1. Januar 00
Burg bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt. In der Silvesternacht werden
mehrere Asylbewerber von elf Jugendlichen angegriffen, nachdem die Schläger
vorher Nazi-Parolen gegrölt haben.
FR 3.1.00; JWB 12.1.00
1. Januar 00
Rathenow in Brandenburg. 40 Minuten nach dem Jahreswechsel ist eine
sechsköpfige Gruppe von pakistanischen Asylbewerbern auf dem Weg in
das Flüchtlingsheim Birkenweg. In der Berliner Straße im Zentrum
der Stadt werden sie von 15 kahlköpfigen Deutschen angepöbelt
und angegriffen. Zwei von ihnen werden geschlagen. Einer der Angegriffenen,
der 24-jährige Khalid Mahmoud, wird so heftig am Nacken getroffen,
daß er im Fallen bewußtlos wird. Dann treten acht Männer
auf ihn ein. Danach feuern die Angreifer Feuerwerkskörper von der
anderen Straßenseite auf den am Boden Liegenden ab. Eine Deutsche
stellt sich mit ihren drei Bekannten vor den Verletzten, um ihn vor den
Silvesterknallern zu schützen; sie retten ihm damit das Leben. Alle
anderen Anwesenden in der Berliner Straße greifen nicht ein. Khalid
Mahmoud kommt mit dem Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma und immer
noch ohne Bewußtsein ins Krankenhaus. Die deutschen Angreifer fliehen
und werden erst zwei Wochen später ermittelt.
Erst im Februar erklärt sich das Sozialamt des Landkreises
Havelland bereit, die Kosten für die Zahnbehandlung des Überfallopfers
zu übernehmen. Khalid Mahmoud waren mehrere Zähne herausgeschlagen
worden.
Im April 2002 werden die zwei Haupttäter zu Freiheitsstrafen
von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung sowie einem Jahr und acht Monaten
auf Bewährung verurteilt. Drei weitere Angeklagte können aufgrund
der Verweigerung und der Lügen der nächtlichen Zeugen nicht wegen
der Hetzjagd verurteilt werden.
RA 3.1.00; MAZ 3.1.00; FR 3.1.00; BeZ 3.1.00; BM 3.1.00;
RA 4.1.00; MAZ 4.1.00; JWB 12.1.00;
RA 13.1.00; BeZ 13.1.00; MAZ 13.1.00; FR 2.2.00;
BeZ 5.2.00; RA 8.2.00; BeZ 8.2.00; FR 9.2.00;
TS 10.2.00; jW 14.2.00; Opferperspektive 2.4.02
3. Januar 00
Der Kolumbianer Nelson Quinones-Palacios stirbt auf der Krankenstation
der JVA Mannheim. Er hatte bereits am
26. Dezember über heftige Bauchschmerzen geklagt, er hatte hohes
Fieber und Schüttelfrost. Ein Krankenpfleger ließ ihm eine Packung
Kopfschmerztabletten in der Zelle. Nachdem sein Zellengenosse den zweiten
schriftlichen Antrag auf ärztliche Untersuchung gestellt hatte, wurde
er am 29. Dezember ärztlich untersucht und kam wieder in die Zelle
zurück. Als sich sein Zustand im Laufe des Tages dramatisch verschlechterte,
kam er endlich auf die Krankenstation.
Acht Mitgefangene von Nelson Quinones-Palacios schreiben am 17.
Januar einen detaillierten Bericht an die Gefangenenhilfsorganisation amnesty
international und an die Staatsanwaltschaft. Sie erheben schwere Vorwürfe
gegen die verantwortlichen Ärzte und gegen die Gefängnisleitung.
Die Protestierenden bieten sich als Zeugen an, einige werden unmittelbar
abgeschoben.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim Oktober 2000
7. Januar 00
Aus Protest gegen seine für den 11. Januar vorgesehene Abschiebung
zündet sich der 31 Jahre alte Kurde Idris Tamur in der JVA Würzburg
selbst an und erleidet dadurch Verbrennungen zweiten Grades am linken Bein.
Er kommt ins Haftkrankenhaus der JVA.
Wegen Hochverrates war Idres Tamur – zusammen mit
27 anderen Kurden – vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakir 1992 zunächst
zum Tode – dann, nach Umwandlung des Urteils, zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nach seiner Flucht in die BRD stellte er 1997 einen Asylantrag,
der im Februar 1999 vom Verwaltungsgericht Cottbus abgelehnt worden war.
Im Dezember war Idris Tamur an der österreichisch-deutschen
Grenze festgenommen worden und in Abschiebehaft gekommen.
Am 2. Februar wird die Abschiebung von der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes
Cottbus aus rechtlichen Gründen gestoppt.
AZADI 15.1.00; AZADI 8.2.00
7. Januar 00
Belzig im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. In einem
Lebensmittelmarkt wird am Nachmittag ein 28 Jahre alter indischer Asylbewerber
von zwei deutschen Männern angegriffen. Sie schlagen ihn dermaßen,
daß er mit Prellungen und Blutergüssen am Kopf und mit einer
Oberlippenverletzung im Krankenhaus behandelt werden muß. Gegen die
Täter werden Haftbefehle erlassen.
TS 9.1.00; BM 9.1.00; RA 10.1.00; FR 10.1.00;
BeZ 10.1.00; taz 10.1.00; BeZ 13.1.00
8. Januar 00
Rathenow in Brandenburg. Als der 32 Jahre alte Andy John, Flüchtling
aus dem Tschad, am Sonntagnachmittag eine Gaststätte verläßt,
wird er von fünf deutschen Männern verfolgt, getreten und geschlagen.
Er muß seine Verletzungen im Kopfbereich und an den Beinen im Krankenhaus
ambulant behandeln lassen.
Die Täter entkommen zunächst unerkannt – werden jedoch
eine Woche später ermittelt.
RA 10.1.00; BeZ 10.1.00; FR 10.1.00; taz 10.1.00;
RA 11.1.00; ND 11.1.00; TS 11.1.00;
RA 13.1.00; MAZ 13.1.00;
BeZ 13.1.00; TS 13.1.00; FR 5.2.00;
stern 26/00; Opferperspektive
11. Januar 00
Der 22 Jahre alte kurdische Flüchtling Yusuf Demir wird als abgelehnter
Asylbewerber nach vierjährigem Deutschland-Aufenthalt in die Türkei
abgeschoben.
Herr Demir, der sich im Wanderkirchenasyl befand, war bereits
am 5. Januar auf dem Dortmunder Hauptbahnhof von BGS-Beamten festgenommen
worden, als er sich außerhalb der schutzgewährenden Kirchengemeinde
aufhielt. Sofort kam er in das Abschiebegefängnis Büren, von
wo aus die Abschiebung erfolgte.
Direkt nach der Ankunft in Istanbul wird er durch die Flughafenpolizei
festgenommen und an einen ihm unbekann-
ten Ort gebracht. Er wird verhört und immer wieder geschlagen.
Er soll auf vorgelegten Fotos vom Kirchenasyl Personen namentlich benennen.
Mit der Auflage, sich zur Ableistung seines Militärdienstes in der
Kaserne in Mardin zu melden, kommt er nach zwei Tagen frei. Dieser Auflage
kommt er nicht nach.
Am 8. Februar wird er in Izmir von Polizisten der Anti-Terror-Abteilung
festgenommen und weitere zwei Tage lang verhört, beleidigt und geschlagen.
Am Tag seiner Freilassung wird er aus einem Taxi gezerrt und erneut bis
zum Abend des folgenden Tages festgehalten. Beamte einer Motorradeinheit
verprügeln ihn dermaßen, daß er zwei Zähne verliert.
Yusuf Demir war 1996 mit seiner Familie in die BRD geflüchtet,
um Asyl zu bekommen.
AZADI informationen Nr. 18 Februar/März 2000;
jW 11.3.00;
IMK-Wocheninformationsdienst Nr. 55-56, 9./16. März 2000;
Antirassistische Initiative Berlin
14. Januar 00
Der Togoer Y. wird nach Ablehnung seines Asylantrages nach Ghana abgeschoben.
Der Asylantrag, den er in Ghana stellt, wird ebenfalls abgelehnt, so daß
er am 25. Februar nach Togo abgeschoben wird.
Der politisch aktive Oppositionelle war in Togo verfolgt worden
und hatte deshalb im Jahre 1992 in die BRD fliehen müssen, um sein
Leben zu retten. Er war zunächst im Jahre 1997 als Asylberechtigter
anerkannt worden, wogegen der Bundesbeauftragte aber geklagt hatte, so
daß das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ihm letzten
Endes den Status wieder entzog, weil es der Meinung war, daß ihm
bei einer Rückkehr nach Togo keine Gefahr drohe.
Da der Mann auch in der BRD mit Publikationen und bei Demonstrationen
gegen das Terror-Regime in Togo öffentlich protestiert hatte, und
dies auch der togoischen Seite bekannt war, wird er mit der Abschiebung
direkt in die Hände seiner Verfolger ausgeliefert.
Auf dem Flughafen in Lomé erfolgt seine sofortige Festnahme.
Um seiner Familie die Suche nach ihm unmöglich zu machen, wird er
dann in verschiedenen Kommissariaten und Gefängnissen gefangen gehalten.
Er wird nach seinen exilpolitischen Aktivitäten befragt und dabei
mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert. Er wird immer
wieder aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen vorgeführt,
die gezwungen werden, ihn als einen Führer der Exil-Sczene zu identifizieren.
Einigen kennen ihn offensichtlich überhaupt nicht. Nach ca. acht Monaten
Gefangenschaft entkommt er aus einem Krankenhaus.
Ihm gelingt ein zweites Mal die Flucht in die BRD, so daß
er zu seiner Frau und seinen beiden Kindern zurückkehren kann. Aufgrund
der deutlichen Zeichen von erlittener Folter, Spuren von Elektroschocks,
Schlägen, einer Schnittwunde und einem gebrochenem Finger und aufgrund
einer schweren psychischen Traumatisierung, die nachweislich durch die
Mißhandlungen entstanden ist, wird ihm jetzt politisches Asyl gewährt.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin;
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim;
MaM 15.1.00; FR 1.2.00;
Evangel. Kirchenbote 4-2000
18. Januar 00
Der 39 Jahre alte Christian El Marasi aus Ägypten tötet sich
in der JVA Landshut aus Angst vor seiner bevorstehenden Abschiebung durch
Vergiften.
IMEDANA 26.10.00
21. Januar 00
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Zwei Männer,
ein Ukrainer und ein Portugiese, erleiden während ihres seit mehreren
Tagen andauernden Hungerstreikes einen Kreislaufkollaps.
BM 22.1.00
22. Januar 00
Harsefeld in Niedersachsen. Um 22 Uhr wird ein Molotow-Cocktail gegen
die Flüchtlingsunterkunft geschleudert. Einem Bewohner gelingt die
schnelle Löschung des Feuers, so daß die 42 BewohnerInnen unverletzt
bleiben. Die Täter entkommen in einem weißen Golf. Fünf
Tatverdächtige werden zwei Tage später von der Polizei gestellt.
FR 24.1.00; BeZ 24.1.00; ND 24.1.00;
taz 24.1.00; FRat NieSa Heft 69/70 Aug.-Sept. 2000
25. Januar 00
Singen in Baden-Württemberg. Der kurdische Flüchtling Ali
Güzel erhängt sich in der Toilette der Flüchtlingsunterkunft
in der Langenrainstraße 24. Nach Aussagen von Flüchtlingsgruppen
zerbrach Ali Güzel an der menschenverachtenden Behandlung und Unterbringung
während seines Asylver-
fahrens.
Nach seinem Tod versuchen seine Frau und seine zwei Kinder wochenlang,
eine Umverteilung nach Freiburg zu Verwandten zu erreichen. Dieses wird
immer wieder abgelehnt. Der 13-jährige Sohn kommt daraufhin für
drei Wochen in die stationäre psychiatrische Betreuung. Einer 20 Jahre
alten Tochter, die an einem anderen Ort leben muß, wird der Antrag,
zu der Mutter zu fahren, immer wieder abgelehnt.
SAGA 22.2.00
29. Januar 00
Weil im Schönbuch in Baden-Würrtemberg. Der 20 Jahre alte
Kurde Sahin Coban tötet sich aus Angst vor der Abschiebung selbst.
Sahin Coban war als 11-Jähriger mit seinen Eltern und seinen
beiden jüngeren Geschwistern in die BRD geflohen, und die Familie
hatte politisches Asyl bekommen.
Anfang Dezember 1999 war Sahin Coban auf dem Landratsamt erschienen
und hatte den Verzicht auf die Asylanerkennung vorgetragen. Daraufhin erhielt
er eine Grenzübertrittsbescheinigung. Unmittelbar danach versuchte
er – zusammen mit seinem Vater – diesen Verzicht wieder rückgängig
zu machen.
Wenige Tage vor seiner Selbsttötung erschien er bei einer
Mitarbeiterin des AK Asyl Baden-Württemberg mit massiven Abschiebeängsten
und hatte um Hilfe gebeten
AK Asyl BaWü 4.2.00;
Antifaschistische Nachrichten 4/00;
Innenministerium Ba-Wü 15.2.00
30. Januar 00
Bundesland Baden-Württemberg. Der 27 Jahre alte kurdische Flüchtling
Murat Islek erhängt sich in der Küche seiner Wohnung in Kirchheim
unter Teck. Am Tag zuvor hat er den ablehnenden Bescheid eines Antrags
zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis gemäß einer Altfallregelung
erhalten.
Sowohl Murat Islek wie auch seine spätere Frau Sadiye waren als
PKK-Aktivisten in der Türkei verfolgt, festgenommen und mißhandelt
worden. Im Jahre 1990 floh Murat Islek als
18-Jähriger in die BRD – Sasiye war ihm 1993 gefolgt. Auch hier
setzten sie ihr Engagement für die PKK fort.
Die Hoffnung auf ein sicheres Leben in der BRD wurde trotz eigener
Wohnung und Erwerbstätigkeit immer wieder
zerstört. Alle Asylanträge, Petitionen, Eingaben und Klagen
für sich, seine Frau und die beiden in Deutschland geborenen Kinder,
Ruken und Firat, waren abgelehnt worden.
Erst nach seinem Tod erhalten seine Witwe und seine beiden Kinder
ein Bleiberecht.
Özgür politika 2.2.00; AK Asyl BaWü 4.2.00;
StA Stuttgart 7.2.00;
AZADI informationen Nr. 18 Februar/März 2000;
Innenministerium Ba-Wü 15.2.00;
Antifaschistische Nachrichten 4/00
30. Januar 00
Frankfurt am Main. Die Bosnierin Senida P. stürzt sich aus dem
achten Stock eines Wohnhauses in den Tod. Die kriegstraumatisierte Frau
war aufgefordert worden, Deutschland zu verlassen. Bei Nicht-Beachtung
der Ausreiseverfügung war ihr die Abschiebung angedroht worden.
Das Verwaltungsgericht hatte noch am Freitag, dem
28. Januar, einen Eilantrag anerkannt. Der Beschluß erreichte
Senida P. allerdings nicht mehr. Bei einem Besuch ihrer Eltern, die beide
eine Aufenthaltserlaubnis haben, setzt die 26-Jährige ihrem Leben
ein Ende.
FR 18.2.00;
Hanauer Helferkreis für Flüchtlinge und Asylbewerber
Ende Januar 00
Der armenische Asylbewerber Artur Muradov erhängt sich in der
Psychiatrischen Klinik Mühlhausen in Thüringen.
Der ca. 35-Jährige, der aus Aserbaidschan stammte, hatte
mit seiner Freundin und deren zwei Kindern in der Flüchtlingsunterkunft
Weilrode gelebt. Bevor die Familie nach Weilrode kam, lebte sie kurze Zeit
in einem Flüchtlingsheim in Mühlhausen. Auch hier war der Mann
schon in psychiatrischer Behandlung.
Als er in der Silvesternacht 1999/2000 versucht hatte, sich mit
einem Gürtel zu erhängen, war er in die Klinik eingewiesen worden.
taz 16.5.01; Antirassistische Initiative Berlin
Januar 00
Die Kurdin und abgelehnte Asylbewerberin F. C. wird in die Türkei
abgeschoben, schon auf dem Flughafen festgenommen und in einen gesonderten
Raum geführt. Hier muß sie sich nackt ausziehen:
"Man hat mich an den Haaren gepackt und gegen die Wand geschlagen,
dabei habe ich geschrieen. Je mehr ich schrie, desto mehr Spaß hat
es ihnen gemacht. (...) Sie haben mich an den Brustwarzen festgehalten
und gezogen."
Die Folterer fragen sie nach ihrer Organisationszugehörigkeit,
nach dem Grund ihrer Ausreise, nach ihrer Familie und nach ihr völlig
unbekannten Personen. Insgesamt 14 Tage lang wird Frau C. sexuell mißhandelt
und gefoltert – dann kommt sie frei. Eine befreundete Familie in Izmir
nimmt sie auf, wo sie kurz vor dem 1. Mai von Polizeibeamten wieder abgeholt
wird. Sie wird auf die Wache gebracht, wo sie geschlagen und mißhandelt
wird.
Nach ihrer Entlassung verschreibt ihr ein Arzt 20 Tage Bettruhe.
Als Frau C. auf der Straße in Ohnmacht fällt, kommt sie in ein
Krankenhaus. Aufgrund ihrer deutlichen Spuren der Gewaltanwendung erstellt
ein Arzt im Beisein eines Beamten ein Attest.
Als Frau C. das Krankenhaus verläßt, fangen sie zwei
Polizisten ab, nehmen sie mit zur Wache und zwingen sie zu unterschreiben,
daß sie die Verletzungen durch die Prügel ihres Vaters erhalten
hat, der sie zwingen wollte, einen bestimmten Mann zu heiraten. Ihr Vater
jedoch ist bereits 1990 infolge von Mißhandlungen gestorben.
F. C. gelingt die erneute Flucht in die BRD, wo ihr im September
2000 "kleines Asyl" gewährt wird. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
"Kleines Asyl" hatte die 1996 erstmals nach Deutschland geflohene
F. C. bereits schon einmal im September 1996 bekommen. Der Bundesbeauftragte
hatte allerdings gegen den Bescheid geklagt, so daß F. C. offiziell
in die Hände ihrer Verfolger geschickt werden durfte.
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 2001
Anfang Februar 00
Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die
chinesische Abschiebegefangene Li, die sich seit sieben Tagen im Hungerstreik
befindet und auch die Flüssigkeitsaufnahme zu großen Teilen
verweigert, bricht zusammen, reißt sich die Haare aus und rennt buchstäblich
mit dem Kopf gegen die Wände. Sie kommt daraufhin in die geschlossene
psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Moabit, wird von hier aus am
nächsten Tag entlassen und ist damit auch aus der Abschiebehaft heraus.
Pfarrerin Berkenfeld
3. Februar 00
In der Hamburger JVA Glasmoor begeht ein 38 Jahre alter Abschiebegefangener
einen Suizidversuch.
Hamburger Senat DS 20/469
4. Februar 00
Ein anonymer Anrufer im Rathenower Flüchtlingsheim im Birkenweg
kündigt an, daß "er und seine Kumpels" das Heim in der kommenden
Nacht "abfackeln" würden.
RA 8.2.00;
MAZ 8.2.00
5. Februar 00
Eine große Gruppe Jugendlicher greift im mecklenburgischen Schönberg
das Flüchtlingsheim an. Sie randalieren und werfen die Fensterscheiben
ein. 17 Personen werden vorläufig festgenommen.
FR 2.2.00
6. Februar 00
Im brandenburgischen Neuruppin werden ein 15-jähriger Kurde und
ein 13-jähriger Albaner von einem 16-jährigen Deutschen angegriffen
und mit Füßen getreten. Die beiden erleiden Prellungen.
RA 8.2.00
8. Februar 00
Um seiner Abschiebung zu entgehen, reist der 37 Jahre alte togoische
Flüchtling Z. "freiwillig" und mit falschen Papieren nach Togo zurück.
Nachdem Exil-Togoer in Hannover auf der EXPO gegen den Präsidenten
Eyadema demonstriert haben, wird das Haus von Herrn Z. überfallen,
und alle anwesenden Familienmitgliedern werden mißhandelt.
Er selbst wird bei politischen Aktivitäten festgenommen
und schwer geschlagen. Danach gelingt ihm erneut die Flucht in die BRD.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin
11. Februar 00
Rathenow in Brandenburg. Ein 26-jähriger pakistanischer Flüchtling
wird in einem Hausflur von sechs bis acht deutschen Rassisten beschimpft
und gegen den Körper und ins Gesicht geschlagen.
Drei Tatverdächtige werden von der Polizei ermittelt; sie
bestreiten die Körperverletzung jedoch.
BeZ 18.2.00; TS 19.2.00;
MAZ 19.2.00; RA 19.2.00
11. Februar 00
In der Godimstraße im bayerischen Pentling ist die Polizei vorgefahren,
um die Armenierin Tigranoui Aslanian und ihre beiden Kinder zur Abschiebung
abzuholen. Während die Mutter und der elfjährige Sergej in den
Bus einsteigen, läuft die neunjährige Anaid weg, klammert sich
an eine Nachbarin und sagt in bayerisch gefärbtem Deutsch, daß
sie nicht mitgehen werde.
Ein Polizist sagt schließlich: "Los, wir fahren", schließt
die Schiebetür, und der Polizeiwagen fährt los.
Die neunjährige Anaid Aslanian bleibt allein in Bayern zurück;
ihre Mutter und ihr Bruder werden nach siebenjährigem Aufenthalt in
der BRD abgeschoben.
FR 29.4.00; SD 1.8.03
14. Februar 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Nigerianer Hadex
A., der sich zusammen mit 13 weiteren Mitgefangenen seit
16 Tagen im Hungerstreik befindet, wird schwer krank in das Krankenhaus
Köpenick gebracht.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; taz 16.2.00
14. Februar 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. 13 hungerstreikende Gefangene
werden in den 5. Stock des Hauses 2 in Köpenick zusammengelegt und
damit von den anderen Gefangenen isoliert. Zwei Männer befinden sich
in so einem dramatischen Gesundheitszustand, daß sie aus der Abschiebehaft
entlassen werden müssen.
Antirassistische Initiative Berlin; I.A.A.D.H.;
Libertad! Ortsgruppe Berlin 15.2.00;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
15. Februar 00
Albbruck in Baden-Württemberg. Die 20 Jahre alte kurdische Asylbewerberin
Sultan Dogan nimmt sich das Leben. Zahlreiche Versuche von ihr, zu ihren
Eltern nach Lottstetten zu gelangen, wurden vom Landratsamt Waldshut immer
wieder abgelehnt. Dann wurden ihre Eltern abgeschoben. Sultan Dogan hinterläßt
einen Abschiedsbrief.
SAGA 2.2.00; Özgür politika 18.2.00;
AZADI informationen Nr. 18 Februar/März 2000
17. Februar 00
Ein 24 Jahre alter Deutscher wirft einen Brandsatz durch ein Fenster
eines Flüchtlingsheimes in Bochum-Wattenscheid. Das Feuer kann durch
BewohnerInnen gelöscht werden, so daß niemand verletzt wird.
Der Täter gibt später an, daß er von einem Mann
und einer Frau aus Rachemotiven heraus zu der Tat angestiftet worden war.
BeZ 27.10.00
22. Februar 00
In der thüringischen Stadt Gotha wird ein Asylbewerber von acht
Neonazis angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Die Polizei stellt
bei den Tätern Messer und Schlagwaffen sicher.
hagalil.com/archiv/2000;
Konkret 10/00, S. 17
25. Februar 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Serafim M. wird, nur
mit T-Shirt bekleidet, auf den Gefängnishof geführt und dort
eine halbe Stunde warten gelassen. Dann wird er in einem ungeheizten Polizeiwagen
gefesselt zum Zahnarzt gefahren. Auch dort werden seine Handschellen nicht
entfernt, so daß er sich mit auf dem Rücken gefesselten Händen
auf den Behandlungsstuhl legen muß. Er darf dem Zahnarzt auch den
schmerzenden Zahn nicht zeigen, so daß er von sich aus auf die Behandlung
verzichtet. (siehe auch: 28. März 2000)
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
25. Februar 00
In Großpostwitz nahe dem sächsischen Bautzen kommt ein Auto
von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. In dem zerstörten
Wagen finden Polizisten fünf Männer, vier Frauen und drei kleine
Kinder. Diese afghanischen Flüchtlinge werden direkt nach der Bergung
dem Bundesgrenzschutz übergeben. Der Fahrer, der nach dem Unfall flüchtet,
hatte versucht, einer Kontrolle des Bundesgrenzschutzes zu entkommen, indem
er über die Bundesstraße 96 davongerast war.
SäZ 28.2.00
26. Februar 00
Ein Brand im Flüchtlingsheim von Rottstock – Kreis Potsdam-Mittelmark
– kann frühzeitig gelöscht werden, so daß niemand der 56
BewohnerInnen verletzt wird. Es wird wegen des Verdachtes der Brandstiftung
ermittelt.
RA 29.2.00
26. Februar 00
Auf der Verbindungsstraße von Waidhaus nach Georgenberg in Bayern
– nahe der deutsch-tschechischen Grenze. Ein irakischer Flüchtling
erleidet einen Schwächeanfall und wird vom BGS festgenommen.
BT-Drucksache 14/5613
28. Februar 00
Singen in Baden-Württemberg. Das Gelände des Flüchtlingsheimes
wird in den frühen Morgenstunden von Polizeiwagen abgesperrt und von
BeamtInnen umstellt. Dann wird die Unterkunft gestürmt – die Razzia
beginnt. 24 Türen werden eingetreten, die schlafenden Flüchtlinge
unter vorgehaltener Pistole aus den Betten gerissen, durchsucht, erkennungsdienstlich
behandelt. Einige BewohnerInnen müssen sich nackt ausziehen und auf
den Boden legen. Die Zimmer der Menschen werden von oben bis unten durchsucht,
Musikgeräte geöffnet und dabei zerstört.
Ein Flüchtling wird bei der gewaltsamen Öffnung seiner
Zimmertür am Kopf verletzt, ein anderer verletzt sich, als er in Panik
von einem Balkon springt. Ein Beamter schlägt einem Flüchtling
seine Bibel aus der Hand und beschimpft ihn rassistisch.
Sechs Menschen werden festgenommen, 29 Handys, Bargeld, Elektroartikel,
Parfümflaschen, Bekleidungsstücke, Schmuckstücke und Rucksäcke
werden beschlagnahmt.
An der Polizeiaktion nehmen über 100 BeamtInnen der Polizei
Singen und Konstanz, der Kriminalpolizei, des Bundesgrenzschutzes und deren
Diensthunde teil. Die ganze Aktion wird von der Polizei auf Video aufgezeichnet.
Als sie das Heim nach fünf Stunden verlassen, bleiben neben den materiellen
Zerstörungen gedemütigte und geschockte Erwachsene und Kinder
zurück.
Die Polizei räumt in den folgenden Tagen ein, daß
keinerlei Hinweise auf Rauschgift festgestellt werden konnten – die Festgenommen
müssen freigelassen werden, und übrig bleiben als Beweismittel:
eine Gaspistole, ein gestohlenes Fahrrad und ein paar ungeklärte Handys.
Offielle Anfrage des Runden Tisches Konstanz
an die Polizeidirektion 17.5.00
29. Februar 00
Beeskow in Brandenburg. Der Flüchtling Sarif B. aus Sierra Leone
wird am Busbahnhof von zwei Skinheads als "Nigger" beschimpft und vor ein
herannahendes Auto gestoßen. Der Fahrer kann ausweichen, so daß
Sarif B. unverletzt bleibt. Als noch drei weitere Skinheads auftauchen,
flüchtet er in einen Supermarkt.
Noch zweimal wird Sarif B. in der Folgezeit Opfer rassistischer
Angriffe. Einmal vor einem Supermarkt, ein anderes Mal versuchten die Täter
ihn aus einem Zug zu werfen. Als sich die Tür schloß, traten
sie ihm in den Rücken.
Opferperspektive;
RBB-Brandenburg "Klartext" 26.8.03
1. März 00
JVA-Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg. Ein Bediensteter schlägt
den algerischen Abschiebegefangenen Emene K. vor einer Gruppe von vier
Kollegen schwer zusammen. Er schlägt ihn mit der Faust mehrmals zu
Boden, hebt ihn immer wieder auf und stößt ihn schließlich
gegen den Türpfosten eines Gittertores. Der 30-jährige Emene
K. erleidet einen Jochbeinbruch, einen Zungenriß und mehrere Schürfwunden
und Prellungen. Er kommt zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus.
Wenn mißhandelte Gefangene in Glasmoor in ähnlichen
Fällen Anzeige erstattet hatten, dann war das Verfahren bisher immer
daran gescheitert, daß die Opfer noch vor Eröffnung des Verfahrens
abgeschoben wurden. Jetzt gelingt es erstmals, den Täter vor Gericht
zu bringen.
Am 29. September 2001 wird der Schließer freigesprochen.
Begründung: "...im Zweifel für den Angeklagten".
Glasmoorgruppe;
taz 27.4.00;
FANTIFA-Norderstedt Okt. 2001
4. März 00
Rathenow in Brandenburg. Ein 25-jähriger Brandenburger skandiert
vor dem Flüchtlingsheim "Ausländer raus!" In einem Schnellverfahren
wird er daraufhin vom Amtsgericht Rathenow schon vier Tage später
wegen Volksverhetzung zu 750 DM Strafe verurteilt.
MAZ 9.3.00
4. März 00
Eine unbekannte tote Person wird in der Nähe der deutsch-tschechischen
Grenze in einem Waldstück – Ortslage Olbernhau – gefunden.
