1. Januar 01
In der Silvesternacht werden drei iranische Flüchtlinge im sächsischen
Zschadraß von zwölf örtlich bekannten jugendlichen Nazis
angegriffen, geschlagen und mit einer Schreckschußpistole bedroht.
JWB 14.2.01
1. Januar 01
Schwedt in Brandenburg. In der Silvesternacht fliegen Steine und Knallkörper
durch die geöffnete Balkontür der Flüchtlingsfamilie B.
aus Afghanistan. Der Täter ist ein 18-jähriger Nachbar, der schon
mehrmals die Familie schikanierte. Vor zwei Jahren stieß er den 43-jährigen
Mohammed B. die Treppe herunter, der heute noch an den Folgen der Rückenverletzungen
leidet.
Einem Antrag auf Umverteilung in einen
anderen Ort, der vor allem mit schweren Depressionen der 37 Jahre alten
Mina B. begründet ist, wird nicht stattgegeben.
FR 22.2.01
1. Januar 01
In der Silvesternacht beschießt ein unbekannter Jugendlicher
das Flüchtlingsheim im sächsischen Plauen mit einer Schreckschußwaffe.
Ein vierjähriger Junge wird dadurch verletzt.
taz 2.1.01
3. Januar 01
Vier deutsche Nazis ziehen am Abend durch die brandenburgische Stadt
Cottbus, randalieren, brüllen Nazi-Lieder und rassistische Parolen.
In der Thiemstraße beginnen sie an einer Straßenbahn-Haltestelle
eine Schlägerei und prügeln auf Wartende und Passanten ein. Unter
den fünf Verletzten befindet sich auch ein 24 Jahre alter Flüchtling
aus dem Libanon. Zu ihm hatte einer der Angreifer gesagt: "Scheiß
Kanacke! Verpiß dich!" und stieß ihm dann die Faust ins Gesicht.
Anschließend steigt die Gruppe
in die Straßenbahn, pöbelt die Fahrgäste an und ruft "Sieg
Heil" und "Ausländer raus" und zeigt den Hitlergruß. Dann verfolgen
sie vier Personen, die die Straßenbahn verlassen haben und prügeln
auf sie ein. Ihre letzten Opfer an diesem Tag sind ein 17-jähriger
ukrainischer Aussiedler und ein 44-jähriger Deutscher.
Sämtliche Täter sind gerichtsbekannt,
und zwei Tage nach dem Überfall wird Haftbefehl gegen zwei von ihnen
erlassen.
Das Amtsgericht Cottbus verhängt
Strafen von neun Monaten Jugendstrafe und zwei Jahren auf Bewährung.
Ein Angeklagter wird freigesprochen.
FR 5.1.01; BeZ 5.1.01; TS 10.1.01;
VS-Bericht Brbg 2000; VS-Bericht Brbg 2001
5. Januar 01
Aus Angst vor der Abschiebung unternimmt die 16 Jahre alte Libanesin
Layah Maarabani einen Selbsttötungsversuch. Sie kommt für mehrere
Tage auf die Intensiv-Station, bis sie am 11. Januar das Krankenhaus wieder
verlassen kann.
Schon in der kommenden Nacht, um 2 Uhr
morgens, steht die Polizei vor der Tür, um sie und ihre Familie zur
Abschiebung abzuholen.
Layah M. gelingt es, sich der Festnahme
zu entziehen. Sie wird zur Fahndung ausgeschrieben, und die Polizei startet
eine großangelegte Suchaktion, an der sich auch Hubschrauber beteiligen.
FRat NieSa Heft 74 April 2001
6. Januar 01
Potsdam in Brandenburg. Eine 14-jährige Schülerin, Asylbewerberin
aus Kenia, ist mit anderen Jugendlichen unterwegs, als sie von zwei Rassisten
beleidigt und verfolgt wird. Von diesen erhält sie auch einen Faustschlag
ins Gesicht.
taz 8.1.01;
Opferperspektive (BK; ORB-Videotext 8.1.01)
6. Januar 01
Ein 42 Jahre alter irakischer Flüchtling wird am Bahnhof der sächsischen
Ortschaft Radeberg von zwei Glatzköpfen überfallen. Die Täter
halten ihm eine Pistole an den Kopf und bezeichnen ihn als "Scheißausländer".
Dann nehmen sie ihm seine Papiere und sein Geld ab und verschwinden. Als
der Iraker zur Polizeistation geht, um den Überfall zu melden, hat
er Probleme angehört zu werden. Der diensthabende Beamte weigert sich,
die rassistischen Umstände in die Anzeige mit aufzunehmen; für
ihn handelt es sich um einen Raubüberfall.
AMAL Sachsen; Aktion Zivilcourage Pirna;
Ausländerrat Dresden
7. Januar 01
Bundesland Brandenburg. Zwei Kilometer nördlich des Klärwerkes
der Stadt Frankfurt (Oder) am Grenzzeichen 499 wird eine vermutlich ertrunkene
Person aus dem Wasser der Oder geborgen.
BT-Drucksache 14/8432; BT-Drucksache 14/9927
7. Januar 01
Arnstadt in Thüringen. Drei afrikanische Flüchtlinge sitzen
am frühen Morgen mit zwei deutschen Freundinnen in der Diskothek "Lindeneck",
als sie von deutschen Männern angerempelt, rassistisch beschimpft
und bedroht werden. Die Afrikaner bitten den Sicherheitsdienst um Hilfe,
werden dann jedoch selber von den Security-Leuten grob angegangen und in
den Schwitzkasten genommen.
Als einer der Angreifer ein Glas zerschlägt
und damit einem Afrikaner Verletzungen im Gesicht und am Ohr zufügt,
bleibt der Sicherheitsdienst untätig.
Eine Frau ruft schließlich die
Polizei, die dann allerdings den Schilderungen der Angreifer und des Sicherheitsdienstes
glaubt und die Afrikaner auffordert, die Diskothek zu verlassen. Der Gaststättenbesitzer
erteilt ihnen Hausverbot, und als sie gehen, wird das Stück "It's
time to say good bye" gespielt.
FRat Thüringen 19.1.01;
Antifaschistisches Infoblatt Nr. 52 Frühjahr 2001
7. Januar 01
Der 25 Jahre alte Ahmad Saleh, palästinensischer Flüchtling
aus dem Libanon, wird im thüringischen Suhl beim Einkaufszentrum von
mehreren Deutschen rassistisch beschimpft und geschlagen.
(siehe auch: 29. Juli 00, 25. November 00, 10. März 01)
Bericht des Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen
7. Januar 01
Wilhemshaven in Niedersachsen. Ohne vorherige Ankündigung und
nach 10 Jahren Deutschland-Aufenthalt wird morgens um 6.30 Uhr der
syrische Familienvater Samir Ramadan mit seinem 14-jährigen Sohn Mohammad
und seiner
7-jährigen Tochter Sheridan festgenommen und nach Syrien abgeschoben.
Weil sie aus dem Libanon stammt, bleibt die Ehefrau und Mutter der Kinder,
Frau Khan-Ramadan, vorerst in Wilhelmshaven.
Ebenfalls abgeschoben werden die volljährigen
Töchter der Eheleute: Manal Ramadan, die kurz vor der Heirat mit ihrem
deutschen Verlobten steht, und ihre Schwester Rania mit ihren 4- und 18
Monate alte Babys. Dadurch wird Rania von ihrem palästinensischen
Ehemann Ismail Bachier getrennt, obwohl dieser im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis
ist.
Nach der Ankunft in Damaskus wird Samir
Ramadan mehrfach von den syrischen Behörden vorgeladen und jeweils
einige Tage inhaftiert.
Die abgeschobenen Kinder leiden sehr
unter der Trennung von der Mutter. "Sheridan weint ständig. .... Sie
hat sehr viel Angst hier vor allen Leuten, weil sie glaubt, wir sind entführt
worden", schreibt Mohammad im Februar an seine Mutter.
FRat NieSa Heft 74 April 2001
8. Januar 01
Der Inder Raj Kumar befindet sich, nach abgelehntem Asylantrag, in
Abschiebehaft in der JVA Mannheim.
Zwei Abschiebungen konnte Raj Kumar
verhindern, weil
er sich Schnittverletzungen an den Handgelenken zufügte und Teile
einer Rasierklinge im Mund versteckt hatte. Seit Anfang Dezember befindet
er sich aus Protest gegen die Abschiebung und gegen die lange Haftzeit
im Hungerstreik. Er wiegt noch 49 kg. In seinem geschwächten Zustand
soll die Abschiebung erfolgen.
Auf einer Mannheimer Polizeistation
wird er von vier oder fünf Beamten festgehalten, so daß ein
Arzt ihm eine Beruhigungsspritze in den rechten Oberarm verabreichen kann.
Als Raj Kumar sich wider Erwarten nicht beruhigt und erst recht nicht einschläft,
halten ihm auf dem Frankfurter Flughafen Beamte Mund und Nase zu, um ihm
gegen seinen Willen zwei Tabletten zu verabreichen.
Doch trotz dieser Manipulation leistet
er auch noch im Flugzeug heftigen Widerstand, so daß der Air-France-Pilot
schließlich seine Mitnahme nach Neu-Dehli verweigert.
Zurück im Polizeitransporter wird
Raj Kumar von mehreren BGS-Beamten geschlagen. Er erleidet erhebliche Verletzungen,
insbesondere einen großen Bluterguß unter dem rechten Jochbein
und Prellungen am rechten Brustkorb und am rechten Oberschenkel. Er kommt
zurück in die Abschiebehaft und von dort für einen Tag in eine
Klinik.
Die Rechtsanwältin erstattet Strafanzeige
gegen den an der Abschiebung beteiligten Arzt und die BGS-Beamten. Die
staatsanwaltlichen Ermittlungen haben auch im Januar 2004 noch nicht zu
einem Ergebnis geführt.
CPT Dez. 00; FR 19.1.01;
Pro Asyl Infoservice Nr. 43 2001 Februar;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim;
ai Januar 2004
9. Januar 01
Der palästinensische Abschiebegefangene Ahmad Mamdouh befindet
sich im Verwaltungsgericht Stuttgart, wo über seine Klage gegen die
Ablehnung des Asylfolgeantrags verhandelt wird. Nach der Anhörung
soll er in Begleitung von zwei Polizeibeamten zurück in das Abschiebegefängnis.
Noch im Gerichtsgebäude stürzt
Herr Mamdouh, fällt die Treppe hinunter und bricht sich den Fuß.
Er schreit vor Schmerzen. Die Beamten bringen ihn in ein psychiatrisches
Krankenhaus offensichtlich, weil sie ihn für einen Simulanten halten.
Hier werden sie abgewiesen, weil Fußverletzungen nicht in der Psychiatrie
behandelt werden.
Ahmad Mamdouh kommt zurück in die
Abschiebehaft, wo ihm ein Sanitäter oder Arzt eine Salbe, eine Binde
und starke Schmerzmittel aushändigt, um sich selbst zu versorgen.
Nach zwei Tagen kommt er endlich ins Klinikum Mannheim, wo sein gebrochener
Fuß mit einem Liegegips versorgt wird.
Danach kommt er wieder zurück in
die Abschiebehaft.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
9. Januar 01
43 Bewohner eines Asylbewerberheimes werden durch eine unbekannte Chemikalie
verletzt. Sie klagen über Reizungen der Atemwege und Schmerzen im
Brustbereich, nachdem in dem Gebäude ein beißender Geruch aufgetreten
ist.
taz 10.1.01
10. Januar 01
Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Als die zwei 30 und 35 Jahre
alten afrikanischen Flüchtlinge von einem Besuch im Krankenhaus auf
dem Weg zurück zu ihrer Unterkunft, der ZASt, sind, werden sie von
acht Skinheads angepöbelt, beleidigt und bedroht. Als sie auch körperlich
angegriffen werden, können sie fliehen.
Alternative Gruppen Eisenhüttenstadt (Bericht der Betroffenen)
12. Januar 01
Eschwege in Hessen Ortsteil Eltmannshausen. Im Erdgeschoß des
Flüchtlingsheimes wird um 3 Uhr morgens eine brennbare Flüssigkeit
auf dem Flur ausgegossen und angezündet. Ein 63-jähriger libanesischer
Asylbewerber, dessen Zimmer direkt daneben liegt, erleidet lebensgefährliche
Verbrennungen. Ein 19-Jähriger kann ihn aus den Flammen retten, verletzt
sich dabei aber am Glas, das er zerschlagen muß. Die restlichen 15
BewohnerInnen kommen körperlich unversehrt davon.
Am 2. März erliegt der bei dem
Brand verletzte Mann seinen schweren Verletzungen in einer Spezialklinik.
Auch nach Abschluß der Ermittlungen
kann das hessische Landeskriminalamt einen politischen oder fremdenfeindlichen
Hintergrund für den Brandanschlag nicht erkennen.
FR 13.1.01; JWB 24.1.01; FR 3.3.01
16. Januar 01
Eine Etage des Flüchtlingsheimes in Neubrandenburg brennt in der
Nacht völlig aus. Sechs Flüchtlinge und ein Wachmann erleiden
Brandverletzungen und Rauchvergiftungen. Die 77 BewohnerInnen werden zunächst
woanders untergebracht. Einen ausländerfeindlichen Hintergrund kann
die Polizei zunächst nicht erkennen.
Beschwerden der BewohnerInnen wegen
leerer Feuerlöscher und dem sehr späten Eintreffen der Feuerwehr
werden von Lokalpolitikern zurückgewiesen.
JWB 24.1.01; LOBBI;
Pro Asyl Infoservice Nr. 43 2001 Februar
16. Januar 01
Musa Alafi, Gefangener Abschiebegefangener in der JVA Mannheim, wird
gefesselt zur Abschiebung zum Stuttgarter Flughafen gebracht. Aus Angst
vor angedrohten Schlägen hatte er sich bereit erklärt, zu fliegen.
Als er sich jedoch auf dem Flugfeld weigert weiterzugehen, wird er von
den vier ihn begleitenden Polizisten unter Schlägen ins Flugzeug gezwungen.
In der Maschine schreit er so laut um Hilfe, daß der Pilot aufmerksam
wird und sich weigert, ihn mitzunehmen.
Die Beamten stoßen Musa Alafi die Gangway hinunter, so daß
er zu Boden stürzt. Auch ins Polizeiauto wird er gestoßen und
dann in einer Zelle am Flughafen untergebracht. Die Beamten drohen ihm
an, daß er in zwei Wochen über Moskau nach Gambia geflogen wird
vorher jedoch würde er eine Spritze bekommen.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 19.1.01
17. Januar 01
Das Flüchtlingsheim in der Forststraße im sächsischen
Kamenz soll geräumt werden. Die 46 Bewohner, Männer aus Algerien,
Albanien und dem Irak, leben zum Teil schon seit Jahren hier. Mitarbeiter
des Ordnungsamtes, der Ausländerbehörde und der Kamenzer Ausländerbeauftragte
fordern sie auf, innerhalb einer Stunde ihre Sachen zu packen und in die
bereitstehenden Transportfahrzeuge einzusteigen. Die Männer sollen
ihre Ausweise abgeben und ein Formular unterschreiben. Ein Dolmetscher
ist nicht zugegen, so daß die Betroffenen den Sachverhalt nicht verstehen
und immer wieder Fragen an die Behördenvertreter richten. Die Flüchtlinge
befürchten, daß ihnen unmittelbar die Abschiebung droht. Sie
geraten in Angst und Panik, einige fliehen in ihre Zimmer.
Als die Polizei gerufen wird und 71
Beamte eintreffen, um die Räumung mit Gewalt durchzusetzen, eskaliert
die Situation. Die Beamten treten die Zimmertüren ein und ergreifen
die Bewohner mit Gewalt. Die Zimmer und die Einrichtungen werden verwüstet.
Der Algerier Benameer Belkazem Mahneoud,
der bisher versucht hatte, mit dem Ordnungsamtsleiter zu verhandeln, wird
von zwei Polizisten mit Knüppeln ins Genick geschlagen. Ein anderer
Flüchtling, der nicht sofort seinen Ausweis abgeben will, sondern
zunächst nach dem Grund fragt, wird ebenfalls geschlagen.
Ein anderer Algerier, der in seinem Zimmer einem Polizisten erklärt,
daß er nicht weg wolle, wird von diesem mit der Dienstwaffe bedroht.
Der Algerier hält sich daraufhin ein Messer an den Hals und sagt:
"Wenn Sie das machen, bringe ich mich selber um." Einige Flüchtlinge
berichten später, daß sie, obwohl sie auf dem Boden knieten
und die Hände über den Köpfen zusammengeschlagen hatten,
von Polizisten mit Knüppeln geschlagen wurden.
Die Polizeiaktion endet mit der Festnahme
von 13 Flüchtlingen (Widerstand gegen die Staatsgewalt) und einem
völlig zerstörten Flüchtlingsheim (eingetretene Türen,
zerstörte Fenster und Möbel). Ein Bewohner mit einer Schnittwunde
und ein anderer mit einer Augenverletzung durch Pfefferspray (!) müssen
ärztlich versorgt werden.
SäZ 19.1.01;
SäZ 20.1.01; SäZ 23.1.01;
Gemeinsame Stellungnahme am 24.1.01
vom:Ausländerrat Dresden,
Irakischen Kulturklub Dresden,
von der Ökumenischen Kontaktgruppe Asyl Dresden-Zschachwitz;
Pax Christi Flüchtlingskontakte Dresden, Sächsischen Flüchtlingsrat;
SäZ 24.1.01; SäZ 25.1.01;
SäZ 29.1.01; JWB 31.1.01; SäZ 1.2.01;
Pro Asyl "Tag des Flüchtlings 2001"
19. Januar 01
In Stuttgart wird ein 20 Jahre alter irakischer Flüchtling von
vier Männern an einer Straßenbahn-Haltestelle brutal zusammengeschlagen.
JWB 31.1.01
20. Januar 01
Der kolumbianische Flüchtling R. Q. will in der Tanz- und Musik-Kneipe
"Piephahn" in der Stadt Brandenburg mit Freunden seinen 27. Geburstag feiern.
Nachdem er bereits Eintritt bezahlt hat, wird ihm plötzlich von den
beiden Türstehern und dem Lokal-Besitzer der Zutritt verwehrt. Als
er erneut versucht, in das Lokal zu gelangen, wird er gepackt, geschüttelt
und dann die Treppe herunter geworfen. R. Q. bittet die umstehenden Menschen
um Hilfe, die er jedoch nicht bekommt.
Verletzt geht er die zwei Kilometer
in seine Unterkunft in der Flämingstraße, und der Heimleiter
ruft einen Krankenwagen. Im Krankenhaus erstattet R. Q. Anzeige gegen die
Türsteher und den Besitzer der Gaststätte. Das Ermittlungsverfahren
wird nach kurzer Zeit eingestellt. (siehe auch: 20. Juli 01)
Bericht des Betroffenen
21. Januar 01
Bundesland Sachsen nahe der tschechisch-deutschen Grenze. Im nordöstlichen
Stadtteil der sächsischen Ortschaft Johanngeorgenstadt im Landkreis
Aue-Schwarzenberg (Ortslage Neuoberhaus) wird in einem Waldstück ein
rumänischer Staatsbürger tot aufgefunden. Er führte eine
Reisetasche und einen Reisepaß ohne jegliche Sichtvermerke mit. Als
Todesursache wird Unterkühlung festgestellt.
Sächsisches Staatsministerium des Inneren DS 3/5616;
BT-Drucksache 14/8432; BT-Drucksache 14/9927
22. Januar 01
Zwei Skinheads überfallen in der Nacht das Flüchtlingsheim
im oberbayerischen Bad Aibling und bedrohen die BewohnerInnen mit einem
Messer und brüllen rassistische Parolen. Die meisten Bedrohten flüchten
in ihre Zimmer. Ein Kosovo-Albaner jedoch stellt sich den Angreifern in
den Weg. "Schleich dich, sonst stech ich dich ab", sagt der Aggressor und
versucht, auf den Mann einzustechen. Da dieser ausweichen kann, bleibt
er unverletzt.
