr lebensgefährlich verletzt, als er vor Zivilpolizisten
flüchtet. Im Zuge einer Routinekontrolle gegen Zigarettenhändler
sollte auch er kontrolliert werden. Offenbar aus Angst vor einer Festnahme
versucht der Vietnamese, den stark befahrenen Weißenseer Weg zu überqueren.
Dabei wird er von einem Lkw erfaßt und mehrere Meter mitgeschleift.
Die Feuerwehr benötigt 20 Minuten für seine Bergung. Dann wird
der Flüchtling ins Unfallkrankenhaus Marzahn gebracht und sein Krankenzimmer
durch die Polizei bewacht.
BM 25.7.04; BeZ 26.7.04
27. Juli 04
Fürstenwalde in Brandenburg. Um 22 Uhr werden in der Artur-Becker-Straße
zwei afghanische und ein kenianischer Flüchtling, alle 17 Jahre alt,
aus einer Gruppe von zwanzig alkoholisierten Rechtsradikalen heraus zunächst
rassistisch beleidigt, dann geschlagen und getreten. Unter "White Power"-Rufen
stürzen sich jeweils fünf bis sechs Angreifer auf einen der Flüchtlinge.
Dadurch werden zwei Flüchtlinge im Gesicht und am Oberkörper
verletzt. Einer von ihnen trägt eine Schnittwunde an der Stirn von
einer abgebrochenen Flasche davon. Es gelingt ihnen die Flucht, so daß
sie die Polizei rufen können.
Als Hauptverdächtige werden ein 16-jähriger, ein 23-
und ein 26-jähriger Fürstenwalder ermittelt. Das Amtsgericht
Fürstenwalde erläßt drei Tage später Haftbefehl wegen
des Vorwurfs der Körperverletzung. Der 23-Jährige ist wegen rechtsextremistischer
Vorfälle polizeilich bekannt.
ddp 30.7.04; Yahoo!Nachrichten 30.7.04;
MAZ 31.7.04; MOZ 31.7.04;
Opferperspektive
29. Juli 04
Bundesland Niedersachsen – JVA Hannover-Langenhagen. Der Gesundheitszustand
des Kurden Serhat O., der vor 26 Tagen einen Hungerstreik begann, verschlechtert
sich dermaßen, daß er in das Haftkrankenhaus der JVA Lingen
verlegt werden muß.
Serhat O., der in der Türkei verfolgt worden war, protestiert
mit dem Hungerstreik gegen die Inhaftierung und die auf den 5. August festgelegte
Abschiebung.
FRat NieSa 3.8.04
30. Juli 04
Gerswalde in Brandenburg. An einer Badestelle des Stiernsees wird ein
24 Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone von Rechtsradikalen angegriffen
und verletzt.
(siehe auch: 26. April 03)
Opferperspektive
31. Juli 04
Ein Containerlager für Flüchtlinge in der Leipziger Straße
der niedersächsischen Stadt Wolfenbüttel brennt in der Nacht
total aus. Von den BewohnerInnen, die aus Rußland, Algerien, Vietnam,
Irak, Afghanistan, Türkei und Syrien stammen, wird niemand verletzt.
BrZ 2.8.04
Juli 04
Die Ausländerbehörde Ratingen in Nordrhein-Westfalen ordnet
eine amtsärztliche Untersuchung einer schwangeren Asylbewerberin an,
um die "Reisefähigkeit" für die Abschiebung nach Serbien bestätigen
zu lassen. Die Frau erleidet während der Untersuchung einen Zusammenbruch.
Nach der Veröffentlichung dieses Falles werden die Meldeauflagen
der Serbin von der Ausländerbehörde deutlich verschärft.
taz-Ruhr 3.7.04; taz-Ruhr 11.10.04
Juli 04
Wangen in Baden-Württemberg. Der 20 Jahre alte Kosovo-Albaner
Fatmir Krasniqi versucht sich zu töten. Dies ist sein zweiter Suizidversuch
seit seiner Flucht aus dem Kosovo.
Er ist schwer kriegstraumatisiert, weil er als 15-Jähriger
im Jahre 1999 während der ethnischen Vertreibungen der albanischen
Bevölkerung im Kosovo Massaker miterleben mußte.
Vom 2. Juli bis 13. August befindet er sich im Zentrum für
Psychiatrie Weißenau und wird wegen Posttraumatischer Belastungsstörung
und drohender Dekompensation behandelt. (siehe auch: 16. Dezember 04 und
18. Januar 05)
SchwZ 21.1.05; AK Asyl BaWü 9.3.05;
AK für Asylbewerber Wangen;
Petra Brennenstuhl-Haug – Rechtsanwältin
3. August 04
Bundesland Rheinland Pfalz. Als eine fünfköpfige kurdische
Familie in der Stadt Daun morgens um 6.00 Uhr zur Abschiebung abgeholt
werden soll, greift der Familienvater ein Messer und droht, sich damit
das Leben zu nehmen. Polizeibeamten gelingt es, den 36-Jährigen von
seiner Familie zu trennen und diese zunächst in Sicherheit zu bringen.
Gegen 8.30 Uhr wird der Mann von Beamten eines Spezialeinsatzkommandos
überwältigt und entwaffnet.
Die Abschiebung wird zunächst abgebrochen. Der Familie gelingt
es in dem jetzt wieder offenen Zeitintervall, weitere Rechtsmittel geltend
zu machen, so daß schließlich alle Familienmitglieder eine
Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Polizei Trier 3.8.04;
Polizei Trier 4.12.06
9. August 04
Um 21.30 Uhr stirbt der 23 Jahre alte Nigerianer Chukwuemeka Charles
Onyegbule (genannt Emeka) in der Einzelzelle Nr. 106 des Brüsseler
Gefängnisses Forest. Es heißt offiziell, er habe sich mit einem
Strick oder mit einem Bettlaken erhängt. Er war in der Nacht um ein
Uhr von der Polizei aufgegriffen worden und dann am Nachmittag auf noch
unklarer rechtlicher Grundlage in das Gefängnis eingeliefert worden.
Emeka war von seiner Tante Beatrice Onyele 1998 in Umuahia-Nigeria
adoptiert und 1999 nach Frankfurt geholt worden. Frau Onyele wollte ihm
und noch einem anderen Jungen aus ihrer Familie eine Ausbildung und damit
eine bessere Lebensperspektive verschaffen. Die Adoption wurde allerdings
zunächst in Deutschland nicht anerkannt, und die Jugendlichen hatten
lange Zeit einen unsicheren Aufenthaltsstatus und somit auch sehr eingeschränkte
Lebensmöglichkeiten. Emeka verlor das Vertrauen in die deutschen Behörden,
verzichtete auf die Adoption und lebte fortan ohne gültige deutsche
Aufenthaltspapiere.
Am 4. März 2002 war er in Belgien eingereist und hatte mehrere
Anträge auf Asyl gestellt. Den vierten Antrag hatte er am 22. Juli
2004 gestellt, also drei Wochen vor seinem Tod. Am 16. August hätte
er den Anhörungstermin vor den belgischen Behörden wahrnehmen
sollen.
emeka-ist-tot.com;
La Dernière Heure, Belgium (Radio) 14.8.04;
Radio Air Libre 20.8.04;
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland
10. August 04
Zwei Polizisten kommen in die Berliner Fritz-Karsen-Schule und holen
die 13-jährige Tanja Ristic aus dem laufenden Unterricht. Sie bringen
sie in das Abschiebegefängnis Köpenick, wo sie auf ihre Eltern,
Milica und Zoran, und ihre 16-jährige Schwester Sanja trifft.
Die drei sind heute auf der Ausländerbehörde überraschenderweise
festgenommen worden. Sie wollten, wie schon so oft, nur ihre Duldung verlängern
lassen, als sie in Handschellen gelegt wurden. Die 38 Jahre alte Milica
Restic, die durch die Kriegserlebnisse in Bosnien schwer traumatisiert
ist, bekam dabei einen Nervenzusammenbruch.
Die Ristics bleiben in Köpenick, bis sie nachts um drei
Uhr von Polizisten geweckt und nach Tempelhof gebracht werden. Ihnen wird
mitgeteilt, daß Herr Ristic mit der Tochter Sanja in den nächsten
Stunden ausgeflogen werde. Wieder bricht Frau Ristic zusammen, und die
Beamten flößen ihr Medikamente ein.
Rechtsanwälte stellen für Tanja einen Asylantrag. Die
Ausländerbehörde entläßt sie daraufhin mit ihrer Mutter
aus der Abschiebehaft, droht jedoch damit, daß das Mädchen im
Sammellager in Köln auf das Ergebnis warten müsse. Zoran und
Sanja Ristic werden am 11. August abgeschoben.
Sofort nach der Festnahme wurde Tanjas Klasse aktiv,
zieht alle Register demokratischer Einflußnahme (persönliche
Zuwendung in der Abschiebehaft, Briefe an zuständige Politiker,
Pressearbeit, öffentliche Aktionen und Demonstrationen) und läßt
nicht locker, bis sie Erfolg hat. Nach vorübergehendem Aufenthalt
in einem Berliner Flüchtlingsheim können Tanja und ihre Mutter
wieder in ihre Wohnung zurück.
Inzwischen setzen sich auch der Flüchtlingsrat Berlin, die
GEW Berlin und das GRIPS-Theater lautstark für ein Bleiberecht von
Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien ein. Sie entwickeln ein Aktionsprogramm,
welches das Theaterstück "Hier geblieben!", eine Postkartenaktion
und Unterrichtsmaterialien zu Bleiberechtsfragen, Kundgebungen bei Innenministerkonferenzen
u.a.m. beinhaltet.
Im Juni 2005 erhalten Milica und Tanja Ristic aufgrund von humanitären
Gründen eine Aufenthaltserlaubnis, womit zumindest ein besuchsweises
Wiedersehen mit Vater und Schwester in greifbare Nähe rückt.
Im Rahmen der Familienzusammenführung wird zunächst
der Schwester und im Mai 2006 dem Vater die Einreise erlaubt.
Der Klasse 8.3 der Neuköllner Fritz-Karsen-Schule wird für
die "Tanja muß bleiben"-Aktion der Mete-Eksi-Preis für engagierte
Jugendliche verliehen und den beiden Lehrerinnen für ihren Einsatz
gegen die Abschiebung von Tanja die Carl-von-Ossietzki-Medaille.
Bericht von Tanja Ristic;
taz 31.8.04; TS 8.7.05;
TS 30.1.05; GEW Berlin Nr.1 2005;
Informationsverbund Asyl e.V.; D-A-S-H
11. August 04
Kamenz in Sachsen. Am frühen Morgen gerät in einem menschenleeren
Zimmer der Flüchtlingsunterkunft in der Gartenstraße ein Sessel
in Brand. Das Feuer greift schnell auf andere Räume über, und
durch die starke Rauchentwicklung müssen neun BewohnerInnen wegen
des Verdachtes auf Vergiftung mit Rauchgas ins Krankenhaus. Einen Tatverdächtigen
oder einen Verursacher des Brandes kann die Polizei nicht ermitteln.
ddp 12.8.04; SäZ 12.8.04; FP 12.8.04;
taz 12.8.04; ddp 12.8.04;
Polizei Bautzen
11. August 04
Der bosnische Flüchtling Saud H. wird nach dreiwöchiger Abschiebehaft
nach Sarajewo abgeschoben. Der Mann, der sich wegen einer Traumatisierung
in therapeutischer Behandlung befand, wird damit gewaltsam von seiner Frau
und den 10-, 12- und 14-jährigen Kindern getrennt. Die Familie lebt
seit elf Jahren in Berlin.
FRat Berlin
13. August 04
In der Straßenbahn von Potsdam nach Teltow kommt es zwischen
einem 16-jährigen afghanischen Flüchtling und zwei Fahrkartenkontrolleuren
zu einem Streit. Ein junger Deutscher mischt sich ein und stößt
den Vater des Flüchtlings Joseph R. zu Boden, der sich dadurch an
der Nase verletzt, die stark zu bluten beginnt. Sein Sohn greift ein, und
es kommt zur Rangelei, bei der auch die Kontrolleure den 16-Jährigen
schlagen. Vater und Sohn fliehen aus der Straßenbahn – gefolgt von
dem deutschen Angreifer.
Als Herr R. am Abend in seine Wohnung in Teltow kommt, ist die
Tür aufgebrochen, und die Polizei veranstaltet eine Hausdurchsuchung.
Ein entsprechender Hausdurchsuchungsbeschluß wird Herrn R. nicht
gezeigt. Stattdessen wird er auf die Polizeiwache Potsdam-Mitte gebracht,
wo er sich auf Geheiß der Beamten bis auf die Unterwäsche ausziehen
muß. Nach einem eineinhalbstündigen Aufenthalt in einer Zelle
wird er nach erkennungsdienstlicher Behandlung um Mitternacht auf die Straße
gesetzt. Ein Grund für dieses Vorgehen der Polizei wird ihm zu keinem
Zeitpunkt genannt.
Opferperspektive
Mitte August 04
Eine von Abschiebung akut bedrohte Kurdin unternimmt einen Selbsttötungsversuch
und kommt dann in das Krankenhaus im hessischen Friedberg. Die Frau lebt
mit ihren fünf Kindern seit sieben Jahren in Büdingen. Ihr Mann
sitzt in der Justizvollzugsanstalt Butzbach. Er ist wegen einer Protestaktion
der PKK nach der Festnahme des PKK-Vorsitzenden Öcalan (Besetzung
des kenianischen Fremdenverkehrsbüros in Frankfurt am Main) zu einer
Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt
worden.
Die Kurdin, die aufgrund ihrer Verfolgungs- und Mißhandlungsgeschichte
in der Türkei an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet
und verschiedene Therapien – ambulant und stationär – gemacht hat,
gibt dem Druck der deutschen Behörden im Oktober nach und willigt
ein, "freiwillig" in die Türkei zurückzureisen. Bei einem Zwischenstop
in Instanbul werden sie und ihre fünf Kinder von Militärs aus
dem Flugzeug geholt. Sie wird von ihren Töchtern getrennt und verhört
und bedroht. Die 14-jährige Tochter kommt nach 20 Stunden wieder frei,
ihre Mutter fünf Stunden später.
Der Ehemann und Vater wird später abgeschoben. Auch er gerät
unmittelbar nach der Ankunft in Haft und wird – nach Berichten eines Verwandten
– mindestens zwei Tage lang unter Schlägen verhört. Als er freigelassen
wird, flieht er in den Untergrund.
AZADI 2.10.03;
FR 20.2.04;
AZADI 1.3.04;
jW 4.3.04; FR 20.8.04
16. August 04
Sachsen-Anhalt. Am späten Abend werden drei Brandsätze gegen
die Flüchtlingsunterkunft in Calbe geworfen. Die Molotow-Cocktails
schlagen zwar an dem Gebäude auf, erlöschen dann aber, so daß
keineR der 80 BewohnerInnen zu Schaden kommt. Die Polizei schließt
zunächst einen rechtsradikalen Hintergrund des Anschlags aus und ermittelt
statt dessen im Umfeld der Flüchtlinge selbst.
jW 18.8.04;
MDZ 18.8.04;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
16. August 04
Im Wartezimmer einer frauenärztlichen Praxis im Berliner Bezirk
Mitte wartet Herr S. auf seine hochschwangere Frau, die einen Untersuchungstermin
wahrnehmen muß, weil es ihr in den letzten Tagen gesundheitlich schlecht
ging. Die kleinen Kinder (3 und 4 Jahre alt) spielen mit den im Wartezimmer
ausliegenden Heften. Die Ärztin erscheint und meint zu Herrn S., daß
ihr Wartezimmer "kein Aufenthaltsraum für Leute von der Straße"
sei. Sie bezeichnet ihn als "Scheiß-Ausländer", reißt
den Kindern die Prospekte weg und verweist sie des Raumes.
Herr S. (26) verläßt die Praxis und wartet vor dem
Haus auf seine Frau. Die Eheleute sind albanische Flüchtlinge aus
dem Kosovo, und Frau S. (31) leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Als sie erscheint, geht die Familie wieder in die Praxis, wo
die Ärztin die Untersuchung jetzt jedoch verweigert. Sie weigert sich
auch, einen Überweisungsschein auszustellen, und wirft letztlich den
Mutterpaß auf den Boden. Draußen vor der Tür ruft Herr
S. die Polizei, die jedoch erst erscheint, als auch die Ärztin die
Polizei informiert, um eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen.
Als die Beamten eintreffen, fällt Frau S. in Ohnmacht. Im
Beisein der Polizisten ruft Herr S. einen Notarztwagen, mit dem seine Frau
dann unverzüglich zur stationären Behandlung ins Krankenhaus
gefahren wird. Ihr Kind wird zwei Monate später tot geboren.
ReachOut Berlin
24. August 04
In den frühen Morgenstunden um 2.20 Uhr zerbirst mit einem lauten
Knall ein Fenster der Flüchtlingsunterkunft in der Löbauer Straße
im sächsischen Bautzen. Die Heimleiterin findet einen Stoffbeutel,
in dem sich ein Betonstück und ein Zettel befindet, der die Drohung
enthält: "Am 28.08.05 brennt ihr alle ...". Zudem befindet sich im
Beutel ein Foto, das einen grinsenden glatzköpfigen Menschen zeigt,
der einen Pulli von der Marke Lonsdale trägt. In dem Heim leben zur
Zeit fünfzig Flüchtlinge.
Im November gestehen zwei 17 Jahre alte Neonazis, daß sie
mit dem Steinwurf einen anderen Neonazi in Schwierigkeiten bringen wollten.
ddp 24.8.04;
SäZ 25.8.04; SäZ 28.8.04;
JWB 1.9.04; SäZ 1.9.04;
SäZ 3.9.04
25. August 04
Ein 45 Jahre alter Flüchtling wird auf dem Bahnhof des brandenburgischen
Ortes Velten von Rechtsradikalen angegriffen und verletzt.
Opferperspektive
27. August 04
Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Einem 30 Jahre alten kurdischen
Flüchtling wird abends um 21.30 Uhr in der Fußgängerzone
vor der Volksbank von einem Deutschen der Weg verstellt. Als der Kurde
ausweicht und weitergeht, überholt ihn der Deutsche erneut und beginnt
dann, mit Fäusten auf ihn einzuschlagen. Ein Freund des Angreifers
und noch ein dritter Mann schließen sich der Gewalt-Attacke an und
treten und schlagen auf den Flüchtling ein. Einer der Täter nimmt
Anlauf und springt auf den Brustkorb des inzwischen am Boden liegenden
Verletzten.