BT-Drucksache 14/5613
5. März 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Es ist der 16. Hungerstreik-Tag
des Angolaners und abgelehnten Asylbewerbers Nidjo Lucubami. Morgens um
8.40 Uhr kommen drei Beamte, um ihn zur Blutentnahme zu bringen. Aufgrund
seiner Kreislaufstörungen kann Herr Lucubami sich nicht schnell genug
vom Stuhl erheben, woraufhin die Beamten auf ihn einschlagen und ihn schließlich
hochreißen und "wie einen Sack" bis in die 5. Etage schleifen. Dort
wird er auf den Boden geworfen, so daß ihm die Luft wegbleibt. Seine
Verletzungen, Schwellung in der Nierengegend und eine Verletzung am rechten
Ellenbogen, zeigt er seinen Mitgefangenen und Besuchern. Er erstattet Anzeige
wegen Körperverletzung im Amt.
Um 16.30 Uhr desselben Tages erfolgt die Abschiebung von Nidjo
Lucubami mit der Air France in ärztlicher und BGS-Begleitung. Sein
körperlicher Zustand ist so desolat, daß die Fluggesellschaft
ab Paris einen Rollstuhl ordert. Auf dem Flug versucht Herr Lucubami noch
dreimal, sich durch Aufschneiden von Blutgefäßen umzubringen.
Am 28. August wird Herr Lucubami in Luanda auf offener Straße
von angolanischen Polizisten überfallen und niedergeschossen. (siehe
dort)
Interview mit Nidjo Lucubami am 5.3.00;
Antirassistische Initiative Berlin; I.A.A.D.H. 6.3.00
5. März 00
Cottbus in Brandenburg. Ein 24 Jahre alter indischer Flüchtling
wird in einem Bahnhofstunnel von sechs deutschen Männern überfallen
und zusammengeschlagen. Auch als der Mann am Boden liegt, lassen die Angreifer
nicht von ihm ab: sie treten ihm in den Bauch, gegen den Rücken und
an den Kopfbereich. Er erleidet einen Kieferbruch und eine Augenverletzung.
Ein Jahr später werden vier Täter vom Cottbuser Amtsgericht
wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von eineinhalb
und zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Zudem werden alle Täter
zu einer Zahlung von 600 DM (!) Schmerzensgeld verurteilt.
BeZ 8.3.00;
MAZ 18.3.00;
noch härtere zeiten (Cottbuser Wochenkurier 15.3.00);
ND 22.3.01; BeZ 22.3.00
7. März 00
Als der 23 Jahre alte Kurde Ayhan Atmalioglu von der Bremer Polizei
zur Abschiebung abgeholt werden soll, bricht er zusammen, so daß
die Abschiebemaßnahme unterbrochen werden muß. Er wird vorerst
ins Krankenhaus Bremen-Ost transportiert.
Ayhan Atmalioglu hat panische Angst vor einer Rückkehr in
die Türkei. Viele seiner Familienangehörigen sind zu langen Freiheitsstrafen
verurteilt worden und wurden gefoltert, einige wurden getötet. Zwei
seiner Cousins sind nach einer Festnahme durch das türkische Militär
spurlos verschwunden; ein Cousin starb an den Folgen eines Hungerstreiks
in einem Istanbuler Gefängnis, eine Cousine ist infolge der Folter
erblindet. Zwei seiner Brüder wurden vor seinen Augen durch Soldaten
mit Handgranaten hingerichtet. Diese Ereignisse haben Ayhan Atmalioglu
schwer traumatisiert.
IMRV Bremen 7.3.00
8. März 00
Frankfurt an der Oder – Stadtgebiet. In der Kläranlage wird eine
unbekannte tote Person aus dem Wasser geborgen. Sie ist bei dem Versuch,
die polnisch-deutsche Grenze zu überwinden, offensichtlich ertrunken.
BT-Drucksache 14/5613
10. März 00
Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Der
abgelehnte Asylbewerber Paulo Bunga Antonio wird in sehr schlechter körperlicher
Verfassung nach Angola abgeschoben. Durch einen Hungerstreik mit sehr geringer
Flüssigkeitsaufnahme hatte er bis zum Schluß gegen die drohende
Abschiebung protestiert.
Bereits Ende Februar mußte ein Abschiebeversuch aufgrund
seiner energischen Weigerung abgebrochen werden. Statt zurück in das
Abschiebegefängnis Köpenick war er dann in die Kruppstraße
gebracht worden.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
10. März 00
Im bayerischen Eslarn an der deutsch-tschechischen Grenze wird ein
Flüchtling aus Sri Lanka mit Unterzuckerung (vermutlich Hunger) vom
BGS aufgegriffen.
BT-Drucksache 14/5613
13. März 00
Polizei-Razzia im Flüchtlingsheim Zella-Mehlis in Thüringen.
Acht Polizeibusse, acht Polizei-PKWs, drei zivile PKWs rollen morgens um
6 Uhr vor das Heim. 40 bewaffnete Polizisten in Kampfuniform, Hunde und
einige Zivil-Personen beginnen mit der Durchsuchung der einzelnen Zimmer
der Flüchtlinge, nachdem das vierstöckige Gebäude umstellt
worden ist.
Im Zimmer 207a wohnt V. A. S. Als er nach dem Sinn des polizeilichen
Überfalls fragt, wird er brutal überwältigt und mit Handschellen
gefesselt auf den Flur geführt. Sein Zimmer wird durchsucht, die Beamten
finden 900 DM und konfiszieren diese umgehend. Ihre Begründung:
Die monatliche Unterstützung würde nicht ausreichen, um eine
Geldsumme in solcher Höhe zu besitzen.
FRat Thür Info Nr. 14
14. März 00
Brand in einem Flüchtlingsheim in Mönchengladbach. Das Feuer
wurde um 4 Uhr morgens in einem der höheren Geschosse des mittleren
von drei Wohnhäusern entdeckt.
120 BewohnerInnen werden evakuiert, 14 von ihnen müssen mit dem
Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
BeZ 15.3.00; taz 15.3.00;
SaN 15.3.00; AaN 15.3.00
15. März 00
Es ist der vierte Versuch, die kurdische Familie K. in die Türkei
abzuschieben. Herrn K. werden die Hände auf den Rücken und auch
die Füße gefesselt. Weil er trotzdem mit dem Kopf gegen eine
Scheibe schlägt, bekommt er einen Helm auf.
Seiner Frau Nazli K. werden die Hände mit Plastikbändern
vorne gefesselt. Auch als sie am Flughafen auf die Toilette gehen muß,
werden ihre Fesseln nicht gelöst, die Tür muß offen bleiben,
eine Beamtin zieht ihr den Rock und die Unterhose herunter. Der 17-jährige
Sohn Ali Murat K. wird in Landau festgenommen – auch er wird an den Händen
gefesselt. (siehe auch: 9. April 99 – Heft I)
FRat NieSa
16. März 00
Eine Gruppe von 18 tamilischen Flüchtlingen wird aus Nordrhein-Westfalen
nach Colombo abgeschoben. Mindestens zehn der Abgeschobenen werden nach
der Ankunft mißhandelt und gefoltert.
jW 27.9.00
17. März 00
Nach der Durchquerung der Neiße wird eine Person russischer Nationalität
in der Nähe der sächsischen Ortschaft Hagenwerder (GZ 104) an
der Bundesstraße 99 vom BGS aufgegriffen. Sie kommt mit starken Unterkühlungen
ins Görlitzer Krankenhaus.
BT-Drucksache 14/5613
17. März 00
Nachdem die tschetschenischen Flüchtlinge, Herr und Frau M. und
ihre zwei Kinder, die Neiße bei Forst durchquert haben, werden sie
auf deutscher Seite in der Laubenkolonie "Morgenröte" plötzlich
von einem Scheinwerfer angestrahlt und von Beamten der Landespolizei Brandenburg
zum Halten aufgefordert. Obwohl die Flüchtlinge der Aufforderung umgehend
nachkommen, lassen die Beamten ihren Hund von der Leine, der auf die 13-jährige
Tochter zustürmt. Herr M. stellt sich schützend vor seine Tochter,
und so geschieht es, daß der Hund sich in seinem Arm festbeißt
und ihn verletzt. Erst Minuten später wird der Hund von den Beamten
zurück-gerufen. Danach zwingen die Polizisten die Familie, sich auszuziehen,
sich niederzuknien und ihre Kleidung auf den nassen und schmutzigen Boden
zu werfen. Im Polizeigewahrsam in Guben erfolgen anschließend noch
weitere Durchsuchungen.
Am 20. März wird der Familie das gesamte Bargeld in Höhe
von 1500 DM, wie es heißt "...zur Sicherung der Rückführungskosten",
abgenommen, und Herr M. muß eine Quittung unterschreiben, deren Inhalt
ihm nicht übersetzt wird.
Danach erfolgt die Rückführung der Familie nach Polen.
Erst hier erhält Herr M. eine angemessene medizinische Versorgung
seiner Bißverletzung am Arm.
ARD "Monitor" 8.2.01; Sascha Adamek – Journalist;
BT-Drucksache 14/5613
18. März 00
Belzig im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Drei deutsche
Jugendliche skandieren "Ausländer raus" und greifen Kosovo-Albaner
an. Die Polizei ermittelt gegen die zwei 14-Jährigen und einen 16-Jährigen
wegen Volksverhetzung und Körperverletzung.
BeZ 20.3.00
20. März 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der nigerianische Gefangene
Odisi Charles P. versucht, sich durch Erhängen das Leben zu nehmen.
Ein chinesischer Mithäftling kann ihn rechtzeitig abhängen. Anschließend
wird er für einige Tage in eine Isolationszelle gebracht. Am 7. April
erfolgt seine Abschiebung.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
21. März 00
Ein Asylbewerber wird im brandenburgischen Prenzlau von jugendlichen
Fahrradfahrern in die Brust geboxt.
Pfeffer & Salz
21. März 00
Der 53 Jahre alte Flüchtling Krishan Singh Bist wird nach Indien
abgeschoben, nachdem er am Vortag morgens um 7 Uhr in seiner Stuttgarter
Unterkunft festgenommen worden war. Dies geschieht, obwohl auch den deutschen
Behörden klar ist, daß der schwer Herz- und Zuckerkranke die
lebenswichtigen Medikamente in Indien nicht kostenlos erhalten wird und
er aufgrund seiner schweren Erkrankung kein Geld verdienen kann.
Am 29. März erhält seine Stuttgarter Anwältin
einen Brief von ihm: "Ich bin in großen Schwierigkeiten, bitte helft
mir!"
Der Caritas gelingt es, Krisahn Singh Bist in den folgenden sechs
Monaten Geld für Insulin zuzuschicken. Danach gibt es keine Lebenszeichen
mehr von ihm. Es war, mutmaßt die Caritas, eine "Abschiebung mit
Todesfolge".
SWP/Gmünder Tagespost 28.4.00;
StN 28.4.00; StZ 28.4.00;
Maria Walz-Hildenbrand – Rechtsanwältin
22. März 00
Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die
19-jährige Anastasia Poljakova aus der Ukraine wird aus der Abschiebehaft
entlassen. Es ist ihr 29. Hungerstreik-Tag. Da sie zunächst auch konsequent
die Flüssigkeitsaufnahme verweigerte, danach maximal ein Glas Wasser
zu sich nahm, war sie mehrmals zusammengebrochen.
Anastasia Poljakova hatte am 24. Februar mit anderen Frauen den
Streik aus Protest gegen ihre Inhaftierung und gegen die drohende Abschiebung
begonnen.
(siehe auch: 13. April 00, 14. April 00 und 19. April 00)
Antirassistische Initiative Berlin
23. März 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der ca. 35 Jahre alte
marokkanische Gefangene Abdal K. steckt die Zudecke in seiner Zelle im
Haus II in Brand. Obwohl der Brand von Mitgefangenen gelöscht werden
kann, erleidet der Marokkaner Brandverletzungen. Danach kommt er für
10 Tage in Isolations- und Strafhaft. Er ist verzweifelt, schlägt
seinen Kopf gegen die Eisengitter und äußert weiter Selbsttötungsabsichten.
Eine Decke wird ihm mit der Begründung verweigert, daß er sich
damit wieder selbst gefährden könne. Abdal K. beginnt einen Hungerstreik,
den er auch fortsetzt, nachdem er Anfang April in den Normaltrakt zurückverlegt
wird. Am
18. April erfolgt seine Entlassung ins Krankenhaus Köpenick.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; FRat Berlin 9.5.00;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
24. März 00
In einem Waldstück bei Frauenstein (Nassau) nahe der deutsch-tschechischen
Grenze wird eine tote Person aufgefunden.
BT-Drucksache 14/5613
24. März 00
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. K. Ö. aus der Türkei schneidet
sich die Pulsadern auf. Er wird in das Vollzugskrankenhaus Hohenasperg
verlegt und am 30. März in die Abschiebehaft zurückgebracht.
Die Sozialarbeiterin und ein Wachmann halten ihn für akut suizidgefährdet.
Am 31. März wird er auf Grund einer eidesstattlichen Versicherung
seiner Betreuerin wegen akuter Suizidgefahr aus der Abschiebehaft entlassen
und erhält eine Duldung für zunächst drei Monate.
K. Ö. hatte in der Abschiebehaft über Verdauungsprobleme,
Gewichtsverlust, Herzklopfen sowie Hautprobleme geklagt und Suizidabsichten
geäußert. Daraufhin hatte er Tee und Tabletten bekommen. Am
20. März hatte er beim Anstaltsleiter einen Antrag auf psychiatrische
Untersuchung bei einem Arzt seines Vertrauens gestellt. Das Ergebnis der
Untersuchung des Anstaltsarztes lautete, es bestehe keine akute Suizidgefahr
und daher kein Anlaß, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
28. März 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 39-jährige Mosambikaner
Serafim M. wird auf dem Rückweg vom Besucherraum von einem Wärter
so stark mit dem Stiefel gegen die Brust getreten, daß ihm der Bluterguß,
der dadurch ent-
steht, noch 14 Tage später Schmerzen bereitet. Er erstattet Anzeige
gegen den Wärter und bekommt unmittelbar eine Gegenanzeige wegen Beleidigung.
(siehe 25. Februar 2000)
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
TS 18.4.00; BeZ 13.5.00
29. März 00
In Mögelin im Landkreis Havelland in Brandenburg greift ein 16-jähriger
Deutscher zwei Flüchtlinge an, als diese versuchen, in einer Telefonzelle
zu telefonieren. Nach der Äußerung "Ihr Scheißausländer,
geht nach Hause, die Telefonzelle gehört nur Deutschen!" reißt
der Angreifer dem 22-jährigen Afghanen den Hörer aus der Hand
und schlägt ihm diesen auf den Kopf. Dann versetzt er ihm und seinem
20-jährigen türkischen Begleiter Faustschläge ins Gesicht
und gegen den Oberkörper. Beide werden leicht verletzt.
Der Täter äußert in der späteren Vernehmung,
daß er von den Flüchtlingen als Nazi bezeichnet worden sei,
zudem sei er der Meinung, daß Deutsche mehr Rechte bei der Nutzung
von Telefonzellen hätten. Er hat eine Musikkassette der rechtsextremistischen
Gruppe "Kraftschlag" bei sich.
RA 31.3.00; FR 31.3.00; BeZ 31.3.00;
Konkret 10/00, S. 18;
VS-Bericht Brbg 2000
29. März 00
Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Ein 29 Jahre alter
vietnamesischer Asylbewerber wird, als er mit seinem Fahrrad unterwegs
ist, von vier großen Hunden angegriffen und schwer verletzt. Er erleidet
Bißverletzungen am ganzen Körper und ist auch einen Tag nach
dem Angriff noch nicht vernehmungsfähig.
Der Hundebesitzer bekommt die Auflage vom Ordnungsamt, daß
er die Hunde nicht mehr in einer Vierer-Gruppe ausführen darf, sondern
nur einzeln und dann angeleint. Eine Überprüfung der Gefährlichkeit
der Hunde wird angeordnet.
BeZ 31.3.00
29. März 00
Berlin. Eine schwer traumatisierte Frau aus Jugoslawien versucht, sich
aus dem Fenster zu stürzen, nachdem sie von der Ausländerbehörde
statt einer Verlängerung der Duldung eine Grenzübertrittsbescheinigung
bekam.
Die 38 Jahre alte Muslimin und alleinstehende Mutter eines 16-jährigen
Kindes war im Krieg in dem Gebiet der heutigen Srpska durch mehrfache Vergewaltigungen
schwer traumatisiert worden und ist deshalb in Berlin in psychologischer
Betreuung.
Die Atteste, die ihre Kriegstraumata beschreiben, wurden von
der Psychologin des Polizeiärztlichen Dienstes
Berlin nur bedingt anerkannt. Die Polizei- Psychologin schrieb in ihrem
Kommentar: "Die Behandlung sollte nicht in Deutschland stattfinden."
Eine Flüchtlingsberatungsstelle in Berlin
30. März 00
Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Der
24 Jahre alte Tunesier Atef B., der sich im Hungerstreik befindet, schneidet
sich im Ärzteraum mit einer Rasierklinge die Blutgefäße
in der rechten Armbeuge auf, um sich umzubringen. In der geschlossenen
Abteilung der Psychiatrie des Haftkrankenhauses Moabit wird eine schwere
Depression festgestellt, deren medikamentöse Therapie noch im Krankenhaus
beginnt. Als die Polizei den Patienten Ende April abholen will, um ihn
wieder in das Abschiebegefängnis Köpenick zu bringen, wehrt er
sich dagegen und fügt sich in seiner Verzweiflung mit einer Gabel
Verletzungen am
Bauch zu.
Atef B. wurde als Angehöriger der oppositionellen islamistischen
Partei NHASA politisch verfolgt; sein Vater ist als Vorsitzender der Partei
seit über 10 Jahren inhaftiert. Atef B. war vor seiner Flucht in Tunesien
wochenlang gefoltert worden. Er hat am ganzen Körper Folterspuren:
am Rücken und Bauch tiefe, vernarbte, parallel verlaufende Striemen
vom Auspeitschen und an den Handgelenken breite Narben von Fesseln und
vom Aufhängen an den Händen. Auf seiner Brust sind Brandmale
von ausgedrückten Zigaretten. Sein Asylantrag und der Asylfolgeantrag
wurden vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
abgelehnt.
(siehe auch: 31. Mai 2000)
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; Bündnis 90/Die Grünen
2.6.00;
Fluchtpunkt Nr. 3 7/00; Antirassistische Initiative Berlin
31. März 00
Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Ein 38 Jahre alter Flüchtling
aus Sierra Leone wird am späten Abend auf dem Bahnhof in Luckenwalde
von zwei Deutschen angegriffen. Auch ein ihm zu Hilfe kommender Landsmann
kann nicht verhindern, daß er am Kopf verletzt wird. Auch der Helfer
wird von den Angreifern attackiert. Die Täter im Alter von
20 und 38 Jahren werden festgenommen.
BM 2.4.00; TS 2.4.00;
FR 3.4.00; BeZ 3.4.00; Opferperspektive
31. März 00
Neumünster in Schleswig-Holstein. Das bosnische Ehepaar M. und
die Mutter von Herrn M. erfahren auf der Ausländerbehörde, daß
sie in den nächsten Tagen "freiwillig" nach Bosnien ausreisen sollen.
Herr M. erklärt den Beamten, daß sie nicht ausreisen können,
weil seine Frau durch Lagerhaft und Mißhandlung im Krieg traumatisiert
ist und sich seit langem in ärztlicher Behandlung befindet. Zum Beweis
zeigt er den Beamten die Medikamente seiner Frau.
Die Polizei wird gerufen, und die fünf eintreffenden Polizeibeamten
versuchen, Herrn M. mitzunehmen. Seine Frau klammert sich an ihn und schreit,
daß sie sie nicht trennen sollen. Ein Beamter ergreift den Arm von
Frau M. und verdreht ihn auf den Rücken. Ein anderer Polizist greift
nach ihrem Bein und versucht es wegzuziehen. Als sie immer noch nicht umfällt,
wird auch das zweite Bein weggezogen. Sie schlägt zu Boden und ist
augenblicklich bewußtlos. Ihr Bein ist verletzt.
Herr M. wird nach draußen geführt, dort auf den Boden
gestoßen und in Handschellen gelegt. Er kommt in Untersuchungshaft.
Beim Haftprüfungstermin erfährt er vom Richter, daß seine
Frau im Krankenhaus liegt und nach dem schweren Zusammenbruch in psychiatrischer
Behandlung ist.
Herr M. kommt frei, und Frau M. ist fünf Wochen später
immer noch in stationärer Behandlung.
Bericht des Betroffenen in:
Der Schlepper Nr. 11/12 Juni 2000
März 00
Der kurdische Flüchtling Serif Tarhan bringt sich im Badezimmer
seiner Unterkunft in Holland um.
Nach der Ablehnung seines Asylantrages in der BRD, den er 1996
gestellt hatte, war er nach Holland geflohen und hatte auch hier politisches
Asyl erbeten.
Als jetzt die Rückschiebung nach Deutschland anstand, setzte
er seinem Leben ein Ende.
Özgür politika 15.3.00
2. April 00
Bernau in Brandenburg. Nachts um 1 Uhr wird ein pakistanischer Flüchtling
auf dem Fahrrad von vier bis fünf Deutschen als "Scheiß-Ausländer"
und "Kanake" beschimpft und bedroht. Er läßt sein Fahrrad liegen
und rennt zu Fuß weiter. Das Fahrrad wird zerstört.
BORG Bernau
7. April 00
Der 12 Jahre alte Kandan Ravi aus Sri Lanka wird aus dem Abschiebegefängnis
Berlin-Kruppstraße entlassen. Nachdem der Junge am 8. März an
der tschechischen Grenze festgenommen worden war, kam er umgehend in Dresden
in Haft und wurde dann nach Berlin gebracht. Hier dauert seine Gefangenschaft
noch drei Wochen, bis er aufgrund öffentlicher Proteste im wahrsten
Sinne des Wortes vor die Tür gesetzt wird. Er bekommt einen Zettel
in die Hand, daß er sich beim Landeseinwohneramt am Friedrich-Krause-Ufer
melden solle. Dort ist er nicht angekommen und gilt als verschwunden.
BeZ 5.4.00; jW 5.4.00;
taz 12.4.00; taz 13.4.00
9. April 00
Als der 33 Jahre alte libanesische Flüchtling Khalid S. am frühen
Morgen die Diskothek im brandenburgischen Rathenow verläßt,
wird er aus einer Gruppe von fünf Personen heraus von einem Mann derart
ins Gesicht geschlagen, daß er hinfällt. Er muß seine
Verletzungen behandeln lassen.
BeZ 10.4.00; RA 11.4.00; ND 11.4.00;
jW 11.4.00; BeZ 11.4.00;
Opferperspektive
9. April 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Karen M., 26 Jahre alt,
aus Aserbaidschan, der seit 25 Tagen im Hungerstreik ist, unterbricht diesen
wegen einer Blinddarm-Operation für eine Woche und setzt ihn dann
unvermindert fort.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
11. April 00
Strausberg in Brandenburg. Zwei Flüchtlinge aus Sierra Leone werden
auf dem S-Bahnhof von elf Deutschen beschimpft, mit Hitlergruß verhöhnt
und mit Springerstiefeln und einem abgebrochenen Schrubberstiel traktiert.
Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma können den Angriff stoppen. Gegen
zwei der Täter wird Haftbefehl erlassen.
MAZ 13.4.00; RA 13.4.00; BeZ 13.4.00;
RA 14.4.00; ND 14.4.00;
11. April 00
Ditzingen im Kreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Um 23 Uhr
wird der 34-jähriger Flüchtling Sivanathan Pomniah aus Sri Lanka
von drei jugendlichen Skinheads (zwei Jungen und ein Mädchen im Alter
zwischen 15 und 17) auf dem Ditzinger Bahnhof zusammengeschlagen und auf
ein S-Bahn-Gleis geworfen. Es ist 23.05 Uhr, als es einem Zeugen gelingt,
den Verletzten von den Gleisen zu zerren. Eine Minute später fährt
der Zug ein. Sivanathan Pomniah kommt ins Krankenhaus, wo seine vielen
Prellungen, Platzwunden und Schürfverletzungen behandelt werden.
Die Täter werden im Oktober wegen versuchten Totschlags
und Körperverletzung zu dreieinhalb bis vier Jahren Jugendstrafe verurteilt.
StN 12.4.02; jW 15.4.00; ND 17.4.00;
BeZ 6.10.00; StN 7.10.00;
WDR – Radionachrichten 27.10.00 (16:51) (17:45); FR 28.10.00
13. April 00
Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die
33 Jahre alte Ukrainerin Natalja Bazarja wird nach 50 Tagen Hungerstreik
aus der Abschiebehaft entlassen. Die durch die UnterstützerInnen engagierte
Rechtsanwältin hatte festgestellt, daß Frau Bazarja schon vor
langer Zeit aus der Haft hätte entlassen werden sollen, daß
sie aber aufgrund der Nachlässigkeit der Behörde monatelang rechtswidrig
in Gefangenschaft saß.
Frau Bazarja hatte am 23. Februar mit anderen Frauen aus der
Ukraine den Streik aus Protest gegen ihre Inhaftierung und gegen die drohende
Abschiebung begonnen.
(siehe auch: 22. März 00, 14. April 00 und 19. April 00)
Antirassistische Initiative Berlin
14. April 00
An der deutsch-polnischen Grenze, nahe der brandenburgischen Ortschaft
Lebus, wird eine vermutlich ertrunkene Person ukrainischer Herkunft aus
der Oder geborgen.
BT-Drucksache 14/5613
14. April 00
Jena im Stadtteil Lobeda-Ost in Thüringen. Als Mokomadi Kalemba
aus der Demokratischen Republik Kongo kurz vor Mitternacht an einer Straßenbahn-Haltestelle
vorbeigehen muß, löst sich aus einer Gruppe von sechs oder sieben
Deutschen ein Jugendlicher und geht bedrohlich auf ihn zu. Kalemba dreht
sich um und flieht in Richtung seines Wohnhauses. Als er versucht, die
Haustür aufzuschließen, trifft ihn die Wucht eines Baseballschlägers
in die Seite. Ein eiserner Gegenstand trifft ihn am Kopf und im Gesicht.
Er verspürt Tritte und Schläge, bis er zusammenbricht. "Kaffer"
nennt ihn einer der Angreifer, sonst sagen sie nichts.
Die Polizei bezeichnet den Angriff als "unbedeutenden Zwischenfall",
und im offiziellen Polizeibericht taucht er gar nicht erst auf. Die Presse
wird von Freunden des Opfers informiert.
Bereits vor drei Jahren war Mokomadi Kalemba von drei deutschen
Männern aufgelauert worden. Er war mit einem Messer und einem Revolver
bedroht und schließlich brutal zusammengeschlagen worden.
ND 20.4.00; JWB 26.4.00; FR 8.5.00
14. April 00
Berlin. Als die 35 Jahre alte Frau erfährt, daß ihre Duldung
aufgehoben wird, bekommt sie einen Nervenzusammenbruch, verfällt in
Dauerschreien, wirft sich gegen die Zimmerwände und ist nicht ansprechbar.
Dann versucht sie, sich mit einer Überdosis Beruhigungstabletten das
Leben zu nehmen. Die Frau stammt aus der Umgebung von Srebrenica, wurde
während des Krieges dort mehrfach vergewaltigt und war in Berlin deswegen
in psychotherapeutischer Betreuung.
Die Atteste, die ihre Kriegstraumata beschreiben, wurden vom
Polizeiärztlichen
Dienst Berlin nicht anerkannt. Allein die Vorladung dort am 8. Februar
war für die Frau schwer belastend und hatte retraumatisierende Wirkung.
Sie selbst, eine gläubige Muslimin, sagte immer wieder, sie werde
sich und ihre vier Kinder töten, wenn sie nach Srebrenica zurück
müsse.
Eine Flüchtlingsberatungsstelle in Berlin
14. April 00
Haftkrankenhaus der JVA Berlin Moabit. Haftprüfungstermin für
die 24 Jahre alte Dana Wlasenko, die seit 53 Tagen mit einem Hungerstreik
gegen ihre Abschiebehaft protestiert. Die Verhandlung findet spätabends
im Haftkrankenhaus statt, weil die Gefängnisärzte einen Transport
der sehr geschwächten Patientin in den Berliner Bezirk Köpenick
nicht erlauben. Aufgrund ihres katastrophalen gesundheitlichen Zustands
wird Dana Wlasenko aus der Haft entlassen. UnterstützerInnen fahren
sie in ein öffentliches Krankenhaus, wo sie die folgenden zwei Wochen
medizinisch versorgt wird.
Sie war – zusammen mit der ebenfalls hungerstreikenden Soja Schatz
– am 10. April vom Abschiebegefängnis Moabit ins Haftkrankenhaus der
Moabiter Strafanstalt gebracht worden. Sie hatte in den Tagen vorher eine
Verfügung unterschreiben müssen, in der festgelegt ist, wie die
behandelnden Gefängnisärzte zu verfahren haben, wenn sie ins
Koma fallen würde.
(siehe auch: 22. März 00, 13. April 00 und 19. April 00)
Antirassistische Initiative Berlin
Mitte April 00
Die kurdischen Schwestern A. und S. K. werden nach siebenjährigem
Aufenthalt in der BRD aufgrund abgelehnter Asylanträge in die Türkei
abgeschoben. Nachdem sie eine Nacht im Gewahrsam der Flughafenpolizei Istanbul
verbringen mußten, kommen sie frei. Aus Angst vor Verhaftung halten
sie sich dann jedoch bei Verwandten versteckt.
Ende Mai werden sie von der Polizei abgeholt und von einer Anti-Terror-Einheit
drei Tage und zwei Nächte lang unter Schlägen und sexuellen Demütigungen
verhört. A. K. wird bis auf die Unterhose entkleidet und dann von
fünf maskierten Uniformierten immer wieder geschlagen.
Ihre 20-jährige Schwester S. K. muß die Angst- und
Hilfeschreie mit anhören. Auch sie, die schwer gehbehindert ist und
sich nur an zwei Krücken oder im Rollstuhl bewegen kann, wird geschlagen
und verhört.
Nach den Mißhandlungen werden die Frauen zunächst
entlassen und dann wieder festgenommen und verhört. Nach der Freilassung
tauchen sie unter.