Bei der späteren Festnahme der
Täter werden auch CDs mit rechten Texten sichergestellt.
BeZ 23.1.01; taz 23.1.01; JWB 31.1.01
26. Januar 01
Polizei-Razzia auf dem Worringer Platz in Düsseldorf. Der 19-jährige
John Amadi, Flüchtling aus Nigeria, wird von sechs Polizisten gejagt
und eingeholt. Sie schlagen ihm ins Gesicht und auf den Hals. Ein Beamter
würgt ihn; andere schlagen mit voller Wucht in die Magengegend. John
Amadi fällt gesichtswärts zu Boden. Auch jetzt wird er noch in
die Magengegend und gegen den Hals getreten, obwohl er kein Lebenszeichen
mehr von sich gibt.
Der Rettungsdienst, der 15 Minuten später
eintrifft, stellt den Tod des Mannes fest.
Polizeiversion der Todesumstände:
John Amadi starb ohne Fremdeinwirkung an einer Vergiftung infolge eines
aufgeplatzten Drogen-Kügelchens aus Zellophan.
Nach dem ersten Obduktionsbericht "...bleibt
die Todesursache ungeklärt." Eine Betäubungsmittelvergiftung
könnte nur durch eine chemisch-toxische Untersuchung festgestellt
werden, die dringend empfohlen wird.
Mit Hilfe der Nigerianischen Botschaft
können vor allem afrikanische Menschen verhindern, daß die Leiche
von John Amadi auf Anordnung der Polizei verbrannt wird, und sie erwirken
eine zweite, polizei-unabhängige Obduktion. In dem abschließenden
Bericht heißt es: "Bezüglich der Todesursache fanden sich keine
krankhaften Veränderungen, die einen natürlichen Tod erklären
könnten ..... Reste eventuell vorhandener 'Iwdy-packs' waren nicht
vorhanden."
Afrikanische/Nigerianische Gemeinde in Deutschland
bzw. Düsseldorf; TERZ April 2001; Knastmucke
Januar 01
Der 19 Jahre alte kurdische Flüchtling Mustafa B. wird nach
5 Jahren Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abgeschoben. Während
die meisten seiner Geschwister Asyl bekommen hatten, wurde sein Antrag
schließlich abgelehnt.
Auf dem Flughafen in Istanbul wird er
festgenommen, beschimpft und bedroht am nächsten Tag jedoch freigelassen,
so daß er in seinen Herkunftsort Pazarcik fahren kann.
Einige Wochen später wird er abgeholt
und in der Anti-Terror-Abteilung unter Folter nach Aktivitäten für
die PKK in Deutschland ausgefragt. Vermutlich aufgrund einer Namensgleichheit
und desselben Herkunftsortes machen ihn die Verhörer für Aktivitäten
seiner Verwandten verantwortlich. Unter der Androhung, die nächsten
20 Jahre im Gefängnis verbringen zu müssen, unterschreibt Mustafa
B., ein "Geständnis" und stimmt einer "Zusammenarbeit" mit den türkischen
Behörden zu.
Zwei, drei Monate versucht Mustafa B.,
die ihm gestellten Aufgaben zu erfüllen dann flieht er aus Pazarcik
und taucht unter. Aufgrund der von ihm erzwungenen Aussagen werden Verwandte
im März 2001 festgenommen, verhört und gefoltert.
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
4. Februar 01
Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Ein togoischer Flüchtling wird
auf offener Straße zunächst beleidigt und belästigt und
dann mit Steinen beworfen, als er wegläuft.
LOBBI
8. Februar 01
In Taubenheim nahe der sächsisch-tschechischen Grenze wird eine
Person aus Georgien von einem Zollhund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
11. Februar 01
Löbau in Sachsen. Der 28 Jahre alte angolanische Flüchtling
verläßt am frühen Sonntagmorgen seine Wohnunterkunft in
der Georgewitzer Straße. Auf der Steinbrücke, die über
das Löbauer Wasser führt, bemerkt er ein dunkles Auto, das ihm
entgegen kommt. Der Wagen, in dem zwei Personen sitzen, zieht auf seine
Straßenseite herüber und fährt mit hoher Geschwindigkeit
direkt auf ihn zu. Als der Angolaner auf die andere Straßenseite
flüchtet, wendet der Wagen und jagt hinter ihm her. In seiner Panik
springt der Verfolgte hinter der Brücke in einen Graben und versteckt
sich dort, wartet lange ab, bis er sich irgendwann wieder heraustraut.
Vor einem halben Jahr, am 17. August
2000, sollte er, weil er politische Demonstrationen mit organisiert hatte,
in Luanda hingerichtet werden. Er konnte sich aus dem Gefängnis freikaufen
und aus dem Land fliehen. Was aus seiner hochschwangeren Frau, die auch
im Gefängnis saß, und seiner vierjährigen Tochter geworden
ist, weiß er nicht.
SäZ 12.2.01; SäZ 15.2.01
12. Februar 01
Der nigerianische Flüchtling X. X., der vor neun Tagen im Wertheimer
Rathaus festgenommen worden war, wird mit zwei anderen Nigerianern aus
der Abschiebehaft in der JVA Mannheim abgeholt und zum Düsseldorfer
Flughafen gebracht. Dort in der Abflughalle trifft er auf weitere Menschen,
die nach Nigeria abgeschoben werden sollen. Sie werden alle auf Waffen
untersucht und müssen sich nackt ausziehen. Mit der Äußerung,
X. X. sei so muskulös und würde bestimmt Probleme verursachen,
legen die BGS-
Beamten ihm einen Nylongürtel um die Taille, ziehen ihn eng zusammen
und verbinden ihn mit seinen Hand- und Fußschellen. Als er bemerkt,
daß er der einzige ist, der dermaßen gefesselt ist, protestiert
er. Daraufhin wird er noch mehr zusammengeschnürt und bekommt eine
weitere Fessel angelegt. Ein Beamter nimmt die Szene auf Video auf.
Im Flugzeug werden seine Handschellen
an der Hüfte fixiert und die Beine werden ihm zusammengebunden. Er
bittet darum, mit dem Flugkapitän sprechen zu dürfen. Als dies
nicht erlaubt wird, weigert er sich, sich hinzusetzen. Nun stürzen
sich sieben Beamte auf ihn und schlagen solange auf ihn ein, bis er bewußtlos
wird. X. X. wird in einen Sitz geschleppt. Er hat große Schmerzen
am ganzen Körper, und er kann nicht sprechen. Obwohl sich zwei Ärzte
während des Fluges um ihn bemühen, gelingt es ihm nicht, seine
Augen wieder zu öffnen.
Die Abschiebung erfolgt mit einer Chartermaschine
der Hamburg Airline. In der Maschine befinden sich 22 Männer und 7
Frauen, die nach Nigeria abgeschoben werden. Sie werden von 60 deutschen
BGS- Beamten bewacht und Ärzten begleitet. Die Maschine startet um
9.30 Uhr in Düsseldorf und landet um 18.30 Uhr auf dem Muritala Muhammed
Flughafen in Lagos.
Eine Viertelstunde vor der Landung werden
Herrn X. die Fesseln gelöst, und er wird aufgefordert, sich aufzusetzen
und sich hinzustellen. Dies gelingt ihm nicht. Ein Beamter droht ihm, falls
er sich nicht endlich "normal" verhalten würde, würden die Beamten
der Einwanderungsbehörde melden, daß sie bei ihm 40 Gramm Kokain
und Heroin gefunden hätten, damit er ins Gefängnis käme.
Auch diese Drohung ändert an seinem schwer angeschlagenen Gesundheitszustand
nichts. Er wird ins Flughafenhospital gebracht und medizinisch be-
handelt.
Noch in der Nacht werden die anderen
28 Abgeschobenen nach Alagbon, dem Hauptsitz der nigerianischen Einwanderungsbehörde
gebracht, wo sie in Haft kommen.
Herrn X. X. wird noch im Flughafenhospital
erklärt, daß er für die Summe von 2000 DM frei käme,
ansonsten drohe ihm auch das Gefängnis. Sein Bruder, der von Freunden
in Deutschland über die Abschiebung informiert worden war, kann eine
Anzahlung machen, so daß X. X. frei kommt. Bei einer ärztlichen
Untersuchung wird festgestellt, daß an seiner rechten Brustseite
Rippen gebrochen sind.
Aus Angst vor einer Festnahme hält
sich X. X. in der folgenden Zeit ständig wechselnd bei den unterschiedlichsten
Bekannten und Angehörigen auf.
Asyl am Untermain Nr. 26 Sept 01 Febr. 02
15. Februar 01
Eine 31 Jahre alte Frau aus Ghana bricht sich beide Knöchel, als
sie durch einen Sprung aus einem Fenster in vier Meter Höhe der Verhaftung
durch die Polizei entkommen will. Sie lebte ohne Papiere in Deutschland.
FRat NieSa Heft 74 April 2001
16. Februar 01
In der Nacht werfen Unbekannte einen brennenden Gegenstand durch das
Fenster der Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Zella-Mehlis.
Der Brandsatz landet in der hausinternen Lebensmittel-Verkaufsstelle, und
der Brand kann vom Wachschutz frühzeitig gelöscht werden. Niemand
kommt zu Schaden.
nadir-aktuell 17.2.01;
JWB 28.2.01
18. Februar 01
Ein 15-jähriger Junge aus Sri Lanka befindet sich seit zwölf
Monaten in Abschiebehaft in der JVA Büren.
Der Verein "Hilfe für Menschen
in Abschiebehaft" gibt bekannt, daß in den letzten sieben Jahren
knapp einhundert minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft saßen.
Es sind in der Regel Kinder, die ohne ihre Eltern ihr Land verlassen mußten.
Westfalenpost 19.2.01;
JWB 28.2.01
20. Februar 01
Im brandenburgischen Perleberg wird ein 21 Jahre alter Flüchtling
aus Togo von vier Deutschen angegriffen, geschlagen, als "Nigger" beschimpft.
Die Angreifer stehlen seine Geldbörse und verschwinden.
BeZ 23.2.01
22. Februar 01
Eine Person aus Mazedonien wird im sächsischen Ebersbach in der
Nähe der Grenze zur Tschechischen Republik von einem Zollhund gebissen
und verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
3. März 01
Rathenow in Brandenburg. In der Nacht zerschlägt eine leere Bierflasche
das Fenster eines im Erdgeschoß liegenden Zimmers des Flüchtlingsheimes.
Als Täter werden vier deutsche Männer ermittelt und vorläufig
festgenommen.
Dies geschieht einige Stunden vor einer
Demonstration, die daran erinnern soll, daß genau vor einem Jahr
die Flüchtlinge in einem Memorandum eine Verlegung in ein anderes
Bundesland gefordert hatten, weil sie schon damals ständigen Angriffen
und Überfällen von Nazis und anderen Rassisten ausgesetzt waren.
Ihre Situation hat sich nicht verändert.
BeZ 5.3.01; ND 5.3.01; taz 5.3.01
5. März 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 24 Jahre alte
Russe O. G. versucht sich morgens um 7.30 Uhr zu erhängen. Er wird
entdeckt und in das Krankenhaus Köpenick eingeliefert. Nach der medizinischen
Unter-suchung erfolgt sein Rücktransport in die Abschiebehaft, wo
er zunächst im Isoliertrakt und einzeln untergebracht wird.
Pfarrer D. Ziebarth
9. März 01
Im sächsischen Ebersbach nahe der tschechischen Grenze wird
ein Flüchtling aus Moldawien "nach Entziehung der polizeilichen Kontrolle"
von einem Zollhund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
10. März 01
Der 25 Jahre alte Ahmad Saleh ist palästinensischer Flüchtling
aus dem Libanon und lebt seit fünf Jahren in Deutschland. Er arbeitet
als Kellner in einem Restaurant in Suhl in Thüringen. Er verläßt
seine Arbeitsstelle um 23.30 Uhr und geht zur Bushaltestelle "Zentrum",
um den letzten Bus in Richtung Suhl-Nord/Zella-Mehlis noch zu erreichen.
Als er schon von weitem einige glatzköpfige Männer mit Bomberjacken
und Springerstiefeln an der Bushaltestelle erkennt, versteckt er sich hinter
Telefonzellen. Er hat Angst, denn er ist bereits dreimal von Deutschen
überfallen
und mißhandelt worden. Als sein Bus kommt, geht auch er los, steigt
ein und zeigt dem Fahrer seine Fahrkarte.
Einer der Glatzen rempelt ihn an und
schnauzt: "Was machst Du hier, Du Arschloch?" Dann zerren ihn die anderen
aus dem Bus und prügeln ihn zusammen. Ahmad Saleh wird bewußtlos.
Obwohl viele Menschen anwesend sind und den Überfall beobachten, greift
zunächst niemand ein, so daß die Täter entkommen.
Ahmad Saleh kommt mit einem Oberkieferbruch
in Höhe des linken Ohres und einer Gehirnerschütterung ins Zentralklinikum
Suhl. Hier muß er seine Kopfverletzungen neun Tage stationär
behandeln lassen.
Obwohl laut Videoüberwachung viele
Menschen den Überfall beobachtet haben, melden sich nur wenige ZeugInnen
einige ziehen ihre Aussagen auch wieder zurück. Als Täter werden
nach zwei Tagen schließlich fünf Jugendliche im Alter von 16
und 17 Jahren festgenommen. Am Abend des 15. März sind sie alle wieder
auf freiem Fuß.
Ahmad Saleh bittet die Ausländerbehörde
noch im März um die Erlaubnis, in eine andere Stadt ziehen zu dürfen,
weil er sich in Suhl nicht mehr auf die Straße traut und auch in
seiner Wohnung vor Angst nicht zur Ruhe kommt.
(siehe auch: 29. Juli 00, 25. November 00, 7. Januar 01)
Mit dem Hinweis, daß er selbst
durch die Interviews in Zeitungen und TV-Berichten das Bild der Stadt geschädigt
hat, wird jede Hilfe behördlicherseits abgelehnt.
Am 26. September 2001 werden die fünf
Täter durch das Amtsgericht Suhl verurteilt.
FW 12.3.01; BeZ 12.3.01; FR 12,3,01; FW 13.3.01;
FW 14.3.01; FW 15.3.01; Bild Ztg 15.3.01;
FW 16.3.01; JWB 21.3.01;
Bericht des Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen
8. März 01
Hessischer Rundfunk Hörfunk. Nachrichtensendungen um 8.00, 8.30
und 9.00 Uhr:
"Die Polizei hat am Morgen in der Nähe von Kaufungen
21 Personen aufgegriffen. Es handelt sich vermutlich um Flüchtlinge
aus Afghanistan. Der Bundesgrenzschutz fordert die Bevölkerung auf,
keine Anhalter mitzunehmen, da noch mehr "Eingeschleuste" in diesem Gebiet
vermutet werden."
VDAS 8.3.01
10. März 01
Rathenow in Brandenburg. Drei palästinensische Flüchtlinge,
der 29 Jahre alte Mohamad D., der 28-jährige Ahmad B. und ihr Bekannter
Khaled, haben abends gegen 21.30 Uhr aus einer Telefonzelle heraus telefoniert
und sind auf dem Weg zu ihrer Unterkunft. In der Bahnhofsunterführung
treten ihnen drei Deutsche entgegen und beschimpfen sie rassistisch. Die
Bedrohten gehen zurück zu einer Telefonzelle und rufen die Polizei.
Hier kommt ein vierter Deutscher hinzu und pöbelt ebenfalls "Scheiß-Ausländer"
und "Ausländer raus". Als er Mohamad D. bedrohlich nahe kommt, schubst
dieser ihn mit beiden Händen von sich.
Die Polizei trifft ein und Ahmad B.
gibt seine Personalien an und erstattet Anzeige gegen die Rassisten. Nachdem
auch die Personalien der anderen Palästinenser aufgenommen worden
sind, eröffnet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher
Körperverletzung gegen Ahmad B. Einer der Rassisten hat offensichtlich
angegeben, daß der Palästinenser ihn getreten und mit einer
abgebrochenen Flasche bedroht habe.
Opferperspektive
10. März 01
Als zwei kenianische und ein kubanischer Flüchtling in Frankfurt
(Oder) eine Diskothek verlassen, werden sie von ca. 20 Deutschen angegriffen
und verletzt.
Die hinzukommende Polizei nimmt die
Asylbewerber fest, die erst am nächsten Morgen wieder entlassen werden.
BORG-FFO
13. März 01
Bundesland Sachsen nahe der tschechisch-deutschen Grenze. In Hammerunterwiesenthal
wird eine Person armenischer Herkunft von einem polizeilichen Diensthund
angegriffen und verletzt.
BT-Drucksache 14/8432; BT-Drucksache 14/9927
15. März 01
Im brandenburgischen Hennigsdorf wird eine türkische Flüchtlingsfamilie
von Jugendlichen rassistisch beleidigt, und der 10-jährige Sohn wird
aus einer fünfköpfigen Gruppe heraus mit Steinen beworfen.
Opferperspektive;
Opferperspektive (OR-Videotext 15.3.01)
16. März 01
Mecklenburg-Vorpommern. Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim
in Pasewalk.
LOBBI
16. März 01
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
31 Jahre alter Abschiebegefangener für vier Stunden und 40 Minuten
mit einem besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit
des Gefangenen ist damit maximal eingeschränkt.
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
16. März 01
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2008 wird ein
33 Jahre alter Gefangener für drei Stunden und 50 Minuten in einem
besonderen Gurtsystem zunächst an Händen und Füßen
fixiert. Um 16.50 Uhr werden die Handgurte gelöst die Fußfesselung
dauert bis zum nächsten Tag um 22.15 Uhr. Die Gesamtzeit der Fesselung
beträgt insgesamt 33 Stunden und 15 Minuten. Als offizielle Begründung
des Innenministers für diese Mißhandlung wird die Selbstverletzung
des Gefangenen genannt, der versucht hatte, mit dem Kopf gegen die Wand
zu schlagen.
Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237
19. März 01
Wegen seines psychisch desolaten Zustandes war Herr A. K. vor drei
Tagen ins Landeskrankenhaus Osnabrück gekommen. Als er erfährt,
daß er am nächsten Morgen in sein Herkunftsland, Côte
d'Ivoire (Elfenbeinküste), abgeschoben werden soll, versucht er sich
zu töten, indem er sich die Pulsadern aufschneidet. Herr K., der aus
politischen Gründen sein Land verlassen hatte, hat große Angst,
in Polizeibegleitung und in Handschellen den dortigen Behörden übergeben
zu werden.
Schon im Dezember hatte er die Ausreiseaufforderung
erhalten, und er wollte freiwillig ausreisen. Zweimal wurden seine bei
der Ausländerbehörde vorgelegten Flugtickets nicht akzeptiert.
Das letzte Mal mit der Begründung, daß die Abschiebung schon
eingeleitet sei.
Zwei Tage nach seinem Selbsttötungsversuch
wird er in Handschellen aus dem Landeskrankenhaus heraus der Haftrichterin
vorgeführt. Die Richterin ordnet Abschiebehaft an und begründet
dies mit den Worten, Herr K. habe "... durch die versuchte Selbsttötung
gezeigt, daß er seiner Ausreisepflicht mit allen Mitteln nicht nachkommen
will".
Herr K. kommt in die Haftanstalt Langenhagen
und zwar nicht in den medizinischen, sondern in den normalen Haftbereich.
FRat NieSa 3.4.01; FR 9.4.01
22. März 01
In der brandenburgischen Stadt Frankfurt wird eine nicht zu identifizierende
Person aus dem Grenzfluß Oder geborgen. Als Todesursache wird Ertrinken
angenommen.
BT-Drucksache 14/8432
23. März 01
Zwei angolanische Flüchtlinge, 22 und 23 Jahre alt, steigen im
sächsischen Großröhrsdorf in den Regionalzug, der in Richtung
Dresden fährt. Im Zug werden die beiden von mindestens 12 deutschen
Männern angegriffen und mit rassistischen Parolen beleidigt. Vier
der Angreifer versuchen schließlich, einen der Flüchtlinge aus
dem Fenster des fahrenden Zuges zu werfen. Als sein Begleiter dazwischen
geht, erhält er Faustschläge ins Gesicht. Er wird dadurch im
Gesicht und am Oberkörper verletzt.
