3. Januar 03
Kamenz in Sachsen. Der 25 Jahre alte Kurde Seyfettin Alslan aus der
Türkei ist mit seinem irakischen Freund Ali H. im sächsischen
Kamenz unterwegs, als morgens um 2.30 Uhr zwei Autos neben ihnen anhalten.
Drei Deutsche steigen aus, die Fahrer bleiben in den Wagen sitzen. Die
drei stellen sich den beiden Asylbewerbern in den Weg. Als diese bei einem
Deutschen einen Baseballschläger erkennen, laufen sie weg. Die Deutschen
verfolgen sie – die beiden trennen sich, wodurch dem Iraker die Flucht
gelingt. Seyfettin Alslan allerdings wird mit mindestens zwei Hieben mit
dem Baseballschläger gegen den Kopf und ins Gesicht niedergestreckt.
Er ist kurz besinnungslos. Er spürt heftige Tritte gegen seinen Körper,
als er zu sich kommt.
Mit einem Rettungswagen kommt er ins
Malteser-Krankenhaus St. Johannes in Kamenz. Als eine Hirnschwellung eintritt,
gerät er für 48 Stunden in Lebensgefahr. Folgende Verletzungen
werden diagnostiziert: Bruch des rechten Schläfenbeins, Bruch des
rechten Augenhöhlendaches und der Augenhöhlenwand, eine offene
Nasenbeinfraktur, ein Rippenbruch und eine Platzwunde an der Stirn.
Auch viel später nach dem Überfall
leidet Seyfettin Alslan unter Angstzuständen und zeigt die Symptome
einer psychischen Traumatisierung. Zudem hat er jetzt deutliche Seh- und
Hörverluste und heftige Kreislaufprobleme. Ein späteres Anfallsleiden
aufgrund der erlittenen Gehirnverletzungen ist nicht auszuschließen.
"Leib und Seele werden in Mitleidenschaft
gezogen. Wir haben Angst," heißt es nach dem Überfall in einer
von 109 AsylbewerberInnen unterschriebenen Petition.
Der Haupttäter wird im Januar 2004
von der Jugendkammer des Landgerichtes Kamenz zu einer Freiheitsstrafe
von vier Jahren verurteilt. Die beiden anderen bekommen Bewährungsstrafen
von einem Jahr und sechs Monaten und einem Jahr. Die beiden Autofahrer
werden zu Bewährungsstrafen von 10 Monaten und sechs Monaten verurteilt.
(siehe auch: 19. Dezember 02)
AMAL Görlitz; Ostsachseninfos 13.1.03;
StA Bautzen und LKA Sachsen 29.1.03;
Ostsachseninfos 13.2.03; SäZ 15.1.04; JWB 21.1.04
7. Januar 03
Vier Bewohner einer Wohneinheit des niedersächsischen Flüchtlingsheimes
Oldendorf werden morgens um 3 Uhr durch lautes Klopfen an der Tür
geweckt. Sie fragen durch die geschlossene Tür, wer da sei, und bekommen
die Antwort: "Mach auf, Mann, ich will rein, ich habe ein Geschäft".
Die Flüchtlinge hören das Durchladen einer Waffe, und dann knallt
es zweimal. Die Polizei findet später vor dem Gebäude eine abgeschossene
Schrotpatrone.
HA 9.1.03
7. Januar 03
Bundesland Sachsen. Zwei algerische Flüchtlinge sind auf dem Weg
zu ihrer Flüchtlingsunterkunft Porschendorf. Am Bahnhof Dürrröhrsdorf
werden sie von vier Rechtsextremisten mit einer Schreckschußpistole
bedroht. Ihnen gelingt die Flucht.
Auf demselben Weg greifen dieselben
Täter kurze Zeit später zwei vietnamesische Asylbewerber an.
Dabei wird dem 23-jährigen Flüchtling mit einer Eisenstange gegen
den Kopf geschlagen, und sein 20-jähriger Begleiter bekommt einen
Schlag mit der Eisenstange gegen das Bein. Beide kommen ins Krankenhaus
Pirna, wo dem Älteren die stark blutende Kopfverletzung genäht
werden muß.
Im Mai 2003 werden die vier Täter
vom Amtsgericht Pirna zu Haftstrafen von einem Jahr und 10 Monaten ohne
Bewährung bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dazu kommen
Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe, die sie an die Opferberatung
AMAL zu überweisen haben.
AMAL Dresden; LR 9.1.03
10. Januar 03
In der Nähe der brandenburgischen Ortschaft Bahren-Zelz im Spree-Neiße-Kreis
entdecken Beamte des Bundesgrenzschutzes einen Iraker, einen Iraner und
einen Afghanen, die bei zweistelligen Minusgraden an einem Feuer versuchen,
ihre bis zur Brusthöhe durchnäßte und gefrorene Kleidung
zu trocknen. Die drei Flüchtlinge haben offensichtlich die polnisch-deutsche
Grenze durch die Neiße überschritten. Der BGS geht davon aus,
die Menschen vor dem Erfrieren gerettet zu haben.
LR 11.01.03
11. Januar 03
Mecklenburg-Vorpommern. Zwei Menschen aus Togo, ein Mann und eine Frau,
die in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende in Boizenburg
leben, werden von zwei polizeibekannten Neonazis beschimpft und geschlagen.
Ein Täter schlägt mit seiner Krücke zu.
Vor allem die angegriffene Frau trägt
Prellungen und Blutergüsse davon.
Der Haupttäter wird zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt.
LOBBI
12. Januar 03
Der 28 Jahre alte Flüchtling Abdullah Eylem Kirat wird in der
Nähe des Dornheckensees in Bonn-Oberkassel erschlagen aufgefunden.
Der abgelehnte Asylbewerber aus der Türkei war am Vortag – aus Rostock
kommend – um 16 Uhr auf dem Hauptbahnhof Bonn angekommen. Am frühen
Abend wird er noch in einem türkischen Club in der Altstadt gesehen
– danach verliert sich seine Spur.
Auch im Januar 2004 sind die Ermittlungen
zur Klärung des Verbrechens nicht abgeschlossen.
Polizei Bonn 12.1.03; Polizei Bonn 14.1.03;
GA Bonn 14.1.03; KSTA 15.1.03; Polizei Bonn 24.1.03
12. Januar 03
Ein Gefangener im Berliner Abschiebegefängnis Köpenick fügt
sich mit einem Plastiklöffel Verletzungen zu. Nach einem Krankenhausaufenthalt
wird er aus der Haft entlassen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
16. Januar 03
Aus Angst vor seiner bevorstehenden Abschiebung erhängt sich der
yezidische Flüchtling David Mamedov in seiner Wohnung in Schloß
Holte in Nordrhein-Westfalen. Er hinterläßt eine Frau und zwei
minderjährige Söhne.
Die Familie war 1996 nach schweren Mißhandlungen
aus Georgien geflohen. Am 10. Februar 1997 wurde sie als asylberechtigt
anerkannt. Das Verwaltungsgericht Minden hatte dann diese Anerkennung nach
einer Klage des Bundesbeauftragten für Asyl-Angelegenheiten aufgehoben.
Die Ausländerbehörde Gütersloh hatte Herrn Mamedov daraufhin
mitgeteilt, daß er und seine Familie in Kürze abgeschoben werden,
und ihm die Duldung abgenommen.
Am 30. Juni, kein halbes Jahr nach dem
Tod des Ehemannes und Vaters, werden Frau Mamedov und die Kinder von der
Ausländerbehörde Gütersloh aufgefordert, "das Bundesgebiet
unverzüglich zu verlassen". Die Abschiebung wird unmißverständlich
angedroht.
Yezidisches Forum 19.1.03; FR 22.1.03;
Friedensbüro Lemgo 22.9.03; JWB 24.9.03
16. Januar 03
Im sächsischen Kamenz wird ein 31 Jahre alter Asylbewerber aus
Libyen von mehreren Rechtsextremisten angegriffen und verletzt.
Die Sonderkommission Rechtsextremismus
(SoKo REX) des LKA Sachsen ermittelt sechs Tatverdächtige, die auch
noch an zwei weiteren rassistischen Übergriffen in wechselnder Besetzung
beteiligt waren.
StA Bautzen und LKA Sachsen 29.1.03; AMAL Görlitz
17. Januar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Nach einem Arztbesuch
wird ein Gefangener in einen Raum gebracht und zwei Stunden später
von Beamten zusammengeschlagen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
20. Januar 03
Ein zehnjähriger palästinensischer Flüchtlingsjunge
wird in einer Sporthalle im brandenburgischen Fürstenwalde von einem
18-jährigen Rassisten zunächst als "Scheiß-Ausländer"
beschimpft, dann gewürgt und auf dem Boden liegend mit Stiefeln getreten.
Der Täter wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
Opferperspektive
22. Januar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 43 Jahre alter Russe
aus Tschetschenien schneidet sich um 19.55 Uhr mit einem Metallstück
15 cm quer über den Bauch. Er kommt für 12 Tage ins Haftkrankenhaus
der JVA Moabit und dann zurück in die Abschiebehaft. Der Mann befindet
sich seit dem 2. Januar aus Protest gegen seine Inhaftierung im Hungerstreik.
Am 8. Februar erklärt der Gefangene
erneut, daß er sich umbringen werde, wenn er nicht bis zum 10. Februar
entlassen werde. Daraufhin kommt er für 24 Stunden in eine Isolierzelle.
Hier schlägt er am 11. Februar solange seinen Kopf auf eine Tischplatte,
bis die Haut platzt. Erst jetzt erfolgt seine Verlegung ins psychiatrische
Krankenhaus Hedwigshöhe, aus dem am 14. Februar die Entlassung erfolgt.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
24. Januar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Morgens um 0.20 Uhr versucht
ein 16 Jahre alter Weißrusse, sich mit einem gedrehten Bettlaken
im Toilettenraum aufzuhängen. Er wird zeitig gefunden und kommt in
ein psychiatrisches Krankenhaus. Am 28. Januar wird er aus der Abschiebehaft
entlassen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
26. Januar 03
Jena in Thüringen. Cornelius Yufanyi, Flüchtling und Menschenrechtsaktivist
aus Kamerun, ist am frühen Sonntagmorgen um 0.30 Uhr mit einer Freundin
auf dem Weg zum Afro Center, als aus einem schwarzen PKW drei Personen
aussteigen und auf sie zugehen. Die zwei Männer und eine Frau geben
vor, von der Polizei zu sein und verlangen die Personalien des Afrikaners.
Cornelius Yufanyi, der viele Erfahrungen mit Nazis gemacht hat, verlangt
andererseits deren Dienstausweise. Diese werden ihm aus ca. einem Meter
Entfernung gezeigt, und er kann sie aufgrund der Dunkelheit nicht lesen.
Er bittet sie, näher zu kommen, was sie verweigern. Als er über
sein Handy versucht, die Polizei zu rufen, um sich bestätigen zu lassen,
daß die Personen tatsächlich Polizisten sind, wird ihm das Handy
aus der Hand geschlagen. Nach einem kurzen Wortwechsel schlagen die vorgeblichen
Polizisten auf den Kameruner ein. Die Freundin, die sich verbal einmischt,
wird weggeschubst.
Cornelius Yufanyi wird so stark ins
Gesicht geschlagen, daß seine Lippe platzt und stark blutet. Er wird
auf den Boden gedrückt und mit Pfefferspray bedroht. Als sich ein
Passant einmischt, wird auch er weggeschubst.
Cornelius Yufanyi wird weiter geschlagen,
ihm werden Handschellen auf dem Rücken angelegt, dann zerren die Beamten
ihn hoch. Er wird ins Auto gestoßen, so daß er in Brustlage
auf dem Sitz landet. Er wird gewürgt und unter rassistischen Beleidigungen
durchsucht. Er wird als "Assi" beschimpft, und er sollte doch wieder dahin
zurückgehen, wo er herkomme ist, wenn es ihm hier nicht gefalle. Eine
Person kniet sich auf seinen Rücken, so daß Cornelius Yufanyi
Luftnot bekommt.
In der Wache angekommen werden dem schon
in Handschellen gebundenen Cornelius Yufanyi Fußschellen angelegt,
und er wird in eine Zelle gesperrt. Erst nach mehrmaligem Fragen wird ihm
ein Telefonat mit seiner Frau und seiner Ärztin gestattet. Dann wird
ihm eine Blutprobe entnommen, und es erfolgt seine Entlassung.
Während die Ermittlungen aufgrund
der Anzeige von Cornelius Yufanyi gegen die Polizisten eingestellt werden,
findet der Prozeß gegen ihn selbst wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
im November und Dezember im Amtsgericht Jena statt. Er endet mit einem
Freispruch für den Kameruner.
Bericht des Betroffenen 27.1.03 ;
OtZ 31.1.03;
FR 5.2.03; taz 5.2.03; ND 5.2.03;
Bericht des Betroffenen 31.1.05
28. Januar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – zweiter Stock im
Haus 2. Ein 28-jähriger hungerstreikender Mann aus Abchasien schneidet
sich um 15.40 Uhr mit einem Dosenblech tiefe Wunden in den linken Arm.
Er wird ins DRK-Krankenhaus Köpenick gebracht, wo seine Verletzungen
genäht werden. Danach kommt er zurück in die Abschiebehaft und
für die nächsten zwei Tage in eine Einzelzelle.
Der Gefangene hatte bereits am 7. Januar
bei einem Haftprüfungstermin gesagt, daß er sich selbst verletzen
werde, wenn er nicht innerhalb einer Woche entlassen würde. Am
4. Januar wurde seine Haft bei einem neuerlichen Haftprüfungstermin
um weitere sechs Wochen verlängert.
Als der Gefangene seine Selbstverletzungsabsichten
wiederholt, kommt er wieder für zwei Tage in eine Isolierzelle.
Um 19.40 Uhr des 4. Februar fügt
er sich mit einem Dosenblech Schnittverletzungen an beiden Armen zu. Trotz
der offenen und stark blutenden Arme wird er mit auf dem Rücken gefesselten
Händen ins Krankenhaus transportiert. Nach chirurgischer Versorgung
kommt er ins psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe, wo seine Entlassung
am
12. Februar erfolgt. Auch seine siebenmonatige Abschiebehaft ist damit
beendet.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
29. Januar 03
Um 0.45 Uhr entdeckt ein Wachmann des Flüchtlingsheimes an der
Kölner Ankerstraße, daß die Zimmer im Dachgeschoß
lichterloh brennen. Kurze Zeit später findet er den leblosen Körper
eines 29-jährigen Flüchtlings auf dem Gehweg vor dem Haus. Es
handelt sich um den Bewohner des brennenden Zimmers, der wahrscheinlich
versucht hatte, den Flammen über das Dach zu entkommen, und dabei
abstürzte.
Fünf Stunden nach dem Unglück
erliegt er seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus.
KStA 30.1.03
29. Januar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Gefangener versucht,
sich mit einem Bettlaken zu strangulieren. Nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt
wird er aus der Abschiebehaft entlassen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
29. Januar 03
Die Hamburger Staatsanwaltschaft untersucht die Abschiebung eines 20
Jahre alten taubstummen und geistig behinderten Mannes aus Jugoslawien.
Um fünf Uhr morgens bewegen ihn Beamte dazu, seinem Anwalt das Mandat
zu entziehen und den Asylantrag zurückzunehmen. Ein Arzt der Ausländerbehörde
stellt zwar fest, daß dem Behinderten die "Verarbeitung von Informationen
nicht gelingt", daß er ohne seine Familie nicht lebensfähig
ist und ihm bei einer Trennung von Eltern und Geschwistern "Gefahr" drohe.
Doch nachdem der Mann ein vorgefertigtes Schreiben mit Fingerabdruck unterzeichnet
hat, setzt man ihn unvollständig bekleidet in ein Flugzeug nach Belgrad.
Seither ist es weder Hilfsorganisationen
noch der Familie gelungen, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Zuletzt wird der
Hilfsorganisation "flucht punkt" eine Nachricht einer Notaufnahme in Belgrad
übermittelt, wonach der Mann mehrmals im hilflosen Zustand von der
Polizei des Flughafens Belgrad dort eingeliefert worden sei. Offenbar lebt
er im Freien in der Nähe des Flughafens. Es wird bekannt, daß
der 20-Jährige einmal in eine psychiatrische Klinik eingeliefert und
einmal wegen Diebstahls einem Haftrichter vorgeführt wurde. Seit April
2003 gibt es keine Informationen mehr von ihm.
taz 20.5.03; Zeit 27.11.03;
Burkhard Werner 18.2.04
30. Januar 03
Greiz-Irchwitz in Thüringen. Mindestens zwei Neonazis werfen in
der Nacht Molotow-Cocktails auf das Flüchtlingsheim im Mitschurinweg.
Eine der Brandflaschen kann der Wachmann zurückwerfen – die zweite
bleibt auf dem Rasen vor dem Gebäude liegen. Während der Wachmann
verletzt wird, kommen die 69 BewohnerInnen mit dem Schrecken und unverletzt
davon.
Im September stehen die zwei jugendlichen
Hauptangeklagten wegen versuchten Mordes in 70 Fällen, versuchter
schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung und
Sachbeschädigung vor dem Geraer Landgericht. Weiteren fünf Männern
und zwei Frauen im Alter von 18 bis 45 Jahren wird Beihilfe und versuchte
Brandstiftung vorgeworfen.
Die beiden Haupttäter werden zu
Jugendstrafen von fünf Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren verurteilt.
Die anderen sieben Angeklagten bekommen Freiheits- und Bewährungsstrafen
zwischen sechs Monaten und zweieinhalb Jahren.
JWB 12.2.03; OtZ 4.9.03;
taz 4.9.03; FR 4.9.03;
Antifaschistische Aktion Gera;
ABAD Thüringen
30. Januar 03
Ausreiselager Fürth in Bayern. Der schwer traumatisierte, alkoholkranke
und an Tuberkulose erkrankte Flüchtling Anthony M. aus Uganda wird
unter Anwendung von Gewalt von der Polizei abgeholt und von 10 Uhr vormittags
bis abends 21 Uhr in Gewahrsam gehalten. Der 26 Jahre alte Mann blutet
aus dem Mund, seine Lippe schwillt an, und er hat Schmerzen im Brustbereich.
Als er nach einem Arzt verlangt, wird ihm mitgeteilt, daß er die
medizinische Versorgung selber bezahlen müßte.
Grund der Festnahme: Die Ausländerbehörde
hatte ihm wegen angeblicher Verweigerung der Mitarbeit bei Befragungen
zur Identitätsfeststellung sein Taschengeld in Höhe von 40 Euro
halbiert. Der Mann verlor daraufhin die Nerven und warf zwei Gläser
zu Boden, bevor er zurück ins Lager ging.
Karawane 7.2.03;
NN 8.2.03; Bild-Nürnberg 12.2.03;
Bild-Nürnberg 18.2.03;
Bild-Nürnberg 24.2.03
31. Januar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 17 Jahre alter Palästinenser
aus dem Libanon fügt sich um 16.30 Uhr Verletzungen mit einer Rasierklinge
zu, wodurch er einen großen Blutverlust erleidet. Er kommt zur medizinischen
Behandlung ins Krankenhaus und wird dann aus der Haft entlassen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
Januar 03
Im Stadtzentrum der thüringischen Stadt Gera werden zwei irakische
Flüchtlinge von 20 Personen verfolgt und mißhandelt.
FW 4.3.03
Januar 03
Gera in Thüringen. Es ist jetzt täglich so, daß im
Stadtzentrum an den Arkaden – Heinrichstraße – Flüchtlinge von
rechten deutschen Menschen angepöbelt, geschubst und angespuckt werden.
Dieser Zustand ändert sich auch im ganzen laufenden Jahr nicht.
ABAD Thüringen
1. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Um 14.40 Uhr verletzt
sich ein 27 Jahre alter Georgier dreimal am linken Arm und einmal im Gesicht.
Da er den Transport ins Krankenhaus verweigert, kommt er in eine Isolierzelle.
14 Tage später erfolgt seine Abschiebung.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
1. Februar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2 in der zweiten
Etage. Ein 31-jähriger Litauer versucht, sich zu erhängen. Nach
einem kurzen Krankenhausaufenthalt kommt er zurück in die Haft – diesmal
in eine Isolierzelle. Dort versucht er, sich die Pulsadern aufzuschneiden.
Am 18. März – er befindet sich
im Haus 2 in der sechsten Etage – fügt er sich um 15.45 Uhr in der
Toilette schwere Verletzungen zu. Er schneidet sich mit einer Rasierklinge
dreimal in den Hals, dreimal in den linken Arm, sechsmal in den rechten
Arm und in beide Waden. Er verliert so viel Blut, daß er vor Schwäche
teilweise das Bewußtsein verliert. Mit einer Sauerstoffmaske wird
er in einem Rollstuhl weggefahren, nachdem die Beamten ihn noch fotografiert
haben. Im Haftkrankenhaus der JVA Moabit werden seine Wunden genäht,
und drei Tage später befindet er sich wieder im Abschiebegefängnis
– wieder im Isolationstrakt.
Am 24. März um 16 Uhr verletzt
er sich in der sechsten Etage des 2. Hauses mit einem Plastikmesser neunmal
am linken Arm und zehnmal am rechten Arm. Die Wunden des psychisch sehr
labilen Mannes versorgen die Sanitäter des Polizeiärztlichen
Dienstes und bringen ihn zum dritten Mal in den Isoliertrakt.
Am 31. März verschluckt der Mann
ein Metallstück. Nach einer Röntgenkontrolle im DRK-Krankenhaus
Köpenick und nach einer medikamentösen Versorgung seiner verletzten
Speiseröhre kommt er zurück in das Abschiebegefängnis, von
wo er aus dem Isoliertrakt heraus am 2. April abgeschoben wird.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
3. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2 in der zweiten
Etage. Ein 29 Jahre alter Mann aus Rußland, der sich im Hungerstreik
befindet, versucht, sich morgens um 7 Uhr an einer Metallverstrebung im
Korridor zu erhängen Er erwacht mit einer Sauerstoffmaske im Gesicht,
kommt ins Neuköllner Krankenhaus und nachmittags zurück nach
Köpenick in eine Isolierzelle.
Von hier aus beobachtet er am nächsten
Tag, wie seine sich lautstark wehrende Ehefrau von drei Beamten in einen
Gefangenentransporter gezwungen und dann weggefahren wird. Sie wird in
die Ukraine abgeschoben.
Am 10. Februar befindet sich der Gefangene
immer noch in der Isolierzelle. Er ist seit mittlerweile drei Wochen im
Hungerstreik. Um 14 Uhr versucht er, sich in der Toilette aufzuhängen.
Er kommt schwer verletzt und ohne Bewußtsein auf die Intensiv-Station
des DRK-Krankenhauses Köpenick. Hier wird er künstlich beatmet,
bis er am 16. Februar aus dem Koma erwacht. Schon am nächsten Tag
erfolgt die Verlegung ins psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe,
wo er aufgrund einer Lungenentzündung bis zum 3. März bleiben
muß.
Aus der Abschiebehaft war der Mann bereits
am Tag seines Erhängungsversuches, dem 10. Februar, entlassen worden.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
6. Februar 03
Herbruck im nördlichen Bayern. Um 13 Uhr bricht in einem Kochraum
des Flüchtlingsheimes in der Amberger Straße ein Feuer aus.
Die 15 Männer, die sich zu dieser Zeit in der Baracke aufhalten, können
sich ins Freie retten. Zwei pakistanische Asylbewerber verletzen sich leicht,
als sie auf der Flucht ein Fenster einschlagen müssen. Die ehemalige
Ver-messungsamts-Baracke, die als Flüchtlingsunterkunft diente, brennt
völlig nieder.
NbZ 7.2.03; HbZ 9.2.03
7. Februar 03
In einer Straßenbahn der thüringischen Stadt Gera kommt
es am Nachmittag zu einer Auseinandersetzung zwischen rechten Deutschen
und Flüchtlingen, wobei ein Iraker angegriffen und verletzt wird.
Am späten Abend verhaftet die Polizei
im Stadtgebiet an den Arkaden, willkürlich und offensichtlich nach
äußerem Erscheinungsbild ausgesucht 14 irakische Flüchtlinge.
Der Vorwurf: sie sollen mit Stöcken und anderen Gegenständen
auf deutsche Jugendliche eingeprügelt haben.
Unter den Flüchtlingen befinden
sich eindeutig einige Menschen, die dem oben genannten Vorfall überhaupt
nicht anwesend waren. Die Festgenommenen werden dann einzeln den angeblich
geschlagenen deutschen Jugendlichen zur Identifizierung vorgeführt.
ABAD Thüringen
7. Februar 03
Bundesland Sachsen. Ein indischer Flüchtling ist mit einem Freund
auf dem Heimweg zu ihrer Unterkunft in Dresden. Zwei Skinheads werfen eine
Flasche nach ihnen und schlagen dem Inder eine zweite Flasche auf den Kopf.
Als sich deutsche Mädchen von der
anderen Straßenseite her schreiend einmischen und die Angreifer auffordern
aufzuhören, flüchten diese.
AMAL Dresden
8. Februar 03
Frau Dokpe Dikewu wird mit einer Maschine der Air France vom Münchener
Flughafen nach Togo abgeschoben. Bei der Abschiebung wird sie massiv durch
BGS-Beamte mißhandelt. Nach Aussage ihrer Schwester hat sie am ganzen
Körper schwere Blutergüsse.
Dokpe Dikewu lebte seit 12 Jahren in
der BRD. Zurück bleiben ihre dreijährige Tochter, ihr Verlobter,
den sie in zwei Tagen heiraten wollte, die drei Kinder einer verstorbenen
Schwester und ihre Mutter. Als die Mutter von der Abschiebung erfährt,
bekommt sie einen Herzinfarkt.
Die Abschiebung von Dokpe Dikewu hätte
nicht stattfinden dürfen, wenn die Angestellte des Kreisverwaltungsreferats
am Freitag, den 7. Februar, um 13.45 Uhr nicht schon ins Wochenende gegangen
wäre. Zu diesem Zeitpunkt erreichte das Fax der togoischen Botschaft
mit der Bestätigung, wo die Trauung stattfinden sollte, die deutsche
Behörde.
Aus Angst vor Verfolgung hält sich
Dokpe Dikewu nach der Abschiebung versteckt. Die gesundheitlich schwer
angeschlagene Frau wird von ihrem Münchener Verlobten mit Medikamenten
und Geld versorgt. Im September 2003 heiraten die Beiden in Togo.
Dokpe Dikewu leidet im Herbst 2004 unter
schweren Depressionen, und auch ihr Mann kommt in einen psychisch sehr
labilen Zustand.
Eine Wiedereinreise von Dokpe Dikewu
ist nur gegen die Zahlung der Abschiebekosten in Höhe von 12.117,59
Euro möglich. Durch zahlreiche Spenden, zusammen mit eigenen Mitteln,
gelingt es dem Ehemann, die erste Summe einer vereinbarten Ratenzahlung
zusammenzubringen. Auf seine Anfrage an die Regierung in Oberbayern im
November
2004, wie er die ausstehenden Zahlungen ausgleichen solle, hat er auch
im Januar 2005 noch keine Antwort erhalten.
caravan 11.2.03; Bürgerrechte & Polizei/CILIP 74/2003;
FRat Bayern 18.1.05
9. Februar 03
Um 7.40 Uhr wird der Feuerwehr ein Brand im Flüchtlingsheim des
ostwestfälischen Ortes Hille gemeldet. Als die Löschfahrzeuge
vor Ort eintreffen, brennt das eingeschossige Gebäude bereits lichterloh.
Eine 20-jährige Frau aus Aserbaidschan
stirbt in den Flammen. Ein Ehepaar, ebenfalls aus Aserbaidschan, deren
zweijährige Tochter und der achtjährige Sohn müssen mit
Rauchvergiftungen ins Krankenhaus. 15 weitere HeimbewohnerInnen, die aus
Albanien, China, Georgien und Kosovo stammen – bleiben unverletzt.
Am nächsten Tag wird als Brandursache
ein Kleidungsstück benannt, das auf einer Heizung lag; ein rassistischer
Angriff wird damit ausgeschlossen.
n-tv.de 9.2.03; wdr.de 10.2.03; TrV 10.2.03;
AaN 10.2.03; FR 10.2.03; taz 10.2.03
11. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 48 Jahre alter Gefangener
aus Weißrußland versucht, sich mit einem Betttuchstreifen an
einem Gitter in der Zelle zu erhängen. Als er zu sich kommt, hat er
eine Sauerstoffmaske im Gesicht und befindet sich auf dem Weg ins DRK-Krankenhaus
Köpenick. Von dort erfolgt der baldige Transport ins psychiatrische
Krankenhaus Hedwigshöhe, wo er nach einigen Tagen entlassen wird.
Damit ist auch die Abschiebehaft beendet, in der er sich seit dem 13. August
2002 befand.
(siehe auch: 28. November 02)
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
11. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein kurdischer Abschiebegefangener
aus der Türkei verletzt sich selbst.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
12. Februar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 3 in der zweiten
Etage. Ein 22-jähriger polnischer Abschiebegefangener Polen versucht,
sich mit einem Bettlaken zu erhängen. Bewachungsbeamte finden ihn,
und Sanitäter beatmen ihn mit einer Sauerstoffmaske. Nachdem die anderen
Gefangenen der Etage in ihre Zellen eingeschlossen sind, wird der Pole
ins Krankenhaus transportiert.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
12. Februar 03
Frauenstation im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine
Nigerianerin wird von den Beamtinnen aufgefordert, ihr Bett zu verlassen,
damit die Zelle gereinigt werden kann. Die Frau, die sich im Hungerstreik
befindet, war am Vortag auf der Toilette vor Schwäche umgefallen.
Als sie nicht sofort der Aufforderung nachkommt, zerren die Beamtinnen
sie auf den Boden und treten auf sie ein.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
12. Februar 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 32 Jahre
alter Gefangener morgens um 3.25 für 20 Minuten mit einem besonderen
Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist
damit maximal eingeschränkt. (siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237
15. Februar 03
Nordkirchen in Nordrhein-Westfalen. Als die Feuerwehr kurz nach 7 Uhr
morgens bei der Flüchtlingsunterkunft in der Dorfstraße im Ortsteil
Capelle eintrifft, brennt die erste Etage des zweigeschossigen Gebäudes
schon lichterloh. Da der Ort des Brandherdes nicht sofort ausgemacht werden
kann, versuchen die Feuerwehrmänner zunächst, die Menschen zu
retten.
Ein 24 Jahre alter Mann kann nur noch
tot geborgen werden. Er hatte vermutlich versucht, eines der beiden schwer
verletzten Kinder zu retten, und ist dann am Rauch erstickt. Ein neun Monate
alter Säugling und ein sechsjähriges Mädchen können
wiederbelebt werden. Die beiden kommen, zusammen mit einem schwerverletzten
45-jährigen Mann, in Krankenhäuser. Vier weitere BewohnerInnen
können unverletzt gerettet werden. Alle im Haus gemeldeten 20 Personen
und auch der 24-jährige Mann, der zu Besuch war, sind Flüchtlinge
aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Als Brandursache wird eine im ersten
Stock befindliche Nachtspeicherheizung vermutet.
wdr.de 16.2.03;
RN 17.2.03; MüZ 17.2.03;
WN 17.2.03
15. Februar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2 im zweiten
Stock. Ein 32 Jahre alter russischer Gefangener wird um
6 Uhr morgens von Bewachungsbeamten in der Kochnische gefunden. Er
hängt mit einem Stoffstreifen um den Hals an einem Gitter. Den Beamten
gelingt es, ihn schnell abzuschneiden und die Sanitäter zu rufen.
Der Russe erwacht aus seiner Bewußtlosigkeit mit einer Sauerstoffmaske
im Gesicht und bemerkt die Blitzlichter, die entstehen, weil er von den
Beamten fotografiert wird. Nun versucht er – immer noch am Boden liegend
– die Luft anzuhalten, um wieder Bewußtlosigkeit zu erreichen. Dann
wird er ins DRK-Krankenhaus Köpenick transportiert.
