1. Januar 02
Bei einem Brand in einem Flüchtlingsheim in Remscheid werden vier
Menschen durch Rauchvergiftungen leicht verletzt. Sie werden ambulant behandelt.
80 weitere Personen müssen evakuiert werden.
ngo-online.de 2.1.02
6. Januar 02
Potsdam in Brandenburg. Ein 25 Jahre alter Flüchtling aus Sierra
Leone wird morgens um ein Uhr im Wohngebiet Stern an der Straßenbahn-Haltestelle
Johannes-Kepler-Platz von drei deutschen Männern angegriffen. Nach
anfänglichen rassistischen Beschimpfungen werden die Täter handgreiflich.
Sie schlagen und treten auf den Afrikaner ein, schleudern Schottersteine
auf ihn und verletzen ihn mit einem Messer.
Der Angegriffene wird mit schweren Verletzungen
an Kopf, Schultern und Beinen ins Krankenhaus eingeliefert. Die drei 20-jährigen
Täter sind flüchtig.
FR 8.1.02; BeZ 8.1.02; PNN 8.1.03;
JWB 16.1.02; Opferperspektive
8. Januar 02
Das Flüchtlingsheim im hessischen Groß-Zimmern im Kreis
Darmstadt-Dieburg wird von zwei Männern überfallen. Mit Besenstielen
schlagen sie auf zwei 54-jährige Bewohner aus Pakistan und Afghanistan
ein – dann flüchten sie. Die beiden Flüchtlinge werden mit Kopfverletzungen
ins Krankenhaus eingeliefert.
Die Polizei schließt einen rechtsradikalen
Hintergrund aus, weil die Täter "gezielt" gegen die beiden Bewohner
vorgegangen seien und keine Nazi-Parolen verbreitet worden seien.
FR 9.1.02
12. Januar 02
Diskothek "Index" im niedersächsischen Schüttorf. Als der
Asylbewerber K. sich morgens um 4 Uhr im Eingangsbereich mit einem Freund
spielerisch knufft, weil der Freund gehen will, K. aber noch bleiben möchte,
schubst und schlägt einer der Türsteher ohne Ansprache die beiden
so heftig auseinander, daß K. in die Ecke schlägt und heftiges
Nasenbluten bekommt. Als K. sich wehren will, kommt ein zweiter Türsteher
und nimmt ihn – zusammen mit seinem Kollegen – in den "Schwitzkasten".
Freunde und Freundinnen von K. mischen sich ein und versuchen, die Situation
zu beruhigen.
K. wird zur Kasse gezerrt, er wird gezwungen,
sein Sweatshirt auszuziehen, wird nach Waffen durchsucht, aufgefordert
zu zahlen und die Diskothek zu verlassen. Der Gedemütigte weigert
sich, denn er will auf die Polizei warten und Anzeige erstatten.
Daraufhin versuchen die immer aggressiver
werdenden Türsteher, ihn ins Büro zu bringen. Obwohl es den Freundinnen
und Freunden von K. gelingt, dies zu verhindern, müssen sie mit ansehen,
wie K. dann mit Hilfe eines dritten Türstehers in einer Raumecke brutal
zusammengeprügelt wird. Sie hören die Worte: "Du bist ein dreckiger
Neger." Als die Schläger endlich von ihm ablassen, ist sein rechter
Oberarm zersplittert.
Die Freunde führen K. aus der Diskothek
– draußen sackt er in sich zusammen.
Die endlich eintreffenden Polizisten
müssen von den FreundInnen mit Nachdruck aufgefordert werden, einen
Krankenwagen zu rufen.
Im Matthias-Stift in Rheine wird der
komplizierte Splitterbruch des Oberarms sofort operativ versorgt.
Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebungen 14.1.02
(Augenzeugenbericht)
13. Januar 02
Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Um 10.05 Uhr wird ein
27 Jahre alter indischer Flüchtling von drei Jugendlichen auf
dem Fischmarkt mit Faustschlägen angegriffen. Als sich ein 79-jähriger
Mann einmischt und die Deutschen auffordert, von dem Inder abzulassen,
bekommt auch er Faustschläge. Erst als ein Rentner-Ehepaar zu Hilfe
kommt, flüchten die Täter. Die beiden Geschlagenen kommen ins
Krankenhaus, können aber nach kurzer Untersuchung wieder entlassen
werden. (siehe auch: 29. März 04)
Polizei Halberstadt Nr. 058/02;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
15. Januar 02
Feuer in dem dreigeschossigen Block C des Flüchtlingsheimes in
der Herrenberger Straße 85 in Tübingen. Als der Brand morgens
um 2.30 Uhr entdeckt wird, ist vielen der 80 BewohnerInnen der Weg über
das Treppenhaus durch den dichten Qualm bereits versperrt. 21 Menschen
flüchten auf das Dach.
Die schon nach wenigen Minuten eintreffenden
Feuerwehren gehen mit schwerem Atemschutzgerät gegen den Brandherd
im Keller vor. Es dauert 40 Minuten bis die frierenden Menschen mit Streckleitern
vom Dach gerettet sind. Drei Notärzte versorgen die sechs Verletzten,
von denen zwei Personen ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Insgesamt
140 Personen werden evakuiert und kommen vorübergehend in eine Turnhalle.
In den drei Häusern (Block A, B,
C) des ehemaligen Pharma-Auslieferungslagers in der Herrenberger Straße,
ist die Kapazität zur Unterbringung von Flüchtlingen, entsprechend
der Flüchtlingen zugestandenen Wohn- und Schlafflächen von 4,5
Quadratmetern pro Person, fast ausgeschöpft. Von den 240 Wohnplätzen
sind 230 belegt.
Ein Defekt in einem Hauptverteilerkasten
im Keller wird als Brandherd ermittelt.
Auch nach der Beseitigung der Brandschäden
bleiben die Wohnbedingungen für die 230 Flüchtlinge unzumutbar
und gefährlich. Zu viele Menschen auf engem Raum, schimmelige Wände,
zu wenige Duschen, Toiletten und Kochgelegenheiten – eine alte Dampfheizung,
die sich in den Zimmern nicht regulieren läßt, so daß
vor allem Kinder in der Gefahr sind, sich zu verbrennen.
SchT 16.1.02; RGA 16.10.02;
SchT 14.2.02; Bündnis Herrenberger Straße 1.5.02
15. Januar 02
In der mecklenburg-vorpommerschen Ortschaft Waren wird ein 29 Jahre
alter Flüchtling aus Togo von einem NPD-Mit
glied angegriffen. Der Rassist schlägt den Afrikaner mit einer
Krücke und wirft ihm eine Flasche hinterher. Der Angegriffene kommt
mit Blutergüssen davon.
LOBBI
17. Januar 02
Vier Mazedonier geraten in München in eine Polizeikontrolle. Während
es Dreien gelingt wegzulaufen, wird ein 27 Jahre alter Asylbewerber von
einem Polizisten festgehalten. Dann legt der Beamte dem Flüchtling
die Handschellen so fest um die Gelenke, daß dieser meint, vor Angst
und den starken Schmerzen ohnmächtig zu werden. Dabei droht der Polizist
dem Gefangenen: "Sag, wo sind Kollegas, oder willst Du Schmerzen?"
Für diese Gewaltanwendung zur Erzwingung
einer Aussage wird der Dienstgruppenleiter im September zu einer
10-monatigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe von 1000
Euro verurteilt.
SZ 3.9.02
18. Januar 02
Hamburg-Langenhorn. Am frühen Morgen wird der 16 Jahre alte Flüchtling
Sangare Jalloh aus Sierra Leone mit schweren Kopfverletzungen auf einem
Grünstreifen des Gehlengrabens von einer Fußgängerin gefunden.
Neben ihm liegen sein Fahrrad und die Jacke des Schülers. Im Krankenhaus
wird mit einer Notoperation vergeblich versucht, sein Leben zu retten.
Drei Tage später erklären die Ärzte ihn für tot.
Im März werden zwei Drogenabhängige
festgenommen, die gestehen, daß sie Sangare Jalloh zunächst
mit einem Baseballschläger niederschlugen und ihn dann ausraubten.
Sangare Jalloh hatte mit Drogen gehandelt.
HA 19.1.02; HA 6.3.02;
FRat HH 16.3.03;
off limits Nr. 35 10/02
19. Januar 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein 42 Jahre alter Flüchtling aus Kuwait
hat sich in einer Gaststätte gerade ein Bier bestellt, als er von
einem Deutschen mit der Faust ins Gesicht geboxt wird. Fast zeitgleich
tauchen zwei weitere Männer auf und schlagen ebenfalls auf ihn ein.
Danach wird er am Revers gepackt und aus der Kneipe befördert. Draußen
wird er hart gegen ein Eisengeländer geschleudert und dann mit Handschellen
daran festgemacht. Der erste Angreifer, er sieht aus wie ein Mitarbeiter
einer Security-Firma, macht den Flüchtling erst wieder los, als die
Polizei eintrifft.
Mit einer Notfallambulanz kommt der
Verletzte ins Krankenhaus und wird hier ambulant versorgt. Noch lange nach
dem Überfall leidet er unter großen Schmerzen in der Rippen-
und Nierengegend.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
22. Januar 02
Die 48-jährige Kurdin Nebiha El-Zein wird auf der Bremer Ausländerbehörde
nach ihrem Sohn Abdulkadir gefragt. Nachdem sie sagt, daß er Zuhause
sei, ergeht die Aufforderung an sie, "draußen Platz zu nehmen".
Kurze Zeit später klingeln vier
Polizeibeamte an ihrer Wohnungstür im Buntentorsteinweg und nehmen
den 15 Jahre alten Abdulkadir in Abschiebehaft. Als Frau El-Zein davon
erfährt, bricht sie zusammen und kommt zur stationären Behandlung
ins Zentralkrankenhaus Ost.
Der Familie El-Zein, die aus dem Libanon
vor 14 Jahren in die BRD geflüchtet war, droht schon seit längerem
die Abschiebung in die Türkei. Drei der Kinder sind in Bremen geboren,
eines kam im Alter von zwei Monaten nach Deutschland, Abdulkadir im Alter
von einem Jahr.
Aus Angst vor der Abschiebung tauchen
der Vater und die Söhne Hamit und Mehmet unter. Aufgrund der intensiven
Fahndung der Polizei (Wohnungsdurchsuchungen von FreundInnen und Bekannten
der Familie) werden Herr El-Zein und sein 16-jähriger Sohn Hamit nach
zwei Tagen gefaßt und in Abschiebehaft genommen. Nun erst kommt Abdulkadir
aus der Haft frei.
Am 6. Februar werden Eltern und Kinder
in die Türkei abgeschoben. Alle sprechen ausschließlich arabisch
oder deutsch. Verwandte in der Türkei gibt es nicht.
Allein der 19-jährige Mehmet El-Zein
bleibt weiter in Deutschland, weil er sich der Abschiebung durch Flucht
entzog. Die Polizei fahndet nach ihm.
Die ersten Tage nach der Abschiebung
schlafen die El-Zeins in einer aus Tüten gebastelten Notunterkunft
im Wald. Dann gelingt es Herrn El-Zein mit dem letzten Geld, eine Wohnung
zu mieten. Nach und nach finden Vater und Söhne Arbeit zu Dumping-Löhnen,
die Mädchen gehen putzen. Zur Schule kann keines der Kinder gehen,
weil dafür kein Geld da ist.
taz 5.1.02; taz 23.1.02; taz 26.1.02; taz 31.1.02; taz 6.2.02;
Kurdistan-Rundbrief Nr. 1, Jg. 15, 15.2.2002;
mailingliste coyote (WK)
23. Januar 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 16 Jahre alte Algerier
Mohamed L. wird nach siebenmonatiger Abschiebehaft aus dem Gefängnis
entlassen.
Mit zunehmender Haftdauer hatte sich
sein psychischer Zustand dramatisch verschlechtert. Er litt an Streß-Symptomen
wie Kopfschmerzen, Zittern am ganzen Körper, Hautrötungen, Juckreiz
und Schlaflosigkeit. Ab Dezember verweigerte er das Essen, verfiel in Weinkrämpfe,
blieb im Bett liegen und wurde zunehmend apathisch.
Seine Haft war mehrmals verlängert
worden, weil ihm unterstellt wurde, nicht an der Paßbeschaffung mitzuwirken.
Am 21. Dezember wurde Mohamed L. einer sogenannten Altersfeststellung unterzogen,
die ihn zusätzlich unter seelischen Druck gesetzt hat. In einem Gutachten
des Universitätsklinikums Benjamin Franklin – Zahn- und Kieferheilkunde
an der Freien Universität – wurde sein Alter aufgrund einer Gebiß-und
einer Handwurzel-Röntgen-Untersuchung auf "20 Jahre oder älter"
festgelegt. Als jedoch die Rechtsanwältin von Mohamed L. dieses Gutachten
anfocht und forderte, die begutachtende Professorin selbst vor Gericht
zu hören, äußerte sich diese schriftlich mit den Worten:
"Somit ist der Patient kaum jünger als 18 plus-minus 1 Jahr, aber
auf jeden Fall älter als 20 Jahre."
Pfarrer D. Ziebarth
24. Januar 02
Flüchtlingsheim Schneckenstein in Thüringen – Obervogtland.
Zwei Stunden nach Mitternacht wird Mohammad Hussein Tamana in der Dusche
der Flüchtlingsunterkunft erhängt aufgefunden. Der 23 Jahre alte
iranische Flüchtling hatte vorher zu einem Mitbewohner gesagt: "Ich
werde morgen früh abgeholt."
Nachdem Mohammad Hussein Tamana im Iran
aus politischen Gründen drei Jahre lang im Gefängnis gesessen
hatte, war ihm vor viereinhalb Monaten die Flucht in die BRD gelungen.
Am 20. November 2001 war sein Asylantrag abgelehnt worden.
Eine für den 26. Januar geplante
Demonstration auf dem Auerbacher Neumarkt, mit der die AsylbewerberInnen
auf die schlechten Lebensbedingungen im Vogtland und auf die skandalösen
Zustände im Flüchtlingsheim Schneckenstein aufmerksam machen
wollten, wird jetzt in einen Schweigemarsch zum Gedenken an Mohammad Hussein
Tamana umgewandelt. Eine Sprecherin der Organisatoren: "Mohammad Hussein
Taman hatte keine Chance, im Iran zu leben. Er hatte aber auch kein Geld,
keinen Anwalt und so keine Chance, sich gegen seinen Ablehnungsbescheid
zu wehren."
FP 28.1.02; jW 28.1.02; jW 2.2.02;
ND 13.2.01; JWB 20.2.02
24. Januar 02
Gera in Thüringen. Zwei irakische Flüchtlinge stehen am Zentralen
Omnibus Bahnhof und warten auf ihren Bus. Einer von ihnen, ein 18-Jähriger,
wird plötzlich von einer Gruppe Rechtsradikaler angepöbelt, so
daß beide beschließen wegzulaufen. Doch die Rechten folgen
ihnen, und es entsteht eine regelrechte Hetzjagd. An dieser Jagd beteiligen
sich bis zu
20 Personen.
Während dem 18-Jährigen die
Flucht gelingt, wird sein Bekannter in eine Tiefgarage getrieben. Dort
wird er von fünf oder sechs Angreifern geschlagen, getreten und gewürgt.
Auch als die vom 18-Jährigen alarmierte Polizei eintrifft, malträtieren
die Täter ihr Opfer immer noch.
ABAD Thüringen
24. Januar 02
Ein 16-jähriger indischer Flüchtling ist mit zwei Jungen
aus seinem Kinderheim nachmittags im thüringischen Erfurt unterwegs.
Auf dem Anger wird die kleine Gruppe von zwei deutschen Männern angepöbelt.
Der 16-Jährige wird festgehalten, und ihm wird direkt ins Gesicht
geschlagen. Er muß ins Krankenhaus, um seine gerissene Lippe nähen
und seine zersplitterten Zähne versorgen zu lassen.
Die Täter werden im Schnellverfahren
verurteilt. Das Urteil gegen einen 20-Jährigen lautet: ein Jahr Freiheitsstrafe;
ein 19-Jähriger bekommt 7 Monate auf Bewährung und
150 Arbeitsstunden.
ABAD Thüringen
25. Januar 02
Eine im sächsischen Plauen lebende Asylbewerberin aus Afghanistan
versucht, sich mit Tabletten und Chemikalien umzubringen. Die Mutter zweier
Kinder kommt verletzt ins Krankenhaus und überlebt.
jW 2.2.02; ND 13.2.02
27. Januar 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach 31 Tagen Hungerstreik
und außerordentlich geschwächt wird der Flüchtling E. nach
Togo abgeschoben. Seither fehlt von E. jedes Lebenszeichen, obwohl ein
telefonischer Kontakt mit der Initiative gegen Abschiebehaft vereinbart
worden war.
E. war in Togo aktives Mitglied der
oppositionellen Union des Forces pour le Changement (UFC). Nachdem sein
Vater, auch UFC-Aktivist, im April 1995 von der Militärpolizei abgeholt
worden war und nie wieder auftauchte, beschloß E., aus Togo zu fliehen.
Anfang 2001 wurde ihm auf der Ausländerbehörde
Eisenberg im Saale-Holzland-Kreis ein Text vorgelegt, zu dem ihm erklärt
wurde, daß dies ein "Antrag auf eine ständige Aufenthaltsgenehmigung"
sei. E., der nur wenig Deutsch kann, unterschrieb und hat wahrscheinlich
damit seinen Asylantrag unwissend zurückgezogen.
Angaben, die E. im Asylfolgeantrag zu
seiner Verfolgung in Togo machte, wurden nun nicht mehr berücksichtigt.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
30. Januar 02
Ausreiselager Bramsche-Hesepe in
Niedersachsen. Aufgrund einer Vorladung der Ausländerbehörde
geht der 17 Jahre alte kongolesische Flüchtling K. M. in das Haus
10b. Hier teilt ihm die Beamtin mit, daß er jetzt nach Hause geschickt
werde, weil er nicht freiwillig ginge. "Warum soll ich nach Hause, ich
bin geflohen, weil meine Eltern umgebracht worden sind." Die Beamtin ignoriert
diesen Einwand und sagt, daß jetzt sein Paß fertig sei, er
sofort abgeholt werden würde und nach ca. einer Woche Abschiebehaft
in die Demokratische Republik Kongo ausgeflogen werden würde.
Als die beiden vor dem Raum wartenden
Zivil-Polizisten die Eingangstür verschließen, gerät K.
M. in Panik. Er schreit, daß er lieber hier sterben wolle als zurück
zu müssen, und springt mit einem Kopfsprung durch die große
Scheibe der Eingangstür. Hinter der Tür bleibt er ohnmächtig
liegen. Die Beamten und auch die BewohnerInnen, die hinzukommen, sind hilflos.
Obwohl ein Arzt aus Bramsche sich zu dieser Zeit im Lager aufhält,
wird er nicht gerufen.
Es dauert 20 Minuten, bis ein Krankenwagen
kommt und K. M. mit einer Gehirnerschütterung und einer Beinverletzung
ins Krankenhaus bringt. BesucherInnen erleben ihn am nächsten Tag
apathisch und völlig desillusioniert. Am Abend flieht der 17-Jährige
aus dem Krankenhaus. Seine wenigen Freunde aus dem Lager Bramsche-Hesepe
haben bislang noch nichts von ihm gehört.
FRat NieSa Heft 93/94 April 2003 – Sonderheft Projekt X
31. Januar 02
Hauptbahnhof Halle in Sachsen-Anhalt. Als der 28-jährige Asylbewerber
den Regionalexpreß von Halle nach Eisenach besteigen will, wird er
von zwei angetrunkenen Skinheads, die einen Staffordshire-Terrier-Mischling
bei sich führen, von der Waggonkante gestoßen. Der Zug fährt
ab, und er bleibt verletzt zurück.
Die Täter setzen ihre Angriffe
fort.
(siehe nächster Textblock)
FR 1.8.02
31. Januar 02
Der 31 Jahre alte Flüchtling Jonas T. aus Äthiopien wird
am Abend um 21.20 Uhr im Regionalzug von Halle nach Eisenach von zwei angetrunkenen
Skinheads zunächst angepöbelt und als "Nigger" und "Motherfucker"
beleidigt. Als der Äthiopier wegrennen will, zieht einer der beiden
Angreifer sein Butterfly-Messer und ruft: "Maulkorb ab, jetzt geht es los!"
Der 20 kg schwere Staffordshire-Terrier-Mischling seines Kumpanen springt
den Afrikaner an, stößt ihn zu Boden und verbeißt sich
in dessen Unterschenkel. Jetzt schlagen und treten die Skins auf den am
Boden Liegenden ein: gegen den Rücken, gegen den Bauch, ins Gesicht
und gegen den Kopf. Jonas T. blutet stark. Als einem der Angreifer das
Messer herunterfällt, und der Verletzte danach greifen kann, lassen
sie von ihm ab, ziehen den Hund von Jonas T. weg und gehen durch den nächsten
Waggon weiter.
Der Schaffner des Zuges veranlaßt
einen Zwischenstop in Halle-Ammendorf, wo die Täter durch BGS-Beamte
festgenommen werden und der Äthiopier ins Krankenhaus gebracht werden
kann. Er hat schwere Bißverletzungen, Prellungen und Blutergüsse.
Nach der Vernehmung und nach einem Alkoholtest
dürfen die Täter mit ihrem Hund wieder gehen. Auf Nachfrage
erklären die BGS-Beamten, daß sie die Tat als "nicht so
schwerwiegend" einschätzten.
Erst 14 Tage nach dem Überfall
wird Haftbefehl gegen die wegen gefährlicher Körperverletzung
und Propaganda-Delikten vorbestraften bzw. unter Bewährungsstrafe
stehenden Nazis erlassen. Sie kommen in Untersuchungshaft.
Im Februar 2002 werden die Täter
zu je viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter des Landgerichts
Halle geht von einer "rassistisch motivierten Tat" aus und bewertet sowohl
die Springerstiefel als auch den Hund als "gefährliche Waffen".
Jonas T., der durch den Überfall
auch seelisch traumatisiert wurde und sich nur noch unter großen
Ängsten auf die Straße traut, stellt einen Antrag auf Verlegung
in eine Unterkunft in einem westlichen Bundesland. Dieser Antrag wird abgelehnt.
Psychotherapeutische Behandlung ist in Sachsen-Anhalt für Flüchtlinge
derzeit nicht möglich.
taz 19.2.02; TS 19.2.02; FR 19.2.02;
jW 19.2.02; BeZ 19.2.02; MDZ 19.2.02;
taz 20.2.02; taz 26.2.02;
Brothers Keepers und
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt 26.2.02;
taz 1.8.02; FR 1.8.02; LR 1.8.02; MDZ 1.8.02;
Antifaschistisches Infoblatt Nr. 57 Herbst 2002
4. Februar 02
Ilmenau in Thüringen. Nach einem Disko-Besuch am frühen Morgen
wollen drei Flüchtlinge aus Sierra Leone und Indonesien mit einem
Taxi zu ihrer Unterkunft fahren. Plötzlich kommen neun z.T. glatzköpfige
Rechtsradikale auf sie zu, hindern sie am Einsteigen, beschimpfen sie rassistisch
und greifen sie tätlich an. Die Flüchtlinge versuchen, sich mit
Steinen und Messern zu wehren.
Als die von dem Taxi-Fahrer gerufene
Polizei eintrifft, erstatten die Angreifer Anzeige gegen die Flüchtlinge,
so daß diese festgenommen werden.
Im Krankenhaus werden bei einem der
Angegriffenen, einem Mann aus Sierra Leone, Rippenprellungen diagnostiziert.
ABAD Thüringen; JWB 13.2.02
5. Februar 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
29 Jahre alter Gefangener für zwei Stunden und 50 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt.
Am nächsten Tag passiert ihm dasselbe
für drei Stunden und am 5. März wird er abermals für 20
Minuten "komplett" fixiert.
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
6. Februar 02
Nahe der sächsischen Ortschaft Lößnitz werden zwei
iranische Flüchtlinge auf offener Straße überfallen. Die
Iraner sind auf dem Wege von einer Tankstelle zu ihrem Wohnheim, als ein
Auto neben ihnen anhält und vier Männer aussteigen. Diese schlagen
auf sie ein und attackieren sie mit einem Messer und Flaschen. Dann fahren
sie mit dem Auto davon.
Beide Iraner kommen ins Krankenhaus
und müssen stationär behandelt werden. Während bei dem einen
eine Schädelfraktur diagnostiziert wird, hat sein Begleiter nur leichte
Verletzungen. Dieser kann den Angriff allerdings psychisch nicht überwinden.
Er leidet unter Alpträumen und Angstzuständen, so daß ihm
auch im April 2002 noch Psychopharmaka verordnet werden müssen.
Die Sonderkommission Rechtsextremismus
des sächsischen Landeskriminalamtes übernimmt die Ermittlungen.
AMAL Dresden; LKA-Sachsen 7.2.02; jW 8.2.02;
BeZ 8.2.02; FR 8.2.02; BeZ 12.2.02; JWB 13.2.02
9. Februar 02
Hüseyin Vurucu, kurdischer Flüchtling aus der Türkei,
tötet sich, indem er sich auf die Schienen im Bahnhof des hessischen
Stadtallendorf legt und sich von dem einfahrenden Zug überrollen läßt.
Damit setzt der 40-jährige Hüseyin
Vurucu seinem langen, schweren Leidensweg ein zu erwartendes Ende.
Hüseyin Vurucu war Mitte der neunziger
Jahre mit seiner Familie in die BRD geflohen, nachdem er in der Türkei
verfolgt und gefoltert worden war. Obwohl mehrere psychiatrische Gutachten
seine schweren Posttraumatischen Belastungsstörungen belegten, lehnte
das Verwaltungsgericht den Asylantrag ab. Die erlittene Folter wurde ihm
nicht geglaubt; eine in Abwesenheit gegen ihn verhängte Gefängnisstrafe
von einem türkischen Gericht wurde ignoriert.
Allein die Tatsache, daß er durch
seine schwere psychische Erkrankung nicht reisefähig war, bewahrte
ihn und seine Familie über lange Zeit vor der Abschiebung – eine Duldung
wurde immer wieder verlängert.
Seine Situation verschärft sich
im Sommer 2001, als ein Cousin und ein Schwager in der Türkei zu Tode
kommen. Hüseyin Vurucu schluckt 50 Tabletten eines Medikamentes, um
sich umzubringen. Seine Frau und ein Schwager finden ihn gerade noch rechtzeitig.
Er kommt vorübergehend in die Psychiatrie.
Wenige Tage vor seiner Selbsttötung
erscheint Hüseyin Vurucu in der örtlichen Polizeistation und
erklärt, daß er krank sei, verrückt werde, und bittet die
Beamten, ihn ins Krankenhaus zu bringen. Diese schicken ihn jedoch wieder
weg.
Mit dem Tod des Ehemannes und des Vaters
droht jetzt der an Diabetes leidenden Ehefrau Sultan Vurucu und ihren sechs
Kindern die Abschiebung, weil ihr Aufenthalt ausschließlich an Hüseyin
Vurucus Duldung gekoppelt war. Die beiden ältesten Söhne sind
schon vor geraumer Zeit untergetaucht, weil ihnen die Abschiebung drohte.