"Es war grauenvoll", schildert eine Anwohnerin, die das Geschehen
aus ihrem Fenster beobachtet und sofort die Polizei und den Rettungsdienst
informiert. Als diese eintreffen, sind die Angreifer schon geflohen.
Der Kurde kommt mit einem Nasenbeinbruch und inneren Blutungen
ins Krankenhaus. Zudem sind ihm vier Zähne ausgeschlagen worden. Dieser
Überfall hat für ihn eine besonders schwerwiegende Wirkung, weil
er gerade eine mehrwöchige Behandlung in einer psychosomatischen Klinik
hinter sich hat. Eine Behandlung, die notwendig wurde, weil er an den Folgen
schwerer Folter in der Türkei leidet.
Aufgrund von Blutspuren an den Turnschuhen beider Täter
kann die Polizei die Angreifer relativ schnell identifizieren.
Die Verhandlung vor dem Segeberger Schöffengericht endet
im Oktober 2005 für den Haupttäter – aufgrund seiner zahlreichen
Vorstrafen – mit einer neunmonatigen Haftstrafe. Der Freund kommt mit einer
Bewährungsstrafe von neun Monaten davon.
LN 8.10.05
28. August 04
Zentrale Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber (ZGU) in Gardelegen
in Sachsen-Anhalt. Am frühen Morgen um fünf Uhr bricht in dem
Zimmer eines 24 Jahre alten Flüchtlings aus Burkina Faso ein Feuer
aus. Als die Feuerwehren aus Gardelegen, Jävenitz und Kloster Neuendorf
eintreffen, hat sich dicker Qualm im linken Wohngebäude verteilt,
und die BewohnerInnen sind in Panik. Mit Leitern und einer Hubrettungsbühne
werden zahlreiche Menschen gerettet. Der 24-Jährige, in dessen Zimmer
der Brand entstand, wird von MitbewohnerInnen aus dem Feuer gezogen und
muß von den Rettungskräften reanimiert werden, bevor er schwer
verletzt ins Krankenhaus kommt. Zwei ältere Frauen werden mit Herz-Kreislauf-Krisen
ebenfalls in stationäre Behandlung gebracht. 15 weitere Personen,
Erwachsene und Kinder, müssen im Krankenhaus wegen Rauchgasvergiftung
behandelt werden.
Die polizeilichen Ermittlungen ergeben, daß der
24-jährige Flüchtling sich offenbar selbst töten wollte
und deshalb das Feuer gelegt hatte.
VM 28.8.04; VM 30.8.04;
VM 31.8.04
28. August 04
Murat Zigovic, ein Muslim aus dem Sandschak, wird nach viermonatiger
Abschiebehaft in BerlinKöpenick nach Belgrad abgeschoben. Er ist schwer
kriegstraumatisiert, und nur mit Medikamenten können seine psychischen
Beschwerden reduziert werden. Für die Abschiebung stellt die Ausländerbehörde
einen Arzt zur Verfügung, der Murat Zigovic auf dem Flug begleitet.
Mit der Abschiebung wird Murat Zigovic gewaltsam von seiner Familie
getrennt. Seine Frau ist ebenfalls traumatisiert und ihr gesundheitlicher
Zustand hat sich schon aufgrund der Abschiebehaft ihres Mannes rapide verschlechtert.
Der 12-jährige Sohn und die 11-jährige Tochter gehen in Berlin
zur Schule. Das jüngste Kind ist erst fünf Jahre alt.
FRat Berlin;
taz 27.8.04
29. August 04
Jüterbog in Brandenburg. Der Palästinenser Hussein M. und
der Kameruner Serge N. sind auf dem Weg vom Marktplatz zu ihrer Flüchtlingsunterkunft,
als sie von einem Radfahrer, der auch einen Hund dabei hat, rassistisch
angepöbelt werden: "Scheiß Neger, was machst Du da?"
Als die Flüchtlinge nachfragen, was das denn solle, steigt
der Deutsche von seinem Fahrrad und sagt, daß er Ausländer hasse.
In diesem Moment erscheint ein zweiter Mann und schlägt Hussein M.
mit einer Bierflasche ins Gesicht. Die Angegriffenen beginnen sich zu wehren,
und es entsteht ein verbaler und körperlicher Schlagabtausch, in dessen
Verlauf der Deutsche seinen Hund immer wieder auf die beiden hetzt.
Erst als sich ein Passant einmischt, gelingt es, die Auseinandersetzung
zu beenden und die Polizei zu rufen.
In der Rettungsstelle werden bei Hussein M. eine Schädelprellung,
ein Nasenbeinbruch und eine Spaltung des Frontzahnes diagnostiziert. Serge
N. erlitt mehrere Verletzungen am Kopf und starke Prellungen am Fuß.
Am 14. Februar 2006 verurteilt das Amtsgericht Luckenwalde die
beiden Deutschen wegen des Vorwurfes der gemeinsam begangenen gefährlichen
Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 bzw. 30 Tagessätzen.
Bei dem Gerichtsprozeß wird auf die Aussagen des Opfers
Hussein M. gänzlich verzichtet. Die eindeutigen Aussagen des Haupttäters,
der in Nazikleidung auftritt und keinen Hehl aus seiner rassistischen Gesinnung
macht, spielen als Motivation für die Angriffe auf die Flüchtlinge
für das Gericht keine Rolle. Die Bestrafung der Täter fällt
vor allem deshalb so lächerlich niedrig aus, weil das Amtsgericht
das Verfahren führte, "als ob es eine Schlägerei zwischen Jugendlichen
war" (Opferperspektive).
JWB 29.9.04;
Mut gegen Rechte Gewalt 18.2.06
30. August 04
Im thüringischen Gera werden am späten Abend vor dem Hauptbahnhof
zwei Iraker von drei Rechtsradikalen mit Schlägen und Tritten angegriffen.
Dabei wird ein 21 Jahre alter Flüchtling von einem Angreifer mit Springerstiefeln
getreten, ein anderer schlägt auf ihn ein. Der Iraker erleidet einen
Kieferbruch, Prellungen und Schnittwunden.
Die Täter gehören zu einer Gruppe von ca. 50 Rechtsradikalen,
die an diesem Abend am Bahnhof Menschen rassistisch jagen und verfolgen.
Die Polizei findet Schlagstöcke, ein Würgeholz und ein Eisenrohr
bei ihnen.
Am 24. Februar 2005 stehen die beiden Hauptverdächtigen
wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Ein einschlägig
vorbestrafter 25-Jähriger wird zu einem Jahr und fünf Monaten
Haft verurteilt – der zweite Angeklagte wird aufgrund mangelnder Beweise
freigesprochen.
ddp 31.8.04; FW 1.9.04;
Südthüringer Ztg 24.2.05;
OVZ 25.2.05; FW 25.2.05
30. August 04
Frankfurt an der Oder in Brandenburg. Ein Wachschützer des Flüchtlingsheimes
Seefichten beleidigt einen afrikanischen Flüchtling mit den Worten:
"Du bist kein Deutscher, geh arbeiten und lieg' nicht faul rum" und "Du
Arschloch". Als sich der Afrikaner dagegen empört, greift ihn der
Wachmann an. Umstehende Mitbewohner kommen dem Angegriffenen zu Hilfe und
wehren den Angriff vorerst ab. Da läuft der Sicherheitsmann zu seinem
Auto, holt einen Knüppel und schreit: "Ich habe schon einmal sieben
Jahre wegen Totschlags im Knast gesessen, bei dir habe ich keine Probleme
nochmal sieben Jahre wegen Totschlags in den Knast zu gehen." Daraufhin
flieht der Afrikaner. Ein anderer Wachschützer stand während
des gesamten Vorgangs daneben, ohne einzugreifen.
JWB 29.9.04
August 04
Im Landkreis Pinneberg in Schleswig-Holstein kam es in diesem Jahr
zu zwei Suizidversuchen von Flüchtlingen.
PiT 26.8.04
Anfang September 04
Regierungsbezirk Düsseldorf. Frau X. und ihre fünf minderjährigen
Kinder zwischen sechzehn und sechs Jahren werden am Morgen aus ihrer Unterkunft
abgeholt und in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben. Der zwölfjährige
Sohn erleidet dabei einen Armbruch.
Durch die Abschiebung gerät die Familie in große Not,
hat keine Unterkunft und leidet unter Hunger und unter den katastrophalen
hygienischen Verhältnissen. Frau X. und ihre Kinder, die nur deutsch
sprechen, haben in dem vom Krieg gezeichneten Land keine Chance, Arbeit
zu finden.
Sexuelle Gewalt ist an der Tagesordnung. Frau X. und ihre 16-jährige
Tochter erfahren dies schon bald, als der Mann, bei dem sie untergekommen
sind, die beiden zu vergewaltigen versucht. Sie müssen flüchten
und finden vorübergehend Unterschlupf in einer kirchlichen Einrichtung.
Anfang Oktober ist die gesamte Familie an Typhus erkrankt; die
zehnjährige Tochter hat außerdem Malaria. UnterstützerInnen
aus dem ehemaligen Wohnort in Nordrhein-Westfalen versuchen durch Telefonkontakte
psychische Überlebenshilfe zu geben und sammeln Spenden, damit die
Familie sich wenigstens Lebensmittel und Medikamente kaufen kann.
WAZ 6.10.04;
Antirassistische Initiative Berlin
1. September 04
In einem Badezimmer des Flüchtlingsheimes der nordrhein-westfälischen
Stadt Coesfeld entsteht um 23.30 Uhr ein Brand in der Lüftungsanlage
durch einen technischen Defekt. Die BewohnerInnen des Hauses versuchen,
durch Abschaltung der Elektrizität den Brand einzudämmen, der
dann von der Feuerwehr gelöscht werden kann.
Polizei Coesfeld 2.9.04
2. September 04
Voerde in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 5.30 Uhr erscheinen Polizeibeamte
und ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde Wesel in der Wohnung
der Kosovo-Albanerin F. H. und künden ihr die Abschiebung an. Sie
geben der Frau, Mutter von fünf Kindern im Alter zwischen vier und
14 Jahren, eine halbe Stunde Zeit, die Sachen zu packen. Die akut suizidgefährdete
Frau H. schluckt daraufhin Spülmittel, um sich zu töten. Sie
kommt ins Krankenhaus Dinslaken, wo ihr der Magen ausgepumpt wird. Umgehend
danach erfolgt der Transport zum Gesundheitsamt. Hier wird ihre Flugreisefähigkeit
attestiert, so daß sie und ihre Kinder – noch planmäßig
– über den Flughafen Düsseldorf ausgeflogen werden.
Als Frau H. 1996 in die BRD kam, litt sie bereits seit vier Jahren
an einer Posttraumatischen Belastungsstörung, denn sie hatte im Kosovo
massive Gewalt erleben müssen und war zudem Zeugin bei der Ermordung
naher Angehöriger. Nachdem im Jahre 2001 ihr ebenfalls psychisch kranker
Ehemann abgeschoben worden war, war die heute 37-Jährige aufgrund
ihrer Erkrankung, aufgrund der konfliktreichen Lebenssituation in der Flüchtlingsunterkunft
und aufgrund der alleinigen Verantwortung für die Betreuung ihrer
fünf Kinder kontinuierlich überfordert.
Frau H. war ambulant in psychiatrischer Behandlung gewesen und
hatte sich im Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) in
Düsseldorf um eine Psychotherapie
bemüht. Diese sollte – nach den ersten bereits stattgefundenen
Clearinggesprächen – im September beginnen. Aufgrund eines Antrages
des PSZ mit einer Stellungnahme zum Gesundheitszustand von Frau H. war
der Ausländerbehörde Wesel die kritische Situation der Patientin
durchaus bekannt.
Am 3. September hätte sie einen ersten therapeutischen Termin
in einer albanischen Frauengruppe wahrnehmen sollen. Zu diesem Zeitpunkt
befand sie sich jedoch bereits im Kosovo.
PSZ Düsseldorf
6. September 04
Eine 18 Jahre alte Nigerianerin wird morgens um 4.00 Uhr von sieben
Polizisten in ihrer Kölner Unterkunft abgeholt und, ohne daß
sie Gelegenheit bekommt, ihre Sachen zu packen, zum Flughafen Düsseldorf
gebracht. Bei einer Zwischenlandung in Amsterdam spricht die junge Frau
niederländische Polizisten weinend an und fleht um Asyl. Die Beamten
stoppen daraufhin ihren Weiterflug und unterbrechen die Abschiebung nach
Nigeria.
Der damals noch minderjährigen Nigerianerin war im Juli
2003 die Flucht aus einem Kölner Bordell gelungen, in das sie von
Menschenhändlern verschleppt worden war. Sie hatte Anzeige gegen die
Täter erstattet und sagte als Zeugin aus. Für die Dauer des Ermittlungsverfahrens
wurde ihr Aufenthalt in der BRD geduldet. Als dieses eingestellt wurde,
weil die Täter nach Polizeiangaben nicht aufzufinden waren, wurde
auch der Abschiebeschutz für die jungen Frau beendet.
Die durch Mißhandlungen traumatisierte Frau hat panische
Angst vor der Abschiebung, weil sie davon ausgeht, daß die Menschenhändler,
die sie anwarben, verschleppten und mißbrauchten, sie in Nigeria
schnell finden würden.
Die Abschiebung aus der BRD geschieht entgegen einer dem Verwaltungsgericht
gegenüber gemachten Zusage der Kölner Ausländerbehörde."
Das ist ein Fehler, der dem Kollegen passiert ist", gibt die Leiterin der
Behörde zu.
Am 1. Oktober kann die junge Nigerianerin mit Hilfe der Fachberatungsstelle
agisra, die sie seit über einem Jahr betreut, nach Köln zurückkehren.
agisra 20.9.04; agisra 22.9.04;
taz 25.9.04;FRat NRW 5.10.04
9. September 04
Die Berliner Ausländerbehörde macht Druck gegen die bosnische
Roma-Familie S. Schon vor acht Tagen bekam die Familie überraschenderweise
– statt einer Duldung von einem halben Jahr, wie erwartet – jetzt eine
Frist von einer Woche, um die Pässe zur Ausreise vorzulegen. In großer
Angst vor einer Festnahme gehen Frau S. und ihre 17-jährige Tochter
Sulejmana zur Behörde – der kriegstraumatisierte Vater und Ehemann,
Suleyman S., ist dazu nicht in der Lage. Sie bekommen wiederum eine Verlängerung
der Duldung von einer Woche ausgestellt.
Zuhause angekommen, berichten sie Suleyman S. und auch seinen
alten Eltern von der Galgenfrist. Die 76-jährige Hava S., die Mutter
von Sulejman S., bekommt einen Nervenzusammenbruch, weil sie davon ausgeht,
daß sie ihre Kinder und ihre fünf Enkelkinder demnächst
verliert. Sie ist schwer herzkrank und leidet unter Diabetes mellitus.
Sie ist voller Angst und Panik, und nach einem Arztbesuch am nächsten
Morgen legt sie sich weinend ins Bett und erliegt am Nachmittag ihrem Leiden.
Sie war vor dreizehn Jahren mit ihrem Mann aus Bosnien geflohen,
und sie hatten es als großes Glück empfunden, daß auch
ihre Kinder und ihre Enkel lebend aus dem Krieg herausgekommen waren. Sie
lebten ein Jahrzehnt zusammen in Berlin. Aufgrund der Traumatisierung und
der körperlichen Leiden ihres Mannes und aufgrund ihres eigenen Leidens
hatten beide Aufenthaltsbefugnisse bekommen.
Antirassistische Initiative Berlin
12. September 04
Mössingen in Baden-Württemberg. Am Rande des Mössinger
Bürgerfestes wird ein 28 Jahre alter Asylbewerber, der in Albstadt
untergebracht ist, von drei deutschen Männern mit Fäusten traktiert
und getreten – auch noch am Boden liegend. Er muß seine Verletzungen
im Gesicht und am Arm in der Steinlachklinik behandeln lassen.
TTB 13.9.04
12. September 04
Auf dem Bahnhof der brandenburgischen Ortschaft Neupetershain werden
um 23.30 Uhr zwei 28 bzw. 31 Jahre alte Flüchtlinge aus Kamerun von
drei Deutschen zunächst rassistisch beschimpft, dann ins Gesicht geschlagen
und schließlich auf die Gleise gestoßen.
Nach dem Überfall leidet einer der Flüchtlinge unter
starken Kopfschmerzen und Gedächtnislücken, weil er mit dem Kopf
auf dem Gleis aufgeschlagen ist. Zudem hat er Schmerzen im Brustbereich
und an einer Operationswunde. Sein Begleiter trägt Prellungen im Gesicht
davon.
JWB 13.10.04; LR 3.3.05;
Opferperspektive
13. September 04
Die 24 Jahre alte sudanesische Abschiebegefangene und abgelehnte Asylbewerberin
Sandra J. wird aus der JVA Dresden abgeholt und soll – aufgrund der von
der nigerianischen Botschaft ausgestellten Papiere – nach Nigeria abgeschoben
werden. Da sie sich bisher immer gewehrt hatte, ist dies bereits der vierte
Abschiebeversuch. Die BeamtInnen setzen jetzt deutlichere Zwangsmittel
ein, wodurch Sandra J. leicht verletzt wird.
Der Abflug erfolgt in einer für 38.000 Euro angemieteten
Chartermaschine, einer Piper Cheyenne III, vom Flughafen Dresden – morgens
um 8 Uhr. In der Maschine befindet sich auch Christian Chiouba A., der
ebenfalls nach Nigeria abgeschoben werden soll. Weitere Mitfliegende sind
zwei Piloten, vier BGS-Beamte, ein Arzt aus Sachsen und eine Sanitäterin
aus Berlin.
Bei einer Zwischenlandung in der südalgerischen Ortschaft
Tamanrasset stürzt die Maschine um 16 Uhr auf die Landebahn und wird
völlig zerstört. Die Gefangenen und auch das begleitende Personal
kommen mit dem Schrecken davon und bleiben unverletzt. Sie werden dann
alle mit einer Linienmaschine nach Frankfurt am Main zurückgebracht.
Von Frankfurt aus wird die Sudanesin Sandra J. am
24. September nach Nigeria (!) abgeschoben.
MS 14.9.04
pax christi – Flüchtlingskontakte Dresden
16. September 04
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Ein asylrechtlich abgelehnter Palästinenser aus dem Libanon wird infolge
seines Hungerstreiks ins Klinikum Markendorf nach Frankfurt (Oder) verlegt.