Die anwesenden Gefangenen schließen
aus der Leblosigkeit, daß der Mann tot ist, und beginnen, für
ihn zu beten.
Nach kurzer medizinischer Behandlung
im Krankenhaus kommt er zurück in das Abschiebegefängnis und
dort in eine Isolierzelle. Hier zerbricht er seine Telefonkarte und versucht,
sich damit den linken Unterarm aufzuschneiden, verletzt sich jedoch nur
leicht. Dann versucht er, sich liegend mit einer Stoffschlinge zu erwürgen.
Auch dies wird von den Beamten bemerkt. Nun wird er rund um die Uhr bewacht.
Jetzt beginnt er einen Durststreik.
Er ist einer derjenigen, die seit dem
20. Januar gegen die Haft und die Haftbedingungen mit einem Hungerstreik
protestieren. Schon vor einigen Tagen hatte er einen Antrag auf eine ärztliche
Untersuchung durch einen unabhängigen Arzt / Ärztin gestellt,
der noch nicht beantwortet wurde. Deshalb gab er einen Brief über
seine seit langem bestehende Herzerkrankung einem Angehörigen des
medizinischen Personals. Er hatte seit Tagen starke Herzschmerzen, Kreislaufschwäche,
Atemnot und Druck im Brustkorb. Anstatt medizinische Untersuchungen einzuleiten
wurde er von Angehörigen des medizinischen Personals aufgefordert,
seinen Hungerstreik zu beenden; dann würde ihm schon geholfen werden.
Aufgrund seiner anhaltend starken Herzschmerzen
kommt er schließlich wieder ins Köpenicker Krankenhaus, wo die
erforderlichen Herz-Kreislauf-Untersuchungen stattfinden. Auch im Krankenhaus
wird er von Polizeibeamten bewacht. Einem Psychologen sagt er, daß
er weiter versuchen wird, sich umzubringen, wenn er zurück ins Abschiebegefängnis
käme. Daraufhin erfolgt seine Verlegung in das psychiatrische Krankenhaus
Hedwigshöhe und seine umgehende Entlassung aus der Abschiebehaft.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
Mitte Februar 03
Transitzone des rumänischen Flughafens Otopeni. Nicolae Carja,
aus Deutschland abgeschobener Flüchtling und seitdem Gefangener im
Transitbereich, setzt der rumänischen Grenzpolizei ein Ultimatum.
Mehrere Stunden hängt er sich immer wieder mit seinem Gürtel
an den Gitterstäben auf. Die Wachen sehen zu und machen sogar Witze,
als er blau anläuft. Mit der Aktion versucht er, sieben Flugtickets
nach Deutschland zu erpressen. Fünf für die Familie Mogos (siehe
7. März 02), eine für einen Mitgefangenen und eins für sich
selbst.
Mit einem mehrwöchigen Hungerstreik
hatte er bereits im Jahre 2002 versucht, auf die unmenschliche Behandlung
der Gefangenen durch die Polizei aufmerksam zu machen. Im Dezember hatte
er einen Brief an das rumänische Innenministerium geschrieben – ohne
Antwort. Dann hatte er seinen Kopf in die Fensterscheibe seines Zimmers
geschlagen und medizinische Behandlung durch einen Arzt verweigert, weil
der Kommandant der Grenzpolizei nicht gesprächsbereit war.
RMP 11.2.03
16. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2 im ersten Stock.
Ein 33 Jahre alte russischer Asylbewerber aus Tschetschenien befindet sich
seit 32 Tagen im Hungerstreik. Um 2.30 Uhr schneidet er sich den linken
Unterarm auf. Trotz großen Blutverlustes versucht er anschließend,
sich mit Stofflappen in der Küche zu erhängen. Er erwacht auf
dem Boden liegend und wird von Sanitätern ins DRK-Krankenhaus Köpenick
transportiert. Nachdem die Armwunde genäht ist, erfolgt sein Rücktransport
ins Abschiebegefängnis.
Die Situation in der Isolierzelle setzt
den ohnehin psychisch schwer angeschlagenen Mann noch weiter unter Druck.
Er beginnt zu schreien und versucht, seine Bewacher anzugreifen, die ihm
daraufhin Hand- und Fußschellen anlegen. Schließlich kommt
er in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe und gilt nach vier
Monaten Gefängnis als aus der Haft entlassen.
Mitte Oktober letzten Jahres war er
zu einer Berliner Polizeistation gegangen und hatte um Asyl gebeten. Die
Reaktion der Beamten war seine Festnahme.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
17. Februar 03
Im Kellerraum einer Unterkunft für AsylbewerberInnen in der Dürerstraße
29 im nordrhein-westfälischen Kamen entsteht ein Feuer durch Brandstiftung.
Die dort wohnenden Flüchtlinge aus Südostasien können sich
rechtzeitig in Sicherheit bringen.
WR 18.2.03
17. Februar 03
Gera in Thüringen. In der Straßenbahn von Gera nach Biblach-Ost
wird ein afrikanischer Flüchtling von acht Rechtsradikalen angepöbelt,
beleidigt, bedroht und geschubst. Es gelingt ihm, die Bahn an einer Haltestelle
zu verlassen und so unverletzt davonzukommen.
ABAD Thüringen
18. Februar 03
Bundesland Niedersachsen. Morgens um 6.45 Uhr entdeckt ein Bewohner
im Flüchtlingsheim von Celle, dem ehemaligen "Hotel Stech" an der
Harburger Heerstraße, daß es im Haus brennt. Er weckt die schlafenden
Menschen und sie stellen fest, daß die Feuerlöscher leer sind.
Trotz der starken Rauchentwicklung kommen zwölf Männer unverletzt
ins Freie. Vier Bewohner müssen von der Feuerwehr aus den Flammen
befreit werden. Auch sie bleiben unverletzt.
Nach Abschluß der Löscharbeiten
stellt sich heraus, daß das Gebäude nicht mehr bewohnbar sein
wird.
Zwei Monate später beschließt
die Stadt Celle, die Flüchtlinge in einem ehemaligen Unteroffiziers-Wohnheim
im Stadtteil Scheuen unterzubringen. Das in einem Waldstück gelegene
Gebäude ist 1000 Meter vom Ortskern Scheuen entfernt und 300 Meter
vom Kasernentor. Es ist nur über eine unbeleuchtete Stichstraße
erreichbar. Es soll von sogenannten City-Streifen und Video-Kameras überwacht
werden. Nachdem der Beschluß bekannt wird, sammelt eine sogenannte
Bürgerinitiative 140 Unterschriften gegen die Belegung des Gebäudes
mit Flüchtlingen.
Die Stadt Celle war vor zweieinhalb
Jahren bereits einmal in die Schlagzeilen geraten, als die Stadtverwaltung
eine 1,80 Meter hohe Mauer um das Flüchtlingsheim herum errichten
ließ, um den "Drogenhandel" zu unterbinden.
HAZ 19.2.03;
FRat NieSa Heft 95/96 Juli 2003; HAZ 23.4.03
19. Februar 03
Bei einem Brand morgens um 2.30 Uhr im Flüchtlingslager der bayerischen
Ortschaft Kleinaitingen erleiden sieben Bewohner leichte Rauchvergiftungen.
26 Wohncontainer und vier Funktionscontainer brennen völlig nieder.
Bereits in der vergangenen Nacht waren
einige Mülltonnen, ein altes Auto und Möbelstücke in Brand
gesetzt worden.
Es ist in der Vergangenheit immer wieder
zu Protesten der BewohnerInnen gekommen. Die Männer, die aus Afrika,
Irak und Vietnam kommen, protestierten gegen die isolierte Lage der Containersiedlung
und vor allem gegen die sogenannte Residenzpflicht. Obwohl Kleinaitingen
vor den Toren der Stadt Augsburg liegt, ist es ihnen, aufgrund der Residenzpflicht,
nicht gestattet, die Stadt ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde
zu betreten. Eine Gruppe der Flüchtlinge hatte vergeblich versucht,
eine Verlegung in Augsburger Unterkünfte zu erwirken. Als das Landratsamt
ablehnte, waren ein altes Auto und eine Hütte in Flammen aufgegangen.
Eine Woche vor dem großen Brand hatten nahezu alle 186 Bewohner aus
dem Lager die Annahme ihrer Lebensmittelpakete verweigert und waren in
einen Hungerstreik getreten.
Die Männer bezeichnen ihr Lager
als "Niemandsland". Im Westen rauschen Autos auf der Bundesstraße
17 vorbei; im Osten liegen Felder, die an ein Militärgelände
grenzen. Der nächste Bahnhof in Graben ist nur in 20 Minuten zu Fuß
zu erreichen. Größere Läden gibt es im etwa zehn Kilometer
entfernten Schwabmünchen; ein Arztbesuch ist kaum möglich.
Zwei Tage nach dem großen Brand
verhaftet die Polizei elf Flüchtlinge wegen versuchten Mordes in Tateinheit
mit schwerer Brandstiftung. Ein weiterer Flüchtling kommt wegen Nichtanzeigen
einer geplanten Straftat in Haft.
Tatsächlich wird im Oktober der
Prozeß gegen zwei irakische ehemalige Bewohner der Containersiedlung
eröffnet. Die Anklage wirft ihnen schwere Brandstiftung und versuchten
Mord in 41 Fällen vor.
Am ersten Verhandlungstag legt einer
der beiden Angeklagten ein Geständnis ab und nimmt die alleinige Schuld
auf
sich. Als Motiv gibt er Frustration über die Lebensbedingungen
im Containerlager an. Er wird zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren
verurteilt.
AA 20.2.03; AA 21.2.03; FrP 21.2.03; AA 22.2.03; FrP 22.10.03;
ap 24.10.03; AA 25.10.03; taz 26.10.03; AA 8.11.03
20. Februar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2 im sechsten
Stock. Ein 19-jähriger Ukrainer, der sich seit acht Monaten in Haft
befindet, legt sich um 15.50 Uhr eine aus einem Bettlaken gedrehte Schlinge
um den Hals und hängt sich im Toilettenraum an einem Türrahmen
auf. Nach langer Bewußtlosigkeit erwacht er unter Krämpfen und
kommt ins Neuköllner Krankenhaus. Am nächsten Tag erfolgt seine
Verlegung in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe, womit er
gleichzeitig als aus der Haft entlassen gilt.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
21. Februar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 26 Jahre alter
Moldawier fügt sich eine Schnittverletzung zu und versucht anschließend,
sich mit Bettzeug in der Toilette zu erhängen. Vor einigen Tagen war
seine Abschiebehaft bei einem Haftprüfungstermin um weitere zwei Monate
verlängert worden.
Er kommt in das psychiatrische Krankenhaus
Hedwigshöhe und gilt als entlasen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
22. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2 im zweiten Stock.
Ein 25 Jahre alter mongolischer Gefangener versucht, sich um 9 Uhr aufzuhängen.
Nach kurzem Krankenhausaufenthalt wird er entlassen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
22. Februar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2 im zweiten
Stock. Um 16.30 Uhr versucht ein 28-jähriger Mann aus der Ukraine,
sich in der Küche zu erhängen. Mit einer Sauerstoffmaske kommt
er ins DRK-Krankenhaus Köpenick. Auch hier wird er von der Polizei
bewacht.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
22. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2 in der sechsten
Etage. Ein 36 Jahre alter Inder schneidet sich um 19.30 Uhr mit einer Rasierklinge
die Hand auf und versucht anschließend, sich in der Küche mit
einem Bettlaken zu erhängen. Er ist lange ohnmächtig, und die
Sanitäter versorgen ihn mit einer Sauerstoffmaske. Obwohl die Mitgefangenen
weggeschlossen werden, bemerken sie, daß der Inder fotografiert wird.
Dann kommt er für ca. drei Stunden ins DRK-Krankenhaus Köpenick
und danach zurück ins Abschiebegefängnis. Nach einigen Tagen
im Isoliertrakt kommt er zurück auf seine Etage.
Hier versucht er am 26. Februar erneut,
sich zu erhängen, und kommt unmittelbar wieder in die Isolierstation.
Noch am gleichen Tag um 15 Uhr versucht er es zum dritten Mal, diesmal
mit einem Handtuch. Die Bewacher finden ihn schnell, und er bleibt weiter
im Isoliertrakt.
Am 18.3. wird er als "Anstifter" der
Selbstverletzungen bei den indischen Gefangenen bezeichnet und kommt daraufhin
wieder in den Isoliertrakt. Hier sitzt er auch am 22. März noch.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
22. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2 im sechsten Stock.
Ein 28-jähriger Georgier, der sich seit fünf Monaten in Abschiebehaft
befindet, versucht sich um 22.30 Uhr in der Toilette mit Bettzeug zu erhängen.
Nachdem er abgeschnitten wurde, liegt er lange ohnmächtig am Boden
und bekommt Infusionen, bevor er ins DRK-Krankenhaus Köpenick transportiert
wird. Von dort erfolgt seine Verlegung in das psychiatrische Krankenhaus
Hedwigshöhe und somit seine Entlassung nach einigen Tagen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
23. Februar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2. In der zweiten
Etage unternimmt ein 20-jähriger türkischer Gefangener einen
Erhängungsversuch. Nach kurzem Krankenhausaufenthalt kommt er zurück
in den Isolationstrakt des Abschiebegefängnisses.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
23. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2 im zweiten Stock.
Um 16 Uhr versucht ein Algerier, sich zu erhängen. Er kommt unverzüglich
in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
23. Februar 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2 in der ersten
Etage. Ein 23 Jahre alter Moldawier versucht, sich um 17 Uhr in der Zelle
mit einem Bettlaken zu erhängen. Er kommt in das psychiatrische Krankenhaus
Hedwigshöhe und gilt ab
24. Februar als aus der Abschiebehaft entlassen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
24. Februar 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2. In der Toilette
der sechsten Etage unternimmt ein 26-jähriger Russe einen Erhängungsversuch.
Nachdem er aus seiner Ohnmacht erwacht ist, kommt er in den Isoliertrakt
des Gefängnisses. Drei Tage später erfolgt sein Transport in
das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe, von dem er nach circa
einer Stunde wieder in das Abschiebegefängnis zurückkommt.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
25. Februar 03
Gegen Mittag brennt es in einem Essener Flüchtlingsheim. Einer
Bewohnerin gelingt es, drei Kinder zwischen zwei und sieben Jahren aus
dem brennenden Raum zu retten. Sie kommen zur Beobachtung ins Krankenhaus.
Während die Löschversuche der BewohnerInnen erfolglos bleiben,
bekommt die Feuerwehr den Brand schnell unter Kontrolle. Das Gebäude
und auch das Nachbargebäude sind vorerst unbewohnbar – 70 BewohnerInnen
werden evakuiert.
Als Brandursache werden ein technischer
Defekt oder Kinder vermutet, die eventuell mit Feuer spielten.
wdr.de 25.2.03
Februar 03
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Fuhlbüttel, in Hamburger Abschiebehaft,
bekannt gegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
1. März 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 24 Jahre
alter Gefangener zunächst für 10 Minuten mit einem besonderen
Gurtsystem "komplett" fixiert. Am nächsten Tag beginnt für ihn
um 14.30 Uhr erneut die Tortur. Für die folgenden 24 Stunden und 20
Minuten befindet er sich in dem Gurtsystem – teils "komplett" fixiert,
teils nur an den Füßen. Nach einer kurzen Pause von 35 Minuten
ohne Fesselung folgt am 4. März um 15.25 Uhr eine Fußfesselung
für 17 Stunden und 10 Minuten. Die Gesamtdauer der Fesselung des Gefangenen
beträgt damit 41 Stunden und 40 Minuten. (siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
3. März 03
Dessau in Sachsen-Anhalt. Mittags um 12 Uhr in der Langen Gasse wird
ein 17-jähriger Asylbewerber aus Burkina Faso von drei Personen nach
Zigaretten gefragt. Als er verneint, wird er als "Arschloch" beschimpft,
von zweien festgehalten und von der dritten Person ins Gesicht geboxt.
Er muß seine Verletzungen im Krankenhaus
stationär behandeln lassen. Die Täter entkommen unerkannt.
Polizeidirektion Dessau – Pressemitteilung Nr. 038/03
3. März 03
Im sächsischen Borna wird ein 17 Jahre alter Flüchtling aus
Afghanistan von drei Jugendlichen unter den Rufen "Ausländer raus!"
angegriffen und mit Fäusten traktiert.
Die Täter können unerkannt entkommen.
jW 5.3.03
5. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 32 Jahre alter algerischer
Gefangener versucht morgens um 4 Uhr, sich zu erhängen. Er kommt für
fünf Stunden ins DRK-Krankenhaus Köpenick und dann zurück
in den Isolationstrakt, wo er intensiv von Beamten bewacht wird. Daß
sich allerdings in den folgenden Tagen das ihm angebotene Brot krümmt,
weil der Gefangene aufgrund seiner Verletzungen nicht schlucken kann, das
fällt den Bewachern nicht auf. Erst aufgrund der Intervention eines
Gefängnisseelsorgers bekommt er sechs Lutschtabletten gegen Husten
und Heiserkeit und flüssige Nahrung.
Erst nach zweiwöchigem Aufenthalt
im Isolationstrakt kommt er zurück auf seine Etage. Beim Haftprüfungstermin
am 12. März wird sein Suizidversuch vom Richter als aktive Verhinderung
der Abschiebung gewertet und eine Abschiebung in Begleitung von BGS-Beamten
wegen "mangelnden sozial-adäquaten Verhaltens" angeordnet.
Tatsächlich hatte der Algerier
mit dem Suizidversuch erreichen wollen, daß er schneller (!) nach
Algerien abgeschoben wird, denn er wollte seinen im Sterben liegenden Vater
noch sehen. Bei einem weiteren Haftprüfungstermin äußert
sich die Richterin abfällig über die Motivation des Algeriers
"... weil er den im Himmel schneller sehen wollte".
Die Abschiebung erfolgt im Mai 03.
Pfarrer D. Ziebarth;Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
5. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Isolationstrakt. Um
16.35 Uhr versucht ein 22 Jahre alter Mongole, sich zu erhängen. Er
hatte Bettwäsche auseinander gerissen und den Stoffstreifen an einer
Querstrebe der Toilettentür befestigt. Wegen zweier vorangegangener
Selbstverletzungen stand er unter besonderer Beobachtung, so daß
Beamte verhindern konnten, daß er sich mit der Schlinge um den Hals
fallen ließ. Er bleibt weiter in der Isolation.
Polizei Pressedienst Berlin 6.3.03
6. März 03
Eine Holztreppe in der Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Uhlenhorst
brennt lichterloh. Während 31 BewohnerInnen unverletzt davon kommen,
erleiden vier Personen Rauchvergiftungen.
taz 7.3.03
9. März 03
Im mecklenburg-vorpommerschen Güstrow wird ein Asylbewerber aus
Togo von vier rechten Jugendlichen vom Fahrrad gestoßen und dann
geschlagen und getreten. Er muß sich mit einer Knieverletzung, einer
Gehirnerschütterung und Schmerzen in der Schulter in Behandlung begeben.
LOBBI
9. März 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2 in der zweiten
Etage. An einem Gitter in der Küche versucht sich um 16.10 Uhr ein
26-jähriger Jugoslawe mit einem Bettlaken zu erhängen. Der Bewußtlose
bekommt eine Sauerstoffmaske, er wird mit Blitzlicht fotografiert und dann
erfolgt sein Transport in das Haftkrankenhaus der JVA Moabit. Nach der
Behandlung seiner Wirbelsäulenverletzung kommt er zurück in das
Abschiebegefängnis Köpenick.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
10. März 03
Nach dreizehn Jahren Deutschland-Aufenthalt wird die vierköpfige
staatenlose Familie Codreanu in Begleitung von fünf BGS-Beamten mit
einer Lufthansa-Maschine von Frankfurt am Main nach Bukarest abgeschoben.
Unter dem Vorwand, zum Verwaltungsgericht
nach Koblenz gebracht zu werden, waren der 53 Jahre alte Constantin Codreanu,
seine Frau Carmen, ihre 21-jährige Tochter Gabriela und ihr 13-jähriger
Sohn Andrei aus der Wohnung gelockt worden. Ohne Geld, Kleider und Papiere
wurde die Familie umgehend zum Flughafen gebracht.
Auch im November 2004 befindet sich
die Familie immer noch in der Wartehalle für ankommende Flüge
auf dem Flughafen Bukarest-Otopeni. Zum Schlafen legen sie Decken auf den
Fußboden. Deutsche FreundInnen, aber auch Menschen, die auf dem Flughafen
arbeiten, sichern mit Geld- und Essensspenden den Lebensunterhalt. Die
Familie, die vor elf Jahren aus der rumänischen Staatsangehörigkeit
entlassen
wurde, weigert sich, einen Antrag auf Wiedereinbürgerung zu unterschreiben,
und fordert den Rücktransport nach Deutschland.
Reiner Klug, der Leiter des Ordnungsamtes
Koblenz in einem TV-Interview 19 Monate nach der Abschiebung der Familie:
"Für mich ist das der Versuch, entgegen den Gesetzen des ehemaligen
Gastlandes, seinen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu ertrotzen.
Und es wäre für mich das Zeichen einer Schwäche des Rechtsstaates,
wenn man das zulassen würde."
Die Familie Codreanu hingegen verweist
auf das von Deutschland unterzeichnete Staatenlosenabkommen von 1954, das
die Abschiebung Staatenloser untersagt, und auf den Artikel 2 Absatz 5
des deutsch-rumänischen Übereinkommens von 1992, der besagt:
"Die deutschen Behörden werden Personen, bei denen die Nachprüfung
durch die rumänischen Behörden ergibt, daß sie bei der
Übernahme nicht mehr im Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit
waren, zurücknehmen."
Familie Codreanu setzt zur Zeit ihre
ganze Hoffnung auf ihre Klage beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg.
Am 24. Januar 2005 wird die Familie
mit polizeilicher Gewalt aus dem Flughafengebäude herausgedrängt.
Auch am 7. Februar haben die Codreanus noch kein Obdach. Sie dürfen
nicht zurück in den Transitbereich des Flughafens, hüten sich
aber davor, dem Drängen der Behörden nachzugeben und Anträge
auf Wiedereinbürgerung zu unterschreiben. Bei Minustemperaturen, Regen
und Schneestürmen versuchen sie in fahrenden Bussen, parkenden Taxis,
auf Tankstellen, in Telecafes oder sonstigen Provisorien ein wenig Schlaf
zu finden.
Nach einem Sommer ohne feste Bleibe
steht den Codreanus im September erneut der Winter bevor. Essen bekommen
sie zum Teil aus Deutschland geschickt oder sammeln Obst und Nüsse
in Parks zusammen. Wenn sie Glück haben, finden sie Menschen, bei
denen sie ihren Wasserkocher anschließen können. Ihre Hoffnung
liegt darin, für den Winter ein altes Schrottauto zu finden, damit
sie vor Regen und Kälte ein wenig geschützter sind.
Tatsächlich gelingt es der Familie,
hin und wieder eine vorübergehende Bleibe zu finden – sei es in Abrißhäusern
oder bei Menschen, die der Familie für einige Tage oder einige Wochen
ein Zimmer zur Verfügung stellen.
Im Februar 2006 ist ihre Situation unverändert.
In einem Interview im Dezember 2005 wird Gabriela Codreanu gefragt, was
sie noch an Deutschland bindet. Ihre Antwort: "Sprache, Kultur, Mentalität,
Zugehörigkeitsgefühl, meine Vergangenheit, Erinnerungen, Freundschaften,
Liebe und jetzt Heimweh."
General-Anzeiger 17.6.03;
FR 18.6.03; taz 19.6.03; taz 7.7.03;
taz Berlin 3.2.04; stern tv 10.11.04; taz 18.2.05;
Berichte von Gabriela Codreanu
codreanu.de.tf
12. März 03
Im sächsischen Oppach wird in den Abendstunden ein
26 Jahre alter Asylbewerber aus Nigeria auf offener Straße von
zwei Männern attackiert. Er bekommt einen Schlag in den Magen und
fällt um. Als sich ein Auto nähert, lassen die Täter von
ihm ab und fliehen.
Der Nigerianer erstattet Anzeige wegen
Körperverletzung. Die Ermittlungen werden jedoch eingestellt.
(siehe auch: 29. Juni 03)
AMAL Görlitz
15. März 03
S-Bahnhof Hammerbrook in Hamburg. Um seiner Festnahme nach einem Drogen-Deal
zu entkommen, springt ein 20 Jahre
alter Flüchtling aus Kamerun abends um 22.11 Uhr von einer Brücke
in den Mittelkanal. Nach wenigen Schwimmbewegungen geht er – vor den Augen
von 20 Polizisten – unter. Der gerufenen Feuerwehr gelingt es um 22.49
Uhr, seinen Körper aus dem Wasser zu ziehen und ihn zu reanimieren.
Um Mitternacht stirbt er.
Polizei Hamburg 16.3.03;
FRat HH 16.3.03; taz 18.3.03
Mitte März 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein offensichtlich
psychisch kranker Mann aus Kamerun befindet sich in Haft. Er tritt als
verschiedene Personen auf und ißt seinen Kot mit Tomatensoße.
Erst nach zweimonatigem Aufenthalt wird er entlassen.
Pfarrer D. Ziebarth
18. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2 sechster Stock.
Ein 25 Jahre alter Inder fügt sich mit einer Rasierklinge Schnittverletzungen
am Arm zu. Anschließend versucht er, sich in der Toilette mit einem
Bettlaken zu erhängen. Obwohl die Mitgefangenen in die Zellen eingeschlossen
werden,
können sie beobachten, daß dem Ohnmächtigen eine Sauerstoffmaske
aufgesetzt wird und daß von ihm Fotos gemacht werden. Dann kommt
er in den Sanitätstrakt und anschließend in eine Isolierzelle.
Hier versucht er noch einmal, sich zu erhängen. Daraufhin wird er
wegtransportiert.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
18. März 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2 in der sechsten
Etage. Ein 19 Jahre alter indischer Gefangener schneidet sich um 0.30 Uhr
fünfmal in den Arm. Danach versucht er, sich in der Toilette mit einem
Stück Stoff vom Bettlaken zu erhängen. Unter einer Sauerstoffmaske
erwacht er aus seiner Bewußtlosigkeit. Die Beamten fotografieren
den am Boden Liegenden, bevor sie ihn in den Sanitätstrakt schaffen.
Von hier aus kommt er in den daneben liegenden Isolationstrakt des Gefängnisses.
Obwohl bekannt ist, daß indische
Gefangene nach spätestens sechs Monaten aus der Haft entlassen werden
müssen, weil die Indische Botschaft keine Ersatzpapiere beschafft,
war die Haftdauer des seit sechs Monaten Einsitzenden am Vortage wieder
verlängert worden.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
19. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Haus 2 in der sechsten
Etage. Um 12.30 Uhr fügt sich ein 24 Jahre alter indischer Gefangener
Schnittverletzungen am Arm zu und versucht anschließend, sich mit
einem Bettlaken in der Toilette zu erhängen. Er ist lange bewußtlos,
bekommt eine Sauerstoffmaske, wird von den Beamten fotografiert und kommt
in den Sanitätstrakt zur medizinischen Versorgung. Von dort wird er
im Rollstuhl in den Isolationstrakt gefahren. Auch für ihn war am
17. März eine Verlängerung der Haftzeit über die sechs Monate
hinaus entschieden worden.
(siehe auch: 18. März 03)
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
24. März 03
Ein nigerianischer Flüchtling wird in der Innenstadt der sächsischen
Ortschaft Aue in einem Bus angegriffen, aus dem Bus gezerrt und ins Gesicht
geschlagen. Dies ist bereits der zweite rassistische Angriff, den er erleben
muß.
(siehe auch: Dezember 02)
AMAL Sachsen
24. März 03
Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. In der Innenstadt wird ein Asylbewerber
aus Togo von einem 40-jährigen Rassisten beschimpft und geschlagen.
Die Freundin des Angegriffenen geht dazwischen und kann Schlimmeres verhindern.
Der Afrikaner kommt mit Prellungen davon.
LOBBI
24. März 03
Aus einer Gruppe von sechs Männern werden zwei Brandsätze
gezielt gegen das Eingangstor und ein Wachhäuschen des Flüchtlingsheimes
im sächsischen St. Egidien geworfen. Das Feuer erlischt von selbst,
so daß niemand zu Schaden kommt.
Die Täter im Alter zwischen 15
und 22 Jahren sind wegen Körperverletzung, Sachbeschädigungen
und anderer Straftaten polizeilich bekannt und geben als Tatmotiv ihre
fremdenfeindliche Einstellung an.
FP 28.3.03;
JWB 2.4.03;
StA Zwickau und LKA Sachsen 26.6.03
24. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Isolierstation. Ein
26-jähriger Weißrusse fügt sich mit einer Rasierklinge
30 Schnitte in den rechten Arm zu. Er verliert sehr viel Blut; auch
von ihm machen die Beamten Fotografien. Er kommt dann über das DRK-Krankenhaus
Köpenick und einem zweistündigen Aufenthalt im psychiatrischen
Krankenhaus Hedwigshöhe zurück in die Isolierstation des Abschiebegefängnisses;
dann für zwei Tage in das Haftkrankenhaus der JVA Moabit und anschließend
wieder zurück in den Isoliertrakt in Köpenick.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
24. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Isolierstation. Auch
der Mitgefangene des oben genannten Weißrussen, ein Ukrainer, fügt
sich mit der Rasierklinge Verletzungen am Arm zu. Auch er verliert viel
Blut und kommt ins DRK-Krankenhaus Köpenick und nach zwei Tagen zurück
in die Isolierstation.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
25. März 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 2 in der sechsten
Etage. Ein 28 Jahre alter Moldawier, der sich seit dem 19. März im
Hunger- und Durststreik befindet, wird um
21.20 Uhr ohnmächtig. Die gerufenen Sanitäter schauen ihn
kurz an und gehen wieder weg. Am nächsten Tag wird er um ca. 15 Uhr
mit einem Krankenwagen wegtransportiert.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
25. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 31 Jahre alter, an
Hepatitis erkrankter Flüchtling, Rom aus Serbien, verschluckt aus
Angst vor der bevorstehenden Abschiebung eine Rasierklinge. Nach einem
Aufenthalt im DRK-Krankenhaus Köpenick kommt er unter Polizeibewachung
in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe. Nach sechs Tagen erfolgt
seine Verlegung in das Haftkrankenhaus der JVA Moabit, am
31. März schließlich der Rücktransport in die Abschiebehaft.
Dort im Isoliertrakt verschluckt Zoran P. am 5. April drei Teile eines
Fenstergriffes.
Am 8. April wird er mit Hand- und Fußschellen
unter Bewachung jugoslawischer Beamter mit der JAT-Airline (Jugoslovenski
Aerotransport) nach Serbien abgeschoben. Ein Metall-Teil befindet sich
immer noch in der Speiseröhre des Mannes.
Kurze Zeit später bekommt seine
Ehefrau eine Rechnung in Höhe von 20.000 Euro über die Haftkosten.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; taz 8.4.03
25. März 03
Ein 28 Jahre alter Flüchtling aus Nigeria wird im sächsischen
Aue von zwei Rechtsextremisten in einem Bus angegriffen, dann aus dem Bus
gezerrt und ins Gesicht geschlagen.
(siehe auch: 17. Dezember 02, 14. April 03, 9. November 03)
AMAL Dresden
25. März 03
In der Innenstadt der thüringischen Ortschaft Suhl wird gegen
Mittag ein Asylbewerber von mehreren Nazis verfolgt. Er flieht in eine
belebte Einkaufspassage, wo die Rassisten von ihm ablassen.
ABAD Thüringen
27. März 03
Der 24 Jahre alte Flüchtling M. aus Angola wird aus der Abschiebehaft
in der JVA Leipzig nach Bremen gebracht und von dort mit einem tunesischen
Flüchtling in einer kleinen Chartermaschine nach Angola abgeschoben
(Kosten für zwei Personen und Bewachungspersonal: 58.300 Euro).
Auf dem langen Weg von Leipzig nach
Bremen sind dem Angolaner beide Arme weit auseinander nach oben gebunden.
