24 Stunden Internet zum Minitarif! Gewinnspiel

Aktuelles Wirtschaft Markt Service Kultur Wissen Reisen Spass Sport Hilfe
                 
Homepage

Berlin 
Ticker: Lokal 
Berlin-Fotos 
Archiv 
Impressum 
Leserbriefe 
Titelseite 
 
Probe-Abo 
Leser-Service 
Kleinanzeigen 
Anzeigenaufgabe 
Mediadaten 
 
Berlin-Infos 
Berlin-Literatur 
Hauptstadt-Umzug 

 

Berliner Zeitung [zur Ressortübersicht Berlin]
[zum Newsletter]

Berlin

Hungerstreikende darf Arzt empfangen

Unabhängigkeit garantiert

Eine Ukrainerin, die in Abschiebegewahrsam sitzt, darf sich nach einem Gerichtsbeschluss auf eigene Kosten von einer Ärztin des Vertrauens statt von einem bestellten Arzt untersuchen lassen. Das Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam schließe das nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mit.Es gab dem Eilantrag der Frau statt, die seit mehr als 50 Tagen mit anderen Frauen in einen Hungerstreik getreten ist.

Den Angaben zufolge hatte der Polizeipräsident das Anliegen der Frau zurückgewiesen. Er befürchtete, die unabhängige Ärztin könnte in einem nicht fachgerecht erstellten Gutachten eine Verwahrungs- und Reiseunfähigkeit feststellen. Alleine diese Befürchtung rechtfertige es nicht, die im Grundgesetz geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der Antragstellerin einzuschränken, entschied das Gericht. Am Donnerstag hat auch das Behandlungszentrum für Folteropfer gegen die Inhaftierung protestiert. Fehlende Ausweispapiere seien kein Grund, die Frauen über Monate in die Abschiebehaft zu nehmen. (dpa)




E-Mail Gästebuch Wir über uns Suchen Hilfe Home

Ein Service von Berliner Zeitung, TIP BerlinMagazin, Berliner Kurier und Berliner Abendblatt. © 2000 G+J BerlinOnline GmbH