Er protestiert mit der Nahrungsverweigerung gegen die drohende Abschiebung,
weil er sich um seine zwei deutschen Kinder kümmern will. Ein Abschiebeversuch
erfolgt am 26. September und endet am Flughafen Frankfurt am Main, wo er
noch stundenlang gefesselt und ohne Essen in einem unbeheizten Raum ausharren
muß, bevor er nach Eisenhüttenstadt zurückgebracht wird.
Am 10. Oktober wird er aus der Abschiebehaft entlassen.
Alliance of Struggle
16. September 04
Der 36 Jahre alte Angolaner Manuel Lucio dos Anjos Barros wird in Berlin
beim Fahren ohne Fahrkarte entdeckt und verhaftet, weil er auch keine gültigen
Aufenthaltspapiere vorweisen kann. Er kommt umgehend in Abschiebehaft nach
Berlin-Köpenick. Manuel Barros war vor 16 Jahren als Vertragsarbeiter
in die DDR gekommen und hatte auch nach der deutsch-deutschen Wende lange
Jahre gearbeitet. Durch eine schwere psychische Krise kümmerte er
sich nicht mehr um seine Aufenthaltspapiere, bis er schließlich seit
2002 keine Aufenthaltserlaubnis mehr hatte.
Er hat einen schweren Herzfehler und auch in der Abschiebehaft
verschlechtert sich seine Gesundheit dermaßen, daß er Ende
November für fünf Wochen im Haftkrankenhaus der JVA-Moabit stationär
behandelt werden muß. Er ist auf lebenswichtige Medikamente angewiesen.
Über eine einstimmige Entscheidung der Härtefallkommission,
den Flüchtling als Härtefall anzuerkennen, setzt sich Innensenator
Körting hinweg, so daß Anjos Barros am 8. Februar 2005 nach
Angola abgeschoben wird. Am Flughafen Luanda werden dem Schwerkranken sämtliche
Medikamente "aus Sicherheitsgründen" abgenommen.
Der Innensenator nutzt damit nicht die neuen, größeren
Kompetenzen nach dem Zuwanderungsgesetz.
Im April geht es Herrn Barros in Luanda gesundheitlich sehr schlecht.
Er hat weder Medikamente noch Geld noch etwas zu Essen.
taz 2.12.04;
Bündnis 90/Die Grünen 9.2.05;
taz 10.2.05;
Antirassistische Initiative Berlin;
rbb "Klartext" 16.2.05; FRat Berlin
16. September 04
Ladenburg in Baden-Württemberg. Dagobert Pousseu hat den Zug verpaßt
und beschließt, auf den folgenden zu warten, der um 14.58 Uhr einfahren
soll. Er befindet sich nahe am Bahnsteig, als er hinter sich zwei 20-jährige
Männer wahrnimmt, aber nicht weiter beachtet. Dann spürt er einen
kräftigen Stoß und fällt auf die Gleise. In diesem Moment
fährt ein Güterzug auf diesem Gleis durch, erfaßt Dagobert
Pousseu, so daß dieser wieder auf den Bahnsteig zurückgeworfen
wird. Als Dagobert Pousseu zu sich kommt, sieht er seine linke Hand "total
ramponiert" und einen Teil der Muskulatur seiner linken Wade abgerissen
und einige Meter entfernt liegen.
Er ruft um Hilfe, doch der Bahnhof ist fast menschenleer. Auf
dem gegenüberliegenden Bahnsteig ist ein Mann, der die Hilferufe eigentlich
hören müßte, doch er steigt in den dort haltenden Zug.
Dagobert Pousseu ruft weiter um Hilfe und spürt inzwischen durch den
heftigen Blutverlust zunehmende Schwäche und Bewußtseinstrübung.
Zwei etwa 12-jährige Mädchen werden auf ihn aufmerksam und bitten
wiederum andere Menschen um Hilfe.
Als die Polizei eintrifft, stellen die Beamten zunächst
die Indentität des Schwerverletzten fest. Dagobert Pousseu ist bewußtlos,
als der Rettungswagen mit den Notärzten eintrifft.
Nach den ersten lebensrettenden Maßnahmen muß Dagobert
Pousseu sich in der Universitätsklinik Mannheim zunächst vier
Operationen unterziehen. Im Januar 2005 ist seine linke Körperhälfte
gelähmt und weitere Operationen stehen noch an.
Die Polizei hat die Täter nicht ermittelt – auch Zeuginnen
oder Zeugen des Mordversuchs auf den Afrikaner haben sich nicht gemeldet.
Bericht des Betroffenen; VKSM 7.10.04
17. September 04
Königs Wusterhausen in Brandenburg. Ein 24 Jahre alter Flüchtling
aus Bhutan wird um 1.30 Uhr in der Bahnhofstraße von zwei Männern
zu Boden geschlagen, so daß er das Bewußtsein verliert. Zur
Behandlung seiner Kopfverletzung muß er für vier Tage ins Krankenhaus.
Opferperspektive;
BeZ 18.9.04; JWB 29.9.04
17. September 04
In einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Bayreuth brennt
es innerhalb von zwei Tagen zum zweiten Mal. Das Feuer entsteht in dem
Bett eines unbewohnten Zimmers im zweiten Stock des Gebäudes. Die
BewohnerInnen des Heimes können sich unverletzt in Sicherheit bringen.
Die Polizei geht von Brandstiftung aus.
NP 18.9.04
17. September 04
Altena in Brandenburg. Im Flüchtlingsheim in der Thoméestraße
brennt es in einem Zimmer des Dachgeschosses im vierten Stock. Die BewohnerInnen
kommen mit dem Schrekken davon und bleiben unverletzt.
Altenaer Kreisblatt 18.9.04
20. September 04
Ein 21 Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone ist am späten
Abend mit dem Fahrrad im brandenburgischen Fürstenwalde unterwegs,
als er im Stadtzentrum an der Ecke Alte Neuendorfer Straße / Eisenbahnstraße
von zwei Männern angegriffen wird. Sie reißen ihn vom Rad und
schlagen auf ihn ein, als er am Boden liegt. Er zieht sich Verletzungen
im Gesicht und an der Hand zu. Als sich ein PKW nähert, flüchten
die Angreifer.
ddp 22.9.04;
MOZ 22.9.04;
MAZ 22.9.04
24. September 04
Am Busbahnhof der sächsischen Ortschaft Senftenberg wird der 20-jährige
Roger F., Flüchtling aus Kamerun, von drei jugendlichen Deutschen
zunächst beschimpft, dann zu Boden geschlagen und getreten. Als zwei
Passanten dem Niederge-schlagenen helfen wollen, werden sie von zwei der
Angreifer festgehalten. Der Afrikaner erleidet leichte Verletzungen.
Dies ist bereits der zweite rassistische Überfall auf den
Flüchtling, der in der Unterkunft in Sedlitz leben muß. Er hat
bei der Ausländerbehörde einen Umverteilungsantrag nach Potsdam
gestellt, denn dort, so meint er, sei er sicherer.
(siehe auch: Anfang September 03)
LR 6.10.04;
JWB 6.10.04;
LR 8.10.04
26. September 04
Im Flüchtlingsheim des bayerischen Aholfing im Landkreis Straubing-Bogen
entsteht ein Brand durch einen defekten Heizstrahler. Die zwölf BewohnerInnen
kommen mit dem Schrecken davon und bleiben unverletzt.
FrP 27.9.04
27. September 04
Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Der
23 Jahre alte Serbe Novica Mitrovic drückt auf den Notruf-Knopf, kommt
in die Sanitätsstation und erliegt um 9.00 Uhr einer Lungenembolie.
Die Reanimationsversuche eines Vertragsarztes und eines Notarztes bleiben
erfolglos.
Der Gefangene war vom 27. August bis zum 3. September im Krankenhaus
Fröndenberg wegen einer Thrombose behandelt worden. Zurück in
Abschiebehaft war die Behandlung mit Spritzen fortgeführt worden.
Nach Aussagen der Mitgefangenen hat der Flüchtling nachts oft vor
Schmerzen geschrieen.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren
29. September 04
Backnang in Baden-Württemberg. Morgens um 1.00 Uhr halten vier
Polizei-Fahrzeuge vor der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber.
20 PolizeibeamtInnen und ein Hund steigen aus, dringen in die Flüchtlingsunterkunft
ein und nehmen Herrn Salija Demiri und seine beiden acht- und zehnjährigen
Söhne fest. Sie werden über den Flughafen Söllingen bei
Baden-Baden in den Kosovo abgeschoben. Frau Demiri und der 16 Monate alte
Sohn bleiben zurück.
Während Herr Demiri seine Familie in der BRD durch Arbeit
selbst versorgen und die monatliche Wuchermiete von 500 Euro für das
25 Quadratmeter große Zimmer in der Unterkunft regelmäßig
bezahlen konnte, bleibt ihm und seinen Söhnen nach der Abschiebung
ein undichtes Zelt, zwei Nudelpackungen, etwas Reis – Decken haben sie
nicht. Seine Frau und das Baby beziehen jetzt "Leistungen" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
AK Asyl Backnang;
BKZ 3.1.05
29. September 04
Im brandenburgischen Jüterbog werden am Nachmittag ein palästinensischer
Flüchtling und ein Asylbewerber aus Kamerun von zwei deutschen Männern
rassistisch beleidigt und tätlich angegriffen. Während der Kameruner
leichter verletzt wird, erleidet der 23 Jahre alte Palästinenser eine
Schädelprellung, einen Nasenbeinbruch, eine Fraktur eines Schneidezahnes
und Schürfwunden und Kratzer an Kopf und Gesicht.
Opferperspektive
30. September 04
Rauschenberg im Bundesland Hessen. Am frühen Morgen erscheinen
eine Polizistin, ein Polizist, ein Arzt und der Vermieter an der Wohnung
der Familie Avdija. Mevljude und Enver Avdija und die Kinder, die siebenjährige
Fatlume, der
6-jährige Fisnik und deren zweijährige Schwester sollen in
den Kosovo abgeschoben werden.
Die Polizistin betritt das Zimmer der schlafenden Kinder und
fordert sie auf, sofort aufzustehen und sich anzuziehen, da sie ganz schnell
zum Flughafen müßten. Mevljude wird aufgefordert, schnell einige
Sachen in Koffer zu packen – sie wird daraufhin ohnmächtig. Die Kinder
sehen, wie der Arzt die Mutter hochnimmt, die langsam wieder zu sich kommt.
Enver Avdija befindet sich nicht in der Wohnung. Als sich der Arbeitgeber
von Frau Advija mit einer Umarmung verabschieden will, verbieten dies die
Polizisten.
In zwei verschiedenen Bussen – Fisnik wird getrennt von Mutter
und Geschwistern transportiert – geht es zum Flughafen Düsseldorf.
Der Vater fehlt noch.
Als die Polizei bei ihm erscheint, um ihn mitzunehmen, weigert
er sich und verlangt mit seiner Frau und mit seiner Anwältin zu sprechen.
Dies wird ihm verwehrt. Erst nach heftigem Protest darf er seine Anwältin
anrufen.
Es gelingt der Anwältin, mit der UNMIK (United Nations Interim
Administration Mission in Kosovo) zu kommunizieren. Die Verantwortlichen
dort lehnen die Einreise aufgrund der gesundheitlichen Probleme und der
fehlenden medizinischen Weiterversorgungsmöglichkeiten von Frau Advija
ab.
Die Familie kommt daraufhin von Düsseldorf zurück nach
Rauschenberg. Die zweijährige Tochter hat abends hohes Fieber, und
die Kinder trauen sich nicht ins Bett zu gehen.
Gegenwehr Heft 3+4/2004
30. September 04
Aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Türkei wird der
Kurde Sait Cürükkaya von 15 Polizisten im Studienkolleg in Hamburg
aus dem Unterricht heraus festgenommen und nach Bremen in Auslieferungshaft
gebracht.
Wegen seiner Widerstands- und Verfolgungsgeschichte in der Türkei
war Sait Cürükkaya am 17. Mai 2001 politisches Asyl gemäß
Artikel 16a Grundgesetz zugesprochen worden.
Aus einer Familie stammend, die sich stets gegen die Unterdrückung
gewehrt hatte, hatte er sich als 22-Jähriger der PKK angeschlossen.
Von türkischen Militärs wurde er im Jahre 1989 entführt
und gefoltert. Als er sich im Dezember 1998 gegen den weiteren militärischen
Kampf der PKK aussprach, geriet er zwischen die Fronten, floh in den Nord-Irak,
und als er von dort an die Türkei ausgeliefert werden sollte, flüchtete
er in die BRD, wo schon einige Angehörige mit anerkanntem Asyl lebten.
Die "Antiterror-Gesetze" ermöglichen es, Asylberechtigte
aufgrund der Anerkennungsgründe als "Terroristen" und damit als Gefahr
für Deutschland einzustufen und ihnen die Asylberechtigung zu entziehen.
So passierte es auch Sait Cürükkaya. Durch ein Widerrufsverfahren
wurde ihm am 13. Juli 2004 der Asylstatus aberkannt und gleichzeitig entschieden,
daß kein Abschiebehindernis gemäß § 53 AuslG vorliege,
weil davon ausgegangen werden könne, daß "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit"
die Gefahr der Folter nach einer Auslieferung nicht gegeben sei. Zudem
unterstellte das Bundesamt, daß Sait Cürükkaya durch seine
frühere Position in der PKK und dann durch die Abkehr von der PKK
seine Nähe zum Terrorismus deutlich mache, denn er sei offensichtlich
nicht mit dem "gemäßigten neuen Kurs der PKK" einverstanden.
Tatsächlich hat sich Sait Cürükkaya lediglich
bei den Grünen politisch engagiert.
Nach über sechs Wochen Gefangenschaft wird Sait Cürükkaya
am 15. November unter strengen Auflagen aus der Auslieferungshaft entlassen.
Am 10. Juni 2005 wird eine Auslieferung für unzulässig erklärt.
jW 16.10.04; Freitag 26.11.94;
Antirassistische Initiative Berlin
4. Oktober 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Aus Protest gegen
die langen Haftzeiten und die Haftbedingungen beginnen ca. 25 männliche
Gefangene und 35 weibliche Gefangene, der gesamte Frauentrakt, einen Hungerstreik.
Gerade sind die Haftzeiten für einen Litauer und einen libanesischen
Gefangenen von neun auf zwölf Monate verlängert worden.
Um 16 Uhr erscheinen ca. 40 PolizistInnen (spezielle Beamte unter
Ausschluß des Haftpersonals) im Frauentrakt, woraufhin sich die Frauen
unterhaken. Die Beamten versuchen, die Frauen mit Schlägen zu trennen,
und schlagen auch gezielt auf die Hände. Einer Frau wird dabei die
Hand schwer verletzt. Ein Beamter greift einer afrikanischen Frau in die
Haare und schüttelt ihren Kopf hin und her, so daß er auch gegen
eine Wand schlägt. Dabei reißt er ihr Haarbüschel aus und
der Kopf blutet. Die Frau ist verzweifelt und schlägt dann selbst
mit dem Kopf gegen die Wand. Die afrikanischen Frauen werden schließlich
unter Schlägen alle zu Boden gezwungen. Als sich eine russische Gefangene
mit ihnen solidarisiert, wird sie von einem männlichen Polizisten
und einer weiblichen Beamtin mehrfach auf Kopf, Hals und Brust geschlagen.
Weil sie angeblich Mitgefangene gehindert hätten, das Anstaltsessen
anzunehmen (stellvertretender Anstaltsleiter Piper) werden die afrikanischen
Frauen isoliert und von einem ca. 25-köpfigen Polizeiaufgebot in die
Gefangenensammelstelle Tempelhofer Damm 12 gebracht.
In Tempelhof kommen die Frauen in Einzelzellen. Am folgenden
Tag tragen sie immer noch ihre Schlafanzüge und bekommen noch nicht
die Gelegenheit, sich zu waschen. Ihnen werden im Falle weiterer Nahrungsverweigerung
"Injektionen" angekündigt.
Eine Frau wird aus der Haft entlassen, eine zweite kommt in ein
Krankenhaus und sechs Frauen werden am 6. Oktober nach Köpenick zurückgebracht.
Die 29 Jahre alte Nigerianerin R. I., der Beeinflussung ihrer Mitgefangenen
unterstellt wird, und die zudem nicht bereit ist, ein "Stillhaltepapier"
zu unterschreiben, muß bis zum 11. Oktober in der Tempelhofer Einzelzelle
ausharren, bevor auch sie ins Abschiebegefängnis zurückgebracht
wird. Zu diesem Zeitpunkt haben die Gefangenen bereits seit vier Tagen
ihre Protestaktion beendet.
Gegen die "Rädelsführerin" R. I. (Polizeisprecher Dräger)
stellt die Anstaltsleitung eine Strafanzeige wegen Nötigung.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Antirassistische Initiative Berlin;
Flüchtlingsrat Berlin;
taz 7.10.04; jW 9.10.04;
taz 12.10.04;
JWB 17.11.04
9. Oktober 04
Auf dem deutschen Containerschiff "Lydia Oldendorff" entdecken Seeleute
13 kurdische Flüchtlinge aus der Türkei, als das Schiff im Hafen
von Giola Tauro in Italien anlegt. Die "blinden Passagiere", unter ihnen
zwei 13 und 15 Jahre alte Jugendliche, werden zu einer Polizeistation gebracht,
wo sie Asyl beantragen wollen. Stattdessen bringen die Italiener sie wieder
zurück auf das Schiff, das seinen nächsten Stopp im Hafen von
Valetta auf Malta hat.
Auch hier dürfen die Flüchtlinge nicht von Bord gehen.
Dadurch spitzt sich die Situation auf dem Schiff zu, und mindestens einer
der Flüchtlinge versucht, sich das Leben zu nehmen. Dreimal versuchen
die Kurden, per Fax Asyl zu beantragen. Auch das wird von den italienischen
Behörden ignoriert. Ein UNHCR-Mitarbeiter, der sich zur Vermittlung
und zur Verhandlung mit den Behörden einschaltet, bleibt ebenfalls
erfolglos.
taz 23.10.04; taz 25.10.04;
HAB 25.10.04
9. Oktober 04
Ratingen in Nordrhein-Westfalen. Trotz des Vetos des Oberbürgermeisters
Wolfgang Diedrich (CDU), der den Abschiebetermin aus "humanitären
Gründen" ausgesetzt hatte, gegen den Willen der SPD und entgegen den
Warnungen des Düsseldorfer Amtsarztes setzt die Ratinger Ausländerbehörde
die Abschiebung der Roma-Familie Beganovic nach Serbien-Montenegro durch.