Auch die Füße sind dem auf einer Bank sitzenden Gefangenen gefesselt.
Dieser vollzogenen Abschiebung gingen
drei Abschiebungsversuche voraus. Am 24. Oktober 2002 hatte M. auf dem
Flughafen Berlin-Tegel seine Paßersatzpapiere verschluckt, so daß
die Abschiebung aufgrund fehlender Papiere nicht durchgeführt werden
konnte. M. kam zurück in die Abschiebehaft nach Leipzig. Am 13. Januar
03 hatte sich M. auf dem Flughafen Berlin-Tegel so energisch gewehrt, daß
der Pilot es abgelehnt hatte, ihn mitzunehmen.
Am 20. Februar 03 sollte er über
den Flughafen Frankfurt am Main abgeschoben werden. Hier hatten FlüchtlingsunterstützerInnen
zu einer Protestaktion am Flughafen mobilisiert und den Piloten der Maschine
TP5538 der TAP Air Portugal informiert. Dieser weigerte sich schließlich,
den an Händen und Füßen gefesselten Flüchtling mitzunehmen,
und berief sich dabei auf die geltenden Flugbestimmungen der Fluggesellschaft.
M. kam zurück in die Abschiebehaft nach Leipzig.
Während der gesamten Hin- und Rückfahrt
nach und von Frankfurt war M. – auf einer Bank sitzend – mit nach oben
auseinander gebundenen Armen und gefesselten Füßen fixiert.
Auf der Hinfahrt hatten die Beamten ihm zusätzlich einen Helm aufgesetzt,
den sie am Flughafen Frankfurt wieder abnahmen.
Im weiteren Abschiebeverfahren werden
dem Angolaner nicht nur sein früherer Widerstand gegen die Abschiebung
angelastet, sondern auch die Protestaktion am Frankfurter Flughafen
und sogar die Flugbestimmungen, auf die sich der
Pilot berief. Drei Tage vor Ablauf der Gültigkeit der Paßersatzpapiere
gelingt den Behörden in oben beschriebener Weise dann die Abschiebung.
Herr M. hatte als Angehöriger der
FLEC-FAC (Frente para Libertação do Exclave de Cabinda),
die sich für die Unabhängigkeit der angolanischen Exklave Cabinda
engagiert, Angola verlassen müssen. Im Juni 1997 hatte er einen Asylantrag
gestellt, der drei Monate später abgelehnt worden war. Auch der Asylfolgeantrag
wurde abgelehnt. Die Klage gegen diese Ablehnung ist im Januar 2004 noch
nicht entschieden.
Nach seiner Abschiebung berichtet M.
in einer eMail, daß er noch auf dem Flughafen von Luanda festgenommen
und verhört wurde. Es war ihm dann gelungen, sich mit dem von Leipziger
UnterstützerInnen gesammelten Geld freizukaufen. Seither ist der Kontakt
zu ihm abgebrochen.
Jørn-Erik Enderlein – Rechtsanwalt;
indymedia 20.2.03;
Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig
27. März 03
Bundesland Rheinland-Pfalz. Der kurdische Flüchtling M. Y. hat
einen Termin zur Verlängerung seiner Duldung in der Ausländerbehörde
Ludwigshafen. In Begleitung eines Übersetzers und seines Beistandes
betritt er den Raum 106. Der zuständige Sachbearbeiter fragt den Beistand,
ob er der Rechtsanwalt sei, und als dieser verneint, verweist er ihn des
Raumes. Ebenso unberechtigt fragt er den Übersetzer, ob er vereidigter
Dolmetscher sei, ansonsten habe auch er den Raum zu verlassen. Als der
Beistand Widerspruch erhebt, stürmt der körperlich deutlich überlegene
Beamte auf ihn zu und packt ihn am Hemd. Nun versucht M. Y., sich zwischen
die Beiden zu drängen, um sie auseinander zu halten, verspürt
aber im gleichen Moment zwei Faustschläge des Beamten, die ihn am
Oberkörper und am Kopf treffen. Die drei verlassen den Raum.
Nach Recherchen des "Bündnis gegen
Abschiebungen Mannheim" stellt sich heraus, daß die Festnahme des
Herrn Y. an diesem Tag geplant war, bei der die anwesenden zwei Begleiter
offensichtlich gestört haben.
Der Beistand, der in der Behörde
durchaus als Flüchtlingsberater und –helfer bekannt ist, bekommt im
Juli einen Strafbefehl wegen Körperverletzung in Höhe von 300
Euro. Danach folgt ein weiterer Strafbefehl in Höhe von 1800 Euro
wegen Verleumdung, und im Dezember – also neun Monate nach dem Vorfall
in der Behörde – wird ihm ein Hausverbot für ein Jahr "mit sofortiger
Wirkung" von der Ausländerbehörde erteilt, das unter anderem
auch mit dem oben genannten Vorfall begründet wird.
(siehe auch: Januar 97 und 19. Mai 05)
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim;
jW 3.5.03
28. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine 31 Jahre alte Gefangene
aus der Ukraine wird völlig geschwächt in das DRK-Krankenhaus
Köpenick gebracht. Die Ärzte hier erkennen die akute Suizidalität
und überweisen sie in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe.
Die Frau hatte vor elf Tagen gewagt,
in den Räumen der Ausländerbehörde im wahrsten Sinne der
Worte auf den Tisch zu schlagen, weil sie seit fünf Monaten inhaftiert
ist und sich in ihrem Verfahren seit langer Zeit nichts bewegt. Zur Strafe
war sie umgehend in eine Einzelzelle im Isolationstrakt des Gefängnisses
gekommen. Hier hatte sie aus Protest gegen die Behandlung einen Hungerstreik
und einen Durststreik begon-en. Dieser Durststreik bringt sie an ihre körperlichen
Grenzen – der Psychoterror der BewacherInnen treibt sie in Verzweiflung.
Als sie jetzt in die Psychiatrie gebracht
wird, beginnt sie sofort wieder mit der Flüssigkeitsaufnahme, weil
sie davon ausgeht, daß ihr Protest erfolgreich war. Zwei Tage später,
noch vor der anstehenden Visite im Krankenhaus, erscheinen Polizeibeamte
und bringen die völlig überraschte Frau in das Haftkrankenhaus
der Strafanstalt der JVA Moabit. Hier nimmt sie ihren Hunger- und Durststreik
wieder auf, was dazu führt, daß sie in eine Einzelzelle gebracht
wird, die durch eine Videoanlage 24-stündige Kontrolle erlaubt. Das
medizinische Personal setzt die Frau mit Versprechungen und Drohungen unter
Druck, den Streik zu beenden, und wartet auf das Eintreten der Bewußtlosigkeit,
um dann die angekündigte Zwangsernährung einleiten zu können.
Als die Ukrainerin schließlich
wieder anfängt zu trinken, wird sie umgehend in das Abschiebegefängnis
zurückgebracht. Sie ist körperlich am Ende und psychisch gebrochen.
Erst im Herbst des Jahres sechs Monate später erfolgt ihre Entlassung
aus der Haft.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
28. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 15-jähriger
russischer Gefangener schneidet sich mit einer Rasierklinge in den linken
Unterarm und kommt daraufhin in eine Isolierzelle. Hier versucht er, sich
am nächsten Nachmittag um 17 Uhr in der Toilette mit einem Schnürsenkel
zu erhängen. Bewachungsbeamte können dies verhindern, und nachdem
der Jugendliche von Sanitätern untersucht wurde, bleibt er in der
Isolation.
Trotz intensiver Bewachung gelingt es
ihm am nächsten Tag um 16.45 Uhr, sich erneut mit einer Schlinge aus
Schnürsenkeln an einer Querstrebe eines Doppelstockbettes aufzuhängen.
Er wird ohnmächtig, bekommt eine Sauerstoffmaske angelegt und wird
ins DRK-Krankenhaus Köpenick gebracht. Nach ca. 3 Stunden kommt er
zurück in den Isoliertrakt. Er trägt jetzt eine Halskrause. Später
erfolgt seine Umverlegung in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
29. März 03
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein ukrainischer Abschiebegefangener
fügt sich mit einer Rasierklinge mehrere Schnittverletzungen zu. Nach
einem kurzen Krankenhausaufenthalt, wo die Wunden versorgt werden, kommt
er zurück in den Isolationstrakt des Abschiebegefängnisses.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
29. März 03
Zwei deutsche Männer greifen im Regionalzug aus Gotha in der Ortschaft
Ohrdruf einen 20-jährigen Flüchtling aus Kamerun an. Sie gehen
an ihm vorbei, schlagen ihm eine Bierflasche auf den Kopf und prügeln
auf ihn ein. Ein Rentnerehepaar, das den Angriff bemerkt hat, greift ein
und kann erreichen, daß die Täter von ihrem Opfer ablassen.
Sie benachrichtigen den Zugführer, der die Polizei ruft. Doch ehe
diese am Bahnhof Ohrdruf eintrifft, haben die Schläger den Zug bereits
verlassen. Sie gehen in einen Einkaufsmarkt und greifen hier einen 27 Jahre
alten Asylbewerber aus dem Kosovo und zwei Deutsche an.
In Crawinkel werden die betrunkenen
20-jährigen Täter von der Polizei festgenommen. Sie kommen –
auch aufgrund ihrer Vorstrafen – in Untersuchungshaft.
Der Kameruner muß seine Verletzungen
am Kopf und am Mund medizinisch behandeln lassen.
Am 29. August werden die rechtsradikalen
Täter wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung
verurteilt. Der Haupttäter erhält ein Jahr und zehn Monate auf
Vorbewährung mit der Auflage, innerhalb von sechs Monaten eine Suchttherapie
(Alkohol) zu beginnen, und anderen disziplinarischen Auflagen. Der Mittäter
bekommt zehn Monate Jugendstrafe auf zwei Jahre Bewährung mit zusätzlichen
Auflagen.
ABAD Thüringen; TA 30.3.03; TA 31.3.03
März 03
In der Nähe der hessischen Stadt Hanau – im Landebereich des Frankfurter
Flughafens – wird die Leiche eines russischen Mannes gefunden. Der Mann
hatte sich offensichtlich als "blinder Passagier" im Fahrgestell eines
Flugzeuges versteckt, um so in die BRD einzureisen. Als die Fahrgestelle
beim Landeanflug ausgefahren wurden, ist der – wahrscheinlich inzwischen
erfrorene – Mann ca. 1000 Meter in die Tiefe gefallen.
BeZ 26.3.03
März 03
Justizvollzugsanstalt Mannheim. Der 32 Jahre alte Rom Halid Alic, der
sich in Abschiebehaft befindet, unternimmt einen Selbsttötungsversuch.
Ende April wird er wegen eines Formfehlers aus der Haft entlassen.
Halid Alic war 1993 – zusammen mit seinem
Vater – in die BRD geflohen. , und sie hatten Asyl beantragt. Sein 70-jähriger
Vater mußte aufgrund des massiven Druckes der deutschen Behörden
im Jahre 1999 "freiwillig" nach Bosnien zurückkehren. Dort wurde er
im April 2002 aus purem rassistischen Haß gegen die Minderheit der
Roma grausam ermordet. Die sechs Brüder des inhaftierten Täters
haben gedroht, auch Halid Alic bei seiner Rückkehr umzubringen.
Halid Alic, seiner Frau Elizabeta Musa
und ihren drei Kindern Katharina (9), Albina (5) und Kevin (1) droht seit
langer Zeit die Abschiebung nach Bosnien. Das Paar und seine älteste
Tochter sind inzwischen wegen Traumatisierungen in psychotherapeutischer
Behandlung. Mehreren Abschiebungsversuchen entzog sich Halid Alic durch
Flucht und Untertauchen.
Eine besondere "Betreuung" durch die
Ausländerbehörde Waiblingen erfuhr der Flüchtling, als er
eine feste Anstellung hatte. Er mußte dort täglich (!) vorstellig
werden, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit bei einer Dachdeckerfirma
außerhalb des Landkreises arbeiten sollte. Durch Gespräche der
Sachbearbeiterin mit Verantwortlichen im Regierungspräsidium Stuttgart
wurde diese Regelung dahin gehend geändert, daß der Arbeitgeber
von Halid Alic nun einen Wochenplan der Arbeitsplätze bei der Ausländerbehörde
vorlegen mußte. Auch derartiges "Entgegenkommen der Behörden"
ist für eine Firma wenig praktikabel, und so hat Herr Alic bis zum
August 2004 insgesamt 400 Euro Strafe wegen Verletzung der Residenzpflicht
bezahlen müssen.
BKZ 7.8.04
März 03
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Fuhlbüttel, in Hamburger Abschiebehaft,
bekannt gegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
Anfang April 03
Als der serbische Flüchtling Joran S. die Tür seiner Wohnung
in Berlin-Tempelhof öffnet, stehen drei Polizisten vor ihm, um ihn
abzuschieben. Sie fesseln seine Hände auf dem Rük
ken und boxen und schlagen ihn, als er sich zu wehren beginnt. Über
einen Zwischenaufenthalt im Polizeipräsidium Berlin-Tempelhof wird
Joran S. zum Flughafen Schönefeld gebracht.
Schon auf dem Flughafengelände
wird die Abschiebung aufgrund eines vorliegenden psychiatrischen Gutachtens
abgebrochen, und der Gefangene kommt in das Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick.
Nach dem Haftprüfungstermin wird der 46-Jährige aus der Haft
entlassen.
Dieses war der dritte Versuch, den schwer
traumatisierten Mann abzuschieben. Auch bei den vorherigen Versuchen wurde
er von den Beamten geschlagen. Sie waren nicht bereit ihre Dienstnummer
auszuhändigen.
Joran S. war als serbischer Soldat in
Gefangenschaft durch kroatische Militärs schwer gefoltert worden.
Im Dezember 1991 floh er in die BRD, konnte jedoch seinen traumatischen
Erlebnissen nicht entkommen. Seit 1996 ist er psychisch krank. Viele Aufenthalte
in psychiatrischen Kliniken folgen, doch solange die Abschiebung immer
wieder angekündigt und versucht wird, gerät er stets erneut in
suizidale Krisen und wird retraumatisiert.
Während eines Aufenthaltes im Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick im Herbst 2002 hatte er versucht, sich mit einem Schnürsenkel
zu erhängen und wurde daraufhin in die Psychiatrie entlassen. Im Mai
2003 bringt ihn ein Freund wieder in die Klinik, weil dieser ihn gerade
noch davon abhalten konnte, sich vom Balkon zu stürzen.
Antirassistische Initiative Berlin
2. April 03
Darmstadt-Eberstadt in Hessen. Nahe der Hirtengrundhalle in der Modau-Promenade
macht um 15.40 Uhr ein 43 Jahre alter Polizeikommissar bei einem kurdischen
Flüchtling eine Personenkontrolle. Mit Unterstützung seines Schäferhundes
"Folko" hält er den 22-Jährigen am Boden und drückt sein
Gesicht mit Gewalt auf das Pflaster. Der Kurde erleidet durch den Polizeihund
zahlreiche kräftige Bißverletzungen am rechten Ellenbogen, an
der rechten Brustkorbseite und an den Beinen und Füßen. Seine
Kleidung wird zerrissen. Eine ärztliche Untersuchung erfolgt nicht,
obwohl ein Notarztteam vor Ort ist.
Der Kurde, ein abgelehnter Asylbewerber,
der seit Mitte 2000 keine gültigen Aufenthaltspapiere mehr hat, wird
festgenommen. Er muß bis zum 25. Juni drei Vorstrafen wegen Verstößen
gegen das Ausländergesetz verbüßen. Anschließend
kommt er in Untersuchungshaft, weil der Polizeikommissar ihm versuchte
Tötung vorwirft. Er soll bei der Kontrolle, am Boden liegend und mit
dem Gesicht auf dem Pflaster, mit seiner rechten Hand ein Klappmesser aus
dem Hosenbund gezogen und zu einem gezielten Stich in Richtung linke Halsseite
des Polizisten ausgeholt haben. Ihm drohen mehrere Jahre Haft.
FR 8.4.04; DE 8.4.04
3. April 03
Bundesland Baden-Württemberg. Der vierfache Familienvater Herr
D. aus Bosnien wird nach Sarajevo abgeschoben. Da seine Frau 1992 aus dem
Kosovo in die BRD gekommen war und das bosnische Generalkonsulat die vielfältigen
Bemühungen der Eheleute um einen Identitätsnachweis der Ehefrau
A. nicht akzeptierte, erfolgt durch die Abschiebung die Trennung der Familie.
Beide sind Roma.
Herr D. hatte nach seiner Flucht in
die BRD vor zwölf Jahren seinen Hauptschulabschluß gemacht,
dann die Berufsschule besucht und eine Lehre als Fassadenmaler begonnen,
die er aufgrund einer Epilepsie-Erkrankung aufgeben mußte. Er hatte
konsequent für eine Perspektive der Familie gearbeitet. Sobald er
eine Arbeitserlaubnis erhalten hatte, fand er Arbeit, mietete eine Wohnung
und konnte die Familie von seinem Einkommen unterhalten. Die vier Kinder
sind alle in Deutschland geboren. Die Familie war bereit, nach Bosnien
zu gehen – wollte aber auf keinen Fall getrennt werden.
Herr D. gelingt schon drei Wochen später
die erneute Einreise in die BRD. Als er sich bei der Ausländerbehörde
meldet, werden ihm drei Tage Frist eingeräumt, das Land wieder zu
verlassen. Die Familie beschließt, über Frankreich und Italien
nach Albanien zu fahren, um von dort in den Kosovo, das Herkunftsland seiner
Frau, zu gelangen. Dafür gewährt das Regierungspräsidium
der Familie Transitpapiere.
Am Fährhafen in Bari, Italien,
wird ihnen die Einschiffung verweigert, weil der Familie gültige Einreisepapiere
fehlen. Darüber hinaus werden sie eindringlich gewarnt, nach Albanien
zu fahren, weil ein bosnischer Rom, verheiratet mit einer albanischen Romni
aus dem Kosovo, weder in Albanien noch im Kosovo eine Überlebenschance
hätte. Damit beginnt eine Odyssee der Familie durch Europa.
Italien und Frankreich verweigern die
Aufnahme. Als sie in Brüssel beim serbischen Konsulat um Papiere bitten,
wird ihnen gesagt, daß Frau A. jetzt Identitätspapiere bekäme,
nicht jedoch Herr D. und auch nicht die vier Kinder. Zudem wäre eine
gemeinsame Niederlassung in Serbien-Montenegro für sie ohnehin nicht
möglich.
Die Familie reist im Juni 2003 nach
Schweden, dem Aufenthaltsland der Eltern von Frau A., und bittet hier um
Asyl. Als die deutschen Behörden dem Rückübernahmebegehren
Schwedens zustimmen, entschließt sich die Familie im März 2005,
freiwillig wieder auszureisen.
(siehe auch: 17. August 05)
Xclusiv nr.2
4. April 03
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. An einer Straßenbahn-Haltestelle
wird ein 30-jähriger Mann aus Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste)
von zwei polizeibekannten Männern rassistisch beleidigt, geschlagen
und mit einer Gaspistole beschossen. Ein 18 Jahre alter Flüchtling
aus Burkina Faso kommt ihm zu Hilfe, wird dann allerdings mit einem Flaschenwurf
am Kopf verletzt.
Die 17 und 23 Jahre alten Täter
werden kurz nach dem Überfall festgenommen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
7. April 03
Wolfsburg in Niedersachsen. Ein 19-jähriger Asylbewerber legt
sich um 9.45 Uhr in der Pestalozzistraße in Höhe eines Fußgängerüberweges
mit dem Gesicht nach unten mitten auf die Straße. Nur mit Mühe
gelingt es einigen AutofahrerInnen auszuweichen, bis eine junge Frau ihren
Wagen stoppt und sich um den Jugendlichen kümmert. Ein Golffahrer
hält ebenfalls und lenkt die nachfolgenden Autos um, damit nicht doch
noch ein Wagen über den leblos daliegenden Jugendlichen fährt.
Ein Notarzt bringt ihn ins Krankenhaus.
WoAZ 8.4.03
9. April 03
Erfurt in Thüringen. Eine 14 Jahre alte Schülerin aus dem
Kongo wird in ihrer Schule von einer älteren Mitschülerin rassistisch
beleidigt und bedroht. Sie traut sich aus Angst vor Angriffen nicht mehr
auf den Schulhof und verbringt die Pausen in der Toilette.
ABAD Thüringen
10. April 03
Brandenburg. An den Zufahrtsstraßen zu einer Kindertagesstätte
in Tröbitz postieren sich Polizeifahrzeuge. 14 Polizeibeamte riegeln
das Gebäude ab, und dann werden die Flüchtlinge Helimie und Gazi
Filiz herausgeholt und in Abschiebehaft nach Eisenhüttenstadt gebracht
– Gazi Filiz in Handschellen. Seine Frau Helimie erleidet beim Haftprüfungstermin
einen Kreislaufzusammenbruch.
Ihre drei kleinen Kinder, die Töchter
Bukra (3) und Zeynep (1) und der Sohn Süleyman (4) kommen in ein Kinderheim
nach Fürstenwalde.
Die türkisch-kurdische Familie
befindet sich seit Mitte Februar hier im Kirchenasyl – in vier Tagen ist
ihr Abschiebetermin in die Türkei.
Aufgrund des öffentlichen Druckes
erhalten die Eheleute nach einigen Tagen vorläufig eine Duldung und
dürfen mit ihren Kindern zurück in das Flüchtlingsheim Hohenleipisch
im Elbe-Elster-Kreis.
Am Nachmittag des 19. Januar 2004 wird
die Familie ohne jegliche Vorinformation abgeholt und getrennt. "Wir mußten
nach den Äußerungen von Gazi Filiz befürchten, daß
der Vater sich und (der) Familie etwas antut und haben um Amtshilfe bei
der Polizei gebeten," so ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde
Elbe-Elster. Demzufolge begleitete die Familie medizinisches Personal in
der für ca. 55.000 Euro gecharterten Maschine. Die Abschiebung erfolgt
am 20. Januar 2004 um 10.40 Uhr aus Bremen.
Nach einem Verhör der Eltern bei
der türkischen Staatsschutzpolizei und einer erkennungsdienstlichen
Behandlung kann die Familie vorerst in ihren Heimatort fahren.
BM 12.4.03; MOZ 12.4.03; BeZ 12.4.03;
TS 15.4.03; SVZ 15.4.03;
TS 16.4.03; BeZ 16.4.03; taz 22.1.04; FRat Brbg
14. April 03
Die Kamerunerin Constance Etchu stellt auf der Ausländerbehörde
Gera einen Antrag auf die Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises. Sie
möchte eine Freundin in München besuchen. Ihr Antrag wird abgelehnt.
Als sie nach einer Begründung fragt, wird ihr gesagt, daß sie
als Asylbewerberin im Heim bleiben müsse und nirgendwo hingehen dürfe.
Als sie jetzt auf einer Erlaubnis besteht, heißt es von dem Beamten,
sie sei verrückt, sie solle ins Krankenhaus gehen. Wenn sie die Gesetze
dieses Landes nicht respektiere, dann solle sie zurück nach Kamerun
gehen. Sie wird von dem Beamten als Negerin bezeichnet.
Constance Etchu wird ärgerlich
und wirft den Beamten respektlosen Umgang mit den Flüchtlingen vor.
Als sie sich weiterhin weigert, das Büro zu verlassen, erscheinen
Polizeibeamte und fragen nach ihren Personalien. Als sie ihre Papiere aushändigen
will, greifen die Beamten von hinten nach ihren Händen und legen ihr
Handschellen an. Mit Tritten eines der Polizisten wird sie dann ins Polizeiauto
befördert.
Nachdem eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch
gegen sie geschrieben wurde, geht Constanze Etchu ins Krankenhaus, um ihre
Schürfwunden am Handgelenk behandeln zu lassen, die durch die engen
Handschellen entstanden sind. (siehe auch: 13. Februar 02 und 28. Juni
02)
The VOICE 27.11.03
14. April 03
Aue in Sachsen. In einem Bus schlägt eine deutsche Frau einem
28 Jahre alten nigerianischen Flüchtling ins Gesicht und tritt ihm
gegen das Schienbein.
Da dies bereits der dritte rassistische
Überfall ist, den der schmächtige und ängstlich wirkende
Mann in Aue erleiden mußte, gelingt es UnterstützerInnen, eine
Umverteilung des Wohnsitzes nach Dresden zu erreichen.
(siehe auch: 17. Dezember 02, 25. März 03, 9. November 03)
AMAL Dresden
16. April 03
Ein 26-jähriger Flüchtling aus Sierra Leone wird gegen
17.30 Uhr am S-Bahnhof Potsdam-Babelsberg eine Treppe hinabgestoßen.
Fahrgäste gehen an dem Verletzten vorbei, ohne ihm zu helfen. Mit
ausgekugeltem Schultergelenk kommt er ins Krankenhaus.
Dies ist bereits der zweite rassistische
Überfall, den der Afrikaner erleben mußte. (siehe auch: 6. Januar
02)
Opferperspektive
18. April 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 24 Jahre
alter Gefangener für insgesamt 17 Stunden und 30 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem zunächst an Händen und Füßen
– und für die letzten 12 Stunden nur an den Füßen fixiert.
(siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
21. April 03
Gotha in Thüringen. An diesem Ostermontag ist ein 22 Jahre alter
Flüchtling aus dem Sudan mit einem anderen Flüchtling aus seiner
Unterkunft abends unterwegs, als sie von einem
39-jährigen Deutschen auf der Straße zunächst rassistisch
beleidigt werden. Dann schlägt der Deutsche dem Sudanesen die Faust
ins Gesicht.
TA 23.4.03; ABAD Thüringen
24. April 03
Der 23 Jahre alte Flüchtling Po L. aus Sierra Leone, der mit seiner
Freundin und deren sechsjährigem Sohn unterwegs ist, wird im brandenburgischen
Schwedt von jugendlichen Skinheads angegriffen. Zunächst wird er in
aggressiver Weise beleidigt. Als Po L. beschwichtigend darauf reagiert,
befiehlt einer der Rassisten seinem Hund, den Asylbewerber anzugreifen.
Als Po L. sich umdreht um wegzulaufen, packt ihn einer der Angreifer an
der Jacke und boxt ihm die Faust ins Gesicht. Po L. reißt sich los
und rennt weg. Er wird von einem der Täter eingeholt, der ihm den
Arm auf den Rücken dreht. Nach einer weiteren Auseinandersetzung gelingt
Po L. dann endgültig die Flucht.
Die Täter können zunächst
entkommen, werden aber zwei Tage später von der Polizei festgenommen.
Im August verurteilt das Schöffengericht
des Amtsgerichtes Schwedt die 24 und 25 Jahre alten Täter zu einem
Jahr und vier Monaten bzw. einem Jahr Gefängnis wegen gefährlicher
schwerer Körperverletzung und Nötigung.
(siehe auch: Mai 03 und 31. August 03)
TS 27.4.03; BM 27.4.03; taz 28.4.03;
FR 29.4.03; MOZ 29.4.03;
BM 29.4.03; MAZ 29.4.03;
NK 29.4.03; TS 30.4.03; MOZ 30.4.03;
JWB 7.5.03; Opferperspektive 28.7.03;
taz 9.8.03; FR 9.8.03; LR 9.8.03; BeZ 9.8.03
24. April 03
Erstaufnahmeeinrichtung in Jena-Forst in Thüringen. Als ein Wachmann
an die Zimmertür von Julia Kowaltschuk klopft, gerät sie in Panik
und springt aus dem Fenster des in der ersten Etage liegenden Zimmers.
Dabei bricht sie sich zwei Wirbel – auch die Ferse ihres Fußes zersplittert.
Nach einer Operation erlernt sie in einer Rehabilitationseinrichtung langsam
wieder das Laufen. Aber eine psychologische Betreuung erfolgt nicht. Ein
Jahr später tötet sie sich mit einer Überdosis Tabletten.
(siehe auch: 10. Mai 04)
Julia Kowaltschuk war vor Bedrohung
und Verfolgung durch organisierte kriminelle Strukturen in Weißrußland
geflohen.
FRat Thüringen
26. April 03
Bundesland Brandenburg. In der Bahnhofshalle von Jüterbog nähern
sich einem 31 Jahre alten Flüchtling aus dem Libanon drei Rechtsextremisten.
Sie beschimpfen ihn und einer tritt ihm mit Springerstiefeln dermaßen
in die Hüfte, daß er zu Boden geht. Dann schlagen und boxen
sie ihm ins Gesicht. Es gelingt ihm, wieder auf die Beine zu kommen und
wegzulaufen. Doch die Täter verfolgen ihn, bedrohen ihn mit einem
Messer und einer zerbrochenen Bierflasche.
Die polizeibekannten Täter werden
noch am Bahnhof festgenommen. Nach der Vernehmung kommen sie auf freien
Fuß.
Der Prignitzer – SVZ – 29.4.03;
BM 29.4.03; MAZ 29.4.03; MOZ 29.4.03;
JWB 7.5.03; inforiot.de (BM)
26. April 03
Schwedt im Bundesland Brandenburg. Ein 23 Jahre alter Asylbewerber
aus Sierra Leone wird von zwei deutschen Männern durch mehrere Straßen
bis zu einem Spielplatz gejagt und von dem Hund des einen Angreifers gebissen.
Dann schlagen und treten sie auf den Mann ein, der dadurch verletzt wird.
Die Täter sind vorbestraft und polizeibekannte Rechtsextremisten.
(siehe auch: 30. Juli 04)
Pfeffer & Salz; Opferperspektive
26. April 03
In einem Linienbus im brandenburgischen Teltow beschimpfen kurz vor
Mitternacht 15 deutsche Männer und Frauen den nigerianischen Flüchtling
Gideon O. mit Sprüchen wie "Schwarzer Mann, es stinkt!" oder "Presskohle!
Nigger!" und sie grölen "Neger raus, raus, raus!" Als Gideon O. erwidert,
daß er Amerikaner sei, trifft ihn der erste Faustschlag im Gesicht.
Dann wird er weiter getreten, geschlagen und geschubst. Trotz der Übermacht
gelingt es Gideon O. nach einiger Zeit, sich zu befreien und zum Busfahrer
zu laufen. Dieser ruft umgehend die Polizei. Als er jedoch den Bus stoppt,
gelingt den TäterInnen die Flucht in ein angrenzendes Wohngebiet.
Gideon O. erleidet Prellungen am Schädel,
im Gesicht und am Thorax. Wegen eines auf diesen Überfall zurückzuführenden
depressiven Syndroms muß er sich im Mai ambulant behandeln lassen.
Ab 30. November sitzen zehn Männer
(20 bis 29 Jahre alt) auf der Anklagebank der 2. Großen Strafkammer
des Landgerichts Potsdam. Alle geben ihre damals rassistische Gesinnung
und ihre Zugehörigkeit zu einer rechtsradikalen Gruppe zu – einige
haben sich inzwischen davon distanziert, obwohl ihre kurz geschorenen Köpfe
und Bomberjacken die Aussagen wenig glaubwürdig erscheinen lassen.
Ein Angeklagter wird wegen Nicht-Tatbeteiligung freigesprochen, drei Verfahren
werden gegen Zahlung einer Summe von 300 Euro eingestellt, und die meisten
erhalten Geldstrafen zwischen 600 und 1200 Euro. Einer der beiden Haupttäter
wird zu einer achtmonatigen Haftstrafe (Verlängerung einer bestehenden
Haftstrafe) verurteilt – der andere bekommt drei Jahre Haft, die zur Bewährung
ausgesetzt sind.
Opferperspektive (MAZ 28.4.04); BM 29.4.03;
Der Prignitzer – SVZ – 29.4.03; MOZ 30.4.03;
MAZ 1.12.05; PNN 1.12.05; TS 15.12.05
28. April 03
Ein 14 Jahre alter afghanischer Jugendlicher wird im sächsischen
Mittweida in der Schmidt-Schule von rechten Schülern geschlagen. Die
LehrerInnen greifen nicht ein, rufen auch nicht die Polizei. Der jugendliche
Flüchtling wird auch nach diesem Überfall, bei dem er ein blaues
Auge davontrug, weiterhin bedroht.