Nach der Abschiebung der beiden Frauen wurden ihre Asylfolgeverfahren
in der BRD weiter betrieben. Die vorher für "gefälscht" gehaltenen
Papiere der Frauen wurden in ihrer Echtheit bestätigt, und das Verwaltungsgericht
Hannover erkannte die Schwestern am 11. September 2000 in Abwesenheit nachträglich
als Asylberechtigte an.
In einer bisher einmaligen Aktion erhalten die Schwestern daraufhin
von der Deutschen Botschaft Visa für die BRD und Bescheinigungen über
die Befreiung von der Paßpflicht. Nach der Flucht außer Landes
können sie dann offiziell in die BRD einreisen. Sie landen am 21.
Dezember 2000 auf dem Flughafen Hannover.
Ihre Familie in der Türkei ist nun Repressalien durch Polizei
und Behörden ausgesetzt.
FR 21.12.00; taz 22.12.00
16. April 00
Neustadt (Dosse) in Brandenburg. Der 27-jährige Luc Marcel I.,
Flüchtling aus Kamerun, ist abends auf dem Weg in seine Heimunterkunft,
als er um 20.30 Uhr in der Schulstraße aus einer Gruppe von fünf
Deutschen heraus beleidigt, bespuckt und mit einer Flasche auf den Kopf
geschlagen wird. Er kommt verletzt ins Krankenhaus.
Erst nach Bildung einer polizeilichen Ermittlungsgruppe und nach
Ausschreibung einer Belohnung von 3000 DM können drei Wochen später
zwei Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie werden im August
zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Dem durch den Überfall traumatisierten Luc Marcel I. droht
nach abgelehntem Asylantrag die Abschiebung.
RA 18.4.00; MAZ 18.4.00;
jW 18.4.00; BeZ 18.4.00; RA 10.5.00;
MAZ 11.5.00; BeZ 11.5.00; ND 12.5.00;
MAZ 10.8.00; RA 10.8.00; BeZ 10.8.00;
Opferperspektive; FR 5.7.02
19. April 00
Khalid Mahmoud, Flüchtling aus Pakistan, wird im brandenburgischen
Rathenow von einem Deutschen aus einer Telefonzelle gezerrt und dann ins
Gesicht geschlagen. Drei weitere Rassisten kommen hinzu und schubsen und
beleidigen ihn. Erst als eine Passantin droht, übers Handy die Polizei
zu rufen, lassen die Angreifer von ihrem Opfer ab.
Es ist dies die sechste Attacke auf Khalid Mahmoud in diesem
Jahr. (siehe auch: 1. Januar 00)
BeZ 20.4.00; BeZ 22.4.00;
FR 26.4.00; BeZ 27.4.00;
Opferperspektive
19. April 00
Haftkrankenhaus der JVA Berlin-Moabit. Nach 61 Tagen Protesthungern
gegen die Abschiebehaft und die drohende Abschiebung wird die 37 Jahre
alte Ukrainerin Soja Schatz nachts völlig entkräftet aus der
Abschiebehaft entlassen und in ein öffentliches Krankenhaus gebracht.
Sie war – zusammen mit der ebenfalls hungerstreikenden Dana Wlasenko
– am 10. April vom Abschiebegefängnis Moabit ins Haftkrankenhaus der
Moabiter Strafanstalt gebracht worden.
Während des langen Hungerstreiks hatte sie mehrmals Krämpfe
am ganzen Körper und ohnmachtsähnliche Zustände und wurde
in den letzten Tagen nur noch im Rollstuhl transportiert. In den Tagen
vorher hatte Soja Schatz eine Verfügung unterschreiben müssen,
in der festgelegt ist, wie die behandelnden Gefängnisärzte zu
verfahren haben, wenn sie ins Koma fallen würde.
Mit ihrer Entlassung endet einer der längsten Hungerstreiks,
der je in Berliner Abschiebegefängnissen stattgefunden hat.
Nachdem sie ihren Hungerstreik am 19. Februar begonnen hatte,
hatten sich ihrem Protest weitere vier Ukrainerinnen des Abschiebegewahrsams
Berlin-Moabit angeschlossen.
(siehe auch: 22. März 00, 13. April 00, 14. April 00)
Viele Organisationen und Einzelpersonen hatten sich während
des mehr als achtwöchigen Hungerstreiks für die Freilassung der
Frauen eingesetzt – unter ihnen Christa Wolf, Walter Jens, Ralph Giordano,
Eugen Drewermann und vor allem auch Abgeordnete und MenschenrechtlerInnen
aus Landtag und Bundestag. In den letzten Tagen der Haft und vor allem
wegen der seit längerem andauernden Lebensgefahr hatten täglich
Kundgebungen vor der JVA Moabit statt
gefunden.
Lyudmyla Orlova, die fünfte der protestierenden Frauen,
hat ihre Freilassung durch den Hungerstreik zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht.
Nachdem sie vor einer Woche – psychisch und physisch völlig erschöpft
– wieder angefangen hatte, Obstsäfte zu trinken und somit den Hungerstreik
offiziell abgebrochen hatte, ging es ihr körperlich sehr schlecht.
Sie konnte die Anstaltskost nach über 50 Tagen Hungerstreik überhaupt
nicht vertragen. Sie bekam neben Magen-Problemen schwere Nierenkoliken
und mußte mehrmals ins Krankenhaus. Erst Wochen später wird
auch sie aus der Abschiebehaft entlassen, weil es den Behörden nicht
gelang, Ausreisepapiere für sie zu besorgen. Sie hatte, wie auch ihre
Mitgefangenen, länger als sechs Monate in Abschiebehaft zubringen
müssen.
Antirassistische Initiative Berlin
20. April 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Drei arabische Gefangene
– unter ihnen der Libanese Hussein E. – zünden eine Matratze in ihrer
Zelle an in der Absicht, sich durch den Brand umzubringen. Der Brand wird
frühzeitig entdeckt, und keiner der Gefangenen verletzt sich. Die
Männer befinden sich seit Wochen im Hungerstreik. Hussein E. ist verzweifelt
über die gewaltsame Trennung von seiner Frau und seinen Kindern, die
in Hamburg leben. Am 8. Mai, es ist sein
50. Hungerstreik-Tag, wird er wegen Haftunfähigkeit aus dem Gefängnis
entlassen, seine Mitgefangenen einige Tage später.
Jesuiten-FLüchtlingsdienst
21. April 00
Hamburger Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in Jork. Ein 17-jähriger
Abschiebehäftling aus Guinea errichtet während des Freigangs
seiner Mitgefangenen morgens gegen 8 Uhr eine Barrikade vor seiner Zelle
und zündet sie an. Er wird mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus
nach Boberg gebracht. Ermittler gehen davon aus, daß der Jugendliche
sich umbringen wollte, um seiner drohenden Abschiebung zu entgehen.
taz Hamburg 22.4.00; morgengrauen Nr. 81 Juli 00
23. April 00
Neugremnitz in Brandenburg. Der 16 Jahre alte Asylbewerber Rodriguez
S. aus Kolumbien wird von deutschen Jugendlichen angegriffen und gewürgt.
Als er mit seinen Begleitern in deren Auto flüchtet, werden auch die
drei Begleiter geschlagen und mit rassistischen Parolen beleidigt. Dem
wegfahrenden Wagen werfen die Angreifer Flaschen hinterher.
Opferperspektive (JWB 3.5.00; BORG Bernau);
Konkret 10/00, S. 18
26. April 00
Fürstenfeldbruck bei München. Ein 27 Jahre alter Flüchtling
soll zwecks Abschiebung festgenommen werden. Der Mann flieht, wird dann
aber von zwei Polizisten eingeholt. Bei der anschließenden Rangelei
"löst sich" ein Schuß aus der Dienstpistole und durchschlägt
die Hand des Flüchtlings. Dieser ergreift die Waffe und schießt
seinerseits auf die Beamten, die jedoch nicht getroffen werden.
Dann flieht er mit der Waffe, wird kurz darauf noch einmal gestellt
und ergibt sich. Im Krankenhaus muß seine verletzte Hand operiert
werden.
FR 27.4.00; taz 27.4.00
28. April 00
Guben in Brandenburg. Vor der Diskothek "Bitburger" schlagen 10 Nazis
einen pakistanischen Asylbewerber zusammen. Die Rassisten drohen: "Wir
machen es genau wie mit deinem Freund im letzten Jahr."
Die gerufenen Polizeibeamten nehmen nur eine Anzeige einer Diskothekenbesucherin
gegen den Pakistani auf, das Opfer selbst wird mit den Worten "Hau ab nach
Pakistan" weggeschickt.
FR 3.5.00; noch härtere zeiten – cottbus;
Opferperspektive (InfoRadio 2.5.00; LR 3.5.00)
28. April 00
In der Hamburger JVA Glasmoor schneidet sich der 34 Jahre alte Kamel
C. aus Tunesien zum zweiten Mal die Pulsadern auf. "Notdürftig zusammengeflickt",
wird er am nächsten Morgen zum Flughafen gebracht, wo eine Ärztin
interveniert, so daß die Abschiebung abgebrochen wird. Eine Woche
später erfolgt dann die Abschiebung nach Tunesien.
(siehe auch: Anfang November 99 – Heft I)
taz Hamburg 19.6.00;
Hamburger Senat DS 20/469
29. April 00
Guben in Brandenburg. In der Diskothek "U-Boot" werden drei pakistanische
Asylbewerber von Unbekannten angegriffen, als für eine kurze Zeit
das Licht ausgeht. Sie werden getreten, geschlagen, gegen eine Wand und
eine Tür gestoßen. Ein Mann wird durch die Schläge im Gesicht
verletzt. Die gerufenen Ordnungsbeamten geben einem der Angegriffenen zu
verstehen, daß er sich ruhig verhalten solle, denn sonst werde er
noch einmal geschlagen.
FR 3.5.00; noch härtere zeiten – cottbus;
Opferperspektive (InfoRadio 2.5.00; LR 3.5.00)
30. April 00
Ein 22 Jahre alter Flüchtling aus dem Kongo wird im brandenburgischen
Lübben abends von zwei Männern mit einem Messer bedroht. Die
Angreifer verlangen eine Büchse Bier. Passanten mischen sich ein und
verhindern dadurch Schlimmeres.
MAZ 3.5.00
April 00
Treskow bei Neuruppin in Brandenburg. Der Inhaber und Betreiber des
Flüchtlingsheimes, Karl Wiesemann, schleudert die Sachen der Bosnierin
Myma Hobic über den Flur, schlägt sie und beleidigt alle HeimbewohnerInnen
als "Scheißasylanten". Ähnliches berichtet auch die Kolumbianerin
Luz Stella Pinto: "Wiesemann mag keine Menschen, die ihm nicht gehorchen."
RA 19.4.00
2. Mai 00
Eine tote Person wird in der Nähe von Zittau auf polnischer Seite
der Grenze (Porajow) aus der Neiße geborgen. Todesursache: vermutlich
Ertrinken.
BT-Drucksache 14/5613
5. Mai 00
Oschersleben in Sachsen-Anhalt. Der 32 Jahre alte Abotsi Komlan aus
Togo will gegen Abend in einer Telefonzelle telefonieren, als er herausgezerrt
und getreten wird. Er versucht zu fliehen, wird von den sechs Rassisten
eingeholt, angeschrien und getreten. Einer der Angreifer schlägt ihm
mit einer Zaunlatte immer wieder auf den Kopf
VM 17.5.00; stern 26/00
5. Mai 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Acht Gefangene sind seit
drei Wochen im Hungerstreik. Ein russischer Mann öffnet sich die Pulsadern
und kommt dann ins nahegelegene Krankenhaus Köpenick. Danach wird
er aus der Haft entlassen.
FRat Berlin 9.5.00;
Hartwig Berger – Bündnis90 / Die Grünen 28.5.00
6. Mai 00
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Die 40 Jahre alte Naimah Hadjar erhängt
sich in der Dusche der Transitunterkunft aus Angst vor der Abschiebung.
Frau Hadjar war am 11. September 99 in die BRD geflohen, nachdem
sie von algerischer Polizei mehrfach vergewaltigt und geschlagen worden
war. Ihr Mann gilt als Regimegegner und ist seit 5 Jahren in Algerien verschwunden.
Der Asylantrag wird nach einer Woche als "offensichtlich unbegründet"
abgelehnt. Naimah Hadjar ist in psychisch sehr schlechter Verfassung; sie
hat stundenlange Weinkrämpfe. Am 26. Februar 2000 wird sie nach einem
Nervenzusammenbruch aus dem Transitbereich heraus in die psychiatrische
Abteilung des St. Markus-Krankenhauses gebracht. Hier erfolgt ihre Bewachung
24 Stunden täglich durch zwei BGS-Beamten. Im März kommt sie
in die JVA Frankfurt-Preungesheim in Abschiebehaft und schließlich
am 4. Mai zurück in den Transitbereich am Frankfurter Flughafen. Sie
hat die sieben Monate Aufenthalt in der BRD ausschließlich in Gefangenschaft
verbringen müssen.
Ein Brief, den der Rechtsanwalt von Frau Hadjar vom 18. Februar
an das Bundesinnenministerium schickte und dieses aufforderte, Frau Hadjar
aus humanitären Gründen einreisen zu lassen, ist auch eine Woche
nach ihrem Tod noch nicht beantwortet worden.
In einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums heißt
es nach ihrer Selbsttötung: "Wegen der Paßvernichtung war es
nicht möglich, ihre Identität zwecks zügiger Rückführung
festzustellen......Sie hat damit die Ursache für die sich daraus ergebene
Situation selbst geschaffen."
FR 9.5.00; BeZ 9.5.00; jW 10.5.00; FR 12.5.00;
Pro Asyl 12.5.00;Pro Asyl 16.5.00; FR 29.5.00;
ORB – "Tod im Niemandsland" 25.9.01
7. Mai 00
Neustadt (Dosse) in Brandenburg. Ein 19-jähriger Flüchtling
aus Togo ist auf dem Weg zum Bahnhof, als er um 22.15 in der Köritzer
Straße von einem Mann mit der Faust gegen den Kopf geboxt wird. Der
Angegriffene flieht auf das nahegelegene Bahnhofsgelände und versteckt
sich dort in einer Werkstatt. Ein Bahnarbeiter hilft ihm und ruft die Polizei.
Der Mann kommt zur Beobachtung seines Gesundheitszustandes ins Krankenhaus.
MAZ 9.5.00; RA 9.5.00; taz 9.5.00;
Konkret 10/00, S. 18
7. Mai 00
In der Nähe der brandenburgischen Ortschaft Kienitz wird eine
unbekannte, vermutlich ertrunkene Person aus dem Wasser der Oder geborgen.
BT-Drucksache 14/5613
7. Mai 00
Zwei afghanische Flüchtlinge, 34 und 40 Jahre alt, werden in Frankfurt
an der Oder im Stadtzentrum brutal verprügelt und mit Stuhlbeinen
niedergeschlagen. Die Angegriffenen müssen sich ihre Verletzungen
im Krankenhaus ambulant behandeln lassen. Gegen die jugendlichen Gewalttäter
werden Haftbefehle beantragt.
RA 9.5.00; taz 9.5.00; BeZ 9.5.00
8. Mai 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der russische Gefangene
Wolodermire S. (Wolodja C.), der sich im Hungerstreik befindet, wird aufgrund
seines schlechten Gesundheitszustandes aus der Abschiebehaft entlassen.
Als er sich – entsprechend der ihm gesetzten Fristen – am 22. Mai bei der
Ausländerbehörde meldet, wird er erneut festgenommen und kommt
wieder ins Abschiebegefängnis Köpenick. Er beginnt erneut einen
Hungerstreik und wird – wieder wegen Haftunfähigkeit – am 14. Juni
entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; Jesuiten-Flüchtlingsdienst
9. Mai 00
Von 1997 bis heute haben laut Aussagen von Kirchenverbänden insgesamt
18 Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen im Transitbereich des
Frankfurter Airports infolge der "unerträglichen psychischen Belastung"
durch die "Langzeitinternierung" stattgefunden. (16 Fälle sind hier
dokumentiert)
FR 9.5.00
10. Mai 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Algerier Salvador
A. befindet sich in kritischem Zustand – er hungert seit
25 Tagen. Durch einen Granatsplitter ist sein Bein geschwollen und
blau verfärbt. Weil eine medizinische Behandlung im Abschiebegefängnis
verweigert wird, versucht er selbst, sich den Splitter mit einem Plastikmesser
aus dem Schienbein zu entfernen. Farkoni wird am 12. Mai entlassen, indem
er vor das Gefängnistor gesetzt wird. Freunde bringen ihn in ein Berliner
Krankenhaus. Nach vierwöchiger Therapie kann er auch hier entlassen
werden.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; Bündnis90 / Die Grünen
10.5.00;
taz 25.5.00
15. Mai 00
Der 29 Jahre alte Togoer S. wird über Ghana nach Togo abgeschoben.
Als Polizisten auf dem Flughafen Lomé Geld von ihm verlangen, er
jedoch keines hat, entwickelt sich eine handgreifliche Auseinandersetzung,
bei der er Zähne verliert. Dann wird er auf dem Flughafengelände
inhaftiert. Ihm wird das Anhörungsprotokoll aus seinem Asylverfahren
vorgehalten, das sich offensichtlich in seinem Gepäck befand. Die
nächsten zwei Wochen bleibt er im Sûreté Nationale inhaftiert.
Dann erfolgt seine Freilassung unter der Auflage, daß er sich für
die Regierungspartei einsetzen soll. Er steht unter Bewachung. Sein Gepäck
hat er nie erhalten.
Am 19. Dezember 2001 gelingt ihm erneut die Flucht in die BRD,
wo seine Frau und seine Kinder bereits ein festes Aufenthaltsrecht haben.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin
18. Mai 00
In einem Flüchtlingsheim in Bergkamen in Nordrhein-Westfalen droht
ein Mann aus dem Kosovo, seinen drei Monate alten Sohn vom Balkon des ersten
Stockes zu werfen, wenn die Polizei die Abschiebung seiner Familie durchführt.
Nach stundenlangen Verhandlungen stürmt die Polizei die Wohnung der
Flüchtlinge, und die Familie wird dann in polizeilicher Begleitung
über Düsseldorf in den Kosovo abgeschoben.
BeZ 19.5.00
19. Mai 00
Ein togoischer Asylbewerber, der wegen Posttraumatischer Belastungsstörung
im Behandlungszentrum für Folteropfer Refugio in Kiel seit langem
in Behandlung ist, wird zwecks Abschiebung morgens um 7 Uhr festgenommen.
Vorher war sein Antrag auf Eilrechtsschutz vom Verwaltungsgericht
Schleswig und dem Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden. Seine Anwältin
hatte den Antrag auf Eilrechtsschutz mit der akuten Suizidgefährdung
und mit der absehbaren massiven Verschlimmerung der Erkrankung des Mannes
durch die Abschiebung begründet. Das Verwaltungsgericht Schleswig
meinte, daß es ausreichen würde, wenn der Mann von BGS-Beamten
und einem psychiatrischen Facharzt begleitet werden würde. Zudem formulierte
es folgende Passage: "Ausweislich einer Auskunft der Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Lomé wird im übrigen ein Facharzt der psychiatrischen
Klinik der Stadt Aneho den Antragsteller am Flugplatz in Empfang nehmen
und weiter psychiatrisch begleiten."
Tatsächlich gilt der Mann nach der Abschiebung für
seine Familie in Togo, wie für seine Freunde und Bekannten in Deutschland,
zunächst als vermißt. Das Innenministerium in Kiel teilt auf
Nachfragen mit, daß der Mann am Tag nach der Abschiebung von der
togoischen Polizei freigelassen wurde.
Erst Wochen nach der Abschiebung meldet er sich selbst telefonisch
bei seinem Rechtsanwalt in Schleswig-Holstein. Er berichtet, daß
er noch auf dem Flughafen von der togoischen Polizei festgenommen wurde.
Er wurde verhört, wobei ihm unter massiven Drohungen viele Fragen
zu seinem Asylverfahren in Deutschland gestellt wurden. Dann kam er ins
Gefängnis. Mit 2000 DM gelang es seiner Familie, ihn nach zweieinhalb
Wochen aus unmenschlichen Haftbedingungen freizukaufen. Die Polizei folgt
ihm nach Hause, und er bekommt Auflagen, sich polizeilich zu melden.
Aus Angst vor einer weiteren heimlichen Verhaftung taucht er
unter, lebt unter schwierigen Bedingungen, denn seine Familie kann ihn
finanziell nicht weiter unterstützen. Seine Medikamente sind zu Ende,
und er selbst hat kein Geld, sich welche zu kaufen.
Der Schlepper Nr. 11/12 Juni 2000;
Der Schlepper Nr. 13 September 2000
20. Mai 00
Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Der 46 Jahre alte Wahid Seid ist
mit dem Fahrrad unterwegs, als sich ihm auf einem Parkplatz drei junge
deutsche Männer in den Weg stellen und ihn zwingen, vom Rad abzusteigen.
Dann schlagen sie mit Fäusten und Kabeln auf ihn ein. Er erleidet
Prellungen und Blutergüsse am Kopf, am Oberkörper und an den
Oberschenkeln und eine Platzwunde an der Unterlippe.
Neben den körperlichen Verletzungen erfährt der von
Foltererfahrungen traumatisierte Iraker durch die Mißhandlung eine
"deutliche psychotische Beeinträchtigung" (Amtsärztin, 22.5.00).
Dies ist bereits der dritte rassistische Überfall, den Wahid
Seid in Stralsund erleben muß, und er stellt erneut einen Umverteilungsantrag,
um bei seinem Bruder in Hannover leben zu können.
Er versucht, sich mit Alkohol und Tabletten zu vergiften und
wird deshalb zunächst für zehn Tage stationär, später
ambulant psychiatrisch behandelt.
(siehe auch: 24. August 97, 7. März 98 – Heft I und
3. November 00)
Migrationszentrum Göttingen;
FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003
24. Mai 00
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Nach der Ablehnung seines Asylantrages ist
der 18 Jahre alte Flüchtling K. aus Angola nervlich am Ende. Er sitzt
im Aufenthaltsraum und weint und betet. Trotz der verabreichten Beruhigungsmittel
erzählt er von Grausamkeiten, die er in Angola erlebt hat. Er hat
das Gefühl verrückt zu werden. Wegen seiner schweren Depressionen
kommt er drei Tage später in ein Krankenhaus. Zehn Tage später
wird er nach Angola abgeschoben.
Camp-Ztg 12.7.01; FSD-Ffm 3.1.02
25. Mai 00
Einen Tag vor seiner geplanten Abschiebung wird ein kongolesischer
Flüchtling aus dem Abschiebegefängnis Büren entlassen. Er
kommt umgehend in eine psychiatrische Klinik. Die Entlassung erfolgte ausschließlich
aufgrund des Engagements von UnterstützerInnen, denn der ärztliche
Dienst des Gefängnisses hatte ihn für "abschiebefähig" erklärt.
Der Flüchtling ist psychisch schwer krank und war schon
vor seiner Festnahme in dem ihm zugeteilten Landkreis in Thüringen
längere Zeit in einer psychiatrischen Klinik. Seine Erkrankung hatte
sich durch die Bedingungen in seiner Flüchtlingsunterkunft und durch
Repressalien der Behörden, die seinem Protest gegen diese Bedingungen
folgten (Zwangsumverteilung, Strafanzeigen), deutlich verschlimmert. Seine
Festnahme war in Köln erfolgt, wo er eine "Rede an die Staatsoberhäupter
der Welt" hielt.
FRat Thür Info Nr. 15
28. Mai 00
Als die vierzehn vietnamesischen Asylbewerber in Eisenhüttenstadt
am späten Sonntagabend spazierengehen, werden sie von einer Gruppe
Deutscher angepöbelt, beleidigt und bedroht. Die meisten der Bedrohten
können fliehen, ein
24 Jahre alter Vietnamese wird brutal zusammengeschlagen. Er kommt
mit einem Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus.
Sieben Täter im Alter von 16 bis 23 Jahren können identifiziert
werden – sechs von ihnen werden vorläufig festgenommen.
RA 30.5.00; BeZ 30.5.00; MAZ 3.6.00;
BeZ 3.6.00; BeZ 7.6.00
30. Mai 00
Prenzlau in der brandenburgischen Uckermark. Ein 30-jähriger iranischer
Flüchtling wird von drei jungen Rassisten belästigt, geschlagen
und mit einem Messer bedroht. Er wehrt sich mit einem Fotostativ.
Opferperspektive; MAZ 3.6.00
30. Mai 00
Im bayerischen Reichenau wird ein nigerianischer Flüchtling mit
Bauchschmerzen von BGS-Beamten aufgegriffen.
BT-Drucksache 14/5613
31. Mai 00
Berlin. Der 24 Jahre alte Atef B., politischer Flüchtling aus
Tunesien, soll abgeschoben werden. Als der Gefangene früh morgens
um 8 Uhr auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld vom Polizeiwagen zur
Gangway der Aeroflot-Maschine gebracht wird, versucht er sich trotz der
an Armen und Beinen befestigten Stahlfesseln zu wehren. Die begleitenden
Polizisten beschimpfen ihn, schlagen ihm mit Fäusten auf den Kopf
und versuchen, ihm mit einem Tuch den Mund zuzubinden. Atef B. kommt so
schwer blutend ins Flugzeug, daß eine Stewardeß den Flugkapitän
informiert und dieser die Mitnahme des Verletzten verweigert.
Atef B. wird zurück in das Abschiebegefängnis Köpenick
gebracht, wo er die nächsten drei Tage in Einzel- bzw. Strafhaft verbringen
muß. Er hat ein blutunterlaufenes Auge, zerschlagene Lippen, Prellungen
an Kopf und Körper, Wunden an den Beinen durch Fesselung und ist seelisch
in einem verzweifelten Zustand von Panik und Schock.
Es war der vierte Versuch, ihn abzuschieben. Auch die vorherigen
Abschiebeversuche verliefen gewaltsam und unter Mißhandlungen und
scheiterten an der Weigerung der Piloten, den Gefangenen mitzunehmen. Einmal
wurde Herr B. auf eine Trage geschnallt, ein anderes Mal drückten
ihm die Beamten einen nassen Lappen auf den Mund, um seine Schreie zu unterdrücken.
Der letzte Abschiebungsversuch wurde am 26. Mai abgebrochen.
Am 28. Juni wird der Gefangene in die JVA Chemnitz gebracht,
eine Strafhaft-Anstalt, in der die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten
für seine in Berlin lebenden Angehörigen erheblich erschwert
sind. Aus dieser Haftanstalt wird Herr B. am 16. August abgeschoben. Aus
Angst vor erneuter Verfolgung und Mißhandlung hält er sich in
Tunesien versteckt. (siehe auch: 30. März 2000)
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Hartwig Berger – Bündnis 90/Die Grünen 2.6.00;
taz 5.6.00; taz 6.6.00;
UNBEQUEM 6/00; Antirassistische Initiative Berlin
2. Juni 00
Ludwigshafen. Als die Polizeibeamten die Frau aus Togo zur Abschiebung
abholen wollen, springt diese aus dem Fenster und flieht. Sie muß
drei Kinder zurücklassen und taucht unter. Bereits vor einigen Wochen
war ihr Mann abgeschoben wor
den – die minderjährigen Kinder kommen in ein Kinderheim.
FR 3.6.00
2. Juni 00
Der afrikanische Asylbewerber Sarif B. wird im Regionalzug zwischen
Erkner und Fürstenwalde von einem deutschen Paar beleidigt und angegriffen.
Als Sarif B. in einen anderen Waggon flüchtet, verfolgt ihn der glatzköpfige
Mann, ergreift ihn, schüttelt ihn und wirft ihn zu Boden. Dann tritt
er ihm mehrmals in die Beine. Sarif B. erleidet Prellungen und Schürfverletzungen
und kann sich drei Tage lang nur unter großen Schmerzen bewegen.
Opferperspektive
2. Juni 00
Schenefeld im Kreis Pinneberg – Schleswig-Holstein. Der
40-jährige Kongolese Senge Litumba springt aus dem Fenster seiner
im dritten Stock liegenden Wohnung, als morgens um
4 Uhr an seine Tür geklopft wird. Da er nicht als Asylberechtiger
anerkannt wurde und zu seinem Abschiebetermin am
30. Mai nicht erschienen war, vermutete er, daß er zur Abschiebung
abgeholt werden sollte.
Trotz der großen Höhe des Falles zieht er sich eine
relativ leichte Verletzung, einen Armbruch, zu, der im Hamburger St. Georg
Krankenhaus behandelt wird.
In den neun Jahren seines Deutschland-Aufenthaltes konnte Senge
Litumba sich sieben Jahre lang selbst finanzieren. Er hat bis heute nie
Sozialhilfe bezogen. Vor eineinhalb Jahren wurde ihm die Arbeitserlaubnis
entzogen, weil er abgeschoben werden sollte.
Nach dem gefährlichen Selbsttötungsversuch muß
Senge Litumba sich jetzt wegen eines "depressiven Syndroms mit suizidalen
Krisen" psychiatrisch behandeln lassen.
Bericht des Betroffenen; Fluchtpunkt Hamburg;
FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000
3. Juni 00
Perleberg in Mecklenburg-Vorpommern. Am frühen Morgen werden ein
15-jähriger chinesischer Flüchtling und ein
16-jähriger Aussiedler von drei Rechtsradikalen angegriffen. Die
Täter brüllen: "Ausländer raus, wir sind Deutsche und rechtsradikal!"
Dann schlagen sie die Jugendlichen ins Gesicht, reißen sie zu Boden
und treten auf sie ein. Die beiden Angegriffenen werden verletzt.
Die Täter werden nach Feststellung ihrer Personalien wieder
auf freien Fuß gesetzt – später dann in Haft genommen.
MAZ 5.6.00; BeZ 5.6.00;
taz 5.6.00;
Konkret 10/00, S. 18
4. Juni 00
Flüchtlingsunterkunft in der Azbill-Kaserne in Rüsselsheim
– es ist 2.30 Uhr morgens. Ein 39-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan
läuft brennend wie eine "lebende Fackel" über den Hof.