Die Risikoschwangerschaft von Darica Beganovic und die vier schulpflichtigen
Kinder spielen für die Behörde offensichtlich keine Rolle. Die
Familie ist in Besitz von 130 Euro und durfte nur das Allernötigste
zusammenpacken. Sie lebt seit der Abschiebung in einem Slum.
taz-Ruhr 11.10.04
11. Oktober 04
Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Als der 18 Jahre alte Schüler
Jose K. in der Stadtverwaltung erfährt, daß er in diesem Moment
festgenommen und noch heute in den Kongo abgeschoben werden soll, ergreift
er eine Schere und rammt sie sich in den Bauch. Die beiden Männer,
die ihn festnehmen sollen, legen ihm "zur eigenen und zur Sicherung anderer"
Handschellen an und alarmieren den Notarzt, so der Leiter der Ausländerbehörde
Paderborn vor dem Sozialausschuß des Stadtrates. Er selbst habe dem
Verletzten die Wunde "abgedrückt". Dann kommt der Verletzte ins Krankenhaus
Johannesstift und wird dort umgehend operiert. Die Abschiebung ist vorerst
ausgesetzt.
Schon im Frühjahr mußte eine Abschiebung einerseits
wegen organisatorischer Probleme, andererseits wegen der Suizidalität
des Kongolesen ausgesetzt werden. Nachdem ein von der Stadt beauftragter
psychiatrischer Gutachter die Suizidgefahr nicht bestätigt hatte,
war die Abschiebung dann erneut vorbereitet worden.
NW 12.10.04; NW 16.12.04;
Kollegium des Bonifatius-Förderzentrums Paderborn
11. Oktober 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 36-jähriger
tunesischer Gefangener verschluckt in Selbsttötungsabsicht zwei Rasierklingen.
Der Mann kommt umgehend ins Krankenhaus.
NK 14.10.04
16. Oktober 04
Höchstädt in Bayern. Drei 15-jährige Schüler attackieren
das hiesige Flüchtlingsheim am Abend zunächst mit Steinen, und
als die BewohnerInnen nicht reagieren, werfen sie einen Molotow-Cocktail
auf die Holzbaracke. Zwei vor der Baracke stehende Sofas fangen Feuer,
was von den BewohnerInnen entdeckt wird und frühzeitig gelöscht
werden kann.
In dem Heim leben derzeit siebzehn Flüchtlinge aus Afghanistan,
Irak und Iran und anderen Ländern. Sie kommen mit dem Schrecken davon.
Erst einen Monat nach der Tat können die Täter ermittelt
werden, die den Brandanschlag gestehen und ihn mit ihrer rassistischen
Einstellung begründen.
Yahoo!Nachrichten 17.10.04;
e110 17.10.04; TS 17.10.04;
ddp 25.11.04; NN 26.11.04; JWB 1.12.04
22. Oktober 04
Mecklenburg-Vorpommern. Zwei Flüchtlinge aus der Flüchtlingsunterkunft
Tramm besuchen eine Diskothek in Parchim, als einer von ihnen von einem
Deutschen gebeten wird, mit vor die Tür zu kommen, um etwas Wichtiges
zu besprechen.
Auf der Straße erwarten den Flüchtling ca. zehn Neonazis,
sagen ihm, daß er keine deutschen Frauen anzusprechen hat, und schlagen
unmittelbar auf ihn ein. Sein Freund, Akubuo Chukwudi, kommt hinzu, redet
auf die Schläger ein und wird ebenfalls geschlagen und getreten. Es
gelingt ihm wegzurennen, doch er wird eingeholt und wieder attackiert.
Die Polizei erscheint und kann einige Täter festsetzen.
Noch in Gegenwart der Polizei schlägt einer der Rassisten mit der
Faust Akubuo Chukwudi in das verletzte Gesicht. Akubuo Chukwudi kommt ins
Krankenhaus. Hier werden zahlreiche Prellungen, Schürfungen und Blutergüsse
festgestellt und behandelt.
Im Juni 2006 sind vier Prozeßtage beim Amtsgericht Parchim
für einen Sammelprozeß angesetzt, bei dem Akubuo Chukwudi größtenteils
wegen vermeintlicher Regelverstöße aus den Jahren 1999, 2000,
2003 und 2004 angeklagt ist, die ihm im Rahmen seiner langjährigen
politischen Aktivitäten vorgeworfen werden: Protest gegen das Gutscheinsystem
im Supermarkt, Reaktionen auf die Diskriminierungen durch Sozialamt und
Ausländerbehörde sowie gefährliche Körperverletzung
des rassistischen Angreifers während des oben beschriebenen Angriffes.
Gleich zu Beginn werden vier Verfahren aus den Jahren 1999 bis
2001 eingestellt. Der Vorwurf der schweren Körperverletzung ist auch
nach den Aussagen von Zeugen, die offensichtlich zum Kreis der Angreifer
gehören, nicht haltbar und endet mit einem Freispruch.
Allein aufgrund einer Auseinandersetzung mit einer übergriffigen
Kassiererin in einem ALDI-Markt, die einige mit Gutschein bezahlte Waren
aus dem Einkaufswagen wieder herausholte, wird Akubuo Chukwudi zu 15 Tagessätzen
à 11 Euro verurteilt. (siehe auch: 15. Dezember 00)
Antilager-Tour 2004;
Plataforma Gruppe 24.11.05; caravane-info 22.5.06;
Karawane 26.7.06
26. Oktober 04
Berlin. Als der 32 Jahre alte Flüchtling Selim S. auf dem Landeseinwohneramt
die Grenzübertrittsbescheinigung verlängern lassen will, wird
er festgenommen und verliert in seiner Panik das Bewußtsein. Der
kriegstraumatisierte Kosovo-Albaner kommt in ein Krankenhaus, aus dem er
am nächsten Tag aus Angst vor der Polizei flüchtet.
Entgegen der Zusage des Oberverwaltungsgerichts wird Herr S.
am 12. November auf dem Landeseinwohneramt erneut festgenommen und ins
Abschiebegefängnis Köpenick gebracht. Aufgrund seines akuten
Erregungszustands und seiner Selbsttötungsäußerungen bekommt
er dort zunächst Beruhigungstabletten. Da diese keinen erwünschten
Effekt haben, wird Selim S. in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe
gebracht.
Obwohl die Ärzte ihn hier für haftunfähig erklären,
erscheinen am nächsten Tag Polizisten und kündigen an, daß
sie ihn abschieben werden – notfalls in Begleitung eines Arztes.
Der im Kosovo aufgewachsene Selim S. hat eine exzessive Verfolgungsgeschichte
hinter sich. So wurde er schon als Schüler – später als Student
– von serbischen Milizen bedroht, verfolgt und geschlagen. Im Frühjahr
1989 erlebte er einen Giftgasangriff auf seine Schule durch serbische Milizen
und leidet noch heute unter den Folgen. Als er 1995 wegen seiner politischen
Tätigkeit für die Lidhja Demokratike e Kosovës (LDK – Demokratische
Liga des Kosovo) in Polizeihaft kam, wurde er gefoltert. Das Nasenbein
und das Handgelenk wurden ihm gebrochen, er wurde mit dem Tode bedroht,
man werde ihm den Kopf abschneiden und die Augen ausreißen. Dann
wurde er in einen dunklen Keller gesperrt, wo er unter großen Schmerzen
und Todesangst 48 Stunden ausharren mußte. Bewußtlos und schwerkrank
war er danach bei seiner Familie abgeliefert worden. Er konnte sich erst
nach sechs Wochen wieder bewegen. Von da an lebte er auf der Flucht – meistens
versteckte er sich in den Wäldern. Im Januar 1997 gelang ihm die Flucht
in die BRD.
Hier mußte er sich aufgrund seiner festgestellten und dokumentierten
Posttraumatischen Belastungsstörung und deren körperlichen Folgen
verschiedenen medizinischen Therapien unterziehen. Zunehmend und immer
wieder abhängig vom Aufenthaltstatus steigerte sich seine Suizidalität.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus geht Selim S. am 10.
Dezember erneut ins Landeseinwohneramt in der Nöldnerstraße
in Lichtenberg, um seine Grenzübertrittsbescheinigung verlängern
zu lassen.
Im Wartesaal dieses Amtes befindet sich auch der Tresen für
die Gespräche mit den Behördenangestellten. Vor dem Tresen befinden
sich Glaskästen, in die die Flüchtlinge hineingehen müssen,
um mit den SachbearbeiterInnen zu reden.
Selim S. begibt sich in einen dieser Glaskästen, als er
um kurz vor 12.00 Uhr aufgerufen wird. Er legt ärztliche Unterlagen,
seine Anmeldebestätigung und die Anmeldung zur Härtefall-Prüfung
vor. Er ist in äußerst kritischer Verfassung, denn er war am
Vortage aufgrund einer Noteinweisung noch im Krankenhaus gewesen. Die Sachbearbeiterin
legt ihm ein Formular vor, das er unterschreiben soll. Als er dies nicht
umgehend tut, droht sie ihm mit Haft. Als Selim S. immer noch nicht entsprechend
reagiert, droht sie ihm sofortige Inhaftierung für drei und dann sechs
Monate an. Dann verschließt sie mit einer Kollegin von außen
die Tür der Glaskabine mit der Drohung, daß er so lange nicht
herauskäme, bis er unterschrieben hätte.
In absoluter Panik gelingt es Selim S., die ca. 2,20 Meter hohe
Kabinentür durch Hinaufklettern und Herunterspringen zu überwinden.
Dann hetzt er zum Fenster und springt aus dem 1. Stock ins Freie. Im Weglaufen
hört er noch, wie drei Sachbereiterinnen ihm hinterherrufen, ihn als
"Verrückten" bezeichnen und über ihn lachen.
Nachdem seine Anwältin eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen
Nötigung und Verletzung eines psychsich Kranken stellt, für den
durch Gerichtsbeschluß sowie Härtefallantrag Abschiebeschutz
besteht, entschuldigt sich die Ausländerbehörde für den
Vorfall.
taz 31.12.04;
FFM – Eva Weber
27. Oktober 04
Sindelfingen in Baden-Württemberg. Als morgens um 6 Uhr vier Polizisten
und zwei Polizistinnen die Eheleute Fekrie und
Sefket Fejzulov zur Abschiebung abholen wollen, springt Herr Fejzulov
vom Balkon der im dritten Stock gelegenen Wohnung.
Fekrie Fejzulov wird derweil zum Flughafen Baden-Airport transportiert,
ohne zu wissen, was mit ihrem Mann ist, und ohne einen Cent Geld. Dem Anwalt
gelingt es, einen Eilantrag auf Abschiebestop zum Gericht zu faxen, dem
ein Richter stattgibt, so daß Fekrie Fejzulov gegen Mittag wieder
in Sindelfingen ankommt.
Ihr Mann ist psychisch krank und schwer herzkrank, was ihm auch
das Gesundheitsamt attestiert hatte. Damit sei er nicht transportfähig
und eine Behandlung seiner schweren Erkrankungen sei nach einer eventuellen
Abschiebung äußerst schwierig, so das Attest weiter. Ein Richter
hatte dennoch für die Abschiebung entschieden.
Die zwei zwischenzeitlich volljährigen Kinder der Eheleute
wurden bereits einige Monate zuvor nach Jugoslawien abgeschoben, darunter
der Sohn Senad, der mit seinem Verdienst wesentlich den Lebensunterhalt
der Familie bestritt.
Herr Fejzulov kommt auf die Intensiv-Station eines Krankenhauses.
Er hatte seinen Suizid im Falle einer Abschiebung mehrmals angekündigt.
SinZ 28.10.04;
AK-INFO AK-Asyl BaWü Dezember 2004
27. Oktober 04
In der Hamburger JVA Fuhlsbüttel begeht ein 30 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Marokko einen Suizidversuch.
Hamburger Senat DS 20/469
Oktober 04
An der tschechisch-bayerischen Grenze in Schirnding entdecken Grenzschutzbeamte
in einem Lkw zwischen Kisten von Elektromotoren 50 versteckte Chinesen.
Der Transporter wird umgehend aus dem Verkehr gezogen.
FP 22.12.94
Oktober 04
Bundesland Baden-Württemberg. Eine 31 Jahre alte Kurdin versucht
sich zu töten, als sie von der Ablehnung ihres Asylfolgeantrags erfährt.
Sie kommt zunächst in stationäre Behandlung, die später
ambulant fortgeführt wird. Aufgrund von traumatisierenden Erlebnissen
und Gewalterfahrungen leidet die Mutter dreier Kinder unter einer Posttraumatischen
Belastungsstörung.
Als sie dem türkischen Konsulat vorgeführt werden soll,
muß sie erneut in eine Klinik eingeliefert werden. Hier erscheinen
einige Zeit später Polizeibeamte, um sie zur Abschiebung abzuholen.
Die Frau bricht wieder zusammen und muß anschließend wegen
Suizidalität tagelang beobachtet werden. (siehe auch: Oktober 03 und
10. November 05)
Refugio Villingen-Schwenningen;
Ernst-Ludwig Iskenius – Arzt
Oktober 04
Gerlingen in Baden-Württemberg. Die siebenköpfige albanische
Familie Syla aus dem Kosovo soll abgeschoben werden, obwohl den Behörden
amtsärztlich bestätigte psychische Probleme von Frau Syla bekannt
sind. Als sich die 45-Jährige im Bad einschließt und Toilettenreiniger
schluckt, muß die Abschiebung abgebrochen werden. Frau Syla kommt
ins Krankenhaus und kann erst nach drei Monaten entlassen werden.
Im Februar 2007 stellt der Rechtsanwalt der Familie einen Antrag
auf Bleiberecht, weil die Familie alle Voraussetzungen für die Bleiberechtsregelung
erfüllt. Herr Syla lebt seit 1993 in Baden-Württemberg und arbeitet
als Fahrer bei einer Gerlinger Firma. Frau Syla war mit vier Kindern 1999
gefolgt. Im Jahr 2000 wurde die Tochter Fatjoma geboren.
Das Landratsamt Ludwigsburg lehnt – wie es scheint unter dem Druck
des Regierungspräsidiums Stuttgart – diesen Antrag mit folgender Begründung
ab: Frau Syla habe keinen ernsthaften Suizidversuch unternommen, sondern
habe mit ihrer Handlung nur die Abschiebung verhindern wollen. Damit habe
die Familie ihr Recht auf die Anwendung der Altfallregelung verwirkt.
Darauf folgen längere Auseinandersetzungen zwischen dem
Landratsamt Ludwigsburg, dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Verwaltungsgericht
und der Anwaltskanzlei. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim schließlich
um die vorläufige Aussetzung einer Abschiebung bittet, wird in der
Nacht vom 5. zum 6. November 07 die Wohnungstür mit einem Vorschlaghammer
eingeschlagen. 15 Polizisten stürmen die Wohnung der Familie in der
Hofwiesenstraße. Die Eltern werden in Handschellen mit den drei minderjährigen
Kindern abgeführt – die zwei volljährigen Töchter bleiben
zurück.
UnterstützerInnen vom Gerlinger Arbeitskreis Asyl gelingt
es noch in der Nacht, den Anwalt zu erreichen. Er wendet sich an den Verwaltungsgerichtshof,
der diesen Fall noch gar nicht entschieden und deshalb die Behörden
um Aufschub gebeten hatte. Familie Syla ist bereits am Flughafen Söllingen,
als ein Anruf eines Mannheimer Richters die Abschiebung stoppt.
Im Urteil machen die Richter des Verwaltungsgerichtshofs ihre
Position unmißverständlich deutlich: In Deutschland gebe es
keine Sippenhaft; der Mann und die Kinder könnten nicht für das
"Verhalten" der Ehefrau bzw. Mutter verantwortlich gemacht werden; Frau
Syla sei aber wegen der Unverletzlichkeit von Ehe und Familie eine alleinige
Ausreise unzumutbar.
Im August 2008 erhalten Herr Syla und die Kinder Aufenthaltserlaubnisse.
Frau Syla bekommt weiterhin eine Duldung.
LT Ba.-Wü DS 14/1960 ;
AK Asyl Stuttgart Jan.08; StZ 28.8.08
2. November 04
Marktoberdorf in Bayern. Ein 51 Jahre alter Flüchtling aus dem
Irak wird abends um 21.30 Uhr in der Füssener Straße auf dem
Gelände eines Steinmetz-Betriebes von zwei dunkel gekleideten Männern
niedergeschlagen und dabei am Kopf verletzt. Sie fesseln ihr Opfer und
verlangen von ihm 50.000 Euro. Als der Flüchtling laut um Hilfe schreit,
fliehen die Gewalttäter.
Dem Mann gelingt es, seine Fesseln zu lösen und mit seinem
Handy die Polizei zu rufen.
Allgäuer Ztg 6.11.04;
Polizei Kempten
2. November 04
Justizvollzugsanstalt Dresden. Als die 47 Jahre alte vietnamesische
Gefangene Nguyen X. von ihrer Arbeit kommt, wird sie ins Büro der
Aufseherin geführt, die ihr mitteilt, daß sie mit einer 14-tägigen
Ausgangssperre bestraft wird, weil sie sich verbotenerweise mit Mitgefangenen
unterhalten habe.
Drei Vorfälle werden ihr genannt, aufgrund derer sie bestraft
wird. Einmal wurde ihr gesagt, daß sie nur in ein Zimmer deutschsprechender
Menschen gegangen sei, um sich mit den Männern zu unterhalten. Ein
zweites Mal hatte sie in der Küche, als andere Gefangene nach Musik
aus dem Cassettenrecorder tanzten, ein vietnamesisches Lied gesungen, was
ihr von der Aufseherin verboten wurde, die sie umgehend in die Zelle schloß.
Ein drittes Mal hatte sie mit einem vietnamesischen Gefangenen geredet,
weil der sich aufgrund seiner anstehenden Abschiebung von ihr verabschiedete.
Am Abend bleibt die Zelle von Nguyen X. geschlossen, obwohl ihr
die Möglichkeit des Duschens und des Kochens nicht untersagt worden
waren. Nach mehrmaligen Anfragen und auch nach der Intervention einer Mitgefangenen
sagt sie: "Soll ich denn tot sein, wenn sie mich nicht duschen und kochen
lassen?"
Die Wärterin holt daraufhin KollegInnen, sie legen Frau
Nguyen X. Handschellen an und bringen sie in den Disziplinarraum. Hier
wird die Gefangene bis auf die Unterwäsche ausgezogen. Ihr werden
die Hände auf dem Rücken gefesselt, die Füße gefesselt
und Hand- und Fußschellen rücklings mit einer zusätzlichen
Schelle verbunden. Frau Nguyen X. schreit laut um Hilfe. Bereits am 14.