Im Bahnhof Arnsdorf informieren die
Angolaner das Zugpersonal. Bundesgrenzschützern gelingt dann die Festnahme
von zunächst neun Verdächtigen in Dresden-Neustadt.
Eine Sonderkommission des Landeskriminalamtes
ermittelt schließlich 12 Personen im Alter von 14 bis 21 Jahren als
Tatverdächtige. Gegen vier Rassisten wird Haftbefehl wegen versuchten
Totschlags und Volksverhetzung erlassen.
AMAL Dresden;
SäZ 27.3.01; taz 27.3.01; FR 27.3.01;
BeZ 27.3.01; JWB 4.4.01;
24. März 01
Unbekannte werfen um 21.25 Uhr eine mit Benzin gefüllte Bierflasche
in den Flur des Flüchtlingsheimes im nordrhein-westfälischen
Ort Hövelhof. Die Flammen erlöschen von selbst, so daß
ein geringer Sachschaden entsteht. Die
16 Erwachsenen und acht Kinder aus Albanien, Afghanistan, dem Iran
und dem ehemaligen Jugoslawien kommen mit dem Schrecken davon.
NW 27.3.01
25. März 01
Das Flüchtlingsheim im nordrhein-westfälischen Ahaus wird
in der Nacht beschossen. Als ein 34 Jahre alter Bewohner aus dem Libanon
das Fenster öffnet, um die Ursache für die
ungewöhnlichen Geräusche herauszufinden, trifft ihn eine
Luftgewehrkugel in den Oberarm. Die Schützen sind vier deutsche Jugendliche
im Alter von 14 und 15 Jahren.
NW 26.3.01
4. April 01
Nach Ablehnung seines Asylantrages wird der kurdische Flüchtling
Ramazan D. in die Türkei abgeschoben. Bereits auf dem Flughafen in
Istanbul erfolgen Festnahme und Verhöre zu vermeintlicher Beteiligung
an PKK-Aktionen in Deutschland.
Nach seiner Freilassung fährt Ramazan
D. zu seiner Mutter nach Cermik. Als er sich, wie ihm befohlen wurde, ein
Führungszeugnis in der Kreisstadt ausstellen lassen will, wird er
von einem Offizier bedroht. Es läge die Aussage eines hochrangigen
PKK-Mitglieds vor, aus der hervorgehe, daß er Terrorist und PKK'ler
sei. Gegen eine Zahlung von 20.000 DM könnte allerdings diese Aussage
zurückgenommen
werden.
Als Ramazan D. klar wird, daß
er diese hohe Summe nicht zusammenbekommt, verläßt er sein Dorf
und sucht bei seinem Bruder Unterschlupf.
Zwei Monate später wird das Haus
der Mutter durchsucht, und sie wird solange beschimpft und geschlagen,
bis sie das Versteck ihres Sohnes preisgibt.
Kurz darauf erfolgt die Festnahme von
Ramazan D. er wird geschlagen und mit dem Tode bedroht. Nach umfangreichen
Aussagen wird er schließlich freigelassen.
Anfang November 2001 gelingt ihm die
erneute Flucht in die BRD. In einem fachärztlichen Gutachten wird
ihm eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung attestiert.
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
5. April 01
Im sächsischen Seifhennersdorf nahe der tschechischen Grenze
wird eine Person aus Bulgarien mit Hilfe eines Diensthundes des BGS festgenommen.
Die Person erleidet eine Bißverletzung.
BT-Drucksache 14/8432
9. April 01
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
36 Jahre alter Gefangener für sechs Stunden und 50 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt.
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
9. April 01
In Ratzdorf an der brandenburgisch-polnischen Grenze wird eine unbekannte
Person von einem polizeilichen Diensthund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
13. April 01
Nahe des tschechisch-sächsischen Grenzübergangs Schmilka
wird eine Person rumänischer Herkunft bei der Festnahme durch den
BGS von einem Diensthund durch Bisse verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
18. April 01
Sebnitz in Sachsen. Auf dem Parkplatz vor einem Einkaufsmarkt fällt
einem Polizisten außer Dienst ein VW-Bus auf, weil sich in ihm AusländerInnen
befinden. Er zeigt seinen Polizeiausweis und fordert die Menschen auf,
ihre Papiere zu übergeben.
Der Fahrer des VW-Busses startet und
fährt davon, woraufhin der Polizist ihn in seinem privaten Geländewagen
verfolgt. Nach ca. 25 Kilometern hält der VW-Bus in der Nähe
von Putzkau, acht Personen steigen aus und flüchten zu Fuß weiter.
Plötzlich rollt der VW-Bus weiter und prallt gegen einen Baum. Dadurch
werden ein Mann schwer und drei weitere Personen leicht verletzt. Unter
ihnen befindet sich eine 27 Jahre alte Frau.
Der Polizist verfolgt indes die Gruppe
zu Fuß Flüchtender und stellt schließlich den tschechischen
Fahrer, den er fesselt.
Der von Anwohnern informierte Bundesgrenzschutz
und die Zollfahndung beginnen eine Treibjagd, die von Spürhunden und
einem Hubschrauber unterstützt wird. Die Beamten nehmen fünf
der ohne Visa eingereisten Flüchtlinge fest, und im Wasser eines Steinbruchs
auf dem Gelände eines Asphalt-Mischwerkes finden sie einen toten Vietnamesen.
Der
25-Jährige, der aus der Provinz Quang Binh stammt, hatte in der
Dunkelheit den Zaun des Steinbruchs überwunden, war fast 10 Meter
tief in den gefluteten Steinbruch gestürzt und hier ertrunken.
Ein weiterer Flüchtling wird am
nächsten Tag an einer Bushaltestelle in Putzkau festgenommen.
Es stellt sich heraus, daß alle
Flüchtlinge aus Vietnam stammen. Bis auf einen Mann, der einen Beckenbruch
erlitt, werden sie alle schon am nächsten Tag in die Tschechische
Republik zurückgeschoben.
Am 24. April holt der BGS den verletzten
Vietnamesen aus dem Kreiskrankenhaus Bischofswerda ab, um auch ihn abzuschieben.
Die tschechischen Beamten lehnen die Übergabe ab, "weil er noch nicht
genesen sei". Er wird daraufhin in einem Haftkrankenhaus untergebracht.
afp 19.4.01; FP 19.4.01; SäZ 19.4.01; LR 20.4.01;
FP 20.4.01; SäZ 20.4.01; FFM; JWB 10.5.01;
IRR European Race Bulletin Nr. 38 Oct. 01
22. April 01
Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Nachts an einer Tankstelle trifft
der 31 Jahre alte algerische Flüchtling Mohamed Belhadj seine Mörder.
Vier deutsche Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren greifen ihn an,
schlagen ihn, zerren ihn in ihr Auto und fahren zu einem Kiessee bei Jarmen.
Dort malträtieren sie Mohamed Belhadj mit Faustschlägen und Fußtritten
und stoßen ihn den Abhang zum Ufer hinunter. Unten mißhandeln
sie ihr Opfer weiter und werfen schließlich einen schweren Stein
auf seinen Kopf. Dann lassen sie Mohamed Belhadj im flachen Wasser liegen.
Sie gehen in diesem Moment davon aus, daß er entweder schon tot ist
oder daß er sicher sterben würde.
Mohamed Belhadj war vor acht Jahren
in die BRD geflohen und lebte zuletzt in einem Flüchtlingsheim in
Anklam. Drei Tage vor seinem Tod, an seinem 31. Geburtstag, hatte er mit
seiner Schwester in Oran gesprochen und angekündigt, daß er
vielleicht nach Algerien zurückkehren würde.
Am 16. Mai wird der tote Mohamed Belhadj
seinen Eltern am Flughafen Houari Boumedienne übergeben.
Am 27. Mai erhängt sich einer der
Tatverdächtigen in seiner Zelle. Im Frühjahr 2002 verurteilt
das Landgericht Neubrandenburg den Haupttäter wegen Mordes nach Jugendstrafrecht
zu neun Jahren Gefängnis. Die Urteile gegen die beiden Mittäter
werden durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. In einem neuen Prozeß
im März 2004 erhöhen sich deren Strafen von ursprünglich
fünf Jahren und sechs Monaten auf elf bzw. acht Jahre.
OZ 17.5.01; algeria watch 24.5.01 (Le Quotidien d'Oran 21.5.01);
BT Drucksache 14/6288;LOBBI; ddp 11.3.04;
OZ 23.3.04; ddp 23.3.04; jW 24.3.04
23. April 01
Flüchtlingsunterkunft in München-Riem im Schwankhardtweg
2. Der Heimleiter erscheint in Begleitung einiger Sicherheitsbeamter im
Zimmer des togoischen Ehepaares Touré Daw-Nitse und Abdoulaye Adjeretou
und ordnet eine Zimmerkontrolle an. Er wirft einige persönliche Gegenstände,
unter anderem auch einen Kinderwagen, aus dem Zimmer. Als er auch noch
einen Heizlüfter mitnehmen will, schreitet Herr Touré Daw-Nitse
ein und verweigert die Abgabe. Der Heimleiter ruft die Polizei, die mit
vier Beamten anrückt. Die Polizisten überwältigen Herrn
Daw-Nitse mit Gewalt: sie schlagen ihn, drücken ihn an die Wand und
würgen ihn am Hals. Sie sprühen ihm Pfefferspray in Augen, Nase
und Mund. Herr Daw-Nitse wird daraufhin zunächst ins Krankenhaus eingeliefert.
Hintergrund der Schikane des Heimleiters:
Touré Daw-Nitse hatte am Vortag im Bayerischen Rundfunk in einem
Interview über die katastrophalen Zustände im Heim berichtet.
Unter anderen Mängeln klagen die Flüchtlinge seit Wochen über
die nicht funktionierende Heizung und Kochplatten, fehlende Duschen und
zurückgehaltene Post. Das Lager im Schwankhardtweg ist eine der wenigen
Unterkünfte, die seit neun Monaten von einer ständig anwachsenden
Anzahl Sicherheitspersonal bewacht werden. Obwohl es immer wieder zu Auseinandersetzungen
durch die provokanten Schikanen auch des Bewachungspersonals kommt, will
die oberbyerische Landesregierung am Konzept der Bewachung nichts ändern:
"Der Schwankhardtweg ist die bewachte Unterkunft, die wir vorhalten für
etwaige Konfliktfälle."
Abdoulaye Adjeretou wird in erster Instanz
unter dem Vorwurf der Körperverletzung zu 60 Tagessätzen à
5 Euro verurteilt.
Karawane Bremen;
FRat Bayern, Infodienst Nr. 80
28. April 01
Im sächsischen Neugersdorf direkt an der deutsch-tschechischen
Grenze wird eine Person aus Rumänien bei ihrem Fluchtversuch vor den
BGS-Beamten von einem Diensthund durch Biß verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
Anfang Mai 01
Der wegen der drohenden Abschiebung aus Bremen nach Frankreich geflohene
tamilische Flüchtling Sinnathamby Thevathasan stirbt an Herzversagen.
Er wurde nur 33 Jahre alt.
IMRV Bremen 9.5.01
1. Mai 01
Im brandenburgischen Rathenow in einem kleinen Wäldchen wird ein
30 Jahre alter palästinensischer Flüchtling um
13.45 Uhr von drei schwarz gekleideten und kahlköpfigen Männern
rassistisch beschimpft. Dann traktieren sie ihn mit Fäusten und treten
noch auf ihn ein, als er am Boden liegt. Der Palästinenser erleidet
Prellungen und Hautabschürfungen im Brust- und Rückenbereich
und muß seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Die Täter
entkommen.
Opferperspektive; taz 3.5.01;
BeZ 3.5.01; taz 4.5.01
4. Mai 01
Ein Trabant mit gestohlenen Nummernschildern wird auf der Autobahn
A 13 in der Nähe der brandenburgischen Ortschaft Baruth von der Polizei
gestoppt. Neben dem polnischen Fahrer befinden sich noch drei Männer
und eine Frau in dem kleinen Wagen. Sie kommen aus Kasachstan und können
keine gültigen Aufenthaltspapiere vorweisen. In dieser Situation erleidet
die Frau einen Herzinfarkt und muß ins Krankenhaus gefahren werden.
BeZ 5.5.01
6. Mai 01
In der Nacht greifen sieben jugendliche Deutsche das Flüchtlingsheim
in Essen an. Sie werfen Steine, brüllen rassistische Parolen und bedrohen
die dort lebenden Kinder massiv.
taz 8.5.01
9. Mai 01
Um 5.30 Uhr morgens dringen Polizeibeamte gewaltsam in die Wohnung
der fünfköpfigen Familie Pararajasingham ein, um die Abschiebung
nach Sri Lanka durchzusetzen. Dies geschieht, obwohl der Familie vom zuständigen
Sachbearbeiter der Ausländerbehörde mehrmals zugesichert worden
war, daß sie nach Erhalt ihrer Ausreisepapiere "freiwillig" ausreisen
könnten, und es geschieht, obwohl der Behörde ein ärztliches
Attest zur schweren Asthmaerkrankung des Herrn Kathiran Pararajasingham
vorliegt, eine Erkrankung, die bei einer gewaltsamen Abschiebung oder durch
eine Inhaftierung nach der Ankunft in Colombo zu einem lebensbedrohlichen
Asthmaanfall führen könnte.
Die Familie wird von Bremen nach Amsterdam
geflogen, wo es einem niederländischen Rechtsbeistand gelingt, die
Fortsetzung der Abschiebung zu stoppen. Die Familie wird in einem Flüchtlingsheim
untergebracht. Nach einer mehrjährigen Flucht der Familie in Sri Lanka
war Herr Pararajasingham in Colombo inhaftiert und mißhandelt worden.
Nachdem es ihm gelungen war, sich durch Bestechung aus der Haft freizukaufen,
waren Kathiran und Mary Angela Pararajasingham mit ihrer damals dreijährigen
Tochter Sinthuja im Februar 1996 in die BRD geflohen.
IMRV Bremen 9.5.01
16. Mai 01
Der kurdische Flüchtling Sedat Baydemir wird in der Ausländerbehörde
Gelnhausen festgenommen, obwohl seiner Anwältin vorher die Verlängerung
seiner Duldung zugesagt worden war. Als ihm deutlich gemacht wird, daß
er abgeschoben werden soll, verschluckt er einen Schlüssel. Dadurch
erreicht er einen Aufschub, kommt allerdings in die JVA Hanau und am 29.
Mai in die JVA Weiterstadt in Abschiebehaft. Erst durch eine vom Flüchtlingsrat
Niedersachsen und von Connection e.V. eingereichte Petition beim Deutschen
Bundestag wird er am 13. Juni aus der Abschiebehaft entlassen.
Sedat Baydemir war bereits 1996 in der
Türkei gefoltert worden, weil er den bewaffneten Dienst als Dorfschützer
abgelehnt hatte.
Gemeinsam mit 40 anderen türkisch-kurdischen
Kriegsdienstverweigerern hatte er am 1. Dezember 2000 in Hannover vor dem
türkischen Konsulat gegen Zwangsrekrutierungen in der Türkei
protestiert und dabei öffentlich seine Kriegsdienstverweigerung erklärt.
Connection 22.5.01; Pro Asyl 22.5.01; Özgür Politika 27.5.01;
Connection 31.5.01; Pro Asyl 6.6.01; Pro Asyl 15.6.01;
FRat NieSa Heft 51 Okt. 2001
19. Mai 01
Jena in Thüringen. Laguide Konan Deen, ein Flüchtling aus
der Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Apolda, ist zusammen
mit Freunden auf dem Weg ins Heim. Sie alle hatten sich an den bundesweiten
"Aktionstagen gegen die Residenzpflicht" in Berlin beteiligt.
Da werden sie von Neo-Nazis angegriffen.
Die von den Flüchtlingen herbeigerufene Polizei fordert die Flüchtlinge
auf weiterzugehen, während die Angreifer unbehelligt bleiben.
The VOICE
20. Mai 01
Zwei Flüchtlinge aus Togo werden in der Straßenbahn in der
Rostocker Innenstadt von zwei Rechtsextremisten mit einer Flasche und einem
Teleskopschlagstock angegriffen. Der Straßenbahnfahrer ruft die Polizei,
der es gelingt, die Täter festzunehmen.
Die Flüchtlinge erleiden durch
den Angriff eine Gehirnerschütterung, Platzwunden und Schwellungen
im Gesicht.
Die Täter werden in einem Schnellverfahren
zu Bewährungsstrafen und zur Zahlung von Entschädigung der Opfer
verurteilt.
LOBBI
20. Mai 01
Der 16-jährige Flüchtling aus Sierra Leone, Momoh Kabbah
Rex, ist erst seit zwei Monaten in Deutschland. Als er am frühen Morgen
die Bremer Diskothek "Memory" verläßt, wird er in der Faulenstraße
von vier kurzhaarigen Männern verfolgt, die ihm nachrufen "Nigger
wait". Momoh Kabbah Rex ignoriert die Rufe und geht weiter. Die Angreifer
schlagen ihm daraufhin von hinten auf den Kopf und in den Nacken und reißen
ihn zu Boden. Dann treten sie weiter auf ihn ein. Momoh Kabbah Rex schreit
um Hilfe, doch es ist keiner da, der ihm helfen kann. Irgendwann gelingt
es ihm, sich aufzuraffen und zu fliehen. Er rennt zur Straßenbahn-Haltestelle
Am Brill und merkt erst hier, daß ihn die Täter nicht verfolgt
haben. Trotzdem hält er sich solange versteckt, bis die Bahn kommt.
Einige Stunden später muß
er seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Außer Prellungen
und Schürfwunden am ganzen Körper ist sein linkes Auge so schwer
verletzt, daß mit bleibenden Schäden zu rechnen ist.
Karawane Bremen;
Stimme 5-6/01
21. Mai 01
Der 20 Jahre alte Simon Traore aus Sierra Leone ist auf dem Weg von
seiner Unterkunft in der Bremer Peenemünder Straße zum Arzt.
Er ist schwer nierenkrank und für eine Nierentransplantation vorgesehen
und muß daher alle zwei Tage zur Dialyse. Er bemerkt an diesem Vormittag,
daß er von den Insassen eines Polizeiautos eine Weile beobachtet
wird. Dann halten ihn die Beamten an und fordern ihn auf, sich auszuweisen.
Er legt ein Attest und eine Terminbestätigung beim Arzt vor, was den
Polizisten nicht reicht. Als Simon Traore erneut in seinen Taschen sucht,
werfen die Beamten ihn zu Boden, legen ihm Handschellen an und drücken
ihm Daumen in die Augen. Dann wird er ins Polizeirevier gebracht zur
Personalienüberprüfung.
Als Simon Traore später Anzeige
gegen die Beamten erstattet, wird umgehend mit einer Gegenanzeige wegen
"Widerstand gegen die Staatsgewalt" reagiert.
Stimme 5-6/01
22. Mai 01
Acht Personen verschiedener Nationalitäten und verschiedener Flüchtlings-
und Menschenrechtsgruppen sind von Hamburg aus auf dem Wege nach Bonn,
um hier als ReferentInnen zum Thema "Die deutsche Abschiebepolitik und
die Praxis der Botschaftsvorführungen" zu sprechen. Auf der Strecke
zwischen Osnabrück und Münster um ca. 13.30 Uhr betreten BGS-Beamte
das Abteil und verlangen ausschließlich von den Afrikanern die Papiere.
Als diese sich weigern sich auszuweisen, solange nicht alle übrigen
Reisenden auch kontrolliert werden, werden sie in Münster mit polizeilicher
Gewalt und einige sogar in Handschellen aus dem Zug geschafft. Auf dem
Bahnsteig erwarten sie zehn weitere BGS-Beamte.