LehrerInnen und SchülerInnen der
Landgräfin-Elisabeth-Schule und der Georg-Büchner-Schule, an
denen die Söhne Baris und Serkan Schul- bzw. Klassensprecher sind,
setzen sich in der folgenden Zeit für ein Bleiberecht der Familie
ein, machen den Fall öffentlich, sammeln 1200 Unterschriften und schreiben
an den Hessischen Landtag, den Bundestag und den Bundespräsidenten.
Im März 2005 lehnt das Verwaltungsgericht Gießen Asylfolgeanträge
der Familie und auch ein Abschiebeverbot ab.
Mehmet Tanriverdi – Kurdische Gemeinde in Deutschland;
Oberhessische Presse 23.2.02; FR 27.2.02;
JWB 6.3.02; Express Online 7.3.02;
Gießener Express 8.3.02;
Antifaschistisches Cafe / Internationales Cafe Gießen 17.3.02;
MNZ 21.5.03;
FR 5.2.04; OP 19.12.04;
OP 6.2.05; FR 15.2.05;
JWB 30.3.05
11. Februar 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 17-jährige Nasim
F. aus Algerien versucht, sich mit einem Bettlaken an einem Gitter zu erhängen.
Er wird bewußtlos von Mitgefangenen gefunden.
Nach einem zweistündigen Aufenthalt
im DRK-Krankenhaus Köpenick kommt er zurück in die Abschiebehaft.
Dann beginnt er einen Hungerstreik,
den er nach 22 Tagen körperlich äußerst geschwächt
beenden muß.
Am 22. September 2001 war Nasim F. bei
einer Polizeikontrolle in Hamburg verhaftet worden und kam in Abschiebehaft.
Entlassen wird der Minderjährige
nach achteinhalb Monaten Haft am 4. Juni 2002.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
12. Februar 02
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. D. K., Asylbewerber aus Rußland,
verletzt sich nach ca. fünf Monaten Haft mit einer Rasierklinge am
Unterarm. Danach muß der 18-Jährige weitere Wochen in Abschiebehaft
ausharren, bevor er mit einer Duldung entlassen wird und sich in Behandlung
beim Zentrum für Folteropfer in Ulm begeben kann.
Durch ein Schreiben des VG Karlsruhe
war der Justizvollzugsanstalt D. K.’s Problem bekannt. In seinem Asylantrag
hatte er den sexuellen Mißbrauch durch Männer geltend gemacht.
Das Verwaltungsgericht wertete dies als asylrechtlich unerheblich, wies
jedoch auf die Möglichkeit von Duldung und Petition auf Grund der
besonderen Situation hin.
D. K.’s Rechtsanwalt bat daraufhin die
JVA Mannheim um eine psychologische Untersuchung. Nach zwei weiteren Aufforderungen
um Stellungnahme, weil zunächst gar keine Reaktion erfolgte, wird
dies abgelehnt mit der Begründung, daß nach Ansicht der Anstaltspsychologen
eine Therapie in deutscher Sprache wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht
möglich sei. Das Problem ließe sich durch eine Abschiebung nach
Moskau und dortige Behandlung lösen. Für die Selbstverletzung
des Asylbewerbers kann keine Erklärung gegeben werden.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
13. Februar 02
Flüchtlingsunterkunft Jena-Forst in Thüringen. Ein Angehöriger
des Sicherheitsdienstes kommt in das Zimmer von Constance Etchu und fordert
sie auf, ihre Sachen zu packen, weil sie ins Flüchtlingsheim Gera
gebracht werden soll. Die Kamerunerin erklärt, daß sie schon
am Vortage in Gera war und ihr die HeimbewohnerInnen dort erzählt
hätten, daß vor allem schwarze Menschen wegen der starken Nazi-Szene
dort extrem gefährdet seien. Daraufhin sei sie wieder nach Jena zurückgekehrt.
Sie würde gerne in ein anderes Heim gehen – jedoch nicht nach Gera.
Der Sicherheitsdienst ruft die Polizei,
die in Person eines Mannes in Zivil – allerdings mit Pistole – erscheint.
Constance Etchu wird aus ihrem Zimmer geholt und in das Büro des Sicherheitsdienstes
eingesperrt. Nach ca. 20 Minuten erscheinen eine Polizistin und ein Polizist
im Büro, drehen Frau Etchu die Arme auf den Rücken und legen
ihr in dieser Position Handschellen an.
Als Constance Etchu sich weigert, in
den Polizeibus zu steigen und die Polizisten weiter drängeln, fällt
sie in den Schlamm zu Boden. Während ein Polizist mit dem Fuß
auf ihr Gesicht tritt, setzt ein anderer seinen Fuß auf ihren Bauch,
später auf ihre Brust. Die Polizistin tritt ihr mit den Füßen
gegen den Kopf.
Die gegen diese Mißhandlung protestierenden
HeimbewohnerInnen werden von Angehörigen des Sicherheitsdienstes mit
"Arschloch", "Penner", "Fuck you", "Black Monkeys" beleidigt.
Constance Etchu wird hochgezerrt, ein
Polizist legt schützend Plastiktüten auf die Sitze, und die völlig
verschmutzte Constance Etchu wird unter Fausthieben gegen ihren Bauch ins
Polizeiauto gezwungen. Damit sie ihren Oberkörper auch im Wagen nach
vorne beugt, wird ihr mehrmals gegen den Kopf geboxt.
Mit auf dem Rücken gefesselten
Händen, mit gebundenen Beinen und heruntergedrücktem Kopf wird
Constance Etchu nach Gera gefahren. Ihre persönlichen Sachen hat ein
Wachmann in Abwesenheit der Besitzerin in eine Plastiktüte eingepackt
und die Tüte in ein zweites Polizeiauto geworfen.
Nach der Ankunft im Flüchtlingsheim
in Gera weigert sich Constance Etchu, den Wagen zu verlassen. Die Beamten
lösen ihre Fußfesseln und schleifen sie deshalb solange über
den Boden, bis sie aufgibt und selbst geht.
Am 27. Juni wird Frau Etchu die Auszahlung
der monatlichen 40 Euro und die Aufladung der Chipkarte verweigert. Diese
Sanktionsmaßnahme begründet die Ausländerbehörde damit,
daß sie eine Strafe von 20 Euro wegen zweitägiger Abwesenheit
zu zahlen habe.
Im Flüchtlingsheim zurück
schreit Frau Etchu ihre Wut heraus und trommelt auf einen Topf. Polizei
und Ambulanz werden gerufen. Constance Etchu läuft in ihr Zimmer und
schließt die Tür zu. Die Polizisten brechen die Tür auf,
pakken sie an beiden Armen, legen ihr Handschellen an, ketten sie zusätzlich
an das Fahrzeug der Ambulanz und fahren sie anschließend ins Waldklinikum.
(siehe auch: 28. Juni 02 und 14. April 03)
FRat Thüringen 13.2.02;
The VOICE 18.2.02;
(Bericht von sieben ZeugInnen; Bericht der Betroffenen);
antira@verdi.de 2.6.02
15. Februar 02
Die 74-jährige yezidische Asylbewerberin Frau B. H. erhängt
sich mit einem Gürtel am Fenster ihres Zimmers im Flüchtlingsheim
"Stieg" bei Albbruck in Südbaden. Frau H. war Mitte des Jahres 2000
in die BRD gekommen, nachdem sie
13 Jahre lang in Syrien gelebt hatte. Ursprünglich stammt sie
aus der Region Sinja im nördlichen Irak.
Ihr Sohn, der mit seiner Frau und sechs
Kindern in derselben Unterkunft lebt, beschreibt einen Zusammenhang zwischen
den Depressionen seiner Mutter und der Unterbringung in dem völlig
abseits gelegenen Lager.
Die Aussichtslosigkeit und die menschenunwürdigen Verhältnisse
haben maßgeblich dazu beigetragen, daß B. H. sich das Leben
nahm.
Nach Bekanntwerden der Selbsttötung
von Frau H. protestieren ca. 60 der insgesamt 180 BewohnerInnen erneut
gegen die schlechten Bedingungen in "Stieg". Zerstörungsaktionen finden
statt, und zwei kurdische Bewohner beginnen einen Hunger- und Durststreik.
Ziel der Protestierenden ist der Transfer in eine andere Unterkunft.
Am 22. Februar muß einer der Durststreikenden
in die Klinik gebracht werden.
Reaktion der Aufsichtsbehörde auf
die Selbsttötung und auf die Proteste gegen die skandalösen Lebensbedingungen
der Flüchtlinge: Verstärkung des Wachpersonals und vermehrte
Routinekontrollen durch die Polizei.
SAGA 21.2.02; SAGA 23.2.02;
Schwarzwälder Bote 25.2.02;
graswurzelrevolution Nr. 269 Mai 2002
16. Februar 02
Bundesland Brandenburg. Der 30 Jahre alte Ahmed K., Palästinenser
aus dem Libanon, joggt in den Morgenstunden, bis er um 10 Uhr auf einem
Feldweg zwischen Waßmannsdorf und Schönefeld von vier Männern
angehalten wird. Die zum Teil glatzköpfigen Deutschen fragen ihn,
ob er Ausländer sei, und schlagen dann mit einem Brett, einer Flasche,
einem Hammer und anderen Gegenständen auf ihn ein. Der Angegriffene
kann zweimal weglaufen und wird zweimal wieder eingeholt. Auch als er am
Boden liegt, wird er weiter mit Tritten der Stahlkappenstiefel traktiert.
Ein Wachmann des nahe gelegenen Flüchtlingsheims
findet den Schwerverletzten. Ahmed K. kommt mit einem Schädelhirntrauma,
einem Nierenriß und schweren Prellungen ins Krankenhaus.
Zwei Täter werden am 23. Mai vom
Amtsgericht Königs-Wusterhausen zu Jugendstrafen von zwei Jahren und
zwei Monaten Haft verurteilt. Gegen einen Dritten spricht das Gericht eine
Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten aus.
Ahmed K. muß sich wegen seiner
schweren Schlafstörungen, Depressionen und Alpträume, unter denen
er seit dem Überfall leidet, in psycho-therapeutische Behandlung begeben.
Als ihm die Abschiebung für den 20. November 2003 angekündigt
wird, taucht er unter und versucht, ohne Papiere und ohne Behandlung zu
überleben.
BM 20.2.02; BeZ 20.2.02;
ND 20.2.02; taz 20.2.02;
JWB 27.2.02; MAZ 24.5.02;
BM 5.6.02; BeZ 5.6.02;
Opferperspektive 28.8.02;
VS-Bericht Brbg 2002;
taz 16.12.03; JWB 24.12.03
20. Februar 02
Der 23 Jahre alte Flüchtling Kodjovi Agbelessessy aus Togo wird
im brandenburgischen Perleberg von Skinheads geschlagen und bestohlen.
Aufgrund der Drohung der Schläger "wiederzukommen" gelingt es Herrn
Agbelessessy, eine Umverlegung in ein Heim in Potsdam zu erwirken.
(siehe auch: 25. Mai 02)
Opferperspektive 26.7.02; MAZ 28.5.02
23. Februar 02
Nihat Aydogmus trifft in Deutschland ein, um sich einer medizinischen
Behandlung zu unterziehen – er wird sofort verhaftet und in die Abschiebehaftanstalt
Büren gebracht.
Nihat Aydogmus hatte als TKP ML-Gefangener
im türkischen Ümraniye und danach im F-Typ-Isolationsgefängnis
in Kandira 138 Tage an dem Todesfasten gegen die F-Typ-Gefängnisse
teilgenommen. Nachdem sich sein Gesundheitszustand kritisch verschlechtert
hatte, wurde er bedingt freigelassen.
In Büren leidet er unter Epilepsie
und wird oft ohnmächtig; sein Gesundheitszustand ist nach wie vor
kritisch.
Nach einer Abschiebung droht ihm unmittelbar
die erneute Verhaftung durch die türkische Polizei , denn in der Türkei
war er zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Özgür politika 28.2.02;
TAYAD Komitee Deutschland 28.2.02
26. Februar 02
Das Amtsgericht Grimmen in Mecklenburg-Vorpommern verurteilt einen
Asylbewerber aus Armenien zu acht Monaten Gefängnis und seine Frau
zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung. Das Vergehen: wiederholtes
unerlaubtes Verlassen des ihm zugewiesenen Landkreises (Verletzung der
Residenzpflicht).
Das Argument der angeklagten Frau, daß
ihr Mann medizinische Hilfe brauche, kontert der Richter mit den Worten:
"Ich habe diese Ausreden schon oft gehört."
JWB 6.3.02
Februar 02
Rheinland-Pfalz. Ein afrikanischer Flüchtling versucht, sich mit
Tabletten umzubringen. Der abgelehnte Asylbewerber befindet sich seit langem
in einer psychischen Ausnahmesi
tuation, weil ihm seitens der Ausländerbehörde einerseits
eine fehlende Mitwirkung bei seiner Abschiebung unterstellt wird, andererseits
die Botschaft seines Herkunftslandes ihm keine Papiere ausstellen will.
Antirassistische Initiative Berlin
5. März 02
Im brandenburgischen Bernau wird ein 12-jähriges afghanisches
Mädchen von zwei 13 und 14 Jahre alten Brüdern rassistisch beschimpft,
geschlagen und getreten. Es erleidet leichte Verletzungen.
Am nächsten Tag wird Haftbefehl
gegen den 14-jährigen Schüler erlassen. Er gibt zu, mit seinem
jüngeren Bruder aus rassistischen Motiven heraus zugeschlagen zu haben
taz 6.3.02; Opferperspektive (BeZ 6.3.02); taz 7.3.02
6. März 02
Spremberg in Brandenburg. Ein 29 Jahre alter Flüchtling wird beim
Joggen abends um 22 Uhr überfallen. Aus einem hinter ihm anhaltenden
Auto steigen vier oder fünf Personen aus und beschimpfen ihn mit "Scheiß
Ausländer". Sie verfolgen ihn und greifen ihn dann mit einem Gegenstand
an. Auf der Polizeiwache wird eine Schnittverletzung an seinem Oberarm
festgestellt. Der Asylbewerber muß sich in ärztliche Behandlung
begeben.
nhz April 02 (LR 8.3.02)
6. März 02
Das Flüchtlingsheim im sächsischen Niesky wird durch einen
Brand vollständig vernichtet. Die 43 BewohnerInnen aus Sri Lanka,
Bulgarien, Jugoslawien und Vietnam können alle unverletzt evakuiert
werden.
Abends um 22 Uhr werden die ersten Flammen
entdeckt, und als die Feuerwehr eintrifft, brennt der Dachstuhl lichterloh.
Trotz des Einsatzes von 60 Feuerwehrleuten aus den umliegenden Orten kann
nicht verhindert werden, daß das aus Holz gebaute Gebäude vollständig
verbrennt. Auch die wenigen Besitztümer der Flüchtlinge sind
damit vernichtet.
Brandstiftung als Ursache des Feuers
wird zunächst völlig ausgeschlossen. Fast fünf Monate später
geht die Polizei allerdings von Brandstiftung aus.
LR 8.3.02; LR 23.7.02
6. März 02
Jüchen bei Neuss in Nordrhein-Westfalen. Um 22 Uhr bricht im Flüchtlingsheim
ein Feuer aus. Zwei Personen erleiden Rauchvergiftungen.
taz 8.3.02
7. März 02
Wiesbaden – Philippsring 16a. Um 4.30 Uhr klingelt es Sturm an der
Tür der Familie Mogos. Als Herr Marin Mogos die Tür öffnet,
wird er von rund einem Dutzend Männer und Frauen in Zivil zur Seite
gedrängt. Die seit 13 Jahren in Deutschland lebende Familie hat die
Abschiebung seit Wochen erwartet, ist dennoch nicht vorbereitet. Die Kinder,
die 18-jährige Gabriela, der 17-jährige Gheorghe und die 15-jährige
Dorina folgen den Aufforderungen, ihre Sachen zu packen. Frau Anisoara
Mogos ist nicht anwesend. Sie leidet seit Jahren unter Depressionen, geht
dann oft in schlaflosen Nächten am Rhein spazieren.
Die BeamtInnen legen den Familienmitgliedern
Handschellen an und warten noch bis 7.30 Uhr auf die Rückkehr von
Frau Mogos. Dann fordern sie Marin, Gabriela und Gheorghe auf mitzukommen.
Herr Mogos gerät in Panik und
schreit: "Wir müssen auf meine Frau warten!" Eine an seinen Kopf
gehaltene Pistole läßt ihn verstummen. Die drei werden jetzt
in Begleitung von acht BeamtInnen zum Münchener Flughafen gebracht
und – weiterhin mit Handschellen gefesselt – mit einer Lufthansa-Maschine
nach Bukarest geflogen.
Vier PolizistInnen warten mit Dorina
Mogos in der Wohnung auf ihre Mutter. Als diese um 10.30 Uhr erscheint,
wird auch sie gleich gefesselt. Sie bricht zusammen, wird ohnmächtig
und wacht erst nach einigen Minuten wieder auf. Eine Untersuchung oder
Behandlung der Frau wird abgelehnt, sie wird mit ihrer Tochter zum Frankfurter
Flughafen gebracht. Die beiden werden durchsucht und 1000 Euro werden ihnen
mit der Bemerkung weggenommen: äKriegt Ihr später wiederä.
Um die beiden gefesselten Frauen angesichts
der am Flugzeugeingang der Lufthansa-Maschine wartenden rumänischen
FlugbegleiterInnen zur Ruhe zu bringen, ziehen die BGS-Beamten ihre Schußwaffen
und drohen, wenn sie nicht ruhig würden, dann "passiere etwas". Um
16.25 Uhr landet die Maschine in Bukarest.
In der Transitzone des Flughafens Otopeni
treffen sich die Mogos wieder. Sie sind Roma, hatten nach ihrer Flucht
in die BRD ihre Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit
beantragt und sind somit heute staatenlos. Da die BRD-Behörden ihnen
allerdings niemals Staatenlosenpässe ausstellten, erhielten sie über
die Jahre hinweg nur Duldungen.
Herr Mogos war vom ehemaligen Geheimdienst
Securitate verfolgt worden, er wurde verhaftet, geschlagen und gefoltert.
Auch seine damals schwangere Frau war nicht verschont worden, sie hatte
durch die brutalen Mißhandlungen ihr Kind verloren. Sie hatten sich
nach ihrer Flucht geschworen, nie wieder rumänischen Boden zu betreten.
Sie verweigern auch jetzt nach der Abschiebung
die Einreise und müssen deshalb in der von rumänischer Grenzpolizei
bewachten Baracke des Transitbereiches ausharren. Täglich wird unter
Drohungen versucht, sie zur Einreise zu bewegen. Nahrungsmittel und Medikamente
werden ihnen von behördlicher Seite verweigert; die Mogos müssen
sie selbst finanzieren. Dem zuckerkranken Marin Mogos gehen demnächst
die Insulin-Präparate zuende, und die Antidepressiva von Anisoara
Mogos sind nach einigen Tagen verbraucht.
Als die Mogos am 1. April dem Mitgefangenen
Roma Mihai Ion zur Hilfe eilen, als er gewaltsam aus dem Transitbereich
geholt wird, werden sie als "dreckige Zigeuner", "Schlampen" und "Huren"
beschimpft, und Frau Mogos wird eine Vergewaltigung angedroht. Die 15-jährige
Dorina bekommt daraufhin einen Schock und ist lange nicht mehr ansprechbar.
Auch im November 2004 hat sich die Situation
der Mogos nicht verändert. Eine Klage vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht
ist gescheitert. Die Hoffnung der Familie richtet sich nun auf den Ausgang
ihres Prozesses am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
Im Juni 2005 wird die Klage der Mogos gegen die BRD einstimmig abgewiesen.
Familie Mogos klagt zudem gegen den rumänischen Staat, weil Grenzbeamte
Frau Mogos geschlagen haben und ihr Sohn Gheorghe von ihnen gegen eine
Tür geschmettert wurde. Die Entscheidung dieser Klage steht im April
2007 noch aus.
Am 17. März 2007 wird Marin Mogos
von Grenzbeamten morgens um 6 Uhr in einem ungenutzten Raum der Baracke
tot aufgefunden. Er hat sich mit einer Wäscheleine erhängt. Am
Abend zuvor hatte er sich noch bei der rumänischen Anwältin der
Familie gemeldet und gesagt: "Ich bitte Sie, passen Sie auf meine Kinder
und meine Ehefrau auf."
KMii 3.4.02; AZM 13.4.02;
analyse und kritik 19.4.02; FRat Wiesbaden 3.6.02; RMP 11.2.03;
stern tv 10.10.04; WT 7.5.05; AZM 25.6.05;
dpa 17.3.07; TS 18.3.07;
WT 19.3.07; FR 26.3.07; TS 11.4.07
8. März 02
Flüchtlingsheim "Stieg" bei Albbruck in Südbaden. Im Hausflur
des ersten Stockwerks brennt es. Als ein Flüchtling aus dem Kosovo
das Feuer in unmittelbarer Nähe seines Zimmers um 3 Uhr morgens entdeckt,
springt er in Panik aus dem Fenster. Bei dem Fall aus 3-4 Metern Höhe
verletzt er sich das Knie.
SAGA 11.3.02;
graswurzelrevolution Nr. 269 Mai 2002
11. März 02
Ein 18 Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone wird in einer Straßenbahn
in Frankfurt (Oder) von drei deutschen Jugendlichen attackiert. Sie beschimpfen
ihn, reißen ihm seine Mütze vom Kopf, ziehen ihn an den Haaren,
schlagen ihn gegen die Brust und bedrohen ihn mit brennenden Feuerzeugen.
Durch das gemeinsame Eingreifen einer
Gruppe StudentInnen der Viadrina und des Straßenbahnfahrers gelingt
es, den Angriff zu stoppen. Der Fahrer stoppt die Bahn, schaltet das Licht
an und verriegelt die Türen, damit die Täter nicht fliehen können.
Als nach wenigen Minuten die Polizei eintrifft, können die Rassisten
abgeführt werden.
BeZ 13.3.02; BeZ 15.3.02;
JWB 20.3.02
12. März 02
Bundesland Brandenburg im polnisch deutschen Grenzgebiet. An der Neiße-Oder-Mündung
nahe der Ortschaft Wellmitz wird eine männliche Person auf polnischer
Seite aus der Oder geborgen. Die Identität ist nicht bekannt.
BPol Frankfurt (Oder) 20.2.08
14. März 02
Mecklenburg-Vorpommern. In der Ortschaft Friedland bei Neubrandenburg
werden drei kurdische Flüchtlinge vor einem Imbiß von einem
Rechten beleidigt und angegriffen. Die Polizei nimmt die drei Angegriffenen
in Haft und einige Beamten drohen mit Abschiebung.
LOBBI
15. März 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein irakischer Flüchtling wird vor und
in seiner Wohnung von ca. 13 Personen rassistisch beleidigt und geschlagen.
Er muß seine Verletzung am linken Ohr und seine vielen Prellungen
im Gesicht, an Ellenbogen und Fingern im Elisabeth-Krankenhaus stationär
behandeln lassen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
25. März 02
Konstanz in Baden-Württemberg. Unbekannte legen morgens um 4 Uhr
im Sammellager in der Gustav-Schwab-Straße zwei Brände, indem
sie in den Fluren des ersten und zweiten Stockwerkes Benzin ausgießen
und anzünden. Ein im Eingang des Hauses abgestellter Kinderwagen wird
ebenfalls mit Benzin übergossen, jedoch nicht angezündet. BewohnerInnen
entdecken die Feuer und können sie selbst löschen. Von den in
diesem Haus lebenden 30 BewohnerInnen aus dem
Kosovo, China, Afghanistan, Iran und afrikanischen Ländern kommt
niemand zu Schaden.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft gehen
nicht von "politischen oder ausländerfeindlichen Motiven" für
die schwere Brandstiftung aus.
SK 26.3.02;
JWB 3.4.02;
indymedia (von Warning 2.4.02)
28. März 02
Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Abends um 23 Uhr schleudern zwei
Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren einen Brandsatz durch ein geschlossenes
Fenster des Flüchtlingsheimes und setzen damit ein zur Zeit leerstehendes
Zimmer in Brand. Die Feuerwehr kann den Brand schnell löschen, so
daß von den 25 Menschen, die sich an diesem Abend im Heim aufhalten,
niemand verletzt wird.
Die beiden Rechtsextremisten werden
schnell gefaßt und legen Geständnisse ab.
Polizei Halberstadt Nr. 057/02;
BeZ 2.4.02; taz 2.4.02; JWB 10.4.02
28. März 02
Bundesland Sachsen-Anhalt. In der Nacht werfen jugendliche Nazis Brandflaschen
gegen das Flüchtlingsheim in Aschersleben. Nachdem es den BewohnerInnen
nicht gelingt, das Feuer zu löschen, rufen sie die Feuerwehr. Die
circa hundert BewohnerInnen aus der Türkei, Vietnam, Jugoslawien und
Afrika werden evakuiert – niemand wird ernsthaft verletzt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
März 02
Kühlungsborn in Mecklenburg-Vorpommern. Über einen längeren
Zeitraum wird ein 15 Jahre alter Flüchtling aus Armenien, der im hiesigen
Flüchtlingsheim lebt, sowohl vor der Schule als auch außerhalb
auf der Straße von Nazis rassistisch beleidigt und auch tätlich
angegriffen.
LOBBI
März 02
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Glasmoor, der Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
11. April 02
Am frühen Morgen um 3.20 Uhr wird der Brand in der Flüchtlingsunterkunft
Europastraße in Tübingen entdeckt. Nachdem die Feuerwehr eingetroffen
ist, kann das Feuer schnell gelöscht werden. Eine Person kommt mit
einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Als die Feuerwehr abrückt, bleiben
sieben frierende Personen auf der Straße zurück. Ausschließlich
den ehrenamtlichen HelferInnen des DRK bleibt es überlassen, die jetzt
obdachlosen Flüchtlinge für den Rest der Nacht unterzubringen
und sie zu versorgen.
Erst gegen 11 Uhr vormittags und nach
mehrmaligen Anmahnen, erklärt sich die Stadtverwaltung bereit, den
Menschen Räume zur Verfügung zu stellen.
SchT 12.4.02; FR 12.4.02; AK Asyl BaWü 20.5.02
Mitte April 02
Nazis prügeln in der Suhler Struth einen Flüchtling krankenhausreif.
LAG Juni 2002
Mitte April 02
Auf das Flüchtlingsheim im thüringischen Zella-Mehlis wird
ein Brandanschlag verübt.
LAG Juni 2002
17. April 02
Der 37 Jahre alte Kurde Lütfi ?ahan wird von deutschen Grenzschützern
am Übergang Zinnwald festgenommen und aufgrund eines Auslieferungsbegehrens
der Türkei in Auslieferungshaft genommen.
Daß Lütfi ?ahan in Holland
im Februar 1996 politisches Asyl erhielt, weil er in der Türkei in
den Jahren 1988 und 1989 zu insgesamt 34 Jahren Haft verurteilt wurde,
daß diese Prozesse zunächst durch ein Staatssicherheitsgericht
geführt wurden, bei denen bekanntermaßen ausschließlich
politische Prozesse stattfinden, daß Lütfi ?ahan durch bewiesene
Folter zu Geständnissen gebracht wurde, das alles spielt für
die deutschen Haftrichter keine Rolle.