AMAL Wurzen
29. April 03
Hamburg. Eine psychisch schwerkranke Frau soll in den Räumen der
Ausländerbehörde auf ihre Flugreisefähigkeit untersucht
werden. Nach insgesamt sechs Stunden Wartezeit bricht sie zusammen und
muß per Notarzt ins Klinikum Nord Ochsenzoll eingewiesen werden.
Ein amtsärztliches Gutachten vom Dezember 2000 sowie aktuelle Atteste
liegen der Ausländerbehörde vor, in denen beschrieben wird, daß
die Frau an einer langandauernden psychischen Erkrankung leidet und sich
der Gesundheitszustand der Frau "auf unabsehbare Zeit nicht bessern" werde.
Erst nach sieben Wochen stationärer
Behandlung hat sich ihr Zustand soweit stabilisiert, daß sie das
Krankenhaus verlassen darf. Entgegen ärztlicher Warnungen besteht
die Ausländerbehörde weiterhin auf eine Abschiebung.
Burkhard Werner 18.2.04
30. April 03
Mit einer Flugzeugentführung, die eine Stunde nach der Landung
von einem Sondereinsatzkommando der Polizei unblutig beendet wurde, will
ein abgelehnter Asylbewerber seine drohende Abschiebung verhindern.
N24 30.4.03
1. Mai 03
Im brandenburgischen Frankfurt an der Oder wird ein irakischer Flüchtling
in einer Diskothek angegriffen. Mehrmals wird er mit einem schweren Aschenbecher
geschlagen und erleidet dadurch erhebliche Verletzungen.
BORG FFO
5. Mai 03
Krefeld in Nordrhein-Westfalen. Das kurdische Ehepaar Rabia und Hamdin
Bartu und neun weitere Angehörige sollen in die Türkei abgeschoben
werden – Polizei erscheint in ihrer Wohnung in der Roßstraße
120.
Der 63 Jahre alte Hamdin Bartu, der
schon 2002 in der Klinik Krefeld-Königshof in stationärer psychiatrischer
Behandlung war und auch weiterhin suizidal gefährdet ist, wird morgens
um 8 Uhr in seiner Wohnung von Polizeibeamten gefesselt und auf dem Boden
liegend derart mißhandelt, daß er schwere Prellungen im Gesicht
und am Rücken davonträgt. Danach erleidet er einen Nervenzusammenbruch.
Er wird zur Polizeiinspektion Süd (Hansa-Wache) gebracht. Dort im
Hof versuchen ihn mehrere Beamte mit äußerster Gewalt auf den
Boden zu drücken und fixieren Hände und Füße. Ein
Beamter kniet sogar auf seinem Kopf. Dann erfolgt der Transport zum Düsseldorfer
Flughafen. Hamdin Bartu sieht kurz seine Frau und wird dann plötzlich
– ohne Kommentar – wieder aus der Gruppe der Flüchtlinge herausgeholt
und mit einem Taxi in eine Krefelder psychiatrische Klinik gefahren. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte einem Eilantrag seiner Rechtsanwältin
in letzter Minute stattgegeben. In einem ärztlichen Gutachten werden
seine durch die Beamten verursachten Verletzungen wie folgt beschrieben:
".... eine Thoraxprellung linksbasal, eine Jochbeinprellung mit lokaler
Schürfwunde, eine Schädelprellung, einen Verlust des linken oberen
Schneidezahns und eine Schulterprellung links....."
Die Familie der Tochter Nurhan des Ehepaares
Bartu, Familie Saygili, die in derselben Wohnung wohnt, soll in diesem
Moment auch abgeschoben werden. Herrn Saygili gelingt es, sich durch einen
Sprung aus dem Fenster der Abschiebung zu entziehen. Seine Frau Nurhan
Saygili ist nicht bereit, sich von dem Kinderbett ihres vier Monate alten
Babys zu entfernen. Hilfskräfte des Ordnungsamtes schleifen sie daraufhin
an den Haaren durch die Wohnung. Dabei werden ihr ganze Büschel ausgerissen.
Sie wird ohne ihre Kinder und ohne ihr Baby in Handschellen abgeführt.
Sie bricht in Weinkrämpfe aus und erleidet einen Nervenzusammenbruch.
Erst Stunden später, am Flughafen Düsseldorf sieht sie ihre weinenden
und schreienden Kinder wieder. Um 12.20 Uhr wird sie mit ihren Kindern
und ihrer Mutter Rabia Bartu nach Istanbul ausgeflogen. Unmittelbar nach
der Ankunft in Istanbul erleidet sie eine Fehlgeburt.
Zeitgleich zur Festnahme des Ehepaares
Bartu und der Familie Saygili dringen Beamte auch in die darüber liegende
Wohnung ein, in der der Sohn mit seiner Frau und zwei Kindern lebt. Der
Sohn und seine Frau sind deutsche Staatsangehörige. Die Beamten reißen
das Telefonkabel aus der Wand und fordern die Familie auf, sich zur Abschiebung
fertig zu machen. Sie haben keinen Durchsuchungsbefehl und sind auf Nachfrage
auch nicht gewillt sich auszuweisen. Als es den Bartus endlich gelingt,
ihre deutschen Pässe zu zeigen, verläßt einer der Beamten
die Wohnung, um die Papiere zu überprüfen. Dieses dauert 20 Minuten,
in denen sie in der Wohnung festgehalten werden und Geschrei und Chaos
aus der Wohnung der Eltern bzw. Schwiegereltern hören, ohne ihnen
zu Hilfe kommen zu dürfen und ohne sich von ihnen verabschieden zu
können.
Ökumenisches Netzwerk "Asyl in der Kirche" in NRW;
WZ 6.5.03; WZ 8.5.03;
19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und
Verkehr der Stadt Krefeld 8.5.03;
WZ 1.7.03; WZ 7.7.03; FRat Krefeld 12.5.03;
FRat Krefeld 16.8.03; JWB 3.12.03
5. Mai 03
Krefeld in Nordrhein-Westfalen. Obwohl die Mitglieder der kurdischen
Familie Alkan an diesem Tag einen Termin im Ausländeramt hätten
wahrnehmen sollen, werden sie morgens um 6 Uhr in ihrem Wohnheim durch
lautes Klopfen aus dem Schlaf geholt. Zehn Polizisten und eine Frau vom
Ausländeramt stehen Herrn Israil Alkan gegenüber, als er die
Tür öffnet. Ihm werden sofort Handschellen angelegt. Als er sich
dagegen zu wehren beginnt, ziehen die Beamten ihm das Hemd über den
Kopf und beginnen, auf ihn einzuschlagen. Dies geschieht vor den Augen
seiner Kinder und vor den Augen anderer HeimbewohnerInnen. Dann wird er
die Treppe hinuntergeschleift und in einen Gefangenentransporter ge
schlossen.
Die 22-jährige Tochter fällt
in Ohnmacht, die sechs und zehn Jahre alten Jungen weinen und zittern,
die 18-jährige Tochter versucht, einige Sachen zu packen.
Die Beamten fragen die Kinder immer
wieder nach dem Verbleib der Mutter, die mit ihrem 20 Jahre alten Sohn
bei Verwandten zu Besuch ist.
Israil Alkan wird zur Hansawache gebracht,
wo er die Mißhandlung von Herrn Bartu beobachten kann (siehe vorstehendes
Ereignis). Dann wird er mit seinen Kindern von Düsseldorf nach Instanbul
abgeschoben. Nur durch Bestechung eines Polizeibeamten durch einen Verwandten
und nachdem Israil Alkan ein Papier unterzeichnet, das er nicht lesen darf,
wird er hier vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Israil Alkan,
der lange Jahre als Vorsitzender des PKK-nahen kurdischen Elternvereins
gearbeitet hatte, taucht aus Angst vor Verfolgung durch türkische
Polizei und Militärs unter. Er meldet sich beim IHD und läßt
sich von einem Arzt die bei der Abschiebung erlittenen Verletzungen attestieren.
Seine in Deutschland zurückgebliebene
Frau und der älteste Sohn sind ab jetzt gezwungen, in der Illegalität
zu leben.
Ökumenisches Netzwer "Asyl in der Kirche" in NRW; WZ 6.5.03;
19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und
Verkehr der Stadt Krefeld 8.5.03;
FRat Krefeld 12.5.03; FRat Krefeld 16.8.03;
JWB 3.12.03; Bericht der Betroffenen
5. Mai 03
Im Airbus 321 der LTU, mit dem die Familien Bartu, Saygili und Alkan
(siehe oben) nach Istanbul abgeschoben werden, befinden sich noch weitere
160 "gesammelte" Kurdinnen und Kurden. Sie werden laut Zeugenaussagen von
ca. 30 Zivil-Beamten (grüne Armbänder "Polizei") begleitet. Eine
Frau, die Schnitte und Kratzer am Körper hat und der mehrere Infusionsschläuche
angelegt sind, ist in ihrem Sitz während des Fluges gefesselt.
19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und
Verkehr der Stadt Krefeld 8.5.03;
FRat NieSa Heft 95/96 Juli 2003;
FRat Krefeld 16.8.03;
JWB 3.12.03; Bericht der Betroffenen
5. Mai 03
Nach 12-jährigem Aufenthalt in bayerischen Behelfsunterkünften
wird der heute 31-jährige Dimitri Olenin mit 20 Euro Bargeld nach
Moskau abgeschoben. Dieses geschieht heimlich und ohne Benachrichtigung
seines Anwaltes.
Olenin Dimitri war als Deserteur der
Sowjetarmee von seinem damaligen Stationierungsort in Polen durch die Neiße
schwimmend in die BRD geflohen und hatte Asyl beantragt. Dieses war mit
der Begründung abgelehnt worden, daß er nicht der sei, der er
vorgab zu sein, weil er keine Personalpapiere nachweisen konnte. Diese
hatte er wie alle Soldaten der Sowjetarmee bei der Militärverwaltung
hinterlegen müssen.
Da er ab 20. Mai keine gültigen
russischen Papiere mehr hat, besteht die ständige Gefahr der Verhaftung.
Desertion wird in Rußland als Landesverrat mit bis zu 25 Jahren Haft
bestraft.
Dimitri Olenin war einer der ersten
Flüchtlinge, die in das neu eingerichtete Ausreiselager in Fürth
eingewiesen wurden, und er ist der erste, der abgeschoben wird. Er hat
sich als Aktivist der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge
und MigrantInnen während seines Aufenthaltes im Lager vehement gegen
diese Einrichtung gewehrt und in vielen Interviews und bei Protestaktionen
die Mißstände angeprangert.
Karawane;
jW 11.5.03; taz 8.7.03
7. Mai 03
Berlin-Charlottenburg. Der 12-jährige Jasmin Ukic wird in der
Reinfelder-Grundschule für Schwerhörige am Maikäferpfad
während des Unterrichts aus seiner Klasse 6a herausgeholt und von
Polizisten zur Abschiebung mitgenommen. Um 17.50 Uhr sitzt er zusammen
mit seinem 19-jährigen Bruder und seinen Eltern im Flugzeug nach Belgrad.
Seine Schwester Zuhra bleibt in Berlin zurück, weil sie zum Zeitpunkt
der Abholung der Eltern nicht Zuhause ist.
Dies geschieht, obwohl die Eltern einer
freiwilligen Rückkehr am 4. Juli nach Novi Pazar per Bus zugestimmt
hatten, um eine gewaltsame Abschiebung zu verhindern. Wenn die Ausländerbehörde
nach den üblichen Regeln gehandelt hätte, dann hätte die
Familie nicht abgeschoben werden dürfen und der gehörlose Jasmin
hätte das Schuljahr noch beenden können.
TS 9.5.03; BM 9.5.03;
BeZ 9.5.03; BeZ 10.5.03
7. Mai 03
Freienbessingen bei Nordhausen in Thüringen. Am späten Abend
dringen zwei Polizeibeamtinnen und zwei Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde
in ein Zimmer im Flüchtlingsheim Abtsbessingen ein. Ihre Absicht ist
es, die 20-jährige Ibadete Bruti und ihre Schwester Bijafete festzunehmen
und abzuschieben. Bijafete ist nicht im Zimmer, sondern die
16-jährige Schwester Sevdije, die sieht, wie Ibadete von einer
Beamtin geweckt wird mit den Worten: "Aufstehen, es geht nach Jugoslawien."
Ibadete gerät in Panik, springt aus dem Fenster des im dritten Stock
gelegenen Zimmers und schlägt auf einer Betonplatte auf. Sie erleidet
lebensgefährliche Verletzungen. Weil der Rettungshubschrauber an der
Unglücksstelle nicht landen kann, mußte sie zunächst mit
einem Notarztwagen 30 Kilometer nach Sondershausen transportiert werden.
Von dort wird sie in die Uniklinik nach Jena geflogen. Sie liegt lange
im Koma. Erst nach vierwöchigem Aufenthalt auf der Intensiv-Station
im Jenaer Krankenhaus kann sie ins Krankenhaus nach Nordhausen gebracht
werden.
Es ist offensichtlich, daß mit
dieser versuchten Abschiebung der beiden volljährigen Töchter
der Familie Bruti der Rest der seit 12 Jahren in der BRD lebenden Familie
zur "freiwilligen" Ausreise nach Montenegro gezwungen werden sollte.
Ibadete und Bijafete Bruti sind aufgrund
ihrer Fluchterlebnisse vor 12 Jahren aus dem Kriegsgebiet des Kosovo akut
suizidgefährdet. Das ist und war auch der Ausländerbehörde
bekannt, gegen die die Anwälte der Familie jetzt Strafanzeige wegen
Körperverletzung im Amt stellen wollen.
Ende März diesen Jahres hatte die
jüngste Tochter Sevdije der insgesamt sechs Kinder der Frau Bruti
eine Überdosis Schlaftabletten geschluckt. Im Krankenhaus gab die
16-Jährige an, daß sie sich aus Angst vor der Abschiebung töten
wollte.
TA 9.5.03; taz 10.5.03; TA 13.5.03; taz 14.5.03;
jW 19.5.03; jW 20.5.03; TA 27.5.03;
Sondershäuser Allgemeine 18.6.03;
TA 18.6.03; TA 19.6.03; TA 19.6.03;
TL 24.6.03; TA 27.6.03; TA 6.11.03
8. Mai 03
Ein 26 Jahre alter algerischer Asylsuchender wird am Flughafen Frankfurt
am Main trotz Asylgesuchs von BGS-Beamten offensichtlich rechtswidrig nach
Dubai zurückgewiesen, nachdem festgestellt wurde, daß der Mann
über gültige Reisedokumente und ein Visum für Dubai verfügte.
Als er auf dem Flughafen in Dubai ein
Asylbegehren äußert, versuchen die Beamten, ihn nach Algerien
abzuschieben. Er leistet Widerstand, wird mißhandelt und dann inhaftiert.
Im Gefängnis fühlt er sich schikaniert, weil bei extrem hohen
Außentemperaturen die Klimaanlage in der Zelle ständig abgestellt
wird. Er unternimmt einen Selbsttötungsversuch durch Erhängen.
Nach seiner Entlassung am 24. November
gelingt ihm erneut die Flucht in die BRD, wo er wieder einen Antrag auf
politisches Asyl stellt. Nachdem dieser Antrag vom Bundsamt als offensichtlich
unbegründet abgelehnt ist, droht im erneut die Abschiebung. Er befindet
sich im Januar 2004 in Abschiebehaft.
Pro Asyl
11. Mai 03
Hamburg. Die 43-jährige Bosnierin Emina G. erleidet im dritten
Monat ihrer Schwangerschaft eine Fehlgeburt. Dies geschieht, nachdem zwei
Tage zuvor ein Sachbearbeiter der Hamburger Ausländerbehörde
sie – unter Androhung von Abschiebehaft – genötigt hatte, das "Einverständnis"
zu unterschreiben, daß sie am 13. Mai um 7.45 Uhr zur Abschiebung
erscheinen werde.
Bereits am 25. April hatte die Ausländerbehörde
die Frau aufgefordert, sich bis 13 Uhr desselben Tages eine Fahrkarte nach
Bosnien zu beschaffen. Die Frau litt schon damals unter Blutungen und Ärzte
hatten eine Risikoschwangerschaft und "absolutes Reiseverbot" bescheinigt.
HM 23.8.03;
Burkhard Werner 18.2.04
16. Mai 03
Gegen das Flüchtlingsheim in der Stadt Brandenburg schleudern
zwei 14- und 15-jährige Jugendliche Steine. Niemand wird verletzt.
(siehe auch: 24. Mai 03)
MAZ 4.6.03
16. Mai 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der kranke und seit
sieben Tagen hungernde Ebou Kha wird abgeholt und zum Flughafen gefahren.
Nach Aussagen seiner deutschen Frau und einer Freundin, die ihn kurz vor
dem Abflug sehen konnten, ist er so schwach, daß er von zwei BGS-Beamten
gestützt werden muß. Er ist apathisch, schwer ansprechbar und
hat glasige Augen.
Seine Abschiebung erfolgt über
Brüssel nach Gambia. Zwei Tage später, am 19. Mai um 12.30 Uhr,
stirbt der
48-jährige Ebou Kha im Hause seiner Schwester in der Ortschaft
Bandjul.
Auch im Januar 2004 ist es noch nicht
gelungen, nähere Informationen aus Gambia über seinen Tod zu
erhalten.
Pfarrer D. Ziebarth;
Andreas Günzler – Rechtsanwalt
17. Mai 03
Im sächsischen Werdau wird ein 31 Jahre alter kurdischer Flüchtling
in einer Gaststätte in der August-Bebel-Straße von drei Nazis
angegriffen. Als ihm jemand eine Flasche auf den Kopf schlägt, greift
er zum Dönermesser und verletzt einen der Angreifer an der Hand.
Die gerufenen Polizisten verhaften zunächst
den Kurden, fahren ihn dann allerdings ins Krankenhaus, weil auch er verletzt
ist.
Ein Ermittlungsverfahren gegen den deutschen
Haupttäter wird eingestellt – das Ermittlungsverfahren gegen das Opfer
des rassistischen Übergriffs ist im Januar 2004 noch nicht abgeschlossen.
AMAL Wurzen; FP 18.5.03
18. Mai 03
In der Gaststätte "Musikbrauerei" im brandenburgischen Rathenow
wird ein algerischer Flüchtling von einem rassisti-schen Rocker angegriffen,
verfolgt und mit einem Messer verletzt. Der Algerier muß sich zur
medizinischen Versorgung ins Krankenhaus begeben.
Opferperspektive
23. Mai 03
Die kurdische Familie Kürklü befindet sich seit sieben Monaten
im Dominikanerinnen-Kloster im nordrhein-westfälischen Waldniel/Schweinthal
unter dem Schutz der hier lebenden Nonnen. An diesem Morgen haben sich
alle Nonnen und die Flüchtlinge in der Klosterkapelle versammelt und
erwarten die Polizei.
Das Anliegen der Nonnen, diesen sakralen
Raum nicht zu betreten, wird mißachtet und nicht nur die Flüchtlinge,
auch die Nonnen werden von bewaffneten Polizeibeamten hinausgetragen.
Die schwer herzkranke Frau Kürklü
erleidet vor Aufregung einen Zusammenbruch. Ihre beiden Töchter Nagan
und Özlen, die in der Türkei schwerste körperliche Mißhandlungen
erleben mußten, werden immer wieder bewußtlos. Ein Notarzt
wird gerufen.
Herr Kürklü und seine beiden
Söhne werden in Handschellen abgeführt und in Abschiebehaft nach
Moers gebracht.
Frau Kürklü kommt wegen der
akuten Selbsttötungsgefahr in die Psychiatrie – ihre beiden Töchter
bleiben vorerst im Kloster.
WDR "Gott und die Welt" 20.6.03; jW 7.7.03
24. Mai 03
Das Flüchtlingsheim in der Stadt Brandenburg wird mit Steinen
beworfen, wobei eine Fensterscheibe zu Bruch geht, jedoch niemand verletzt
wird. Zwei 14- und 15-jährige Jugendliche werden als Täter ermittelt
und gestehen die Tat. (siehe auch: 16. Mai 03)
MAZ 4.6.03
26. Mai 03
Justizvollzugsanstalt Leipzig in Sachsen. Der 38 Jahre alte Abschiebegefangene
Z. H., der sich im Hunger- und Durststreik befindet, wird von Beamten unterschiedlicher
Stationen in "Sondergewahrsam" genommen. Hier ziehen die Beamten ihm die
Kleidung aus und schlagen auf ihn ein. Er trägt unter anderem ein
blaues Auge davon.
Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig
26. Mai 03
Ausländerbehörde Hamburg. Der 36 Jahre alte Herr B. aus Jugoslawien
ist in der Behörde erschienen, um die Duldung verlängern zu lassen.
Im Büro des Sachbearbeiters bricht der schwer kriegstraumatisierte
Mann zusammen. Er rutscht vom Stuhl, kollabiert und fällt zu Boden.
Ein Notarzt veranlaßt die Einweisung in ein Krankenhaus.
Herr B. leidet unter einer Posttraumatischen
Belastungsr störung, die durch Kriegserlebnisse und vor allem durch
den Tod der Eltern, die bei einem Bombenangriff auf ihr Haus starben, bedingt
ist. Vor elf Jahren floh er in die Bundesr republik. Herr B. hat mehrere
stationäre Psychiatrieaufentr halte hinter sich, ist suizidal und
nicht reisefähig.
In den letzten Wochen war seine Duldung
immer nur für kurze ein- oder zweiwöchige Zeitintervalle verlängert
worden. Die meist mehrstündigen Wartezeiten und die Verhörsituationen
bei den Sachbearbeitern waren jedesmal eine extreme Tortur für ihn.
Im Morgengrauen des 9. Juli wird Herr
B. von einem Sachbearbeiter und Polizeibeamten im Schlafanzug aus seiner
Einzimmerwohnung geholt und über Düsseldorf nach Jugoslawien
abgeschoben.
Am Flughafen Belgrad bekommt er einmalig
Medikamente, dann ist er sich selbst überlassen. Er kann aufgrund
seiner schweren psychischen Erkrankung nicht arbeiten, hat kein Geld, keine
Medikamente. Sein Dorf ist zerstört, er kennt niemanden, er ist hilflos.
Café exil; taz 26.9.03;
Eppendorfer Ausgabe 10/2003
26. Mai 03
Im Rahmen einer ersten europaweiten Sammelabschiebung wird Ndi Findley
Nkwate zusammen mit Flüchtlingen aus Kamerun und Togo nach Kamerun
abgeschoben. Auch ein halbes Jahr nach der Abschiebung hat er sich nicht
bei Freunden, Verwandten oder UnterstützerInnen gemeldet. Sein Verbleib
ist ungewiß.
Ndi Findley Nkwate ist Mitglied der
Mountain Mourners, einer politischen Gruppe im südlichen Kamerun,
die zusammen mit dem Südkamerunischen Nationalkongreß (SCNS)
den Kampf gegen die Diktatur von Biya organisieren. Auch in der BRD hatte
Ndi Findley Nkwate sich für die existentiellen Interessen der Menschen
eingesetzt (Residenzpflicht) und auch den exilpolitischen Widerstand organisiert
und getragen.
Bereits am 8. April war Ndi Findley
Nkwate bei einem Besuch der Ausländerbehörde festgenommen und
umgehend zum Flughafen Frankfurt gebracht worden. Da die Abschiebung über
die Osterfeiertage nicht stattfinden konnte, war er nach Mannheim in die
Abschiebehaft gebracht worden.
Im Dezember war seine Mutter – eine
Woche nach einem brutalen Verhör bei der Polizei – gestorben.
AK Asyl BaWü, Rundbrief Nr. 1/2004
28. Mai 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Eine 32-jährige Gefangene aus Kenia versucht sich zu töten, indem
sie ein giftiges Haarpflegemittel trinkt. In höchster Lebensgefahr
wird sie per Hubschrauber auf die Intensiv-Station eines Potsdamer Krankenhauses
gebracht. Auch bei ihrer Entlassung nach drei Wochen ist ihre medizinische
Behandlung noch nicht abgeschlossen. Sie kommt nicht zurück in die
Abschiebehaft, sondern vorerst in einem Potsdamer Flüchtlingsheim
unter.
Am Tage ihrer Festnahme einige Wochen
zuvor hatte die Frau laut weinend und schreiend dagegen protestiert. Daraufhin
waren vier Beamte und zwei Beamtinnen gekommen und hatten sie in einer
"speziellen Zelle" an Händen und Füßen fünf Stunden
lang an einem bett-ähnlichen Gestell gefesselt. Am nächsten Tag
bekam sie von einem Arzt eine Injektion und Tabletten, ohne daß ihr
gesagt wurde, welche Medikamente das seien. (siehe hierzu: Seite 296)
Die Kenianerin, der als Mitglied der
religiösen Mungiki-Sekte staatliche Verfolgung, Folter und Tod drohen,
war erst im Januar in die BRD geflohen und hatte Asyl beantragt.
jW 20.8.03; Alliance of Struggle
29. Mai 03
Sogenannter Herrentag im sächsischen Schneeberg. Trotz einiger
Bedenken und Angst vor alkoholisierten deutschen Männern entschließt
sich ein 24-jähriger Flüchtling aus dem Irak, seinen erst seit
einer Woche im Heim lebenden Landsleuten die Gegend etwas zu zeigen. 10
Minuten Spaziergang vom Flüchtlingsheim entfernt werden sie schon
von einer ca. 20-köpfigen Gruppe Betrunkener rassistisch beleidigt
und provoziert. Sie gehen weiter, werden aber verfolgt, angerempelt und
geschubst. Der 24-jährige Iraker bekommt Faustschläge ins Gesicht
und blutet aus der Augenbraue und aus dem Mundwinkel.
Jetzt beginnen die Flüchtlinge
sich zu wehren. Einem Deutschen nehmen sie einen ca. 50 cm (incl. Griff)
säbelähnlichen Dolch ab, und dann schlagen sie die Angreifer
mit aufgesammelten Stöcken in die Flucht.
Polizeiliche Ermittlungen werden sowohl
gegen die Deutschen als auch gegen die Iraker eingeleitet. Nachdem alle
Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, legt der Rechtsanwalt des verletzten
Irakers Beschwerde ein und erreicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens
durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
AMAL Dresden
29. Mai 03
Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein afrikanischer Asylbewerber wird von zwei
Männern aufgefordert, Geld herauszugeben und Bier zu holen. Als er
sich weigert, sticht einer der Männer mit einem Messer auf ihn ein
und verletzt ihn lebensgefährlich.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
29. Mai 03
In einem Internet-Café im brandenburgischen Altentreptow wird
ein 36 Jahre alter Flüchtling aus Togo von einem Deutschen angegriffen.
Der Täter schlägt auf den Afrikaner ein und tritt ihm mit seinem
Stahlkappenschuh gegen das Schienbein.
In die Ermittlungen gegen den Angreifer
schaltet sich der Staatsschutz ein, weil der Tatverdächtige ein "verbotenes
Zeichen" (Triskele) auf seinem Unterarm tätowiert hat.
NK 31.5.03;
LOBBI
30. Mai 03
Im brandenburgischen Teltow wird ein 44 Jahre alter iranischer Flüchtling,
der auf einer Bank vor dem Supermarkt "Lidl" sitzt, abends um 20.30 Uhr
von einem Hund in die rechte Seite gebissen. Der Hund war von einem Deutschen
auf den Asylbewerber gehetzt worden.
Opferperspektive
30. Mai 03
Mecklenburg-Vorpommern. In der Rostocker Innenstadt wird ein in Güstrow
lebender afrikanischer Asylbewerber von einem Deutschen beschimpft. Als
der Deutsche versucht, ihn mit einem Messer anzugreifen, gelingt ihm die
Flucht.
LOBBI
30. Mai 03
Der 18 Jahre alte Ilunga Pitchou, Abschiebegefangener in der JVA Leipzig,
soll im zweiten Versuch in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben
werden. Wie auch der erste Versuch am 3. März muß dieser wegen
Selbstverletzung des Jugendlichen abgebrochen werden. Er hat sich heute
mit Messer und Glasscherben Verletzungen im Hals und Mund zugefügt.
Seine Haft wird per Amtsgericht Leipzig
um drei Monate verlängert.
Am 16. Juli erfolgt ein weiterer Abschiebeversuch.
Während der Fahrt von Leipzig nach Bremen ist Ilunga Pitchou über
eine Dauer von fünf Stunden mit erhobenen Armen mit Handfesseln und
Fußfesseln fixiert. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten wegen
Körperverletzung im Amt wird am 18. September von der Staatsanwaltschaft
Leipzig eingestellt.
Am 27. Oktober wird Ilunga Pitchou mit
anderer Identität nach Nigeria abgeschoben.
Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig;
StA Leipzig 18.9.03;
Innenausschuß des Sächsischen Landtages 25.9.03 – Nachbereitung
Mai 03
Der 23 Jahre alte Flüchtling Po L. aus Sierra Leone, der bereits
am 24. April 2003 (siehe dort) bei einem rassistischen Überfall verletzt
wurde, wird erneut angegriffen.
(siehe auch: 31. August 03)
Opferperspektive 28.7.03
Mai 03
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Glasmoor, der Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
7. Juni 03
Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Drei Flüchtlinge
befinden sich auf dem U-Bahnhof Spichernstraße, als zwei Angestellte
der Berliner Verkehrs-Gesellschaft (BVG) auf sie zu kommen und sie auffordern,
in den Dienstraum der BVG mitzukommen und dort ihre Personalpapiere vorzulegen.
Der Anlaß für die Aufforderung ist die Tatsache, daß einer
der Drei in das Bahngleis urinierte.
Die Beamten bemerken, daß der
Mann eine aufenthaltsrechtliche Duldung hat, aber in Brandenburg gemeldet
ist. Umgehend fordern sie auch die beiden anderen auf, die Personalpapiere
vorzuzeigen. Einer von ihnen, J. P., hat keine Papiere dabei, gibt die
Daten mündlich weiter. Als die BVG-Angestellten ihm sagen, daß
sie ihn zur Polizeidienststelle bringen und ihm Handschellen anlegen wollen,
verschränkt J. P. seine Arme vor der Brust, um sich der Fesselung
zu entziehen.
Mit Gewalt werden ihm die Handschellen
angelegt und so fest gestellt, daß sie J. P. heftige Schmerzen verursachen.
Ein ärztliches Attest bescheinigt,
daß die Handgelenke noch zwei Monate nach dem Vorfall extrem schmerzhaft
sind.
Wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"
wird Anzeige gegen J. P. erhoben, und das Amtsgericht Tiergarten verurteilt
ihn am 13. Januar 2004 zu einer Geldstrafe. Die Berufung wird einen Monat
später abgelehnt.
ReachOut Berlin
12. Juni 03
Auf dem Busbahnhof der sächsischen Ortschaft Löbau wird ein
33-jähriger Flüchtling aus Liberia von zwei Nazis beleidigt und
von einem ins Gesicht geschlagen.
AMAL Görlitz
12. Juni 03
Soest in Nordrhein-Westfalen. In der Nacht dringen Polizeibeamte in
die Wohnung der Familie Alzayn ein und befehlen Frau Zabida Alzayn, ihre
sieben Kinder schnell anzuziehen, sie würden jetzt abgeschoben. Um
5.30 Uhr erfolgt dann die Abschiebung vom Flughafen Düsseldorf.
Der Ehemann Mahmoud Alzayn bleibt vorerst
in Deutschland, weil es den Behörden nicht gelingt, rechtzeitig Paßersatzpapiere
zu beschaffen. Mahmoud Alzayn ist im Libanon geboren. Obwohl in der Türkei
gemeldet, ist er noch nie dort gewesen. Vor einiger Zeit erfolgte seine
Ausbürgerung aus der Türkei, weil er den Wehrdienst dort nicht
abgeleistet hatte.