Drei Afrikaner müssen mit in die
BGS-Wache und werden verhört. Kossi Jules Agbemadon aus Togo, der
gerade als Flüchtling anerkannt wurde, und den beiden Asylbewerbern
Lansana Camara aus Guinea und Janak Pathak aus Nepal wird Verstoß
gegen die sogenannte Residenzpflicht vorgeworfen. Unter Androhung von strafrechtlicher
Verfolgung sollen sie sich unverzüglich in ihren Landkreis begeben,
als sie um 15.30 Uhr freigelassen werden.
Senfo Tonkam, anerkannter politischer
Flüchtling aus Kamerun, der sich im Zug am Sitz festgehalten hatte,
um sich so gegen die gewaltsame Mitnahme durch die Beamten zu wehren, wird
um 16 Uhr noch in eine andere BGS-Wache gebracht, dort erkennungsdienstlich
behandelt und mit Hilfe eines Anwaltes um 16.50 Uhr entlassen. Ihm werden
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen.
Berichte der Betroffenen;
JWB 30.5.01
23. Mai 01
In einem Zugabteil des D-Zuges 353 Nürnberg-Prag, der in Nürnberg
aus Kurswagen von Frankfurt, München und Stuttgart zusammengestellt
worden war, findet ein Bahnarbeiter am Prager Hauptbahnhof eine Reisetasche.
In dieser befindet sich der zerstückelte Torso des 29-jährigen
chinesischen Flüchtlings Hui Cha. Angehörige hatten ihn zuletzt
am
21. Mai im Raum Aschaffenburg lebend gesehen.
Nachdem der Asylantrag des Chinesen
1997 von der Ausländerbehörde des Landratsamtes Wunsiedel abgelehnt
worden war, hatte er sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in der BRD
aufgehalten.
Polizei Mittelfranken 7.6.01
25. Mai 01
Bei einem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Bergedorf
erleiden sechs Menschen zwischen fünf und
59 Jahren Rauchvergiftungen und müssen ins Krankenhaus eingeliefert
werden.
Das Feuer war gegen 3.00 Uhr morgens
in einem Zimmer im Erdgeschoß ausgebrochen und von einer Funkstreifenbesatzung
entdeckt worden. Als Ursache werden sowohl Brandstiftung als auch technische
Defekte in Erwägung gezogen.
ngo-online.de 25.5.01
29. Mai 01
Prenzlau im Kreis Uckermark in Brandenburg. Zwei kolumbianische Asylbewerberinnen,
23 und 35 Jahre alt, und ihre zwei Kinder werden an einer Bushaltestelle
aus einer Gruppe von etwa zehn deutschen Jugendlichen heraus rassistisch
beschimpft und mit Steinen beworfen. Dann schlagen zwei Angreiferinnen
den Frauen auch noch direkt ins Gesicht.
BeZ 14.6.01;
JWB 20.6.01
29. Mai 01
Werdau in Sachsen. Bei einem Brand in dem Flüchtlingsheim in der
Waldstraße wird ein 25 Jahre alter Jugoslawe so schwer verletzt,
daß er im Krankenhaus einer Rauchvergiftung erliegt. Eine Heim-Mitarbeiterin
erleidet neben einem Schock ebenfalls eine Rauchvergiftung. Die anderen
176 BewohnerInnen werden evakuiert.
Das Feuer war in einem unbewohnten Zimmer
ausgebrochen über die Ursache ist vorerst nichts bekannt.
Im November 2003 wird ein 37 Jahre alter
Palästinenser,
ehemaliger Bewohner des Flüchtlingsheimes, vor dem Zwi
ckauer Landgericht der Brandstiftung mit Todesfolge und fahrlässiger
Körperverletzung angeklagt.
ND 31.5.01; FP 27.11.03
8. Juni 01
Im sächsischen Altenberg wird eine Person rumänischer Herkunft
bei der Festnahme nahe der tschechischen Grenze von einem Diensthund durch
Bisse verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
11. Juni 01
In Hammerunterwiesenthal an der deutsch-tschechischen Grenze wird ein
Armenier von einem Diensthund des BGS gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
13. Juni 01
Hemmingen in Baden-Württemberg. Der 46 Jahre alte Flüchtling
Ngolo Pika aus Zaire-Kongo wird von fünf jugendlichen Skinheads von
hinten überfallen und zusammengeschlagen. Durch den Überfall
erleidet er in eine Retraumatisierung.
Im November 2006 stehen seine Übeltäter
wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Dem Flüchtling war 1991 die Flucht
aus einem Gefängniskrankenhaus in Kinshasa gelungen, wodurch er der
monatelangen Folter entkommen war. Als Aktivist der AFD (Vereinigung für
ein demokratisch- föderalistisches Kongo) und der "Union des Congolais"
war er der massiven politischen Verfolgung ausgesetzt. Auch in der BRD
arbeitet er in der Solidarität Internationel (SI) und organisiert
den Widerstand gegen den alten und neuen Kabila. Seit nunmehr über
10 Jahren lebt er in einem Schwebezustand mit einer immer wieder verlängerten
Duldung. Er ist auch im Jahre 2004 weiterhin von Abschiebung bedroht.
Solidarität International 8.5.04;
AK-INFO AK-Asyl Stuttgart Mai 2006;
AK-INFO AK-Asyl Stuttgart Juni 2004;
ELK in Württemberg Asylpfarramt
17. Juni 01
Schneeberg in Sachsen. Zwei iranische Flüchtlinge werden nachts
auf ihrem Weg zu ihrer Unterkunft von 20 bis 25 deutschen Jugendlichen
überfallen. Die Angreifer schlagen mit Zaunlatten auf sie ein und
mißhandeln sie mit Faustschlägen und Fußtritten. Sie entkommen
unerkannt.
Während einer der Iraner nach ambulanter
Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen kann, muß sein Freund
wegen der erlittenen Kopfverletzung und eines Fingerbruchs stationär
behandelt werden.
BeZ 18.6.01; FR 18.6.01; ND 18.6.01
19. Juni 01
Berlin. Der 16 Jahre alte Flüchtling L. aus Algerien wird im Rahmen
einer Baustellenkontrolle verhaftet. Er kommt zunächst in Untersuchungs-
bzw. Strafhaft, weil er sich mit einer gefälschten ID-Karte ausgewiesen
hatte am 11. Juli erfolgt seine Verlegung in das Abschiebegefängnis
Köpenick.
Auf die Beschwerde des Rechtsanwaltes
von L. antwortet das Landgericht Berlin am 27. Juli wie folgt: "Der Annahme
der Verhältnismäßigkeit steht auch das jugendliche Alter
des Betroffenen nicht entgegen. Sieser hatte zur Zeit seiner Festnahme
das sechszehnte Lebensjahr vollendet und war damit in entsprechender Anwendung
des § 68 Abs. 1 AusG haft- und verhandlungsfähig."
FRat NieSa Heft 98 Dezember 2003
20. Juni 01
In Cranzahl-Bärenstein im sächsisch-tschechischen Grenzbereich
verletzt ein Diensthund des BGS eine Person rumänischer Herkunft durch
Bisse.
BT-Drucksache 14/8432
22. Juni 01
Fürstenwalde in Brandenburg. Zwei 14-jährige Flüchtlingskinder
aus Afghanistan und Kolumbien werden auf ihrem Weg zur Schule von zwei
deutschen Nazis angehalten und verprügelt. Obwohl sich zu dieser Zeit
viele Menschen auf der Straße aufhalten, wird den Jugendlichen nicht
geholfen. Es gelingt den Beiden, in ein Café zu flüchten. Als
sie wieder auf die Straße gehen und mit ihren Fahrrädern weiterfahren
wollen, werden sie wieder von den Rassisten verfolgt aber nicht eingeholt.
Antirassistische Initiative Berlin;
Opferperspektive
23. Juni 01
Im sächsischen Borna wird ein 19 Jahre alter Flüchtling aus
Afghanistan von vier jungen Deutschen auf der Straße zusammengeschlagen.
Nachdem sie von ihm abgelassen hatten, kommen sie zurück und bringen
sechs weitere Schläger mit. Zu zehnt gehen sie noch einmal gegen den
Afghanen vor.
Der Polizei gelingt die Festnahme trotz
erheblichen Widerstands der Täter.
AMAL Görlitz;
FR 26.6.01
26. Juni 01
Saka Depo Olowolagba, Flüchtling aus Nigeria, soll über Amsterdam
nach Lagos abgeschoben werden. Auf dem Amsterdamer Flughafen Schipol weigert
sich die Fluggesellschaft KLM, den mit Handschellen gefesselten und von
drei BGS-Beamten begleiteten Flüchtling mitzunehmen. Die Gesellschaft
beruft sich auf einen Grundsatzbeschluß, nach dem Flüchtlinge,
die gegen ihren Willen abgeschoben werden, nicht mitgenommen werden.
Um 15 Uhr wird Saka Depo Olowolagba
nach Berlin zurückgeflogen und kommt dort umgehend in Abschiebehaft.
Er befindet sich seit seiner Festnahme durch den BGS in einem unbefristeten
Hungerstreik.
Bereits am 20. Juni, beim ersten Versuch
Saka Depo Olowolagba abzuschieben, hatte sich der Pilot einer Lufthansa-Maschine
geweigert, ihn mitzunehmen auch damals war er mit Handschellen gefesselt.
Autonoom Centrum in Amsterdam; The VOICE
2. Juli 01
Borna in Sachsen. Ein 17-jähriger Flüchtling aus Afghanistan
wird von drei Jugendlichen vor einem Einkaufsmarkt beleidigt, bedroht und
dann mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Die Täter entkommen
unerkannt.
FR 4.7.01;
Antira-Mailing-Liste 8.7.01;
JWB 11.7.01; AMAL Görlitz
3. Juli 01
In einem vom Bundesland Nordrhein-Westfalen angemieteten Charterflugzeug
werden 88 "türkische Staatsangehörige"
(63 nach Angaben der Bundesregierung), unter ihnen auch Behinderte
und Kranke, über den Flughafen Düsseldorf nach Istanbul abgeschoben.
56 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes und ein Arzt bewachen
sie. Bei Personen, die "Widerstand verbal ankündigten und als gewalttätig
bekannt waren," wurden "Fesselungen an Händen und Füßen
angelegt". Die Abgeschobenen werden in Istanbul direkt der türkischen
Polizei übergeben.
Den türkischen Medienberichten
zufolge werden 25 Personen auf dem Flughafen verhaftet, weil ihnen entweder
PKK-Zugehörigkeit vorgeworfen wird oder sie von der türkischen
Justiz aus anderen Gründen gesucht werden.
Die übrigen Abgeschobenen werden
nach Überprüfung ihrer Personalien zunächst freigelassen.
AZADI informationen Nr. 25 Juli/August 2001;
BT-Drucksache 14/6765
6. Juli 01
Zwickau in Sachsen. Ein 25 Jahre alte Asylbewerber aus Afghanistan
wird auf der Straße von zwei Skinheads angehalten. Sie fordern von
ihm die Herausgabe einer Schachtel Zigaretten. Als der Afghane dies ablehnt,
zieht einer der Skins ein Messer und verletzt ihn. Dann gelingt es dem
Angegriffenen zu entkommen.
Jungle Word 18.7.01;
AMAL Wurzen
6. Juli 01
Der Flüchtling P. L. aus dem Tschad befindet sich mit Freunden
in einer Berliner Diskothek in der Nähe des Zoologischen Gartens,
als um 1.00 Uhr morgens sieben schwer bewaffnete Polizeibeamte hineinstürmen.
Zwei von ihnen wenden sich P. L. zu und attackieren ihn ohne ersichtlichen
Anlaß mit Schlagstöcken. Auch als aus einer tiefen Wunde über
dem rechten Auge Blut heraus über das Gesicht fließt und er
am Boden liegt, schlagen sie weiter.
P. L. hat Todesangst. Als er fragt, warum sie ihn schlagen, antworten
sie mit weiteren Schlägen. Nach über 15 Minuten Mißhandlung
zerren sie ihn hoch, drehen seine Arme auf den Rücken und bringen
ihn vor die Tür.
Hier kommt ein diensthöherer Beamter
hinzu, erkennt die schweren Verletzungen des Flüchtlings und ruft
einen Krankenwagen. Zur Begleitung schickt er einen Beamten mit, der Französisch
spricht, damit die Verständigung im Krankenhaus gewährleistet
ist. Ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Kopf- und eine Augenbrauenplatzwunde
und mehrere Prellungen müssen behandelt werden.
Aus Angst vor weiteren Repressionen
verläßt P. L. am nächsten Tag die Klinik.
Einige Tage später reicht die Rechtsanwältin
von P. L. Klage wegen "gefährlicher Körperverletzung" gegen die
beteiligten Beamten ein. Monate später kommt als Reaktion der Staatsanwaltschaft
die Feststellung, daß an diesem Abend gar kein Polizeieinsatz stattgefunden
habe. Allein durch die Unterschrift unter dem Aufnahmeprotokoll des Krankenhauses
des ihn begleitenden Beamten kann P. L. beweisen, daß der Vorfall
stattgefunden hat. Elf Monate nach dem Überfall identifiziert er die
Täter bei einer Gegenüberstellung zweifelsfrei.
Einen Monat später kommt die staatsanwaltliche
Mitteilung, daß die identifizierten Beamten nicht am Einsatz in der
Diskothek beteiligt waren. Auch hätten andere Polizisten P. L.
schon verletzt vorgefunden, ihn aufgerichtet und ihm geholfen. Mit dieser
Behauptung wird das Verfahren eingestellt.
Vier Jahre nach dem Überfall begibt
P. L. sich wegen seiner seit dem Überfall krisenhaft auftretenden
psychischen Probleme in psychotherapeutische Behandlung.
ReachOut Berlin
7. Juli 01
Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im nordrhein-westfälischen
Marl. Drei deutsche Männer kaufen sich nachts an einer Tankstelle
Benzin und füllen es in vier Bierflaschen ab. Dann schleudern zwei
von ihnen die brennenden Flaschen gegen das Flüchtlingsheim. Eine
Flasche zerschellt am Flüssiggastank, die andere an der Fassade. Von
den 17 BewohnerInnen wird niemand verletzt.
Im Februar 2002 werden die beiden Brandstifter
aus der rechten Szene zu zwei bzw. eineinhalb Jahren auf Bewährung
verurteilt. Obwohl die Anklage zunächst auf "versuchten Mord und Brandstiftung"
lautete, werden die Angeklagten "wegen Verstoß gegen das Waffengesetz
und Sachbeschädigung" verurteilt. Eine Tötungsabsicht sei ihnen
nicht nachzuweisen, vielmehr handele es sich bei dem Anschlag um eine "einmalige
schwerwiegende Entgleisung", so das Gericht.
taz 15.1.02;
indymedia 28.1.02;
JWB 6.2.02
8. Juli 01
Nahe der tschechisch-sächsischen Grenze in Neuhermsdorf wird eine
Person rumänischer Herkunft bei der Festnahme durch den BGS von einem
Diensthund durch Bisse verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
10. Juli 01
Ein jugoslawischer Flüchtling entdeckt vor seiner Unterkunft im
niedersächsischen Pattensen einen nicht gezündeten Brandbeschleuniger.
Die Polizei ermittelt daraufhin wegen menschengefährdender Brandstiftung.
JWB 18.7.01;
FRat NieSa Heft 80/81 Okt. 2001
12. Juli 01
Die 26 Jahre alte Togoerin X. wird unter Bewachung von BGS-Beamten
aus Mecklenburg-Vorpommern nach Lomé abgeschoben. Am Flughafen übergeben
die deutschen Beamten sie den Militärs. Die im dritten Monat schwangere
Frau kommt in ein Militärlager. Hier wird sie nach den TeilnehmerInnen
der Demonstration gegen den Besuch des Präsidenten Eyadema auf der
EXPO in Hannover befragt. Zudem soll sie den Namen des Vaters ihres ungeborenen
Kindes nennen. Sie erhält Schläge mit einer Peitsche auf ihren
Bauch und in ihren Nacken. Diese Verhöre werden öfter wiederholt.
Nach drei Monaten kommt sie unter Bewachung
in ein Krankenhaus, aus dem sie fliehen kann.
Als sie im November zurück in die
BRD kommt, weisen Narben am Bauch und im Nacken auf die erlittene Folter.
Ihr Kind kommt glücklicherweise gesund zur Welt.
Barbara Ginsberg Rechtsanwältin
16. Juli 01
Nördlich der brandenburgischen Ortschaft Manschow an der polnisch-deutschen
Grenze wird eine unbekannte, vermutlich ertrunkene Person aus der Oder
geborgen.
BT-Drucksache 14/8432
19. Juli 01
Flüchtlingsheim in der Hauptstraße im bayerischen Mespelbrunn.
Am Morgen um kurz vor 7 Uhr stehen Polizeibeamte vor der Tür des Zimmers
der 34-jährigen Nguyen Thi Nga und fordern sie auf, ihre Sachen zu
packen. Sie soll nach abgelehntem Asylantrag nach Vietnam abgeschoben
werden. Während die Beamten vor der angelehnten Zimmertür warten,
springt Nguyen Thi Nga aus dem Badezimmerfenster und stürzt auf den
Asphalt der Straße Langer Grund. Schwerverletzt wird sie mit einem
Hubschrauber ins Aschaffenburger Krankenhaus gebracht erliegt dort jedoch
kurze Zeit später ihren schweren Kopfverletzungen.
Angehörige und Freunde der Frau
schließen einen Unglücksfall infolge eines Fluchtversuches aus
und nehmen an, daß sie aus Angst und Panik vor der Abschiebung aus
dem Fenster im dritten Stock des Wohnheimes sprang.
Nguyen Thi Nga, die vor fast 6 Jahren
in die BRD gekommen war, hatte bereits ihrer "freiwilligen" Rückkehr
nach Vietnam zugestimmt der Abschiebetermin am heutigen Tag war ihr nicht
mitgeteilt worden.
Am 4. August ziehen ca. 50 Menschen
größtenteils aus Vietnam durch die Aschaffenburger Innenstadt.
"Stoppt die unmenschliche Behandlung durch das Landratsamt Aschaffenburg!"
steht auf einem der Transparente, mit denen sie gegen die inhumane Abschiebepolitik
demonstrieren.
Main-Ecko 20.7.01;
IGFM Deutsche Sektion 3.8.01; Main-Echo 6.8.01;
Asyl am Untermain Nr. 26 Sept. 2001 März 2002, S. 7
19. Juli 01
Der 22 Jahre alte Yoldas Cayan Durgun, kurdischer Flüchtling aus
der Türkei, erhängt sich in seinem Zimmer der Flüchtlingsunterkunft
im niedersächsischen Syke.
Yoldas Cayan Durgun war aufgrund seiner
politischen Aktivitäten in seinem Wohnort Dersim mehrmals verhaftet
und gefoltert worden.
Mitte September 1996 gelang ihm die
Flucht in die BRD, wo sein Asylantrag im Oktober positiv entschieden wurde.
Der Bundesbeauftragte klagte allerdings gegen den Bescheid, so daß
die Anerkennung im Oktober 1998 wieder aufgehoben wurde.
Schon einmal war Yoldas Cayan Durgun
in Nordrhein-Westfalen in Abschiebehaft genommen worden, als er zu Besuch
bei seiner Familie war. Seit Anfang des Jahres befand er sich in psychotherapeutischer
Behandlung, weil er durch die erlittene Folter und durch die ständige
Abschiebedrohung krank geworden war.
Nachdem er nun die Abschiebeankündigung
erhalten hatte, setzte er seinem Leben ein Ende. Er soll einen Abschiedsbrief
hinterlassen haben.
WK 27.11.02;
Rahmi Tuncer Migrationssozialarbeiter;
Antirassistische Initiative Berlin
19. Juli 01
Im brandenburgischen Bernau wird ein libanesischer Flüchtling
in seinem Rollstuhl von einem Deutschen zunächst beschimpft und dann
tätlich angegriffen. Der Täter tritt ihm gegen die linke Beinprothese
und in Richtung seines Gesichtes. Der Libanese bleibt unverletzt.
