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Berlin, 14.4.00
Pressemitteilung

Hungerstreikende Ukrainerin aus der Abschiebehaft entlassen

Unabhängige Ärztin per Gerichtsbeschluß zur Untersuchung einer weiteren Hungerstreikenden zugelassen

Ein Haftprüfungstermin endete gestern spätabends für Natalja Bazarja mit der Freilassung aus der Abschiebehaft. Der Richter des Amtsgerichts Schöneberg hielt eine weitere Haftverlängerung für unverhältnismäßig, weil das Landeseinwohneramt nicht mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet hatte. Natalja Bazarja hätte demnach schon vor langer Zeit aus der Abschiebehaft entlassen werden müssen, so ihre Rechtsanwältin Gilda Schönberg und prangert die Nachlässigkeit der Behörde als "skandalösen Vorgang" an. Frau Bazarja hatte seit dem 23. Februar mit einem Hungerstreik gegen ihre Inhaftierung protestiert.

Nachdem der Polizeiärztliche Dienst einen schon Mitte März von Soja Schatz gestellten Antrag auf Untersuchung durch eine Ärztin ihres Vertrauens abgelehnt hatte, entschied gestern das Verwaltungsgericht die Zulassung der Ärztin. Die Anwältin Christina Clemm teilt mit, daß diese Vertrauensärztin in ihrem Gutachten die Situatation von Soja Schatz derzeit als "lebensbedrohlich" beschreibt und daß sie aus diesem Grunde auf keinen Fall haft- oder reisefähig sei. Soja Schatz ist heute seit 56 Tagen im Hungerstreik.

Dana Wlasenko, heute am 52. Tag im Hungerstreik und seit Montag zusammen mit Soja Schatz im Haftkrankenhaus der JVA-Moabit, hatte heute morgen vor dem Amtsgericht Schöneberg einen Haftprüfungstermin. Dieser Termin wurde kurzfristig auf heut abend verlegt, weil ein Transport von Dana Wlasenko zum Gerichtstermin nach Köpenick aus gesundheitlichen Gründen zu risikoreich sei, so ihr Rechtsanwalt Dieter Kierzynowski. Das Gericht wird heute abend vor Ort im Haftkrankenhaus über die weitere Haft- und Reisefähigkeit von Dana Wlasenko entscheiden.

Der Zustand von Lyudmyla Orlova, die sich noch im Abschiebegefängnis Kruppstraße befindet, ist weiterhin unverändert ernst. Die Rechtsanwältin Eva Lindenmaier versucht mit einem Eilantrag auf Duldung die Freilassung von Frau Orlova zu erwirken. Sie stützt sich dabei unter anderem auf ein Gutachten, das eine Psychologin vom Deutschen Roten Kreuz gestern erstellte. Aus diesem Gutachten geht hervor, daß der Zustand von Lyudmyla Orlova "akut lebensbedrohlich" ist.

Wir appellieren an die verantwortlichen Ärzte, Politiker und Richter
endlich zu handeln.
Sofortige Entlassung der Frauen aus der Abschiebehaft!
Sofortige Verlegung der Frauen in ein normales Krankenhaus!