Zabida Alzayn war 1988 als Kind mit
ihren Eltern und Geschwistern als staatenlose KurdInnen aus dem Libanon
in die BRD geflohen. Jetzt wird sie unter dem Namen Gürci Baran in
die Türkei abgeschoben. Ihr Großvater hatte noch in der Türkei
gelebt, sie ist allerdings im Libanon geboren und aufgewachsen. Sie und
ihre Kinder, die alle in Deutschland geboren sind, sprechen ausschließlich
arabisch und deutsch. Türkisch verstehen sie nicht.
In dem Ort Ückavak an der türkisch-syrischen
Grenze lebt Zabida Alzayn mit ihren Kindern nach der Abschiebung in einer
Wohnhöhle, einem aus Felsgestein gemauerten Raum. Der Sohn Yusuf hütet
Kühe, zwei Töchter gehen betteln. Die Stimmung gegenüber
der aus Deutschland ausgewiesenen Familie, die kein Türkisch versteht,
ist feindselig. "Eine Frau allein kann hier nicht leben. Niemand wird ihr
ein Haus vermieten, niemand ihr Arbeit geben", erklärt der Imam einer
Journalistin der Frankfurter Rundschau. Ohne Ehemann kann sie ihre Kinder
nicht anmelden, und ohne Anmeldung gibt es keine Pässe, so daß
die Familie jetzt keine gültigen Papiere hat. Im November erkranken
alle Kinder an Hepatitis A.
Auch im Frühjahr 2005 lebt der
Vater und Ehemann noch in Deutschland, weil eine Abschiebung nicht möglich
ist. Seit der Abschiebung seiner Familie benötigt er starke Psychopharmaka
und ist dem immensen Druck der Ausländerbehörde weiterhin ausgeliefert.
FR 28.10.03;
Info-Dienst Nr. 1 2004;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004;
Der Schlepper Nr. 31 Frühjahr 2005
12. Juni 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 23 Jahre alte
L. B. aus der Ukraine wird nach zweimonatiger Haft entlassen. Sie ist
im fünften Monat schwanger, und als sie zwei Wochen später zu
einer Frauenärztin geht, stellt diese eine bestehende Lues-Infektion
(Syphilis) bei ihr fest.
Daß die Schwangere davon nichts
weiß, obwohl sie aus der Abschiebehaft heraus fünfmal (!) zu
gynäkologischen Untersuchungen gebracht worden war, liegt daran, daß
bei ihr nicht die nach den geltenden Mutterschafts-Richtlinien erforderlichen
Vorsorge-Untersuchungen gemacht wurden. Wäre das geschehen, dann hätte
die Infektion nach dem "Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten"
beim Robert-Koch-Institut gemeldet werden müssen und die Schwangere
hätte umgehend eine Therapie erhalten müssen – einerseits für
ihre Genesung und andererseits, um eine Infektion des Kindes zu verhindern.
Lues kann bei einem ungeborenen Kind zu schwersten Mißbildungen und
auch zum Tod führen. Bei einem geborenen infizierten Kind können
die schweren Krankheitserscheinungen im Säuglings- und auch noch im
Kleinkindalter auftreten.
Da eine Infektion des Kindes über
die Gebärmutter erst ab dem fünften Schwangerschaftsmonat möglich
ist, Frau L. B. im fünften Schwangerschaftsmonat entlassen wird, besteht
der Verdacht, daß durch die Verantwortungslosigkeit des Polizeiärztlichen
Dienstes jetzt auch das Kind infiziert ist.
Am 12. Oktober entbindet die Ukrainerin
einen kleinen Jungen, der aufgrund der Antikörper-Nachweise in seinem
Blut sofort und stationär über zehn Tage gegen Lues behandelt
werden muß. Mutter und Kind müssen sich fortan weiteren Untersuchungen
unterziehen, damit der Verlauf der Infektion beobachtet werden kann.
Antirassistische Initiative Berlin
12. Juni 03
Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Der
kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Sabri Yildiz wird
aus der Krankenabteilung abgeholt und über den Flughafen Düsseldorf
in die Türkei abgeschoben. Unmittelbar nach der Landung der Maschine
um 17 Uhr erfolgt seine Inhaftierung durch die Polizei.
Sabri Yildiz hatte in Büren mit
einem 34-tägigen Hungerstreik gegen seine drohende Abschiebung protestiert.
Durch einen körperlichen Zusammenbruch war er auf die Krankenstation
des Gefängnisses verlegt worden. Seine 'Reiseunfähigkeit' wurde
durch ein ärztliches Attest belegt.
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum
14. Juni 03
Hamburger Hafen. Am Schuppen 80 des Stahmerkais werden beim Löschen
der Ladung des unter der Flagge der Bahamas fahrenden Frachters "Julie
Delmas" um 10.50 Uhr zwei Flüchtlinge entdeckt. Die beiden 22 und
36 Jahre alten Männer, die aus dem Kongo und Angola stammen, waren
am 6. Juni im senegalesischen Dakar an Bord gegangen. Seit acht Tagen hatten
sie kein Wasser trinken können, und ihr Zustand ist nach Aussagen
der Wasserschutzpolizei "erbärmlich". Sie werden umgehend ins Krankenhaus
Groß Sand gebracht.
Polizei Hamburg 15.6.03;
Eckernförder Ztg 16.6.03;
HA 16.6.03
15. Juni 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der abgelehnte Asylbewerber
Ali Ibrahim wird nach insgesamt 13-monatigem Aufenthalt in Abschiebehaft
(in den Jahren 1998, 1999 und 2003) unerwartet und überraschend aus
seiner Zelle geholt und mit einem PKW nach Frankfurt am Main transportiert.
Auf dem Flughafen erwartet ihn eine Gruppe von zehn BGS-Beamten, denen
er erklärt, daß er nicht nach Algerien zurückkehren kann,
weil sein Leben dort in Gefahr sei. Er war 1997 aus der algerischen Armee
desertiert, und bei einer Rückkehr ist mit langjährigen Gefängnisstrafen
oder sogar mit dem Tod zu rechnen. Die BGS-Beamte ignorieren sein Hilfeersuchen
und schieben ihn mit Gewalt die Gangway hinauf.
Im Inneren des Flugzeuges stürzen
sich fünf algerische Beamte in Zivil auf ihn, beschimpfen ihn, treten
ihm vor die Beine und würgen ihn. Ali Ibrahim schreit in Panik um
Hilfe. Mit einem Einmalrasierer fügt er sich drei tiefe Schnitte in
den linken Unterarm zu. Zwei hinzukommende BGS-Beamte lösen ihn aus
den Griffen der algerischen Beamten und bringen ihn nach draußen.
Seine tiefen Schnittwunden werden genäht,
und am
17. Juni kommt er zurück in das Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick.
Hier stellt er umgehend einen Asylfolgeantrag, denn die Bedrohung von Seiten
des algerischen Regimes kann jetzt sogar von BGS-Beamten bezeugt werden.
Trotz dieses Antrags auf Asyl wird Ali Ibrahim am 20. September nach Algerien
abgeschoben.
Pfarrer D. Ziebarth
Mitte Juni 03
Flüchtlingsheim "Hemminger Sägmühle" in Baden-Württemberg.
Ein 19 Jahre alter irakischer Asylbewerber näht sich mit einem Nylonfaden
den Mund zu. Die gerufene Notärztin und Polizisten versuchen, den
Mann zu überreden, sich in das nächste Krankenhaus fahren zu
lassen. Dann reißt sich der Mann los, zerschlägt einen Bierkrug
und droht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. In diesem Moment solidarisieren
sich MitbewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft und unterstützen
die Forderungen des jungen Mannes.
Der Iraker protestiert mit seiner Selbstverletzung
gegen die Zustände in dem Heim. Es liegt an der Kreisstraße
zwischen Hemmingen und Münchingen, weitab von Wohnhäusern neben
einer lauten Sägemühle. Die Zimmer sind feucht, die sanitären
Anlagen sind verschmutzt, und überall krabbeln Kakerlaken. Der Iraker
fordert zudem einen Deutschkurs und die Verlegung in eine andere Unterkunft.
Der zuständige Dezernent des Landratsamtes
weist die Vorwürfe zurück mit den Worten: "Erst Anfang Juni hat
die letzte Ungezieferbekämpfungsaktion stattgefunden." Und der Bürgermeister
ergänzt: "Es gibt in der Sägmühle keine Mißstände,
die uns bekannt sind."
Bereits in seiner ersten Unterkunft
in Reutlingen hatte sich der Iraker aus Protest Ober- und Unterlippe zusammengenäht.
StZ 27.6.03
16. Juni 03
Wilhelmshaven in Niedersachsen. Nach Androhung ihrer Abschiebung stürzt
sich die 22-jährige schwangere Bajramsa Asani aus einem Fenster ihrer
Wohnung im 2. Stock. Sie stürzt 7,5 Meter tief auf die Straße,
erleidet lebensgefährliche Verletzungen und liegt drei Wochen im Koma.
Obwohl sie schwere Kopf- und Beckenverletzungen
davongetragen hat, erhält sie als zur Abschiebung vorgesehene Flüchtlingsfrau
nur die nötigste Versorgung ihrer Verletzungen und wird ohne Rehabilitationsmaßnahmen
sobald wie möglich aus dem Krankenhaus entlassen. Ihr Kind hat sie
verloren.
Frau Asani kam als 13-Jährige in
die BRD und lebte mit ihrer Familie, Roma aus Serbien, zunächst im
Landkreis Wittmund bei Wilhelmshaven. Ihr Mann Zenel Mustafa, Rom aus dem
Kosovo und 25 Jahre alt, kam als 11-Jähriger nach Deutschland. Für
den gemeinsamen Sohn Sali Mustafa hat er das alleinige Sorgerecht übertragen
bekommen, weil sowohl die Eltern als auch das Jugendamt und das Familiengericht
davon ausgegangen sind, daß die Mutter wegen ihrer schweren Krankheit
nicht in der Lage ist, für das Kind zu sorgen.
Frau Asani hat durch eine seltene Kleinhirnerkrankung
einen schwer gestörten Gleichgewichtssinn, kann kaum gehen und stürzt
oft. Eine 70-%ige Behinderung und die Notwendigkeit ständiger Begleitung
wurden bescheinigt. Zum Krankheitsbild gehört ferner eine behandlungsbedürftige
“Depressive Anpassungsstörung” mit Suizidgefahr; sie muß ständig
Medikamente nehmen. Trotzdem wurde die Abschiebung beabsichtigt. (siehe
auch: 16. November 04)
Migrationsberatung Wilhelmshaven; IMRV Bremen
18. Juni 03
Abschiebegefängnis Rendsburg in Schleswig-Holstein. Aus Verzweiflung
über seine bevorstehende Abschiebung schneidet sich ein 26 Jahre alter
Flüchtling aus Georgien die Arme im Bereich der Pulsadern auf. Er
kommt ins Krankenhaus, wo die Verletzungen medizinisch versorgt werden.
Noch am gleichen Tag erfolgt die Rückverlegung in das Abschiebegefängnis.
KN 20.6.03;
Netzwerk Asyl Rendsburg 12.11.03
18. Juni 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 20 Jahre
alter Gefangener für zwei Stunden und 20 Minuten mit einem besonderen
Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist
damit maximal eingeschränkt. (siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
18. Juni 03
Göttingen in Niedersachsen. Fünf Polizeibeamte holen den
tunesischen Flüchtling Malek Limam um 5.00 Uhr aus dem Bett, um ihn
abzuschieben. Am Flughafen erfährt Herr Limam eine akute Retraumatisierung
mit großen Angstzuständen, Übelkeit, Herzschmerzen und
Kreislaufproblemen. Die Hinzuziehung eines Arztes wird dem Kranken von
den begleitenden Beamten verwehrt, statt dessen wird ein Sanitäter
geholt, der ihn zusammen mit zwei BGS-Beamten auf dem Flug begleiten soll.
Dann erscheint der Flugkapitän
und fragt Malek Limam, ob er denn überhaupt nach Tunesien fliegen
wolle. Als der Angesprochene erklärt, daß er als Gewerkschaftler
und Mitglied der Kommunistischen Arbeiterpartei Tunesiens (Parti Communiste
des Ouvriers Tunisiens – PCOT) verfolgt und mit Elektroschocks und Zigaretten
gefoltert worden war und daß eine Abschiebung einem Todesurteil gleichkommen
würde, sagt der Flugchef zu den Beamten: "Meine Herrschaften, der
steigt nicht in meine Maschine." Herr Limam bedankt sich bei ihm und der
Lufthansa, daß sie sein Leben gerettet haben.
Die Abschiebung findet nicht statt,
und für Malek Limam wird umgehend vom Göttinger Amtsgericht in
einer 15-Minuten-Farce eine sechswöchige Abschiebehaft angeordnet.
Hier steht er unter strenger Bewachung, weil er sagt: "Lieber sterbe ich
hier. Nur tot werde ich wieder nach Tunesien kommen." Nach acht Tagen wird
seinem Widerspruch gegen die verhängte Abschiebehaft stattgegeben
und er kommt frei.
FRat NieSa Heft 100 März 2004
19. Juni 03
In der rheinland-pfälzischen Clearingstelle für Paßbeschaffung
und Flugabschiebung in Trier, in der Dasbachstraße 10, werden sechs
abgelehnte chinesische Asylbewerber zwangsvorgeführt, von "chinesischen
Experten" (Innenminister Walter Zuber) in einem Kellerraum hinter verschlossenen
Türen und in Abwesenheit deutscher Beamten verhört. Dies geschieht,
nachdem sie vorher von deutschen Beamten durchsucht wurden, ihre Taschen
leeren mußten und ihre offiziellen und privaten Papiere (Telefonnummern
u.a.) kopiert worden waren. MitarbeiterInnen des Multikulturellen Zentrums,
die die Flüchtlinge auf Wunsch begleitet haben, wird der Zutritt verwehrt
mit dem Verweis, es sei "chinesisches Gebiet". Die Beamten des "Ministerium
für äußere Sicherheit der VR China" verhören die Flüchtlinge,
drohen ihnen mit Haft und fragen sie nach Aufenthaltsorten von chinesischen
Oppositionellen. Einer der Flüchtlinge wird von einem Verhörer
derart getreten, daß er mit einer Knieverletzung den Raum verläßt.
Vier chinesische Flüchtlinge erstatten
Anzeige wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung
und Bedrohung. Am 6. August wird das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft
Trier mit einer 14-zeiligen Begründung eingestellt.
Pro Asyl 4.8.03; FR 5.8.03;
TrV 6.8.03; jW 6.8.03;
TS 7.8.03; taz 14.8.03¸
Pro Asyl 15.8.03; taz 16.8.03; TrV 17.10.03;
Graswurzelrevolution Nov. 03/283; jW 2.12.03
21. Juni 03
Ein 14-jähriger türkischer Jugendlicher und sein irakischer
Freund werden von einer jungen Frau im sächsischen Grimma tätlich
angegriffen. Beiden Flüchtlingen werden dadurch die Kleider zerrissen.
(siehe auch: Juli 03)
AMAL Wurzen
24. Juni 03
Um 23.15 Uhr werden gezielt zwei Brandsätze gegen das Flüchtlingsheim
im sächsischen Werdau geschleudert. Es wird niemand verletzt. Die
Sonderkommission Rechtsextremismus des Landeskriminalamtes Sachsen ermittelt
wegen schwerer Brandstiftung und kann zwei deutsche Männer am nächsten
Tag als Täter benennen.
Im Flüchtlingsheim befanden sich
zum Zeitpunkt des Brandanschlages 120 Personen unterschiedlicher Nationalität.
Am 9. Dezember werden die Täter,
denen auch Kennzeichenmißbrauch und Verstoß gegen das Waffengesetz
vorgeworfen wird, wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren
bzw. einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht unterstellt den beiden Tätern keine vorsätzliche
Gefährdung von Menschenleben.
Polizei Sachsen 25.6.03; FP 25.6.03;
StA Zwickau und LKA Sachsen 26.6.03; taz 26.6.03;
FP 27.6.03; JWB 10.7.03; AMAL Wurzen 25.11.03;
AMAL Wurzen 10.12.03
24. Juni 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 35 Jahre alter
ukrainischer Gefangener schneidet sich in der Dusche mit einer Rasierklinge
zweimal in den Hals.
Nach einem zweistündigen Aufenthalt
im Haftkrankenhaus der JVA Moabit wird er nach medizinischer Versorgung
seiner Verletzungen zurück nach Köpenick gebracht. Dann erfolgt
eine Verlegung in die JVA Tegel. Auf dem Wege dorthin verletzt er sich
erneut.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
25. Juni 03
Am Abend um 22.13 Uhr geht ein Notruf in der Rettungsstelle im sächsischen
Grimma ein. Als die Feuerwehr in der Lausicker Straße eintrifft,
brennt das Flüchtlingsheim, ein Barackenbau, lichterloh. Die 50 BewohnerInnen
können unverletzt gerettet werden. Die Baracke ist vollständig
zerstört, als die Löscharbeiten morgens um 5 Uhr beendet werden.
Die Brandursache kann vorerst nicht gefunden werden.
FP 26.6.03; taz 27.6.03; MKZ 27.6.03; KStA 30.6.03
26. Juni 03
Abschiebegefängnis Rendsburg in Schleswig-Holstein. Um 2.30 Uhr
morgens werden die Gefangenen Ramiz Krasniqi aus Vushtrri, Agim Osmani
aus Ferizaj, Shaban Emrullahu aus Lipjan und ein vierter Mann aus ihrer
Zelle geholt und zur Abschiebung in einen Kleinbus gesetzt. Sie sind während
der gesamten Fahrt zum Flughafen Düsseldorf mit Handschellen gefesselt.
Auch als sie um 7.00 Uhr dort ankommen, müssen sie noch drei Stunden
im Kleinbus warten.
Der Flug ist einer von vielen, die zu
dieser Zeit alle 14 Tage stattfinden. Von den 64 Menschen sind 57 Kosovo-AlbanerInnen
und sieben Angehörige von Minderheiten (außer SerbInnen und
Roma). Es sind 15 bis 20 Frauen und Mädchen – auch einige Kinder unter
ihnen. Mindestens eine Person ist krank.
Die Männer aus dem Rendsburger
Abschiebegefängnis beobachten eine Szene, die sie sehr empört.
Während ein Polizist ein circa eineinhalb Jahre altes Kind an Bord
trägt, wird die Mutter "die Gangway hinauf geschleift, dabei mißhandelt,
geschlagen und getreten." Die Frau berichtet den Männern später,
daß sie aus Drenica stamme und daß sie am heutigen Morgen aus
ihrer Wohnung in der Nähe von Düsseldorf abgeholt wurde, ohne
daß sie persönliche Sachen einpacken durfte.
Die Maschine der Montenegro Airlines
landet – statt in Prishtina – in Podgorica in Serbien-Montenegro.
Der Grund dafür ist nicht eine "Überfüllung" des Flughafens,
wie es den Menschen im Flugzeug gesagt wird, sondern der Grund ist die
fehlende Landeerlaubnis, denn die UNMIK hatte keiner Erlaubnis zur Aufnahme
der Flüchtlinge erteilt. Diese Erlaubnis hat die UNMIK deshalb nicht
ausgestellt, weil es gar keine Anfrage seitens des Bundesinnenministerium
für diese Personengruppe gab. Ein "Büroversehen" (Fehler durch
Urlaubsvertretung) zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf als zentraler
Flugabschiebungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Bundesministerium
des Inneren führte dazu, daß die Flüchtlinge Strapazen
und großem Streß ausgesetzt wurden. Und trotz fehlender Landeerlaubnis
entschied die Bezirksregierung Düsseldorf den Flug durchzuführen.
Die Landung um 16 Uhr in Montenegro
führt im Flugzeug zu einer Panik, denn viele Männer waren früher
in der UCK, haben im Krieg gekämpft und werden in Serbien und Montenegro
auch vier Jahre nach Beendigung der offen kriegerischen Auseinandersetzungen
immer noch mit Haftbefehl gesucht.
Alle Insassen werden am Flughafen in
einen Raum geführt, in dem sie stundenlang bei großer Hitze
ohne Essen und Trinken und ohne Sitzgelegenheiten ausharren müssen.
Sie sehen, wie ihr Gepäck ausgeladen und kontrolliert wird. Viele
stellen später fest, daß ihnen Wertgegenstände, Kleidung
oder Geld fehlen.
Dann werden die Menschen aufgefordert, in Busse zu steigen, und der
Transport erfolgt jetzt auf dem Landweg in Richtung Grenze. Als auch hier
die Aufnahme der Flüchtlinge abgelehnt wird, geht die Fahrt zurück
nach Podgorica.
Um 21 Uhr werden alle Gefangenen wieder
in ein Flugzeug gesetzt, so daß die Maschine um 23 Uhr wieder in
Düsseldorf landet. "Dort werden sie verpflegt, ärztlich untersucht
und so weit möglich von den für sie zuständigen Ausländerbehörden
abgeholt." Andere Personen werden "zur Übernachtung in eine Gemeinschaftsunterkunft
gebracht. Personen, die aus der Haft den Flug angetreten hatten" werden
"in Polizeigewahrsam gebracht. Am folgenden Tag" haben "dann alle Personen
ihre Ausgangsorte wieder erreicht." (Zitate von J. Diekmann, Finanzminister,
auf eine dringliche Anfrage der Abgeordneten M. Düker (Grüne).
Der Schlepper Nr. 24 August 2003;
Dringliche Anfrage von M. Düker 115 im LT 3.7.03
28. Juni 03
Rottstock im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Als der
26 Jahre alte Julius N., Flüchtling aus Kamerun, am Nachmittag an
dem Dorfteich vorbeiradelt, wird er von vier Neonazis angehalten und mit
Worten wie: "Bimbo, verpiß Dich!" beleidigt. Ein glatzköpfiger,
tätowierter und hünenhaft großer Mann packt ihn und wirft
ihn mitsamt seinem Fahrrad in den Teich. Als Julius versucht, an Land zu
kommen, wird er wieder unter Wasser gedrückt. Dies geschieht mehrmals
und minutenlang, bis er ein Stück weiter entfernt das Wasser verlassen
und weglaufen kann. "Hier Bimbo, nimm Dein Fahrrad!" ruft ihm der Täter
noch hinterher.
Einige der ca. 20 Badegäste, die
die Szene beobachten, schreiten ein und erreichen, daß die Täter
von ihrem Opfer ablassen. Julius N. muß seine Verletzungen im Krankenhaus
behandeln lassen.
Noch in der Nacht können der Hauptverdächtige,
ein
32-jähriger stadtbekannter Neonazi, und drei weitere Personen
festgenommen werden. Gegen den Haupttäter wird Haftbefehl wegen gefährlicher
Körperverletzung erlassen. Wegen seiner Gewalttätigkeit wird
der Mann "Al Capone vom Dorf" genannt. Er ist wegen Totschlag, gefährlicher
Körperverletzung, Gefangenenmeuterei, Körperverletzung, Bedrohung,
sexuellen Mißbrauch an Kindern bereits mehrfach vorbestraft.
Am 9. März 2005 verurteilt das
Amtsgericht Brandenburg an der Havel den Mann zu einer Haftstrafe von einem
Jahr und zehn Monaten – auf Bewährung (!) Er muß zusätzlich
100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
MAZ 30.6.03; MOZ 30.6.03; BM 30.6.03;
BK 30.6.03; TS 30.6.03; Die Welt 30.6.03;
BeZ 1.7.03¸ MAZ 1.7.03; FR 1.7.03; TS 1.7.03; JWB 9.7.03;
BM 9.3.05; BM 10.3.05; taz 10.3.05; LR 11.3.05; JWB 16.3.05
28. Juni 03
Grabow bei Ludwigslust im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Am Rande
eines Stadtfestes werden morgens um 3.40 Uhr in der Kanalstraße/Ecke
Breitscheidstraße drei Asylbewerber von fünf bis sechs Männern
verfolgt und mit Flaschen beworfen. Einer der Verfolgten stürzt zu
Boden und wird von mehreren Angreifern geschlagen und getreten. Dann verschwinden
die Angreifer.
SVZ 7.7.03; LOBBI
29. Juni 03
Löbau in Sachsen. In der Diskothek "KULTI" wird ein
26 Jahre alter Flüchtling aus Nigeria rassistisch beleidigt. Der
Sicherheitsdienst wirft ihn, das Opfer der Pöbelei, unter Anwendung
körperlicher Gewalt aus dem Haus. Dabei erleidet der Afrikaner leichte
Prellungen und Schürfwunden. Er erstattet Anzeige. (siehe auch: 12.
März 03)
AMAL Görlitz
30. Juni 03
Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein afrikanischer Flüchtling wird auf
der Lohmannstraße im Bereich des Stadtparks von drei Männern
verfolgt und dann am Hals gepackt. Als er sagt: "Was wollen Sie von mir?"
bedeckt einer der Angreifer sein Gesicht mit einer Hand und drückt
mit der anderen auf seinen Hals, so daß er nicht mehr sprechen kann.
Dann wird er zu Boden gerissen, mit Handschellen gefesselt und mit Schlägen
in den Bauchbereich und Tritten ins Gesäß traktiert. Einer der
Angreifer sagt jetzt "Polizei" und beginnt, den Afrikaner zu durchsuchen.
Danach bringen sie den Mann zum Zwecke der Identitätsfeststellung
auf eine Polizeistation, obwohl dieser sich ausweisen kann. Auf der Wache
erfolgt eine erneute Leibesvisitation, die – genauso wie die erste – ergebnislos
verläuft. Nach zwei Stunden wird der Flüchtling entlassen. Er
erstattet Anzeige gegen die Beamten wegen Körperverletzung im Amt.
extra-l Liste
Juni 03
Der 30 Jahre alte Jozsef S. aus Rumänien versucht, sich mit einer
Medikamenten-Überdosis zu töten. Er wird in die Notfall-Station
des Krankenhauses Wangen eingeliefert.
(siehe auch: 4. Juni 04)
exilio – Hilfe für Flüchtlinge und Folterüberlebende
Lindau
Sommer 03
Bundesland Niedersachsen. In der JVA Hannover-Langenhagen wird ein
30 Jahre alter kurdischer Abschiebegefangener von Beamten mißhandelt.
Ein medizinisches Gutachten bestätigt Würgemale am Hals, die
sich der Mann nicht selbst zugefügt haben kann. Eine Handverletzung
stammt nach Justizangaben hingegen von einem Vorfall am Vortag, als der
Kurde, der als "aggressiv und suizidgefährdet" gelte, eine Glasscheibe
eingeschlagen hatte.
Die Polizei ermittelt gegen die beschuldigten
Beamten wegen Körperverletzung im Amt.
Polizeiübergriffe 2000-2003;
taz 18.8.03
Sommer 03
Markersdorf bei Gera im Bundesland Thüringen. Einem
20-jährigen Flüchtling aus Bangladesh wird vom Verwaltungsgericht
Gera eine Hüftgelenksoperation verweigert. Das Gericht begründet
dies mit dem Asylbewerberleistungsgesetz, in dem eine Kostenübernahme
nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen zugelassen ist.
Der junge Mann ist aufgrund seiner Hüftgelenksnekrose
bettlägerig und leidet an großen Schmerzen. Eine Operation würde
die Schmerzen deutlich vermindern, und er könnte wieder laufen. Das
Gericht dazu: Dem jungen Mann sei es zuzumuten, daß er seine Schmerzen
wie bisher mit Tabletten unter Kontrolle bringe.
FRat Bayern infodienst 06 –Dezember 2003
Anfang Juli 03
Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Asylbewerber aus Georgien
nimmt sich im Waldgebiet Fuchshau bei Backnang durch Erhängen das
Leben. Der Mann war im Oktober 2001 in die BRD gekommen. Sein Asylantrag
wurde abgelehnt. Er hatte bereits schon einmal versucht, sich zu töten.
Dies sind die Ergebnisse der Ermittlungen
der Polizei, die eingeleitet werden, als im März 2004 die skelettierte
Leiche des Mannes gefunden wird.
Polizei Waiblingen 24.3.04;
Polizei Waiblingen 26.3.04;
BKZ 27.3.04;
2. Juli 03
Mecklenburg-Vorpommern. An einer Rostocker Schule bedroht eine Gruppe
von Neonazis zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die in einem
Flüchtlingsheim wohnen.
LOBBI
7. Juli 03
Das Flüchtlingsheim in Brandenburg an der Havel wird gegen 22.20
Uhr von sechs bis acht Deutschen belagert. Sie schreien rassistische Parolen,
werfen Steine gegen das Haus und einen Knallkörper durch ein offenes
Fenster. Niemand wird verletzt, und als die Polizei eintrifft, sind die
Täter geflohen.
Opferperspektive (MAZ 8.7.03);
TS 9.7.03; BeZ 9.7.03; MAZ 9.7.03
7. Juli 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 23 Jahre alter
Kurde und ein anderer Mitgefangener werden um 10.30 Uhr zunächst von
drei Beamten rassistisch beleidigt. Als sie sich verbal wehren, kommen
mehr Beamte hinzu, die zunächst alle unbeteiligten Gefangenen in die
Zellen sperren. Es sind schließlich 14 oder 15 Beamten, die massiv
auf die beiden Männer einwirken: sie schlagen, treten und würgen
sie und ziehen sie an den Haaren. Die Drangsalierten landen als so bezeichnete
Rädelsführer im Isolationstrakt des Gefängnisses. Der Kurde
klagt noch am nächsten Tag über Schmerzen an den Rippen, Schultern,
Armen und am Kopf. Seine Knie sind geschwollen. Er erstattet Anzeige.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
7. Juli 03
Am Westeingang des Reichstagsgebäudes in Berlin übergießt
eine 28 Jahre alte kurdische Frau zunächst ihre elfjährige Tochter,
dann ihren sechsjährigen Sohn und schließlich sich selbst mit
Benzin. Als sie mit einem Feuerzeug hantiert, wird sie von Sicherheitsbeamten
des Reichstages überwältigt, noch bevor die Kleider Feuer fangen.
Sie und ihre Kinder können unverletzt ins Gebäude gebracht werden.
Sie gibt an, daß sie aus Verzweiflung und Angst vor der drohenden
Abschiebung keinen anderen Weg für sich und ihre Kinder sah.
Die abgelehnte Asylbewerberin war in
Nürnberg wegen "illegaler Einreise" zu einer Geldstrafe verurteilt
worden. Da sie nicht zahlen konnte, wurde ein Haftbefehl gegen sie erlassen,
der jetzt – nach einem kurzen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik
– umgesetzt wird. Die Frau, die sich und ihre Kinder aus Angst vor der
drohenden Abschiebung verbrennen wollte, kommt in die Strafvollzugsanstalt
nach Pankow. Ihre Kinder werden vorerst in ein Kinderheim gebracht.
TS 8.7.03; BeZ 8.7.03; taz 8.7.03;
taz 9.7.03; BeZ 9.7.03
9. Juli 03
Hamburg. Herr Z., Flüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien und
seit elf Jahren in der BRD, wird im Morgengrauen trotz noch gültiger
Duldung und im Schlafanzug und ohne seine Medikamente mitnehmen zu können
abgeschoben. Zwei Wochen nach der Abschiebung meldet Herr Z. sich bei seiner
Therapeutin und berichtet, daß er sich – als die Polizei gekommen
war – versteckt hatte und daß er so sehr geschlagen wurde, daß
er das Bewußtsein verlor. Als er zu sich kam, war ein Arzt zugegen,
er habe am Boden gelegen und am Knie geblutet.
Herr Z. ist seit zwei Jahren wegen seiner
schweren Traumatisierung in psychiatrischer Behandlung gewesen. Nach einem
zweimonatigen Psychiatrie-Aufenthalt im Klinikum Nord war er mit einem
Attest entlassen worden, das "akute Suizidalität" und "Reiseunfähigkeit"
diagnostizierte. Und obwohl das Verwaltungsgericht daraufhin die drohende
Abschiebung stoppte und die Verlängerung der Duldung anordnete, entschied
die Ausländerbehörde: Wer "nicht bett lägrig" ist, ist "reisefähig".
Während der darauffolgenden mehrmonatigen
Auseinan dersetzung mit der Ausländerbehörde erlitt Herr Z. einen
Nervenzusammenbruch und mußte abermals stationär ins Krankenhaus.