Opferperspektive (MoPo 20.7.01);
BORG Bernau
20. Juli 01
Berlin-Neukölln. Der 24 Jahre alte türkische Asylbewerber
Cevdet Imren wird morgens um 5.30 Uhr auf der Fahrbahn der Sonnenallee
von einer herbeigerufenen Polizeistreife aufgefunden. Cevdet Imren ist
von mehreren Schüssen in den Oberkörper getroffen und erliegt
noch vor Ort seinen schweren Verletzungen.
BeZ 21.7.01
20. Juli 01
Der 27 Jahre alte kolumbianische Flüchtling R. Q. will um
2 Uhr morgens die Tanz- und Musik-Kneipe "Piephahn" in der Stadt Brandenburg
verlassen. Am Ausgang beobachtet er eine Auseinandersetzung zwischen einem
jungen Mann, den Türstehern und dem Besitzer der Gaststätte.
Der junge Mann hat bereits eine aufgeplatzte Unterlippe, so daß R.
Q. vermittelnd zwischen die Streitenden geht und sagt, daß doch ein
Krankenwagen geholt werden sollte.
Die eintreffende Polizistin und ihr
Kollege ordern einen Krankenwagen für den Verletzten, legen dann aber
R. Q. Handschellen an. Mit auf dem Rücken gebundenen Händen kommt
er mit auf die Wache. An der Eingangstür der Polizeistation bekommt
R. Q. plötzlich Tränengas ins Gesicht. Er kann nichts mehr sehen
und schreit vor Schmerzen. Die Beamten überschütten ihn mit Wasser
und lassen ihn vorerst jetzt auch noch frierend in den nassen Kleidern
sitzen. Irgendwann bekommt er trockene Wäsche und wird dann in eine
Zelle gesperrt.
Erst am Sonntagmittag, am 22. Juli,
wird er wieder auf freien Fuß gelassen. (siehe auch: 20. Januar 01)
Bericht des Betroffenen
22. Juli 01
Im Stadtgebiet von Frankfurt / Oder wird eine nicht zu identifizierende,
ertrunkene Person aus dem Grenzfluß geborgen.
BT-Drucksache 14/8432
26. Juli 01
"Scheiß Ausländer!" beschimpft der Fahrer eines Kleintransporters
eine Gruppe von Flüchtlingen vor der Flüchtlingsunterkunft im
brandenburgischen Prenzlau. Kurz vorher hat er das siebenjährige iranische
Mädchen Nazannin überfahren, das mit schweren Kopfverletzungen
auf der Straße liegen bleibt.
Das Kind erliegt am nächsten Tag
seinen Verletzungen in einem Berliner Krankenhaus.
JWB 28.7.01; The Flüchtlings Voice Nr. 04 Nov. 2001;
31. Juli 01
Im sächsischen Niederschlag wird eine Person armenischer Herkuft
im Grenzbereich zur Tschechischen Republik von einem Diensthund des BGS
durch Bisse verletzt.
BT-Drucksache 14/8432; BT-Drucksache 14/9927
Juli 01
Das Sozialamt im thüringischen Greiz verweigert dem
20 Jahre alten tschetschenischen Asylbewerber Arsen G. die Bezahlung
von Armprothesen. Der Mann, der 1998 während des Tschetschenien-Krieges
beide Unterarme verloren hat, solle sich der Hilfe seiner Ehefrau oder
seiner Mutter bedienen, wenn er zur Toilette müßte oder sich
an- bzw. auskleiden müsse, so die Begründung des Amtes. Außerdem
befinde er sich noch im Asylverfahren, so daß ein Verzicht auf die
Prothesen bis zu einem eventuell positiven Asylbescheid "vertretbar" sei.
Durch Spenden Greizer BürgerInnen
in Höhe von 26.000 DM und durch die Unterstützung der Orthopädie-Firma
Ackermann erhält Arsen G. eineinhalb Jahre nach dem schwe-ren Unfall
eine Prothesenversorgung. Das Sozialamt verweigert jetzt allerdings die
orthopädische Nachbehandlung, durch die Arsen G. die Bewegungen erlernen
könnte.
Ihm und seiner Familie wird außerdem
schriftlich angedroht, daß ab Oktober die Auszahlung von Bargeld
gestrichen werde, weil die Familie sich nicht um ihre Rückreise nach
Tschetschenien kümmern würde. Das Asylverfahren ist nicht abgeschlossen.
Antira-Mailing-Liste 29.6.01; JWB 11.7.01; FR 4.8.01;
Antira-Mailing-Liste 27.9.01; FR 28.9.01; taz 29.9.01
4. August 01
Ein iranischer Flüchtling wird im brandenburgischen Finsterwalde
am frühen Abend von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen. Er wird
beschimpft, geschubst und geschlagen.
Als die Polizei kommt, können bis
auf eine Person alle Täter fliehen. Der Iraner muß sich in ärztliche
Behandlung begeben.
noch härtere zeiten Okt. 01
8. August 01
Der 28 Jahre alte kurdische Kriegsdienstverweigerer Ali Dasayak wird
zusammen mit 45 bis 50 türkischen und kurdischen Flüchtlingen
in die Türkei abgeschoben. Noch auf dem Flughafen Istanbul wird
er festgenommen und mehrere Tage lang verhört. Seine Freilassung erfolgt
unter Meldeauflagen.
Ali Dasayak hatte noch im Abschiebegefängnis
Büren mit einem Hungerstreik gegen die Abschiebung protestiert. Nach
über 60 Tagen der Nahrungsverweigerung ging es ihm gesundheitlich
so schlecht, daß er am 25. Juli ins Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg
eingeliefert werden mußte. Von hier aus erfolgte auch seine Abschiebung.
Drei seiner Brüder sind in der
BRD als politisch Verfolgte anerkannt. Der Asylantrag von Ali Dasayak war
wiederholt abgelehnt worden.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren; jW 11.7.01;
NW 12.7.01; taz 12.7.01; Özgür Politika 16.7.01;
taz 23.7.01; WP 23.7.01; NW 30.7.01;
Özgür Politika 1.8.01; NW 6.8.01;
WP 11.8.01; NW 12.8.01; WP 15.8.01
10. August 01
Im brandenburgischen Vetschau wird eine afghanische Asylbewerberin
auf der Straße von einem entgegenkommenden Nazi angespuckt. Wenig
später kehrt dieser um, geht auf die Frau zu, stößt sie
an und sagt: "Scheiß Türke, raus hier".
noch härtere zeiten Sept. 01
11. August 01
Im sächsichen Bernstein, Landkreis Annaberg, nahe der deutsch-tschechischen
Grenze wird eine Person von einem Diensthund des BGS durch Bisse verletzt.
BT-Drucksache 14/8432; BT-Drucksache 14/9927
13. August 01
Der 36 Jahre alte Kriegsdienstverweigerer Lari Pantovic aus Serbien
unternimmt bei der Abschiebung einen Selbsttö-tungsversuch. Die Abschiebung
wird ausgesetzt, und er kommt in medizinische Behandlung ins Zentrum für
Psychiatrie im baden-württembergischen Emmendingen.
Herr Pantovic war im Juli diesen Jahres
in die BRD geflohen, nachdem er in Serbien aufgefordert worden war, seine
fünfjährige Haftstrafe wegen Kriegsdienstverweigerung anzutreten.
Sein Asylantrag war mit dem Hinweis, daß er durch "sichere Drittländer"
gereist sei, abgewiesen worden.
jW 2.3.02
14. August 01
Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus Syrien wird von zwei
Polizisten in Zivil festgehalten, beleidigt und geschlagen. Erst als der
Syrer auf die Polizeiwache gebracht wird, erkennt er, daß es sich
bei den Angreifern um Polizisten handelt.
Auf der Wache muß er sich nackt
ausziehen und auf einen kalten Fliesenfußboden legen. Der von den
Beamten offiziell angegebene Grund für diese Mißhandlung "Drogenbesitz",
stellt sich als unbegründet heraus.
MDZ 17.9.01; Rechtsextremistische Straftaten
(Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Dessau)
14. August 01
Grimma in Sachsen. Ein Auto hält auf dem Markplatz, drei Männer
und eine Frau steigen aus, gehen auf einen 22 Jahre alten irakischen Flüchtling
zu und beleidigen ihn. Als er weitergeht, laufen die Rechten hinter ihm
her und greifen ihn an. Sie schlagen und treten auf ihn ein. Dann steigen
sie wieder ins Auto und fahren weg.
Der Iraker kommt mit Schürfwunden,
Hämatomen am Auge und einem Nasenbeinbruch ins Krankenhaus.
Im späteren Strafprozeß werden
die Täter zu Bewährungsstrafen verurteilt der Angegriffene
erhält eine Entschädigung von 600 Euro.
AMAL Wurzen
16. August 01
Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei Rechtsextreme hetzen ihren
Kampfhund auf zwei Flüchtlinge aus Armenien und Vietnam.
LOBBI
18. August 01
Zwei Flüchtlinge, ein 17-jähriger Iraker und ein 22 Jahre
alter Jordanier, werden im bayerischen Regens-burg von vier Männern
zunächst beschimpft und beleidigt. Dann ziehen zwei der Angreifer
Messer und stechen auf sie ein. Sie erleiden Schnittverletzungen an Händen
und Armen. Die Täter sind flüchtig.
BeZ 20.8.01; FR 20.8.01; JWB 5.9.01
18. August 01
Cottbus in Brandenburg. Als ein iranisches Ehepaar mit ihrer 15-jährigen
Tochter morgens um 2 Uhr das Flüchtlingsheim im Stadtteil Sachsendorf
verlassen hat, werden sie von mindestens sechs Nazis attackiert. In der
Thierbacher Straße an einer Gaststätte beginnen die Beleidigungen.
Die Bedrohten versuchen zu flüchten, werden aber von den AngreiferInnen
eingekreist, die dann auf sie einschlagen und eintreten.
Der 42 Jahre alte Mann erleidet einen
Nasenbeinbruch. Seine 31-jährige Frau wird mit einen Milzriß
ins Krankenhaus eingeliefert. Auch die Tochter kommt mit Blutergüssen
am Oberkörper vorübergehend ins Krankenhaus.
FR 20.8.01; taz 20.8.01; FR 21.8.01;
Opferperspektive (RA 20.8.01);
noch härtere zeiten Sept. 01; AfOrG;
Eberswalder Infosystem-Newsletter 4.9.01
24. August 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 17 Jahre alte
Mongolin B. X. aus Ulan Bator versucht, sich am Fensterinnengitter zu erhängen.
Als sie daraufhin in einer Zelle im unbelegten Erdgeschoß isoliert
wird, wiederholt sie den Selbsttötungsversuch.
Daraufhin wird sie von den Bewacherinnen
völlig ausgekleidet und sogar die Bettdecke und das Bettzeug werden
entfernt, damit es keine Möglichkeit mehr gibt, einen Strick zu drehen.
Das Fenster bleibt offen. Nachdem der Polizeiärztliche Dienst B. X.
für haftunfähig erklärt, wird sie in die Jugendpsychiatrie
gebracht. 14 Tage später erfolgt die Entlassung in ein Jugendwohnheim.
Pfarrerin W. Berkenfeld
24. August 01
Im brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd bei "km 576" wird eine tote
Person aus der Oder geborgen. Die Identität der Person wird mit "unbekannt"
angegeben.
BT-Drucksache 14/8432
25. August 01
Als die Flüchtlinge Musa Bayo und Laguide Konan Deen morgens um
4 Uhr eine Diskothek in Jena verlassen, halten zwei Personenwagen neben
ihnen, aus denen Kriminalpolizisten aussteigen. Die Beamten verlangen die
Ausweise und werfen den Flüchtlinge "Residenzpflichtverletzung" vor,
weil sie sich nicht in dem ihnen zugewiesenen Landkreis befinden. Musa
Bayo wohnt in einem Flüchtlingsheim in Stadtroda und Laguide Konan
Deen in einer Flüchtlingsunterkunft in Apolda. Beide Orte befinden
sich ca. 15 km von Jena entfernt.
Die KriPo-Beamten nehmen die Flüchtlinge
mit zur Wache und verlangen dort ihre Ausweise. Dann werden sie erkennungsdienstlich
erfaßt. Es werden nicht nur Fingerabdrücke und Fotos genommen,
sondern sogar Fußabdrücke. Dann muß sich Laguide Konan
Deen auf einen Stuhl setzen und wird dort mit Handschellen an einem Handgelenk
fixiert. Erst um 7 Uhr morgens wird er entlassen.
The VOICE
25. August 01
Nach 69 Tagen Nahrungsverweigerung im Abschiebegefängnis Büren
beendet Erol Akbulut seinen Hungerstreik gegen die drohende Abschiebung
in die Türkei. Er hat 30 kg Körpergewicht abgenommen, und sein
Gesundheitszustand ist so desolat, daß geplant war, ihn in das Justizvollzugskrankenhaus
nach Fröndenberg zu verlegen.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren;
NW 30.7.01; NW 26.8.01
30. August 01
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein 31 Jahre alter Flüchtling aus
dem Irak wird von fünf Männern zunächst rassistisch beleidigt
und schließlich geschlagen. Auch als der Iraker bereits am Boden
liegt, treten die Angreifer weiter auf ihn ein.
Rechtsextremistische Straftaten (Opferberatung Mitte)
1. September 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein marokkanischer
Gefangener beginnt aus Protest gegen die Inhaftierung und die drohende
Abschiebung einen Hungerstreik. Zu den anstaltsüblichen Gewichtskontrollen
für Hungerstreikende beim Polizeiärztlichen Dienst muß
er jedes Mal zu Fuß in den 5. Stock. Dieser Weg fällt ihm mit
zunehmender Dauer des Hungerstreiks immer schwerer. Anfang Oktober bricht
er, von der Toilette kommend, vor seinem Bett zusammen. Die herbeigerufenen
Polizisten lassen ihn dort noch ca. 30 Minuten lang liegen.
Erst Mitte Oktober erfolgt seine Einweisung
in ein Krankenhaus.
Antirassistische Initiative Berlin
3. September 01
Bundesland Bayern. Koura Bassa, Flüchtling und abgelehnter Asylbewerber
aus Kongo wird nach Togo abgeschoben. Da seine Frau, Raimi Mamadou-Bassa
derzeit wegen einer Operation im Krankenhaus liegt und die beiden dreijährigen
Töchter Mouna und Rouky, bei Pflegeeltern, ist damit die Familie getrennt.
Die Eheleute waren 1992 bzw. 1994 in
die BRD geflohen und wohnten seit Anfang der 90er Jahre in einem Germeringer
Flüchtlingsheim am Starnberger Weg. Im Februar 2000 gingen sie mit
ihren zweijährigen Zwillingen in die Illegalität, weil sie akut
von Abschiebung bedroht waren. Als sie sich zwölf Monate später
den Behörden stellen, wurden sie auf Anweisung der Staatsanwaltschaft
München in Untersuchungshaft genommen. Die Eltern kamen nach Stadelheim
und Aichach, die beiden Töchter in ein Kinderheim bei Putzbrunn.
Erst nach massiven Protesten der Ausländerreferentin
der Stadt Germering, Sibylle Motttebohm-Azzaoui, wird Frau Momodou-Bassa
frei gelassen, so daß sie mit ihren Kindern zusammen kommt. Koura
Bassa bleibt in Haft, bis Juli 2001 in Untersuchungshaft danach in Abschiebehaft.
Nach der Abschiebung von Koura Bassa
verliert sich seine Spur. Auch im Jahre 2003 hat seine Familie noch kein
Lebenszeichen von ihm erhalten.
SD 30.8.01; e-politik.de 2003; SD 1.8.03
31. August 01
Hessischer Rundfunk Hörfunk. Nachrichtensendung um 9.30 Uhr:
"Die Polizei hat im Raum Bad Hersfeld Flüchtlinge aufgegriffen,
die wie Inder aussehen. Es wird nach weiteren Flüchtlingen und Hintermännern
gefahndet. Die Autofahrer werden aufgefordert, keine Anhalter mitzunehmen."
VDAS 4.9.01
4. September 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der russische Gefangene
B. befindet sich um ca. 15 Uhr in der Ausländerbehörde, um einen
Paßantrag auszufüllen. Dabei beschimpfen und beleidigen ihn
zwei Polizisten in Anwesenheit der Sachbearbeiterin mit den Worten: "Du
Penner, du Kanake, hau endlich ab!"
Auf dem Rückweg wird er von denselben
Beamten mehrfach in den Rücken gestoßen und schließlich
in seine Zelle geworfen.
Antirassistische Initiative Berlin
8. September 01
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
35 Jahre alter Gefangener für drei Stunden und 40 Minuten in einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt.
Am 13. September wird der Gefangene
abermals für drei Stunden und 45 Minuten "komplett" fixiert.
Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
10. September 01
Im brandenburgischen Rathenow wird ein 23 Jahre alter palästinensischer
Flüchtling von zwei Deutschen angegriffen. Mit den Worten "Scheiß
Ausländer" packen sie ihn am Hals, drücken ihn gegen eine Mauer,
stehlen seine Brieftasche und fliehen.
Opferperspektive (ORB-Videotext 11.9.01);
JWB 19.9.01; Opferperspektive
12. September 01
Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei
Osnabrück in Niedersachsen. Einem Flüchtling aus Côte d´Ivoire
(Elfenbeinküste) wird im Haus 10b mitgeteilt, daß er keine Chance
auf ein Bleiberecht in der BRD hat. Der Mann, der durch die monatelange
Internierung und durch die existentielle Unsicherheit ohnehin psychisch
stark angegriffen ist, gerät in große Angst und Verzweiflung.
Er geht in sein Zimmer und legt in Selbsttötungsabsicht Feuer. Es
entsteht ein Schwelbrand.
Die alarmierte Feuerwehr kann den Brand
im Erdgeschoß des Gebäudes schnell löschen. Zwei Polizisten
nehmen den Afrikaner fest, woraufhin sich sechs bis acht andere Flüchtlinge
um sie herumstellen, um so die Wegführung des Gefangenen zu verhindern.
Als polizeiliche Verstärkung in
Zivil und Uniform eintrifft und auch noch die protestierenden sechs bis
acht Afrikaner festgenommen werden sollen, fliehen diese ins freie Feld.
Polizisten jagen mit erhobenen Schlagstöcken hinter ihnen her, schlagen
noch auf mindestens einen Fliehenden ein und nehmen zwei Flüchtende
fest. Über dem Lager kreist während der gesamten Aktion ein Polizeihubschrauber.
Der Afrikaner, der in völliger
Verzweiflung den Brand verursacht hatte, kommt für zwei Monate und
zwei Wochen in Haft.
NOZ 14.9.01;
Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebungen 20.12.01
25. September 01
Vor dem Flüchtlingsheim im bandenburgischen Spremberg brüllen
ein 15-jähriger und ein 19 Jahre alter Deutscher rassistische Parolen
und werfen Steine gegen die Scheiben. Als einige BewohnerInnen und Wachschutzleute
aus dem Haus herauskommen, fliehen sie.
noch härtere zeiten Okt. 01
26. September 01
Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern. Armenische Flüchtlinge
aus der nahen Flüchtlingsunterkunft werden am Bahnhof von Neonazis
beleidigt und angegriffen. Sie erleiden Prellungen.
LOBBI
26. September 01
Bei einem Abschiebeversuch erleidet der Iraner H. T. am Flughafen einen
Zusammenbruch mit Bewußtlosigkeit und wird ärztlich behandelt.
Der BGS behauptet, H. T. simuliere, um die Abschiebung zu verhindern, und
bringt ihn in Abschiebehaft in die JVA Mannheim. Er muß mehrfach
zu Ärzten gebracht werden, die ihn ausschließlich mit Tabletten
behandeln. Nach mehr als zwei Monaten weiterer Haft erfolgt seine Entlassung.