Lütfi ?ahan war nach fünf
Jahren türkischer Haft am
17. Juni 1993 die Flucht gelungen, so daß er nach einer zweijährigen
Zeit im Untergrund nach Holland floh, wo er ein Jahr später als politisch
Verfolgter anerkannt wurde.
Seine vielfältigen exil-politischen
Aktivitäten, die ihn bei einer eventuellen Auslieferung zusätzlich
vorgeworfen werden könnten, werden vom Oberlandesgericht Dresden als
Tätigkeiten "niedrigen Profils" eingestuft. Der Verfolgte dürfe
auch darauf vertrauen, daß sein Fall in der Öffentlichkeit weiter
beobachtet werde. Da über ihn in der Lokalpresse berichtet worden
sei, sein Anwalt mit amnesty international zusammenarbeite und er in der
Türkei von Anwälten des Türkischen Menschenrechtsvereines
verteidigt wurde, sei anzunehmen, daß sich die türkischen Behörden
an ihre Zusicherungen halten würden. Dieser "Prognose" stehe auch
nicht die Anerkennung als Flüchtling in Holland entgegen.
Am 18. Dezember 2002, nach acht (!)
Monaten Auslieferungshaft in Dresden, lehnt Deutschland die Auslieferung
ab, und Lütfi ?ahan kann zu seiner Familie nach Holland zurückkehren.
Asyl-Nachrichten Nr. 122 April 2003
19. April 02
Bundesland Thüringen. Am Bahnhof in Nordhausen wird ein Flüchtling
aus Kamerun von drei jugendlichen Deutschen zunächst rassistisch beschimpft
und dann tätlich angegriffen.
Er erleidet Prellungen, die ärztlich
behandelt werden müssen.
JWB 30.4.02;
ABAD Thüringen
20. April 02
Nach fast 13 Monaten Abschiebehaft in Berlin-Köpenick wird der
nigerianische Flüchtling K. im Rahmen einer Amtshilfe in die JVA Volkstedt
nach
Sachsen-Anhalt transportiert. Ein Magdeburger Richter verlängert die
Abschiebehaft noch einmal um weitere drei Monate.
Die JVA Volkstedt ist eine übliche
Haftanstalt, in der Straftäter untergebracht sind. Entsprechend gelten
die rigiden Haftbedingungen hier auch für die Abschiebegefangenen:
K. ist rund um die Uhr in einer Einzelzelle eingeschlossen, der Kontakt
zu Verwandten und UnterstützerInnen ist auf Briefe beschränkt,
nur zweimal in der Woche darf er für maximal zehn Minuten telefonieren.
Nach 16 Monaten in Abschiebehaft wird
K. schließlich Anfang August 2002 entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
26. April 02
Entgegen der Zusage des Berliner Innensenators Körting wird der
tschetschenische Flüchtling Amet Budew nach Rußland abgeschoben.
Unmittelbar nach der Ankunft in Moskau wird der 26 Jahre alte Sportlehrer
von Beamten des Inlandsgeheimdienstes (FSB) zusammengeschlagen. Dann zwingen
sie ihn, nach Inguschetien zu fliegen. Hier erwarten ihn auf dem Flughafen
erneut Beamte des FSB. Sie zerreißen seinen Paß und bringen
ihn an einen Ort, wo er einen Tag lang geschlagen und verhört wird.
Sie fragen ihn nach seinen Brüdern und seinem Onkel.
Mit einem Sack über dem Kopf kommt
er an einen anderen Ort, wo er sechs Tage lang gefoltert wird. Er muß
mehrere Tage lang in einem engen, unter Wasser stehenden Erdloch verbringen.
Bei Verhören wird ihm eine Kapuze übergezogen. Seine Folterer
werfen ihm auch Decken über den Körper und schlagen ihn dann
mit Gewehrkolben.
Erst nachdem seine Familie Bestechungsgelder
bezahlt hat, wird er freigelassen. Seine Angehörigen bringen ihn in
ein Krankenhaus in Nasran, in dem seine Verletzungen versorgt werden.
Da er sich weiterhin bedroht und verfolgt
fühlt, taucht er unter und versucht wieder nach Berlin zu kommen.
Er muß sich mehrere Monate in Polen aufhalten – und stellt hier im
März 2003 einen Asylantrag. Dann gelingt ihm die Weiterreise in die
BRD, wo er einen Asylfolgeantrag stellt.
Im Sommer 2003 erfolgt seine Verhaftung
in Berlin und im August die Abschiebung in das "sichere Drittland" Polen.
Von hier aus wird er – trotz der Interventionsversuche
von amnesty international – am 28. September nach Weißrußland
abgeschoben. Hier taucht er unter.
Amet Budew gelingt es nach Rußland
einzureisen, und er erreicht im Oktober 2003 seine Familie in Inguschetien.
taz 2.10.03; ai März 2004;
ai Asyl – Länderbericht 31.3.04
27. April 02
Bundesland Sachsen. Während der Zittauer Musiknacht wird ein 29
Jahre alter angolanischer Flüchtling, der mit seiner deutschen Freundin
unterwegs ist, von etwa neun Nazis attakkiert. Die Angreifer werfen einen
metallenen Fahrradständer in ihre Richtung, der sie nur durch Zufall
verfehlt. Offensichtlich aufgrund des entschlossenen Verhaltens der Freundin
des Angolaners ziehen die Nazis weiter.
Das Amtsgericht Zittau spricht die angeklagten
Rechtsradikalen am 3. Dezember 2002 vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung
frei. (siehe auch: 22. Juni 02)
AMAL Görlitz
29. April 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus Benin wird in der
Straßenbahn von einer Gruppe rechtsextremer Deutscher beschimpft
und mit Bierflaschen beworfen. Er kommt unverletzt davon.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
April 02
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Fuhlsbüttel, in Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
Frühjahr 02
Niedersachsen. Die ca. 40 Jahre alte D. Mahmadova aus Aserbeidschan
versucht sich umzubringen. Sie schneitet sich in der Ausländerbehörde
Diepholz die Pulsadern auf.
Die abgelehnte Asylbewerberin, die mit
ihrem Sohn in einem Flüchtlingsheim in der Gemeinde Wagenfeld wohnt,
ist seit langem ausreisepflichtig.
Rahmi Tuncer – Migrationssozialarbeiter
8. Mai 02
Der abgelehnte Asylbewerber Muhsin Sit wird zusammen mit seiner Frau
am Morgen von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Detmold und der
Zentralen Ausländerbehörde aus der Flüchtlingsunterkunft
abgeholt und nach Münster gefahren. Im Rahmen der Vorbereitung der
"Vollstreckung der Rückführung" (Original-Ton Ausländerbehörde)
erfolgt eine Vorführung des Ehepaares beim türkischen Generalkonsulat.
Herr Sit ist in einem geistig und körperlich sehr schlechten Zustand.
Zu einer Unterschrift im Konsulat ist er nicht mehr in der Lage. Trotzdem
werden Paß-Ersatzpapiere für die gesamte Familie ausgestellt.
Die Beamten bringen das Ehepaar anschließend zum Bielefelder Bahnhof
und weisen es an, mit einem Fahr-Gutschein nach Detmold zurückzufahren.
Weil es Herrn Sit zusehends schlechter geht, bitten sie eine Bekannte,
sie dort abzuholen.
Als die Frau in Bielefeld eintrifft,
sitzt Herr Sit fast ohne Bewußtsein auf einem Pflanzenkübel.
Sie fährt das Ehepaar Sit direkt zum Detmolder Klinikum, wo sie um
18 Uhr eintreffen. Hier stellt sich heraus, daß Herr Sit am Morgen
gegen neun Uhr eine übermäßige Anzahl von Tabletten unterschiedlicher
Medikamente zu sich genommen hatte. Er kommt jetzt direkt zur Überwachung
seines Zustandes auf die Intensiv-Station und kann stabilisiert werden.
Am 14. Mai erfolgt seine Verlegung in die Westfälische Klinik für
Psychiatrie.
Der zehnfache Familienvater Muhsin Sit
war in der Türkei als PKK-Sympathisant verfolgt und mehrfach schwer
gefoltert worden. Seither leidet er unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung
mit Suizidgefährdung. Diese wurde mehrfach fachärztlich attestiert
und war auch den Behörden hinlänglich bekannt.
Erst im Dezember 2003 entscheidet das
Oberverwaltungsgericht Münster, daß Herrn Sit und seiner Familie
politisches Asyl zuerkannt wird.
IBZ 11.2.03; IBZ 29.4.03;
Lippische Landes-Zeitung 12.12.03
10. Mai 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick morgens um 6.10 Uhr. Der
26-jährige Abschiebegefangene B. aus Sierra Leone fertigt aus Bettlaken
eine Schlinge an und ver-sucht, sich damit an der Querverbindung einer
Toilettentür zu erhängen. Ein Polizeiangestellter bemerkt dies
gerade noch rechtzeitig und unterbindet den Erstickungstod, indem er B.
hochhält.
Aufgrund seiner Mitgliedschaft in der
Revolutionary United Front (R.U.F.) mußte er aus Sierra Leone fliehen.
Im Frühjahr 2002 war B. per Schiff aus Guinea in Hamburg angekommen.
Während eines Krankenhausaufenthaltes
wurde er am
8. März aus dem Krankenhaus heraus von der Polizei verhaftet und
in Abschiebehaft genommen. Der Asylantrag wird abgelehnt. Die Haft wird
mehrere Male verlängert. Gründe: "unerlaubte Einreise" und die
daraus folgende Ausreisepflicht, eine fehlende Meldeadresse und sein fehlender
Paß. "Der Betroffene hat die Haft und ihre Fortdauer durch seine
Paßlosigkeit selbst zu vertreten." Auch der Selbsttötungsversuch
sei nicht "verhandlungsrelevant".
Im September wird B. nach fast sechs
Monaten Gefangenschaft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
11. Mai 02
Biebertal im Bundesland Hessen. Aus Angst vor der Abschiebung versucht
der Kurde Suayip N., sich mit einer Überdosis von Medikamenten das
Leben zu nehmen. Bewußtlos wird Suayip N. ins Krankenhaus gebracht.
Kaum ist er in der Lage, seine Umwelt wieder wahrzunehmen, erscheinen uniformierte
Polizeibeamte an seinem Krankenbett.
Der Asylantrag des Flüchtlings
aus der Türkei war schon im Jahre 1998 vom Verwaltungsgericht Gießen
negativ entschieden worden. Zahlreiche psychiatrisch-psychologische Gutachten
der letzten Jahre hatten die akute Suizidgefahr des Herrn N. als Folge
für erlittene traumatische Erlebnisse in der Türkei bestätigt.
Trotzdem verschickte die Ausländerbehörde weiterhin Ausreiseaufforderungen
und erteilte nur monatliche Duldungen.
Pro Asyl 17.5.02
13. Mai 02
Auf einer brandenburgischen Bundesstraße in Richtung Schönefeld
überfährt ein Auto mehrere rote Ampeln, schleudert und überschlägt
sich. Vier Erwachsene und ein Kind werden dabei verletzt.
Alle Verletzten, vier unverletzte und
der Fahrer werden festgenommen, weil es sich bei den Insassen des Wagens
offensichtlich um Menschen handelt, die ohne Papiere die Grenze überschritten
haben.
BeZ 15.5.02
13. Mai 02
In der Nähe des deutsch-polnischen Grenzüberganges Podrosche
in Sachsen am Grenzstein 233/234 wird eine ca. 30 Jahre alte tote Person
aus der Neiße geborgen. Sie kann nicht näher identifiziert werden.
Polizei Görlitz
14. Mai 02
Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Eine Asylbewerberin aus Sierra Leone
wird in der Straßenbahn von einer Kontrolleurin nach ihrem Ticket
gefragt. Die Afrikanerin ist erst kurz in Deutschland und versteht nicht,
worum es geht. Die Polizei wird gerufen, und zwei Beamte schaffen die Frau
mit Gewalt und Schlägen ins Dienstfahrzeug. Auf dem Revier machen
die männlichen Beamten ihr deutlich, daß sie sich ausziehen
soll. Als die Frau dies aus religiösen und kulturellen Gründen
verweigert, werden die Polizisten handgreiflich und ziehen sie mit Gewalt
nackt aus. Sie schubsen sie schließlich, bringen sie zu Boden und
schlagen auf sie ein.
Die Frau erstattet Anzeige wegen Körperverletzung,
die sie dann aus Angst vor Nachteilen in ihrem Asylverfahren und wegen
ihrer schweren chronischen Krankheit nicht weiter verfolgt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
17. Mai 02
Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in der Freiburger
Bissierstraße. Als morgens um 3 Uhr das Feuer entdeckt wird, ist
der einzige Ausgang durch das Feuer blockiert. Die circa 30 von Feuer Bedrohten
können sich nur über die Fenster retten. 14 von ihnen erleiden
Rauchvergiftungen, zwei Bewohner verletzen sich beim Sprung aus dem ersten
Stock schwer. Bei den Löscharbeiten werden auch zwei Feuerwehrleute
verletzt.
Der Brand war in einem im Treppenhaus
abgestellten Kinderwagen gelegt – nur sieben Meter vom Eingang entfernt
wird ein aufgemaltes Hakenkreuz entdeckt.
In der gesamten Unterkunft leben ca.
200 Menschen aus 20 Nationen. Seit Jahren versuchen die BewohnerInnen,
auf ihre skandalösen Lebensbedingungen aufmerksam zu machen. Vor allem
gegen die mangelnde Krankenversorgung, die nicht behindertengerechten Anlagen,
die häufigen Polizei-Razzien haben sie sich bisher nicht wehren können.
Auch nach diesem Brandanschlag verlangen sie erneut eine Zuweisung in kleinere
– dezentrale – Unterkünfte. Um ihre Forderungen zu untermauern und
aus Angst vor neuen Angriffen übernachten jetzt viele von ihnen draußen.
SAGA 17.5.02;
taz 18.5.02; FR 18.5.02;
jW 23.5.02; FR 23.5.02;
taz 23.5.02; JWB 29.5.02
18. Mai 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
26 Jahre alter Gefangener für insgesamt sieben Stunden und 10 Minuten
mit einem besonderen Gurtsystem zunächst an Händen und Füßen
– nach der Hälfte der Zeit nur noch an den Füßen fixiert.
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
21. Mai 02
Biesenthal im Barnim in Brandenburg. Es ist der Tag nach dem alljährlich
hier stattfindenden Harley-Davidson-Treffen. Vier vietnamesische Flüchtlinge
sammeln auf dem Gelände Pfandflaschen ein. Ein rotes Auto fährt
langsam auf sie zu, ein Mann beugt sich aus dem Fenster und ruft sie zu
sich heran. Als er aussteigt, bemerken die Vietnamesen, daß er ein
Gipsbein hat. Er verlangt den Inhalt der Tüten zu sehen, und als er
die Pfandflaschen sieht, beginnt er zu schreien und schlägt mit den
Krücken nach den Männern. Diese flüchten in verschiedene
Richtungen. Einer von ihnen, der 19-jährige Van Lan N., nimmt den
kürzesten Weg zum nahegelegenen Flüchtlingsheim. Als er bemerkt,
daß er jetzt von einem schnell laufenden Mann mit Hund verfolgt wird,
beginnt er erneut zu laufen. Er schlägt Haken und läuft – bis
er entkräftet zusammenbricht. Zwei Deutsche schlagen jetzt auf ihn
ein und zwingen ihn, wie ein Hund zu kriechen. Andere hinzukommende Männer
lachen und schreien. Einer tritt Van Lan N. gegen den Hals, andere springen
ihm auf den Rücken. Der Mann mit dem Gipsbein zieht N. am Kragen hoch
und spuckt ihm ins Gesicht. Die Männer ziehen ein Messer und drohen
N., die Genitalien abzuschneiden. Sie reißen seinen Kopf zurück
und übergießen ihn mit Alkohol. N. sinkt auf die Knie und bittet
um sein Leben. Er glaubt, jetzt sterben zu müssen, und ruft die Namen
seiner Mutter und seines Vater – dann verliert er das Bewußtsein.
Als N. wieder zu sich kommt, ist er
alleine und schleppt sich zum Wohnheim. Er informiert den Wachmann, der
sofort die Polizei benachrichtigt. Van Lan N. muß seine Verletzungen
im Krankenhaus behandeln lassen.
Vier Wochen später berichtet er
MitarbeiterInnen der Opferperspektive, daß er unter Kopfschmerzen
und Herzflattern leide. Er könne nicht schlafen, esse wenig, sei seit
dem Überfall inkontinent. Erst mit Hilfe der Opferspektive gelingt
es, daß Van Lan N. sich in eine psychotherapeutische Behandlung begeben
kann. Die Psychologin diagnostiziert eine Posttraumatische Belastungsstörung.
Im Oktober stellt die Staatsanwaltschaft
die Ermittlungen ein, weil die Täter nicht zu finden sind.
Da die Rechtsanwältin allerdings zahlreiche Hinweise auf nicht
gehörte ZeugInnen und Täter in den Akten findet, legt sie Einspruch
gegen diese Entscheidung ein. Im Dezember werden die Ermittlungen durch
die Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen.
Im September 2007 stimmt die Härtefallkommission
für ein Bleiberecht des Flüchtlings Van Lan N. Durch die Zustimmung
des Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) bekommt erstmalig im
Bundesland Brandenburg ein Opfer rassistischer Gewalt ein Bleiberecht aus
humanitären Gründen.
Opferperspektive Jahrbuch 2002;
BeZ 23.5.02; FR 23.5.02; BM 23.5.02; JWB 29.5.02;
Opferperspektive 20.9.07; BM 21.9.07
24. Mai 02
Rathenow in Brandenburg. Als ein junger vietnamesischer Asylbewerber
abends gegen 18 Uhr in der Gustav-Freytag-Straße einen Polizeiwagen
sieht, läuft er in Panik weg. Die Polizisten verfolgen ihn und sehen,
wie er sich am Ufer eines Nebenarms der Havel halb entkleidet und dann
in Richtung des gegenüberliegenden Ufers schwimmt. In der Mitte des
Flusses geht er unter.
Einer der Polizisten springt daraufhin
auch in den Fluß, um den Ertrinkenden zu retten. Dies gelingt ihm
nicht. Erfolglos bleiben auch die Rettungsversuche von Feuerwehr und Tauchern.
Erst gegen 20 Uhr wird der Vietnamese leblos aus der Havel geborgen.
Beim Absuchen des Fluchtweges findet
die Polizei zwei Stangen unverzollte Zigaretten und schließt daraus,
daß es sich bei dem Toten um einen "vietnamesischen Zigarettenhändler"
gehandelt hat.
BK 26.5.02; BeZ 27.5.02;
BeZ 28.5.02; BM 28.5.02; MAZ 28.5.02
25. Mai 02
Auf dem südlichen Vorplatz des Potsdamer Hauptbahnhofes verteilt
der 23-jährige togoische Flüchtling Kodjovi Agbelessessy Flugblätter
für ein Afrika-Festival. Plötzlich wird er von einem älteren
Fahrradfahrer ohne Vorwarnung ins Gesicht geboxt. Dann rümpft der
Täter die Nase und deutet pantomimisch an, wie er den Afrikaner zu
Boden wirft und ihn wie ein Insekt zertritt. Er beleidigt sein Opfer unter
anderem mit der Äußerung "Affe, Du bist Dreck für mich"
und "Arschloch".
Da Herr Agbelessessy mit zwei Freunden
unterwegs ist, gelingt es ihnen, den Täter festzuhalten und ihn dem
Wachschutz und der Polizei zu übergeben. Jetzt zeigt der Mann den
sogenannten Hitlergruß.
Kodjovi Agbelessessy muß seine
blutende Nase und seine Prellungen an Kopf und Handgelenk im Krankenhaus
behandeln lassen. (siehe auch: 20. Februar 02)
Der Mann wird vom Amtsgericht Potsdam
wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung sowie öffentlichen
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit
mit Beleidigung zu einer Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
MAZ 28.5.02;
Opferperspektive 26.7.02
VS-Bericht Brbg 2002
25. Mai 02
Schwandorf in Bayern. Der 26 Jahre alte irakische Kurde Salim M. übergießt
sich im Landratsamt mit Dieseltreibstoff, nimmt das Feuerzeug in die Hand
und droht, sich anzuzünden. Er wird von Polizeibeamten überwältigt
und in Haft genommen.
Während der im November stattfindenden
Gerichtsverhandlung in Amberg werden Hintergründe der Verzweiflungstat
sichtbar. Salim M. sei, laut Sachverständigengutachten, "am Ende seiner
psychischen und physischen Kräfte" gewesen. Sein Asylantrag war abgelehnt
worden, und er hatte vergeblich und zum wiederholten Male versucht, im
Landratsamt eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Obwohl auch der Staatsanwalt von einer
"psychischen Ausnahmelage" spricht, beantragt er für Salim M.s "Verbrechen
in klassischem Sinn" (versuchte schwere Brandstiftung) eine Freiheitsstrafe
von 18 Monaten. Da M. allerdings bereits sechs Monate in Untersuchungshaft
sitzt, wird er zur Bewährung entlassen.
Kommentar des dem Schöffengericht
Vorsitzenden Richters Karl Plößl: "Seien Sie ein ordentliches
Mitglied unserer Gesellschaft .... so lange Sie in unserem Land sind".
Der Neue Tag 21.11.02
26. Mai 02
Brandstiftung im Flüchtlingsheim "Wiesenmühle" der hessischen
Ortschaft Reichelsheim im Odenwald. Morgens um 4.30 Uhr bricht an zwei
Stellen gleichzeitig Feuer aus: in einer leerstehenden Wohnung und in einer
neben dem Wohnhaus stehenden Scheune.
In dem Wohnhaus befinden sich 22 Menschen, von denen sechs wegen Rauchvergiftung
ins Krankenhaus kommen. Obwohl es den Feuerwehren von Reichelsheim, Beerfurth,
Brensbach und Nieder Kainsbach gelingt, die Gebäude vor dem Niederbrand
zu retten, bleibt ein Sachschaden von
500 000 Euro.
Noch in den Morgenstunden werden die
jetzt obdachlosen Flüchtlinge aus dem Irak, der Türkei und Somalia
von den DorfbewohnerInnen durch viele Hilfsleistungen wie Betreuung, Kleidung,
Betten und Matratzen unterstützt. Sie werden dann vorerst im Sportlerheim
Berfurth untergebracht.
Polizeipräsidium Südhessen 26.5.02;
FR 27.5.02;
taz 27.5.02; JWB 5.6.02
31. Mai 02
JVA Büren – Abschiebegefängnis. Der kurdische Flüchtling
Ates Yusuf beendet einen 44-tägigen Hungerstreik, weil er an seine
körperlichen Grenzen gekommen ist. Er hat 18 kg Körpergewicht
verloren, wiegt jetzt noch 53 kg. Er spuckt Blut, hat Gleichgewichtsstörungen,
starke Kopf-, Augen- und Rückenschmerzen, muß beim Gehen gestützt
werden.
Mit dem Hungerstreik wollte er auf Mißhandlungen
durch die belgische Polizei und Justiz aufmerksam machen, die er vor der
Überführung nach Deutschland erfuhr.
Bereits im Jahr 1988 war er nach der
Ablehnung seines Asylantrages aus der BRD ausgewiesen worden und in die
Türkei zurückgekehrt. Ein Jahr später mußte er das
Land wieder verlassen, stellte in der BRD einen Asylfolgeantrag. Auch dieser
wurde innerhalb kurzer Zeit abgelehnt, so daß Ates Yusuf wieder über
die Grenze ging, dann allerdings von belgischen Wasserschutz-Zollbeamten
festgenommen wurde. In Belgien begann eine jahrelange Odyssee zwischen
verschiedenen Ämtern, Rechtsanwälten und Gerichtsverfahren, bis
Ates Yusuf schließlich von der Polizei festgenommen wurde.
Nach Monaten Gefangenschaft begann er
aus Protest gegen die Haft den Hungerstreik am 18. April. Am 2. Mai wird
er von 10 Beamten aus dem Schlaf geholt und so wie er ist, in seiner Schlafkleidung,
an Händen und Füßen gefesselt. Er wird in einen Wagen geschleift,
und als er schreit, bekommt er einen Faustschlag, der ihm – nach seiner
Einschätzung – für zwei Stunden das Bewußtsein nimmt. Mit
einem Sack über dem Kopf wird er in Begleitung von sieben belgischen
Beamten in die BRD gebracht und hier deutschen Polizisten übergeben.
Diese bringen ihn zu einem Arzt, der seine Wunden medizinisch versorgt.
Dann wird er in die JVA Büren gebracht – ihn erwartet hier die Abschiebung
in die Türkei.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 1.6.02
1. Juni 02
Auf dem Bahnhof im thüringischen Nordhausen wird ein
34-jähriger Flüchtling aus Kongo abends von drei jungen rechtsradikalen
Männern rassistisch beschimpft. Der Bedrohte ruft über sein Handy
die Polizei. Jetzt traktieren die Rechten ihn mit Schlägen gegen den
Kopf.
Im Krankenhaus wird bei dem Kongolesen
eine Schädelprellung diagnostiziert.
ABAD Thüringen
2. Juni 02
Brandstiftung in der Flüchtlingsunterkunft in Nürnberg-Schweinau
in der Kunigundenstraße. Unbekannte haben Kartonagen im Keller angesteckt,
so daß sich dicker Qualm im Haus ausbreitet. Die 59 BewohnerInnen
können sich ins Freie retten.
Neun Menschen erleiden eine Rauchvergiftung,
vier von ihnen müssen im Krankenhaus behandelt werden.
taz 3.6.02;
NN 4.6.03
3. Juni 02
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein kongolesischer Flüchtling wird
in einer Straßenbahn von einem Deutschen rassistisch beleidigt. Als
er ausgestiegen ist, greifen ihn zwei Männer tätlich an und bedrohen
ihn mit einem Messer. Er kommt mit leichten Verletzungen davon.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
4. Juni 02
Ausländerbehörde im sächsischen Senftenberg. Als dem
21 Jahre alten kurdischen Flüchtling Veysal O. aus Bahnsdorf die
Erlaubnis für eine Fahrt nach Hamburg verweigert wird
(Residenzpflicht), läuft er auf den Hof der Behörde, übergießt
sich mit Benzin und droht, sich anzuzünden. Nachdem es einem Mitarbeiter
der Behörde gelingt, ihn zu beruhigen und von der Selbstverbrennung
abzubringen, läuft der Kurde davon und springt in einen nahe gelegenen
Schloßteich.
Die herbeigerufene Polizei bringt den
Flüchtling in die Psychiatrie.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus leitet
ein Ermittlungsverfahren gegen den Kurden ein wegen "unerlaubte(r) Einflussnahme
auf die Entscheidung einer Behörde", da er mit diesem Tötungsversuch
"die Genehmigung für eine Fahrt nach Hamburg erpressen" wollte.
BeZ 6.6.02;
LR 6.6.02; JWB 19.6.02
5. Juni 02
Herborn in Hessen. Polizeibeamte betreten die Klassenräume der
Klasse 8a der Comenius-Realschule und führen den 16-jährigen
Fabrice Malinga Modjulua ab. Er soll, zusammen mit seinen Eltern und drei
Geschwistern, in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben werden. An
der Wohnung der Eltern erscheinen die Beamten mit Diensthunden.