Nachdem es MitbewohnerInnen gelungen ist, die Flammen mit Wolldecken
zu ersticken, kommt der Mann schwer verletzt ins Krankenhaus. Dort erliegt
er seinen Brandwunden.
Nach Ermittlungen der Polizei hat sich der Flüchtling selbst
angezündet und verbrannt.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den Asylantrag des schwer
kriegstraumatisierten und behinderten Mannes vor kurzem abgelehnt. Dadurch
hatte er jegliche Hoffnung verloren, seine Frau und seine vier Kinder legal
in die BRD zu holen.
Mainspitze 5.6.00; VDAS
7. Juni 00
Sinzing in Rheinland-Pfalz. Als die Polizisten am Morgen den kurdischen
Flüchtling Ibrahim Altas in seiner Unterkunft zur Abschiebung abholen
wollen, und dieser die Tür nicht sofort öffnet, dringen sie gewaltsam
ein. Ibrahim Altas springt daraufhin aus dem Fenster und fällt zwei
Stockwerke in die Tiefe. Aufgrund seines geringen Körpergewichtes
überlebt er den 10-Meter-Fall, kommt allerdings mit schwersten Verletzungen
ins Maria-Stern-Krankenhaus nach Remagen. Seine Trümmerbrüche
an beiden Fersenbeinen und der Bruch des Ellenbogengelenkes erfordern eine
lange und intensive stationäre Behandlung, in deren Verlauf zudem
ein Zeh amputiert werden muß.
"Ich wollte lieber sterben als in die Türkei zurück",
äußerte sich Ibrahim Altas später. Nachdem sein Vater von
türkischen Soldaten ermordet worden war, und auch er selbst verfolgt
wurde, war er in die BRD geflohen.
AZADI informationen Nr. 19 April-Juni 2000;
Rhein Ztg Koblenz 27.6.00;
Kreisstadt Echo Juni 2000;
Ökumenische Flüchtlingshilfe Bad Neuenahr
9. Juni 00
Im Freibad der brandenburgischen Stadt Cottbus werden ein 13-jähriger
und ein 14-jähriger Asylbewerber von fünf Deutschen beschimpft
und geschlagen. Als die beiden zusammen mit anderen kosovo-albanischen
Kindern und zwei Betreuerinnen das Bad verlassen wollen, werden sie erneut
ange-
griffen.
Der Bademeister war trotz mehrmaliger Bitten nicht bereit, die
Polizei zu rufen oder den Opfern zu helfen.
Opferperspektive (LR 14.6.00)
21. Juni 00
Im Hamburger Containerhafen wird ein "blinder Passagier" aus einem
Container geholt, der die 20 Tage Fahrt bei Temperaturen um 3 Grad nur
überlebte, weil er einen Neopren-Anzug anhatte.
"Morgenmagazin" 21.6.00
22. Juni 00
Im sächsischen Borna wird ein im Rollstuhl sitzender afghanischer
Flüchtling an einer Kreuzung mit Absicht angefahren. Dann steigt der
Beifahrer aus und schlägt den 31-Jährigen. Dieser wird schwer
verletzt.
Die Zeit 6.7.00
23. Juni 00
Prenzlau in Brandenburg. Zwei Asylbewerber, ein Pakistani und ein Iraker,
werden nach einem Einkauf vor einem Supermarkt von sieben Rassisten beschimpft
und aus etwa fünf Metern Entfernung mit einer Schreckschußpistole
beschossen. Der 20-jährige Täter droht: "Ich mach´ dich
tot".
Den Angegriffenen gelingt die Flucht in ihr Wohnheim.
TS 25.6.00; MAZ 26.6.00;
BeZ 26.6.00
27. Juni 00
Ein 15 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak wird im mecklenburgischen
Friedland Opfer eines brutalen Angriffes mehrerer Jugendlicher. Er wird
beleidigt, geschlagen und mißhandelt. Einer der Täter drückt
ihm eine glühende Zigarette in den Nacken.
FR 4.7.00; BeZ 28.7.00
28. Juni 00
Der 31 Jahre alte Nigerianer John Paul wird von Frankfurt am Main um
12.00 Uhr mit der Maschine KLM-587 nach Lagos abgeschoben, nachdem er zwei
Tage vorher nach dreimonatiger Abschiebehaft aus der JVA Untermaßfeld
abgeholt worden war. Nach der Abschiebung gilt er zunächst als verschwunden.
Erst viel später stellt sich heraus, daß er von den
ihn begleitenden BGS-Beamten am Flughafen Lagos direkt an die nigerianische
Flughafen-Polizei übergeben wurde und in Gefängnishaft kam. Im
Oktober wird er aus der Haft entlassen und hält sich seither versteckt.
Auch zum Zeitpunkt seiner Abschiebung wurde John Paul in Nigeria
noch steckbrieflich gesucht, was den deutschen Behörden bekannt war.
John Paul war vor seiner Flucht in Nigeria aktives Mitglied und einer der
Sprecher der katholischen Gemeinschaft Nigerian Pentecostal Movement (N.P.M.)
gewesen. Am 15. Juli 1996 war in Kaduna eine Gebetsveranstaltung der Gemeinschaft
von muslimischen Gruppen überfallen worden. Dabei waren viele Menschen
verletzt und getötet und Häuser niedergebrannt worden. Auch die
Eltern, zwei Brüder und die jüngere Schwester von John Paul kamen
dabei um. Er selbst wurde zur Fahndung ausgeschrieben, was er durch Steckbriefe
und TV-Meldungen erfuhr.
Mit Hilfe von Freunden und falschen Papieren gelang es ihm, im
Januar 1997 das Land zu verlassen und in die BRD einzureisen.
Obwohl er im Januar 1999 seine deutsche Freundin Tamara geheiratet
hatte, war er am 18. März 2000 aus der gemeinsamen Wohnung heraus
verhaftet und in Abschiebehaft genommen worden.
Am 13. Juni 2000 wurde zum ersten Mal versucht, ihn über
Frankfurt am Main abzuschieben. Trotz seiner starken Fesselung an Händen
und Füßen hatte er sich gewehrt und wurde schließlich
in die JVA Untermaßfeld zurückgebracht. Obwohl er selbst verletzt
wurde, erstatteten die Beamten gegen ihn eine Strafanzeige wegen Körperverletzung.
Tamara Paul, die auch nach der Abschiebung ihres Mannes weiter
nach seinem Verbleib forschte, und deren Ehe behördlicherseits als
"Scheinehe" bezeichnet worden war, erhält vom Bundesgrenzschutz die
Mitteilung, daß sie die Kosten der Abschiebung in Höhe von 23.000
DM tragen müsse. (siehe auch: Im Jahre 1997 – Heft I)
Berichte von John und Tamara Paul;
Karawane – Bremen; FW 8.8.00
Juni 00
In panischer Angst vor der Abschiebung flieht ein 26 Jahre alter Mann
aus Ecuador aus einem Hamburger Krankenhaus und entzieht sich damit der
lebensrettenden Behandlung seiner offenen Tuberkulose-Erkrankung.
BeZ 1.7.00
Juni 00
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Die 35 Jahre alte Iranerin Frau M. ist psychisch
schwer angeschlagen, leidet zunehmend unter Unruhezuständen, Schlaf-
und Eßstörungen. Als sie erfährt, daß ihr die Einreise
in die BRD nicht gestattet wird, äußert sie mehrfach Selbsttötungsabsichten,
so
daß sie mit Medikamenten beruhigt wird. Im Zusammenhang mit der Zurückweisung
einer Frau aus Afghanistan bricht Frau M.
zusammen, kommt in die Flughafenklinik und erhält erneut Psychopharmaka.
Zwei Tage später fällt Frau M. nachts gegen 4.00 Uhr bewußtlos
vom Stuhl. Nach Aufenthalten in der Flughafenklinik und der Psychiatrie
wird ihr und ihren beiden sieben und zehn Jahre alten Kindern die Einreise
in die BRD gestattet.
FSD-Ffm Nov. 2000
Juni 00
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main, Gebäude C 182. Der algerische 32 Jahre alte Flüchtling
Herr A. hat einen Nervenzusammenbruch, tritt mehrere Mülleimer um
und verletzt sich dabei am Fuß. Er sitzt seit 206 Tagen im Transitbereich
des Flughafens. An seinem 230. Tag wird er nach Algier zurückgewiesen.
FSD-Ffm
Juni 00
Im ersten Halbjahr 2000 haben in den beiden Berliner Abschiebehaftgefängnissen
(Moabit-Kruppstraße und Köpenick-Grünauer Straße)
228 "Nahrungsaufnahmeverweigerungen" (Hungerstreiks) stattgefunden.
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Berlin Nr. 923 – 18.7.00
Sommer 00
Der Antrag auf "Umverteilung", den der irakische Flüchtling Wahied
Saied gestellt hat, um in der Nähe zweier seiner Brüder und eines
Vetters leben zu können, wird vom Landkreis Hannover abgelehnt.
Der durch Verfolgung und Folter schwer traumatisierte Mann ist
auch an seinem ihm zugewiesenen Wohnort Stralsund bereits viermal von Skinheads
angegriffen und mißhandelt worden. Die ersten drei Überfälle
geschahen in unmittelbarer Nähe seiner Unterkunft auf dem Dänholm.
Wahied Saied erlitt eine Platzwunde auf der Lippe, Thoraxprellung und Blutergüsse
am Oberkörper, Hautabschürfungen und einen handflächengroßen
Bluterguß am Bein. Beim vierten Angriff schlugen ihm die Täter
einen Zahn aus.
Nach einem Selbsttötungsversuch und einem daran anschließenden
zehntägigen Krankenhausaufenthalt diagnostizieren die Ärzte und
Therapeuten schwere Depressionen, Schlaflosigkeit, Panikattacken, Angstträume
und Posttraumatische Belastungsstörungen. Aufgrund seiner "latenten
Suizidalität" bekommt Wahied Saied Medikamente und wird entlassen.
Die Ärzte empfehlen dringend einen Umzug in die Nähe
seiner Familie nach Niedersachsen, um seine seelische Gesundung zu erreichen.
Obwohl seine Familie sich bereit erklärt, für seinen Lebensunterhalt
aufzukommen, hat Wahied Saied auch im Dezember 2001 noch nicht die Erlaubnis
umzuziehen.
Als er – ohne Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde
– doch nach Göttingen fährt, weist ihn ein Arzt umgehend zur
stationären Behandlung in das Göttinger Landeskrankenhaus ein.
jW 19.12.01; ND 28.12.01
2. Juli 00
Volksfest in Malchow in Mecklenburg-Vorpommern. Etwa
40 randalierende Deutsche brüllen rassistische Parolen und greifen
Menschen an. Es werden insgesamt fünf Personen verletzt; zwei von
ihnen sind Asylbewerber aus dem Irak, einer ist Flüchtling aus der
Türkei.
BeZ 3.7.00;
jW 4.7.00; FR 4.7.00;
BeZ 5.7.00; Die Zeit 6.7.00
3. Juli 00
Im bayerischen Furth im Wald wird eine rumänische Person nach
"unerlaubtem" Grenzübertritt aus Tschechien auf der Flucht vor der
Festnahme von einem Diensthund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
7. Juli 00
Neubrandenburg in Brandenburg. Ein 40 Jahre alter Flüchtling aus
Nigeria wird am Nachmittag in einem Stadtbus von fünf Deutschen beschimpft
und beleidigt und dann mit einer 60 cm langen Eisenkette traktiert. Der
Busfahrer kann den Angriff stoppen, doch als der Nigerianer den Bus verlassen
kann, trifft ihn eine Flasche am Kopf. Er erleidet Prellungen und Platzwunden
am Hinterkopf. Einer der Täter wird festgenommen.
ARD – Tagesschau 9.7.00; OZ 10.7.00;
FR 10.7.00; Ber. Ztg 10.7.00; JWB 19.7.00
8. Juli 00
JVA Büren – Abschiebegefängnis. Vier Gefangene singen folgendes
Protestlied, weil ihnen ohne weitere Erklärung die Küchenbenutzung
verweigert wird:
"We want to be free from the prison of Büren,
we want to be free from the prison of Büren,
so wicked Germans let us go free,
for we are not criminals, neither are we animals,
so why threat us bad like this."
Dann stürmen 15 Beamte die Zellen mit den Worten, das Konzert
sei zu Ende, sie seien hier in Deutschland. Zwei Gefangene werden aus der
Zelle gebracht, und als die Beamten zurückkommen, um einen weiteren
mitzunehmen, weigert sich dieser und hält sich fest.
Er wird geschlagen, und als er brüllt "Germans don't kill
me", drücken sie ihm solange den Hals zu, bis er vor lauter Luftnot
losläßt. Dann kommt der Kameruner für einen Tag in den
"besonders gesicherten Haftraum" (BGH) der Anstalt, anschließend
für sieben Tage in eine Isolationszelle.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 22.8.00
10. Juli 00
Zitat aus dem Schreiben des Landeseinwohneramtes Berlin an das Amtsgericht
Schöneberg:
"Für die erneute Abschiebung ist der Einsatz eines Integralhelms
vorgesehen. Der Helm wurde eigens für Hr. E. (Abkürzung des Namens
durch ARI) angefertigt. Die Zustimmung des Auswärtigen Amtes für
die Verwendung des Prototypen wird in den nächsten Tagen erwartet.
Die Maßnahme ist erforderlich geworden, weil der Betroffene nicht
in der Lage ist, seine Situation richtig einzuschätzen."
Hintergrund des Schreibens ist die mehrmalige Weigerung des 38-jährigen
H. E., sich nach Tunesien abschieben zu lassen. In seiner Verzeiflung hatte
er selbst bei einem vorherigen Abschiebeversuch gerufen, daß er an
einer ansteckenden Krankheit leide. Durch das Tragen des Helmes des Herrn
H. E. sollte – laut Aussage des Landeseinwohneramtes – mitreisenden
Passagieren die Angst vor einer eventuellen Infektion durch Herrn H. E.
genommen werden.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
Gilda Schönberg – Rechtsanwältin
10. Juli 00
Bei Groß Breesen, nahe dem brandenburgischen Guben, wird eine
unbekannte, vermutlich ertrunkene Person aus der Neiße geborgen.
BT-Drucksache 14/5613
11. Juli 00
Eine 28 Jahre alte Asylbewerberin aus Kenia wird in Frankfurt an der
Oder in der Nähe ihres Wohnheimes überfallen. Der Täter
würgt sie von hinten. Erst aufgrund ihrer heftigen Gegenwehr und aufgrund
der Tatsache, daß ZeugInnen herbeieilen, läßt er von ihr
ab und flieht.
BeZ 12.7.00; RA 12.7.00; MAZ 12.7.00; TS 2.8.00
16. Juli 00
Flüchtlingsheim in Ludwigshafen-Oppau in Rheinland-Pfalz. Eine
Familie in der Wohnung Nummer acht im Erdgeschoß hat Gäste geladen,
weil einerseits Geburtstag und andererseits Abschied aus Deutschland gefeiert
wird. Um 1 Uhr 30 fliegt ein Molotow-Cocktail durch das Fenster und landet
auf dem Schoß der 11-jährigen Krenare Canbeka. Sie erleidet
schwere Brandverletzungen an beiden Beinen und am Bauch, ihre
12-jährige Schwester Visare, ihr 14 Jahre alter Bruder Fisnik
und die Mutter werden durch die von der zerberstenden Fensterscheibe herumfliegenden
Glassplitter leicht verletzt. Da der Brandsatz nicht explodiert ist, kann
das Feuer relativ schnell gelöscht werden. Die drei verletzten Kinder
und ihre Mutter sind Flüchtlinge aus dem Kosovo. Die 34 übrigen
BewohnerInnen kommen mit dem Schrecken davon.
Vor dem Haus werden nach den Löscharbeiten noch zwei weitere
Brandflaschen gefunden. Am 20. Juli werden vier Brandstifter im Alter von
14, 15, 16 und 18 Jahren festgenommen. Sie erhalten wegen versuchten Mordes,
schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung Gefängnisstrafen
von zweieinhalb und fünf Jahren.
Seit Januar 94 ist dies der dritte Brandanschlag auf das Heim.
Nach Aussagen des Polizeisprechers sind in letzter Zeit mehrmals Steine
auf das Haus geworfen worden.
afp 16.7.00; Schwäbische Ztg 16.7.00; taz 17.7.00;
jW 17.7.00; FR 17.7.00; KStA 17.7.00;
TS 17.7.00; jW 18.7.00; BeZ 18.7.00; BeZ 19.7.00; BeZ 20.7.00;
taz 21.7.00; FR 21.7.00; BeZ 21.7.00; FR 22.7.00; Spiegel 24.7.00;
BeZ 28.7.00; taz 23.9.00; BeZ 30.10.00; taz 31.10.00;
BeZ 15.11.00; taz 15.11.00;
IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01; Rheinpfalz 14.7.01
17. Juli 00
Frankfurt an der Oder. Ein kubanischer Asylbewerber ist in einer 15-köpfigen
Gruppe von Studenten der Europa-Universität Viadrina unterwegs, als
er von zehn jugendlichen Deutschen angepöbelt und beschimpft wird.
Zwei der Rassisten schlagen auch einem Deutschen aus der Gruppe ins Gesicht.
Vier der Täter werden vorläufig festgenommen – gegen
zwei erläßt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.
MAZ 18.7.00
19. Juli 00
Bad Elster in Sachsen. Eine vietnamesische Person wird im deutsch-tschechischen
Grenzbereich auf der Flucht vor der Festnahme von einem Zollhund gebissen
und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
19. Juli 00
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Als der Algerier M. Khalid seinen
Abschiebetermin erfährt, beginnt er zu toben, zertrümmert seine
Zelle und verletzt sich mit einer Fensterglasscherbe an Arm und Bauch.
M. Khalid hatte in den letzten Jahren ohne Papiere gelebt, und
als er auch im Hinblick auf sein im Februar geborenes Kind seine Rechtlosigkeit
nicht mehr aushielt, hatte er versucht, sich durch Selbstverbrennung zu
töten. Dadurch kam er in das psychiatrische Landeskrankenhaus Wiesloch
und anschließend direkt in die Abschiebehaft Mannheim.
Am 26. August erfolgt seine Abschiebung nach Algerien.
AG für Menschen in Abschiebehaft Oktober 2000
19. Juli 00
Baden-Württemberg. Bei einer sogenannten verdachtsunabhängigen
Kontrolle durch BGS-Beamte auf dem Karlsruher Hauptbahnhof werden einem
türkischen Asylbewerber
1800 DM weggenommen. Es handelt sich dabei um sein Urlaubsgeld, das
er kurz vorher ausgezahlt bekommen hatte. Nachdem sein Arbeitgeber, der
Betreiber eines türkischen Imbisses, vergeblich interveniert hatte,
gelang es der deutschen Lebensgefährtin mit massiven Argumenten, daß
dem Eigentümer sein Geld wieder zurückgegeben wurde.
Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme ist laut Bundesgrenzschutz
der Paragraph 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach dem AsylbewerberInnen
verpflichtet sind, ihr Einkommen auf die Kosten von Verpflegung und Unterkunft
in den staatlichen Sammellagern einzusetzen. Jeder Person steht in Baden-Württemberg
in der Regel nur ein monatliches Taschengeld von 80 DM zu. (siehe auch:
Mitte August 00)
FR 16.9.00
24. Juli 00
In Frankfurt (Oder) werden am Abend vier Inder und ein Pakistani von
drei Rassisten angegriffen und mit einem Baseballschläger attackiert
und verletzt. Dann hetzen sie einen Dobermann-Hund auf die Fliehenden.
Im April 2001 werden die drei Täter im Alter von 22 bis
27 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen
zwischen 24 und 32 Monaten verurteilt.
BeZ 28.7.00; Konkret 10/00, S. 18; BeZ 25.4.01
25. Juli 00
In einer Potsdamer Straßenbahn werden zwei Jugendliche von fünf
deutschen Männern beschimpft und beleidigt: "Scheiß Neger, was
wollt ihr hier?" An der Haltestelle am Hauptbahnhof wird der 14-jährige
Kenianer aus der Bahn geworfen. Als die Bahn wieder fährt, beginnen
die Rassisten, den 13-jährigen Kongolesen mit Schlägen und Tritten
zu traktieren.
Nun mischen sich ca. 15 Passagiere ein und stellen sich schützend
um den Jungen, der schon eine blutende Verletzung am Mund hat.
Beim nächsten Straßenbahnhalt fliehen die Täter.
Als der Straßenbahnfahrer sie aufhalten will, bekommt er einen Schlag
ins Gesicht und eine halbvolle Bierdose ins Kreuz.
Zwei der Täter können von der Polizei gestellt werden.
Gegen einen wird Haftbefehl erlassen.
RA 27.7.00; MAZ 27.7.00;
TS 27.7.00; BeZ 27.7.00; FR 27.7.00; taz 28.7.00;
BeZ 29.7.00; TS 31.7.00; RA 31.7.00
27. Juli 00
Frankfurt an der Oder – Plattenbau-Viertel Neuberesinchen. Eine jugoslawische
Familie sucht im Sperrmüll nach Möbeln, als sie von einem Anwohner
angegriffen wird. Der 19-Jährige ruft rassistische Parolen, schlägt
das Kind, tritt der Mutter in den Unterleib und greift auch den Vater an.
BeZ 28.7.00; Opferperspektive (TS 28.7.00)
28. Juli 00
Rübenau an der sächsisch-tschechischen Grenze. Vier "asiatische
Staatsangehörige unbekannter Nationalität" werden durch Zollbeamte
körperlich mißhandelt und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
29. Juli 00
Eisenach in Thüringen. Als zwei afrikanische Asylbewerber um 18.30
Uhr in die Bahnhofshalle kommen, werden sie sofort von einer ca. 20-köpfigen
Horde von Neonazis umringt und mit "Neger raus" und "Ausländer raus"
angepöbelt. Vier Täter treten, stoßen und bespucken die
Männer. Dann beginnen sie, ihre Opfer durch die Stadt zu hetzen, schlagen
und treten erneut auf sie ein. Den beiden Fliehenden gelingt es irgendwann,
sich zu verstecken, bis die Polizei eintrifft. Kwame Amenyo aus Togo und
sein Begleiter Ahmed Faisal aus Sudan werden leicht verletzt.
Gegen drei Angreifer werden Haftbefehle erlassen. Ihnen wird
gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Volksverhetzung
vorgeworfen. Zwei der Täter werden im September zu mehr als einem
Jahr Gefängnis verurteilt. Bei den beiden anderen Angeklagten wird
die einjährige bzw. siebenmonatige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
TS 31.7.00; BeZ 31.7.00; FR 31.7.00; taz 31.7.00;
BeZ 1.8.00; FR 1.8.00;
FR 4.8.00; taz 4.8.00; TS 4.8.00; FR 13.9.00;
BeZ 21.9.00; ND 21.9.00; TS 21.9.00
29. Juli 00
Suhl in Thüringen. Der palästinensische Flüchtling aus
dem Libanon Ahmad Saleh wird von mehreren Deutschen bedroht und beleidigt.
Einer der Rassisten schlägt auf ihn ein. Ahmad Saleh muß seine
Kopfverletzungen im Krankenhaus ambulant behandeln lassen.
(siehe auch: 25. November 00, 7. Januar 01, 10. März 01)
Bericht des Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen
29. Juli 00
Bayern. Das Münchener Amtsgericht stellt ein Verfahren gegen zwei
Polizisten gegen die Zahlung von insgesamt 5000 DM Schmerzensgeld ein.
Es attestiert den Beamten eine "geringe Schuld", weil sie in einer "einmaligen
Überreaktion" bei einer "verkehrs- und ausländerrechtlichen Kontrolle"
zwei irakische Flüchtlinge, die mit ihren Rädern unterwegs waren,
mißhandelt hatten.
Mittelbayerische Ztg 30.7.00;
Fränkischer Tag 30.7.00
30. Juli 00
Jasim Mohamad Ali stirbt im Krankenhaus ‚Barmherzige Brüder’ in
Regensburg an den Folgen seines Selbsttötungsversuches. Drei Tage
zuvor hatte sich der Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber aus dem
Irak abends auf die vielbefahrene Straubinger Straße gelegt und wurde
um 21.40 Uhr von einem Auto überrollt. Er wurde 29 Jahre alt und hinterläßt
seine Frau und drei kleine Kinder im Irak.
Jasim Mohamad Ali war kurdischer Herkunft und lebte im Zentralirak.
1999 sah er sich gezwungen, sich von seiner Familie auf ungewisse Zeit
zu trennen und in die BRD zu fliehen. Am 5. Januar 2000 beantragte er Asyl,
was zwei Monate später vom Bundesamt abgelehnt wurde. Er erfuhr jedoch
erst Anfang Mai davon, da er von der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf ins
Flüchtlingslager Ettertshausen und von dort nach nur einer Übernachtung
in eine Unterkunft in Regensburg eingewiesen wurde. Der Bescheid des Bundesamtes
erreichte ihn nie.
Sein Rechtsanwalt beantragte die Wiedereinsetzung, legte Klage
ein und erbat von Herrn Ali Unterlagen über seine Herkunft aus zentralirakischem
Gebiet, die dieser beschaffen konnte. Damit hätte ihm Abschiebungsschutz
und ein Aufenthaltsrecht gewährt werden müssen, und auch Nachfluchtgründe
waren in seinem Fall geltend zu machen.
Anstatt ihm bis zur Entscheidung längere Duldungen auszusprechen,
erhielt Jasim Mohamad Ali von der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung,
die – wie für andere Flüchtlinge in Regensburg auch – willkürlich
für eine Woche oder auch nur einige Tage verlängert wurde. Der
Behörde war bekannt, daß zu dieser Zeit ohnehin wegen des UN-Embargos
keine Abschiebung durchgeführt wurde.
Aus Angst vor Abschiebung, aus Enttäuschung über die
menschenunwürdige Unterbringung und vor allem aus Verzweiflung wegen
der Behandlung durch die Ausländerbehörde Regensburg hatte Jasim
Mohamad Ali den Selbstmord mehrmals angekündigt. Am Freitag, den 28.
Juli 00, versuchte er, sich auf ein Bahngleis nahe der Unterkunft zu legen.
Dies konnten FreundInnen noch verhindern. Wenige Stunden später legte
er sich dann auf die Straubinger Straße.
BI Asyl Regensburg 1.8.00;
Mittelbayerische Ztg Regensburg 1.8.00;
BI Asyl Regensburg 3.8.00;
Mittelbayerische Ztg Regensburg 3.8.00;
BI Asyl Regensburg 4.8.00;
NN 16.8.00; IMEDANA 26.10.00;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
31. Juli 00
Auf dem Theaterplatz im sächsischen Chemnitz wird eine irakische
Flüchtlingsfamilie von zwei deutschen Jugendlichen mit den Parolen
"Ausländer raus" beleidigt. Dann fahren sie mit ihren Fahrrädern
auf die Familie zu und werfen den Kinderwagen um, wodurch das sieben Monate
alte Kleinkind im Gesicht verletzt wird. Auch seine neunjährige Schwester
wird zu Fall gebracht und dabei verletzt.
FR 2.8.00; BeZ 2.8.00
31. Juli 00
Die 32 Jahre alte Togoerin A. wird aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen
mit einem anderen Flüchtling aus Togo abgeschoben. Auf dem Flughafen
Lomé wird sie aufgrund ihres Paßersatzpapieres umgehend festgenommen
und auf die Gendarmerie gebracht. Hier wird ihr vorgeworfen, daß
sie in Deutschland den Namen des Präsidenten Eyadema beschmutzt hätte.
Die Zelle teilt sie mit neun weiteren abgeschobenen Flüchtlingen.
Sie bekommen einmal täglich Essen und Wasser. Weil sie täglich
ab fünf Uhr den Hof fegen muß, ergibt sich für sie nach
ca. zwei Wochen die Gelegenheit zu fliehen. Sie lebt heute mit festem Aufenthalt
in der BRD.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin
Juli 00
Zwei Asylbewerberinnen aus Nigeria und Sierra Leone werden im Stadtzentrum
von Frankfurt an der Oder von Skinheads angegriffen. Aus Angst vor weiterer
Verfolgung erstatten sie keine Anzeige.
TS 2.8.00
Juli 00
Frankfurt an der Oder. Als ein kubanischer Flüchtling eine Gaststätte
verläßt, wird er von zehn jungen Männern angepöbelt.
Ein deutscher Student, der ihm zu Hilfe kommt, wird mit Schlägen ins
Gesicht abgewehrt.
TS 2.8.00
Juli 00
Cottbus in Brandenburg. Jean-Jaques Effson, Asylbewerber aus Kamerun,
wird bei einem rassistischen Angriff von einem Neonazi mit einem Messer
attackiert. Der Messerstich unterhalb des Schlüsselbeines wird von
einer Rippe gebremst.
Sein Kommentar nach fünf Monaten Aufenthalt in Cottbus:
"So mies wie dort bin ich nirgends behandelt worden: Du kommst als Schwarzer
in
keine Disko, du wirst auf offener Straße angegriffen."
BM 9.7.00
1. August 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 14 Jahre alte Kuldeep
S. wird direkt aus der Abschiebehaft heraus nach Italien abgeschoben. Da
er bei seiner Festnahme direkt nach seiner Ankunft in Berlin eine italienische
Aufenthaltsgenehmigung für einen 32-jährigen Mann bei sich hatte,
wurde er formal als 32-Jähriger behandelt und abgeschoben.
FRat Berlin 3.8.00; FR 4.8.00
3. August 00
Im rheinischen Kaldenkirchen werden mehrere Asylbewerber von drei Skinheads
mit Eisenstangen und Holzknüppeln verfolgt und bedroht. Die Polizei
nimmt die Neonazis fest.
FR 4.8.00; taz 4.8.00; TS 4.8.00;
NaziTerror (FR 9.9.00);
IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01
7. August 00
JVA Büren – Abschiebegefängnis. Der 16-jährige Hassan
A. aus Marokko schneidet sich die Pulsadern auf. Es ist schon das zweite
Mal in diesem Monat.