Café Exil;
taz 26.9.03
10. Juli 03
Um 6.40 Uhr fährt ein aus Polen kommender Sattelschlepper auf
der Autobahn A 12 kurz hinter der Ausfahrt Fürstenwalde von der Fahrbahn
ab, prallt gegen die Leitplanke und stürzt um. Zwischen den Holzpaletten,
die der LKW geladen hat, halten sich zu diesem Zeitpunkt auf einem Raum
von ca. sieben Quadratmetern 25 Männer und Frauen aus der Ukraine
versteckt. Die Ukrainer versuchen jetzt, aus dem Anhänger herauszukommen.
Sie zerreißen die Plane, klettern heraus und laufen in Richtung Norden
davon.
Eine groß angelegte Verfolgungsjagd
beginnt. 80 Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz durchkämmen das
Waldgebiet – unterstützt von Hunden. Auf der Spree wartet die Wasserschutzpolizei,
und von zwei Hubschraubern aus wird mit Wärmebildkameras nach versteckten
Personen gesucht. 20 ukrainische Flüchtlinge werden so wieder festgenommen,
darunter fünf, die bei dem Unfall leicht verletzt werden.
Der alkoholisierte polnische Fahrer
des LKWs kommt in Untersuchungshaft.
TS 11.7.03; BeZ 11.7.03;
MOZ 12.7.03; SD 27.10.03
15. Juli 03
Marbach-Rielingshausen in Baden-Württemberg – Brandanschlag auf
das Flüchtlingsheim in der Backnanger Straße. Durch eine klirrende
Scheibe in einem der Container wird ein 56 Jahre alter Pakistaner nachts
aufgeschreckt und läuft in den Flur. Durch zwei Brandflaschen sind
der Fußboden und die Tapete in Brand geraten. Er sieht zwei Männer,
von denen einer sofort flüchtet. Den zweiten Mann kann er zunächst
festhalten, bis der sich losreißt. Ein Stein, den er dem flüchtenden
Täter hinterher wirft, verletzt diesen offensichtlich.
Als der 56-Jährige versucht, die
Flammen zu löschen, zieht er sich Verletzungen zu, so daß er
ins Krankenhaus gebracht werden muß. Auch eine 33-jährige chinesische
Asylbewerberin, die mit ihrem zweieinhalb Jahre alten Kind in dem Container
wohnt, wird bei dem Anschlag verletzt.
Einige Wochen vor dem heutigen Angriff
auf das Heim hatten Unbekannte einen Stein durch ein Fenster geworfen.
Erst im Oktober gestehen die drei 16,
17 und 23 Jahre alten Täter die Brandstiftung. Sie sind wegen anderer
Delikte polizeibekannt.
Die Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart
verurteilt im April 2004 die drei Skinheads aus Backnang wegen Brandanschlägen,
Körperverletzung, Bedrohung und rechtsextremistischer Schmierereien
zu mehrjährigen Haftstrafen.
StZ 17.7.03; StN 17.7.03; Südwest aktiv 18.7.03;
StN 18.7.03; taz 1.11.03;
ap 7.4.04; StN 8.4.04; fufa.org;
ddp 27.4.04; Yahoo! Nachrichten 27.4.04; JWB 12.5.04
15. Juli 03
Der Flüchtling Eledjanawe L. wird zum dritten Mal zum Münchener
Flughafen gebracht. Er steht offensichtlich unter dem Einfluß von
Beruhigungsmitteln. Nach fünfjährigem Aufenthalt in der BRD wird
er nach Togo abgeschoben.
Pro Asyl 28.8.03
16. Juli 03
Ahmsen in Nordrhein-Westfalen. Die armenischen Eheleute Frau und Herr
Apresjan werden nach abgelehntem Asyl und jahrelangen Duldungsverlängerungen
zusammen mit ihren vier und 17 Jahre alten Töchtern und ihrem 16-jährigen
Sohn von Beamten der Ausländerbehörde zur Abschiebung aus ihrer
Wohnung geholt. Am Flughafen Düsseldorf erleidet Frau Apresjan einen
Zusammenbruch, so daß die Abschiebung abgebrochen wird.
Im Jahr 2004, in einer Zeit, in der
sich Frau Apresjan in stationärer Behandlung befindet, erscheint zum
Abschiebungstermin ein großes Polizeiaufgebot, um die Familie abzuholen.
Herr Apresjan bricht zusammen, so daß
auch er in ein Krankenhaus gebracht werden muß. In großer Angst
davor, alleine abgeschoben zu werden, flieht die inzwischen volljährige
Tochter. Der 17-jährige Artak und die fünfjährige Kima bleiben
alleine zurück.
Familie Apresjan war 1998 in die Bundesrepublik
geflohen. Nach der Ablehnung ihrer Asylanträge wurde der Abschiebedruck
durch kurzfristige Duldungen systematisch immer mehr verstärkt.
FRat NieSa Heft 114 April 06
18. Juli 03
Freiberg in Sachsen. Morgens um 3.15 Uhr werden gezielt Molotow-Cocktails
gegen ein Fenster des Flüchtlingsheimes geschleudert, hinter dem eine
Frau mit ihren zwei Kleinkindern schläft. Die Brandsätze prallen
ab und entzünden lediglich ein Fliegenschutznetz. Alle 140 Erwachsenen
und Kinder des Heimes bleiben unverletzt.
Die zwei Angreifer fliehen mit einem
weißen VW-Transporter. Erst am 30. September wird der Anschlag aufgeklärt.
Die beiden 17 und 23 Jahre alten Täter sind vorbestraft und kommen
in Untersuchungshaft. Sie geben an, den Angriff aus rassistischen Motiven
verübt zu haben.
AMAL Dresden; ap 18.7.03; FP 18.7.03;
FP 19.7.03; JWB 30.7.03;
StA Chemnitz und LKA Sachsen 30.9.03;
ap 30.9.03; taz 1.10.03; BeZ 1.10.03
18. Juli 03
Schotten in Hessen. Die Nigerianerin Aroloyin Poba wird mit den Kindern
Chris (15 Jahre) und Beatrice (7 Jahre) in die DR Kongo abgeschoben, dem
Herkunftsland des Vaters der Kinder. Während Chris bei seiner leiblichen
Mutter in Kinshasa bleibt, reisen Frau Poba und Beatrice im September nach
Nigeria weiter.
Der Vater der Kinder war bereits im
März 2003 nach einem gescheiterten Abschiebeversuch mit den Kindern
Michael (12 Jahre) und Marie-Claire (9 Jahre) untergetaucht. Ihr Aufenthaltsort
ist unbekannt.
Aroloyin Poba war in der Bundesrepublik
schon längere Zeit sehr krank. Anläßlich eines früheren
Abschiebeversuchs im August 2001 hatte ein Flughafenarzt die Abschiebung
von ihr aus gesundheitlichen Gründen untersagt.
Am 30. März 2005 stirbt Aroloyin
Poba in Nigeria an einer Infektion, vermutlich Malaria.
Ihre Tochter Beatrice lebt seitdem bei
einer Tante in der Nähe von Lagos. Nur die finanzielle Unterstützung
von FreundInnen aus Deutschland macht es möglich, daß sie hier
die Schule besuchen kann. Auch Beatrice ist an Malaria erkrankt.
FRat NieSa 98/03;
Flüchtlingsinitiative Schotten
23. Juli 03
Flughafen Frankfurt am Main. Aus dem Transitbereich heraus wird die
Äthiopierin Senait K. in Abschiebehaft ins Frauengefängnis Preungesheim
gebracht. Ihr vierjähriger Sohn bleibt im Transitbereich und muß
eine Woche lang vom kirchlichen Sozialdienst betreut und versorgt werden.
(siehe auch: 7. August 03)
Evangelisches Frankfurt Nr. 6 Sept./Okt. 2003
26. Juli 03
Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Um 0.30 Uhr wird auf dem Parkplatz Lerchenbergstraße
ein 21 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak von sechs Deutschen angegriffen.
Nach Beleidigungen und Bedrohungen werfen die Angreifer leere Flaschen
auf den Iraker. Dann schlagen sie ihn nieder und treten noch auf ihn ein,
als er schon am Boden liegt. Er kommt mit verschiedenen Kopfverletzungen
sowie Blutergüssen an der Schulter und am Oberschenkel ins Krankenhaus
und muß stationär behandelt werden.
Die 16 bis 21 Jahre alten Täter
werden schnell ermittelt, zumal einige von ihnen polizeibekannt sind. Gegen
drei von ihnen wird ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung,
gegen die anderen wegen Bedrohung und Beleidigung eingeleitet.
Polizei Dessau 28.7.03;
ap 28.7.03;
BeZ 29.7.03; JWB 6.8.03
28. Juli 03
Potsdam in Brandenburg. An der Straßenbahn-Haltestelle Magnus-Zeller-Platz
wird um 21 Uhr eine 38-jährige Asylbewerberin aus Kongo von einem
21 Jahre alten Rechtsradikalen rassistisch beschimpft und ins Gesicht geschlagen.
Der Täter kann später in seiner
Wohnung festgenommen werden.
Opferperspektive (MAZ 29.7.03);
BeZ 30.7.03; JWB 6.8.03
28. Juli 03
Leer in Niedersachsen. Die kurdischen Eheleute Semsettin und Fehime
Calis werden mit ihren jüngeren vier Kindern nach dreizehnjährigem
Aufenthalt in Deutschland zur "freiwilligen Ausreise" in die Türkei
gezwungen. Damit ist die Familie getrennt.
Sie gehören zur Gemeinschaft der
aramäischen Christen in der Türkei und waren wegen der militärischen
Auseinandersetzungen zwischen PKK und türkischem Militär geflüchtet.
Ihre Asylanträge wurden alle abgelehnt – auch eine Petition war nicht
erfolgreich. Nur die beiden ältesten Töchter, die verheiratet
sind, haben eine Aufenthaltsgenehmigung.
Viele Menschen aus dem Wohnort engagieren
sich für ein Bleiberecht der Familie. Ein Unterstützernetzwerk,
dem u.a. die Schulen und die Kirchengemeinden der Stadt angehören,
erreicht folgende Kompromißregelung: Zwei ältere minderjährige
Kinder dürfen so lange bleiben, bis sie ihre Schulausbildung abgeschlossen
haben und müssen dann ebenfalls ausreisen. Es dürfen keinerlei
öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden und die Unterbringung
soll bei Verwandten erfolgen.
Ostfriesen Zeitung 21.1.03; Pro Asyl 28.8.03;
Diakonisches Werk Leer
28. Juli 03
Celle in Niedersachsen. Die Geschwister Hülya (19), Hakan (20)
und Mesut (23) Ipek werden nach neunjährigem BRD-Aufenthalt in die
Türkei abgeschoben. Obwohl Hülya Ipek bereits eine Einweisung
ins Landeskrankenhaus hat, erklärt sie der Amtsarzt für "flugreisetauglich".
Hülya ist psychisch schwer krank.
Sie leidet unter Posttraumatischen Belastungsstörungen, die ihre Ursache
in den Erlebnissen in der Türkei haben. Durch die über lange
Zeit drohende Abschiebung verschlimmerte sich die Erkrankung immens. Hülja
unternahm mindestens drei Selbsttötungsversuche, in deren Folge sie
mehrere Male stationär in psychiatrischen Fachkliniken behandelt werden
mußte.
Durch die Abschiebung der volljährigen
Kinder wird die Familie Ipek auseinander gerissen. Der durch Verfolgung
und Gewalterfahrung in der Türkei schwer traumatisierten Mutter wird
zwar ein Abschiebeschutz aus humanitären Gründen zugesprochen,
jedoch ist sie mit ihren sechs kleineren Kindern ohne die Unterstützung
durch ihre älteren Kinder jetzt völlig überfordert. Durch
die Abschiebung ihrer drei Kinder steht sie unter Schock.
Auch ihr Sohn Mesut hinterläßt
eine Ehefrau mit einem kleinen Kind in Deutschland.
Die drei Geschwister werden nach ihrer
Ankunft in der Türkei sofort in eine 36-stündige Haft genommen.
Die Verhöre geschehen unter Schlägen. Nach ihrer Freilassung
werden Hakan und Mesut zum Militärdienst eingezogen. Hülja heiratet
ihren langjährigen deutschen Freund in der Türkei und darf deshalb
im April 2004 im Rahmen der Familienzusammenführung (!) in die BRD
zurückkehren.
FRat NieSa 28.8.03;
Familientrennung durch Abschiebung
29. Juli 03
Vor einem Flüchtlingsheim in Hamburg-Alsterdorf brennt am frühen
Morgen ein Müllcontainer aus. Sechs Familien der Unterkunft werden
solange ausquartiert, bis klar ist, daß sie in die nur leicht angebrannte
Unterkunft zurückkehren können.
HA 30.7.03
29. Juli 03
Ein 39-jähriger Flüchtling aus der Türkei wird auf der
Uckerpromenade im brandenburgischen Prenzlau von Rechtsradikalen tätlich
angegriffen.
Opferperspektive (OPP)
29. Juli 03
Spremberg in Brandenburg. Ein irakischer Flüchtling wird bei einem
Spaziergang an der Spree von drei jungen Deutschen angehalten und beschimpft.
Einer der Angreifer stößt ihn in den Fluß.
AfOrG
29. Juli 03
Steve Wantamba Ntamba, abgelehnter Asylbewerber aus Kongo, wird morgens
um 9 Uhr ohne Vorankündigung aus der Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt
abgeholt. Die Beamten fahren mit ihm zum Bremer Flughafen. Während
der gesamten Fahrt ist Herr Ntamba an Händen und Füßen
gefesselt.
Es ist der dritte Versuch, Herrn Ntamba
abzuschieben, und auch diese Abschiebung gelingt nicht, weil sich die Fluggesellschaft
KLM weigert, den 42-Jährigen gegen seinen Willen zu befördern.
Nach dieser abermals gescheiterten Abschiebung,
bekommt Steve Wantamba Ntamba eine Duldung und lebt in einem Flüchtlingsheim
in Fürstenwalde.
Steve Wantamba Ntamba mußte aus
politischen Gründen in die BRD fliehen; auch im Exil arbeitet er weiter
politisch. Im Jahre 2000 veröffentlichte er das regierungskritische
Buch "Kabila und die Gründe für den Krieg".
FRat Brbg 4.8.03;
ND 8.8.03
31. Juli 03
Rheda-Wiedenbrück in Nordrhein-Westfalen. Der 33 Jahre alte Türke
Hüseyin Dikec aus Rietberg übergießt sich in der Ausländerbehörde
des Kreises Gütersloh mit Grillanzünder und setzt sich um 9.05
Uhr mit einem Feuerzeug in Flammen. Er läuft brennend über den
Flur, bis er von zwei Polizeibeamten und Mitarbeitern der Behörde
mit Pfefferspray überwältigt wird. Dann gelingt es, die Flammen
mit Jacken, Dekken und Feuerlöschern zu löschen. Schwer verletzt
an Kopf und Oberkörper kommt Hüseyin Dikec zunächst ins
Krankenhaus Rheda-Wiedenbrück – später in die Spezialklinik Bergmannsheil
nach Gelsenkirchen. Er schwebt in Lebensgefahr.
Seiner Verzweiflungstat ist eine verbale
Auseinandersetzung seiner Frau mit dem zuständigen Sachbearbeiter
vorausgegangen, weil am Vortag das Oberverwaltungsgericht Münster
die Beschwerde ihres Mannes gegen eine Abschiebungsverfügung abgelehnt
hat. Zu diesem Streitgespräch ist Hüseyin Dikec hinzugekommen
und hat sich in einer Ecke des Raumes – auch vor den Augen der fünf
Kinder seiner Frau – in Flammen gesetzt. Dabei wird auch seine Frau leicht
verletzt, so daß sie ins Städtische Krankenhaus Gütersloh
eingeliefert werden muß.
Hüseyin Dikec hatte seine Selbsttötungsabsicht
seinem Anwalt mitgeteilt, der dieses an die Behörde weitergab. Aus
diesem Grunde waren die Polizeibeamten in der Ausländerbehörde
relativ schnell zur Stelle.
Landrat Sven-Georg Adenauer zu dieser
Verzweiflungstat: "Es ist unglaublich, mit welchen Mitteln die Ausreise
verhindert werden sollte. ..... Wir lassen uns auch künftig nicht
unter Druck setzen, erst recht nicht durch solche Aktionen." Am 24. August
erliegt Hüseyin Dikec seinen Verletzungen.
NRW-Heute.de 31.7.03;
Kreisverwaltung Gütersloh 31.7.03; NW 1.8.03;
RP 1.8.03; Radio Lippe 4.8.03; NW 7.8.03;
Webwecker Bielefeld 11.8.03; Die Glocke 14.8.03;
Westfalen-Blatt 26.8.03;
Traueranzeige in der Gütersloher Zeitung 30.8.03;
Kreisverwaltung Gütersloh 12.11.03;
NW 13.11.03; FRat NRW 19.12.03
31. Juli 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 34 Jahre alter
Gefangener aus Sri Lanka wird aus der Zelle geholt und zu den Räumen
des Landeseinwohneramtes (LEA) gebracht, die sich auf dem Gelände
des Gefängnisses befinden. Anwesend sind ein Mann vom Amt, ein Polizist
und eine Frau. Als er sich weigert, sich fotografieren zu lassen, telefoniert
der Beamte des LEA nach Verstärkung. Es erscheinen drei weitere Polizisten,
die ihn zusammen mit dem Vierten festhalten und schlagen.
Da er sich weiterhin wehrt, den Kopf
wegdreht, Grimassen zieht oder sich nach vorne beugt, dauert die Prozedur
eine Weile, während der er immer wieder geschlagen wird. Nachdem ca.
15 Fotos von ihm gemacht wurden, kommt er zurück in seinen Zellentrakt.
Er hat Prellungen und Blutergüsse durch die Mißhandlung der
Beamten.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
Juli 03
Ein 14-jähriger türkischer Flüchtling wird im sächsischen
Grimma von zwei Rechtsextremisten angegriffen und im Gesicht verletzt.
Die Deutschen sind mit Messer und Schlagring bewaffnet. (siehe auch: 21.
Juni 03)
AMAL Wurzen
2. August 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Eine staatenlose Gefangene,
die sich bereits seit acht Monaten in Haft befindet, wird von einer Polizistin
verdächtigt, Brotscheiben aus dem Fenster geworfen zu haben. Die Polizistin
schließt – trotz oder wegen der brütenden Hitze an diesem Tag
– das Fenster. Es entwickelt sich eine verbale Auseinandersetzung zwischen
der Gefangenen und zwei Polizistinnen. Die Gefangene wird von ihnen rassistisch
beschimpft und als "Nutte" bezeichnet. Dann wird sie aus ihrer Zelle geholt
und in den Frauentrakt eines anderen Hauses gebracht. Aus Protest gegen
diese Behandlung schneidet sie sich viermal in den linken Unterarm. Daraufhin
kommt sie in eine Einzelzelle.
Pfarrer D. Ziebarth
3. August 03
Bei Ludwigsdorf in der Nähe des Gutshofes Hedicke entdeckt eine
Fußstreife der BGS-Inspektion am Ufer der Neiße eine fünfköpfige
Familie, einen Jugendlichen aus Afghanistan und einen polnischen Fluchthelfer
in einem Schlauchboot.
Während sich der Pole der Festnahme
durch Flucht entziehen kann, erleidet ein afghanischer Flüchtling
beim Sturz eine Gehirnerschütterung und kommt ins Klinikum Görlitz.
Die Flüchtlinge geben an, daß sie seit zwei Jahren auf dem Weg
nach Westeuropa sind. Am nächsten Tag werden sie nach Polen zurückgeschoben.
LR 3.8.03
5. August 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die Aufforderung an
die Häftlinge, wegen der Reinigung der Räume auf die gegenüberliegende
Seite der Etage zu gehen, kann ein Gefangener aus Weißrußland
nicht hören, denn er steht unter der Dusche. Als er jedoch merkt,
daß die Tür zum Duschraum verschlossen ist, macht er sich durch
lautes Klopfen bemerkbar.
Dann wird die Tür aufgerissen und
drei oder vier Beamte dringen in den Raum ein, zerren ihn an den Haaren,
schlagen und treten auf ihn ein, reißen ihn zu Boden, treten auf
die Wade seines linken Beines und legen ihm Handschellen an. Neben vielen
Prellungen und Blutergüssen erleidet er eine Hautverletzung am linken
Unterarm, weil die Handfessel in das Fleisch des Unterarmes eingedrungen
ist.
Anschließend kommt er für
eine Stunde in den Isolationstrakt, bevor er zu seinem Haftprüfungstermin
um 11 Uhr gebracht wird. Dort erzählt er dem Richter von den gerade
erlebten Mißhandlungen, der allerdings nicht darauf reagiert.
Pfarrer D. Ziebarth
7. August 03
Nach mehreren Abschiebeversuchen, die an ihrem Widerstand scheiterten,
wird die Angolanerin Eliza V. aus dem Transitbereich des Flughafens Frankfurt
heraus in Abschiebehaft genommen. Ihr siebenjähriger Sohn bleibt allein
in der Wache des Bundesgrenzschutzes zurück. Das Jugendamt der Stadt
Frankfurt erklärt sich für "nicht zuständig" für das
Kind. Erst durch Intervention einer Pfarrerin wird das Kind in die Flüchtlingsunterkunft
im Transitbereich zurückgebracht. Am nächsten Morgen wird der
Junge vom BGS abgeholt und mit seiner Mutter nach Johannesburg abgeschoben.
Dies ist in Frankfurt der zweite Fall
innerhalb der letzten 14 Tage, daß Mütter und Kinder getrennt
und die Frauen in Abschiebehaft genommen wurden.
(siehe auch: 23. Juli 03)
epd 11.8.03;
FR 12.8.03;
Evangelisches Frankfurt Nr. 6 Sept./Okt. 2003
7. August 03
In der Nähe der sächsischen Stadt Görlitz am Grenzstein
118 wird eine ca. 40 Jahre alte Person tot aus der Neiße geborgen.
Es wird vermutet, daß sie beim Überqueren der polnisch-deutschen
Grenze ertrunken ist.
Polizei Görlitz
8. August 03
Nach einer telefonischen Bombendrohung am Abend gegen die Flüchtlingsunterkunft
im brandenburgischen Rathenow müssen die BewohnerInnen das Haus verlassen,
und die Räume werden durchsucht.
Der zunächst anonyme Anrufer wird
noch am selben Tag identifiziert, und da er alkoholisiert ist und die Drohung
nicht ernst gemeint war, wird der 38-Jährige nach der Ausnüchterung
auf freien Fuß gesetzt.
LR 12.8.03;
BM 12.8.03; BeZ 12.8.03;
Opferperspektive (BeZ 11.8.03)
11. August 03
Wendlingen am Neckar in Baden-Württemberg. Die 16 Jahre alte Nurcan
Batan springt aus einem Fenster zwischen dem vierten und fünften Stock
eines Hauses in der Marktgasse. Lebensgefährlich verletzt durch einen
Schädelbasisbruch, einen Beckenbruch und starken Blutverlust kommt
sie in eine Reutlinger Spezialklinik.
Dies geschieht, nachdem die Familie
Batan zwei Tage zuvor die Aufforderung zur Ausreise erhalten hat. Und dies
geschieht vier Tage, nachdem die Familie völlig unerwartet morgens
früh von der Polizei abgeholt, dann zum türkischen Konsulat und
danach zum Stuttgarter Flughafen gebracht worden war, um abgeschoben zu
werden. Die Anwältin konnte dieses unrechtmäßige Vorgehen
in letzter Minute durch ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren stoppen.
Trotz dieser Tatsachen äußert
der Pressesprecher des Regierungspräsidiums öffentlich, daß
er einen "Zusammenhang zwischen der Abschiebung und dem Suizidversuch der
Tochter" nicht sehe.
Nurcan Batan ist vor 16 Jahren (!) mit
ihren Eltern Abdulaziz und Safiye und ihrem damals zweijährigen Bruder
Sabahattin nach Deutschland gekommen. Seitdem lebt die kurdische Familie
in Wendlingen. Die Söhne Chewer, Mazlum und Ferhat sind hier geboren.
Der Vater Abdulaziz und der Bruder Sabahattin haben Arbeit und ernähren
die Familie.
Bereits im Jahre 2000 war der Familie
durch das Verwaltungsgericht in Stuttgart das Bleiberecht zugesprochen
worden – das Land hatte dagegen Widerspruch eingelegt.
Im November befindet sich Nurcan Batan
immer noch im Krankenhaus. Nach Aussage einer Psychologin wird sie nach
der Entlassung eine mehrjährige psychologische Unterstützung
benötigen. Das Gericht entscheidet, die Familie solange nicht abzuschieben,
bis es der Tochter gesundheitlich besser geht.
Wendlinger Ztg 18.8.03;
jW 29.8.03; Pro Asyl;
Wendlinger Ztg 4.2.06
13. August 03
Im Flüchtlingsheim der brandenburgischen Stadt Frankfurt an der
Oder entsteht nachts ein Feuer und zerstört im Haus 3 ein Zimmer.
Von den 250 im Heim lebenden Menschen wird niemand verletzt. Die Brandursache
ist zunächst unklar.
BeZ 14.8.03; MAZ 14.8.03
14. August 03
Hennigsdorf in Brandenburg. Nach zehn Jahren Aufenthalt in der BRD
wird die Kosovo-Albanerin Shukrije B. mit ihren fünf Kindern in den
Kosovo abgeschoben. Ihr Mann Imer ist schwer krank. Er leidet an schwerem
Bronchialasthma und chronischem Bluthochdruck, so daß er als fluguntauglich
gilt. Aus diesem Grunde gilt für ihn noch vorläufiger Abschiebungsschutz.
Nach der Abschiebung seiner Familie
bricht er nervlich zusammen und muß in die psychiatrische Abteilung
des Krankenhauses Hennigsdorf eingeliefert werden.
Obwohl laut Auskunft des deutschen Verbindungsbüros
in Prishtina eine medizinische Behandlung seiner Erkrankungen im Kosovo
zur Zeit nicht möglich ist, sucht die Ausländerbehörde jetzt
nach Möglichkeiten, ihn auf dem Landwege abzuschieben.
FRat Brandenburg; FRat NieSa 28.8.03
16. August 03
Mecklenburg-Vorpommern – "Schwedenfest" in Wismar. In einem Bierzelt
rufen zwei Deutsche einem armenischen Flüchtling "Sieg Heil" zu. Dann
schlägt ein Angreifer den 24-jährigen Flüchtling mit einer
Bierflasche zu Boden, und dessen Komplize tritt ihm ins Gesicht.
Der Armenier kommt mit einem Kieferbruch,
einem Schädel-Hirn-Trauma und Prellungen ins Krankenhaus.
Die rassistischen Schläger werden
inhaftiert; nach vorübergehender Freilassung sind beide seit Oktober
erneut in Haft. Am 29. Januar 2004 erhebt das Amtsgericht Wismar Anklage
wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen der Verwendung
verfassungsfeindlicher Kennzeichen.
OZ 22.8.03; JWB 3.9.03; StA Schwerin; LOBBI;
dpa 29.1.04; Wismarer Ztg 30.1.04; JWB 11.2.04
20. August 03
Bundesland Sachsen. Überfall um 1 Uhr morgens in dem Flüchtlingsheim
in Dresden-Langebrück. Ein 24-jähriger und ein 32-jähriger
Vietnamese springen aus dem Fenster des im zweiten Stock gelegenen Zimmers
12 Meter in die Tiefe, als mehrere unbekannte Täter eindringen. Sie
ziehen sich schwere Verletzungen zu und werden – auf dem Boden liegend
– von einem Sozialarbeiter des Heimes gefunden. Ein dritter Mann, der sich
ebenfalls in dem Zimmer aufhält, wird mit Stichverletzungen aufgefunden.
Alle drei Männer kommen ins Krankenhaus. Die Täter entkommen
unerkannt.
Polizei Dresden 20.8.03;
FP 21.8.03; DNN 21.8.03;
Dresdner MoPo 21.8.03
23. August 03
Drei algerische Flüchtlinge werden in einer Diskothek im sächsischen
Hilbersdorf zunächst von einem Deutschen und dessen Freundin rassistisch
beleidigt und provoziert. Im Laufe der verbalen Auseinandersetzung stehen
den Algeriern min-destens acht Provokateure gegenüber. Dann schlägt
einer der Deutschen seinen Kopf mit Kraft gegen die Stirn eines
18-jährigen Algeriers. Sein Freund bekommt Angst und zieht ein
Messer zur Verteidigung. Die um Hilfe gebetenen Türsteher weisen die
Flüchtlinge zurück und meinen, sie sollten "die Sache" selber
regeln. Im Handgemenge greift ein Deutscher in das Messer des Flüchtlings.
Dieses ist dann auch der Grund, warum
letztendlich gegen alle drei Flüchtlinge polizeiliche Ermittlungen
eingeleitet werden. Aber auch der am Auge und an der Schulter verletzte
Algerier erstattet Anzeige wegen Körperverletzung.
AMAL Dresden
26. August 03
Hamburg – Stadtteil Wilhelmsburg. Morgens um 3 Uhr dringen 10 Personen
(unter ihnen auch ein Arzt) in die Wohnung der 44 Jahre alten Gülten
Herrmann, um sie mit ihren drei Kindern Damla (16), Yagmur (13) und Ilker
(11) in die Türkei abzuschieben. Alles geschieht ohne richterliche
Anordnung.
Frau Herrmann lebt seit 16 Jahren in
Hamburg und ist aufgrund von neurologischen und internistischen Krankheiten
– nach abgeschlossenem Asylverfahren – "geduldet". Nach einer zweistündigen
Fahrt im polizeilichen Kleinbus wird der Frau übel, sie bekommt Schmerzen
im Brustkorb, ihre Hände werden gefühllos, und ihr wird phasenweise
sehr heiß. Im Gewahrsam am Flughafen Fuhlsbüttel erleidet sie
dann eine Herzattacke und muß ins Allgemeine Krankenhaus Barmbek
eingeliefert werden.
Zwei Wochen später stellen die
Anwälte der Familie einen Strafantrag wegen Freiheitsberaubung, Nötigung
und Körperverletzung gegen den Leiter des Einwohnerzentralamtes, den
verantwortlichen Arzt und andere an der Maßnahme beteiligte verantwortliche
Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Burkhard Werner 18.2.04
26. August 03
Großfeuer im Flüchtlingsheim der hessischen Stadt Bad Wildungen.
Als die Feuerwehr im ehemaligen "Golf-Hotel" um 4.20 Uhr eintrifft, steht
das Gebäude vom Untergeschoß bis zum Dach in Flammen. Zwei Bewohner,
die in Panik vom Balkon im ersten Stock gesprungen sind, erleiden Knochenbrüche.
Ein bewußtloser Mann, der in einem Badezimmer gefunden wird, kann
reanimiert werden und kommt auf die Intensivstation der Asklepios-Klinik.
Zwei weitere Menschen können die Feuerwehrleute von einem Zwischendach
über Leitern in Sicherheit bringen. Insgesamt werden 24 der insgesamt
48 BewohnerInnen verletzt.
Nach ersten Einschätzungen soll
der Brand in einem Aufenthaltsraum entstanden sein. Die Beamten gehen von
fahrlässiger oder vorsätzlicher Brandstiftung aus und vermuten
die Brandstifter unter den BewohnerInnen oder deren Gästen.
Polizei Kassel 26.8.03;
Hessische/Niedersächsische Allgemeine 27.8.03;
jW 27.8.03
27. August 03
Minden in Westfalen. Nach einem Haftprüfungstermin im Amtsgericht
soll eine 61 Jahre alte Angehörige der Ashkali-Minderheit aus Montenegro
in die zuständige Justizvollzugsanstalt gebracht werden. Auf dem Parkplatz
entwickelt sich ein Gerangel, als die Polizei zu verhindern versucht, daß
sich acht Familienangehörige von der Frau verabschieden. Polizeiliche
Verstärkung wird geordert, so daß 14 weitere Polizisten eintreffen,
um "die Situation zu entschärfen und die Flucht der 61-Jährigen
zu verhindern". Die Beamten schlagen schließlich auf die Menschen
ein und benutzen Pfefferspray. Zwei Familienangehörige werden verletzt,
wobei eine Frau an ihrer Operationsnarbe kurzfristig im Klinikum behandelt
werden muß. Ein Polizist erleidet durch das Reizgas Verletzungen.