Ein Petitionsverfahren beim Hessischen
Landtag kann die Abschiebung vorerst verzögern. Der Vater der Familie
bleibt allerdings in Abschiebehaft.
FRat Hessen 14.6.02
6. Juni 02
Gera in Thüringen. Morgens um 3 Uhr klopft es bei der kurdischen
Flüchtlingsfamilie O. an die Wohnungstür, und kurz darauf wird
die Tür gewaltsam geöffnet. Eine Gruppe von Polizisten dringt
in die Wohnung ein, reißt die Eltern, ihre vier Kinder und zwei Gäste
aus den Betten und gibt ihnen fünf Minuten Zeit, die Sachen zu packen.
Die Abschiebung sei für 11.30 Uhr vorgesehen.
Familie O. wird in ein Polizeiauto verfrachtet
und in das Gefängnis gebracht. Außer den Eltern sitzen nun eine
neunjährige Tochter und die 10-, 12- und 15-jährigen Söhne
im Gefängnis und warten auf die Abschiebung.
Am Flughafen Tegel verlangt Herr O.,
daß ihm die Ausweisungsverfügung und die Abschiebepapiere vorgelegt
werden, ansonsten würde die Familie der Abschiebung nicht Folge leisten.
Daraufhin wird die Abschiebung abgebrochen, und die Familie kommt zurück
nach Gera. Frau O. und die kleineren Kinder werden in einem Flüchtlingsheim
untergebracht; der 15-jährige Mehmet und sein Vater kommen in der
JVA Untermansfeld in Abschiebehaft. Hier sitzen sie sechs Wochen lang mit
rechtsradikalen Straftätern zusammen auf einem Korridor. Diese beschimpfen
die beiden Kurden als "Kanaken", Essensreste werden in ihre Zellen geworfen,
und beim Hofgang werden die beiden mit Wasser beschüttet und anderen
Demütigungen ausgesetzt.
Am 23. Juli werden die Beiden nach einem
zweitägigen Aufenthalt im Gefängnis Suhl wieder zum Berliner
Flughafen gebracht und ausgeflogen. Die Festnahme durch türkische
Polizei erfolgt gleich nach der Ankunft in Istanbul. Nach zweitägiger
Schikane wird Mehmet O. wegen fehlender Nachweise seiner türkischen
Staatsbürgerschaft nach Berlin zurückgeschickt. Herr O. muß
bleiben.
Aber auch jetzt kommt der Jugendliche
nicht frei – er kommt zuerst in das Berliner Abschiebegefängnis in
Köpenick und später wieder zurück in das Geraer Gefängnis.
Hier wird festgestellt, daß ein
Antrag zur Erteilung der türkischen Staatsangehörigkeit von beiden
Elternteilen unterschrieben werden muß. Da die Mutter von Mehmet
mit den drei kleinen Geschwistern inzwischen untergetaucht ist und sein
Vater in die Türkei abgeschoben wurde, sind diese Unterschriften nicht
zu bekommen. Die Ausländerbehörde hebt deshalb Ende August den
Haftantrag auf, und Mehmet O. kommt nach fast drei Monaten in Gefangenschaft
frei.
ABAD Thüringen;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
6. Juni 02
Cottbus in Brandenburg. Abends gegen 21.30 Uhr werden am Stadtrand
drei Frauen aus Kamerun von zwei Männern und einer Frau zunächst
verfolgt und dann geschubst, so daß eine der Angegriffenen hinfällt.
Nun treten die Rassisten mit Füßen auf sie ein und rufen dabei
"Neger, was machst Du in Deutschland."
Den beiden Begleiterinnen gelingt die
Flucht, und sie telefonieren mehrmals nach der Polizei, die 45 Minuten
später eintrifft. Auch der Wachschutz des Flüchtlingsheimes,
in dem die Frauen wohnen, verweigert jegliche Hilfe.
Die mißhandelte Frau muß
ihre Verletzungen stationär im Krankenhaus behandeln lassen.
AfOrG; antifaschulnetz – juni 02
6. Juni 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
23 Jahre alter Gefangener für eine Stunde und 15 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt.
Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237
6. Juni 02
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 28 Jahre alte
Herr S. aus Rußland versucht, sich im Waschraum aufzuhängen,
was hinzukommende Mitgefangene verhindern können. Nach einem kurzen
Aufenthalt im DRK-Krankenhaus Köpenick und anschließender Vorstellung
beim polizeiärztlichen Psychiater in Spandau kommt er am gleichen
Tag ins Abschiebegefängnis zurück. Die nächsten vier Tage
muß er hier in der Isolierzelle verbringen, bevor er wieder auf Etage
in eine Gemeinschaftszelle verlegt wird.
Zum einen hatte Herr S. Angst vor einer
Abschiebung, da er nach eigenen Angaben aus der russischen Armee desertiert
war. Zum anderen hatte man ihm beim letzten Haftprüfungstermin 18
Monate Haft in Aussicht gestellt, sofern er bei seiner Abschiebung nicht
ausreichend mitwirke. Schließlich wird er im November nach sechs
Monaten Haftzeit entlassen.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
9. Juni 02
Merseburg in Sachsen-Anhalt. Der 23 Jahre alte Mohammad Khalil und
der 19-jährige X. X. verlassen um 1.30 Uhr eine Diskothek und gehen
in Richtung Bahnhof. Schnell bemerken sie, daß sie von einigen kahlgeschorenen
deutschen Männern verfolgt werden. Es sind dieselben Männer,
die sie schon auf der Tanzfläche in der Diskothek angerempelt und
beleidigt hatten. Mit "Hallo Neger" und ähnlichen Äußerungen
beginnen die Deutschen ihre Provokationen. Als die beiden Asylbewerber
nicht reagieren, fangen die Deutschen an, auf sie einzuschlagen. Die Flüchtlinge
gehen zu Boden und werden – noch unten liegend – mit Tritten traktiert.
A.B. trifft ein Stiefeltritt ins Genick, so daß er mit dem Gesicht
auf das Pflaster schlägt; ihm läuft das Blut aus der Nase. Mohammad
Khalil wird durch Tritte schwer an der Schulter getroffen. Trotz der Verletzungen
gelingt es den beiden, sich hochzurappeln und sich zu wehren. Überrascht
über die Gegenwehr fliehen daraufhin die Angreifer.
Aus Angst vor weiteren Repressionen
trauen sich die beiden Flüchtlinge nicht, sich bei einem Arzt oder
gar bei der Polizei zu melden.
Bericht des Betroffenen
9. Juni 02
Berlin. In der Kreuzberger Gaststätte "Wild at Heart" wird ein
30 Jahre alter Flüchtling aus dem Kamerun zunächst von zwei Männern
als "Nigger" beschimpft. Dann hält der eine Mann den Flüchtling
fest und der andere boxt und tritt auf ihn ein.
Mit Gesichtsverletzungen kommt der Kameruner
ins Krankenhaus. Hier wird unter anderem eine Fraktur des Orbitalbodens
festgestellt, die operativ behandelt werden muß und einen stationären
Krankenhausaufenthalt erforderlich macht.
Die Täter werden wegen gemeinschaftlicher
gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr und
vier Monaten Freiheitsstrafe und zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung
verurteilt.
ReachOut Berlin
11. Juni 02
Der kurdische Flüchtling Ramazan Cicek wird völlig überraschend
auf der Hamburger Ausländerbehörde verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis
gebracht. Als Ramazan Cicek sich hier bei einem Schließer über
den verschimmelten Mülleimer in seiner Zelle beschwert, bezeichnet
dieser den Kurden selbst als "Müll", geht weg und kommt mit sechs
Kollegen zurück. Sie zerren Ramazan Cicek aus der Zelle und werfen
ihn auf den Flurboden. Dann stellt sich jeweils ein Beamter auf seine Kniekehlen,
während ein anderer mit einem schwarzen Gummiknüppel auf seinen
Nacken und Rücken einschlägt. Nach der Prügelorgie der Wachbeamten
wird Ramazan Cicek in das Abschiebegefängnis Glasmoor gebracht.
Die Streifenwagenbesatzung und der Anstaltssanitäter
bemerken die Verletzungen und erstatten Anzeige. Eine dritte Anzeige wird
von dem Rechtsanwalt gestellt.
Erst drei Tage später, als die
Flüchtlingsbeauftragte der Kirche, die Pastorin F. Dethloff, Herrn
Cicek aufsucht, kommt er ins Klinikum Nord, wo festgestellt wird, daß
sein Arm gebrochen ist.
Die Ehefrau von Herrn Cicek, Serife
Cicek leidet seit langem unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung
und latenter Suizidgefahr. Sie unternimmt einen Selbsttötungsversuch,
als sie erfährt, daß ihr Mann in Abschiebehaft genommen wurde.
Ihren Tod verhindert die Tochter durch ihr schnelles Eingreifen.
Das Ermittlungsverfahren gegen die mißhandelnden
Beamten von Ramazan Cicek wird wegen "widersprüchlicher Aussagen"
im Januar 2003 eingestellt.
Nuce Nr. 60 – 28.6.02;
taz 27.6.02; taz 23.7.02;
Polizeiübergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer 2000-2003
14. Juni 02
Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus dem Irak wird in
Köthen von drei Rechtsextremen angegriffen und verletzt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
18. Juni 02
Rathenow in Brandenburg. Zwei Flüchtlinge aus Palästina,
31 und 32 Jahre alt, werden um 21.40 Uhr an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Ring
und Berliner Straße von Rassisten aus einem Auto heraus rassistisch
beschimpft. Dann versuchen die Angreifer, einen der Flüchtlinge auf
seinem Fahrrad umzufahren.
Opferperspektive
21. Juni 02
Der gehbehinderte 20 Jahre alte Ibrahim Y. aus Sierra Leone befindet
sich in der Fußgängerzone im brandenburgischen Hennigsdorf,
als ein Fahrradfahrer direkt auf ihn zufährt und versucht, ihn umzufahren.
Ibrahim Y. weicht aus und fragt nach dem Grund der Aggression. "Hier ist
mein Vaterland! Verschwinde!" erhält er als Antwort. Als der Angreifer
ihn schlagen will, geht ein Polizist dazwischen, so daß Ibrahim Y.
seinen Weg zum Supermarkt fortsetzen kann.
Als er allerdings wieder herauskommt,
taucht der Rassist wieder auf, schlägt ihm mit der Faust direkt auf
das rechte Auge, schlägt und schubst ihn weiter und bedroht ihn schließlich
mit einem Messer. Niemand der PassantInnen kommt dem Angegriffenen zu Hilfe.
Durch eine List entkommt Ibrahim Y.
und geht direkt zur Polizei, die den Täter noch vor Ort festnehmen
kann.
Am 13. März 2003 verurteilt das
Oranienburger Amtsgericht den schon vorbestraften Schläger zu einem
Jahr Freiheitsstrafe.
Opferperspektive;
BeZ 1.8.02; BeZ 2.8.02; JWB 7.8.02;
Opferperspektive 10.3.03; MAZ 14.3.03
21. Juni 02
Hoyerswerda in Sachsen. Auf einem Jahrmarkt sucht sich eine Gruppe
Rechtsradikale einen 23 Jahre alten Kurden aus der Türkei aus und
hetzt ihn über den Platz. Der Verfolgte versteckt sich, wird gefunden,
mehrfach geschlagen und niedergetreten. Nun greifen Menschen vom Platz
ein, und es entwickelt sich regelrecht eine Schlägerei.
Durch den Tumult gelingt es dem Kurden
jetzt endlich zu entkommen. An einer Tankstelle bittet er darum, in ein
Krankenhaus gefahren zu werden.
Aufgrund einer Gehirnerschütterung
und schwerer Prellungen am ganzen Körper wird er stationär aufgenommen.
AMAL Görlitz
22. Juni 02
Am Bahnhof der sächsischen Ortschaft Löbau werden zwei 29
und 31 Jahre alte Flüchtlinge aus Angola aus einem Auto heraus rassistisch
beleidigt. Dies ist bereits die zweite Attacke gegen den 29-Jährigen
in diesem Jahr.
(siehe auch: 27. April 02)
AMAL Görlitz
25. Juni 02
Berliner Bezirk Hellersdorf. In der Teupitzer Straße werden um
22 Uhr drei Mosambikaner von mehreren deutschen glatzköpfigen Männern
mit rassistischen Parolen beschimpft und beleidigt: "Was macht Ihr Neger
hier?" "Geht doch zurück nach Afrika" und anderes. Als die Afrikaner
nicht reagieren und weitergehen, fliegt ihnen eine Glasflasche vor die
Füße, und sie werden von den Deutschen umringt. Einem Mosambikaner
wird eine volle Eineinhalb-Literflasche Wein von hinten über den Kopf
geschlagen. Der 33-jährige Asylbewerber wird besinnungslos und geht
zu Boden. Als er zu sich kommt, sind die Täter weg und PassantInnen,
unter ihnen eine Ärztin, kümmern sich um ihn und rufen einen
Krankenwagen.
Auf eigenen Wunsch verläßt
der Verletzte das Krankenhaus noch am selben Tag. Als er am nächsten
Tag beim Landeskriminalamt zum Tathergang vernommen wird, wird er erneut
ohnmächtig und kommt wieder ins Krankenhaus.
Am 12. November wird der Haupttäter,
der sich zu dieser Zeit wegen anderer Straftaten in Haft befindet, zu einer
Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der
Prozeß gegen die einschlägig vorbestraften Mittäter wird
im Januar 2003 stattfinden.
ReachOut Berlin; taz 27.6.02; BM 27.6.02;
taz 28.6.02; afp 28.1.03; taz 7.2.03
26. Juni 02
Oberhausen in Nordrhein-Westfalen. In der Nacht wird Mohammed Kamara,
ein 24-jähriger Flüchtling aus Sierra Leone, auf dem Bahnhof
von zwei Polizeibeamten wegen des Verdachtes auf Trunkenheit und ungebührlichen
Verhaltens festgenommen. Die Beamten legen ihm Handschellen auf dem Rücken
an, und er kommt in die polizeiliche Gewahrsamseinrichtung des Bahnhofs.
Er protestiert noch gegen seine Festnahme, als ein dritter Beamter ihm
einen kräftigen Stoß versetzt. Mohammed Kamara kommt zu Fall
und spürt augenblicklich einen heftigen Schmerz in seinem linken Fuß.
Stark humpelnd wird er in eine Zelle gebracht.
Da der Schmerz immer stärker wird,
klopft er mehrmals in der Nacht an die Zellentür und macht auf seine
Verletzung aufmerksam. Als erster Beamter erscheint der oben erwähnte
"dritte" Beamte, schlägt Kamara auf die rechte Gesichtshälfte
und macht ihm Vorhaltungen wegen Ruhestörung. Später kommen andere
Beamte, die ihn auch schlagen.
Erst nach seiner Freilassung am frühen
Morgen rufen sie einen Krankenwagen und bringen ihn in das St.-Joseph-Hospital.
Die Ärzte diagnostizieren Frakturen des linken Wadenbeines und der
inneren Fußknöchel. Mit zwei Operationen wird die Verletzung
mittels einer Stahlplatte und mehreren Nägeln versorgt.
Mohammed Kamara wird erst am 16. Juli aus dem Krankenhaus entlassen.
Ende September erstattet der Rechtsanwalt
von Mohammed Kamara Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Im Januar
2003 stellt die Duisburger Staatsanwaltschaft
die Ermittlungen zu den Mißhandlungen ein, weil die Beamten bestritten
hätten, den Häftling auf der Wache geschlagen oder gestoßen
zu haben.
ai Januar 2004
27. Juni 02
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der algerische Abschiebegefangene
B., der noch gestern wegen starker Schmerzen in seinem rechten Bein zur
medizinischen Behandlung im Haftkrankenhaus Spandau war, wird jetzt von
einem Bewachungsbeamten zur Besuchsstunde abgeholt. Als Herr B. den offenen
Fahrstuhl betritt, reißt und schubst der Beamte ihn wieder hinaus.
Herr B. erklärt ihm, daß er ein krankes Bein habe. Das sei ihm
scheißegal, der Fahrstuhl sei nur für Deutsche bestimmt, ist
die Antwort des Beamten. Herr B. muß die 110 Treppenstufen zum Besuchsraum
zu Fuß zurück legen.
Auf dem Rückweg ist er in Begleitung
eines anderen Beamten. Als dieser mit ihm in den Fahrstuhl steigen will,
erscheint der erste Beamte und sagt, daß er den Gefangenen übernehmen
wird. Auch jetzt muß Herr B. den Weg zu Fuß über das Treppenhaus
nehmen. Oben angekommen, steigt der Beamte in den Fahrstuhl, um wieder
hinunter zufahren. "Du Egoist!" ruft ihm B. zu, und auch die anderen Gefangenen
belegen den oft rassistischen und unhöflichen Beamten mit Schimpfworten.
Der Beamte kehrt daraufhin auf den Flur
zurück und erstattet Anzeige gegen Herrn B. und einen anderen Gefangenen.
Pfarrer D. Ziebarth
27. Juni 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
33 Jahre alter Gefangener zunächst mit einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert.
Nach vier Stunden und 40 Minuten werden
die Fesseln an den Armen und am Bauch entfernt – die Fußfesseln bleiben
für die nächsten zwei weiteren Stunden. Die Gesamtzeit der Fesselung
beträgt damit sechs Stunden und 45 Minuten.
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
28. Juni 02
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Refki C., Flüchtling
aus dem Kosovo, wird um 2 Uhr nachts aus der Zelle geholt und zum Flughafen
gebracht. Nach seiner Ankunft im Kosovo erzählt er seiner Frau, daß
er in Berlin gezwungen worden war, Tabletten zu schlucken, von denen ihm
schwindlig geworden sei. Nach seiner Ankunft in Prishtina habe er Stunden
gebraucht zu realisieren, wo er war.
Refki C. ist durch die miterlebten Grausamkeiten
des Krieges psychisch schwer traumatisiert worden. Aber die fünf ärztlichen
Atteste, die seine Erkrankung beschreiben, haben ihn weder davor bewahrt,
im April in Haft zu kommen, noch hat er dadurch ein Bleiberecht erhalten.
Auch seiner ebenfalls schwer traumatisierten
Frau Shkendije S. und den beiden Kindern droht weiterhin die Abschiebung.
BeZ 24.7.02
28. Juni 02
Gera in Thüringen. Der Asylbewerberin Constance Etchu aus Kamerun
wird die Erneuerung ihrer Lebensmittel-Chipkarte und die Auszahlung der
monatlichen Summe von 40 Euro auf dem Sozialamt verweigert. Das Amt entzieht
so der Frau die existentielle Lebensgrundlage. Dies gilt als Strafmaßnahme,
weil Frau Etchu sich zwei Tage lang nicht im Flüchtlingsheim aufgehalten
hatte.
Constance Etchu protestiert im Heim
lautstark gegen diese Schikane, so daß der Wachdienst die Polizei
und den notärztlichen Dienst des Waldklinikums Gera ruft. Die Beamten
brechen die Zimmertür von Frau Etchu auf und holen sie heraus. Krankenwagen-Sanitäter
fesseln sie dann auf eine Trage und transportieren sie in die Klinik.
Die zynische Diagnose eines Psychiaters:
"Anpassungsstörung" der Patientin.
(siehe auch: 13. Februar 02 und 14. April 03)
AG Asyl Weida
29. Juni 02
Eine mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllte Bierflasche
prallt gegen die Außenwand des Flüchtlingsheimes im sächsischen
Jöhstadt. Kurz danach entfernt sich ein Auto. Der Brand kann frühzeitig
gelöscht werden; niemand der 65 BewohnerInnen wird verletzt.
Im April werden vier Angeklagte zu Jugendstrafen
zwischen eineinhalb Jahren sowie einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Einige der Täter hatten sich bereits an einem Brandanschlag auf dieses
Heim am 18. August 1999 beteiligt. (siehe dort – Heft I)
Die Strafen werden alle zur Bewährung
ausgesetzt. Als Motiv geben die Täter eine rechtsextremistische Gesinnung
und Haß auf Ausländer an.
JWB 17.7.02;LKA Sachsen 26.7.02;
SäZ 27.7.02; taz 16.4.03; LR 17.4.03
30. Juni 02
Im sächsischen Chemnitz ziehen nach einem für Deutschland
verlorenen Fußballspiel bei der Weltmeisterschaft randalierende Rechtsradikale
durch die Straßen. Ein 25 Jahre alter Flüchtling aus Nigeria
wird von ihnen angegriffen, geschlagen und mit einem Messer im Gesicht
verletzt.
Ein anderer Flüchtling, ein 17
Jahre alter Iraker, wird von ihnen krankenhausreif geprügelt.
AMAL Wurzen
Juni 02
Bundesland Niedersachsen. Die 59-jährige Kurdin H. B. befindet
sich in der Psychiatrischen Klinik in Langen-Debstedt bei Bremerhaven.
Nachdem sie zunächst versuchte, sich hier in der Klinik aufzuhängen,
schluckt sie eine größere Menge Tabletten.
H. B. war in der Türkei mehrmals
und über mehrere Tage von der Polizei festgenommen worden. Unter Mißhandlungen
sollte sie die Aufenthaltsorte ihrer Söhne nennen, von denen einige
untergetaucht – andere ins Ausland geflohen waren.
Durch die jahrelange Verfolgung durch
die türkischen Behörden und durch den Zerfall ihrer Familie wurde
sie traumatisiert. Im Jahre 1997 gelang ihr mit ihrem Sohn Metin die Flucht
in die BRD.
Ihre Krankheit verschlimmerte sich mit
der Abschiebung ihres 21 Jahre alten Sohnes Metin, der ihre einzige Bezugsperson
war. H. B. verlor den Halt und die Lebensenergie.
Bevor sie in die Klinik Langen-Debstedt
eingeliefert worden war, hatte sie mehrmals versucht, sich mit Tabletten
zu vergiften. Zwar ist Frau B. auch nach der Entlassung aus der Psychiatrischen
Klinik weiterhin in psychologischer Behandlung, doch ihre eigene ständig
drohende Abschiebung stellt ihre seelische Genesung immer wieder in Frage.
Im April 2004 versucht der Landkreis
Osterholz-Scharmbeck, mit der Feststellung ihrer "Reisefähigkeit"
die Abschiebung möglich zu machen. Die Amtsärztin urteilt in
ihrer Stellungnahme: "Konsequente Beaufsichtigung ab Mitteilung der bevorstehenden
Abschiebung und Fortsetzung der medikamentösen Therapie kann die Reisefähigkeit
herstellen. ...... Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich durch
dieses Vorgehen die Depression verschlimmert ..."
Die Ausländerbehörde zieht
daraus den Schluß, daß die Frau "reisefähig" sei und unter
ärztlicher Begleitung abgeschoben werden könne.
Hans-Eberhard Schultz – Rechtsanwalt;
FRat NieSa 7.4.04; taz-Bemen 10.4.04
Anfang Juli 02
Der tschetschenische Flüchtling Tamirlan Umarow wird aus München
nach Moskau abgeschoben. MitarbeiterInnen der Menschenrechtsorganisation
Memorial, die sich mit ihm verabredet haben, erwarten ihn auf dem Flughafen,
doch er taucht nicht auf. Sie bekommen auch keinen Kontakt zu ihm.
jW 4.7.02
1. Juli 02
Merzig im Saarland. Obwohl sich der 21-jährige Kurde Tahsin Özdemir
in stationärer Behandlung in der Psychiatrie befindet, wird er von
einer siebenköpfigen Polizeidelegation zur Abschiebung in die Türkei
abgeholt. Er ist suizidgefährdet. Die Abholung geschieht gegen den
lange anhaltenden Protest der behandelnden Ärzte.
Um die Suizidgefährdung zu kaschieren,
soll ihn ein Arzt (Unfallchirurg) im Auftrag der Landesregierung begleiten.
Im letzten Augenblick kann die Abschiebung gestoppt werden.
Tahsin Özdemir befindet sich auch
im Januar 2003 noch in der Psychiatrie – seine Abschiebung ist weiterhin
geplant. (siehe auch: 15. November 01)
Unterstützerkreis für die Rückkehr der Familie Özdemir
1.7.02
1. Juli 02
Im Flüchtlingsheim der brandenburgischen Ortschaft Hohenleipisch
entdeckt ein Bewohner morgens um
6 Uhr ein Feuer in einem unbewohnten Raum in einer Wohnbaracke. Nachdem
die BewohnerInnen zunächst selbst versucht haben, den Brand zu bekämpfen,
gelingt es schließlich den Feuerwehren aus Hohenleipisch und Elsterwerda,
ihn endgültig zu löschen.
Von den 30 BewohnerInnen wird niemand
verletzt. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen schwerer Brandstiftung. "Eine
fremdenfeindliche Tat wird nach ersten Erkenntnissen ausgeschlossen. Vielmehr
besteht der Verdacht, dass ein Bewohner des Asylbewerberheims das Feuer
gelegt hat."
LR 2.7.02; nhz August 02
1. Juli 02
Sechzig BewohnerInnen des Flüchtlingsheimes im brandenburgischen
Rathenow beschreiben in einem offenen Brief die "erniedrigende Behandlung"
durch das Heim-Personal und durch den Sicherheitsdienst "Security Zarnikow".
Zwei Jahre nach dem Memorandum der Flüchtlinge
vom Februar 2000, in dem sie aufgrund der zahlreichen rassistischen Angriffe
eine Verlegung in ein anderes Bundesland gefordert hatten, ziehen sie ein
Resumee:
Die Sicherheitsvorkehrungen sind deutlich
verstärkt worden, jedoch richten sie sich allein gegen die BewohnerInnen.
Die Besuchsregelungen sind verschärft worden (strenge Kontrolle am
Eingang; kein Besuch ab 22 Uhr); die private Post an die Flüchtlinge
wird geöffnet und kontrolliert; die Video-Überwachungsanlage
wurde erneuert. Zudem stellen die Flüchtlinge fest, daß stadtbekannte
Nazis zum Sicherheitsdienst des Heimes gehören.
Auch dem Verfassungsschutz ist bekannt,
daß mindestens vier Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Mitglieder
der "Kameradschaft Hauptvolk" sind, und damit dem "Kern der rechtsextremistisch
orientierten Szene in Rathenow angehören. "Kameradschaft Hauptvolk"
ist eine Organisation deren Mitglieder als gewalttätig gelten und
mit einer Reihe politischer und anderer Straftaten aufgefallen sind.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) erstattet
wegen des Protestbriefes prompt Anzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung
und Urkundenfälschung gegen Unbekannt. Im August 2003 stehen die beiden
ehemaligen Heimbewohner Mohammed Abdel Amine aus Togo und der Palästinenser
Mohammed Mahmud in Rathenow jetzt nur noch wegen des Vorwurfs der üblen
Nachrede vor Gericht.
Vorschläge von Seiten des Gerichts,
das Verfahren wegen Geringfügigkeit und mit Auflagen wie gemeinnütziger
Arbeit oder Geldbußen für die Angeklagten einzustellen, lehnen
die Flüchtlinge rigoros ab. Sie wollen sich nicht kriminalisieren
und mundtot machen lassen und wollen ihr Recht auf Kritik an den Verhältnissen
mit diesem Prozeß durchsetzen.
Am 1. November 2004 werden die beiden
angeklagten Flüchtlinge freigesprochen. Über zwei Dutzend BewohnerInnen
des Heimes hatten ihre Aussagen bestätigt.