H. T. leidet unter "multiplen psychovegetativen
und funktionellen Beschwerden, die eine Verstärkung durch seine soziale
Isolation erfahren und die insbesondere einer fachärztlichen Behandlung
bedürfen..... Nervenärztlicherseits wird bestätigt, daß
sich die Krankheitssymptome in einer ungünstigen Umgebung deutlich
verschlechtern. " Auf Grund dieser vom Gesundheitsamt Böblingen attestierten
Krankheit durfte H. T. vorher in einer Privatwohnung wohnen.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
27. September 01
Der 21 Jahre alte Kurde Ökkes T. wird nach abgelehntem Asylantrag
in die Türkei abgeschoben und in Istanbul direkt der Antiterror-Abteilung
überstellt. Zwei Tage lang wird er dann unter schwerer Folter verhört.
Er wird nackt ausgezogen, an den Armen aufgehängt, mit Stromstößen
gequält und gedemütigt. Ihm wird angedroht, daß er jahrelang
inhaftiert bleibe, wenn er nicht bereit sei, als Spitzel für die Behörden
zu arbeiten. Aus Angst vor weiterer Folter macht Ökkes T. eine umfassende
Aussage. Er kommt jetzt in ein Gefängnis in Istanbul und wird 26 Tage
später "auf Bewährung" entlassen.
Ökkes T. war am 5.11.1998 in der
Türkei wegen Propaganda für die PKK zu einer Gefängnisstrafe
von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Weil das Urteil noch
nicht rechtskräftig war, wurde er zunächst freigelassen. Da gelang
ihm die Flucht in die BRD, wo er einen Asylantrag stellte.
Im Januar 2002 gelingt Ökkes T.
erneut die Flucht außer Landes. An der österreichisch-deutschen
Grenze wird er am 18. Februar von der bayerischen Grenzpolizei im Rahmen
einer "Schleierfahndung" festgenommen und auf Antrag der Ausländerbehörde
Bad Reichenhall inhaftiert. Ein Amtsge
richt verurteilt Ökkes T. wegen illegaler Einreise zu einer Freiheitsstrafe
von vier Monaten auf Bewährung. Dann wird er nach Österreich
zurückgeschoben.
Von hier aus droht ihm erneut die Abschiebung
in die türkische Folter, wie es mit dem kurdischen Flüchtling
Ibrahim Toprak im Juni 1996 geschah, der dann zu einer
18-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde.
(siehe auch: Juni 96 Heft I)
Pro Asyl 20.2.02;
jW 22.2.02;
Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002
28. September 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Zwei Tage, nachdem
die ca. 20 Jahre alte I. X. aus Kamerun bei einem Haftprüfungstermin
zu weiteren drei Monaten Gefangenschaft verurteilt wurde, versucht sie
sich in der Toilette mit einem elastischen Kleidungsstück zu erhängen.
Sie wird entdeckt, als eine Mitgefangene auf der Suche nach ihr eine der
Toilettentüren verschlossen findet. Die Mitgefangene holt Hilfe, und
I. X. kommt zur Behandlung in das Hellersdorfer Krankenhaus.
Hier wehrt sie sich vehement gegen die
Unterbringung in der Abteilung Psychiatrie. Ein Freund erreicht dann durch
Verhandlungen mit den verantwortlichen ÄrztInnen ihre Entlassung.
Einige Stunden vor dem Erhängungsversuch
in der Abschiebehaft hatte I. X. sich mit Aluminiumfolie die Pulsadern
verletzt.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Pfarrerin W. Berkenfeld
September 01
Mitten in der Nacht gibt es im niedersächsischen Flüchtlingsheim
Wolfenbüttel eine "Razzia", die von betrunkenen Polizeibeamten veranstaltet
wird. Diese beginnen, die Zimmer der Flüchtlinge "nach Drogen" zu
durchsuchen. Gegen diese Beamten wird später wegen "Verfolgung Unschuldiger"
ermittelt. (siehe auch: 10. Oktober 99 Heft I)
FRat NieSa Heft 83/84 Jan.. 2002 (Bericht der Betroffenen)
1. Oktober 01
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekannt gegeben, daß sich am heutigen Tag sechs minderjährige
Flüchtlinge im Alter von 16 bis 18 Jahren in Abschiebehaft befinden.
Drei Gefangene in der JVA Chemnitz, ein Gefangener in der JVA Dresden und
zwei Gefangene in der JVA Görlitz.
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 3/4944
1. Oktober 01
Neubrandenburg in Brandenburg. Ein Flüchtling aus Sri Lanka wird
abends am Bahnhof von acht oder neun Rechtsextremisten angegriffen und
ohnmächtig geprügelt. Die eintreffenden Polizisten bringen den
Verletzten ins Flüchtlingsheim zurück. Der Mann hat Blutergüsse
an Armen, Beinen und Rücken.
Rechtsextremistische Straftaten (LOBBI)
1. Oktober 01
Auf der Ausländerbehörde der rheinländischen Stadt Mettmann
wird dem 59 Jahre alten Doviodo Adekou aus Togo mitgeteilt, daß er
am 12. Oktober abgeschoben werde. Unmittelbar danach betritt ein Vollzugsbeamter
den Raum, fixiert seine linke Hand mit einer Handschelle und teilt ihm
mit, daß er verhaftet sei. Dann ruft er Verstärkung herein,
als ihm nicht gelingt, auch die rechte Hand des Togoers in die Handschelle
zu binden. Drei hinzukommende Kollegen pakken Herrn Adekou an den Armen
und drücken ihn mit dem Gesicht nach unten auf den Boden. Dann bekommt
er einen Faustschlag auf das rechte Auge, das daraufhin stark zu bluten
beginnt. In diesem Moment schreit eine anwesende Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde
die Beamten an, von Herrn Adekou abzulassen. Ein Vorgesetzter erscheint
und veranlaßt, daß ein Krankenwagen gerufen wird.
Doviodo Adekou kommt in die Klinik Wuppertal-Barmen,
wo er stationär bis zum 9. Oktober bleiben wird. Aus dem Bericht des
Krankenhauses geht hervor, daß im Auge eine Bulbusruptur mit nachfolgender
Glaskörperfraktur entstanden ist.
Eine Woche vor dieser Mißhandlung
war Doviodo Adekou an diesem Auge am Grauen Star operiert worden. Die aktuelle
Verletzung führt schließlich zur Erblindung des Auges.
Gegen Doviodo Adekou wird Anzeige wegen
Widerstandes gegen die Staatsgewalt erstattet. Das Ermittlungsverfahren
wird jedoch unter Berücksichtigung der schweren Verletzungen, die
Doviodo Adekou erlitten hat, eingestellt.
Das Ermittlungsverfahren gegen die mißhandelnden
Beamten, das durch einen Strafantrag des Rechtsanwalts von Doviodo Adekou
vom Januar 2002 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt eingeleitet
wurde, wird im Juni 2003 von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
ai-Journal 1.7.03; Schaumburger Ztg 11.7.03;
ai Januar 2004
7. Oktober 01
Auf dem Bahnhof des bayerischen Neuburg werden zwei chinesische Flüchtlinge,
29 und 30 Jahre alt, von zwei Deutschen zunächst beleidigt, bedroht
und dann mit Faustschlägen traktiert. Sie schlagen "wie Berserker"
(Polizeiangaben) auf ihre Opfer ein. Während einer der Angreifer den
30-jährigen Chinesen am Boden festhält, tritt der zweite Täter
mit den Füßen gegen dessen Kopf.
Ein Ehepaar, das eingreifen will, wird
ebenfalls angegriffen. Erst die Polizei kann die Täter überwältigen.
Die beiden Chinesen kommen schwer verletzt
ins Krankenhaus. Der 30-Jährige hat einen Schädelbasisbruch und
Prellungen am ganzen Körper.
Im September 2002 wird der Haupttäter
vom Landgerichts Ingolstadt wegen gefährlicher Körperverletzung
zu dreieinhalb Jahren Haft und der Mittäter zu einem Jahr und neun
Monaten auf Bewährung verurteilt. Strafmildernd, so das Gericht, sei
die Tatsache, daß die beiden Asylbewerber an dem Geschehen "nicht
ganz unschuldig" seien, hatte der eine von ihnen die beiden Schläger
durch eine Kung-Fu-Bewegung "provoziert".
JWB 17.10.01;
AA 26.9.02
7. Oktober 01
Im sächsischen Altenburg wird eine Person georgischer Herkunft
im Grenzbereich zur Tschechischen Republik bei der Festnahme durch den
BGS von einem Diensthund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
8. Oktober 01
Malchin in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 18 Jahre alter Mann informiert
die Polizei telefonisch, daß um 21.00 Uhr das Flüchtlingsheim
explodieren wird.
LOBBI
8. Oktober 01
Flughafen Tegel in Berlin. Die Maschine des Fluges KLM 1822 steht um
9.05 Uhr kurz vor dem Start nach Paris. Im Passagierraum befindet sich
eine etwa 30 Jahre alte Nigerianerin. Daß sie in Begleitung eines
Polizisten und einer Polizistin ist, läßt vermuten, daß
sie nicht freiwillig im Flugzeug sitzt. Diese Vermutung wird den Passagieren
zur Gewißheit, als die Frau sich plötzlich bis auf die Unterhose
auszieht und schreiend und weinend zum Ausgang läuft. In der Wartehalle
wird die sich heftig Wehrende von den PolizistInnen und einer Flughafen-Angestellten
in eine Ecke gedrängt und festgenommen.
Sie wird nicht in das Flugzeug zurückgebracht.
Der Pilot der Maschine entschuldigt sich lachend für die Verspätung,
die durch den "hysterischen Anfall der Frau" entstanden ist und läßt
die Maschine anrollen.
Antirassistische Initiative Berlin
8. Oktober 01
Flüchtlingsheim im brandenburgischen Neuruppin. Die
19-jährige Vietnamesin Nguyen Thi Huyens liegt auf ihrer Matratze.
Sie ist im 6. Monat schwanger, sie hat starke Schmerzen im Leib und wimmert
leise. Als ihr Freund die Heimleiterin anfleht, einen Rettungswagen zu
holen, sagt sie ihm, daß sie ihm nicht glaube, und schickt ihn weg.
Erst auf Bitten anderer HeimbewohnerInnen
erklärt sie sich bereit, zunächst einen Arzt zu rufen. Erst dieser
fordert dann sofort einen Rettungswagen an, der die Kranke in die Ruppiner
Kliniken bringt.
Die Heimleiterin, die zuvor einen Streit
mit Nguyen Thi Huyens hatte, äußert sich zu derartigen Vorwürfen:
"Ich habe sie nicht geschubst....Ich würde die Leute ja nicht mal
anfassen." Sie habe nur die Deckenlampe und ein von Nguyen Thi Huyens selbst
installiertes Türschloß auswechseln wollen. Das habe der Frau
"nicht gepaßt und da habe ich die Heimordnung durchgesetzt".
Auf die Frage, warum nicht sofort ein
Rettungswagen geholt wurde, wo doch Nguyen Thi Huyens um das Leben ihres
ungeborenen Kindes bangte, antwortet der Betreiber des Heimes: Eines habe
er in der "Branche" gelernt: "Asylanten können immer auch unheimlich
gut simulieren."
MAZ 11.10.01
9. Oktober 01
In der Nacht werden drei irakische Flüchtlinge im sächsischen
Chemnitz von fünf Deutschen zunächst rassistisch beschimpft und
dann körperlich angegriffen.
Die 16, 21 und 27 Jahre alten Iraker,
die sich mit Holzlatten gegen die Angriffe verteidigen, werden von der
hinzukommenden Polizei festgenommen.
JWB 17.10.01; AMAL (apabiz)
9. Oktober 01
In der mecklenburg-vorpommerschen Ortschaft Kühlungsborn versuchen
drei Neonazis, einen armenischen Flüchtling mit dem Auto zu überfahren.
LOBBI
10. Oktober 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 40-jähriger
Gefangener aus Kasachstan versucht sich zu erhängen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
15. Oktober 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Alle Gefangenen im
6. Stock des Hauses 2 werden unbekleidet für ca. drei Stunden in einen
Duschraum eingesperrt, nachdem die Wachmannschaften entdeckt haben, daß
Eisenstäbe am Innengitter eines Aufenthaltsraumes durchgesägt
sind. Einigen Gefangenen ist es zudem gelungen, auf das Dach des Gebäudes
zu gelangen, von wo aus es für sie allerdings keine weiteren Fluchtmöglichkeiten
gibt.
Während der 3-stündigen Einsperrung
finden systematische Durchsuchungen der Zellen und Kleidung der Gefangenen
statt.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
18. Oktober 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 24 Jahre alte
Ukrainer D. S. unternimmt im Haus II einen Selbsttötungsversuch. Er
schneidet sich mit einer Rasierklinge die Pulsadern auf. Mitgefangene entdecken
den aus mehreren Wunden Blutenden im Toilettenraum, so daß er rechtzeitig
ins Krankenhaus gebracht werden kann. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
kommt er für zwei Tage in den Isoliertrakt danach wieder in den
normalen Vollzug.
Erst Anfang Januar 2002 wird er aus
der Abschiebehaft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
21. Oktober 01
Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in Reichenbach, im sächsischen
Vogtland. Aus einer Gruppe von sieben Deutschen heraus werden abends um
21.30 Uhr drei mit Benzin gefüllte Bierflaschen gegen das Wohnheim
geworfen. Wachleute können den Brand so frühzeitig löschen,
daß von den
50 HeimbewohnerInnen niemand verletzt wird.
Die Täter, ein 30-jähriger
Mann und sechs Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, werden bei ihrem
darauffolgenden Überfall auf einen China-Imbiß von der Polizei
gestellt und festgenommen. Gegen alle werden Haftbefehle wegen schwerer
Brandstiftung gestellt.
netzzeitung.de 21.10.01; taz 23.10.01;
jW 26.10.01; NW 23.10.01
23. Oktober 01
Flüchtlingsheim Flämingstraße 17 in der Stadt Brandenburg.
Ein 33 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber aus Vietnam versucht sich umzubringen,
indem er die Menge seines vom Arzt verordneten Schlafmittels in 10-facher
Dosierung hinunterschluckt.
In einem seiner beiden Abschiedsbriefe
schreibt er, daß er versuchen wird, sich von seinem Schicksal zu
befreien, so wie es auch der Vietnamesin in Mespelbrunn gelungen ist.
(siehe auch: 19. Juli 01)
Seit er im Juli 1998 nach Brandenburg
kam, fühlte er sich behördlich drangsaliert, schikaniert und
polizeilich verfolgt.
700 Meter vom Heim entfernt liegt der
Supermarkt "Superspar", wo er seine Lebensmittelscheine gegen Lebensmittel
eintauschen kann. Vor diesem Gebäude befinden sich auch Stände
von vietnamesischen Kleinhändlern. Auf dem Vorplatz und auch im Supermarkt
geriet er mehrmals in Kontrollen. Es passierte einmal, daß er in
Handschellen zusammen mit anderen Vietnamesen ins Polizeirevier gebracht
wurde. Dort wurden Fotos von ihm gemacht, und erst acht Stunden später
kam er wieder frei.
Die Leitung des Supermarktes sprach
ein Hausverbot aufgrund des Vorwurfes "Hausfriedensbruch" und "Beschmieren
der Wände" aus. Bei Zuwiderhandlung drohte ihm eine Geldstrafe von
500 DM: Als er sich juristisch dagegen wehrte, gewann er den Gerichtsprozeß.
Im Jahre 1999 wurde sein wertvollster
Gegenstand, ein Fahrrad, von einem Polizisten konfisziert ohne daß
er eine Quittung erhielt. Er hat es bis heute nicht zurückbekommen.
Wegen Widerstands gegen zwei Polizisten
stand er im Jahre 2000 erneut vor Gericht. Auch hier erhielt er keine Strafe.
Im April 2001 durchsuchten Polizisten
und Zollfahnder sein Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft ohne, daß
Belastungsmaterial gegen ihn gefunden wurde. An diesem Tag wurde ihm verboten,
das Heim zu verlassen.
Er war verzweifelt, weil er einerseits
von den Behörden verfolgt wurde und andererseits seine Duldung seit
Monaten immer nur um eine (!) Woche verlängert wurde. Er hatte große
Angst, daß die Ausländerbehörde ihre oft ausgesprochene
Drohung wahr werden ließ und ihn alleine, ohne seine Frau und seine
zwei kleinen Kinder, abschieben würde.
Schon im August sah er keinen Weg mehr
für sich. In einem Brief schrieb er: "Obwohl ich gutmütig bin,
begegne ich nur Böse....Ich suche nach dem Tod während meiner
Zeit in der Bundesrepublik Deutschland", und er bot sogar die Organe seines
Körpers für Transplantationen oder Forschung an.
Nach dem Selbsttötungsversuch am
22. Oktober wird er am 14. November aus der Landesklinik Brandenburg entlassen.
Seine psychiatrische Therapie wird mit Medikamenten fortgesetzt. Die vorher
immer nur für eine Woche ausgestellte Duldung wird bis zum März
2002 befristet.
Bericht des Betroffenen; Antirassistische Initiative Berlin
25. Oktober 01
Guben in Brandenburg. Ein 28 Jahre alter Georgier ertrinkt in dem polnisch-deutschen
Grenzfluß Neiße. Kurz vor Erreichen des deutschen Ufers war
er in den Fluten verschwunden. Nach einer zweistündigen Suche wird
sein Körper in der Nähe eines Wehres aus dem Wasser geborgen.
ND 27.10.01; BT-Drucksache 14/8432
26. Oktober 01
In den Morgenstunden wird auf die Flüchtlingsunterkunft im bayerischen
NeukirchenWald ein Brandanschlag verübt. Zwei Frauen erwachen durch
den beißenden Rauch und können so Alarm schlagen. Die 52 BewohnerInnen
aus dem Irak und dem ehemaligen Jugoslawien kommen mit dem Schrekken davon.
Eine 21jährige Irakerin erleidet
einen Schwächeanfall.
JWB 7.11.01
27. Oktober 01
Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein syrischer Asylbewerber wird vor einem
Hauseingang von zwei Männern festgehalten und geschlagen. Die Angreifer
begründen ihren Angriff damit, daß der Syrer sie zu lange angeschaut
habe.
Rechtsextremistische Straftaten
(Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Dessau)
27. Oktober 01
Ein 42-jähriger vietnamesischer Flüchtling, der seit mehreren
Jahren in Zella-Mehlis lebt, wird in Suhl von deutschen Neonazis angegriffen,
getreten und zusammen geschlagen. Er wird so schwer verletzt, daß
er in stationäre Behandlung kommt.
Schlimmer als die körperlichen
Verletzungen sind für ihn die seelischen Traumen. Herr D. leidet noch
ein Jahr später unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Angstzuständen.
Er traut sich nicht mehr, abends ohne Begleitung auf die Straße zu
gehen. Er kann seiner Arbeit auch nach Monaten nicht mehr nachgehen. Daher
wird ihm gekündigt.
Die Folge davon sind statt vierteljährliche
nunmehr monatliche Duldungserteilungen. Seine seelische Situation spitzt
sich zu und die Ausländerbehörde Meiningen bereitet seine Abschiebung
vor. Es bestehe ein "öffentliches Interesse", den Aufenhalt D.s möglichst
unverzüglich zu beenden, da er deutsche Belange störe, heißt
es in dem Bescheid der Ausländerbehörde. Am 29. Juli 2003 erfolgt
seine Abschiebung.
ABAD Thüringen;
ND 18.7.03; JWB 13.8.03
30. Oktober 01
Im brandenburgischen Rathenow werden zwei sudanesische Flüchtlinge,
der 30-jährige Oussama K. und der 34 Jahre alte Walid A., am Märkischen
Markt von drei deutschen Rechtsradikalen angegriffen. "Wir müssen
den Buckel krumm machen und ihr kriegt alles in den Arsch geschoben", "Nigger,
was machst du hier?" wird Walid A. gefragt und unmittelbar danach von einem
der Skins geschlagen und getreten. Die beiden anderen Deutschen attackieren
Oussama K. und schlagen ihn von vorne und von hinten. Er geht zu Boden,
kann sich aufrappeln und mit Hilfe seines Fahrrades flüchten.