Hassan A. hatte als 12-Jähriger Marokko verlassen und dann
einige Jahre in Spanien und Frankreich gelebt.
Als er vor zwei Wochen als "blinder Passagier" auf einem deutschen
Autobahn-Rastplatz von einem LKW kletterte, wurde er sofort verhaftet und
befindet sich seitdem in Abschiebehaft.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren
9. August 00
Unbekannte werfen im hessischen Ruhlkirchen Pflastersteine in ein Flüchtlingsheim.
Es wird niemand verletzt.
BeZ 1.8.00
14. August 00
Der 20 Jahre alte kurdische Flüchtling Hakkan T. wird auf der
Ausländerstelle des hessischen Dillingen festgenommen und noch am
gleichen Tag in die Türkei abgeschoben.
Er war vor fünf Jahren in die BRD geflohen, weil er und
seine Familie vor allem nach der Flucht seines Bruders von Soldaten ständig
bedroht wurden. Nach dem Tod seiner Mutter, die von Soldaten auf dem Feld
erschossen wurde, waren sie nach Antalya übergesiedelt und hatten
in einem Zelt im Wald gelebt. Die Behörden zwangen sie allerdings,
in ihr zerstörtes Dorf zurückzukehren, und unter Drohungen und
Schlägen wurden er und sein Vater aufgefordert, Dorfschützer
zu werden. Diese Verfolgungsgeschichte wurde dem 16-jähri-gen nach
Deutschland Geflohenen vom Bundesamt nicht geglaubt. Der Asylantrag wurde
abgelehnt.
Noch am Flughafen wird er türkischen Beamten übergeben,
die ihn auf eine Wache in Flughafennähe bringen. Hier kommt er in
eine Zelle im Untergeschoß, wo er von zwei Uniformierten und drei
Zivilpersonen als PKK'ler beschimpft wird. Bei dem Verhör wird deutlich,
daß die türkischen Vernehmer über Detailkenntnisse aus
seinem Asylantrag und sonstiger politischer Aktivitäten in der BRD
verfügen. Da Hakkan T. in der BRD tatsächlich wegen des Verstoßes
gegen das Vereinsgesetz verurteilt worden war, erklärt er sich bereit,
Namen zu nennen. Er soll diese Namen auf immer kleinere Stücke Papier
aufschreiben.
Als Hakkan T. sich allerdings weigert, an Operationen in Istanbul
teilzunehmen und den Beamten Wohnungen von PKK-Sympathisanten zu zeigen,
beginnt die körperliche Folter. Ihm werden die Augen verbunden, und
er wird an gefesselten Armen aufgehängt. Er wird mit Fausthieben und
Gummiknüppeln traktiert und macht schließlich umfangreiche Aussagen
zu ihm bekannten Personen.
Am 16.8.2000 wird er der Staatsanwaltschaft vorgeführt,
wo er sein Geständnis widerruft. Unter heftigen Drohungen wird er
freigelassen.
Seine Rechtsanwältin Eren Keskin erfährt nach seiner
Freilassung, daß gegen ihn Anklage gemäß § 169 TStGB
erhoben wurde. Man habe in seinem Schuh einen kleinen Zettel mit Namen
von PKK-Kurieren gefunden, steht in der Anklageschrift.
Hakkan T. wendet sich in seiner Angst an den IHD und läßt
hier seine Aussage protokollieren. Im Herbst 2000 gelingt ihm die erneute
Flucht in die BRD. Ein erneuter Antrag auf Asyl wird am 29. November 2001
positiv entschieden.
Am 28. Februar 2002 erhält Hakkan T. eine Zahlungsaufforderung
in Höhe von 1.330 Euro. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen,
dann werde ihm keine Aufenthaltsbefugnis erteilt. Es handelt sich bei der
Summe um die Kosten der Abschiebung, die der Lahn-Dill-Kreis eineinhalb
Jahre vorher aufgrund von Mängeln im Asylverfahren vollzogen hatte.
Regierungsoberrat Strack-Schmalor des Lahn-Dill-Kreises zu der
Zahlungsaufforderung an Herrn T.:
"... Dieser Bescheid wäre damit zu begründen, dass Herr T......
in rechtmäßiger Weise abgeschoben wurde. ... Zudem war Herr
T...... zuvor zur Ausreise aufgefordert worden. Dieser Aufforderung war
er nicht nachgekommen. Vielmehr hat er sich dafür entschieden unterzutauchen,
so dass er polizeilich gesucht und letztendlich nach einer Verhaftung in
die Türkei abzuschieben war. Damit hat er die entstandenen Kosten
selbst verursacht."
Die Reaktion auf die Forderung nach Entschädigung des Herrn
T.: " ... Die Abschiebung selbst wurde durch ihn verursacht, da er nicht
den rechtmäßigen Weg der freiwilligen Ausreise gewählt
hat. Insofern eine Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland bzw. des
Landes Hessen für die Folterungen der Türkei zu konstruieren
ist nicht nachvollziehbar, so dass Ihre Forderung ohne jegliche rechtliche,
aber auch moralische Grundlage ist."
Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl,
Juni 2001;
FRat NieSa 12.3.02;
JWB 20.3.02;
FRat NieSa 23.4.02; Gießener Anzeiger 28.5.02
15. August 00
Nach einem Gespräch mit einem Sachbearbeiter im Regensburger Verwaltungsgericht
schneidet sich ein 28 Jahre alter irakischer Flüchtling mit einer
Rasierklinge in Bauch und Arme. Ein Notarzt versorgt ihn, und er wird ins
Krankenhaus gebracht.
NN 16.8.00
15. August 00
Im sächsischen Neugersdorf nahe der deutsch-tschechischen Grenze
wird eine Person mazedonischer Nationalität auf der Flucht vor der
Festnahme von einem Zollhund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
Mitte August 00
Baden-Württemberg. Bei einer sogenannten verdachtsunabhängigen
Kontrolle auf dem Karlsruher Hauptbahnhof werden dem iranischen Flüchtling
Herrn D. von den 300 DM, die er bei sich hat, 220 DM von BGS-Beamten abgenommen.
Seine Beteuerungen, daß er sich das Geld geliehen habe, um damit
seine Anwältin zu bezahlen, helfen ihm nicht. Das beschlagnahmte Geld
wird an den Kostenträger der Sammelunterkunft, in der er wohnen muß,
überwiesen. (siehe auch: 19. Juli 00)
FR 16.9.00
20. August 00
Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt.
Unbekannte werfen in der Nacht eine Nebelkerze durch das geöffnete
Fenster in den Wohnraum der kolumbianischen Familie Bolivar. Es entsteht
Feuer, und der Rauch breitet sich schnell im Heim aus.
Vier Erwachsene und drei Kinder erleiden durch den Rauch Augenreizungen
und müssen im Krankenhaus behandelt werden.
Vier Wochen später können zwei Tatverdächtige
ermittelt werden. Ein 14-Jähriger wird festgenommen – nach seinem
19-jährigen Komplizen wird gesucht.
Die Familie Bolivar wird zunächst in eine Flüchtlingsunterkunft
im Landkreis Schönfeld in Brandenburg "umverteilt". Am 5. März
2001 wird das Ehepaar Ximene und Diego Bolivar mit den drei kleinen Kindern
Felipe (3), Valeria (6) und Christian (9) abgeschoben.
Am 24. Oktober 2002 stirbt Diego Bolivar, der in Kolumbien als
Motorrad-Kurier arbeitet, infolge eines Verkehrsunfalls, wodurch die Familie
in große finanzielle Not gerät.
RA 21.8.00; MAZ 21.8.00; BeZ 21.8.00; TS 21.8.00;
MAZ 27.9.00; BeZ 27.9.00; taz 27.9.00;
Antirassistische Initiative Berlin 25.2.01;
Interview mit Ximene Boliviar in:
"Flüchtlingsfrauen" – Video-Film von Mylene Teixeira;
Bericht von Ximene Bolivar
21. August 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der libysche Gefangene
Murad H. wird am 56. Tag seines Hungerstreiks wegen seines schlechten gesundheitlichen
Zustandes aus der Abschiebehaft entlassen.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
21. August 00
Als der nigerianische Abschiebegefangene X. sich gegen die Abschiebung
wehrt, halten ihn vier BGS-Beamten auf dem Flughafen-Gelände am Hals
fest, so daß er nicht schreien kann.
Er kommt zurück in Abschiebehaft. Als er zwei Tage später
von Unterstützern besucht wird, trägt er eine Halskrause und
einen Verband an der rechten Hand. Er klagt über Gliederschmerzen,
und Blut fließt aus seiner Nase.
Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge
in Sachsen-Anhalt (Bericht 2000)
23. August 00
Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim im oberfränkischen
Schwarzenbach im Landkreis Hof. Bei dem Feuer, das im Erdgeschoß
des mehrstöckigen Gebäudes ausbrach, erleidet ein Bewohner leichte
Verletzungen. Zur Aufklärung des Anschlags wird eine Belohnung von
10.000 DM ausgesetzt.
FR 24.8.00; taz 24.8.00; BeZ 24.8.00;
jW 29.8.00; FR 2.12.02;
www.redok.de
23. August 00
Der Kurde Akyol wird in die Türkei abgeschoben. Nach seiner Ankunft
gilt er zunächst als verschwunden. Als er sich wieder meldet, hat
er eine Zeit in Gefangenschaft mit Verhören und Folter hinter sich.
Seine Schwester Meral Akyol, Journalistin der kurdischen Zeitung
Özgür politika, befindet sich seit Anfang des Jahres in Abschiebehaft
im bayerischen Aichach.
AZADI informationen Nr. 21 September/Oktober 2000
(ND 5.6.00; medico international)
25. August 00
Nachdem die drei Flüchtlinge und der britischer Journalist Justin
Jin wegen rassistischer Pöbeleien zunächst aus einer Diskothek
geflohen sind, scheitert auch ihr zweiter Versuch, als Nichtweiße
im brandenburgischen Rathenow nach Einbruch der Dunkelheit noch etwas trinken
zu gehen. Aus einer Spielothek mit Getränkeausschank werden sie hinauskomplimentiert.
Sie begeben auf den Weg zurück ins Flüchtlingswohnheim.
Plötzlich kommt ein Deutscher auf den Journalisten zu und
brüllt auf ihn ein, während er einen Stein drohend in der Hand
hält. Der Journalist drückt auf den Auslöser seiner Kamera,
woraufhin der fast zwei Meter große Deutsche ihm einen Fausthieb
gegen das Kinn versetzt. Den Angegriffenen gelingt es, die Polizei zu alarmieren.
Während der Täter weiter herumgrölt, versuchen
nun zwei Polizistinnen mit Gewalt, den Fotoapparat und das Handy des Journalisten
zu beschlagnahmen. Ihm werden die Arme hinter dem Rücken verkreuzt,
und er wird ins Polizeiauto gestoßen. Erst nach stundenlangem Warten
werden er und die drei Zeugen aus dem Polizeirevier entlassen.
Gegen den Verein "Opferperspektive" stellt der Oranienburger
Polizeipräsident Strafantrag wegen "übler Nachrede", weil der
Verein den Vorfall in einer Presseerklärung beschreibt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen die Polizistinnen wird eingestellt.
Auch gegen Christopher Nsoh, einem der Angegriffenen, wird ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er den Vorfall auf einer Pressekonferenz
bekannt gab. Am 24. September wird das Verfahren vom Amtsgericht Rathenow
eingestellt.
Bemerkenswert ist die Darstellung einer Polizistin vor Gericht:
"Der deutsche Bürger wollte nicht fotografiert werden, und wir haben
dem Wunsch Nachdruck verliehen. ... Die Gefahr ist von dem Herrn Jin ausgegangen."
Opferperspektive;
RA 28.8.00; NAZ 28.8.00; MAZ 30.8.00; taz 30.8.00;
RA 5.9.00; MAZ 5.9.00; MAZ 7.9.00; taz 20.2.02;
taz 25.2.02
27. August 00
In Borna in Sachsen werden zwei Flüchtlinge aus Libyen von etwa
zehn deutschen Jugendlichen geschlagen und mit Bierflaschen beworfen. Sie
müssen ihre Verletzungen medizinisch behandeln lassen.
FR 28.8.00; taz 28.8.00; BeZ 28.8.00
27. August 00
Seifhennersdorf in Sachsen an der deutsch-tschechischen Grenze. Auf
der Flucht vor der Festnahme durch Zollbeamte wird eine moldawische Person
von einem Diensthund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
28. August 00
Im brandenburgischen Genschmar, nahe der deutsch-polnischen Grenze,
wird ein Leichnam aus der Oder geborgen. Die Identität wird nicht
festgestellt; als Todesursache wird Ertrinken vermutet.
BT-Drucksache 14/5613
28. August 00
Der im März aus Berlin abgeschobene Nidjo Lucubami wird in der
angolanischen Hauptstadt Luanda, im Stadtteil Rocha Pinto, von drei Polizisten
angehalten und nach Geld gefragt. Als er deutlich macht, daß er keines
hat, zielt einer der Polizisten mit dem Maschinengewehr auf ihn und gibt
– in Tötungsabsicht – vier Schüsse ab. Ein Schuß durchschlägt
seinen Brustkorb in Herznähe. Er kommt ins Krankenhaus und wird notoperiert.
Nach zwei Wochen wird er entlassen, weil seine Verwandten die hohen Behandlungskosten
von 1000 US-Dollar (entspricht 8 Jahresgehältern) nicht aufbringen
können. Aufgrund des Abbruchs der Behandlung verschlechtert sich sein
Gesundheitszustand rapide.
Nachdem eine unabhängige Zeitung über den Mordversuch
geschrieben hat, muß Nidjo Lucubami in Angola untertauchen, weil
er von Angehörigen erfahren hat, daß Polizisten nach ihm gefragt
haben. (siehe auch: 5. März 00)
Antirassistische Initiative Berlin; I.A.A.D.H 20.9.00;
Folha 8, Luanda 7.10.00
28. August 00
Der kurdische Flüchtling Cengiz Bulut aus Seesen wird in Abschiebehaft
genommen. Dies geschieht, obwohl sich seine Frau Hatun Akgün seit
dem 15. August wegen eines Selbsttötungsversuches mit einer Überdosis
Schlaftabletten im Landeskrankenhaus Göttingen befindet. Und dies
geschieht auch, obwohl Cengiz Bulut unter schweren Depressionen leidet.
Der Kommentar des Landkreises Goslar lautet, es bestehe "der
begründete Verdacht, daß B. sich der Abschiebung entziehen will,
... da bei B. Anhaltspunkte für eine tatsächliche Erkrankung
nicht vorhanden sind. Vielmehr ist davon auszugehen, daß B. sich
durch sein Verhalten, indem er eine Erkrankung vortäuscht, der Abschiebung
zu entziehen versucht."
Erst durch die Intervention des Flüchtlingsrates Niedersachsen
erfolgt auf Anordnung des niedersächsischen Innenministeriums eine
Untersuchung Buluts durch den Amtsarzt der JVA Hannover. Dieser stellt
u.a. fest: "Bei dem Untersuchten wurde eine Posttraumatische Belastungsstörung
(ICD 10-F 43.1) diagnostiziert mit wiederholt unausweichlicher Erinnerung
und Wiederinszenierung des traumatischen Ereignisses im Gedächtnis,
Tagträumen und Träumen besonders nach der Inhaftierung ... Der
Gefangene ist suicidal hochgefährdet ... Es wird angeraten, den Gefangenen
im Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin ... vozustellen und
begutachten und behandeln zu lassen."
Am 4. September wird Cengiz Bulut aus der Abschiebehaft entlassen.
FRat NieSa 4.9.00;
AZADI informationen Nr. 21 September/Oktober 2000
29. August 00
JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Das Telefongespräch des
libanesischen Abschiebegefangenen A. B. wird durch einen Beamten vorzeitig
abgebrochen. Der Gefangene beschwert sich und erhält zur "Strafe"
ein Telefonierverbot für vier Tage. Als ihm am selben Abend auch ein
Umschluß in eine andere Zelle versagt wird, kommt es zu neuen Diskussionen.
Der Gefangene soll daraufhin zur "Strafe" in eine sogenannte Schlichtzelle
(Isolation) gebracht werden. Er hält sich an einer Tür fest,
wird dann geschlagen und gezerrt. Als er die Tür losläßt,
fallen sowohl er selbst als auch die JVA-Angestellten zu Boden. Er wird
erneut geschlagen und dann gefesselt. Im Keller wird er mit Gewalt ausgezogen,
erhält lediglich Shorts und eine dünne Decke und kommt dann in
die Isolationszelle. In seiner Verzweiflung drückt er auf den Alarmknopf,
woraufhin sich allerdings niemand meldet.
Erst durch Intervention seiner Verlobten und der Flüchtlingsunterstützer
wird die "Strafe" umgewandelt. Er kommt aus der Isolation heraus, darf
allerdings die nächsten acht Tage nicht telefonieren.
Der Gefangene hat Blutergüsse am Arm, an den Handgelenken
und unter dem linken Auge; er hat Schmerzen an den Rippen und im linken
Knie.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 1.9.00
30. August 00
Waiblingen in Baden-Württemberg. Drei deutsche Rassisten setzen
das Flüchtlingsheim in Brand, indem sie den Verteilerkasten im Erdgeschoß
des Heimes anzünden. Bei der Flucht aus dem brennenden Gebäude
verletzen sich zwei BewohnerInnen; 80 Personen bleiben unverletzt.
Im Januar 2001 erhebt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen
drei Skinheads Anklage wegen gemeinschaftlich begangener besonders schwerer
Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes
in 54 Fällen.
Das Urteil ergeht im März: sechs Jahre Haft für einen
22-jährigen, fünf Jahre Jugendstrafe für einen 18-jährigen
und fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe für einen 19-jährigen
Angeklagten. In der Urteilsbegründung heißt es, daß die
Angeklagten das Feuer aus "Hass auf Ausländer" gelegt haben.
taz 31.8.00; FR 19.1.01; taz 19.1.01;
BeZ 22.2.01; taz 16.3.01; FR 2.12.02
30. August 00
DRK-Krankenhaus Köpenick in Berlin. In der Nacht zum frühen
Morgen hin verknotet Altankhou Dagwasoundel Bettwäsche, verdreht sie,
befestigt ein Ende an der Heizung und versucht, sich aus dem Fenster abzuseilen,
denn vor der Tür stehen zwei Polizeibeamte, um eine Flucht zu verhindern.
Das Bettzeug reißt, und Altankhou Dagwasoundel stürzt von der
6. Etage in den Tod.
Am Vorabend seines Todestages war der 28-jährige Mongole
aus dem Abschiebegefängnis Köpenick mit Verdacht auf Magenblutungen
eingeliefert worden.
Altankhou Dagwasoundel war aus Belgien in die BRD geflohen, um
seiner dort angedrohten Abschiebung zu entgehen. Hier wurde er ohne Papiere
aufgegriffen und befand sich seit ca. vier Wochen in Abschiebehaft.
Antirassistische Initiative Berlin;
Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin
August 00
Sachsen-Anhalt. Ein 40 Jahre alter togoischer Flüchtling, Vater
von zwei kleinen Kindern, stürzt sich vom Balkon nachdem er die Ablehnung
seines Asylantrages erhalten hat. Er ist seitdem querschnittsgelähmt
und wird sein Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen sein.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin; FRat SaAnh
Anfang September 00
Wolfenbüttel in Niedersachsen. Drei Polizeibeamte, einer von ihnen
ein stellvertretender Polizeichef, stürmen angetrunken, außer
Dienst und ohne jede rechtliche Grundlage das städtische Flüchtlingswohnheim.
Sie kontrollieren die Ausweise der Besucher und suchen nach Rauschgift.
Einige Bewohner erleben einen derartigen Überfall schon
zum zweiten Mal. Sie waren am 11. Oktober 1999 in ihrem Heim in Bad Grund
überfallen worden. Erst nach langem behördlichen Hin und Her
wurden sie nach Wolfenbüttel umverteilt. (siehe dort – Heft I)
FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000
2. September 00
Nachdem das iranische Ehepaar K. mit seinen vier Kindern sechs Wochen
in der Flüchtlingsunterkunft im Frankfurter Flughafen verbringen mußte,
soll die Abschiebung über den Libanon in den Iran stattfinden.
Frau K. ist nach wochenlanger Behandlung im Krankenhaus in einem
"äußerst labilen" Zustand, und ihr 51 Jahre alter Ehemann hat
mehrfach Suizidabsichten geäußert.
Die Familie wird in Begleitung "vieler" Grenzschützer und
eines Arztes zur startbereiten Maschine der Middle East Airlines gebracht.
Herr K. verlangt nach dem Flugkapitän und versucht ihm, entgegen den
Störungsversuchen des Arztes, deutlich zu machen, daß sie nicht
freiwillig mitfliegen werden. Der Pilot verweigert schließlich die
Mitnahme der Familie.
Daraufhin reißen die Beamten des BGS Herrn K.'s Arme nach
hinten, drücken den Kopf minutenlang auf die Brust und zwingen ihn
in Bauchlage auf die Sitzbank. Die dadurch entstandene Atemnot wird noch
akuter, als sich eine Polizistin auf seinen Rücken setzt. Als die
Kinder die Schmerzenslaute des Vaters hören, versuchen sie, die Beamtin
von seinem Rücken herunterzuziehen. Der Tochter wird darauf ins Gesicht
geschlagen, und der Sohn wird von zwei Beamten mit zurückgebogenen
Armen in überstreckter Haltung gegen die Rückenlehne gedrückt.
Dabei erleidet auch er "in erheblichem Maße (atembehindernde) Gewalt
gegen den Hals".
Der anwesende Arzt (BGS oder sogenannter Begleitarzt) beobachtet
alles, schreitet bei den Mißhandlungen jedoch nicht ein.
Die Familie wird in den Transitbereich des Flughafens Frankfurt
zurückgebracht.
Pro Asyl 4.9.00; FR 5.9.00;
IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01
6. September 00
Um ca. 19 Uhr wird der 22 Jahre alte Angolaner A. A. direkt aus der
Abschiebehaft über den Flughafen Düsseldorf mit der Lufthansa
nach Amsterdam transportiert. Er ist an den Händen mit Plastik-Bändern
gefesselt. Als er dort in eine Maschine der Kenia Airways einsteigen soll,
versucht er, sich dagegen zu wehren. Die drei BGS-Beamten, die ihn begleiten,
bitten weitere vier holländische Beamte um Unterstützung. Der
Angolaner wird jetzt von allen sieben Beamten geschlagen und getreten.
Als er auf dem Boden liegt, tritt einer seiner Peiniger mit dem Stiefel
auf seinen Kopf und hält diesen so zu Boden. Die Beamten schlagen
und treten weiter auf ihn ein, bis sie ihn in die Maschine geschafft haben.
A. A. war in der BRD bereits dreimal der Angolanischen Botschaft
vorgeführt worden, ohne daß diese sich in der Lage sah, ihn
als Angolaner zu identifizieren.
Der Flug geht vorerst bis Kinshasa. Während der ganzen Zeit
bleiben die Handgelenke des Angolaners gefesselt. Die Haut ist eingeschnürt
und entzündet sich. Die deutschen Beamten übergeben den Angolaner
den kongolesischen Behörden am Flughafen Kinshasa. Da allerdings schnell
klar wird, daß A. A. kein Kongolese ist, verweigert die Behörde
die Annahme, so daß A. A. mit derselben Maschine der Kenia Airways,
mit der er gekommen ist, eine Stunde später weiterfliegt.
Die Maschine landet in Nairobi in Kenia. Nach einer Nacht im
Gefängnis beginnt am nächsten Morgen der Rück-flug nach
Europa mit der KLM. In Amsterdam erfolgt ein Umstieg in eine Fokker-Maschine,
die A. A. zurück nach Düsseldorf fliegt.
Hier kommt der Angolaner unter der Auflage, er solle sich bei
der Ausländerbehörde und beim Sozialamt melden, frei. Neben den
körperlichen Verletzungen, die er durch die Angriffe der Beamten und
durch die stundenlange Fesselung erleiden mußte, ist A. A. jetzt
psychisch schwer angeschlagen. Er hat massive Angstzustände, kann
wochenlang nicht schlafen, hat starke Kopfschmerzen. Er bekommt Todesangst,
wenn er nachts Schritte hört, und plötzliche Taubheit, wenn er
angesprochen wird.
Die Abschiebeandrohung existiert weiterhin. Als ihm am Abend
des 14. Oktober ein Freund rät, sich wegen seiner Traumatisierung
in Behandlung zu begeben, antwortet er: "Ich kann nicht mehr." Er verläßt
das Wohnheim in Meinerzhagen. Dann verliert sich seine Spur.
Antirassistische Initiative Berlin; I.A.A.D.H.
9. September 00
Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Nach
17 Tagen Hungerstreik aus Protest gegen seine Inhaftierung bricht der Asylbewerber
David Alekseenko bewußtlos zusammen. Es erfolgt die Einweisung ins
Klinikum Frankfurt (Oder) – in die geschlossene Psychiatrie. Obwohl für
eine Einweisung in die Psychiatrie eine Indikation und ein Gerichtsbeschluß
innerhalb von 24 Stunden vorgeschrieben sind, wird David Alekseenko erst
vier Tage später, am
13. September, aus dieser Abteilung und somit aus dem Krankenhaus entlassen,
weil er eben kein psychiatrischer
Patient ist.
Zurück in der Abschiebehaft setzt er seinen Hungerstreik
fort und wird fünf Tage später, am 18. September, vom Gefängnisarzt
erneut in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingewiesen. Auch
jetzt dauert es wieder vier Tage, bis die Krankenhaus-ÄrztInnen feststellen,
daß es sich bei David Alekseenko nicht um einen psychiatrischen Patienten
handelt, sondern um einen nach 30 Tagen Hungerstreik sehr geschwächten
und kranken Menschen.
Am 22. September kommt er – ohne medizinisch behandelt worden
zu sein – zurück in die Abschiebehaft; dieses Mal allerdings in eine
Einzelzelle. Am 38. Hungerstreiktag, dem 25. September, wird er dann endlich
in das Kreiskrankenhaus Beeskow transportiert, wo er den Hungerstreik abbricht,
nachdem ihm gesagt worden ist, daß er frei sei.
David Alekseenko ist im tschetschenischen Grosny geboren, lebte
als Straßenkind in Rußland und hat niemals in seinem Leben
Identitätspapiere besessen.
Antirassistische Initiative Berlin; FRat Brbg;
ORB-Fernsehen "Brandenburg aktuell" 7.10.00;
BM 10.10.00; BM 5.11.00
9. September 00
Bergkamen in Nordrhein-Westfalen. Die BewohnerInnen des Flüchtlingsheimes
werden von neun Rassisten bedroht, die am Abend vor dem Gebäude auftauchen,
demonstrativ Schlagwerkzeuge zeigen und Parolen brüllen.
FR 12.9.00
10. September 00
Das Jugendheim der Arbeiterwohlfahrt in Merkenbach im Lahn-Dill-Kreis
wird abends um 23 Uhr von Neonazis aufgesucht. Sie fordern die diensthabende
Pädagogin des Heimes auf, dunkelhäutige Flüchtlingskinder
zu einer "Abreibung" herauszuschicken. Die Pädagogin kann die betrunkenen
Nazis zur Aufgabe ihres Vorhabens bringen – und benachrichtigt dann die
Polizei.
FR 22.9.00
11. September 00
Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Der
22 Jahre alte Yurij Moral, Asylbewerber aus Moldawien, verletzt sich
selbst mit einer Rasierklinge und kommt daraufhin in das Krankenhaus Eisenhüttenstadt.
Da das Krankenzimmer von zwei Uniformierten bewacht ist, springt Herr Moral
aus dem Fenster der ersten Etage, wobei er sich das Bein verletzt. Trotzdem
gelingt es ihm, in den Wald zu fliehen und sich dort drei Tage lang zu
verstecken. Dann wird er erneut eingefangen und in Abschiebehaft genommen
– die erste Woche in Einzelhaft.
Antirassistische Initiative Berlin
13. September 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Grünauer Straße.
Der 17 Jahre alte Flüchtling P. aus Sierra Leone wird nach einer Haftzeit
von sieben Monaten aus der Haft entlassen. Der Jugendliche war bei der
sierraleonischen und nigerianischen Botschaft vorgeführt worden, und
beide Institutionen hatten die Ausstellung eines Paßersatzpapieres
abgelehnt. Bevor er jetzt auch noch der ghanaischen Botschaft vorgeführt
wird, hatte die Haftrichterin entschieden, daß auch dies zu keinen
neuen Ergebnissen führen würde.
Der junge Afrikaner war – zwei Tage nach seiner Einreise in die
BRD – am 31. Januar im Landeseinwohneramt festgenommen worden, als er sich
mit Hilfe eines geliehenen britischen Passes eine Aufenthaltserlaubnis
ausstellen lassen wollte. Zu diesem Zeitpunkt war er 16 Jahre alt.
FRat NieSa Heft 98 Dezember 2003
14. September 00
Wilhelmshaven in Niedersachsen. Die 57-jährige alleinstehende
Frau S. wird mit ihrem 15-jährigen Sohn nach Prishtina abgeschoben.
Diese erste Abschiebung von Kriegsflüchtlingen stößt in
der Stadt auf Unverständnis und führt bei LehrerInnen und MitschülerÍnnen
zu Protesten.
Frau S. stammte ursprünglich aus Serbien-Montenegro und
hatte die serbisch-montenegrinische Staatsangehörigkeit. Sie lebte
getrennt von ihrem Mann und war 1993 mit ihrem damals achtjährigen
Sohn und ihrer 19-jährigen Tochter in die Bundesrepublik geflohen.
Sie lebte 5 Jahre mit ihren Kindern im Flüchtlingswohnheim und danach
gemeinsam mit ihrem Sohn in einer Wohnung in der Nähe ihrer zwischenzeitlich
verheirateten Tochter. Frau S. war sehr stark sehbehindert, sie litt unter
Bluthochdruck und war die ganze Zeit herzkrank.