März hatte sie diese Schaukelfesselung erleiden müssen. (siehe
dort).
Hände und Füße schwellen schmerzhaft an, und
um 3.00 Uhr morgens löst eine Aufseherin die Fesseln und läßt
Frau Nguyen X. in der kalten Zelle und in Unterwäsche zurück.
Eine Bitte um eine Decke wird ignoriert.
Bevor Frau Nguyen X. morgens wieder in ihre Zelle gebracht wird,
bekommt sie nach einer ärztlichen Untersuchung Tabletten und eine
Salbe ausgehändigt. Am nächsten Morgen erfolgt ihr Transport
in das Haftkrankenhaus Leipzig, in dem sie bis zum 10. November bleibt.
Danach kommt sie nach einem nächtlichen Aufenthalt in der JVA Chemnitz
und einem vierstündigen Aufenthalt in der JVA Dresden zurück
in die JVA Chemnitz.
Aufgrund der öffentlichen Proteste gegen die Foltermethode
Schaukelfesselung äußert sich der JVA-Leiter Bernhard Beckmann
der Presse gegenüber zynisch: "Sie sollte nicht schaukeln."
Bericht des Betroffenen;
JVA Dresden 4.5.04;
pax christi – Flüchtlingskontakte Dresden 20.11.04;
taz 27.11.04; SäZ 27.11.04
11. November 04
Humboldthain-Grundschule in Berlin-Mitte. Zivile Polizeibeamte betreten
das Gelände der Schule zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr und nehmen
die siebenjährige Mimaza Esufi und ihren elfjährigen Bruder Mergim
in Gewahrsam.
Zu diesem Zeitpunkt ist ihre Mutter zusammen mit einem Geschwister
bereits festgenommen. Mittags werden alle zusammen über Düsseldorf
nach Prishtina abgeschoben.
taz 12.11.04;
FRat Berlin
12. November 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 16-jährige
Sofia X. aus Sierra Leone befindet sich seit acht (!) Monaten in Abschiebehaft.
Sie wird trotz medizinischer Reiseunfähigkeitsbescheinigung und Suizidalität
in einer Chartermaschine von Berlin-Tegel nach Spanien abgeschoben. Bereits
am 5. November hat sie sich – trotz Fesselung – so vehement gegen die Abschiebung
gewehrt, daß der Pilot der Maschine ihre Mitnahme verweigerte.
Die elternlose Sofia X. war aus Sierra Leone geflohen, als ihr
Onkel eine Beschneidung bei ihr vornehmen lassen wollte. Auf der Flucht
geriet sie in die Hände eines Zuhälters, der sie im Dezember
2003 nach Deutschland brachte. Hier war sie bei einer Razzia in einem Bordell
festgenommen worden.
jW 15.11.04
14. November 04
Hamburg. Eine 27-jährige Asylbewerberin wird vor den Augen ihrer
vier Kinder von ihrem getrennt lebenden Mann mit mehreren Messerstichen
getötet.
Da die Frau lediglich einen Duldungsstatus hatte, gehörte
sie zu der Gruppe, die seit einem Bescheid von Frauensenatorin Schnieber-Jastram
(CDU) keinen Zugang zu Frauenhäusern mehr hat. Die bedrohten "geduldeten"
Frauen sind der Männergewalt schutzlos ausgeliefert.
Obwohl den Sozialarbeitern in der Flüchtlingsunterkunft
Hamburg Volksdorf bekannt war, daß sich die Frau "bedroht und verfolgt
fühlt", konnten sie der Frau lediglich anbieten, sie "anonym" in anderen
öffentlichen Heimen unterzubringen. Sie hatte diese Angebote jedoch
ausgeschlagen, weil zum einen die Häuser nicht geschlossen und verschlossen
sind und zum anderen Männer uneingeschränkten Zugang dazu haben.
taz-HH 23.11.04; jW 10.12.04;
HH-Bürgerschaft Drucksache 18/1253; taz HH 15.11.05
16. November 04
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Die hochschwangere
Jenny Setiawan, ihr pakistanischer Lebenspartner Imram Firasat und ihr
Sohn werden in ein Flugzeug gesetzt und in Begleitung von drei BGS-Beamten
und einem Arzt abgeflogen. Nach 14 Stunden Flug und einem kurzen Zwischenstop
in Jakarta landet die Maschine in Indonesien. Dort wird die Aufnahme der
Familie wegen fehlender gültiger Papiere verweigert, so daß
die Familie mit derselben Maschine zurückgebracht wird. Die großen
Schmerzen, die bei Jenny Setiawan einsetzen, werden von dem mitfliegenden
Arzt als "normale" Schwangerschaftsbeschwerden abgetan – er verweigert
demzufolge auch die Applikation von schmerzstillenden Mitteln.
Nach 24 Stunden Rückflug landet die Familie am
18. November um 5.50 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt und wird wieder
in die Flughafen-Unterkunft gebracht.
Der Abschiebeversuch geschah, obwohl eine Härtefallentscheidung
des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages noch aussteht. Die zweite
Abschiebung wird behördlich vorbereitet.
FR 19.11.04;
Komitee f. Grundrechte u. Demokratie 26.11.04
16. November 04
Bützow in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 34 Jahre alter Flüchtling
aus Togo wird aus einer Gruppe Jugendlicher heraus rassistisch beschimpft.
Nachdem er seinen Weg fortsetzt, überfallen ihn zwei Männer.
Sie beschimpfen ihn als "Scheiß Neger" und schlagen ihm mit einem
Gegenstand so heftig ins Gesicht, daß er hinfällt. Dann zerren
die Täter ihn in ein Gebüsch und treten auf ihn ein. Der Togoer
muß seine zahlreichen Verletzungen drei Tage lang im Krankenhaus
behandeln lassen. Von den Tätern fehlt jede Spur.
LOBBI
16. November 04
Im Asyl- und Obdachlosenheim des sächsischen Großdeuben
wird um 1.00 Uhr nachts im Büro der Heimleitung Feuer gelegt. Der
sich dadurch entwickelnde Schwelbrand kann frühzeitig gelöscht
werden.
Im Dezember wird ein Iraker wegen schwerer Brandstiftung zu einem
Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
LVZ 18.11.04; LVZ 20.12.05
16. November 04
Wilhelmshaven in Niedersachsen. Morgens um 5.00 Uhr erscheint die Polizei
bei der Roma-Familie Mustafa/Asani und nimmt die 23-jährige Bajramsa
Asani und ihren dreijährigen Sohn Sali Mustafa mit, um sie nach Belgrad
abzuschieben. Damit wird die Familie getrennt.
Frau Asani ist zu 70% körperbehindert und leidet unter schweren
Gleichgewichtsstörungen, so daß sie nur taumelnd gehen kann
und oft hinstürzt. Amtlicherseits wurde ihr die Notwendigkeit einer
ständige Begleitung attestiert. Auch beschreibt das Jugendamt, daß
sie nicht in der Lage ist, für ihren Sohn zu sorgen, so daß
ihr Mann Zenel Mustafa das alleinige Sorgerecht bekam. Diese staatliche
"Fürsorge" galt allerdings nur bis zur Abschiebung.
Nach der Abschiebung von Bajramsa Asani und ihrem Sohn argumentieren
die Richter anders. Die Realität für Roma aus dem Kosovo in Serbien
mißachtend, heißt es jetzt, daß Zenel Mustafa ja nach
Belgrad fahren könne, um mit seiner Familie zusammen leben zu können.
Frau Asani wird von Verwandten aufgenommen, die sehr arm sind
und weder die medizinische Behandlung noch die Medikamente für die
verzweifelte Frau finanzieren können. (siehe auch: 16. Juni 03)
Migrationsberatung Wilhelmshaven; IMRV Bremen
22. November 04
Im baden-württembergischen Crailshaim entdecken Beamte der Bundespolizei
in einem Hohlraum eines Kleintransporters fünf durchnäßte
und erschöpfte chinesische Staatsbürger.
BT-Drucksache 16/9
24. November 04
Bad Münder am Deister in Niedersachsen. Am frühen Morgen
stehen Beamte des Bundesgrenzschutzes vor der Tür der Familie Hasic.
Sie nehmen Herrn Hasic, die vier und fünf Jahre alten Kinder und den
sechs Monate alten Säugling mit, setzen sie in ein Polizeifahrzeug
und fahren sie zum Flughafen Frankfurt am Main, um sie nach Serbien abzuschieben.
Die noch stillende Mutter des Babys bleibt zurück.
Zu dem Vorwurf der Körperverletzung des Anwalts der Familie,
dem es gelingt, die Abschiebung in letzter Minute zu stoppen, äußert
sich der kommissarische Leiter des Ausländeramtes wie folgt: "Alle
Beteiligten waren der Auffassung, dass das Kind auch ohne Mutter ausreichend
versorgt werden konnte." So hätten Vollzugskräfte sogar ein Fläschchen
Milch und einen Kindersitz dabei gehabt.
NDZ 2.12.04
24. November 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 16 Jahre alter
libanesischer Gefangener schlägt wiederholt mit seinem Kopf gegen
die Kante einer Metallverkleidung und gegen die Wand im Aufenthaltsraum.
Mit mehreren Platzwunden wird er zur ärztlichen Versorgung ins Krankenhaus
gebracht.
Polizei Berlin 24.11.04;
BK 25.11.04; taz 27.11.04
24. November 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Um 16.15 Uhr formt
ein russischer Gefangener aus seinem Bettlaken eine Schlinge, verknotet
diese an einem Befestigungsteil der Toilettentür und hängt seinen
Kopf in die Schlinge. Ein Wachmann entdeckt den 19-Jährigen sofort,
löst das Laken und benachrichtigt einen Sanitäter. Der Gefangene
kommt ins Krankenhaus und wird am gleichen Abend wieder in das Gefängnis
zurückgebracht.
Polizei Berlin 26.11.04;
taz 28.11.04
25. November 04
Backnang in Baden-Württemberg. Bei einer Polizei-Razzia in der
Flüchtlingsunterkunft in der Gartenstraße erleidet eine Frau
einen Schock, so daß ein Notarzt geholt werden muß.
Die Polizei ist mit 200 Einsatzkräften vor Ort: Beamte der
Bereitschaftspolizei Böblingen, der Kriminalpolizei, der Drogenermittlungsgruppe,
des Polizeireviers Backnang und fünf Hundeführer der Diensthundeführerstaffeln
aus Waiblingen und Esslingen. Das Gelände wird morgens um 6 Uhr abgeriegelt,
taghell ausgeleuchtet, und die Beamten öffnen ohne Vorankündigung
mit einer Ramme Türen der BewohnerInnen.
Das Ergebnis des dreistündigen Spektakels: der Fund von
124 g Drogen und zwei Festnahmen.
BKZ 26.11.04
25. November 04
Nordrhein-Westfalen. Ungeachtet des Widerspruchs der UNMIK (United
Nation Administration Mission in Kosovo) und ungeachtet eines Eilantrages
beim zuständigen Verwaltungsgericht setzt die Ausländerbehörde
Düsseldorf die kranke Frau A. und ihre drei minderjährigen Kinder
in ein Flugzeug, um sie in den Kosovo abzuschieben. Der Familienvater soll
als einziger in Deutschland zurückbleiben.
Die Frau kollabiert auf dem Flug und wird bewußtlos. Als
eine an Bord befindliche Begleitärztin vom Weiterflug abrät,
landet die Maschine außerplanmäßig auf dem Frankfurter
Flughafen. Hier erfolgt der Transport der Frau mit dem Krankenwagen zur
Flughafenambulanz. Der dort tätige Arzt stellt nach Augenschein fest,
daß Frau A. simuliere und durchaus weiterfliegen könne. Dann
öffnet der Mediziner ihren Mund mit zwei Fingern und schiebt ihr –
ohne weitere Erklärung – eine Tablette unter die Zunge. Er hält
Frau A. dann solange fest, bis sich die Tablette aufgelöst hat und
sie müde wird und vollständig einschläft.
Als Frau A. tief schlafend wieder zur Abschiebe-Maschine gebracht
wird, beginnen ihre drei Kinder in Panik zu schreien, weil sie denken,
daß ihre Mutter tot ist. Unterstützt von der Bordärztin
weigert sich der Flugkapitän, Frau A. wieder an Bord zu nehmen, so
daß die Abschiebung abgebrochen werden muß.
Mit einem Kleinbus des Zolls wird Frau A. mit ihren Kindern wieder
zurück nach Euskirchen gebacht. Dorthin, wo sie am frühen Morgen
abgeholt worden war und ihre Kinder von den Beamten aus dem Schlaf gerissen
wurden.
In der folgenden Nacht verschlimmert sich ihr Gesundheitszustand
dermaßen, daß ihr Mann sie ins Marienhospital bringen muß.
Später kommt Frau A. in neurologische Behandlung.
Dem Familienvater, der in Düren gemeldet ist, war ein Antrag
auf Umverteilung abgelehnt worden. Er durfte jedoch mit ausdrücklicher
Duldung der Ausländerbehörde Düren bei seiner Familie in
Euskirchen leben. Die gewaltsame Familientrennung durch die Abschiebung
der Mutter mit den Kindern begründet der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde
(ZAB) Düsseldorf, Herr Lindemann, damit, daß die Familie ohnehin
nicht zusammen lebe.
Nach der gescheiterten Abschiebung der Mutter mit den Kindern
wird seine Besuchserlaubnis bis zum 13. Dezember 2004 befristet. Danach
muß er wieder in Düren wohnen.
taz-Ruhr 29.11.04;
FRat NRW
28. November 04
Bundesland Brandenburg. In Erlenhof in Potsdam-Schlaatz versucht ein
18 Jahre alter iranischer Flüchtling am Abend, sich mit einem Messer
zu erstechen. Er kann rechtzeitig davon abgehalten werden und kommt "zum
eigenen Schutz" zunächst in Haft.
PNN 30.11.04
30. November 04
Halle in Sachsen-Anhalt. Der 26-jährige Flüchtling Komi E.
aus Togo befindet sich in der Schlange vor der Kasse eines REWE-Marktes
am Hauptbahnhof, als sich ein junger Mann vor ihm umdreht, ihn als "Neger"
beschimpft und ihm dann mit voller Wucht ins Gesicht schlägt. Zwei
Angestellte einer Sicherheitsfirma kommen hinzu und können einen abermaligen
Angriff verhindern.
Herr E. muß seine verletzte linke Gesichtshälfte und
das Auge ärztlich behandeln lassen. Schwerwiegender sind die Langzeitfolgen
des Angriffs. Herrn E. leidet häufig unter quälenden Kopfschmerzen
und unter so starken Ängsten, daß er sich einer mehr als dreijährigen
psychotherapeutischen Behandlung unterziehen muß.
Der Täter wird später vom Amtsgericht Halle wegen Körperverletzung
und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
Bericht des Betroffenen;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
Ende November 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 22-jähriger
libanesischer Gefangener schlägt seinen Kopf so heftig gegen die Zellenwand,
daß eine große, stark blutende Platzwunde an der Stirn entsteht.
(siehe auch: 25. Dezember 04)
Pfarrer D. Ziebarth
1. Dezember 04
Der 30 Jahre alte Angolaner Miquel N. wird aus der Justizvollzugsanstalt
Berlin-Plötzensee nach sechs Monaten Strafhaft abgeholt und nach Luanda
abgeschoben.
Er leidet seit Jahren unter schweren psychischen Veränderungen.
Eine Psychologin, die ihn in der Haft besuchte, riet, diese Symptome "unverzüglich
im Rahmen eines psychiatrischen Diagnostischen Verfahrens zu überprüfen,
da Hinweise auf eine schwere psychiatrische Erkrankung vorliegen". Sie
schrieb weiter, daß er "nicht in der Lage" sei, "ohne Fremdhilfe
für sich selber zu sorgen."
Damit bestätigte die Psychologin die Aussagen der Bekannten
und Freunde und sogar des Wachpersonals in der JVA. Sie alle erkennen,
daß der Gefangene "nicht normal" ist, weil die Worte, die er spricht,
und die Dinge, die er tut, in keinem Zusammenhang zur Realität stehen.
Die Strafe, die der Angolaner im Gefängnis absitzen mußte, war
wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis (Beförderungserschleichung)
in 13 Fällen gegen ihn verhängt worden. Im Urteil wurde strafmildernd
berücksichtigt: "Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Tatvorwürfe
in vollem Umfang einge-räumt. Er bekomme keine Fahrkarte vom Sozialamt.
Oft habe er selbst kein Geld, um sich eine Karte zu kaufen. Ihm fehle selbst
das Geld, etwas zu essen zu kaufen."
Der Angolaner war als 15-jähriger unbegleiteter Flüchtling
vor 15 Jahren in die BRD geflohen. Auch die Vaterschaft einer siebenjährigen
Tochter, deren Mutter eine Deutsche ist, konnte seine Abschiebung nicht
verhindern. Er wurde abgeschoben mit der alten, kaputten und schmutzigen
Kleidung, die er in der letzten Zeit im Gefängnis anhatte. Eine Gelegenheit,
seine Wohnung aufzulösen oder Habseligkeiten nach eineinhalb Jahrzehnten
Deutschland-Aufenthalt mitzunehmen, bekam er nicht.
Antirassistische Initiative Berlin
1. Dezember 04
Abschiebehaft in Ingelheim in Rheinland-Pfalz. Morgens um 5 Uhr wird
der kongolesische Flüchtling M. S. geweckt und aufgefordert, sofort
mitzukommen. Die Wachmänner lassen ihm keine Zeit, sich Schuhe und
Hose anzuziehen.
Nachdem dem Mann Hand- und Fußschellen angelegt wurden,
muß er einen Bus besteigen, der ihn zum Flughafen nach Bremen fahren
soll. In seiner Begleitung befindet sich ein Mann, der sich als Arzt vorgestellt
hat. Als der Gefangene einen Schwächeanfall sowie starke Schmerzen
in Brust und Rücken bekommt, erklärt der Arzt, daß die
Ursache dieser Schmerzen die starke Fesselung sei. Um 13 Uhr erreicht der
Bus den Flughafen, und M. S. wird einer Leibesvisitation unterzogen.
Als Herr S. ins Flugzeug einsteigen soll, beginnt er sich zu
widersetzen. Es sind schließlich sechs Beamte, die ihn unter Schlägen
auf den Boden zwingen. Nachdem ihm erneut Handschellen angelegt sind, erfolgt
eine dreimalige Fesselung der Füße. Dann wird er in eine Decke
gewickelt, und weil er nun nicht mehr laufen kann, wird er in den Bus geworfen
und dann zum Terminal gefahren. Der Flugkapitän der Linienmaschine
weigert sich schließlich den Flüchtling mitzunehmen.