Alle Angehörigen werden festgenommen,
für mehrere Stunden festgehalten und erkennungsdienstlich erfaßt.
Gegen sie wird wegen Körperverletzung, Widerstandes, Gefangenenbefreiung
und Landfriedensbruch ermittelt.
NW 28.8.03;
NW 29.8.03;
WebWecker Bielefeld 24.9.03
30. August 03
Malchin in Mecklenburg-Vorpommern. An einem Taxistand im Bahnhof kommt
es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Malchiner Jugendlichen
und irakischen Asylbewerbern. Beide Gruppen erstatten Anzeige wegen Körperverletzung
gegen die jeweils andere Gruppe.
NK 1.9.03
30. August 03
Der seit 11 Jahren in der BRD lebende 38 Jahre alte Kongolese Raphael
Batoba wird nach abgelehntem Asylantrag von Brüssel in Begleitung
von vier BGS-Beamten mit der afrikanischen Fluggesellschaft AIR GABUN nach
Kinshasa abgeschoben. Die deutschen Beamten übergeben Raphael Batoba
auf dem Flughafen direkt an die Einwanderungspolizei DGM (Direction Générale
de Migration).
Hier erfolgt seine Festnahme und die
Gefangenschaft in einem DGM-Gefängnis, wo er körperlich mißhandelt
wird. Diese Mißhandlungen nehmen erst ab, als es Raphael Batoba gelingt,
einen Bekannten zu bitten, die Wärter zu bestechen.
Als Begründung für die Verhaftung
wird angegeben, daß Raphael Batoba in Deutschland als "Illegaler"
gelebt hätte und daß er Aktivist der oppositionellen UDPS (Union
pour la Démocratie et le Progrès Social) sei.
Bereits am 16. Juli, 17. Juli und 18.
August war versucht worden, den politischen Flüchtling aus Berlin-Tegel
abzuschieben. Durch lautes Schreien hatte er jedesmal die Flug-
zeugbesatzung der KLM auf sich aufmerksam machen können, so daß
die Piloten sich weigerten, ihn gegen seinen Willen zu fliegen.
Aufgrund der seit Wochen laufenden Pressemeldungen
über die drohende Abschiebung und der mehrmaligen Abschiebeversuche,
wurden UnterstützerInnen und auch die Presse über die geplante
und letzendlich durchgeführte Abschiebung offiziell belogen.
Noch am Tag der Abschiebung dementierte
ein Spre-
cher der Berliner Innenverwaltung die geplante Aktion dem Evangelischen
Pressedienst (epd) gegenüber, und FreundInnen, die im Abschiebegefängnis
Köpenick telefonisch nach dem Aufenthaltsort von Raphael Batoba fragten,
wurde mitgeteilt, daß er sich unverändert in Köpenick aufhalte.
FR 19.8.03; BM 19.8.03; BeZ 19.8.03;
BeZ 20.8.03; TS 20.8.03; BeZ 21.8.03;
BeZ. 26.8.03; BM 26.8.03; taz 26.8.03;
FRat Berlin 1.9.03; jW 1.9.03; BM 1.9.03;
ND 2.9.03; taz 2.9.03; BeZ 2.9.03; TS 2.9.03;
TS 3.9.03; BM 3.9.03; TA 3.9.03;
FR 4.9.03; taz 4.9.03; TS 4.9.03; BeZ 4.9.03; BM 5.9.03
31. August 03
Schwedt im Bundesland Brandenburg. Gegen 19 Uhr wird der 23 Jahre alte
Flüchtling Po L. aus Sierra Leone am Erich-Weinert-Ring aus einer
Gruppe von fünf Rechtsradikalen heraus mit den Worten "Nigger-Kacker"
beschimpft, anschließend von zwei Rassisten verfolgt und mit einer
Flasche beworfen. Die Flasche trifft ihn nur leicht, so daß er unverletzt
davonkommt.
Dies ist bereits der dritte tätliche
Angriff, den er erleiden muß. (siehe auch: Mai 03 und 24. April 03)
Opferperspektive
31. August 03
Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern. Drei Flüchtlinge aus Togo
(25, 29, 30 Jahre alt) werden aus einer Gruppe Deutscher heraus rassistisch
beschimpft und dann auch tätlich angegriffen.
Am 16. Februar 2005 stehen die Angegriffenen
als Angeklagte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung
vor Gericht. Sie werden freigesprochen, weil das Gericht die Notwehrsituation
der Flüchtlinge anerkennt.
LOBBI
Ende August 03
Neumünster in Schleswig-Holstein. Der 28 Jahre alte irakische
Flüchtling Mohammed S. befindet sich seit vier Wochen im Hungerstreik.
Sein Protest richtet sich gegen die "respektlose Behandlung" durch die
Behörden und gegen die Lebensbedingungen in der landeseigenen Zugeordneten
Gemeinschaftsunterkunft (ZGU), die in der ehemaligen Scholtz-Kaserne liegt.
Er fordert die Aufhebung der täglichen Kontrollen durch das Stempeln
der Hausausweise, die Unterbringung in kleineren Wohneinheiten, die Möglichkeit
der eigenen Essenszubereitung, eine verbesserte Beratung, eine baldige
Umverteilung in Kreise und kreisfreie Städte, und er fordert die Einstellung
der Durchsuchungen der Zimmer und Schränke gegen den Willen der BewohnerInnen.
Um seinen Protest zu verstärken,
näht er sich den Mund zu. Gegen seinen Willen erfolgt die Einlieferung
in das Friedrich-Ebert-Krankenhaus, wo ihm die Nähte wieder entfernt
werden.
LN 16.8.04; HC 21.8.03;
FRat SH 2.9.03;
HA 3.9.03; HC 4.9.03; HC 12.11.03
August 03
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Fuhlbüttel, in Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
Anfang September 03
Auf dem Bahnhof der sächsischen Ortschaft Senftenberg wird der
19-jährige Roger F., Flüchtling aus Kamerun, von einem 37 Jahre
alten betrunkenen Deutschen verprügelt, weil er sich weigert, dem
Deutschen eine Fahrkarte abzukaufen.
(siehe auch: 24. September 04)
LR 8.10.04
2. September 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 27 Jahre
alter Gefangener für zwei Stunden und 55 Minuten mit einem besonderen
Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist
damit maximal eingeschränkt. (siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
6. September 03
Auf dem Stadtfest im sächsischen Niesky werden zwei palästinensische
und ein syrischer Asylbewerber aus dem Wohnheim Kollm von Deutschen angegriffen.
Mit Biergläsern und Flaschen werden sie beworfen und mit brutalen
Tritten, Faustschlägen und Ohrfeigen traktiert.
Die wenigen Täter, die vor Gericht
kommen, sind jung, rechtsradikal und mehrfach vorbestraft.
Einer von ihnen war bereits vor zwei
Jahren an einem brutalen Angriff auf einen Flüchtling aus Sri Lanka
maßgeblich beteiligt. Er hatte sich später im Kreis seiner Kumpels
auf dem Kollmer Zeltplatz damit gebrüstet, es sei schön gewesen,
"den Ausländer aufzuklatschen".
SäZ 20.10.04
10. September 03
Fünf Skinheads dringen abends um 21 Uhr in das Flüchtlingsheim
im baden-württembergischen Geradstetten ein. Sie geben sich als Kripobeamte
aus, und als ein 21 Jahre alter afrikanischer Bewohner seine Personalpapiere
zeigen will, ziehen die angeblichen Beamten Messer und bedrohen ihn. Als
er flieht, werfen sie ihm eine Flasche hinterher, die an der Wand zerschellt.
Dann zertrümmern die Eindringlinge
ein Fernsehgerät und versuchen, die Tür der Flüchtlingsunterkunft
einzutreten. BewohnerInnen werden auch geschlagen. Als die Polizei aufgrund
eines Notrufes eintrifft, sind die Angreifer geflüchtet.
Die 16 bis 32 Jahre alten Täter
können noch am gleichen Tag vorübergehend in Gewahrsam genommen
werden. Vier von ihnen sind der Polizei wegen "Rohheitsdelikten" bereits
bekannt. Am Tatabend seien sie losgezogen, um "Ausländer zu verprügeln".
StZ 12.9.03; RNZ 12.9.03; StZ 13.9.03; StZ 15.9.03
10. September 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Ein 20 Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone zerbricht aus Protest
ein Zellenfenster und kommt umgehend in die sogenannte Beruhigungszelle
Nr. 2007. In diesem kalten Raum muß er von 12 Uhr bis 20 Uhr, also
acht Stunden lang, an das bettartige Gestell gefesselt ausharren.
Unter der Drohung, daß er wieder hierherkäme, falls er weiter
Probleme machen würde, darf er dann in seine Zelle zurückkehren.
(siehe hierzu: Seite 296)
Bericht des Betroffenen; Alliance of Struggle
19. September 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 20 Jahre
alter Gefangener für insgesamt acht Stunden und 10 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem mit unterschiedlicher Intensität und ohne Unterbrechung
fixiert: teils "komplett", teils mit Fußfesseln und Bauchgurt, teils
nur mit Bauchgurt.
(siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
23. September 03
Hiddenhausen in Nordrhein-Westfalen. Der 51 Jahre alte Georgier David
Kapadnadze geht zur Tankstelle Hempelmann an der Bündener Straße
und kauft sich Benzin. Im Vorgarten seines Wohnhauses gießt er es
sich über Kopf und Körper und zündet sich an. Er stirbt
an seinen Verbrennungen am folgenden Tag.
David Kapadnadze, studierter Betriebswirt,
hatte 1992 aus politischen Gründen seine Arbeit in den Kommissionen
für Wirtschaft und Soziales verloren und wurde fortan immer wieder
von der Polizei abgeholt und aufs Schwerste mißhandelt und gefoltert.
1999 war er nach Deutschland geflohen und hatte politisches Asyl beantragt.
Durch die erlebte Folter litt er an einer Posttraumatischen Belastungsstörung
und war immer wieder suizidgefährdet.
Das Bundesamt entschied seinen Asylantrag
positiv. Der Bundesbeauftragte klagte allerdings umgehend gegen diese Entscheidung.
David Kapadnadze mußte erneut
alle drei Monate zur Ausländerbehörde – immer in der Angst, abgeschoben
zu werden. Im Juni erfuhr er, daß zwei seiner Neffen in Georgien
unter ungeklärten Umständen erstochen wurden. Im Juli erging
vom Herforder Kreisausländeramt die Abschiebungsverfügung für
seinen 18 Jahre alt gewordenen Sohn.
NW 10.10.03; FRat NRW 19.12.03
24. September 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Ein algerischer Gefangener trinkt in Selbstverletzungsabsicht eine halbe
Flasche Haarreinigungsmittel. Er kommt ins Krankenhaus, wo er notärztliche
Versorgung erhält.
Drei Tage später, am 27. September,
erfolgt seine Abschiebung nach Algerien. Hier droht ihm staatliche Verfolgung,
weil er sich dem Militärdienst entzogen hat.
Rolf Stahmann – Rechtsanwalt
24. September 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Die Kenianerin Alice Mutoni Kamau hat eine Nacht in der sogenannten Beruhigungszelle
hinter sich und wurde um 6 Uhr in ihre Zelle zurückgebracht. Sie friert
fürchterlich und hat jetzt starke Kopfschmerzen. Als sie die Beamtin
um eine Kopfschmerz-Tablette bittet, mißt diese ihre Körpertemperatur
und sagt, daß sie einen Arzt holen würde, weil die Temperatur
mit 35° zu niedrig sei.
Als der Arzt abends um 17 Uhr immer
noch nicht erschienen ist und Frau Kamau die Schmerzen nicht mehr aushalten
kann, schluckt sie in völliger Verzweiflung Haarshampoo. Jetzt erst
kümmert sich jemand um sie; sie kommt mit einem Krankenwagen in die
Notaufnahme des Krankenhauses von Eisenhüttenstadt. Ihr Transport
dorthin erfolgt mit gefesselten Händen, und im Krankenhaus werden
ihr von einem offensichtlich sehr verärgerten, begleitenden Beamten
auch noch die Füße gebunden.
Nach medizinischer Versorgung wird sie
unverzüglich wieder in das Abschiebegefängnis zurückgebracht.
Erst hier werden ihr Hand- und Fußfessel entfernt. Sie kommt in eine
Einzelzelle, wo die Beamten das Fenster verschließen, die Toilette
ausschalten und die Heizung hochdrehen. Es wird dadurch extrem heiß
und trocken, und für Frau Kamau, die durch das Erbrechen nach der
Shampoo-Aufnahme sehr viel Flüssigkeit verloren hat und jetzt auch
nichts zu trinken bekommt, wird die Situation sehr quälend. Sie hat
Panik und Atemnot. Erst am nächsten Morgen wird ihr Tee angeboten
und das Fenster geöffnet.
Alice Mutoni Kamau, die sich seit dem
9. September nach abgelehntem Asylantrag in Abschiebehaft befindet und
gegen die Mißstände und Mißhandlungen in der Abschiebehaft
offen und laut protestiert, wird während ihrer Haftzeit mindestens
achtmal in der sogenannten Beruhigungszelle Nr. 2007 fixiert.
Das erste Mal war es am 12. September
für eine Stunde und 10 Minuten ("komplette" Fixierung), dann kurz
vor dem oben erwähnten Selbstverletzungsversuch am 23. September.
Am 30. September erfolgt eine dreistündige "Komplett-Fixierung".
Am 1. Oktober wird sie für 5 Stunden
und 15 Minuten im Raum 2007 "komplett" gefesselt, dann in der Zelle Nr.
2008 isoliert und anschließend am 2. Oktober wieder für insgesamt
9 Stunden und 45 Minuten in der Zelle Nr. 2007 im Gurtsystem ausgebunden.
Dies geschieht in unterschiedlicher Intensität – meistens allerdings
durch maximale Unterbindung der Bewegungsfreiheit der Gefangenen ("komplett"
fixiert). Am 11. Oktober, nachdem Frau Kamau aus Protest gegen die Inhaftierung
ihr Zellenfenster mit Shampoo eingeschmiert hat, kommt sie erneut in den
Raum Nummer 2007, in dem sie von 23.40 Uhr an für 11 Stunden und 5
Minuten festgebunden ausharren muß. Am Abend des 12. Oktober wird
sie wieder in die Zelle geführt und erneut für insgesamt 7 Stunden
und 40 Minuten in dem Gurtsystem ausgebunden.
Ungefähr am 22. November ist sie
ein letztes Mal in der sogenannten Ruhigstellungszelle und wird am 24.
November nach Kenia abgeschoben. (siehe hierzu: Seite 296)
Eine Klage von Alice Mutoni Kamau (in
Abwesenheit) zur "Feststellung der Rechtswidrigkeit von Fixierungen in
der Abschiebungshaft" wird am 21. September 2007 vom Verwaltungsgericht
Frankfurt (Oder) abgewiesen. Die eingesetzten "Maßnahmen" werden
als "notwendig und angemessen" beurteilt, weil die Gefahr bestanden habe,
daß Alice Kamau sich hätte "selbst verletzen" oder "Mobiliar
beschädigen" können".
"Dass die Durchführung der Fixierung
einen erniedrigenden Charakter gehabt hätte, ist nicht ersichtlich.
Insofern sei darauf hingewiesen, daß die vom Anti-Folter-Ausschuss
im Jahr 2001 gerügte Praxis der Fixierung auf dem Boden mit Hilfe
von Metallösen im Fall der Klägerin keine Anwendung mehr fand.
Diese Praxis ist .... in der Abschiebungshafteinrichtung abgelöst
worden durch das Segufix-Bandagensystem, bei dem die Fixierung auf einem
Tisch erfolgt." (VG Urteil)
Eine Suizidgefährdung und damit
eine Haftunfähigkeit wird vom Leiter der Abschiebehafteinrichtung
vor Gericht auch im nachhinein noch verneint.
Berichte der Betroffenen; Alliance of Struggle;
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237;
VG Urteil 21.9.07;
TS 6.10.07;ND 6.10.07; inforiot.de 15.10.07
25. September 03
Dorsten in Nordrhein-Westfalen. Im Morgengrauen tritt ein Polizist
der Hundertschaft Recklinghausen die Tür der Wohnung von Frau Gülhan
Mere ein. Schwarz gekleidete, schwer gepanzerte Männer stürmen
herein, drücken ihren Ehemann und zwei Brüder zu Boden, greifen
die schlafenden Kinder aus ihren Betten, führen Gülhan Mere ab
und bringen sie und die Kinder in getrennten Fahrzeugen weg. Gülhan
Mere wird mit ihren Kindern Bilal (6), Soraya (4), Jihen (3) und dem zwei
Monate alten Junes in die Türkei abgeschoben.
Da Gülhan Mere mit Walid Marie
Eke seit 1996 nach islamischem Recht verheiratet ist, was von den deutschen
Behörden nicht anerkannt wird, sind für beide unterschiedliche
Ausländerbehörden zuständig, so daß jetzt die Familie
brutal getrennt ist.
Der Schlepper Nr. 31 Frühjahr 2005
September 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Ein Abschiebegefangener aus Burkina Faso berichtet, daß er bereits
seit elf Monaten in Abschiebehaft sitzt. Der 22-jährige abgelehnte
Asylbewerber wurde – außer zu der Botschaft seines Landes – schon
zu vier anderen Botschaften gebracht, weil ihm sein Herkunftsland nicht
geglaubt wird.
Einmal war er auf der gesamten Hin-
und Rückfahrt nach Bonn und zurück nach Eisenhüttenstadt
gefesselt.
Er hat seit langem starke Schmerzen
und ist auch psychisch am Ende. Er bekam eine Zeitlang Tabletten, die er
allerdings inzwischen nicht mehr nimmt, weil sie ihn sehr müde machten.
Seine Bitten, ihn wegen der starken Schmerzen in ein Krankenhaus zu bringen,
wurden mit der Begründung abgelehnt, daß das zu teuer sei.
Einmal ist auch er in der Zelle Nr.
2007 über längere Zeit an Händen und Füßen fixiert
worden.
Er berichtet auch von einem Mitgefangenen,
der zunächst vom Bewachungspersonal geschlagen wurde und dann in der
Zelle Nr. 2007 im Stehen mit auseinander gespreizten und gefesselten Armen
und Beinen über eine Stunde ausharren mußte. (siehe hierzu:
Seite 296)
Bericht des Betroffenen;
Alliance of Struggle
Herbst 03
Bundesland Hessen. Die kurdische Familie Kilic, die vor 11 Jahren in
die BRD geflohen war, bekommt einen Brief von der Ausländerbehörde,
in dem ihre baldige Abschiebung angekündigt ist.
Herr Kilic versucht sich daraufhin mit
Tabletten zu vergiften – kurze Zeit später übergießt sich
seine Frau mit Benzin. Sie kommt für mehrere Monate in eine psychiatrische
Klinik.
GA 2.7.04; JWB 7.7.04
2. Oktober 03
Gera in Thüringen. Der junge kurdische Flüchtling A. wartet
abends um 19 Uhr an der zentralen Haltestelle Heinrichplatz auf eine Straßenbahn,
als ein Mann mit rechtem Outfit ihm im Vorbeigehen auf den Fuß tritt.
Als er den Deutschen daraufhin anspricht, schlägt dieser ihm ins Gesicht
und tritt nach ihm.
A. K. muß sein verletztes Auge
ambulant notärztlich im Krankenhaus behandeln lassen.
ABAD Thüringen
3. Oktober 03
Tag der Deutschen Einheit und der von den Kirchen und Pro Asyl ausgerufene
Tag des Flüchtlings. Im hessischen Biedenkopf in der Kottenbachstraße
übergießt sich der georgische Flüchtling Lewon A. um 14
Uhr im Garten seines Wohnhauses mit Benzin und zündet sich an. "Ich
kann nicht mehr! Ich liebe Euch!" sagt er seinen drei Kindern, die versuchen,
das Feuer mit Decken zu löschen. Fünf Tage später stirbt
der
48-Jährige in einer Spezialklinik in Koblenz.
Der Armenier aus Abchasien war vor zehn
Jahren in die BRD geflohen, weil er als Elektromeister in Georgien für
die Explosion eines Panzers und den Tod von vier georgischen Soldaten verantwortlich
gemacht wurde. Armee- und Familienangehörige der toten Soldaten hatten
ihn fortan verfolgt und bedroht. Ein Jahr später gelingt es auch seiner
Frau Luisa Sch. und den drei Kindern zu fliehen. Bis zum Februar 2002 leben
sie zusammen in Biedenkopf-Wallau. In dem Dorf haben sie Arbeit, Ausbildung,
Freunde und Akzeptanz gefunden.
Nach abgelehntem Asylantrag drohte seit
langem die Abschiebung. Lewon A. mußte seine Arbeit wegen ausländerrechtlicher
Bestimmungen aufgeben – auch sein Arbeitgeber konnte dieses nicht verhindern.
Lewon A. erkrankte seelisch. Im September 1999 versuchte er, sich mit einer
Gaspistole zu vergiften. Mehrere Klinikaufenthalte und mehrere weitere
Selbsttötungsversuche belegen die Ausweglosigkeit, in der sich Lewon
A. befand.
Trotz der intensiven Unterstützung
durch MitarbeiterInnen des Diakonischen Werkes Biedenkopf, der evangelischen
Kirchengemeinde Wallau/Weifenbach, seines ehemaligen Arbeitgebers und anderer
Freunde und Freundinnen erhält die Familie immer nur monatlich befristete
Aussetzungen der Abschiebung.
Allein aufgrund der schweren Erkrankung
des Lewon A. wurde die Abschiebung behördlicherseits nicht durchgesetzt.
Nach seiner Selbsttötung entfällt der Grund für eine weitere
Duldung der Familie.
Evangelische Kirchengemeinde Wallau/Weifenbach 14.10.03;
Oberhessische Presse 14.10.03; FR 15.10.03;
Hinterländer Anzeiger 18.10.03
7. Oktober 03
Polnisch-brandenburgische Grenze zwischen den Ortschaften Forst und
Sacro. In den Mittagsstunden entdecken Beamte des BGS auf einer Sandbank
in der Neiße eine männliche bekleidete Leiche. Es wird angenommen,
daß der Mann ein oder zwei Tage im Wasser lag.
Polizei Cottbus
8. Oktober 03
Im brandenburgischen Wriezen in Märkisch-Oderland wird der 33
Jahre alte Aristide K., Flüchtling aus Kamerun, von drei deutschen
Männern rassistisch beschimpft und geschlagen. Als der Angegriffene
eine hinzukommende Passantin bittet, die Polizei zu informieren, spuckt
diese ihm ins Gesicht und beleidigt ihn ebenfalls.
Die Polizei nimmt im Zuge der Nahbereichsfahndung
vier alkoholisierte Personen im Alter von 16 bis 21 Jahren vorübergehend
fest. Gegen sie wird wegen des Verdachtes auf Volksverhetzung und gefährliche
Körperverletzung ermittelt.
MAZ 9.10.03; MAZ 17.10.03
9. Oktober 03
In einem Regionalexpress in Berlin greift ein 46-jähriger Mann
aus Ludwigsfelde einen zwei Monate alten Säugling an. Nachdem er die
aus Jugoslawien und Sierra Leone stammenden Eltern belästigt hat,
läßt er sich auf den Säugling fallen und drückt das
Mädchen zu Boden, indem er sich auf dessen Brustkorb und Gesicht abstützt.
Die Eltern können den Angriff abwehren und den Mann festhalten.
JWB 22.10.03
9. Oktober 03
Baden-Württemberg – Stuttgart. Um 1.40 Uhr erscheinen Polizeibeamte
an der Wohnung der kosovo-albanischen Flüchtlingsfamilie Lokaj in
der Heslacher Neugereutstraße. Die Beamten stürmen die Wohnung
und wecken die Schlafenden. Die Männer werden umgehend in Handschellen
gelegt, Frau Hateme Lokaj wird mit Stiefeln niedergehalten, einem Sohn
gelingt die Flucht durch einen Sprung aus dem Fenster. Die Beamten erzwingen
in weniger als 30 Minuten den Aufbruch zur Abschiebung.
Ein Brief vom Stuttgarter Verwaltungsgericht,
in dem steht, daß von einer Abschiebung vorläufig abgesehen
werde, zerknüllen die Beamten und werfen ihn achtlos weg.
Die 52 Jahre alte Hateme Lokaj ist schwer
herzkrank und vom Krieg traumatisiert – sie bricht zusammen. Mit einem
Rettungswagen kommt sie in die psychiatrische Notaufnahme des Karl-Olga-Hospitals.
Syleimon Lokaj (54) und die beiden Kinder Ardiana (21) und Arjan (18) werden
in Schlafanzügen, Hausschuhen und Handschellen abgeführt. Geld
dürfen sie nicht einpacken – an warme Kleidung denken sie in der Panik
nicht.
Die Festgenommenen werden in einem vergitterten
Polizeiwagen nach Ludwigsburg ins Industriegebiet gefahren, wo in einem
Gebäude weitere 50 Menschen für die Abschiebung gesammelt wurden.
Mit einem Bus kommen die Menschen dann zum Flughafen Söllingen bei
Baden-Baden, wo um 10 Uhr die Maschine in Richtung Prishtina abhebt. Die
traumatisierte, suizidgefährdete und herzkranke Hateme Lokaj bleibt
allein in Deutschland zurück.
StZ 25.2.04;
Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004
13. Oktober 03
Im Flüchtlingsheim in der Mainzer Albinistraße wird ein
Brand gelegt. Kurz danach kann der Täter von der Polizei festgenommen
werden. Er gesteht unter dem Eindruck der Beweislage bis zu 15 Brandstiftungen.
AZM 7.6.04
15. Oktober 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Nach mehr als zwei
Monaten Abschiebehaft wird die in der 27. Woche schwangere Romni Frau N.
nach Belgrad abgeschoben. Während ihrer Haftzeit mußte sie aufgrund
von Schwangerschaftsproblemen mehrmals im Krankenhaus behandelt werden.
Zudem leidet sie an einer Ohrerkrankung.
Während dieser Zeit war sie von
ihren sechs und elf Jahre alten Söhnen getrennt. Da der Vater ihres
ungeborenen Kindes Deutscher ist und die Vaterschaftsanerkennung den Behörden
vorliegt, ist es umso unverständlicher, Frau N. nach 12-jährigem
Deutschland-Aufenthalt abzuschieben. Es kann damit gerechnet werden, daß
ihr die Einreise wieder gestattet wird.
FRat Berlin 17.10.03
16. Oktober 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die schwangere Romni
Frau S. wird aus der Abschiebehaft abgeholt und zusammen mit ihren vier
Kindern nach Sarajewo abgeschoben. Auch sie mußte wegen Schwangerschaftsproblemen
zeitweise stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Sie war während
der Haft von ihren Kindern getrennt.
Frau S., die 1991 nach Deutschland gekommen
war, lebte zuletzt mit ihrem deutschen Ehemann und ihrem fünfjährigen
Sohn in Berlin. Die Ausländerbehörde warf ihr "Scheinehe" vor
– über eine beim Berliner Petitionsausschuß eingereichte Petition
ist noch nicht entschieden.
FRat Berlin 17.10.03
17. Oktober 03
Stuttgart in Baden-Württemberg. Abdulai Banguera aus Sierra Leone
wird in der Straßenbahn auf dem Weg vom Hauptbahnhof zur Flüchtlingsunterkunft
in Wangen an der U-Bahn-Haltestelle "Im Degen" von einigen Rechtsradikalen
beleidigt, beschimpft, geschlagen und verletzt. Erst als eine Mitfahrerin
über ihr Handy die Polizei informiert, halten die Schläger ein.
Am 8. Januar 2004 werden zwei der drei
Täter zu einem Jahr und drei bzw. vier Monaten ohne Bewährung
verurteilt. Der dritte Täter, der jüngste von ihnen, kommt mit
neun Monaten Bewährungsstrafe davon.
AK-INFO AK-Asyl BaWü Dez. 2003;
AK-INFO AK-Asyl BaWü Mai 2006
22. Oktober 03
Eine 19 Jahre alte Ghanaerin, Abschiebegefangene im Abschiebegefängnis
Eisenhüttenstadt, wird nach einem Krankenhaus-Aufenthalt zunächst
in das Abschiebegefängnis dann aber – noch am selben Tag – zur Ghanaischen
Botschaft nach Berlin gefahren. Die Frau, die gerade am Blinddarm operiert
worden war, macht auf die Ghanaischen Botschaftsangehörigen einen
dermaßen desolaten und hinfälligen Eindruck, daß diese
eine Anhörung zur Identitätsfeststellung ablehnen.
Zurück in der Haft ist die Gefangene
nicht in der Lage, das Bett zu verlassen und sich ihre Verpflegung abzuholen.
Einer Mitgefangenen, die für sie das Essen holen will, wird dieses
nicht ausgehändigt.
Als die Ghanaerin beginnt, laut zu protestieren,
wird sie von zwei Bewacherinnen an den Armen gepackt und mit den Worten
bedroht, wenn sie nicht aufhören würde, dann käme sie in
die "Beruhigungszelle". (siehe hierzu: Seite 296)
Berichte der Betroffenen;
Alliance of Struggle
23. Oktober 03
Abschiebegefängnis Rendsburg in Schleswig-Holstein. Kurz nach
Mitternacht entdeckt das Bewachungspersonal ein Feuer in der Zelle eines
28-jährigen marokkanischen Gefangenen.
Der Mann, dessen Abschiebung für
heute vorgesehen ist, wird mit schweren Brandverletzungen aus der Zelle
getragen und kommt dann per Hubschrauber in eine Lübecker Spezialklinik.
Die Polizei geht davon aus, daß
der Marokkaner selbst seine Matratze in Flammen gesetzt hat, und ermittelt
gegen ihn wegen schwerer Brandstiftung.
Der Marokkaner befindet sich auch im
Dezember noch unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus, weil
seine Abschiebung weiterhin geplant ist.
Polizei Rendsburg 23.10.03;
Netzwerk Asyl Rendsburg 24.10.03;
KN 24.10.03; FRat SH;
Erfahrungsbericht des Beirates für den Vollzug
der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein 2003
24. Oktober 03
Eine Augenzeugin berichtet, daß sie vom Restaurant am Berliner
Flughafen Tegel beobachtet, wie zwei uniformierte Beamte einen jungen schwarzen
Mann, der eine KLM-Maschine nicht besteigen will, schlagen und mit Gewalt
auf ihn einwirken. Es gelingt ihnen nicht, ihn in das Flugzeug zu bringen,
und schließlich fahren sie mit ihm wieder vom Flugfeld.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
26. Oktober 03
Alt-Inden in Nordrhein-Westfalen. In der zweiten Etage des Flüchtlingsheimes
bricht ein Feuer aus. Zwei Erwachsene und vier Kinder, die sich in der
Wohnung befinden, können sich unverletzt retten. Aufgrund des schnellen
Einsatzes verschiedener Feuerwehren aus den umliegenden Gemeinden wird
der Brand gelöscht, ohne daß Menschen zu Schaden kommen. Die
Ursache des Feuers ist zunächst ungeklärt.
AaZ 27.10.03
29. Oktober 03
Nordrhein-Westfalen in der Ortschaft Plettenberg. In der Nacht brennen
zwei unbewohnte Zimmer im Erdgeschoß des Flüchtlingsheimes in
der Ohler Straße 100 komplett aus. Alle BewohnerInnen können
aus dem brennenden Gebäude gerettet werden.
Die Polizei geht von fahrlässiger
oder vorsätzlicher Brandstiftung aus, denn in dem Heim hat es in den
vergangenen Jahren schon mehrfach gebrannt. Erst am 25. Mai diesen Jahres
war größerer Sachschaden entstanden, nachdem Unbekannte ein
auf einem Flur stehendes Sofa in Brand gesetzt hatten. Durch den Brand
erlitten drei BewohnerInnen Rauchvergiftungen.