Nach einigen Wochen im Kosovo nimmt sich Frau S. das Leben. Ihr
Sohn lebt dann dort bei Verwandten. Die Tochter befindet sich im Januar
2007 immer noch in therapeutischer Behandlung – nicht nur wegen der Traumatisierung
durch den Krieg, sondern auch, weil sie die Abschiebung der Mutter und
des Bruders und den Tod der Mutter nicht verkraftet hat.
Migrationsberatung Wilhelmshaven
15. September 00
Stollberg in Sachsen. Am Abend werden drei Flüchtlinge von einer
Gruppe Deutscher durch die Stadt gehetzt. Ein 31 Jahre alter Tunesier wird
durch die Schläge und Tritte der Angreifer so schwer verletzt, daß
er ins Krankenhaus kommt. Ein
24-jähriger Libyer erleidet leichtere Verletzungen, während
ein 19-jähriger Libyer unverletzt flüchten kann.
Die Polizei nimmt einen 17-jährigen Stollberger nach umfangreicher
Fahndung fest.
BM 17.9.00; LVZ 17.9.00; FP 17.9.00;
LR 18.9.00; ND 18.9.00; FR 2.12.02
20. September 00
In Anklam in Mecklenburg-Vorpommern werden zwei Flüchtlinge aus
Togo von rechten Schlägern verfolgt, beschimpft und attackiert. Die
Täter werden vorläufig festgenommen.
taz 21.9.00
21. September 00
Prenzlau im Kreis Uckermark in Brandenburg. Eine 46-jährige Asylbewerberin
aus Afghanistan wartet mit ihren beiden Kindern an der Bushaltestelle,
als zwei deutsche Jugendliche von der anderen Straßenseite "Ausländer
raus!" brüllen.
Die elf Jahre alte Tochter der Frau zeigt den "Stinkefinger"
und macht die Geste der wischenden Hand vor den Augen. Daraufhin nehmen
die Deutschen den Kopf des Mädchens und drücken ihn mehrmals
gegen eine Mauer, wodurch das Mädchen leicht verletzt wird. Sie beschimpfen
auch die Mutter, steigen dann in einen Nahverkehrsbus und fahren davon.
Aufgrund von Zeugenaussagen können die zwei 17-jährigen
Täter festgenomen werden.
BeZ 22.9.00; TS 22.9.00;
BeZ 23.9.00; FR 23.9.00
21. September 00
Auf das Flüchtlingsheim im sächsischen Torgau wird ein Molotow-Cocktail
geworfen. Alle 90 BewohnerInnen bleiben unverletzt.
Erst drei Wochen später ermittelt eine Sonderkommission
Rechtsextremismus zwei Täter im Alter von 20 und 21 Jahren. Sie werden
beide – unter Auflagen – wieder auf freien Fuß entlassen.
Im Juli 2002 wird der Haupttäter zu 18 Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt.
BeZ 22.9.00; taz 22.9.00;
JWB 27.9.00; LVZ 13.10.00;
IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01;
JWB 7.8.02
23. September 00
Bundesland Baden-Württemberg. Bei einem Brandanschlag in Neuler
bei Ellwangen kommt es am späten Abend in einem von zwei Familien
bewohnten Flüchtlingsheim zu geringem Sachschaden, weil ein Bewohner
das Feuer frühzeitig löschen kann. Unbekannte hatten einen Stofflappen
entflammt und hinter der Hauseingangstür abgelegt.
taz 25.9.00; taz 26.9.00
23. September 00
Zwei Molotow-Cocktails werden morgens um 5 Uhr gegen ein im Wuppertaler
Stadtteil Barmen gelegenes Wohnheim geschleudert. Einer der Brandsätze
fliegt in die Erdgeschoßwohnung und entzündet eine Matratze.
Zwei Kinder (ein und drei Jahre alt) aus dem Kosovo erleiden einen Schock.
Ihren Eltern gelingt es, die brennende Matratze aus dem Fenster zu werfen.
45 jugoslawische HeimbewohnerInnen entgehen so einer möglichen Katastrophe.
Kurz nach der Tat werden drei Frauen und vier Männer bei
einer Feier festgenommen. Alle zählen zur rechten Szene der Gegend.
Die Anklage wird u.a. wegen versuchten Mordes in 36 Fällen erhoben.
Im Februar 2001 werden die vier Männer, Nazis im Alter von
20 bis 23 Jahren, wegen versuchten Mordes in vier Fällen und besonders
schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen von viereinhalb, neun und zweimal
zu zehn Jahren verurteilt.
taz 25.9.00; Neue Presse 25.9.00;
Mainpost 25.9.00; FR 25.9.00;
BeZ 25.9.00; ND 25.9.00;
JWB 27.9.00; taz 6.10.00; BeZ 6.10.00;FR 6.10.00;
IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01;
FR 21.2.01; BeZ 22.2.01; taz 22.2.01; JWB 28.2.01
23. September 00
Neusalza-Spremberg in Sachsen. Zwei rumänische Personen, die im
Zusammenhang mit ihrer nicht erlaubten Grenzüberquerung festgenommen
werden sollen, werden durch Bisse eines Zollhundes verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
24. September 00
Bei einem Brand in einem Flüchtlingsheim im hessischen Oberursel
entsteht ein geringer Sachschaden, und niemand wird verletzt.
WDR – Radionachrichten 24.9.00 (22:51)
25. September 00
Neun Skinheads attackieren mit abgebrochenen Besenstielen auf einem
Autohof im niedersächsischen Northeim zwei Küchenhilfen aus dem
ehemaligen Jugoslawien. Die Polizei glaubt nicht an ausländerfeindliche
oder politische Motive für den Überfall.
FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000
25. September 00
Eine Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo verläßt "freiwillig"
die BRD, weil ihr die sächsische Ausländerbehörde mit Abschiebung
gedroht hat.
Die Familie hatte gehofft, daß ihr achtjähriger Junge,
der an einer schweren Blutarmut leidet, hier medizinisch versorgt werden
könnte. Die Bitte um Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde
jedoch durch das sächsische Innenministerium abgelehnt.
BeZ 26.9.00
26. September 00
Bezirk Tiergarten in Berlin. Morgens um 6 Uhr dringen Polizeibeamte
gewaltsam in die Wohnung der tamilischen Familie Jeyanthan ein, um deren
Abschiebung durchzuführen. Als Herr Jeyanthan zum Telefonhörer
greift, um seine Schwester anzurufen, wird ihm dieser durch einen Beamten
aus der Hand geschlagen. Dann wird er so stark gewürgt, daß
er tagelang nicht trinken oder essen kann. Als ihm seine Frau zu Hilfe
kommen will, wird sie gewaltsam weggezerrt, und ihr werden Handschellen
angelegt.
Das Ehepaar floh im Juni 93 mit seinem damals einjährigen
Sohn Brinthavan nach Berlin. Das zweite Kind, Janusen, wurde in Berlin
geboren.
Die Familie, der im Rahmen der sogenannten Altfallregelung eine
Befugnis zustehen würde, wird über Moskau nach Colombo abgeschoben.
Herrn Jeyanthan wird schon bei der Ankunft die Festnahme angedroht,
so daß sich die Familie fortan in wechselnden Verstecken aufhalten
muß.
Sagaland eV. 28.9.00;
Antirassistische Initiative Berlin
26. September 00
Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die
30 Jahre alte Frau K., die seit neun Monaten in Gefangenschaft ist,
trinkt in Selbsttötungsabsicht Flüssigseife. Nach einem kurzen
Aufenthalt im Krankenhaus Moabit kommt sie zurück in die Kruppstraße.
Am 27. September sollten ihr von der Nigerianischen Botschaft Paßersatz-Papiere
ausgestellt werden, obwohl Frau K. als Staatsangehörigkeit Côte
d´Ivoire (Elfenbeinküste) angibt. Die Botschaft ist aufgrund
des Suizidversuches jetzt nicht mehr bereit, die Papiere auszustellen.
Aufgrund der Weigerung der Botschaft wird der Suizidversuch von
der Ausländerbehörde als weiterer Versuch von Frau K. gewertet,
ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Das Amtsgericht Schöneberg
verlängert daraufhin die Haft um drei Monate. Noch im Gerichtssaal
bricht Frau K. zusammen und wird nach einem kurzen Aufenthalt im Krankenhaus
Friedrichshain sofort ins Abschiebegefängnis Kruppstraße zurückgebracht.
Noch am selben Tag versucht sich Frau K. mit einem Schal an einem Querstab
in der Zelle zu erhängen. Mitgefangene intervenieren, und Frau K.
kommt in die Psychiatrie des Krankenhauses Moabit.
Am 28. Dezember wird Frau K. aus dem Krankenhaus und somit aus
der Abschiebehaft entlassen.
LEA Berlin 5.10.00; InnSichO 14/13 23.10.00;
Lucia Witte, Missionsschwester von Afrika,
Seelsorgedienst Abschiebehaft
26. September 00
Zwickau in Sachsen. Abends um 22.45 Uhr fahren elf Einsatzfahrzeuge
mit etwa 50 Polizisten vor dem Flüchtlingsheim auf, um zwei libysche
Familien zur Abschiebung abzuholen. Die Beamten klopfen zwar an, treten
im gleichen Moment allerdings die Wohnungstür bei einer Familie ein.
In Panik verletzt sich der Vater durch mehrere Messerstiche am Oberschenkel,
so daß er stark blutet. Seine Bitte um einen Arzt wird mit der Bemerkung,
die Ärzte in Libyen würden sich schon um ihn kümmern, von
den Polizisten ignoriert. Er wird am Hals gewürgt, seine Hände
werden auf dem Rücken gefesselt, im Fahrzeug werden ihm die Augen
verbunden und auch seine Beine gefesselt. Er wird im Polizeigewahrsam auch
mit Stöcken geschlagen. Später werden ihm seine drei Kinder gebracht.
Seine schwangere Frau wurde inzwischen in ein Krankenhaus eingeliefert.
Auch eine zweite Familie, Eltern mit vier Kindern, wird festgenommen.
Persönliche Sachen dürfen beide Familien nicht einpacken.
Von den 450 BewohnerInnen des Heimes versammeln sich ca. 300
Personen auf dem Gelände, und viele versuchen, mit passivem Widerstand
den Abtransport der Familien zu verhindern. Kinder blockieren mit großen
steinernen Mülleimern die Wege auf dem Gelände. Beim Wegräumen
quetscht die Polizei den Fuß eines Mannes so stark, daß er
noch drei Wochen später Beschwerden beim Gehen hat. Ein 15 Jahre alter
Jugendlicher und eine 20-jährige Frau werden geschlagen.
Erst am Morgen bzw. am Mittag des nächsten Tages wird die
erstgenannte Familie (siehe oben) ins Heim zurückgebracht – die Abschiebung
ist verschoben.
Von der zweiten Familie ist auch Wochen später noch nicht
bekannt, ob sie sich noch in Deutschland aufhält oder nach Libyen
abgeschoben wurde.
Auch am 3. Oktober erfolgt aus dem Zwickauer Flüchtlingsheim
eine Abschiebung. Das Aufgebot der Polizei ist noch größer,
und die Beamten kommen von vornherein behelmt und in Kampfanzügen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Umbruch Bildarchiv Berlin;
Leipziger Flüchtlingspostille Nov. 2000 Nr. 2
28. September 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Grünauer Straße.
Der 20 Jahre alte Oleg Kotow aus Weißrußland wird direkt ins
Krankenhaus Köpenick entlassen. Oleg Kotow befindet sich seit 25 Tagen
im Hungerstreik, die letzten Tage im Durststreik, aus Protest gegen seine
Inhaftierung und drohende Abschiebung.
Oleg Kotow war wegen der Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen
in den Jahren 1997 und 1998 in Belarus verhaftet, mißhandelt und
zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein Asylantrag war abgelehnt
worden.
Oleg Kotow erlitt durch die schweren Folterungen der russischen
Beamten einen Leberriß, der medikamentös behandelt wurde und
die tägliche Einnahme von Tabletten vorschreibt. Dieses ist dem Polizeiärztlichen
Dienst in der Abschiebehaft mitgeteilt worden. Eine medizinische Untersuchung
des Patienten, geschweige denn eine Verordnung von Medikamenten hatte das
nicht zur Folge.
Fluchtpunkt. Nr. 4 Okt. 2000
28. September 00
Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Der
17 Jahre alte Russe Siergiej A. wird am Spätnachmittag ins Krankenhaus
Beeskow eingeliefert und damit aus der Abschiebehaft entlassen.
Siergiej A. hatte seit dem 14. September mit einem Hungerstreik
und zwischenzeitlich mit einem Durststreik gegen seine Inhaftierung protestiert,
und es geht ihm gesundheitlich sehr schlecht.
Siergiej A. hatte bereits ein Jahr lang im Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick gesessen. Als diese lange Haft begann, war er 14 Jahre
alt gewesen. Mit den fünf Monaten Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt
hatte er insgesamt fast eineinhalb Jahre in Abschiebehaft verbringen müssen.
Antirassistische Initiative Berlin;
FRat Brbg
29. September 00
Frankfurt am Main. Im rechten Fahrwerkschacht einer Lufthansa-Frachtmaschine
wird ein Toter gefunden. Es ist ein
21 Jahre alter Mann aus Pakistan, spärlich bekleidet, der sich
mit einem Transportband in dem Schacht festgebunden hatte. Er ist erfroren.
Die Maschine war in Madras in Südindien gestartet und nach
mehreren Zwischenstops gegen 10 Uhr in Frankfurt angekommen.
FR 30.9.00;
taz 30.9.00
29. September 00
Cottbus in Brandenburg. An einem Bahnhofskiosk wird ein kenianischer
Asylbewerber von einem Deutschen mit den Worten "Neger verpiß dich"
beleidigt und anschließend mit einem Messer bedroht. Von den umstehenden
Passanten greift niemand ein.
noch härtere zeiten Nr. 47
September 00
Der Asylbewerber T. aus Kamerun wird morgens auf dem Berliner Bahnhof
Lichtenberg von Beamten des BGS kontrolliert. Die Kopie seines Ausweises
wird einbehalten, und er wird zur nächsten Polizeistation gebracht.
Dort muß er sich einer Leibesvisitation unterziehen und wird dann
nackt sechs Stunden lang in eine Zelle gesperrt. Während dieser Zeit
wird er dreimal aufgefordert, verschiedene Formulare in deutscher Sprache
zu unterschreiben. Er weigert sich, weil er die Sprache nicht versteht.
Als er seine Kleidung wieder anziehen darf, wird er gefesselt und dann
in eine Dienststelle der Landespolizei Berlin gebracht. Hier muß
er mehrere Leibesvisitationen über sich ergehen lassen und wird wieder
nackt in eine Zelle gesperrt. Nach 30 Minuten Warten werden seine Fingerabdrücke
genommen, und er wird aufgefordert zu gehen.
Kurze Zeit später wird ihm in einem Schreiben der BGS-Inspektion
der "Tatvorwurf" unterbreitet, im Besitz einer gefälschten Monatskarte
zu sein, die bei der Durchsuchung seiner Geldbörse gefunden wurde.
Erst nach Monaten wird das Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung
gegen Herrn T. eingestellt.
(siehe auch: Ende November 00)
ADB
September 00
Geilenkirchen im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Als die erste
Familie in die neue Flüchtlingsunterkunft einzieht, wird eines der
Zimmer mit einer Zwille beschossen. Die Familie kommt daraufhin in ein
anderes Heim.
Die 100-köpfige Gemeinde Geilenkirchen hatte sich mit einer
Unterschriftenliste gegen die Unterbringung von insgesamt zwölf Flüchtlingen
ausgesprochen. Im Juni wurde der Dachstuhl angezündet; im August waren
die Heizungsrohre so beschädigt worden, daß der Keller voll
Wasser lief.
Im November wird mit scharfer Munition auf die Fenster des immer
noch leerstehenden Hauses geschossen. Dies geschieht einige Tage vor dem
erneuten Versuch, Flüchtlinge hier unterzubringen.
Als dann Roma in dem Haus wohnen, schmeißen jugendliche
Dorfbewohner erneut Steine, und unbekannte Täter zünden ein Auto
an, das sich einer der Flüchtlinge geliehen hat. Nächtliches
Klingeln an der Flüchtlingsunterkunft ist eine weitere Schikane gegen
die "Fremden" im Dorf.
taz 29.11.00;
taz 21.2.01
2. Oktober 00
Morgens um 6.30 Uhr wird ein 29 Jahre alter Russe im Intercity-Zug
Berlin – Hamburg vom Zugpersonal kontrolliert. Der Mann hat keinen Fahrschein
und zeigt stattdesssen seine persönlichen Papiere. Die Kontrolleure
sehen, daß die Aufenthaltsgenehmigung für die BRD abgelaufen
ist. Der Russe bittet die Zugbegleiter inständig, keine Polizei zu
verständigen. Diese lassen ihn alleine, setzen ihre Kontrolle fort
und benachrichtigen den Bundesgrenzschutz in Hamburg.
Der 29-Jährige wagt einen Sprung in die Dunkelheit aus dem
mit 100 km/Stunde fahrenden Zug. Er prallt gegen einen Stahlträger
an der Strecke und stirbt an schweren Kopf- und Brustverletzungen.
Erst am Abend des nächsten Tages wird sein Leichnam von
einem Zugführer neben den Gleisen entdeckt.
HA 5.10.00; taz 5.10.00; ND 5.10.00
2. Oktober 00
Nachmittags um 16.30 Uhr im westfälischen Münster. Mit dem
Schrei: "Ich habe keine Zukunft mehr in Deutschland
und in der Türkei", übergießt sich ein 24 Jahre alter
Kurde vor dem türkischen Generalkonsulat und vor den Augen der Wach-Polizisten
mit Benzin und setzt sich in Brand. Einem der Beamten gelingt es, den brennenden
Mann zu Boden zu bringen und die Flammen zu ersticken. Nach notärztlicher
Versorgung in einer Münsteraner Klinik kommt der Verletzte in eine
Spezialklinik nach Dortmund.
Die Polizei schließt einen politischen Hintergrund aus.
AZADI informationen Nr. 21 September/Oktober 2000;
(WN online 3.10.00);
Pressestelle Polizei Münster
4. Oktober 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach einem Telefonat
mit der Tunesischen Botschaft sperrt sich der 17 Jahre alte Gefangene Ahmad
Riad (Ryadh Hassen Ben Sala) in einem Toilettenraum ein und verletzt sich
mit einem Plastik-Naßrasierer durch zehn Schnitte am linken Unterarm
und sechs Schnitte im Bauchbereich.
Nachdem Mitgefangene die Toilettentür geöffnet haben,
wird der stark blutende Ahmad Riad ins Krankenhaus Köpenick gebracht.
Als er nach einer Notversorgung ins Abschiebegefängnis zurückkommt,
wird er sofort in eine Einzelzelle gebracht. Er bekommt einen Trainingsanzug
an und muß ohne jegliche Decke oder Bettzeug und ohne Strümpfe
die Nacht verbringen. Am fünften Tag wird ihm eine Decke gegeben und
am sechsten Tag, also am 10. Oktober, kommt er zurück in den Normaltrakt.
Bereits drei Tage später befindet er sich schon wieder in
der Isolations-Haft, weil bei seinen Sachen eine Rasierklinge gefunden
wurde. Aus dieser Isolationszelle heraus wird er am 18. Oktober morgens
um 10 Uhr abgeholt und über Moskau nach Tunis abgeschoben.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
6. Oktober 00
Zwei Molotow-Cocktails werden auf das Gelände der Flüchtlingsunterkunft
in Billigheim-Ingenheim in der Südpfalz geschleudert. Sie verfehlen
die Gebäude und brennen auf dem Hof ab.
taz 7.10.00
7. Oktober 00
Hamburg Stadtteil Duhlsberg. Als es an der Tür einer im vierten
Stock gelegenen Wohnung in der Schwansenstraße klopft, vermuten zwei
togoische Asylbewerberinnen, daß es die Polizei ist. Sie geraten
in Panik und versuchen, über den Balkon zu fliehen. Dabei stürzen
sie in die Tiefe.
Beide Frauen überleben den Sturz und kommen ins St.-Georg-Krankenhaus.
Während die schwangere 26 Jahre alte Aliétou Zato ihre schweren
Wirbelsäulen-Verletzungen (mehrere Wirbelbrüche) auskurieren
kann, wird die 35-jährige Ramanou Muyibatou aufgrund mehrerer Wirbelfrakturen
gelähmt bleiben und auf den Rollstuhl angewiesen sein.
Die panische Angst, die die Frauen zu dem verzweifelten Schritt
trieb, war die Tatsache, daß sie sich aufgrund der für Flüchtlinge
bestehenden sogenannten Residenzpflicht offiziell nicht in Hamburg aufhalten
durften, weil sie in anderen Bundesländern gemeldet sind. Da allerdings
ihre Rechtsanwältin und auch die African Refugees Association (ARA),
dessen Vorstand sie angehören, in Hamburg sind, war es für sie
notwendig, sich in der Stadt aufzuhalten.
Ebenfalls aufgrund des Residenzpflicht-Gesetzes wird Ramanou
Muyibatou nach Beendigung der intensiv-medizini-schen Behandlungen Ende
Oktober von Hamburg wieder nach Mecklenburg-Vorpommern gebracht. In der
Reha-Klinik Leezen bei Schwerin bleibt sie über sehr lange Zeit aufgrund
fehlender sprachlicher Übersetzung über ihren tatsächlichen
Zustand im Ungewissen. Psychologische Unterstützung gibt es für
sie nicht. Anträge auf "Umverlegung" nach Hamburg in die Nähe
ihres Freundeskreises werden abgelehnt.
Obwohl ihre Rehabilitation noch nicht abgeschlossen ist, wird
sie dann in einem Alten- und Pflegeheim in Lübz untergebracht. Mit
einer Wunde, die auf unzureichende Pflege zurückzuführen ist,
wird sie im April 2001 in eine Klinik in Plau eingewiesen. Hier können
die ÄrztInnen wenigstens die Fortsetzung der Reha-Maßnahmen
durchsetzen.
Der Asylantrag von Aliétou Zato wurde – ungeachtet ihrer
politischen Aktivitäten und ihrer drohenden Verfolgung in Togo – im
Februar 2001 abgelehnt. Zudem erhielt Aliétou Zato einen Bußgeldbescheid
über 116 DM wegen unerlaubten Verlassens ihres Landkreises (Residenzpflicht),
begangen am 7.10.2000.
ARA; Interview Ramanou Muyibatou in:
"Flüchtlingsfrauen" – Video-Film von Mylene Teixeira
7. Oktober 00
Die tamilischen Flüchtlinge Nagaraju Rajakanthan und Ponnaiah
Gunasingam werden aus der Abschiebehaft in der JVA Moers abgeholt und nach
Sri Lanka abgeschoben. Dort erfolgt bei der Ankunft die sofortige Festnahme.
UnterstützerInnen befürchten Mißhandlungen der beiden abgelehnten
Asylbewerber.
Sie hatten zusammen mit zwei anderen Tamilen gegen ihre Nichtanerkennung
als politisch Verfolgte mit einem
22-tägigen Hungerstreik protestiert. Der Petitionsausschuß
des nordrhein-westfälischen Landtages hatte geplant, am
17. Oktober über ihren Fall zu entscheiden.
Rhein Ruhr Ztg 27.9.00; jW 27.9.00;
FR 4.10.00; FR 9.10.00
10. Oktober 00
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der tamilische Flüchtling
Sathakkathulla Hismi wird nach 17-tägigem Hungerstreik in gesundheitlich
elender Verfassung abgeschoben.
Als Mitglied oder Unterstützer der Guerilla-Armee "Liberation
Tigers of Tamil Ealan" (LTTE) verdächtigt, war er in Sri Lanka zweimal
schwer gefoltert worden und hatte deshalb in der BRD um Asyl gebeten. Deutliche
Narben belegen seine Aussagen.
Antirassistische Initiative Berlin
14. Oktober 00
Gegen das Flüchtlingsheim in der Gabelstraße im nordrhein-westfälischen
Oberhausen-Schmachtendorf werden am Abend
drei Molotow-Cocktails geworfen. Eine Polizeistreife kann
das Feuer schnell löschen. Von den 184 meist kosovarischen Flüchtlingen
wird niemand verletzt.
Sechs Wochen später werden drei Männer und zwei Frauen
festgenommen, die die Tat gestehen.
WDR – Radionachrichten 14.10.00 (23:48);
FR 16.10.00; BeZ 16.10.00; taz 16.10.00;
WDR – Nachrichten aus dem Ruhrgebiet 30.11.00 (20:42);
WDR – Nachrichten aus dem Ruhrgebiet 1.12.00 (6:09)(13:31);
IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01;
NRZ 16.9.02; NRZ 26.9.02
16. Oktober 00
Im sächsischen Reitzenhain wird eine unbekannte Person bei der
Festnahme durch einen Zollhund gebissen und verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
16. Oktober 00
Grainet im bayerischen Landkreis Freyung-Grafenau. Am frühen Morgen
entdecken BewohnerInnen des Flüchtlingsheimes eine brennende Papiertonne
im Flur und können das Feuer selbst löschen. Verletzt wird niemand.
Zwei Tage später wird ein 16-Jähriger identifiziert,
der gesteht, die Papiertonne angezündet und in den Flur gestellt zu
haben.
taz 18.10.00; taz 20.10.00;
www.redok.de
17. Oktober 00
Im niederbayerischen Grainet im Landkreis Freyung-Grafenau verüben
Unbekannte einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim. Die Brandstifter
transportieren eine mit Zeitungen gefüllte Tonne von einer gegenüberliegenden
Bankfiliale in den Hausflur des Heimes und zünden den Inhalt an. Ein
Hausbewohner beobachtet, wie ein Mann mit Motorradhelm fluchtartig den
Ort verläßt und dann mit einem Motorrad wegfährt. Das Feuer
kann schnell gelöscht werden, und der Sachschaden ist gering.
Zwei Tage später wird ein 16-Jähriger ermittelt, der
die Tat gesteht.
WDR – Radionachrichten 17.10.00 (18:27);
SZ 18.10.00; BeZ 18.10.00; taz 18.10.00; taz 20.10.00
22. Oktober 00
Arnstadt in Thüringen. Drei afrikanische Flüchtlinge, Patterson
Knewou und George Fopa aus Kamerun und John Adana aus Sierra Leone, verlassen
vorzeitig die Diskothek "Lindeneck", weil sie auf der Tanzfläche zunehmend
bedrohlicher von Deutschen angerempelt und mit Ellenbogen gestoßen
werden. Sie sind in Begleitung von zwei deutschen Freundinnen. Auf der
Straße werden sie um 4.00 Uhr morgens von ca. 15 deutschen Männern
verfolgt und mit Ausrufen wie "Nigger!" oder "Affen raus!" beleidigt und
bedroht.
Exakt vor dem Denkmal, das an die im Jahre 1945 gestorbenen und
getöteten Menschen aus dem Konzentrationslager Buchenwald erinnert
(Todesmarsch-Denkmal), werden die Bedrohungen gegen die Flüchtlinge
deutlicher: "Was willst Du hier in Deutschland? Ich hasse Dich Nigger,
Affe!"
Patterson Kenwou bittet die Deutschen, ihn und seine BegleiterInnen
in Ruhe zu lassen. Die Rassisten schlagen ihm daraufhin ins Gesicht und
auf den Kopf. Der Angegriffene schlägt zurück, woraufhin die
Täter Stöcke und Sportschläger und in einem Fall ein Klappmesser
herausholen und jetzt auf alle drei Schwarzen einschlagen. "Wir werden
Euch alle töten, ihr Nigger!" "Wir wollen Euch hier nicht!"
In seiner Todesangst zieht einer der Angegriffenen eine Spielzeugpistole,
und weil sie für echt gehalten wird, fliehen die Deutschen in alle
Richtungen.
John Adana ruft die Polizei, die mit zehn Beamten anrückt.
Im Schutze dieser Beamten kommen die Angreifer zurück und setzen ihre
Beschimpfungen und sogar ihre Schläge gegen die Afrikaner fort. Als
John Adana zurückschlägt, trifft ihn ein Polizeiknüppel,
der unter der Wucht des Schlages zerbricht und seine Hand verletzt. Auch
ein Polizeibeamter bezeichnet die Afrikaner als Tiere, und sie sollten
zurück in ihren Busch nach Afrika gehen.
Alle Erklärungsversuche der Afrikaner und deren deutscher
Freundinnen werden von der Polizei unterbunden. Im Gegenteil, als einer
der Angreifer bei George Fopa eine Leibesvisitation veranstalten will und
dieser sich deshalb hilfesuchend an die Polizei wendet, antwortet ein Beamter
klar und deutlich: "Das ist mir scheißegal, tu, was er dir sagte."
Alle drei Afrikaner werden dann verhaftet und in Handschellen
zur Polizeistation gebracht. Dort treffen sie erneut auf ihre Verfolger,
die den Weg zur Wache zu Fuß zurückgelegt haben.
Einer der Deutschen schüttet John Adana einen frisch gebrühten,
heißen Kaffee ins Gesicht, was bei allen anwesenden Rassisten, Polizeibeamte
eingeschlossen, großes Gejohle und Gelächter auslöst.
Die Angreifer können nach kurzer Zeit die Polizeistation
wieder verlassen. Später dann auch Fopa George und John Adana. Patterson
Kenwou wird erneut verhört. Er berichtet, daß der Beamte seine
Dienstpistole in die eine Hand, die Spielzeugpistole in die andere nimmt
und ihn fragt: "Mit welcher Pistole soll ich auf dich schießen?"
Patterson Kenwou wird erst am nächsten Nachmittag um 15
Uhr aus der Haft entlassen. Während der 10 Stunden auf dem Revier
bekommt er weder wärmere Kleidung noch Essen oder Wasser. Stattdessen
wird er weiterhin rassistisch beschimpft und beleidigt.
Einige Tage später wird ihre Unterkunft von Nazis attakkiert,
die versuchen, das Gebäude in Brand zu stecken. Diese und folgende
Angriffe können immer kurzfristig von UnterstützerInnen der Flüchtlinge
beendet werden.