Im Januar 2005 wird M. S. mit einer Chartermaschine in die Demokratische
Republik Kongo abgeschoben.
Menschen in Abschiebehaft März 05
2. Dezember 04
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Ein Flüchtling aus dem Kongo wird
nach abgelehntem Asylantrag abgeschoben und noch auf dem Flughafen in Kinshasa
verhaftet. Bei seiner Entlassung sind seine wenigen Habseligkeiten verschwunden.
Eine Woche zuvor war er nach der Erstürmung seiner Wohnung
durch ein Sondereinsatzkommando verhaftet und in Abschiebehaft genommen
worden. Da auch seine Frau und die drei Kinder akut abschiebebedroht sind,
sind sie gezwungen, in die Illegalität zu gehen.
Antirassistische Initiative Berlin;
DoZ 7.12.04; WAZ 9.12.04
2. Dezember 04
Gegen Mitternacht wird starker Rauch in der Flüchtlingsunterkunft
an der Dinslakener Fliehburg gemeldet. Ein defekter Nachtspeicherofen wird
als Ursache für den Schwelbrand vermutet. Von den BewohnerInnen wird
niemand verletzt.
Dinportal.de 3.12.04
4. Dezember 04
Bundesland Bayern. Der liberianische Asylbewerber Herr A. aus Nürnberg
wird aus der Abschiebehaft heraus abgeschoben und damit von seiner deutschen
Ehefrau getrennt.
Die beiden waren zur Eheschließung am 25. Oktober nach
Norwegen gefahren, weil die in der BRD erforderlichen Papiere aus Liberia
aufgrund der dortigen chaotischen Verhältnisse nicht zu bekommen waren.
Herr A. wird nach der Eheschließung von Norwegen in die
BRD rückgeführt und kommt unmittelbar in Abschiebehaft.
Weil es in Liberia keine deutsche Auslandsvertretung gibt, muß
Herr A. an die Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) fahren, um in
Abijan bei der Deutschen Botschaft den Familiennachzug zu beantragen.
Dafür notwendig ist die Bezahlung der Abschiebekosten, die
sich auf 2.913,27 Euro belaufen. Darin enthalten sind 70 Tagessätze
à 70 Euro für die Abschiebehaft und die Kosten für einige
Transporte nach München und schließlich zum Flughafen. Mit Hilfe
von UnterstützerInnen kann die erste Anzahlung in Höhe von 1.500
Euro geleistet werden.
Die zähen Verhandlungen der Eheleute mit der Ausländerbehörde
Nürnberg und der Deutschen Botschaft gipfeln im April 2005 in der
Verweigerung der Zustimmung zur Visumserteilung der Ausländerbehörde
gegenüber der Deutschen Botschaft.
Aufgrund der politischen Situation in Côte d'Ivoire begibt
sich Herr A. nach Ghana. Seine Ehefrau besucht ihn im Jahre 2006 für
sechs Monate. Als sie nach Nürnberg zurückkehrt, ist sie schwanger.
Die Deutsche Botschaft in Ghana stellt die Anfrage auf Zustimmung
zum Familiennachzug von Herrn A. an die Ausländerbehörde in Nürnberg.
Diese lehnt dies mangels ausreichender Identitätsabklärung ab,
was bedeutet, daß der liberianische Paß von Herrn A., der für
die Abschiebung gültig war, für die Rückkehr im Zuge des
Familiennachzugs behördlicherseits ungültig ist. Ein Entscheid
des zuständigen Gerichtes in Berlin verpflichtet die Verantwortlichen
schließlich zur sofortigen Erteilung eines Visums.
Am 7. April 2007 kann Herr A. zu seiner Frau zurückkehren
und sieht seine vor zwei Monaten geborene Tochter zum ersten Mal.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2007
6. Dezember 04
Als die Polizei an seiner Wohnungstür im hessischen Frankfurt
klingelt, öffnet der 36 Jahre alte Marokkaner die Tür. Er zeigt
nach Aufforderung eine französische Identitätskarte vor, die
die Polizisten allerdings als gefälscht erkennen. Als sie versuchen,
den Mann festzunehmen, flüchtet er und springt aus dem Fenster. Bei
dem Sturz aus dem zweiten Stock bricht er sich ein Bein und kommt ins Krankenhaus.
OP 8.12.04;
Polizei Frankfurt
6. Dezember 04
Berlin. Die 11-jährige Emina S. und ihre 13-jährige Schwester
Lejla werden von Polizisten aus dem Unterricht geholt und festgenommen.
Unmittelbar zuvor sind ihre Eltern und ihre 20-jährige Schwester Edisa
in der Ausländerbehörde ebenfalls festgenommen worden. Die bosnische
Familie muslimischen Glaubens soll nach zehnjährigem Deutschland-Aufenthalt
abgeschoben werden.
Alle Kinder verbringen die folgende Nacht im Abschiebegefängnis,
bis am nächsten Tag beim Haftprüfungstermin ihre Freilassung
entschieden wird. Im Gefängnis bleiben die schwer kriegstraumatisierte
Mutter und der Vater.
Erst am 13. Januar 2005 kann mit anwaltlicher Hilfe erreicht
werden, daß die Eltern aus der Abschiebehaft entlassen werden.
FRat Berlin
7. Dezember 04
Peine in Niedersachsen. Um 0.20 Uhr erscheinen Polizeibeamte in der
St. Jakobi-Kirchengemeinde und halten Pastor Niemann vor, daß er
eine "kriminelle Handlung begehe und gegen den Paragraphen 92a – Einschleusen
von Ausländern – des Ausländergesetzes verstoße." Herr
Niemann verweist auf den Beschluß des Kirchenvorstands, der besagt,
daß der vietnamesischen Familie Le / Van seit gestern Kirchenasyl
gewährt wird.
Um 1 Uhr nachts erscheinen die Beamten erneut, jetzt aber in
größerer Anzahl – die Streifenwagen sperren sogar die Straßenkreuzungen
ab. Der Kreis-Fachbereichsleiter für Umwelt, Bauen und Ordnung, Wolfgang
Gemba, ist persönlich vor Ort, läßt keine weiteren Diskussionen
zu und ordnet die gewaltsame Durchsetzung der Abschiebung an.
Die Eheleute Ngoc Thu Le und Manh Tu, ihre 14-jährige Tochter
Thu Nga und der 10-jährige Minh Duc werden in den BGS-Bus geführt.
Die vierjährige Hanh Duc wird schlafend zum Bus getragen. Über
den Flughafen Frankfurt am Main wird die Familie um 12 Uhr im Rahmen einer
Sammelabschiebung mit 20 weiteren Flüchtlingen nach Hanoi ausgeflogen.
Weil der 10-jährige Minh Duc an einer "atypischen autistischen
Erkrankung" und akuter Klaustrophobie leidet, hatte bereits am 23. Juli
04 das Verwaltungsgericht Braunschweig auf der Grundlage amtsärztlicher
Stellungnahmen die Abschiebung wegen der Dauer des Fluges und der damit
verbundenen außergewöhnlichen psychischen Belastungen für
das Kind untersagt.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bescheidet schließlich
die Zulässigkeit einer Abschiebung unter folgenden Bedingungen: Die
Abschiebung muß in Begleitung eines Arztes oder einer Ärztin
erfolgen unter Einrichtung einer Patientenkabine, und der Flug muß
Nonstop nach Hanoi gehen.
Diese Vorgaben werden bei der Abschiebung ignoriert. Es gibt
einen längeren Zwischenstop in Singapur, bevor die Familie weiter
nach Hanoi fliegt. Die Familie und auch der unter Platzangst leidende Minh
Duc sitzen im Passagierraum in normalen engen Sitzen, so daß der
Junge Wutausbrüche bekommt, sich übergeben muß und mehrere
Male Nasenbluten bekommt. Die begleitende Ärztin interveniert nicht.
Im Juni 2005 kann die 15-jährige Thu Nga Van in die BRD
zurückkehren, nachdem ihre leiblichen Eltern die Zustimmung zu einer
Adoption ihrer Tochter durch ein befreundetes Ehepaar aus Peine gegeben
haben. Der "Runde Tisch Thu Nga" unterstützt und finanziert das Mädchen
und auch die Familie in Hanoi. So kann der Besuch einer Privatschule für
den behinderten Bruder Minh Duc gewährleistet werden.
Thu Nga macht Abitur und studiert anschließend Englisch
und Französisch in Göttingen – sie will Lehrerin werden. Auch
den Jahreswechsel ins Jahr 2012 muß die inzwischen 20-Jährige
getrennt von ihren leiblichen Eltern und ihrem Bruder verbringen.
FRat NieSa Heft 104/105 Jan. 2005;
PAZ 21.10.08; BrZ 25.10.08; jW 19.11.08;
epd Niedersachsen 14.12.11
7. Dezember 04
Tschiana Nguya stirbt sechs Stunden nach der Geburt ihres Kindes, das
nur eine Stunde lebte. Sie war am 26. August 2004 schwanger und krank –
zusammen mit dem zehnjährigen Josephat und der zweijährigen Priscilla
– aus Niedersachsen in den Kongo abgeschoben worden.
Die kongolesische Familie Kisiwu / Nguya sollte bereits am 17.
Februar 2004 über Amsterdam abgeschoben werden (siehe dort). Diese
Abschiebung wurde jedoch von den niederländischen Behörden abgebrochen
und die Familie in die BRD zurückgeschickt. Aus Angst vor einem erneuten
Abschiebungsversuch durch die Ausländerbehörde in Hameln kehrte
sie nicht in die ihnen zugewiesene Gemeinde Emmerthal bei Hameln zurück
und hoffte auf eine positive Entscheidung des Niedersächsischen Landtags,
bei dem ihre Rechtsanwältin umgehend eine Petition einreichte.
Da es Frau Nguya gesundheitlich sehr schlecht ging – sie war
wieder schwanger und fand keinen Arzt, der sie ohne Krankenschein behandeln
wollte –, fuhr sie am 21. Juni nach Hameln, um einen entsprechenden Behandlungsschein
zu besorgen. Als die Ausländerbehörde in Hameln von der Rückkehr
erfuhr, wurde Frau Nguya mit den Kindern kurzerhand festgenommen und in
die Abschiebehaft nach Hannover-Langenhagen gebracht. Das Jugendamt Hannover
brachte Josephat und Priscilla an unbekanntem Ort unter; Angehörigen
wurde der Kontakt zu den Kindern verwehrt.
Anfang September erfolgte die Abschiebung von Frau Nguya mit
den zwei Kindern; ihr Ehemann Freddy Kisiwu und der inzwischen 15-jährige
Sohn – er war beim ersten Abschiebeversuch der Familie geflüchtet
– blieben mit unbekanntem Aufenthalt in Westeuropa.
Nach der Ankunft in Kinshasa wurde Frau Nguya sofort in Polizeihaft
genommen. Über die Dauer und die Bedingungen ihrer Inhaftierung liegen
diverse unterschiedliche Berichte vor. Ein evangelischer Pastor erklärte
sich bereit, die Kinder Josephat und Priscilla vorübergehend zu betreuen,
und nahm schließlich auch Frau Nguya auf, die inzwischen hochschwanger
und sehr krank war und daher vorübergehend entlassen wurde. Sie stirbt
in der Polyklinik Kimbaguiste – nach den Recherchen des TV-Polit-Magazins
Monitor an einer nicht behandelten Blutvergiftung, deren Ursache in verdorbenem
Essen, verschmutztem Wasser und fehlender medizinischer Versorgung vermutet
wird.
Im Januar 2007 leben die beiden Kinder immer noch beim Pastor
in Kinshasa, obwohl dieser wiederholt darauf hingewiesen hat, daß
er Josephat und Priscilla nicht auf Dauer versorgen könne und daß
der deutsche Staat dafür Verantwortung trage.
Die Petition vom 8. März 2004 – mit Schreiben vom
29. September 2006 auf Familienzusammenführung erweitert – wird
nach mehrmaliger Nachfrage der Rechtsanwältin schließlich Anfang
Januar 2007 (!) vom Petitionsausschuß mit dem Ergebnis beraten und
beschieden, es werde kein Anlaß gesehen, den Fall erneut aufzugreifen.
Allerdings bittet der Ausschuß zugleich darum, daß die Erteilung
von Visa zum Zweck der Wiedereinreise und Familienzusammenführung
unter Berücksichtigung des besonders schweren Schicksals der Familie
wohlwollend geprüft werde.
Ein Beitrag der TV-Sendung Monitor hatte das Schicksal der Familie
Nguya / Kisiwu einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und eine
Welle der Anteilnahme und Spendenbereitschaft ausgelöst. Die Anwältin
und die Berliner Tante der Kinder bemühen sich um die Rückkehr.
Nachdem sich die Länder Niedersachsen und Berlin darauf
geeinigt haben, die Wiedereinreisesperre aufzuheben, mühsam eine Sorgerechtsentscheidung
nach kongolesischem Recht beschafft ist und die deutsche Botschaft die
Visa erteilt hat, kehren der inzwischen 13-jährige Josephat und seine
5-jährige Schwester Priscilla am 28. Mai 2007 in die Bundesrepublik
zurück.
Sie leben heute bei ihrer Tante in Berlin. Der Vater und der
inzwischen 17-jährige Bruder sind weiterhin in der Illegalität.
(siehe auch: 17. Februar 04)
Emmi Gleim-Msemo – Rechtsanwältin;
Antirassistische Initiative Berlin;
FRat NieSa; Monitor 21.12.06
8. Dezember 04
Aalen in Baden-Württemberg. Als sich um 2 Uhr morgens in der Ziegelstraße
nach dem Klingeln an der Haustür der togoischen Familie Douty nichts
tut, schlagen die Polizeibeamten die Scheibe der Glastür ein und verschaffen
sich so Zugang. Der Familienvater Didier Douty und die beiden sieben- und
achtjährigen Kinder werden mitgenommen. Die Mutter ist zu diesem Zeitpunkt
nicht anwesend.
Bereits um 18.15 Uhr sitzt Didier Douty in einem Charter-Flugzeug,
das in einer landesübergreifenden Abschiebeaktion Flüchtlinge
nach Kamerun, Nigeria und Togo ausfliegt.
Die Abgeschobenen werden laut Presseerklärung des Regierungspräsidiums
Stuttgart in zwei Kategorien unterteilt: Sechs Personen seien "rechtskräfig
verurteilte Straftäter" und zwölf hätten durch "Täuschung
oder aggressives Verhalten eine Abschiebung verhindert". Die zweite Gruppe
soll im Rahmen einer Botschaftsvorführung die Identitätsfeststellung
mit der Übergabe politischer Schriften "sabotiert" haben. Hierzu wird
Didier Douty gerechnet, obwohl ihm eine direkte Beteiligung an dem Tumult
in der Botschaft nicht unterstellt wird.
Didier Douty kam vor 12 Jahren in die BRD und arbeitete von Beginn
an in ein und derselben Firma als Lagerverwalter. Aber auch die Bemühungen
seines Arbeitgebers schützen ihn nicht vor der Abschiebung nach Togo,
wo ihm politische Verfolgung droht.
Weil die Mutter bei der Abschiebung fehlte, werden die Kinder
Oskar und Linda nach Aalen zurückgeschickt und kommen in ein Kinderheim.
Um eine Verhaftung und anschließende Abschiebung zu vermeiden, ist
Djaba Douty, die Mutter der beiden Kinder, vorübergehend untergetaucht.
Als das Verwaltungsgericht Stuttgart Abschiebehindernisse feststellt,
kann Djaba Douty mit ihren Kindern wieder in ihre alte Wohnung zurückkehren.
Seit der Abschiebung gibt es kein Lebenszeichen von Didier Douty
– er gilt als verschollen.
Eine für den 18. November 2006 geplante Abschiebung von
Djaba Douty und den Kindern wird allein durch die couragierte Weigerung
des Piloten einer französischen Linienmaschine abgebrochen, so daß
die Familie wieder zurück nach Aalen kann. Die evangelische und die
katholische Kirche, die LehrerInnen der Kinder, Abgeordnete und eine große
Zahl von Aalener Menschen setzen sich inzwischen für ein Bleiberecht
der Familie ein. Sogar der Landrat und der Oberbürgermeister
wenden sich schriftlich an den Innenminister Rech.
Schwäbische Post Aalen 9.12.04; AIZ August 2005;
FRat BaWü 20.11.06; SchwZ 20.11.06;
SchwZ 21.11.06; AN 21.11.06; Stadt Aalen 22.11.06; SchwZ 24.11.06
9. Dezember 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 44 Jahre alte
Rabija Radoncic, die sich seit dem 13. Oktober in Abschiebehaft befindet,
wird überraschend abgeholt und über Düsseldorf in den Kosovo
abgeschoben. Rabija Radoncic ist halbseitig gelähmt und leidet unter
Epilepsie und Herzrhythmusstörungen. Sie kann ohne Hilfe und ohne
Medikamente nicht leben. Vom Land Berlin, in dem sie seit elf Jahren lebt,
hatte sie einen Schwerbehindertenausweis, der ihre 80-prozentige Behinderung
bestätigt. Nur nach drängenden Bitten erklären sich Bedienstete
des Düsseldorfer Flughafens bereit, ihren in Berlin lebenden Bruder
über ihre heimliche Abschiebung zu informieren.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Flüchtlingsrat Berlin
10. Dezember 04
Sunny Omwenyeke tritt eine 15-tägige Gefängnisstrafe in Bremen
an. Sein Vergehen ist ein Verstoß gegen die "Residenzpflicht". Der
Menschenrechtsaktivist aus Nigeria und Aktivist der Karawane für die
Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen war im Jahre 2000 an den Vorbereitungen
des Flüchtlingskongresses in Jena beteiligt. Die erforderliche Erlaubnis,
zu diesem Zwecke seinen Landkreis zu verlassen, hatte ihm der Leiter der
Ausländerbehörde Wolfsburg nicht erteilt. Auf dem Wege nach Jena
geriet Sunny Omwenyeke in eine Polizeikontrolle und erhielt eine Geldbuße,
die er mit dem Verweis auf Menschenrechtsverletzungen nicht bezahlte: "Wir
werden so lange vor Gericht gegen diese Strafen klagen, bis die Residenzpflicht
abgeschafft ist."
Im Jahre 2003 wird er vom Amtsgericht Bremen zu 15 Tagessätzen
à 7,50 Euro verurteilt. Rechtsmittel gegen das Urteil bis hinauf
zum Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos.