Aus einem Schreiben der BewohnerInnen
der Flüchtlingsunterkunft geht hervor, daß die Lebensbedingungen
unzureichend und auch gefährlich sind. Wenn z.B. die Heizung einige
Tage ausfällt, dann kommt es vor, daß die Menschen versuchen,
die Räume mit Herdplatten zu heizen. Für 50 Frauen stehen insgesamt
nur drei Duschen zur Verfügung; von zwei Toiletten einer Etage ist
meistens eine defekt. Die Enge in den Räumen hat sich in den letzten
Monaten noch verschärft, weil die BewohnerInnen aus einem kleineren
Trakt des Heimes aus Kostengründen in den großen Wohntrakt ziehen
mußten. Es leben viel zu viele Erwachsene und Kinder auf zu engem
Raum.
Ein kleiner Spielplatz und ein Gemeinschaftszimmer
für die Schularbeiten steht für die ca. 40 Kinder zur Verfügung.
Am 9. November 2000 stürzte die achtjährige Ayischa Alieva beim
Spielen in dem offenen Treppenhaus von einer weiträumigen Wendeltreppe
in die Tiefe. Den Sturz von der dritten Etage in das Erdgeschoß überlebte
sie nicht. Danach wurden die Geländer etwas erhöht.
Kreispolizei Märkischer Kreis 25.5.03;
Kreispolizei Märkischer Kreis 29.10.03 WR 30.10.03;
Flugblatt der BewohnerInnen 10.12.03;
WR 10.12.03; WR 11.12.03;
Matthias Wagner – FRat Märkischer Kreis; taz 14.1.04
31. Oktober 03
Berlin. Flughafen Tegel – Flug Nr. KL 1824 mit der geplanten Abflugzeit
1.25 Uhr. Eine Frau soll nach Ghana abgeschoben werden. Sie weigert sich,
die KLM-Maschine zu betreten, und wird deshalb von BGS-Beamten in den Magen
und gegen den Oberkörper geschlagen. Dann wird sie in das Abschiebegefängnis
Köpenick zurückgebracht, in dem sie schon seit Juni inhaftiert
ist. Sie leidet nach den Mißhandlungen unter starken Schmerzen im
Becken, in der Brust und im Rückenbereich. Sie kann nicht lange sitzen
und sich nur langsam bewegen. Sie verliert stark an Gewicht. Als sie der
Gefängnisärztin von ihrem Gewichtsverlust auf inzwischen
48 Kilogramm erzählt, antwortet diese sinngemäß, daß
den deutschen Männern schlanke Frauen gefallen würden.
Auch im Gefängnis wird sie einmal
gezerrt und geschlagen, als sie der Aufforderung, die Zelle zu verlassen,
nicht nachkommen will.
Bei einem zweiten Abschiebeversuch ist
ihre Handfesselung mit der Fußfesselung verbunden, so daß sie
ihre Hände nicht benutzen kann. Also schlägt sie ihren Kopf im
Flugzeug solange gegen die Handgepäckablage, bis einige Teile herunterfallen.
Sie kommt zurück nach Köpenick, wo sie sich auch im Januar 2004
noch befindet.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
Oktober 03
Der Kölner "Rom e.V.", Verein zur Verständigung zwischen
Roma und Nicht-Roma, veröffentlicht den skandalösen Umgang der
Kölner Polizei mit Roma-Flüchtlingskindern, die des Taschendiebstahls
verdächtigt werden. Angehörige der polizeilichen Ermittlungskommission
"Tasna" (serbo-kroatisch "Tasche") zwingen die Kinder, sich auf der Wache
nackt auszuziehen, und machen Fotos unter anderem von ihren zum Teil verschmutzten
Unterhosen. Mit diesen "Beweisen" sollen die Eltern wegen "Verletzung der
Erziehungspflichten" (§ 171 Strafgesetzbuch) angeklagt werden, weil
ihnen sonst keine Straftaten nachgewiesen werden können.
jW 30.10.03
Oktober 03
Bundesland Baden-Württemberg. Eine 30 Jahre alte Kurdin versucht
sich umzubringen, als sie – nach abgelehntem Asylantrag – eine Abschiebeandrohung
erhält. Die Mutter dreier Kinder (5, 8 und 9 Jahre alt) befindet sich
in einer akuten psychischen Belastungssituation.
(siehe auch: Oktober 04 und 10. November 05)
Refugio Villingen-Schwenningen;
Ernst-Ludwig Iskenius – Arzt
3. November 03
Stadtteil Gröpelingen in Bremen – Flüchtlingsunterkunft im
Schwarzen Weg. Der Flüchtling Abdoulaye Ly springt aus einem im dritten
Stock gelegenen Fenster des Heimes. Sieben Tage später erliegt er
seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus St.-Jürgen-Straße.
Der Flüchtling aus Guinea wurde 25 Jahre alt.
Am 10. Oktober hatte Abdoulaye Ly erstmals
seine Selbsttötungsabsichten geäußert. Er war verwirrt,
sprach von sich selbst in der dritten Person und sah, wenn er aus Alpträumen
erwachte, Menschen um sich herum, die real nicht da waren. Er hatte große
Angst vor anderen Menschen, ging nicht mehr zur Schule und wurde immer
verschlossener. Er wurde mehrmals sozialpsychiatrisch beraten – aber niemals
behandelt.
taz Bremen 20.11.03;
Flüchtlingsinitiative Bremen
5. November 03
Sonneberg in Thüringen. Im Flüchtlingsheim in der Gustav-König-Straße
haben Unbekannte Wäsche im Keller angezündet. Das Feuer greift
auf die Holztür über und setzt die Isolierung der Wasserleitung
in Brand. Durch die Hitze platzen die Wasserleitungen – es entsteht starke
Rauchentwicklung.
Um 18.35 Uhr geht der Alarm bei der
örtlichen Feuerwehr ein. 50 BewohnerInnen werden vorübergehend
evakuiert – ein Bewohner muß mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins
Krankenhaus.
NetZeitung 6.11.03;
CT 7.11.03; taz 7.11.03;
6. November 03
Jülich in Nordrhein-Westfalen. In einem dreistöckigen Mehrfamilienhaus
in der Grünstraße 2 wird morgens um 3 Uhr vorsätzlich eine
Matratze in Brand gesetzt.
Eine 82 Jahre alte deutsche Mieterin
und ein 31 Jahre altes Flüchtlingsehepaar aus dem Kosovo und deren
drei und fünf Jahre alte Kinder ersticken auf ihrer Flucht aus dem
Inferno im Treppenhaus an dem giftigen Rauch. Ihr zweijähriger Sohn,
der zunächst reanimiert werden kann, stirbt am nächsten Morgen
in einem Kölner Krankenhaus.
Als Brandstifter wird am 21. November
ein Feuerwehrmann überführt. Er gesteht noch drei weitere Taten.
Im Juli 2004 steht er wegen insgesamt sieben Brandstiftungen und wegen
Mordes vor Gericht.
panorama – wdr.de 6.11.03;
n-tv.de 6.11.03; SD 7.11.03; Yahoo!Nachrichten 7.11.03;
AaN 7.11.03; HA 8.11.03; StA Aachen;
ZDF "heute" 10.11.03; taz 22.11.03;
FNP 7.7.04
6. November 03
Landkreis Göttingen im Bundesland Niedersachsen. Um 22 Uhr bricht
im Treppenhaus des Flüchtlingsheimes Sichelnstein ein Feuer aus. Von
den 28 BewohnerInnen aus Aserbaidschan, Weißrußland und Jugoslawien
müssen sechs Kinder vorsorglich in Kasseler Krankenhäusern versorgt
werden. Eine fünfköpfige Familie kann nur mit einer Feuerwehrleiter
aus dem dritten Stock gerettet werden.
Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger
und vorsätzlicher Brandstiftung.
ap 6.11.03;
Polizei Göttingen 6.11.03;
MüA 8.11.03
9. November 03
Bundesland Sachsen. Einem 28 Jahre alten Flüchtling aus Nigeria
wird in Dresden von hinten eine Flasche auf den Kopf geschlagen. Er geht
zu Boden und ruft um Hilfe. Als Passanten näher kommen, flüchten
die Angreifer. Der Nigerianer muß eine Platzwunde am Hinterkopf in
der Notaufnahme des Krankenhauses Friedrichstadt nähen lassen.
Die Täter sind auch im Januar 2004
noch nicht ermittelt. Dies ist bereits der vierte tätliche Angriff,
den der Flüchtling erleiden muß.
(siehe auch: 17. Dezember 02, 25. März 03 und 14. April 03)
AMAL Dresden
10. November 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. In der ersten Etage
des Hauses 3 erscheint eine Gruppe von sechs PolizistInnen und fordert
die Gefangenen auf, ihre Zellen zu verlassen und sich im Korridor aufzustellen.
Nach den Leibesvisitationen der Gefangenen werden die Zellen durchsucht.
Zwei Gefangene werden in einen Duschraum befohlen und von drei Beamten
aufgefordert, sich vollständig zu entkleiden. Als sich ein Libanese
aus religiösen Gründen (Fastenmonat Ramadan) weigert, seine Unterhose
auszuziehen, wird ihm diese heruntergerissen.
Die Gefangenen dürfen nach zwei
Stunden Wartens in ihre Zellen zurückgehen und finden diese völlig
verwüstet vor. Alles ist durcheinender geworfen. Matratzen und Bezüge
sind aus den Betten gerissen und liegen am Boden – dazwischen die persönlichen
Habseligkeiten der Gefangenen. Lebensmittel stehen geöffnet auf dem
Tisch, persönliche Briefe liegen offen herum, das mit einem kleinen
Schloß versehene Tagebuch eines Gefangenen ist aufgerissen. Ein Libanese
stellt Strafantrag wegen Sachbeschädigung.
Pfarrer D. Ziebarth
12. November 03
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 39 Jahre alte
Ghanaer Peter Kwasi Gyamah leidet unter schwerer Diabetes, schwer einstellbarem
Bluthochdruck und Magenproblemen. Aus diesem Grunde soll er in ein Krankenhaus
gebracht werden. Nach anfänglichem Widerstand willigt er ein und geht
in den Toilettenraum, um sich für den Transport fertig zu machen.
Plötzlich erscheinen sechs bis acht Beamte, einer von ihnen entreißt
ihm die Zahnbürste, ein anderer schlägt ihm mit der Faust ins
Gesicht. Schließlich drücken ihn mehrere Beamte zu Boden und
fesseln ihn brutal. Dann schleifen sie ihn über den Boden zum Aufzug.
Der zeitweise Bewußtlose kommt dann in das Haftkrankenhaus der JVA
Moabit.
Die Beamten erstatten gegen Peter Kwasi
Gyamah Anzeige wegen Widerstandes. Die von ihnen benannten Kollegen, die
den Vorfall bezeugen sollen, bestätigen allerdings die Aussage des
Peter Kwasi Gyamah dahingehend, daß grundlos auf ihn eingeschlagen
wurde.
Nun wird auch gegen die Beamten ermittelt.
Im Januar 2006 wird der anberaumte Prozeßtermin wegen Körperverletzung
im Amt vorerst vertagt. Am 27. März 2006 spricht ein Richter des Amtsgerichts
Tiergarten den beschuldigten Polizisten frei, weil dieser von Peter Kwasi
Gyamah nicht als Haupttäter identifiziert wird. Herr Gyamah zeigt
auf einen als Zeugen geladenen Beamten. Die Staatsanwaltschaft kündigt
die strafrechtliche Verfolgung des eigentlichen Schlägers an, von
der auch der Rechtsanwältin im Januar 2007 nichts bekannt ist. (siehe
auch: Januar 04)
Am 1. Februar 2008 beginnt der Prozeß
gegen den Polizisten, der Peter Kwasi Gyamah den Faustschlag ins Gesicht
versetzt hatte. Nach der Anhörung des Beamten wird Herr Gyamah, der
Nebenkläger, vom Richter angehört. Das Verhör gestaltet
sich dermaßen, daß der Richter den Sachverhalt der Körperverletzung
eher außer Acht läßt und vor allem ausländerrechtliche
Fragen an den Ghanaer stellt. Als er dann auch noch Herrn Gyamah, den Nebenkläger,
als "Angeklagter" bezeichnet, stellt die Anwältin einen Befangenheitsantrag.
Dieser Antrag gegen Richter Pfaff wird von ihm selbst entschieden werden.
Das Verfahren wird unterbrochen.
Beate Böhler – Rechtsanwältin;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
taz 28.3.06; BeZ 28.3.06;
jW 2.2.08; indymedia 2.2.08
Mitte November 03
In der Abschiebehaft in der JVA Mannheim erleidet ein Abschiebehäftling
während des Besuches seiner Rechtsanwältin einen epileptischen
Anfall. Die Ursache dafür liegt nach seinen Angaben auch in den Umständen,
die zu seiner Flucht aus seinem Heimatland geführt haben, nämlich
durch Folter erlittene Kopfverletzungen.
Nach seinen Angaben erfolgten in der
Abschiebehaft weder eine ausführliche Untersuchung noch eine ausreichende
medikamentöse Behandlung. Am Tag nach dem Anfall erfolgt seine Abschiebung.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
16. November 03
Aachen in Nordrhein-Westfalen. Im Flüchtlingsheim in der Wirichsbongardstraße
bricht an diesem Sonntag gegen
14.25 Uhr Feuer aus. Die Berufsfeuerwehr kann zwei sechs- und siebenjährige
Kinder und deren Mutter aus dem verqualmten Haus retten. Sie kommen mit
einer leichten Rauchvergiftung ins Aachener Klinikum. Drei weitere Personen,
die auf das Dach geflüchtet waren, konnten sich über das Nachbarhaus
in Sicherheit bringen. Auch die restlichen 19 BewohnerInnen kommen unverletzt
davon. Nach den Löscharbeiten wird festgestellt, daß das Feuer
im Erdgeschoß in einem Lagerraum ausgebrochen war. Das Haus ist nicht
mehr bewohnbar.
AaN 17.11.03; NRZ 17.11.03
24. November 03
Nahe der tschechisch-deutschen Grenze hinter dem sächsischen Ort
Bad Elster holen BGS-Beamte das Ehepaar Tokuew aus einem LKW. Swetlana
Tokuewa ist hochschwanger und wird umgehend in das Chemnitzer Klinikum
gebracht, wo ihr Sohn Milan kurz danach geboren wird. Ihr Mann Eldar kommt
nach Chemnitz ins Gefängnis. In fünf Tagen droht den drei Flüchtlingen
die Abschiebung.
Das Paar war aus Tschetschenien geflohen,
um ihr Kind zu retten. Muslimische Extremisten hatten gedroht, ihr Kind
zu töten, sobald es geboren werde, wenn sie kein Schutzgeld zahlten.
CMP 26.11.03
24. November 03
In der hessischen Erstaufnahmestelle (HEAE) kommt es zu einem brutalen
Polizeieinsatz. Beamte der Einsatzgruppe Eschborn werden von der Ausländerbehörde
des Main-Taunus-Kreises in das Lager gerufen, um eine Festnahme zu vollstrecken.
Dabei werden einem Mann aus der Türkei Handschellen angelegt, nachdem
er zwischen Tür und Wand gepreßt und fixiert worden war. Dann
werden ihm die Arme brutal verdreht. Seine 18-jährige Tochter wird
von einem anderen Beamten mehrfach ins Gesicht geschlagen – der ihr dann
noch seine Hand an die Kehle legt.
Mitarbeiter der HEAE erstatten Anzeige
gegen die beiden Polizeibeamten – was mit einer Gegenanzeige beantwortet
wird.
Asyl-Nachrichten Nr. 125 Dezember 2003
25. November 03
Cottbus in Brandenburg – Stadtteil Sachsendorf. Ein 27 Jahre alter
Flüchtling aus Vietnam wird abends gegen 22.30 Uhr in einem Stadtbus
von ca. 10 deutschen Jugendlichen angepöbelt. Als er den Bus an der
Haltestelle Lauchhammer Straße verläßt, steigt die Gruppe
ebenfalls aus. Drei Jugendliche verfolgen den wegrennenden Vietnamesen,
holen ihn ein und schlagen auf ihn ein.
Der Mann kommt mit Prellungen, einer
Platzwunde und dem Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma in das Cottbusser
Krankenhaus. Anfang Dezember hat die Polizei zwei polizeibekannte Täter
ermittelt: einen 17-Jährigen, der unter Auflagen auf freien Fuß
kommt, und einen 16-Jährigen nach dem noch gefahndet wird.
Polizei Frankfurt (Oder) 26.11.03;
FR 27.11.03; jW 27.11.03; taz 27.11.03;
Polizei Frankfurt (Oder) 4.12.03; taz 5.12.03
28. November 03
Suhl in Thüringen. Am späten Abend werden an der Bushaltestelle
am Congress Centrum vier irakische Flüchtlinge von zunächst sechs
bis sieben Jugendlichen angepöbelt und beschimpft. Als dann mit Autos
mehr Angreifer eintreffen, einige den Hitlergruß zeigen und den Flüchtlingen
zu verstehen geben, daß sie in Deutschland "nichts zu suchen hätten",
wird die Situation für die Flüchtlinge gefährlich. Sie werden
mit Baseballschlägern traktiert und getreten.
Der 21-jährige Ahmad Abnan Al-Kenany,
einer der Angegriffenen, kommt mit einem Nasenbeinbruch und Prellungen
am ganzen Körper ins Krankenhaus. Die anderen drei Iraker müssen
ihre Prellungen, Blutergüsse und eine Kopfplatzwunde ambulant behandeln
lassen.
Die Iraker monieren später einerseits,
daß erst 45 Minuten nach Beginn der Attacken Polizisten eintreffen,
andererseits nur zwei Polizisten erscheinen,. obwohl die Zahl der Angreifer
auf ca. 20 Personen angestiegen war.
Ein 17-jähriger Suhler wird als
Hauptverdächtiger ermittelt – ein Haftbefehl wird nicht erlassen.
FW 2.12.03; taz 2.12.03; FR 2.12.03; jW 2.12.03;
jW 3.12.03, JWB 10.12.03; ABAD Thüringen
28. November 03
Mecklenburg-Vorpommern. Auf einem Weihnachtsmarkt in Neubrandenburg
greifen zwei Nazis einen algerischen Flüchtling und einen Flüchtling
von der Elfenbeinküste (Côte d´Ivoire) an. Sie werden
angepöbelt und bespuckt. Als die Täter einem Flüchtling
die Brille aus dem Gesicht schlagen, beginnen sich die Angegriffenen zu
wehren. Daraufhin flüchten die Angreifer.
Die Polizei nimmt die Täter vorübergehend
fest.
LOBBI
Anfang Dezember 03
Im westfälischen Finnentrop ist der Zustand des dortigen Flüchtlingsheimes
derart desolat, daß der Fußboden eines Badezimmers im Obergeschoß
infolge seiner Durchweichung mitsamt der Badewanne in das darunter liegende
Geschoß stürzt.
Nur dem Zufall ist es zu danken, daß
kein Mensch zu Schaden kommt.
WP 17.12.03
1. Dezember 03
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Eine 34 Jahre alte Abschiebegefangene aus Vietnam wird ins Krankenhaus
gebracht, wo ihr mitgeteilt wird, daß ihr Baby "weg" sei. Die Frau
war – im zweiten Monat schwanger – inhaftiert worden und hatte drei Wochen
lang über starke Schmerzen und Blutungen geklagt. Sie bekam zwar in
der Haft Tabletten, die auf die schweren Krank
heitssymptome allerdings keinen Einfluß hatten. Eine Mitgefangene
hatte dann auf einen Transport ins Krankenhaus gedrängt.
Die Schwangerschaft, die ihr ein Arzt
vor Wochen bestätigt hatte, konnte jetzt nicht mehr nachgewiesen werden.
Am 8. Dezember wird sie nach Vietnam abgeschoben.
Berichte der Betroffenen;
Alliance of Struggle
5. Dezember 03
Bundesland Brandenburg. In einem Linienbus der Stadt Frankfurt (Oder)
wird der 27 Jahre alte Jacques Biladjeta aus Togo morgens um 5.00 Uhr von
sechs Deutschen angepöbelt und unmittelbar danach geschlagen. Durch
den Schlag mit einem gläsernen Bierkrug entsteht eine stark blutende
Schnittverletzung auf seiner Stirn. Der Busfahrer informiert seine Leitstelle,
die unmittelbar die Polizei ruft, so daß die TäterInnen festgenommen
werden können, nachdem sie den Bus verlassen haben.
Zwei Frauen und ein Mann kommen nach
der Vernehmung auf freien Fuß, die anderen drei Männer bleiben
vorerst in Haft.
Der Togoer muß im Klinikum Markendorf
seine Verletzungen behandeln lassen.
Einer von den jetzt inhaftierten Schlägern
hatte bereits vor einem Jahr einen Jordanier, der ihn nach dem Weg fragte,
über die Eisenbahngleise gehetzt und zusammengeschlagen. Obwohl bereits
zwei Wochen nach der Tat Anklage erhoben worden war, hat bisher noch kein
Prozeß und somit auch keine Verurteilung stattgefunden.
Polizei Frankfurt (Oder) 5.12.03; taz 6.12.03;
BeZ 6.12.03; MOZ 6.12.03; TS 6.12.03; BM 14.12.03
19. Dezember 03
Flughafen Berlin-Schönefeld. Der 17 Jahre alte Holsat A., Flüchtling
aus Kirgisien, wird am Vormittag in gefesseltem Zustand in Begleitung von
zwei Zivilbeamten und etwa vier uniformierten BGS-Beamten in eine Maschine
der AEROFLOT gebracht. Er wird hingesetzt, zwei Beamten setzen sich vor
ihn – zwei Beamte setzen sich hinter ihn. Holsat A. weigert sich laut,
ohne seinen Bruder abgeschoben zu werden. Daraufhin halten die Beamten
ihm Mund und Nase zu und schlagen und treten auf ihn ein. Er bekommt mindestens
fünf – möglicherweise zehn – Faustschläge auf den gesenkten
Kopf, auf Hals, Ohren, Nase und in die Nierengegend. Zwei Finger der rechten
Hand werden nach hinten gebogen, was er als besonders schmerzhaft erlebt.
Durch das Zuhalten von Mund und Nase gerät er in Atemnot und Erstikkungsangst.
Erst der Protest der anwesenden Fluggäste
veranlaßt den Piloten der Aeroflot-Maschine, die BGS-Beamten aufzufordern,
das Flugzeug mit Holsat A. wieder zu verlassen.
Nach diesem zweiten Abschiebeversuch
kommt der Jugendliche ins Gefängnis zurück. Er hat Schwellungen
und Verfärbungen im Gesicht, Schlagstriemen auf dem Rücken, Schwellungen
und Hautabschürfungen an Handgelenken und Fußknöcheln.
Wegen seiner starken Kopfschmerzen und mehrfachen Erbrechens kommt er abends
um 19 Uhr zur Untersuchung ins DRK-Krankenhaus Köpenick. Hier wird
eine schwere Gehirnerschütterung diagnostiziert. Die folgende Nacht
verbringt er in einer im Erdgeschoß liegenden Einzelzelle des Gefängnisses.
Er leidet unter den Schmerzen und unter der Kälte, die durch die geöffneten
Zellenfenster eindringt. Holsat A. erstattet am nächsten Tag wegen
der erlittenen Mißhandlungen Strafanzeige gegen die an der Abschiebung
beteiligten Beamten.
Sein Protest im Flugzeug hatte sich
vor allem dagegen gewendet, daß er als Vollwaise von seinem ein Jahr
älteren Bruder Suchlan getrennt abgeschoben werden sollte. Nun sind
beide, die ihr Leben lang nicht getrennt waren, in der Abschiebehaft wieder
zusammen. Die psychische Verfassung der Beiden wird als schlecht eingeschätzt.
Am 20. Januar 2004 erfolgt die Abschiebung
der beiden Brüder in BGS-Begleitung vom Flughafen Schönefeld
über Moskau in Richtung Bischkek, der kirgisischen Hauptstadt. Allein
der Initiative des Gefängnisseelsorgers ist es zu verdanken, daß
die Beiden warme Jacken und Schuhe mitbekommen haben, denn sie waren im
Sommer – in Sommerkleidung – verhaftet worden und in Kirgisien herrscht
jetzt tiefster Winter.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam nimmt
wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt Ermittlungen gegen
fünf BGS-Beamte auf.
Pfarrer D. Ziebarth; jW 20.12.03;
FRat Berlin 22.12.03; jW 23.12.03;
BeZ 24.12.03; taz 27.12.03;
BM 8.1.04; TS 8.1.04; taz 8.1.04;
taz 20.1.04; taz 21.1.04; JWB 25.2.04
19. Dezember 03
In Hamburg-Bramfeld brennt ein Flüchtlingsheim nieder. Die Feuerwehr
rettet 13 Bewohner rechtzeitig aus dem brennenden zweistöckigen Gebäude,
so daß niemand verletzt wird. Als Ursache wird eine defekte Stromleitung
im Versorgungsschacht festgestellt.
HA 20.12.03; StA Hamburg 30.1.04
20. Dezember 03
Nordrhein-Westfalen. Gegen 17 Uhr pöbelt ein 30-jähriger
Deutscher im Stadtteil Laerheide eine Gruppe AusländerInnen an. Schließlich
hetzt er einen Kampfhund , den er mit sich führt, auf die Menschen.
Zwei 11-Jährige können sich in Sicherheit bringen – ein 6 Jahre
alter somalischer Junge wird von dem Tier zu Boden geworfen. Der Junge
erleidet Verletzungen an einer Hand und am Bein. Er kommt zur ambulanten
Behandlung ins Krankenhaus.
Dem betrunkenen Deutschen wird eine
Blutprobe abgenommen, anschließend kommt er vorübergehend in
Gewahrsam. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung
wird eingeleitet.
Polizei Bochum 20.12.03;
taz 22.12.03; WAZ 22.12.03
24. Dezember 03
Auf den Anbau des Flüchtlingsheimes An der Lobbendorfer Mühle
in Bremen-Vegesack wird um 23 Uhr ein Brandanschlag verübt. Es entsteht
ein Sachschaden von 100.000 Euro – Menschen werden nicht verletzt.
Kassiber Nr. 55 April/Mai 04
26. Dezember 03
Am zweiten Weihnachtstag wird die 29 Jahre alte Romni Dracica L., alleinerziehende
Mutter von vier Kindern, aus dem Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick
abgeholt und mit ihren Kindern nach Belgrad abgeschoben.
Als "verurteilte Straftäterin"
erfüllte die Frau nicht die Kriterien für den bis zum 31. März
geltenden sogenannten Winterabschiebestop. Ihre 'Straftat' ist das wiederholte
Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein.
Sie hatte ihre Kinder oft zur Schule begleitet, dafür aber vom Sozialamt
keine Sozialkarte erhalten – also war sie ohne Ticket gefahren. Auch entgegen
der Berliner Weisung, daß Mütter von kleinen Kindern nicht in
Abschiebehaft genommen werden sollten, saß die Frau ab Anfang Dezember
in Köpenick. Ihre Kinder (2, 7, 10 und 12 Jahre alt) waren von den
Behörden ohne Einschaltung des Jugendamtes an eine Verwandte zur Betreuung
gegeben worden.
Dracica L. war mit 17 Jahren in die
BRD geflohen. Durch ihre Abschiebung in die Obdachlosigkeit wird ihr zweijähriger
Sohn in Lebensgefahr geraten, denn durch die zu frühe Geburt und einen
mehrmonatigen Aufenthalt im Brutkasten leidet er an einem chronischen Lungenschaden.
Er braucht lebenserhaltende Medikamente, Inhalatoren und medizinische Betreuung.
FRat Berlin 22.12.03; BeZ 24.12.03; taz 27.12.03
31. Dezember 03
Kurz vor dem Jahreswechsel versucht ein 41 Jahre alter Türke die
Flucht aus dem Abschiebegefängnis im Polizeipräsidium in der
Vahr in Bremen. Zwar gelingt es ihm, während des Hofgangs mit Hilfe
eines anderen Gefangenen über eine "Räuberleiter" die vier Meter
hohe Mauer zu erklimmen. Doch verfängt er sich dort im NATO-Stacheldraht
und stürzt auf der Außenseite der Mauer zu Boden. Ein 20-jähriger
Mitgefangener hört die Schmerzensschreie und ruft Hilfe. Rettungssanitäter
finden den Verletzten und bringen ihn ins Krankenhaus. Er hat sich Beinbrüche
und eine Rückenverletzung zugezogen.
Der Mann war am 16. Dezember festgenommen
worden und sollte in die Türkei abgeschoben werden.
taz Bremen 3.1.04;
Kassiber Nr. 55 April/Mai 04
Dezember 03
Bundesland Niedersachsen. Als zwei Mitarbeiter der Ausländerbehörde,
fünf Polizisten und ein Arzt morgens um sechs Uhr die Familie X. /
Y. zur Abschiebung abholen wollen, verletzt sich der 35 Jahre alte Familienvater
mit einer abgebrochenen Flasche an Bauch und Armen. Er kommt ins Krankenhaus
und muß hier stationär behandelt werden. Auch seine Frau, die
sich seit langem in psychiatrischer Behandlung befindet, und die drei Kinder
werden an diesem Tag nicht abgeschoben.
Vor zehn Jahren waren die kurdischen
Yeziden aus Armenien in die BRD geflohen. Herrn Y.droht bei einer Rückkehr
ein Strafprozeß und eine Strafe, weil er aus der armenischen Armee
desertiert war.
Antirassistische Initiative Berlin
Dezember 03
Seit Anfang Dezember befindet sich ein tunesischer Staatsangehöriger
in Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Er hat eine schwere Augenverletzung
– das Auge läuft regelrecht aus.
Nach seiner Mitteilung und den vorhandenen
Unterlagen hat er ein Aufenthaltsrecht in Italien und befand sich auf dem
Weg zu einer Untersuchung in Frankreich, als er verhaftet wurde. Da in
Frankreich auch Menschen ohne Aufenthaltspapiere (Sans Papiers) medizinisch
behandelt werden, wurde er dort auf eine Warteliste für die dringend
notwendige Operation gesetzt.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
Im Jahre 2003
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Thekhaus in Hochdahl brennt ein
Container aus, der zur Flüchtlingsunterkunft gehört. Ein Heizlüfter,
der neben einer Matratze gestanden hatte, soll das Feuer verursacht haben.
Eine Bewohnerin wird leicht verletzt.
WZ 4.1.05;
Polizei Erkrath – Kreis Mettmann
Im Jahre 2003
Im Landkreis Pinneberg in Schleswig-Holstein kam es in diesem Jahr
zu vier Suizidversuchen von Flüchtlingen. Sie befinden sich alle in
psychotherapeutischer Behandlung wegen Posttraumatischer Belastungsstörungen.
PiT 26.8.04
In den Jahren von 1999 bis 2003
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZAHB).
Nach Angaben der Landesregierung Brandenburg haben im oben genannten Zeitraum
drei Abschiebegefangene versucht sich zu töten (Strangulation, Einnahme
von Haarpflegemittel), und drei weitere haben sich durch den Gebrauch von
Einweg-Rasierern bzw. durch das Trinken von Haarshampoo selbst verletzt.
(vier Selbstverletzungen sind hier dokumentiert)
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion 1.10.03
Im Jahre 2003
Der sächsische Staatsminister des Inneren gibt auf die Kleine
Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag nach der Anzahl der
Ausländerinnen und Ausländer, die bei dem Versuch, entlang der
sächsischen Grenze in die BRD zu gelangen, verletzt wurden (z.B. durch
Erfrierungen, Unterkühlungen, Bisse durch Diensthunde), die Zahl zwölf
an.
(eine verletzte Person ist hier dokumentiert)
Sächsisches Staatsministerium des Inneren 4/0106
Im Jahre 2003
Nach Auskunft der Bundesregierung wurden im Jahre 2003 an der deutsch-polnischen
und an der deutsch-tschechischen Grenze fünf Personen tot aufgefunden.
(eine tote Person ist hier dokumentiert)
BT Drucksache 15/2789,15/2812