Diese Vorfälle ziehen eine Reihe von Gerichtsverfahren nach
sich, bei denen auch die Flüchtlinge angeklagt werden. Erst im Jahre
2004 werden alle Verfahren eingestellt ? ohne daß jemand verurteilt
wird.
The VOICE 2.11.00;
web.de 14.11.00;
Antifaschistisches Infoblatt Nr. 52 Frühjahr 2001;
Karawane – Hamburg 13, 1.2010
23. Oktober 00
Stuttgart-Hedelfingen in Baden-Württemberg. Gegen 4.00 Uhr morgens
wird die Familie Bruti, die in der Rohrackerstraße lebt, durch wildes
Klingeln geweckt. "Sind Sie Herr Xhelal Bruti?", fragen zwei Polizisten
den 24-Jährigen. Als er dies bejaht, geben sie ihm 15 Minuten Zeit,
seine Sachen zu packen. Durch die Abschiebung in den Kosovo wird er, der
sieben Jahre in der BRD lebte, von seiner Frau Hathje (21), der siebenjährigen
Tochter Laura und der zehn Monaten alten Tochter Fatijana sowie von seinen
Eltern und Brüdern, die auch in Stuttgart leben, getrennt.
Xhelal Bruti, der seit langem in Hedelfingen in einem Dachdeckerbetrieb
angestellt war, und dessen Frau und Kinder in Deutschland eine unbefristete
Aufenthaltsgenehmigung haben, findet im Kosovo das Haus seiner Eltern bis
auf den Boden abgebrannt vor – er lebt praktisch auf der Straße.
Im Dezember stellt Innenminister Thomas Schäuble die Rückkehr
des Familienvaters in Aussicht. Allerdings muß die Familie die Abschiebekosten,
die Kosten für den Rückflug und das Visum bezahlen, so daß
eine Summe von rund 2000 DM aufgebracht werden muß.
StZ 4.11.00; CaZ 4.11.00;
StZ 21.12.00; StT 30.12.00;
AK Asyl Ba-Wü Januar/Februar 2001
24. Oktober 00
Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Mehmet Kilic
wird um 12.20 Uhr mit einer Maschine der rumänischen Fluggesellschaft
TAROM vom Flughafen Düsseldorf in die Türkei abgeschoben.
Am Flughafen Instanbul wird er direkt nach der Ankunft festgenommen
und verhört. Nach Freilassung am nächsten Tag erfolgt eine erneute
Festnahme auf offener Straße durch mehrere Zivilbeamte. Mehmet Kilic
werden die Augen verbunden, er wird ins Polizeipräsidium gefahren
und dort in den nächsten sechs Tagen unter mehrfacher Gewaltanwendung
verhört.
Mehmet Kilic war vor sieben Jahren in die BRD geflohen, nachdem
sein Vater an den Folgen von Mißhandlungen durchs Militär gestorben
war, nachdem sein Bruder Kemal Kilic hingerichtet worden war, nachdem er
selbst in Lebensgefahr geriet. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, und seit
1998 mußte Mehmet Kilic ohne Papiere leben. Er beteiligte sich am
22.11.98 an der Besetzung der Gemarker Kirche in Wuppertal und befand sich
seither im Wanderkirchenasyl in Nordrhein-Westfalen. Am 5. Oktober wurde
Mehmet Kilic festgenommen und in die JVA Büren in Abschiebehaft genommen.
Gegen die drohende Abschiebung hatte er sich zuletzt mit einem siebentägigen
Hunger- und Durststreik gewehrt.
Erklärung von Mehmet Kilic am 18.10.00;
Flüchtlingsplenum Aachen u. KMii-Wuppertal 19.10.00;
Flüchtlingsplenum Aachen u. KMii-Wuppertal 22.10.00;
KMii-Wuppertal 24.10.00; FR 25.10.00; FR 1.11.00;
Flüchtlingsplenum Aachen u.KMii-Wuppertal 2.11.00;
NW 3.11.00
26. Oktober 00
Im niedersächsischen Fallersleben bei Wolfsburg setzen Nazi-Skinheads
neben einem Flüchtlingsheim einen Sperrmüllhaufen in Brand. Nur
durch einen Zufall gerät das Haus, das in Leichtbauweise errichtet
wurde, nicht in Brand. Das Feuer wird in den Morgenstunden von der Feuerwehr
gelöscht. Zwei Jugendliche werden ermittelt, die die Tat gestehen.
BeZ 27.10.00; taz 27.10.00
FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000
26. Oktober 00
Auf dem Bahnhof von Dahlen, im sächsischen Kreis Torgau-Oschatz,
wird ein iranischer Flüchtling von ca. zwölf deutschen Jugendlichen
angegriffen. Nach anfänglichen Beleidigungen wie "Ausländer-Schwein"
oder "Ausländer raus" wird der 26-Jährige von zwei Tätern
festgehalten und von einem dritten in den Unterleib geboxt. Als der Iraner
flieht, wird er mit Steinen beworfen.
FR 28.10.00; ND 4.11.00
29. Oktober 00
Asylunterkunft in der Hamburger Halskestraße. In der Nacht brennt
es im Zimmer 326 und zwei armenische Kinder, der zweijährige Arman
A. und der dreijährige Atak A.., kommen in den Flammen um. Als Brandursache
wird ein technischer Defekt vermutet, der ein Fernsehgerät entzündete.
Die Mutter der beiden Kinder, die 23 Jahre alte Alla A., die
eigentlich in einem Heim in Blankenese wohnt, war in dieser Nacht nur zu
Besuch, um auf das Baby einer Freundin aufzupassen. Zur Zeit des Brandes
befand sie sich im gegenüberliegenden Zimmer 325.
Das Wohnheim Halskestraße ist eine Massenunterkunft für
380 Menschen. Die Zimmer dieses ehemaligen Hotels haben im Schnitt eine
Größe von 10 Quadartmetern, und für jeweils 75 Personen
steht eine Küche zur Verfügung. Zur Zeit leben 366 Menschen hier:
sie sind Flüchtlinge aus Afghanistan, Übersiedler aus Rußland
und Roma und Sinti.
Die Zimmer von 50 Personen sind nach dem Brand vorübergehend
nicht bewohnbar.
FRat Hamburg; HA 31.10.00; HA 6.11.00;
Hamburger Senat Drucksache 16/4988;
IRR European Race Bulletin Nr. 38 Oct. 01
31. Oktober 00
Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die
15 Jahre alte A. A. versucht, sich nachts in der Dusche mit ihrem Schal
zu erhängen. Eine Polizistin findet sie bewußtlos auf und veranlaßt
den sofortigen Transport ins Krankenhaus Moabit. Nach einem Tag kommt A.
A. auf eigenen Wunsch zurück in die Abschiebehaft.
A. A. kommt aus Sierra Leone, und sie erzählt, daß
ihre Eltern ermordet worden sind. Bei Besuchen von UnterstützerInnen
hat sie eine Puppe im Arm, die sie immerzu versucht, mit ihrem Körper
zu schützen.
Antirassistische Initiative Berlin;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; taz 2.11.00
31. Oktober 00
Eine Gruppe von 14- bis 16-jährigen Deutschen belagert am späten
Abend das Flüchtlingsheim in Willebadessen-Eissen im Kreis Höxter
in Niedersachsen. Es werden Gegenstände gegen das Haus geworfen, Nazi-Symbole
werden auf die Straße geschmiert, und über Lautsprecher müssen
sich die BewohnerInnen Parolen wie "Ausländer raus" anhören.
NW 2.11.00;
WDR – Nachrichten aus OWL 2.11.00 (7:11)
31. Oktober 00
In Bremen werden bei einer Wohnungsdurchsuchung Rohrbomben und hochexplosiver
Sprengstoff gefunden, die für einen Anschlag auf Flüchtlingsheime
verwendet werden sollten. Der Mieter der Wohnung und ein eine Woche später
festgenommener Mittäter gehören der "Kameradschaft Bremen-Nord"
an.
BeZ 2.11.00; FR 2.11.00;
FR 7.11.00; JWB 15.11.00
Oktober 00
Zeljko Bastah aus dem baden-württembergischen Cannstatt wird durch
eine überraschende Abschiebung nach Bosnien von seinen zwei Kindern
getrennt.
CaZ 4.11.00;
AK Asyl Ba-Wü Januar/Februar 2001
1. November 00
Tschechisch-deutscher Grenzübergang Reitzenhain in Sachsen – morgens
um 3.50 Uhr. Auf der Flucht vor einer Kontrolle durch den BGS kommt der
VW-Golf von der Fahrbahn ab und stürzt eine 15 Meter tiefe Böschung
hinab. Alle vier Insassen werden aus dem Fahrzeug geschleudert. Während
drei Rumänen schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden, stirbt
ein vierter am Unfallort. Alle Männer hatten ohne Erlaubnis die Grenze
überquert.
infonetz.buendnis.gegen.rechts@web.de (ap)
2. November 00
In der Hamburger JVA Hahnöfersand begeht ein 17 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Burundi einen Suizidversuch.
Hamburger Senat DS 20/469
3. November 00
Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Der irakische Flüchtling
Wahid Seid wird zum vierten Mal (!) von deutschen Rassisten überfallen
und geschlagen. Dabei verliert er einen Vorderzahn. Er stellt seinen vierten
(!) Antrag auf Umverteilung, um bei seinem Bruder in Niedersachsen leben
zu können. Ein halbes Jahr später wird dieser Antrag insofern
positiv entschieden, daß er nach Göttingen umziehen darf. Sozialhilfe
bekommt er dort nicht.
Der durch erlittene Folter und durch die rassistischen Überfälle
schwer traumatisierte 46-jährige Wahid Seid muß sich im November
2001 in stationäre Behandlung in der Psychiatrie Göttingen begeben.
Auch im Januar 2005 befindet er sich seit einem Jahr in stationärer
Behandlung der psychiatrischen Abteilung. Sein Bruder versucht, ihm eine
Arbeitserlaubnis zu beschaffen: "Dann können wir ihn vielleicht zurück
zum Leben holen."
(siehe auch: 24. August 97, 7. März 98 – Heft I, 20. Mai 00)
Migrationszentrum Göttingen;
FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003
3. November 00
Im Krankenhaus der brandenburgischen Stadt Belzig stirbt um 23 Uhr
der marokkanische Flüchtling Belaid Baylal an einem Multiorganversagen.
Als Todesursache benennt der Chefarzt Dr. Manfred Heßler die Folgen
der Verletzungen, die Belaid Baylal am 8. Mai 1993 bei einem rassistischen
Überfall erleiden mußte.
An diesem Frühlingsabend des Jahres 1993 befand sich Belaid
Baylal mit vier weiteren Flüchtlingen aus dem Wohnheim in einer Gaststätte
in der Brücker Landstraße. Um
23 Uhr betraten zwei Deutsche das Lokal und begannen sofort mit rassistischen
Beschimpfungen, als sie die Flüchtlinge sahen. Drei der Beleidigten
verließen umgehend die Kneipe – Belaid Baylal und ein Freund blieben.
Belaid Baylal wurde von seinem Stuhl am Tresen heruntergerissen
und mit Faustschlägen und Tritten in den Bauch traktiert. Während
einer der Täter ihn von hinten festhielt, schlug der zweite ihm in
den ungeschützten Leib.
Belaid Baylal kam mit einem stumpfen Bauchtrauma ins Krankenhaus.
Am 10. Mai mußte der schwer verletzte Dünndarm operiert werden.
Von den vier Wochen, die Belaid Baylal im Krankenhaus lag, befand er sich
14 Tage auf der Intensiv-Station.
Nach der Entlassung begann das jahrelange Leiden des Geschädigten.
Durch die Narben und Verwachsungen im Leib und durch mehrmals drohende
Darmverschlüsse, durch chronische und akute Schmerzen kam er immer
wieder in die Klinik und mußte über Jahre hinweg ambulant behandelt
werden.
Am Abend des 28. Oktober 2000 schleppte sich Belaid Baylal mit
akuten Bauchschmerzen ins Büro des Flüchtlingsheimes im Weitzgrunder
Weg. Mit dem Rettungsdienst kam er ins Krankenhaus, wo erneut ein beginnender
Darmverschluß festgestellt wurde. Die von den Ärzten vorgeschlagene
lebensrettende Operation lehnte Belaid Baylal jetzt ab. Nach siebeneinhalb
Jahren Leben mit der Krankheit und den Schmerzen war er seelisch und körperlich
am Ende. Er wollte nicht mehr leben und lehnte sämtliche lebenserhaltende
therapeutische Maßnahmen ab. Er starb im 42. Lebensjahr.
Der Haupttäter des Überfalls war zu einer Bewährungsstrafe
von fünf Monaten, der zweite Mann zu einer Geldbuße von 300
DM und 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
Belaid Baylal war im Dezember 1991 in die BRD geflohen und hatte
politisches Asyl beantragt. Er war als Mitglied der marokkanischen "Parti
du progrès et du socialisme" (PPS = Partei für Fortschritt
und Sozialismus) ins Visier der Herrschenden geraten. Mehrmals mußte
er Haft und Folter erleiden, bis er sich entschloß, über Algerien
nach Libyen zu fliehen. Mit einem Frachtschiff war er als "blinder Passagier"
nach Deutschland gelangt.
Ein Initiativkreis von antifaschistischen Jugendlichen, Belziger
Forum und anderen erreicht nach dreijährigen Bemühungen, daß
die Stadtverordnetenversammlung von Belzig einer Mahnstätte zur Erinnerung
an Belaid Baylal zustimmt.
Am dritten Todestag findet eine offizielle Trauerfeier an dem
neuen Gedenkstein statt. Während auf dem Stein für die Opfer
des Nationalsozialismus die Inschrift steht "Die Toten mahnen", steht auf
dem gegenüberliegenden Gedenkstein für Belaid Baylal neben seinen
Lebensdaten: "Die Toten mahnen immer noch."
Dieser Gedenkstein und auch ein von der Initiative gepflanzter
"Baum der Gleichheit" werden in der Zukunft immer wieder geschändet.
Als ca. 100 BürgerInnen am 30. November 10 einen zweiten Baum nachpflanzen,
ist er kurze Zeit später wieder zerstört.
ND 4.10.03; FR 8.10.03; MAZ 3.11.03;
Belziger Forum Dez. 2003;
MAZ 30.12.10
3. November 00
Bundesland Bayern. In der Kreisstadt Roth wird ein Brandanschlag auf
ein Flüchtlingsheim verübt, das vorübergehend unbewohnt
und zur Wiederbelegung vorgesehen ist.
www.redok.de
4. November 00
Auf ein Flüchtlingsheim in Detmold in Nordrhein-Westfalen wird
am Abend ein Brandanschlag verübt. Niemand wird verletzt.
ND 6.11.00
4. November 00
Auf ein Flüchtlingsheim im niedersächsischen Osnabrück
wird ein Brandsatz geschleudert, der jedoch nicht zündet.
taz 6.11.00
7. November 00
Der 39 Jahre alte Togoer A. wird trotz Ehe und Kindern mit einer Deutschen
mit Paßersatz nach Togo abgeschoben. Es gelingt ihm, einen Freund
in Togo von seiner Rückkehr zu informieren, der ihn vom Flughafen
abholt. A. taucht unter und flieht nach Benin. Hier erfährt er, daß
seine Eltern eine Vorladung für ihn zur Polizei erhalten haben und
daß die mit ihm abgeschobenen togoischen Flüchtlinge alle auf
dem Flughafen verhaftet worden sind. Es gelingt ihm, ein zweites Mal in
die BRD zu fliehen.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin
8. November 00
Der 27 Jahre alte rumänische Asylbewerber Mihai Vladescu wird
in München von der Polizei gestellt. Weil er zum wiederholten Male
unerlaubt den ihm zugewiesenen Landkreis verlassen hat (Residenzpflicht,
bringen ihn die Beamten zum Flughafensozialdienst, wo der Rückflug
nach Berlin, dem Ort seiner Anmeldung, organisiert werden soll.
Der Rumäne flieht über einen Zaun, verletzt sich dabei
an Armen und Händen. Dann klettert er von unten in den Fahrwerkschacht
einer Boeing 737-300 der Deutschen BA. Die Maschine startet um ca. 20 Uhr.
Als es jedoch dem Flugkapitän in einer Höhe von 3300 m nicht
gelingt, das Fahrwerk einzurasten, beschließt die Crew umzukehren.
Zurück in München entdecken sie den unterkühlten und unter
Schock stehenden Rumänen. Er wird in ein Krankenhaus gebracht.
BeZ 10.11.00; FR 10.11.00
9. November 00
Der 15-jährige mongolische Flüchtling Horlu A., dem erst
im Sommer die Flucht in die BRD gelungen war, wird nach zweimonatiger Haft
aus gesundheitlichen Gründen aus dem Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick
entlassen. Er hatte mit einem Hungerstreik gegen die Gefangenschaft protestiert.
Nach kurzer Aufnahme in einem Jugendheim wird er am
18. Dezember in der Ausländerbehörde erneut festgenommen.
Seine Abschiebung ist für den 1. Weihnachtstag geplant.
Aufgrund seines immer noch schlechten Gesundheitszustandes wird
die Abschiebung ausgesetzt und Horlu A. kommt erneut in ein Jugendheim.
Bei einem Besuch in der Berliner Ausländerbehörde wird
er am 5. April 2001 im Beisein seiner Betreuerin ein drittes Mal festgenommen.
Am nächsten Tag erfolgt die Abschiebung.
FRat Berlin 21.12.00;
taz 22.12.00; FR 23.12.00;
FRat Berlin 6.4.01
13. November 00
Bernau in Brandenburg. Vor einem Supermarkt am Busbahnhof werden Herr
O. V. und seine beiden Söhne von einer Gruppe rechter Jugendlicher
beschimpft. Unter ihnen sind Mitschüler der Jungen. Ein Jugendlicher
deutet pantomimisch an, daß er die kolumbianischen Flüchtlinge
erschießen würde – andere zeigen den Hitlergruß. Vor allem
der 16-jährige Sohn wird geschubst und am Kragen gepackt. Die umstehenden
PassantInnen ignorieren lange Zeit den Angriff und rufen auch zunächst
nicht einmal die Polizei. Als diese eintrifft, sind die Rassisten verschwunden.
Auch der jüngere Sohn wurde vor 14 Tagen von einer Gruppe
Rechter angepöbelt und verfolgt, bis sich ein deutsches Paar einschaltete
und den Jungen zur Schule begleitete.
Bericht der Betroffenen;
ND 15.11.00; BeZ 15.11.00;
FR 15.11.00;
taz 17.11.00
14. November 00
In Ortsteil Rotkot des bayerischen Dorfes Zwiesel – Bereich Kellerberg
– wird eine Person rumänischer Nationalität bei der Festnahme
durch Bisse eines Diensthundes verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
16. November 00
Der 33 Jahre alte Angolaner Antonio M. wird "zusammengeschnürt
wie ein Paket", mit verhülltem Kopf und nicht mehr im Stande selbst
zu laufen, von zwei Personen in einen City-Hopper gehievt und über
Amsterdam abgeschoben.
Antonio M. war nach fünf Monaten Abschiebehaft im Polizeigewahrsam
Bremen geistig verwirrt. Er sah Personen und hörte Geräusche,
die nicht da waren. Er war orientierungslos. Ein unabhängiger Psychiater
stellte im September fest, daß eine stationäre psychiatrische
Behandlung dringend erforderlich sei. Stattdessen wurde der Gefangene vielfach
in einer Beruhigungszelle untergebracht und von den anderen Gefangenen
isoliert. Psychotherapeutische Behandlung bekam er nicht. Es wurden ihm
Beruhigungstabletten verabreicht, die ihm Schwindel, Benommenheit und Alpträume
verursachten und durch die er in bis zu 24-stündige Tiefschlafphasen
versetzt wurde.
Er glaubte bis zum Schluß, daß er zum Arzt gebracht
werden würde. Er verweigerte die Annahme von Geld, das ihm ermöglicht
hätte, nach der Abschiebung zu Verwandten zu fahren.
taz 29.9.00;
taz Bremen 17.11.00;
KMii Rundbrief 13;
Gruppe grenzenLOS Bremen
17. November 00
Luckenwalde in Brandenburg. Aus einer Gruppe von sechs Deutschen heraus
wird ein 17-jähriger Flüchtling aus Sierra Leone nachts attackiert.
Zunächst wird er wegen seiner Hautfarbe beleidigt und dann mit Schlägen
und Tritten angegriffen. Er erleidet eine Schnittwunde am Ohr.
FR 18.11.00;
TS 19.11.00
17. November 00
Ein 22 Jahre alter Asylbewerber wird in Brandenburg an der Havel von
einem unbekannten Schützen angeschossen. Das Projektil aus einer Luftdruckwaffe
trifft den Afrikaner am linken Arm.
MAZ 20.11.00; TS 19.11.00
19. November 00
Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Nedim Isik
soll in die Türkei abgeschoben werden. Als die Polizei am Abend in
seine Wohnung in Wuppertal-Ronsdorf eindringt und den Mann auffordert mitzukommen,
versucht
dieser, sich das Leben zu nehmen. Die Abschiebung wird abgebrochen,
Nedim Isik kommt mit dem Notarztwagen in eine Klinik.
WDR – Nachrichten aus dem Bergischen Land 20.11.00 (10:14)
19. November 00
In Ortsteil Frankenreuth des bayerischen Waidhaus werden zwei rumänische
Personen auf der Flucht vor der Festnahme nach "unerlaubtem" Grenzübergang
durch Bisse eines Zollhundes verletzt.
BT-Drucksache 14/5613
21. November 00
Ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Kamerun wird im Bahnhof von
Strausberg von drei deutschen Jugendlichen beschimpft: "Niggersau, Kanake",
"Deutschland den Deutschen", "Raus aus Deutschland". Dann schlagen sie
auf ihn ein und stoßen ihn zu Boden. Dort liegend wird er weiter
mit Fußtritten attackiert. Die Nazis skandieren mehrmals "Sieg Heil"
und zeigen den "Hitlergruß". Dann bedrohen sie ihr Opfer mit dem
Tod. Der Kameruner erleidet Prellungen am Kopf, an der linken Schulter
und am rechten Knie.
Am 26. Februar 2003 wird gegen die drei Täter wegen gemeinschaftlicher
gefährlicher Körperverletzung verhandelt.
Antirassistische Initiative Berlin;
Opferperspektive 25.2.03
24. November 00
Berlin-Charlottenburg: psychotherapeutische Beratungsstelle für
politisch Verfolgte – XENION. Der 17 Jahre alte kurdische Flüchtling
Davut Karayilan stürzt sich aus der dritten Etage in den Lichthof
und erleidet lebensgefährliche Verletzungen. Er ist noch ansprechbar
und fragt immer wieder, ob er jetzt abgeschoben werde.
Davut Karayilan war bei einer Fahrkartenkontrolle auf dem U-Bahnhof
Klosterstraße angehalten worden, und als die Polizei wegen seiner
abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung gerufen wurde, war er weggelaufen.
Er flüchtete in die therapeutische Einrichtung XENION, wo er ohnehin
einen Behandlungstermin wahrnehmen wollte.
Als tatsächlich Polizisten bei XENION erscheinen, wird ihnen
der Einlaß vom Leiter der Einrichtung, Dietrich F. Koch, unter dem
Hinweis auf sein Hausrecht und den besonderen Charakter der Behandlungsstelle
für traumatisierte Flüchtlinge verwehrt.
Kurze Zeit später erscheinen fünf bis sechs PolizistInnen
und hämmern und treten gegen die Eingangstür. Herr Koch wird
zur Seite gedrängt, und die BeamtInnen stürmen laut schreiend
und brüllend und mit gezogenen Waffen in die Räume. Sie finden
Davut Karayilan dort nicht, denn er hat sich in den Innenhof des Hauses
gestürzt.
Davut Karayilan schwebt zwei Wochen lang in Lebensgefahr, bis
durch intensivmedizinische Behandlung sein Gesundheitszustand wieder stabilisiert
werden kann.
Es dauert Monate, bis er sich nach Heilung der schweren Bruchverletzungen
der Wirbelsäule und des Beckens wieder auf den eigenen Beinen halten
kann.
Zur Vorgehensweise der Polizei sagt ein Sprecher dem "Tagesspiegel"
(Berliner Tageszeitung) gegenüber: "Es han
delte sich um einen Straftäter, der sich der Personalienfeststellung
entzog. Da werden alle nötigen polizeilichen Maßnahmen durchgeführt."
Einige Tage nach dem Unglücksfall wird gegen den Leiter
von XENION und eine Sekretärin ein Verfahren wegen Widerstands gegen
Polizeibeamte und wegen "unterlassener Hilfeleistung und Widerstand gegen
die Staatsgewalt" eingeleitet.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg beschäftigt sich erst durch
den Unfall und auf Initiative seiner Anwälte erneut mit dem Asylverfahren
von Davut Karayilan. Es widerruft eine Woche später den Abschiebebeschluß
und akzeptiert einen Asylfolgeantrag, nachdem es zuvor zweimal diesen abgelehnt
hatte. Auch das Bundesamt hat seine ablehnenden Entscheide erneut überprüft.
Am 16. September 2003 endet die Verhandlung vor dem Amtsgericht
Moabit gegen die Sekretärin und den Leiter von XENION mit Freisprüchen.
Der aus Urfa stammende Davut Karayilan hatte bereits mit 13 Jahren
in der BRD einen Asylantrag gestellt, weil die Repressalien von Seiten
der türkischen Behörden und des Militärs gegen Angehörige
seiner Familie immer unerträglicher wurden. Nachdem sein Asylantrag
abgelehnt worden war, kehrte der Junge in die Türkei zurück.
Im Alter von 15 Jahren wurde er unter dem Vorwurf, PKK-Mitglied
zu sein, erneut festgenommen und unter schwerster Folter zu "Geständnissen"
erpreßt. Neben den ständigen Demütigungen und Beschimpfungen
erhielt er Tritte mit Armeestiefeln und bei verbundenen Augen Schläge
mit Fäusten und verschiedenen Instrumenten. Man zwang ihn, über
mehrere Stunden in stehender Position zu verharren, und er wurde mit stundenlangen
Verhören und Schlafentzug gequält. Vor allem während der
Folterungen wurde extrem laute Musik gespielt. Er wurde auf die Fußsohlen
geschlagen, erhielt Elektroschocks und wurde so lange in Wasser getaucht,
bis er zu ersticken drohte. Man hängte ihn mit auf dem Rücken
gebundenen Händen auf, bis er das Bewußtsein verlor. Dann wurde
er mit kaltem Wasser bespritzt und anschließend in eine kalte Zelle
geworfen. In einer sehr engen, völlig abgedunkelten und überhitzten
Zelle oder Kiste, in der keinerlei Bewegung möglich war, litt er unter
Todesangst und glaubte ersticken zu müssen. Mehrere Male wurden Scheinexekutionen
durchgeführt, indem man ihm einen Revolver an die Schläfe hielt
und abdrückte. Als er sich einmal weigerte, zu einem Einsatz gegen
seine eigenen Leute mitzugehen, wurde knapp an seinem Körper vorbeigeschossen.
Er wurde in mehreren Gefängnissen für politische Gefangene
festgehalten, bis ihm der Prozeß gemacht wurde. Vom Staatssicherheitsgerichtshof
wurde er 1999 zu einer Gefängnisstrafe von 11 Jahren und sechs Monaten
verurteilt. Unter Inanspruchnahme des sogenannten Reuegesetzes und unter
der Bedingung, mit dem türkischen Geheimdienst zusammenzuarbeiten,
kam er aus der Haft frei. Er floh erneut in die BRD und stellte wieder
einen Antrag auf Asyl. Die von ihm vorgelegten Kopien des türkischen
Staatssicherheitsgerichtes und andere offizielle Dokumente und auch Fotos,
die die Wunden seiner Folter belegen, wurden vom Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Fälschungen bezeichnet.
Seine offensichtlichen Folterspuren am Körper wurden ignoriert und
der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.
Der 17-jährige Davut Karayilan wurde auf Bitten der Ausländerbeauftragten
der Stadt Bitterfeld wegen manifester psychischer Symptome in der Beratungsstelle
für politisch Verfolgte und Folteropfer XENION behandelt.
taz 25.11.00; BM 25.11.00; BeZ 25.11.00;
TS 25.11.00; XENION 27.11.00; taz 28.11.00;
ZDF "Kennzeichen D" 6.12.00; ARD "Kontraste" 7.12.00;
BeZ 10.12.00; BeZ 6.1.01; taz 8.1.01; taz 16.6.01;
XENION 8.10.02; jW 17.10.02; BeZ 17.9.03; taz 17.9.03
25. November 00
Suhl in Thüringen. Ahmad Saleh, ein 25 Jahre alter palästinensischer
Flüchtling aus dem Libanon, wird von mehreren Deutschen in einer Diskothek
von Zella-Mehliser bedroht und blutig zusammengeschlagen.
(siehe auch: 29. Juli 00, 7. Januar 01, 10. März 01)
FW 13.3.01; Bericht des Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen
25. November 00
In der Hamburger JVA Hahnöfersand begeht ein 17 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Sierra Leone einen Suizidversuch.
Hamburger Senat DS 20/469
26. November 00
In der Hamburger JVA Hahnöfersand begeht ein 17 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Sierra Leone einen Suizidversuch.
Hamburger Senat DS 20/469
27. November 00
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Zwischen vier und fünf Uhr
morgens werden mindestens acht afrikanische Gefangene aus den Betten geholt,
und ohne daß sie Gelegenheit bekommen, sich vollständig anzuziehen,
müssen sie raus. Ihnen werden Handschellen angelegt, die so fest sind,
daß sie tief ins Fleisch einschneiden. Busse fahren sie zum Flughafen
Stuttgart.
Als einer von ihnen, der Nigerianer James Awomen, laut um Hilfe
schreit, kommt ein Arzt und droht ihm eine "Beruhigungsspritze" an. James
Awomen gelingt es schließlich, den Beamten klar zu machen, daß
er in Deutschland eine Tochter hat, und mit Hilfe eines Nigerianischen
Botschaftsangehörigen wird seine Abschiebung vorläufig ausgesetzt
– er kommt zurück in die Abschiebehaft nach Mannheim.