Brief der Rathenower Flüchtlinge 1.7.02; MAZ 21.12.02;
TS 21.12.02; MOZ 21.12.02; BK 21.12.02; BM 21.12.02;
taz 11.3.04; BeZ 12.3.04; taz 12.3.04; jW 18.3.04; jW 2.11.04
9. Juli 02
Vor dem Bahnhof der sächsischen Ortschaft Löbau werden zwei
32 Jahre alte Asylbewerberinnen aus Ghana von einem 13-jährigen Deutschen
angepöbelt. Er beleidigt sie, spuckt sie an, wirft eine glühende
Zigarette in deren Einkaufstasche und stößt schließlich
eine der beiden Frauen zu Boden. Die Hochschwangere verletzt sich dabei
leicht; sie kommt ins Krankenhaus Ebersbach.
Umstehende AugenzeugInnen kommen den
Fauen nicht zu Hilfe und verständigen auch nicht die Polizei.
Ein Ermittlungsverfahren infolge einer
Anzeige der Betroffenen wird eingestellt.
AMAL Görlitz; SäZ 13.7.02
14. Juli 02
Als zwei Polizeibeamte einen 22-jährigen Marokkaner überprüfen
wollen, weil dieser sich "in einer dunklen Ecke herum-drückte", läuft
der Marokkaner durch das Untergestrüpp und springt in die Nidda. Es
gelingt ihm schwimmend, dem hinter ihm her gehetzten Polizeihund, einem
Doberman, zu entfliehen.
Als die Beamten ihn kurze Zeit später
an der Wörthspitze sichten, springt er in den Main. Der Polizeihund
spürt ihn dann unter einer Uferkante an einer Baumwurzel auf, und
der Marokkaner klettert ans Ufer zurück. Ihm wird ein Verstoß
gegen das Ausländergesetz vorgeworfen.
FR 16.7.02
16. Juli 02
Der 17 Jahre alte M. T. aus Sierra Leone, der sich erst seit gestern
auf dem Boden der BRD befindet, geht in Berlin zu einer Polizeistation
in Neukölln und sagt, daß er Asyl beantragen will. Hier erfolgt
seine sofortige Festnahme und seine Inhaftierung im Abschiebegefängnis
Köpenick.
Diese Freiheitsentziehung wird vom Amtsgericht
Schöneberg beim Haftprüfungstermin bestätigt. Nun stellt
M. T. seinen Asylantrag noch einmal – allerdings jetzt aus der Abschiebehaft
heraus. Dieser Antrag wird sehr schnell als "offensichtlich unbegründet"
abgelehnt.
Der Rechtsanwalt, der gegen die Inhaftierung
von M. T. Beschwerde einlegt, fordert eine Stellungnahme der Neuköllner
Polizeibeamten. Diese behaupten dann vor dem Landgericht übereinstimmend,
daß M. T. von Asyl kein Wort gesagt hätte und daß sie
ihn festnehmen mußten, weil sie der Meinung waren, daß es sich
bei M. T. um einen schon länger hier lebenden "Illegalen" handelte.
Als der Rechtsanwalt die Vernehmung des angeblich von der Polizei beauftragten
Dolmetschers forderte, sahen sich die Polizeibeamten nicht in der Lage,
seinen Namen ausfindig zu machen.
Das Landgericht äußert starke
Zweifel an der Darstellung der Polizeibeamte und entscheidet, daß
die Inhaftierung rechtswidrig war. Da allerdings der Asylantrag inzwischen
negativ entschieden und aus der Haft heraus gestellt wurde (in Berlin erfolgt
bei Asylantragstellung keine Entlassung mehr) und M. T. somit ohnehin ausreisepflichtig
sei, ist keine Haftentlassung zuzugestehen.
Pfarrer D. Ziebarth
Juli 02
Altenburg in Thüringen. Ein pakistanischer Asylbewerber, der in
Altenburg seine Freundin besucht, wird abends in der Nähe ihrer Wohnung
von elf Rechtsradikalen aufs Schlimmste verprügelt. Diese Prügelorgie
geschieht in aller Öffentlichkeit und vor den Augen von schließlich
ca. 100 Personen. Niemand dieser GafferInnen kommt dem Pakistani zur Hilfe.
Seine Freundin alarmiert die Polizei,
die sehr lange auf sich warten läßt. Erst als diese eintrifft,
hören die Rechten mit den Angriffen auf.
Der Flüchtling kommt mit einem
gebrochenen Oberkiefer und einem Nasenbeinbruch ins Altenburger Krankenhaus.
ABAD Thüringen
Juli 02
Der kurdische Flüchtling Ibrahim D. versucht sich aus Angst vor
der drohenden Abschiebung das Leben zu nehmen. Er kommt daraufhin in stationäre
psychiatrische Behandlung in eine Klinik im reinland-pfälzischen Herborn,
die auch im Januar 2003 noch nicht abgeschlossen ist.
(siehe auch: November 02)
FRat NieSa
Juli 02
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
werden zwei Suizidversuche in der JVA Glasmoor, der Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
Anfang August 02
Der tschetschenische Flüchtling Vakha Saiyev wird nach abgelehntem
Asylantrag aus Niedersachsen nach Moskau abgeschoben. Die russischen Behörden
nehmen ihm seine Papiere ab, so daß er fortan aufgrund fehlender
Papiere ständig Repressalien ausgesetzt ist. Als er nach Tschetschenien
fährt, um neue Papiere zu beantragen, wird er in seinem ehemaligen
Wohnort in Haft genommen. Während der Haft wird er mehrmals täglich
verhört und gefoltert. Er erleidet Verletzungen im Gesicht, im Bauch
und Unterleib. Durch die Schläge verliert er mehrere Zähne. Nach
vier Tagen gelingt es Verwandten von ihm, ihn aus dem Gefängnis freizukaufen.
Aber auch im Krankenhaus ist er nicht sicher, denn die Ärzte warnen
ihn vor den Soldaten, die täglich die Krankenhäuser nach Widerstandskämpfern
durchsuchen. Vakha Saiyev ist fortan ständig auf der Flucht und entgeht
im November 2002 nur knapp seiner erneuten Festnahme, als Soldaten im Hause
seiner Mutter nach ihm suchen.
Im Januar 2003 gelingt ihm die Flucht
nach Norwegen, wo er seine Familie wiedersieht, die aus Angst vor Abschiebung
schon im Sommer 2002 aus Deutschland weitergeflohen war.
Bekannt wird das Schicksal von Vakha
Saiyev durch die beiden Organisationen "International Helsinki Federation
for Human Rights" und "Norwegian Helsinki Committee". Diese fordern im
April 2003 den niedersächsichen Innenminister Uwe Schünemann
auf, Abschiebungen tschetschenischer Flüchtlinge aus Niedersachsen
sofort auszusetzen.
FRat NieSa 13.5.03;
FRat NieSa Heft 95/96 Juli 2003;
NOAS – Norsk Organisasjon for Asylsøkere
1. August 02
Landkreis Anhalt-Zerbst im Bundesland Sachsen-Anhalt. Einem Flüchtling
aus Burkina Faso wird der Eintritt in ein Fitness-Studio mit den Worten
verwehrt, daß "solche wie er" nicht erwünscht seien. Einige
Männer weisen noch darauf hin, daß "hier nicht Afrika ist".
Dann wird der Flüchtling von zwei Männern gepackt, nach draußen
getragen und auf die Straße geworfen. Sein Fahrrad wird ihm hinterher
geworfen.
Einen weiteren rassistischen Überfall
erlebt er einige Tage später. Als er mit ein paar Freunden in einem
Wald nachts einen Geburtstag feiert und trommelt, werden sie von einer
größeren Gruppe deutscher Rassisten umstellt. "Scheiß
Nigger" und "Verlaßt diesen Wald!" hören sie und ergreifen die
Flucht. Sie erstatten Anzeige.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
2. August 02
Der 27-jährige B. O. aus Tunesien befindet sich in einem äußerst
verwirrten Zustand in Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Als er seiner
Rechtsanwältin berichtet, daß er mehrfach mit dem Kopf gegen
die Zellenwand gelaufen sei, schreibt diese an die Anstaltsleitung mit
der Bitte um ärztliche Stellungnahme. Sie erhält über mehrere
Wochen keine Antwort und erfährt eher zufällig über das
LG Mannheim, daß die Anstaltsärztin auf einem Formularbogen
"nicht abschiebefähig" angekreuzt habe.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe
reagiert auf die Benachrichtigung und Aufforderung, B. O. aus der Abschiebehaft
zu entlassen, mit der Verlegung des Gefangenen nach Dresden – offenbar,
damit von dort die Abschiebung besser durchgeführt werden kann.
In Dresden wird die fehlende Abschiebefähigkeit
erst bekannt, als die Rechtsanwältin die ärztliche Stellungnahme
über den Gesundheitszustand von B. O. weiterleitet. Eine vom Landgericht
angeordnete Begutachtung kann nicht durchgeführt werden, da in der
JVA Dresden wegen Urlaubs kein Anstaltsarzt erreichbar ist. B. O. erhält
zeitweise Medikamente, die ihn ruhigstellen sollen. Ein Psychologe äußert
ihm gegenüber, daß ihm nicht geholfen werden könne.
Inzwischen wurde B. O. nach Tunesien
abgeschoben. Sein weiteres Schicksal ist unbekannt – seine letzten Äußerungen
bei einer gerichtlichen Anhörung waren besorgniserregend wirr.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
3. August 02
Bundesland Brandenburg. Ein Flüchtling aus Mosambik wird unter
einem Vorwand von vier jungen Männern in ein Waldstück nahe Ludwigsfelde
gelockt und dort stundenlang mit Fußtritten und Faustschlägen
traktiert. Der 38 Jahre alte Mann überlebt lebensgefährlich verletzt.
Er muß nach der Behandlung seiner körperlichen Verletzungen
seine schweren seelischen Traumen in der Nervenklinik Teupitz behandeln
lassen.
Am 11. Februar werden die Täter,
die alle aus Ludwigsfelde stammen, von der Jugendkammer des Potsdamer Landgerichts
wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt:
der Haupttäter zu acht Jahren und sechs Monaten, zwei weitere Täter
zu je fünf und drei Jahren Haft. Bei zwei weiteren Mißhandlern
wurde die zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
BM 6.2.03; MAZ 23.2.03;
Pressestelle Landgericht Potsdam 6.11.03
3. August 02
Weißenfels in Sachsen-Anhalt. Ein 31 Jahre alter Flüchtling
aus Kamerun wird am Abend vor einer Diskothek von einem Deutschen rassistisch
beschimpft und tätlich angegriffen. Dieser schlägt ihm mehrfach
mit der Faust ins Gesicht, und als der Afrikaner zu Boden geht, tritt der
Schläger weiter auf ihn ein.
Dem Kameruner gelingt es, sich zu erheben
und wegzulaufen. Nun merkt er, daß ihn vier oder fünf Männer
verfolgen. Sie holen ihn ein und schlagen und treten auf ihn ein. Einer
der Angreifer attackiert ihn mit einem sogenannten Totschläger.
Ein anderer Schwarzafrikaner kommt hinzu,
hilft ihm auf die Beine und gemeinsam gelingt ihnen die Flucht.
Nachdem ein Krankenwagen gerufen wurde,
kommt der Kameruner ins Krankenhaus. Neben den körperlichen Verletzungen
hat er in der Folgezeit besonders unter den psychischen Folgen des Überfalls
zu leiden.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
5. August 02
Als Polizeibeamte in der Berliner Landsberger Allee eine Wohnung durchsuchen
und die anwesenden Personen überprüfen, meldet sich gegen 23
Uhr ein Nachbar und erzählt, daß er ein dumpfes Geräusch
gehört und dann aus dem Fenster geschaut habe. Auf dem Rasen hinter
dem Haus liegt eine 25 Jahre alte Vietnamesin – nur mit einem Nachthemd
bekleidet. Sie kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.
Es wird vermutet, daß sie sich
zu dem Zeitpunkt, als die Polizeibeamten das Zimmer betraten, auf den Balkon
der im dritten Stock gelegenen Wohnung begeben hatte, weil sie keine gültigen
Aufenthaltspapiere besaß.
Gegen sechs Vietnamesen werden von der
Polizei Ordnungswidrigkeitsanzeigen eingeleitet, weil sich die Asylbewerber
außerhalb des ihnen erlaubten Landkreises aufhalten (Residenzpflicht).
Pressedienst Berliner Polizei 6.8.02 – 13:05;
BeZ 7.8.02
6. August 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Am Steintor in der Ernst-Krohmayer-Straße
wird um 22.40 Uhr ein 20 Jahre alter Asylbewerber von der Elfenbeinküste
(Côte d´Ivoire) von mehreren deutschen Männern geschlagen
und getreten. Einer der Angreifer schlägt ihm einen Stein auf den
Kopf. Als der Afrikaner am Boden liegt, treten sie weiter auf ihn ein,
wobei er von einem Tritt direkt im Gesicht getroffen wird. Dabei zerbricht
seine Zahnbrücke.
Er kommt mit Prellungen und Schürfwunden
am ganzen Körper und mit einer Platzwunde am Kopf ins Krankenhaus.
Die Polizei, die von Zeugen gerufen
wird, verhaftet die
18 bis 22 Jahre alten Täter noch am Tatort. Sie werden kurze Zeit
später wieder freigelassen.
Drei Täter werden in dem späteren
Strafprozeß, bei dem auch andere Delikte verhandelt wurden, zu Freiheitsstrafen
von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie neun Monaten auf
Bewährung und Zahlung von Schmerzensgeld und einer Geldstrafe verurteilt.
taz 8.8.02; FR 8.8.02; MDZ 8.8.02;
BeZ 8.8.02; JWB 14.8.02
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
6. August 02
Die Roma-Familie Asanovic, die seit August 2001 im baden-württembergischen
Rheinfelden lebt, wird durch Abschiebung auseinander gerissen. Beglijer
Asanovic, der einen jugoslawischen Paß hat, wird mit seiner dreijährigen
Tochter und der zwölfjährigen Tochter nach Belgrad abgeschoben.
Seine Frau Zanetma, sie ist Mazedonierin, soll später alleine nach
Skopje ausfliegen. Auf dem Flughafen Frankfurt am Main bricht die an Diabetes
leidende Frau zusammen – sie ist durch den enormen Streß total unterzuckert.
Im Krankenhaus wird sie für nicht reisefähig erklärt, bekommt
trotzdem eine Fahrkarte zurück nach Rheinfelden.
Frau Asanovic, die später nach
Mazedonien abgeschoben wird, gelingt es von dort aus, Kontakt zu ihrem
Mann herzustellen. Er bringt die Kinder bei Bekannten unter und fährt
in Richtung Mazedonien los, um sich mit seiner Frau zu treffen. Seither
ist er verschwunden.
Auch im Januar 2003 gibt es – trotz
intensiver Bemühungen verschiedener Organisationen und UnterstützerInnen
– kein Lebenszeichen von ihm.
AWO Flüchtlingsberatung Rheinfelden;
AK Asyl BaWü, Rundbrief Nr. 1/2004
8. August 02
Hamburg-Osdorf. Der 23 Jahre alte Asylbewerber Bailo Bah aus Guinea
wird im Knabeweg im hohen Gras einer Wiese morgens um 7 Uhr von einem Fußgänger
gefunden. Der Afrikaner hatte vermutlich noch versucht, in seine naheliegende
Unterkunft zu gelangen, verblutete aber im Gras.
Einige Tage später wird ein drogenabhängiger
Deutscher festgenommen, der gesteht, den Afrikaner während eines Streites
um Geld oder Drogen mit mehreren Messerstichen verletzt zu haben.
Pol-HH 020808; Pol-HH 020811;
HM 9.8.02; HA 9.8.02;
HA 12.8.02; Off limits Nr. 35 Okt. 2002;
FRat HH 16.3.03
8. August 02
Polizeigewahrsam Bremen – Abschiebehaft. Der türkische Gefangene
Ö. ruft seinen Mitgefangenen A. nachts zu sich in die Zelle. A. findet
Herrn Ö. leblos vor. Nachdem er keinen Pulsschlag fühlt, beginnt
er eine Herzmassage. Es dauert
6-8 Minuten, bis er den Puls wieder fühlt. Dann läuft er
in den Aufenthaltsraum, bittet die anderen Gefangenen Hilfe zu rufen und
kehrt zu dem Bewußtlosen zurück. Hier setzt er die Herzmassage
fort.
Die anderen Gefangenen versuchen jetzt
wiederholt über verschiedene Sprechanlagen Hilfe zu rufen, sie bedienen
die Notrufeinrichtung in der Zelle und die Alarmstäbe. Sie winken
ständig in die Video-Kameras, klopfen mit Händen und Füßen
gegen die Tür und versuchen schließlich sogar die Sprinkleranlage
in Gang zu setzen, um auf sich aufmerksam zu machen. Es dauert eine halbe
Stunde bis Beamte erscheinen, die dann erst den Notarzt rufen. Bis zum
Eintreffen des Arztes setzt Herr A. die Herzmassage fort.
Herr Ö. kommt auf die Intensiv-Station
eines Krankenhauses.
Gruppe grenzenLOS Bremen
8. August 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
38 Jahre alter Gefangener für 36 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit maximal
eingeschränkt.
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
11. August 02
Ein 70 Jahre alter türkischer Flüchtling, seelisch und körperlich
sehr krank, wird im thüringischen Königsee von Deutschen ohne
Vorwarnung und von hinten geschlagen.
ABAD Thüringen
14. August 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
18 Jahre alter Gefangener für vier Stunden und 40 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Jugendlichen
ist damit maximal eingeschränkt.
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
15. August 02
Der 19 Jahre alte liberianische Asylbewerber Mcjonny A. meldet sich
um 22 Uhr im Berliner Urban-Krankenhaus und bittet um psychiatrische Behandlung.
Schon in der Vergangenheit war der Mann
in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses behandelt und nach stationärem
Aufenthalt als geheilt entlassen worden. Als er am nächsten Morgen
die Klinik verlassen soll, weigert er sich und droht: "Ich schlage Euch
alle tot und beiße Euch!" Bei seiner Festnahme durch sechs PolizistInnen
verletzt er durch seine Gegenwehr einen Beamten und tritt eine Beamtin,
die dadurch stürzt und sich auch leicht verletzt. Als er später
in der Gefangenensammelstelle untersucht wird, versucht er, einem Beamten
in den Oberschenkel zu beißen.
Am nächsten Mittag gegen 13.50
Uhr wird der Mann aus der Gefangenensammelstelle entlassen.
Um 14.08 Uhr packt er auf dem nahen
U-Bahnhof "Paradestraße" eine 24-jährige Studentin und stößt
sie vor den einfahrenden Zug. Die Frau erleidet schwere Kopfverletzungen.
Wegen dieser Tat wird gegen Mcjonny
A. Haftbefehl erlassen.
BM 21.8.02; TS 21.8.02
17. August 02
Im Zentrum der brandenburgischen Stadt Prenzlau auf dem Neustädter
Damm (B 109) wird der 34 Jahre alte Flüchtling aus Sierra Leone Neil
D. nachts um 0.20 Uhr von einem Deutschen angehalten, der von ihm Geld
verlangt. Dann bremst ein roter VW-Golf und zwei Männer und eine Frau
steigen aus. Alle vier Personen schlagen jetzt abwechselnd auf den Afrikaner
ein. "Scheiß-Neger, was willst Du hier?" und "Ihr Scheiß-Ausländer
bekommt 2500 DM, viel mehr als meine Eltern" brüllen ihm die Rassisten
entgegen und prügeln ihn dann mit einem Schlagring, einer Kette und
einem Knüppel nieder. Auch als er am Boden liegt, wird er weiter mit
Stiefeln getreten. Der Angriff wird von mehreren vorbeifahrenden Autofahrern
beobachtet, jedoch niemand greift ein. Erst geraume Zeit später verständigt
ein älterer Mann die Polizei. Neil D. kommt ins Krankenhaus, wo seine
Kopf-, Brustkorb- und Bauchverletzungen behandelt werden.
Einige Stunden später nimmt die
Polizei drei tatverdächtige Männer und eine Frau fest – drei
von ihnen kommen in Untersuchungshaft.
Eine Woche später wird Neil D.
in einem Supermarkt von zwei Männern abgefangen, die ihn mit folgenden
Worten beschimpfen: "Scheiß-Neger, Du bist Schuld, daß unsere
Freunde im Knast sitzen." Und zum Schluß die Drohung: "Wir kriegen
Dich."
Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts
Prenzlau verurteilt im Oktober drei Täter zu Haftstrafen zwischen
zehn Monaten und drei Jahren und einen 17-Jährigen zu einer eineinhalbjährigen
Bewährungsstrafe.
Im November wird bekannt, daß
einer der Täter, Marco Sch., verdächtigt wird, am 12. Juli zusammen
mit seinem Bruder und einem Komplizen den 17-jährigen Marinus S. aus
Potzow bei Prenzlau bestialisch zu Tode gefoltert zu haben.
Neil D. ist durch die Überfälle
psychisch erkrankt und muß sich einer psychotherapeutischen Behandlung
unterziehen. Sein Antrag auf politisches Asyl wurde abgelehnt.
taz 28.8.02; FR 28.8.02; FR 3.9.02; JWB 4.9.02; taz 20.9.02;
apabiz Nr. 7 Okt. 02; Opferperspektive 22.10.02; TS 25.10.02;
NK 25.10.02; Opferperspektive 28.10.02;
Der Prignitzer – SVZ – 29.10.02; taz 29.10.02;
FR 29.10.03; BM 20.11.02; TS 22.11.02;
Opferperspektive – Jahrbuch 2002
17. August 02
Celle in Niedersachsen. Auf das Flüchtlingsheim in der Harburger
Straße wird ein Brandanschlag verübt. Der Brand an der Hintertür
konnte von BewohnerInnen und Feuerwehrleuten gelöscht werden. Verletzt
wird niemand.
Eine Woche nach dem Brandanschlag ist
die Hintertür nicht repariert, sondern zugenagelt.
FRat NieSa Heft 91/92 Jan. 2003 (revista Nr. 15, Sept./Okt.)
18. August 02
Die Siegburger Polizei veranstaltet eine Razzia in einem Flüchtlingsheim.
Die BewohnerInnen werden durch das Aufbrechen der Türen und durch
Warnschüsse geweckt. Die Beamten nehmen die kurdischen Flüchtlinge
Burhanettn Bulgak und Mustafa Acar fest. Sie sind erst seit kurzem in Deutschland.
Ein dritter Kurde, Resit Atas, gerät
in Panik und versucht zu fliehen. Nun gibt ein Polizist zwei Schüsse
ab und läßt den Polizeihund angreifen. Resit Atas wird durch
einen Biß verletzt und dann in Handschellen gelegt. Als ein anderer
Bewohner, Mehmet Bulgak, nach dem Grund des Überfalls fragt, wird
er von zwei Polizisten mit Fäusten geschlagen.
Die drei festgenommenen Kurden werden
ohne ärztliche Versorgung ihrer Verletzungen ins Abschiebegefängnis
Büren gebracht.
Nûçe Nr. 68 – 23.8.02;
AZADI informationen Nr. 6 Sept. 02 (Özgür Politika 21.8.02);
Polizeiübergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer 2000-2003
23. August 02
Potsdam in Brandenburg. Im Stadtteil Bornstedt wird nachts ein 24 Jahre
alter Flüchtling aus Kamerun von zwei Männern beschimpft, geschlagen
und getreten.
Opferperspektive (BeZ 7.9.02)
28. August 02
Eine männliche Person wird an der polnisch-brandenburgischen Landesgrenze
in Guben aus der Neiße geborgen. Aufgrund der Verwesung kann die
Todesursache nicht eindeutig benannt werden. Es wird Ertrinken angenommen.
LR 29.8.02;
Innenminister des Landes Brandenburg DS 3/6635
31. August 02
Auf dem Schützenfest im niedersächsischen Algermissen werden
vier tamilische Flüchtlinge von ca. 20 deutschen Rassisten umzingelt,
beschimpft und bedroht. Als die Tamilen versuchen, den Platz zu verlassen,
um in ihre Unterkunft in der Hermann-Löns-Straße zu fliehen,
werden sie verfolgt und mehrfach geschlagen. Der 31 Jahre alte Tamile Wajeed
Meera Mohideen erleidet eine Verletzung an der Hand, sein 19-jähriger
Freund Sutharsan Arunakiri eine schwere Platzwunde am Kopf, die stark blutet.
Die Angreifer belagern dann auch die
Flüchtlingsunterkunft "Schlichthaus" und brüllen "Ausländer
raus", "Deutschland den Deutschen" und ähnliche rassistische Parolen.
Die Flüchtlinge rufen die Polizei, die nach ca. einer Stunde eintrifft.
Diese ordert einen Krankenwagen und läßt die beiden Verletzten
ins Krankenhaus bringen. Dann nehmen die Beamten die Personalien der Opfer
auf – nicht jedoch die der Täter.
Danach lassen sie die Bedrohten alleine
und fahren weg. Die pöbelnden Täter kehren zurück und zerschlagen
mit Stühlen mehrere Scheiben der Unterkunft und werfen mit Steinen
und Flaschen. Dabei wird ein tamilischer Flüchtling durch einen Glassplitter
am Auge verletzt.
Zum zweiten Mal rufen die Bewohner die
Polizei, und als diese eintrifft, sind die Täter verschwunden. Die
Beamten schauen sich den Schaden an, lehnen allerdings den Wunsch der acht
Flüchtlinge ab, sie an einen anderen Ort zu bringen. Ein Polizeiwagen
wird für den Rest der Nacht vor dem Haus postiert.
Am nächsten Tag, dem Sonntag, 1.
September, erscheinen um 21 Uhr ca. 50 Menschen vor der Flüchtlingsunterkunft,
belagern sie und grölen rassistische Parolen. Einige von ihnen sind
mit Zaunlatten und Eisenstangen bewaffnet und dringen in die – nicht abschließbare
– Unterkunft ein. Sie zertrümmern eine Zwischentür und versuchen
auch die verschlossenen Zimmertüren aufzubrechen, hinter denen die
Bewohner in Panik und das Schlimmste erwartend ausharren. Die grölende
Menge vor dem Haus fordert die gewalttätigen Deutschen sogar auf,
das Gebäude anzuzünden.
Auch der Polizei gelingt es nicht, zu
den um Hilfe rufenden Flüchtlingen in die erste Etage zu kommen. Die
Randalierer machen weiter und verlassen erst nach mehr als einer Stunde
den Tatort.
Erst nach diesem zweiten Angriff innerhalb
von 24 Stunden beginnt die Polizei, die 18 tamilischen Bewohner wegzubringen.
In der Polizeistation Sarstedt werden erneut ihre Personalien festgestellt,
bevor sie in ein Heim in Hildesheim gebracht werden. Am nächsten Tag
werden sie alle von der Polizei verhört.
Nach Recherchen von Asyl e.V. – Hildesheim
und des Niedersächsischen Flüchtlingsrates sind diesen Überfällen
bereits mehrere Angriffe vorausgegangen.
Circa fünf Monate zuvor wurde einem
Tamilen vor seinem Zimmer ins Gesicht geschlagen.
Vor ca. drei Monaten wurden sämtliche
Wände innerhalb (!) des Flüchtlingsheimes mit rassistischen und
rechtsradikalen Parolen und Hakenkreuzen besprüht.