"Ich kann unmöglich eine Strafe für ein solch diskriminierendes
Gesetz bezahlen, es ist mit meinen Prinzipien nicht vereinbar – ich gehe
lieber aufrecht ins Gefängnis, als mich zu beugen. Kein anderes sich
demokratisch nennendes Land auf der Welt hat ein solches Gesetz. Lediglich
die Passgesetze aus Südafrika zu Zeiten der Apartheid waren vergleichbar,
aber die wurden glücklicherweise abgeschafft."
Zusammen mit einem internationalen Team von AnwältInnen
hat Sunny Omwenyeke eine Klage gegen die BRD vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht.
taz Bremen13.12.04; FR 14.12.04;
Karawane; The VOICE 16.12.04;
FRat NieSa Heft 104/105 Januar 2005
13. Dezember 04
Im Berliner Bezirk Mitte bricht im Flüchtlingsheim in der Chausseestraße
54 nachts im zweiten Obergeschoß des Hinterhauses ein Feuer aus.
Durch die starke Rauchentwicklung flüchten viele BewohnerInnen auf
die Straße. Eine Frau, ein Kind und ein Feuerwehrmann erleiden Rauchvergiftungen.
Die Feuerwehr vermutet als Ursache des Brandes fahrlässige Brandstiftung.
BeZ 14.12.04
16. Dezember 04
Ausländerbehörde Berlin. Nach Mitteilung, daß die bis
heute gültige Duldung nicht verlängert wird, sie beide nun festgenommen
sind und abgeschoben werden, bricht die 58 Jahre alte Bosnierin M. H. auf
dem Weg in die Abschiebehaft zusammen. Auch Ihr Mann O. H. (62 Jahre alt)
muß nach seinem Gerichtstermin im Abschiebegefängnis medizinisch
betreut werden.
Frau H. wird umgehend ins DRK-Krankenhaus Köpenick, dann
ins psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe und schließlich ins
Krankenhaus Neukölln gebracht (Kriseninterventionszentrum). Wenig
später erfolgt auch die Einlieferung ihres Mannes ins Neuköllner
Krankenhaus, wo sie beide zwei Wochen lang psychotherapeutisch behandelt
werden.
Die Eheleute waren vor 10 Jahren kriegsbedingt nach Berlin geflohen,
und Frau H. ist seit 1994 in psychotherapeutischer Behandlung – ihr Mann
seit 1995. Seit Jahren liegen der Ausländerbehörde Atteste von
den verschiedenen behandelnden Ärzten vor. Im Jahre 2003 wird in einer
gutachterlichen Stellungnahme bei Frau H. eine Posttraumatische Belastungsstörung
von besonderer Schwere beschrieben.
Über die Berliner Härtefallkommission wird im Mai 2005
erreicht, daß die Eheleute in Berlin bleiben dürfen – allerdings
nur unter der Voraussetzung, daß ihre Kinder für ihren Lebensunterhalt
aufkommen.
BeZ 23.12.04; FRat Berlin;
Steven Marc Jefferys – Rechtsanwalt
16. Dezember 04
Wangen in Baden-Württemberg. Als der 20 Jahre alte Fatmir Krasniqi
versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden, kann ihn seine Schwester noch
rechtzeitig davon abhalten. Dies ist sein dritter Suizidversuch seit seiner
Flucht aus dem Kosovo.
Er kommt – zum zweiten Mal in den letzten Monaten – zur stationären
Behandlung in das Zentrum für Psychiatrie Weißenau.
Die ethnischen Vertreibungen und Massaker gegen die albanische
Bevölkerung 1999 im Kosovo hat er als Augenzeuge miterleben müssen,
und diese Geschehnisse haben ihn schwer traumatisiert. Er floh mit seinen
Eltern und fünf Geschwistern zunächst in die Niederlande, dann
nach Schweden, Norwegen und schließlich nach Deutschland. In allen
Ländern beantragte er Asyl – in den Niederlanden, Schweden und Deutschland
wurde negativ entschieden. Die Entscheidung über den Asylantrag in
Norwegen ist zur Zeit (Februar 2006) unbekannt. (siehe auch: Juli 04 und
18. Januar 05)
SchwZ 21.1.05; AK Asyl BaWü 9.3.05;
AK für Asylbewerber Wangen;
Petra Brennenstuhl-Haug – Rechtsanwältin
19. Dezember 04
Bundesland Schleswig-Holstein. An der deutsch-skandinavischen Grenzübergangsstelle
in Puttgarden auf der Insel Fehmarn, kontrolliert der Bundesgrenzschutz
morgens um 2.00 Uhr einen Alfa Romeo, in dem sich neun Personen aus Serbien-Montenegro
befinden.
Der 32-jährige Fahrer hatte versucht, zwei Familien nach
Dänemark zu bringen: zwei Männer im Alter von 24 und 22 Jahren,
zwei schwangere Frauen im Alter von 22 und 20 Jahren und vier Kinder im
Alter von 1, 2, 4 und 5 Jahren. Sie sind alle abgelehnte AsylbewerberInnen
aus Deutschland und zur Festnahme, Ausweisung und Abschiebung durch die
Ausländerbehörde Coesfeld in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben.
Während der Kontrolle durch den Bundesgrenzschutz setzen
bei der 22-jährigen Frau die Wehen ein, so daß sie mit einem
Krankenwagen ins Krankenhaus Oldenburg eingeliefert werden muß.
Der Fahrer – selbst Asylbewerber in Belgien – wird in Haft genommen,
die übrigen Flüchtlinge werden aufgefordert, in ihren Landkreis
zurückzukehren.
BGS Flensburg
21. Dezember 04
Bundesland Hessen. Zwei Beamte der Polizeidirektion Schwerin, die einen
27-jährigen syrischen Gefangenen zur Abschiebung nach Frankfurt am
Main bringen sollen, lenken den Wagen um 10.15 Uhr auf die Raststätte
Reinhardshain, um eine Pause einzulegen. Dem Syrer gelingt es trotz Handschellen
einen Beamten zu schlagen und davon zu rennen.
An der jetzt ausgelösten Großfahndung beteiligen sich
nicht nur örtliche Kräfte mit Diensthunden, sondern auch die
Bereitschaftspolizei und ein Polizeihubschrauber.
Nach knapp zwei Stunden wird der Flüchtige von einem Spürhund
in einer Fichtenschonung entlang der Landstraße zwischen Beuern und
Geilshausen völlig durchgefroren – auf einem Baum sitzend – aufgefunden.
Bei der anschließenden Festnahme beißt ihn der Hund
ins Bein, so daß er zunächst mit dem Rettungswagen ins Licher
Krankenhaus gebracht werden muß. Danach kommt er in Polizeigewahrsam
nach Gießen.
Gegen ihn soll jetzt ein beschleunigtes Verfahren wegen Körperverletzung
und Widerstand gegen die Beamten beim Amtsgericht eingeleitet werden.
GA 22.12.04
21. Dezember 04
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In einer gut besetzten U-Bahn in Essen-Holsterhausen
werden ein 20- und ein 22-jähriger Mann, beide aus Sierra Leone, von
zwei deutschen Nazis attackiert. Die Provokateure, sie haben drei Hunde
dabei, setzen sich zunächst neben die Afrikaner, beleidigen und beschimpfen
sie. Dann steht einer der Deutschen auf und schlägt einem Afrikaner
mit der flachen Hand ins Gesicht. Der Hund seines Kumpanen beißt
einen der Angegriffenen in die Hand.
Da Fahrgäste inzwischen die Polizei verständigt haben,
können die Täter an der Haltestelle Hobeisenbrücke vorübergehend
festgenommen werden. Die betrunkenen Männer sind wegen Betrugs, Körperverletzungen
und rechtsextremistischer Aktivitäten polizeibekannt.
Polizei Essen 22.12.04;
NRZ 23.12.04
23. Dezember 04
Im Kreishaus der nordrhein-westfälischen Stadt Minden übergießt
sich um 13.40 Uhr ein Iraner mit Benzin. Er hält ein Feuerzeug bereit
und droht sich anzuzünden. Der 39-jährige abgelehnte Asylbewerber
protestiert gegen die Unterbringung in der Unterkunft in Stemwede-Dielingen,
denn er hatte eine Verlegung nach Köln erbeten, wo seine Verwandten
leben.
In der einen Hand hält er ein Messer mit einer ca. 15 cm
langen Klinge, in der anderen eine Rasierklinge, mit der er sich Verletzungen
am Kopf zufügt. Erst um 14.25 Uhr gelingt es einem Polizeikommissar,
ihn zur Aufgabe zu bewegen.
Mit einem Rettungswagen kommt er zur medizinischen Behandlung
ins Mindener Klinikum. Nach der Versorgung seiner Wunden wird er in die
Psychiatrie in Lübbecke eingewiesen.
Polizei Minden-Lübbecke 23.12.04;
NW 24.12.04; MT 24.12.04; WB 24.12.04;
FRat NRW 3.1.05
25. Dezember 04
Templin in Brandenburg. In den frühen Morgenstunden werden ein
39 Jahre alter vietnamesischer Flüchtling und ein 43-jähriger
Deutscher auf der Straße aus einer Gruppe Jugendlicher heraus angegriffen.
Sie beleidigen den Vietnamesen, schlagen ihm mit einer Bierflasche auf
den Kopf, reißen ihn zu Boden und treten ihn mit Füßen.
Seinem deutschen Begleiter schlagen die Jugendlichen mehrfach ins Gesicht.
Dann jagen sie den Vietnamesen durch die Stadt. An dieser Hetzjagd beteiligen
sich bis zu 20 Menschen.
Mit einem Rippenbruch und Schürfwunden kommt der Vietnamese
schließlich ins Krankenhaus.
Die Polizei ermittelt in den folgenden zwei Wochen fünf
mutmaßliche Täter, alle im Alter zwischen 18 bis 22 Jahren,
alle aus Templin – einige von ihnen wurden bereits strafrechtlich verfolgt.
Am 20. Februar 2006 werden vier der Täter vom Jugendschöffengericht
des Amtsgerichtes Prenzlau zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bis zu drei
Jahren und vier Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und
Beleidigung verurteilt. Der damals mißhandelte Vietnamese hat noch
heute unter den Folgen der Tat zu leiden.
Drei der verurteilten Täter legen Rechtsmittel ein, so daß
der Prozeß fortgesetzt werden wird.
Opferperspektive;
BM 28.12.04; taz 28.12.04;
rbb-online 29.12.04; BM 30.12.04;
Pfeffer & Salz; JWB 12.1.05;
MAZ 21.2.06; BM 3.3.06; JWB 15.3.06
25. Dezember 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Früh morgens
schlägt ein 22-jähriger libanesischer Gefangener seinen Kopf
so heftig gegen die Zellenwand, daß eine große, stark blutende
Platzwunde entsteht. Er kommt umgehend ins DRK-Krankenhaus Köpenick,
wird aber im Laufe des folgenden Tages wieder in das Abschiebegefängnis
zurückgebracht. Dieses ist bereits die zweite Selbstverletzung, die
er sich zufügte. (siehe auch: Ende November 04)
Pfarrer D. Ziebarth
27. Dezember 04
In der Nacht wird in einem Spezialraum des Bremer Polizeipräsidiums
bei dem 35 Jahre alten abgelehnten Asylbewerber Laye-Alama Condé
aus Sierra Leone durch einen Polizeiarzt eine Brechmittelgabe vorgenommen.
Unmittelbar während der Maßnahme fällt der Mann ins Koma.
Er kommt mit der wahrscheinlichen Diagnose "Hirntod" auf die Intensiv-Station
des Krankenhauses St.-Joseph-Stift. Am 6. Januar 2005 bestätigt das
Bremer Institut für Rechtsmedizin den Tod des Flüchtlings.
Bei einer Drogenkontrolle im Steintorviertel war der Flüchtling
um Mitternacht am Sielwalleck von Zivilpolizisten festgenommen worden,
weil er unter Verdacht stand, Drogenkügelchen verschluckt zu haben.
Zur Beweissicherung sollte durch einen Arzt des ärztlichen Beweissicherungsdienstes
im Polizeirevier Vahr ein Brechmittel verabreicht werden. Dort wurde der
sich heftig wehrende Mann zunächst von den Beamten auf einer speziell
dafür vorgesehenen Liege an Armen und Beinen fixiert. Der Arzt legte
eine Magensonde und pumpte mittels einer Spritze Brechmittel und Wasser
in den Magen. Als die medizinischen Überwachungsgeräte für
Blutdruck und Sauerstoffsättigung niedrige Werte anzeigten, rief der
Polizeiarzt einen Notarzt-Kollegen. Dieser schildert die Situation bei
seinem Eintreffen wie folgt: "Es befanden sich neben der RTW-Besatzung
(RTW=Rettungswagen, ARI) noch drei Personen im Raum: zwei Polizeibeamte
in schwarzen Lederjacken, bewaffnet, mit Plastikschürzen bekleidet
und eine Zivilperson, hierbei handelte es sich um einen Arzt vom medizinischen
Beweissicherungsdienst, ebenfalls mit Plastikschürze. Alle trugen
Latexhandschuhe."
Da die vom Notdienst-Team mitgebrachten Ersatzgeräte normale
Vitalfunktionen anzeigten, wurde vermutet, daß die vorher niedrigen
Meßwerte durch eine Fehlfunktion der verwendeten Geräte entstanden
sein könnten.
"Der Mann lag ohne sich zu äußern an den Füßen
mit Kabelbindern gefesselt da. Die linke Hand war mit einer Handschelle
an der Untersuchungsliege fixiert. Der Mann wirkte sehr erschöpft",
erinnert sich der Notarzt, "der Kollege versicherte, er habe da Erfahrung,
dieses Klientel würde immer so tun als seien sie bewußtlos,
um ein Ende der Maßnahmen zu erreichen."
Nach dem Erbrechen des Flüchtlings wurde Laye-Alama Condé
in eine aufrechte Position gebracht, und der Polizeiarzt schob erneut die
Magensonde und applizierte mittels sehr großer Spritzen (100 bis
200 ml-Spritzen) Leitungswasser. Er versuchte auch, durch Manipulation
im Rachen mittels des stumpfen Endes einer Pinzette, den Brechreiz bei
Laye-Alama Condé auszulösen. Dagegen wehrte sich Laye-Alama
Condé durch Hin- und Herdrehen des Kopfes. Dieser wurde ihm von
einem Polizeibeamten festgehalten, während der andere den linken Arm
festhielt. Dieser Vorgang wurde mehrmals wiederholt.
Nach 20 Minuten dieser Tortur atmete der Mann fast nicht mehr,
so daß der Notarzt einschritt. Der Sauerstoffsensor, der während
der Prozedur zerbrochen war, mußte von dem Notarzt-Team ersetzt werden
und zeigte eine Sättigung von 30% an. Das Anlegen der EKG-Elektroden
gestaltete sich schwieriger, weil sie aufgrund der großen Wassermengen,
die Laye-Alama Condé erbrochen hatte, einfach nicht mehr klebten.
Das Gerät zeigte schließlich einen lebensgefährlichen Sauerstoffmangel
im Herzmuskel an. Eine Herzdruckmassage wurde begonnen. Eine Beutelbeatmung
konnte nicht durchgeführt werden, weil "der Mund des Patienten voller
Wasser" stand. Auch eine Intubation gelang erst im dritten Versuch, weil
"aus dem Ösophagus (Speiseröhre) und der Trachea (Luftröhre)
Unmengen an Wasser den Rachen immer wieder füllten. Die mobile Absaugung
war hier völlig überfordert, und eine stationäre Absaugung
gab es in dem Raum nicht. Darüber hinaus war die Lampe des Laryngoskops
(Rachenlampe, ARI) nicht einwandfrei funktionsfähig, es mußte
ein zweites aus dem NEF besorgt werden." Nachdem die Sauerstoffversorgung
wieder gewährleistet war, stabilisierte sich der Kreislauf von Laye-Alama
Condé umgehend. Der Notarzt legte eine Magensonde, über die
noch einmal ein bis zwei Liter Wasser abliefen. Während des Transportes
ins Krankenhaus füllte sich der Sekretbeutel der Magensonde noch einmal
mit ca. 500 ml Wasser.
Allein durch eine Strafanzeige des Notarztes, der in der letzten
Phase der Zwangsmaßnahme anwesend war, wird die Tötung des Flüchtlings
öffentlich. Er gibt an, daß dem Mann solche Mengen Wasser in
den Magen gepumpt worden sei, daß das Wasser dann über die Speiseröhre
in die Luftröhre und die Lunge eindrang und der Mann buchstäblich
ertrank.
Der Bremer Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) verteidigt
sich unter der lauter werdenden Kritik zu der Brechmittelvergabe und im
Hinblick auf den – nicht vorbestraften – und im Koma liegenden Laye-Alama
Condé Anfang Januar mit der Äußerung, daß "Schwerstkriminelle"
nun mal "mit körperlichen Nachteilen" rechnen müßten. Auch
behauptet er wider besseren Wissens, daß der Flüchtling bei
der Maßnahme auf Drogenkügelchen gebissen und dadurch eine Vergiftung
erlitten hätte (".... das hat er sich selber zuzuschreiben"). Erst
am 8. Januar revidiert er diese Lüge und beschließt, daß
die Anordnung der Vergabe von Brechmitteln bis zur Aufklärung dieses
Falles ausgesetzt wird.
Das Ergebnis der Beweissicherungsmaßnahme, bei der Laye-Alama
Condé getötet wurde, ist der Fund von drei Kokain-Päckchen
mit einem Schätzwert von je 20 Euro.
Am 8. Januar wird bekannt, daß die Staatsanwaltschaft wegen
eines Anfangsverdachtes auf fahrlässige Körperverletzung gegen
den Notarzt ermittelt. Dieser ergebe sich "aus dem Gedächtnisprotokoll
des Notarztes sowie aus Zeugenaussagen." Zudem habe der Notarzt Dienstvorschriften
verletzt. In einem Bericht des Innensenators vor der Innendeputation heißt
es weiterhin, der Notarzt hätte den Vorfall unverzüglich an den
Träger des Einsatzes weiterleiten müssen – also an das Innenressort.
Dieser Pflicht sei er nicht nachgekommen.
Eine Strafanzeige gegen Innensenator Röwekamp wegen fahrlässiger
Tötung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung, die 33 BürgerInnen
erstattet haben, wird im Mai 2005 von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Begründungen: die Anordnung von Brechmitteleinsätzen sei durch
die Strafprozeßordnung gedeckt; für den Todesfall seien nicht
der Senator, sondern allenfalls die Notärzte verantwortlich, gegen
die noch ermittelt werde – und die Todesursache stehe bisher (!) noch nicht
fest.