Noch am selben Abend erstatten die beiden
Sudanesen Anzeige und lassen sich ihre Verletzungen an den Oberkörpern,
an den Beinen und Armen von einem Arzt attestieren.
Für Oussama K. ist es das zweite
Mal, daß er rassistische Attacken mitten im Stadtzentrum erlebt.
Er muß sich nach diesem Überfall in psychotherapeutische Behandlung
begeben.
Die Täter werden wegen des Verdachts
auf Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung kurzfristig
festgenommen, kommen dann aber wieder auf freien Fuß.
Im August 2002 verurteilt das Amtsgericht
Rathenow zwei der Täter zu Bewährungsstrafen von zwölf und
sieben Monaten und kleinen Geldstrafen und einen Täter zu einer
Verwarnung mit einer Geldstrafe.
Opferperspektive; RA 1.11.01; BeZ 1.11.01;
taz 3.11.01; ND 3.11.01;
RA 6.11.01; JWB 7.11.01;
MAZ 15.8.02; FR 16.8.02
30. Oktober 01
Braunschweig in Niedersachsen. Ein Asylbewerber aus der Demokratischen
Republik Kongo bringt morgens seinen Sohn zur Schule, als er von zwei Neonazis
angesprochen wird. "Ich mag deine Hautfarbe nicht", sagt der eine und im
gleichen Moment bekommt der Afrikaner Faustschläge ins Gesicht, so
daß ihm die Unterlippe platzt.
Als einer der Angreifer seinem Schäferhundmischling
den Maulkorb abnimmt, um ihn auf den Kongolesen zu hetzen, greifen Passanten
ein und verhindern Schlimmeres.
Die 18-jährigen Täter aus
Braunschweig und Bad Gandersheim sind der Polizei wegen Körperverletzung
und Volkverhetzung bekannt. Einer von ihnen wird in Haft genommen.
JWB 7.11.01
3. November 01
Überfall auf eine Flüchtlingsunterkunft im südhessischen
Seeheim-Jugenheim. Sechs Männer stürmen das Haus, treten eine
Zimmertür ein und greifen eine 58 Jahre alte Iranerin und ihre beiden
Söhne an. Sie traktieren die Flüchtlinge mit Faustschlägen
und Fußtritten und brüllen dabei rassistische und antimuslimische
Parolen. Während die Söhne nur leicht verletzt werden, muß
ihre Mutter mit Halsverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.
Vier Rußlanddeutsche werden unter
dringendem Tatverdacht festgenommen. Rechtsextremistische Tatmotive werden
überprüft.
BeZ 5.11.01; taz 5.11.01; JWB 14.11.01
5. November 01
Der 36 Jahre alte togoische Flüchtling B. wird aus Nordrhein-Westfalen
über Ghana nach Lomé abgeschoben. Eine Woche nach der Ankunft
wird er nachts um zwei Uhr in seinem Hause festgenommen und in das Zivilgefängnis
von Lomé gebracht. Dort wird er regelmäßig geschlagen
und zur Zwangsarbeit im Garten eingeteilt. Durch ein Arrangement von Freunden
mit einem Wächter kann er nach zwei Wochen fliehen.
Er lebt wieder in Deutschland und wird
wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung auch im Januar 2004
noch behandelt. Narben am Hinterkopf und Rückenprobleme zeugen von
der erlittenen Folter in Togo.
Barbara Ginsberg Rechtsanwältin
6. November 01
Mecklenburg-Vorpommern. 35 Flüchtlinge besuchen das Sozialamt
in Stralsund, protestieren gegen die unzumutbaren Lebensbedingungen und
fordern ein Gespräch mit den Verantwortlichen. Der Sachbearbeiter,
der zunächst nur bereit ist, mit zwei Delegierten zu reden, überlegt
es sich anders und holt die Polizei.
Diese räumt das Sozialamt mit brutaler
Gewalt unter dem Einsatz von Hunden. Fünf Flüchtlinge werden
festgenommen. Ein Flüchtling wird zusammengeschlagen und dann frei
gelassen.
LOBBI
9. November 01
Der 41 Jahre alte Ngoz-Dung Hoang aus Vietnam stürzt sich in Selbsttötungsabsicht
vom Parkdeck des Einkaufszentrums "Clou" am Berliner Kurt-Schumacher-Platz
und erleidet tödliche Verletzungen.
Herrn Hoang, der sich seit langem in
psychiatrischer Behandlung befand, drohte die Abschiebung aus Deutschland.
Antirassistische Initiative Berlin
13. November 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 17 Jahre alte
algerische Flüchtling A. B. versucht, sich am Türrahmen der Toilette
zu erhängen. Er wird dort zufällig um 3.30 Uhr von einem Mitgefangenen
gefunden. A. B. kommt in die Psychiatrie des Wilhelm-Griesinger-Krankenhauses
und wird zwei Tage später aus dem Krankenhaus entlassen.
Der Selbsttötungsversuch des A.B.
ist der Höhepunkt einer Kette sehr belastender Geschehnisse. Sein
Asylantrag ist unanfechtbar abgelehnt worden. Am 1. Juli erfolgt seine
Festnahme in Berlin wegen Verletzung der Residenzpflicht und nicht erlaubten
Aufenthalts. Er erlebt die Haft in panischer Angst vor der Abschiebung.
Und obwohl ein externer Arzt seine psychische Labilität attestiert
und ein Jugendheim schriftlich versichert, ihn aufnehmen zu können,
verlängert das Amtsgericht Schöneberg die Haft für den 17-Jährigen
um weitere drei Monate.
Am 7. November bittet A. B. beim Polizeiärztlichen
Dienst um eine Behandlung seiner schweren Grippe. Er wird dort ohne Therapie
in eine Einzelzelle gesperrt. Als er sich zweimal meldet und wieder um
eine medizinische Behandlung oder eben um eine Rückverlegung auf seine
Etage bittet, stürzt der Sanitäter wutentbrannt in die Zelle,
beschimpft ihn rassistisch und versetzt ihm einen Faustschlag vor die Brust.
Dann wird er ohne Behandlung auf seine Etage zurückgebracht.
Auf seine Anzeige gegen den Sanitäter
wegen Körperverletzung im Amt gibt es Ende Dezember keine Reaktion
von seiten der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft.
Pfarrer D. Ziebarth;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
14. November 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Gefangener, der
aus einem der Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
stammt, wird aus der Haft entlassen. Der
38-Jährige hat einen 14-tägigen Hungerstreik und einen
11-tägigen Durststreik hinter sich ein Freund bringt ihn umgehend
in ein Berliner Krankenhaus.
14 Tage vorher hatte er beschlossen,
nicht mehr weiterzuleben, und hatte die Nahrungsannahme fortan verweigert.
Am dritten Hungerstreik-Tag erklärte er schriftlich, daß er
ab sofort nichts mehr trinken werde.
Während des gesamten Hunger- und
Durststreikes wurden ihm Medikamente gegen seine schweren Kopfschmerzen
verweigert. Stattdessen wurde ihm immer wieder gesagt, wenn er essen und
trinken würde, dann bekäme er auch Kopfschmerztabletten.
Die medizinische "Sorgfaltspflicht"
des Polizeiärztlichen Dienstes beschränkte sich auf Gewichts-
und Blutdruckmessungen. Vom 10. bis 12. November blieb der Mann auf seinem
Bett liegen er konnte nicht mehr aufstehen. Am
12. November drohte ihm der Sanitäter eine Verlegung ins Haftkrankenhaus
Moabit mit dort stattfindender Zwangsernährung und Zwangsinfusionen
an.
Am 13. November, dem 10. (!) Tag des
Durststreiks, versuchte die Ärztin des Polizeiärztlichen Dienstes
erstmals eine Blutentnahme, die aufgrund der Austrocknung des Körpers
nur schwer gelang.
Bei seiner Entlassung am nächsten
Tag hat der Mann
16 kg Körpergewicht verloren und befindet sich in einem lebensgefährlichen
Zustand. Nach dem Krankenhaus-Aufenthalt leidet er auch Monate später
noch unter Orientierungs- und Konzentrationsschwierigkeiten, ihm fehlt
die Lebensenergie, und er ist in ständiger Angst. Er begibt sich in
psychiatrische Behandlung.
Bericht des Betroffenen
14. November 01
Zur Zeit befinden sich mindestens neun minderjährige Gefangene
im Alter von 15 bis 17 Jahren im Abschiebegefängnis Köpenick
in Berlin.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 14.11.01
15. November 01
Wadern im Saarland. Morgens um 4 Uhr werden die Angehörigen der
kurdischen Flüchtlingsfamilie Özdemir aus dem Schlaf gerissen
sie sollen abgeschoben werden.
Die Menschen bekommen eine Viertelstunde
Zeit, ihre Sachen zu packen. Mindestens 25 Polizeibeamte befinden sich
in der Wohnung und bewachen die Erwachsenen wie die Kinder. Als die 17-jährige
Tochter Nazife die Badezimmertür hinter sich abschließt, zerschlägt
einer der Beamten die Glasscheibe, die mit lautem Knall zerbirst. Frau
Sitti Özdemir bricht daraufhin zusammen und wird in Begleitung von
vier Polizisten in das Krankenhaus gebracht.
Herr Abdulhakim Özdemir wird barfuß
und im Schlafanzug abgeführt. Er wird zusammen mit seinen Töchtern
Nazife (17 Jahre alt) und Kadrai (21 Jahre alt) und seinen Söhnen
Isaak (11 Jahre alt), Jakub (13 Jahre alt) und Abdullah
(15 Jahre alt) mit einem Bus zum Flughafen Düsseldorf gebracht.
Auch Frau Özdemir wird nach notärztlicher
Versorgung im Krankenwagen und in polizeilicher Begleitung zum Flughafen
gebracht.
Familie Özdemir hatte seit 14 Jahren
in der BRD gelebt. Den beiden Söhnen Tahsin (19 Jahre alt) und Emrullah
(24 Jahre alt) bleibt die Abschiebung vorerst erspart.
(siehe auch: 1. Juli 02)
Am 1. September 2003 gibt Emrullah Özdemir
bekannt, daß seine Schwestern Kadrai und Nazife in den nächsten
Tagen zurückkehren werden und dann an der "55. Mahnwache für
die Rückkehr der Familie Özdemir" teilnehmen werden. Dieser "große
Teilerfolg" konnte durch lange und zähe Verhandlungen des Unterstützerkreises
mit dem saarländischen Innenministerium erreicht werden. Im Gegenzug
mußte sich der Unterstützerkreis für die Übernahme
der Kosten des Aufenthaltes verpflichten.
JWB 21.11.01; AKTION 3.WELT Saar 21.11.01;
miruzlav.de/oezdemir/; familie-oezdemir.de;
Unterstützerkreis für die Rückkehr der Familie Özdemir
1.9.03
21. November 01
In der Nacht wird die gläserne Eingangstür des Flüchtlingsheimes
des bayerischen Aystetten eingeschlagen und eine brennbare Flüssigkeit
ausgegossen und angezündet. Ein Nachbar entdeckt das Feuer, und es
gelingt ihm zusammen mit einigen BewohnerInnen, die Flammen zu löschen.
Alle
46 Flüchtlinge kommen mit dem Schrecken davon.
Gegen drei Tatverdächtige im Alter
von 15, 17 und 18 Jahren wird Haftbefehl erlassen.
Im Juli 2002 werden zwei Täter
wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu sechs Jahren Jugendstrafe
und der jetzt 19-Jährige zu drei Jahren Gefängnis wegen Beihilfe
verurteilt.
BeZ 22.11.01; SZ 22.11.01; FR 22.11.01;
FR 23.11.01; JWB 28.11.01; FR 18.7.02;
FR 26.7.02; BeZ 26.7.02; taz 26.7.02;
JWB 7.8.02; NN 27.8.02
21. November 01
Im sächsischen Neusalza-Spremberg im deutsch-tschechischen Grenzbereich
wird ein Vietnamese "nach Angriff und Flucht" durch den "Einsatz einer
Schußwaffe" verletzt.
BT-Drucksache 14/8432
24. November 01
Bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft im baden-württembergischen
Benningen wird das gesamte Untergeschoß des Gebäudes zerstört.
Vier der 59 BewohnerInnen aus Afrika, China, dem ehemaligen Jugoslawien
und der Türkei müssen mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung ins
Krankenhaus. Erste Hinweise deuten auf Brandstiftung.
JWB 5.12.01
25. November 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 17-jährige
M. X. aus Kamerun versucht, sich morgens um 6 Uhr an einem Querbalken der
Dusche zu erhängen. Nach einem kurzen Aufenthalt im Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus
(Psychiatrie) wird sie entlassen.
M. X. saß bereits seit Anfang
des Jahres in Abschiebehaft und hatte schon mehrmals versucht, sich zu
töten.
Lucia Witte,
Missionsschwester von Afrika, Seelsorgedienst Abschiebehaft;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
28. November 01
Eine 27 Jahre alte Kurdin wird von ihrem Arbeitsplatz, einer Bäckerei
im baden-württembergischen Schönaich, von der Polizei weggeholt
und in die Türkei abgeschoben.
Sie meldet sich zwei Wochen später
bei ihrer ehemaligen Arbeitgeberin und berichtet, daß sie nach der
Ankunft in Istanbul fünf Tage lang in Untersuchungshaft kam. Nach
ihrer Freilassung floh sie aus Angst vor weiteren Repressalien nach Anatolien.
JWB 26.12.01
29. November 01
Berlin. Kurz vor dem Beginn einer Demonstration gegen das geplante
Zuwanderungsgesetz und die Anti-Terror-Gesetze fliegt eine Flasche durch
die Luft und trifft eine Asylbewerberin aus Kamerun am Kopf. Sie blutet
stark, nimmt aber trotzdem weiter an der Demonstration teil.
The Flüchtlings Voice No. 4 Dez. 01
30. November 01
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
30 Jahre alter Gefangener für drei Stunden und 30 Minuten in einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt.
Am 20. Dezember wird der Gefangene abermals
für eine Stunde und 55 Minuten "komplett" fixiert.
Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237
November 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Sanitäter
bestellt innerhalb von fünf Tagen zweimal die 17-jährige Julia
Z. zu sich und mißbraucht sie sexuell unter dem Vorwand, ihre Rückenschmerzen
zu behandeln.
Im Oktober 2004 wird der 37 Jahre alte
Polizeisanitäter vom Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten
zu einer 11-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Julia Z.,
die vor Jahren abgeschoben worden war, mußte zu dem Prozeß
aus Kaliningrad eingeflogen werden.
BeZ 22.10.04; BM 22.10.04
1. Dezember 01
Rendsburg in Schleswig-Holstein. Aus einem Mehrfamilienhaus, in dem
größtenteils Flüchtlingsfamilien untergebracht sind, müssen
alle 30 BewohnerInnen evakuiert werden, nachdem ein Feuer ausgebrochen
ist. Ein Kind kommt mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Die Kriminalpolizei nimmt vier Hausbewohner
unter dem Verdacht auf Brandstiftung fest.
JWB 12.12.01
3. Dezember 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 28 Jahre alte
Albaner Zenun Ruhnani klagt seit dem Abend des gestrigen Tages über
plötzlich aufgetretene sehr starke Bauch- und Brustschmerzen und Übelkeit;
er hat Luftnot und Schweißausbrüche. Er bekam von einem Krankenpfleger
Tropfen gegen die Übelkeit und ansonsten keine weitere, ärztlich
fachgerechte Behandlung.
Der Kranke telefonierte mit seiner Freundin
und bat diese, im Abschiebegefängnis anzurufen und seine Notlage zu
erklären. Als nichts geschah, rief er selbst am frühen Morgen
gegen 3 Uhr die Polizei an und bat diese, dafür zu sorgen, daß
er ärztliche Hilfe bekommt. Es kam keine Hilfe, sondern ein Beamter
des Abschiebegefängnisses und drohte ihm mit einer Anzeige für
den Fall, daß er noch einmal die Polizei rufen würde. Zenun
Ruhnani bekam blutiges Erbrechen und Kreislaufinstabilität.
Um 7.30 Uhr kam ein Sanitäter und
verabreichte ihm Medikamente. Um 12 Uhr zwölf Stunden nach dem Auftreten
der akuten Krankheitssymptome wird er der Ärztin des Gefängnisses
vorgestellt, die ihm krampflösende Zäpfchen verordnet. Blut-Untersuchungen
oder EKG finden nicht statt.
Die Mitgefangenen des Kranken weisen
die Beamten immer wieder auf den schlechten Gesundheitszustand des Albaners
hin.
Als sich um ca. 21 Uhr ein Seelsorger
zufällig im Zellentrakt aufhält, wird er von Mitgefangenen zu
dem Kranken gebracht. Dieser liegt vor Schmerzen gekrümmt auf seinem
Bett. Die akute Notlage ist für den Pfarrer offensichtlich, und er
informiert umgehend ein ärztliches Mitglied des Beirates der Anstalt.
Währenddessen bittet Zenun Ruhnani
seine Mitgefangenen, die Zelle zu verlassen und zündet sein Bettzeug
an, um so auf seine Notsituation aufmerksam zu machen. Nun erst werden
die Beamten initiativ.
Gegen 22.00 Uhr werden ihm die Hände
mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt. Seine Bitte, ihn wegen
der unerträglichen Schmerzen nur mit einer Hand an einen Beamten zu
fesseln, um sich mit der anderen seinen schmerzenden Bauch halten zu können,
wird abgelehnt. Mit einem Polizeifahrzeug wird er ins Krankenhaus Köpenick
gebracht, und erst in der Rettungsstelle sorgt die diensthabende Ärztin
für seine sofortige Entfesselung. Als Ursache für die schweren
klinischen Symptome des Mannes wird ein Herzinfarkt (!) diagnostiziert.
Durch diese viel zu späte Erkennung
des Infarktes sind schwere und irreversible Herzmuskelschäden entstanden,
so daß er lebenslang eine Leistungseinschränkung und eine mindere
Lebensqualität haben wird. Seine Lebenserwartung ist reduziert.
Da Zenun Ruhnani erblich vorbelastet
ist seine Mutter starb mit 40 Jahren an einem Herzinfarkt hätte
eine frühzeitige medizinische Untersuchung mit einer ärztlich
fachgerechten Anamnese die schweren bleibenden Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit
verhindern können.
Am 16. Januar stellt die Rechtsanwältin
von Zenun Ruhnani in seinem Namen Strafantrag und Strafanzeige gegen die
diensthabenden Beamten und Pfleger sowie gegen die Polizeiärztin.
Zenun Ruhnani kommt nach der stationären
Behandlung im Krankenhaus in eine Rehabilitationseinrichtung nach Ranke.
Hier wird attestiert, daß er "für mindestens drei Monate keinen
psychischen und unkontrollierten Belastungen ausgesetzt werden darf, da
derartige Situationen eine Re-Stenose (erneute Infarktgefahr, ARI) begünstigen
könnten."
Schon zwei Monate später wird der
Polizeiärztliche Dienst von der Ausländerbehörde beauftragt,
die Reise- und Flugfähigkeit von Zenun Ruhnani zu überprüfen.
Es soll ihn also die Dienststelle untersuchen, deren MitarbeiterInnen durch
Unterlassung und Fehlverhalten zu dem schweren Krankheitszustand von Zenun
Ruhnani geführt haben.
Es scheint offensichtlich, daß
durch die Abschiebung von Zenun Ruhnani vor Beendigung des Strafverfahrens
vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, die zur Niederschlagung
desselben führen würden.
Am 17. Dezember 2004 findet der Prozeß
wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die verantwortliche
Gefängnisärztin im Strafgericht Berlin-Moabit statt. Schon die
Verhandlungsführung des Richters läßt das Ende des Verfahrens
ahnen. Zenun Ruhnani, der nur gebrochen deutsch spricht, wird ins Kreuzverhör
genommen mit der deutschen Ärztin, der Angeklagten, plauscht der
Richter freundlich. Der Prozeß endet mit dem Vergleich einer Zahlung
von 1000 Euro der Ärztin an Zenun Ruhnani bei Verzicht auf Schmerzensgeld
oder Schadensersatz.