Vor zweieinhalb Monaten wurden tamilische
Bewohner von einem Mann, der einen in der Unterkunft lebenden Obdachlosen
besuchen wollte, mit einer Gaspistole aufgefordert, "ins Haus" zu gehen.
Bemerkenswert findet der Niedersächsische
Flüchtlingsrat die Äußerung eines Mitarbeiters der Ausländerbehörde,
der auf die Forderung nach einer Unterbringung der Flüchtlinge außerhalb
von Algermissen antwortet, die Betroffenen könnten ja "zurück
nach Sri Lanka" gehen.
Nach zwei Tagen beendet die Ausländerbehörde
die Unterbringung der Flüchtlinge in Hildesheim: die Menschen müssen
wieder zurück in die Unterkunft in Algermissen.
Erst aufgrund öffentlicher Proteste
verfügt das niedersächsische Innenministerium eine Verlegung
der Flüchtlinge in andere Ortschaften, um die "Lage in Algermissen
zu entspannen".
In der Folgezeit werden die Angriffe
auf die Flüchtlinge von offizieller Seite immer wieder heruntergespielt
und verharmlost. Laut Gemeindedirektor Faubel handelte es sich bei den
Angriffen um "normale Festzeltschlägerei" einer "harm-losen Entgleisung
verschiedener unter Alkohol stehender Personen". Zudem werden die Opfer
als "Ursache der Angriffe" genannt: "18 junge Männer in einem kleinen
Ort unterzubringen, führt fast zwangsläufig zu negativen Vorkommnissen".
Im Januar 2003 wird ein 22-jähriger
Täter vom Amtsgericht Hildesheim wegen gefährlicher Körperverletzung
und Landfriedensbruch zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Im August 2003, ein Jahr nach den Überfällen, sind von den
40 Beschuldigten 26 Personen angeklagt. Warum sich die Ermittlungen mühselig
gestalten, begründet die Staatsanwältin mit dem Satz: "Viele
Zeugen wollen nichts gesehen haben".
HAZ 3.9.02; taz 4.9.02; HAZ 4.9.02; HiZ 4.9.02;
HiZ 5.9.02; taz 6.9.02; WK 6.9.02; NWZ 6.9.02;
HiZ 6.9.02; jW 7.9.02; WK 7.9.02;
jW 11.9.02; WK 12.9.02; HiZ 14.9.02;
Antifaschistisches Infoblatt Nr. 57 Herbst 2002;
FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003;
taz 29.1.03; BeZ 29.1.03; HAZ 29.1.03;
taz 14.5.03; HA 29.8.03
August 02
Bundesland Niedersachsen. Nach einer Zwangsvorführung vor dem
türkischen Konsulat in Hannover versucht ein kurdischer Flüchtling,
sich das Leben zu nehmen.
FRat NieSa Heft 93/94 April 2003 – Sonderheft Projekt X
1. September 02
Lübben im Bundesland Brandenburg. Um 18.45 Uhr fährt ein
PKW auf der entgegengesetzten Fahrbahnseite mit hoher Geschwindigkeit auf
einen Fahrradfahrer zu. Dem Radler, einem Asylbewerber aus Togo, gelingt
es in letzter Sekunde, sich mit einem Sprung auf den Bürgersteig zu
retten. Dabei fällt er hin und verletzt sich am rechten Bein.
nhz Okt. 02 (LR 2.9.02);
asn Cottbus
2. September 02
Flughafen Berlin-Tegel. In einer Maschine der ungarischen Fluggesellschaft
MALEV (Flug-Nr. 671) weigert sich ein deutscher Passagier, seinen Platz
einzunehmen. Er bleibt im Gang stehen, weil er gegen die gewaltsame Abschiebung
eines jungen Bosniers protestiert, der sich in Begleitung von drei BGS-Beamten
ebenfalls in der Maschine befindet. Der Flüchtling soll über
Budapest nach Sarajevo abgeschoben werden.
Nach heftigen Wortwechseln mit dem Passagier
entscheidet der Flugkapitän, weder den Passagier noch den Abschiebegefangenen
mitzunehmen.
Unter Androhung von Gewalt zwingen die
BGS-Beamten den Passagier, der eigentlich verreisen wollte, die Maschine
zu verlassen.
Kmii 2.9.02; FR 3.9.02;
jW 4.9.02
3. September 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 47 Jahre alte Asylbewerber
Ryan Ryad Araby aus Ägypten wird nach 67 Tagen Hungerstreik und nach
viereinhalb Tagen Durststreik morgens um 1 Uhr aus der Zelle geholt und
abgeschoben. Bei einer Körpergröße von 1,81 m wiegt er
unter 55 kg. Er befindet sich in einem sehr schlechten körperlichen
und seelischen Zustand in Verbindung mit ausgeprägter Todesangst.
Den Durststreik hatte er begonnen, als
er erfuhr, daß die Abschiebung definitiv geplant sei. Aufgrund seiner
verzweifelten Aussage, daß er nicht lebend nach Ägypten zurückkehren
werde, kam er in eine Isolierzelle. Am 30. August bekam er aufgrund eines
maroden Backenzahnes heftige Schmerzen. Schmerzmittel wurden ihm mit dem
Hinweis verweigert, er solle zuerst seinen Hunger- und Durststreik beenden.
Herr Araby schrie und weinte vor Schmerzen und bekam schließlich
am Abend in unregelmäßigen Abständen Schmerztabletten und
erst aufgrund der Intervention eines Seelsorgers gegen 22 Uhr noch ein
Schmerzzäpfchen.
Bereits am 5. August sollte die Abschiebung
von Herrn Araby über den Flughafen Schönefeld stattfinden. In
Begleitung von drei BGS-Beamten war er in ein Flugzeug gebracht worden
und hatte lauthals gegen diese Maßnahmen protestiert. Auf den Vorschlag
des russischen Piloten, Herrn Araby den Mund zuzukleben, gingen die BGS-Beamen
nicht ein. Schließlich wurde die Abschiebung – wohl auch aufgrund
der Intervention einer Passagierin – abgebrochen.
Im Jahre 1999 war Herr Araby, der sich
seit 1976 in der BRD aufhielt, ohne Papiere festgenommen und nach einem
siebenmonatigen Aufenthalt im Abschiebegefängnis Kruppstraße
nach Kairo abgeschoben worden. Dort wurde er aufgrund seiner früheren
Mitgliedschaft in einer islamischen Partei für sechs Monate in Gefängnishaft
genommen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
11. September 02
Leipzig – Bundesland Sachsen. Als ein 25 Jahre alter Flüchtling
aus dem Senegal nachts in seine Unterkunft zurückkommt, erwarten ihn
16 Polizisten. Sie machen ihm deutlich, daß er jetzt abgeschoben
werden soll. Der Flüchtling ist völlig überrascht, gerät
in Panik springt aus dem vierten Stock der Sammelunterkunft.
Er überlebt mit gebrochenen Rückenwirbeln,
gebrochenen Beinen, gebrochenen Armen, Luxationen an den Händen und
schweren Hautverletzungen. Während seiner langen medizinischen Behandlung
wird er mindestens 29 Mal operiert – davon allein 15 Operationen an den
Beinen. Er wird Invalide bleiben.
Der Grund der angeblichen Festnahme
wurde dem Senegalesen später nie in einer ihm verständlichen
Sprache mitgeteilt. Zur Abschiebung sollte er nicht festgenommen werden.
Antirassistische Initiative Berlin;
Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig
12. September 02
Der 15 Jahre alte vietnamesische Flüchtling Bang Ca Ly wird nach
fast einem Jahr (!) Abschiebehaft in der JVA Hameln entlassen. Die Haftverlängerungsanträge
der Ausländerbehörde Goslar waren vom Amtsgericht in den vergangenen
zwölf Monaten ohne Probleme genehmigt worden. Der Betroffene habe
sich unerlaubt und ohne festen Wohnsitz aufgehalten und reise ständig
in der Bundesrepublik herum.
Im März 2001 wurde das Alter von
Bang Ca Ly angezweifelt, und die Staatsanwaltschaft veranlaßte eine
amtliche Altersbestimmung durch einen Rechtsmediziner. Dieser kam zu dem
Ergebnis, daß der Betroffene "wahrscheinlich 18 Jahre alt" sei –
jedoch "mindestens sechzehneinhalb Jahre alt."
Für den Goslarer Haftrichter stand
damit fest, daß Bang Ca Ly zumindest zu seinem Geburtsdatum falsche
Angaben gemacht und damit eine Beschaffung des Paßersatzpapieres
bei der vietnamesischen Botschaft bewußt boykottiert hatte. Damit
wurde die Abschiebehaft für weitere drei Monate angeordnet.
Erst als dem Flüchtlingsrat Niedersachsen
das Schicksal des Jugendlichen bekannt wird, gelingt es, die Entlassung
zu erwirken.
FRat NieSa Heft 98 Dezember2003
13. September 02
In einem Flüchtlingsheim im niedersächsischen Hildesheim
übergießt sich der Kurde Hamze Sen mit Benzin und flieht aus
dem Gebäude. Alarmierte Freunde suchen nach ihm und finden ihn schließlich
unter einer Eisenbahnbrücke in der Hannoverschen Straße. Dort
übergießt er sich erneut mit Benzin und droht – ein Feuerzeug
in der Hand – sich anzuzünden, sollten die Freunde näher kommen.
Erst nach zehn Minuten gelingt es den
Freunden, ihn zu überwältigen. Sie fesseln ihn und bringen ihn
so zu einer Ärztin. Diese überweist ihn zunächst in die
Psychiatrie.
Hamze Sen ist rechtskräftig abgelehnter
Asylbewerber und sollte zusammen mit seiner Familie am 17. September in
die Türkei abgeschoben werden. Dort droht ihm eine mehrjährige
Gefängnisstrafe wegen "Separatistischer Propaganda". Sen war in zahlreichen
Gedichten und Texten in kurdischer Sprache für die Rechte der Kurden
eingetreten und hatte auch den von der Kurdischen Arbeiterpartei PKK ausgerufenen
"Nationalen Befreiungskampf" unterstützt.
In dem Abschiedsbrief an seine Familie
schrieb er unter anderem: "Ich kann das uns zugefügte Unrecht nicht
mehr aushalten. Statt in der Türkei möchte ich hier sterben.
Nachdem ich zum türkischen Konsulat gebracht worden bin, kann ich
nicht mehr schlafen. Ich kann nicht mehr klar denken. Alles, was ich sage,
hilft uns nicht mehr. Ich habe keine Hoffnung mehr. Das heißt, mein
Leben endet hier."
jW 18.9.02; WK 18.9.02; FRat NieSa 16.9.02
13. September 02
In Potsdam an der Bushaltestelle am Schlaatz wird der
44 Jahre alte Kameruner Robert E. von vier Skinheads aggressiv bedrängt
und nach Zigaretten und "Dollars" gefragt. Dann boxt ihn einer der Männer
gegen die Brust, und ein anderer schlägt ihn mit einem Gummiknüppel.
Robert E. läuft weg, wird jedoch von dem Mann mit dem Gummiknüppel
verfolgt. Er kann seinen Verfolger abschütteln. Mit seinen an der
Hand und an der Schulter erlittenen Verletzungen muß er sich in ärztliche
Behandlung begeben.
Zwei der rechtsradikalen Täter,
die in einer Einrichtung für geistig und körperlich Behinderte
auf Hermannswerder leben, kommen vor Gericht. Ein 20 Jahre alter Mann wird
im Dezember 2003 vom Amtsgericht Potsdam zu einer Bewährungsstrafe
von zehn Monaten verurteilt. Sein Komplize und Hauptangeklagter bekommt
vom Landgericht Potsdam im Mai 2003 eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung
und Raub von einem Jahr und acht Monaten auferlegt.
Opferperspektive;
rbb 30.6.04
14. September 02
Berlin. Der 37 Jahre alte Ramo Suljic, Rom und Kriegsflüchtling
aus Serbien, erhängt sich im Badezimmer seiner Flüchtlingsunterkunft
aus Angst vor der erneut drohenden Abschiebung.
Die Familie hatte von 1993 bis 1995
in den Niederlanden gelebt und versuchte danach bis zum Jahre 1999, in
der BRD einen Aufenthalt zu bekommen. Der Versuch einer endgültigen
Rückkehr nach Serbien scheiterte an rassistischen Bedrohungen und
Übergriffen, so daß die Eheleute mit ihren Kindern im Jahre
2001 erneut nach Deutschland kamen.
Herr Suljic hinterläßt seine
Frau und sieben Kinder – das jüngste ist drei Jahre alt. Frau Suljic
ist schwer traumatisiert und deshalb auf die direkte Unterstützung
ihrer Töchter angewiesen. Während die älteste Tochter aufgrund
einer Eheschließung einen sicheren Aufenthalt hat, sitzt ihre jüngere
Tochter Zahida im November 2005 im Abschiebegefängnis Köpenick.
Ein Asylfolgeantrag und ein Antrag bei der Berliner Härtefallkommission
blieben erfolglos.
Die 20-Jährige, die einen Großteil
ihres Lebens in Berlin verbracht hat, wird am 4. Januar 2006 als einzige
aus der Familie nach Belgrad abgeschoben.
Die Abschiebung ihrer Mutter Zumreta
und ihrer fünf minderjährigen Geschwister (6 bis 16 Jahre alt)
erfolgt am
16. August 2006 – ebenfalls nach erfolglosem Härtefallverfahren.
Wichtige Papiere, wie die Geburtsurkunden, die Sterbeurkunde des Mannes
oder ärztliche Atteste und Gutachten bekommt Frau Suljic trotz mehrmaliger
Aufforderungen an die Beamten im Abschiebegefängnis nicht ausgehändigt.
Erst nach hartnäckiger Recherche von Angehörigen der Initiative
gegen Abschiebehaft beginnen die Gefängnisangestellten, die Papiere
zu suchen, und sie finden sie in irgendeinem Raum in einer Plastiktüte.
Lange nach der Abschiebung können diese wichtigen Papiere der Familie
per Post zugestellt werden.
In Serbien steht die Familie vor dem
Nichts. Da sie weder eine Wohnung noch Geld besitzen, müssen die sieben
Personen zunächst bei Bekannten in der Ortschaft Sremska Mitrovica
unterkommen. Erst eine Spendenkampagne in Berlin ermöglicht es ihnen,
eine kleine Wohnung zu mieten. Nur aufgrund regelmäßiger Spenden
aus Berlin kann die Familie auch ein Jahr nach der Abschiebung überleben.
Die Kinder, die nur Deutsch oder Romanes
sprechen, finden sich nur langsam in die serbische Sprache ein. Erst im
September 2007 gelingt es der Familie die drei jüngsten Söhne,
Valentino (8 Jahre alt), Dennis (10 Jahre alt) und Elvis (12 Jahre alt)
in einer Schule unterzubringen. Frau Suljic geht es psychisch nicht gut,
denn sie hatte weitere Zusammenbrüche, die jeweils Krankenhausaufenthalte
notwendig machten.
Im Frühsommer 2008 bricht der Kontakt
der Berliner UnterstützerInnen zu der Familie ab. Wegen der Unerträglichkeit
der Situation in Serbien hat die Familie erneut das Land verlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
17. September 02
Der 26 Jahre alte Russe Tschermen T., Abschiebegefangener in der JVA
Fulda, klettert vom Gefängnishof aus auf das Dach eines angrenzenden
Gebäudes und droht herunterzuspringen. Der Feuerwehr, Dolmetschern
und schließlich dem Oberbürgermeister der Stadt gelingt es,
ihn dazu zu bewegen, in den Korb einer ausgefahrenen Drehleiter zu steigen.
Tschermen T. war am 29. August im Intercity
ohne Fahrkarte und ohne gültiges Visum aufgegriffen worden und saß
seitdem in Abschiebehaft.
Als Motiv für seine Selbsttötungsandrohung
wird paradoxerweise angegeben, daß er die Zusicherung haben wollte,
auch tatsächlich nach Rußland abgeschoben zu werden, obwohl
der Abschiebetermin für den nächsten Tag festgelegt war und dies
ihm auch bekannt war.
FR 18.9.02; FR 20.9.02
18. September 02
Brandenburg. Im Regionalzug RE 39519 von Wittenberge nach Perleberg
wird die deutsche Freundin eines algerischen Flüchtlings von zwei
glatzköpfigen Rassisten beschimpft und beleidigt. Am Bahnhof Perleberg
richten sich die Aggressionen dann gegen den 25-jährigen Algerier.
Die Täter werfen ihn aus dem stehenden Zug, prügeln ihn nieder
und treten mit den Füßen in sein Gesicht. Dann fliehen sie.
Der Algerier kommt mit Gesichtsverletzungen
ins Krankenhaus.
Zehn Tage nach der Tat wird gegen einen
19-jährigen Deutschen Haftbefehl erlassen. Eine Woche später
erfolgt die Festnahme des zweiten, 15-jährigen Täters.
Im März 2003 fällt das Amtsgericht
Neuruppin das Urteil gegen die Täter. Der ältere muß für
drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, der jüngere Täter
bekommt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
MAZ 20.9.02; BK 20.9.02; BeZ 20.9.02; BM 20.9.02;
BeZ 28.9.02; taz 28.9.02; TS 29.9.02;
TS 3.10.02; MAZ 4.10.02; MOZ 4.10.02;
Opferperspektive 28.3.03
19. September 02
In der Flüchtlingsunterkunft an der Rheinstraße im nordrhein-westfälischen
Urfeld bricht um 23.50 Uhr ein Brand aus. Beim Eintreffen der Feuerwehr
aus Wesseling brennt bereits eine Treppe im hinteren Gebäude, und
die Flammen haben das Dach erreicht.
Ein Übergreifen des Brandes auf
das Hauptgebäude kann durch die Löschzüge verhindert werden.
Bis auf eine Frau, die eine leichte
Rauchvergiftung erleidet, bleiben alle BewohnerInnen unverletzt.
GA Bonn 20.9.02
20. September 02
Der 42 Jahre alte Xuan Khang Ha aus Vietnam, wird aus der Abschiebehaft
in Eisenhüttenstadt entlassen – vorläufig.
Seit der Festnahme des alleinerziehenden
Vaters bereits Anfang August galt sein fünfjähriger Sohn als
verschwunden. Trotzdem beabsichtigte und beabsichtigt das Landratsamt Oberhavel,
Xuan Khang Ha ohne sein Kind abzuschieben.
Aus Angst vor der weiter drohenden Abschiebung
begibt sich der abgelehnte Asylbewerber mit seinem Sohn Minh Duc ins Kirchenasyl.
Am 6. Januar 2003 dringen morgens um
7.20 Uhr zwei Polizisten in die Wohnung des Pfarrers Johannes Kölbel
im brandenburgischen Schwante ein, um Herrn Ha und seinen Sohn zwecks Abschiebung
festzunehmen. Die Beamten haben weder Haft- noch Durchsuchungsbefehl. Diese
gewaltsame Durchsuchung der Kirchen- und Privaträume des Pfarrers
ist der erste Bruch eines Kirchenasyls im Bundesland Brandenburg. Herr
Ha und sein Sohn werden nicht gefunden.
Gegen Pfarrer Kölbel wird ein Ermittlungsverfahren
wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern und Gewährung
von Kirchenasyl" eingeleitet. Im September 2003 erkennt die Neuruppiner
Staatsanwaltschaft die Gewissensentscheidung des Pfarrers an und stellt
das Verfahren ein, nicht jedoch ohne vorher deutlich zu machen, daß
"keine Zweifel über die grundsätzliche Strafbarkeit der Gewährung
von Kirchenasyl" bestünden und Wiederholungstaten strafrechtlich geahndet
würden.
MAZ 13.9.02; Südwest Presse 16.9.02; taz 21.9.02; TS 7.1.03; MAZ
7.1.03; taz 7.1.03; TS 8.1.03; jW 9.1.03; BeZ 4.9.03; BeZ 5.9.03
23. September 02
Bad Brückenau in Bayern. Wegen des angeblichen Diebstahls von
Batterien in einem Kaufhaus befindet sich ein 28 Jahre alter Flüchtling
aus dem Iran auf einer Polizeiwache. Er soll erkennungsdienstlich behandelt
werden, wogegen er sich sträubt, weil er nicht versteht, was die Beamten
von ihm wollen. Dann spürt er einen heftigen Schlag, den ihm der stellvertretende
Dienststellenleiter versetzt. Er blutet schwer und begibt sich nach seiner
Freilassung zu einer Zahnärztin. Diese veranlaßt die Einweisung
in die Kieferklinik nach Würzburg, in der er 25 Tage lang stationär
behandelt werden muß.
Am 21. Mai 2004 spricht die dritte kleine
Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt den Beamten vom Vorwurf der Körperverletzung
im Amt frei. Die Aussage des Polizisten, er habe in Notwehr oder im Reflex
gehandelt, war von seinen beiden Kollegen bestätigt worden.
swex.de 4.4.05
24. September 02
Als die Polizisten eine syrische Familie im hessischen Rotenburg morgens
um 7 Uhr zur Abschiebung abholen wollen, springt der 42 Jahre alte Familienvater
vom Balkon der im zweiten Stock gelegenen Wohnung und verletzt sich schwer.
Er kommt mit einem Rettungshubschrauber ins Klinikum nach Kassel.
Die Eheleute, die fünf Kinder im
Alter von acht bis
17 Jahren haben, befinden sich seit 16 Jahren (!) in der BRD. Der seit
dieser Zeit laufende Asylantrag war im Januar in letzter Instanz abgelehnt
worden.
Nach dem Selbsttötungsversuch des
Syrers muß die Abschiebeverfügung vorerst ausgesetzt werden.
FR 25.9.02; FRat Hessen 25.9.02; HNA 27.9.02;
HeZ 27.9.02; JWB 2.10.02
26. September 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2008 wird ein
29 Jahre alter Gefangener für zwei Stunden und 40 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem an den Händen fixiert.
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
26. September 02
Potsdam in Brandenburg. In einer Straßenbahn werden kurz nach
21.35 Uhr in der Heinrich-Mann-Allee ein 19-jähriger Flüchtling
aus Sierra Leone und ein 32 Jahre alter Flüchtling aus Kongo von zwei
Rassisten beleidigt, und einer von ihnen geschlagen. Die Afrikaner begeben
sich zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
Opferperspektive (MAZ 1.10.02)
27. September 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein 38 Jahre alter sudanesischer Flüchtling
wartet an der Haltestelle Rannischer Platz auf eine Straßenbahn,
als er von zwei deutschen Männern unter anderem mit den Worten "Du
stinkst!" beleidigt wird. Der Flüchtling ignoriert die verbale Attacke,
bekommt aber plötzlich von hinten einen Schlag mit einer Flasche ins
Gesicht. Gleichzeitig versetzt der zweite Angreifer ihm einen Tritt in
die Bauchgegend, wodurch der Angegriffene das Bewußtsein verliert.
Als er wieder zu sich kommt, blutet er im Gesicht stark, wird mit der Notambulanz
ins Krankenhaus gebracht und dort medizinisch versorgt.
Mehr als drei Jahre nach dem Überfall,
am 8. Dezember 2005, eröffnet das Amtgericht Halle den Prozeß
gegen die zwei mutmaßlichen Täter. Die Verhandlung endet mit
einer Aussetzung auf unbestimmte Zeit – weil ein DNA-Gutachten von beiden
Tätern erstellt werden soll.
Im März 2006 werden die Angeklagten
wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von 15 bzw.
18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Da sie Berufung einlegen, wird
der Fall neu vor dem Landgericht verhandelt. Aber auch das Nicht-Erscheinen
einer Zeugin am 22. November 2006 verzögert den Abschluß des
Verfahrens auf unbestimmte Zeit – im vierten Jahr nach der Tat.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
MDZ 9.12.05; MDZ 23.11.06
28. September 02
Brandanschlag auf das von Asylbewerbern bewohnte Gemeindehaus im nordrhein-westfälischen
Berghausen. Das Feuer wird schnell gelöscht, so daß nur geringer
Sachschaden entsteht und niemand verletzt wird.
Die Polizei nimmt als Tatverdächtigen
einen 35-jährigen Mann aus Berghausen fest. Gegen ihn wird Haftbefehl
wegen versuchter schwerer Brandstiftung erlassen.
JWB 9.10.02
Ende September 02
Bad Berleburg in Nordrhein-Westfalen. In der Nacht legt ein 34 Jahre
alter Berleburger Feuer in der seiner Wohnung gegenüberliegenden städtischen
Unterkunft für AsylbewerberInnen. Nur durch Zufälle wird das
Feuer frühzeitig entdeckt und kann schnell gelöscht werden, so
daß von den ca. 10 Erwachsenen und Kindern des Heimes niemand verletzt
wird.
Der Täter kommt – auch wegen anderer
Delikte und einer Vorstrafe – vorerst in Haft.
Siegener Zeitung 6.9.03
Herbst 02
Nach der Abschiebung wird ein abgelehnter Asylbewerber in Togo festgenommen.
Die Verhöre geschehen unter schweren Schlägen. Nach 15 Monaten
Gefangenschaft in Gefängnissen, Militärcamps oder Geisterhäusern
gelingt dem Mann die Flucht. Mit Hilfe von Freunden erreicht er im Mai
2004 die BRD und stellt erneut einen Antrag auf Asyl.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin
3. Oktober 02
Kamenz in Sachsen. Zwei Flüchtlinge und ihre deutschen Begleiter
werden von ca. 15 Fußballfans angepöbelt. Sie flüchten
und holen Unterstützung im Flüchtlingsheim.
Kurz darauf entwickelt sich eine Schlägerei
beider Gruppen, bei der es Verletzte gibt. Die Polizei nimmt später
einem Deutschen ein 30 cm langes Messer ab; die Flüchtlinge hatten
zuvor einen Baseballschläger in ihre Gewalt gebracht.
AMAL Sachsen (SäZ 8.10.02)
5. Oktober 02
Frau Annie B. aus Ghana kommt in das Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick.
Sie ist im vierten Monat schwanger und leidet unter starken Bauchschmerzen
und Erbrechen. Erst durch die Intervention der Seelsorgerin wird Frau B.
zu einer externen gynäkologischen Praxis gebracht – in Fesseln. Aufgrund
mangelnder Sprachkenntnisse der Ärztin versteht Annie B. nicht, welche
Diagnose gestellt wird. Sie bekommt keinen Mutterpaß und wird zurück
in die Abschiebehaft gebracht.
Frau B. leidet weiterhin unter starken
Schmerzen und Erbrechen; es wird ein zweiter Termin bei der Gynäkologin
vereinbart, aber der Gefangenen nicht mitgeteilt.
Am 25. Oktober wird Frau B., sie leidet
immer noch unter schweren Bauchschmerzen und häufigem Erbrechen, zur
Ghanaischen Botschaft gebracht. Die Botschaftsangehörigen äußern
ihr Entsetzen über den Zustand der Abschiebegefangenen. Noch am Abend
wird Frau B. von einem ihr unbekannten Mediziner untersucht, der sie als
haftunfähig beurteilt. Frau B. kommt umgehend ins DRK-Krankenhaus
Köpenick und wird noch am Abend aufgrund einer Blinddarmentzündung
operiert. Der Arzt im Krankenhaus notiert die Entlassung aus dem Abschiebegefängnis
aufgrund "akuten Schmerzen im rechten Unterbauch seit einer Woche ... Die
Patientin gab an, schon seit zwei Monaten abdominelle Beschwerden mit Erbrechen
zu haben."