Unter Berufung auf verschiedene Gutachten bestätigt im November
2005 die Staatsanwaltschaft die Diagnose des Notarztes "Ertrinken" als
Ursache des Todes von Laye-Alama Condé.
Im Mai 2006 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den verantwortlichen
Arzt Igor V. wegen fahrlässiger Tötung.
Am 11. Juli 2006 entscheidet der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR), daß die zwangsweise Verabreichung
von Brechmitteln gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Die juristische Analyse ergibt, daß das Abwarten auf das natürliche
Ausscheiden der Beweismittel (Kotabgang) der mildere Weg ist; die gewaltsame
Einführung eines Plastikschlauches und die Eingabe von Brechreiz erzeugenden
Mitteln sei dagegen eine "inhumane und erniedrigende Behandlung". Nichtsdestotrotz
bleibt die "freiwillige" Vergabe von Brechmitteln weiterhin zulässig.
Dieses Urteil des EGMR beruht auf der Entscheidung im Falle "Jalloh
gegen Deutschland". Dem Kläger Abu Bakah Jalloh, dem im Jahre 1993
(!) zwangsweise und mit brutalster Gewalt Brechmittel eingegeben wurden,
mußte die BRD 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Ebenfalls 10.000 Euro ist die Höhe des Schmerzensgeldes,
das der Arzt der Mutter von Laye-Alama Condé nach einer außergerichtlichen
Einigung zu zahlen hat.
Vier Jahre nach der Tötung von Laye-Alama Condé,
am 4. Dezember 2008, spricht das Landgericht Bremen den verantwortlichen
Gerichtsmediziner Igor V. nach 23 Verhandlungstagen vom Vorwurf der fahrlässigen
Tötung frei. Der 44-Jährige habe sich zwar "zahlreiche Unsicherheiten,
Versäumnisse und Fehler" zuschulden kommen lassen und objektiv Pflichten
verletzt, doch sei ihm subjektiv keine Schuld nachzuweisen, da er unerfahren
und überfordert gewesen sei. Dazu
der Vize-Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery
vor der Presse: ein Urteil nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor
Strafe" widerspreche seinem Rechtsverständnis.
Nachdem Mutter und Bruder des Getöteten dieses Urteil mit
einer Sachrüge angegriffen haben, wird der Freispruch des Igor V.
vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig am 28. April 10 wieder
aufgehoben und die Sache zurück an eine Schwurgerichtskammer des Bremer
Landgerichts gegeben, weil jetzt auch eine Verurteilung des Angeklagten
wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge denkbar sei.
Der Richter des BGH spricht von einem "menschenunwürdigen" Umgang
mit dem Festgenommenen und von "ebenfalls todesursächliche(n) Pflichtverletzungen
Dritter", und bezeichnet sowohl den Notarzt als auch beteiligte Beamte
des Beweismittelsicherungsdienstes als "bisher unbehelligte Nebentäter".
Ab dem 8. März 2011 muß sich der Arzt Igor V. wegen
Körperverletzung mit Todesfolge erneut vor dem Landgericht Bremen
verantworten.
Am 14. Juni lautet das Urteil "Im Zweifel für den Angeklagten".
Obwohl die zehn Gutachter alle den Tod durch Ertränken für wahrscheinlich
halten, räumen sie medizinische Ungereimtheiten ein, die auch den
Tod durch Vorerkrankungen für möglich erscheinen lassen.
Gedächtnisprotokoll des Notarztes; Polizei Bremen 4.1.05;
ND 5.1.05; FRat HH 6.1.05; taz 6.1.05; taz 7.1.05;
SäZ 7.1.05; taz 8.1.05; WK 8.1.05; taz 10.1.05;
taz 11.1.05; taz Bremen14.1.05;
WK 14.1.05; Freitag 14.1.05;
taz Bremen15.1.05; taz 18.1.05;
FR 30.5.05; WK 26.11.05; TS 10.5.06;
FR 11.5.06; taz 11.5.06; taz 12.7.06;
Pressestelle Hamburger Senat 1.8.06;
CILIP 2/2008; jW 29.5.08; WK 12.6.08;
FR 5.12.08; taz 5.12.08; HA 5.12.08; NWZ 9.12.08;
taz 27.4.10; taz 29.4.10; WK 29.4.10; Welt 29.4.10;
radio bremen 29.4.10;
radio bremen 2.3.11; Bild 2.3.11; Welt 3.3.11; jW 9.3.11;
HA 14.6.11; SD 14.6.11; WK 14.6.11; Ärztezeitung 14.6.11;
Welt 15.6.11; FR 15.6.11
27. Dezember 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Abends um 22 Uhr verletzt
sich ein 22 Jahre alter Gefangener mit einem Teil seines Reißverschlusses
an Brust und Bauch. Er kommt daraufhin in den Isolationstrakt zur Überwachung.
Polizei Berlin 28.12.04; BM 29.12.04
28. Dezember 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 22 Jahre alter
lettischer Gefangener fügt sich mit einer abgebrochenen Rasierklinge
Schnittverletzungen zu und kommt nach der medizinischen Versorgung der
Wunden wieder zurück auf seine Etage.
In der folgenden Nacht um 3.15 Uhr versucht er dann, sich im
Toilettenraum mit einem Bettlaken zu erhängen. Ein Mitgefangener alarmiert
Bewachungsbeamte, die das Bettlaken durchschneiden und veranlassen, daß
der Mann ins Krankenhaus kommt. Nach medizinischer Behandlung erfolgt seine
Verlegung ins psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe.
Wegen fehlender "Kooperationsbereitschaft" erfolgt von dort seine
Rückverlegung ins Abschiebegefängnis – und zwar jetzt in den
Isolationstrakt.
Nach 16-tägiger Einzelhaft beschwert er sich schriftlich
über die Isolationshaft und droht an, sich aus Protest etwas anzutun.
Einen Tag später, am 14. Januar 2005, versucht er sich beim Hofgang
um 10.45 Uhr an einem Basketballkorb zu erhängen. Mitgefangene heben
seinen Körper an, um das Gewicht zu verringern. Als er abgehängt
wird, ist er kurzzeitig bewußtlos und wird zur Ärztin des Polizeiärztlichen
Dienstes getragen. Diese ordnet erneut und mit der Begründung der
Suizidalität weitere Isolationshaft an.
Nach insgesamt 21 Tagen (!) Einzelhaft wird der Mann in die Gemeinschaftszelle
zurückverlegt. Am 7. März 2005 wird er ohne weitere Begründung
aus der Abschiebehaft entlassen.
Polizei Berlin 28.12.04; BM 29.12.04;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
JWB 12.1.05; Polizei Berlin 15.1.05;
Gamma infotelefon Leipzig 31.1.05
31. Dezember 04
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 17-jähriger
palästinensischer Gefangener bringt sich in dieser Nacht zum Neuen
Jahr vielfache Schnittverletzungen am linken Oberarm und am linken Unterschenkel
bei. Nach einer Versorgung der Wunden im DRK-Krankenhaus Köpenick
kommt er ins Abschiebegefängnis zurück und wird für sechs
Tage in Isolationshaft genommen. Nach dem Motiv für die Selbstverletzungen
befragt, sagt er dem Gefängnispfarrer Herrn Ziebarth, daß er
nicht mehr leben wolle, weil es ihm seit Wochen sehr schlecht gehe und
er es nicht mehr aushalte. Zudem äußert er jetzt massive Ängste,
von der Polizei getötet zu werden, was Herr Ziebarth mit traumatischen
Ereignissen in seiner Vergangenheit in Zusammenhang bringt.
Der Palästinenser aus dem Libanon leidet seit vier Wochen
unter unvermindert starken Kopfschmerzen, die von den Kiefer- und Stirnhöhlen
ausgehen. Zudem quält ihn – ebenfalls seit Wochen – Erbrechen nach
jeder Aufnahme von fester Nahrung. Bei den drei Besuchen in der medizinischen
Abteilung des Gefängnisses war er einmal der Ärztin vorgeführt
worden – untersucht wurde er dabei nicht. Ihm wurde eine Tablette pro Tag
verordnet, die allerdings keinerlei Einfluß auf seine schweren Symptome
hatte. Nachts schlief er nicht mehr, er ging im Zimmer und im Gang herum
und redete laut mit sich selbst. Später konnte er sich daran nicht
mehr erinnern.
Erst der Gefängnispfarrer hatte – unter Hinzuziehung der
Rechtsanwältin und des Gefängnisbeirats – einen Untersuchungstermin
beim Polizeiärztlichen Dienst am 23. Dezember in Gegenwart eines Dolmetschers
erreicht. Der Jugendliche berichtete ihm, daß er über Nacht
zum 24. Dezember im Erdgeschoß unter Beobachtung geblieben war, daß
ihm keine Diagnose mitgeteilt worden war und daß die Tablettengabe
unvermindert fortgeführt werden sollte. Seine Kopfschmerzen blieben
unerträglich, er bekam zusätzlich eitrigen Nasenausfluß,
und das Erbrochene wurde zunehmend blutiger.
Mit Hilfe der Rechtsanwältin gelang es dem Gefängnispfarrer,
einen Untersuchungstermin beim Psychiatrischen Dienst am 29. Dezember zu
bekommen. Hier wurde eine Migräne festgestellt.
Als der Jugendliche nach seinen Selbstverletzungen aus der Isolation
heraus zurück in den Zellentrakt verlegt wird, bietet sich dem Gefängnispfarrer
folgendes Bild: Medikamente bekommt der Jugendliche gar nicht mehr; er
hat weiterhin sofortiges Erbrechen nach jeder Nahrungsaufnahme und starke
Kopfschmerzen; Flüssigkeit nimmt er nur in kleinen Mengen und unter
Zureden zu sich; seine durchgebluteten und verkrusteten Verbände sind
seit zwei Tagen nicht gewechselt worden, und die Sanitäter lehnen
auch ab, dies zu tun. Seine von Mitgefangenen geliehene Kleidung konnte
der Schwerkranke tagelang nicht austauschen, weil die vom Pfarrer besorgte
Ersatzkleidung nicht mehr auffindbar war.
Pfarrer D. Ziebarth
Dezember 04
Obersulm-Willsbach in Baden-Württemberg. Nach einer durchzechten
Nacht begeben sich sechs deutsche Männer zwischen 17 und 21 Jahren
zum Flüchtlingsheim und greifen es mit Pflastersteinen, einer Bierflasche,
einem Fernsehgerät und einem PC-Bildschirm an. Dann flüchten
sie.
Bei der Gerichtsverhandlung im Oktober 2005 geben die Täter
als Motiv "Langeweile" an. Daß das von der Polizei zwischenzeitlich
ermittelte Motiv "Übungswerfen für Molotow-Cocktails" ebenfalls
zutreffen könnte, geht aus den Ergebnissen von Hausdurchsuchungen
bei den Angeklagten hervor, bei denen umfangreiches rechtsradikales Propagandamaterial
in Form von Flyern, Aufklebern, CDs, Computerspielen und Reichskriegsflaggen
gefunden wurde. Trotzdem gehen die Sachverständigen am Ende des Prozesses
nicht von Rechtsradikalismus als Auslöser der Tat aus.
Gerichtsurteil: Alle sechs Angeklagten verbringen ein Wochenende
in einer Jugendarrestanstalt.
StZ 3.2.05;
Infoladen Ludwigsburg 4.2.05;
KAH 17.3.05;
stimme.de 28.10.05
Im Jahre 2004
Bundesland Baden-Württemberg. Der Kurde Sait Aslan wird kurz vor
der Geburt seines dritten Kindes, der Tochter Leyla, nach abgelehntem Asylantrag
in die Türkei abgeschoben. Damit ist er von seiner Frau Senel Aslan
Eroglu und seinen zwei Söhnen, dem 5-jährigen Hüseyin und
dem 7-jährigen Küres, getrennt.
Nach seiner Abschiebung erfolgt noch auf dem Flughafen seine
Verhaftung. Er bleibt 18 Monate im Gefängnis in Gaziantep, und danach
gelingt es ihm erst nach mehrmaligen Versuchen, wieder in die Bundesrepublik
zu kommen.
Anfang 2010 stellt er dann in Tübingen einen Asylfolgeantrag.
Seine Frau und die drei Kinder haben zwischenzeitlich den Flüchtlingsstatus
anerkannt bekommen. Aber für Herrn Aslan erfolgt erneut die Festnahme
und Abschiebehaft in der JVA Mannheim.
Sait Aslan war das erste Mal im Jahre 2000 in die Bundesrepublik
geflüchtet, weil er durch seine Mitgliedschaft in der kurdischen Demokratie-Partei
DHP immer mehr unter Verfolgungsdruck geraten war. Er hatte auch Haft und
Folter erleben müssen.
Jetzt droht ihm erneut die Auslieferung an seine Verfolger. In
buchstäblich letzter Minute entscheidet das Verwaltungsgericht Karlsruhe
in einem Eilverfahren, daß ein weiteres Asylverfahren durchgeführt
werden muß. Herr Aslan kommt frei.
Im Juli 2011 fordert das Land Baden-Württemberg ihn auf,
Abschiebekosten in Höhe von 8.235,92 Euro zu bezahlen. Sollte er dazu
nicht in der Lage sein, dann würde er seinen Aufenthalt verwirken.
In der Abrechnung fallen vor allem folgende Beträge auf: Flugkosten
155 Euro, Abschiebehaft 5000 Euro, Begleitung durch die Bundespolizei 2300
Euro – abzüglich der "Barmittel" in Höhe von 283,04 Euro, die
Herrn Aslan vor der Abschiebung abgenommen wurden.
Wegen seines provisorischen Status unterliegt Herr Aslan einem
Arbeitsverbot, obwohl er schon mehrere Angebote auf Baustellen vorlegen
konnte. Zudem hat er sich wegen seiner Rückreise in die Bundesrepublik
bei Fluchthelfern verschuldet, so daß zur Zeit nur ein Spendenaufruf
der Tübinger Erhardsgemeinde helfen könnte.
SchwT 22.4.10;
FRat BaWü 26.4.10; SchwT 28.4.10;
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg/Tübingen 27.4.10;
SchwT 15.7.11
Im Jahre 2004
Frau S., eine Romni aus Serbien, wird nach einer Herz-Operation aus
einem Hamburger Krankenhaus herausgeholt und zusammen mit ihrem Mann und
zwei Söhnen nach 15-jährigem Deutschland-Aufenthalt nach Serbien
abgeschoben.
Nach der Abschiebung finden sie in der Nähe von Belgrad
in einer Roma-Siedlung in Krivac eine Unterkunft aus Holz, Pappe, Plastik
und etwas Beton.
Im Sommer 2011 berichtet Frau S. deutschen BesucherInnen, daß
sie unter Bluthochdruck und Herzproblemen schwer leidet und große
Angst vor einer erneuten Operation hat, weil die Ärzte ihr eine Überlebenschance
von 50 % einräumen.
Dokumentationsreise 2011
Im Jahre 2004
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft Bündener
Straße in Löhne wird der 20 Jahre alte Kurde
Mehmet Demir von Neonazis überfallen und zusammengeschlagen. Er
trägt eine blutende Kopfwunde davon.
NW 18.9.10
Im Jahre 2004
Bundesland Brandenburg. Der 29 Jahre alte Flüchtling Blaise Kamtchoum
wird am Potsdamer Johannes-Kepler-Platz von vier deutschen Jugendlichen
zusammengeschlagen. Sie kommentieren ihren Angriff mit den Worten "Das
ist dafür, daß Du nicht arbeiten willst, Neger!"
Herr Kamtchoum ist Biochemiker und Physiotherapeut und hatte
vor seiner Flucht einen Lehrauftrag an einer Universität in Kamerun.
Aus Angst zeigt er den Überfall nicht an.
TS 8.2.07
Im Jahre 2004
Einem kurdischen Ehepaar, das mit seinen Kindern seit Jahren in Hessen
lebt, droht die Abschiebung in die Türkei. Sowohl der Vater, die Mutter
wie auch einige Kinder sind sowohl durch Verfolgung und Mißhandlung
in der Türkei als auch durch die ständige Abschiebeandrohung
der deutschen Behörden schwer traumatisiert. Die Eltern haben beide
bereits mehrmals versucht, sich zu töten.
Antirassistische Initiative Berlin
Im Jahre 2004
Im Zusammenhang mit dem Tod von Laye-Alama Condé (27.12.04)
wird bekannt, daß in den vergangenen 12 Jahren in Bremen an die 1000
Brechmitteleinsätze gegen mutmaßliche Kleindealer durchgeführt
wurden.
taz 11.1.05
Im Jahre 2004
Bei einer Routinekontrolle des Bundesgrenzschutzes morgens um 6.30
Uhr am Grenzübergang Pomellen im Uecker-Randow-Kreis in Mecklenburg-Vorpommern
entdecken die Beamten ukrainische Flüchtlinge in einem litauischen
Sattelschlepper. Die sieben Männer und fünf Frauen, die sich
hinter einer ungesicherten Ladung Holz zwischen Schnee und Eis befinden,
sind völlig unterkühlt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt
hatten die Menschen bereits Stunden auf dem Sattelauflieger ausgeharrt.
Ein älterer Mann trägt lediglich eine Strickjacke. "Die geladenen
Kanthölzer hätten während der Fahrt jederzeit verrutschen
können, weil sie nicht befestigt waren," so ein BGS-Sprecher. Eine
Vollbremsung des Sattelschleppers wäre der sichere Tod der Menschen
gewesen.
SVZ 14.12.04
Im Jahre 2004
Neun Personen werden infolge ihres nicht erlaubten Grenzübertrittes
"durch von Schleusern verursachte Verkehrsunfälle" verletzt.
Infolge der Anwendung unmittelbaren Zwanges durch die Bundespolizei
erlitten zwei Personen Verletzungen.
BT-Drucksache 16/9
Im Jahre 2004
Bundesland Schleswig-Holstein. In der Jugendstrafanstalt Neumünster
befanden sich 12 Jugendliche (zwischen 16 und 18 Jahren) bei einer mittleren
Haftdauer von 40,5 Tagen in Abschiebehaft. Zum Jahreswechsel sitzen hier
noch drei Jugendliche mit Haftdauern zwischen 28 und 87 Tagen.
Landesbeirat – Jahresbericht 2004
Im Jahre 2004
Bundesland Schleswig-Holstein. Im Abschiebegefängnis Rendsburg
haben sich drei Gefangene selbst verletzt.
Landesbeirat – Jahresbericht 2004