Antirassistische Initiative Berlin; Pfarrer D. Ziebarth;
AG Medizin im FRat Berlin; taz 18.1.05
6. Dezember 01
Gegen 17.30 schlagen Unbekannte die Eingangtür des Flüchtlingsheimes
Ellerau in Schleswig-Holstein ein. Dann zerbrechen sie ein Glasgefäß
mit einer brennbaren Flüssigkeit und flüchten.
JWB 19./26.12.01
12. Dezember 01
Um 14.23 Uhr werden die Apparate auf einer Intensiv-Station der Hamburger
Universitätskliniken Eppendorf abgestellt, und der Tod von Michael
Paul Nwabuisi (Achidi John) wird öffentlich bekannt gemacht.
Drei Tage vorher war der 19-jährige
abgelehnte Asylbewerber aus Kamerun festgenommen worden. Schon auf dem
Weg in das Rechtsmedizinische Institut der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf
brach er zusammen. Dennoch wurde er im Institut aufgefordert, das Brechmittel
Ipecacuanha zu trinken. Er ließ sich fallen und schrie: "I will die,
I will die". Die zuständige Ärztin ließ ihn von zwei Polizeibeamten
niederdrücken. Da er in Panik geriet, orderte sie eine zweite Streifenwagenbesatzung
an. Jetzt hielten insgesamt fünf Polizisten Michael Paul Nwabuisi
an seinem Stuhl fest, und die Medizinerin versuchte, ihm eine Magensonde
über die Nase einzuführen. Dieses gelang erst beim dritten Versuch,
so daß 30 Milliliter Ipecacuanha-Sirup und 800 Milliliter Wasser
eingeflößt werden konnten.
Michael Paul Nwabuisi war inzwischen
besinnungslos, und als ein Arzt drei Minuten später Herzstillstand
feststellte, waren die Hirnschäden so groß, daß eine Wiederbelebung
aus dem tiefen Koma nicht mehr gelang.
Auf der Intensiv-Station wurden Michael
Paul Nwabuisi 41 Crack-Kügelchen aus dem Magen-Darm-Trakt entfernt.
Trotz des Todesfalles, der allein durch
die verordneten Zwangsmaßnahmen eingetreten ist, werden die Brechmit-
teleinsätze in Hamburg bei mutmaßlichen Drogen-Dealern unvermindert
fortgeführt.
Im April 2002 wird bekannt, daß
der 19-jährige Michael Paul Nwabuisi herzkrank gewesen sei. Bei der
feingewebigen Untersuchung der Leiche sei festgestellt worden, daß
er in den Monaten vor seinem gewaltsamen Tod mehrere kleine Herzinfarkte
hatte, die allerdings nicht bekannt gewesen seien. Daß diese Infarkte
allerdings zum Tod geführt haben sollen, bezweifelt die Anwältin
von Michael Paul Nwabuisi, denn intensivmedizinische Untersuchungen haben
ergeben, daß das Herz nach der Reanimation wieder geschlagen habe,
bis der Hirntod festgestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft leitet sogenannte
Vorermittlungen ein und kommt zu dem Ergebnis: Kein Anfangsverdacht für
strafbare Handlungen.
Zwei Klageerzwingungsverfahren der Eltern
des Getöteten, um neue Untersuchungen der Todesumstände von Michael
Paul Nwabuisi zu erreichen, werden im Februar und im Juli 2002 vom Oberlandesgericht
Hamburg abgewiesen, weil es keine Hinweise auf einen "Gesetzesverstoß
von Polizisten, Ärzten und anderer Personen" gebe. Die Anwältin
erwägt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Am 11. Juli 2006 entscheidet der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), daß die zwangsweise Verabreichung
von Brechmitteln gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Die juristische Analyse ergibt, daß das Abwarten auf das natürliche
Ausscheiden der Beweismittel (Stuhlgang) der mildere Weg ist; die gewaltsame
Einführung eines Plastikschlauches und die Eingabe von Brechreiz erzeugenden
Mitteln sei dagegen eine "inhumane und erniedrigende Behandlung". Nichtsdestotrotz
bleibt die "freiwillige" Vergabe von Brechmitteln weiterhin zulässig.
Dieses Urteil des EGMR beruht auf der
Entscheidung im Falle "Jalloh gegen Deutschland". Dem Kläger Abu Bakah
Jalloh, dem im Jahre 1993 (!) zwangsweise und mit brutalster Gewalt Brechmittel
eingegeben wurden, muß die BRD 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
HA 10.12.01; HA 13.12.01; jW 13.12.01; FR 13.12.01;
taz 13.12.01; HA 14.12.01; TS 27.12.01;
Kampagne gegen Brechmitteleinsätze; BeZ 22.4.02;
taz-Hamburg 1.8.03; Polizeiübergriffe 2000-2003;
taz 12.7.06; HA 27.7.06;
taz 28.7.06; Pressestelle Hamburger Senats 1.8.06
13. Dezember 01
Herr G., Flüchtling aus Armenien, der in der Landesunterkunft
für Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz lebt, wird ins armenische
Konsulat gebracht und dort in verschiedenen Sprachen befragt. Auf die Frage
nach seiner Religion antwortet er, daß sein Vater Moslem sei und
seine Mutter Armenierin. Diese Äußerung wird ihm als Lüge
unterstellt, und nach einem kurzen Gespräch zwischen dem Konsulatsmitarbeiter
und einem deutschen Beamten der Clearingstelle, wird er von zwei uniformierten
Polizisten und dem Clearingstellen-Mitarbeiter auf die Toilette geführt.
Hier öffnet der deutsche Beamte die Hose von Herrn G., um zu prüfen,
ob er beschnitten ist.
Da 94 % der Armenier als Christen nicht
beschnitten sind, dieser Mann allerdings beschnitten ist, geht die Behörde
davon aus, daß der Mann falsche Papiere bei sich hat.
JWB 1.2.02; Pro Asyl 4.2.02;
BeZ 5.2.02; FR 6.2.02; Pro Asyl 4.8.03
17. Dezember 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 27 Jahre alter
Russe versucht, sich im Treppenhaus auf dem Weg zur Freistunde zu erhängen.
Die hinzukommenden Beamten können dies verhindern er kommt daraufhin
in eine Isolierzelle.
Dort begeht er am 24. Dezember einen
weiteren Selbsttötungsversuch. In der dazugehörigen Toilette
versucht er, sich an einer Metallstrebe mit einer aus der Kleidung hergestellten
Schlinge erneut zu erhängen. Er wird ohnmächtig und erwacht mit
einer Sauerstoffmaske. Nach einem eintägigen Aufenthalt im Krankenhaus
Neukölln wird er in den Isoliertrakt des Abschiebegefängnisses
zurückgebracht.
Sein ursprünglich auf den 7. Januar
2002 datierter Haftprüfungstermin wird auf den 27.12.01 vorgezogen
das Gericht beschließt seine Entlassung. Der 27-Jährige begibt
sich dann freiwillig in eine Klinik nach Biesdorf, wo er sich einer Psychotherapie
unterzieht.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
23. Dezember 01
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick Hofgang. Weil die Bewachungsbeamten
sich nicht warm genug angezogen haben, treiben sie die Gefangenen an, ihren
Hofgang
(1 Stunde pro Tag) schneller zu beenden. Dabei wird der
24-jährige Palästinenser aus dem Libanon H. K. von einem
Beamten geschubst und beschimpft. H. K. verlangt daraufhin dessen Namen.
Auch oben auf der Etage wird er noch einmal von dem Beamten geschubst.
Die Anzeige wegen Beleidigung, die H.
K. schließlich einreicht, verschwindet. Statt dessen taucht eine
Anzeige des Beamten auf, weil H. K. den Satz "Ihr seid alle Judensäue,
die man vergasen müsste!" gegen ihn geäußert haben soll.
Beim Prozeß vor dem Amtsgericht
Tiergarten, der im Oktober 2002 stattfindet, sagen noch zwei Belastungszeugen
(Kollegen des Beamten) und ein Gegenzeuge (Pfarrer Ziebarth) aus. Die Widersprüche
der Beamten sind dermaßen groß, daß das Verfahren eingestellt
wird. H. K. muß seine Rechtsanwaltskosten tragen. Für den Fall,
daß er den Verleumdungsprozeß verloren hätte, hätte
ihm direkt die Ausweisung gedroht.
Pfarrer D. Ziebarth
25. Dezember 01
Bundesland Baden-Württemberg. Der Rom Gezirn Berisha befindet
sich in der Psychiatrie und verletzt sich mit einem Messer. Es ist nicht
das erste Mal, daß er sich umbringen will und er hat sich deshalb
schon öfter verletzt. Diesmal gelingt es seiner Frau Filoreta, ihm
das Messer wegzunehmen.
Die 34 Jahre alte Filoreta Berisha und
ihr Mann Gezrin waren vor 12 Jahren mit ihren Kindern Amarildo (heute 12
Jahre alt) und Mariglen (heute 14 Jahre alt, geistig behindert) in die
BRD geflohen, weil sie rassistisch verfolgt und bedroht worden waren. Der
Sohn Fabian (7 Jahre alt) ist in Deutschland geboren. Nach anfänglicher
Stabilisierung durch die scheinbar gesicherte Lebenssituation der Familie,
geht es vor allem Gezirn Berisha mit zunehmender Abschiebebedrohung immer
schlechter.
Im März 2002 wird die Roma-Familie
ins Kirchenasyl aufgenommen.
AK Asyl BaWü, Rundbrief Nr. 2/2002
Ende Dezember 01
Der 30-jährige armenische Asylbewerber Arthur Vardanian erhält
einen Brief von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Es ist eine "Ladung
zum Strafantritt". Er soll sich am
17. Januar 2002 in der Justizvollzugsanstalt Waldeck einfinden, um
seine viermonatige Haftstrafe anzutreten.
Sein "Verbrechen" ist ein wiederholter
"Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz" (Residenzpflicht). Letztmalig
im November 1999 hatte er Freunde bei Stuttgart besucht. Die zuständige
Ausländerbehörde hatte ihm eine Überschreitung der Landkreisgrenze
Mecklenburg-Strelitz für diesen Besuch für maximal drei Tage
erlaubt. Da Arthur Vardanian allerdings mit einem preisgünstigen Wochenendticket
unterwegs war, blieb er bis zum kommenden Wochenende, um dann die Rückfahrt
anzutreten. Er hatte sich also zwei Tage lang ohne die Erlaubnis seiner
zuständigen Ausländerbehörde außerhalb der Landkreisgrenze
aufgehalten.
Begründung des Landgerichts Neubrandenburg
für die Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung:
"In der Berufungsverhandlung hat der Angeklagte nicht den Eindruck
vermittelt, daß bei ihm nunmehr die Wahrscheinlichkeit straffreier
Führung zukünftig besteht. Auf näheres Nachfragen hat er
vielmehr (erneut) sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht,
daß Gebietsverstöße der vorliegenden Art als kriminelles
Unrecht angesehen werden."
Neubrandenburger Zeitung 3.1.02;
Koordinierungskreis Hamburg 16.1.02;
Monty Schädel MdL Mecklenburg-Vorpommern 21.1.02
Ende Dezember 01
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. In den letzten Jahren
war es gängige Praxis, mit Gefangenen, die einer zahnärztlichen
Behandlung bedürfen, folgendermaßen umzugehen.
Ihre Arme wurden mit Handschellen auf
dem Rücken gefesselt. In einer privaten zahnärztlichen Praxis
in der Nähe des Gefängnisses oder in der Klinik für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde der Freien Universität Berlin mußten
sie sich dann mit auf den Rücken gefesselten Händen auf den Behandlungsstuhl
legen. In dieser demütigenden und schmerzhaften Position erfolgte
die medizinische Behandlung.
Trotz der Bitten oder Proteste der Gefangenen
verweigerten die bewachenden Polizisten strikt die Entfesselung oder wenigstens
die Bindung der Hände vor dem Körper.
Die behandelnden ZahnärztInnen
beharrten niemals auf einer Entfesselung ihrer PatientInnen.
Nachdem zwei Gruppen von Gefangenen
(6-8 Personen) die Behandlungen unter derartiger Tortur abgelehnt hatten,
wurden sie ohne eine zahnärztliche Behandlung erfahren zu haben
in das Abschiebegefängnis zurückgebracht.
Aufgrund diverser Proteste erfolgen
jetzt zahnmedizinische Behandlungen innerhalb der Mauern des Abschiebegefängnisses.
Pfarrer D. Ziebarth;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
Dezember 01
Bei einer der häufigen "verdachtsunabhängigen Kontrollen"
auf dem Hauptbahnhof Osnabrück wird ein junger Flüchtling aus
dem Abschiebelager Bramsche-Hesepe von
Polizisten gestoßen und geschubst und dann mit auf dem Rücken
gefesselten Händen abgeführt. Während der körperlichen
Durchsuchung in der BGS-Station wird sein Kopf brutal gegen die Wand gedrückt.
Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebungen 20.12.01
Dezember 01
Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Asylbewerberin aus Togo und
ihre beiden Kinder werden über einen längeren Zeitraum auf der
Straße von einem Rassisten beleidigt und bedroht. Sogar in der Schule
wird ihre Tochter von demselben Jugendlichen verfolgt. Dieser bekommt wegen
versuchter gefährlicher Körperverletzung vom Gericht Arbeitsstunden
an der Schule auferlegt.
LOBBI
Dezember 01
Nach abgelehntem Asylantrag geht der 30 Jahre alte Flüchtling
I. aus Sachsen mit einem Paßersatz nach Kongo zurück. Auf dem
Flughafen gibt er nicht seine eigene Adresse in Kisangani an, sondern er
nennt die Adresse eines Freundes. Der Beamte bemerkt diese Falschangabe
und findet I. auf der Liste der gesuchten Personen. I. wird umgehend festgenommen
und kommt nach Verhören auf dem Polizeirevier in das Gefängnis
Makala. Hier wird er mit Gürteln geschlagen und ihm wird Chili in
den Anus getan. Die Zelle ist zu klein, um auf dem Boden zu schlafen.
Im April 2002 kann er auf dem Weg zu
seiner ersten Gerichtsverhandlung entkommen. Ihm gelingt die zweite Einreise
in die BRD, wo die körperlichen und psychischen Folgen der Folter
attestiert werden. Er ist schwer traumatisiert.
Barbara Ginsberg Rechtsanwältin
Im Jahre 2001
Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Die 25-jährige Kurdin
T. A. versucht, sich vom Rathaus zu stürzen. Sie will lieber sterben
als weiter unter den Umständen zu leben, denen sie seit vier Jahren
ausgesetzt ist.
Ihre Eltern und Geschwister waren bereits
im Jahre 1993 in die BRD geflohen und waren schließlich als Asylberechtigte
anerkannt worden. Familie A. gehört der Religionsgemeinschaft der
Yeziden an, eine Minderheit, die im Südirak von Muslimen (KurdInnen
und IrakerInnen) als "Teufelsanbeter" verunglimpft und verfolgt wird. Nachdem
T. A. im Jahre 1997 ihrer Familie ins Exil gefolgt war, mußte sie
allerdings vier Jahre lang weit entfernt in Neubrandenburg leben. Wie sich
herausstellte: für sie eine endlose Qual.
Zum einen verbietet ihr strenger Glaube
einer Frau das Alleinleben außerhalb der Familie, zum anderen wird
sie zur "Hure", weil sie keinen "ordentlichen Mann" hat. Sie ist in dem
Heim auch psychischer und physischer (sexueller) Gewalt ausgesetzt, worüber
sie sich aus Scham auch Jahre später nicht äußern kann.
Die Erlebnisse, die sie bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft
macht, die Todesängste und das Gefühl der hilflosen Auslieferung
führen schließlich zu einer Psychotraumatisierung.
Ihr Asylverfahren gestaltet sich ähnlich
traumatisierend. Sie wurde zweimal als Asylberechtigte anerkannt und zweimal
hat der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten diese Entscheide
angefochten.
Erst Ende 2003 wird sie als Asylberechtigte
anerkannt.
FRat NieSa; NWZ
Im Jahre 2001
Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter in Thüringen. Ein Abschiebegefangener
aus dem Kaukasus protestiert mit einem fünfwöchigen Hungerstreik
gegen die Haft und die angedrohte Abschiebung. Als sich sein gesundheitlicher
Zustand deutlich verschlechtert, wird er in das Haftkrankenhaus der JVA
Naumburg verlegt. Erst nach einer Gesamtzeit von eineinhalb Jahren in Abschiebehaft
erfolgt seine Entlassung.
Kirchenkreis Suhl; FRat Thüringen
In den Jahren 2000 bis 2001
Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in Niedersachsen.
Im Zeitraum von November 2000 bis Oktober 2001 haben sieben Flüchtlinge
versucht sich umzubringen.
Als einer von ihnen, ein iranischer
Flüchtling, sich mit dem Messer verletzt hatte, kommen Polizeibeamte
in Uniform und in Zivil und steigen mit gezogenen Waffen aus den Autos.
Einer der Beamten hält seine Pistole gegen den Kopf des verletzten
Iraners, der daraufhin in Ohnmacht fällt.
(siehe Kasten Seite 225)
FRat NieSa Heft 80/81 Okt. 2001
Im Jahre 2001
Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in Niedersachsen.
Ein Flüchtling bringt Benzin mit in das Lager und kündigt an,
seine 5 Jahre alte Tochter zu verbrennen. Nur durch das sofortige Einschreiten
und durch die Überzeugungsarbeit anderer Flüchtlinge kann dies
verhindert werden.
FRat NieSa Heft 80/81 Okt. 2001
Im Jahre 2001
Im Abschiebegefängnis Glasmoor wird einem algerischen Gefangenen
durch Mißhandlungen das Jochbein gebrochen. Ein Ermittlungsverfahren
wegen Körperverletzung im Amt gegen die Beamten wird eingestellt,
weil der schwer traumatisierte Abschiebegefangene bei seiner Befragung
die erlittenen Mißhandlungen in Glasmoor und die erlittene Folter
in Algerien nicht auseinanderhalten kann.
Polizeiübergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer 2000-2003
Im Jahre 2001
Fünf Personen werden infolge ihres nicht erlaubten Grenzübertrittes
durch Anwendung unmittelbaren Zwanges der BGS-Beamten verletzt. (Siehe
hierzu folgenden Textblock)
BT-Drucksache 14/8432
Im Jahre 2001
Der sächsische Staatsminister des Inneren gibt auf die Kleine
Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag nach der Anzahl der
Ausländerinnen und Ausländer, die bei dem Versuch, entlang der
sächsischen Grenze in die BRD zu gelangen, verletzt wurden (z.B. durch
Erfrierungen, Unterkühlungen, Bisse durch Diensthunde), die Zahl dreizehn
an.
(13 Verletzungen ausschließlich
durch Hundebisse und eine Schußverletzung am 21. November 2001
sind hier dokumentiert.)
Sächsisches Staatsministerium des Inneren 4/0106
Im Jahre 2001
Nach Auskunft der Bundesregierung wurden im Jahre 2001 vier Personen
durch das Bundesgrenzschutzamt tot aus der Ostsee geborgen.
BT-Drucksache 15/413, Frage 40
Im Jahre 2001
Auf die Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Bayerischen Landtag wird geantwortet, daß
sich ein Gefangener in der JVA Passau das Leben genommen hat. Er war zu
diesem Zeitpunkt seit drei Monaten und einen Tag in Haft.
LT Bayern DS 15/1893
Im Jahre 2001
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß ein türkischer Abschiebegefangener
nach einer Haftzeit von zwei Monaten in der JVA Görlitz einen Suizidversuch
unternommen hat.
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144
Im Jahre 2001
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß ein russischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von sieben Monaten und 22 Tagen in der JVA Görlitz
einen Suizidversuch unternommen hat.
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144
Im Jahre 2001
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß ein algerischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von zwei Monaten und 7 Tagen in der JVA Görlitz einen
Suizidversuch unternommen hat.
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144