FRat Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
5. Oktober 02
Mecklenburg-Vorpommern. In einer Rostocker Diskothek wird ein Flüchtling
aus Togo von anderen Gästen geschubst und geschlagen. Einer der Angreifer
zieht sogar ein Messer. Der Sicherheitsdienst der Diskothek reagiert nicht.
Der Togoer erleidet eine Gehirnerschütterung,
eine Platzwunde und Schwellungen im Gesicht. Einige Tage später wird
ihm der Zutritt zur Diskothek verwehrt.
LOBBI
6. Oktober 02
Landkreis Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg. Morgens um 1.40
Uhr bricht Feuer in der Flüchtlingsunterkunft "Stieg" in Albbruck
in zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen aus.
Insgesamt 200 Helferinnen und Helfer
verschiedener Organisationen (Feuerwehren aus Albbruck, Waldshut-Tiengen,
dem Klettgau und DRK-Ortsverbände) treffen am Brandort ein.
Bis auf drei Bewohner, die Rauchvergiftungen
erleiden, kommen die 60 Menschen, die hier leben, mit dem Schrecken davon.
Sie werden evakuiert und notdürftig in der Turnhalle von Unteralpfen
einquartiert.
Diesem großen Brand, der einen
Schaden von ca. 100.000 Euro im Neubau-Trakt über drei Etagen verursachte,
war ein kleinerer Brand im Altbau des ehemaligen Kindererholungsheimes
in dieser Nacht vorausgegangen, den ein Wachmann noch löschen konnte.
Die Polizei geht davon aus, daß
das Feuer vorsätzlich gelegt wurde. Obwohl es in der Vergangenheit
schon mehrfach in diesem Heim gebrannt hat und die Schwarzwaldregion laut
jüngstem Verfassungsschutzbericht für verstärkte rechtsradikale
Aktivitäten bekannt ist, schließt die Polizei "Fremdenfeindlichkeit"
als Tatmotiv aus. "Wir sind sicher, daß ein Heimbewohner den Brand
gelegt hat", erklärte der Pressesprecher der Waldshuter Polizei.
Am nächsten Tag äußert
sich der Landrat des Kreises wie folgt: es stehe zweifelsfrei fest, daß
es sich bei dem Brand um einen Anschlag gehandelt hat. In einem Zimmer
sei ein Brandsatz gefunden worden.
Die Täter und Tatmotive wurden
letztendlich nicht ermittelt.
AK Asyl BaWü 6.10.04;
SK 8.10.02; jW 8.10.02; ND 8.10.02; StZ 9.10.03;
Landkreis Waldshut Pressedienst 8.10.02; SAGA Januar 04
6. Oktober 02
Karlsruhe in Baden-Württemberg. Naziskins der "Kameradschaft Karlsruhe"
und Hooligans aus dem Umfeld des KSC (Karlsruher Sport-Club) formieren
sich am frühen Sonntagmorgen, ziehen grölend vor die Zentrale
Aufnahmestelle für Flüchtlinge und skandieren rassistische Parolen.
AntifaschistInnen und die gerufene Polizei treffen zeitgleich vor Ort ein,
so daß die Provokation beendet werden kann.
Antifaschistisches Infoblatt Nr. 57 Herbst 2002
12. Oktober 02
In einem Potsdamer Nachtbus werden ein 17 Jahre alter Flüchtling
aus Kenia, ein Turkmene und ein Brasilianer von zwei deutschen Männern
zunächst rassistisch beschimpft. Als der Bus an einer Haltestelle
stoppt, stoßen sie den Brasilianer aus dem Bus, schlagen ihn und
treten auf ihn ein, als er schon am Boden liegt. Dem 17-jährigen Flüchtling
stehlen die Deutschen den Rucksack.
Opferperspektive (MAZ 14.10.02)
14. Oktober 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Sergei P. soll wegen
der routinemäßigen Reinigungsarbeiten der Zellen zusammen mit
den anderen Gefangenen in einen anderen Zellentrakt gehen. Da er wegen
hohem Fieber und Schmerzen zu schwach ist aufzustehen, wird er von einem
Bewachungsbeamten angebrüllt: "Steh auf, du Arschloch!" Dann werden
Sergei P. Handschellen angelegt, und er wird vom Bewachungspersonal über
den Fußboden und mehrere Treppen in einen anderen Gebäudeteil
geschleift. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wird er auf dieselbe
Art wieder in seine Zelle gebracht.
Nach dieser demütigenden Tortur
ist er nicht mehr ansprechbar, und seine Hände sind stark geschwollen.
Herr Sergei P. wird nach vier Monaten
Gefangenschaft am 4. Dezember über Polen in die Ukraine abgeschoben.
ADB November 02; ADB 16.12.02
19. Oktober 02
An der polnisch-brandenburgischen Grenze in Forst wird ca.
1 Meter über dem Neißepegel in einem Gebüsch ein Bein
mit Schuh gefunden. Aufgrund des Fundortes wird angenommen, daß das
Körperteil während des Hochwassers angeschwemmt wurde.
Innenminister des Landes Brandenburg DS 3/6635
24. Oktober 02
In der Gemarkung Lampertsheim an der Autobahn A 67 nimmt die Autobahnpolizei
drei aus Afghanistan stammende Asylbewerber und ein neunjähriges Kind
fest. Die Menschen sind "unerlaubt" aus den Niederlanden nach Deutschland
eingereist.
Auf der Wache erleidet einer der Männer
einen Zusammenbruch und kommt mit dem Verdacht auf Herz- und Atemstillstand
ins Heppenheimer Kreiskrankenhaus. Nach medizinischer Versorgung und nachdem
er im Krankenhaus randalierte, wird er in das Zentrum für Soziale
Psychiatrie eingewiesen.
Die Staatsanwaltschaft ordnet an, daß
die Festgenommenen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro
zu hinterlegen haben.
Main-Rheiner 26.10.02
26. Oktober 02
Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. In einem Döner-Imbiß
belästigen und beschimpfen vier Neonazis den türkischen Angestellten
und einen 30-jährigen Flüchtling, der zu Gast ist. Dabei werden
die Rassisten handgreiflich. Zudem zerstören sie das Inventar des
Kiosks.
LOBBI
30. Oktober 02
Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim im baden-württembergischen
Kleinaspach in der Hardtwaldstraße. Durch eine vor das Gebäude
geschobene und angesteckte Mülltonne und eine eingeworfene Scheibe
entsteht geringer Sachschaden. Tatverdächtig sind zwei Frauen und
ein Mann, die kurz nach dem Brand einem Rentner den "Hitlergruß"
zeigten.
ngo-online.de 31.10.02; taz 1.11.02; FR 1.11.02;
BKZ 2.11.02; StZ 2.11.02;
30. Oktober 02
In Rodalben bei Pirmasens in Rheinland-Pfalz greifen fünf Jugendliche
eine kurdische Flüchtlingsfamilie unter Beschimpfungen ("Scheißausländer")
tätlich an. Die Frau erleidet Verletzungen am Kopf und verliert einen
Schneidezahn. Da die Polizei nicht "von einem zwingend fremdenfeindlichen
Hintergrund" der Tat ausgeht, erteilen sie den Tätern ausschließlich
Platzverbote.
JWB 13.11.02
30. Oktober 02
JVA Weiterstadt in Hessen. Kurz nach Mitternacht schneidet sich ein
26 Jahre alter Marokkaner die Pulsadern auf und setzt seine Zelle in Brand.
Zwei Vollzugsbeamte finden den Bewußtlosen und ziehen ihn aus dem
brennenden Raum. Alle drei erleiden eine Rauchvergiftung.
Dies geschieht, nachdem der Marokkaner
am vorherigen Tag wegen "illegaler Einreise" und wiederholtem unerlaubten
Aufenthalt zu einer Haftstrafe von 13 Monaten und der anschließenden
Abschiebung verurteilt worden war.
Bei einer Berufungsverhandlung der fünften
Strafkammer am Landgericht Darmstadt im Juli 2004 wird dieses Urteil auf
22 Monate erweitert. Begründung des Richters: "Ihr erneuter Suizidversuch
war rein appelativ, Sie wollten Aufmerksamkeit bekommen".
DE 3.6.04
Ende Oktober 02
Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern in Fürth. Der
Pförtner des Ausreisezentrums ruft die Polizei, nachdem er gesehen
hat, daß einer der Bewohner des Lagers über ein Auto gelaufen
ist. Die Besatzung des eintreffenden Mannschaftswagens ruft Verstärkung,
weil sie die Bewohner als aggressiv empfinden. Schließlich kommen
noch drei Mannschaftswagen, und jetzt werden sechs Bewohner unter Androhung
von Platzverweisen gezwungen, in das Gebäude zurückzukehren.
Bei dem Verschließen der Drehtür mit Handschellen geschieht
es, daß ein Bewohner eingeklemmt wird. Andere werden mit Schlagstöcken
traktiert. Ein Bewohner wird über Nacht mit auf die Wache genommen.
Er wird am Morgen wieder so entlassen, wie er mitgenommen wurde: in T-Shirt
und Hose.
Fürther Nachrichen 27.10.02
Ende Oktober 02
Bundesland Thüringen. In einem Waldstück bei Schwarzburg
werden sterbliche Überreste von zwei Personen gefunden. Die kriminalpolizeilichen
Ermittlungen und rechtsmedizinischen Untersuchungen ergeben, daß
es sich um zwei Männer aus dem osteuropäischen Raum handelt,
die mit hoher Wahrscheinlichkeit Asylbewerber oder Spätaussiedler
gewesen sind.
Die Sonderkommission "Goldfasan" der
Kriminalinspektion Saalfeld stellt weiter fest, daß sie zwischen
Juli 2000 und November 2001 gestorben sind. Das Alter des älteren
wird auf 38 bis 44 Jahre, das des jüngeren Mannes auf 21 bis
26 Jahre eingegrenzt.
Im Juni wird Haftbefehl gegen zwei männliche
Personen erlassen, die in Verdacht stehen, die beiden Osteuropäer
getötet zu haben.
Die Identität der Toten ist auch
im Januar 2004 noch nicht geklärt.
TA 2.5.03; Ostthüringer Ztg 2.5.03;
Polizei Saalfeld 2.5.03; Polizei Saalfeld 25.6.03;
Polizei Saalfeld 21.1.04
Oktober 02
Nach zwölfjährigem Deutschland-Aufenthalt wird Frau K. mit
ihren fünf Kindern in die Türkei abgeschoben. Obwohl sie die
Gefahr einer Zwangsheirat der älteren Tochter und die zu erwartende
wirtschaftliche Not den Behörden vorgetragen hat, war die Duldung
nicht mehr verlängert worden. Als geschiedene Frau lebt Frau K. nach
der Abschiebung in einem kurdischen Dorf in bitterer Armut, gesellschaftlicher
Verachtung, Isolierung und ist täglichen Bedrohungen und Anfeindungen
ausgesetzt. Ein sogenannter Ehrenmord an einer Verwandten im Frühjahr
2004 führt ihr und ihren Töchtern die allgegenwärtige Gefahr
vor Augen, selbst Opfer einer solchen Tat zu werden.
Was vor der Abschiebung bereits befürchtet
worden war, ist inzwischen eingetreten: Die älteste Tochter wird im
Alter von 16 Jahren von der Familie ihrer Tante gegen ihren Willen mit
ihrem Cousin verheiratet. Sie berichtet von brutalen Vergewaltigungen in
fast jeder Nacht. Bei zu großer Auflehnung gegen die familiäre
Gewalt drohte Frau K.'s Schwiegervater ihr mit dem Tod und der Zwangsverheiratung
ihrer 15-jährigen Tochter.
taz 31.1.05; kl-medien.de/ina
2. November 02
Friedrichstadt in Schleswig-Holstein. Die Kurdin Mediye Yardimci, die
zusammen mit ihrem Mann und fünf Kindern seit April in der evangelisch-lutherischen
Gemeinde im Kirchenasyl lebt, wird vor dem Gemeindehaus von Beamten des
Landeskriminalamtes verhaftet. Auch ihr sechsjähriger Sohn wird mitgenommen.
Bei der Festnahme kollabiert die asthmakranke
Frau und wird auf die Intensivstation des Husumer Krankenhauses gebracht.
Mediye Yardimci war nach Verfolgung,
Folterungen und Vergewaltigung in der Türkei 1994 in die BRD geflohen.
Sie leidet seither unter schweren psychischen Problemen. Der Asylantrag
war abgelehnt worden, weil Frau Yardimci aufgrund ihres Traumas bei der
Anhörung gar nicht darüber reden konnte. Erst als UnterstützerInnen
einige Termine bei einem Psychotherapeuten organisierten, konnte Mediye
Yardimci über ihre grausamen Erlebnisse reden.
Ein Asylfolgeantrag wurde dann vom Bundesamt
positiv entschieden, jedoch legte jetzt der Bundesbeauftragte für
Asylangelegenheiten Widerspruch ein.
Am 16. März 2005, zwei Jahre nach
dem Friedrichstädter Kirchenasyl, setzt ein Richter des Verwaltungsgerichts
Hannover einen Schlußpunkt unter das langjährige Verfahrensmartyrium
der Familie, indem er Abschiebehindernisse feststellt und die Abschiebung
untersagt.
FRat SH 4.11.02;
taz 5.11.02; FR 5.11.02;
Kreis Nordfriesland 5.11.02 und 11.11.02;
SH Zeitungsverlag 7.11.02;
FRat NieSa Heft 95/96 Juli 2003;
Der Schlepper Nr. 29 Winter 2004;
FRat SH 16.3.05;
Der Schlepper Nr. 31 Frühjahr 2005
4. November 02
Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern in Fürth. Zwölf
Männer aus der ehemaligen Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)
befinden sich im Flur der ersten Etage, lärmen und krakeelen. Der
Pförtner holt die Polizei, die für Ruhe sorgen soll. Ein dabei
eingesetzter Polizeihund beißt einen
23-jährigen Russen in die Brust. Ansonsten setzen die Beamten
Pfefferspray ein, "um die Lage zu beruhigen".
Der verletzte Russe kommt ins Krankenhaus,
wo er ambulant behandelt werden kann. Zwei Personen werden mit zur Wache
genommen.
sternshortnews.de 5.11.02;
Polizeibericht Mittelfranken 2034;
FüN 7.11.02; NN 7.11.02
5. November 02
Morgens um 4 Uhr wird die Kosovoalbanerin Sikrie Dervisholli von der
Polizei aus dem Bett geholt, nach Freiburg gebracht und in Lahr ins Flugzeug
nach Prishtina gesetzt.
Sikrie Dervisholli ist schwerkrank –
sie leidet unter amyothropher Lateralsklerose, einer Nervenerkrankung,
die zu schwersten Lähmungen und ohne adäquate Behandlung zu einem
fürchterlichen Tod führt.
Sämtliche Eingaben und Atteste
von Seiten der Ärzte und ihres Anwalts konnten die Abschiebung der
abgelehnten Asylbewerberin nicht verhindern.
Im Kosovo hat Sikrie Dervisholli niemanden,
in Deutschland hätte sie gerne ihre nur noch kurze Lebenszeit bei
ihrer Schwester verbracht.
Ihr Neurologe zu der Ignoranz der Behörden:
"Wie kann man einen Menschen so verrecken lassen."
Schwarzwälder Bote 6.11.02
6. November 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach einer heftigen verbalen
Auseinandersetzung zwischen einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde
und dem Gefangenen Soure M. bittet diese Bewachungsbeamte um Unterstützung.
Die Beamten werfen Herrn M. bäuchlings auf den Boden und fixieren
seine Hände mit Handschellen auf dem Rücken.
Nach dieser Mißhandlung weisen
seine Handgelenke starke Schürfwunden auf, und er klagt über
Schmerzen im Rücken und in der Schulterregion.
Ende November erfolgt seine Abschiebung
nach Guinea.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
ADB November 02; ADB 16.12.02
15. November 02
In der Flüchtlingsunterkunft im hessischen Lautertal, Ortsteil
Gadernheim, brennt das Erdgeschoß völlig aus, und auch die darüberliegenden
Wohnungen werden durch den Brand unbenutzbar. Die drei Flüchtlingsfamilien,
die in diesem ehemaligen Gasthof "Deutsches Haus" wohnen, können sich
unversehrt retten. Die Brandursache ist zunächst unbekannt.
DE 17.11.02
15. November 02
Syke im Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Ein 34 Jahre alter serbischer
Flüchtling, der Rom Lata Aradinovic, übergießt sich vor
dem Rathaus morgens um 8.20 Uhr mit Benzin, geht dann ins Treppenhaus und
zündet sich an. Dann läuft er brennend durchs Foyer wieder ins
Freie. Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gelingt es, die Flammen
zu löschen und Erste Hilfe zu leisten. Der gerufene Sanitätsdienst
bringt den Schwerverletzten ins Zentralkrankenhaus Links der Weser. Von
dort wird er mit einem Hubschrauber in die Universitätsklinik Hannover
geflogen, wo er am nächsten Tag seinen Verletzungen erliegt.
Lata Aradinovic lebte mit seiner Frau
Ljalje Redzepovic und seinen Kindern seit 1995 in Syke. Sein Asylantrag
war abgelehnt worden, und seine Familie war seit langem ausreisepflichtig.
Zwei Tage vor seiner Selbsttötung
hatte er in einer spektakulären Aktion auf die unzumutbaren Zustände
in der städtischen Unterkunft für Asylbewerber, dem ehemaligen
Gasthaus "Deutsche Eiche", aufmerksam gemacht. Er transportierte Schränke,
Betten, Matratzen und Decken aus einem Zimmer ins Freie und kündigte
an, künftig mit seiner Frau und seinen fünf Kindern draußen
zu schlafen: "Lieber draußen im Regen als in diesen Zimmern."
Noch nach seinem Tod wird Lata Aradinovic
von politisch Verantwortlichen wie dem Bürgermeister von Syke in der
Öffentlichkeit beleidigt und verunglimpft. Die Tatsache, daß
der Familie von dem jugoslawischen Konsulat nie Papiere ausgestellt wurden,
wird Herrn Lata Aradinovic als Identitätsverschleierung und Mißbrauch
des "Gastrechtes" unterstellt.
Anfang November 2004 erscheint die Polizei
morgens um 6.30 Uhr vor der Flüchtlingsunterkunft "Deutsche Eiche"
in der Waldstraße. Ohne Vorankündigung werden Ljalje Redze-povic
und ihre fünf Kinder herausgeholt, in einen Wagen verfrachtet und
dann direkt zum Flughafen Düsseldorf gefahren. Von hier aus geht ihr
Flug nach Belgrad.
WK 14.11.02;
JWB 15.11.02; WK 16.11.02;
WK 19.11.02; WK 27.11.02;
FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003;
Rahmi Tuncer – Migrationssozialarbeiter; WK 28.2.03;
SyK 14.10.04
20. November 02
Murtala Muhammed Airport in Lagos – Nigeria. Ein Flugzeug mit abgeschobenen
Flüchtlingen aus Italien und Deutschland ist gelandet. Die meisten
der aus Deutschland (21 Menschen) und aus Italien (24 Menschen) Abgeschobenen
haben frische Verletzungen an Hand- und Fußgelenken, die darauf hindeuten,
daß sie während des Fluges gefesselt waren und kurz vor der
Landung entfesselt wurden. Auch berichten die erschöpften Menschen
über schwere Mißhandlungen von seiten der deutschen und italienischen
Polizei.
Der Nigeria Imigration Service lehnt
die Wiederaufnahme zweier Flüchtlinge ab und läßt diese
nach Deutschland zurückfliegen. Eine Person ist bewußtlos und
somit nicht in der Lage, das Flugzeug zu Fuß zu verlassen, und die
zweite Person hat einen gebrochenen Nackenwirbel.
ThisDay 22.11.02;
JWB 4.12.02
21. November 02
Die 42–jährige psychisch kranke Cveta A. , Romni aus Mazedonien,
schluckt aus Angst vor der bevorstehenden Abschiebung eine Überdosis
Tabletten des Psychopharmakums Saroten (50-fache Tagesdosis). Ihre 17-jährige
Tochter Remzie, die den Tag auf der Ausländerbehörde verbrachte,
um das Attest über die Reiseunfähigkeit ihrer Mutter abzugeben,
findet sie abends leblos vor.
Im Krankenhaus wird akute Lebensgefahr
festgestellt, und Cveta A. ist auch am nächsten Tag noch nicht ansprechbar.
Am Morgen nach dem Selbsttötungsversuch
um 6 Uhr steht die Polizei vor der Wohnung, um die Familie A. zur Abschiebung
abzuholen. Der 15-jährige Selajdin A. kann die Beamten nur mit Mühe
davon überzeugen, daß seine Mutter auf der Intensiv-Station
im Krankenhaus liege und auch seine Schwester dort sei. Mit dem Hinweis,
die Familie habe sich am nächsten Morgen auf der Ausländerbehörde
zu melden und ein Attest vorzulegen, gehen die Beamten wieder.
Herr und Frau A. und ihre Kinder lebten
bis 1992 in Bosnien, weil Herr A. dort Arbeit hatte. Als ihre Wohnung bombardiert
wurde, und Cveta A. durch einen Deckenbalken am Kopf schwer verletzt wurde,
floh sie mit den Kindern zunächst nach Mazedonien und dann in die
BRD. Herr A. kam während des Krieges in Bosnien um.
PDS Flüchtlingsberatungstelle Berlin;
Amen a¹as kate! Gruppe Berlin
22. November 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 40 Jahre alte abgelehnte
Asylbewerber V. O. aus der Ukraine reißt sich mit einem Metallgegenstand
die Bauchdecke auf. Er kommt ins DRK-Krankenhaus Köpenick, wo seine
Verletzungen umgehend operiert werden. Vor Abschluß der medizinischen
Behandlung gelingt ihm die Flucht.
(siehe auch: 12. August 07)
Antirassistische Initiative Berlin
24. November 02
Rathenow in Brandenburg. Der 34 Jahre alte Moussa Abdel Nassirou, Asylbewerber
aus Togo, ist nach einem Telefonat in einer Telefonzelle auf dem Wege zu
seiner Flüchtlingsunterkunft im Birkenweg. Um ca. 18.30 Uhr wird er
im Bahnhofstunnel von einem Rechtsradikalen verfolgt und geschlagen. "Neger,
geh in dein Land!" hört er und spürt im gleichen Moment einen
Faustschlag gegen die linke Brust.
Moussa Abdel Nassirou hatte sich Mitte
August im Münchener Herz-Zentrum einer schweren Herz-Operation unterziehen
müssen, und als der Faustschlag jetzt seine Narbe trifft, bekommt
er große Angst. Er läuft weiter; der Deutsche holt ihn ein und
stößt ihn auf die Tunneltreppe, die zum Birkenweg führt.
Unter lautem Hilferufen gelingt es dem Togoer, die Treppe hochzulaufen.
Er nimmt sein Handy und droht dem Angreifer, daß er jetzt die Polizei
anrufen werde. Daraufhin flieht dieser zurück in den Tunnel.
Moussa Abdel Nassirou lebt seit 1994
in Rathenow im Flüchtlingsheim. Der Asylantrag des auch im Exil politisch
aktiven Oppositionellen ist abgelehnt worden. Im Januar 2004 droht dem
schwer herzkranken Opfer des rassistischen Angriffs die Abschiebung.
Bericht des Betroffenen; Opferperspektive
25. November 02
Der 21-jährige Teymur A. aus Aserbeidschan erleidet an der Sortiermaschine
einer Druckerei im bayerischen Fürth lebensgefährliche Verletzungen,
als er von einem Maschinenschlitten am Kopf getroffen wird. Er stirbt wenig
später im Krankenhaus.
Da seine Arbeitgeber, die Besitzer der
Druckerei, keine Sozialabgaben eingezahlt haben, versuchen sie zunächst,
den Unfall an diesem Ort zu verschleiern.
Wichtige Schutzeinrichtungen waren an
der Maschine entfernt worden, um bei bestehendem Papierstau diesen schneller
beseitigen zu können.
Die Polizei ermittelt gegen die Besitzer
der Druckerei wegen fahrlässiger Tötung, Vortäuschens einer
Straftat und verschiedener Verstöße gegen arbeits- und ausländerrechtliche
Vorschriften.
Polizeibericht Mittelfranken 2176; FrP 26.11.02;
NZ 28.11.02; NN 28.11.02
28. November 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 23–jähriger
Albaner und ein 47 Jahre alter Gefangener aus Weißrußland,
die zusammen in einer Zelle sitzen, fügen sich mit Teilen einer Rasierklinge
Schnittverletzungen im Bauchbereich zu.
Nach einer ersten medizinischen Versorgung
im DRK-Krankenhaus Köpenick erfolgt ihre Verlegung ins Haftkrankenhaus
Moabit. Nach einer Woche Krankenhausaufenthalt werden sie schließlich
wieder in die Abschiebehaft zurückgebracht – kommen allerdings in
verschiedene Zellen.
(siehe auch: 11. Februar 03)
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Antirassistische Initiative Berlin
28. November 02
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. An einer Haltestelle wird ein 32 Jahre
alter Flüchtling aus Ghana von einem Rassisten beleidigt und angegriffen.
Er bekommt einen Faustschlag ins Gesicht und wird dadurch verletzt. Drei
Männer gehen dazwischen und halten den Täter fest.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
30. November 02
Zirchow auf der Insel Usedom im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Um 16.50 bricht ein Brand im Obergeschoß des Flüchtlingsheimes
aus, den auch die gerufenen Feuerwehren der Umgebung erst löschen
können, als das Obergeschoß und der Dachstuhl zerstört
sind. Die 49 Flüchtlinge aus Armenien, Jugoslawien, Sri Lanka und
Syrien können sich retten; ein 14 Jahre alter Junge aus Armenien muß
mit einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden. Der Sachschaden
wird auf 500.000 Euro geschätzt.
OZ 2.12.02; NK 2.12.02; HA 2.12.02; taz 2.12.03; SD 2.12.02
30. November 02
Drei afrikanische Frauen, Mitglieder der "Flüchtlingsinitiative
Brandenburg", werden in einem Zug in Prenzlau von Rechtsradikalen rassistisch
angepöbelt und mit Bier überschüttet. Die Frauen sind auf
dem Weg zu einer antifaschistischen Demonstration.
Opferperspektive (jW 2.12.02)
November 02
Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz. Die 29 Jahre alte kurdische Asylbewerberin
Neziha A. befindet sich seit fast vier Monaten unnötigerweise in der
psychiatrischen Klinik, weil die Stadt sich nicht in der Lage sieht, ihr
eine Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Neziha A., der die Abschiebung droht,
war nach einem Selbsttötungsversuch im Mai in die Klinik eingeliefert
worden. Nach fünfwöchiger stationärer Behandlung sollte
die Entlassung erfolgen, und die Ärzte attestierten, daß es
"dringend notwendig" sei, sie in einer Wohnung außerhalb eines Sammellagers
für Asylbewerber unterzubringen.
Neziha A. war 1996 in die BRD geflohen,
nachdem türkische Beamte ihren Vater ermordet und sie selbst gefoltert
hatten.
jW 18.11.02; FR 19.11.02
November 02
Der kurdische Flüchtling Fehmi D. versucht sich aus Angst vor
der drohenden Abschiebung umzubringen. Er kommt daraufhin für sechs
Wochen in stationäre psychiatrische Behandlung nach Marburg.