Einem anderen Nigerianer gelingt es, seinen Anwalt in Stuttgart
zu informieren. Er berichtet, man habe ihn mit etwa 35 Personen zum Flughafen
gebracht. Vor dem Abflug habe man ihm und anderen zur Abschiebung vorgesehenen
Personen eine Spritze verabreicht, die eine Betäubung zur Folge gehabt
und einen Widerstand unmöglich gemacht habe.
Pro Asyl Infoservice Nr. 43 – 2001 Februar;
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
28. November 00
Im brandenburgischen Verlorenwasser im Landkreis Potsdam-Mittelmark
brennt eine Baracke ab, die auf dem Gelände des Flüchtlingsheimes
steht. In der Barakke werden Möbel für das Heim gelagert. Die
Brandursache ist zunächst unklar.
MAZ 30.11.00
30. November 00
Durch einen Brand in der Flüchtlingsunterkunft im nordrhein-westfälischen
Hilchenbach werden zwei Menschen verletzt und die Wohncontainer völlig
vernichtet. Die übrigen 51 BewohnerInnen können sich retten.
WDR – Nachrichten aus Südwestfalen 1.12.00
Ende November 00
Strausberg in Brandenburg. Der Asylbewerber T. aus Kamerun wird im
Bahnhof von fünf Jugendlichen angepöbelt, geschlagen und getreten.
(siehe auch: September 00)
ADB
1. Dezember 00
Im brandenburgischen Vetschau wird ein 14-jähriger Junge aus Afghanistan
von einem rechten Jugendlichen angegriffen und verletzt.
RA 4.12.00
1. Dezember 00
In der Hamburger JVA Glasmoor begeht ein 35 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Tunesien einen Suizidversuch.
Hamburger Senat DS 20/469
2. Dezember 00
Lüdge bei Bad Pyrmont in Nordrhein-Westfalen. Vier zum Teil vermummte
Jugendliche greifen am Abend die Wohncontainer einer Flüchtlingsunterkunft
mit Steinen an und rufen rassistische Parolen.
In dem Wohncontainer sind rund 25 Flüchtlinge aus Georgien
und Rußland untergebracht.
Sowohl am Vortage wie auch am 30. November war es zu ähnlichen
Angriffen gekommen.
WDR – Nachrichten aus OWL 4.12.00 (7.06 Uhr; 18.24 Uhr);
NW 4.12.00; taz 4.12.00
3. Dezember 00
Sachsen-Anhalt. Der 42 Jahre alte Kwuami (Komi) Aziaku Prempe, Flüchtling
aus Togo, erhängt sich auf dem Dachboden seines Wohnhauses in Salzwedel.
Erst zwei Tage später findet ihn ein Freund.
Nachdem Komi Aziakou Prempe zunächst als politisch Verfolgter
anerkannt worden war, wurde dies vor einem Monat zurückgenommen, und
er war aufgefordert worden, die BRD innerhalb von vier Wochen zu verlassen.
ARA 15.12.00;
IMRV Bremen; ARA;
FRat SaAnh
3. Dezember 00
Auf dem Bahnhof von Singen, nahe der baden-württembergisch-schweizerischen
Grenze, erleidet ein Flüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien bei
der Festnahme Prellungen und Schürfwunden.
BT-Drucksache 14/5613
8. Dezember 00
Der 17-jährige tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam
wird in der Abschiebehaftanstalt Hannover-Langenhagen um 10 Uhr morgens
tot aufgefunden. Er hat sich an seinen Schnürsenkeln erhängt.
Dies geschah, nachdem er zwei Tage zuvor in der Ausländerbehörde
Osnabrück festgenommen worden war.
Nach Aussagen seiner Freunde und Verwandten hatte er große
Angst vor einer Rückkehr nach Sri Lanka, weil er befürchtete,
dort umgehend inhaftiert zu werden.
Arumugasamy Subramaniam war als 12-Jähriger in die BRD geflohen
und hatte hier Asyl beantragt. Der alleinstehende Jugendliche lebte mehr
in der Familie seines Onkels in Arnsberg in Nordrhein-Westfalen als in
dem ihm zugewiesenen Heim im niedersächsischen Melle. Der Onkel, der
seit drei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hatte ein
Adoptionsverfahren eingeleitet. Diese Tatsache wurde von der Ausländerbehörde
Osnabrück ignoriert, denn sie forderte den Jugendlichen auf, eine
Erklärung über eine "freiwillige" Ausreise bis zum 13. November
2000 abzugeben. In Begleitung eines Freundes, des Fuhrunternehmers H.,
ging Arumugasamy Subramaniam am 6. Dezember zur Ausländerbehörde,
um das weitere Vorgehen abzusprechen. Die Beamten ließen die beiden
auf dem Gang warten und riefen die Polizei, um die Festnahme durchführen
zu lassen. Auch die Angebote des Herrn H., dem Jugendlichen die freiwillige
Ausreise zu ermöglichen, für die er persönlich gerade stehen
würde, halfen dem weinenden Jungen nicht. Er wurde festgenommen und
am nächsten Tag in das Abschiebegefängnis Hannover Langenhagen
gebracht.
Am 23. Dezember protestieren 250 Menschen in der hannoverschen
Innenstadt, um ihrer Wut und Trauer über den Tod von Arumugasamy Subramaniam
Ausdruck zu geben.
Seither findet jedes Jahr am 8. Dezember eine Demonstration gegen
Abschiebungen vor dem Abschiebegefängnis Hannover-Langenhagen statt.
FRat NieSa 12.12.00; IMRV Bremen; jW 14.12.00;
FRat NieSa Heft 74 April 2001;
FRat NieSa Heft 98 Dezember 2003;
Bündnis gegen Abschiebung Hannover
8. Dezember 00
BGS-Räume im Flughafen Stuttgart. Bei dem vierten Abschiebeversuch
des abgelehnten Asylbewerbers Chima Egbe aus Kamerun will ein vom Regierungspräsidium
Stuttgart bestellter Arzt dem Gefangenen ein Beruhigungsmittel spritzen.
Als Chima Egbe sich dagegen verwahrt, läßt der Arzt acht Polizisten
rufen, die ihn zu Boden stoßen und dort festhalten. Durch die Injektion,
die ihm in den linken Arm verabreicht wird, verliert Herr Egbe für
zehn Stunden das Bewußtsein. In diesem Zustand wird er nach Brüssel
geflogen, wo der Weiterflug allerdings aufgrund eines Streiks nicht stattfinden
kann.
Ein Sprecher des Stuttgarter Regierungspräsidiums begründet
die Verabreichung von Beruhigungsmitteln damit, daß Herr Egbe mit
"Selbstbeschädigung gedroht" hätte. Ein Ermittlungsverfahren
gegen den Arzt wird später eingestellt.
Chima Egbe hatte am 17. Oktober einen Termin zur Vorbereitung
seiner Eheschließung auf dem Standesamt Hardheim wahrnehmen wollen,
als er von auf ihn wartenden Polizisten verhaftet wurde. Seitdem saß
er in Abschiebehaft in der JVA Mannheim.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim;
CPT Dez. 00;FR 19.1.01;
Pro Asyl Infoservice Nr. 43 – 2001 Februar; ai Januar 2004
8. Dezember 00
Gotha in Thüringen. In einer Gaststätte in der Innenstadt
werden zwei Flüchtlinge aus Libanon und Algerien von fünf deutschen
Männern zunächst beleidigt und beschimpft. Als sie daraufhin
das Lokal verlassen, folgen ihnen drei der Rassisten und greifen sie auf
der Straße tätlich an. Sie erleiden Prellungen, Riß- und
Platzwunden.
Ein 18-jähriger Täter wird vorläufig festgenommen;
die beiden anderen "seien der Polizei bekannt" und bleiben auf freiem Fuß.
taz 11.12.00
9. Dezember 00
Mühldorf am Inn in Oberbayern. Zehn deutsche Jugendliche greifen
einen 16-jährigen Jungen aus Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
auf der Straße an, schlagen ihn zusammen und verletzen ihn schwer.
TS 16.12.00; Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001
10. Dezember 00
Der 29 Jahre alte Hussein Daoud, abgelehnter kurdischer Asylbewerber
aus Syrien, wird aus Braunschweig über Düsseldorf abgeschoben.
Bei seiner Ankunft auf dem Flughafen in Damaskus erfolgt seine Festnahme
durch den Geheimdienst. Ihm wird die Mitgliedschaft in der kurdischen "Democratic
Unity Party" (DUP) vorgeworfen, und er wird in den folgenden Monaten in
verschiedenen Haftanstalten schwer gefoltert.
Zudem sitzt er in Einzelzellen ohne Licht und voller Ungeziefer.
Laute Musik soll ihn vom Schlafen abhalten, und wenn ihm doch die Augen
zufallen, bekommt er kaltes Wasser ins Gesicht. Die stundenlange Verhöre
muß er mit auf den Rücken gefesselten Händen und verbundenen
Augen unter Schlägen ertragen: "Ich wusste nie, aus welcher Richtung
die Hiebe kommen", berichtet er später.
Der Bruder Husseins, Kamo Daoud, verteilt Flugblätter und
Erklärungen in Damaskus, um auf das Verschwinden Husseins aufmerksam
zu machen. Der syrische Geheimdienst bemerkt dies, verhaftet Kamo Daoud
und verhört ihn unter Schlägen und Elektroschocks. Als er aus
der Haft entlassen wird, flieht auch er außer Landes – er flieht
in die BRD.
Im April 2001 veröffentlicht die Menschenrechtsorganisation
"Syrian Human Rights Committee" einen "eiligen Aufruf zur Aufdeckung von
Hussein Daouds Schicksal". Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit
angenommen, daß Hussein Daoud am 20. April im Sondergefängnis
für politische Gefangene des Staatssicherheitsdienstes "Fira'a Filastin"
an den Folgen der Folter und der Verweigerung ärztlicher Behandlung
gestorben ist. Ein Wärter habe den Angehörigen mitgeteilt, man
werde "die Leiche schon freigeben".
Erst aufgrund dieser Veröffentlichung und der Proteste syrischer
Kurden in der BRD sieht sich die Deutsche Botschaft in Damaskus gezwungen,
dem Fall nachzugehen. Die Botschaftsangehörigen finden Hussein Daoud
auf der Intensiv-Station eines Krankenhauses. Nach der Besserung seines
gesundheitlichen Zustandes kommt er in das Gefängnis "Sajdnaja" in
die Nähe von Damaskus. Die Haftbedingungen sind hier etwas besser,
und Hussein Daoud erholt sich langsam von den Folterungen. Als seine Eltern
ihn im September 2001 erstmals besuchen dürfen, gelingt es ihm nur
kurz und unter großen Schmerzen, auf seinen Füßen zu stehen.
Hussein Daoud war wegen der Unterstützung der Kurdischen
Volksunionspartei in Syrien politisch verfolgt und mußte deshalb
in der BRD Asyl betragen. Dieses wurde ihm verwehrt. Auch in Deutschland
beteiligte er sich an Demonstrationen, auf denen gegen die Rechtlosigkeit
kurdischer Menschen in Syrien protestiert wurde.
Erst nach eineinhalb Jahren Haft ohne jegliche rechtliche Grundlage
wird ihm der Prozeß genau wegen seines Engagements für die Kurdische
Volksunionspartei gemacht. Am 20. März 2002 wird er wegen Mitgliedschaft
in einer verbotenen Organisation, versuchter Spaltung Syriens und seiner
Teilnahme an einer regimekritischen Demonstration in der BRD gegen die
syrischen Machthaber zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.
In den letzten Monaten vor seiner Abschiebung hatte sich Hussein
Daoud in dem berüchtigten "Projekt X"
befunden. "Projekt X" ist eine Institution des niedersächsischen Innenministeriums,
deren Ziel es ist, Identitäten von Personen zu klären, um dann
die Abschiebung durchsetzen zu können.
Anfang des Jahres 2000 hatte er hier mit einem Hungerstreik auf
die menschenunwürdigen Verhältnisse und auf seine drohende Abschiebung
aufmerksam gemacht.
Bemerkenswert sind auch die Reaktionen der deutschen Politik
und Behörden zu dem Geschehenen. Niemand übernimmt die politische
Verantwortung für das veranlaßte Unrecht – im Gegenteil: Unwahrheiten
sollen die brutale Realität vertuschen. Die Äußerung, daß
Hussein Daoud erst zwei Monate nach seiner Abschiebung inhaftiert wurde
und es daher "nicht sehr wahrscheinlich" sei, "dass die Festnahme im direkten
Zusammenhang mit Ereignissen steht, die vor der Abschiebung stattgefunden
haben", dient als Begründung, die kurzfristig ausgesetzten Abschiebungen
nach Syrien wieder aufzunehmen. Als das Auswärtige Amt diese Darstellung
später dementiert und ausdrücklich feststellt, Hussein Daoud
sei "nicht erst im Februar 2001, sondern bereits nach seiner Ankunft in
Damaskus im Dezember 2000 festgenommen" worden, ist das Thema Abschiebestop
nach Syrien für die Landesregierung kein Thema mehr.
Nach seiner Entlassung aus syrischer Haft am 28. Dezember 2002
wird Hussein Daoud zum Kriegsdienst eingezogen, den er am 30. März
2005 beendet. Und weiterhin wird er vom syrischen Geheimdienst drangsaliert
und immer wieder vorgeladen. Trotz des gegen ihn verhängten Ausreiseverbotes
und der behördlichen Observation gelingt es ihm schließlich
im April 2010, aus Syrien zu fliehen.
Im Juni 2010 erreicht er die Bundesrepublik, und mit Bescheid
vom 30. August 2011 wird er gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG
vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Flüchtling
anerkannt. Dies geschieht fünfzehneinhalb Jahre nach seinem ersten
Begehren auf Asyl in der Bundesrepublik (18. Januar 1996).
IMRV Bremen; Yekiti; IMRV Bremen 1.5.01;
Heidi Lippmann (MdB) PE 3.5.01; BrZ 4.5.01;
FRat NieSa und Pro Asyl 7.5.01;
Kurdisch-Deutsche Freundschaft Melle 12. 5. 01;
FRat NieSa 13.6.01; FR 9.7.01; IMRV Bremen 10.4.02;
FRat NieSa Heft 83/84 Januar 2002; BT-Drucksache 14/9190;
FRat Niedersachsen 2.9.11; taz 30.12.11
11. Dezember 00
Der 33 Jahre alte äthiopische Flüchtling Gebeyehu E. erhängt
sich in seiner Unterkunft im hessischen Kriftel. Der abgelehnte Asylbewerber
litt seit 1999 unter einer paranoiden Psychose und war deshalb im Sommer
mehrere Monate in stationärer Behandlung gewesen. Die bevorstehende
Schließung der Flüchtlingsunterkunft und der Wechsel von einem
Einzelzimmer in ein Mehrbettzimmer bereiteten ihm große Ängste.
Auch das Attest seines Psychiaters stimmte das Sozialamt bezüglich
der zukünftigen Unterbringung nicht um.
Die Tatsache, daß er trotz seiner schweren Erkrankung von
der Ausländerbehörde keine Aufenthaltsbefugnis bekam, steigerte
seine Angst vor der Abschiebung ins Unerträgliche.
Fünf Monate nach der Selbsttötung von Gebeyehu E. erstattet
ein mit ihm befreundetes Ehepaar Anzeige gegen Unbekannt. Die Vorwürfe
richten sich gegen die Ausländerbehörde und das Kreissozialamt.
Zwei Monate später ist ihre Anzeige bei der Frankfurter
Staatsanwaltschaft unauffindbar.
FR 25.4.01; FR 28.6.01;
IRR European Race Bulletin Nr. 38 Oct. 01
12. Dezember 00
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 33 Jahre alter
Bosnier versucht, sich am Abend in der Toilette selbst zu töten. Er
fügt sich mit einer Rasierklinge an beiden Unterarmen ca. acht Zentimeter
lange und ein Zentimeter tiefe Schnittwunden zu.
Nach der chirurgischen Erstversorgung in einem Krankenhaus kommt
er zurück nach Köpenick und wird hier in einer Einzelzelle isoliert.
Drei Tage später erfolgt seine Verlegung ins Haftkrankenhaus Moabit
für die nächsten eineinhalb Wochen; danach erneute Rückverlegung
ins Abschiebegefängnis Köpenick.
Obwohl er auch im Januar 2001 weiterhin als suizidgefährdet
eingestuft wird, verfügt das Berliner Verwaltungsgericht seine Abschiebung
mit der Begründung, daß er sowohl "während des Rückfluges,
als auch in seiner Heimat psychiatrisch betreut werde".
Erst am 5. April erfolgt nach einem Haftprüfungstermin seine
Entlassung aus der Abschiebehaft mit Ablauf der Sechs-Monats-Frist.
Er bleibt weiterhin von Abschiebung bedroht und befindet sich
auch im Dezember 2001 noch in einer psychisch sehr labilen Situation.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
ND 27.1.01; BM 27.1.01; taz 27.1.01
12. Dezember 00
Im nordhessischen Schwalmstadt-Treysa wird ein äthiopischer Flüchtling
von drei Männern und zwei Frauen im Alter von 16 bis 21 Jahren überfallen
und verprügelt.
TS 14.12.00
13. Dezember 00
Der 27 Jahre alte kurdische Flüchtling Abdulhalim A. wird nach
abgelehntem Asyl aus der BRD in die Türkei abgeschoben. Nach einer
zweitägigen Überprüfung auf dem Flughafen Istanbul wird
er freigelassen.
Aus Angst vor Verfolgung in seinem Heimatort läßt
er sich zunächst in Izmir nieder. Als jedoch ein Verwandter stirbt,
entschließt er sich doch, zur Beerdigung nach Kiziltepe zu fahren.
Kurz nach der Beerdigung wird das Haus von zwei Zivilpolizisten durchsucht,
die Personalien der Anwesenden werden überprüft, und Abdulhalim
A. wird verhaftet.
Ihm werden die Augen verbunden, er wird brutal geprügelt,
er bekommt Schläge auf die Fußsohlen (Falaka), Elektroschocks
und Todesdrohungen.
"Als ich erneut die Beschuldigungen bestritt, wurde ich angeschrien.
Sie bedrohten mich damit, meine Frau zu holen und vor meinen Augen zu vergewaltigen.
Man würde mich wie meinen Bruder umbringen."
Die Folterungen enden nach zwei Tagen erst, als Abdulhalim A.
sich bereit erklärt, Aussagen zu unterschreiben und als Spitzel zu
arbeiten.
Er kommt frei, wird jedoch von zwei Geheimdienst-Mitarbeitern
"betreut". Als er Mitte März 2001 vom türkischen Geheimdienst
den Auftrag erhält, auf eine Delegation in Kiziltepe zu schießen,
taucht er unter und flieht ein zweites Mal in die BRD.
In dem am 21. November erstellten Gutachten des Behandlungszentrums
für Folteropfer, exilio, in Lindau wird bei
Herrn A. eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert,
und er wird "dem Kreis schwerst traumatisierter Personen" zugeordnet.
Auf dem Heimweg vom Behandlungszentrum gerät Abdulhalim
A. in eine polizeiliche Kontrolle und wird festgenommen. Am folgenden Tag
verhängt der zuständige Richter beim Amtsgericht des baden-württembergischen
Ravensburg die Abschiebehaft, obwohl ihm das Gutachten von exilio bekannt
ist. Es sei, so der Amtsrichter, zu befürchten, daß Herr A.
sich einer erneuten Abschiebung durch Abtauchen in die Illegalität
entziehen werde. An der Haftfähigkeit des Kurden bestehe kein Zweifel.
Wenn der Betroffene angebe, "etwas verwirrt zu sein", so könne dem
"durch ärztliche Betreuung innerhalb der Haftanstalt abgeholfen werden".
Die akute Gefährdung von Abdulhalim A. bestätigt auch
der kurdische Flüchtling V. A. Bei ihm im Haus in Kiziltepe hatte
die Beerdigung des Verwandten von Abdulhalim A. stattgefunden. Er selbst
war nach der Flucht von Herrn A. festgenommen und unter Folter zum Aufenthaltsort
des Geflohenen befragt worden. Auch er floh nach seiner Freilassung in
die BRD.
Erst Anfang des Jahres 2002 wird Abdulhalim A. aus der Abschiebehaft
entlassen.
FRat NieSa und Pro Asyl 28.11.01;
FR 30.11.01;
FRat NieSa Dezember 2001;
FRat NieSa Heft 83/84 Januar 2002
15. Dezember 00
Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Ein 32 Jahre alter chinesischer
Asylbewerber aus Aue läßt sich aus dem Fenster eines fahrenden
Zuges fallen und stürzt so zu Tode. Sein Leichnam wird 1000 m vom
Bahnhof Thyrow entfernt an der Bahnstrecke Berlin-Jüterbog gefunden.
Die Polizei geht von einer Selbsttötung aus.
BeZ 16.12.00
15. Dezember 00
Mecklenburg-Vorpommern. Am Abend wird der nigerianische Flüchtling
Akubuo Chukwudi nach knapp vierwöchigem Hungerstreik aus der Abschiebehaft
und somit aus der JVA Bützow entlassen. Er wird direkt ins Bützower
Krankenhaus gebracht, wo er die nächsten Tage auf der Intensivstation
behandelt wird. Die drohende Abschiebung ist damit zunächst nur aufgeschoben.
Akubuo Chukwudi wurde einem mitten im Wald liegenden Lager in
Mecklenburg-Vorpommern zugeteilt, das zehn Kilometer vom nächsten
Supermarkt entfernt liegt, ohne Busverbindung, aber mit häufigen rassistischen
Angriffen. Er sammelte Tausende von Unterschriften für die Schließung
dieser Unterkunft; kurz darauf wurde ihm der Abschiebeschutz entzogen.
Ein Zusammenhang zwischen seinem Engagement und den Konsequenzen ist zu
vermuten.
Der Menschenrechtler Akubuo Chukwudi wurde in den Räumen
des Bremer Menschenrechtsvereins festgenommen, nachdem die Polizei in die
Räume eingedrungen war und gezielt nach ihm gesucht hatte. (siehe
auch: 22. Oktober 04)
ND 15.12.00;
The VOICE ;
Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"
15. Dezember 00
Im westfälischen Minden hetzen zwei jugendliche Deutsche am Abend
zwei afrikanische Flüchtlinge durch die Innenstadt, nachdem sie zuvor
einem ins Gesicht geschlagen haben. Ein Afrikaner wird leicht verletzt.
Nach der Vernehmung der Täter durch die Polizei werden sie
wieder auf freien Fuß gesetzt.
Yahoo!Nachrichten 17.12.00;
ND 18.12.00;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001
17. Dezember 00
Wie an jedem dritten Sonntag im Monat findet eine Protestaktion vor
dem Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg statt.
Während der Kundgebung vor dem Zaun beenden die Schließer im
Knast die sogenannte Umschlußzeit frühzeitig; eine Zeit, in
der sich die Gefangenen gegenseitig besuchen können. Gegen diese Maßnahme
protestieren die Gefangenen, und einer von ihnen wird mit Gewalt aus der
Zelle geholt und isoliert.
Die zehn kurdischen Gefangenen, die sich noch in der Zelle befinden,
verbarrikadieren die Tür, um nicht voneinander getrennt zu werden.
Sie verbrennen Lappen, werfen einen Fernseher gegen die Wand, verwüsten
die Zelle und drohen, sich mit Glasscherben umzubringen: "Wir schneiden
uns die Pulsadern auf."
Nach vier Stunden wird die Zelle von Beamten des MEK Hamburg
und des SEK Eutin gestürmt, und die Häftlinge werden festgenommen.
Sie kommen alle in Untersuchungshaft.
HA 18.12.00;
Glasmoorgruppe 28.12.00
17. Dezember 00
Bundesland Niedersachsen. In der Innenstadt von Minden attackieren
zwei rechtsextremistische Jugendliche einen
18-jährigen und einen 32 Jahre alten afrikanischen Flüchtling.
Der jüngere Angreifer (15 Jahre alt) ruft "Sieg Heil" und zeigt den
Hitlergruß. Sein ein Jahr älterer Begleiter schlägt dem
18-jährigen Afrikaner mit der Faust ins Gesicht. Als dieser zurückschlägt,
hetzen sie die Flüchtlinge durch die Straßen.
judentum-online.de 17.12.00;
Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001;
JWB 3.1.01
31. Dezember 00
Die 30 Jahre alte Frau aus Nigeria, die sich wegen einer Magen- und
Darminfektion im Berliner Krankenhaus Charité befindet, bekommt
Besuch von der Polizei. Die Beamten fragen nach ihrer Krankenversicherung,
und als sie sagt, daß sie keine habe, wird sie aufgefordert mitzukommen.
Sie muß die Beamten zu ihrer Unterkunft führen, muß ihnen
ihren Paß aushändigen und wird dann mit zur Polizeiwache gefahren.
Dort wird sie in eine Zelle gesperrt. Als sie deutlich macht, daß
sie krank sei und nicht in eine Zelle gehöre, sondern zu einem Arzt,
wird ihr der linke Arm auf den Rücken gedreht, bis sie einen Schlag
verspürt. Anschließend kann sie ihren Arm nicht mehr bewegen.
Die Polizisten bringen die Verletzte ins Jüdische Krankenhaus,
wo ein Spiralbruch des linken Oberarmes und mehrere Blutergüsse an
Schienbein und Brustkorb diagnostiziert werden.
Aus Angst vor erneuter Festnahme und Mißhandlung wartet
die Frau die Fortsetzung der Behandlung nicht ab, sondern verläßt
das Krankenhaus und hält sich fortan versteckt.
Antirassistische Initiative Berlin
31. Dezember 2000
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß sich seit dem 1. August
32 Personen gegen ihre Abschiebung so zur Wehr gesetzt haben, daß
die Abschiebungen abgebrochen wurden.
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 3/4944
Dezember 00
Der 16-jährige palästinensische Flüchtling K. wird im
Berliner Europa-Center von drei Polizisten in Zivil angehalten und aufgefordert,
seine Papiere zu zeigen. Der Jugendliche bittet die Männer, sich ebenfalls
auszuweisen. Daraufhin zerren diese seine Hände auf den Rücken
und schlagen auf ihn ein.
Hinzukommende Polizisten, diesmal in Uniform, legen K. Handschellen
an und bringen den Jungen in einen Poliziwagen. Hier wird ihm mehrmals
in den Rücken getreten.
Auf der Polizeiwache wird er in eine Zelle gebracht und auch
hier wieder von den drei Zivil-Polizisten geschlagen, getreten und beschimpft.
Er wird gewürgt und bekommt Tritte in die Nieren.
Nach zwei Stunden in der geschlossenen Zelle wird K. ohne weitere
Kommentare von seiten der Polizisten entlassen.
Zurück im Flüchtlingsheim fallen den Betreuern die
Verletzungen des K. auf, und sie bringen ihn ins Krankenhaus zur Behandlung.
Einige Tage später bekommt K. eine Anzeige wegen Widerstand
gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Beleidigung.
ADB Jahresbericht 2001
Dezember 00
In einem "besonderen Verwahrzimmer" des erst 1998 errichteten Abschiebegefängnisses
im brandenburgischen Eisenhüttenstadt entdecken Mitglieder des Anti-Folter-Komitees
(CPT) vier im Fußboden eingelassene Eisenringe, mit denen Gefangene
– auf dem Bauch liegend – an den ausgestreckten Armen und Beinen angebunden
werden können. Nach der Veröffentlichung dieser Tatsache werden
die Metallringe "umgehend" entfernt.
CPT Dez. 00
Dezember 00
Pawlodar in Kasachstan. Am 28. Dezember meldet die Polizei, daß
sie 25 Menschen aus Sri Lanka festgenommen hat, nachdem diese vier Tage
lang durch die Wüste gelaufen waren und dabei die russisch-kasachische
Grenze überschritten. Die Menschen trugen einen Toten auf ihren Schultern,
der den Härten auf dem langen Fußmarsch nicht standhalten konnte
und erfroren war.
Die Flüchtlinge waren von Sri Lanka aus zunächst in
die Vereinigten Arabischen Emirate gelangt. Von dort aus wurden sie in
einem geschlossenen Transporter nach Omsk gebracht. Hier wurde ihnen gesagt,
daß ihr Zielland Deutschland nur noch einige Meter entfernt läge.
Migration News Sheet Januar 2001
Im Jahre 2000
Kunersdorf bei Freienwalde in Brandenburg. Nach einer Auseinandersetzung
mit der Ausländerbehörde und dem Sozialamt, weil er an diesem
Tage keine Sozialhilfe ausbezahlt bekommen sollte, übergießt
sich ein kurdischer Flüchtling mit Benzin und zündet sich an.
Es ist der zweite Selbstverbrennungsversuch des abgelehnten Asylbewerbers,
der in der Türkei verfolgt und gefoltert wurde und einige Jahre in
türkischen Gefängnissen sitzen mußte. (siehe auch: Mai
99 – Heft I)
Antirassistische Initiative Berlin
Im Jahre 2000
Im Saarländischen Landtag wird auf die Anfrage von SPD-Abgeordneten
angegeben, daß in der JVA Ottweiler ein 21-jähriger Abschiebegefangener
aus Algerien durch den Betrieb eines selbstgebastelten Tauchsieders einen
tödlichen Stromschlag erlitt.
LT Saarland DS 12/1190 (12/1157)
Im Jahre 2000
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß ein litauischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von 4 Monaten und 11 Tagen in der JVA Chemnitz verstorben
ist.
Sächsisches Staatsministerium des Inneren DS 3/6347;
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144
Im Jahre 2000
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß ein ukrainischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von 41 Tagen in der JVA Leipzig verstorben ist.
Sächsisches Staatsministerium des Inneren DS 3/6347;
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144
Im Jahre 2000
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß ein algerischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von 22 Tagen in der JVA Bautzen einen Suizidversuch unternommen
hat.
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144