Zu dieser Zeit befindet sich auch sein
Vater schon seit Monaten in stationärer psychiatrischer Behandlung,
die er nach einem Selbsttötungsversuch beginnen mußte.
(siehe auch: Juli 02)
FRat NieSa
November 02
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Fuhlsbüttel, in Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
Anfang Dezember 02
Ein ca. 30-jähriger irakischer Flüchtling wird im thüringischen
Altenburg von Rechtsradikalen rassistisch beschimpft und tätlich angegriffen.
Dem Iraker wird dabei der Arm gebrochen.
ABAD Thüringen
3. Dezember 02
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein angolanischer Flüchtling wird
um 16.30 Uhr in der B.-Kellermann-Straße von einem
23 Jahre alten Magdeburger angepöbelt und beleidigt. Dann befiehlt
der Mann seinem Hund, den Afrikaner anzugreifen, der der Aufforderung allerdings
nicht nachkommt. Der Mann verfolgt den Flüchtenden bis zu seinem Wohnhaus
und bedroht ihn noch in der Eingangstür mit einem Messer.
Als eine halbe Stunde später die
Freundin des Afrikaners mit einer Bekannten eintrifft, werden auch sie
von dem Aggressor rassistisch beleidigt und angespuckt.
Obwohl eine der Frauen bei einer anschließenden
"Rangelei" (Polizei-Bericht) leicht verletzt wird und der Täter polizeibekannt
ist, ermittelt die Kripo lediglich wegen des Verdachts der Beleidigung
und Bedrohung.
Polizei Magdeburg 4.12.02;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
5. Dezember 02
Altenkirchen in Rheinland-Pfalz. Morgens um 4.00 Uhr wird die achtköpfige
kurdische Familie Gülec in ihrer Wohnung in der Bahnhofstraße
durch die Rufe "Polizei" und lautes Gehämmer an der Tür geweckt.
Unmittelbar danach wird die Tür aufgebrochen und PolizistInnen stürmen
hinein. "Alles auf den Boden", wird geschrien – einige Beamte haben Gewehre
dabei. Auch die Türen der Kinderzimmer werden eingetreten. Einige
Kinder sind erstarrt – andere schreien unentwegt. Telefonate werden verboten
oder brutal unterbunden. Frau Hayriya Gülec liegt wie gelähmt
auf dem Fußboden. Auch ihren Töchtern gelingt es nicht, sie
anzuziehen, so daß sie im Schlafanzug und ohne Schuhe mit einem Krankenwagen
abtransportiert wird.
Dem ältesten Sohn Esat wird verboten,
sich von seiner Mutter zu verabschieden. Obwohl er von zwei Beamten bewacht
wird und seine Hände auf dem Rücken gefesselt sind, gelingt es
ihm, sich niederzuknien und seiner Mutter einen Kuß zu geben.
Zur direkten Abschiebung über den
Flughafen Frankfurt am Main wird die Familie getrennt. Während Murat
Gülec und die sechs Kinder in eine Linienmaschine einsteigen müssen,
wird Frau Gülec mit einer anderen, kleineren Maschine ausgeflogen.
Am Flughafen Istanbul erfolgt die unmittelbare
Festnahme von Murat Gülec. Obwohl türkische Behörden behaupten,
daß er wieder entlassen wurde, bleibt er verschwunden. Auch türkische
Menschenrechtsorganisationen versuchen, ihn zu finden.
Die Eheleute sind seit 15 Jahren in
der BRD gewesen. Drei der sechs Kinder sind hier geboren – der Älteste
war drei Jahre alt, als sie aus der Türkei flüchten mußten.
Durch die traumatischen Erfahrungen in der Türkei leidet Frau Gülec
unter einem schweren Posttraumatischen Syndrom. Drei unabhängige Ärzte
hatten einen Behandlungszeitraum von 10 Jahren vorgeschlagen.
Land in Sicht 22.12.02;
Bericht von Özlem Gülec (FAX nach der Abschiebung)
7. Dezember 02
Chemnitz in Sachsen. In der Nacht schleudern Unbekannte Brandsätze
durch zwei geschlossene Fenster im Erdgeschoß in die Büroräume
des von AussiedlerInnen und AsylbewerberInnen bewohnten "Wohnhotels Kappel"
an der Haydnstraße. Zwei der Brandsätze erlöschen von alleine,
ein dritter Molotow-Cocktail, der vor dem Haus gefunden wird, zündet
nicht.
Von den 180 Menschen, die in dem Haus
wohnen, wird niemand verletzt.
Im Juni 2003 hat die Sonderkommission
Rechtsextremismus des Landeskriminalamtes Sachsen vier Tatverdächtige
im Alter von 17 und 19 Jahren ermittelt. Die Haftbefehle gegen alle vier
werden wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung
erlassen. Alle Verdächtigen sind bereits durch diverse andere Straftaten
bekannt.
CMP 10.12.02; FP 10.12.03;
BeZ 10.12.02; JWB 18.12.02;
StA Chemnitz und LKA Sachsen 19.6.03;
afp 19.6.03; BeZ 20.6.03; SäZ 20.6.03,
FP 20.6.03; taz 20.6.03;
9. Dezember 02
Berlin-Kreuzberg. Morgens um 1.30 Uhr wird der 43 Jahre alte Mohammad
Ahmad Shoresch im Böcklerpark tot aufgefunden. Der Asylbewerber aus
dem Irak ist an einer Vielzahl von Stichverletzungen verblutet.
Am 7. Dezember war Mohammad Ahmad Shoresch
aus Augsburg kommend am Fernbahnhof Zoologischer Garten eingetroffen und
hatte die Zeit bis zum nächsten Nachmittag mit einem Freund verbracht.
Am Hermannplatz trennten sie sich, Herr Shoresch wurde seitdem nicht mehr
lebend gesehen.
Auch im Januar 2003 sind weitere Informationen
zu Tathergang und Motiven des Mordes der Polizei nicht bekannt.
Polizei Berlin 9.12.02; taz 10.12.02;
Polizei Berlin 18.12.02; BM 3.1.03
15. Dezember 02
Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Morgens um ca. 2 Uhr werden in
der Diskothek "Zum alten Schlachthof" drei togoische Flüchtlinge im
Alter von 29 bis 31 Jahren von mehreren Deutschen beschimpft und geschlagen.
Nachdem die Security die Angreifergruppe des Saales verwiesen hat, lauert
diese den Flüchtlingen außerhalb der Diskothek auf. Mehr als
zehn Männer treten und schlagen auf die drei Afrikaner ein.
Ein Angegriffener kommt mit einem Krankenwagen
ins Krankenhaus. Bei ihm müssen neben Prellungen, Blutergüssen
und einer stark blutenden Schnittverletzung an der Hand auch eine ausgekugelte
Schulter und ein geschwollenes Knie behandelt werden.
Angriffe wie diesen nehmen einige Diskotheken-Besitzer
zum Anlaß, ausländischen Menschen den Zutritt ganz zu verwehren.
Sie werden z.B. an den Türen von Tanzlokalen in Pasewalk, Anklam,
Bad Doberan und Rostock gezielt abgewiesen.
LOBBI; NK 18.12.02; NK 14.10.03; NK 30.10.03
15. und 16. Dezember 02
Im nordrhein-westfälischen Heilder brennt das Übergangsheim
an der Raiffeisenstraße innerhalb weniger Stunden zweimal.
Am Sonntag um 15.44 Uhr geht die erste
Brandmeldung bei der Feuerwehr in Erkelenz ein. Beim Eintreffen der Löscheinheiten
steht das Gebäude komplett unter Rauch. Ein Mann, der anfangs noch
im Obergeschoß schlief, kann sich auf das Dach retten und wird von
dort mit einem Rettungskorb über die Drehleiter heruntergeholt. Die
übrigen 29 hier wohnenden AsylbewerberInnen kommen mit dem Schrecken
davon und werden in der Turnhalle von Tüddern untergebracht.
Nachdem das Feuer gegen 20 Uhr gelöscht
ist, entsteht gegen 2 Uhr des nächsten Tages wieder ein Brand. Als
erneut die Feuerwehren eintreffen, befinden sich trotz Evakuierung wieder
zwei Personen im Gebäude, die dann über Leitern gerettet werden
können.
AaZ 17.12.02
16. Dezember 02
Mecklenburg-Vorpommern. In Pasewalk wird ein Flüchtling aus Togo
an einer Telefonzelle von drei Neonazis angepöbelt. Er kann fliehen.
LOBBI
17. Dezember 02
Als die Kamerunerin Lefu Rosine Chanwa morgens um 8 Uhr ihren Asylfolgeantrag
in der Ausländerbehörde des rheinland-pfälzischen Neuenahr-Ahrweiler
abgeben will, wird sie von der Polizei verhaftet. Am selben Abend kommt
sie von dort aus ins Maria-Hilf-Hospital.
Durch die heftigen und nicht enden wollenden
Einschüchterungsversuche, zunächst auf der Ausländerbehörde
und dann auf dem Polizeirevier, und auch durch die existentielle Angst
vor der drohenden Abschiebung war sie zusammengebrochen. Sie sagt, daß
sie sowohl auf der Ausländerbehörde und auch bei der Polizei
angegriffen worden sei.
Wegen ihrer politischen Aktivitäten
im Kamerun mußte Lefu Rosine Chanwa in die BRD fliehen. Auch hier
beteiligte sie sich an Aktionen, die die Forderung zur Freilassung der
südkamerunischen politischen Gefangenen zum Inhalt haben. So die Besetzung
der Kameruner Botschaft am 1. Oktober 2002 und eine Demonstration vor der
Botschaft in Bonn am 10. Dezember diesen Jahres. In beiden Fällen
wurde von Botschaftsangehörigen intensiv gefilmt.
mailingliste freemovement 17.12.02
17. Dezember 02
Im sächsischen Aue wird ein 27 Jahre alter Flüchtling aus
Nigeria von vier Männern und zwei Frauen auf offener Straße
angegriffen. Nach dem Überfall ist sein Nasenbein gebrochen, und er
muß sich im Krankenhaus Aue behandeln lassen.
(siehe auch: 25. März 03, 9. November 03 und 14. April 04)
AMAL Dresden
18. Dezember 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 46 Jahre alter russischer
Gefangener schneidet sich am Halsbereich und an
den Handgelenken die Blutgefäße auf. Nach medizinischer
Versorgung im Krankenhaus kommt er zurück in die Haft.
Antirassistische Initiative Berlin
19. Dezember 02
Der Sicherheitsdienst des Flüchtlingsheimes im thüringischen
Sonneberg entdeckt morgens um 4.15 Uhr einen mit Benzin gefüllten
roten Plastikkanister, der auf einer eingeschalteten Herdplatte steht.
Zu diesem Zeitpunkt sind bereits Löcher im Kanister, und das Benzin
hat sich auf dem Herd und auf dem Küchenboden ausgebreitet.
Die Feuerwehr kann eine Explosion verhindern
– alle
80 BewohnerInnen bleiben unversehrt.
FW 20.12.02; TA 20.12.02
19. Dezember 02
Kamenz in Sachsen. Ein 36 Jahre alter kurdischer Flüchtling aus
der Türkei wird um 1.15 Uhr auf der Straße von drei Nazis angegriffen.
Mit einem Holzknüppel erhält er einen Schlag in die Nierengegend
und geht zu Boden. Jetzt treten zwei Angreifer mehrere Minuten lang gegen
Kopf und Beine des am Boden Liegenden, während der dritte Mann seine
Füße festhält.
Der Kurde kommt schwer verletzt ins
Kamenzer Malteser-Krankenhaus. Neben der Gefahr einer lebensgefährlichen
inneren Blutung werden folgende Verletzungen festgestellt: Schädel-Hirn-Trauma,
stumpfes Bauchtrauma, Thorax-Prellung, Nieren-Quetschung und eine offene
Wunde am rechten Daumen.
Das Ermittlungsverfahren gegen die drei
Täter wird wegen angeblicher Unsicherheiten bei der Identifizierung
der Täter eingestellt. Der vermeintliche Haupttäter schlägt
im Januar erneut einen Flüchtling fast tot.
(siehe auch: 3. Januar 03)
AMAL Görlitz; StA Bautzen und LKA Sachsen 29.1.03
20. Dezember 02
Bei einem Brand im ersten Obergeschoß des Flüchtlingsheimes
der baden-württembergischen Stadt Sinsheim ziehen sich drei Flüchtlinge
im Alter von 22, 25 und 27 Jahren Verletzungen zu. Zwei von ihnen brechen
sich Knochen, als sie in Panik aus dem Fenster springen, und der dritte
kommt mit Verdacht auf eine Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Die übrigen 50 BewohnerInnen der
Unterkunft kommen mit dem Schrecken davon.
HSt 21.12.02
20. Dezember 02
Polizeigewahrsam Bremen – Abschiebehaft. Dem Asylbewerber H: aus Marokko
wird verweigert, Besuch zu bekommen. Als er sich darüber beschwert,
schubst ihn ein Beamter in die Zelle zurück. Dort tritt er ihm die
Beine weg, so daß er hinfällt und sein Kopf auf den Boden schlägt.
Er ist benommen und merkt, wie Beamte ihn in eine Beruhigungszelle schleifen
und dort mit Ketten an einer Matratze fixieren. Nach einer halben Stunde
erscheint ein Beamter und berührt mit einem Schlüssel seinen
Fuß, wohl um zu sehen, daß er bei Bewußtsein ist. Der
Beamte bietet ihm Tabletten an, die Herr H. jedoch nicht einnimmt. Dann
wird ihm gesagt, daß er hoch gehen solle, um seinen Besuch anzurufen.
Gruppe grenzenLOS Bremen
23. Dezember 02
Rathenow in Brandenburg. Der 41 Jahre alte togoische Flüchtling
Orabi Mamavi ist mit einem anderen togoischen Flüchtling zu Schneeräumarbeiten
in der Berliner Straße 30 vor der Kreisverwaltung eingesetzt. Ein
24-jähriger Deutscher kommt plötzlich auf sie zu und pöbelt
"Nigger, geh nach Hause!" und "Scheiß-Neger!" Er schlägt Herrn
Mamavi dreimal mit der Faust ins Gesicht und tritt seinem Kollegen gegen
das Knie.
Nur durch einen hinzueilenden Mann von
der Kreisverwaltung und einen Passanten, die sich einmischen, kann Schlimmeres
verhindert werden. Die gerufene Polizei nimmt die Personalien des Täters
auf und fordert Orabi Mamavi auf, mit in die Dienststelle zu kommen, damit
er dort Anzeige erstatten könne.
Die Polizisten raten Herrn Mamavi, noch
heute zu einem Arzt zu gehen, der seine Kopf- und Augen-Verletzungen attestieren
soll. Orabi Mamavis Suche nach einer Praxis bleibt erfolglos, weil alle
schon wegen des anstehenden Weihnachtsfestes geschlossen sind. Also geht
Herr Mamavi zusammen mit seinem Freund in die Rettungsstelle. Hier werden
ihm mit der Begründung, es handele sich bei dem Attest um eine Sonderleistung,
18,30 Euro für das Schreiben abgenommen.
Dies war der zweite rassistisch motivierte
Angriff, den Orabi Mamavi in Rathenow erleiden mußte.
(siehe auch: 25. April 97 – Heft I)
Ungeachtet des laufenden Ermittlungsverfahrens
plant die Ausländerbehörde Rathenow zum 24. Juli 2003 die Abschiebung
des wichtigsten Zeugen im anstehenden Prozeß gegen den Täter:
des Opfers selbst – Orabi Mamavi. Erst durch die Intervention des Rechtsanwaltes
und durch Bekanntwerden des Falles in der Presse wird die Abschiebung bis
nach dem Prozeßtermin auf den 4. September verschoben.
Der Täter wird zu einer Bewährungsstrafe
von vier Monaten und einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Inzwischen macht der Rechtsanwalt bekannt,
daß der Parteiausweis, der Orabi Mamavi als Mitglied der oppositionellen
"Convention Démocratique des Peuples Africains" (CDPA) identifiziert
und den der Togolese bei seiner Asylanhörung vor neun Jahren beim
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
als Beweis für seine Verfolgungsgeschichte vorgelegt hatte, von den
deutschen Behörden an die Togoische Botschaft weitergegeben wurde,
um die für die Abschiebung notwendigen Reisedokumente zu bekommen.
Orabi Mamavi, der wegen seiner oppositionellen
Arbeit in Togo schon verhaftet und gefoltert worden war und seine politische
Tätigkeit auch nach seiner Flucht in der BRD fortsetzte, ist durch
die rassistischen Angriffe und durch die ständigen Abschiebungsandrohungen
am Ende seiner nervlichen Kraft.
Wegen eines Verfahrensfehlers wird die
Abschiebung vom Verwaltungsgericht Potsdam vorerst gestoppt.
Flüchtlingsinitiative Brandenburg;
taz 14.5.03; TS 26.6.03;
FRat Brandenburg 26.6.03;TS 27.6.03;
FR 5.7.03; TS 10.7.03; MAZ 11.7.03;
Opferperspektive 18.7.03;
taz 22.7.03; TS 23.7.03; taz 24.7.03;
MAZ 24.7.03; TS 29.7.03;
Opferperspektive 11.8.03; taz 13.8.03; jW 23.8.03;
RBB-Brandenburg "Klartext" 26.8.03; FR 27.8.03; TS 4.9.03
26. Dezember 02
Bitterfeld im Bundesland Sachsen-Anhalt. In den Morgenstunden wird
ein 22-jähriger Flüchtling aus Kamerun von vier Männern
angepöbelt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer
bedroht.
Der Polizei gelingt es, die Täter
kurze Zeit später in einer Regionalbahn festzunehmen.
Polizei Dessau 27.12.02;
taz 28.12.02; FR 28.12.02; BeZ 28.12.02
31. Dezember 02
In der dritten Etage des Flüchtlingsheimes im brandenburgischen
Prenzlau bricht gegen 19 Uhr in einem der Zimmer Feuer aus. Trotz schneller
Intervention zweier pakistanischer Heimbewohner, die mit Feuerlöschern
arbeiten, breitet sich der Brand weiter aus. Auch die volle Besatzung der
Feuerwehr benötigt noch eine Stunde, um die Flammen unter Kontrolle
zu bringen.
Die beiden Pakistani kommen mit Verdacht
auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus. Ca. 30 HeimbewohnerInnen, die sich
zu dieser Zeit in der dritten und vierten Etage befinden, werden auf andere
Stockwerke des Heimes verteilt.
NK 4.1.03
31. Dezember 02
Altenburg in Thüringen. Am Silvesterabend sitzt ein ca. 30 Jahre
alter irakischer Flüchtling auf einer Bank. Plötzlich wird er
von einer Gruppe Rechtsradikaler umringt und beleidigt, bedroht und tätlich
angegriffen. Er wird leicht verletzt.
ABAD Thüringen
Dezember 02
Ein nigerianischer Flüchtling wird in der sächsischen Ortschaft
Aue durch einen rassistischen Überfall verletzt.
(siehe auch: 24. März 03)
AMAL Sachsen
In den Jahren 2001 und 2002
Bundesland Bayern. Der 46 Jahre alte Hausmeister Richard S. des Nürnberger
Flüchtlingsheimes in der Schloßstraße dringt mit seinem
Generalschlüssel zweimal in das Zimmer der schlafenden Rena W. aus
Uganda ein, überwältigt und vergewaltigt sie. Dann droht er ihr
die Abschiebung an für den Fall, daß sie nicht bereit sei, über
dieses Verbrechen an ihr zu schweigen. Er unterstreicht dies mit der Äußerung,
daß ihr als Ausländerin sowieso nicht geglaubt werde –
denn er sei ja schließlich Deutscher.
Als sich die 41-Jährige an die
zuständige Sozialarbeiterin wendet, hört sie genau dieses Argument.
Der Sozialarbeiterin sei so etwas "noch nie zu Ohren gekommen", und er
sei schließlich Deutscher.
Da Rena W. als Asylbewerberin gezwungen
ist, in dem Heim zu leben, kann sie nicht verhindern, daß sie ihrem
Vergewaltiger ständig begegnet – sie ist seinen sexuellen Belästigungen
noch oft ausgeliefert. Ähnlich wie ihr geht es mindestens sieben anderen
Frauen im Heim, die sich aufgrund ihrer fehlenden Rechts- und Sprachkenntnisse
und aufgrund der übergroßen Machtposition des Hausmeisters im
Heim nicht in der Lage sehen, sich zu wehren.
Erst fünf Jahre nach den Geschehnissen
erstattet Rena W. Anzeige, nachdem sie ihre Deutschkenntnisse verbessern
konnte und in unabhängigen Beratungsstellen über ihre Rechte
aufgeklärt worden ist.
Die Ermittlungen gestalten sich als
schwierig, weil das Heim schon länger aufgelöst ist und viele
Frauen, die von der Polizei eine Vorladung bekommen, sich nicht trauen,
dieser nachzukommen.
Im Januar 2009 muß sich der ehemalige
Hausmeister vor der 13. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg verantworten.
Neben Rena W. gibt es noch eine zweite Zeugin, die sich bereit erklärt
hat, gegen ihn auszusagen.
Rena W. steht in diesem Mißbrauchsprozeß
einem männlichen Richter und zwei männlichen Schöffen gegenüber.
Zwar zweifeln diese nicht an dem Verbrechen, doch es fehlen ihnen detaillierte
Beschreibungen des "Kerngeschehens", so daß entschieden wird, daß
die Beweise gegen den Angeklagten nicht ausreichen. Und weiter: "Es ist
besser, einen Schuldigen laufen zu lassen als einen Unschuldigen einzusperren."
Nach zwei Prozeßtagen wird der
Angeklagte am 16. Januar unter lautem Protest der anwesenden Öffentlichkeit
vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs an widerstandsunfähigen
Personen freigesprochen. Die Anwältin der Nebenklägerin Rena
W. legt Widerspruch ein.
Hinterland April 2007;
Internationales Frauencafé Nürnberg;
FRat Bayern 9.1.09; jW 9.1.09;
NZ 14.1.09; SZ 14.1.09; Hilpoltsteiner Ztg 14.1.09; jW 14.1.09;
Donaukurier 15.1.09;
Der Bote 16.1.09; jW 17.1.09;
jW 20.1.09; Altmühlbote 20.1.09
Im Jahre 2002
Es ist bekannt, daß zwei tschetschenische Flüchtlinge, die
nach ihrer Abschiebung aus der BRD am Flughafen Moskau von MitarbeiterInnen
der russischen Menschenrechtsorganisation Bürgerforum (Grashdariskoje
Sodejstwije) erwartet wurden, nicht erschienen sind. Ihr Aufenthalt konnte
bis Anfang 2004 nicht geklärt werden (eine vermißte Person ist
hier unter dem Datum Anfang Juli 02 dokumentiert).
Antirassistische Initiative Berlin
Im Jahre 2002
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. M. T. aus Eritrea befindet sich
nach einer Rückführung aus Frankreich bereits ca. 10 Wochen in
Haft. Die mehrfachen Hinweise auf seine HIV/HCV-Infektion werden ignoriert.
Der Erkrankte muß davon ausgehen, daß er nach Eritrea gebracht
und dort seinem Schicksal überlassen wird. Seine Abschiebung wird
in letzter Minute auf Grund eines Eilantrags gestoppt.
Von der Poliklinik "Assistance Hopitaux
Publique de Paris" war die Anstaltsärztin in Mannheim über die
HIV-Infektion informiert worden. Die "Behandlung" in Mannheim bestand daraufhin
in der Aushändigung von Vitamintabletten; offenbar erfolgte keine
weitere Reaktion. Das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart
behauptete noch zwei Monate nach dem Schreiben des Pariser Krankenhauses,
nichts von einer HIV-Erkrankung zu wissen.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
Im Jahre 2002
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Erst nachdem ein Rechtsanwalt bei
seinem Mandanten M. K. aus der Türkei eine Schwellung am Hals festgestellt
und auf eine mögliche TBC-Erkrankung aufmerksam gemacht hat, wird
dieser nach etwa vier Wochen Abschiebehaft in die TBC-Abteilung der JVA
Bayreuth verlegt.
Obwohl sich M. K. dort noch zur "Abklärung
und Behandlung" befindet, stellt der behandelnde Arzt zunächst Haft-
und Reisefähigkeit fest. Eine Woche später ist die Haftbeschwerde
beim LG Freiburg erfolgreich, nachdem in Bayreuth erkannt wurde, daß
"eine Operation erforderlich sei".
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
Im Jahre 2002
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß ein vietnamesischer Abschiebegefangener
nach einer Haftzeit von vier Tagen in der JVA Dresden einen Suizidversuch
unternommen hat.
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144
Im Jahre 2002
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
wird bekanntgegeben, daß ein moldawischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von sechs Monaten in der JVA Volkstedt einen Suizidversuch
unternommen hat.
LT Sachsen-Anhalt DS 4/1756
Im Jahre 2002
Gera in Thüringen. In fünf Grund- und Regelschulen der Stadt
kommt es immer wieder zu rassistisch motivierten Drohungen, Beleidigungen
und tätlichen Angriffen auf ausländische oder ausländisch
aussehende Kinder durch deutsche MitschülerInnen. Die Attacken – besonders
gegen Flüchtlingskinder – werden auch außerhalb der Schulen,
z.B. auf dem Heimweg, fortgesetzt.
Zwei Mädchen aus einem Flüchtlingsheim
wurden monatelang täglich angepöbelt, ihnen wurden die Schultaschen
weggerissen, darauf herumgetreten oder weggeschmissen. Sie bekamen oft
Prügel angedroht, einige Male wurde ihnen mit Fäusten ins Gesicht
geboxt, oder sie wurden getreten.
Schulleitungen und LehrerInnen negieren
und ignorieren diese Probleme und sind überhaupt nicht bereit, Stellung
zu
beziehen und den tatsächlich vorhandenen Aggressionen gegen Flüchtlinge
und MigrantInnen pädagogisch entgegenzutreten.
ABAD Thüringen
Im Jahre 2002
Nach Auskunft der Bundesregierung wurden im Jahre 2002 vier Personen
an der deutsch-polnischen Grenze und eine Person an der deutsch-tschechischen
Grenze tot aufgefunden. Diese Menschen starben infolge ihres "unerlaubten"
Grenzübergangs. (drei Todesfälle an der deutsch-polnischen Grenze
sind hier dokumentiert)
BT Drucksache 15/413, Frage 40
Im Jahre 2002
Polnisch-deutsche Grenze. Anfang des Jahres versucht ein Vater mit
seinem kleinen Sohn die Neiße zu überqueren. Beide Flüchtlinge
fallen ins Wasser und treiben im eiskalten Wasser ab. Seither gibt es kein
Lebenszeichen mehr von ihnen.
FRat Brbg
Im Jahre 2002
Der sächsische Staatsminister des Inneren gibt auf die Kleine
Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag nach der Anzahl der
Ausländerinnen und Ausländer, die bei dem Versuch, entlang der
sächsischen Grenze in die BRD zu gelangen, verletzt wurden (z.B. durch
Erfrierungen, Unterkühlungen, Bisse durch Diensthunde), die Zahl neun
an.
Sächsisches Staatsministerium des Inneren 4/0106